Amtsblatt - Mittweida

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Amtsblatt - Mittweida
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 1
09. November 2011
Mittweidaer
www.mittweida.de
SSTADTNACHRICHTEN
TADTNACHRICHTEN
Amts- und Informationsblatt der Stadt Mittweida mit den Ortsteilen Falkenhain,
Frankenau, Kockisch, Lauenhain, Neudörfchen, Ringethal, Rößgen, Tanneberg,
Thalheim, Weißthal und Zschöppichen
20. Jahrgang
Ausgabe 09. November 2011
Nummer 11
Waldheimer Straße fertiggestellt
Nach einer Bauzeit von ca. 13 Monaten ist die jahrelange
Engstelle im Bereich der Waldheimer Straße endlich
Geschichte.
Mit der Maßnahme wurde nicht nur der Straßenkörper
grundhaft erneuert, sondern auch der Fußweg, die
Straßenbeleuchtungsanlage sowie der Brückenkörper
einschließlich der angrenzenden Stützmauern.
Erinnerungen an die Lederfabrik sind nur alten Fotos zu
entnehmen, da die Restbausubstanz im Rahmen der
Straßenbauarbeiten vollständig abgebrochen wurde.
Die Natur hat sich dieses Fleckchen zurückgeholt.
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Weihnachtsmarkt in Mittweida
vom 01. – 04. Dezember
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Mittweidaer Stadtnachrichten
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09. November 2011
Adressen & Öffnungszeiten
Terminvorschau Stadtratssitzung
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Die nächste Stadtratssitzung findet am Donnerstag, dem 24.11.2011, Rathaus 1, 18.30 Uhr, statt.
Die Tagesordnung der Ratssitzung hängt gem. Bekanntmachungssatzung an der dafür
vorgesehenen Bekanntmachungstafel auf dem Markt aus.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr
nach Vereinbarung
09.00 – 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Mittweida-Information:
Rochlitzer Str. 3 (Eingang Frongasse)
Montag bis Freitag
09.00 – 13.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
13.30 – 16.00 Uhr
Telefon: 03727-967350 Fax: 03727-967185
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Baugrundstücke - Wir haben den Bauplatz für Sie
Wohngebiet
„Ringethaler Weg“
Die Stadt Mittweida bietet Grundstücke zwischen 500 und 1.000 m2
im Bebauungsplangebiet Nr. 5
„Wohngebiet Ringethaler Weg“ zum
Verkauf an.
Die Grundstückszuschnitte ermöglichen eine optimale süd- bzw. südwestorientierte Anordnung der Bebauung mit ruhigen Freiflächen.
Es sind eingeschossige Einzelhäuser mit Satteldach zulässig.
E-Mail: [email protected]
online-Shop unter www.mittweida.de
Öffnungszeiten der Stadtbibliothek:
Pfarrberg 1
Montag
Dienstag bis Freitag
Sonnabend
geschlossen
9.00 – 18.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 03727-979248, E-Mail: [email protected]
http://stadtbibliothek.mittweida.de
Öffnungszeiten der Schiedsstelle:
Jeden zweiten Donnerstag im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr
Rathaus 1, Zimmer 107, Telefon: 967146
Öffnungszeiten des Museums „Alte Pfarrhäuser“:
Kirchberg 3
Montag geschlossen
Dienstag - Sonntag
10.00 - 16.00 Uhr
Lageplan Bebauungsvorschlag
Telefon: 03727-3450 Fax: 03727-979616
E-Mail: [email protected], www.mittweida.de
Die Anordnung der Gebäude und
Stellplätze direkt am öffentlichen
Straßenraum ermöglichen eine
kostengünstige Erschließung auf
den Grundstücken.
Bürozeiten des Sanierungsträgers WGS
Rochlitzer Straße 3:
- Dienstag:
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
- nach telefonischer Vereinbarung
Bei Interesse ist auch eine Zusammenlegung der Flst. 415/7 und
415/8 möglich.
Telefon: 03727-967206 oder 0371-3557013
E-mail: [email protected]
http: www.wgs-sachsen.de
Impressum:
Herausgeber: Stadtverwaltung Mittweida,
Referat Zentrale Dienste
Markt 32, 09648 Mittweida
Tel. 03727-967103, Fax 03727-967180
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mittweida.de
Verantwortlich für Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung Mittweida: Der Oberbürgermeister (V.i.S.P.) Verantwortlich für weitere Veröffentlichungen, u.a. aus den Rubriken Sonstige Mitteilungen, Vereine stellen sich vor, Bereitschaftsdienste, Kirchliche Nachrichten: publizierende Einrichtungen, Körperschaften, Vereine u.a.
Redaktion: Stadtverwaltung Mittweida, Referat Zentrale Dienste
Herstellung und Verteilung: Riedel - Verlag & Druck KG, H.-HeineStr. 13a, 09247 Chemnitz, OT Röhrsdorf, Tel. 03722-502000, Fax
03722-502001,e-mail: [email protected] I
Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel
Perspektive Bebauungsvorschlag
Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos
an alle Haushalte und Betriebe im Stadtgebiet Mittweida. Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden
von der Stadtverwaltung gegen Versandkostenrechnung verschickt.
Das Amtsblatt ist auch unter der Internetadresse www.mittweida.de
zu lesen. Verteilerreklamationen sind an die Riedel KG zu richten.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung MW.
Gedruckt auf umweltschonendem, zertifiziertem Papier.
Die nächste Ausgabe der
„Mittweidaer Stadtnachrichten”
erscheint am 14. Dezember 2011.
Redaktionsschluss ist
der 05. Dezember 2011.
Lageplan Zusammenlegung der südlichen Flurstücke
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Mittweidaer Stadtnachrichten
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Große Kreis- und Hochschulstadt Mittweida, Ortsteil Lauenhain,
erschlossenes Wohngebiet für Einzel- und Reihenhäuser:
- verkehrsgünstige Lage Nähe S 200
- zu Fuß zum Bahnhof Mittweida in 15 Minuten, zur Bushaltestelle in 3 Minuten
- Einkaufsmöglichkeiten in 500 m Entfernung (KAUFLAND)
- Schulen, Ärzte, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeitangebote in Mittweida
- Erholungsgebiet Talsperre Kriebstein vor der Haustür.
09. November 2011
Schloss Ringethal
Teilfläche aus Flst. 24b der Gemarkung Ringethal, Größe: ca. 3000 m2.
Das Grundstück ist bebaut.
Ehemaliger Herrensitz,
spätere Nutzung als Schule mit
Nebengelass.
Schloss, bestehend aus Keller
(ca. 470m2), EG (ca. 470m2), OG
(ca. 470m2), DG (ca. 430m2) und
Dachboden (ca. 380m2).
Für das Gebäude besteht Denkmalschutz. Preis und weitere Infos auf Anfrage.
Bauland an der Schillerstraße 10 (ehemals Reithalle)
Die Baufläche der drei Flurstücke 913/1; 913/2 und 918 beträgt 5579 m2.
Die zentrale Lage und die kurzen Wege zur Stadtmitte, Einkaufsmöglichkeiten sowie Schulnähe lassen viele Möglichkeiten der Nutzung zu.
Preise und weiter Infos auf Anfrage.
Kontakt
Interessenten für diese sowie andere Flurstücke der Stadt Mittweida melden sich bitte persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Stadtverwaltung Mittweida, SG Gebäude- und Grundstücksverwaltung,
Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3
Postanschrift:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Bestandsimmobilien
Wohnhaus,
ortsüblich erschlossen,
unsaniert,
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 15,
MFH, Grundstücksgröße 570 m2,
Denkmalschutz,
Preis: 23.800,00 €
- s. folgendes Foto -Külz Str.
Grundstück Dresdener Straße 1,
Flurstück 9 f der Gemarkung
Neudörfchen,
Größe 1845 m2
Preis nach Vereinbarung
- s. Skizze/Foto -
Postfach 1463
09644 Mittweida
03727-96 73 45
96 71 81
[email protected]
Nachruf
Viel zu früh, für uns alle unfassbar, verstarb durch
einen tragischen Unglücksfall der Wehrleiter der
Ortsfeuerwehr Lauenhain und das Mitglied des
Ortschaftsrates Lauenhain/Tanneberg, Herr
Christian Köber
Durch seinen Tod verlieren wir einen überdurchschnittlich
engagierten, verantwortungsbewussten und geschätzten Bürger
unserer Stadt. Wir werden sein Andenken stets in Ehren bewahren.
Matthias Damm
Oberbürgermeister
Große Kreisstadt
Mittweida
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Uwe Fritzsching
Ortsvorsteher
Lauenhain/
Tanneberg
René Schröter
Gemeindewehrleiter
FF Mittweida
Mittweidaer Stadtnachrichten
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09. November 2011
Bauhofleiter übergab Staffelstab
Im städtischen Bauhof ist ab 01.11.2011 nun Michael Knappe Leiter. Für
Manfred Dombrowe - den meisten unter dem Namen „Keule“ bekannt beginnt zu diesem Zeitpunkt die Freistellungsphase zur Altersteilzeit. Seit
1999 war er als Leiter des städtischen Bauhofs tätig. Den Schritt aus dem
aktiven Arbeitsleben sah Herr Dombrowe nicht gerade freudig entgegen,
hatte er doch Tag und Nacht ein offenes Ohr für die Belange der Stadt. Die
Worte „Geht nicht gibt's nicht“ prägten sein Wesen. Und das nicht nur im
Bauhof - auch die Feuerwehr profitiert von seinen Enthusiasmus und seiner
Einsatzbereitschaft.
Bei einer Rundfahrt auf der Talsperre Kriebstein, bei bestem Wetter und herrlicher Umgebung, verabschiedete sich „Keule“ von seinen Mitarbeitern und bat ausdrücklich darum, angerufen und gefragt zu
werden, wenn sprichwörtlich die
Säge klemmt. Denn Ruhestand
bedeutet für ihn noch lange nicht zu
Hause zu bleiben. Eine offizielle
Verabschiedung gab es auch am
27.10.2011 in der Stadtratssitzung.
Der neue Bauhofleiter Herr Knappe
möge in die Fußstapfen seines
Vorgängers steigen und auf seine Weise die wichtige Arbeit des Bauhofes
lenken und leiten.
Programme auf dem Mittweidaer Weihnachtsmarkt 2011
Donnerstag, 01. Dezember:
14.00 - 19.00 Uhr Spaß und Spiel mit dem "Freizeit-Franz"
17.00 Uhr
Eröffnung des Weihnachtsmarktes durch den Oberbürgermeister Matthias Damm und dem Stadtmaskottchen "Mitti".
Warten auf den Weihnachtsmann
17.15 - 18.30 Uhr Weihnachtliche Melodien mit der Mittweidaer Blasmusik
Freitag, 02. Dezember:
14.00 - 19.00 Uhr Spaß und Spiel mit dem "Freizeit-Franz"
15.45 - 16.45 Uhr Musikschule Ars Nova Chemnitz
17.15 - 18.45 Uhr Silver Bell Duo Freiberg
Samstag, 03. Dezember:
14.00 - 16.00 Uhr Jonny-Walcing Act als Schneemann
14.00 - 14.30 Uhr Trompetenschüler der Musikschule Mittelsachsen
14.45 - 15.45 Uhr Auftritt der Bergkapelle Thum
16.00 - 16.50 Uhr Reise ins Weihnachtsland - eine Zaubershow für Kinder
17.00 Uhr
Kinderumzug "Bunte Märchenwelt"
Start und Ziel: Rathaushof Rathaus 1
17.15 - 18.15 Uhr Blasmusik Mittweida
18.30 - 19.45 Uhr Eine musikalische Weihnachtsreise
mit dem Duo "Herzblatt"
Sonntag, 04. Dezember:
14.30 - 15.00 Uhr Auftritt der Tanzgruppen des
Städtischen Freizeitzentrums
15.30 - 16.15 Uhr "Jonnys Kinder-Weihnachtszirkus“
17.00 - 18.30 Uhr Adventsprogramm mit den "Breitenauer Musikanten"
Neuer Besitzer für „Spike“ gesucht
Für einen ausgesetzten Staffordshire-Mischlingsrüden suchen wir
dringend ein neues Zuhause.
„Spike“ ist ein hübscher einjähriger Rüde, hellbraun mit einem
weißen Brustfleck.
Der neue Hundehalter bzw. die
Hundehalterin sollte hinreichende
Erfahrungen mit Hunden besitzen
und mit ihm auch weiterhin eine
Hundeschule besuchen. Da Spike sehr temperamentvoll ist, sollten
keine Kleinkinder im Haushalt leben.
Auch von der Haltung mit anderen Kleintieren wird abgeraten.
Eine Einzelhaltung im Zwinger oder Wohnung ist ratsam.
Interessenten können sich telefonisch unter 03727 967 142 oder
persönlich im Rathaus 1, Markt 32, Zimmer 101 bei Frau Wadewitz
melden.
h.wa.
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09. November 2011
Die Thüringer Weltumradler präsentieren in Mittweida:
„20 Jahre Abenteuer - EXTREM“
Bereits als Schuljungen bereisten Axel
Brümmer und Peter
Glöckner mit Rucksack und Fahrrad den
Osten Europas bis
hin zu illegalen Bergsteigerexpeditionen im
Kaukasus oder den Weiten Sibiriens.
Nach ihrer fünfjährigen Weltumradlung sind die
Abenteurer selten länger als drei Monate pro
Jahr in Deutschland. Während sie diesen
Heimaturlaub nutzen, um Vorträge zu halten
oder Bücher zu schreiben, zieht es sie
anschließend immer wieder hinaus in die
unbekannten, spannenden Gegenden unserer
Erde. In ihrem neuen Vortrag erzählen sie von
bisher unveröffentlichten Erlebnissen und
Abenteuern. Egal ob mit dem Rad im wegen
Bürgerkrieg geschlossenen Nordosten Indiens,
auf einem Traditionssegler quer über den
Atlantik, im klapprigen Faltboot auf einem bisher
unbefahrenen Amazonasnebenfluss oder beim
weltweiten Klettern - Grenzerfahrungen erleben
sie überall. Auf den Spuren berühmter Entdecker
reisten sie in Afrikas Westen zu einheimischen
Königen und Voodoozauberern, gingen im
Indischen Ozean tauchen und durchquerten
sämtliche Wüsten Australiens mit dem Fahrrad.
Sie erlebten einen Goldrausch in Amazonien und
wilde Andenpisten in eisiger Höhe. Sie lassen
sich von Tempelruinen in Kambodscha genauso
faszinieren, wie vom undurchdringlichen
Dschungel Borneos oder der gemütlichen MateTeerunde mit argentinischen Gauchos. Sie
Ausbau S 201
Rechtzeitig vor Beginn der Wintermonate sollen die Pflasterarbeiten im 1.
und 2. Bauabschnitt der Hainichener Straße abgeschlossen sein. Was sich
zu beiden Seiten als überbreite Fußsteige darstellt, sind gemäß Planung
kombinierte Geh-/Radwege. Neu sind auch die Standorte der Bushaltestellen, die neben der Fahrbahn als Bucht eingeordnet wurden.
Im 3. Bauabschnitt hat die ausführende Firma Chemnitzer Verkehrsbau
GmbH neben den Arbeiten an den Stützbauwerken mit den umfangreichen
Leitungsverlegungen begonnen.
Für den zukünftigen Kreisverkehrsplatz ist die Höhenanpassung aller Verund Entsorgungssysteme unumgänglich. Vor allem daraus begründet sich
die erforderliche Gesamtbauzeit bis Oktober nächsten Jahres.
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Mittweida im Internet: www.mittweida.de
erlebten arabische Wüsten ebenso hautnahe,
wie gefährliche Schusswechsel in Südamerika
oder einen dramatischen Schiffsuntergang
mitten im Ozean.
Im Amazonasbecken fühlen sie sich mittlerweile
heimisch, wo sie alleine schon mehr als fünf
Jahre paddelnd auf über zwanzig Flüssen
verbrachten. Doch bei all dem verlieren sie nie
ihre humorvolle Art, wenn sie von ihren
Extremsituationen und Abenteuern berichten.
Lassen Sie sich diese außergewöhnliche
Multimediashow am 25. November 2011 um
19.30 Uhr im Rathaussaal Mittweida nicht
entgehen! Eintrittskarten erhalten Sie in der
Mittweida Information im Vorverkauf oder an
der Abendkasse.
Lesung in der Stadtbibliothek Mittweida
mit Martina Rellin
am 18.11. 2011, 19.30 Uhr, Pfarrberg 1
Martina Rellin, ehemalige Chefredakteurin der Zeitschrift „Das
Magazin“, stellt ihr neues Buch
„Göttergatten. Was Männer wirklich
über ihre Frauen denken" bei einer
Lesung in der Stadtbibliothek in
Mittweida vor. Die Freie Presse
schrieb über dieses Buch, das dem
Frauen-Erzählbuch „Die Wahrheit
über meine Ehe" nachfolgt: „Es ist
nur gerecht, dass jetzt die Männer
dran sind" und: „Männer sind einfach entspannter
als Frauen"… Ehemänner können reden! Viele
Frauen wünschen sich: „Wenn mein Mann doch
mehr reden würde …“ Nur zu gern wollen Frauen
wissen, was ihre Männer denken, was sie fühlen,
aber Männer hüllen sich da ja bekanntlich gern in
Schweigen. Für ihr Buch „Göttergatten. Was
Männer wirklich über ihre Frauen denken“ hat die
Autorin Martina Rellin die Geschichten von 17
ganz verschiedenen Männern aufgeschrieben, die
doch eines gemeinsam haben: So wie mit der
Fremden hätten sie mit der eigenen Frau nie
gesprochen.
Überraschend selbstkritisch, oft sehr humorvoll und immer sehr offen
berichten die Männer in „Göttergatten“ über ihre Ehen - Rolf, 57,
beispielsweise sagt: „Da ist ein Mensch, der genauso wichtig ist wie ich, ich
weiß das, aber ich vergesse es.“ Oder Richard, 38: „Wenn sie anfängt zu
weinen, ist bei mir alles aus …" Und Werner, 71, resümiert: Ich hätte das
dolle bereut, wenn ich sie nicht geheiratet hätte.“ Das Klischee, Männer
hätten nur Autos, Fußball und andere Frauen im Kopf, stimmt natürlich
nicht. In diesem Buch erzählen Männer unterschiedlichsten Alters,
unterschiedlichster Berufe und Herkunft, was sie wirklich über ihre Frauen
denken, was sie nervt und wofür sie sie lieben, warum es mit dem Sex nicht
mehr klappt und die Geliebte trotzdem keine Gefahr ist …
Ihre Bücher „Klar bin ich eine Ost-Frau! und „Ich habe einen Liebhaber.
Frauen erzählen" sorgten für Furore, auch ihr Buch „Die Wahrheit über
meine Ehe. Frauen erzählen" eroberte die Bestsellerliste. Es ist der erste
Lesungsabend der Autorin in Mittweida, und natürlich ist er nicht nur für
Frauen goldrichtig, die Autorin meint: „Aus Sicht der Männer sind wir
Frauen ja die bessere Hälfte, so nennen sie uns gern, und da klingt
Besserwissen schon an. Es geht ja aber nicht darum, wer recht hat,
sondern es ist einfach spannend zu gucken, wie der Alltag bei anderen so
läuft - es ist ja nicht so, dass die anderen immer soooo viel glücklicher sind
als man selbst.” Und Humor sei, wenn man trotzdem lache.
Martina Rellin, geboren 1962 in Hamburg, arbeitet und wohnt mit Familie
bei Berlin und Grimma.
Karten erhältlich im Vorverkauf für 5 Euro in der Stadtbibliothek.
Martina Rellin und Katrin Knobloch 06.10.2011
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 6
Volkstrauertag
Die Mittweidaer Bürgerinnen und
Bürger sind eingeladen,
am Volkstrauertag, dem 13.11.2011,
an der Gedenkveranstaltung gemeinsam mit den
Kirchen unserer Stadt am Mahnmal in den Schwanenteichanlagen teilzunehmen. Beginn ist 11.30 Uhr.
Wir gedenken an dem Tag der Toten der beiden Weltkriege und
erfüllen ein Gelöbnis der Kriegsgeneration, das da lautet: „Vergesst die
Toten nicht, erhaltet ihre Gräber und auch ihre Namen - es sind
Millionen. Erinnert euch daran, wie es zu diesem Unheil kommen
konnte, und setzt euch dafür ein, dass sich derartiges nie wiederholen
kann“. Es ist das Versprechen einer ganzen Generation, die Erbschaft
eines durch zwei Weltkriege geprägten Jahrhunderts und die
Verpflichtung eines ganzen Volkes. Aber unser Leben steht im Zeichen
der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und
unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause
und in der Welt.
09. November 2011
Umleitungsschäden Tanneberg
Im Rahmen der Bauarbeiten zur Verlegung der Staatsstraße S 200 südlich
Schweikershain kam es während der dreiwöchigen Vollsperrung zu
erheblichen Schäden an der Umleitungsstrecke in Tanneberg.
Was die Ortsansässigen vom ersten Tag an fürchteten trat nach intensiven
Regenfällen tatsächlich ein. Nahezu auf der gesamten Länge sind die
Bankette nicht mehr als solche vorhanden und müssen neu hergestellt
werden. Teilweise kam es sogar zu Abbrüchen der Bitumenkante.
Seitens des Straßenbauamtes Chemnitz besteht die Absicht, diesen
gefährlichen Zustand noch vor Einbruch des Winters zu beseitigen.
Die Stadtverwaltung hofft, dass die zwischenzeitlich aufgestellte
Beschilderung alle Benutzer der Straße ausreichend warnt.
Volldampf - „Angeladoria“! oder:
Rette sich wer kann!
Wer die Lachmuskeln wieder einmal
trainieren möchte, der sollte sich
den 20. November 2011 in seinem
Kalender dick anstreichen, denn um
17.00 Uhr gastiert im Rathaussaal
Mittweida das Berliner Kabarett
Syndikat mit seinem aktuellen Programm über die deutsche Einheit.
Was haben wir nicht alles erlebt.
Helmut Kohls blühende Landschaften, Schröders Agenda 2010,
Hartz 4, den Teuro, die große
Koalition, die Bankenkrise, und nun Angela Merkel als Bundeskanzlerin.
