Anlagenmechaniker / Anlagenmechanikerin für Sanitär

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Anlagenmechaniker / Anlagenmechanikerin für Sanitär
Ministerium
für Bildung und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Lehrplan
für die Berufsschule
Anlagenmechaniker für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik/
Anlagenmechanikerin für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik
01.08.2010
RAHMENLEHRPLAN
für den Ausbildungsberuf
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/
Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.05.2003
-2Teil I:
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden.
Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Das Abstimmungsverfahren ist durch das “Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972”
geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen.
Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und
eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert.
Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte
der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der
Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte
Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen.
Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar
fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen
berücksichtigt werden.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis
der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten
bleibt.
-3Teil II:
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den
Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.
Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie
zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der
Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich
erlassenen Berufsordnungsmitteln:
• Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder
(KMK)
• Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung.
Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom 15.03.1991)
hat die Berufsschule zum Ziel,
• “eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet;
• berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt
und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln;
• die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken;
•
die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im
öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln.”
Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule
• den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont;
• unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln;
• ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen
Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und
Gesellschaft gerecht zu werden;
• im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und
fördern;
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• auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen.
Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen
berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.B.
• Arbeit und Arbeitslosigkeit
• friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter
Wahrung kultureller Identität
• Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie
• Gewährleistung der Menschenrechte
eingehen.
Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese
wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und
sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen
Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet
und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.
Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und
öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter
Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.
Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben
und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit
anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser
drei Dimensionen.
Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen
Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen
Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission
zur Neuordnung der Sekundarstufe II).
-5Teil III: Didaktische Grundsätze
Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben
der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont
und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge
des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das
Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung
der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt.
Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt:
• Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind
(Lernen für Handeln).
• Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber
gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln).
• Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt,
überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden.
• Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.B.
technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte
einbeziehen.
• Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden.
• Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.B. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen.
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschied-liche Unterrichtsmethoden verwirklichen.
Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich
nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben
unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.
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Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik vom 24.06.2003 ( BGBl. I S. 1012) abgestimmt.
Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung dem
Berufsfeld Metalltechnik zugeordnet.
Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsbezogenen
fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplanes für das schulische Berufsgrundbildungsjahr
überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr
erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr.
Die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Gas- und Wasserinstallateur/ Gas- und Wasserinstallateurin (Beschluss der KMK vom 08.05.1989) und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer/ Zentralheizungs- und Lüftungsbauerin (Beschluss der KMK vom 05.06.1989) werden
durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben.
Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde wesentlicher Lehrstoff der Berufsschule wird auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich
Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 18. Mai 1984 ) vermittelt.
Die englischsprachlichen Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert.
Die Inhalte zur Erlangung der Ausübungsberechtigung für festgelegte elektrotechnische Arbeiten sind im Umfang von insgesamt 120 Stunden in den Lernfeldern integriert.
Der Rahmenlehrplan geht von folgenden Zielen aus:
Die Schülerinnen und Schüler
•
beachten die besondere Verantwortung der Anlagenmechaniker/ Anlagenmechanikerin für
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik für die Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen im Zusammenhang mit einer auf Nachhaltigkeit orientierten Energie- und Ressourcennutzung und entwickeln Beratungskompetenz im Hinblick auf die Techniken zur Energie- und Ressourceneinsparung, zur rationellen Energienutzung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dabei betrachten sie das Haus als energetisches Gesamtsystem und
berücksichtigen gewerkeübergreifende Zusammenhänge.
•
betrachten sich als Dienstleister am Kunden und orientieren ihr Handeln und Auftreten an
den Erwartungen und Wünschen der Kunden.
Die berufshomogene Zusammensetzung von Fachklassen ist bereits in der Grundstufe anzustreben, um die Umsetzung des Rahmenlehrplanes in berufspezifisch ausgeformten Lernsituationen durchgängig zu ermöglichen. Findet eine gemeinsame Beschulung mit anderen Berufen des Berufsfelds Metalltechnik statt, sind die berufsspezifischen Belange des
-7Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/ der Anlagenmechanikerin für
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bei der Auswahl von Lernsituationen angemessen zu
berücksichtigen.
Das Lernfeld 2b gibt einen ersten Überblick über innerbetriebliche Abläufe und das Tätigkeitsspektrum der SHK-Betriebe. Auch dort, wo es in der Darstellung von Zielformulierungen
und Inhalten nicht explizit erwähnt wird, ist nach Möglichkeit von der Orientierung an Kundenaufträgen und -wünschen auszugehen.
