Amtsblatt - Mittweida
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Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 1 09. November 2011 Mittweidaer www.mittweida.de SSTADTNACHRICHTEN TADTNACHRICHTEN Amts- und Informationsblatt der Stadt Mittweida mit den Ortsteilen Falkenhain, Frankenau, Kockisch, Lauenhain, Neudörfchen, Ringethal, Rößgen, Tanneberg, Thalheim, Weißthal und Zschöppichen 20. Jahrgang Ausgabe 09. November 2011 Nummer 11 Waldheimer Straße fertiggestellt Nach einer Bauzeit von ca. 13 Monaten ist die jahrelange Engstelle im Bereich der Waldheimer Straße endlich Geschichte. Mit der Maßnahme wurde nicht nur der Straßenkörper grundhaft erneuert, sondern auch der Fußweg, die Straßenbeleuchtungsanlage sowie der Brückenkörper einschließlich der angrenzenden Stützmauern. Erinnerungen an die Lederfabrik sind nur alten Fotos zu entnehmen, da die Restbausubstanz im Rahmen der Straßenbauarbeiten vollständig abgebrochen wurde. Die Natur hat sich dieses Fleckchen zurückgeholt. Anzeige Weihnachtsmarkt in Mittweida vom 01. – 04. Dezember C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 2 09. November 2011 Adressen & Öffnungszeiten Terminvorschau Stadtratssitzung Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Die nächste Stadtratssitzung findet am Donnerstag, dem 24.11.2011, Rathaus 1, 18.30 Uhr, statt. Die Tagesordnung der Ratssitzung hängt gem. Bekanntmachungssatzung an der dafür vorgesehenen Bekanntmachungstafel auf dem Markt aus. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 – 12.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr nach Vereinbarung 09.00 – 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Mittweida-Information: Rochlitzer Str. 3 (Eingang Frongasse) Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr Montag bis Donnerstag 13.30 – 17.00 Uhr Freitag 13.30 – 16.00 Uhr Telefon: 03727-967350 Fax: 03727-967185 Mitteilungen der Stadtverwaltung Baugrundstücke - Wir haben den Bauplatz für Sie Wohngebiet „Ringethaler Weg“ Die Stadt Mittweida bietet Grundstücke zwischen 500 und 1.000 m2 im Bebauungsplangebiet Nr. 5 „Wohngebiet Ringethaler Weg“ zum Verkauf an. Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine optimale süd- bzw. südwestorientierte Anordnung der Bebauung mit ruhigen Freiflächen. Es sind eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach zulässig. E-Mail: [email protected] online-Shop unter www.mittweida.de Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Pfarrberg 1 Montag Dienstag bis Freitag Sonnabend geschlossen 9.00 – 18.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr Telefon: 03727-979248, E-Mail: [email protected] http://stadtbibliothek.mittweida.de Öffnungszeiten der Schiedsstelle: Jeden zweiten Donnerstag im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr Rathaus 1, Zimmer 107, Telefon: 967146 Öffnungszeiten des Museums „Alte Pfarrhäuser“: Kirchberg 3 Montag geschlossen Dienstag - Sonntag 10.00 - 16.00 Uhr Lageplan Bebauungsvorschlag Telefon: 03727-3450 Fax: 03727-979616 E-Mail: [email protected], www.mittweida.de Die Anordnung der Gebäude und Stellplätze direkt am öffentlichen Straßenraum ermöglichen eine kostengünstige Erschließung auf den Grundstücken. Bürozeiten des Sanierungsträgers WGS Rochlitzer Straße 3: - Dienstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr - Donnerstag: 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr - nach telefonischer Vereinbarung Bei Interesse ist auch eine Zusammenlegung der Flst. 415/7 und 415/8 möglich. Telefon: 03727-967206 oder 0371-3557013 E-mail: [email protected] http: www.wgs-sachsen.de Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Mittweida, Referat Zentrale Dienste Markt 32, 09648 Mittweida Tel. 03727-967103, Fax 03727-967180 E-Mail: [email protected] Internet: www.mittweida.de Verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung Mittweida: Der Oberbürgermeister (V.i.S.P.) Verantwortlich für weitere Veröffentlichungen, u.a. aus den Rubriken Sonstige Mitteilungen, Vereine stellen sich vor, Bereitschaftsdienste, Kirchliche Nachrichten: publizierende Einrichtungen, Körperschaften, Vereine u.a. Redaktion: Stadtverwaltung Mittweida, Referat Zentrale Dienste Herstellung und Verteilung: Riedel - Verlag & Druck KG, H.-HeineStr. 13a, 09247 Chemnitz, OT Röhrsdorf, Tel. 03722-502000, Fax 03722-502001,e-mail: [email protected] I Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel Perspektive Bebauungsvorschlag Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos an alle Haushalte und Betriebe im Stadtgebiet Mittweida. Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden von der Stadtverwaltung gegen Versandkostenrechnung verschickt. Das Amtsblatt ist auch unter der Internetadresse www.mittweida.de zu lesen. Verteilerreklamationen sind an die Riedel KG zu richten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung MW. Gedruckt auf umweltschonendem, zertifiziertem Papier. Die nächste Ausgabe der „Mittweidaer Stadtnachrichten” erscheint am 14. Dezember 2011. Redaktionsschluss ist der 05. Dezember 2011. Lageplan Zusammenlegung der südlichen Flurstücke C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 3 Große Kreis- und Hochschulstadt Mittweida, Ortsteil Lauenhain, erschlossenes Wohngebiet für Einzel- und Reihenhäuser: - verkehrsgünstige Lage Nähe S 200 - zu Fuß zum Bahnhof Mittweida in 15 Minuten, zur Bushaltestelle in 3 Minuten - Einkaufsmöglichkeiten in 500 m Entfernung (KAUFLAND) - Schulen, Ärzte, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangebote in Mittweida - Erholungsgebiet Talsperre Kriebstein vor der Haustür. 09. November 2011 Schloss Ringethal Teilfläche aus Flst. 24b der Gemarkung Ringethal, Größe: ca. 3000 m2. Das Grundstück ist bebaut. Ehemaliger Herrensitz, spätere Nutzung als Schule mit Nebengelass. Schloss, bestehend aus Keller (ca. 470m2), EG (ca. 470m2), OG (ca. 470m2), DG (ca. 430m2) und Dachboden (ca. 380m2). Für das Gebäude besteht Denkmalschutz. Preis und weitere Infos auf Anfrage. Bauland an der Schillerstraße 10 (ehemals Reithalle) Die Baufläche der drei Flurstücke 913/1; 913/2 und 918 beträgt 5579 m2. Die zentrale Lage und die kurzen Wege zur Stadtmitte, Einkaufsmöglichkeiten sowie Schulnähe lassen viele Möglichkeiten der Nutzung zu. Preise und weiter Infos auf Anfrage. Kontakt Interessenten für diese sowie andere Flurstücke der Stadt Mittweida melden sich bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Stadtverwaltung Mittweida, SG Gebäude- und Grundstücksverwaltung, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3 Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Bestandsimmobilien Wohnhaus, ortsüblich erschlossen, unsaniert, Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 15, MFH, Grundstücksgröße 570 m2, Denkmalschutz, Preis: 23.800,00 € - s. folgendes Foto -Külz Str. Grundstück Dresdener Straße 1, Flurstück 9 f der Gemarkung Neudörfchen, Größe 1845 m2 Preis nach Vereinbarung - s. Skizze/Foto - Postfach 1463 09644 Mittweida 03727-96 73 45 96 71 81 [email protected] Nachruf Viel zu früh, für uns alle unfassbar, verstarb durch einen tragischen Unglücksfall der Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Lauenhain und das Mitglied des Ortschaftsrates Lauenhain/Tanneberg, Herr Christian Köber Durch seinen Tod verlieren wir einen überdurchschnittlich engagierten, verantwortungsbewussten und geschätzten Bürger unserer Stadt. Wir werden sein Andenken stets in Ehren bewahren. Matthias Damm Oberbürgermeister Große Kreisstadt Mittweida C M Y K Uwe Fritzsching Ortsvorsteher Lauenhain/ Tanneberg René Schröter Gemeindewehrleiter FF Mittweida Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 4 09. November 2011 Bauhofleiter übergab Staffelstab Im städtischen Bauhof ist ab 01.11.2011 nun Michael Knappe Leiter. Für Manfred Dombrowe - den meisten unter dem Namen „Keule“ bekannt beginnt zu diesem Zeitpunkt die Freistellungsphase zur Altersteilzeit. Seit 1999 war er als Leiter des städtischen Bauhofs tätig. Den Schritt aus dem aktiven Arbeitsleben sah Herr Dombrowe nicht gerade freudig entgegen, hatte er doch Tag und Nacht ein offenes Ohr für die Belange der Stadt. Die Worte „Geht nicht gibt's nicht“ prägten sein Wesen. Und das nicht nur im Bauhof - auch die Feuerwehr profitiert von seinen Enthusiasmus und seiner Einsatzbereitschaft. Bei einer Rundfahrt auf der Talsperre Kriebstein, bei bestem Wetter und herrlicher Umgebung, verabschiedete sich „Keule“ von seinen Mitarbeitern und bat ausdrücklich darum, angerufen und gefragt zu werden, wenn sprichwörtlich die Säge klemmt. Denn Ruhestand bedeutet für ihn noch lange nicht zu Hause zu bleiben. Eine offizielle Verabschiedung gab es auch am 27.10.2011 in der Stadtratssitzung. Der neue Bauhofleiter Herr Knappe möge in die Fußstapfen seines Vorgängers steigen und auf seine Weise die wichtige Arbeit des Bauhofes lenken und leiten. Programme auf dem Mittweidaer Weihnachtsmarkt 2011 Donnerstag, 01. Dezember: 14.00 - 19.00 Uhr Spaß und Spiel mit dem "Freizeit-Franz" 17.00 Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister Matthias Damm und dem Stadtmaskottchen "Mitti". Warten auf den Weihnachtsmann 17.15 - 18.30 Uhr Weihnachtliche Melodien mit der Mittweidaer Blasmusik Freitag, 02. Dezember: 14.00 - 19.00 Uhr Spaß und Spiel mit dem "Freizeit-Franz" 15.45 - 16.45 Uhr Musikschule Ars Nova Chemnitz 17.15 - 18.45 Uhr Silver Bell Duo Freiberg Samstag, 03. Dezember: 14.00 - 16.00 Uhr Jonny-Walcing Act als Schneemann 14.00 - 14.30 Uhr Trompetenschüler der Musikschule Mittelsachsen 14.45 - 15.45 Uhr Auftritt der Bergkapelle Thum 16.00 - 16.50 Uhr Reise ins Weihnachtsland - eine Zaubershow für Kinder 17.00 Uhr Kinderumzug "Bunte Märchenwelt" Start und Ziel: Rathaushof Rathaus 1 17.15 - 18.15 Uhr Blasmusik Mittweida 18.30 - 19.45 Uhr Eine musikalische Weihnachtsreise mit dem Duo "Herzblatt" Sonntag, 04. Dezember: 14.30 - 15.00 Uhr Auftritt der Tanzgruppen des Städtischen Freizeitzentrums 15.30 - 16.15 Uhr "Jonnys Kinder-Weihnachtszirkus“ 17.00 - 18.30 Uhr Adventsprogramm mit den "Breitenauer Musikanten" Neuer Besitzer für „Spike“ gesucht Für einen ausgesetzten Staffordshire-Mischlingsrüden suchen wir dringend ein neues Zuhause. „Spike“ ist ein hübscher einjähriger Rüde, hellbraun mit einem weißen Brustfleck. Der neue Hundehalter bzw. die Hundehalterin sollte hinreichende Erfahrungen mit Hunden besitzen und mit ihm auch weiterhin eine Hundeschule besuchen. Da Spike sehr temperamentvoll ist, sollten keine Kleinkinder im Haushalt leben. Auch von der Haltung mit anderen Kleintieren wird abgeraten. Eine Einzelhaltung im Zwinger oder Wohnung ist ratsam. Interessenten können sich telefonisch unter 03727 967 142 oder persönlich im Rathaus 1, Markt 32, Zimmer 101 bei Frau Wadewitz melden. h.wa. C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 5 09. November 2011 Die Thüringer Weltumradler präsentieren in Mittweida: „20 Jahre Abenteuer - EXTREM“ Bereits als Schuljungen bereisten Axel Brümmer und Peter Glöckner mit Rucksack und Fahrrad den Osten Europas bis hin zu illegalen Bergsteigerexpeditionen im Kaukasus oder den Weiten Sibiriens. Nach ihrer fünfjährigen Weltumradlung sind die Abenteurer selten länger als drei Monate pro Jahr in Deutschland. Während sie diesen Heimaturlaub nutzen, um Vorträge zu halten oder Bücher zu schreiben, zieht es sie anschließend immer wieder hinaus in die unbekannten, spannenden Gegenden unserer Erde. In ihrem neuen Vortrag erzählen sie von bisher unveröffentlichten Erlebnissen und Abenteuern. Egal ob mit dem Rad im wegen Bürgerkrieg geschlossenen Nordosten Indiens, auf einem Traditionssegler quer über den Atlantik, im klapprigen Faltboot auf einem bisher unbefahrenen Amazonasnebenfluss oder beim weltweiten Klettern - Grenzerfahrungen erleben sie überall. Auf den Spuren berühmter Entdecker reisten sie in Afrikas Westen zu einheimischen Königen und Voodoozauberern, gingen im Indischen Ozean tauchen und durchquerten sämtliche Wüsten Australiens mit dem Fahrrad. Sie erlebten einen Goldrausch in Amazonien und wilde Andenpisten in eisiger Höhe. Sie lassen sich von Tempelruinen in Kambodscha genauso faszinieren, wie vom undurchdringlichen Dschungel Borneos oder der gemütlichen MateTeerunde mit argentinischen Gauchos. Sie Ausbau S 201 Rechtzeitig vor Beginn der Wintermonate sollen die Pflasterarbeiten im 1. und 2. Bauabschnitt der Hainichener Straße abgeschlossen sein. Was sich zu beiden Seiten als überbreite Fußsteige darstellt, sind gemäß Planung kombinierte Geh-/Radwege. Neu sind auch die Standorte der Bushaltestellen, die neben der Fahrbahn als Bucht eingeordnet wurden. Im 3. Bauabschnitt hat die ausführende Firma Chemnitzer Verkehrsbau GmbH neben den Arbeiten an den Stützbauwerken mit den umfangreichen Leitungsverlegungen begonnen. Für den zukünftigen Kreisverkehrsplatz ist die Höhenanpassung aller Verund Entsorgungssysteme unumgänglich. Vor allem daraus begründet sich die erforderliche Gesamtbauzeit bis Oktober nächsten Jahres. C M Y K Mittweida im Internet: www.mittweida.de erlebten arabische Wüsten ebenso hautnahe, wie gefährliche Schusswechsel in Südamerika oder einen dramatischen Schiffsuntergang mitten im Ozean. Im Amazonasbecken fühlen sie sich mittlerweile heimisch, wo sie alleine schon mehr als fünf Jahre paddelnd auf über zwanzig Flüssen verbrachten. Doch bei all dem verlieren sie nie ihre humorvolle Art, wenn sie von ihren Extremsituationen und Abenteuern berichten. Lassen Sie sich diese außergewöhnliche Multimediashow am 25. November 2011 um 19.30 Uhr im Rathaussaal Mittweida nicht entgehen! Eintrittskarten erhalten Sie in der Mittweida Information im Vorverkauf oder an der Abendkasse. Lesung in der Stadtbibliothek Mittweida mit Martina Rellin am 18.11. 2011, 19.30 Uhr, Pfarrberg 1 Martina Rellin, ehemalige Chefredakteurin der Zeitschrift „Das Magazin“, stellt ihr neues Buch „Göttergatten. Was Männer wirklich über ihre Frauen denken" bei einer Lesung in der Stadtbibliothek in Mittweida vor. Die Freie Presse schrieb über dieses Buch, das dem Frauen-Erzählbuch „Die Wahrheit über meine Ehe" nachfolgt: „Es ist nur gerecht, dass jetzt die Männer dran sind" und: „Männer sind einfach entspannter als Frauen"… Ehemänner können reden! Viele Frauen wünschen sich: „Wenn mein Mann doch mehr reden würde …“ Nur zu gern wollen Frauen wissen, was ihre Männer denken, was sie fühlen, aber Männer hüllen sich da ja bekanntlich gern in Schweigen. Für ihr Buch „Göttergatten. Was Männer wirklich über ihre Frauen denken“ hat die Autorin Martina Rellin die Geschichten von 17 ganz verschiedenen Männern aufgeschrieben, die doch eines gemeinsam haben: So wie mit der Fremden hätten sie mit der eigenen Frau nie gesprochen. Überraschend selbstkritisch, oft sehr humorvoll und immer sehr offen berichten die Männer in „Göttergatten“ über ihre Ehen - Rolf, 57, beispielsweise sagt: „Da ist ein Mensch, der genauso wichtig ist wie ich, ich weiß das, aber ich vergesse es.“ Oder Richard, 38: „Wenn sie anfängt zu weinen, ist bei mir alles aus …" Und Werner, 71, resümiert: Ich hätte das dolle bereut, wenn ich sie nicht geheiratet hätte.“ Das Klischee, Männer hätten nur Autos, Fußball und andere Frauen im Kopf, stimmt natürlich nicht. In diesem Buch erzählen Männer unterschiedlichsten Alters, unterschiedlichster Berufe und Herkunft, was sie wirklich über ihre Frauen denken, was sie nervt und wofür sie sie lieben, warum es mit dem Sex nicht mehr klappt und die Geliebte trotzdem keine Gefahr ist … Ihre Bücher „Klar bin ich eine Ost-Frau! und „Ich habe einen Liebhaber. Frauen erzählen" sorgten für Furore, auch ihr Buch „Die Wahrheit über meine Ehe. Frauen erzählen" eroberte die Bestsellerliste. Es ist der erste Lesungsabend der Autorin in Mittweida, und natürlich ist er nicht nur für Frauen goldrichtig, die Autorin meint: „Aus Sicht der Männer sind wir Frauen ja die bessere Hälfte, so nennen sie uns gern, und da klingt Besserwissen schon an. Es geht ja aber nicht darum, wer recht hat, sondern es ist einfach spannend zu gucken, wie der Alltag bei anderen so läuft - es ist ja nicht so, dass die anderen immer soooo viel glücklicher sind als man selbst.” Und Humor sei, wenn man trotzdem lache. Martina Rellin, geboren 1962 in Hamburg, arbeitet und wohnt mit Familie bei Berlin und Grimma. Karten erhältlich im Vorverkauf für 5 Euro in der Stadtbibliothek. Martina Rellin und Katrin Knobloch 06.10.2011 Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 6 Volkstrauertag Die Mittweidaer Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, am Volkstrauertag, dem 13.11.2011, an der Gedenkveranstaltung gemeinsam mit den Kirchen unserer Stadt am Mahnmal in den Schwanenteichanlagen teilzunehmen. Beginn ist 11.30 Uhr. Wir gedenken an dem Tag der Toten der beiden Weltkriege und erfüllen ein Gelöbnis der Kriegsgeneration, das da lautet: „Vergesst die Toten nicht, erhaltet ihre Gräber und auch ihre Namen - es sind Millionen. Erinnert euch daran, wie es zu diesem Unheil kommen konnte, und setzt euch dafür ein, dass sich derartiges nie wiederholen kann“. Es ist das Versprechen einer ganzen Generation, die Erbschaft eines durch zwei Weltkriege geprägten Jahrhunderts und die Verpflichtung eines ganzen Volkes. Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der Welt. 09. November 2011 Umleitungsschäden Tanneberg Im Rahmen der Bauarbeiten zur Verlegung der Staatsstraße S 200 südlich Schweikershain kam es während der dreiwöchigen Vollsperrung zu erheblichen Schäden an der Umleitungsstrecke in Tanneberg. Was die Ortsansässigen vom ersten Tag an fürchteten trat nach intensiven Regenfällen tatsächlich ein. Nahezu auf der gesamten Länge sind die Bankette nicht mehr als solche vorhanden und müssen neu hergestellt werden. Teilweise kam es sogar zu Abbrüchen der Bitumenkante. Seitens des Straßenbauamtes Chemnitz besteht die Absicht, diesen gefährlichen Zustand noch vor Einbruch des Winters zu beseitigen. Die Stadtverwaltung hofft, dass die zwischenzeitlich aufgestellte Beschilderung alle Benutzer der Straße ausreichend warnt. Volldampf - „Angeladoria“! oder: Rette sich wer kann! Wer die Lachmuskeln wieder einmal trainieren möchte, der sollte sich den 20. November 2011 in seinem Kalender dick anstreichen, denn um 17.00 Uhr gastiert im Rathaussaal Mittweida das Berliner Kabarett Syndikat mit seinem aktuellen Programm über die deutsche Einheit. Was haben wir nicht alles erlebt. Helmut Kohls blühende Landschaften, Schröders Agenda 2010, Hartz 4, den Teuro, die große Koalition, die Bankenkrise, und nun Angela Merkel als Bundeskanzlerin. Wer konnte sich dies alles vor 20 Jahren vorstellen. Manager verzocken Milliarden ins Ausland und zahlen sich von den Rettungspaketen ihre Boni. Die Wirtschaft ist aus den Fugen geraten. Danke! Ein riesengroßes Dankeschön an alle, die unseren Kürbisaufruf erhörten und uns mit zahlreichen Kürbissen aller Art unterstützten. So konnten sich im SFZM mit viel Freude und Kreativität 30 bis 40 Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Kürbisschnitzen und Kürbisgerichten zubereiten ausprobieren. Außerdem entstand für unsere Halloweenparty eine wun-derschöne und zugleich gruselige Dekoration aus den runden gelben Früchten. Unsere Politiker erweisen sich mehr und mehr als unfähig, die Lage unter Kontrolle zu halten. Sind wir nun gescheitert, oder sind wir gescheiter? Auf der Suche nach einer Antwort sind Sie eingeladen zu einer satirischen Achterbahnfahrt durch die politischen Landschaften Deutschlands. Feiern Sie mit in unserer großen Hartz 4 Geburtstagsgala, mit Musikparodien der großen Stars. Erleben Sie die militante Opa-Bande, die sich selbst um ihre Rentenfinanzierung kümmert, oder schauen Sie dem Pförtner und dem Hausmeister des Bundestages bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit über die Schulter. Dies alles und noch mehr, wird dargeboten mit viel Humor, Berliner Herz und Schnauze und vor allem mit viel Musik. Das Berliner Kabarett Syndikat, das sind Wolfgang Koch, Axel Lutter und Fabricio Fettig. In 22 Jahren produzierten die Kabarettisten 21 Programme, spielten in 3000 Vorstellungen und gastierten in 240 Städten im gesamten deutschsprachigen Raum. Eintrittskarten für diesen Kabarettabend erhalten Sie im Vorverkauf in der Mittweida Information bzw. an der Abendkasse. Mittweida im Internet: www.mittweida.de C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 7 09. November 2011 Dem Winter entgegenhalten… Städtische Bauhof auf die kalte Jahreszeit gut vorbereitet Glaubt man den Prognosen vieler „Experten“, steht uns ein Winter, mindestens wie in dem vergangenen Jahr, ins Haus. Egal wie es kommt, der städtische Bauhof ist wie auch in der Vergangenheit auf diese Saison gut gerüstet. Bereits im Mai/Juni als die Meisten eher an Baden oder Eis essen dachten, rollten die Laster mit Streusalz zum Bauhof in Mittweida, um das Lager mit über 350 t Salz zu füllen. Ebenso wurden ca. 150 t Splitt eingelagert. Eine frühzeitige Belieferung sichert nicht nur pünktlich die Ware sondern auch einen günstigeren Preis. Diese Vorteile nutzt man hier schon seit Jahren. Im vergangenen Winter als die Kapazität der Lieferanten erschöpft war und aufgrund der Nachfrage das Salz ähnlich des jetzigen Goldes zu Rekordpreisen gehandelt wurde, hatte man in Mittweida aufgrund dieser Lagerhaltung kein Problem - zum Glück. In den vergangenen Monaten wurde zudem die Winterdiensttechnik instandgesetzt bzw. in neue Technik investiert. So steht in Zukunft auch eine Seitenrandfräse, welche sich schon im Februar bewährt hat und eine kleine Schneefräse für Fußwege etc. einsatzbereit. Daneben mehrere Multicar, LKW und Kleintraktoren, ausgestattet mit Schiebeschild und Streuern, deren Umrüstung zeitnah bei entsprechenden Meldungen erfolgt. Die Winterdienstpläne sind erstellt - die Mitarbeiter in ihre Aufgaben eingewiesen. Dennoch, allein schaffen es die Mitarbeiter des Bauhofes nicht, das gesamte Straßen- und Wegenetz in Mittweida und den Ortsteilen zu räumen und streuen. Vertragspartner der Stadt sind Agroservice Altmittweida und die Agrargenossenschaften Mittweida und Rossau, welche im Bedarfsfall unterstützen. Zum Schluss noch ein Appell an alle Verkehrsteilnehmer: Stellen auch Sie sich auf die winterliche Jahreszeit ein, planen Sie längere Zeiten ein und zeigen Sie Verständnis, wenn nicht wie gewohnt Ihre Straße oder Ihr Fußweg der Erste war, der von den Verantwortlichen geräumt wurde. Der Bauhof arbeitet nach Plan. Die entsprechenden Bereiche sind je ihrer Bedeutung für den öffentlichen Verkehr nach Kategorien eingeteilt. Sie können sicher sein, die Mitarbeiter des Bauhofes und die in den Winterdienst eingebundenen Unternehmen geben sich alle Mühe, dass Sie sicher durch den Winter kommen. Sport- und Kulturbetrieb Sport Frei! in Mittweida Kindergarten-Kids im sportlichen Wettstreit in der Sporthalle am Schwanenteich Am Dienstag, dem 18.10., begrüßten der Kreissportbund und die Sparkasse Mittelsachsen die Kindergarten-Kids mit einen kräftigen Sport Frei! in der Sporthalle. Vertreter von sieben Einrichtungen aus dem Stadtgebiet sowie Ringethal, Lauenhain und Rossau wetteiferten schließlich in verschieden Disziplinen. Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2010 des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida Der Stadtrat hat mit Vorlage SR/2011/098/01 am 29.09.2011 den Jahresabschluss 2010 des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida festgestellt. 1. Der Rat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2010 des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida wie folgt: 2010 Ausgaben in EUR Bilanzsumme davon entfallen auf der Aktivseite auf das Anlagevermögen das Umlaufvermögen die Rechnungsabgrenzungsposten 9.635.449,59 9.423.296,10 211.351,27 802,22 davon entfallen auf der Passivseite auf das Eigenkapital die Sonderposten für Investitionszuschüsse die Rückstellungen die Verbindlichkeiten die Rechnungsabgrenzungsposten 3.352.736,18 5.751.400,30 69.090,00 459.758,11 2.465,00 Jahresverlust Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 140.337,22 3.045.020,47 3.185.357,20 2. Der Rat beschließt, den Jahresverlust aus 2010 in Höhe von 140.337,22 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. C M Y K 3. Der Rat beschließt die Entlastung des Betriebsleiters für das Wirtschaftsjahr 2010. Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 8 09. November 2011 F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung (63) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 (Anlagen 1 bis 3) und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (Anlage 4) des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida, Mittweida, unter dem Datum vom 30.J uni 2011 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird. In der Zeit vom 16.09.2011 bis 26.10.2011 wurden die Sterbefälle folgender Personen beurkundet; die schriftlichen Einwilligungen zur Veröffentlichung liegen vor. „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers“ 11.09.2011 Köber, Christian Dorfstr. 28 a, 09648 Mittweida, OT Lauenhain Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida, Mittweida, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 16.09.2011 Lorz, Hans Roland Heinrich-Heine-Str. 60, 09648 Mittweida 17.09.2011 Patzenbein, Jens Am Karbel 61 a, 09116 Chemnitz 26.09.2011 Weiderer, Max Bernd Rosa-Luxemburg-Str. 39, 09648 Mittweida 29.09.2011 Lippmann, Hans Walter Paul Lauenhainer Str. 104, 09648 Mittweida 03.10.2011 Lippmann, Irene Hildegart Paul-Fleming-Str. 1, 09648 Mittweida 04.10.2011 Haubold, Martha Hildegard geb. Horn Südstr. 2, 09648 Mittweida 05.10.2011 Kretzschmar, Johanne Hildegart geb. Naumann Südstr. 2, 09648 Mittweida 06.10.2011 Franke, Erna Hildegard Feldstr. 3, 09648 Mittweida 08.10.2011 Bürgelt, Walter Heinrich Günter Goethestr. 20, 09648 Mittweida 08.10.2011 Naumann, Johannes Helmut Dreiwerdener Weg 8, 09648 Mittweida 10.10.2011 Wilzek, Inge geb. Polster Altersstift Lutherplatz 8, 09326 Geringswalde 11.10.2011 Rant, Frieda Anna geb. Thiel Lindenweg 20, 09648 Mittweida 12.10.2011 Handtke, Herta Hauptstr. 32, 09648 Altmittweida 14.10.2011 Kirchner, Klaus-Peter Steinweg 68, 09648 Mittweida 20.10.2011 Becker, Dora Südstr. 2, 09648 Mittweida 22.10.2011 Sarnes, Walter Rosa-Luxemburg-Str. 17, 09648 Mittweida 24.10.2011 Pfüller, Marianne Waltraud geb. Müller Lauenhainer Str. 104, 09648 Mittweida 24.10.2011 Häuptner, Erich Klaus Leisniger Str. 24, 09648 Mittweida 24.10.2011 Liebernickel, Max Alfred Südstr. 2, 09648 Mittweida 25.10.2011 Görlitz, Hildegard Waltraud geb. Sonntag Weberstr. 36, 09648 Mittweida Standesamt - Sterbefälle Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Wilsdruff, 30. Juni 2011 MENOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Noack Wirtschaftsprüfer Auslegung Die Unterlagen liegen vom 14. bis 25. November 2011 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Mittweida im Fachbereich 2, Finanzen, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 202 und gleichzeitig im Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida, Leipziger Straße 15, zur Einsichtnahme aus. Friedhofsverwaltung Mittweida Chemnitzer Straße 45a, 09648 Mittweida, Tel. 999923, Fax 999924 Mo und Fr Di Mi Do 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr ./. 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 9 Standesamt - Eheschließung Im Oktober 2011 schlossen im Standesamt Mittweida folgende Paare die Ehe, die schriftlichen Einwilligungen zur Veröffentlichung liegen vor. 04.10.2011 Nicole Tittmann und Jens Bork Poststr. 46, 09648 Mittweida 15.10.2011 Janet Conrad und Tilo Thiemer Lauenhainer Str. 90, 09648 Mittweida Standesamt - Geburten In der Zeit vom 30.09.2011 bis 25.10.2011 wurden im Standesamt Mittweida die Geburten folgender Kinder beurkundet; die schriftlichen Einwilligungen zur Veröffentlichung liegen vor. 30.09.2011 Clara Elea Petzold, weiblich Maria Philipp und Andreas Petzold, Chemnitzer Str. 6, 09648 Mittweida 07.10.2011 Mirko Antony Gedel, männlich Sandra Gedel und Gerald Mirko Finsterbusch-Gedel geb. Finsterbusch, Lutherstr. 8, 09648 Mittweida 19.10.2011 Ben Zieger, männlich Katja Zieger, Lauenhainer Str. 35, 09648 Mittweida 23.10.2011 Lucienne Kums, weiblich Daniela Kums und Ralf Mehner, Altenburger Str. 14, 09648 Mittweida Mitteilungen an die Einwohner der Ortsteile Lauenhain/Tanneberg Mitteilung an die Einwohner der Ortsteile Lauenhain und Tanneberg Termine für die Kreis- und Fahrbibliothek im OT Tanneberg: 01.12.2011 In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr können Bücher, CD's und DVD's entliehen werden. Freiwillige Feuerwehr FF Mittweida aktuell 10/11 C M Y K 01.10.2011 Wohnungsbrand Gegen 06:05 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida zu einem Brand im Gebäude Brühl 6 gerufen. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle brannte es im hinteren Teil des Gebäudes. Aufgrund der damit verbundenen starken Rauchentwicklung war absehbar, dass die alarmierten Kräfte und Mittel nicht ausreichen. Um den Atemschutzeinsatz sicherzustellen, wurde die Ortsfeuerwehr Frankenau nachalarmiert. Nach Öffnen der Haustür wurde festgestellt, dass der Brand sich bereits in das 1. Obergeschoss ausgebreitet hatte und eine umfassende Brandbekämpfung erforderlich war. Um die Brandausbreitung im Gebäude sowie auf angrenzende Gebäude zu verhindern mussten weitere Kräfte und Mittel alarmiert werden. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung und dem Einsatz weiterer Trupps zur Brandbekämpfung wurden die Ortsfeuerwehren Ringethal/Falkenhain, Kockisch, Tanneberg und Lauenhain nachalarmiert. Insbesondere galt es, das drohende Durchbrennen der Dachhaut zu verhindern. Gegen 08:00 Uhr war der Brand soweit liquidiert, dass die ersten Ortsfeuerwehren wieder aus dem Einsatz herausgelöst werden konnten. Bis gegen 11:50 Uhr mussten in akribischer Kleinarbeit, Glutne- 09. November 2011 ster in den Decken und Wänden lokalisiert und bekämpft werden. Dazu wurde unter anderem eine Wärmebildkamera eingesetzt. Im Einsatz waren die 6 Ortsfeuerwehren der Stadt Mittweida sowie 53 Einsatzkräfte. 01.10.2011 Verbrennen von Gartenabfällen 20 Minuten nach Beendigung des Einsatzes auf dem Brühl wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida aufgrund einer starken Rauchentwicklung im Bereich der Dresdener Str. erneut alarmiert. Vor Ort musste festgestellt werden, dass ein Anwohner Gartenabfälle verbrannte, die mit einer enormen Rauchentwicklung verbunden war. Die Feuerwehr wurde nicht tätig. Bedauerlich ist, dass Bürger bei derartigen Aktionen keine Rücksicht nehmen und damit unnütze Einsätze für die Feuerwehr erzeugen. 02.10.2011 Bergen einer Person Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde gegen 19:35 Uhr zur Unterstützung der Polizei bei der Bergung einer Person im Bereich des Aussichtspunktes Schmatzhöhe alarmiert. 07.10.2011 Wohnungsbrand Gegen 00:05 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida zu einem Wohnungsbrand in die Paul-Flemming-Str. gerufen. Aufmerksame Mieter hatten im Haus Brandgeruch wahrgenommen und die Feuerwehr alarmiert. Vor Ort stellte die Feuerwehr im Gebäude ebenfalls Brandgeruch fest, konnte jedoch anfänglich die Ursache nicht lokalisieren. Bei Kontrolle des Gebäudes wurde die Feuerwehr durch einen offensichtlich verwirrten Mieter auf einen Brandschaden in seiner Wohnung aufmerksam gemacht. Im Wohnzimmer wurden ein angebrannter Teppich und Brandreste auf dem Tisch vorgefunden, die jedoch bereits verlöscht waren. 07.10.2011 Abfallbrand Am Stadtpark brannte auf einer Fläche von ca. 1 m2 Abfall und ein Verkehrskegel. Gegen 07:10 Uhr rückte die Feuerwehr zu diesem Brand aus. Unbekannte hatten den Unrat angezündet und den Ort verlassen. 15.10.2011 Brand eines Papierkorbes Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde gegen 12:20 Uhr alarmiert, da auf dem Tzschirnerplatz ein Papierkorb brannte. Der Brand wurde mit der Schnellangriffsleitung gelöscht. Als Ursache wird Brandstiftung vermutet. 19.10.2011 Verbrennen von Industriemüll und Reifen Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde gegen 18:30 Uhr zu einem Brand auf dem Gelände der ehemaligen Wattefabrik gerufen. Auf einer Fläche von ca. 16 m2 wurden Garne, Vlies und Reifen mit Wissen des Eigentümers verbrannt. Das Verbrennen derartiger Stoffe ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch nicht in der Zeit, in der gem. geltender Bestimmungen, in Ausnahmefällen nicht kompostierbare Gartenabfälle verbrannt werden dürfen. Der Einsatz der Feuerwehr zum Ablöschen dieses Brandes ist für den Eigentümer kostenpflichtig. 22.10.2011 Brand Gegen 11:30 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Dachstuhlbrand in die Lutherstr. gerufen. Die Lageerkundung ergab, dass es in einer Bodenkammer brannte und das Feuer bereits auf die Dachschalung übergegriffen hatte. Durch den sofortigen Einsatz eines Trupps unter schwerem Atemschutz im Innangriff, konnte eine Brandausbreitung auf den Dachstuhl verhindert werden. Ein zweiter Trupp wurde zur Restablöschung und Kontrolle der unmittelbar angrenzenden Räume und der darunterliegenden Wohnung eingesetzt. Das Treppenhaus wurde mit einem Hochdrucklüfter belüftet. Nach Beendigung der Löscharbeiten wurde die Einsatzstelle zur Ermittlung der Brandursache an die Polizei übergeben. Neben der Ortsfeuerwehr Mittweida wurde die Ortsfeuerwehr Tanneberg alarmiert, um ausreichend Atemschutzgeräteträger vor Ort zu haben. 23.10.2011 Verkehrsunfall Auf der S200 ereignete sich kurz vor dem Ortseingang Mittweida gegen 19:00 Uhr ein Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen. Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde alarmiert. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle waren die betroffenen Personen schon aus dem Fahrzeug befreit und wurden durch den Rettungsdienst versorgt. Die Feuerwehr klemmte die Fahrzeugbatterie ab, stelle die Löschbereitschaft her und leuchtete die Einsatzstelle aus. 24.10.2011 Sturmschaden Im Ortsteil Frankenau brach durch starken Wind gegen 12:00 Uhr eine Baumkrone ab, stürzte auf die Straße und blockierte den Verkehr. Zur Beseitigung der Gefahr im öffentlichen Verkehrsraum wurde die Ortsfeuerwehr Frankenau alarmiert. Mit Unterstützung eines Anliegers wurde die Baumkrone mit einem Traktor auf eine angrenzende Wiese gezogen und die Straße wieder freigegeben. Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 10 26.10.2011 Brandmeldeanlage Gegen 10:50 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida zu einem Einsatz in die Sparkasse in der Rochlitzer Str. gerufen. Die im Objekt installierte Brandmeldeanlage hatte ein Feuer detektiert. Die erste Lagererkundung ergab, dass es sich um eine Fehlauslösung eines Melders im EDV-Raum handelte. An diesem Tage war die Anlage gewartet worden. Nach der Zuschaltung wurde der Alarm ausgelöst. Nach dem der Betreiber den betroffenen Melder abgeschaltet hatte, nahm die Feuerwehr die Anlage wieder in Betrieb. Jubilare der freiwilligen Feuerwehr im November Die freiwillige Feuerwehr gratuliert recht herzlich am 15.11. zum 70. Geburtstag und wünscht Herrn Manfred Klenner in Lauenhain persönliches Wohlergehen. Die Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen e.V., die Kameraden der Gemeindefeuerwehr Mittweida und die Mitglieder des Katastrophenschutzzuges Hainichen/Mittweida trauern um ihren Kameraden und Ortswehrleiter Hauptlöschmeister Christian Köber 09. November 2011 Neues Angebot im Museum - Historische Schulstunde Seit Oktober 2011 gibt es im Museum „Alte Pfarrhäuser“ Mittweida ein neues Angebot. In dem als Museumsdepot genutzten Teil der Pestalozzi-Schule wurde ein historisches Klassenzimmer eingerichtet. So wird Schulgeschichte für jung und alt lebendig. Unter den strengen Blicken des Herrn Oberlehrers tauchen die Schüler für 45 Minuten in die Unterrichtsatmosphäre der Kaiserzeit ein. Erdkunde, Singen, Schreiben, Rechnen, Lesen und insbesondere das korrekte Verhalten (unter Anwendung von Schulstrafen) werden zum besonderen Erlebnis einer Schulstunde. Für „hartnäckige Widersetzlichkeiten“ liegt auch ein Rohrstock parat. Die historischen Schulstunden sind besonders als Einführungsveranstaltungen für den Lernbereich „Schule früher und heute“ der 3./ 4. Klasse geeignet. Auch höhere Schulklassen können die Schulwirklichkeit von damals nachvollziehen. Schüler erleben, wie die Urgroßeltern unterrichtet wurden. Groß- und Urgroßeltern fühlen sich in ihre Kindheit zurückversetzt und Erinnerungen an die Schulzeit werden wieder wach. Daher bietet das historische Klassenzimmer auch einen guten Rahmen für Schulabschlussfeiern und Klassentreffen aller Altersgruppen. Dieses Angebot dauert 45 Minuten und kann über das Museum unter folgender Telefonnummer gebucht werden: 03727/ 3450. Daneben werden auch öffentliche Schulstunden angeboten. Die Termine für 2012: 31. März jeweils 13.30 und 15.00 Uhr; 27. Oktober jeweils 14.00 und 16.00 Uhr; 20. November jeweils 18.00 und 20.00 Uhr. (Michael Kreskowsky) der am 11.09.2011 im Alter von 28 Jahren durch einen tragischen Unglücksfall aus dem Leben gerissen wurde. Sein Wirken in allen Bereichen der Feuerwehr war geprägt von Zuverlässigkeit, Kameradschaft und Bescheidenheit. Wir alle, aber besonders die Kameraden der Ortsfeuerwehr Lauenhain verlieren mit Christian Köber einen guten Freund und Kameraden. Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten! Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie. Ehrenfried Keller, Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen e.V. René Schröter, Wehrleiter Gemeindefeuerwehr Mittweida die Wehrleitung und die Kameraden der Ortsfeuerwehr Lauenhain, Mario Dunger und Henry Zill, Zugführer Kat.