Datev Software- Update

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Dok.-Nr.: 1015833
Datum: 17.02.2011
Relevant für:
LODAS classic
LODAS comfort
LODAS compact
Lohn und Gehalt classic
Lohn und Gehalt comfort
Lohn und Gehalt compact
Datenübermittlung Lohnsteuerbescheinigung - freiwillig
Versicherte in KV und PV
1. Gesetzliche Grundlagen
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurden ab 2010 neue Bescheinigungspflichten für den Arbeitgeber
eingeführt. Das bedeutet, dass die bisher in Summe zu bescheinigenden
Sozialversicherungsbeiträge einzeln auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden
müssen (§ 41b, Absatz 1 EStG). Einzeln zu bescheinigen sind demnach die Arbeitnehmerbeiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung sowie zur
Arbeitslosenversicherung. Dies gilt auch für nachgewiesene Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge bei privater Krankenversicherung.
Für die Lohnsteuerbescheinigung 2010 waren folgende Zeilen neu zu bescheinigen:
Zeile 25: Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zeile 26: Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung
Zeile 27: Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
Zeile 28: Nachgewiesene Beitrage zur privaten Krankenversicherung und PflegePflichtversicherung
Für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 wurde im BMF-Schreiben vom 26.8.2009 zur
Zeile 25 (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung) folgende Aussage getroffen:
"Der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei pflichtversicherten
Arbeitnehmern ist unter Nr. 25 einzutragen ... Unter Nr. 25 sind auch Beiträge von
Arbeitnehmern, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, zu
bescheinigen."
Seit Dezember 2010 steht fest, dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, wie die Zeilen
zur Kranken- und Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten
Arbeitnehmern tatsächlich auszufüllen sind.
Wie vom BMF vorgegeben, hat DATEV die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung bescheinigt. Inzwischen wissen wir auch, dass der überwiegende Teil der
Software-Anbieter bundesweit die Bescheinigung ebenso ausgestellt hat.
Erst im Januar 2011 erfolgte die Klarstellung des BMF, dass bei einem freiwillig Versicherten für
die Kranken- und Pflegeversicherung jeweils der Gesamtbeitrag (also der Beitrag einschließlich der
Arbeitgeberzuschüsse) zu bescheinigen ist. DATEV hat sich ebenso wie andere Software-Anbieter
intensiv darum bemüht, zusammen mit dem BMF und den Finanzbehörden der Länder eine Lösung
zu erreichen, die ohne eine Korrektur der ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen auskommt.
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Am 11.02.2011 hat das BMF jedoch unter dem Titel "Veröffentlichungen zu Steuerarten" folgendes
Schreiben veröffentlicht:
Veröffentlichungen zu Steuerarten (PDF-Datei, 107 KB)
Darin wird klargestellt, dass in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung 2010 die
Gesamtbeiträge (nicht Arbeitnehmerbeiträge) zu bescheinigen sind. Die entscheidende Passage in
der neuen Veröffentlichung lautet:
"Hat der Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung
2010 unzutreffend unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse
geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt,
sollte die Lohnsteuerbescheinigung 2010 mit dem zutreffenden Ausweis der Beiträge
unter Nummer 25 und 26 erneut übermittelt und dem Arbeitnehmer ein korrigierter
Ausdruck ausgehändigt werden, wenn dies wirtschaftlich zumutbar erscheint."
Da in diesem BMF-Schreiben nicht mehr auf die Möglichkeit einer internen Lösung innerhalb der
Finanzverwaltung eingegangen wird, ist es nun notwendig, über Programmänderungen die
Erstellung einer berichtigten Lohnsteuerbescheinigung 2010 zu ermöglichen.
2. Wie geht es in den Lohnprogrammen weiter?
In LODAS und Lohn und Gehalt schaffen wir die Voraussetzungen für die erneute Erstellung und
Datenübermittlung der betroffenen Lohnsteuerbescheinigungen.
Die Entscheidung, ob es wirtschaftlich zumutbar erscheint, für die betroffenen Arbeitnehmer die
Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 neu zu erstellen und zu übermitteln, können wir
Ihnen nicht abnehmen. Beide Lohnprogramme sind darauf vorbereitet.
