[…] Vertrag Nr.

Transcription

[…] Vertrag Nr.
Vertrag Nr. […]
zwischen
VNG Gasspeicher GmbH
Maximilianallee 2
04129 Leipzig
- nachstehend „VGS“ genannt und
[Firma]
[Straße]
[PLZ] [Ort]
- nachstehend „Kunde“ genannt - nachstehend zusammen „Vertragspartner“ genannt -
Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
INHALTSVERZEICHNIS
§1
Gegenstand und wesentliche Bestandteile des Vertrages ............................................. 3
PRODUKTDEFINITION „VP SPEICHER“............................................................................... 4
§2
Kapazitäten und Leistungszeitraum ............................................................................... 4
§3
Gasübergabepunkt ........................................................................................................ 4
ABWICKLUNG DIESES VERTRAGES, DIFFERENZMENGENAUSGLEICH ......................... 4
§4
Eigener Bilanzkreis des Kunden .................................................................................... 4
§5
Nominierung, Matching, Allokation, Kommunikation ...................................................... 5
§6
Differenzmengen und Ausgleichszahlungen .................................................................. 5
TRANSPORT UND NETZTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................... 7
§7
Grundsätze .................................................................................................................... 7
§8
Netzzugang und Transport des Gases........................................................................... 7
§9
Gasbeschaffenheit und Druckspezifikation .................................................................... 8
SPEICHERENTGELT............................................................................................................. 8
§ 10 Speicherentgelt .............................................................................................................. 8
§ 11 Leistungsentgelt ............................................................................................................ 8
§ 12 Nutzungsabhängiges Einspeicherentgelt ....................................................................... 8
§ 13 Nutzungsabhängiges Ausspeicherentgelt ...................................................................... 9
DIENSTLEISTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGSENTGELTE ............................................ 10
§ 14 Dienstleistungen und Dienstleistungsentgelte .............................................................. 10
§ 15 Teilweise Kapazitätsübertragung und Übertragungsentgelt ......................................... 10
§ 16 Gasübergabe ............................................................................................................... 11
ABRECHNUNG DER ENTGELTE UND AUSGLEICHSBETRÄGE....................................... 12
§ 17 Rechnungsstellung ...................................................................................................... 12
HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT ................................................................................... 12
§ 18 Haftung ........................................................................................................................ 12
§ 19 Höhere Gewalt ............................................................................................................. 12
SCHLUSSBESTIMMUNGEN ............................................................................................... 13
§ 20 Salvatorische Klausel .................................................................................................. 13
§ 21 Beizubringende Nachweise, Laufzeit, Schlussbestimmungen ...................................... 13
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
GRUNDSÄTZLICHES
§1
Gegenstand und wesentliche Bestandteile des Vertrages
(1)
Auf Basis des vom Kunden im Rahmen eines von VGS im Kundenportal durchgeführten Tenderverfahrens abgegebenen verbindlichen Angebots vom […] stellt VGS dem
Kunden während des Leistungszeitraums dieses Vertrages das in den folgenden Paragraphen näher definierte Produkt „virtuell-physischer Speicher“ („VP Speicher“) im
Marktgebiet der GASPOOL - Balancing Services GmbH („GASPOOL“) zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Speicherentgelt zu zahlen und die mit der
Abwicklung dieses Vertrages einhergehenden Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
(2)
Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind die nachfolgend näher bezeichneten
Dokumente:
 Anlage „Abwicklung“
 Allgemeine Geschäftsbedingungen der VGS für die Speicherung von Gas in den
von VGS betriebenen Untergrundgasspeichern, gültig ab 01.04.2014 („SpeicherAGB“),
Die vorgenannten Speicher-AGB sind abrufbar unter www.vng-gasspeicher.de.
Ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist die als pdf-Dokument im Kundenportal unter www.vng-gasspeicher.de/mein-speicher für das von VGS durchgeführte Tenderverfahren hinterlegte
 Verfahrensbeschreibung – Vermarktung „VP Speicher“, Stand 01.03.2014.
Auf Verlangen des Kunden wird VGS die vorgenannten, jeweils unter www.vnggasspeicher.de oder im Rahmen des Tenderverfahrens im Kundenportal unter
www.vng-gasspeicher.de/mein-speicher veröffentlichten Dokumente an den Kunden
übersenden.
(3)
Soweit sich Abweichungen und/oder Widersprüche zwischen den Regelungen dieses
Vertrages nebst seiner Anlage „Abwicklung“ und den Speicher-AGB ergeben, gehen
die Regelungen dieses Vertrages nebst seiner Anlage „Abwicklung“ den Speicher-AGB
vor.
(4)
Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von vergleichbaren
Regelungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
PRODUKTDEFINITION „VP SPEICHER“
§2
Kapazitäten und Leistungszeitraum
(1)
VGS stellt dem Kunden zur Ein- und Ausspeicherung von Gasmengen am Gasübergabepunkt gemäß § 3 im Zeitraum vom 01.04.2014, 06:00 Uhr bis 01.04.2015, 06:00 Uhr
(Leistungszeitraum) die in nachfolgender Tabelle definierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen, Einspeicherleistung und Ausspeicherleistung zur Verfügung:
(2)
Leistungszeitraum
AGV
ESL
ASL
06:00 Uhr – 06:00 Uhr
in GWh
in MWh/h
in MWh/h
01.04.2014 – 01.04.2015
[…]
[…]
[…]
Unterbrechbarkeit
Fest
Die in Abs. (1) definierten festen Kapazitäten Einspeicherleistung und Ausspeicherleistung sind ungeachtet einer Kennlinie nutzbar.
§3
Gasübergabepunkt
Gasübergabepunkt für die einzuspeichernden bzw. auszuspeichernden Gasmengen ist
der Virtuelle Handelspunkt im Marktgebiet der
GASPOOL – Balancing Services GmbH
Reinhardtstr. 52
10117 Berlin.
Die physische Speicherung der einzuspeichernden Gasmengen erfolgt nach Wahl der
VGS in einem der im Marktgebiet der GASPOOL gelegenen Speicher Bernburg, Bad
Lauchstädt, Kirchheilingen oder Buchholz.
ABWICKLUNG DIESES VERTRAGES, DIFFERENZMENGENAUSGLEICH
§4
Eigener Bilanzkreis des Kunden
Der Kunde führt einen eigenen Bilanzkreis und teilt der VGS rechtzeitig vor Beginn des
Leistungszeitraums seinen Bilanzkreiscode und ggf. weitere erforderliche Angaben mit.
Die Abwicklung der Gaslieferungen erfolgt im Übrigen nach den Regelungen der Anlage „Abwicklung“.
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
§5
Nominierung, Matching, Allokation, Kommunikation
(1)
Für den Nominierungs- (Erst- und Renominierung), Matching- und Allokationsprozess
sowie für die Kommunikation gelten die Regelungen der Anlage „Abwicklung“.
(2)
Die Nominierungen gemäß Absatz (1) sind auch für die rechtzeitige Anmeldung von
Transportkapazitäten durch VGS und zur Übergabe/Übernahme der Gasmengen am
Gasübergabepunkt gemäß § 4 erforderlich.
Der Kunde ist daher verpflichtet, die ein- bzw. auszuspeichernden Gasmengen gegenüber VGS entsprechend der in Anlage „Abwicklung“ genannten Vorlaufzeiten zu nominieren.
§6
Differenzmengen und Ausgleichszahlungen
(1)
Die Vertragspartner sind verpflichtet gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen
nach dessen Regelungen die Gasmengen zu nominieren, die dem Kunden seitens
VGS zur Ein- bzw. Ausspeicherung und damit zur Übergabe an VGS bzw. Übernahme
von VGS am Virtuellen Handelspunkt bestätigt worden sind.
