Jahresabschluss 2013.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

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Jahresabschluss 2013.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
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Name
GKL Gemeinsame Klassenlotterie
der Länder
Hamburg und München
Bereich
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Information
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis
zum 31.12.2013
V.-Datum
09.09.2014
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie
und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen
Hamburg und München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Inhalt
Lagebericht
1.
Rechtliche Grundlagen der GKL
2.
Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr
Rechtliche und politische Entwicklungen
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation
3.
Geschäftsentwicklung der GKL im Geschäftsjahr
Absatz- und Umsatzentwicklung
Entwicklung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
4.
Spielangebot und Vertrieb der GKL
5.
Mitarbeiter und Organisation der Anstalt
6.
Spielsuchtprävention und Responsable Gaming
7.
Chancen- und Risikobericht
8.
Ausblick
9.
Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres
Bilanz zum 31. Dezember 2013
Anlage zur Bilanz:
Entwicklung des Anlagevermögens
Gewinn- und Verlustrechnung
vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
Anhang
10.
Allgemeine Angaben
11.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
12.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
13.
Sonstige Angaben
Lagebericht
1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER GKL
Die ordnungsrechtliche Grundlage für die Anstalt GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder stellt der am 1.7.2012 in Kraft
getretene Glücksspielstaatsvertrag (Glast) dar. § 10 Abs. 3 des Glasts legt fest, dass Klassenlotterien nur von einer von allen
Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden dürfen. Die Anstalt GKL Gemeinsame
Klassenlotterie der Länder ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Zusammenschluss der Altanstalten Nordwestdeutsche
Klassenlotterie (NKL) und Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hervorgegangen. Die GKL ist gemäß des ebenfalls am 1.7.2012 in Kraft
getretenen „Staatsvertrags über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“ eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen
Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt
Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen. Aufgabe der GKL ist gemäß § 2 Abs. 1 ihres Staatsvertrags die
Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes durch Veranstaltung
von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten (Glücksspiele).
Der hier vorgelegte Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2013 ist der erste Jahresabschluss der Anstalt GKL, der den
Zeitraum eines vollständigen Geschäftsjahres, das einem Kalenderjahr entspricht, umfasst. Die in Klammern dargestellten
Vorjahresangaben beziehen sich auf das 6-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2012 vom 1.7. bis 31.12.2012.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 PublG unterliegt die GKL als Anstalt öffentlichen Rechts den Vorschriften des Publizitätsgesetzes. Da sie zwei
der drei in § 1 Abs. 1 PublG genannten Kriterien erfüllt, besteht für die GKL grundsätzlich die Verpflichtung zur Offenlegung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Gewährträgerversammlung der GKL im elektronischen Bundesanzeiger.
2. RAHMENBEDINGUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR
Rechtliche und politische Entwicklungen
Der seit dem 1.7.2012 in 15 Bundesländern geltende GlüStV sowie die Ausführungs- bzw. Glücksspielgesetze der Länder bildeten im
Berichtszeitraum den glücksspielrechtlichen Rahmen für die GKL und ihre Vertriebsorganisation. Am 9.2.2013 ist auch in SchleswigHolstein der GlüStV in Kraft getreten, nachdem zuvor noch das landeseigene Glücksspielgesetz galt. Seitdem gibt es in Deutschland
eine einheitliche glücksspielrechtliche Gesetzeslage.
Nach § 4 Abs. 1 GlüStV dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet
oder vermittelt werden. Die GKL verfügt in allen 16 Ländern über eine Veranstaltungserlaubnis bis 30.11.2017. Die
Veranstaltungserlaubnis für die GKL schließt ihr gesamtes Produktportfolio ein. Für die Lotterie-Einnehmer der GKL lagen ebenfalls
während des Berichtszeitraums die benötigten Vermittlererlaubnisse vor.
Am 1.2.2013 sind die Werberichtlinien, die den GlüStV ergänzen, in Kraft getreten. Bei Vorliegen gesonderter Erlaubnisse sind unter
bestimmten Bedingungen Internet- und Fernsehwerbung sowie die Internetvermittlung möglich. Der GKL als Veranstalter wurde im
Mai 2013 eine Erlaubnis für die Internet- und Fernsehwerbung erteilt. Im Rahmen dieser Erlaubnis schaltete die GKL erstmals nach
Inkrafttreten des ersten GlüStV in 2008 sowohl für die 131. NKL als auch für die 134. SKL wieder TV-Spots.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation
Trotz der anhaltenden Rezession in einigen europäischen Ländern und einer allgemein gebremsten Entwicklung der Weltwirtschaft
konnte Deutschland im Berichtszeitraum ein leicht positives Wachstum verzeichnen. Dieses fiel aber geringer aus als in den Vorjahren.
Der Anstieg des BIP für das Jahr 2013 lag bei 0,4 %. Getragen wird dieses moderate Wachstum insbesondere vom privaten Konsum,
der im Jahr 2013 auf Grund des Beschäftigungsrekords um 0,9 % zulegen konnte. Das Wachstum der Exporte trug in 2013 mit einem
Plus von 0,6 % nicht mehr so stark zum Wachstum bei wie in den Jahren zuvor. Neben dem hohen Beschäftigungsstand stärkte auch
die vergleichsweise geringe Inflation von 1,5 % den privaten Konsum. Die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt spiegelte sich in einer
Arbeitslosenquote von unter 7,0 % ab Frühjahr 2013 wider.
Die Umsatzentwicklung im deutschen Lotteriemarkt zeigte sich in 2013 überwiegend losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung. Der Umsatz des Deutschen Lottoblocks (DLTB) erhöhte sich in 2013 gegenüber dem Vorjahr um + 9,5 % auf 7.024 Mill.
€. Diese Entwicklung lag hauptsächlich in der Preiserhöhung bei Lotto 6 aus 49 von 0,75 € auf 1,00 € je Spielfeld (+ 33,3 %) zum
4.5.2013 begründet. Hierdurch konnte der Umsatz des Zahlenlottos um + 483,9 Mill. € (+ 13,5 %) gesteigert werden. Weitere
Zuwächse gab es beim Eurojackpot (+ 172,1 Mill. €, + 53,6 %), den Sofortlotterien (+ 20,1 Mill. €, + 7,2 %), der Glücksspirale (+
3,8 Mill. €, + 1,7 %) und bei der Lotterie Bingo (+3,4 Mill. €, + 5,5 %). Bei allen anderen Spielangeboten des Deutschen Lottoblocks
gingen die Umsätze dagegen um bis zu - 5,7 % zurück.
Die Deutsche Fernsehlotterie der ARD konnte in 2013 angabegemäß ihren Umsatz halten. Über den Umsatz der Aktion Mensch in 2013
sowie die weiteren Marktzahlen liegen noch keine Angaben vor.
3. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER GKL IM GESCHÄFTSJAHR
Absatz- und Umsatzentwicklung
Die GKL hat im Geschäftsjahr 2013 ihren staatlichen Auftrag der Kanalisierung von Spielern und deren Einsätzen, weg von
gefährlichen Glücksspielen, hin zum weitgehend nicht suchtgefährdeten Klassenlotteriespiel im Rahmen der bestehenden
glücksspielrechtlichen Regelungen, erfüllt.
Die GKL verfügt im Rahmen ihrer zwei Produktlinien NKL und SKL über ein aus fünf Spielen und zwei Spielergänzungen bestehendes
Produktportfolio. Zur NKL-Produktlinie gehören neben dem traditionellen Hauptspiel, der Spielergänzung Millionen-Joker und dem
Zusatzspiel Renten-Joker, die NKL-Rentenlotterie. Das Angebot der SKL-Produktlinie besteht aus dem SKL-Millionenspiel sowie den
Jokerspielen EURO-JOKER und TRAUM-JOKER.
Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete die GKL insgesamt einen Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 358,9 Mill. € (Vorjahr: rd.
196,4 Mill. €). Zur Absatz- und Umsatzentwicklung im Einzelnen:
NKL-Produktlinie
Innerhalb des Berichtszeitraums konnte im Hauptspiel ein Absatz von 699.993 Losen (Vorjahr: 497.586) erzielt werden. Von der
Spielergänzung Millionen-Joker, die absatz- und spieltechnisch eng mit dem Hauptspiel verknüpft ist, wurden insgesamt 508.378 Lose
abgesetzt (Vorjahr: 290.668). Der Absatz des Zusatzspiels Renten-Joker lag im Berichtszeitraum bei 773.477 Losen (Vorjahr:
445.458). Von der NKL-Rentenlotterie wurden im Geschäftsjahr 12 Lotterien veranstaltet. Es konnten 312.217 Basislose (Vorjahr:
163.305) und 547.198 Superlose (Vorjahr: 304.417) verkauft werden.
Der Umsatz aus Loseinlagen der NKL-Produktlinie betrug im Geschäftsjahr über alle vier Spiele rd. 167,2 Mill. €, während er in der 6monatigen Vorperiode bei 91,9 Mill. € lag. Das Hauptspiel als Hauptumsatzträger erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 134,5 Mill. €
(Vorjahr: 73,8 Mill. €). Dies entspricht einem Umsatzanteil von 37,5 % (Vorjahr: 37,6 %) am Umsatz aus Loseinlagen der GKL. Der
Millionen-Joker trug mit rd. 14,7 Mill. € (Vorjahr: 8,1 Mill. €;) zum Umsatz bei, was einem Umsatzanteil von 4,1 % (Vorjahr: 4,1 %)
entspricht. Die Umsatzerlöse des Renten-Jokers lagen bei 3,9 Mill. € (Vorjahr: 2,2 Mill. €) und einem Umsatzanteil von 1,1 %
(Vorjahr: 1,1 %). Die NKL-Rentenlotterie erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 14,1 Mill. € (Vorjahr: 7,7 Mill. €) mit einem
Umsatzanteil von 3,9 % (Vorjahr: 3,9 %).
SKL Produktlinie
Vom SKL-Millionenspiel konnten im Berichtszeitraum 1.009.323 (Vorjahr: 553.769) Lose abgesetzt werden. Von den Jokerspielen
EURO-JOKER und TRAUM-JOKER, die eigenständige Spielangebote darstellen, wurden 1.514.298 (Vorjahr: 739.156) bzw. 291.018
(Vorjahr: 157.636) Lose verkauft.
Mit allen drei Spielen der SKL-Produktlinie wurde im Berichtszeitraum ein Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 191,6 Mill. € erzielt.
Im Vergleich dazu lag der Umsatz im um die Hälfte kürzeren Rumpfgeschäftsjahr 2012 bei 104,5 Mill. €. Dabei trug das Millionenspiel
mit einem Umsatz von rd. 173,6 Mill. € (Vorjahr: 95,6 Mill. €) zu 48,4 % (Vorjahr: 48,7 %) zum Umsatz aus Loseinlagen der GKL bei.
Der EURO-JOKER konnte rd. 15,1 Mill. € an Umsatz (Vorjahr: 7,4 Mill. €) mit einem Umsatzanteil von 4,2 % (Vorjahr: 3,8 %)
erwirtschaften. Der TRAUM-JOKER erzielte im Berichtszeitraum einen Umsatz von rd. 2,9 Mill. € (Vorjahr: 1,6 Mill. €) und einen
Umsatzanteil von 0,8 % (Vorjahr: 0,8 %).
Im Berichtszeitraum waren damit das NKL-Hauptspiel und das SKLMillionenspiel die mit Abstand wichtigsten Produkte der GKL. Sie
erwirtschafteten mit 85,9 % (Vorjahr: 86,2 %) den Hauptanteil am Gesamtumsatz. Die Jokerspiele sowie die NKL-Rentenlotterie
trugen mit rd. 14,1 % (Vorjahr: 13,8 %) zum Umsatzerfolg bei.
Obwohl die Vergleichbarkeit mit dem Rumpfgeschäftsjahr 2012 eingeschränkt ist, ist im Berichtszeitraum bei allen Spielarten, mit
Ausnahme des EURO-JOKERs, eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen.
Entwicklung der Vermögens, Ertrags- und Finanzlage
Vermögenslage
Die Bilanzsumme reduzierte sich um 4,3 Mill. € auf 148,3 Mill. €. Dies resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Rückgang
der sonstigen Ausleihungen und der sonstigen Wertpapiere um insgesamt 10,2 Mill. €. Die liquiden Mittel stiegen um 7,0 Mill. €. Das
Eigenkapital stieg um 2,2 Mill. € auf 40,1 Mill. €, was einer Eigenkapitalquote von 27,1 % (Vorjahr: 24,9 %) entspricht. Die
Verbindlichkeiten reduzierten sich von 96,0 Mill. € um 6,4 Mill. € auf 89,6 Mill. €. Der Rückgang entfällt mit 2,9 Mill. € auf die
Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft und mit 2,5 Mill. € auf die abgegrenzten Lotterieaufwendungen.
Ertragslage
Das Geschäftsjahr 2013 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5,5 Mill. € ab. Nach Zuführung von satzungsgemäßen Rücklagen in
Höhe von 3,0 Mill. € in die Planspielausgleichsrücklage und nach Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage in Höhe von 0,7 Mill.
€ verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 3,2 Mill. € (Vorjahr: 7,1 Mill. €). Die Ländererträge der GKL belaufen sich im Geschäftsjahr
2013 auf 65,3 Mill. € (Vorjahr: 39,8 Mill. €). Davon entfallen 59,8 Mill. € (Vorjahr: 32,7 Mill. €) auf die Lotteriesteuer.
Im Berichtszeitraum ergibt sich ein negatives Planspielergebnis von rd. 4,3 Mill. € (Vorjahr: - 1,9 Mill. €). Die
Gewährträgerversammlung der Anstalt hat am 2./3.7.2012 Regelungen zur Bildung und Verwendung einer Planspielausgleichsrücklage
beschlossen. Der Beschluss beinhaltet, dass im Fall einer negativen Planspielabweichung diese in voller Höhe den Jahresüberschuss
mindert und erst bei einem dadurch verursachten negativen Jahresüberschuss die Planspielausgleichsrücklage zur Erlangung eines
neutralen Ergebnisses in Anspruch genommen wird. Außerdem wurde beschlossen, dass die ursprünglich mit 10 Mill. € dotierte
Planspielausgleichsrücklage jährlich so lange um 3 Mill. € aus dem Überschuss der Anstalt erhöht wird, bis diese Rücklage mit 25 Mill.
€ valutiert. Gemäß Beschluss der Gewährträgerversammlung auf ihrer Sitzung am 2./3. Juli 2012 wurden der
Planspielausgleichrücklage 3,0 Mill. € zugeführt. Über die weitere Gewinnverwendung beschließt die Gewährträgerversammlung auf
ihrer Sitzung im Juni 2014.
