Der Einschulungsstichtag wird verlegt Jedes

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Der Einschulungsstichtag wird verlegt Jedes
SCHULPOLITIK
Foto: Manfred Vollmer
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Ein großer Tag für alle ABC-Schützen: die Einschulung. Im Rahmen der Schulgesetznovelle ist
der Stichtag für die Schulpflicht verlegt worden.
Ergebnis der Novellierung des Schulgesetzes
Der Einschulungsstichtag
wird verlegt
M
it der am 1. Juli 2008 verabschiedeten
Schulgesetznovelle haben die Regierungsfraktionen eine Möglichkeit aufgegriffen, die die Kultusministerkonferenz bereits im Jahre 1997 eröffnet hatte. Vereinbart
wurde damals, die bis dahin bundesweit geltende Regelung für den Schuleintritt zu flexibilisieren. Zum Beginn des Schuljahres sollen die
Kinder schulpflichtig werden, die zwischen
dem 30. Juni (bisherige Regelung) und dem
30. September das sechste Lebensjahr vollenden. Begründet wurde die damalige Vereinbarung u.a. mit dem im internationalen Vergleich
hohen durchschnittlichen Einschulungsalter
der Kinder in Deutschland.
Nachdem bereits in einer Reihe von Bundesländern der Einschulungsstichtag verlegt worden ist, wird nun auch in Niedersachsen der
Stichtag vom 30. Juni auf den 30. September
verschoben. Das wird aber nicht in einem Zuge
geschehen, sondern in drei Jahresschritten erfolgen. Im Schuljahr 2010/11 werden die Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. Juli 2010 das
sechste Lebensjahr vollendet haben, 2011 wird
dann der Stichtag der 31. August sein und
2012 der 30. September.
Die Verlegung des Einschulungsstichtages in
dieser Form war schon einmal im Schulgesetz
vorgesehen. Die 1997 eingefügte Verschiebung
wurde aber 1999 vor In-Kraft-Treten der ersten
Stufe wegen des damit verbundenen höheren
Lehrerbedarfs wieder rückgängig gemacht.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird
darauf verwiesen, dass die jetzt vorgesehene
Verlegung in eine Zeit rückläufiger Schülerzahlen fällt. Da gleichzeitig die Klassenobergrenzen in den Grundschulen nahezu flächendeckend nicht erreicht würden, könne
grundsätzlich von geringen haushaltsmäßigen
Auswirkungen ausgegangen werden. Im
ungünstigsten Fall würde sich der Bedarf an
Lehrerstunden bei der Verlegung des Stichtages um jeweils einen Monat um vorübergehend
ca. 100 Vollzeitlehrereinheiten pro Jahr erhöhen. Ein Antrag der SPD-Fraktion, die Verschiebung des Einstellungsstichtages mit der
verbindlichen Einführung der Eingangsstufe an
den Grundschulen zu verbinden, fand keine
Mehrheit.
Von der Verlegung des Einschulungsstichtages haben inzwischen folgende Länder Gebrauch gemacht: Thüringen (1. August), Rheinland-Pfalz (31. August), Baden-Württemberg
(30. September), Brandenburg (30. September), Nordrhein-Westfalen (30. September bzw.
31. Dezember), Bayern (31. Dezember), Berlin
(31. Dezember).
Ergänzende Schwimmlehrgänge an Grundschulen
Jedes Kind soll schwimmen lernen
D
20 Prozent der Fünftklässler können nicht
schwimmen. Mit einem gemeinsam vom MK
und dem Sportbund Niedersachsen getragenen
Aktionsplan soll dem entgegen gewirkt werden.
8-9/2008
NIEDERSACHSEN
meinsam mit dem LandesSportBund Niedersachsen bis 2010 umsetzt. Durch den Aktionsplan stehen jährlich 500.000 Euro für Bewegungs- und Gesundheitserziehung im Schulwesen zur Verfügung. Die Bezuschussung für
die Kursleiterinnen und Kursleiter ist allerdings
nicht üppig: Für zwölf Übungseinheiten mit jeweils 45 Minuten Wasserzeit für eine Gruppe
von 10 bis 15 Kindern werden maximal 200 Euro
gezahlt. Die Kurse sollen am Nachmittag oder
während der Ferien stattfinden. Bedingung für
die Bezuschussung durch die LSchB ist das
Vorliegen eines Vertrages der Grundschule mit
einem externen Kooperationspartner.
Die Landtagsgrünen sehen die Zuschussregelung als unzureichend an. Der knapp kalkulierte Zuschuss von 200 Euro pro Kurs könne
nicht gewährleisten, dass die Grundschulen das
Ziel realisieren könnten. Die DLRG begrüßt die
Initiative, befürchtet aber, nicht genügend geeignete Ausbilder finden zu können, da diese in
der Regel ehrenamtlich tätig wären und erst
nach Feierabend Unterricht erteilen könnten.
CORDULA MIELKE
Foto: imago
ie Schwimmfähigkeit der Kinder geht
zurück. Laut DLRG können 20 Prozent
der Fünftklässlerinnen und -klässler nicht
richtig schwimmen und jede fünfte Schule verfügt nicht mehr über einen Zugang zu einem geeigneten Schwimmbad. Um mehr Aufmerksamkeit auf diese wichtige Kompetenz der Kinder zu
richten, hatte das Kultusministerium schon im
letzten Schuljahr verfügt, dass die erworbenen
Schwimmabzeichen im Grundschulzeugnis zu
vermerken sind. Außerdem sollen die Schulen
im Rahmen der Schulinspektion zukünftig Angaben bezüglich der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler machen.
Nun hat das Ministerium außerdem ein neues
Konzept für ergänzende Schwimmangebote an
Grundschulen entwickelt. Zusätzlich zum schulischen Schwimm-Pflichtunterricht sollen die
Schulen Kurse mit externen Kooperationspartnern anbieten können. Die Lehrgänge zum
Schwimmenlernen im Grundschulalter sind Teil
des Aktionsplans „Lernen braucht Bewegung –
Niedersachsen setzt Akzente“, den das MK ge-