27. 04. 2015 - Prof. Dr. Klaus Marxen
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Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Mittelbare Täterschaft ____ __, wenn der Hintermann das Gesamtgeschehen kraft seines planvoll lenkenden Willens in den Händen hält, also im Vergleich zum Tatmittler die eigentliche Tatherrschaft _____. Diese Tatherrschaft kann begründet werden durch einen Defekt des Tatmittlers, aufgrund dessen ihm die Tat nicht oder nicht in vollem Umfang ________ ist, und zum anderen durch das Ausnutzen dieses Strafbarkeitsmangels durch den mittelbaren Täter durch überlegenes Wissen oder _____. Der Tatmittler _______ als „menschliches Werkzeug“ des mittelbaren Täters. Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn der Hintermann das Gesamtgeschehen kraft seines planvoll lenkenden Willens in den Händen hält, also im Vergleich zum Tatmittler die eigentliche Tatherrschaft besitzt. Diese Tatherrschaft kann begründet werden durch einen Defekt des Tatmittlers, aufgrund dessen ihm die Tat nicht oder nicht in vollem Umfang vorwerfbar ist, und zum anderen durch das Ausnutzen dieses Strafbarkeitsmangels durch den mittelbaren Täter durch überlegenes Wissen oder Wollen. Der Tatmittler erscheint als „menschliches Werkzeug“ des mittelbaren Täters. Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Liste juristischer Wörter I: Erklärungen / Synonyme ausschlaggebend entscheidend, maßgeblich, maßgebend, bestimmend (der) Motivirrtum Irrtum über den Beweggrund für eine Handlung nachvollziehbar (was sich nachvollziehen lässt) begreiflich, einleuchtend, erklärlich, überzeugend, gut verständlich schlechthin absolut, ganz und gar, geradezu vermeintlich scheinbar, irrtümlich vermutet, angeblich Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Liste juristischer Wörter II: Verben (die) Ansicht die ~ vertreten, für richtig halten, unterstützen, teilen, ablehnen, zurückweisen, widerlegen; der ~ folgen, widersprechen; sich der ~ anschließen Betracht in ~ ziehen, in ~ kommen, außer ~ bleiben, außer ~ lassen (der) Streit den ~ entscheiden, schlichten, beenden, beilegen, auslösen, entfachen; in ~ geraten (die) Tatsache die ~ feststellen, ermitteln, beweisen, akzeptieren, ignorieren; der ~ ins Auge sehen (die) Voraussetzung die ~ erfüllen; der ~ entsprechen; zur ~ machen Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Liste juristischer Wörter III: Abkürzungen ders. derselbe dies. dieselbe(n) Diss. (die) Dissertation E (der) (Gesetz)Entwurf EGMR (der) Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Liste juristischer Wörter IV: Latein im Recht aliud etwas anderes omnimodo facturus wer die Tat ohnehin begehen wird Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Irrtum über das Tatobjekt (error in objecto) C A B Der Täter trifft das anvisierte Objekt, irrt sich aber über dessen Identität. Lösung Prof. Dr. Klaus Marxen Unbeachtlicher Motivirrtum im Falle tatbestandlicher Gleichwertigkeit der Objekte; beachtlich im Falle der Ungleichwertigkeit. SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Fehlgehen der Tat (aberratio ictus) B A C Der Täter trifft versehentlich ein anderes als das anvisierte Objekt. Lösung nach h.M. Prof. Dr. Klaus Marxen Versuchstat im Hinblick auf das anvisierte Objekt, Fahrlässigkeitstat im Hinblick auf das getroffene Objekt SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Irrtum über den Kausalverlauf Handlung Erfolg Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Lösung Prof. Dr. Klaus Marxen Verneinung des Vorsatzes im Falle wesentlicher Abweichung (oder Verneinung der objektiven Zurechenbarkeit im Falle der Unvorhersehbarkeit des tatsächlichen Kausalverlaufs) SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Anstiftung: Objektverwechslung beim Haupttäter (1) Fall: A stiftet B an, C zu töten. Infolge einer Personenverwechslung tötet B den D. Anstiftung zur Tötung des C A C B Irrtum über das Tatobjekt (error in objecto) beim Haupttäter (B) D Problem: Handelte der Anstifter A vorsätzlich im Hinblick auf die Tötung des D? Prof. Dr. Klaus Marxen SoSe 2015 Recht Sprechen Lernen Veranstaltung am 27.04.2015 Anstiftung: Objektverwechslung beim Haupttäter (2) Lösung (h. M.): Die Beurteilung richtet sich nach den Grundsätzen der Abweichung im Kausalverlauf. War der Irrtum des Haupttäters (B) für den Anstifter (A) vorhersehbar und stellt sich das Geschehen für ihn folglich als unwesentliche Abweichung im Kausalverlauf dar: War der Irrtum des Haupttäters (B) für den Anstifter (A) völlig unvorhersehbar und stellt sich das Geschehen für ihn folglich als wesentliche Abweichung im Kausalverlauf dar: Unbeachtlichkeit des Irrtums aberratio ictus C A D A D Strafbarkeit des A wegen Anstiftung zur Tötung des D Prof. Dr. Klaus Marxen Strafbarkeit des A wegen versuchter Anstiftung zur Tötung des C und fahrlässiger Tötung des D SoSe 2015