Regionale Bestimmung Spielbetrieb

Transcription

Regionale Bestimmung Spielbetrieb
Schweizerischer Firmensportverband
Regionalverband Basel
Sparte Fussball
www.firmenfussball.ch
Postfach 382, 4009 Basel
Regionale Bestimmung Spielbetrieb
Das Wettspielreglement (WR) des Schweizerischen Firmensportverbandes Sparte Fussball regelt die
Organisation des Spielbetriebs. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem FV NWS und der Nutzung
des EDV-System des SFV sowie der aktuellen Gegebenheiten hat die TK der Region Basel
entschieden, dass im Bereich der Organisation des Spielbetriebs Präzisierungen bzw. regionale
Anpassungen notwendig sind. Die vorliegende regionale Bestimmung regelt das Vorgehen bei






der Festlegung der definitiven Spieldaten vor Rundenbeginn
Spiel- und Schiedsrichteraufgeboten
Freundschaftsspielen
Neu-Ansetzung verschobener Spiele (Platz gesperrt)
Spielen, die forfait gegeben werden müssen
Gesuchen um nachträgliche Spielverschiebung
1. Festlegen der definitiven Spieldaten
Die provisorischen Spielpläne sowie die Cupauslosungen werden den Vereinen per Post zugestellt.
Zudem werden sie auf der Homepage veröffentlicht. Die Vereinsfuntkionäre werden mit einem
Newsletter über die Publikation informiert. Die Vereine werden im Begleitschreiben und im Internet
bzw. Newsletter informiert, bis wann die definitiven Spieldaten gemeldet werden müssen.
Die Erfassung erfolgt durch die Verantwortlichen „Spielbetrieb“ der Vereine im Clubcorner des SFV
und somit direkt im System des SFV.
Spiele bei denen ein Platzabtausch bzw. das Heimrecht abgegeben wurde, können nicht
von den Vereinen im Clubcorner erfasst werden. Diese Spiele sind uns mit folgenden
Angaben zu melden:




Spiel-Nummer
das Datum
die Anspielzeit
die Sportanlage
Alle Spiele, bei denen ein Platztausch vorgenommen wird, werden gekehrt. So können
Rückfragen in der Rückrunde betreffend Heimrecht verhindert werden.
2. Spiel- und Schiedsrichteraufgebote
Das Spiel- und Schiedsrichteraufgebot erfolgt durch den Fussballverband Nordwestschweiz
(FVNWS). Die definitiven Spielaufgebote werden im Internet des FVNWS unter „Vereine SFS“ –
„Vereinsaufgebote“ veröffentlicht. Diese Daten sind für beide Vereine sowie den
Schiedsrichter verbindlich. Dies gilt insbesondere auch für die Dresswahl. Der Heimclub kann in
seinen Farben spielen, die Gastmannschaft muss sich anpassen.
Es werden keine Aufgebote mehr per Post verschickt.
3. Freundschaftsspiele
Freundschaftsspiele können via Clubcorner des SFV durch die Verantwortlichen „Spielbetrieb“ des
Heimclubs erfasst werden. Das Schiedsrichteraufgebot wird wie unter Ziffer 3 beschrieben durch den
FV NWS vorgenommen.
Seite 1 von 3
Schweizerischer Firmensportverband
Regionalverband Basel
Sparte Fussball
www.firmenfussball.ch
Postfach 382, 4009 Basel
4. Vorgehen bei verschobenen Spielen (Platz gesperrt)
Kann ein Spiel nicht ausgetragen werden, weil der Platz gesperrt ist, muss der Heimclub den
Schiedsrichter informieren. Die Informationen bezüglich des für das entsprechende Spiel eingeteilten
Schiedsrichters (inkl. Telefon-Nummern) sind im Internet des SFV unter Team-Aufgebot ersichtlich.
Zudem muss der Platzverantwortliche dafür besorgt sein, dass die Meldung über die Platzsperre so
rasch als möglich – aber mindestens 4 Stunden vor Spielbeginn – auf der Tel-Nummer 1600
abhörbar ist.
Für verschobene Spiele, die wegen eines gesperrten Platzes nicht ausgetragen werden konnten,
muss innerhalb von 14 Tagen ein neuer Termin festgelegt werden. Der neue Termin ist von den
Verantwortlichen Spielbetrieb des Heimclubs im Clubcorner SFV zu erfassen. Bei einem
Platzabtausch ist nach Ziffer 2 vorzugehen.
Verantwortlich für die Neuansetzung ist der Heimclub. Sollte kein neuer Termin innerhalb dieser 14
Tage festgelegt werden, setzt die TK das Spiel neu an.
5. Spiele, die forfait gegeben werden müssen
Bei Spielen, die von einer Mannschaft forfait gegeben werden müssen, sind so rasch als möglich
Gegner und Schiedsrichter zu informieren. Die Informationen betreffend Schiedsrichter (inkl.
Telefon-Nummern) sind im Internet des SFV unter Team-Aufgebot ersichtlich.
Gleichzeitig ist die TK per Mail ([email protected]) zu informieren.
6. Gesuch um nachträgliche Spielverschiebung
Gesuchen um Spielverschiebungen nach der Festlegung der definitiven Spieldaten (gem. Ziffer 1
bzw. 4) kann entsprochen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:



Beide Vereine einigen sich auf einen neuen Termin. Falls ein Verein nicht einverstanden ist,
bleibt der erste Spieltermin bestehen.
Der neue Termin ist vor dem festgelegten Stichdatum (gem. Rundentabelle
(z.B.Meisterschaftsende) und jede Cuprunde).
Das Gesuch mit dem offiziellen Formular eingereicht wird und vollständig ausgefüllt ist. Das
Gesuch kann auf unserer Homepage unter „Abteilung Fussball – Formulare“ abgerufen
werden. Es kann auch das Online-Formular des FVNWS verwendet werden.
Da kurzfristige Gesuche immer zu einem Mehraufwand führen, werden dem Gesuch stellenden
Verein folgende Gebühren in Rechnung gestellt (massgebend ist der Post- bzw. Maileingang):
- weniger als 3 Wochen vor dem offiziellen Spieltermin
- weniger als 2 Wochen vor dem offiziellen Spieltermin
- weniger als 1 Woche vor dem offiziellen Spieltermin
Fr. 40.— (Veteranen Fr. 20.--)
Fr. 60.— (Veteranen Fr. 40.--)
Fr. 80.— (Veteranen Fr. 60.--)
Beispiel:
Spiel gem. Spielplan am 28.04.2010
Gesuch bis 07.04.2010 eingetroffen  keine Gebühr
Gesuch bis 14.04.2010 eingetroffen  Fr. 40.— (Veteranen Fr. 20.--)
Gesuch bis 21.04.2010 eingetroffen  Fr. 60.— (Veteranen Fr. 40.--)
Gesuch ab 22.04.2010 eingetroffen  Fr. 80.— (Veteranen Fr. 60.--)
Seite 2 von 3
Schweizerischer Firmensportverband
Regionalverband Basel
Sparte Fussball
www.firmenfussball.ch
Postfach 382, 4009 Basel
Basel, Juni.2013
SFS Basel, TK Sparte Fussball
Seite 3 von 3