Südkorea: Zulassung vereinfacht
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Südkorea: Zulassung vereinfacht
TÜV SÜD I Ausgabe 3 Oktober 2012 E-ssentials Aktuelle Informationen aus dem Bereich Medizinprodukte Editorial Liebe Leserinnen und Leser, „Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.” Der chinesische Philosoph Konfuzius hat schon vor rund 2.500 Jahren treffend zusammengefasst, was das Zusammenleben der Menschen, aber auch das Geschäftsleben im Allgemeinen und die Zusammenarbeit mit asiatischen Kollegen und Behörden auch heute noch ausmacht. Ich selbst durfte als Europäer mehr als sechs Jahre in Japan und Singapur leben und habe die asiatischen Tugenden schätzen gelernt. Deshalb freue ich mich besonders, Ihnen in dieser Ausgabe Neuigkeiten aus gleich drei asiatischen Ländern präsentieren zu können: Südkorea steht als einer der begehrtesten Importmärkte der Welt im Mittelpunkt dieses Newsletters. In Japan ist kürzlich eine Revision des JIS T 0601-1 erschienen, und in Malaysia trat im Oktober 2012 das neue Medizinproduktegesetz in Kraft. Südkorea: Zulassung vereinfacht Änderungen für die Klassen I und II, IVDs und Prüfungen durch Dritte Aber auch aus anderen Bereichen gibt es Neues zu berichten. So geben wir Ihnen einen Überblick über die Übergangsfristen der IEC 60601-1 in verschiedenen Zielmärkten. Oder kennen Sie unsere Med-Infos? Die gibt es außer im bisherigen pdf-Format nun auch als E-Book für Ihr mobiles Gerät. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Es grüßt Sie herzlichst Ihr Dr. Peter Havel Senior Vice President, Medical & Health Services Global Inhalt Südkorea: Zulassung vereinfacht 01 Japan: Übergangsfrist läuft! 04 Malaysia: Neues Medizinproduktegesetz 05 3rd Edition IEC/EN 60601-1 06 Med-Infos nun auch als E-Books 09 Sterile Medizinprodukte 10 MEDDEV 2.1/6: Software 11 TÜV SÜD auf der MEDICA 12 ARAB HEALTH 2013 in Dubai 12 w w w. t u e v - s u e d . d e / m h s Seit 1997 wird der südkoreanische Gesundheitsmarkt von der Korea Food and Drug Administration (KFDA) reguliert, einer Behörde des Gesundheitsministeriums (Ministry of Health and Welfare, MOHW). Gesetzliche Grundlage für die Zulassung von Medizinprodukten ist das Medizinproduktegesetz MDA (Medical Device Act), das umfassende Anforderungen an Sicherheit und Wirksamkeit stellt. Seine Umsetzung steuert die KFDA mit genauen Vorschriften und Richtlinien zu technischen Anforderungen, Prüfverfahren und -prozessen. 2011 und 2012 sind umfassende Neuregulierungen in Kraft getreten, die für viele Produkte eine einfachere Zulassung ermöglichen. Das koreanische Zulassungsverfahren im Überblick Alle Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt müssen von der KFDA zugelassen werden. Ausländische Unternehmen ohne Firmensitz in Korea können nicht direkt aktiv werden und keine Produktzulassungen einreichen. Sie benötigen daher einen Drittlizenznehmer vor Ort. Einfache Registrierung in Klasse I Der erste Schritt ist die Einordnung des Produkts in eine von vier Risikoklassen, für die unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen gelten. Für Produkte der Risikoklasse I genügt eine Registrierung über das Online-System der KFDA. Die KFDA prüft die Produktdokumentation und stellt das Registrierungszertifikat online zur Verfügung. Produkte der Klassen II bis IV benötigen eine Zulassung der KFDA. TÜV SÜD E-ssentials Technische Dokumentation ab Klasse II Herzstück des Zulassungsantrags ist die Technische Dokumentation. Für die meisten Produkte der Klasse II ist eine Prüfung der Allgemeinen Technischen Dokumentation erforderlich. Für Medizinprodukte der Klasse II, die mindestens drei bereits zugelassenen Produkten gleichen, entfällt die Prüfung der Technischen Dokumentation. In diesem Fall muss die Gleichwertigkeit hinsichtlich des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, der Werkstoffe, der Leistung, der Prüfspezifikation und der Betriebsweise durch ein von der KFDA anerkanntes Labor nachgewiesen werden. Wenn es sich um einen neuen Gerätetyp, eine neue Technologie oder einen neuen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Klasse II oder um Produkte der Klassen III und IV handelt, werden eine SER (Safety and Efficiency Review) – eine Prüfung der Technischen Dokumentation und klinischer Studien – verlangt. Die Technische Dokumentation von Klasse-II-Produkten wird von unabhängigen Drittunternehmen geprüft, die von der KFDA dafür benannt sind. Alle anderen Fälle prüft die KFDA selbst. Testberichte ab Klasse II Ab Klasse II müssen allen Zulassungsanträgen Testberichte von durch die KFDA anerkannten Labors über Funktion, Sicherheit und Wirksamkeit beigefügt werden. Eigene Funktionstests von Herstellern mit KGMP (Korean Good Manufacturing Practice) Audit werden