Kundenhandbuch
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Kundenhandbuch Für Kunden der Clearstream Banking Frankfurt Dokumentennummer: F-CI05 November 2016 Die im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen können ohne weitere Mitteilung geändert werden und stellen keine Zusage seitens Clearstream Banking AG, Frankfurt (nachfolgend als Clearstream Banking Frankfurt oder CBF bezeichnet) oder eines anderen zu Clearstream International, société anonyme gehörenden Unternehmens dar. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Clearstream Banking Frankfurt darf kein Teil des vorliegenden Handbuches zu irgendeinem Zweck in irgendeiner Form oder auf irgendeine Weise, einschließlich der Erstellung von Fotokopien und Aufzeichnungen, reproduziert oder übertragen werden. Vorbehaltlich gegenteiliger Angabe erfolgen alle Zeitangaben in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ). © Copyright Clearstream Banking AG, Frankfurt (2016). Alle Rechte vorbehalten. Vorwort Dieses Kundenhandbuch (Customer Handbook) informiert die Kunden der Clearstream Banking AG, Frankfurt (nachfolgend CBF) über CBF allgemein sowie die Organisation und die Geschäftsabläufe des Unternehmens. Es untersteht den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CBF. Die im Kundenhandbuch enthaltenen Informationen gelten in Verbindung mit anderen CBF-Publikationen (CASCADE-Online Handbuch, CASCADE-PC Handbuch, Xemac®-Handbuch und ConnectivityHandbuch), Kundeninformationen und sonstigen Connectivity-Benutzerhandbüchern, die weitere Details hinsichtlich der Nutzung der Serviceleistungen von CBF beschreiben. Gültig ist jeweils die aktuelle Fassung auf der Internetseite www.clearstream.com. CBF behält sich vor, das Handbuch zu gegebener Zeit zu überarbeiten und aktualisieren, um die Verfügbarkeit neuer Produkte und sonstige verbesserte Leistungen der bestehenden Dienste zu dokumentieren. Kunden, die spezifische Fragen zu den in diesem Handbuch enthaltenen Informationen haben, werden gebeten, sich an ihren Client Services Officer oder Customer Relationship Manager zu wenden. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 i Kundenhandbuch Leerseite November 2016 Vorwort - ii Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i Abbildungsverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . v 1. Einführung 1.1 Organisationsstruktur der Clearstream Banking Gruppe und Rechtsstatus von Clearstream Banking Frankfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-1 1.2 Die Rolle der CBF in Deutschland und für internationale Wertpapiermärkte . . . . . . . . 1-3 1.3 Verwahrarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-5 1.4 Services zur Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-8 1.5 Fremdtresor-Services zur Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-21 1.6 Services zur Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-23 1.7 Verbindungen in internationale Wertpapiermärkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-26 1.8 Rechtliche Dokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-28 1.9 Informationsquellen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-29 1.10 Ansprechpartner bei CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-32 2. Kundenkonten 2.1 2.2 2.3 Geld- und Depotkonten pro Transaktionsart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kontotypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kontoeröffnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-1 2-3 2-8 3. Abwicklung 3.1 3.2 Börsengeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Außerbörsliche Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 3-10 4. Geldregulierung 4.1 4.2 4.3 Geldverrechnung Euro über TARGET2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geldverrechnung Fremdwährung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geldverrechnung über die Schweizer Nationalbank. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-1 4-11 4-14 5. Verwahrung 5.1 5.2 Emissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bestandsführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5-1 5-6 6. Verwaltung/Custody 6.1 6.2 6.3 Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-1 6-19 6-20 7. Special Services 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Namensaktien in CASCADE-RS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Global Securities Financing Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Selbstbesicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fremdtresorverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 7-7 7-9 7-16 7-18 7.6 Taxbox (Deutsche Abgeltungsteuer). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-20 8. Kommunikation 8.1 8.2 8.3 Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kommunikation in Notfällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 8-1 8-7 8-8 November 2016 iii Inhalt 9. Reporting 9.1 9.2 9.3 Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wertpapierrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Domestic Markets Monitoring Report . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-1 9-5 9-6 10. Anhang 10.1 Referenzdokumente ............................................. 10-1 Index . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch I-1 November 2016 iv Abbildungsverzeichnis 1. Einführung Abbildung 1.1 Abbildung 1.2 Abbildung 1.3 Abbildung 1.4 Abbildung 1.5 Abbildung 1.6 Abbildung 1.7 Abbildung 1.8 Organisationsstruktur der Clearstream Gruppe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Rolle der CBF in Deutschland und in internationalen Märkten . . . . . . . . . . . . . . . Verwahrmöglichkeiten über CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Services und Systeme der CBF zur GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CASCADE - Übersicht der Settlement- bzw. der Geldverrechnungszyklen . . . . . . . . Services und Systeme der CBF zur Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Services und Systeme der CBF zur WR-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . CSD Verbindungen und Lagerstellen der CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-2 1-3 1-5 1-8 1-12 1-21 1-23 1-26 2. Kundenkonten Abbildung 2.1 Abbildung 2.2 Beteiligte Kundenkonten für Transaktionen über Clearstream Banking . . . . . . . . . . Beispiel für Reg-über-Kontenbeziehung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-1 2-6 Abwicklung Börsengeschäfte - Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . Regulierung FW Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für FW Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in STR-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in WR-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung OTC-Domestic in GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regulierung Wertpapierübertrag frei von Zahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Wertpapierüberträge frei von Zahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Regulierung Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR . . . . . . . . . . . . . Regulierung OTC-Domestic in GS - gegen Zahlung von FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von FW . . . . . . . . . . . . . . Umtausch ausl. Wertpapiere in deutsche Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . Rücktausch deutscher Miteigentumszertifikate in ausl. Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Lieferinstruktionen des Equity CCP über CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Instruktionen des Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Lieferinstruktionen zu GC Pooling in EUR über CBF . . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Instruktionen zu GC Pooling in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abwicklung der Lieferinstruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . Settlementzyklen für Instruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . 3-1 3-3 3-5 3-5 3-7 3-7 3-8 3-9 3-10 3-13 3-13 3-16 3-17 3-20 3-21 3-26 3-27 3-28 3-29 3-30 3-32 3-33 3-34 3-36 3. Abwicklung Abbildung 3.1 Abbildung 3.2 Abbildung 3.3 Abbildung 3.4 Abbildung 3.5 Abbildung 3.6 Abbildung 3.7 Abbildung 3.8 Abbildung 3.9 Abbildung 3.10 Abbildung 3.11 Abbildung 3.12 Abbildung 3.13 Abbildung 3.14 Abbildung 3.15 Abbildung 3.16 Abbildung 3.17 Abbildung 3.18 Abbildung 3.19 Abbildung 3.20 Abbildung 3.21 Abbildung 3.22 Abbildung 3.23 Abbildung 3.24 4. Geldregulierung Abbildung 4.1 Abbildung 4.2 Abbildung 4.3 Abbildung 4.4 Geldverrechnung in EUR über TARGET2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prozess der Disposition und Reservierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beispiel für Kontenstruktur eines Direct Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beispiel für Kontenstruktur eines General Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4-2 4-3 4-6 4-7 November 2016 v Inhalt Abbildung 4.5 Abbildung 4.6 Abbildung 4.7 Abbildung 4.8 EUR-Geldverrechnung in der Tagesverarbeitung (SDS1 und SDS2) . . . . . . . . . . . . . . EUR-Geldverrechnung im Realtime-Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geldverrechnung in Fremdwährung über Creation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Geldverrechnung in CHF zu Schweizer Wertpapieren in GS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-9 4-10 4-12 4-14 5. Verwahrung Abbildung 5.1 Zulassungsprozess zur GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5-1 6. Verwaltung/Custody Abbildung 6.1 Abbildung 6.2 Abbildung 6.3 Abbildung 6.4 Abbildung 6.5 Abbildung 6.6 Abbildung 6.7 Bardividende mit “Ex Date -1”-Verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bardividende mit Record Tag Verarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überblick zum Income-Prozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Market Claim, Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reverse Claim: Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Überblick zum Prozess der obligatorischen Kapitalmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . Überblick zum Prozess der freiwilligen Kapitalmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-3 6-3 6-5 6-10 6-11 6-12 6-16 7. Special Services Abbildung 7.1 Abbildung 7.2 Abbildung 7.3 Abbildung 7.4 Abbildung 7.5 Abbildung 7.6 Abbildung 7.7 Abbildung 7.8 Abbildung 7.9 Abbildung 7.10 Zulassung von Namensaktien, Handel und Abwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Belieferung von Liefergeschäften in Namensaktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Umschreibung des Aktionärs im Aktienregister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Handhabung von TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40 Tage Frist . . . . . . . . . . . . Automatisches Wertpapierdarlehen zur GS-Verwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Trilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zentraler Sicherheitenpool durch Xemac® . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prozess der Selbstbesicherung in der Nachtverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fremdtresorverwahrung am Beispiel von Ein- und Auslieferungen . . . . . . . . . . . . . . 7-2 7-4 7-5 7-7 7-9 7-11 7-12 7-14 7-16 7-19 8. Kommunikation Abbildung 8.1 Abbildung 8.2 Abbildung 8.3 Abbildung 8.4 Abbildung 8.5 Abbildung 8.6 Abbildung 8.7 Kommunikationswege mit der CBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hauptmenü von CASCADE-Host . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hauptmenü von CASCADE-PC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fristen bei Auftragserteilung online (CASCADE-Host, CASCADE-PC) . . . . . . . . . . . . Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fristen bei Auftragserteilung remote (File Transfer, SWIFT, IBM WebSphere MQ) . . 8-1 8-2 8-3 8-4 8-4 8-6 8-6 Anzeige des Monatskontenblatt mit Abwicklungstag und Schlusstag . . . . . . . . . . . . . 9-4 9. Reporting Abbildung 9.1 10. Anhang Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 vi 1. Einführung 1.1 Organisationsstruktur der Clearstream Banking Gruppe und Rechtsstatus von Clearstream Banking Frankfurt Die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main (CBF) ist eine eingetragene Aktiengesellschaft deutschen Rechts (HRB 7500) und lizenziertes Einlagenkreditinstitut nach dem Kreditwesengesetz, insbesondere auch für das Depot- und Girogeschäft. Zudem ist CBF als deutsche Wertpapiersammelbank (Central Security Depository, kurz: CSD) im Sinne des Depotgesetzes staatlich anerkannt. CBF entstand in ihrer jetzigen Gesellschafts- und Servicestruktur im Jahr 1996 aus der Verschmelzung des Deutscher Auslandskassenverein (AKV) und des Deutscher Kassenverein (DKV) zur Deutscher Kassenverein AG, welche 1997 in die Deutsche Börse Clearing AG (DBC) umbenannt wurde. Zwischen Mai 1999 und Januar 2000 erfolgte der Zusammenschluss der DBC mit der Cedelbank S.A., Luxembourg und die gesellschaftsrechtliche Umgestaltung zur Clearstream-Gruppe in ihrer heutigen Struktur. Die seit Juli 2002 vollständig zum Konzern der Deutsche Börse AG gehörende ClearstreamGruppe besteht insbesondere aus den Instituten Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Clearstream Banking S.A., Luxemburg (CBL) sowie dem IT-Dienstleistungsunternehmen Clearstream Services S.A., Luxemburg. Im Dezember 2010 hat die Deutsche Börse AG (DBAG) den vollen Anteilsbesitz von Clearstream International S.A. an Clearstream Holding AG, die als reine Holdinggesellschaft für die Anteile in Clearstream International S.A. und als Finanzholding gemäß Kreditwesengesetz (KWG) agiert, übertragen. Clearstream Holding AG und ihre Tochterunternehmen sind voll im Besitz der DBAG und dementsprechend in die Deutsche Börse Gruppe integriert. Die Besitzverhältnisse und Struktur der Gruppe wird in der untenstehenden Abbildung 1.1 dargestellt. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1-1 Kundenhandbuch Abbildung 1.1 Organisationsstruktur der Clearstream Gruppe Die von CBF betriebenen Zahlungs- und Wertpapierliefer-/abrechnungssysteme sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank gemäß § 24 b (1) 1 KWG angezeigt worden, die sie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mitgeteilt hat. Eine vollständige Liste der notifizierten Systeme finden Sie auf der ESMA-Website. CBF hat teilweise Bereiche, die technisch bzw. organisatorisch zur Durchführung der von ihr angebotenen Verwahr-, Verwaltungs- und Abwicklungsdienstleistungen erforderlich sind, unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Bankaufsichtsrechts und des Datenschutzrechtes auf qualifizierte Finanzdienstleistungsunternehmen ausgelagert. Art und Umfang der ausgelagerten Bereiche und Services, die für die Kunden von CBF relevant sind, werden näher in den folgenden Kapiteln dieses Handbuches beschrieben. November 2016 1-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung 1.2 Die Rolle der CBF in Deutschland und für internationale Wertpapiermärkte Im Hinblick auf in- und ausländische Wertpapiere bietet CBF umfangreiche Dienstleistungen an. Sie ist zum einen der deutsche Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere gemäß § 5 Depotgesetz. Zum anderen bietet sie über zwei unterschiedliche Kanäle die Abwicklung, Verwahrung und Verwaltung von ausländischen Wertpapieren an. Deutschland CBF nimmt in Deutschland die Rolle einer Wertpapiersammelbank wahr. In Deutschland zugelassene Wertpapiere deutscher und internationaler Emittenten verwahrt CBF in Form von Sammel- bzw. Einzelurkunden oder Registerrechten. CBF wickelt Transaktionen in den vorgenannten Wertpapieren gegen Zahlung oder frei von Zahlung für alle deutschen Wertpapier- bzw. Finanzterminbörsen sowie diverse Handelsplattformen ab. CBF bietet über ihre elektronische Abwicklungsplattform, CASCADE, neben der Abwicklung des Börsengeschäfts auch die Abwicklung von OTC-Geschäften in den von ihr girosammelverwahrten Wertpapieren an. Börsengeschäfte in Girosammelverwahrung werden größtenteils in Zusammenarbeit mit einem Zentralen Kontrahenten – Eurex Clearing AG – abgewickelt, wodurch das Kontrahentenrisiko eliminiert wird und Lieferpositionen aufgerechnet werden können. Zur Teilnahme am Wertpapierabwicklungssystem der CBF benötigen die Handelsteilnehmer eine direkte oder über eine beauftragte Abwicklungsbank vermittelte Kontoverbindung zu CBF und Zugang zu Zentralbankgeld. Gruppe Deutsche Börse FWBFloor FWBXetra Eurex Repo Eurex Bonds European Energy Exchange (EEX) Eurex Derivate Deutsche Regionalbörsen OTC Berlin Düsseldorf Hamburg-Hannover München Stuttgart Clearstream Abbildung 1.2 Die Rolle der CBF in Deutschland und in internationalen Märkten Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1-3 Kundenhandbuch Internationale Wertpapiermärkte CBF bietet gemeinsam mit ihrer Schwestergesellschaft CBL für ausländische Wertpapiere Verwahr-, Verwaltungs- und Abwicklungsservices an und ist auf vielfältige Weise mit den globalen Finanzmärkten verbunden: Crossborder-Services über CSD Links Für im Sinne des Depotgesetzes girosammelverwahrfähige ausländische Wertpapiere unterhält CBF Depotkontoverbindungen – sogenannte CSD Links – zu ausländischen Wertpapiermärkten. Dabei findet die Euro-Geldabwicklung gegen Zentralbankgeld über die TARGET2 Single Shared Platform (SSP) statt und Fremdwährungen über ausländische Korrespondenzbanken. Ausländische Wertpapiere über Intermediäre Alternativ bietet CBF die Verwahrung von ausländischen Wertpapieren in Wertpapierrechnung über ausländische Intermediäre an. Für intermediärsverwahrte Wertpapiere bietet CBF über CBL ein weit gespanntes Netzwerk an ausländischen Lagerstellen. Die Geldabwicklung erfolgt über ausländische Korrespondenzbanken. November 2016 1-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung 1.3 Verwahrarten Das deutsche Depotrecht kennt drei rechtlich unterschiedlich ausgestaltete Verwahrarten, die sich auch in der funktionalen und technischen Organisation der CBF und dem Serviceangebot widerspiegeln: die Girosammelverwahrung, die Sonder- bzw. Streifbandverwahrung und die Gutschrift in Wertpapierrechnung. Clearstream Banking AG Wertpapiersammelbank CSD Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH Girosammelverwahrung (CASCADE) über CSD-Link §5 (4) Depotgesetz Streifbandverwahrung CBF-Tresor CBF-Tresor §5 (1) Depotgesetz §2 Depotgesetz Wertpapierrechnung (Creation) ICSD- oder Depotbankgeschäft Verwahrung über ausländische Verwahrstellen Abbildung 1.3 Verwahrmöglichkeiten über CBF Girosammelverwahrung Die Girosammelverwahrung (GS oder GS-Verwahrung) ist in § 5 Depotgesetz geregelt. Danach können fungible, d. h. vertretbare Wertpapiere bei der bzw. über die Wertpapiersammelbank – hier CBF – verwahrt werden. Erfolgt eine Wertpapieremission nach deutschem Recht in Form von Globalurkunden, d. h. der Verbriefung der gesamten Emission in einer Urkunde, so ist die Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank gesetzlich vorgesehen. Als Wertpapiersammelbank bildet CBF aus den bei ihr hinterlegten Wertpapieren oder insoweit als CSD-Links bestehen, d. h. besonderen Anforderungen unterliegende gegenseitige Kontoverbindungen mit ausländischen Zentralverwahrern nach § 5 Absatz 4 Depotgesetz, auch aus den dort hinterlegten Wertpapieren – einen sog. (Giro-)Sammelbestand, der die Übertragung von Rechten an/aus den Wertpapieren durch Depotbuchungen – der sog. Effektengiroverkehr – ermöglicht. An diesem Sammelbestand hat der auf den höheren Stufen der Verwahrkette nicht namentlich bekannte Endinvestor (Hinterleger) Miteigentum nach Bruchteilen gemäß Nominale bzw. Anzahl der von ihm unter Einschaltung seiner Depotbank (und ggf. weiterer Zwischenverwahrer) eingelieferten Wertpapiere. Das Eigentum besteht gegenüber jedermann und dessen Übertragung bzw. die Begründung von Sicherungsrechten an girosammelverwahrten Wertpapieren folgt allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, d. h. es ist eine Einigung zwischen Veräußerer und Empfänger über den Rechtsübergang nebst Übergabeakt erforderlich. Ein gutgläubiger Erwerb der Miteigentumsanteile ist möglich. Sofern die verwahrten Wertpapiere auslieferungsfähig sind, hat der Hinterleger einen Anspruch auf Auslieferung von Wertpapieren gleicher Art und Güte wie die für ihn verwahrte Gattung. Die Depotbanken als Kunden der CBF und (Zwischen-)Verwahrer sowie CBF als Wertpapiersammelbank mitteln dem Hinterleger lediglich den zivilrechtlich erforderlichen (Fremd-)Besitz an den verwahrten Wertpapieren, sie werden dabei als Verwahrer weder deren treuhändischer noch wirtschaftlicher Eigentümer. Im Rahmen der Übertragung von Miteigentumsanteilen ist auf allen Stufen der Verwahrkette eine Umstellung des Besitzmittlungsverhältnisses vom veräußernden auf den erwerbenden Hinterleger bzw. auf dessen jeweilige Depotbanken erforderlich. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1-5 Kundenhandbuch Für die von einer Depotbank als Zwischenverwahrer bei CBF verwahrten Wertpapiere gilt die sog. Fremdvermutung nach § 4 Absatz 1 Depotgesetz, nach der CBF als bekannt gilt, dass die bei ihr durch die Depotbank hinterlegten Wertpapiere der Depotbank grundsätzlich nicht gehören. Dies gilt insoweit, als die Depotbank nicht bestimmte Wertpapiere als ihr gehörende Eigenbestände oder als Fremdbestände, über die sie zu eigenen Zwecken verfügungsbefugt ist, gegenüber CBF ausweist. Die Fremdvermutung hat insbesondere zur Folge, dass diese Wertpapiere Dritter im Fall von Zwangsvollstreckungen u. a. gegen die Depotbank bzw. CBF sowie bei deren Insolvenz mittels eines Aussonderungsrechtes der Eigentümer nach § 47 Insolvenzordnung umfassend geschützt sind. Depotbanken und CBF als Zentralverwahrer haften von Gesetzes wegen für alle selbst oder durch Einschaltung von Dritten schuldhaft verursachten Schäden am Sammelbestand. Trifft die Depotbanken bzw. CBF kein Verschulden für Schäden am Sammelbestand, so erlaubt das Depotgesetz die Umlage des Verlustes/Schadens anteilig auf alle Miteigentümer am Sammelbestand (Reduktion des Sammelbestandes). Die von den Depotbanken bei CBF in GS-Verwahrung gehaltenen Wertpapierbestände werden auf Depotkonten im Verwahr- und Abwicklungssystem CASCADE der CBF abgebildet. Sonder- bzw. Streifbandverwahrung Bei der im Depotgesetz geregelten Sonderverwahrung hat der Verwahrer, oder im Falle der Drittverwahrung die CBF, auf ausdrücklichen Wunsch des Hinterlegers die zu verwahrenden Wertpapiere getrennt von den übrigen bei ihr verwahrten Wertpapierbeständen unter entsprechender äußerlicher Kennzeichnung des Hinterlegers aufzubewahren. Diese Kennzeichnung erfolgt häufig durch eine mit dem Namen des Hinterlegers versehene Bänderung, das sog. Streifband. Durch die Separierung bleibt das Alleineigentum des Hinterlegers an der jeweiligen physischen Wertpapierurkunde erhalten und wird nicht bei Einlieferung in Bruchteilseigentum am Sammelbestand umgewandelt. Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Verwahrung und Abwicklung in Wertpapierrechnung (WR) – der sog. Treuhandgiroverkehr – ist nur ansatzweise im Depotgesetz geregelt. Dessen rechtliche Ausgestaltung beruht auf in den (diesbezüglich) einheitlichen “Sonderbedingungen der Wertpapiergeschäfte” der Banken und Sparkassen, ergänzenden Rechtsgutachten, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CBF sowie den Usancen des jeweiligen Lagerlandes der Wertpapiere. Beim Treuhandgiroverkehr wird die jeweilige kontoführende Depotbank fiduziarischer Inhaber der Rechte, die ihr durch die Rechtsordnung bzw. Marktusancen des Lagerlandes vermittelt werden. Der Investor als Kontoinhaber und wirtschaftlicher Eigentümer hat gegenüber seiner Depotbank lediglich einen schuldrechtlichen (bilateralen) Herausgabeanspruch hinsichtlich dieser Rechtsposition sowie Weisungsrechte aus dem Treuhandverhältnis. Die Übertragung der Rechtsposition im Inland erfolgt nach schuldrechtlichen Grundsätzen durch Belastung und Gutschrift, ein gutgläubiger Erwerb ist (nach allgemeinen Rechtsprinzipien) nicht möglich. CBF fungiert als Depotbank (Intermediär) und verwahrt die WR-Bestände über ihre Schwestergesellschaft CBL, die wiederum Lagerstellen in diversen Ländern zur Verwahrung nutzt. Der Verwahrort nach deutschem Recht ist das jeweilige Lagerland der Urkunden bzw. der maßgeblichen Register, das im Depotauszug anzugeben ist. Die Depotbanken sind verpflichtet, von der (ersten) Lagerstelle im Ausland eine sogenannte “DreiPunkte-Erklärung” einzuholen. Darin bestätigt die ausländische Lagerstelle, dass sie die für die Depotbank verwahrten Wertpapierbestände als Kundenbestände der Depotbank führt, diese im Fall der Insolvenz der Lagerstelle ausgesondert werden können und dass sie diesbezüglich prinzipiell keine Pfand- bzw. Zurückbehaltungsrechte geltend macht. Ferner erklärt die Lagerstelle, dass sie die Verwahrung der der “Drei-Punkte”-Erklärung unterliegenden Wertpapierbestände nicht ohne November 2016 1-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Zustimmung der CBF auf einen Dritten auslagern wird. Die deutschen Depotbanken sichern diese Erklärungen mit entsprechenden Rechtsgutachten zu den jeweiligen Lagerländern ab. Die Herausgabeansprüche des Zwischenverwahrers bzw. des Endinvestors sind bei Insolvenz der CBF bzw. der Depotbank nach herrschender Meinung aussonderungsberechtigt. Über CBF als Depotbank in WR verwahrte Wertpapiere werden technisch in Depotkonten im Verwahrund Abwicklungssystem Creation bei der Schwestergesellschaft CBL als 6er-Konten der CBF geführt, unterliegen jedoch deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF. Der in diesem Handbuch verwendete Begriff “Wertpapierrechnung” oder seine Kurzform “WR” umfasst die Menge der nicht girosammelverwahrfähigen Wertpapiere, die über die Schwestergesellschaft CBL verwahrt werden können. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1-7 Kundenhandbuch 1.4 Services zur Girosammelverwahrung Nachfolgendes Schaubild stellt die wesentlichen Services der CBF und die beteiligten Systeme zu GSverwahrten Wertpapieren dar. Global Securities Financing Services Wertpapierleihe Selbstbesicherung für die Nachtverarbeitung Xemac – Collateral Management CASCADE Auftragserteilung Auftragsbearbeitung Matching Regulierung Verwahrung / Bestandsführung in Wertpapieren Namensaktien-Services Verwaltung / Custody (Kapitalmaßnahmen, Erträgnisse, Steuern, HV) Abwicklung Abbildung 1.4 Services und Systeme der CBF zur GS-Verwahrung Abwicklung CBF stellt mit dem IT-System CASCADE eine hocheffiziente Plattform für die Abwicklung von Transaktionen in deutschen und internationalen, nach § 5 Depotgesetz girosammelverwahrfähigen Wertpapieren zur Verfügung. CASCADE steht für Central Application for Settlement, Clearing And Depository Expansion und umfasst die Auftragserteilung und Bearbeitung der Zahlungs-, Wertpapierübertragungs- und Wertpapierverwaltungsaufträge der Kunden der CBF, das Zusammenführen von gegenläufigen Lieferinstruktionen mit Gegenwertverrechnung (Matching), die technische Verrechnung der zusammengeführten Geschäfte zur Optimierung der Wertpapierübertragungsprozesse (Settlement) und die Erfüllung der Geschäfte mittels Regulierung der Wertpapier- und Geldseite (in Kooperation mit der TARGET2 SSP). Zudem werden in CASCADE die bei CBF girosammelverwahrten, zur Belieferung von Transaktionen (good delivery) verwendbaren Wertpapierbestände der Kunden abgebildet. Bei den unter Nutzung von CASCADE abgewickelten Transaktionen handelt es sich um Lieferaufträge, die aus dem außerbörslichen Handel, dem Börsenhandel (Xetra, Parkett-Handel), dem Clearing durch die Eurex Clearing AG (CCP) für den Handel auf den Plattformen Eurex Bonds und Eurex Repo sowie dem Eurex Derivate Markt (Ausübungen) resultieren. CASCADE unterstützt die Geldverrechnung in EUR und anderen Fremdwährungen, insbesondere CHF durch den Link zum Schweizer CSD. Eingehende Lieferaufträge in CASCADE werden in unterschiedlichen Dispositions- bzw. Settlementzyklen verarbeitet. CASCADE bietet zur Regulierung von Wertpapieren und Geld zwei Nachtverarbeitungen (STD, RT-STD) und fünf Tagesverarbeitungen (CONT SDS1, SDS1, CONT SDS2, SDS2 und CONT SDS3) an. In jedem dieser Verarbeitungsläufe werden Lieferaufträge entweder per Massenverarbeitung (STD, SDS1 und SDS2) oder durch ein Continuous Settlement (RT-STD, CONT SDS1, CONT SDS2 und CONT SDS3) reguliert. Zusätzlich haben Kunden der CBF noch die November 2016 1-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Möglichkeit, am Realtime-Settlement (RTS) teilzunehmen, bei dem Wertpapiere mit und ohne Geld reguliert werden. Geldbuchungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (z. B. Kapitaldienste) werden in zwei gesonderten Verrechnungsläufen, Direct Debit 1 (DD1) und Direct Debit 2 (DD2) verarbeitet. Zudem kann die Buchung manuell erstellter Zahlungen sowie automatisch erstellte Buchungen des Bezugspreises für den Barbezug von Bezugsrechten in Direct Debit 3 (DD3) erfolgen. Im Rahmen der Abwicklung von Wertpapiertransaktionen ist zwischen der Finalität von Aufträgen zur Übertragung von Wertpapieren oder/und Geldbeträgen im Rahmen eines Clearing- und Abwicklungssystems im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC (EU Directive on Settlement Finality) einerseits und der rechtlichen Erfüllung der Wertpapier- bzw. Geldübertragungsvorgänge zu unterscheiden.Seite Finalität meint die rechtliche Durchsetzbarkeit und die – durch die Regeln des jeweiligen Abwicklungssystems definierte – Unwiderruflichkeit eines derartigen in das System gegebenen Auftrages bei entsprechendem Wertpapier- bzw. Geldbestand. Insbesondere im Fall der Zahlungsunfähigkeit des anweisenden Abwicklungsteilnehmers schützt die Finalität die übrigen Teilnehmer und das Abwicklungssystem selbst gegen das Risiko der Rückabwicklung (unwinding risk) der im Abwicklungsprozess befindlichen Geld- und Wertpapiertransaktionen. Unter Erfüllung ist rechtlich der Zeitpunkt zu verstehen, in dem die Kontrahenten einer Wertpapiertransaktion alle von ihnen geschuldeten Leistungen (z. B. die Übertragung der Rechte an einem Wertpapier oder die Bewirkung einer Geldzahlung) vollständig erbracht haben, so dass alle mit der Transaktion verbundenen gegenseitigen Ansprüche erloschen sind. Finalität der Wertpapiertransaktionen im Abwicklungssystem der CBF tritt bei Durchführung der Depotbuchung in CASCADE und der damit verbundenen Umschreibung des Verwahrbuches (§ 14 Depotgesetz) ein. Die Geldverrechnung erfolgt für EUR-Zahlungen über TARGET2 und für Fremdwährungszahlungen über die Verwahrungs- und Abwicklungsplattform Creation, bei der CBF die Währungskontenbuchhaltung der Schwestergesellschaft CBL übertragen hat. Zeitlicher Ablauf der Abwicklungszyklen Die zeitliche Einteilung der Abwicklungszyklen erfolgt nach Kalendertagen (00:00 bis 24:00 Uhr). Für CBF beginnt die Abwicklung jedoch schon am Vorabend mit Start der Nachtverarbeitung (STD) und endet mit der letztmöglichen Tagesverarbeitung am Erfüllungstag (RTS). Das CASCADE-Reporting dient nur Informationszwecken. Die Finalität der Wertpapiertransaktionen im Abwicklungssystem der CBF bleibt hiervon unberührt. Folgende Zeitstempel werden im CASCADE-Reporting angezeigt: • Umsatzvollanzeige (KVDU): In der CASCADE-Online Anwendung KVDU wird hinter dem Feld “Buchung” die Systemzeit der CASCADE-Abwicklung wie folgt ausgewiesen. Wird der Auftrag in der Nachtverarbeitung (STD) abgewickelt, weist die Umsatzvollanzeige das Systemdatum aus, welches dem letzten Bankarbeitstag vor dem Erfüllungstag entspricht. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1-9 Kundenhandbuch TRAN: KVDU FC: ID SB: 27.09.2014##S###I###01##L#7930##### UMSATZANZEIGE Auftr-Art: 01 Eingeber : Auftr-Nr : Konto Wg Ndl DCA/REF Kontrah Wg Ndl DCA/REF WKN/ISIN DEPOTUMSAETZE - VOLLANZEIGE WP-UEBERTRAG 7930 1999999 Umsatzart: Last Buchung STD/MAS am 26.09.2014 um 19:35:38 Uhr : 7930 000 HANDELSBANK / : : : 1234 000 TESTBANK : : : I DE000A0CAYB2 WINCOR NIXDORF O.N. Nominale : Gegenwert: MITI Ref1: 13.000419.779,86 -- ID-KZ: 7930000132 -- PW: -PF2:Druck PF3:Rücksprung / BANKDEFFXXX / TESTDEFFXXX Einheit : ST Waehrung: EUR MITI Ref2: Verwahrart: GS Set-Day : 27.09.2014 ------ B793058R -- 27/09/14 -- 10:31:25 PF4:Abbruch PF9:Auftrag Wird der Auftrag in einem späteren Verarbeitungslauf, in RT-STD oder in einem Lauf der Tagesverarbeitung (Bsp. C1F1), abgewickelt, so entspricht das Datum dem Erfüllungstag. TRAN: KVDU FC: ID SB: 27.09.2014##O###I###01##L#7930##### UMSATZANZEIGE Auftr-Art: 01 Eingeber : Auftr-Nr : Konto Wg Ndl DCA/REF Kontrah Wg Ndl DCA/REF WKN/ISIN DEPOTUMSAETZE - VOLLANZEIGE WP-UEBERTRAG 7930 1999998 Umsatzart: Last Buchung C1F1 am 27.09.2014 um 07:31:40 Uhr : 7930 000 HANDELSBANK : : : 1234 000 TESTBANK : : : I DE000A0JMMN2 CENTROTHERM PHOTOVOLT. Nominale : Gegenwert: MITI Ref1: 5.04087.569,60 -- ID-KZ: 7930000132 -- PW: -PF2:Druck PF3:Rücksprung Einheit : ST Waehrung: EUR MITI Ref2: / BANKDEFFXXX / TESTDEFFXXX Verwahrart: GS Set-Day : 27.09.2014 ------ B793058R -- 27/09/14 -- 10:33:42 PF4:Abbruch PF9:Auftrag • MT536 (Clearing and Settlement Statement) Wird der Auftrag in der STD-Verarbeitung abgewickelt, so wird der Erfüllungstag in Kombination mit der Zeit 00:00:01 über das Feld ESET (Effective Settlement Date) angezeigt. Wird der Auftrag November 2016 1 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung in einem späteren Verarbeitungslauf (Bsp. RT.-STD oder in einem Lauf der Tagesverarbeitung) abgewickelt, so entspricht das Datum stets dem Erfüllungstag und die Uhrzeit der Abwicklung. • Monatskontoblatt (MOKO) Im MOKO wird unter der Überschrift “BUCH-TAG” der Erfüllungstag in der Form dd.mm ausgewiesen und unter “MB-ÜBERG” die Uhrzeit der CASCADE-Abwicklung in der Form hh:mm angezeigt (Sekunden werden abgeschnitten, nicht gerundet). Wird der Auftrag in der STDVerarbeitung disponiert, führt dies folglich zur Kombination des Datums des Erfüllungstages mit der Uhrzeit vom Vortag (Bankarbeitstag) des Erfüllungstages. Beispiel Ein Auftrag mit Buchungsvaluta 27. September 2015 wird in der STD-Verarbeitung vom 26. September 2015 auf den 27. September 2015 abgewickelt. Der CASCADEAbwicklungszeitpunkt, und damit der “Zeitpunkt Mitbesitzübergang”, ist der 26. September 2015 um 19:35:38. Dann ergibt sich die folgende Anzeige im Monatskontoblatt: BUCH-TAG: 27.09 MB-ÜBERG: 19:35 Wird der Auftrag in einem späteren Verarbeitungslauf (Bsp. RT.-STD oder in einem Lauf der Tagesverarbeitung) abgewickelt, so entspricht die ausgewiesen Datum/Uhrzeit-Kombination der Systemzeit der am Erfüllungstag ausgeführten CASCADE-Abwicklung. • MT544 (Receive Free Confirmation), MT545 (Receive Against Payment Confirmation), MT546 (Deliver Free Confirmation), MT547 (Deliver Against Payment Confirmation) Über das Feld ESET wird stets der Erfüllungstag ohne Informationen über die Uhrzeit der Abwicklung übertragen. • Report: Regulierungsliste und Depottagesauszug In der Regulierungsliste und im Depottagesauszug wird der Settlementtag in der Kopfzeile angezeigt. Ein Zeitstempel (Uhrzeit) der Abwicklung, in obigem Sinne, wird innerhalb dieser Reports jedoch nicht angezeigt. Die nachfolgende Abbildung stellt den zeitlichen Ablauf der von CASCADE unterstützten Settlementzyklen dar (S = Settlementtag). Hinweis: Fremdwährungsfrist ist 17:30 Uhr. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 11 Kundenhandbuch . CASCADE TARGET2 procedure 6 (P6) Geldseite TARGET2 procedure 6 (7 Finanzierungsläufe ) TARGET2 procedure 6 (1 Finanzierungslauf ) STD RT-STD (FoP, EUR-DvP) (FoP, EUR-DvP) 19:00 21:00 TARGET2 P2 01:30 06:00 FoP Cont-SDS1 SDS1 Cont-SDS2 SDS2 (FoP, EUR-DvP) (FoP, EUR-DvP) (FoP, EUR-DvP) (FoP, EUR-DvP) 10:00 07:10 Keine Abwicklungsbestätigung während SDS1 RTS (Bruttoverarbeitung) (EUR-DvP) 07:00 DD1 TARGET2 P3 10:45 * Fremdwährung - DvP 07:00 18:00 Keine Abwicklungsbestätigung während SDS2 DD2 Keine Abwicklungsbestätigung während SDS1 (FoP only) 13:45 13:45 09:30 Creation 13:15 Cont-SDS3 Keine Abwicklungsbestätigung während SDS2 16:00 * DD3 * 15:15 17:30 * Direct Debit 1/2/3 (= Ertragszahlungen Last/Gut) Abbildung 1.5 CASCADE - Übersicht der Settlement- bzw. der Geldverrechnungszyklen November 2016 1 - 12 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Nachfolgend werden die einzelnen Settlementzyklen erläutert: Standardverarbeitung (mit Erfüllungstag S) Settlementlauf: STD Start S-1: 19:00 Uhr Ende S-1: ca. 21:00 Uhr Zahlungs- bzw. Wertpapierlieferunsaufträge für die geschäftstäglich erfolgende Standardverarbeitung können bis 18:45 Uhr (File Transfer, SWIFT, IBM Websphere MQ) bzw. 19:00 Uhr (online), der für diesen Lauf geltenden Auftragsannahmeschlusszeit, mittels der von CBF dafür zugelassenen Kommunikationsmedien erteilt werden (siehe Kapitel 8.1 Girosammelverwahrung auf Seite 8 - 1). Nach Erreichen der Annahmeschlusszeit sind keine kundenseitigen Änderungen der erteilten Aufträge mehr möglich, die Aufträge sind damit unwiderruflich, d. h. final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC (Settlement Finality Directive). Sie werden bei entsprechendem Geld- und Wertpapierguthaben des auftraggebenden Kunden ausgeführt. Grundsätzlich werden in der Standardverarbeitung alle zur Abwicklung mit Erfüllungstag S anstehenden ordnungsgemäß erteilten Aufträge mit Status “matched” und “freigegeben” (keine Settlement-Sperre) gleichzeitig verarbeitet. Vor der Verrechnung der Zahlungs- bzw. Lieferungsaufträge werden die Wertpapierbestände disponiert und die Vorhaltung ausreichender Geldliquidität auf dem TARGET2-Konto (RTGS-Konto) des Kunden überprüft. Hierzu muss der Kunde vor Beginn der Disposition die für die Abwicklung seiner Aufträge voraussichtlich erforderliche Zentralbankliquidität, die er mit Hilfe eines von CBF bereitgestellten Berechnungstools (Cash Forecast) ermitteln kann, reservieren. Die reservierte Zentralbankliquidität wird auf dem CBF-Geldverrechnungskonto des Kunden abgebildet. Ist die reservierte und von TARGET2 bestätigte Liquidität aufgebraucht, werden keine weiteren Käufe reguliert. Durch die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der bestätigten Zentralbankliquidität können die abgewickelten Zahlungs- bzw. Lieferungsgeschäfte bereits nach Ende des Verrechnungsvorganges gegen 21:00 Uhr an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet werden. Erfüllung der vorgenannten Geschäfte im zivilrechtlichen Sinne tritt mit Abschluss der Geldverrechnung über TARGET2 bis 07:00 Uhr an “S” ein. CBF dokumentiert den damit verbundenen Übergang der Girosammelgutschrift, d. h. des Miteigentumsanteils am Sammelbestand durch eine Mitteilung im CASCADE-System (System Stamp). Realtime Standardverarbeitung Settlementlauf: RT-STD Start S: 01:30 Uhr Ende S: 06:00 Uhr In die RT-STD-Verarbeitung fließen die Aufträge ein, die als noch offen (pending transactions) aus STD vorgetragen oder vom Kunden erst im Laufe der Nacht eingestellt bzw. freigegeben werden. Im Gegensatz zu STD werden die einzelnen ordnungsgemäß erteilten Aufträge sofort und nacheinander reguliert. Voraussetzung hierfür ist, dass nach Ende der vorausgegangenen STD-Verarbeitung noch ausreichend reservierte Zentralbankgeldliquidität des Kunden vorhanden ist. Durch die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der bestätigten Zentralbankliquidität können die abgewickelten Zahlungs- bzw. Lieferungsgeschäfte bereits nach Ende des Verrechnungsvorganges gegen 06:00 Uhr an andere Abwicklungssysteme weitergeleitet werden. Erfüllung der vorgenannten Geschäfte im zivilrechtlichen Sinne tritt mit Abschluss der Geldverrechnung über TARGET2 bis 07:00 Uhr an “S” ein. CBF dokumentiert den damit verbundenen Übergang der Girosammelgutschrift, d. h. des Miteigentumsanteils am Sammelbestand durch eine entsprechende Mitteilung im CASCADE-System (System Stamp). Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 13 Kundenhandbuch Continuous Settlement, Same-Day-Settlement 1 Settlementlauf: S Start C1F1: FoP: 06:00, Uhr DvP: 07:10 Uhr / Ende C1F1: 07:50 Uhr Start C1F2: FoP: 07:50 Uhr, DvP: 08:00 Uhr / Ende C1F2: 08:50 Uhr Start C1F3: FoP: 08:50 Uhr, DvP: 09:00 Uhr/ Ende C1F3: 09:50 Uhr Im Continuous Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge sofort und nacheinander reguliert. Die Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2. Die CONT SDS1-Verarbeitung besteht aus drei Zeitfenstern (Zyklen), zu deren Beginn jeweils Liquidität analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen ist. Der reservierte Betrag an Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind. Am Ende eines Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo verbleibt auf dem TARGET2 Unterkonto des Kunden. Das Geld kann so für die Vorfinanzierung des folgenden Zyklus wieder verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Geldsaldo auf das TARGET2-Konto des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden. Nach Ende eines Zeitfensters erfolgt die Geldreservierung für das nächste Zeitfenster innerhalb der CONT SDS1-Verarbeitung. FoP-Transaktionen werden auch zwischen den einzelnen Geldverrechnungszeitfenstern abgewickelt und unter dem folgenden Zyklus verbucht. Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den System Stamp. Direct Debit 1 Settlementlauf: DD1 Start: ca. 09:30 Uhr In diesem Lauf werden Zahlungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (wie z. B. Erträgniszahlungen) verrechnet. In diesem Geldverrechnungsprozess werden in der Regel zwei Salden pro CBF-Konto nacheinander verrechnet. In Ausnahmefällen können jedoch auch mehr Salden verrechnet werden. Der erste Saldo enthält Erträgniszahlungen (Zinsen, Dividenden, Rückzahlungen) auf Wertpapierbestände. Der zweite Saldo enthält Kompensationen, Gebühren, Kursdifferenzen, Stornobuchungen und verschiedene andere Zahlungen. Danach können noch weitere Salden, die aus den Erträgniszahlungen resultieren, verrechnet werden, sofern dies notwendig ist (z. B. für Zahlungen, die CBF verspätet mitgeteilt werden). Die Verrechnung aller Salden soll bis zum Start der SDS1-Verarbeitung abgeschlossen sein, damit Gutschriften für die Finanzierung der SDS1-Abwicklung genutzt werden können. Die Salden werden nach Ende von DD1 direkt über das TARGET2 Konto des Kunden verrechnet. November 2016 1 - 14 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Same-Day-Settlement 1. Verarbeitung Settlementlauf: SDS1 Start S: 10:00 Uhr Ende S: ca. 10:45 Uhr Im Same-Day- Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge im Nettoverfahren reguliert. Die Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2. Liquidität ist analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen. Der reservierte Betrag an Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind. Am Ende des Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo verbleibt auf dem TARGET2 Unterkonto des Kunden. Das Geld kann so für die Vorfinanzierung des folgenden Zyklus wieder verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Geldsaldo auf das TARGET2-Konto des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden. Nach Ende des Zeitfensters erfolgt die Geldreservierung für das erste Fenster der CONT SDS2Verarbeitung. Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den System Stamp. Continuous Settlement, Same-Day-Settlement 2. Verarbeitung Settlementlauf: CONT SDS2 Start C2F1: FoP: ca. 10:45 Uhr, DvP: 11:00 Uhr / Ende C2F1: 11:50 Uhr Start C2F2: FoP: 11:50 Uhr, DvP: 12:00 Uhr / Ende C2F2: 13:15 Uhr Im Continuous Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge sofort und nacheinander reguliert. Die Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2. Die CONT SDS2-Verarbeitung besteht aus zwei Zeitfenstern, zu deren Beginn jeweils Liquidität analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen ist. Der reservierte Betrag an Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind. Am Ende eines Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo verbleibt auf dem TARGET2 Unterkonto des Kunden. Das Geld kann so für die Vorfinanzierung des folgenden Zyklus wieder verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, den verbleibenden Geldsaldo auf das TARGET2-Konto des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden. Nach Ende des ersten Zeitfensters erfolgt die Geldreservierung für das zweite Fenster innerhalb der CONT SDS2-Verarbeitung. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 15 Kundenhandbuch Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den System Stamp. Same-Day-Settlement 2. Verarbeitung Settlementlauf: SDS2 Start S: 13:15 Uhr Ende S: ca. 13:40 Uhr Im Same-Day-Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß erteilten Zahlungs- bzw. Lieferaufträge im Nettoverfahren reguliert. Die Geldverrechnung erfolgt über RTGS-Konten auf TARGET2. Liquidität ist analog der Nachtverarbeitung (STD) durch den Kunden bereitzustellen. Der reservierte Betrag an Zentralbankliquidität wird für die Dauer des folgenden Zeitfensters blockiert. Für die Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind. Am Ende des Zeitfensters ist die gleichzeitige Verarbeitung von Wertpapieren und der reservierten Zentralbankliquidität abgeschlossen. Ein verbleibender Geldsaldo wird auf das TARGET2-Konto des Kunden rückzuübertragen. Der verbleibende Geldsaldo und die abgewickelten Lieferungsgeschäfte können damit nach Ende eines Zyklus an andere Abwicklungssysteme berichtet bzw. weitergeleitet oder zur Disposition für die RTS-Verarbeitung von CASCADE herangezogen werden. Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und werden bei entsprechendem Geld- bzw. Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den TARGET2Konten (RTGS-Konten) der Kunden am Ende des jeweiligen Zeitfensters erreicht. Auch hier dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den System Stamp. Direct Debit 2 Settlementlauf: DD2 Start: ca. 13:40 Uhr In diesem Geldverrechnungsprozess werden Zahlungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (wie z. B. Erträgniszahlungen), verrechnet. Es werden pro Konto jeweils bis zu zwei Salden (analog DD1) verrechnet. Im ersten Saldo sind Erträgniszahlungen enthalten, die im DD1-Zyklus noch nicht verrechnet wurden (z. B. auf ausländische GS-Bestände). Im zweiten Saldo sind Stornierungen, Kompensationen, Korrekturen und alle restlichen Zahlungen enthalten. Die Salden werden nach Ende von DD2 direkt über das TARGET2 Konto des Kunden verrechnet. November 2016 1 - 16 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Direct Debit 3 Settlementlauf: DD3 Start: ca. 15:15 Uhr In diesem Geldverrechnungsprozess werden manuell von CBF bearbeitete und erfasste Zahlungsaufträge meist in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen sowie automatisch erstellte Buchungen des Bezugspreises bei Barbezug von Bezugsrechten verrechnet. Es werden pro Konto jeweils bis zu zwei Salden verrechnet. Die Salden werden nach Ende von DD3 direkt über das TARGET2 Konto des Kunden verrechnet. Continuous Settlement, Same-Day-Settlement 3 Settlementlauf: CONT SDS/FoP only Start FoP: ca. 13:40 Uhr/Ende FoP: 18:00 Uhr Im Continuous Settlement werden die einzelnen im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß erteilten Lieferaufträge sofort und nacheinander reguliert. Die CONT SDS3-Verarbeitung besteht aus einem durchgängigen Zeitfenster. Für die Abwicklung herangezogen werden Aufträge, die ordnungsgemäß erteilt, gematcht, zur Abwicklung freigegeben (keine Settlement-Sperre) und vom Kunden zur Teilnahme am Continuous Settlement vorgesehen sind. Die Aufträge sind mit Eingabe in das CASCADE-System final im Sinne der EU-Richtlinie 98/26/EC und werden bei entsprechendem Wertpapierbestand ausgeführt. Die rechtliche Erfüllung der Geschäfte wird nach erfolgreicher Bestätigung aller Belastungen bzw. Gutschriften auf den jeweiligen Konten der Kunden direkt erreicht. Auch hier dokumentiert CBF den exakten Zeitpunkt des Übergangs der Girosammelgutschriften durch den System Stamp. Realtime-Settlement Settlementlauf: RTS Start S: 07:00 Uhr, 10:30 Uhr, 13:30 Uhr Ende S: 10:00 Uhr, 13:15 Uhr, 16:00 Uhr, 16:00 Uhr (DvP/RvP Euro), 17:30 Uhr (DvP/RvP Fremdwährung, GC Pooling in USD), 17:40 Uhr (GC-Pooling in EUR) Zahlungs- bzw. Lieferungsgeschäfte in der RTS-Verarbeitung werden unmittelbar nach Eingabe auf Einzelgeschäftsbasis geld- bzw. wertpapierseitig disponiert und bei entsprechendem Bestand unverzüglich final und mit Erfüllungswirkung gebucht. Die Geldverrechnung für RTS-Geschäfte erfolgt bei EUR-Zahlungen über das RTGS-Konto der Kunden und bei Zahlungen in Fremdwährung über Creation Fremdwährungskonten. Details zur geschäftsartabhängigen Settlement-Verarbeitung sind im Kapitel 3. Abwicklung auf Seite 3 - 1 beschrieben. Die Geldverrechnung innerhalb der Settlementzyklen wird im Detail in Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1 erläutert. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 17 Kundenhandbuch Verwahrung Zur Girosammelverwahrung können solche fungiblen Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes zugelassen werden, die physisch im Tresor der CBF (deutsche und ausländische Wertpapiere sowie Miteigentumsanteile an deutschen Sammelzertifikaten) oder eines ausländischen Zentralverwahrers mit Wertpapiersammelbankfunktion, zu dem CBF eine gegenseitige Kontoverbindung gemäß § 5 (4) Depotgesetz unterhält, verwahrt werden und die CBF technisch abwickeln kann. Eine Aufstellung der ausländischen Zentralverwahrer (CSDs), zu denen CBF Kontoverbindungen unterhält, ist in diesem Handbuch enthalten (siehe Kapitel 1.7 Verbindungen in internationale Wertpapiermärkte auf Seite 1 - 26). In Girosammelverwahrung zugelassen sind z. B. folgende Wertpapiere: • Anleihen, z. B. Bundesanleihen, Pfandbriefe, Geldmarktinstrumente (CP), Kommunalobligationen, Industrieanleihen, internationale Anleihen, Wandelschuldverschreibungen • Aktien, z. B. Inhaberaktien, Namensaktien • Optionsscheine und Zertifikate • Sonstige Wertpapiere, z. B. Anteilscheine an Sondervermögen sowie ausländische Wertpapiere in Girosammelverwahrung, z. B. Deutsche Inhabersammelzertifikate (Global Bearer Certificates) auf ausländische Wertpapiere Verwaltung/Custody CBF bietet ihren Kunden Custody Services auf die bei ihr bzw. über sie nach § 5 Depotgesetz girosammelverwahrten Wertpapierbestände an: • Im Bereich Income führt CBF die Abrechnung und Zahlung sowie das Inkasso von Rück- und Erträgniszahlungen (Zins- und Dividendenzahlungen) durch. • Im Bereich Non-Income wickelt CBF obligatorische Kapitalveränderungen (z. B. Einbuchen von Rechten und Aktienumtäuschen) und bestimmte freiwillige Kapitalmaßnahmen (z. B. Angebote) ab. • Für Geschäfte, bei denen die Wertpapiere “cum”, d. h. mit Anspruch (z. B. Kupon) gehandelt und welche “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden, nimmt CBF in der Regel eine Regulierung vor. • Im Bereich der Steuerservices bietet CBF Dienstleistungen für inländische und ausländische Kunden für verschiedene Märkte an. • Die Kunden der CBF können Vorabinformationen zu bevorstehenden Hauptversammlungen beziehen sowie weitere Proxy Voting Services in Anspruch nehmen, wie z. B. die Ausübung von Stimmrechten. Für CBF-Kunden, die den SWIFT MT564-Service nutzen, stehen zusätzliche Services wie z. B. die Instruktionserteilung zu freiwilligen Kapitalmaßnahmen oder der Kauf/Verkauf von Bezugsrechten über CBF zur Verfügung. Details zu den Custody Services sind im Kapitel 6. Verwaltung/Custody auf Seite 6 - 1 beschrieben. November 2016 1 - 18 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Special Services Namensaktien in GS CBF bietet mit dem funktionalen Umfang CASCADE-RS (Registered Shares) der CASCADE-Plattform spezielle Services, die die Verwaltung von Namensaktien ermöglichen und zu erheblichen Aufwandsund Kostenreduzierungen in den Abwicklungsprozessen der Kunden führen. CASCADE-RS unterstützt auf elektronischem Weg die folgenden Kernprozesse: • Umwandlung von Inhaberaktien in GS-verwahrte Namensaktien • Abwicklung des Börsen- und OTC-Handels in Namensaktien durch Bestandsüberträge und Eintragungen bzw. Umschreibungen im Aktienregister des Emittenten bzw. Aktienregisterführers Eine detaillierte Beschreibung ist in diesem Handbuch enthalten (siehe Kapitel 7.1 Namensaktien in CASCADE-RS auf Seite 7 - 1). Global Securities Financing Die nachfolgend aufgeführten Services werden im Detail im Kapitel 7.3 Global Securities Financing Services auf Seite 7 - 9 beschrieben. Wertpapierleihe CBF bietet ihren Kunden verschiedene Formen der Wertpapierleihe an: • Das auftragsbezogene Verleihen oder Entleihen von Wertpapieren (SSL- Strategic Securities Lending Programme). • Die automatische Wertpapierleihe für Börsengeschäfte und außerbörsliche Wertpapiergeschäfte gegen Zahlung, die mangels Deckung nicht am Erfüllungstag beliefert werden können (ASL Automated Securities Lending Programme). Durch individuelle Festlegung verschiedener Selektionskriterien kann die automatische Leihebedarfsermittlung an die Bedürfnisse des Entleihers angepasst werden. • Vermittlung von Wertpapierdarlehen zwischen Ver- und Entleiher im Bereich der Kapitalverwaltungsgesellschaften und deren Verwahrstellen (KAGplus). CBF handelt dabei als zertifiziertes “organisiertes System” gemäß § 202 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Collateral Management Service Xemac® Mit dem System Xemac®1 bietet CBF Collateral Management Services für folgende Bereiche an: • Besicherung von Geldmarktgeschäften und Kreditfazilitäten bei der Deutsche Bundesbank. • Geldmarkthandel von General Collateral (GC) Repos über die Eurex Repo Handelsplattform. • Unterstützung der Handelsaktivitäten über diverse börsliche und außerbörsliche Handelsplattformen, z. B. der Terminbörse Eurex Deutschland durch effiziente Bestellung und Verwaltung von Sicherheiten auf der Grundlage des Risk-Based-Margining der Eurex Clearing AG als Clearinghaus und CCP. • Zusätzlich haben Xemac®-Teilnehmer die Möglichkeit, sich gegenseitig auf bilateraler Basis Sicherheiten für die Belieferung von OTC-Geschäften bereitzustellen. • Durch die Anbindung von Xemac® an das Collateral Management System CmaX der CBL können Xemac®-Teilnehmer für die Sicherheitenstellung auch ihre in Creation gehaltenen Wertpapiere heranziehen. Selbstbesicherung Durch den Selbstbesicherungs-Service der CBF und Deutsche Bundesbank können Kunden für die CBF-Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) und die Tagverarbeitung (während CONT-SDS1) zusätzliche 1. Xemac® ist eine eingetragene Marke der Clearstream Banking Frankfurt. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 19 Kundenhandbuch Liquidität in Form eines Innertageskredits beschaffen. Bei diesem Service handelt es sich um eine Kreditzusage bzw. -inanspruchnahme gegen Pfandrechtsbestellung zu Gunsten der Deutsche Bundesbank. Taxbox (Deutsche Abgeltungsteuer) Im Rahmen der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer in Deutschland bietet die CBF mit dem Service “Taxbox” eine Plattform für den elektronischen Transfer der zur korrekten Steuerermittlung benötigten Daten von der übertragenden Bank an die empfangende Bank eines Depotübertrags an. Eine detaillierte Beschreibung des Taxbox Service liegt auf der Clearstream Website mit dem Dokument Connectivity Handbuch Taxbox vor. Kommunikation mit CBF Die Kommunikation mit CBF kann über mehrere Wege erfolgen: • Online-Eingabe, z. B. CASCADE-Host, CASCADE-PC/HOB RD VPN • Elektronischer Datenaustausch über File Transfer • Elektronischer Datenaustausch über IBM WebSphere MQSeries middle software • Elektronischer Datenaustausch über das SWIFT-Netz • Internet-Upload (nur bestimmte Services, z. B. EDT (Electronic Document Transfer) Details zur Kommunikation mit einer Übersicht der Datenträger und SWIFT-Nachrichten sind im Kapitel 8. Kommunikation auf Seite 8 - 1 enthalten. November 2016 1 - 20 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung 1.5 Fremdtresor-Services zur Streifbandverwahrung Das folgende Schaubild stellt die Services der CBF für streifbandverwahrte Wertpapiere dar. CASCADE Abwicklung Einlieferung Annahme Prüfung der Effekten Buchung Stückenummernverwaltung Auslieferung Versand Tresor - Streifbandverwahrung Verwaltung / Custody (Kapitalmaßnahmen, Erträgnisse) Abbildung 1.6 Services und Systeme der CBF zur Streifbandverwahrung Abwicklung Mit der hocheffizienten Abwicklungsplattform CASCADE und der entsprechenden Tresorplattform CARAD unterstützt CBF ihre Kunden auch bei der Verwahrung und Wertpapierabwicklung im Rahmen der Streifbandverwahrung im Effektivbereich als Outsourcing Service: • Ein- und Auslieferungen effektiver Wertpapiere in und aus dem Tresorbestand • Erfassung und Verwaltung der Stückenummern • Durchführen von Oppositionsprüfungen • Verarbeitung von Mängel- und Ersatzstücken Verwahrung Bei der Streifbandverwahrung werden die für den Hinterleger zu verwahrenden Wertpapiere getrennt von den übrigen bei CBF verwahrten Wertpapierbeständen aufbewahrt. Durch die Separierung bleibt das Eigentum des Hinterlegers an der physischen Wertpapierurkunde erhalten. Hierzu erfolgt eine äußerliche Kennzeichnung der Streifbandbestände, die in CASCADE durch die Kundenreferenz und die Stückenummer abgebildet wird. Nach individueller Vereinbarung können neben Wertpapieren auch Wertgegenstände in die Streifbandverwahrung aufgenommen werden. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 21 Kundenhandbuch Verwaltung/Custody CBF bietet ihren Kunden umfangreiche Custody Services auf die bei ihr verwahrten Wertpapierbestände in Streifbandverwahrung an (Details siehe Kapitel 6. Verwaltung/Custody auf Seite 6 - 1): • Im Bereich Income führt CBF die Abrechnung und Zahlung sowie das Inkasso von Erträgen aus Zins- und Dividendenzahlungen, Rückzahlungen und Provisionen durch. • Im Bereich Non-Income wickelt CBF freiwillige Kapitalveränderungen (z. B. Angebote) und obligatorische Kapitalveränderungen (z. B. Einbuchen von Rechten und Aktienumtäusche) ab. • Die Kunden der CBF können Vorabinformationen zu bevorstehenden Hauptversammlungen beziehen sowie weitere Proxy Voting Services in Anspruch nehmen, wie z. B. die Ausübung von Stimmrechten. Special Services CBF bietet ihren Kunden eine Streifbandverwahrung mit einer Stückenummern-Referenzierung bis auf Endkundenebene an. Dadurch können die Kunden ihre eigene Tresorverwaltung an die CBF auslagern. Ergänzt wird dieser Fremdtresorbestand-Service durch den Service der Haussammelverwahrung, der die inländische Abwicklung nicht GS-fähiger Wertpapiere über CASCADE als Wertpapierübertrag frei von Zahlung (D-FoP/R-FoP) oder Wertpapierübertrag gegen Zahlung (DvP/RvP) ermöglicht. Weitere Details zu diesen Services sind in den Kapitel 7.5 Fremdtresorverwahrung auf Seite 7 - 18 beschrieben November 2016 1 - 22 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung 1.6 Services zur Wertpapierrechnung Im nachfolgenden Schaubild werden die Services der CBF in Bezug auf die WR-Verwahrung von Wertpapieren dargestellt. Zur Erbringung dieser Services bedient sich die CBF des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer Schwestergesellschaft CBL. Global Securities Financing Services Cash Financing Services Wertpapierleihe Collateral Management Creation Verwaltung / Custody (Kapitalmaßnahmen, Erträgnisse, Steuern, HV) Abwicklung Auftragserteilung Auftragsbearbeitung Matching Regulierung Verwahrung / Bestandsführung in Wertpapieren und Geld („6er-Konten“) Abbildung 1.7 Services und Systeme der CBF zur WR-Verwahrung Abwicklung Die Abwicklung von Geschäften in Wertpapieren, die in WR verwahrt werden, erfolgt über die Abwicklungsplattform Creation. Hierzu unterhält Creation neben den nach luxemburgischem Recht geführten Konten einen technisch und rechtlich eigenständigen Kontenkreis 6er-Konten unter deutschem Recht (siehe Kapitel Wertpapierrechnung auf Seite 2 - 7). Diese 6er-Konten werden von Creation parallel zu und verbunden mit den CASCADE-Konten der CBF-Kunden geführt. Zur Abwicklung von in ungeregelten Märkten (so genannter Freiverkehr) an deutschen Börsen in Deutschland geschlossenen Handelsgeschäften in WR leitet CASCADE-LION die dazu generierten Lieferinstruktionen an Creation über. Die Auftragserteilung zur Abwicklung des außerbörslichen Geschäfts (OTC) in WR erfolgt durch die Kunden der CBF direkt an Creation (Details siehe CBL Customer Handbook). Das Reporting zu den auf Creation unterhaltenen 6er-Konten kann der Kunde wahlweise über direkte Schnittstellen zu CBL als Betreiber der Creation-Plattform oder über die Kommunikationswege der CBF empfangen. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 23 Kundenhandbuch Verwahrung Bei der WR-Verwahrung fungiert CBF als Depotbank (Intermediär) für ihre Kunden und verwahrt ihrerseits deren Fremd- bzw. Eigenbestände in WR über ihre Schwestergesellschaft CBL, die wiederum Lagerstellen in 56 Ländern zur Verwahrung nutzt. Der Kunde erhält darüber jeweils WR-Gutschriften von CBF unter Angabe des Lagerlandes. Verwaltung/Custody CBF bietet ihren Kunden auf die bei ihr verwahrten WR-Bestände umfangreiche Custody Services unter Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer Schwestergesellschaft CBL an: • Im Bereich Income prozessiert CBF die Abrechnung und Zahlung sowie das Inkasso von Rückzahlungen, Erträgniszahlungen (Zins- und Dividendenzahlungen) und Provisionen. • Im Bereich Non-Income wickelt CBF freiwillige Kapitalveränderungen (z. B. Angebote) und obligatorische Kapitalveränderungen (z. B. Einbuchen von Rechten und Aktienumtäusche) ab. • Für Geschäfte, die “cum”, d. h. mit Anspruch (z. B. Kupon) gehandelt und “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden, erfolgt eine Regulierung nach den Regeln der CBL (siehe CBL Customer Handbook). • Im Bereich der Steuerservices bietet CBF Dienstleistungen für inländische und ausländische Kunden für eine Vielzahl von Märkten an. • Mit dem Proxy Voting Service unterstützt CBF ihre Kunden durch Vorabinformationen zu bevorstehenden Hauptversammlungen bis zur Ausübung der Stimmrechte. Bei entsprechend vorliegenden Verträgen werden auch Instruktionen durch Proxy Voter wie z. B. Broadridge oder Institutional Shareholder Services (ISS) akzeptiert. Für Besonderheiten der von CBF angebotenen Custody Services unter Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes der CBL sowie den zusätzlichen Services wie z. B. der automatischen Fremdwährungskonvertierung oder dem Kauf/Verkauf von Bezugsrechten wird auf das CBL Customer Handbook verwiesen. Special Services Global Securities Financing Kunden der CBF können für ihre auf der Creation-Plattform geführten 6er-Konten Services für die automatische Wertpapierleihe und das Collateral Management nutzen. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebung in Deutschland und Luxemburg sind für den Kunden einige Besonderheiten zu beachten (siehe Kapitel 8.2 Wertpapierrechnung auf Seite 8 - 7). Kommunikation mit CBL Die Kommunikation mit der Creation-Plattform kann online, über Dateitransfer oder das SWIFT-Netz erfolgen (siehe Kapitel 8. Kommunikation auf Seite 8 - 1). Cash Financing Services Bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften in WR erfolgt die Geldverrechnung über Creation in Commercial Bank Money. Zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus Wertpapiertransaktionen stehen den Kunden der CBF für ihre auf Creation geführten 6er-Konten alle von CBL technisch und funktional angebotenen Cash Management Services zur Verfügung. Details zu den Services sind dem CBL Customer Handbook zu entnehmen. November 2016 1 - 24 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Order Routing Services für Investmentfonds Die Kunden können die von CBF angebotenen Investment Funds Order Routing Services nutzen. Für den automatisierten Vestima Service gelten Sonderbedingungen. Detaillierte Informationen zu den Services sind im CBL Customer Handbook aufgeführt. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 25 Kundenhandbuch 1.7 Verbindungen in internationale Wertpapiermärkte CBF nutzt zur Unterstützung des grenzüberschreitenden Geschäfts ihrer Kunden zwei Arten von Verbindungen in die wichtigsten internationalen Wertpapiermärkte: • Direkte Kontoverbindungen zu ausländischen Zentralverwahrern zur Aufnahme ausländischer Gattungen in die Girosammelverwahrung gemäß § 5 Abs. 4 Depotgesetz (so genannte CSD-Links bzw. Relayed Links, sofern der ausländische Zentralverwahrer über CBL angeschlossen ist). • Kontoverbindungen zu internationalen Lagerstellen über die Schwestergesellschaft CBL für in Wertpapierrechnung verwahrte Wertpapiere. Den Kontoverbindungen zu ausländischen Zentralverwahren kommt eine besondere Bedeutung zu. CBF Kunden haben die Möglichkeit, über die lokale Infrastruktur Zugang zu den Basis Abwicklungsund Verwaltungsdienstleistungen 13 weiterer CSDs zu erhalten. Derzeit können CBF Kunden die Links mit OeKB, SIX SIS, VP (für dänische Wertpapiere), ESES (Belgien, Frankreich und Niederlande), Iberclear (für spanische Anleihen), LuxCSD und CBL (internationale Märkte) gegen Zahlung nutzen. Lagerstellen Belgien ESES Euroclear Belgium Dänemark VP SECURITIES Finland EFI* Internationale Märkte CBL LuxCSD Italien Monte Titoli Armenien Australien Belgien Brasilien Bulgarien China Dänemark Deutschland Dubai Estland Finnland Frankreich Georgien Griechenland Großbritannien & Nordirland Hongkong Indonesien Irland Island Israel Italien Japan Kanada Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malaysia CBL CBF Niederlande ESES Euroclear Netherlands Malta Österreich OeKB Frankreich ESES Euroclear France Argentinien Schweiz SIX SIS Spanien Iberclear USA DTCC *via CBL Malta Mexiko Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Philippinen Polen Portugal Rumänien Russland Schweden Schweiz Singapur Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Südkorea Taiwan Thailand Tschechische Republik Türkei Ungarn Uruguay USA Zypern Abbildung 1.8 CSD Verbindungen und Lagerstellen der CBF November 2016 1 - 26 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung Girosammelverwahrung CBF unterhält Verbindungen zu zahlreichen ausländischen Zentralverwahrern (CSDs), wodurch die Aufnahme von bei diesen CSDs verwahrten Wertpapieren in die Girosammelverwahrung der CBF ermöglicht wird. Zur Abwicklung von Wertpapiertransaktionen zwischen Kunden der CBF und Kunden der ausländischen CSDs existieren technische Verbindungen (Links) zwischen der CASCADE-Plattform und den jeweiligen Abwicklungsplattformen der CSDs. Daneben unterhalten noch so genannte internationale Zentralverwahrer (ICSDs) und als Lagerstellen tätige Geschäftsbanken Konten bei CBF zur Belieferung in den bei CBF girosammelverwahrten Gattungen. Eine Auflistung der CSD-Verbindungen sowie die Darstellung der Abwicklungsprozesse sind in diesem Handbuch enthalten (siehe Kapitel OTC Crossborder auf Seite 3 - 20). Wertpapierrechnung Für die Verwahrung von Wertpapieren in Wertpapierrechnung unterhält CBF kein eigenes Lagerstellennetz, sondern nutzt die weltweiten Lagerstellen ihrer Schwestergesellschaft CBL. Die Verwahrung erfolgt über technisch auf der Abwicklungsplattform Creation der CBL geführte Depotkonten (“6er-Konten”), die deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF unterliegen. Eine Aufstellung der durch CBF genutzten Lagerstellen mit Informationen zu den jeweiligen Marktusancen und Abwicklungsprozessen ist in dem “Creation Link Guide” und im “Market Profile” unter www.clearstream.com zu finden. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 27 Kundenhandbuch 1.8 Rechtliche Dokumentation Die Geschäftsbeziehungen zwischen CBF und ihren Kunden unterliegen bestimmten Bedingungen, die insbesondere in den nachfolgend aufgeführten rechtlichen Dokumentationen beschrieben sind. Die Dokumente können über die Internetseite www.clearstream.com abgerufen oder über den Client Services oder das Customer Relationship Management bezogen werden (siehe Kapitel 1.9 Informationsquellen auf Seite 1 - 29). • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Clearstream Banking AG, Frankfurt: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Clearstream Banking AG, Frankfurt. Mit Eröffnung eines Kontos bei CBF stimmen Kunden diesen Geschäftsbedingungen zu. • Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen der Clearstream Banking AG, Frankfurt: Die CBF vermittelt im Auftrag und im Namen ihrer Kunden Wertpapierdarlehen und nimmt deren Abwicklung vor. Hierzu sind die Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen zu beachten. • Sonderbedingungen Sicherheitenverwaltung (Xemac®): Zur Teilnahme an der Sicherheitenverwaltung über Xemac® gelten die Sonderbedingungen (sowie für Nichtbanken zusätzlich die GC Pooling Select Vereinbarung) • Sonderbedingungen für den Service Selbstbesicherung (SB Selbstbesicherung) • Sonderbedingungen für die im Zusammenhang mit der Französischen Transaktionssteuer stehenden Berichts- und Zahlungspflichten der Clearstream Banking AG und ihrer Kunden sowie der erbrachten Dienstleistungen von Clearstream Banking AG • Sonderbedingungen für die Wiedereingabe von internen Instruktionen auf CBF-i Konten • Sonderbedingungen für den Vestima Service der Clearstream Banking AG, Frankfurt November 2016 1 - 28 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung 1.9 Informationsquellen Den Kunden der CBF stehen für Anfragen und Informationen generell ihre Ansprechpartner aus dem Client Services oder aus dem Customer Relationship Management zur Verfügung. Zudem können sämtliche nachfolgend aufgeführten Informationen und Dokumentationen über die Internetseite www.clearstream.com abgerufen werden. Allgemeine Informationen Kundenhandbücher Zur Beschreibung der Organisation und der Geschäftsabläufe innerhalb Clearstream Banking stehen den Kunden folgende Handbücher zur Verfügung: • CBF Customer Handbook der Clearstream Banking Frankfurt (dieses Dokument) • CBL Customer Handbook der Clearstream Banking Luxembourg Detaillierte Informationen Informationen über “Kundenmitteilungen” Regelmäßige Kundenmitteilungen liefern Informationen über Änderungen in den Bereichen Custody, Clearing und Settlement, Besteuerung, Gebühren sowie über Märkte, neue Produkte und Services. Die Kundenmitteilungen sind in zwei Bereiche unterteilt: • Die “CSD Announcements” umfassen die Bekanntmachungen der CBF und werden in drei Rubriken unterteilt - “Domestic”, “International” und “Registered Shares”. Die Rubrik “Domestic” umfasst Informationen zu GS-verwahrten Wertpapieren. Die Rubrik “International” enthält Informationen zu den in WR-verwahrten Wertpapieren, die für Kunden mit 6er-Konten auf Creation relevant sind. Unter der Rubrik “Registered Shares” stehen Informationen zu Namensaktien in GS-Verwahrung zur Verfügung. Alle Bekanntmachungen erfolgen in deutscher und englischer Sprache. • Die “ICSD Announcements” umfassen die Bekanntmachungen der CBL einschließlich der Informationen zu den Lagerstellen. Die Informationen sind für alle Kunden der CBL und CBF relevant, die Konten auf Creation unterhalten. Alle Bekanntmachungen werden in englischer, deutscher und französischer Sprache veröffentlicht. Informationen zu internationalen Verbindungen Folgende Dokumente liefern den Kunden Informationen über die internationalen Verbindungen der CBF: • “CASCADE Link Guides” für den jeweiligen Markt mit Beschreibung der Instruktionsanforderungen, Settlementdetails und Custody Services für das über CASCADE abzuwickelnde grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft. • “Creation Link Guide” für den jeweiligen Markt mit Beschreibung der Instruktionsanforderungen, Settlementdetails und Custody Services für das über Creation abzuwickelnde grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft. • “Market Profile” mit Informationen zu Infrastruktur, Anlagevorschriften, Wertpapierhandel, Abwicklungsprozess, Wertpapierverwaltung und Besteuerung für den jeweiligen Markt. • “Creation-CASCADE Realignment Guide” für den jeweiligen Markt mit Beschreibung der Instruktionsanforderungen zum Übertrag von Wertpapieren zwischen den Plattformen CASCADE und Creation. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 29 Kundenhandbuch • “Multi-market Securities Guide” für die Abwicklung mehrfach gelisteter Wertpapiere, die an mehr als einer internationalen Börse gehandelt werden können und bei mehr als einem Zentralverwahrer hinterlegt und abgewickelt werden. Informationen zu den Steuerservices CBF bietet ihren Kunden Services zur Befreiung und Rückerstattung von Steuern. Grundsätzliche Informationen hierzu sind in der “Customer Tax Guide” für jeden Markt enthalten, zu dem CBF eine Verbindung unterhält. Für den Service “Taxbox” (Datentransfer zur korrekten Abgeltungsteuerermittlung im Rahmen eines Depotübertrages) liefert das Connectivity Handbuch Taxbox eine funktionale und technische Beschreibung für den Datentransfer. Informationen zu den Abwicklungs- und Kommunikationssystemen Detaillierte Informationen zu CASCADE, CASCADE-PC, Xemac® und den Schnittstellen für den Dateitransfer und die SWIFT-Kommunikation liegen in Form von Benutzerhandbüchern und Datenformatbeschreibungen vor. Informationen zu den Service-Entgelten Die Entgelte für die Services der CBF zur GS-Verwahrung sind im “Preisverzeichnis für Kunden der Clearstream Banking AG, Frankfurt” und die Services zur WR-Verwahrung im “Internationales Preisverzeichnis für Kunden der Clearstream Banking” aufgeführt. Beide Dokumente erläutern die Berechnungsverfahren und enthalten Berechnungsbeispiele. Informationen zu den zugelassenen Wertpapieren in Girosammelverwahrung Folgende Informationsquellen geben den Kunden Auskunft über die zugelassenen Wertpapiere in GSVerwahrung: • Beschlüsse, Mitteilungen und Bekanntmachungen aus den Zulassungsverfahren zur GSVerwahrung und Folgebearbeitung (Kapitaldienste bzw. Kapitalveränderungen) über das “Wertpapier-Service-System” (WSS). • Liste aller ausländischen Wertpapiere in GS-Verwahrung (“Foreign Securities in Collective Safe Custody”). • Liste der in die GS-Verwahrung aufgenommenen Namensaktien (“Registered Shares in Collective Safe Custody”). Informationen zu den zugelassenen Wertpapieren in Wertpapierrechnung Folgende Informationsquellen geben den Kunden Auskunft über die zugelassenen Werpapiere in WRVerwahrung: • Liste aller von Creation akzeptierten Wertpapieren (“List of Eligible Securities”). November 2016 1 - 30 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 1. Einführung E-Mail-Services Die Kunden können sich über E-Mail automatisch über die Veröffentlichung neuer Informationen auf der Internetseite von Clearstream Banking benachrichtigen lassen. Folgende Services stehen zur Verfügung: Real-time Alerts Service Der Kunde wird unverzüglich informiert, wenn auf der Internetseite der Clearstream Banking neue Veröffentlichungen zur Verfügung stehen. Der Kunde kann den Service entsprechend seiner Präferenzen auf einzelne Themen bzw. Kategorien eingrenzen und die bevorzugte Sprache auswählen (deutsch, englisch). Daily Alert Service Der Kunde erhält am Ende des Tages eine Liste aller neuen Veröffentlichungen, die im Laufe des Tages auf der Internetseite von Clearstream Banking eingestellt wurden. Auch hier werden die vom Kunden bei der Bestellung des Service ausgewählten Präferenzen berücksichtigt. Announcements via e-mail Dieser Service bietet Kunden, die über keinen direkten Internetzugang verfügen, die Möglichkeit Kundenmitteilungen als E-Mail-Anhang zu erhalten. Die E-Mails werden über Nacht verschickt. Kunden können bei der Bestellung des Services ihre Präferenzen wählen. Weekly Publications Update Der Kunde erhält einmal wöchentlich eine Liste aller neuen Veröffentlichungen von Clearstream Banking, die in der vorangegangenen Woche herausgegeben wurden. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 1 - 31 Kundenhandbuch 1.10 Ansprechpartner bei CBF Unter den nachfolgenden Telefonnummern können die Kunden mit CBF in Kontakt treten: Client Services Telefon Fax Domestic Services (CASCADE) +49-(0) 69-2 11-1 11 77 +49-(0) 69-2 11-6 1 11 77 [email protected] International Services (Creation) - Settlement +49-(0) 69-2 11-1 83 20 +49-(0) 69-2 11-1 83 40 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 20 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 40 [email protected] [email protected] International Services (Creation) - Custody +49-(0) 69-2 11-1 83 50 +49-(0) 69-2 11-1 83 70 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 50 +49-(0) 69-2 11-6 1 83 70 [email protected] [email protected] Connectivity Services CSD (CASCADE) CSD (CASCADE) [email protected] +49-(0) 69-2 11-1 15 90 ICSD (Creation) +49-(0) 69-2 11-6 1 15 90 ICSD (Creation) +49-(0) 69-2 11-1 15 80 +49-(0) 69-2 11-6 1 15 80 Helpdesks Telefon Fax Tax Helpdesk +49-(0) 69-2 11-1 38 21 +49-(0) 69-2 11-6 1 38 21 [email protected] Registered Shares Helpdesk +49-(0) 69-2 11-1 13 00 +49-(0) 69-2 11-1 70 72 [email protected] Global Securities Financing Support Collateral Management Xemac +49-(0) 69-2 11-1 14 10 E-Mail E-Mail [email protected] Securities Lending and Borrowing +49-(0) 69-2 11-1 31 80 [email protected] Relationship Telefon Fax Relationship Management Germany +49-(0) 69-2 11-1 37 50 +49-(0) 69-2 11-14 32 Kunden müssen ihre Anfragen an Client Services entweder per E-Mail oder Telefon stellen. CBF wird innerhalb eines entsprechenden und angemessenen Zeitrahmens auf den Kunden zurückkommen. Nur der CBF-Kunde kann darüber befinden, welches Medium am geeignetsten ist. Bei dringenden Angelegenheiten und um die bestmögliche Reaktionszeit zu ermöglichen, wird es dringend empfohlen, dass der Kunde Client Services telefonisch anstatt per E-Mail kontaktiert. CBF kann für entstandene Verzögerungen bei der Beantwortung einer E-Mail nicht haftbar gemacht werden. Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass Gespräche wie im Finanzbereich üblich in den Bereichen Client Services, Banking Operations - Securities Lending and Borrowing, sowie dem Tax Helpdesk aufgezeichnet werden. Mit dieser Aufzeichnung sollen die Belange der Kunden sowie die von Clearstream Banking vor Missverständnissen oder den Folgen mangelhafter Kommunikation geschützt werden. Die Bänder werden zu Beweiszwecken bis zu zwei Jahre aufbewahrt. November 2016 1 - 32 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 2. Kundenkonten 2.1 Geld- und Depotkonten pro Transaktionsart In ihrer Rolle als Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere gemäß § 5 Depotgesetz führt CBF für ihre Kunden Depotkonten, die im IT-System CASCADE zur Belieferung von Transaktionen abgebildet sind. Für die Geldverrechnung dieser Transaktionen unterhält CBF keine Geldkonten in CASCADE. Die Kunden der CBF müssen deshalb in Abhängigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten RTGSKonten auf der TARGET2-Plattform und gegebenenfalls Konten bei der Schweizer Nationalbank unterhalten. Die Abwicklung von Fremdwährungstransaktionen und Transaktionen in WR erfolgt gegen Commercial Bank Money über Geldkonten auf Creation (“6er-Konten”), die von CBF unter deutschem Recht (z. B. Unterstellung der Fremdvermutung im Wertpapierdepot) und den Geschäftsbedingungen der CBF geführt werden. Die nachstehende Abbildung gibt einen Überblick über die von den Transaktionen der CBF-Kunden betroffenen Konten. Clearstream Banking Frankfurt CASCADE Creation WR-Wertpapiertransaktionen Geldtransaktionen in Fremdwährung Depotkonten Depotkonten („6er-Konten“) WRTransaktionen Technische Geldverrechnungskonten Geldkonten (Commercial Bank Money) („6er-Konten“) TARGET2 RTGS-Konten GS-Transaktionen in EUR Crossborder GS-Transaktionen mit CH-ISIN in CHF (nur gegen Konto 7215) Schweizer Nationalbank Geldkonten (Zentralbankgeld) Abbildung 2.1 Beteiligte Kundenkonten für Transaktionen über Clearstream Banking Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 2-1 Kundenhandbuch Art der Transaktion: GS-Transaktionen in EUR Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBF-Kunden sowie die aus Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Wertpapieren werden über das Depotkonto des Kunden in CASCADE abgewickelt. Die Geldverrechnung in EUR aus den Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten sowie der Gebühren und Spesen erfolgt über TARGET2. Die Kunden der CBF müssen hierzu als direkte TARGET2-Teilnehmer (Direct Participant) über ein RTGS-Konto verfügen oder sich einer Korrespondenzbank bedienen, die als Direct Participant an TARGET2 angeschlossen ist. Bei der Geldverrechnung zu den Settlementzyklen aus der Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) sowie den Settlementzyklen der Tagesverarbeitung (CONT SDS1, SDS1, CONT SDS2 und SDS2) bedient sich CBF interner technischer Geldverrechnungskonten, auf denen die für die Abwicklung reservierte Liquidität der Kunden auf ihren RTGS-Konten gespiegelt wird. Art der Transaktion: GS-Transaktionen mit CH-ISIN in CHF Beteiligte Geld- und Depotkonten: Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBFKunden sowie die aus Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten, Schweizer Wertpapieren werden über das Depotkonto des Kunden in CASCADE abgewickelt. Für die Geldverrechnung in CHF aus Crossborder-Wertpapiertransaktionen (gegen Konto 7215) muss der CBF-Kunde über ein Konto bei der Schweizer Nationalbank verfügen oder sich einer Korrespondenzbank bedienen. Die Geldverrechnung in CHF aus Domestic-Wertpapiertransaktionen, also zwischen zwei CBF-Teilnehmern, sowie aus Kompensationszahlungen und Kapitaldiensten in CHF erfolgt hingegen in Commercial Bank Money über die Creation-Plattform von CBL (siehe unten). Art der Transaktion: GS-Transaktionen in Fremdwährung Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBF-Kunden sowie die aus Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Wertpapieren gegen Zahlung von Fremdwährung werden über das Depotkonto des Kunden in CASCADE abgewickelt. Die Geldverrechnung erfolgt in Commercial Bank Money über die Creation-Plattform von CBL. Die Kunden der CBF müssen deshalb entsprechende Konten (“6er-Konten”) auf Creation unterhalten. Dies gilt ebenfalls für Domestic-Wertpapiertransaktionen (zwischen zwei CBF-Teilnehmern) in girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren mit Geldverrechnung in CHF. Eine Ausnahme bilden Transaktionen gegen Konto 7215 sowie CCP-Geschäfte. Art der Transaktion: WR-Transaktionen in EUR und Fremdwährung Beteiligte Geld- und Depotkonten: Börsliche und außerbörsliche Wertpapiertransaktionen der CBFKunden sowie die aus Kapitalmaßnahmen resultierenden Wertpapiertransaktionen in WR-Verwahrung werden über Konten auf der Creation-Plattform abgewickelt. Die Geldverrechnung aus den Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten erfolgt in EUR und in allen von CBL zugelassenen Währungen über Creation. Die Kunden der CBF erhalten zur Abwicklung dieser Transaktionen entsprechende Geld- und Depotkonten auf Creation (“6er-Konten”), die deutschem Recht und den Geschäftsbedingungen der CBF unterliegen. Die Beschreibung der Abwicklungsprozesse zu den oben aufgeführten Transaktionen erfolgt im Kapitel 3. Abwicklung auf Seite 3 - 1. Details zur Geldverrechnung sind im Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1 enthalten. November 2016 2-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 2. Kundenkonten 2.2 Kontotypen Nachfolgend werden die von Clearstream Banking unterstützten Kontotypen für das Wertpapiergeschäft in GS-Verwahrung und WR-Verwahrung dargestellt. Girosammelverwahrung Zur Abwicklung des Wertpapiergeschäfts in GS-Verwahrung benötigen die Kunden der CBF ein in CASCADE geführtes Depotkonto. Das Konto setzt sich aus einer vierstelligen Kontostamm- und einer dreistelligen Unterkontonummer zusammen. Das Hauptkonto weist immer als Unterkonto die Null auf (z. B. 7999 000). Durch die Unterkontenstruktur wird eine individuelle Separierung des Bestands ermöglicht. Das CASCADE-Reporting umfasst alle Aktionen auf dem Hauptkonto und den entsprechenden Unterkonten. Einige Unterkontennummern werden von CBF für bestimmte Verwendungszwecke vergeben. Die Geldabrechnung aus Wertpapiertransaktionen, Kapitaldiensten, Gebühren, Spesen, etc. bezieht sich immer auf das Hauptkonto. Folgende zweckbezogene Unterkonten werden automatisch bzw. nach Erhalt eines internen Auftrags zu dem jeweiligen Haupt(depot)konto des Kunden und auf den Namen des Kunden lautend eingerichtet bzw. eröffnet. Die Kontoarten dienen prinzipiell der Erleichterung der Bestandsführung bzw. Serviceanforderungen für Kunde und CBF und auch der Transparenz der operativen Prozesse. Unterkonten Kontotyp 005, 051, 230 Teilfälligkeiten oder 991 Information zur Kontoeröffnung Beschreibung Eröffnung zu jedem Hauptkonto, Unterkontonummer je nach Börsenplatz Das Unterkonto dient der automatischen Separierung von teilfällig gewordenen Anleihen 080 Sperrkonto HV Eröffnung zu jedem eigenständigen Konto Corporate Action separiert auf diesem Unterkonto gesperrte Bestände bei der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen 250 Kundenkonto Eröffnung zur Bestandsseparierung aus steuerlichen Gründen Unterkonto wegen steuerfreier Zinszahlung bei italienischen Anleihen 510 Verleihkonto Eröffnung bei Teilnahme an der Wertpapierleihe Unterkonto für die automatische Wertpapierleihe 550 Xemac®-Sicherheiten Eröffnung bei Teilnahme an Xemac® Von Xemac® verwendetes Unterkonto zur Verwaltung von Sicherheiten 551 Xemac®-Sperrkonto Eröffnung bei Teilnahme an Xemac® Xemac®-Sperrkonto 670 Kundenkonto Eröffnung zu jedem Hauptkonto Unterkonto für das emissionsbegleitende Institut von TEFRA D Wertpapieren 671 Kundenkonto Eröffnung zu jedem Hauptkonto Unterkonto für TEFRA Dbestandsführende CBF-Kundenkonten 802-812 US-Tax-Konto Eröffnung zur Bestandsseparierung aus steuerlichen Gründen Unterkonten zur Berücksichtigung der Quellensteuerrichtlinien in den USA 820-827 Steuer-Konto-Sonstige Eröffnung zur Bestandsseparierung aus steuerlichen Gründen Steuer-Unterkonten für Nicht-US-Titel Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 2-3 Kundenhandbuch Unterkonten 828-835 Kontotyp Information zur Kontoeröffnung Beschreibung Steuer-Reduzierung Frankreich Eröffnung zur Bestandsseparierung aus steuerlichen Gründen Unterkonto für die teilweise Befreiung von der französischen Quellensteuer 850 Corporate Actions Eröffnung zu jedem Hauptkonto Unterkonto für offene Geschäfte von freiwilligen Kapitalmaßnahmen 995 FW-Konto-CBF-Inland Eröffnung bei Auslandsteilnahme und/oder Teilnahme an RTS Reservierungskonto zur Abwicklung von CASCADE Fremdwährungsgeschäfte (GSVerwahrte Wertpapiere gegen Zahlung in Fremdwährung), Abwicklung von Wertpapierverkäufen gegen Zahlung über das Realtime-Settlement (RTS) sowie FoP Transfers in die Märkte Die nachfolgenden Unterkonten für spezielle Verwendungszwecke werden nur auf Kundenantrag eröffnet. Unterkonten Kontotyp Beschreibung 220 Geldkonto (CSA - Cash Settlement Account) Geldverrechnungskonto zur Verbuchung von EUR-Beträgen aus der CBF-Nachtverarbeitung (STD, RT-STD) und Tagesverarbeitung (CONT SDS1 und CONT SDS2) 221-229 Fundingkonto (CFA Cash Funding Account) Fundingkonten für die Geldverrechnung zur Nachtverarbeitung (STD, RT-STD) und Tagesverarbeitung (CONT SDS1, CONT SDS2) Selbstbesicherung Unterkontenrouting zur Separierung von Beständen (nur möglich in Verbindung mit der Teilnahme des Hauptkontos -000 an der SB) Marktzuordnungskonto (MAA - Market Allocation Account) für die Märkte Frankreich, Belgien und Niederlande Zur Teilnahme am Crossborder Settlement (DvP) für die Märkte Frankreich, Belgien und Niederlande für die Nachtverarbeitung wird die über TARGET2 bereitgestellte Liquidität den einzelnen Märkten zugeordnet. 261, 263, 265 Geldzuweisungskonten (CMA - Cash Market Accounts) für die Märkte Frankreich, Belgien und Niederlande Im Rahmen der Teilnahme am Crossborder Settlement (DvP) für die Märkte Frankreich, Belgien und Niederlande werden bereitgestellte Gelder aus schwebenden Käufen in CBF gehalten und auf diesen Konten am Tagesende verbucht und zur nächsten Nachtverarbeitung an übertragen. 239 260, 262, 264, 269 Sperrkonto Unterkonto für Geldreservierung von Settlementfails in Österreich 270 Sperrkonto Unterkonto für Geldreservierung von Settlementfails in CBL 271 Sperrkonto Unterkonto für Geldreservierung von Settlementfails in LuxCSD 410 Emissionen Nicht verkaufte Bonds 491 Kundenkonto Konto für die Abwicklung Schweizer Börsengeschäfte 492 Kundenkonto Konto für die Abwicklung österreichischer Börsengeschäfte 500 Eurex Clearing AGSicherheiten Unterkonto für zu Gunsten der Eurex Clearing AG bestellte Sicherheiten, Margin (Standard (Pfand)) und EEX-Sicherheiten für den Terminmarkt 501 Eurex Clearing AGSicherheiten Unterkonto für zu Gunsten der Eurex Clearing AG bestellte Sicherheiten, Clearing-Fonds Beitrag (Eigentumsübertragung) 503-509 520-549 553-559 Eurex Clearing AGSicherheiten Unterkonto zur Segregation von Kundenbeständen der Eurex Clearing AG Sicherheiten Engagement-Kontrolle (WBR). Unterkonto zur Verwaltung von Sicherheiten im Rahmen der Engagementkontrolle Neu 560 November 2016 2-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 2. Kundenkonten Unterkonten Kontotyp Beschreibung 561-579 Eurex Clearing AGSicherheiten Unterkonto zur Segregation von Kundenbeständen der Eurex Clearing AG 580 Eurex Clearing AGSicherheiten Unterkonto für zu Gunsten der Eurex Clearing AG bestellte Sicherheiten, haftendes Eigenkapital (Eigentumsübertragung) 581-584 Eurex Clearing AGSicherheiten Unterkonto zur Segregation von Kundenbeständen der Eurex Clearing AG 591 Sicherheiten SLB Sicherheitenkonto für die Teilnahme an der Wertpapierleihe über SLB auf dem Schweizer Markt 592 Sicherheiten CCP.A Sicherheitenkonto für den CCP.A in Österreich 600-649 Sicherheiten unter Banken Unterkonto für Pfandgeschäfte unter Banken. Das Unterkonto wird zur CBF-Kontonummer des Pfandgebers eingerichtet. 650-662 Schachtelbestände Unterkonto zur Separierung von Schachtelbeteiligungen bei Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen 699 Sicherheiten unter Banken Pfandkonto zur Verpfändung von Sicherheiten für besicherte Überziehungskreditfazilitäten (Creation) 966 Haussammelverwahrung Unterkonto zur Einlieferung streifbandverwahrter Bestände für die Teilnahme an dem Service “Haussammelverwahrung” Der Handel in GS-verwahrten Wertpapieren und dessen Abwicklung erfolgt in der Regel über dasselbe in CASCADE geführte Depotkonto. CBF bietet ihren Kunden jedoch auch ein abweichendes Verfahren an: die “Reg-über-Kontenbeziehung”. Reg-über-Kontenbeziehung Bei diesem Verfahren gibt der Kunde in seinem börslichen Auftrag das Reg-über-Konto an, das an einem zentralen Konto angeschlossen ist. Die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte erfolgt über das zentrale Konto. Die Geldverrechnung erfolgt ebenfalls über das mit dem zentralen CBF-Konto verbundenem RTGS-Konto auf TARGET2. Für Reg-über-Konten können nur Börsengeschäfte eingestellt werden. Die Reg-über-Konten weisen keine Bestände aus. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 2-5 Kundenhandbuch Filiale 2xxx Zentrale 4yyy Kauf-/Verkaufsorder Kauf-/Verkaufsorder Regionalbörse München Düsseldorfer Wertpapierbörse XONTRO-Trade Handelsbestätigungen 4yyy + 2xxx Abwicklung Geschäft der Filiale über Konto 4yyy CBF TARGET2 CASCADEDepotkonto 4yyy Geldkonto zu 4yyy Abbildung 2.2 Beispiel für Reg-über-Kontenbeziehung November 2016 2-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 2. Kundenkonten Wertpapierrechnung Zur Abwicklung des börslichen und außerbörslichen Wertpapiergeschäfts1 in WR-Verwahrung werden für die Kunden der CBF auf der Creation-Plattform so genannte “6er-Konten” eingerichtet. Die 5stellige Kontonummer des Hauptkontos auf der Creation-Plattform ergibt sich aus der Kontonummer des Kunden auf der CASCADE-Plattform mit einer vorangestellten “6”, z. B. CASCADE-Konto 7999 000 = Creation-Konto 67999. Diese “6er-Konten”, die dem CASCADE-Hauptkonto des CBF-Kunden zugeordnet sind, unterliegen deutschem Recht (z. B. Unterstellung der Fremdvermutung) und den Geschäftsbedingungen der CBF und werden technisch und rechtlich als eigenständiger Kontenkreis neben den übrigen luxemburgischen Konten auf Creation geführt. Die Kunden der CBF können neben dem “6er-Konto” noch zusätzliche Konten auf Creation einrichten. Die auf der CASCADE-Plattform verwendete Unterkontenfunktion wird in Creation durch das Einrichten zusätzlicher Konten und die Möglichkeit der Kontenhierarchisierung dargestellt. Nachfolgende Tabelle liefert einen Überblick über die möglichen Kontotypen auf der CreationPlattform. Kontotyp Beschreibung Hauptkonto Hauptabwicklungskonto der Kunden für Wertpapiere und Geld in allen von CBF bzw. CBL zugelassenen Wertpapieren und Währungen. Für CBF-Kunden werden zur Abwicklung des Wertpapiergeschäfts in WR auf Creation Konten eingerichtet, die mit den CASCADE-Hauptkonten der Kunden verbunden sind und deren Kontennummern mit einer “6” beginnen. Zusätzliche Konten zur Bestandsseparierung Durch die Eröffnung weiterer Konten können die Kunden ihre eigenen Bestände von denen ihrer (End-)Kunden separieren. Creation unterstützt dabei die Hierarchisierung von Konten. Zusätzliche Konten wg. Steuer z. B. Stamp Duty Reserve Tax (SDRT) UK Creation ermöglicht die Einrichtung weiterer Konten zur Berücksichtigung unterschiedlicher steuerlicher Behandlungen. Eurex-Sicherheitenkonto Creation-Konten zur Hinterlegung von Eurex-Sicherheiten in Form von Wertpapieren in WR-Verwahrung unter deutschem Depotgesetz. Treuhandkonten Konten zur treuhänderischen Verwaltung von Sicherheiten. Ergänzende Informationen zur Kontoführung auf Creation sind im CBL Customer Handbook zu finden. 