Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Jahrgang 53 (109) Freitag, den 1. Mai 2015 Ausgabe 18/2015 NOTRUFE Stand 23.02.2015 WASSERVERSORGUNG POLIZEI 110 Polizeiinspektion Adenau..................................................02691/925-0 zuständig für die Ortsgemeinden Brücktal, Drees, Kirsbach, Nitz und Welcherath Polizeiinspektion Daun.................................................06592 / 96 26-0 zuständig für die restlichen Gemeinden Opfertelefon.............................................................. 0160 / 97 85 61 55 bei Sexualdelikten und Gewalt gegen Kinder Hilfe für Frauen in Not: FIN.......................................... 06591/980622 Verbandsgemeindewerke Kelberg........................... 0160 / 989 207 73 Gruppenwasserwerk Daun......................................... 0171 / 83 47 504 für die Gemeinden Beinhausen, Boxberg, Hörschhausen, Katzwinkel und Neichen WVZ Maifeld-Eifel, Mayen........................................02651 / 8097-60 für die Gemeinden Arbach, Drees, Höchstberg, Kaperich, Kötterichen, Nitz, Oberelz und Retterath aBwassErBEsEitiGunG Verbandsgemeindewerke Kelberg............................. 0160/989 207 73 FEUERWEHR 112 ETTUNGSDIENST 112 Ä Maria-Hilf, Daun..............................................................06592 / 715-0 St.-Elisabeth, Gerolstein....................................................06591 / 17-0 St.-Josef, Adenau...............................................................02691 / 303-0 St.-Elisabeth, Mayen..........................................................02651 / 83-0 Giftnotruf......................................................................... 06131 / 19 240 Telefon-Seelsorge............................................................ 0800/1110111 ErdGasvErsorGunG Energienetze Mittelrhein Entstördienst Erdgas........................................................0261/2999-55 STROMVERSORGUNG RWE Rheinland Westfalen Netz Störung Strom.................................................................. 08004/112244 Energienetze Mittelrhein Entstördienst Strom.........................................................0261/2999-54 BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst Raum Kelberg-Ulmen Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für den Raum Kelberg-Ulmen erreichen Sie unter folgender Nummer: 01805-112077 Über diese Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. Raum Daun Den Bereitschaftsdienst für den Raum Daun erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 01805-112078 Sie werden automatisch mit dem Büro des diensthabenden Arztes verbunden. Der Bereitschaftsdienst beginnt am Samstagvormittag um 08.00 Uhr und endet am Montagvormittag um 08.00 Uhr. Der Bereitschaftsdienst gilt auch für den auf das Wochenende folgenden Mittwochnachmittag von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Raum Adenau Sie erreichen den Bereitschaftsdienst für den Raum Adenau unter folgender Telefonnummer: 02691/3030 Sie werden unter dieser Nummer mit der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) am St. Josef Krankenhaus Adenau, Mühlenstraße 31-35 in Adenau verbunden. Kelberg - 2 - Die Bereitschaftszeit beginnt wie folgt: - Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 19.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens - Mittwoch von 13.00 Uhr bis 07.00 Uhr morgens - am Wochenende: Freitag von 13.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr. - an Feiertagen von 13.00 Uhr des Vortages bis 08.00 Uhr des Folgetages. Apotheken-Notbereitschaft Raum Daun-Kelberg-Ulmen Freitag, 01.05.2015, 08.30 Uhr bis Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr Linden-Apotheke, Gerolstein und Hecht-Apotheke, Gillenfeld Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr bis Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr Maar-Apotheke, Ulmen Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr bis Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr Eifel-Apotheke, Daun Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr bis Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr Schloß-Apotheke, Gerolstein Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr bis Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr bis Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr bis Freitag, 08.05.2015, 08.30 Uhr Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke wird Ihnen am Telefon unter folgender Rufnummer angesagt: 01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, zum Beispiel 01805-258825-53539 für Kelberg. Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr. Raum Adenau Freitag, 01.05.2015, 08.30 Uhr bis Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr Markt-Apotheke, Adenau Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr bis Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr Adler-Apotheke, Adenau Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr bis Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr Paradies-Apotheke, Altenahr Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr bis Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr Johanniter-Apotheke, Adenau Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr bis Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr Hubertus-Apotheke, Kelberg Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr bis Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr Marien-Apotheke, Kempenich Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr bis Freitag, 08.05.2015, 08.30 Uhr Burg-Apotheke, Altenahr Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke wird Ihnen am Telefon unter folgender Rufnummer angesagt: 01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, zum Beispiel 01805-258825-53539 für Kelberg. Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr. Medikamenten-Notholdienst des MSD Sicherungsdienste e.V. In dringenden Fällen sprechen Sie uns unter 0171 - 15 91 30 3 oder 02657 - 941 568 bzw. 0700 - 673 44 5 33 www.msd-sicherungsdienst.de [email protected] Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Trier Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Nordallee 1, 54292 Trier Telefon: 0651/2082244 Öffnungszeiten: Mo 19:00 Uhr - Di 07:00 Uhr, Di 19:00 Uhr - Mi 07:00 Uhr, Ausgabe 18/2015 Mi 14:00 Uhr - Do 07:00 Uhr, Do 19:00 Uhr - Fr 07:00 Uhr, Fr 16:00 Uhr - Mo 07:00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem Feiertag 07:00 Uhr Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis TrierSaarburg, den Vulkaneifelkreis und die kreisfrei Stadt Trier: 01805-065100 (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 ct/min) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Dauner Tafel Träger: Caritasverband Westeifel in Kooperation mit dem Dekanat Daun Büro und Laden: Maria-Hilf-Str. 3, 54550 Daun, Telefon: 06592 / 982000, Fax: 06592 / 9849995, e-mail: [email protected] Bürozeit: Mo: 10:00 - 11:30 Uhr Do: 10:00 - 13:00 Uhr Ausgabezeit: Do: 10:00 - 13:00 Uhr Berechtigt zum Empfang von Lebensmitteln sind Menschen mit geringem Einkommen, Bezieher von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, usw. Als Nachweis hierfür muss die entsprechende Bescheinigung (JobCenter, Sozialamt, Renten- oder Verdienstbescheinigung) vorgelegt werden. Redaktionsschlussvorverlegung! Der Feiertag Christi Himmelfahrt (14.05.2015) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich. Die Textbeiträge für die Woche 20/2015 müssen bis Freitag, 08.05.2015, 11.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen. Kelberg - 3 - Ausgabe 18/2015 VERANSTALTUNGEN AM WOCHENENDE Basar-Gemeinschaft Kelberg Second Hand-Basar alles rund ums Kind Am Samstag, 2. Mai 2015 findet wieder ein Second Hand-Basar der Basar-Gemeinschaft Kelberg im Gemeindehaus in Köttelbach statt. Verkauft werden gut erhaltene und modische Kleidung für Babys, Kleinkinder und Kinder (Gr. 50 bis 188), Schuhe (bis Größe 38), Kinderwagen, Buggys, Autositze, Kleinmöbel, Bobby Cars sowie Spielsachen. Der Verkauf findet von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Wer Interesse hat, gut erhaltene und modische Bekleidung o. ä. zu verkaufen, wendet sich bitte an Natascha Emmerichs (02692/9320936) oder Gudrun Schaaf (0170/5217318). Dorfkirmes in Zermüllen 02. - 04.05.2015 Samstag, 02.05.2015 Sonntag, 03.05.2015 Montag, 04.05.2015 20.00 Uhr gemütliches Beisammensein 10.00 Uhr Frühschoppen 14.00 Uhr öffentliches Königsschießen der St. Hubertus Schützenbruderschaft - Kaffee und Kuchen - 15.00 Uhr Kirmesausklang, Dämmerschoppen Auf Ihren Besuch freut sich die St. Hubertus Schützenbruderschaft Zermüllen e.V. Kelberg - 4 - Ausgabe 18/2015 AMTLICHER TEIL BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER VERBANDSGEMEINDE Besuchszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg Die Büros im Rathaus, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, sind zu folgenden Zeiten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet: montags bis mittwochs von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr Darüber hinausgehende Terminvereinbarungen bitten wir mit den Sachbearbeitern unmittelbar abzusprechen, Telefon: 02692/872-0 (Zentrale), Telefax: 02692/872-39. E-Mail: [email protected], Internet: www.vgv-kelberg.de, E-Mail Mitteilungsblatt: [email protected] Redaktionsschlussvorverlegung! Der Feiertag Christi Himmelfahrt (14.05.2015) macht eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses erforderlich. Die Textbeiträge für die Woche 20/2015 müssen bis Freitag, 08.05.2015, 11.