akzeptiert. (Korean) Good Manufacturing Practice Audit Für die Zulassung von Produkten der Klassen II, III und IV sowie für sterile Produkte und Messprodukte der Klasse I ist außerdem ein Audit nach (K)GMP notwendig. GMP-Zertifikate gelten drei Jahre, während Unternehmens- und Produktzulassungen unbegrenzt sind, solange keine Produktmodifikationen vorgenommen werden. Veränderungen im Zulassungsverfahren 2011/12 1) Vorschriften zusammengefasst Im April 2012 wurden die bisher separaten Vorschriften für die Prüfung der Technischen Dokumentation und für die Zulassung in einer Vorschrift zusammengefasst und IVDs (In-vitro-Diagnostika) wurden darin eingeschlossen (Nachricht Nr. 2012-8 der KFDA). Innerhalb der KFDA wurde eine In Vitro Diagnostic Medical Devices Task Force gebildet. 2) Erstmals Prüfung durch Dritte möglich Bisher wurden die Zulassungen für alle Klassen von der KFDA selbst geprüft. Seit Februar 2011 sind Prüfungen durch von der KFDA bestellte Dritte für Klasse-II-Produkte möglich. Für IVDs, neue Produkte der Klasse II und alle Produkte der Klassen III und IV, für die klinische Studien verlangt werden, erfolgt die Prüfung der Technischen Dokumentation nach wie vor durch die KFDA. 3) Externe Testberichte akzeptiert Bereits seit Februar 2011 werden Testberichte von externen Labors akzeptiert, wenn diese dem KOLAS (Korean Laboratory Accreditation Scheme, ISO 17025) entsprechen und im Rahmen des CB- oder GLP-Programms aus- Ausgabe 3 Oktober 2012 Seite 2 Wege zum koreanischen Markt Aus Sicht der Hersteller ist der Zugang zum koreanischen Medizingerätemarkt relativ transparent und vernünftig geregelt. Dennoch stehen gerade ausländische Unternehmen vor einigen administrativen, kulturellen und sprachlichen Hürden. In einem Land, in dem ein Nein als unhöflich gilt und gern blumig umschrieben wird, gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Behörden anders als in der vertrauten EU-Bürokratie. Auch dass Zulassungsanträge nur auf Koreanisch eingereicht werden können, macht die Sache nicht leichter. Hinzu kommt, dass Neuregulierungen nicht immer auch auf Englisch veröffentlicht werden. Die Zulassung allein dem koreanischen Vertriebspartner zu überlassen ist fragwürdig, da mit dem Antrag entscheidende Weichenstellungen für die spätere Vermarktung gestellt werden. Will der Hersteller trotz Sprachbarrieren die Regie behalten, empfiehlt es sich, unabhängige Dritte mit ins Boot zu holen. Unterstützung durch TÜV SÜD Korea TÜV SÜD ist seit 1992 in Korea aktiv und unterhält Büros in Seoul und Busan sowie ein Testlabor in Guro, Seoul, und beschäftigt zurzeit rund 250 Spezialisten im Bereich Medical & Health Services. Mit viel Erfahrung und Wissen rund um die für den südkoreanischen Markt geltenden Anforderungen unterstützen sie Hersteller dabei, sich die erforderlichen Zulassungen zu sichern. TÜV SÜD Korea ist außerdem von der KFDA anerkannte Prüfstelle für Technische Dokumentationen aller Produktkategorien in Klasse II. Die Website von TÜV SÜD Korea finden Sie hier. n gestellt werden. Eigene Tests von KGMP-zertifizierten Herstellern werden ebenfalls akzeptiert. 4) GMP Audit vereinfacht Mit Wirkung zum 8. April 2012 ist das GMP (Good Manufacturing Practice) Audit nur noch für 25 Kategorien vorgesehen (bisher 39). Es entfällt bei geringfügigen Änderungen am Produkt und für Klasse-I-Produkte mit Ausnahme von sterilen Produkten und Messprodukten. Für ausländische Hersteller wird Zug um Zug ein Vor-Ort-Audit nach GMP notwendig, 2012 für KlasseIV-Produkte, 2013 auch für Klasse III und 2014 auch für sterile Produkte und Messprodukte der Klassen I und II. Gibt es mehrere Produktionsstätten, wird anhand von Kriterien wie Risiko, Importvolumen, PMS-Daten etc. festgelegt, wo vor Ort auditiert wird. Das GIP Audit für Importeure entfällt. (Nachricht Nr. 2012-12 der KFDA) 5) IVD-Reagenzien fallen teilweise unter die Regelung für Medizinprodukte IVD-Reagenzien, die zusammen mit IVD-Instrumenten verwendet werden und für die es bislang keine Regelung bezüglich der Marktzulassung gab, fallen jetzt ebenfalls unter die für Medizinprodukte geltenden Regelungen. Sie werden in vier Klassen eingeteilt, für die schrittweise eine Produktzulassung Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 3 erforderlich wird – ab 2012 für IVD-Reagenzien in Klasse IV und ab 2014 dann für alle Klassen. Die Zulassung erfordert eine Prüfung der Technischen Dokumentation und ein GMP Audit. Die Technische Dokumentation wird direkt von der KFDA geprüft. Weblinks: Eine Einführung in die Zulassung von Medizinprodukten in Korea finden Sie hier. Das KFDA-Infoportal auf Englisch finden Sie hier. Aktuelle Vorschriften und Richtlinien: Vorschriften: Koreanisch Englisch Hinweis: Die englischen Versionen sind nicht immer aktuell. Richtlinien: Koreanisch kontakt Georg Bauer +49 89 5008-4143 @ [email protected] kontakt Hye-Jeong Sohn +82 2 32151-142 @[email protected] Günstige Indikatoren für den Gesundheitsmarkt Das Wunder am Han – in diese Worte hat eine staunende Welt das rasante Wirtschaftswachstum Südkoreas seit 1954 gefasst. Südkorea ist das einzige Land der Welt, das es geschafft hat, sein Volkseinkommen in nur 50 Jahren nach einem zerstörerischen Krieg um das 380-fache und das Bruttoinlandsprodukt um das 750-fache zu erhöhen. Heute gehört Südkorea zu den führenden Wirtschaftsnationen der Welt und rangiert, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, weltweit auf Platz 15. Die Bevölkerung nähert sich der 50-Millionen-Grenze und wird immer älter. Das Durchschnittsalter ist von 2005 bis 2011 von 34,5 Jahren auf 38,4 Jahre gestiegen. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung gehört zu den erklärten Zielen der koreanischen Politik. Schon heute hat Südkorea die höchsten Gesundheitsausgaben unter den vier „Asian Tigers“ (Hongkong, Singapur, Südkorea, Taiwan). Für die nächsten Jahre wird ein weiterer Anstieg erwartet. Die Gesundheitsausgaben sind zu 55 % öffentlich finanziert. Import dominiert den Medizingerätemarkt Südkorea gehört zu den attraktivsten Exportmärkten für die deutsche Medizintechnik-Industrie. Insgesamt wies der Medizingerätemarkt bereits 2008 ein Volumen von 2,4 Mio. USD aus, Tendenz steigend. Im Jahr 2011 wurden 2.899 neue Produkte zugelassen, ein Plus von 8,7 % gegenüber 2010. Die Top 3 waren Hörgeräte (6,7 %), Zahnimplantate (3,8 %) und weiche Kontaktlinsen (2,5 %). 51 % der neu zugelassenen Produkte waren importiert. Insgesamt spielen europäische Unternehmen in Korea eine große Rolle. Die EU ist nach China Südkoreas zweitstärkster Handelspartner, von hier stammen die meisten ausländischen Investitionen. Unter den dominierenden Importländern steht Deutschland hinter den USA und vor Japan auf Platz zwei. n Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 4 Japan: Übergangsfrist läuft! Ab 2017 nur noch mit JIS T 0601-1:2012 Wer medizinische elektrische Geräte auf dem japanischen Markt verkauft, muss bis spätestens 31. Mai 2017 nachweisen, dass seine Produkte mit dem japanischen Industriestandard JIS T 0601-1:2012 konform sind. Erst kürzlich war die 2012er Revision von JIS T 0601-1 erschienen. Nun hat das japanische Gesundheitsministerium (Ministry of Health, Labour and Welfare, MHLW) für die Übernahme eine 5-jährige Übergangsfrist festgelegt. Gleichzeitig hat TÜV SÜD Japan ein neues Labor eröffnet, in dem zukünftig Sicherheitsprüfungen entsprechend JIS T 0601-1:2012 durchgeführt werden können. Der Sicherheitsstandard JIS T 0601-1:2012 JIS T 0601-1:2012 trägt den vollen Titel „Medical electrical equipment – Part 1: General requirements for basic safety and essential performance“ und bezieht sich auf die Sicherheit und Funktion von medizinischen elektrischen Geräten. JIS T 0601-1:2012 entspricht dem europäischen Standard IEC 60601-1:2005, 3. Der Standard gehört zu einer Reihe von Vorgaben, die gemäß dem japanischen Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz (Japanese Pharmaceutical Affairs Law, J-PAL) Voraussetzung für die Zulassung auf dem japanischen Markt sind. Bis 2017 umstellen JIS T 0601-1:2012 gilt nicht nur für ausländische, sondern für alle Hersteller medizinischer elektrischer Geräte. Bis zum Ende der Übergangszeit im Jahr 2017 können sie Zulassungen für den japanischen Markt nach der bisherigen Version JIS T 0601-1:1999 oder nach JIS T 0601-1:2012 beantragen. Wer seine Geräte allerdings auch über den 31. Mai 2017 hinaus verkaufen will, muss sicherstellen, dass sie bis dahin mit der revidierten Fassung konform sind. Prüfung nach JIS T 0601-1:2012 TÜV SÜD Japan hat sich bereits auf die neuen Anforderungen eingestellt und parallel zur Veröffentlichung von JIS T 0601-1:2012 in Tokio ein neues Testlabor eröffnet, in dem zukünftig Sicherheits- und Funktionsprüfungen entsprechend den aktuellen Anforderungen durchgeführt werden können. Dazu gehören Tests in Bezug auf elektrische Sicherheit, sichere Erdung, Stromverlust, Anforderungen an die Stromquelle sowie Luft- und Kriechstrecken. n kontakt Kazuya Minamino +81 663960228 @[email protected] Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 5 Malaysia: Neues Medizinproduktegesetz Umsetzung nimmt Fahrt auf Kurze Übergangsphasen bis 2013/14 Das Medizinproduktegesetz trat im Oktober 2012 in Kraft. Für Produktzulassungen wird voraussichtlich eine zweijährige Übergangsphase bis Oktober 2014 gewährt. Wer danach nicht zugelassene Produkte einführt oder auf den Markt bringt, kann mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu MYR 200.000 (rund 64.000 USD) bestraft werden. Die Lizenzierung der Unternehmen