Harmonisierte Spielzeug- norm EN 71-1:2011
Transcription
Harmonisierte Spielzeug- norm EN 71-1:2011
TÜV SÜD I Ausgabe 3 September 2011 Customer Care Aktuelle Informationen aus dem Bereich Konsumerprodukte Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, nichts ist so beständig wie der Wandel: Eine weise Einsicht, die dem griechischen Philosophen Heraklit zugeschrieben wird. Dass sich Ihre Arbeits- und Rahmenbedin gungen als Hersteller, Händler und Inverkehrbringer von Konsumprodukten tagtäglich wandeln, das zeigen die Themen in diesem Newsletter von TÜV SÜD Product Service. Wandel in der Mobilität: Pedelecs, also stromgestützte Fahrräder sind auf dem Vor marsch – wir unterstützen Sie mit einer neuen Zertifizierung. Wandel auch bei den weltweiten Warenströmen: Das bedeutet neue Herausforderungen an Gesundheitsschutz und Qualitäts sicherung – wir greifen für Sie die neuen Importbestimmungen für Küchenartikel aus Melamin oder Polyamid aus den Produk ionsländern China und Hongkong auf. Wandel schließlich auch bei TÜV SÜD selbst: Für die Region Rhein-Main gibt es nun ein hochmodernes Kompetenzzentrum in Frankfurt. Auch darüber berichten wir. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre. Und: Bleiben Sie sich treu im Wandel! Herzlichst Harmonisierte Spielzeugnorm EN 71-1:2011 01 Verbindliche Anmeldung nach REACH-Verordnung 02 Risiken bei elektrischen Haartrocknern? 03 Neue Regularien zu Küchenutensilien 04 Damit in punkto EMF ein Licht aufgeht 05 Pedelecs: Vorfahrt für Qualität und Sicherheit 06 Mit Standort Rhein-Main in der obersten Liga 07 Sven Engbert: Flotte Sohle für die Kunden Die harmonisierte Norm EN 71-1:2011 Sicherheit von Spielzeug – Teil 1: Mechanische und Physikalische Eigenschaften wurde jetzt vom Europäischen Komitee für Normung (Comité Européen de Normalisation, CEN) veröffentlicht. Die aktualisierte europäische Norm ist eine Neuausgabe der Norm EN 71-1:2005 und berücksichtigt als erste europäische Norm die in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie (2009/48/EC) enthaltenen Sicherheitsbestimmungen. Die Einhaltung der Norm EN 71-1:2011 bietet somit die Vermutung der Konformität mit den Anforderungen (ausgenommen der chemischen Anforderungen) der ab 20. Juli 2011 verbindlich umzusetzenden Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Die neuen Anforderungen an Spielzeughersteller aus der Norm EN 71-1:2011 Sicherheit von Spielzeug – Teil 1: Mechanische und physikalische Eigenschaften Inhalt „Passformgeprüft“ – damit der Schuh nirgendwo drückt Einheitliche Anforderungen an die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielwaren Die neuen Anforderungen, die die Hersteller von Spielwaren künftig erfüllen müssen, sind in folgender Tabelle dargestellt. Ihr Dr. Jens Butenandt Geschäftführung ISO/IEC 17025: Weltweit stärken Harmonisierte Spielzeugnorm EN 71-1:2011 08 09 10 Produktkategorien Neue Anforderungen Spielzeug, das mit einem Lebensmittel verbunden ist Ist künftig verboten In einem Lebensmittel enthaltenes oder zusammen mit einem Lebensmittel angebotenes Spielzeug Muss folgenden Warnhinweis tragen: „Achtung: Enthält Spielzeug. Beaufsichtigung durch Erwachsene empfohlen.“ Jo-Jo-Bälle n Die ursprüngliche Leine des Jo-Jo-Balls darf maximal 370 mm lang sein; und n Das Verhältnis von Masse zu elastischer Konstante des Jo-Jo-Balls darf maximal 2,2 betragen Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten Ist so zu gestalten und herzustellen, dass es gereinigt werden kann Anziehspielzeug für Kinder unter 36 Monaten angebrachte Leinen und Ketten mit einem unbefestigten Ende Dürfen maximal eine freie Länge von 800 mm haben Verpackung für Kinder unter 36 Monaten Halbkugelförmige Spielzeugverpackung muss den Anforderungen für halbkugelförmiges Spielzeug entsprechen. Verpackung für jede Altersgruppe Kugel-, ei- oder ellipsenförmige Spielzeugverpackung muss den Anforderungen für kugel-, ei- oder ellipsenförmiges Spielzeug entsprechen. kontakt Robert Ziegler +49 89 5008-4186 w w w. u ew. v - tsuu e e dv.-dseu/ pesd . d e / p s wtw @[email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 2 Start der verbindlichen Anmeldung nach REACH-Verordnung Seit die ersten 15 besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern, SVHC) im Oktober 2008 veröffentlicht wurden, ist die REACH-Kandidatenliste auf 53 Substanzen ange wachsen. Inzwischen wissen alle Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender solcher Stoffe in der EU, welche Kommunikationspflichten sie erfüllen müssen, wenn ein Erzeugnis mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) eines der auf der Kandidatenliste geführten besonders besorgniserre genden Stoffe enthält. Diese Pflicht gilt für sämtliche Produktarten (d.h. chemische Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse). Einer anderen Verpflichtung im Zusammenhang mit besonders besorgniserregenden Stoffen wurde jedoch weniger Aufmerksamkeit zuteil. Diese unter dem Begriff „Anmeldung“ bekannte Verpflichtung gilt 1 nur für die Hersteller und Importeure von Erzeugnissen in der EU und ist seit 1. Juni 2011 in Kraft. Muss ich meine Erzeugnisse anmelden? Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden und nachfolgende Kriterien erfüllen, müssen vom Hersteller oder Importeur laut Gesetz bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) angemeldet werden: n Der Stoff wird auf der Kandidatenliste geführt (d. h. es handelt sich um einen besonders besorgniserregenden Stoff); n Der besonders besorgniserregende Stoff ist in einer Konzentration von > 0,1 Massenprozent (w/w) in einem Erzeugnis enthalten, das in der EU hergestellt oder in die EU importiert wird; n Die Gesamtmenge des besorgniserregenden Stoffes in allen Erzeugnissen, die in der EU hergestellt bzw. in die EU importiert wurden, beträgt mehr als 1 Tonne pro Jahr, wobei jedes der Erzeugnisse > 0,1 Massenprozent (w/w) des besorgniserregenden Stoffes enthält. In welchen Fällen ist keine Anmeldung erforderlich? Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wenn der Hersteller oder das betroffene Unternehmen nachweisen kann, dass einer der nachfolgenden Punkte erfüllt ist: n Eine Exposition von Menschen und Umwelt gegenüber dem besonders besorgniserregenden Stoff kann bei normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen einschließlich der Entsorgung ausgeschlossen werden; n Der besonders besorgniserregende Stoff wurde bereits für diese Art der Verwendung angemeldet. Es ist ratsam, die Gründe für die Nicht-Anmeldung detailliert zu dokumentieren, um diese der zuständigen Behörde bei Nachfrage vorlegen zu können. Welche Informationen sind bei der Anmeldung mitzuteilen? Die Anmeldung muss folgende Informationen enthalten: n Die Identität und die Kontaktangaben der Produzenten oder Importeure des Erzeugnisses; n Die Registrierungsnummer des besonders besorgniserregenden Stoffes, falls verfügbar; n Die Identität des besonders besorgniserregenden Stoffes; n Die Einstufung des Stoffes n Eine kurze Beschreibung der Verwendung(en) des/der Stoffe/s in den Erzeugnissen; n Der Mengenbereich des/der Stoffe/s, d. h. 1-10 t, 10-100 t, 100-1000 t oder ≥ 1000 t. Welche Frist gilt für die Anmeldungen? Die Frist für die Anmeldung hängt davon ab, wann der betreffende besonders besorgniserregende Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen wurde. Dabei gelten folgende Regeln: n Für besonders besorgniserregende Stoffe, die noch vor dem 1. Dezember 2010 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, d. h. für die ersten 38 veröffentlichten besonders besorgniserregenden Stoffe, ist die Anmeldung am 1. Juni 2011 fällig. n Bei Stoffen, die ab 1. Dezember 2010 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, hat die Anmeldung innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme in die Kandidatenliste zu erfolgen, d. h. für die 8 besorgniserregenden Stoffe, die am 15. Dezember 2010 in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, muss die Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2010 erfolgt sein. Da die Kandidatenliste zweimal jährlich, nämlich im Juni und im Dezember, aktualisiert wird, empfehlen wir den in der EU ansässigen Produzenten und Importeuren von Erzeugnissen, sich über die neu in die Kandidatenliste aufgenommenen besonders besorgniserregenden Stoffe auf dem Laufenden zu halten. So können Sie in aller Ruhe herausfinden, ob für einen neuen besorgniserregenden Stoff eine Anmeldung erforderlich ist oder nicht. Wie kann ich eine Anmeldung einreichen? Zuerst wird mit Hilfe der IUCLID-Software 2 ein Anmeldedossier erstellt und dieses dann mit Hilfe des REACH-IT-Tools auf der ECHA-Webseite eingereicht. Die ECHA hat diesbezüglich das Handbuch für die Einreichung von Daten Teil 20 3 erstellt, das eine detaillierte und anschauliche Anleitung für die erfolgreiche Anmeldung bietet. Wird eine Anmeldegebühr fällig? Sowohl der Download der IUCLID-Software als auch die Anmeldung selbst ist für alle Unternehmen kostenlos. Weitere wichtige Punkte n Die Anmeldepflicht gilt auch für Verpackungsmaterialien, da diese als Erzeugnisse gelten. n Da die Anmeldung nur von einem in der EU ansässigen Hersteller oder Importeur eingereicht werden kann, können nicht in der Gemeinschaft ansässige Unternehmen, einen Alleinvertreter ernennen, der diese Pflichten für sie übernimmt. ie Leitlinien zu Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen D stehen hier zum Download bereit 2 Die offizielle IUCLID-Software kann hier heruntergeladen werden 3 Das Handbuch für die