1. Protokoll der Gemeindeversammlung der

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1. Protokoll der Gemeindeversammlung der
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1. Protokoll der Gemeindeversammlung
der Einwohnergemeinde Aarberg
vom
Donnerstag, 21. Mai 2015, 20:00 – 21:45 Uhr,
im Hotel Krone Aarberg
Vorsitz:
Affolter Fritz
Präsident/Vorsitz
Gemeinderatsmitglieder:
Gauler Samuel
Bourquin Christine
Hügli Adrian
Marti Rolf
Moser Marc
Ryser Peter
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Protokoll:
Soltermann Beat
Gemeindeschreiber
Anwesende
Stimmberechtigte:
Anwesende
ohne Stimmrecht:
Anwesende
von den Medien:
94 = 2,9 %
Marc Lehmann, Lyss; Judith Schweiss, Zollikofen; Adrian Marolf, Finsterhennen
Herr Staub, Bieler Tagblatt
Frau Lippuner, Berner Zeitung
Herr Anneler (stimmberechtigt), Loly
Der Vorsitzende begrüsst die Anwesenden; speziell begrüsst er die Pressevertreter, sowie
die Personen, welche zwar anwesend sind, jedoch kein Stimmrecht haben.
Das Loly (Lokalfernsehen, Lyss), Herr Anneler, ist anwesend, welches Bild- und Tonaufnahmen von der Versammlung machen möchte.
Der Vorsitzende erwähnt, dass dazu die Zustimmung der Versammlung notwendig sei.
Stimmt die Versammlung zu, ist jeder frei, bei einem eigenen Votum zu verlangen, dass keine Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden.
Die Versammlung erteilt stillschweigend und ohne Gegenstimme die Zustimmung zu Bildund Tonaufnahmen.
Danach leitet er über zur ordentlichen Gemeindeversammlung.
Einleitung des Vorsitzenden
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Lesung aus einer Zuschrift eines Bürgers an den Gemeindepräsidenten:
Lieber Fritz
Die Bauwut ist in Aarberg noch nicht vorbei: Spatenstiche folgen auf Spatenstiche. Du hast sicher
schon Schwielen an den Händen!
Die Bauten die heute erstellt werden, sind alles Zweckbauten ohne Charme. Passen alle nicht zum
Stedtli. Auch wenn die vielen Reglemente eingehalten werden, sollte doch auf das Ästhetische geachtet und korrigierend eingegriffen werden.
Mir gefällt die Überbauung an der Nidaustrasse überhaupt nicht: Alles ist weiss und farblos wie Plattenbauten in Ostdeutschland.
Dann die Ladenwand vis-à-vis vom alten Coop an der Kappelenstrasse, nimmt jede Sicht und es sieht
jetzt dort aus, wie im Eiskanal der Bobfahrer in St Moritz.
Zu guter Letzt der neue Kreisel vor dem neuen Coop, dort ist reine Betonwüste. Mit der neuen Arolabrücke über
die alte Aare hat man den kleinen Tieren auch den Weg zugemauert; Igel und Iltisse werden in der alten Aare
wohl schwimmen lernen müssen, wenn sie da weiter wandern wollen, zum Glück können die Biber das schon! Im
Aarezelg hat man renaturiert, der Igel dankt.
Die Anbindung des neuen Coop an das Städtchen ist mit den Fussgängerübergängen noch ohne Ampel farblich gut
geglückt.
Die Kreisel in Aarberg sind nie eine Zierde. Da hat es den Kreisel mit dem Grienhaufen, dann den Kreisel mit der
Plastikrübe und den Kreisel mit dem Plastikzuckerwürfel. Alles sind billige Kreisel-Varianten und ohne Liebe erstellt
worden.
Ich möchte hier anregen, dass der Kreisel beim Coop mit einem permanenten Auftrag an eine Gärtnerei von
Aarberg mit Blumen bepflanzt werden soll, dann hat man mal was Farbiges, das zur Stadt passt. Die Blumenuhr
kommt dann vielleicht auch mal.
In der Mitte darf dann ruhig ein schöner Lindenbaum stehen und alt werden. Dann haben wir was fürs Auge und
es passt wohl auch zur Aue der alten Aare. Den Spaten für den Spatenstich und die Baumpflanzung würde ich dir
zur Verfügung stellen. Dann können wir alle heutigen Gemeindereglemente in einer grossen Büchse mit dem
Baum dort vergraben.
