Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender

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Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender
Geschäftsführender Gesellschafter
Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Voraussetzungen
2
3.
Vorgehensweisen
3
3.1.
Personaldaten allgemein
3
3.2.
Private KV/PV
4
3.3.
Freiwillige KV/PV – Selbstzahler
5
3.4.
Freiwillige KV/PV – Firmenzahler
6
4.
Details
7
4.1.
Statusfeststellungsverfahren
7
4.2.
Basistarif - Auswirkung auf die Steuerberechnung
8
4.3.
Arbeitgeberzuschüsse zur KV/PV
8
4.4.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Vorstandsmitglieder von
Aktiengesellschaften
9
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Info für Anwender Nr. 1653
1.
Ziel
Das Info behandelt die wesentlichen Aspekte zur Abrechnung eines Anteilseigners an einer
Kapitalgesellschaft.
2.
Voraussetzungen
1. Sozialversicherungsfreiheit
Der Arbeitnehmer wurde in allen Versicherungszweigen (Krankenversicherung, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) als sozialversicherungsfrei eingestuft.
Wenn die Einstufung bezüglich der Sozialversicherungspflicht nicht vorgenommen wurde, ist
gegebenenfalls ein Statusfeststellungsverfahren 7 durch die Deutsche Rentenversicherung
erforderlich.
2. Berufsgenossenschaftspflicht
Grundsätzlich unterliegt jedes Unternehmen der Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft.
Die zuständige Berufsgenossenschaft muss auch erfasst werden, wenn keine
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Welche Berufsgenossenschaft
zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Unfallversicherung (DGUV): www.dguv.de.
3. Betriebsnummer und Betriebsstätte
Betrieb hat ausschließlich sozialversicherungsfreie Mitarbeiter.
Selbstzahler (Krankenversicherung)
1.
»LOHN | Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Allgemein«.
2. <Es wurde noch keine Betriebsnummer vergeben> aktivieren.
Firmenzahler (Krankenversicherung)
Betriebsstätte und Betriebsnummer müssen erfasst werden.
Onlineantrag Betriebsnummer
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3.
Vorgehensweisen
3.1.
Personaldaten allgemein
Personaldaten allgemein
»Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen«.
SV-Nummer
Angabe nicht notwendig, keine Meldepflicht
Angaben zur Tätigkeit Angabe nicht notwendig, keine Meldepflicht
Status
<geschäftsführ. Gesellschafter>
Statusfeststellungsverfahren 7
»Stammdaten | Personaldaten | Register: BG«.
BG-Pflicht
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<Befreiung von BG-Pflicht gem. SGB VII (z. B. Gesellschafter Geschäftsführer)>
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3.2.
Private KV/PV
Private Krankenkasse anlegen
1.
»LOHN | Stammdaten | Mandanten-Krankenkassen«.
2.
klicken.
3. Private Krankenkasse mit Betriebsnummer »00001000« auswählen.
4. <Keine Umlagekasse> im Feld »Umlagekasse« auswählen.
5. Mit
speichern.
Hinweis
Die DEÜV verlangt, dass auch bei sozialversicherungsfreien Mitarbeitern eine Krankenkasse
hinterlegt wird.
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Personaldaten
»Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen«.
Personengruppe
901 – »Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle«.
»Stammdaten | Personaldaten | Register: SV«.
Krankenkasse
<00001000> - Private Krankenkasse
Umlage
<Keine Umlage> auswählen.
<keine Insolvenzgeldumlage berechnen> aktivieren.
Beitragsgruppe
<0> – <0> – <0 > – <0>
Freiwillige Rentenversicherung
(ggf. aktivieren)
<Arbeitnehmer ist freiwillig rentenversichert>
Beiträge (ohne AG-Zuschüsse) werden beim
Steuerabzug berücksichtigt.
3.3.
Private KV/PV
<Private KV/PV> und <ohne AG-Zuschuss> aktivieren.
Basistarif zur Berücksichtigung 8
beim Steuerabzug 8
lt. Bescheinigung priv. Krankenkasse
»KV Basistarif« und »PV Basistarif«
Beiträge werden beim Steuerabzug berücksichtigt.
Freiwillige KV/PV – Selbstzahler
Personaldaten
Arbeitnehmer wie bei Private KV/PV 4 anlegen. Abweichend hiervon:
»Stammdaten | Personaldaten | Register: SV«.
Freiwillige KV/PV
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<Freiwillige KV/PV> aktivieren.
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3.4.
