Aufstiegsfortbildung zur ZMV – jetzt auch berufsbegleitend
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Aufstiegsfortbildung zur ZMV – jetzt auch berufsbegleitend
Praxisführung Aufstiegsfortbildung zur ZMV – jetzt auch berufsbegleitend Erstmas plant die Bayerische Landeszahnärztekammer eine zweijährige, berufsbegleitende Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV), die besonders für Teilnehmer geeignet ist, die an einer nebenberuflichen Fortbildung interessiert sind. Forbildungsinhalte - Abrechnungswesen - Praxisorganisation, -management - Rechts- und Wirtschaftskunde - anwendungsbezogene Datenverarbeitung - Kommunikation und Rhetorik - Ausbildungswesen / Pädagogik. D Zulassungsvoraussetzungen - Nachweis einer mindestens einjährigen beruflichen Tätigkeit als ZAH/ZFA - Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlußprüfung als ZAH/ZFA - erfolgreiche Absolvierung einer geforderten Aufnahme- bzw. Zulassungsprüfung. Nähere Informationen bzw. Anmeldung über: Bayerische Landeszahnärztekammer, ZMV-Schule München, Christa Rettenbacher, Telefon: 0 89/72480-214, Fax: 0 89/72480-178, E-Mail: [email protected] ie Fortbildung wird in der Regel freitags und samstags (jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr) stattfinden, gelegentlich werden jedoch auch andere Wochentage unumgänglich sein. Umfassende Kenntnisse in Abrechnungswesen, Praxisorganisation und -management, Rechts- und Wirtschaftskunde, anwendungsbezogene Datenverarbeitung, Kommunikation, Rhetorik, Ausbildungswesen und Pädagogik sollen dazu führen, daß die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin eigenverantwortlich und selbständig in allen Bereichen der Verwaltung in der zahnärztlichen Praxis tätig sein kann. Dr. Zeno Hepp, Leiter der ZMV-Schule der BLZK Erratum: Werbung für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) Durch ein Versehen wurden auf Titelbild und Inhaltsseite des BZB 3/03 die Abkürzungen verwechselt, und so war versehentlich zu lesen, die BLZK habe eine Imagekampagne für den Beruf der „ZMF“ gestartet. Tatsächlich jedoch handelt es sich bei der Aktion unter dem Slogan „Eine glänzende Entscheidung“ um eine Image- und Werbekampagne für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Richtig nachzulesen in BZB 3/03, Seite 18 und 19. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Redaktion 18 BZB/April/03/BLZK&KZVB