Soweit in diesem Zusammenhang die von VGS gegenüber dem Kunden zur Ein- bzw.
Ausspeicherung bestätigten Gasmengen am virtuellen Handelspunkt nicht übergeben
bzw. nicht übernommen werden („Differenzmengen“), sind die Vertragspartner verpflichtet in den nachfolgend beschriebenen Fällen für die Zurverfügungstellung der Differenzmengen wie folgt Ausgleichsbeträge zu zahlen:
a)
VGS zahlt an den Kunden einen Ausgleichsbetrag für Differenzmengen wenn
aa) der Kunde die von VGS zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw.
nicht vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übernommen hat.
In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des Marktgebietsverantwortlichen für negative Ausgleichsenergie abzüglich Strukturierungsbeitrag.
Das Arbeitsgaskonto des Kunden wird vollumfänglich mit den in der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der Anlage „Abwicklung“ von VGS
zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen belastet.
ab) VGS die von ihr zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw. nicht
vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übergeben hat.
In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des MarktgebietsverantSeite 5 von 14
Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
wortlichen für positive Ausgleichsenergie zuzüglich Strukturierungsbeitrag.
Das Arbeitsgaskonto des Kunden wird vollumfänglich mit den in der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der Anlage „Abwicklung“ von VGS
zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen belastet.
b)
ba)
Der Kunde zahlt an VGS einen Ausgleichsbeitrag wenn
der Kunde die von VGS zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw.
nicht vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übergeben hat.
In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des Marktgebietsverantwortlichen für positive Ausgleichsenergie zuzüglich Strukturierungsbeitrag.
Die ausweislich der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der
Anlage „Abwicklung“ von VGS zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen werden dem Arbeitsgaskonto des Kunden vollumfänglich gutgeschrieben. VGS trägt
dafür Sorge, dass sich die bestätigten Gasmengen tatsächlich im Speicher befinden.
bb) VGS die von ihr zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw. nicht
vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übernommen hat.
In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des Marktgebietsverantwortlichen für negative Ausgleichsenergie abzüglich Strukturierungsbeitrag.
Die ausweislich der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der
Anlage „Abwicklung“ von VGS zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen werden dem Arbeitsgaskonto des Kunden vollumfänglich gutgeschrieben. VGS trägt
dafür Sorge, dass sich die bestätigten Gasmengen tatsächlich im Speicher befinden.
(2)
Der Berechnung von Ausgleichsbeträgen gemäß lit. a) bzw. lit. b) sind die vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Ausgleichsenergieentgelte und Strukturierungsbeiträge als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gesetzlicher Energiesteuer in jeweils geltender Höhe zugrunde zu legen.
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
TRANSPORT UND NETZTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
§7
Grundsätze
Am Gasübergabepunkt und im Gastransportsystem gelten die jeweiligen technischen
Rahmenbedingungen des jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen bzw. des jeweiligen
angrenzenden Netzbetreibers.
Der Marktgebietsverantwortliche ergibt sich aus § 3.
Angrenzender Netzbetreiber ist die
ONTRAS – Gastransport GmbH
Maximilianallee 2
04129 Leipzig.
§8
Netzzugang und Transport des Gases
(1)
Voraussetzung für die Durchführung dieses Vertrages „VP Speicher“ ist, dass beide
Vertragspartner mit dem Marktgebietsverantwortlichen und dem angrenzenden Netzbetreiber die erforderlichen Verträge abschließen, um das Gas am Gasübergabepunkt
gemäß § 3 übergeben bzw. übernehmen zu können.
Dem entsprechend schließt VGS zur Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag „VP Speicher“ erwachsenden Pflichten folgende Verträge:
a)
Bilanzkreisvertrag zur Übertragung von Gasmengen zwischen Bilanzkreisen am
virtuellen Handelspunkt,
b)
Ausspeisevertrag für den Transport von Gasmengen vom Virtuellen Handelspunkt zum Speicher,
c)
Einspeisevertrag für den Transport von Gasmengen vom Speicher zum Virtuellen
Handelspunkt.
(2) Sollten Regelungen in den in Absatz (1) genannten Verträgen, die sich auf die Erfüllung
dieses Vertrages „VP Speicher“ auswirken, aufgrund von nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften, behördlichen Maßnahmen oder anderen hoheitlichen Eingriffen
geändert werden, so sind beide Vertragspartner verpflichtet, diesen Vertrag „VP Speicher“ in der zur ordentlichen Erfüllung angemessenen Weise anzupassen. Verweigert
ein Vertragspartner ohne wichtigen Grund die notwendige Mitwirkung, so wird der andere währenddessen von seiner Vertragserfüllungspflicht befreit.
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
§9
Gasbeschaffenheit und Druckspezifikation
Für die Gasbeschaffenheit und Druckspezifikation gelten die entsprechenden Regelungen des angrenzenden Netzbetreibers.
SPEICHERENTGELT
§ 10 Speicherentgelt
(1)
Der Kunde ist zur Zahlung eines Speicherentgelts verpflichtet, das sich aus folgenden
Bestandteilen zusammensetzt:

dem Leistungsentgelt gemäß § 11

dem nutzungsabhängigen Einspeicherentgelt gemäß § 12

dem nutzungsabhängigen Ausspeicherentgelt gemäß § 13
(2) Bei den unter Abs. (1) genannten Bestandteilen des Speicherentgeltes handelt es sich
um Nettoentgelte. Der Kunde hat zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie etwaige Steuern und Abgaben nach Maßgabe dieses Vertrages zu
zahlen.
§ 11 Leistungsentgelt
Der Kunde zahlt an VGS während des Leistungszeitraums das in nachfolgender Tabelle bezifferte Leistungsentgelt:
Leistungszeitraum
Leistungsentgelt
06:00 Uhr – 06:00 Uhr
in €/Speicherjahr (€/a)
01.04.2014 – 01.04.2015
[…]
§ 12 Nutzungsabhängiges Einspeicherentgelt
(1)
Der Kunde zahlt an VGS während des Leistungszeitraums ein nutzungsabhängiges
Einspeicherentgelt („Entgelt ESL“).
Dieses Entgelt ESL berechnet sich für einen Gastag D nach der höchsten, im Rahmen
der Erstnominierung des Kunden gemäß Nummer 4.1.3 der Anlage „Abwicklung“ für
den Gastag D zur Einspeicherung nominierten stündlichen Gasmenge (in MWh), multipliziert mit vierundzwanzig (24) Stunden, multipliziert mit dem zum Gastag D gültigen
ESL-Faktor (in €/MWh).
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
(2)
(3)
Der zum jeweiligen Gastag D gültige ESL-Faktor ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Zeitraum
ESL-Faktor
06:00 Uhr – 06:00 Uhr
in €/MWh
01.04.2014 – 01.06.2014
0,76
01.06.2014 – 01.10.2014
0,64
01.10.2014 – 01.12.2014
0,76
01.12.2014 – 01.04.2015
0,89
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts ESL gemäß Abs. (1) bleibt von
einer etwaigen Reduzierung der in der Erstnominierung zur Einspeicherung nominierten Gasmengen im Wege der Renominierung gemäß Nummer 4.1.4 der Anlage „Abwicklung“ unberührt.
§ 13 Nutzungsabhängiges Ausspeicherentgelt
(1)
Der Kunde zahlt an VGS während des Leistungszeitraums ein nutzungsabhängiges
Ausspeicherentgelt („Entgelt ASL“).
