Jahresabschluss 2012.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

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Jahresabschluss 2012.Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
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Name
GKL Gemeinsame Klassenlotterie
der Länder
Hamburg und München
Bereich
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Information
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis
zum 31.12.2012
Berichtigung der Veröffentlichung vom
26.09.2013
V.-Datum
14.10.2013
Berichtigung
Aufgrund eines technischen Versehens ist die Veröffentlichung vom 26.09.2013 fehlerhaft.
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Hamburg und München
Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012
(1. Juli bis 31. Dezember 2012)
Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie
und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen
Inhalt
Lagebericht
1.
Rechtliche Grundlagen der GKL
2.
Rahmenbedingungen im Rumpfgeschäftsjahr
Rechtliche und politische Entwicklungen
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation
3.
Geschäftsentwicklung der GKL im Rumpfgeschäftsjahr
Absatz- und Umsatzentwicklung
Entwicklung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
4.
Spielangebot und Vertrieb der GKL
5.
Mitarbeiter und Organisation der Anstalt
6.
Spielsuchtprävention und Responsible Gaming
7.
Chancen- und Risikobericht
8.
Ausblick
9.
Vorgänge nach Schluss des Rumpfgeschäftsjahres
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Anlage zur Bilanz:
Entwicklung des Anlagevermögens
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012
Anhang
10.
Allgemeine Angaben
11.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
12.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
13.
Sonstige Angaben
Lagebericht
1. RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER GKL
Die ordnungsrechtliche Grundlage für die Anstalt GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder stellt der am 1.7.2012 in Kraft
getretene Glücksspielstaatsvertrag dar. § 10 Abs. 3 des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) besagt, dass Klassenlotterien nur von einer
von allen Vertragsländern gemeinsam getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden dürfen. Diese Anstalt mit
Namen GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder ist im Wege der Gesamtrechtsnachfolge aus dem Zusammenschluss der
Altanstalten Nordwestdeutsche Klassenlotterie (NKL) und Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hervorgegangen. Die GKL ist gemäß des
ebenfalls am 1.7.2012 in Kraft getretenen „Staatsvertrags über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder" eine
rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt
Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Freistaat Thüringen. Aufgabe der GKL ist gemäß § 2 Abs. 1 ihres
Staatsvertrags die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe der Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspielangebotes
durch Veranstaltung von staatlichen Klassenlotterien und ähnlichen Spielangeboten (Glücksspiele).
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung der GKL hat der Vorstand innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres den
Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der jeweils geltenden
Fassung aufzustellen.
Mit der Errichtung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder durch Zusammenschluss von NKL und SKL zum 1.7.2012 wurden
NKL und SKL gemäß § 12 Abs. 1 GKL-Staatsvertrag ohne Abwicklung aufgelöst. Sämtliche Gegenstände des Aktiv- und
Passivvermögens, Rechte, Verbindlichkeiten und Pflichten, insbesondere auch behördliche Erlaubnisse, Arbeitsverhältnisse und
Vertriebsverträge sind von den Altanstalten auf die GKL übergegangen. Zum 1.7.2012 wurde für die GKL eine Eröffnungsbilanz
erstellt.
Der hier vorgelegte Jahresabschluss ist folglich der erste Jahresabschluss der Anstalt GKL und umfasst den Zeitraum des
Rumpfgeschäftsjahres vom 1.7. bis 31.12.2012.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 5 PublG unterliegt die GKL als Anstalt öffentlichen Rechts den Vorschriften des Publizitätsgesetzes. Da sie zwei
der drei in § 1 Abs. 1 PublG genannten Kriterien erfüllt, besteht für die GKL grundsätzlich die Verpflichtung zur Offenlegung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Veröffentlichung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Gewährträgerversammlung der GKL im elektronischen Bundesanzeiger.
2. RAHMENBEDINGUNGEN IM RUMPFGESCHÄFTSJAHR
Rechtliche und politische Entwicklungen
Der ab 1. Juli 2012 geltende GlüStV sowie die Ausführungs- bzw. Glücksspielgesetze der Länder bildeten im Berichtszeitraum den
glücksspielrechtlichen Rahmen für die GKL und ihre Vertriebsorganisation. In Schleswig-Holstein galt im Rumpfgeschäftsjahr 2012 ein
eigenes Glücksspielgesetz, das in Teilen deutlich liberaler als der GlüStV ist.
Der 1. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV - nachfolgend als GlüStV bezeichnet) als neue glücksspielrechtliche Regelung,
der am 15.12.2011 von 15 der 16 Ministerpräsidenten der Länder mit Ausnahme des Regierungschefs Schleswig-Holsteins
unterzeichnet wurde, wurde nach erfolgter Notifizierung durch die EU rechtzeitig von 14 Ländern ratifiziert, sodass er zum 1.7.2012 in
Kraft treten konnte. Da Nordrhein-Westfalen auf Grund der Neuwahlen im Mai 2012 diesen nicht wie die übrigen 14 Länder, die dem
GlüStV von Beginn an angehören, rechtzeitig zu seinem Inkrafttreten am 1.7.2012 ratifizieren konnte, erfolgte die Ratifizierung in
dem Land erst zum 1.12.2012. Somit galt zum Ende des Berichtszeitraums der GlüStV in allen Bundesländern mit Ausnahme
Schleswig-Holsteins.
Nach § 4 Abs. 1 GlüStV dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet
oder vermittelt werden. Die GKL verfügt in allen 16 Ländern über eine Veranstaltungserlaubnis bis 30.11.2017. In Schleswig-Holstein
basiert die Erlaubnis auf dem landeseigenen Glücksspielgesetz. Die Veranstaltungserlaubnis für die GKL schließt ihr gesamtes
Produktportfolio ein. Für die Lotterie-Einnehmer der GKL lagen zum Jahresende die benötigten Vermittlererlaubnisse vor.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchensituation
Trotz der anhaltenden Eurokrise gestaltete sich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Berichtszeitraum leicht positiv. Der
Anstieg des BIP für das gesamte Jahr 2012 lag bei 0,7 %. Getragen wird dieses moderate Wachstum von steigenden Exporten und
insbesondere vom privaten Konsum, der sich im Jahr 2012 als relativ stabil erwies. Aufgrund von hohen Tarifabschlüssen konnte sich
der Konsum, trotz einer tendenziell zunehmenden Preissteigerungsrate, die im Juli noch 1,9 % betrug, zwischenzeitlich auf 2,2 %
anstieg und schließlich im Dezember bei 2,0 % lag, positiv entwickeln. Damit einhergehend, war auch die Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt gut. Die Arbeitslosenquote schwankte in der zweiten Jahreshälfte zwischen 6,5 und 6,8 % und blieb auch angesichts der
Rahmenbedingungen niedrig.
Die insgesamt vergleichsweise positive Entwicklung in Deutschland schlug sich aber noch nicht bei den Absätzen und Umsätzen der
GKL wider. Auch der Deutsche Lottoblock (DLTB) musste nach dem Umsatzwachstum in 2011 (+ 2,5 %) in 2012 wieder einen
Rückgang von - 3,7 % hinnehmen. Der Umsatz sank auf 6,4 Mrd. €. Diese Entwicklung spiegelt sich in allen Spielarten wider, wobei
das Zahlenlotto (- 9,2 %), der Hauptumsatzträger des DLTB, sowie die Zusatzlotterien Spiel 77 (- 9,7 %) und Super 6 (- 9,9 %)
überdurchschnittlich hohe Umsatzrückgänge verzeichnen mussten. Die im März 2012 neu eingeführte Lotterie Eurojackpot erreichte in
allen teilnehmenden europäischen Ländern einen Umsatz von 535,6 Mill. €, der in Deutschland erzielte Umsatz lag bei 320,8 Mill. €.
Somit wurden rd. 60 % der Eurojackpot-Umsätze in Deutschland erzielt. In der Umsatzstatistik der Spiele des Deutschen Lottoblocks
liegt der Eurojackpot somit auf Platz 4 hinter Lotto 6 aus 49, Spiel 77 und Super 6.
Beide Fernsehlotterien verzeichneten in 2012 einen leichten Umsatzrückgang. Der Umsatz der Deutschen Fernsehlotterie der ARD
sank von 179,3 Mill. € in 2011 um 4,2 % auf 171,8 Mill. €. Der Umsatz der Aktion „Mensch" ging um 5,5 Mill. € bzw. 1,3 % auf 432,4
Mill. € zurück.
Die Umsätze auf dem deutschen Sportwettenmarkt beliefen sich Schätzungen zufolge im Jahr 2012 auf rd. 3,2 Milliarden €. Diese Zahl
gibt allerdings nur den Umsatz derjenigen Sportwettenanbieter wieder, die nach Inkrafttreten des GlüStV in 15 Ländern bzw. nach
Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes in Schleswig-Holstein eine Lizenz zum Anbieten der Wetten in Deutschland erworben haben.
Weitere wesentliche Umsätze auf dem deutschen Sportwettenmarkt werden von Anbietern erzielt, die über keine staatliche
Konzession verfügen und aus dem Ausland operieren.
3. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER GKL IM RUMPFGESCHÄFTSJAHR
Absatz- und Umsatzentwicklung
Im Rahmen der bestehenden glücksspielrechtlichen Regelungen hat die GKL im Rumpfgeschäftsjahr 2012 ihren staatlichen Auftrag der
Kanalisierung von Spielern und deren Einsätzen, weg von gefährlichen Glücksspielen, hin zum weitgehend nicht suchtgefährdenden
Klassenlotteriespiel erfüllt.
Durch den Zusammenschluss der Altanstalten NKL und SKL verfügt die GKL über ein aus fünf Spielen und zwei Spielergänzungen
bestehendes Produktportfolio. Die GKL bot mit ihrer NKL-Produktlinie neben dem traditionellen Hauptspiel, der Spielergänzung
Millionen-Joker und dem Zusatzspiel Renten-Joker die NKL-Rentenlotterie an. Das Angebot der SKL-Produktlinie bestand aus dem SKL
-Millionenspiel sowie den Jokerspielen Euro-Joker und Traum-Joker.
Das 6-monatige Rumpfgeschäftsjahr 2012 umfasste die 4. bis 6. Klasse der 128. NKL-Lotterie und die 1. bis 3. Klasse der 129. NKLLotterie sowie die 2. bis 6. Klasse der 131. SKL-Lotterie und die 1. Klasse der 132. SKL-Lotterie.
Da es sich bei der GKL um eine neu errichtete Anstalt handelt und die Lotterien teilweise geschäftsjahresübergreifend verlaufen, wird
im ersten Lagebericht der GKL von einem Vergleich zu Vorjahres- bzw. Vorlotteriewerten abgesehen.
Die GKL erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr 2012 insgesamt einen Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 196,4 Mill. €. Zur
Absatz- und Umsatzentwicklung im Einzelnen:
NKL-Produktlinie
Im Hauptspiel konnte innerhalb des Berichtszeitraums ein Absatz von 497.586 Losen erzielt werden. Bei der Spielergänzung MillionenJoker, die absatz- und spieltechnisch eng mit dem Hauptspiel verknüpft ist, wurden insgesamt 290.668 Lose abgesetzt. Der Absatz
des Zusatzspiels Renten-Joker lag bei 445.458 Losen. Von der NKL-Rentenlotterie wurden im Rumpfgeschäftsjahr 6 Lotterien
veranstaltet. Es konnten 163.305 Basislose und 304.417 Superlose verkauft werden.
Aus dem Absatz von Hauptspiel, dem Renten-Joker, dem Millionen-Joker sowie der NKL-Rentenlotterie resultieren im
Rumpfgeschäftsjahr 2012 folgende Umsätze: Der Umsatz aus Loseinlagen der NKL-Produktlinie betrug im Rumpfgeschäftsjahr über
alle vier Spiele rd. 91,9 Mill. €. Das Hauptspiel als Hauptumsatzträger erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 73,8 Mill. €, was einem
Umsatzanteil von 37,6 % am Umsatz aus Loseinlagen der GKL entspricht. Der Millionen-Joker trug mit rd. 8,1 Mill. € (Umsatzanteil
von 4,2 %) zum Umsatz bei. Die Umsatzerlöse des Renten-Jokers lagen bei 2,2 Mill. € (Umsatzanteil von 1,1 %). Die Rentenlotterie
erwirtschaftete einen Umsatz von rd. 7,7 Mill. € (Umsatzanteil von 3,9 %).
SKL Produktlinie
Der Losabsatz des SKL Hauptspiels „SKL Das Millionenspiel" betrug im Rumpfgeschäftsjahr 553.769 Lose. Von den Jokerspielen EuroJoker und Traum-Joker, die nicht an das Hauptspiel gekoppelt sind, wurden 739.156 bzw. 157.636 Lose verkauft.
Im Rumpfgeschäftsjahr wurde mit allen drei Spielen der SKL-Produktlinie ein Umsatz aus Loseinlagen in Höhe von rd. 104,5 Mill. €
erzielt. Dabei trug das Millionenspiel mit einem Umsatz von rd. 95,5 Mill. € zu 48,6 % zum Umsatz aus Loseinlagen bei. Der EuroJoker konnte rd. 7,4 Mill. € (Umsatzanteil von 3,8 %) erwirtschaften. Der Traum-Joker erzielte im Berichtszeitraum einen Umsatz von
rd. 1,6 Mill. € (Umsatzanteil von 0,8 %).
Im Berichtszeitraum waren das Hauptspiel der NKL-Produktlinie sowie das Millionenspiel der SKL-Produktlinie die mit Abstand
wichtigsten Produkte der GKL, sie erwirtschafteten mit 86,2 % den Hauptanteil am Gesamtumsatz. Die weiteren etablierten
Spielangebote neben dem Haupt-bzw. Millionenspiel der GKL trugen mit rd. 13,8 % zum Umsatzerfolg bei. Sie ermöglichen der GKL
eine begrenzte Diversifizierung im Rahmen ihres staatsvertraglich festgelegten Auftrags.
Entwicklung der Vermögens, Ertrags- und Finanzlage
Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich, verglichen mit der Eröffnungsbilanz zum 1.7.2012, um 7,3 Mill. € auf 152,6 Mill. €. Dies resultiert auf
der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Anstieg der liquiden Mitteln (+ 9,1 Mill. €) beim gleichzeitigen Rückgang der Forderungen aus
dem Lotteriegeschäft (- 1,0 Mill. €). Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um den Jahresüberschuss des
Rumpfgeschäftsjahres (+ 7,1 Mill. €) und die Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft (+ 12,8 Mill. €). Rückläufig haben sich
dagegen die Verbindlichkeiten gegenüber Trägerländern (-9,6 Mill. €) und die sonstigen Rückstellungen (-3,0 Mill. €) entwickelt. Die
Eigenkapitalquote stieg von 21,2 % auf 24,9 % an.
Ertragslage
Das Rumpfgeschäftsjahr 2012 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 7,1 Mill. € ab. Die Ländererträge der GKL
belaufen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2012 auf 39,8 Mill. €. Davon entfallen 32,7 Mill. € auf die Lotteriesteuer.
In der Berichtsperiode ergibt sich ein negatives Planspielergebnis über alle Spiele von 1,9 Mill. €. Die Gewährträgerversammlung der
Anstalt hat am 2./3.7.2012 Regelungen zur Bildung und Verwendung einer Planspielausgleichsrücklage beschlossen. Der Beschluss
beinhaltet, dass im Fall einer negativen Planspielabweichung diese in voller Höhe den Jahresüberschuss mindert und erst bei einem
dadurch verursachten negativen Jahresüberschuss die Planspielausgleichsrücklage zur Erlangung eines neutralen Ergebnisses in
Anspruch genommen wird. Außerdem wurde beschlossen, dass die in der Eröffnungsbilanz dotierte Planspielausgleichsrücklage in
Höhe von 10 Mill. € so lange aus den Jahresüberschüssen der Anstalt erhöht wird, bis diese Rücklage mit 25 Mill. € valutiert. Über die
Dotierung der Planspielausgleichrücklage wird die Gewährträgerversammlung beschließen.
In dem ausgewiesenen Jahresüberschuss von 7,1 Mill. € sind Auflösungen von Rückstellungen abzüglich Zuführungen mit ca. 3,3 Mill.
€ enthalten, die zu Zeiten der Altanstalt SKL gebildet wurden und deshalb gem. § 14 der GKL Satzung den Trägerländern der
Altanstalt SKL als gesonderter Gewinnanteil zustehen. Die Auskehrung dieser Gewinnanteile wird nach einem entsprechenden
Beschluss der Gewährträgerversammlung erfolgen.
Finanz- und Liquiditätslage
Die GKL verfügte im Berichtszeitraum stets über eine ausreichende Liquidität. Die Zahlungsfähigkeit war zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Überschüssige Liquidität, die sich vor allem aus den weitgehend planbaren Zahlungsströmen von Spieleinsätzen und
Gewinnauszahlungen ergibt, wurde auf Basis einer auf das Spielgeschäft ausgerichteten Liquiditätsplanung verzinslich in Termin- und
Festgelder angelegt. Aufgrund ihrer Liquidität war die GKL nicht auf Kredite oder andere Formen der Fremdfinanzierung angewiesen.
Die laufenden Ausgaben und Investitionen konnten vollständig aus eigenen Mitteln bestritten werden.
Mittel- und langfristig zur Verfügung stehende Liquidität, die u. a. zur Deckung von Pensionsverpflichtungen der Anstalt und der
Zahlung von Rentengewinnen dienen, hatte die GKL teilweise in festverzinslichen und deckungsstockfähigen Wertpapieren,
Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen erstklassiger Emittenten sowie einem Rentenfond angelegt. Von einer
längerfristigen Bindung finanzieller Mittel durch entsprechende Neuanlagen wurde im Berichtszeitraum mangels akzeptabler Renditen
abgesehen. Das Ergebnis aus den Finanzanlagen der GKL war auch im Rumpfgeschäftsjahr erneut etwas geringer als in den letzten
Geschäftsjahren der Altanstalten NKL und SKL zusammen. Das sehr niedrige Zinsniveau für die in Frage kommenden
Anlagemöglichkeiten wirkte sich maßgeblich auf die von der GKL zu erzielende Durchschnittsverzinsung aus.
