Beschreibung zu den Förderkriterien und der Antragsstellung
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Beschreibung zu den Förderkriterien und der Antragsstellung
Landesfuhrpark Förderkriterien und Antragsstellung Stand: April 2015 Förderkriterien: Projektzweck Die Landesregierung möchte die CO2-Emissionen für ihre Dienstfahrzeuge zur Personenbeförderung auf einen Flottenmix von 130g/km senken. Dies soll durch die verstärkte Beschaffung von umweltfreundlichen Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie Fahrräder mit Elektroantrieb (Pedelecs) erreicht werden. Gegenstand der Förderung Bestimmte Fahrzeuge zur Personenbeförderung können gefördert werden. Dazu gehören: Elektro- und Hybridfahrzeuge, Elektroroller, Pedelecs. Projektteilnehmer Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg sowie deren nachgeordnete Bereiche (u.a. Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen, Landesbetriebe sowie Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz) Art und Umfang, Höhe der Förderung Es handelt sich um eine Deltafinanzierung, bei welcher die Mehrkosten eines Fahrzeuges mit elektrischem Antrieb gegenüber einem Fahrzeug mit konventionellem Antriebssystem als förderfähige Kosten beantragt werden können. Die Förderung erfolgt durch eine Ersatzbeschaffungsmaßnahme (im Rahmen des Austausches bzw. Ende des Leasingvertrages). Pedelecs werden mit max. 2.000 Euro als Festbetrag finanziert. Antragsstellung: Verfahren - Die Dienststelle reicht bei ihrem zuständigen Ressort einen Antrag auf eine Deltafinanzierung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen bzw. Festbetrag bei Pedelecs ein. Ausgenommen davon sind Landesbeteiligungen in vollständigen Landesbesitz. Diese können den Antrag direkt an das MVI richten: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg Referat 14 Postfach 10 34 52 70029 Stuttgart Dabei ist zu beachten, dass bereits an Angebot (Kauf- oder Leasingangebot) der Fahrzeuge bzw. Pedelecs dem Antrag beigelegt wird. - Anhand dieses Angebots setzt das MVI die Finanzierungsobergrenze für das Fahrzeug im Förderbescheid fest. - Anhand dieses Angebots setzt das MVI die Finanzierungsobergrenze für das Fahrzeug/Pedelec in der Förderzusage fest. Abrechnung: Die Dienststelle bekommt die Mehrkosten für das Elektro- oder Hybridfahrzeug bzw. den Festbetrag bei Anschaffung eines Pedelecs durch das MVI nach Einreichung der Rechnung erstattet. Kontakt Bei Rückfragen zu den Förderkriterien und der Antragsstellung wenden Sie sich bitte an: Christoph Mittermayr Telefon: 0711 231-5678 Postfach 10 34 52 Fax: 0711 231-5899 70029 Stuttgart E-Mail: [email protected] www.mvi.baden-wuerttemberg.de