soll voraussichtlich ein Jahr früher, im Oktober 2013, abgeschlossen sein. Seit einem Jahr gibt es in Malaysia gesetzliche Vorschriften für die Zulassung auf dem Medizinproduktemarkt. Das Medizinproduktegesetz vom 3. Oktober 2011 gilt als Meilenstein in der Gesundheitsversorgung. Es stellt Anforderungen in Hinblick auf die Lizenzierung von Unternehmen und auf Sicherheit und Funktion von medizinischen technischen Geräten. Im Oktober 2012 trat das neue Gesetz in Kraft, es verschafft der Medizingeräteindustrie endlich Klarheit, wie man künftig im Spiel bleibt. Gesetz Nr. 737: Zulassung von Unternehmen und Produkten Das Medizinproduktegesetz besteht aus zwei Teilen. Gesetz Nr. 737, „Medical Device Act of 2012“, enthält Anforderungen in Bezug auf die Verkaufsbedingungen und Verkaufsverbote für Medizinprodukte. Alle Unternehmen wie Hersteller, Importeure, autorisierte Vertreter und Distributoren müssen zunächst eine Marktlizenz erlangen. Jegliches medizinisches Equip ment wie einfache Bandagen, Kondome und Spritzen, aber auch ausgefeilte Geräte wie Magnetresonanztomografen muss zukünftig von einer Konformitätsbewertungsstelle (Conformity Assessment Body, CAB) zugelassen werden. Das Gesetz sieht eine risikobasierte Klassifizierung und Registrierung vor und stellt Anforderungen an Sicherheit und Funktion. D arüber hinaus regelt das Gesetz Nr. 737 die Zulassung als CAB. Gesetz Nr. 738: Regulierung durch Medizinproduktebehörde Das parallel erschienene Gesetz Nr. 738, „Medical Device Authority Act of 2012“, legt fest, dass die Medizinproduktebehörde Medical Device Authority (MDA) die Umsetzung der neuen Vorgaben überwacht. Ihre Struktur und Aufgaben sind vergleichbar mit denen der FDA in den Vereinigten Staaten, den entsprechenden Regulierungsbehörden in der EU oder der TGA in Australien. Die MDA trifft alle Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes, reguliert die Zulassung, arbeitet konkrete Vorschriften in Bezug auf das Pre-Marketing, die Marktplatzierung und das Post-Marketing aus und überwacht ihre Einhaltung. Der Medizinproduktemarkt in Malaysia Das neue Medizinproduktegesetz ist ein wichtiger Meilenstein in der Ent wicklung Malaysias, das bis zum Jahr 2020 den Status eines voll entwickelten Industrielandes anstrebt. Das malaysische Parlament hat damit eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung und für den Ausbau des Gesundheitswesens geschaffen. Es wird erwartet, dass das Medizinproduktegesetz auch zu einer Bereinigung des Marktes um minderwertige Produkte und zu einer Stärkung qualitätsbewusster Hersteller beiträgt. Die Gesundheitsausgaben in Malaysia lagen 2010 b ei geschätzten 10,3 Mrd. USD und dürften laut Marktbeobachtern bis 2015 auf etwa 19,0 Mrd. USD steigen. Die fünf ASEAN-Länder Malaysia, Thailand,Indonesien, Philippinen und Singapur verwenden knapp 10 % der jährlichen Gesundheitsausgaben für die Beschaffung von Medizinprodukten und medizinischer Ausstattung. Der malaysische Markt für Medizingeräte erreicht einen Jahresumsatz von 1,3 Mio. USD. Zur Zulassung mit TÜV SÜD Malaysia TÜV SÜD Malaysia hat bei der Medizinproduktebehörde die Zulassung als Conformity Assessment Body (CAB) beantragt und wurde bereits in die Liste der Prüfunternehmen aufgenommen. Sobald die Zulassung offiziell ist, kann TÜV SÜD alle Konformitätsprüfungen im Sinne des neuen Medizinproduktegesetzes Nr. 737 durchführen. Ebenso bietet TÜV SÜD Audits für die Unternehmenszulassung, für Hersteller gemäß ISO 13485 und für Importeure, autorisierte Vertreter und Distributoren gemäß „Malaysia Good Distribution Practice of Medical Device“ (GDPMD). Informationen des malaysischen Gesundheitsministeriums finden Sie hier. n kontakt Paul Tan +65 6885-1270 @[email protected] Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 6 3rd Edition IEC/EN 60601-1 Überblick weltweit: Ab wann gilt wo die 3rd Edition? Für die Hersteller von Medizinprodukten ist es wichtig zu wissen, wann die 3rd Edition der IEC 60601-1 die 2nd Edition in den einzelnen Zielmärkten ablöst. Denn davon ist sowohl die Entwicklung als auch die Zertifizierung ihrer Produkte betroffen. Für einen schnellen und kompakten Überblick haben wir für Sie eine weltweite Übersicht zu den verschiedenen Übergangsfristen erstellt. 