4. SPIELANGEBOT UND VERTRIEB DER GKL
Das Spielangebot der GKL
Im Berichtszeitraum hatte die GKL das Ziel, in Einklang und in Umsetzung der glücksspielrechtlichen Vorgaben, mit ihren
Markenauftritten und Produkten Spieler von gefährlichen Spielangeboten zu dem mit nur einem geringen Gefährdungspotenzial
ausgestatteten Klassenlotteriespiel umzulenken. Ihren staatlichen Kanalisierungsauftrag nahm sie mit einem sachgerechten
Produktportfolio mit Spielangeboten der NKL- und SKLProduktlinie wahr.
Das Spielangebot der NKL-Produktlinie umfasste die traditionelle Klassenlotterie - das sogenannte Hauptspiel -, das Zusatzspiel
Renten-Joker, die Spielergänzung Millionen-Joker sowie die NKL-Rentenlotterie als zweites eigenständiges Klassenlotteriespiel. Die
beiden Joker-Spiele sind bezüglich ihrer Spielteilnahme an das Hauptspiel gekoppelt und ergänzten das Produktportfolio.
Im Rumpfgeschäftsjahr wurden vom Hauptspiel der 128. NKL-Lotterie die letzten drei Klassen (1.7. bis 30.9.2012) sowie die ersten
drei Klassen der 129. Lotterie (1.10. bis 31.12.2012) durchgeführt. Die Losauflage von 3 Mill. Losen wurde in beiden Lotterien
konstant gehalten. Auch die bekannten Losteilungen vom ganzen Los bis hin zum Sechzehntellos wurden beibehalten. Der Lospreis je
Klasse (Monat) betrug in der 128. Lotterie noch 140 € für ein 1/1-Los und erhöhte sich zur 129. Lotterie um 20 € auf 160 € je ganzes
Los. Bei der Gewinnstruktur der Geld- und Sachgewinne wurden zu beiden Lotterien jeweils sachgerechte Veränderungen
durchgeführt. Aufgrund des 400-jährigen Jubiläums der Staatslotterie in Hamburg gab es in der 6. Klasse der 128. Lotterie einen
Jubiläums-Sonder-Jackpot in Höhe von bis zu 32 Mill. €. Darüber hinaus erfolgte eine Sonderziehung am 14.8.2012 mit 400
Goldbarren im Wert von je 40.000 €. Zur 129. Lotterie wurde das Spielelement „Doppelgewinn" eingeführt, bei dem sich nicht nur der
Jackpot, sondern alle Gewinne ab 1.000 € verdoppeln können.
Die Spielergänzung Millionen-Joker stellte auch im Berichtszeitraum bei ihrem Gewinnangebot wieder ausschließlich auf
Millionengewinne ab. Der Millionen-Joker bietet die Chance auf 230 Gewinne in Höhe von 1 Mill. €. Das Zusatzspiel Renten-Joker, bei
dem es dem Namen entsprechend nur Renten zu gewinnen gibt, wurde mit einem für alle Klassen gleichbleibenden Gewinnplan
angeboten. Es wurden je Klasse 50 10-JahresRenten mit Beträgen von monatlich 1.000 €, 3.000 € und 5.000 € ausgespielt. Der
Lospreis beträgt 5 € je Klasse, die Losauflage liegt bei 3 Mill. Losen. Die Teilnahme an den Joker-Spielen bedingt ein gültiges
Hauptspiellos. Das Mitspiel beim Millionen-Joker ist nur entsprechend des gespielten Hauptspiellosanteils möglich, vom Zusatzspiel
Renten-Joker können wegen des eigenen Losnummernkreises dagegen auch mehrere Lose erworben werden.
Im Berichtszeitraum wurde die 35. bis 40. NKL-Rentenlotterie veranstaltet. Sie ist die erste und einzige Lotterie in Deutschland, die
ausschließlich Renten in ihrem Gewinnangebot hat. Die NKL-Rentenlotterie ist als die zweite Klassenlotterie der NKL-Produktlinie ein
eigenständiges Spielangebot. Eine Lotterie der NKL-Rentenlotterie dauert vier Wochen. Im Geschäftsjahreszeitraum gab es keine
Veränderung beim sich monatlich wiederholenden Gewinnplan. Den Spielteilnehmern stehen zwei Losarten zur Auswahl. Beim Spiel
eines Basisloses nehmen sie an den täglichen Ausspielungen von insgesamt 100 10-Jahres-Renten in Höhe von 500 bis 5.000 € im
Monat teil, beim Spiel eines Superloses können sie zusätzlich eine von 50 10-Jahres-Renten in Höhe von 1.000 bis 10.000 € monatlich
gewinnen. Der Lospreis für das Basislos beträgt 10 €, für das Superlos 20 € je Lotterie. Auch bei der NKL-Rentenlotterie beträgt die
Losauflage 3 Millionen Lose.
Das etablierte und aus drei Spielen bestehende Produktportfolio der SKL-Produktlinie wurde im Berichtzeitraum weitgehend
unverändert fortgeführt. Es besteht aus dem traditionellen Klassenlotteriespiel SKLMillionenspiel, dem Euro-Joker und dem TraumJoker. Die Teilnahme an den Joker-Spielen ist - anders als bei den Joker-Spielen der NKLProduktlinie - nicht an das Millionenspiel
gekoppelt. Sie stellen insoweit eigenständige Spiele dar.
Im Berichtszeitraum wurde die 2. bis 6. Klasse der 131. SKL-Lotterie sowie die 1. Klasse der 132. Lotterie des SKL-Millionenspiels
veranstaltet. Die Losauflage betrug - wie beim NKL-Hauptspiel - in beiden Lotterien 3 Mill. Die Losteilung von 1/10 wurde beibehalten.
Der Preis für die Spielteilnahme beim SKL-Millionenspiel lag bei 150 € je ganzem Los bzw. 15 € je 1/10-Los. Die GKL setzte mit ihrem
klassischen Gewinnangebot der SKL-Produktlinie im amtlichen Spielplan inhaltlich im Wesentlichen auf Konstanz, der Spitzengewinn
von 16 Mill. € und die von Klasse zu Klasse steigenden Top-Gewinne wurden sowohl in der 131. als auch der 132. Lotterie
weitergeführt. Die 131. SKL-Lotterie stand im Zeichen des 65jährigen Jubiläums der Altanstalt SKL. In diesem Zusammenhang
konnten im Rahmen von Jubiläums-Ziehungen in der 1. Klasse 65 x 100.000 € und 65 x 1.000.000 € in der 6. Klasse gewonnen
werden. Zusätzlich bot der Spielplan die Chance, in jeder Klasse jeweils 20 mal eine monatliche Rente von 5.000 € zu gewinnen. Die
132. SKL-Lotterie wird als „Feiertags-Lotterie" beworben, bei der in jeder Klasse zu einem bestimmten Anlass Eventziehungen
durchgeführt werden, bspw. an jedem Adventssonntag im Dezember. Die Ziehungsshow am „Tag des Glücks" wurde in der 131. und
132. Lotterie unverändert veranstaltet.
Das Joker-Spiel Euro-Joker bot ebenfalls eine Losauflage von 3 Mill. und kostete pro Monat 10 € je Los. In den stündlichen, täglichen,
wöchentlichen und monatlichen Ziehungen wurden Geld- sowie Renten-Gewinne ausgespielt. So konnte bspw. täglich 1 monatliche
Rente über 10 Jahre von 1.200 € pro Monat, jeden Sonntag 5 Renten in Höhe von 1.000 € oder jede Stunde ein Geldgewinn von
5.000 € gewonnen werden.
Der Traum-Joker, bei dem täglich 40 Sachgewinne wie z. B. Autos und Reisen zu gewinnen waren, hatte ebenfalls eine Losauflage von
3 Mill. und kostete 10 € je Los. Das Los war ebenso wie beim Euro-Joker nicht teilbar und auch nicht an das Millionenspiel gekoppelt.
Der Vertrieb der GKL
Die Lose der NKL- und SKL-Produktlinie wurden im Berichtszeitraum über Staatliche Lotterie-Einnehmer und Verkaufsstellen
vertrieben, die als Handelsvertreter im Namen und für Rechnung der Anstalt GKL tätig sind. Weiterhin hatte die GKL mit den
Lottogesellschaften in Brandenburg, Niedersachsen und Hamburg Vertriebsverträge zum Verkauf der NKL-Lose in ihren
Annahmestellen abgeschlossen. Außerdem wurden die Joker-Lose der SKL-Produktlinie von Lotto Rheinland-Pfalz vertrieben. Am Ende
des Rumpfgeschäftsjahres gehörten einschließlich der Lottogesellschaften 108 Lotterie-Einnehmer zur Vertriebsorganisation, davon
vertrieben 14 Lotterie-Einnehmer beide Produktlinien.