Dieses Entgelt ASL berechnet sich für einen Gastag D nach der höchsten, im Rahmen
der Erstnominierung des Kunden gemäß Nummer 4.1.3 der Anlage „Abwicklung“ für
den Gastag D zur Ausspeicherung nominierten stündlichen Gasmenge (in MWh), multipliziert mit vierundzwanzig (24) Stunden, multipliziert mit dem zum Gastag D gültigen
ASL-Faktor (in €/MWh).
(2)
(3)
Der zum jeweiligen Gastag D gültige ASL-Faktor ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
Zeitraum
ASL-Faktor
06:00 Uhr – 06:00 Uhr
in €/MWh
01.04.2014 – 01.06.2014
0,33
01.06.2014 – 01.10.2014
0,50
01.10.2014 – 01.12.2014
0,33
01.12.2014 – 01.04.2015
0,17
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts ASL gemäß Abs. (1) bleibt von
einer etwaigen Reduzierung der in der Erstnominierung zur Ausspeicherung nominierten Gasmengen im Wege der Renominierung gemäß Nummer 4.1.4 der Anlage „Abwicklung“ unberührt.
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
DIENSTLEISTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGSENTGELTE
§ 14 Dienstleistungen und Dienstleistungsentgelte
(1)
Der Kunde ist innerhalb des Leistungszeitraums dieses Vertrages „VP Speicher“ und
bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen berechtigt, die nachfolgend aufgeführten, von VGS im Zusammenhang mit dem Produkt „VP Speicher“ angebotenen
Dienstleistungen entgeltlich in Anspruch zu nehmen:
(2)

teilweise Kapazitätsübertragung gemäß § 15 Abs. (1),

Gasübergabe gemäß § 16 Abs. (1) bzw. Abs. (2).
Bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen gemäß Abs. (1) ist der Kunde zur Zahlung
der zugehörigen Dienstleistungsentgelte verpflichtet, d.h. im Falle einer

teilweisen Kapazitätsübertragung zur Zahlung eines Übertragungsentgeltes gemäß
§ 15 Abs. (2),

(3)
Gasübergabe zur Zahlung eines Übergabeentgeltes gemäß § 16 Abs. (3).
Bei den unter Abs. (2) genannten, gegebenenfalls vom Kunden an VGS zu entrichtenden Dienstleistungsentgelten, handelt es sich um Nettoentgelte. Der Kunde hat zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie etwaige Steuern und
Abgaben nach Maßgabe dieses Vertrages zu zahlen.
§ 15 Teilweise Kapazitätsübertragung und Übertragungsentgelt
(1)
Eine teilweise Kapazitätsübertragung setzt zunächst voraus, dass die zu übertragenden Kapazitäten von den kontrahierten Kapazitäten dieses Vertrages „VP Speicher“
einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern abgetrennt und unter Anpassung dieses Vertrages mindestens einem zusätzlichen Vertrag zugeordnet werden („Aufteilung
der Kapazitäten“). Nach erfolgter Aufteilung der Kapazitäten in mindestens zwei Verträge kann der Kunde jeden Vertrag und damit die über den Vertrag kontrahierten Kapazitäten nach Maßgabe der hierzu in den Speicher-AGB enthaltenen Regelungen
über Kapazitätsübertragung/Rechtsnachfolge übertragen.
(2)
Bei einer Übertragung gemäß Abs. (1) hat der Kunde ein Übertragungsentgelt zu zahlen, das wie folgt berechnet wird:
 Nach Aufteilung der Kapazitäten in mindestens zwei neue Verträge ist auf der
Grundlage des in § 11 vereinbarten Leistungsentgelts zunächst der Betrag zu ermit-
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
teln, der sich für die Dauer von einem Speicherjahr als Leistungsentgelt für diejenigen Kapazitäten ergibt, die übertragen worden sind.
 Das Übertragungsentgelt für die teilweise Kapazitätsübertragung beträgt 1 % dieses
ermittelten Betrages, mindestens aber 5.000,00 €.
§ 16 Gasübergabe
(1)
Der Kunde kann eingespeicherte Gasmengen an einen anderen Kunden übergeben
(„Gasübergabe“), sofern der andere Kunde über einen Vertrag „VP Speicher“ mit einem
freien vertraglichen Arbeitsgasvolumen in entsprechender Höhe verfügt.
VGS registriert eine Gasübergabe in den Arbeitsgaskonten der jeweiligen Kunden. Das
Verfahren im Einzelnen ist in der Anlage „Abwicklung“ geregelt.
(2)
Eine Gasübergabe gemäß Abs. (1) ist auch zwischen Verträgen desselben Kunden
möglich.
(3)
Bei einer Gasübergabe gemäß Abs. (1) bzw. Abs. (2) erhebt VGS ein Übergabeentgelt,
dessen Höhe sich nach dem Vertrag desjenigen Kunden richtet, dessen Gas auf ein
anderes Arbeitsgaskonto übergeben wird. Das Übergabeentgelt ist vom übergebenden
Kunden an VGS zu zahlen. Das für den vorliegenden Vertrag geltende Übergabeentgelt beträgt pro übergebener MWh 0,89 ct, mindestens jedoch 500,00 €.
(4)
In Ergänzung zu der Regelung gemäß vorstehenden Abs. (1) ist eine Übergabe von
eingespeicherten Gasmengen an einen anderen Kunden bzw. die Übernahme eingespeicherter Gasmengen von einem anderen Kunden grundsätzlich auch dann möglich,
wenn der andere Kunde lediglich über einen Vertrag zur Speicherung von Erdgas mit
dem vereinbarten Gasübergabepunkt „UGS Bernburg“, „UGS Bad Lauchstädt“, „UGS
Kirchheilingen“ oder „UGS Buchholz“ („physischer Speichervertrag“) verfügt, vorausgesetzt, der physische Speichervertrag schließt eine Gasübergabe nicht ausdrücklich
aus. Die Gasübergabe erfolgt in diesem Falle jedoch vorbehaltlich bestimmter technischer Gegebenheiten und der vorrangigen Erfüllung bereits bestehender vertraglicher
Verpflichtungen gegenüber anderen Kunden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde
zugleich Vertragspartner dieses Vertrages „VP Speicher“ und des physischen Speichervertrages ist. Auf Wunsch des Kunden wird VGS die Realisierbarkeit einer solchen
Gasübergabe prüfen. Im Falle einer Gasübergabe findet vorstehender Abs. (3) entsprechende Anwendung.
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
ABRECHNUNG DER ENTGELTE UND AUSGLEICHSBETRÄGE
§ 17 Rechnungsstellung
(1) VGS stellt dem Kunden das gemäß § 11 Leistungsentgelt monatlich, üblicherweise bis
zum zwanzigsten (20.) Kalendertag des laufenden Speichermonats für den folgenden
Speichermonat in Rechnung.
(2)
VGS stellt dem Kunden das nutzungsabhängige Einspeicherentgelt gemäß § 12 sowie
das nutzungsabhängige Ausspeicherentgelt gemäß § 13 monatlich, üblicherweise bis
zum zwanzigsten (20.) Kalendertag des laufenden Speichermonats für den vorangegangenen Speichermonat in Rechnung.
(3) Ein gemäß § 6 für Differenzmengen gegebenenfalls zu zahlender Ausgleichsbetrag
wird grundsätzlich in dem Kalendermonat in Rechnung gestellt, der der Entstehung von
Differenzmengen folgt.
