MERKBLATT zum Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung

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MERKBLATT zum Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung
MERKBLATT
zum Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung
von CCP Settlement Konten (CBF, SIS, Euroclear, CBL, EUI)
Merkblatt zum Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung von CCP Settlement Konten
Die Einrichtung, Löschung oder Änderung von CCP Settlement Konten wird mittels dem Antrag auf Einrichtung/Löschung/
Änderung von CCP Settlement Konten beantragt. Nachfolgend finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Formulars. Die
jeweiligen Kapitelüberschriften entsprechen dabei den Kästchen, die auf dem Formular auszufüllen bzw. anzukreuzen sind.
1. Wertpapierabwicklungsstelle (Settlement Account Location)
Pro Wertpapierabwicklungsstelle befindet sich eine Tabelle auf dem Formular. Die Felder sind nummeriert von I-VI. Hierbei ist
zu beachten, dass es bei der Wahl der Settlement Account Location für die einzelnen Märkte Einschränkungen gibt.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, welche Settlement Account Locations pro Markt unterstützt werden:
a) Eurex Bonds
CBF (Clearstream Banking Frankfurt)
CBL (Clearstream Banking Luxemburg)
Euroclear
SIS (SIX SIS AG)
b) Eurex Deutschland
CBF (Clearstream Banking Frankfurt)
EUI (Euroclear UK & Ireland)
SIS (SIX SIS AG)
c) Eurex Repo
CBF (Clearstream Banking Frankfurt)
CBL (Clearstream Banking Luxemburg)
Euroclear (Euroclear Bank SA/NV)
SIS (SIX SIS AG)
d) FWB
CBF (Clearstream Banking Frankfurt)
2. Konto Nr. (Account no.)
Das Konto bezeichnet die „Kontonummer“ bei einer Abwicklungsstelle, die der Teilnehmer zur Abwicklung von Geschäften
nutzen möchte.
Hinsichtlich der Kontenangabe gibt es bei einigen Settlement Account Locations und/oder Märkten Besonderheiten zu
beachten:
a) CBF
Bei Angabe eines CBF-Kontos als Wertpapierabwicklungsstelle muss zwingend ein „6-Series Account" (CBF- Creation-Konto)
für die Märkte Eurex und FWB angegeben werden. Die Angabe des verknüpften „6-Series Account" ist zur Abwicklung von
Lieferungen aus Kapitalmaßahmen, die zu Wertpapieren oder Rechten in der Verwahrart „Wertpapierrechnung“ führen,
notwendig.
Im Hinblick auf die Einstellungen hinsichtlich der Abwicklung (Settlement-Parameter) müssen die Informationen von Seite 4
des Dokuments "Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung von CCP Settlement Konten (CBF, SIS, Euroclear, CBL, EUI)" für
das verknüpfte CBF-Creation-Konto zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem bietet die Eurex Clearing AG in Bezug auf CBF die Möglichkeit einer Regulierung über ein drittes Institut
(„Reg-Über-Beziehung“) an. In diesem Fall ist ein Filial-Konto und ein Zentralkonto zu benennen.
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b) EUI (Euroclear UK & Ireland)
Nur für Eurex: Bei Angabe eines EUI-Kontos als Wertpapierabwicklungsstelle muss zwingend auch die ID des EUI Clearing
Members (CM Undertaking/Sponsored CM Undertaking) angegeben werden.
c) Eurex Bonds und Eurex Repo
Jeder Clearing-Teilnehmer benötigt zur Abwicklung ausländischer Anleihen mindestens ein Konto bei einem internationalen
Zentralverwahrer (International Central Securities Depository/ICSD). Als gültige ICSD Konten werden von der
Eurex Clearing AG unterstützt:
CBL-Konto
Euroclear-Konto
„6-Series Account“ (CBF-Creation-Konto bei der CBF)
d) GC Pooling
Clearing-Mitglieder, die sich am Clearing-Verfahren für GC Pooling (EUR, USD und CHF) beteiligen, benötigen ein CBF-Konto
und ein „6-Series Account“ (Möglichkeit 1) oder ein CBL-Konto (Möglichkeit 2).
Möglichkeit 1:
Möglichkeit 2:
Die Abwicklung von Zahlungen in Euro erfolgt beim CBF-Konto über das RTGS-Konto und die
USD und CHF Zahlungen über das „6-Series Account".
Wenn Sie ein CBL-Konto wählen, erfolgen die Euro Zahlungen über das RTGS-Konto und USD und CHF
Zahlungen über das CBL-Konto.
