Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender
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Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender
Geschäftsführender Gesellschafter Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweisen 3 3.1. Personaldaten allgemein 3 3.2. Private KV/PV 4 3.3. Freiwillige KV/PV – Selbstzahler 5 3.4. Freiwillige KV/PV – Firmenzahler 6 4. Details 7 4.1. Statusfeststellungsverfahren 7 4.2. Basistarif - Auswirkung auf die Steuerberechnung 8 4.3. Arbeitgeberzuschüsse zur KV/PV 8 4.4. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften 9 Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 2 Info für Anwender Nr. 1653 1. Ziel Das Info behandelt die wesentlichen Aspekte zur Abrechnung eines Anteilseigners an einer Kapitalgesellschaft. 2. Voraussetzungen 1. Sozialversicherungsfreiheit Der Arbeitnehmer wurde in allen Versicherungszweigen (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) als sozialversicherungsfrei eingestuft. Wenn die Einstufung bezüglich der Sozialversicherungspflicht nicht vorgenommen wurde, ist gegebenenfalls ein Statusfeststellungsverfahren 7 durch die Deutsche Rentenversicherung erforderlich. 2. Berufsgenossenschaftspflicht Grundsätzlich unterliegt jedes Unternehmen der Beitragspflicht zur Berufsgenossenschaft. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss auch erfasst werden, wenn keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, erfahren Sie bei der Deutschen Unfallversicherung (DGUV): www.dguv.de. 3. Betriebsnummer und Betriebsstätte Betrieb hat ausschließlich sozialversicherungsfreie Mitarbeiter. Selbstzahler (Krankenversicherung) 1. »LOHN | Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Allgemein«. 2. <Es wurde noch keine Betriebsnummer vergeben> aktivieren. Firmenzahler (Krankenversicherung) Betriebsstätte und Betriebsnummer müssen erfasst werden. Onlineantrag Betriebsnummer Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 3 Info für Anwender Nr. 1653 3. Vorgehensweisen 3.1. Personaldaten allgemein Personaldaten allgemein »Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen«. SV-Nummer Angabe nicht notwendig, keine Meldepflicht Angaben zur Tätigkeit Angabe nicht notwendig, keine Meldepflicht Status <geschäftsführ. Gesellschafter> Statusfeststellungsverfahren 7 »Stammdaten | Personaldaten | Register: BG«. BG-Pflicht Autor: BM / 22.09.2016 <Befreiung von BG-Pflicht gem. SGB VII (z. B. Gesellschafter Geschäftsführer)> © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 4 Info für Anwender Nr. 1653 3.2. Private KV/PV Private Krankenkasse anlegen 1. »LOHN | Stammdaten | Mandanten-Krankenkassen«. 2. klicken. 3. Private Krankenkasse mit Betriebsnummer »00001000« auswählen. 4. <Keine Umlagekasse> im Feld »Umlagekasse« auswählen. 5. Mit speichern. Hinweis Die DEÜV verlangt, dass auch bei sozialversicherungsfreien Mitarbeitern eine Krankenkasse hinterlegt wird. Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 5 Info für Anwender Nr. 1653 Personaldaten »Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen«. Personengruppe 901 – »Nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Sonderfälle«. »Stammdaten | Personaldaten | Register: SV«. Krankenkasse <00001000> - Private Krankenkasse Umlage <Keine Umlage> auswählen. <keine Insolvenzgeldumlage berechnen> aktivieren. Beitragsgruppe <0> – <0> – <0 > – <0> Freiwillige Rentenversicherung (ggf. aktivieren) <Arbeitnehmer ist freiwillig rentenversichert> Beiträge (ohne AG-Zuschüsse) werden beim Steuerabzug berücksichtigt. 3.3. Private KV/PV <Private KV/PV> und <ohne AG-Zuschuss> aktivieren. Basistarif zur Berücksichtigung 8 beim Steuerabzug 8 lt. Bescheinigung priv. Krankenkasse »KV Basistarif« und »PV Basistarif« Beiträge werden beim Steuerabzug berücksichtigt. Freiwillige KV/PV – Selbstzahler Personaldaten Arbeitnehmer wie bei Private KV/PV 4 anlegen. Abweichend hiervon: »Stammdaten | Personaldaten | Register: SV«. Freiwillige KV/PV Autor: BM / 22.09.2016 <Freiwillige KV/PV> aktivieren. © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 6 Info für Anwender Nr. 1653 3.4. Freiwillige KV/PV – Firmenzahler Beachten Sie Wenn Sie die Variante »Firmenzahler« wählen, berechnet LOHN automatisch die Gesamtbeiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung (aus der Beitragsbemessungsgrenze) und erstellt Beitragsnachweise. SV-Meldungen werden nicht erstellt. Abrechnung ohne Beitragsnachweise 5 Personaldaten »Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen«. Personengruppe 101 – »Sozialversicherungspflichtige ohne besondere Merkmale« »Stammdaten | Personaldaten | Register: SV« Krankenkasse Gesetzliche Krankenkasse des Arbeitnehmers Umlage <Keine Umlage> auswählen. <keine Insolvenzgeldumlage berechnen> aktivieren. Beitragsgruppe <7> – <0> – <0 > – <6> Freiwillige Rentenversicherung (ggf. aktivieren) <Arbeitnehmer ist freiwillig rentenversichert> Beiträge (ohne AG-Zuschüsse) werden beim Steuerabzug berücksichtigt. Freiwillige KV/PV <Freiwillige KV/PV> aktivieren. Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 7 Info für Anwender Nr. 1653 4. Details 4.1. Statusfeststellungsverfahren Zuständigkeit und betroffener Personenkreis Das Statusfeststellungsverfahren wird von der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund/Clearingstelle (Clearingstelle Befreiung Sozialversicherungspflicht) durchgeführt. Im Statusfeststellungsverfahren soll geklärt werden, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt und ob in dieser Beschäftigung Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung besteht. Das Statusfeststellungsverfahren dient zur Klärung der Sozialversicherungspflicht von geschäftsführenden Gesellschaftern und mitarbeitenden Familienangehörigen. Antrag auf Statusfeststellung Für alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sowie mitarbeitende Familienangehörige, die nach dem 31.12.2004 eine Beschäftigung aufgenommen haben, muss ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a Abs. 1 S. 2 SGV IV durchgeführt werden. Das Verfahren wird durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Feststellungsbescheids durch die Clearingstelle abgeschlossen. Statusfeststellungsverfahren auslösen Automatisch mit Agenda LOHN »Stammdaten | Personaldaten | Register: Meldewesen | Option: Status«. Geben Sie ist bei der Anmeldung des Geschäftsführers an, dass es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH handelt (§ 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. e SGB IV). Wenn zugleich Sozialversicherungspflicht erfasst ist, wird automatisch eine Meldung an die Deutsche Rentenversicherung gesendet. Die Deutsche Rentenversicherung leitet das Feststellungsverfahren ein. Antrag manuell stellen Ein Antrag auf Statusfeststellung kann im Internet heruntergeladen werden. Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 8 Info für Anwender Nr. 1653 4.2. Basistarif - Auswirkung auf die Steuerberechnung LOHN berücksichtigt den erfassten KV Basistarif und PV Basistarif als Vorsorgeaufwand bei der Steuerberechnung. »Stammdaten | Personaldaten | Mitarbeiter öffnen | Register: SV«. 1. <Private KV/PV> muss aktiviert sein. 2. Basistarif lt. Bescheinigung der privaten Krankenkasse in die Felder »KV Basistarif« und »PV Basistarif« eintragen. 3. »KV/PV-Gesamtbeitrag«: Kein Eintrag (da ohne Arbeitgeberzuschuss). 4.3. Arbeitgeberzuschüsse zur KV/PV Anspruch auf einen steuerfreien Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung haben ausschließlich Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer zählen nicht zu diesem Personenkreis. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen steuerpflichtig mit der Lohnart 0012 »Zusch. Priv. KV/PV St-pfl.« abgerechnet werden. Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 9 Info für Anwender Nr. 1653 4.4. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften Personaldaten Für die steuerliche Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung bei Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft gibt es eine Ausnahmeregelung (gemäß BFH-Urteil). In bestimmten Fällen sind die Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung hier steuerfrei. »Stammdaten | Personaldaten | Register: SV« Private KV/PV Nur <Private KV/PV> aktivieren! <ohne AG-Zuschuss> nicht aktivieren (kein Häkchen)! Gesamtbeiträge zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses Beiträge in die Felder »KV Gesamtbeitrag« und »PV Gesamtbeitrag« gemäß Bescheinigung der Krankenkasse eintragen. Basistarif zur Berücksichtigung beim Steuerabzug 8 lt. Bescheinigung priv. Krankenkasse »KV Basistarif« und »PV Basistarif« Beiträge werden beim Steuerabzug berücksichtigt. Autor: BM / 22.09.2016 © 2016 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG