Das GaD kann saniert werden
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Das GaD kann saniert werden
VILLINGEN-SCHWENNINGEN Donnerstag, 26. März 2015 KOMMENTAR Das GaD kann saniert werden Gutes Ergebnis Rat debattiert und fasst Projektbeschluss / Kostendeckel bei 24,2 Millionen Euro E Nach einer heftigen Diskussion fasste der Gemeinderat gestern Abend im Münsterzentrum den Projektbeschluss für Generalsanierung und Erweiterung des Deutenberg-Gymnasiums – inklusive Kostendeckels: Die Maßnahme darf nicht mehr als 24,2 Millionen Euro kosten. Villingen-Schwenningen. In der letzten Zeit hatte es in den Reihen der Kommunalpolitiker erhebliche Irritationen gegeben; man begann zu fürchten, die Kosten könnten davonlaufen. So überraschte die CDU-Fraktion kurz vor Sitzungsbeginn die Verwaltung mit einem Antrag, einen „Kostendeckel“ von 24 Millionen zu beschließen ebenso wie eine abschnittweise Sanierung der Schule. So könne man Kosten für eine Auslagerung des Schulbetriebs in Container sparen. Außerdem müsse der Gemeinderat vierteljährlich über die Kostenentwicklung informiert werden. Später begründete Bernd Hezel diesen von Dietmar Wildi vorgebrachten Antrag: Wenn man zunächst einmal nur den Erweiterungsbau beschließe und den Projektbeschluss für die Generalsanierung des bestehenden GaD-Gebäudekomplexes aufschiebe, habe man in der Folge genügend Zeit, um weitere Fragen zum Kostenrahmen zu klären. CDU-Räte wie Klaus Martin beklagten in diesem Zusammenhang, dass man bislang vom Architekten Matthias Hotz zu wenige Informationen zu einer voraussichtlichen Kostenentwicklung erhalten habe. Der erklärte, dass es unmöglich sei vorauszusagen, wie sich Denkmalschutzbelange auf die Kosten auswirkten. Dieses Thema sei überaus „komplex“. Die Fraktion der Freien Wähler setzte auf den CDU-Antrag noch einen drauf: Man solle beschließen, dass die gesamte Maßnahme nicht 24,2 Millionen, sondern nur 22,2 Millionen Euro kosten dürfe. Diese Zahl, argumentierte FW-Architekt Andreas Ziemlich erleichtert: die Elternbeiräte Bernd Roßbach-Emden, GaD-Rektor Manfred Koschek, Dr. Petra Krauss und Oliver Stenzel (von links) hatten die Debatte um die Sanierung des Deutenberg-Gymnasiums verfolgt und zeigten sich, nachdem das Gremium grünes Licht für die Sanierung gegeben hatte, sehr erleichtert. Foto: Martin Zimmermann Flöß, habe man sich „nicht aus den Fingern gesogen“. Vielmehr basiere sie auf einer Kostenschätzung des zuständigen Planers Hotz. Die übrigen Fraktionen hielten dagegen. „Wir wollen den Schulbetrieb zukunftsfähig machen“, sagte SPDFraktionschef Edgar Schurr. Daher gebe es keine Alternative zum sofortigen Sanierungsbeschluss. Helga Baur zeigte sich von der Kurzfristigkeit des CDU-Antrags überrascht und betonte, die Grünen wollten die Sanierung „ohne weiterer Verzögerungen“. So äußerte sich auch Frank Bonath (FDP): „Wir brauchen den schnellen Projektbeschluss!“ Sein Fraktionskollege Dr. Marcel Klinge ärgerte sich, dass man „jahrzehntelang nichts an der Schule gemacht habe“ und jetzt in Anbetracht hoher Sanierungskosten lamentiere. SPD-Rat Bernd Schenkel wies den CDU-Antrag als ungeeignet zurück: Er führe nur zu Mehrkosten und Verzögerungen. Architekt Matthias Hotz, der schon mehrere Schulen saniert hat, machte deutlich, dass eine abschnittsweise Sanierung bei laufendem Schulbetrieb für die Schüler eine Zumutung darstelle. Baubürgermeister Rolf Fußhoeller erklärte, dass ein Aufschub des Projektbeschlusses für die Sanierung, wie ihn die CDU beantragt hatte, zu gravierenden Verzögerungen führe. Planer Hotz erklärte dies: Während der Erweiterungsbau entstehe, müsse man bereits die Sanierung planen. Dies sei bei 11 000 Quadratmetern Schulfläche eine gewaltigen Aufgabe – „Wir brauchen die Zeit!“ Außerdem machten die Fachleute klar, dass eine Deckelung des Projektvolumens auf 22,2 Millionen, wie von den Freien Wählern gefordert, unweigerlich bedeute, das Raumprogramm zusammenzustreichen. Klare Worte fand daher GaD-Chef Manfred Koschek, der in den letzten Jahren mit großem Engagement an der Raumplanung gearbeitet hat: Durch die Anträge von CDU und FW fühle er sich „ganz klar ausgebremst“, beklagte er in einem energischen Appell an das Gemeindeparlament. Ganz entschieden sprach er sich gegen eine Betonsanierung bei laufendem Betrieb aus und fand schließlich Gehör – der Rat fasste bei drei Enthaltungen den Projektbeschluss für Generalsanierung und Erweiterung. Dadurch wird ein Baubeginn im Februar 2016 möglich. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ein Jahr. Vom CDU-Antrag blieb lediglich die finanzielle Obergrenze von 24,2 Millionen Euro übrig, die die Ertüchtigung der Schule maximal kosten darf. rat Stimmen von Schülern und Eltern des GaD zum Projektbeschluss lesen Sie auf unserer dritten Lokalseite. s ehrt Gemeinderäte, wenn sie sich der Verantwortung für 25 Millionen Euro Steuergelder, die sie ausgeben sollen, bewusst sind. Insofern hat die gestrige DeutenbergDebatte ein sehr gutes Ergebnis gebracht: Die Kosten können nicht davonlaufen, wie es bei öffentlichen Vorhaben leider oft der Fall ist. Außerdem kann die Schule, die sich in den letzten Jahren unter Manfred Koscheks Leitung so gut entwickelt hat, nun endlich zukunftsfähig werden. Das ist für den Schulstandort Schwenningen von höchster Bedeutung. Insofern mögen die Anträge der CDU-Fraktion und der Freien Wähler gut gemeint gewesen sein, aber wenig durchdacht. Ganz offensichtlich hatte man sie mit heißer Nadel gestrickt: Weder eine Kürzung des Raumprogramms noch eine abschnittweise Sanierung im laufenden Betrieb kamen jemals ernsthaft in Betracht. In einem Betonbau wie dem Gymnasium am Deutenberg wäre das eine Zumutung, und die Schule wäre überdies für viele Jahre lang zur BauRALF TRAUTWEIN stelle geworden. Diskutieren Sie mit: www.nq-online.de/kommentare VOM TAGE Wenn der Vater abends zu später Stunde von der Arbeit nach Hause kommt, kann es sein, dass die Kinder schon im Bett sind. Auf ein freudiges Willkommen muss er dennoch nicht verzichten: Wenn sich die Haustür öffnet, kommt der Familienpudel um die Ecke gerannt und sorgt für die gewohnt stürmische Begrüßung des Heimkehrers. Tempomessen im Halteverbot – „Dürfen die das?“ Kommunale Messfahrzeuge genießen mit Ausnahmegenehmigung Sonderrechte / Polizei wusste keine Antwort „Verkehrsregeln sind für alle da“ lautete das Fazit unseres gestrigen Berichts über Anspruch und Realität von Streifenwagen, die sich durch Schwenningen bewegen. Dieser Bericht, basierend auf den Erfahrungen einer Leserin, hat Gerhard S. nachdenklich gemacht. Schwenningen. Auch S. ist NECKARQUELLE-Leser und davon überzeugt: Wenn sich schon Polizisten an Verkehrsregeln halten müssen, dann erst recht der Vollzugsdienst der Stadt. Dass das nicht immer der Fall zu sein scheint, weiß niemand besser als er. Denn das Motto „Auf frischer Tat ertappt“ gilt nicht nur für die Autofahrer, die ein Messfahrzeug der Stadt in der Austraße überführt hat, sondern auch für das Messfahrzeug selbst. „Das Fahrzeug steht, wie auf den Bildern klar zu sehen ist, im absoluten Halteverbot“, sagt Gerhard S. – weil ihn das geärgert hat, hat er gleich mal Beweisfotos angefertigt. „Das Fahrzeug stand schon mehrfach in der Austraße im absoluten Halteverbot in der 30er-Zone. Dass gemessen wird, ist zwar richtig, da weiter oben ein Kindergarten ist,“ findet S. – „Aber darf dies von dort aus durchgeführt werden?“ Der Schwenninger hat die Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen. „Als ich das Fahrzeug dort gesehen und fotografiert hatte, bin ich anschließend zur Polizeiwache gefah- ren und habe den Fall angesprochen“, erzählt er. „Doch der Wachhabende konnte mir keine klare Antwort geben.“ Darf ein Blitzer im Halteverbot stehen? Oder heiligt der Zweck nicht die Mittel? Meist sind Halteverbote ja nicht ohne Grund eingerichtet, etwa in der Nähe vor Haltestellen von Schulbussen. Wenn sich eine Messstelle im Halteverbot befindet, muss abgewogen werden. Das bedeutet: Fahrzeuge mit mobilen Messstationen dürfen per Ausnahmegenehmigung tatsächlich auch dort stehen, wo andere Autofahrer für einen Parkverstoß ein dickes Knöllchen bekommen würden. Vor- aussetzung ist natürlich, dass die Stadt diese Strategie des kommunalen Ordnungsdienstes deckt und dass der Messwagen da, wo er steht, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchrat tigt. NECKARQUELLE-Leser Gerhard S. beobachtete immer wieder, dass sich ein städtisches Messfahrzeug in der Autostraße postiert – und zwar im absoluten Halteverbot, wie seine Bilder beweisen. Nicht unbedingt logisch – doch das ist mit Ausnahmegenehmigung tatsächlich erlaubt. Fotos: Privat