Nach diesen Bemerkungen erklärt er die Gemeindeversammlung als eröffnet.
Die Versammlung wurde ordnungsgemäss publiziert:
 Anzeiger vom 10.4. + 15.5.2015 (amtlicher Teil)
 Amtsblatt vom 15.4.2015.
Zudem lagen die Unterlagen zu den Geschäften 30 Tage vor der Versammlung wie folgt zur
Einsichtnahme auf:
 zum Geschäft-Nr. 1 bei der Finanzabteilung, Stadtplatz 46, mit dem Dossier sämtlicher
Produkteresultate
 zum Geschäft-Nr. 2 bei der Präsidialabteilung, Stadtplatz 46.
Gegen die Veröffentlichungen werden keine Einwände erhoben.
Das Stimmregister ist auf den heutigen Tag nachgeführt; es sind stimmberechtigt: 1‘661
Frauen und 1‘559 Männer, total 3‘220 Personen.
Das Stimmrecht wird mit Ausnahme der eingangs erwähnten Personen von keiner der anwesenden Personen bestritten.
Folgende Personen aus der Versammlung werden vom Gemeindepräsidenten als Stimmenzähler vorgeschlagen:
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-
Mario Gehri
Adrian Bürgi
als Sekretär
-
Beat Soltermann, Gemeindeschreiber.
Gegen die Vorschläge werden weder Einwände, noch Gegenvorschläge gemacht und die
Vorgeschlagenen vom Vorsitzenden als gewählt erklärt.
Die Stimmenzähler ermitteln danach die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten und
teilen diese dem Sekretär mit.
Schliesslich verliest der Vorsitzende die Geschäftsliste zur heutigen Versammlung:
1. Gemeinderechnung 2014 und Nachkredite; Genehmigung
2. Polizeireglement; Totalrevision
3. Mitteilungen des Gemeinderates
4. Verschiedenes
Der Vorsitzende fragt an, ob Bemerkungen zur Reihenfolge der Traktanden angebracht werden.
Das Wort wird nicht verlangt; er erklärt somit die Traktandenliste als genehmigt und die Geschäfte werden in der aufgeführten Reihenfolge abgewickelt.
Betreffend die Verhandlungen verweist der Vorsitzende auf die Abstimmungsvorschriften im
Organisationsreglement (OgR) vom 27.11.2003. Es wird zu jedem Traktandum eine offene
Abstimmung durchgeführt. Ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten kann auch eine
geheime Abstimmung verlangen.
Schliesslich bittet er die Anwesenden, bei Wortmeldungen aufzustehen, und unter Nennung
von Vornamen und Namen, das Votum anzubringen.
Anmerkung Sekretär: Das Protokoll basiert auf der Botschaft zur Gemeindeversammlung.
Ergänzt, wo erforderlich, mit den Ausführungen der Referenten aus den Behörden, den Voten
und Anträgen aus der Versammlung, sowie den entsprechenden Beschlüssen.
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8.131
Verwaltungsrechnung
Gemeinderechnung 2014 und Nachkredite; Genehmigung
Der Vorsitzende, Fritz Affolter, trägt das Geschäft vor.
Er zeigt unter anderem
 das Ergebnis der Gemeinderechnung
 die Besserstellung der Rechnung gegenüber dem Budget (ohne übrige Abschreibungen) von
rund Fr. 2.5 Mio.
 die Investitionsrechnung
 die Spezialfinanzierungen
 den Zusammenzug der 17 Globalkredite
und gibt entsprechende ausführliche Erläuterungen/Präzisierungen dazu.
Aus der Botschaft zur heutigen Gemeindeversammlung:
Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Aarberg schliesst per 31.12.2014 wie folgt ab:
Aufwand
Ertrag
Ertragsüberschuss brutto
Fr.
Fr.
Fr.
22‘653‘110.92
25‘038‘743.03
2‘385‘632.11
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
2‘385‘632.11
1‘125‘920.20
1‘200‘000.00
59‘711.91
Fr.
Fr.
Fr.