Einreichung von Daten, Teil 20 „How to Prepare and Submit a Substance in Articles Notification using IUCLID“ steht hier zum Download bereit 1 kontakt Markus Jahns +49 89 5008-4497 @[email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 3 Elektrische Haartrockner können laut CPSC beträchtliche Produktrisiken bergen Als das US-Produktsicherheitsgesetz (Consumer Product Safety Improvement Act, CPSIA) aus dem Jahr 2008 erstmals veröffentlicht wurde, ergänzte es das bis dato geltende Produktsicherheitsgesetz (Consumer Product Safety Act, CPSA) um einen weiteren Abschnitt. Dieser neue Abschnitt ermöglichte es der US-Verbraucherkommission für Produktsicherheit (Consumer Product Safety Commission, CPSC) bestimmte Eigenschaften eines Konsumprodukts oder einer Gruppe von Konsumprodukten festzulegen, deren Vorhandensein oder Fehlen je nach Produkt als beträchtliches Produktrisiko erachtet wird. Bevor eine solche Regelung aufgestellt werden kann, muss das CPSC jedoch zuerst ermitteln, ob das Vorhandensein oder Fehlen dieser Eigenschaften am Markt leicht überprüft werden kann, und ob es in diesem Bereich einen gültigen freiwilligen Standard gibt, der die von einem solchen Produktrisiko ausgehende Gefährdung wirksam reduziert. Wird eine solche Regelung erlassen, gelten Produkte, die nicht mit dieser Produktsicherheitsregel übereinstimmen, als Produkte, die ein beträchtliches Produktrisiko darstellen oder beinhalten. Die Hersteller dieser Produkte müssen die Risiken an die CPSC melden und auf Aufforderung der CPSC die Sicherheitsregel erfüllen, das Gerät zurücknehmen bzw. austauschen oder den Kaufpreis erstatten. Vor kurzem hat die CPSC eine Liste mit Produkten veröffentlicht, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Ganz oben auf dieser Liste (Substantial Product Hazard List, 16 CFR 11201) stehen Hand-Haartrockner, die nicht über einen eingebauten Schutz gegen kurzzeitiges Eintauchen in Wasser verfügen. Laut der Sicherheitsregel der CPSC müssen Hand-Haartrockner über einen eingebauten Schutz gegen kurzzeitiges Eintauchen in Wasser verfügen, der folgenden Anforderungen der Underwriters Laboratories (UL) entspricht: müssen die Hersteller mit zivilrechtlichen Strafen rechnen. Produkte, die ein beträchtliches Produktrisiko darstellen oder beinhalten, dürfen nicht in die USA im-portiert werden. Die Regelung trat am 28. Juli 2011 in Kraft. Hier finden Sie einen in den CPSC News enthaltenen Produktrückruf aus dem Jahr 2003 einschließlich Aufnahmen eines Steckers mit und ohne Schutzvorrichtung gegen kurzzeitiges Eintauchen in Wasser. n 1 n Absatz 5 des Standards UL 859 (Standard for Safety for Household Electric Personal Grooming Appliances), oder n Absatz 6 des Standards UL 1727 (Standard for Safety for Commercial Electric Personal Grooming Appliances) Die Sicherheitsregel erfordert weder eine Prüfung noch eine Zertifizierung des Produkts. Dennoch müssen Hersteller von Produkten, die ein beträchtliches Produktrisiko darstellen oder beinhalten, die in Abschnitt 15 (b) des CPSA (15 U.S. C. 2064 (b)) festgelegten Meldepflichten erfüllen. Anderenfalls, d. h. wenn sie es versäumen, diese Produktrisiken zu melden, Siehe Substantial Product Hazard List: Hand-Supported Hair Dryers kontakt Ottmar Becker +49 89 5008-4504 @[email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 4 Aufgespießt: Neue Regularien zu Küchenutensilien Für den Import von Küchenartikeln aus Melamin und Polyamid, die aus China oder Hongkong stammen, gelten in der EU seit 1. Juli neue Regularien – unter anderem neue Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe und erweiterte Dokumentationspflichten. Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) häuften sich in den vergangenen Jahren die Meldungen zu Küchenutensilien, die aus China oder Hongkong importiert wurden. Der Grund: Die Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe wurden überschritten. Als Reaktion darauf ist rund um Küchenartikel aus Kunststoff eine neue EU-Verordnung (Nr. 284/2011) entstanden (offizieller Titel: „Besondere Bedingungen und detaillierte Verfahren für die Einfuhr von Polyamid- und Melamin-Kunststoffküchenartikeln, deren Ursprung oder Herkunft die Volksrepublik China bzw. die Sonderverwaltungsregion Hongkong, China, ist“). Die Verordnung ist seit 1. Juli in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union verbindlich anzuwenden. Dabei gelten kei nerlei Übergangsfristen. Von Salatschüsseln über Kaffeebecher bis hin zu Fleischzangen und Tischsets: Wer entsprechende Utensilien aus Polyamid in die EU importiert, muss gegenüber dem Zoll per Laborbericht nachweisen, dass bei der Verwendung der Produkte keine primären aromatischen Amine an Lebensmittel abgegeben werden. Der Nachweisgrenzwert liegt hier bei 0,01 