Finanz- und Liquiditätslage
Die GKL verfügte im Berichtszeitraum stets über eine ausreichende Liquidität. Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Überschüssige Liquidität, die sich vor allem aus den weitgehend planbaren Zahlungsströmen von Spieleinsätzen und
Gewinnauszahlungen ergibt, wurde auf Basis einer auf das Spielgeschäft ausgerichteten Liquiditätsplanung verzinslich in Termin- und
Festgelder angelegt. Aufgrund ihrer Liquidität war die GKL nicht auf Kredite oder andere Formen der Fremdfinanzierung angewiesen.
Die laufenden Ausgaben und Investitionen konnten vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Mittel- und langfristig zur Verfügung stehende Liquidität, die u. a. zur Deckung von Pensionsverpflichtungen der Anstalt und der
Zahlung von Rentengewinnen dient, hatte die GKL teilweise in festverzinslichen und deckungsstockfähigen Wertpapieren,
Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen erstklassiger Emittenten sowie einem Rentenfond angelegt. Von einer
längerfristigen Bindung finanzieller Mittel durch entsprechende Neuanlagen wurde im Berichtszeitraum mangels akzeptabler Renditen
abgesehen.
Das Ergebnis aus den Finanzanlagen der GKL war auch im Geschäftsjahr geringer als in der Vergangenheit. Das historisch niedrige
Zinsniveau für die in Frage kommenden Anlagemöglichkeiten wirkte sich maßgeblich auf die von der GKL zu erzielende
Durchschnittsverzinsung aus.
4. SPIELANGEBOT UND VERTRIEB DER GKL
Das Spielangebot der GKL
Die GKL hat das Ziel, in Einklang und in Umsetzung der glücksspielrechtlichen Vorgaben mit ihren Markenauftritten und Produkten
Spieler von gefährlichen Spielangeboten zu dem mit nur einem geringen Gefährdungspotenzial ausgestatteten Klassenlotteriespiel,
umzulenken. Ihren staatlichen Kanalisierungsauftrag nimmt sie mit einem sachgerechten Produktportfolio, das sich aus
Spielangeboten der NKL- und SKL-Produktlinie zusammensetzt, wahr.
Das Spielangebot der NKL-Produktlinie umfasste die traditionelle Klassenlotterie - das sogenannte Hauptspiel -, das Zusatzspiel
Renten-Joker, die Spielergänzung Millionen-Joker sowie die NKL-Rentenlotterie als zweites, eigenständiges Klassenlotteriespiel. Die
beiden Joker-Spiele sind bezüglich ihrer Spielteilnahme an das Hauptspiel gekoppelt. Die Spiele wurden entsprechend den jeweils
gültigen Gewinnplänen durchgeführt.
Das etablierte und aus drei Spielen bestehende Produktportfolio der SKL-Produktlinie wurde im Berichtzeitraum weitgehend
unverändert fortgeführt. Es setzt sich aus dem traditionellen Klassenlotteriespiel SKL-Millionenspiel, dem EURO-JOKER und dem
TRAUM-JOKER zusammen. Die Teilnahme an den Jokerspielen ist nicht an das Millionenspiel gekoppelt. Sie stellen insoweit
eigenständige Spiele dar. Die Spiele wurden entsprechend den jeweils gültigen Gewinnplänen durchgeführt.
Der Vertrieb der GKL
Die Lose der NKL- und SKL-Produktlinie wurden im Berichtszeitraum über Staatliche Lotterie-Einnehmer und Verkaufsstellen
vertrieben, die als Handelsvertreter im Namen und für Rechnung der Anstalt GKL tätig sind. Weiterhin hatte die GKL mit den
Lottogesellschaften in Niedersachsen und Hamburg Vertriebsverträge zum Verkauf der NKL-Lose in ihren Annahmestellen
abgeschlossen. Außerdem wurden die Joker-Lose der SKL-Produktlinie von Lotto Kaiserslautern vertrieben. Am Ende des
Geschäftsjahres gehörten einschließlich der Lottogesellschaften 110 Lotterie-Einnehmer zur Vertriebsorganisation, davon vertrieben
13 Lotterie-Einnehmer beide Produktlinien. 2 ehemalige Lotterie-Einnehmer wurden im Auftrag der GKL verwaltet. Die LotterieEinnehmer der GKL haben im Geschäftsjahr 2013 überwiegend mittels Direktmarketing neue bzw. ehemalige Spielteilnehmer für eine
Teilnahme an den staatlich geregelten Lotteriespielen des Veranstalters GKL gewonnen. Dabei nutzten die Lotterie-Einnehmer für ihre
Werbung die gemäß GlüStV erlaubten Formen des Dialogmarketings. Die Betreuung der Spielteilnehmer und ihre Bedienung mit Losen
und Loszertifikaten durch die Lotterie-Einnehmer erfolgten im Regelfall auf dem Versandweg. Ca. 3 % der Lose der GKL wurden im
terrestrischen Vertrieb verkauft, vor allem über Verkaufsstellen und die Annahmestellen der o. a. Lottogesellschaften. Vorbereitungen
für die Internetvermittlung wurden getroffen. Hierfür ist jeweils eine eigene Erlaubnis zu beantragen.
5. MITARBEITER UND ORGANISATION DER ANSTALT
Im Geschäftsjahr waren zum Stichtag 31.12.2013 bei der GKL 92 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vorjahr: 96) beschäftigt, davon
waren 50 am Sitz Hamburg (Vorjahr: 52) und 42 am Sitz München (Vorjahr: 44) tätig. Der GKL gehörten 47 weibliche und 45
männliche Mitarbeiter an. 66 Mitarbeiter der GKL arbeiteten in Vollzeit (Vorjahr: 66), weitere 26 in Teilzeit (Vorjahr: 30). Außerdem
waren zwei Aushilfen tageweise beschäftigt. Neben den festangestellten Mitarbeitern und Aushilfen waren 22 geringfügig Beschäftigte
ebenfalls tageweise beschäftigt. 2 Mitarbeiter befanden sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit; 2 weitere Mitarbeiter am Sitz München
sind in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Im Berichtszeitraum gab es 5 Zugänge und 5 Abgänge; der Personalbestand ist
demzufolge konstant.
Die Personalstruktur der GKL ist im Hinblick auf die personellen Anforderungen und die betrieblichen Belange ausgewogen. Sowohl bei
der Einstellung neuer Mitarbeiter als auch im betrieblichen Alltag werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), beachtet. Bei der tariflichen Eingruppierung gibt es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.
Durch zielgerichtete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen fördert die GKL die Qualifikation ihrer Mitarbeiter.
6. SPIELSUCHTPRÄVENTION UND RESPONSIBLE GAMING
Die GKL ist als staatlicher Veranstalter von öffentlichen Glücksspielen zusammen mit ihren Lotterie-Einnehmern verpflichtet, die
Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen.
Zur Umsetzung aller Vorschriften zum Spieler- und Jugendschutz des GlüStV und der Ausführungs- und Glücksspielgesetze der Länder
arbeitet die GKL seit mehreren Jahren in einer engen Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Verhaltenssucht der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz zusammen. Auch im Bereich Produktmanagement setzt die GKL auf Responsible Gaming und bezieht das
Kompetenzzentrum bei der Entwicklung neuer Spiele ein, um deren Gefährdungspotenzial von Anfang an richtig bewerten zu können.
Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurden umfangreiche Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz entwickelt und bei Bedarf
optimiert. Alle Vorgaben des GlüStV, z. B. hinsichtlich Sucht- und Warnhinweise auf dem Informationsmaterial der GKL zu den
einzelnen Spielen, wurden vollumfänglich umgesetzt.
Alle Mitarbeiter der GKL sowie alle Lotterie-Einnehmer und deren Mitarbeiter haben an einer jährlich zu wiederholenden
Spielsuchtschulung erfolgreich und nachweislich teilgenommen.
Die GKL hat für sich als Veranstalter und für ihre Vertriebsorganisation ein eigenes adäquates und umfassendes Sozialkonzept
entwickelt, das den Anforderungen des § 6 GlüStV genügt. Das Sozialkonzept wurde als Bestandteil der Erlaubnisanträge den
Glücksspielaufsichten vorgelegt. Es stellt einen zentralen Baustein dar, welcher alle Maßnahmen der GKL zur Spielsuchtbekämpfung
zusammenfasst. Für die Interneterlaubnisse der GKL wurde ein spezielles Internet-Sozialkonzept aufgestellt, das auf die
Besonderheiten dieses Vertriebs- und Werbewegs entsprechend den staatsvertraglichen Vorgaben eingeht.
Um einen wirksamen Jugendschutz nach § 4 Abs. 3 GlüStV zu gewährleisten, waren sowohl die GKL als auch ihre Lotterie-Einnehmer
verpflichtet, mittels einer Altersverifikation die Teilnahme von minderjährigen Spielern auszuschließen. Zur Sicherstellung der
Volljährigkeit der Spielteilnehmer führen die GKL und ihre Lotterie-Einnehmer eine Altersverifikation aller Losbesteller mittels
zugelassener Verfahren durch.
Der Veranstalter GKL hat im Kundenservice eine Anlauf- und Beratungsstelle für potenzielle und tatsächliche Spielsuchtfälle
eingerichtet, wo Betroffene erste Hilfsangebote aufgezeigt bekommen.
Über die gesetzlichen Vorgaben zur Spielsuchtbekämpfung hinaus engagierte sich die GKL auch als Mitglied der European Lotteries,
des Dachverbands der europäischen Staatslotterien, für ein verantwortungsvolles Lotteriespiel.
7. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Die GKL verfügt sitzübergreifend über ein softwaregestütztes Risikomanagementsystem, in dem kontinuierlich sämtliche Risiken
identifiziert, erfasst, bewertet, überwacht und bei Bedarf entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Geeignete
Instrumente zur Risikovermeidung, -verringerung und -absicherung sind vorhanden. Die Harmonisierung des Risikomanagements der
GKL wurde im Geschäftsjahr 2013 abgeschlossen.
Die frühzeitige Erkennung von künftigen Risiken ist das Hauptziel des Risikomanagements der GKL, sodass rechtzeitig erforderliche
Maßnahmen ergriffen werden können. Die präventive und proaktive Steuerung der Risiken trägt dazu bei, den an die GKL gestellten
staatlichen Auftrag zu erfüllen, die Erreichung der Unternehmensziele zu gewährleisten und den Fortbestand des Unternehmens zu
sichern.
In der Berichterstattung an die Gremien der GKL wurde auf den Sitzungen der Gewährträgerversammlung und des
Geschäftsausschusses im Rahmen des Berichts zur Geschäftslage regelmäßig auf die aktuelle Risiko- und Chancensituation der Anstalt
eingegangen. Auch der Prüfungsausschuss der GKL hat sich auf seiner Sitzung mit Fragen des Risikomanagementsystems befasst.
Im harmonisierten Risikomanagementsystem der GKL wurde eine Untergliederung aller Risiken in Risikozonen (intern/extern),
Risikofelder (z. B. Risiken aus dem Bereich der strategischen und operativen Unternehmensplanung) und schließlich Einzelrisiken (z.
B. Planspielrisiko) vorgenommen. Die wichtigsten Einzelrisiken bzw. Risikofelder der GKL stellen sich, in etwas anderer
Zusammenstellung, wie folgt dar.
Die operativen Risiken der GKL umfassen vor allem lotteriespezifische Risiken, die im Schadensfall gegebenenfalls erhebliche
finanzielle Belastungen für einen Klassenlotterieveranstalter mit sich bringen. Solche Risiken können u. a. im Zusammenhang mit der
Loseproduktion, der Ziehungsdurchführung, der Gewinnveröffentlichung, der Spielabwicklung sowie der Abwicklung der finanziellen
Transaktionen von und zu den Lotterie-Einnehmern auftreten. Zu den weiteren operativen Risiken zählen auch die IT-Risiken, die bei
der gesamten Lotterieabwicklung der GKL notwendigerweise einen sehr hohen Stellenwert haben, da der Großteil des Spielgeschäfts
vollständig automatisch abgewickelt wird. Sie umfassen vor allem Risiken im Bereich Datensicherheit und Betriebsbereitschaft. Neben
der Einrichtung einer Notfallplanung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Falle von Schäden und Ausfällen war ebenso an
beiden Sitzen ein funktionsfähiges Ausweichrechenzentrum vorhanden.
Das Planspielrisiko - mit der Ausprägung eines negativen Planspiels als Risiko i. e. S. und eines positiven Planspiels als „Chance“ - ist
aufgrund der festen Gewinnpläne und der Gewinnplangarantie ein dem Klassenlotteriespiel immanenter zufallsabhängiger Faktor.
Hohe negative Planspiele können das Ergebnis des Klassenlotterieveranstalters belasten und im Extremfall zu einem Bilanzverlust
führen. Die GKL ist deshalb bestrebt, das Planspielrisiko durch spiel- und produkttechnische Optimierungsmaßnahmen möglichst
gering zu halten. Das Planspielrisiko für die GKL insgesamt und für die jeweils neuen Lotterien der einzelnen Spiele wird regelmäßig
anhand komplexer Simulationsmodelle durch einen externen mathematischen Gutachter abgeschätzt. Zum Ausgleich etwaiger
Planspielrisiken ist eine Planspielausgleichsrücklage vorhanden, die zum Ende des Geschäftsjahrs mit 14,9 Mill. € valutierte.
Die vertriebs- bzw. strategischen Risiken ergeben sich durch die Tätigkeit der GKL am Glücksspielmarkt. Ursachen für Vertriebsrisiken
können insbesondere in Veränderungen der Rahmenbedingungen gesehen werden. Dazu zählen Restriktionen aufgrund gesetzlicher
Änderungen, eine Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, das Auftreten neuer Wettbewerber, die Etablierung neuer
Technologien sowie relevante Änderungen bei Vertriebspartnern. Auch geänderte Einstellungen und Wünsche der Spieler und
Spielinteressenten sowie eine sich wandelnde Werteorientierung im Hinblick auf Gewinnspiele können dabei eine Rolle spielen.
Um das Adressenausfallrisiko zu minimieren, wurden zur Sicherung der Verpflichtungen der Lotterie-Einnehmer seitens der
Außenrevision die Einhaltung der Regelungen durch die Lotterie-Einnehmer oder ggf. durch eingeschaltete Dienstleister überprüft.
Neben der Vertrauensschadenversicherung besteht außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Preisänderungs- und
Liquiditätsrisiken bestehen nur in geringem Umfang.
Die Risikolage hat sich im Hinblick auf die rechtlichen Risiken im Geschäftsjahr der GKL leicht verbessert. Die Werberichtlinie, die den
GlüStV ergänzt, ist in Kraft getreten und führt zu verbesserten Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten. Allerdings bestehen unverändert
Beschränkungen und restriktive Anforderungen.