Wer konnte sich dies alles vor 20
Jahren vorstellen.
Manager verzocken Milliarden ins
Ausland und zahlen sich von den
Rettungspaketen ihre Boni. Die
Wirtschaft ist aus den Fugen
geraten.
Danke!
Ein riesengroßes Dankeschön an alle, die unseren Kürbisaufruf
erhörten und uns mit zahlreichen Kürbissen aller Art unterstützten. So
konnten sich im SFZM mit viel Freude und Kreativität 30 bis 40 Kinder,
Jugendliche und Erwachsene im Kürbisschnitzen und Kürbisgerichten
zubereiten ausprobieren.
Außerdem entstand für unsere Halloweenparty eine wun-derschöne
und zugleich gruselige Dekoration aus den runden gelben Früchten.
Unsere Politiker erweisen sich mehr und mehr als unfähig, die Lage unter
Kontrolle zu halten. Sind wir nun gescheitert, oder sind wir gescheiter?
Auf der Suche nach einer Antwort sind Sie eingeladen zu einer satirischen
Achterbahnfahrt durch die politischen Landschaften Deutschlands. Feiern
Sie mit in unserer großen Hartz 4 Geburtstagsgala, mit Musikparodien der
großen Stars. Erleben Sie die militante Opa-Bande, die sich selbst um ihre
Rentenfinanzierung kümmert, oder schauen Sie dem Pförtner und dem
Hausmeister des Bundestages bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit über
die Schulter. Dies alles und noch mehr, wird dargeboten mit viel Humor,
Berliner Herz und Schnauze und vor allem mit viel Musik.
Das Berliner Kabarett Syndikat, das sind Wolfgang Koch, Axel Lutter und
Fabricio Fettig. In 22 Jahren produzierten die Kabarettisten 21 Programme,
spielten in 3000 Vorstellungen und gastierten in 240 Städten im gesamten
deutschsprachigen Raum.
Eintrittskarten für diesen Kabarettabend erhalten Sie im Vorverkauf in der
Mittweida Information bzw. an der Abendkasse.
Mittweida im Internet: www.mittweida.de
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Mittweidaer Stadtnachrichten
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09. November 2011
Dem Winter entgegenhalten…
Städtische Bauhof auf die kalte Jahreszeit gut vorbereitet
Glaubt man den Prognosen vieler „Experten“, steht uns ein Winter,
mindestens wie in dem vergangenen Jahr, ins Haus. Egal wie es kommt,
der städtische Bauhof ist wie auch in der Vergangenheit auf diese Saison
gut gerüstet. Bereits im Mai/Juni als die Meisten eher an Baden oder Eis
essen dachten, rollten die Laster mit Streusalz zum Bauhof in Mittweida,
um das Lager mit über 350 t Salz zu füllen. Ebenso wurden ca. 150 t Splitt
eingelagert. Eine frühzeitige Belieferung sichert nicht nur pünktlich die Ware
sondern auch einen günstigeren Preis. Diese Vorteile nutzt man hier schon
seit Jahren. Im vergangenen Winter als die Kapazität der Lieferanten
erschöpft war und aufgrund der Nachfrage das Salz ähnlich des jetzigen
Goldes zu Rekordpreisen gehandelt wurde, hatte man in Mittweida
aufgrund dieser Lagerhaltung kein Problem - zum Glück.
In den vergangenen Monaten wurde zudem die Winterdiensttechnik
instandgesetzt bzw. in neue Technik investiert. So steht in Zukunft auch
eine Seitenrandfräse, welche sich schon im Februar bewährt hat und eine
kleine Schneefräse für Fußwege etc. einsatzbereit. Daneben mehrere
Multicar, LKW und Kleintraktoren, ausgestattet mit Schiebeschild und
Streuern, deren Umrüstung zeitnah bei entsprechenden Meldungen erfolgt.
Die Winterdienstpläne sind erstellt - die Mitarbeiter in ihre Aufgaben
eingewiesen. Dennoch, allein schaffen es die Mitarbeiter des Bauhofes
nicht, das gesamte Straßen- und Wegenetz in Mittweida und den Ortsteilen
zu räumen und streuen. Vertragspartner der Stadt sind Agroservice
Altmittweida und die Agrargenossenschaften Mittweida und Rossau,
welche im Bedarfsfall unterstützen. Zum Schluss noch ein Appell an alle
Verkehrsteilnehmer: Stellen auch Sie sich auf die winterliche Jahreszeit ein,
planen Sie längere Zeiten ein und zeigen Sie Verständnis, wenn nicht wie
gewohnt Ihre Straße oder Ihr Fußweg der Erste war, der von den
Verantwortlichen geräumt wurde. Der Bauhof arbeitet nach Plan. Die
entsprechenden Bereiche sind je ihrer Bedeutung für den öffentlichen
Verkehr nach Kategorien eingeteilt. Sie können sicher sein, die Mitarbeiter
des Bauhofes und die in den Winterdienst eingebundenen Unternehmen
geben sich alle Mühe, dass Sie sicher durch den Winter kommen.
Sport- und Kulturbetrieb
Sport Frei! in Mittweida
Kindergarten-Kids im sportlichen Wettstreit in der
Sporthalle am Schwanenteich
Am Dienstag, dem 18.10., begrüßten der Kreissportbund und die
Sparkasse Mittelsachsen die Kindergarten-Kids mit einen kräftigen
Sport Frei! in der Sporthalle.
Vertreter von sieben Einrichtungen aus dem Stadtgebiet sowie
Ringethal, Lauenhain und Rossau wetteiferten schließlich in verschieden Disziplinen.
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2010
des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida
Der Stadtrat hat mit Vorlage SR/2011/098/01 am 29.09.2011 den
Jahresabschluss 2010 des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida
festgestellt.
1. Der Rat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
2010 des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida wie folgt:
2010
Ausgaben in EUR
Bilanzsumme
davon entfallen auf der Aktivseite auf
das Anlagevermögen
das Umlaufvermögen
die Rechnungsabgrenzungsposten
9.635.449,59
9.423.296,10
211.351,27
802,22
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital
die Sonderposten für Investitionszuschüsse
die Rückstellungen
die Verbindlichkeiten
die Rechnungsabgrenzungsposten
3.352.736,18
5.751.400,30
69.090,00
459.758,11
2.465,00
Jahresverlust
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
140.337,22
3.045.020,47
3.185.357,20
2. Der Rat beschließt, den Jahresverlust aus 2010 in Höhe von 140.337,22
EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
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3. Der Rat beschließt die Entlastung des Betriebsleiters für das
Wirtschaftsjahr 2010.
Mittweidaer Stadtnachrichten
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09. November 2011
F. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
(63) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 (Anlagen 1 bis 3) und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (Anlage 4) des Sport- und
Kulturbetriebes der Stadt Mittweida, Mittweida, unter dem Datum vom 30.J
uni 2011 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der
hier wiedergegeben wird.
In der Zeit vom 16.09.2011 bis 26.10.2011 wurden die Sterbefälle
folgender Personen beurkundet; die schriftlichen Einwilligungen zur
Veröffentlichung liegen vor.
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers“
11.09.2011
Köber, Christian
Dorfstr. 28 a, 09648 Mittweida, OT Lauenhain
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und
den Lagebericht des Sport- und Kulturbetriebes der Stadt Mittweida,
Mittweida, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe
ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
16.09.2011
Lorz, Hans Roland
Heinrich-Heine-Str. 60, 09648 Mittweida
17.09.2011
Patzenbein, Jens
Am Karbel 61 a, 09116 Chemnitz
26.09.2011
Weiderer, Max Bernd
Rosa-Luxemburg-Str. 39, 09648 Mittweida
29.09.2011
Lippmann, Hans Walter Paul
Lauenhainer Str. 104, 09648 Mittweida
03.10.2011
Lippmann, Irene Hildegart
Paul-Fleming-Str. 1, 09648 Mittweida
04.10.2011
Haubold, Martha Hildegard geb. Horn
Südstr. 2, 09648 Mittweida
05.10.2011
Kretzschmar, Johanne Hildegart geb. Naumann
Südstr. 2, 09648 Mittweida
06.10.2011
Franke, Erna Hildegard
Feldstr. 3, 09648 Mittweida
08.10.2011
Bürgelt, Walter Heinrich Günter
Goethestr. 20, 09648 Mittweida
08.10.2011
Naumann, Johannes Helmut
Dreiwerdener Weg 8, 09648 Mittweida
10.10.2011
Wilzek, Inge geb. Polster
Altersstift Lutherplatz 8, 09326 Geringswalde
11.10.2011
Rant, Frieda Anna geb. Thiel
Lindenweg 20, 09648 Mittweida
12.10.2011
Handtke, Herta
Hauptstr. 32, 09648 Altmittweida
14.10.2011
Kirchner, Klaus-Peter
Steinweg 68, 09648 Mittweida
20.10.2011
Becker, Dora
Südstr. 2, 09648 Mittweida
22.10.2011
Sarnes, Walter
Rosa-Luxemburg-Str. 17, 09648 Mittweida
24.10.2011
Pfüller, Marianne Waltraud geb. Müller
Lauenhainer Str. 104, 09648 Mittweida
24.10.2011
Häuptner, Erich Klaus
Leisniger Str. 24, 09648 Mittweida
24.10.2011
Liebernickel, Max Alfred
Südstr. 2, 09648 Mittweida
25.10.2011
Görlitz, Hildegard Waltraud geb. Sonntag
Weberstr. 36, 09648 Mittweida
Standesamt - Sterbefälle
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder
des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor
unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Wilsdruff, 30. Juni 2011
MENOS GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Noack
Wirtschaftsprüfer
Auslegung
Die Unterlagen liegen vom 14. bis 25. November 2011 während der
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Mittweida im Fachbereich 2, Finanzen,
Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 202 und gleichzeitig im Sport- und
Kulturbetrieb der Stadt Mittweida, Leipziger Straße 15, zur Einsichtnahme
aus.
Friedhofsverwaltung Mittweida
Chemnitzer Straße 45a, 09648 Mittweida, Tel. 999923, Fax 999924
Mo und Fr
Di
Mi
Do
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
./.
09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 9
Standesamt - Eheschließung
Im Oktober 2011 schlossen im Standesamt Mittweida folgende Paare die
Ehe, die schriftlichen Einwilligungen zur Veröffentlichung liegen vor.
04.10.2011
Nicole Tittmann und Jens Bork
Poststr. 46, 09648 Mittweida
15.10.2011
Janet Conrad und Tilo Thiemer
Lauenhainer Str. 90, 09648 Mittweida
Standesamt - Geburten
In der Zeit vom 30.09.2011 bis 25.10.2011 wurden im Standesamt
Mittweida die Geburten folgender Kinder beurkundet; die schriftlichen
Einwilligungen zur Veröffentlichung liegen vor.
30.09.2011
Clara Elea Petzold, weiblich
Maria Philipp und Andreas Petzold,
Chemnitzer Str. 6, 09648 Mittweida
07.10.2011
Mirko Antony Gedel, männlich
Sandra Gedel und Gerald Mirko Finsterbusch-Gedel
geb. Finsterbusch, Lutherstr. 8, 09648 Mittweida
19.10.2011
Ben Zieger, männlich
Katja Zieger, Lauenhainer Str. 35, 09648 Mittweida
23.10.2011
Lucienne Kums, weiblich
Daniela Kums und Ralf Mehner,
Altenburger Str. 14, 09648 Mittweida
Mitteilungen an die Einwohner der
Ortsteile Lauenhain/Tanneberg
Mitteilung an die Einwohner
der Ortsteile Lauenhain und Tanneberg
Termine für die Kreis- und Fahrbibliothek im OT Tanneberg:
01.12.2011
In der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr können Bücher, CD's und DVD's
entliehen werden.
Freiwillige Feuerwehr
FF Mittweida aktuell 10/11
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01.10.2011 Wohnungsbrand
Gegen 06:05 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida zu einem Brand im
Gebäude Brühl 6 gerufen. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle brannte es im
hinteren Teil des Gebäudes. Aufgrund der damit verbundenen starken
Rauchentwicklung war absehbar, dass die alarmierten Kräfte und Mittel
nicht ausreichen. Um den Atemschutzeinsatz sicherzustellen, wurde die
Ortsfeuerwehr Frankenau nachalarmiert.
Nach Öffnen der Haustür wurde festgestellt, dass der Brand sich bereits in
das 1. Obergeschoss ausgebreitet hatte und eine umfassende Brandbekämpfung erforderlich war. Um die Brandausbreitung im Gebäude sowie
auf angrenzende Gebäude zu verhindern mussten weitere Kräfte und Mittel
alarmiert werden. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung und dem
Einsatz weiterer Trupps zur Brandbekämpfung wurden die Ortsfeuerwehren Ringethal/Falkenhain, Kockisch, Tanneberg und Lauenhain nachalarmiert. Insbesondere galt es, das drohende Durchbrennen der Dachhaut zu
verhindern. Gegen 08:00 Uhr war der Brand soweit liquidiert, dass die
ersten Ortsfeuerwehren wieder aus dem Einsatz herausgelöst werden
konnten. Bis gegen 11:50 Uhr mussten in akribischer Kleinarbeit, Glutne-
09. November 2011
ster in den Decken und Wänden lokalisiert und bekämpft werden. Dazu
wurde unter anderem eine Wärmebildkamera eingesetzt. Im Einsatz waren
die 6 Ortsfeuerwehren der Stadt Mittweida sowie 53 Einsatzkräfte.
01.10.2011 Verbrennen von Gartenabfällen
20 Minuten nach Beendigung des Einsatzes auf dem Brühl wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida aufgrund einer starken Rauchentwicklung im Bereich
der Dresdener Str. erneut alarmiert. Vor Ort musste festgestellt werden,
dass ein Anwohner Gartenabfälle verbrannte, die mit einer enormen Rauchentwicklung verbunden war. Die Feuerwehr wurde nicht tätig. Bedauerlich
ist, dass Bürger bei derartigen Aktionen keine Rücksicht nehmen und damit
unnütze Einsätze für die Feuerwehr erzeugen.
02.10.2011 Bergen einer Person
Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde gegen 19:35 Uhr zur Unterstützung der
Polizei bei der Bergung einer Person im Bereich des Aussichtspunktes
Schmatzhöhe alarmiert.
07.10.2011 Wohnungsbrand
Gegen 00:05 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida zu einem Wohnungsbrand in die Paul-Flemming-Str. gerufen. Aufmerksame Mieter hatten im
Haus Brandgeruch wahrgenommen und die Feuerwehr alarmiert. Vor Ort
stellte die Feuerwehr im Gebäude ebenfalls Brandgeruch fest, konnte
jedoch anfänglich die Ursache nicht lokalisieren. Bei Kontrolle des Gebäudes wurde die Feuerwehr durch einen offensichtlich verwirrten Mieter auf
einen Brandschaden in seiner Wohnung aufmerksam gemacht. Im Wohnzimmer wurden ein angebrannter Teppich und Brandreste auf dem Tisch
vorgefunden, die jedoch bereits verlöscht waren.
07.10.2011 Abfallbrand
Am Stadtpark brannte auf einer Fläche von ca. 1 m2 Abfall und ein Verkehrskegel. Gegen 07:10 Uhr rückte die Feuerwehr zu diesem Brand aus. Unbekannte hatten den Unrat angezündet und den Ort verlassen.
15.10.2011 Brand eines Papierkorbes
Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde gegen 12:20 Uhr alarmiert, da auf dem
Tzschirnerplatz ein Papierkorb brannte. Der Brand wurde mit der Schnellangriffsleitung gelöscht. Als Ursache wird Brandstiftung vermutet.
19.10.2011 Verbrennen von Industriemüll und Reifen
Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde gegen 18:30 Uhr zu einem Brand auf
dem Gelände der ehemaligen Wattefabrik gerufen. Auf einer Fläche von ca.
16 m2 wurden Garne, Vlies und Reifen mit Wissen des Eigentümers
verbrannt. Das Verbrennen derartiger Stoffe ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Auch nicht in der Zeit, in der gem. geltender Bestimmungen, in Ausnahmefällen nicht kompostierbare Gartenabfälle verbrannt werden dürfen. Der
Einsatz der Feuerwehr zum Ablöschen dieses Brandes ist für den Eigentümer kostenpflichtig.
22.10.2011 Brand
Gegen 11:30 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Dachstuhlbrand in die
Lutherstr. gerufen. Die Lageerkundung ergab, dass es in einer Bodenkammer brannte und das Feuer bereits auf die Dachschalung übergegriffen
hatte. Durch den sofortigen Einsatz eines Trupps unter schwerem Atemschutz im Innangriff, konnte eine Brandausbreitung auf den Dachstuhl
verhindert werden. Ein zweiter Trupp wurde zur Restablöschung und
Kontrolle der unmittelbar angrenzenden Räume und der darunterliegenden
Wohnung eingesetzt. Das Treppenhaus wurde mit einem Hochdrucklüfter
belüftet. Nach Beendigung der Löscharbeiten wurde die Einsatzstelle zur
Ermittlung der Brandursache an die Polizei übergeben. Neben der Ortsfeuerwehr Mittweida wurde die Ortsfeuerwehr Tanneberg alarmiert, um ausreichend Atemschutzgeräteträger vor Ort zu haben.
23.10.2011 Verkehrsunfall
Auf der S200 ereignete sich kurz vor dem Ortseingang Mittweida gegen 19:00
Uhr ein Verkehrsunfall mit eingeklemmten Personen. Die Ortsfeuerwehr Mittweida wurde alarmiert. Bei Eintreffen an der Einsatzstelle waren die betroffenen Personen schon aus dem Fahrzeug befreit und wurden durch den
Rettungsdienst versorgt. Die Feuerwehr klemmte die Fahrzeugbatterie ab,
stelle die Löschbereitschaft her und leuchtete die Einsatzstelle aus.
24.10.2011 Sturmschaden
Im Ortsteil Frankenau brach durch starken Wind gegen 12:00 Uhr eine
Baumkrone ab, stürzte auf die Straße und blockierte den Verkehr. Zur
Beseitigung der Gefahr im öffentlichen Verkehrsraum wurde die Ortsfeuerwehr Frankenau alarmiert. Mit Unterstützung eines Anliegers wurde die
Baumkrone mit einem Traktor auf eine angrenzende Wiese gezogen und
die Straße wieder freigegeben.
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 10
26.10.2011 Brandmeldeanlage
Gegen 10:50 Uhr wurde die Ortsfeuerwehr Mittweida zu einem Einsatz in
die Sparkasse in der Rochlitzer Str. gerufen. Die im Objekt installierte
Brandmeldeanlage hatte ein Feuer detektiert. Die erste Lagererkundung
ergab, dass es sich um eine Fehlauslösung eines Melders im EDV-Raum
handelte. An diesem Tage war die Anlage gewartet worden. Nach der
Zuschaltung wurde der Alarm ausgelöst. Nach dem der Betreiber den
betroffenen Melder abgeschaltet hatte, nahm die Feuerwehr die Anlage
wieder in Betrieb.
Jubilare der freiwilligen Feuerwehr im November
Die freiwillige Feuerwehr gratuliert recht herzlich am 15.11.
zum 70. Geburtstag und wünscht Herrn Manfred Klenner in
Lauenhain persönliches Wohlergehen.
Die Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen e.V.,
die Kameraden der Gemeindefeuerwehr Mittweida
und die Mitglieder des Katastrophenschutzzuges Hainichen/Mittweida
trauern um ihren Kameraden und Ortswehrleiter
Hauptlöschmeister
Christian Köber
09. November 2011
Neues Angebot im Museum - Historische Schulstunde
Seit Oktober 2011 gibt es im Museum „Alte Pfarrhäuser“ Mittweida ein
neues Angebot. In dem als
Museumsdepot genutzten Teil der
Pestalozzi-Schule wurde ein historisches Klassenzimmer eingerichtet.
So wird Schulgeschichte für jung
und alt lebendig. Unter den strengen
Blicken des Herrn Oberlehrers
tauchen die Schüler für 45 Minuten in die Unterrichtsatmosphäre der Kaiserzeit ein. Erdkunde, Singen, Schreiben, Rechnen, Lesen und insbesondere das korrekte Verhalten (unter Anwendung von Schulstrafen) werden zum
besonderen Erlebnis einer Schulstunde. Für „hartnäckige Widersetzlichkeiten“ liegt auch ein Rohrstock parat. Die historischen Schulstunden sind
besonders als Einführungsveranstaltungen für den Lernbereich „Schule
früher und heute“ der 3./ 4. Klasse geeignet. Auch höhere Schulklassen
können die Schulwirklichkeit von damals nachvollziehen. Schüler erleben,
wie die Urgroßeltern unterrichtet wurden. Groß- und Urgroßeltern fühlen
sich in ihre Kindheit zurückversetzt und Erinnerungen an die Schulzeit
werden wieder wach. Daher bietet das historische Klassenzimmer auch
einen guten Rahmen für Schulabschlussfeiern und Klassentreffen aller
Altersgruppen. Dieses Angebot dauert 45 Minuten und kann über das
Museum unter folgender Telefonnummer gebucht werden: 03727/ 3450.
Daneben werden auch öffentliche Schulstunden angeboten. Die Termine
für 2012: 31. März jeweils 13.30 und 15.00 Uhr; 27. Oktober jeweils 14.00
und 16.00 Uhr; 20. November jeweils 18.00 und 20.00 Uhr.
(Michael Kreskowsky)
der am 11.09.2011 im Alter von 28 Jahren durch
einen tragischen Unglücksfall aus dem Leben gerissen wurde. Sein Wirken in allen Bereichen der
Feuerwehr war geprägt von Zuverlässigkeit, Kameradschaft und Bescheidenheit.
Wir alle, aber besonders die Kameraden der Ortsfeuerwehr Lauenhain
verlieren mit Christian Köber einen guten Freund und Kameraden.
Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten!
Unser tiefstes Mitgefühl gilt seiner Familie.
Ehrenfried Keller, Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Mittelsachsen e.V.
René Schröter, Wehrleiter Gemeindefeuerwehr Mittweida die Wehrleitung
und die Kameraden der Ortsfeuerwehr Lauenhain, Mario Dunger und
Henry Zill, Zugführer Kat.-Schutzzug Hainichen / Mittweida
Museum „Alte Pfarrhäuser“
Öffnungszeiten im Museum:
ab 01. November bis 31. März jeweils Dienstag bis
Sonntag/ Feiertag 10.00 bis 16.00 Uhr.
