[…] Vertrag Nr.
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[…] Vertrag Nr.
Vertrag Nr. […] zwischen VNG Gasspeicher GmbH Maximilianallee 2 04129 Leipzig - nachstehend „VGS“ genannt und [Firma] [Straße] [PLZ] [Ort] - nachstehend „Kunde“ genannt - nachstehend zusammen „Vertragspartner“ genannt - Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ INHALTSVERZEICHNIS §1 Gegenstand und wesentliche Bestandteile des Vertrages ............................................. 3 PRODUKTDEFINITION „VP SPEICHER“............................................................................... 4 §2 Kapazitäten und Leistungszeitraum ............................................................................... 4 §3 Gasübergabepunkt ........................................................................................................ 4 ABWICKLUNG DIESES VERTRAGES, DIFFERENZMENGENAUSGLEICH ......................... 4 §4 Eigener Bilanzkreis des Kunden .................................................................................... 4 §5 Nominierung, Matching, Allokation, Kommunikation ...................................................... 5 §6 Differenzmengen und Ausgleichszahlungen .................................................................. 5 TRANSPORT UND NETZTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................... 7 §7 Grundsätze .................................................................................................................... 7 §8 Netzzugang und Transport des Gases........................................................................... 7 §9 Gasbeschaffenheit und Druckspezifikation .................................................................... 8 SPEICHERENTGELT............................................................................................................. 8 § 10 Speicherentgelt .............................................................................................................. 8 § 11 Leistungsentgelt ............................................................................................................ 8 § 12 Nutzungsabhängiges Einspeicherentgelt ....................................................................... 8 § 13 Nutzungsabhängiges Ausspeicherentgelt ...................................................................... 9 DIENSTLEISTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGSENTGELTE ............................................ 10 § 14 Dienstleistungen und Dienstleistungsentgelte .............................................................. 10 § 15 Teilweise Kapazitätsübertragung und Übertragungsentgelt ......................................... 10 § 16 Gasübergabe ............................................................................................................... 11 ABRECHNUNG DER ENTGELTE UND AUSGLEICHSBETRÄGE....................................... 12 § 17 Rechnungsstellung ...................................................................................................... 12 HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT ................................................................................... 12 § 18 Haftung ........................................................................................................................ 12 § 19 Höhere Gewalt ............................................................................................................. 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN ............................................................................................... 13 § 20 Salvatorische Klausel .................................................................................................. 13 § 21 Beizubringende Nachweise, Laufzeit, Schlussbestimmungen ...................................... 13 Seite 2 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ GRUNDSÄTZLICHES §1 Gegenstand und wesentliche Bestandteile des Vertrages (1) Auf Basis des vom Kunden im Rahmen eines von VGS im Kundenportal durchgeführten Tenderverfahrens abgegebenen verbindlichen Angebots vom […] stellt VGS dem Kunden während des Leistungszeitraums dieses Vertrages das in den folgenden Paragraphen näher definierte Produkt „virtuell-physischer Speicher“ („VP Speicher“) im Marktgebiet der GASPOOL - Balancing Services GmbH („GASPOOL“) zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das vereinbarte Speicherentgelt zu zahlen und die mit der Abwicklung dieses Vertrages einhergehenden Mitwirkungshandlungen zu erbringen. (2) Wesentliche Bestandteile dieses Vertrages sind die nachfolgend näher bezeichneten Dokumente: Anlage „Abwicklung“ Allgemeine Geschäftsbedingungen der VGS für die Speicherung von Gas in den von VGS betriebenen Untergrundgasspeichern, gültig ab 01.04.2014 („SpeicherAGB“), Die vorgenannten Speicher-AGB sind abrufbar unter www.vng-gasspeicher.de. Ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist die als pdf-Dokument im Kundenportal unter www.vng-gasspeicher.de/mein-speicher für das von VGS durchgeführte Tenderverfahren hinterlegte Verfahrensbeschreibung – Vermarktung „VP Speicher“, Stand 01.03.2014. Auf Verlangen des Kunden wird VGS die vorgenannten, jeweils unter www.vnggasspeicher.de oder im Rahmen des Tenderverfahrens im Kundenportal unter www.vng-gasspeicher.de/mein-speicher veröffentlichten Dokumente an den Kunden übersenden. (3) Soweit sich Abweichungen und/oder Widersprüche zwischen den Regelungen dieses Vertrages nebst seiner Anlage „Abwicklung“ und den Speicher-AGB ergeben, gehen die Regelungen dieses Vertrages nebst seiner Anlage „Abwicklung“ den Speicher-AGB vor. (4) Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von vergleichbaren Regelungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Seite 3 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ PRODUKTDEFINITION „VP SPEICHER“ §2 Kapazitäten und Leistungszeitraum (1) VGS stellt dem Kunden zur Ein- und Ausspeicherung von Gasmengen am Gasübergabepunkt gemäß § 3 im Zeitraum vom 01.04.2014, 06:00 Uhr bis 01.04.2015, 06:00 Uhr (Leistungszeitraum) die in nachfolgender Tabelle definierten festen Kapazitäten Arbeitsgasvolumen, Einspeicherleistung und Ausspeicherleistung zur Verfügung: (2) Leistungszeitraum AGV ESL ASL 06:00 Uhr – 06:00 Uhr in GWh in MWh/h in MWh/h 01.04.2014 – 01.04.2015 […] […] […] Unterbrechbarkeit Fest Die in Abs. (1) definierten festen Kapazitäten Einspeicherleistung und Ausspeicherleistung sind ungeachtet einer Kennlinie nutzbar. §3 Gasübergabepunkt Gasübergabepunkt für die einzuspeichernden bzw. auszuspeichernden Gasmengen ist der Virtuelle Handelspunkt im Marktgebiet der GASPOOL – Balancing Services GmbH Reinhardtstr. 