Erläuterung 2: Gebäude - Technik Steiermark
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Erläuterung 2: Gebäude - Technik Steiermark
Perspektive 2020/2030 26 Maßnahmenbündel für eine zukunftssichernde Klimapolitik in der Steiermark Gebäude Ausgabe 2010 Ausgabe 2010 2 Die Autorinnen und Autoren Barbara Amon Institut für Landtechnik, Universität für Bodenkultur Wien Landwirtschaft Gabriel Bachner Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Mobilität Andrea Damm Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Mobilität Brigitte Gebetsroither Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Gesamt-Projektmanagement und Mobilität Wolf Grossmann Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Systemanalyse Maximilian Lauer Institut für Energieforschung, Joanneum Research Energiebereitstellung Lukas Liebmann Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Mobilität Gottfried Kirchengast Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wissenschaftlicher Sprecher Angelika Kufleitner Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Mobilität Raimund Kurzmann Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Research Ökonomische Wirkungen Franz Prettenthaler Institut für Technologie- und Regionalpolitik, Joanneum Research Ökonomische Wirkungen Stefan Schleicher Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Wissenschaftliche Leitung Thomas Schinko Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Emissionsbilanzen und Landwirtschaft Hans Schnitzer Institut für Prozesstechnik, TU Graz Produktion Daniel Steiner Institut für Energieforschung, Joanneum Research Energiebereitstellung Karl Steininger Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz Projektleitung Wolfgang Streicher Institut für Wärmetechnik, TU Graz Gebäude Florian Tatzber Institut für Wärmetechnik, TU Graz Gebäude Michaela Titz Institut für Prozesstechnik, TU Graz Produktion Andreas Türk Wegener Zentrum für Klima und Globalen Wandel, Universität Graz und Institut für Energieforschung, JR Energiebereitstellung und Emissionsbilanzen 3 Redaktionelle Verantwortung Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010 Teil 2 – Gebäude Wolfgang Streicher und Florian Tatzber, Institut für Wärmetechnik, Technische Universität Graz Zitationshinweis: Wegener Zentrum, TU Graz, Joanneum Research (2010), Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010, Teil 2: Gebäude, Studie im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung, Graz, Mai 2010. Erläuterung 2: Gebäude Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Die Einbettung in das Gesamtprojekt Die Schritte des Klimaschutzplans Gliederung der Erläuterungen Teil 2 - Gebäude 8 9 9 Bestandsaufnahme und Ausgangssituation Gebäude 13 1.1. 1.2. 1.3. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 3. Wohngebäudebestand Nichtwohngebäudebestand Landesimmobiliengesellschaft (LIG) Krankenanstaltengesellschaft m.b.H (KAGes) Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Zusammenfassung Ergebnisse Nichtwohngebäude Methodische Vorgangsweise 3.1. Exogene Rahmenbedingungen 3.1.1. Heizgradtag (HGT) – Klimawandel 3.1.2. Emissionsfaktoren 3.1.3. Energiepreise 3.1.4. Unterstellte Annahmen Referenzszenario Gebäude 3.2. 4. Die Handlungsoptionen 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 5. 4 8 Energiesparen als Prämisse Energetische Sanierung Heizungsswitch Biomasse Solarthermie Neubau Strombedarfsreduktion Zusammenfassung Handlungsoptionen Die Konkretisierung in Maßnahmenbündel und Maßnahmen 14 18 19 19 19 20 22 22 22 22 23 24 24 28 28 29 31 31 33 35 36 40 5.1. Allgemeine Hemmnisse und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs41 5.1.1. Eigentümerverhältnisse 41 5.1.2. Informationsdefizite 44 5.1.3. Interessenskonflikte 45 5.1.4. Investitionsbereitschaft 46 5.2. Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) 48 5.3. Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) 50 5.4. Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung 52 (Solarthermie) 5.5. Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) 54 5.6. Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten 55 (Stromverbrauchsreduktion) 5.7. Gesamtübersicht Maßnahmenbündel Bereich Gebäude 56 5.7.1. Einsparungen der Treibhausgasemissionen und des energetischen Endverbrauchs 56 5.7.2. Makroökonomische Partialeffekte 57 5.7.3. Makroökonomische Gesamt-Effekte 62 6. Der Umsetzungsplan: Die Handlungsaufforderung Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum Null-Energiehaus (Grundvoraussetzung) 6.2. Spezifische Maßnahmen zur umfassenden Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) 6.2.1. Verbesserung der Information und Beratung 6.2.2. Verbesserungen innerhalb der Wohnbauförderung und bei sonstigen Anreizmechanismen 6.2.3. Maßnahmen bei Öffentlichen Gebäuden 6.2.4. Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Spezifische Maßnahmen zur Umstellung auf effiziente und klimaschonende 6.3. Heizungen (Heizungs-Switch) 6.4. Spezifische Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) 6.5. Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) 6.6. Spezifische Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) 64 6.1. 64 65 66 66 67 67 69 70 70 71 Literatur 72 Annex 77 A.1 Methoden zur Berechnung der Szenarien A.1.1 Erhebungsmethode des Energieverbrauch von Gebäuden A.1.2 Berechnung des Raumwärmebedarfs A.1.3 Berechnung des Energiebedarfs für Warmwasser A.1.4 Berechnung des Endenergiebedarfs A.1.5 Methodik Sanierung A.1.6 Methodik Heizungsswitch A.1.7 Methodik Solarthermie A.1.8 Methodik Neubau A.1.9 Methodik Strombedarf A.2 Methoden der Kostenermittlung der Maßnahmenbündel zur Erreichung der Zielszenarien A.2.1 Sanierung A.2.2 Heizungsswitsch A.2.3 Solarthermie A.3 Flächenpotenzial Solarthermie A.4 Biomassebedarf Gebäude A.5 Bedeutung für Innovation und Wirtschaft A.6 Tabellen Energieträgerbedarf - Szenarien 77 77 77 77 78 78 79 81 81 82 83 83 85 88 89 91 93 97 5 Erläuterung 2: Gebäude Abbildungsverzeichnis Abbildung 1-1: Aufbau des Klimaschutzplan Steiermark ............................................................................ 9 Abbildung 1-2: THG-Emissionen Einsparpotenziale durch die Maßnahmenbündel................................ 11 Abbildung 2-1: Wirkungsdiagramm der Einflussparameter auf THG-Emissionen im Gebäudebereich . 13 Abbildung 2-2: Nutzungsflächen nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark............................ 14 Abbildung 2-3: Anteile der Wohnnutzfläche nach unterschiedlichen Altersklassen von Gebäuden, ausgewählte Bezirke der Steiermark................................................................................................. 15 Abbildung 2-4: Spezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m2a] nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark, Quelle: Jungmeier et al (1997) ...................................................................................... 15 Abbildung 2-5: CO2-Emissionen nach Gebäudetypen und Bauperiode, Steiermark .............................. 16 Abbildung 2-6: Energieträgermix bei Wohngebäuden 2001, Steiermark ................................................. 17 Abbildung 2-7: Endenergiebedarf nach Energieträgern für private Haushalte [TJ], Steiermark ............. 17 Abbildung 2-8: Energieverbrauch nach Sektoren 2006 (Statistik Austria; LIG; KAGES; BEV) ................ 20 Abbildung 2-9: Energieverbrauch von privaten Haushalten sowie von Nichtwohngebäuden im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen ........................................................................................... 21 Abbildung 2-10: Vergleich Energieträgerzusammensetzung von privaten Haushalten und öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus dem Jahr 2006 (Statistik Austria, 2008) ................................... 21 Abbildung 3-1: Energieträger im Referenzszenario Wohngebäude ......................................................... 25 Abbildung 3-2: CO2e-Emissionen aus dem Referenzszenarios für Wohngebäude ................................. 26 Abbildung 3-3: Referenzszenario der Gebäude des Sektors öffentlicher und privater Dienstleistungen26 Abbildung 4-1: Potenzial „Sanierung“ bei Wohngebäuden ...................................................................... 30 Abbildung 4-2: Potenzial „Heizungsswitch“ Biomasse bei Wohngebäuden ............................................ 31 Abbildung 4-3: Potenzial Solarthermie bei Wohngebäuden ..................................................................... 32 Abbildung 4-4: CO2e-Einsparung durch Null-Emissionen im Neubau von Wohngebäuden ................... 35 Abbildung 4-5: Indirekte CO2e-Einsparung durch eine verringerte Stromnachfrage im Sektor der privaten Haushalte ..................................................................................................................................... 36 Abbildung 4-6: Energieträger bei der Nutzung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden............... 36 Abbildung 4-7: CO2e-Emissionen bei Anwendung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden ........ 37 Abbildung 4-8: Energiebedarf - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen .................................................................................................... 38 Abbildung 4-9: Emissionen - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen ...................................................................................................... 38 Abbildung 5-1: Eigentumsverhältnisse der steiermärkischen Wohnungen .............................................. 42 Abbildung 5-2: Wärmebedarf je nach Eigentümer von Wohngebäuden .................................................. 42 Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude................................................................... 57 Abbildung 5-4: Modellstruktur MULTIREG ................................................................................................. 59 Abbildung 5-5: Verteilung der Wertschöpfungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark ............................................................................................................................... 61 Abbildung 5-6: Verteilung der Beschäftigungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark ............................................................................................................................... 61 6 Tabellenverzeichnis Tabelle 2-1: Typ und Anzahl der Nichtwohngebäude................................................................................18 Tabelle 3-1: CO2-Emissionsfaktoren bei KleinverbraucherInnen (Land Steiermark – Büro des Landesenergiebeauftragten, 2009; Grazer Energieagentur, 2009) ..............................................................23 Tabelle 3-2 Energieträger und Emissionen im Referenzszenario Wohngebäude ....................................27 Tabelle 3-3 Energiedienstleistung und Emissionen im Referenzszenario Dienstleistungsgebäude ....... 27 Tabelle 4-1: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach OIB-Richtlinie 6 ..........................................34 Tabelle 4-2: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach der steiermärkischen Wohnbauförderung (Land Steiermark, 2009) .....................................................................................................................34 Tabelle 4-3: Einsparpotenziale der einzelnen Handlungsoptionen bei Wohngebäuden .........................39 Tabelle 5-1 Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude ...............................................................................40 Tabelle 5-2 Maßnahmenbündel Sanierung: Nutzen und Kosten ..............................................................50 Tabelle 5-3: Maßnahmenbündel Heizungsswitch: Nutzen und Kosten ....................................................52 Tabelle 5-4 Maßnahmenbündel Solarthermie: Nutzen und Kosten ..........................................................53 Tabelle 5-5: Emissionseinsparungen Maßnahmenbündel Neubau ..........................................................55 Tabelle 5-6: Maßnahmenbündel indirekte Emissionseinsparung Stromverbrauchsreduktion ................56 Tabelle 5-7 Summe der Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude ...........................................................57 Tabelle 5-8: Gesamteffekte des Bereichs Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030......................................60 Tabelle 5-9: Makroökonomische Gesamt-Effekte Gebäude ......................................................................63 Tabelle 6-1 Übersicht Maßnahmenbündel Sanierung ...............................................................................65 Tabelle 6-2: Übersicht Maßnahmenbündel Heizungsswitch .....................................................................69 Tabelle 6-3: Übersicht Maßnahmenbündel Solarthermie ..........................................................................70 Tabelle A-4: Verwendete Energieträger nach Mikrozensus (Statistik Austria, 2008) ................................79 Tabelle A-5: Heizungsmix bei Heizsystemwechsel ....................................................................................80 Tabelle A-6: Installierte Kollektorflächen von Solarthermie in m² (Quelle: Land Steiermark, 2009 und AEE Intec) ...........................................................................................................................................81 Tabelle A-7: Anteil der Beheizungssysteme im Neubau ............................................................................82 Tabelle A-8: Kosten der Sanierung, Basisziel und Innovationsziel............................................................84 Tabelle A-9: Investitionen bei Sanierungen, aus Referenz- und Basisbündel ..........................................85 Tabelle A-10: Investitionen private Wohngebäude bei Sanierung, aus Innovationsbündel .....................85 Tabelle A-11: Zusätzlicher Heizungswechsel bei Gebäuden nach den Berechnungen der Szenarien ..85 Tabelle A-12: Heizungswahl bei Erneuerbaren und geförderten Heizungssanierungen .........................86 Tabelle A-13: Heizungsumstiegskosten in Ein- und Mehrfamilienhäusern ...............................................87 Tabelle A-14: Zusätzliche Investitionen bei Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ......................87 Tabelle A-15: Investitionen für den zusätzlichen Heizungsswitch .............................................................88 Tabelle A-16: zusätzliche Investitionen im Basis- und Innovationszielszenario ........................................88 Tabelle A-17: Anteile der erneuerbaren Energieträger 2007 (Statistik Austria, 2008) ..............................92 Tabelle A-18: Nutzungsgrade „Erneuerbare“ .............................................................................................92 Tabelle A-19: Energieträgerbedarf im spezifischen Referenzszenario......................................................93 Tabelle A-20: Energieträgerbedarf im Innovationszielszenario .................................................................93 7 Erläuterung 2: Gebäude 1. Einleitung Die steiermärkischen Wohn- und Dienstleistungsgebäude sind für ein knappes Drittel des gesamten Energieverbrauchs der Steiermark verantwortlich. Der Energieverbrauch der Wohngebäude ist über die letzten beiden Dekaden konstant geblieben. Eine Sanierungsrate von etwa 1% und verbesserte energetische Standards im Neubau konnten die kontinuierliche Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, die Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße (Anzahl der Personen pro Haushalt) und einen Anstieg der Nutzfläche pro Person kompensieren. EINLEITUNG Über die Entwicklung des Energiebedarfs von Dienstleistungsgebäuden gibt es keine hinreichenden Daten. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass dieser angestiegen ist und derzeit etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen von Gebäuden erreicht hat. Daher dürfen die Dienstleistungsgebäude nicht außer Acht gelassen werden. Aufgrund der effektiv verfügbaren Technologien und deren Marktfähigkeit weist der Bereich Gebäude das derzeit größte realisierbare Einsparpotenzial von Energie und Emissionen für die Steiermark auf. Die Reduktion des Energieverbrauchs in den Gebäuden ist für die Steiermark nicht nur aus Klimaschutzgründen von Bedeutung. Zusätzlich erhöhen die eingesparten Emissionen den Wohnkomfort und reduzieren die Belastung durch steigende Energiepreise. 1.1. Die Einbettung in das Gesamtprojekt 8 Die vorliegenden Erläuterungen zum Klimaschutzplan Steiermark 2010 Teil 2 sind folgendermaßen in das Gesamtprojekt eingebettet. Der Klimaschutzplan Steiermark gibt einen Gesamtüberblick über die Klimaschutzmaßnahmen der Steiermark. Teil 1 der Erläuterungen zum Klimaschutzplan zeigt Hintergründe, Ziele sowie Gestaltungsmöglichkeiten des Landes im Bereich Klimaschutz insgesamt auf. Detaildaten, zu Grunde liegende Analysen und Berechnungen sowie detaillierte Hintergrundinformationen in den untersuchten Bereichen sind in den Teilen 2-7 der Erläuterungen zum Klimaschutzplan angeführt. Die Erläuterungen können jederzeit über die Klimaschutzkoordination FA17A angefordert werden. Klimaschutzplan Steiermark 2010 Erläuterungen Teil 1: Hintergrund, Ziele und Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Erläuterungen Teil 2: Gebäude Erläuterungen Teil 3: Mobilität Erläuterungen Teil 4: Land- und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft Erläuterungen Teil 5: Produktion Erläuterungen Teil 6: Energiebereitstellung Erläuterungen Teil 7: Klimastil – Ein Lebensstil für unsere Zukunft 1.2. Die Schritte des Klimaschutzplans Der Ablauf für die Entwicklung des Klimaschutzplans Steiermark umfasst die in Abbildung 1-1 dargestellten Schritte. Das im ersten Schritt auf Basis der Zielvorgaben der europäischen und internationalen Klimapolitik dargestellte Basiszielund das Innovationszielszenario beschreiben jene Emissionspfade die bis 2020 und 2030 zu gehen sind. Im zweiten Schritt wurden in den einzelnen Gestaltungsbereichen Emissionsreduktionspotenziale für unterschiedliche Handlungsoptionen ermittelt. Im Schritt 3 wurden diesen Handlungsoptionen noch Maßnahmen zugeordnet und deren Treibhausgasemissions- und Energieeinsparungen den Kosten und ökonomischen Effekten gegenübergestellt. Schritt 4 beinhaltet den Umsetzungsplan, in dem die Maßnahmen weiter konkretisiert wurden. Ein projektbegleitendes Monitoring ist nach Beschluss des Klimaschutzplans vorgesehen. Abbildung 1-1: Aufbau des Klimaschutzplan Steiermark 1.3. Gliederung der Erläuterungen Teil 2 - Gebäude Der Teil Gebäude ist das Ergebnis des Prozesses des Klimaschutzplans Steiermark für den Bereich Gebäude. Im Wesentlichen werden die im Zuge des Klimaschutzplanes ausgearbeiteten Zwischenberichte in einen Bericht zusammengefasst und aktualisiert. Die Erläuterungen zu den Gebäuden sind in ihrer Struktur den Erläuterungen des Teils Mobilität ähnlich. 9 Beginnend mit einer Bestandsaufnahme im Abschnitt 2 werden die gebäudespezifischen Parameter und die Ausgangssituation in der Steiermark dargelegt. Darauf aufbauend konnten unterschiedliche Berechnungen für die Szenarien des Klimaschutzplanes erstellt werden. Referenzszenario (siehe Abschnitt 3.2): Fortschreibung bisheriger Entwicklungen und Trends Zur Veranschaulichung der Ausgangslage wurde ein detailliertes Szenario für den Energieverbrauch und die THG-Emissionen der Wohngebäude mit einem Zeithorizont bis 2020, 2030 und 2050 erstellt. Dies ist nötig, um die Einsparpotenziale für Erläuterung 2: Gebäude den Klimaschutzplan zu ermitteln. Dabei wurden die diversen Entwicklungen rund um den Gebäudebestand wie Richtlinien, Gesetze, Förderungen und Trends der jüngsten Vergangenheit bis hin zur Gegenwart berücksichtigt. In dieser Betrachtung werden die Wohn- und Nichtwohngebäude getrennt betrachtet. Ab Abschnitt 5 werden beide Sektoren für die Beschreibung der Maßnahmenbündel und des Umsetzungsplanes zusammengefasst. Handlungsoptionen (siehe Abschnitt 4): Berechnung und Darstellung der Auswirkung zusätzlicher Maßnahmen In den Handlungsoptionen im Abschnitt 4 werden zusätzliche Einsparpotenziale ermittelt und je nach ihrer Auswirkung dem Basis- und/oder dem Innovationsbündel zugeschrieben. Es wird wie im spezifischen Referenzszenario von Zeithorizonten bis 2020, 2030 und 2050 ausgegangen. Die Einsparungspotenziale werden zuerst gesondert in den einzelnen „Handlungsoptionen“ dargestellt und anschließend in Abschnitt 4.7 zusammengeführt und nach ihrer Interaktion bewertet. EINLEITUNG Maßnahmenbündel (siehe Abschnitt 5): Maßnahmen zur Erreichung von CO2-Einsparzielen Für den Gebäudebereich wurden im Zuge des Klimaschutzplanes keine expliziten Einsparziele vorgeschrieben. Ob und wie weit die Ziele bei der Einsparung von Treibhausgasen erreicht werden, kann nur im Kontext mit den anderen Bereichen überprüft werden (siehe Teil 1 der Erläuterungen des Klimaschutzplanes). Da Einsparungen im Gebäudebereich einfacher zu realisieren sind als in den anderen Sektoren, muss der Beitrag deutlich höher ausfallen, als in den Zielszenarien vorgegeben ist. Die einzelnen Handlungsoptionen finden Anwendung in zwei Zielszenarien, die wie folgt definiert sind und in Abschnitt 5 beschrieben werden. Basisbündel – Beitrag der Gebäude zur Erreichung der 20+20-2020-Ziele der EU. Mindestziel: Senkung der Emissionen um 16 % bis 2020 gegenüber 2005. 10 Innovationsbündel – Berechnung der zusätzlich möglichen Einsparpotenziale der Gebäude zur Erreichung der Ziele des G8-Gipfels in L‘Aquila 2009. Mindestziel: Bis 2050 Senkung der Emissionen um 80 %. Für die Bündel werden jeweils die notwendigen zusätzlichen Kosten und die Einsparung je Maßnahmenbündel und deren Auswirkung auf die Beschäftigung dargestellt. Umsetzung und Handlungsaufforderung (siehe Abschnitt 6) Im letzten Abschnitt werden konkrete Maßnahmen die eine CO2-Reduktion im Gebäudebestand bewirken vorgeschlagen. In wie weit diese die Einsparziele je Maßnahmenbündel erreichen, kann nur durch ein zukünftiges Monitoring beantwortet werden. Im Anhang finden sich die Berechnungsmethoden und Schlussfolgerungen, die aus den Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan gezogen wurden wieder. Schlussfolgerungen aus den Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan im Bereich Gebäude Die umfangreichen Arbeiten und Berechnungen im Zuge des Klimaschutzplanes haben zu einigen wichtigen Erkenntnissen und Schlussfolgerungen geführt, die hier zusammengefasst werden. Die berechneten Handlungsoptionen werden einerseits einen gravierenden Einfluss auf die weitere Entwicklung des Gebäudebestands und andererseits auf die zukünftigen Treibhausgasemissionen des Gebäudebestands haben. Es wurde gezeigt, dass eine deutliche Reduktion der Emissionen möglich ist, wenn umfassende Maßnahmen getroffen werden. Die Handlungsoptionen und auch das Referenzszenario zeigen, dass der Bedarf an fossilen Energieträgern zurückgehen wird und dass dadurch der Anteil erneuerbarer Energieträger steigen wird. Mit der Steigerung der Sanierungsrate und einer konsequenten Heizungsumstellung insbesondere auf erneuerbare Energieträger kann der Hauptanteil der notwendigen Reduktionen geleistet werden. 1.600 224 1.200 13 308 32 47 228 32 47 242 1.000 282 64 64 332 Neubau Heizungsswitch Solarthermie 800 348 - 2020 verbleibende Emissionen Gebäude Innovationsziel -szenario 2030 Basiszielszenario 2030 477 Referenzszenario 2030 200 Basiszielszenario 2020 400 Innovationszielszenario 2020 Sanierung 600 Referenzszenario 2020 THG-Emissionen Gebäude [1.000 t CO2 e] 13 1.400 11 2030 Abbildung 1-2: THG-Emissionen Einsparpotenziale durch die Maßnahmenbündel Durch die Umsetzung von der in Abschnitt 5 dargelegten Maßnahmenbündel sind erhebliche Einsparungen möglich. Mit diesen Maßnahmen lässt sich im Basisbündel eine Reduktion der Emissionen von knapp 50 % und im Innovationsbündel eine Reduktion von knapp 60 % bis 2020 gegenüber 2005 erreichen (Siehe Abbildung 1-2). Die zur Erreichung der Einsparpotenziale notwendigen Investitionen werden in der Steiermark zu positiven Beschäftigungseffekten und verringerten Ener- Erläuterung 2: Gebäude EINLEITUNG gieausgaben führen. Investitionen im Gebäudebereich haben durch ihre hohe Beschäftigungsintensität deutlich höhere Wertschöpfungseffekte als Investitionen in anderen Bereichen. 12 Konkreten Maßnahmen wurden schon in unterschiedlichen Berichten ausgearbeitet und auch hier im Umsetzungsplan vorgeschlagen. Um obige Emissionseinsparungen zu erreichen, ist ein klarer und kommunizierter öffentlicher und politischer Wille zur Umsetzung entscheidend. Auch wenn in Zukunft deutlich mehr Heizsysteme auf Basis von Biomasse zum Einsatz kommen werden, wird sich der zusätzliche Biomassebedarf in der Steiermark in Grenzen halten. Voraussetzung ist aber eine prioritäre Forcierung der Sanierung durch Förderungen, obwohl sich kurzfristig durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger höhere CO2-Einsparpotenziale realisieren lassen. Die Bedeutung von Solarthermie wird ohne Zweifel in den nächsten Jahrzehnten stark zunehmen. Schon in den letzten Jahren gab es Zuwachsraten von 5 bis 10 % bei den installierten Kollektorflächen. Kann diese Entwicklung über die nächsten Jahre und Jahrzehnte fortgesetzt werden, so entwickelt sich die Solarthermie zum wichtigsten Energieträger für Wohngebäude. Eine Flächenpotenzialerhebung hat gezeigt, dass dafür ausreichend Flächen auf Gebäuden vorhanden wären. Es deutet bis heute nur sehr wenig darauf hin, dass der Stromverbrauch in Zukunft zurückgehen wird. Einsparungen durch effizientere Geräte werden sehr oft durch zusätzliche VerbraucherInnen oder durch ein geändertes NutzerInnenverhalten relativiert. Auf der Nachfrageseite wird es daher nur sehr schwer möglich sein, den Stromverbrauch zu reduzieren. Bleibt der heutige Strommix in Zukunft unverändert, so werden durch die Stromnachfrage die deutlich höchsten Emissionen verursacht, obwohl die Emissionen nicht den Haushalten bzw. Gebäuden zugerechnet werden. 2. Bestandsaufnahme und Ausgangssituation Gebäude Der erste Schritt in der Erarbeitung des Klimaschutzplans bestand darin, eine detaillierte Analyse über die Ausgangsbasis zu erstellen. Für den Gebäudebereich wurden wichtige Parameter und deren Datenverfügbarkeit abgeklärt und untersucht. Darauf aufbauend können in den folgenden Abschnitten Handlungsoptionen und einzelne Szenarien berechnet werden. Einflussparameter für den steirischen Gebäudebestand und den sich daraus ergebenden Energiebedarf sowie die Treibhausgasemissionen sind einerseits die Entwicklung der Bevölkerung (Wirkung auf die THG-Emissionen des Sektors private Haushalte) und andererseits die Entwicklung der Wirtschaft (Wirkung auf die THG-Emissionen des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen). Die heute sichtbaren Gebäude sind das Ergebnis vom Wechselspiel von Neubau, Abriss und Sanierung über Generationen hinweg. Berücksichtigt man das individuelle Verhalten, das Klima und die energetische Qualität der Gebäude ergibt sich der jährliche Energiebedarf, der für die gebäude-spezifischen Emissionen verantwortlich ist. Die unterschiedlichen Einflussgrößen sind in Abbildung 2-1 dargestellt. Bevölkerungsentwicklung Wirtschaftsentwicklung Neubau/Abriss Elektrische Dienstleistungen Gebäudebestand Wärmebedarf Energiepreis Heiztechnologie Sanierungsrate Energieverbrauch 13 Klimawandel Emissionen Abbildung 2-1: Wirkungsdiagramm der Einflussparameter auf THG-Emissionen im Gebäudebereich Für Berechnungen von Szenarien müssen die einzelnen Parameter möglichst genau definiert werden und die Wechselwirkungen untereinander weitestgehend bekannt sein. Das im Zuge der Ausarbeitungen des Klimaschutzplanes entwickelte Berechnungsmodell muss sich laufend weiterentwickeln um die sich ändernde und verbessernde Datenqualität zu berücksichtigen. Erläuterung 2: Gebäude 2.1. Wohngebäudebestand Der Wohngebäudebestand lässt sich quantitativ aus der Grundstücks- und Wohnungszählung der Statistik Austria (2004) eruieren. Darin werden für die energetische Bewertung notwendige Daten nach Gebäudetyp, Nutzflächen und Bauperiode unterschieden (siehe Abbildung 2-2). 12.000 1-2 Wohnungen 3-10 Wohnungen 10.000 Nutzfläche in 1.000 m² BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Als wichtige Basis wird der Gebäudebestand in diesem Abschnitt beschrieben. Die Methode wie einzelne Parameter berücksichtigt werden wird im Anhang erläutert. Mögliche Handlungsoptionen, in Abbildung 2-1 grün gekennzeichnet, werden in Abschnitt 4 hinsichtlich ihres Einsparpotenzials beschrieben. Die dazu notwendigen Maßnahmen und deren Auswirkungen werden in Abschnitt 5 gezeigt. Abschnitt 6 spezifiziert diese in konkrete Maßnahmen die umgesetzt werden müssen. >11 Wohnungen Wohnungen in Nichtwohngebäude 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Vor 1919 1919 bis 1944 1945 bis 1960 1961 bis 1980 1981 bis 1990 1991 bis 2001 Abbildung 2-2: Nutzungsflächen nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark 14 Quelle: Statistik Austria (2004) Deutlich erkennbar sind der überwiegende Anteil der gebauten Nutzfläche in Einoder Zweifamilienhäusern und der Bauboom von Einfamilienhäusern und großen Wohnhäusern im Zeitraum von 1961 bis 1980. Bei der Betrachtung müssen die unterschiedlich langen Zeitperioden in dieser Darstellung berücksichtigt werden. Es lassen sich regionale Unterschiede im Gebäudealter von Wohngebäuden innerhalb der Steiermark feststellen. So haben Bezirke mit einem hohen Bevölkerungszuwachs in den letzten Jahrzehnten (z.B. Graz-Umgebung) auch einen merkbar neueren Gebäudebestand als Bezirke, die vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind. Abbildung 2-3 zeigt die Anteile der Wohnnutzfläche für unterschiedliche Altersklassen von Gebäuden in ausgewählten steirischen Bezirken. 100% 90% 80% 70% 60% 50% 1991 bis 2001 40% 1981 bis 1990 30% 1961 bis 1980 20% 1945 bis 1960 1919 bis 1944 10% Radkersburg Leoben Hartberg Graz Umgebung Liezen Deutschlandsberg Graz Stadt Mürzzuschlag vor 1919 0% Abbildung 2-3: Anteile der Wohnnutzfläche nach unterschiedlichen Altersklassen von Gebäuden, ausgewählte Bezirke der Steiermark Quelle: Statistik Austria (2004) Hinsichtlich der energetischen Qualität der Wohngebäude lässt sich aus Durchschnittswerten auf spezifische Heizenergieverbräuche schließen, die je nach Bauperiode und Gebäudetyp unterschiedlich sind. Abbildung 2-4 zeigt den spezifischen Heizwärmebedarf nach Gebäudetypen und Bauperioden. 1-2 Wohnungen Spezifischer Heizwärmebedarf in kWh/m²a 250 3-10 Wohnungen 200 >11 Wohnungen 150 15 Wohnungen in Nichtwohngebäude 100 50 0 vor 1919 1919 - 1945 1945 - 1960 1961 - 1980 1981 - 1990 1991-2000 Abbildung 2-4: Spezifischer Heizwärmebedarf [kWh/m2a] nach Gebäudetypen und Bauperioden, Steiermark, Quelle: Jungmeier et al (1997) Erläuterung 2: Gebäude BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Erkennbar ist, dass die Baustandards von Gebäuden, die unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, heute einen leicht höheren Heizwärmebedarf haben als Gebäude, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden. Erst ab den achtziger Jahren zeigt sich eine stetige Verbesserung der energetischen Qualität von Wohngebäuden, die sich auch in den Jahren 2001 bis 2010 durch das Baurecht und durch die Wohnbauförderung fortgesetzt hat. Bezirke mit neuerem Gebäudebestand, wie etwa Graz-Umgebung, haben tendenziell einen geringeren Heizenergiebedarf als Bezirke mit einem älteren Gebäudebestand wie etwa Leoben (vgl. Abbildung 2-3). Der spezifische Heizwärmebedarf kann nur die energetische Qualität der Gebäudehülle verschiedener Gebäude untereinander vergleichbar machen, er gibt aber keinen Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch. Für den Gesamtenergieverbrauch der privaten Wohnungen werden die Energiebilanzen der Statistik Austria verwendet. Diese beinhalten im Bereich „Private Haushalte“ den Haushaltsstrombedarf, den Energiebedarf für Warmwasser und den Energiebedarf für die Wärmebereitstellung. Aus diesem Energiebedarf, dem ebenfalls in der Statistik ausgewiesenen verwendeten Energieträger je Gebäudetyp und spezifischen Emissionsfaktoren (siehe Abschnitt 3.1.2) lassen sich die spezifischen Emissionen berechnen. In der folgenden Abbildung 2-5 sind sie gegliedert nach Gebäudetyp und Bauperiode dargestellt. 450 CO2 in kt/a 400 16 350 1-2 Wohnungen 300 3-10 Wohnungen 250 > 10 Wohnungen 200 Wohnungen in Nichtwohngebäuden 150 100 50 0 vor 1919 1919-1945 1945-1960 1961-1980 1981-1990 1991-2000 Abbildung 2-5: CO2-Emissionen nach Gebäudetypen und Bauperiode, Steiermark Quelle: Statistik Austria (2004), eigene Berechnungen. Die Energieträger für die Bereitstellung der Endenergie umfassen erneuerbare Quellen (Biomasse, Umgebungswärme, Solarthermie), elektrische Energie, Gas, Fernwärme, Öl und Kohle. Bezogen auf die Wohngebäude (private Haushalte) ergibt sich für die Steiermark 2001 ein in Abbildung 2-6 dargestellter Energieträgermix. Kohle 5% Erneuerbare Energien 30% Öl 31% Fernwärme 8% Elektrische Energie 17% Gas 9% Abbildung 2-6: Energieträgermix bei Wohngebäuden 2001, Steiermark Quelle: Statistik Austria (Energiebilanz 2001) 18.000 Erneuerbare Energien Elektrische Energie Gas Öl Fernwärme Kohle 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 17 6.000 4.000 2.000 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 0 1988 Endenergiebedarf nach Energieträgern [TJ] Es ändert sich über die Zeit nicht nur der Gebäudebestand, sondern auch die Art und Weise wie Wärme in Gebäuden bereitgestellt wird. Die erhobenen Energiebilanzen zeigen die Verschiebung der Zusammensetzung des Energieträgereinsatzes für private Haushalte (siehe Abbildung 2-7). Abbildung 2-7: Endenergiebedarf nach Energieträgern für private Haushalte [TJ], Steiermark Quelle: Statistik Austria (Energiebilanzen 1988-2007) Erläuterung 2: Gebäude BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Die Entwicklung seit 1988 zeigt, dass die Verwendung von Kohle als Energieträger stark zurückging, wohingegen Gas, Fernwärme, Erneuerbare und der Elektrizitätsbedarf leicht zugenommen haben. Der Gesamtenergiebedarf für Wohngebäude hat sich von 1988 bis 2006 (bereinigt um die jährlichen Differenzen in Heizgradtagen) etwa um 9 % erhöht. Der Energiebedarf für Heizen und Warmwasser der steirischen Wohngebäude ist trotz kontinuierlicher Ausweitung des Wohngebäudebestands durch Neubau, einer Verringerung der durchschnittlichen Haushaltsgröße und einem Anstieg der Nutzfläche pro Person etwa konstant geblieben. Für diese Entwicklung sind sowohl die energetische Sanierung als auch die höheren energetischen Standards im Neubau hauptverantwortlich. Da seit den 1990er Jahren nur noch sehr wenige Stromheizungen installiert wurden, ist die Erhöhung von 9 % auf den Strombedarf von Geräten zurückzuführen, die nicht zur direkten Beheizung mittels Strom von Gebäuden eingesetzt werden. 2.2. Nichtwohngebäudebestand Unter die Kategorie Nichtwohngebäude fallen all jene Gebäude in denen keine Wohnungen vorhanden sind. Durch Dienstleistungs- oder Produktionsprozesse besteht auch bei diesen Gebäuden ein Energiebedarf. Verschiedene Nutzungsarten ergeben eine höhere Variabilität des Energieverbrauchs im Vergleich zu den Wohngebäuden. So können der Raumwärmebedarf, der Warmwasserbedarf und vor allem der Strombedarf sich von jenem der Gebäude mit Durchschnittshaushalten stark unterscheiden. Für die Nichtwohngebäude fehlen für genauere Berechnungen die notwendigen Daten. Aus der Gebäude- und Wohnungszählung der Statistik Austria ist nur die Anzahl der Gebäude ersichtlich. Es fehlen die nötigen Angaben zur Nutzfläche und Bauperiode der einzelnen Gebäudetypen, um Auswertungen durchzuführen. 18 Tabelle 2-1 zeigt die Anzahl der einzelnen Gebäudetypen. Daraus lassen sich jedoch keine Schlüsse auf den Raumwärmebedarf oder Strombedarf ziehen. Für den Klimaschutzplan Steiermark muss auf andere Datenquellen Bezug genommen werden, um Maßnahmen im Bereich Nicht-Wohngebäude quantitativ abschätzen zu können. Art der Nutzung Anzahl Bürogebäude 4.824 Gebäude des Groß oder Einzelhandels 5.859 Gebäude des Verkehrs- oder Nachrichtenwesens Werkstätte, Industrie- oder Lagerhalle Gebäude für Kultur- und Freizeitzwecke bzw. des Bildungs- oder Gesundheitswesens Sonstige Gebäude Tabelle 2-1: Typ und Anzahl der Nichtwohngebäude Quelle: (Statistik Austria, 2004) 635 11.365 2.458 14.492 Um die Nichtwohngebäude auch in den Szenarien des Klimaschutzplans einbauen zu können, werden alternative Verfahren angewandt. Ausgangsbasis dafür bildet die Energiebilanz der Steiermark, aus der die Zahlen von 2000 bis 2007 (Statistik Austria, 2008) für öffentliche und private Dienstleistungen herangezogen werden, um Durchschnitte zu ermitteln. Da dieser Sektor in der Erstellung der Energiebilanzen hauptsächlich dadurch ermittelt wird, dass die Energiemengen der Industrie, des Verkehrs und der Haushalte verbucht werden und die „Reste“ den öffentlichen und privaten Dienstleistungen zugeschrieben werden, wird er auch als „Restsektor“ bezeichnet. Dadurch ergibt sich auch eine höhere jährliche Volatilität innerhalb der Energieträger. Im Frühjahr 2010 soll eine Befragung von rund 12.000 Dienstleistungsbetrieben abgeschlossen werden, wovon man sich eine bessere Datenqualität erhofft (Mayer, 2009). Für eine näherungsweise Bewertung wird daher der folgende Zugang gewählt. Aus den Energiebilanzen der Statistik Austria werden die Energieverbräuche der Sektoren zusammengefasst. Für eine vollständigere Betrachtung der Gebäude werden die Gebäude der öffentlichen und privaten Dienstleistungen miteinbezogen, weil diese eher den Gebäuden und dem Energiebedarf von Haushalten gleichen als Produktionsbetrieben, wo der Raumwärmebedarf nur noch einen kleinen Teil des Gesamtenergiebedarfs ausmacht. Von Eigentümern stehen derzeit Daten von der Landesimmobiliengesellschaft (LIG), der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und der Krankenanstaltengesellschaft m.b.H (KAGes) zur Verfügung. 2.3. Landesimmobiliengesellschaft (LIG) Die gesamte Nutzfläche, die von der LIG verwaltet wird, entspricht etwa 433.000 m². Diese Fläche inkludiert nur Gebäude für die auch die Betriebskostenverrechnung abgewickelt wird. Im Vergleich dazu haben alle privaten Haushalte zusammen etwa eine Nutzfläche von 48.000.000 m². Der Gesamtstromverbrauch der LIG lag 2008 bei etwa 21,0 GWh/a der Gesamtenergieverbrauch der Beheizung lag bei circa 27,3 GWh/a (Scharl, 2009). 2.4. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H (KAGes) 19 Der Energieverbrauch der KAGes setzt sich aus den Landeskrankenhäusern und den Personalwohnhäusern zusammen. Der Gesamtverbrauch von Strom und Brennstoffen lag 2004 bei etwa 253 GWh (KAGes, 2004). Die Energieträger bei der KAGes setzen sich zu 35 % aus Strom, 29 % Fernwärme, 28 % Erdgas und 8 % Heizöl zusammen. Durch die Technisierung im medizinischen Bereich hat sich der Stromverbrauch von 43 GWh (1990) auf 89,3 GWh (2004) verdoppelt. 2.5. Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) Aus dem vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erstellten Energiebericht 2005 (Lind, 2005) geht für den Gebäudebestand der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) in der Steiermark hervor, dass den Gebäuden unter der Erläuterung 2: Gebäude BESTANDSAUFNAHME UND AUSGANGSSITUATION GEBÄUDE Verwaltung der BIG steiermarkweit etwa ein Gesamtenergieverbrauch von 150 GWh zuzuschreiben ist. Der Stromverbrauch ist in den letzten Jahrzehnten durch den verstärkten Einsatz von EDV leicht angestiegen. Dieser Anstieg konnte jedoch in den letzten Jahren konsolidiert werden. Es wird erwartet, dass der Stromverbrauch in den Bundesgebäuden ab 2010 sogar leicht zurückgehen wird (Lind, 2009). In der Vergangenheit konnten etwa bei gleichbleibendem Rauminhalt 45 % der CO2-Emissionen von 1985 bis 2005 österreichweit eingespart werden. Einerseits geschah dies durch energetische Sanierungen und andererseits durch den Austausch von umweltschädlichen zu umweltfreundlicheren und effizienteren Heizungsanlagen. 2005 wurde ein Contractingmodell eingeführt, bei dem eine weitere Energieeinsparung von 20 % erwartet wurde. Auch wenn der Energieverbrauch der hier erfassten öffentlichen Gebäude im Vergleich nur etwa 3-4 % der privaten Wohngebäude ausmacht, können neben den direkten Effekten von energetischen Maßnahmen im öffentlichen Bereich auch Privatpersonen dazu motiviert, werden ihr eigenes Zuhause zu sanieren (Vorbildwirkung). 2.6. Zusammenfassung Ergebnisse Nichtwohngebäude LIG BIG KAGES 0,3% 1% 2% öffentliche oder private Dienstleistungen 22% Private Haushalte 75% 20 Abbildung 2-8: Energieverbrauch nach Sektoren 2006 (Statistik Austria; LIG; KAGES; BEV) Quelle: Statistik Austria, 2008 Der Gesamtenergieverbrauch von Gebäuden des Sektors der öffentlichen oder privaten Dienstleistungen macht etwa ein Viertel der erfassten Gebäude aus (siehe Abbildung 2-8 und Abbildung 2-9). 60.000 50.000 40.000 in TJ Dienstleistungen 30.000 Haushalte 20.000 10.000 0 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 Abbildung 2-9: Energieverbrauch von privaten Haushalten sowie von Nichtwohngebäuden im Bereich öffentliche und private Dienstleistungen Quelle: Statistik Austria, 2008 Für die Berechnung der CO2-Emissionen sind jedoch die verwendeten Energieträger relevant. Zwischen den beiden Sektoren lassen sich einige Unterschiede in der Wahl der Energieträger erkennen. Öffentliche u. Private DL Private Haushalte Kohle Erneuerbare 1% Energien 9% Öl 23% Kohle 3% Öl 30% Erneuerbare Energien 33% Elektr. Energie 37% Fernwärme 11% Gas 19% Fernwärme 8% Gas 8% Elektr. Energie 18% 21 Abbildung 2-10: Vergleich Energieträgerzusammensetzung von privaten Haushalten und öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus dem Jahr 2006 (Statistik Austria, 2008) Aus Abbildung 2-10 geht hervor, dass in Gebäuden der öffentlichen und privaten Dienstleistungen der Anteil des Stromverbrauchs etwa das Doppelte der privaten Haushalte ausmacht. Der Anteil der Erneuerbaren ist im Vergleich zu 33 % bei den privaten Haushalten hingegen mit 9 % relativ gering. Aus dem Einsatz der Energieträger ergibt sich, dass die Gebäude der öffentlichen und privaten Dienstleistungen für etwa 31 % der Emissionen verantwortlich sind, obwohl sie, wie schon oben erwähnt, nur einen Anteil von 25 % des Gesamtenergieverbrauchs der beiden Sektoren repräsentieren. Erläuterung 2: Gebäude 3. Methodische Vorgangsweise Im Rahmen der Ausarbeitungen zum Klimaschutzplan mussten für den Gebäudebestand relevante unterschiedliche Entwicklungen berücksichtigt und berechnet werden. In diesem Abschnitt wird die Vorgangsweise für den Bereich Gebäude dargestellt. die Methoden zur Berechnung einzelner Faktoren und Parameter finden sich im Anhang A.1. METHODISCHE VORGANGSWEISE 3.1. Exogene Rahmenbedingungen Für den Energieverbrauch des Gebäudebestandes und somit auch den Treibhausgasemissionen sind neben gesetzlichen Vorgaben Entwicklungen relevant, die aus und in der Steiermark nicht beeinflusst werden können. 3.1.1. Heizgradtag (HGT) – Klimawandel Der Energiebedarf von Gebäuden hängt eng mit den klimatischen Bedingungen zusammen. So ist der rapide Rückgang des Energieträgerbedarfs aus dem Jahr 2007 zu einem großen Teil auf den überdurchschnittlich warmen Winter zurückzuführen. Für Österreich wird prognostiziert, dass durch den Klimawandel der Heizwärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2050 um 20 % zurückgehen wird (Töglhofer et al., 2008). Der Kühlbedarf (insbesondere im Sommer) wird demnach geringfügig steigen. Die Heizgradtag(HGT)-Reduktion durch den Klimawandel wird den Heizwärmebedarf „kostenlos“ reduzieren. Andererseits können die Kosten für die Vermeidung und Behebung von Schäden durch zunehmende Extremwetterereignisse, die durch den Klimawandel ebenso hervorgerufen werden, deutlich höher sein als die dadurch reduzierten Heizkosten. 3.1.2. Emissionsfaktoren 22 Bis heute können die CO2-Emissionsfaktoren der Energieträger Öl, Gas und Kohle bei Kleinverbrauchern nicht eindeutig erfasst werden. Es finden sich in der Literatur sehr oft gravierende Unterschiede bzgl. der verwendeten Emissionsfaktoren. Für die Berechnungen sowie für alle weiteren Darstellungen dieser Arbeit hat man sich im Rahmen des Klimaschutzplanes auf folgende Emissionsfaktoren des Landes Steiermark geeinigt (siehe Tabelle 3-1). Dadurch wird gewährleistet, dass der Klimaschutzplan mit anderen Ausarbeitungen des Landes kompatibel ist. Emissionsfaktoren Fernwärme 0,158 kg/kWh Erneuerbare 0,000 kg/kWh Kohle 0,369 kg/kWh Strom 0,455 kg/kWh Öl 0,277 kg/kWh Gas 0,198 kg/kWh Tabelle 3-1: CO2-Emissionsfaktoren bei KleinverbraucherInnen (Land Steiermark – Büro des Landesenergiebeauftragten, 2009; Grazer Energieagentur, 2009) Der Emissionsfaktor von Strom ergibt sich aus dem europäischen Strommix (UCTE), welcher aufgrund des höheren Anteils fossiler Energieträger deutlich höher als der österreichische Strommix mit dessen hohem Wasserkraftanteil ist. Aufgrund der besseren Vergleichbarkeit wird der europäische Strommix für die weiteren Darstellungen herangezogen Da die Emissionsfaktoren derzeit noch auf unterschiedlichen Annahmen beruhen und von Region zu Region unterschiedlich sein können, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Emissionsfaktoren noch weiter anpassen und verändern werden. Es werden durchwegs CO2-äquivalente Emissionen (CO2e) der Energieträger dargestellt. Vielfach beschränken sich diese de facto auf Emissionen des Treibhausgases CO2, da bei den meisten Technologien keine nennenswerten anderen treibhauswirksamen Gase in den Haushalten anfallen bzw. erfassbar sind. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden über die Jahre hinweg konstante Emissionsfaktoren für alle Szenarien angenommen. 3.1.3. Energiepreise In den letzten Jahren unterlagen die Rohstoffpreise starken Schwankungen. Für die NutzerInnen stellen Rohstoffpreise ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Heizungssystems dar. Je höher die Energiepreise, desto eher wird ein bewussterer Umgang mit Energie gefördert und desto interessanter werden Energieeinsparmaßnahmen. Der starke Energiepreisanstieg von 2007, 2008 und auch 2010 verbunden mit den Ängsten der Wirtschaftskrise, hat merkbar zu einer Steigerung des Energiebewusstseins geführt. In den privaten Haushalten liegt das größte Einsparpotenzial bei dem bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig von Bauperiode, Gebäudetyp und Ausstattung des Gebäudes. Hohe Energiepreise machen Investitionen in die energetische Sanierung gleichzeitig aber auch rentabler. 23 Für die Berechnungen des Klimaschutzplanes mussten über die Jahre konstante Energiepreise angenommen werden, damit die Vergleichbarkeit der Einsparungseffekte innerhalb der einzelnen Maßnahmenbündel und auch mit den anderen Bereichen gewährleistet werden kann. Erläuterung 2: Gebäude 3.1.4. Unterstellte Annahmen METHODISCHE VORGANGSWEISE Für die Berechnungen müssen eine Reihe von Annahmen und „Regeln“ getroffen werden, die im Folgenden kurz erläutert werden. Die Berechnungsmethode dazu findet sich im Anhang A.1. In die Kategorie „Erneuerbare“ fallen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen und all jene Technologien, die Holz oder aus Holzprodukten bestehende Brennstoffe in Einzelöfen oder seit 2008 in Biomasse-Fernwärmenetzen einsetzen (vor 2008 wurden Biomasse-Fernwärmenetze unter „Fernwärme“ bilanziert. Aufgrund der genaueren Berechnung der CO2e-Emissionen werden ab 2008 neue Anschlüsse gesondert gerechnet und fallen in die Kategorie „Erneuerbare“). Der zusätzliche Strombedarf für Wärmepumpen wird in den Berechnungen extra ausgewiesen. Die Solarthermie wird, da sie derzeit hauptsächlich als sekundäres Heizsystem zum Einsatz kommt, gesondert betrachtet und nicht in die Kategorie „Erneuerbare“ miteinbezogen. Obwohl die Emissionen aus dem Stromverbrauch in der österreichischen Bilanzierung nicht in der Kategorie Gebäude zuzurechnen sind, werden sie in den Szenarien dargestellt und mitberechnet. Durch die Stromnachfrage der privaten Haushalte fallen die Emissionen in Kraftwerken in der Steiermark, in Österreich oder auch im Ausland an. Die THG-Emissionen, die durch die Stromnachfrage entstehen werden, werden anhand des Emissionsfaktors des durchschnittlichen europäischen Strommix berechnet. In den Abbildungen sind die CO2e-Emissionen, die aus der Stromproduktion resultieren, extra gekennzeichnet. Gleiches gilt für die Fernwärme. Auch hier fallen die Emissionen nicht beim Verbraucher/der Verbraucherin an, werden aber der inhaltlichen Vollständigkeit wegen ebenfalls angegeben. Der CO2-Emissionsfaktor wurde nach GEA (2009) mit 0,158 kg/kWh angenommen. Dieser berücksichtigt allerdings nur den Raum Graz/Graz-Umgebung, der an der Fernwärmeversorgung hängt, und nicht die Biomasse Fernwärmenetze. Diese werden allerdings, wie zuvor bereits erwähnt, seit 2008 unter „Erneuerbare“ erfasst. 24 Um eine unkomplizierte Darstellung der Handlungsoptionen zu erzielen, werden die CO2e-Emissionen der Fernwärme (FW) in die Gesamtemissionen integriert. 3.2. Referenzszenario Gebäude Zur Veranschaulichung, welche zusätzlichen Aktivitäten im Bereich Gebäude zu setzen sind, wird zunächst identifiziert, welche Maßnahmen bereits gesetzt wurden, wie diese die THG-Emissionen beeinflussen und welche weiteren „exogenen Rahmenbedingungen“ (d.h. nicht durch politisches Handeln ausgelöst, siehe dazu Abschnitt 3.1) mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden, die ebenfalls auf die THG-Emissionen wirken. Es ergibt sich nach dieser Darstellung die Ausgangslage ohne weitere Maßnahmen („Referenzszenario“) für Energieverbrauch und THGEmissionen der Wohngebäude mit dem Zeithorizont bis 2020, 2030 und 2050 und darauf aufbauend auch für Dienstleistungsgebäude. Dabei sind die Entwicklungen im Gebäudebestand wie Richtlinien, Gesetze, Förderungen und auch Trends der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart berücksichtigt. Für die Prognosen der Dienstleistungsgebäude muss davon ausgegangen werden, dass der Energiebedarf durch Anpassungen bzw. Detaillierungen der Energiebilanz nach 2007 für die öffentlichen und privaten Dienstleistungen keine gravierenden Änderungen mehr erfährt. Für die zukünftige Entwicklung in den Szenarien werden die Zuwächse und Reduktionen der einzelnen Energieträger aus den Szenarien der Wohngebäude relativ auch auf die Dienstleistungsgebäude angewandt. So wird zum Beispiel ein Rückgang von 10 % Öl im Referenzszenario der Wohngebäude auch auf die Nichtwohngebäude umgelegt. Die Veränderungen sind verhältnismäßig in jedem Szenario gleich, nur wird beim Strombedarf ein Wachstum von 2 % statt 1 % angenommen (siehe Abbildung 3-3). Zunächst wird das Referenzszenario für Wohngebäude grafisch dargestellt. Anschließend werden die Ergebnisse in Tabellenformat auch für die Dienstleistungsgebäude dargelegt. 16.000 14.000 GWh 12.000 10.000 Solarthermie Gas ÖL 8.000 Kohle Erneuerbare 6.000 4.000 FW Strom 2.000 0 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 3-1: Energieträger im Referenzszenario Wohngebäude Im Referenzszenario, wie in Abbildung 3-1 dargestellt, ist eine Sanierungsrate von 1 %, eine Heizungstauschrate von 2 % (jährlicher Anteil der Wohneinheiten, in denen eine neue Heizung mit einem neuen oder gleichbleibenden Energieträger zum Einsatz kommt), ein Wachstum der Kollektorfläche von Solarthermie von 8 % jährlich bis 2020 und eine Heizgradtagreduktion von 20 % bis 2050 berücksichtigt. Es lässt sich daraus ein leichter Rückgang des Gesamtenergieverbrauchs feststellen. 