Besuch des Lehrerkollegiums
der Fichte-Schule im Museum
Am Nachmittag des 12. Oktober
waren 27 Lehrer des Kollegiums der
Fichte-Schule im Museum zu Gast.
Eingeladen hatten Museumsleiterin
Frau Karsch und die freie Mitarbeiterin Frau Gramm (Kulturwissenschaftlerin). Ziel ist eine intensivere
Zusammenarbeit zwischen dem
Museum mit seinen drei Einrichtungen und den Schulen. Damit die
Bild Susann Gramm
Lehrer selbst einen Eindruck gewinnen konnten, wurden innerhalb einer Stunde das museumspädagogische
Projekt des Johannes-Schilling-Hauses, die Erich-Loest-Ausstellung und
das neueste Angebot - das historische Klassenzimmer vorgestellt. Es war
ein angenehmer Nachmittag, aus dem sicherlich mehr wachsen wird.
Kuratorenführung im Johannes-Schilling-Haus
am 13.11.2011, 15.00 Uhr
Jeden zweiten Sonntag im Monat führt Frau Susann Gramm interessierte
Besucher durch das Johannes-Schilling-Haus. Sie hat die Entstehung des
Schilling-Museums als Kuratorin begleitet. Von ihr sind aus erster Hand
interessante Aspekte zu Leben und Kunst des Künstlers zu erfahren.
Interessierte Besucher sind am 13.11.2011 herzlich zu der um 15.00 Uhr
beginnenden Sonderführung eingeladen. Eintrittskarten sind an der Kasse
des Museums „Alte Pfarrhäuser“ zu erwerben.
Kinder unterwegs mit dem Nachtwächter
am 15.11.2011
Unser Nachtwächter lädt am Vorabend des Buß- und Bettages alle Kinder
zu einer abendlichen Stadtführung ein. Dabei wird kindgerecht erzählt, was
ein Nachtwächter war und welche Aufgaben er hatte. Während der Führung
wird die einstmalige Runde des Nachtwächters erkundet. Die Kinder
können gern Laternen, Lampions oder eine Taschenlampe mitbringen.
Damit alle durchhalten, gibt es zwischendurch eine Pause mit kleiner Stärkung. Treffpunkt ist das Museum „Alte Pfarrhäuser“. Los geht es um 18.00
Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist unter folgender Telefonnummer erforderlich: 03727/ 3450. Die Kosten betragen pro Kind/ Person 3,50 inklusive kleinem Imbiss. Es wird gebeten, dass die Kinder in Begleitung eines
Erwachsenen kommen.
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 11
09. November 2011
Eröffnung der Weihnachtssonderausstellung „Der Häuslemacher aus dem Erzgebirge
- Holzkunst von Roman Naumann“
Hiermit laden wir alle Interessierten am 27.
November 2011, dem 1. Advent um 14.00 Uhr in
das Museum „Alte Pfarrhäuser“ zur Eröffnung
der diesjährigen Weihnachtsausstellung ein.
Gezeigt werden Arbeiten des Volkskünstlers
Roman Naumann. Seit Herbst 2000 befindet
sich in der osterzgebirgischen Gemeinde
Rechenberg-Bienenmühle (Landkreis Mittelsachsen) das „Häuslemacherstübel“. Hier
werden in einem kleinen Werkstattladen von
Roman Naumann und seinem Vater Reinmar vor
allem Fachwerkhäuser und andere Gebäude im
Kleinformat gefertigt. Die Gebäude sind größtenteils nach originalen Vorbildern hergestellt. Es
entstanden Wohnhäuser, Gehöfte mit Scheunen, Gasthäuser, Kirchen, Schulen, kleine Handwerksbetriebe und mehr. Auch ein Modell des
Mittweidaer Museums „Alte Pfarrhäuser“ ist
gefertigt worden. Es ist, ebenso wie viele andere
Häuser auch an der Museumskasse käuflich zu
erwerben. Mit dieser Art der erzgebirgischen
Volkskunst hat Roman Naumann eine Nische
entdeckt. Er ist der einzige im Erzgebirge, der
diese Häuserart herstellt. Umrahmt wird die
Ausstellung durch Fotos des Vaters Reinmar,
der viele Gebäude im Erzgebirge abgelichtet hat.
Zur Eröffnung steht Herr Naumann für Fragen zur
Verfügung. Die Ausstellung wird bis zum 26.
Februar 2012 (Ende der Winterferien) zu sehen
sein. Zur gleichen Zeit (ab 14.00 Uhr) wird es im
Museum eine weihnachtliche Bastelstube
geben. Dort kann dann selbst Weihnachtsschmuck hergestellt oder gemalt werden. Wer
mag, kann auch ein Häuschen selber basteln.
Stadtarchiv
Zum 150. Geburtstag von Max Alfred Apelt
Herr Naumann hat verschiedene Bastelbogenmodelle angefertigt, die selbst ausgemalt und
geklebt werden können. Kinder und auch
Erwachsene sind herzlich eingeladen. Im
Anschluss an die Eröffnung kann man den Nachmittag bei einer Tasse Kaffee und einem Stück
Stollen ausklingen lassen.
Fremdenverkehrsamt
Rückblick - 11. Mittweidaer Wandertag
„Mit Wanderstock und Fährschiff um die Talsperre Kriebstein“
Max Alfred Apelt war von 1892 bis 1899
Bürgermeister der Stadt Mittweida. Er wurde
am 9. Dezember 1861 in Halle/Sa. als Sohn
des Kaufmanns August Apelt geboren.
Nach dem Besuch des Stadtgymnasiums
Halle studierte er von 1880 bis 1884 an den
Universitäten Tübingen, Leipzig und Halle
Jura und Staatswissenschaften. Die große
Staatsprüfung zum Gerichtsassessor legte er
am 3. Dezember 1888 vor der Königl. Justizprüfungskommission zu Berlin ab.
Vom 1. April 1890 bis 6. Juli 1892 war Max
Apelt Bürgermeisters der Stadt Oederan. Das
Amt in Mittweida übernahm er am 9. Juli 1892. Max Apelt war verheiratet
und hatte einen Sohn. Mit seiner Familie wohnte er in der heutigen Poststraße 31. Apelt wurde in Zeugnissen „jederzeit freundliches und entgegenkommendes Auftreten, wie gefällige Umgangsformen“ sowie großer Fleiß
und Gewissenhaftigkeit bescheinigt. Dank dieser Eigenschaften konnte er
in seiner Amtszeit in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und den
Stadtverordneten eine erfolgreiche Kommunalpolitik gestalten. Besonderes Augenmerk richtete er auf die Fragen der Bildung und der Wasserversorgung. Auf Antrag von Technikumdirektor Holzt ließ der Stadtrat im Jahre
1893 an der heutigen Leisniger Straße ein neues Lehrgebäude errichten
und übergab am 6. Februar 1894 das „Elektrotechnische Institut“ dem
Technikum zur Nutzung. Im Stadtrat und in der Stadtverordnetenversammlung begründete Apelt im Jahre 1897 die Notwendigkeit des Baues einer
neuen Bürgerschule. In den Neubau solle auch die Realschule mit untergebracht werden, da das alte Realschulgebäude sich in einem „unwürdigen
Zustand“ befinde. Die Einweihung der neuen Schule, die auch die Realschule beherbergte, fand am 23. April 1900 statt.
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Am 24. März 1896 brachte Bürgermeister Apelt eine Vorlage zum Bau einer
Wasserleitung in die gemeinsame Beratung von Stadtrat und Stadtverordneten ein. In einer von ihm ausgearbeiteten Denkschrift mit dem Titel „Die
Wasserverhältnisse und Wasserversorgung der Stadt Mittweida“ gab er
einen Bericht über die Situation und zeigte Wege zur Verbesserung der
Wasserversorgung der Bürger auf. Beide städtischen Gremien beschlossen
einstimmig, ein solches Vorhaben in Angriff zu nehmen. Die neu errichtete
Wasserversorgungsanlage mit Wasserturm, Wasserwerk und Wasserleitung konnte am 1. März 1898 in Betrieb genommen werden. In den Jahren
1898/99 traten verstärkt Differenzen zwischen dem Bürgermeister und einigen Stadtverordneten zu Tage, die dazu führten, dass Apelt am 16. Januar
1899 seine Anstellung kündigte und am 6. Mai die Stadt verließ. Max Alfred
Apelt starb 46jährig am 19. September 1908 in Wilmersdorf bei Berlin und
wurde am 24. September in Halle an der Saale beigesetzt.
(Sta)
Die Vorbereitungen des Mittweidaer Wandertages verliefen in diesem Jahr
anders als bisher. Nachdem wir Anfang Juni 2011 vom geplanten Tag der
Regionen - Abenteuertour Erlebnis Kriebstein - erfahren hatten, der etwa
eine Woche vor unserem Wandertag stattfinden sollte, setzten sich die
Veranstalter des Wandertages zusammen und beschlossen den 11.
Mittweidaer Wandertag mit auf den 2.10.2011 vorzuverlegen. Das wäre ja
alles auch nicht so problematisch gewesen, aber der Mittweidaer
Wandertag wurde wie in jedem Jahr bereits im Sächsischen Wanderkalender veröffentlicht und viele Wanderfreunde suchen sich ihre
Wandertermine anhand dieses Kalenders aus. Nach Beratung mit Herrn
Hahnel, dem Verantwortlichen für den Wanderkalender, erfolgten eine
Veröffentlichung der Terminänderung im Mitteilungsblatt des Sächsischen
Wander- und Bergsportverbandes e.V., mehrere Veröffentlichungen in der
Freien Presse und in den Mittweidaer Stadtnachrichten.
Am 2.10.2011 herrschte im Talgut schon frühzeitig ein reges Treiben, die
Händler und Vereine bauten ihre Stände auf. Das herrliche Herbstwetter mit
eigentlich sommerlichen Temperaturen in den Mittags- und Nachmittagsstunden lockte viele Besucher an die Talsperre.
Gegen 8.00 Uhr, noch vor dem offiziellen Start, gingen die ersten Wanderer
auf Tour.
Wegen der Terminänderung kamen zwar weniger Teilnehmer zur Sportwanderung, aber insgesamt waren deutlich mehr Wanderer im Talsperrengebiet anzutreffen als in anderen Jahren. Durch die Abenteuertour waren
zusätzlich sehr viele Familien mit Kindern unterwegs, die meistens etwa 8
km wanderten. Knapp 600 Abenteuerpässe konnten vom Zweckverband
Kriebsteintalsperre verkauft werden.
Bei der Sportwanderung waren vor allem die 60- bis 80jährigen zahlreich
vertreten, die meisten von ihnen kamen aus Mittweida und den
umliegenden Orten. Die weiteste Anreise hatten die Teilnehmer aus
Freiberg, Zwickau und Schneeberg. Angeboten wurden in diesem Jahr die
Strecken von 21 km - die gesamte Talsperrenrunde, 15 km - mit Überfahrt
von Kriebstein nach Erlebach und 8 km - Rückfahrt von Kriebstein nach
Lauenhain mit einem Fahrgastschiff. Die Strecken über 8 km bzw. 21 km
wurden am besten angenommen.
Die Wanderstrecken konnten außerdem nach eigenem Wunsch und je nach
Kondition verkürzt oder verlängert werden, z.B. Rückfahrt mit dem
Motorboot nach Lauenhain von Tanneberg, Höfchen, Kriebstein oder
Falkenhain aus. Eine weitere Variante war, zuerst mit dem Schiff bis
Kriebstein zu fahren und von dort aus nach Lauenhain zu wandern.
Neben den Besitzern des Abenteuerpasses konnten auch die anderen
Wanderer an den Abenteuerstationen verweilen, die von verschiedenen
Vereinen betreut wurden und für alle eine interessante Abwechslung
darstellten.
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 12
An der geführten Wanderung über 8 km mit Herrn Jentsch aus Lauenhain
nahmen die wissbegierigen Wanderfreunde teil, denn sie erfuhren dabei
wieder viele interessante Details zu den Sehenswürdigkeiten, zur
Geschichte sowie zur Tier- und Pflanzenwelt im Talsperrengebiet.
Nach erfolgter Wanderung erhielt jeder Teilnehmer seine entsprechende
Urkunde. Durch das vielfältige Angebot der Händler und Vereine angelockt,
verweilte später so mancher noch längere Zeit im Talgut.
Diese Kombination von Wandern und Erleben an der herbstlichen Talsperre
ist sehr gut angekommen, deshalb wird auch in den folgenden Jahren der
Mittweidaer Wandertag weiterhin im Rahmen des Tages der Regionen
durchgeführt - für 2012 den 30. September vormerken.
09. November 2011
Kartenvorverkäufe
-
Touristik & Caravaning - 16. - 20.11.2011
Ort: Leipziger Messe
Vorverkauf:
8,00 €
7,00 € ermäßigt
6,00 € Senioren am 17.11.2011
-
Konzert 2011 mit Rudy Giovannini - 25.11.2011
Beginn:
17.00 Uhr
Ort:
Ritterhof Altmittweida
Preis:
38,00 € (incl. Kaffeetrinken u. Abendessen)
-
Kartenvorverkäufe für das Mittelsächsische Theater mit den
Spielstätten Freiberg, Döbeln sowie Seebühne Kriebstein.
Die jeweiligen Spielpläne gibt es kostenlos in der Mittweida-Information.
Mittweida im Internet: www.mittweida.de
Heimat- und Geschichtsverein
Mittweida vor 90 Jahren:
Notstandsbezirk, Proteste und Neubauten
„Notstandsbezirk“. Sie berieten über neue städtische Steuern. Mittweidas
Gewerbebank nahm hohe Bankkredite auf, um existieren zu können.
Post und Eisenbahn erhöhten die Tarife.
Wenn von „Goldenen 20er Jahren“ die Rede ist, dann erst in den mittleren
und späten Zwanzigern, keineswegs aber schon 1921. Eine Ausnahme
bildet der Einzug des Jazzmusik, der Tanzdielen, des Grammophons, der
Shimmy-Frisuren, kurzer Röcke und des Kokain-Konsums. In einer
Kleinstadt wie Mittweida las oder hörte man vorwiegend nur davon. Drei
Jahre nach Kriegsende gab es zum Jahresbeginn noch Lebensmittelkarten.
Mehrfach erhielten Kinder in Mittweida Quäkerspeisungen. Die Quäker,
eine religiöse Gemeinschaft, leisteten damit soziale Hilfe. Vom Monat
August an war Brot wieder im freien Handel zu erhalten.
Auch in unserer Stadt wirkten sich die wachsende Inflation und ständig
steigende Geldentwertung schlimm aus. Die Reichsbank finanzierte
ungehemmt die Staatsausgaben durch Darlehen. Die Staatsverschuldung
konnte auch durch Steuererhöhungen nicht ausgeglichen werden. Die
Inflation rückte immer näher. Wer denkt da nicht an die heutige Zeit?
Auch in Mittweida herrschte Finanznot, und es wurde unruhig bei den vielen
Preissteigerungen für Grundnahrungsmittel. Die Steinbrucharbeiter
streikten und forderten eine Erhöhung des Stundenlohnes von 1,20 auf 6,00
Mark. Die Transportarbeiter streikten ebenso, wie die Arbeiter bei Weidenmüller in der Papierfabrik Dreiwerden. Hitler gründete in München die
„Sturmabteilung“ (SA) aus Saalordnern und ehemaligen Freikorpsleuten.
Die Ruhrbesetzung durch die Alliierten drohte, und Oberschlesien wurde
geteilt. In Mittweida lebten damals bei etwa 19000 Einwohnern 200
wohnungslose Familien. Bis 1929 entstanden dann 450 neu gebaute
Wohnungen. Die Preise für Baustoffe stiegen stark an. Mittweida verarmte
zusehends und wurde auf Antrag der Stadtverordneten 1921 ein
Trotzdem begannen in Lauenhain die Bauten in der „Heimstätten-Kolonie“.
Die Baumwollspinnerei Mittweida kaufte städtisches Land, um für 15
Familien zwei Wohnhäuser am Stadtpark bauen zu können. Straßen
wurden gepflastert und ausgebaut, so die Bahnhofstraße bis hin zur
Feldstraße und die verlängerte Gartenstraße. Die elektrische Beleuchtung
zog ein, so unter anderen auch in der
Deckerstraße (heute Poststraße), der
Leisniger Straße, der Lutherstraße,
der Schützenstraße und am unteren
Steinweg.
Im November erhielt die Stadt für
Wohnungsbauten ein Darlehen von
280000 Mark genehmigt.
Eine Sammlung für neue Kirchenglocken ergab bereits im Februar
des Jahres 12000 Mark, und am 8.
Mai konnte die Glockenweihe
erfolgen. Die drei Stahlgussglocken
kosteten 80000 Mark. Am 12. Mai
1921 wurden sie erstmals geläutet.
Im Hinblick auf die totale Inflation
von 1923 wurden demnach Gelder
gut angelegt, wenn auch die Preise
für Baustoffe schon bis zum Jahresende enorm stiegen. So für einen
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 13
Kubikmeter Holz innerhalb sechs Wochen von 650 auf 1300 Mark. Und es
mangelte an Zement. Das Baukapital kaufte die Baustoffe auf, setzte
Papierwerte in Sachwerte um, schon damals. Es herrschte auch
Kohlemangel. So gingen nur noch Lebensmittel-Züge, Schulen schlossen,
und es entstanden Arbeitsausfälle in den Fabriken. Das ganze Jahr über
kam es in der Stadt zu Protestversammlungen und Demonstrationen
unterschiedlicher politischer Gruppierungen. Zur Stadtverordneten-Wahl
im Dezember 1921 wurden 11 bürgerliche und 13 sozialdemokratische
Abgeordnete gewählt. Sie diskutierten schon zwei Tage später über neue
Steuern, so auch eine Fremdensteuer. Ende Juli herrschte in der Rochlitzer
Straße in der Sonne eine Temperatur von 52 Grad C.
Der Verschönerungsverein verbesserte in den Anlagen die Wege und stellte
neue Bänke auf. Im „Stadt Chemnitz“ wurde der Saal seit zwei Jahren
neben den Tanzveranstaltungen und Festen auch für Filmvorführungen
genutzt. Theater gespielt wurde im „Schützenhaus“. Es bestand auch noch
ein städtisches Orchester. Dazu kamen die für die Technikum-Stadt
typischen zahlreichen gastronomischen Einrichtungen. Die noch
zahlungskräftigen Mittweidaer nutzen alle diese Angebote und Möglichkeiten. Mehr darüber zu lesen ist im „Heimatbuch Mittweida“ von 1999. Das
Jahr 1921 brachte für die Mittweidaer Nöte und Sorgen in Folge des
vorangegangenen Krieges, dazu völlig neu Probleme einer von Krisen
geschüttelten Wirtschaft und grassierenden Inflation. Es gab aber auch
Lichtblicke in der städtebaulichen Entwicklung und ein breites gesellschaftliches Leben mit politischen Aktivitäten wie auch Vergnügungen aller Art.
Vergleiche mit 2011 sind manchmal möglich und angebracht. Aus der
Vergangenheit und Stadtgeschichte können immer noch Lehren für die
Gegenwart gezogen werden.
09. November 2011
Ein Foto zeigt Franz Fanselow mit fünf weiteren Berufsschullehrern, von
unten rechts nach oben: Egon Clemens, Joachim Rabe, Franz Fanselow,
Arthur Gärtner, Kurt Schilling und links im Hintergrund Otto Zimmermann,
die den älteren ehemaligen Berufsschülern unter uns sicher noch bekannt
sind. So, wie im Bild zu sehen ist, bildeten sie einen „Obelisk“ und
bekräftigten ihre Reden auch stets mit: „Beim Obelisk!“ Heute würde man
sagen: „definitiv!“ Ein weiteres Foto zeigt Franz Fanselow inmitten seiner
Kollegen (fünfter von rechts). Ganz rechts steht Gerd Fokke Schmidt, ein
Norddeutscher, der eine Sächsin geheiratet hatte und in den 50er Jahren
ganz offiziell wieder auf seine Heimat-Insel Borkum zurückkehrte. Er
unterrichtete Kaufleute. Als zweiter von links ist Rudolf Rattba zu sehen, der
die Weberlehrlinge unterrichtete und neben ihm, mit Brille, der damals
angehende Fachlehrer für Lebensmittelberufe Horst Kühnert.
Horst Kühnert (Heimat- und Geschichtsverein Mittweida)
Quellenangaben:
Dr. A. Sauer: Beiträge zur Chronik Mittweidas, 1931;
Chronik der Deutschen, Chronik-Verlag, 1995;
Heimatbuch Mittweida, Geiger-Verlag, 1999.
Nachtrag zu am 15. Oktober gezeigten Filmraritäten
Der Heimat- und Geschichtsverein Mittweida zeigte vor mehr als 50
Besuchern im Saal des Rathauses zwei Filmdokumente über Mittweida in
den Jahren 1967 und 1989. Beim dritten Filmstreifen über einen Besuch
des MDR-Fernsehens im Jahr 1994 klemmte leider die „Flimmerkiste“. Er
wird mit den dann vierten Filmraritäten nachgereicht. Der gezeigte Beitrag
des DDR-Fernsehens aus dem Jahr 1976 stellte „Honoratioren einer
kleinen Stadt“ am Beispiel Mittweidas vor. Honoratioren, das ist laut
Fremdwörterbuch ein „Kreis einflussreicher Personen in einem kleinen Ort“
und wie der Film bewies, zählte damals in Mittweida auch der frühere
Maurer und aktive Gewerkschaftsvertreter Wilhelm Stiller zu den
verdienstvollen Honoratioren. Er ist der Großvater der im Film zu sehenden
Braut Annemarie Stiller, die in jenem Jahr Herrn Norbert Fanselow das „JaWort“ gab. Norbert ist einer der Söhne von Franz Fanselow, der zu jener
Zeit bereits nicht mehr unter uns weilte. Ich lernte ihn kennen und schätzen
als ich im Jahr 1952 als junger Berufsschullehrer nach Mittweida in die
Allgemeine Berufsschule kam. Franz Fanselow unterrichtete hier Lehrlinge
in Elektro- und Metallberufen, und mancher damalige Lehrling wird sich
heute noch an ihn erinnern können. Er kam aus Berlin und arbeitete bis
1945 in den im Krieg nach Mittweida ausgelagerten „Lorenz-Werken“, dem
späteren „VEB Elfema Mittweida“.
