„Nichts am Jägerhut“

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„Nichts am Jägerhut“
JAGD
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„Nichts am Jägerhut“
Mein Herrle ist Jäger, wie inzwischen ja das ganze Universum weiß, weil
er es nicht lassen kann, seinen Senf dazu zu geben. Mir geht das ziemlich auf den Keks, denn es würde mir vollkommen ausreichen, dass er
mit mir auf die Pirsch geht. So aber muss ich als „Mediendirektor“ und
„Dackel für alle Fälle“ den „Vorspann“ schreiben, damit auch die wenigen Nichtjäger unter uns verstehen, worum es geht. Also, mein Herrle
hat einem Jagdkollegen, dem Hanno Wolfram einen Brief geschrieben,
weil der wiederum in der Mitgliederzeitschrift der Kreisjägervereinigung
Biberach (KJVintern) sich Gedanken zur „Waidgerechtigkeit“ gemacht
hat und sich die Lodengrünen überhaupt zur Zeit mächtig aufregen, was
ihnen die Grün-Roten in Stuttgart mit ihrem neuen Jagdgesetz einbrocken. 3000 von den Waidgesellen haben deswegen kürzlich in Stuttgart
ordentlich Rabatz gemacht. Ins gleiche Horn stoßen die Jäger landauf-landab: Sie sehen sich als Opfer von
Natur- und Tierschützern, die ihnen selbst verbieten wollen, die Rehlein im Walde zu füttern und ihnen
stattdessen zukünftig im März und April „Jagdruhe“ verordnen. Zu diesem und anderem schrieb also mein
Herrle den Brief (linke Spalte) und Hanno Wolfram antwortete ihm (rechte Spalte). Und weil es so selten ist
wie der Hubertus-Hirsch, dass sich Jäger solchermaßen austauschen - ach was, lesen Sie selbst!
Sehr geehrter Waidgenosse Hanno Wolfram,
ich schätze Ihre Denkanstöße sehr, weshalb
ich mir die Mühe machen möchte, Ihnen
auf Ihre Einlassungen zur Waidgerechtigkeit
(„Zur Strecke gebracht“) im jüngsten KJVintern zu antworten.
Sie haben ja schon wiederholt darauf aufmerksam gemacht und gemahnt, dass unser
jagdlicher Umgang mit dem Schwarzwild
nicht waidgerecht ist. Dem kann ich nur zustimmen. Ich sehe die Verantwortung dabei
aber vor allen Dingen bei den Jägern selbst
und halte nichts davon, sie auf andere abzuschieben.
Glossar: Waidgerechtigkeit ist ein zentraler Begriff, der die Jagd als traditionelles Handwerk auf
ethischer Basis unter besonderer Berücksichtung
des Wildtieres als Mitgeschöpf beschreibt.
Die Verantwortung ist eindeutig bei uns. Deswegen habe ich mich auch in unsere eigene
Richtung im KJV-Intern geäußert.
Als Schwarzwild bezeichnen Jäger Wildschweine
wegen ihrer dunklen Fellfarbe.
Es sind die Jäger, die bei der Bejagung des Schwarzwildes die Sitten verludern lassen und das schon seit langem. Genau genommen
folgen die Jäger dabei dem altbekannten Muster der Schädlingsbekämpfung aus düsterer Vorzeit, als alles, was nicht einer Verwertbarkeit und damit dem eigenen Nutzen zugute kam oder noch
schlimmer, die eigene Beute vermeintlich schmälerte, rigoros verfolgt und so weit wie möglich ausgemerzt wurde.
Dieser Herleitung kann ich nicht ganz folgen, postuliert sie doch
Verhaltens- oder Verfolgungsmuster aus düsterer Vorzeit. Das Wort
„Schädlingsbekämpfung“ fand in diesem Zusammenhang erst kürzlich seinen Weg in die Diskussion, die ich kenne und führe.
Wobei den Sauen insofern eine Sonderrolle zukommt, da es einerseits ehrfürchtig betrachtetes Wild ist und andererseits dem Jäger
durch seine Lebensweise erheblichen Schaden zufügen kann. Diese
Mischung aus Ehrfurcht (wehrhaft) und Abscheu (schädlich) ist für
das Schwarzwild in besonderem Maße tödlich. Die Ehrfurcht stachelt den Jagdtrieb an und die Abscheu rechtfertigt jedes Mittel.
Dass Sauen schaden, kann ich so nicht nachvollziehen: Im Wald,
so denke ich, sind sie eher von Nutzen als von Schaden, im Feld
schaden sie auch nur insofern, als durch die aktuelle Gesetzeslage
der Schaden des Landwirts zum Schaden des Jägers gemacht wird.