52 10117 Berlin. Die physische Speicherung der einzuspeichernden Gasmengen erfolgt nach Wahl der VGS in einem der im Marktgebiet der GASPOOL gelegenen Speicher Bernburg, Bad Lauchstädt, Kirchheilingen oder Buchholz. ABWICKLUNG DIESES VERTRAGES, DIFFERENZMENGENAUSGLEICH §4 Eigener Bilanzkreis des Kunden Der Kunde führt einen eigenen Bilanzkreis und teilt der VGS rechtzeitig vor Beginn des Leistungszeitraums seinen Bilanzkreiscode und ggf. weitere erforderliche Angaben mit. Die Abwicklung der Gaslieferungen erfolgt im Übrigen nach den Regelungen der Anlage „Abwicklung“. Seite 4 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ §5 Nominierung, Matching, Allokation, Kommunikation (1) Für den Nominierungs- (Erst- und Renominierung), Matching- und Allokationsprozess sowie für die Kommunikation gelten die Regelungen der Anlage „Abwicklung“. (2) Die Nominierungen gemäß Absatz (1) sind auch für die rechtzeitige Anmeldung von Transportkapazitäten durch VGS und zur Übergabe/Übernahme der Gasmengen am Gasübergabepunkt gemäß § 4 erforderlich. Der Kunde ist daher verpflichtet, die ein- bzw. auszuspeichernden Gasmengen gegenüber VGS entsprechend der in Anlage „Abwicklung“ genannten Vorlaufzeiten zu nominieren. §6 Differenzmengen und Ausgleichszahlungen (1) Die Vertragspartner sind verpflichtet gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nach dessen Regelungen die Gasmengen zu nominieren, die dem Kunden seitens VGS zur Ein- bzw. Ausspeicherung und damit zur Übergabe an VGS bzw. Übernahme von VGS am Virtuellen Handelspunkt bestätigt worden sind. Soweit in diesem Zusammenhang die von VGS gegenüber dem Kunden zur Ein- bzw. Ausspeicherung bestätigten Gasmengen am virtuellen Handelspunkt nicht übergeben bzw. nicht übernommen werden („Differenzmengen“), sind die Vertragspartner verpflichtet in den nachfolgend beschriebenen Fällen für die Zurverfügungstellung der Differenzmengen wie folgt Ausgleichsbeträge zu zahlen: a) VGS zahlt an den Kunden einen Ausgleichsbetrag für Differenzmengen wenn aa) der Kunde die von VGS zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw. nicht vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übernommen hat. In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des Marktgebietsverantwortlichen für negative Ausgleichsenergie abzüglich Strukturierungsbeitrag. Das Arbeitsgaskonto des Kunden wird vollumfänglich mit den in der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der Anlage „Abwicklung“ von VGS zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen belastet. ab) VGS die von ihr zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw. nicht vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übergeben hat. In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des MarktgebietsverantSeite 5 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ wortlichen für positive Ausgleichsenergie zuzüglich Strukturierungsbeitrag. Das Arbeitsgaskonto des Kunden wird vollumfänglich mit den in der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der Anlage „Abwicklung“ von VGS zur Ausspeicherung bestätigten Gasmengen belastet. b) ba) Der Kunde zahlt an VGS einen Ausgleichsbeitrag wenn der Kunde die von VGS zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw. nicht vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übergeben hat. In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des Marktgebietsverantwortlichen für positive Ausgleichsenergie zuzüglich Strukturierungsbeitrag. Die ausweislich der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der Anlage „Abwicklung“ von VGS zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen werden dem Arbeitsgaskonto des Kunden vollumfänglich gutgeschrieben. VGS trägt dafür Sorge, dass sich die bestätigten Gasmengen tatsächlich im Speicher befinden. bb) VGS die von ihr zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen nicht bzw. nicht vollumfänglich am Virtuellen Handelspunkt übernommen hat. In diesem Fall errechnet sich der Ausgleichsbetrag durch Multiplikation der jeweiligen Differenzmenge mit dem jeweils aktuellen Entgelt des Marktgebietsverantwortlichen für negative Ausgleichsenergie abzüglich Strukturierungsbeitrag. Die ausweislich der Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht gemäß Nr. 4.4 der Anlage „Abwicklung“ von VGS zur Einspeicherung bestätigten Gasmengen werden dem Arbeitsgaskonto des Kunden vollumfänglich gutgeschrieben. VGS trägt dafür Sorge, dass sich die bestätigten Gasmengen tatsächlich im Speicher befinden. (2) Der Berechnung von Ausgleichsbeträgen gemäß lit. a) bzw. lit. b) sind die vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Ausgleichsenergieentgelte und Strukturierungsbeiträge als Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gesetzlicher Energiesteuer in jeweils geltender Höhe zugrunde zu legen. Seite 6 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ TRANSPORT UND NETZTECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN §7 Grundsätze Am Gasübergabepunkt und im Gastransportsystem gelten die jeweiligen technischen Rahmenbedingungen des jeweiligen Marktgebietsverantwortlichen bzw. des jeweiligen angrenzenden Netzbetreibers. Der Marktgebietsverantwortliche ergibt sich aus § 3. Angrenzender Netzbetreiber ist die ONTRAS – Gastransport GmbH Maximilianallee 2 04129 Leipzig. §8 Netzzugang und Transport des Gases (1) Voraussetzung für die Durchführung dieses Vertrages „VP Speicher“ ist, dass beide Vertragspartner mit dem Marktgebietsverantwortlichen und dem angrenzenden Netzbetreiber die erforderlichen Verträge abschließen, um das Gas am Gasübergabepunkt gemäß § 3 übergeben bzw. übernehmen zu können. Dem entsprechend schließt VGS zur Erfüllung der ihr aus diesem Vertrag „VP Speicher“ erwachsenden Pflichten folgende Verträge: a) Bilanzkreisvertrag zur Übertragung von Gasmengen zwischen Bilanzkreisen am virtuellen Handelspunkt, b) Ausspeisevertrag für den Transport von Gasmengen vom Virtuellen Handelspunkt zum Speicher, c) Einspeisevertrag für den Transport von Gasmengen vom Speicher zum Virtuellen Handelspunkt. (2) Sollten Regelungen in den in Absatz (1) genannten Verträgen, die sich auf die Erfüllung dieses Vertrages „VP Speicher“ auswirken, aufgrund von nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften, behördlichen Maßnahmen oder anderen hoheitlichen Eingriffen geändert werden, so sind beide Vertragspartner verpflichtet, diesen Vertrag „VP Speicher“ in der zur ordentlichen Erfüllung angemessenen Weise anzupassen. Verweigert ein Vertragspartner ohne wichtigen Grund die notwendige Mitwirkung, so wird der andere währenddessen von seiner Vertragserfüllungspflicht befreit. Seite 7 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ §9 Gasbeschaffenheit und Druckspezifikation Für die Gasbeschaffenheit und Druckspezifikation gelten die entsprechenden Regelungen des angrenzenden Netzbetreibers. SPEICHERENTGELT § 10 Speicherentgelt (1) Der Kunde ist zur Zahlung eines Speicherentgelts verpflichtet, das sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt: dem Leistungsentgelt gemäß § 11 dem nutzungsabhängigen Einspeicherentgelt gemäß § 12 dem nutzungsabhängigen Ausspeicherentgelt gemäß § 13 (2) Bei den unter Abs. (1) genannten Bestandteilen des Speicherentgeltes handelt es sich um Nettoentgelte. Der Kunde hat zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie etwaige Steuern und Abgaben nach Maßgabe dieses Vertrages zu zahlen. § 11 Leistungsentgelt Der Kunde zahlt an VGS während des Leistungszeitraums das in nachfolgender Tabelle bezifferte