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen. Reisepässe können abgeholt werden Die in der Zeit vom 06.04.2015 bis 10.04.2015 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Straße 22, Bürgerbüro, abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen! Sitzung des Verbandsgemeinderates Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015 findet um 15.00 Uhr im Bürgerhaus in Bongard eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Kelberg statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Ergänzungswahlen in verschiedene Ausschüsse des Verbandsgemeinderates 2. Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Kelberg 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Teilbereich Windkraft; Beschluss über die Ausschlusskriterien, Abwägung der eingereichten Stellungnahmen nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB und Annahme der Planung zur Durchführung der Offenlage 4. Anregungen und Wünsche Kelberg, 15.09.2014 Karl Häfner, Bürgermeister Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeindewerke Kelberg Am Dienstag, dem 05.05.2015 findet um 19.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, eine nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Kelberg statt. Tagesordnungspunkte: Nichtöffentlicher Teil: 1. Mitteilungen der Werkleitung 2. Vergaben 3. Bericht zum Kanalzustand in der Abwassergruppe „Oberes Elztal“ 4. Baustellenabrechnung 5. Grundstücksangelegenheiten 6. Abgabensachen 7. Anregungen und Wünsche 53539 Kelberg, 22.04.2015 Verbandsgemeinde Kelberg Häfner, Bürgermeister AUS DEN ORTSGEMEINDEN Arbach www.arbach-eifel.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Arbach für das Haushaltsjahr 2015 vom 21.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 156.470 € 183.671 € -27.201 € 148.513 € 167.261 € -18.748 € 0€ 0€ 0€ 0€ 6.560 € -6.560 € 25.308 € 0€ 25.308 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Kelberg - 5 - §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 255 v.H. - Grundsteuer B 290 v.H. b) Gewerbesteuer 330 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 18,00 € - für den zweiten Hund 30,00 € - für jeden weiteren Hund 48,00 € - für jeden gefährlichen Hund nach § 5 III der Hundesteuersatzung 300,00 € - für jeden gefährlichen Hund nach § 5 IV und V der Hundesteuersatzung 800,00 € §6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013: 31.12.2014: 31.12.2015: 1.830.991,31 € 1.814.700,- - € 1.787.500,- - € Arbach, den 21.04.2015 gez. Schöne, Ortsbürgermeister Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 16.04.2015. Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bodenbach www.bodenbach-eifel.de Fleißige Rentnertruppe! Anfang April hat sich eine nette Truppe Freiwilliger (Rentner) zusammengetan, die einen Beitrag zum Allgemeinwohl der Ortsgemeinde Bodenbach leisten möchten. Sie übernehmen fortan Arbeiten in und um unsere Gemeinde und treffen sich hierzu alle 3 bis 4 Wochen. Dies ist eine sehr gute Sache, die zum einen dabei hilft die viele Arbeit in unsere Gemeinde zu bewältigen, und zum anderen wird hierdurch das Für- und Miteinander gestärkt und es dient der Geselligkeit. Wer noch Interesse hat hier mitzuwirken, ist gerne dazu eingeladen und kann sich beim Ortsbürgermeister melden. Die weitern Treffen werden dann immer eine Woche vorher im Mitteilungsblatt veröffentlicht, oder je nach Vereinbarung. Allen Mitwirkenden sei hiermit schon einmal vorab ganz herzlich gedankt. Thorsten Krämer, Ortsbürgermeister Traktoren-TÜV Der diesjährige Traktoren-TÜV ist am Freitag, dem 08.05.2015 ab 17.00 Uhr am Bürgerhaus. 54550 Daun, den 16.04.2015 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Günter Willems (DS) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus. 53539 Kelberg, den 21.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg gez. Häfner, Bürgermeister Hinweis: Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ausgabe 18/2015 Drees Sitzung des Ortsgemeinderates Am Freitag, dem 08.05.2015 findet um 19.00 Uhr im Gemeindehaus in Drees eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Drees statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Beschaffung von Gerätschaften zur Grünpflege 2. Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe 3.Mitteilungen/Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Mitteilungen/Verschiedenes Klaus Brachthäuser, 1. Ortsbeigeordneter Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Kelberg, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: Amtliche Bekanntmachungen: Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde: Karl Häfner, Bürgermeister Bekanntmachungen der Ortsgemeinden: Der Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortsgemeinde 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Föhren Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-219, Fax: 0 65 02 - 72 40 Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamation Zustellung an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: [email protected] Kelberg - 6 - Ausgabe 18/2015 IV. Gelenberg www.gelenberg.de Zusätzlicher Brennholzverkauf Im Waldbereich „Über dem Katzenschinder“, wo kürzlich das Losholz aufgearbeitet wurde, ist infolge Windwurfs Ende März, weiteres Buchenholz angefallen. Es handelt sich um insgesamt rund 5,3 Festmeter (FM), die in 3. Losen von jeweils rund 2,3 FM, 2,0 FM und 1,0 FM zusätzlich zum Kauf angeboten werden. Der Preis beträgt wie bisher unverändert 25,00 Euro pro Festmeter. Interessenten an der Aufarbeitung des Brennholzes in Selbstwerbung, mit Hauptwohnsitz im Ort, melden sich bitte bis zum 8. Mai 2015 bei mir persönlich oder telefonisch (02692-730). Gerne erteile ich nähere Auskünfte. Robert Schlösser, Ortsbürgermeister Horperath www.horperath.de Rücktritt des Ortsbürgermeisters Am 21.04.2015 ist Ortsbürgermeister Manfred Weingart anlässlich einer Gemeinderatsitzung mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Ab sofort werden bis zur Neuwahl eines Ortsbürgermeisters die Amtsgeschäfte vom Beigeordneten Erich Mohrs, Zum Kastel 10, 56766 Horperath, Tel.: 02692/931708, wahrgenommen. Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horperath und über die Einreichung von Wahlvorschlägen I. Am Sonntag, dem 12.07.2015 findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horperath statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 26.07.2015, durchgeführt. Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/desOrtsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf. II. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen. Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 19.05.2015, bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war. Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter Erich Mohrs, Zum Kastel 10, 56766 Horperath oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 217, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 25.05.2015, 18.00 Uhr. V. Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich. Horperath, den 24.04.2015 Mohrs, Beigeordneter als Wahlleiter Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis I. Am Sonntag, dem 12.07.2015 von 08.00 bis 18.00 Uhr findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und am Sonntag, dem 26.07.2015, von 08.00 bis 18.00 Uhr, die etwaige Stichwahl der/ des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horperath statt. II. Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 05.06.2015, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 217, Dauner Str. 22, 53539 Kelberg, erhalten. Horperath, den 24.04.2015 Mohrs, Beigeordneter als Wahlleiter Kelberg www.kelberg.de Ein besonderer Schatz im Kelberger Land Wacholderheide am Uesser Berg als „Biotop des Jahres 2015“ ausgezeichnet Die in der Walderlebnislandschaft Kelberg beheimatete Wacholderheide am Uesser Berg ist von einer Expertenkommission zum „Biotop des Jahres 2015“ erklärt worden. III. In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. v.l.n.r: Dr. Andreas Schüller, Werner Klöckner, Manfred Nägel, Wilhelm Jonas Kelberg - 7 - Die Auszeichnung überreichten Werner Klöckner als Aufsichtsratsvorsitzender und Andreas Schüller als Geschäftsführer des Natur- und Geoparks Vulkaneifel. Am 12. Juli findet eine Exkursion zu dem kleinen, aber bedeutsamen Standort von Heide und Wacholder statt. Diesen Termin sollte man sich jetzt schon mal vormerken. Mit der Auslobung des „Biotops des Jahres“ solle die Aufmerksamkeit auf weniger bekannte Landschaftselemente gelenkt werden, betonte Werner Klöckner bei der Überreichung der Urkunde an Ortsbürgermeister Wilhelm Jonas. Durch das Hervorheben dieser besonderen Schätze solle zudem das Bewusstsein für die Heimat verstärkt werden. Die Kosten - etwa für Infotafel, Pflegemaßnahmen, Honorare für Exkursionen - übernimmt der Natur- und Geopark Vulkaneifel. „Schön wäre es, wenn sich vor Ort ein ‚Kümmerer’ findet, der die Patenschaft für das ‚Biotop des Jahres’ übernimmt und das Gebiet betreut“, sagte Klöckner. Eifelverein Ortsgruppe Kelberg - Die Freunde der Natur In der Wacholderheide Tatsächlich sei die Wacholderheide am Uesser Berg inmitten der Kelberger Walderlebnislandschaft ein besonderer Schatz, erklärte Andreas Schüller mit Blick auf die Bestände an seltener, auch „Besenheide“ genannter Calluna und das eher ungewöhnliche Gedeihen von Wacholderbüschen auf feuchtem Boden. Als weiteren Vorteil bezeichnete es Schüller, dass die Vernetzung vor Ort bestehe. Soll heißen: Da die Wacholderheide Uesser Berg in der Walderlebnislandschaft liegt, gilt sie als erschlossen und zugänglich. Derzeit in Vorbereitung sind weitere Pflegearbeiten im Auftrage des Natur- und Geoparks Vulkaneifel zur Unterstützung des Wachstums der Wacholderheide. Die Arbeiten werden durch den Revierleiter Manfred Nägel, der sich auch bereits in die Planung der Walderlebnislandschaft eingebracht hat, mit betreut. Am Sonntag, 12. Juli, wird das „Biotop des Jahres“ im Rahmen einer Exkursion mit dem Biotopbetreuer des Landkreises Vulkaneifel, Gerd Ostermann, vorgestellt. Bis dahin soll auch die Infotafel aufgebaut sein. Der Ortsbürgermeister, Wilhelm Jonas Aus dem Rat für die Bürger Sitzung des Ortsgemeinderates Kelberg vom 21.04.2015 Tagesordnungspunkte: 1. Auszeichnung der Ortsgemeinde Kelberg Der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH fördert die ganzheitliche Regionalentwicklung von Natur und Landschaft in der Region. Als Geo- oder Biotop des Jahres werden jährlich besondere Highlights ausgezeichnet. Eine solche hohe Auszeichnung erhält die Ortsgemeinde Kelberg für die Wachholderheide am Uesser Berg im Bereich der Walderlebnislandschaft. Durch Aktivitäten der Forstmitarbeiter unter der Führung von Herrn Revierförster Manfred Nägel und Unterstützung durch die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH ist die Entwicklung der Wachholderheidefläche oberhalb des Waldklassenzimmers maßgeblich gefördert worden. Aus diesem Grund wird, durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Werner Klöckner und den Geschäftsführer Herrn Dr. Andreas Schüller der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH, die Auszeichnung an die Ortsgemeinde in Anwesenheit von Herrn Manfred Nägel und dem OG-Rat überreicht. In der Urkunde heißt es: -Die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH zeichnet auf Empfehlung der Expertenkommission Naturschutz und Landschaft die Wachholderheide Uesser Berg in Kelberg Walderlebnislandschaft als Biotop des Jahres 2015 aus2. Annahme einer Spende Der OG-Rat stimmt der Annahme von Spenden in Höhe von 3.579,33 € für die Anschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz Fronfeld/Zilles zu. Ausgabe 18/2015 3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters - Baugebiet „In der Dorfmitte“ ist als Power Point- Präsentation auf unserer Internetseite - Der Schaden am Fußbodenbelag im Gemeindehaus Köttelbach, sowie die damit verbundenen Kosten werden von der abgeschlossenen Bauschadensversicherung übernommen. Danke an Herrn Diederich von der Bauabteilung. - Die Bepflanzung um das Gemeindehaus Köttelbach ist durch die beauftragte Firma inzwischen fertiggestellt. - Neu aufgestellt wurden Halteverbotsschilder (Parkverbot) im direkten Umfeld des Gemeindehauses Köttelbach. Auf die Einhaltung wird hingewiesen. - Der neue Parkplatz für das Gemeindehaus Köttelbach unterhalb der Brillenfabrik wird im Mai / Juni fertiggestellt. Die Nutzung wird danach für alle Mieter / Nutzer empfohlen, um die Parksituation am Gemeindehaus zu verbessern. - Der OTK ist für die Nutzung durch Jugendliche aktuell geschlossen. Eine Öffnung erfolgt nur, wenn die Hausordnung vollumfänglich durch die Nutzer akzeptiert und eingehalten wird. Auf Anfrage einer Garde des KVK zwecks einer Nutzung der OTK-Räume stimmen die OG-Ratsmitglieder zu. - Aktivitäten der Jugendgruppe im OTK wurden in den zurückliegenden Monaten durch Marvin Fuchs hervorragend gefördert. Er beendet im Sommer seine pädagogische Ausbildung. Je nach Entfernung seiner neuen Arbeitsstelle ist es schwierig, die Gruppe weiter zu betreuen. Die Ratsmitglieder werden aufgefordert, geeignete Personen anzusprechen oder zu melden. Schön wäre es, wenn eine interessierte Person bereits in Kürze mit Marvin Fuchs zusammen die Jugendarbeit unterstützt. - Im Rahmen der Baumaßnahmen an der Buswartehalle in Zermüllen, onnte seiteens der Gemeinde ein Erhalt der Fußgängerampel umgesetzt werden. Dank an die Verwaltung und Gemeindeverwaltung. - Eine Power Point Präsentation „Ort sucht Arzt“ wurde nach Aufforderung der VG Kelberg durch die Ortsgemeinde erstellt und an die Kassenärztliche Vereinigung Trier weitergeleitet. - Für ein neues Spielgerät auf dem Spielplatz Fronfeld/Zilles erfolgten Spenden durch die Firma Rowa-Carefusion und den Eifelverein in Höhe von 3.579,35 €. Alleine durch Spendenläufe von Mitarbeitern der Firma RowaCarefusion wurden ~ 2.100 € gesammelt. Allen Spendern ein ganz herzliches Danke. Das bestellte Klettergerüst ist bereits geliefert worden. Der Aufbau erfolgt mit Eltern und Rowa- Mitarbeitern vom Fronfeld und Zilles. Fallschutzplatten sind zu verlegen und das neue Klettergerät fachgerecht aufzustellen. Erhofft wird noch eine Unterstützung durch das RWE „Aktiv vor Ort“ - Auf Anregung von Bürgern des Zilles wird im Bereich des Spielplatzes Fronfeld ein Boule /Boccia- Spielfeld unter Mithilfe der Zilles-Bewohner realisiert. - Zur Erweiterung der KiTa und zur Sicherstellung von ausreichenden Plätzen, auch für einjährige Kinder, erfolgen aktuell Bauarbeiten. Geschätzte Baukosten bei ~315.000 €. Die Gemeinde Kelberg hat auch hier einen Anteil von 85.000 €, also 25 % zu tragen - Am 29.04.2015 ab 10.00 Uhr erfolgt die Begehung durch die Kommission „Unser Dorf hat Zukunft“. Herzliche Einladung, insbesondere an die Köttelbacher. Es wäre schön, wenn viele an der Begehung teilnehmen würden. - Oldtimer - Rallye - Wochenende an Pfingsten. Am 23.05.2015 16. Scuderia Colonia zum 6. Mal in Kelberg. Pfingstsonntag 24.05.2015 ADAC- Oldtimer Rallye des MSC Adenau. Herzliche Einladung an Alle. Danke an Arno Radermacher + Thorsten Novotny + K.- H. Sicken für die Vorbereitungen und Umsetzung. - Nächste Veranstaltungen - Tag der offenen Tür der FFw Kelberg am 13. + 14.05.2015 - Kirmes am 27. - 28.06.2015 - Eifel-Kunsthandwerkermarkt am 31.07. - 02.08.2015 - Exkursion „Biotop des Jahres 2015“ am 12.07.2015, 10.00 Uhr - Am 07.05.2015 erfolgt ab 15.00 Uhr im Bürgerhaus Bongard eine öffentliche Sitzung des VG- Rates - Top „Flächennutzungsplan Windenergie“ - Top Breitbandversorgung - Allgemeines vom Bauhof - 13.04.2015 Verabschiedungsfeier von Walter Steffens als langjährigen Gemeindearbeiter. - H.- P. Simon ist neuer Vorarbeiter im Bauhofteam - Gewerbe- und Verkehrsverein bietet 4 Informationsveranstaltungen zu wichtigen Themen für Unternehmen und Interessierte. Die jeweiligen Themen und Termine werden auf unserer Internetseite Karl Heinz Sicken, 1. Beigeordneter Kelberg - 8 - Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 17.04.2015. 54550 Daun, den 17.04.2015 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Günter Willems (DS) Lirstal www.lirstal-eifel.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lirstal für das Haushaltsjahr 2015 vom 21.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 238.076 € 274.770 € -36.694 € 234.401 € 245.781 € -11.380 € 0€ 0€ 0€ 1.420 € 44.045 € -42.625 € 54.005 € 0€ 54.005 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 240 v.H. - Grundsteuer B 270 v.H. b) Gewerbesteuer 320 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 20,00 Euro - für den zweiten Hund 30,00 Euro - für jeden weiteren Hund 40,00 Euro - für den ersten gefährlichen Hund 250,00 Euro - für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro - für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 Euro §6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013: 31.12.2014: 31.12.2015: Ausgabe 18/2015 2.576.301,29 € 2.547.600,- € 2.510.900,- € Lirstal, den 21.04.2015 gez. Grombein, Ortsbürgermeister Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus. 53539 Kelberg, den 21.