Franz wurde 1952 mein Mentor, da
ich noch kein voll ausgebildeter
Lehrer war. Er galt als ein überzeugter liberaler Demokrat und wurde
mir zum Freund. Franz sorgte für
seine relativ große Familie und fuhr
dazu auch in die umliegenden Dörfer, um Nahrungsmittel zu besorgen,
so wie zahlreiche andere Mittweidaer ebenfalls. Als er mich wieder
einmal im Unterricht hospitieren,
prüfen und beurteilen musste,
schlief er auf der hintersten Bank
ein. Ich bat meine Lehrlinge um
gedämpftes Sprechen.
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Mit dem Pausenklingeln schreckte
mein Mentor auf und erteilte mir
anschließende die Note „sehr gut“.
Franz Fanselow hat mir so manchen Ratschlag mit auf meinem Berufsweg
gegeben. Stets gut gelaunt, aufgeschlossen und hilfsbereit, zählte er für
mich zu meinen ganz persönlichen Honoratioren in unserer kleinen Stadt.
Horst Kühnert (Heimat- und Geschichtsverein Mittweida)
Foto: Sammlung H. Kühnert
Was ich noch sagen wollte …
Als der Bagger kam
Im Zuge der Errichtung des Bürgerkarrés in der Malzgasse, im Jahre
2003, verschwand mit dem Einhergehen von Abrissarbeiten manch
altes Stück Mittweida. So auch 1998
der sogenannte Malerwinkel.
Es waren dies die verschachtelten
Hinterfronten von Wohnhäusern
samt Anbauten in der Freiberger
Straße.
Mit der Entfernung der Gebäude Nr.
22/24 und 26 klafft nun eine Lücke.
Diese wurde nach Gesichtspunkten
moderner Ordnung neu gestaltet.
Die Malzgasse verlor dort durch die
Treppe zur Freiberger Straße den
Status Sackgasse. Mit dem Abbruch
genannter Gebäude ging laut
mündlicher
Überlieferung
das
schmalste Haus Sachsens verloren.
Der Malerwinkel zur
Es wird gewiss wohl kein
Jahrhundertwende 1900
schmaleres Wohnhaus im SachenLand geben. Schade - ich habe es
nicht gemessen. Im Stadtbauamt wird es auch nach dem Abriss mit 250 m
Breite amtlich verbrieft bleiben.
In meine Gedanken schleicht sich das schöne Lied ein: „Warum gehst du
an mir vorbei, grad als wäre nichts geschehen?“
In vielleicht 250 Jahren Bestehen des Hauses, mit ungekürtem
Sachsenmeistertitel, sind täglich hunderte Menschen, in Unwissenheit der
Besonderheit, vorübergelaufen.
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 14
Vor 80 Jahren hatte der Papierwarenhändler Richard Schneider den
winzigen Laden im Parterre gepachtet.
09. November 2011
Die Pein im Schacht hatte die halbe Länge der
Mittagspause von Schorsch´s Vater gedauert.
Auf dem Heimweg zum Kirchberg merkte uns
beiden Freunde - nach 100 Metern wiedererlernten Laufens, niemand mehr an, dass wir
vom „Mensch ärgere dich nicht“ spielen kamen.
Als unsere beiden Mütter meinten, dass wir wie
die Schweine aussehen, glaubte ich den Sinn
von „keiner reinen Weste“ zu verstehen.
Der Betrachter steht im einstigen Malerwinkel auf der Treppe zur Malzgasse
Noch blinkt die Schaufensterscheibe
Dessen Sohn „Schorsch“, als Verkäufer, hatte einst mich und meinen
Freund Harry Müller im engen Schacht, in dem sich die Wasseruhr befand,
vor seinem strengen Vater versteckt.
Wir verharrten eine dreiviertel Stunde lang eingezwängt, in Kauerstellung!
Über uns, auf dem Holzdeckel trampelte die Kundschaft und der strenge
Richard. Schorsch hatte uns zum „Mensch ärgere dich nicht“ eingeladen.
Es waren ja alle Spiele, die wir uns nicht leisten konnten, bei dem 8 Jahre
älteren Georg, zum freudvollen Gebrauch, im Regal gelagert, wir beiden 10Jährigen wussten nichts vom schmalsten Haus Sachsens. Eher empfanden
wir, dass wir im engsten Schacht der Welt uns freiwillig quälen ließen. Der
Abstellhahn ließ unabstellbar auf meines Freundes Stoffturnschuh, im 2
Sekunden Abstand, Tropfen fallen.
Der Laden im Parterre war so eingerichtet, dass man mit dem Durchschreiten der Haustür drin stand. Der Projektant ging raffiniert zu Werke,
Hausflur und Treppe ins Obergeschoss entzog sich meinem Blick. Ich war
nie im Obergeschoss. Will nichts erfinden, irgendwie sind die Leute, die aus
den Fenstern guckten, dort hoch gekommen. Es muss da oben aber so eng
gewesen sein, so dass man beim Anziehen der Jacke das Fenster
aufmachen musste. Ich wurde unvermittelt Zeuge eines Gaunersteiches im
Laden. Die Gesellschaft von Rabauken habe ich stets gemieden. Die Tricks,
welche diese Kerle drauf hatten, habe ich erlebt. Eben dort drin, in Richard
Schneider´s Papierspielzeug- und Knallereiwarenladen. Immer donnerstags wurde das Geschäft von einer Frau gereinigt. Wenn Kundschaft kam,
verkaufte die Reinemachfrau, was die Kunden begehrten. Silberknaller,
Nikipfeifen, Frösche und Kanonenschläge packte die erwähnte Frau auf
den Ladentisch. „Nein, Herr Schneider holt das immer von dort oben, aus
dem Karton.“ Schon beim Steigen auf eine Leiter, stopfte die Bande sich
die Taschen voll. Um der Betrogenen zu sagen: „Danke, wir kommen später
nochmal wieder“! In einer höheren Liga waren sicher die Tricks eingestuft,
um im Rathaus den obligaten Stempel - sprich Baugenehmigung - für die
Lachnummer von einem Wohnhaus zu bekommen. Im Negativfall hätte der
Bauherr argumentieren können: „Guckt euch
mal den Malerwinkel an“! (Fehlgeschaltet - das
Häuschen wurde ja ein Teil davon). Als Richard
Schneider sein Sortiment erweiterte, zog er
über die Straße hinüber in das Haus Freiberger
Straße Nr. 13. Schneider verdankt man
Heimatpostkarten von hoher Qualität. Er hatte
sich diese Professionalität selbst angeeignet.
Kirchberg 10, hier wohnte Papierwarenhändler
Richard Schneider und Kirchgemeindehaus,
noch mit Magermilchputz von 1937
Das schmalste Haus fiel zuletzt. Noch wäre die Rettung möglich gewesen!?
Weder rechts noch links gab es ein Wegrücken - endlich ging der Deckel
über unseren Köpfen hoch. Ich denke immer mal an diese Qual zurück.
Was waren das einst für Menschen, die sich im Mittelalter Foltermethoden
ausdachten. Auf Jene mit dem Schacht sind sie nicht gekommen. Richard
Schneider selbst, verdiente sein Geld in der von uns „Mittweidaern“ als
Großmühle bezeichneten Baumwollspinnerei.
Blick durch den Gewesnen Malerwinkel
Richard Schneider sah man noch lange nach Kriegsende in den Straßen
Mittweidas laufen. Schneider wirkte hinterweltlich. Dies untermauerte noch
dazu sein schwarzer ärmelloser Lodenumhang. Verwunderlich war dies
nicht. Der Tod nahm ihm zeitig die Frau, zwei Söhne lebten mit ihm in
unvorstellbar spartanischer Art, in dunklen, nach Moder riechenden
parterre Gemächern, im Hause Kirchberg 10. Beide Söhne - Schorsch und
Rudolph - kehrten aus dem Krieg nicht zurück. Vereinsamt starb der vom
Leben Benachteiligte im Alter von
96 Jahren.
Erloschen sind die Stätten seines
Wirkens. Abgerissen ist das Haus
in dem er wohnte. Abgerissen das
schmalste Haus Sachsens - (sein
erster Laden). Abgerissen das
Haus seines zweiten Ladens (anstelle Bestehen nun der Hort einer
Glaubensgemeinschaft).
Dort wo Schneider arbeitete - in
der Spinnerei - hört man keine
Spindel mehr surren Abschließend sei zu sagen, dass in
Schneiders Minigeschäft nach
Schneider ein Blumenladen war.
Der Besitzer hieß Johannes
Förster, er war es, der später die
Öfen vom Ruß befreite. Jeweils
am Beginn eines neuen Jahres
wartete Förster mit einem neuen
Werbereim auf, ein solcher sei
zum Schluss hier geboten.
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 15
Jubilare im November 2011
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1. November Werner Schulze
Brigitte Böttger
3. November Johanna Beier
Peter Kühn
5. November Rudolf Pilz
Edelgard Hein
7. November Ingeborg Mehlhorn
8. November Isabella Kirchhübel
9. November Hilde Scheffler
Manfred Lorenz
Hannelore Klappert
10. November Hildegart Herzschuh
Rudolf Hönig
Brigitte Lindner
11. November Heinz Müller
12. November Margarete Sieren
Renate Heinzig
13. November Alfred Hollmann
14. November Anny Kempe
Christa Seidel
Erhard Jobst
15. November Elsa Rothe
Herbert Richter
Irmgard Leistner
Wolfgang Kaupsch
16. November Traute Morgenstern
17. November Julius Schneider
Francesco Ficarra
18. November Gisela Richter
Christa Schieweck
Walter Partzsch
19. November Gerid Müller
20. November Anita Schneider
21. November Rudolf Rott
22. November Lotte Adam
Ruth Schneider
Isolde Haferkorn
Renate Schlegel
Werner Mahlich
23. November Ruth Hofmann
25. November Anna Noack
Paula Kilger
Marianne Walter
26. November Werner Willnich
Eberhard Herold
27. November Gudrun Körner
28. November Charlotte Tippmann
Walter Lippmann
Heinz Schröder
Karl-Heinz Spiegel
29. November Siegmar Barth
30. November Peter Hamp
Günter Schellenberg
85. Geburtstag
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Lauenhain
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09. November 2011
Amtliche Mitteilungen
Bekanntmachung des Stadtrates der Stadt Mittweida
Der Stadtrat der Stadt Mittweida fasste auf seiner öffentlichen Sitzung am
Donnerstag, dem 27.10.2011, folgende Beschlüsse:
1
Hauptsatzung der Stadt Mittweida
Vorlage: SR/2011/106/ZD
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt
Mittweida.
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Mittweida
vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit §
28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S.55, ber. S. 159) in seiner
Sitzung am 27.10.2011 mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder
folgende Satzung beschlossen:
Abschnitt I - Name, Wappen, Flagge, Siegel
§ 1 Name
(1) Die erste urkundliche Erwähnung Mittweidas stammt aus dem Jahre
1209. Als Stadt wird Mittweida erstmals in einer Urkunde des
Markgrafen Heinrich des Erlauchten aus dem Jahre 1286 bezeichnet.
Nachdem im Jahr 1398 die niedere Gerichtsbarkeit (Erbgerichte)
erworben wurde, konnte Mittweida im Jahr 1423 von Kurfürst Friedrich
I. auch die hohe Gerichtsbarkeit erlangen. Damit hatte Mittweida die in
Sachsen höchstmögliche Selbständigkeit einer Stadt erreicht.
(2) Die Stadt Mittweida gehört seit 01.08.2008 dem Kreis Mittelsachsen
an. Die Stadt Mittweida besteht aus den
• Stadtteilen Innenstadt, Süd-Ost, Süd, West, Nord und den
• Ortsteilen Rößgen, Weißthal, Kockisch, Neudörfchen, Zschöppichen, Ringethal, Falkenhain, Frankenau, Thalheim, Lauenhain,
Tanneberg.
(3) Mittweida besitzt den Status einer Großen Kreisstadt gemäß § 3 Abs. 2
SächsGemO. Darüber hinaus kann die Bezeichnung "Hochschulstadt“
geführt werden.
§ 2 Wappen, Banner, Siegel
(1) Die Stadt Mittweida führt ein Wappen, ein Banner und ein Siegel.
(2) Beschreibung des Wappens: Im abgewandelten dreieckigen Schild
(Heroldschild) ist der nach rechts blickende springende markmeißnische Löwe im goldenen Schild dargestellt.
Rachen, Zunge und Krallen sind rot; Augen und Zähne sowie die
Fellspitzen sind weiß. Die Grundfarbe des Löwen ist schwarz. Die
Markgrafen von Meißen (Wettiner) waren bis 1423 die Stadtherren von
Mittweida und führten den Löwen als ihr Wappentier.
Der Löwe des Mittweidaer Wappens ist seit 1423 in dem überlieferten
Stadtsiegel nachweisbar und durch die Jahrhunderte beibehalten
worden. Lediglich wechselte mehrfach die Darstellung der Löwenfigur.
Das Stadtwappen wurde nach einem Gutachten des damaligen
Hauptstaatsarchives aus dem Jahre 1894 revidiert und im Jahre 1938
erneut bestätigt.
(3) Beschreibung des Banners: Schwarz-Gold mit in der Mitte befindlichem Wappen.
(4) Beschreibung des Siegels: Beinhaltet das Wappen mit folgender
Umschrift: Stadt Mittweida
Abschnitt II - Organe der Gemeinde
§ 3 Organe
Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister.
Abschnitt III - Stadtrat
§ 4 Rechtsstellung und Aufgaben
(1) Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und der nach § 16 Abs. 2 Satz
1 SächsGemO Wahlberechtigten und das Hauptorgan der Stadt. Er
führt die Bezeichnung Stadtrat. Er legt die Grundsätze für die
Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten
der Stadt, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig
ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der
Stadtrat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim
Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren
Beseitigung durch den Oberbürgermeister.
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 16
(2) Folgende Aufgaben gehören zur ausschließlichen Zuständigkeit des
Stadtrates und können nicht auf beschließende Ausschüsse oder den
Oberbürgermeister übertragen werden:
1. die Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse des Stadtrates, der
Stellvertreter des Oberbürgermeisters, des Beigeordneten sowie
Angelegenheiten nach § 28 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO bei
leitenden Bediensteten,
2. die Übernahme freiwilliger Aufgaben,
3. Satzungen, anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne,
4. die Änderung des Gemeindegebietes,
5. die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides
oder die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens,
6. die Regelung der allgemeinen Rechtsverhältnisse der
Gemeindebediensteten,
7. die Übertragung von Aufgaben auf den Oberbürgermeister,
8. die Zustimmung zur Abgrenzung des Geschäftskreises des
Beigeordneten,
9. die Übertragung von Aufgaben auf das Rechnungsprüfungsamt,
10. die Verfügung über Gemeindevermögen, das für die Stadt von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist,
11. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige
oder teilweise Veräußerung und die Auflösung von Unternehmen
und öffentlichen Einrichtungen sowie die unmittelbare und
mittelbare Beteiligung an solchen,
12. ein Haushaltsstrukturkonzept,
13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss
der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, soweit
sie für die Stadt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind,
14. Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Wirtschaftspläne und
Jahresabschlüsse der Sondervermögen und Treuhandvermögen,
15. die allgemeine Festsetzung von Abgaben und Tarifen,
16. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den
Abschluss von Vergleichen, soweit sie für die Stadt von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung sind,
17. den Beitritt zu Zweckverbänden und den Austritt aus diesen.
(3) Der Stadtrat entscheidet ferner über alle Angelegenheiten des
Eigenbetriebes (Sport- und Kulturbetrieb der Stadt Mittweida), soweit
nicht der Oberbürgermeister, der beschließende Schul-, Kultur-, Sportund Sozialausschuss/Betriebsausschuss oder ein anderer beschließender
Ausschuss des Stadtrates oder die Betriebsleitung zuständig ist. Zu den
Aufgaben des Stadtrates für den Eigenbetrieb zählen:
Satzungsrecht, Bestellung der Ausschussmitglieder, Übernahme
freiwilliger Aufgaben, Verfügung über Gemeindevermögen von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, Umwandlung der Rechtsform
des Unternehmens der Stadt, die Gewährung von Darlehen der Stadt
an den Eigenbetrieb oder des Eigenbetriebes an die Stadt, Entlastung
der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinns oder die
Behandlung des Jahresverlustes, die Bestimmung eines
Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und die Erteilung des
Einvernehmens zum Prüfungsauftrag.
(4) Der Stadtrat ist ferner zur Entscheidung in allen Angelegenheiten
zuständig, soweit die in § 6 bis § 9 genannten Obergrenzen überschritten werden.
§ 5 Zusammensetzung des Stadtrates
(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Oberbürgermeister
als Vorsitzenden.
(2) Die Zahl der Stadträte beträgt gemäß § 29 Abs. 2 SächsGemO 22.
Abschnitt IV - Ausschüsse des Stadtrates
§ 6 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1. der Verwaltungsausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 8 Mitgliedern
2. der Technische Ausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 6 Mitgliedern
3. der Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschuss mit dem Jugendbeirat/Betriebsausschuss, bestehend aus dem Oberbürgermeister
als Vorsitzenden und 8 Mitgliedern
(2) Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und deren Stellvertreter widerruflich
aus seiner Mitte. Kommt eine Einigung über die Zusammensetzung
eines beschließenden Ausschusses nicht zustande, ist nach § 42 Abs.
2 Satz 2 SächsGemO zu verfahren. Die Anzahl der Sitze der
Wahlvorschläge wird dann nach dem d'Hondt'schen Verfahren
bestimmt. Darüber hinaus können zur Beratung von Angelegenheiten
09. November 2011
sachkundige Einwohner und Sachverständige widerruflich einbezogen
werden. Näheres regeln die §§ 44 und 19 SächsGemO.
(3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 7 bis 9
bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen.
Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse
zuständig für die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 25.000 Euro, aber nicht mehr als
50.000 Euro im Einzelfall. Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen
sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die
Zerlegung eines solchen Vorganges in mehrere Teile zur Begründung
einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar
wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den
Jahresbetrag.
(4) Ergibt sich, dass eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer
Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der
Stadtrat eine Behandlung ab, entscheidet der zuständige
beschließende Ausschuss.
(5) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat nach § 41 Abs. 2
/§ 4 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden
Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung
zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind,
müssen auf Antrag des Oberbürgermeisters oder von 1/5 aller
Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden.
§ 7 Aufgaben des Verwaltungsausschusses
(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschuss umfasst folgende
Aufgabengebiete:
1. allgemeine Verwaltungs- und Personalangelegenheiten,
2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten,
3. Tourismus, Stadtmarketing sowie Partnerschaftsangelegenheiten,
4. Verwaltung der städtischen Liegenschaften einschließlich der
Waldbewirtschaftung, Jagd, Fischerei und Weide,
5. Verkauf von städtischen Liegenschaften, Erwerb von Liegenschaften, Festlegung und Bewertung von Kaufpreisen und Verkehrserlösen von Liegenschaften, Verpachtung bzw. Vermietung
von städtischen Liegenschaften, Erteilung von Wegerechten,
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Hauptund Betriebsausschuss über:
1. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des
gehobenen Dienstes ab Besoldungsgruppe A 9 und der Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten der
Entgeltgruppen E 11 und E 12 TVöD, bei Angestellten mit Leitungsfunktion ab der Entgeltgruppe E 10, sowie von Beschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst ab der Entgeltgruppe S 10,
2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen
Zuschüssen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000
Euro im Einzelfall,
3. die Stundung von Forderungen im Einzelfall von mehr als 2
Monaten und mehr als 10.000 Euro bis zu einem Höchstbetrag von
25.000 Euro,
4. den Erlass von Ansprüchen der Stadt oder die Niederschlagung
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den
Abschluss von Vergleichen, wenn der Erlass oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis
der Stadt im Einzelfall mehr als 10.000 Euro, aber nicht mehr als
25.000 Euro im Einzelfall beträgt,
5. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch
von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der
Wert mehr als 2.500 Euro aber nicht mehr als 25.000 Euro im
Einzelfall beträgt,
6. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem
Vermögen bei einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von mehr als
2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall,
7. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 2.500
Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall,
8. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss
der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, von
mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 25.000 Euro,
9. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht der Technische
Ausschuss zuständig ist.
§ 8 Aufgaben des Technischen Ausschuss
(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende
Aufgabengebiete:
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 17
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
Versorgung und Entsorgung,
Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof,
Verkehrswesen,
Brandschutz sowie Katastrophen- und Zivilschutz,
Friedhöfe und Bestattungsangelegenheiten,
technische Verwaltung stadteigener Gebäude,
Marktangelegenheiten,
Umweltschutz, Park- und Gartenanlagen, Landschaftspflege,
Gewässerunterhaltung,
10. Wirtschaftsförderung
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der
Technische Ausschuss über:
1. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 2.500
Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall,
2. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über
• die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,
• die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes,
• die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines
Bebauungsplanes,
• die Zulassung von Vorhaben, wenn die jeweilige Angelegenheit
für die städtebauliche Entwicklung der Stadt von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist,
3. die Zustimmung der Stadt zur Ablösung der Pflicht zur Stellplatzherstellung,
4. die Entscheidung über die Ausführung (Baubeschluss) eigener
Bauvorhaben, die Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der
Bauleistungen und sonstigen Lieferungen und Leistungen (Vergabebeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen Gesamtkosten von mehr als 35.000 Euro bis höchstens 250.000 Euro im
Einzelfall.
§ 9 Aufgaben des Schul-, Kultur-, Sport- und
Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss
(1) Die Zuständigkeit des Schul-, Kultur-, Sport- und Sozialausschusses
mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss umfasst folgende Aufgabengebiete:
1. Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit die Betriebssatzung
den Betriebsausschuss Aufgabengebiete übertragen hat,
2. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Gesetz über
Kindertageseinrichtungen,
3. soziale und kulturelle Angelegenheiten,
4. Gesundheitsangelegenheiten,
5. Angelegenheiten des Sports,
6. Vereinsangelegenheiten,
7. Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen.
