Jahresabschluss 2013.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
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Jahresabschluss 2013.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Suchen Name GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Hamburg und München Bereich Rechnungslegung/ Finanzberichte Information Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 V.-Datum 09.09.2014 GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen Hamburg und München Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 Inhalt Lagebericht 1. Rechtliche Grundlagen der GKL 2. Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr Rechtliche und politische Entwicklungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation 3. Geschäftsentwicklung der GKL im Geschäftsjahr Absatz- und Umsatzentwicklung Entwicklung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage 4. Spielangebot und Vertrieb der GKL 5. Mitarbeiter und Organisation der Anstalt 6. Spielsuchtprävention und Responsable Gaming 7. Chancen- und Risikobericht 8. Ausblick 9. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres Bilanz zum 31. Dezember 2013 Anlage zur Bilanz: Entwicklung des Anlagevermögens Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 Anhang 10. Allgemeine Angaben 11. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 12. Erläuterungen zum Jahresabschluss 13. Sonstige Angaben Lagebericht 1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER GKL Die ordnungsrechtliche Grundlage für die Anstalt GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder stellt der am 1.7.2012 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag (Glast) dar. § 10 Abs. 3 des Glasts legt fest, dass Klassenlotterien nur von einer von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden dürfen. Die Anstalt GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Zusammenschluss der Altanstalten Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL) und Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hervorgegangen. Die GKL ist gemäß des ebenfalls am 1.7.2012 in Kraft getretenen „Staatsvertrags über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“ eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen. Aufgabe der GKL ist gemäß § 2 Abs. 1 ihres Staatsvertrags die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes durch Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten (Glücksspiele). Der hier vorgelegte Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2013 ist der erste Jahresabschluss der Anstalt GKL, der den Zeitraum eines vollständigen Geschäftsjahres, das einem Kalenderjahr entspricht, umfasst. Die in Klammern dargestellten Vorjahresangaben beziehen sich auf das 6-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2012 vom 1.7. bis 31.12.2012. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 PublG unterliegt die GKL als Anstalt öffentlichen Rechts den Vorschriften des Publizitätsgesetzes. Da sie zwei der drei in § 1 Abs. 1 PublG genannten Kriterien erfüllt, besteht für die GKL grundsätzlich die Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gewährträgerversammlung der GKL im elektronischen Bundesanzeiger. 2. RAHMENBEDINGUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR Rechtliche und politische Entwicklungen Der seit dem 1.7.2012 in 15 Bundesländern geltende GlüStV sowie die Ausführungs- bzw. Glücksspielgesetze der Länder bildeten im Berichtszeitraum den glücksspielrechtlichen Rahmen für die GKL und ihre Vertriebsorganisation. Am 9.2.2013 ist auch in SchleswigHolstein der GlüStV in Kraft getreten, nachdem zuvor noch das landeseigene Glücksspielgesetz galt. Seitdem gibt es in Deutschland eine einheitliche glücksspielrechtliche Gesetzeslage. Nach § 4 Abs. 1 GlüStV dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Die GKL verfügt in allen 16 Ländern über eine Veranstaltungserlaubnis bis 30.11.2017. Die Veranstaltungserlaubnis für die GKL schließt ihr gesamtes Produktportfolio ein. Für die Lotterie-Einnehmer der GKL lagen ebenfalls während des Berichtszeitraums die benötigten Vermittlererlaubnisse vor. Am 1.2.2013 sind die Werberichtlinien, die den GlüStV ergänzen, in Kraft getreten. Bei Vorliegen gesonderter Erlaubnisse sind unter bestimmten Bedingungen Internet- und Fernsehwerbung sowie die Internetvermittlung möglich. Der GKL als Veranstalter wurde im Mai 2013 eine Erlaubnis für die Internet- und Fernsehwerbung erteilt. Im Rahmen dieser Erlaubnis schaltete die GKL erstmals nach Inkrafttreten des ersten GlüStV in 2008 sowohl für die 131. NKL als auch für die 134. SKL wieder TV-Spots. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation Trotz der anhaltenden Rezession in einigen europäischen Ländern und einer allgemein gebremsten Entwicklung der Weltwirtschaft konnte Deutschland im Berichtszeitraum ein leicht positives Wachstum verzeichnen. Dieses fiel aber geringer aus als in den Vorjahren. Der Anstieg des BIP für das Jahr 2013 lag bei 0,4 %. Getragen wird dieses moderate Wachstum insbesondere vom privaten Konsum, der im Jahr 2013 auf Grund des Beschäftigungsrekords um 0,9 % zulegen konnte. Das Wachstum der Exporte trug in 2013 mit einem Plus von 0,6 % nicht mehr so stark zum Wachstum bei wie in den Jahren zuvor. Neben dem hohen Beschäftigungsstand stärkte auch die vergleichsweise geringe Inflation von 1,5 % den privaten Konsum. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt spiegelte sich in einer Arbeitslosenquote von unter 7,0 % ab Frühjahr 2013 wider. Die Umsatzentwicklung im deutschen Lotteriemarkt zeigte sich in 2013 überwiegend losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der Umsatz des Deutschen Lottoblocks (DLTB) erhöhte sich in 2013 gegenüber dem Vorjahr um + 9,5 % auf 7.024 Mill. €. Diese Entwicklung lag hauptsächlich in der Preiserhöhung bei Lotto 6 aus 49 von 0,75 € auf 1,00 € je Spielfeld (+ 33,3 %) zum 4.5.2013 begründet. Hierdurch konnte der Umsatz des Zahlenlottos um + 483,9 Mill. € (+ 13,5 %) gesteigert werden. Weitere Zuwächse gab es beim Eurojackpot (+ 172,1 Mill. €, + 53,6 %), den Sofortlotterien (+ 20,1 Mill. €, + 7,2 %), der Glücksspirale (+ 3,8 Mill. €, + 1,7 %) und bei der Lotterie Bingo (+3,4 Mill. €, + 5,5 %). Bei allen anderen Spielangeboten des Deutschen Lottoblocks gingen die Umsätze dagegen um bis zu - 5,7 % zurück. Die Deutsche Fernsehlotterie der ARD konnte in 2013 angabegemäß ihren Umsatz halten. Über den Umsatz der Aktion Mensch in 2013 sowie die weiteren Marktzahlen liegen noch keine Angaben vor. 3. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER GKL IM GESCHÄFTSJAHR Absatz- und Umsatzentwicklung Die GKL hat im Geschäftsjahr 2013 ihren staatlichen Auftrag der Kanalisierung von Spielern und deren Einsätzen, weg von gefährlichen Glücksspielen, hin zum weitgehend nicht suchtgefährdeten Klassenlotteriespiel im Rahmen der bestehenden glücksspielrechtlichen Regelungen, erfüllt. Die GKL verfügt im Rahmen ihrer zwei Produktlinien NKL und SKL über ein aus fünf Spielen und zwei Spielergänzungen bestehendes Produktportfolio. Zur NKL-Produktlinie gehören neben dem traditionellen Hauptspiel, der Spielergänzung Millionen-Joker und dem Zusatzspiel Renten-Joker, die NKL-Rentenlotterie. Das Angebot der SKL-Produktlinie besteht aus dem SKL-Millionenspiel sowie den Jokerspielen EURO-JOKER und TRAUM-JOKER. Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete die GKL insgesamt einen Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 358,9 Mill. € (Vorjahr: rd. 196,4 Mill. €). Zur Absatz- und Umsatzentwicklung im Einzelnen: NKL-Produktlinie Innerhalb des Berichtszeitraums konnte im Hauptspiel ein Absatz von 699.993 Losen (Vorjahr: 497.586) erzielt werden. Von der Spielergänzung Millionen-Joker, die absatz- und spieltechnisch eng mit dem Hauptspiel verknüpft ist, wurden insgesamt 508.378 Lose abgesetzt (Vorjahr: 290.668). Der Absatz des Zusatzspiels Renten-Joker lag im Berichtszeitraum bei 773.477 Losen (Vorjahr: 445.458). Von der NKL-Rentenlotterie wurden im Geschäftsjahr 12 Lotterien veranstaltet. Es konnten 312.217 Basislose (Vorjahr: 163.305) und 547.198 Superlose (Vorjahr: 304.417) verkauft werden. Der Umsatz aus Loseinlagen der NKL-Produktlinie betrug im Geschäftsjahr über alle vier Spiele rd. 167,2 Mill. €, während er in der 6monatigen Vorperiode bei 91,9 Mill. € lag. Das Hauptspiel als Hauptumsatzträger erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 134,5 Mill. € (Vorjahr: 73,8 Mill. €). Dies entspricht einem Umsatzanteil von 37,5 % (Vorjahr: 37,6 %) am Umsatz aus Loseinlagen der GKL. Der Millionen-Joker trug mit rd. 14,7 Mill. € (Vorjahr: 8,1 Mill. €;) zum Umsatz bei, was einem Umsatzanteil von 4,1 % (Vorjahr: 4,1 %) entspricht. Die Umsatzerlöse des Renten-Jokers lagen bei 3,9 Mill. € (Vorjahr: 2,2 Mill. €) und einem Umsatzanteil von 1,1 % (Vorjahr: 1,1 %). Die NKL-Rentenlotterie erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 14,1 Mill. € (Vorjahr: 7,7 Mill. €) mit einem Umsatzanteil von 3,9 % (Vorjahr: 3,9 %). SKL Produktlinie Vom SKL-Millionenspiel konnten im Berichtszeitraum 1.009.323 (Vorjahr: 553.769) Lose abgesetzt werden. Von den Jokerspielen EURO-JOKER und TRAUM-JOKER, die eigenständige Spielangebote darstellen, wurden 1.514.298 (Vorjahr: 739.156) bzw. 291.018 (Vorjahr: 157.636) Lose verkauft. Mit allen drei Spielen der SKL-Produktlinie wurde im Berichtszeitraum ein Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 191,6 Mill. € erzielt. Im Vergleich dazu lag der Umsatz im um die Hälfte kürzeren Rumpfgeschäftsjahr 2012 bei 104,5 Mill. €. Dabei trug das Millionenspiel mit einem Umsatz von rd. 173,6 Mill. € (Vorjahr: 95,6 Mill. €) zu 48,4 % (Vorjahr: 48,7 %) zum Umsatz aus Loseinlagen der GKL bei. Der EURO-JOKER konnte rd. 15,1 Mill. € an Umsatz (Vorjahr: 7,4 Mill. €) mit einem Umsatzanteil von 4,2 % (Vorjahr: 3,8 %) erwirtschaften. Der TRAUM-JOKER erzielte im Berichtszeitraum einen Umsatz von rd. 2,9 Mill. € (Vorjahr: 1,6 Mill. €) und einen Umsatzanteil von 0,8 % (Vorjahr: 0,8 %). Im Berichtszeitraum waren damit das NKL-Hauptspiel und das SKLMillionenspiel die mit Abstand wichtigsten Produkte der GKL. Sie erwirtschafteten mit 85,9 % (Vorjahr: 86,2 %) den Hauptanteil am Gesamtumsatz. Die Jokerspiele sowie die NKL-Rentenlotterie trugen mit rd. 14,1 % (Vorjahr: 13,8 %) zum Umsatzerfolg bei. Obwohl die Vergleichbarkeit mit dem Rumpfgeschäftsjahr 2012 eingeschränkt ist, ist im Berichtszeitraum bei allen Spielarten, mit Ausnahme des EURO-JOKERs, eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen. Entwicklung der Vermögens, Ertrags- und Finanzlage Vermögenslage Die Bilanzsumme reduzierte sich um 4,3 Mill. € auf 148,3 Mill. €. Dies resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Rückgang der sonstigen Ausleihungen und der sonstigen Wertpapiere um insgesamt 10,2 Mill. €. Die liquiden Mittel stiegen um 7,0 Mill. €. Das Eigenkapital stieg um 2,2 Mill. € auf 40,1 Mill. €, was einer Eigenkapitalquote von 27,1 % (Vorjahr: 24,9 %) entspricht. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 96,0 Mill. € um 6,4 Mill. € auf 89,6 Mill. €. Der Rückgang entfällt mit 2,9 Mill. € auf die Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft und mit 2,5 Mill. € auf die abgegrenzten Lotterieaufwendungen. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5,5 Mill. € ab. Nach Zuführung von satzungsgemäßen Rücklagen in Höhe von 3,0 Mill. € in die Planspielausgleichsrücklage und nach Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 0,7 Mill. € verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 3,2 Mill. € (Vorjahr: 7,1 Mill. €). Die Ländererträge der GKL belaufen sich im Geschäftsjahr 2013 auf 65,3 Mill. € (Vorjahr: 39,8 Mill. €). Davon entfallen 59,8 Mill. € (Vorjahr: 32,7 Mill. €) auf die Lotteriesteuer. Im Berichtszeitraum ergibt sich ein negatives Planspielergebnis von rd. 4,3 Mill. € (Vorjahr: - 1,9 Mill. €). Die Gewährträgerversammlung der Anstalt hat am 2./3.7.2012 Regelungen zur Bildung und Verwendung einer Planspielausgleichsrücklage beschlossen. Der Beschluss beinhaltet, dass im Fall einer negativen Planspielabweichung diese in voller Höhe den Jahresüberschuss mindert und erst bei einem dadurch verursachten negativen Jahresüberschuss die Planspielausgleichsrücklage zur Erlangung eines neutralen Ergebnisses in Anspruch genommen wird. Außerdem wurde beschlossen, dass die ursprünglich mit 10 Mill. € dotierte Planspielausgleichsrücklage jährlich so lange um 3 Mill. € aus dem Überschuss der Anstalt erhöht wird, bis diese Rücklage mit 25 Mill. € valutiert. Gemäß Beschluss der Gewährträgerversammlung auf ihrer Sitzung am 2./3. Juli 2012 wurden der Planspielausgleichrücklage 3,0 Mill. € zugeführt. Über die weitere Gewinnverwendung beschließt die Gewährträgerversammlung auf ihrer Sitzung im Juni 2014. Finanz- und Liquiditätslage Die GKL verfügte im Berichtszeitraum stets über eine ausreichende Liquidität. Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Überschüssige Liquidität, die sich vor allem aus den weitgehend planbaren Zahlungsströmen von Spieleinsätzen und Gewinnauszahlungen ergibt, wurde auf Basis einer auf das Spielgeschäft ausgerichteten Liquiditätsplanung verzinslich in Termin- und Festgelder angelegt. Aufgrund ihrer Liquidität war die GKL nicht auf Kredite oder andere Formen der Fremdfinanzierung angewiesen. Die laufenden Ausgaben und Investitionen konnten vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden. Mittel- und langfristig zur Verfügung stehende Liquidität, die u. a. zur Deckung von Pensionsverpflichtungen der Anstalt und der Zahlung von Rentengewinnen dient, hatte die GKL teilweise in festverzinslichen und deckungsstockfähigen Wertpapieren, Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen erstklassiger Emittenten sowie einem Rentenfond angelegt. Von einer längerfristigen Bindung finanzieller Mittel durch entsprechende Neuanlagen wurde im Berichtszeitraum mangels akzeptabler Renditen abgesehen. Das Ergebnis aus den Finanzanlagen der GKL war auch im Geschäftsjahr geringer als in der Vergangenheit. Das historisch niedrige Zinsniveau für die in Frage kommenden Anlagemöglichkeiten wirkte sich maßgeblich auf die von der GKL zu erzielende Durchschnittsverzinsung aus. 4. SPIELANGEBOT UND VERTRIEB DER GKL Das Spielangebot der GKL Die GKL hat das Ziel, in Einklang und in Umsetzung der glücksspielrechtlichen Vorgaben mit ihren Markenauftritten und Produkten Spieler von gefährlichen Spielangeboten zu dem mit nur einem geringen Gefährdungspotenzial ausgestatteten Klassenlotteriespiel, umzulenken. Ihren staatlichen Kanalisierungsauftrag nimmt sie mit einem sachgerechten Produktportfolio, das sich aus Spielangeboten der NKL- und SKL-Produktlinie zusammensetzt, wahr. Das Spielangebot der NKL-Produktlinie umfasste die traditionelle Klassenlotterie - das sogenannte Hauptspiel -, das Zusatzspiel Renten-Joker, die Spielergänzung Millionen-Joker sowie die NKL-Rentenlotterie als zweites, eigenständiges Klassenlotteriespiel. Die beiden Joker-Spiele sind bezüglich ihrer Spielteilnahme an das Hauptspiel gekoppelt. Die Spiele wurden entsprechend den jeweils gültigen Gewinnplänen durchgeführt. Das etablierte und aus drei Spielen bestehende Produktportfolio der SKL-Produktlinie wurde im Berichtzeitraum weitgehend unverändert fortgeführt. Es setzt sich aus dem traditionellen Klassenlotteriespiel SKL-Millionenspiel, dem EURO-JOKER und dem TRAUM-JOKER zusammen. Die Teilnahme an den Jokerspielen ist nicht an das Millionenspiel gekoppelt. Sie stellen insoweit eigenständige Spiele dar. Die Spiele wurden entsprechend den jeweils gültigen Gewinnplänen durchgeführt. Der Vertrieb der GKL Die Lose der NKL- und SKL-Produktlinie wurden im Berichtszeitraum über Staatliche Lotterie-Einnehmer und Verkaufsstellen vertrieben, die als Handelsvertreter im Namen und für Rechnung der Anstalt GKL tätig sind. Weiterhin hatte die GKL mit den Lottogesellschaften in Niedersachsen und Hamburg Vertriebsverträge zum Verkauf der NKL-Lose in ihren Annahmestellen abgeschlossen. Außerdem wurden die Joker-Lose der SKL-Produktlinie von Lotto Kaiserslautern vertrieben. Am Ende des Geschäftsjahres gehörten einschließlich der Lottogesellschaften 110 Lotterie-Einnehmer zur Vertriebsorganisation, davon vertrieben 13 Lotterie-Einnehmer beide Produktlinien. 2 ehemalige Lotterie-Einnehmer wurden im Auftrag der GKL verwaltet. Die LotterieEinnehmer der GKL haben im Geschäftsjahr 2013 überwiegend mittels Direktmarketing neue bzw. ehemalige Spielteilnehmer für eine Teilnahme an den staatlich geregelten Lotteriespielen des Veranstalters GKL gewonnen. Dabei nutzten die Lotterie-Einnehmer für ihre Werbung die gemäß GlüStV erlaubten Formen des Dialogmarketings. Die Betreuung der Spielteilnehmer und ihre Bedienung mit Losen und Loszertifikaten durch die Lotterie-Einnehmer erfolgten im Regelfall auf dem Versandweg. Ca. 3 % der Lose der GKL wurden im terrestrischen Vertrieb verkauft, vor allem über Verkaufsstellen und die Annahmestellen der o. a. Lottogesellschaften. Vorbereitungen für die Internetvermittlung wurden getroffen. Hierfür ist jeweils eine eigene Erlaubnis zu beantragen. 5. MITARBEITER UND ORGANISATION DER ANSTALT Im Geschäftsjahr waren zum Stichtag 31.12.2013 bei der GKL 92 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vorjahr: 96) beschäftigt, davon waren 50 am Sitz Hamburg (Vorjahr: 52) und 42 am Sitz München (Vorjahr: 44) tätig. Der GKL gehörten 47 weibliche und 45 männliche Mitarbeiter an. 66 Mitarbeiter der GKL arbeiteten in Vollzeit (Vorjahr: 66), weitere 26 in Teilzeit (Vorjahr: 30). Außerdem waren zwei Aushilfen tageweise beschäftigt. Neben den festangestellten Mitarbeitern und Aushilfen waren 22 geringfügig Beschäftigte ebenfalls tageweise beschäftigt. 2 Mitarbeiter befanden sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit; 2 weitere Mitarbeiter am Sitz München sind in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Im Berichtszeitraum gab es 5 Zugänge und 5 Abgänge; der Personalbestand ist demzufolge konstant. Die Personalstruktur der GKL ist im Hinblick auf die personellen Anforderungen und die betrieblichen Belange ausgewogen. Sowohl bei der Einstellung neuer Mitarbeiter als auch im betrieblichen Alltag werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), beachtet. Bei der tariflichen Eingruppierung gibt es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Durch zielgerichtete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen fördert die GKL die Qualifikation ihrer Mitarbeiter. 6. SPIELSUCHTPRÄVENTION UND RESPONSIBLE GAMING Die GKL ist als staatlicher Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen zusammen mit ihren Lotterie-Einnehmern verpflichtet, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zur Umsetzung aller Vorschriften zum Spieler- und Jugendschutz des GlüStV und der Ausführungs- und Glücksspielgesetze der Länder arbeitet die GKL seit mehreren Jahren in einer engen Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Verhaltenssucht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zusammen. Auch im Bereich Produktmanagement setzt die GKL auf Responsible Gaming und bezieht das Kompetenzzentrum bei der Entwicklung neuer Spiele ein, um deren Gefährdungspotenzial von Anfang an richtig bewerten zu können. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurden umfangreiche Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz entwickelt und bei Bedarf optimiert. Alle Vorgaben des GlüStV, z. B. hinsichtlich Sucht- und Warnhinweise auf dem Informationsmaterial der GKL zu den einzelnen Spielen, wurden vollumfänglich umgesetzt. Alle Mitarbeiter der GKL sowie alle Lotterie-Einnehmer und deren Mitarbeiter haben an einer jährlich zu wiederholenden Spielsuchtschulung erfolgreich und nachweislich teilgenommen. Die GKL hat für sich als Veranstalter und für ihre Vertriebsorganisation ein eigenes adäquates und umfassendes Sozialkonzept entwickelt, das den Anforderungen des § 6 GlüStV genügt. Das Sozialkonzept wurde als Bestandteil der Erlaubnisanträge den Glücksspielaufsichten vorgelegt. Es stellt einen zentralen Baustein dar, welcher alle Maßnahmen der GKL zur Spielsuchtbekämpfung zusammenfasst. Für die Interneterlaubnisse der GKL wurde ein spezielles Internet-Sozialkonzept aufgestellt, das auf die Besonderheiten dieses Vertriebs- und Werbewegs entsprechend den staatsvertraglichen Vorgaben eingeht. Um einen wirksamen Jugendschutz nach § 4 Abs. 3 GlüStV zu gewährleisten, waren sowohl die GKL als auch ihre Lotterie-Einnehmer verpflichtet, mittels einer Altersverifikation die Teilnahme von minderjährigen Spielern auszuschließen. Zur Sicherstellung der Volljährigkeit der Spielteilnehmer führen die GKL und ihre Lotterie-Einnehmer eine Altersverifikation aller Losbesteller mittels zugelassener Verfahren durch. Der Veranstalter GKL hat im Kundenservice eine Anlauf- und Beratungsstelle für potenzielle und tatsächliche Spielsuchtfälle eingerichtet, wo Betroffene erste Hilfsangebote aufgezeigt bekommen. Über die gesetzlichen Vorgaben zur Spielsuchtbekämpfung hinaus engagierte sich die GKL auch als Mitglied der European Lotteries, des Dachverbands der europäischen Staatslotterien, für ein verantwortungsvolles Lotteriespiel. 7. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die GKL verfügt sitzübergreifend über ein softwaregestütztes Risikomanagementsystem, in dem kontinuierlich sämtliche Risiken identifiziert, erfasst, bewertet, überwacht und bei Bedarf entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Geeignete Instrumente zur Risikovermeidung, -verringerung und -absicherung sind vorhanden. Die Harmonisierung des Risikomanagements der GKL wurde im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossen. Die frühzeitige Erkennung von künftigen Risiken ist das Hauptziel des Risikomanagements der GKL, sodass rechtzeitig erforderliche Maßnahmen ergriffen werden können. Die präventive und proaktive Steuerung der Risiken trägt dazu bei, den an die GKL gestellten staatlichen Auftrag zu erfüllen, die Erreichung der Unternehmensziele zu gewährleisten und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. In der Berichterstattung an die Gremien der GKL wurde auf den Sitzungen der Gewährträgerversammlung und des Geschäftsausschusses im Rahmen des Berichts zur Geschäftslage regelmäßig auf die aktuelle Risiko- und Chancensituation der Anstalt eingegangen. Auch der Prüfungsausschuss der GKL hat sich auf seiner Sitzung mit Fragen des Risikomanagementsystems befasst. Im harmonisierten Risikomanagementsystem der GKL wurde eine Untergliederung aller Risiken in Risikozonen (intern/extern), Risikofelder (z. B. Risiken aus dem Bereich der strategischen und operativen Unternehmensplanung) und schließlich Einzelrisiken (z. B. Planspielrisiko) vorgenommen. Die wichtigsten Einzelrisiken bzw. Risikofelder der GKL stellen sich, in etwas anderer Zusammenstellung, wie folgt dar. Die operativen Risiken der GKL umfassen vor allem lotteriespezifische Risiken, die im Schadensfall gegebenenfalls erhebliche finanzielle Belastungen für einen Klassenlotterieveranstalter mit sich bringen. Solche Risiken können u. a. im Zusammenhang mit der Loseproduktion, der Ziehungsdurchführung, der Gewinnveröffentlichung, der Spielabwicklung sowie der Abwicklung der finanziellen Transaktionen von und zu den Lotterie-Einnehmern auftreten. Zu den weiteren operativen Risiken zählen auch die IT-Risiken, die bei der gesamten Lotterieabwicklung der GKL notwendigerweise einen sehr hohen Stellenwert haben, da der Großteil des Spielgeschäfts vollständig automatisch abgewickelt wird. Sie umfassen vor allem Risiken im Bereich Datensicherheit und Betriebsbereitschaft. Neben der Einrichtung einer Notfallplanung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Falle von Schäden und Ausfällen war ebenso an beiden Sitzen ein funktionsfähiges Ausweichrechenzentrum vorhanden. Das Planspielrisiko - mit der Ausprägung eines negativen Planspiels als Risiko i. e. S. und eines positiven Planspiels als „Chance“ - ist aufgrund der festen Gewinnpläne und der Gewinnplangarantie ein dem Klassenlotteriespiel immanenter zufallsabhängiger Faktor. Hohe negative Planspiele können das Ergebnis des Klassenlotterieveranstalters belasten und im Extremfall zu einem Bilanzverlust führen. Die GKL ist deshalb bestrebt, das Planspielrisiko durch spiel- und produkttechnische Optimierungsmaßnahmen möglichst gering zu halten. Das Planspielrisiko für die GKL insgesamt und für die jeweils neuen Lotterien der einzelnen Spiele wird regelmäßig anhand komplexer Simulationsmodelle durch einen externen mathematischen Gutachter abgeschätzt. Zum Ausgleich etwaiger Planspielrisiken ist eine Planspielausgleichsrücklage vorhanden, die zum Ende des Geschäftsjahrs mit 14,9 Mill. € valutierte. Die vertriebs- bzw. strategischen Risiken ergeben sich durch die Tätigkeit der GKL am Glücksspielmarkt. Ursachen für Vertriebsrisiken können insbesondere in Veränderungen der Rahmenbedingungen gesehen werden. Dazu zählen Restriktionen aufgrund gesetzlicher Änderungen, eine Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, das Auftreten neuer Wettbewerber, die Etablierung neuer Technologien sowie relevante Änderungen bei Vertriebspartnern. Auch geänderte Einstellungen und Wünsche der Spieler und Spielinteressenten sowie eine sich wandelnde Werteorientierung im Hinblick auf Gewinnspiele können dabei eine Rolle spielen. Um das Adressenausfallrisiko zu minimieren, wurden zur Sicherung der Verpflichtungen der Lotterie-Einnehmer seitens der Außenrevision die Einhaltung der Regelungen durch die Lotterie-Einnehmer oder ggf. durch eingeschaltete Dienstleister überprüft. Neben der Vertrauensschadenversicherung besteht außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken bestehen nur in geringem Umfang. Die Risikolage hat sich im Hinblick auf die rechtlichen Risiken im Geschäftsjahr der GKL leicht verbessert. Die Werberichtlinie, die den GlüStV ergänzt, ist in Kraft getreten und führt zu verbesserten Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten. Allerdings bestehen unverändert Beschränkungen und restriktive Anforderungen. 8. AUSBLICK Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Wachstumsprognosen der deutschen Wirtschaft für das Jahr 2014 sind positiv. Die Bundesbank und das Ifo-Institut erwarten für das Jahr 2014 einen Anstieg des BIP von 1,7 bzw. 1,9 %. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Aufschwung positiv auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar macht und zu einer weiteren leichten Senkung der Arbeitslosenquote führt. Wie sich der Mindestlohn auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes auswirkt, bleibt abzuwarten. Auch dank der Aussicht auf höhere Löhne wird die Entwicklung des privaten Konsums für 2014 optimistisch eingeschätzt. Dieser spielt somit weiterhin eine tragende Rolle für das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Daneben tragen auch die weiter steigenden Exporte zum Aufschwung bei. Inwieweit sich die positive Konsumentwicklung auf den Absatz der GKL auswirken kann, ist nicht abschätzbar. GKL Eine wesentliche Aufgabe der GKL im Geschäftsjahr 2014 wird es sein, die Einführung des geplanten und genehmigten neuen Produkts weitestgehend vorzubereiten. Mit dem neuen Spiel kommt die GKL ihrem Auftrag nach, mit zeitgemäßen Produkten einen zusätzlichen Kanalisierungsbeitrag zu leisten. Mit der Modernisierung ihres Angebotes will die GKL dafür sorgen, dass die Zukunft der Anstalt auch langfristig gesichert ist. Darüber hinaus arbeitet die GKL daran, die etablierten Produktlinien NKL und SKL auch zukünftig, insbesondere unter Berücksichtigung der neuen, sich ergebenen Möglichkeiten durch den GlüStV, zu stabilisieren und fortzuführen. Für den Vertrieb wurden neue Möglichkeiten für die Kundengewinnung geschaffen, die in 2014 getestet werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der GKL in 2014 wird es sein, die organisatorische Integration der beiden Sitze Hamburg und München weiter voranzutreiben. Nachdem bereits viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten, stehen für 2014 weitere Punkte auf der Agenda, um die Synergien durch den Zusammenschluss der Altanstalten NKL und SKL gezielt nutzen zu können. Hinsichtlich des Produktangebots der NKL- und SKL-Produktlinie setzt die GKL in 2014 auf eine weitgehende Kontinuität. Glücksspielmarkt Im Frühjahr 2014 soll Presseberichten zufolge die „Deutsche Sportlotterie“ an den Markt gehen mit dem Ziel, von den Erlösen deutsche Spitzensportler zu fördern. Die Lose können im Internet erworben werden. Neben einem Hauptpreis von 250.000 € soll es weitere Geldgewinne geben. Die Ziehung wird wöchentlich erfolgen. Die Verteilung des Geldes soll zunächst von der Deutschen Sporthilfe und später von einem vierköpfigen Beirat beschlossen werden. Der multinationalen Lotterie „Eurojackpot“ wollen sich im Herbst 2014 weitere europäische Länder anschließen. Derzeit durchlaufen die interessierten Lotteriegesellschaften den Prüfungs- und Nachweisprozess, um sich für die Aufnahme in den Kooperationsverbund zu qualifizieren. Chancen und Risiken Obwohl die Einführung von SEPA prinzipiell Risiken für die GKL mit sich bringt, kann die bisherige Risikoeinschätzung in Bezug auf die Mandatserteilung möglicherweise gesenkt werden. In einem Protokoll des SEPA-Rates vom August 2013 wurde mitgeteilt, dass es nach dortiger Meinung keine gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten gibt. Daher können Lastschriftmandate, anders als bisher angenommen, nicht nur schriftlich, sondern auch im Internet erteilt werden. Für den Vertriebsweg Internet bei der GKL kann dies positiv bewertet werden, sofern die Einschätzung rechtsgültig ist. Eine reine schriftliche Mandatserteilung hätte voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen auf den Absatz der GKL-Produkte. Im Februar 2013 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) um den Bereich des Online-Glücksspiels erweitert. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG sind auch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet Verpflichtete im Sinne des GwG. Diesen werden insbesondere Maßnahmen zum Risikomanagement und zur internen Sicherheit, zur Spieleridentifizierung, zum Führen der Spielerkonten, zur Transparenz der Zahlungsströme sowie die Schaffung von besonderen Kontrollsystemen auferlegt. Wenn das Risiko der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung gering ist und die glücksspielrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann die zuständige Behörde im Einzelfall bestimmen, dass die entsprechenden Paragraphen nicht anzuwenden sind. Die GKL verspricht sich von der beantragten Ausnahmeregelung eine Befreiung von den entsprechenden Regelungen. Das Ausmaß der Filterwirkung ist derzeit nicht abschätzbar. Die Ausgestaltung der Werberichtlinien stellt insbesondere mit Hinblick auf die Internetvermittlung ein Risiko für die weitere Absatzund Umsatzentwicklung sowie für den Erfolg von Produktneueinführungen dar. Für die Identifizierung und Authentifizierung dürfen nur Verfahren zur Anwendung kommen, die von der KJM (Kommission für Jugend- und Medienschutz) zugelassen bzw. äquivalent dazu sind. Verfahren wie Post-Ident, die persönliche Identifikation mittels Ausweiskontrolle oder Einschreiben eigenhändig stellen für die Internetvermittlung einen großen Filter dar. Darüber hinaus sind werbliche E-Mails, bspw. für die Kundenrückgewinnung, nicht zulässig. Im Juni 2013 mahnte das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen von Entscheidungen ein strukturelles Vollzugsdefizit der Erlaubnisbehörden an. Auch wenn sich das Urteil streitgegenständlich auf Vorgänge und die Rechtslage nach dem ersten Glücksspielstaatsvertrag bezieht, sind Aktivitäten der Erlaubnisbehörden in Bezug auf die am Markt befindlichen Werbemaßnahmen möglich. In welchem Ausmaß die Behörden aktiv werden, ist bis dato unbekannt. Für die GKL könnten Maßnahmen der Erlaubnisbehörden, die über die geltenden Werberichtlinien hinausgehen, erhebliche negative Folgen haben. Gesamtprognose Unter Berücksichtigung dieser Einflussgrößen wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass sich der Absatz der GKL-Produkte (NKL- und SKL-Produktlinien) tendenziell leicht sinken wird. Weitere Prognosen über das Jahr 2014 hinaus sind schwer zu treffen, da abzuwarten bleibt, wie sich der Absatz und Umsatz unter den neuen gegebenen Rahmenbedingungen entwickeln kann. Durch die Einführung eines neuen Produktangebots wird jedoch ab 2015 mit einer positiven Umsatzentwicklung gerechnet. 9. VORGÄNGE NACH SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die GKL zu vermerken, die erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres am 31.12.2013 eingetreten sind und die u. a. Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens haben. Bilanz zum 31. Dezember 2013 Aktiva € 31.12.2013 € 31.12.2012 T€ 191.780,46 380 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte u. Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 3.294.802,69 3.643 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.505.710,59 1.500 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 111.791,52 107 4.912.304,80 5.250 III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 2. Sonstige Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.055.972,00 11.102 5.600.000,00 10.600 16.655.972,00 21.702 21.760.057,26 27.332 € 2.343.010,05 1. Forderungen aus dem Lotteriegeschäft 31.12.2013 € 31.12.2012 T€ 2.331 2. Forderungen gegen Trägerländer 0,00 53 3. Sonstige Vermögensgegenstände 833.095,69 1.262 II. Sonstige Wertpapiere III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.176.105,74 3.646 6.668.990,00 11.856 116.415.681,00 109.378 126.260.776,74 124.880 319.183,20 393 148.340.017,20 152.605 31.12.2013 € 31.12.2012 T€ 2.000.000,00 2.000 Passiva € A. Eigenkapital I. Grundkapital II. Gewinnrücklagen 1. Ranspielausgleichsrücklage 14.862.125,09 10.000 2. Andere Gewinnrücklagen 13.000.000,00 13.000 3. Zweckgebundene Rücklage 7.044.954,75 5.852 34.907.079,84 III. Bilanzgewinn 28.852 3.233.375,36 7.097 40.140.455,20 37.949 B. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 2. Sonstige Rückstellungen 10.354.238,00 9.859 8.232.226,92 8.771 18.586.464,92 18.630 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichk. gegenüber Kreditinstituten (bis zu 1 Jahr) 137,14 0 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (bis zu 1 Jahr) 140,00 0 3. Verbindlichk. aus Lieferungen u. Leistungen (bis zu 1 Jahr) 4. Verbindlichk. aus dem Lotteriegeschäft 335.781,74 641 74.981.644,14 77.869 14.106.000,00 16.607 davon aus Lotteriesteuer: € 9.400.331,66 (Vj.: T€ 16.270) davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 25.803.514,25 (Vj.: T€ 30.797) davon mit einer Restlaufzeit v. mehr als 5 Jahren: € 15.790.224,53 (Vj.: T€ 15.570) 5. Abgegrenzte Lotterieaufwendungen (bis zu 1 Jahr) 6. Verbindlichkeit ggü. Trägerländern (bis zu 1 Jahr) 7. Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 731 189.394,06 178 davon aus Steuern: € 183.761,08 (Vj.: T€ 172) 89.613.097,08 96.026 148.340.017,20 152.605 davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 189.394,06 (Vj.: T€ 178) Anlage zur Bilanz Entwicklung des Anlagevermögens Anschaff ungs- oder Herstellungskosten 1.1.2013 € Zugänge € Abgänge € Umbuchung € 31.12.2013 € 7.791.577,54 68.666,73 449.066,80 0,00 7.411.177,47 7.791.577,54 68.666,73 449.066,80 0,00 7.411.177,47 11.379.873,31 Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke u. Bauten 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau 9.000.285,08 0,00 0,00 11.368.778,07 655.618,49 732.046,92 87.523,67 9.000.285,08 107.221,74 93.896,30 1.802,85 -87.523,67 111.791,52 20.476.284,89 749.514,79 733.849,77 0,00 20.491.949,91 11.102.430,00 III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 11.102.430,00 0,00 0,00 0,00 2. Sonstige Ausleihungen 10.600.000,00 0,00 5.000.000,00 0,00 5.600.000,00 21.702.430,00 0,00 5.000.000,00 0,00 16.702.430,00 Anschaff ungs- oder Herstellungskosten 1.1.2013 € 49.970.292,43 Zugänge € 818.181,52 Abgänge € 6.182.916,57 Umbuchung € 0,00 31.12.2013 € 44.605.557,38 Abschreibungen 1.1.2013 € Zugänge € Abgänge € 31.12.2013 € 7.411.781,96 256.681,85 449.066,80 7.219.397,01 7.411.781,96 256.681,85 449.066,80 7.219.397,01 1. Grundstücke u. Bauten 5.356.909,39 348.573,00 0,00 5.705.482,39 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.869.360,70 736.848,94 732.046,92 9.874.162,72 0,00 0,00 0,00 0,00 15.226.270,09 1.085.421,94 732.046,92 15.579.645,11 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 46.458,00 0,00 46.458,00 2. Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.458,00 0,00 46.458,00 22.638.052,05 1.388.561,79 1.181.113,72 22.845.500,12 Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten II. Sachanlagen 3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau III. Finanzanlagen Restbuchwert 31.12.2012 € 31.12.2013 € 379.795,58 191.780,46 379.795,58 191.780,46 1. Grundstücke u. Bauten 3.643.375,69 3.294.802,69 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.499.417,37 1.505.710,59 Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten II. Sachanlagen 3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau 107.221,74 111.791,52 5.250.014,80 4.912.304,80 1. Wertpapiere des Anlagevermögens 11.102.430,00 11.055.972,00 2. Sonstige Ausleihungen 10.600.000,00 5.600.000,00 21.702.430,00 16.655.972,00 27.332.240,38 21.760.057,26 III. Finanzanlagen Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 31.12.2013 (1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013) Geschäftsjahr € 31.12.2013 € 1 Vorjahr T€ 1. Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft a) Loseinlagen 358.857.989,00 196.362 b) Verkauf von Gewinnlisten u. Werbematerial 1.061.783,78 494 c) Sonstige 2.424.261,34 1.410 362.344.034,12 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Lotteriegewinne und andere Aufwendungen f. d. Spielgeschäft 198.266 4.099.853,97 4.714 -269.834.958,51 -148.659 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -5.371.585,36 -2.627 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.540.692,96 -843 davon für Altersversorgung: € 589.152,22 (Vj.: T€ 405) -6.912.278,32 -3.470 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.342.103,79 -592 -22.586.709,14 -11.430 607.588,00 317 2.755.235,02 2.412 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Geschäftsjahr € 1 31.12.2013 € Vorjahr T€ -215.568,00 -21 -3.580.524,03 -1.713 65.334.569,32 39.824 davon aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten: € 2.154.564,41 (Vj.: T€ 1.858) 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus der Aufzinsung von Verbindlichk. u. Rückstellungen: € 3.246.597,83 (Vj.: T€ 1.542) 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. Sonstige Steuern a) Lotteriesteuer -59.810.493,17 b) KFZ-Steuer -1.733,00 13. Jahresüberschuss 14. Einstellung in die Planspielausgleichsrücklage 15. Entnahme aus Zweckgebundener Rücklage 16. Bilanzgewinn 1 -32.726 -59.812.226,17 -1 5.522.343,15 7.097 -3.000.000,00 0 711.032,21 0 3.233.375,36 7.097 Bei dem hier ausgewiesenen Vorjahr handelt es sich um das 6-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1. Juli bis 31. Dezember 2012). Anhang 10. ALLGEMEINE ANGABEN Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der GKL ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach § 12 Abs. 1 der GKL-Satzung nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils geltenden Fassung aufzustellen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013 wird erstmals für ein Kalenderjahr aufgestellt. Da es sich bei dem Vorjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7 bis zum 31.12.2012 handelt, ist die Vergleichbarkeit der Werte eingeschränkt. Die Bezeichnungen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 Abs. 6 HGB zur besseren Erläuterung geändert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 11. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung des Geschäftsbetriebes. Der Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Soweit die Anschaffung durch die Altanstalten NKL und SKL erfolgte, sind die Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz der GKL zu Verkehrswerten angesetzt worden. Diese entsprachen mit Ausnahmen der Gebäude, Finanzanlagen und der Wertpapiere des Umlaufvermögens den fortgeführten Buchwerten. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, bewertet. Die Nutzungsdauer beträgt beim Gebäude Bayerwaldstraße insgesamt 25 Jahre. Für Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen wird in der Regel eine Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren, entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, zu Grunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150,00 € und 1.000,00 € netto werden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Bei Anschaffungskosten bis 150,00 € netto erfolgt im Geschäftsjahr des Zugangs eine aufwandswirksame Erfassung. Finanzanlagen Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Börsen- oder Marktpreis) werden gem. § 253 Abs. 3 HGB nur vorgenommen, wenn es sich voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung handelt. Zuschreibungen werden bis zum Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert entsprechend § 253 Abs. 5 HGB, vorgenommen. Sonstige Ausleihungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertpapiere des Umlaufsvermögens Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens werden gem. § 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Zuschreibungen werden bis zum Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert entsprechend § 253 Abs. 5 HGB, vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Spielteilnehmern erfolgt mit Ausnahme der Auszahlung von Großgewinnen über die Lotterietreuhandkonten, die von den Lotterie-Einnehmern geführt werden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt. Sie werden in Höhe der Ausgaben ausgewiesen, die vor dem Bilanzstichtag für die folgenden Geschäftsjahre geleistet wurden. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der „Projected-Unit-Credit-Method“ mit einem Rechnungszins von 4,89 % p.a. Der zukünftige Gehaltstrend wurde mit 2,2 % (NKL) und 1,7 % (SKL) p.a. und der jährliche Anstieg der Pensionen mit 2,0 % (NKL) und 1,7 % (SKL) p.a. bei den Berechnungen berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt auf Basis einer Barwertermittlung mit einem Rechnungszins von 4,89 % p.a. und einem Gehaltstrend von 1,7 % nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 12. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS I. Bilanz Anlagevermögen Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt. Finanzanlagen Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt. Die sonstigen Ausleihungen betreffen ein Schuldscheindarlehen im Volumen von 5.000 T€ sowie einen Startkredit an einen LotterieEinnehmer in Höhe von 600 T€. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Miet- und Wartungsverträge sowie Beiträge und Gebühren. Eigenkapital Das Grundkapital entspricht § 14 des GKL-StV und beträgt 2.000.000,00 €. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet die Gewährträgerversammlung. § 13 der GKL-Satzung bestimmt, dass eine Rücklage zum Ausgleich von Planspielrisiken gebildet wird. Aus dem Bilanzgewinn 2012 wurden gemäß Beschluss der Gewährträgerversammlung 1.862.125,09 € in die Planspielausgleichsrücklage eingestellt. Gemäß Beschluss der Gewährträgerversammlung vom 2./3. Juli 2012 wurde aus dem Jahresüberschuss 2013 ein Betrag von 3.000.000,00 € in die Planspielausgleichsrücklage eingestellt. Die Planspielausgleichsrücklage valutiert damit zum 31.12.2013 mit 14.862.125,09 € (Vorjahr: 10,0 Mill. €). Im Zuge der Neugründung der GKL wurde beschlossen, die Stille Last, die sich aus der Differenz zwischen der Abzinsung der Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen und den am Markt erzielbaren Renditen ergibt, in eine gesonderte Rücklage einzustellen. Die zweckgebundene Rücklage valutiert am Bilanzstichtag mit 7.044.954,75 € (Vorjahr: 5,9 Mill. €). Die Gewährträgerversammlung hat auf ihrer Sitzung am 23./24. Juli 2013 beschlossen, den Vorstand bis auf Weiteres zu ermächtigen, entsprechend dem abgestimmten Verfahren erforderliche Zuführungen und Auflösungen vorzunehmen. Im Jahr 2013 ergibt sich hiernach eine Entnahme in Höhe von 711.032,21 €. Gemäß § 14 der GKL Satzung in Verbindung mit § 9 GKL-StV stehen Bestandteile des Bilanzgewinns, die aus der Auflösung von Rückstellungen beruhen, die zu Zeiten der Altanstalten NKL und SKL (bis 30.6.2012) gebildet wurden und 100.000,00 € übersteigen, den Trägerländern der betroffenen Altanstalten als gesonderter Gewinnbestandteil zu. Dies gilt sinngemäß für Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die bei den Altanstalten gebildete Rückstellungen übersteigen bzw. nachträglich entstehen, weil bisher nicht bekannte Umstände eingetreten sind. Im Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres 2012 waren derartige Sachverhalte mit einem Betrag von ca. 3,3 Mill. € enthalten, die aus der Auflösung von bei der Altanstalt SKL gebildeten Rückstellungen resultierten. Die Gewährträgerversammlung der GKL hat auf ihrer Sitzung am 23./24. Juli 2013 unter TOP 3 beschlossen, dass an die Trägerländer der ehemaligen SKL dieser Betrag als besonderer Gewinnanteil ausgeschüttet werden soll. Die Auszahlung erfolgte im September 2013. Im Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sind derartige Sachverhalte mit einem Betrag von ca. 0,3 Mill. € enthalten, die als Saldo aus der Auflösung und Zuführung von bei der Altanstalt SKL gebildeten Rückstellungen resultierten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Aufwand für laufende bzw. drohende Rechtsverfahren, ausstehende Rechnungen sowie Personalrückstellungen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft bestehen in Höhe von 74.982 T€ (Vorjahr: 77.869 T€). Darin enthalten sind Geld- und Sachgewinne, die im Geschäftsjahr angefallen sind aber bis zum Bilanzstichtag nicht ausgezahlt werden konnten sowie Rentengewinne und Gewinne von Extra-Einkommen, die die GKL über eine bestimmte Laufzeit direkt an die Spielteilnehmer auszahlt. Weiterhin sind hier noch abzuführende Lotteriesteuern und Verbindlichkeiten aus der Abrechnung der Geschäftsgelder mit den Lotterie-Einnehmern enthalten. Abgegrenzte Lotterieaufwendungen in Höhe von 14.106 T€ (Vorjahr: 16.607 T€) werden vor dem Hintergrund ausgewiesen, dass der Bilanzstichtag nicht mit dem Ende der Lotterien der NKL- und SKL-Produktlinien zusammenfällt. In den in das Geschäftsjahr 2013 fallenden Klassen der Lotterien wurden bereits Erlösanteile für nachfolgende Klassen, die im Geschäftsjahr 2014 liegen, erzielt. Diese bereits für nachfolgende Klassen erzielten Erlösanteile, gemindert um die in den folgenden Klassen erhöhten unmittelbar mit dem Spielverlauf zusammenhängenden Aufwendungen, werden saldiert als Verbindlichkeit mit der besonderen geschäftszweigbedingten Postenbezeichnung „Abgegrenzte Lotterieaufwendungen“ ausgewiesen. II. Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus dem Loseverkauf, aus Absprungerträgen, aus Kürzungsbeträgen und dem Verkauf amtlicher Drucksachen sowie Werbematerial. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Kostenerstattungen und Preisnachlässe aus der Sachgewinnabwicklung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Werbekosten, Erlaubnisgebühren sowie Sach- und Verwaltungsausgaben und IT-Kosten. Periodenfremde Aufwendungen betrugen 289 T€ (Vorjahr: 10 T€). Sonstige Steuern Unter den sonstigen Steuern ist neben der Lotteriesteuer auch die KFZ-Steuer erfasst. 