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg gez. Häfner, Bürgermeister Hinweis: Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Neichen www.neichen-eifel.de Sitzung des Ortsgemeinderates Am Mittwoch, dem 6. Mai 2015 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Neichen eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Mitteilungen 2. Friedhofsangelegenheiten II. Nichtöffentlicher Teil: 1. Grundstücksangelegenheiten Wolfgang Düx, Ortsbürgermeister Oberelz www.oberelz.com Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelz für das Haushaltsjahr 2015 vom 22.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf 195.375 € 222.705 € -27.330 € 189.325 € 201.173 € Kelberg - 9 - der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -11.848 € 0€ 0€ 0€ 0€ 101.863 € -101.863 € 113.711 € 0€ 113.711 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 300 v.H. - Grundsteuer B 365 v.H. b) Gewerbesteuer 365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 18,00 € - für den zweiten Hund 28,00 € - für jeden weiteren Hund 36,00 € - für den gefährlichen Hund nach § 5 III der Hundesteuersatzung 300,00 € - für jeden gefährlichen Hund nach § 5 IV + V der Hundesteuersatzung 850,00 € §6 Eigenkapital Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum 31.12.2013: 2.351.716,10 € 31.12.2014: 2.339.400 € 31.12.2015: 2.312.100 € Oberelz, den 22.04.2015 gez. Grohnert, Ortsbürgermeister Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 20.04.2015. 54550 Daun, den 20.04.2015 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Günter Willems (DS) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus. 53539 Kelberg, den 22.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg gez. Häfner, Bürgermeister Hinweis: Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Ausgabe 18/2015 Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Retterath www.retterath-eifel.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Retterath für das Haushaltsjahr 2015 vom 23.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 344.265 € 383.747 € 39.482 € 327.400 € 340.127 € -12.727 € 0€ 0€ 0€ 3.800 € 44.363 € 40.563 € 53.290 € 0€ 53.290 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 300 v.H. - Grundsteuer B 365 v.H. b) Gewerbesteuer 365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 30,00 Euro - für den zweiten Hund 42,00 Euro - für jeden weiteren Hund 60,00 Euro Kelberg - 10 - - für den ersten gefährlichen Hund - für den zweiten gefährlichen Hund - für jeden weiteren gefährlichen Hund 450,00 Euro 630,00 Euro 900,00 Euro §6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der wiederkehrenden Beiträge werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: Friedhofsgebühren: 100 v.H. Vorkühlraum: 3,00 €/Tag §7 Eigenkapital Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum 31.12.2013 2.288.093,60 € 31.12.2014 2.267.600 € 31.12.2015 2.228.100 € Retterath, den 23.04.2015 gez. Hay, Ortsbürgermeister Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 21.04.2015. 54550 Daun, den 21.04.2015 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Günter Willems (DS) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus. 53539 Kelberg, den 23.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg gez. Häfner, Bürgermeister Hinweis: Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 24.092 € 0€ 0€ 0€ 8.000 € 108.069 € -100.069 € 75.977 € 0€ 75.977 € §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt. §4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. §5 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 255 v.H. - Grundsteuer B 290 v.H. b) Gewerbesteuer 352 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden - für den ersten Hund 20 € - für den zweiten Hund 30 € - für jeden weiteren Hund 40 € - für den ersten gefährlichen Hund 850 € - für den zweiten gefährlichen Hund 850 € - für jeden weiteren gefährlichen Hund 850 € §6 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der wiederkehrenden Beiträge werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: Friedhofsgebühren: 100 v.H. §7 Eigenkapital Welcherath www.welcherath.de Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welcherath für das Haushaltsjahr 2015 vom 23.04.2015 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Ausgabe 18/2015 212.441 € 202.576 € 9.865 € 195.868 € 171.776 € Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2013 1.849.148,17 € 31.12.2014 1.844.400 € 31.12.2015 1.854.300 € Welcherath, den 23.04.2015 gez. Rech, Ortsbürgermeister Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 21.04.2015. 54550 Daun, den 21.04.2015 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Günter Willems (DS) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus. 53539 Kelberg, den 23.04.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg gez. Häfner, Bürgermeister Kelberg - 11 - Hinweis: Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder Ausgabe 18/2015 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. N IC H TAMTLICHER TEIL WIR GRATULIEREN Goldene Hochzeit in Retterath Am 8. Mai 2015 vollenden Frau Marlis Deuerling, Lange Wiese 12, Berenbach, das 71. Lebensjahr und Herr Paul Hens, Blankenheimer Straße 2, Gelenberg, das 87. Lebensjahr. Wir gratulieren den Jubilaren und wünschen alles Gute und viel Glück im neuen Lebensjahr. Herzlichen Glückwunsch! FEUERWEHR 112 Feuerwehr Bodenbach Unsere nächste Feuerwehrübung findet statt am 03.05.2015, 09.00 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Notlage Stromausfall Feuerwehrhäuser sind Anlaufstelle im Notfall Die Eheleute Josef Lares, geb. am 15.03.1932 in Retterath und Klara Lares, geb. Schäfer, geb. am 09.08.1935 in Anschau, wohnhaft Eichenhof in 56769 Retterath, feiern am 08. Mai 2015 das Fest der Goldenen Hochzeit. Das Dankamt zur Feier der Goldenen Hochzeit ist am Samstag, dem 09.05.2015 um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Remigius in Retterath. Es gratulieren vier Kinder mit Schwiegerkindern und vier Enkeln sowie Verwandte, Freunde und Nachbarn. Diesen Glückwünschen schließt sich die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Kelberg, insbesondere die der Ortsgemeinde Retterath, an und wünscht dem Jubelpaar noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit. Unsere Altersjubilare Am 2. Mai 2015 vollenden Herr Heinrich Hilberath, Dorfstraße 24, Mannebach, das 90. Lebensjahr und Frau Anna Rieder, Waldstraße 3, Kolverath, das 86. Lebensjahr. Am 3. Mai 2015 vollenden Herr Joseph Franzen, Hauptstraße 48, Höchstberg, das 80. Lebensjahr, Herr Erich Groß, Dorfstraße 18, Mannebach, das 84. Lebensjahr und Herr Erich Schlich, Im Browelt 1, Kelberg, das 75. Lebensjahr. Am 4. Mai 2015 vollenden Frau Maria Mohrs, Dorfstraße 2, Horperath, das 79. Lebensjahr und Herr Josef Simon, Zum Hochkelberg 46, Kelberg-Köttelbach, das 88. Lebensjahr. Am 6. Mai 2015 vollendet Frau Barbara Blick, Auf dem Heidchen 2, Mannebach, das 88. Lebensjahr. Am 7. Mai 2015 vollenden Frau Gertrud Jax, Elztalstraße 5, Kolverath, das 92. Lebensjahr und Herr Heinrich Schroers, Rosenstraße 13, Kötterichen, das 79. Lebensjahr. Bei Ausfall der örtlichen Stromversorgung werden alle Feuerwehrhäuser im betroffenen Gebiet der Verbandsgemeinde Kelberg, Anlaufstelle für die Bevölkerung sein. Dies für den Fall, dass Notrufe erforderlich sind. Sollte demnach die Stromversorgung länger als 30 Minuten unterbrochen sein, werden die Feuerwehrhäuser in diesem Gebiet der Verbandsgemeinde Kelberg von Feuerwehrangehörigen besetzt. Hilfesuchende Bürger können dann diese Feuerwehrhäuser aufsuchen. Mittels Funk, werden von dort, stromnetzunabhängig Notrufe an die Leitstelle nach Trier abgesetzt. Von dort können sodann alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Darüber hinaus kann Unterstützung durch die Feuerwehreinsatzzentrale der Verbandsgemeinde Kelberg in Kelberg (Feuerwehrhaus) geleistet werden. Bei Stromausfall planmäßig besetzte Feuerwehrhäuser werden sein: Stützpunkt Kelberg mit den Feuerwehren Beinhausen, Bodenbach, Bongard, Borler, Boxberg Kelberg, Neichen Stützpunkt Retterath mit den Feuerwehren Arbach, Höchstberg, Kolverath, Lirstal, Mannebach, Oberelz, Retterath Stützpunkt Uersfeld mit den Feuerwehren Berenbach, Höchstberg, Horperath, Mosbruch, Sassen, Uersfeld Stützpunkt Welcherath mit den Feuerwehren Drees, Welcherath Probelauf aller Sirenen innerhalb der Verbandsgemeinde Kelberg Ein Probelauf aller Sirenen innerhalb der Verbandsgemeinde Kelberg erfolgt am Samstag, dem 02.05.2015 um 12.45 Uhr. 2. Nichtauslösung einer Sirene bzw. der ordnungsgemäße Probelauf der Funksirenen ist durch den zuständigen Wehrführer, oder eine durch ihn beauftragte Person, telefonisch an die Feuerwehreinsatzzentrale der VG Kelberg (FEZ) im Feuerwehrhaus Kelberg, (Tel.: 02692/8084) zu melden. 3. In Ausrückebereichen der örtlichen Feuerwehren ohne Funksirene, ist die Sirene durch den Wehrführer, oder durch eine von ihm beauftragte Person, von Hand auszulösen und deren ordnungsgemäßer Probelauf ebenfalls telefonisch an die (FEZ) zu melden. 