8. AUSBLICK
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Wachstumsprognosen der deutschen Wirtschaft für das Jahr 2014 sind positiv. Die Bundesbank und das Ifo-Institut erwarten für
das Jahr 2014 einen Anstieg des BIP von 1,7 bzw. 1,9 %. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Aufschwung positiv auf dem
Arbeitsmarkt bemerkbar macht und zu einer weiteren leichten Senkung der Arbeitslosenquote führt. Wie sich der Mindestlohn auf die
Entwicklung des Arbeitsmarktes auswirkt, bleibt abzuwarten. Auch dank der Aussicht auf höhere Löhne wird die Entwicklung des
privaten Konsums für 2014 optimistisch eingeschätzt. Dieser spielt somit weiterhin eine tragende Rolle für das Wirtschaftswachstum in
Deutschland. Daneben tragen auch die weiter steigenden Exporte zum Aufschwung bei. Inwieweit sich die positive
Konsumentwicklung auf den Absatz der GKL auswirken kann, ist nicht abschätzbar.
GKL
Eine wesentliche Aufgabe der GKL im Geschäftsjahr 2014 wird es sein, die Einführung des geplanten und genehmigten neuen Produkts
weitestgehend vorzubereiten. Mit dem neuen Spiel kommt die GKL ihrem Auftrag nach, mit zeitgemäßen Produkten einen zusätzlichen
Kanalisierungsbeitrag zu leisten. Mit der Modernisierung ihres Angebotes will die GKL dafür sorgen, dass die Zukunft der Anstalt auch
langfristig gesichert ist. Darüber hinaus arbeitet die GKL daran, die etablierten Produktlinien NKL und SKL auch zukünftig,
insbesondere unter Berücksichtigung der neuen, sich ergebenen Möglichkeiten durch den GlüStV, zu stabilisieren und fortzuführen.
Für den Vertrieb wurden neue Möglichkeiten für die Kundengewinnung geschaffen, die in 2014 getestet werden.
Eine weitere wichtige Aufgabe der GKL in 2014 wird es sein, die organisatorische Integration der beiden Sitze Hamburg und München
weiter voranzutreiben. Nachdem bereits viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten, stehen für 2014 weitere Punkte auf
der Agenda, um die Synergien durch den Zusammenschluss der Altanstalten NKL und SKL gezielt nutzen zu können.
Hinsichtlich des Produktangebots der NKL- und SKL-Produktlinie setzt die GKL in 2014 auf eine weitgehende Kontinuität.
Glücksspielmarkt
Im Frühjahr 2014 soll Presseberichten zufolge die „Deutsche Sportlotterie“ an den Markt gehen mit dem Ziel, von den Erlösen
deutsche Spitzensportler zu fördern. Die Lose können im Internet erworben werden. Neben einem Hauptpreis von 250.000 € soll es
weitere Geldgewinne geben. Die Ziehung wird wöchentlich erfolgen. Die Verteilung des Geldes soll zunächst von der Deutschen
Sporthilfe und später von einem vierköpfigen Beirat beschlossen werden.
Der multinationalen Lotterie „Eurojackpot“ wollen sich im Herbst 2014 weitere europäische Länder anschließen. Derzeit durchlaufen
die interessierten Lotteriegesellschaften den Prüfungs- und Nachweisprozess, um sich für die Aufnahme in den Kooperationsverbund
zu qualifizieren.
Chancen und Risiken
Obwohl die Einführung von SEPA prinzipiell Risiken für die GKL mit sich bringt, kann die bisherige Risikoeinschätzung in Bezug auf die
Mandatserteilung möglicherweise gesenkt werden. In einem Protokoll des SEPA-Rates vom August 2013 wurde mitgeteilt, dass es
nach dortiger Meinung keine gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Art und Weise der Erteilung von Lastschriftmandaten gibt. Daher
können Lastschriftmandate, anders als bisher angenommen, nicht nur schriftlich, sondern auch im Internet erteilt werden. Für den
Vertriebsweg Internet bei der GKL kann dies positiv bewertet werden, sofern die Einschätzung rechtsgültig ist. Eine reine schriftliche
Mandatserteilung hätte voraussichtlich erhebliche negative Auswirkungen auf den Absatz der GKL-Produkte.
Im Februar 2013 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) um den Bereich des Online-Glücksspiels erweitert. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG
sind auch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet Verpflichtete im Sinne des GwG. Diesen werden insbesondere
Maßnahmen zum Risikomanagement und zur internen Sicherheit, zur Spieleridentifizierung, zum Führen der Spielerkonten, zur
Transparenz der Zahlungsströme sowie die Schaffung von besonderen Kontrollsystemen auferlegt. Wenn das Risiko der Geldwäsche
oder der Terrorismusfinanzierung gering ist und die glücksspielrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann die zuständige Behörde im
Einzelfall bestimmen, dass die entsprechenden Paragraphen nicht anzuwenden sind. Die GKL verspricht sich von der beantragten
Ausnahmeregelung eine Befreiung von den entsprechenden Regelungen. Das Ausmaß der Filterwirkung ist derzeit nicht abschätzbar.
Die Ausgestaltung der Werberichtlinien stellt insbesondere mit Hinblick auf die Internetvermittlung ein Risiko für die weitere Absatzund Umsatzentwicklung sowie für den Erfolg von Produktneueinführungen dar. Für die Identifizierung und Authentifizierung dürfen nur
Verfahren zur Anwendung kommen, die von der KJM (Kommission für Jugend- und Medienschutz) zugelassen bzw. äquivalent dazu
sind. Verfahren wie Post-Ident, die persönliche Identifikation mittels Ausweiskontrolle oder Einschreiben eigenhändig stellen für die
Internetvermittlung einen großen Filter dar. Darüber hinaus sind werbliche E-Mails, bspw. für die Kundenrückgewinnung, nicht
zulässig.
Im Juni 2013 mahnte das Bundesverwaltungsgericht im Rahmen von Entscheidungen ein strukturelles Vollzugsdefizit der
Erlaubnisbehörden an. Auch wenn sich das Urteil streitgegenständlich auf Vorgänge und die Rechtslage nach dem ersten
Glücksspielstaatsvertrag bezieht, sind Aktivitäten der Erlaubnisbehörden in Bezug auf die am Markt befindlichen Werbemaßnahmen
möglich. In welchem Ausmaß die Behörden aktiv werden, ist bis dato unbekannt. Für die GKL könnten Maßnahmen der
Erlaubnisbehörden, die über die geltenden Werberichtlinien hinausgehen, erhebliche negative Folgen haben.
Gesamtprognose
Unter Berücksichtigung dieser Einflussgrößen wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass sich der Absatz der GKL-Produkte
(NKL- und SKL-Produktlinien) tendenziell leicht sinken wird. Weitere Prognosen über das Jahr 2014 hinaus sind schwer zu treffen, da
abzuwarten bleibt, wie sich der Absatz und Umsatz unter den neuen gegebenen Rahmenbedingungen entwickeln kann. Durch die
Einführung eines neuen Produktangebots wird jedoch ab 2015 mit einer positiven Umsatzentwicklung gerechnet.
9. VORGÄNGE NACH SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die GKL zu vermerken, die erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres am
31.12.2013 eingetreten sind und die u. a. Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens haben.