Zur bestmöglichen Unterstützung informieren wir Sie erneut mit individuellen Anschreiben über die
betroffenen Mandanten und Arbeitnehmer. Das Anschreiben erhalten Sie ausschließlich auf dem
Postweg mit dem Zusatz "persönlich/vertraulich".
Zur Information für Ihre Arbeitnehmer haben wir ein entsprechendes Musterschreiben unter
www.datev.de/chefinfo-lohn für Sie vorbereitet. Wir empfehlen Ihnen, dieses Schreiben der neuen
Lohnsteuerbescheinigung beizufügen, falls Sie sich für eine neue Lohnsteuerbescheinigung
entscheiden, Gerne können Sie nachfolgende Datei auch als Kopiervorlage verwenden:
Kopiervorlage (Microsoft Word-Datei,
2.1 Lohnsteuerbescheinigung 2010
2.1.1 Umsetzung in LODAS voraussichtlich ab 22.02.2011
Voraussichtlich ab dem 22.02.2011 werden im DATEV-Rechenzentrum die
Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2010 unter den neuen Bedingungen erstellt. Entscheiden
Sie sich für die neue Lohnsteuerbescheinigung, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Wählen Sie unter Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg.,
Register Einmalbezüge/Sonstige Angaben, Gruppe Sonstige Angaben im Auswahlfeld
Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr den Eintrag Entstehungsprinzip.
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- oder Wenn alle Arbeitnehmer betroffen sind, wählen Sie unter Mandantendaten | Steuer |
Allgemeine Daten, Register Lohnsteuer-Anmeldung im Auswahlfeld Steuerliche
Behandlung NB Vorjahr den Eintrag Entstehungsprinzip.
2. Wählen Sie den Bearbeitungsmonat 01.2010 bzw. den Eintrittsmonat, falls der
Arbeitnehmer in 2010 neu ins Unternehmen eingetreten ist.
3. Erfassen Sie im aktuellen Bearbeitungsmonat für die betroffenen Arbeitnehmer unter
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Register Nachberechnung Standard im kleinsten
Nachberechnungsmonat die Fiktivbuchung Wert 1, Bearbeitungsschlüssel 96.
Durch den Anstoß der Nachberechnung bleiben die Lohnabrechnungen für 2010 unverändert.
Die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 werden neu erstellt und zur Datenübermittlung bereit
gestellt. Die Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge wird für für den Nachberechnungsmonat
(01.2010 oder Eintrittsmonat 2010) gedruckt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eventuelle
Fehlerhinweise, die in 2010 aus der Lohnabrechnung entstanden sind, ebenfalls erneut
angedruckt werden.
2.1.2 Umsetzung in Lohn und Gehalt
In Lohn und Gehalt ist zur Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung 2010 ein Service-Release
erforderlich. Hier sind wir derzeit in der zeitlichen Planung. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
2.2 Lohnsteuerbescheinigung 2011
Die Korrektur des Ausweises der Sozialversicherungsbeiträge bei freiwillig in der gesetzlichen
Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer
ist für LODAS seit 25.01.2011 im Rechenzentrum realisiert. Wurde die Abrechnung Januar
2011 vor dem 25.1.2011 durchgeführt und für Arbeitnehmer wegen Austritt eine
Lohnsteuerbescheinigung 2011 erstellt, wird die Lohnsteuerbescheinigung durch eine
Wiederabrechnung Januar 2011 für den betroffenen Arbeitnehmer oder mit der FebruarAbrechnung durch eine automatische Nachberechnung korrekt erstellt.
erfolgt in Lohn und Gehalt mit dem Service-Release 9.21 ab 28.01.2011. Installieren Sie
die Version 9.21, damit für freiwillig versicherte Mitarbeiter bei Austritt bzw. mit Abrechnung
Dezember eine korrekte Lohnsteuerbescheinigung 2011 erstellt wird.