Milligramm pro Kilogramm. Für Melamin-Küchenartikel ist ein entsprechender Laborbericht in punkto Formaldehyd gefordert. Es darf nicht in Mengen von über 15 Milligramm pro Kilogramm in Speisen und Getränke gelangen. „Damit Hersteller oder Importeure den entsprechenden Nachweis ordnungsgemäß führen können, nehmen wir in deren Auftrag die entsprechenden Laboruntersuchungen vor. Wir stehen dabei mit einem dichten Netz an Standorten zur Verfügung – in den Produktionsländern China und Hongkong genauso wie in den Importstaaten in der EU“, sagt Markus Jahns, Senior Product Specialist Chemie bei TÜV SÜD. Mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit zu stärken und wirksam umzusetzen, gibt es zudem weitere Dokumentations- und Informationspflichten rund um die Melamin- und Polyamid-Produkte aus China und Hongkong. Ein Beispiel: Werden entsprechende Küchenartikel erstmalig in die EU eingeführt, ist die zuständige Behörde vor Ort mindestens zwei Tage im Voraus darüber zu informieren, an welchem Datum und zu welcher Uhrzeit die Sendungen voraussichtlich eintreffen – so sollen Kontrollen gewährleistet werden. „Möglich ist darüber hinaus, dass in Deutschland noch spezielle Einfuhrstellen für die Küchenutensilien aus Kunststoff bestimmt werden. Dies steht aber noch nicht abschließend fest“, so TÜV SÜD-Experte Jahns zum Stand des Verfahrens. Die Experten von TÜV SÜD unterstützen Sie gern bei der Beratung zu Richtlinien und Verordnungen. n kontakt Ottmar Becker +49 89 5008-4504 @[email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 5 Damit in punkto EMF ein Licht aufgeht Mit dem Thema Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) beschäftigen sich die Hersteller von Leuchten schon seit geraumer Zeit – und jetzt ist auch die Exposition von Menschen gegenüber Elektromagnetischen Feldern (EMF) relevant. Eine neue Norm, gelistet unter der EU-Niederspannungsrichtlinie, ergänzt den Weg, der in Richtung CE-Kennzeichnung, GS-Zeichen und TÜV SÜD-Mark zu beschreiten ist. Welchen Elektromagentischen Feldern (EMF) sind Menschen ausgesetzt, die bei eingeschalteter Schreibtischleuchte arbeiten, die unter dem Licht einer Stehlampe ein Buch lesen oder die im Lichtschein einer Wohnzimmerlampe Karten spielen? Auf diese Fragen zielt die neue EMF-Produktnorm für Leuchten ab. Die IEC 62493:2009-12 (IEC = International Electronical Commission) ist in Deutschland als DIN EN 62493 veröffentlicht. „Die Norm ist ohne jede Übergangsfrist anzuwenden, weil es davor keine anderen Regularien zu dem Thema gab“, erläutert Klaus Ludwig, Segmentleiter Leuchten/Multimedia bei TÜV SÜD Product Service. Die Norm gilt für Leuchten aller Art – unabhängig vom Leuchtmittel, also auch für Lampen mit LED. Zudem ist die Vorgabe auf unabhängige Komponenten anzuwenden wie zum Beispiel externe Netzteile oder Vorschaltgeräte. Was dagegen nicht unter die neuen Regularien fällt: Leuchtmittel selbst; Photokopierer und Diaprojektoren; Beleuchtungseinrichtungen für Luftfahrzeuge, Flugplätze, für Straßenfahrzeuge, für die Landwirtschaft, für Boote/Schiffe. Mit dem CE-Kennzeichen, dem GS-Zeichen oder dem TÜV SÜD-Mark im Blick, müssen die Produkte nun neben der EMV-Norm DIN EN 55015 (Auswirkungen von Abstrahlungen auf andere Geräte) auch die EMF-Vorgaben einhalten. Für die entsprechende Konformitätserklärung kann auf die DIN EN 62493 zurückgegriffen werden. In punkto EMF ist dabei zu prüfen, welche Stromdichten auf den menschlichen Kopf einwirken – bei abgestrahlten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 20 Kilohertz bis 10 Megahertz. „Die Messungen werden mit dem so genannten Van der Hoofden-Testkopf durchgeführt“, sagt Johann Roidt, Geschäftsführer der TÜV SÜD Senton GmbH im bayerischen Straubing. Die Fachleute von TÜV SÜD nehmen die entsprechenden Prüfungen im Kompetenzzentrum Straubing (EMV/EMF) und München (elektrische Sicherheit) vor und beraten Sie als Hersteller, Inverkehrbringer oder Händler von Leuchten und Leuchtmitteln umfassend – das Spektrum reicht dabei von elektrischen Sicherheitsprüfungen über PerformancePrüfungen bis zur Unterstützung beim Marktzugang in den einzelnen Wirtschaftsräumen. Sie haben eine Frage rund um die Elektromagnetischen Felder von Leuchten oder zu Lampen und Leuchten generell? Kontaktieren Sie unseren Experten Klaus Ludwig! Wir freuen uns auf Sie! n kontakt Klaus Ludwig +49 89 5008-4570 @[email protected] TÜV SÜD Customer Care Ausgabe 3 September 2011 Seite 6 Pedelecs: Vorfahrt für Qualität und Sicherheit Beim Wiedereinstieg ins Training zackige Berge mühelos nehmen. Bei der Fahrradfahrt ins Büro ohne Schweißperlen auf der Stirn ankommen: Aus vielfältigen Motiven steigen immer mehr Verbraucher auf ein Pedelec oder E-Bike um. Im Jahr 2010 wurden in Deutschland knapp 200.000 