Bilanz zum 31. Dezember 2013
Aktiva
€
31.12.2013
€
31.12.2012
T€
191.780,46
380
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
u. Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
3.294.802,69
3.643
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.505.710,59
1.500
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
111.791,52
107
4.912.304,80
5.250
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens
2. Sonstige Ausleihungen
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
11.055.972,00
11.102
5.600.000,00
10.600
16.655.972,00
21.702
21.760.057,26
27.332
€
2.343.010,05
1. Forderungen aus dem Lotteriegeschäft
31.12.2013
€
31.12.2012
T€
2.331
2. Forderungen gegen Trägerländer
0,00
53
3. Sonstige Vermögensgegenstände
833.095,69
1.262
II. Sonstige Wertpapiere
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C. Rechnungsabgrenzungsposten
3.176.105,74
3.646
6.668.990,00
11.856
116.415.681,00
109.378
126.260.776,74
124.880
319.183,20
393
148.340.017,20
152.605
31.12.2013
€
31.12.2012
T€
2.000.000,00
2.000
Passiva
€
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
II. Gewinnrücklagen
1. Ranspielausgleichsrücklage
14.862.125,09
10.000
2. Andere Gewinnrücklagen
13.000.000,00
13.000
3. Zweckgebundene Rücklage
7.044.954,75
5.852
34.907.079,84
III. Bilanzgewinn
28.852
3.233.375,36
7.097
40.140.455,20
37.949
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen
10.354.238,00
9.859
8.232.226,92
8.771
18.586.464,92
18.630
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichk. gegenüber Kreditinstituten (bis zu 1 Jahr)
137,14
0
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (bis zu 1 Jahr)
140,00
0
3. Verbindlichk. aus Lieferungen u. Leistungen (bis zu 1 Jahr)
4. Verbindlichk. aus dem Lotteriegeschäft
335.781,74
641
74.981.644,14
77.869
14.106.000,00
16.607
davon aus Lotteriesteuer: € 9.400.331,66 (Vj.: T€ 16.270)
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 25.803.514,25 (Vj.: T€
30.797)
davon mit einer Restlaufzeit v. mehr als 5 Jahren: € 15.790.224,53
(Vj.: T€ 15.570)
5. Abgegrenzte Lotterieaufwendungen (bis zu 1 Jahr)
6. Verbindlichkeit ggü. Trägerländern (bis zu 1 Jahr)
7. Sonstige Verbindlichkeiten
0,00
731
189.394,06
178
davon aus Steuern: € 183.761,08 (Vj.: T€ 172)
89.613.097,08
96.026
148.340.017,20
152.605
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 189.394,06 (Vj.: T€ 178)
Anlage zur Bilanz
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaff ungs- oder Herstellungskosten
1.1.2013
€
Zugänge
€
Abgänge
€
Umbuchung
€
31.12.2013
€
7.791.577,54
68.666,73
449.066,80
0,00
7.411.177,47
7.791.577,54
68.666,73
449.066,80
0,00
7.411.177,47
11.379.873,31
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten u. Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke u. Bauten
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
9.000.285,08
0,00
0,00
11.368.778,07
655.618,49
732.046,92
87.523,67
9.000.285,08
107.221,74
93.896,30
1.802,85
-87.523,67
111.791,52
20.476.284,89
749.514,79
733.849,77
0,00
20.491.949,91
11.102.430,00
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens
11.102.430,00
0,00
0,00
0,00
2. Sonstige Ausleihungen
10.600.000,00
0,00
5.000.000,00
0,00
5.600.000,00
21.702.430,00
0,00
5.000.000,00
0,00
16.702.430,00
Anschaff ungs- oder Herstellungskosten
1.1.2013
€
49.970.292,43
Zugänge
€
818.181,52
Abgänge
€
6.182.916,57
Umbuchung
€
0,00
31.12.2013
€
44.605.557,38
Abschreibungen
1.1.2013
€
Zugänge
€
Abgänge
€
31.12.2013
€
7.411.781,96
256.681,85
449.066,80
7.219.397,01
7.411.781,96
256.681,85
449.066,80
7.219.397,01
1. Grundstücke u. Bauten
5.356.909,39
348.573,00
0,00
5.705.482,39
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
9.869.360,70
736.848,94
732.046,92
9.874.162,72
0,00
0,00
0,00
0,00
15.226.270,09
1.085.421,94
732.046,92
15.579.645,11
1. Wertpapiere des Anlagevermögens
0,00
46.458,00
0,00
46.458,00
2. Sonstige Ausleihungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.458,00
0,00
46.458,00
22.638.052,05
1.388.561,79
1.181.113,72
22.845.500,12
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
II. Sachanlagen
3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
Restbuchwert
31.12.2012
€
31.12.2013
€
379.795,58
191.780,46
379.795,58
191.780,46
1. Grundstücke u. Bauten
3.643.375,69
3.294.802,69
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.499.417,37
1.505.710,59
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten u. Werten
II. Sachanlagen
3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
107.221,74
111.791,52
5.250.014,80
4.912.304,80
1. Wertpapiere des Anlagevermögens
11.102.430,00
11.055.972,00
2. Sonstige Ausleihungen
10.600.000,00
5.600.000,00
21.702.430,00
16.655.972,00
27.332.240,38
21.760.057,26
III. Finanzanlagen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 31.12.2013
(1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013)
Geschäftsjahr
€
31.12.2013
€
1
Vorjahr
T€
1. Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft
a) Loseinlagen
358.857.989,00
196.362
b) Verkauf von Gewinnlisten u. Werbematerial
1.061.783,78
494
c) Sonstige
2.424.261,34
1.410
362.344.034,12
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Lotteriegewinne und andere Aufwendungen f. d. Spielgeschäft
198.266
4.099.853,97
4.714
-269.834.958,51
-148.659
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
-5.371.585,36
-2.627
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung
-1.540.692,96
-843
davon für Altersversorgung: € 589.152,22 (Vj.: T€ 405)
-6.912.278,32
-3.470
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-1.342.103,79
-592
-22.586.709,14
-11.430
607.588,00
317
2.755.235,02
2.412
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen d.
Finanzanlagevermögens
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Geschäftsjahr
€
1
31.12.2013
€
Vorjahr
T€
-215.568,00
-21
-3.580.524,03
-1.713
65.334.569,32
39.824
davon aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten: € 2.154.564,41 (Vj.:
T€ 1.858)
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des
Umlaufvermögens
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon aus der Aufzinsung von Verbindlichk. u. Rückstellungen: €
3.246.597,83 (Vj.: T€ 1.542)
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
12. Sonstige Steuern
a) Lotteriesteuer
-59.810.493,17
b) KFZ-Steuer
-1.733,00
13. Jahresüberschuss
14. Einstellung in die Planspielausgleichsrücklage
15. Entnahme aus Zweckgebundener Rücklage
16. Bilanzgewinn
1
-32.726
-59.812.226,17
-1
5.522.343,15
7.097
-3.000.000,00
0
711.032,21
0
3.233.375,36
7.097
Bei dem hier ausgewiesenen Vorjahr handelt es sich um das 6-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2012 (1. Juli bis 31. Dezember 2012).
Anhang
10. ALLGEMEINE ANGABEN
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der GKL ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach § 12 Abs.
1 der GKL-Satzung nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils
geltenden Fassung aufzustellen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013 wird erstmals für ein Kalenderjahr aufgestellt. Da es
sich bei dem Vorjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1.7 bis zum 31.12.2012 handelt, ist die Vergleichbarkeit der Werte
eingeschränkt.
