DFA 0515 3Geiselwind
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AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT JAHRGANG 12 • AUSGABE 5 • 13. MÄRZ 2015 DREI- SCHAUTAGE FRANKENAKTUELL in GEISELWIND Samstag, 21.03.2015 von 09:00 - 15:00 Uhr Sonntag, 22.03.2015 von 10:00 - 16:00 Uhr -VERKAUFSOFFEN- Stadt Schlüsselfeld Markt Burghaslach Markt Geiselwind n e n o i t a Inform r e g r ü B e r e s n u r fü ! e t s ä G und STADT SCHLÜSSELFELD • MARKT BURGHASLACH • MARKT GEISELWIND Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Kommunalen Allianz 5/2015 Drei-Franken-Eck wieder auf der Freizeitmesse in Nürnberg vertreten Vom 18. bis 22. März 2015 präsentieren sich rund 750 Aussteller aus dem Inund Ausland wieder auf der größten Freizeitmesse Nordbayerns. Die Kommunale Allianz Drei-Franken-Eck nimmt in diesem Jahr bereits zum fünften Mal teil. Mit im Gepäck sind die gut etablierten Broschüren wie der Natur-, Kultur- und Freizeitführer Drei-Franken-Eck, das neue Gastgeber- und Unterkunftsverzeichnis „Schlemmen & schlummern im Drei-Franken-Eck“ und die Imagebroschüre Drei-Franken-Eck. Versüßt wird unser Auftritt von den erlesenen Schokoladenspezialitäten miss m. - Confiserie & Lifestyle aus Burghaslach, die unseren Stand mit ihren Köstlichkeiten ausstattet. Ebenfalls auf der 47. Freizeitmesse in Nürnberg wird der neue einSteiger 2015, das Regionaljournal der LAG südlicher Steigerwald e.V., verteilt. Spätestens Ende März 2015 erhält auch jeder Haushalt im LAG-Gebiet ein Exemplar. Sie können uns am Donnerstag, den 19. März und am Freitag den 21. März 2015 am Stand des Tourismusverbands Steigerwald (Halle 7, 7D 46) persönlich antreffen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Wohnungs- und Immobilienbörse Berufstät. Paar, Mitte 30, NR, sucht 4-ZW, ca. 100 m², EBK, Balkon, Tageslichtbad m. Wanne + Dusche, ZH, 2 Stellpl., in Schlüsselfeld od. dir. Nachbarschaft. Tel. 09546/594147 3 4-ZW, 2. OG, ca. 110 m², neu renoviert, in Schlüsselfeld ab sofort zu vermieten. KM € 390,- + NK + Kaution. Tel. 09552/445. 3-Zi.-DG-W. in Burghaslach, ab 1.4.2015 provisionsfrei zu vermieten; integrierte EBK inkl. Geschirrspüler; Laminatböden; ca. 63 m², € 305,-, NK € 110,-. Tel. 09131/52282 o. 09153/97673. 4 ZW, 1. OG, 100 m², 2 Balkone, Garage, in Geiselwind ab Mai/Juni 2015 zu vermieten. Tel. 09556/206449 2-ZW, möbliert, mit EBK u. Waschmaschine in Geiselwind zu vermieten. Autostellplatz vorhanden. Tel. 09556/1035. 1 Zimmer Appartement mit Einbauküche in Geiselwind an Single zu vermieten. Tel. 09556/1035. Kontakt Kommunale Allianz Drei-Franken-Eck - Geschäftsstelle, Marktplatz 1, 96160 Geiselwind, Tel.: 09556/921 888, Fax: 09556/92 10 47, E-Mail: [email protected], Internet: www.drei-franken-info.de. Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Am Donnerstag, den 19. März ist die Geschäftsstelle aufgrund einer Messeteilnahme nur vormittags geöffnet. WICHTIGE TELEFONNUMMERN Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 Giftinformationszentrale: Polizei: Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: 116 117 110 (Ortsteil u. Landkreis angeben) Zahnärztl. Bereitschaftsdienst: 0911/398 24 51 0800/66 49 289 (ZAHN-)ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Ärztl. Bereitschaftsdienst für Burghaslach und Schlüsselfeld Zahnärztlicher Notdienst LKR Kitzingen Bereitschaftsdienstpraxis an der Steigerwaldklinik Burgebrach Mi.: 17.00-19.00 Uhr; Fr.: 18.00-20.00 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 9.00-12.00 Uhr und 16.00-19.00 Uhr. Die Praxis ist unter Tel. 09546/88 88 8 zu den Sprechstunden direkt erreichbar. 14./15. März Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Geiselwind 28./29. März Bereitschaftsdienstpraxis an der Klinik Kitzinger Land Mi.: und Fr.: 16.00-20.00 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 9.00-13.00 Uhr und 16.00-20.00 Uhr. Die zentrale Aufnahme (Notfallambulanz) ist unter der Tel. 09321/704-190 erreichbar. Zahnärztlicher Notdienst LKR Bamberg Zahnärztl. Notdienst LKR Neustadt a.d.Aisch/Bad Windsheim 21./22. März 14./15. März berg 28./29. März 21./22. März 28./29. März Dr. Gert Seubert, Pastoriusstr. 11, 91438 Bad Windsheim, Tel. 09841 / 3773 Dr. Thomas Rödig,,Untere Bergstr. 5, 91448 Emskirchen, Tel. 09104 / 2730 Dr. Thilo Funk, Kirchstr. 3, 91443 Scheinfeld, Tel. 09162 / 7090 Dr. Bent Hanel MSc, Marktplatz 10, 9 7348 Markt Einersheim, Tel. 09326 / 90114 Dr. med. dent. Gerhard Hiebl, Birklinger Str. 10, 97346 Iphofen, Tel. 09323 / 804666 Dr. med. dent. Katja Hufnagel, Königsberger Str. 54, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 / 34784 21./22. März 14./15. März Dr. Judith Keller, Peuntstr. 