ElektroFahrräder verkauft. Mit dem TÜV SÜD-Prüfzeichen für Pedelecs können Sie sich als Hersteller und Händler in diesem stark wachsenden Markt deutlichen Vorsprung verschaffen. Europaweit wurden laut Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) im vergangenen Jahr knapp 700.000 Pedelecs und E-Bikes verkauft. Genauso hoch, bei ebenfalls 700.000 Stück, liegt laut ZIV der Gesamtbestand an „Zweirad-Stromern“ in der Bundesrepublik – insgesamt gibt es rund 69 Millionen Fahrräder. Zudem geht der Branchenverband davon aus, dass es sich bei rund 95 Prozent der verkauften elektromotorisch unterstützten Fahrräder um Pedelecs handelt. Der feine Unterschied: Während ein E-Bike auch allein mit Elektroantrieb fahren kann, setzt beim Pedelec der Motor nur ein, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Während für ein E-Bike eine Betriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder eine vergleichbare EG-Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen notwendig sind, gibt es bei Pedelecs keinerlei Einschränkungen oder Pflichten hinsichtlich Zulassung, Führerschein oder dem Tragen eines Helmes. „Der Markt für Pedelecs boomt. Mit dem Angebot steigt leider auch der Anteil an Produkten mit Qualitätsmängeln. Da können sich Hersteller mit einem Prüfzeichen von TÜV SÜD einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, sagt Peter Hartmann, bei TÜV SÜD Product Service Teamleiter für den Produktbereich Sport und Spiel. Denn: Das Prüfzeichen von TÜV SÜD hat bei Verbrauchern einen hohen Bekanntheitsgrad – das Label ist eine klare Orientierungshilfe bei der Pedelec-Auswahl, wenn es um Qualität und Sicherheit geht. TÜV SÜD die Pedelecs nach der DIN EN 15194 für elektromotorisch unterstützte Fahrräder (EPAC, für electric power assisted cycles). Darin enthalten sind unter anderem: die DIN EN 14764 (sicherheitstechnische Anforderungen an City- und Trekking-Fahrräder), die Aspekte elektrische Sicherheit und Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Mindestanforderungen an die Steuerungen nach DIN EN 13849 Level C, Prüfpunkte aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und aus der DIN 79100 (Anforderungen an die mechanische Betriebsfestigkeit). „Das TÜV SÜD-Oktagon auf dem Pedelec signalisiert Händlern und Verbrauchern, dass das Produkt in Sachen qualitativer Ausführung, Verarbeitung, Handling und Fahreigenschaften dem Stand der Technik entspricht“, so die Anmerkung von Peter Hartmann. Im Rahmen der Produktprüfung und Zertifizierung weisen die TÜV SÜD-Profis auch auf Ansatzpunkte für Verbesserungen hin. Hersteller schätzen zudem die Beratung und Begleitung bei der Prototypenentwicklung. Für die Qualitätssicherung während der SerienProduktion stehen die Spezialisten von TÜV SÜD ebenfalls zur Verfügung, ob es um Qualitätschecks der Produkte in der Fertigungsstätte geht oder um eine umfassende Prüfung von Serienmustern unter Sicherheits- und Gebrauchsbedingungen. Hartmann abschließend: „Bei einem so komplexen Produkt wie einem Pedelec ist auch die professionelle Überprüfung der Dokumentation der verbauten Teile sinnvoll und wichtig.“ Sie haben detaillierte Fragen zur Pedelec-Zertifizierung? Weiter Informationen erhalten Sie hier in unserem Flyer „Auch auf zwei Rädern: Sicherheit mit E-Antrieb!“ oder direkt bei unserem Ansprechpartner Peter Hartmann. n kontakt Peter Hartmann Das Prüfzeichen signalisiert, dass die Produkte hohen Ansprüchen genügen: Auf dem Weg zur Zertifizierung beurteilen die Produktspezialisten von +49 89 5008-4308 @[email protected] TÜV SÜD Customer Care Ausgabe 3 September 2011 Seite 7 Mit Standort Rhein-Main in der obersten Liga Gelungener Umzug: Über den Dächern von Frankfurt feierten bei herrlichem Wetter Mitarbeiter und Gäste die Einweihung des neuen Kompetenzzentrums von TÜV SÜD in der Mainmetropole. Die Dienstleistungen und Laboreinrichtungen für Hersteller und Handel wurden noch einmal ausgebaut. Mit der Stärkung in der Region Rhein-Main setzt TÜV SÜD Product Service ein deutliches Bekenntnis zum Standort Deutschland. Was Meister ihres Fachs kreieren können, genossen die rund 90 Gäste bei der Laboreinweihung unter freiem Himmel beim „Frankfurter Buffet“. Vom kulinarischen Part mit „Grie Soß“, „Rippche mit Kraut“, „Äppelwoi Hinkel“ zur Palette der Kompetenzen von TÜV SÜD: „Wir haben hier nicht nur einen neuen Laborstandort geschaffen, sondern ein Kompetenzzentrum, dem eine wichtige Rolle im weltweiten Netzwerk von TÜV SÜD zukommt“, sagte Joachim Birnthaler, Sprecher der Geschäftsführung von TÜV SÜD Product Service, zur Verlagerung von Eschborn nach Frankfurt. Im globalen Wettbewerb der Labors habe man in Deutschland investiert, „um weiterhin in der obersten Liga mitzuspielen“. Was den Laborstandort Frankfurt im Einzelnen ausmacht, konnten die Vertreter von Herstellern, Händlern und Presse direkt vor Ort beim Rundgang durch die Testeinrichtungen in Augenschein nehmen. Marc Henn, technischer Standortleiter: „Hier in Frankfurt konzentrieren wir uns mit 36 Mitarbeitern vor allem auf Prüfungen von elektrischen Haushaltsgeräten, Reinigungsgeräten, Werkzeugen und Sanitärprodukten.