Bei der unterrichtlichen Umsetzung des vorliegenden Lehrplanes werden als Qualifizierungsziele die folgenden Kompetenzen angestrebt:
•
Selbstständige Erstellung der üblichen versorgungstechnischen Ausrüstung eines
Ein- bis Zweifamilienhauses.
•
Erstellung komplexerer versorgungstechnischer Anlagen unter Anleitung.
Wenn in den Zielformulierungen vom Planen gesprochen wird, so wird darunter die Planung
im Sinne der Antizipation der konkreten Berufshandlung verstanden, nicht die vollständige
Konzipierung von Anlagen oder Anlagenteilen.
Installieren im Sinne der berufstypischen Tätigkeiten kann neben der Neuinstallation auch die
Teilrevision, Erweiterung und Sanierung von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
sowie Instandhaltungsmaßnahmen umfassen.
Einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sind auch dort zugrunde zu legen, wo sie nicht
explizit erwähnt werden.
Die jeweils fachlich erforderlichen Berechnungen werden integrativ bei den technologischen
Inhalten angesiedelt.
Die Inhalte der Lernfelder 14 und 15 sind - entsprechend der persönlichen fachlichen Profilierung des Auszubildenden und seiner Tätigkeitsschwerpunkte im Ausbildungsbetrieb - innerhalb von einem der Handlungsfelder Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik, Umwelttechnik / erneuerbare Energien zu erarbeiten.
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Teil V:
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/
Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Lernfelder
Nr.
1
Zeitrichtwerte
1. Jahr
80
2. Jahr
3.und 4. Jahr
2b
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
Bearbeiten von Anlagenteilen mit
Maschinen
Bearbeiten von Kundenaufträgen
3
Herstellen von einfachen Baugruppen
80
4
Warten technischer Systeme
80
5
Installieren von Trinkwasseranlagen
60
6
Installieren von Entwässerungsanlagen
60
7
Installieren von Wärmeverteilungsanlagen
80
8
Ausstatten von Sanitärräumen
80
9
Installieren von Wärmeerzeugern
80
10
Einbinden und Einstellen von Komponenten der Heizungsregelung
Installieren von Anlagen zur Trinkwassererwärmung
Installieren von Brennstoffversorgungsanlagen
Installieren einer raumlufttechnischen
Anlage
Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
Integrieren ressourcenschonender
Anlagen in Systeme der Gebäudeund Energietechnik
40
2a
11
12
13
14
15
Summe (insgesamt 1020 Std.)
40
40
80
40
40
80
60
320
280
420
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Lernfeld 1:
Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Fertigen von berufstypischen Bauelementen mit
handgeführten Werkzeugen vor. Dazu werten sie Anordnungspläne und einfache technische
Zeichnungen aus.
Sie erstellen und ändern Teilzeichnungen sowie Skizzen für Bauelemente von Funktionseinheiten und einfachen Baugruppen. Stücklisten und Arbeitspläne werden auch mit Hilfe von
Anwendungsprogrammen erarbeitet und ergänzt.
Auf der Basis der theoretischen Grundlagen der anzuwendenden Technologien planen sie die
Arbeitsschritte mit den erforderlichen Werkzeugen, Werkstoffen, Halbzeugen und Hilfsmitteln. Sie bestimmen die notwendigen technologischen Daten und führen die erforderlichen
Berechnungen durch.
Die Schülerinnen und Schüler wählen geeignete Prüfmittel aus, wenden diese an und erstellen
die entsprechenden Prüfprotokolle.
In Versuchen werden ausgewählte Arbeitsschritte erprobt, die Arbeitsergebnisse bewertet und
die Fertigungskosten überschlägig ermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren und präsentieren die Arbeitsergebnisse.
Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Einzelteilzeichnungen
Gruppen- oder Montagezeichnungen
Technische Unterlagen und Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Fertigungspläne
Eisen- und Nichteisenmetalle
Eigenschaften metallischer Werkstoffe
Kunststoffe
Allgemeintoleranzen
Halbzeuge und Normteile
Bankwerkzeuge, Elektrowerkzeuge
Hilfsstoffe
Grundlagen und Verfahren des Trennens und des Umformens
Prüfen
Material-, Lohn- und Werkzeugkosten
Masse von Bauteilen, Stückzahlberechnung
Präsentationstechniken
Normen
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Lernfeld 2a: Bearbeiten von Anlagenteilen mit
Maschinen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen das Bearbeiten von Rohren, Blechen und versorgungstechnischen Einbauteilen zur Vorbereitung der Montage nach Montagezeichnungen sowie eigenen Maßskizzen und legen die Arbeitsfolge fest.