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Schul-,
Kultur-, Sport- und Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss über:
1. die Veräußerung von beweglichem Vermögen von mehr als 2.500
Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall,
2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen
Zuschüssen von mehr als 2.500 Euro, aber nicht mehr als 5.000
Euro im Einzelfall.
§ 10 Beirat
(1) Zur Unterstützung des Stadtrats wird ein ständiger Jugendbeirat
gebildet. In dem Jugendbeirat sind Vorberatungen mit Jugendlichen
der Mittweidaer Schulen einzubeziehen. Das Ziel ist die Heranführung
der Jugendlichen an die demokratische Entscheidungsfindung des
Stadtrates, die Aufnahme der Probleme und Vorschläge von
Jugendlichen, deren Diskussion und die Problemlösung. Die
Beratungen des Jugendbeirates sind öffentlich. Er ist dem Schul-,
Kultur-, Sport- und Sozialausschusses mit Jugendbeirat/Betriebsausschuss angegliedert.
(2) Der Beirat kann sachkundige Einwohner und Sachverständige zur
Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen bzw. widerruflich
gemäß §§ 44 und 19 der SächsGemO berufen.
Abschnitt V - Oberbürgermeister und Stellvertretung
§ 11 Rechtsstellung des Oberbürgermeisters
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K
(1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der
Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt.
(2) Der Oberbürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine
Amtszeit beträgt sieben Jahre.
09. November 2011
§ 12 Aufgaben des Oberbürgermeisters
(1) Der Oberbürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben
und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich
und regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in
eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die
ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen
Aufgaben.
(2) Dem Oberbürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung
dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der
laufenden Verwaltung handelt:
1. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen
Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu
25.000 Euro im Einzelfall,
2. die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamten des
einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschließlich
Besoldungsgruppe A 9 sowie die Einstellung, Höhergruppierung
und Entlassung von Angestellten bis einschließlich der Entgeltgruppe E 10 TVöD ohne Leitungsfunktion, von Beschäftigten im
Sozial- und Erziehungsdienst bis einschließlich der Entgeltgruppe
S 9, Beamtenanwärtern, Aushilfsangestellten, Auszubildenden,
Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen,
3. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im
Rahmen der vom Stadtrat zu erlassenen Richtlinien,
4. die Bewilligung von nicht im Haushaltplan einzeln ausgewiesenen
Zuschüssen bis zu 2.500 Euro im Einzelfall,
5. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis zu 2 Monaten in
unbegrenzter Höhe und mehr als 2 Monaten bis 10.000 Euro,
6. den Erlass von Ansprüchen der Stadt und die Niederschlagung
solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den
Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die
Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das
Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 10.000 Euro
beträgt,
7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem
Vermögen bis zu einem jährlichen Miet- oder Pachtwert von 2.500
Euro im Einzelfall, bei der Vermietung stadteigener Wohnungen in
unbeschränkter Höhe,
8. die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu 2.500 Euro im
Einzelfall,
9. die Entscheidung über die Ausführung eigener Bauvorhaben, die
Genehmigung der Bauunterlagen, die Vergabe der Lieferungen
und Leistungen für die Bauausführung sowie die Anerkennung der
Schlussabrechnung bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen
Gesamtbaukosten von bis zu 35.000 im Einzelfall,
10. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss
der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte bis
2.500 Euro,
11. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch
von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten bis 2.500
Euro im Einzelfall,
12. die Bestellung zur ehrenamtlichen Tätigkeit gemäß
- § 17 Abs. 2 SächsGemO,
- § 10 Abs. 1 KomWG,
- § 8 Abs. 3 SächsWahlG
13. die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes
gemäß
- § 18 Abs. 2 SächsGemO,
- § 10 Abs. 1 SächsWahlG,
- § 10 Abs. 1 BWG,
14. die Entscheidung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes
gemäß
- § 19 Abs. 4 SächsGemO.
§ 13 Beigeordneter/Stellvertretung des Oberbürgermeisters
(1) Der Stadtrat bestellt einen Beigeordneten als hauptamtlichen Beamten
auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre.
(2) Der Beigeordnete vertritt den Oberbürgermeister in seinem Geschäftsbereich. Der Geschäftsbereich umfasst Schul-/Kultur-/Sport- und
Sozialangelegenheiten, Angelegenheiten des Eigenbetriebs sowie allg.
Verwaltungsangelegenheiten. Der Oberbürgermeister kann dem
Beigeordneten allgemein oder im Einzelfall Weisungen erteilen.
(3) Neben dem Beigeordneten bestellt der Stadtrat einen Stellvertreter
des Oberbürgermeisters nach dem Verhältnis der Sitze im Stadtrat.
Der Stellvertreter wird nur in Fällen der Verhinderung des Oberbürgermeisters und der Verhinderung des Beigeordneten tätig.
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 18
§ 14 Ältestenrat
Es wird ein Ältestenrat gebildet, dem der Oberbürgermeister sowie die
Vorsitzenden der im Stadtrat vertretenen Fraktionen angehören. Der
Ältestenrat berät den Oberbürgermeister. Vorsitzender des Ältestenrates ist der Oberbürgermeister.
§ 15 Gleichstellungsbeauftragter
(1) Der Oberbürgermeister bestellt einen Gleichstellungsbeauftragten. Er
erfüllt seine Aufgaben im Nebenamt.
(2) Aufgabe des Gleichstellungsbeauftragten ist es, in der Stadtverwaltung auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. Dazu gehört insbesondere die Einbringung
geschlechterspezifischer Belange in die Arbeit des Stadtrates, der
Stadtverwaltung sowie die Mitwirkung an Maßnahmen der Stadtverwaltung, die Gleichstellung von Männern und Frauen und die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf berühren.
(3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner Tätigkeit
unabhängig und kann an den Sitzungen des Stadtrates sowie der für
ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüssen mit beratender
Stimme teilnehmen. Der Oberbürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten über geplante Maßnahmen gem. Abs. 2 rechtzeitig zu
unterrichten.
Abschnitt VI - Mitwirkung der Bürgerschaft
§ 16 Einwohnerversammlung
Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 Abs. 2 SächsGemO ist
anzuberaumen wenn dies von mindestens 5 v. H. Einwohnern, die das
16. Lebensjahr vollendet haben, schriftlich beantragt wird.
§ 17 Bürgerbegehren
Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24 SächsGemO
kann schriftlich von Bürgern und Wahlberechtigten der Stadt beantragt
werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss mindestens von
5 v. H. der Bürger und Wahlberechtigten der Stadt unterzeichnet sein.
Abschnitt VII - Ortschaftsverfassung
§ 18 Ortschaftsverfassung
(1) In folgenden Ortsteilen ist die Ortschaftsverfassung eingeführt:
• Ortschaft Ringethal/Falkenhain,
• Ortschaft Frankenau/Thalheim,
• Ortschaft Lauenhain/Tanneberg.
Erfolgen weitere Eingemeindungen in die Stadt Mittweida, wird in
diesen neuen Ortsteilen ebenfalls die Ortschaftsverfassung wirksam.
(2) Bei Neuwahlen der Ortschaftsräte in den einzelnen Ortsteilen wird die
Zahl der Mitglieder einschließlich des Ortsvorstehers wie folgt
festgelegt:
• bis 500 Einwohner
5 Mitglieder
• über 500 Einwohner 7 Mitglieder
(3) Den Ortschaftsräten werden die in § 67 Abs. 1 SächsGemO genannten
Angelegenheiten zur dauernden Erledigung übertragen.
Abschnitt VIII - Schlussbestimmungen
§ 19 Sprachliche Gleichstellung
Wenn in dieser Hauptsatzung für Personen- oder Amtsbezeichnungen
die männliche Form gewählt wurde, so sind damit stets auch die
Angehörigen des weiblichen Geschlechts gemeint. Wird ein Amt von
einer Frau wahrgenommen, so ist die weibliche Form der
Amtsbezeichnung zu verwenden.
09. November 2011
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
2
Übertragung der Trägerschaft des Städtischen Freizeitzentrums
Mittweida an den Förderverein zur Freizeitgestaltung für Kinder und
Jugendliche - Erucula e. V.
Vorlage: SR/2011/124/01
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übertragung der Trägerschaft des Städtischen
Freizeitzentrums Mittweida an den Förderverein zur Freizeitgestaltung
für Kinder und Jugendliche - Erucula e. V.
3
Konzeption zur inhaltlichen Gestaltung des Städtischen Freizeitzentrums Mittweida
Vorlage: SR/2011/133/01
Beschluss:
Der Rat beschließt die Konzeption zur inhaltlichen Gestaltung des
Städtischen Freizeitzentrums Mittweida.
4
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung)
Vorlage: SR/2011/122/01
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung).
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
für Amtshandlungen in weisungsfreien
Angelegenheiten (Kostensatzung) vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der
Bekanntmachung der Neufassung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. S. 55),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) in
Verbindung mit § 25 Abs. 1 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Neufassung der Bekanntmachung
vom 17.09.2003 (SächsGVBl. S. 698) in seiner Sitzung am 27.10.2011
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Kostenpflicht
Die Stadt erhebt für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
Verwaltungsgebühren und Auslagen (Kosten).
Damm
Oberbürgermeister
§ 2 Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
1. wer die Amtshandlung veranlasst, im Übrigen derjenige, in dessen
Interesse die Amtshandlung vorgenommen wird;
2. wer die Kosten der Behörde gegenüber schriftlich übernommen
hat oder für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet;
3. im Rechtsbehelfsverfahren und in streitentscheidenden
Verwaltungsverfahren derjenige, dem die Kosten auferlegt werden.
(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.
(3) Auslagen im Sinne des § 6 Abs. 1, die durch unbegründete Einwendungen eines Beteiligten oder durch Verschulden eines Beteiligten
oder eines Dritten entstanden sind, können diesem auferlegt werden.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
§ 3 Kostenhöhe
(1) Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist nach dem Verwaltungsaufwand
der an der Amtshandlung beteiligten Stellen, nach der Bedeutung der
Angelegenheit für die Beteiligten sowie nach dem, der Satzung als
Anlage beigefügten Kostenverzeichnis zu bemessen.
Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder eine
§ 20 Inkrafttreten
Die Hauptsatzung der Stadt Mittweida tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Mittweida vom 29.04.2005
außer Kraft.
Mittweida, den 28.10.2011
(Siegel)
C
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K
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 19
Verwaltungsgebühr bestimmt ist, noch Gebührenfreiheit entsprechend
§§ 3 und 4 SächsVwKG besteht, ist eine Gebühr zu erheben, die nach
einer im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlung
zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine
Gebühr von 5,00 Euro bis 25.000 Euro erhoben.
(2) Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstandes der Amtshandlung
zu berechnen, so ist dieser zur Zeit der Beendigung der Amtshandlung
maßgebend. Ist eine solche Wertgebühr im Kostenverzeichnis nicht
vorgesehen, beträgt sie 1% vom Wert des Gegenstandes. Der
Kostenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Kosten
erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen
sowie die notwendigen Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter
Abschrift beizubringen.
09. November 2011
1.2
1.2.1
1.2.2
Beglaubigung einer Abschrift,
Fotokopie und dergleichen
bei Schriftstücken, die nicht in
deutscher oder sorbischer Sprache
abgefasst sind
Beglaubigung von Abschriften,
Fotokopien und dergleichen, die die
Behörde selbst hergestellt hat
§ 4 Entstehung der Kosten
Die Kosten entstehen mit der Beendigung der kostenpflichtigen
Amtshandlung. In den Fällen, in denen mehrere Amtshandlungen
innerhalb eines Verfahrens getätigt werden, entstehen die Kosten mit der
Beendigung der letzten kostenpflichtigen Amtshandlung oder bei
Zurücknahme oder Erledigung des Antrags oder Rechtsbehelfs.
§ 5 Zeitpunkt der Fälligkeit
Kosten werden mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den
Kostenschuldner fällig, wenn nicht die Stadt einen späteren Zeitpunkt
bestimmt.
§ 6 Auslagen
(1) Auslagen sind Aufwendungen, die im Einzelfall im Zusammenhang mit
einer Amtshandlung im Sinne von § 1 dieser Satzung und § 1 Abs. 1
und 2 SächsVwKG entstehen. Auslagen sind insbesondere:
1. Entschädigungen, die Zeugen oder Sachverständigen zustehen;
2. Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen, ausgenommen die Entgelte für einfache Briefsendungen;
3. Aufwendungen für amtliche Bekanntmachungen;
4. Reisekosten im Sinne der Reisekostenvorschriften und sonstige
Aufwendungen bei Ausführung von Dienstgeschäften außerhalb
der Dienststelle;
5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre
Tätigkeit zustehen.
Auslagen werden grundsätzlich in tatsächlich entstandener Höhe
erhoben.
(2) Im Kostenverzeichnis können Ausnahmen von Absatz 1 zugelassen
werden.
(3) Auslagen im Sinne des Absatzes 1 werden auch dann erhoben, wenn
die Stadt aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung oder aus ähnlichen Gründen an die anderen Behörden,
Einrichtungen oder Personen Zahlungen nicht zu leisten hat.
1.2.3
1.3
§ 7 Anwendung von Bestimmungen des SächsVwKG
Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, § 6 Abs. 2 Satz 2 bis
7, Abs. 3 und 4, die §§ 8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23
des SächsVwKG bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung
entsprechend Anwendung.
§ 8 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung)
vom 01.03.2004 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom
29.03.2007 außer Kraft.
2.
3.
3.1
3.2
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
4.
Anlage 1
5.
5.1
Kostenverzeichnis
C
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K
Tarifstelle
1.
1.1
Amtshandlung
Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften
oder Handzeichen
Gebühren
EUR
5 bis 50
5.2
6.
in nicht von den Tarifstellen 1.2.1 und
1.2.2 erfassten Fällen
1
je angefangene Seite,
mindestens 5
2,60
ohne Rücksicht auf die
Zahl der angefangenen
Seiten je Beglaubigung,
insgesamt mindestens
5
Anmerkung
Werden mehrere
gleiche
Unterschriften oder
Handzeichen oder
mehrere gleichlautende
Abschriften,
Fotokopien und
dergleichen gleichzeitig
beglaubigt, kann die für
die zweite und jede
weitere Beglaubigung
nach den Tarifstellen
1.1 bis 1.2.2 zu
erhebende Gebühr bis
auf die Hälfte ermäßigt
werden.
0,50
je angefangene Seite
der zu beglaubigenden
Abschrift, Fotokopie
und dergleichen,
mindestens 5,
höchstens die für die
Erteilung des Originals
vorgesehene Gebühr
Anmerkung
Ist die Erteilung des
Originals
gebührenfrei, beträgt
die Gebühr 0,50 je
angefangene
Seite, mindestens
jedoch 5.
kostenfrei
Beglaubigung von Unterschriften,
Handzeichen, Abschriften, Fotokopien
und dergleichen, die der Beantragung
einer Entschädigung nach dem
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung
„Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“
vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1263),
zuletzt geändert durch Gesetz vom
1. September 2008 (BGBl. I S. 1797),
dienen
Erteilung einer Bescheinigung
5 bis 100
Einsichtgewährung, Auskünfte
Einsichtgewährung in Akten und
0,50 je Akte oder Buch,
amtliche Bücher, soweit die
mindestens 5
Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird
Erteilung von Auskünften, die über § 3 25 bis 400
Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SächsVwKG
hinausgehen
Überlassung von Akten für die
10 bis 50
Verfolgung von Ansprüchen und
Interessen
Fristverlängerungen
Verlängerung der Frist, deren Ablauf
10 % bis 25 % der für
einen neuen Antrag auf Erteilung
die Genehmigung,
einer gebührenpflichtigen Genehmigung, Erlaubnis, Zulassung,
Erlaubnis, Zulassung, Verleihung oder Verleihung oder
Bewilligung erforderlich machen würde Bewilligung
vorgesehenen
Gebühr, mindestens 5
Verlängerung einer Frist in anderen Fällen
5 bis 25
Erteilung einer Zweitschrift
10 % bis 50 % der für
Mittweidaer Stadtnachrichten
7.
Aufnahme einer Niederschrift
8.
Amtshandlungen im
Vollstreckungsverfahren
Mahnung nach § 13 Abs. 2 SächsVwVG
Pfändung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 und
§ 15 Abs. 1 SächsVwVG
wenn die Vornahme der Amtshandlung
bis zu drei Stunden in Anspruch nimmt
wenn die Vornahme der Amtshandlung
mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt
Verwertung nach § 16 SächsVwVG
Androhung von Zwangsmitteln nach
§ 20 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVG,
soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt
verbunden ist, durch den die
Handlung, Duldung oder Unterlassung
aufgegeben wird
Festsetzung von Zwangsgeld nach
§ 22 Abs. 2 SächsVwVG
Anwendung der Zwangsmittel
Ersatzvornahme oder unmittelbarer
Zwang nach § 24 Abs. 1 Satz 1 oder
§ 25 SächsVwVG
Wegnahme nach
§ 27 Abs. 1 SächsVwVG
Einstellung und Beschränkung der
Vollstreckung nach § 2a
Abs. 1 SächsVwVG
Beglaubigung von Urkunden, die zum
Gebrauch im Ausland bestimmt sind
Vorbeglaubigung von öffentlichen
Urkunden, die zum Gebrauch im
Ausland bestimmt sind, zum Zweck
der Legalisation durch die
Auslandsvertretung
Genehmigungen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, gemeindlicher o.ä.
Bestimmungen, u.a. Stadtwappen
für gemeinnützige Verwendung
Nachträgliche Auflagen, Rücknahme
oder Widerruf einer Genehmigung nach
Tarifstelle 10
Amtshandlungen im Rahmen
des allgemeinen Verwaltungshandelns
Zuteilung einer Hausnummer
Erbringen von Dienstleistungen
Fundsachen Aufbewahrung einschl.
Aushändigung an den Besitzer,
Eigentümer oder Finder
bei Sachen bis zu
- 10,00 € sowie bei Sachen mit einem
Wert nur für den Empfangsberechtigten
- 50,00 €
- 100,00 €
- 500,00 €
bei Sachen über 500,00 €
8.1
8.2
8.2.1
8.2.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
9.
9.1
10.
11.
12.
12.1
12.2
13.
13.1
13.2
13.3
bei Tieren:
- Kleintiere
- Großtiere
Seite 20
die Erstschrift
vorgesehenen
Gebühr, mindestens 5
Anmerkung
Ist die Erteilung der
Erstschrift
gebührenfrei, beträgt
die Gebühr 0,50 je
angefangene
Seite, mindestens 5.
2 bis 40
je angefangene
Stunde, mindestens 5
5 bis 25
25
35
45
10 bis 100
09. November 2011
14.
14.1
14.2
14.2.1
14.2.2
14.2.3
14.2.4
14.3
14.3.1
14.3.2
14.4
14.4.1
14.4.2
14.4.3
14.4.4
14.5
14.5.1
14.5.2
10 bis 1000
25 bis 1000
14.6
14.7
20
kostenfrei
15.
16.
5 bis 50
5 bis 500
5 bis 250
12,50
Stundensatz nach KGSt
5
10
15
20
25 zuzüglich 1% d.
Mehrwertes über 500
15
25
zuzüglich
Unterbringungskosten
und Auslagen für
erforderliche
Amtshandlungen
Schreibauslagen für die Bereitstellung
von Ausfertigungen und Abschriften
Kopien von kompletten Bauzeichnungen
und Plänen zuzüglich Bearbeitungsgebühr
schwarz/weiß Kopien
von losen planvorliegenden Vorlagen
bis DIN A4 für die ersten 50 Seiten
bis DIN A4 für jede weitere Seite
bis DIN A3 für die ersten 50 Seiten
bis DIN A3 für jede weitere Seite
schwarz/weiß Kopien
von fest formierten oder nicht
planvorliegenden Vorlagen
bis DIN A4
bis DIN A3
Farbkopien
von losen planvorliegenden Vorlagen
bis DIN A4 für die ersten 50 Seiten
bis DIN A4 für jede weitere Seite
bis DIN A3 für die ersten 50 Seiten
bis DIN A3 für jede weitere Seite
Farbkopien
von fest formierten oder nicht
planvorliegenden Vorlagen
bis DIN A4
bis DIN A3
Anmerkung:
angefangene Seiten werden voll
berechnet, doppelseitige Kopien
zählen als zwei Seiten
Ausfertigung und Abschrift für Lehr-,
Studien- und ähnliche Zwecke
Aufwendungen für die besondere
Ausstattung einer Urkunde sind als
Auslagen nach § 12 SächsVwKG zu
erheben
Ausfertigung und Abschrift in
elektronischer Form
Bei Einzugsermächtigungen, wenn
Rückbuchungen bereits eingezogener
Beträge auf Grund unbegründeten
Widerspruchs, von Zahlungspflichtigen
nicht bekannt gegebener Kontolöschung
oder -änderung oder mangels Deckung
erfolgt.
nach
Aufwand
5
0,50 je Seite
0,15
1 je Seite
0,30
1 je Seite
2 je Seite
0,60 je Seite
0,20
1,20 je Seite
0,40
1,20 je Seite
2,40 je Seite
0,05 je angefangene
Seite
2,50 je Datei
Gebühr, die der
Stadtverwaltung
durch ein Kreditinstitut
berechnet wird,
mindestens 5
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
5
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs
der Stadt Mittweida inklusive Gebührenkalkulation
Vorlage: SR/2011/126/01
Beschluss:
Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida einschließlich der
Gebührenkalkulation.
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 21
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida
Vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 26.06.2009 (SächsGVBl. S. 323 (325)), § 2 des
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 07.11.2007 (SächsGVBl. S. 478, 484) und § 25
des Verwaltungskosten-gesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG),
Neufassung in der Bekanntmachung vom 17.09.2003 (SächsGVBl. S. 698)
in seiner Sitzung am 27.10.2011 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührenfreiheit
Für die Inanspruchnahme des Archivs werden mit Ausnahme der unter § 2
genannten Fälle keine Gebühren gemäß Gebührenverzeichnis I. bis II. und
VII. erhoben. Die Gebührenbefreiung entbindet, soweit nichts anderes
bestimmt ist, nicht von der Zahlung der Auslagen oder sonstigen
Dienstleistungen gemäß Gebührenverzeichnis III. bis VI. und VIII.
