Studieneingangsvoraussetzungen

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Studieneingangsvoraussetzungen
Studieneingangsvoraussetzungen
Bachelorstudiengang Architektur
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Voraussetzungen für die
Aufnahme des Studiums
1. Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Es gibt drei Voraussetzungen, die vor dem Studium geleistet sein müssen, das ist
die Fachhochschulreife, die studiengangsbezogene künstlerisch-gestalterische
Eignung und das Grundpraktikum.
Schulabschluss:
Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) oder Abitur bzw. vergleichbarer
Abschluss
Beruflich qualifizierte Bewerberinnen / Bewerber:
· Beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber (mit Zusatzqualifikation) für
Meisterinnen/Meister, Fachwirtinnen/Fachwirte sowie staatliche anerkannte Pflegekräfte
· Beruflich Qualifizierte (ohne Zusatzqualifikation), bei denen sowohl die Ausbildung
sowie die darauf folgende mindestens 3-jährige Berufstätigkeit dem angestrebten
Studiengang fachlich entsprechen; Über die fachliche Entsprechung entscheidet
die Hochschule.
Zugangsprüfung:
Zulassungsvoraussetzungen zur Zugangsprüfung für beruflich qualifizierte
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht fachspezifisch studieren möchten, sind:
· eine mindestens 2- jährige Berufsausbildung und
· eine danach erfolgte mindestens 3- jährige berufliche Tätigkeit
· eine Zentrale Prüfung in den Bereichen: Deutsch, Englisch und Mathematik
Fragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums beantwortet die
ZSB | www.fh-koeln-studieninfos.de | [email protected]
2. Nachweis der Eignung
Fragen zum Eignungsfeststellungsverfahren (s. Seite 2/5) beantwortet die Studienberatung der Fakultät für Architektur (F05) | [email protected] | Tel.:
(0221) 8275-2841 | Montag 10.00 Uhr - 14.00 Uhr und Mittwoch 11.00 Uhr - 15.00 Uhr|
und die Studiendekanin Professorin Eva-Maria Pape | [email protected] |
Tel.: (0221) 8275-2250
Die Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
gilt für drei aufeinander folgende Jahre. Das Studium kann jährlich zum Wintersemester aufgenommen werden.
Wurde die Feststellung der Eignung im Rahmen eines Feststellungsverfahrens an
einer anderen deutschen Hochschule für den Studiengang Architektur getroffen,
kann dieser Nachweis der Eignung für den Studiengang Architektur an der Fachhochschule Köln anerkannt werden, soweit das Eignungsfeststellungsverfahren der
anderen Hochschule dem der Fachhochschule Köln gleichwertig ist.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Professor Jürgen von Brandt |
[email protected] | Tel.: (0221) 8275-2819
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Fakultät für Architektur
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3. Nachweis einer
praktischen Tätigkeit
· 8 wöchiges Grundpraktikum vor Studienbeginn, genaue Informationen über Art
und Dauer der geforderten praktischen Tätigkeit entnehmen Sie bitte der Praktikumsrichtlinie für das Grundpraktikum auf Seite 3/5.
· Bei einem Abschluss an einer Fachoberschule für Bautechnik entfällt das
Grundpraktikum
Fragen zum Grundpraktikum beantwortet der Studien und Prüfungsservice (IWZ) |
[email protected] | Telefon: (0221) 8275 -4840Wenn Sie die Voraussetzungen
für das Studium erfüllen können, melden Sie sich zum Eignungsfeststellungsverfahren an. Es umfasst die Anmeldung zum Eignungstest, eine Mappe mit Arbeitsproben, die Bearbeitung einer gestellten Aufgabe und ein erfolgreiches Auswahlgespräch.
Eignungsfeststellungsverfahren
Wenn Sie die Voraussetzungen für das Studium erfüllen können, melden Sie sich
zum Eignungsfeststellungsverfahren an. Es umfasst die Anmeldung zum Eignungstest, ein Skizzenbuch, die Bearbeitung einer gestellten Aufgabe und ein erfolgreiches Auswahlgespräch.