“ Besonderes Interesse galt beim Rundgang durch die Anlagen der Staubkammer, in der beispielsweise Staubemissionsmessungen an Sägen, Fräsen, Bohrhämmern und Schleifmaschinen oder Durchlassungsmessungen an Industriesaugern durchgeführt werden. Die Staubkammer wiegt mehrere Tonnen. „Der Transport war einer der Höhepunkte des Umzugs“, berichtet Henn. „Damit ein Kran die Kammer in den ersten Stock des neuen Gebäudes heben konnte, musste extra ein Teil der Fassade entfernt werden.“ Hersteller und Handel mit aktuellen Fachinformationen zu versorgen; so gab es beispielsweise Vorträge über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), über „Sicherheitsrelevante Software in Haushaltsgeräten und Maschinen“, über das „RAPEX-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte in der EU“ sowie über die „Prüfung staubbeseitigender Geräte und Anlage“. Jede Menge Stoff also, um in lockerer Atmosphäre zu fachsimpeln. Stichwort Atmosphäre: Der neue Standort in Frankfurt befindet sich im Campus Oberhafen. Wo einst klassische Schwerindustrie zuhause war, siedeln sich nun mehr und mehr Unternehmen aus Dienstleistung, Forschung, Entwicklung und Technologie an. Prominentestes Projekt: der Neubau der Europäischen Zentralbank, der 2012 fertiggestellt werden soll. „Auf dem Areal an der Hanauer Landstraße tut sich derzeit unheimlich viel – eine sehr interessante Gegend“, merkt Henn an. Von Frankfurt nach München, Straubing, Stuttgart, Mannheim, Hannover und Hamburg – auch in diesen Städten unterhält der Produktprüfungsspezialist Kompetenzzentren, mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten. Von Deutschland in die Welt: International unterstützt TÜV SÜD Product Service mit mehr als 1.700 Experten Hersteller, Händler und Importeure beim Zugang zu den Märkten. Wer das neue Kompetenzzentrum Rhein-Main von TÜV SÜD Product Service in Frankfurt ansteuern will, findet es in der Daimlerstraße 40. Telefonischer Kontakt: +49 69 408968-100. Sie haben Fragen zu den neuen Laboreinrichtungen in Frankfurt? Oder ein konkretes Anliegen zur Staubkammer? Kontaktieren Sie unseren Standortleiter Marc Henn. Wir freuen uns auf Sie! n kontakt Marc Henn Am Eröffnungstag war freilich alles komplett – und das neue Domizil mit insgesamt rund 1.700 Quadratmetern Fläche bildete auch den Rahmen, um +49 69 408968-100 @ [email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 8 ISO/IEC 17025: Weltweit verstärken te Re-Location-Begutachtungen an. Einmal durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), der zuständigen Behörde für das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit). Und durch die IECEE (International Electrotechnical Commisson), den Akkreditierer für das internationale CB-Verfahren für elektrotechnische Produkte. „Im Zusammenhang mit dem Umzug von Eschborn nach Frankfurt müssen zum Beispiel Prüfmittel rekalibriert werden, Lufttemperatur, Feuchte und Spannungsversorgung validiert werden und, und, und“, sagt Marc Henn, technischer Leiter in Frankfurt. Um Sie als Hersteller, Händler und Inverkehrbringer beim internationalen Marktzugang für elektrische und mechanische Verbraucherprodukte, Werkzeuge und Maschinen wirksam zu unterstützen, hält TÜV SÜD Product Service seit vielen Jahren eine Akkreditierung nach ISO/ IEC 17025 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) für GS-Zeichen und CB-Verfahren. Nach dem TÜV SÜD-Umzug des Kompetenzzentrums RheinMain von Eschborn nach Frankfurt werden diese aktuellen Benennungen und Akkreditierungen auch durch Re-Location-Begutachtungen auf das neue Kompetenzzentrum übertragen. „Die ISO/IEC 17025 ist der internationale Standard für das Qualitätsmanagement von Prüflaboren“, sagt Klaus Lorenz, stellvertretender Leiter der Zertifizierungsstelle von TÜV SÜD Product Service. Die entsprechende TÜV SÜD-Akkreditierung durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) des Standorts Eschborn ist – auch am neuen Standort Frankfurt – bis Ende 2012 gültig. Neue Akkreditierungen erteilt ausschließlich die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), seit Januar 2010 allein zuständige Anlaufstelle für die ISO/IEC 17025 in Deutschland. Für Dienstleistungen im Bereich von elektrischen und mechanischen Verbraucherprodukten, Werkzeugen, diversen Maschinen und chemische Prüfungen strebt TÜV SÜD Product Service nun frühzeitig die Akkreditierung durch die DAkkS für Frankfurt