59‘711.91
1‘253‘600.00
1‘313‘311.91
Ergebnis nach Abschreibungen:
Ertragsüberschuss brutto
Harmonisierte Abschreibungen
Übrige Abschreibungen (Nachkredit)
Ertragsüberschuss
Vergleich Rechnung Voranschlag:
Ertragsüberschuss Laufende Rechnung
Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag
Besserstellung gegenüber dem Voranschlag
Das Eigenkapital hat um den ausgewiesenen Ertragsüberschuss von 59‘711.91 Franken zugenommen. Per Bilanzstichtag 31.12.2014 beträgt das Eigenkapital 6.884 Mio. Franken. Dies entspricht rund 11.5 Steueranlagezehnteln.
Die nachfolgenden Ereignisse haben das Ergebnis der Jahresrechnung 2014 massgeblich beeinflusst oder sind ausserordentlich:
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
Die verantwortlichen Stellen haben in den 17 Globalkrediten eine gute Budgetdisziplin gelebt. Innerhalb der Produkte konnten die Kreditabweichungen in den meisten Fällen durch
Minderaufwendungen oder durch höhere Erträge ausgeglichen werden.

Der gesamte Steuerertrag liegt 1.774 Mio. Franken über den veranschlagten Werten. Die
Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen haben sich wiederum positiv
entwickelt und liegen 630‘000 Franken über dem Voranschlag. Die gesamte Besserstellung
ist zur Hauptsache auf den Mehrertrag von 1 Mio Franken bei den Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen zurückzuführen. Dieser ausserordentlich hohe Ertrag resultiert aber aus einem einmaligen Steuerfall und kann nicht als Basis für künftige Steuerertragsprognosen dienen.

An Planungsmehrwerten konnten 1.068 Mio. Franken vereinnahmt werden. Dieser Betrag
wurde in die dafür vorgesehene Spezialfinanzierung Planungsmehrwerte/Mehrwertabschöpfung eingelegt.

Die Nettoinvestitionen fielen mit rund 2.193 Mio. Franken geringer aus als vorgesehen.
Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Liquidität sowie auf die harmonisierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen, welche um 437‘000 Franken tiefer ausgefallen sind als budgetiert. Die Minderabschreibungen auf dem Steuerhaushalt betragen
274‘080 Franken.

Da die Liquidität nach wie vor gut ist konnte auf die Aufnahme von Fremdkapital verzichtet werden. Der budgetierte Zinsaufwand von 50‘000 Franken wurde nicht benötigt.

Auf dem Verwaltungsvermögen wurden aufgrund des ausserordentlich guten Rechnungsergebnisses übrige Abschreibungen von 1‘200‘000 Franken vorgenommen. Diese werden
als Nachkredit der Gemeindeversammlung beantragt.
Nachkredite
Es ist einzig der Nachkredit für übrige Abschreibungen von 1.2 Mio. Franken, welcher in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fällt und durch diese zu genehmigen ist, aufzuführen.
Die Zuordnung der Kompetenz ergibt sich aufgrund Art. 8 und 9 des Organisationsreglements
vom 27.11.2003.
Diskussion:
Marcel Stampflis Fragen zur Praxis der Abschreibung werden vom Vorsitzenden beantwortet
und durch den Finanzverwalter Adrian Marolf ergänzt.
Nachdem das Wort nicht weiter verlangt wird, lässt der Vorsitzende über die beiden Punkte des
gemeinderätlichen Antrags einzeln abstimmen.
Antrag Gemeinderat:
Der Gemeinderat von Aarberg hat die vorliegende Jahresrechnung mit allen Bestandteilen an
seiner Sitzung vom 13.04.2015 beschlossen und beantragt der Gemeindeversammlung:
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
Der Nachkredit für nicht budgetierte übrige Abschreibungen von 1.2 Mio. Franken sei zu
genehmigen.

Die Jahresrechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von 59‘711.91 Franken sei zu genehmigen.
Beschluss Gemeindeversammlung
Den beiden Punkten des Antrags des Gemeinderates wird jeweils mit grossem Mehr und ohne
Gegenstimme gefolgt.