(4)
Ein gegebenenfalls anfallendes Übertragungsentgelt für eine teilweise Kapazitätsübertragung gemäß § 15 Abs. (2) sowie Übergabeentgelt für eine Gasübergabe gemäß
§ 16 Abs. (3) stellt VGS dem Kunden grundsätzlich in dem Kalendermonat in Rechnung, der der teilweisen Kapazitätsübertragung bzw. der Gasübergabe folgt.
HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT
§ 18 Haftung
VGS haftet abweichend von Nummer 18 der Speicher-AGB in Bezug auf Schäden die
dem Kunden im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und die auf
Störungen der Netznutzung (Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten) beruhen, nur
in dem Umfang, wie Rückgriff gegenüber dem angrenzenden Netzbetreiber aus dem
dem Transport jeweils zugrundeliegenden Vertrag (Ein- und Ausspeisevertrag) möglich
ist. VGS wird den Kunden über das Vorliegen einer solchen Störung nach Können und
Vermögen unverzüglich informieren.
Die Regelungen des § 6 dieses Vertrages bleiben unberührt.
§ 19 Höhere Gewalt
Nutzt ein Vertragspartner zur Erfüllung der ihm aus diesem Vertrag „VP Speicher“ erwachsenden Pflichten Dienstleistungen Dritter, so gilt ein Ereignis, das für den Dritten
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Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
höhere Gewalt im Sinne von Nummer 19.2 der Speicher-AGB darstellen würde, auch
zugunsten dieses Vertragspartners als höhere Gewalt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages und/oder seiner wesentlichen Vertragsbestandteile unwirksam oder undurchführbar sein oder zukünftig
werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages und seiner wesentlichen Vertragsbestandteile hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen
bzw. undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare
Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren
Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle von Vertragslücken.
§ 21 Beizubringende Nachweise, Laufzeit, Schlussbestimmungen
(1)
Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich bei Vertragsabschluss gegenseitig folgende
Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
 Bestätigung der Anmeldung als Lieferer beim zuständigen Hauptzollamt,
 Aktueller Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft durch das zuständige Finanzamt (USt 1 TH)
Für den Fall, dass einer der Vertragspartner nicht über den Status als Lieferer im Sinne
des § 38 EnergieStG und/oder den Status als Wiederverkäufer im Sinne des § 3g UStG
verfügt, ist dieser Vertragspartner verpflichtet, dem anderen Vertragspartner gegenüber
eine entsprechende Negativerklärung abzugeben.
(2)
Dieser Vertrag kommt nach Maßgabe der Regelung des § 9 Abs. (1) der Verfahrensbeschreibung – Vermarktung „VP Speicher“, Stand 01.03.2014, zustande. Der Vertrag
endet mit Beendigung des zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Leistungszeitraums.
(3)
Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt, wovon jeder Vertragspartner nach Unterzeichnung eine Ausfertigung erhält.
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Gelöscht: einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner
in Kraft
Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
VNG Gasspeicher GmbH
Leipzig, [Datum]
__________________________________
Name, Position in Druckbuchstaben
__________________________________
Name, Position in Druckbuchstaben
__________________________________
Unterschrift
__________________________________
Unterschrift
[Kunde]
[Ort], [Datum]
__________________________________
Name, Position in Druckbuchstaben/
name, position, please print
Name, Position in Druckbuchstaben/
name, position, please print
__________________________________
Unterschrift/signature
__________________________________
__________________________________
Unterschrift/signature
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Anlage
„Abwicklung“
zum Vertrag Nr. […]
- gültig ab […] -
Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
INHALTSVERZEICHNIS
GRUNDSÄTZLICHES ........................................................................................................... 3
1
Gegenstand................................................................................................................. 3
KOMMUNIKATION................................................................................................................ 3
2
Allgemeines zur Kommunikation ................................................................................. 3
3
Kommunikation ........................................................................................................... 3
3.1
Kommunikationsmittel ................................................................................................. 3
3.2
Nachrichtenformate ..................................................................................................... 4
3.3
Eingehende Nachrichten ............................................................................................. 4
3.4
Ausgehende Nachrichten ............................................................................................ 5
3.5
Kommunikation im Störungsfall ................................................................................... 6
NOMINIERUNGS-, MATCHING- UND ALLOKATIONSPROZESS ........................................ 7
4
Vertragsabwicklung – Prozessbeschreibung ............................................................... 7
4.1
Nominierung ................................................................................................................ 8
4.2
Empfangsbestätigung .................................................................................................10
4.3
Interne Prüfung (VGS) ................................................................................................10
4.4
NOMRES und AGV-DAYREP ....................................................................................11
4.5
Matching und Allokation (GASPOOL) .........................................................................11
ABWICKLUNG ZUSÄTZLICHER DIENSTLEISTUNGEN .....................................................12
5
Gasübergabe .............................................................................................................12
5.1
Gasübergabe an einen anderen Kunden ....................................................................12
5.2
Gasübergabe innerhalb eigener Verträge ...................................................................13
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Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
GRUNDSÄTZLICHES
1
Gegenstand
In dieser Anlage „Abwicklung“ sind die allgemeinen technischen Bestimmungen und
Vorgaben zur operativen Abwicklung eines Vertrags über das Produkt „VP Speicher“ festgelegt. Diese Festlegungen betreffen die Kommunikation zwischen dem
Kunden und VGS, den Nominierungs-, Matching- und Allokationsprozess bei der
Vertragsabwicklung sowie die Abwicklung zusätzlicher Dienstleistungen zu einem
Vertrag.
KOMMUNIKATION
2
Allgemeines zur Kommunikation
Zur Sicherstellung der reibungslosen Abwicklung von Verträgen und Dienstleistungen ist VGS an jedem Kalendertag vierundzwanzig (24) Stunden telefonisch erreichbar. Die Kontaktdaten sind in „Blatt 1 – Kommunikationsverbindungen der
VGS“ genannt. VGS stellt sicher, dass die zur Abwicklung erforderlichen Daten ihrer
Kunden grundsätzlich jederzeit empfangen, verarbeitet und versendet werden können. Der Kunde teilt VGS zum Zwecke der Abwicklung die in „Blatt 2 – Kommunikationsverbindungen des Kunden“ aufgeführten Kommunikationsverbindungen und
Ansprechpartner mit.
Die die Abwicklung betreffende Kommunikation zwischen dem Kunden und VGS erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Im Falle einer Kommunikationsstörung
gilt Nummer 3.5. Telefonische Abstimmungen sind weder für VGS noch für den
Kunden verbindlich.
3
Kommunikation
3.1
Kommunikationsmittel
Für die elektronische Kommunikation bietet VGS ihren Kunden die folgenden Kommunikationsmittel an:
 AS2-Verbindung1
Die AS2-Verbindung muss vor der ersten Benutzung eingerichtet werden. Dies
1
Auf besonderen Wunsch des Kunden prüft VGS die Möglichkeit der zusätzlichen Einrichtung einer FTPVerbindung.
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Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
erfordert die vorhergehende Abstimmung über die notwendigen Parameter. Zu
diesem Zweck tritt VGS bzw. das von ihr mit der Verbindungseinrichtung betraute
IT-Dienstleistungsunternehmen mit den vom Kunden mittels des beigefügten
„Blatt 3 – AS2-Verbindungsdaten“ mitgeteilten Ansprechpartnern in Kontakt.
Nach der Implementierung der Parameter muss ein Test durchgeführt werden.
 Kundenportal
Voraussetzung für den Versand von Nominierungen über das Kundenportal sind
die Registrierung und die entsprechenden Berechtigungen des Kunden bzw.
