Haushaltssicherungskonzept 2015 Entwurf

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Haushaltssicherungskonzept 2015 Entwurf
Haushaltssicherungskonzept
Fortschreibung für die Haushaltsjahre 2015 – 2019
Der Landkreis Osterode am Harz ist verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept gemäß § 110 Abs.6 NKomVG aufzustellen, weil der
Haushaltsausgleich verfehlt worden ist. Im Haushaltssicherungskonzept ist der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Des Weiteren sind die Maßnahmen darzustellen, durch die der Ausgleich wieder erreicht und
das Entstehen eines neuen Fehlbetrages künftiger Jahre vermieden werden kann.
Ausgangslage
Der Landkreis Osterode am Harz hat seit Beginn des 21. Jahrhunderts erhebliche Probleme, die Rahmenbedingungen einer geordneten Finanzwirtschaft zu erfüllen. Die Haushaltslage hat sich seit dem Haushaltsjahr 2000 wie folgt entwickelt:
Haushaltsjahr
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013 – vorläufiges Ergebnis 2014 – Ansatz –
Fehlbetrag/-bedarf
0,00 €
0,00 €
0,00 €
5.914.716,60 €
16.231.279,33 €
30.074.501,35 €
13.987.217,52 €
31.605.286,38 €
Strukturelles Defizit
0,00 €
787.863.75 €
845.669,93 €
6.221.816,60 €
10.316,562,73 €
13.943.222,02 €
13.987.217,52 €
1.530.785,03 €
1.621.800,95 €
3.490.299,06 €
8.186.852,74 €
3.757.215,13 €
6.646.298,99 €
– 45.057.545,70 € (Überschuss aus Entschuldungshilfe)
3.980.700,00 € (im Entwurf des 1. NT erhöht auf 6.086.900 €)
1
Ursächlich für die negative Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Landkreises Osterode am Harz ist die Unterfinanzierung der
kommunalen Ebene (u.a. auch durch die Absenkung der Steuerverbundquote in 2005) bei gleichzeitigem Anstieg der Belastung aus
der Sozialen, insbesondere im Bereich der Kinder und Jugendhilfe. Die Gründe für diese hohe Belastung durch den Sozialetat sind
vielfältig und vom Landkreis nicht steuerbar. Einen hohen Anteil an den Steigerungsraten nimmt zuletzt eine Art „Sozialtourismus“ ein,
der u.a. durch das niedrige Mietniveau im Landkreis verursacht wird. Daher ist ein Großteil der Haushaltssicherungsmaßnahmen im
Bereich der sozialen Sicherung angesiedelt. Verschärft wird die finanzielle Schieflage durch die Veränderung des Finanzaugleichs zu
Lasten – insbesondere der strukturschwachen – Landkreise.
Trotz dieser negativen Rahmenbedingungen muss der Landkreis investieren, um die bestehende Infrastruktur zumindest zu erhalten,
und somit die gesetzlich übertragenen Aufgaben (insbesondere im Bildungsbereich) erfüllen zu können. Das überwiegende Fehlen
anderweitiger Finanzierungsmöglichkeiten erfordert hierfür die Aufnahme von Krediten. Der nunmehr von der Aufsichtsbehörde
grundsätzlich als genehmigungsfähig eingestufte Betrag der hierfür erforderlichen Kreditermächtigung (Vorgabe der Ausweisung einer
„Netto-Neuverschuldung-Null“) führt hingegen zwangsläufig zu einem erheblichen Vermögensverlust, sofern nicht in erheblichem Maße Fördermittel eingeworben werden können.