Eine der beiden Möglichkeiten ist zwingend anzugeben.
3. Geldverrechungsstelle (Cash Settlement Location)
Zu jedem eingetragenen Konto muss eine Cash Settlement Location bzw. ein Cash Settlement Konto angegeben werden.
Hierbei ist zu beachten, dass es bei der Wahl der Cash Settlement Location für die Märkte Eurex Bonds, Eurex Deutschland,
Eurex Repo und FWB Einschränkungen gibt. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, welche Cash Settlement Locations pro
Markt unterstützt werden.
a) Eurex Bonds
RTGS (zuständige Zentralbank) / euroSic
CBF (Clearstream Banking Frankfurt, jedoch nur „6-Series Account“ CBF-Creation-Konto)
CBL (Clearstream Banking Luxemburg)
Euroclear (Euroclear Bank SA/NV)
b) Eurex Deutschland:
RTGS (zuständige Zentralbank) / euroSic
CBF (Clearstream Banking Frankfurt, jedoch nur „6-Series Account“ CBF-Creation-Konto)
Payment-Banken für GBP (Barclays Bank plc., Citibank N.A., Deutsche Bank AG London Branch,
HSBC Bank plc, The Royal Bank of Scotland plc., JPMorgan Chase Bank London)
SNB (Schweizerische Nationalbank)
Bei der Settlement Account Location CBF, SIS und „6-Series Account“ CBF-Creation-Konto gilt Folgendes:
Die Abwicklung von Euro-Zahlungen bezüglich DvP Settlement Instruktionen erfolgt über das Target ll - Konto, die Abwicklung
von Zahlungen in Schweizer Franken über die Schweizer Nationalbank und die Abwicklung von USD-Zahlungen sowie die
Abwicklung von CHF- Zahlungen für Instrumente die nicht über die CBF-SIX SIS Schnittstelle abwickelbar sind (in Euro
notierte CHF Papiere "Transocean Ltd.") über das „6-Series Account“ CBF-Creation-Konto. Für CHF Cash-only Zahlungen
aus diesen Instrumenten wird standardmäßig das SNB-Geldkonto genutzt. Sollten die Cash-only Zahlungen resultierend aus
der Abwicklung von Instrumenten welche nicht über den CBF-SIX SIS Link abgebildet werden ebenso über das 6-Series
Konto abgewickelt werden, ist das im Antrag entsprechend anzugeben.
Bei der Settlement Account Location EUI (Euroclear UK & Ireland) gilt Folgendes:
Für das Clearing von UK Options: Die Abwicklung von GBP-Zahlungen kann nur über ein Konto bei einer Payment-Bank
erfolgen. Aus diesem Grund ist bei einem EUI-Konto bzgl. GBP zwingend ein Payment-Bank-Konto anzugeben. Hier ist
zusätzlich vor der Kontonummer der jeweilige Sort Code („Bankleitzahl“) mit anzugeben.
Für das Clearing von irischen Produkten: Da irische Papiere Euro-notiert sind, ist für die Abwicklung von EUR-Geldzahlungen
aus irischen Geschäften ein RTGS/ euroSIC Geldkonto anzugeben.
Für das Clearing von ETCs: Da die ETCs in USD notiert sind, können USD-Zahlungen nur über ein Konto bei einer
Paymentbank für USD abgewickelt werden.
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c) Eurex Repo
RTGS (zuständige Zentralbank) / euroSic
CBF (Clearstream Banking Frankfurt, jedoch nur „6-Series Account“ CBF-Creation-Konto)
CBL (Clearstream Banking Luxemburg)
Euroclear (Euroclear Bank SA/NV)
d) FWB
RTGS (zuständige Zentralbank)
CBF (Clearstream Banking Frankfurt, jedoch nur „6-Series Account“ CBF-Creation-Konto,
ausschließlich für FWB Fremdwährungen)
4. Brutto-Liefermanagement
Die Eurex Clearing AG bietet im Rahmen der Durchführung des Clearing von Geschäften einen automatisierten Service an, der
ein Brutto-Liefermanagement ermöglicht. Der Brutto-Liefermanager kann der Clearing-Teilnehmer selbst, der Kontoinhaber des
Abwicklungskonto (Abwicklungsinstitut) oder ein drittes Institut sein. Übernimmt das Clearing-Mitglied das BruttoLiefermanagement nicht selbst, wird empfohlen, jeden Antrag auf Einrichtung/Löschung/Änderung von CCP Settlement Konten
ausdrücklich mit dem Bruttoliefermanager abzustimmen, um Unstimmigkeiten bei der Abwicklung zu vermeiden.