22. Mai 2015
Die Aufgabe für den Eignungstest wird an diesem Termin auf der Internetseite der
Fakultät für Architektur (akoeln.de/bachelor-bewerbung) freigeschaltet. Das Ergebnis der gestellten Aufgabe ist im Original zum Auswahlgespräch mitzubringen.
29. Mai 2015
Anmeldeschluss zum Eignungstest. Das Anmeldeformular (s. Anlage 1) ist dem
Sekretariat der Fakultät für Architektur zuzusenden, es gilt der Poststempel. Weitere
Unterlagen, wie Zeugnisse müssen erst zur Einschreibung im Studienbüro eingereicht werden. Der Eingang der Anmeldung wird nicht bestätigt!
Skizzenbuch
liegendes Format, DIN A5, ca. 100 Seiten
Dokumentieren Sie die Wahrnehmung Ihrer näheren und weiteren architektonischen Umgebung im Ganzen und im Detail: z.B. besondere öffentliche Räume,
Eingänge, Ausgänge, Ansichten, Treppen, Fenster, Türen, Schatten + Licht, etc.
Stellen Sie diese Situationen und Details in Skizzen und Zeichnungen dar, arbeiten
Sie nicht nach Fotovorlagen, trainieren Sie Ihre Wahrnehmung vor Ort, erfassen Sie
das Wesentliche, geben Sie Details möglichst genau wieder.
Sie können frei wählen, ob Sie perspektivisch zeichnen oder ‚technisch‘, in Grundriss,
Schnitt und Ansicht - probieren Sie auch verschiedene Zeichenmittel aus: Graphit,
Buntstift, Aquarell, Kreide, Kohle, etc. und signieren Sie Ihre Zeichnungen jeweils mit
Name und Datum.
Zu unserer Dokumentation und Archivierung sind von mindestens 10 Seiten
Ihres Skizzenbuches Kopien oder Fotografien mitzubringen.
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30. Mai 2015
Infoveranstaltung der Fachschaft am „Tag der offenen Tür“ der Fachhochschule
Köln. Es findet jährlich eine Info-Veranstaltung der Fachschaft zu der gestellten
Aufgabe und dem geforderten Skizzenbuch statt.
22. + 23. Juni 2015
Eignungstest: Sie erhalten eine schriftliche Einladung mit dem Termin ihres
Auswahlgespräches. Ihre Eignung wird durch das Skizzenbuch und der von Ihnen
bearbeiteten Aufgabe in diesem Auswahlgespräch festgestellt. Bewertungskriterien
sind u.a. Wahrnehmungs-, Vorstellungs- und Darstellungsfähigkeit sowie räumliche
Auffassungsgabe und allgemeine Architekturkenntnisse. Ihr Skizzenbuch nehmen
sie nach dem Auswahlgespräch wieder mit, die Kopien/Fotografien verbleiben in
der FH Köln.
Hinweis
für Bewerber/ innen mit Wohnsitz
oder derzeitigem Aufenthalt aufgrund eines „freiwilligen sozialen
Jahres“ im Ausland
Für Bewerber/innen mit einem Wohnsitz im Ausland oder Bewerber/innen die sich
zum Zeitpunkt der Bewerbungsgespräche aufgrund eines „freiwilligen sozialen
Jahres“ im Ausland befinden, können auf Antrag die Gespräche per Videokonferenz
durchgeführt werden.
Dieser formlose Antrag muss der Anmeldung zum Eignungsverfahren mit einem
Nachweis über den jetzigen Wohnsitz oder einer Bestätigung des Trägers des „freiwilligen sozialen Jahres“ beigefügt werden.