-Schutzzug Hainichen / Mittweida Museum „Alte Pfarrhäuser“ Öffnungszeiten im Museum: ab 01. November bis 31. März jeweils Dienstag bis Sonntag/ Feiertag 10.00 bis 16.00 Uhr. Besuch des Lehrerkollegiums der Fichte-Schule im Museum Am Nachmittag des 12. Oktober waren 27 Lehrer des Kollegiums der Fichte-Schule im Museum zu Gast. Eingeladen hatten Museumsleiterin Frau Karsch und die freie Mitarbeiterin Frau Gramm (Kulturwissenschaftlerin). Ziel ist eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Museum mit seinen drei Einrichtungen und den Schulen. Damit die Bild Susann Gramm Lehrer selbst einen Eindruck gewinnen konnten, wurden innerhalb einer Stunde das museumspädagogische Projekt des Johannes-Schilling-Hauses, die Erich-Loest-Ausstellung und das neueste Angebot - das historische Klassenzimmer vorgestellt. Es war ein angenehmer Nachmittag, aus dem sicherlich mehr wachsen wird. Kuratorenführung im Johannes-Schilling-Haus am 13.11.2011, 15.00 Uhr Jeden zweiten Sonntag im Monat führt Frau Susann Gramm interessierte Besucher durch das Johannes-Schilling-Haus. Sie hat die Entstehung des Schilling-Museums als Kuratorin begleitet. Von ihr sind aus erster Hand interessante Aspekte zu Leben und Kunst des Künstlers zu erfahren. Interessierte Besucher sind am 13.11.2011 herzlich zu der um 15.00 Uhr beginnenden Sonderführung eingeladen. Eintrittskarten sind an der Kasse des Museums „Alte Pfarrhäuser“ zu erwerben. Kinder unterwegs mit dem Nachtwächter am 15.11.2011 Unser Nachtwächter lädt am Vorabend des Buß- und Bettages alle Kinder zu einer abendlichen Stadtführung ein. Dabei wird kindgerecht erzählt, was ein Nachtwächter war und welche Aufgaben er hatte. Während der Führung wird die einstmalige Runde des Nachtwächters erkundet. Die Kinder können gern Laternen, Lampions oder eine Taschenlampe mitbringen. Damit alle durchhalten, gibt es zwischendurch eine Pause mit kleiner Stärkung. Treffpunkt ist das Museum „Alte Pfarrhäuser“. Los geht es um 18.00 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist unter folgender Telefonnummer erforderlich: 03727/ 3450. Die Kosten betragen pro Kind/ Person 3,50 inklusive kleinem Imbiss. Es wird gebeten, dass die Kinder in Begleitung eines Erwachsenen kommen. C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 11 09. November 2011 Eröffnung der Weihnachtssonderausstellung „Der Häuslemacher aus dem Erzgebirge - Holzkunst von Roman Naumann“ Hiermit laden wir alle Interessierten am 27. November 2011, dem 1. Advent um 14.00 Uhr in das Museum „Alte Pfarrhäuser“ zur Eröffnung der diesjährigen Weihnachtsausstellung ein. Gezeigt werden Arbeiten des Volkskünstlers Roman Naumann. Seit Herbst 2000 befindet sich in der osterzgebirgischen Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle (Landkreis Mittelsachsen) das „Häuslemacherstübel“. Hier werden in einem kleinen Werkstattladen von Roman Naumann und seinem Vater Reinmar vor allem Fachwerkhäuser und andere Gebäude im Kleinformat gefertigt. Die Gebäude sind größtenteils nach originalen Vorbildern hergestellt. Es entstanden Wohnhäuser, Gehöfte mit Scheunen, Gasthäuser, Kirchen, Schulen, kleine Handwerksbetriebe und mehr. Auch ein Modell des Mittweidaer Museums „Alte Pfarrhäuser“ ist gefertigt worden. Es ist, ebenso wie viele andere Häuser auch an der Museumskasse käuflich zu erwerben. Mit dieser Art der erzgebirgischen Volkskunst hat Roman Naumann eine Nische entdeckt. Er ist der einzige im Erzgebirge, der diese Häuserart herstellt. Umrahmt wird die Ausstellung durch Fotos des Vaters Reinmar, der viele Gebäude im Erzgebirge abgelichtet hat. Zur Eröffnung steht Herr Naumann für Fragen zur Verfügung. Die Ausstellung wird bis zum 26. Februar 2012 (Ende der Winterferien) zu sehen sein. Zur gleichen Zeit (ab 14.00 Uhr) wird es im Museum eine weihnachtliche Bastelstube geben. Dort kann dann selbst Weihnachtsschmuck hergestellt oder gemalt werden. Wer mag, kann auch ein Häuschen selber basteln. Stadtarchiv Zum 150. Geburtstag von Max Alfred Apelt Herr Naumann hat verschiedene Bastelbogenmodelle angefertigt, die selbst ausgemalt und geklebt werden können. Kinder und auch Erwachsene sind herzlich eingeladen. Im Anschluss an die Eröffnung kann man den Nachmittag bei einer Tasse Kaffee und einem Stück Stollen ausklingen lassen. Fremdenverkehrsamt Rückblick - 11. Mittweidaer Wandertag „Mit Wanderstock und Fährschiff um die Talsperre Kriebstein“ Max Alfred Apelt war von 1892 bis 1899 Bürgermeister der Stadt Mittweida. Er wurde am 9. Dezember 1861 in Halle/Sa. als Sohn des Kaufmanns August Apelt geboren. Nach dem Besuch des Stadtgymnasiums Halle studierte er von 1880 bis 1884 an den Universitäten Tübingen, Leipzig und Halle Jura und Staatswissenschaften. Die große Staatsprüfung zum Gerichtsassessor legte er am 3. Dezember 1888 vor der Königl. Justizprüfungskommission zu Berlin ab. Vom 1. April 1890 bis 6. Juli 1892 war Max Apelt Bürgermeisters der Stadt Oederan. Das Amt in Mittweida übernahm er am 9. Juli 1892. Max Apelt war verheiratet und hatte einen Sohn. Mit seiner Familie wohnte er in der heutigen Poststraße 31. Apelt wurde in Zeugnissen „jederzeit freundliches und entgegenkommendes Auftreten, wie gefällige Umgangsformen“ sowie großer Fleiß und Gewissenhaftigkeit bescheinigt. Dank dieser Eigenschaften konnte er in seiner Amtszeit in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und den Stadtverordneten eine erfolgreiche Kommunalpolitik gestalten. Besonderes Augenmerk richtete er auf die Fragen der Bildung und der Wasserversorgung. Auf Antrag von Technikumdirektor Holzt ließ der Stadtrat im Jahre 1893 an der heutigen Leisniger Straße ein neues Lehrgebäude errichten und übergab am 6. Februar 1894 das „Elektrotechnische Institut“ dem Technikum zur Nutzung. Im Stadtrat und in der Stadtverordnetenversammlung begründete Apelt im Jahre 1897 die Notwendigkeit des Baues einer neuen Bürgerschule. In den Neubau solle auch die Realschule mit untergebracht werden, da das alte Realschulgebäude sich in einem „unwürdigen Zustand“ befinde. Die Einweihung der neuen Schule, die auch die Realschule beherbergte, fand am 23. April 1900 statt. C M Y K Am 24. März 1896 brachte Bürgermeister Apelt eine Vorlage zum Bau einer Wasserleitung in die gemeinsame Beratung von Stadtrat und Stadtverordneten ein. In einer von ihm ausgearbeiteten Denkschrift mit dem Titel „Die Wasserverhältnisse und Wasserversorgung der Stadt Mittweida“ gab er einen Bericht über die Situation und zeigte Wege zur Verbesserung der Wasserversorgung der Bürger auf. Beide städtischen Gremien beschlossen einstimmig, ein solches Vorhaben in Angriff zu nehmen. Die neu errichtete Wasserversorgungsanlage mit Wasserturm, Wasserwerk und Wasserleitung konnte am 1. März 1898 in Betrieb genommen werden. In den Jahren 1898/99 traten verstärkt Differenzen zwischen dem Bürgermeister und einigen Stadtverordneten zu Tage, die dazu führten, dass Apelt am 16. Januar 1899 seine Anstellung kündigte und am 6. Mai die Stadt verließ. Max Alfred Apelt starb 46jährig am 19. September 1908 in Wilmersdorf bei Berlin und wurde am 24. September in Halle an der Saale beigesetzt. (Sta) Die Vorbereitungen des Mittweidaer Wandertages verliefen in diesem Jahr anders als bisher. Nachdem wir Anfang Juni 2011 vom geplanten Tag der Regionen - Abenteuertour Erlebnis Kriebstein - erfahren hatten, der etwa eine Woche vor unserem Wandertag stattfinden sollte, setzten sich die Veranstalter des Wandertages zusammen und beschlossen den 11. Mittweidaer Wandertag mit auf den 2.10.2011 vorzuverlegen. Das wäre ja alles auch nicht so problematisch gewesen, aber der Mittweidaer Wandertag wurde wie in jedem Jahr bereits im Sächsischen Wanderkalender veröffentlicht und viele Wanderfreunde suchen sich ihre Wandertermine anhand dieses Kalenders aus. Nach Beratung mit Herrn Hahnel, dem Verantwortlichen für den Wanderkalender, erfolgten eine Veröffentlichung der Terminänderung im Mitteilungsblatt des Sächsischen Wander- und Bergsportverbandes e.V., mehrere Veröffentlichungen in der Freien Presse und in den Mittweidaer Stadtnachrichten. Am 2.10.2011 herrschte im Talgut schon frühzeitig ein reges Treiben, die Händler und Vereine bauten ihre Stände auf. Das herrliche Herbstwetter mit eigentlich sommerlichen Temperaturen in den Mittags- und Nachmittagsstunden lockte viele Besucher an die Talsperre. Gegen 8.00 Uhr, noch vor dem offiziellen Start, gingen die ersten Wanderer auf Tour. Wegen der Terminänderung kamen zwar weniger Teilnehmer zur Sportwanderung, aber insgesamt waren deutlich mehr Wanderer im Talsperrengebiet anzutreffen als in anderen Jahren. Durch die Abenteuertour waren zusätzlich sehr viele Familien mit Kindern unterwegs, die meistens etwa 8 km wanderten. Knapp 600 Abenteuerpässe konnten vom Zweckverband Kriebsteintalsperre verkauft werden. Bei der Sportwanderung waren vor allem die 60- bis 80jährigen zahlreich vertreten, die meisten von ihnen kamen aus Mittweida und den umliegenden Orten. Die weiteste Anreise hatten die Teilnehmer aus Freiberg, Zwickau und Schneeberg. Angeboten wurden in diesem Jahr die Strecken von 21 km - die gesamte Talsperrenrunde, 15 km - mit Überfahrt von Kriebstein nach Erlebach und 8 km - Rückfahrt von Kriebstein nach Lauenhain mit einem Fahrgastschiff. Die Strecken über 8 km bzw. 21 km wurden am besten angenommen. Die Wanderstrecken konnten außerdem nach eigenem Wunsch und je nach Kondition verkürzt oder verlängert werden, z.B. Rückfahrt mit dem Motorboot nach Lauenhain von Tanneberg, Höfchen, Kriebstein oder Falkenhain aus. Eine weitere Variante war, zuerst mit dem Schiff bis Kriebstein zu fahren und von dort aus nach Lauenhain zu wandern. Neben den Besitzern des Abenteuerpasses konnten auch die anderen Wanderer an den Abenteuerstationen verweilen, die von verschiedenen Vereinen betreut wurden und für alle eine interessante Abwechslung darstellten. Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 12 An der geführten Wanderung über 8 km mit Herrn Jentsch aus Lauenhain nahmen die wissbegierigen Wanderfreunde teil, denn sie erfuhren dabei wieder viele interessante Details zu den Sehenswürdigkeiten, zur Geschichte sowie zur Tier- und Pflanzenwelt im Talsperrengebiet. Nach erfolgter Wanderung erhielt jeder Teilnehmer seine entsprechende Urkunde. Durch das vielfältige Angebot der Händler und Vereine angelockt, verweilte später so mancher noch längere Zeit im Talgut. Diese Kombination von Wandern und Erleben an der herbstlichen Talsperre ist sehr gut angekommen, deshalb wird auch in den folgenden Jahren der Mittweidaer Wandertag weiterhin im Rahmen des Tages der Regionen durchgeführt - für 2012 den 30. September vormerken. 09. November 2011 Kartenvorverkäufe - Touristik & Caravaning - 16. - 20.11.2011 Ort: Leipziger Messe Vorverkauf: 8,00 € 7,00 € ermäßigt 6,00 € Senioren am 17.11.2011 - Konzert 2011 mit Rudy Giovannini - 25.11.2011 Beginn: 17.00 Uhr Ort: Ritterhof Altmittweida Preis: 38,00 € (incl. Kaffeetrinken u. Abendessen) - Kartenvorverkäufe für das Mittelsächsische Theater mit den Spielstätten Freiberg, Döbeln sowie Seebühne Kriebstein. Die jeweiligen Spielpläne gibt es kostenlos in der Mittweida-Information. Mittweida im Internet: www.mittweida.de Heimat- und Geschichtsverein Mittweida vor 90 Jahren: Notstandsbezirk, Proteste und Neubauten „Notstandsbezirk“. Sie berieten über neue städtische Steuern. Mittweidas Gewerbebank nahm hohe Bankkredite auf, um existieren zu können. Post und Eisenbahn erhöhten die Tarife. Wenn von „Goldenen 20er Jahren“ die Rede ist, dann erst in den mittleren und späten Zwanzigern, keineswegs aber schon 1921. Eine Ausnahme bildet der Einzug des Jazzmusik, der Tanzdielen, des Grammophons, der Shimmy-Frisuren, kurzer Röcke und des Kokain-Konsums. In einer Kleinstadt wie Mittweida las oder hörte man vorwiegend nur davon. Drei Jahre nach Kriegsende gab es zum Jahresbeginn noch Lebensmittelkarten. Mehrfach erhielten Kinder in Mittweida Quäkerspeisungen. Die Quäker, eine religiöse Gemeinschaft, leisteten damit soziale Hilfe. Vom Monat August an war Brot wieder im freien Handel zu erhalten. Auch in unserer Stadt wirkten sich die wachsende Inflation und ständig steigende Geldentwertung schlimm aus. Die Reichsbank finanzierte ungehemmt die Staatsausgaben durch Darlehen. Die Staatsverschuldung konnte auch durch Steuererhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die Inflation rückte immer näher. Wer denkt da nicht an die heutige Zeit? Auch in Mittweida herrschte Finanznot, und es wurde unruhig bei den vielen Preissteigerungen für Grundnahrungsmittel. Die Steinbrucharbeiter streikten und forderten eine Erhöhung des Stundenlohnes von 1,20 auf 6,00 Mark. Die Transportarbeiter streikten ebenso, wie die Arbeiter bei Weidenmüller in der Papierfabrik Dreiwerden. Hitler gründete in München die „Sturmabteilung“ (SA) aus Saalordnern und ehemaligen Freikorpsleuten. Die Ruhrbesetzung durch die Alliierten drohte, und Oberschlesien wurde geteilt. In Mittweida lebten damals bei etwa 19000 Einwohnern 200 wohnungslose Familien. Bis 1929 entstanden dann 450 neu gebaute Wohnungen. Die Preise für Baustoffe stiegen stark an. Mittweida verarmte zusehends und wurde auf Antrag der Stadtverordneten 1921 ein Trotzdem begannen in Lauenhain die Bauten in der „Heimstätten-Kolonie“. Die Baumwollspinnerei Mittweida kaufte städtisches Land, um für 15 Familien zwei Wohnhäuser am Stadtpark bauen zu können. Straßen wurden gepflastert und ausgebaut, so die Bahnhofstraße bis hin zur Feldstraße und die verlängerte Gartenstraße. Die elektrische Beleuchtung zog ein, so unter anderen auch in der Deckerstraße (heute Poststraße), der Leisniger Straße, der Lutherstraße, der Schützenstraße und am unteren Steinweg. Im November erhielt die Stadt für Wohnungsbauten ein Darlehen von 280000 Mark genehmigt. Eine Sammlung für neue Kirchenglocken ergab bereits im Februar des Jahres 12000 Mark, und am 8. Mai konnte die Glockenweihe erfolgen. Die drei Stahlgussglocken kosteten 80000 Mark. Am 12. Mai 1921 wurden sie erstmals geläutet. Im Hinblick auf die totale Inflation von 1923 wurden demnach Gelder gut angelegt, wenn auch die Preise für Baustoffe schon bis zum Jahresende enorm stiegen. So für einen C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 13 Kubikmeter Holz innerhalb sechs Wochen von 650 auf 1300 Mark. Und es mangelte an Zement. Das Baukapital kaufte die Baustoffe auf, setzte Papierwerte in Sachwerte um, schon damals. Es herrschte auch Kohlemangel. So gingen nur noch Lebensmittel-Züge, Schulen schlossen, und es entstanden Arbeitsausfälle in den Fabriken. Das ganze Jahr über kam es in der Stadt zu Protestversammlungen und Demonstrationen unterschiedlicher politischer Gruppierungen. Zur Stadtverordneten-Wahl im Dezember 1921 wurden 11 bürgerliche und 13 sozialdemokratische Abgeordnete gewählt. Sie diskutierten schon zwei Tage später über neue Steuern, so auch eine Fremdensteuer. Ende Juli herrschte in der Rochlitzer Straße in der Sonne eine Temperatur von 52 Grad C. Der Verschönerungsverein verbesserte in den Anlagen die Wege und stellte neue Bänke auf. Im „Stadt Chemnitz“ wurde der Saal seit zwei Jahren neben den Tanzveranstaltungen und Festen auch für Filmvorführungen genutzt. Theater gespielt wurde im „Schützenhaus“. Es bestand auch noch ein städtisches Orchester. Dazu kamen die für die Technikum-Stadt typischen zahlreichen gastronomischen Einrichtungen. Die noch zahlungskräftigen Mittweidaer nutzen alle diese Angebote und Möglichkeiten. Mehr darüber zu lesen ist im „Heimatbuch Mittweida“ von 1999. Das Jahr 1921 brachte für die Mittweidaer Nöte und Sorgen in Folge des vorangegangenen Krieges, dazu völlig neu Probleme einer von Krisen geschüttelten Wirtschaft und grassierenden Inflation. Es gab aber auch Lichtblicke in der städtebaulichen Entwicklung und ein breites gesellschaftliches Leben mit politischen Aktivitäten wie auch Vergnügungen aller Art. Vergleiche mit 2011 sind manchmal möglich und angebracht. Aus der Vergangenheit und Stadtgeschichte können immer noch Lehren für die Gegenwart gezogen werden. 09. November 2011 Ein Foto zeigt Franz Fanselow mit fünf weiteren Berufsschullehrern, von unten rechts nach oben: Egon Clemens, Joachim Rabe, Franz Fanselow, Arthur Gärtner, Kurt Schilling und links im Hintergrund Otto Zimmermann, die den älteren ehemaligen Berufsschülern unter uns sicher noch bekannt sind. So, wie im Bild zu sehen ist, bildeten sie einen „Obelisk“ und bekräftigten ihre Reden auch stets mit: „Beim Obelisk!“ Heute würde man sagen: „definitiv!“ Ein weiteres Foto zeigt Franz Fanselow inmitten seiner Kollegen (fünfter von rechts). Ganz rechts steht Gerd Fokke Schmidt, ein Norddeutscher, der eine Sächsin geheiratet hatte und in den 50er Jahren ganz offiziell wieder auf seine Heimat-Insel Borkum zurückkehrte. Er unterrichtete Kaufleute. Als zweiter von links ist Rudolf Rattba zu sehen, der die Weberlehrlinge unterrichtete und neben ihm, mit Brille, der damals angehende Fachlehrer für Lebensmittelberufe Horst Kühnert. Horst Kühnert (Heimat- und Geschichtsverein Mittweida) Quellenangaben: Dr. A. Sauer: Beiträge zur Chronik Mittweidas, 1931; Chronik der Deutschen, Chronik-Verlag, 1995; Heimatbuch Mittweida, Geiger-Verlag, 1999. Nachtrag zu am 15. Oktober gezeigten Filmraritäten Der Heimat- und Geschichtsverein Mittweida zeigte vor mehr als 50 Besuchern im Saal des Rathauses zwei Filmdokumente über Mittweida in den Jahren 1967 und 1989. Beim dritten Filmstreifen über einen Besuch des MDR-Fernsehens im Jahr 1994 klemmte leider die „Flimmerkiste“. Er wird mit den dann vierten Filmraritäten nachgereicht. Der gezeigte Beitrag des DDR-Fernsehens aus dem Jahr 1976 stellte „Honoratioren einer kleinen Stadt“ am Beispiel Mittweidas vor. Honoratioren, das ist laut Fremdwörterbuch ein „Kreis einflussreicher Personen in einem kleinen Ort“ und wie der Film bewies, zählte damals in Mittweida auch der frühere Maurer und aktive Gewerkschaftsvertreter Wilhelm Stiller zu den verdienstvollen Honoratioren. Er ist der Großvater der im Film zu sehenden Braut Annemarie Stiller, die in jenem Jahr Herrn Norbert Fanselow das „JaWort“ gab. Norbert ist einer der Söhne von Franz Fanselow, der zu jener Zeit bereits nicht mehr unter uns weilte. Ich lernte ihn kennen und schätzen als ich im Jahr 1952 als junger Berufsschullehrer nach Mittweida in die Allgemeine Berufsschule kam. Franz Fanselow unterrichtete hier Lehrlinge in Elektro- und Metallberufen, und mancher damalige Lehrling wird sich heute noch an ihn erinnern können. Er kam aus Berlin und arbeitete bis 1945 in den im Krieg nach Mittweida ausgelagerten „Lorenz-Werken“, dem späteren „VEB Elfema Mittweida“. Franz wurde 1952 mein Mentor, da ich noch kein voll ausgebildeter Lehrer war. Er galt als ein überzeugter liberaler Demokrat und wurde mir zum Freund. Franz sorgte für seine relativ große Familie und fuhr dazu auch in die umliegenden Dörfer, um Nahrungsmittel zu besorgen, so wie zahlreiche andere Mittweidaer ebenfalls. Als er mich wieder einmal im Unterricht hospitieren, prüfen und beurteilen musste, schlief er auf der hintersten Bank ein. Ich bat meine Lehrlinge um gedämpftes Sprechen. C M Y K Mit dem Pausenklingeln schreckte mein Mentor auf und erteilte mir anschließende die Note „sehr gut“. Franz Fanselow hat mir so manchen Ratschlag mit auf meinem Berufsweg gegeben. Stets gut gelaunt, aufgeschlossen und hilfsbereit, zählte er für mich zu meinen ganz persönlichen Honoratioren in unserer kleinen Stadt. Horst Kühnert (Heimat- und Geschichtsverein Mittweida) Foto: Sammlung H. Kühnert Was ich noch sagen wollte … Als der Bagger kam Im Zuge der Errichtung des Bürgerkarrés in der Malzgasse, im Jahre 2003, verschwand mit dem Einhergehen von Abrissarbeiten manch altes Stück Mittweida. So auch 1998 der sogenannte Malerwinkel. Es waren dies die verschachtelten Hinterfronten von Wohnhäusern samt Anbauten in der Freiberger Straße. Mit der Entfernung der Gebäude Nr. 22/24 und 26 klafft nun eine Lücke. Diese wurde nach Gesichtspunkten moderner Ordnung neu gestaltet. Die Malzgasse verlor dort durch die Treppe zur Freiberger Straße den Status Sackgasse. Mit dem Abbruch genannter Gebäude ging laut mündlicher Überlieferung das schmalste Haus Sachsens verloren. Der Malerwinkel zur Es wird gewiss wohl kein Jahrhundertwende 1900 schmaleres Wohnhaus im SachenLand geben. Schade - ich habe es nicht gemessen. Im Stadtbauamt wird es auch nach dem Abriss mit 250 m Breite amtlich verbrieft bleiben. In meine Gedanken schleicht sich das schöne Lied ein: „Warum gehst du an mir vorbei, grad als wäre nichts geschehen?