17, 96050 Bamberg, Dr. Claus Hillmann, Frankenstr. 8, 96129 Mistendorf Dr. Josephine Hock, Peulendorfer Str. 1, 96110 Scheßlitz, Dr. Robert Kleilein, Gaustadter Hauptstr. 120, 96049 BamDr.med.dent. S. Knigge, Willy-Lessing-Str. 7, 96047 Bamberg, Dr. Adolf Hofmann, Hauptstr. 15, 96138 Burgebrach Der zahnärztliche Notdienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr, die Rufbereitschaft des notdiensthabenden Zahnarztes von 0.00-24.00 Uhr. Die Tonbandansage für den Notdienst ist unter der Tel. 0921/761647 oder 0800/6649289 zu hören. Ebenso kann der Notdienst für alle Bereiche im Internet unter www.zbv-oberfranken.de oder www.notdienst-zahn.de nachgelesen werden. DIENSTBEREITSCHAFT DER APOTHEKEN WWW.APOTHEKEN.DE ODER WWW.NOTDIENSTE-BAYERN.DE Die Dienstbereitschaft beginnt um 8 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 8 Uhr. In der Zeit von 20-7 Uhr wird ein gesetzlicher Aufschlag (2,50€) erhoben. 13. März Marien-Apotheke Wiesentheid 14. März Apotheke Ebrach 15. März Stadt-Apotheke Gerolzhofen / Rats-Apotheke Markt Bibart 16. März Markt-Apotheke Burghaslach 17. März Traut’sche Apotheke Sugenheim / Kronen-Apotheke Gerolzhofen 18. März 19. März 20. März 21. März 22. März 23. März 24. März Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld St. Michaels Apotheke Gerolzhofen Steigerwald-Apotheke Geiselwind Stadt-Apotheke Scheinfeld Stadt-Apotheke Prichsenstadt St. Elisabeth-Apotheke Scheinfeld Marien-Apotheke Wiesentheid 25. März Apotheke Ebrach 26. März Stadt-Apotheke Gerolzhofen / Rats-Apotheke Markt Bibart 27. März Markt-Apotheke Burghaslach 28. März Traut’sche Apotheke Sugenheim / Kronen-Apotheke Gerolzhofen 29. März Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld Alle Angaben ohne Gewähr 230 IMPRESSUM Drei-Franken-Aktuell, das Mitteilungsblatt der Stadt Schlüsselfeld und der Gemeinden Markt Burghaslach und Markt Geiselwind, erscheint alle 14 Tage in einer Gesamtauflage von 5.500 Exemplaren. Die nächste Ausgabe erscheint am 27. März 2015. Redaktions- & Anzeigenschluss ist der 20. März 2015. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Stadt Schlüsselfeld: 1. Bürgermeister Johannes Krapp Markt Burghaslach: 1. Bürgermeister Armin Luther Markt Geiselwind: 1. Bürgermeister Ernst Nickel Herausgeber und Anzeigenverwaltung: Laufer Medien, Große Bauergasse 98, 91315 Höchstadt, Tel.: 09193 50813-10, Fax: 09193 - 50813-11 Redaktion: [email protected] Anzeigen: [email protected] Druck: Schneider Druck GmbH, Erlbacher Str. 102, 91541 Rothenburg 16 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015 3. Arbeitsstundenkosten Wer ein Gerät einsetzt, das nicht zur feuertechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden ), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. In den Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten der halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für 1) Absturzsicherung 10,00 € 2) Atemschutzgerät 27,60 € 3) Atemschutzmaske (je eingesetzter Maske) 15,00 € 4) Auffangbehälter/Faltbehälter 25,50 € 5) B-Schlauch (Druckschlauch) je Schlauchlänge 6) C-Schlauch (Druckschlauch) je Schlauchlänge 8,00 € 50,00 € 8) Feuerlöschkreiselpumpe 55,20 € 9) Greifzug 15,00 € 10) Handölpumpe/Handmembranpumpe 15,00 € 11) Hebesatz H1 24,00 € 12) Heuwehrgerät 60,00 € 13) Hochleistungslüfter 60,00 € 14) Hydraulische Winde 12,50 € 15) Kehrmaschine 30,00 € 16) Klappleiter 17) Luftheber LH 30 S 24,00 € 30,50 € 20) Rettungszylinder 30,50 € 21) Rollgliss 24,00 € 22) Rohrdichtkissen (je Kissen) 18,00 € 12,00 € 25) Scheinwerfer 12,00 € 26) Schiebeleiter 18,00 € 27) Spreizer 30,50 € 28) Steckleiter 12,00 € 29) Stromerzeuger 15 KVA 55,00 € 30) Stromerzeuger 8 KVA 27,50 € 31) Sprungkissen 20,00 € 32) Säbelsäge 10,00 € 33) Tauchpumpe 15,60 € 34) Tragkraftspritze (TS 8/8) 58,00 € 35) Verkehrssicherungssatz 17,00 € 36) Wathose 37) Winkelschleifer 38) Wärmebildkamera 25,00 € 4,50 € 5,50 € 6,50 € 8,00 € 10,00 € 15,00 € 150,00 € 6.1 Hauptamtliches Personal Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet (Ergebnis einer Umfrage bei den Berufsfeuerwehren in Bayern): a) b) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehaben 33,00 € für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehaben 43,00 € (Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 6.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende 6.2.1. Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden): 24,00 € 6.2.2. Verpflegungskosten Nach einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden steht dem Feuerwehrdienstleistenden Verpflegung zu. Für die Verpflegung wird ein Pauschalsatz von 12,00 € je Person festgesetzt (Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.) 6,00 € 6,00 € 50,00 € 4. Leistungen der Atemschutzwerkstatt/Schlauchwerkstatt und Kosten der Reinigung von Schutzbekleidung und sonstige Leistungen Für die Leistung der Schlauchwerkstatt und für die Reinigung der Schutzbekleidung werden folgende Kosten erhoben: a) Waschen, Reinigen und Trocknen eines C-Schlauches b) Waschen, Reinigen und Trocknen eines B-Schlauches c) Reinigung einer Feuerwehr – Überjacke (einschl. imprägnieren u. trocken) d) Reinigung einer Feuerwehr – Überhose e) Reinigung eines Schutzanzuges (einschl. imprägnieren u. trocknen) f) Reinigung einer Schutzanzugsjacke (einschl. imprägnieren u. trocknen) g) Reinigung einer Schutzanzugshose (einschl. imprägnieren u. trocknen) h) Reinigung, Desinfektion, trocknen, prüfen, einschweißen einer Atemschutzmaske i) Halbjährliche Überprüfung einer Atemschutzmaske 18,00 € 6. Personalkosten Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 2,50 € 24) Schaumrohr 28,00 € 5. Aufwendungsersatz bei Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen Für das auf Grund eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage erfolgte Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehren wird eine Kostenpauschale in Höhe von 450,-- € erhoben. 25,00 € 19) Rettungsschere 23) Saugschlauch je Schlauchlänge a) Türöffnung (Schließzylinder werden bei Bedarf gesondert berechnet) 9,00 € 18) Motorsäge einschl. Kettenschärfen Reparatur eines Atemschutzgerätes/Atemschutzmaske pro Stunde (Ersatzteile für Atemschutzausrüstung sind nicht im Preis enthalten und werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.) k) Reinigung, Desinfektion, trocknen, prüfen, eines Lungenautomaten l) Reinigung, trocknen, prüfen eines Pressluftatmers m) Füllen von Pressluftflaschen bis 4 Liter bis 5 Liter bis 6 Liter bis 8 Liter bis 10 Liter bis 15 Liter 4.1 Sonstige Leistungen Für folgende Tätigkeiten werden pauschale Kosten erhoben: 8,00 € 7) Chemikalschutzanzüge j) 15,00 € 17,00 € 15,00 € 10,00 € 15,00 € 6.3 Sicherheitswachen 6.3.1. Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst (Es gilt der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken) für a) b) c) Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer 13,70 € Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehaben sonstige Bedienstete 13,70 € ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 13,70 € AVBayFwG) 20,00 € 6.3.2 Verpflegungskosten Nach einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden steht dem Feuerwehrdienstleistenden Verpflegung zu. Für die Verpflegung wird ein Pauschalsatz von 12,00 € je Person festgesetzt 6.3.3 Fahrzeugkosten Strecken- u. Ausrückestunden werden gem. Nr. 1 u. 2 der Anlage berechnet. 20,00 € Geiselwind, 04.03.2015 Nickel, 1. Bürgermeister 9,00 € 9,00 € (S) Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015 Gemeindediener für Haag gesucht Der Markt Geiselwind sucht zum 01.05.2015 einen neuen Gemeindediener für den Gemeindeteil Haag. Bewerbungen (auch telefonisch oder per E-Mail) richten Sie bitte an den Markt Geiselwind, Marktplatz 1, 96160 Geiselwind, Frau Schorr, Tel. 09556/9222-40, E-Mail: [email protected]. Auskünfte über die Tätigkeit erteilt ebenfalls Frau Schorr. Notruf 112 hat sich etabliert Wegfall der Vorwahl- und Gebührenfreiheit für die Servicenummer 19 222 Ab dem 1. April entfällt die Vorwahl- und Gebührenfreiheit der früheren Notrufnummer 19 222, welche auch weiterhin als Servicenummer für Krankentransporte genutzt wird. Nachdem sich die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 landesweit durchgesetzt hat, haben die bayerischen Krankenkassen die Finanzierung der früheren Notrufnummer eingestellt. Feuerwehren des Marktes Geiselwind Wir bitten alle Feuerwehrkommandanten die Übungspläne der Feuerwehren des Marktes Geiselwind bis spätestens 31. März 2015 in der Gemeindeverwaltung abzugeben. Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) ist es zwingend notwendig, dass die Übungspläne vom zuständigen Sachgebietsleiter bzw. dem Bürgermeister genehmigt werden und in der Gemeindeverwaltung vorliegen! Bekanntmachung der Feldgeschworenen aus dem Gemeindebereich Geiselwind Wir weisen darauf hin, dass nach Art. 3 des Abmarkungsgesetzes die gesetzten Grenzsteine von den beteiligten Grundstückseigentümern / Bewirtschaftern stets Instand gehalten werden müssen. Die Eigentümer der Grundstücke sind verpflichtet, den Abgang oder die Beschädigung von Grenzsteinen binnen acht Tagen der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen. Bei der Bearbeitung der Grundstücke (Pflügen) sind die Grenzsteine sorgfältig zu schonen. Wer die Bestimmung missachtet, kann nach Art. 28 des Abmarkungsgesetzes mit einer Geldbuße bestraft werden. Daneben ist es gem. Art. 65 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verboten, Ackergeräte so anzuwenden, dass dadurch die Fahrbahndecke, die Randstreifen, die Böschungen oder die Gräben einer Straße nicht beschädigt werden. Die Feldgeschworenen müssen leider immer öfter feststellen, dass dieses sogenannte „Überackern“ der Grenzlinien vorkommt. Wenn die Feldgeschworenen bei ihren jährlichen Flurgängen Abmarkungen vornehmen, d. h. Grenzsteine setzen, räumen oder suchen müssen, sind die Kosten hierfür durch den Verursacher gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu tragen. Die Grundstückseigentümer / Bewirtschafter sind verpflichtet, diese Kosten der Gemeinde zu ersetzen. Es werden wie bisher alle Kosten, die der Gemeinde entstehen, den Grundstückseigentümern / Bewirtschaftern in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Landwirte und Grundstückseigentümer, die vorgenannten Bestimmungen unbedingt zu beachten und das Eigentum anderer nicht zu gefährden oder in Anspruch zu nehmen. 17 Zur langfristigen Planung der Abwasserentsorgung sind bestimmte Untersuchungen der Regenwasserkanäle jedoch erforderlich. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Untersuchung der Mischwasserkanäle auch die Regenwasserkanäle im Werkvertrag mit aufzunehmen und zukünftig zu berücksichtigen. Für 2015 ist die Untersuchung der Mischwasserkanäle gem. Werkvertrag in den Ortsteilen Röhrensee, Hohnsberg und Holzberndorf vorgesehen. Zusätzlich sollen die Regenwasserkanäle in Geiselwind (Teilbereichen des Altortes und Gewerbegebiets v. Geiselwind) untersucht werden. Die Kosten der zusätzlichen Untersuchung 2015 werden auf rd. 4.000,-- € geschätzt und sind bereits im Haushalt 2015 berücksichtigt. Der Marktgemeinderat Geiselwind stimmte der Erweiterung des bestehenden Werkvertrages mit der Firma Rohrreinigungsservice (RRS) Pelz, Nürnberg bzgl. der Untersuchung von Regenwasserkanälen des Marktes Geiselwind zu den vereinbarten Konditionen zu. Die Fa. RRS Pelz wird beauftragt 2015 zusätzlich zu den Ortsnetzen Hohnsberg, Röhrensee u. Holzberndorf, die erforderliche Inspektion v. Regenwasserkanälen in Teilbereichen des Ortes Geiselwind und im Gewerbegebiet Geiselwind mit durchzuführen. Bgm. Nickel wird ermächtigt die erforderlichen Vereinbarungen bzw. Ergänzungen zum Werkvertrag abzuschließen. > Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen gemeindl. Feuerwehren des Marktes Geiselwind Die bestehende Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen gemeindl. Feuerwehren des Marktes Geiselwind v. 07.09.1999 ist dem aktuellen Rechtsstand anzupassen. Auf Grund zahlreicher Änderungen in der Anlage zur Satzung wird auf eine Änderungssatzung verzichtet. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Rechtsklarheit ist der Neuerlass der Satzung einschließlich der Anlage hierzu vorgesehen. Auf Grundlage der Mustersatzung des Bayer. Staatsministeriums des Innern und der vom Bayerischen Gemeindetag überarbeiteten Mustersatzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze-Verzeichnisses als Anlage hierzu, wurde die Satzung des Marktes Geiselwind ausgearbeitet. In der Anlage zur Satzung wurden die Kosten (Streckenkosten, Ausrückestundenkosten, Arbeitsstundenkosten, etc.) dem aktuellen Stand angepasst und um neu angeschaffte Fahrzeuge, Geräte, etc., ergänzt. Der Marktgemeinderat Geiselwind beschloss aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) die Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen gemeindl. Feuerwehren des Marktes Geiselwind in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Geiselwind v. 07.09.1999 (Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10/1999 v. 05.10.1999) außer Kraft. REDAKTIONSSCHLUSS Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (Erscheinungstag: 27.03.2015): Freitag, 20.03.2015, 9:00 Uhr! Redaktionsschluss für die übernächste Ausgabe ist der 02.04.2015. Reisepässe Alle Reisepässe, die bis einschließlich 25.02.2015 beantragt waren, können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 