Die Lotterie-Einnehmer der GKL haben im Rumpfgeschäftsjahr 2012 überwiegend (zu rd. 97 %) mittels Direktmarketing neue bzw.
ehemalige Spielteilnehmer für eine Teilnahme an den staatlich geregelten Lotteriespielen des Veranstalters GKL gewonnen. Dabei
nutzten die Lotterie-Einnehmer für ihre Werbung die gemäß GlüStV erlaubten Wege der schriftlichen Direktwerbung mit Mailings,
Postwurfsendungen und Print-beilagen sowie andere zulässige Formen des Dialogmarketings. Die Betreuung der Spielteilnehmer und
ihre Bedienung mit Losen und Loszertifikaten durch die Lotterie-Einnehmer erfolgten im Regelfall auf dem Versandweg. Ca. 3 % der
Lose der GKL wurden im terrestrischen Vertrieb verkauft, vor allem über Verkaufsstellen und die Annahmestellen der o. a.
Lottogesellschaften.
5. MITARBEITER UND ORGANISATION DER ANSTALT
Im Rumpfgeschäftsjahr waren zum Stichtag 31.12.2012 96 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der GKL beschäftigt, davon waren 52
am Sitz Hamburg und 44 am Sitz München tätig. 51 weibliche und 45 männliche Mitarbeiter gehörten der GKL an. Bei der GKL
arbeiten 66 Mitarbeiter in Vollzeit, weitere 30 in Teilzeit. Neben den festangestellten Mitarbeitern waren 22 geringfügig Beschäftigte
sowie eine Aushilfe tageweise beschäftigt. 5 Mitarbeiter befanden sich in Mutterschutz bzw. Elternzeit; 2 weitere Mitarbeiter am Sitz
München sind in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Im Berichtszeitraum gab es 2 Zugänge und 2 Abgänge; der Personalbestand
blieb unverändert.
Die Personalstruktur der GKL ist im Hinblick auf die personellen Anforderungen und die betrieblichen Belange ausgewogen. Sowohl bei
der Einstellung neuer Mitarbeiter als auch im betrieblichen Alltag werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG), beachtet. Bei der tariflichen Eingruppierung gibt es keine geschlechtsspezifischen Unterschiede.
Durch zielgerichtete Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen fördert die GKL die Qualifikation der Mitarbeiter. Außerdem trägt die
im Durchschnitt lange Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter der GKL zu einem breiten Fachwissen bei, vor allem in Bezug auf die
Durchführung von Klassenlotterien.
6. SPIELSUCHTPRÄVENTION UND RESPONSIBLE GAMING
Der GlüStV verpflichtet alle Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen, die Spieler zu verantwortungsbewusstem Spiel
anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Zielgerichtete Maßnahmen im Hinblick auf Spielsuchtprävention
und Bekämpfung stellen eine wichtige Erlaubnisvoraussetzung dar. Auch im schleswigholsteinischen Glücksspielgesetz kommt der
Spielsuchtbekämpfung eine wichtige Rolle zu.
Zur Umsetzung aller Vorschriften zum Spieler- und Jugendschutz des GlüStV und der Ausführungs- und Glücksspielgesetze der Länder
arbeitet die GKL seit mehreren Jahren in einer engen Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Verhaltenssucht der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz zusammen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit wurden umfangreiche Maßnahmen zum Spieler- und
Jugendschutz entwickelt und bei Bedarf optimiert. Als wesentliche Maßnahmen der GKL im Bereich Spieler- und Jugendschutz sind zu
nennen:
Alle Mitarbeiter der GKL sowie alle Lotterie-Einnehmer und deren Mitarbeiter haben an einer jährlich zu wiederholenden
Spielsuchtschulung erfolgreich und nachweislich teilgenommen. Diese Schulung wurde regelmäßig aktualisiert.
Die GKL hat für sich als Veranstalter und für ihre Vertriebsorganisation ein eigenes adäquates und umfassendes Sozialkonzept
entwickelt, das den Anforderungen des § 6 GlüStV genügt. Das Sozialkonzept wurde als Bestandteil der beiden Erlaubnisanträge den
Glücksspielaufsichten vorgelegt. Es stellt einen zentralen Baustein dar, welcher alle Maßnahmen der GKL zur Spielsuchtbekämpfung
zusammenfasst.
Um einen wirksamen Jugendschutz nach § 4 Abs. 3 GlüStV zu gewährleisten, waren sowohl die GKL als auch ihre Lotterie-Einnehmer
verpflichtet, mittels einer Altersverifikation die Teilnahme von minderjährigen Spielern auszuschließen.
Zur Sicherstellung der Volljährigkeit der Spielteilnehmer führen die GKL und ihre Lotterie-Einnehmer eine Altersverifikation aller
Losbesteller durch. Ein Spielvertrag kommt nur dann zustande, wenn die Altersüberprüfung positiv verlaufen ist. Als zugelassene
Verfahren der Volljährigkeitsprüfung werden hauptsächlich der Schufa-Identitäts-Check mit Q-Bit sowie weitere Verfahren wie
Melderegisterauskünfte, Post-Ident oder die Face-to-Face-Kontrolle im Laden eingesetzt.
Gemäß § 5 Abs. 2 und § 7 GlüStV sind auf den Gewinnplänen der NKL- und SKL-Lotterien, Losen und Los-Zertifikaten sowie den
zentralen Werbemitteln Hinweise zur Spielsucht und zu Hilfsmöglichkeiten aufgedruckt. Dabei kommen jeweils deutliche
Spielsuchtlogos zum Einsatz. Über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten der Spiele wird ebenfalls an geeigneter Stelle
informiert. Auch auf das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen wird hingewiesen.
Der zentrale Werbeauftritt der NKL- und SKL-Produktlinie sowie die Internetpräsenz des Unternehmens GKL wurden im
Berichtszeitraum regelmäßig auf die Angemessenheit der Formulierungen im Hinblick auf Jugend- und Spielerschutz überprüft.
Der Veranstalter GKL hat im Kundenservice eine Anlauf- und Beratungsstelle für potenzielle und tatsächliche Spielsuchtfälle
eingerichtet, wo Betroffene erste Hilfsangebote aufgezeigt bekommen. Dort wird Informationsmaterial zum Thema Spielsucht zur
Verfügung gestellt, welches auf die Belange der GKL sowie der NKL- und SKL-Produktlinie zugeschnitten ist.
Zusätzlich finden sich auf der Website der GKL bzw. der NKL- und SKL-Produktlinie ausführliche Informationen über Spielsucht, deren
Erkennung und Behandlungsmöglichkeiten. Die kostenlose Telefonnummer der GKL für Spielsuchtfragen wird in allen wichtigen
Medien der GKL, einschließlich des Internetauftritts, kommuniziert. Zudem wird die Telefonnummer der Hotline des
Kompetenzzentrums Verhaltenssucht von der GKL im Internet und in ihrer Spielsuchtbroschüre veröffentlicht.
Über die gesetzlichen Vorgaben zur Spielsuchtbekämpfung hinaus engagierte sich die GKL auch als Mitglied der European Lotteries,
des Dachverbands der europäischen Staatslotterien, für ein verantwortungsvolles Lotteriespiel. Die European Lotteries hat der
Altanstalt NKL mit Datum vom 10.1.2011 das Zertifikat über die erfolgreiche Zertifizierung nach dem Responsible Gaming Standard
der Vereinigung verliehen. Im Rahmen der Zertifizierung sind Standards in verschiedenen Bereichen nachzuweisen. Dazu zählen
Forschung, Mitarbeiterschulung, Händlerprogramme, Spieldesign, Marketing und Werbung, Behandlungsvermittlung, Unterrichtung
der Spieler, Stakeholder Engagement und Berichterstattung. In diesen Kategorien hatte die NKL die Anforderungen, die im ersten
Schritt an die Umsetzung der erforderlichen Prozesse und Regelungen gestellt werden, erfüllt.
7. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Die GKL verfügt an beiden Sitzen über ein Risikomanagementsystem, in dem kontinuierlich sämtliche Risiken identifiziert, erfasst,
bewertet, überwacht und - bei Bedarf - entsprechende Steuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Geeignete Instrumente zur
Risikovermeidung, -verringerung und -absicherung sind vorhanden. Im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr erfolgte das
Risikomanagement an beiden Sitzen noch auf unterschiedliche Art und Weise. Die grundlegende Harmonisierung des
Risikomanagementsystems erfolgt im Geschäftsjahr 2013.
Hauptziel des Risikomanagements der GKL ist es, künftige Risiken frühzeitig zu erkennen, sodass rechtzeitig erforderliche Maßnahmen
ergriffen werden können. Die präventive und proaktive Steuerung der Risiken dient dabei auch dazu, den an die GKL gestellten
staatlichen Auftrag zu erfüllen, die Erreichung der Unternehmensziele zu gewährleisten und den Fortbestand des Unternehmens zu
sichern.
In der Berichterstattung an die Gremien der GKL wurde auf den Sitzungen der Gewährträgerversammlung und des
Geschäftsausschusses im Rahmen des Berichts zur Geschäftslage regelmäßig auf die aktuelle Risiko- und Chancensituation der Anstalt
eingegangen. Der Prüfungsausschuss der GKL hat sich auf seiner konstituierenden Sitzung bereits mit Fragen des
Risikomanagementsystems befasst.
