Ausschreibung - Durchführungsbestimmungen - Spielplan

Transcription

Ausschreibung - Durchführungsbestimmungen - Spielplan
BADISCHER HANDBALL­VERBAND e.V.
Spielleitende Stelle männliche Jugendoberliga
Staffelleiter Stefan Ermentraut, Schloss-Str. 40, 75223 Niefern
Stefan Ermentraut
Schloss-Str. 40
75223 Niefern
Tel.p.: 07233/972388
Tel g: 07233/4168
Mobil 0176/96197538
Mail pr. [email protected]
Niefern, den 21.04.2015
Qualifikationsrunde für die A­Jugend­Bundesliga der Hallenhandballrunde 2015/2016 in der Altersklasse Jugend A männlich – Korrektur 1
hier: Ansetzung der Ausscheidungsspiele zwischen den Bewerbern innerhalb des BHV zur Ermittlung der beiden Hauptrundenteilnehmer im Qualifikationsbereich 5 (Baden­
Württemberg und Bayern)
Ausschreibung
•
•
•
•
Für die Durchführung der Spiele gelten die Internationalen Hallenhandballregeln unter Beachtung der Satzungen und Ordnungen des DHB und BHV, sowie der Zusatz­bestimmungen des Badischen Handballverbandes, sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist.
Im übrigen gelten die Durchführungsbestimmungen für die Qualifikation zur Deutschen Jugendbundesliga der mA­Jugend (JBLH) für die Spielsaison 2015/2016 – diese Spielansetzungen sind ergänzender Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen.
Dem Badischen Handball­Verband stehen für den Qualifikationsbereich 5 insgesamt 4 Plätze zu – von diesen sind lt. Ausschreibung die erreichten Festplätze abzuziehen. Einen Festplatz erhalten aufgrund der Qualifikation für die Deutschen Jugendmeisterschaften die SG Kronau/Östringen und die SG Pforzheim Eutingen – somit verbleiben noch 2 Plätze.
Für diese beiden Plätze gemeldet haben die HG Oftersheim/Schwetzingen, die JSG Leutershausen/Heddesheim, die TGS Pforzheim, die SG Heidelsheim/Helmsheim/Gondelsheim und die SG Stutensee.
•
•
•
•
Der Sieger dieser Entscheidungsspiele hat sich als Baden 1 für die Hauptrunde der A­Jugend­Bundesliga­Qualifikation in der Qualifikationsgruppe 5 erspielt, der zweitplatzierte ist als Baden 2 qualifiziert. Die Mannschaften auf den Plätzen 3 bis 5 scheiden aus und werden in die Badenliga­Qualifikation eingegliedert. Sollten die beiden Qualifikanten scheitern, haben sie einen Badenliga­Festplatz sicher.
In der ersten Runde der Bundesliga­Hauptqualifikation hat der BHV in diesem Jahr kein Heimrecht – sollte in der zweiten Runde noch ein Vertreter aus Baden im Wettbewerb sein, dann hat er dort Heimrecht, sofern er zwei Hallen vorweisen kann (s.Dfb Buli­Qualifikation Bereich 5)
Die Entscheidungsspiele werden in einer einfachen Runde an zwei Tagen ausgetragen – in der Halle muss Haftmittel erlaubt sein – die Einschränkung auf ein bestimmtes Haftmittel ist möglich.
Die Entscheidungsspiele werden über die Spielzeit 2 x 20 Minuten ausgetragen incl. Team­Time­Out (pro Halbzeit und Team je 1 Time­Out – NICHT 3 TTO !) – die Halbzeitpause dauert 10 Minuten
Die Ermittlung des Gruppensiegers bzw. der aufstiegsberechtigten Mannschaften erfolgt nach folgender Wertung:
a. nach Punkten
b. Bei Punktgleichheit nach dem direkten Vergleich
c. Bei Punktgleichheit im direkten Vergleich nach der Tordifferenz der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden
d. bei gleicher Tordifferenz nach den mehr erzielten Toren der Spiele, die zur Ermittlung des direkten Vergleichs herangezogen werden
e. nach der Gesamt­Tordifferenz aller Spiele
f. nach der höheren Zahl aller erzielten Tore
Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird sie nach dem zuletzt ausgetragenen Spiel eine Entscheidung durch 7­Meter­Werfen zwischen den beteiligten Mannschaften herbeigeführt.
•
•
Die Erstattung der SR­Kosten wird für durch die Heimvereine vorgelegt und nachher auf die beteiligten Vereine umgelegt – die Umlage erfolgt durch die Spielleitende Stelle nach Vorlage der Abrechnungsbelege – Termin ist der 31.Mai.
Die Gestellung von Schiedsrichtern erfolgt durch den Schiedsrichterverantwortlichen des Badischen Handball­Verbandes.