5. Settlement-Parameter
Zu jedem eingetragenen Konto müssen bestimmte Settlement-Parameter angegeben werden. Einige dieser SettlementParameter werden grundsätzlich für den CCP benötigt, andere sind marktspezifisch. Settlement-Parameter, die grundsätzlich
anzugeben sind, müssen immer identisch sein, wenn das Konto zur Abwicklung auf mehreren Märkten genutzt wird.
Marktspezifische Settlement-Parameter sind entsprechend auf dem Formular gekennzeichnet (z.B. Eurex Deutschland only:
Derivatives/Equity Separation). Bei einigen Konstellationen sind die Settlement-Parameter zwingend vorgegeben. In diesen
Fällen sind die Angaben auf dem Formular bereits vorgedruckt und grau hinterlegt. GC Pooling-Teilnehmer können optional für
GC Pooling unterschiedliche Settlement-Paramenter ankreuzen, auch wenn das Konto für andere Märkte genutzt wird und sich
die dafür angegebenen Settlement-Parameter unterscheiden.
5.1 Default Processing Method
Wünscht der Teilnehmer standardmäßig eine Verrechnung für das betreffende Security Settlement Account, ist die Option „net“
als Default Processing Method auszuwählen. Ist als Standardeinstellung keine Verrechnung gewünscht, ist die Einstellung
„gross“ vorzunehmen. Für ADRs, ETCs (Exchange Traded Commodities - Gold, Silber, Platin, Palladium) und über Eurex
gehandelte UK und Irish Equities ist grundsätzlich nur die Einstellung „gross“ möglich.
Unabhängig von der Wahl der Standardeinstellung der „Default Processing Method“ ist auch die Wahl des „Default Netting
Model“ zwingend erforderlich. Die gewählten Default Netting-Einstellungen werden herangezogen, wenn das Clearing-Mitglied
die „net"-Abwicklung auf Einzelgeschäftsbasis im @xtract Clearing GUI auswählt.
5.2 Default Netting Model
Eurex Clearing AG bietet zwei Verrechnungs-Modelle an.
5.2.1 Single Instruction Netting (Anglo-saxon)
Beim Single Instruction Netting wird im Falle eines Überhangs nach dem Settlement Netting nur ein Instruktionsttyp erzeugt:
eine Instruktion (bzw. auch mehrere im Falle von Shaping) „Lieferung gegen Zahlung“ (DvP). Für das Single Instruction Netting
wird ein zusätzlicher Report „Pending Delivery Instructions“ (CE280) zur Verfügung gestellt, der den Teilnehmern die NettoLieferinstruktionen anzeigt, die an den Zentralverwahrer übermittelt wurden.
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Die Verarbeitungsoption Single Instruction Netting steht für Bond-Belieferungen in Euro zur Verfügung. Wenn dies gewünscht
ist, muss der Teilnehmer dies zusätzlich ankreuzen.
Single Instruction Netting ist möglich für:
Eurex Deutschland – Anleihen/Bonds, welche auf Eurex Bonds und/oder Eurex Repo gehandelt werden
Eurex Bonds
Eurex Repo
Single Instruction Netting ist nicht möglich für:
Eurex Deutschland – Geschäfte in Aktien und in Bonds, welche nicht auf Eurex Bonds und/oder Eurex
Repo gehandelt werden
FWB-Geschäfte
Entscheiden Sie sich für Single Instruction Netting, ist die Nutzung der Brutto-Liefermanagement-Funktionalität eingeschränkt.
Details hierzu finden Sie im Dokument „Final Release Notes CCP 3.0“, Kapitel 4.2 „Gross Delivery Management“.
Sollten Sie das Single Instruction Netting wählen, beachten Sie bitte, dass die folgenden Voreinstellungen automatisch gesetzt
werden:
Default Release Method: Negative
Cash Deferral: Not applicable
Settlement Netting Unit: CM
Derivatives/Equity Separation: Not applicable
Bonds/Repo Separation: No
Sollten Sie Single Instruction für ein Konto wählen, welches auch für FWB genutzt wird, dann wird für FWB automatisch
Dual Instruction Netting ausgewählt.
5.2.2 Dual Instruction Netting (German)
Beim Dual Instruction Netting werden im Falle eines Überhangs nach dem Settlement Netting zwei Instruktionstypen erzeugt:
eine Instruktion (bzw. auch mehrere im Falle von Shaping) „Zahlung gegen Lieferung” (DvP) für den Überhang und eine reine
Geldinstruktion für den „Verrechnungsblock”.