Die wesentlichen Risiken der GKL lassen sich in verschiedene Kategorien zusammenfassen, wobei diese aber jeweils - trotz zum Teil
unterschiedlicher Eingruppierung der Einzelrisiken in die Kategorien - alle Risikofelder abdecken. Am Sitz München lag die
Konzentration auf den operativen, strategischen und rechtlichen Risiken, den Adressausfallrisiken sowie
Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken. Am Sitz Hamburg lag der Fokus auf dem Planspielrisiko, den IT-Risiken, den operativen
Risiken, den Vertriebsrisiken sowie den politischen und Gesetzrisiken.
Die operativen Risiken der GKL umfassen vor allem lotteriespezifische Risiken, die im Schadensfall gegebenenfalls erhebliche
finanzielle Belastungen für einen Klassenlotterieveranstalter mit sich bringen. Solche Risiken können u. a. im Zusammenhang mit der
Loseproduktion, der Ziehungsdurchführung, der Gewinnveröffentlichung, der Spielabwicklung sowie der Abwicklung der finanziellen
Transaktionen von und zu den Lotterie-Einnehmer auftreten. Zu den weiteren operativen Risiken zählen auch die IT-Risiken, die bei
der gesamten Lotterieabwicklung der GKL notwendigerweise einen sehr hohen Stellenwert haben, da der Großteil des Spielgeschäfts
vollständig automatisch abgewickelt wird. Sie umfassen vor allem Risiken im Bereich Datensicherheit und Betriebsbereitschaft. Neben
der Einrichtung einer Notfallplanung zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs im Falle von Schäden und Ausfällen war ebenso an
beiden Sitzen ein funktionsfähiges Ausweichrechenzentrum vorhanden.
Das Planspielrisiko - mit der Ausprägung eines negativen Planspiels als Risiko i. e. S. und eines positiven Planspiels als „Chance" - ist
aufgrund der festen Gewinnpläne und der Gewinnplangarantie ein dem Klassenlotteriespiel immanenter zufallsabhängiger Faktor.
Hohe negative Planspiele können das Ergebnis des Klassenlotterieveranstalters belasten und im Extremfall zu einem Bilanzverlust
führen. Die GKL ist deshalb bestrebt, das Planspielrisiko durch spiel- und produkttechnische Optimierungsmaßnahmen möglichst
gering zu halten. Das Planspielrisiko wird regelmäßig anhand komplexer Simulationsmodelle durch einen externen mathematischen
Gutachter abgeschätzt. Zum Ausgleich etwaiger Planspielrisiken ist eine Planspielausgleichsrücklage vorhanden, die im Geschäftsjahr
mit 10,0 Mill. € valutierte. Zur Teilabsicherung des Planspielrisikos für die 129. NKL-Lotterie wurde eine Versicherung abgeschlossen.
Die vertriebs- bzw. strategischen Risiken ergeben sich durch die Tätigkeit der GKL am Glücksspielmarkt. Insbesondere Veränderungen
der Rahmenbedingungen sind Grundlage für die Risiken; dazu gehören bspw. das Wegbrechen von Vertriebswegen, Teilsegmenten
des Marktes sowie bestimmter Kundengruppen. Ursachen für Vertriebsrisiken können in Restriktionen aufgrund gesetzlicher
Änderungen, der Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, dem Auftreten neuer Wettbewerber, der Etablierung neuer
Technologien sowie relevanten Änderungen bei Vertriebspartnern liegen. Auch die Einstellungen und Wünsche der Spielinteressenten
sowie die Werteorientierung im Hinblick auf Gewinnspiele können dabei eine Rolle spielen. Aufgrund der vermehrten Nutzung von
Internet und mobiler Anwendungen erfreuen sich besonders die von privaten Anbietern angebotenen Spiele wie Online-Poker immer
größerer Beliebtheit.
Um das Adressenausfallrisiko zu minimieren, wurden zur Sicherung der Verpflichtungen der Lotterie-Einnehmer seitens der
Außenrevision die Einhaltung der Regelungen durch die Lotterie-Einnehmer oder ggf. durch eingeschaltete Dienstleister überprüft.
Neben der Vertrauensschadenversicherung besteht außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Preisänderungs- und
Liquiditätsrisiken bestehen nur in geringem Umfang.
Die Risikolage hat sich im Hinblick auf die rechtlichen Risiken im Rumpfgeschäftsjahr der GKL verbessert. Der am 1.7.2012 in Kraft
getretene GlüÄndStV sowie die ihn ergänzende Werberichtlinie versprechen verbesserte Werbe- und Vertriebsmöglichkeiten.
Allerdings wird der wieder mögliche Internetvertrieb, für den eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist, aufgrund von restriktiven
Anforderungen für die Identifizierung und Authentifizierung sowie des Verbots von E-Mails mit werblichen Inhalt erschwert.
Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 hat die GKL im Rahmen Ihres staatlichen Auftrags Ihre Aufgaben wahrgenommen und durch
sachgerechte und strategische Maßnahmen das Unternehmen gesichert.
8. AUSBLICK
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Wachstumsprognosen der deutschen Wirtschaft sind für das Jahr 2013 verhalten positiv. Die führenden
Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für das Jahr 2013 einen Anstieg des BIP von 0,4 %. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt wird
den Prognosen zufolge weiterhin entspannt bleiben. Die Arbeitslosigkeit wird voraussichtlich auf dem Niveau des vergangenen Jahres
verharren. Auch dank einer moderaten Inflationsrate und der Aussicht auf höhere Löhne wird die Entwicklung des privaten Konsums
für 2013 optimistisch eingeschätzt. Dieser spielt somit weiterhin eine tragende Rolle für das Wirtschaftswachstum in Deutschland.
Inwieweit sich die positive Konsumentwicklung auf den Absatz der GKL auswirken kann, ist nicht abschätzbar. Das größte Risiko für
ein weiteres Wachstum der Wirtschaft stellt nach wie vor die Schuldenkrise dar, die in einigen Ländern der Euro-Zone vorherrscht.
Sollte sich diese weiter verschärfen, wird dies auch Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben, die nicht abzusehen sind.
GKL
Eine wesentliche Aufgabe der GKL wird es sein, die etablierten Produktlinien NKL und SKL auch zukünftig, insbesondere unter
Berücksichtigung der neuen, sich ergebenen Möglichkeiten durch den GlüStV, zu stabilisieren und fortzuführen. Um aber auch
langfristig die Zukunft der GKL zu sichern, wird es notwendig sein, das Produktangebot schrittweise zu erweitern und zu
modernisieren. Dazu gehört die Entwicklung neuer zeitgemäßer Klassenlotteriespiele, die die GKL in die Lage versetzen, ihrem
Unternehmensauftrag noch besser nachzukommen, als dies mit den heutigen Spielangeboten allein möglich sein kann. Diese neuen
Spiele sollen insbesondere einen zusätzlichen Kanalisierungsbeitrag leisten, um Spielteilnehmer von gefährlichen
Glücksspielangeboten hin zu einem weniger gefährlichen staatlichen Spiel umzuleiten. Hierzu hat die GKL konkrete Planungen
eingeleitet und bereits die glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten. Die Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Produkts bis zur
Marktreife erfolgen im Jahr 2013. Die Markteinführung ist im ersten Halbjahr 2014 geplant.
Darüber hinaus wird die GKL die Integration der beiden Sitze Hamburg und München organisatorisch weiter vorantreiben. Dazu sind
eine standortübergreifende Ablauforganisation, einheitliche bzw. zumindest abgestimmte Systeme sowie ein unternehmensweites
Regelwerk erforderlich.
Im Bereich Produktangebot setzt die GKL in 2013 auf eine weitgehende Kontinuität. In der 130. NKL-Lotterie des Hauptspiels (1. April
bis 30. September 2013) wird das zur 129. Lotterie eingeführte Spielelement „Doppelgewinn" weitergeführt. Zur 131. NKL-Lotterie,
die am 1. Oktober 2013 startet, wird es als besonderes Highlight eine Silvestersonderziehung geben, die das Spielelement
„Doppelgewinn" ablöst. Bei dieser Ziehung besteht für alle Losnummern, die bis zu diesem Tag noch keinen Geldgewinn in der
laufenden Lotterie erzielen konnten, die Möglichkeit auf 30.000 Gewinne a 1.000 €. Die Spielergänzung Millionen-Joker, das
Zusatzspiel Renten-Joker und die in 2009 eingeführte NKL-Rentenlotterie werden bis auf Weiteres mit unveränderten Gewinnplänen
und Lospreisen fortgeführt. Das Konzept der Eventziehungen beim SKL-Millionenspiel wird sowohl in der 133. als auch in der 134.
Lotterie weiter verfolgt. Auch die Sonderziehung am „Tag des Glücks", an dem in einer öffentlichen Ziehungsshow ein Millionär
gesucht wird, wird wie gewohnt erfolgen. Die Jokerspiele Euro- und Traum-Joker werden, bis auf kalendarisch bedingte Anpassungen,
ebenfalls unverändert fortgesetzt.