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1.12.707
Polizeireglement
Polizeireglement; Totalrevision
Gemeinderat Marc Moser informiert über das Geschäft. Er teilt mit,
 dass fehlende Regelungen zu heutigen und künftigen Begebenheiten dazu führten, das alte
Ortspolizeireglement zu überarbeiten;
 mit welchem Sicherheitsdienst bisher gearbeitet wurde, welche Erfahrungen dabei gemacht
wurden, und mit welchem Sicherheitsdienst künftig gearbeitet werde;
 dass bisher für die Bereiche Strassenmusikanten, Prostitution, Jugendschutz, Videoüberwachung usw. die entsprechenden reglementarischen Grundlagen fehlten;
 und zeigt den internen Weg auf, welcher schliesslich zum neuen Reglement geführt hat;
 und betont, dass die kantonale Vorprüfung erfolgt sei, jedoch auf freiwilliger Basis, und dass
gestützt darauf eine weitere Anpassung des Reglements in Verwaltung und Behörden erfolgte und schliesslich zum heute vorliegenden Reglement führte.
Aus der Botschaft zur heutigen Gemeindeversammlung:
Anfangs 2014 hat die Sicherheitskommission beschlossen, das bestehende Ortspolizeireglement
aus dem Jahre 2004 einer totalen Revision zu unterziehen.
Ausschlag dazu gaben fehlende Regelungen zu heutigen und möglichen zukünftigen Gegebenheiten, wie beispielsweise dem Jugendschutz, der Übertragung einzelner Befugnisse an Dritte,
dem Handling von kulturellen Kleinanlässen, der Videoüberwachung usw.
Weiter wurden nicht mehr zeitgemässe Artikel gekürzt und/oder gestrichen, sowie redaktionelle
Anpassungen vorgenommen.
Die Präsidialabteilung der Gemeindeverwaltung übernahm, gestützt auf den erwähnten Beschluss der Sicherheitskommission, die Revision des Reglements. Dabei standen verschiedene
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aktuelle Reglemente anderer Gemeinden zur Verfügung, welche gesichtet wurden und teilweise
als Grundlage für die Überarbeitung dienten.
Das neue Reglement liegt nun vor und wurde im August 2014 von der Sicherheitskommission
und vom Gemeinderat zuhanden einer Vernehmlassung bei den politischen Parteien von
Aarberg verabschiedet.
Die Vernehmlassung dauerte bis Ende September 2014 und wurde von den politischen Parteien
von Aarberg rege benutzt.
Aufgrund der Eingaben der Parteien befassten sich die Sicherheitskommission und der Gemeinderat im Oktober 2014 nochmals mit dem Reglement. Danach wurde es im November 2014 zur
Vorprüfung durch die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern weiter geleitet.
Der Vorprüfungsbericht der kantonalen Behörde traf im Januar 2015 bei der Präsidialabteilung
ein; es erfolgte eine Anpassung des Reglements aufgrund des Berichtes – am augenfälligsten
dabei war die Änderung der Bezeichnung von Ortspolizeireglement zu Polizeireglement.
Nachdem die Sicherheitskommission die Anpassungen zuhanden des Gemeinderates genehmigt
hat, beschloss dieser im März 2015 einstimmig, das bereinigte Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten.
Reglemente, die von den Stimmberechtigten beschlossen werden, müssen während mindestens
30 Tagen vor dem Beschluss (d.h. vor der Gemeindeversammlung) öffentlich aufgelegt werden.
Konkret wird das vorliegende Reglement in seinem vollen Wortlaut dieser Botschaft zur Gemeindeversammlung beigelegt, zudem kann es von der Homepage (www.aarberg.ch) heruntergeladen werden und es liegt zusätzlich in der Präsidialabteilung öffentlich auf.
Das Polizeireglement ist ein nicht genehmigungspflichtiges Reglement, die kantonale Vorprüfung erfolgte somit freiwillig, ebenso die Vernehmlassung bei den politischen Parteien, für welche keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Das total revidierte Reglement soll per 1. Juli 2015 in Kraft treten.
Antrag Gemeinderat:
Der Totalrevision des Polizeireglements per 1. Juli 2015 sei zuzustimmen.
Diskussion:
Marcel Stampfli wünscht Präzisierungen zum Art. 2 betreffend die Übertragung von Befugnissen
an Dritte, welche ihm durch Gemeinderat Marc Moser erteilt werden.
Zu Art. 20, Jugendschutz, Absatz 1, stellt er den begründeten Antrag, dass „Öffentlichkeit“ in
„öffentlicher Raum“ geändert werde.
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Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen und stellt ihn dem Antrag des Gemeinderates gegenüber. Dabei wird der Antrag des Gemeinderates mit grossem Mehr bei einigen Gegenstimmen angenommen. Da der Vorsitzende nur die Gegenstimmen zählen lässt, bringt Marcel
Stampfli eine Rüge an, Beschwerde gegen dieses Verfahren zu führen.