Die Bezeichnungen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 Abs. 6 HGB zur besseren
Erläuterung geändert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
11. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung des Geschäftsbetriebes.
Der Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Soweit die Anschaffung durch die
Altanstalten NKL und SKL erfolgte, sind die Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz der GKL zu Verkehrswerten
angesetzt worden. Diese entsprachen mit Ausnahmen der Gebäude, Finanzanlagen und der Wertpapiere des Umlaufvermögens den
fortgeführten Buchwerten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, bewertet.
Die Nutzungsdauer beträgt beim Gebäude Bayerwaldstraße insgesamt 25 Jahre. Für Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
wird in der Regel eine Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren, entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten
Nutzungsdauern, zu Grunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150,00 € und 1.000,00 € netto werden
in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Bei Anschaffungskosten bis 150,00 € netto erfolgt im
Geschäftsjahr des Zugangs eine aufwandswirksame Erfassung.
Finanzanlagen
Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Börsen- oder
Marktpreis) werden gem. § 253 Abs. 3 HGB nur vorgenommen, wenn es sich voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung
handelt. Zuschreibungen werden bis zum Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert
entsprechend § 253 Abs. 5 HGB, vorgenommen.
Sonstige Ausleihungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet. Erkennbare Risiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Wertpapiere des Umlaufsvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens werden gem. § 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem
niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Zuschreibungen werden bis zum
Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert entsprechend § 253 Abs. 5 HGB,
vorgenommen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Spielteilnehmern erfolgt mit Ausnahme der Auszahlung von Großgewinnen über die
Lotterietreuhandkonten, die von den Lotterie-Einnehmern geführt werden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt. Sie werden in Höhe der Ausgaben ausgewiesen, die
vor dem Bilanzstichtag für die folgenden Geschäftsjahre geleistet wurden.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels der „Projected-Unit-Credit-Method“ mit einem Rechnungszins von 4,89 % p.a. Der zukünftige Gehaltstrend wurde
mit 2,2 % (NKL) und 1,7 % (SKL) p.a. und der jährliche Anstieg der Pensionen mit 2,0 % (NKL) und 1,7 % (SKL) p.a. bei den
Berechnungen berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
verwendet.
Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt auf Basis einer Barwertermittlung mit einem Rechnungszins
von 4,89 % p.a. und einem Gehaltstrend von 1,7 % nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als biometrische
Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
12. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Bilanz
Anlagevermögen
Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Finanzanlagen
Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Die sonstigen Ausleihungen betreffen ein Schuldscheindarlehen im Volumen von 5.000 T€ sowie einen Startkredit an einen LotterieEinnehmer in Höhe von 600 T€.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Miet- und Wartungsverträge sowie Beiträge und Gebühren.
Eigenkapital
Das Grundkapital entspricht § 14 des GKL-StV und beträgt 2.000.000,00 €. Über die Verwendung des Jahresüberschusses entscheidet
die Gewährträgerversammlung.
§ 13 der GKL-Satzung bestimmt, dass eine Rücklage zum Ausgleich von Planspielrisiken gebildet wird. Aus dem Bilanzgewinn 2012
wurden gemäß Beschluss der Gewährträgerversammlung 1.862.125,09 € in die Planspielausgleichsrücklage eingestellt. Gemäß
Beschluss der Gewährträgerversammlung vom 2./3. Juli 2012 wurde aus dem Jahresüberschuss 2013 ein Betrag von 3.000.000,00 €
in die Planspielausgleichsrücklage eingestellt. Die Planspielausgleichsrücklage valutiert damit zum 31.12.2013 mit 14.862.125,09 €
(Vorjahr: 10,0 Mill. €).
Im Zuge der Neugründung der GKL wurde beschlossen, die Stille Last, die sich aus der Differenz zwischen der Abzinsung der
Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen und den am Markt erzielbaren Renditen ergibt, in eine gesonderte Rücklage einzustellen. Die
zweckgebundene Rücklage valutiert am Bilanzstichtag mit 7.044.954,75 € (Vorjahr: 5,9 Mill. €). Die Gewährträgerversammlung hat
auf ihrer Sitzung am 23./24. Juli 2013 beschlossen, den Vorstand bis auf Weiteres zu ermächtigen, entsprechend dem abgestimmten
Verfahren erforderliche Zuführungen und Auflösungen vorzunehmen. Im Jahr 2013 ergibt sich hiernach eine Entnahme in Höhe von
711.032,21 €.
Gemäß § 14 der GKL Satzung in Verbindung mit § 9 GKL-StV stehen Bestandteile des Bilanzgewinns, die aus der Auflösung von
Rückstellungen beruhen, die zu Zeiten der Altanstalten NKL und SKL (bis 30.6.2012) gebildet wurden und 100.000,00 € übersteigen,
den Trägerländern der betroffenen Altanstalten als gesonderter Gewinnbestandteil zu. Dies gilt sinngemäß für Aufwendungen und
Verbindlichkeiten, die bei den Altanstalten gebildete Rückstellungen übersteigen bzw. nachträglich entstehen, weil bisher nicht
bekannte Umstände eingetreten sind. Im Bilanzgewinn des Rumpfgeschäftsjahres 2012 waren derartige Sachverhalte mit einem
Betrag von ca. 3,3 Mill. € enthalten, die aus der Auflösung von bei der Altanstalt SKL gebildeten Rückstellungen resultierten. Die
Gewährträgerversammlung der GKL hat auf ihrer Sitzung am 23./24. Juli 2013 unter TOP 3 beschlossen, dass an die Trägerländer der
ehemaligen SKL dieser Betrag als besonderer Gewinnanteil ausgeschüttet werden soll. Die Auszahlung erfolgte im September 2013.
Im Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 sind derartige Sachverhalte mit einem Betrag von ca. 0,3 Mill. € enthalten, die als Saldo
aus der Auflösung und Zuführung von bei der Altanstalt SKL gebildeten Rückstellungen resultierten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Aufwand für laufende bzw. drohende Rechtsverfahren, ausstehende
Rechnungen sowie Personalrückstellungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft bestehen in Höhe von 74.982 T€ (Vorjahr: 77.869 T€). Darin enthalten sind Geld- und
Sachgewinne, die im Geschäftsjahr angefallen sind aber bis zum Bilanzstichtag nicht ausgezahlt werden konnten sowie Rentengewinne
und Gewinne von Extra-Einkommen, die die GKL über eine bestimmte Laufzeit direkt an die Spielteilnehmer auszahlt. Weiterhin sind
hier noch abzuführende Lotteriesteuern und Verbindlichkeiten aus der Abrechnung der Geschäftsgelder mit den Lotterie-Einnehmern
enthalten.
Abgegrenzte Lotterieaufwendungen in Höhe von 14.106 T€ (Vorjahr: 16.607 T€) werden vor dem Hintergrund ausgewiesen, dass der
Bilanzstichtag nicht mit dem Ende der Lotterien der NKL- und SKL-Produktlinien zusammenfällt. In den in das Geschäftsjahr 2013
fallenden Klassen der Lotterien wurden bereits Erlösanteile für nachfolgende Klassen, die im Geschäftsjahr 2014 liegen, erzielt. Diese
bereits für nachfolgende Klassen erzielten Erlösanteile, gemindert um die in den folgenden Klassen erhöhten unmittelbar mit dem
Spielverlauf zusammenhängenden Aufwendungen, werden saldiert als Verbindlichkeit mit der besonderen geschäftszweigbedingten
Postenbezeichnung „Abgegrenzte Lotterieaufwendungen“ ausgewiesen.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft
Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus dem Loseverkauf, aus Absprungerträgen, aus Kürzungsbeträgen und dem Verkauf amtlicher
Drucksachen sowie Werbematerial.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie
Kostenerstattungen und Preisnachlässe aus der Sachgewinnabwicklung.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Werbekosten, Erlaubnisgebühren sowie Sach- und
Verwaltungsausgaben und IT-Kosten. Periodenfremde Aufwendungen betrugen 289 T€ (Vorjahr: 10 T€).