Es wird sicherlich anerkannt, dass der Schuldendienst für diese Darlehen sowie die zu zahlenden Zinsen für die – aus dem Defizit der
laufenden Verwaltungstätigkeit resultierenden – Liquiditätskredite den Kreishaushalt zusätzlich belasten, insbesondere wenn in Zukunft die Zinsen wieder ansteigen sollten. Jedoch trägt ein hoher Vermögensverzehr in keinem Fall dazu bei, die Zukunftsfähigkeit des
Landkreises Osterode am Harz zu erhalten. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass vor dem Wegfall der Finanzhilfen für Investitionen ab 2010 über 2 Mio. € mehr für investive Zwecke zur Verfügung standen. Zudem sind die Tilgungsleistungen erheblich zurück
gegangen, da Darlehen komplett zurück gezahlt wurden.
Der grundsätzlich nach § 15 NFAG gebotene Ausgleich der entstehenden Deckungslücke über die Anhebung der Kreisumlagehebesätze kann nicht umgesetzt werden. Der jetzt festgesetzte gewogene Hebesatz (2014 = 55,2 %) ist landesweit bereits einer der höchsten, obwohl die kreisangehörigen Gemeinden – mit einer Ausnahme – ebenfalls als finanzschwach einzustufen sind (derzeit zwei
kreisangehörige Bedarfzuweisungsempfänger ).
Durch die Zahlung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag hat sich die Situation für 2013 zwar etwas entspannt, in 2014 sind
aber nicht beeinflussbare Verschlechterungen – insbesondere für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und für die Kinder- und Jugendhilfe (u.a. Integrationshelfer an Schulen) – eingetreten, die die Darstellung eines Haushaltsausgleichs aus eigener
Kraft unmöglich machen.
2
Haushaltssicherungsmaßnahmen des Landkreises
Der Entwurf des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sieht einen Fehlbedarf in Höhe von 8.355.500 € in 2015 und
in Höhe von 8.601.800 € in 2016 im Jahresergebnis des Ergebnisplanes vor. Dieser Fehlbedarf kann nach der Finanzplanung nicht
im zweiten diesem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden. Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist somit
erforderlich.
Die folgenden Maßnahmen sind zur Ergebnisverbesserung in den Haushaltsjahren 2015 – 2019 umzusetzen:
Einsparpotential in € pro Jahr
(Mehrerträge / Minderaufwendungen)
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
2015
2014
2016
2017
2018
2019
1
Einsparung von Energiekosten (geringere Anzahl an Servern)
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
2
Vermietung von Büroräumen
3.600
3.600
3.600
3.600
3.600
3.600
3
Einsparungen bei den Personalkosten durch Stellenstreichungen
1.591.400
1.910.800
2.002.800
2.002.800
2.002.800
2.002.800
4
Reduzierung der Wochenstunden bei den Schulsekretärinnen aufgrund der negativen demografischen Entwicklung
9.700
6.800
6.800
6.800
6.800
6.800
5
Kassenkreditmanagement im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit
6
Einsparungen beim Porto (u.a. durch Vergabe an privaten Dienstleister)
18.500
18.500
18.500
18.500
18.500
18.500
7
Betrieb des www-Zugangs in Eigenregie
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
7.200
8
Einsparung von Kontoführungsgebühren durch Neuausschreibung
39.000
39.000
39.000
39.000
39.000
39.000
9
Zinseinsparungen durch Zins -und Schuldenmanagement
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
10
Jagdsteuererhöhung auf 15 v.H.
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
6.000
11
Einsparung bei Tierarzt- bzw. Unterbringungskosten
500
500
500
500
500
500
12
Streichung des Zuschusses für Artenschutzstationen
13
Zuschuss für Streuobstwiesen
14
nicht zu beziffern
800
800
800
800
800
800
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
1.100
Einführung einer Gebührensatzung für die Durchführung der Hauptamtlichen Brandschau usw.