Leistungsentgelt: Leistungszeitraum Leistungsentgelt 06:00 Uhr – 06:00 Uhr in €/Speicherjahr (€/a) 01.04.2014 – 01.04.2015 […] § 12 Nutzungsabhängiges Einspeicherentgelt (1) Der Kunde zahlt an VGS während des Leistungszeitraums ein nutzungsabhängiges Einspeicherentgelt („Entgelt ESL“). Dieses Entgelt ESL berechnet sich für einen Gastag D nach der höchsten, im Rahmen der Erstnominierung des Kunden gemäß Nummer 4.1.3 der Anlage „Abwicklung“ für den Gastag D zur Einspeicherung nominierten stündlichen Gasmenge (in MWh), multipliziert mit vierundzwanzig (24) Stunden, multipliziert mit dem zum Gastag D gültigen ESL-Faktor (in €/MWh). Seite 8 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ (2) (3) Der zum jeweiligen Gastag D gültige ESL-Faktor ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Zeitraum ESL-Faktor 06:00 Uhr – 06:00 Uhr in €/MWh 01.04.2014 – 01.06.2014 0,76 01.06.2014 – 01.10.2014 0,64 01.10.2014 – 01.12.2014 0,76 01.12.2014 – 01.04.2015 0,89 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts ESL gemäß Abs. (1) bleibt von einer etwaigen Reduzierung der in der Erstnominierung zur Einspeicherung nominierten Gasmengen im Wege der Renominierung gemäß Nummer 4.1.4 der Anlage „Abwicklung“ unberührt. § 13 Nutzungsabhängiges Ausspeicherentgelt (1) Der Kunde zahlt an VGS während des Leistungszeitraums ein nutzungsabhängiges Ausspeicherentgelt („Entgelt ASL“). Dieses Entgelt ASL berechnet sich für einen Gastag D nach der höchsten, im Rahmen der Erstnominierung des Kunden gemäß Nummer 4.1.3 der Anlage „Abwicklung“ für den Gastag D zur Ausspeicherung nominierten stündlichen Gasmenge (in MWh), multipliziert mit vierundzwanzig (24) Stunden, multipliziert mit dem zum Gastag D gültigen ASL-Faktor (in €/MWh). (2) (3) Der zum jeweiligen Gastag D gültige ASL-Faktor ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Zeitraum ASL-Faktor 06:00 Uhr – 06:00 Uhr in €/MWh 01.04.2014 – 01.06.2014 0,33 01.06.2014 – 01.10.2014 0,50 01.10.2014 – 01.12.2014 0,33 01.12.2014 – 01.04.2015 0,17 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts ASL gemäß Abs. (1) bleibt von einer etwaigen Reduzierung der in der Erstnominierung zur Ausspeicherung nominierten Gasmengen im Wege der Renominierung gemäß Nummer 4.1.4 der Anlage „Abwicklung“ unberührt. Seite 9 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ DIENSTLEISTUNGEN UND DIENSTLEISTUNGSENTGELTE § 14 Dienstleistungen und Dienstleistungsentgelte (1) Der Kunde ist innerhalb des Leistungszeitraums dieses Vertrages „VP Speicher“ und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen berechtigt, die nachfolgend aufgeführten, von VGS im Zusammenhang mit dem Produkt „VP Speicher“ angebotenen Dienstleistungen entgeltlich in Anspruch zu nehmen: (2) teilweise Kapazitätsübertragung gemäß § 15 Abs. (1), Gasübergabe gemäß § 16 Abs. (1) bzw. Abs. (2). Bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen gemäß Abs. (1) ist der Kunde zur Zahlung der zugehörigen Dienstleistungsentgelte verpflichtet, d.h. im Falle einer teilweisen Kapazitätsübertragung zur Zahlung eines Übertragungsentgeltes gemäß § 15 Abs. (2), (3) Gasübergabe zur Zahlung eines Übergabeentgeltes gemäß § 16 Abs. (3). Bei den unter Abs. (2) genannten, gegebenenfalls vom Kunden an VGS zu entrichtenden Dienstleistungsentgelten, handelt es sich um Nettoentgelte. Der Kunde hat zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie etwaige Steuern und Abgaben nach Maßgabe dieses Vertrages zu zahlen. § 15 Teilweise Kapazitätsübertragung und Übertragungsentgelt (1) Eine teilweise Kapazitätsübertragung setzt zunächst voraus, dass die zu übertragenden Kapazitäten von den kontrahierten Kapazitäten dieses Vertrages „VP Speicher“ einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern abgetrennt und unter Anpassung dieses Vertrages mindestens einem zusätzlichen Vertrag zugeordnet werden („Aufteilung der Kapazitäten“). Nach erfolgter Aufteilung der Kapazitäten in mindestens zwei Verträge kann der Kunde jeden Vertrag und damit die über den Vertrag kontrahierten Kapazitäten nach Maßgabe der hierzu in den Speicher-AGB enthaltenen Regelungen über Kapazitätsübertragung/Rechtsnachfolge übertragen. (2) Bei einer Übertragung gemäß Abs. (1) hat der Kunde ein Übertragungsentgelt zu zahlen, das wie folgt berechnet wird: Nach Aufteilung der Kapazitäten in mindestens zwei neue Verträge ist auf der Grundlage des in § 11 vereinbarten Leistungsentgelts zunächst der Betrag zu ermit- Seite 10 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ teln, der sich für die Dauer von einem Speicherjahr als Leistungsentgelt für diejenigen Kapazitäten ergibt, die übertragen worden sind. Das Übertragungsentgelt für die teilweise Kapazitätsübertragung beträgt 1 % dieses ermittelten Betrages, mindestens aber 5.000,00 €. § 16 Gasübergabe (1) Der Kunde kann eingespeicherte Gasmengen an einen anderen Kunden übergeben („Gasübergabe“), sofern der andere Kunde über einen Vertrag „VP Speicher“ mit einem freien vertraglichen Arbeitsgasvolumen in entsprechender Höhe verfügt. VGS registriert eine Gasübergabe in den Arbeitsgaskonten der jeweiligen Kunden. Das Verfahren im Einzelnen ist in der Anlage „Abwicklung“ geregelt. (2) Eine Gasübergabe gemäß Abs. (1) ist auch zwischen Verträgen desselben Kunden möglich. (3) Bei einer Gasübergabe gemäß Abs. (1) bzw. Abs. (2) erhebt VGS ein Übergabeentgelt, dessen Höhe sich nach dem Vertrag desjenigen Kunden richtet, dessen Gas auf ein anderes Arbeitsgaskonto übergeben wird. Das Übergabeentgelt ist vom übergebenden Kunden an VGS zu zahlen. Das für den vorliegenden Vertrag geltende Übergabeentgelt beträgt pro übergebener MWh 0,89 ct, mindestens jedoch 500,00 €. (4) In Ergänzung zu der Regelung gemäß vorstehenden Abs. (1) ist eine Übergabe von eingespeicherten Gasmengen an einen anderen Kunden bzw. die Übernahme eingespeicherter Gasmengen von einem anderen Kunden grundsätzlich auch dann möglich, wenn der andere Kunde lediglich über einen Vertrag zur Speicherung von Erdgas mit dem vereinbarten Gasübergabepunkt „UGS Bernburg“, „UGS Bad Lauchstädt“, „UGS Kirchheilingen“ oder „UGS Buchholz“ („physischer Speichervertrag“) verfügt, vorausgesetzt, der physische Speichervertrag schließt eine Gasübergabe nicht ausdrücklich aus. Die Gasübergabe erfolgt in diesem Falle jedoch vorbehaltlich bestimmter technischer Gegebenheiten und der vorrangigen Erfüllung bereits bestehender vertraglicher Verpflichtungen gegenüber anderen Kunden. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde zugleich Vertragspartner dieses Vertrages „VP Speicher“ und des physischen Speichervertrages ist. Auf Wunsch des Kunden wird VGS die Realisierbarkeit einer solchen Gasübergabe prüfen. Im Falle einer Gasübergabe findet vorstehender Abs. (3) entsprechende Anwendung. Seite 11 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ ABRECHNUNG DER ENTGELTE UND AUSGLEICHSBETRÄGE § 17 Rechnungsstellung (1) VGS stellt dem Kunden das gemäß § 11 Leistungsentgelt monatlich, üblicherweise bis zum zwanzigsten (20.) Kalendertag des laufenden Speichermonats für den folgenden Speichermonat in Rechnung. (2) VGS stellt dem Kunden das nutzungsabhängige Einspeicherentgelt gemäß § 12 sowie das nutzungsabhängige Ausspeicherentgelt gemäß § 13 monatlich, üblicherweise bis zum zwanzigsten (20.) Kalendertag des laufenden Speichermonats für den vorangegangenen Speichermonat in Rechnung. (3) Ein gemäß § 6 für Differenzmengen gegebenenfalls zu zahlender Ausgleichsbetrag wird grundsätzlich in dem Kalendermonat in Rechnung gestellt, der der Entstehung von Differenzmengen folgt. (4) Ein gegebenenfalls anfallendes Übertragungsentgelt für eine teilweise Kapazitätsübertragung gemäß § 15 Abs. (2) sowie Übergabeentgelt für eine Gasübergabe gemäß § 16 Abs. (3) stellt VGS dem Kunden grundsätzlich in dem Kalendermonat in Rechnung, der der teilweisen Kapazitätsübertragung bzw. der Gasübergabe folgt. HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT § 18 Haftung VGS haftet abweichend von Nummer 18 der Speicher-AGB in Bezug auf Schäden die dem Kunden im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen und die auf Störungen der Netznutzung (Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten) beruhen, nur in dem Umfang, wie Rückgriff gegenüber dem angrenzenden Netzbetreiber aus dem dem Transport jeweils zugrundeliegenden Vertrag (Ein- und Ausspeisevertrag) möglich ist. VGS wird den Kunden über das Vorliegen einer solchen Störung nach Können und Vermögen unverzüglich informieren. Die Regelungen des § 6 dieses Vertrages bleiben unberührt. § 19 Höhere Gewalt Nutzt ein Vertragspartner zur Erfüllung der ihm aus diesem Vertrag „VP Speicher“ erwachsenden Pflichten Dienstleistungen Dritter, so gilt ein Ereignis, das für den Dritten Seite 12 von 14 Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ höhere Gewalt im Sinne von Nummer 19.2 der Speicher-AGB darstellen würde, auch zugunsten dieses Vertragspartners als höhere Gewalt. SCHLUSSBESTIMMUNGEN § 20 Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages und/oder seiner wesentlichen Vertragsbestandteile unwirksam oder undurchführbar sein oder zukünftig werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages und seiner wesentlichen Vertragsbestandteile hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Vorstehendes gilt entsprechend im Falle von Vertragslücken. § 21 Beizubringende Nachweise, Laufzeit, Schlussbestimmungen (1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich bei Vertragsabschluss gegenseitig folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Bestätigung der Anmeldung als Lieferer beim zuständigen Hauptzollamt, Aktueller Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft durch das zuständige Finanzamt (USt 1 TH) Für den Fall, dass einer der Vertragspartner nicht über den Status als Lieferer im Sinne des § 38 EnergieStG und/oder den Status als Wiederverkäufer im Sinne des § 3g UStG verfügt, ist dieser Vertragspartner verpflichtet, dem anderen Vertragspartner gegenüber eine entsprechende Negativerklärung abzugeben. (2) Dieser Vertrag kommt nach Maßgabe der Regelung des § 9 Abs. (1) der Verfahrensbeschreibung – Vermarktung „VP Speicher“, Stand 01.03.2014, zustande. Der Vertrag endet mit Beendigung des zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Leistungszeitraums. (3) Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt, wovon jeder Vertragspartner nach Unterzeichnung eine Ausfertigung erhält. Seite 13 von 14 Gelöscht: einschließlich seiner wesentlichen Bestandteile tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ VNG Gasspeicher GmbH Leipzig, [Datum] __________________________________ Name, Position in Druckbuchstaben __________________________________ Name, Position in Druckbuchstaben __________________________________ Unterschrift __________________________________ Unterschrift [Kunde] [Ort], [Datum] __________________________________ Name, Position in Druckbuchstaben/ name, position, please print Name, Position in Druckbuchstaben/ name, position, please print __________________________________ Unterschrift/signature __________________________________ __________________________________ Unterschrift/signature Seite 14 von 14 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] - gültig ab […] - Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - INHALTSVERZEICHNIS GRUNDSÄTZLICHES ........................................................................................................... 3 1 Gegenstand................................................................................................................. 3 KOMMUNIKATION................................................................................................................ 3 2 Allgemeines zur Kommunikation ................................................................................. 3 3 Kommunikation ........................................................................................................... 3 3.1 Kommunikationsmittel ................................................................................................. 3 3.2 Nachrichtenformate ..................................................................................................... 4 3.3 Eingehende Nachrichten ............................................................................................. 4 3.4 Ausgehende Nachrichten ............................................................................................ 5 3.5 Kommunikation im Störungsfall ................................................................................... 6 NOMINIERUNGS-, MATCHING- UND ALLOKATIONSPROZESS ........................................ 7 4 Vertragsabwicklung – Prozessbeschreibung ............................................................... 7 4.1 Nominierung ................................................................................................................ 8 4.2 Empfangsbestätigung .................................................................................................10 4.3 Interne Prüfung (VGS) ................................................................................................10 4.4 NOMRES und AGV-DAYREP ....................................................................................11 4.5 Matching und Allokation (GASPOOL) .........................................................................11 ABWICKLUNG ZUSÄTZLICHER DIENSTLEISTUNGEN .....................................................12 5 Gasübergabe .............................................................................................................12 5.1 Gasübergabe an einen anderen Kunden ....................................................................12 5.2 Gasübergabe innerhalb eigener Verträge ...................................................................13 Seite 2 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - GRUNDSÄTZLICHES 1 Gegenstand In dieser Anlage „Abwicklung“ sind die allgemeinen technischen Bestimmungen und Vorgaben zur operativen Abwicklung eines Vertrags über das Produkt „VP Speicher“ festgelegt. Diese Festlegungen betreffen die Kommunikation zwischen dem Kunden und VGS, den Nominierungs-, Matching- und Allokationsprozess bei der Vertragsabwicklung sowie die Abwicklung zusätzlicher Dienstleistungen zu einem Vertrag. KOMMUNIKATION 2 Allgemeines zur Kommunikation Zur Sicherstellung der reibungslosen Abwicklung von Verträgen und Dienstleistungen ist VGS an jedem Kalendertag vierundzwanzig (24) Stunden telefonisch erreichbar. Die Kontaktdaten sind in „Blatt 1 – Kommunikationsverbindungen der VGS“ genannt. VGS stellt sicher, dass die zur Abwicklung erforderlichen Daten ihrer Kunden grundsätzlich jederzeit empfangen, verarbeitet und versendet werden können. Der Kunde teilt VGS zum Zwecke der Abwicklung die in „Blatt 2 – Kommunikationsverbindungen des Kunden“ aufgeführten Kommunikationsverbindungen und Ansprechpartner mit. Die die Abwicklung betreffende Kommunikation zwischen dem Kunden und VGS erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. Im Falle einer Kommunikationsstörung gilt Nummer 3.5. Telefonische Abstimmungen sind weder für VGS noch für den Kunden verbindlich. 