103, abgeholt werden. Bitte bringen Sie dazu Ihre abgelaufenen Ausweispapiere mit. SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN TSV Geiselwind AUS DEM MARKTGEMEINDERAT Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner Sitzung vom 02.03.2015 folgende Tagesordnungspunkte beschlossen: > Untersuchung von gemeindlichen Abwasserkanälen Kanalreinigung und Inspektion nach Eigenüberwachungsverordnung Auf Grund gesetzl. Vorschriften ist die Überprüfung der Kanäle in bestimmten Zeitabständen (eingehende Prüfung durch Verfilmung grds. im Zeitraum v. 10 Jahren) erforderlich. Für die Reinigung und Inspektion wurden im Werkvertrag mit der Fa. Pelz die Verfilmung der Ortskanäle beauftragt. Im Auftragsumfang nicht enthalten sind die Regenwasserkanäle. Generalversammlung am Freitag, 13. März 2015 im Sportheim Geiselwind, Beginn: 20:15 Uhr. Fußballspiele der 1. und 2. Mannschaft Sonntag, 15.03.2015 13.00 Uhr SG Geesdorf/Geiselwind II – FV Dingolshausen in Geiselwind 15.00 Uhr TSV Geiselwind I – TSV Heidenfeld Sonntag, 22.03.2015 15.00 Uhr TSV/DJK Wiesentheid II – TSV Geiselwind I Jagdgenossenschaft Langenberg Am Freitag, 13. März 2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeinderaum Langenberg eine nichtöffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Langenberg statt. Tagesordnung: 1. Geschäfts- und Kassenbericht 18 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015 2. Verwendung des Reinertrages 2014/15 und der Spende 3. Wünsche und Anträge 4. Erörterung des bis 2017 laufenden Jagd-Pachtvertrags und eventuell Beschluss dazu. Wilfried Hack, Jagdvorsteher Erwachsenenbildung Geiselwind Albert Lohmann, 1. Vorstand Einladung zu einem Vortrag am Mittwoch, den 18.03.2015 um 19.30 Uhr im Pfarrzentrum in Geiselwind, Fütterseerstr. 5. Frau Dr. Helga Melzer-Keller referiert zu dem Thema: „Wir sind das Volk!“ Warum auch Katholiken seit dem II. Vatikanischen Konzil so rufen dürfen. Eine der wesentlichen Leistungen des II. Vatikanischen Konzil war es ein neues Kirchenbild zu definieren: weg von einer rein amtskirchlichen Sicht hin zur Kirche als „Volk Gottes unterwegs“. Das führte zu einen Aufwertung der Laien und einem neuen Selbstbewusstsein. Dies wieder stärker ins Bewusstsein zu bringen ist jetzt und vor allem in naher Zukunft wichtig. Jagdgenossenschaft Wasserberndorf Informatives vom BRK-Blutspendedienst Einladung zur nichtöffentlichen Jagdversammlung am Samstag, 14. März 2015 um 19.30 Uhr im Gasthaus Baier, Wasserberndorf. Nächste Möglichkeit zur Blutspende: Donnerstag, 19. März 2015 von 18.00 – 20.30 Uhr in der Drei-Franken-Schule Geiselwind, Friedrichstraße 6. Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). An alle Jagdgenossen ergeht herzliche Einladung. Reinhard Albert, Jagdvorsteher Soldaten- und Kameradschaftsverein „Drei Franken“ (Füttersee) An alle Kameraden ergeht die Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, 14. März 2015 in Ebersbrunn im Gasthaus „Zum Hirschen“. Beginn: 19.30 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstandes 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassiers 5. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft und des Kassiers 6. Verwendung des Jagdpachtes 7. Wünsche und Anträge Um das Jagdkataster immer auf dem neuesten Stand zu haben, bitten wir Sie, Besitzer- und Eigentumswechsel mit Nachweis des Grundbuchauszuges beim Jagdvorstand oder Kassier zu melden. Josef Kohler, Jagdvorstand Freiwillige Feuerwehr Rehweiler e. V. Einladung zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rehweiler e. V. am Samstag, den 14. März 2015 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Rehweiler. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kommandanten 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wünsche und Anträge Mit freundlichen Grüßen Die Vorstandschaft, Christoph Dehn, 1. Vorstand BBV Geiselwind Gebietsversammlungen Mehrfachantrag 2015 – Antragstellung 2015 auf der Basis der GAP-Reform. Referent: Erwin Martin. Montag, 16. März 2015, 19.30 Uhr, Willanzheim, Sportheim Mittwoch, 18. März 2015, 19.30 Uhr, Laub, Sportheim Hans Haubenreich Jagdgenossenschaft Ebersbrunn Alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Ebersbrunn, die eine jagdbare Fläche besitzen, werden zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ebersbrunn am Dienstag, 17.03.2015, um 19.30 Uhr ins Gasthaus Fleischmann, Ebersbrunn, herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers 2. Festlegung von Wegebau- u. sonstigen Maßnahmen 