3rd Edition IEC/EN 60601-1 Überblick weltweit: Ab wann gilt wo die 3rd Edition? Die einzelnen Übergangsfristen* in den unterschiedlichen Zielmärkten 2010 2011 2012 1. Oktober 2010 EU Ende der Übergangsfrist für Ultraschallgeräte gemäß EN 60601-2-37:2008 2013 1. Juni 2012 EU Ende der Übergangsfrist für Medizinprodukte, für die keine Teil2-Norm gilt Kanada – Health Canada Ende der Übergangsfrist für Erstzertifizierungen ohne Teil2-Norm 2014 2015 1. Juni 2013 1. Januar 2014 EU Brasilien Ende der Übergangsfrist für interventionelle Röntgeneinrichtungen gemäß EN 60601-243:2010 2016 2017 31. Mai 2017 Japan 30. Juni 2013 USA – FDA Ende der Übergangsfrist für Erstzertifizierungen Die einzelnen Übergangsfristen in den unterschiedlichen Zielmärkten werden in der oben stehenden Grafik nochmals in Form eines Zeitstrahls verdeutlicht. Region / Gültigkeit Anerkennung der * In der Grafik sind nur offiziell bestätigte Daten aufgeführt. rd (Stand heute) Land: 3 Edition EU TÜV SÜD Product Service GmbH Ja. 2nd Ed. 3rd Ed. Anmerkung: Anwendbare Teil-2-Normen und Ergänzungsnormen sollten mit der richtigen Edition der Grundnorm verwendet werden. Übergangszeitraum Die Übergangsfrist für Medizinprodukte, für die keine Teil-2-Norm gilt, endete am 1. Juni 2012. Teil-2-Normen können die Übergangsfrist in beide Richtungen verändern. Beispiel: Für Ultraschallgeräte endete die Übergangsfrist gemäß EN 60601-237:2008 bereits am 1. Oktober 2010. Demgegenüber endet die Übergangsfrist für interventionelle Röntgeneinrichtungen gemäß EN 60601-2-43:2010 erst am 1. Juni 2013. Weitere Informationen http://ec.europa.eu/enterprise/policies/ european-standards/documents/ harmonised-standards-legislation/ list-references/medical-devices/ index_en.htm Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 7 Region / Land: Gültigkeit Anerkennung der 3rd Edition USA – FDA 2nd Ed. 3rd Ed. Ja. Für Erstzertifizierungen endet die Übergangsfrist am 30. Juni 2013. Es ist unsicher, ob dies auch für sicherheitsre levante Änderungen an Medizinprodukten gilt, die nach der 2nd Edition zugelassen wurden. http://www.accessdata.fda.gov/ scripts/cdrh/cfdocs/cfStandards/ detail.cfm?standard__identification_ no=30270 Kanada – Health Canada 2nd Ed. 3rd Ed. Ja. Für Erstzertifizierungen ohne Teil-2-Norm endete die Übergangsfrist am 1. Juni 2012. Teil-2-Normen verlängern die Übergangsfrist um bis zu 3 Jahre ab ihrer Veröffentlichung. http://www.hc-sc.gc.ca/dhp-mps/ md-im/standards-normes/notice_ iec_60601_avis-eng.php Japan 2nd Ed. 3rd Ed. Ja, seit 1. Juni 2012 als JIS T 0601-1:2012 31. Mai 2017 http://www.tuv-sud.jp/infoservice/ pdf/20120601_06011_t601.pdf Brasilien 2nd Ed. Ja. 1. Januar 2014 http://www.brasilsus.com.br/ legislacoes/anvisa/108530-3.html Russland 2nd Ed. 3rd Ed. Ja, als ГОСТ Р МЭК 60601-1-2010 Unbekannt http://www.standards.ru/ document/4583734.aspx IECEE – CB scheme 2nd Ed. 3rd Ed. Ja. Kein konkretes Datum bekannt. Es dürfen mehrere Jahre erwartet werden. http://dom5.iec.ch/iecee/ieceemembers. nsf/IECEEScopeInStandardByCat?Rea dForm&PC=MED USA – NRTL 2nd Ed. + UL606011:2003 Unbekannt. Die hauptsächlichen Bedenken der OSHA richten sich gegen das Risk Management Concept in der ANSI/AAMI ES606011:2005 Unbekannt http://www.osha.gov/dts/otpca/nrtl/ allstds.html Kanada – NRTL 2nd Ed. + CAN/CSAC22.2 No. 601.1M90:2003 Unbekannt (als CAN/CSA-C22.2 No. 60601-1-08) Unbekannt http://www.ccohs.ca/ China – SFDA 2nd Ed. Unbekannt Unbekannt http://eng.sfda.gov.cn/WS03/ CL0757/62136.html (GB 9706.1-2007 = 2Ed + A1+A2 seit 01.07.2008) (Stand heute) * In der Tabelle sind nur offiziell bestätigte Daten aufgeführt. Übergangszeitraum Weitere Informationen TÜV SÜD E-ssentials Teil-2-Normen bestimmen die Übergangsfrist In der Europäischen Union wird der Einsatz harmonisierter Standards empfohlen. Allerdings ist dies nicht zwingend notwendig, um die Erfüllung der allgemeinen Anforderungen nachzuweisen. Die Übergangsfrist der EN 60601-1 gemäß der Medical Device Directive (MDD) endet: a) für Medizinprodukte ohne Teil-2-Norm am 1. Juni 2012 b) für Medizinprodukte mit Teil-2-Norm an dem in der EN-Teil-2-Norm festgelegten Datum. Ein Beispiel: EN 60601-2-37:2008 legte den 1. Oktober 2010 fest. Beachten Sie in diesem Zusammenhang: EN ISO 80601-2-XX, EN IEC 80601-2-XX und jede EN ISO XXXXX wie beispielsweise EN ISO 15004-1:2009, die n im Amtsblatt der Europäischen Union gelistet sind und n auf der 3rd Edition EN 60601-1:2006 beziehungsweise IEC 60601-1:2005 beruhen werden wie Teil-2-Norm behandelt. Entsprechend verändert sich auch ihre Übergangsfrist. Ausgabe 3 Oktober 2012 Seite 8 Ist die Übergangsfrist bereits verstrichen, kann es zu folgenden Problemen kommen: n Für Medizinprodukte, die nach der 2nd Edition zugelassen wurden, erlischt die Zulassung für den europäischen Markt. Denn Hersteller müssen den objektiven Nachweis erbringen, dass ihre Produkte den Grundlegenden Anforderungen der Direktive MDD 93/42/EWG entsprechen. Die Vermutung der Erfüllung der Grundlegenden Anforderungen basiert auf der Verwendung gültiger harmonisierter Normen, in diesem Fall der 3rd Edition. Darum ist eine Deltaprüfung und Bewertung (2nd Edition, 3rd Edition) notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie im ZLG-Papier 3.5 A1. n Es ist zu erwarten, dass viele Medizinprodukte-Hersteller