an, um, so Lorenz, „unsere Kunden im internationalen Geschäft noch besser unterstützen zu können“. Der Hintergrund: Über die DAkkS-Akkreditierung und deren Mitgliedschaft in internationalen Gremien wie IAF (International Accreditation Forum) und ILAC (International Laboratory Accreditation Cooperation) könne man die weltweite Akzeptanz der Prüfungen und Zertifikate von TÜV SÜD weiter unterstreichen und ausbauen. „Damit können wir unsere Kunden noch besser dabei helfen, ihre Marktanteile in den wichtigen Wirtschaftsräumen der Welt auszudehnen“, so Lorenz. Unabhängig vom Stichwort ISO/IEC 17025 stehen nach der Verlagerung der Laboreinrichtungen von Eschborn nach Frankfurt für das neue Kompetenzzentrum im Campus Oberhafen zudem so genann- Zurück zum Stichwort CB-Verfahren: Um den internationalen Handel mit elektrotechnischen Produkten zu vereinfachen, wurde von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) das CB-Abkommen geschlossen. Es stellt sicher, dass die angeschlossenen nationalen Zertifizierstellen ihre Prüfergebnisse gegenseitig anerkennen. Mit dabei sind heute bereits mehr als 50 Länder, darunter die wichtigsten Industrienationen. „Mit dem CB-Zertifikat von TÜV SÜD entfallen für unsere Kunden die langwierigen und aufwändigen Einzelzulassungen für nahezu jedes Exportland. Das bringt deutlichen Zeitvorsprung im Wettbewerb und enorme Kostenvorteile“, unterstreicht Marc Henn. Im neuen, hochwertig ausgestatteten Kompetenzzentrum Rhein-Main bietet TÜV SÜD Herstellern, Händlern und Inverkehrbringern eine breite Palette von Dienstleistungen an – insbesondere bei elektrischen Haushaltsgeräten, elektrischen Werkzeugen und Sanitärprodukten. Eine Besonderheit des Standorts ist die Staubkammer, in der zum Beispiel Staubemissionsmessungen an Sägen, Fräsern, Bohrhämmern und Schleifmaschinen oder Durchlassungsmessungen an Industriesaugern durchgeführt werden. Sie haben Fragen zur ISO/IEC 17025, zum GS-Zeichen oder zum CB-Verfahren? Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns auf Sie! n kontakt Marc Henn +49 69 408968-100 @ [email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 9 „Passformgeprüft“ – damit der Schuh nirgendwo drückt Kinderfüße wachsen in Riesenschritten – und Sandalen, Turnschuhe oder Stiefel mit perfekter Passform sind für den Nachwuchs besonders wichtig; Stichwort gesunde Entwicklung. Da müssen die Größenangaben von Herstellerseite exakt stimmen – dann sind Händler und Verbraucher zufrieden. Einen Beitrag dazu leistet das Prüfzeichen „passformgeprüft“ von TÜV SÜD, mit dem Sie sich als Hersteller bei steigenden Marktanforderungen wirksam vom Wettbewerb abheben können. Schon wieder zu klein! So heißt es häufig, wenn´s um Kinderschuhe geht. Neuanschaffungen sind eine anspruchsvolle Angelegenheit – denn einerseits können Kinder selbst die Passform noch nicht richtig einschätzen und wählen ihren Lieblingsschuh eher mal nach Form und Farbe aus. Und andererseits sind gute und passende Schuhe ein Muss, um eine gesunde Entwicklung der Kinderfüße zu gewährleisten. „Wenn Größenangaben nicht verlässlich sind, wird der Einkauf für die Eltern vollends zum Lotteriespiel“, merkt Sven Engbert an, der für TÜV SÜD in Deutschland den Bereich Softlines leitet. Exakte Größenangaben gewinnen auch deshalb an Bedeutung, weil der Schuhverkauf über Online-Shops zunimmt. Mehr Auswahl bei geringem Zeitaufwand; kein Spezialgeschäft für Kinderschuhe in der Nähe; sehr individuelle Wünsche bei der Farbe: Alles Motive, um Schuhe für Groß und Klein im World Wide Web zu kaufen. „Je mehr Schuhe übers Internet verkauft werden, desto wichtiger wird es, dass Größen und Größenangaben der Schuhe wirklich stimmen. Das beugt Enttäuschungen beim Endverbraucher vor. Und es hilft, die Rücklaufquote für den Handel zu senken“, sagt Engbert. Das Prüfzeichen „passformgeprüft“ von TÜV SÜD signalisiert Verlässlichkeit bei den Größenauszeichnungen. Auf dem Weg zum Siegel stehen Prüfungen vor Ort in den Produktionsstätten wie auch in den Labors von TÜV SÜD auf dem Programm: Damit bei den Größenangaben später nirgendwo der Schuh drückt, kommen sowohl die Leisten (Formstücke für die Herstellung der Schuhe) wie auch Stiefel, Clogs oder Slipper selbst auf den Prüfstand – dabei wird unter anderem auf die exakten Werte für Weite, Länge und Co. geachtet. Engbert: „Durch einen rechtzeitigen Check der Leisten lässt sich verhindern, dass sich falsche Maße durch die gesamte Produktion ziehen.