Hierzu wählen sie ortsfeste und handgeführte Maschinen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus, nutzen Technologien zum sachgemäßen Trennen und Biegen von Blechen und Rohren, beachten die Eigenschaften der Werkstoffe, bestimmen Rohr- und Gewindelängen und
prüfen diese.
Sie wählen geeignete Maschinen, Werkzeuge und Montagehilfsmittel zum Befestigen der versorgungstechnischen Anlagenteile unter Beachtung der Befestigungsuntergründe aus und planen die notwendigen Arbeitsschritte. Qualität, Arbeitsaufwand und Materialeinsatz verschiedener Befestigungsmöglichkeiten werden verglichen.
Die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes werden beachtet.
Inhalte:
Bohren, Senken, Entgraten, Sägen, Schleifen
Rohrgewinde
Biegen, Versteifen
Einstellung der Maschinen, Kühl- und Schmierstoffe
Bedienungsanleitungen, auch in englischer Sprache
Unfallverhütungsvorschriften beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
Wand- und Deckenbefestigung
Dübel- und Verankerungssysteme
Baustoffe, Metalle, Kunststoffe
Wirtschaftlichkeit der Handlungen
Materialverbrauch
Vorfertigung in der Werkstatt
- 11 -
Lernfeld 2b: Bearbeiten von Kundenaufträgen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten im Sinne einer vollständigen Handlung ausgewählte
Kleinaufträge aus den beruflichen Handlungsfeldern Wärme-, Luft-, Umwelt- und Wassertechnik; dabei informieren sie sich über die Leistungsangebote von Fachbetrieben.
Sie verschaffen sich einen Überblick über die gesamte Auftragsbearbeitung innerhalb der
Fachbetriebe und visualisieren deren Strukturen. Sie ermitteln die Erwartungen zur Auftragsabwicklung und stellen daraus Regeln für den Umgang mit den Kunden auf und beachten dabei die besondere Bedeutung der Kundenpflege in der Branche und den Nutzen einer Kundenkartei. Der Kundenauftrag wird in allen Phasen der Auftragsabwicklung bearbeitet. Sie planen
die technischen und organisatorischen Handlungen, dokumentieren diese und erstellen Listen
der benötigten Materialien und bereiten die Bestellung vor. Sie erstellen Tätigkeitsnachweise
von einfachen Installationsaufträgen, erklären diese kundengerecht und ermitteln überschlägig
den erforderlichen Rechnungsbetrag unter Beachtung der verschiedenen Kostenarten.
In der Reflexion ermitteln sie die Schnittstellen der Arbeitsteilung in Betrieben. Dabei erfassen
sie die Bedeutung der innerbetrieblichen Kommunikation, prüfen kostenbewusst ihre Handlungen und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der Auftragsabwicklung.
Inhalte:
Kleinaufträge aus den Bereichen Reparatur und Wartung
Berufsbezogener Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationsmedien
Auftragsarten
Auftragsbeschaffung
Auftragsanalyse
Auftragsplanung
Materialbeschaffung
Auftragsdurchführung und Übergabe
Auftragsdokumentation in der Kundenkartei
Zusammensetzung des Stundenverrechnungssatzes
Grundlagen der Angebots- und Rechnungserstellung
Regeln der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Partnern des Betriebs
Kundenorientierte Gesprächsführung, Rollenspiel
Wirtschaftlichkeit der Handlungen
- 12 -
Lernfeld 3:
Herstellen von einfachen Baugruppen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten das Herstellen von einfachen Baugruppen vor. Dazu
lesen Sie berufstypische Gesamt- und Gruppenzeichnungen, Anordnungspläne und einfache
Schaltpläne und können die Funktionszusammenhänge der Baugruppen beschreiben und erklären.
Sie erstellen und ändern Teil- und Gruppenzeichnungen sowie Stücklisten und wenden Informationen aus technischen Unterlagen an. Auch unter Verwendung von Lernprogrammen planen sie einfache Steuerungen und wählen die entsprechenden Bauteile aus.
Sie beschreiben die sachgerechte Montage von Baugruppen und vergleichen Montagevorschläge auch unter Anwendung fach- und englischsprachlicher Begriffe. Einzelteile werden
systematisch und normgerechnet gekennzeichnet. Die Schülerinnen und Schüler verwenden
Montageanleitungen und entwickeln Montagepläne unter Berücksichtigung von Montagehilfsmitteln und kundenspezifischen Anforderungen.