1. Definition von “börslich” und “außerbörslich” siehe Glossar. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 2-7 Kundenhandbuch 2.3 Kontoeröffnung Die zur erstmaligen Eröffnung eines Hauptkontos und zur Eröffnung weiterer (Unter-)Konten erforderlichen Kontoeröffnungsunterlagen können entweder über die Internetseite unter Account Opening Forms oder über das Customer Relationship Management bezogen werden. Für die erstmalige Kontoeröffnung werden neben den vom Kunden ausgefüllten und unterzeichneten Kontoeröffnungsformularen noch verschiedene allgemeine Unterlagen benötigt, die jeweils in ihrer aktuellen Fassung in deutscher oder englischer Sprache oder in einer anderen Sprache mit amtlicher Übersetzung durch den Kunden eingereicht werden müssen. Diese sind: • Aktueller beglaubigter Handelsregisterauszug, Genossenschaftsregisterauszug, Satzung (Gesellschaften des öffentlichen Rechts) oder vergleichbare Nachweise • Aktueller beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Satzung bzw. sonstiger Gründungsnachweis der Gesellschaft • Allgemeines, vollständiges und aktuelles Verzeichnis der unterschriftsberechtigten Mitarbeiter / innen der antragstellenden Gesellschaft mit Unterschriftsproben • Zusendung des Geschäftsberichts des letzten Geschäftsjahres (bei Neugründung genügt die Eröffnungsbilanz bzw. bei Neugründung einer Tochtergesellschaft die Eröffnungsbilanz und der Geschäftsbericht des letzten Geschäftsjahres der Muttergesellschaft), sofern diese nicht auf der Website des Kunden abrufbar sind. Bei Zweigniederlassungen ist der Geschäftsbericht des letzten Geschäftsjahres der Muttergesellschaft einzureichen. In Abhängigkeit des Status des Neukunden werden noch weitere, nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt. Antragsteller mit Geschäftssitz im Ausland • Kreditinstitute und Nicht-EWR Zweigniederlassungen: Beglaubigte Kopie der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) einschließlich eventueller Auflagenbescheide oder einem entsprechenden Nachweis (bei Gesellschaften, die schon vor der Einführung des KWG bestanden)1 • Finanzdienstleistungsinstitute und Nicht-EWR Zweigniederlassungen: Beglaubigte Kopie der Erlaubnis der BaFin zur Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß dem KWG einschließlich eventueller Auflagenbescheide1 • Inländische EWR-Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute und Finanzdienstleister: Beglaubigte Kopie des Zulassungsschreibens der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staates des Hauptsitzes der Gesellschaft, das über den Umfang der lizenzierten Geschäftstätigkeit Auskunft gibt. Beglaubigte Kopie des Schreibens, mit dem der Antragsteller der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Staates des Hauptsitzes der Gesellschaft die Absicht der Errichtung einer Zweigniederlassung gezeigt hat oder beglaubigte Kopie der Benachrichtigung der BaFin über die für die Tätigkeit vorgeschriebenen Meldungen an die BaFin und die Deutsche Bundesbank sowie die im Allgemeininteresse geltenden Bedingungen1 1. Nur erforderlich, sofern der Kunde noch nicht im Onlineregister der BaFin aufgeführt ist. November 2016 2-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 2. Kundenkonten Antragsteller mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes, die im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr Kunde bei der CBF werden wollen • Beglaubigte Kopie des Zulassungsschreibens der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Herkunftsstaates, das über den Umfang der lizenzierten Geschäftstätigkeit Auskunft gibt • Beglaubigte Kopie des Schreibens, mit dem der Antragsteller der zuständigen Aufsichtsbehörde des dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Herkunftsstaates die Absicht der Aufnahme grenzüberschreitender Dienstleistungen angezeigt hat oder beglaubigte Kopie der Benachrichtigung der BaFin über die für die Tätigkeit vorgeschriebenen Meldungen an die BaFin und die Deutsche Bundesbank sowie die im Allgemeininteresse geltenden Bedingungen • Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten Antragsteller mit Sitz in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes mit Eigengeschäft oder Kundengeschäft im Herkunftsstaat • Beglaubigte Kopie des Zulassungsschreibens der zuständigen Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaates des Antragstellers, das über den Umfang der lizenzierten Geschäftstätigkeit Auskunft gibt • Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 2-9 Kundenhandbuch Leerseite November 2016 2 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung 3.1 Börsengeschäfte In der nachfolgenden Abbildung wird schematisch die Abwicklung von an inländischen Börsen gehandelten Geschäften aus • Dem Handel über das vollelektronische Handelssystem Xetra an der Frankfurter Wertpapierbörse, • Dem Parketthandel über das Orderroutingsystem XONTRO-Order der deutschen Börsen, • Dem Handel über das Handelssystem Xitaro der Börse Stuttgart • Dem Handel über Tradegate Exchange und • Dem Platz-Überschreitender-Effektenverkehr (PÜEV/Interbankenhandel) dargestellt. Kassamarkt XONTROOrder PÜEV Xitaro Tradegate CCP Xetra (Verwahrart GS und WR) NonCCP XONTRO-Trade Non-CCP CCP (Verwahrart GS und WR) (Verwahrart GS und WR) CASCADE GS LION GS OTC CCP-Instruktionen GS Eurex Clearing AG (Bruttoliefermanagement) Depotkonten GS in FW WR TARGET2 Geldverrechnung Creation (Depotkonten/Geldkonten) Clearstream Banking Frankfurt Abbildung 3.1 Abwicklung Börsengeschäfte - Überblick Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3-1 Kundenhandbuch Für CBF stellt nur das Handelsgeschäft in Nicht-CCP-Produkten (Non-CCP) ein Börsengeschäft dar, da die Abwicklung der CCP-Instruktionen in CASCADE technisch als außerbörsliches Geschäft erfolgt. Die detaillierte Beschreibung zur Abwicklung des Non-CCP-Börsengeschäfts ist deshalb in den nachfolgenden Abschnitten dieses Kapitels (Börsengeschäfte) enthalten, während die Abwicklung der CCP-Instruktionen unter dem Abschnitt “Außerbörsliche Geschäfte” erläutert wird (siehe Kapitel 3.2 Außerbörsliche Geschäfte auf Seite 3 - 9). Die Entscheidung für das Routing von Non-CCP und CCP-Geschäften in die Abwicklung erfolgt im Börsenabwicklungssystem XONTRO-Trade bzw. im Handelssystem Xetra: • Lieferinstruktionen zu Non-CCP-Geschäften werden zur Bearbeitung in das CASCADE-LIONSystem der CBF eingestellt. Bei der Abwicklung von Geschäften in Gattungen der Verwahrart GS und STR erfolgt die Regulierung der Wertpapiere über CASCADE-LION/CASCADE und die Geldverrechnung über TARGET2 für EUR, für andere Währungen über Creation. Im Falle von Börsengeschäften in Gattungen der Verwahrart WR erfolgt eine Überleitung der Lieferinstruktionen auf die Creation-Plattform mit Abwicklung der Wertpapiere und des Geldes über Creation. Nachfolgende Tabelle fasst die verantwortlichen Systeme zur Abwicklung des Geldes und der Wertpapiere in Abhängigkeit der Verwahrart und Währung zusammen. Verwahrart Währung Abwicklungssystem Wertpapier Abwicklungssystem Geld GS EUR CASCADE TARGET2 GS FW CASCADE Creation STR EUR - TARGET2 WR (AKV)a EUR oder FW Creation Creation WR (WPR)a EUR oder FW - TARGET2 (EUR)/Creation (FW) a. Verwahrarten: AKV – Auslandskassenverein und WPR – Wertpapierrechnung. • Lieferinstruktionen zu CCP-Geschäften werden zur Bearbeitung und Abwicklung an das Bruttoliefermanagement der Eurex Clearing AG übergeleitet. Nur solche Geschäfte, die zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, sowie die aus dem Settlement-Netting resultierende Lieferspitze in GS werden zur Regulierung an die CBF weitergeleitet. CCP-Geschäfte in WR werden direkt von der Eurex Clearing AG auf der Creation-Plattform instruiert. Die Besonderheiten der Abwicklung von Börsengeschäften in TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40-tägigen Sperrfrist werden in Kapitel 7.2 Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren auf Seite 7 - 7 erläutert. November 2016 3-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Girosammelverwahrung Die nachfolgende Abbildung stellt den Prozess der Abwicklung von Non-CCP-Börsengeschäft in GSverwahrten Gattungen dar. T T+1 T+2 Verkäuferbank Online, Lieferinstruktionsdatenträger Xetra Tradegate Xitaro Deutsche Börse AG / Regionalbörsen / PUEV Verkauf Statement of Pending Stock Exchange Transactions (MT537) Clearing and Settlement Statement (MT536) Statement of Holdings (MT535), Geldtagesauszug Online XONTROOrder XONTROTrade Clearstream Banking Frankfurt CASCADE CASCADE Bestandsbuchung Käufer und Verkäufer Regulierung Geld und Wertpapiere EUR-Geldbuchung Käufer und Verkäufer CASCADE-LION (Lieferpositionen) TARGET2 Lieferinstruktion Kauf und Verkauf - Bearbeitung: Freigabe, Sperre - Änderung: Teilbelieferung, Prioritäten - Informationen Online, Lieferinstruktionsdatenträger Kauf CBL (Creation) FW-Geldbuchung Käufer und Verkäufer Statement of Pending Stock Exchange Transactions (MT537) Clearing and Settlement Statement (MT536) Statement of Holdings (MT535), Geldtagesauszug Online Käuferbank Abbildung 3.2 Abwicklung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung Börsengeschäfte in Währung EUR Auftragserteilung Börsengeschäfte in Non-CCP-Gattungen werden nach Handelsschluss an CBF übergeleitet und als Lieferinstruktion in CASCADE-LION eingestellt. Die Erfüllungsfrist beträgt in der Regel zwei Tage (T+2). Für die weitere Auftragsabwicklung ist entscheidend, an welchem Lieferfreigabeverfahren der Kunde teilnimmt. Der Kunde kann zwischen zwei Verfahren wählen: • Beim Positiv-Verfahren werden alle Verkaufinstruktionen zunächst mit einer Settlement-Sperre in CASCADE-LION eingestellt und sind dann vom Kunden freizugeben. Eine Teilbelieferung gesperrter Geschäfte ist möglich. Die Freigabe einer Verkaufinstruktion muss vor Beginn des Settlementlaufs erfolgen (siehe auch Kapitel Settlementtag und -zyklen auf Seite 3 - 5). • Beim Negativ-Verfahren werden alle Verkaufinstruktionen sofort zur Belieferung freigegeben, können aber vom Kunden noch bis vor Beginn des nächsten Settlementzyklus gesperrt werden (siehe auch Kapitel Settlementtag und -zyklen auf Seite 3 - 5). Börsengeschäfte mit identischem Last- und Gutschriftkonto in CASCADE-LION (Kompensationsgeschäfte) werden abhängig vom gewählten Lieferfreigabeverfahren ebenfalls mit oder ohne Settlement-Sperre in den Lieferbestand eingestellt. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3-3 Kundenhandbuch Bearbeitung von Instruktionen Den Kunden der CBF werden über CASCADE-LION zahlreiche Services zur Abwicklung des Börsengeschäfts angeboten. Änderung von Lieferinstruktionen: • Freigabe und Sperren eines Börsengeschäftes für die Belieferung im entsprechenden Settlementzyklus in Abhängigkeit des vom Kunden gewählten Lieferfreigabeverfahrens • Änderung von Börsengeschäften wie z. B. Benennung der Serien/Gruppen-Nominale bei Stammnummerngeschäften (siehe Glossar) oder Änderung der Dispositionspriorität Änderungen können nur durch den Verkäufer an den Verkauf-Lieferinstruktionen bis vor Beginn des zur Regulierung vorgesehenen Settlementzyklus vorgenommen werden. Löschung von Lieferinstruktionen: • Zum Löschen eines Börsengeschäfts müssen beide Kontrahenten das Geschäft bis vor Beginn des zur Regulierung vorgesehenen Settlementzyklus zur Löschung kennzeichnen. Das Setzen des Löschungs-Kennzeichens durch einen der beiden Kontrahenten verhindert die Regulierung des Geschäfts in den nachfolgenden Settlementzyklen. Matching Schlussnoten aus Börsengeschäften sind nicht matchpflichtig. Regulierung Die Regulierung von Börsengeschäften mit Zahlung in EUR erfolgt nach Freigabe der Lieferposition, bei ausreichendem Wertpapierbestand (Verkäufer) und ausreichender Liquidität bzw. ausreichendem Geldguthaben auf dem RTGS-Konto in TARGET2 (Käufer). Die Wertpapiere werden vom CBF-Konto des Verkäufers auf das des Käufers übertragen. Die Geldsalden werden von CBF an TARGET2 über eine elektronische Schnittstelle übermittelt. Der Prozess der Geldverrechnung ist abhängig von dem Settlementzyklus (siehe nachfolgender Abschnitt) und ist im Detail im Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1 beschrieben. c Freigabe/ Teilfreigabe Verkäuferbank i Reports Clearstream Banking Frankfurt CASCADE-LION d Verkäufer: Käuferbank e Käufer: WP-Bestand ok f Depotbelastung Deckung Geld f Depotgutschrift WP und Geld OK CASCADE Depotkonto Verkäufer h Geldgutschrift i Reports Lieferpositionen CASCADE Übertrag WP TARGET2 Geldverrechnung Depotkonto Käufer g Geldbelastung Abbildung 3.3 Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung Eine Besonderheit der Wertpapier-Regulierung stellt das Reg-Über-Verfahren dar. Dabei kann eine Niederlassung das unter ihrem eigenen CBF-Teilnehmerkonto gehandelte Börsengeschäft über das November 2016 3-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung CBF-Depotkonto der Zentrale abwickeln (siehe auch Kapitel Girosammelverwahrung auf Seite 2 - 3). Dieses Verfahren ist nur für Börsengeschäfte möglich, unabhängig von der Verwahrart des gehandelten Wertpapiers. Settlementtag und -zyklen S S -1 S-1 19:00 21:00 STD Batch 01:30 06:00 07:10 10:30 CONT CONT-SDS1 SDS1 RT-STD Z1 STD 10:00 Z2 10:30 13:15 CONTSDS2 SDS1 Batch SDS1 18:00 SDS2 Batch 19:00 Cont-SDS FoP only 21:00 STD STD Batch Batch Z5 Z4 Z3 13:30 SDS2 09:30 13:45 DD1 DD2 Direct Debit runs (non-settlement payments) 07:00 < 10:00 RTS 10:30 13:15 RTS 13:30 16:00 RTS Realtime-Settlement (RTS) Abbildung 3.4 Settlementzyklen für Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung Non-CCP-Börsengeschäfte mit Gegenwertverrechnung in EUR werden nur in der Standardverarbeitung und den SDS1-/SDS2-Verarbeitungen abgewickelt. Die Standardverarbeitung (STD) an S-1 ist der erste Settlementzyklus für alle Geschäfte mit Erfüllung am folgenden Geschäftstag. Alle gültig erteilten Aufträge, die am folgenden Tag fällig werden bzw. bereits vorher fällig waren aber nicht erfolgreich disponiert werden konnten, werden in STD zur Disposition herangezogen. Nicht regulierte Aufträge Aufträge, die in STD nicht reguliert werden konnten, werden automatisch in die nächstmögliche Disposition übergeleitet: Same-Day-Settlement 1 Verarbeitung (SDS1) und Same-Day-Settlement 2 Verarbeitung (SDS2) an S. Durch den Eingang von neuen Aufträgen oder Freigaben kann es dann dort zu einer Regulierung kommen. Die Überleitung in die nächste Settlementverarbeitung erfolgt solange bis der Auftrag reguliert oder gelöscht wird: STD > SDS1 > SDS2 > STD > etc. Börsengeschäfte in Fremdwährung Auftragserteilung Börsengeschäfte in Non-CCP-Gattungen mit Gegenwertverrechnung in Fremdwährung werden analog den EUR-Geschäften nach Handelsschluss an CBF übergeleitet und als Lieferinstruktion in CASCADELION eingestellt. Bearbeitung von Instruktionen Für die Bearbeitung von Instruktionen aus Börsengeschäften in Fremdwährung stehen dem Kunden die gleichen Funktionalitäten wie bei Instruktionen in EUR zur Verfügung. Matching Lieferinstruktionen aus Börsengeschäften werden unabhängig von der Währung immer mit dem Status “matched” in CASCADE-LION eingestellt. Regulierung Die Regulierung von Börsengeschäften in Fremdwährung erfolgt innerhalb des Reservierungs- und Geldverrechnungsprozesses für OTC-Transaktionen (Domestic) gegen Fremdwährung. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3-5 Kundenhandbuch Nach Freigabe der Lieferposition und ausreichendem Wertpapierbestand erfolgt eine Reservierung der Wertpapiere auf dem Reservierungsunterkonto /995 des Verkäufers. Die Buchungsanweisung zur Geldregulierung wird von CASCADE an die Abwicklungsplattform Creation der CBL übergeleitet. Bei ausreichender Liquidität des Käufers in Commercial Bank Money erfolgt die Geldregulierung in Creation und die Regulierung der Wertpapiere in CASCADE durch Belastung des Reservierungsunterkontos des Verkäufers und Gutschrift auf dem Konto des Käufers. Clearstream Banking Frankfurt c Freigabe / Teilfreigabe Verkäuferbank 10 CASCADE-LION Reports 10 Reports Käuferbank Lieferpositionen d Verkäufer: WP-Bestand ok j 9 CASCADE Depotbelastung Depotgutschrift Depotkonto Verkäufer e Reservierung Wertpapiere CASCADE CASCADE Übertrag WP Reservierungskonto /995 Depotkonto Käufer f Zahlungsan- 7 weisung an Creation Rückmeldung an CASCADE: Geld OK Creation h Geldgutschrift Creation Übertrag Geld Geldkonto Verkäufer 5 Geldbelastung Geldkonto Käufer Abbildung 3.5 Regulierung FW Börsengeschäfte (Non-CCP) in GS-Verwahrung Der Käufer hat rechtzeitig den Geschäftsgegenwert in der entsprechenden Währung auf seinem Währungskonto in Creation bereitzustellen. Hierbei sind die jeweiligen Dispositionszyklen der Währungen zur Anschaffung der entsprechenden Beträge zu beachten, um eine Transaktion gleichtägig in CASCADE/CASCADE-LION ausführen zu lassen (siehe CBL Customer Handbook). Settlementtag und -zyklen S S -1 S-1 19:00 21:00 STD Batch 01:30 06:00 07:10 10:30 CONT CONT-SDS1 SDS1 RT-STD Z1 STD 10:00 Z2 10:30 13:15 CONTSDS2 SDS1 Batch Z3 18:00 SDS2 Batch Cont-SDS FoP only 19:00 21:00 STD STD Batch Batch Z5 Z4 SDS1 13:30 SDS2 09:30 13:45 DD1 DD2 Direct Debit runs (non-settlement payments) 07:00 < 10:00 RTS 10:30 13:15 RTS 13:30 16:00 RTS Realtime-Settlement (RTS) Abbildung 3.6 Settlementzyklen für FW Non-CCP Börsengeschäft in GS-Verwahrung November 2016 3-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Non-CCP-Börsengeschäfte mit Gegenwertverrechnung in Fremdwährung werden analog den EURGeschäften nur in der Standardverarbeitung (STD) und den SDS1-/SDS2-Verarbeitungen reguliert. Die Standardverarbeitung an S-1 ist der erste Settlementzyklus für alle freigegebenen Geschäfte mit Erfüllung am folgenden Geschäftstag. Bei ausreichendem Wertpapierbestand des Verkäufers erfolgt in STD die Reservierung auf dem Unterkonto /995 sowie die Überleitung der Fremdwährungsbuchung an Creation. Bei erfolgreicher und bestätigter Fremdwährungsbuchung werden dann in SDS1 die Wertpapiere gebucht. Gleichzeitig erfolgt in SDS1 ein weiterer Reservierungsprozess von Wertpapierbeständen für die Geschäfte, die erst nach STD durch den Verkäufer freigegeben wurden oder mangels Bestand nicht in STD verarbeitet werden konnten mit Überleitung der Fremdwährungsbuchung an Creation. Bei erfolgreicher und bestätigter Fremdwährungsbuchung erfolgt die Buchung der Wertpapiere dann in SDS2. In SDS2 wird kein weiterer Reservierungsprozess angestoßen. Bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Währungsdisposition erfolgt ein Vortrag der Börsengeschäfte in den nächsten STD-Zyklus. Streifbandverwahrung (Verwahrart STR) Analog der Börsengeschäfte in GS-Gattungen werden Lieferinstruktionen aus Börsengeschäften in STR-Gattungen in CASCADE-LION zur weiteren Bearbeitung durch den Kunden eingestellt. Unabhängig des vom Kunden gewählten Lieferverfahrens werden die Lieferpositionen zu STR-Gattungen generell mit einer Settlement-Sperre versehen. Nach Freigabe der Sperre durch die Verkäuferbank erfolgt über die CBF nur die Gegenwertverrechnung. Die effektiven Wertpapiere sind direkt vom Verkäufer an den Käufer zu liefern. Für Details zur Geldverrechnung siehe Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1. h Verkäuferbank Streifband effektive Lieferung Käuferbank g Reports Clearstream Banking Frankfurt c Freigabe CASCADE-LION d Nur Geldverrechnung f Geldgutschrift TARGET2 Geldverrechnung e Geldbelastung Abbildung 3.7 Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in STR-Verwahrung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3-7 Kundenhandbuch Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV) Die Auftragserteilung von Lieferinstruktionen zu Börsengeschäften in WR ist identisch zu den GS-Gattungen. Die Lieferinstruktionen werden unter Berücksichtigung des vom Kunden gewählten Lieferfreigabeverfahrens mit Settlement-Sperre (Positiv-Verfahren) oder ohne Settlement-Sperre (Negativ-Verfahren) in CASCADE-LION eingestellt. Dort stehen für den Kunden die gleichen Bearbeitungsmöglichkeiten zur Verfügung wie für GS-Gattungen. CASCADE-LION selektiert die zur Abwicklung anstehenden Geschäfte und übermittelt diese an die Creation-Plattform, wo die Wertpapier- und Geldregulierung erfolgt. Für die Nachtverarbeitung auf Creation an S-1 erfolgt die Selektion der WR-Geschäfte durch CASCADE innerhalb der STD-Verarbeitung. Das Ergebnis der Nachtverarbeitung wird von Creation an CASCADE übermittelt und fließt in das CASCADE-Reporting zu STD ein. Die Selektion der WR-Geschäfte für die Tagesverarbeitung von Creation an S erfolgt durch CASCADE innerhalb der SDS1-Verarbeitung. Das Ergebnis aus der Tagesverarbeitung wird von Creation wieder an CASCADE übermittelt und fließt in das CASCADE-Reporting zu SDS2 ein. Zusätzlich zum CASCADE-Reporting bekommt der Kunde über Creation im Anschluss eines Settlementzyklus die regulierten Börsengeschäfte angezeigt. Durch die gleichzeitige Regulierung von Geld (Commercial Bank Money) und Wertpapieren tritt die Erfüllung des WR-Börsengeschäfts auf Creation am Ende des jeweiligen Settlementzyklus ein. Für detaillierte Informationen zu den Settlementzyklen von Creation wird auf das CBL Customer Handbook verwiesen. c Freigabe Verkäuferbank CASCADE-LION j Reports j Reports Lieferpositionen Käuferbank i Rückmeldung d Überleitung an CASCADE an Creation g Depotgutschrift g Depotbelastung Creation e Verkäufer: f Käufer: WP-Bestand ok Deckung Geld WP und Geld OK Depotkonto Verkäufer h Geldgutschrift Geldkonto Verkäufer Übertrag WP Übertrag Geld Depotkonto Käufer Geldkonto Käufer h Geldbelastung Clearstream Banking Frankfurt Abbildung 3.8 Regulierung Börsengeschäfte (Non-CCP) in WR-Verwahrung Börsengeschäfte mit dem Eintrag Verwahrart “WPR” im Feld “Verwahrart” der Schlussnote werden wie STR (Streifband) abgewickelt, d. h. CBF führt nur die Gegenwertverrechnung aus, die Wertpapiere sind direkt vom Verkäufer an den Käufer zu liefern. November 2016 3-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung 3.2 Außerbörsliche Geschäfte Girosammelverwahrung Die Abwicklung des außerbörslichen Geschäfts (OTC-Geschäfts) in GS-Gattungen erfolgt über das Abwicklungssystem CASCADE. Zur Darstellung der unterschiedlichen Abwicklungsprozesse werden folgende Unterscheidungen vorgenommen: • Over the Counter (OTC) – Domestic für das außerbörsliche Geschäft im Inland • Over the Counter (OTC) – Crossborder für Geschäfte, die über die verschiedenen CSD Links zu den wichtigen Wertpapiermärkten abgewickelt werden • CCP-Abwicklung. Hier versteht CBF unter außerbörslichem Geschäft die Abwicklung der CCPInstruktionen aus dem Equity CCP und dem Fixed Income CCP. Over the Counter (OTC) - Domestic Über CASCADE können folgende Geschäftsarten zu OTC-Domestic abgewickelt werden: • Wertpapierüberträge frei von Zahlung • Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR • Wertpapierüberträge gegen Zahlung von Fremdwährung Nachfolgendes Schaubild stellt die Abwicklungsprozesse von OTC-Domestic-Aufträgen über das System CASCADE der CBF dar. Verkäuferbank / Auftraggeber CASCADE-HOST/-PC Lieferauftrag - manuell CASCADE-HOST/-PC, DFÜ, SWIFT DFÜ / SWIFT Lieferauftrag - elektronisch Quittung / Fehlermeldung Online, Queries (DFÜ, SWIFT) Sperre, Freigabe Reporting (Online, MT535-537, Geldtagesauszug) Clearstream Banking Frankfurt Geldbuchung in FW Außerbörslicher Geschäftsabschluss / Depotübertrag CASCADE-Auftragserteilung Verifikation Prüfung Ok CASCADE Erfassungsbestand Kontrolle Auftragsbearbeitung CASCADE Auftragsbestand CASCADEMatching Prüfung Ok Matchauftrag - manuell Matchauftrag - elektronisch CASCADE-HOST/-PC TARGET2 Geldverrechnung CASCADEDisposition Geldbuchung in EUR WPBuchung Auftragsbearbeitung CASCADE Dispositionsbestand Verifikation Quittung / Fehlermeldung Online, Queries (DFÜ, SWIFT) Creation Geldverrechnung CASCADERegulierung Sperre, Freigabe CASCADE Wertpapier -bestand Reporting (Online, MT535537, Geldtagesauszug) CASCADE-HOST/-PC, DFÜ, SWIFT DFÜ / SWIFT Käuferbank / Empfänger Abbildung 3.9 Abwicklung OTC-Domestic in GS-Verwahrung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3-9 Kundenhandbuch Die Besonderheiten der Abwicklung von OTC-Transaktionen in TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40-tägigen Sperrfrist werden in Kapitel 7.2 Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren auf Seite 7 - 7 erläutert. Wertpapierüberträge frei von Zahlung Auftragserteilung Für die Abwicklung von Lieferaufträgen in GS-verwahrten Wertpapieren frei von Zahlung benötigt CASCADE den Lieferauftrag des Auftraggebers bzw. Verkäufers und den Match-Auftrag des Empfängers bzw. Käufers, sollte dessen Konto für Aktives Matching in den Stammdaten aufgesetzt sein. Beide Aufträge können entweder manuell über CASCADE-PC/HOB RD VPN oder CASCADE-Host erfasst oder maschinell per Dateitransfer oder über das SWIFT-Netzwerk übermittelt werden. Ein manuell erfasster Auftrag wird zunächst in den Erfassungsbestand von CASCADE eingestellt und nach der Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber gemäß Vier-Augen-Prinzip in den Auftragsbestand übergeleitet. Maschinell übermittelte Aufträge werden nach formaler und inhaltlicher Prüfung direkt in den CASCADE-Auftragsbestand eingestellt. Ein Lieferauftrag frei von Zahlung stellt im CASCADEAuftragsbestand einen Wertpapierübertrag frei von Zahlung dar. Bereits bei der Auftragserteilung hat der Kunde die Möglichkeit, einen Auftrag mit einer SettlementSperre zu versehen. Dadurch wird der Auftrag bis zur Aufhebung der Sperre von der Settlementverarbeitung am vorgesehenen Erfüllungstag ausgeschlossen. Bearbeitung von Instruktionen Auftraggeber und Empfänger der Wertpapiere haben verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen Bearbeitung ihrer in CASCADE eingestellten Aufträge. Ein Auftrag kann immer nur von der eingebenden Bank bearbeitet werden. Änderung von Instruktionen: • Auftraggeber und Empfänger können durch Setzen der Settlement-Sperre den Auftrag von der Settlementverarbeitung ausschließen und durch Aufhebung der Sperre für das Settlement freigeben. Die einseitige Sperrung eines Auftrags durch Auftraggeber oder Empfänger bewirkt die Sperrung des gesamten Auftrags. Das Setzen und Aufheben einer Settlement-Sperre kann unabhängig vom Match-Status des Auftrags durchgeführt werden (siehe hierzu auch nachfolgende Ausführungen zum Matching). Aufträge für das Continuous Settlement können generell nur bei Auftragserteilung gesperrt werden. Die Aufhebung der Settlement-Sperre kann dann während des Dispositionszeitraums erfolgen. • Änderungen von Auftragsdaten durch den Auftraggeber sind möglich, soweit die Settlementverarbeitung noch nicht begonnen hat. Die Änderung eines Auftrags erfolgt technisch durch das Löschen des Auftrags und die Einstellung eines Neuauftrags. Löschung von Instruktionen: • Ein Lieferauftrag oder ein Match-Auftrag in GS-verwahrten Wertpapieren kann bis zur Disposition bzw. dem Settlement noch durch die eingebende Bank gelöscht werden. Wird im Falle eines “matched”-Auftrags die eine Auftragsseite gelöscht (Lieferauftrag oder MatchAuftrag) so versucht CASCADE, die verbleibende Auftragsseite (Match-Auftrag oder Lieferauftrag) mit einem anderen nicht “matched”-Auftrag zusammenzuführen. Die Bearbeitungsdienste für Aufträge (mit Ausnahme der Rücknahme einer Reservierung) stehen dem Auftraggeber und Empfänger online und über elektronisch/maschinelle Schnittstellen zur Verfügung. Die Online-Bearbeitung unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip. November 2016 3 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Matching OTC-Aufträge in GS-verwahrten Wertpapieren frei von Zahlung sind matchpflichtig. Sollte das Konto des Empfängers/Käufers für Aktives Matching in den Stammdaten aufgesetzt sein, wird durch den frühzeitigen Abgleich zwischen Lieferauftrag (Auftraggeber bzw. Verkäufer) und Match-Auftrag (Empfänger bzw. Käufer) sichergestellt, dass die Abwicklungsmodalitäten genau den Vereinbarungen zwischen den Kontrahenten entsprechen. Das Matching erfolgt in CASCADE anhand von Haupt-Matchkriterien und optionalen Matchkriterien. Haupt-Matchkriterien: • Lastschrift-Bank (übertragende Bank) • Gutschrift-Bank (empfangende Bank) • Wertpapierkennung • Nennwert/Nominale • Settlementtag • Schlusstag (Handelstag) Optionale Matchkriterien: • Emissionseinführung (nur bei CASCADE-RS Namensaktien) Die Haupt-Matchkriterien dienen als Suchkriterien bei der Auffindung des Gegenauftrags. Wird der Gegenauftrag gefunden, müssen auch die optionalen Matchkriterien abgeglichen werden, sofern sie in beiden Aufträgen enthalten sind. Nur wenn sowohl die Haupt-Matchkriterien als auch die optionalen Matchkriterien übereinstimmen, gilt der Auftrag als “matched”. Direct Matching Wird ein gezieltes Matching zu einer bereits in CASCADE vorhandenen Gegeninstruktion gewünscht, kann das Referenzfeld “GEGEN-AUFTNR” befüllt werden. Dort kann die bekannte CASCADEAuftragsnummer der Gegeninstruktion eingestellt werden. Diese zusätzliche optionale Referenz dient dem direkten Matching mit der definierten Gegeninstruktion. Cross-Matching-Fehler können somit verhindert werden. Veränderte Validierung des Direct Matching nach Rücknahme Matching Wird durch Rücknahme Matching ein bestehender CASCADE-Auftrag vom Status “matched” in den Status “07 RÜCKNAHME MATCHING DURCH BEGÜNSTIGTEN” bzw. “08 RÜCKNAHME MATCHING DURCH AUFTRAGGEBER” gesetzt, so wird das Feld “GEGEN-AUFTNR” nicht mehr in der weiteren Verarbeitung berücksichtigt. Dies bedeutet beim Status “07 RÜCKNAHME MATCHING DURCH BEGÜNSTIGTEN”, dass der Wertpapierübertrag (WP-UEBERTRAG) Nr.#1 mit zugehöriger Match-Instruktion Nr.#2 nach Rücknahme des Matchings mit jedem neuen Wertpapierübertrag (hier Nr.#3) wieder in den Status “matched” gebracht wird. Für den Status “08 RÜCKNAHME MATCHING DURCH AUFTRAGGEBER” gilt dies analog. Dadurch ist sichergestellt, dass erneut gesendete bzw. im System noch vorhandene Gegenaufträge auch dann zum Matching herangezogen werden, wenn deren Auftragsnummer nicht dem ursprünglichen Feldinhalt “GEGEN-AUFTNR” entspricht. Regulierung Die Überleitung in die nächstmögliche Disposition erfolgt, wenn der Settlementtag erreicht und keine vom Auftraggeber gesetzte Settlement-Sperre vorliegt. Die Regulierung setzt auf dem Dispositionsbestand (bzw. Buchbestand bei Realtime-Settlement) auf und führt die Buchung der Wertpapiere durch. Verfügt der Kunde nicht über ausreichenden Wertpapierbestand, so wird der Auftrag in den Auftragsbestand zurückgestellt und für die nächste Disposition bzw. den nächstmöglichen Settlementzyklus vorgetragen. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 11 Kundenhandbuch c Außerbörslicher Handel, Depotübertrag Auftraggeber Empfänger d Wertpapierübertrag frei von Zahlung Clearstream Banking Frankfurt CASCADE Auftragsbestand e Disposition. Bedingungen: h Reports h Reports - Settlement-Day erreicht - keine Settlement-Sperre g Depotbelastung g Depotgutschrift CASCADE Dispositionsbestand f Auftraggeber: WP-Bestand ok Wertpapiere OK CASCADE Wertpapierbestand Depotkonto Auftraggeber Depotkonto Empfänger Übertrag WP Abbildung 3.10 Regulierung Wertpapierübertrag frei von Zahlung Settlementtag und -zyklen Für das Settlement stehen alle von CASCADE unterstützten Settlementzyklen zur Verfügung (Details siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Die Aufträge werden in den nächstmöglichen Zyklus einbezogen, wobei die STD-Disposition der erste Abwicklungszyklus mit Erfüllung am folgenden Geschäftstag ist. Alle gültig erteilten Aufträge, die am folgenden Tag fällig werden oder bereits vorher fällig waren, aber nicht erfolgreich disponiert werden konnten, werden zur STD-Disposition herangezogen. Dadurch ergeben sich folgende Überleitungsmöglichkeiten beim Settlement: STD > RT-STD > CONT SDS1 > SDS1 > CONT SDS2 > SDS2 > CONT SDS3 FoP only > STD > etc. 19:00 21:00 STD Batch S+ S +1 1 S S -1 01:30 06:00 07:10 CONT CONTSDS1 RT-STD Z1 STD 10:00 SDS1 Z2 10:30 10:30 SDS1 Batch Z3 13:15 CONTSDS2 Z4 13:30 SDS2 Batch 18:00 Cont-SDS FoP only 19:00 21:00 STD Batch Z5 SDS2 Abbildung 3.11 Settlementzyklen für Wertpapierüberträge frei von Zahlung Nicht regulierte Aufträge Nicht zum vereinbarten Regulierungstag (Settlement day) mangels Wertpapierbestand regulierte OTCAufträge frei von Zahlung werden in den Auftragsbestand zurückgeführt und für die nächste Settlementverarbeitung vorgetragen. Ist eine Regulierung innerhalb von 40 Geschäftstagen auch durch Sperre des D-FoP bzw. R-FoP durch den Auftraggeber nach dem vereinbarten Regulierungstag nicht möglich, wird der Auftrag beidseitig durch CASCADE gelöscht. November 2016 3 - 12 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR Auftragserteilung Für die Abwicklung von Lieferaufträgen in GS-verwahrten Wertpapieren gegen Zahlung von EUR benötigt CASCADE den Lieferauftrag des Auftraggebers bzw. Verkäufers und den Match-Auftrag des Empfängers bzw. Käufers. Beide Aufträge können entweder manuell über CASCADE-PC/HOB RD VPN oder CASCADE-Host erfasst oder maschinell per Dateitransfer oder über das SWIFT-Netzwerk übermittelt werden. Ein manuell erfasster Auftrag wird zunächst in den Erfassungsbestand von CASCADE eingestellt und nach der Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber bzw. Empfänger gemäß Vier-Augen-Prinzip in den Auftragsbestand übergeleitet. Maschinell übermittelte Aufträge werden nach formaler und inhaltlicher Prüfung direkt in den CASCADE-Auftragsbestand eingestellt. Der vom Auftraggeber übermittelte Lieferauftrag gegen Zahlung von EUR stellt im CASCADE-Auftragsbestand einen Wertpapierübertrag und der Auftrag des Empfängers den zugehörigen Match-Auftrag jeweils gegen Zahlung von EUR dar. Bereits bei der Auftragserteilung haben Auftraggeber und Empfänger die Möglichkeit, ihren Auftrag mit einer Settlement-Sperre zu versehen. Dadurch wird der Auftrag bis zur Aufhebung der Sperre von der Settlementverarbeitung am vorgesehenen Erfüllungstag ausgeschlossen. Bearbeitung von Instruktionen Auftraggeber und Empfänger der Wertpapiere haben verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen Bearbeitung ihrer in CASCADE eingestellten Aufträge. Ein Auftrag kann immer nur von der eingebenden Bank bearbeitet werden. Änderung von Instruktionen: • Auftraggeber und Empfänger können durch Setzen der Settlement-Sperre den Auftrag von der Settlementverarbeitung ausschließen und durch Aufhebung der Sperre für das Settlement freigeben. Die einseitige Sperrung eines Auftrags durch Auftraggeber oder Empfänger bewirkt die Sperrung des gesamten Auftrags. Das Setzen und Aufheben einer Settlement-Sperre kann unabhängig vom Match-Status des Auftrags durchgeführt werden (siehe hierzu auch nachfolgende Ausführungen zum Matching). Die Möglichkeit der Settlement-Sperre und Freigabe ermöglicht Auftraggeber und Empfänger zwei unterschiedliche Arbeitsweisen zur Auftragsabwicklung: - Sperrung von Aufträgen bei der Erfassung. Anschließend Freigabe der zu disponierenden Aufträge - Erfassung von Aufträgen ohne Sperrung. Anschließend Sperrung der nicht zu disponierenden Aufträge Aufträge für das Continuous Settlement können generell nur bei Auftragserteilung gesperrt werden. Die Aufhebung der Settlement-Sperre kann dann während des Dispositionszeitraums erfolgen. • Änderungen von Auftragsdaten durch die eingebende Bank sind möglich, soweit die zur Regulierung des Auftrags vorgesehene Settlement-Verarbeitung noch nicht begonnen hat. An einem “matched”-Auftrag können nur noch die Auftragsdaten geändert werden, die nicht Teil der Matchkriterien sind (siehe hierzu das nachfolgende Matching). Löschung von Instruktionen • Ein Lieferauftrag oder ein Match-Auftrag in GS-verwahrten Wertpapieren kann bis zur Disposition bzw. dem Settlement noch durch die eingebende Bank gelöscht werden. Wird im Falle eines “matched”-Auftrags die eine Auftragsseite gelöscht (Lieferauftrag oder MatchAuftrag) so versucht CASCADE, die verbleibende Auftragsseite (Match-Auftrag oder Lieferauftrag) mit einem anderen nicht “matched”-Auftrag zusammenzuführen. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 13 Kundenhandbuch Die Bearbeitungsdienste für Aufträge (mit Ausnahme der Rücknahme einer Reservierung) stehen dem Auftraggeber und Empfänger online und über elektronisch/maschinelle Schnittstellen zur Verfügung. Die Online-Bearbeitung unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip. Matching OTC-Aufträge in GS-verwahrten Wertpapieren gegen Zahlung sind matchpflichtig. Durch den frühzeitigen Abgleich zwischen Lieferauftrag (Auftraggeber bzw. Verkäufer) und Match-Auftrag (Empfänger bzw. Käufer) wird sichergestellt, dass die Abwicklungsmodalitäten den Vereinbarungen zwischen den Kontrahenten genau entsprechen. Das Matching erfolgt in CASCADE anhand von Haupt-Matchkriterien und optionalen Matchkriterien. Haupt-Matchkriterien: • Lastschrift-Bank (übertragende Bank) • Gutschrift-Bank (empfangende Bank) • Wertpapierkennung • Nennwert/Nominale • Gegenwert • Währung • Settlementtag • Party 1 in Settlement Party - Empfänger nur bei Crossborder-Geschäften CSD/(I)CSD auf der Gut-Seite • Party 1 in Settlement Party - Lieferer nur bei Crossborder-Geschäften CSD/(I)CSD auf der LastSeite • Schlusstag (Handelstag) • RTS DvP in EUR (J/N) Optionale Matchkriterien: • Referenz-Nr. • Party 2 in Settlement Party - Empfänger (nur BIC oder BLZ) 1, 2 • Party 2 in Settlement Party - Lieferer (nur BIC oder BLZ) 1, 2 • Emissionseinführung (nur bei Namensaktien) Die Haupt-Matchkriterien dienen als Suchkriterien bei der Auffindung des Gegenauftrags. Wird der Gegenauftrag gefunden, müssen auch die optionalen Matchkriterien abgeglichen werden, sofern sie in beiden Aufträgen enthalten sind. Nur wenn sowohl die Haupt-Matchkriterien als auch die optionalen Matchkriterien übereinstimmen, gilt der Auftrag als “matched”. Für den Abgleich des Gegenwertes als Matchkriterium gilt eine Toleranzgrenze von 25 EUR3 (siehe CASCADE-Handbuch oder CASCADE Online Transaktion KVAV IW). Weichen beide Gegenwerte im Rahmen der zulässigen Toleranzgrenze voneinander ab, so wird in allen Settlementzyklen für die Geldregulierung der Gegenwert aus dem Lieferauftrag des Auftraggebers (Verkäufers) herangezogen. Für die Realtime-Verarbeitung müssen Lieferauftrag und Match-Auftrag bereits bei Auftragerteilung zur RTS-Verarbeitung gekennzeichnet sein. Die Settlementart wird dadurch zu einem zusätzlichen Matchkriterium. 1. Gilt nicht für CCP-Instruktionen. 2. Die detaillierten Matchregeln für diese Felder sind im CASCADE Handbuch beschrieben. 3. Die in Transaktion KVAV IW angezeigte und hier genannte Toleranz bezieht sich auf den Fall, in dem der Gegenwert beider Instruktionen größer als 100.000 EUR ist. Hat mindestens eine der Instruktionen einen Gegenwert kleiner oder gleich 100.000 EUR, so gilt eine Toleranz von 2 EUR. Für CCP-Instruktionen gilt eine vom Gegenwert unabhängige Toleranz von 25 EUR. November 2016 3 - 14 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Direct Matching Wird ein gezieltes Matching zu einer bereits in CASCADE vorhandenen Gegeninstruktion gewünscht, kann das Referenzfeld “GEGEN-AUFTNR” befüllt werden. Dort kann die bekannte CASCADEAuftragsnummer der Gegeninstruktion eingestellt werden. Diese zusätzliche optionale Referenz dient dem direkten Matching mit der definierten Gegeninstruktion. Cross-Matching-Fehler können somit verhindert werden. Regulierung Die Überleitung in die nächstmögliche Disposition erfolgt, wenn der Settlementtag erreicht und beide Auftragsseiten (Lieferauftrag und Match-Auftrag) “matched” und zum Settlement freigegeben sind. Die Regulierung setzt auf dem Dispositionsbestand (bzw. Buchbestand bei Realtime-Settlement) auf und führt die Buchung der Wertpapiere und des Geldes durch. Die Geldverrechnung erfolgt für Zahlungen in EUR über TARGET2. Verfügt der Auftraggeber nicht über ausreichenden Wertpapierbestand oder der Empfänger nicht über ausreichende Liquidität, so wird der Auftrag in den Auftragsbestand zurückgestellt und für die nächste Disposition bzw. den nächstmöglichen Settlementzyklus vorgetragen. c Außerbörslicher Handel Auftraggeber/ Verkäuferbank Empfänger/ Käuferbank d Wertpapier- e Match- übertrag gegen Zahlung von EUR Auftrag CASCADE Auftragsbestand 10 Reports f Disposition. Bedingungen: 10 Reports - Settlement-Day erreicht - keine Settlement-Sperre - Auftrag „matched“ i Depot- CASCADE Dispositionsbestand i Depotbelastung gutschrift h Käufer: g Verkäufer: Deckung Geld WP-Bestand ok Wertpapiere und Geld OK CASCADE Wertpapierbestand Depotkonto Verkäufer Übertrag WP Depotkonto Käufer Clearstream Banking Frankfurt 9 Geldgutschrift TARGET2 Geldverrechnung j Geldbelastung Abbildung 3.12 Regulierung Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR Details zur Geldregulierung sind im Kapitel 4. Geldregulierung auf Seite 4 - 1 beschrieben. Abweichend zu obiger Darstellung erfolgt die Verarbeitung von Aufträgen gegen Zahlung von EUR im Realtime-Settlement in folgenden Schritten: • Im RTS-Settlement werden die Wertpapiere vom Konto des Auftraggebers (Verkäufers) ausgebucht und auf das Reservierungsunterkonto (xxxx/995) des Auftraggebers eingebucht. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 15 Kundenhandbuch • Daraufhin generiert CBF einen Zahlungsauftrag über den Gegenwert der Transaktion, der an TARGET2 weitergeleitet wird. • In TARGET2 wird das RTGS-Konto des Empfängers der Wertpapiere (Käufers) belastet und der Betrag dem RTGS-Konto des Auftraggebers gutgeschrieben. • TARGET2 bestätigt die Ausführung der Zahlung an CBF. • CBF belastet die Wertpapiere dem Reservierungskonto des Auftraggebers und schreibt sie dem Konto des Empfängers gut. • Da Wertpapiere und Geld damit erfolgreich abgewickelt sind, erfolgt die Buchung der Wertpapiere direkt in den rechtsverbindlichen Depotbuchbestand mit sofortigem Mitbesitzübergang. Settlementtag und -zyklen Für das Settlement von Aufträgen gegen Zahlung von EUR stehen alle von CASCADE unterstützten Settlementzyklen zur Verfügung (Details siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Die Aufträge werden in den nächstmöglichen Zyklus einbezogen, wobei die STD-Disposition der erste Abwicklungszyklus mit Erfüllung am folgenden Geschäftstag ist. Alle gültig erteilten Aufträge, die am folgenden Tag fällig werden oder bereits vorher fällig waren, aber nicht erfolgreich disponiert werden konnten, werden zur STD-Disposition herangezogen. Dadurch ergeben sich folgende Überleitungsmöglichkeiten beim Settlement: STD > RT-STD > CONT SDS1 > SDS1 > CONT SDS2 > SDS2 > STD > etc. Eine Überleitung an die RTS-Verarbeitung erfolgt nicht. Aufträge für das Realtime-Settlement müssen ausdrücklich für die RTS-Verarbeitung instruiert werden. Dabei wird das RTS Flag zum Matchkriterium (RTS DvP in EUR (J/N)). Ein RTS-Auftrag kann nicht an einen anderen Settlementzyklus übergeleitet werden. Grundlegende Voraussetzung für die RTS-Verarbeitung ist, dass Auftraggeber und Empfänger bei CBF zur Teilnahme am Realtime-Settlement gemeldet sind. 19:00 21:00 STD Batch S+1 S S -1 01:30 06:00 07:10 10:00 CONT CONTSDS1 SDS1 RT-STD Z1 STD Z2 10:45 10:30 13:15 CONT CONTSDS2 SDS2 SDS1 Batch SDS1 19:00 21:00 STD STD Batch SDS2 Batch Z5 Z4 Z3 13:45 SDS2 07:00 10:00 RTS 10:30 13:15 RTS 16:00* 13:30 RTS RTS Realtime-Settlement * Für GC Pooling 17:40 Uhr Abbildung 3.13 Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR Nicht regulierte Aufträge Nicht regulierte OTC-Aufträge gegen Zahlung von EUR und Settlementverarbeitung STD/SDS werden in den Auftragsbestand zurückgeführt und vorgetragen. Ist eine Regulierung innerhalb von 40 Geschäftstagen nach vorgesehenem Erfüllungstag nicht möglich, wird der Auftrag gelöscht. Kann ein für die Realtime-Verarbeitung (RTS) eingestellter Auftrag nicht reguliert werden, so ist die Art der Auftragserteilung durch den Kunden entscheidend für den weiteren Abwicklungsprozess: • Online-erfasste RTS-Aufträge werden in den Erfassungsbestand zurück überführt. Wird der zurückgestellte Auftrag nicht innerhalb der folgenden zwei Tage kontrolliert, so erfolgt dessen Löschung. November 2016 3 - 16 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung • Die über den elektronischen Datenaustausch (SWIFT-Netz oder File Transfer) übermittelten Aufträge werden aus CASCADE am Ende des Abwicklungszykluses automatisch gelöscht. Wertpapierüberträge gegen Zahlung von Fremdwährung Der Abwicklungsprozess für OTC-Aufträge gegen Zahlung von Fremdwährung ist nahezu identisch mit dem gegen Zahlung von EUR. Wesentliche Unterschiede ergeben sich bei Fremdwährungsaufträgen in der Geldregulierung über die Creation-Plattform und der Realtime-Verarbeitung als einzig zulässige Settlementverarbeitung. Die aktuell zugelassenen Währungen werden in CASCADE in der Maske KVAV IW angezeigt. Es ist außerdem möglich, OTC-Geschäfte gegen Fremdwährung mit allen CBL-Teilnehmern (“6er-Konten” und andere CBL-Konten) über CBF-Konto 7201 abzuwickeln. Auftragserteilung Für die Abwicklung von Lieferaufträgen gegen Zahlung von Fremdwährung benötigt CASCADE den Lieferauftrag des Auftraggebers bzw. Verkäufers und den Match-Auftrag des Empfängers bzw. Käufers. Beide Aufträge können entweder manuell über CASCADE-PC/HOB RD VPN oder CASCADE-Host erfasst oder maschinell per Dateitransfer oder über das SWIFT-Netzwerk übermittelt werden. Ein manuell erfasster Auftrag wird zunächst in den Erfassungsbestand von CASCADE eingestellt und nach der Kontrolle und Freigabe durch den Auftraggeber bzw. Empfänger gemäß Vier-Augen-Prinzip in den Auftragsbestand übergeleitet. Maschinell übermittelte Aufträge werden nach formaler und inhaltlicher Prüfung direkt in den CASCADE-Auftragsbestand eingestellt. Der vom Auftraggeber übermittelte Lieferauftrag gegen Zahlung von Fremdwährung stellt im CASCADE-Auftragsbestand einen Wertpapierübertrag und der Auftrag des Empfängers den zugehörigen Match-Auftrag, jeweils gegen Zahlung von Fremdwährung, dar. Fremdwährungsaufträge können nur für die Realtime-Verarbeitung (RTS/Cont) erteilt werden. Bei Auftragserteilung haben Auftraggeber und Empfänger die Möglichkeit, ihren Auftrag mit einer Settlement-Sperre zu versehen. Dadurch wird der Auftrag bis zur Aufhebung der Sperre von der Settlementverarbeitung ausgeschlossen. Bearbeitung von Instruktionen Auftraggeber und Empfänger der Wertpapiere haben verschiedene Möglichkeiten zur nachträglichen Bearbeitung ihrer in CASCADE eingestellten Aufträge. Ein Auftrag kann immer nur von der eingebenden Bank bearbeitet werden. Änderung von Instruktionen: • Auftraggeber und Empfänger können durch Setzen der Settlement-Sperre den Auftrag von der Settlementverarbeitung ausschließen und durch Aufhebung der Sperre für das Settlement freigeben. Die einseitige Sperre eines Auftrags durch Auftraggeber oder Empfänger bewirkt die Settlement-Sperre des gesamten Auftrags. Die Möglichkeit der Settlement-Sperre und -Freigabe ermöglicht Auftraggeber und Empfänger zwei unterschiedliche Arbeitsweisen zur Auftragsabwicklung: - Sperrung von Aufträgen bei der Erfassung, anschließend Freigabe der zu disponierenden Aufträge - Erfassung von Aufträgen ohne Sperrung, anschließend Sperrung der nicht zu disponierenden Aufträge Das Setzen der Settlement-Sperre ist wegen der ausschließlichen Realtime-Verarbeitung von Fremdwährungsaufträgen nur bei Auftragserteilung möglich. Nach Einstellung in den Auftragsbestand kann nur noch die Freigabe zum Settlement erfolgen. • Änderungen von Auftragsdaten durch die eingebende Bank sind möglich, soweit der Auftrag noch nicht mit dem entsprechenden gegenläufigen Auftrag abgeglichen und zusammengeführt, d. h. “matched” ist. Die Änderung eines Auftrags erfolgt technisch durch das Löschen des Auftrags und die Einstellung eines Neuauftrags. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 17 Kundenhandbuch Löschung von Instruktionen: • Ein Lieferauftrag oder ein Match-Auftrag kann bis zur Disposition bzw. dem Settlement noch durch die eingebende Bank gelöscht werden. Wird im Falle eines “matched”-Auftrags die eine Auftragsseite gelöscht (Lieferauftrag oder Match-Auftrag) so versucht CASCADE, die verbleibende Auftragsseite (Match-Auftrag oder Lieferauftrag) mit einem anderen gegenläufigen Auftrag zusammenzuführen, der noch nicht “matched” ist. • Bei Fremdwährungsaufträgen kann der Auftraggeber (Verkäufer) unter bestimmten Umständen eine bereits durch die Realtime-Verarbeitung vorgenommene Reservierung der Wertpapiere zurücknehmen. Eine Freigabe der durch CBF gesperrten Wertpapiere erfolgt nur, wenn die Geldverrechnung noch nicht erfolgt ist. Die Rücknahme der Reservierung bewirkt ein Löschen des Lieferauftrags des Auftraggebers. Der Match-Auftrag des Empfängers (Käufers) verbleibt im CASCADE-Auftragsbestand mit Match-Status “unmatched”. Für Details zum RTS/ContSettlement siehe nachfolgende Beschreibung zur Regulierung. Die Bearbeitungsdienste für Aufträge (mit Ausnahme der Rücknahme einer Reservierung) stehen dem Auftraggeber und Empfänger online und über elektronisch/maschinelle Schnittstellen zur Verfügung. Die Online-Bearbeitung unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip. Matching OTC-Aufträge gegen Zahlung sind matchpflichtig. Durch den frühzeitigen Abgleich zwischen Lieferauftrag (Auftraggeber bzw. Verkäufer) und Match-Auftrag (Empfänger bzw. Käufer) wird sichergestellt, dass die Abwicklungsmodalitäten den Vereinbarungen zwischen den Kontrahenten genau entsprechen. Das Matching erfolgt in CASCADE anhand von Haupt-Matchkriterien und optionalen Matchkriterien. Haupt-Matchkriterien: • Lastschrift-Bank (übertragende Bank) • Gutschrift-Bank (empfangende Bank) • Wertpapierkennung • Nennwert/Nominale • Gegenwert • Währung • Settlementtag • Schlusstag (Handelstag) Optionale Matchkriterien: • Emissionseinführung (nur bei Namensaktien) Die Haupt-Matchkriterien dienen als Suchkriterien bei der Auffindung des Gegenauftrags. Wird der Gegenauftrag gefunden, müssen auch die optionalen Matchkriterien abgeglichen werden, sofern sie in beiden Aufträgen enthalten sind. Nur wenn sowohl die Haupt-Matchkriterien als auch die optionalen Matchkriterien übereinstimmen, gilt der Auftrag als “matched”. Für den Abgleich des Gegenwertes als Matchkriterium gelten Toleranzgrenzen, die von der Währung abhängig sind (siehe CASCADEHandbuch oder CASCADE-Online Transaktion KVAV IW). Weichen beide Gegenwerte im Rahmen der zulässigen Toleranzgrenze voneinander ab, so wird für die Geldregulierung der Gegenwert aus dem Match-Auftrag des Empfängers (Käufers) herangezogen. Regulierung Zur Auftragsabwicklung benötigt das CASCADE-System die Lieferinstruktion des Auftraggebers (Verkäufers) und die Match-Instruktion des Empfängers (Käufers). OTC-Aufträge mit Gegenwert in Fremdwährung werden automatisch zum Realtime-Continuous-Settlement (RTS/CONT) herangezogen. Eine spezielle Kennzeichnung des Auftrages mit Gegenwert in Fremdwährung als “RTS-DvP J” ist November 2016 3 - 18 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung nicht zwingend erforderlich, diese Funktion kann aber durch beide Teilnehmer genutzt werden. Nach der Bestandsprüfung durch CASCADE erfolgt eine Reservierung der GS-verwahrten Wertpapiere auf dem Reservierungsunterkonto /995 des Auftraggebers. Die Zahlungsanweisung wird von CASCADE an die Creation-Plattform übermittelt, wo die Geldbuchung auf den Geldverrechnungskonten von Creation erfolgt. Hierzu müssen beide Kontrahenten entsprechende Fremdwährungskonten bei Creation unterhalten. Nach positiver Rückmeldung von Creation an CASCADE erfolgt dann die finale Bestandsbuchung durch Belastung des Reservierungskontos und Gutschrift auf dem Depotkonto des Empfängers. c Außerbörslicher Handel Auftraggeber/ Verkäuferbank Empfänger/ Käuferbank d Wertpapierübertrag gegen Zahlung von FW e MatchAuftrag CASCADE Auftragsbestand 12 12 Reports f Disposition. Bedingungen: - Settlement-Day erreicht - Keine Settlement-Sperre - Auftrag „matched“ g Verkäufer: WP-Bestand ok 11 11 Depotgutschrift CASCADE Wertpapierbestand Reservierungskonto /995 h Reservierung Wertpapiere CASCADE Dispositionsbestand Wertpapiere OK Depotbelastung Reports Übertrag WP Depotkonto Käufer Depotkonto Verkäufer i Zahlungsan- 10 weisung an Creation Rückmeldung an CASCADE: Geld OK Creation 9 Geldgutschrift Geldkonto Verkäufer Übertrag Geld Geldkonto Käufer j Geldbelastung Clearstream Banking Frankfurt Abbildung 3.14 Regulierung OTC-Domestic in GS - gegen Zahlung von FW Eine Besonderheit bilden Crossborder-Aufträge in Schweizer Gattungen mit Gegenwert in CHF, die geldseitig nur über die Schweizer Nationalbank (SNB) verrechnet werden. Hier müssen die Teilnehmer zusätzlich über ein Verrechnungskonto bei der SNB verfügen (siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20). Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 19 Kundenhandbuch Settlementtag und -zyklen Für das Settlement steht ausschließlich die RTS/Cont-Verarbeitung zur Verfügung (siehe auch Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Auftraggeber (Verkäufer) und Empfänger (Käufer) müssen bei CBF zur Teilnahme am Realtime-Settlement gemeldet sein und über ein Geldverrechnungskonto auf der Creation-Plattform verfügen. S+1 S S -1 07:00 10:00 10:30 RTS 13:15 RTS 13:30 16:00 RTS RTS Realtime-Settlement Abbildung 3.15 Settlementzyklen für Wertpapierüberträge gegen Zahlung von FW Nicht regulierte Aufträge Kann ein für die Realtime-Verarbeitung (RTS) fristgerecht eingestellter Auftrag gegen Fremdwährung am Abwicklungstag wegen Mangel an Geld nicht reguliert werden, so wird um 17:20 Uhr die Instruktion zur Geldverrechnung in Creation zurückgenommen. Die gleichtägige Abwicklung ist nach positiver Rückmeldung der Geldverrechnungsrücknahme danach nicht mehr möglich. Nicht belieferte Aufträge werden jeweils zum nächsten Geschäftstag bis zu derer Erfüllung oder Löschung in CASCADE vorgetragen. OTC Crossborder CSD-Links und (I)CSDs als Kunden CBF bietet über CASCADE die Abwicklung von grenzüberschreitenden OTC-Geschäften in GSVerwahrung an (FCSC - Foreign Collective Safe Custody Business). Hierzu unterhält CBF Links zu CSDs in den wichtigsten Wertpapiermärkten zur Aufnahme ausländischer Gattungen in die GS-Verwahrung. Der Abwicklungsprozess einschließlich der Deadlines für das Settlement hängt im Wesentlichen von der technischen Ausgestaltung des jeweiligen Links und der Abwicklungsplattform des CSD ab. Die nachstehende Tabelle listet die aktuell von CBF unterhaltenen Links zu CSDs mit folgenden Informationen auf: • Die über den CSD-Link lieferbaren Gattungen • Das Konto des CSD bei CBF zur Abwicklung deutscher und ausländischer Gattungen • Die durch den CSD-Link unterstützten Geschäftsarten (FoP = Lieferung frei von Zahlung, DvP in EUR = Lieferung gegen Zahlung von EUR, DvP in FW = Lieferung gegen Zahlung von Fremdwährung) und die durch CASCADE bereitgestellten Settlementzyklen. November 2016 3 - 20 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung CSD Konto ISIN FoP DvP in EUR Belgien (ESES Euroclear Belgium) 4498 Belgische Gattungena STD, SDS1, SDS2, Cont-SDSb STD, RTS Dänemark (VP) 4490 Dänische Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDSb Finnland via CBL (Euroclear Finland) 4496 Finnische Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS Frankreich (Euroclear France) 4500 Französische Gattungen 7225 Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS (Bundesanleihen)c Griechenland (HELEX) 2761 Deutsche Gattungen STD,SDS1, SDS2, Cont-SDS STD, Cont-SDS1, SDS2, Cont-SDS2, RTS Internationale Märkte (CBL) 4496 New Global Notes (NGNs) STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS STD, RTS Italien (Monte Titoli S.p.A.) 4851 Italienische Gattungen (Aktien)d STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS LuxCSD 4497 Luxemburgische Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS Malta 7564 Maltesische Gattungen STD, Cont-SDS1, SDS1, Cont-SDS2, SDS2 Niederlande (Euroclear Netherlands) 4499 Niederländische Gattungena STD, SDS1, SDS2, Cont-SDSb STD, RTS Österreich (OeKB) 7220 Österreichische Gattungen SDS1, SDS2, Cont-SDS RTS 7217 Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS Schweiz (SIX SIS) 7215 Schweizer Gattungene Spanien (Iberclear) 4491 Spanische Gattungen STD, SDS1, SDS2, (Anleihen) Cont-SDS RTS 2731 Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS RTS 7911 US- Gattungen 7211 Deutsche Gattungen STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS USA (DTCC) a. b. c. d. e. STD, SDS1, SDS2, Cont-SDSb DvP in FW RTS DKK STD, RTS RTS RTS STD, Cont-SDS1, SDS1, Cont-SDS2, RTS SDS1, SDS2, Cont-SDS RTS: CHF via SNB STD, SDS1, SDS2, Cont-SDS Die Abwicklung deutscher Gattungen erfolgt über Euroclear, CBF-Konto 4312. Finales Settlement erst nach Reservierung der Wertpapiere. Die Abwicklung sonstiger deutscher Gattungen erfolgt über Euroclear, CBF-Konto 4312. Die Abwicklung deutscher Gattungen erfolgt über Monte Titoli, CBF-Konto 7581. Die Abwicklung deutscher Gattungen und solcher die für Eurex zugelassen sind erfolgt über Six SIS, CBF-Konto 7121. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 21 Kundenhandbuch Alle CSD-Links sind zur Abwicklung von Transaktionen frei von Zahlung (FoP) eingerichtet. Die meisten dieser Links können jedoch auch Transaktionen gegen Zahlung (DvP) darstellen. Für die FoPLieferinstruktion an CASCADE ist “Begünstigte Depotbank” im entsprechenden Party-Level eine Pflichtangabe und wird in CASCADE gegen die vom jeweiligen CSD hinterlegten Teilnehmerliste abgeglichen. Crossborder-Transaktionen FoP mit CBF als Heimatmarkt sind matchpflichtig. Für Transaktionen FoP mit CBF als Investor CSD im fremden Heimatmarkt gilt die Matchpflicht dieses Marktes. Ist die technische Kommunikation mit diesen CSDs entsprechend in CASCADE eingerichtet, kann die Matchpflicht auf diese Märkte ausgedehnt werden. Detaillierte Informationen zu den CSD-Links wie z. B. die genauen Deadlines für das Same-DaySettlement sind dem “CASCADE Link Guide” zu entnehmen. Über die oben aufgeführten CSD-Links hinaus unterhalten noch nachfolgende internationale Zentralverwahrer Konten bei CBF zur Belieferung in den bei CBF GS-verwahrten Gattungen: ICSD Konto FoP DvP in EUR DvP in FW Clearstream Banking Luxembourg 7201 4312 STD, CONT-SDS1, SDS1, CONT-SDS2, SDS2, RTS RTS Euroclear Bank STD, CONT-SDS1, SDS1, CONT-SDS2, SDS2, CONT-SDS3 FoP - Auftragserteilung Lieferungen frei von Zahlung (FoP): Für Lieferungen von CBF an den (I)CSD frei von Zahlung muss der Auftraggeber eine Lieferinstruktion in CASCADE einstellen. Die Angaben zu “Begünstigte Depotbank” im entsprechenden Party-Level werden von CASCADE gegen die vom jeweiligen (I)CSD hinterlegten Teilnehmerliste abgeglichen. Lieferungen vom (I)CSD an CBF erfolgen durch Instruktionserteilung des Auftraggebers an den (I)CSD. Lieferungen gegen Zahlung (DvP): Bei Aufträgen gegen Zahlung stellen beide Kontrahenten ihre Instruktion in das Abwicklungssystem ihres (I)CSD ein. Für das Matching ist die Angabe der begünstigten bzw. auftraggebenden Depotbank in der Instruktion zwingend erforderlich. Der Link zwischen beiden Plattformen synchronisiert dann die erforderlichen Abwicklungsschritte auf beiden Plattformen bis zur finalen Geld- und Wertpapierbuchung. Bearbeitung von Instruktionen Die Änderung und Löschung bereits gültig erteilter Aufträge in CASCADE ist identisch mit der Bearbeitung von OTC-Domestic Aufträgen. CASCADE prüft bei Crossborder-Geschäften zusätzlich die in der Lieferinstruktion mitgelieferte “Begünstigte Depotbank” gegen die vom (I)CSD hinterlegte Teilnehmerliste. Aufträge gegen den CSD OeKB können nicht geändert werden1. Hier ist die Löschung des Auftrags durch beide Parteien und eine Neueinstellung unter einer neuen Instruktionsnummer erforderlich. Ein Auftrag kann nur gelöscht werden, solange die Wertpapiere noch nicht reserviert sind. Wird der Löschungsauftrag vom Kontrahenten nicht bestätigt, so verhindert eine Sperrung des Auftrags das Settlement. Matching Generell ist das Matching durch die Usancen auf dem Heimatmarkt bestimmt. Deutsche Gattungen unterliegen sowohl bei DvP als auch bei FoP Überträgen der Matchpflicht. 1. Dies gilt ebenfalls für Aufträge gegen die CSDs Euroclear Belgien, Euroclear Frankreich und Euroclear Niederlande sowie VP Dänemark, Iberclear Spanien und CBL Internationale Märkte. November 2016 3 - 22 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Bei ausländischen Gattungen hängt das Prozedere von den Usancen auf dem Heimatmarkt und der Ausgestaltung des jeweiligen Links ab. Die genaue Ausgestaltung ist jeweils dem "CASCADE Link Guide" zu entnehmen. Haupt-Matchkriterien: • Lastschrift-Bank • Gutschrift-Bank • Begünstigte bzw. auftraggebende Depotbank • Wertpapierkennung • Nennwert/Nominale • Gegenwert (nur DvP) • Währung (nur DvP) • Settlementtag • Schlusstag • RTS DvP in EUR (J/N) Optionale Matchkriterien: • Emissionseinführung (nur bei Namensaktien) Regulierung Bei Lieferungen bzw. Erhalt frei von Zahlung gewährleistet ein technischer Link die erfüllungswirksame Buchung der Wertpapiere in den jeweiligen Abwicklungssystemen von Auftraggeber und Empfänger. Bei Lieferungen bzw. Erhalt gegen Zahlung gewährleisten die entsprechenden Links über Reservierungs-Mechanismen die “Zug um Zug”-Regulierung von Geld und Wertpapieren. Die Geldverrechnung kann dabei unter Einbezug ausländischer Nationalbanken erfolgen. Settlementtag und -zyklen Die von CASCADE unterstützten Settlementzyklen zu den jeweiligen (I)CSD-Links sind aus den vorstehenden Tabellen zu entnehmen. Abwicklungsprozess über CSD-Links gegen Zahlung Die CSD-Links mit den ESES-Märkten (EOC Belgium (Belgien), EOC France (Frankreich), EOC Netherlands (Niederlande)), Iberclear (Spanien), OeKB (Österreich), SIX SIS (Schweiz), VP (Dänemark), LuxCSD und CBL (internationale Märkte) unterstützen die Abwicklung von Aufträgen gegen Zahlung. Miteigentumsanteile an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten Eine Sonderform der Crossborder-Abwicklung ergibt sich aus Miteigentumsanteilen an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten (Miteigentumszertifikate oder auch Global Bearer Certificates/GBC). Es handelt sich dabei um die Zweitverbriefung ausländischer Wertpapiere, die für den Amtlicher Markt oder Geregelter Markt zugelassen sind, aber nicht direkt bei CBF verwahrt und auch nicht über einen CSD-Link zur GS-Verwahrung zugelassen werden können. Die Aufnahme dieser Wertpapiere in die GSVerwahrung erfolgt deshalb in folgenden Schritten: • CBF richtet pro Wertpapier bei einer Lagerstelle im Heimatmarkt ein Treuhandkonto ein, auf dem der Depotbestand in den ausländischen Originalwertpapieren mit der Original-ISIN liegt. • Über den bei der Lagerstelle verwahrten Wertpapierbestand wird ein Inhaber-Sammelzertifikat erstellt und bei der CBF in GS-Verwahrung hinterlegt. • Der Handel in Deutschland erfolgt dann in deutscher ISIN durch Übertragung von Miteigentumsanteilen an dem Inhaber-Sammelzertifikat bei CBF. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 23 Kundenhandbuch Insbesondere aufgrund von Arbitrage-Geschäften der Kunden ist es erforderlich, die bei CBF verwahrten GS-Bestände an den Miteigentumsanteilen zu erhöhen oder zu reduzieren zugunsten oder zulasten des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle. CBF bietet ihren Kunden hierzu zwei Auftragsarten in CASCADE an: • Mit der Auftragsart “Umtausch” erfolgt der Tausch von ausländischen Originalwertpapieren in die deutschen Miteigentumsanteile. Der GS-Bestand an Miteigentumsanteilen des Kunden bei der CBF erhöht sich zugunsten des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle. • Mit der Auftragsart “Rücktausch” erfolgt der Tausch deutscher Miteigentumsanteile in die ausländischen Originalwertpapiere. Der GS-Bestand an Miteigentumsanteilen des Kunden bei der CBF reduziert sich zulasten des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle. Auftragserteilung Die Aufträge werden vom CBF-Kunden manuell als Umtausch oder Rücktausch frei von Zahlung in CASCADE oder CASCADE-PC/HOB RD VPN eingestellt. Für Kunden, die keinen Online-Zugriff über CASCADE-Host oder CASCADE-PC/HOB RD VPN haben, kann die Dateneingabe durch die CBF im Auftrag des Kunden erfolgen. Bearbeitung von Instruktionen Die Bearbeitung und Löschung von Aufträgen der Art “Umtausch” und “Rücktausch” durch den Kunden der CBF ist bis zur Disposition in CASCADE möglich. Matching Das Matching findet außerhalb von CASCADE im Heimatmarkt des Wertpapiers statt, nachdem CBF die Instruktion des Kunden an die Lagerstelle weitergeleitet hat. Bei der Auftragsart “Rücktausch” erfolgt die Weiterleitung der Kundeninstruktion an die Lagerstelle nach der CASCADE-Disposition. Regulierung Die Regulierung der Wertpapiere in CASCADE erfolgt auf Basis des Buchbestandes des Kunden. Settlementtag und -zyklen Es stehen alle Settlementzyklen zur Verfügung (siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Nicht regulierte Aufträge (Settlement Failure) Aufträge, die von der Regulierung abgewiesen wurden, werden im Auftragsbestand von CASCADE für die nächste Settlementverarbeitung vorgetragen. November 2016 3 - 24 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Abwicklungsprozess “Umtausch” Kunde der CBF Kontrahent 1 2 CASCADE-Auftrag “Umtausch” mit DE-ISIN 3 CASCADE Auftragsbestand Übermittlung Instruktion (Original-ISIN) Instruktion mit Original-ISIN 4 Instruktionen CBF Instruktionen Kontrahent Matching 5 Kontrahent: WPBestand ok Depotkonto CBF-Kunde Übertrag WP CBF Tresorbestand 7 8 Gutschrift in CASCADE (DE-ISIN) Clearstream Banking Frankfurt Bestätigung WP-Übertrag CBFTreuhandkonto Übertrag WP 6 Lagerstelle CBF Regulierung im nationalen Markt Wertpapierbestand Lagerstelle Kontrahent Heimatmarkt des Wertpapiers Abbildung 3.16 Umtausch ausl. Wertpapiere in deutsche Miteigentumszertifikate Für einen Tausch ausländischer Originalwertpapiere in Miteigentumsanteile am deutschen InhaberSammelzertifikat stellt der CBF-Kunde in CASCADE manuell einen Auftrag der Art “Umtausch” mit der deutschen ISIN des Miteigentumszertifikats ein. CBF übermittelt die Kundeninstruktion an ihre Lagerstelle im nationalen Markt. Der Kontrahent muss im Heimatmarkt entsprechende Instruktionen erteilen. Somit erfolgt das Matching gegen die Instruktion des Kontrahenten. Durch die Regulierung im Heimatmarkt erfolgt eine Gutschrift auf dem Treuhandkonto der CBF bei der Lagerstelle zulasten des ausländischen Kontrahenten-Kontos in den Originalwertpapieren. Nach Bestätigung durch die Lagerstelle führt CBF die Gutschrift der Miteigentumsanteile auf dem Konto des Kunden bei CBF aus. Bei einem Umtausch können der Kontrahent im Ausland und der Kunde der CBF identisch sein. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 25 Kundenhandbuch Abwicklungsprozess “Rücktausch” Kunde der CBF Kontrahent 6 1 Übermittlung Instruktion (Original-ISIN) 2 CASCADE-Auftrag “Rücktausch” mit DE-ISIN Instruktion mit Original-ISIN 7 Instruktionen CBF CASCADE Auftragsbestand 3 Matching Instruktionen Kontrahent Disposition. Bedingungen: - Settlement-Day erreicht - keine Settlement-Sperre CASCADE Dispositionsbestand 8 4 CBF: WP-Bestand ok CBF-Kunde: WP-Bestand ok Depotkonto CBF-Kunde Übertrag WP 5 CBF Tresorbestand Regulierung CBF (DE-ISIN) Clearstream Banking Frankfurt CBFTreuhandkonto Übertrag WP 9 Lagerstelle CBF Regulierung im nationalen Markt (Original-ISIN) Wertpapierbestand Lagerstelle Kontrahent Heimatmarkt des Wertpapiers Abbildung 3.17 Rücktausch deutscher Miteigentumszertifikate in ausl. Wertpapiere Für einen Tausch von Miteigentumsanteilen am deutschen Inhaber-Sammelzertifikat in die ausländischen Originalwertpapiere stellt der CBF-Kunde in CASCADE manuell einen Auftrag der Art “Rücktausch” mit der deutschen ISIN des Miteigentumszertifikats ein. In CASCADE erfolgt die Disposition und Regulierung durch Belastung des Kundenbestands an Miteigentumsanteilen. CBF übermittelt nach der Regulierung die Kundeninstruktion an ihre Lagerstelle im Heimatmarkt, wo das Matching gegen die Instruktion des Kontrahenten erfolgt. Durch die Regulierung im nationalen Markt erfolgt eine Belastung des Treuhandkontos der CBF bei der Lagerstelle zugunsten des ausländischen Kontrahenten-Kontos in den Originalwertpapieren. Bei einem Rücktausch können der Kontrahent im Ausland und der Kunde der CBF identisch sein. Over the Counter (OTC) - CCP CBF erhält vom zentralen Kontrahenten (CCP) Lieferinstruktionen, die als OTC-Geschäft über CASCADE abgewickelt werden: • Der Equity CCP übermittelt an CBF Lieferinstruktionen zur Erfüllung von am Kassamarkt geschlossenen Handelsgeschäften in Aktien. • Der Fixed Income CCP übermittelt an CBF Lieferinstruktionen zur Erfüllung von Handelsgeschäften von den Handelsplattformen Eurex Bonds, Eurex Repo und GC Pooling. • Der Equity CCP und Fixed Income CCP übermittelt an CBF Lieferinstruktionen zur Erfüllung von Eurex-Ausübungen. November 2016 3 - 26 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Börsengeschäfte (Equity CCP) Die nachfolgende Abbildung stellt den Prozess der Abwicklung von Instruktionen der Eurex Clearing AG in ihrer Funktion als Equity CCP über CBF dar. Deutsche Börse AG S-2 S-1 S Eurex Clearing AG Xetra Bruttoliefermanagement Handels-/Orderschlussnoten Lieferauftrag Matchauftrag Lieferauftrag Matchauftrag Reporting Clearstream Banking Frankfurt CASCADE Lieferauftrag Matchauftrag Reporting CASCADE Reporting CASCADE STD-Regulierung Geld und WP SDS1-Regulierung Geld und WP SDS2-Regulierung Geld und WP CASCADE CASCADE CASCADE Bestandsbuchung Bestandsbuchung Bestandsbuchung TARGET2 TARGET2 TARGET2 Geldverrechnung Geldverrechnung Geldverrechnung Kunde Kunde Kunde CASCADEReporting CASCADEReporting CASCADEReporting Löschen nicht regulierter CCP-Aufträge Abbildung 3.18 Abwicklung der Lieferinstruktionen des Equity CCP über CBF Auftragserteilung Der Equity CCP wird zum Zeitpunkt der Orderausführung Gegenpartei (Kontrahent) bei an der Frankfurter Wertpapierbörse geschlossenen Börsengeschäften in CCP-fähigen Gattungen. Die Orderschlussnoten und Handelsschlussnoten werden als offene Lieferpositionen in das Bruttoliefermanagement (BLM) des Equity CCP eingestellt. Das Settlement-Netting erfolgt an S-1 abends (für Details zum BLM und dem Settlement-Netting siehe Handbücher zum CCP). Zur Abwicklung der nicht aufgerechneten Geschäfte (Lieferspitze) übermittelt der Equity CCP als Vertreter jeweils des Verkäufers bzw. des Käufers an CBF einen Lieferauftrag gegen Zahlung von EUR und den passenden Match-Auftrag. Beide Aufträge werden jeweils gegen das CCP-Konto als OTC-Geschäft (Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR mit Match-Instruktion) in den Auftragsbestand von CASCADE eingestellt. Zusätzlich übermittelt der Equity CCP an CBF Lieferinstruktionen mit den passenden Match-Aufträgen für die im BLM zur Bruttoverarbeitung gekennzeichneten CCP-Geschäfte. Auch hier werden beide Auftragsseiten als Wertpapierübertrag gegen Zahlung von EUR und MatchInstruktion in den Auftragsbestand von CASCADE eingestellt. Bearbeitung von Instruktionen Die Bearbeitung von CCP-Geschäften erfolgt im BLM des Equity CCP bis zum Settlement-Netting an S-1 (ca. 18:00 Uhr). Kann eine aus dem Settlement-Netting resultierende CCP-Instruktion zur Lieferspitze oder die CCP-Instruktion zu einem Bruttogeschäft nicht in CASCADE zu STD reguliert werden, so stehen die der Lieferspitze zugeordneten Geschäfte oder das zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnete Geschäft nach STD wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung. Nicht regulierte CCP-Instruktionen unterliegen an S (Erfüllungstag) der weiteren Abwicklung in den Verarbeitungsläufen SDS1 und SDS2. Auch an S können die offenen Geschäfte, die Teil der Lieferspitze Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 27 Kundenhandbuch sind oder zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, im BLM des Equity CCP bis kurz vor Beginn von CCP-SDS1 und CCP-SDS2 bearbeitet werden. Lieferinstruktionen des CCP, die nicht spätestens mit SDS2 reguliert worden sind, werden aus CASCADE gelöscht. Die entsprechenden Geschäfte stehen ab ca. 14:00 Uhr wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung und fließen in das nächste SettlementNetting für STD ein. Matching Die Instruktionen des Equity CCP sind matchpflichtig. Der Equity CCP übermittelt deshalb zur Lieferspitze und den CCP-Bruttogeschäften immer beide Auftragsseiten aufgrund der hinterlegten Power of Attorny (PoA), die dann nach Einstellung in den Auftragsbestand von CASCADE sofort “matched” werden. Regulierung CASCADE-Aufträge des Equity CCP an CBF sind gegen Zahlung von EUR oder einer zugelassenen Fremdwährung und frei von Zahlung möglich. Die Beauftragung und Regulierung erfolgt mit der höchsten Dispositions-Priorität jeweils gegen das Konto des Equity CCP mit Buchung der Wertpapiere in CASCADE und Geldverrechung über TARGET2 bzw. über CBF Fremdwährungsabwicklung. CASCADE berichtet das Ergebnis der Regulierung an die betroffenen CASCADE Teilnehmer und den CCP und dieser in Form des IST-Lieferreports an die Kunden. Settlementtag und -zyklen Für die Regulierung der Instruktionen des Equity CCP in CASCADE gegen Zahlung in EUR stehen ausschließlich die Standardverarbeitung und die SDS1-/SDS2-Verarbeitungen zur Verfügung. Equity CCP-Instruktionen werden erstmalig an S-1 für die Standardverarbeitung an CBF übermittelt. Kann keine Regulierung in CASCADE erfolgen (z. B. aufgrund fehlenden Bestands), so stehen die offenen Aufträge weiterhin im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung und werden an S vom Equity CCP zusammen mit weiteren Instruktionen bzw. Änderungen durch den CCP für die SDS1- und SDS2Verarbeitung an CBF übermittelt. S S -1 S-1 19:00 21:00 STD Batch 01:30 06:00 07:10 10:00 10:30 CONT CONT-SDS1 SDS1 RT-STD Z1 STD Z2 10:30 13:15 CONTSDS2 SDS1 Batch SDS1 18:00 SDS2 Batch Cont-SDS FoP only 19:00 21:00 STD STD Batch Batch Z5 Z4 Z3 13:30 SDS2 09:30 13:45 DD1 DD2 Direct Debit runs (non-settlement payments) 07:00 < 10:00 RTS 10:30 13:15 RTS 13:30 16:00 RTS Realtime-Settlement (RTS) Abbildung 3.19 Settlementzyklen für Instruktionen des Equity CCP Nicht regulierte Aufträge Kann eine Lieferinstruktion des Equity CCP am Settlementtag nicht in CASCADE reguliert werden, so wird die Instruktion durch den CCP nach SDS2 aus CASCADE gelöscht. November 2016 3 - 28 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Eurex Repo und Eurex Bonds (Fixed Income CCP) Nachfolgendes Schaubild stellt die Abwicklung von über die Handelsplattformen Eurex Bonds und Eurex Repo geschlossenen Handelsgeschäften über die mit der Eurex Clearing AG verbundenen Abwicklungsplattformen dar. Eurex / Eurex Clearing AG S-1 Eurex Repo / Eurex Bonds Plattform S SettlementNetting Bruttoliefermanagement Handelsdaten Lieferinstruktionen für Standard/Nachtverarbeitung Reporting (settled, pending, failure) Lieferinstruktionen für Same-Day-Settlement Reporting (settled, pending, failure) Clearstream (CASCADE/ Creation) Clearstream (CASCADE/ Creation) Euroclear Bank, Brüssel Euroclear Bank, Brüssel SIX SIS (via CBF) SIX SIS (via CBF) (I)CSDs (I)CSDs Abbildung 3.20 Abwicklung der Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP Auftragserteilung Bei Handelsgeschäften über die Eurex Bonds- und Eurex Repo-Handelsplattformen wird zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses der Fixed Income CCP zur Gegenpartei (Kontrahent) von Käufer und Verkäufer. Die Handelsdaten werden von der Handelsplattform an die Eurex Clearing AG übermittelt und dort in das Bruttoliefermanagement (BLM) des Fixed Income CCP eingestellt. Über die Bruttooder Nettoverarbeitung der Geschäfte entscheidet die vom Kunden vorgewählte Standardeinstellung. Geschäfte, bei denen Handelstag und Erfüllungstag übereinstimmen, werden generell auf Bruttobasis verarbeitet. Das Settlement-Netting erfolgt durch den Fixed Income CCP an S-1 abends. Für die daraus resultierende Lieferspitze sowie für die zur Bruttoverarbeitung markierten Geschäfte werden Lieferinstruktionen generiert und an das CASCADE- oder Creation-System übermittelt. Neben Lieferinstruktionen für Clearstream Banking (CBF, CBL) generiert der Fixed Income CCP auch Instruktionen für weitere (I)CSDs: • Euroclear Bank, Brüssel • SIS SIX (über das Konto der Eurex Clearing AG bei CBF) Die Eurex Clearing AG unterhält hierzu entsprechende Kontoverbindungen zu diesen (I)CSDs. Für detaillierte Informationen wird auf die Publikationen der Eurex Clearing AG verwiesen. Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich, soweit nicht gesondert vermerkt, auf die Abwicklung von Lieferinstruktionen über CBF. Bearbeitung von Instruktionen Für die Bearbeitung von Instruktionen zu Lieferspitzen und Bruttogeschäften, die aus Handelsgeschäften auf den Plattformen Eurex Bonds und Eurex Repo resultieren, stehen die Funktionalitäten des BLM der Eurex Clearing AG zur Verfügung. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 29 Kundenhandbuch Matching Die Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP zu Handelsgeschäften auf den Plattformen Eurex Bonds und Eurex Repo werden als Wertpapierüberträge gegen Zahlung von EUR und Fremdwährung oder frei von Zahlung in CASCADE eingestellt. Bei Auftragserteilung übermittelt der Fixed Income CCP zusätzlich auch die passende Gegeninstruktion im Auftrag des Teilnehmers aufgrund der hinterlegten Power of Attorny (PoA). Dadurch kann in CASCADE bei Auftragseinstellung ein sofortiges Matching erfolgen. Bei der Abwicklung von Lieferinstruktionen über andere (I)CSDSs berücksichtigt der Fixed Income CCP über seinen Link die Matching-Anforderungen der jeweiligen Abwicklungsplattform. Ein Crossborder Settlement zwischen CASCADE und den (I)CSD Plattformen ist möglich. Regulierung Die Geldregulierung von Lieferinstruktionen des Fixed Income CCP zur Lieferspitze und zu den Bruttogeschäften erfolgt im Falle der Abwicklung über CBF immer in EUR über TARGET2. In Abhängigkeit des vom Käufer bzw. Verkäufer gewählten (I)CSD sowie der dem Geschäft zugrundeliegenden Wertpapiergattung kann auch eine Geldregulierung in Commercial Bank Money über eine andere Abwicklungsstelle oder eine Geldverrechnung in CHF über die Schweizer Nationalbank erfolgen. Die Regulierung der Wertpapierseite erfolgt im Falle der Abwicklung über CBF in CASCADE, sonst über die Abwicklungsplattform des (I)CSD. Settlementtag und -zyklen Overnight-Repo-Geschäfte mit übereinstimmendem Handelstag und Erfüllungstag und CBF als benannter Abwicklungsstelle werden am Handelstag in die Realtime-Verarbeitung von CASCADE eingestellt. Bei unterschiedlichen Abwicklungsstellen von Käufer und Verkäufer ist eine RealtimeVerarbeitung von Overnight-Repo-Geschäften nur in dem Zeitfenster möglich, innerhalb dessen ein Same-Day-Settlement zwischen den beiden (I)CSDs unterstützt wird. CBF sieht hier für die Übermittlung von Lieferinstruktionen eine Deadline an S um 10:30 Uhr vor. Für die Abwicklung von Lieferinstruktionen an T+X stehen in CASCADE die Massenverarbeitungen zur Verfügung (STD, SDS1, SDS2 - siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Die Settlementzyklen und Deadlines für die Abwicklung über andere Abwicklungsstellen sind den Publikationen der jeweiligen (I)CSDs zu entnehmen. Nicht regulierte Aufträge Kann ein Auftrag des Fixed Income CCP am Settlementtag nicht in CASCADE reguliert werden, so wird der Auftrag nach SDS2 durch den CCP gelöscht. GC Pooling in EUR (Fixed Income CCP) Nachfolgendes Schaubild zeigt die Abwicklung des Handels auf der Eurex Repo Handelsplattform gegen die GC Pooling und GC Pooling extended Basket in EUR. November 2016 3 - 30 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Eurex Clearing AG Eurex Repo GmbH T Eurex Repo Handelsplattform Handelsdaten Bruttoliefermanagement Instruktionen (Front Leg Overnight Repos) Abwicklung Sicherheiten Instruktionen (Sonstige Kontrakttypen) CASCADE Clearstream Banking Frankfurt Xemac Allokation der Wertpapiere CmaX Änderungen Reporting RTS-Regulierung Geld und WP Clearstream Banking Luxembourg T+Y T+X CASCADE Reporting Abwicklung Sicherheiten Xemac Allokation der Wertpapiere CASCADE SDS1-Regulierung Geld und WP Bestandsbuchung TARGET2 TARGET2 Geldverrechnung Geldverrechnung Kunde Kunde CASCADEReporting CASCADEReporting Creation Creation Reservierungs-/ Segregierungskonto Reservation-/ segregation accounts CmaX CASCADE CASCADE SDS2-Regulierung Geld und WP RTS-Regulierung Geld und WP CASCADE Bestandsbuchung Allokation der Wertpapiere Vortrag bei nichtRegulierung Allokation der Wertpapiere Abbildung 3.21 Abwicklung der Lieferinstruktionen zu GC Pooling in EUR über CBF Detaillierte Informationen zur Abwicklung des GC Basket in USD sind im Kapitel 4.2 Geldverrechnung Fremdwährung auf Seite 4 - 11 beschrieben. Auftragserteilung Der Fixed Income CCP wird zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses Gegenpartei (Kontrahent) bei Handelsgeschäften in den GC Pooling Baskets. Die Handelsdaten werden von der Handelsplattform Eurex Repo in das Bruttoliefermanagement (BLM) des Fixed Income CCP eingestellt. Standardmäßig werden alle Einzelgeschäfte im Bruttoverfahren zur Abwicklung an CBF übergeben. Wenn gewünscht, kann ein Kunde im CCP das Netting aktivieren. Die Settlement-Instruktionen zu den GC Pooling Baskets werden als Lieferinstruktionen gegen Zahlung von EUR mit Nominalwert Null der hinterlegten Wertpapiere an CBF übermittelt. Über diese Lieferinstruktionen nimmt CASCADE die Geldverrechnung über TARGET2 vor. Während der Settlementverarbeitung durch CASCADE wählt das Collateral Management System Xemac® der CBF die zur Besicherung eines GC Pooling Basket-Geschäfts erforderlichen Wertpapiere aus. Die zur Belieferung herangezogenen Wertpapiere können sowohl aus CASCADE als auch aus Creation bereitgestellt werden. Allokationen in Creation erfolgen durch Einbeziehung des Collateral Management Systems CmaX der CBL. Für jedes allokierte Wertpapier wird eine Lieferinstruktion frei von Zahlung im entsprechenden Abwicklungssystem (CASCADE oder Creation) generiert. Bearbeitung von Instruktionen Für die Bearbeitung offener Lieferpositionen zu den GC Pooling Baskets stehen die Funktionalitäten des BLM der Eurex Clearing AG zur Verfügung. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 31 Kundenhandbuch Matching Die Lieferinstruktionen gegen Zahlung zu den GC Pooling Baskets werden vom Fixed Income CCP zusammen mit den entsprechenden Match-Instruktionen in CASCADE eingestellt und dort automatisch “matched”. Die zur Allokation der Sicherheiten an CASCADE bzw. Creation übermittelten Lieferinstruktionen frei von Zahlung sind nicht matchpflichtig. Regulierung Umsätze in den GC Pooling Baskets in EUR werden geldseitig über TARGET2 verrechnet und über die Hauptkonten von Käufer und Verkäufer abgewickelt. Wertpapierumsätze frei von Zahlung, die aus den von Xemac® während der Settlementverarbeitung allokierten Wertpapieren resultieren, werden auf den Unterkonten /550 von Käufer und Verkäufer gebucht. Allokationen über CmaX führen in Creation zu Wertpapierbuchungen auf den Reservierungskonten für eigene Wertpapiere oder den Segregierungskonten für angediente Wertpapiere. Bei der Realtime-Settlementverarbeitung (RTS) von GC Pooling Basket-Instruktionen entfällt die Einbuchung der Wertpapiere auf dem Sperrkonto /995 des Verkäufers. Die Prüfung der Wertpapierseite erfolgt stattdessen während der Settlementverarbeitung durch Xemac® mit Rückmeldung an CASCADE. Settlementtag und -zyklen Alle Instruktionen aus GC Pooling Overnight Front Legs in EUR werden am Handelstag im RealtimeSettlement (RTS) abgewickelt. Alle anderen GC Pooling-Instruktionen werden in die Same-DaySettlementverarbeitung SDS1 eingestellt. Instruktionen, die dort nicht abgewickelt werden können, gehen in die zweite SDS-Batch-Verarbeitung. Instruktionen, die in SDS2 nicht abgewickelt werden können, werden in die RTS-Settlement-Verarbeitung erneut eingestellt. 19:00 21:00 STD Batch S+1 S S -1 01:30 06:00 07:10 CONT CONT-SDS1 SDS1 RT-STD Z1 STD 10:00 Z2 10:45 10:30 13:15 CONT CONT-SDS2 SDS2 SDS1 Batch 18:00 SDS2 Batch Cont-SDS FoP only 19:00 21:00 STD Batch Batch Z5 Z4 Z3 SDS1 13:45 SDS2 07:00 10:00 10:30 RTS 13:15 13:30 16:00 RTS RTS RTS Realtime-Settlement Abbildung 3.22 Settlementzyklen für Instruktionen zu GC Pooling in EUR Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick, in welchen der Settlementverarbeitungen die sechs GC Pooling Kontrakttypen (Front- und Term Legs) abgewickelt werden. Kontrakttyp Handelstag Settlement Front Leg Settlement Term Leg GC Pooling Over Night T T in RTS T+1 in SDS1 GC Pooling Tomorrow Next T T+1 in SDS1 T+2 in SDS1 GC Pooling One Week Tender T T+1 in SDS1 T+X in SDS1 GC Pooling Spot Next T T+2 in SDS1 T+3 in SDS1 GC Pooling Spot Term T T+2 in SDS1 T+X in SDS1 GC Pooling Flex Term T T+X in SDS1 T+X in SDS1 November 2016 3 - 32 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Für weitere Details zu den Settlementzyklen von CASCADE siehe Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8. Details zu den aus Xemac® resultierenden Buchungen und zu den Kontrakttypen in USD sind im Handbuch von Xemac® und in der Functional Service Description beschrieben. Nicht regulierte Aufträge Lieferinstruktionen, die für das erste Same-Day-Settlement eingestellt wurden, werden bei nichtRegulierung für die nachfolgenden SDS-Zyklen vorgetragen. Eurex Clearing AG - CCP Abwicklung (Equity und Fixed Income CCP) Nachfolgendes Schaubild zeigt die Abwicklung von OTC Transaktionen über die mit der Eurex Clearing AG (CCP) verbundenen Handelsplattformen. Als Abwicklungsstelle (CSD) fungieren CBF für GS- und WPR-Transaktionen in deutschen, ausländischen und nicht Schweizer Wertpapieren mit Gegenwertverrechnung in EUR und SIX SIS für Transaktionen in Schweizer Wertpapieren mit Gegenwertverrechnung in CHF. Eurex, Eurex Clearing AG S-2 S-1 S Eurex Eurex- Bruttoliefermanagement Ausübungen Clearstream Banking Frankfurt Lieferinstruktionen STD Lieferinstruktionen Lieferinstruktionen SDS1 SDS2 RTS (DvP in CHF) SegaInterSettle Lieferinstruktionen zur Crossborderoder SIS-internen Abwicklung. Weitere Instruktionen vom CCP möglich an S. SECOM (FoP, DvP in EUR) Synchronisierung Matching und Settlement TARGET2 (EUR-Verrechnung) SECOM (FoP, DvP in EUR, DvP in CHF) Schweizer Nationalbank (CHF-Verrechnung) Abbildung 3.23 Abwicklung der Lieferinstruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen Eine CBF-interne Abwicklung von Eurex-Ausübungen erfolgt, wenn Käufer und Verkäufer über CBFKonten mit Gegenwertverrechnung in EUR regulieren. In allen anderen Fällen liegen CrossborderGeschäfte vor, die über die Plattformen CASCADE und SECOM reguliert werden. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 33 Kundenhandbuch Auftragserteilung Zum Zeitpunkt eines geschlossenen Börsengeschäftes aus den Handelsplattformen Xetra, EurexBonds/Eurex Repo sowie einer Eurex-Ausübung aus dem Derivative Market wird der CCP zur Gegenpartei (Kontrahent) von Käufer und Verkäufer. Die Auftragsdaten werden von der Handelsplattform an die Eurex Clearing AG übermittelt und dort in das Bruttoliefermanagement (BLM) des CCP eingestellt. Das Settlement-Netting erfolgt erstmalig an S-1 abends und dann an S vor der SDS1- und SDS2-Verarbeitung. Zur Abwicklung der nicht aufgerechneten Aufträge (Lieferspitze) sowie der zur Bruttoverarbeitung gekennzeichneten Aufträge übermittelt der CCP als Vertreter jeweils des Verkäufers bzw. des Käufers Lieferinstruktionen gegen Zahlung oder frei von Zahlung an CBF (CASCADE-Plattform) oder SIX SIS (SECOM-Plattform) bzw. im Falle von Crossborder-Aufträgen an beide CSDs. Die Lieferinstruktionen in Schweizer Wertpapieren enthalten als Gegenpartei das Konto des CCP bei SIX SIS, sonst das Konto des Equity-CCP (Aktien) bzw. Fixed Income CCP (Renten) bei CBF. Die Lieferinstruktionen gegen Zahlung werden immer als unmatched, d. h. ohne Match-Auftrag an den jeweiligen CSD übermittelt. Bearbeitung von Instruktionen Die Bearbeitung von Aufträgen erfolgt im BLM des CCP bis zum Settlement-Netting an S-1 (ca. 18:00 Uhr). Kann eine aus dem Settlement-Netting resultierende CCP-Instruktion zur Lieferspitze oder die CCP-Instruktion zu einem Bruttogeschäft nicht zu STD reguliert werden, so stehen die der Lieferspitze zugeordneten Geschäfte oder das zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnete Geschäft nach STD wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung. Nicht regulierte CCP-Instruktionen unterliegen an S (Erfüllungstag) der weiteren Abwicklung in den Verarbeitungsläufen SDS1 und SDS2. Auch an S können die offenen Geschäfte, die Teil der Lieferspitze sind oder zur Bruttoverarbeitung gekennzeichnet sind, im BLM des CCP bis kurz vor Beginn von SDS1 (bis ca. 09:00 Uhr) und SDS2 (bis ca. 12:15 Uhr) bearbeitet werden. Lieferinstruktionen des CCP, die nicht spätestens mit SDS2 reguliert worden sind, werden aus CASCADE bzw. SECOM gelöscht. Die entsprechenden Geschäfte stehen dann wieder im BLM zur Bearbeitung zur Verfügung und fließen in das nächste Settlement-Netting für STD ein. Matching Die vom CCP übermittelten Lieferinstruktionen gegen Zahlung sind matchpflichtig. Das Matching erfolgt durch den für die Abwicklung verantwortlichen CSD. Bei Crossborder-Aufträgen erfolgt durch den technischen Link zwischen CASCADE und SECOM eine Synchronisation des Matching. Dabei ist für das Matching von Lieferinstruktionen zu Schweizer Wertpapieren die SECOM-Plattform das führende System, sonst CASCADE. Regulierung Die Regulierung von Aufträgen in nicht Schweizer Wertpapieren erfolgt über die CASCADE-Plattform. Eine Geldverrechnung erfolgt dabei in EUR über TARGET2. Aufträge in Schweizer Wertpapieren werden über SECOM reguliert mit Geldverrechnung in CHF über die Schweizer Nationalbank. Eine Ausnahme bilden Aufträge in Schweizer Wertpapieren zwischen zwei CBF-Kunden. Hier kann die Regulierung auch in EUR über CASCADE erfolgen. Bei Crossborder-Aufträgen gewährleistet der technische Link zwischen CASCADE und SECOM die “Zug um Zug”-Regulierung von Geld und Wertpapieren. Für Schweizer Wertpapiere ist SECOM das führende System beim Settlement, sonst die CASCADE-Plattform. CASCADE und SECOM berichten das Ergebnis ihrer Regulierung an den CCP und dieser in Form des IST-Lieferreports an die Kunden. November 2016 3 - 34 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 3. Abwicklung Settlementtag und -zyklen Für die CBF-interne Regulierung von Lieferinstruktionen mit dem Equity CCP als Gegenpartei stehen auf der CASCADE-Plattform ausschließlich die Standardverarbeitung (STD) und die SDS1-/SDS2Verarbeitungen zur Verfügung. Die Equity CCP-Instruktionen werden an S-1 für die Standardverarbeitung an CBF übermittelt. Kann keine Regulierung in CASCADE erfolgen (z. B. aufgrund fehlenden Bestands), so verbleiben die Instruktionen als offene Aufträge in CASCADE, bis Änderungen oder Löschungen durch den CCP an CBF übermittelt werden. Die CBF-interne Regulierung von Lieferinstruktionen mit dem Fixed Income CCP als Gegenpartei erfolgt erstmalig an S-1 in der Standardverarbeitung. An S stehen alle Verarbeitungsläufe zur taggleichen Erfüllung zur Verfügung (Ausnahme RTS mit EUR-Gegenwert). Die letztmögliche Settlement-Verarbeitung für die interne CBF-Regulierung am Erfüllungstag ist die SDS2-Verarbeitung. Crossborder-Lieferinstruktionen frei von Zahlung und gegen Zahlung von EUR werden auf der CASCADE-Plattform erstmalig an S-1 in der Standardverarbeitung reguliert. An S stehen alle CASCADE-Verarbeitungsläufe der Tagesverarbeitung einschließlich dem Realtime-Settlement zur Verfügung. Crossborder-Aufträge mit Gegenwertverrechnung in CHF werden auf der CASCADEPlattform ausschließlich an S innerhalb der Realtime-Verarbeitung reguliert mit letztmöglicher Reservierung um 13:00 Uhr. 19:00 21:00 STD Batch S+1 S S -1 01:30 06:00 07:10 10:00 CONT-CONT SDS1 RT-STD Z1 STD Z2 10:30 10:30 SDS1 Batch 13:15 CONT-CONT SDS2 SDS1 18:00 SDS2 Batch Cont-SDS FoP only 19:00 21:00 STD Batch Z5 Z4 Z3 13:30 SDS2 07:00 10:00 RTS 10:30 13:15 RTS 16:00* 13:30 RTS RTS Realtime-Settlement Letzte Reservierung für den SIX SIS Link um 13:00 Uhr Real-Time-Settlement * Für GC Pooling 17:40 Uhr Abbildung 3.24 Settlementzyklen für Instruktionen des CCP aus Eurex-Ausübungen Nicht regulierte Aufträge Können OTC Lieferinstruktionen des CCP am Settlementtag nicht reguliert werden, so werden die Instruktionen durch den CCP aus CASCADE/Creation bzw. SECOM gelöscht. Instruktionen mit Gegenwert in EUR werden nach SDS2 und Instruktionen mit Gegenwert in CHF nach 15:00 Uhr arbeitstäglich gelöscht. Wertpapierrechnung Für die Erteilung und Abwicklung von OTC-Aufträgen in der Verwahrart AKV bietet die CBF Dienstleistungen unter Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer Schwestergesellschaft CBL an. Basis hierfür ist die Creation-Plattform der CBL. Diese Dienstleistungen sind im CBL Customer Handbook beschrieben. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 3 - 35 Kundenhandbuch Leerseite November 2016 3 - 36 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung Die Regulierung von Zahlungen aus Wertpapiertransaktionen, Kapitaldiensten, Gebühren und Spesen erfolgt außerhalb der CASCADE-Plattform. Die CBF bedient sich für die Geldregulierung Zentral- bzw. Korrespondenzbanken (cash agents) sowie Zahlungssystemen, bei denen die Kunden der CBF entsprechende Geldkonten führen. • Über TARGET2 werden alle Zahlungen in EUR verrechnet, die sich aus der Regulierung von Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten von girosammelverwahrten Wertpapieren sowie aus der Abrechnung von Gebühren und Spesen durch CASCADE ergeben. • Über die Creation-Plattform der Schwestergesellschaft CBL erfolgt die Geldverrechnung in Fremdwährung, resultierend aus Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten zu Wertpapieren in GS- und WR-Verwahrung. Des Weiteren werden über Creation auch EUR-Zahlungen reguliert, die sich aus Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten in WR verwahrten Gattungen ergeben. • Einen Sonderfall stellt die Verrechnung von Zahlungen in CHF über die Schweizer Nationalbank dar. Dieser Link wird ausschließlich zur Geldverrechnung von CrossborderWertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren gegen CHF verwendet. Zahlungen in CHF, die nicht aus Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen resultieren, sowie Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren zwischen zwei CBF-Teilnehmern werden als Fremdwährungszahlung über die Creation-Plattform verrechnet. 4.1 Geldverrechnung Euro über TARGET2 Das nachfolgende Schaubild stellt die verschiedenen Verarbeitungszyklen von CASCADE zur Regulierung von Wertpapiertransaktionen und Kapitaldiensten in GS-Verwahrung sowie den Link zu TARGET2 für die Geldverrechnung in EUR dar: • Die Zahlungen aus der Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) werden am Morgen des Erfüllungstages ab 06:00 Uhr als Saldo über TARGET2 verrechnet. Die Nachtverarbeitung basiert auf der gleichzeitigen Abwicklung von Wertpapieren und reserviertem Zentralbankgeld. • Für die Geldverrechnung zur Tagesverarbeitung (Same-Day-Settlement) bietet CBF zwei Massenverarbeitungen und zwei Continuous Settlementverarbeitungen mit insgesamt sieben Zeitfenstern bzw. Zyklen für die gleichzeitige Abwicklung von Wertpapieren und reserviertem Geld an. Die Geldverrechnung erfolgt bei allen Verarbeitungsläufen über TARGET2, ASI Prozedur 6. Im ersten Continuous Settlement (CONT SDS1) findet die geldliche Verrechnung der verarbeiteten Ergebnisse jeweils gegen 08:00, 09:00 und 10:00 Uhr, im SDS1 gegen 10:45 Uhr, im zweiten Continuous Settlement (CONT SDS2) jeweils gegen 12:00 und 13:15 Uhr und im SDS2 gegen 13:45 Uhr statt. • Zahlungen, die nicht direkt aus der Wertpapierabwicklung resultieren (wie z. B. Erträgniszahlungen) werden in drei separaten Geldverrechnungsprozessen verrechnet. • DD1 (Direct Debit 1) vor SDS1 um ca. 09:30 Uhr: In diesem Geldverrechnungsprozess werden in der Regel zwei Salden pro CBF-Konto nacheinander verrechnet. In Ausnahmefällen können jedoch auch mehr Salden verrechnet werden. Der erste Saldo enthält Erträgniszahlungen (Zinsen, Dividenden, Rückzahlungen) auf Wertpapierbestände Der zweite Saldo enthält Kompensationen, Gebühren, Kursdifferenzen, Stornobuchungen und verschiedene andere Zahlungen. Danach können noch weitere Salden, die aus den Erträgniszahlungen resultieren, verrechnet werden, sofern dies notwendig ist (z. B. für Zahlungen, die CBF verspätet mitgeteilt werden). Die Verrechnung aller Salden soll bis zum Start der SDS1-Verarbeitung abgeschlossen sein, damit Gutschriften für die Finanzierung der SDS1-Abwicklung genutzt werden können. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4-1 Kundenhandbuch • DD2 (Direct Debit 2) nach SDS2 um ca. 13:45 Uhr. Auch in diesem Geldverrechnungsprozess werden pro Konto jeweils bis zu zwei Salden (analog DD1) verrechnet. Im ersten Saldo sind Erträgniszahlungen enthalten, die im DD1-Zyklus noch nicht verrechnet wurden (z. B. auf ausländische GS-Bestände). Im zweiten Saldo sind Stornierungen, Kompensationen, Korrekturen und alle restlichen Zahlungen enthalten. • DD3 (Direct Debit 3) um ca. 15:15 Uhr. In diesem Geldverrechnungsprozess werden pro Konto ebenfalls bis zu jeweils zwei Salden verrechnet. Darin enthalten sind nur manuell erzeugte Zahlungsaufträge sowie automatisch erstellte Buchungen, die meist in Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen stehen und wie sie z. B. bei von CBF im Auftrag des Kunden ausgeführten Ausübungen von Optionsrechten oder dem Verkauf von Bezugsrechten vorkommen. Bei den drei Direct Debit Geldverrechnungsprozessen wird die Geldverrechnung durch nachträgliche Saldenabwicklung über TARGET2, ASI Prozedur 3 vorgenommen. • Die Regulierung von Wertpapiertransaktionen gegen Zahlung über RTS (Realtime Settlement) erfolgt in der Zeit zwischen 06:00 und 16:00 Uhr, für GC Pooling in EUR bis 17:40 Uhr. Die Wertpapiere und der Gegenwert eines einzelnen Auftrags werden gleichzeitig abgewickelt. Die Geldverrechnung erfolgt deshalb auf Basis von Einzelbeträgen über TARGET2. CBF / CASCADE -Settlementverarbeitung (STD und SDS) S -1 19:00 21:00 S 01:30 06:00 RT -STD STD 07:10 10:00 10:30 SDS1 CONT SDS1 Geldverr . STD + RT -STD S -1 S 06:00 FoP only DD2 07:10 Reservierungs prozess zu STD CONT SDS SDS2 C2F2 C2F1 DD1 19:00 18:00 13:30 CONT SDS2 C1F1 C1F2 C1F3 Nachtverarbeitung 13:15 11:00 DD2 11:00 Reserv . + Geldverr . + Bestätigung C2F1, C2F2 und SDS2 Reserv . + Geldverr . + Bestätigung C1F1 -C1F3 und SDS1 08:00 10:00 09:00 07:00 Meldung Einzelbetrag mit Buchungs bestätigung 10:30 TARGET2 12:00 13:15 13:30 16:00 ... Meldung Einzelbetrag mit Buchungs bestätigung ... CBF / CASCADE -Settlementverarbeitung (RTS) S -1 S 07:00 10:00 RTS 10:30 13:15 13:30 16:00 17:40 18:00 RTS RTS Euro GC Pooling RTS Abbildung 4.1 Geldverrechnung in EUR über TARGET2 November 2016 4-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung Nachtverarbeitung Die Nachtverarbeitung beinhaltet die Geldverrechnung zu den CASCADE-Settlementzyklen STD und RT-STD (siehe auch Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8). Verrechnet werden über TARGET2 alle EURZahlungen, die sich aus börslichen und außerbörslichen Wertpapiertransaktionen und EurexAusübungen in GS-Verwahrung sowie aus den Kapitaldiensten zu Bundeswertpapieren ergeben. Hauptmerkmal der Nachtverarbeitung ist die Reservierung von Zentralbankliquidität vor Start der Nachtverarbeitung. In der Nachtverarbeitung werden dann gleichzeitig die Wertpapiere und das reservierte Geld reguliert. Die aus der Nachtverarbeitung resultierende Geldliquidität steht den Marktteilnehmern somit mit Öffnung von TARGET2 ab 06:00 Uhr zur Verfügung. Die Geldverrechnung kann nur über einen Direct Participant im TARGET2-System vorgenommen werden. CBF-Kunden, die nicht selbst als Direct Participant registriert sind, können die CBFGeldverrechnung nur über eine Korrespondenzbank vornehmen, die Direct Participant ist. Das folgende Schaubild stellt die Geldverrechnung zu STD und RT-STD dar. In dem Schaubild bedient sich der Kunde beispielhaft der Deutsche Bundesbank als kontoführende Zentralbank für sein Heimatkonto. S-1 S 18:00 21:00 19:00 00:00 01:30 06:00 Reservierung vorhandene Liquidität auf RTGS-Unterkonto Disposition RTGSHauptkonto durch Kunden 07:00 Geldbuchung auf dem RTGS-Konten TARGET2 Ende TARGET2 Öffnung Bestätigung der Reservierung TARGET2 Zu verrechnende Soll-/HabenBeträge Cash Forecast Funktion (CASCADE) CASCADE Online Ende Reservierungsanforderung STD Batch mit reservierter Liquidität Verbleibende Liquidität aus STD Batch RT-STD mit verbleibender reservierter Liquidität CBF Reservierungseingabe (CASCADE) Reporting unwiderrufbarer Resultate Reporting unwiderrufbarer Resultate Kunden der CBF Abbildung 4.2 Prozess der Disposition und Reservierung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4-3 Kundenhandbuch Disposition und Reservierung Der an der Nachtverarbeitung teilnehmende Kunde muss vor Start von STD für ausreichend Liquidität auf seinem RTGS-Hauptkonto sorgen. Im Falle eines durch die Deutsche Bundesbank geführten Heimatkontos des Kunden erfolgt der Liquiditätsübertrag vom Bundesbankkonto auf das RTGSHauptkonto mittels einer Standing Order via ICM (Information and Control Module), die durch den Kunden bis 18:30 Uhr in TARGET2 eingestellt sein muss. Die Standing Order wird zum Start des Nachtfensters von TARGET2 gegen 19:00 Uhr mit Valuta nächster Geschäftstag ausgeführt. Parallel zur Disposition des RTGS-Hauptkontos muss der Kunde ausreichend Liquidität auf seinem internen Geldverrechnungskonto bei CBF reservieren. Die Reservierung erfolgt auf Basis eines über CASCADE-Online an CBF gestellten Einzelauftrags oder eines an CBF erteilten Dauerauftrags bis 19:00 Uhr. Die Cash Forecast Funktion in CASCADE unterstützt den Kunden bei der Ermittlung des erforderlichen Reservierungsbetrags und berücksichtigt folgende Transaktionen: • Außerbörsliche Transaktionen mit Gegenwert im Status “matched” • Börsengeschäfte (CCP und Non CCP) • Außerbörsliche Transaktionen mit Gegenwert und gesetzter Settlementsperre (nur eigene Käufe) • Eurex-Ausübungen • Neuemissionen • Zins- und Rückzahlungen von Bundesanleihen. CBF leitet den Reservierungsauftrag des Kunden an TARGET2 weiter und erhält die Bestätigung, ob der angeforderte Geldbetrag auf dem RTGS-Hauptkonto des Kunden zur Verfügung steht. Der von TARGET2 bestätigte Geldbetrag kann niedriger oder gleich dem vom Kunden angefragten Betrag sein und wird auf dem technischen Geldverrechnungskonto des Kunden bei CBF abgebildet. Gleichzeitig erfolgt in TARGET2 ein Übertrag des reservierten Geldbetrags vom RTGS-Hauptkonto des Kunden auf sein RTGSUnterkonto. Einem RTGS-Hauptkonto können mehrere Unterkonten zugeordnet sein. Zwischen dem RTGSUnterkonto und dem CBF-Geldverrechnungskonto besteht eine 1:1-Beziehung. Dadurch bildet das interne Geldverrechnungskonto der CBF die auf dem RTGS-Unterkonto für die Verarbeitung reservierte Zentralbankliquidität spiegelbildlich ab. Settlementverarbeitung Mit den auf den RTGS-Unterkonten der Kunden reservierten Geldbeträgen startet CBF die STDVerarbeitung. Eine Wertpapiertransaktion in GS-Verwahrung gegen Zahlung von EUR wird nur abgewickelt, wenn ausreichend Wertpapiere im Bestand und reservierte Liquidität auf dem Geldverrechnungskonto vorhanden sind. Mit der nach der STD-Verarbeitung auf den internen Geldverrechnungskonten noch zur Verfügung stehenden restlichen Liquidität startet die RT-STD-Verarbeitung. Auch hier werden Transaktionen nur bei ausreichendem Wertpapierbestand und ausreichender reservierter Liquidität der Kunden reguliert. Geldregulierung Nach Ende der Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) erfolgt gegen 06:15 Uhr die Geldverrechnung über TARGET2. Der Geldsaldo aus STD und RT-STD wird durch CBF an TARGET2 übermittelt und dort zunächst auf dem RTGS-Unterkonto des Kunden gebucht. Vor Öffnung von TARGET2 um 07:00 Uhr werden die Reservierungen durch automatischen Übertrag des Saldos vom RTGS-Unterkonto auf das RTGS-Hauptkonto des Kunden aufgehoben. November 2016 4-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung Teilnehmerrollen und Kontenstrukturen Die Kunden der CBF können zur Teilnahme an der Geldregulierung für die Nachtverarbeitung drei verschiedene Teilnehmerrollen einnehmen, die durch entsprechende Kontenstrukturen bei CBF abgebildet werden: • Direct Cash Clearer (DCC) Kunden, die die Geldverrechnung mit CBF über TARGET2 selbst durchführen (als Zentrale für sich selbst oder auch für eigene Filialen) • General Cash Clearer (GCC) Kunden, die die Geldverrechnung mit CBF über TARGET2 sowohl für sich selbst als auch für andere Kunden als Korrespondenzbank oder Drittbank durchführen • Non Cash Clearer (NCC) Kunden, die kein RTGS-Konto führen oder es nicht für die CBF-Geldverrechnung nutzen. Ein NCC lässt daher die CBF-Geldverrechnung über einen GCC durchführen. Für die Teilnahme an der Nachtverarbeitung richtet CBF zu jedem CASCADE-Hauptkonto eines Kunden ein Unterkonto 220 als Geldverrechnungskonto ein. Mehrere CASCADE-Hauptkonten können mit demselben Geldverrechnungskonto verbunden sein, ein CASCADE-Hauptkonto bekommt jedoch genau ein Geldverrechnungskonto zugewiesen. Das Geldverrechnungskonto ist dem RTGS-Unterkonto des Kunden in einer 1:1-Beziehung zugeordnet und bildet die auf dem RTGS-Unterkonto für die Nachtverarbeitung reservierte Liquidität spiegelbildlich ab. Durch die Nutzung zusätzlicher interner Geldverrechnungskonten (Funding Konten) ist für einen Kunden auch die Liquiditätsbeschaffung über mehrere RTGS-Konten möglich. Nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft mögliche Kontenstrukturen eines DCC, der auf der CASCADE-Plattform die Konten 79xx, 78xx und 76xx nutzt. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4-5 Kundenhandbuch Nachfolgende Abbildung zeigt beispielhaft mögliche Kontenstrukturen eines DCC, der auf der CASCADE-Plattform die Konten 79xx, 78xx und 76xx nutzt. CBF Direct Cash Clearer 79xx 000 CBF-Konto 79xx 220 CBF-Geldkonto 78xx 000 CBF-Konto Nettovariante RTGS-Unterkonto w. 79xx 220 76xx 000 CBF-Konto 76xx 220 CBF-Geldkonto RTGS-Unterkonto w. 76xx 220 Bruttovariante RTGS-Hauptkonto TARGET2 Abbildung 4.3 Beispiel für Kontenstruktur eines Direct Cash Clearer Bei Anwendung der Nettovariante werden alle oder ausgewählte Konten mit einem Geldverrechnungskonto verbunden. Im Beispiel wird für die Konten 79xx und 78xx das Geldverrechnungskonto 79xx 220 genutzt. Das Geldverrechnungskonto 79xx 220 ist mit dem RTGSUnterkonto des Kunden verbunden. Bei der Nettovariante ist nur ein Reservierungsauftrag für alle an das Geldverrechnungskonto angeschlossenen CBF-Konten erforderlich. Auf dem Geldverrechnungskonto werden die Salden der einzelnen Konten gegenseitig aufgerechnet. Nicht ausreichende Liquidität für die Nachtverarbeitung kann die Abwicklung aller an das Geldverrechnungskonto angeschlossenen CBF-Konten beeinträchtigen. November 2016 4-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung Bei Anwendung der Bruttovariante wird allen oder ausgewählten Konten jeweils ein eigenes Geldverrechnungskonto zugeordnet. Im Beispiel nutzen die Konten 79xx und 76xx jeweils ihr eigenes Unterkonto 220 für die Geldverrechnung. Die Disposition der zu verrechnenden Geldbeträge erfolgt damit auf der Ebene jedes einzelnen Geldverrechnungskontos. Der Kunde muss pro Geldverrechnungskonto einen Reservierungsauftrag an CBF erteilen. Das nächste Beispiel zeigt die mögliche Kontenstruktur eines GCC, der sein eigenes Geschäft über sein CBF-Konto 79xx abwickelt und darüber hinaus die Geldabwicklung für den NCC 76xx durchführt. Der NCC nutzt das RTGS-Konto des GCC im Bruttoverfahren über sein eigenes Geldverrechnungskonto 76xx 220. Der GCC erteilt für die Geldregulierung seines eigenen Geschäfts einen Reservierungsauftrag zu seinem Geldverrechnungskonto 79xx 220. Durch die Einbeziehung des Funding Kontos 79xx 221 zwischen dem Geldverrechnungskonto des NCC und dem RTGS-Konto des GCC kann der GCC die für den NCC erforderliche Liquiditätsreservierung auf dem RTGS-Konto kontrollieren. Für die vom NCC für sein Konto 76xx benötigte Liquidität kann nur der GCC einen Reservierungsauftrag an das Funding Konto stellen. Der reservierte Betrag wird dann automatisch an das Geldverrechnungskonto 76xx 220 des NCC übertragen und steht dort für die Nachtverarbeitung zur Verfügung. CBF General Cash Clearer 79xx 000 CBF-Konto Reservierung 79xx 220 CBF-Geldkonto RTGS-Unterkonto w. 79xx 220 Non Cash Clearer 76xx 000 CBF-Konto Reservierung 79xx 221 CBF-Funding Konto 76xx 220 CBF-Geldkonto RTGS-Unterkonto w. 79xx 221 Bruttovariante RTGS-Hauptkonto TARGET2 Abbildung 4.4 Beispiel für Kontenstruktur eines General Cash Clearer Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4-7 Kundenhandbuch Tagesverarbeitung Die Tagesverarbeitung von CASCADE besteht aus einer 1. und 2. Tagesverarbeitung (DvP und FoP) und einer 3. Tagesverarbeitung (FoP only) mit gleichtägiger Valutierung. Jede der beiden ersten Tagesverarbeitungen unterteilt sich in eine Continuous-Verarbeitung und eine nachfolgende Massenverarbeitung, wobei beide Verarbeitungen voneinander unabhängig sind. Die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen erfolgt durch gleichzeitige Regulierung der Wertpapiere über CASCADE und reserviertem Zentralbankgeld (EUR), welches über TARGET2 bereitgestellt wird. Der Reservierungsprozess ist identisch mit dem aus der Nachtverarbeitung. Dadurch werden die bestehenden CBF-Geldverrechnungskonten (Unterkonto 220) und die damit verbundenen RTGSUnterkonten benutzt. CBF kann nur RTGS-Konten direkter TARGET2-Teilnehmer ansprechen. Kunden, die nicht an TARGET2 teilnehmen oder dort nur als indirekter Teilnehmer für den Zahlungsverkehr angeschlossen sind, müssen sich deshalb für die CBF-Geldverrechnung einer Korrespondenzbank bedienen, die als direkter Teilnehmer an TARGET2 angeschlossen ist. Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, Kontenstrukturen analog zur Nachtverarbeitung (z. B. Brutto- oder Nettovariante, Nutzung von Funding-Konten) einzurichten. Die Continuous-Verarbeitung zur 1. Tagesverarbeitung (CONT SDS1) unterteilt sich in drei Zeitfenster (Zyklen) (C1F1, C1F2, C1F3) und die Continuous-Verarbeitung zur 2. Tagesverarbeitung (CONT SDS2) in zwei Zeitfenster (C2F1, C2F2). Die 3. Tagesverarbeitung besteht aus nur einem Zeitfenster. Zu Beginn eines Zeitfensters muss der Kunde über einen Reservierungsauftrag in CASCADE Liquidität von seinem RTGS-Hauptkonto bereitstellen. Der reservierte und von TARGET2 bestätigte Betrag wird auf das RTGS-Unterkonto übertragen und ist dort innerhalb des Zeitfensters geblockt. Auf dem internen CBF-Geldverrechnungskonto wird die reservierte und bestätigte Liquidität gespiegelt, die für die Wertpapierabwicklung zur Verfügung steht. In dem Zeitfenster erfolgt die sofortige Regulierung einer gültig erteilten und freigegebenen Wertpapiertransaktion durch Wertpapierbuchung auf den Depotkonten in CASCADE und Geldbuchung auf den internen CBF-Geldverrechnungskonten. Am Ende des Zeitfensters wird der auf dem internen CBF-Geldverrechnungskonto aufgelaufene Geldsaldo mit dem verbundenen RTGS-Unterkonto verrechnet. Ca. 10 Minuten vor Beginn bis ca. 10 Minuten nach Beginn eines neuen Zyklus können Kunden keine Liquidität zur Verfügung stellen. Diese Verarbeitungszeiten sind notwendig, um den zu Ende gehenden Zyklus abzuschließen und die Prozesse für die Reservierung für den neuen Zyklus zu verarbeiten. Zur Steigerung der Settlementeffizienz ist CASCADE dennoch in der Lage, DvP- Transaktionen zu verarbeiten, soweit diese genettet werden können. Demzufolge werden alle in diesem Zeitraum neueingestellten und damit verbundenen existierenden DvP-Transaktionen zum Settlement herangezogen. Dies führt teilweise dazu, dass DVP-Transaktionen mit dem Settlement-Status “lack of cash”/”mangels Geld abgelehnt” abgelehnt werden. Diese Statusmeldungen erlauben in diesen speziellen Zeitfenstern keine Aussage zur tatsächlich bereitgestellten Liquidität des Käufers. Direkt danach erfolgt die Reservierung für das nächste Zeitfenster innerhalb der Verarbeitung. Die Verrechnung von Erträgniszahlungen, Inkassozahlungen von Zahlstellen, Gebühren, Kursdifferenzen, etc. erfolgt getrennt von der Wertpapierabwicklung in drei Läufen (DD1, DD2 und DD3), ohne vorab Liquidität zu reservieren. Die Geldverrechnung wird im Anschluss an die jeweilige Verarbeitung durch Verrechnung des Geldsaldos gegen das RTGS-Konto (nicht RTGS-Unterkonto) vorgenommen. Die nachfolgende Abbildung stellt die Tagesverarbeitung von CASCADE mit der EUR-Geldverrechnung über TARGET2 dar. November 2016 4-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung S 07:10 10:00 09:00 08:00 10:40 10:45 13:45 13:15 12:00 Disposition RTGS-Hauptkonto Geldsaldo RTGSUkto. Liquiditäts transfer GeldLiquid. saldo transf. RTGSUkto. Geldsaldo RTGSUkto.. Liquid. transf. Geldsaldo RTGSUkto. Liquid. transf Geldsaldo RTGSUkto. Liquid. transf . Geldsaldo RTGSUkto. Liquid. transf. Liquid. transf Geldsaldo RTGSUkto. über RTGS-Unterkonto Geldverrechung Geldverrechnung über RTGS -Unterkonto TARGET2 Geld saldo aus C1F1 Gutschrift Gut schrift Geld saldo aus C1F2 Geld saldo aus C1F3 Gut schrift Reservierung C2F2 Reservie-rung C2F1 Reservierung SDS1 Reservierung C1F3 Reservierung C1F2 Reservierung C1F1 GeldSaldo aus SDS1 Gut schrift Geld saldo aus C2F1 Gut schrift Reservierung SDS2 Geld-saldo aus C2F2 Gut schrift GeldGutSaldo schrift aus SDS2 Internes Geldverrechnungskonto Start C1F1 Geld verrech nung Geld Start verrech C1F2 nung Start C1F3 Geld verrech nung CONT SDS1 C1F1 Erfüllung C1F2 Erfüllung DD1 Erfüllung SDS1 DD2 DD3 SDS2 C2F2 C2F1 Erfüllung C1F3 Geld verrech nung Start C2F2 CONT SDS2 SDS1 C1F3 C1F2 Erfüllung C1F1 CBF Geld verrech nung Start C2F1 DD1 Erfüllung C2F1 Erfüllung C2F2 Erfüllung Erfüllung Erfüllung DD2 DD3 SDS2 Abbildung 4.5 EUR-Geldverrechnung in der Tagesverarbeitung (SDS1 und SDS2) Die Reservierungen für die Continuous-Verarbeitung können bis zu folgenden Zeitpunkten vorgenommen werden – ausgenommen CONT SDS3 (FoP only): CONT SDS1 07:10 Uhr (1. Fenster C1F1) 08:00 Uhr (2. Fenster C1F2) 09:00 Uhr (3. Fenster C1F3) SDS1 10:00 Uhr CONT SDS2 10:45 Uhr (1. Fenster C2F1) 12:00 Uhr (2. Fenster C2F2) SDS2 13:15 Uhr Für die Continuous-Verarbeitung wird über CASCADE-Online ein Cash Forecast angeboten, über den jederzeit der aktuelle Liquiditätsbedarf für das folgende Zeitfenster abgerufen werden kann. Zudem wird der aktuell verfügbare Saldo auf dem CBF-Geldverrechnungskonto aus dem laufenden Zeitfenster angezeigt. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4-9 Kundenhandbuch Real-Time Settlement (RTS) Bei der Realtime-Verarbeitung von Wertpapiertransaktionen gegen Zahlung von EUR werden die Aufträge einzeln reguliert mit sofortiger Buchung der Wertpapiere und des Geldes. Die gleichzeitige Regulierung von Wertpapieren und Geld wird erreicht, indem zunächst eine Reservierung der Wertpapiere auf der Verkäuferseite und dann die Geldverrechnung über die RTGS-Konten in TARGET2 erfolgt. Nach positiver Rückmeldung von TARGET2 an CBF wird die Reservierung wieder aufgehoben und die Wertpapiere mit Erfüllungswirkung in CASCADE verbucht (für Details zum Abwicklungsprozess siehe Kapitel Over the Counter (OTC) - Domestic auf Seite 3 - 9). Für eine gleichtägige Abwicklung müssen die Aufträge von Käufer und Verkäufer bis 16:00 Uhr als “matched” und für das Settlement freigegeben in CASCADE eingestellt sein. Die um 16:00 Uhr nicht gematchten Geschäfte werden gegen 17:40 Uhr gelöscht. Zur Teilnahme an der Realtime-Verarbeitung müssen Käufer und Verkäufer eine Abbuchungsermächtigung an CBF und Deutsche Bundesbank erteilen. Die Erklärung ist bei CBF über den Client Services erhältlich. Hinweis: Diese Beschreibung findet nur Anwendung auf internes Settlement. Crossborder Settlement mit lokalen CSDs ist gesondert beschrieben. Nachfolgendes Schaubild stellt die EUR-Geldverrechnung zum Realtime-Settlement am Beispiel eines einzelnen Auftrags dar. S 10:00 10:30 07:00 Disposition TARGET2Konto durch Kunden Disposition TARGET2Konto durch Kunden Geldbuchung auf den TARGET2Konten 16:00 13:15 13:30 Geldbuchung auf den TARGET2Konten Rückmeldung Disposition TARGET2Konto durch Kunden Geldbuchung auf den TARGET2Konten Rückmeldung TARGET2 SollUmsatz Reservierung der Wertpapiere Buchung der Wertpapiere Geldverrechnung Verarbeitung pro einzelner Auftrag … Reservierung der Wertpapiere HabenUmsatz Buchung der Wertpapiere Geldverrechnung … Reservierung der Wertpapiere Geldverrechnung Buchung der Wertpapiere Verarbeitung pro einzelner Auftrag Verarbeitung pro einzelner Auftrag Finalität zum einzelnen Auftrag RTS RTS RTS Letzte Reservierung um 16:00 Uhr zur gleichtägigen Abwicklung RTS CASCADE-Online Anzeige Geld CBF Reporting Einzelumsatz Reporting Einzelumsatz Reporting Einzelumsatz Kunden der CBF Abbildung 4.6 EUR-Geldverrechnung im Realtime-Settlement November 2016 4 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung 4.2 Geldverrechnung Fremdwährung Fremdwährungsverrechnung in Commercial Bank Money Über CASCADE ist die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen in girosammelverwahrten Gattungen gegen Fremdwährungen möglich. Die Aufträge müssen in CASCADE für die Realtime-Verarbeitung eingestellt werden. Die Geldverrechnung erfolgt über Creation in Commercial Bank Money. Hierzu müssen beide CBF-Kunden (Käufer und Verkäufer) über entsprechende Geldkonten auf der CreationPlattform verfügen und für die Realtime-Verarbeitung von CASCADE zugelassen sein. Der Käufer hat rechtzeitig den Geschäftsgegenwert in der entsprechenden Währung auf seinem Währungskonto in Creation bereitzustellen. Hierbei sind die jeweiligen Dispositionszyklen der Währungen zur Anschaffung der entsprechenden Beträge zu beachten, um eine Transaktion gleichtägig ausführen zu lassen (siehe CBL Customer Handbook). Die CASCADE Realtime-Verarbeitung reguliert die Wertpapiere und das Geld eines einzelnen Auftrags gleichzeitig. Nach erfolgreicher Reservierung der Wertpapiere beim Verkäufer wird der Auftrag für die Geldabwicklung von CBF an Creation übermittelt. Dort erfolgt die Buchung des Soll- und Habenumsatzes auf den Geldkonten von Creation. Nach erfolgreicher Geldverrechnung löst CBF in CASCADE die Reservierung zugunsten des Käufers auf und bucht die Wertpapiere mit Erfüllungswirkung. Für eine gleichtägige Abwicklung müssen bis 17:30 Uhr die Aufträge von Käufer und Verkäufer “matched” und für das Settlement freigegeben in CASCADE eingestellt sein. Die Verrechnung von Kompensationszahlungen in girosammelverwahrten Gattungen gegen Fremdwährung erfolgt ebenfalls über Creation. CASCADE leitet hierzu an S-1 abends entsprechende Zahlungsanweisungen an Creation über. Die Geldverrechnung erfolgt in der Nachtverarbeitung über die Geldkonten der CBF-Kunden auf der Creation-Plattform. Nachfolgendes Schaubild stellt die Geldverrechnung über Creation innerhalb des Abwicklungsprozesses einer Wertpapiertransaktion dar (einzelne Abwicklungsschritte siehe Kapitel Over the Counter (OTC) - Domestic auf Seite 3 - 9). Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4 - 11 Kundenhandbuch S 10:00 10:30 07:00 Disposition Creation-Konto durch den Kunden Disposition Creation-Konto durch den Kunden Geldbuchung auf dem CreationKonto 17:30 13:15 13:30 Geldbuchung auf dem Creation-Konto Rückmeldung Disposition Creation-Konto durch den Kunden Geldbuchung auf dem CreationKonto Rückmeldung CBF - Creation SollUmsatz Reservierung der Wertpapiere Buchung der Wertpapiere Geldverrechnung Verarbeitung pro einzelner Auftrag … Reservierung der Wertpapiere HabenUmsatz Buchung der Wertpapiere Geldverrechnung … Reservierung der Wertpapiere Geldverrechnung Buchung der Wertpapiere Verarbeitung pro einzelner Auftrag Verarbeitung pro einzelner Auftrag Finalität zum einzelnen Auftrag RTS RTS RTS Letzte Reservierung um 17:30 Uhr zur gleichtägigen Abwicklung RTS CASCADE-Online Anzeige “Geldkontrolle – Commercial Bank Money (CBM)“ CBF - CASCADE Reporting Einzelumsatz Reporting Einzelumsatz Reporting Einzelumsatz Kunden der CBF Abbildung 4.7 Geldverrechnung in Fremdwährung über Creation November 2016 4 - 12 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 4. Geldregulierung Nachfolgende Fremdwährungen sind in CASCADE für das Settlement zugelassen: Währung Land Währung Land AUD Australien MXN Mexiko CAD Kanada NOK Norwegen CHF Schweiz NZD Neuseeland CNY China PLN Polen CZK Tschechien RUB Russland DKK Dänemark SEK Schweden GBP Vereinigtes Königreich SGD Singapur HKD Hong Kong TRY Türkei HUF Ungarn USD USA JPY Japan ZAR Südafrika Einen Sonderfall stellt die Geldverrechnung in CHF dar. In folgendem Fall erfolgt eine Geldregulierung über die Schweizer Nationalbank (Details siehe Kapitel 4.3 Geldverrechnung über die Schweizer Nationalbank auf Seite 4 - 14): • Regulierung von Crossborder-Wertpapiertransaktionen gegen Zahlung von CHF in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen In folgenden Fällen werden bei einer Geldverrechnung in CHF die Geldkonten auf Creation angesprochen: • Regulierung von Domestic-Wertpapiertransaktionen (zwischen zwei CBF-Teilnehmern) gegen Zahlung von CHF in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen (mit der Ausnahme von CCPGeschäfte) • Kompensationen von Geschäften in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen aufgrund von Kapitaldiensten in CHF • Kapitaldienste auf Bestände in girosammelverwahrten Schweizer Gattungen WR-Geschäfte in Euro und Fremdwährung Die Geldverrechnung zu Wertpapiertransaktionen in WR-verwahrten Gattungen erfolgt für CBF Kunden über die Creation-Plattform. CBF hat die Verwahrung und Verwaltung von nicht GS-fähigen Wertpapieren an CBL ausgegliedert. Die Kunden der CBF müssen über ein entsprechendes Depot und Geldkonto unter deutschem Depotgesetz auf Creation verfügen (“6er-Konten”). Die Geldverrechnung kann in EUR und allen auf Creation zugelassenen Fremdwährungen erfolgen. Die Kunden können in der Nachtverarbeitung von Creation zur Verrechnung von EUR zusätzliche Liquidität von ihren RTGSKonten über TARGET2 nutzen. Details zur Geldverrechnung sind im CBL Customer Handbook beschrieben. Kapitaldienste in Fremdwährung Die Geldverrechnung zu Kapitaldiensten in Fremdwährung erfolgt für die CBF Kunden ebenfalls über die entsprechenden 6er-Konten auf der Creation Plattform. Details zur Geldverrechnung sind im CBL Customer Handbook beschrieben. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 4 - 13 Kundenhandbuch 4.3 Geldverrechnung über die Schweizer Nationalbank Für die Regulierung von Crossborder-Wertpapiertransaktionen sowie CCP-Geschäften in girosammelverwahrten Schweizer Wertpapieren existiert eine gegenseitige Kontoverbindung (CSDLink) zwischen CBF und der Schweizer SIX SIS. Über diesen Link werden die grenzüberschreitenden Abwicklungsprozesse auf den Plattformen CASCADE und SECOM angestoßen und synchronisiert. Eine Geldverrechnung in der Währung CHF wird durch SIX SIS über die Schweizer Nationalbank (SNB) für die Kunden vorgenommen. Hierzu müssen beide Seiten einer Wertpapiertransaktion (Käufer und Verkäufer) eine Geldkontoverbindung bei der SNB unterhalten. Das SNB-Geldkonto des CBF-Kunden wird bei CBF hinterlegt. Die Realtime-Verarbeitung ist der einzig zulässige CASCADE-Settlementzyklus für die CHFGeldverrechnung. Am Erfüllungstag werden in CASCADE zu einem einzelnen Auftrag auf der Verkäuferseite die Wertpapiere reserviert. Nach Abschluss des Regulierungsprozesses in SECOM mit Geldverrechnung über die SNB wird in CASCADE die Reservierung aufgehoben und die Wertpapiere final gebucht. Für eine gleichtägige Abwicklung müssen Aufträge rechtzeitig von Käufer und Verkäufer eingestellt und “gematched” sowie für das Settlement in CASCADE freigegeben sein. Die nachfolgende Abbildung stellt die Geldverrechnung über die SNB innerhalb des gesamten Abwicklungsprozesses dar (einzelne Abwicklungsschritte siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20). S 10:00 10:30 07:00 Disposition SNB-Konto durch Kunden 14:00 Disposition SNB-Konto durch Kunden Geldbuchung auf den SNB-Konten Disposition SNB-Konto durch Kunden Geldbuchung auf den SNB-Konten Geldbuchung auf den SNB-Konten Rückmeldung Schweizer Nationalbank (SNB) Soll- und Haben-Umsatz Geldregulierung Regulierung Wertpapiere und Geld Regulierung Wertpapiere und Geld Regulierung Wertpapiere SIX SIS Link CASCADE / SECOM Reservierung der Wertpapiere Abstimmung Regulierung mit SIS Buchung der Wertpapiere Verarbeitung pro einzelner Auftrag … Reservierung der Wertpapiere Abstimmung Regulierung mit SIX SIS Buchung der Wertpapiere Verarbeitung pro einzelner Auftrag RTS … Reservierung der Wertpapiere Abstimmung Regulierung mit SIS Buchung der Wertpapiere Verarbeitung pro einzelner Auftrag Finalität zum einzelnen Auftrag RTS RTS Letzte Reservierung um 13 Uhr zur gleichtägigen Abwicklung RTS CASCADE-Online Anzeige Geld CBF Reporting Einzelumsatz Reporting Einzelumsatz Reporting Einzelumsatz Kunden der CBF Abbildung 4.8 Geldverrechnung in CHF zu Schweizer Wertpapieren in GS November 2016 4 - 14 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 5. Verwahrung 5.1 Emissionen Girosammelverwahrung Der Prozess zur Aufnahme von Wertpapieren in die GS-Verwahrung durch CBF wird durch den Antragsteller, dem so genannten emissionsbegleitenden Institut oder auch Emittent, mit Einreichung des Zulassungsantrags, der Urkunde/n sowie verschiedener Begleitdokumente bei CBF eingeleitet. Der Antragsteller muss Kreditinstitut und Kunde der CBF sein. Zur valutengerechten Einbuchung von Globalurkunden sollten sämtliche Dokumente und Urkunden so rechtzeitig eingereicht werden, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen ermöglicht wird, spätestens jedoch einen Geschäftstag vor Valuta. Zur Vereinfachung und Verkürzung des Zulassungsprozesses von Zertifikaten, Optionsscheinen und bestimmten Typen von Inhaberschuldverschreibungen bietet CBF ihren Kunden den Service “Electronic Document Transfer (EDT)” an. Den Emittenten oder auch emissionsbegleitendem Institut wird es ermöglicht, über ein Internetportal die Emissionsbedingungen und Basisdaten der Emission oder die Urkunde elektronisch an die CBF zu übermitteln sowie Aufstockungen und den Austausch von Globalurkunden und/oder Bedingungen bei Zertifikaten und Optionsscheinen vorzunehmen. Die Ausfertigung der aus verwahrrechtlichen Gründen erforderlichen physischen Urkunden nimmt CBF dabei im Auftrag des Emittenten vor. Zulassung von Wertpapieren zur Girosammelverwahrung Nachstehendes Schaubild zeigt den Prozess zur Zulassung von Wertpapieren zur GS-Verwahrung. Einstellen Einlieferungsauftrag in CASCADE Einreichen Zulassungsantrag und Begleitdokumente Einreichen Ereignisinformationen Einreichen Urkunde/n Kunde / Antragsteller CBF Information über Zulassungsablehnung Anzeige in CASCADEOnline Prüfen der rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen Ausländisches Wertpapier Einzelurkunden Klärung der Herstellung der Lieferbarkeit Veranlassung der Druckprüfung Zulassungsvoraussetzungen Enterfüllt Einbuchen der scheidung Urkunden über Zulassung Wertpapiere im Bestand des Kunden (Leadmanager) Mitteilung veröffentlichen (WSS-CBF/ WSS-Online) Bearbeitung Folgeereignisse Urkunden im Tresor Abbildung 5.1 Zulassungsprozess zur GS-Verwahrung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 5-1 Kundenhandbuch Der Zulassungsantrag ist ein rechtsverbindlich unterschriebenes, formloses Schreiben des Antragstellers. Die Unterschriften auf dem Zulassungsantrag müssen bei der CBF hinterlegt sein. In dem Schreiben ist die Bestätigung des Antragstellers in seiner Funktion als emissionsbegleitendes Institut erforderlich. Falls der Antragsteller nicht die Funktion der Zahlstelle übernimmt, muss er eine andere Bank benennen, die diese Funktion ausübt. Eine vom Antragsteller abweichende Zahlstelle muss ebenfalls Kontoinhaber bei CBF sein und die übernommene Funktion schriftlich bestätigen. Ferner muss die Zahlstelle aus dem Zulassungsantrag hervorgehen. Sie kann aber auch den Begleitdokumenten, der Urkunde oder den Emissionsbedingungen entnommen werden. Der Antrag muss weiterhin die Bestätigung der Rechtsverbindlichkeit der Unterschriften auf den eingereichten Globalurkunden enthalten. Bei den zusammen mit dem Zulassungsantrag einzureichenden Begleitdokumenten handelt es sich in erster Linie um die Emissionsbedingungen, den Prospekt sofern eine Verpflichtung besteht diesen zu erstellen, bei Aktienemissionen den neuesten Handelsregisterauszug und die Satzung der Gesellschaft und bei Fonds zusätzlich die Genehmigung des Fonds durch die örtliche Aufsichtsbehörde. Eine Ausnahme bilden Fonds, bei denen Anteilsklassen gebildet werden können. Hier wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Sondervermögen als Ganzes genehmigt. Eine neue Anteilsklasse ist nicht genehmigungspflichtig. Die emissionsbegleitende Bank sollte daher entweder eine Kopie des ursprünglichen Genehmigungsschreibens für das gesamte Sondervermögen beilegen oder auf die erste WKN/ISIN verweisen, mit der das Sondervermögen als Ganzes genehmigt worden ist. Weiterhin muss bei allen Emissionen auf Besonderheiten der Emission hingewiesen werden sowie die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise beigefügt werden. Die Begleitdokumente werden nachfolgend noch detaillierter aufgeführt. Sofern es sich nicht um eine Emission mit effektiven Wertpapierurkunden handelt, werden mit Einreichung des Zulassungsantrages und der Begleitdokumente in der Regel sofort die dazugehörige Globalurkunde und eine Kopie (Ausdruck) des CASCADE-Einlieferungsauftrags mitgeliefert. Girosammelverwahrfähige, in Einzelurkunden verbriefte Wertpapiere müssen den für den deutschen Markt geltenden Druckrichtlinien (Gemeinsame Grundsätze der deutschen Wertpapierbörsen für den Druck von Wertpapieren, kurz: “Druckrichtlinien”) entsprechen. Im Rahmen der Veranlassung der Druckprüfung prüft CBF die Wertpapierurkunden auf Einhaltung der vorgeschriebenen Druckrichtlinien. Ist das dem Zulassungsantrag zugrunde liegende Wertpapier ein ausländisches Wertpapier, so ist die Herstellung der Lieferbarkeit ein wesentlicher Punkt im Zulassungsverfahren. CBF sieht grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Aufnahme ausländischer Wertpapiere in die GS-Verwahrung vor: • Hinterlegung der ausländischen Wertpapiere in Originalform bei CBF (§ 5 Abs. 1 Depotgesetz): Die Zulassung geschieht weitgehend analog zum Verfahren bei deutschen Wertpapieren. Abweichungen können sich bei der Bestimmung der Zahlstelle sowie aus der erforderlichen Beachtung der ausländischen Gesetze und Bestimmungen bei bestimmten Wertpapiertypen, insbesondere Aktien, ergeben. • Einbeziehung der Wertpapiere in einen CSD-Link (§ 5 Abs. 4 Depotgesetz): CBF unterhält Links zu verschiedenen ausländischen Zentralverwahrern, um die dort hinterlegten Wertpapiere in die GS-Verwahrung aufnehmen zu können (Details siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20). • Einrichten von Miteigentumsanteilen an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten (auch “Global Bearer Certificates”, kurz: GBC): Die Zulassung zur GS-Verwahrung erfolgt durch Verwahrung der Originalwertpapiere auf einem Treuhandkonto bei einer Lagerstelle des nationalen Marktes. Über den bei der Lagerstelle verwahrten Bestand wird ein Sammelzertifikat erstellt und bei CBF hinterlegt (Details siehe Kapitel Miteigentumsanteile an deutschen Inhaber-Sammelzertifikaten auf Seite 3 - 23). Sind sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erfolgt zum Valutatag die Einbuchung der Wertpapiere auf dem Konto des Antragstellers. Die aus der Zulassung resultierenden Daten werden im November 2016 5-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 5. Verwahrung Internet über das Mitteilungsmedium “WSS CBF” veröffentlicht. Ist eine Zulassungsvoraussetzung nicht erfüllt oder nicht erfüllbar, wird CBF den Antrag auf Zulassung zurückweisen. Nach Zulassung einer Emission zur GS-Verwahrung ist das emissionsbegleitende Institut verpflichtet, rechtzeitig Informationen zu bevorstehenden Kapitaldiensten bzw. Kapitalveränderungen an CBF zu übermitteln. Die daraufhin bei CBF angestoßenen Prozesse zu deren Abwicklung sind im nachfolgenden Kapitel 6 beschrieben. Zulassung von Commercial Paper zur Girosammelverwahrung Die Zulassung von Commercial Paper (CP) mittels Blanketten ist im Wesentlichen identisch mit der Zulassung von Einzelemissionen zur GS-Verwahrung. Der Zulassungsantrag bezieht sich hierbei jedoch nicht auf die einzelne Tranche, sondern auf das CP-Programm. Nach Zulassung des Programms werden für die künftig auszugebenden Tranchen nur noch Mitteilungen über die Emissionsbedingungen der Tranche unter dem betreffenden CP-Programm übermittelt, bearbeitet und veröffentlicht. Vergabe der Wertpapierkennung Der Antragsteller muss in seinem Zulassungsantrag die ISIN der Emission mitteilen. Die Vergabe der ISIN erfolgt in Deutschland durch die nationale Nummervergabestelle “Wertpapier-Mitteilungen” (WM). Erforderliche Dokumente und Informationen - Zulassung Regulierter Markt • Rechtsverbindlich unterschriebener, formloser Zulassungsantrag des Inhabers eines Kontos bei CBF, aus dem hervorgeht, dass die Funktion einer Hauptzahlstelle übernommen wird, sowie die Bestätigung der Rechtsgültigkeit der Unterschriften auf der Globalurkunde. • Ausführliche Beschreibung des zuzulassenden Wertpapiers mit allen hierfür notwendigen und hilfreichen Dokumenten, üblicherweise dem Verkaufsprospekt. Sofern ein solcher nicht erstellt wurde, ist die Bestätigung des Antragstellers erforderlich, dass der Emittent von der Erstellung eines Verkaufsprospektes befreit ist. • Emissionsbedingungen und gegebenenfalls Informationen über das Programm (bei Emission von Anleihen, Optionsscheinen, Commercial Paper, Certificates of Deposit, Medium Term Note). • Falls nicht bereits im Prospekt enthalten: - Valutatag - kleinste lieferbare (Stückelung) und kleinste handelbare Einheit - Zins- bzw. Dividendenmodalitäten - Sperrfrist, Betrag und ISIN der zu sperrenden Wertpapiere (bei Aktien) • Globalurkunde oder Einzelurkunden • Kopie (Ausdruck) des CASCADE-Einlieferungsauftrages • Bei Ausgabe von Einzelurkunden: - Bestätigung der ausführenden Druckerei, dass das für den Druck verwendete Papier zugelassen ist - Muster jeder Wertpapierart und Stückelung zu Vergleichszwecken bei der späteren Einlieferung von solchen Urkunden zur Verwahrung - Bestätigung der Heimatbörse, dass die Urkunden den anwendbaren Druckrichtlinien entsprechen, sofern es sich um ein ausländisches Wertpapier handelt • Zulassungsbeschluss der betreffenden deutschen Wertpapierbörse • Bei deutschen Fonds Genehmigung der BaFin für die Auswahl der Verwahrstelle sowie Genehmigung der besonderen Vertragsbedingungen Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 5-3 Kundenhandbuch • Vertriebsgenehmigung der BaFin • Bei Publikumsfonds der Prospekt • Registrierungsbestätigung des Heimatlandes oder entsprechendes Dokument (ausländische Fonds), im Regelfall durch die Heimat-Aufsichtsbehörde Freiverkehr/OTC • Rechtsverbindlich unterschriebener formloser Zulassungsantrag des Inhabers eines Depotkontos bei CBF aus dem hervorgeht, dass die Funktion einer Hauptzahlstelle übernommen wird sowie die Bestätigung der Rechtsgültigkeit der Unterschriften auf der Globalurkunde • Ausführliche Beschreibung des zuzulassenden Wertpapiers mit allen hierfür notwendigen und hilfreichen Dokumenten, z. B. Verkaufsprospekt, Angebotsrundschreiben, ausländisches Börsenzulassungsprospekt oder andere entsprechende Unterlagen • Emissionsbedingungen und gegebenenfalls Informationen über das Programm (bei Emission von Anleihen, Optionsscheinen, Commercial Paper, Certificates of Deposit, Medium Term Note) • Falls nicht bereits in den mitgelieferten Dokumenten enthalten: - Valutatag - kleinste lieferbare (Stückelung) und kleinste handelbare Einheit - Zins- bzw. Dividendenmodalitäten • Beglaubigter Handelsregisterauszug oder entsprechendes ausländisches Dokument (bei Aktien) • Letzte gültige Fassung der Satzung der Gesellschaft oder entsprechendes ausländisches Dokument (bei Aktien) • Globalurkunde oder Einzelurkunden sowie die Bestätigung der Rechtsgültigkeit der Unterschriften auf der Globalurkunde • Kopie (Ausdruck) des CASCADE-Einlieferungsauftrages • Bei Ausgabe von Einzelurkunden: - Bestätigung der ausführenden Druckerei, dass das für den Druck verwendete Papier zugelassen ist - Muster jeder Wertpapierart und Stückelung zu Vergleichszwecken bei der späteren Einlieferung von solchen Urkunden zur Verwahrung - Bestätigung der Heimatbörse, dass die Urkunden den anwendbaren Druckrichtlinien entsprechen, sofern es sich um ein ausländisches Wertpapier handelt • Bei deutschen Fonds Genehmigung der BaFin für die Auswahl der Verwahrstelle sowie Genehmigung der besonderen Vertragsbedingungen • Vertriebsgenehmigung der BaFin oder Bestätigung des Antragstellers, dass der nicht unter die UCITS -Direktiven fallende Fonds, der zugelassen werden soll, in Deutschland nicht vertrieben wird (ausländische Fonds) • Bei Publikumsfonds der Prospekt • Bei Spezialfonds ebenfalls grundsätzlich der Prospekt außer bei deutschen Spezialfonds, dann werden die allgemeinen und die besonderen Vertragsbedingungen benötigt • Registrierungsbestätigung des Heimatlandes oder entsprechendes Dokument (ausländische Fonds), im Regelfall durch die Heimat-Aufsichtsbehörde Grundsätzlich übernimmt die CBF bei ausländischen Namensaktien nicht die Funktion eines Nominee. November 2016 5-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 5. Verwahrung Erforderliche Dokumente - Kapitalerhöhung • Kopie der Veröffentlichung der Kapitalerhöhung in einem Börsenpflichtblatt bzw. dem Bundesanzeiger, welche alle relevanten Daten beinhaltet, d. h. Bezeichnung und ISIN des bezugsberechtigten sowie bezogenen Wertpapiers, Bezugsfrist, Bezugsverhältnis und Ex-Tag, Dividendenberechtigung, Hauptbezugsstelle, Bezugsbedingungen und Zeitplan sowie weitere Informationen, die für die Kapitalerhöhung von Bedeutung sind • Dokumente über den Hauptversammlungsbeschluss der Kapitalerhöhung sowie der Handelsregisterauszug, aus dem die Eintragung der Kapitalerhöhung ersichtlich ist • Globalurkunde oder effektive Einzelurkunden der Kapitalerhöhung. Alternativ dazu: Buchungsbestätigung des ausländischen CSD oder Verwahrers, der die betreffenden Papiere in Verwahrung hält. • Bestätigung des emissionsbegleitenden Instituts (Leadmanager) über die Rechtsgültigkeit der Unterschriften auf den bei CBF eingereichten Globalurkunden Wertpapierrechnung Die Zulassung von Wertpapieren zur WR-Verwahrung erfolgt durch CBF unter Nutzung der technischen und funktionalen Dienstleistungen ihrer Schwestergesellschaft CBL. Details hierzu werden im CBL Customer Handbook beschrieben. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 5-5 Kundenhandbuch 5.2 Bestandsführung Depotbuchbestand Im Depotbuchbestand werden die im Besitz des Kunden der CBF befindlichen Wertpapiere ausgewiesen. Der Saldo aus Wertpapiertransaktionen, die innerhalb eines CASCADE-Settlementzyklus reguliert werden, entsteht durch gleichzeitige Regulierung von Wertpapieren und reservierter sowie garantierter Zentralbankliquidität. Reicht ein Depotbestand nicht für die Erfüllung der anstehenden Geschäfte aus, so wird CBF die folgende systemseitige Verarbeitung nach den nachfolgend benannten Prioritäten zwingend ausführen: 1. Eurex-Geschäfte 2. Lieferungen gegen Zahlung (DvP) 3. Lieferungen ohne Zahlung (FoP) 4. nach absteigender Nominale In Abhängigkeit des zur Geschäftserfüllung vorgesehenen Settlementlaufs und der Auftragsart werden die von der Regulierung aufgrund mangelnden Bestands zurückgewiesenen Geschäfte entweder in den nächstmöglichen Settlementlauf vorgetragen, in den Erfassungsbestand zurück überführt oder aus dem Auftragsbestand gelöscht (siehe auch Kapitel 3. Abwicklung auf Seite 3 - 1). Streifband Die CBF bietet ihren Kunden die Möglichkeit, den hauseigenen Tresor an die CBF auszulagern. Die Bestände des Kunden werden dabei getrennt vom CBF-Tresorbestand in Streifband verwahrt. November 2016 5-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody 6.1 Girosammelverwahrung CBF bietet ihren Kunden Custody Services auf die bei ihr nach § 5 Depotgesetz girosammelverwahrten Wertpapierbestände an. Diese Services umfassen die Abwicklung von • Erträgniszahlungen und Rückzahlungen (Income Vorgänge) und • Kapitalveränderungsmaßnahmen (Non-Income Vorgänge). Darüber hinaus bietet CBF unter anderem noch Market Claim-Services zu Geschäften, die “cum”, d. h. mit Anspruch (z. B. Kupon) gehandelt und “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden sowie Reverse Claim-Services1, Steuerdienstleistungen (Tax Services) und Proxy Voting Dienstleistungen an. Nachfolgend werden die verschiedenen Custody Services vorgestellt. Income Die CBF übernimmt in ihrer Rolle als Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere die Ausschüttung von Erträgnissen sowie Rückzahlungen aufgrund von Fälligkeiten. Es werden folgende Vorgänge unterschieden: • Zinszahlungen • Dividendenzahlungen • Ausschüttungen von Fonds • Steuerliquidität bei thesaurierenden Fonds • Auszahlungen aufgrund von Ausübungen zu Optionsscheinen • Auszahlungen aufgrund eines Squeeze Out • Abfindungen oder Rückkauf von Aktien • Ausschüttungen zu Genussrechten • Sonstige Ausschüttungen • Rückzahlungen zu endfälligen Anleihen • Rückzahlungen zu Genussrechten • Rückzahlungen zu Zertifikaten • Liquidation von Fonds • Barausgleich bei Tilgung in Wertpapieren • Teilrückzahlungen mit Änderung des Nennwertes • Teilrückzahlungen mit gleich bleibendem Nennwert durch Verwendung eines Poolfaktors CBF führt die Abwicklung obiger Vorgänge über die CASCADE-Plattform durch. Basis der Abwicklung sind die Depotbuchbestände der Kunden in GS-Verwahrung. Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, die “cum” gehandelt und “ex” beliefert werden, nimmt CBF Market Claims für nachfolgende Vorgänge vor: • Zinszahlungen (Nur für Börsengeschäfte, die länger als die übliche Settlementfrist von zwei Tagen offen bleiben.) 1. Hier liegt das Handelsdatum an oder nach dem Ex-Tag und das Buchungsdatum an oder vor dem Bestandsstichtag (Record Tag). Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6-1 Kundenhandbuch • Dividendenzahlungen • Ausschüttungen von Fonds • Steuerliquidität bei thesaurierenden Fonds • Ausschüttungen zu Genussrechten • Sonstige Ausschüttungen • Teilrückzahlungen ohne Änderung des Nennwertes Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, bei denen das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und das Buchungsdatum am oder vor dem Record Tag liegen, nimmt CBF Reverse Claims für folgende Vorgänge vor: • Dividendenzahlungen • Ausschüttungen von Fonds • Steuerliquidität bei thesaurierenden Fonds • Ausschüttungen zu Genussrechten • Sonstige Ausschüttungen • Teilrückzahlungen ohne Änderung des Nennwertes Für am Bestandsstichtag offene Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen bei Reorganisationsvorgängen, bei denen die zugrundeliegende ISIN ausgebucht und Geld eingebucht wird, nimmt CBF Transformationen in Geld vor. Dies betrifft die folgenden Vorgänge: • Dividendenzahlungen für Wahldividenden • Auszahlungen aufgrund von automatischer Ausübungen zu Optionsscheinen • Auszahlungen aufgrund eines Squeeze Out • Abfindungen oder Rückkauf von Aktien • Rückzahlungen zu endfälligen Anleihen • Rückzahlungen zu Genussrechten • Rückzahlungen zu Zertifikaten • Liquidation von Fonds • Barausgleich bei Tilgung in Wertpapieren • Teilrückzahlungen mit Änderung des Nennwertes Bestandsstichtag Der Bestandsstichtag ist der Tag, an dem CBF zum Tagesende die zur Teilnahme an dem Vorgang berechtigten Bestände ermittelt. Dabei wird nicht nach Märkten für die Verarbeitungslogik unterschieden. Sofern vom Emittenten ein Record Tag gemeldet wird, erfolgt die Feststellung der berechtigten Bestände für Record Tag relevante Events an diesem Tag. Dieser ist in der Regel gemäß der europäischen Harmonisierungsvorgaben sowie gemäß gesetzlicher Vorgaben der Geschäftstag nach dem Ex-Tag (= Record Tag). Wird kein Record Tag gemeldet, so erfolgt die Feststellung der berechtigten Bestände am Geschäftstag vor dem Ex-Tag. Fällt der Bestandsstichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so wird als Stichtag der erste vor dem Wochenende oder Feiertag liegende Geschäftstag der CBF herangezogen. November 2016 6-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Beispiel: Bardividende mit “Ex Date -1”-Verarbeitung Entitlement day Ex-Date -1 (EX -1) cont. Ex-Date +1 (EX +1) Payment Date Ex-Date (EX) Following trades occur without the benefit STD DD1 DD2 STD DD1 DD2 KADIoriginal run RTS KADI compensations: - CCP trades STD DD1 DD2 KDSN ST/NA (batch) KDSN ST/NA (batch, intraday) Daily comp. run (LION, OTC) Daily comp. run (LION, OTC) STD … … Daily compensation of: Entitlements to payments: Holdings after RTS end • Settled SE trades • Settled OTC trades . • Settled as per RD +1, trade before EX. • Compensation period: 20 business days. Abbildung 6.1 Bardividende mit “Ex Date -1”-Verarbeitung Beispiel: Bardividende mit Record Tag Verarbeitung Entitlement day Ex-Date (EX) Ex-Date -1 Record Date (RD) Payment Date cont. Following trades occur without the benefit STD DD1 DD2 RTS STD DD1 DD2 RTS STD KADIoriginal run KADI compensations: - Reverse claims - CCP trades Entitlements to payments: Holdings after RTS end DD1 DD2 STD DD1 KDSN ST/NA (batch) KDSN ST/NA (batch, intraday) Daily comp. run (LION, OTC) Daily comp. run (LION, OTC) DD2 … … Daily compensation of: • Settled SE trades • Settled OTC trades • Settled as per RD +1, trade before EX. • Compensation period: 20 business days Abbildung 6.2 Bardividende mit Record Tag Verarbeitung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6-3 Kundenhandbuch Fristen für die Instruktionen CBF garantiert die valutengerechte Verarbeitung von Rückzahlungen und Erträgniszahlungen bei Instruktionserteilung durch die Zahlstelle bzw. den Emittenten bis 13:00 Uhr des Geschäftstages vor dem Bestandsstichtag. Für Korrektur-Instruktionen gilt die Frist von 13:00 Uhr des Stichtags. Die Verarbeitung von verspätet eingegangenen (Korrektur-) Instruktionen erfolgt nach “best effort” zu erhöhten Bearbeitungsgebühren. Claimverfahren Market Claims Market Claims umfassen Income Events, wenn ein Wertpapier “cum” (mit Coupon) gehandelt wird, aber nach dem Bestandsstichtag “ex” (ohne Coupon) gebucht wird. Hier startet ein Market Claim-Zyklus von 20 Geschäftstagen. Dieser Prozess findet Anwendung auf Basis von gebuchten OTC (DvP und FoP) und Börsen-LION Geschäften. Das Ergebnis eines Market Claims ist eine Geldbelastung für den Verkäufer und eine Geldgutschrift für den Käufer. • Bei der “Ex Date -1”-Verarbeitung startet der Claim-Zyklus am Ex-Tag. • Bei der Record Tag Verarbeitung startet der Claimzyklus am Record Tag +1. CCP-Geschäfte werden am Bestandsstichtag auf Grundlage offener Bruttogeschäfte kompensiert. CBF führt die Berechnung der Market Claims für offene CCP-Bruttogeschäfte inklusive EurexAusübungen am Abend des Stichtages durch. Market Claims für sicherungsübereignete Bestände (Xemac) werden am Bestandsstichtag (Ex Date -1 oder Record Tag) für Zinszahlungen (Terminart 110), Teilrückzahlungen ohne Änderung Nennwert (Terminart 141) und Bardividenden (Terminart 120 und 125) durchgeführt. Market Claims werden nur ausgeführt, wenn der Ex-Tag für das relevante Event gefüllt ist. Ist Ex-Tag leer, so wird kein Market Claim Prozess angewandt. Hinweis: Die “Ex”-Kennzeichnung wird für Market Claims berücksichtigt. Das bedeutet, dass für OTCTransaktionen, abgewickelt nach dem Bestandsstichtag mit Handelsdatum vor dem jeweiligen Ex-Tag, kein Market Claim ausgeführt wird, falls sie von beiden Parteien als “Ex” gekennzeichnet sind. Reverse Claims Bei Record Tag Verarbeitung werden Reverse Claims durchgeführt, um OTC (DvP und FoP)- und SETransaktionen vom Käufer an den Verkäufer auszugleichen. Reverse Claims umfassen Income Events, sofern das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und das tatsächliche Abwicklungsdatum am oder vor dem Bestandsstichtag liegen. Reverse Claims werden nur ausgeführt wenn der Ex-Tag für das relevante Event gefüllt ist. Ist Ex-Tag leer, so wird kein Reverse Claim-Prozess angewandt. Das Reverse Claim-Verfahren läuft nur einmal ab, und zwar in der Nachtverarbeitung am Bestandsstichtag. Hinweis: Die “Ex”-Kennzeichnung wird für Reverse Claims berücksichtigt. Das bedeutet, dass OTCTransaktionen, abgewickelt zwischen Ex- und Bestandsstichtag mit Handelsdatum vor dem jeweiligen Ex-Tag, Reverse Claims unterliegen, falls sie von beiden Parteien als “Ex” gekennzeichnet sind. November 2016 6-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Transformationen in Geld Transformationen in Geld werden für Reorganisationsvorgänge durchgeführt, bei denen die zugrundeliegende ISIN ausgebucht und Geld eingebucht wird, z. B. eine Rückzahlung, wenn zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung offene Geschäfte bestehen. Am Bestandsstichtag des Events werden offene Geschäfte identifiziert und der Rückzahlungspreis sowie der ausmachende Betrag wie folgt berücksichtigt: • Basierend auf dem Nominalwert des offenen Geschäfts (matched) wird der Rückzahlungspreis vom Verkäufer zum Käufer übertragen. • Der ausmachende Betrag des offenen Geschäftes (bei DvP) wird vom Käufer zum Verkäufer übertragen. • Das zugrundeliegende Geschäft (matched und unmatched) wird aufgrund der Transformation gelöscht. Die Kompensationsregeln mit den Kriterien zur Selektion von Geschäften sowie die betroffenen Vorgangsarten sind im Handbuch Kompensation für CBF-Kunden detailliert beschrieben. Das nachfolgende Schaubild stellt den vollständigen Prozess der Abwicklung von Income Vorgängen, bezogen auf einen Ex-Tag Event, dar. 30 Tage vor Ex-Tag 14 Tage vor Ex2 Tage vor Tag Zahlbarkeitstag CBFStichtag Ex-Tag / Fälligkeitstag / Zahlbarkeitstag 1 CBF Stichtag + 20 Informationsprozess: Eingang und Prüfung der Informationen zum Ereignis SWIFT MT564 (Vorabinformationen) SWIFT MT564 REPE (Avisierung Abrechnung) Online-Anzeige der Abrechnungsinformationen Online-Anzeige der Abrechnungsinformationen Realtime MT564 für kurzfristige Änderungen/Storno/ Neuabrechnungen. Abrechnungsinformationen als Journal und Datei an Kunden Abrechnungsinformationen als Journal und Datei an Kunden Abrechnungsinformationen als Journal und Datei an Kunden SWIFT MT566 (Bestätigung der Abrechnung) SWIFT MT566 (Bestätigung der Abrechnung) SWIFT MT566 (Bestätigung der Abrechnung) Informationen zu Geldbuchungen Online und über den Geldtagesauszug Informationen zu Geldbuchungen Online und über den Geldtagesauszug Informationen zu Geldbuchungen Online und über den Geldtagesauszug Online-Anzeige der Vorabinformationen (KVGI) SWIFT MT564 REPE an Kunden (Basis: Bestand) Informationsquelle: Zulassungsdaten, Emittenten, Lagerstellen etc. ... Online-Anzeige der Abrechnungsinformationen Informationsquelle: CASCADE nach Abrechnung Abrechnungssprozess: Bestandsermittlung und Abrechnung Geldverrechnung mit Zahlstellen und Kunden Kompensation offener CCPGeschäfte und Xemac-Bestände Geldverrechnung zwischen den Kontrahenten wg. Kompensationen Geldverrechnung zwischen den Kontrahenten wg. Kompensationen Tägliche Kompensation gebuchter Geschäfte (OTC, LION) Tägliche Kompensation gebuchter Geschäfte (OTC, LION) Rückbehalt anfallender Zahlungen bei untersicherten Verpfändungen via Xemac ... ... Geldverrechnung zwischen den Kontrahenten wg. Kompensationen Tägliche Kompensation gebuchter Geschäfte (OTC, LION) 1) Bei deutschen Gattungen stimmen in der Regel Ex-Tag bzw. Fälligkeitstag und Zahlbarkeitstag überein. Abbildung 6.3 Überblick zum Income-Prozess Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6-5 Kundenhandbuch Datenbereitstellung Die zur Abwicklung von Income Vorgängen erforderlichen Informationen liegen der CBF entweder schon mit Zulassung eines Wertpapiers zur GS-Verwahrung vor (z. B. Zinstermine, Endfälligkeiten) oder müssen vom Emittent, der Zahlstelle oder dem emissionsbegleitenden Institut zum jeweiligen Vorgang an CBF übermittelt werden (z. B. Dividendenzahlung, Zinsfixing bei Floatern, vorzeitige Rückzahlung). Bei ausländischen Gattungen, die über einen CSD-Link oder durch Miteigentumsanteile an einem Inhaber-Sammelzertifikat in die GS-Verwahrung aufgenommen sind, werden in Abhängigkeit des Vorgangs Informationen vom CSD, Konsortialführer oder Skontroführer benötigt. Die Veröffentlichung dieser Daten erfolgt CBF-seitig über die WSS/CBF Online-Abfrage (z. B. über WSS Online Plus). Vorabinformationen für Kunden Die CBF-Kunden können ab 14 Geschäftstage vor Ex-Tag über die Online-Anzeige (KVGI) bestandsbezogene Informationen zu bevorstehenden Income Vorgängen abrufen. Die Vorabinformationen zu einem Vorgang werden täglich bis zur Abrechnung am Bestandsstichtag aktualisiert. Informationen aus den Zulassungsverfahren zur GS-Verwahrung und Folgebearbeitung werden in CBFWSS veröffentlicht und sind über die entsprechenden Systeme abrufbar. Zusätzlich stehen den Kunden optional bestandsbezogene Vorabinformationen über den SWIFT MT564 Service zur Verfügung. Der Erstversand eines SWIFT MT564 zu einem Vorgang erfolgt ab 30 Geschäftstage vor Ex-Tag. Weitere SWIFT MT564 Nachrichten folgen bei Änderungen der Vorgangsdaten oder bei Neubestand des Kunden in der betroffenen Gattung bis einschließlich dem Bestandsstichtag. Zur Unterstützung der eigenen Gelddisposition können die Kunden einen sowie zwei Geschäftstage vor dem Bestandsstichtag, was in der Regel drei bzw. zwei Tage vor dem Zahlbarkeitstag entspricht, optional einen MT564 REPE auf Basis ihres Bestands beziehen. Neben der Gesamtposition enthält dieser REPE die Summen der noch nicht abgewickelten Käufe und Verkäufe sowie den Saldo inklusive Absetzungen. Der SWIFT MT564 informiert in Echt-Zeit (Realtime) am Stichtag über kurzfristige Änderungen der Daten eines Income-Events und nach dem Bestandsstichtag im Falle von Stornierungen und Neuabrechnungen. Der SWIFT MT564 Service steht auch allen Kunden zur Verfügung, die als Zahlstelle auftreten. In diesem Fall weisen die Nachrichten den Tresorbestand und die Inkassodaten aus. Details zu den SWIFT-Services für Income Vorgänge sind im CBF Connectivity Handbook beschrieben. Abrechnung und Abrechnungsinformationen Die Abrechnung eines Vorgangs erfolgt am Bestandsstichtag (Ex Date -1 oder Record Tag) mit Ende der Tagesverarbeitung (RTS-Ende). Basis der Abrechnung bilden die berechtigten Depotbuchbestände. Zudem werden Market Claim-Zahlungen aus offenen CCP-Bruttogeschäften sowie aus sicherungsübereigneten Beständen (Xemac®) ermittelt. Der Reverse Claim-Prozess findet am Bestandsstichtag zum Tagesende statt. Im Rahmen von Verpfändungen via Xemac® werden Erträgnisse (z. B.aus Zinsen, Dividenden) nicht vom Pfandrecht erfasst und verbleiben beim Sicherheitengeber. Davon ausgenommen sind Erträgnisse (z. B. aus Zinsen, Dividenden) im Fall von untersicherten Verpfändungen via Xemac®, die auf Weisung des Sicherheitennehmers bis zur Freigabe des Sicherheitennehmers (aktuell relevant für Zentralbanken) zurückgehalten und – bei fehlender Freigabe – an den Sicherheitennehmer ausgeschüttet werden. Sämtliche Abrechnungsinformationen können am darauf folgenden Geschäftstag bis 120 Geschäftstage nach Ex-Tag über die Online-Anzeige abgerufen werden. Zusätzlich können den Kunden die Abrechnungsdaten in einem Journal und als Datei (per File Transfer) zur Verfügung gestellt werden. Bei Nutzung des SWIFT MT564 Service kann der Kunde am Bestandsstichtag nach Abrechnung den SWIFT MT564 REPE (Replacement with Entitlement) beziehen, der ebenfalls alle November 2016 6-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Abrechnungsinformationen auf Basis des Bestandes des Kunden und seiner offenen, kompensierten Geschäfte enthält. Kunden, die als Zahlstelle auftreten, können zusätzlich den SWIFT MT564 REPE für das Inkasso beziehen. In bestimmten Fällen rechnet CBF einen Income Vorgang noch valutengerecht am Zahlbarkeitstag vor DD1 oder DD2 ab. Die Abrechnungsinformationen werden dem Kunden untertägig nach der Geldverrechnung Online oder per SWIFT (MT566) oder abends als Datei übermittelt. Geldverrechnung Die Geldverrechnung erfolgt am Zahlbarkeitstag, der bei deutschen Wertpapieren in der Regel mit dem Ex-Tag zusammenfällt, bei ausländischen Gattungen aber auch davon abweichen kann. Der Ausschüttungsbetrag, gegebenenfalls durch den Abzug von Steuern reduziert, wird der Zahlstelle belastet und den Kunden mit berechtigtem Bestand gutgeschrieben. Am Zahlbarkeitstag wird auch die Geldverrechnung zwischen den beiden Parteien für Reverse Claims sowie Market Claims für offene CCP-Bruttogeschäfte durchgeführt. Für Market Claims wird dem Verkäufer der Kompensationsbetrag belastet, der Käufer erhält eine entsprechende Geldgutschrift. Bei Reverse Claims wird der Käufer mit dem Kompensationsbetrag belastet und der Verkäufer erhält eine Gutschrift. Die Geldbuchungen erfolgen am Zahlbarkeitstag zu DD1 oder DD2: • Ausschüttungen in EUR durch deutsche Zahlstellen werden in der Regel in DD1 über TAGRGET2 reguliert. • Ausschüttungen in EUR durch ausländische Zahlstellen werden in DD2 über TARGET2 reguliert. • Ausschüttungen in Fremdwährung werden über die Creation-Plattform reguliert. Eine Ausnahme bilden die Zins- und Rückzahlungen von Bundesanleihen. Die Geldverrechnung erfolgt hier bereits in der Standardverarbeitung (STD) am Vorabend des Zahlbarkeitstages. Das Ergebnis der Geldbuchungen wird dem Kunden bzw. der Zahlstelle über die Online-Anzeige sowie dem Geldtagesauszug mitgeteilt. Zusätzlich können die Kunden den SWIFT MT566 als Bestätigung der Gutschriften und Market/Reverse Claim-Verrechnungen beziehen. Der Versand erfolgt nach dem jeweiligen Geldverrechnungslauf DD1 oder DD2. Die MT566-Bestätigungen zu Zahlungen des Bundes werden um ca. 19:30 Uhr nach STD-Verarbeitung am Vorabend versendet. Kunden, die als Zahlstelle auftreten, können sich das Inkasso auch über SWIFT MT566 bestätigen lassen. Zusätzlich zu DD1 und DD2 ist eine Abrechnung in DD3 (Start 15:15 Uhr) möglich. Wie bereits oben beschrieben, erfolgt die Abrechnung hier jedoch nur auf Grund manueller Erstellung sowie für automatisch erstellte Buchungen des Bezugspreises für den Barbezug von Bezugsrechten. Täglicher Market Claim-Lauf Die Ergebnisse des täglichen Kompensationslaufs für gebuchte OTC und Börsen/LION-Geschäfte und der Geldverrechnung hierzu werden auf den gleichen Wegen an die Kunden bzw. Geschäftsparteien gemeldet wie bei der Stichtags-bezogenen Verarbeitung. Storno und Neuabrechnung Im Falle der Stornierung einer Abrechnung zu einem Income Vorgang nimmt CASCADE Gegenbuchungen vor, um den ursprünglichen Zustand vor Durchführung der Abrechnung herzustellen. Dies beinhaltet auch die Generierung von Gegenbuchungen zu bereits erfolgten Market und Reverse Claim-Zahlungen. Erfolgt nach einem Storno eine erneute Abrechnung mit korrigierten Daten, so werden neue Geldbuchungen zur Ausschüttung der Kapitaldienstzahlung auf Basis der Stichtags-bezogenen Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6-7 Kundenhandbuch Bestände sowie auf Basis der berechtigten Market und Reverse Claims generiert und der tägliche Kompensationslauf zu gebuchten Geschäften wird neu angestoßen. Die Durchführung und Geldverrechnung von Storno und Nachlauf kann sowohl intraday (DD1 und DD2) als auch in der Nachtverarbeitung (STD) erfolgen. Identifizierung der relevanten Geschäfte Die Market/Reverse Claim-relevanten Geschäfte werden nach dem Ende der Echtzeitverarbeitung am Geschäftstag identifiziert. November 2016 6-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Non-Income - obligatorische Kapitalmaßnahmen Obligatorische Kapitalmaßnahmen sind bestandsverändernde Maßnahmen, die ohne Instruktion des Kunden abgewickelt werden. Hierunter fallen im Wesentlichen die folgenden Vorgänge: • Einrichten Bezugsrechte • Aktien-Split • Spin-Off • Einrichten Teilrechte • Einrichten Gratisaktien • Stock-Dividende • Wahl-Dividende • Trennung von Optionsscheinen • Ausbuchen wegen Gesamtrückzahlung • Ausbuchen wegen Teilrückzahlung • Ausbuchen wertloser Stücke • Umbuchen auf gesperrtes Unterkonto • Tilgung in Wertpapieren (z. B. Aktien- und Rentenandienungsrechte) • Aktienumtausch • Fusion • Reverser Aktien-Split • Kapitalherabsetzung • Reklassifizierung • Gleichstellung • Redenomination • Ausübung Optionsscheine (obligatorische automatische Ausübung) CBF führt die Abwicklung obiger Vorgänge über die CASCADE-Plattform durch bzw. über Creation, falls die neuen Stücke (z. B. Bezugsrechte) AKV-verwahrt sind. Basis der Abwicklung sind die Depotbuchbestände der Kunden in GS-Verwahrung. Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, die “cum”, d. h. mit Anspruch gehandelt und “ex”, d. h. ohne Anspruch beliefert werden, nimmt CBF Market Claims für nachfolgende Vorgänge vor: • Einrichten Bezugsrechte • Aktien-Split • Spin-Off • Einrichten Teilrechte • Einrichten Gratisaktien • Stock-Dividende • Wahl-Dividende • Änderung der Notierungseinheit/Anzahl der Aktien • Redenomination Für Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen, bei denen das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und das Buchungsdatum am oder vor dem Record Tag liegen, nimmt CBF Reverse Claims für folgende Vorgänge vor: Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6-9 Kundenhandbuch • Einrichten Bezugsrechte • Aktien-Split • Spin-Off • Einrichten Teilrechte • Einrichten Gratisaktien • Stock-Dividende • Wahl-Dividende • Änderung der Notierungseinheit/Anzahl der Aktien • Redenomination Für am Bestandsstichtag offene Wertpapiergeschäfte in GS-Gattungen bei Reorganisationsvorgängen, bei denen die zugrundeliegende ISIN ausgebucht und eine neue ISIN eingebucht wird, nimmt CBF Transformationen in Stücke vor. Dies betrifft die folgenden Vorgänge: • Tilgung in Wertpapieren • Aktienumtausch • Fusion • Reverser Aktien-Split • Kapitalherabsetzung • Reklassifizierung • Gleichstellung Bestandsstichtag Der Bestandsstichtag (Ex Date -1 oder Record Tag) ist der Tag, an dem CBF zum Tagesende die berechtigten Bestände ermittelt. Fällt der Bestandsstichtag auf ein Wochenende oder Feiertag, so wird als Stichtag der erste vor dem Wochenende oder Feiertag liegende Geschäftstag herangezogen. Beispiel: “Ex Date -1”-Verarbeitung FoP-Claim: A nach B, DE000A0S9PJ4, Nennwert 50 25.09. 26.09. 27.09. 28.09. Handelstag Bestandsstichtag Ex-Tag Ex-Tag +1 OTC- Geschäft Handelstag: 25.09. Valutatag: 27.09. Nominal: 100 ISIN: DE0006614712 Abwicklung in STD Nominal: 100 ISIN: DE0006614712 Verarbeitung TA210 ISIN: DE0006614712 ISIN rights: DE000A0S9PJ4 Ratio 2:1 FoP-Instruktion Nominal: 50 ISIN: DE000A0S9PJ4 Abwicklung in RT-STD Nominal: 50 ISIN: DE000A0S9PJ4 Tägl. Kompensationslauf (Stichtag) Abbildung 6.4 Market Claim, Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht) November 2016 6 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Beispiel: Record Tag Verarbeitung FoP-Claim: A nach B, DE000A0S9PJ4, Nennwert 50 27.09. 26.09 Ex-Tag. 29.09. Zahltag 28.09. “Stichtag” Record Tag fortlaufend STD Lauf OTC trade Handelstag: 26.09. Valutatag: 28.09. Nominal: 100 ISIN: DE0006614712 Abwicklung in STD Nominal: 100 ISIN: DE0006614712 FoP Instruktion Nominal: 50 ISIN: DE000A0S9PJ4 Abwicklung in der nächsten Verarbeitung Nominal: 50 ISIN: DE000A0S9PJ4 KADI-Kompensation: - Reverse Claim - CCP trades Verarbeitung TA210 Underl. ISIN: DE0006614712 ISIN rights: DEA000A0S9PJ4 Tägl. Kompensationslauf (LION, OTC), Beginn RD +1 Ratio: 2:1 ... Abbildung 6.5 Reverse Claim: Verarbeitung Terminart 210 (Bezugsrecht) Claimverfahren Market Claims Market Claims umfassen Non-Income Events, wenn ein Wertpapier “cum” (mit Coupon) gehandelt wird, aber “ex” (ohne Coupon) gebucht wird. Hier startet ein Market Claim-Zyklus von 20 Geschäftstagen. Dieser Prozess findet Anwendung auf Basis von gebuchten OTC (DvP und FoP) und Börsen-LION Geschäften. Das Ergebnis eines Market Claims ist eine Stückebelastung für den Verkäufer und eine Stückegutschrift für den Käufer • Bei der “Ex Date -1”-Verarbeitung startet der Claim-Zyklus am Ex-Tag. • Bei der Record Tag Verarbeitung startet der Claimzyklus am Record Tag +1. Reverse Claims Bei Record Tag Verarbeitung werden Reverse Claims durchgeführt, um OTC (DvP und FoP)- und SETransaktionen vom Käufer an den Verkäufer auszugleichen. Reverse Claims umfassen Non-Income Events, sofern das Handelsdatum am oder nach dem Ex-Tag und das tatsächliche Abwicklungsdatum am oder vor dem Bestandsstichtag liegen. Reverse Claims werden nur ausgeführt wenn der Ex-Tag für das relevante Event gefüllt ist. Ist der ExTag leer, wird kein Reverse Claim Prozess angewandt. Das Reverse Claim-Verfahren läuft nur einmal ab, und zwar in der Nachtverarbeitung am Record Tag. Hinweis: Die “Ex” Kennzeichnung wird für Reverse Claims berücksichtigt. Das bedeutet, dass OTCTransaktionen, abgewickelt zwischen Ex und Record Tag mit Handelsdatum vor dem Ex-Tag, Reverse Claims unterliegen, falls sie von beiden Parteien als “Ex” gekennzeichnet sind. Transformationen in Stücke Transformationen in Stücke werden für Reorganisationsvorgänge durchgeführt, bei denen die zugrundeliegende ISIN ausgebucht und eine neue ISIN eingebucht wird, z. B. eine Fusion, wenn zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung offene Geschäfte bestehen. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6 - 11 Kundenhandbuch Es erfolgt eine Modifikation der am Bestandsstichtag offenen Geschäfte (matched oder unmatched), wobei die ISIN und die Nominale abgeändert werden können. Durchführung der automatischen Claims • Bei Reorganisationsvorgängen mit Wechsel der ISIN wird das offene OTC- bzw. Börsen/LIONGeschäft im Auftrags- bzw. Lieferbestand durch Anpassung der ISIN und ggf. des Nominalbetrages und/oder der ISIN (z. B. Aktienumtausch) aktualisiert. • Bei Kapitalerhöhungvorgängen wird auf Basis der gebuchten OTC und Börsen/LION-Geschäfte untertägig eine FoP-Instruktion als Market Claim von CBF mit Referenzierung auf das zugrunde liegende Geschäft eingestellt. Die Buchung des Market Claims erfolgt im Continuous Settlement. Der Kunde hat die Option dass Market Claims für seine Wertpapierlieferungen gesperrt von CBF eingestellt werden. Anschließend können diese durch den Kunden freigegeben werden. Die Kompensationsregeln mit den Kriterien zur Selektion von Geschäften sowie die betroffenen Vorgangsarten sind im Handbuch Kompensation detailliert beschrieben. Das nachfolgende Schaubild stellt den Prozess der Abwicklung obligatorischer Kapitalmaßnahmen dar. 30 Tage vor Ex-Tag/RD +1 14 Tage vor Ex-Tag/RD +1 Bestandsstichtag Ex-Tag/RD +1 CBF Stichtag + 20 Informationsprozess Eingang und Prüfung der Informationen zum Ereignis SWIFT MT564 (Vorabinformationen) an den Kunden Online-Anzeige der Vorabinformationen Informationsquelle: Zulassungsdaten, Emittenten, Lagerstellen, etc. Realtime MT564 für kurzfristige Änderungen/Storno/ Neuabrechnungen. SWIFT MT564 REPE für Zusatzgeschäfte SWIFT MT564 REPE für Zusatzgeschäfte AbrechnungsInformationen als Journal an Kunden AbrechnungsInformationen als Journal an Kunden SWIFT MT536 (Bestätigung Regulierung Zusatzgeschäft) SWIFT MT536 (Bestätigung Regulierung Zusatzgeschäft) SWIFT MT566 (Bestätigung der Abrechnung) an den Kunden) SWIFT MT566 (Bestätigung der Abrechnung) an den Kunden) Informationsquelle: CASCADE nach der Abrechnung Bestandermittlung und Abrechnung Buchung auf den Depotkonten der Kunden Ermittlung offener Geschäfte und deren Anpassung (TA 232) Ermittlung gebuchter Geschäfte und Einstellung von Zusatzgeschäften (TA 210 + 211) Ermittlung gebuchter Geschäfte und Einstellung von Zusatzgeschäften (TA 210 + 211) … Abbildung 6.6 Überblick zum Prozess der obligatorischen Kapitalmaßnahmen Datenbereitstellung Die zur Abwicklung von Non-Income Vorgängen erforderlichen Informationen werden der CBF in der Regel vom Emittent, emissionsbegleitenden Institut oder Konsortialführer zum jeweiligen Vorgang übermittelt. Bei ausländischen Gattungen, die über einen CSD-Link oder durch Miteigentumsanteile an einem Sammelzertifikat in die GS-Verwahrung aufgenommen sind, werden in Abhängigkeit des Vorgangs Informationen vom CSD bzw. Konsortialführer benötigt. November 2016 6 - 12 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Vorabinformationen für Kunden Die CBF-Kunden können ab 14 Geschäftstage vor Ex-Tag bzw. Beginn der Bezugs-/Umtauschfrist über die Online-Anzeige (KVGI) bestandsbezogene Informationen (nur Gattung) zu bevorstehenden NonIncome Vorgängen abrufen. Die Vorabinformationen zu einem Vorgang werden täglich bis zur Abrechnung am Bestandsstichtag aktualisiert. CBF vorliegende und vom Emittenten oder dem begleitenden Institut einer Maßnahme bestätigte Daten werden in CBF-WSS veröffentlicht und sind über die entsprechenden Systeme abrufbar. Zusätzlich stehen den Kunden bestandsbezogene Vorabinformationen über den SWIFT MT564 Service zur Verfügung. Der Erstversand eines SWIFT MT564 zu einem Vorgang erfolgt ab 30 Geschäftstage vor Ex-Tag bzw. Beginn der Bezugs-/Umtauschfrist. Weitere SWIFT MT564 Nachrichten folgen bei Änderungen der Vorgangsdaten oder bei Neubestand des Kunden in der betroffenen Gattung bis einschließlich dem Bestandsstichtag. Der SWIFT MT564 informiert in Echt-Zeit (Realtime) am Stichtag über kurzfristige Änderungen der Daten eines Non-Income-Events (obligatorische Kapitalmaßnahmen) und nach dem Bestandsstichtag im Falle von Stornierungen und Neuabrechnungen. Innerhalb eines Market Claim-Zyklus informiert der SWIFT MT564 REPE zu jedem generierten Market Claim. Zusätzlich zu dem MT564 REPE am Record Tag wird ein MT564 REPE am Record Tag -1 Geschäftstag (RD -1) und am Record Tag -2 Geschäftstage (RD -2) über die Gesamtposition, die Summen der noch nicht abgewickelten Käufe und Verkäufe sowie den Saldo inklusive Absetzungen angeboten. Im Falle von Kapitalerhöhungen, die mit der Ausschüttung von Bezugsrechten oder Interimsgattungen verbunden sind, initiiert CBF parallel zwei SWIFT MT564 Workflows bzw. Events, von denen der erste Event (obligatorische Kapitalmaßnahme) auf der Stammgattung und der zweite Event (freiwillige Kapitalmaßnahme) auf dem Bezugsrecht bzw. der Interimsgattung basiert. Der SWIFT MT564 Service steht auch allen Kunden zur Verfügung, die als Lead Manager im Vorgang “Tilgung in Wertpapieren” auftreten. In diesem Fall weisen die Nachrichten den Tresorbestand und die neuen zu liefernden Wertpapiere aus. Details zu den SWIFT-Services für Non-Income Vorgänge sind im CBF Connectivity Handbook beschrieben. Abrechnung und Abrechnungsinformationen Die Abrechnung eines Vorgangs erfolgt am Bestandsstichtag (Ex Date-1 oder Record Tag) mit Ende der Tagesverarbeitung (RTS-Ende). Basis der Abrechnung bilden die berechtigten Depotbuchbestände sowie die Market Claims offener Geschäfte und Reverse Claims. In Abhängigkeit der Vorgangsart erfolgen auf den Depotkonten der Kunden Gutschriften (z. B. Einrichten von Bezugsrechten), Belastungen (z. B. Ausbuchen wertloser Stücke) oder Belastungen in der alten ISIN und Gutschriften in der neuen ISIN (z. B. Fusion). Buchungsdatum für die Abrechnung auf Basis der berechtigten Depotbuchbestände sowie der Reverse Claims ist in der Regel der Record Tag +1bzw. Ex-Tag. Die Einbuchung einer neuen Gattung auf den Konten der Kunden setzt die Zulassung der Gattung bei CBF voraus (siehe Kapitel 5.1 Emissionen auf Seite 5 - 1). Bei ausländischen, über einen CSD-Link in die GS-Verwahrung einbezogenen Gattungen kann es deshalb hier auch zu Depotbuchungen nach dem Ex-Tag kommen. Market Claims werden innerhalb des 20tägigen Market Claim-Zyklus untertägig zu fünf Zeitpunkten generiert und im Continuous Settlement gebucht. Die Kunden erhalten Berichte über die erfolgten Bestandsveränderungen und Kompensationen. Als weiterer Service kann der SWIFT MT566 als Bestätigung der Depotbuchungen bezogen werden. Der SWIFT MT566 auf Basis der berechtigten Kundenbestände und der Reverse Claims wird nach erfolgreicher Abwicklung am Abend des Bestandsstichtages (Ex Date -1 oder Record Tag) erstellt und versendet. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6 - 13 Kundenhandbuch Die Kunden, die als Lead Manager in dem Vorgang “Tilgung in Wertpapieren” fungieren, können sich die Belastung der neuen Stücke ebenso über SWIFT MT566 bestätigen lassen. Die Regulierung von Zusatzgeschäften (wegen Einbuchung von Rechten) wird den Kunden im Clearing & Settlement Statement (SWIFT MT536) aufgrund der gebuchten FoP-Instruktionen, die von CBF im Rahmen des automatischen Claimprozesses generiert wurden, mitgeteilt. Abwicklung von Kapitalerhöhungen Für die Abwicklung von Kapitalerhöhungen sind generell die vom Konsortialführer vorgegebenen technischen Richtlinien zu beachten. Das Einrichten von Bezugsrechten am Ex-Tag/Record Tag +1 erfolgt automatisch auf Basis der zum Bestandsstichtag ermittelten berechtigten Kundenbestände. Mit Buchung der Stücke auf Basis der ermittelten Bestände erfolgt der Versand jeweils eines MT566 intraday. Innerhalb der mit dem Ex-Tag beginnenden Bezugsfrist kann der Kunde eine Instruktion oder mehrere Instruktionen bis zum vorgegebenen Instruktionsstichtag mittels SWIFT erteilen: • Kauf weiterer Bezugsrechte oder Verkauf von Bezugsrechten, soweit diese handelbar sind • Ausübung von Bezugsrechten zum Bezug der neuen (jungen) Aktien • Mehrbezug neuer (junger) Aktien (sofern gemäß Bezugsangebot möglich) Die CBF-Kunden, die den SWIFT-Service für Kapitaldienste nutzen, können ihre Instruktionen als MT565 an CBF übermitteln. Technische Voraussetzung zur Nutzung der Instruktionserteilung über den MT565 ist eine BIC bezogene Autorisierung des Kundenkontos. Liegt keine Autorisierung vor, erfolgt eine Ablehnung der Instruktion aus technischen Gründen und der Kunde muss sich mit CBF in Verbindung setzen. Eine Bestätigung über den Erhalt und die Bearbeitung einer Instruktion wird an dem Kunden bei Vorliegen eines korrekten SWIFT MT565 mittels eines SWIFT MT567 zeitnah verschickt. Im Falle der Ausübung von Bezugsrechten leitet CBF die Instruktionen unter Beachtung der technischen Richtlinien an den Konsortialführer weiter und belastet die Bezugsrechte dem Depotkonto des Kunden. Gleichzeitig wird der Kunde am Zahltag (= letzter Tag der Bezugsfrist) mit dem Bezugspreis zugunsten des Konsortialführers belastet. Dies erfolgt in DD1 oder DD2, spätestens jedoch in DD3 in Abhängigkeit zur Marktfrist. Der Konsortialführer stellt die neuen (jungen) Wertpapiere unter Berücksichtigung des Zulassungsverfahrens (siehe Kapitel 5.1 Emissionen auf Seite 5 - 1) auf einem internen Konto der CBF zur Verfügung. Von diesem Konto erfolgen dann die Gutschriften auf den Depotkonten der Kunden entsprechend ihrer Instruktionen. Die bei Ausführung einer Kundeninstruktion durch die bei CBF automatisch erstellten oder manuell erfassten Depot- und Geldbuchungen auf den Kundenkonten werden dem Kunden den durch Versand von SWIFT MT566 Nachrichten bestätigt. Bei Instruktionserteilung durch den CBF Kunden direkt an den Konsortialführer zur Ausübung der Bezugsrechte erfolgt die Abwicklung der Kapitalerhöhung einschließlich der Verrechnung des Bezugspreises bilateral zwischen dem CBF-Kunden und dem Konsortialführer. Werden bis zum Instruktionsstichtag keine Instruktionen erteilt, so werden die Bezugsrechte in der Regel nach einer vom Konsortialführer vorgegebenen Frist dem Depotkonto des Kunden belastet und dem Konsortialführer zur Verfügung gestellt. Die Bezugsrechte werden auf Instruktion des Konsortialführers entsprechend behandelt (Vernichtung oder Entwertung) und anschließend ausgebucht. Bei ausländischen Gattungen handelt die CBF entsprechend der Usancen des ausländischen Marktes. Storno und Neuabrechnung Im Falle der Stornierung einer Abrechnung zu einem Non-Income-Vorgang nimmt CASCADE Gegenbuchungen vor, um den ursprünglichen Zustand des Depotbestandes vor Durchführung der Abrechnung wieder herzustellen. Market/Reverse Claims werden ebenfalls zurückgenommen. Eine erneute Abrechnung mit korrigierten Daten erfolgt nur auf Basis der berechtigten Depotbestände sowie auf Basis der berechtigten Market/Reverse Claims. Storno/Nachläufe können ab Ex-Tag/Record Tag +1 für einen Zeitraum von 25 Geschäftstagen durchgeführt und in der Nachtverarbeitung verarbeitet werden. November 2016 6 - 14 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Non-Income – freiwillige Kapitalmaßnahmen Freiwillige Kapitalmaßnahmen sind bestandsverändernde Maßnahmen, an denen der Kunde nur durch Übermittlung seiner Instruktion teilnimmt. Hierunter fallen im Wesentlichen die nachfolgenden Vorgangsarten: • Bezugsangebot • Übernahme-/Abfindungsangebot • Rückkaufangebot • Kündigung von Anteilen • Gläubiger-/Inhaberkündigungsmöglichkeit • Umtauschangebot • Ausübung von Options- und Wandelrechten • Ausübung von Nebenrechten (Bezugsrechte, Teilrechte) Die Abwicklung freiwilliger Kapitalmaßnahmen erfolgt über die CASCADE-Plattform. Fristen Die in den Veröffentlichungen durch den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten enthaltenen technischen Richtlinien zur Abwicklung der Kapitalmaßnahme legen den Beginn und das Ende der Angebots- bzw. Umtauschfrist fest. CBF leitet aus diesen Vorgaben den Instruktionsstichtag für die Übermittlung der Instruktionen durch die Kunden ab. Bei einem Bezugsangebot zum Beispiel kann es neben dem Instruktionsstichtag (= Weisungsfrist) zum Bezug der neuen Stücke auch noch eine Handels- und eine frühe Weisungsfrist (gilt für besondere ausländische Kapitalmaßnahme) geben. Das nachfolgende Schaubild stellt den Prozess der Abwicklung freiwilliger Kapitalmaßnahmen dar. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6 - 15 Kundenhandbuch Fristbeginn Weisungsstichtag Fristende Informationsprozess: Eingang und Prüfung der Informationen zum Ereignis SWIFT MT564 (Weisungserinnerung) an Kunden SWIFT MT564 (Vorabinformationen) an Kunden Informationen zu Geldbuchungen Online, per über Geldtagesauszug, MT566 SWIFT MT566 (Bestätigung der Weisungsausführung) Online-Anzeige der Vorabinformationen Abrechnungsinformationen Online, über Journale, MT536, MT566 Abrechnungsinformationen Online, über Journale und SWIFT MT536 Informationsquelle: Umtauschagent, Konsortialführer Informationsquelle: CASCADE nach Abrechnung Abrechnungsprozess: Weisung des Kunden an CBF 1. Abwicklungsmethode Ausbuchen UrsprungsGattung und Einbuchen getenderte Gattung auf Kundenkonto Ausbuchen der getenderten Gattung vom Kundenkonto Depotgutschrift in neuer Gattung und/ oder Geldverrechnung zusätzl. Zahlungen 2. Abwicklungsmethode Ausbuchen UrsprungsGattung vom Kundenkonto zugunsten des Umtauschagenten Depotgutschrift in neuer Gattung und/ oder Geldverrechnung zusätzl. Zahlungen Abbildung 6.7 Überblick zum Prozess der freiwilligen Kapitalmaßnahmen Datenbereitstellung Die zur Abwicklung von freiwilligen Kapitalmaßnahmen erforderlichen Informationen werden der CBF in der Regel vom Konsortialführer bzw. Umtauschagent zum jeweiligen Vorgang übermittelt. Bei ausländischen Gattungen, die über einen CSD-Link oder durch Miteigentumsanteile an einem Sammelzertifikat in die GS-Verwahrung aufgenommen sind, werden in Abhängigkeit des Vorgangs Informationen vom CSD bzw. Konsortialführer benötigt. Vorabinformationen für Kunden Informationen zu freiwilligen Kapitalmaßnahmen liegen dem Markt in der Regel erst wenige Tage vor Fristbeginn vor. Mit Bekanntmachung eines solchen Vorgangs stellt CBF ihren Kunden entsprechende Vorabinformationen zur Verfügung. Über die Online-Anzeige (KVGI) können die Kunden bis zu 14 Geschäftstage vor Fristbeginn bestandsbezogene Informationen zu bevorstehenden freiwilligen Kapitalmaßnahmen abrufen, die täglich bis zum Abschluss der Abwicklung nach Fristende aktualisiert werden. CBF vorliegende und vom Emittenten oder dem begleitenden Institut einer Maßnahme bestätigte Daten werden in CBF-WSS veröffentlicht und sind über die entsprechenden Systeme abrufbar. Zusätzlich stehen den Kunden bestandsbezogene Vorabinformationen über den SWIFT MT564 Service zur Verfügung. Der Erstversand eines SWIFT MT564 zu einem Vorgang erfolgt frühestens 30 Geschäftstage vor Fristbeginn. Weitere SWIFT MT564 Nachrichten folgen bei Änderungen der Daten zum Vorgang, bei Neubestand des Kunden in der betroffenen Gattung bis Fristende oder als Erinnerung (= Reminder) vor den Instruktionsstichtagen. Details zu den SWIFT-Services für Non-Income Vorgänge sind im CBF Connectivity Handbook beschrieben. November 2016 6 - 16 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Instruktionen der Kunden In Abhängigkeit der durch den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten festgelegten technischen Richtlinien zur Abwicklung der freiwilligen Kapitalmaßnahme erfolgt die Instruktionserteilung entweder an CBF oder direkt an den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten. Dabei ist der von CBF bzw. dem Konsortialführer oder Umtauschagenten vorgegebene Instruktionsstichtag zu beachten. Die CBF-Kunden, die den SWIFT-Service für Kapitaldienste nutzen, können ihre Instruktionen generell an CBF übermitteln. Hierzu steht der SWIFT MT565 zur Verfügung. Technische Voraussetzung zur Nutzung der Instruktionserteilung über den MT565 ist eine BIC bezogene Autorisierung des Kundenkontos. Liegt keine Autorisierung vor, erfolgt eine Ablehnung der Instruktion aus technischen Gründen und der Kunde muss sich mit CBF in Verbindung setzen. Bei Instruktionserteilung an CBF führt CBF die Instruktion und alle weiteren erforderlichen Abwicklungsschritte über die CASCADEPlattform aus. Im Falle der Instruktionserteilung an den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten unternimmt CBF grundsätzlich keine Aktivitäten in Bezug auf die durch die Kunden gehaltenen Bestände. Die Instruktionsausführung sowie alle weiteren erforderlichen Abwicklungsschritte erfolgen bilateral zwischen dem CBF-Kunden und dem Konsortialführer bzw. Umtauschagenten über die CASCADEPlattform (z. B. Einstellung von Wertpapierüberträgen durch den CBF-Kunden zugunsten des Konsortialführers bzw. Umtauschagenten). Instruktionsausführung und Abrechnung Im Falle der Instruktionserteilung an CBF nimmt CBF die Instruktion des Kunden als SWIFT MT565 entgegen und unterzieht diese verschiedenen formalen und inhaltlichen Prüfungen. Bei inhaltlicher und formaler Korrektheit einer Instruktion sowie ausreichendem Bestand führt CBF die Instruktion aus. Die Instruktionsausführung erfolgt durch Einstellung von Wertpapierüberträgen frei von Zahlung in CASCADE mit Regulierung durch die Realtime-Verarbeitung (RTS Cont). Das Abwicklungsverfahren hängt dabei von der Vorgangsart und den vom Konsortialführer bzw. Umtauschagent vorgegebenen technischen Richtlinien ab. Die zwei geläufigsten Verfahren sind: • Dem Kunden wird der Bestand in der Ursprungsgattung entsprechend der Höhe der Weisungsnominale belastet und die getenderte Gattung auf dem Depotkonto gutgeschrieben. Nach Fristende und im Falle des Zustandekommens der Kapitalmaßnahme erhält der Kunde auf Basis seines Bestands in der Interimsgattung eine Gutschrift auf seinem Depotkonto in der bezogenen Gattung und/oder eine Geldgutschrift. Der Bestand in der Interimsgattung wird wieder ausgebucht. • Der Bestand in der Ursprungsgattung wird entsprechend der Höhe der Weisungsnominale von dem Kundenkonto auf das Konto des Konsortialführers bzw. Umtauschagenten in CASCADE übertragen. Nach Fristende und im Falle des Zustandekommens der Kapitalmaßnahme erhält der Kunde über CBF eine Gutschrift vom Konsortialführer bzw. Umtauschagenten auf sein Depotkonto in der bezogenen Gattung und/oder eine Geldgutschrift. Bei Instruktionserteilung an CBF erhalten die Kunden als Bestätigung der Instruktionsausführung einen SWIFT MT567 sowie einen SWIFT MT566 mit Informationen zu den regulierten Wertpapierüberträgen. Des Weiteren werden den Kunden generell die mit Abwicklung der Kapitalmaßnahme einhergehenden Bestandsveränderungen Online, über Journale und im SWIFT MT536 (Clearing & Settlement Statement) angezeigt. Für Geldbuchungen, die CBF auf Grund einer Instruktionsausführung eingestellt hat, werden nach erfolgreicher Geldregulierung über TARGET2 auch SWIFT MT566 Bestätigungen versendet. Kommt eine freiwillige Kapitalmaßnahme nicht zustande (z. B. Scheitern eines Übernahmeangebots), so gleicht CBF bereits vorgenommene Buchungen auf den Depotkonten der Kunden durch Gegenbuchungen wieder aus. Innerhalb einer Angebotsfrist meldet CBF an den Konsortialführer bzw. Umtauschagenten nach Anforderung die Summe aller aktuell vorliegenden Weisungsnominale. Diese Informationen bilden die Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6 - 17 Kundenhandbuch Grundlage für Pflichtmitteilungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sonstigen amtlichen Bekanntmachungen zum Verlauf eines Angebots. Non-Income: “Information only”-Maßnahmen CBF informiert Kunden, die den SWIFT MT564 Service nutzen, auch über nicht-bestandsverändernde Maßnahmen wie z. B. Namensänderung, Fondsanteil-Tauschoption oder über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eines Emittenten. Diese SWIFT MT564 Mitteilung ist als “Info” qualifiziert und basiert auf den von Wertpapier-Mitteilungen (WM) veröffentlichten Informationen. Tax Service Mit den Steuerservices bietet CBF Unterstützung bei der Erstellung von Steuerbescheinigungen, bei Rückerstattungen bereits abgeführter Steuern sowie zur Vorabbefreiung von Steuern in verschiedenen Märkten an. Im Einzelnen umfasst das die folgenden Dienstleistungen: • Erstellen von Steuerbescheinigungen für deutsche Wertpapiere zur Einreichung bei den deutschen Finanzbehörden. Die Bescheinigungen werden auf die Namen der berechtigten Begünstigten mit Depotkonto im Ausland ausgestellt. Der Service kann von ausländischen Kunden der CBF oder CBL genutzt werden. Inländische Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstitute können diesen Service auch in Anspruch nehmen, sofern CBF Steuern für diese Zahlungen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat. • Rückerstattung von Quellensteuern für alle Märkte, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. CBF fordert für ihre deutschen Kunden die zu erstattende Quellensteuer bei der ausländischen Finanzbehörde, Lagerstelle oder Tax Agent und für ihre ausländischen Kunden die zu erstattende Kapitalertragssteuer bei der deutschen Finanzbehörde ein. Deutsche Kunden erhalten dadurch z. B. die von Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden erhobene Quellensteuer zurückerstattet. Ausländische Kunden können sich die in Deutschland erhobene Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag zurückerstatten lassen. • Vorbereitung von Steuerrückerstattungsanträgen für gewisse Märkte im Zusammenhang mit unserem Pro-aktiven Steuerservice. CBF überwacht die Zahlungen an Kunden in den verschiedenen Märkten, breitet die Formulare zur Steuerrückerstattung vor, händigt sie an die Steuerbehörde aus und überweist den erstatteten Betrag an die Kunden. • Unterstützung der Kunden bei der Rückforderung der Zinsabschlagsteuer auf thesaurierende Fonds für berechtigte inländische und ausländische Kunden. CBF übermittelt zehn Tage nach Zuflusstag eine Liste als Information an den Kunden und fordert auf Antrag die zu erstattende Steuer bei der Fondsgesellschaft zurück. • Vorabbefreiung deutscher und ausländischer Kunden von Steuern für die Märkte, wo die Möglichkeit der vollständigen oder teilweisen Befreiung von Steuerzahlungen besteht. Hierunter fallen die über CSD-Links in die GS-Verwahrung einbezogenen Märkte Finnland, Frankreich, Italien, Kanada, Schweiz und Spanien sowie die WR-Bestände in den Lagerstellen Australien, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn. Bei anstehenden Income Vorgängen in den betroffenen Märkten stellt CBF den Kunden ab 14 Tage vor Ex-Tag bestandsbezogene Vorabinformationen als Liste sowie SWIFT Notifikationen zur Verfügung mit steuerrelevanten Details und Referenzen zu den Kundeninformationen, in denen die marktspezifischen Steuerkriterien beschrieben sind. Die Kunden können dadurch rechtzeitig die berechtigten Bestände melden und die benötigten Dokumente bei CBF einreichen. • Im Rahmen der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer in Deutschland bietet CBF den Service “Taxbox” an, eine Plattform für den elektronischen Transfer steuerrelevanter Daten bei Depotüberträgen. November 2016 6 - 18 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 6. Verwaltung/Custody Proxy Voting Services Die CBF-Kunden können auf Wunsch verschiedene Proxy Voting Services zu ihren girosammelverwahrten Beständen in Anspruch nehmen. Hierunter fallen im Wesentlichen nachfolgende Services: • Vorabinformation zu Hauptversammlungen (Diese können entweder über CASCADE Online oder ab 30 Tage vor dem Hauptversammlungstermin über den bestandsbezogenen SWIFT MT564 Service bezogen werden, der auch eine Reminder-Funktion beinhaltet.) • Übermittlung der HV-Agenda • Vertretung der Stimmrechte für internationale Kunden Die CBF nimmt die Instruktion des Kunden entgegen und leitet diese an die Abwicklungsstelle weiter. • Beschaffung der Eintrittskarten für internationale Kunden • Registrierung der Bestände in Namensaktien Als Voraussetzung zur Ausübung der Stimmrechte übermittelt CBF die Aktionärsdaten an die Aktiengesellschaft. CBF nutzt für diesen Service CASCADE-RS (siehe Kapitel 7.1 Namensaktien in CASCADE-RS auf Seite 7 - 1). • Recherchedienste In einigen Märkten sind die oben aufgeführten Dienstleistungen nicht vollumfänglich möglich, da der örtliche CSD oder die Lagerstelle keinen Service anbieten. 