3 Kommunikation 3.1 Kommunikationsmittel Für die elektronische Kommunikation bietet VGS ihren Kunden die folgenden Kommunikationsmittel an: AS2-Verbindung1 Die AS2-Verbindung muss vor der ersten Benutzung eingerichtet werden. Dies 1 Auf besonderen Wunsch des Kunden prüft VGS die Möglichkeit der zusätzlichen Einrichtung einer FTPVerbindung. Seite 3 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - erfordert die vorhergehende Abstimmung über die notwendigen Parameter. Zu diesem Zweck tritt VGS bzw. das von ihr mit der Verbindungseinrichtung betraute IT-Dienstleistungsunternehmen mit den vom Kunden mittels des beigefügten „Blatt 3 – AS2-Verbindungsdaten“ mitgeteilten Ansprechpartnern in Kontakt. Nach der Implementierung der Parameter muss ein Test durchgeführt werden. Kundenportal Voraussetzung für den Versand von Nominierungen über das Kundenportal sind die Registrierung und die entsprechenden Berechtigungen des Kunden bzw. Nutzers (gemäß den Registrierungs- und Buchungsbedingungen). E-Mail Telefax (ausschließlich im Störungsfall) 3.2 Nachrichtenformate Für den Austausch von Nachrichten über die Kommunikationsmittel gemäß Nummer 3.1 werden folgende Nachrichtenformate genutzt: Edigas 3.2 Edigas 4XML XLS/CSV Formatless E-Mail-Text Telefax-Text 3.3 Eingehende Nachrichten Eingehende Nachrichten im Sinne dieser Anlage „Abwicklung“ sind Nachrichten, die bei VGS eingehen. Als Eingehende Nachrichten gelten ausschließlich die Nominierungsnachricht (NOMINT) Nominierungsnachricht zur Gasübergabe (TT) Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten der Übermittlung eingehender Nachrichten in Bezug auf das Kommunikationsmittel und das Nachrichtenformat: Seite 4 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - Tabelle 1: Überblick Nachrichtenformate für eingehende Nachrichten Nachrichten Kommunikationsmittel * TT Kundenportal E-Mail Telefax Edig@s 3.2 Edig@s 4 XML formatless (Blatt 4 Nominierungsvorlage)* (Blatt 4 Nominierungsvorlage)* - formatless (Blatt 5 und 6 (Blatt 5 und 6 Nominierungsvorlage Nominierungsvorlage * zur Gasübergabe) zur Gasübergabe)* Kommunikationsmittel und Nachrichtenformat im Störungsfall; dergestalt eingehende Nachrichten werden von VGS ausschließlich im Falle einer Kommunikationsstörung gemäß Nummer 3.5 angenommen und bearbeitet. Ausgehende Nachrichten Ausgehende Nachrichten im Sinne dieser Anlage „Abwicklung“ sind Nachrichten, die von VGS an den Kunden übermittelt werden. Dazu gehören unter anderem die Empfangsbestätigung einer Nominierungsnachricht (APERAK), Bestätigungs- oder Kürzungsnachricht zu nominierten Gasmengen (NOMRES), Nachricht zum aktuellen Arbeitsgaskontostand (AGV-DAYREP), Bestätigungs- bzw. Kürzungsnachricht zur Gasübergabe (TTR). Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten der Übermittlung ausgehender Nachrichten in Bezug auf das Kommunikationsmittel und das Nachrichtenformat: Tabelle 2: Überblick ausgehende Nachrichten Kommunikationsmittel AS2Verbindung APERAK Nachrichten 3.4 NOMINT AS2-Verbindung * Edigas 3.2 XLS/CSV Edigas 3.2 NOMRES Edigas 4XML XLS/CSV Kundenportal * E-Mail Telefax Edigas 3.2 - XLS/CSV (Telefax Text) ** (E-Mail Text)** formatless XLS/CSV Edigas 3.2 Edigas 4XML - XLS/CSV AGVDAYREP Edigas 3.2 formatless Edigas 3.2 XLS/CSV XLS/CSV XLS/CSV TTR XLS/CSV formatless XLS/CSV XLS/CSV (E-Mail Text) ** - (Telefax Text) ** Das Reporting im Menüpunkt Abwicklung des Kundenportals bietet die Möglichkeit, bestätigte Gasmengen und Arbeitsgaskontostände einzusehen (formatless). Überdies können über das Reporting bestätigte Gasmengen und Arbeitsgaskontostände in das Excel-Format (CSV/XLS) exportiert werden. ** Kommunikationsmittel und Nachrichtenformat für den Störungsfall; wird von VGS ausschließlich zur Kommunikation im Störungsfall gemäß Nummer 3.5 genutzt. Seite 5 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - 3.5 Kommunikation im Störungsfall 3.5.1 Nominierung von Kapazitäten im Störungsfall Ist der Kunde oder VGS aufgrund von technischen Problemen temporär nicht in der Lage, die für den Versand bzw. den Empfang einer Nominierungsnachricht (NOMINT) vereinbarten Kommunikationsverbindungen zu nutzen, steht dem Kunden auf der Homepage der VGS unter www.vng-gasspeicher.de ein Nominierungsformular zur Verfügung, das dem beigefügten Blatt 4 (Nominierungsvorlage) entspricht. In einem solchen Störungsfall ist das besagte Formular vom Kunden vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und nach vorhergehender telefonischer Ankündigung entweder per E-Mail (als pdf-Dokument) oder per Telefax an das Dispatching (24/7) des Fachbereichs Operative Abwicklung der VGS zu übersenden. VGS wird dem Kunden auf gleichem Wege den Empfang der Nominierungsnachricht bestätigen. 3.5.2 Nominierung zur Gasübergabe im Störungsfall Ist der Kunde oder VGS aufgrund von technischen Problemen temporär nicht in der Lage, die für den Versand bzw. den Empfang einer Nominierungsnachricht zur Gasübergabe (TT) vereinbarten Kommunikationsverbindungen zu nutzen, stehen dem Kunden auf der Homepage der VGS unter www.vng-gasspeicher.de Nominierungsformulare zur Verfügung, die dem beigefügten Blatt 5 bzw. 6 (Nominierungsvorlagen zur Gasübergabe) entsprechen. Je nach Art der Gasübergabe ist in einem solchen Störungsfall entweder Blatt 5 (Gasübergabe an einen anderen Kunden) oder Blatt 6 (Gasübergabe innerhalb eigener Verträge) vom Kunden vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und nach vorhergehender telefonischer Ankündigung entweder per E-Mail (als pdf-Dokument) oder per Telefax an das Dispatching (24/7) des Fachbereichs Operative Abwicklung der VGS zu übersenden. Die Nominierung des Kunden muss mindestens zwei (2) Arbeitstage vor dem beabsichtigten Übergabezeitpunkt bei VGS eingegangen sein. VGS wird den Kunden auf gleichem Wege über die Bestätigung der Nominierung zur Gasübergabe oder deren Kürzung benachrichtigen. Dieser Nachricht ist auch die aus der Gasübergabe resultierende Änderung des Arbeitsgaskontostandes des betreffenden Vertrages in der Energieeinheit kWh zu entnehmen. Soweit sich aus dieser Nummer 3.5.2 nicht etwas Abweichendes ergibt, findet Nummer 5 entsprechende Anwendung. Seite 6 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - NOMINIERUNGS-, MATCHING- UND ALLOKATIONSPROZESS 4 Vertragsabwicklung – Prozessbeschreibung Ein Vertrag über das Produkt „VP Speicher“ wird grundsätzlich nach folgender schematischer Darstellung abgewickelt. Seite 7 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - 4.1 Nominierung 4.1.1 Grundsätze 4.1.