Glücksspielmarkt
Bis zum 31.1.2013 lag in Deutschland eine gespaltene Rechtslage auf dem Glücksspielmarkt vor. In Schleswig-Holstein galt das
landeseigene Glücksspielgesetz und in den übrigen 15 Bundesländern der am 1.7.2012 in Kraft getretene GlüStV. Zum 1.2.2013 ist
Schleswig-Holstein als letztes Land dem GlüStV beigetreten, sodass bundesweit eine einheitliche glücksspielrechtliche Rechtslage
vorherrscht.
Der multinationalen Lotterie „Eurojackpot" schließen sich neben den bereits 8 teilnehmenden Ländern 6 weitere Länder zum 1.2.2013
an.
Chancen und Risiken
Ab dem 1. Februar 2014 wird das SEPA-Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Dies betrifft insbesondere auch
die GKL, deren Kunden bisher bevorzugt die Einzugsermächtigung und Überweisung als Bezahlart wählten. Altmandate für
Lastschriften können zwar übernommen werden, neue SEPA-Mandate müssen jedoch vom Neukunden schriftlich erteilt werden. Bei
diesem Verfahren besteht die Gefahr, dass potenzielle Neukunden von dem hohen Aufwand abgeschreckt werden und dies zu
sinkenden Absätzen führen wird.
Im Februar 2013 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) um den Bereich des Online-Glücksspiels erweitert. Das Gesetz geht davon aus,
dass Veranstalter und Vermittler von Online-Glücksspielen nunmehr Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Diesen werden
insbesondere Maßnahmen zum Risikomanagement und zur internen Sicherheit, zur Spieleridentifizierung, zum Führen der
Spielerkonten, zur Transparenz der Zahlungsströme sowie die Schaffung von besonderen Kontrollsystemen auferlegt. Wenn das Risiko
der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung gering ist und die glücksspielrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, kann die
zuständige Behörde im Einzelfall bestimmen, dass die entsprechenden Paragraphen nicht anzuwenden sind.
Maßgeblich für die weitere Absatz- und Umsatzentwicklung sowie für den Erfolg von Produktneueinführungen der GKL werden die
Werberichtlinien und die Ausgestaltung der Erlaubnis und Anforderungen für die Internetnutzung sein. Während die Werberichtlinien
mittlerweile in Kraft getreten sind und diesbezüglich Rechtsklarheit herrscht, so bestehen die Glücksspielaufsichten für die initiale
Identifikation von Spielteilnehmern über das Internet nach wie vor auf der Anwendung eines von der KJM (Kommission für Jugendund Medienschutz) zugelassenen bzw. äquivalenten Verfahrens. Dazu zählen vor allem das Post-Ident-Verfahren, die persönliche
Identifikation mittels Ausweiskontrolle oder Einschreiben eigenhändig. Diese Verfahren sind für den Internetvertrieb von Lotterien
bzw. für interessierte Spieler sehr umständlich und stellen einen sehr großen Filter dar.
Gesamtprognose
Unter Berücksichtigung dieser Einflussgrößen wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass sich der Absatz der GKL-Produkte
nicht auf dem derzeitigen Niveau halten kann, sondern tendenziell leicht sinken wird. Für den Absatz der NKL-Rentenlotterie wird
hingegen eine positive Entwicklung erwartet. Für die 129. NKL-Lotterie wird zwar von einem Absatzrückgang - aber durch die
Preiserhöhung - von einem leichten Umsatzanstieg ausgegangen. Weitere Prognosen über das Jahr 2013 hinaus sind schwer zu
treffen, da abzuwarten bleibt, wie sich der Absatz und Umsatz unter den neuen Rahmenbedingungen entwickeln kann. Durch die
Einführung eines neuen Produktangebots wird jedoch ab 2014 mit einer positiven Entwicklung gerechnet.
9. VORGÄNGE NACH SCHLUSS DES RUMPFGESCHÄFTSJAHRES
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die GKL zu vermerken, die erst nach dem Schluss des Geschäftsjahres am
31.12.2012 eingetreten sind und die u. a. Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens haben.
Bilanz zum 31. Dezember 2012
(Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012)
Aktiva
€
31.12.2012
€
EB 1.7.2012
TEUR
379.795,58
347
A Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
u. Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
3.643.375,69
3.812
2 Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.499.417,37
1.574
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
107.221,74
18
5.250.014,80
5.404
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens
11.102.430,00
2. Sonstige Ausleihungen
10.600.000,00
11.905
10.600
21.702.430,00
22.505
27.332.240,38
28.256
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus dem Lotteriegeschäft
2. Forderungen ggü. Trägerländern
3. Sonstige Vermögensgegenstände
2.330.849,75
3.262
53.224,01
0
1.262.133,59
965
II. Sonstige Wertpapiere
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
G. Rechnungsabgrenzungsposten
3.646.207,35
4.227
11.855.600,00
11.877
109.378.579,86
100.228
124.880.387,21
116.332
392.738,63
720
152.605.366,22
145.308
31.12.2012
€
EB 1.7.2012
TEUR
2.000.000,00
2.000
Passiva
€
A. Eigenkapital
I. Grundkapital
II. Gewinnrücklagen
1. Planspielausgleichsrücklage
10.000.000,00
10.000
2 Andere Gewinnrücklagen
13.000.000,00
13.000
3. zweckgebundene Rücklage
5.852.183,50
5.852
28.852.183,50
III. Jahresüberschuss
28.862
7.097.090,30
0
37.949.273,80
30.852
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen
9.859.323,00
9.551
2. Sonstige Rückstellungen
8.771.242,49
11.749
18.630.535,49
21.300
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (bis zu 1 Jahr)
20,10
0
2 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (bis zu 1 Jahr)
20,00
0
3. Verbindlichk. aus Lieferungen u. Leistungen (bis zu 1 Jahr)
4. Verbindlich. aus dem Lotteriegeschäft
640.728,72
779
77.869.026,30
65.105
davon aus Lotteriesteuer: € 16.270.492,11 (EB: TEUR 9.033)
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 30.797.010,13 (EB.: TEUR
22.020)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: € 15.570.443,83
(EB.: TEUR 16.533)
5. Abgegrenzte Lotterieaufwendungen (bis zu 1 Jahr)
16.606.610,00
16.572
6. Verbindlichkeit ggü. Trägerländern (bis zu 1 Jahr)
731.523,13
10.332
7. Sonstige Verbindlichkeiten
177.598,68
davon aus Steuern: € 171.971,42 (EB.: 251)
368
96.025.526,93
93.156
31.12.2012
€
EB 1.7.2012
TEUR
152.605.366,22
145.308
€
davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr: € 177.598,68 (EB.: TEUR 262)
Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
1.7.2012
€
Zugänge
€
Abgänge
€
31.12.2012
€
7.617.085,34
174.492,20
0,00
7.791.577,54
0,00
0,00
0,00
0,00
7.617.085,34
174.492,20
0,00
7.791.577,54
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
2. Geleistete Anzahlungen
II. Sachanlagen
1. Grundstücke u. Bauten
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
9.000.285,08
0,00
0,00
9.000.285,08
11.384.949,28
207.417,58
223.5813,79
11.368.778,07
17.895,22
89.326,52
0,00
107.221,74
20.403.129,58
296.744,10
223.588,79
20.476.284,89
III. Finanzanlagen
1. Wartpapiere des Anlagevermögens
11.905.390,00
0,00
802.960,00
11.102.430,00
2. Sonstige Ausleihungen
10.600.000,00
0,00
0,00
10.600.000,00
22.505.390,00
0,00
802.960,00
21.702.430,00
50.525.604,92
471.236,30
1.026.548,79
49.970.292,43
Abschreibungen
1.7.2012
€
Zugänge
€
Abgänge
€
31.12.2012
€
7.269.588,91
142.193,05
0,00
7.411.781,96
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
2. Geleistete Anzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
7.269.588,91
142.193,05
0,00
7.411.781,96
1. Grundstücke u. Bauten
5.188.285,08
168.624,31
0,00
5.356.909,39
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
9.811.410,21
281.539,28
223.588,79
9.889.360,70
0,00
0,00
0,00
0,00
14.999.695,29
450.163,59
223.588,79
15.226.270,09
II. Sachanlagen
3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
1. Wartpapiere des Anlagevermögens
0,00
0,00
0,00
0,00
2. Sonstige Ausleihungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
22.269.284,20
592.356,64
223.588,79
22.638.052,05
Restbuchwert
1.7.2012
€
31.12.2012
€
347.486,43
379.795,58
Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
2. Geleistete Anzahlungen
0,00
0,00
347.486,43
379.795,58
1. Grundstücke u. Bauten
3.812.000,00
3.643.375,69
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.573.539,07
1.499.417,37
II. Sachanlagen
3. Geleistete Anzahlungen u. Anlagen im Bau
17.895,22
107.221,74
5.403.434,29
5.250.014,80
III. Finanzanlagen
1. Wartpapiere des Anlagevermögens
11.905.390,00
11.102.430,00
2. Sonstige Ausleihungen
10.600.000,00
10.600.000,00
22.505.390,00
21.702.430,00
28.256.320,72
27.332.240,38
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012
(1. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012)
Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012
€
€
1. Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft
a) Loseinlagen
196.362308,25
b) Verkauf von Gewinnlisten u. Werbematerial
494.336,49
c) Sonstige
1.409.607,88
198.266.252,62
2. Sonstige betriebliche Erträge
4.714.418,88
3. Lotteriegewinne und andere Aufwendungen f. d. Spielgeschäft
-148.658.783,15
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
-2.627.595,83
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
-842.739,69
davon für Altersversorgung: € 404.987,40
-3.470.335,52
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
-592.356,64
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-11.430.516,23
7. Erträge as anderen Wertpapieren und Ausleihungen d. Finanzanlagevermögens
317.268,48
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2.412.324,49
davon aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten: € 1.857.836,14
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
-21.300,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-1.712.608,67
davon aus der Aufzinsung von Verbindlichk. u. Rückstellungen: € 1.541.690,21
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
39.824.364,01
12. Sonstige Steuern
a) Lotteriesteuer
-32.726.389,71
b) KFZ-Steuer
-884,00
13. Jahresüberschuss
-32.727.273,71
7.097.090,30
Anhang
10. ALLGEMEINE ANGABEN
Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der GKL ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr. Jahresabschluss und Lagebericht sind nach § 12 Abs.
