Stadt Wörth a.d. Donau

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Stadt Wörth a.d. Donau
Stadt Wörth a.d. Donau
Niederschrift
über die Sitzung des Bauausschusses vom 12.05.2016
Ort: Sitzungssaal
Rathaus Wörth a.d. Donau
Beginn: 18:45 Uhr
Vorsitzender:
1. Bürgermeister Anton Rothfischer
Anwesend:
Dietlmeier
Harald,
Kaiser
Christian,
Ostermeier Beate, Schmautz Gerhard,
Schönberger Richard
Entschuldigt:
--
Unentschuldigt:
--
Schriftführer
Markus Götz
Sonstige Verhandlungsteilnehmer:
--
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass
1. zu der Verhandlung durch Ladung vom 04.05.2016 ordnungsgemäß eingeladen worden
ist;
2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 04.05.2016 ortsüblich
bekannt gemacht worden ist;
3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 4 Mitglieder anwesend sind.
Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
Öffentlicher Teil
Mit der Niederschrift zur öffentlichen Bauausschusssitzung vom 14.04.2016
besteht Einverständnis.
1
Antrag auf Errichtung eines Holz- und Geräteschuppens
Fl.Nr. 505 – Gem. Hofdorf
Antragsteller: Heuberger Karl
Bereits Beratungsgegenstand auf der Sitzung vom 14.04.2016
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (Wald), in einem Landschaftsschutzgebiet
und in einem Biotop. Die Zufahrt ist über einen nicht befestigten, gewidmeten,
öffentlichen Feld- und Waldweg geplant (sh. Planung).
Fälschlicherweise wurde auf der letzten Sitzung vom Vorsitzenden vermutet, dass
das beantragte Gebäude bereits errichtet ist, was nicht zutreffend ist.
Das Vorliegen einer landwirtschaftlichen Privilegierung ist durch das Landratsamt
nachzuprüfen.
Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6
2
: 0
Stimmen
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung
für die Errichtung eines Einfamilienhauses an die bestehende Garage
Fl.Nr. 39 – Gem. Kiefenholz / Kiefenholz 30
Antragsteller: Gstettner Franz
Der Bauwerber beantragt die Verlängerung seiner mit Bescheid vom 03.04.2006
erteilten Baugenehmigung, die noch bis zum 03.04.2016 gültig war.
Der Verlängerungsantrag wurde fristgerecht eingereicht.
Die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse haben sich seit Erteilung der
Baugenehmigung nicht verändert.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6
: 0
Stimmen
2
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
3
Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens
Fl.Nr. 503/2 – Gem. Hofdorf / Winzerweg 9
Antragsteller: Sonnauer Andreas
Das Vorhaben liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet.
Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
4
Stimmen
Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens
Fl.Nr. 503/4 – Gem. Hofdorf / Winzerweg 11
Antragsteller: Sonnauer Karin
Das Vorhaben liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet.
Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
5
Stimmen
Antrag auf Anbau eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus
Fl.Nr. 566/3 – Gem. Wörth a.d. Donau / Osserstraße 27
Antragsteller: Haider Anna-Maria
Der Antrag hält lt. Planer alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und wurde
daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt.
6
Antrag auf Neubau einer Flachdach-Doppelgarage
Fl.Nr. 86/26 – Gem. Zinzendorf / Baumgarten 29
Antragsteller: Betz Senta und Florian
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zinzendorf-Nord“ in
einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).
Der Bauwerber beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes:
Dachform (vorgeschrieben Pultdach oder Satteldach) bei Garage
Begründung: Die Doppelgarage soll mit Flachdach ausgeführt werden. Da die Garage
hangaufwärts an der Westseite des Grundstücks steht, wird durch das Flachdach die
3
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
Verschattung der Westseite des Hauptgebäudes minimiert. Außerdem finden sich
weitere Flachdachgaragen in unmittelbarer Umgebung.
Eine Befreiung für Flachdachgaragen wurde in der Vergangenheit bei verschiedenen
anderen Bauvorhaben in diesem Bebauungsplangebiet bereits ausgesprochen.
Bedingung war hier jedoch immer, dass das Flachdach zu begrünen ist.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die beantragte Befreiung zur Dachform der Garage (Flachdach mit Begrünung!)
wird ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
7
Stimmen
Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses
mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Fl.Nr. 554/2 – Gem. Wörth a.d. Donau / Osserstraße 52
Antragsteller: Perko Julia und Hackl Andreas
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Roithfeld“ in einem
Allgemeinen Wohngebiet (WA).
Die Bauwerber beantragen folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes:
Begründung:
Bislang wurden in diesem Baugebiet nur Befreiungen ausgesprochen, die aufgrund
der besonderen Verhältnisse (z.B. Geländeverhältnisse) eindeutig begründet waren
und deren Einhaltung sonst zu einer nicht beabsichtigte Härte führen würden.
Da jedoch in diesem Fall Befreiungen beantragt werden, die die Grundzüge der
Planung berühren (u.a. 3 Vollgeschosse, Überschreitung der Wandhöhen Haus und
4
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
Garage bzw. Firsthöhe in nicht unerheblichen Umfang von mehr als 2 m bzw.
Überschreitung der Gargenlänge um 1 Meter und somit Befreiungen in nicht
unerheblichem Maße) wird von Seiten der Verwaltung zu bedenken gegeben, dass
der ganz überwiegende Teil der Bauwerber in diesem Bebauungsplangebiet
plankonform gebaut haben und nur in einzelnen, besonders begründeten Fällen,
Befreiungen ausgesprochen wurden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die beantragten Befreiungen (zu Wandhöhe Wohnhaus, Bautyp – 3 Vollgeschosse,
Firsthöhe, Wandhöhe Garage, Garagenlänge) werden erteilt.