4. Ein Probealarm der Funkmeldeempfänger erfolgt im Anschluss an die Auslösung der Sirenen. 5. Mit allen Probealarmen wird gleichzeitig auch die Handy Alarmierung ausgelöst. Wehrleiter VG- Kelberg Arno Radermacher Kelberg - 12 - Freiwillige Feuerwehr Welcherath Unsere nächste Feuerwehrübung findet gemäß Dienstplan am Mittwoch, 06.05.2015 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. SCHULNACHRICHTEN Regionalentscheid „Jugend traniniert für Olympia“ im Judo Am 24.04.2015 fand der Regionalentscheid im Judo in der BBS Cochem statt. Insgesamt hatten sich 13 Mannschaften angemeldet. Zusätzlich zum offiziellen Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“ fand dieses Jahr zum ersten Mal ein reiner Grundschulwettkampf statt. Hierbei durften auch Judo-Anfänger starten und die Gewichtsklassen war niedriger als beim offiziellen Turnier. Folgende Platzierungen wurden bei den Grundschulen erreicht: Jungen: - GS Ulmen - GS Hambuch-Gamlen - GS Uersfeld und GS Kelberg 5. GS Hillesheim und GS Treis-Karden/Müden/Brohl (Kampfgemeinschaft) Mädchen: - GS Uerseld - GS Treis-Karden - GS Hillesheim Es kämpften für die Grundschule Uersfeld Manuel Dohr, Matthias Diederich, Tom Wissen, Carlo Klasen, Ben Behrendt und Sven Schneider sowie Rebecca Reicherz, Emma Göbel, Angelina Schneider, Julia und Anna Dohr. MITTEILUNGEN ANDERER BEHÖRDEN UND STELLEN Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen Rechte und Pflichten im Mini-Job BiZ & Donna beleuchtet Für und Wider geringfügiger Beschäftigung „Mini-Job oder Midi-Job - Chancen und Risiken“ heißt es am Dienstag, 12. Mai 2015 bei der nächsten Veranstaltung aus der Frauen-Reihe „BiZ & Donna“ in der Mayener Arbeitsagentur (Katzenberger Weg 31 - 33). Die „kleinen“ Jobs sind zwar eine echte Frauendomäne, aber wer kennt schon den genauen Unterschied zwischen ihnen und anderen Beschäftigungsformen, weiß um die Rechte und Pflichten, die mit ihnen verbunden sind, oder kann sagen, wie sie sich einst auf die Rente auswirken werden? Diese und andere Fragen beantwortet Kriemhild Seegers vom Bildungsinstitut Logos. Die Veranstaltung beginnt um 09.00 Uhr und dauert etwa zwei Stunden. Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen: Birgit Hees, 0261 - 405 561. Informationen zum 24h-Rennen 2015 Im Rahmen der Vorbereitungen zum bevorstehenden 43. ADAC Zurich 24 Stunden Rennens vom 14. - 17.05.2015 informiert die capricorn NÜRBURGRING GmbH zu nachfolgenden Einschränkungen und bittet um Ihre Unterstützung und Kenntnisnahme: Anreiseverkehr: Insbesondere am Montag, den 11.05.2015, ist an den Zufahrtsstraßen zu den Bedarfscampingplätzen an der Nordschleife in Adenau (Adenauer Forst, Breidscheid, Wehrseifen, Metzgesfeld), Nürburg (Hatzenbach) sowie entlang der B412 zwischen Hohe Acht und Einmündung B258 (Karussell, Wippermann, Brünnchen, Pflanzgarten, Schwalbenschwanz) in beiden Fahrtrichtungen mit verstärktem Anreiseverkehr bereits ab den frühen Morgenstunden zu rechnen. Ausgabe 18/2015 Zudem ist die K73 zwischen Ortslage Nürburg und Einmündung B258 in Höhe Fahrsicherheitszentrum ab Samstag, dem 09.05.2015, 07.00 Uhr, bis Montag, dem 11.05.2015, 11.00 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt (Anordnung Kreisverwaltung). Eine zusätzliche Sperrung für den Durchgangsverkehr erfolgt im Zeitraum von Samstag, den 16.05.2015, 09.00 Uhr, bis Sonntag, dem 17.05.2015, 07.00 Uhr, entlang der B412 zwischen der Kreuzung L10 (Hohe Acht) und der Einmündung B258 (Döttingen) in beiden Fahrtrichtungen. Waldschranken: Ab Freitag, den 08.05.2015, werden für die Dauer der Veranstaltung die Waldschrankenschlösser analog der Vorjahre auf eine spezielle Veranstaltungs-Schließung umgerüstet. Anrainer der an die Nordschleife angrenzenden Parzellen werden freundlich gebeten, auch in eigenem Interesse und zum Landschaftsschutz die Waldschranken nach Durchfahrt zu verschließen und nicht offen zu lassen. Entsprechende Schlüssel sind bei Bedarf über die jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich. Für Rückfragen steht die Einsatzleitung der capricorn NÜRBURGRING GmbH während der Veranstaltung unter der Rufnummer 02691 / 302-220 zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Unterstützung für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Weitere Details und Informationen rund um den Nürburgring finden Sie auf unserer Homepage: Die Polizei bittet um Mithilfe Boxberg Zwischen dem 10. und dem 22. April 2015 wurden an einem zur Zeit unbewohnten Wohnhaus in der Kirchstraße in Boxberg mehrere Fensterscheiben, eine Holztür sowie auf dem Grundstück liegende Dachziegel beschädigt. Der Schaden beträgt ca. 1000 Euro, Hinweise an die Polizei Daun, Tel.: 06592 9626 0. SPRECHTAGE + TERMINE Gerichtstage des Arbeitsgerichts Trier Die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Trier finden am 07.05.2015 21.05.2015 im Gebäude des Rathauses Gerolstein, Sitzungssaal, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein statt. Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz Die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz finden am 07.05.2015 21.05.2015 28.05.2015 im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier, Dietrichstraße 13, 54290 Trier, statt. Notartermin im Rathaus Kelberg Herrn Notar Dr. Jens Böhle, Adenau, hält regelmäßig, an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat (05.05.2015 + 19.05.2015) in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr, Sprechstunden im Rathaus Kelberg für die Bürgerinnen und Bürger ab. Terminabsprache bitte unter Tel.: 02691-2568, Fax: 02691-3801, Internet: www.notar-boehle.de, E-Mail: [email protected], Hauptstraße 45, 53518 Adenau. -Anzeige - Ambulant Eifel - Pflegeteam Tanja Kracht Im Browelt 31, 53539 Kelberg häusliche Alten- und Krankenpflege, Bereitschaft rund um die Uhr ........................................Telefon 02692/26899100 oder 0160/93258149 -Anzeige - eifel.ayurveda - ayurvedische Ernährungs- und Gesundheitsberatung Ayurvedische Massagen, Kochkurse, Wohlfühltage für Frauen Edith Nass, Auf der Korst 16, 53539 Kelberg-Köttelbach .............................................................................Telefon 02692/9319255 Kelberg - 13 - AUS VEREINEN UND VERBÄNDEN Beinhausen/Boxberg/Neichen Spvgg Struth Vorankündigung Samstag, 02.05.2015, 17.30 Uhr in Daun TuS Daun - Spvgg Struth Bongard SV Bongard e.V. Vorschau Sonntag, 03.05.2015 Frauen SG Bongard - FC Bitburg II um 16.30 Uhr in Bongard Herren SG Bongard II - SV Nohn II um 12.30 Uhr in Dockweiler SG Bongard I - SG Prümer Land um 14.30 Uhr in Dockweiler Kelberg Katholische Erwachsenenbildung Kelberg und Landfrauenverband Vulkaneifel Freitag, dem 08.05.2015 19.30 Uhr Der Jakobsweg - die Seele atmen lassen Wer macht sich auf zum Pilgern auf dem Jakobsweg? - Wen das Leben bedrückt, Gegenwart wie Zukunft. - Wer glaubt, dass er seine Lebensweise verändern sollte. - Wer sich selbst sein will, aber nicht kann. Viele andere Gründe gibt es seit Jahrhunderten, sich auf den Weg zu machen; zu Fuß von zu Hause aus, oder auf dem Camino Frances in Spanien, aber auch mit Bus oder Flugzeug. Der Referent nimmt uns mit auf die Reise und lässt uns teilnehmen an ihren Impressionen und seinen Erfahrungen. Referent: Herr Jürgen Schwarzmann, Adenau, Jugendpfleger. Ort: Katholisches Pfarrhaus St. Josef, Kelberg, Blankenheimerstraße 4. Der Eintritt ist frei! Samstag, dem 09.05.2015 - 14.30 Uhr Kräuterexkursion Eifelkräuter - vital und nat-ur-gesund Sie interessieren sich für die Heil- und Wirkkraft der heimischen Kräuter? Gehen Sie mit bei unserer geführten Kräuterwanderung! Die Tour wird mit Kostproben von Wildkräuterzubereitungen abgerundet. Dauer der Veranstaltung ca. 3 Stunden. Referentin: Frau Liesel Keller, Jünkerath-Esch Treffpunkt: Blankenheimerstraße 19 (Fam. Marx) Kursgebühr: 8 € für Mitglieder des Landfrauenverbandes 10 € für Nichtmitglieder, einschließlich der Kostproben Telefonische Anmeldung bei Ilse Zeimetz, Kelberg, 02692/327. DJK Kelberg 1926 e.V. Ergebnisse: JSG Eifelhöhe-Kelberg C-Junioren Kreisklasse JSG DORSA-WSO-Steffeln II - JSG Eifelhöhe-Kelberg II 1:2 Durch den Sieg in DORSA bleiben die C-Junioren, mit 9 Punkten Tabellenführer vor Dorsa, Ulmen und Arzfeld mit jeweils 7 Punkten. A-Junioren Kreisklasse JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Kylltal-Densborn 5:1 Auch die A-Junioren streben weiterhin die Kreismeisterschaft an. Mit 26 Punkten führen sie vor der JSG Dorsa und der JSG Hinterbüsch die Tabelle an. Ausgabe 18/2015 Vorschau 02.05.2015 - 08.05.2015 Senioren Samstag, 02.05.2015 Alte Herren 18.00 Uhr AH Langenfeld - AH Kelberg Sonntag, 03.05.2015 Kreisliga C 14.30 Uhr DJK Kelberg - SG Ellscheid III MSG/JSG Eifelhöhe-Kelberg Samstag, 02.05.2015 D-Juniorinnen Kreisliga 11.00 Uhr MSG Eifelhöhe-Kelberg - MSG Nusbaum D-Junioren Bezirksliga 12.00 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Schweich Spielort Müllenbach C-Junioren