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ein- bzw. auszuspeichernden Gasmengen gegenüber VGS zu nominieren. Dabei muss für den betreffenden Gastag, an dem der Kunde ein- oder ausspeichern möchte, mindestens eine Erstnominierung gemäß Nummer 4.1.3 erfolgen. Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, bereits vorgenommene Erstnominierungen im Wege der Renominierung gemäß Nummer 4.1.4 durch neue Nominierungen zu „überschreiben“. Für den jeweiligen Gastag gilt die jeweils jüngste, unter Beachtung der entsprechenden Vorlaufzeit abgegebene Nominierung. 4.1.1.2 Des Weiteren sind beide Vertragspartner verpflichtet, auch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nach dessen Regelungen diejenigen Gasmengen zu nominieren, die am Virtuellen Handelspunkt übergeben bzw. übernommen werden sollen. Zu diesem Zwecke tauschen die Vertragspartner rechtzeitig vor Beginn des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums die in „Blatt 7 – Bilanzkreisdaten der Vertragspartner“ aufgeführten Angaben aus. 4.1.1.3 Sollten die von beiden Vertragspartnern gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nominierten Gasmengen nicht übereinstimmen, gelten die vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Matching-Regeln. Etwaig zwischen den Vertragspartnern zu leistende Ausgleichszahlungen ergeben sich aus § 6 Abs. (1) des Vertrages „VP Speicher“. 4.1.2 Inhalt der Erst- bzw. Renominierung Die Nominierungsnachricht (NOMINT) zu einer Erst- oder Renominierung muss folgende Angaben enthalten: die ein- bzw. auszuspeichernden Gastages- oder Stundenmengen in der Energieeinheit Kilowattstunde (kWh), den Gültigkeitszeitraum, den Gasübergabepunkt und die Bezeichnungen des Vertrages einschließlich Shippercode. 4.1.3 Erstnominierung 4.1.3.1 Der Kunde hat ein- bzw. auszuspeichernde Gasmengen gegenüber VGS bis spätestens 17:00 Uhr eines Tages für den folgenden Gastag zu nominieren („ErstnomiSeite 8 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - nierung“). Dabei kann die Erstnominierung unter Angabe der für den jeweiligen Gastag insgesamt ein- bzw. auszuspeichernden Gasmenge („Gastagesmenge“) oder auch aufgeschlüsselt auf stündliche Gasmengen („Stundenmengen“) erfolgen. Ein Wechsel der Flussrichtung von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt innerhalb eines Gastages ist auch im Falle der Nominierung von Stundenmengen nicht gestattet. Beinhaltet eine Erstnominierung gleichwohl einen Wechsel der Flussrichtung, erfolgt eine Kürzung der für den gesamten Gastag nominierten Gasmengen auf Null (0). 4.1.3.2 Sollte der Kunde bis 17:00 Uhr des laufenden Tages mehrere Nominierungen für den folgenden Gastag vornehmen, gilt immer die letzte im Rahmen der Nominierungsfrist bis 17:00 Uhr abgegebene Nominierung als Erstnominierung. Weitere Nominierungen nach 17:00 Uhr werden als Renominierungen gemäß Nummer 4.1.4 behandelt. 4.1.3.3 Sollte bis 17:00 Uhr des laufenden Tages vom Kunden keine Erstnominierung bei VGS eingehen, gilt der folgende Gastag als mit Null (0) nominiert. 4.1.3.4 Erfolgt die Erstnominierung aufgeschlüsselt in Stundenmengen, sind die ein- bzw. auszuspeichernden Gasmengen für jede der zu nominierenden Stunden des Gastages gesondert anzugeben. Soweit für einzelne Stunden eines Gastages keine Mengenangabe erfolgt, gilt die entsprechende Stunde als mit Null (0) nominiert. Im Falle des Wechsels von MEZ auf MESZ müssen dreiundzwanzig (23) Stunden und von MESZ auf MEZ fünfundzwanzig (25) Stunden nominiert werden. Nimmt der Kunde die Erstnominierung hingegen lediglich unter Angabe der Gastagesmenge vor, muss diese Gastagesmenge durch die Anzahl der Stunden des Gastages teilbar sein. Die jeweiligen Stundenmengen berechnen sich dann aus der nominierten Gastagesmenge geteilt durch die Anzahl der Stunden des jeweiligen Gastages. Im Falle des Wechsel von MEZ auf MESZ sind dreiundzwanzig (23) Stunden und von MESZ auf MEZ fünfundzwanzig (25) Stunden zu nominieren. 4.1.4 Renominierung 4.1.4.1 Der Kunde ist berechtigt, seine bereits erfolgte Erstnominierung für einen bestimmten Gastag durch eine erneute Nominierung zu ändern („Renominierung“). In gleicher Weise kann er auch eine bereits erfolgte Renominierung erneut ändern. 4.1.4.2 Renominierungen unterliegen folgenden Vorgaben: Eine Renominierung der für einen Gastag nominierten Gasmenge muss spätestens 2,8 Stunden (entspricht zwei (2) Stunden und achtundvierzig (48) Minuten) Seite 9 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - vor Wirksamwerden bei VGS vorliegen. Bei der Renominierung darf die nominierte Gastagesmenge oder Stundenmenge für jede einzelne Stunde geändert werden. Jedoch darf die je Stunde nominierte Gasmenge die Stundenmenge der im Rahmen der Erstnominierung nominierten Gastagesmenge bzw. die höchste Stundenmenge aller im Rahmen der Erstnominierung nominierten Stundenmengen nicht übersteigen. Die Flussrichtung einer Renominierung muss derjenigen der Erstnominierung entsprechen; ein Wechsel von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt ist nicht gestattet. Beinhaltet eine Renominierung in Bezug auf die Erstnominierung gleichwohl einen Wechsel der Flussrichtung, erfolgt eine Kürzung aller in entgegengesetzter Flussrichtung renominierten Stundenmengen auf Null (0). 4.2 Empfangsbestätigung VGS bestätigt den ordnungsgemäßen Empfang der Nominierungsnachricht zur Erstbzw. Renominierung durch den Versand einer Empfangsbestätigung (APERAK). Sollte die Empfangsbestätigung ausbleiben, so gilt die Nominierung als nicht eingegangen. Bei Nichterhalt dieser Empfangsbestätigung wird sich der Kunde mit dem Dispatching (24/7) des Fachbereichs Operative Abwicklung der VGS in Verbindung setzen. 4.3 Interne Prüfung (VGS) Nach Versand der Empfangsbestätigung gemäß Nummer 4.2 prüft VGS die Nominierungsnachricht dahingehend, ob die Vorlaufzeiten eingehalten sind, ob im Falle einer Renominierung die je Stunde nominierte Gasmenge die Stundenmenge der im Rahmen der Erstnominierung nominierten Gastagesmenge bzw. die höchste Stundenmenge aller im Rahmen der Erstnominierung nominierten Stundenmengen nicht übersteigt ob im Falle der Erstnominierung kein Wechsel der Flussrichtung von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt innerhalb des betreffenden Gastages bzw. im Falle der Renominierung kein Wechsel der Flussrichtung von Ausspeicherung auf Einspeicherung oder umgekehrt in Bezug auf die Erstnominierung vorliegt und ob die nominierten Gasmengen die dem Kunden vertraglich zustehenden KapaSeite 10 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - zitäten Arbeitsgasvolumen, Ein- bzw. Ausspeicherleistung nicht überschreiten. kein Fall der höheren Gewalt sowie keine Umstände vorliegen, die nach Maßgabe dieses Vertrages ein Recht zur Leistungsaussetzung, Leistungsbeschränkung und/oder Leistungsverweigerung seitens VGS begründen Sind diese Bedingungen erfüllt, erfolgt durch VGS keine Nominierungskürzung. Bei Nichterfüllung der Bedingungen erfolgt eine Kürzung der betreffenden Nominierung im erforderlichen Umfang. 