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
15
Verselbständigungsprojekt für junge Volljährige. 4 Heimfälle pro Jahr werden durch intensivere
und frühzeitigere Hilfeplanung vor der Volljährigkeit in ambulante Maßnahmen umgewandelt
510.000
510.000
510.000
510.000
510.000
510.000
16
Einrichtung einer Kinderschutzstelle und eines Spezialdienstes „Stationäre Hilfen (Kompensation
Maßnahme Nr. 19)
500.0000
500.000
500.000
500.000
500.000
500.000
17
Verbessertes Auswahlverfahren für Jugendhilfeeinrichtungen
675.000
675.000
675.000
675.000
675.000
675.000
18
Projekt "Junge Mütter"
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
30.000
3
Einsparpotential in € pro Jahr
(Mehrerträge / Minderaufwendungen)
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
2015
2014
2016
2017
2018
2019
19
Einsatz von Familienhebammen
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
20
Hortbetreuung für "gefährdete" junge Menschen
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
300.000
21
Intensives Familienmanagement
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
150.000
22
Einsatz einer Verwaltungskraft in der Erziehungsberatungsstelle
187.000
187.000
187.000
187.000
187.000
187.0000
23
Umstellung des Hilfegewährungsverfahrens / Fachdienstleistung Sozialer Dienst
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
24
Spezialeinsatz des Familienmanagement Jugendhilfe Süd-Nds. bei Zuzugsfamilien
520.000
520.000
520.000
520.000
520.000
520.000
25
Dormagener Modell (Auswirkungen „Willkommen im Leben“; frühe Hilfen)
60.0000
60.000
60.000
60.000
60.000
60.000
26
Fachberatung Altenhilfe
130.000
130.000
130.000
130.000
130.000
130.000
27
Qualifizierte Prüfung der Einstufungen im Rahmen der Hilfeplanung zur Eingliederungshilfe (SGB
XII)
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
70.000
28
Einsatz einer Fachplanung Soziales
210.000
210.000
210.000
210.000
210.000
210.000
29
Erstellung eines lokalen Heizkostenspiegels
190.000
190.000
190.000
190.000
190.000
190.000
30
Optimierung der Bereitstellung von Fachliteratur und Gesetzestexten für den Fachbereich III
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
3.000
31
Kündigung von Krankenkassenverträgen mit der DAK
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
32
Optimierung der Aufgabenerledigung nach dem BEEG (Bundeseltern- und Erziehungsgeldgesetz)
durch die Übernahme der Aufgabe von der Stadt Osterode am Harz.
14.000
14.000
14.000
14.000
14.000
14.000
33
Umsetzung des Projekts "KiBiZ" - Kinder-Bildung-Zukunft im Landkreis Osterode am Harz. Kombiniertes Fallmanagement als Kooperation zwischen Job-Center und Jugendamt.
600.000
700.000
1.200.000
1.300.000
1.300.000
1.300.000
34
Überprüfung der Voraussetzungen für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
96.000
96.000
96.000
96.000
96.000
96.000
35
Einsparung bei den Gebäudeversicherungen
36
Einsparung von Energiekosten durch Neuausschreibung (Erdgas)
37
Neuvergabe der Reinigungsdienste im Kreishaus
38
Reduzierung der Anschlussleistung für Fernwärme bei der Lutterbergschule
39
Neuvergabe der Reinigungsdienste in der KGS Bad Lauterberg
40
Energieeinsparmaßnahmen
41
Kürzung Bauunterhaltung Hochbau
42
43
44
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
3.700
190.000
190.000
190.000
190.000
190.000
190.000
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
1.800
0
0
0
0
13.200
13.200
13.200
13.200
13.200
13.200
110.000
110.000
110.000
110.000
110.000
110.000
Kürzung Bauunterhaltung Tiefbau
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
Änderung der Gebührensatzung und der Honorarordnung der Kreisvolkshochschule
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
10.000
Verzicht auf Veröffentlichung eines zweiten Programmhefts (KVHS)
10.000
0
0
0
0
0
nicht zu beziffern
4
Einsparpotential in € pro Jahr
(Mehrerträge / Minderaufwendungen)
Nr.
Bezeichnung der Maßnahme
2015
2014
2016
2017
2018
2019
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
18.000
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
Übertragung des Betriebs der kl. Sporthalle Oberschule Badenhausen an die TSG Badenhausen
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
15.000
48
Außerbetriebsetzung von Gebäudeteilen der Oberschule Herzberg am Harz
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
20.000
49
Streichung Zuschuss Patenschaft Ostpreußen
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
50
Kürzung Sportförderung
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
4.000
51
Streichung Zuweisungen für Kulturförderung
5.600
5.600
5.600
5.600
5.600
5.600
52
Rückführung von Budgetansätzen gegenüber dem Haushaltsplan 2011
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
600.000
53
Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit
54
150.000
150.000
Aufhebung der Förderschule Lutterbergschule zum Schuljahresbeginn 2014/2015
46.900
150.000
150.000
150.000
Außerbetriebnahme der Außenstelle an der Realschule auf dem Röddenberg zum Schuljahresbe23.000
23.000
23.000
23.000
23.000
23.000
ginn 2013/2014
Außerbetriebnahme von Gebäudeteilen an der Oberschule Bad Sachsa beginnend mit dem Schul- noch nicht zu beziffern (abhängig auch von möglicher Zusammenlegung mit der Grundschule Bad
jahresbeginn 2013/2014
Sachsa)
45
Gebührenerhöhung bei der Kreismusikschule
46
Einsparung bei der Schülerbeförderung
47
55
56
57
Übernahme der bisher geleasten Telefonanlage in das Vermögen des Landkreises
58
IT-Netz zur KDS: Wechsel des Vertrages von KDS zu TDN-Vertrag des Landkreises Göttingen
Einsparungsvolumen insgesamt:
bisheriges Volumen lt. Haushaltssicherungskonzept 2014
Veränderung im neuen HSK 2015/2016
nicht zu beziffern
42.100
42.100
42.100
42.100
42.100
42.100
0
9.000
9.000
9.000
9.000
9.000
8.024.700
8.544.400
9.136.400
9.236.400
9.236.400
9.236.400
8.341.500
8.933.500
9.033.500
0
202.900
202.900
202.900
Erläuterungen / Ergänzungen zu den Haushaltssicherungsmaßnahmen
Das Haushaltssicherungsvolumen kann insbesondere durch zusätzliche Einsparungen im Rahmen des Personaleinsparkonzeptes
leicht angehoben werden. Für die Haushaltsjahre ab 2017 ist eine Prognose des Einsparvolumens nur bedingt möglich, da diese Einsparungen in erheblichem Maße von der zukünftigen Aufgabenausführung im fusionierten Landkreis Göttingen abhängig sind.
Über die dargestellten Maßnahmen hinaus werden die Feststellungen des fortgeschriebenen Demografieberichts weiterhin stringent
umgesetzt.
5
Die im Haushaltssicherungskonzept des Vorjahres enthaltene Maßnahme „Erstellung eines Schulentwicklungskonzeptes“ wurde gestrichen, da sich hieraus für den Finanzplanungszeitraum keine konkreten Maßnahmen ergeben haben.
Erläuterung zu Maßnahmen 43 - 45
Die Volkshochschule und die Musikschule wurden in 2014 in die Kreisvolkshochschule Südniedersachsen gGmbH (KVHS gGmbH)
ausgegliedert. Gleichwohl führen die vom Kreistag des Landkreises Osterode am Harz beschlossenen Gebührenerhöhungen durch
den geringeren Zuschussbedarf zu einer Ergebnisverbesserung und sind daher im Haushaltssicherungskonzept weiter darzustellen.
Lediglich die Maßnahme „Verzicht auf Veröffentlichung eines zweiten Programmhefts“ kann nicht aufrechterhalten werden, da dieses
in der KVHS gGmbH anders gehandhabt wird.
Erläuterung zu Maßnahme Nr. 48
Bereits mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurde der hintere Klassentrakt an der Oberschule Herzberg am Harz aus der Nutzung
heraus genommen und energetisch stillgelegt. Zudem wurde das Lehrschwimmbecken bereits vor Jahren geschlossen. Eine weitere
Außerbetriebsetzung konnte leider nicht realisiert werden, so dass die Ergänzung zu dieser Maßnahme herausgenommen wurde.