6.2 Streifbandverwahrung Die CBF bietet für Wertpapierbestände in Streifbandverwahrung Services zur Abwicklung von Incomeund Non-Income-Vorgängen sowie Proxy Voting Services an. Die Services haben nahezu den gleichen Umfang wie zur GS-Verwahrung (Details siehe Kapitel 6.1 Girosammelverwahrung auf Seite 6 - 1. Der dort beschriebene SWIFT MT564-Service ist jedoch nur für die GS-Verwahrung verfügbar). Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 6 - 19 Kundenhandbuch 6.3 Wertpapierrechnung Die CBF bietet ihren Kunden Custody Services auf die bei ihr WR-verwahrten Wertpapierbestände an unter Nutzung des technischen und funktionalen Dienstleistungsangebotes ihrer Schwestergesellschaft CBL. Diese Services sind im CBL Customer Handbook beschrieben. November 2016 6 - 20 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services 7.1 Namensaktien in CASCADE-RS CASCADE-RS (Registered Shares) umfasst eine erweiterte Bestandsführung für Namensaktien in CASCADE sowie erweiterte Abwicklungsprozesse zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an die Eintragung der Aktionäre in das Aktienregister mit elektronischen Schnittstellen zum Emittenten bzw. Aktienregisterführer. Der Depotbuchbestand des CBF-Kunden wird für Namensaktien in die drei nachfolgend beschriebenen Bestandsarten untergliedert. Zusätzlich werden die Bestände auf der Ebene einzelner Aktionäre geführt. Hierzu wird von der depotführenden Bank in der Bestandsführung eine Kundenreferenz vorgegeben, die eine eindeutige Zuordnung der Bestände im CBF-Konto der Bank zu den im Aktienregister eingetragenen Aktionären ermöglicht. Freier Meldebestand (FMB) Der FMB umfasst den Bestand, bei dem Eigentümer und eingetragener Aktionär noch nicht bzw. nicht mehr identisch sind. Dieser Bestand entsteht durch die Vorbereitung zur Belieferung eines Verkaufs (Bestandsübertrag) oder er wird durch die Einlieferung von Namensaktien in die GS-Verwahrung aufgebaut, sofern die veranlassende Bank bei Erfassung der Einlieferung dies entsprechend vorgibt. Bestände aus empfangenen Wertpapierüberträgen bzw. Börsengeschäftsbelieferungen befinden sich bis zu ihrer Umschreibung (Veranlassung der Eintragung des neuen Aktionärs in das Aktienregister) ebenfalls im FMB. Zur Belieferung von börslichen und außerbörslichen Geschäften kann nur der FMB herangezogen werden. Die Summe des FMB aller CBF-Konten beinhaltet grundsätzlich alle Aktionäre (Aktionärsnummern, Bestand, Datum der Einbuchung in den FMB) einer Gattung, die aus dem Hauptbestand in den FMB übertragen wurden. Der Umschlag des FMB erfolgt nach dem FiFo-Prinzip (First in - First out): Der Bestand mit dem frühesten Buchungsdatum im FMB wird als erster bei Weiterleitung einer Umschreibung an das Aktienregister als zur Austragung vorgesehener Bestand mitgesendet und bei Eingang der Rückbestätigung über die erfolgreiche Verarbeitung im Aktienregister aus dem FMB gelöscht. Zugewiesener Meldebestand (ZMB) Der ZMB bezeichnet den Übergangszustand, bei dem eine Umschreibung (ZMB) bzw. Ersteintragung (ZMB aus Kapitalerhöhung) beim Emittenten bzw. Aktienregisterführer bereits beantragt, aber von diesem noch nicht bestätigt wurde. Hauptbestand (HB) Der Hauptbestand beinhaltet den Teil des Bestandes, bei dem wirtschaftlicher Besitzer und eingetragener Aktionär identisch sind. Dieser Bestand wird durch die CASCADE-RS-seitige Verarbeitung (Rückmeldungsverarbeitung) der Bestätigung einer Umschreibung bzw. Ersteintragung durch den Emittenten resp. Aktienregisterführer oder durch Einlieferung von Namensaktien in die GSVerwahrung gebildet, sofern die veranlassende Bank bei Erfassung der Einlieferung dies entsprechend vorgibt. Inhaber von Namensaktien, die noch nicht als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind, haben zwar aufgrund ihres Depotbestandes das Recht zur Teilnahme an Dividendenausschüttungen und Kapitalmaßnahmen, verfügen aber nicht über Aktionärsrechte wie z. B. Teilnahme an der Hauptversammlung oder Ausübung des Stimmrechts. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7-1 Kundenhandbuch Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die besonderen Anforderungen an die Abwicklung von Wertpapiergeschäften in Namensaktien. Handel Verkäufer Käufer Geschäftsabschluss Bestandsübertrag Lieferinstruktionen (OTC und Börse) Abwicklung Abwicklung Wertpapiergeschäft Zulassung Namensaktien zur GS-Verwahrung Hauptbestand (Verkäufer) Freier Meldebestand Zugewiesener MeldeBestand (Käufer) Hauptbestand (Käufer) Clearstream Banking Frankfurt Ersteintragung Umschreibung Rückmeldung Emittent / Aktienregisterführer Abbildung 7.1 Zulassung von Namensaktien, Handel und Abwicklung Für die Zulassung von Namensaktien zur GS-Verwahrung besteht als wesentlicher Unterschied gegenüber Inhaberaktien die Anforderung zur Führung eines Aktienregisters durch den Emittenten oder einen Aktienregisterführer. Bei der Auftragserteilung und -bearbeitung von Lieferinstruktionen aus außerbörslichen und börslichen Geschäften in Namensaktien ergeben sich gegenüber Inhaberaktien keine Unterschiede in den Prozessen (siehe Kapitel 3. "Abwicklung" auf Seite 3 - 1). Zusätzliche Anforderungen entstehen für den CBF-Kunden als Auftraggeber bzw. Verkäufer wegen der unterschiedlichen Bestandsführung bei Namensaktien und als Empfänger bzw. Käufer wegen der gesetzlichen Pflicht (§ 67 1 AktG) zur Meldung neuer Aktionäre an den Emittenten bzw. Aktienregisterführer. November 2016 7-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services Aufnahme von Namensaktien in die GS-Verwahrung Die Aufnahme von Namensaktien in die Girosammelverwahrung und in CASCADE-RS kann über drei mögliche Wege erfolgen: • Ersteinlieferung: Einlieferung physischer Einzelurkunden als Namensaktien aus der Streifbandverwahrung zur Bestandsschaffung in GS-Verwahrung. Wird das bestehende Aktienregister übernommen, kann die Einlieferung in den Hauptbestand erfolgen. • Umstellung Inhaberaktien in Namensaktien: Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien mit anschließender Umschreibung der Aktien auf die Namen der Aktionäre. Die Namensaktien erhalten eine neue ISIN. • Börsengang eines Unternehmens mit Ausgabe von Namensaktien: Nach Zuteilung und Übertragung der Bestände erfolgt die Meldung der Aktionäre in das Aktienregister per Umschreibung. Eintragungen/Aktionärsdatenänderungen Die Ersteintragung der Aktionäre in das Aktienregister bei Aufnahme von Namensaktien in die GSVerwahrung oder bei Gutschriften von Namensaktien aufgrund von Kapitalmaßnahmen erfolgt über CASCADE-RS. Die zu meldenden Aktionärsdaten umfassen unter anderem Namen, Geburtsdatum (bei juristischen Personen: Gründungsdatum, sofern vorhanden) und Adresse des Inhabers sowie die Stückzahl. CASCADE-RS übermittelt die Aktionärsdaten an das Aktienregister des Emittenten bzw. den Aktienregisterführer und erhält als Rückmeldung die Bestätigung über die erfolgte Eintragung. Änderungen von Aktionärsdaten z. B. Adressänderungen können ebenfalls auf elektronischem Weg durch den CBF-Kunden über CASCADE-RS beauftragt werden. Aktionärsdatenänderungen sind nicht zulässig, wenn sich die Identität des Aktionärs geändert hat (z. B. Änderung von Einzelaktionär auf Aktionärsgemeinschaft, Erblasser auf Erbengemeinschaft etc.). Bestandsüberträge Die Abwicklung außerbörslicher und börslicher Wertpapiergeschäfte in Namensaktien erfolgt ausschließlich im Freien Meldebestand (FMB). Der Auftraggeber eines Wertpapierübertrags (OTC) bzw. der Verkäufer in einem Börsengeschäft muss deshalb zur Erfüllung des Geschäfts ausreichend Bestand vom Hauptbestand (HB) des verkaufenden Aktionärs in den FMB übertragen. Der Bestandsübertrag ist ein Auftrag frei von Zahlung innerhalb desselben CBF-Kontos (Lastschrift-Konto = Gutschrift-Konto). Die Angabe der Kundenreferenz identifiziert den Aktionär eindeutig. Die Verarbeitung kann in allen CASCADE-Settlementzyklen erfolgen (siehe Kapitel "Abwicklung" auf Seite 1 - 8). Der Bestandsübertrag kann im Idealfall sofort nach Geschäftsabschluss erfolgen, muss aber spätestens in dem Settlementzyklus verarbeitet werden, in dem auch das Wertpapiergeschäft reguliert wird. Durch die Regulierung des Wertpapiergeschäfts erfolgt die Umbuchung innerhalb des FMB von der Verkäuferbank an die Käuferbank. Der Empfänger bzw. Käufer wird damit zum wirtschaftlichen Besitzer und kann über die Wertpapiere für weitere Belieferungen verfügen. Da aber im Aktienregister noch der bisherige Aktionär eingetragen ist ohne dass die Käuferbank einen neuen Umschreibungsauftrag übermittelt hat, hat der neue Inhaber gegenüber der Aktiengesellschaft noch keine Aktionärsrechte (Mitgliedschaftsrechte) auf Basis seines erworbenen Bestands. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7-3 Kundenhandbuch Verkäufer („alter“ Aktionär) 1a Käufer Verkäuferbank (CBF-Kunde, Depotführendes Institut) 2 5 3 1b Verkaufsauftrag an depotführendes Institut Kaufauftrag an depotführendes Institut Käuferbank (CBF-Kunde, Depotführendes Institut) Handel Abwicklung Wertpapiergeschäft Erteilung Bestandsübertrag durch Verkäuferbank. Belastung HB des Verkäufers. Hauptbestand (Verkäufer) 4 Umbuchung von HB in FMB des Verkäufers 7 Freier Meldebestand (Verkäufer) 6 Umbuchung von FMB des Verkäufers nach FMB des Käufers Gutschrift FMB für Käufer Freier Meldebestand (Käufer) Clearstream Banking Frankfurt Abbildung 7.2 Belieferung von Liefergeschäften in Namensaktien Im Falle eines Eigengeschäftes des CBF-Kunden ist in obiger Abbildung der Endbegünstigte identisch mit dem Verkäufer/Auftraggeber bzw. dem Käufer/Empfänger. Umschreibungen Das Aktiengesetz (§ 67,4(1) AktG) verpflichtet die Kunden der CBF als mitwirkende Kreditinstitute bei der Übertragung oder Verwahrung von Namensaktien, dem Emittenten bzw. Aktienregisterführer die für die Führung des Aktienregisters erforderlichen Angaben zu übermitteln. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen ermöglicht CBF ihren Kunden in ihrer Rolle als depotführendes Institut des Namensaktien-Inhabers die Veranlassung der Umschreibung von Aktionären im Aktienregister. Dafür verantwortlich ist die Empfängerbank bzw. Käuferbank innerhalb einer Wertpapiertransaktion, die nach dem Erwerb die Namensaktien ausschließlich im FMB hält. Die Empfängerbank bzw. Käuferbank erteilt hierzu über CASCADE-RS einen Umschreibungsauftrag mit den Daten des als neuen Inhaber in das Aktienregister einzutragenden Aktionärs. Bei der Weiterleitung einer Umschreibung an das Aktienregister fügt CASCADE-RS die Daten des oder derjenigen Aktionäre hinzu, die durch den neuen Aktionär und dessen Bestandshöhe überschrieben werden. Die zu überschreibenden Aktionäre sind stets diejenigen, die das älteste Datum der Einbuchung in den FMB aufweisen (FiFo-Prinzip). Mit der zweimal täglich erfolgenden Zuweisung der von den Banken übermittelten Umschreibungen erfolgt die Umbuchung vom FMB des Empfängers bzw. Käufers in den Zugewiesenen Meldebestand (ZMB). Alle zugewiesenen Aufträge werden in der abendlichen Weiterleitung an den Emittenten bzw. Aktienregisterführer mit den Daten des zur Austragung vorgesehenen Altaktionärs versehen und übermittelt. November 2016 7-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services Nach Verarbeitung der positiven Rückmeldung des Emittenten bzw. Aktienregisterführers in CASCADERS (in der Regel am Morgen des Folgetages) nimmt CBF die Umbuchung vom ZMB des Empfängers bzw. Käufers in dessen Hauptbestand (HB) vor. Durch die Eintragung des Namensaktien-Inhabers in das Aktienregister verfügt dieser nun über alle Rechte eines Aktionärs. Negative Rückmeldungen zu einer Umschreibung können sich aufgrund eines fehlerhaften Umschreibungsauftrags oder einer Ablehnung durch den Emittenten (insbesondere bei vinkulierten Namensaktien) ergeben. Im Falle einer negativen Rückmeldung durch den Emittenten bzw. Aktienregisterführer nimmt CBF eine Rückbuchung vom ZMB des Empfängers bzw. Käufers in den FMB vor. Wird der Inhaber von Namensaktien nicht in das Aktienregister eingetragen, so ist gemäß § 67, 4(5) AktG das depotführende Institut auf Verlangen des Emittenten verpflichtet, sich an dessen Stelle gesondert in das Aktienregister eintragen zu lassen. Für Bestände, die nach Abschluss der Tagesendverarbeitung noch nicht umgeschrieben sind und deshalb weiterhin im FMB stehen, bietet CBF den Emittenten zwei Services der automatischen Umschreibung an: • Teilnahme am Service “Automatische Umschreibung auf Legitimationsaktionär gemäß § 67, 4(5) AktG” (ALU). Das depotführende Institut wird als Legitimationsaktionär in das Aktienregister eingetragen. • Teilnahme am Service “Automatische Umschreibung auf Interimsbestand” (AU). Dabei informiert CBF das Aktienregister nur über interimistische Bestände. Der Name des depotführenden Instituts wird zu Informationszwecken mitgeliefert. Details zu den beiden Services sind in der Produktinformation für Banken und Emittenten von Namensaktien - Dualer Service “Automatische Umschreibung beschrieben. Käufer (neuer Inhaber der Namensaktien) Käuferbank / Empfängerbank (CBF-Kunde, Depotführendes Institut) 2 Auftrag: Umschreibung auf Namen des neuen Inhabers 1 Gutschrift FMB nach Regulierung Wertpapier-geschäft 8 Anzeige Rückmeldung 3 Freier Meldebestand (Käufer) Ermittlung zu überschreibender Aktionär 5 Zugewiesener Meldebestand (Käufer) Verarbeitung Rückmeldung 7a Auftrag durchgeführt Hauptbestand (Käufer) 4 Weiterleitung Umschreibung mit Daten des zu überschreibenden Aktionärs und dem neuen Inhaber 7a Auftrag abgelehnt Freier Meldebestand (Käufer) Clearstream Banking Frankfurt 6 Rückmeldung: Auftrag durchgeführt oder Auftrag abgelehnt Aktienregister Emittent / Aktienregisterführer Abbildung 7.3 Umschreibung des Aktionärs im Aktienregister Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7-5 Kundenhandbuch Depotüberträge Der Wechsel der Depotbank eines Aktionärs wird in CASCADE-RS mittels eines Depotübertrages aus dem Hauptbestand der abgebenden in den Hauptbestand der aufnehmenden Depotbank ohne Eigentumswechsel abgebildet. Das Aktienregister erhält eine Information, aus der die neue bestandsführende Depotbank hervorgeht. Depotüberträge z. B. aufgrund von Änderung der Kundenreferenz erfolgen in CASCADE-RS innerhalb des CBF-Kontos der Bank ohne Information an das Aktienregister. Hier sind Lastschrift- und Gutschrift-Bank identisch; die Identität des Aktionärs bleibt ebenfalls dieselbe. November 2016 7-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services 7.2 Abwicklung von TEFRA D Wertpapieren Gemäß den TEFRA D Rules (sie beziehen sich auf den “Tax Equity and Fiscal Responsibility Act of 1982” bezüglich Auslandsverkäufe von US-Wertpapieren) darf ein TEFRA D Wertpapier in den ersten 40 Kalendertagen ab Emissionsbeginn von keinem US-Bürger sowie von keiner Person, die länger als 183 Tage in den USA lebt, gekauft werden. Dies ist von der depotführenden Bank zu prüfen und an CBF zu melden. CBF bietet ihren Kunden ein striktes und ein flexibles Verfahren zur technischen Abbildung und Überwachung der Einhaltung der Gesetzesregelungen an. Wegen der steuerrechtlichen Implikationen der TEFRA D Regelungen und der Wahl eines bestimmten Verfahrens wird der Kunde gebeten, seinen steuerrechtlichen Berater zu konsultieren, da diese Beratung nicht Bestandteil des Service der CBF ist. Das nachfolgende Schaubild gibt einen Überblick über die beiden durch CBF angebotenen Verfahren mit einer Erläuterung in den nachfolgenden Abschnitten. Emission von TEFRA D Wertpapieren Emission Überwachung OTC- und Börsentransaktionen innerhalb der 40 Tage Frist ab Emissionsbeginn Anwendung striktes Verfahren Sofortige Sperre von Gutschriften in TEFRA D Wertpapieren auf Unterkonto Laufende Freigabe gesperrter TEFRA D Bestände Einreichung vorläufige und endgültige Urkunde Anwendung flexibles Verfahren Abwicklung nach Ende der 40 Tage Frist ohne weiterer Überwachung und ohne Sperre Freigabefrist 3 Geschäftstage nach Ende der 40 Tage Frist Freigaben nur noch mit Zustimmung des emissionsbegleitenden Instituts Bestätigung endgültige Urkunde Sperre des TEFRA D Gesamtbestands erst am Fristende Freigabe nach Fristende oder vorab mit zukünftiger Valuta Freigaben nur noch mit Zustimmung des emissionsbegleitenden Instituts Abbildung 7.4 Handhabung von TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40 Tage Frist Striktes Verfahren Sofern keine anders lautende Instruktion des Kunden vorliegt, wendet CBF das strikte Verfahren an. Gutschriften von TEFRA D Wertpapieren Kommt es innerhalb der 40 Tage Frist aufgrund der Abwicklung einer OTC-Transaktion oder eines Börsengeschäfts zu einer Gutschrift von TEFRA D Wertpapieren zugunsten eines Kontos bei der CBF, so nimmt CBF automatisch eine Umbuchung der Wertpapiere auf ein dem Empfängerkonto zugeordneten Sperrdepot vor. Hierzu richtet CBF zu jedem Hauptkonto seiner Kunden automatisch ein Sperrdepot (Unterkonto 671) ein. Die Umbuchung wird den betroffenen Kunden per separaten Report mitgeteilt. Freigabe und Lieferung von TEFRA D Wertpapieren innerhalb der 40 Tage Frist Über die Online-Funktionalitäten von CASCADE sowie über SWIFT, MQSeries oder File Transfer via MT542 können die Kunden die Bestände, die keiner Person im Sinne der TEFRA D Rules zugeordnet sind, freigeben. Durch diese Freigabe erfolgt eine Umbuchung vom Sperrdepot auf das angegebene Abwicklungskonto, das in der Regel mit dem Hauptkonto des Kunden identisch ist. Die Freigabe dokumentiert die Bestätigung, dass niemand des zuvor genannten Personenkreises an dem Bestand in dieser TEFRA D Wertpapiergattung partizipiert. Sollte ein Teil des gesperrten Bestandes zu Gunsten einer nicht berechtigten Person gebucht sein, so verbleibt dieser Teilbestand auf dem Sperrdepot. Die Verpflichtung der ordnungsgemäßen Freigabe liegt beim bestandsführenden CBF-Kunden. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7-7 Kundenhandbuch Freigabe und Lieferung von TEFRA D Wertpapieren nach der 40 Tage Frist CBF ist verpflichtet, die auf dem Sperrdepot gebuchten Bestände am Ende der TEFRA D Laufzeit dem emissionsbegleitenden Institut zu melden. Die Freigabe von gesperrten TEFRA D Wertpapierbeständen kann durch den Kunden bis drei Geschäftstage nach Ende der 40 Tage Frist erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Freigabe seitens des bestandsführenden Kunden nur noch nach Zustimmung des emissionsbegleitenden Instituts erfolgen. In diesem Fall kann der Kundenbestand auf dem Sperrdepot nur noch an das Sonderdepot des emissionsbegleitenden Instituts (Unterkonto 670) übertragen werden. Das emissionsbegleitende Institut nimmt nach Zustimmung des Emittenten den Umtausch in den freigegebenen Bestand vor und überträgt den Anteil auf das Hauptkonto des betreffenden Kunden. Besonderheiten bei der Emission von TEFRA D Wertpapieren Emissionen in TEFRA D Wertpapieren werden in Form von Bis-zu-Rahmenurkunden begeben. Bei Auflegen einer Neuemission muss der Emittent gleichzeitig die vorläufige und die endgültige Rahmenurkunde einreichen. Die vorläufige Rahmenurkunde bezieht sich auf das Wertpapier innerhalb der 40-tägigen TEFRA D Frist und die permanente Rahmenurkunde auf das Wertpapier nach Ablauf der Frist. Flexibles Verfahren Bei dem flexiblen Verfahren erfolgt innerhalb der 40 Tage Frist für unter TEFRA D fallende Wertpapiere zunächst keine Sperre durch Umbuchung auf das Unterkonto 671. Am Ende dieser Frist wird der dann verfügbare Gesamtbestand auf das Unterkonto gebucht und damit gesperrt. Danach ist eine Freigabe noch weitere drei Bankarbeitstage über die Online-Funktionalität von CASCADE sowie über SWIFT, MQSeries oder File Transfer via MT542 möglich. Die Freigabe-Instruktionen können auch vor der automatischen Sperre mit zukünftiger Valuta erfasst werden. Hierfür versendet CBF in Listenform bestandsbezogene Vorabinformationen zu TEFRA D Gattungen, für die die 40 Tage Frist ab Begebung läuft und zwar am 20., am 30. und vom 36. bis 39. Tag der Frist. November 2016 7-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services 7.3 Global Securities Financing Services Die CBF bietet über ihre CASCADE- und Creation-Plattformen verschiedene Services zur Vermittlung und Verwaltung von Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) und zur Sicherheitenverwaltung für in GSund WR-verwahrte Wertpapiere an. Wertpapierdarlehen Automated Securities Lending Programme (ASL) Bei diesem Service vermittelt CBF auf der CASCADE Plattform automatisch Wertpapierdarlehen zugunsten des Verkäufers von Wertpapieren, falls am Erfüllungstag eine Wertpapiertransaktion mangels Bestand nicht reguliert werden kann. CBF-Kunden können als Darlehensnehmer (Entleiher) und/oder Darlehensgeber (Verleiher) auftreten. Ein über ein Omnibuskonto operierender Kunde muss als Entleiher sicherstellen, dass Bestände und Settlementinstruktionen bzgl. der für die automatische Leihe relevanten Gattungen (Eigenbestand oder autorisierter Kundenbestand) auf ein weiteres Hauptkonto separiert werden. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, so besteht die Möglichkeit der Teilnahme an der gelegentlichen Entleihe und Verleihe von Wertpapieren (siehe Kapitel "Strategic Securities Lending Programme (SSL)" auf Seite 7 - 11). Nachfolgendes Schaubild zeigt den Ablauf eines automatischen Wertpapierdarlehens beginnend am Erfüllungstag S. S-1 STDVerarbeitung S+1 S 1. SDSVerarbeitung 2. SDSVerarbeitung STDVerarbeitung 1. SDSVerarbeitung 1. Rückgabeversuch Abgewiesene Geschäfte mangels Bestand Buchung Ermittlung Leihebedarf 2. SDSVerarbeitung Ermittlung von Teil- bzw. vollständigen Rückgaben Leihe Buchung Leihe Buchung Sicherheiten Pool an verleihbaren Wertpapieren Pool an verleihbaren Wertpapieren Einzug von Sicherheiten Wertpapiere Clearstream Banking Frankfurt Buchung Sicherheiten Freigabe, Tausch von Sicherheiten Wertpapiere Xemac Xemac Sicherheitenkonto des CBF-Kunden Sicherheitenkonto des CBF-Kunden Wertpapiere, Wertpapiere, Geld (EUR) Geld (EUR) Abbildung 7.5 Automatisches Wertpapierdarlehen zur GS-Verwahrung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7-9 Kundenhandbuch Nach dem Ende der ersten Tagesverarbeitung (SDS1) ermittelt CBF die Wertpapiertransaktionen, die des Services des automatischen Wertpapierdarlehens bedürfen. Folgende Kriterien muss ein Wertpapiergeschäft hierzu erfüllen: • OTC- oder Börsengeschäft (Non-CCP) mit Abwicklung gegen Zahlung • Geschäft wurde von der Regulierung mangels Bestand abgewiesen. • Geschäft ist im Status “matched” und ist nicht mit einer Settlement-Sperre versehen. • Berücksichtigung kundenindividueller Parameter wie z. B. automatisches Darlehen nur für Wertpapiergeschäfte in Aktien, Renten, DAX-Werte etc. Soweit die zur Erfüllung des Geschäfts benötigten Wertpapiere in dem Wertpapier-Pool vorhanden sind, der der CBF zur Verfügung steht, prüft CBF im nächsten Schritt die ausreichende Hinterlegung von Sicherheiten durch den entleihenden Kunden. Die Sicherheiten können über Xemac® (nur Wertpapiere) oder über ein von CBF treuhänderisch verwaltetes Sicherheitenkonto des Verkäufers (Wertpapiere und Geld in EUR) gestellt werden. Bei ausreichenden Sicherheiten erfolgen dann in der zweiten Tagesverarbeitung (SDS2 /Cont) die entsprechenden Buchungen: • Einzug der gestellten Sicherheiten • Gutschrift der entliehenen Wertpapiere auf dem Depotkonto des Verkäufers • Regulierung des zuvor wegen mangelnder Deckung abgewiesenen Wertpapiergeschäfts durch den nun verfügbaren Depotbestand auf Basis des Wertpapier-Darlehensgeschäftes In der darauffolgenden Nachtverarbeitung (STD) versucht CBF erstmalig das Darlehensgeschäft durch Rückgabe, nach Art und Güte der vom Kunden entliehenen Wertpapiere zu schließen. Hierzu stellt CBF einen Auftrag in CASCADE ein, der das Depotkonto des Kunden mit entsprechenden Wertpapieren belastet. Die Verarbeitung dieses Auftrags erfolgt gegenüber den anderen in STD abzuwickelnden Wertpapiergeschäften des Kunden nachrangig mit niedrigerer Priorität. Bei Ablehnung des Auftrags erfolgt nach Ende der ersten Tagesverarbeitung (SDS1) im Rahmen der Neuberechnung des Darlehensbedarfs und der Neubewertung gestellter Sicherheiten die Überprüfung auf Teilrückgabe oder vollständiger Rückgabe der den entliehenen Beständen entsprechenden Wertpapiere. Der Kunde hat die Möglichkeit, Sicherheiten auszutauschen. Alle aus der Neuberechnung des Darlehens resultierenden Buchungen werden in der zweiten Tagesverarbeitung (CONT SDS2) abgewickelt. Zahlungen auf Kapitaldienste für entliehene Wertpapiere stehen dem Darlehensgeber zu. CBF nimmt auf Anforderung des Darlehensgebers entsprechende Kompensationen vor durch Belastung des Darlehensnehmers in Höhe des ausgeschütteten Geldbetrags und Gutschrift für den Darlehensgeber. Die Behandlung offener Leihegeschäfte bei Kapitalveränderungsmaßnahmen ist abhängig von der Vorgangsart. Beispiele hierzu: • Bei Kapitalerhöhungen durch Einrichten von Bezugsrechten muss der Darlehensnehmer spätestens am dritten Tag des Bezugsrechtshandels die Rechte der CBF zur Verfügung stellen. CBF schreibt die Bezugsrechte dann dem Darlehensgeber gut. • Erhält der Darlehensnehmer Gratisaktien, so sind diese zusammen mit den entliehenen Wertpapieren am Ende des Leihegeschäftes zurückzuführen. • Bei Angeboten, wie z. B. Übernahme- oder Abfindungsangeboten, behält sich CBF das Recht vor, offene Leihegeschäfte außerordentlich zu kündigen. Weitere Details zur Wertpapierleihe sind in den Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen der Clearstream Banking AG, Frankfurt in ihrer jeweils gültigen Fassung auf der Clearstream Website www.clearstream.com beschrieben. November 2016 7 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services Strategic Securities Lending Programme (SSL) Bei diesem Service können CBF-Kunden als gelegentlicher Darlehensnehmer (Entleiher) und bzw. oder als Darlehensgeber (Verleiher) auftreten. Die Anforderung der depotseitigen Trennung von Kundenund Eigenbeständen besteht bei diesem Service nicht. Strategische Leihen werden Fall für Fall per Anfrage an CBF vom Entleiher initiiert. CBF vermittelt Leihen auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Verleiher. Voraussetzung zur Eröffnung von Leihen bildet die ausreichende Besicherung durch den Entleiher. Die Behandlung von Kapitaldienstleistungen ist analog zum Automated Securities Lending Programme. KAGplus Dieser Service richtet sich primär an Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen), die durch das Verleihen ihrer Wertpapierbestände die Erträge ihrer Investoren steigern möchten. Da CBF von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als “organisiertes System” im Sinne des § 202 Kapitalanlagegesetzbuch zertifiziert ist, entfallen für KVGen bei Nutzung der CBF-Services verschiedene vom KAGB vorgegebene Beschränkungen: • Die Volumenbegrenzung auf 10 % des Wertes des Sondervermögens pro Kontrahent entfällt. • Die gesonderte Bereitstellung von Sicherheiten für jedes Sondervermögen entfällt. Sicherheiten können auf der Ebene des Darlehensnehmers und anteilsmäßig nach Darlehensgeber zusammengefasst werden (Pooling). • Von den in § 200 genannten Einschränkungen bzgl. der Besicherung kann ebenfalls abgewichen werden, so dass CBF-eigene Zulässigkeitskriterien gelten. CBF nimmt je nach Bedarf der KVG folgende Rollen in einem Wertpapierdarlehen (Wertpapierleihe) ein: • Bilaterale Struktur Die CBF übernimmt in dieser nachfolgend dargestellten Struktur eine aktive Rolle durch Vermittlung von Darlehensnehmern (Entleihern) für das Gesamtportfolio oder Teile des KVGSondervermögens. Die KVG bzw. deren Verwahrstelle treten als automatischer oder gelegentlicher Darlehensgeber (Verleiher) auf. CBF stellt die Marktgerechtigkeit der Darlehensentgelte sicher. KVG / Verwahrstelle CBF Markt Abbildung 7.6 Bilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen • Trilaterale Struktur In dieser Struktur nimmt CBF eine passive Rolle ein. Die KVG bzw. deren Verwahrstelle schließt ohne Vermittlung der CBF einen Leihevertrag mit dem Darlehensnehmer ab. CBF erhält entsprechende Handelsbestätigungen und übernimmt die vollständige Abwicklung des Geschäfts einschließlich Matching, Marktgerechtigkeitsprüfung, Bewertung und Besicherung. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7 - 11 Kundenhandbuch KVG / Verwahrstelle Darlehensnehmer CBF Abbildung 7.7 Trilaterale Struktur eines Wertpapierdarlehens mit KVGen Der Service umfasst ein tägliches, umfangreiches Reporting über Positionen an die KVG bzw. deren Verwahrstelle bestehend aus Handels- und Buchungsbestätigungen, Report sowie der verpfändeten Sicherheiten. Vertragsbasis zwischen CBF und KVG ist eine Zusatzvereinbarung. Vertragsbasis zwischen CBF und Darlehensnehmer ist die Teilnahme als gelegentlicher Darlehensnehmer. Wertpapierdarlehen über die Creation-Plattform Die CBF-Kunden können für ihre auf der Creation-Plattform geführten 6er-Konten die von CBL im Auftrag der CBF angebotenen Services Automatische Wertpapierleihe (ASL, ASLplus) nutzen. Detaillierte Informationen zu diesem Services sind im CBL Customer Handbook sowie auf der Clearstream Website www.clearstream.com unter Products and Services / Global Securities Financing beschrieben. Aufgrund des unterschiedlichen Rechtsrahmens in Deutschland und Luxemburg sind für CBF-Kunden folgende Besonderheiten zu beachten: KAGplus und SSL können ebenfalls auf der Creation-Plattform genutzt werden, so dass auch nicht CASCADE-fähige, in Euro sowie in zugelassenen Währungen (AUD, CAD, CHF, DKK, GBP, JPY, KRW, NOK, SEK, USD) notierte bzw. denominierte, internationale Wertpapiere im Programm zugelassen sind. Mit dieser Internationalisierung werden Buchungen über 6er-Konten generiert und somit deutsches Recht garantiert. Zur Absicherung etwaiger Wechselkursschwankungen werden Darlehen in einer der genannten Währungen mit einem Besicherungsaufschlag versehen, der basierend auf Marktkriterien flexibel gehandhabt wird und somit einer ständigen Änderung unterliegt. Am Abwicklungs- bzw. Valutatag ist CBF vom Verleiher (Eröffnung) bzw. Entleiher (Rückführung) auf dem relevanten 6er-Konto zu beliefern, so dass CBF dann die entsprechende Transaktion auf der Creation-Plattform über die entsprechenden Zwischenkonten buchen kann. Bereits bestehende 6erKonten können hierfür ebenfalls genutzt werden. Die Durchführung der Leihetransaktionen wird von CBF mit den Instruktionstypen 4F und 5F gewährleistet. Hierbei bucht CBF immer über ein Zwischenkonto, wobei für Eröffnungen und Rückführungen unterschiedliche Konten benutzt werden. Ein fehlgeschlagenes Settlement wird nicht vorgetragen und führt spätestens am Tagesende zur Stornierung bzw. Rückabwicklung. Die von CBF dazwischen geschalteten technischen Konten sind 69988 für Eröffnungen und 69989 für Schließungen bzw. Kündigungen von Leihegeschäften. Kapitaldienste für auf der Creation-Plattform abgewickelte Leihegeschäfte werden analog zu der auf der CASCADE-Plattform behandelt, d. h. die geldliche Kompensation wird über RTGS-Konten auf der T2-Plattform dargestellt. Hierbei gilt es zu beachten, dass für US-Gattungen aufgrund spezieller Reportinganforderungen gegenüber US-Steuerbehörden von CBF unabhängig der “Settlement Location” keine Kompensationen November 2016 7 - 12 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services bzw. Zahlungen durchgeführt werden. Etwaige Kompensationen sind somit von den Kontrahenten ohne Einschaltung der CBF durchzuführen. Collateral Management Services (Xemac®, CmaX) Mit dem System Xemac® bietet CBF ihren Kunden Services zur Verwaltung von Wertpapiersicherheiten an. Dadurch haben CBF-Kunden die Möglichkeit, ihre auf den CASCADE- und Creation-Konten gehaltenen Wertpapierbestände in einem Sicherheitenpool zu bündeln. Geeignete Sicherheiten aus diesem Pool werden den eingestellten Forderungen zugeordnet. Collateral-Management-Dienstleistungen für das Segment GC Pooling: • GC Pooling® ist ein geldbezogener, allgemeiner Collateral-Markt von Eurex Repo® und bietet die einzigartige Kombination eines gesicherten Geldmarkthandels mit der Effizienz und Sicherheit der zentralen Gegenpartei von Eurex Clearing AG. Selbst extrem umfangreiche Tickets und Deals können ganz einfach und reibungslos gehandelt werden. Anschließend werden die Transaktionen automatisch, ohne Probleme bezüglich der Kredit- oder Sicherheitsallokation durchgeführt. Der große Vorteil von GC Pooling® besteht darin, dass erhaltene Sicherheiten für weitere Geldmarkttransaktionen und die Refinanzierung innerhalb des Netzwerks der Offenmarktgeschäfte der EZB wiederverwendet werden können. Über Xemac® können Transaktionen in folgenden Bereichen besichert werden: • Kreditfazilitäten bei der Deutsche Bundesbank • Offenmarktgeschäfte der Europäische Zentralbank • Besicherung von Deutsche Bundesbank Eigengeschäften • Handel von Repo-Transaktionen über die Eurex Repo Plattform im Rahmen des GC Pooling in EUR und USD • Unterstützung der Handelsaktivitäten über diverse börsliche und außerbörsliche Handelsplattformen, z. B. der Terminbörse Eurex Deutschland durch effiziente Bestellung und Verwaltung von Sicherheiten auf der Grundlage des Risk-Based-Margining der Eurex Clearing AG als Clearinghaus und CCP • Wertpapierleihegeschäfte im Rahmen der verschiedenen von CBF angebotenen Programme anhand der Kriterien EGCP und EGCPX • Kreditlinien bei Clearstream Banking Frankfurt und Luxembourg • Bilaterale Bereitstellung von Sicherheiten zwischen Xemac®-Teilnehmern für die Belieferung von OTC-Geschäften Über CmaX können Transaktionen in folgenden Bereichen besichert werden: • Wertpapierleihegeschäfte im Rahmen von SSL und KAGplus anhand ASLplus Kriterien über 6er-Konten nach deutschem Recht Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7 - 13 Kundenhandbuch CASCADE Hauptkonto 000 Einlieferungen CBF-Kunde A Eurex Auslieferungen Xemac CBF-Kunde B Equity CCP Zentraler Sicherheitenpool Unterkonto 550 Clearstream Banking Frankfurt Deutsche Bundesbank Wertpapierleiheprogramme der CBF Fixed Income CCP Repo-Transaktionen (GC Pooling) Abbildung 7.8 Zentraler Sicherheitenpool durch Xemac® Für die Kunden der Xemac®-Services gelten die Sonderbedingungen der CBF für die Sicherheitenverwaltung (SB Xemac®). CBF richtet ihren Kunden in CASCADE das Unterkonto /550 ein, auf dem die als Sicherheiten zur Verfügung stehenden Wertpapiere zusammengeführt und dann über das System Xemac® zur Besicherung von Forderungen herangezogen werden. Sofern auf Creation gehaltene Wertpapiere zur Sicherheitenstellung genutzt werden sollen, sind zur Einrichtung der erforderlichen Creation-Konten (Reservierungskonto, Segregierungskonto) die entsprechenden Formulare bei der CBL einzureichen. Xemac® steht den Kunden zwischen 07:00 Uhr und 17:45 Uhr online zur Verfügung und bietet folgende Kernfunktionalitäten: • Vertragsabschlüsse: Auf bestimmten Vertragsdefinitionen basierend werden in Xemac® online Verträge zwischen Teilnehmern (z. B. Deutsche Bundesbank und CBF-Kunde) abgeschlossen. • Ein- und Ausbuchungen: Die Ein- und Ausbuchung zwischen dem CASCADE-Hauptkonto und dem Unterkonto /550 nehmen CBF-Kunden online über Xemac® oder elektronisch über File Transfer/MQSeries/SWIFT vor. Die Ein- und Ausbuchungen werden in der RealtimeVerarbeitung (RTS Cont) von CASCADE reguliert. Die Ein- und Ausbuchung zwischen dem Ursprungskonto und dem Reservierungskonto in Creation werden online über Xemac® oder über SWIFT vorgenommen. Die Regulierung erfolgt in Creation. Zusätzlich lassen sich Ein- und Ausbuchungen in Creation durch die Auto-Allokationsmechanismen von CmaX automatisieren. • Exposure Requests: Kunden können online via Xemac® oder alternativ über SWIFT Sicherheitenbeträge vorgeben, die automatisch durch die Allokation von Sicherheiten in der vorgegebenen Qualität vom Ursprungskonto auf das Reservierungskonto übertragen werden. November 2016 7 - 14 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services • Verwaltung von Forderungsbeträgen: Kunden können online via Xemac® oder alternativ über SWIFT-Nachrichtentypen die Höhe der Forderungsbeträge anpassen. • Kundenreferenzen: Durch die Einrichtung von Kundenreferenzen lassen sich in Xemac® mehrere Sicherheitenpools bilden und getrennt verwalten. • Allokation: Bei Allokationen, die manuell vorgenommen werden können, in der Regel aber systemseitig veranlasst werden, nimmt Xemac® die Zuordnung von Sicherheiten zu Forderungen vor. Hierbei stellt das System die Einhaltung der Zulässigkeits- und Bewertungskriterien gemäß der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Vertragsdefinition sicher. • Substitution: Substitutionen werden online in Xemac® veranlasst oder erfolgen unter bestimmten Bedingungen automatisiert. Nach Freigabe stehen die entsprechenden Wertpapiere zur Rückübertragung oder anderweitigen Verwendung in Xemac® zur Verfügung. • Reports: Xemac® stellt auf täglicher Basis ein umfangreiches Reporting zur Verfügung. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, individuell nach Bedarf Reports zu generieren. Die Reports können zur weiteren Verarbeitung gespeichert werden. • Kapitaldienste: Kapitalerträge werden dem berechtigten Empfänger automatisch gutgeschrieben. Wertpapiere, die nicht mehr zulässig sind (z. B. wegen Endfälligkeit), werden automatisch substituiert. Zur Behandlung von Kapitaldiensten bei untersicherten Forderungen siehe Kapitel "Abrechnung und Abrechnungsinformationen" auf Seite 6 - 6. Der Triparty Repo Service kann für 6er-Konten nur als Cash Taker (Verkäufer) genutzt werden. Für die Rolle als Cash Provider (Käufer) ist ein zusätzliches CBL-Konto erforderlich. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7 - 15 Kundenhandbuch 7.4 Selbstbesicherung Der durch die CBF und Deutsche Bundesbank angebotene Selbstbesicherungs-Service ermöglicht den Kunden, zusätzliche Geldliquidität für die Wertpapierabwicklung in der CBF-Nachtverarbeitung (STD und RT-STD) sowie der Tagverarbeitung (während CONT-SDS1) durch den Abschluss von Refinanzierungsgeschäften mit der Deutsche Bundesbank zu generieren. Als wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme an dem Service muss der Kunde über ein Konto bei der Deutsche Bundesbank mit Zugang zu den Spitzenrefinanzierungsfazilitäten verfügen oder eine Verbindung zu einer Korrespondenzbank unterhalten, die diese Voraussetzungen erfüllt. Technisch erfolgt bei diesem Service die automatische Generierung von Gegenaufträgen zu den von den Kunden markierten Kaufinstruktionen mit der Deutsche Bundesbank als Kontrahent. Da in der Nachtverarbeitung die Gegenwerte aus Käufen und Verkäufen gegeneinander aufgerechnet werden (Netting), reduziert sich dadurch der zu reservierende Liquiditätsbedarf. Es sind folgende Wertpapiere aus der Liste der EZB pfandfähigen Wertpapiere zur Selbstbesicherung zugelassen: • Staatsanleihen (inklusive Neuemissionen des Bundes) • Pfandbriefe • Von supranationalen Institutionen begebene Papiere Das nachfolgende Schaubild stellt den Prozess der Selbstbesicherung (SB) dar. S-1 18:00 S 01:30 19:00 06:00 07:00 15:30 Prüfung u. Berechnung des Besicherungswerts Deutsche Bundesbank Sonderprozess offene Rückführungstransaktion Bestätigte Besicherungswerte Übermittlung Infos zum Auftrag Prozess der Selbstbesicherung (SB) Generierung Rückführungstransaktion Generierung SBEröffnungstransaktion Löschen offene Rückführungstransaktion Löschen nicht regulierte SB-Eröffnungstransaktion … … oder optional Vortrag in CONT SDS1 SB-Eröffnungstransaktion ist reguliert Auftrag für SB markiert RvP-Instruktion des Kunden zu OTC oder FI-CCP STD Nachtverarbeitung RT-STD CONT SDS1 … Tagesverarbeitung RTS CBF Vortrag offene Rückführungstransaktion Abbildung 7.1 Prozess der Selbstbesicherung in der Nachtverarbeitung November 2016 7 - 16 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services Generierung und Abwicklung von SB-Eröffnungstransaktionen Die Kunden der CBF nutzen den SB-Service für die folgende Nachtverarbeitung durch Markierung einer OTC-Kaufinstruktion oder Kaufinstruktion des Fixed Income CCP (RvP - Receipt versus Payment) bis 18:00 Uhr. Die CBF leitet die notwendigen Informationen aus der markierten Instruktion an die Deutsche Bundesbank zur Prüfung und Berechnung des Besicherungswertes weiter. Der übliche Reservierungsprozess zur Bereitstellung von Liquidität für die CBF-Nachtverarbeitung bleibt unverändert (siehe hierzu Kapitel "Nachtverarbeitung" auf Seite 4 - 3). Nach Bestätigung des Besicherungswertes durch die Deutsche Bundesbank generiert CBF automatisch auf Basis der markierten und gematchten Kaufinstruktion eine Gegeninstruktion (DvP Delivery versus Payment) als SB-Eröffnungstransaktion. Der Nominalwert und die Wertpapiergattung entsprechen den Angaben aus der markierten Kaufinstruktion. Die Deutsche Bundesbank als Kontrahent in der SB-Eröffnungstransaktion erhält die Wertpapiere auf einem speziellen CBF-Konto gutgeschrieben. Der Gegenwert entspricht dem errechneten Besicherungswert der Wertpapiere und wird dem Kunden gutgeschrieben. Durch die SB-Eröffnungstransaktion werden die Wertpapiere an die Deutsche Bundesbank verpfändet und dem Kunden der Gegenwert der als Sicherheit dienenden Wertpapiere abzüglich einem Sicherheitsabschlag in Form eines Innertageskredits für die Nachtverarbeitung zur Verfügung gestellt. Die SB-Eröffnungstransaktion wird in STD und RT-STD reguliert. Die Regulierung der SBEröffnungstransaktion ist nicht notwendigerweise von der Regulierung der markierten Kaufinstruktion abhängig. Wird eine SB-Eröffnungstransaktion in der CBF-Nachtverarbeitung nicht reguliert, so erfolgt automatisch deren Löschung am Ende der Nachtverarbeitung. Optional kann eine offene bzw. nicht genutzte SB-Eröffnungstransaktion in die CONT SDS1-Verarbeitung übergeleitet werden. Erfolgt auch hier keine Regulierung, so wird die SB-Eröffnungstransaktion nach CONT SDS1 gelöscht. Generierung von Rückführungstransaktionen Für eine regulierte SB-Eröffnungstransaktion wird noch in der Nachtverarbeitung automatisch eine Rückführungstransaktion (RvP) generiert bestehend aus der Lieferinstruktion und dem Matchauftrag zur Rückführung der Wertpapiere von der Deutsche Bundesbank auf das CASCADE-Konto des Kunden gegen Zahlung zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann dabei wählen, ob die Rückführungstransaktion mit oder ohne Settlementsperre in CASCADE eingestellt wird. Im Falle einer freigegebenen Rückführungstransaktion und noch ausreichender Liquidität am Ende der Nachtverarbeitung erfolgt die Regulierung der Rückführungstransaktion in RT-STD/Cont und damit die Schließung des Refinanzierungsgeschäfts. Wird die Rückführungstransaktion nicht in der Nachtverarbeitung reguliert, so erfolgt automatisch deren Umstellung auf Settlement-Flag RTS "Y" und Vortrag in die anschließende RTS/Cont-Verarbeitung. Sonderprozess bei der Deutsche Bundesbank Für Rückführungstransaktionen, die bis 15:30 Uhr nicht reguliert werden, erfolgt eine automatische Löschung in CASCADE und die Überführung in den entgeltpflichtigen Sonderprozess der Deutsche Bundesbank (Standardverfahren für Dispositionsdepots). Dieser Sonderprozess ist erforderlich, damit die Deutsche Bundesbank einen verzinslichen Übernachtkredit (Ständige Faszilität des Eurosystems) gewähren kann, wenn dem Kunden die Liquidität bis zum Tagesende (18:00 Uhr) für eine Rückführung nicht zur Verfügung stehen sollte. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7 - 17 Kundenhandbuch 7.5 Fremdtresorverwahrung CBF bietet ihren Kunden die Fremdtresorverwahrung durch eine vollständige systemunterstützte Verwahrung und Verwaltung im Bereich von Streifbandbeständen und Sonderbeständen an. Die Verwahrung umfasst • Die Streifbandverwahrung für die Bankkunden (Endkunden), • Alle Arten von Konsignationsbeständen (Vorratslager, Blanketten, etc.) und • Wertgegenstände nach individueller Vereinbarung. Die Verwaltungsservices der CBF für ihre Kunden beinhalten • Ein- und Auslieferungen • Bestandsumlegungen in andere Kundenreferenzen innerhalb eines Fremdtresorbestandes (FTB) und zu anderen Fremdtresorkunden • Kuponinkasso • Dotationskontenführung • Umtausch und Ausbuchung von Urkunden • Umschreibung von Namenstiteln • Börsengeschäftsbelieferungen • Durchlieferung von WR-Titeln • Nummernbuchführung • Berichtswesen • Sonderdienstleistungen (Abwicklungsstelle für Kuponinkasso bei Eigen- und Fremdemissionen, Bogenerneuerungen, Urkundenumtäusche) November 2016 7 - 18 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 7. Special Services Das nachfolgende Schaubild stellt exemplarisch den Prozessablauf für Ein- und Auslieferungen im Rahmen der Fremdtresorverwaltung (FTV) dar. Einliefrung Endkunde Bank CBF FTVService 2 4 Bank CBF FTVService Urkunden- 1 Lieferung CBFTresorsystem 7 5 3 BankSystem 8 6 Endkunde Auslieferung Filiale A Bank Bank Bank Filiale A CBF FTVService Filiale A 2 4 6 Urkunde 1 CBFTresorsystem 5 3 BankSystem 1. Endkunde bringt Urkunde zu seiner Filiale zur Einlieferung in sein Streifbanddepot bei seiner Bank. 2. Filiale prüft die Urkunden und gibt diese zur Zentrale. Filiale/Zentrale erfasst Auftrag im Bank-System und schickt Urkunde an CBF. 3. Bank erfasst den Einlieferungsauftrag im CBFSystem. 4. CBF prüft die Lieferung und nimmt den Auftrag im System an. 5. Auftrag durchläuft CBF-Prüfstellen. CBF bucht im CBF-System. 6. Bank erhält von CBF SWIFT MT536. 7. Vereinnahmung und Ablage im Tresor 8. Berichtswesen über FTB-Tresorbestand 1. Endkunde fordert Urkunde aus seinem Streifbanddepot bei seiner Bank/Filiale zurück. 2. Filiale nimmt Legitimationsprüfungen vor. 3. Bank/Filiale erfasst im Bank-System und im CBF-System. 4. CBF prüft den Auftrag gegen den FTBTresorbestand. 5. CBF liefert die Urkunde an die Bank-Zentrale. 6. Zentrale liefert an die Filiale. 7. Filiale liefert an den Endkunden aus. 7 Abbildung 7.10 Fremdtresorverwahrung am Beispiel von Ein- und Auslieferungen Die Migration der Tresorverwaltung zur CBF wird mit den Kunden individuell abgestimmt. Neben der physischen Migration “in summa” kann auch eine sukzessive Migration erfolgen. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 7 - 19 Kundenhandbuch 7.6 Taxbox (Deutsche Abgeltungsteuer) Im Rahmen der zum 1. Januar 2009 eingeführten Abgeltungsteuer in Deutschland auf Kapitaleinkünfte sind Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften verpflichtet, bei einem Depotwechsel steuerrelevante Daten an das Empfängerinstitut zu übermitteln. Die CBF bietet in Abstimmung mit den führenden Verbänden der Deutschen Finanzindustrie (BdB, DSGV, BVI, BVR) mit ihrem Service “Taxbox” eine Plattform für den elektronischen Transfer der zur korrekten Steuerermittlung benötigten Daten von der übertragenden Bank an die empfangende Bank eines Depotübertrags an. Der Service umfasst folgende Datentransferleistungen: • Transfer von Anschaffungsdaten: Informationen zur Beschaffung der Anlageobjekte eines privaten Investors (z. B. ISIN, Kaufdatum, Kaufpreis, Nominalwert, Gebühren) • Transfer von Daten der Kategorie Verrechnungstöpfe: den Steuerzahler betreffende Informationen der Depotbank über anzurechnende realisierte Verluste und im Ausland gezahlte Quellensteuern Die Übermittlung der Daten erfolgt bzgl. Inhalt und Format in einem festgelegten Standard. Als Übertragungswege stehen den Nutzern des Services der File Transfer (LIMA) oder das Internet (HOBLink) mit einer Upload-/Download-Funktion zur Verfügung. Die Lieferung der steuerrelevanten Daten ist vom eigentlichen Settlementprozess getrennt und steht somit auch in vollem Umfang für Depotüberträge zur Verfügung, die nicht über die Systeme der CBF abgewickelt wurden. Zudem steht die Nutzung der Plattform auch Instituten offen, die keine Kunden der CBF sind, die aber für ihre Kunden die Verwaltung und Übermittlung steuerrelevanter Daten übernehmen (z. B. Kapitalverwaltungsgesellschaften). Detaillierte Informationen zu diesem Service liefert das Connectivity Handbuch “Taxbox”. November 2016 7 - 20 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 8. Kommunikation 8.1 Girosammelverwahrung Für die Auftragserteilung an CBF und den Empfang von Reports stehen den CBF-Kunden verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung: • Online über CASCADE-Host und CASCADE-PC/HOB RD VPN • File Transfer zur Übertragung von ISO 15022 Nachrichten • SWIFT ISO 15022 Nachrichten über das SWIFT-Netz • ISO 15022 Nachrichten über IBM WebSphere MQ (MQSeries) Des Weiteren kann CBF über das CA-Spool-System von CASCADE Reports an einen fest zugeordneten Drucker des Kunden weiterleiten. Diese in Listenform bereitgestellten Reports können vom Kunden auch über die Webseite der Deutschen Börse abgerufen werden (CBF Fileservice). Über das Internet stehen den Kunden auch Upload-Funktionen für verschiedene Services zur Verfügung. So können im Rahmen der Steuerservices Depotbanken für verschiedene Märkte die Begünstigtendaten für Anträge zur Steuerrückerstattung an CBF übermitteln. Emittenten von Optionsscheinen oder Zertifikaten haben die Möglichkeit, die Emissionsbedingungen und Basisdaten einer Emission elektronisch an CBF zu übertragen. Für CBF-Kunden ist es möglich, verschiedene Kommunikationskanäle in Kombination zu nutzen. Der Kunde kann z. B. über File Transfer oder SWIFT seine Aufträge an CBF erteilen, standardisierte Reports aus der Abwicklung empfangen und den Online-Zugriff über CASCADE-Host oder CASCADE-PC/HOB RD VPN nutzen, um einzelne Aufträge für das Settlement zu sperren oder in Echtzeit bereitgestellte Informationen abzurufen. CASCADE-Host CASCADE-PC Drucker File Transfer Manuelle Auftragserfassung Realtime Online Informationen CASCADE-PC CASCADE-Host CA-Spool IBM WebSphere MQ SWIFT CASCADE Mainframe SWIFT ISO 15022 Standleitung Internet (HOB Link) Abbildung 8.1 Kommunikationswege mit der CBF Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 8-1 Kundenhandbuch Online Über CASCADE-Host und CASCADE-PC/HOB RD VPN können CBF-Kunden in der Zeit von 01:30 bis 19:00 Uhr online auf die Abwicklungsplattform CASCADE zugreifen. Es stehen den Kunden alle Funktionalitäten zur Erteilung, Bearbeitung und Abwicklung von außerbörslichen und börslichen Geschäften über CASCADE zur Verfügung. Bei der Auftragserteilung zum außerbörslichen Geschäft kommt das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung. Für den Online-Zugriff auf CASCADE wählt der CBF-Kunde unter seinen Mitarbeitern mindestens zwei Sicherheitsbeauftragte aus, die von CBF Zugriffsrechte als Administrator erhalten. Die Sicherheitsbeauftragten können dann an die Anwender in ihrem Hause entsprechende Berechtigungen erteilen. CASCADE-Host Der Online-Zugriff über CASCADE-Host ist nur in deutscher Sprache möglich und erfordert zwei wesentliche technische Voraussetzungen: • Der CBF-Kunde muss über eine Standleitung (SNA) mit der CASCADE-Plattform verbunden sein; • Der Kunde benötigt eine IBM PC 3270 Emulation. Abbildung 8.2 Hauptmenü von CASCADE-Host November 2016 8-2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 8. Kommunikation CASCADE-PC CASCADE-PC ermöglicht dem Kunden den Online-Zugriff auf CASCADE über eine graphische Benutzeroberfläche in deutscher und englischer Sprache. Folgende technische Voraussetzungen sind zu erfüllen: • Da CASCADE-PC die Daten der CASCADE-Host Version in ein graphisches Format übersetzt, wird auch für CASCADE-PC eine IBM PC 3270 Emulation benötigt. Für die technische Anbindung an die CASCADE-Plattform stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: - Nutzung einer Standleitung (SNA) oder des Internetprotokoll-basierten Virtual Private Network (VPN) der Clearstream Banking. - Nutzung einer Internetverbindung mit zwei Token (HOB RD VPN). Dieser Zugriff wird nur als Backup-Lösung oder für Kunden mit geringem Datenaufkommen empfohlen. Abbildung 8.3 Hauptmenü von CASCADE-PC Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 8-3 Kundenhandbuch Fristen für die Auftragserteilung (Settlement) Für die in Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8 beschriebenen CASCADE-Settlementzyklen gelten nachfolgende Fristen zur Erteilung von Aufträgen (OTC) und Aufhebung von Settlement-Sperren (OTC und Börse) über CASCADE-Host und CASCADE-PC. Bei der Erteilung von grenzüberschreitenden Aufträgen sind in Abhängigkeit des CSD-Links davon abweichende Fristen zu berücksichtigen (siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20 sowie “CASCADE Link Guides” auf der Clearstream Website www.clearstream.com). 19:00 S+1 S S -1 21:00 STD Batch 01:30 06:00 07:10 CONT CONT SDS1 RT -STD Z1 STD 10:00 Z2 10:30 10:30 13:15 CONT SDS2 SDS1 Batch SDS1 18:00 SDS2 Batch 19:00 21:00 STD Batch Cont - SDS FoP only Z5 Z4 Z3 13:30 SDS2 07:00 10:00 RTS 10:30 13:15 16:00 17:30 FW 13:30 RTS RTS RTS Realtime-Settlement Abbildung 8.4 Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen STD RT-STD CONT SDS1 SDS1 CONT SDS2 SDS2 RTS (DvP) Cont-SDS (FoP) 19:00 06:00 10:00 10:00 13:15 13:15 16:00 18:00 Abbildung 8.5 Fristen bei Auftragserteilung online (CASCADE-Host, CASCADE-PC) Zur Teilnahme am Continuous Settlement (CONT SDS1, CONT SDS2 und Cont-SDS FoP) können Aufträge bis unmittelbar vor Ende der Settlementverarbeitung online erteilt oder geändert (z. B. Aufhebung der Settlementsperre) werden. Zur Regulierung eines Auftrags in der Massenverarbeitung (STD, SDS1, SDS2) kann die Online-Einstellung oder -Aufhebung der Settlementsperre noch unmittelbar vor Start der Settlementverarbeitung erfolgen. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der internen Compliance-Verfahren der CBF werden alle eingehenden Kundeninstruktionen automatisch vor Eintritt in die Transaktionsverarbeitung gescannt. Werden Instruktionen intern derart gekennzeichnet, dass sie eine weitere manuelle Untersuchung benötigen, werden diese in den Status Offen gesetzt. Dieser Status wird den Kunden sofort über ihre gewählten Kommunikationskanal(e) berichtet, bis die Instruktionen entweder manuell zur Verarbeitung freigegeben oder abgelehnt werden. Zur Gewährleistung einer Untersuchung der Instruktionen sowie der Einhaltung der geltenden Fristen, wird den Kunden empfohlen, Instruktionen spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Frist einzugeben. November 2016 8-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 8. Kommunikation Remote Durch den Remote-Zugriff können Kunden große Datenmengen aus ihrem eigenen Inhouse-System automatisiert direkt in das CASCADE-System einstellen und auf umgekehrtem Weg von CASCADE empfangen. ISO 15022 Standard (SWIFT, File Transfer, MQSeries) Über den Link-Manager (LIMA) von CASCADE können CBF und ihre Kunden Dateien im ISO-Standard 15022 austauschen. Eine Datei besteht dabei aus einem oder mehreren Blöcken von Nachrichten, die jeweils durch Vorsatz und Nachsatz begrenzt werden. Folgende technische Voraussetzungen sind für die Kommunikation über File Transfer erforderlich: • Einrichten einer Standleitung (SNA) zwischen CASCADE und dem Inhouse-System des Kunden; • Einrichten und Konfigurieren von Software beim Kunden, um Daten im korrekten Dateiformat zu senden und zu empfangen. Für die Erteilung von außerbörslichen Aufträgen sowie den Empfang von Reports aus der Abwicklung des außerbörslichen und börslichen Geschäfts unterstützt CBF die Kommunikation über das SWIFTNetzwerk nach ISO 15022. • Nachrichten an CASCADE-LION - MT541/543 Settlement instructions for stock exchange transactions • Nachrichten von CASCADE-LION - MT537 Pending SE Trades - MT545-547 LION Settlement confirmations - MT548 Settlement Status and Processing Advice • Nachrichten an CASCADE (OTC) - MT530 Transaction Processing Command - MT540 Receive free of payment - MT541 Receive against payment - MT542 Deliver free of payment - MT543 Deliver against payment • Nachrichten von CASCADE (OTC) - MT535 Statement of Holdings - MT536 Clearing & Settlement Statement - MT537 Statement of Pending Transactions - MT544-547 Settlement confirmations - MT548 Settlement Status and Processing Advice - MT578 Settlement Allegement - MT586 Statement of Settlement Allegements • Nachrichten an CASCADE-RS - MT500 Instruction to register - MT519 Modification of client details • Nachrichten von CASCADE-RS - MT501 Confirmation of registration or modification - MT510 Registration status and processing advice Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 8-5 Kundenhandbuch • Nachrichten zu den Custody Services - MT564 Corporate action notification - MT565 Corporate action instruction - MT566 Corporate action confirmation - MT568 Corporate action narrative • Nachrichten zu Cash Services - MT942/MT950 Euro Cash Clearing Report Neben diesen standardisierten Formaten nutzt CBF zur Übertragung von Reports, die nicht in ISO 15022 dargestellt werden können, noch das eigene Format KUSTA Datenträger, das die Stammdaten der CBF-Kunden, die für die OTC-Auftragserteilung benötigt werden, enthält. Fristen für die Auftragserteilung (Settlement) Für die in Kapitel Abwicklung auf Seite 1 - 8 beschriebenen CASCADE-Settlementzyklen gelten nachfolgende Fristen zur Erteilung von Aufträgen (OTC) und Aufhebung von Settlement-Sperren (OTC und Börse) über File Transfer, SWIFT und IBM WebSphere MQ. Bei der Erteilung von grenzüberschreitenden Aufträgen sind in Abhängigkeit des CSD-Links davon abweichende Fristen zu berücksichtigen (siehe Kapitel CSD-Links und (I)CSDs als Kunden auf Seite 3 - 20 sowie “CASCADE Link Guides” auf der Clearstream Website www.clearstream.com). 19:00 21:00 STD Batch S S+ +1 1 S S -1 S-1 01:30 06:00 07:10 10:30 CONT CONT-SDS1 SDS1 RT-STD Z1 STD 10:00 Z2 10:30 13:15 CONT CONT-SDS2 SDS2 SDS1 Batch SDS1 18:00 SDS2 Batch Cont-SDS FoP only 19:00 21:00 STD STD Batch Batch Z5 Z4 Z3 13:30 SDS2 07:00 10:00 10:30 RTS 13:15 13:30 16:00 17:30 FW RTS RTS RTS Realtime-Settlement Abbildung 8.6 Zeitfenster der CASCADE-Settlementzyklen STD RT-STD CONT SDS1 SDS1 CONT SDS2 SDS2 RTS (DvP) Cont-SDS (FoP) 18:45 05:45 09:45 09:45 13:00 13:00 15:45 17:45 Abbildung 8.7 Fristen bei Auftragserteilung remote (File Transfer, SWIFT, IBM WebSphere MQ) Die Übermittlung von Aufträgen über Dateitransfer, SWIFT oder IBM WebSphere MQ muss spätestens 15 Minuten vor Ende des Continuous Settlement (RT-STD, CONT SDS1, CONT SDS2, RTS, Cont-SDS FoP) bzw. 15 Minuten vor Beginn der Massenverarbeitung (STD, SDS1, SDS2) erfolgen. Wichtige Erinnerung: Im Rahmen der internen Compliance-Verfahren der CBF werden alle eingehenden Kundeninstruktionen automatisch vor Eintritt in die Transaktionsverarbeitung gescannt. Werden Instruktionen intern derart gekennzeichnet, dass sie eine weitere manuelle Untersuchung benötigen, werden diese in den Status Offen gesetzt. Dieser Status wird den Kunden sofort über ihre gewählten Kommunikationskanal(e) berichtet, bis die Instruktionen entweder manuell zur Verarbeitung freigegeben oder abgelehnt werden. Zur Gewährleistung einer Untersuchung der Instruktionen sowie der Einhaltung der geltenden Fristen, wird den Kunden empfohlen, Instruktionen spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen Frist einzugeben. November 2016 8-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 8. Kommunikation 8.2 Wertpapierrechnung Zur Nutzung der von CBL im Auftrag der CBF angebotenen Services zu WR-verwahrten Wertpapierbeständen stehen den CBF-Kunden mehrere Kommunikationswege über die CreationPlattform zur Verfügung: • Online über CreationOnline • Elektronischer Austausch von Dateien (File Transfer) über CreationDirect. Die CBF-Kunden können ihre bestehende CASCADE-Anbindung (LIMA) für die Kommunikation mit CBL über File Transfer nutzen (CreationDirect via LIMA). Dadurch können Instruktionsdateien über LIMA an CBL weitergeleitet und die Report-Informationen der CBL empfangen werden. • Elektronischer Datenaustausch über das SWIFT-Netz durch Creation via SWIFT. Die Kommunikation mit Creation ist detailliert im CBL Customer Handbook beschrieben. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 8-7 Kundenhandbuch 8.3 Kommunikation in Notfällen CBF stellt eine Reihe von Kommunikationswegen zur Verfügung (CASCADE über Host/PC, SWIFT, File Transfer und MQSeries). Für den Fall, dass der normale Kommunikationsweg unzugänglich oder nicht verfügbar sein sollte, wird Kunden empfohlen, mindestens einen alternativen Kommunikationsweg zu haben. Falls keiner der üblichen Kommunikationswege genutzt werden kann, können – als Ultima Ratio und zeitlich beschränkt – Instruktionen und Informationen per Fax oder ungesicherter E-Mail ausgetauscht werden, vorausgesetzt, es liegt eine ordnungsgemäß unterzeichnete Freihalteerklärung zwischen CBF und dem Kunden, bei dem dieser Notfall eintritt, vor. Um das Ausfallrisiko bei der Instruktionsverarbeitung bei einem solchen Notfall zu reduzieren und um so schnell wie möglich zu handeln, wird Kunden empfohlen, im Voraus eine Freihalteerklärung zu unterschreiben, die entweder bis auf Widerruf (OHNE Übergangszeitraum) oder bis zu einem bestimmten Datum (für einen bestimmten Übergangszeitraum) gültig ist. Diese von CBF und dem Kunden unterzeichnete Freihalteerklärung sollte für alle offenen und neuen Konten im Namen des Kunden innerhalb des Landes seiner Geschäftstätigkeit gültig sein. So ist beispielsweise eine Freihalteerklärung, die mit einer Niederlassung einer überstaatlichen Einrichtung in einem Land abgeschlossen wurde, nicht für andere Niederlassungen derselben überstaatlichen Einrichtung in anderen Ländern gültig. Kunden, die eine Freihalteerklärung wie oben abschließen wollen, sollten den Client Services oder ihren Relationship Officer kontaktieren (siehe Kapitel 1.10 Ansprechpartner bei CBF auf Seite 1 - 32). Verfahren zum Abschluss einer Freihalteerklärung Damit eine Notfallsituation durch CBF als solche akzeptiert wird, muss der Kunde den Anforderungen des folgenden Verfahrens zustimmen: 1. Information an CBF über den mutmaßlichen Notfall durch einen telefonischen Kontakt mit dem CBF Client Services und/oder mit ihrem Relationship Officer. 2. Vereinbarung mit CBF, dass es sich um eine Notfallsituation handelt. 3. Information an CBF über das Kommunikationsmittel, das für die Dauer des derzeitigen Notfalls beim Kunden verwendet wird. 4. Baldmöglichste Information an CBF über das Ende der Notfallsituation per Telefon, um zu bestätigen, dass die Situation gelöst wurde. Das oben genannte Verfahren sollte vom Kunden bei jedem Eintreten einer Notfallsituation angewandt werden. Sobald die Notfallsituation vereinbart wurde, prüft CBF, ob eine gültige Freihalteerklärung vorliegt. Liegt am Notfalltag keine gültige Freihalteerklärung des Kunden vor, wird CBF darauf bestehen, unverzüglich eine gültige Freihalteerklärung zu erhalten, die ordnungsgemäß von den bevollmächtigten Personen des Instituts des Kunden unterzeichnet wurde. Die Freihalteerklärung muss dem Kunden über das entsprechende Kommunikationsmittel (Fax oder EMail) zugesandt werden und der Kunde muss diese über dasselbe Kommunikationsmittel ordnungsgemäß unterschrieben an CBF zurücksenden. Das Original der Freihalteerklärung muss außerdem unverzüglich auf dem Postweg an CBF zugesandt werden. Basierend auf der CBF-internen Prüfung der Kundenunterschriften, kann der Eingabevorgang von manuellen Instruktionen im Auftrag des Kunden beginnen. Auf Anfrage und abhängig von den Kundenanforderungen stellt der CBF Client Services Kunden verschiedene Vorlagen für deren Zahlungs- und/oder Abwicklungsinstruktionen zur Verfügung. November 2016 8-8 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 8. Kommunikation Nur gültige und vollständige Instruktionen, die die notwendigen Informationsdetails enthalten, können bearbeitet werden. Hinweis: CBF wird sich immer bestmöglich bemühen die Instruktionen zu bearbeiten, jedoch übernimmt CBF keine Haftung für eventuelle Verzögerungen bezüglich manuell bearbeiteter Instruktionen. Die manuelle Einrichtung von Kundeninstruktionen im Notfall unterliegt dem CBF Preisverzeichnis. Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 8-9 Kundenhandbuch Leerseite November 2016 8 - 10 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 9. Reporting 9.1 Girosammelverwahrung Die CBF bietet ihren Kunden über CASCADE eine große Auswahl von Reports zur GS-Verwahrung an, die über folgende Kommunikationswege bezogen werden können: • Standardisierte Reports im Druckformat. Diese ermöglichen den Kunden die manuelle Weiterverarbeitung aller geschäftsrelevanten Informationen. Die Reports können als Datei per Datenfernübertragung (File Transfer) übermittelt oder direkt auf einem Drucker beim Kunden ausgegeben werden. • SWIFT ISO 15022 kompatible Reports. Diese geben den Kunden die Möglichkeit, die Regulierung von Wertpapieren und Geld in ihren eigenen Systemen automatisiert zu buchen. Reports, die nicht in einem SWIFT ISO 15022 kompatiblen Format abgebildet werden, liegen in einem CBFFormat vor. Die Übermittlung der elektronisch weiterverarbeitbaren Reports erfolgt als Datei über Standleitung. • Zusätzlich zu dem Dateitransfer bietet CBF die Übermittlung von Reports über das SWIFTNetzwerk im Format SWIFT ISO 15022 an. • In Einzelfällen und in Abhängigkeit des Geschäftsvorfalls können als weitere Kommunikationswege E-Mail oder Fax eingesetzt werden. Die nachstehenden Tabellen liefern eine Übersicht über die wichtigsten von CBF zur Verfügung gestellten Berichte mit folgenden Informationen: • Name des Reports • Zur Verfügung stehende Kommunikationswege für den Bezug des Reports und • Erstellungs- bzw. Übertragungszeitpunkte des Reports Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 9-1 November 2016 9-2 Business Validation Feedback RS Statement of Holdings/periodically Statement of Holdings/once Clearing&Settlement Statement OTC Settlement Settlement Settlement Settlement MT548 MT548 MT569 MT569 MT501 MT510 MT510 MT535 MT535 MT536 Settlement Settlement Settlement Settlement Settlement Settlement Settlement Settlement Business Validation Feedback OTC Recfree Information Matching Information Processing Information Cancellation Information Business Validation Feedback SE Settlement Allegment Settlement Allegment Settlement Settlement Confirmation OTC and SE MT544 MT545 MT546 MT547 MT548 MT548 MT548 MT548 MT548 MT548 MT578 MT586 MT537 MT537 Business Validation Feedback Processing Information Detailed Allocated Collateral Summary Allocated Collateral Feedback Information Registrar RS GSF GSF GSF GSF Settlement MT568 Settlement Statement of pending transactions OTC Settlement Statement of pending transactions SE KADI-Information Custody MT566 MT536 KADI-Information Custody end STD end STD end STD MT 20:00 21:00 MT942 MT950 MT564 Settlement Clearing&Settlement Statement SE SWIFT / MQSeries Product Cash Clearing Report Cash Clearing Report KADI-Information Process Cash Cash Custody end CBL STD end CBL STD end CBL STD end CBL STD end CBL STD 22:00 x 23:00 x 05:00 x x end RT STD end RT STD end RT STD 06:00 07:30 x x x x x S 07:00 08:00 09:00 11:00 Realtime Realtime Realtime Realtime Realtime Realtime Realtime Realtime Realtime end SDS1 end SDS1 end 11:45 SDS 1 end SDS1 Realtime Realtime Realtime end SDS 1 end 11:301 SDS 1 end SDS 1 10:00 x x 12:45 13:15 end SDS2 end SDS2 end SDS2 end SDS2 end SDS2 end SDS2 end SDS2 15:30 x 15:30 x1 x x 16:15 end DD3 16:15 x x end RTS end RTS end RTS end RTS end RTS 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 x x 19:45 19:45 19:45 x x S+1 19:00 20:00 Kundenhandbuch Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch MT548 MT548 MT548 MT578 MT586 Settlement Processing Information Settlement Cancellation Information Settlement Business Validation Feedback Settlement Settlement Allegment Settlement Settlement Allegment Settlement Business Validation Feedback Settlement Matching Information MT544 MT545 MT546 MT547 MT548 MT548 MT537 MT537 Settlement Statement of pending transactions OTC Settlement Statement of pending transactions SE Settlement Settlement Confirmation Settlement Settlement Settlement Settlement GSF Detailed Allocated Collateral GSF Summary Allocated Collateral Settlement Feedback Information Registrar MT536 Business Validation Feedback Processing Information GSF GSF Settlement Clearing&Settlement Statement SE KADI-Information Custody Business Validation Feedback Statement of Holdings/periodically Statement of Holdings/once Clearing&Settlement Statement KADI-Information Custody end STD end STD end STD end CBL STD end CBL STD 20:00 21:00 22:00 MT MT942 MT950 MT564 end CBL STD MT566 end CBL STD MT568 end CBL STD MT548 MT548 MT569 MT569 MT501 MT510 MT510 MT535 MT535 MT536 File Transfer Product Cash Clearing Report Cash Clearing Report KADI-Information Process Cash Cash Custody x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 23:00 02:00 03:00 05:00 x x x x x x x x 07:30 07:30 07:30 07:30 07:30 07:30 07:30 x x x x x x x x x 11:15 11:15 11:15 11:15 11:15 end 11:15 SDS1 end SDS1 end SDS1 end 11:45 SDS1 end SDS1 Realtime end x SDS1 end x SDS1 end x SDS1 Realtime end x SDS1 end x SDS1 x x x Realtime x x x x x x x x end 15:30 SDS2 end 15:30 SDS2 end 12:45 15:30 SDS2 12:45 end 15:30 SDS2 end 12:45 15:30 SDS2 end 12:45 15:30 SDS2 12:45 12:45 end x SDS2 end SDS2 end 12:45 15:30 SDS2 end SDS2 13:15 15:30 x x x x x x x x x x x x x x x x end RTS end RTS end RTS end RTS end RTS end RTS end RTS end RTS 19:45 19:45 19:45 19:45 19:45 19:45 19:45 19:45 19:45 S S+1 07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00 20:00 x x end end end end x 16:15 RT STD SDS1 SDS2 RTS end end end end x RT STD SDS1 SDS2 RTS end end end end x 16:15 RT STD SDS1 SDS2 RTS Realtime end end end x x x x x x 11:15 12:45 15:30 19:45 07:30 SDS1 SDS2 RTS x x 06:00 9. Reporting November 2016 9-3 Kundenhandbuch Zusätzliche Anzeige Monatskontoblatt/Depotbuch Mit zusätzlichen Informationen im Monatskontoblatt/Depotbuch können Kunden zukünftig schneller, gezielter und einfacher in historischen Daten recherchieren. Hintergrund In einigen Märkten ist es üblich, dass Informationen über Marktkompensationen mehr als acht Wochen nach dem betreffenden Abwicklungsdatum bereitgestellt werden. Daher wurde eine zusätzliche Anzeige “Monatskontenblatt/Depotbuch” bereitgestellt, die historische Recherchen zur Wertpapierabwicklung vereinfacht. Die CASCADE Umsatzanzeige online hält die vollständigen Umsatzinformationen acht Wochen zum Abruf bereit. Danach werden sämtliche Daten im Monatskontoblatt/Depotbuch über den CBF File Service archiviert. Zu diesen Informationen gehören der Schlusstag und der Abwicklungstag, die sowohl für die Umsätze aus OTC- als auch Börsengeschäften dokumentiert werden. Informationen wie der Schlusstag spielen insbesondere bei der Anwendung von grenzüberschreitenden Kompensationsregeln für Erträgniszahlungen eine wichtige Rolle. Vorteile für den Kunden Für den Kunden ergeben sich daraus folgende Vorteile: • Durchführung von schnellen und gezielten historischen Recherchen • Kein Änderungsaufwand, da das Monatskontoblatt/Depotbuch als Report im Textformat vorliegt Abbildung 9.1 Anzeige des Monatskontenblatt mit Abwicklungstag und Schlusstag November 2016 9-4 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 9. Reporting 9.2 Wertpapierrechnung Für das Wertpapiergeschäft in WR-Verwahrung stellt CBF ihren Kunden umfangreiche Reports über die verschiedenen Kommunikationswege von Creation zur Verfügung (für Details siehe CBL Customer Handbook). Das Reporting zu den auf Creation unterhaltenen “6er-Konten” kann der CBF-Kunde wahlweise über direkte Schnittstellen zu CBL oder über die Kommunikationswege der CBF (LIMA) empfangen. Die Ergebnisse zur Abwicklung von Börsengeschäften in WR-Verwahrung über Creation fliesen auch in das CASCADE-Reporting ein (siehe Kapitel Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV) auf Seite 3 - 8 und Kapitel 9.1 Girosammelverwahrung auf Seite 9 - 1). Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 9-5 Kundenhandbuch 9.3 Domestic Markets Monitoring Report Kunden können den Domestic Markets Monitoring Report von CBF abonnieren, welcher vorhandene Dokumentationen mit zusätzlichen Informationen zu den über die Creation- (CBL) bzw. CASCADE(CBF) Plattform angebundenen Märkten ergänzt. Der Report, dessen Bereitstellung Kunden einmalig beantragen müssen und dessen Inhalt mindestens jährlich geprüft und aktualisiert wird, soll Kunden dabei unterstützen, einen Überblick über das von CBL und CBF unterhaltene Lagerstellennetz (sowie die dazugehörigen Verwahrketten) zu erhalten. Diese Informationen können dazu beitragen, dass der Kunde seiner Sorgfaltspflicht und u. U. seinen Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden leichter nachkommen kann, insbesondere sofern dieser beispielsweise als Verwahrstelle (“depositary”) gemäß AIFMD1 oder OGAW V2 agiert. Der Report, für den eine jährliche Gebühr (gemäß dem Preisverzeichnis Inland) anfällt, enthält Informationen in Bezug auf: • Die an CBL und CBF angebundenen Märkte und Lagerstellen • Die Struktur der direkten und indirekten Lagerstellen-Links von CBL und CBF sowie eine Beschreibung der Beziehungen von CBL und CBF zu wichtigen Institutionen im jeweiligen Markt, einschließlich Informationen zu Entschädigungsregelungen im Falle des Verlustes von verwahrten Wertpapieren • CSD-Kontostrukturen, regulatorische Überwachung, Audit-Bestimmungen, Pfandrechte auf Teilnehmerkonten und andere entsprechende Informationen • CBL- und CBF-Kontostrukturen von Unterverwahrern, deren Unternehmensstatus, Audit-Daten, Bestandsüberwachung und andere wichtige Informationen (z. B. zu Due-Diligence-Prüfungen) • Allgemeine Informationen zum Auswahl- und Überwachungsprozess der von CBL und CBF genutzten Lagerstellen Note: Aufgrund von Besonderheiten des Marktes oder des Links können Umfang oder Inhalt der Informationen von Markt zu Markt variieren. Der Report wird nur für allgemeine Informationszwecke erstellt, basierend auf vertrauenswürdigen Drittquellen bzw. öffentlich verfügbaren Informationen. Die im Report enthaltenen Informationen, die jederzeit geändert werden können, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten in dieser Hinsicht auch nicht als einzige zuverlässige Quelle angesehen werden. Kunden von CBF sollten diese Informationen stets streng vertraulich behandeln und diese, auch nicht auszugsweise, an Dritte weitergeben, sofern nicht gesetzlich notwendig oder durch die entsprechenden Aufsichtsbehörden gefordert. CBF übernimmt keine Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen für den Wahrheitsgehalt, die Korrektheit und Vollständigkeit der Informationen. 1. Die Alternative Investment Fund Managers Directive 2011/61/EU (AIFMD) trat 2011 in Kraft und wurde im Juli 2013 in die nationalen Gesetze der 27 EU-Mitgliederstaaten umgesetzt. Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMs) müssen ihren Regulierungsbehörden und Investoren Informationen zur Verfügung stellen, die die Verwahrkette der zu einem AIF gehörenden Wertpapiere aufzeigt. 2. Direktive, welche vom Europäischen Parlament am 15. April 2014 angenommen wurde (die Zustimmung des Europarates steht noch aus), zur Änderung der Direktive 2009/65/EC des Europäischen Parlaments und Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordination von Gesetzen, Regulierungsbehörden und administrativen Vorschriften im Zusammenhang mit Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). November 2016 9-6 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch 10. Anhang 10.1 Referenzdokumente Die nachfolgende Tabelle enthält eine alphabetische Auflistung aller in diesem Handbuch referenzierten Dokumente, die auf der Clearstream Banking Website www.clearstream.com zu finden sind. Dokumentname Beschreibung Allgemeine Geschäftsbedingungen der CBF Geschäftsbedingungen der CBF, die für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der CBF gelten Ausländische Wertpapiere in Girosammelverwahrung Liste aller ausländischen Wertpapiere in GS-Verwahrung CASCADE Handbuch Band 1-3 Benutzerhandbuch zur Online-Anwendung CASCADE-Host der CASCADE-Abwicklungsplattform mit Systeminformationen, funktionalen Beschreibungen und Hintergrundinformationen CASCADE Market Guide Beschreibung der Instruktionsanforderungen, Settlementdetails und Custody Services für das über CASCADE abzuwickelnde grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft für den jeweiligen Markt CASCADE-PC Handbuch Benutzerhandbuch zur Online-Anwendung CASCADE-PC der CASCADE-Abwicklungsplattform mit Systeminformationen, funktionalen Beschreibungen und Hintergrundinformationen CBF Connectivity Handbook Beschreibung der Kommunikation mit CASCADE über SWIFT und File Transfer nach ISO 15022 CBL Customer Handbook Kundenhandbuch der CBL zur Information über Organisation und Geschäftsabläufe Connectivity Handbuch “Taxbox” Beschreibung der Kommunikationsmöglichkeiten mit der CBF im Rahmen des Service zum Transfer steuerrelevanter Daten wegen der Deutschen Abgeltungsteuer. Creation-CASCADE Realignment Guide Beschreibung der Instruktionsanforderungen zum Übertrag von Wertpapieren zwischen den Plattformen CASCADE und Creation für den jeweiligen Markt Creation Market Guide Beschreibung der Instruktionsanforderungen, Settlementdetails und Custody Services für das über Creation abzuwickelnde grenzüberschreitende Wertpapiergeschäft für den jeweiligen Markt Customer Tax Guide Grundsätzliche Informationen zur Befreiung und Rückerstattung von Steuern für jeden Markt, zu dem CBF eine Verbindung unterhält Internationales Preisverzeichnis Übersicht der Entgelte für die Services der CBF zur WRVerwahrung Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch November 2016 10 - 1 Kundenhandbuch Dokumentname Beschreibung Handbuch Kompensation Kompensationsregeln mit den Kriterien zur Selektion von Geschäften sowie die betroffenen Vorgangsarten Kontoeröffnungsunterlagen Unterlagen zur Eröffnung eines Hauptkontos oder weiterer (Unter-)Konten List of eligible securities Liste aller von Creation akzeptierten Wertpapieren Market Profile Informationen zu Infrastruktur, Anlagevorschriften, Wertpapierhandel, Abwicklungsprozess, Wertpapierverwaltung und Besteuerung für den jeweiligen Markt Multi-Market Securities Guide Abwicklung mehrfach gelisteter Wertpapiere, die an mehr als einer internationalen Börse gehandelt werden können und bei mehr als einem Zentralverwahrer hinterlegt und abgewickelt werden Namensaktien in GS-Verwahrung Liste der in die GS-Verwahrung aufgenommenen Namensaktien Preisverzeichnis Inland Übersicht der Entgelte für die Services der CBF zur GSVerwahrung Produktinformation für Banken und Emittenten von Namensaktien Dualer Service “Automatische Umschreibung” Beschreibung der CBF-Services zur Umschreibung von Beständen in Namensaktien Sonderbedingungen Französische Transaktionssteuer Informationen zu den im Zusammenhang mit der Französischen Transaktionssteuer stehenden Berichts- und Zahlungspflichten der Clearstream Banking AG und ihrer Kunden sowie der erbrachten Dienstleistungen von CBF Sonderbedingungen für Wertpapierdarlehen der CBF Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wertpapierdarlehen Xemac® Sonderbedingungen und Sicherheitenverwaltung Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an der Sicherheitenverwaltung über Xemac® Xemac® User Manual Benutzerhandbuch zum Collateral Management System Xemac® mit Systeminformationen, funktionalen Beschreibungen und Hintergrundinformationen November 2016 10 - 2 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch Index A C Abwicklung Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-28 Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-34 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31 Fixed-Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24 OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14 OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18 OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11 Aktienregisterführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-32 Auftragsbearbeitung Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-29 Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-32 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25 OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-23 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14 OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18 OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11 Auftragserteilung Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-28 Eurex Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30, 3-32 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25 OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-23 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14 OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18 OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11 Auftragsregulierung Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4, 3-9 Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-29 Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-33 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25 OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-16 OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-19 OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-12 Außerbörslich Geschäft OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-11 Außerbörsliches Geschäft Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-28 Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-34 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30, 3-31 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24 OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-14 OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18 Automated Securities Lending Programme (ASL) . . . . . . . . . . 7-9 CASCADE CASCADE-Host . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-2 CASCADE-LION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 CASCADE-PC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-3 CASCADE-Plattform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-3, 3-10 Kommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-1 Cash Forecast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-4 Clearstream Banking CBF Client Services . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-32 Continuous Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12 Creation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-10, 4-1 CSD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-26 CSD-Link Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21 B Bestandsübertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-3 Börsengeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 Bruttoliefermanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-28 Bundesbankgarantie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-3 Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch D Depotbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-4 Deutsche Bundesbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1, 3-10, 4-1 Direct Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5 Dispositionspriorität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5-6 Drei-Punkte-Erklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-6 DS.A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-24 E Effektive Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-6, 1-21 Erfüllung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-9 Erfüllungsfrist (Börse) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Eurex Clearing AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 Eurex-Bonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30 Eurex-Repo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30 Euro GC Pooling . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31 F Freier Meldebestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 Fremdwährung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18, 4-1 Fristen Angebot/Umtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-15 Auftragserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-10, 8-4, 8-6 Weisungserteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-15 G General Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5 Girosammelverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-5, 1-8 Global Securities Financing . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-9 Globalurkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-5, 5-1 Grenzüberschreitende Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21 H Hauptbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 I ICSD-Link Übersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21 Informationsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-29, 10-1 November 2016 I-i Kundenhandbuch K KAGplus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-11 Kapitalerhöhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-14 Kapitalmaßnahmen (freiwillig) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-15 Kapitalmaßnahmen (obligatorisch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-9 Kommunikationswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8-1 Kompensationen (Kapitaldienste) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-10 Konten 6er-Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-7 Eröffnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-8 Geldverrechnungskonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-4 Hauptkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3 Reg-über-Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-5 Typen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3 Unterkonten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-3 Kontenstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5 Kundenkonten CASCADE-Konten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2-1 L Lagerstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-26 M Matching Börsengeschäft (LION) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-29 Eurex-Ausübungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-35 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-33 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25 OTC-Crossborder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-23 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-15 OTC-Domestic, DvP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-19 OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-12 Meldebestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 Monatskontoblatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-4 N Namensaktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 Negativ-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Non Cash Clearer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5 O Settlement Ablehnung. Siehe "Settlement Failure" Matching. Siehe "Matching" Sperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-18 Zyklen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12 Settlement Failure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-36 Equity CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30 Fixed Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-31, 3-34 Fixed-Income CCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-30 Miteigentumszertifikate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-25 OTC-Domestic, DvP in EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-17 OTC-Domestic, DVP in FW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-21 OTC-Domestic, FOP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-13 Settlement-Sperre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Sicherheitenverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-13 Standardverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12 Steifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-21 Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-18 Stichtag. Siehe "Fristen" Strategic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-10 Strategic Securities Lending Programme (SSL) . . . . . . . . . . 7-10 Streifbandverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-6 Streifbandverwahrung (Verwahrart STR) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-8 T Teilnehmerrollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-5 U Umschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-4 Umtausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-26 V Vorabinformationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-6, 6-13, 6-16 W Weisungen (Kapitalmaßnahmen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-17 Wertpapierdarlehen Automated Securities Lending Programme (ASL) . . . . . . 7-9 KAGplus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-11 Kapitalverwaltungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-11 Strategic Securities Lending Programme (SSL) . . . . . . . 7-10 Wertpapierrechnung (Verwahrart AKV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-9 OTC. Siehe "Außerbörsliches Geschäft" X P Positiv-Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-4 Proxy Voting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6-19 PÜEV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 R Realtime Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12, 4-10 Regulierung. Siehe "Auftragsregulierung" Reports . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-1 Reservierungsprozess Geld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4-4 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-16, 3-19 Rücktausch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-27 Xemac . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-13 Xetra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 Xiataro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 XONTRO-Order . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 XONTRO-Trade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3-1 Z Zugewiesener Meldebestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7-1 S Same-Day Settlement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1-12, 4-8 Schlusstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9-4 November 2016 I - ii Clearstream Banking Frankfurt Kundenhandbuch A Kontakt Veröffentlicht von Clearstream Banking Frankfurt www.clearstream.com Eingetragene Adresse Clearstream Banking AG, Frankfurt Mergenthalerallee 61 D - 65760 Eschborn Deutschland Postanschrift Clearstream Banking AG, Frankfurt D - 60485 Frankfurt/Main Deutschland November 2016 Dokumentnummer: F-CI05