25 Die CO2-Emissionen aus den privaten Haushalten werden sich demgemäß leicht reduzieren (siehe Abbildung 3-2). Erläuterung 2: Gebäude 3.000.000 Tonnen CO 2 e 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 Strom Fernwärme Erdgas Öl Kohle 500.000 0 METHODISCHE VORGANGSWEISE 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 3-2: CO2e-Emissionen aus dem Referenzszenarios für Wohngebäude Durch die Berücksichtigung der genannten Faktoren werden die CO2e-Emissonen (inkl. der mit Fernwärme und Strom verbundenen, sofern durch die Haushaltsnachfrage induziert) in etwa gleich bleiben. Werden nur die gebäudespezifischen Emissionen für Niedertemperaturbereich betrachtet, so werden diese bis 2020 auf das Niveau von 2007 und bis 2050 um etwa 20-30 % zurückgehen (Basisjahr 2005). Durch den steigenden Stromverbrauch wird daher der Hauptanteil der Emissionen durch elektrische Geräte im Haushaltsbereich verursacht. Das Referenzszenario bei den öffentlichen und privaten Dienstleistungsgebäuden zeigt im Gegensatz zu den Wohngebäuden einen kontinuierlichen Anstieg des Energieverbrauchs (siehe Abbildung 3-3). 7.000 in GWh 6.000 Gas 5.000 Kohle 4.000 Öl Erneuerbare 3.000 Fernwärme 26 2.000 Elektr. Energie 1.000 0 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 3-3: Referenzszenario der Gebäude des Sektors öffentlicher und privater Dienstleistungen Für die Berechnung der Emissionen ergibt sich aufgrund der anzunehmenden weiteren Zunahme des Stromverbrauchs von 2007 eine Verdopplung von 0,96 Mio. Tonnen CO2 bis 2050 auf 2 Mio. Tonnen CO2 für die Dienstleistungsgebäude. Energiedienstleistung in TJ 2005 Fernwärme (fossil) Erneuerbare 2030 2050 2.226 1.648 2.385 2.447 2.212 15.016 16.968 18.867 18.238 dav on Biomasse FW * ) 598 684 1.875 2.285 3.396 1.623 1.648 1.657 1.715 1.647 dav on Umgebungswärme* * ) Kohle Strom 195 195 352 444 599 1.541 1.321 868 598 289 8.113 7.689 9.292 10.264 12.524 14.596 11.020 9.776 7.553 4.932 3.557 3.069 4.843 5.182 3.396 46.602 39.762 44.133 44.911 41.592 97.693 72.328 104.697 107.398 97.093 0 0 0 0 0 157.821 135.259 88.851 61.229 29.619 Gas Gesamt 2020 16.569 dav on Solarthermie Öl 2007 Emissionen in Tonnen Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom 1.002.830 950.506 1.148.584 1.268.751 1.548.118 Öl 1.123.118 847.909 752.227 581.189 358.599 195.428 168.602 266.099 284.712 270.982 Gesamt 2.576.889 2.174.605 2.360.458 2.303.280 2.304.411 Gebäudeemissionen * * * ) 1.476.366 1.151.770 1.107.177 927.131 659.200 -22% -25% -37% -55% Gas Veränderung zu 2005 *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht. **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Tabelle 3-2 Energieträger und Emissionen im Referenzszenario Wohngebäude Energiedienstleistung in TJ 2005 2007 2020 2030 2050 Fernwärme 2.290 1.104 1.597 1.639 1.481 Erneuerbare 1.412 1.372 1.445 1.424 1.264 Kohle 97 82 54 37 18 Strom 5.792 5.305 7.215 8.795 13.069 Öl 2.014 1.308 1.160 896 553 Gas 2.759 2.753 4.345 4.649 4.425 14.364 11.924 15.817 17.440 20.810 100.501 48.434 70.109 71.918 65.017 0 0 0 0 0 9.883 8.412 5.526 3.808 1.842 1.615.472 Gesamt Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom 715.979 655.754 891.855 1.087.166 Öl 154.980 100.613 89.259 68.964 42.551 Gas 151.589 151.268 238.741 255.441 243.122 1.132.932 964.481 1.295.490 1.487.297 1.968.005 316.453 260.293 333.526 328.212 287.515 -18% 5% 4% -9% Gesamt Gebäudeemissionen * * * ) Veränderung zu 2005 27 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Tabelle 3-3 Energiedienstleistung und Emissionen im Referenzszenario Dienstleistungsgebäude Erläuterung 2: Gebäude DIE HANDLUNGSOPTIONEN 4. Die Handlungsoptionen Die wesentlichen Handlungsoptionen im Bereich Gebäude werden im Folgenden dargestellt und in Form von Maßnahmenbündel im Hinblick auf ihr THGEmissionsreduktionspotenzial quantifiziert. Zunächst zeigt das in Abschnitt 3.2 entwickelte Referenzszenario Wohngebäude, welche THG-EmissionsAuswirkungen im Bereich Wohngebäude, die bisher bereits implementierten Maßnahmen bewirken sowie jene Ereignisse mit sich bringen, die nicht aus der Steiermark allein steuerbar sind, aber erwartet werden (wie etwa die Reduktion der Heizgradtage durch den fortschreitenden Klimawandel). In diesem Abschnitt wird anhand einzelner weiterer Handlungsoptionen gezeigt, welches zusätzliche Einsparpotenzial in den Zeithorizonten bis 2020, 2030 und 2050 zu erreichen ist. Diese werden zuerst gesondert dargestellt und anschließend in Abschnitt 4.7 zusammengeführt und auch in ihrer Interaktion bewertet. Wie schon im Referenzszenario angewandt, werden die Ergebnisse aus den Wohngebäuden auch relativ auf jene der Dienstleistungsgebäude für die einzelnen Energieträger angewandt. Die nun folgenden Darstellungen der einzelnen Handlungsoptionen gehen jeweils vom Referenzszenario aus und erweitern dieses um zusätzliche Einsparungspotenziale. Zum Beispiel wird eine aktuell 1%ige Sanierungsrate auf 4 % erhöht. So stellt die Option „Sanierung“ die Erhöhung der Sanierungsrate um zusätzliche 3 % dar. Vorweg wird aber der Punkt „Energiesparen“ als grundlegende Prämisse erläutert. 4.1. Energiesparen als Prämisse 28 Energetische Einsparungen sind durch eine Veränderung des NutzerInnenverhaltens oder durch energetische Sanierungen erzielbar. In den privaten Haushalten liegt das größte Einsparpotenzial bei dem bzw. der NutzerIn selbst, unabhängig von Bauperiode, Gebäudetyp und dessen Ausstattung. Verhaltensänderungen, die eine Verringerung des Energieverbrauchs bewirken bedürfen keiner baulichen Maßnahmen oder zusätzliche Investitionen und sind in vielen Fällen ohne Komfortverlust zu erreichen. Dazu muss aber ein entsprechendes energetisches Bewusstsein vorhanden sein, dass innerhalb der Bevölkerung aufgebaut werden muss. Gerade beim Stromverbrauch kann die Nachfrage ohne weitreichende zusätzliche Investitionen und ohne eine Verminderungen der Lebensqualität gesenkt werden. Zudem können bei notwendigen Neuanschaffungen von Haushaltsgeräten energieeffizientere Geräte eingesetzt werden, die bei gleichem Nutzen einen deutlich niedrigeren Stromverbrauch vorweisen. Für eine intelligente Bereitstellung der Energiedienstleistung Raumwärme in Gebäuden (als einem der wichtigsten Zielsektoren des Klimaschutzplans der Steiermark) ist die thermische Sanierung als Maßnahme, der erste wichtige Hauptansatzpunkt. Die Verbesserung der Gebäudehülle ist eine der effizientesten Arten THG-Emissionen zu senken. Gleichzeitig wird das insgesamt für Raumwärme aufgewendete Budget vermindert. Ob die getroffenen Sanierungsmaßnahmen die erwartete Energieverbrauchsreduktion bewirken, hängt jedoch wieder in hohem Maße vom zukünftigen Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers ab. Am Ende der Lebensdauer eines konventionellen Heizkessels können ohne Mehraufwand energieeffizientere Neugeräte oder mit geringem Mehraufwand ein Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern oder, falls vorhanden, Nah-/Fernwärme durchgeführt werden. Im Hinblick auf den Neubau werden energetische Bauvorschriften weiter verschärft werden. Null-Emissionen im Neubau (Niedrigenergie- oder Passivhaus) können dann schon mit geringen Mehrkosten gegenüber Gebäuden nach dem Standard der Bauordnung realisiert werden. 4.2. Energetische Sanierung Um den Energiebedarf und somit auch die laufenden Kosten von bestehenden Gebäuden zu senken, müssen abgesehen von Änderungen im Verhalten der Nutzer bzw. der Nutzerin Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Aufgrund des konstanten Heizenergiebedarfs bei bisheriger Neubaurate muss die theoretische Sanierungsrate in den letzten Jahren bei etwa 0,8 % bis 1 % der Bestandsgebäude gelegen haben. Für die Analyse der Maßnahmen des Klimaschutzplans errechnet sich dieser Wert, wenn etwa 1 % des Gebäudebestandes mit einem für die jeweiligen Bauperioden üblichen Heizenergieverbrauch auf den vom Land Steiermark vorgegebenen Standard einer „Umfassenden Sanierung“ saniert werden. Einzelne Sanierungsmaßnahmen werden in den Berechnungen zu einem Sanierungsbündel, das der Qualität einer „Umfassenden Sanierung“ entspricht, rechnerisch zusammengefasst. Tatsächlich wurden etwa 0,2 % aller Wohnungen jährlich über die Förderstellen des Landes als „Umfassende Sanierung“ abgewickelt (Land Steiermark, 20052008). Eine „Kleine Sanierung“ erhielten rund 0,3 % bis 0,5 % der Wohnungen jährlich. Von einer „Kleinen Sanierung“ wird dann gesprochen, wenn mindestens eine energetische Maßnahme durchgeführt wird. Nimmt man an, dass drei „Kleine Sanierungsmaßnahmen“ eine „Umfassende energetische Sanierung“ ergeben so wurden vom Land Steiermark etwa 0,3 % bis 0,4 %, aller Wohnung jährlich erfasst und gefördert. So muss bei 0,4 % bis 0,7 % der Wohnungen angenommen werden, dass die Sanierung nicht über die Schiene der Wohnbauförderung lief. 29 Aus der Gebäude- und Wohnungszählung 2001 der Statistik Austria geht hervor, dass in der Periode 1991-2001 jährlich bei rund 1 % der Wohnungen die Fenster erneuert, bei rund 0,6 % der Wohnungen Wärmedämmmaßnahmen durchgeführt und bei rund 1 % das Heizsystem erneuert wurde. Aussagen über die Qualität und Umfang der Maßnahmen lassen sich aus dieser Quelle keine treffen. Die thermische Sanierung von Gebäuden ist die bedeutendste Option für die CO2Einsparung im Wohngebäudebereich. Wie aus Abschnitt 2 hervorgeht, ist der Erläuterung 2: Gebäude überwiegende Anteil des heutigen Gebäudebestandes in einem schlechten energetischen Zustand. DIE HANDLUNGSOPTIONEN Nur durch die energetische Sanierung von Gebäuden kann eine langfristige Senkung des Energieverbrauchs und eine damit verbundene Senkung der CO2Emissionen und Betriebskosten erzielt werden. Auch wenn sich einzelne Sanierungsmaßnahmen (z.B Einstellung der Regelung, Tausch des Wärmeerzeugers, Dämmung der obersten Geschossdecke) schon nach wenigen Jahren amortisieren und dadurch auch ein hoher ökonomischer Anreiz gegeben ist, konnte die Sanierungsrate in der Vergangenheit nicht deutlich angehoben werden. Im Wesentlichen lässt sich dies auf geringe Investitionsbereitschaft, geringes Bewusstsein, hohe Trägheit in der Bevölkerung und auch auf die aktuelle Gesetzeslage (Wohnrechtsgesetze) zurückführen (siehe dazu auch Abschnitt 5.1). Erwähnenswert dabei ist die §15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Ökologisierung im Wohnbau (Bund, Länder, 2009). Diese sieht Maßnahmen und Vereinheitlichung in der Wohnbauförderung, des Baurechts und der öffentlichen Gebäude vor. Zudem gelten neue strengere Kriterien bei der Vergabe der Wohnbauförderung der Länder. Ein Ziel dieser Vereinbarung ist die energetische Sanierung des gesamten nicht oder teilsanierten Gebäudebestand mit der Errichtungsperiode 1945 bis 1980 bis zum Jahr. Die Sanierungsrate soll dazu auf 3 % jährlich angehoben werden. Emissionsreduktionspotenzial Sanierung Die CO2e-Reduktion ermittelt sich aus dem Einsparungspotenzial, das erreicht wird, wenn die Sanierungsquote (anfangs) auf jährlich 4 % erhöht wird und die Gebäude, die bis 1990 errichtet wurden, saniert werden. Diese Sanierungsrate wird bis 2045 auf 0 % reduziert, da bis dahin der komplette Gebäudebestand rechnerisch auf gute Standards (rund 50 kWh/m².a) saniert sein soll. 3.000.000 2.500.000 Tonnen CO 2 e 30 2.000.000 Potenzial Sanierung 1.500.000 Restemission CO2e inkl. FW 1.000.000 Strom 500.000 0 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-1: Potenzial „Sanierung“ bei Wohngebäuden Jede durch energetische Sanierung eingesparte kWh verringert die absolute Auswirkung der anderen Handlungsoptionen. So muss die „Sanierung“ als aktivste und wirkungsvollste Option im Gebäudebereich hervorgehoben werden. 4.3. Heizungsswitch Biomasse Der Bestand der Heizungsanlagen setzt sich aus dem jährlichen Neubau von Gebäuden und dem Austausch bestehender Anlagen mit oder ohne Kombination mit energetischen Sanierungsmaßnahmen zusammen. Für Biomasseheizungen ergibt sich in der Steiermark ein durch den Waldreichtum natürliches Potenzial. Auch bei einem verstärkten Umstieg auf Biomasse wird in Kombination mit der Handlungsoption „Sanierung“ keine deutliche Erhöhung des aktuellen Biomassebedarfs erwartet. Schon im Referenzszenario Wohngebäude zeigt sich, dass bei bestehenden Heizungstauschraten und bei der Senkung des Wärmebedarfs mit keiner Erhöhung des absoluten Bedarfs an Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz zu rechnen ist. Emissionsreduktionspotenzial Heizungsswitch In der Berechnung wird davon ausgegangen, dass sich die jährliche Rate der Heizsystemwechsel von 2 auf 4 % bis 2020 erhöht und danach bis 2050 auf 1 % sinkt. Theoretisch wäre eine vollständige Substitution der Energieträger durch Biomasse möglich – wird aber in diesem Fall nicht berücksichtigt. Heizungssysteme weisen eine Nutzungsdauer von 20 bis 40 Jahren auf. So wird es auch noch in ferner Zukunft Eigentümer geben, die ihr Zuhause fossil beheizen. 3.000.000 2.500.000 Tonnen CO 2 e 2.000.000 1.500.000 Potenzial Heizungsswitch Restemission CO2e inkl. FW Strom 1.000.000 31 500.000 0 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-2: Potenzial „Heizungsswitch“ Biomasse bei Wohngebäuden 4.4. Solarthermie Solarthermie gilt als Hoffnungsträger der Zukunft, um wirtschaftliche und CO2arme Wärme im Niedertemperaturbereich bereitzustellen. Die Entwicklung zeigt, dass der Markt sowohl in Österreich als auch im Ausland stark wächst. Jede solar- Erläuterung 2: Gebäude thermisch erzeugte Kilowattstunde spart nachwachsende bzw. auch nichtnachwachsende Rohstoffe - und somit CO2-Emissionen ein. Des Weiteren haben Solaranlagen auch eine starke wirtschaftliche Bedeutung. In der Steiermark sind Unternehmen entstanden, die Komponenten für solarthermische Anlagen produzieren und installieren. DIE HANDLUNGSOPTIONEN Solaranlagen wurden ursprünglich für die Warmwassererzeugung auf Einfamilienhäusern und in Mehrfamilienhäusern installiert. Zunehmend werden solarthermische Anlagen auch zur Heizungsunterstützung in Gebäuden eingesetzt. In der Steiermark gibt es schon einige Großanlagen, die Nah- bzw. Fernwärme für Orte bereitstellen. In südlicheren Ländern mit einer häufigeren und stärkeren Sonneneinstrahlung werden auch zunehmend Systeme interessant, die Meerwasserentsalzungsanlagen oder auch Dampfturbinen für die Stromerzeugung betreiben. Der im Rahmen des „Klima:aktiv“ Programms von AEE INTEC erstellte und vom Ministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragte Bericht über die „Roadmap Solarwärme“ (AEE INTEC, 2008) streicht die gute Entwicklung dieser Technologie innerhalb Österreichs hervor. So wurden rund 37 % aller in Europa installierten Kollektoren in Österreich erzeugt. Auch eine Vielzahl der Komponenten stammt aus österreichischen Werkshallen. Emissionsreduktionspotenzial Solarthermie Wenn die in der „Roadmap Solarwärme“ vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden, erhofft man sich rund 10 % des Niedertemperaturbedarfs Österreichs bis 2020 solarthermisch zu erzeugen. Dazu ist es notwendig den Kollektorbestand von 2007 bis 2020 zu verzehnfachen. Mit 2030 könnte der solare Anteil bereits 25 % und 2050 über 40 % ausmachen, wenn gleichzeitig umfangreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Um einen ersten Wert für diese Option zu ermitteln (der später allenfalls zu verändern ist) werden diese Ziele für die Berechnung der Handlungsoption auf dieser Stufe des Klimaschutzplans herangezogen. 3.000.000 32 2.500.000 Tonnen CO 2 e 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-3: Potenzial Solarthermie bei Wohngebäuden Potenzial Solar Restemission CO2e inkl. FW Strom Abbildung 4-3 zeigt die Auswirkungen der Solarthermie auf die THG-Emissionen des Wohngebäudebestands bis 2050, wenn die Vorschläge der Roadmap Solarthermie in der Steiermark umgesetzt werden. Ohne zusätzliche energetische Maßnahmen würde der Anteil der Solarthermie am Gesamtenergiebedarf 2050 bei ca. 13 % liegen. Da in beiden Szenarien die gleichen Zuwachsraten angenommen werden, betragen die Emissionseinsparungen bei beiden bis 2020 rund 50 kt CO2e und bis 2030 70 kt CO2e gegenüber dem Referenzszenario. 4.5. Neubau Die energetische Qualität des Neubaus hat sich im Laufe der letzten drei Jahrzehnte durch Maßnahmen in der Wohnbauförderung und zuletzt auch durch die vom österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) entwickelten, bundesweiten „OIB-Richtlinien“ die im Baurecht umgesetzt sind, deutlich verbessert. Quantitativ kann davon ausgegangen werden, dass sich die Neubaurate etwas abschwächt und der Trend zu größeren Wohnungen abnimmt. Der Anteil der Mietwohnungen wird sich auf Kosten der Eigentumswohnungen erhöhen. Hauptgrund dieser Entwicklung sind die steigenden Wohnkosten, wodurch sich viele Personen Eigentumswohnungen oder relativ große Wohnungen nicht leisten können Je geringer der Energieverbrauch sein soll, desto höher ist die Investition im Neubau. Daher werden strengere Baugesetze zu etwas höheren Preisen von Neubauten führen. Diese werden im Erwerb daher leicht teurer sein als Bestandsobjekte mit hohem Energieverbrauch. In diesem Zusammenhang werden Wohnbauförderungen im Neubau die Anreize energiesparender zu bauen und den Anteil der energetisch guten Gebäude zwar erhöhen, doch werden durch den Neubau, sofern kein Altbestand ersetzt wird, auch zusätzliche Emissionen geschaffen. Wesentlich im Neubau als auch bei der Sanierung werden die verwendeten Baustoffe sein. Durch die Wahl und Verwendung von Baustoffen können indirekt CO2-Emissionen in der Produktion vermieden bzw. CO2 langfristig in den Baustoffen gespeichert werden. Einerseits ist der Energieaufwand für die Herstellung unterschiedlicher Holzbaustoffe im Vergleich zu konventionellen Beton oder Ziegeln deutlich geringer und andersrseits speichern Holzbaustoffe über den Nutzungszeitraum von Gebäuden CO2. 33 Die qualitative energetische Entwicklung des Neubaus ist einerseits durch die Wohnbauförderung und andererseits durch das Baurecht reglementiert. Im Unterschied zur Wohnbauförderung sind die in den baurechtlichen Gesetzesmaterien verankerten Grenzwerte der OIB-Richtlinie (des Österreichischen Instituts für Bautechnik) verpflichtend (siehe Tabelle 4-1). Erläuterung 2: Gebäude Höchstzulässiger HWB BGF nach OIB 6 Bis 31.12.2009 Ab 1.1. 2010 Neubau von Wohngebäuden 78 kWh/(m².a) 66,5 kWh/(m².a) Neubau von Nichtwohngebäuden 27 kWh/(m³.a) 22,75 kWh/(m³.a) Umfassende Sanierung Wohngebäude 102 kWh/(m².a) 87,5 kWh/(m².a) Tabelle 4-1: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach OIB-Richtlinie 6 Des Weiteren legt die OIB 6 Richtlinie wärmetechnische Mindestanforderungen an die einzelnen Bauteile und an den Heiz- und Kühlenergiebedarf fest. Wohnbauförderungsanspruch haben nur jene Gebäude, welche die in Tabelle 4-2 dargestellten Mindestanforderungen an den Heizwärmebedarf erfüllen. 2 HWBBGF in kWh/(m .a) DIE HANDLUNGSOPTIONEN Gültigkeit A/V-Verhältnis *) größer 0,8 A/V-Verhältnis kleiner 0,2 Bis Ende 2009 65 35 ab 1.1.2010 45 25 Ab 1.1.2012 36 20 *) A/V-Verhältnis ergibt sich aus dem Quotient von Oberfläche A [m2] und Volumen [m3]. Je geringer die Oberfläche im Verhältnis zum Volumen ist, desto bessere energetische Eigenschaften kann das Objekt durch die Geometrie vorweisen. Liegt das A/V-Verhältnis zwischen 0,8 und 0,2 muss linear interpoliert werden. Tabelle 4-2: Anforderungen an den Heizwärmebedarf nach der steiermärkischen Wohnbauförderung (Land Steiermark, 2009) In den nächsten Jahren ist eine weitere Verschärfung der energetischen Grenzwerte vorgesehen. So sollen nach der Novellierung der EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EPBD) bis 2020 nur noch „FastNullenergiegebäude“ errichtet werden. Bei sehr strengen gesetzlichen Vorschriften muss diskutiert werden, welche Aufgaben und Kriterien die Wohnbauförderung zur Entwicklung des Neubaus in Zukunft haben wird. 34 Wie im einführenden Überblick dargestellt wurde (siehe Abbildung 2-1), hängt der zusätzliche Wohnungsbedarf bzw. auch der Bedarf an Nutzflächen für Dienstleistungen sehr eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zusammen. Die steiermärkische Bevölkerung wird laut Prognosen kaum mehr anwachsen. Auch der Zuwachs von Gebäuden in der Steiermark wird nach unterschiedlichen ExpertInnenmeinungen in den nächsten Jahren nicht mehr die Neubauraten vorweisen können wie sie in den letzten Jahrzehnten noch üblich waren. Schon heute sollen neue Wohnungen schwieriger verkauft werden als noch vor wenigen Jahren. Emissionsreduktionspotenzial Neubau Die Emissionseinsparungen sind aufgrund der schon umgesetzten und geplanten Standards für den Neubau im Vergleich zu anderen Maßnahmenbündel gering. Wenn keine zusätzlichen Emissionen durch die Raumwärme- oder Warmwasser- bereitstellung im Neubau in Zukunft anfallen, ergeben sich gegenüber dem Referenzszenario Einsparungen von 20 kt CO2e bis 2020 und 45 kt CO2e bis 2030 in beiden Einsparungsszenarien. 3.000.000 2.500.000 Tonnen CO 2 e 2.000.000 Potenzial Neubau 1.500.000 Restemission CO2e Strom 1.000.000 Fernwärme 500.000 0 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-4: CO2e-Einsparung durch Null-Emissionen im Neubau von Wohngebäuden 4.6. Strombedarfsreduktion Durch eine Stabilisierung oder Verringerung des Stromverbrauchs werden zwar in den Haushalten oder Betrieben die Stromkosten gesenkt, die CO2e-Emissionen erzeugen aber die mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke. Stromsparen kann schon sehr oft ohne Investitionen und Komfortverlust erfolgen. Ein bewusster Umgang mit Strom und dessen Energiedienstleistung kann zu großen Einsparungen in den Haushalten führen. Ein mit Investitionen verbundenes weiteres Potenzial liegt im Austausch alter Haushaltsgeräte oder Geräte im Heizsystem, wie Umwälzpumpen. Dennoch werden oft erreichte Einsparungen im Haushalt durch die Anschaffung neuer Geräte oder durch das individuelle Verhalten konterkariert (Rebound Effekt). Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheizte Warmwasserspeicher werden etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet (IWT, 2010). In Verbindung mit der Handlungsoption Sanierung wird sich der Stromverbrauch bei Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren kann auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs für die Bereitstellung von Warmwasser leisten. 35 In der Handlungsoption wird einem Rückgang des Stromverbrauchs von jährlich 1 % ausgegangen. Derzeit gehen viele Prognosen davon aus, dass der Stromverbrauch vor allem im Haushaltsbereich weiter ansteigen wird. Im Referenzszenario wurde von einem weiteren Stromverbrauchswachstum von 1 % jährlich ausgegangen. Die Differenz der beiden Pfade ergibt das CO2-Einsparungspotenzial. Würde im Referenzszenario von einem höheren Stromverbrauch ausgegangen werden, so würde sich auch das Einsparpotenzial dieser Option der Verbrauchsreduktion erhöhen. Erläuterung 2: Gebäude 3.000.000 2.500.000 Tonnen CO 2 e 2.000.000 Potenzial Strom Strom 1.500.000 Fernwärme 1.000.000 Restemission CO2e 500.000 0 Abbildung 4-5: Indirekte CO2e-Einsparung durch eine verringerte Stromnachfrage im Sektor der privaten Haushalte 4.7. Zusammenfassung Handlungsoptionen 16000 14000 12000 GWh DIE HANDLUNGSOPTIONEN 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 10000 8000 6000 4000 Solarthermie Erneuerbare Gas Öl Kohle Fernwärme Strom 2000 0 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-6: Energieträger bei der Nutzung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden 36 Es zeigt sich in Abbildung 4-6 eine deutliche Reduktion des Energieverbrauchs, die durch die volle Anwendung der Handlungsoptionen erreicht werden kann. Mit rund 60 % des Wärmebedarfs hätte die Solarthermie bis 2050 den größten Anteil. Man erkennt, dass durch die Berechnungsmethodik ab 2020 auch ein großer Teil der Erneuerbaren durch Solarthermie reduziert wird. Ob der Anteil der Solarthermie oder der anderen Erneuerbaren höher ist, ist jedoch hinsichtlich der CO2Emissionen nicht relevant. 3.000.000 Tonnen CO 2e 2.500.000 2.000.000 Gas Öl 1.500.000 1.000.000 Kohle Fernwärme Strom 500.000 0 2002 2005 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-7: CO2e-Emissionen bei Anwendung aller Handlungsoptionen bei Wohngebäuden Es zeigt sich, dass bis 2020 30 % weniger CO2e-Emissionen möglich sind (Basisjahr 2005). Bis 2030 erhöht sich das Einsparpotenzial auf 40 % und bis 2050 auf über 50 %. Der Stromverbrauch wird mit der Annahme der konstanten Emissionsfaktoren auch weiterhin für den größten Anteil der Emissionen verantwortlich sein. Bei der Berechnung der Handlungsoptionen bei den Dienstleistungsgebäuden werden großteils dieselben Annahmen getroffen wie bei den Wohngebäuden. Ausnahmen bildet die Solarthermie wo angenommen wird, dass es bei Gebäuden mit öffentlichen oder privaten Dienstleistungen aufgrund des geringeren Niedertemperaturanteils auch zu einem geringeren Einsatz von Solarthermie kommen wird, und Solarthermie weniger Bedeutung in diesem Sektor hat als bei den privaten Haushalten. In diesem Fall wird kein zusätzliches Wachstum der Solarthermie wie bei den privaten Haushalten angenommen. Geht man aber sonst von den gleichen Effekten wie bei den Handlungsoptionen der Wohngebäude aus, ergibt sich eine Darstellung gemäß Abbildung 4-8. 37 Erläuterung 2: Gebäude 4.000 in GWh 3.500 3.000 Gas 2.500 Kohle 2.000 Öl 1.500 Erneuerbare Fernwärme 1.000 Elektr. Energie 500 0 DIE HANDLUNGSOPTIONEN 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-8: Energiebedarf - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen Ähnlich wie im spezifischen Referenzszenario der Wohngebäude stellt Strom im Zeitverlauf zunehmend den größten Anteil am Gesamtenergiebedarf dar. Im Unterschied zu den Wohngebäuden ist der Anteil der Erneuerbaren hier relativ gering, wogegen Gas den wichtigsten Energieträger im Niedertemperaturbereich darstellt. 