Erläuterung zu Maßnahme Nr. 56
Durch die rückläufigen Schülerzahlen für das Schuljahr 2013/2014 ist zunächst eine Etage stillgelegt worden, was zu Einsparungen
geführt hat. Die konkrete Einsparsumme hieraus kann jedoch nicht seriös beziffert werden.
6
Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Entschuldungshilfe
lfd.
Nr.
Beschreibung
1.
Verbesserung Marketing (Museen)
2.
räumliche Zusammenlegung OS Bad Sachsa mit Grundschule Bad
Sachsa (Prüfauftrag)
Beauftragung der kreiseigenen KVHS mit Eingliederungsleistungen
3.
Produkt
252***
Verzinsung des als Verbandseinlage beim
Abfallzweckverband Südniedersachsen (AS) gebundenen
Anlagenkapitals ("Einlage") durch den AS
612100
5.
Optimierung der Grünpflege
111100
6.
Nutzung einheitlicher Finanzsoftware
111200
7.
Gemeinsame Beschaffung von Zulassungs-bescheinigungen sowie
Stempel- und HU-Plaketten
Einsparung von Sachkosten (Gastschulgelder: gemeinsame
Bildungsangebote für die auch an andere Schulträger kein
Sachkostenbeitrag mehr gezahlt werden muss)
8.
Reduzierung der Aufwendungen für stationäre Pflege bei der Hilfe
zur Pflege durch Senkung der Investitionskosten älterer
Pflegeheime
10. Integration Projekt ViA - Vermittlung in Arbeit (OHA); Einsparung
KdU
11. Ausweitung des Projektes "HeiKos" (Heizkostenrichtlinie) auf das
gesamte Gebiet des jetzigen LK OHA
5.000,00
2015
2016
5.000,00
216400
271100
4.
2014
2017
2018
in Euro pro Jahr
5.000,00
5.000,00
2019
5.000,00
5.000,00
30.000,00
90.000,00
90.000,00
90.000,00
100.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
150.000,00
33.750,00
33.750,00
33.750,00
33.750,00
33.750,00
33.750,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
7.000,00
500,00
500,00
500,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
17.000,00
17.000,00
17.000,00
36.000,00
36.000,00
36.000,00
36.000,00
122200
800,00
243100
9.
311200
312100
22.000,00
52.800,00
52.800,00
52.800,00
52.800,00
52.800,00
312100
45.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
363***
30.600,00
30.600,00
30.600,00
30.600,00
30.600,00
30.600,00
243.350,00
279.150,00
345.950,00
427.650,00
427.150,00
427.150,00
12. Aufbau eines gemeinsamen Projektes zur Fallsteuerung im Bereich
der Hilfen nach §§ 29, 32, 34, 34a teilstat./stat., 41 teilstat./stat.
Konsolidierungspotential
7
Erläuterungen zu den Haushaltssicherungsmaßnahmen nach dem Zukunftsvertrag:
Die Maßnahme „Ausweitung des Projektes "HeiKos" (Heizkostenrichtlinie) auf das gesamte Gebiet des jetzigen LK OHA“ kann leider
nicht aufrechterhalten werden, da sich das Projekt letztlich als nicht umsetzbar erwiesen hat (Volumen von 45.000,00 €).
Kompensiert wird dieser Ausfall durch einen erhöhten Überschuss in der Maßnahme „Beauftragung der kreiseigenen KVHS mit Eingliederungsleistungen“. Hier wird ein Überschuss in Höhe von 150.000 € erwartet (vorher 100.000 €). Die Maßnahme wird nach der
Ausgliederung der Kreisvolkshochschule in die KVHS gGmbH ab 2015 in einem eigenen Produkt „Inhouseabwicklung Weiterbildungsmaßnahmen“ durchgeführt.