zur gleichen Zeit Deltaprüfungen und Bewertungen in Auftrag geben werden. Das kann zu Wartezeiten bei den Prüfstellen führen. Wir empfehlen den betroffenen Herstellern deshalb, sich frühzeitig an TÜV SÜD Product Service als Prüfstelle (NB, CBTL, NRTL) zu wenden. Weitere Informationen zum Übergang von der 2nd auf die 3rd Edition im Rahmen der CE-Kennzeichnung finden Sie hier. n kontakt Martin Schneeberg +49 89 5008-4476 @[email protected] Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 9 Med-Infos nun auch als E-Books Ab November auch mobil immer auf dem Laufenden Die wichtigsten Med-Infos von TÜV SÜD gibt es ab November 2012 neben dem bewährten pdf- dann auch im epub-Format. Sie können damit jederzeit auf mobilen Endgeräten mit den Betriebssystemen iOS und Android gelesen werden. Denn im Gegensatz zum pdfFormat passt sich der epub-Text dynamisch an die jeweilige Bildschirmgröße bzw. die individuelle Einstellung der E-Book-ReaderApp an. Auf diese Weise sind die Fachinformationen auch auf dem Smartphone und Tablet optimal lesbar. In den Med-Infos fassen TÜV SÜD-Experten aktuelle und relevante Informationen aus folgenden Kategorien zusammen: „Richtlinien & Standards“, „Internationale Vermarktung“, „Klinische Bewertung“ und „Weitere Dienstleistungen“. Derzeit gibt es die Med-Infos zu 33 verschiedenen Themen wie beispielsweise „Introduction to Korean Medical Device Regulations“. Die Fachinformationen sind für Sie kostenlos und werden inhaltlich regelmäßig aktualisiert; sie können unter www.tuevsued.de/medinfo heruntergeladen werden – ab November dann sowohl als pdf als auch im epub-Format. Ein besonderer Service für die Besucher der Messe MEDICA: Sie haben vom 14. bis 17. November 2012 die Möglichkeit, alle im epub-Format verfügbaren Med-Infos am TÜV SÜD-Stand bequem via QR-Code auf ihr Smartphone oder Tablet zu laden. Folgende Med-Infos sind ab November zusätzlich im epub-Format auf Englisch erhältlich: Standards & EU Guidelines n Council Directive 93/42/EEC n IVD Directive 98/79/EC n IEC 60601-1:2005: 3rd Edition n Transition from 2nd Edition to 3rd Edition of IEC/EN 60601-1:2005 n Usability of Medical Devices Apps ohne Downs Gesicherte Markterfolge mit unseren begleitenden Services START International Affairs n Globalization of Medical Device Approval n FDA 510(k) n Access USA and Canada n Access Russian Federation (GOST) n Access Australia n Chinese Approval for MD Further Services nM edical Device Software TÜV SÜD E-ssentials Ausgabe 3 Oktober 2012 Seite 10 Sterile Medizinprodukte Hilfreiche Fragelisten für die Zertifizierung von Medizinprodukten Ausführliche Checklisten unterstützen Hersteller bei der Zertifizierung von sterilen und wiederaufbereitbaren Medizinprodukten: Anhand der Listen können sich Hersteller strukturiert und effizient auf die Zertifizierung ihrer Produkte vorbereiten und die Vollständigkeit ihrer Unterlagen Punkt für Punkt prüfen. Die sogenannten Submission Forms sorgen so für größtmögliche Transparenz und die Hersteller sparen Zeit und Geld. Zertifizierungsanforderungen verständlich verpackt Experten von TÜV SÜD haben für fünf verschiedene Bereiche Listen erstellt, in denen die verschiedenen Anforderungen in verständliche Fragen verpackt sind. Die einzelnen Fragen sind dabei so einfach wie möglich gehalten. Benötigt ein Hersteller dennoch weiterführende Informationen, findet er in der gleichen Zeile den Verweis auf den Unterpunkt in der entsprechenden harmonisierten Norm. Geforderte Nachweise (Sektion Data) und Referenzen zu den jeweiligen Informationsquellen (wie Dokumentnamen und Seitenangaben) kann er direkt in die Frageliste einpflegen. So hat er stets einen guten Überblick und kann die für die Zertifizierung notwendigen Daten schnell auf ihre Vollständigkeit prüfen. In den Submission Forms wird beispielsweise auf die vollständige Dokumentation der durchlaufenen Testzyklen und deren Vorbereitung hinge wiesen. Außerdem müssen Hersteller die Validierung der mikrobiellen Me thoden darlegen und die Obergrenze der Gesamtkeimzahl angeben, bis zu welcher der Sterilisationsprozess noch begonnen werden kann. Für folgende Bereiche sind die Submission Forms verfügbar: n EO Sterilisation n Strahlensterilisation n Feuchte-Hitze-Sterilisation n Design von Sterilverpackungen und Verpackungsprozessvalidierung n Wiederaufbereitung von Medizinprodukten Vielfache Vorteile für Hersteller Die übersichtlichen Submission Forms ermöglichen großen sowie kleineren Herstellern von Medizinprodukten eine einfache und vollständige technische Dokumentation. Ein wichtiger Aspekt, denn fehlende Daten führen zu einem langen und kostenintensiven Prüfverfahren. Mit den Submission Forms hat der Hersteller einen Überblick über alle Daten und kann so Zeit sparen und Kosten senken. Die