“ Neben dem Hersteller profitiert auch der Abnehmer vielfach vom Prüfzeichen: „Gerade bei Kinderschuhen werden immer wieder große Abweichungen bei Größenangaben in ein und derselben Produktcharge festgestellt. Bei Schuhen mit Prüfzeichen kommt dies nicht vor“, schildert TÜV SÜD-Experte Engbert ein Beispiel. n kontakt Sven Engbert +49 611 9877-588 @[email protected] Ausgabe 3 September 2011 TÜV SÜD Customer Care Seite 10 Sven Engbert: Flotte Sohle für die Kunden Kleider machen Leute – und prägen das Arbeitsleben von Sven Engbert. Er verantwortet den Bereich Softlines für TÜV SÜD in Deutschland, ist dabei auch häufig in den Nachbarstaaten unterwegs. Für die Textilbranche mit besonders kurzen Produktzyklen unterstreicht der 39-Jährige: „Damit Händler, Hersteller und Zulieferer bei Produktsicherheit und Qualität auf der sicheren Seite sind, bieten wir Unterstützung über die ganze Wertschöpfungskette hinweg.“ Verkäufer“ von Frank Bettger. Der ehemalige Baseball-Profi Bettger zeigt unter anderem Analogien zwischen Sport und Berufsleben. Auch Sven Engbert schöpft Kraft aus sportlicher Betätigung – er ist regelmäßig im Fitnessstudio vertreten. Für die Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie gilt gleichermaßen: Die gesetzlichen Regularien ändern sich rasend schnell – der Beratungsbedarf in punkto Gesetzeskonformität ist bei der Industrie groß. Sven Engbert steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung: Er kennt sich mit den Vorgaben der europäischen Chemikalien-Verordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals), des CPSIA (Consumer Product Safety Improvement Act) für den US-Markt oder des Verhaltenskodexes BSCI (Business Social Compliance Initiative) aus und ist in der Welt der chemischen und physikalischen Tests und der Wareninspektionen zu Hause. Der gelernte Kaufmann hat sich umfassend mit Design, Beschaffung, Herstellung, Verteilung und Verkauf befasst – vor seiner Zeit bei TÜV SÜD war er unter anderem für einen deutschen Vorlieferanten der Textilindustrie in China tätig sowie für einen Bekleidungshersteller in Deutschland. Als Inspirationsquelle für berufliche Projekte dient Engbert das Buch „Lebe begeistert und gewinne: Das Erfolgsbuch für Fasern und Garne, Stoffe und Kleidung, Heimtextilien, Lederwaren und Schuhe: Das sind die Stoffe, die das Berufsleben von Sven Engbert ausmachen. Die Freizeit von Engbert gehört unter anderem dem Eishockey und der Lektüre von Science-Fiction-Büchern. Vom Sportstudio zurück in die Produktion der Textilindustrie: Das Thema Corporate Social Responsibility (CSR) gewinnt nach der Erfahrung von Sven Engbert in der Branche immer mehr an Bedeutung. TÜV SÜD stehe den Kunden hier mit einem globalen Netzwerk und starker Präsenz in Produktionsregionen wie Asien zur Verfügung. Spannend bleibt für den 39-Jährigen, in welche Regionen sich die Herstellung von Softlines-Produkten künftig verlagern wird. Engbert: „Unser Anspruch ist, vor Ort zu sein, wenn die Industrie unsere Dienstleistungen benötigt – ob chemische oder physikalische Prüfungen, Inspektionen, Zertifizierungen, Audits oder Schulungen in den Produktionsstätten. TÜV SÜD ist also One-Stop-Solution-Provider.“ Sie haben detaillierte Fragen zum Bereich Softlines? Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der TÜV SÜD-Seite www.tuev-sued.de/textil. Oder sprechen Sie Sven Engbert persönlich an! Wir freuen uns auf Sie! n kontakt Sven Engbert +49 611 9877-588 @[email protected] Ihr Kontakt zu TÜV SÜD Product Service TÜV SÜD Product Service GmbH Ridlerstr. 65 80339 München Telefon: 0180 3 324242* [email protected] www.tuev-sued.de/ps facebook.com/tuevsued.productservice TÜV SÜD Product Service GmbH Daimlerstr. 40 60314 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 408968 0 TÜV SÜD Product Service GmbH Sylvesterallee 2 22525 Hamburg Tel.: +49 40 54718 88 *9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz. Bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können höhere Kosten entstehen. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt TÜV SÜD keine Haftung (weder ausdrücklich noch impliziert) für die Qualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Inhalte Dritter und die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen. Ziel dieses Newsletters ist es, allgemein über ein bestimmtes Thema bzw. bestimmte Themen zu informieren. Dabei erhebt der Newsletter jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dementsprechend gelten die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen weder als Consulting noch als fachkundige Beratung oder Dienstleistung. Falls Sie nähere Informationen zu einem der in diesem Newsletter besprochenen Themen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage direkt an uns oder konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann. Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens TÜV SÜD kopiert oder zitiert werden. Auch der Verweis auf diese Informationen in anderen Publikationen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von TÜV SÜD. Alle Rechte vorbehalten © 2011 TÜV SÜD.