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Übersicht über die freiwilligen Leistungen des Landkreises Osterode am Harz
Bezeichnung
Produkt
Ansatz
2014
Ansatz
2015
Begründung für
Steigerung
Ansatz
2016
Ansatz
2017
Ansatz
2018
Ansatz
2019
Repräsentation, Partnerschaften, Ehrungen
Interessenanteil LK an Kulturstiftung
Zuweisungen aus Mitteln der Gleichstellungsstelle
Zuschuss an Frauen für Frauen e.V.
Trophäenschau
1-1-1-010
1-1-1-010
1-1-1-030
1-1-1-030
1-2-2-100
26.600 €
13.600 €
2.800 €
21.000 €
1.000 €
26.600 €
300 €
2.800 €
21.000 €
1.000 €
26.600 €
300 €
2.800 €
21.000 €
1.000 €
26.600 €
300 €
2.800 €
21.000 €
1.000 €
26.600 €
300 €
2.800 €
21.000 €
1.000 €
26.600 €
300 €
2.800 €
21.000 €
1.000
Zuweisung Feuer- u. Katastrophenschutz
1-2-6-100
1-2-8-100
12.200 €
12.200 €
11.800 €
11.500 €
11.500 €
11.500 €
Höhlenerlebniszentrum
2-5-2-100
137.300 €
174.700 €
189.200 €
199.900 €
219.800 €
231.800 €
Museum Kloster Walkenried
2-5-2-200
234.900 €
271.800 €
294.800 €
260.900 €
264.200 €
272.500 €
Kreuzgangkonzerte
2-6-2-100
0€
0€
0€
0€
0€
0€
224.100 €
230.300 €
236.700 €
236.700 €
128.300 €
321.300 €
325.600 €
325.600 €
33.500 €
2.000 €
1.000 €
81.400 €
33.500 €
2.000 €
1.000 €
80.800 €
33.500 €
2.000 €
1.000 €
80.000 €
33.500 €
2.000 €
1.000 €
79.200 €
27.100 €
27.100 €
27.100 €
27.100 €
476.100 €
306.300 €
256.000 €
256.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
10.000 €
114.100
114.000 €
113.600 €
112.900 €
148.300 €
142.400 €
142.000 €
141.500 €
Kreismusikschule
2-6-3-100
140.000 €
195.900 €
Kreisvolkshochschule
2-7-1-100
71.600 €
123.600 €
Zuschuss Wohlfahrtsverbände
Zuschuss Pro-Familia
Zuschuss Ev. Lebensberatungsstelle
Sportförderung
3-5-1-000
3-6-3-200
3-6-3-200
4-2-1-000
33.500 €
2.000 €
1.000 €
80.400 €
33.500 €
2.000 €
1.000 €
81.400 €
Hanskühnenburg
5-5-1-000
22.600 €
53.900 €
Wirtschaftsförderung
5-7-1-000
589.200 €
617.900 €
Förderung des Fremdenverkehrs
5-7-5-000
10.000 €
10.000 €
Überlassung von Sportstätten an Dritte
diverse
107.800 €
109.000 €
Sonstige Mitgliedsbeiträge
diverse
138.600 €
148.300 €
Zusammen
Gesamtaufwendungen
Freiwillige Leistungen in v.H. der strukturellen
Aufwendungen
Gestiegene Personalaufwendungen
Höhere Aufwendungen
für Bauunterhaltung
Erhöhter Zuschussbedarf nach Wirtschaftsplan
Erträge 2014 zu hoch
angesetzt
Höhere Aufwendungen
für Bauunterhaltung
Durchführung von
Wachstumsprojekten
Gestiegene
Bewirtschaftungsaufwendungen
Erhöhung Mitgliedsbeitrag HTV
1.647.100 €
1.886.900 €
1.793.400 €
1.792.700 €
1.774.700 €
1.793.000 €
158.776.900 €
164.173.500 €
166.486.900 €
168.110.000 €
169.681.700 €
171.965.600 €
1,05
1,04
1,04
1,15
1,08
1,07
9
Die freiwilligen Leistungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr absolut und relativ. Die Steigerungen resultieren überwiegend aus
Mehraufwendungen für Bewirtschaftung und Bauunterhaltung sowie beim Personal aus Tariferhöhungen. Diese Erhöhungen sind vom
Landkreis nur schwer zu beeinflussen.
