Wuppertals neue „Super-Blitzer“: Sind die Messergebnisse der

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Wuppertals neue „Super-Blitzer“: Sind die Messergebnisse der
DACPRESSEMITTEILUNG
Nummer 47/2016
vom 21.07.2016
Wuppertals neue „Super-Blitzer“: Sind die Messergebnisse der neuen Geräten an
der Parkstraße, der B7 und der Hahnerberger Straße verwertbar?
Es gibt sie erst seit wenigen Wochen und doch prägen sie das Stadtbild Wuppertals zumindest für Autofahrer schon deutlich: Die neuen Blitzer auf der Parkstraße/Erbschlöer
Straße in Ronsdorf, der Hahnerbergerstraße/Theishaner Straße in Cronenberg und der B7
am Robert Daum-Platz in Elberfeld. Tückisch bei Wuppertals neuen Messgeräten (PoliScan Speed der Firma Vitronic), welche durch die charakteristischen Säulen mit eingelassenen Glasringen zu erkennen sind, ist vor allem, dass diese nun nicht nur wie bisher
Rotlichtverstöße ahnden sollen, sondern auch gleichzeitig Geschwindigkeitsmessungen
durchführen.
Hierdurch werden unter anderem solche Autofahrer erwischt, die noch eben beschleunigen, um bei Gelb über die Ampel zu „huschen“.
Wir erklären, welche Probleme, Gefahren und Fehlerquellen bei den Messungen der neuen
Blitzer zu erwarten sind und wie Betroffene in Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgreich
gegen Bußgelder und Fahrverbote vorgehen können.
Achtung: Blitzer messen Rotlicht und Geschwindigkeit
Durch ihren Aufbau und die Funktionalität haben die neuen Laserblitzsäulen quasi eine
Doppelfunktion und sind daher besonders „effektiv“. Autofahrer, die, um schnell noch die
Ampel bei Gelb zu überqueren, kurz die Geschwindigkeit erhöhen – eine Situation, für die
alle drei der neuen Wuppertaler Messstellen prädestiniert sind –, sind besonders gefährdet.
Das sich die neuen Blitzer – aufgestellt am 23.06.2016 – für die Stadt als Goldesel herausstellen werden, zeigen erste Zahlen: Medienberichten zufolge sind an der Parkstraße in
kürzester Zeit (Stand 29.06.2016) fast 900 (!) Geschwindigkeitsüberschreitungen gemessen worden. Und auch die Zahlen an den anderen Messstellen sprechen für sich: An der
Hahnerbergerstraße waren es 50 vermeintliche Tempo- und sechs Rotlichtsünder und auf
der B7 immerhin noch 49 gemessene Tempoverstöße sowie 23 Rotlichtmessungen.
Fraglich ist jedoch, ob die Blitzer dem eigentlichen Zweck einer solchen Überwachung gerecht werden und die Verkehrssicherheit erhöhen, oder ob durch sie eventuell sogar mehr
Unfälle verursacht oder provoziert werden: Wenn derjenige, der früher mit 60 km/h (bei
erlaubten 50 km/h) noch eben bei Gelb rübergefahren ist, nun eine Vollbremsung macht
und es so zu einem Auffahrunfall kommt, ist keinem geholfen.
Einspruch gegen Messungen einlegen, da mit Fehlern zu rechnen ist
Bis sich die Wuppertaler an die Geräte und deren neue Funktionsweise gewöhnt haben,
wird die Stadt dementsprechend schon eine gehörige Summe an Bußgeldern verhängt
haben. Wir empfehlen Autofahrern allerdings nicht nur dann gegen die Bußgeldbescheide
vorzugehen, wenn ein Fahrverbot oder Punkte drohen, sondern sich auch gegen Verwarnund Bußgelder zu wehren.
