Aufstiegsfortbildung zur ZMV – jetzt auch berufsbegleitend

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Aufstiegsfortbildung zur ZMV – jetzt auch berufsbegleitend
Praxisführung
Aufstiegsfortbildung zur ZMV –
jetzt auch berufsbegleitend
Erstmas plant die Bayerische Landeszahnärztekammer eine zweijährige, berufsbegleitende Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV),
die besonders für Teilnehmer geeignet ist,
die an einer nebenberuflichen Fortbildung
interessiert sind.
Forbildungsinhalte
- Abrechnungswesen
- Praxisorganisation, -management
- Rechts- und Wirtschaftskunde
- anwendungsbezogene Datenverarbeitung
- Kommunikation und Rhetorik
- Ausbildungswesen / Pädagogik.
D
Zulassungsvoraussetzungen
- Nachweis einer mindestens einjährigen
beruflichen Tätigkeit als ZAH/ZFA
- Nachweis einer mit Erfolg abgelegten
Abschlußprüfung als ZAH/ZFA
- erfolgreiche Absolvierung einer geforderten Aufnahme- bzw. Zulassungsprüfung.
Nähere Informationen bzw. Anmeldung
über: Bayerische Landeszahnärztekammer,
ZMV-Schule München, Christa Rettenbacher,
Telefon: 0 89/72480-214, Fax: 0 89/72480-178,
E-Mail: [email protected]
ie Fortbildung wird in der Regel freitags und samstags (jeweils 9.00 bis
17.00 Uhr) stattfinden, gelegentlich
werden jedoch auch andere Wochentage
unumgänglich sein.
Umfassende Kenntnisse in Abrechnungswesen, Praxisorganisation und -management, Rechts- und Wirtschaftskunde, anwendungsbezogene
Datenverarbeitung,
Kommunikation, Rhetorik, Ausbildungswesen und Pädagogik sollen dazu führen, daß
die Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin eigenverantwortlich und selbständig in
allen Bereichen der Verwaltung in der zahnärztlichen Praxis tätig sein kann.
Dr. Zeno Hepp,
Leiter der ZMV-Schule der BLZK
Erratum:
Werbung für den Beruf der
Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)
Durch ein Versehen wurden auf Titelbild
und Inhaltsseite des BZB 3/03 die Abkürzungen verwechselt, und so war versehentlich zu lesen, die BLZK habe eine
Imagekampagne für den Beruf der „ZMF“
gestartet. Tatsächlich jedoch handelt es
sich bei der Aktion unter dem Slogan
„Eine glänzende Entscheidung“ um eine
Image- und Werbekampagne für den Beruf
der Zahnmedizinischen Fachangestellten
(ZFA). Richtig nachzulesen in BZB 3/03,
Seite 18 und 19.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Redaktion
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BZB/April/03/BLZK&KZVB