BZ Wiesloch, Sanierung Beleuchtungsanlage Sporthalle
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BZ Wiesloch, Sanierung Beleuchtungsanlage Sporthalle
Dietmar-Hopp-Str. 8, 74889 Sinsheim Telefon 07261/9466-7521, -7520 Telefax 07261/9466-7502 E-Mail: [email protected] Öffentliche Ausschreibung Auf der Grundlage der VOB werden folgende Leistungen öffentlich ausgeschrieben: OZ Gewerk Leistungen Ausführung Ausgabe ab Papier- Eröffnung form Gebühr: BZ Wiesloch, Sanierung Beleuchtungsanlage Sporthalle 1 Elektroinstallationsarbeiten - 1 Stück Erweiterung des bestehenden Zentralbatteriesystems - 1 Stück Unterverteilung 230/400 V - 2500 m Installationsleitung verschiedene Dimensionen und Verlegearten - 200 m Verlegesysteme Rohre Rinnen Kanäle - 144 Stück Ballwurfsichere Beleuchtungskörper mit Demontage der vorhandene Leuchten - 40 Stück Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten Ballwurfsicher mit Demontage der vorhandenen Leuchten - 1 Stück Tageslicht und Präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung 31.07.2015 11.09.2015 15.06.2015 8,00 € 03.07.2015 11:00 Uhr Bitte entnehmen Sie die Ausschreibungsunterlagen aus der Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar-Kreis: www.auftragsboerse.de (kostenlos). Sollten die Angebotsunterlagen in Papierform angefordert werden, erfolgt der Versand der Angebotsunterlagen ausschließlich nach Vorlage eines Nachweises der Überweisung der Auslagenersatzgebühr auf das Konto von Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis IBAN: DE3067250020 0009105344, BIC: SOLADES1HDB zu den vorstehend aufgeführten Ausgabeterminen ausgegeben oder zugesandt. Abweichende Zahlungsformen (Scheck oder Barzahlung) sind nicht möglich. Sollten Verdingungsunterlagen oder sonstige Unterlagen benötigt werden, die nicht Bestandteil der übergebenen Ausschreibungsunterlagen sind, können diese bei der ausschreibenden Stelle eingesehen bzw. angefordert werden. Die Bewerbungsfrist endet zum Submissionstermin. Zum Eröffnungstermin der gem. VOB ausgeschriebenen Gewerke sind nur Bieter, bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Angebote, die per Telefax oder auf elektronischem Wege übermittelt werden, werden zum Submissionstermin nicht zugelassen. Die Angebote sind bei der ausschreibenden Stelle einzureichen. Die Zuschlags- und Bindefrist gem. § 10 VOB/A endet am 03.08.2015. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 16 VOB/B und den ZVB. Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis Eigenbetrieb des Rhein-Neckar-Kreises Betriebsleiter: Jürgen Obländer Vorsitzender des Betriebsausschusses: Landrat Stefan Dallinger Hausanschrift: Dietmar-Hopp-Straße 8, 74889 Sinsheim Telefon: 07261/9466-7500 Telefax: 07261/9466-7502 Internet: www.rhein-neckar-kreis.de E-Mail: [email protected] Bankverbindung: Sparkasse Heidelberg (BLZ 672 500 20) Kto-Nr.: 910 534 4 IBAN: DE30 6725 0020 0009 1053 44 BIC: SOLADES1HDB Rechtsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Eigenbetrieb Bau und Vermögen Rhein-Neckar-Kreis