Der Hintergrund ist einfach: Keineswegs sind die Messergebnisse der Wuppertaler Säulen
über jeden Zweifel erhaben. Zunächst besteht der Verdacht, dass sie wie jedes neue Messgerät oder jede neue Messstelle Kinderkrankheiten bei der Zulassung, Einrichtung, Messwertbildung und (dem Prozess der) Auswertung haben, welche juristisch relevant sein
könnten. Neben diesen allgemeinen Angriffspunkten sind die Geräte allerdings der Aussage eines Sachverständigen nach für technische Schwächen bekannt:
1. Wird das Gerät zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt, dann ist technisch und
damit auch juristisch oftmals die fehlende Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung
zu bemängeln. Dies ist für eine gerichtliche Argumentation enorm wichtig: Kann das
Gericht die Messwertbildung nicht nachvollziehen, so sind mögliche Fehler bei der
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Arbeit des Gerätes nicht auszuschließen. Zudem sind unserer Ansicht nach die „Datenintegrität“ und die „Datenauthentizität“ der von den Geräten generierten und von
der Stadt ausgewerteten Falldateien nicht eindeutig belegt und so gesichert, wie es
die Zulassung des Gerätes erfordert. Dies bedeutet, dass nicht nachvollzogen werden kann, ob eine Datei nach der Messwertbildung vielleicht noch unbewusst oder
bewusst verändert wurde.
2. Wird das Gerät zur Rotlichtüberwachung genutzt, so ist die Nachvollziehbarkeit
zwar üblicherweise gegeben, da dort 2 Bilder gefertigt werden und diese den Fahrablauf dokumentieren. Hier kann es eventuell aber Probleme bei der Anbindung an
die Ampelanlage geben, die im Einzelfall überprüft werden und sodann auch zu einem Freispruch führen müssen. Außerdem ist das Fahrverhalten (z.B. Beschleunigung) mit zu berücksichtigen, was dazu führen kann, dass die errechnete
Rotlichtzeit von einer Sekunde falsch ist und doch kein Fahrverbot verhängt werden
darf.
3. Des Weiteren wird bei diesem neuen Kombigerät genau zu prüfen sein, ob der Hersteller das Zulassungsverfahren, das so genannte Konformitätsverfahren, eingehalten hat. Seit dem 01.01.2015 werden die Geräte nicht mehr an der amtlichen Stelle
der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig zugelassen,
sondern die Hersteller müssen selber die Zulassung in einem Konformitätsverfahren
erwirken. Bei einigen Messgeräten sind hier Unregelmäßigkeiten aufgetreten und
es konnten bisher nicht alle erforderlichen Bescheinigungen vorgelegt werden. Dies
hat zur Folge, dass die Geräte als nicht zugelassen oder geeicht gelten und alle
Messungen unverwertbar sind. Auch bei den neuen Kombigeräten in Wuppertal ist
dies möglich und ein wichtiger Prüfungspunkt.
Erfolgreich gegen Bußgeldbescheide und Fahrverbote wehren
Wie schon bei der Messstelle auf der Fleher Brücke in Düsseldorf (Autobahn A46), bei der
dieselben Messgeräte zur Geschwindigkeitsüberwachung genutzt werden, gehen wir bei
den neuen Wuppertaler Blitzanlagen von einer hohen Fehlerquote aus. Die Erfahrung der
Verfahren von der Fleher Brücke zeigt, dass Betroffene häufig erfolgreich gegen die Messungen vorgehen konnten, wenn sie nur Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegten.
Wir unterstützen Betroffene mit unserem kostenlosen „Schnell-Check Bußgeld und Fahrverbot“. Im Paket bieten wir Ihnen:
1. Kurzprüfung des Anhörungsschreibens
bzw. des Bußgeldbescheides
2. Prüfung des Punktekontos in Flensburg
3. Hinweise auf Einspruchsfristen
4. Einschätzung der Erfolgsaussichten
Mitgeteilt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Tim Geißler
www.gks-rechtsanwaelte.de
Verantwortlich: Rechtsanwältin Frackowiak-Fels / DAC-Geschäftsstelle
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Weitere Informationen:
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