Sie unterscheiden Fügeverfahren nach ihren Wirkprinzipien und ordnen sie anwendungsbezogen zu.
Sie wählen die erforderlichen Werkzeuge, Normteile und Vorrichtungen produktbezogen aus
und organisieren einfache Montagearbeiten im Team. Sie entwickeln Prüfkriterien für Funktionsprüfungen, erstellen Prüfpläne und Prüfprotokolle und vergleichen Montagevorschläge und
dokumentieren und präsentieren diese. Sie bewerten Prüfergebnisse, beseitigen Qualitätsmängel, optimieren Montageabläufe und berücksichtigen deren Wirtschaftlichkeit. Sie beachten
die Bestimmungen des Arbeits- und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Teil-, Gruppen- und Gesamtzeichnungen, Anordnungspläne
Technische Informationsquellen
Funktionsbeschreibungen
Stückliste und Montagepläne
Montagebeschreibungen
Werkzeuge, Vorrichtungen
Werk-, Hilfs- und Zusatzstoffe
Grundlagen des kraft-, form- und stoffschlüssigen Fügens
Normteile
Grundlagen des Qualitätsmanagements
Funktionsprüfung
Kräfte- und Drehmomenteberechnungen
Grundlagen der Steuerungstechnik
Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung
Montagekosten
- 13 -
Lernfeld 4:
Warten technischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Wartung und Inspektion von technischen Systemen
insbesondere von Betriebsmitteln vor und ermitteln Einflüsse auf deren Betriebsbereitschaft.
Dabei bewerten sie die Bedeutung dieser Instandhaltungsmaßnahme unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Sie lesen Anordnungspläne, Wartungspläne und Anleitungen auch in englischer Sprache. Sie planen Wartungsarbeiten und bestimmen die notwendigen Werkzeuge und Hilfsstoffe. Sie wenden die Grundlagen der Elektrotechnik und der Steuerungstechnik an und erklären einfache Schaltpläne in den verschiedenen
Gerätetechniken. Sie beachten die Bestimmungen des Arbeits- und Umweltschutzes. Dabei
berücksichtigen sie besonders die Sicherheitsvorschriften für elektrische Betriebsmittel. Sie
messen und berechnen elektrische und physikalische Größen. Sie bewerten und diskutieren
ihre Arbeitsergebnisse und stellen diese dar.
Inhalte:
Grundbegriffe der Instandhaltung
Wartungspläne
Anordnungspläne
Betriebsanleitungen
Betriebsorganisation
Verschleißursachen, Störungsursachen
Schmier- und Kühlschmierstoffe, Entsorgung
Korrosionsschutz und Korrosionsschutzmittel
Funktionsprüfung
Instandhaltungs- und Ausfallkosten, Störungsfolgen
Schadensanalyse
Grundlagen der Elektrotechnik
Größen im elektrischen Stromkreis, Ohmsches Gesetz
Gefahren des elektrischen Stroms, elektrische Sicherheit
Normen und Verordnungen
- 14 -
Lernfeld 5:
Installieren von Trinkwasseranlagen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Installation von Trinkwasserleitungen vor.
Sie werten Bauzeichnungen, Installationspläne und Leistungsverzeichnisse aus, verschaffen
sich einen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften, informieren sich über einzusetzende Werkstoffe, Rohr- und Montagesysteme und erstellen Lösungsvorschläge für die Installation.
Die Informationsbeschaffung und -verarbeitung erfolgt auch unter Einsatz elektronischer Medien. Typische englische Fachbegriffe werden angewandt.
Die Schülerinnen und Schüler fertigen Skizzen an, wählen Materialien und Bauteile unter
werkstoff- und fertigungstechnischen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten aus. Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte werden bei der Planung berücksichtigt.
Die Schülerinnen und Schüler beachten grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Hydraulik von
Trinkwasserleitungen und des baulichen Schallschutzes bei der fachgerechten Ausführung der
Anlage. Sie bestimmen Arbeitsabläufe, fertigen Installationspläne sowie schematische Darstellungen und Materialauszüge an. Die Arbeitsergebnisse werden vorgestellt, begründet und
mit Hilfe auszuwählender Kriterien bewertet.