Abstimmungsergebnis
0 : 6
Stimmen
Damit gilt das gemeindliche Einvernehmen als verweigert. Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind einzuhalten.
8
Antrag auf Nutzungsänderung durch Umbau
von 4 Gästezimmern in eine Betriebsleiterwohnung
Fl.Nr. 138 – Gem. Weihern / Weihern 2
Antragsteller: Eder Lothar
Das Gebäude liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet.
Geplant ist der Umbau von vier Gästezimmern im DG zu
Betriebsleiterwohnung.
einer
Gemeindliche Belange stehen nicht entgegen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
9
Stimmen
Antrag auf Errichtung eines Carports mit Holzlege
Fl.Nr. 375/20 – Gem. Kiefenholz / Maisteig 21
Antragsteller: Schöberl Sylvia und Erich
Der Antrag liegt bis dato nicht vor und wird deshalb von der Tagesordnung
genommen.
5
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
10
Formlose Anfrage auf Neubau einer Wohnanlage mit 2
Mehrfamilienhäusern
Fl.Nr. 244 – Gem. Wörth a.d. Donau / Straubinger Straße 48
Antragsteller: Schöberl Florian und Aumer Martin
Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortes Wörth a.d.
Donau in einem Mischgebiet (MI).
Geplant ist die Beseitigung der vorhanden Gebäude für die Neuerrichtung von zwei
Mehrfamilienhäusern:
Haus A: Bautyp E+II+D, 10 WE, Wandhöhe 9,30 m
Haus B: Bautyp E+I+D, 12 WE, Wandhöhe 6,45 m
Die erforderlichen Stellplätze (2 ST pro Wohneinheit) werden auf dem Baugrundstück
bzw. auf der Fl.Nr. 206/1 – Gem. Wörth geschaffen.
Die Grundstückszufahrt ist über die Straubinger Straße geplant. In diesem
Zusammenhang weist die Stadt Wörth a.d. Donau darauf hin, dass die Kosten
für die Schaffung der Grundstückszufahrt (z.B. Bordsteinabsenkung) von den
Antragstellern zu tragen sind. Zudem ist die Zufahrtssituation mit der Stadt bzw. dem
Staatlichen Bauamt Regensburg im Vorfeld abzuklären.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass sich auf dem westlichen Teil des
Baugrundstücks ein Mischwasserkanal der Stadt Wörth a.d. Donau befindet (dinglich
gesichert durch beschränkt-persönliche Dienstbarkeit Nr. 644/1974 vom 23.04.1974).
Diese Kanalleitung ist bei den Planungen zu berücksichtigen.
Die Zufahrt zum Stellplatz-Grundstück erfolgt über die bestehende Ortsstraße.
Der Planer hat ein Modell eingereicht um die Planungen zu verdeutlichen, ebenso
eine Fotodokumentation der Bestandssituation.
Mit der informell gestellten Anfrage möchten die Bauwerber die grundlegenden
Weichen für das gemeindliche Einvernehmen für die folgende Bauvorlage stellen.
Beschluss:
Von Seiten der Stadt Wörth a.d. Donau besteht Einverständnis mit den vorgelegten
Entwürfen. Die Etablierung einer Wohnbebauung wird begrüßt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
11
Stimmen
Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und
Geräteschuppen
Fl.Nr. 9 – Gem. Hungersacker / Hungersacker 14
Antragsteller: Schöberl Patricia und Michael
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Hungersacker in einem Dorfgebiet (MD).
6
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine neu zu errichtende Kleinkläranlage. Der
Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung ist auf Kosten des Bauwerbers
möglich.
Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
12
Stimmen
Antrag auf Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus
Fl.Nr. 19/1 – Gem. Kiefenholz / Kiefenholz 11a
Antragsteller: Becker Karin
Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kiefenholz in
einem Dorfgebiet (MD).
Die geplante Gaube fügt sich ein.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
13
Stimmen
Antrag auf Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus
Fl.Nr. 19 – Gem. Kiefenholz / Kiefenholz 11
Antragsteller: Jesterschawek Peter
Das Vorhaben liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kiefenholz in
einem Dorfgebiet (MD).
Die geplante Gaube fügt sich ein.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
14
Stimmen
Informationen / Anfragen und Bekanntgaben
Der Bauausschuss wird darüber informiert, dass es bei der Freiwilligen Feuerwehr
Zinzendorf Bestrebungen gibt, ein Grundstück für die Errichtung eines neuen
7
Lfd.
Nr.
Sitzung des Bauausschusses
Vortrag – Beratung - Beschluss
Feuerwehrgerätehaues zu finden.
Aktuell wurde von der Feuerwehr das stadteigene Grundstück Fl.Nr. 66 – Gem.
Zinzendorf / Bolzplatz an der Straße „Baumgarten“ ins Auge gefasst.
Die baurechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens soll im Vorfeld über eine
Bauvoranfrage abgeklärt werden.
Die Feuerwehr hatte den ersten Bürgermeister sowie die Verwaltung im Vorfeld über
Ihre Planungen informiert.
Beschluss:
Der diensthabende Bürgermeister wird beauftragt die Bauvoranfrage als
Angelegenheit der laufenden Verwaltung an die Bauaufsichtsbehörde
weiterzuleiten, das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
6 : 0
Stimmen
Anton Rothfischer
1. Bürgermeister
Markus Götz
Schriftführer
8