1.200.000 Tonnen CO 2 1.000.000 Gas 800.000 Kohle Öl 600.000 Erneuerbare 400.000 Fernwärme Elektr. Energie 200.000 38 0 2008 2011 2014 2017 2020 2023 2026 2029 2032 2035 2038 2041 2044 2047 2050 Abbildung 4-9: Emissionen - Anwendung aller Handlungsoptionen bei Gebäuden des Sektors öffentliche und private Dienstleistungen Auch hier werden die deutlich höchsten Emissionen der Dienstleistungsgebäude durch ihren Stromverbrauch verursacht werden. In Tabelle 4-3 werden die zusätzlichen Einsparpotenziale durch die einzelnen Handlungsoptionen unter Berücksichtigung ihrer Interaktion erfasst. Darin werden auch Auswirkungen der CO2e-Einsparungen von Strom und Fernwärme mitberücksichtigt. 2005 2020 2030 2050 Gebäudespezifische Emissionen [tCO2 e] (exkl. Strom u. Fernwärme) Referenzszenario Wohngebäude Referenzszenario DL Gebäude 1.476.366 1.107.177 927.131 659.200 260.293 333.526 328.212 287.515 Reduktionspotentiale Gebäude (exkl. Emissionen aus Strom u. Fernwärme) Sanierung -331.907 -477.356 -494.875 Biomasse Heizungsswitch * ) -309.087 -281.929 -165.600 Solarthermie -46.513 -63.905 -121.571 0-Emissionen im Neubau -13.435 -32.349 -69.027 -700.941 -855.539 -851.074 Summe Potenzial Gebäude Gesamtemission Gebäude [tCO2 e] (inkl. Strom u. Fernwärme) Referenzszenario Wohngebäude 2.599.424 2.386.269 2.331.792 2.339.200 Referenzszenario DL Gebäude 1.149.022 1.315.532 1.511.728 2.004.307 Reduktionspotentiale Gebäude (inkl. Emissionen aus Strom u. Fernwärme) Sanierung -376.357 -553.206 -589.874 Biomasse Heizungsswitch * ) -296.264 -275.282 -174.822 Solarthermie -51.752 -73.034 -145.966 0-Emissionen im Neubau -19.269 -46.500 -97.389 -559.033 -1.025.314 -2.100.509 -1.302.675 -1.973.336 -3.108.560 Stromv erbrauchsreduktion Summe Potenzial Gebäude *) Das Einsparungspotenzial Heizungsswitch berücksichtigt die gleichzeitige Umsetzung der Option „Sanierung“ und „Solarthermie“. Werden diese nicht oder nur teilweise umgesetzt, der Biomasse Heizungsswitch jedoch voll, kann sich dessen CO2-Einsparpotenzial erhöhen. Tabelle 4-3: Einsparpotenziale der einzelnen Handlungsoptionen bei Wohngebäuden 39 Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 5. Die Konkretisierung in Maßnahmenbündel und Maßnahmen Die THG-Emissionen aus dem steirischen Gebäudebestand können stark reduziert werden, wie im Abschnitt 4 als Potenzial quantitativ dargestellt wurde. Um diese Einsparpotenziale zu nutzen stehen dem Land Steiermark durch die Wohnbauförderung, durch das Baurecht und durch die Raumordnung wesentliche Kompetenzen und Instrumente zur Verfügung. Vorweg muss aufgezeigt werden, dass die EU 2020-Ziele für Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, mit dem bestehenden rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen nicht zu erreichen sein werden (siehe Referenzszenario im Abschnitt 3.2). Es sind daher umfangreiche Maßnahmen notwendig, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Die Gliederung erfolgt in die fünf Maßnahmenbündel „Sanierung“, „Solarthermie“, „Heizungsswitch“, „Neubau“ und „Stromverbrauchsreduktion“. Das sechste Maßnahmenbündel definiert die Grundvoraussetzungen die zur Erreichung der Einsparungsziele notwendig ist. Dessen Auswirkungen können nicht den einzelnen Handlungsoptionen zugeschrieben werden und wird daher erst im Abschnitt 6 mit den notwendigen Maßnahmen definiert. Die Maßnahmenbündel selbst wurden in ihrer Stärke und Ausprägung in zwei unterschiedlichen Ausprägungsstufen definiert. Einerseits zeigt das ambitionierte Innovationsbündel welche Maßnahmen, welche Kosten und welche Einsparungen zur Erreichung der im Abschnitt 4 dargestellten Potenziale notwendig sein werden. Demgegenüber steht das Basisbündel, welches von etwas geringeren Vorgaben der EU-Ziele für 2020 ausgeht. Maßnahmenbündel Gebäude Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs‐Switch) Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) 40 Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Tabelle 5-1 Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude Bevor jedoch auf die einzelnen Maßnahmenbündel eingegangen wird, müssen die grundlegenden Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze zur Erreichung der Einsparziele beschrieben werden, um die Grundproblematik wiederzugeben. 5.1. Allgemeine Hemmnisse und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs Die wesentlichen Hemmnisse zur Senkung des Energieverbrauchs bzw. der CO2Emissionen aus dem Gebäudebereich lassen sich in die Gruppen Interessenskonflikte, Informationsdefizite und Investitionsbereitschaft zusammenfassen. In diesem Abschnitt werden die grundlegenden Hemmnisse und notwendigen Maßnahmen quer über die gebäudespezifischen Maßnahmenbündel hinweg dargestellt. Die Beschreibung der einzelnen Maßnahmen findet sich im folgenden Abschnitt 6. Unterschiedliche Studien, Interessensvertreterinnen und -vertreter, sowie Expertinnen und Experten haben schon eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die vorliegenden Maßnahmenbündel stützen sich zu einem wesentlichen Teil auf das Forderungsprogramm der Bau-Sozialpartner an Bund und Länder, zur Reduktion des gebäudespezifischen Energieverbrauchs (Amann, (2008)) und auf die im März 2010 veröffentlichte Energiestrategie Österreich (BMLFUW, BMWFJ 2010). In der Energiestrategie Österreich ist eine Liste von Maßnahmen und Instrumenten ausgearbeitet worden, die zur Umsetzung der Bundesregierung, den Ländern, den Gemeinden und den Unternehmen vorgeschlagen werden. Generell müssen die in diesem Abschnitt empfohlenen allgemeinen Maßnahmen so bald als möglich auf den unterschiedlichen dafür zuständigen Ebenen in Angriff genommen werden. Nur dann können auch die ambitionierten Einsparziele aus den Handlungsoptionen des Abschnitts 4 mit den einzelnen Maßnahmenbündel erreicht werden. 5.1.1. Eigentümerverhältnisse Um geeignete Instrumente zur Sanierung des Gebäudebestandes bestimmen zu können, müssen zunächst für die Steiermark charakteristische Eigentumsverhältnisse quantifiziert werden, um auf Basis dessen die Relevanz von spezifischen Maßnahmen bewerten zu können. Der für den Gebäudebereich erhobene Energieverbrauch stammt zu etwa 75 % aus den privaten Haushalten und zu 25 % aus den öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Anders als bei den Dienstleistungsobjekten lassen sich für Wohngebäude die Eigentumsverhältnisse aus den Daten der Statistik Austria (2004) darstellen. 41 Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Sonstige juristische Person 4% Dienst- Naturalsonstige Wohnungen 10% Gemeinnützige Bauvereinigung 8% Gemeinde 5% Bund u. Land Privatperson(en) 14% Eigenbenützung durch Gebäudeeigentümer 46% Eigenumswohnung 12% Abbildung 5-1: Eigentumsverhältnisse der steiermärkischen Wohnungen Quelle: Statistik Austria, 2004 Durch den hohen Gebäudebestand an Ein- und Zweifamilienhäusern ergibt sich auch ein hoher Anteil von Wohnungen, die von den Gebäudeeigentümern auch selbst genutzt werden. Um die Eigentumsverhältnisse nach ihrem Energieverbrauch zu beurteilen, wurden die Daten aus Abbildung 5-1 unter Verwendung der durchschnittlichen Nutzfläche zu einem durchschnittlichen Heizwärmebedarf je Gebäudekategorie erweitert (siehe Abbildung 5-2). Sonstige juristische Person 2% Gemeinnützige Gemeinde Bauvereinigung 5% 3% Dienst- Naturalsonstige Wohnungen 11% Bund & Land 0,6% 42 Privatperson(en) 9% Eigentumswohnung 7% Eigenbenützung durch Gebäudeeigentümer 63% Abbildung 5-2: Wärmebedarf je nach Eigentümer von Wohngebäuden Quelle: Statistik Austria, 2004 Aus Abbildung 5-2 geht hervor, dass für Gebäude, die sich im Eigentum des Nutzers bzw. der Nutzerin befinden, etwa 2/3 des gesamten Wärmebedarfs von Wohngebäuden bereitgestellt wird. Der Großteil der eigenbenützten Objekte (98 %) findet sich im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäusern. Dienst-, Naturaloder sonstige Wohnungen werden zu 85 % den Ein- und Zweifamilienhäusern zugerechnet (Statistik Austria, 2004). Die deutliche Verschiebung zu Abbildung 5-1 ergibt sich durch den höheren spezifischen Heizwärmebedarf und die größeren Nutzflächen von Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Prioritäten nach Eigentumsstruktur 98 % der Gebäudeeigentümer wohnen in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Das Mietrechtsgesetz (MRG), das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind innerhalb dieses Eigentumsverhältnisses irrelevant. Wichtigstes Kriterium zur Durchführung thermischer Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist daher die Information und Motivation der EigentümerInnen mit Hilfe unterschiedlicher Maßnahmen (siehe Abschnitt 5.1.2 und Abschnitt 5.1.4). Eigentumswohnungen haben mit einem Anteil von 7 % des Wärmebedarfs der Wohngebäude eine geringere Relevanz. Energetische Sanierungsmaßnahmen können hier nur dann durchgeführt werden, wenn die Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Unterlässt jedoch ein/e EigentümerIn die Stimmabgabe, so kann eine energetische Verbesserung verhindert werden. Innerhalb von Mietwohnungen wird der relevante rechtliche Rahmen vor allem durch das Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt. In diesem werden unter § 3 wärmedämmende Investitionen mietrechtlich als „Erhaltungsarbeiten“ angesehen und fallen in die Kompetenz des Vermieters. Erhaltungsmaßnahmen müssen aus dem eingenommen Mietzins finanziert werden. Der Mietzins kann erhöht werden, wenn die Einnahmen der letzten Jahre aus dem Mietzins nicht ausreichen – wodurch ein Verfahren nach § 18 zur „Erhöhung des Mietzinses“ notwendig wird. In Gemeindewohnungen leben überwiegend einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Ein Großteil der etwa 4.500 Grazer Gemeindewohnungen steht unter Denkmalschutz. Das Gebäudealter von Gemeindewohnungen liegt zwischen der Gründerzeit und den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Danach wurden überwiegend gemeinnützige Genossenschaften zum Bau und zur Verwaltung günstiger Wohnungen beauftragt, wofür die Stadt Graz bei etwa 10.000 Wohnungen das Einweisungsrecht von Mietern hat (Wiesauer, 2010). 43 Wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen, sind Sanierungsmaßnahmen generell nur schwer möglich, und thermische Sanierungen, abgesehen von kleinen Maßnahmen nahezu unmöglich. Seit einigen Jahren werden immer mehr Gebäude aus dem Denkmalschutz ausgeschieden, wodurch sich thermische energetische Sanierungen vereinfachen. Sofern Gebäude mit Mietwohnungen nicht unter besonderen Schutzbestimmungen stehen und Förde- Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 44 rungen durch das Land bewilligt werden, wird es möglich, ein Objekt unter Zustimmung der MieterInnen umfassend energetisch zu sanieren. In den meisten Fällen scheitern ambitionierte Sanierungsvorhaben an den gesetzlichen Restriktionen und an den Zuschüssen des Landes und nicht am Widerstand der MieterInnen. Die Mieter lassen sich oft durch Informationen und intensive Gespräche zu Sanierungsmaßnahmen und einer damit verbundenen Erhöhung der Mieten überreden. Wenn es aber in Ausnahmefällen nicht gelingt, muss ein Verfahren nach § 18 Mietrechtsgesetz zur Erhöhung des Hauptmietzinses eingeleitet werden (Wiesauer, 2010). Um die Mehrheitsfindung innerhalb der Eigentümerschaft bzw. Mieterschaft von Gebäuden zu erleichtern, ist es notwendig, Rücklagen für Sanierungen schon vorab angemessen zu dotieren. Der österreichische Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) empfiehlt daher einerseits die Umsetzung des schon im Regierungsprogramm 2007 vorgeschlagenen Punktes innerhalb des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGs) zur Dotierung von angemessenen Rücklagen, die auch energetische Maßnahmen berücksichtigen. Zusätzlich soll eine weitere Regelung auch eine unzureichende Rücklagendotierung verhindern (Minderheitsregelung) (Wurm et. al., 2009). Die Gebäude der Gemeinnützigen Bauvereinigung sind für etwa 6 % des Wärmeverbrauchs von steiermärkischen Wohngebäuden verantwortlich. Österreichweit werden jährlich etwa 3 % der Wohnungen von Gemeinnützigen Bauvereinigungen saniert. 40 % der sanierten Wohnungen erreichen einen Heizwärmebedarf von unter 40 kWh/m².a. Der Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) streicht in diesem Zusammenhang die guten Förderbedingungen in den Bundesländern Wien und Vorarlberg hervor (Wurm et al., 2009). Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gibt den wesentlichen gesetzlichen Rahmen für die Gebäude von Gemeinnützigen Bauvereinigungen vor. Anders als bei privaten Vermietern müssen die erzielten Überschüsse wieder in die Objekte reinvestiert werden, wodurch mehr Kapital zur Verfügung steht und thermische Sanierungen natürlich begünstigt werden. 5.1.2. Informationsdefizite Die Grundproblematik ergibt sich daraus, dass die Mehrheit der GebäudenutzerInnen aus verschiedenen Gründen nicht über Energiereduktionspotenziale, Fördermöglichkeiten, mögliche Maßnahmen und damit verbundene Kostensenkungspotenziale Bescheid wissen. Erst wenn es gelingt, ein bestimmtes Bewusstsein über die möglichen Vorteile zu schaffen, wird die Akzeptanz – und damit die Grundvoraussetzung für energetische Sanierungen – steigen. Maßnahmen zur Senkung des Informationsdefizits Es werden daher fokussierte Informations- und Werbekampagnen innerhalb der Medien empfohlen, die in der Medienarbeit von Bund, Ländern und Unternehmen beginnt und vor Ort bei gezielten Einzelgesprächen bzw. Energieberatungen mittels geschulten Personals endet. Verbesserungen bieten sich innerhalb der Beratungsdienstleistungen an. Bei einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Energieberatung kann die Energieeinsparung von thermischen Sanierungen vergrößert - und das Nutzerverhalten verbessert werden. Des Weiteren sollen Sanierungsprojekte, die mit Mitteln der Wohnbauförderung gefördert werden, eine verpflichtende Energieberatung erhalten. Der in den letzten Jahren eingeführte Energieausweis hat das energetische Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung merklich erhöht. Dennoch muss für die Eigentümerin und den Eigentümer der Informationsgehalt im Energieausweis erhöht werden. So muss auf das spezifische Einsparungspotenzial von energetischen Maßnahmen oder auch auf ein optimales Nutzerverhalten hingewiesen werden können. Das Werbepotenzial von Banken und der Bauindustrie muss genutzt, ausgebaut und fokussiert werden. Durch Kooperationen von Branchen und den öffentlichen Stellen in der Medienarbeit wird das energetische Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung gesteigert. 5.1.3. Interessenskonflikte Öffentliche Förderungen können nicht in beliebigem Umfang vergeben werden. Die Höhe der Förderzuschüsse muss verteilungspolitisch vertretbar sein. Dem Land stehen nur beschränkte Mittel zur Verfügung, die bei einer Umverteilung hin zu thermischen Sanierungsmaßnahmen Einsparungen, wie zum Beispiel bei der Förderung von Einfamilienhäusern, bei der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen oder bei der Gewährung von subjektbezogenen Zuschüssen (Heizkostenzuschüssen, Wohnbeihilfe) verlangen. Durch den in den letzten Jahren sukzessiven Wegfall von Einkommensgrenzen bei der Vergabe von Förderungen, wodurch auch einkommensstärkere Bevölkerungsschichten zusätzliche Anreize zur Sanierung haben, gingen des Weiteren sozialpolitische Lenkungseffekte verloren (Amann, 2008). 45 Zwischen MieterInnen und VermieterInnen steht ein grundlegender Interessenskonflikt. MieterInnen streben danach, ihre Wohnkosten zu minimieren (Miet-, Betriebs- und Energiekosten). VermieterInnen haben ein Interesse aus den Mieteinnahmen, sofern sie keiner Gemeinnützigkeit unterliegen, ihren Gewinn bzw. ihr Einkommen zu maximieren. Werden (energetische) Sanierungen notwendig oder sind diese zur Senkung des Energieverbrauchs zielführend, so muss der/die VermieterIn für die Finanzierung aufkommen, wobei den größeren Nutzen der/die MieterIn durch eine behaglichere Wohnung und gegebenenfalls auch durch niedrigere Energiekosten hat. Wenn die Rücklagen aus den Mieteinnahmen nicht ausreichen, müssen die Mietzinsen erhöht werden. Außerordentliche Mieterhöhungen sind durch den Mieterschutz vielfach rechtlich schwer umzusetzen. Diese Thematik ist neben der noch zusätzlichen geringen Investitionsbereitschaft der Eigentü- Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 46 mer ein Hauptgrund für die noch immer geringe energetische Sanierungsrate bei privaten Mietwohnungen (IWT, 2010). Das Denkmalschutzgesetz und das Grazer Altstadterhaltungsgesetz machen bei betroffenen Gebäuden nur geringfügige energetische Sanierungsmaßnahmen möglich. Zu überlegen wäre daher, ob all jene Gebäude, die unter Schutz stehen, unbedingt erhaltenswert sind. (Wiesauer, 2010). Maßnahmen zur Bewältigung von Interessenskonflikten Verbesserungen, die zur Schaffung von „sanierungsfreundlicheren“ gesetzlichen Rahmenbedingungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz und Mietrechtsgesetz dienen, fallen in die Kompetenz des Bundes. Rechtliche Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen müssen innerhalb der betroffenen Gesetze klar verankert sein. Die Steiermärkische Landesregierung hat sich bereits 2008/2009 zur Anpassung der genannten Gesetzesmaterien bei der Bundesregierung eingesetzt (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2008). Bei Mietwohnungen können schon geringfügige Änderungen im Mietrechtsgesetz und dessen Annäherung an das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz energetische Maßnahmen leichter umsetzbar machen. Eine verpflichtende Bildung von Rücklagen für zukünftige thermische Sanierungen oder auch die Einbindung von Energie-contracting Modellen bei privaten Miethäusern und Eigentumswohnungen werden einen Beitrag zur Anhebung der Sanierungsrate leisten (Amann, 2008). Bei Gebäuden, die unter das Denkmalschutz- bzw. das Grazer Altstadterhaltungsgesetz fallen, sind bauliche Veränderungen, die das Aussehen des Gebäudes verändern, kaum durchführbar. Energieeinsparungen sind auch bei einer zusätzlichen Förderung nicht annähernd in dem Umfang möglich wie in den Gebäuden, die von diesen Gesetzen nicht betroffen sind. Ein Umstieg auf Fernwärme oder womöglich auf erneuerbare Energieträger ist dabei zu priorisieren und zu fördern. Inwieweit eine Änderung und Lockerung der Schutzbestimmungen möglich ist und welche Energieeinsparungen dadurch ermöglicht werden, ist nicht berechenbar. Es ist zu hinterfragen, ob die pauschalen Schutzbestimmungen auch für jedes einzelne Gebäude und für jede Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes widersprüchlich sind. Eine spezifische Überprüfung ist zu empfehlen (IWT, 2010). 5.1.4. Investitionsbereitschaft Die Investitionsbereitschaft in der Bevölkerung für energetische Sanierungen ist derzeit zu gering, um deutliche Energie- bzw. Emissionseinsparungen zu erzielen. Es hat sich in einzelnen Bundesländern gezeigt, dass es zu keiner deutlichen Erhöhung der Sanierungsrate kommt, selbst wenn die Förderbarwerte auf bis zu 50 % der Investitionen angehoben werden. Neben Förderungen werden daher auch umfassende Begleitmaßnahmen notwendig, um die Investitionsbereitschaft zu erhöhen (Amann, 2008). In der Steiermark werden jährlich etwa 260 Mio. Euro an Förderzusagen innerhalb der Wohnbauförderung ausgewiesen. Der Anteil der Förderungen für energetische Sanierungen beträgt etwa 10 % der Fördersumme. Im Gegensatz dazu werden für Förderung im Neubau etwa 2/3 des Förderbudgets ausgegeben (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009). Bei aufgenommenen Darlehen wird laut aktuellen Förderrichtlinien bei umfassenden Sanierungen ein nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss von 30 % des Förderbarwerts gewährt (45 % bei Mehrfamilienhäusern) oder mit einem nicht rückzahlbaren Förderbeitrag von 15 % der anerkannten geförderten Gesamtbaukosten gefördert. Einzelmaßnahmen werden mit einem 15 %igen Annuitätenzuschuss gefördert (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009c). Aus der gesellschaftlichen Struktur lassen sich eine Reihe von Hemmnissen argumentieren. In den energetisch schlechteren Gebäuden lebt auch die eher ältere Bevölkerungsschicht. So stammen die Gebäude der 50er bis 80er Jahren von der Generation, die zwischen 1930 und 1960 geboren ist. Tendenziell haben diese Besitzer auch ein höheres Einkommen und können sich damit höhere Energiekosten leisten. Sie verzichten daher auf hohe Investitionen, die sich erst nach zehn oder zwanzig Jahren rentieren. Andererseits haben viele PensionistInnen nur ein geringes Einkommen zur Verfügung, wodurch hohe Investitionen mit langen Amortisationsdauern für sie nicht finanzierbar sind. Des Weiteren werden durch Sanierungen Eingriffe in gewohnte Lebensumstände vollzogen. Abgesehen von der Lage sind alte Gebäude mit energetisch schlechteren Standards meist billiger als neue Objekte und werden von den ärmeren Bevölkerungsschichten eher gekauft bzw. gemietet, wodurch zusätzliche Investitionen schwieriger finanziert werden können. Maßnahmen zur Steigerung der Investitionsbereitschaft Die Bereitschaft von EigentümerInnen, energetische Maßnahmen durchzuführen, steigt mit dem Ausmaß der finanziellen Unterstützung. Die Höhe der Unterstützungen hängt jedoch vom öffentlichen (politischen) Interesse ab. Durch eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel innerhalb der Wohnbauförderung in Form von Annuitäten- oder Direktzuschüssen bei thermischen Sanierungen oder/und durch die Erhöhung der Bausparprämien durch den Bund können die obigen Hemmnisse verringert werden. Des Weiteren können zusätzliche Anreize aus Änderungen des Steuermodells geschaffen werden. Diese können zum Beispiel die Umsatzsteuer, die Ertragssteuer oder die Einkommenssteuer betreffen. Bei gleich bleibenden Wohnbauförderquoten werden dadurch zusätzliche finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung ermöglicht. 47 Auch auf dem Finanzmarkt müssen die Regeln verbessert werden. Aktuell werden von den Banken schon eine Reihe zinsvergünstigter Darlehen medienwirksam angeboten. Eine Vereinfachung im Regelwerk der Förderungen und der bürokratischen Aufwendungen erhöht natürlich auch die Bereitschaft von Privaten oder Unternehmen, energetische Maßnahmen umzusetzen. Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 48 Im Rahmen des österreichischen Bausparsystems bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an. So können neben einer Erhöhung der Prämien und der öffentlichen Zuschüsse je nach Höhe der Energie/CO2 –Einsparung die Zinsen bzw. die Rückzahlungen verringert oder erhöht werden (Schmidinger, 2008). Die Planbarkeit von öffentlichen Zuschüssen muss für EigentümerInnen über mehrere Jahre hinweg gewährleistet sein. Derzeit werden die Förderbestimmungen fast jährlich geändert. Für größere Projekte mit längeren Projektlaufzeiten würden fixe Förderzusagen vorab die Kalkulation und Planung von Bauträgern, Firmen und EigentümerInnen vereinfachen. Es ist in diesem Zusammenhang grundlegend zu hinterfragen, ob die derzeit umgesetzten Modelle der Wohnbauförderung auch mit einem höheren Budget den gewünschten Erfolg in Zukunft erzielen (Amann et al., 2008). Weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gäbe es zur Genüge, die geeignet sind, Investitionsanreize zu schaffen. Dazu müssen fortlaufend „Best-Practice“ Beispiele gesammelt - und auf ihre Umsetzbarkeit und ihren spezifischen Nutzen überprüft werden. 5.2. Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Die entsprechenden Maßnahmen, die aus den genannten Problemfeldern und Lösungsansätzen aus dem vorigen Abschnitt hervorgehen, müssen sobald als möglich getroffen werden. Dabei wird es nicht genügen, sich nur auf die Wohnbauförderung festzulegen, nur einzelne Themengebiete aufzugreifen und darin nur kosmetische Verbesserungen durchzuführen. Es werden folgende Verbesserungen empfohlen, die sich im Abschnitt 6 detaillieren. Eine Verbesserung der Information über die bestehenden Möglichkeiten von Kosteneinsparungspotenzialen energetischer Maßnahmen, von öffentlichen Förderungen und von Finanzierungsformen. Eine Verbesserung der finanziellen Anreize innerhalb des österreichischen Steuersystems, Kapitalmarktes und der Wohnbauförderung. Eine Verbesserung und Klarstellung rechtlicher Rahmenbedingungen innerhalb des Mietrechts und Wohnungseigentumsgesetzes. Eine Verbesserung des Zusammenwirkens von Bauwirtschaft, Förderabwicklungsstellen, Banken und EigentümerInnen bzw. MieterInnen. Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte Für die gesamte Sanierung des sanierungsbedürftigen Wohngebäudebestandes sind Investitionen von etwa 9 Mrd. € im Basismaßnahmenbündel bzw. 12 Mrd. € im Innovationsmaßnahmenbündel notwendig. Hinzu kommen zusätzliche Investitionen für die thermische Sanierung der Nichtwohngebäude. Um auch diese in die Kostenberechnung mit gegebener Datenqualität zu inkludieren, wird aus dem Verhältnis des Endenergiebedarfs zwischen den Sektoren der privaten Haushalte und der Dienstleistungen (75% zu 25%) geschlossen, dass die notwendigen Investitionen zur Sanierung des gesamten Gebäudebestandes nochmals um etwa ein Drittel erhöht werden müssen. Die gegenüber dem Referenzszenario zusätzlich notwendigen Investitionen zur Sanierung des unsanierten und sanierungsfähigen Gebäudebestandes würden daher etwa 11 Mrd. € (Basisbündel) bzw. 15 Mrd. € (Innovationsbündel) betragen (IWT, 2010). Die Höhe der jährlichen Verteilung dieser Investitionen hängt von den erzielten zusätzlichen Sanierungen ab. Daher werden zu Beginn höhere private und öffentliche Investitionen notwendig sein, um auch die ambitionierten Sanierungsraten zu erreichen. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss daher sofort in Angriff genommen werden. Gegenüber dem Referenzszenario mit berechneten jährlichen Investitionen für thermische Sanierungen von 120 Mio. € werden von 2010 bis 2030 zusätzliche durchschnittliche jährliche Investitionen im Basisbündel von 280 Mio. € bzw. im Innovationsbündel von 410 Mio. € notwendig. Der Großteil davon wird der heimischen Wirtschaft zugute kommen, da bei Sanierungen zumeist regionale Firmen und Händler profitieren (IWT, 2010). Es werden die öffentlichen Zuschüsse für Sanierungen im Wesentlichen für Wohngebäude von der steiermärkischen Wohnbauförderung und für Nichtwohngebäude durch die Umweltförderung des Bundes über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt. Wie sich der öffentliche Finanzierungsaufwand verändern wird, ist stark von der Kombination der getroffenen Maßnahmen abhängig. 49 Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Basis- Innovations- bündel bündel Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020 -240 -330 Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030 -350 -480 -120 -160 280 410 188 277 -167 -233 2.539 3.745 -1.678 -2.357 Umfassende Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Veränderung der THG Emissionen Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] **) Makroökonomische Partialeffekte***) Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt **) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. ***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-2 Maßnahmenbündel Sanierung: Nutzen und Kosten Durch das Basisbündel müssen Einsparungen von 240 kt CO2e bis 2020 und 350 kt CO2e bis 2030, im Innovationsbündel 330 kt CO2e bis 2020 und 480 kt CO2e bis 2030 erreicht werden. 50 Das Maßnahmenbündel Sanierung löst durch die Investitionstätigkeit einerseits zusätzliche Bruttowertschöpfung im Zeitraum von 2010 bis 2030 in Höhe von insgesamt 3,8 Mrd. € aus (Basisbündel), bzw. 5,5 Mrd. € (Innovationsbündel). Zusätzlich sinken die notwendigen Ausgaben für Energie (direkt sowie indirekt über Folgeausgaben) in der Gesamtwirtschaft um 3,3 Mrd. € (Basisbündel) bzw. 4,7 Mrd. € (Innovationsbündel). Parallel zu den Wertschöpfungseffekten der Investitionen können im Zeitraum 2010 bis 2030 etwa 53.000 zusätzliche Jahresbeschäftigungsverhältnisse neu geschaffen bzw. ausgelastet werden. 5.3. Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Ziel des Maßnahmenbündels ist es, die jährliche Umstiegsrate auf erneuerbare Energieträger zu erhöhen, um damit den Anteil der fossilen Energieträger zu reduzieren. Durch geeignete Anreizstrukturen und Fördermechanismen innerhalb der derzeitigen Wohnbauförderung werden CO2-arme, aber meist auch teurere Heizsysteme gefördert. Eine Erhöhung der Umstiegsrate wird durch weitere öffentliche Förderungen begünstigt. Wesentliche Instrumente sind öffentliche Fördermittel in Form von Annuitätenzuschüssen auf Fremdfinanzierungen, Direktzuschüsse bei Eigenmittelfinanzierung, über Contracting finanzierte Maßnahmen oder auch steuerliche Anreize. Durch eine generelle Verpflichtung, bei umfassenden Sanierungen auf erneuerbare Energieträger umzustellen, wird bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Heizungstausch gesetzlich vorgeschrieben. Es muss berücksichtigt werden, dass aufgrund der Luftgüte bzw. Feinstaubbelastung in Gebieten mit Fernwärmeanschlusspflicht Holzheizungen nur als Zusatzheizung betrieben werden dürfen. Einerseits wird dadurch die Luftqualität verbessert, andererseits auch der Ausstoß von CO2-Emissionen begünstigt. Zur Erreichung der ambitionierten Zielszenarien ist auch hier eine verstärkte Informations- und Beratungsleistung notwendig. Dazu können Netzwerke und Kooperationen zwischen den relevanten Akteuren genutzt und ausgebaut werden. Obwohl durch den Umstieg auf erneuerbare Energieträger kurzfristig ein höheres Einsparpotenzial lukriert werden kann, sollte dies womöglich im Rahmen von thermischen Sanierungen geschehen, um den Biomassebedarf nicht außerordentlich ansteigen zu lassen. Dadurch kann sich die Nachfrage konstant entwickeln, wodurch sich Preissprünge mitunter auch vermeiden lassen. Die Berechnungen zu den einzelnen Maßnahmenbündeln haben aber gezeigt, dass selbst für den Fall von lediglich zusätzlichen einseitigen Maßnahmen zur Forcierung des Heizungstausches der zusätzliche Biomassebedarf nur um maximal 25 % ansteigen wird. Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte Durch die Heizungsumstellung können Einsparungen von 250 kt CO2e bis 2020 und 320 kt CO2e bis 2030 für das Basisbündel, sowie 490 kt CO2e bis 2020 und 630 kt CO2e bis 2030 im Innovationsbündel theoretisch erreicht werden. Das Potenzial lässt sich nur dann erreichen, wenn keine weiteren Maßnahmen im Bereich der anderen Maßnahmenbündel umgesetzt werden. Jede – gegenüber dem spezifischen Referenzszenario – zusätzliche Emissionseinsparung durch Sanierungen oder durch den Einsatz von Solarthermie senkt den Biomassebedarf und die Emissionsersparnis des Maßnahmenbündels „Heizungsswitch“. Im Hinblick auf die Gesamteinsparung ist jedoch eine Kombination aller Maßnahmen wünschenswert. 51 Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 52 Basis- Innovations- bündel bündel Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020 -220 -310 Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030 -230 -280 -12 -60 20 35 11 19 -7 -43 147 254 -68 -430 Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Veränderung der THG Emissionen Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] **) Makroökonomische Partialeffekte***) Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt **) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. ***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-3: Maßnahmenbündel Heizungsswitch: Nutzen und Kosten Durch die zusätzliche Heizungstauschrate und die durchschnittlich auch höheren Investitionen von ökologischeren Heizsystemen wird es auch zu Mehrinvestitionen kommen. Bei der Heizungsumstellung müssen für die Erreichung des Basiszielszenarios etwa 400 Mio. € bzw. 700 Mio. € im Innovationszielszenario bis 2030 zusätzlich investiert werden. Wie die Investitionen berechnet werden, wird im Anhang erläutert. Durch die zusätzlichen Investitionen wird zwischen 2010 und 2030 die Bruttowertschöpfung im Basisbündel um 220 Mio. € und im Innovationsbündel um 380 Mio. € erhöht. Die direkten sowie indirekten Ausgaben für Energie sinken im Basisbündel um 240 Mio. € und für das Innovationsbündel um 1.200 Mio. €, als Folge geringerer Rohstoffkosten. Aus den zusätzlichen Investitionen können rund 3.100 bzw. rund 5.300 Jahresbeschäftigungsverhältnisse für das Basis- bzw. Innovationsbündel ausgelastet bzw. neu geschaffen werden. 5.4. Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) Solarthermische Anlagen werden durch die Wohnbauförderung und vielfach auch auf Gemeindeebene gefördert. Die Förderhöhen variieren daher je nach Gemeindestandort stark. In der Steiermark sind die Förderzuschüsse des Landes bei der Installation von Solaranlagen im Bundesländervergleich am niedrigsten (Jänner 2010). Ähnlich dem Tausch von Heizungsanlagen sollen auch hier direkte Zuschüsse auf die Finanzierung über Eigenkapital oder Annuitätenzuschüsse auf Fremdkapital gewährt bzw. erhöht werden. Erweitert müssen diese zusätzlich durch steuerliche Anreize seitens des Bundes werden. Zusätzlich können rechtliche Änderungen und Verpflichtungen innerhalb des Baurechts oder auch des Miet-, und Wohnungseigentumsgesetzes die Installation solarthermischer Anlagen fördern. Auch hier gilt, je eher Maßnahmen in Angriff genommen werden, desto höher werden die zukünftigen Einsparungen sein. Nutzen, Kosten und ökonomische Effekte Da in beiden Szenarien die gleichen Zuwachsraten angenommen werden, betragen die Emissionseinsparungen bei beiden bis 2020 etwa 47 kt CO2e und bis 2030 64 kt CO2e. Verstärkte Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung Basis- Innovations- (Solarthermie) bündel bündel Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020 -47 -47 Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030 -64 -64 -20 -20 51 51 27 27 -14 -14 359 359 -146 -146 Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] **) Makroökonomische Partialeffekte***) Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht 53 in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt **) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. ***) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-4 Maßnahmenbündel Solarthermie: Nutzen und Kosten Die zusätzlichen Investitionskosten betragen bis 2030 etwa einer Milliarde Euro zur Erreichung der Einsparpotenziale in den beiden Bündeln (IWT, 2010). Der deutlich größere Anteil der zusätzlichen Investitionen gegenüber dem spezifischen Referenzszenario wird bis 2020 getroffen. Danach ist aufgrund der schon hohen Solarflächenanteile von nur noch geringen Investitionen und kaum von zusätzlichen Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 54 Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekten auszugehen. Da das Maßnahmenbündel Solarthermie in gleicher Ausprägung im Basis- und Innovationsbündel enthalten ist, beläuft sich der Wertschöpfungseffekt in beiden Bündel auf zusätzliche 540 Mio. € für den Zeitraum 2010 bis 2030. Die direkten und indirekten Ausgaben für Energie sinken um 280 Mio €, zusätzlich können 7.500 Jahresbeschäftigungsverhältnisse entstehen bzw. neu geschaffen werden. 5.5. Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Der zusätzliche Wohnungsbedarf bzw. der Bedarf an Nutzflächen für Dienstleistungen hängt eng mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zusammen. Die steirische Bevölkerung wird laut Prognosen kaum mehr anwachsen. Auch der Zuwachs von Gebäuden in der Steiermark wird nach unterschiedlichen ExpertInnenmeinungen in den nächsten Jahren nicht mehr die Neubauraten vorweisen können, wie sie in den letzten Jahrzehnten noch üblich waren. Schon heute werden neue Wohnungen schwieriger verkauft als noch vor wenigen Jahren. Die Fördermittel des Landes gehen noch zu zirka 2/3 in den Neubau (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009). Eine Verringerung der Neubaurate würde bedeuten, dass bei gleichen Förderbestimmungen die notwendigen Fördersummen zurückgehen und gegebenenfalls Mittel für die energetische Sanierung frei werden. Eine Senkung des Energieverbrauchs bzw. des Ausstoßes von CO2-Emissionen innerhalb des zukünftigen Neubaus wird durch Maßnahmen im Baurecht und den Förderbestimmungen erzielt. Höhere Kosten, die durch höhere Standards verursacht werden, können in den Szenarien nicht ermittelt werden, da parallel dazu die Investitionen durch eine geringere Neubaurate zurückgehen werden. Es ist davon auszugehen, dass keine zusätzlichen ökonomischen Effekte durch eine Verschärfung der Mindestanforderungen zu erwarten sind (IWT, 2010). Es wird aber innerhalb der einzelnen Bausektoren eine Verschiebung der Investitionen stattfinden. Bei den Heiztechnologien werden zunehmend diejenigen wichtig, die auch bei geringen Heizlasten wirtschaftlich und effizient arbeiten können. Auch bei der Frage, welche Bauarten den zukünftigen Anforderungen eher gerecht werden, kann es innerhalb des Fertigteilbaus bzw. des Holzbaus und des Massivbaus zu Verschiebungen kommen. Einerseits können starke Kostensteigerungen im Neubau von Jungfamilien nur schwer finanziert werden. Andererseits fördern hohe Förderzuschüsse im Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern indirekt den weiteren Flächenverbrauch und bei gegebener Raumordnung die Zersiedelung. Eine Kürzung bzw. Streichung der Wohnbaufördermittel für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern und eine Umschichtung hin zur Förderung von thermischen Sanierungen ist zu diskutieren. Die Emissionseinsparungen sind aufgrund der schon umgesetzten und geplanten Standards für den Neubau im Vergleich zu anderen Maßnahmenbündel gering. Wenn keine zusätzlichen Emissionen durch die Raumwärme- oder Warmwasserbereitstellung im Neubau in Zukunft anfallen, ergeben sich gegenüber dem Referenzszenario Einsparungen von 13 kt CO2e bis 2020 und 32 kt CO2e bis 2030 in beiden Einsparungsszenarien. Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Basis- Innovations- bündel bündel Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020 -13 -32 Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030 *) Änderungen der Emissionen aus der Erzeugung der Elektrizität und Fernwärme sind nicht -13 -32 in diesem Sektor, sondern im Sektor Energiebereitstellung berücksichtigt Tabelle 5-5: Emissionseinsparungen Maßnahmenbündel Neubau 5.6. Effizientere Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Schreitet die Entwicklung beim Stromverbrauch fort, so wird wie im Abschnitt 3.2 dargestellt, der Großteil der CO2-Emissionen durch den Stromverbrauch in Gebäuden verursacht. Kann der Stromverbrauch stabilisiert werden, oder, wie im Innovationszielszenario angestrebt, um 1% jährlich verringert werden, sind bei gegebenen Emissionsfaktoren erhebliche CO2 Einsparungen möglich. Die Instrumente zum effizienteren Umgang mit elektrischer Energie setzen einen bewussteren Umgang mit elektrischen Geräten innerhalb der Gebäude voraus. Intelligente Stromzähler (Smart Metering) können neben Informationskampagnen, gezielter Medienarbeit oder auch Energieberatungen, die zweckdienlichen Instrumente zur Bewusstseinsbildung sein. Zusätzlich muss für Geräte mit hoher Energieeffizienz ein Kaufanreiz für KonsumentInnen und Unternehmen geboten werden. Sei es durch die schon bewährte Kennzeichnung durch das „Energiepickerl“ oder durch die Gewährung von Zuschüssen, um die höheren Anschaffungskosten von effizienteren Geräten zu verringern. Für Stromheizungen und direkt elektrisch beheizte Warmwasserspeicher werden etwa 40 % des Elektrizitätsbedarfs von Gebäuden aufgewendet (IWT, 2010). In Verbindung mit dem Maßnahmenbündel Sanierung wird sich der Stromverbrauch bei Gebäuden, die direkt mit Strom beheizt werden, reduzieren. Des Weiteren kann auch die Solarthermie einen Beitrag zur Senkung des Stromverbrauchs für die Bereitstellung von Warmwasser leisten. 55 So wie bei den anderen Maßnahmenbündeln im Gebäudebereich sollen die Instrumente kombiniert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu vergrößern. Auch hier gilt: Je eher die Maßnahmen in Angriff genommen werden, desto größer werden die zukünftigen Einsparungen sein. Die notwendigen Investitionen die zur Stabilisierung bzw. zu einem Rückgang des Stromverbrauchs führen, können nicht abgeschätzt werden (IWT, 2010). Der Verbrauch selbst ist sehr stark vom individuellen Verhalten des Nutzers bzw. der Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN Nutzerin, der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung und von den am Markt angebotenen effizienten Geräten abhängig. Durch die Annahmen innerhalb der Zielszenarien ergeben sich Einsparungen im Basiszielszenario von 340 kt CO2e bis 2020 und 650 kt CO2e bis 2030, sowie im Innovationszielszenario 560 kt CO2e bis 2020 und 1.000 kt CO2e bis 2030. Die Energiekosteneinsparungen auf Basis heutiger Energiepreise betragen im Basiszielszenario 2,7 Mrd. € und im Innovationszielszenario 3,8 Mrd. € bis 2030 gegenüber dem spezifischen Referenzszenario. Stromverbrauch Basis- Innovations- bündel bündel Veränderung der THG Emissionen Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020 -340 -560 Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030 -650 -1.000 *) Indirekte Emissionseinsparung im Sektor Energiebereitstellung durch eine v erringerte Nachfrage Tabelle 5-6: Maßnahmenbündel indirekte Emissionseinsparung Stromverbrauchsreduktion 5.7. Gesamtübersicht Maßnahmenbündel Bereich Gebäude Die Maßnahmenbündel werden in diesem Abschnitt nach ihrem Emissions- und Kosteneinsparungen und Investitionen zusammengefasst. Dabei werden etwaige Wechselwirkungen mitberücksichtigt. 5.7.1. Einsparungen der Treibhausgasemissionen und des energetischen Endverbrauchs 56 Aus den Energiebilanzen ist ersichtlich, dass durch Strom-, Warmwasser- und Raumwärmebedarf der privaten Haushalte sowie der öffentlichen und privaten Dienstleistungsgebäude etwa 3.700 kt CO2e Emissionen emittiert werden. Aus den Berechnungen des spezifischen Referenzszenarios wird davon ausgegangen, dass die Emissionen auf 3.800 kt CO2e ansteigen werden. In den beiden Szenarien (Basis und Innovation) werden Einsparungen bis zu 1.900 kt CO2e, rund 50 % gegenüber dem Referenzszenario möglich. Diese beinhalten jedoch auch Emissionen, die bei Kraftwerken anfallen (Strom und Fernwärme). Werden diese in den Szenarien nicht berücksichtigt und nur die gebäudespezifischen Emissionen betrachtet, können rund 70 % (860 kt CO2) der Emissionen gegenüber dem Referenzszenario bis 2030 eingespart werden. Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude fasst die gebäudespezifischen Einsparpotenziale und die berechneten Kosten zusammen. Die CO2-Einsparungen des gesamten Maßnahmenbündels fallen aufgrund der teilweisen Substitution der Emissionseinsparungen gegenüber den dargestellten einzelnen Maßnahmenbündeln im Aggregat etwas geringer als die Summe der Einzelmaßnahmen aus. 1.600 224 1.200 13 308 32 47 228 32 47 242 1.000 282 64 64 332 Neubau Heizungsswitch Solarthermie 800 348 - 2020 verbleibende Emissionen Gebäude Innovationsziel -szenario 2030 Basiszielszenario 2030 477 Referenzszenario 2030 200 Basiszielszenario 2020 400 Innovationszielszenario 2020 Sanierung 600 Referenzszenario 2020 THG-Emissionen Gebäude [1.000 t CO2e] 13 1.400 2030 Abbildung 5-3: THG-Einsparpotenziale im Bereich Gebäude Basis- Innovations- bündel bündel Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2020 -530 -700 Änderung der THG Emissionen*) [kt CO2e] 2030 -670 -860 Maßnahmenbündel Gebäude Veränderung der THG Emissionen Veränderung des Endenergieverbrauchs Änderung des energetischen Endv erbrauchs [TJ] 2020 -6.000 -10.900 Änderung des energetischen Endv erbrauchs [TJ] 2030 -14.300 -22.200 Tabelle 5-7 Summe der Maßnahmenbündel im Bereich Gebäude 57 5.7.2. Makroökonomische Partialeffekte Die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmenbündel erfolgt auf zwei Stufen. Zunächst – und dies ist der Gegenstand des vorliegenden Abschnitts – wird untersucht, welche Auswirkungen die konkreten neuen Aktivitäten haben, ohne mögliche kompensierende Verhaltensweisen einzubeziehen (es werden die sogenannten „Partialeffekte“ ermittelt). Wenn also zusätzliche Investitionen getätigt werden, so wird ermittelt, welche direkten Wirkungen diese Investitionen haben (in jenen Sektoren, in denen direkt nachgefragt wird), welche indirekten Effekte diese Investitionen haben (etwa weil jene erstgenannten Sektoren, in denen die Investitionsnachfrage auftritt ihrerseits aus anderen Sektoren mehr Vorleistungen beziehen). Es wird hingegen nicht untersucht, woraus diese Investitio- Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 58 nen finanziert werden, und ob auch daraus Rückwirkungen zu erwarten sind. Für letzteres sind jeweils mehrerer Varianten denkbar (aus Verschuldung finanziert, aus der Absenkung anderer Investitionen, aus der Reduktion des Konsums etc.), mit jeweils anderen Folgewirkungen. Es werden im vorliegenden Abschnitt also zunächst die „reinen“ Partialeffekte untersucht, ohne Festlegung auf eine spezifische (letztlich aber auftretende) weitere Rückwirkung, etwa aus der Finanzierung der Investition. Ähnliches gilt durch die Maßnahmenbündel für die ausgelöste Reduktion der Energieausgaben. Auch hier wird in der Ermittlung der Partialeffekte nicht weiter der Frage nachgegangen, wofür die Konsumenten (oder auch die Unternehmen) nun stattdessen die zuvor für Energienachfrage verwendeten Mittel einsetzen. Für die Berechnung der makroökonomischen Partialeffekte der Maßnahmenbündel aus den Bereichen Gebäude, Mobilität und Produktion wurde das von JOANNEUM RESEARCH und WIFO zwischen 2003 und 2005 entwickelte Modell MULTIREG herangezogen. Das Modell bildet die wirtschaftlichen Verflechtungen auf der Ebene von 32 Wirtschaftsbranchen bzw. Gütern und den neun österreichischen Bundesländern ab und erfasst damit die sektoralen Zuliefer- und Konsumbeziehungen innerhalb eines Bundeslandes wie auch jene zwischen den Bundesländern und mit dem Ausland. MULTIREG besteht aus der Verbindung mehrerer Modelle: 9 regionale Input-Output Tabellen (welche die Lieferströme zwischen den Branchen eines Bundeslandes enthalten), eine interregionale Handelsmatrix (welche die Lieferungen verschiedener Güter zwischen den Bundesländern sowie Auslandsexport und -importströme abbildet) sowie ökonometrisch geschätzte Zeitreihenmodelle, welche die aus der ökonomischen Theorie abgeleiteten Beziehungen zwischen verschiedenen Variablen (z.B. privater Konsumnachfrage und Haushaltseinkommen, Produktion und Beschäftigung etc.) empirisch quantifizieren und den dynamischen Veränderungen eines Wirtschaftssystems Rechnung tragen. MULTIREG bildet auf Basis dieser Teilmodelle die für einen Wirtschaftsraum typischen Kreislaufzusammenhänge zwischen Nachfrage, Produktion, Beschäftigung und Einkommen ab (siehe Abbildung 5-4). Interregionale Handelsmatrix Ausland Regionalexporte Auslandsexporte Privater Konsum Auslandsimporte Regionalimporte Regionale Produktion Öffentlicher Konsum Produktion Investitionen Preis Endnachfrage Vorleistungsproduktion Faktornachfrage Beschäftigung Einkommen Produktion Abbildung 5-4: Modellstruktur MULTIREG Quelle: JOANNEUM RESEARCH, WIFO. Verändert sich durch die Maßnahmenbündel die Nachfrage nach und von heimischen und internationalen (interregionalen) Gütern, so kann nun diese Nachfrage in der Region selbst, aber auch durch Importe aus anderen Regionen und Importen aus dem Ausland befriedigt werden. Die im Inland nachgefragten Güter werden im Inland produziert, wobei wiederum Vorleistungen nachgefragt werden. Das daraus resultierende Einkommen erhöht die weitere Nachfrage. Das Modell berücksichtigt auch technologischen Wandel und Änderungen der interregionalen Handelsbeziehungen. Der Gesamteffekt der Wirkungen der Maßnahmenbündel der einzelnen Bereiche lässt sich somit aus drei Teileffekten ableiten: direkte Effekte (aus direkten Aufträgen), indirekte Effekte (aus Vorlieferverflechtungen) und induzierte Effekte (hervorgerufen durch zusätzliche Einkommen) 59 Im Folgenden werden die Wertschöpfungseffekte und Beschäftigungseffekte für den Bereich Gebäude dargestellt. Wobei die Effekte einerseits für die Investitionsund Betriebskosten und andererseits für die Verringerung bisheriger Aufwendungen (z.B. Einsparung der Energieausgaben oder der Mobilitätsausgaben bei Durchführung eines Maßnahmenbündels) im jährlichen Durchschnitt über den Zeitraum 2010-2030 den jährlichen Investitions- und Betriebskosten gegenübergestellt sind. Die Bruttowertschöpfung bezeichnet die Summe der während eines Jahres ausbezahlten Faktoreinkommen (Löhne, Kapitelrenditen, Lohnsteuern, Einkommenssteuern, …) und ist in Mio. € angegeben. Die Veränderung der Be- Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN schäftigung wird in Jahresbeschäftigungsverhältnissen (ausgelastete oder zusätzliche Beschäftigung) ausgewiesen. Im Bereich Gebäude werden die geplanten Investitionen in den Maßnahmenbündeln Sanierung, Heizung und Solarthermie durchgeführt. Die Investitionen auf der einen Seite stehen zukünftigen Energieeinsparungspotenzialen gegenüber. In Tabelle 5-8 sind die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmenbündel dargestellt. Im Zeitraum 2010 bis 2030 sind durch die im Innovationsbündel geplanten Investitionen Wertschöpfungseffekte von € 6,5 Mrd. zu erwarten. Daraus resultieren rund 88.000 ausgelastete bzw. neu geschaffene Jahresbeschäftigungsverhältnisse. Gebäude Basis- Innovations- bündel bündel -290 -490 350 500 224 324 -186 -290 3.048 4.381 -1.905 -2.952 Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] *) Makroökonomische Partialeffekte**) Bruttowertschöpfungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Bruttowertschöpfungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €] Beschäftigungseffekte der Inv estitions- und Betriebskosten jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) Beschäftigungseffekte der v erringerten Aufwendungen jährlich (Ø2010-2030) (Jahresbeschäftigungsv erhältnisse) *) Das Ausmaß der notwendigen Inv estitionen ist dabei stark v on der tatsächlichen Entwicklung der fossilen Energiepreise und Steuersätze abhängig. **) Nicht berücksichtigt sind sekundäre Effekte (wie der Finanzierung resultierender struktureller Veränderungen oder zusätzlicher Konsum durch eingesparte Aufwendungen) Tabelle 5-8: Gesamteffekte des Bereichs Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 60 Für den Bereich der Gebäude werden im Rahmen des Innovationsbündels des Klimaschutzplanes 2020 für den Zeitraum 2010 bis 2030 Gesamtinvestitionen von rund € 10 Mrd. veranschlagt. Es wird davon ausgegangen, dass davon rund 75 % bzw. € 7,5 Mrd. direkt in der Steiermark investiert werden. Abbildung 5-5 und Abbildung 5-6 stellen die Verteilung der Gesamteffekte des Innovationsbündels bezüglich der generierten Bruttowertschöpfung sowie der Beschäftigungseffekte nach Wirtschaftsabschnitten bzw. -aggregaten dar. Die gesamten Bruttowertschöpfungseffekte von € 6,5 Mrd. verteilen sich zu 70 % auf drei Aggregate. 