Inhalte:
Wasserzähleranlagen
Verbrauchsleitungen
Erdverlegte Leitungen
Potentialausgleich
Schutz des Trinkwassers
Schutz vor Tauwasserbildung und Erwärmung
Rohrleitungsarmaturen
Drücke
Druckverluste
Druckprobe
Spülen
Schallschutzmaßnahmen
Verlegeregeln
Werkstoffkennwerte
Korrosionsschutzmaßnahmen
Bewertungsraster
Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung
- 15 -
Lernfeld 6:
Installieren von Entwässerungsanlagen
2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Installation von Entwässerungsleitungen vor.
Sie werten Bauzeichnungen sowie Installationspläne aus und wenden die zu beachtenden Vorschriften an. Sie informieren sich über einzusetzende Werkstoffe, Rohr- und Montagesysteme
und unterbreiten Vorschläge für die Installation. Die Materialien und Bauteile werden unter
werkstoff- und fertigungstechnischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten
ausgewählt.
Die Schülerinnen und Schüler beachten grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Hydraulik von
Entwässerungsleitungen und des baulichen Schallschutzes bei der fachgerechten Ausführung
der Anlage. Sie berücksichtigen Bestimmungen zur Standfestigkeit von Gebäuden.
Sie bestimmen Arbeitsabläufe, erstellen Skizzen und Installationspläne, sowie schematische
Darstellungen und Materialauszüge. Sie stellen ihre Arbeitsergebnisse vor, begründen und
bewerten diese.
Die Schülerinnen und Schüler planen die Montage von Anlagen zur Dachentwässerung und
zur Regenwassernutzung mit handelsüblichen Bauelementen.
Die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes werden beachtet.
Inhalte:
Entwässerungsleitungen
Be- und Entlüftung
Schutz gegen Rückstau
Hydraulische Kennwerte
Gefälle
Dichtheitsprüfung
Aussparungen und Schlitze
Schallschutzmaßnahmen
Korrosionsschutzmaßnahmen
Erdverlegte Leitungen
Verlegeregeln
Werkstoffkennwerte
Ableitung von Niederschlagswasser
Regenwassernutzungsanlage
Schutz des Trinkwassers
- 16 -
Lernfeld 7:
Installieren von WärmeverteilungsAnlagen
2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler bereiten die Installation von Wärmeverteilungsanlagen anhand
von vorgegebenen Unterlagen, Bauzeichnungen und Kundenaufträgen vor. Dabei berücksichtigen sie besonders die Beschaffenheit und die energetischen Eigenschaften des Baukörpers.
Sie beraten die Kunden über mögliche Heizsysteme und Aufstellorte der Heizkörper unter besonderer Hervorhebung ökologischer Gesichtspunkte. Dabei entwickeln sie Alternativen und
bewerten diese.
Sie bestimmen die notwendigen Systembestandteile für eine anwendungsgerechte Lösung.
Hierzu ermitteln sie überschlägig den Wärmebedarf einzelner Räume und leiten die erforderlichen Baugrößen von Heizkörpern und Verlegeabstände von Flächenheizungen ab. Dabei nutzen sie auch branchenübliche Software.
Sie planen die Installation und Inbetriebnahme des Rohrnetzes, der Wärmeverbraucher und
von Heizungspumpen unter Beachtung der Bestimmungen der Arbeitssicherheit. Hierzu werden Anlagenteile sachgerecht ausgewählt und erforderliche Einstellungen an Geräten und
Baugruppen vorgenommen. Sie optimieren den Anlagenbetrieb unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten.
Die Gesamtfunktion der Wärmeverteilungsanlage wird dokumentiert und kundengerecht erläutert.
Inhalte:
Arten der Wärmeübertragung,
Wärmemenge, Wärmeleistung, Systemtemperaturen
Rohrmontage, Verlegeregeln
Heizflächen
Montageanleitungen, auch in englischer Sprache
Druckverluste
Rohrverteilungssysteme
Absperr- und dezentrale Regelarmaturen
Wärmedämmung
Brandschutzmaßnahmen
Schallschutzmaßnahmen
Korrosionsschutzmaßnahmen
Druckprobe
Umwälzpumpen
Anschluss elektrischer Bauteile
Hydraulischer Abgleich
Füllen und Entlüften
Entleeren und Belüften
Dokumentationsformen
Kommunikation mit Kunden
- 17 -
Lernfeld 8:
Ausstatten von Sanitärräumen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Einrichtung von Sanitärräumen unter besonderer
Berücksichtigung der Kundenwünsche und bereiten die Montagearbeiten vor.