Fragen zur Bewerbung
um einen Studienplatz
Fragen zu den Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums beantwortet die
ZSB (Zentrale Studienberatung) | www.fh-koeln-studieninfos.de |
[email protected]| Tel.: (0221) 8275-3786
Fragen zum
Eignungsfeststellungsverfahren
Fragen zur studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung beantwortet die Studienberatung der Fakultät für Architektur (F05) | studienberatung@
f05.fh-koeln.de | Tel.: (0221) 8275-2841 | Montag 10.00 Uhr - 14.00 Uhr und Mittwoch
11.00 Uhr - 15.00 Uhr | und die Studiendekanin, Professorin Eva-Maria Pape | [email protected] | Tel.: (0221) 8275-2250
Nachweis der Eignung
Die Bewertung ihrer Eignungsfeststellung wird Ihnen bis zum 06. Juli 2015 schriftlich an
die bei der Anmeldung zum Eignungstest von Ihnen angegebene Adresse mitgeteilt. Bei
einer Bewertung des Gesprächs mit dem Grad „geeignet“ oder besser können Sie sich
sofort online zum Wintersemester einschreiben.
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Praktikumsrichtlinie für das
Grundpraktikum
1. Dauer und Zweck des Praktikums
1.1 Zu den besonderen Einschreibungsvoraussetzungen für den Studiengang
Architektur gehört die Absolvierung eines zweimonatigen (8 Wochen) Grundpraktikums. Es ist vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung
nachzuweisen.
1.2 Der Nachweis einer praktischen Tätigkeit gilt als erbracht, wenn die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule für Technik erworben wurde. Ebenso werden
einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten auf das Grundpraktikum angerechnet.
1.3 Das Praktikum ist eine wichtige Voraussetzung für das Studium. Trotzdem gibt
es auf dem Bausektor für die Praktikantentätigkeit keine institutionelle Einrichtung.
Bei der Wahl der Firmen empfiehlt sich eine Beratung durch Fachleute (Architekten,
Baugesellschaften, Baubehörden oder Innungen). Es sollen im Übrigen bei dieser
relativ kurzen Tätigkeitsdauer keine handwerklichen Fertigkeiten erworben werden,
sondern Erfahrungen und Kenntnisse über die Arbeitsweise auf der Baustelle und in
der Fertigung, da diese für die später planende Tätigkeit unentbehrlich sind.
2. Art und Inhalt des Praktikums
2.1 Das Grundpraktikum soll aus einer Tätigkeit in mindestens einem Rohbau- oder
Ausbaugewerk laut VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) bestehen, das
geeignet ist, u.a. exemplarisch in die konstruktiven Zusammenhänge des Baugeschehens einzuführen. Die nachfolgend aufgeführten Berufe des Bauhauptgewerbes werden als solche angesehen:
Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer, Zimmerer, Tischler (Schreiner)
2.2 Es besteht die Möglichkeit, die Praktikumszeit zu teilen. Hierbei ist jedoch zu
beachten, dass eine vier Wochen andauernde und zusammenhängend abgeleistete
Tätigkeit in einem der vorgenannten Berufe nachzuweisen ist. Die verbleibenden
vier Wochen können ergänzend hierzu in einem der nachfolgend aufgeführten
Berufe absolviert werden:
Dachdecker, Klempner, Stuckateur, Trockenbaumonteur, Bühnen- oder Messebauer
2.3 Als Grundpraktikum werden außerdem einschlägige, mindestens zweijährige
Berufsausbildungen mit qualifiziertem Abschluss nachfolgend aufgeführter Berufe
anerkannt: (vgl. Abs. 1.2):
2.3.1 Hochbaufacharbeiter / Hochbaufacharbeiterin:
Mauer / Maurerin, Beton- und Stahlbetonbauer / Beton- und Stahlbetonbauerin,
Feuerungs- und Schornsteinbauer / Feuerungs- und Schornsteinbauerin, Fassadenmonteur / Fassadenmonteurin, Backofenbauer / Backofenbauerin, Dachdecker ,
Klempner, Stuckateur, Trockenbaumonteur, Bühnen- oder Messebauer
2.3.2 Ausbaufacharbeiter / Ausbaufacharbeiterin:
Dachdecker / Dachdeckerin, Klempner / Klempnerin, Zimmerer / Zimmerin, Gerüstbauer / Gerüstbauerin
2.3.3 Bauausstatter / Bauausstatterin:
Stuckateur / Stuckateurin, Trockenbaumonteur / Trockenbaumonteurin, Kachelofen- und Luftheizungsbauer / Kachelofen- und Luftheizungsbauerin, Estrichleger /
Estrichlegerin, Fliesen-, Platten-, Mosaikleger / Fliesen-, Platten-, Mosaiklegerin
2.3.4 Baustoffhersteller:
Betonfertigteilbauer / Betonfertigteilbauerin
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2.3.5 Technische Sonderfachkräfte:
Bauzeichner (Hochbau) / Bauzeichnerin (Hochbau)
2.3.6 Tischler
Bau- und Gerätetischler / Bau- und Gerätetischlerin
2.4 Neben der Anrechnung einer einschlägigen Berufsausbildung auf das Praktikum
können auch Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, einschlägige Tätigkeiten
im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule oder einschlägige Tätigkeiten im
Rahmen des dem Erwerb der Qualifikation dienenden gelenkten Jahrespraktikums
ganz oder teilweise angerechnet werden.