Entschuldung
Die Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung hatte bis zum Wegfall der Investitionsbindung bei den Schlüsselzuweisungen höchste
Priorität. Nach deren Wegfall lässt sich eine Netto-Neuverschuldung eigentlich nicht mehr vermeiden; durch die strenge Genehmigungspraxis der Aufsichtsbehörde müssen die Investitionen jedoch auf ein nicht mehr vertretbares Maß heruntergefahren werden.
Aufgrund der nicht vorhandenen dauernden Leistungsfähigkeit des Landkreises Osterode am Harz wird mindestens die Ausweisung
einer „Netto-Neuverschuldung-Null“ gefordert. Der Krediterlass vom 21.07.2014 stuft dabei Investitionen in kostenrechnende Einrichtungen als unbedenklich ein, da der Schuldendienst über die Gebühren/Entgelte erwirtschaftet wird. Daher werden diese bei der Berechnung einer Netto-Entschuldung außen vor gelassen. Der Haushaltsplan 2015/2016 weist unter dieser Vorgabe eine NettoEntschuldung von 17.700 € für 2016 aus. Für 2015 muss wegen zusätzlicher Investitionen infolge der Auflösung der KDS eine NettoNeuverschuldung in Höhe von 134.500 € ausgewiesen werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ab 2017 werden durchgehend
erhebliche Netto-Neuverschuldungen ausgewiesen, um darzustellen, dass in erheblichem Maße ein Investitionsstau eingetreten ist,
der auf Dauer einer gesetzeskonformen Aufgabeerledigung entgegensteht.
Die Kreditneuaufnahmen und Tilgungen stellen sich für die Haushaltsjahre 2015 - 2019 wie folgt dar (ohne Umschuldungen):
Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Ohne Investitionen in kostenrechnende Einrichtungen
2015 (€)
3.950.000
3.450.000
500.000
134.500
2016 (€)
4.491.800
3.635.000
856.800
- 17.700
2017 (€)
8.877.500
3.980.000
4.897.500
2.348.000
2018 (€)
11.721.900
3.780.000
7.941.900
4.562.400
2019 (€)
5.060.100
3.280.000
1.780.100
1.730.600
Für den Bereich der Kreisstraßen wurde von einem Gutachter festgestellt, dass jährlich ca. 1,7 Mio. € (einschließlich Förderung) investiert werden müssten, um den mittleren Zustandswert der Straßen zumindest zu erhalten. In der aktuellen Finanzplanung werden
hingegen lediglich Investitionen in Kreisstraßen mit einem deutlich geringeren Volumen ausgewiesen; ohne Berücksichtigung von
Brückenbaumaßnahmen verbleibt sogar ein noch geringerer Betrag. Dieses ist zum einen den geringen GVFG-Mitteln geschuldet,
zum anderen trägt der Landkreis hiermit aber auch der negativen demografischen Entwicklung Rechnung.
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Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich
Nach der mittelfristigen Ergebnisplanung 2015 – 2019 ist folgende Entwicklung zu erwarten:
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Jahresergebnis
2015 (€)
155.818.000
164.173.500
– 8.355.500
2016 (€)
157.885.100
166.486.900
– 8.601.800
2017 (€)
161.075.000
168.110.000
– 7.035.000
2018 (€)
165.379.200
169.197.100
– 4.302.500
2019 (€)
168.814.900
171.481.000
– 3.150.700
Auch im Rahmen der mittelfristigen Ergebnisplanung kann der Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden. Die zusätzlichen Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfe können durch die im Wesentlichen auf den Vorgaben des Orientierungsdatenerlasses hochgerechneten Erträge nicht kompensiert werden.