Gestützt darauf lässt der Vorsitzende die Abstimmung wiederholen und sämtliche Stimmabgaben durch die Stimmenzähler ermitteln:
 Der Antrag Stampfli wird mit 14 : 70 Stimmen abgelehnt.
Daniel Noth wird auf Anfrage vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass die Versammlung über jeden
einzelnen Artikel befinden und Anträge dazu stellen könne; nach der Bereinigung der Anträge
erfolge dann die Schlussabstimmung zum Reglement.
Lotti Höhener wird auf Anfrage von Gemeinderat Marc Moser mitgeteilt, welche Artikel aufgrund der kantonalen Vorprüfung aus dem Reglement gestrichen wurden.
Samuel Ruggli hat festgestellt, dass im Art. 4, Schiessen, die Laserpointer fehlen und darin nicht
aufgeführt seien, welche auch sehr gefährlich sein können. Ferner sei ihm nicht klar, wie die
Lärmbeschränkung in Art. 29 gehandhabt und durchgesetzt würde, wenn es sich bei den Verursachern um Tiere mit Glocken handle.
Priska Bürgi meint mit Sicht auf Art. 20, Jugendschutz, Absatz 1, dass viele SchülerInnen bereits
mit 15 aus der Schule austreten, somit sollte der Absatz entsprechend angepasst werden. Dazu
stellt sie den Antrag „Jugendliche unter 16 Jahren …“ durch „Jugendliche unter 15 Jahren …“ zu
ersetzen.
Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen und stellt ihn dem Antrag des Gemeinderates gegenüber; dazu lässt er die Stimmabgaben durch die Stimmenzähler ermitteln:
 Der Antrag Bürgi wird mit 11 : 74 Stimmen abgelehnt.
Marcel Stampfli stellt zu Art. 11, Veranstaltungen …., Absatz 1, den begründeten Antrag, dass
„Versammlungen“ zu streichen sei.
Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen und stellt ihn dem Antrag des Gemeinderates gegenüber; dazu lässt er die Stimmabgaben durch die Stimmenzähler ermitteln:
 Der Antrag Stampfli wird mit 18 : 63 Stimmen abgelehnt.
Frau Noth fragt an, was das Campieren in Art. 16 umfasse und nimmt in ihrem Votum auch Bezug auf die Fahrenden, über welche ebenfalls Vorschriften in diesem Artikel aufgeführt sind.
Gemeinderat Marc Moser erklärt dazu, dass es keinesfalls die Absicht der Behörde sei, den Fahrenden das Leben schwer machen zu wollen. Jedoch muss und will die Behörde wissen, wann
die Fahrenden kämen, wie lange und wo sie sich in der Gemeinde aufhalten, denn der Gemeinderat habe auch die Pflicht gegenüber der Bevölkerung, ein harmonisches Mit- und Nebeneinander sicherzustellen und zu gewährleisten.
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Frau Noth wird durch den Vorsitzenden mehrmals angefragt, ob ihr Votum einen Antrag beinhalte.
Schliesslich bejaht sie die Frage und stellt den Antrag, Art. 16, Camping/Fahrende, Absatz 1, wie
folgt zu ändern: „auf öffentlichem Grund ist das Campieren verboten“ in „auf öffentlichem
Grund ist das Campieren gegen Bezahlung erlaubt.“
Walter Iseli äussert sich dahingehend, dass es sich beim Antrag von Frau Noth wohl um ein
Missverständnis handle und weist darauf hin, dass die Gemeindebehörde Ausnahmen vom
Campingverbot bewilligen könne; dies stehe so im erwähnten Artikel und Absatz.
Frau Noth zieht, gestützt auf den Hinweis von Walter Iseli, den Antrag zurück.
Daniel Noth stellt den Antrag, Art. 27, Waschen und Reparieren von Fahrzeugen, sei ersatzlos zu
streichen, weil übergeordnetes Recht dies bereits regle.
Der Vorsitzende lässt über diesen Antrag abstimmen und stellt ihn dem Antrag des Gemeinderates gegenüber; dazu lässt er die Stimmabgaben durch die Stimmenzähler ermitteln:
 Der Antrag Noth wird mit 11 : 72 Stimmen abgelehnt.