2.5 Entsprechendes gilt für einschlägige Tätigkeiten in der Bundeswehr sowie im
Zivil- und Entwicklungsdienst. Über die Anrechnung entscheidet im Zweifelsfalle
der Prüfungsausschussvorsitzende.
3. Durchführung des Grundpraktikums
3.1 Das Praktikum soll in maximal zwei zusammenhängenden Abschnitten (jeweils
vier Wochen) durchgeführt werden. Abschnitte von weniger als 4 Wochen Dauer
werden nicht anerkannt (vgl. Abs. 2.2).
3.2 Durch Krankheit oder sonstige Ausfallzeiten verursachte Unterbrechungen
des Praktikums müssen grundsätzlich nachgeholt werden, d.h. Fehltage sind nicht
zulässig.
3.3 Grundsätzlich bestehen die o.a. Bedingungen auch für Studieninteressierte
mit Behinderungen, wobei sich die praktische Tätigkeit hier selbstverständlich auf
Arbeiten beschränkt, die der Praktikant bzw. die Praktikantin ausführen kann. Der
Prüfungsausschussvorsitzende kann in besonderen Fällen eine teilweise oder komplette Befreiung von der praktischen Tätigkeit aussprechen.
4. Praktikantenvertrag
4.1 Das Praktikantenverhältnis soll durch Abschluss eines Praktikantenvertrages
(Muster Anlage 2) mit der Ausbildungsstelle begründet werden.
4.2 Die Kontaktaufnahme mit geeigneten Firmen und der Abschluss des Vertrages
ist, wie schon angedeutet, Aufgabe der zukünftigen Studierenden.
4.3 Dem Praktikanten bzw. der Praktikantin wird empfohlen, während der praktischen Tätigkeit ein Praktikantenheft bzw. Werkbuch zu führen, in dem die Arbeiten behandelt werden, mit denen er bzw. sie in Berührung gekommen ist. Diese
selbst zu erarbeitende Dokumentation soll den Praktikanten bzw. den Praktikantinnen zur täglichen Beobachtung und gedanklichen Verarbeitung der Vorgänge
auf der Baustelle und in der Werkstatt anregen.
5. Anerkennung der Praktikantenzeit
5.1 Die Anerkennung des Grundpraktikums erfolgt bei der Einschreibung entsprechend dieser Praktikumsrichtlinie. Über Sonderfälle entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.
5.2 Die Anerkennung des Grundpraktikums erfolgt außerdem nach Vorlage eines
Praktikantenzeugnisses des Arbeitsgebers, woraus der Zeitraum des Praktikums
und die geleistete Tätigkeit ablesbar sind (Muster Anlage 3).