13. SONSTIGE ANGABEN Arbeitnehmer Die GKL beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 92 (Vorjahr: 96) angestellte Arbeitnehmer (Vollzeit: 66, Teilzeit: 26) sowie 24 (Vorjahr: 23) Kurzzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Anstalt haftet für eventuelle Ansprüche der Gläubiger der ehemaligen Anstalten NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und SKL Süddeutsche Klassenlotterie. Eine wesentliche vertragliche Verpflichtung resultiert aus der Anmietung der Geschäftsräume in Hamburg. Der Mietvertrag läuft bis zum 31.5.2015. Die vereinbarte Gesamtmiete beträgt inkl. angemessener Betriebskosten 397.935,12 € für das Geschäftsjahr 2014 165.806,30 € für das Geschäftsjahr 2015. Organe der Anstalt a) Gewährträgerversammlung im Geschäftsjahr 1.1.2013 bis 31.12.2013 Ministerialdirigent Walter Leibold • Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart Ministerialrat Claus Niederalt • Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, München Senatsrat Dieter Schippers • Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin Ministerialrat Johannes Werner • Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Potsdam Referatsleiter Jürgen Kording • Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen • Vorsitzender der Gewährträgerversammlung • Vorsitzender des Geschäfts- und Personalausschusses Wissenschaftliche Angestellte Jutta Hartung • Finanzbehörde, Freie und Hansestadt Hamburg Ministerialdirigent Elmar Damm • Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden Regierungsrätin Dr. Antje Weber (bis 3.12.2013) Regierungsrätin Anja Sachse (ab 4.12.2013) • Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin Dr. Oliver Kiaman (bis 31.12.2013) • Niedersächsisches Finanzministerium, Hannover • Vorsitzender des Prüfungsausschusses Leitender Ministerialrat Thomas Bringmann • Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Ministerialrat Wolfram Kremer • Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Mainz Regierungsdirektor Wolfgang Raber (bis 17.3.2013) Regierungsdirektor Armin Schmitt (ab 18.3.2013) • Ministerium für Finanzen und Europa, Saarbrücken Ministerialrätin Sybille Gedenk-Fleger • Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Dresden Ministerialrat Andreas Grobe • Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg Regierungsvolkswirtschaftsdirektorin Dr. Christiane Sorgenfrei (bis 12.3.2013) Regierungsrat Torben Rossow (ab 13.3.2013) • Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Oberregierungsrat Thomas Weißenborn • Thüringer Finanzministerium, Erfurt b) Vorstand Dr. Gerhard Rombach (Sprecher des Vorstandes) Günther Schneider (Sprecher des Vorstandes) Jan Christiansen Manfred Neidel Bezüge von Organmitgliedern Im Geschäftsjahr 2013 erhielt der Vorstand Bruttogesamtbezüge in Höhe von 660.848,65 €. Diese Summe teilt sich wie folgt auf: Vergütung Vorstand 01.01.13 - 31.12.13 Feste Vergütung Variable Vergütung Sachbezüge/Beihilfen Zusatzversorgung G. Rombach € G. Schneider € J. Christiansen € M. Neidel € 141.075,96 142.500,00 132.499,64 110.000,04 34.667,00 20.625,00 18.750,00 21.667,00 5.916,53 8.515,08 7.562,40 7.678,08 0,00 4.116,00 5.275,92 0,00 Gesamt 181.659,49 175.756,08 164.087,96 139.345,12 Die variable Vergütung betrifft die im Berichtsjahr ausgezahlten Tantiemeansprüche für das Rumpfgeschäftsjahr der GKL zum 31.12.2012 sowie die im Jahr 2012 beendeten Rumpfgeschäftsjahre der Altanstalten. Daneben bestehen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber einem Vorstandsmitglied in Höhe von 1.056.808,00 €. An die Mitglieder der Gewährträgerversammlung wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung gezahlt. Bezüge von früheren Organmitgliedern Die laufenden Bezüge einschließlich Beihilfen für frühere Mitglieder des Vorstandes der NKL bzw. der Direktion der SKL betrugen 200.542,89 €. Darüber hinaus bestehen für frühere Vorstandsmitglieder Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.094.893,00 €. Abschlussprüferhonorar Für den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr ein Gesamthonorar in Höhe von 47.362,00 € erfasst, welches mit 30.345,00 € auf die Prüfung des Jahresabschlusses der GKL für das Geschäftsjahr 2013 und mit 15.470,00 € auf allgemeine Beratungsleistungen sowie mit 1.547,00 € auf die Teilnahme an der Gewährträgerversammlung in 2012 entfällt. Hamburg, München, 8. April 2014 GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder Vorstand Dr. Gerhard Rombach Günther Schneider Jan Christiansen Manfred Neidel Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie dem Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Hamburg, den 30. April 2014 RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Schlüter, Wirtschaftsprüfer Haupt, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Vorlage zu TOP 3 der Sitzung der Gewährträgerversammlung am 24./25. Juni 2014 (Beschluss über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2013 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013) Beschlussvorschläge: Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses: 1. Zum Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr 31.12.2013: 1.1. Der Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 148.340.017,20 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.522.343,15 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt. 1.2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.233.375,36 EUR wird wie folgt verwendet: 1.2.1. Für die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besondere Gewinnrücklage im Sinne von § 9 Abs. 1 des Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 326.933,94 EUR gebildet, die diesen Ländern zusteht und zwar in dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKL-Trägerländer verteilt wurde. 1.2.2. Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 2.906.441,42 EUR zugeführt. Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gewährträgerversammlung vom 24./25. Juni 2014 (Beschluss über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2013 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013) Beschlüsse: Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses: 1. Zum Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr 31.12.2013: 1.1. Der Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von 148.340.017,20 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.522.343,15 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt. 1.2. Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.233.375,36 EUR wird wie folgt verwendet: 1.2.1. Für die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besondere Gewinnrücklage im Sinne von § 9 Abs. 1 des Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 326.933,94 EUR gebildet, die diesen Ländern zusteht und zwar in dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKL-Trägerländer verteilt wurde. 1.2.2. Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 2.906.441,42 EUR zugeführt.