Gebührenfrei sind:
a) amtliche bzw. im Rahmen der Amtshilfe öffentlich-rechtlicher Behör-den,
einschließlich der durch öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
gestellte Anfragen und nach anderen gesetzlichen Vorschriften
b) im Zusammenhang mit wissenschaftlichen, heimatpflegerischen,
gemeinnützigen oder karitativen Institutionen und Vereinigungen
gestellte Anfragen
c) private Direktnutzungen, die ein wissenschaftliches, heimatkundliches
oder sonstiges, im Interesse der Stadt Mittweida liegendes Thema
berühren und deren Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit
kostenfrei unter Angabe der Quelle in geeigneter Weise zugänglich
gemacht werden
d) private, nicht kommerzielle Anfragen und deren schriftliche
Beantwortung, wenn ein wissenschaftliches, heimatkundliches oder
sonstiges, im Interesse der Stadt Mittweida liegendes Thema berührt
wird und die Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit kostenfrei unter
Angabe der Quelle in geeigneter Weise zugänglich gemacht werden.
Die Abgabe der Forschungsergebnisse an das Stadtarchiv zur dortigen
allgemeinen Nutzung im Rahmen der Archivsatzung gilt als
Veröffentlichung
e) Nutzungen der mit Mitteln des Freistaates Sachsen mikroverfilmten
Zeitungen
f) Nutzungen durch Organe, die im Sinne des Presserechtes zur
Unterrichtung der Öffentlichkeit tätig sind, sofern keine kommerziellen
Ziele verfolgt werden.
§ 2 Gebührenpflicht
Für die Nutzung des Archivs werden in folgenden Fällen Gebühren
erhoben:
1. private Forschungen, die nicht unter die in § 1 genannten Kriterien fallen,
2. kommerzielle Nutzungen,
3. Nutzungen durch Wirtschaftsunternehmen, sofern kein öffentliches
Interesse an der Nutzung anzuerkennen ist und deren Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden,
4. Nutzungen, deren Ergebnis einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil
des Nutzenden erbringt (z. B. Erbschaftsfragen, Forschungen zu
Vermögenswerten und Immobilien, Werbung/Marketing),
5. Reproduktionen im eigenen oder privaten Auftrag,
6. Genealogische Forschungen.
Die Gebühren berechnen sich nach Maßgabe des anhängenden
Gebührenverzeichnisses.
§ 3 Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Gebühren und Auslagen ist der Benutzer des Archivs
sowie derjenige, der für die Gebühren- und Kostenschuld eines
anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
C
M
Y
K
§4 Auslagen
Neben den im Anhang festgesetzten Gebühren werden als Auslagen
gesondert erhoben:
1. die Postgebühren, Verpackung und Versicherung, sofern sie die einer
gewöhnlichen Briefsendung übersteigen
2. die anderen Behörden und Stellen für ihre Tätigkeit zustehenden
Beträge, insbesondere im Rahmen der Ausleihe
09. November 2011
§ 5 Gebührenfestsetzung
Ist eine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst
sich ihre Höhe nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und den durch
die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten.
§ 6 Entstehung, Fälligkeit und Zahlung der Gebühr
(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Inanspruchnahme des
Archivs.
(2) Das Archiv kann einen angemessenen Vorschuss auf die Gebühren
und Auslagen verlangen und seine Tätigkeit von der Bezahlung der
Vorschussleistung abhängig machen. Schriftstücke oder sonstige
Sachen können bis zur Entrichtung der Gebühr zurückbehalten oder an
den Schuldner auf dessen Kosten unter Nachnahme der Gebühr
übersandt werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung des Archivs der Stadt Mittweida vom 13.02.1996, die Erste
Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des
Archivs der Stadt Mittweida vom 01.11.2000 und die Zweite Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Archivs der
Stadt Mittweida vom 30.11.2001 außer Kraft.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formschrift gegenüber der
Gemeinde oder Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
Anhang
Gebührenverzeichnis
I.
Gebühren für die persönliche Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut einschließlich Findhilfsmittel (Selbstsuche)
1. Benutzungen nach § 2 Nr. 1-3 u. 5
1.1 erster Benutzungstag
5,00 €
1.2 jeder weitere Benutzungstag
2,50 €
2.
2.1
2.2
3.
Benutzungen nach § 2 Nr. 4 u. 6
erster Benutzungstag
jeder weitere Benutzungstag
Zuschlag für archivische Sammlungen je Archivbestand
II. Rechercheaufträge und Auskünfte
1. für Anfragen nach § 2 Nr. 1-3 u. 5 je angefangene
halbe Arbeitsstunde
2. für Anfragen nach § 2 Nr. 4 u. 6 je angefangene
halbe Arbeitsstunde
Die gebührenfreie Beantwortung von Anfragen ist auf die
Art, Umfang und Benutzbarkeit des Archivgutes
begrenzt. Für erfolglose Ermittlungen werden ebenfalls
Gebühren erhoben.
10,00 €
5,00 €
1,50 €
10,00 €
15,00 €
III. Anfertigung von Abschriften, Auszügen und Übersetzungen
in moderne Schrift zuzüglich der Gebühr nach I. und II.
je angefangene A4-Seite. Es besteht kein Anspruch.
15,00 €
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 22
10,00 €
IV. Fernleihe je Archivalieneinheit
V. Beglaubigungen zuzüglich Anfertigung gemäß VI.
bis 5 angefangene Seiten
jede weitere Seite
5,00 €
0,50 €
VI. Anfertigung von Reproduktionen und Digitalisierungen
1. schwarz/weiß Reproduktionen auf Normalpapier pro Seite
1.1 von losen planvorliegenden Vorlagen und Rollfilmen
1.1.1 bis DIN A4
1.1.2 bis DIN A3
1.2 von fest formierten oder nicht planvorliegenden Vorlagen
1.2.1 bis DIN A4
1.2.2 bis DIN A3
1.3 Kopien aus Bibliotheksgut
1.3.1 bis DIN A4
1.3.2 bis DIN A3
2. Digitalisierung
2.1 von losen planvorliegenden Vorlagen bzw.
Abbildungen bis DIN A3
2.1.1 bis 5 Abbildungen
2.1.2 jede weitere Abbildung
2.2 von fest formierten oder nicht planvorliegenden Vorlagen
bis DIN A3
2.2.1 bis 5 Abbildungen
2.2.2 jede weitere Abbildung
2.3 zuzüglich je Datenträger (CD-ROM)
2.4 Kopie auf eigenen Datenträger je Datei
2.5 Versand per E-Mail als Anhang je Datei
Für Mikrofilme und -fiches werden keine Gebühren
gemäß 2.1 bis 2.2 erhoben.
0,50 €
1,00 €
1,00 €
2,00 €
0,25 €
0,50 €
2,50 €
1,00 €
3,00 €
1,50 €
2,00 €
0,15 €
0,15 €
3. Drittvergabe der Anfertigung von Reproduktionen,
falls im Stadtarchiv der Kopier- bzw. Scannvorgang
nicht zu bewerkstelligen ist.
Benutzungsgebühr
gemäß
+ Rückerstattung der Fremdkosten
+ 20 % der Fremdkosten als Unkostenbeitrag
Punkt I. u. II.
4. Schüler städtischer Schulen im Auftrag oder im
Interesse seiner Schule
4.1 schwarz/weiß Reproduktionen auf Normalpapier
pro Seite
4.1.1 bis DIN A4
0,05 €
4.1.2 bis DIN A3
0,10 €
4.2 Digitalisierung
die Hälfte der Gebühr von 2.
VII. Nutzungsrechte
1. zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion
in Printmedien
1.1 schwarz/weiß
1.1.1 Auflage bis 2.000 Stück
20,00 €
1.1.2 Auflage bis 5.000 Stück
40,00 €
1.1.3 Auflage bis 20.000 Stück
60,00 €
1.1.4 Auflage bis 50.000 Stück
80,00 €
1.1.5 Auflage über 50.000 Stück je begonnene 50.000 Stück 100,00 €
1.2 farbig
das Doppelte der
Gebühr von 1.1
1.3 bei Neuauflagen und Neudrucken
die Hälfte der Gebühr
von 1.1 oder 1.2
1.4 zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion
das Doppelte der
in Kalendern, auf Schutzumschlägen,
Gebühr
Titelseiten, Ansichts- und Glückwunschkarten
u. ä.
von 1.1 oder 1.2
1.5 zum Abdruck einer Kopie oder Reproduktion
das Fünffache der
auf Plakaten, Postern oder zu sonstigen
Gebühr
Werbezwecken
von 1.1 oder 1.2
2. zur Wiedergabe von Archivalien in audiovisuellen Medien
2.1 je Reproduktion von Dokumenten, Fotos u. ä.
2.2 je Wiedergabeminute von audiovisuellem Archivgut
VIII. Führungen
1. Gruppenführungen bis max. 10 Personen
2. Sollten im Einzelfall erhöhte Aufwendungen
12. Oktober 2011
25,00 €
100,00 €
8,00 €
anfallen, können abweichend von 1. höhere
Eintrittspreise veranschlagt werden.
3. Für städtische Schulen, Freie Träger welche
Aufgaben der Stadt Mittweida wahrnehmen und
Einrichtungen der Stadt Mittweida werden keine Gebühren
gemäß 1. erhoben.
6
Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung des
Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus,
Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in
Mittweida vom 15.04.1996
Vorlage: SR/2011/125/02
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die
Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996.
Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung
des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und
Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen
Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung)
in Mittweida vom 15.04.1996 vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt
geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323 (325)), in seiner Sitzung am
27.10.2011 die Aufhebung der Satzung für die Nutzung des
Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus,
Messen und besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in
Mittweida vom 15.04.1996 beschlossen.
Artikel I – Aufhebung und Begründung
Die Schützenplatzsatzung regelte die Belange von Veranstaltungen, die
laut § 2 der Satzung von der Stadt selbst betrieben werden. Für alle
anderen Nutzungen laut § 1 der Satzung kommt die Sondernutzungs- und
Sondernutzungsgebührensatzung zur Anwendung (öffentlich gewidmete
Verkehrsfläche). Für eigene Veranstaltungen ist die Stadt Mittweida selbst
der Sondernutzungsnehmer und regelt die Nutzung und den kostendeckenden Aufwandsersatz durch Schausteller privatrechtlich. Die
Schützenplatzsatzung wurde bereits mit Beschluss des Stadtrates vom
25.03.2004 aufgehoben. Mit Schreiben des Landratsamtes Mittelsachsen
vom Juli 2011 wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der
Satzung durch eine Aufhebungssatzung erfolgen muss.
Die Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezialund Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen
(Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom 15.04.1996 wird daher
aufgehoben.
Artikel II – In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und
besonderen Veranstaltungen (Schützenplatzsatzung) in Mittweida vom
15.04.1996 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
C
M
Y
K
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 23
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
7
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und
Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in
Mittweida vom 15.04.1996
Vorlage: SR/2011/127/02
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes zu
Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus, Messen und
besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Nutzung des
Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und
Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen
Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996 vom
28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des § 4 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt
geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323 (325)), in seiner Sitzung am
27.10.2011 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und
Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in
Mittweida vom 15.04.1996 beschlossen.
Artikel I – Aufhebung und Begründung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des
Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus,
Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida regelte die
Gebühren für die Nutzung des Schützenplatzes nach § 10 der Schützenplatzsatzung. Da die Schützenplatzsatzung aufgehoben wurde, ist die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des
Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus,
Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida entbehrlich. Für
eigene Veranstaltungen ist die Stadt Mittweida selbst der Sondernutzungsnehmer nach der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung
und regelt den kostendeckenden Aufwandsersatz durch Schausteller
privatrechtlich. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten,
Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida wurde
bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 25.03.2004 aufgehoben. Mit
Schreiben des Landratsamtes Mittelsachsen vom Juli 2011 wurde jedoch
darauf hingewiesen, dass die Aufhebung der Satzung durch eine
Aufhebungssatzung erfolgen muss.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des
Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und Jahrmärkten, Zirkus,
Messen und besonderen Veranstaltungen in Mittweida vom 15.04.1996
wird daher aufgehoben.
Artikel II – In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung des Schützenplatzes zu Volksfesten, Spezial- und
Jahrmärkten, Zirkus, Messen und besonderen Veranstaltungen in
Mittweida vom 15.04.1996 tritt am Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
C
M
Y
K
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
09. November 2011
Dies gilt nicht, wenn
1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
8
Anerkennung der Schlussabrechnung Sanierung Sattlersches Haus,
Kapellengasse 8, VMH 2006 - 2011, SDP 2006 - 2010
Vorlage: SR/2011/111/02
Beschluss:
Der Rat beschließt die Schlussabrechnung für das Objekt Sanierung
Sattlersches Haus, Kapellengasse 8, VMH 2006 - 2011, SDP 2006 2010 gemäß Sachverhalt anzuerkennen.
9
Entscheidung über die Ausführung des Bauvorhabens Erneuerung
Kegelbahn Schützenplatz (Eigenbetrieb)
Vorlage: SR/2011/129/02
Beschluss:
Der Rat beschließt die Bauausführung für das Objekt Erneuerung
Kegelbahn Schützenplatz (Eigenbetrieb) vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel.
10 Beschluss über die Billigung der Vorhaben aus dem Programm
Städtebaulicher Denkmalschutz SDP, Objektliste 2011 und vorläufige
Objektliste 2012
Vorlage: SR/2011/108/03
Beschluss:
Der Rat beschließt die Billigung der als Anlage beigefügten Objektliste
SDP 2011 und die vorläufige Objektlisten SDP 2012 der Städtebauförderung als Arbeitsgrundlage.
11 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997
Vorlage: SR/2011/113/03
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Mittweida vom 30.06.1997.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung
der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der
Stadt Mittweida vom 30.06.1997 vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der
Gemeindesordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt
geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323, 325), in seiner Sitzung am
27.10.2011 die Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.2011
beschlossen.
Artikel I – Aufhebung und Begründung
Mit der Übernahme der Obdachlosenunterkunft Mittweida, Endlerstraße 1,
durch den Verein zur Förderung der beruflichen Bildung an den Beruflichen
Schulen Mittweida, Niedergasse 7, wechselte diese Einrichtung den Status
von einer öffentlichen zu einer privatrechtlichen Einrichtung. Die Satzung
über die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Mittweida vom 30.06.1997 wird demnach aufgehoben.
Artikel II – In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 tritt am
Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 24
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
09. November 2011
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
13 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 21 "Innenstadt I Technikumplatz"
Vorlage: SR/2011/130/03
Beschluss:
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21
„Innenstadt I - Technikumplatz“ für den im Lageplan dargestellten
Geltungsbereich in der Ausdehnung Technikumplatz mit den
Randbereichen an Weitzelstraße, Tzschirnerstraße, Leisniger Straße
und Bahnhofstraße.
12 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Mittweida vom 30.06.1997
Vorlage: SR/2011/114/03
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997.
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Nutzung der
städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Mittweida vom 30.06.1997 vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat aufgrund des § 4 Abs. 1 der
Gemeindesordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), zuletzt
geändert am 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323, 325), in seiner Sitzung am
27.10.2011 die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Mittweida vom 30.06.1997 beschlossen.
Artikel I – Aufhebung und Begründung
Mit der Aufhebung der Satzung über die Nutzung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997 wird die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen
Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida vom 30.06.1997
gegenstandslos. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Mittweida
vom 30.06.1997 wird demnach aufgehoben.
Artikel II – In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Nutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte in der Stadt
Mittweida vom 30.06.1997 tritt am Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
14 Beschluss über die Satzung der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 "Innenstadt ITechnikumplatz"
Vorlage: SR/2011/131/03
Beschluss:
Der Rat beschließt eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 21 „Innenstadt I - Technikumplatz“ gemäß
beigefügter Anlage als Satzung.
Satzung der Stadt Mittweida über eine
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 21
„Innenstadt I - Technikumplatz“
nach §§ 14 und 16 BauGB vom 28.10.2011
Der Stadtrat der Stadt
Mittweida hat aufgrund des § 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. 4/2003 vom
31.03.2003, S. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2008 (GVBl.
S. 138 (158)) und der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 22.07.2011 (BGBL. I S. 1509) für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 21 „Innenstadt I - Technikumplatz“ eine
Veränderungssperre in seiner Sitzung am 27.10.2011 als Satzung
beschlossen:
C
M
Y
K
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 25
§ 1 Zu sichernde Planung
Der Stadtrat hat am 27.10.2011 beschlossen, dass für das Gebiet
„Innenstadt I - Technikumplatz“ ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Zur Sicherung der Planung wird für das in § 2 bezeichnete Gebiet eine
Veränderungssperre erlassen.
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das im beiliegenden Lageplan
dargestellte Gebiet im Bereich Technikumplatz mit den Randbereichen an
Weitzelstraße, Tzschirnerstraße, Leisniger Straße und Bahnhofstraße.
09. November 2011
Sonstige Mitteilungen
Öffentliche Fraktionssitzung DIE LINKE und SPD
Fraktion
DIE LINKE
Termin
22. November
Uhrzeit
19.00 Uhr
SPD
21. November
18.30 Uhr
Ort
Fraktionssitzung
Geschäftsstelle Die LINKE,
Weberstraße 30
Gaststätte Moritzburg,
Rößgener Str. 50
§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffene Gebiet dürfen
Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.
1.) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
2.) erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von
Deutsches Rotes Kreuz,
Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht
Kreisverband
Döbeln-Hainichen e.V.
genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht
vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann Erste-Hilfe-Grundlehrgang für LKW-Fahrer, Ersthelfer in den
Betrieben und alle, die helfen möchten
von Abs. 1 eine Ausnahme zugelassen werden.
Der erste Teil des Lehrganges findet am 12.11.2011 und der zweite Teil am
19.11.2011 (jeweils von 8.00 bis 15.00 Uhr) im DRK Pflegeheim Hainichen,
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Ziegelstraße 25 b, und ebenfalls am 12. und 19.11.2011 zur gleichen Zeit
Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für Ihren Geltungsbereich der im DRK Ortsverein Frankenberg, August-Bebel-Straße 1a statt.
Bebauungsplan rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch nach Unkostenbeitrag 32 Euro bzw. für Azubis, Studenten und Arbeitslose 16
Euro oder für zukünftige Betriebshelfer Kostenübernahme von der
Ablauf von zwei Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet.
zuständigen Berufsgenossenschaft.
Hierzu Anmeldung erforderlich unter 037207/6890oder 03431/704548.
Hinweis
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Im Dezember 2011 wird vom DRK Döbeln-Hainichen ein Lehrgang für FühVermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und rerscheinbewerber (PKW/Moped) in „Lebensrettenden Sofortmaßnahdes § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche men“ am 03.12.2011 im DRK Ortsverein Frankenberg, August-Bebel-Str.
1a und am 17.12.2011 im DRK Schulungszentrum Hainichen, Feld-straße
bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
06 jeweils von 08.00 bis 15.00 Uhr durchgeführt. Unkostenbeitrag 18 Euro.
Hierzu bitte Personalausweis mitbringen. Rückfragen unter 037207-6890.
Mittweida, den 28.10.2011
Damm
Oberbürgermeister
Siegel
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
15 Vergabe der Wirtschaftslichkeitslücke zur Verbesserung der
Breitbandversorgung in den Ortsteilen der Stadt Mittweida
Vorlage: SR/2011/136/03
Beschluss:
Der Rat beschließt die Wirtschaftlichkeitslücke zur Verbesserung der
Breitbandversorgung für die Ortsteile:
• Falkenhain (Los 1), Frankenau (Los 2), Lauenhain (Los 4), Neudörfchen
(Los 5), Ringethal (Los 6)Tanneberg (Los 7), Thalheim (Los 8) und
Weißthal (Los 9) an die Firma:
Telekom Deutschland GmbH, Bonn in Höhe von 364.333,16 €
• und für den Ortsteil Zschöppichen (Los 10) an die Firma
CEMI Service GmbH, Chemnitz in Höhe von 13.119,04 €
zu vergeben und entsprechende Versorgungsverträge je Ortsteil mit den
Bietern abzuschließen.
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Damm
Oberbürgermeister
Einsatztermine des Freizeitmobils
"Freizeit-Franz" im November/Dezember
OT Frankenau, Feuerwehrgerätehaus
09.11.2011 und 14.12.2011, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittweida, Marktplatz
14.11.2011, 14:00 - 18:00 Uhr
OT Tanneberg, Feuerwehrgerätehaus
15.11.2011 und 13.12.2011, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittweida, Bernhard-Schmidt-Schule
22.11.2011, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittweida, Weihnachtsmarkt
02.12.2011, 12.00 - 18.00 Uhr
OT Ringethal, Kindergarten
06.12.2011, 14:00 - 18:00 Uhr
Änderungen vorbehalten!
Herbstfest in der DRK Kita „Auenzwerge“
Der Elternrat organisierte dieses Jahr wieder ein erlebnisreiches
Herbstfest unter dem Motto: „Zirkus“. Zur Eröffnung waren alle Gäste
rund um die Manege im Garten zu einen Zirkusauftritt der Schüler von
der B.-Schmidt-Schule und vom Hort „Sonnenschein“ eingeladen. Die
Gäste belohnten die Darbietungen der Künstler mit viel Applaus.
Außerdem konnten die Kinder auf Ponys reiten, balancieren,
jonglieren, zielwerfen und basteln. Die Tombola war ebenso ein
Höhepunkt, wie das beliebte Kinderschminken. Ein Dankeschön geht
an alle, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben.
Die kleinen Auenzwerge mit ihren Erzieherinnen
Mittweida, am 01.11.11
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 26
Vereinsnachrichten
09. November 2011
Zahngesundheit
des Tierschutzvereines Mittweida u. Umgebung e.V.
Seit seiner Gründung am 1.10.2009 kann der
Tierschutzverein Mittweida eine positive Bilanz
ziehen. Es wurden im Zeitraum 2009 - 2011 unter
anderem folgende Projekte aufgestellt und erfolgreich durchgeführt:
1. Kastration von wild lebenden Katzen bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt
130 Vierbeiner an der Zahl.
- Unterstützung von bedürftigen Tierhaltern bei der Kastration der
Freigänger sowie Futterhilfen.
- Vermittlungshilfe für Samtpfoten über unsere Internetseite.