4.4 NOMRES und AGV-DAYREP Das Gesamtergebnis der internen Prüfung gemäß Nummer 4.3 wird dem Kunden für die von ihm nominierten Gasmengen mittels einer Bestätigungs- oder Kürzungsnachricht (NOMRES) übermittelt. Eine Bestätigungsnachricht erhält der Kunde dann, wenn es im Rahmen der internen Prüfung nicht zu einer Kürzung der nominierten Gasmengen gekommen ist; anderenfalls erhält der Kunde eine Kürzungsnachricht. Die Bestätigungs-/ Kürzungsnachricht übersendet VGS dem Kunden wie folgt: für die Erstnominierung spätestens bis 21:00 Uhr eines Tages für den folgenden Gastag; für eine Renominierung spätestens vier (4) Stunden nach deren Zugang bei VGS. Außerdem wird der Arbeitsgaskontostand des Vertrages „VP Speicher“ neu berechnet. VGS erhöht oder reduziert den Arbeitsgaskontostand um die in der Bestätigungs-/Kürzungsnachricht bestätigten Gasmengen. Den neuen Arbeitsgaskontostand teilt VGS dem Kunden in einer separaten Nachricht mit (AGV-DAYREP). 4.5 Matching und Allokation (GASPOOL) Auf Grundlage der nominierten bzw. gekürzten Gasmengen gemäß Nummer 4.3 nominiert VGS die entsprechenden Gasmengen beim Marktgebietsverantwortlichen. Für die Übertragung der Gasmengen zwischen dem Bilanzkreis des Kunden und demjenigen der VGS gelten die vom Marktgebietsverantwortlichen veröffentlichten Matching- und Allokationsregeln. Sollten die von VGS gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nominierten Gasmengen nicht mit denjenigen Gasmengen übereinstimmen, die der Kunde gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen nominiert hat, ergeben sich etwaig zwiSeite 11 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - schen den Vertragspartnern zu leistende Ausgleichszahlungen für entstandene Differenzmengen aus § 6 Abs. (1) des Vertrages „VP Speicher“. ABWICKLUNG ZUSÄTZLICHER DIENSTLEISTUNGEN 5 Gasübergabe 5.1 Gasübergabe an einen anderen Kunden Die Gasübergabe gemäß § 16 Abs. (1) bzw. Abs. (2) des Vertrages „VP Speicher“ erfolgt mittels „Nominierungsnachricht zur Gasübergabe (TT)“ und wird durch das Abwicklungssystem der VGS automatisiert durchgeführt. Hierzu hat derjenige Kunde, der Gasmengen an einen anderen Kunden übergeben möchte, in seiner Nominierung den Shippercode desjenigen Vertrages anzugeben, auf dessen Arbeitsgaskonto die eingespeicherten Gasmengen übergeben werden sollen. Daneben hat der andere Kunde, der die betreffenden Gasmengen übernehmen möchte, eine entsprechende Nominierung zu übermitteln und in dieser den Shippercode desjenigen Vertrages anzugeben, von dessen Arbeitsgaskonto die eingespeicherten Gasmengen übernommen werden sollen. Die betreffenden Gasmengen können dabei zur Übergabe in Stundenmengen aufgeteilt auf die an dem jeweiligen Gastag verbleibenden Stunden oder zur Übergabe als Gesamtmenge in einer bestimmten noch verbleibenden Stunde des jeweiligen Gastages nominiert werden. Die Nominierungsnachrichten zur Gasübergabe (TT) beider Kunden müssen am jeweiligen Gastag mindestens 2,8 Stunden (entspricht zwei (2) Stunden und achtundvierzig (48) Minuten) vor dem Übergabezeitpunkt bei VGS vorliegen (Vorlaufzeit). Die Gasübergabe wird nur dann durchgeführt, wenn und soweit unter dem jeweiligen Shippercode-Paar deckungsgleich nominiert wurde, die Vorlaufzeit eingehalten ist, die notwendigen Angaben vollständig und die in den betreffenden Verträgen geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. Das Ergebnis des automatisierten Gasübergabeprozesses wird den betreffenden Kunden mittels einer Bestätigungs- oder Kürzungsnachricht zur Gasübergabe (TTR) übermittelt. Ist die Gasübergabe erfolgreich abgeschlossen, bestätigt VGS den jeweiligen Kunden die Änderung des Arbeitsgaskontostandes seines Vertrages in der Energieeinheit kWh. Sofern mangels vorgenannter Voraussetzungen die GasüberSeite 12 von 13 Anlage „Abwicklung“ zum Vertrag Nr. […] „VP Speicher“ - gültig ab […] - gabe der eingespeicherten Gasmengen nicht vorgenommen werden konnte, erhalten die an der Gasübergabe beteiligten Kunden eine entsprechende Kürzungsnachricht. 5.2 Gasübergabe innerhalb eigener Verträge Das vorstehend beschriebene Prozedere der automatisierten Gasübergabe zwischen Verträgen verschiedener Kunden findet auf die Gasübergabe zwischen zwei Verträgen desselben Kunden entsprechende Anwendung. ------------- Seite 13 von 13 Blatt 1 Kommunikationsverbindungen der VGS - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 1 Kommunikationsverbindungen der VGS Anschrift VNG Gasspeicher GmbH Büroadresse: Maximilianallee 2 | 04129 Leipzig Postfach: 211211 | 04111 Leipzig Rechnungsanschrift: Rechnungswesen Maximilianallee 2 | 04129 Leipzig Homepage: www.vng-gasspeicher.de Kundenportal: www.vng-gasspeicher.de/mein-speicher Ansprechpartner Sekretariat Allgemeine Fragen zum Unternehmen Telefon: +49 (0)341 443 5353 [email protected] Telefax: +49 (0)341 443 5354 Operative Vertragsabwicklung, Nominierung und Arbeitsgaskontostände Abwicklung Jens Passern Telefon: +49 (0)341 443 2217 [email protected] Christian Kapusta Telefon: +49 (0)341 443 2976 [email protected] Dispatching (24/7) Telefon: +49 (0)341 443 6767 [email protected] Telefax: +49 (0)341 443 5354 Vermarktung Fragen zu Verträgen, Buchungen, Portalberechtigungen, Presse, Anfragen, Produkten und Service Madlen Geyer Telefon: +49 (0)341 443 2956 [email protected] Genia Schlesier Telefon: +49 (0)341 443 2404 [email protected] Janett Brückner Telefon: +49 (0)341 443 2190 [email protected] allgemein [email protected] Abrechnung Fragen zur Abrechnung und Rechnungslegung Ines Fichtner Telefon: +49 (0)341 443 2186 Seite 1 von 1 [email protected] Blatt 2 Kommunikationsverbindungen des Kunden - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 2 Kommunikationsverbindungen des Kunden Anschrift und andere Basisdaten Firma Büroadresse Postfach Homepage Umsatzsteuer-Identifikationsnummer _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ Rechnungslegung Rechnungsversand per Post Rechnungsanschrift: Straße/Hausnummer Postfach PLZ/Ort per Telefax per E-Mail _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ Ansprechpartner für Rechnungen Name, Vorname Telefon E-Mail _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ Bankverbindung (z.B. für Gutschriften) Kontoinhaber Kontonummer Bank Bankleitzahl IBAN BIC _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ Kontakte Sekretariat Telefon Telefax E-Mail _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ 24/7 Telefon Telefax E-Mail _________________________________________________ _________________________________________________ _________________________________________________ System/IT Telefon E-Mail _________________________________________________ _________________________________________________ Vertragsmanagement Telefon E-Mail _________________________________________________ _________________________________________________ Seite 1 von 