Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen
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Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen
Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat Richtlinie Ehrenamtliche Migrationsleistungen im Landkreises MärkischOderland Inhalt 1. Begriffsdefinition ............................................................................................. 3 2. Zielstellung ..................................................................................................... 3 3. Leistungsumfang ............................................................................................. 3 4. Anspruchsberechtigte Antragsteller .................................................................... 4 5. Leistungsgewährung ........................................................................................ 4 6. Inkrafttreten ................................................................................................... 5 Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen 2 1. Begriffsdefinition Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge definiert Migration wie folgt: „Von Migration spricht man, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt räumlich verlegt. Von internationaler Migration spricht man dann, wenn dies über Staatsgrenzen hinweg geschieht.“ Unter „Migranten“ werden alle nach Deutschland „Zugezogene“, die dauerhaft hierbleiben wollen, also Aussiedler aus Oststaaten, „Gastarbeiter“ mit nachfolgenden Generationen, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge mit Bleiberecht verstanden. 2. Zielstellung Diese Richtlinie soll die nachhaltige Integration von Migranten in die Gesellschaft unter Vermeidung von Parallelgesellschaften unterstützen. Den Migranten soll eine Teilhabe am Leben und an der Wertschöpfung in unserem Land ermöglicht und ihre sozialen und kulturellen Interessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird ein konfliktarmes Zusammenleben der Migranten mit der deutschen Bevölkerung aber auch zwischen den Migranten angestrebt. 3. Leistungsumfang Auf der Grundlage dieser Richtlinie können für Migranten in Gemeinschaftsunterkünften durch ehrenamtlich tätige, natürliche Personen insbesondere folgende Leistungen erbracht werden: ● Deutschkurse ● Konfliktberatung ● Hilfe im schriftlichen und mündlichen Kontakt zu Behörden, Ämtern und anderen Einrichtungen ● Betreuung bei Alltagsproblemen ● Förderung der Kinder ● Hausaufgabenhilfe bei Schülern (über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ i.S. §§ 34 Abs. 2 SGB XII, 2 AsylbLG hinausgehend) ● Betreuung in Selbsthilfekontaktstellen ● ehrenamtliche Angebote von Dolmetschertätigkeiten und ● allgemeine soziale Beratung Für Migranten in Wohnungen können durch ehrenamtlich tätige Personen darüber hinaus folgende Leistungen erbracht werden: ● Förderung von Handlungskompetenzen ● Beförderung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens ● Eingliederung ins nähere Wohnumfeld Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen 3 Folgende weiterführende Leistungen können für alle Migranten im Landkreis Märkisch-Oderland erbracht werden: ● Dolmetscherkosten ● Fahrkosten (20 ct. pro km) 4. Anspruchsberechtigte Antragsteller Anspruchsberechtigt sind ausschließlich ehrenamtlich tätige Personen, welche Leistungen der unter 3. genannten Art für Migranten erbringen. Eine Aufwandsentschädigung für freiwillige bzw. ehrenamtlich erbrachte Leistungen durch einen Verein oder Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften ist ausgeschlossen. Der Berechtigte hat die Leistungen, die er zu erbringen wünscht, den vorgesehenen Umfang/Zeitraum und deren Adressaten in seinem Antrag zu begründen. Ein entsprechender, schriftlicher Antrag ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der Leistung beim Sozialamt des Landkreises Märkisch-Oderland (Puschkinplatz 12, 15306 Seelow) einzureichen. Dem Antrag ist eine Bestätigung bzw. der Nachweis der zweckmäßigen Ausführung der notwendigen Maßnahmen beizufügen, die ausgestellt wird durch: - 5. den Heimleiter/Betreiber für Asylbewerber einer Gemeinschaftsunterkunft die verantwortlichen Vereine für die Betreuung von