Eine Turnieraufsicht wird nicht eingeteilt – sollte es zu einer Situation kommen, die zu klären ist, dann ist die Spielleitende Stelle Stefan Ermentraut mobil zu erreichen. Der gastgebende Verein stellt einen Verantwortlichen, der NICHT der Trainer der Heim­Mannschaft ist und der im Fall von Einsprüchen die Einspruchsgebühr entgegen nimmt und den Einspruch wie unter Punkt 10 beschrieben verhandelt.
•
In Rechtsfällen ist wie folgt zu verfahren:
•
­ Einsprüche sind spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen Turnierspieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 Euro durch den Mannschafts­verantwortlichen oder Vereinsvertreter schriftlich bei dem für diesen Turnierspieltag beauftragten Verantwortlichen einzulegen. Bleibt der Einspruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des Badischen Handball­Verbandes.
­ Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt die mit der Aufsicht beauftragte Person – sollte dieser mit seiner Mannschaft betroffen sein, dann beruft er einen anderen Vorsitzenden. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer.
­ Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner Verkündung Rechtskraft. Er ist endgültig. Eine kurze Niederschrift ist vom Vorsitzenden anzufertigen und von ihm sowie den Beisitzern zu unterschreiben.
•
•
•
•
•
•
•
Der im Spielplan erstgenannte Verein stellt den Zeitnehmer, den Spielball und das Spielprotokoll, der zweitgenannte Verein stellt den Sekretär und einen Ersatzball. Bei Bedarf (wird durch Schiedsrichter festgelegt) wechselt der im Spielplan zweitgenannte Verein das Trikot. Es werden Papierspielberichtsbogen verwendet.
Der Ausrichter meldet das Spielergebnis nach jedem Spiel unverzüglich per SMS an die Spielleitende Stelle (0176/96197538)
Das Spielprotokoll im Original ist ebenfalls durch die Ausrichter unverzüglich an die Spielleitende Stelle zu übersenden
Der Eintritt zu den Spielen ist frei
Ein Ordnungsdienst ist durch den Heimverein sicherzustellen – die Stellung eines Sanitätsdienstes ist nicht erforderlich. Es obliegt jedem teilnehmenden Verein für seine Mannschaft einen Verantwortlichen für Sanitätsangelegenheiten mitzubringen. Die Gestellung eines Kühl­ bzw. Gefrierschrankes für eventuelle Kühlpacks sowie ggfs. eines Erste­Hilfe­
Raums sowie die Hilfe bei einem möglichen Anruf eines Rettungswagens soll durch die Ausrichter sichergestellt werden.
Bei Bedarf können durch die spielleitende Stelle Änderungen dieser Ausschreibung vorgenommen werden.
Spielleitende Stelle ist
Stefan Ermentraut, Schloss­Str. 40, 75223 Niefern, Tel.: 07233/972388, Fax 07233/942467, mobil 0176/96197538, [email protected] Aufgaben des ausrichtenden Vereins
Stellung eines Verantwortlichen für diesen Spieltages mit der Ausrüstung mit den notwendigen Uhren und Utensilien für Zeitnehmer und Sekretär. Dieser ist auch Turnierverantwortlicher lt. Ziffer 8 dieser Dfb.
•
Sanitätsdienst wird nicht gestellt – die teilnehmenden Vereine sind selbst verpflichtet, eine geeignete Person mit Ausrüstung mitzubringen !!
•
Samstag, 25. April 2015, Sporthalle Blankenloch
Gymnasiumstrasse 20, 76297 Stutensee­Blankenloch
13.00 Uhr
14.15 Uhr
15.30 Uhr
16.45 Uhr
18.00 Uhr
JSG Leutershausen/Heddesheim
HG Oftersheim/Schwetzingen
SG Hei/Hel/Gon
SG Stutensee
TGS Pforzheim
­ SG Stutensee
­ TGS Pforzheim
­ JSG Leutershausen/Heddesheim
­ HG Oftersheim/Schwetzingen
­ SG Hei/Hel/Gon
Sonntag, 26. April 2015, Sporthalle Bruchsal beim Hallenbad
Schwetzinger Strasse, 76646 Bruchsal
12.00 Uhr
13.15 Uhr
14.30 Uhr
15.45 Uhr
17.00 Uhr
HG Oftersheim/Schwetzingen
SG Stutensee
JSG Leutershausen/Heddesheim
SG Hei/Hel/Gon
TGS Pforzheim
­ JSG Leutershausen/Heddesheim
­ SG Hei/Hel/Gon
­ TGS Pforzheim
­ HG Oftersheim/Schwetzingen
­ SG Stutensee
Niefern, 20.04.2015, Ermentraut, Spielleitende Stelle