Kreisklasse 13.00 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Baustert II Spielort Kelberh D-Junioren Kreisklasse 13.30 Uhr SV Ulmen II - JSG Eifelhöhe-Kelberg Spielort Ulmen E-Junioren Kreisklasse 14.00 Uhr JSG Kylltal-Densborn II - JSG Eifelhöhe-Kelberg Spielort Pelm 14.00 Uhr JSG DORSA-Steffeln - JSG Eifelhöhe-Kelberg II Spielort Oberbettingen C-Junioren Kreisklasse 14.30 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Mötsch II Spielort Kelberg F-Junioren Kreisklasse 16.00 Uhr JSG Ahbach - JSG Eifelhöhe-Kelberg II Spielort Nohn B-Juniorinnen Kreisklasse 16:00 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - MSG Nusbaum Spielort Kelberg F-Junioren Kreisklasse 16.15 Uhr JSG DORSA-Steffeln II - JSG Eifelhöhe-Kelberg Spielort Oberbettingen B-Junioren Kreisklasse 17.30 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Kylltal-Densborn Spielort Kelberg A-Junioren Kreisklasse 17.30 Uhr SV Ulmen - JSG Eifelhöhe-Kelberg Spielort Ulmen Freitag, 08.05.2015 E-Juniorinnen Kreisklasse 16.30 Uhr - 18.30 Uhr, Spielort Kelberg Uersfeld SpVgg Uersfeld/Kaperich e.V. Ergebnissmeldung Wie immer keine Uersfelder Zuschauer keine Tore Uersfeld - Darscheid 0:1 Sonntag den 03.05.2015 - 12.30 Uhr Deudesfeld - Uersfeld Sonstige Erste Hilfe-Kursangebote Das Rote Kreuz im Vulkaneifel-Kreis bietet im Mai 2015 nachstehende Lehrgangsprogramme an: Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber Wollen Sie den Führerschein machen? Dann ist dieser Kurs für Sie Pflicht (für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, B96, L, oder T). Samstag, 09.05.2015 von 08.30 - 16.00 Uhr in Daun Rotkreuzkurs Freitag, 15.05.2015 von 08.30 - 16.45 Uhr in Daun Anmeldungen können gerne unter 06592-950026 oder unter www.bildungswerk.drk.de angenommen werden! Kelberg - 14 - Datum jeden Donnerstag nach Absprache 02.05.2015 03.05.2015 05.05.2015 05.05.2015 06.05.2015 08.05.2015 09.05.2015 Ausgabe 18/2015 Gottesdienste und Veranstaltungen der Evangelischen Kirchengemeinde Adenau UhrzeitVeranstaltung 14.30 Uhr Ökumenischer Seniorenkreis 18.00 Uhr Kempenicher Runde (Kirchenscheune) 17.30 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden 09.30 Uhr Konfirmationsgottesdienst 10.30 Uhr Gottesdienst „Villa am Buttermarkt“ 14.30 Uhr Tischspiele 14.00 Uhr Kidstreff 12.00 Uhr Kidstreff 15.00 Uhr Basteleien mit Steinen Bei Mutter „einen Stein im Brett“ … Einladung zum Basteln in der Kirchenscheune Kempenich Am 9. Mai 2015 um 14.30 Uhr startet für Schulkinder in der Kirchenscheune in Kempenich ein Basteln mit Steinen aller Art. Es wird um bunt bemalte Kieselsteine gehen, die sich auch zu allerlei Figuten zusammenkleben lassen. Für die eine oder den andren ist das die letzte Chance, noch ein selbstgemachtes Geschenk zu Muttertag herzustellen. Spenden für Material sind willkommen. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl Anmeldung bitte bei: Gaby Grobelin-Müller, Tel.: 02655-941755. Tobias und sein Schutzengel. Gottesdienst im Grünen zu Christi Himmelfahrt in Aremberg Auch in diesem Jahr wird die Evangelische Kirchengemeinde Adenau zu Christi Himmelfahrt am 14. Mai 2015 um 10.00 Uhr einen Gottesdienst im Grünen feiern. In diesem Jahr fiel die Wahl auf Aremberg. Aremberg, an der nordwestlichen Grenze der Kirchengemeinde gelegen, wird 1166 erstmalig urkundlich erwähnt. In Aremberg wohnen 13 evangelische Christen, 8 davon mit Hauptwohnsitz. Im Jahre 1669 wurde die Schutzengelkapelle erbaut, die heute oberhalb eines Bonner Schullandheimes zu finden ist. Hier beginnt der Gottesdienst um 10.00 Uhr. Der Altar in der Kapelle entstand um 1670. Er stammt aus der Schlosskirch Croy in Belgien und wurde vom ersten Herzog von Aremberg, Phillip Franz, der Kapelle in Aremberg gestiftet. Im Zentrum des Altars befinden sich der Erzengel Raphael und ein kleiner Junge. Es ist Tobias. Seine Geschichte erzählt Pfr. Holger Banse in der Predigt beim diesjährigen Gottesdienst im Grünen. Bei schlechtem Wetter steht die Pfarrkirche Sankt Nikolaus zur Verfügung. Zu diesem Gottesdienst sind auch römisch-katholische Christen herzlich willkommen. Nach dem Gottesdienst sind alle Besucher zu einem kleinen Imbiss mit Kaffee und Kuchen eingeladen. Anfahrt: Da die Straße zwischen Antweiler und Aremberg voraussichtlich noch gesperrt sein wird, empfiehlt es sich, über Eichenbach nach Aremberg zu fahren. Dort in der Ortsmitte der Burgstraße nach rechts folgen. Am Ortsende nicht mit der abknickenden Vorfahrt nach links fahren, sondern gerade aus der Kapellenstraße folgen, die direkt vor die Kapelle führt. Kulturführerschein® Heimat jetzt in der Region Wer etwas Zeit übrig hat, neue Kontakte und Aktivitäten sucht, an Kultur interessiert ist und sich für sich selbst, für andere und vielleicht zusammen mit anderen engagieren will, „ist beim ‚Kulturführerschein® Heimat‘ richtig“, ist Projektleiterin Margit Büttner aus Koblenz überzeugt. Die Pfarrerin beim Evangelischen Erwachsenenbildungswerk Rheinland-Süd e.V. startet Ende Juli in Kempenich die mehrmonatige Fortbildungsreihe. Zwischen Adenau und Bad Breisig, Mayen und Bad Neuenahr leben die Menschen in einer Region, die auf eine uralte Geschichte zurückblickt und sich momentan wieder in starkem Wandel befindet. „Wir möchten Menschen zusammenbringen, die Lust haben, in ihrem Lebensumfeld Impulse weiterzugeben, damit die Region als Heimat für viele attraktiv bleibt,“ umreißt Margit Büttner die Zielsetzung des Projekts. Ansprechpartner Frau Esser Fr. Grobelin-Müller Pfarrer Hertel Pfarrer Banse Pfarrer Banse Herr Nowak Frau Thon-Stein Frau Thon-Stein Kemp. Runde Ort Adenau Kempenich Kempenich Adenau Adenau Kempenich Ahrbrück Adenau Kempenich An sechs Workshop-Tagen können die Teilnehmenden für sich selbst herausfinden, was ihnen Heimat bedeutet, was sie ihnen bietet und wie sie ein überschaubares eigenes Projekt dazu entwickeln können. Der Inspiration für das „eigene Ding“ dienen Exkursionen, die von wechselnden Fachreferenten begleitet werden und das jeweilige Tagesthema vertiefen. Zum Abschluss des Kurses gibt es den „Kulturführerschein® Heimat“, als Anerkennung für das Engagement der Teilnehmenden und als Ansporn, etwas Neues auszuprobieren - „Dort, wo Ihr Herz schlägt,“ heißt es im Programm. Zu einem ersten Informationstreffen laden die Veranstalter am Montag, dem 13. Juli 2015, 15.00 bis 17.00 Uhr in die Kirchenscheune Kempenich (Goldbachstr. 56746 Kempenich) ein. Die Workshoptage starten am 14. September und finden einmal monatlich an Montagen in Kempenich und Umgebung statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 95,- Euro. Anmeldungen zum Infonachmittag erbittet Projektleiterin Margit Büttner bis Donnerstag, den 9. Juli 2015, Telefon 0261-9116164 oder E-Mail [email protected]. Das Programm mit Anmeldeformular ist als Download im Internet abrufbar: www.eeb-sued.de. Katholische Kirchengemeinden Pfarreiengemeinschaft Kelberg mit den Pfarrgemeinden Beinhausen, Bodenbach, Kelberg, Müllenbach, Nürburg, Retterath, Uersfeld, Uess und Welcherath www.pfarreiengemeinschaft-kelberg.de Freitag, 01.05.2015 Tag der Arbeit hl. Josef der Arbeiter, Patron in Kirsbach Müllenbach 10.30 Uhr Hochamt anschl. Fahrzeugsegnung Welcherath 19.00 Uhr Feierliche Maiandacht Fünfter OstersonntagKirmes in Welcherath Floriansfest der Feuerwehren Samstag, 02.05.2015 Müllenbach 17.30 Uhr Vorabendmesse (MD-Gr. 1) Retterath 17.30 Uhr hl. Messe (MD-Gr. 3) Nürburg 19.00 Uhr Vorabendmesse Hilgerath 19.00 Uhr hl. Messe Sonntag, 03.05.2015 Bongard 09.00 Uhr Hochamt (MD-Gr. 2) Kelberg 09.00 Uhr hl. Messe Welcherath 10.30 Uhr Festhochamt Uess 10.30 Uhr hl. Messe Hilgerath 14.30 Uhr Taufe Heyerberg 15.00 Uhr Maiandacht Müllenbach 17.30 Uhr Feierliche Maiandacht Montag, 04.05.2015 - hl. Florian Müllenbach 14.30 Uhr Rosenkranz Kelberg - 15 - Dienstag, 05.05.2015 - Dienstag der 5. Osterwoche Welcherath 09.30 Uhr Frühstück der Senioren Mittwocg, 06.05.2015 - Mittwoch der 5. Osterwoche Müllenbach 9.45 Uhr Krankenkommunion Müllenbach 14.30 Uhr Seniorennachmittag Bodenbach 15.00 Uhr Seniorennachmittag Donnerstag, 07.05.2015 - Donnerstag der 5. Osterwoche Borler 14.00 Uhr Krankenkommunion Bodenbach 15.00 Uhr Krankenkommunion Bongard 15.30 Uhr Krankenkommunion Rothenbach 16.15 Uhr Krankenkommunion Fr., 08.05.2015 - Freitag der 5. Osterwoche Drees 14.30 Uhr Krankenkommunion Kirsbach 15.15 Uhr Krankenkommunion Meuspath 16.00 Uhr Krankenkommunion Ausgabe 18/2015 Wir erwarten: - eine abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmännische Ausbildung - gute EDV- Kenntnisse - gute Auffassungsgabe und schnelles Erfassen von Zusammenhängen - freundliches und sicheres Auftreten - ein hohes Maß an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft - Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht sowie Grundkenntnisse im Bereich der Doppik Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/ Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Christian Backes, Tel. 06593-80114 gerne zur Verfügung. Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 08.05.2015 an die Verbandsgemeindeverwaltung Hillesheim, Burgstraße 6, 54576 Hillesheim. Gottesdienste im Regina-Protmann-Stift Kelberg in der Regel am Sonntag um 11.00 Uhr Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015, 11.00 Uhr Redaktionsschluss „Glauben erleben“ Ausgabe Juni 2015 ist der 30. April 2015 Ausgabe Juli 2015 ist der 1. Juni 2015 Es können nur Messbestellungen und Textbeiträge berücksichtigt werden, die schriftlich und rechtzeitig zum Redaktionsschluss im Pfarrbüro Kelberg, bzw. im Pfarramt Müllenbach vorliegen. Bibelteilen Die Gruppe „Bibelteilen“ trifft sich einmal im Monat im Pfarrheim Kelberg. Die nächsten Treffen sind am Dienstag, 5. Mai 2015 und 2. Juni, jeweils um 20.00 Uhr. Neue, interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind jederzeit willkommen. Theologischer Lesekreis Der theologische Lesekreis trifft sich einmal im Monat mittwochs im Pfarrheim Kelberg. Die nächsten Treffen sind am 6. Mai, 10. Juni und 1. Juli, jeweils von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr Treffen für jedermann in Uersfeld Das nächste Treffen ist am Mittwoch, dem 06.05.2015 um 14.30 Uhr im Pfarrsaal in Uersfeld. Bei Kaffee und Kuchen wollen wir wieder erzählen, spielen oder singen. Alle Frauen und Männer aus der Pfarrei, jung oder alt, sind herzlich willkommen. AUSSCHREIBUNGEN ANDERER BEHÖRDEN Verbandsgemeindeverwaltung Hillesheim Bei der Verbandsgemeinde Hillesheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/ eines Sachbearbeiterin / Sachbearbeiters im Fachbereich Organisation und Finanzen Verbandsgemeindekasse- zu besetzen. Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden. Das Beschäftigungsverhältnis und das Entgelt richten sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: - Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Pflege und Kontrolle von Personen- und Sachkonten - Mitwirkung bei der Durchführung des Mahn- und Vollstreckungswesens - Bearbeitung und Überwachung von Stundungen und Ratenzahlungen - Mitwirkung bei der Vorbereitung der Haushaltsrechnung Ende des redaktionellen Teils Caritas-Sozialstation Anzeige Daun - Kelberg Ambulante Pflege - rund um die Uhr erreichbar Tel............................................................................................ 06592/3004 Kelberg - 16 - Ausgabe 18/2015 Anzeige DRK Ambulanter Pflegedienst 24 h kostenlose Rufhotline Tel........................................................................................ 06592/950025 Samstag, 02.05.2015 Second Hand-Basar alles rund ums Kind Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz Unterbringung von Asylbewerbern Die Versicherer von Wohngebäuden sehen die Vermietung von Wohnraum an Asylbewerber/Flüchtlinge als Risikoerhöhung an, die zu einer Neuberechnung der Versicherungsprämien und damit zum Teil zu einer nicht unerheblichen Steigerung führt. Bei einer nicht erfolgten Anzeige der Nutzungsänderung kann der Versicherungsschutz entfallen. Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Schadensfall empfiehlt der GStB seinen Mitgliedskommunen, die Anmietung von Gebäuden für die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen seinen Gebäudeversicherern anzuzeigen. Gleichfalls sollten private Vermieter auf den Umstand einer möglichen Gefahrenerhöhung und die Anzeigepflicht gegenüber dem jeweiligen Gebäudeversicherer hingewiesen werden. Der GStB lehnt die grundsätzliche Annahme einer Risikoerhöhung bei der Unterbringung der Asylbewerber/Flüchtlinge ab. Diese pauschale Betrachtungsweise ist aus Sicht des GStB nicht akzeptabel. VERLAGSMITTEILUNGEN Der SV Eintracht Trier 05 in der Fußball-Regionalliga Südwest: Parallel zum Endspurt laufen Personal-Planungen auf Hochtouren Die aktuelle Saison in der Fußball-Regionalliga Südwest ist auch für den SV Eintracht Trier 05 in den letzten Zügen: Sonntag, 3. Mai 2015 ab 17.00 Uhr, kommt es zum Auswärtsspiel bei der TSG Hoffenheim II. Am Samstag, 9. Mai 2015, 14.00 Uhr, folgt das Match beim Spitzenreiter Kickers Offenbach. Das letzte Heimspiel der 2014/15er Runde ist dann für Samstag, 16. Mai 2015, 14.00 Uhr, gegen den KSV Hessen Kassel geplant. Der Saisonkehraus steigt aus blau-schwarz-weißer Sicht am Samstag, 23. Mai 2015, 14.00 Uhr, beim FK 03 Pirmasens. Unterdessen laufen die Vorbereitungen für die neue Saison auf Hochtouren. Inzwischen steht auch der erste Neuzugang fest: Mittelfeldspieler Christian Telch (27) - derzeit noch in Diensten des Nord-Regionalligisten Goslarer SC - hat bis Mitte kommenden Jahres unterschrieben. Der bei Mainz 05 ausgebildete Telch war in der Saison 2010/11 bei den Kickers Offenbach in der Dritten Liga aktiv. Danach sammelte er in verschiedenen Regionalligen Erfahrung bei Rot-Weiss Essen im Westen, beim SVN Zweibrücken im Südwesten und derzeit noch im Norden in Goslar. SVE-Cheftrainer Peter Rubeck freut sich auf „einen Wunschspieler von mir“. Die Fähigkeiten des auf der Sechser- oder Achterposition einsetzbaren Telch hat er in der gemeinsamen Zeit in Zweibrücken kennen- und schätzen gelernt. „Christian ist ein Führungsspieler, der über starke spielerische und physische Fähigkeit mitbringt.“ Nicht minder froh ist er über die jüngst vollzogene Vertragsverlängerung von Christoph Buchner. Der heute 25-Jährige kam im Sommer 2013 vom Chemnitzer FC an die Mosel und bestritt seitdem 50 Einsätze im blau-schwarz-weißen Dress. „Was Christian kann, hat er auch in der Hinrunde hinreichend bewiesen. In unserer jungen Mannschaft ist er auch er einer, der voraus gehen kann und wird.“ Aktuell laboriert Buchner an einer demnächst zu operierenden Verletzung im Adduktorenbereich. Coach Rubeck rechnet zur Sommervorbereitung Ende Juni wieder mit dem gebürtigen Bayern. Aktuelles: www.eintracht-trier.com; www.facebook.com/eintrachttrier; www.facebook,com/HeldenNachwuchs; www.eintracht-trier-jugend.de Der Basar findet im Gemeindehaus in Köttelbach von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Wer Interesse hat, wendet sich bitte an Natascha Emmerichs, (02692/9320936) oder Gudrun Schaaf, (0170/5217318). Dorfkirmes in Zermüllen Samstag, 02.05.2015 Ab 20.00 Uhr gemütliches Beisammensein Sonntag, 03.05.2015 10.00 Uhr Frühschoppen, 14.00 Uhr öffentliches Königsschießen der St. Hubertus Schützenbruderschaft, Kaffee und Kuchen Montag, 04.05.2015 15.00 Uhr Kirmesausklang, Dämmerschoppen Auf Ihren Besuch freut sich die St. Hubertus Schützenbruderschaft Zermüllen e.V. Dienstag, 05.05.2015 Geführte Wanderung vom Eifelverein Treffpunkt: 14.00 Uhr Marktplatz Kelberg Gäste sind herzlich eingeladen. LW-Se rvice auf einen Klick: • Grabmale • Fensterbänke • Treppen Natursteine www.wittich.de • Bodenbeläge • Küchenarbeitsplatten • Natursteinbäder Steinmetz- und Steinbildhauermeister Reinhold Laux Am Weiher 3 / Industriegebiet • Tel.: 0 26 76 / 2 40 Fax: 5 34 56766 Ulmen Mobil: 01 71 / 2 86 11 87 • www.natursteine-laux.de Kelberg - 17 - Ausgabe 18/2015 Öffnungszeiten Museen, Burgen, Tierparks und Schwimmbad Tickets für Veranstaltungen und Konzerte in Ihrer Region: Jetzt auch Ticket für Großveranstaltungen wie z.B. Der Ring - „Grüne Hölle Rock 2015“ Tickets für Musik- und Sportveranstaltungen, Festivals, Theater, Museen, Vorträge, Führungen sowie Ausstellungen und Fahrkarten erhalten Sie bei der Tourist-Information Kelberg (Vorverkaufsstelle - TicketRegional). Adresse: Dauner Straße 22, 53539 Kelberg; E-Mail: [email protected]; Telefon: 02692 - 872 18. Nostalgikum Uersfeld Erleben Sie die „gute alte Zeit“ der 40er, 50er und 60er Jahre. Entdecken Sie in verschiedenen Läden, Handwerksbetrieben, Friseur sowie einer alten Dorfkneipe und vielem mehr die vergangenen Zeiten. Öffnungszeiten: Von April - Oktober jeden Dienstag, Donnerstag und Sonntag von 14.00 - 17.30 Uhr, Einlass bis 17.00 Uhr, Gruppen nach telefonischer Vereinbarung Sonderöffnungszeiten siehe Internet Adresse: Nostalgikum Uersfeld Nostalgie-Erlebnis-Museum Lindenstraße 1, 56767 Uersfeld Tel.: 02657 / 940113, www.nostalgikum.de E-Bikes ausleihen Leichter treten durch E-Power Ein Pedelec (E-Bike) ist ein Elektro-Fahrrad, mit dem Sie mit eigenen Kräften und unterstützt durch eine ausgeklügelte Technik auch weite und steile Wege spielend zurücklegen. Pedelec steht für Pedal-Electric-Cycle. Der Elektromotor gibt seine Leistung zur Tretkraft hinzu. Ein Elektrorad oder E-Bike ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, das auch ohne Treten angetrieben werden kann. Und dabei sind Sie stets sanft mobil und umweltfreundlich unterwegs. Eine Akkuladung reicht dabei 40 - 60 km (abhängig vom Gelände und der Fahrweise). Verleihstation: Tourist-Information Kelberg Dauner Str. 22, 53539 Kelberg, Tel.: 02692 - 872 18 CenterParcs Park Eifel Am Kurberg, 56767 Gunderath, Tel.: 02657 / 8090 Verleih-, Akkuwechsel- und Akkuladestation Touristik GmbH Oberes Elztal Hauptstraße 7 56767 Uersfeld, Tel.: 02657 / 940113 Weitere Informationen unter: www.ebikes.oberes-elztal.de Schwimmbad Center Parcs Park Eifel Tauchen Sie ein in die subtropische Wasserwelt von Park Eifel. Sie bietet eine warme, sanfte Umgebung für die Allerkleinsten, sie fordert mit ausgelassener Action die Jugendlichen heraus und sie bietet genussvolle Entspannung für Erwachsene. Adresse: Center Parcs Park Eifel, Am Kurberg 1 Tel.: 02657 - 80 90, 56767 Gunderath Kids-world Center Parcs Park Eifel Spielspaß pur. Ein wahres Paradies für Kinder. Hier vergeht die Zeit zum Spielen wie im Flug. Tolle Freizeitangebote: - Kids Factory mit Indoor-Tennisplatz, Squash-Courts - Outdoor-Tennisplätze und Minigolfanlage - Abenteuer Baumhaus - Billard, Kegeln, Bowling und House of Games Adresse: Center Parcs Park Eifel, Kurberg 1 56767 Gunderath, Tel.: 02657 - 80 90 Internet: www.tagesausflugcenterparcs.de/eifel Kostenfreier Eintritt Laurentius-Hallenbad Daun Leopoldstr. 