Freiwillige KV/PV – Firmenzahler
Beachten Sie
Wenn Sie die Variante »Firmenzahler« wählen, berechnet LOHN automatisch die Gesamtbeiträge
zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (aus der Beitragsbemessungsgrenze) und erstellt
Beitragsnachweise. SV-Meldungen werden nicht erstellt. Abrechnung ohne Beitragsnachweise 5
Personaldaten
»Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen«.
Personengruppe
101 – »Sozialversicherungspflichtige ohne besondere Merkmale«
»Stammdaten | Personaldaten | Register: SV«
Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers
Umlage
<Keine Umlage> auswählen.
<keine Insolvenzgeldumlage berechnen> aktivieren.
Beitragsgruppe
<7> – <0> – <0 > – <6>
Freiwillige
Rentenversicherung
(ggf. aktivieren)
<Arbeitnehmer ist freiwillig rentenversichert>
Beiträge (ohne AG-Zuschüsse) werden beim Steuerabzug
berücksichtigt.
Freiwillige KV/PV
<Freiwillige KV/PV> aktivieren.
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4.
Details
4.1.
Statusfeststellungsverfahren
Zuständigkeit und betroffener Personenkreis
Das Statusfeststellungsverfahren wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung
Bund/Clearingstelle (Clearingstelle Befreiung Sozialversicherungspflicht) durchgeführt.
Im Statusfeststellungsverfahren soll geklärt werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt und ob
in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung,
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht.
Das Statusfeststellungsverfahren dient zur Klärung der Sozialversicherungspflicht von
geschäftsführenden Gesellschaftern und mitarbeitenden Familienangehörigen.
Antrag auf Statusfeststellung
Für alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sowie mitarbeitende Familienangehörige, die
nach dem 31.12.2004 eine Beschäftigung aufgenommen haben, muss ein obligatorisches
Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a Abs. 1 S. 2 SGV IV durchgeführt werden.
Das Verfahren wird durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Feststellungsbescheids durch
die Clearingstelle abgeschlossen.
Statusfeststellungsverfahren auslösen
Automatisch mit Agenda LOHN
»Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen | Option: Status«.
Geben Sie ist bei der Anmeldung des Geschäftsführers an, dass es sich um einen
geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH handelt (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. e SGB IV).
Wenn zugleich Sozialversicherungspflicht erfasst ist, wird automatisch eine Meldung an die Deutsche
Rentenversicherung gesendet. Die Deutsche Rentenversicherung leitet das Feststellungsverfahren
ein.
Antrag manuell stellen
Ein Antrag auf Statusfeststellung kann im Internet heruntergeladen werden.
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4.2.
Basistarif - Auswirkung auf die Steuerberechnung
LOHN berücksichtigt den erfassten KV Basistarif und PV Basistarif als Vorsorgeaufwand bei der
Steuerberechnung.
»Stammdaten | Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: SV«.
1. <Private KV/PV> muss aktiviert sein.
2. Basistarif lt. Bescheinigung der privaten Krankenkasse in die Felder »KV Basistarif« und »PV
Basistarif« eintragen.
3. »KV/PV-Gesamtbeitrag«: Kein Eintrag (da ohne Arbeitgeberzuschuss).
4.3.
Arbeitgeberzuschüsse zur KV/PV
Anspruch auf einen steuerfreien Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
haben ausschließlich Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Beherrschende
Gesellschafter-Geschäftsführer zählen nicht zu diesem Personenkreis.
Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen steuerpflichtig mit
der Lohnart 0012 »Zusch. Priv. KV/PV St-pfl.« abgerechnet werden.
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4.4.
Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Vorstandsmitglieder von
Aktiengesellschaften
Personaldaten
Für die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung bei
Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft gibt es eine Ausnahmeregelung (gemäß BFH-Urteil).
In bestimmten Fällen sind die Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung hier
steuerfrei.
»Stammdaten | Personaldaten | Register: SV«
Private KV/PV
Nur <Private KV/PV> aktivieren!
<ohne AG-Zuschuss> nicht aktivieren (kein Häkchen)!
Gesamtbeiträge zur
Berechnung des
Arbeitgeberzuschusses
Beiträge in die Felder »KV Gesamtbeitrag« und »PV Gesamtbeitrag«
gemäß Bescheinigung der Krankenkasse eintragen.
Basistarif zur
Berücksichtigung beim
Steuerabzug 8
lt. Bescheinigung priv.
Krankenkasse
»KV Basistarif« und »PV Basistarif«
Beiträge werden beim Steuerabzug berücksichtigt.
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