Nutzers (gemäß den Registrierungs- und Buchungsbedingungen).
 E-Mail
 Telefax (ausschließlich im Störungsfall)
3.2
Nachrichtenformate
Für den Austausch von Nachrichten über die Kommunikationsmittel gemäß Nummer 3.1 werden folgende Nachrichtenformate genutzt:
 Edigas 3.2
 Edigas 4XML
 XLS/CSV
 Formatless
 E-Mail-Text
 Telefax-Text
3.3
Eingehende Nachrichten
Eingehende Nachrichten im Sinne dieser Anlage „Abwicklung“ sind Nachrichten, die
bei VGS eingehen. Als Eingehende Nachrichten gelten ausschließlich die
 Nominierungsnachricht (NOMINT)
 Nominierungsnachricht zur Gasübergabe (TT)
Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten der Übermittlung eingehender Nachrichten in Bezug auf das Kommunikationsmittel und das Nachrichtenformat:
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Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
Tabelle 1: Überblick Nachrichtenformate für eingehende Nachrichten
Nachrichten
Kommunikationsmittel
*
TT
Kundenportal
E-Mail
Telefax
Edig@s 3.2
Edig@s 4 XML
formatless
(Blatt 4 Nominierungsvorlage)*
(Blatt 4 Nominierungsvorlage)*
-
formatless
(Blatt 5 und 6 (Blatt 5 und 6 Nominierungsvorlage Nominierungsvorlage
*
zur Gasübergabe) zur Gasübergabe)*
Kommunikationsmittel und Nachrichtenformat im Störungsfall; dergestalt eingehende Nachrichten werden von
VGS ausschließlich im Falle einer Kommunikationsstörung gemäß Nummer 3.5 angenommen und bearbeitet.
Ausgehende Nachrichten
Ausgehende Nachrichten im Sinne dieser Anlage „Abwicklung“ sind Nachrichten,
die von VGS an den Kunden übermittelt werden. Dazu gehören unter anderem die
 Empfangsbestätigung einer Nominierungsnachricht (APERAK),
 Bestätigungs- oder Kürzungsnachricht zu nominierten Gasmengen (NOMRES),
 Nachricht zum aktuellen Arbeitsgaskontostand (AGV-DAYREP),
 Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht zur Gasübergabe (TTR).
Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten der Übermittlung ausgehender Nachrichten in Bezug auf das Kommunikationsmittel und das Nachrichtenformat:
Tabelle 2: Überblick ausgehende Nachrichten
Kommunikationsmittel
AS2Verbindung
APERAK
Nachrichten
3.4
NOMINT
AS2-Verbindung
*
Edigas 3.2
XLS/CSV
Edigas 3.2
NOMRES
Edigas 4XML
XLS/CSV
Kundenportal *
E-Mail
Telefax
Edigas 3.2
-
XLS/CSV
(Telefax Text) **
(E-Mail Text)**
formatless
XLS/CSV
Edigas 3.2
Edigas 4XML
-
XLS/CSV
AGVDAYREP
Edigas 3.2
formatless
Edigas 3.2
XLS/CSV
XLS/CSV
XLS/CSV
TTR
XLS/CSV
formatless
XLS/CSV
XLS/CSV
(E-Mail Text) **
-
(Telefax Text) **
Das Reporting im Menüpunkt Abwicklung des Kundenportals bietet die Möglichkeit, bestätigte Gasmengen und
Arbeitsgaskontostände einzusehen (formatless). Überdies können über das Reporting bestätigte Gasmengen
und Arbeitsgaskontostände in das Excel-Format (CSV/XLS) exportiert werden.
** Kommunikationsmittel und Nachrichtenformat für den Störungsfall; wird von VGS ausschließlich zur Kommunikation im Störungsfall gemäß Nummer 3.5 genutzt.
Seite 5 von 13
Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
3.5
Kommunikation im Störungsfall
3.5.1
Nominierung von Kapazitäten im Störungsfall
Ist der Kunde oder VGS aufgrund von technischen Problemen temporär nicht in der
Lage, die für den Versand bzw. den Empfang einer Nominierungsnachricht (NOMINT) vereinbarten Kommunikationsverbindungen zu nutzen, steht dem Kunden auf
der Homepage der VGS unter www.vng-gasspeicher.de ein Nominierungsformular
zur Verfügung, das dem beigefügten Blatt 4 (Nominierungsvorlage) entspricht. In einem solchen Störungsfall ist das besagte Formular vom Kunden vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und nach vorhergehender telefonischer Ankündigung entweder per E-Mail (als pdf-Dokument) oder per Telefax an das Dispatching (24/7)
des Fachbereichs Operative Abwicklung der VGS zu übersenden. VGS wird dem
Kunden auf gleichem Wege den Empfang der Nominierungsnachricht bestätigen.
3.5.2
Nominierung zur Gasübergabe im Störungsfall
Ist der Kunde oder VGS aufgrund von technischen Problemen temporär nicht in der
Lage, die für den Versand bzw. den Empfang einer Nominierungsnachricht zur
Gasübergabe (TT) vereinbarten Kommunikationsverbindungen zu nutzen, stehen
dem Kunden auf der Homepage der VGS unter www.vng-gasspeicher.de Nominierungsformulare zur Verfügung, die dem beigefügten Blatt 5 bzw. 6 (Nominierungsvorlagen zur Gasübergabe) entsprechen. Je nach Art der Gasübergabe ist in einem
solchen Störungsfall entweder
 Blatt 5 (Gasübergabe an einen anderen Kunden) oder
 Blatt 6 (Gasübergabe innerhalb eigener Verträge)
vom Kunden vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und nach vorhergehender telefonischer Ankündigung entweder per E-Mail (als pdf-Dokument) oder per Telefax
an das Dispatching (24/7) des Fachbereichs Operative Abwicklung der VGS zu
übersenden. Die Nominierung des Kunden muss mindestens zwei (2) Arbeitstage
vor dem beabsichtigten Übergabezeitpunkt bei VGS eingegangen sein. VGS wird
den Kunden auf gleichem Wege über die Bestätigung der Nominierung zur Gasübergabe oder deren Kürzung benachrichtigen. Dieser Nachricht ist auch die aus
der Gasübergabe resultierende Änderung des Arbeitsgaskontostandes des betreffenden Vertrages in der Energieeinheit kWh zu entnehmen. Soweit sich aus dieser
Nummer 3.5.2 nicht etwas Abweichendes ergibt, findet Nummer 5 entsprechende
Anwendung.
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Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
NOMINIERUNGS-, MATCHING- UND ALLOKATIONSPROZESS
4
Vertragsabwicklung – Prozessbeschreibung
Ein Vertrag über das Produkt „VP Speicher“ wird grundsätzlich nach folgender
schematischer Darstellung abgewickelt.
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Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
4.1
Nominierung
4.1.1
Grundsätze
4.1.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ein- bzw. auszuspeichernden Gasmengen gegenüber
VGS zu nominieren. Dabei muss für den betreffenden Gastag, an dem der Kunde
ein- oder ausspeichern möchte, mindestens eine Erstnominierung gemäß Nummer
4.1.3 erfolgen.
Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, bereits vorgenommene Erstnominierungen
im Wege der Renominierung gemäß Nummer 4.1.4 durch neue Nominierungen zu
„überschreiben“. Für den jeweiligen Gastag gilt die jeweils jüngste, unter Beachtung
der entsprechenden Vorlaufzeit abgegebene Nominierung.