Da das Wort nicht weiter verlangt wird, schreitet der Vorsitzende zur Schlussabstimmung und
fordert die Stimmenzähler auf, die Handzeichen zu ermitteln.
Beschluss Gemeindeversammlung
Die Schlussabstimmung ergibt die Annahme des Antrages des Gemeinderates mit 80 : 7 Stimmen.
3
1.300
Gemeindeversammlung
Mitteilungen des Gemeinderates
Vizepräsident Samuel Gauler teilt mit, dass die Bauabteilung nächsten Mittwoch vom Stadtplatz
28 in den 2. Stock der Verwaltungsliegenschaft am Stadtplatz 46 einziehen werde. Darum bleibe
die Bauabteilung am 27. + 28.5. geschlossen und sei am 29.5. wieder geöffnet, wie dies auch
publiziert worden sei.
Gemeinderätin Christine Bourquin informiert über die bevorstehende Einweihungsfeier der
AARfit-Halle vom 10. – 14.6.2015. Dazu zeigt sie den Flyer, welcher noch in die Haushalte von
Aarberg verteilt werde und viel Wissenswertes zur Feier enthält.
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Als OK-Präsident der Feier amte Arnold Stalder, der ehemalige Gemeindepräsident von Aarberg,
speziell erwähnt sie auch Priska Moser, welche die Sekretariatsarbeiten zur Feier erledige.
Gemeinderat Marc Moser informiert über den Gemeindeverband der Regio-Feuerwehr Aarberg,
welchem er als Präsident vorstehe. Er zeigt die Entstehung des Verbandes auf, den Bestand der
Mannschaft, die Anzahl Einsätze sowie den Rechnungsabschluss 2014.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er mit dem Burgerpräsidenten Urs Bürgi zusammen gekommen
sei und sie, die Burger- und die Einwohnergemeinde, gemeinsam den Coop-Kreisel schön gestalten wollen und werden. Zudem gäbe es viele engagierte Personen hier in Aarberg. Er habe Eingangs der Versammlung einen entsprechenden Brief eines Bürgers vorgelesen. Zudem hätte die
Bevölkerung sicher auch weitere gute Ideen zur Gestaltung des Kreisels.
Weiter gibt er zu diesem Thema Gemeinderätin Christine Bourquin das Wort, welche erklärt,
dass sie sehr oft am Kreisel vorbei komme und ihr plötzlich klar wurde, dass dieser eine gute
Werbefläche hergebe, auch fürs Stedtli. Sie habe die Sorge vieler vernommen, dass das Stedtli
wegen dem Coop-Center zu kurz komme. Sie wünsche darum eine stimmige Botschaft, ein Bild,
dass es neben dem Center auch noch das Stedtli gebe, dass vom Center aus aufs Stedtli aufmerksam gemacht werde. Sie wünsche sich, dass eine Botschaft in wertiger Ausführung beim
Kreisel entstehen solle. Wie das gehen solle, sei jedoch noch offen.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Versammlung aufgefordert werde, Ideen einzubringen und bei
der Verwaltung zu deponieren – im Weiteren würden Überlegungen angestellt, wie in dieser
Angelegenheit an alle AarbergerInnen gelangt werden solle.
4
1.300
Gemeindeversammlung
Verschiedenes
Auf Anfrage von Hans Scheurer betreffend Sperrung von zu viel erstellten Einstellhallenplätzen
bei der Erlachstrasse 1 + 3 mit Betonblöcken, teilt Bauverwalter Marc Lehmann mit, dass tatsächlich baupolizeilich vorgegangen werden musste, weil zu viele Parkplätze erstellt wurden und
verfügt werden musste, diese rückzubauen, dabei wurde jedoch nicht gesagt, wie das zu geschehen habe. Im Übrigen entspreche das Ganze immer noch nicht der einschlägigen kantonalen Gesetzgebung.
Walter Gehri moniert, dass sein Nachbar zwei Regenwasser-Rohre angebracht habe, welche
geeignet seien, sein Land zu überfluten, wenn es stark regne. Er selber habe, wie ihm aufgetragen wurde, das Regenwasser versickern lassen und die Einrichtung sei von der Gemeinde abgenommen worden. Entsprechende Fotos von den Regenwasser-Rohren habe er der Bauabteilung
übermittelt, doch sei noch nichts unternommen worden.