ausgefüllten Listen dienen nicht nur der Vorbereitung auf das Prüfverfahren, sondern sind auch bei der internen Bewertung und Dokumentation hilfreich: Durch die einfache Strukturierung der Daten fallen Überschneidungen bei den Zertifizierungsanforderungen sofort auf und der Hersteller kann auf die bereits vorhandenen Daten zurückgreifen. Somit entfällt die mehrfache Eingabe identischer Daten. Der Einsatz der Fragelisten ist dabei nicht verpflichtend, sondern ein optionales Angebot von TÜV SÜD für eine einfache und transparente Zertifizierung. Bestellinformationen Die Submission Forms erhalten Sie auf Anfrage bei Dr. Jan Havel. Sie kosten einmalig jeweils 3.000 EUR. n kontakt Dr. Jan Havel +49 89 5008-4376 @[email protected] Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 11 MEDDEV 2.1/6: Software Apps und eigenständige Software: Wann ist Software ein Medizinprodukt? Macht eine medizinische App ein Smartphone schon zu einem Medizinprodukt? Zu dieser und anderen Fragen hinsichtlich der Einstufung von eigenständiger Software gibt es im Rahmen der Medical Device Directive (MDD) 93/42/EWG eine breite Diskussion. Viele Bereiche bleiben dort nämlich sehr vage. Mehr Klarheit bringt hier seit Januar 2012 der neue Leitfaden MEDDEV 2.1/6 der Europäischen Kommission mit ergänzenden Kriterien, Entscheidungsdiagrammen und zahlreichen praktischen Beispielen. Als rechtlich unverbindlicher Leitfaden gibt MEDDEV 2.1/6 Herstellern und Benannten Stellen nun erste weiterführende Hilfestellungen zur Einstufung von eigenständiger Software. Die korrekte Klassifizierung der Produkte ist nämlich eine Verpflichtung des Herstellers. MEDDEV 2.1/6 enthält zwei Entscheidungsdiagramme, durch die abgeleitet werden kann, ob eine Software erstens als Medizinprodukt nach der europäischen Medizinprodukterichtlinie MDD anzusehen ist und ob sie zweitens unter die IVDD(In-vitro-Diagnostika)Richtlinie 98/79/EG fällt. Des Weiteren werden in der Richtlinie verschiedene Fallbeispiele vorgestellt und erläutert. Nicht als Medizinprodukt einzustufen ist beispielsweise die folgende eigenständige Software: n Krankenhaus-Informationssysteme für Aufgaben wie Aufnahme und Termine für Patienten, Versicherungen, Rechnungen sowie allgemeines Patientenmanagement n Allgemeine Informationssysteme zum Speichern, Archivieren und Transfer von Daten. Falls die Software mit zusätzlichen Modulen verwendet wird, können sie aber durchaus als Medizinprodukte einzustufen sein. n Kommunikationssysteme für allgemeine E-Mail-, Mobil- und Videokommunikation n Videosoftware zur Fernberatung zwischen Klinik und Patient In den folgenden Fällen kann hingegen Software als Medizinprodukt eingestuft werden: n Software, die der Entscheidungsfindung dient. Dazu zählen Systeme, die medizinisches Wissen aus Datenbanken mit Algorithmen und einzelnen Patientendaten verknüpfen, sowie Software, die Empfehlungen für eine Diagnose, Prognose, Überwachung und Behandlung gibt, jeweils für einen bestimmten Patienten n Software, die basierend auf der Beobachtung oder Analyse von physiologischen Parametern der Patienten Alarmierungsfunktionen beinhaltet n Software zur Telechirurgie, zum Beispiel, wenn ein chirurgischer Eingriff aus der Ferne gesteuert wird Die gesamte MEDDEV-Richtlinie (auf Englisch) mit den Entscheidungsdiagrammen und weiteren Beispielen kann hier heruntergeladen werden. n kontakt Dr. Markus Wagner +49 89 5008-4169 @[email protected] Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 12 TÜV SÜD auf der MEDICA Internationales Team erwartet Sie in Düsseldorf, Deutschland Vom 14. bis 17. November 2012 präsentiert sich TÜV SÜD auf der MEDICA in Düsseldorf, Deutschland. In Halle 10, Stand B05 werden Spezialisten aus den verschiedenen Bereichen vertreten sein: aktive Medizinprodukte, nichtaktive Medizinprodukte, In-vitro- Diagnostik, Internationale Zulassungen usw. Kollegen z. B. aus China, Korea und den USA kommen mit Updates aus ihren Ländern dazu. Hersteller von Medizinprodukten können sich damit umfassend über weltweite Zertifizierungen und Services des TÜV SÜD informieren. Außerdem ist ein Vortragsprogramm geplant. Die MEDICA Die MEDICA ist die größte Veranstaltung für die Medizinbranche weltweit und findet jedes Jahr im Oktober in Düsseldorf in Deutschland statt. Dort treffen sich MedTech-Hersteller aus der ganzen Welt, um die komplette Bandbreite an neuen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren in der ambulanten und stationären Patientenversorgung zu präsentieren. 14.