Dazu informieren sie sich über bauliche Gegebenheiten und wenden die zu beachtenden Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere der Elektrotechnik, bei der Umsetzung ihrer Planungsvorschläge an.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Armaturen und Apparate hinsichtlich ihrer Funktion
und Wirkungsweise. Die Möglichkeiten zur Einsparung von Trinkwasser und zu effizienter
Energienutzung werden dabei besonders beachtet.
Sie vergleichen und bewerten unterschiedliche Ausstattungsmöglichkeiten auch unter ästhetischen und ergonomischen Gesichtspunkten, dokumentieren ihre Planungen und erstellen Materiallisten. Dabei nutzen sie technische Unterlagen, auch elektronische Medien. Die Schülerinnen und Schüler begründen ihre Entscheidungen und präsentieren sie in Form von kundengerechten Beratungen.
Inhalte:
Bauzeichnungen
Abstandsmaße
Bewegungsflächen
Elektrischer Anschluss von Einrichtungsgegenständen
Elektrische Schutzbereiche
Elektrische Schutzeinrichtungen
Barrierefreiheit
Anschluss- und Montagemaße, fliesengerechte Installation
Schallschutzmaßnahmen
Vorwandinstallation
Sanitärobjekte
Armaturen
Anschlussdruck
Schutz des Trinkwassers
Fugenabdichtung
Badausstattung, Accessoires
Preise, Kosten
Präsentationsformen
Kundenberatungstraining
- 18 -
Lernfeld 9:
Installieren von Wärmeerzeugern
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Kundenaufträgen das Aufstellen und die
Inbetriebnahme von Heizkesseln und Geräten, deren Anbindung an die Wärmeverteilungs-,
Trinkwassererwärmungs-, Abgas-, und Brennstoffversorgungsanlage.
Die Kunden werden unter Hervorhebung ökologischer Gesichtspunkte bei der Auswahl der
Heizkessel und Geräte einschließlich der Abgasführung beraten.
Die Schülerinnen und Schüler wählen die erforderlichen Systemkomponenten und die sicherheitstechnische Ausrüstung für verschiedene Wärmeerzeuger aus und planen deren Montage
und Prüfung. Hierzu werten sie Unterlagen von Herstellern aus, nutzen Herstellersoftware für
Planungs- und Beratungszwecke, beachten die Vorschriften zur Aufstellung von Wärmeerzeugern, ergänzen Zeichnungen und fertigen einfache Montageskizzen an. Die Schülerinnen und
Schüler vergleichen und diskutieren Lösungsvorschläge und begründen ihre Entscheidungen.
Sie ermitteln den Brennstoffverbrauch, beurteilen die Energieausnutzung bei der Verbrennung
und bewerten die Abgaszusammensetzung. Messergebnisse werden dokumentiert und kundenorientiert aufgearbeitet.
Es werden Verfahren zur Prüfung von Anschlüssen der Brennstoffversorgung sowie von sicherheitstechnischen Einrichtungen genutzt.
Inhalte:
Richtlinien für das Aufstellen von Wärmeerzeugern
Genehmigungsverfahren durch den Schornsteinfeger
Energieeinsparverordnung
Öl- und gasbefeuerte Wärmeerzeuger: Werkstoffe, Betriebsweise,
Brennstoffe, Brennstoffkennwerte
Leistungsdaten
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Dichtheitsprüfungen
Abgasanlagen, Nebenluftvorrichtung
Brennerarten, Brennereinstellung
Verbrennung ,Verbrennungsprodukte, Emission, Immission, Grenzwerte,
Abgasanalyse, Brennstoffverbrauch
Energieausnutzung, Energiekosten
Wirkungsgrade, Nutzungsgrad
Ressourceneinsparungspotenzial bei Auswahl, Erneuerung und Einstellung von
Wärmeerzeugern
Fachtechnische Beratung
- 19 -
Lernfeld 10: Einbinden und Einstellen von
Komponenten der Heizungsregelung
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Installation der Heizungsregelung einschließlich der
elektrischen Anbindung aller Systemkomponenten sowie deren Einstellung und bereiten die Einweisung von Kunden vor.
Sie informieren sich über Aufbau und Funktion der zu regelnden Anlage sowie deren Systemtemperaturen, wählen die Systemkomponenten hierzu passend aus und planen die Montage und den
Anschluss von Einrichtungen der Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Sicherheitstechnik.
Hierzu nutzen Sie Herstellerunterlagen und Anlagenschemata, beachten dabei neben den funktionalen Kriterien besonders die Sicherheitsregeln der Elektrotechnik.