Beim Energiemais scheint sich das Blatt ja gerade auf dem Weg der
Rechtspflege durch Gerichte zu wenden.
„Die Ehrfurcht stachelt den Jagdtrieb an und die Abscheu rechtfertigt jedes Mittel“, sehe ich in diesem Zusammenhang (mit Verlaub)
eher als unpassenden Allgemeinplatz. Jedenfalls kenne ich keinen
Jäger, dessen Tun ich mit diesen Begriffen auch nur in Verbindung
bringen könnte.
Wildschweine können erheblichen Schaden anrichten, wenn sie auf landwirtschaftlich genutzter Fläche nach Futter suchen, sie gelten im Wald eher
als nützlich, können aber auch dort Schaden anrichten.
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Vielen Dank!
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Und die Jäger sind die Exekutoren, die Ihr eigennütziges Tun als edles
Waidwerk verbrämen. Als Beispiel verweise ich auf die letzten Ausführungen des Geschäftsführers des Landesjagdverbandes in der Februarausgabe des „Jäger“, in dem er die Jagd im Februar und insbesondere
auf Schwarzwild als „Tradition“ gegen das Ansinnen einer Jagdruhe
verteidigt. Er verteidigt die „Tradition“ zu Lasten der Waidgerechtigkeit, denn alle angeführten Argumente für die Jagd auf Sauen in dieser
Jahreszeit entspringen dem Eigennutz und hat nichts mit Tierschutz
zu tun. Denn es ist doch übelstes „Jägerlatein“, wenn er zur Begründung „kleinräumige“ Drückjagden als probates Mittel nennt, als ob sich
Hunde daran halten würden (und wenn, dann unterscheiden sie ganz
sicher nicht zwischen einem Überläufer und einer Bache, die sie aus
dem Wurfkessel scheuchen), und den Nachtansitz an der Kirrung zur
sinnvollen Selektion verklärt, wohl wissend dass es im dunklen Tann
ganz anders läuft: Geschossen wird, was kommt, egal ob Drückjagd
oder Kirrung, es „wird draufgehalten“, wie Sie monieren. Und das bedeutet, billigend in Kauf zu nehmen, dass eine führende Bache auf der
Schwarte liegt. Es ist empörend, mit welcher Scheinheiligkeit hier auf
die „Tradition“ gepocht wird. Es geht dabei ausschließlich um die eigenen Pfründe, die man damit rechtfertigt, dass man es schon immer so
gemacht hat und sie vor allen Dingen nicht von Tier- und Naturschützern in Frage stellen lassen will.
Ihre Schlussfolgerung ist deshalb irreführend, wenn Sie schreiben: „Jäger
werden willfährige Handlanger von Politikern und anderen und lassen
sich zu Schädlingsbekämpfern degradieren.“
Nachtjagd ist auf Schwarzwild erlaubt, wenn dabei außer Gewehr und herkömmliches Zielfernrohr keine technischen Hilfsmittel verwendet werden.
Nachtsichtgeräte sind zur Beobachtung, aber nicht zum Schießen erlaubt.
Der Biber steht unter europäischem Naturschutzrecht und darf nicht gejagt
werden, wobei unter strengen Vorgaben Ausnahmen möglich sind.
Meinung und Argumente des Landesjagdverbandes (LJV) unterscheiden sich wesentlich von meinen, weswegen ich damit auch „nichts am
Jägerhut“ habe. Wenn wir allerdings gemeinsam glauben, das Sauen
im Wald kein Problem sind, warum lassen wir sie dann dort nicht überhaupt in Ruhe? Hinzu kommt, dass keinem Hund ein Vorwurf zu machen ist, was er in Bewegung bringt. Es ist allein der Schütze, der …
Ihr Thema, jägerisches Tun nicht von Tier- und Naturschützer in Frage
stellen zu lassen, ließe sich im Diskurs in Frage stellen. Wer sind die
Tier- und Naturschützer, auf die Jäger häufig treffen? Oft (nicht immer!) und auch oft am lautesten, sind es leider die, die sich mit dem
Jahresbeitrag bei PETA, BUND oder NABU zur „schützerischen“ Stellungnahme berufen und befugt fühlen. Und mancherorts „halten auch
diejenigen drauf“, die dem Wald den Vorzug vor dem Wild geben.
Jagdruhe soll laut neuem Jagdgesetz im März und April herrschen, wogegen der Landesjagdverband nach wie vor protestiert und durchgesetzt hat,
dass entgegen der Forderungen von Natur- und Tierschutzverbänden im Februar weiterhin gejagt werden darf. Drückjagd ist eine Jagdart, bei der mit
Hunden und Treibern Wild aufgescheucht und den Jägern zugetrieben wird.