Sonstige Steuern
Unter den sonstigen Steuern ist neben der Lotteriesteuer auch die KFZ-Steuer erfasst.
13. SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Die GKL beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 92 (Vorjahr: 96) angestellte Arbeitnehmer (Vollzeit: 66, Teilzeit: 26) sowie 24
(Vorjahr: 23) Kurzzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Anstalt haftet für eventuelle Ansprüche der Gläubiger der ehemaligen Anstalten NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und SKL
Süddeutsche Klassenlotterie.
Eine wesentliche vertragliche Verpflichtung resultiert aus der Anmietung der Geschäftsräume in Hamburg. Der Mietvertrag läuft bis
zum 31.5.2015. Die vereinbarte Gesamtmiete beträgt inkl. angemessener Betriebskosten 397.935,12 € für das Geschäftsjahr 2014
165.806,30 € für das Geschäftsjahr 2015.
Organe der Anstalt
a) Gewährträgerversammlung im Geschäftsjahr 1.1.2013 bis 31.12.2013
Ministerialdirigent Walter Leibold
•
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart
Ministerialrat Claus Niederalt
•
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, München
Senatsrat Dieter Schippers
•
Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin
Ministerialrat Johannes Werner
•
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Potsdam
Referatsleiter Jürgen Kording
•
Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
•
Vorsitzender der Gewährträgerversammlung
•
Vorsitzender des Geschäfts- und Personalausschusses
Wissenschaftliche Angestellte Jutta Hartung
•
Finanzbehörde, Freie und Hansestadt Hamburg
Ministerialdirigent Elmar Damm
•
Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden
Regierungsrätin Dr. Antje Weber (bis 3.12.2013)
Regierungsrätin Anja Sachse (ab 4.12.2013)
•
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Dr. Oliver Kiaman (bis 31.12.2013)
•
Niedersächsisches Finanzministerium, Hannover
•
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Leitender Ministerialrat Thomas Bringmann
•
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Ministerialrat Wolfram Kremer
•
Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung
•
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Mainz
Regierungsdirektor Wolfgang Raber (bis 17.3.2013)
Regierungsdirektor Armin Schmitt (ab 18.3.2013)
•
Ministerium für Finanzen und Europa, Saarbrücken
Ministerialrätin Sybille Gedenk-Fleger
•
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Dresden
Ministerialrat Andreas Grobe
•
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Regierungsvolkswirtschaftsdirektorin Dr. Christiane Sorgenfrei (bis 12.3.2013)
Regierungsrat Torben Rossow (ab 13.3.2013)
•
Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Oberregierungsrat Thomas Weißenborn
•
Thüringer Finanzministerium, Erfurt
b) Vorstand
Dr. Gerhard Rombach (Sprecher des Vorstandes)
Günther Schneider (Sprecher des Vorstandes)
Jan Christiansen
Manfred Neidel
Bezüge von Organmitgliedern
Im Geschäftsjahr 2013 erhielt der Vorstand Bruttogesamtbezüge in Höhe von 660.848,65 €. Diese Summe teilt sich wie folgt auf:
Vergütung Vorstand
01.01.13 - 31.12.13
Feste Vergütung
Variable Vergütung
Sachbezüge/Beihilfen
Zusatzversorgung
G. Rombach
€
G. Schneider
€
J. Christiansen
€
M. Neidel
€
141.075,96
142.500,00
132.499,64
110.000,04
34.667,00
20.625,00
18.750,00
21.667,00
5.916,53
8.515,08
7.562,40
7.678,08
0,00
4.116,00
5.275,92
0,00
Gesamt
181.659,49
175.756,08
164.087,96
139.345,12
Die variable Vergütung betrifft die im Berichtsjahr ausgezahlten Tantiemeansprüche für das Rumpfgeschäftsjahr der GKL zum
31.12.2012 sowie die im Jahr 2012 beendeten Rumpfgeschäftsjahre der Altanstalten. Daneben bestehen Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen gegenüber einem Vorstandsmitglied in Höhe von 1.056.808,00 €.
An die Mitglieder der Gewährträgerversammlung wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung gezahlt.
Bezüge von früheren Organmitgliedern
Die laufenden Bezüge einschließlich Beihilfen für frühere Mitglieder des Vorstandes der NKL bzw. der Direktion der SKL betrugen
200.542,89 €. Darüber hinaus bestehen für frühere Vorstandsmitglieder Pensionsrückstellungen in Höhe von 2.094.893,00 €.
Abschlussprüferhonorar
Für den Abschlussprüfer wurde im Geschäftsjahr ein Gesamthonorar in Höhe von 47.362,00 € erfasst, welches mit 30.345,00 € auf die
Prüfung des Jahresabschlusses der GKL für das Geschäftsjahr 2013 und mit 15.470,00 € auf allgemeine Beratungsleistungen sowie
mit 1.547,00 € auf die Teilnahme an der Gewährträgerversammlung in 2012 entfällt.
Hamburg, München, 8. April 2014
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Vorstand
Dr. Gerhard Rombach
Günther Schneider
Jan Christiansen
Manfred Neidel
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 sowie dem Lagebericht der GKL
Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 30. April 2014
RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Schlüter, Wirtschaftsprüfer
Haupt, Wirtschaftsprüfer
Auszug aus der Vorlage zu TOP 3
der Sitzung der Gewährträgerversammlung am 24./25. Juni 2014
(Beschluss über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2013 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013)
Beschlussvorschläge:
Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses:
1.
Zum Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr 31.12.2013:
1.1.
Der Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von
148.340.017,20 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.522.343,15 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt.
1.2.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.233.375,36 EUR wird wie folgt verwendet:
1.2.1.
Für die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besondere Gewinnrücklage im Sinne von § 9 Abs. 1 des
Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 326.933,94 EUR gebildet, die
diesen Ländern zusteht und zwar in dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der
Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKL-Trägerländer verteilt wurde.
1.2.2.
Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 2.906.441,42 EUR zugeführt.
Auszug aus der Niederschrift
über die Sitzung der Gewährträgerversammlung vom 24./25. Juni 2014
(Beschluss über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2013 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013)
Beschlüsse:
Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses:
1.
Zum Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr 31.12.2013:
1.1.
Der Jahresabschluss der GKL für das Geschäftsjahr zum 31.12.2013 wird mit einer Bilanzsumme von
148.340.017,20 EUR und einem Jahresüberschuss von 5.522.343,15 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt.
1.2.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.233.375,36 EUR wird wie folgt verwendet:
1.2.1.
Für die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besondere Gewinnrücklage im Sinne von § 9 Abs. 1 des
Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 326.933,94 EUR gebildet, die
diesen Ländern zusteht und zwar in dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der
Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKL-Trägerländer verteilt wurde.
1.2.2.
Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 2.906.441,42 EUR zugeführt.