Verfahren zur Überprüfung von elektrotechnischen und elektronischen Bauteilen sowie deren Anschlüssen werden angewandt. Betriebsparameter werden auch mit Hilfe von Bedienungssoftware
system- und kundenspezifisch ausgewählt, eingestellt und dokumentiert.
Die Kunden werden in die Bedienung der Geräte eingewiesen.
Inhalte:
Anlagenfunktion und Schaltvorgänge
Zentrale Heizungsregler
Schalt- und Verdrahtungspläne
Installations- und Bedienungsanleitungen, auch in elektronischer Form
Komponenten: Fühler, Regler, Begrenzer, Stellglieder, Sicherungen, Schalter
Sinnbilder, regelungstechnische Begriffe
Elektrische Systemkomponenten
Messung elektrischer Größen
Verdrahtung der Komponenten
Potenziale der Ressourceneinsparung
Fachtechnische Beratung
Einweisungskriterien und -strategie
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Lernfeld 11: Installieren von Anlagen zur Trinkwassererwärmung
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Installation der Trinkwarmwasseranlage im Gebäude.
Sie wählen Erwärmungs- und Verteilungssysteme für Trinkwarmwasser entsprechend der
Komfortansprüche der Kunden, der Beschaffenheit des Trinkwassers, sowie wirtschaftlicher
und ökologischer Gesichtspunkte aus, begründen ihre Entscheidungen und beraten Kunden.
Sie planen die Elektroinstallation für Trinkwassererwärmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Energieversorgers, werten Schaltpläne aus, bestimmen Leiterquerschnitte und
zeichnen einfache Installations- und Verdrahtungspläne.
Die Schülerinnen und Schüler beachten die Vorschriften zur Elektroinstallation und legen
Maßnahmen zum Schutz von Personen und Einrichtungen fest. Sie führen Messungen und
Prüfungen an elektrischen Geräten und Installationen durch, bewerten die Ergebnisse und beseitigen systematisch die Fehler.
Sie prüfen die elektrische Versorgung auf Absicherung, ordnungsgemäße Schutzmaßnahmen
und Freischaltung und beachten die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.
Inhalte:
Trinkwassererwärmungssysteme: Unterteilung nach Funktion, Bauart und Beheizungsart
Bauelemente von Trinkwassererwärmungsanlagen
Kenndaten der Trinkwassererwärmer
Solarthermische Trinkwassererwärmung
Bauelemente einer solarthermischen Anlage
Zirkulation
Wasserhygiene
Regel- und Sicherheitseinrichtungen
Wärmedämmung
Elektrischer Anschluss
Elektrische Größen
Schutzmaßnahmen, insbesondere Potentialausgleich, Netzformen
Leitungs- und Verlegungsarten
IP Klassifizierung
Unfallverhütungsvorschriften bei Dacharbeiten
Unfallverhütungsvorschriften bei Arbeiten an Elektroinstallationen
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Lernfeld 12: Installieren von Brennstoffversorgungsanlagen
3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Installation von Brennstoffversorgungsanlagen für
Erdgas und Heizöl auf der Basis von Kenntnissen über einschlägige Normen und Rechtsvorschriften sowie der physikalischen und chemischen Eigenschaften von Brennstoffen.
Systeme der Brennstofflagerung und -versorgung werden analysiert, gemäß den technischen
Regeln, Anlagenerfordernissen und Kundenwünschen geplant und realisiert.
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Brennstofflagerung, -versorgung und -umsetzung
unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten.
Sie bereiten die Erstinbetriebnahme vor. Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung werden dokumentiert.
Die Kunden werden im Rahmen einer Einweisung auf vorgeschriebene, wiederkehrende sowie
vorsorgliche Überprüfungen hingewiesen und über Verhaltensregeln bei Undichtigkeiten informiert.
Inhalte:
Sicherheitsvorschriften für die Brennstofflagerung
Verlegeregeln für Brennstoffversorgungsleitungen
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Brennstoffversorgungsanlagen
Dichtheitskontrolle der Versorgungsanlagen
Montageskizzen
Verhalten in Gefahrensituationen und bei Schadensfällen
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Lernfeld 13: Installieren einer raumlufttechnischen
Anlage
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen die Installation einer einfachen raumlufttechnischen
Anlage in Abhängigkeit von verschiedenen Gebäudearten.