–17.11.2012, Düsseldorf Halle 10, Stand B05 www.medica.de n Fokusthemen auf der MEDICA Ein besonderes Augenmerk richtet das TÜV SÜD-Team in diesem Jahr auf vier aktuelle Themen: nRevision der europäischen Medical Device Directive (MDD) nEuropäische In-vitro Diagnostics Directive (IVDD) nIEC 62304 – medical device software – software life cycle processes nAmendment 1 IEC 6060-1 3rd Edition kontakt Bei einem persönlichen Gespräch stellen sich die internationalen Experten Ihren Fragen. Gern können Sie mit uns einen Termin vereinbaren unter www.tuev-sued.de/ps/medica2012 Für diesen Tag erhalten Sie von uns eine Tageskarte. Ralph Urbanek +49 89 5008-4315 @ [email protected] ARAB HEALTH 2013 in Dubai TÜV SÜD goes east Wie eng die Kontakte zwischen der arabischen und der europäischen Gesundheitsbranche sind, zeigt die steigende Zahl von Patienten aus der arabischen Welt in westlichen Gesundheitseinrichtungen. Doch im Januar wendet sich der Blick der Branche nach Osten, wenn in Dubai die 38. ARAB HEALTH ihre Pforten öffnet. TÜV SÜD stellt im Deutschen Pavillon aus. Die ARAB HEALTH ist die älteste Gesundheitsmesse der Welt und findet jährlich in Dubai statt. Auf 47.000 m2 präsentieren sich 3.500 Aussteller aus 142 Ländern der Welt. 83.278 haben 2012 Messe und Kongress besucht. Die meisten Besucher kommen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, den angrenzenden Regionen und Indien. Norbert Stuiber, Spezialist für die Zulassung von Medizinprodukten in Saudi-Arabien, wird mit Kollegen aus der TÜV SÜD-Niederlassung in Al-Jubail (Saudi-Arabien) das gesamte Dienstleistungsportfolio mit Schwerpunkt aktive Medizinprodukte vorstellen. 28.–31.01.2013, Dubai Deutscher Pavillon www.arabhealthonline.com n kontakt Norbert Stuiber +49 89 5008-4144 @[email protected] Ausgabe 3 Oktober 2012 TÜV SÜD E-ssentials Seite 13 Med-Info Aktuelle Informationen für die Medizinproduktebranche Med-Info Update Oktober 2012 Internationale Fach-Informationen für die Medizinproduktebranche Standards & EU Guidelines n Council Directive 93/42/EEC n Revision of MDD 93/42/EEC n IVD Directive 98/79/EC n IEC 60601-1:2005: 3rd Edition n Transition from 2nd Edition to 3rd Edition of IEC/EN 60601-1:2005 nD esign Dossiers n Usability of Medical Devices n Transition to EC Directive 2007/47/EC Clinical Affairs n Clinical Data Requirements for EC Certificate Extension n C linical Data Requirements in Era of 2007/47/EC nA ssessment of Medical Devices Incorporating Material of Animal Origin nH uman Blood Derivatives n MD utilizing material of Animal Origin n Biological Safety n Tools for tissue engineering n Advanced Therapy Medicinal Products n Biological Evaluation International Affairs n Globalization of Medical Device Approval n FDA 510(k) n Access USA and Canada n Korea n PAL – MHLW Movement n Japanese PAL n PAL – Change application and notification n PAL – Fundamental Info n Access Russian Federation (GOST) n Access Australia n Chinese Approval for MD Further Services n Quality Management in Dialysis n EN 60601-2-5 Therapeutic ultrasound devices n EN 60601-2-37 Diagnostic ultrasound devices n Medical Device Software Teilweise auch auf Deutsch erhältlich. Unter www.tuev-sued.de/medinfo können Sie sich die Informationen kostenlos herunterladen. n Ihre Ansprechpartner weltweit Deutschland TÜV SÜD Product Service GmbH Ridlerstr. 65 80339 München Telefon: +49 89 5008-4358 Italien TÜV Italia S.r.l. Via Isonzo 61 40033 Casalecchio di Reno (BO) Telefon: +39 051 298-7411 Großbritannien TÜV SÜD Product Service Ltd. Octagon House, Concorde Way Segensworth North Fareham, Hampshire, PO15 5RL Telefon: +44 1489 558217 USA TÜV SÜD America Inc. 10 Centennial Drive Peabody, MA 01960 Telefon +1 978 5732500 Asien-Pazifik TÜV SÜD PSB Pte. Ldt. No.1 Science Park Drive 118221 Singapore Telefon +65 6778 7777 E-Mail: [email protected] HAFTUNGSAUSSCHLUSS Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt TÜV SÜD keine Haftung (weder ausdrücklich noch impliziert) für die Qualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Inhalte Dritter und der in diesem Newsletter enthaltenen Informationen. Ziel dieses Newsletters ist es, allgemein über ein bestimmtes Thema bzw. bestimmte Themen zu informieren. Dabei erhebt der Newsletter jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dementsprechend gelten die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen weder als Consulting noch als fachkundige Beratung oder Dienstleistung. Falls Sie nähere Informationen zu einem der in diesem Newsletter besprochenen Themen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Frage direkt an uns oder konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann. Die in diesem Newsletter enthaltenen Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung seitens TÜV SÜD kopiert oder zitiert werden. Auch der Verweis auf diese Informationen in anderen Publikationen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von TÜV SÜD. Alle Rechte vorbehalten © 2012 TÜV SÜD. 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