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfungsbericht und Entlastung 5. Verwendung des Jagdpachtreinerlöses 2014/15 6. Wünsche, Anträge, Sonstiges Grundeigentümerwechsel sind zur ordnungsgemäßen Führung des Jagdkatasters und Beschlussfassung dem Jagdvorsteher mitzuteilen. Einladung zum Jagdessen Alle Grundstückseigentümer welche eine jagdbare Fläche in der Gemarkung Ebersbrunn haben, werden zum diesjährigen Grundholdenessen am Samstag, 21.03.2015 um 20.00 Uhr ins Gasthaus Fleischmann, Ebersbrunn recht herzlich eingeladen. Bekanntmachung: Versammlung der Jagdgenossenschaft Appenfelden Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Appenfelden am Freitag, den 20. März 2015, um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus Appenfelden ergeht an alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Appenfelden herzliche Einladung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Bericht des Jagdvorstehers 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Kassenführers und der Vorstandschaft 6. Diskussion und Abstimmung über Neuerfassung Jagdkataster 7. Sonstiges, Wünsche und Anträge Um den Jagdkataster auf dem neuesten Stand zu halten, bitten wir Sie, Besitz- und Eigentumswechsel immer dem Kassenführer, Herrn Willi Schorr, zu melden. Ein kleiner Imbiss ist vorbereitet. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Die Vorstandschaft Jagdgenossenschaft Haag-Dürrnbuch Alle Grundstückseigentümer und Nutznießer, die jagdbare Flächen in der Gemarkung Dürrnbuch-Haag haben, werden zu einer nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft eingeladen. Die Versammlung findet am Samstag, den 21. März 2015 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Haag statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers 2. Protokoll der letzten Versammlung 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer – Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft 5. Verwendung des Jagdpachtes 6. Antrag des Jagdpächters auf vorzeitige Verlängerung der Jagd 7. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft 8. Wünsche und Anträge Flächenänderungen sind mit Vorlage einer Urkunde bis spätestens 14.03.2015 dem Jagdvorsteher vorzulegen. Fritz Alt, Jagdvorsteher Einladung zur nicht-öffentlichen Versammlung der Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Füttersee – Ilmenau Am Montag, den 23.03.2015 um 20:00 Uhr findet im Schützenhaus in Füttersee eine Versammlung der Jagdgenossen statt. Dazu ergeht herzliche Einladung. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Bericht des Schriftführers und Genehmigung der Niederschrift 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers 6. Aktualisierung des Jagdkataster 7. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015 8. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft 9. Wünsche, Anträge und sonstiges Hinweis: Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen. Beck Martin, Jagdvorsteher Freiwillige Feuerwehr Burggrub-Neugrub e. V. Jahreshauptversammlung Unsere Jahreshauptversammlung steht wieder vor der Tür. Sie findet statt im Feuerwehrhaus in Burggrub am Donnerstag, 26. März 2015 um 19.30 Uhr. Tagesordnung: Punkt 1: Begrüßung und Bericht des ersten Vorstandes mit Jahresrückblick Punkt 2: Bericht des ersten Kommandanten Punkt 3: Bericht des Kassiers mit anschließender Entlastung der gesamten Vorstandschaft Punkt 4: Wünsche, Anträge, Sonstiges Besprechung Waldgottesdienst – Gedanken zur 125-Jahre-FFW-Feier Eine rege Beteiligung ist erwünscht. Gertraud Winkler, 1. Vorstand Helmut Grashäuser, 1. Kommandant Jagdgenossenschaft Hohnsberg Am Donnerstag, den 26.03.2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus Hohnsberg eine nicht-öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Hohnsberg statt, zu der alle Jagdgenossen herzlich eingeladen sind. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Protokoll der letzten Versammlung 3. Bericht des Vorstands und des Kassiers 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Maßnahmen 2015 / Beschlussfassung 6. Verwendung des Jagdpachtes 7. Neuwahl der Vorstandschaft 8. Wünsche, Anträge, Sonstiges Klaus Fischer, Jagdvorstand Steigerwaldklub Zweigverein Geiselwind Generalversammlung 2015 Die Generalversammlung findet am Freitag, 27.03.2015 um 20 Uhr im Gasthof Fleischmann in Ebersbrunn statt. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Rückblick auf das Wanderjahr 2014 2. Bericht der Wegewarte 3. Bericht des Kassenwartes 4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft 5. Neuwahlen 6. Bilder von den Wanderungen 2014 und Vorschau 2015 7. Wünsche und Anträge Es ergeht eine herzliche Einladung an alle Mitglieder und Freunde des Steigerwaldklubs Geiselwind. Die Vorstandschaft Schützengesellschaft Füttersee 1982 e. V. Herzliche Einladungen zum Starkbierfest mit Pokalverleihung am Samstag, 28. März 2015 ab 19.30 Uhr im Schützenhaus. Auf Euren Besuch freut sich die SG. Mit freundlichem Schützengruß: das Schützenmeisteramt Krieger- und Soldatenkameradschaft Geiselwind Die Krieger- und Soldatenkameradschaft Geiselwind fährt nach Stammheim ins Militärmuseum. Dort findet am Sonntag, 29. März 2015 der Museumsfrühling mit vielen Aktionen statt. Abfahrt ist um 11.00 Uhr am Marktplatz. Fahrpreis mit Eintritt 18 €. Anmeldung bei Feuerlein Werner, Tel. 09556/681. 19 FEUERWEHR GEISELWIND Übungsplan der Freiwilligen Feuerwehr Geiselwind Samstag, 21.03.2015 17:30 Uhr Übung 2 Sonntag, 12.04.2015 09:00 Uhr Übung 3 Gefahrgutzug-Übungen finden zusätzlich nach Bekanntgabe statt. Das Ausbildungsthema Unfallverhütung (UVV) wird in den einzelnen Übungen mit abgehandelt. Die Gruppeneinteilung entfällt. Pro Übungsmonat ist ein Termin wahrzunehmen, ausgenommen Veranstaltungen für Alle und Gefahrgutzug-Übungen! Um pünktliches Erscheinen im Sinne aller wird gebeten. SCHULNACHRICHTEN Drei-Franken-Grundschule (Volksschule) Friedrichstraße 6, 96160 Geiselwind Tel. 09556/92 10 00, Fax 09556/92 10 02, [email protected] Schulanmeldung an der Drei-Franken-Grundschule (Volksschule) für das Schuljahr 2015/16: Die Schulanmeldung für das neue Schuljahr 2015/16 findet am Samstag, 21. März 2015 ab 9.30 Uhr statt. Die Einladung mit Ihrem persönlichen Termin wurde Ihnen zugeschickt. Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Schule in Verbindung. Anzumelden sind alle Kinder, die bis 30.09.2015 sechs Jahre alt werden. Anzumelden sind auch die Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Kinder, die zwischen dem 01.10.09 und dem 31.12.09 geboren sind, können auf Antrag der Eltern wie schulpflichtige Kinder aufgenommen werden. Kinder, die zwischen dem 01.01.10 und dem 30.06.10 geboren sind, können eingeschult werden, wenn ein schulpsychologisches Gutachten feststellt, dass das Kind auf Grund seiner Entwicklung erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Bitte bringen Sie folgendes mit: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, ggf. einen Sorgerechtsbeschluss, ggf. den Rückstellungsbescheid 2014/15. Ihr Kind ist persönlich vorzustellen. Mit freundlichen Grüßen Bärbel Feser, Rektorin Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen Friedrich-Bernbeck-Schule Informationen zur Anmeldung und zum Ganztagsangebot Schülerinnen und Schüler aller Schularten können für die 4-stufige Wirtschaftsschule (Klassen 7 – 10) und die 2-stufige Wirtschaftsschule (Klasse 10 – 11) angemeldet werden. In der 4-stufigen Wirtschaftsschule ist der Besuch einer gebundenen Ganztagesklasse möglich. Anmeldung und Probeunterricht: Anmeldezeitraum: Ab 16. März 2015 Anmeldung zum Probeunterricht: 16. März bis 27. März 2015 Probeunterricht: 4. Mai bis 6. Mai 2015 Öffnungszeiten des Sekretariats: Montag: 8:00 bis 13:00 Uhr Dienstag: 8:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr In der Zeit vom 16. März bis 27. März täglich bis 16:00 Uhr Kontakt und Auskünfte: Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen, Kaiserstraße 2, 97318 Kitzingen Tel: 09321 92989-0, Fax 09321 92989-299 E-Mail: [email protected] Homepage: www.wirtschaftsschule-kt.de 20 Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015 KINDERGARTENNACHRICHTEN Anmeldung für das Kindergartenjahr 2015/16 im Kindergarten und der Kinderkrippe Sankt Burkhard Geiselwind Möchten Sie Ihr Kind in der Kinderkrippe oder im Kindergarten Sankt Burkhard anmelden? Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin! Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind! Wir sind offen für alle Kinder und deren Eltern, unabhängig von Konfession, Religion, Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit. Kontakt: Frau Ruth Gründel, Leitung des Kindergartens, Frau Hilde Pfaff, Stellvertretung, Telefon: 09556/367 Evang.