Stadt Wörth ad Donau Niederschrift
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Stadt Wörth ad Donau Niederschrift
Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates vom 12.06.2014 Ort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 19.30 Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Anton Rothfischer Anwesend: Dr. Thomas Blechschmidt, Christian Kaiser, Johann Festner, Andrea von Lieven, Ekkehard Hollschwandner, Hildegard Schindler, Richard Schönberger, Josef Heitzer, Johannes Weig, Reinhard Diener Entschuldigt: Schütz Josef, Dr. Rudolf Apfelbeck, Beate Ostermeier, Josef Stadler, Harald Dietlmeier, Gerhard Schmautz Unentschuldigt: -- Schriftführer Markus Götz Sonstige Verhandlungsteilnehmer: -- Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 05.06.2014 ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 05.06.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 9 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen: Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss Öffentlicher Sitzungsteil Mit der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung vom 22.05.2014 besteht Einverständnis. 1 Gewerbepark Wörth-Wiesent - Widmung der Straßen als Ortsstraßen Die neu gebauten Straßen im Gewerbegebiet Wörth-Wiesent wurden mit Beschluss vom 29.12.2011 und 23.10.2012 vom Zweckverband Gewerbegebiet als Ortsstraßen für den Verkehr gewidmet. Es hat sich nun folgender neuer Sachverhalt ergeben: Die bestehende Widmung wurde daher mit Bekanntmachung vom 21.05.2014 durch den Zweckverband aufgehoben. Die Straßen im „Gewerbegebiet Wörth-Wiesent“ werden als Ortsstraßen wie folgt gewidmet: a) Gewerbepark A Anfangspunkt Fl.Nr. 133 – Gem. Kiefenholz Endpunkt Fl.Nr. 140/1 – Gem. Kiefenholz Länge: 0,390 km Die Straße umfasst die Fl.Nrn. 137/1, 138/2, 139/4 und 140/8 – Gem. Kiefenholz Die Straßenbaulast obliegt auf der gesamten Länge dem Zweckverband Gewerbegebiet Wörth-Wiesent. 2 Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss b) Gewerbepark B Anfangspunkt Fl.Nr. 137/1 – gem. Kiefenholz Endpunkt Nordostecke Fl.Nr. 136/3 – Gem. Kiefenholz Länge: 0,323 km Die Straße umfasst die Fl.Nrn. 134/2, 135/2 und 136/2 – Gem. Kiefenholz Die Straßenbaulast obliegt auf der gesamten Länge dem Zweckverband Gewerbegebiet Wörth-Wiesent. Beschluss: Die beiden Straßen Gewerbepark A und Gewerbepark B werden, wie vorstehend beschrieben, als Ortsstraßen gewidmet. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 2 Stimmen Bauleitplanung im Bereich Donaustraße/ Bahnhofstraße/ Regensburger Straße Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan für ein „Sondergebiet Einkaufsmarkt Donaustraße“/ Einfacher Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ - Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses und Erlass einer Veränderungssperre Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 12.01.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Donaustraße, Regensburger Straße, Bahnhofsstraße und BAB 3 beschlossen. In seinem Beschluss vom 14.11.2013 wurde festgelegt, das einheitliche Bauleitplanverfahren in zwei Verfahren aufzuteilen. Aufgrund des Antrags eines Investors soll für einen Teilbereich ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Ausweisung eines Sondergebiets betrieben werden. Für die übrigen Flächen soll ein Verfahren zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans (Bebauungsplan „Alter Bahnhof“) durchgeführt werden. Der Stadtrat beschließt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ zu konkretisieren. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung des beigefügten Bebauungsplanentwurfs. Der Umgriff des Bebauungsplans wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung geändert. Die Stadt beabsichtigt, das Plangebiet städtebaulich zu ordnen. Hierzu sollen im südlichen Bereich entsprechend der dort bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet und im nordöstlichen Bereich ein Mischgebiet festgesetzt werden. 3 Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss Auf der nordwestlichen Fläche soll eine Gemeinbedarfsfläche für Öffentliche Verwaltung / Polizei vorgesehen werden. Für das Mischgebiet und das Gewerbegebiet sind darüber hinaus durch geeignete Festsetzungen Trading-Down-Effekte zu verhindern (insbesondere Ausschluss von Vergnügungsstätten). Schließlich sind Festsetzungen aufzunehmen, die der Umsetzung der Ziele des Entwicklungskonzepts Einzelhandel dienen. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise und zur überbaubaren Grundstücksfläche sind nicht beabsichtigt. Bezüglich der konkreten Planung wird auf den im Entwurf beiliegenden Bebauungsplan verwiesen. Die Planung steht im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf den Fl.Nrn. 795, 795/1, 795/3, 799 (TF) zur Zulassung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs entsprechend den Zielen des Entwicklungskonzepts Einzelhandel. Beschluss zur Konkretisierung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ Vom vorgelegten Planungsentwurf wird Kenntnis genommen. Der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss wird entsprechend der dargelegten Planungsziele und Festsetzungen ergänzt und geändert. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Stimmen Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ Die Stadt Wörth beabsichtigt, für das Gebiet zwischen Donaustraße, Regensburger Straße, Bahnhofsstraße und BAB 3 einen einfachen Bebauungsplan und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund einer Bauvoranfrage im Bereich des im einfachen Bebauungsplan (Bebauungsplan „Alter Bahnhof“) vorgesehenen Gewerbegebiets ist zu befürchten, dass bei Realisierung des Vorhabens die städtebaulichen Ziele der Stadt für den Bereich des Gewerbegebiets nicht mehr zu erreichen sind. Zur Sicherung der Bauleitplanung „Alter Bahnhof“ soll daher gemäß §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs i. V. mit Art. 23 der Gemeindeordnung nachfolgende Veränderungssperre mit beigefügtem Lageplan beschlossen werden: 4 Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss §1 Zu sichernde Planung Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.01.2012, konkretisiert in der Sitzung am 14.11.2013 und abermals konkretisiert und ergänzt in der Sitzung am 12.06.2014, die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Alter Bahnhof“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung für den sich aus § 2 ergebenden Teilbereich des Bebauungsplans wird die Veränderungssperre erlassen. §2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in dem beigefügten Lageplan, welcher als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist, schwarz umrandet dargestellt. §3 Verbote In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. §4 Ausnahmen Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrer Bekanntmachung.“ Beschluss: zum Erlass der Veränderungssperre Die Veränderungssperre wird mit dem genannten Inhalt beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Stimmen 5 Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss 3 Antrag der Dorfgemeinschaft Kiefenholz betreffend Umfahrung FW-Haus/ Milchhäusl-Sportheim sowie Sanierung Milchhäusl-Sportheim Antragsschreiben vom 20.05.2014: Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Dorfgemeinschaft Kiefenholz zur Kenntnis. Ende Juli soll ein Ortstermin stattfinden. Bis dahin wurden die Antragsteller gebeten, den vorliegenden Antrag zu konkretisieren. Für den Anbau Feuerwehrgerätehaus sind im Haushaltsplan 2014 65.000 Euro veranschlagt. Für die Umfahrung sind im Finanzplan 2014-2017 für das Haushaltsjahr 2016 10.000 Euro veranschlagt. Damit ist, nach Ortstermin und Konkretisierung, eine Anpassung des Finanzplanes und eine Berücksichtigung der neuen Daten für die Haushaltsplanung 2015 erforderlich. Weitere Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit. 6 Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss 4 Antrag der Dorfgemeinschaft Weihern auf Erstellung eines befestigten Weges in Weihern Der Stadtrat nimmt das Anliegen der Dorfgemeinschaft Weihern zur Kenntnis. Dem Antrag liegt eine Liste mit 37 Unterschriften bei. Zur weiteren Klärung Machbarkeit/ Kosten/ Zeitplan etc. soll Kontakt mit dem Landkreis als Straßenbaulastträger aufgenommen werden, ggf. ein Ortstermin stattfinden. Weitere Beratung und Beschlussfassung zu gegebener Zeit. 7 Lfd. Nr. Sitzung des Stadtrates Vortrag – Beratung - Beschluss 5 Informationen/ Anfragen und Bekanntgaben keine 8