14, 54550 Daun Tel: 06592/2444 www.hallenbad.daun.de Öffnungszeiten: Mo., 16.00 - 21.00 Uhr, Di., 07.00 - 08.30 Uhr Mi., 07.00 - 08.30 Uhr, 15.00 - 21.00 Uhr Do., 07.00 - 08.30 Uhr 15.00 - 16.30 Uhr Seniorenschwimmen 16.30 - 17.30 Uhr Fr., 07.00 - 08.30 Uhr, 15.00 - 18.00 Uhr Sa., 15.00 - 18.00 Uhr, So., 09.00 - 12.00 Uhr Eintritt: Erw 3,- € / Kind 2,- € Töpferei Serocka Kelberg/Köttelbach Bleibende Dinge in einer schnellen Zeit. Hier finden Sie eine unglaubliche Vielfalt - ausgefallenes, handgetöpfertes Geschirr und Gefäße, bis hin zu künstlerisch gestalteten Gartenkeramiken, für sich selbst oder als Geschenk. Wer mehr über die Arbeiten in der Töpferei erfahren will, kann den Keramikern beim Drehen auf der Töpferscheibe über die Schultern schauen. Ausstellungen und Töpferkurse finden mehrmals im Jahr statt. Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 09.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 09.00 - 13.00 Uhr, Montag: Ruhetag Adresse: Töpferei Serocka, Zum Hochkelberg 34, 53539 Kelberg-Köttelbach, Tel. 02692 - 8865 www.toepferei-serocka.de „Gespielte Wirklichkeit“ Ausstellung von Puppenstuben und Kaufläden, die als Spielzeug für Kinder gefertigt wurden. Sie spiegeln den typischen Geschmack der jeweiligen Zeit. Über 100 Puppenstuben und Kaufläden von der Gründerzeit bis heute. Öffnungszeiten: Montag - Samstag, 09:30 - 17:00 Uhr Eintritt: frei Adresse: Aline Kottmann-Rexerodt Im Garten 1 / Bundesstr. B 257 53539 Kelberg-Zermüllen www.gespielte-wirklichkeit.com Gemäldeausstellung von J.P. Allroggen Er ist ein Meister der Lupenmalerei, aber auch Sepia- und Bleistiftzeichnungen. Ausdrucksstarke Aquarellbilder gehören ebenfalls zu seiner gegenständlichen Malerei. Bei der Betrachtung seiner großen und kleinen Kunstwerke hat man das Gefühl, „sie sind lebendig“. Der Künstler zeigt Ihnen seine Werke persönlich in einer umfangreichen Ausstellung in 56769 Retterath, Kehrstraße 4, jeden Samstag und Sonntag zwischen 10.00 Uhr - 19.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nach Rücksprachen unter Tel.: 02657 - 271. ring°Kino am Nürburgring Erleben Sie mit einer der größten 3D Kinoleinwände der Region spannende und unterhaltsame Kinofilme. www.nuerburgring.de/angebote/familie-freizeitspass/ring-kino Backstage-Tour am Nürburgring Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen von 80 Jahren Motorsport. Wie sieht eine Boxengasse aus, und… Tägliche Führungen: um 11.00, 13.00, 15.00 Uhr (außer an Großveranstaltungen) Dauer der Führung: ca. 1,5 Stunden Beginn der Führung: info°center Eintrittspreise: Erwachsene/Jugendliche: 7,50 € Wild-Erlebnispark Daun: Die einzigartige Landschaft mit riesigen Laub- und Nadelwäldern, Bergen, Tälern und Bäche haben ihn zu einem Anziehungspunkt für Tierfreunde und Naturliebhaber aus dem In- und Ausland gemacht. Eine 8 km lange Autowanderstraße führt durch diesen einzigartigen Park. Durchwandern der Affenschlucht mit den exotischen Berber-Affen ist für jeden Parkbesucher ein absolutes Muss. Öffnungszeiten: 13. März - 14. November 2015, 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Adresse: Wild- und Erlebnispark Daun 54550 Daun/Pützborn Tel.: 0 65 92 - 31 54 www.wildpark-daun.de Schloss Bürresheim Märchenburg im einsamen Eifeltal; ein zerstörtes Denkmal der Baugeschichte; eine vieltürmige Silhouette, Wohnkultur aus fünf Jahrhunderten; Zeitreise in die Vergangenheit - das sind alle Merkmale die sich auf Schloss Bürresheim beziehen. Blicken Sie ein in das Schloss mit den vielen Gesichtern. Öffnungszeiten: 1. April - 30. September 09:00 Uhr - 18:00 Uhr 1. Oktober - 30. November 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Adresse: Schloss Bürresheim 56727 Mayen Kelberg - 18 - jede Woche HU-Abnahme durch Bitte Termin vereinbaren! Autohaus Kirsten 56767 Uersfeld, Hauptstraße 23 Telefon 0 26 57 / 2 47 • www.fiat-kirsten.de Eilige Anzeigen per E-Mail aufgeben: [email protected] Ausgabe 18/2015 Kelberg - 29 - Ausgabe 18/2015 UNG! T H C A LE G U N G R E V R O V des Anzeigenschlusses in der KW 20 wegen Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Montag, dem 11.05. auf Freitag, den 08.05.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! CHRISTI HIMMELFAHRT, 14.05.15 Be i la genhi nw ei s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung B e i la g e n h i n w e i s Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Unsere spar-angebote" der Eifel-Apotheke. "hier kommt der sommer-gartenmöbeltrend 2015" der Firma Eisen Thielen. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Wir bitten unsere Leser um beachtung! 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Hildegard Großmann • Tel.: 0651/9777-703 Marika Lengler • Tel.: 0651/9777-702 Petra Roth • Tel.: 0651/9777-752 Linda Helfen • Tel.: 0651/9777-753 Eilige Anzeigen per E-Mail aufgeben: [email protected] Kelberg - 34 - Ausgabe 18/2015 Kelberg - 35 - Ausgabe 18/2015 Rundum gut beraten Chancen gezielt nutzen Lebensversicherer reagiert mit innovativem Vorsorgekonzept auf Niedrigzinsumfeld (djd/pt). Angesichts der nied- ten Altersvorsorgeverträge auf rigen Kapitalmarktzinsen wol- Perspektive. len viele Menschen Sicherheit Der Kunde hat die Wahl und Renditechancen ihrer Al- „Die Kunden können sich weitersvorsorge neu ausbalancie- terhin für das klassische oder ren. Wichtig ist ihnen dabei, die kapitalmarktorientierten dass sie neben einer höheren Vorsorgekonzepte entscheiden. Renditechance auf alle Fälle Optional bieten wir ihnen aber mindestens die eingezahlten nun auch das neue Konzept Beiträge zurück erhalten. Seit an“, betont Trieb. einem Jahr geht Marktführer Die Kunden erhalten dort eine Allianz Leben mit dem inno- gesamte Verzinsung von minvativen Vorsorgekonzept Pers- destens 4,5 Prozent und dapektive deshalb neue Wege. mit 0,3 Prozentpunkte mehr als bei einer klassischen RenAttraktive Kombination tenversicherung. „Die Koskommt gut an ten für die Absicherung der „Mit Perspektive bieten wir Garantien fallen bei Perspekden Erhalt der eingezahlten tive geringer aus. Diese EinBeiträge, eine lebenslange sparung geben wir in Form Mindestrente und die Chance einer höheren Verzinsung weiauf eine zusätzliche Rendite. ter“, sagt Trieb. Zudem werde Diese attraktive Kombinati- die Rente erst zum Rentenbeon kommt bei unseren Kun- ginn berechnet. Damit könne den sehr gut an“, so Gudrun der Kunde an einer künftigen Trieb von Allianz Leben. Dies eventuell besseren Zinsentbestätigen auch die Zahlen: In- wicklung teilhaben. „Denn zwischen wurden über 50.000 auch Zinstäler gehen irgendVerträge abgeschlossen mit wann vorüber“, weiß Trieb. einem Wert von knapp zwei Milliarden Euro. „Dies ist für Das neue Konzept biete die uns die erfolgreichste Pro- aus der Rentenversicherung dukteinführung aller Zeiten, bekannten Sicherheiten: die inzwischen entscheidet sich je- Gewissheit, dass zum Render dritte Kunde für das neue tenbeginn und im Todesfall Vorsorgekonzept“, sagt Trieb. mindestens die eingezahlten Konkret entfielen über 38 Pro- Beiträge ausbezahlt werden, zent der im ersten Halbjahr eine lebenslange Mindestrente 2014 über die Agenturen des und eine Leistung bis ans LeVersicherers verkauften priva- bensende Far ban zeigen fal len auf ! Lassen Sie sich von uns beraten: [email protected] Ihre Partner für Versicherungen, Vorsorge und Vermögensplanung LVM-Versicherungsagentur Martin & Alfred Emmerichs Auf‘m Weiher 19 54550 Daun Telefon (06592) 78 88 [email protected] Bündel-Versicherungen Eine Bündelversicherung fasst verschiedene Versicherungsarten, die von den meisten Personen benötigt werden, zu einem Vertrag zusammen. Damit sind alle Risiken bei einem Anbieter versichert und der Versicherte hat immer den gleichen Ansprech- partner, der ihn und seine persönlichen Verhältnisse gut kennt. Obendrein kann der Versicherer, weil mehrere Risiken über ihn abgesichert sind, einen Preisvorteil im Sinne eines Rabatts einkalkulieren und an seine Kunden weitergeben. Kelberg - 36 - Ausgabe 18/2015