Der Einschulungsstichtag wird verlegt Jedes
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Der Einschulungsstichtag wird verlegt Jedes
SCHULPOLITIK Foto: Manfred Vollmer 8 Ein großer Tag für alle ABC-Schützen: die Einschulung. Im Rahmen der Schulgesetznovelle ist der Stichtag für die Schulpflicht verlegt worden. Ergebnis der Novellierung des Schulgesetzes Der Einschulungsstichtag wird verlegt M it der am 1. Juli 2008 verabschiedeten Schulgesetznovelle haben die Regierungsfraktionen eine Möglichkeit aufgegriffen, die die Kultusministerkonferenz bereits im Jahre 1997 eröffnet hatte. Vereinbart wurde damals, die bis dahin bundesweit geltende Regelung für den Schuleintritt zu flexibilisieren. Zum Beginn des Schuljahres sollen die Kinder schulpflichtig werden, die zwischen dem 30. Juni (bisherige Regelung) und dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Begründet wurde die damalige Vereinbarung u.a. mit dem im internationalen Vergleich hohen durchschnittlichen Einschulungsalter der Kinder in Deutschland. Nachdem bereits in einer Reihe von Bundesländern der Einschulungsstichtag verlegt worden ist, wird nun auch in Niedersachsen der Stichtag vom 30. Juni auf den 30. September verschoben. Das wird aber nicht in einem Zuge geschehen, sondern in drei Jahresschritten erfolgen. Im Schuljahr 2010/11 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2010 das sechste Lebensjahr vollendet haben, 2011 wird dann der Stichtag der 31. August sein und 2012 der 30. September. Die Verlegung des Einschulungsstichtages in dieser Form war schon einmal im Schulgesetz vorgesehen. Die 1997 eingefügte Verschiebung wurde aber 1999 vor In-Kraft-Treten der ersten Stufe wegen des damit verbundenen höheren Lehrerbedarfs wieder rückgängig gemacht. In der Begründung des Gesetzentwurfs wird darauf verwiesen, dass die jetzt vorgesehene Verlegung in eine Zeit rückläufiger Schülerzahlen fällt. Da gleichzeitig die Klassenobergrenzen in den Grundschulen nahezu flächendeckend nicht erreicht würden, könne grundsätzlich von geringen haushaltsmäßigen Auswirkungen ausgegangen werden. Im ungünstigsten Fall würde sich der Bedarf an Lehrerstunden bei der Verlegung des Stichtages um jeweils einen Monat um vorübergehend ca. 100 Vollzeitlehrereinheiten pro Jahr erhöhen. Ein Antrag der SPD-Fraktion, die Verschiebung des Einstellungsstichtages mit der verbindlichen Einführung der Eingangsstufe an den Grundschulen zu verbinden, fand keine Mehrheit. Von der Verlegung des Einschulungsstichtages haben inzwischen folgende Länder Gebrauch gemacht: Thüringen (1. August), Rheinland-Pfalz (31. August), Baden-Württemberg (30. September), Brandenburg (30. September), Nordrhein-Westfalen (30. September bzw. 31. Dezember), Bayern (31. Dezember), Berlin (31. Dezember). Ergänzende Schwimmlehrgänge an Grundschulen Jedes Kind soll schwimmen lernen D 20 Prozent der Fünftklässler können nicht schwimmen. Mit einem gemeinsam vom MK und dem Sportbund Niedersachsen getragenen Aktionsplan soll dem entgegen gewirkt werden. 8-9/2008 NIEDERSACHSEN meinsam mit dem LandesSportBund Niedersachsen bis 2010 umsetzt. Durch den Aktionsplan stehen jährlich 500.000 Euro für Bewegungs- und Gesundheitserziehung im Schulwesen zur Verfügung. Die Bezuschussung für die Kursleiterinnen und Kursleiter ist allerdings nicht üppig: Für zwölf Übungseinheiten mit jeweils 45 Minuten Wasserzeit für eine Gruppe von 10 bis 15 Kindern werden maximal 200 Euro gezahlt. Die Kurse sollen am Nachmittag oder während der Ferien stattfinden. Bedingung für die Bezuschussung durch die LSchB ist das Vorliegen eines Vertrages der Grundschule mit einem externen Kooperationspartner. Die Landtagsgrünen sehen die Zuschussregelung als unzureichend an. Der knapp kalkulierte Zuschuss von 200 Euro pro Kurs könne nicht gewährleisten, dass die Grundschulen das Ziel realisieren könnten. Die DLRG begrüßt die Initiative, befürchtet aber, nicht genügend geeignete Ausbilder finden zu können, da diese in der Regel ehrenamtlich tätig wären und erst nach Feierabend Unterricht erteilen könnten. CORDULA MIELKE Foto: imago ie Schwimmfähigkeit der Kinder geht zurück. Laut DLRG können 20 Prozent der Fünftklässlerinnen und -klässler nicht richtig schwimmen und jede fünfte Schule verfügt nicht mehr über einen Zugang zu einem geeigneten Schwimmbad. Um mehr Aufmerksamkeit auf diese wichtige Kompetenz der Kinder zu richten, hatte das Kultusministerium schon im letzten Schuljahr verfügt, dass die erworbenen Schwimmabzeichen im Grundschulzeugnis zu vermerken sind. Außerdem sollen die Schulen im Rahmen der Schulinspektion zukünftig Angaben bezüglich der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler machen. Nun hat das Ministerium außerdem ein neues Konzept für ergänzende Schwimmangebote an Grundschulen entwickelt. Zusätzlich zum schulischen Schwimm-Pflichtunterricht sollen die Schulen Kurse mit externen Kooperationspartnern anbieten können. Die Lehrgänge zum Schwimmenlernen im Grundschulalter sind Teil des Aktionsplans „Lernen braucht Bewegung – Niedersachsen setzt Akzente“, den das MK ge-