Falls Sie den Januar bereits mit der Version 9.1 / 9.2 abgerechnet haben, sind Korrekturen
nur erforderlich, wenn für freiwillig versicherte Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung
2011 erstellt wurde (z. B. bei Austritt). In diesem Fall ist eine Wiederholungsabrechnung oder
Nachberechnung mit der Version 9.21 erforderlich.
Die Lohnsteuerbescheinigung 2011 können Sie für bereits ausgetretene Arbeitnehmer
entweder mit einer Wiederholungsabrechnung oder durch eine Nachberechnung korrigieren.
Voraussetzung dafür ist, dass die Version 9.21 installiert ist.
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Möglichkeit 1: Wiederholungsabrechnung
1. Wählen Sie Abrechnung | Rücksetzen Monatsabschluss.
2. Wiederholen Sie die Abrechnung über Abrechnung | Lohnabrechnung für alle bzw.
den betroffenen Arbeitnehmer.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass evtl. neu erstellte Zahlungen nicht erneut ausgeführt
werden.
3. Führen Sie den Monatsabschluss über Abrechnung | Monatsabschluss durch und
senden Sie die Daten über Mandant | Daten senden an das Rechenzentrum. Händigen
Sie dem Mitarbeiter die neue Lohnsteuerbescheinigung 2011 aus.
Möglichkeit 2: Nachberechnung
1. Öffnen Sie den betroffenen Mitarbeiter.
2. Wählen Sie Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum und hinterlegen Sie im Bereich
Abrechnungsmonat im Feld Letzter abzurechnender Monat den aktuellen
Abrechnungsmonat.
3. Wechseln Sie auf die Mandantenebene und wählen Sie Abrechnung |
Lohnabrechnung.
4. Erfassen Sie im Feld Erster Monat der Nachberechnung den Monat des Austritts.
5. Führen Sie die Lohnabrechnung durch.
Die Lohnsteuerbescheinigung 2011 wird mit der Lohnabrechnung korrigiert und steht
zum Senden bereit. Händigen Sie dem Mitarbeiter die neue Lohnsteuerbescheinigung
2011 aus.
3. Was ist bei der Einkommensteuererklärung 2010 zu beachten?
3.1 Sie korrigieren die Lohnsteuerbescheinigung 2010
Bitte lassen Sie die neuen Lohnsteuerbescheinigungen Ihren Arbeitnehmern zukommen. Wir
empfehlen Ihnen, unsere Musteranschreiben zu verwenden (siehe Punkt 2).
3.2 Sie korrigieren die Lohnsteuerbescheinigung 2010 NICHT
Im Einkommensteuer-Programm der Finanzverwaltung und auch in den jetzt 2011 für die
Veranlagung 2010 zum Einsatz kommenden Steuerprogrammen der Software-Anbieter - so
auch bei DATEV - wird zur Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen davon ausgegangen, dass die
Gesamtbeiträge bescheinigt werden. Dies hat zur Folge, dass die Vorsorgeaufwendungen in den
Fällen zu niedrig berechnet werden, in denen nur der Arbeitnehmeranteil bescheinigt wurde, da der
Arbeitgeberzuschuss (Zeile 24) nach Auslegung der Finanzverwaltung von den
Arbeitnehmeranteilen (Zeile 25 und 26) abgezogen wird.
Die Auswirkungen sehen Sie in den folgenden Beispielen.
Beispiel 1: Arbeitnehmer ist im gesamten Bescheinigungszeitraum freiwillig versichert
Der Arbeitnehmer ist freiwillig versichert und war ganzjährig über der Beitragsbemessungsgrenze
beschäftigt.
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Gesamtbeitrag
nur AN-Anteil
bescheinigt
bescheinigt
Zeile 25 AN-Beitrag KV
6.705,00
3.555,00
Zeile 26 AN-Beitrag PV
877,56
438,84
- Zeile 24 AG-Zuschüsse KV/PV
- 3.588,72
-3.588,72
= Vorsorgeaufwand
3.993,84
405,12
Der zu geringe Vorsorgeaufwand hat zur Folge, dass die Einkommensteuer entsprechend höher
berechnet wird.