Es liegt in der Natur der Sache, dass dabei alles Wild beunruhigt wird, auf
das Treiber und Hunde stoßen und letztere auch verfolgen. Kirrungen sind
Lockfütterungen, um Wild erlegen zu können. Überläufer ist ein einjähriges
Wildschwein, das noch keine Jungen hat. Bache ist ein mehrjähriges weibliches Wildschwein, das in der Regel Junge führt. Die Bache wirft in einem
Wurfkessel ihre Frischlinge.
Wenn es inzwischen Landesparlamente gibt, bei denen die Dezimierung der Sauen Agendapunkt ist und dazu die technisch unterstützte
Nachtjagd auf den Weg gebracht wird, dann ist aus meiner Sicht die mit
Bedacht gewählte Formulierung angebracht. Dies gilt auch oder sogar
besonders, wenn manche Jäger das gar nicht bemerken.
Andernorts wird man als Jäger bereits heute zum „Biberbeauftragten“
gemacht und darf, soll, muss, dann den „Neu-Schädling“ Biber schießen.
Eine Bache mit wenigen Wochen alten Frischlingen. Nicht selten wird der zahlreiche Nachwuchs bereits im Januar, häufig schon im Februar geworfen.
Aber auf Grund der intensiven Bejagung des in Familienverbänden (Rotten) lebenden Schwarzwildes und des üppigen Nahrungsangebots durch Maisanbau und Klimawandel haben Sauen auch zu anderen Jahreszeiten Nachwuchs. Was Gründe für die starke Vermehrung sind.
Foto: ©DJV
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Umgekehrt wird ein Jagdstiefel daraus. Dank Landesjagdverband und
dem Protest vieler angeblich waidgerechter Jäger werden Sauen im
Februar weiterhin während ihrer Vermehrungszeit wie Schädlinge gejagt.
Wie oben geschrieben sind meine Stiefel sicher nicht die des LJV!
Da die Vermehrungszeit aber nur noch „natürlich“ im Frühjahr liegt
und in vivo bereits im November Frischlinge zur Strecke kamen, sollten wir dieses Thema besser nicht (mehr) am Termin fest machen.
Aus meiner Sicht, entsprechen viele Regelungen zur Schonzeit eher
unserem landeskulturellen Drang zur (deutlich übermäßigen) Regelung und einem intimen Verhältnis zum Verlangen nach Gesetzen. Externe Regeln beenden aber auch in vielen anderen Lebensbereichen
das Thema Eigenverantwortung.
Und im gleichen Atemzug klagen die Jäger über den drohenden
Hungertod des Wildes, wenn zukünftig nur noch sehr eingeschränkt
gefüttert werden darf. Das ist pure Scheinheiligkeit und dahinter
steckt nichts als Eigennutz. Daran ändert auch nichts, dass die
Kreisvereinigung durch geschickte Public Relation (früher Propaganda genannt) und eine unfähige Presse, die der Sache nicht auf
den Grund geht, der Öffentlichkeit vorgaukelt, dass das Rehlein im
Wald genauso notwendig gefüttert werden muss wie die Meise im
heimischen Garten.
Ich selbst habe in den letzten Jahren der Unteren Jagdbehörde
mehrfach Fütterungen außerhalb der Notzeit zur Kenntnis gebracht,
mit dem Ergebnis, dass sie beendet wurden.
In den meisten (umgebauten) heimischen Revieren leidet Wild keine
Not (mehr) und wird deswegen auch nicht gefüttert. Vor allem nicht
außerhalb der Notzeit. Das Thema Fütterung und dessen Verwendung
in der öffentlichen Diskussion ist aus meiner Sicht ein allerdings sehr
wichtiges Vehikel, um den Unterschied zwischen „Politik“ und „Sachkunde“ kenntlich zu machen.
Meine Erfahrungen mit den aktuell Regierenden gibt durchaus Anlass zu der Annahme, dass Politik und Sachkunde eher unvereinbar
zu sein scheinen.
Bisher durfte Schalenwild (Reh, Hirsch, Sauen) von 1. Dezember bis 31. März
gefüttert werden. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetzt lässt
Fütterung von Wildtieren nur noch in Ausnahmefällen zu.
Das ist einfach hanebüchen! Oder haben Sie schon einmal einen
Jäger Meisenknödel in den Wald bringen sehen? Warum eigentlich
nicht, wenn die Oma mit ihren Meisen so vorbildlich ist? Ich plädiere
deshalb dafür, dass jeder fütterungsgeile Jäger seine Rehlein im eigenen Garten zum Trog lockt.
Ich kenne in der Kreisjägervereinigung Biberach keine fütterungsgeilen Jäger, allerdings auch keinen, der Meisenknödel in den Wald
trägt.