- Bei Aufnahme eines Streuners Unterstützung mit Sachspenden.
2. Kuschelstunde in den Pflegeeinrichtungen, beinhaltet Tierbesuch mit
Hund, Katze, Hase, Schildkröte und Frettchen, dient der Motivation der
Senioren.
Anlässlich zum Thema Zahngesundheit am 25. September 2011 startete
die DRK-Kindertagesstätte „Auenzwerge“ in Mittweida ihr Projekt „Gesund
beginnt im Mund“. Das Projekt umfasste viele verschiedene Bereiche, um
das Thema Zähne so interessant und so anschaulich wie möglich für die
Kinder zu gestalten. Da gab es die Geschichte „Vom Jörg der Zahnweh
hatte“ und aus der heraus die Idee entstand, ein „Zahnwehmännlein“ zu
basteln. Weiterhin stand das Obstfrühstück auf der Tagesordnung und das
Wiederholen der richtigen Zahnputztechnik. Material wurde zusammengetragen, um zu veranschaulichen, was gesund für die Zähne ist oder was
man lieber nur in geringen Mengen genießen sollte. Die Kinder hatten viel
Spaß und waren mit großem Eifer dabei.
Den Abschluss der Projekttage bildete ein Malwettbewerb, dessen Bilder
im Haus heute noch zu sehen sind.
Die Erzieherinnen der Spatzengruppe
Ramona und Heike
3. Tiere sind kein Spielzeug, unter diesem Motto finden in den Grundschulen Infoveranstaltungen über Haustiere statt, natürlich unter
Mitwirkung von Mauzi, Schnuffel und Wuff.
Alle Projekte sind langfristig geplant und jederzeit ausbaufähig, doch
dafür brauchen wir Ihre Hilfe:
- bitte unterstützen Sie uns mit Geld- und Sachspenden,
- werden Sie aktives oder förderndes Mitglied in unserem Verein
- bieten Sie einem Tier eine Pflegestelle auf Zeit,
- informieren Sie uns über notleidende Tiere.
Ihr Tierschutzverein Mittweida
Vorstand
Kontakt:
E-Mail:
Tel.:
www.tierschutz-mittweida.de Konto: Sparkasse Mittelsachsen
[email protected] Kt.-Nr: 378 0000 120
0160 / 570 95 60
BLZ.: 870 520 00
„Unterwegs mit Walther Oehme“
Mittelsachsen TV startet Themenreihe
Das Team von Mittelsachsen TV, ihrem lokalen Fernsehsender für Mittweida, Rochlitz, Geringswalde und die umliegenden Gemeinden, entführt Sie
in einer mehrteiligen Themenreihe in die Welt in und um Mittweida. Begeben Sie sich mit den Augen von Naturliebhabern auf eine Reise ins herrliche
Zschopautal. Erster Sendetermin war der 28. Oktober mit dem Beitrag
„Mittweida - die grüne Oase“. Ein weiterer Beitrag folgt im November unter
dem Thema „Die Grubenbahn“. Die Idee zu diesem Groß-Projekt hatte Herr
Oehme bereits zur 800. Jahrfeier der Stadt Mittweida und zum Tag der
Sachsen 2009. Doch bislang konnte dies nicht realisiert werden. Mit Mittelsachsen TV hat Herr Oehme ein ortsansässiges Medium gefunden, das ihm
bei der Realisierung seiner Idee tatkräftig unterstützt hat. Im Anschluss an
die mehrteilige Reihe wird eine DVD zusammen gestellt, die dann bei Mittelsachsen TV zu erwerben ist.
Team von Mittelsachsen TV macht
1. Platz beim Leistungspreis der SLM
Deborah Janz und Sebastian Ittner heißen die glücklichen Gewinner beim
diesjährigen Leistungspreis der Sächsischen Landesanstalt für privaten
Rundfunk und neue Medien (SLM). Auf der Fernsehmesse in Leipzig
wurden sie am 17. Oktober für ihren Beitrag „Landärztemangel“ mit dem 1.
Preis in der Kategorie Themen-Preis ausgezeichnet. Der "Leistungspreis
Lokal-TV" - der im vergangenen Jahr erstmalig von der SLM für herausragende Leistungen im sächsischen lokalen Fernsehen vergeben wurde - teilt
sich in die drei Bereiche "Format", "Ereignis" und "Themen". Pro Quartal
können sich sächsische Regionalsender mit Beiträgen beteiligen. Auch in
diesem Jahr werden pro Quartal 15.000 Euro für die 3 Bereiche zur Verfügung gestellt. Der Preis soll Außergewöhnliches und Innovatives in den
Lokalredaktionen honorieren. Insbesondere Mut und Risikobereitschaft
auch neue Wege im Programm zu gehen, werden gewürdigt.
Die Kreishandwerkerschaft Mittelsachsen bietet in
Ihren Geschäftsstellen Mittweida und Freiberg ab
Herbst 2011 folgende Lehrgänge an:
Qualifizierung kaufmännischer Angestellter (in Teilzeit)
Dieser Lehrgang besteht aus 6 Modulen und kann unter bestimmten
Voraussetzungen gefördert werden. Die Dauer beträgt 360 UE - 18 Wochen
(Teilzeit). Sie erhalten nach Abschluss ein Zertifikat. Maßnahmeziel ist die
Förderung individueller Stärken für ein organisiertes, selbstbewusstes und
souveränes Auftreten im beruflichen Alltag.
Qualifizierung von Führungspersonal (in Teilzeit)
Dieser Lehrgang besteht aus mehreren Modulen und kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Dauer beträgt 314 UE - 16
Wochen (Teilzeit). Sie erhalten nach Abschluss ein Zertifikat. Ziel der
Maßnahme ist die Festigung und Sicherung der Existenz.
Vorbereitungslehrgang auf die Ausbildungseignungsprüfung
Die Dauer der Maßnahme beträgt 160 UE - 4 Wochen (Vollzeit), kann aber
auch in Teilzeit absolviert werden. Nach erfolgreicher Prüfung vor der HWK
erhalten Sie ein Prüfungszeugnis.
Orientierungsseminare für Existenzgründer
3-tägige Seminare finden in den Geschäftsstellen laufend statt. Termine auf
Anfrage.
Ihre Fragen zur Voraussetzungen, Terminen, Kosten etc. nehmen wir in der
GS Freiberg, Frau Hänel, Mühlweg 5, 09599 Freiberg oder telefonisch unter
03731-787421 entgegen.
Mittweida im Internet: www.mittweida.de
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 27
Am meisten schenkt, wer Freude schenkt.
Mutter Theresa
Weihnachten
im Schuhkarton 2011
Auch dieses Jahr möchten wir wieder alle
fleißigen Päckchenpacker und solche, die es
werden wollen, aufrufen, mitzumachen bei
der jährlichen Aktion „Weihnachten im
Schuhkarton“. Im letzten Jahr wurden in
Deutschland 511.009 Päckchen abgegeben.
Diese
wurden
vorwiegend
nach
Weißrußland, Georgien, Polen, Rumänien,
Moldawien, Kosovo, Bulgarien, Serbien,
Slowakei aber auch Haiti verteilt. Alle
Päckchen werden begleitet von Mitgliedern
des Vereins, damit sie auch dort ankommen,
wo sie hin sollen.
Beim Packen eines Schuhkartons (ca. 30 x 20 x 10 cm) sind einige
Regeln zu beachten: Beispiel für einen Schuhkarton:
Kleidung:
Süßes:
Mütze, Schal, Strümpfe, Pullover oder ein T-Shirt, Basecap
Nimm 2-Bonbons, Vollmilchschokolade, ungefüllte Lutscher,
Schokofiguren, Traubenzucker, Kaugummi
Spielzeug: kleines Auto oder Kran, Bagger, ein Ball, Puzzle, Püppchen,
Haarschmuck, Creme, kleine Kette o.ä. für Mädchen
Über ein Kuscheltier freut sich ein Kind jeden Alters
Schulzeug: Hefte, Blei- und Buntstifte, Zirkel, Füller, Lineal, Filzstifte,
Geodreieck usw.
Blutspenden - besonders vor Feiertagen wichtig
Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und es steht eine Reihe von
Feiertagen vor der Tür. In einigen Bereichen gibt es aber keine Ruhe und
Besinnung, zum Beispiel in den Unfallstationen der Krankenhäuser. Für
viele Verunfallte werden hier Blutkonserven benötigt. Deshalb denken Sie
bitte daran: während Sie in Ruhe feiern, kann ein Teil Ihres Blutes - schon
lange vorher gespendet - lebensrettend eingesetzt werden. Nach der
allgemein guten Resonanz auf die Aufrufe zur Blutspende konnte auch in
diesem Jahr wieder vielen kranken oder verletzten Menschen geholfen
werden. Im Namen dieser Patienten sagt der DRK-Blutspendedienst
herzlichen Dank. Das Rote Kreuz wünscht allen Blutspenderinnen und
Blutspendern eine schöne Weihnachtszeit und für 2012 alles Gute! Bitte
halten Sie uns auch weiterhin die Treue.
Die letzten Blutspendetermine dieses Jahr finden statt:
am Montag, 12.12.2011 von 15:00 - 19:00 Uhr
in der Grundschule „B. Schmidt“ in Mittweida, Lutherstr. 28
am Freitag, 16.12.2011 von 16:00 - 18:30 Uhr
in der Ev.-Luth. Kirche Frankenau, Schulberg 4
KISS- MITTELSACHSEN
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
Ansprechpartner:
Susanne Schumann
Stefan Kießlich
Öffnungszeiten:
Montag: 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Für Kinder im Alter von 2 - 4 Jahren sind Malhefte und Bundstifte gut
geeignet.
Kontakt:
Wenn Sie kein Päckchen packen können, freuen wir uns auch über Ihre
Spende. 6,00 Euro decken bereits die Transportkosten für einen
Schuhkarton. Ihre Schuhkartons können sie, wie gehabt, in folgenden
Sammelstellen abgeben:
Tel:
FAX:
KISS Mittelsachsen
09648 Mittweida
Zimmerstr. 14
03727/659100
03727/659003
E-Mail:
Homepage:
[email protected]
www.kiss-mittelsachsen.de
Brita Kern
Hintere Dorfstr. 16
09661 Rossau
OT Seifersbach
Tel. 03727/650950
Katrin Kohnert
Zum Zschopautal 84
09661 Rossau
OT Schönborn
03727/611536
Astrid Bauer
Damaschkestraße 7
09648 Mittweida
03727/611184
Bei uns gibt es auch die Aufkleber für die Päckchen.
Mädchen oder Junge 2 - 4 Jahre
Mädchen oder Junge 6 - 9 Jahre
Mädchen oder Junge 10 - 14 Jahre
Berufsberatung zu Ausbildungen im Gesundheitsund Sozialbereich beim DEB in Glauchau
Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk in der Auestraße 1/3 in
Glauchau bietet am Montag, 21. November 2011, eine Berufsberatung zu
Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich an. Von 09:00 bis 17:00
Uhr können sich alle Interessierten und Ausbildungssuchenden über die
Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflegehilfe und Heilerziehungspflege
informieren und sich beraten lassen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird
um telefonische Voranmeldung unter 03763 77961-0 gebeten. Wer sich
bereits für die Ausbildung in einem der drei Fachbereiche entschieden hat
und sich für den Ausbildungsbeginn 2012/2013 bewerben möchte, kann
seine Unterlagen gern zur Sprechstunde mitbringen.
Kontakt und weitere Informationen:
Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk in Sachsen e. V.
Staatlich anerkannte Berufsfachschule für Altenpflege
Staatlich genehmigte Berufsfachschule für Pflegehilfe
Staatlich anerkannte Fachschule für Heilerziehungspflege
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09. November 2011
Auestraße 1/3, 08371 Glauchau, Tel.: 03763 77961-0
E-Mail: [email protected]
Im Internet unter: www.clevere-zukunft.de oder www.deb.de
Die Weihnachts-Geschenk-Idee:
Winter-Ferien-Abenteuer für Kinder von 7 bis 12 Jahren
Sind Sie auf der Suche nach einem besonderen WeihnachtsGeschenk? Wir haben eine besondere Idee: Eine Reise ins
Winterferienlager!
Die Jugendherberge Frauenstein (Osterzgebirge), organisiert erlebnisreiche Winter-Ferien-Abenteuer für Kinder von 7-12 Jahren. Auf dem
abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Ski laufen (auch für
Anfänger), Nachtrodeln im Fackelschein, Reiten im Schnee, ein Ausflug mit Huskys, Biathlon, ein Ausflug ins Erlebnisbad, Bowling,
Winterlagerfeuer, Schneeballschlacht, Kino-Abend, Disco, Kreativangebote, Tischtennis, Spiel & Spaß und vieles mehr.
Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Mehrbettzimmern mit
Doppelstockbetten.
Gern stellen wir auch Geschenk-Gutscheine aus.
Termin:
12.02. - 18.02.2012
Infos & Anmeldungen:
0 37 31 - 21 56 89
www.ferien-abenteuer.de
Adresse des Ferienlagers:
Jugendherberge Frauenstein
Walkmühlenstraße 13
09623 Frauenstein
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 28
09. November 2011
25. November - Internationaler Tag
gegen Gewalt an Frauen
Wussten Sie, dass...
zwei von fünf Frauen in ihrem Leben sexuelle oder körperliche Gewalt erlebt
haben jede vierte Frau von ihrem Partner misshandelt wird Gewalt gegen
Frauen unabhängig von Bildung, Einkommen oder sozialem Status
ausgeübt wird (2004 hrsg. vom Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend). Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt
gegen Frauen am 25. November ist ein jährlich abgehaltener Gedenk- und
Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form
gegenüber Frauen. Neben Themen wie: Zwangsprostitution, Sexueller
Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung, Beschneidung von Frauen,
Zwangsheirat, weibliche Armut etc. ist Häusliche Gewalt ebenso ein
Thema, welches die Allgemeinheit auf Missstände aufmerksam sowie
Betroffenen Mut machen will, sich Hilfe zu holen.
Frauenschutzhaus Freiberg - Individuell unterstützt und begleitet
Diese Einrichtung ist eine vorübergehende, anonyme und geschützte
Unterkunft für Frauen, die Gewalt in der Familie oder in der Partnerschaft
erlitten haben und sich und ihre Kinder in Sicherheit bringen wollen. Sie
können hier zu ihrer bisherigen Lebenssituation eine räumliche und
gefühlsmäßige Distanz gewinnen. Das ist die Voraussetzung, um in Ruhe,
über sich, ihre Situation und ihre Zukunft nachdenken zu können und ohne
Druck und Beeinflussung weitergehende Entscheidungen treffen zu
können. Dabei werden sie individuell unterstützt und begleitet. Durch den
Kontakt mit anderen Frauen, die einen ähnlichen Erfahrungshintergrund
haben, entsteht eine Solidargemeinschaft. Auch dies kann dazu beitragen,
die Isolation zu durchbrechen und selbstbestimmte Lebensentwürfe zu
entwickeln. Der erste Kontakt zum Frauenschutzhaus erfolgt telefonisch
unter der Rufnummer 03731 - 22561. In einem Telefonat, vorzugsweise
direkt mit der betroffenen Frau, werden erste Hilfsangebote benannt. Auf
Wunsch wird ein Termin für ein persönliches Gespräch an einem neutralen
Ort vereinbart. Durch die Sicherstellung eines telefonischen
Bereitschaftsdienstes ist es rund um die Uhr möglich, Kontakt
aufzunehmen. Entscheidet sich eine betroffene Frau, allein oder mit ihren
Kindern vorübergehend im Frauenschutzhaus Schutz zu suchen, stehen
folgende Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung:
•
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•
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•
•
•
Informationen bezüglich Trennung, Scheidung, Sorgerecht,
Aufenthaltsrecht, Gewaltschutzgesetz
Unterstützung in der aktuellen Situation
Gesprächsangebote zur Verarbeitung der Gewalterfahrungen
Erarbeitung von Zukunftsperspektiven
Beratung in persönlichen Lebensfragen, in Fragen zur Erziehung
Hilfen bei der Alltagsbewältigung, Unterstützung beim Aufbau sozialer
Kontakte
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Unterstützung bei der Wohnungssuche
Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Hilfen für Umzug
Arbeit mit und für die Kinder
auf Wunsch nachgehende Beratung nach Verlassen des Hauses
Die im Frauenschutzhaus Freiberg lebenden Frauen wirtschaften eigenständig, organisieren ihren Alltag selbst und entscheiden, welche der
angebotenen Hilfen sie annehmen möchten. Hausinterne Angebote sowohl
für Frauen als auch für Kinder unterstützen sie, die (mit)erlebte Gewalt zu
bewältigen.
Da häusliche Gewalt kein Privatproblem ist und alle angeht, beteiligt sich
das Frauenschutzhaus Freiberg an der bundesweiten Fahnenaktion der
Frauenrechtsorganisation TERRE DE FEMMES und hisst am 25. November
2011 um 10.00 Uhr am Rathaus in Mittweida die Fahne: „Frei leben - ohne
Gewalt“.
Im Anschluss besteht in der Zeit von 11.00 - 14.00 Uhr im Rathaus I,
Zimmer 302 die Möglichkeit, sich zum Thema Häusliche Gewalt und die
Angebote des Frauenschutzhauses Freiberg zu informieren.
Kontakt:
Tel./Fax:
E-Mail:
03731 - 22561
[email protected]
Einrichtung:
Träger:
Frauenschutzhaus Freiberg
Esther-von-Kirchbach e.V. Freiberg
Dieser Träger arbeitet gemeinnützig.
Müllerhof 09648 Mittweida, Auensteig 37,
Tel. 03727-998833, Fax 979708
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 9.00 - 16.00 Uhr, Fr. 9.00 - 12.00 Uhr
Kurse siehe Kursplan im Internet unter:
www. muellerhof-mittweida.de
EMMA-Mutter-Kind-Kreise:
Mo. - Do. 9.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr
Bitte beachten Sie auch die Öffnungszeiten der Nähstube
Jeden Di./Mi./Do.: 9.00 - 15.00 Uhr, Tel. Nähstube: 03727 / 9799565
Wir sind Akzeptanzstelle von Zschopautalern!
Ausstellung im Müllerhof-Stall Oktober - Dezember: Der Mal- und Grafikzirkel Mittweida stellt vor: Gisela Schäfer, Aquarelle: Landschaften/
Stillleben
NOVEMBER
Radierung - Drucken im Atelier - Freies Thema,
Di. (08.11.)/15.11./22.11; 18.00 - 20.00 Uhr
Die Druckpresse steht allen zur Verfügung, die ihre Radierungen drucken
möchten, oder die gerne fachkundige Anleitung in Anspruch nehmen, um
ihre Motive auf die Platte zu bringen. Bitte im Müllerhof jeweils 3 Tage
vorher anmelden! Kursleitung: Reinhold Benske, Tel.: 03727 / 9799562 ,
Unkostenbeitrag: 2,00 €/Std. + Material
Tanzseminar mit Arakana Eikmeier, 11./12.11.11
- nähere Info unter 03727/9799562
Wir gestalten unsere eigenen Adventskränze,
Sa. 26.11.11, 10.00 - 17.00 Uhr
Unter fachlicher Anleitung binden Sie einen Adventskranz mit individueller
Dekoration. Unkostenbeitrag: 3,00 € zzgl. Material, Kontakt: Kornelia
Junghanns, Anmeldung bitte bis: 24.11.11
Die Sprache der Organe, Mo. 28.11.11, 19.00 Uhr
Psychische Belastungen spiegeln sich oft in körperlichen Beschwerden
wieder. Der Körper bringt seelische Konflikte über Störungen in bestimmten
Organen zum Ausdruck. Welche Botschaften mit welchen Organen in
Verbindung stehen, erfahren Sie in diesem Vortrag. Referentin: Silke
Renner, Heilpraktikerin/Dipl.-Sportlehrerin, Eintritt: 3,- €,
Anmeldung erbeten.
DEZEMBER
Wir feiern Advent, 06.12.2011, Beginn: 17.00 Uhr
Bei Kaffee und Kuchen wollen wir die weihnachtliche Stimmung im
Dezember genießen und uns einen adventlichen Nachmittag gönnen. Alle,
die gerne im Müllerhof zu Gast sind, uns unterstützen oder als KursTeilnehmer das Ambiente des Hauses genießen sind uns herzlich
willkommen! Auftritt des Mittweidaer Chors vielStimmig gegen 18.30 Uhr.
Sie sind herzlich eingeladen! Bitte anmelden!
Hoffnung-Nadeshda e.V.
Außenstelle „Atlantis“
Neustadt 11, 09648 Mittweida
Wir bieten:
Unterstützung und Beratung,
für Spätaussiedler und Migranten,
Hilfe in verschiedenen Lebenslagen.
Wir begleiten Sie gern bei Behördengängen,
Arztbesuchen und Elterngesprächen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 9.00 bis 15.00 Uhr
Tel.: 03727/6278524
Mob.: 01737526013
Ansprechpartner: Frau Boost
Wir sprechen Russisch und Deutsch
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Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 29
09. November 2011
Donnerstag
24.11.
Freitag
25.11.
Sonntag
27.11.
Dienstag
29.11.
Donnerstag
01.12.
Samstag
Sonntag
Montag
Dienstag
Donnerstag
03.12.
04.12.
05.12.
06.12.
08.12.
Sonntag
11.12.
10:00 Uhr
14:30 Uhr
09:00 Uhr
19:00 Uhr
10:00 Uhr
14:30 Uhr
19:30 Uhr
17:00 Uhr
10:00 Uhr
16:30 Uhr
14:00 Uhr
09:30 Uhr
14:00 Uhr
19:30 Uhr
08:30 Uhr
Dienstag
Mittwoch
13.12.
14.12.
10:00 Uhr
17:00 Uhr
19:00 Uhr
16:30 Uhr
Donnerstag
15.12.
Samstag
17.12.