Lösung:
Um die Berechnung der Einkommensteuer auch in den Fällen, in denen nur der Arbeitnehmeranteil
bescheinigt wurde, korrekt durchzuführen, darf der Arbeitgeberzuschuss aus Zeile 24 der
Lohnsteuerbescheinigung in der Einkommensteuererklärung weder in Zeile 24 (Erfassung der Werte
aus der Lohnsteuerbescheinigung) noch in Zeile 37 der "Anlage Vorsorgeaufwand" eingetragen
werden.
Gesamtbeitrag
nur AN-Anteil
bescheinigt
bescheinigt
Zeile 25 AN-Beitrag KV
6.705,00
3.555,00
Zeile 26 AN-Beitrag PV
877,56
438,84
- Zeile 24 AG-Zuschüsse KV/PV
- 3.588,72
= Vorsorgeaufwand
3.993,84
3.993,84
Muster einer Lohnsteuerbescheinigung eines freiwillig Versicherten, bei dem nur der
Arbeitnehmeranteil bescheinigt wurde. Die Werte entsprechen dem beschriebenen Beispiel:
Lohnsteuerbescheinigung - Muster (PDF-Datei, 92 KB)
Beispiel 2: Arbeitnehmer ist nur einen Teil des Bescheinigungszeitraumes freiwillig
versichert und wechselt in die private Krankenversicherung (Mischfall).
Der Arbeitnehmer wechselt zum 1. Juli 2010 von der freiwilligen in eine private
Krankenversicherung.
Ab Juli beträgt der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung 200,00 Euro und zur
privaten Pflegeversicherung 20,00 Euro.
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In der Zeile 24 werden die Arbeitgeberzuschüsse zur freiwilligen und privaten KV/PVin Höhe von
3114,36 Euro ausgewiesen. Die Zeilen 25 und 26 beinhalten nur den Arbeitnehmeranteil zur
Kranken- und Pflegeversicherung (so wie von den DATEV-Lohnprogrammen bescheinigt).
In diesem besonderen Mischfall ist es zur korrekten Berechnung des Vorsorgeaufwandes in der
Einkommensteuer notwendig, in den Zeilen 25 und 26 jeweils den Gesamtbeitrag zur freiwilligen
KV/PV für den Teilzeitraum einzutragen, für den die freiwillige Versicherung bestand. In unserem
Beispiel für 6 Monate.
Die Berechnung sieht dann wie folgt aus:
Wert für den Gesamtbeitrag zur freiwilligen Krankenversicherung (in Zeile 25)
(je nach Krankenversicherungsprozentsatz normal oder ermäßigt)
3.750,00 Euro x 14,9% = 558,75 Euro x 6 Monate = 3.352,50 Euro
oder
3.750,00 Euro x 14,3% = 536,25 Euro x 6 Monate = 3.217,50 Euro
Wert für den Gesamtbeitrag zur freiwilligen Pflegeversicherung (in Zeile 26)
je nach Elterneigenschaft bei der Pflegeversicherung (Elterneigenschaft oder Kinderzuschlag)
3.750,00 Euro x 1,95% = 73,13 Euro x 6 Monate = 438,78 Euro
oder
3.750,00 Euro x 2,2% = 82,50 Euro x 6 Monate = 495,00 Euro
Der Wert aus Zeile 28 (Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und PflegePflichtversicherung) sowie die Zeile 24 (Arbeitgeberzuschüsse) bleiben unverändert.
Hinweis: Das Beispiel geht davon aus, dass die tatsächlich bezahlten Beiträge aus der vollen
monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.750,00 Euro berechnet worden sind und auf
steuerpflichtige Entgelte entfallen.
So erkennen Sie einen Mischfall in der Lohnsteuerbescheinigung
Außer den Zeilen 24, 25, 26 und 27 ist auch die Zeile 28 (nachgewiesene Beiträge zur privaten
KV/PV) gefüllt:
Lohnsteuerbescheinigung - Muster (PDF-Datei, 93 KB)
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Einkommensteuer VZ 2010 finden Sie im Dokument Erfassung Lohnsteuerbescheinigung: AN-Beitrag eines freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
Versicherten (Dok.-Nr. 1015817).
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