Bezüglich Eurex Deutschland steht die Verarbeitungsoption Single Instruction Netting für Bond-Belieferungen in Euro zur
Verfügung, auch wenn Dual Instruction Netting angegeben wurde. Wenn dies gewünscht ist, muss der Teilnehmer dies
zusätzlich ankreuzen.
5.3 Default Release Method
Die Eurex Clearing AG bietet im Zusammenhang mit der Durchführung des Clearing von Geschäften an, Eurex-Transaktionen
standardmäßig für die automatisierte Weiterverarbeitung solange zu sperren, bis eine Freigabe durch den verantwortlichen
Bruttoliefermanager erfolgt.
Pro Security Settlement Account ist mittels der Default Release Method zu definieren, ob die einzelnen Geschäfte im Wege des
Positiv-Verfahrens oder im Wege des Negativ-Verfahrens standardmäßig freigegeben werden.
Positiv-Verfahren (Angabe „positive“) bedeutet, dass grundsätzlich alle Geschäfte gesperrt und einzeln zur Lieferung
freigegeben werden müssen.
Negativ-Verfahren (Angabe „negative“) bedeutet, dass alle Geschäfte grundsätzlich zur Lieferung freigegeben sind und einzeln
gesperrt werden müssen.
5.4 Cash Deferral
Sofern eine Geldverrechnung für gesperrte Geschäfte im Aufrechnungsblock nicht am Valuta-Tag, sondern erst bei Freigabe
der gesperrten Verkäufe gewünscht ist, ist die Variante „Yes = Cash Deferral Activated“ pro Security Settlement Account zu
wählen. Soll die Geldverrechnung für die im Aufrechnungsblock befindlichen Geschäfte, unabhängig ob gesperrt oder nicht,
am Valuta-Tag erfolgen, muss „No = Cash Deferral not activated“ gewählt werden. In diesem Falle muss der Clearing Member
bzw. sein Abwicklungsinstitut ein internes Differenzenkonto führen und hat bei möglichen Gelddifferenzen die entstehenden
Kosten und Aufwendungen zu tragen. Die Variante „Yes = Cash Deferral Activated” ist mit weiteren Kosten verbunden (siehe
Preisverzeichnis).
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5.5 Settlement Netting Unit
Die Eurex Clearing AG bietet an, die Ebene (Settlement Netting Unit), auf welcher das Settlement Netting erfolgen soll, zu
wählen. Vier Varianten sind möglich:
CM bedeutet, dass das Netting pro Währung, Clearing Member und Settlement Account
erfolgt
All NCMs (A+P) + CM-A / CM-P bedeutet, dass pro Währung, Clearing Member und Settlement Account
einerseits alle Eigengeschäfte des Clearing Member und andererseits alle Kundengeschäfte des
Clearing Member und alle Geschäfte der NCM (Eigen- und Kundengeschäfte) gemeinsam
verrechnet werden.
Per NCM (A+P) / CM-A / CM-P bedeutet, dass pro Währung, Clearing Member und Settlement
Account alle Eigengeschäfte des Clearing Member und alle Kundengeschäfte des Clearing
Member sowie alle Geschäfte der jeweiligen NCM separat verrechnet werden.
5.6 FWB Cross Trading Location Netting
Diese Option bietet den FWB Clearing Teilnehmern die Möglichkeit die Geschäfte von Xetra & Xetra FFM2 zu verrechnen "yes"
oder "no" - default. Um alle Geschäfte zwischen Xetra und Xetra FFM2 erfolgreich zu verrechnen, muss der gleiche Net
Clearing Service für beide Handelslokationen (Extendend Net Service oder Basic Net Service) eingestellt sein .
5.7 Derivatives/Equity Separation
Diese Option bietet dem Clearing-Teilnehmer die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen, ob die Belieferungen aus dem Markt
Eurex Deutschland und jenen aus dem FWB-Markt einschließlich im Falle von Extended Net Service getrennt werden sollen
(„Yes“). Diese Option wird für Equity Style Products angeboten, Belieferungen aus Kapitalmarkt-Futures sind automatisch
getrennt.
5.8 Eurex Bonds/Eurex Repo Separation
Diese Option bietet dem Clearing-Teilnehmer die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen, ob in der Verrechnung der Fixed
Income-Geschäfte die Clearing-Geschäfte resultierend aus Eurex Bonds und Eurex Repo-Geschäften gemeinsam oder
getrennt verarbeitet werden.
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