Die mittelfristige Ergebnisplanung ohne Maßnahmen der Haushaltssicherung (ohne Maßnahmen aus dem Zukunftsvertrag) würde folgende Jahresergebnisse ausweisen:
Jahresergebnis
2015 (€)
- 16.899.900
2016 (€)
- 17.738.200
2017 (€)
- 16.271.400
2018 (€)
- 13.538.900
2019(€)
- 13.287.100
Diese Aufstellung verdeutlicht, in welch hohem Maße die Konsolidierungsanstrengungen des Landkreises dazu beitragen, die nicht zu
vermeidenden Defizite auf einen möglichst geringen Betrag zu begrenzen.
Ziele und Maßnahmen im Rahmen der Haushaltssicherung
Die Haushaltssicherung wird auch in den folgenden Haushaltsjahren dazu dienen,
a) die sich nach der Finanzplanung bietenden Chancen, die Netto-Neuverschuldung gering zu halten bzw. ganz zu vermeinden,
zu nutzen,
b) die dargestellten Haushaltssicherungsmaßnahmen konsequent umzusetzen,
c) negativen Abweichungen während der Haushaltsausführung konsequent entgegenzuwirken,
d) die interkommunale Zusammenarbeit auszuweiten,
e) eingehende Aufgabenkritik weiter zu vertiefen, um auch geringste Einsparpotentiale auszuloten und wirkungsvoll auszuschöpfen und
f) Standards abzusenken, wo dies möglich ist.
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Forderungen an die Bundes- und Landespolitik
Die Finanzlage des Landkreis Osterode am Harz ist nach wie vor äußerst bedenklich, da in der gesamten mittelfristigen Ergebnisplanung Defizite ausgewiesen werden müssen. Darüber hinaus wird aufgrund der restriktiven Vorgaben der Aufsichtbehörde ein spürbarer Vermögensverzehr eintreten und somit eine weitere Verschlechterung der Nettoposition unumgänglich sein.
Aus diesem Grund werden weiterhin folgende Forderungen an die Bundes- und Landespolitik gerichtet:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Die Umsetzung einer durchgreifenden Gemeindefinanz- und –steuerreform ist zwingend erforderlich.
Der Eingriff des Landes in den kommunalen Finanzausgleich ist vollständig rückgängig zu machen.
Die weitere Verbesserung des kommunalen Finanzausgleichs ist notwendig, um der kommunalen Ebene die Mittel an die Hand
zu geben, die sie für die eigenverantwortliche Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben benötigt.
Es sind über die Entlastung bei der Aufgabe „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ hinaus Gesetzesänderungen notwendig, die zu einer Verringerung der Belastung der Kommunen bei den Sozialaufgaben führen, insbesondere bei der
Kinder- und Jugendhilfe.
Die Überprüfung aller öffentlichen Aufgaben und öffentlichen Leistungsverpflichtungen. Öffentliche Leistungen müssen in Zukunft in stärkerem Umfang einkommensabhängig sein.
Weitgehender Verzicht auf die Vorgabe von Personal-, Sach- und Verfahrensstandards - vielmehr Beschränkung auf die Festlegung von Zielen, zum Beispiel gesetzliche Sicherheitsaufträge.
Es wird erwartet, dass keine weiteren Lasten auf die kommunale Ebene verschoben werden, zumindest nicht ohne die Finanzierung dieser Lasten im Rahmen der Konnexität sicherzustellen.
Die Regelungen in Gesetz und Verordnung sind klar zu formulieren und so auszugestalten, dass ein „einfacher“ Verwaltungsvollzug gewährleistet ist. Dazu gehört der Verzicht auf ständige gesetzliche Änderungen.
Abbau von Mischfinanzierung und Überführung der entsprechenden Mittel in den allgemeinen Finanzausgleich..
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