Köln im Juni 2005, Prof. Dr. M. Werling Dekan der Fakultät 05
Genehmigt in der Fakultätsrats-Sitzung vom 22.06.2005
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ZSB | Zentrale Studienberatung
(Zugangsvoraussetzungen)
Studien und Prüfungsservice
(Praktikum)
Studienberatung
(Eignungsfeststellungsverfahren)
Zentrale Studienberatung
Claudiusstr. 1, 50678 Köln
Tel.: (0221) 8275-3716 / -3786 |[email protected]
www.fh-koeln-studieninfos.de
Studien und Prüfungsservice (IWZ)
[email protected] | Telefon: (0221) 8275 -4840
Studienberatung der Fakultät für Architektur (F05)
Raum 110, Betzdorferstraße 2, 50679 Köln
Sprechstunde: montags 10 - 14 Uhr, mittwochs 11 - 15 Uhr
Tel.: (0221)8275-2841 | [email protected]
Professorin Dipl.-Ing. Eva-Maria Pape
Raum 312, Betzdorferstraße 2, 50679 Köln
Sprechstunde: mittwochs, 13 - 14 Uhr
Tel.: (0221)8275-2250 | [email protected]
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
der Fakultät für Architektur
Professor Dipl.-Ing. Jürgen von Brandt
Raum 115, Betzdorferstraße 2, 50679 Köln
Sprechstunde: mittwochs, 13.15 bis 14.00 Uhr
Tel.: (0221)8275-2819 | [email protected]
Sekretariat der Fakultät für Architektur
Regina Jakobs
Raum 61, Betzdorferstraße 2, 50679 Köln
Tel.: (0221)8275-2811 | [email protected]
International Office der FH Köln
Semesterzeiten
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Christina Dimitrowa
International Office - Campus Deutz
ZN2 -- Raum 4, Betzdorferstraße 2, 50679 Köln, Deutschland
Telefon +49 (0)221 8275 - 2122 | [email protected]
www.international-office.fh-koeln.de
Ansprechpartnerin für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Wintersemester 2015/16: Vorlesungszeit: vorlesungsfreie Zeit: 01.09.2015 - 28.02.2016
21.09.2015 - 07.02.2016
08.02.2016 - 20.03.2016
Fachhochschule Köln
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wichtige Termine auf einen Blick
22. Mai 2015
Herausgabe der Aufgabe zum Eignungsfeststellungsverfahren auf der Website der
Fakultät für Architektur (akoeln.de/bachelor-bewerbung)
29. Mai 2015
Anmeldeschluss für den Eignungstest an der Fakultät für Architektur
30. Mai 2015
Informationveranstaltung der Fachschaft der Fakultät für Architektur
22. - 23. Juni 2015
Eignungstest | Bewerbungsgespräche - Eignungsfeststellungsverfahren
bis 06. Juli 2015
Zusenden der Ergebnisse des Eignungsfeststellungsverfahrens
bis 15. Juli 2015
Online Bewerbung für den Studiengang Architektur bei der Fachhochschule Köln
(https://bewerbung.fh-koeln.de)
Der Termin der Einschreibung wird Ihnen nach der Bewerbung schriftlich mitgeteilt.
Voraussetzungen für die Einschreibung
auf einen Blick
wichtige Termine nach erfolgreicher
Einschreibung auf einen Blick
1
2
3
Fachhochschuleignung
Nachweis über ein positives Eignungsfeststellungsverfahren
Praktikumsnachweis
21. - 25. September 2015
Einführungswoche der Erstsemester
27. September - 02. Oktober 2015
Erstsemesterexkursion
Bitte beachten Sie für etwaige Änderungen die Website der Fakultät für Architektur:
www.akoeln.de/bachelor-bewerbung
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Anmeldeformular WS 2015/16 - BA
für den Eignungstest im
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Anlage 1
Angaben zur Person der Bewerberin
/ des Bewerbers
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!
Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Postanschrift
PLZ / Ort
Nationalität
Telefon
Email
Adresse
Anmeldung
Thema der Aufgabe
Zuteilung eines Studienplatzes
Verfassererklärung
Fachhochschule Köln
Sekretariat der Fakultät für Architektur
- Anmeldung zum Eignungstest | Bachelor Betzdorferstraße 2
50679 Köln
Die Anmeldung zum studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen
Eignungstest an der Fachhochschule Köln für den Studiengang Architektur muss bis
zum 29.05.2015 an die Fakultät für Architektur gesendet werden.
Es gilt der Poststempel. Der Eingang der Anmeldung wird nicht bestätigt. Anfang
Juni ergeht eine Einladung zum Auswahlgespräch.
Bitte beachten Sie den Hinweis für Bewerber/innen mit Wohnsitz oder derzeitigem
Aufenthalt aufgrund eines „freiwilligen sozialen Jahres“ im Ausland auf Seite 2/7 der
Studieneingangsvoraussetzungen.
Das Thema der Aufgabe für die Bewerbungsgespräche finden Sie ab dem 22. Mai
auf der Homepage der Fakultät für Architektur (akoeln.de/bachelor-bewerbung).
Mir ist bekannt, dass ich mich nach dem erfolgreichem Abschluss des Verfahrens
(bestandener Eignungstest) für die Zuteilung eines Studienplatzes an der Fachhochschule Köln zum Wintersemester online bewerben muss.
Ich versichere, dass ich die zum Auswahlgespräch mitzubringenden Arbeitsproben
selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt habe.
Datum
Unterschrift
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Praktikantenvertrag | Grundpraktikum
für den Bachelorstudiengang
Architektur der Fachhochschule Köln
Anlage 2
§ 1 Beschäftigung
Der folgende Praktikantenvertrag
wird geschlossen zwischen
und Frau | Herrn
geboren am
wohnhaft in
in der Zeit (von ... bis)
§ 2 Pflichten der Praktikantin |
des Praktikanten
Der Praktikant/in verpflichtet sich
1. alle ihm / ihr gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen
2. die ihm / ihr im Rahmen seines / ihres Praktikums übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen
3. die bei der Firma gültigen Ordnungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Datenschutz u.ä.) zu beachten,
4. die Interessen des Unternehmens zu bewahren und Betriebsvorgänge vertraulichzu behandeln
5. die bei der Arbeit erzielten Ergebnisse ausnahmslos der Firma zur Verfügung zu
stellen
§ 3 Rechtsstatus
Durch die Praktikantentätigkeit wird kein Dienstverhältnis im Sinne des Arbeits- und
Tarifrechts oder faktisches Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Tätigkeit können
keine vermögensrechtlichen Ansprüche gegen den Betrieb hergeleitet werden.
§ 4 Versicherungen
§ 5 Zeugnis
Über die entsprechenden Versicherungen (Krankenversicherung | Rentenversicherung) die während der Praktikumszeit erforderlich sind, hat der Praktikant bzw. die
Praktikantin selbst Sorge zu tragen.
Der Praktikant bzw. die Praktikantin erhält nach der Beendigung der Tätigkeit ein
Praktikantenzeugnis, dass bei der Einschreibung zum Architekturstudium an der
Fakultät für Architektur vorgelegt werden muss.
§ 6 Sonstige Vereinbarungen
Ort, Datum
Studiengangsvoraussetzungen
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Praktikantin | Praktikant
Fachhochschule Köln
Cologne University of Applied Sciences
Betrieb
AKöln
Fakultät für Architektur
Praktikantenzeugnis
für den Bachelorstudiengang
Architektur der Fachhochschule Köln
Anlage 3
Frau | Herr
geboren am
wohnhaft in
hat in der Zeit (von ... bis)
die praktische Ausbildung wie folgt
abgeleistet:
Sie / Er hat geforderte Leistungen gemäß der Praktikumsrichtlinie für das
Grund-studium erfüllt.
Ort, Datum
Studiengangsvoraussetzungen
für den Bachelorstudiengang Architektur
Unterschrift
Fachhochschule Köln
Cologne University of Applied Sciences
Firmenstempel
AKöln
Fakultät für Architektur