“ In vielleicht 250 Jahren Bestehen des Hauses, mit ungekürtem Sachsenmeistertitel, sind täglich hunderte Menschen, in Unwissenheit der Besonderheit, vorübergelaufen. Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 14 Vor 80 Jahren hatte der Papierwarenhändler Richard Schneider den winzigen Laden im Parterre gepachtet. 09. November 2011 Die Pein im Schacht hatte die halbe Länge der Mittagspause von Schorsch´s Vater gedauert. Auf dem Heimweg zum Kirchberg merkte uns beiden Freunde - nach 100 Metern wiedererlernten Laufens, niemand mehr an, dass wir vom „Mensch ärgere dich nicht“ spielen kamen. Als unsere beiden Mütter meinten, dass wir wie die Schweine aussehen, glaubte ich den Sinn von „keiner reinen Weste“ zu verstehen. Der Betrachter steht im einstigen Malerwinkel auf der Treppe zur Malzgasse Noch blinkt die Schaufensterscheibe Dessen Sohn „Schorsch“, als Verkäufer, hatte einst mich und meinen Freund Harry Müller im engen Schacht, in dem sich die Wasseruhr befand, vor seinem strengen Vater versteckt. Wir verharrten eine dreiviertel Stunde lang eingezwängt, in Kauerstellung! Über uns, auf dem Holzdeckel trampelte die Kundschaft und der strenge Richard. Schorsch hatte uns zum „Mensch ärgere dich nicht“ eingeladen. Es waren ja alle Spiele, die wir uns nicht leisten konnten, bei dem 8 Jahre älteren Georg, zum freudvollen Gebrauch, im Regal gelagert, wir beiden 10Jährigen wussten nichts vom schmalsten Haus Sachsens. Eher empfanden wir, dass wir im engsten Schacht der Welt uns freiwillig quälen ließen. Der Abstellhahn ließ unabstellbar auf meines Freundes Stoffturnschuh, im 2 Sekunden Abstand, Tropfen fallen. Der Laden im Parterre war so eingerichtet, dass man mit dem Durchschreiten der Haustür drin stand. Der Projektant ging raffiniert zu Werke, Hausflur und Treppe ins Obergeschoss entzog sich meinem Blick. Ich war nie im Obergeschoss. Will nichts erfinden, irgendwie sind die Leute, die aus den Fenstern guckten, dort hoch gekommen. Es muss da oben aber so eng gewesen sein, so dass man beim Anziehen der Jacke das Fenster aufmachen musste. Ich wurde unvermittelt Zeuge eines Gaunersteiches im Laden. Die Gesellschaft von Rabauken habe ich stets gemieden. Die Tricks, welche diese Kerle drauf hatten, habe ich erlebt. Eben dort drin, in Richard Schneider´s Papierspielzeug- und Knallereiwarenladen. Immer donnerstags wurde das Geschäft von einer Frau gereinigt. Wenn Kundschaft kam, verkaufte die Reinemachfrau, was die Kunden begehrten. Silberknaller, Nikipfeifen, Frösche und Kanonenschläge packte die erwähnte Frau auf den Ladentisch. „Nein, Herr Schneider holt das immer von dort oben, aus dem Karton.“ Schon beim Steigen auf eine Leiter, stopfte die Bande sich die Taschen voll. Um der Betrogenen zu sagen: „Danke, wir kommen später nochmal wieder“! In einer höheren Liga waren sicher die Tricks eingestuft, um im Rathaus den obligaten Stempel - sprich Baugenehmigung - für die Lachnummer von einem Wohnhaus zu bekommen. Im Negativfall hätte der Bauherr argumentieren können: „Guckt euch mal den Malerwinkel an“! (Fehlgeschaltet - das Häuschen wurde ja ein Teil davon). Als Richard Schneider sein Sortiment erweiterte, zog er über die Straße hinüber in das Haus Freiberger Straße Nr. 13. Schneider verdankt man Heimatpostkarten von hoher Qualität. Er hatte sich diese Professionalität selbst angeeignet. Kirchberg 10, hier wohnte Papierwarenhändler Richard Schneider und Kirchgemeindehaus, noch mit Magermilchputz von 1937 Das schmalste Haus fiel zuletzt. Noch wäre die Rettung möglich gewesen!? Weder rechts noch links gab es ein Wegrücken - endlich ging der Deckel über unseren Köpfen hoch. Ich denke immer mal an diese Qual zurück. Was waren das einst für Menschen, die sich im Mittelalter Foltermethoden ausdachten. Auf Jene mit dem Schacht sind sie nicht gekommen. Richard Schneider selbst, verdiente sein Geld in der von uns „Mittweidaern“ als Großmühle bezeichneten Baumwollspinnerei. Blick durch den Gewesnen Malerwinkel Richard Schneider sah man noch lange nach Kriegsende in den Straßen Mittweidas laufen. Schneider wirkte hinterweltlich. Dies untermauerte noch dazu sein schwarzer ärmelloser Lodenumhang. Verwunderlich war dies nicht. Der Tod nahm ihm zeitig die Frau, zwei Söhne lebten mit ihm in unvorstellbar spartanischer Art, in dunklen, nach Moder riechenden parterre Gemächern, im Hause Kirchberg 10. Beide Söhne - Schorsch und Rudolph - kehrten aus dem Krieg nicht zurück. Vereinsamt starb der vom Leben Benachteiligte im Alter von 96 Jahren. Erloschen sind die Stätten seines Wirkens. Abgerissen ist das Haus in dem er wohnte. Abgerissen das schmalste Haus Sachsens - (sein erster Laden). Abgerissen das Haus seines zweiten Ladens (anstelle Bestehen nun der Hort einer Glaubensgemeinschaft). Dort wo Schneider arbeitete - in der Spinnerei - hört man keine Spindel mehr surren Abschließend sei zu sagen, dass in Schneiders Minigeschäft nach Schneider ein Blumenladen war. Der Besitzer hieß Johannes Förster, er war es, der später die Öfen vom Ruß befreite. Jeweils am Beginn eines neuen Jahres wartete Förster mit einem neuen Werbereim auf, ein solcher sei zum Schluss hier geboten. C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 15 Jubilare im November 2011 C M Y K 1. November Werner Schulze Brigitte Böttger 3. November Johanna Beier Peter Kühn 5. November Rudolf Pilz Edelgard Hein 7. November Ingeborg Mehlhorn 8. November Isabella Kirchhübel 9. November Hilde Scheffler Manfred Lorenz Hannelore Klappert 10. November Hildegart Herzschuh Rudolf Hönig Brigitte Lindner 11. November Heinz Müller 12. November Margarete Sieren Renate Heinzig 13. November Alfred Hollmann 14. November Anny Kempe Christa Seidel Erhard Jobst 15. November Elsa Rothe Herbert Richter Irmgard Leistner Wolfgang Kaupsch 16. November Traute Morgenstern 17. November Julius Schneider Francesco Ficarra 18. November Gisela Richter Christa Schieweck Walter Partzsch 19. November Gerid Müller 20. November Anita Schneider 21. November Rudolf Rott 22. November Lotte Adam Ruth Schneider Isolde Haferkorn Renate Schlegel Werner Mahlich 23. November Ruth Hofmann 25. November Anna Noack Paula Kilger Marianne Walter 26. November Werner Willnich Eberhard Herold 27. November Gudrun Körner 28. November Charlotte Tippmann Walter Lippmann Heinz Schröder Karl-Heinz Spiegel 29. November Siegmar Barth 30. November Peter Hamp Günter Schellenberg 85. Geburtstag 80. " Frankenau 85. " 75. " 85. " 85. " 80. " 75. " 90. " 85. " 80. " 90. " 80. " 75. " Frankenau 75. " 90. " 85. " 80. " 85. " Frankenau 80. " 75. " 103." 80. " 80. " Tanneberg 75. " 75. " 75. " 75. " 80. " 75. " 75. " Tanneberg 80. " 75. " 75. " 90. " 80. " 75. " 75. " 75. " Frankenau 85. " Lauenhain 90. " 85. " 75. " 75. " 75. " 90. " 95. " 90. " 85. " 75. " 75. " 85. " 80. " 09. November 2011 Amtliche Mitteilungen Bekanntmachung des Stadtrates der Stadt Mittweida Der Stadtrat der Stadt Mittweida fasste auf seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, dem 27.10.2011, folgende Beschlüsse: 1 Hauptsatzung der Stadt Mittweida Vorlage: SR/2011/106/ZD Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Mittweida. Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Mittweida vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S.55, ber. S. 159) in seiner Sitzung am 27.10.2011 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder folgende Satzung beschlossen: Abschnitt I - Name, Wappen, Flagge, Siegel § 1 Name (1) Die erste urkundliche Erwähnung Mittweidas stammt aus dem Jahre 1209. Als Stadt wird Mittweida erstmals in einer Urkunde des Markgrafen Heinrich des Erlauchten aus dem Jahre 1286 bezeichnet. Nachdem im Jahr 1398 die niedere Gerichtsbarkeit (Erbgerichte) erworben wurde, konnte Mittweida im Jahr 1423 von Kurfürst Friedrich I. auch die hohe Gerichtsbarkeit erlangen. Damit hatte Mittweida die in Sachsen höchstmögliche Selbständigkeit einer Stadt erreicht. (2) Die Stadt Mittweida gehört seit 01.08.2008 dem Kreis Mittelsachsen an. Die Stadt Mittweida besteht aus den • Stadtteilen Innenstadt, Süd-Ost, Süd, West, Nord und den • Ortsteilen Rößgen, Weißthal, Kockisch, Neudörfchen, Zschöppichen, Ringethal, Falkenhain, Frankenau, Thalheim, Lauenhain, Tanneberg. (3) Mittweida besitzt den Status einer Großen Kreisstadt gemäß § 3 Abs. 2 SächsGemO. Darüber hinaus kann die Bezeichnung "Hochschulstadt“ geführt werden. § 2 Wappen, Banner, Siegel (1) Die Stadt Mittweida führt ein Wappen, ein Banner und ein Siegel. (2) Beschreibung des Wappens: Im abgewandelten dreieckigen Schild (Heroldschild) ist der nach rechts blickende springende markmeißnische Löwe im goldenen Schild dargestellt. Rachen, Zunge und Krallen sind rot; Augen und Zähne sowie die Fellspitzen sind weiß. Die Grundfarbe des Löwen ist schwarz. Die Markgrafen von Meißen (Wettiner) waren bis 1423 die Stadtherren von Mittweida und führten den Löwen als ihr Wappentier. Der Löwe des Mittweidaer Wappens ist seit 1423 in dem überlieferten Stadtsiegel nachweisbar und durch die Jahrhunderte beibehalten worden. Lediglich wechselte mehrfach die Darstellung der Löwenfigur. Das Stadtwappen wurde nach einem Gutachten des damaligen Hauptstaatsarchives aus dem Jahre 1894 revidiert und im Jahre 1938 erneut bestätigt. (3) Beschreibung des Banners: Schwarz-Gold mit in der Mitte befindlichem Wappen. (4) Beschreibung des Siegels: Beinhaltet das Wappen mit folgender Umschrift: Stadt Mittweida Abschnitt II - Organe der Gemeinde § 3 Organe Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister. Abschnitt III - Stadtrat § 4 Rechtsstellung und Aufgaben (1) Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und der nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SächsGemO Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Oberbürgermeister. Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 16 (2) Folgende Aufgaben gehören zur ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates und können nicht auf beschließende Ausschüsse oder den Oberbürgermeister übertragen werden: 1. die Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse des Stadtrates, der Stellvertreter des Oberbürgermeisters, des Beigeordneten sowie Angelegenheiten nach § 28 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO bei leitenden Bediensteten, 2. die Übernahme freiwilliger Aufgaben, 3. Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne, 4. die Änderung des Gemeindegebietes, 5. die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, 6. die Regelung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der Gemeindebediensteten, 7. die Übertragung von Aufgaben auf den Oberbürgermeister, 8. die Zustimmung zur Abgrenzung des Geschäftskreises des Beigeordneten, 9. die Übertragung von Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt, 10. die Verfügung über Gemeindevermögen, das für die Stadt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist, 11. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige oder teilweise Veräußerung und die Auflösung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sowie die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an solchen, 12. ein Haushaltsstrukturkonzept, 13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit sie für die Stadt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, 14. Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen und Treuhandvermögen, 15. die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen, 16. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit sie für die Stadt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind, 17. den Beitritt zu Zweckverbänden und den Austritt aus diesen. (3) Der Stadtrat entscheidet ferner über alle Angelegenheiten des Eigenbetriebes (Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida), soweit nicht der Oberbürgermeister, der beschließende Schul-, Kultur-, Sportund Sozialausschuss/Betriebsausschuss oder ein anderer beschließender Ausschuss des Stadtrates oder die Betriebsleitung zuständig ist. Zu den Aufgaben des Stadtrates für den Eigenbetrieb zählen: Satzungsrecht, Bestellung der Ausschussmitglieder, Übernahme freiwilliger Aufgaben, Verfügung über Gemeindevermögen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens der Stadt, die Gewährung von Darlehen der Stadt an den Eigenbetrieb oder des Eigenbetriebes an die Stadt, Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes, die Bestimmung eines Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und die Erteilung des Einvernehmens zum Prüfungsauftrag. (4) Der Stadtrat ist ferner zur Entscheidung in allen Angelegenheiten zuständig, soweit die in § 6 bis § 9 genannten Obergrenzen überschritten werden. § 5 Zusammensetzung des Stadtrates (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. (2) Die Zahl der Stadträte beträgt gemäß § 29 Abs. 2 SächsGemO 22. Abschnitt IV - Ausschüsse des Stadtrates § 6 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 8 Mitgliedern 2. der Technische Ausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 6 Mitgliedern 3. der Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss mit dem Jugendbeirat/Betriebsausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 8 Mitgliedern (2) Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter widerruflich aus seiner Mitte. Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung eines beschließenden Ausschusses nicht zustande, ist nach § 42 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO zu verfahren. Die Anzahl der Sitze der Wahlvorschläge wird dann nach dem d'Hondt'schen Verfahren bestimmt. Darüber hinaus können zur Beratung von Angelegenheiten 09. November 2011 sachkundige Einwohner und Sachverständige widerruflich einbezogen werden. Näheres regeln die §§ 44 und 19 SächsGemO. (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 7 bis 9 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 25.000 Euro, aber nicht mehr als 50.000 Euro im Einzelfall. Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorganges in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. (4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss. (5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat nach § 41 Abs. 2 /§ 4 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Oberbürgermeisters oder von 1/5 aller Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden. § 7 Aufgaben des Verwaltungsausschusses (1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschuss umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten, 3. Tourismus, Stadtmarketing sowie Partnerschaftsangelegenheiten, 4. Verwaltung der städtischen Liegenschaften einschließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide, 5. Verkauf von städtischen Liegenschaften, Erwerb von Liegenschaften, Festlegung und Bewertung von Kaufpreisen und Verkehrserlösen von Liegenschaften, Verpachtung bzw. Vermietung von städtischen Liegenschaften, Erteilung von Wegerechten, (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Hauptund Betriebsausschuss über: 1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des gehobenen Dienstes ab Besoldungsgruppe A 9 und der Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten der Entgeltgruppen E 11 und E 12 TVöD, bei Angestellten mit Leitungsfunktion ab der Entgeltgruppe E 10, sowie von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ab der Entgeltgruppe S 10, 2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, 3. die Stundung von Forderungen im Einzelfall von mehr als 2 Monaten und mehr als 10.000 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro, 4. den Erlass von Ansprüchen der Stadt oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Erlass oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 10.000 Euro, aber nicht mehr als 25.000 Euro im Einzelfall beträgt, 5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 2.500 Euro aber nicht mehr als 25.000 Euro im Einzelfall beträgt, 6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, 7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, 8. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 25.000 Euro, 9. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht der Technische Ausschuss zuständig ist. § 8 Aufgaben des Technischen Ausschuss (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 17 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), Versorgung und Entsorgung, Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Verkehrswesen, Brandschutz sowie Katastrophen- und Zivilschutz, Friedhöfe und Bestattungsangelegenheiten, technische Verwaltung stadteigener Gebäude, Marktangelegenheiten, Umweltschutz, Park- und Gartenanlagen, Landschaftspflege, Gewässerunterhaltung, 10. Wirtschaftsförderung (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über: 1. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, 2. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über • die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, • die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, • die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, • die Zulassung von Vorhaben, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, 3. die Zustimmung der Stadt zur Ablösung der Pflicht zur Stellplatzherstellung, 4. die Entscheidung über die Ausführung (Baubeschluss) eigener Bauvorhaben, die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Bauleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten von mehr als 35.000 Euro bis höchstens 250.000 Euro im Einzelfall. § 9 Aufgaben des Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss (1) Die Zuständigkeit des Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit die Betriebssatzung den Betriebsausschuss Aufgabengebiete übertragen hat, 2. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen, 3. soziale und kulturelle Angelegenheiten, 4. Gesundheitsangelegenheiten, 5. Angelegenheiten des Sports, 6. Vereinsangelegenheiten, 7. Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen. (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss über: 1. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall, 2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall. § 10 Beirat (1) Zur Unterstützung des Stadtrats wird ein ständiger Jugendbeirat gebildet. In dem Jugendbeirat sind Vorberatungen mit Jugendlichen der Mittweidaer Schulen einzubeziehen. Das Ziel ist die Heranführung der Jugendlichen an die demokratische Entscheidungsfindung des Stadtrates, die Aufnahme der Probleme und Vorschläge von Jugendlichen, deren Diskussion und die Problemlösung. Die Beratungen des Jugendbeirates sind öffentlich. Er ist dem Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss angegliedert. (2) Der Beirat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen bzw. widerruflich gemäß §§ 44 und 19 der SächsGemO berufen. Abschnitt V - Oberbürgermeister und Stellvertretung § 11 Rechtsstellung des Oberbürgermeisters C M Y K (1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. (2) Der Oberbürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. 09. November 2011 § 12 Aufgaben des Oberbürgermeisters (1) Der Oberbürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. (2) Dem Oberbürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt: 1. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 25.000 Euro im Einzelfall, 2. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9 sowie die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten bis einschließlich der Entgeltgruppe E 10 TVöD ohne Leitungsfunktion, von Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bis einschließlich der Entgeltgruppe S 9, Beamtenanwärtern, Aushilfsangestellten, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen, 3. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom Stadtrat zu erlassenen Richtlinien, 4. die Bewilligung von nicht im Haushaltplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, 5. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Monaten in unbegrenzter Höhe und mehr als 2 Monaten bis 10.000 Euro, 6. den Erlass von Ansprüchen der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 10.000 Euro beträgt, 7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500 Euro im Einzelfall, bei der Vermietung stadteigener Wohnungen in unbeschränkter Höhe, 8. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, 9. die Entscheidung über die Ausführung eigener Bauvorhaben, die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten von bis zu 35.000 im Einzelfall, 10. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte bis 2.500 Euro, 11. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten bis 2.500 Euro im Einzelfall, 12. die Bestellung zur ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß - § 17 Abs. 2 SächsGemO, - § 10 Abs. 1 KomWG, - § 8 Abs. 3 SächsWahlG 13. die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß - § 18 Abs. 2 SächsGemO, - § 10 Abs. 1 SächsWahlG, - § 10 Abs. 1 BWG, 14. die Entscheidung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes gemäß - § 19 Abs. 4 SächsGemO. § 13 Beigeordneter/Stellvertretung des Oberbürgermeisters (1) Der Stadtrat bestellt einen Beigeordneten als hauptamtlichen Beamten auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. (2) Der Beigeordnete vertritt den Oberbürgermeister in seinem Geschäftsbereich. Der Geschäftsbereich umfasst Schul-/Kultur-/Sport- und Sozialangelegenheiten, Angelegenheiten des Eigenbetriebs sowie allg. Verwaltungsangelegenheiten. Der Oberbürgermeister kann dem Beigeordneten allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen. (3) Neben dem Beigeordneten bestellt der Stadtrat einen Stellvertreter des Oberbürgermeisters nach dem Verhältnis der Sitze im Stadtrat. Der Stellvertreter wird nur in Fällen der Verhinderung des Oberbürgermeisters und der Verhinderung des Beigeordneten tätig. Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 18 § 14 Ältestenrat Es wird ein Ältestenrat gebildet, dem der Oberbürgermeister sowie die Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen angehören. Der Ältestenrat berät den Oberbürgermeister. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Oberbürgermeister. § 15 Gleichstellungsbeauftragter (1) Der Oberbürgermeister bestellt einen Gleichstellungsbeauftragten. Er erfüllt seine Aufgaben im Nebenamt. (2) Aufgabe des Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Stadtverwaltung auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere die Einbringung geschlechterspezifischer Belange in die Arbeit des Stadtrates, der Stadtverwaltung sowie die Mitwirkung an Maßnahmen der Stadtverwaltung, die Gleichstellung von Männern und Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berühren. (3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Stadtrates sowie der für ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit beratender Stimme teilnehmen. Der Oberbürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten über geplante Maßnahmen gem. Abs. 2 rechtzeitig zu unterrichten. Abschnitt VI - Mitwirkung der Bürgerschaft § 16 Einwohnerversammlung Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 Abs. 2 SächsGemO ist anzuberaumen wenn dies von mindestens 5 v. H. Einwohnern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, schriftlich beantragt wird. § 17 Bürgerbegehren Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 SächsGemO kann schriftlich von Bürgern und Wahlberechtigten der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss mindestens von 5 v. H. der Bürger und Wahlberechtigten der Stadt unterzeichnet sein. Abschnitt VII - Ortschaftsverfassung § 18 Ortschaftsverfassung (1) In folgenden Ortsteilen ist die Ortschaftsverfassung eingeführt: • Ortschaft Ringethal/Falkenhain, • Ortschaft Frankenau/Thalheim, • Ortschaft Lauenhain/Tanneberg. Erfolgen weitere Eingemeindungen in die Stadt Mittweida, wird in diesen neuen Ortsteilen ebenfalls die Ortschaftsverfassung wirksam. (2) Bei Neuwahlen der Ortschaftsräte in den einzelnen Ortsteilen wird die Zahl der Mitglieder einschließlich des Ortsvorstehers wie folgt festgelegt: • bis 500 Einwohner 5 Mitglieder • über 500 Einwohner 7 Mitglieder (3) Den Ortschaftsräten werden die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genannten Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen. Abschnitt VIII - Schlussbestimmungen § 19 Sprachliche Gleichstellung Wenn in dieser Hauptsatzung für Personen- oder Amtsbezeichnungen die männliche Form gewählt wurde, so sind damit stets auch die Angehörigen des weiblichen Geschlechts gemeint. Wird ein Amt von einer Frau wahrgenommen, so ist die weibliche Form der Amtsbezeichnung zu verwenden. 09. November 2011 Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 2 Übertragung der Trägerschaft des Städtischen Freizeitzentrums Mittweida an den Förderverein zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche - Erucula e. V. Vorlage: SR/2011/124/01 Beschluss: Der Rat beschließt die Übertragung der Trägerschaft des Städtischen Freizeitzentrums Mittweida an den Förderverein zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche - Erucula e. V. 3 Konzeption zur inhaltlichen Gestaltung des Städtischen Freizeitzentrums Mittweida Vorlage: SR/2011/133/01 Beschluss: Der Rat beschließt die Konzeption zur inhaltlichen Gestaltung des Städtischen Freizeitzentrums Mittweida. 4 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) Vorlage: SR/2011/122/01 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung). Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. S. 698) in seiner Sitzung am 27.10.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Kostenpflicht Die Stadt erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten). Damm Oberbürgermeister § 2 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in dessen Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird; 2. wer die Kosten der Behörde gegenüber schriftlich übernommen hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet; 3. im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden. (2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten entstanden sind, können diesem auferlegt werden. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. § 3 Kostenhöhe (1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist nach dem Verwaltungsaufwand der an der Amtshandlung beteiligten Stellen, nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten sowie nach dem, der Satzung als Anlage beigefügten Kostenverzeichnis zu bemessen. Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder eine § 20 Inkrafttreten Die Hauptsatzung der Stadt Mittweida tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Mittweida vom 29.04.2005 außer Kraft. Mittweida, den 28.10.2011 (Siegel) C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 19 Verwaltungsgebühr bestimmt ist, noch Gebührenfreiheit entsprechend §§ 3 und 4 SächsVwKG besteht, ist eine Gebühr zu erheben, die nach einer im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlung zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Gebühr von 5,00 Euro bis 25.000 Euro erhoben. (2) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung zu berechnen, so ist dieser zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung maßgebend. Ist eine solche Wertgebühr im Kostenverzeichnis nicht vorgesehen, beträgt sie 1% vom Wert des Gegenstandes. Der Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Kosten erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift beizubringen. 09. November 2011 1.2 1.2.1 1.2.2 Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die die Behörde selbst hergestellt hat § 4 Entstehung der Kosten Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen Amtshandlung. In den Fällen, in denen mehrere Amtshandlungen innerhalb eines Verfahrens getätigt werden, entstehen die Kosten mit der Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung oder bei Zurücknahme oder Erledigung des Antrags oder Rechtsbehelfs. § 5 Zeitpunkt der Fälligkeit Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Stadt einen späteren Zeitpunkt bestimmt. § 6 Auslagen (1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit einer Amtshandlung im Sinne von § 1 dieser Satzung und § 1 Abs. 1 und 2 SächsVwKG entstehen. Auslagen sind insbesondere: 1. Entschädigungen, die Zeugen oder Sachverständigen zustehen; 2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen, ausgenommen die Entgelte für einfache Briefsendungen; 3. Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen; 4. Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststelle; 5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zustehen. Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe erhoben. (2) Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen werden. (3) Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch dann erhoben, wenn die Stadt aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden, Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat. 1.2.3 1.3 § 7 Anwendung von Bestimmungen des SächsVwKG Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7, Abs. 3 und 4, die §§ 8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend Anwendung. § 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) vom 01.03.2004 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 29.03.2007 außer Kraft. 2. 3. 3.1 3.2 Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister 4. Anlage 1 5. 5.1 Kostenverzeichnis C M Y K Tarifstelle 1. 1.1 Amtshandlung Beglaubigungen Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen Gebühren EUR 5 bis 50 5.2 6. in nicht von den Tarifstellen 1.2.1 und 1.2.2 erfassten Fällen 1 je angefangene Seite, mindestens 5 2,60 ohne Rücksicht auf die Zahl der angefangenen Seiten je Beglaubigung, insgesamt mindestens 5 Anmerkung Werden mehrere gleiche Unterschriften oder Handzeichen oder mehrere gleichlautende Abschriften, Fotokopien und dergleichen gleichzeitig beglaubigt, kann die für die zweite und jede weitere Beglaubigung nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.2.2 zu erhebende Gebühr bis auf die Hälfte ermäßigt werden. 0,50 je angefangene Seite der zu beglaubigenden Abschrift, Fotokopie und dergleichen, mindestens 5, höchstens die für die Erteilung des Originals vorgesehene Gebühr Anmerkung Ist die Erteilung des Originals gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens jedoch 5. kostenfrei Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen, Abschriften, Fotokopien und dergleichen, die der Beantragung einer Entschädigung nach dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1263), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. September 2008 (BGBl. I S. 1797), dienen Erteilung einer Bescheinigung 5 bis 100 Einsichtgewährung, Auskünfte Einsichtgewährung in Akten und 0,50 je Akte oder Buch, amtliche Bücher, soweit die mindestens 5 Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird Erteilung von Auskünften, die über § 3 25 bis 400 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG hinausgehen Überlassung von Akten für die 10 bis 50 Verfolgung von Ansprüchen und Interessen Fristverlängerungen Verlängerung der Frist, deren Ablauf 10 % bis 25 % der für einen neuen Antrag auf Erteilung die Genehmigung, einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung, Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Verleihung oder Bewilligung erforderlich machen würde Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 Verlängerung einer Frist in anderen Fällen 5 bis 25 Erteilung einer Zweitschrift 10 % bis 50 % der für Mittweidaer Stadtnachrichten 7. Aufnahme einer Niederschrift 8. Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren Mahnung nach § 13 Abs. 2 SächsVwVG Pfändung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 15 Abs. 1 SächsVwVG wenn die Vornahme der Amtshandlung bis zu drei Stunden in Anspruch nimmt wenn die Vornahme der Amtshandlung mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt Verwertung nach § 16 SächsVwVG Androhung von Zwangsmitteln nach § 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVG, soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird Festsetzung von Zwangsgeld nach § 22 Abs. 2 SächsVwVG Anwendung der Zwangsmittel Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang nach § 24 Abs. 1 Satz 1 oder § 25 SächsVwVG Wegnahme nach § 27 Abs. 1 SächsVwVG Einstellung und Beschränkung der Vollstreckung nach § 2a Abs. 1 SächsVwVG Beglaubigung von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind Vorbeglaubigung von öffentlichen Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, zum Zweck der Legalisation durch die Auslandsvertretung Genehmigungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gemeindlicher o.ä. Bestimmungen, u.a. Stadtwappen für gemeinnützige Verwendung Nachträgliche Auflagen, Rücknahme oder Widerruf einer Genehmigung nach Tarifstelle 10 Amtshandlungen im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns Zuteilung einer Hausnummer Erbringen von Dienstleistungen Fundsachen Aufbewahrung einschl. Aushändigung an den Besitzer, Eigentümer oder Finder bei Sachen bis zu - 10,00 € sowie bei Sachen mit einem Wert nur für den Empfangsberechtigten - 50,00 € - 100,00 € - 500,00 € bei Sachen über 500,00 € 8.1 8.2 8.2.1 8.2.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 9. 9.1 10. 11. 12. 12.1 12.2 13. 13.1 13.2 13.3 bei Tieren: - Kleintiere - Großtiere Seite 20 die Erstschrift vorgesehenen Gebühr, mindestens 5 Anmerkung Ist die Erteilung der Erstschrift gebührenfrei, beträgt die Gebühr 0,50 je angefangene Seite, mindestens 5. 2 bis 40 je angefangene Stunde, mindestens 5 5 bis 25 25 35 45 10 bis 100 09. November 2011 14. 14.1 14.2 14.2.1 14.2.2 14.2.3 14.2.4 14.3 14.3.1 14.3.2 14.4 14.4.1 14.4.2 14.4.3 14.4.4 14.5 14.5.1 14.5.2 10 bis 1000 25 bis 1000 14.6 14.7 20 kostenfrei 15. 16. 