40 % der Gesamteffekte werden im Bauwesen, 16 % in den Wirtschaftsdiensten und 13 % im Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung erzielt. Im Rahmen der Beschäftigungseffekte ergibt sich ein etwas anderes Bild. Hier wird eine Verteilung der Effekte auf die Beschäftigung zu 39 % auf das Bauwesen, 15 % auf den Handel und 13 % auf das Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung entfallen. Im Rahmen der Beschäftigungseffekte ergibt sich ein etwas anderes Bild. Hier wird eine Verteilung der Effekte auf die Beschäftigung zu 39 % auf das Bauwesen, 15 % auf den Handel und 13 % auf das Aggregat Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung entfallen. Versicherungsw esen 5% Wirtschaftsdienste 16 % Verkehr 8% Öffentlicher Bereich, sonstige Dienstleistungen 5% Tourismus 1% L+F 1% Handel 10 % Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung 15 % Bauw esen 40 % Abbildung 5-5: Verteilung der Wertschöpfungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark Verkehr 7% Tourismus 3% Kredit- und Versicherungsw esen 4% Wirtschaftsdienste 10 % Öffentlicher Bereich, sonstige Dienstleistungen 9% 61 L+F 0% Handel 15 % Bauw esen 39 % Bergbau, Sachgütererzeugung, Energieversorgung 13 % Abbildung 5-6: Verteilung der Beschäftigungseffekte im Bereich Gebäude im Zeitraum 2010 bis 2030 für die Steiermark Erläuterung 2: Gebäude DIE KONKRETISIERUNG IN MAßNAHMENBÜNDEL UND MAßNAHMEN 62 5.7.3. Makroökonomische Gesamt-Effekte In einem zweiten Schritt werden nach den Partialeffekten der Maßnahmenbündel nun auch die über die Gesamtwirtschaft wirksamen Finanzierungsrückwirkungen miteinbezogen. Dies bedeutet, dass eine konkrete Annahme getroffen werden muss, wie die zusätzlichen Investitionen finanziert werden, oder wofür die Mittel, die durch geringere Energieausgaben frei werden, eingesetzt werden. Zurückgegriffen wird dabei methodisch auf eine Weiterentwicklung des am Wegener Zentrum entwickelten Angewandten Allgemeinen Gleichgewichtsmodells für die regionale Wirtschaft. (Steininger et al, 2010). Grundannahme ist dabei, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten in Form eines Gleichgewichtszustandes darstellbar sind, in dem sich auf den Märkten jene Preise einstellen, die – langfristig – Angebot und Nachfrage in Übereinstimmung bringen. Durch die Einführung einer Politikmaßnahme verändern sich die Nachfrage und Angebotsbeziehungen, sodass sich ein neuer Preisvektor einstellt, und sich neue Mengen ergeben. In welcher Richtung und Größenordnung diese Veränderungen auftreten, gibt uns Auskunft, wie das konkret überprüfte Maßnahmenbündel wirkt. Betreffend neuer (zusätzlicher) Investitionen sind verschiedene Finanzierungsoptionen denkbar. Im Hinblick auf die makroökonomischen Wirkungen ist jene die konservativste, die unterstellt, dass in gleichem Umfang andere Investitionen und der Konsum reduziert werden, sodass sich also die Budgetposition der Akteure durch das neue Maßnahmenbündel und dessen Investitionen nicht ändert. Die resultierenden Netto-Effekte hängen von der Struktur der Sektoren ab. Wenn z.B. Investitionen in den Bau getätigt werden und dieser ist beschäftigungsintensiver als andere Sektoren, so wird netto damit mehr Arbeitskraft nachgefragt, auch bei Berücksichtigung der in der Gegenrichtung wirksamen Finanzierungsauswirkungen. Wenn gleichzeitig in der Volkswirtschaft Arbeitslosigkeit herrscht, so wird durch diese Ausweitung der Arbeitsnachfrage nunmehr durch die PolitikMaßnahme ein zuvor nicht genützter Wirtschaftsfaktor eingesetzt – und die Wertschöpfung steigt (wie auch das Beschäftigungsvolumen). Dies hat wiederum Rückwirkungen, indem die staatlichen Zuschüsse zum Arbeitsmarktservice dadurch gesenkt werden können, und die Lohnsteuererlöse ansteigen. Beides erhöht die verfügbaren öffentlichen Mittel, und damit eine – im Allgemeinen überdurchschnittlich arbeitsintensive öffentliche Nachfrage. Dies löst eine positiv verstärkende weitere Rückwirkungsrunde aus. Unser Betrachtungshorizont ist die lange Frist und wir interessieren uns damit für den Zustand, der eintritt, nachdem alle diese Anpassungsprozesse vollständig stattgefunden haben. In den Darstellungen wählen wir die vorher genannte konservative Annahme der vollständigen simultanen Gegenfinanzierung. Würden die Investitionen etwa aus erhöhter Verschuldung finanziert (wie es gerade bei öffentlichen Infrastrukturinvestitionen durchaus der Fall ist, oder auch bei privaten Investitionen in die Gebäudesanierung), so wären die Wertschöpfungseffekte größer als die im Folgenden dar- gestellten. Für diese alternativen Finanzierungsannahmen stellen die ausgewiesenen Wertschöpfungseffekte eine untere Schranke dar. Wir weisen im Folgenden nur die Netto-Gesamteffekte der zusätzlichen Investitionen aus, weil diese den wesentlichen, relevanten und unter abgesicherten Annahmen ermittelbaren Effekt darstellen. Die Auswirkungen der Umschichtung bei den laufenden Ausgaben werden hingegen von den konkreten Annahmen, in welche Richtung diese Umschichtung geht, im Ergebnis stark gesteuert. Für den Bereich Gebäude ergeben sich Netto-Gesamteffekte im Jahr 2020 von 270 bzw. 440 Mio. € an zusätzlichen Investitionen und daraus resultierenden 6.000 bzw. 9000 zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen (siehe Tabelle Tabelle 5-9). Maßnahmenbündel Gebäude Basis- Innovations- bündel bündel -290 -490 350 500 Veränderung der Kosten Verringerung der bisherigen Aufwendungen (Betriebs- und Inv estitionskosten) (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] Zusätzliche Inv estitionskosten jährlich (Ø2010-2030) [Mio. €/Jahr] Makroökonomische Netto-Gesamteffekte der Investitionen BIP regional, Veränderung absolut (Mio. €) (im Jahr 2020) Beschäftigung, Veränderung absolut (im Jahr 2020) 270 440 6.000 9.000 Tabelle 5-9: Makroökonomische Gesamt-Effekte Gebäude 63 Erläuterung 2: Gebäude DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG 6. Der Umsetzungsplan: Die Handlungsaufforderung Im Bereich Gebäude stützen sich die Maßnahmen zu einem wesentlichen Teil auf die Ausarbeitungen der „Energiestrategie 2025“ des Landes Steiermark (2009), auf die „Energiestrategie Österreich“ des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums (2010) und auf die Forderungen der Bausozialpartner (2008). Erweitert wurden diese aus dem Kreis der Stakeholder und mit Vorschlägen aus einem Stakehholder-Workshop am 16. April 2010 in Graz. Einige der unter dem Maßnahmenbündel Sanierung dargelegten Maßnahmen fließen auch in die weiteren Maßnahmenbündel mit ein. Einige Maßnahmen sind von Land und Bund gemeinsam und aufeinander abgestimmt zu setzen und werden in den folgenden Abschnitten mit [B/L] gekennzeichnet. Maßnahmen, die rein unter die Kompetenz des Bundes fallen, werden in jedem Fall im Folgenden mit [B] gekennzeichnet. 6.1. Anpassung der Instrumente des Landes auf dem Weg zum NullEnergiehaus (Grundvoraussetzung) Vorweg muss gesagt werden, dass die EU 2020-Ziele für Treibhausgase, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, mit dem bestehenden Wohnbaufördersystem selbst bei einer deutlichen Aufstockung der Mittel nicht zu erreichen sein werden. Daher müssen zusätzliche Finanzierungsquellen erschlossen und innovative, neue Modelle der Gestaltung und Anreizsetzung entwickelt werden. Folgende Vorschläge werden dargelegt: Land und Bund müssen gemeinsam klare und quantifizierbare Vorgaben zur Einhaltung von Emissions- und Energieeinsparzielen für einzelne Sektoren und darin auch für einzelne Gruppen und Akteure geben. Es ist fortlaufend die Implementierbarkeit von „Best-Practice“ Beispielen von anderen Bundesländern bzw. Staaten zu überprüfen. Die Finanzierungsmöglichkeiten werden durch die Einführung spezieller Sanierungskredite mit fixen und niedrigen Zinsen erweitert, für die das Land Haftungen übernimmt. Damit kann die Bank die Kredite günstiger kalkulieren. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des/r Kreditnehmers/in nach EU-Recht ist natürlich nach wie vor durchzuführen. Die Bausparkassen sind bei Bundesförderungen von energetischen Maßnahmen von Gebäuden mit einzubinden, um Werbepotenzial und den Kundenzugang zu nutzen [B]. Modell: Bei Bauspardarlehen für Sanierungen müssen Zuschüsse an die Höhe der erreichten Energieeinsparung (ausgewiesen durch den Energieausweis) flexibel angepasst werden können [B] - (gemäß Forderungen der Bausozialpartner). 64 Das Land und die zuständigen Landesstellen/Landesgesellschaften müssen Contractingprogramme (Laufzeit >10 Jahre) forcieren und wenn notwendig auch selbst anbieten können. Dazu muss ein breites Angebot von unterschiedlichen Contractingmodellen gewährleistet werden. Die Gründung einer eigenen betriebswirtschaftlich agierenden Landes(contracting)gesellschaft kann zweckmäßig sein. Über eine schrittweise Einführung eines energetischen „Sanierungsauftrags“ bei Gebäuden, die definierte Grenzwerte überschreiten, muss diskutiert werden (gemäß Energiestrategie Österreichs). Wohnbaufördermittel: Umschichtung der Mittel von subjektbezogenen Förderungen, Infrastrukturmaßnahmen (gemäß Energiestrategie Österreich) und Eigenheimförderungen hin zu hochwertigen energetischen Sanierungen. Mögliche Bundesförderungen für Wohngebäude müssen mit den länderspezifischen Wohnbauförderungen abgestimmt zum Einsatz kommen [B/L]. Eine Forcierung von CO2-armer Roh- und Baustoffe führt bei einer ganzheitlichen Betrachtung zu Emissionseinsparungen in der Industrie. Des Weiteren fungieren Holzbaustoffe auch als natürlicher CO2-Speicher. Spezifische Maßnahmen werden im Folgenden den einzelnen Maßnahmenbündeln zugeordnet. 6.2. Spezifische Maßnahmen zur umfassenden Sanierung des Gebäudebestandes (Sanierung) Maßnahmenbündel: Sanierung Senkung des Informationsdefizits Verbesserte und fokussierte Medienarbeit Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen Ausweitung v on Energieberatungsdienstleistungen Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis Bewältigung von Interessenskonflikten Nov ellierung der W ohnrechtsmaterien [B] Mehr Flexibilität im Altstadterhaltungsgesetz [L] und Denkmalschutzgesetz [B] 65 Erhöhung der Investitionsanreize Erhöhung der Förderbarwerte bei Direkt- und Annuitätzuschüssen Höhere Förderbarwerte bei Erreichung überdurchschnittlich guter Grenzwerte ("Deltaförderung") Steuerbegünstigungen [B] Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B] Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung v on Projekten auf Gemeindeebene Tabelle 6-1 Übersicht Maßnahmenbündel Sanierung Erläuterung 2: Gebäude DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG 6.2.1. Verbesserung der Information und Beratung 66 Die vorhandenen Informationsdefizite sind nicht nur im Maßnahmenbündel Sanierung zu finden, sondern im gesamten Gebäudebereich vorhanden. Die aufgelisteten Maßnahmen sind vielfach Maßnahmen-übergreifend zu sehen, haben aber gerade bei der energetischen Sanierung höchste Relevanz. Die Medienarbeit und die Kommunikation als Begleitmaßnahme zur Ankurbelung der Nachfrage muss ausgeweitet und inhaltlich auf wesentliche Punkte fokussiert werden [B/L]. Weitreichende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb der Verwaltung, des Bausektors, aber auch für private Energiedienstleister/innen sind einzuführen, um deren ausreichende Qualifikation zu gewährleisten [B/L]. Medienkampagnen im öffentlichen Rundfunk, die zur Erhöhung der Nachfrage nach Energieeffizienzmaßnahmen und Energieberatungen führen, müssen initiiert und forciert werden [B/L]. Hochwertige Energieberatungsdienstleistungen müssen verstärkt in Haushalten und Betrieben zur Anwendung kommen. Dabei ist eine Miteinbeziehung des Bau- und Baunebengewerbes in ein Beratungsnetzwerk unter Federführung und entsprechendem Qualitätsmanagement des Landes zielführend (Energiestrategie Österreich). Der Energieausweisaussteller soll verpflichtend energetische Verbesserungsvorschläge in den Energieausweis einbringen. Dies wird in der Steiermark derzeit ohne verbindliche Methoden bzw. Kriterien praktiziert. In Zukunft müssen verbindliche Kriterien für die Verbesserungsvorschläge festgelegt werden, nach denen auch die erzielbaren Einsparungen von Energie, ggf. mit durchschnittlichen Kosten von Maßnahmen, bei Einhaltung der relevanten spezifischen Gesetze, auszuweisen sind. Eine ausreichende Qualifizierung der Energieausweisaussteller ist jedoch sicherzustellen. 6.2.2. Verbesserungen innerhalb der Wohnbauförderung und bei sonstigen Anreizmechanismen Die Förderbarwerte bei Annuitätenzuschüssen und direkten Zuschüssen bei umfassenden energetischen Sanierungen sind zur Erhöhung der Investitionsanreize zu erhöhen. Erhöhung der Anreize einer „Deltaförderung“ (höhere Förderbarwerte bei höheren Energieeinsparungen), die durch höhere Förderbarwerte bei energetischen Sanierungen auf Niedrigstenergie- oder Passivhausstandard die energetische Qualität von Sanierungen erhöht. Parallel zur Wohnbauförderung (Land) müssen die Umweltförderungen des Bundes für Nichtwohngebäude vereinfacht, erhöht und erweitert werden [B] (gemäß Energiestrategie Österreich). Die Laufzeiten der Darlehensrückzahlungen müssen verlängert werden (Energiestrategie Österreich). Steuerbegünstigungen Die Einführung eines Investitionsfreibetrag für Sanierungsaufwendungen für Unternehmer/innen oder auch eines vergünstigten Umsatzsteuersatzes ist zu diskutieren [B] (Forderungen der Bausozialpartner). Innerhalb der Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagungen müssen auch die durch Eigenmittel finanzierten Sanierungen auf mehrere Jahre hinweg vortragbar werden [B] (gemäß Energiestrategie Österreich). 6.2.3. Maßnahmen bei Öffentlichen Gebäuden Die Mittel zur Umsetzung öffentlich wirksamer und ambitionierter Sanierungen von Immobilien im Landeseigentum müssen erhöht werden. Als "Zielvorgabe" muss eine klare und gut verständliche Definition der Energieziele des Eigentümers (Land Steiermark) und ein klarer Auftrag an die LIG, KIG bzw. KAGes gegeben werden Es muss einen dezidierten Auftrag des Landes zur Umsetzung der Art. 15a BVG Vereinbarung "Gebäudesektor" und einen dezidierten Auftrag des Landes zur Umsetzung des Vergabegesetz-Grundsatzes gemäß § 19 (5) BVergG 2006 "Umweltgerechtheit der Leistung" geben. Aufnahme des Kriteriums "Ökologische Nachhaltigkeit" zusätzlich zu Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in den Prüfmaßstab des Landesrechnungshofes (LRH-VG 2009), Die Prüfung soll durch ein externes Audit eines/r Umweltgutachters/in erfolgen. Aufnahme der Art. 15a B-VG Vereinbarung und des VergabegesetzGrundsatzes gemäß § 19 (5) BVergG 2006 "Umweltgerechtheit der Leistung" in den Prüfumfang des Landesrechnungshofes. Verbesserung der energetischen Kriterien (sowie Kriterien für Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit) bei der Mitfinanzierung von Bauprojekten auf Gemeindeebene bei Neubau und bei Sanierungen (gemäß den Baupolitischen Leitsätzen der Steiermark). 67 6.2.4. Novellierung der Wohnrechtsmaterien [B] Änderungen innerhalb der relevanten Gesetzesmaterien im Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz, die energetische Maßnahmen begünstigen, stehen teilweise dem natürlichen Interesse von MieterInnen oder VermieterInnen entgegen. Zur Erreichung der Klimaziele sind sie jedoch notwendig. Diese Interessenkonflikte können, neben einer verbesserten Informations- und Kommunikationsarbeit, durch weitere Begleitmaßnahmen wie zusätzliche Finanzierungsanreize (aus Mit- Erläuterung 2: Gebäude DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG teln der Wohnbauförderung bzw. durch steuerliche Vorteile) verbunden mit spezifischen Finanzierungsmodellen, (zum Beispiel Ausweitung von „Contracting“ bzw. durch Darlehen mit langen Laufzeiten) verringert werden. Im Miet- und Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollen verpflichtend ausreichend hohe Rücklagen für die Finanzierung von energetischen Sanierungen gebildet werden können (Energiestrategie Österreich). Bei Mehrheitsentscheidungen (einfache Mehrheit der Miteigentumsanteile) darf es im WEG nicht mehr möglich sein, durch die Unterlassung der Stimmabgabe, energieverbessernde Maßnahmen zu verhindern (Forderungen der Bausozialpartner). Die Finanzierung von energetischen Maßnahmen muss auch über Contracting in privaten Miet- und Eigentumswohnungen funktionieren (Forderungen der Bausozialpartner). Lüftungsanlagen sind in den Betriebskostenkatalog laut § 21 MRG und bei den Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen laut § 24 MRG aufzunehmen. „Nachrüsten des Wohnrechts auf Stand der Technik“ (Forderungen der Bausozialpartner). Ab einen bestimmten Kennwert (Mindest-HWB) muss es die Möglichkeit geben, die Energiekosten pauschaliert zu verrechnen, um die relativ teuren individuellen Abrechnungen zu ersparen. Änderungen im Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) sind dazu notwendig (Energiestrategie Österreich). Im ABGB muss das Nachbarschaftsrecht insofern abgeändert werden, dass Nachbarschaftgrundstücke dauerhaft zur Durchführung von Energiesparmaßnahmen genutzt werden können (z.B. Dämmung der Außenwand, die über das Nachbargrundstück ragt) (Forderungen der Bausozialpartner). Energetische Verbesserungen bei schützenswerten Gebäuden 68 Denkmalschutz [B], Altstadterhaltung [L]: Im Bereich des Ensembleschutzes muss mehr Flexibilität zugelassen werden, so darf z.B.: der Schutz einer Außenfassade die energetische Sanierung des Innenhofes, Daches, Kellers oder der Heizung nicht behindern. 6.3. Spezifische Maßnahmen zur Umstellung auf effiziente und klimaschonende Heizungen (Heizungs-Switch) Maßnahmenbündel: Heizungsswitch Senkung des Informationsdefizits Verbesserte und fokussierte Medienarbeit Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen Ausweitung v on Energieberatungsdienstleistungen Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis Bewältigung von Interessenskonflikten Nov ellierung der W ohnrechtsmaterien [B] Erhöhung der Investitionsanreize Steuerbegünstigungen [B] Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B] Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung v on Projekten auf Gemeindeebene Auftrag zum Heizungstausch Kopplung mit thermischer Sanierung stärken Tabelle 6-2: Übersicht Maßnahmenbündel Heizungsswitch Viele der im Maßnahmenbündel „Sanierung“ beschriebenen Maßnahmen fließen auch in dieses Bündel mit ein. Die spezifischen Maßnahmen für eine Forcierung des Heizungsswitches lauten wie folgt: Wenn die technischen und gesetzlichen Voraussetzungen und die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben sind, muss ein Heizungstausch (Auftrag zum Heizungstausch Richtung Erneuerbare Energieträger) auch vorgeschrieben werden können. Ein Heizungstausch gekoppelt mit hochwertiger umfassender thermischer Sanierung muss wesentlich höher gefördert werden als ein reiner Heizungstausch ohne weiterer thermischer Maßnahmen bei Gebäuden, die nicht dem Stand der Technik entsprechen (d.h. die derzeitige Spreizung ist zu erhöhen). 69 Erläuterung 2: Gebäude 6.4. Spezifische Maßnahmen zur verstärkten Nutzung von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung (Solarthermie) DER UMSETZUNGSPLAN: DIE HANDLUNGSAUFFORDERUNG Maßnahmenbündel: Solarthermie Senkung des Informationsdefizits Verbesserte und fokussierte Medienarbeit Förderung v on Aus- und W eiterbildungsprogrammen Ausweitung v on Energieberatungsdienstleistungen Vorschläge zu energetischen Maßnahmen im Energieausweis Bewältigung von Interessenskonflikten Nov ellierung der W ohnrechtsmaterien [B] Mehr Flexibilität im Altstadterhaltungsgesetz [L] und Denkmalschutzgesetz [B] Erhöhung der Investitionsanreize Steuerbegünstigungen [B] Bereitstellung entsprechender Mittel für Gebäude im Landeseigentum [L] bzw. Bundeseigentum [B] Verbesserung der Kriterien bei der Mitfinanzierung v on Projekten auf Gemeindeebene Erhöhung der Förderbarwerte bei Direkt- und Annuitätzuschüssen bei Anlagen mit Heizungsunterstützung Solarthermie bei umfassenden Sanierungen Tabelle 6-3: Übersicht Maßnahmenbündel Solarthermie Für die weitere Forcierung des Einsatzes von Solarthermie müssen folgende konkrete Maßnahmen umgesetzt werden: Wenn die Raumwärme- bzw. Warmwasserbereitstellung nicht über alternative Energiesysteme (z.B. Biomasse, Wärmepumpen mit nachgewiesener Jahresarbeitszahl über 4.0, Fernwärme) erfolgt, muss der verpflichtende Einsatz von Solarthermie in Zukunft auch zur Heizungsunterstützung im Neubau vorgeschrieben werden, sofern dies wirtschaftlich zweckmäßig ist und dem keine Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes entgegenstehen. Der Förderbarwert bei solarthermischen Anlagen mit Heizungsunterstützung muss erhöht werden. Wenn die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit gegeben ist und Gründe des Straßen-, Orts- und Landschaftsbilde nicht entgegenstehen, muss auch ein verpflichtender Einsatz von Solarthermie bei umfassenden Sanierungen diskutiert werden. Förder- und Informationskampagnen sind auszuweiten. 70 6.5. Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Gesamteffizienz von Neubauten (Neubau) Im Neubau weisen die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Stand der Technik entsprechende Standards auf. In Zukunft ist eine weitere Verschärfung des Baurechts vorgesehen, wodurch zusätzliche Maßnahmen nur noch geringe gebäudespezifische Emissionseinsparungen erzielen können. Daher werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen. Zur Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die energetische Sanierung muss eine Kürzung oder gar eine Streichung der (Wohnbau)Förderung von Einfamilienhäusern in Betracht gezogen werden. Die Berücksichtigung/Integration von „Life-Cycle-Costs“ (Summe der über die gesamte Nutzungsdauer von Gebäuden anfallenden Kosten z.B. Anschaffungs-, Betriebs- und Entsorgungskosten) bei der Planung und Ausschreibung von Projekten muss in Zukunft verstärkt zur Anwendung kommen. Dazu müssen aber vorweg geeignete Berechnungsprogramme entwickelt werden. 6.6. Spezifische Maßnahmen zur effizienteren Nutzung von Elektrizität in den Haushalten (Stromverbrauchsreduktion) Indirekt wird durch das Maßnahmenbündel „Sanierung“ und „Solarthermie“ der für die Wärmebereitstellung eingesetzte Strom zurückgehen. Folgende Maßnahmen sind jedoch zusätzlich zur Verringerung des zukünftigen Strombedarfs notwendig: Ausweitung von Energieberatungen in Haushalten und Betrieben, die auch auf die Senkung des Strombedarfs fokussieren. Forcierung von Geräteeffizienzaktionen, wie zum Beispiel die Förderung des Umstiegs auf neue Heizungsumwälzpumpen (Energiestrategie 2025 Steiermark) oder auf Energiesparlampen verbunden mit Informationskampagnen. Ausweitung bewährter Geräteeffizienzaktionen fokussiert auf Haushaltsgeräte [B]. Intelligente Strom-(Energie-)zähler, die geeignet sind, das Nutzerverhalten zu optimieren, müssen in den nächsten Jahren zunächst in Modellregionen und dann auch landesweit eingeführt werden (Energiestrategie 2025 Steiermark). 71 Erläuterung 2: Gebäude Literatur AEE INTEC (2008). Solarwärme 2020 – Eine Technologie- und Umsetzungsroadmap für Österreich. Wien: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Amann, W. (2004). FGW-Publikationsreihe „Förderung des Wohnungswesens in Österreich“ – Teil 4. Wien: FGW-Schriftenreihe. Amann, W. (1999). Instrumente der Wohnbauförderung. 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Zuvor gab es in den Jahren 2000, 1997, 1993, 1989 und davor ebenfalls alle zwei Jahre eine Erhebung. Für die Jahre dazwischen wird der Energieverbrauch auf Basis durchschnittlicher Heizgradtage ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des gewählten Stichprobenumfangs der Stichprobenfehler bei den meisten Energieträgern gering gehalten wird. Aus der Energiebilanz ergibt sich, dass die steirischen Wohngebäude 2007 rund 25 % des gesamten steirischen Energiebedarfs für Raumwärme, Warmwasser und elektrische Dienstleistungen benötigten (Statistik Austria, 2008). Die Nichtwohngebäude aus dem Sektor öffentliche und private Dienstleistungen waren 2007 für etwa 7 % des steirischen Energieverbrauchs verantwortlich. Für Nichtwohngebäude im Gewerbe und der Industrie lassen sich keine vergleichbaren Daten aus den Energiebilanzen nennen, da diese auch Produktionsprozesse inkludieren und der Raumwärmebedarf daraus nicht abgeschätzt werden kann. In weiterer Folge behandelt der vorliegende Teil der Erläuterungen daher nur die Wohngebäude (private Haushalte) und die Nichtwohngebäude aus dem Sektor öffentliche und private Dienstleistungen. Der Energiebedarf der Nichtwohngebäude im Gewerbe und in der Industrie ist im Kapitel „Produktion“ integriert. A.1.2 Berechnung des Raumwärmebedarfs Um den Raumwärmebedarf der Wohngebäude zu ermitteln, werden die Nutzflächen je Gebäudetyp und Bauperiode mit den spezifischen Heizlasten multipliziert. Das Ergebnis wird an durchschnittliche Heizgradtage gekoppelt, wodurch sich der jährliche Raumwärmebedarf an die schwankenden Heizgradtage anpasst. In den Jahren zwischen 2002 und 2008 schwankt der Raumwärmebedarf in der Steiermark für die Wohngebäude zwischen 7.800 und 9.100 GWh. 77 A.1.3 Berechnung des Energiebedarfs für Warmwasser Der Warmwasserbedarf errechnet sich aus einem durchschnittlichen Verbrauch von 50 l pro Person bei einer Wassertemperatur von 45° C. Der Gesamtverbrauch ist mit der Bevölkerungsentwicklung der Steiermark gekoppelt. Welcher Energieträger für das Warmwasser eingesetzt wird, muss abgeschätzt werden. So nimmt man an, dass bei 35 % Fernwärme-, 40 % Erneuerbare-, 40% Kohle-, 70 % Öl- und Erläuterung 2: Gebäude 70 % Gasheizungen die gleichen Energieträger auch für die Bereitstellung von Warmwasser eingesetzt werden (Kleindienst, 2009). Die restliche Energiemenge, die für die Warmwasserbereitstellung notwendig ist, wird dem Stromverbrauch zugeschrieben. Der Warmwasserbedarf liegt in der Steiermark bei etwa 900 GWh. Der Anteil am gesamten Nutzenergiebedarf liegt je nach Heizwärmebedarf zwischen 10 und 15 %. A.1.4 Berechnung des Endenergiebedarfs Für die Berechnung des Endenergiebedarfs wird zuerst der errechnete Energiebedarf für Warmwasser (WW), der sonstige Haushaltsstrom und die Beheizung je Energieträger (HWB) und Jahr addiert und dem Endenergiebedarf der privaten Haushalte aus den Energiebilanzen gegenübergestellt. Der Faktor, der sich aus der Gegenüberstellung von Heizwärmebedarf, Warmwasser und Strom ergibt, bildet die Nutzungsgrade, die bis 2050 fortgeschrieben werden. Zum Beispiel ergibt sich der Faktor für Öl wie folgt: ANNEX NutzungsgradÖl =(∑HWBÖl +∑WWÖl)/EndenergiebedarfÖl 78 Der berechnete zukünftige Endenergiebedarf ermöglicht die Fortschreibung der Energiebilanzen der Statistik Austria und ermöglicht wiederum die weitere Vergleichbarkeit. A.1.5 Methodik Sanierung In den Szenarien des Klimaschutzplans wird bei der Sanierung nur der Gebäudebestand, der bis 1990 errichtet wurde, berücksichtigt. Die jährliche Einsparung ergibt sich, wenn ein bestimmter Prozentsatz dieser Gebäude ab 2002 auf den vom Land Steiermark vorgegebenen Standard der „umfassenden energetischen Sanierung“ saniert wird. Die Mindestanforderung an den Heizwärmebedarf liegt derzeit bei einem Oberflächen/Volums-Verhältnis größer 0,8 bei 75 kWh/m².a (Land Steiermark, 2009). In der Berechnung wird der Standard auch in Zukunft bis 2050 angewandt. Die Sanierungsquote beträgt bei all jenen Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, 1 %. Realistischerweise entsprechen viele Sanierungen nicht dem Standard einer „umfassenden energetischen Sanierung“, deshalb werden in den Berechnungen einzelne Sanierungsmaßnahmen zu einem Sanierungsbündel zusammengefasst. Auch wenn in Zukunft schon der überwiegende Anteil der Gebäude saniert wurde, bezieht sich die Sanierungsrate immer auf alle Gebäude die vor 1990 errichtet wurden (inkl. der bereits sanierten). Rechnerisch wird daher bei hohen Sanierungsquoten darauf Acht gegeben, dass nicht mehr Gebäude saniert werden, als es tatsächlich gibt. Daher wird in der bei der Handlungsoption „Bündel Sanierung“ die Sanierungsquote ab 2020 sukzessive reduziert, bis 2040 eine vollständige Sanierung des Gebäudebestandes erreicht werden kann. In den jährlichen Sanierungseinsparungen wird der in Zukunft geringere Heizwärmebedarf durch die HGT-Reduktion berücksichtigt. So werden die Einsparungen in zwanzig Jahren bei gleichen Annahmen geringer ausfallen als heute, da sich der Heizwärmebedarf durch steigende Temperaturen schon etwas verringert hat. Sanierungen reduzieren den Einsatz aller Energieträger verhältnismäßig gleich. So sind die Sanierungseinsparungen bei jenen Energieträgern mit den größeren Anteilen höher (z. B. Öl und Erneuerbare). Im Referenzszenario wird 2002 von einer Sanierungsrate von 0,8 % ausgegangen. Ab 2008 erhöht sich diese auf 1 % und wird bis 2050 auf diesem Wert im Referenzszenario fortgeschrieben. A.1.6 Methodik Heizungsswitch Der Bestand der Heizungsanlagen ergibt sich aus dem jährlichen Neubau von Gebäuden und dem Austausch bestehender Anlagen mit oder ohne Kombination mit energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der aktuelle Bestand (2008) ist aus dem Mikrozensus ersichtlich, welcher die Ausgangsbasis für weitere Berechnungen bildet. Energieträger Holz, Hackschnitzel, Pellets Kohle, Koks, Briketts Heizöl, Flüssiggas Wohnungen 128.426 9.984 145.072 Elektr. Strom 40.014 Erdgas 43.707 Solar, Wärmepumpen 6.480 Fernwärme 124.530 Gesamt 498.213 Tabelle A-4: Verwendete Energieträger nach Mikrozensus (Statistik Austria, 2008) Vergleicht man die Ergebnisse der Mikrozensuserhebungen von 2008 mit den Erhebungen von 2006 und 2004, wird eine Tendenz hin zu CO2-ärmeren Energieträgern wie Gas, Fernwärme und Erneuerbaren sichtbar. 