Der Landrat
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Der Landrat
Landkreis V orpom m e rn-R üge n zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJI Der Landrat Landkreis Vorpommern-Rügen, Carl-Heydemann-Ring67,18437 Stralsund Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: 22 Meine Nachricht vom: Bitte beachten Sie unsere Postanschrift unten! Jugend Fachdienst: I Team: FachgebietzyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIH Institut Lernen und Leben e.V. Dörte Heinrich / Fachdienstleiterin Auskunft erteilt: Am Campus 14zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA Störtebekerstraße 30 Besucheranschrift: 18528 Bergen auf Rügen 18182 Bentwisch Zimmer: 109 +49 (03831) 357 1840 Telefon: +49 (03831) 357441840 Fax: doerte.hetnrtchralk-vr.de E-Mail: 23. April 2015 Datum: Information KiTa-Voliverpflegung Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Tagen und Wochen sind bei uns vermehrt Beschwerden von Eltern hinsichtlich der Umsetzung der Abrechnung der Vollverpflegung eingegangen, die sich auf die sogenannten "Selbstzahlereltern" bezogen. Dies wurde u.a. auch auf einer kürzlich stattgefundenen Veranstaltung am nochmals sehr deutlich. Die Argumentation der Eltern bezieht sich immer wieder darauf, dass nach Aussagender Träger der Fachdienst Jugend "die pauschale Abrechnung verlangt". Grundlage dieser Aussagensei unserer Schreiben von Dezember 2014. Hiervon möchte ich mich ausdrücklich distanzieren. Im benannten Schreiben haben wir den Trägern der Kindertagesstätten angeboten, die pauschale Abrechnung für die Kinder vorzunehmen, für die der Landkreis Vorpommern-Rügen auf Grund der Übernahme der Elternbeiträge gemäß § 90 SGBVIII auch die Verpflegungskosten übernimmt. Ihnen war es frei gestellt die Vereinbarung zu unterzeichnen bzw. weiterhin die Spitzabrechnung vorzunehmen. Grund unseresAngebotes war es, für die Kinder in der Übernahme § 90 SGBVIII ein vereinfachtes Verfahren seitens der Verwaltung und der Träger bezüglich der Auszahlungder Verpflegungskosten anzustreben. Ich möchte hiermit noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dasswir lediglich eine Empfehlung ausgesprochenhaben. Dies haben wir bisher im Jugendhilfeausschuss, bei den Eltern und in allen anderen Veranstaltungen immer wieder auch genauso kommuniziert. Dases nunmehr zu einer solchen Auslegung durch die Träger kommt, ist unverständlich. Unser Schreiben kann keine Argumentationsgrundlage für eine pauschale Abrechnung mit den Selbstzahlereltern sein. Aus diesem Grund nehmen wir mit dem heutigen Schreiben diese Empfehlung für die Abrechnung mit den Selbstzahlereltern zurück. _ t9 ~ liiiil~ Postanschrift alla· K ontaktdaten altg. Sprechzeiten Bankverbindung Landkreis vorpomrnem-Rügen Telefon: Di: 09:00-12:00 Uhr Sparkasse Vorpommern 13:30-18:00 Uhr IBAN: DE 43 1505 050000000001 09:00-12:00 Uhr BIC: NOLADE21GRW Carl-Heydemann-Ring67 ~- , 18437 Stralsund 115 +49(3831) 357-1000 Fax: Landkreis +49(3831) 357-444001 servicewtk-vr.de Vorpommern-Rügen Internet: www.lk-vr.de 00: 13:30'16:00 Uhr oder nach Term invereinbarung Kto.-Nr.: 175 BLl: 15050500 75 Mo - Fr: 08:00-18:00 Uhr Seite 2 von 2 Wir möchten hiermit § nochmals auf die Regelung der Mitwirkung der Eltern gemäß zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZY 8 KiföG M-V verweisen. I Mit freundlichen Grüßen im Auftrag zyxwvutsrqponmlkjihgfedcbaZYXWVUTSRQPONMLKJIHGFEDCBA ~~nri~i Fachdienstleiteri n