Beschreibung zu den Förderkriterien und der Antragsstellung

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Beschreibung zu den Förderkriterien und der Antragsstellung
Landesfuhrpark
Förderkriterien und Antragsstellung
Stand: April 2015
 Förderkriterien:
Projektzweck
Die Landesregierung möchte die CO2-Emissionen für ihre Dienstfahrzeuge zur
Personenbeförderung auf einen Flottenmix von 130g/km senken. Dies soll durch die
verstärkte Beschaffung von umweltfreundlichen Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie
Fahrräder mit Elektroantrieb (Pedelecs) erreicht werden.
Gegenstand der Förderung
Bestimmte Fahrzeuge zur Personenbeförderung können gefördert werden. Dazu gehören:
Elektro- und Hybridfahrzeuge, Elektroroller, Pedelecs.
Projektteilnehmer
Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a.
Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Landesbetriebe sowie Landesbeteiligungen in
vollständigem Landesbesitz)
Art und Umfang, Höhe der Förderung
Es handelt sich um eine Deltafinanzierung, bei welcher die Mehrkosten eines Fahrzeuges
mit elektrischem Antrieb gegenüber einem Fahrzeug mit konventionellem Antriebssystem als
förderfähige Kosten beantragt werden können.
Die Förderung erfolgt durch eine Ersatzbeschaffungsmaßnahme (im Rahmen des
Austausches bzw. Ende des Leasingvertrages).
Pedelecs werden mit max. 2.000 Euro als Festbetrag finanziert.
 Antragsstellung:
Verfahren
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Die Dienststelle reicht bei ihrem zuständigen Ressort einen Antrag auf eine
Deltafinanzierung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen bzw. Festbetrag bei Pedelecs
ein. Ausgenommen davon sind Landesbeteiligungen in vollständigen Landesbesitz.
Diese können den Antrag direkt an das MVI richten:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Referat 14
Postfach 10 34 52
70029 Stuttgart
Dabei ist zu beachten, dass bereits an Angebot (Kauf- oder Leasingangebot) der
Fahrzeuge bzw. Pedelecs dem Antrag beigelegt wird.
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Anhand dieses Angebots setzt das MVI die Finanzierungsobergrenze für das
Fahrzeug im Förderbescheid fest.
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Anhand dieses Angebots setzt das MVI die Finanzierungsobergrenze für das
Fahrzeug/Pedelec in der Förderzusage fest.
Abrechnung:
Die Dienststelle bekommt die Mehrkosten für das Elektro- oder Hybridfahrzeug bzw. den
Festbetrag bei Anschaffung eines Pedelecs durch das MVI nach Einreichung der Rechnung
erstattet.
Kontakt
Bei Rückfragen zu den Förderkriterien und der Antragsstellung wenden Sie sich bitte an:
Christoph Mittermayr
Telefon: 0711 231-5678
Postfach 10 34 52
Fax: 0711 231-5899
70029 Stuttgart
E-Mail: [email protected]
www.mvi.baden-wuerttemberg.de