5 bis 50 5 bis 500 5 bis 250 12,50 Stundensatz nach KGSt 5 10 15 20 25 zuzüglich 1% d. Mehrwertes über 500 15 25 zuzüglich Unterbringungskosten und Auslagen für erforderliche Amtshandlungen Schreibauslagen für die Bereitstellung von Ausfertigungen und Abschriften Kopien von kompletten Bauzeichnungen und Plänen zuzüglich Bearbeitungsgebühr schwarz/weiß Kopien von losen planvorliegenden Vorlagen bis DIN A4 für die ersten 50 Seiten bis DIN A4 für jede weitere Seite bis DIN A3 für die ersten 50 Seiten bis DIN A3 für jede weitere Seite schwarz/weiß Kopien von fest formierten oder nicht planvorliegenden Vorlagen bis DIN A4 bis DIN A3 Farbkopien von losen planvorliegenden Vorlagen bis DIN A4 für die ersten 50 Seiten bis DIN A4 für jede weitere Seite bis DIN A3 für die ersten 50 Seiten bis DIN A3 für jede weitere Seite Farbkopien von fest formierten oder nicht planvorliegenden Vorlagen bis DIN A4 bis DIN A3 Anmerkung: angefangene Seiten werden voll berechnet, doppelseitige Kopien zählen als zwei Seiten Ausfertigung und Abschrift für Lehr-, Studien- und ähnliche Zwecke Aufwendungen für die besondere Ausstattung einer Urkunde sind als Auslagen nach § 12 SächsVwKG zu erheben Ausfertigung und Abschrift in elektronischer Form Bei Einzugsermächtigungen, wenn Rückbuchungen bereits eingezogener Beträge auf Grund unbegründeten Widerspruchs, von Zahlungspflichtigen nicht bekannt gegebener Kontolöschung oder -änderung oder mangels Deckung erfolgt. nach Aufwand 5 0,50 je Seite 0,15 1 je Seite 0,30 1 je Seite 2 je Seite 0,60 je Seite 0,20 1,20 je Seite 0,40 1,20 je Seite 2,40 je Seite 0,05 je angefangene Seite 2,50 je Datei Gebühr, die der Stadtverwaltung durch ein Kreditinstitut berechnet wird, mindestens 5 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida inklusive Gebührenkalkulation Vorlage: SR/2011/126/01 Beschluss: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida einschließlich der Gebührenkalkulation. C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 21 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida Vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323 (325)), § 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.11.2007 (SächsGVBl. S. 478, 484) und § 25 des Verwaltungskosten-gesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG), Neufassung in der Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. S. 698) in seiner Sitzung am 27.10.2011 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenfreiheit Für die Inanspruchnahme des Archivs werden mit Ausnahme der unter § 2 genannten Fälle keine Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis I. bis II. und VII. erhoben. Die Gebührenbefreiung entbindet, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht von der Zahlung der Auslagen oder sonstigen Dienstleistungen gemäß Gebührenverzeichnis III. bis VI. und VIII. Gebührenfrei sind: a) amtliche bzw. im Rahmen der Amtshilfe öffentlich-rechtlicher Behör-den, einschließlich der durch öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, gestellte Anfragen und nach anderen gesetzlichen Vorschriften b) im Zusammenhang mit wissenschaftlichen, heimatpflegerischen, gemeinnützigen oder karitativen Institutionen und Vereinigungen gestellte Anfragen c) private Direktnutzungen, die ein wissenschaftliches, heimatkundliches oder sonstiges, im Interesse der Stadt Mittweida liegendes Thema berühren und deren Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit kostenfrei unter Angabe der Quelle in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden d) private, nicht kommerzielle Anfragen und deren schriftliche Beantwortung, wenn ein wissenschaftliches, heimatkundliches oder sonstiges, im Interesse der Stadt Mittweida liegendes Thema berührt wird und die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit kostenfrei unter Angabe der Quelle in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden. Die Abgabe der Forschungsergebnisse an das Stadtarchiv zur dortigen allgemeinen Nutzung im Rahmen der Archivsatzung gilt als Veröffentlichung e) Nutzungen der mit Mitteln des Freistaates Sachsen mikroverfilmten Zeitungen f) Nutzungen durch Organe, die im Sinne des Presserechtes zur Unterrichtung der Öffentlichkeit tätig sind, sofern keine kommerziellen Ziele verfolgt werden. § 2 Gebührenpflicht Für die Nutzung des Archivs werden in folgenden Fällen Gebühren erhoben: 1. private Forschungen, die nicht unter die in § 1 genannten Kriterien fallen, 2. kommerzielle Nutzungen, 3. Nutzungen durch Wirtschaftsunternehmen, sofern kein öffentliches Interesse an der Nutzung anzuerkennen ist und deren Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, 4. Nutzungen, deren Ergebnis einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil des Nutzenden erbringt (z. B. Erbschaftsfragen, Forschungen zu Vermögenswerten und Immobilien, Werbung/Marketing), 5. Reproduktionen im eigenen oder privaten Auftrag, 6. Genealogische Forschungen. Die Gebühren berechnen sich nach Maßgabe des anhängenden Gebührenverzeichnisses. § 3 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Gebühren und Auslagen ist der Benutzer des Archivs sowie derjenige, der für die Gebühren- und Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. C M Y K §4 Auslagen Neben den im Anhang festgesetzten Gebühren werden als Auslagen gesondert erhoben: 1. die Postgebühren, Verpackung und Versicherung, sofern sie die einer gewöhnlichen Briefsendung übersteigen 2. die anderen Behörden und Stellen für ihre Tätigkeit zustehenden Beträge, insbesondere im Rahmen der Ausleihe 09. November 2011 § 5 Gebührenfestsetzung Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten. § 6 Entstehung, Fälligkeit und Zahlung der Gebühr (1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme des Archivs. (2) Das Archiv kann einen angemessenen Vorschuss auf die Gebühren und Auslagen verlangen und seine Tätigkeit von der Bezahlung der Vorschussleistung abhängig machen. Schriftstücke oder sonstige Sachen können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbehalten oder an den Schuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr übersandt werden. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida vom 13.02.1996, die Erste Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida vom 01.11.2000 und die Zweite Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida vom 30.11.2001 außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der Gemeinde oder Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister Anhang Gebührenverzeichnis I. Gebühren für die persönliche Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut einschließlich Findhilfsmittel (Selbstsuche) 1. Benutzungen nach § 2 Nr. 1-3 u. 5 1.1 erster Benutzungstag 5,00 € 1.2 jeder weitere Benutzungstag 2,50 € 2. 2.1 2.2 3. Benutzungen nach § 2 Nr. 4 u. 6 erster Benutzungstag jeder weitere Benutzungstag Zuschlag für archivische Sammlungen je Archivbestand II. Rechercheaufträge und Auskünfte 1. für Anfragen nach § 2 Nr. 1-3 u. 5 je angefangene halbe Arbeitsstunde 2. für Anfragen nach § 2 Nr. 4 u. 6 je angefangene halbe Arbeitsstunde Die gebührenfreie Beantwortung von Anfragen ist auf die Art, Umfang und Benutzbarkeit des Archivgutes begrenzt. Für erfolglose Ermittlungen werden ebenfalls Gebühren erhoben. 10,00 € 5,00 € 1,50 € 10,00 € 15,00 € III. Anfertigung von Abschriften, Auszügen und Übersetzungen in moderne Schrift zuzüglich der Gebühr nach I. und II. je angefangene A4-Seite. Es besteht kein Anspruch. 15,00 € Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 22 10,00 € IV. Fernleihe je Archivalieneinheit V. Beglaubigungen zuzüglich Anfertigung gemäß VI. bis 5 angefangene Seiten jede weitere Seite 5,00 € 0,50 € VI. Anfertigung von Reproduktionen und Digitalisierungen 1. schwarz/weiß Reproduktionen auf Normalpapier pro Seite 1.1 von losen planvorliegenden Vorlagen und Rollfilmen 1.1.1 bis DIN A4 1.1.2 bis DIN A3 1.2 von fest formierten oder nicht planvorliegenden Vorlagen 1.2.1 bis DIN A4 1.2.2 bis DIN A3 1.3 Kopien aus Bibliotheksgut 1.3.1 bis DIN A4 1.3.2 bis DIN A3 2. Digitalisierung 2.1 von losen planvorliegenden Vorlagen bzw. Abbildungen bis DIN A3 2.1.1 bis 5 Abbildungen 2.1.2 jede weitere Abbildung 2.2 von fest formierten oder nicht planvorliegenden Vorlagen bis DIN A3 2.2.1 bis 5 Abbildungen 2.2.2 jede weitere Abbildung 2.3 zuzüglich je Datenträger (CD-ROM) 2.4 Kopie auf eigenen Datenträger je Datei 2.5 Versand per E-Mail als Anhang je Datei Für Mikrofilme und -fiches werden keine Gebühren gemäß 2.1 bis 2.2 erhoben. 0,50 € 1,00 € 1,00 € 2,00 € 0,25 € 0,50 € 2,50 € 1,00 € 3,00 € 1,50 € 2,00 € 0,15 € 0,15 € 3. Drittvergabe der Anfertigung von Reproduktionen, falls im Stadtarchiv der Kopier- bzw. Scannvorgang nicht zu bewerkstelligen ist. Benutzungsgebühr gemäß + Rückerstattung der Fremdkosten + 20 % der Fremdkosten als Unkostenbeitrag Punkt I. u. II. 4. Schüler städtischer Schulen im Auftrag oder im Interesse seiner Schule 4.1 schwarz/weiß Reproduktionen auf Normalpapier pro Seite 4.1.1 bis DIN A4 0,05 € 4.1.2 bis DIN A3 0,10 € 4.2 Digitalisierung die Hälfte der Gebühr von 2. VII. Nutzungsrechte 1. zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion in Printmedien 1.1 schwarz/weiß 1.1.1 Auflage bis 2.000 Stück 20,00 € 1.1.2 Auflage bis 5.000 Stück 40,00 € 1.1.3 Auflage bis 20.000 Stück 60,00 € 1.1.4 Auflage bis 50.000 Stück 80,00 € 1.1.5 Auflage über 50.000 Stück je begonnene 50.000 Stück 100,00 € 1.2 farbig das Doppelte der Gebühr von 1.1 1.3 bei Neuauflagen und Neudrucken die Hälfte der Gebühr von 1.1 oder 1.2 1.4 zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion das Doppelte der in Kalendern, auf Schutzumschlägen, Gebühr Titelseiten, Ansichts- und Glückwunschkarten u. ä. von 1.1 oder 1.2 1.5 zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion das Fünffache der auf Plakaten, Postern oder zu sonstigen Gebühr Werbezwecken von 1.1 oder 1.2 2. zur Wiedergabe von Archivalien in audiovisuellen Medien 2.1 je Reproduktion von Dokumenten, Fotos u. ä. 2.2 je Wiedergabeminute von audiovisuellem Archivgut VIII. Führungen 1. Gruppenführungen bis max. 10 Personen 2. Sollten im Einzelfall erhöhte Aufwendungen 12. Oktober 2011 25,00 € 100,00 € 8,00 € anfallen, können abweichend von 1. höhere Eintrittspreise veranschlagt werden. 3. Für städtische Schulen, Freie Träger welche Aufgaben der Stadt Mittweida wahrnehmen und Einrichtungen der Stadt Mittweida werden keine Gebühren gemäß 1. erhoben. 6 Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996 Vorlage: SR/2011/125/02 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996. Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996 vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323 (325)), in seiner Sitzung am 27.10.2011 die Aufhebung der Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996 beschlossen. Artikel I – Aufhebung und Begründung Die Schützenplatzsatzung regelte die Belange von Veranstaltungen, die laut § 2 der Satzung von der Stadt selbst betrieben werden. Für alle anderen Nutzungen laut § 1 der Satzung kommt die Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung zur Anwendung (öffentlich gewidmete Verkehrsfläche). Für eigene Veranstaltungen ist die Stadt Mittweida selbst der Sondernutzungsnehmer und regelt die Nutzung und den kostendeckenden Aufwandsersatz durch Schausteller privatrechtlich. Die Schützenplatzsatzung wurde bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2004 aufgehoben. Mit Schreiben des Landratsamtes Mittelsachsen vom Juli 2011 wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Satzung durch eine Aufhebungssatzung erfolgen muss. Die Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezialund Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996 wird daher aufgehoben. Artikel II – In-Kraft-Treten Die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 23 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 7 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996 Vorlage: SR/2011/127/02 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996 vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323 (325)), in seiner Sitzung am 27.10.2011 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996 beschlossen. Artikel I – Aufhebung und Begründung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida regelte die Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes nach § 10 der Schützenplatzsatzung. Da die Schützenplatzsatzung aufgehoben wurde, ist die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida entbehrlich. Für eigene Veranstaltungen ist die Stadt Mittweida selbst der Sondernutzungsnehmer nach der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung und regelt den kostendeckenden Aufwandsersatz durch Schausteller privatrechtlich. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida wurde bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2004 aufgehoben. Mit Schreiben des Landratsamtes Mittelsachsen vom Juli 2011 wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Satzung durch eine Aufhebungssatzung erfolgen muss. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996 wird daher aufgehoben. Artikel II – In-Kraft-Treten Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister C M Y K Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 09. November 2011 Dies gilt nicht, wenn 1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 8 Anerkennung der Schlussabrechnung Sanierung Sattlersches Haus, Kapellengasse 8, VMH 2006 - 2011, SDP 2006 - 2010 Vorlage: SR/2011/111/02 Beschluss: Der Rat beschließt die Schlussabrechnung für das Objekt Sanierung Sattlersches Haus, Kapellengasse 8, VMH 2006 - 2011, SDP 2006 2010 gemäß Sachverhalt anzuerkennen. 9 Entscheidung über die Ausführung des Bauvorhabens Erneuerung Kegelbahn Schützenplatz (Eigenbetrieb) Vorlage: SR/2011/129/02 Beschluss: Der Rat beschließt die Bauausführung für das Objekt Erneuerung Kegelbahn Schützenplatz (Eigenbetrieb) vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel. 10 Beschluss über die Billigung der Vorhaben aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz SDP, Objektliste 2011 und vorläufige Objektliste 2012 Vorlage: SR/2011/108/03 Beschluss: Der Rat beschließt die Billigung der als Anlage beigefügten Objektliste SDP 2011 und die vorläufige Objektlisten SDP 2012 der Städtebauförderung als Arbeitsgrundlage. 11 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 Vorlage: SR/2011/113/03 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindesordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323, 325), in seiner Sitzung am 27.10.2011 die Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.2011 beschlossen. Artikel I – Aufhebung und Begründung Mit der Übernahme der Obdachlosenunterkunft Mittweida, Endlerstraße 1, durch den Verein zur Förderung der beruflichen Bildung an den Beruflichen Schulen Mittweida, Niedergasse 7, wechselte diese Einrichtung den Status von einer öffentlichen zu einer privatrechtlichen Einrichtung. Die Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 wird demnach aufgehoben. Artikel II – In-Kraft-Treten Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 24 Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 09. November 2011 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 13 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 21 "Innenstadt I Technikumplatz" Vorlage: SR/2011/130/03 Beschluss: Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Innenstadt I - Technikumplatz“ für den im Lageplan dargestellten Geltungsbereich in der Ausdehnung Technikumplatz mit den Randbereichen an Weitzelstraße, Tzschirnerstraße, Leisniger Straße und Bahnhofstraße. 12 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 Vorlage: SR/2011/114/03 Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindesordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323, 325), in seiner Sitzung am 27.10.2011 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 beschlossen. Artikel I – Aufhebung und Begründung Mit der Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 wird die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 gegenstandslos. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 wird demnach aufgehoben. Artikel II – In-Kraft-Treten Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist 14 Beschluss über die Satzung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Innenstadt ITechnikumplatz" Vorlage: SR/2011/131/03 Beschluss: Der Rat beschließt eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Innenstadt I - Technikumplatz“ gemäß beigefügter Anlage als Satzung. Satzung der Stadt Mittweida über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Innenstadt I - Technikumplatz“ nach §§ 14 und 16 BauGB vom 28.10.2011 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. 4/2003 vom 31.03.2003, S. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2008 (GVBl. S. 138 (158)) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Innenstadt I - Technikumplatz“ eine Veränderungssperre in seiner Sitzung am 27.10.2011 als Satzung beschlossen: C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 25 § 1 Zu sichernde Planung Der Stadtrat hat am 27.10.2011 beschlossen, dass für das Gebiet „Innenstadt I - Technikumplatz“ ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das im beiliegenden Lageplan dargestellte Gebiet im Bereich Technikumplatz mit den Randbereichen an Weitzelstraße, Tzschirnerstraße, Leisniger Straße und Bahnhofstraße. 09. November 2011 Sonstige Mitteilungen Öffentliche Fraktionssitzung DIE LINKE und SPD Fraktion DIE LINKE Termin 22. November Uhrzeit 19.00 Uhr SPD 21. November 18.30 Uhr Ort Fraktionssitzung Geschäftsstelle Die LINKE, Weberstraße 30 Gaststätte Moritzburg, Rößgener Str. 50 § 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) In dem von der Veränderungssperre betroffene Gebiet dürfen Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen. 1.) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; 2.) erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Deutsches Rotes Kreuz, Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht Kreisverband Döbeln-Hainichen e.V. genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann Erste-Hilfe-Grundlehrgang für LKW-Fahrer, Ersthelfer in den Betrieben und alle, die helfen möchten von Abs. 1 eine Ausnahme zugelassen werden. Der erste Teil des Lehrganges findet am 12.11.2011 und der zweite Teil am 19.11.2011 (jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr) im DRK Pflegeheim Hainichen, § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Ziegelstraße 25 b, und ebenfalls am 12. und 19.11.2011 zur gleichen Zeit Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für Ihren Geltungsbereich der im DRK Ortsverein Frankenberg, August-Bebel-Straße 1a statt. Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Unkostenbeitrag 32 Euro bzw. für Azubis, Studenten und Arbeitslose 16 Euro oder für zukünftige Betriebshelfer Kostenübernahme von der Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet. zuständigen Berufsgenossenschaft. Hierzu Anmeldung erforderlich unter 037207/6890oder 03431/704548. Hinweis Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Im Dezember 2011 wird vom DRK Döbeln-Hainichen ein Lehrgang für FühVermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und rerscheinbewerber (PKW/Moped) in „Lebensrettenden Sofortmaßnahdes § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche men“ am 03.12.2011 im DRK Ortsverein Frankenberg, August-Bebel-Str. 1a und am 17.12.2011 im DRK Schulungszentrum Hainichen, Feld-straße bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. 06 jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr durchgeführt. Unkostenbeitrag 18 Euro. Hierzu bitte Personalausweis mitbringen. Rückfragen unter 037207-6890. Mittweida, den 28.10.2011 Damm Oberbürgermeister Siegel Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 15 Vergabe der Wirtschaftslichkeitslücke zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsteilen der Stadt Mittweida Vorlage: SR/2011/136/03 Beschluss: Der Rat beschließt die Wirtschaftlichkeitslücke zur Verbesserung der Breitbandversorgung für die Ortsteile: • Falkenhain (Los 1), Frankenau (Los 2), Lauenhain (Los 4), Neudörfchen (Los 5), Ringethal (Los 6)Tanneberg (Los 7), Thalheim (Los 8) und Weißthal (Los 9) an die Firma: Telekom Deutschland GmbH, Bonn in Höhe von 364.333,16 € • und für den Ortsteil Zschöppichen (Los 10) an die Firma CEMI Service GmbH, Chemnitz in Höhe von 13.119,04 € zu vergeben und entsprechende Versorgungsverträge je Ortsteil mit den Bietern abzuschließen. C M Y K Damm Oberbürgermeister Einsatztermine des Freizeitmobils "Freizeit-Franz" im November/Dezember OT Frankenau, Feuerwehrgerätehaus 09.11.2011 und 14.12.2011, 14:00 - 18:00 Uhr Mittweida, Marktplatz 14.11.2011, 14:00 - 18:00 Uhr OT Tanneberg, Feuerwehrgerätehaus 15.11.2011 und 13.12.2011, 14:00 - 18:00 Uhr Mittweida, Bernhard-Schmidt-Schule 22.11.2011, 14:00 - 18:00 Uhr Mittweida, Weihnachtsmarkt 02.12.2011, 12.00 - 18.00 Uhr OT Ringethal, Kindergarten 06.12.2011, 14:00 - 18:00 Uhr Änderungen vorbehalten! Herbstfest in der DRK Kita „Auenzwerge“ Der Elternrat organisierte dieses Jahr wieder ein erlebnisreiches Herbstfest unter dem Motto: „Zirkus“. Zur Eröffnung waren alle Gäste rund um die Manege im Garten zu einen Zirkusauftritt der Schüler von der B.