4.1.1.2 Des Weiteren sind beide Vertragspartner verpflichtet, auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nach dessen Regelungen diejenigen Gasmengen zu nominieren, die am Virtuellen Handelspunkt übergeben bzw. übernommen werden sollen. Zu diesem Zwecke tauschen die Vertragspartner rechtzeitig vor Beginn des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums die in „Blatt 7 – Bilanzkreisdaten der Vertragspartner“ aufgeführten Angaben aus.
4.1.1.3 Sollten die von beiden Vertragspartnern gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nominierten Gasmengen nicht übereinstimmen, gelten die vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Matching-Regeln. Etwaig zwischen den Vertragspartnern zu leistende Ausgleichszahlungen ergeben sich aus § 6 Abs. (1) des Vertrages „VP Speicher“.
4.1.2
Inhalt der Erst- bzw. Renominierung
Die Nominierungsnachricht (NOMINT) zu einer Erst- oder Renominierung muss folgende Angaben enthalten:
 die ein- bzw. auszuspeichernden Gastages- oder Stundenmengen in der Energieeinheit Kilowattstunde (kWh),
 den Gültigkeitszeitraum,
 den Gasübergabepunkt und
 die Bezeichnungen des Vertrages einschließlich Shippercode.
4.1.3
Erstnominierung
4.1.3.1 Der Kunde hat ein- bzw. auszuspeichernde Gasmengen gegenüber VGS bis spätestens 17:00 Uhr eines Tages für den folgenden Gastag zu nominieren („ErstnomiSeite 8 von 13
Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
nierung“). Dabei kann die Erstnominierung unter Angabe der für den jeweiligen
Gastag insgesamt ein- bzw. auszuspeichernden Gasmenge („Gastagesmenge“) oder auch aufgeschlüsselt auf stündliche Gasmengen („Stundenmengen“) erfolgen.
Ein Wechsel der Flussrichtung von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt innerhalb eines Gastages ist auch im Falle der Nominierung von Stundenmengen nicht gestattet. Beinhaltet eine Erstnominierung gleichwohl einen Wechsel
der Flussrichtung, erfolgt eine Kürzung der für den gesamten Gastag nominierten
Gasmengen auf Null (0).
4.1.3.2 Sollte der Kunde bis 17:00 Uhr des laufenden Tages mehrere Nominierungen für
den folgenden Gastag vornehmen, gilt immer die letzte im Rahmen der Nominierungsfrist bis 17:00 Uhr abgegebene Nominierung als Erstnominierung. Weitere
Nominierungen nach 17:00 Uhr werden als Renominierungen gemäß Nummer 4.1.4
behandelt.
4.1.3.3 Sollte bis 17:00 Uhr des laufenden Tages vom Kunden keine Erstnominierung bei
VGS eingehen, gilt der folgende Gastag als mit Null (0) nominiert.
4.1.3.4 Erfolgt die Erstnominierung aufgeschlüsselt in Stundenmengen, sind die ein- bzw.
auszuspeichernden Gasmengen für jede der zu nominierenden Stunden des Gastages gesondert anzugeben. Soweit für einzelne Stunden eines Gastages keine Mengenangabe erfolgt, gilt die entsprechende Stunde als mit Null (0) nominiert. Im Falle
des Wechsels von MEZ auf MESZ müssen dreiundzwanzig (23) Stunden und von
MESZ auf MEZ fünfundzwanzig (25) Stunden nominiert werden.
Nimmt der Kunde die Erstnominierung hingegen lediglich unter Angabe der Gastagesmenge vor, muss diese Gastagesmenge durch die Anzahl der Stunden des
Gastages teilbar sein. Die jeweiligen Stundenmengen berechnen sich dann aus der
nominierten Gastagesmenge geteilt durch die Anzahl der Stunden des jeweiligen
Gastages. Im Falle des Wechsel von MEZ auf MESZ sind dreiundzwanzig (23)
Stunden und von MESZ auf MEZ fünfundzwanzig (25) Stunden zu nominieren.
4.1.4
Renominierung
4.1.4.1 Der Kunde ist berechtigt, seine bereits erfolgte Erstnominierung für einen bestimmten Gastag durch eine erneute Nominierung zu ändern („Renominierung“). In gleicher Weise kann er auch eine bereits erfolgte Renominierung erneut ändern.
4.1.4.2 Renominierungen unterliegen folgenden Vorgaben:
 Eine Renominierung der für einen Gastag nominierten Gasmenge muss spätestens 2,8 Stunden (entspricht zwei (2) Stunden und achtundvierzig (48) Minuten)
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Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
vor Wirksamwerden bei VGS vorliegen.
 Bei der Renominierung darf die nominierte Gastagesmenge oder Stundenmenge
für jede einzelne Stunde geändert werden. Jedoch darf die je Stunde nominierte
Gasmenge die Stundenmenge der im Rahmen der Erstnominierung nominierten
Gastagesmenge bzw. die höchste Stundenmenge aller im Rahmen der Erstnominierung nominierten Stundenmengen nicht übersteigen.
 Die Flussrichtung einer Renominierung muss derjenigen der Erstnominierung
entsprechen; ein Wechsel von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt ist nicht gestattet. Beinhaltet eine Renominierung in Bezug auf die Erstnominierung gleichwohl einen Wechsel der Flussrichtung, erfolgt eine Kürzung aller
in entgegengesetzter Flussrichtung renominierten Stundenmengen auf Null (0).
4.2
Empfangsbestätigung
VGS bestätigt den ordnungsgemäßen Empfang der Nominierungsnachricht zur Erstbzw. Renominierung durch den Versand einer Empfangsbestätigung (APERAK).
Sollte die Empfangsbestätigung ausbleiben, so gilt die Nominierung als nicht eingegangen. Bei Nichterhalt dieser Empfangsbestätigung wird sich der Kunde mit dem
Dispatching (24/7) des Fachbereichs Operative Abwicklung der VGS in Verbindung
setzen.
4.3
Interne Prüfung (VGS)
Nach Versand der Empfangsbestätigung gemäß Nummer 4.2 prüft VGS die Nominierungsnachricht dahingehend,
 ob die Vorlaufzeiten eingehalten sind,
 ob im Falle einer Renominierung die je Stunde nominierte Gasmenge die Stundenmenge der im Rahmen der Erstnominierung nominierten Gastagesmenge
bzw. die höchste Stundenmenge aller im Rahmen der Erstnominierung nominierten Stundenmengen nicht übersteigt
 ob im Falle der Erstnominierung kein Wechsel der Flussrichtung von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt innerhalb des betreffenden Gastages
bzw. im Falle der Renominierung kein Wechsel der Flussrichtung von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt in Bezug auf die Erstnominierung
vorliegt und
 ob die nominierten Gasmengen die dem Kunden vertraglich zustehenden KapaSeite 10 von 13
Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
zitäten Arbeitsgasvolumen, Ein- bzw. Ausspeicherleistung nicht überschreiten.
 kein Fall der höheren Gewalt sowie keine Umstände vorliegen, die nach Maßgabe dieses Vertrages ein Recht zur Leistungsaussetzung, Leistungsbeschränkung
und/oder Leistungsverweigerung seitens VGS begründen
Sind diese Bedingungen erfüllt, erfolgt durch VGS keine Nominierungskürzung. Bei
Nichterfüllung der Bedingungen erfolgt eine Kürzung der betreffenden Nominierung
im erforderlichen Umfang.
4.4
NOMRES und AGV-DAYREP
Das Gesamtergebnis der internen Prüfung gemäß Nummer 4.3 wird dem Kunden
für die von ihm nominierten Gasmengen mittels einer Bestätigungs- oder Kürzungsnachricht (NOMRES) übermittelt.