Und nun sind wir bei Ihrem „mehrjährigen Bockkitz“, das außerhalb
der Jagdzeit und bei der immer noch von vielen Jägern verfemten
Drückjagd auf Rehwild zur Strecke kam und als „Kavaliersdelikt“
abgehandelt wird, was Sie kritisieren, anstatt den Falschschießer zu
ächten und ihn von der Jagd zu verweisen, was Sie fordern. Sie nennen dies als weiteren Beleg für fehlende Waidgerechtigkeit.
Es steht außer Frage, dass Böcke nach dem 15. Oktober Schonzeit
haben und jeder Jäger sich danach zu richten hat, egal ob er die gesetzliche Regelung für richtig oder falsch hält. Dass diese Schonzeitregelung keinen wildbiologischen Grund hat, sondern lediglich der
Trophäe, vielmehr der fehlenden Trophäe geschuldet ist, sollte aber
auch unstrittig sein. Dass der totgeschossene Bock Mitte November
oder Dezember (noch) ein gesetzlicher Fehlabschuss darstellt, ist
auch unstrittig, aber eine biologische Sünde ist er nicht. Denn es ist
zwar ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmung und Tradition, aber
einen Verstoß gegen den Tierschutz ist es nicht. Und darin sehe ich
den wesentlichen Unterschied.
Der Bock hat im Winter keine „Hörner“, meinetwegen, aber die Bache hat im zeitigen Frühjahr Frischlinge. Das ist wohl ein Unterschied.
Und die Jagd auf ein ausgeprägt sozial lebendes Wild zu einer Zeit,
in der es unter schwierigsten Naturbedingungen (Kälte, Schnee, Nässe) seine Jungen kriegt, mag ganz im Sinne des Geschäftsführers des
Landesjagdverbandes „Tradition“ sein, weil es schon immer Praxis war,
verstößt aber dennoch gegen den Tierschutz und damit gegen die
Waidgerechtigkeit – sofern dieser Begriff mehr sein soll als Traditionspflege und Jägerlatein, sondern vielmehr ethisches Handeln beschreiben soll.
Selbstverständlich müssen nicht alle Jäger Drückjagden mögen oder
durchführen. Die Begründung für jedwede Schonzeit steht und stand
an keiner Stelle zur Debatte. Allerdings sehe ich weiterhin die korrekte
Ansprache von Wild vor dem Erlegen als unerlässlich und als zentrales
Thema der so genannten „Waidgerechtigkeit“.
Wir beide wissen, dass dieser Begriff allerdings nicht definiert ist und
deswegen auch ein Maß an Ambivalenz im Verständnis haben muss.
Ansprechen und entsprechendes Handeln (sic!) steht allerdings niemals zur Disposition. Nicht bei der Art, beim Geschlecht und auch
nicht bei der Aufzucht von Jungen.
Dabei geht es nicht um die dahinter liegende Begründung, sondern
um die Bereitschaft, vorhandene jagdliche Regeln, die oftmals als Teil
der Waidgerechtigkeit gesehen werden, einzuhalten. Hinzukommt,
dass Jagdzeiten auch keine Verpflichtung beinhalten. Jeder kann weiterhin dem Bock schon am 1. Mai oder erst am 15. August nachstellen. Jeder kann es also tun oder lassen! Das macht für mich Sinn und
ist ein Zeichen von Erwachsensein und ist meist auch eine wichtige
Konsequenz von Kenntnissen oder gemachten Erfahrungen.
„Das war schon immer so“, erscheint mir grundsätzlich als vergleichsweise tumbes Argument, von wem immer es genutzt wird.
Es liegt deshalb allein bei den Jägern, ob sie der Waidgerechtigkeit
gerecht werden oder sie „zur Strecke bringen“, wie sie schreiben.
In diesem Sinne Waidmannsheil!
Dr. Roland Reck
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Das „mehrjährige Bockkitz“ gibt es natürlich nicht, sondern ironisiert, dass
Böcke, die im Spätherbst und Winter kein Geweih tragen, gelegentlich außerhalb der Jagdzeit, die vom 1. Mai bis 15. Oktober geht, geschossen werden,
weil der Jäger falsch „angesprochen“ hat, was bedeutet, dass er den Bock
wegen des fehlenden Geweihs nicht als solchen erkannt hat. Das wurde früher als Straftat behandelt und gilt heute nur noch als Ordnungswidrigkeit.
Hingegen darf das männliche Kitz (Bockkitz) wie das weibliche Rehwild bis
Ende Januar geschossen werden.
Richtig, der Jäger ist und bleibt der Steuermann!
Damit das aber auch in Zukunft klar bleibt, möchte ich ihn oder sie
mit meinen freiwilligen und „amtsfreien“ Äußerungen gerne daran
erinnern.