-Schmidt-Schule und vom Hort „Sonnenschein“ eingeladen. Die Gäste belohnten die Darbietungen der Künstler mit viel Applaus. Außerdem konnten die Kinder auf Ponys reiten, balancieren, jonglieren, zielwerfen und basteln. Die Tombola war ebenso ein Höhepunkt, wie das beliebte Kinderschminken. Ein Dankeschön geht an alle, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Die kleinen Auenzwerge mit ihren Erzieherinnen Mittweida, am 01.11.11 Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 26 Vereinsnachrichten 09. November 2011 Zahngesundheit des Tierschutzvereines Mittweida u. Umgebung e.V. Seit seiner Gründung am 1.10.2009 kann der Tierschutzverein Mittweida eine positive Bilanz ziehen. Es wurden im Zeitraum 2009 - 2011 unter anderem folgende Projekte aufgestellt und erfolgreich durchgeführt: 1. Kastration von wild lebenden Katzen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt 130 Vierbeiner an der Zahl. - Unterstützung von bedürftigen Tierhaltern bei der Kastration der Freigänger sowie Futterhilfen. - Vermittlungshilfe für Samtpfoten über unsere Internetseite. - Bei Aufnahme eines Streuners Unterstützung mit Sachspenden. 2. Kuschelstunde in den Pflegeeinrichtungen, beinhaltet Tierbesuch mit Hund, Katze, Hase, Schildkröte und Frettchen, dient der Motivation der Senioren. Anlässlich zum Thema Zahngesundheit am 25. September 2011 startete die DRK-Kindertagesstätte „Auenzwerge“ in Mittweida ihr Projekt „Gesund beginnt im Mund“. Das Projekt umfasste viele verschiedene Bereiche, um das Thema Zähne so interessant und so anschaulich wie möglich für die Kinder zu gestalten. Da gab es die Geschichte „Vom Jörg der Zahnweh hatte“ und aus der heraus die Idee entstand, ein „Zahnwehmännlein“ zu basteln. Weiterhin stand das Obstfrühstück auf der Tagesordnung und das Wiederholen der richtigen Zahnputztechnik. Material wurde zusammengetragen, um zu veranschaulichen, was gesund für die Zähne ist oder was man lieber nur in geringen Mengen genießen sollte. Die Kinder hatten viel Spaß und waren mit großem Eifer dabei. Den Abschluss der Projekttage bildete ein Malwettbewerb, dessen Bilder im Haus heute noch zu sehen sind. Die Erzieherinnen der Spatzengruppe Ramona und Heike 3. Tiere sind kein Spielzeug, unter diesem Motto finden in den Grundschulen Infoveranstaltungen über Haustiere statt, natürlich unter Mitwirkung von Mauzi, Schnuffel und Wuff. Alle Projekte sind langfristig geplant und jederzeit ausbaufähig, doch dafür brauchen wir Ihre Hilfe: - bitte unterstützen Sie uns mit Geld- und Sachspenden, - werden Sie aktives oder förderndes Mitglied in unserem Verein - bieten Sie einem Tier eine Pflegestelle auf Zeit, - informieren Sie uns über notleidende Tiere. Ihr Tierschutzverein Mittweida Vorstand Kontakt: E-Mail: Tel.: www.tierschutz-mittweida.de Konto: Sparkasse Mittelsachsen [email protected] Kt.-Nr: 378 0000 120 0160 / 570 95 60 BLZ.: 870 520 00 „Unterwegs mit Walther Oehme“ Mittelsachsen TV startet Themenreihe Das Team von Mittelsachsen TV, ihrem lokalen Fernsehsender für Mittweida, Rochlitz, Geringswalde und die umliegenden Gemeinden, entführt Sie in einer mehrteiligen Themenreihe in die Welt in und um Mittweida. Begeben Sie sich mit den Augen von Naturliebhabern auf eine Reise ins herrliche Zschopautal. Erster Sendetermin war der 28. Oktober mit dem Beitrag „Mittweida - die grüne Oase“. Ein weiterer Beitrag folgt im November unter dem Thema „Die Grubenbahn“. Die Idee zu diesem Groß-Projekt hatte Herr Oehme bereits zur 800. Jahrfeier der Stadt Mittweida und zum Tag der Sachsen 2009. Doch bislang konnte dies nicht realisiert werden. Mit Mittelsachsen TV hat Herr Oehme ein ortsansässiges Medium gefunden, das ihm bei der Realisierung seiner Idee tatkräftig unterstützt hat. Im Anschluss an die mehrteilige Reihe wird eine DVD zusammen gestellt, die dann bei Mittelsachsen TV zu erwerben ist. Team von Mittelsachsen TV macht 1. Platz beim Leistungspreis der SLM Deborah Janz und Sebastian Ittner heißen die glücklichen Gewinner beim diesjährigen Leistungspreis der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM). Auf der Fernsehmesse in Leipzig wurden sie am 17. Oktober für ihren Beitrag „Landärztemangel“ mit dem 1. Preis in der Kategorie Themen-Preis ausgezeichnet. Der "Leistungspreis Lokal-TV" - der im vergangenen Jahr erstmalig von der SLM für herausragende Leistungen im sächsischen lokalen Fernsehen vergeben wurde - teilt sich in die drei Bereiche "Format", "Ereignis" und "Themen". Pro Quartal können sich sächsische Regionalsender mit Beiträgen beteiligen. Auch in diesem Jahr werden pro Quartal 15.000 Euro für die 3 Bereiche zur Verfügung gestellt. Der Preis soll Außergewöhnliches und Innovatives in den Lokalredaktionen honorieren. Insbesondere Mut und Risikobereitschaft auch neue Wege im Programm zu gehen, werden gewürdigt. Die Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen bietet in Ihren Geschäftsstellen Mittweida und Freiberg ab Herbst 2011 folgende Lehrgänge an: Qualifizierung kaufmännischer Angestellter (in Teilzeit) Dieser Lehrgang besteht aus 6 Modulen und kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Dauer beträgt 360 UE - 18 Wochen (Teilzeit). Sie erhalten nach Abschluss ein Zertifikat. Maßnahmeziel ist die Förderung individueller Stärken für ein organisiertes, selbstbewusstes und souveränes Auftreten im beruflichen Alltag. Qualifizierung von Führungspersonal (in Teilzeit) Dieser Lehrgang besteht aus mehreren Modulen und kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Dauer beträgt 314 UE - 16 Wochen (Teilzeit). Sie erhalten nach Abschluss ein Zertifikat. Ziel der Maßnahme ist die Festigung und Sicherung der Existenz. Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungseignungsprüfung Die Dauer der Maßnahme beträgt 160 UE - 4 Wochen (Vollzeit), kann aber auch in Teilzeit absolviert werden. Nach erfolgreicher Prüfung vor der HWK erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Orientierungsseminare für Existenzgründer 3-tägige Seminare finden in den Geschäftsstellen laufend statt. Termine auf Anfrage. Ihre Fragen zur Voraussetzungen, Terminen, Kosten etc. nehmen wir in der GS Freiberg, Frau Hänel, Mühlweg 5, 09599 Freiberg oder telefonisch unter 03731-787421 entgegen. Mittweida im Internet: www.mittweida.de C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 27 Am meisten schenkt, wer Freude schenkt. Mutter Theresa Weihnachten im Schuhkarton 2011 Auch dieses Jahr möchten wir wieder alle fleißigen Päckchenpacker und solche, die es werden wollen, aufrufen, mitzumachen bei der jährlichen Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“. Im letzten Jahr wurden in Deutschland 511.009 Päckchen abgegeben. Diese wurden vorwiegend nach Weißrußland, Georgien, Polen, Rumänien, Moldawien, Kosovo, Bulgarien, Serbien, Slowakei aber auch Haiti verteilt. Alle Päckchen werden begleitet von Mitgliedern des Vereins, damit sie auch dort ankommen, wo sie hin sollen. Beim Packen eines Schuhkartons (ca. 30 x 20 x 10 cm) sind einige Regeln zu beachten: Beispiel für einen Schuhkarton: Kleidung: Süßes: Mütze, Schal, Strümpfe, Pullover oder ein T-Shirt, Basecap Nimm 2-Bonbons, Vollmilchschokolade, ungefüllte Lutscher, Schokofiguren, Traubenzucker, Kaugummi Spielzeug: kleines Auto oder Kran, Bagger, ein Ball, Puzzle, Püppchen, Haarschmuck, Creme, kleine Kette o.ä. für Mädchen Über ein Kuscheltier freut sich ein Kind jeden Alters Schulzeug: Hefte, Blei- und Buntstifte, Zirkel, Füller, Lineal, Filzstifte, Geodreieck usw. Blutspenden - besonders vor Feiertagen wichtig Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und es steht eine Reihe von Feiertagen vor der Tür. In einigen Bereichen gibt es aber keine Ruhe und Besinnung, zum Beispiel in den Unfallstationen der Krankenhäuser. Für viele Verunfallte werden hier Blutkonserven benötigt. Deshalb denken Sie bitte daran: während Sie in Ruhe feiern, kann ein Teil Ihres Blutes - schon lange vorher gespendet - lebensrettend eingesetzt werden. Nach der allgemein guten Resonanz auf die Aufrufe zur Blutspende konnte auch in diesem Jahr wieder vielen kranken oder verletzten Menschen geholfen werden. Im Namen dieser Patienten sagt der DRK-Blutspendedienst herzlichen Dank. Das Rote Kreuz wünscht allen Blutspenderinnen und Blutspendern eine schöne Weihnachtszeit und für 2012 alles Gute! Bitte halten Sie uns auch weiterhin die Treue. Die letzten Blutspendetermine dieses Jahr finden statt: am Montag, 12.12.2011 von 15:00 - 19:00 Uhr in der Grundschule „B. Schmidt“ in Mittweida, Lutherstr. 28 am Freitag, 16.12.2011 von 16:00 - 18:30 Uhr in der Ev.-Luth. Kirche Frankenau, Schulberg 4 KISS- MITTELSACHSEN Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen Ansprechpartner: Susanne Schumann Stefan Kießlich Öffnungszeiten: Montag: 12.00 Uhr - 17.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Für Kinder im Alter von 2 - 4 Jahren sind Malhefte und Bundstifte gut geeignet. Kontakt: Wenn Sie kein Päckchen packen können, freuen wir uns auch über Ihre Spende. 6,00 Euro decken bereits die Transportkosten für einen Schuhkarton. Ihre Schuhkartons können sie, wie gehabt, in folgenden Sammelstellen abgeben: Tel: FAX: KISS Mittelsachsen 09648 Mittweida Zimmerstr. 14 03727/659100 03727/659003 E-Mail: Homepage: [email protected] www.kiss-mittelsachsen.de Brita Kern Hintere Dorfstr. 16 09661 Rossau OT Seifersbach Tel. 03727/650950 Katrin Kohnert Zum Zschopautal 84 09661 Rossau OT Schönborn 03727/611536 Astrid Bauer Damaschkestraße 7 09648 Mittweida 03727/611184 Bei uns gibt es auch die Aufkleber für die Päckchen. Mädchen oder Junge 2 - 4 Jahre Mädchen oder Junge 6 - 9 Jahre Mädchen oder Junge 10 - 14 Jahre Berufsberatung zu Ausbildungen im Gesundheitsund Sozialbereich beim DEB in Glauchau Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk in der Auestraße 1/3 in Glauchau bietet am Montag, 21. November 2011, eine Berufsberatung zu Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich an. Von 09:00 bis 17:00 Uhr können sich alle Interessierten und Ausbildungssuchenden über die Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflegehilfe und Heilerziehungspflege informieren und sich beraten lassen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Voranmeldung unter 03763 77961-0 gebeten. Wer sich bereits für die Ausbildung in einem der drei Fachbereiche entschieden hat und sich für den Ausbildungsbeginn 2012/2013 bewerben möchte, kann seine Unterlagen gern zur Sprechstunde mitbringen. Kontakt und weitere Informationen: Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen e. V. Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Altenpflege Staatlich genehmigte Berufsfachschule für Pflegehilfe Staatlich anerkannte Fachschule für Heilerziehungspflege C M Y K 09. November 2011 Auestraße 1/3, 08371 Glauchau, Tel.: 03763 77961-0 E-Mail: [email protected] Im Internet unter: www.clevere-zukunft.de oder www.deb.de Die Weihnachts-Geschenk-Idee: Winter-Ferien-Abenteuer für Kinder von 7 bis 12 Jahren Sind Sie auf der Suche nach einem besonderen WeihnachtsGeschenk? Wir haben eine besondere Idee: Eine Reise ins Winterferienlager! Die Jugendherberge Frauenstein (Osterzgebirge), organisiert erlebnisreiche Winter-Ferien-Abenteuer für Kinder von 7-12 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Ski laufen (auch für Anfänger), Nachtrodeln im Fackelschein, Reiten im Schnee, ein Ausflug mit Huskys, Biathlon, ein Ausflug ins Erlebnisbad, Bowling, Winterlagerfeuer, Schneeballschlacht, Kino-Abend, Disco, Kreativangebote, Tischtennis, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Mehrbettzimmern mit Doppelstockbetten. Gern stellen wir auch Geschenk-Gutscheine aus. Termin: 12.02. - 18.02.2012 Infos & Anmeldungen: 0 37 31 - 21 56 89 www.ferien-abenteuer.de Adresse des Ferienlagers: Jugendherberge Frauenstein Walkmühlenstraße 13 09623 Frauenstein Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 28 09. November 2011 25. November - Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen Wussten Sie, dass... zwei von fünf Frauen in ihrem Leben sexuelle oder körperliche Gewalt erlebt haben jede vierte Frau von ihrem Partner misshandelt wird Gewalt gegen Frauen unabhängig von Bildung, Einkommen oder sozialem Status ausgeübt wird (2004 hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November ist ein jährlich abgehaltener Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen. Neben Themen wie: Zwangsprostitution, Sexueller Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung, Beschneidung von Frauen, Zwangsheirat, weibliche Armut etc. ist Häusliche Gewalt ebenso ein Thema, welches die Allgemeinheit auf Missstände aufmerksam sowie Betroffenen Mut machen will, sich Hilfe zu holen. Frauenschutzhaus Freiberg - Individuell unterstützt und begleitet Diese Einrichtung ist eine vorübergehende, anonyme und geschützte Unterkunft für Frauen, die Gewalt in der Familie oder in der Partnerschaft erlitten haben und sich und ihre Kinder in Sicherheit bringen wollen. Sie können hier zu ihrer bisherigen Lebenssituation eine räumliche und gefühlsmäßige Distanz gewinnen. Das ist die Voraussetzung, um in Ruhe, über sich, ihre Situation und ihre Zukunft nachdenken zu können und ohne Druck und Beeinflussung weitergehende Entscheidungen treffen zu können. Dabei werden sie individuell unterstützt und begleitet. Durch den Kontakt mit anderen Frauen, die einen ähnlichen Erfahrungshintergrund haben, entsteht eine Solidargemeinschaft. Auch dies kann dazu beitragen, die Isolation zu durchbrechen und selbstbestimmte Lebensentwürfe zu entwickeln. Der erste Kontakt zum Frauenschutzhaus erfolgt telefonisch unter der Rufnummer 03731 - 22561. In einem Telefonat, vorzugsweise direkt mit der betroffenen Frau, werden erste Hilfsangebote benannt. Auf Wunsch wird ein Termin für ein persönliches Gespräch an einem neutralen Ort vereinbart. Durch die Sicherstellung eines telefonischen Bereitschaftsdienstes ist es rund um die Uhr möglich, Kontakt aufzunehmen. Entscheidet sich eine betroffene Frau, allein oder mit ihren Kindern vorübergehend im Frauenschutzhaus Schutz zu suchen, stehen folgende Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung: • • • • • • • • • • • • Informationen bezüglich Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Aufenthaltsrecht, Gewaltschutzgesetz Unterstützung in der aktuellen Situation Gesprächsangebote zur Verarbeitung der Gewalterfahrungen Erarbeitung von Zukunftsperspektiven Beratung in persönlichen Lebensfragen, in Fragen zur Erziehung Hilfen bei der Alltagsbewältigung, Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Unterstützung bei der Wohnungssuche Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen für Umzug Arbeit mit und für die Kinder auf Wunsch nachgehende Beratung nach Verlassen des Hauses Die im Frauenschutzhaus Freiberg lebenden Frauen wirtschaften eigenständig, organisieren ihren Alltag selbst und entscheiden, welche der angebotenen Hilfen sie annehmen möchten. Hausinterne Angebote sowohl für Frauen als auch für Kinder unterstützen sie, die (mit)erlebte Gewalt zu bewältigen. Da häusliche Gewalt kein Privatproblem ist und alle angeht, beteiligt sich das Frauenschutzhaus Freiberg an der bundesweiten Fahnenaktion der Frauenrechtsorganisation TERRE DE FEMMES und hisst am 25. November 2011 um 10.00 Uhr am Rathaus in Mittweida die Fahne: „Frei leben - ohne Gewalt“. Im Anschluss besteht in der Zeit von 11.00 - 14.00 Uhr im Rathaus I, Zimmer 302 die Möglichkeit, sich zum Thema Häusliche Gewalt und die Angebote des Frauenschutzhauses Freiberg zu informieren. Kontakt: Tel./Fax: E-Mail: 03731 - 22561 [email protected] Einrichtung: Träger: Frauenschutzhaus Freiberg Esther-von-Kirchbach e.V. Freiberg Dieser Träger arbeitet gemeinnützig. Müllerhof 09648 Mittweida, Auensteig 37, Tel. 03727-998833, Fax 979708 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Kurse siehe Kursplan im Internet unter: www. muellerhof-mittweida.de EMMA-Mutter-Kind-Kreise: Mo. - Do. 9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Nähstube Jeden Di./Mi./Do.: 9.00 - 15.00 Uhr, Tel. Nähstube: 03727 / 9799565 Wir sind Akzeptanzstelle von Zschopautalern! Ausstellung im Müllerhof-Stall Oktober - Dezember: Der Mal- und Grafikzirkel Mittweida stellt vor: Gisela Schäfer, Aquarelle: Landschaften/ Stillleben NOVEMBER Radierung - Drucken im Atelier - Freies Thema, Di. (08.11.)/15.11./22.11; 18.00 - 20.00 Uhr Die Druckpresse steht allen zur Verfügung, die ihre Radierungen drucken möchten, oder die gerne fachkundige Anleitung in Anspruch nehmen, um ihre Motive auf die Platte zu bringen. Bitte im Müllerhof jeweils 3 Tage vorher anmelden! Kursleitung: Reinhold Benske, Tel.: 03727 / 9799562 , Unkostenbeitrag: 2,00 €/Std. + Material Tanzseminar mit Arakana Eikmeier, 11./12.11.11 - nähere Info unter 03727/9799562 Wir gestalten unsere eigenen Adventskränze, Sa. 26.11.11, 10.00 - 17.00 Uhr Unter fachlicher Anleitung binden Sie einen Adventskranz mit individueller Dekoration. Unkostenbeitrag: 3,00 € zzgl. Material, Kontakt: Kornelia Junghanns, Anmeldung bitte bis: 24.11.11 Die Sprache der Organe, Mo. 28.11.11, 19.00 Uhr Psychische Belastungen spiegeln sich oft in körperlichen Beschwerden wieder. Der Körper bringt seelische Konflikte über Störungen in bestimmten Organen zum Ausdruck. Welche Botschaften mit welchen Organen in Verbindung stehen, erfahren Sie in diesem Vortrag. Referentin: Silke Renner, Heilpraktikerin/Dipl.-Sportlehrerin, Eintritt: 3,- €, Anmeldung erbeten. DEZEMBER Wir feiern Advent, 06.12.2011, Beginn: 17.00 Uhr Bei Kaffee und Kuchen wollen wir die weihnachtliche Stimmung im Dezember genießen und uns einen adventlichen Nachmittag gönnen. Alle, die gerne im Müllerhof zu Gast sind, uns unterstützen oder als KursTeilnehmer das Ambiente des Hauses genießen sind uns herzlich willkommen! Auftritt des Mittweidaer Chors vielStimmig gegen 18.30 Uhr. Sie sind herzlich eingeladen! Bitte anmelden! Hoffnung-Nadeshda e.V. Außenstelle „Atlantis“ Neustadt 11, 09648 Mittweida Wir bieten: Unterstützung und Beratung, für Spätaussiedler und Migranten, Hilfe in verschiedenen Lebenslagen. Wir begleiten Sie gern bei Behördengängen, Arztbesuchen und Elterngesprächen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 15.00 Uhr Tel.: 03727/6278524 Mob.: 01737526013 Ansprechpartner: Frau Boost Wir sprechen Russisch und Deutsch C M Y K Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 29 09. November 2011 Donnerstag 24.11. Freitag 25.11. Sonntag 27.11. Dienstag 29.11. Donnerstag 01.12. Samstag Sonntag Montag Dienstag Donnerstag 03.12. 