-Luth. Kirchengemeinden Rehweiler – Füttersee So., 15.03.2015 - Lätare 9.30 Uhr Füttersee: Kigo 10.00 Uhr Rehweiler: Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden 14.00 Uhr Autobahnkirche: Kath. Wortgottesdienst Fr., 20.03.2015 19.30 Uhr Wasserberndorf: Passionsandacht So., 22.03.2015 - Judika 9.00 Uhr Füttersee: Gottesdienst mit Abendmahl 9.30 Uhr Haag: Kigo 14.00 Uhr Autobahnkirche: Hl. Messe Fr., 27.03.2015 19.30 Uhr Füttersee Alte Schule: Vortrag „Kinder und Abendmahl“ Referent: Pfr. Hartmut Klausfelder Am Sonntag, den 22. März 2015 öffnen wir von 15.00 - 17.00 Uhr für alle Interessierten unsere Krippe und den Kindergarten! Freitag, 27. März 2015, 19.30 Uhr Jeder ist herzlich Willkommen Alte Schule Füttersee Gemeindeabend KIRCHLICHE NACHRICHTEN für die Kirchengemeinden Rehweiler und Füttersee Abendmahl mit Kindern Referent: Pfr. Hartmut Klausfelder/Neustadt/Kulm Kath. Kirchenstiftung Geiselwind - Vermietung Pfarrzentrum Neben der Nutzung für kirchliche Belange besteht die Möglichkeit, die Räume (kleiner und großer Pfarrsaal) des Pfarrzentrums in Geiselwind anzumieten. Anfragen für die Nutzung bitte im Pfarrbüro in 96160 Geiselwind, Kirchplatz 4 unter Tel. 09556 9219030 oder Ernst Nickel, Tel. 09556 1420, E-Mail: [email protected] Nutzungsmöglichkeiten: Private Feiern (Geburtstage/Jubiläen/Kommunion/Weihnachtsfeiern etc.) Tagungen/Konferenzen/Vereinsfeiern usw. Radwallfahrt 2015 nach Gößweinstein! Anmeldung zur Radwallfahrt vom 9. bis 10. Mai nach Gößweinstein. Anmeldungen nimmt Stefan Rückel, Tel.: 09556/432 oder Mail: [email protected] entgegen. Der Radwallfahrtsabend findet am Samstag, 28. März 2015 um 19.00 Uhr im Pfarrheim St. Burkhard Geiselwind statt. Kath. Pfarrei St. Burkhard, Geiselwind und Kuratie St. Michael, Appenfelden Tel. 09556/92 19 030, Fax. 09556/92 19 031, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Pfarramt: Montag 8.45 - 10.45 Uhr, Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 13.03.2015 18.00 Uhr Hl. Messe in Ilmenau Samstag, 14.03.2015 18.00 Uhr Vorabendmesse in St. Michael, Appenfelden Sonntag, 15.03.2015 10.00 Uhr Eucharistiefeier in lateinischer Sprache in der Pfarrkirche St. Burkhard 14.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Seelenzeiten in der Autobahnkirche Donnerstag, 19.03.2015 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche St. Burkhard Freitag, 20.03.2015 19.00 Uhr Kreuzweg des Frauenbundens in der Pfarrkirche St. Burkhard Sonntag, 22.03.2015 08.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Michael, Appenfelden 08.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in der Pfarrkirche, Geiselwind 14.00 Uhr Eucharistiefeier in der Autobahnkirche Donnerstag, 26.03.2015 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche, Geiselwind Freitag, 27.03.2015 18.00 Uhr Hl. Messe in Gräfenneuses Samstag, 28.03.2015 18.00 Uhr Segnung der Palmzweige am Dorfkreuz, anschl. Prozession zur Kirche und Vorabendmesse in St. Michael, Appenfelden Christliche Buchhandlung im CVJM-Haus Haag geöffnet: im März und April jeden Samstag von 14 – 16 Uhr (ab Mai jeden 1. Samstag im Monat). Bereits vorrätig: viele Geschenkideen für Kommunion und Konfirmation, z. B. Gesangbuchhüllen. Außerdem führen wir eine große Auswahl an Büchern, CDs, DVDs und Geschenkartikeln für Groß und Klein sowie Glückwunschkarten für alle Lebenslagen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Weitere Infos bei Irene Link (Tel. 09556/1416). Ihr CVJM Haag u. Umgebung e. V. Evang.-Luth. Kirchengemeinde GroßbirkachEbersbrunn Sonntag, 15.03.2015 – Lätare – Kollekte: Kirchlicher Dienst an Frauen und Müttern 10.00 Uhr Gottesdienst in Ebersbrunn Mittwoch, 18.03.2015 14.30 Uhr Seniorenkreis in Ebrach: Weltgebetstagsnachlese Sonntag, 22.03.2015 – Judika – Kollekte: Diakonie Bayern 09.00 Uhr Gottesdienst in Ebrach 10.00 Uhr Kindergottesdienst in Ebrach 10.00 Uhr Gottesdienst in Großbirkach VERANSTALTUNGSKALENDER 13.03. Jagdgenossenschaft Langenberg: Nichtöffentliche Versammlung, 19.30 Uhr, Gemeinderaum Langenberg 13.03. TSV: Generalversammlung, 20.15 Uhr, Sportheim 14.03. Frauenfrühstück, 9 Uhr, Thema „Kunststoffe“, Pfarrzentrum Geiselwind 14.03. Kriegerverein Drei-Franken: Jahreshauptversammlung, 19.30 Uhr, Gasthof Fleischmann, Ebersbrunn 14.03. Jagdgenossenschaft Wasserberndorf: Nichtöffentliche Versammlung, 19.30 Uhr, Gasthaus Baier 14.03. FFW Rehweiler: Jahreshauptversammlung, 19.30 Uhr, FFW-Haus Rehweiler 14.03. Music-Hall Strohofer: Schlagerabend 15.03. 13 Uhr SG Geesdorf II/Geiselwind II – FV Dingolshausen in Geiselwind 15 Uhr TSV Geiselwind I – TSV Heidenfeld 17.03. Jagdgenossenschaft Ebersbrunn: Nichtöffentliche Versammlung, 19.30 Uhr, Gasthaus Fleischmann, Ebersbrunn 18.03. Erwachsenenbildung: Vortrag „Wir sind das Volk“, 19.30 Uhr, Pfarrzentrum Geiselwind 19.03. Blutspendetermin, 18.00 – 20.30 Uhr, Schule Geiselwind