79 Die Zusammensetzung der Beheizung ergibt sich aus der Erhebung der Statistik Austria (2004 bis 2008) und aus eigenen Annahmen und betrifft die Periode 2001 bis 2008 im Neubau. Sie errechnet sich aus Durchschnittswerten der Periode 1991 bis 2001, die sich während der Jahre 2002 bis 2008 an die Daten der Wohnbauförderung anpassen. Jährlich wechselt bei Bestandsgebäuden eine bestimmte Anzahl von Wohnungen ihre Beheizungsart. Für eine genaue Berechnung würde man vollständige Daten über die Art des alten und des neuen Heizsystems benötigen. Da diese Daten nur teilweise verfügbar sind, müssen eine Reihe von Annahmen getroffen werden. So geht man vorerst von den Daten der Wohnbauförderung aus und erweitert diese basierend auf Expertenmeinungen, wodurch folgender Heizungsmix beim Hei- Erläuterung 2: Gebäude zungsswitch (Umstieg auf eine neue Heizung mit bisherigen oder neuen Energieträger) angenommen wird. 2008 2020 2030 EFH/MFH FW Energieträger 15%/50% 15%/40% 15%/40% EFH/MFH Erneuerbare 48%/13% 53%/24% 53%/24% EFH/MFH Kohle 0%/0% 0%/0% 0%/0% EFH/MFH Strom 2%/2% 2%/1% 2%/1% EFH/MFH ÖL 15%/15% 10%/15% 10%/15% EFH/MFH Gas 20%/20% 20%/320% 20%/20% Tabelle A-5: Heizungsmix bei Heizsystemwechsel Tabelle A-5 gibt jene geschätzten Prozentsätze von Heizungen an, die bei einem Heizungswechsel zum Einsatz kommen. ANNEX Weiters muss die Heizungsart ermittelt werden, die durch das neue System ersetzt wird. In der Berechnung wird daher der Anteil eines Energieträgers am Heizungsbestand zuerst je nach der Höhe der gesamten Wechselrate reduziert und anschließend mit dem Energieträger des Anteils an der Wechselrate addiert. Zum Beispiel berechnet sich der neue Bestand an Wohnungen mit Ölheizungen wie folgt: 80 [Bestand Öl Neu = Heizwärmebedarf Gesamt * (Anteil Öl alt – Anteil Öl * Tauschrate + Anteil Öl Heizungsmix Switch * Tauschrate)] So werden die Energieträger jährlich zuerst im Verhältnis gleichmäßig reduziert und dann je nach ihrem Anteil am Heizungsmix wieder erhöht. Daraus ergibt sich, dass die Energieträger, die hohe Anteile haben, zuerst absolut stärker reduziert werden und nur bei einem ausreichend hohen Anteil am Heizungsswitch Zuwächse verzeichnen. Energieträger, zu denen nur in geringem Umfang gewechselt wird, werden daher zurückgehen (Öl, Kohle), und Heizungssysteme mit erneuerbaren Energieträgern oder Fernwärme werden zunehmen. Bei den Handlungsoptionen werden zusätzlich die Nutzungsgrade, die sich aus dem Faktor der Berechnungsergebnisse (Nutzenergiebedarf) und den Energiebilanzen (Endenergiebedarf) ergeben, von Erneuerbaren und Ölheizungen bis 2030 um 10 % erhöht. Die Heizungstauschrate beträgt im Referenzszenario bis 2020 rund 2 %, danach schwächt sie sich bis 2035 langsam auf 1 % ab. In der Handlungsoption „Bündel Heizungsswitch“ wird ab 2010 von 4 % Tauschrate ausgegangen, welche sich auch ab 2035 auf 1 % absenkt. Für fossile Fernwärme und biogene Nahwärme wird angenommen, dass etwa 50 % des in den Energiebilanzen als Fernwärme deklarierten Endenergiebedarfs aus biogenen Quellen stammt (Statistik Austria, 2007). Diese werden in den Berechnungen ab 2002 von der eigentlichen Fernwärme anteilsmäßig getrennt und den „Erneuerbaren“ zugerechnet, um die spezifischen Emissionen genauer ermitteln zu können. A.1.7 Methodik Solarthermie Aufgrund des Trends der Jahre 2001 bis 2008 (siehe Tabelle A-6) und den 2008 festgeschriebenen Verordnungen in der Wohnbauförderung ist anzunehmen, dass die Solarthermie in der Steiermark stark anwachsen wird. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 278.520 301.020 321.971 339.884 360.905 387.405 414.523 443.540 501.530 Tabelle A-6: Installierte Kollektorflächen von Solarthermie in m² (Quelle: Land Steiermark, 2009 und AEE Intec) Bis 2020 wird ein Wachstum von 8 % jährlich berechnet und danach auf 2 % reduziert. Die 8 % ergeben sich aus den aktuellen Wachstumsraten und den Sollinstallationen im Neubau. Die Kollektorfläche wird bis 2020 zu rund 75 % im Neubau und zu 25 % in der Sanierung installiert sein. Der erwartete Nutzenergieertrag von 300 kWh/m².a erhöht sich bei Anlagen, die ab 2020 installiert werden, auf 320 kWh/m².a, da höhere solare Erträge erwartet werden. Von 2008 bis 2015 reduzieren die Solarerträge den Warmwasserbedarf auf einen Anteil von 80 % und den Heizwärmebedarf auf einen Anteil von 20 %. Da in Zukunft sicherlich immer mehr solarthermische Anlagen auch für Raumwärme herangezogen werden, wird angenommen, dass sich die Anteile sukzessive hin zum Raumwärmebedarf verschieben. In der Handlungsoption „Solarthermie“ wird im Unterschied zum Referenzszenario bis 2020 ein Wachstum von 15 %, ab 2020 von 3 % und ab 2040 von 1 % berechnet. A.1.8 Methodik Neubau Auf Basis der obigen Entwicklungen werden in den Berechnungen Annahmen für den Neubau getroffen. Die durchschnittlichen Wohnungsgrößen im Neubau verändern sich in den Szenarien nicht. Es wird davon ausgegangen, dass der Neubau in den nächsten Jahren abnehmen wird. Der durchschnittliche Neubau von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern (EZFH) wird von derzeit 3.050 auf 2.400 Wohnungen im Jahr 2020 bis 2050 sinken, bei kleinen Mehrfamilienhäusern (MFHK) von derzeit etwa 1.800 auf 1.300 Wohnungen bis 2020 und 2050 und bei großen Mehrfamilienhäusern (MFHG) von durchschnittlich 1.000 auf 800 Wohnungen im Jahr 2020 und fortgeschrieben bis 2050. Der spezifische Heizwärmebedarf der EZFH/MFHK/MFHG geht ab 2010 auf 50/35/30 kWh/m².a zurück und setzt sich ab 2020 mit 50/30/30 kWh/m²a auch fort. 81 Die Typen der im Neubau installierten Heizungssysteme werden in Tabelle A-7 dargestellt und basieren auf Schätzungen, die sich aus der Wohnbauförderung und den Erfahrungen der österreichischen Wohnbaugesellschaft ergeben (Kleindienst, Windisch, 2009). Erläuterung 2: Gebäude ab 2010 ab 2020 EZFH MFHK MFHG Fernwärme 11% 40% 60% Erneuerbare 65% 23% Kohle 0% Strom 2% ÖL Gas EZFH MFHK MFHG 13% 40% 60% 11% 70% 38% 11% 0% 0% 0% 0% 0% 2% 2% 2% 2% 2% 0% 10% 2% 0% 5% 2% 22% 25% 25% 15% 15% 25% Tabelle A-7: Anteil der Beheizungssysteme im Neubau Die Werte von 2010 verringern bzw. erhöhen sich kontinuierlich auf die Werte von 2020, welche bis 2050 fortgeschrieben werden. ANNEX A.1.9 Methodik Strombedarf 82 Der Strombedarf, der für die Beheizung, für das Warmwasser und den sonstigen Haushaltsstrom aufgewendet wird, wird in den Berechnungen separat ausgewiesen. Daraus ergeben sich aber keine aufschlussreichen Ergebnisse, weil es zu einer Reduktion des Strombedarfs durch Sanierung, Temperaturanstieg, Heizungsswitch und Solarthermie kommen sollte. Es kann nur durch eine starke Erhöhung des sonstigen Haushaltsstroms zu einer wie in den Berechnungen angenommenen Wachstumsrate von 1 % kommen. Zur Vereinfachung wird daher der Strombedarf konstant mit einer 1-%igen jährlichen Steigerung berechnet, ohne die Auswirkungen von Sanierung, Heizungsswitch und Solarthermie zu berücksichtigen. Die Emissionen des Stromverbrauchs fallen zwar nicht im Haushalt an, werden aber in den Berechnungen nicht unberücksichtigt gelassen. Sie werden gesondert dargestellt. A.2 Methoden der Kostenermittlung der Maßnahmenbündel zur Erreichung der Zielszenarien Um Kosten von einzelnen Maßnahmen für den gesamten Gebäudebestand der Steiermark ermitteln zu können, bedarf es einer Reihe von Annahmen. Jedes Gebäude ist in Hinblick auf Aussehen, Bausubstanz, Lage, Ausstattung und EigentümerInnenverhältnis spezifisch. Die Kosten der Basis- und Innovationsbündel werden somit unter Verwendung von Durchschnittskosten aus der Literatur dargestellt. A.2.1 Sanierung Für die Berechnung der Sanierungskosten wurden folgenden Grundlagen verwendet: Im Bericht für ein CO2- freies München (Stadt München, 2009) werden die energiebezogenen Sanierungskosten pro m2 mit 210 € für eine Halbierung des Energieverbrauchs ausgewiesen. Diese Zahl hat sich aus Ausarbeitungen des Wuppertal Instituts ergeben. Wird der Energieverbrauch auf ein Zehntel (Passivhausstandard) reduziert, so berchnen sich Investitionen von 340 € pro m2. In Österreich werden rein rechnerisch bei umfassenden energetischen Sanierungen zumeist höhere Einsparungen erreicht, wodurch sich der Heizwärmebedarf um mindestens 60 % verbessert. In Wien wird mit durchschnittlichen thermischen Sanierungskosten von 227 €/m² Wohnnutzfläche gerechnet (Förster, 2010). Aus dem steiermärkischen Haus-Sanierungs-Ratgeber (Amt der Steiermärkischen Landesregierung, 2009b) liegen die Kosten etwas höher. Diese wurden auf Basis von Erfahrungen der Wohnbauförderung ermittelt. Es gehen für die einzelnen Maßnahmen folgende mittlere Kosten pro m² hervor: Fenster 400 €, Außenwände 95 €, Kellerdecke 40 €, Dachschräge 50 €. Die mittleren Kosten beziehen sich auf die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Mindeststandard für die Wohnbauförderung zu erreichen. 83 Geht man davon aus, dass wie im Referenzszenario angenommen, von 2002 bis 2008 jährlich 1 % des Gebäudebestandes saniert wurde, und bis 2002 12 % der Gebäude nicht sanierungsbedürftig bzw. sanierungsfähig waren, so werden 2010 rund 80 % der Gebäude nicht den heutigen Standards entsprechen. Um die Kosten der thermischen Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln, müssen in einem ersten Schritt die sanierungsbedürftigen Fassaden- und Deckenflächen ermittelt werden. Diese werden aus dem Berechnungsformat von Baumann (2009) berechnet. Bei den Fassaden wird angenommen, dass rund 30 % aus verschiedenen Gründen nicht energetisch sanierbar sind (zum Beispiel: Brandschutzwände, Wände zu sonstigen Gebäuden, schon sanierte Wände, Wände die aufgrund ihrer Lage oder ihres Aussehens nicht saniert werden können (Denkmalschutz)). Des Weiteren wird ein Anteil von 20 % an Fensterflächen angenommen, welche Erläuterung 2: Gebäude die dämmbare Fassadenfläche reduzieren. Die Decken ergeben sich aus den mittleren Grundflächen mit 110 m² bei Ein- und Zweifamilienhäusern und gemittelten 223 m² bei Mehrfamilienhäusern (Baumann, 2009). Bei der oberen Geschoßdecke muss darauf Acht gegeben werden, dass durch bewohnte Dachräume mit Dachschrägen die Deckenflächen, die gedämmt werden sollen, erhöhen. Dazu wurde angenommen, dass sich diese bei Einfamilienhäusern um 5 % und bei Mehrfamilienhäusern um 8,6 % erhöht (entspricht ¼ des mittleren Zuschlags der Dachflächen von Schrägdächern)(Baumann, 2009). Aus der Flächenermittlung ergibt sich das Investitionspotenzial für Fassaden und Deckenflächen. Multipliziert man diese mit den durchschnittlichen Kosten der Maßnahmen kommt man auf die Investitionshöhe, die in etwa notwendig wäre, um den gesamten Wohnbestand auf heutige (Basisbündel) bzw. noch bessere Standards (Innovationsbündel) zu bringen. Investitionen in €/m² Fenster Außenwände Kellederdecke Dachschräge Nutzfläche EFH‐Basisziel MFH‐Basisziel 400 440 95 105 40 44 50 55 235 235 EFH‐Innoziel 520 123,5 52 65 MFH‐Innoziel 572 135,85 57,2 71,5 305 305 ANNEX Tabelle A-8: Kosten der Sanierung, Basisziel und Innovationsziel 84 Quelle: Land Steiermark, 2009 und Stadt München, 2009, eigene Berechnungen. Im Innovationsbündel wird von Mehrkosten von 30 % gegenüber dem Basisbündel ausgegangen. Parallel dazu kann zur Kontrolle ein Vergleich mit den Daten vom vorhin genannten Punkt 1 gemacht werden, um die Ergebnisse aus zwei unterschiedlichen Methoden zu eruieren. Dabei wurden durchschnittliche Sanierungskosten pro m² Nutzfläche herangezogen. Aus Annahmen der Handlungsoptionen kann der gesamten Nutzfläche bis 2002 unterstellt werden, dass von ihr 12 % (entweder unter Denkmalschutz oder schon entsprechend saniert) nicht sanierungsbedürftig oder nicht sanierbar sind und nach Punkt 1 88 % Fläche mit den spezifischen Kosten von leicht erhöhten 235 € multipliziert werden. Man erhält dadurch in etwa dasselbe Ergebnis wie die Methode der einzelnen Flächenermittlungen. Die realen Investitionskosten pro Quadratmeter bleiben über die Jahre hinweg gleich. Es werden somit weder inflationsbedingte oder sonstige Preisänderungen berücksichtigt. Kosten Sanierung Unter Zugrundelegung der oben genannten Annahmen ergeben sich für die Sanierung im Basis- und Innovationsbündel die im Folgenden dargestellten Kosten. Referenzszenario (in €) 2002‐2010 2020 Sanierter Anteil *) 8% 18% Investitionssumme 915.757.029 2.094.794.203 Investionen/a 114.469.629 117.903.717 Basiszielszenario (in €) 2002‐2010 2020 Sanierter Anteil *) 8% 49% Investitionssumme 915.757.029 5.643.352.689 Ø Investitionen/a 114.469.629 472.759.566 Zusätzliche jährliche Investitionen 354.855.849 *) des unsanierten Bestandes ab 2002 2030 28% 3.239.490.489 114.469.629 2030 77% 8.791.267.475 314.791.479 200.321.850 2050 48% 5.528.883.060 114.469.629 2050 100% 11.446.962.858 132.784.769 18.315.141 Tabelle A-9: Investitionen bei Sanierungen, aus Referenz- und Basisbündel Bei der Sanierung wurden auch die notwendigen Investitionen für Dienstleistungsgebäude berechnet. Diese ermitteln sich durch einen 25 % Aufschlag, der sich aus dem zusätzlichen Raumwärmebedarf aus dem Energiebedarf ergibt. Innovationsziel (in €) 2002‐2010 2020 Sanierter Anteil *) 8% 49% Investitionssumme 732.605.623 7.336.358.495 Ø Investitionen/a 91.575.703 660.375.287 Zusätzliche jährliche Investitionen 566.052.313 *) des unsanierten Bestandes ab 2002 2030 2050 77% 100% 11.428.647.717 14.881.051.715 409.228.922 172.620.200 317.653.219 81.044.497 Tabelle A-10: Investitionen private Wohngebäude bei Sanierung, aus Innovationsbündel A.2.2 Heizungsswitsch Um Kosten für den Heizungsswitch berechnen zu können, werden aus den Szenarien jene Gebäude ermittelt, die ihr Heizungssystem auf einen neuen Energieträger umstellen. Daraus ergeben sich die in Tabelle A-11 zusammengefassten zusätzlichen Umstiege gegenüber dem spezifischen Referenzszenario auf Heizsysteme mit erneuerbare Energieträgern oder Fernwärme. Zusätzlicher Umstieg 2010‐2020 2020‐2030 auf Erneuerbare Basisziel 20.421 11.759 auf Fernwärme Basisziel 4.836 1.176 auf Erneuerbare Innovationsziel 41.631 20.431 auf Fernwärme Innovationsziel 4.945 1.734 85 Tabelle A-11: Zusätzlicher Heizungswechsel bei Gebäuden nach den Berechnungen der Szenarien Aus der Energiestrategie 2025 gehen aus dem Bioenergieausbauprogramm der Steiermark folgende Ziele hervor: „21.000 Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizungen für Einzelgebäude oder Gebäudegruppen, 300 Mikroheizwerke bis zu 250 kW, 50 Biomasseheizwerke bis zu 850 kW und 6 Großheizwerke“. Im Vergleich zu den Berechnungen des Basis- und Innovationszielszenarios zeigt sich, dass die Ziele des Landes zwischen den beiden Szenarien liegen. Die weitere Aufteilung der Erneuerbaren erfolgt auf Basis der Statistik der steiermärkischen Wohnbauförderung (siehe Tabelle A-12). Erläuterung 2: Gebäude Anteile Erneuerbare Heizsysteme Pellets 26% Biomasse Fernwärme 24% Hackgut+Stückholz 34% Umgebungswärme 16% Tabelle A-12: Heizungswahl bei Erneuerbaren und geförderten Heizungssanierungen Quelle: Land Steiermark, 2009. ANNEX Einerseits entstehen jährliche Mehrkosten durch die höhere Switchrate und andererseits durch die durchschnittlich höheren Investitionssummen von CO2-ärmeren Heizungssystemen. Beide müssen in der Kostenberechnung berücksichtigt werden. Die Kosten eines Heizungstausches können unter den Gebäuden stark variieren. Daher müssen Durchschnittskosten für den gesamten Gebäudebestand angewandt werden. 86 Zusätzlich wird bei Fernwärmeheizungen auf Basis geltender Bestimmungen der Bauordnung angenommen, dass es zu keinem Wechsel zu anderen Heizsystemen kommt. Bei bestehenden Fernwärmeheizungen entstehen daher auch keine Wechselkosten. Für Stromheizungen wird ein Zuschlag von 5 000 Euro bei Einfamilienhäusern und 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern für den Mehraufwand für Installationsarbeiten berechnet. Heizungssysteme müssen aufgrund ihrer Lebensdauer von 20 – 40 Jahren ausgetauscht werden. So kann einerseits eine Ökologisierung innerhalb der normalen Wechselrate stattfinden, bei der nur die Mehrkosten eines z.B. erneuerbaren Systems gegenüber eines Kesseltauschs des bestehenden Energieträgers zum Tragen kommen. Wird schon vor dem Nutzungsdauerende gewechselt, so wird der Restwert (berücksichtigt durch eine 50 % Abschreibung) des Heizkessels abgezogen. Für die gegenüber dem Referenzszenario zusätzlichen Investitionen und volkswirtschaftlichen Effekte, die aus dem Heizungsswitch hervorgehen, wird mit den zusätzlichen Investitionen der Ökologisierung der Heizungen und Erhöhung der Tauschrate aus Tabelle A-6 und Tabelle A-7 gerechnet. Tabelle A-13 zeigt die spezifischen Kosten, die bei einem zusätzlichen Heizungstausch gegenüber dem spezifischen Referenzszenario je Gebäudetyp und Heizungskategorie entstehen. Da diese Wechsel außerordentlich und nicht im Rahmen der gewöhnlichen Heizungstauschintervalls stattfinden, wird das bestehende Heizsystem zur Hälfte abgeschrieben, wodurch sich die Investitionen für ein neues Heizsystem im Gegensatz zu Tabelle A-13 nur geringfügig verringern. Würde keine Abschreibung berücksichtigt werden, erhöhen sich die jährlichen Investitionen um etwa 2 Mio. Euro. zusätzliche Kosten *) auf EFH FW Öl Ga s Fernwä rme Pel l ets ‐ ‐ ‐ ‐ EFH Hol z+s ons 0 0 5.005 5.195 3.585 EFH Strom 13.720 13.910 ‐ 3.180 EFH ÖL EFH Ga s MFH FW ‐ ‐ 0 EFH Kohl e Na hwä rme Ha ck‐ Stückgut **) Umgebungs wä rme ‐ 0 ‐ 0 0 0 11.903 3.585 9.190 10.600 20.618 10.600 16.205 22.000 3.585 11.903 3.585 9.190 14.985 ‐ 3.490 11.808 3.490 9.095 14.890 ‐ ‐ MFH Hol z+s on ‐ ‐ ‐ 14.985 ‐ 4.775 15.198 7.500 20.802 65.037 72.275 MFH Kohl e 11.125 14.215 4.775 12.473 7.500 28.040 MFH Strom 26.250 29.340 17.500 28.803 17.500 43.165 85.000 14.215 4.775 12.473 7.500 28.040 72.275 4.505 12.203 7.500 27.770 72.005 MFH ÖL MFH GAS *) Kosten die zusätzlich entstehen wenn nicht auf den bestehenden Energieträger gewechselt wird. **) Stückholz bei Einfamilienhäuser, Hackgut bei Mehrfamilienhäuser Tabelle A-13: Heizungsumstiegskosten in Ein- und Mehrfamilienhäusern (Quelle: Streicher, 2009; eigene Berechnungen und Annahmen) In Tabelle A-14 werden nur die zusätzlichen Investitionen ermittelt, die bei einem Heizungstausch entstehen würden, wenn anstatt auf den bisher verwendeten Energieträger auf einen Erneuerbaren oder CO2-ärmeren Energieträger gewechselt wird. Wechsel von Erneuerbaren auf fossile Energieträger werden in den Berechnungen des Basis- und Innovationszielszenarios nicht berücksichtigt. zusätzliche Kosten *) auf EFH FW Öl Ga s ‐ ‐ EFH Hol z+s ons Fernwä rme Pel l ets ‐ Na hwä rme Ha ck‐ Stückgut **) Umgebungs wä rme ‐ ‐ ‐ 0 0 0 0 0 0 0 EFH Kohl e 2.170 2.360 750 9.068 750 6.385 12.180 EFH Strom 13.720 13.910 10.600 20.618 10.600 11.385 22.000 ‐ 2.360 750 9.098 750 6.385 12.150 ‐ 750 8.878 750 6.355 11.960 EFH ÖL EFH Ga s MFH FW ‐ MFH Hol z+s on ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ ‐ 0 0 0 0 0 0 0 MFH Kohl e 7.500 9.750 1.150 10.053 1.150 24.415 70.150 MFH Strom 23.850 26.660 17.500 26.403 17.500 40.765 85.000 500 1.150 10.053 1.150 24.415 70.150 310 9.213 310 23.575 69.960 MFH ÖL MFH GAS ‐ ‐ 87 *) Kosten die zusätzlich entstehen wenn nicht auf den bestehenden Energieträger gewechselt wird. **) Stückholz bei Einfamilienhäuser, Hackgut bei Mehrfamilienhäuser Tabelle A-14: Zusätzliche Investitionen bei Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern (Quelle: Streicher, 2009; eigene Berechnungen und Annahmen) Kosten des Heizungsswitchs Die notwendigen Gesamtinvestitionen für EigentümerInnen ist in folgender Tabelle ersichtlich. Bei Fern- und Nahwärme werden nur die durchschnittlichen Anschlusskosten berücksichtigt. Erläuterung 2: Gebäude Euro Ergebnisse Basisziel Ø Investitionen/a Ergebnisse Innovationsziel Ø Investitionen/a 2010‐2020 2020‐2030 280.564.396 128.459.571 28.056.440 12.845.957 483.135.816 222.286.440 48.313.582 22.228.644 Tabelle A-15: Investitionen für den zusätzlichen Heizungsswitch Im Vergleich dazu kalkuliert das Land Steiermark im Bioenergieausbauprogramm mit Investitionen von 390 Mio. Euro für Mikroheizwerke, Biomasseheizwerke und Pellets-, Hackschnitzel- und Stückholzheizungen. A.2.3 Solarthermie Für die Berechnung der Kosten für die - gegenüber dem spezifischen Referenzszenario- zusätzliche Installationen von solarthermischen Anlagen wurden folgende Basisdaten verwendet: ANNEX Aus Streicher et al. (2009) wird von zirka 600 € – 500 €/m² (dachintegriert) installierter Kollektorfläche (Gesamtsystemkosten) ausgegangen. Unberücksichtigt bleiben notwendige Umbauarbeiten im Bestand und höhere Kosten bei höheren Zuwachsraten. Daher können 10 bis 20 % höhere Investitionen angenommen werden. Das Land Steiermark geht bei Solaranlagen von Förderdaten aus leicht höheren Investitionen von mindestens etwa 700 €/m² aus. Obwohl dies ein eher niedriger Wert sein soll, werden die 700 €/m² bei größeren durchschnittlichen Anlagenflächen auch im Mittel erreicht (siehe Energiestrategie 2025). Neben den Förderungen des Landes können die Kosten bei der Umsetzung, durch die Einsparung von Dachziegel oder durch Gemeindeförderungen um 10-40 % (abhängig von der Höhe der spezifischen Gemeindeförderungen) reduziert werden. In der Berechnung werden die zusätzlich notwendigen Investitionen mit 700 €/m² Kollektorfläche in beiden Szenarien berechnet. 88 Kosten Solarthermie Die Berechnungen der zusätzlichen Kosten für Solarthermie werden in Tabelle A-16 dargestellt. Referenzszenario (in €) 2008‐2020 Investitionssumme 462.156.894 Investitionen/a 46.215.689 Basis‐ und Innovationszielszenario (in €) Investitionssumme 1.353.919.254 Investitionen/a 112.826.604 Zusätzliche Invest. 891.762.360 Ø Zusätzliche Invest/a 74.313.530 2030 636.799.058 17.464.216 2050 1.109.195.949 23.619.845 1.942.349.497 58.843.024 1.305.550.439 41.378.808 3.795.921.012 92.678.576 2.686.725.063 69.058.731 Tabelle A-16: zusätzliche Investitionen im Basis- und Innovationszielszenario Es zeigt sich, dass die Investitionen sich verdoppeln bzw. verdreifachen müssen, um den Anforderungen der Szenarien gerecht zu werden. A.3 Flächenpotenzial Solarthermie Aufgrund der stark zunehmenden Kollektorflächen muss parallel dazu geprüft werden, ob die Dachflächen bis 2020 oder 2050 auch bei einer Vervielfachung der Kollektorflächen noch verfügbar sein werden. Daher werden im folgenden Kapitel die zur Verfügung stehenden Flächen auf Dächern und Fassaden ermittelt. Es gibt einige Möglichkeiten, die geeigneten Dachflächen durch Einsatz von Geoinformatiksystemen zu ermitteln. Bis Ende 2009 wurde vom Umwelt- und Stadtvermessungsamt für Graz mittels Laserscan ein „Solardachkataster“, der die geeigneten Flächen grafisch darstellen und auch bemessen kann, entwickelt. Bis ein solcher Kataster für die gesamte Steiermark verfügbar ist, müssen vereinfachte Verfahren angewandt werden. Bei der Erhebung der Dachflächenpotenziale wurde das Berechnungssheet von Dorit Baumann (2009) verwendet. Dieses wurde ursprünglich für Österreich entwickelt, aufgrund der gleichen Ausgangsbasis kann es für die Steiermark angewendet werden. Dachflächenerhebung Bei der Erhebung der freien Dachflächen auf Wohngebäuden wird von der Gebäude- und Wohnungszählung (2004) ausgegangen. Dabei werden die Gebäude nach der üblichen Trennung in Gebäude mit ein oder zwei Wohnungen, in Gebäude mit drei bis zehn Wohnungen, in Gebäude mit mehr als elf Wohnungen, in Wohnungen für Gemeinschaften und in Nichtwohngebäude eingeteilt (die Reihenfolge der Gebäudetypen ist bei spezifischen Kriterien gleich). Vorhanden sind auch die absoluten Nutzflächen je Gebäudetyp. Wohnungen in Nichtwohngebäuden wurden aufgrund des Sachverhalts, dass sich die Nutzfläche des gesamten Gebäudes nicht ermitteln lässt, nicht in die Berechnung der Wohngebäude miteinbezogen. Um die Grundfläche des Gebäudes zu ermitteln, wird zuerst die durchschnittliche Geschosszahl angenommen. Bei Gebäuden mit ein bis zwei Wohnungen sind es 1,5 Geschosse, bei Gebäuden mit drei bis zehn Wohnungen bzw. bei Gebäuden mit Gemeinschaften sind es 2,4 Geschosse und bei Gebäuden mit elf oder mehr Wohnungen sind es fünf Geschosse. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 30/25/25/25 % für Wandungen und Treppenhäuser addiert. Daraus ergibt sich die mittlere Gebäudegrundfläche. 89 Um von den Gebäudegrundflächen auf Dachflächen schließen zu können, wird zwischen Flach- und Schrägdächern unterschieden. Der Anteil der Schrägdächer wird mit 5/8/25/8 % angenommen. Für den mittleren Dachüberstand wurden 10/7,5/6,75/8,6 % errechnet. Daraus ergibt sich eine gesamte Gebäudedachfläche von 2.388.509 m². Die Dachflächen von Schrägdächern lassen sich durch den Erläuterung 2: Gebäude restlichen Anteil von 95/92/75/92 % ermitteln. Die errechneten Zuschläge für Schrägdächer (aufgrund der Neigung) betragen 22/34,6/34,6/34,6 % und für Dachüberstände 8,9/6,2/5,5/7,3 %. Die Gebäudedachfläche von Schrägdächern beträgt demnach 42.763.286 m². Addiert man dazu die Flachdächer, so erhält man eine gesamte Dachfläche von rund 45 Mio. m². Im nächsten Schritt müssen Restriktionen bestimmt werden. Bei Flachdächern werden Abzüge von 67 % durch die gegenseitige Abschattung der Moduloberflächen berechnet. Dabei werden 25 % durch belegte Anteile wie Kamine und Fenster sowie weitere Abschattungseffekte mit 10 % abgezogen. Das sich daraus ergebende Potenzial entspricht nunmehr rund einem Drittel und liegt bei etwa 530.000 m². ANNEX Bei den Schrägdächern wird die gesamte Gebäudedachfläche aufgrund der Dachflächen, die keine Südausrichtung vorweisen, um 75 % reduziert. Davon werden weitere 20 % wegen baulicher Restriktionen, wie Kaminen und Dacherkern, abgezogen. Es folgen zusätzliche 20 % aufgrund von Abschattungseffekten und weitere 5 % aufgrund von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Daraus ergibt sich eine installierbare Kollektorfläche von 7,3 km². Addiert man diese zu den Flachdächern, ergibt sich bei Wohngebäuden ein Potenzial von rund 7,8 km² (Berechnungen laut Baumann, 2009). 90 Für die Ermittlung des Potenzials von Nichtwohngebäuden wurden Daten des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen (BEV, 2009) herangezogen. Dieses verwaltet die Grundstücksdatenbanken und kann über Gebäudegrundflächen und Bebauungsgrad Auskunft geben. Für die Potenzialerhebung ist dabei jene Fläche relevant, die im Kataster als „Grundfläche Gebäude“ definiert ist: „Das sind dauerhaft errichtete Gebäude, deren Darstellung in der Katastralmappe bislang grundsätzlich dem aufstrebenden Mauerwerk entspricht. Für die Darstellung von Bauwerken und Bauabständen in Plänen ist die lotrechte Projektion der oberirdischen Gebäudefronten unter Einbeziehung konstruktiv bedingter Außenwandvorsprünge ausschlaggebend. Bei Gebäuden, die aus einer Luftbildauswertung stammen, ist die Dachtraufe als Gebäudebegrenzung ersichtlich gemacht. Bei einem Gebäude ohne Dachtraufe entspricht demzufolge die Darstellung dieses Gebäudes der lotrechten Projektion der oberirdischen Gebäudefronten unter Einbeziehung konstruktiv bedingter Außenwandvorsprünge.“ (BEV, 2009) Laut BEV (2009) soll diese Fläche in der Steiermark rund 102 km² ausmachen. Zieht man davon die errechnete Grundfläche von Wohngebäuden mit 34 km² ab, so müssen die Nichtwohngebäude etwa 78 km² ausmachen. Aus dieser Datenbasis ergibt sich das Verhältnis 1:3, welches kritisch hinterfragt werden muss. Eine Überprüfung dieser Flächen ist zu diesem Zeitpunkt aber nicht möglich. Geht man von diesen 78 km² aus und nimmt man an, dass der Anteil von Flachdächern 80 % und von Schrägdächern 20 % beträgt, ergibt sich mit denselben Restriktionen wie bei Wohngebäuden ein zusätzliches nutzbares Dachflächenpotenzial von rund 16 km². Fassadenflächenerhebung Neben den Dächern kann man auch die Fassade für Solar- bzw. Photovoltaikkollektoren heranziehen. Bei der Berechnung wird von den gleichen Grundbedingungen wie bei den Dachflächen ausgegangen und es werden in einem ersten Schritt dieselben Grundflächen angenommen. Ausgehend von einer durchschnittlichen Geschosszahl und einer durchschnittlichen Höhe des Geschoßes von 2,8 m ergibt sich die durschnittliche Höhe der Gebäudewand je Gebäudetyp. Zusätzlich müssen die durschnittlichen Seitenlängen festgelegt werden. Dabei wird eine Seite bei Einfamilienhäusern auf 10,5 m und bei den sonstigen Gebäuden auf 10 m festgelegt sowie die zweite Seite aus dem Quotienten zur Grundfläche gebildet. Ähnlich wie bei den Restriktionen der Dachschrägen werden auch hier nur 25 % der gesamten Flächen als südausgerichtet angenommen. Des Weiteren müssen auch Fenster, Türen, Brandwände und Ähnliches berücksichtigt werden, welche mit 60 % von den nach Süden ausgerichteten Fassaden abgezogen werden. Davon zieht man aufgrund von Abschattungseffekten weitere 30 % und aufgrund der von den Dachüberständen verursachten Verschattung 7 % ab. Ergebnisse der Flächenpotenzialerhebung Bei Fassaden von Wohngebäuden ergibt sich ein Flächenpotenzial von 4.260.000 m². Insgesamt errechnet sich ein Potenzial an Wohngebäuden von 12 km². Dieses Flächenpotenzial ergibt sich aus dem Wohnungsbestand von 2001. Das Potenzial wird sich in Zukunft durch den Neubau weiter vergrößern. Zusätzlich kann auf den Dachflächen der Nichtwohngebäude ein Potenzial von 16 km² für solarthermische oder Photovoltaikanlagen generiert werden. Im Vergleich dazu werden aus dem spezifischen Referenzszenario rund 1,1 Mio. m² bis 2020, 1,4 Mio. m² bis 2030 und rund 2,1 Mio. m² bis 2050 erwartet. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei einer durchschnittlich installierten Fläche von 12 m² auf Einfamilienhäusern und einer Fläche von 3,5 m² pro Wohnung in Mehrfamilienhäusern die Hälfte der gesamten Kollektorflächen im Neubau (ab 2008) installiert wird. A.4 91 Biomassebedarf Gebäude Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der steiermärkischen Biomasse muss für die Szenarien der zukünftige Biomassebedarf abgeschätzt werden. Ausgangsbasis für die Berechnung des Biomassebedarfs ist ein absoluter Wert von allen eingesetzten Erneuerbaren als Nutzenergie für Heizung und Warmwasser. In einem weiteren Schritt wird der jährliche gesamte Heizwärmebedarf des Neubaus gegliedert nach Energieträger (Pellets, Biogene Fernwärme, Hackgut/Stückholz und Umgebungswärme) ermittelt. Erläuterung 2: Gebäude Zusätzlich wird der Zuwachs durch den Heizungsswitch für die einzelnen Erneuerbaren berücksichtigt. Dabei werden Anteile aus den Zahlen der Wohnbauförderung gemittelt und anteilsmäßig den erneuerbaren Energieträgern zugeschrieben. Bei diesem Switch sind keine internen Wechsel berechnet. Das heißt, ein Wechsel von einem erneuerbaren Energieträger auf einen anderen „Erneuerbaren“ bleibt unberücksichtigt. Kompensieren lässt sich dieser Effekt, indem eine höhere „Switchrate“ gewählt wird. Danach werden die Anteile errechnet, die für die Reduktionseffekte notwendig sind. Dafür werden die Anteile der Erneuerbaren von 2007 aus der Energiebilanz der Kategorien „Brennholz“, biogene Brenn- und Treibstoffe, Umgebungswärme (inkl. Solarthermie) ermittelt. Die Biomasse, die in Mikronetzen bzw. Fernwärmenetzen eingesetzt wird, wurde aus gesonderten Daten zur Fernwärmebereitstellung in der Steiermark von der Statistik Austria (2007) berechnet und hinzugezählt. Anteil Erneuerbare aus Energiebilanz 2007 Brennholz Biogene Brenn u. Treibstoffe ANNEX Umgebungswärme 11.137 74% 1.507 10% 244 2% Solarthermie 479 3% Biomasse FW 1.650 11% 15.018 100% Summe Tabelle A-17: Anteile der erneuerbaren Energieträger 2007 (Statistik Austria, 2008) Die Reduktion des Energiebedarfs durch die Sanierung ergibt sich, wenn die einzelnen erneuerbaren Energieträger anteilsmäßig der gesamten Sanierungseinsparung reduziert werden. Genauso wird die Reduktion durch die Verringerung der Heizgradtage und durch den Einsatz von Solarthermie ermittelt. Die Berechnung bezieht sich auf Nutzenergie und nicht auf Endenergie. Daher wird in einem letzten Schritt der Endenergiebedarf der erneuerbaren Energieträger (bei Wärmepumpen der Strombedarf) durch die in Tabelle A-18 angenommenen Nutzungsgrade ermittelt (Streicher, 2009). 92 Nutzungsgrade Pellets Biomasse Fernwärme Hackgut+Stückholz Umgebungswärme 0,7 0,65 0,7 3,5 Tabelle A-18: Nutzungsgrade „Erneuerbare“ Auf Basis der Energiebilanzen ergeben sich in Tabelle A-19 die folgenden Werte für den Energiebedarf je Energieträger im spezifischen Referenzszenario. spezifisches Referenzszenario Wohngebäude 2005 2007 2020 2030 2050 Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie dav on Biomasse FW * ) dav on Umgebungswärme* * ) Kohle Strom Öl Gas Gesamt 2.226 1.648 2.385 2.447 2.212 16.569 15.016 16.968 18.867 18.238 598 684 1.875 2.285 3.396 1.623 1.648 1.657 1.715 1.647 195 195 352 444 599 1.541 1.321 868 598 289 8.113 7.689 9.292 10.264 12.524 14.596 11.020 9.776 7.553 4.932 3.557 3.069 4.843 5.182 3.396 46.602 39.762 44.133 44.911 41.592 *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 Tabelle A-19: Energieträgerbedarf im spezifischen Referenzszenario Es zeigt sich, dass mit den Annahmen des Referenzszenarios keine Zunahme der Biomasse zu erwarten ist. Der in der Tabelle ausgewiesene Zuwachs an Erneuerbaren wird zur Gänze über die Solarthermie ausgeglichen. Der Biomassebedarf in den Handlungsoptionen ist in beiden Maßnahmenbündel rückläufig, eine Potenzialerhebung ist daher für die gebäudespezifische Nutzung nicht notwendig. Innovationszielszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie 2.226 1.648 1.762 1.180 101 16.569 15.016 17.822 14.920 11.973 9.764 598 684 4.023 5.406 Kohle 1.541 1.321 485 229 48 Strom 8.113 7.689 7.164 6.479 5.300 14.596 11.020 4.893 2.412 543 3.557 3.069 2.550 1.604 419 47.200 40.447 38.700 32.231 28.147 Öl Gas Gesamt Tabelle A-20: Energieträgerbedarf im Innovationszielszenario A.5 Bedeutung für Innovation und Wirtschaft Die aus den Szenarien berechneten Entwicklungen werden nicht nur auf den Energieverbrauch Einfluss haben, sondern sie werden auch Veränderungen und Innovationen für die Wirtschaft bringen. 93 Strenge Baugesetze, Energieeinsparung und mehr Effizienz bieten der Wirtschaft das Potenzial, neue und energetisch bessere Produkte auf den Markt zu bringen. Im Neubau wird es einen Trend hin zu Passiv- und Nullenergiehäusern geben, wofür neue Baustandards und Technologien notwendig sein werden. Bei Bestandsgebäuden wird es notwendig sein, alte Technologien durch neue umweltschonendere zu ersetzen und die Gebäudehüllen energetisch zu verbessern. Will sich die Wirtschaft durch die Entwicklungen im Gebäudesektor profilieren, so muss sie sich auf folgende Themen einstellen: Im Neubau wird die Holzbauweise zunehmend wichtiger, da in der Steiermark eine gut entwickelte Industrie vorhanden ist. Erläuterung 2: Gebäude Durch den Waldreichtum der Steiermark hat sich eine solide und moderne Holzindustrie entwickelt, die auch im Wohnbausektor eine Rolle spielen kann. Der in den letzten 20 Jahren eingesetzte Trend zur Leichtbauweise und zu Fertighäusern wird sich auch in Zukunft fortsetzen, wodurch sich die steirische Holzindustrie am heimischen wie auch auf anderen Märkten profilieren kann. Durch die Verwendung von Holz als ökologischen Baustoff, entstehen einerseits Vorteile durch einen geringen Energiebedarf bei der Herstellung und andererseits kann CO2 langfristig gespeichert werden. Aufgrund der Baugesetze und der Wohnbauförderung für Neubauten und Sanierung sowie der dadurch bedingten Weiterentwicklung von Dämm- und Bauteilsystemen werden hohe energetische Baustandards zur Normalität. Es ist damit zu rechnen, dass die Bauvorschriften in Zukunft noch strenger werden, wodurch neue Materialien und Bauverfahren eingesetzt werden müssen. Ohne eine starke Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien, die zu einer Kostensenkung im Wohnbau führen können, werden die Wohnkosten im Neubau weiter steigen. ANNEX 94 Für die Beheizung werden Systeme notwendig, die Energieträger effizient nutzen und die auch bei geringen Heizlasten noch effizient arbeiten können. Die Entwicklung von Wärmeerzeugung mit nur sehr kleinen Leistungen wird daher zunehmend wichtiger. Wenn die Heizlast eines Gebäudes nicht mit der Wärmeleistung des Heizsystems abgestimmt ist, treten Ineffizienzen auf, die den Energieverbrauch in Abhängigkeit des Energieträgers erhöhen. Daher muss bei thermischen Sanierungen darauf Acht gegeben werden, dass das Heizsystem auch bei neuen energetischen Anforderungen optimal arbeiten kann. Im Neubau werden durch die niedrigen Heizlasten nur noch sehr kleine Heizanlagen benötigt, die oft im Vergleich zu größeren Produkten niedrigere Wirkungsgrade vorweisen. Dieser ergibt sich bei zu groß dimensionierten Kesseln durch oftmalige Brennerstarts und Unterbrechungen. Die kurzen Laufzeiten führen zu einer Lebensdauerverkürzung von Heizkesseln. Der Anteil der Biomasse für die Raumheizung und Trinkwassererwärmung wird sich durch die zukünftige Verfügbarkeit von kleinen automatischen Kesseln und der sich erweiternden Verfügbarkeit von Pellets- und Hackschnitzeln erhöhen. Hauptfaktoren dieser Entwicklung sind die Baugesetze und die Wohnbauförderungen, wodurch die fossilen Energieträger an Anteil verlieren werden. Die steiermärkischen Biomassenressourcen sind nur begrenzt verfügbar und müssen möglichst effizient zum Einsatz kommen. Effizienzsteigerung ist daher auch bei den CO2-neutralen Energieträgern notwendig, um nicht auf ausländische Ressourcen zurückgreifen zu müssen. Es wird zum verstärkten Einsatz von Solarthermie für Warmwasser und Beheizung von Gebäuden kommen, die ohne Emissionen für deutlich mehr Energieunabhängigkeit sorgen kann. Durch die Anforderungen in der Wohnbauförderung und der gezielten Förderung von Anlagen auf Bestandsobjekten werden die jährlich installierten Leistungen von Kollektorflächen weiterhin steigen. Für die darin gut entwickelte österreichische Wirtschaft besteht ein stabiler heimischer Absatzmarkt, wodurch sich auch Vorteile im internationalen Wettbewerb ergeben. Es wird noch zu weiteren Entwicklungen im solarthermischen Markt kommen. Neben der Warmwasseraufbereitung wird der Solarthermie eine zunehmende Rolle bei der Heizungsunterstützung in den Übergangszeiten der Heizperiode zukommen. Einerseits werden sich dadurch die durchschnittlich installierten Kollektorflächen erhöhen und andererseits werden auch Optimierungen im Haustechniksystem und bei Speichertechniken notwendig. Es werden Be- und Entlüftungssysteme notwendig, die die Lüftungswärmeverluste reduzieren. Lüftungssysteme mit integriertem Wärmetauscher können bei gegebener Luftdichtheit den Wärmebedarf senken. Lüftungsanlagen erhöhen den Wohnkomfort, da es zu einer kontrollierten Be- und Entlüftung des Wohnraums kommt. Zumeist kann nur dadurch die Passivhausqualität von Gebäuden erreicht werden, obwohl ein zusätzlicher Strombedarf durch den Betrieb der Ventilatoren zu verzeichnen ist. Auch bei Bestandsobjekten werden kontrollierte Wohnraumlüftungen zunehmend zum Einsatz kommen, da es oft durch nicht vollständig durchdachte Sanierungsmaßnahmen zu Bauschäden kommen kann. Zum Beispiel wenn alte undichte Fenster durch neue Fenster ausgetauscht werden, wodurch die Luftdichtheit erhöht wird und die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Wohnraum auf natürlichem Wege entweichen kann. Es werden ganzheitliche Sanierungskonzepte entwickelt werden, die es ermöglichen, den Energiebedarf von bestehenden Gebäuden massiv und kostengünstig zu reduzieren. Oft werden bei Sanierungen nur kleine Maßnahmen in Angriff genommen, die zwar zu einer Senkung des Energiebedarfs führen, wobei aber oft auch weiteres Einsparpotenzial für längere Zeit ungenutzt bleibt. Durch Beratung und Information können die Eigentümer auch verstärkt umfassendere Maßnahmen ergreifen, die zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Dazu gehören Produkte und Verfahren, die eine hochwertige und auch kostengünstigere Sanierung ermöglichen und die Bestandsobjekte auf die energetische Qualität des Neubaus bringen können. 95 Durch den erwarteten Auftragsrückgang im Neubau muss sich innerhalb der Bauwirtschaft am österreichischen Markt eine Neuorientierung vollziehen, die eine stärkere Fokussierung auf die Professionalisierung von Sanierungen von Bestandsobjekten haben muss. Erläuterung 2: Gebäude Für den Einsatz in den Haushalten müssen Geräte entwickelt und forciert werden, die bei gleichem Nutzen weniger Strom benötigen, damit das Stromverbrauchswachstum der letzten Jahrzehnte reduziert werden kann. Geht man von einem weiteren Stromverbrauchswachstum von 1 % jährlich bei den privaten Haushalten und von 2 % bei den öffentlichen und privaten Dienstleistungen aus, so werden durch die Bereitstellung der elektrischen Energie die Emissionen deutlich anwachsen, sofern sich der Strommix nicht zu deutlich weniger CO2-intensiven Energieträgern entwickelt. Derzeit kann nicht von einer Verbesserung ausgegangen werden, wenn neue Gas- und Kohlekraftwerke geplant sind, und die Erneuerbaren keinen relativen Zuwachs verzeichnen können. Daher kann derzeit nur der effizientere Umgang mit elektrischer Energie zu Emissionseinsparungen führen. Daher müssen die alten elektrischen Geräte, die eine deutlich schlechtere Effizienz als neue Geräte aufweisen, ersetzt werden, um bei gleicher Leistung weniger Strom zu verbrauchen. Dazu müssen zusätzlich breitenwirksame Informationskampagnen durchgeführt werden, um einen effizienteren Umgang mit Strom in den Haushalten und Betrieben zu erzielen. Zur Realisierung von CO2-Einsparungspotenzialen ist das Vorhandensein einer funktionierenden und qualifizierten Bauwirtschaft ein wesentliches Kriterium. Zwar soll es in Österreich eine gut ausgebildete Kern-Facharbeiterschaft geben, doch können in der Bauwirtschaft nur rund 10 % der Arbeiter und Angestellten einen höheren Schulabschluss vorweisen (Deutsch, 2004). So können neue technologische Entwicklungen, die zu einer Erhöhung der Energieeffizienz beitragen, vielfach nicht aufgrund von fehlendem Know-how zum Einsatz kommen oder sind mit deutlich höheren Kosten verbunden. Daher ist eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung im Baugewerbe unumgänglich, um gegebene Ressourcen und Technologien mit hoher ökologischer und ökonomischer Effizienz zum Einsatz zu bringen. ANNEX 96 Es muss qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Qualität und die Effizienz von Maßnahmen zu gewährleisten. Die energetische Qualität von Gebäuden muss sich im Erst- bzw. Wiederverkaufswert widerspiegeln. Der dafür geschaffene Energieausweis ist seit 2008 bei jeder Immobilientransaktion gesetzlich verpflichtend auszustellen. Dadurch erhofft man sich, dass die energetische Qualität von Gebäuden vergleichbarer wird und dass sich dies im Miet- bzw. Kaufpreis niederschlägt. Dadurch drängt sich das Thema Energieeffizienz in den Immobilienmarkt, wodurch eine breite Öffentlichkeit erreicht werden kann. Es wird daher ein für EigentümerInnen und VermieterInnen zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Wohnungen energetisch zu optimieren. Durch den Energieausweis ist es des Weiteren möglich, die energetisch sinnvollsten Verbesserungsmaßnahmen zu berechnen und zu visualisieren. A.6 Tabellen Energieträgerbedarf - Szenarien spezifisches Referenzszenario Wohngebäude 2005 2007 2020 2030 2050 Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie dav on Biomasse FW * ) dav on Umgebungswärme* * ) Kohle Strom Öl Gas Gesamt 2.226 1.648 2.385 2.447 2.212 16.569 15.016 16.968 18.867 18.238 598 684 1.875 2.285 3.396 1.623 1.648 1.657 1.715 1.647 195 195 352 444 599 1.541 1.321 868 598 289 8.113 7.689 9.292 10.264 12.524 14.596 11.020 9.776 7.553 4.932 3.557 3.069 4.843 5.182 3.396 46.602 39.762 44.133 44.911 41.592 97.693 72.328 104.697 107.398 97.093 0 0 0 0 0 157.821 135.259 88.851 61.229 29.619 Emissionen in Tonnen Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom 1.002.830 950.506 1.148.584 1.268.751 1.548.118 Öl 1.123.118 847.909 752.227 581.189 358.599 195.428 168.602 266.099 284.712 270.982 Gesamt 2.576.889 2.174.605 2.360.458 2.303.280 2.304.411 Gebäudeemissionen * * * ) 1.476.366 1.151.770 1.107.177 927.131 659.200 -22% -25% -37% -55% Gas Veränderung zu 2005 Basiszielszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie 2.226 1.648 1.956 1.490 485 16.569 15.016 17.483 15.690 14.231 9.764 598 684 4.023 5.406 Kohle 1.541 1.321 512 254 83 Strom 8.113 7.689 8.164 8.164 8.164 14.596 11.020 5.336 2.862 1.017 3.557 3.069 4.369 3.376 1.542 47.200 40.447 41.843 37.241 35.285 97.693 72.328 85.857 65.375 21.286 0 0 0 0 0 157.821 135.259 52.467 25.963 8.458 Öl Gas Gesamt Basiszielszenario Wohngebäude (Emissionen in Tonnen) Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom 1.002.830 950.506 1.009.218 1.009.218 1.009.218 Öl 1.123.118 847.909 410.572 220.209 78.229 195.428 168.602 240.048 185.494 84.713 Gesamt 2.576.889 2.174.605 1.798.162 1.506.259 1.201.904 Gebäudeemissionen * * * ) 1.476.366 1.151.770 703.087 431.667 171.400 -22% -52% -71% -88% Gas Veränderung zu 2005 97 Erläuterung 2: Gebäude spezifisches Referenzszenario Dienstleistungs Gebäude 2005 2007 2020 2030 2050 Energieträger in TJ Fernwärme 2.290 1.104 1.597 1.639 1.481 Erneuerbare 1.264 1.412 1.372 1.445 1.424 Kohle 97 82 54 37 18 Strom 5.792 5.305 7.215 8.795 13.069 Öl 2.014 1.308 1.160 896 553 Gas 2.759 2.753 4.345 4.649 4.425 14.364 11.924 15.817 17.440 20.810 100.501 48.434 70.109 71.918 65.017 Gesamt Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare 0 0 0 0 0 9.883 8.412 5.526 3.808 1.842 Strom 715.979 655.754 891.855 1.087.166 1.615.472 Öl 154.980 100.613 89.259 68.964 42.551 Gas 151.589 151.268 238.741 255.441 243.122 1.132.932 964.481 1.295.490 1.487.297 1.968.005 316.453 260.293 333.526 328.212 287.515 -18% 5% 4% -9% Kohle Gesamt Gebäudeemissionen * * * ) Veränderung zu 2005 Wedgeszenario Dienstleistungs ANNEX Gebäude Energieträger in TJ Fernwärme 2.290 1.104 1.462 1.315 1.014 Erneuerbare 1.412 1.372 1.493 1.226 770 Kohle 97 82 33 17 8 Strom 5.792 5.305 5.633 5.633 5.633 Öl 2.014 1.308 667 379 195 Gas 2.759 2.753 2.845 2.199 1.412 Gesamt 14.364 Basiszielszenario Emissionen in Tonnen Fernwärme 100.501 Erneuerbare 12.132 2020 48.434 10.769 2030 64.149 9.031 2050 57.723 44.484 0 0 0 0 0 9.883 8.412 3.371 1.753 827 Strom 715.979 655.754 696.259 696.259 696.259 Öl 154.980 100.613 51.346 29.173 14.998 Gas 151.589 151.268 156.297 120.808 77.585 1.132.932 964.481 971.423 905.716 834.153 316.453 260.293 211.015 151.734 93.410 -18% -33% -52% -70% Kohle Gesamt Gebäudeemissionen * * * ) Veränderung zu 2005 98 11.924 2007 *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht. **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Innovationszielszenario Wohngebäude Energieträger in TJ Fernwärme (fossil) Erneuerbare dav on Solarthermie 2.226 1.648 1.762 1.180 101 16.569 15.016 17.822 14.920 11.973 9.764 598 684 4.023 5.406 Kohle 1.541 1.321 485 229 48 Strom 8.113 7.689 7.164 6.479 5.300 14.596 11.020 4.893 2.412 543 3.557 3.069 2.550 1.604 419 47.200 40.447 38.700 32.231 28.147 97.693 72.328 77.347 51.791 4.431 0 0 0 0 0 157.821 135.259 49.652 23.503 4.946 669.807 Öl Gas Gesamt Innovationszielszenario (Emissionen in Tonnen) Fernwärme (fossil) Erneuerbare Kohle Strom 1.025.365 971.866 905.511 818.928 Öl 1.123.118 847.909 376.512 185.570 41.789 195.428 168.602 140.119 88.157 23.002 Gesamt 2.599.424 2.195.965 1.549.142 1.167.949 743.976 Gebäudeemissionen * * * ) 1.476.366 1.151.770 566.284 297.230 69.738 -22% -62% -80% -95% Gas Veränderung zu 2005 Innovationszielszanrio Dienstleistungs Gebäude Energieträger in TJ Fernwärme 2.290 1.104 1.180 790 68 Erneuerbare 1.412 1.372 1.321 911 212 Kohle 97 82 30 14 3 Strom 5.792 5.305 4.943 4.470 3.656 Öl 2.014 1.308 581 286 64 Gas 2.759 2.753 2.288 1.440 376 14.364 11.924 10.343 7.911 4.378 100.501 48.434 51.794 34.681 2.967 0 0 0 0 0 9.883 8.412 3.088 1.462 308 462.100 Gesamt Innovationszielszenario Emissionen in Tonnen Fernwärme Erneuerbare Kohle Strom 732.068 670.490 624.712 564.978 Öl 154.980 100.613 44.677 22.020 4.959 Gas 151.589 151.268 125.713 79.093 20.638 1.149.022 979.217 849.985 702.234 490.971 316.453 260.293 173.478 102.574 25.904 -18% -45% -68% -92% Gesamt Gebäudeemissionen * * * ) Veränderung zu 2005 *) Biomasse FW wird in den Energiebilanzen unter Fernwärme verbucht. 99 **) Strombedarf für WP bei Jahresarbeitszahl 3,5 ***) Emissionen von Kohle, Öl und Gas Erläuterung 2: Gebäude 100 ANNEX IMPRESSUM Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 17A, Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Landhausgasse 7/5 8010 Graz Telefon: 0316/877-4124 Fax: 0316/877-4569 E-Mail: [email protected] Web: www.klimaschutz.steiermark.at Gesamtkoordination: Mag.a Andrea Gössinger-Wieser, FA17A Satz, Layout Institut für Geografie und Raumforschung, Mag. Daniel Blazej Heinrichstraße 36, A - 8010 Graz Bildquellen: Für die freundliche Überlassung der Fotos und deren Benutzungsrechte bedanken wir uns ganz herzlich bei: ÖBB – Österreichische Bundesbahnen Andritz AG Landwirtschaftskammer Steiermark FA17A – DI Wolfgang Jilek FA19D fotolia Graz, Juni 2010