1 Blatt 3 AS2-Verbindungsdaten - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 3 AS2-Verbindungsdaten Kontaktdaten VGS Firmenname Land Ort Rolle VNG Gasspeicher GmbH Deutschland Leipzig Speicherbetreiber Operative Abwicklung (24/7) Telefon: +49 (0)341 443 6767 Arbeitsgebiet AS2-Verbindung Christian Regner Thomas Kanz Telefon: +49 (0)341 443 2216 Telefon: +49 (0)341 443 1839 [email protected] [email protected] Arbeitsgebiet Edig@s-Nachrichten Christian Kapusta Telefon: +49 (0)341 443 2976 [email protected] Edig@s-Daten Edig@s Code NAD+ZSU+ NAD+ZSM+ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ VNGSSO::ZEW________________________________________________ Kontaktdaten Kunde Firmenname Land Ort Rolle ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Arbeitsgebiet AS 2-Verbindung Name Telefon E-Mail _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ Arbeitsgebiet Edig@s-Nachrichten Name Telefon E-Mail _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ _____________________________ Edig@s-Daten Edig@s Code NAD+ZSU+ NAD+ZSM+ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ ____________________________________________________________ Seite 1 von 1 Blatt 4 Nominierungsvorlage - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 4 Nominierungsvorlage (E-Mail oder Telefax) Falls die kommunikationstechnischen Möglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind, ist dieses Formular für die Nominierung des Kunden gegenüber VGS zu nutzen. Kunde Firma Ansprechpartner Telefon Telefax ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Nominierung (Einspeicherung mit „+“, Ausspeicherung mit „-“ kennzeichnen!) Vertrag Nr. Gastag ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Stunde (MEZ/MESZ) 06:00 – 07:00 07:00 – 08:00 08:00 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ Einheit Stunde (MEZ/MESZ) kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh 18:00 – 19:00 19:00 – 20:00 20:00 – 21:00 21:00 – 22:00 22:00 – 23:00 23:00 – 00:00 00:00 – 01:00 01:00 – 02:00 02:00 – 03:00 03:00 – 04:00 04:00 – 05:00 05:00 – 06:00 Einheit ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ ____________ kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh ____________________________________ ____________________________________ Name, Position Unterschrift und Firmenstempel Seite 1 von 1 Blatt 5 Nominierungsvorlage zur Gasübergabe an einen anderen Kunden - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 5 Nominierungsvorlage zur Gasübergabe an einen anderen Kunden (E-Mail oder Telefax) Falls die kommunikationstechnischen Möglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind, ist dieses Formular für die Gasübergabe an einen anderen Kunden zu nutzen. Kontaktdaten des übergebenden Kunden Firma ______________________________________________________________ Ansprechpartner ______________________________________________________________ Telefon ______________________________________________________________ Telefax ______________________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________________ Nominierung zu übergebender Gasmengen Von Vertrag Nr. ______________________________________________________________ Auf Vertrag Nr. ______________________________________________________________ Gastag ______________________________________________________________ Stunde (MEZ/MESZ) 06:00 – 07:00 07:00 – 08:00 08:00 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ Einheit Stunde (MEZ/MESZ) kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh 18:00 – 19:00 19:00 – 20:00 20:00 – 21:00 21:00 – 22:00 22:00 – 23:00 23:00 – 00:00 00:00 – 01:00 01:00 – 02:00 02:00 – 03:00 03:00 – 04:00 04:00 – 05:00 05:00 – 06:00 Einheit - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ - ____________ kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh ____________________________________ ____________________________________ Übergebender Kunde / Name, Position Unterschrift und Firmenstempel Seite 1 von 2 Kontaktdaten des übernehmenden Kunden Firma ______________________________________________________________ Ansprechpartner ______________________________________________________________ Telefon ______________________________________________________________ Telefax ______________________________________________________________ E-Mail ______________________________________________________________ Nominierung zu übernehmender Gasmengen Auf Vertrag Nr. ______________________________________________________________ Von Vertrag Nr. ______________________________________________________________ Gastag ______________________________________________________________ Stunde (MEZ/MESZ) 06:00 – 07:00 07:00 – 08:00 08:00 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ Einheit Stunde (MEZ/MESZ) kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh 18:00 – 19:00 19:00 – 20:00 20:00 – 21:00 21:00 – 22:00 22:00 – 23:00 23:00 – 00:00 00:00 – 01:00 01:00 – 02:00 02:00 – 03:00 03:00 – 04:00 04:00 – 05:00 05:00 – 06:00 Einheit + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ + ____________ kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh ____________________________________ ____________________________________ Übernehmender Kunde / Name, Position Unterschrift und Firmenstempel Seite 2 von 2 Blatt 6 Nominierungsvorlage zur Gasübergabe innerhalb eigener Verträge - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 6 Nominierungsvorlage zur Gasübergabe innerhalb eigener Verträge (E-Mail oder Telefax) Falls die kommunikationstechnischen Möglichkeiten eingeschränkt oder nicht verfügbar sind, ist dieses Formular für die Gasübergabe innerhalb eigener Verträge zu nutzen. Firma Ansprechpartner Telefon Telefax E-Mail ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Nominierung Von Vertrag Nr. Auf Vertrag Nr. Gastag ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ Stunde (MEZ/MESZ) 06:00 – 07:00 07:00 – 08:00 08:00 – 09:00 09:00 – 10:00 10:00 – 11:00 11:00 – 12:00 12:00 – 13:00 13:00 – 14:00 14:00 – 15:00 15:00 – 16:00 16:00 – 17:00 17:00 – 18:00 Einheit -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh Stunde (MEZ/MESZ) 18:00 – 19:00 19:00 – 20:00 20:00 – 21:00 21:00 – 22:00 22:00 – 23:00 23:00 – 00:00 00:00 – 01:00 01:00 – 02:00 02:00 – 03:00 03:00 – 04:00 04:00 – 05:00 05:00 – 06:00 Einheit -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ -/+ ____________ kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh kWh ____________________________________ ____________________________________ Name, Position Unterschrift und Firmenstempel Seite 1 von 1 Blatt 7 Bilanzkreisdaten der Vertragspartner - gültig ab 01.04.2014 - Blatt 7 Bilanzkreisdaten der Vertragspartner Bilanzkreis VGS Marktgebietsverantwortlicher GASPOOL – Balancing Services GmbH Bilanzkreisverantwortlicher VNG Gasspeicher GmbH Bilanzkreiscode GASPOOLEH5100000 Bilanzkreis Kunde Marktgebietsverantwortlicher GASPOOL – Balancing Services GmbH Bilanzkreisverantwortlicher _________________________________________________ Bilanzkreiscode _________________________________________________ Seite 1 von 1