Durch den Bauverwalter wird er orientiert, dass von Gesetzes wegen das Regenwasser versickern müsse. Jedoch nicht so, wie es der Nachbar praktiziere; er schlägt vor, übernächste Woche die Angelegenheit gemeinsam mit Hrn. Gehri anzuschauen.
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Michel Scheurer dankt der Verwaltung und Behörde für ihre Budgetdisziplin. Das Resultat zeige
jedoch, dass offensichtlich zuviele Steuern erhoben werden. Es gehöre mit zum Auftrag des
Gemeinderates, bei den Arbeiten zum Budget 2016 eine Steuersenkung zu prüfen oder eine
gute Begründung zu liefern, warum dies allenfalls nicht getan werden könne.
Werner Feuz weist auf einen Schachtdeckel an der Bahnhofstrasse hin, welcher beim Überfahren Lärm produziere, dies habe er auch schon bei der Bauabteilung gemeldet, doch sei bis jetzt
nichts unternommen worden, da keine Besserung eingetreten sei.
Durch den Vorsitzenden wird er gebeten, dies nach der Versammlung direkt mit dem Bauverwalter zu besprechen.
Hans Streit erwähnt, dass die EWA AG betreffend Elektroheizungen angeschrieben worden sei,
jedoch sei noch keine Rückantwort erfolgt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Behörde Kenntnis vom Schreiben habe, jedoch keinen Einfluss
auf den Strompreis nehmen könne, dies sei allein Sache der EWA AG. Anlässlich eines gemeinsamen Gesprächs habe der Geschäftsführer der EWA AG versprochen, nach seiner Rückkehr aus
den Ferien, Kontakt mit den Verfassern/Unterzeichnern des Schreibens aufzunehmen, um die
Angelegenheit gemeinsam zu besprechen.
Chantal Hersche erwähnt, dass ihr die Schule in Aarberg am Herzen liege. Auf eine Schulsozialarbeit sei darum nicht zu verzichten. Sie stelle sich die Frage, wie es sich die Gemeinde Aarberg
leisten könne, keine solche Institution zu haben.
Der Vorsitzende erwähnt, dass das Geschäft in nächster Zeit im Gemeinderat behandelt werde.
Urs Weibel weist auf das Aarbergfest vom 14./15. August 2015 hin und hofft, dass alle wieder
mitmachen und erscheinen werden; dazu stellt er auch in Aussicht, dass das traditionelle Äntelirennen ebenfalls wieder durchgeführt werde.
Nachdem das Wort nicht weiter verlangt wird, bringt der Vorsitzende seine Dankesvoten an,
lädt die Anwesenden zu einem Getränk an der „Stehbar“ im Saal ein und schliesst die Versammlung.
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NAMENS DER GEMEINDEVERSAMMLUNG
AARBERG
Der Präsident:
Der Sekretär:
Fritz Affolter
Beat Soltermann
Das Protokoll wurde an der Gemeinderatssitzung vom xx.xx.2015 – Geschäft-Nr. x – genehmigt.
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Auszug aus dem Organisationsreglement (OgR) der Einwohnergemeinde Aarberg vom
27.11.2003:
E.3 Protokolle
a) Grundsatz
Art. 63 Über die Beratung der Gemeindeorgane ist Protokoll zu führen.
b) Inhalt
Art. 64 1 Das Protokoll enthält
a) Ort und Datum der Versammlung oder Sitzung,
b) Name der oder des Vorsitzenden und der Protokollführerin oder des
Protokollführers,
c) Zahl der anwesenden Stimmberechtigten oder Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer,
d) Reihenfolge der Traktanden,
e) Anträge,
f) angewandte Abstimmungs- und Wahlverfahren,
g) Beschlüsse und Wahlergebnisse,
h) Rügen nach Art. 98 des Gemeindegesetzes (Rügepflicht),
i) Zusammenfassung der Beratung und
j) Unterschrift des oder der Vorsitzenden und der Protokollführerin oder des Protokollführers.
2
Die Beratung ist sachlich und willkürfrei zu protokollieren.
c) Genehmigung des Art. 65 1 Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber legt das
Versammlungspro- Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens sieben Tage nach der
tokolls
Versammlung während dreissig Tagen öffentlich auf.
2
Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat
gemacht werden.
3
Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das
Protokoll.
4
Das Protokoll ist öffentlich.
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