Stadt Wörth a.d. Donau
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Stadt Wörth a.d. Donau Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2016 Ort: Sitzungssaal Rathaus Wörth a.d. Donau Beginn: 18:45 Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Anton Rothfischer Anwesend: Dietlmeier Harald, Kaiser Christian, Ostermeier Beate, Schmautz Gerhard, Schönberger Richard Entschuldigt: -- Unentschuldigt: -- Schriftführer Markus Götz Sonstige Verhandlungsteilnehmer: -- Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 04.05.2016 ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 04.05.2016 ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen: Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss Öffentlicher Teil Mit der Niederschrift zur öffentlichen Bauausschusssitzung vom 14.04.2016 besteht Einverständnis. 1 Antrag auf Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens Fl.Nr. 505 – Gem. Hofdorf Antragsteller: Heuberger Karl Bereits Beratungsgegenstand auf der Sitzung vom 14.04.2016 Das Vorhaben liegt im Außenbereich (Wald), in einem Landschaftsschutzgebiet und in einem Biotop. Die Zufahrt ist über einen nicht befestigten, gewidmeten, öffentlichen Feld- und Waldweg geplant (sh. Planung). Fälschlicherweise wurde auf der letzten Sitzung vom Vorsitzenden vermutet, dass das beantragte Gebäude bereits errichtet ist, was nicht zutreffend ist. Das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Privilegierung ist durch das Landratsamt nachzuprüfen. Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 2 : 0 Stimmen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses an die bestehende Garage Fl.Nr. 39 – Gem. Kiefenholz / Kiefenholz 30 Antragsteller: Gstettner Franz Der Bauwerber beantragt die Verlängerung seiner mit Bescheid vom 03.04.2006 erteilten Baugenehmigung, die noch bis zum 03.04.2016 gültig war. Der Verlängerungsantrag wurde fristgerecht eingereicht. Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben sich seit Erteilung der Baugenehmigung nicht verändert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen 2 Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss 3 Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens Fl.Nr. 503/2 – Gem. Hofdorf / Winzerweg 9 Antragsteller: Sonnauer Andreas Das Vorhaben liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 4 Stimmen Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens Fl.Nr. 503/4 – Gem. Hofdorf / Winzerweg 11 Antragsteller: Sonnauer Karin Das Vorhaben liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 5 Stimmen Antrag auf Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus Fl.Nr. 566/3 – Gem. Wörth a.d. Donau / Osserstraße 27 Antragsteller: Haider Anna-Maria Der Antrag hält lt. Planer alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und wurde daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. 6 Antrag auf Neubau einer Flachdach-Doppelgarage Fl.Nr. 86/26 – Gem. Zinzendorf / Baumgarten 29 Antragsteller: Betz Senta und Florian Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zinzendorf-Nord“ in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Der Bauwerber beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: Dachform (vorgeschrieben Pultdach oder Satteldach) bei Garage Begründung: Die Doppelgarage soll mit Flachdach ausgeführt werden. Da die Garage hangaufwärts an der Westseite des Grundstücks steht, wird durch das Flachdach die 3 Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss Verschattung der Westseite des Hauptgebäudes minimiert. Außerdem finden sich weitere Flachdachgaragen in unmittelbarer Umgebung. Eine Befreiung für Flachdachgaragen wurde in der Vergangenheit bei verschiedenen anderen Bauvorhaben in diesem Bebauungsplangebiet bereits ausgesprochen. Bedingung war hier jedoch immer, dass das Flachdach zu begrünen ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die beantragte Befreiung zur Dachform der Garage (Flachdach mit Begrünung!) wird ausgesprochen. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 7 Stimmen Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Fl.Nr. 554/2 – Gem. Wörth a.d. Donau / Osserstraße 52 Antragsteller: Perko Julia und Hackl Andreas Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Roithfeld“ in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Die Bauwerber beantragen folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: Begründung: Bislang wurden in diesem Baugebiet nur Befreiungen ausgesprochen, die aufgrund der besonderen Verhältnisse (z.B. Geländeverhältnisse) eindeutig begründet waren und deren Einhaltung sonst zu einer nicht beabsichtigte Härte führen würden. Da jedoch in diesem Fall Befreiungen beantragt werden, die die Grundzüge der Planung berühren (u.a. 3 Vollgeschosse, Überschreitung der Wandhöhen Haus und 4 Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss Garage bzw. Firsthöhe in nicht unerheblichen Umfang von mehr als 2 m bzw. Überschreitung der Gargenlänge um 1 Meter und somit Befreiungen in nicht unerheblichem Maße) wird von Seiten der Verwaltung zu bedenken gegeben, dass der ganz überwiegende Teil der Bauwerber in diesem Bebauungsplangebiet plankonform gebaut haben und nur in einzelnen, besonders begründeten Fällen, Befreiungen ausgesprochen wurden. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die beantragten Befreiungen (zu Wandhöhe Wohnhaus, Bautyp – 3 Vollgeschosse, Firsthöhe, Wandhöhe Garage, Garagenlänge) werden erteilt. Abstimmungsergebnis 0 : 6 Stimmen Damit gilt das gemeindliche Einvernehmen als verweigert. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten. 8 Antrag auf Nutzungsänderung durch Umbau von 4 Gästezimmern in eine Betriebsleiterwohnung Fl.Nr. 138 – Gem. Weihern / Weihern 2 Antragsteller: Eder Lothar Das Gebäude liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Geplant ist der Umbau von vier Gästezimmern im DG zu Betriebsleiterwohnung. einer Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 9 Stimmen Antrag auf Errichtung eines Carports mit Holzlege Fl.Nr. 375/20 – Gem. Kiefenholz / Maisteig 21 Antragsteller: Schöberl Sylvia und Erich Der Antrag liegt bis dato nicht vor und wird deshalb von der Tagesordnung genommen. 5 Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss 10 Formlose Anfrage auf Neubau einer Wohnanlage mit 2 Mehrfamilienhäusern Fl.Nr. 244 – Gem. Wörth a.d. Donau / Straubinger Straße 48 Antragsteller: Schöberl Florian und Aumer Martin Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Wörth a.d. Donau in einem Mischgebiet (MI). Geplant ist die Beseitigung der vorhanden Gebäude für die Neuerrichtung von zwei Mehrfamilienhäusern: Haus A: Bautyp E+II+D, 10 WE, Wandhöhe 9,30 m Haus B: Bautyp E+I+D, 12 WE, Wandhöhe 6,45 m Die erforderlichen Stellplätze (2 ST pro Wohneinheit) werden auf dem Baugrundstück bzw. auf der Fl.Nr. 206/1 – Gem. Wörth geschaffen. Die Grundstückszufahrt ist über die Straubinger Straße geplant. In diesem Zusammenhang weist die Stadt Wörth a.d. Donau darauf hin, dass die Kosten für die Schaffung der Grundstückszufahrt (z.B. Bordsteinabsenkung) von den Antragstellern zu tragen sind. Zudem ist die Zufahrtssituation mit der Stadt bzw. dem Staatlichen Bauamt Regensburg im Vorfeld abzuklären. Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich auf dem westlichen Teil des Baugrundstücks ein Mischwasserkanal der Stadt Wörth a.d. Donau befindet (dinglich gesichert durch beschränkt-persönliche Dienstbarkeit Nr. 644/1974 vom 23.04.1974). Diese Kanalleitung ist bei den Planungen zu berücksichtigen. Die Zufahrt zum Stellplatz-Grundstück erfolgt über die bestehende Ortsstraße. Der Planer hat ein Modell eingereicht um die Planungen zu verdeutlichen, ebenso eine Fotodokumentation der Bestandssituation. Mit der informell gestellten Anfrage möchten die Bauwerber die grundlegenden Weichen für das gemeindliche Einvernehmen für die folgende Bauvorlage stellen. Beschluss: Von Seiten der Stadt Wörth a.d. Donau besteht Einverständnis mit den vorgelegten Entwürfen. Die Etablierung einer Wohnbebauung wird begrüßt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 11 Stimmen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen Fl.Nr. 9 – Gem. Hungersacker / Hungersacker 14 Antragsteller: Schöberl Patricia und Michael Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Hungersacker in einem Dorfgebiet (MD). 6 Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine neu zu errichtende Kleinkläranlage. Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung ist auf Kosten des Bauwerbers möglich. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 12 Stimmen Antrag auf Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus Fl.Nr. 19/1 – Gem. Kiefenholz / Kiefenholz 11a Antragsteller: Becker Karin Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kiefenholz in einem Dorfgebiet (MD). Die geplante Gaube fügt sich ein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 13 Stimmen Antrag auf Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus Fl.Nr. 19 – Gem. Kiefenholz / Kiefenholz 11 Antragsteller: Jesterschawek Peter Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kiefenholz in einem Dorfgebiet (MD). Die geplante Gaube fügt sich ein. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 14 Stimmen Informationen / Anfragen und Bekanntgaben Der Bauausschuss wird darüber informiert, dass es bei der Freiwilligen Feuerwehr Zinzendorf Bestrebungen gibt, ein Grundstück für die Errichtung eines neuen 7 Lfd. Nr. Sitzung des Bauausschusses Vortrag – Beratung - Beschluss Feuerwehrgerätehaues zu finden. Aktuell wurde von der Feuerwehr das stadteigene Grundstück Fl.Nr. 66 – Gem. Zinzendorf / Bolzplatz an der Straße „Baumgarten“ ins Auge gefasst. Die baurechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens soll im Vorfeld über eine Bauvoranfrage abgeklärt werden. Die Feuerwehr hatte den ersten Bürgermeister sowie die Verwaltung im Vorfeld über Ihre Planungen informiert. Beschluss: Der diensthabende Bürgermeister wird beauftragt die Bauvoranfrage als Angelegenheit der laufenden Verwaltung an die Bauaufsichtsbehörde weiterzuleiten, das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 : 0 Stimmen Anton Rothfischer 1. Bürgermeister Markus Götz Schriftführer 8