1 der GKL-Satzung nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften in der jeweils
geltenden Fassung aufzustellen.
In Folge der Errichtung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) und der gleichzeitig im Staatsvertrag über die
Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) geregelten Gesamtrechtsnachfolge und Auflösung der Anstalten
SKL und NKL (§§ 12 Abs. 1 und 20 Abs. 3 GKL-StV) wird zum 31.12.2012 ein Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom
1.7.2012 bis zum 31.12.2012 aufgestellt.
Die Bezeichnungen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach § 265 Abs. 6 HGB zur besseren
Erläuterung geändert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
11. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung des Geschäftsbetriebes.
Der Ansatz der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Soweit die Anschaffung durch die
Altanstalten NKL und SKL erfolgte, sind die Vermögensgegenstände und Schulden in der Eröffnungsbilanz der GKL zu Verkehrswerten
angesetzt worden. Diese entsprachen mit Ausnahmen der Gebäude, Finanzanlagen und der Wertpapiere des Umlaufvermögens den
fortgeführten Buchwerten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten Nutzungsdauern, bewertet.
Die Nutzungsdauer beträgt beim Gebäude Bayerwaldstraße insgesamt 25 Jahre. Für Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen
wird in der Regel eine Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren, entsprechend der in den amtlichen AfA-Tabellen aufgeführten
Nutzungsdauern, zu Grunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 netto
werden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Bei Anschaffungskosten bis Euro 150,00 netto erfolgt
im Geschäftsjahr des Zugangs eine aufwandswirksame Erfassung. Im Rumpfwirtschaftsjahr wurden die gebildeten Sammelposten mit
20% abgeschrieben.
Finanzanlagen
Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert (Börsen- oder
Marktpreis) werden gem. § 253 Abs. 3 HGB nur vorgenommen, wenn es sich voraussichtlich um eine dauerhafte Wertminderung
handelt. Zuschreibungen werden bis zum Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert
entsprechend § 253 Abs. 5 HGB, vorgenommen.
Sonstige Ausleihungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet. Erkennbare Risiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Wertpapiere des Umlaufsvermögens
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.
Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens werden gem. § 253 Abs. 4 HGB Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem
niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Zuschreibungen werden bis zum
Börsen- oder Marktpreis, maximal bis zu den Anschaffungskosten bzw. bis zum Nennwert entsprechend § 253 Abs. 5 HGB,
vorgenommen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Spielteilnehmern erfolgt mit Ausnahme der Auszahlung von Großgewinnen über die
Lotterietreuhandkonten, die von den Lotterie-Einnehmern geführt werden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten angesetzt. Sie werden in Höhe der Ausgaben ausgewiesen, die
vor dem Bilanzstichtag für die folgenden Geschäftsjahre geleistet wurden.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen mittels der „Projected-Unit-Credit-Method" mit einem Rechnungszins von 5,04 % p.a. Der zukünftige Gehaltstrend und
der jährliche Anstieg der Pensionen wurden bei den Berechnungen mit 2,00 bzw. 1,70 % p.a. berücksichtigt. Als biometrische
Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Die Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt auf Basis einer Barwertermittlung mit einem Rechnungszins
von 5,04 % p.a. und einem Gehaltstrend von 1,70% nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Als biometrische
Rechnungsgrundlage wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind nach dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet worden.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
12. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Bilanz
Anlagevermögen
Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Finanzanlagen
Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Anlagenspiegel als Anlage zur Bilanz dargestellt.
Die sonstigen Ausleihungen betreffen zwei Schuldscheindarlehen im Volumen von jeweils TEUR 5.000 sowie ein Startkredit an einen
Lotterie-Einnehmer in Höhe von TEUR 600.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Miet- und Wartungsverträge sowie Beiträge und Gebühren.
Eigenkapital
Das Grundkapital entspricht § 14 des GKL-StV und beträgt Euro 2.000.000,00. Über die Verwendung des Jahresüberschusses
entscheidet die Gewährträgerversammlung.
§ 13 der GKL-Satzung bestimmt, dass eine Rücklage zum Ausgleich von Planspielrisiken gebildet wird. Über Zuführungen und
Entnahmen entscheidet die Gewährträgerversammlung. Die Planspielausgleichsrücklage valutiert zum 31.12.2012 mit Euro
10.000.000,00.
Im Zuge der Neugründung der GKL wurde beschlossen, die Stille Last, die sich aus der Differenz zwischen der Abzinsung der
Verbindlichkeiten aus Rentengewinnen und den am Markt erzielbaren Renditen ergibt, in eine gesonderte Rücklage einzustellen. Die
zweckgebundene Rücklage valutiert am Bilanzstichtag unverändert zum 1.7.2012 mit Euro 5.852.183,50. Über eine Zuführung zur
Anpassung auf die Wertverhältnisse zum 31.12.2012 entscheidet die Gewährträgerversammlung im Rahmen der
Gewinnverwendungsbeschlüsse.
Gemäß § 14 der GKL Satzung in Verbindung mit § 9 GKL-StV stehen Bestandteile des Bilanzgewinns, die aus der Auflösung von
Rückstellungen beruhen, die zu Zeiten der Altanstalten NKL und SKL (bis 30.6.2012) gebildet wurden und Euro 100.000,00
übersteigen, den Trägerländern der betroffenen Altanstalten als gesonderter Gewinnbestandteil zu. Dies gilt sinngemäß für
Aufwendungen und Verbindlichkeiten, die bei den Altanstalten gebildete Rückstellungen übersteigen bzw. nachträglich entstehen, weil
bisher nicht bekannte Umstände eingetreten sind. Im Bilanzgewinn sind derartige Sachverhalte mit einem Betrag von ca. EUR 3,3 Mill.
enthalten, die aus der Auflösung von bei der Altanstalt SKL gebildeten Rückstellungen resultieren. Nach Abschluss der den betroffenen
Rückstellungen zugrunde liegenden Sachverhalte und Beschluss durch die Gewährträgerversammlung erfolgt die Auszahlung an die
Trägerländer. Über die Einstellung des Betrages in eine gesonderte Gewinnrücklage entscheidet die Gewährträgerversammlung im
Rahmen ihrer Gewinnverwendungsbeschlüsse.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen den Aufwand für laufende bzw. drohende Rechtsverfahren, ausstehende
Rechnungen sowie Personalrückstellungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus dem Lotteriegeschäft bestehen in Höhe von TEUR 77.869. Darin enthalten sind Geld- und Sachgewinne, die im
Geschäftsjahr angefallen sind aber bis zum Bilanzstichtag nicht ausgezahlt werden konnten sowie Rentengewinne und Gewinne von
Extra-Einkommen, die die GKL direkt an die Spielteilnehmer auszahlt. Weiterhin sind hier noch abzuführende Lotteriesteuern und
Verbindlichkeiten aus der Abrechnung der Geschäftsgelder mit den Lotterie-Einnehmern enthalten.
Abgegrenzte Lotterieaufwendungen in Höhe von TEUR 16.607 werden vor dem Hintergrund ausgewiesen, dass der Bilanzstichtag nicht
mit dem Ende der Lotterien der NKL- und SKL-Produktlinien zusammenfällt. In den in das Rumpfgeschäftsjahr 2012 fallenden Klassen
der Lotterien wurden bereits Erlösanteile für nachfolgende Klassen, die im Geschäftsjahr 2013 liegen, erzielt. Diese bereits für
nachfolgende Klassen erzielten Erlösanteile, gemindert um die in den folgenden Klassen erhöhten unmittelbar mit dem Spielverlauf
zusammenhängenden Aufwendungen, werden saldiert als Verbindlichkeit mit der besonderen geschäftszweigbedingten
Postenbezeichnung „Abgegrenzte Lotterieaufwendungen", ausgewiesen.