04.12. 05.12. 06.12. 08.12. Sonntag 11.12. 10:00 Uhr 14:30 Uhr 09:00 Uhr 19:00 Uhr 10:00 Uhr 14:30 Uhr 19:30 Uhr 17:00 Uhr 10:00 Uhr 16:30 Uhr 14:00 Uhr 09:30 Uhr 14:00 Uhr 19:30 Uhr 08:30 Uhr Dienstag Mittwoch 13.12. 14.12. 10:00 Uhr 17:00 Uhr 19:00 Uhr 16:30 Uhr Donnerstag 15.12. Samstag 17.12. Kosten sparen, ohne zu frieren Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen hilft Heizkosten sparen Pünktlich zur Heizsaison steigen die Preise für Öl und Gas. Dem können Verbraucher auch ohne Verlust an Wohnkomfort begegnen. „Am wirkungsvollsten ist es natürlich, die Heizung herunter zu drehen, denn jedes Grad weniger spart sechs Prozent Heizenergie“, informiert Juliane Dorn, Energieprojektkoordinatorin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Allerdings“, fügt Dorn an, „sollte nicht auf Teufel komm raus an Heizenergie gespart werden, denn bei kalten Wänden kommt der Schimmel ins Spiel. Wer aber clever heizt und lüftet, sorgt für angenehme Raumluft, beugt Schimmel vor und spart Heizenergie“. Eine kleine Auswahl an Tipps: Heizkörper frei räumen: Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Verkleidungen abdecken, nicht mit Möbeln zustellen. Die warme Luft kann sonst nicht zirkulieren, der Thermostat funktioniert nicht richtig. Zeitschaltuhren nutzen: Beim Schlafen oder während man auf Arbeit ist, müssen die Wohnräume nicht voll beheizt werden. Der Zeitschalter der Heizungsanlage oder programmierbare Thermostatventile sorgen dafür, dass es trotzdem gemütlich ist, wenn man aufsteht oder nach Hause kommt. Nicht voll aufdrehen: Das Thermostatventil sollte genau auf die gewünschte Temperatur eingestellt sein. So wird der Raum angenehm warm, aber nicht überheizt. Übrigens: Es wird auch nicht schneller warm, wenn man eine zu hohe Endtemperatur wählt. Richtig lüften: Die täglich entstehende Feuchtigkeit muss raus: Regelmäßiges Lüften ist wichtig, um Schimmelbefall in den Wohnräumen zu verhindern. Der Heizkörper sollte beim Öffnen der Fenster abgedreht sein, sonst heizt er wegen der einströmenden kalten Luft besonders stark - und zwar direkt nach draußen. Dabei gilt, sperrangelweit ist am besten. Gekippte Fenster sind jedoch besser, als gar nicht zu lüften. Fenster schließen nicht vergessen. Türen zu kühleren Zimmern sollten immer geschlossen sein. Bei Fragen zum richtigen Heizen und Lüften und zu weiteren, auch baulichen Fragen der Energieeffizienz und des Energiesparens hilft die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort, den Zugang zur Online-Beratung sowie Informationsmaterial gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Termine und Beratung erhalten Verbraucher unter 018 - 809 802 400 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Kirchennachrichten Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Mittweida Hainichener Straße 14, www.kirchgemeinde-mittweida.de Donnerstag 10.11. Freitag Samstag Sonntag 11.11. 12.11. 13.11. Mittwoch 16.11. Donnerstag 17.11. Sonntag 20.11. 09:30 Uhr 14:00 Uhr 19:00 Uhr 09:30 Uhr 10:00 Uhr 16:00 Uhr 10:00 Uhr 14:00 Uhr 19:00 Uhr 08:30 Uhr 10:00 Uhr C M Y K Dienstag 22.11. 13:30 Uhr 18:30 Uhr 19:30 Uhr Orgelverein Kirchenvorstand RT 10:00 Uhr 14:00 Uhr 14:30 Uhr 17:00 Uhr Andacht VOSI-Heim Andacht Kurzzeitpflege Kirchenreinigung MW Gemeinden stellen sich vor Adventgemeinde, Freiberger Str. Familien-Gottesdienst in Mittweida Familien-Gottesdienst in Ringethal Besuchsdienst Bibelstunde MW Andacht DRK-Heim Missionskreis Mittweida Gesprächskreis 20+ Gottesdienst im Kerzenschein in RT Gottesdienst Mittweida Vorschulkinderkreis Frauendienst Lauenhain Schöne Andacht AWO-Heim Gemeindenachmittag in Mittweida Gemeindeabend in Zschöppichen Gottesdienst in Ringethal Gottesdienst Mittweida Adventskonzert in MW Frauentreff Adventsfeier für Ehrenamtliche und Mitarbeiter Ringethal Bibelstunde DRK-Heim Gemeindenachmittag in Ringethal Kirchenreinigung MW Orgelmusik im Kerzenschein in MW Röm.-Kath. Pfarramt St. Laurentius Damaschkestraße 1 [email protected] 09.11. 10.11. 11.11. 12.11. 13.11. 16.11. 17.11. 20.11. 22.11. 23.11. 24.11. 25.11. 26.11. 27.11. 29.11. 01.12. 02.12. 03.12. Andacht AWO-Heim Gemeindenachmittag in Mittweida Martinstag Ringethaler Filmabend Kirchweih-Gottesdienst in Ringethal Gottesdienst in MW Ökum. Gottesdienst in der Kath. Kirche Bibelstunde DRK-Heim Gemeindenachmittag in Ringethal Junge Gemeinde RT Gottesdienst in Ringethal Gottesdienst in Mittweida Bläsermusik Neuer Friedhof Mittweida 09:30 Uhr 09:30 Uhr 14:30 Uhr 19:30 Uhr 06.12. 07.12. 08.12. 10.12. 11.12. 13.12. Kleinkindstunde ab 7.30 Uhr Pfarrjungend 18.00 Uhr in Hainichen St. Martinsfeier 17.30 Uhr Firmvorbereitung 9.00 Uhr, 15.30 Uhr Hl. Messe in Geringswalde Heilige Messe 10.00 Uhr Buß- und Bettag, ökonomischer Gottesdienst 16.00 Uhr in Kath. Kirche Pfarrjugend 18.00 Uhr in Hainichen Heilige Messe 10.00 Uhr Heilige Messe 8.00 Uhr, anschl. Seniorenvormittag Bibelkreis (gemeinsam) 19.00 Uhr in Mittweida Kleinkindstunde ab 7.30 Uhr, 17.30 Uhr Firmvorbereitung Pfarrgemeinderatssitzung 17.30 Uhr in Hainichen Pfarrjugend 18.00 Uhr in Hainichen Zusammenkunft bei der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Mittweida zur Veranstaltung „Gemeinde stellt sich vor“, 19.30 Uhr Heilige Messe 15.30 Uhr in Geringswalde Heilige Messe 10.00 Uhr Roratemesse im Advent 6.00 Uhr, anschl. gemeinsames Frühstück Pfarrjugend 18.00 Uhr in Hainichen Wechselburger Jugendvesper Religiöser Kindertag der Schüler ab 9.00 Uhr, Wechselburger Samstag ab 10.00 Uhr in Wechselburg, Vorabendmesse 18.00 Uhr Roratemesse im Advent 6.00 Uhr mit anschl. Frühstück Kleinkindstunde ab 7.30 Uhr Pfarrjugend 18.00 in Hainichen, Seelsorgerat 19.00 Uhr Heilige Messe 15.30 in Geringswalde Heilige Messe 10.00 Uhr Roratemesse im Advent 6.00 Uhr mit anschl. Frühstück Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Gemeindezentrum Mittweida Thomas-Mann-Straße 2 a Tel.: 03727/92550, e-mail: [email protected] Veranstaltungen: Sonntag 09.00 Uhr Priesterschaftsversammlung und Frauenhilfsvereinigung 10.00 Uhr Sonntagsschule 10.50 Uhr Abendmahls- und Predigtgottesdienst Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 30 09. November 2011 Evangelische Freikirche Mittweida Adventgemeinde Mittweida Tzschirnerplatz 9a, Web-Adresse: www.efg-mittweida.de Freiberger Str. 15, 09648 Mittweida, Tel: 03727-613570 Pastor: Thomas Groß (für alle Anfragen) Sonntag 13., 20. und 27. November, 11. Dezember 09.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde 4. Dezember 10.00 Uhr Gottesdienst zum CVJM-Jubiläum in der Bürkelhalle Bußtag, 16. November 16.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der Kath. Kirche Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag Bibelgespräch in Kleingruppen Seniorennachmittag 14. November, 15.00 Uhr 12. Dezember Frauen im Gespräch 30. November Ausfahrt nach Seiffen 14. Dezember 19.30 Uhr Adventsabend CVJM-Jugendkeller CROSSROADS Mittwoch/Donnerstag 15 - 19 Uhr Freitag/Sonnabend 17 - 22 Uhr jeden Dienstag 16.00 Uhr Jungschar für alle Kinder ab 10 Jahren Teenie-Kreis jeden Montag Gottesdienst: Samstag, 09.30 Uhr, 10.30 Predigt Jugendstunde: alle 3 Wochen samstags (nach Absprache) Pfadfindertreff: alle 2 Wochen sonntags, 09.30 Uhr Seniorentreff: jeden zweiten Dienstag im Monat, 14.30 Uhr Kinderstunde: jeden Mittwoch, 16 Uhr Gebetskreis: jeden zweiten Sonntag, 19 - 20 Uhr Themenabende in der Adventgemeinde Mittweida, Freiberger Str. 15 Vom 8.Oktober bis zum 3.Dezember lädt die Adventgemeinde Mittweida herzlich zu 17 Abenden ein, die zu Lebensfragen der heutigen Zeit Stellung nehmen. Die Abende werden über den TV-Kanal „Hope Channel“ ausgestrahlt. In mehreren Hauskreisen und auch in der Adventgemeinde in Mittweida wird immer mittwochs und samstags im Rhythmus von 19.30 bis ca 21.00 Uhr der Glaube an Gott einfach, praktisch und lebensnah vermittelt. An jedem Abend wird es eine kleine Diskussionsrunde geben und zudem einen passenden Filmclip, dessen Teile zusammengesetzt dann nach Ablauf der Themenreihe Anfang 2012 sogar in die deutschen Kinos kommen soll. Der Film wurde in Amerika mit professionellen Schauspielern gedreht und trägt den Namen: „Mein letzter Tag ohne dich“. Da es sich für persönliche Gespräche besser macht, in kleiner Runde zu sitzen, als in einer großen Kirche, wurde diesmal verstärkt auf Hauskreise als Veranstaltungsort gesetzt. Die Orte können Sie erfragen unter der Telefonnummer von Pastor Thomas Groß: 03727-613570. 15.45 Uhr glauben.einfach. Freitag 25. November 19.30 Uhr Die Adventgemeinde stellt sich vor Freiberger Straße 15 Sonnabend 3. Dezember 18.00 Uhr Konzert zum CVJM-Jubiläum Bürkelhalle mit der Gruppe VOICEPOINT Eintritt frei! Landeskirchliche Gemeinschaft Mittweida-Lutherhaus Lauenhainer Straße 3a/Auensteig 5 Web-Adresse: www.lutherhaus.org Mittwoch, 09.11. Sonntag, 13.11. 19.30 Uhr 17.00 Uhr Dienstag, 15.11. Mittwoch, 16.11. Sonntag, 20.11. 19.00 Uhr 16.00 Uhr 17.00 Uhr Dienstag, 22.11. Mittwoch, 23.11 Sonntag, 27.11. 19.00 Uhr 19.30 Uhr 17.00 Uhr Dienstag, 29.11. Mittwoch, 30.11. Sonntag, 04.12. 19.00 Uhr 19.30 Uhr 17.00 Uhr Dienstag, 06.12. Mittwoch, 07.12. Sonntag, 11.12. 19.00 Uhr 19.30 Uhr 17.00 Uhr Dienstag, 13.12. Mittwoch, 14.12. Sonntag, 18.12. 19.00 Uhr 19.30 Uhr 15.00 Uhr Bibelgespräch Evangeliumsverkündigung mit Kinderstunde EC-Jugendkreis Buß- und Bettag, Kath. Kirche Evangeliumsverkündigung mit Kinderstunde EC-Jugendkreis Bibelgespräch mit Abendmahl Evangeliumsverkündigung mit Kinderstunde EC-Jugendkreis Mitgliederversammlung Evangeliumsverkündigung mit Kinderstunde EC-Jugendkreis Bibelgespräch Evangeliumsverkündigung mit Kinderstunde EC-Jugendkreis Bibelgespräch Familienweihnachtsfeier Evangelische und Katholische Studentengemeinde Kirchplatz 3 (gegenüber der Stadtkirche) Thomas Alberti, Tel.-Nr.: 03724-3357 Web-Adresse: www.htwm@de/msg, e-mail: [email protected] Satelliten- Evangelisation vom 08.Oktober bis 03. Dezember 2011 jeweils mittwochs und samstags 19.30 - 21.00 Uhr mittwochs im Hauskreis, samstags in der Kapelle Freiberger Str.15 08. Okt. 12. Okt. 15. Okt. 19. Okt. 22. Okt. 26. Okt. 29. Okt. 02. Nov. 05. Nov. 09. Nov. 12. Nov. 16. Nov. 19. Nov. 23. Nov. 26. Nov. 30. Nov. 03. Dez. Leben in der Krise Selbstständig. Unabhängig. Frei. Wird schon! Oder? Wenn es weh tut Vielleicht? Vielleicht! Vielleicht. Beten - Bestellung an das Universum? Heilige Zeit Der Anfang Liebe, Sex und Sehnsucht Wenn mein Ende kommt Leben in zwei Welten Das glaube ich Die letzte Freiheit Barmherzigkeit für alle Das hat keiner verdient Goldene Momente Vom Ankommen Jehovas Zeugen Mittweida Altmittweida, Dorfstraße 67 e-mail: [email protected] Jeden Freitag, 19.00 - 20.45 Uhr Bibelstudium (Apostelgeschichte), Schulkurs, Ansprachen und Tischgespräche Jeden Sonntag, 09.30 - 11.15 Uhr Biblischer Vortrag, anschließend Bibel- und Wachturmstudium Unsere Zusammenkünfte sind öffentlich, interessierte Personen sind jederzeit willkommen. 13.11. 20.11. 27.11. 04.12. 11.12. 18.12. Was für einen Namen machst du dir bei Gott? Ist die Stunde des Gerichts für Babylon gekommen? Was die nahe Zukunft bringt Das wahre Harmagedon - Warum und wann? Wie können Jugendliche die heutige Krisensituation meistern? Gott verherrlichen mit allem, was wir haben C M Y K Seite 31 Bereitschaftsdienste Apotheken-Notdienste C M Y K Mi 09.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16; 037206/2222 Do 10.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16; 037206/2222 Fr 11.11.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00 Sa 12.11.11 Mittweida Hirsch-Apotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 51; 03727/9 45 10 So 13.11.11 Mittweida Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58 zusätzlich Leo-Apotheke; 09669 Frankenberg; Max-Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00 Mo 14.11.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4; 037207/652 444 Di 15.11.11 Mittweida Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12; 03727/96 99 600 Mi 16.11.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2; 037206/3306 zusätzlich Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58 und Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10 Do 17.11.11 Mittweida Sonnen-Apotheke; 09648 Mittweida; Schumannstr. 5; 03727/64 98 67 Fr 18.11.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10 Sa 19.11.11 Mittweida Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648 Mittweida; Markt 24; 03727/2374 So 20.11.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2; 037206/3306 zusätzlich Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12; 03727/96 99 600 und LutherApotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4; 037207/652 444 Mo 21.11.11 Mittweida Hirsch-Apotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 51; 03727/9 45 10 Di 22.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16; 037206/2222 Mi 23.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16; 037206/2222 Do 24.11.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00 Fr 25.11.11 Mittweida Ratsapotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 4; 03727/61 20 35 Sa 26.11.11 Mittweida Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58 So 27.11.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4; 037207/652 444 zusätzlich Leo-Apotheke; 09669 Frankenberg; Max-Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und Ratsapotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 4; 03727/61 20 35 Mo 28.11.11 Mittweida Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12; 03727/96 99 600 Di 29.11.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2; 037206/3306 Mi 30.11.11 Mittweida Sonnen-Apotheke; 09648 Mittweida; Schumannstr. 5; 03727/64 98 67 Do 01.12.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10 Fr 02.12.11 Mittweida Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648 Mittweida; Markt 24; 03727/2374 Sa 03.12.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2; 037206/3306 So 04.12.11 Mittweida Hirsch-Apotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 51; 03727/9 45 10 zusätzlich Sonnen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Gutenbergstr. 70; 037206/47 0 51 und RosenApotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00 Mo 05.12.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16; 037206/2222 Di 06.12.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16; 037206/2222 Mi 07.12.11 Hainichen Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00 Do 08.12.11 Mittweida Ratsapotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 4; 09. November 2011 03727/61 20 35 Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58 Sa 10.12.11 Hainichen Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4; 037207/652 444 So 11.12.11 Mittweida Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12; 03727/96 99 600 zusätzlich Leo-Apotheke; 09669 Frankenberg; Max-Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4; 037207/652 444 Mo 12.12.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2; 037206/3306 Di 13.12.11 Mittweida Sonnen-Apotheke; 09648 Mittweida; Schumannstr. 5; 03727/64 98 67 Mi 14.12.11 Hainichen Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4; 037207/6 88 10 Fr 09.12.11 Mittweida Notdienst für Hainichen, Frankenberg und Mittweida Mo. bis Fr. von 18.00 bis 08.00 Uhr des folgenden Tages und Samstag von 12.00 bis 08.00 Uhr des folgenden Sonntags sowie Sonntag von 08.00 bis 08.00 Uhr des folgenden Montags. Sonn- und Feiertagsdienst in Mittweida von 10.00 bis 12.00 Uhr, in Frankenberg von 10.00 bis 12.00 Uhr und in Hainichen von 10.30 bis 11.30 Uhr. Adressen und Telefonnummer s. Hauptdienst. Anzeige(n) Mittweidaer Stadtnachrichten Weberstraße 12, Mittweida TAG UND NACHT ☎ (0 37 27) 6 22 20 P hinter dem Haus auf dem Hof Einfühlsam, kompetent & individuell Bestattungsunternehmen Kurt Conrad Chemnitzer Straße 41, 09648 Mittweida Hauptstraße 33, 09661 Rossau Tel.: 03727/601156 • Mobil 0172/9585879 http://www.Bestattungen-Conrad.de Ständige Bereitschaft Tag und Nacht Mittweidaer Stadtnachrichten Seite 32 09. November 2011 Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Der Allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst im Raum Mittweida ist unter der Telefonnummer: 03727-19292 erreichbar. Einsatzzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, 10.00 bis 7.00 Uhr Mittwoch, Freitag, 14.00 bis 7.00 Uhr Samstag, Sonntag 07.00 bis 7.00 Uhr Wochenenddienste Zahnärzte 12.11. - 13.11. 16.11. 19.11. - 20.11. 26.11. - 27.11. 03.12. - 04.12. 10.12. - 11.12. Dr. C. Urban, R.-Koch-Str. 6, Kriebethal, Tel.: 034327-92259 DST G. Peters, Schumannstraße 5, Mittweida, Tel: 2675 DST Ch. Neubert, Bahnhofstraße 2, Mittweida, Tel.: 92714 DST B. Benedix, Weberstr. 15, Mittweida, Tel.: 311 Dr. M. Kaden, Weberstr. 13, Mittweida, Tel.: 92521 DST G. Peters, Schumannstraße 5, Mittweida, Tel: 2675 Der Notdienst findet in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Mittweida Der Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich Mittweida ist täglich unter der Tel.-Nr. 03727/94260 zu erreichen. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt eine automatische Weiterleitung an den diensthabenden Tierarzt. Notrufnummern Rettungsdienst/Erste Hilfe/Feuerwehr: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 Rettungsleitstelle Freiberg: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731/19222 FFW-Gerätehaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-997274 Polizei: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 Polizeirevier Mittweida: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-9800 Ärztebereitschaft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-19292 Kreiskrankenhaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-990 Stromstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0800235070 Gasstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0371-451444 Wasser/Abwasserstörungsdienst: . . . . . . . . . . . . . . . . . 0151-12644995 ATG AMIRA TREUHANDGESELLSCHAFT CHEMNITZ MBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT 09648 Mittweida, Poststraße 31 Tel.: 03727/9464-0, Fax: 03727/9464-17 Tätigkeitsschwerpunkte: • Existenzgründungs- und Existenzsicherungsberatung • Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten • laufende Buchführung/Lohnrechnung • Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen HGW Haus- und Grundstücksverwaltung Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Sachsen e. V. 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