Eine Bestätigungsnachricht erhält der Kunde dann, wenn es im Rahmen der internen Prüfung nicht zu einer Kürzung der nominierten Gasmengen gekommen ist; anderenfalls erhält der Kunde eine Kürzungsnachricht.
Die Bestätigungs-/ Kürzungsnachricht übersendet VGS dem Kunden wie folgt:
 für die Erstnominierung spätestens bis 21:00 Uhr eines Tages für den folgenden
Gastag;
 für eine Renominierung spätestens vier (4) Stunden nach deren Zugang bei
VGS.
Außerdem wird der Arbeitsgaskontostand des Vertrages „VP Speicher“ neu berechnet. VGS erhöht oder reduziert den Arbeitsgaskontostand um die in der Bestätigungs-/Kürzungsnachricht bestätigten Gasmengen. Den neuen Arbeitsgaskontostand teilt VGS dem Kunden in einer separaten Nachricht mit (AGV-DAYREP).
4.5
Matching und Allokation (GASPOOL)
Auf Grundlage der nominierten bzw. gekürzten Gasmengen gemäß Nummer 4.3
nominiert VGS die entsprechenden Gasmengen beim Marktgebietsverantwortlichen.
Für die Übertragung der Gasmengen zwischen dem Bilanzkreis des Kunden und
demjenigen der VGS gelten die vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten
Matching- und Allokationsregeln.
Sollten die von VGS gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nominierten
Gasmengen nicht mit denjenigen Gasmengen übereinstimmen, die der Kunde gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nominiert hat, ergeben sich etwaig zwiSeite 11 von 13
Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
schen den Vertragspartnern zu leistende Ausgleichszahlungen für entstandene Differenzmengen aus § 6 Abs. (1) des Vertrages „VP Speicher“.
ABWICKLUNG ZUSÄTZLICHER DIENSTLEISTUNGEN
5
Gasübergabe
5.1
Gasübergabe an einen anderen Kunden
Die Gasübergabe gemäß § 16 Abs. (1) bzw. Abs. (2) des Vertrages „VP Speicher“
erfolgt mittels „Nominierungsnachricht zur Gasübergabe (TT)“ und wird durch das
Abwicklungssystem der VGS automatisiert durchgeführt.
Hierzu hat derjenige Kunde, der Gasmengen an einen anderen Kunden übergeben
möchte, in seiner Nominierung den Shippercode desjenigen Vertrages anzugeben,
auf dessen Arbeitsgaskonto die eingespeicherten Gasmengen übergeben werden
sollen.
Daneben hat der andere Kunde, der die betreffenden Gasmengen übernehmen
möchte, eine entsprechende Nominierung zu übermitteln und in dieser den Shippercode desjenigen Vertrages anzugeben, von dessen Arbeitsgaskonto die eingespeicherten Gasmengen übernommen werden sollen.
Die betreffenden Gasmengen können dabei zur Übergabe in Stundenmengen aufgeteilt auf die an dem jeweiligen Gastag verbleibenden Stunden oder zur Übergabe
als Gesamtmenge in einer bestimmten noch verbleibenden Stunde des jeweiligen
Gastages nominiert werden.
Die Nominierungsnachrichten zur Gasübergabe (TT) beider Kunden müssen am jeweiligen Gastag mindestens 2,8 Stunden (entspricht zwei (2) Stunden und achtundvierzig (48) Minuten) vor dem Übergabezeitpunkt bei VGS vorliegen (Vorlaufzeit).
Die Gasübergabe wird nur dann durchgeführt, wenn und soweit unter dem jeweiligen Shippercode-Paar deckungsgleich nominiert wurde, die Vorlaufzeit eingehalten
ist, die notwendigen Angaben vollständig und die in den betreffenden Verträgen geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Ergebnis des automatisierten Gasübergabeprozesses wird den betreffenden
Kunden mittels einer Bestätigungs- oder Kürzungsnachricht zur Gasübergabe (TTR)
übermittelt. Ist die Gasübergabe erfolgreich abgeschlossen, bestätigt VGS den jeweiligen Kunden die Änderung des Arbeitsgaskontostandes seines Vertrages in der
Energieeinheit kWh. Sofern mangels vorgenannter Voraussetzungen die GasüberSeite 12 von 13
Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“
- gültig ab […] -
gabe der eingespeicherten Gasmengen nicht vorgenommen werden konnte, erhalten die an der Gasübergabe beteiligten Kunden eine entsprechende Kürzungsnachricht.
5.2
Gasübergabe innerhalb eigener Verträge
Das vorstehend beschriebene Prozedere der automatisierten Gasübergabe zwischen Verträgen verschiedener Kunden findet auf die Gasübergabe zwischen zwei
Verträgen desselben Kunden entsprechende Anwendung.
-------------
Seite 13 von 13
Blatt 1 Kommunikationsverbindungen der VGS
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 1
Kommunikationsverbindungen der VGS
Anschrift
VNG Gasspeicher GmbH
Büroadresse:
Maximilianallee 2 | 04129 Leipzig
Postfach:
211211 | 04111 Leipzig
Rechnungsanschrift:
Rechnungswesen Maximilianallee 2 | 04129 Leipzig
Homepage:
www.vng-gasspeicher.de
Kundenportal:
www.vng-gasspeicher.de/mein-speicher
Ansprechpartner
Sekretariat
Allgemeine Fragen zum Unternehmen
Telefon: +49 (0)341 443 5353
[email protected]
Telefax: +49 (0)341 443 5354
Operative
Vertragsabwicklung, Nominierung und Arbeitsgaskontostände
Abwicklung
Jens Passern
Telefon: +49 (0)341 443 2217
[email protected]
Christian Kapusta
Telefon: +49 (0)341 443 2976
[email protected]
Dispatching (24/7)
Telefon: +49 (0)341 443 6767
[email protected]
Telefax: +49 (0)341 443 5354
Vermarktung
Fragen zu Verträgen, Buchungen, Portalberechtigungen, Presse, Anfragen,
Produkten und Service
Madlen Geyer
Telefon: +49 (0)341 443 2956
[email protected]
Genia Schlesier
Telefon: +49 (0)341 443 2404
[email protected]
Janett Brückner
Telefon: +49 (0)341 443 2190
[email protected]
allgemein
[email protected]
Abrechnung
Fragen zur Abrechnung und Rechnungslegung
Ines Fichtner
Telefon: +49 (0)341 443 2186
Seite 1 von 1
[email protected]
Blatt 2 Kommunikationsverbindungen des Kunden
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 2
Kommunikationsverbindungen des Kunden
Anschrift und andere Basisdaten
Firma
Büroadresse
Postfach
Homepage
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
Rechnungslegung
Rechnungsversand
per Post
Rechnungsanschrift:
Straße/Hausnummer
Postfach
PLZ/Ort
per Telefax
per E-Mail
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
Ansprechpartner für Rechnungen
Name, Vorname
Telefon
E-Mail
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
Bankverbindung (z.B. für Gutschriften)
Kontoinhaber
Kontonummer
Bank
Bankleitzahl
IBAN
BIC
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
Kontakte
Sekretariat
Telefon
Telefax
E-Mail
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
24/7
Telefon
Telefax
E-Mail
_________________________________________________
_________________________________________________
_________________________________________________
System/IT
Telefon
E-Mail
_________________________________________________
_________________________________________________
Vertragsmanagement
Telefon
E-Mail
_________________________________________________
_________________________________________________
Seite 1 von 1
Blatt 3 AS2-Verbindungsdaten
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 3
AS2-Verbindungsdaten
Kontaktdaten VGS
Firmenname
Land
Ort
Rolle
VNG Gasspeicher GmbH
Deutschland
Leipzig
Speicherbetreiber
Operative Abwicklung
(24/7)
Telefon: +49 (0)341 443 6767
Arbeitsgebiet AS2-Verbindung
Christian Regner
Thomas Kanz
Telefon: +49 (0)341 443 2216
Telefon: +49 (0)341 443 1839
[email protected]
[email protected]
Arbeitsgebiet Edig@s-Nachrichten
Christian Kapusta
Telefon: +49 (0)341 443 2976
[email protected]
Edig@s-Daten
Edig@s Code
NAD+ZSU+
NAD+ZSM+
____________________________________________________________
____________________________________________________________
VNGSSO::ZEW________________________________________________
Kontaktdaten Kunde
Firmenname
Land
Ort
Rolle
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Arbeitsgebiet AS 2-Verbindung
Name
Telefon
E-Mail
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
Arbeitsgebiet Edig@s-Nachrichten
Name
Telefon
E-Mail
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
_____________________________
Edig@s-Daten
Edig@s Code
NAD+ZSU+
NAD+ZSM+
____________________________________________________________
____________________________________________________________
____________________________________________________________
Seite 1 von 1
Blatt 4 Nominierungsvorlage
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 4
Nominierungsvorlage (E-Mail oder Telefax)
Falls die kommunikationstechnischen Möglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind,
ist dieses Formular für die Nominierung des Kunden gegenüber VGS zu nutzen.
