Regionale Bestimmung Spielbetrieb
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Regionale Bestimmung Spielbetrieb
Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Basel Sparte Fussball www.firmenfussball.ch Postfach 382, 4009 Basel Regionale Bestimmung Spielbetrieb Das Wettspielreglement (WR) des Schweizerischen Firmensportverbandes Sparte Fussball regelt die Organisation des Spielbetriebs. Aufgrund der Zusammenarbeit mit dem FV NWS und der Nutzung des EDV-System des SFV sowie der aktuellen Gegebenheiten hat die TK der Region Basel entschieden, dass im Bereich der Organisation des Spielbetriebs Präzisierungen bzw. regionale Anpassungen notwendig sind. Die vorliegende regionale Bestimmung regelt das Vorgehen bei der Festlegung der definitiven Spieldaten vor Rundenbeginn Spiel- und Schiedsrichteraufgeboten Freundschaftsspielen Neu-Ansetzung verschobener Spiele (Platz gesperrt) Spielen, die forfait gegeben werden müssen Gesuchen um nachträgliche Spielverschiebung 1. Festlegen der definitiven Spieldaten Die provisorischen Spielpläne sowie die Cupauslosungen werden den Vereinen per Post zugestellt. Zudem werden sie auf der Homepage veröffentlicht. Die Vereinsfuntkionäre werden mit einem Newsletter über die Publikation informiert. Die Vereine werden im Begleitschreiben und im Internet bzw. Newsletter informiert, bis wann die definitiven Spieldaten gemeldet werden müssen. Die Erfassung erfolgt durch die Verantwortlichen „Spielbetrieb“ der Vereine im Clubcorner des SFV und somit direkt im System des SFV. Spiele bei denen ein Platzabtausch bzw. das Heimrecht abgegeben wurde, können nicht von den Vereinen im Clubcorner erfasst werden. Diese Spiele sind uns mit folgenden Angaben zu melden: Spiel-Nummer das Datum die Anspielzeit die Sportanlage Alle Spiele, bei denen ein Platztausch vorgenommen wird, werden gekehrt. So können Rückfragen in der Rückrunde betreffend Heimrecht verhindert werden. 2. Spiel- und Schiedsrichteraufgebote Das Spiel- und Schiedsrichteraufgebot erfolgt durch den Fussballverband Nordwestschweiz (FVNWS). Die definitiven Spielaufgebote werden im Internet des FVNWS unter „Vereine SFS“ – „Vereinsaufgebote“ veröffentlicht. Diese Daten sind für beide Vereine sowie den Schiedsrichter verbindlich. Dies gilt insbesondere auch für die Dresswahl. Der Heimclub kann in seinen Farben spielen, die Gastmannschaft muss sich anpassen. Es werden keine Aufgebote mehr per Post verschickt. 3. Freundschaftsspiele Freundschaftsspiele können via Clubcorner des SFV durch die Verantwortlichen „Spielbetrieb“ des Heimclubs erfasst werden. Das Schiedsrichteraufgebot wird wie unter Ziffer 3 beschrieben durch den FV NWS vorgenommen. Seite 1 von 3 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Basel Sparte Fussball www.firmenfussball.ch Postfach 382, 4009 Basel 4. Vorgehen bei verschobenen Spielen (Platz gesperrt) Kann ein Spiel nicht ausgetragen werden, weil der Platz gesperrt ist, muss der Heimclub den Schiedsrichter informieren. Die Informationen bezüglich des für das entsprechende Spiel eingeteilten Schiedsrichters (inkl. Telefon-Nummern) sind im Internet des SFV unter Team-Aufgebot ersichtlich. Zudem muss der Platzverantwortliche dafür besorgt sein, dass die Meldung über die Platzsperre so rasch als möglich – aber mindestens 4 Stunden vor Spielbeginn – auf der Tel-Nummer 1600 abhörbar ist. Für verschobene Spiele, die wegen eines gesperrten Platzes nicht ausgetragen werden konnten, muss innerhalb von 14 Tagen ein neuer Termin festgelegt werden. Der neue Termin ist von den Verantwortlichen Spielbetrieb des Heimclubs im Clubcorner SFV zu erfassen. Bei einem Platzabtausch ist nach Ziffer 2 vorzugehen. Verantwortlich für die Neuansetzung ist der Heimclub. Sollte kein neuer Termin innerhalb dieser 14 Tage festgelegt werden, setzt die TK das Spiel neu an. 5. Spiele, die forfait gegeben werden müssen Bei Spielen, die von einer Mannschaft forfait gegeben werden müssen, sind so rasch als möglich Gegner und Schiedsrichter zu informieren. Die Informationen betreffend Schiedsrichter (inkl. Telefon-Nummern) sind im Internet des SFV unter Team-Aufgebot ersichtlich. Gleichzeitig ist die TK per Mail ([email protected]) zu informieren. 6. Gesuch um nachträgliche Spielverschiebung Gesuchen um Spielverschiebungen nach der Festlegung der definitiven Spieldaten (gem. Ziffer 1 bzw. 4) kann entsprochen werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Beide Vereine einigen sich auf einen neuen Termin. Falls ein Verein nicht einverstanden ist, bleibt der erste Spieltermin bestehen. Der neue Termin ist vor dem festgelegten Stichdatum (gem. Rundentabelle (z.B.Meisterschaftsende) und jede Cuprunde). Das Gesuch mit dem offiziellen Formular eingereicht wird und vollständig ausgefüllt ist. Das Gesuch kann auf unserer Homepage unter „Abteilung Fussball – Formulare“ abgerufen werden. Es kann auch das Online-Formular des FVNWS verwendet werden. Da kurzfristige Gesuche immer zu einem Mehraufwand führen, werden dem Gesuch stellenden Verein folgende Gebühren in Rechnung gestellt (massgebend ist der Post- bzw. Maileingang): - weniger als 3 Wochen vor dem offiziellen Spieltermin - weniger als 2 Wochen vor dem offiziellen Spieltermin - weniger als 1 Woche vor dem offiziellen Spieltermin Fr. 40.— (Veteranen Fr. 20.--) Fr. 60.— (Veteranen Fr. 40.--) Fr. 80.— (Veteranen Fr. 60.--) Beispiel: Spiel gem. Spielplan am 28.04.2010 Gesuch bis 07.04.2010 eingetroffen keine Gebühr Gesuch bis 14.04.2010 eingetroffen Fr. 40.— (Veteranen Fr. 20.--) Gesuch bis 21.04.2010 eingetroffen Fr. 60.— (Veteranen Fr. 40.--) Gesuch ab 22.04.2010 eingetroffen Fr. 80.— (Veteranen Fr. 60.--) Seite 2 von 3 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Basel Sparte Fussball www.firmenfussball.ch Postfach 382, 4009 Basel Basel, Juni.2013 SFS Basel, TK Sparte Fussball Seite 3 von 3