Asylbewerbern in Wohnungen (Strausberg-Sozialpark MOL, Seelow-Integrationsverein Seelow). Leistungsgewährung Migrationsleistungen können nur auf vorherigen Antrag (Anlage 1) und entsprechend den in der Haushaltsstelle vorhandenen Mitteln des Landkreises Märkisch-Oderland vergütet werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt im Kalenderjahr höchstens 300,- Euro pro Antragsteller für die gesamten erbrachten Leistungen entsprechend dieser Richtlinie. Die Leistung ist als pauschale Aufwandsentschädigung zu verstehen. Die Abrechnung der Leistungen bzw. Fahrtkosten (Anlage 2) hat spätestens bis zum 31.1. des Folgejahres im Sozialamt des Landkreises durch den Antragsteller zu erfolgen. Geltend gemachte Aufwendungen sind dem Landkreis durch Belege nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen 4 Wurde die Leistung nicht wie angeboten und ordnungsgemäß erbracht, entfällt der Vergütungsanspruch ganz oder zu einem entsprechenden Teil. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Das Sozialamt des Landkreises Märkisch-Oderland entscheidet über die evtl. Gewährung von Leistungen und die Höhe der Aufwandsentschädigung nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Verfahren richtet sich nach den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 12], S.262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]. Über die Einordnung der Anträge und ihre Bescheidung entscheidet grundsätzlich der Zeitpunkt des Antragseingangs. Liegt jedoch aus sachlichen Gründen im Einzelfall eine besonderen Notwendigkeit und Dringlichkeit vor, wird dieser vorrangig behandelt. Zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland und den ehrenamtlich tätigen Personen entsteht keinerlei Anstellungsverhältnis. Für alle genannten Tätigkeiten nach dieser Richtlinie ist eine direkte Haftung durch den Landkreis MärkischOderland für evt. Schäden der ehrenamtlich tätigen Personen oder der Migranten ausgeschlossen. Für den Landkreis ehrenamtlich tätige Personen sind über dessen Haftpflichtversicherung abgesichert. Die allgemeinen gesetzlichen Reglungen für Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. 6. Inkrafttreten Diese Richtlinie ersetzt die Fassung vom 01. August 2014 und tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft. gez. L. Amsel 1. Beigeordneter und Fachbereichsleiter II Richtlinie ehrenamtliche Migrationsleistungen 5 Anlage 1 Landkreis Märkisch-Oderland ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINES AUFWENDUNGSERSATZES für die Erbringung ehrenamtlicher Tätigkeiten auf der Grundlage der Migrationsrichtlinie des Landkreises MOL An Landkreis Märkisch-Oderland Sozialamt Puschkinplatz 12 15306 Seelow Eingang: AZ:___________________ (wird von der Behörde vergeben) 1. Antragsteller: Name/Bezeichnung: Ansprechpartner: Straße: Plz: Hausnummer: Ort: E-Mailadresse: Telefon: Fax: Bankverbindung: Name der Bank: BIC: IBAN: 2. Ort der Leistungserbringung Name/Bezeichnung: Formular MOL 50/0001 3. Zeitraum der Leistungserbringung Durchführungszeitraum (von/bis): 6 Landkreis Märkisch-Oderland 4. Art der Leistung innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften (bitte ankreuzen) Deutschkurse Konfliktberatung Hilfe im schriftlichen und mündlichen Kontakt zu Behörden, Ämtern und anderen Einrichtungen Betreuung bei Alltagsproblemen Förderung der Kinder Hausaufgabenhilfe bei Schülern (über BuT hinausgehend) Betreuung in Selbsthilfekontaktstellen ehrenamtliche Angebote von Dolmetschertätigkeiten und allgemeine soziale Beratung Fahrkosten (20 Cent/km) 5. In Wohnungen (bitte ankreuzen) Förderung von Handlungskompetenzen Eingliederung ins nähere Wohnumfeld Fahrkosten (20 Cent/km) __________________________ Ort, Datum Unterschrift Formular MOL 50/0001 ____________________________ 7 Anlage 2 Landkreis Märkisch-Oderland ABRECHNUNG FAHRTKOSTEN Antragsteller: __________________________ Datum Name, Vorname Monat:______________ Uhrzeit PKW-Kennzeichen._________________ Fahrziel von - nach km Grund der Fahrt Kilometer gesamt: Formular MOL 50/0002 Bankverbindung: Datum und Unterschrift: ___________________________ Name der Bank: ____________________________ BIC: ______________________ IBAN: ____________________________ 8