Sie werten Montagepläne, elektrische Anschlusspläne und Zeichnungen aus, erarbeiten eigene
Montagevorschläge und dokumentieren diese. Die sachgemäße Montage der Anlagenteile wird
unter Berücksichtigung der Maßnahmen des Schall- und Brandschutzes geplant. Notwendige
Maßnahmen des Arbeitsschutzes werden beachtet.
Die Schülerinnen und Schüler messen physikalische Größen von raumlufttechnischen Anlagen, erstellen Messprotokolle, bewerten und präsentieren die Ergebnisse.
Sie bewerten und optimieren den Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen nach dem Aufwand an Primärenergie.
Sie ermitteln das Aufmaß ausgewählter Anlagenteile und führen den Arbeitsnachweis.
Inhalte:
Kriterien der Behaglichkeit
Schematische Darstellungen
Skizzen
Montagezeichnungen
Montageanleitungen
Lüftungsspezifische Montagetechnologien
Bauteile von raumlufttechnischen Anlagen
Anschluss und Kontrolle elektrischer Bauteile
Luftvolumenströme
Strömungsgeschwindigkeit
Querschnitte
Lufttemperaturen
Wärmerückgewinnung
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Lernfeld 14: Instandhalten von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Arbeitsaufträgen die Übergabe sowie Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an versorgungstechnischen Anlagen aus einem der
Bereiche Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik, Umwelttechnik / erneuerbare Energien.
Sie bereiten die zur Inbetriebnahme erforderlichen Maßnahmen vor, ermitteln wesentliche
Betriebsparameter und nutzen hierzu erforderliche technische Unterlagen.
Unter Berücksichtigung von Sicherheit, Energieeinsparung, Umweltschutz und ihrer Eigenverantwortlichkeit werden die Anlagenbetreiber in die Bedienung der installierten Anlage eingewiesen. Die Schülerinnen und Schüler beraten den Kunden in Bezug auf einen störungsfreien
Betrieb und weisen auf die Notwendigkeit von regelmäßigen Wartungen hin.
Zur Durchführung der Wartungsarbeiten informieren sie sich über deren Art und Umfang,
auch anhand der Kundendatei, erstellen hieraus einen Arbeitsplan und bestimmen notwendige
Werkzeuge, Hilfsstoffe und Austauschteile.
Sie inspizieren Anlagenteile, erkennen Fehler und bereiten das Beheben von Störungen vor.
Ersatzteile werden aus Unterlagen ausgewählt, auch mit Hilfe elektronischer Medien.
Die umweltgerechte Entsorgung demontierter Bau- und Anlagenteile wird geplant.
Alle durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten werden dokumentiert, in der Kundendatei erfasst und ausgewertet.
Inhalte:
Elektrische Anschlüsse
Messungen an elektrischen Bauteilen
Strategien der Fehlersuche, Diagnosesysteme
Fortschreibung von Bestandsplänen
Wartungspläne
Prüfprotokolle
Übergabeprotokolle, Tätigkeitsnachweis
Wartungsverträge
Herstellerunterlagen
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Lernfeld 15: Integrieren ressourcenschonender
Anlagen in Systeme der Gebäude- und
Energietechnik
4. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Zielformulierung:
Die Schülerinnen und Schüler planen anhand von Arbeitsaufträgen den Einbau und das Zusammenwirken ressourcenschonender Geräte, Anlagen und Systeme aus einem der Bereiche
Wassertechnik, Lufttechnik, Wärmetechnik, Umwelttechnik / erneuerbare Energien.
Unter Berücksichtigung kundenspezifischer Wünsche, Nutzerverhalten sowie baulicher Gegebenheiten werden Lösungsvorschläge entwickelt, dokumentiert und präsentiert. Dabei werden
insbesondere Veränderungen hinsichtlich des Einsatzes von Geräten, Anlagen und Systemen
aufgrund technologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, gesellschaftlicher und nachhaltiger
Entwicklungen berücksichtigt und bewertet.
Notwendige Einstellungen werden vorgenommen und dokumentiert. Der Anlagenbetreiber
wird unter Berücksichtigung von Sicherheit, Energieeinsparung und Umweltschutz in die Bedienung der Anlage eingewiesen.
Inhalte:
Regenerative Energiequellen
Technologien zur Nutzung regenerativer Energieträger
Fachtexte auch in englischer Sprache
Energetische Bewertung und Optimierung von Systemen und Anlagen
Umweltberatung
Energieberatung
Bivalente Heizungssysteme
Möglichkeiten der Gebäudeleittechnik
Bustechnologie
Anwendersoftware zur Planung und Ausführung