Kosten sparen, ohne zu frieren
Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen hilft Heizkosten sparen
Pünktlich zur Heizsaison steigen die Preise für Öl und Gas. Dem können
Verbraucher auch ohne Verlust an Wohnkomfort begegnen. „Am wirkungsvollsten ist es natürlich, die Heizung herunter zu drehen, denn jedes Grad
weniger spart sechs Prozent Heizenergie“, informiert Juliane Dorn, Energieprojektkoordinatorin der Verbraucherzentrale Sachsen. „Allerdings“, fügt
Dorn an, „sollte nicht auf Teufel komm raus an Heizenergie gespart werden,
denn bei kalten Wänden kommt der Schimmel ins Spiel. Wer aber clever
heizt und lüftet, sorgt für angenehme Raumluft, beugt Schimmel vor und
spart Heizenergie“.
Eine kleine Auswahl an Tipps:
Heizkörper frei räumen: Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Verkleidungen abdecken, nicht mit Möbeln zustellen. Die warme Luft kann sonst nicht
zirkulieren, der Thermostat funktioniert nicht richtig.
Zeitschaltuhren nutzen: Beim Schlafen oder während man auf Arbeit ist,
müssen die Wohnräume nicht voll beheizt werden. Der Zeitschalter der
Heizungsanlage oder programmierbare Thermostatventile sorgen dafür,
dass es trotzdem gemütlich ist, wenn man aufsteht oder nach Hause
kommt.
Nicht voll aufdrehen: Das Thermostatventil sollte genau auf die
gewünschte Temperatur eingestellt sein. So wird der Raum angenehm
warm, aber nicht überheizt. Übrigens: Es wird auch nicht schneller warm,
wenn man eine zu hohe Endtemperatur wählt.
Richtig lüften: Die täglich entstehende Feuchtigkeit muss raus: Regelmäßiges Lüften ist wichtig, um Schimmelbefall in den Wohnräumen zu
verhindern. Der Heizkörper sollte beim Öffnen der Fenster abgedreht sein,
sonst heizt er wegen der einströmenden kalten Luft besonders stark - und
zwar direkt nach draußen. Dabei gilt, sperrangelweit ist am besten. Gekippte Fenster sind jedoch besser, als gar nicht zu lüften. Fenster schließen
nicht vergessen.
Türen zu kühleren Zimmern sollten immer geschlossen sein.
Bei Fragen zum richtigen Heizen und Lüften und zu weiteren, auch
baulichen Fragen der Energieeffizienz und des Energiesparens hilft
die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderte Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen
einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten
vor Ort, den Zugang zur Online-Beratung sowie Informationsmaterial gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Termine und Beratung erhalten Verbraucher unter 018 - 809 802
400 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende
Preise für Mobilfunkteilnehmer).
Kirchennachrichten
Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Mittweida
Hainichener Straße 14, www.kirchgemeinde-mittweida.de
Donnerstag
10.11.
Freitag
Samstag
Sonntag
11.11.
12.11.
13.11.
Mittwoch
16.11.
Donnerstag
17.11.
Sonntag
20.11.
09:30 Uhr
14:00 Uhr
19:00 Uhr
09:30 Uhr
10:00 Uhr
16:00 Uhr
10:00 Uhr
14:00 Uhr
19:00 Uhr
08:30 Uhr
10:00 Uhr
C
M
Y
K
Dienstag
22.11.
13:30 Uhr
18:30 Uhr
19:30 Uhr
Orgelverein
Kirchenvorstand RT
10:00 Uhr
14:00 Uhr
14:30 Uhr
17:00 Uhr
Andacht VOSI-Heim
Andacht Kurzzeitpflege
Kirchenreinigung MW
Gemeinden stellen sich vor
Adventgemeinde, Freiberger Str.
Familien-Gottesdienst in Mittweida
Familien-Gottesdienst in Ringethal
Besuchsdienst
Bibelstunde MW
Andacht DRK-Heim
Missionskreis Mittweida
Gesprächskreis 20+
Gottesdienst im Kerzenschein in RT
Gottesdienst Mittweida
Vorschulkinderkreis
Frauendienst Lauenhain Schöne
Andacht AWO-Heim
Gemeindenachmittag in Mittweida
Gemeindeabend in Zschöppichen
Gottesdienst in Ringethal
Gottesdienst Mittweida
Adventskonzert in MW
Frauentreff
Adventsfeier für Ehrenamtliche und
Mitarbeiter Ringethal
Bibelstunde DRK-Heim
Gemeindenachmittag in Ringethal
Kirchenreinigung MW
Orgelmusik im Kerzenschein in MW
Röm.-Kath. Pfarramt St. Laurentius
Damaschkestraße 1
[email protected]
09.11.
10.11.
11.11.
12.11.
13.11.
16.11.
17.11.
20.11.
22.11.
23.11.
24.11.
25.11.
26.11.
27.11.
29.11.
01.12.
02.12.
03.12.
Andacht AWO-Heim
Gemeindenachmittag in Mittweida
Martinstag
Ringethaler Filmabend
Kirchweih-Gottesdienst in Ringethal
Gottesdienst in MW
Ökum. Gottesdienst in der
Kath. Kirche
Bibelstunde DRK-Heim
Gemeindenachmittag in Ringethal
Junge Gemeinde RT
Gottesdienst in Ringethal
Gottesdienst in Mittweida
Bläsermusik
Neuer Friedhof Mittweida
09:30 Uhr
09:30 Uhr
14:30 Uhr
19:30 Uhr
06.12.
07.12.
08.12.
10.12.
11.12.
13.12.
Kleinkindstunde ab 7.30 Uhr
Pfarrjungend 18.00 Uhr in Hainichen
St. Martinsfeier 17.30 Uhr
Firmvorbereitung 9.00 Uhr, 15.30 Uhr Hl. Messe in Geringswalde
Heilige Messe 10.00 Uhr
Buß- und Bettag, ökonomischer Gottesdienst 16.00 Uhr
in Kath. Kirche
Pfarrjugend 18.00 Uhr in Hainichen
Heilige Messe 10.00 Uhr
Heilige Messe 8.00 Uhr, anschl. Seniorenvormittag
Bibelkreis (gemeinsam) 19.00 Uhr in Mittweida
Kleinkindstunde ab 7.30 Uhr, 17.30 Uhr Firmvorbereitung
Pfarrgemeinderatssitzung 17.30 Uhr in Hainichen
Pfarrjugend 18.00 Uhr in Hainichen
Zusammenkunft bei der Gemeinschaft der
Siebenten-Tags-Adventisten in Mittweida zur Veranstaltung
„Gemeinde stellt sich vor“, 19.30 Uhr
Heilige Messe 15.30 Uhr in Geringswalde
Heilige Messe 10.00 Uhr
Roratemesse im Advent 6.00 Uhr, anschl. gemeinsames Frühstück
Pfarrjugend 18.00 Uhr in Hainichen
Wechselburger Jugendvesper
Religiöser Kindertag der Schüler ab 9.00 Uhr,
Wechselburger Samstag ab 10.00 Uhr in Wechselburg,
Vorabendmesse 18.00 Uhr
Roratemesse im Advent 6.00 Uhr mit anschl. Frühstück
Kleinkindstunde ab 7.30 Uhr
Pfarrjugend 18.00 in Hainichen, Seelsorgerat 19.00 Uhr
Heilige Messe 15.30 in Geringswalde
Heilige Messe 10.00 Uhr
Roratemesse im Advent 6.00 Uhr mit anschl. Frühstück
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Gemeindezentrum Mittweida
Thomas-Mann-Straße 2 a
Tel.: 03727/92550, e-mail: [email protected]
Veranstaltungen: Sonntag
09.00 Uhr Priesterschaftsversammlung und Frauenhilfsvereinigung
10.00 Uhr Sonntagsschule
10.50 Uhr Abendmahls- und Predigtgottesdienst
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 30
09. November 2011
Evangelische Freikirche Mittweida
Adventgemeinde Mittweida
Tzschirnerplatz 9a, Web-Adresse: www.efg-mittweida.de
Freiberger Str. 15, 09648 Mittweida, Tel: 03727-613570
Pastor: Thomas Groß (für alle Anfragen)
Sonntag
13., 20. und 27. November,
11. Dezember
09.30 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde
4. Dezember
10.00 Uhr Gottesdienst zum CVJM-Jubiläum
in der Bürkelhalle
Bußtag, 16. November
16.00 Uhr
Ökumenischer Gottesdienst in der Kath. Kirche
Montag/Dienstag/Mittwoch/Donnerstag
Bibelgespräch in Kleingruppen
Seniorennachmittag
14. November,
15.00 Uhr
12. Dezember
Frauen im Gespräch
30. November
Ausfahrt nach Seiffen
14. Dezember
19.30 Uhr Adventsabend
CVJM-Jugendkeller CROSSROADS
Mittwoch/Donnerstag 15 - 19 Uhr
Freitag/Sonnabend 17 - 22 Uhr
jeden Dienstag
16.00 Uhr Jungschar für alle Kinder ab 10 Jahren
Teenie-Kreis
jeden Montag
Gottesdienst: Samstag, 09.30 Uhr, 10.30 Predigt
Jugendstunde: alle 3 Wochen samstags (nach Absprache)
Pfadfindertreff: alle 2 Wochen sonntags, 09.30 Uhr
Seniorentreff: jeden zweiten Dienstag im Monat, 14.30 Uhr
Kinderstunde: jeden Mittwoch, 16 Uhr
Gebetskreis: jeden zweiten Sonntag, 19 - 20 Uhr
Themenabende in der Adventgemeinde Mittweida, Freiberger Str. 15
Vom 8.Oktober bis zum 3.Dezember lädt die Adventgemeinde Mittweida
herzlich zu 17 Abenden ein, die zu Lebensfragen der heutigen Zeit Stellung
nehmen. Die Abende werden über den TV-Kanal „Hope Channel“ ausgestrahlt. In mehreren Hauskreisen und auch in der Adventgemeinde in Mittweida wird immer mittwochs und samstags im Rhythmus von 19.30 bis ca
21.00 Uhr der Glaube an Gott einfach, praktisch und lebensnah vermittelt.
An jedem Abend wird es eine kleine Diskussionsrunde geben und zudem
einen passenden Filmclip, dessen Teile zusammengesetzt dann nach
Ablauf der Themenreihe Anfang 2012 sogar in die deutschen Kinos
kommen soll. Der Film wurde in Amerika mit professionellen Schauspielern
gedreht und trägt den Namen: „Mein letzter Tag ohne dich“.
Da es sich für persönliche Gespräche besser macht, in kleiner Runde zu
sitzen, als in einer großen Kirche, wurde diesmal verstärkt auf Hauskreise
als Veranstaltungsort gesetzt. Die Orte können Sie erfragen unter der Telefonnummer von Pastor Thomas Groß: 03727-613570.
15.45 Uhr
glauben.einfach.
Freitag 25. November
19.30 Uhr Die Adventgemeinde stellt sich vor
Freiberger Straße 15
Sonnabend 3. Dezember
18.00 Uhr Konzert zum CVJM-Jubiläum
Bürkelhalle mit der Gruppe VOICEPOINT
Eintritt frei!
Landeskirchliche Gemeinschaft Mittweida-Lutherhaus
Lauenhainer Straße 3a/Auensteig 5
Web-Adresse: www.lutherhaus.org
Mittwoch, 09.11.
Sonntag, 13.11.
19.30 Uhr
17.00 Uhr
Dienstag, 15.11.
Mittwoch, 16.11.
Sonntag, 20.11.
19.00 Uhr
16.00 Uhr
17.00 Uhr
Dienstag, 22.11.
Mittwoch, 23.11
Sonntag, 27.11.
19.00 Uhr
19.30 Uhr
17.00 Uhr
Dienstag, 29.11.
Mittwoch, 30.11.
Sonntag, 04.12.
19.00 Uhr
19.30 Uhr
17.00 Uhr
Dienstag, 06.12.
Mittwoch, 07.12.
Sonntag, 11.12.
19.00 Uhr
19.30 Uhr
17.00 Uhr
Dienstag, 13.12.
Mittwoch, 14.12.
Sonntag, 18.12.
19.00 Uhr
19.30 Uhr
15.00 Uhr
Bibelgespräch
Evangeliumsverkündigung
mit Kinderstunde
EC-Jugendkreis
Buß- und Bettag, Kath. Kirche
Evangeliumsverkündigung
mit Kinderstunde
EC-Jugendkreis
Bibelgespräch mit Abendmahl
Evangeliumsverkündigung
mit Kinderstunde
EC-Jugendkreis
Mitgliederversammlung
Evangeliumsverkündigung
mit Kinderstunde
EC-Jugendkreis
Bibelgespräch
Evangeliumsverkündigung
mit Kinderstunde
EC-Jugendkreis
Bibelgespräch
Familienweihnachtsfeier
Evangelische und Katholische Studentengemeinde
Kirchplatz 3 (gegenüber der Stadtkirche)
Thomas Alberti, Tel.-Nr.: 03724-3357
Web-Adresse: www.htwm@de/msg, e-mail: [email protected]
Satelliten- Evangelisation vom 08.Oktober bis 03. Dezember 2011
jeweils mittwochs und samstags 19.30 - 21.00 Uhr
mittwochs im Hauskreis, samstags in der Kapelle Freiberger Str.15
08. Okt.
12. Okt.
15. Okt.
19. Okt.
22. Okt.
26. Okt.
29. Okt.
02. Nov.
05. Nov.
09. Nov.
12. Nov.
16. Nov.
19. Nov.
23. Nov.
26. Nov.
30. Nov.
03. Dez.
Leben in der Krise
Selbstständig. Unabhängig. Frei.
Wird schon! Oder?
Wenn es weh tut
Vielleicht? Vielleicht! Vielleicht.
Beten - Bestellung an das Universum?
Heilige Zeit
Der Anfang
Liebe, Sex und Sehnsucht
Wenn mein Ende kommt
Leben in zwei Welten
Das glaube ich
Die letzte Freiheit
Barmherzigkeit für alle
Das hat keiner verdient
Goldene Momente
Vom Ankommen
Jehovas Zeugen Mittweida
Altmittweida, Dorfstraße 67
e-mail: [email protected]
Jeden Freitag, 19.00 - 20.45 Uhr
Bibelstudium (Apostelgeschichte), Schulkurs, Ansprachen und Tischgespräche
Jeden Sonntag, 09.30 - 11.15 Uhr
Biblischer Vortrag, anschließend Bibel- und Wachturmstudium
Unsere Zusammenkünfte sind öffentlich, interessierte Personen sind jederzeit
willkommen.
13.11.
20.11.
27.11.
04.12.
11.12.
18.12.
Was für einen Namen machst du dir bei Gott?
Ist die Stunde des Gerichts für Babylon gekommen?
Was die nahe Zukunft bringt
Das wahre Harmagedon - Warum und wann?
Wie können Jugendliche die heutige Krisensituation meistern?
Gott verherrlichen mit allem, was wir haben
C
M
Y
K
Seite 31
Bereitschaftsdienste
Apotheken-Notdienste
C
M
Y
K
Mi 09.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16;
037206/2222
Do 10.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16;
037206/2222
Fr 11.11.11 Hainichen
Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25;
037207/5 05 00
Sa 12.11.11 Mittweida
Hirsch-Apotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 51;
03727/9 45 10
So 13.11.11 Mittweida
Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57;
03727/9 29 58 zusätzlich Leo-Apotheke; 09669
Frankenberg; Max-Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und
Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25;
037207/5 05 00
Mo 14.11.11 Hainichen
Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4;
037207/652 444
Di 15.11.11 Mittweida
Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12;
03727/96 99 600
Mi 16.11.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2;
037206/3306 zusätzlich Merkur-Apotheke; 09648
Mittweida; Lauenhainer Str. 57; 03727/9 29 58 und
Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4;
037207/6 88 10
Do 17.11.11 Mittweida
Sonnen-Apotheke; 09648 Mittweida; Schumannstr. 5;
03727/64 98 67
Fr 18.11.11 Hainichen
Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4;
037207/6 88 10
Sa 19.11.11 Mittweida
Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648 Mittweida; Markt 24;
03727/2374
So 20.11.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2;
037206/3306 zusätzlich Rosenapotheke; 09648 Mittweida;
Hainichener Str. 12; 03727/96 99 600 und LutherApotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4; 037207/652 444
Mo 21.11.11 Mittweida
Hirsch-Apotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 51;
03727/9 45 10
Di 22.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16;
037206/2222
Mi 23.11.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16;
037206/2222
Do 24.11.11 Hainichen
Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25;
037207/5 05 00
Fr 25.11.11 Mittweida
Ratsapotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 4;
03727/61 20 35
Sa 26.11.11 Mittweida
Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57;
03727/9 29 58
So 27.11.11 Hainichen
Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4;
037207/652 444 zusätzlich Leo-Apotheke; 09669 Frankenberg; Max-Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und
Ratsapotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 4;
03727/61 20 35
Mo 28.11.11 Mittweida
Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12;
03727/96 99 600
Di 29.11.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2;
037206/3306
Mi 30.11.11 Mittweida
Sonnen-Apotheke; 09648 Mittweida; Schumannstr. 5;
03727/64 98 67
Do 01.12.11 Hainichen
Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4;
037207/6 88 10
Fr 02.12.11 Mittweida
Stadt- u. Löwen-Apotheke; 09648 Mittweida; Markt 24;
03727/2374
Sa 03.12.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2;
037206/3306
So 04.12.11 Mittweida
Hirsch-Apotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 51;
03727/9 45 10 zusätzlich Sonnen-Apotheke; 09669
Frankenberg; Gutenbergstr. 70; 037206/47 0 51 und RosenApotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25; 037207/5 05 00
Mo 05.12.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16;
037206/2222
Di 06.12.11 Frankenberg Löwen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Markt 16;
037206/2222
Mi 07.12.11 Hainichen
Rosen-Apotheke; 09661 Hainichen; Ziegelstr. 25;
037207/5 05 00
Do 08.12.11 Mittweida
Ratsapotheke; 09648 Mittweida; Rochlitzer Str. 4;
09. November 2011
03727/61 20 35
Merkur-Apotheke; 09648 Mittweida; Lauenhainer Str. 57;
03727/9 29 58
Sa 10.12.11 Hainichen
Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4;
037207/652 444
So 11.12.11 Mittweida
Rosenapotheke; 09648 Mittweida; Hainichener Str. 12;
03727/96 99 600 zusätzlich Leo-Apotheke; 09669
Frankenberg; Max-Kästner-Str. 32; 037206/88 71 83 und
Luther-Apotheke; 09661 Hainichen; Lutherplatz 4;
037207/652 444
Mo 12.12.11 Frankenberg Katharinen-Apotheke; 09669 Frankenberg; Baderberg 2;
037206/3306
Di 13.12.11 Mittweida
Sonnen-Apotheke; 09648 Mittweida; Schumannstr. 5;
03727/64 98 67
Mi 14.12.11 Hainichen
Apotheke am Bahnhof; 09661 Hainichen; Bahnhofsplatz 4;
037207/6 88 10
Fr 09.12.11 Mittweida
Notdienst für Hainichen, Frankenberg und Mittweida Mo. bis Fr. von 18.00 bis 08.00 Uhr
des folgenden Tages und Samstag von 12.00 bis 08.00 Uhr des folgenden Sonntags sowie
Sonntag von 08.00 bis 08.00 Uhr des folgenden Montags. Sonn- und Feiertagsdienst in
Mittweida von 10.00 bis 12.00 Uhr, in Frankenberg von 10.00 bis 12.00 Uhr und in Hainichen von 10.30 bis 11.30 Uhr. Adressen und Telefonnummer s. Hauptdienst.
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Tel.: 03727/601156 • Mobil 0172/9585879
http://www.Bestattungen-Conrad.de
Ständige Bereitschaft Tag und Nacht
Mittweidaer Stadtnachrichten
Seite 32
09. November 2011
Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Allgemeinärztliche Bereitschaftsdienst im Raum Mittweida ist unter
der Telefonnummer: 03727-19292 erreichbar.
Einsatzzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, 10.00 bis 7.00 Uhr
Mittwoch, Freitag,
14.00 bis 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag
07.00 bis 7.00 Uhr
Wochenenddienste Zahnärzte
12.11. - 13.11.
16.11.
19.11. - 20.11.
26.11. - 27.11.
03.12. - 04.12.
10.12. - 11.12.
Dr. C. Urban, R.-Koch-Str. 6, Kriebethal, Tel.: 034327-92259
DST G. Peters, Schumannstraße 5, Mittweida, Tel: 2675
DST Ch. Neubert, Bahnhofstraße 2, Mittweida, Tel.: 92714
DST B. Benedix, Weberstr. 15, Mittweida, Tel.: 311
Dr. M. Kaden, Weberstr. 13, Mittweida, Tel.: 92521
DST G. Peters, Schumannstraße 5, Mittweida, Tel: 2675
Der Notdienst findet in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr statt.
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich der
Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Mittweida
Der Tierärztlicher Bereitschaftsdienst im Bereich Mittweida ist täglich unter
der Tel.-Nr. 03727/94260 zu erreichen. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten erfolgt eine automatische Weiterleitung an den diensthabenden Tierarzt.
Notrufnummern
Rettungsdienst/Erste Hilfe/Feuerwehr: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112
Rettungsleitstelle Freiberg: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731/19222
FFW-Gerätehaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-997274
Polizei: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110
Polizeirevier Mittweida: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-9800
Ärztebereitschaft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-19292
Kreiskrankenhaus: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03727-990
Stromstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0800235070
Gasstörungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0371-451444
Wasser/Abwasserstörungsdienst: . . . . . . . . . . . . . . . . . 0151-12644995
ATG
AMIRA TREUHANDGESELLSCHAFT CHEMNITZ MBH
STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
09648 Mittweida, Poststraße 31
Tel.: 03727/9464-0, Fax: 03727/9464-17
Tätigkeitsschwerpunkte:
• Existenzgründungs- und Existenzsicherungsberatung
• Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten
• laufende Buchführung/Lohnrechnung
• Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
HGW
Haus- und Grundstücksverwaltung
Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Sachsen e. V.
Büro: Hauptstr. 91, OT Markersdorf, 09236 Claußnitz, Tel./Fax (037202) 2355
Bürozeiten: dienstags 15.00–18.00 Uhr und donnerstags 9.00–11.00 Uhr
E-Mail: [email protected] • Internet: www.hausverwaltung-wandel.de
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04.12.11 „Adventskonzert“ am Fichtelberg mit Silke & Dirk Spielberg u.a. (inkl. Mittagsbüffet)
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26.02.12 Eisrevue – Holiday on Ice in Dresden „Festival“ (Beginn: 14.00 Uhr)
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