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Trägerländern in Höhe von TEUR 10.332 stellen den Betrag
dar, um das das vorhandene Nettovermögen das in die GKL einzubringende Nettovermögen übersteigt. Bis auf einen Betrag von TEUR
732 erfolgte die Auszahlung an die Trägerländer noch im Dezember 2012. Die Auszahlungen an die Länder Berlin, Bayern, RheinlandPfalz und Sachsen, wurden im Januar 2013 vorgenommen.
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse aus dem Lotteriegeschäft
Die Umsatzerlöse betreffen Erlöse aus dem Loseverkauf, aus Absprungerträgen, aus Kürzungsbeträgen und dem Verkauf amtlicher
Drucksachen sowie Werbematerial.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie
Kostenerstattungen und Preisnachlässe aus der Sachgewinnabwicklung.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Werbekosten, Erlaubnisgebühren sowie Sach- und
Verwaltungsausgaben und IT-Kosten. Periodenfremde Aufwendungen betrugen TEUR 10.
Sonstige Steuern
Unter den sonstigen Steuern ist neben der Lotteriesteuer auch KFZ-Steuer erfasst.
13. SONSTIGE ANGABEN
Arbeitnehmer
Die GKL beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 96 angestellte Arbeitnehmer (Vollzeit: 66, Teilzeit: 30) sowie 23
Kurzzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Anstalt haftet für eventuelle Ansprüche der Gläubiger der ehemaligen Anstalten NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie und SKL
Süddeutsche Klassenlotterie.
Eine wesentliche vertragliche Verpflichtung resultiert aus der Anmietung der Geschäftsräume in Hamburg. Der Mietvertrag läuft bis
zum 31. Mai 2015. Die vereinbarte Gesamtmiete beträgt inkl. angemessener Betriebskosten Euro 392.347,62 für das Geschäftsjahr
2013, Euro 397.935,12 für das Geschäftsjahr 2014 und Euro 165.806,30 für das Geschäftsjahr 2015.
Organe der Anstalt
a) Gewährträgerversammlung im Rumpfgeschäftsjahr 1.7.2012 bis 31.12.2012
Ministerialdirigent Walter Leibold
• Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stuttgart
Ministerialrat Claus Niederalt
• Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München
Senatsrat Dieter Schippers
• Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin
Ministerialrat Johannes Werner
• Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, Potsdam
Referatsleiter Jürgen Kording
• Vorsitzender der Gewährträgerversammlung
Die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen
• Vorsitzender des Geschäfts- und Personalausschusses
Wissenschaftliche Angestellte Jutta Hartung
• Finanzbehörde, Freie und Hansestadt Hamburg
Ministerialdirigent Elmar Damm
• Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden
Regierungsrätin Dr. Antje Weber
• Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Dr. Oliver Kiaman
• Niedersächsisches Finanzministerium, Hannover
• Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Leitender Ministerialrat Jörg Hansen (bis 30.10.2012)
• Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Ministerialrat Thomas Bringmann (ab 30.10.2012)
• Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Ministerialrat Wolfram Kremer
• Stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung
• Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Mainz
Regierungsdirektor Wolfgang Raber
• Ministerium der Finanzen und Europa, Saarbrücken
Ministerialrätin Sybille Gedenk-Fleger
• Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Dresden Ministerialrat Andreas Grobe
• Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Oberregierungsvolkswirtschaftsrätin Dr. Christiane Sorgenfrei
• Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein, Kiel
Regierungsrat Thomas Weißenborn
• Thüringer Finanzministerium, Erfurt
b) Vorstand
Dr. Gerhard Rombach (Sprecher des Vorstandes)
Günther Schneider (Sprecher des Vorstandes)
Jan Christiansen
Manfred Neidel
Bezüge von Organmitgliedern
Im Rumpfgeschäftsjahr 2012 erhielt der Vorstand Bruttogesamtbezüge in Höhe von Euro 357.969,55 Diese Summe teilt sich wie folgt
auf:
Feste Vergütung
G. Rombach
€
G. Schneider
€
J. Christiansen
€
M. Neidel
€
78.082,14
71.250,00
66.250,02
55.000,02
Variable Vergütung
Sachbezüge/Beihilfen
Zusatzversorgung
G. Rombach
€
14.000,00
G. Schneider
€
17.875,00
J. Christiansen
€
17.500,00
M. Neidel
€
20.000,00
2.896,39
4.257,54
3.781,20
2.348,88
0
2.058,00
2.670,36
0
Gesamt
94.978,53
95.440,54
90.201,58
77.348,90
Die variable Vergütung betrifft die im Berichtsjahr ausgezahlten Tantiemeansprüche der Herren Rombach und Neidel für das
Geschäftsjahr der SKL zum 30. November 2011 und der Herren Schneider und Christiansen für das Geschäftsjahr der NKL zum 31.
März 2012.
Daneben bestehen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber einem Vorstandsmitglied in Höhe von Euro 932.635.
An die Mitglieder der Gewährträgerversammlung wurde im Rumpfgeschäftsjahr keine Vergütung gezahlt.
Bezüge von früheren Mitgliedern des Vorstandes
Die laufenden Bezüge einschließlich Beihilfen für frühere Mitglieder des Vorstandes betrugen Euro 95.433,37. Darüber hinaus
bestehen für frühere Vorstandsmitglieder Pensionsrückstellungen in Höhe von Euro 2.067.450,00.
Abschlussprüferhonorar
Für den Abschlussprüfer wurde im Rumpfgeschäftsjahr ein Gesamthonorar in Höhe von Euro 54.029,49 erfasst, welches mit
41.650,00 auf die Prüfung des Jahresabschlusses der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 und mit Euro 12.379,49 auf die Prüfung
der Eröffnungsbilanz der GKL entfällt.
Hamburg, München, 14. Mai 2013
GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder
Vorstand
Dr. Gerhard Rombach
Günther Schneider
Jan Christiansen
Manfred Neidel
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 (Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis
31. Dezember 2012) sowie dem Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, den
folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder AöR, Hamburg und München, für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von
Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 14. Mai 2013
RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Schlüter, Wirtschaftsprüfer
Haupt, Wirtschaftsprüfer
Auszug aus der Vorlage zu TOP 3
der Sitzung der Gewährträgerversammlung am 23./24. Juli 2013
(Beschluss über die Ergebnisverwendung des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Juli bis 31. Dezember 2012)
Beschlussvorschläge an die Gewährträgerversammlung:
Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses:
1.
Der Vorstand wird ermächtigt, für Rentengewinnverbindlichkeiten bis auf Weiteres aus dem Jahresüberschuss
zweckgebundene Rücklagen nach dem in den Altanstalten abgestimmten Verfahren zu bilden und in der sich ergebenden
Höhe der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen oder diese aufzulösen.
2.
Zum Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012:
2.1.
Der Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von
152.605.366,22 EUR und einem Jahresüberschuss von 7.097.090,30 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt.
2.2.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.097.090,30 EUR wird wie folgt verwendet:
2.2.1. Der zweckgebundenen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.903.803,46 EUR zugeführt.
2.2.2. An die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besonderer Gewinnanteil gem. § 9 Abs. 1 des
Staatsvertrages und § 14 der Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 3.331.161,75 EUR ausgeschüttet, und zwar in
dem Verhältnis, wie das überschießende Kapital aus der Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKLTrägerländer verteilt wurde. Die im Rumpfgeschäftsjahresabschluss der GKL zum 31.12.2012 ausgewiesenen
Forderungen und Verbindlichkeiten dieser Länder werden mit der Auszahlung verrechnet.
2.2.3. Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.862.125,09 EUR zugeführt.
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gewährträgerversammlung vom 23./24. Juli 2013
Beschlüsse:
Die Gewährträgerversammlung beschließt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses:
1.
Der Vorstand wird ermächtigt, für Rentengewinnverbindlichkeiten bis auf Weiteres aus dem Jahresüberschuss
zweckgebundene Rücklagen nach dem in den Altanstalten abgestimmten Verfahren zu bilden und in der sich ergebenden
Höhe der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen oder diese aufzulösen.
2.
Zum Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr 31.12.2012:
2.1.
Der Jahresabschluss der GKL für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2012 wird mit einer Bilanzsumme von 152.605.366,22
EUR und einem Jahresüberschuss von 7.097.090,30 EUR festgestellt. Der Lagebericht wird gebilligt.
2.2.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.097.090,30 EUR wird wie folgt verwendet:
Der zweckgebundenen Rücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.903.803,46 EUR zugeführt.
An die Trägerländer der ehemaligen SKL wird als besonderer Gewinnanteil gem. § 9 Abs. 1 des Staatsvertrages und § 14 der
Satzung der GKL ein Betrag in Höhe von 3.331.161,75 EUR ausgeschüttet, und zwar in dem Verhältnis, wie das
überschießende Kapital aus der Einbringungsverpflichtung der SKL in die GKL auf die SKLTrägerländer verteilt wurde. Die im
Rumpfgeschäftsjahresabschluss der GKL zum 31.12.2012 ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten dieser Länder
werden mit der Auszahlung verrechnet.
Der Planspielausgleichsrücklage wird ein Betrag in Höhe von 1.862.125,09 EUR zugeführt.