Kunde
Firma
Ansprechpartner
Telefon
Telefax
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
______________________________________________________________
Nominierung
(Einspeicherung mit „+“, Ausspeicherung mit „-“ kennzeichnen!)
Vertrag Nr.
Gastag
______________________________________________________________
______________________________________________________________
Stunde (MEZ/MESZ)
06:00 – 07:00
07:00 – 08:00
08:00 – 09:00
09:00 – 10:00
10:00 – 11:00
11:00 – 12:00
12:00 – 13:00
13:00 – 14:00
14:00 – 15:00
15:00 – 16:00
16:00 – 17:00
17:00 – 18:00
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
Einheit
Stunde (MEZ/MESZ)
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
18:00 – 19:00
19:00 – 20:00
20:00 – 21:00
21:00 – 22:00
22:00 – 23:00
23:00 – 00:00
00:00 – 01:00
01:00 – 02:00
02:00 – 03:00
03:00 – 04:00
04:00 – 05:00
05:00 – 06:00
Einheit
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
____________
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
____________________________________
____________________________________
Name, Position
Unterschrift und Firmenstempel
Seite 1 von 1
Blatt 5 Nominierungsvorlage zur Gasübergabe an einen anderen Kunden
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 5
Nominierungsvorlage zur Gasübergabe an einen anderen Kunden
(E-Mail oder Telefax)
Falls die kommunikationstechnischen Möglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind,
ist dieses Formular für die Gasübergabe an einen anderen Kunden zu nutzen.
Kontaktdaten des übergebenden Kunden
Firma
______________________________________________________________
Ansprechpartner
______________________________________________________________
Telefon
______________________________________________________________
Telefax
______________________________________________________________
E-Mail
______________________________________________________________
Nominierung zu übergebender Gasmengen
Von Vertrag Nr.
______________________________________________________________
Auf Vertrag Nr.
______________________________________________________________
Gastag
______________________________________________________________
Stunde (MEZ/MESZ)
06:00 – 07:00
07:00 – 08:00
08:00 – 09:00
09:00 – 10:00
10:00 – 11:00
11:00 – 12:00
12:00 – 13:00
13:00 – 14:00
14:00 – 15:00
15:00 – 16:00
16:00 – 17:00
17:00 – 18:00
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
Einheit
Stunde (MEZ/MESZ)
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
18:00 – 19:00
19:00 – 20:00
20:00 – 21:00
21:00 – 22:00
22:00 – 23:00
23:00 – 00:00
00:00 – 01:00
01:00 – 02:00
02:00 – 03:00
03:00 – 04:00
04:00 – 05:00
05:00 – 06:00
Einheit
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
- ____________
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
____________________________________
____________________________________
Übergebender Kunde / Name, Position
Unterschrift und Firmenstempel
Seite 1 von 2
Kontaktdaten des übernehmenden Kunden
Firma
______________________________________________________________
Ansprechpartner
______________________________________________________________
Telefon
______________________________________________________________
Telefax
______________________________________________________________
E-Mail
______________________________________________________________
Nominierung zu übernehmender Gasmengen
Auf Vertrag Nr.
______________________________________________________________
Von Vertrag Nr.
______________________________________________________________
Gastag
______________________________________________________________
Stunde (MEZ/MESZ)
06:00 – 07:00
07:00 – 08:00
08:00 – 09:00
09:00 – 10:00
10:00 – 11:00
11:00 – 12:00
12:00 – 13:00
13:00 – 14:00
14:00 – 15:00
15:00 – 16:00
16:00 – 17:00
17:00 – 18:00
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
Einheit
Stunde (MEZ/MESZ)
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
18:00 – 19:00
19:00 – 20:00
20:00 – 21:00
21:00 – 22:00
22:00 – 23:00
23:00 – 00:00
00:00 – 01:00
01:00 – 02:00
02:00 – 03:00
03:00 – 04:00
04:00 – 05:00
05:00 – 06:00
Einheit
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
+ ____________
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
kWh
____________________________________
____________________________________
Übernehmender Kunde / Name, Position
Unterschrift und Firmenstempel
Seite 2 von 2
Blatt 6 Nominierungsvorlage zur Gasübergabe innerhalb eigener Verträge
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 6
Nominierungsvorlage zur Gasübergabe innerhalb eigener Verträge
(E-Mail oder Telefax)
Falls die kommunikationstechnischen Möglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind,
ist dieses Formular für die Gasübergabe innerhalb eigener Verträge zu nutzen.
Firma
Ansprechpartner
Telefon
Telefax
E-Mail
______________________________________________________________
______________________________________________________________
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Nominierung
Von Vertrag Nr.
Auf Vertrag Nr.
Gastag
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Stunde (MEZ/MESZ)
06:00 – 07:00
07:00 – 08:00
08:00 – 09:00
09:00 – 10:00
10:00 – 11:00
11:00 – 12:00
12:00 – 13:00
13:00 – 14:00
14:00 – 15:00
15:00 – 16:00
16:00 – 17:00
17:00 – 18:00
Einheit
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Stunde (MEZ/MESZ)
18:00 – 19:00
19:00 – 20:00
20:00 – 21:00
21:00 – 22:00
22:00 – 23:00
23:00 – 00:00
00:00 – 01:00
01:00 – 02:00
02:00 – 03:00
03:00 – 04:00
04:00 – 05:00
05:00 – 06:00
Einheit
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Name, Position
Unterschrift und Firmenstempel
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Blatt 7 Bilanzkreisdaten der Vertragspartner
- gültig ab 01.04.2014 -
Blatt 7
Bilanzkreisdaten der Vertragspartner
Bilanzkreis VGS
Marktgebietsverantwortlicher
GASPOOL – Balancing Services GmbH
Bilanzkreisverantwortlicher
VNG Gasspeicher GmbH
Bilanzkreiscode
GASPOOLEH5100000
Bilanzkreis Kunde
Marktgebietsverantwortlicher
GASPOOL – Balancing Services GmbH
Bilanzkreisverantwortlicher
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Bilanzkreiscode
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