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Daniel, Mensch aus der Familie Mayer
Postanschrift:
Daniel Mayer
Juri-Gagarin-Ring 129 // 0907
99084 Erfurt
LANDRATSAMT MEIßEN
z. Hd. Arndt Steinbach
Brauhausstr. 12
01662 Meißen
Zustellung
per E-Mail: [email protected]
per Fax: 03521-725-9900
Erfurt am 10.05.2014
Sehr geehrter Arndt Steinbach,
ich habe vom LANDRATSAMT MEIßEN ein Schreiben vom 28.04.2014 mit der Androhung der
Erzwingungshaft mit einem Buchungszeichen 77.61412.6 erhalten, das nur an die Natürliche Person
Herr Daniel Mayer gerichtet sein kann. Ich, Daniel, Mensch aus der Familie Mayer, vertrete diese
Person mittels Identifikation mit ihr nicht mehr, seit mir die juristischen Hintergründe bekannt
geworden sind. Ich bin ein Mensch und habe eine (Natürliche) Person, die ich bis vor kurzem
unwissentlich, unwillentlich und unabsichtlich mit Leben erfüllt und für die ich gehandelt habe. Die
Natürliche Person ist, so wie die Juristische Person auch, eine juristische Fiktion, leblos und
handlungsunfähig, mit der Geburtsurkunde erschaffen und nur in den Akten des Melderegisters und in
den Statuten des Systems = sogenannten Gesetzen zu finden. Der Mensch ist der Schöpfer eines
Systems, in dem die Natürliche Person den Statuten mit angeblicher Gesetzeskraft sklavisch
unterworfen ist. Informationen zu diesem für alle Menschen wichtigen Thema finden Sie u.a. bei der
Google-Suche nach dem Freeman Austria.
Als Mensch (das mit Vernunft und Sprachvermögen ausgestattete Lebewesen) habe ich bestimmte
grundlegende, mir natürlich zustehende und angeborene Rechte gegenüber dem Staat, nämlich
Menschenrechte, welche unveräußerlich und unantastbar sind. Das sind vor allem die Rechte auf
Leben, Freiheit und Eigentum. (Nachzulesen bei Gerhard Köbler, Juristisches Wörterbuch, 15. aktuelle
Auflage, S. 276 f.).
Als Mensch mit allen natürlichen Rechten akzeptiere ich die Einschränkung meiner unantastbaren
Rechte und die Handlungen und die Unterdrückung durch das System nicht mehr länger.
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Das o.g. Schreiben vom LANDRATSAMT MEIßEN vom 28.04.2014 mit der Androhung der
Erzwingungshaft wiese ich hiermit zurück. Ich, Daniel, Mensch aus der Familie Mayer, akzeptiere
Ihr Vertragsangebot nicht und stimme Ihrem Verfahren nicht zu. Ihr Angebot zur Zahlung von
Buß-, Mahn- und sonstigen Geldern lehne ich ab.
Ich fordere Sie als Verantwortlichen auf, die diesbezüglichen Handlungen des LANDRATSAMTes
MEIßEN sofort einzustellen und meine Daten zu löschen.
Zur Berechtigung des sogenannten Bußgeldverfahrens des LANDRATSAMTes MEIßEN mir
gegenüber hatte ich in mehreren Schreiben eine Reihe von Fragen und Feststellungen an Herrn (feige
Vornamenlos) Naumann, Tel. 7251445 und Frau (feige Vornamenlos) Imhof, tel. geschickt, welche
nicht beantwortet wurden. Von mir gestellte Fristen zur Beantwortung meiner Fragen und zur
Widerlegung meiner Feststellungen, sind ohne Ergebnis verstrichen.
Ich beschwere mich hiermit bei Ihnen als Vorgesetzter der beiden Mitarbeiter des LANDRATSAMTes
MEIßEN über das Verhalten dieser beiden Mitarbeiter, speziell wegen der Nichtbeantwortung meiner
Fragen.
Meine rechtlichen Fragen, Feststellungen, Einwände und Schlußfolgerungen stelle ich Ihnen
nachfolgend zusammenfassend dar:
1.
Das LANDRATSAMT MEIßEN ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ein Nachweis
dafür wurde trotz Aufforderung meinerseits nicht erbracht.
Der hoheitliche Akt der Verleihung des Titels Körperschaft des öffentliches Rechts ist
Voraussetzung für die Berechtigung zum hoheitlichen Handeln der Körperschaft.
2.
Das LANDRATSAMT MEIßEN ist im UPIK (siehe www.upik.de), dem Unternehmensregister
des Internationalen Handelsrechts des UCC (Uniform Commercial Code) unter
LANDRATSAMT MEIßEN mit Hauptsitz in Großenhain, D-U-N-S® Nummer 332383678
eingetragen und der LANDKREIS MEIßEN, Nicht eingetragene Bezeichnung oder
Unternehmensteil: LANDRATSAMT MEIßEN, mit einer Niederlassung/Filiale in Meißen mit
der D-U-N-S® Nummer 340752372 zu finden.
Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person beginnt mit ihrer Eintragung in ein öffentliches
Register. Das öffentliche Register ist hier das Welthandelsregister UPIK.
3.
Das LANDRATSAMT MEIßEN unterliegt bzw. unterlag durch ihre Eintragung im UPIK dem
Internationalen Handelsrecht UCC.
4.
Durch das Fehlen der Körperschaft des öffentlichen Rechts und den Eintrag beim UPIK handelt
bzw. handelte das LANDRATSAMT MEIßEN nicht nach öffentlichem, sondern nach privatem
Recht.
5.
Wegen des Handelns im privaten Recht müssen alle Schreiben einen vollständigen Namen und
eine vollständige Unterschrift nach § 126 BG enthalten. Alle bisherigen Schreiben der
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Bediensteten des LANDRATSAMTes MEIßEN sind demnach, wie bereits von festgestellt,
rechtlich wirksam und schon wegen dieser Formfehler nichtig.
6.
Wegen des Handelns im privaten Recht darf das LANDRATSAMT MEIßEN keine hoheitlichen
Handlungen wie z.B. die Erhebung von Verwarnungs- und Bußgeldern oder deren Vollstreckung
ausführen. Alle diesbezüglichen Forderungen sind nichts anderes als Geschäftsvorschläge eines
privaten Anbieters, die der betroffene Mensch nicht annehmen muß.
7.
Durch die Zwangsvollstreckungen des OPPT Ende 2012 existiert das LANDRATSAMT
MEIßEN als Unternehmen de jure nicht mehr.
8.
Im LANDRATSAMT MEIßEN handeln ausschließlich einzelne Menschen, persönlich haftbar
für alle ihre Handlungen nach BGB.
9.
Unter Handelsrecht ist ein von beiden Seiten mit nasser Tinte und mit vollem Wissen um die
Vertragsbedingungen, mit vollem Willen und in voller Absicht unterschriebener Vertrag
unbedingte Voraussetzung für eine Geschäftsbeziehung zwischen zwei Geschäftspartnern und
daraus resultierende eventuelle Forderungen. Sie, das LANDRATSAMT MEIßEN oder ein in
dessen Auftrag handelnder Mensch haben keinen Vertrag mit mir. Das Gegenteil dürfen Sie mir
durch Vorlage eines gültigen Vertrages gerne beweisen.
10. Abschließend weise ich Sie auf Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung hin, der besagt: „Die
Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die
religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das
Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“
Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes
Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Absatz 1 des Überleitungsvertrages
(amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anlage). Durch Schreiben des
Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl. Anlage) wurde bestätigt, dass Artikel 2 Abs.
1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen weiterhin in Kraft
ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf
Berlin (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der 2 + 4 Vertrag in seinen
Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme
des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand
erhoben.
Als gebildeter Mensch in einer verantwortlichen Position werden Sie verstehen, daß ich zu den oben
ausgeführten Feststellungen zumindest eine qualifizierte Antwort oder Erklärung erwarten kann. Eine
Widerlegung wäre bei tatsächlichem Vorliegen der von Ihren Bediensteten behaupteten bzw.
vorausgesetzten Rechtslage leicht möglich gewesen. Aus der nicht erfolgten Widerlegung kann ich nur
schließen, daß meine Feststellungen berechtigt sind.
Ich gebe Ihnen erneut die Möglichkeit, sich zu meinen Fragen zu äußern und fordere Sie zu einer
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angemessenen Reaktion innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Erhalt dieses Schreibens auf.
Für eine solche Reaktion werde ich Ihnen keine persönliche Rechnung entsprechend der
Geschäftsbedingungen der in der Anlage mitgeschickten Courtesy Notice (Höfliche Mitteilung)
stellen.
Auf den UCC-Grundsatz: Notice to Agent is Notice to Principal and Notice to Principal is Notice to
Agent mache ich Sie aufmerksam.
Sollte ich keine angemessene Reaktion innerhalb der genannten Frist erhalten, ist die Sache für mich
erledigt. Der weitere Geschäftsverkehr mit Ihnen erfolgt dann nach den Geschäftsbedingungen meiner
Courtesy Notice.
Ich darf Sie darüber informieren, daß ich Ihnen hier als ein Mensch aus Fleisch und Blut mit meinen
naturgegebenen Rechten schreibe, der nicht mehr in unwissender, unbeabsichtigter und unwillentlicher
Vertretung für seine mit der Registrierung der Geburtsurkunde erschaffene Person und auch nicht für
seinen Strohmann agiert. Durch die Registrierungen des OPPT beim UCC wurden auch alle
Strohmann-Firmen abgeschafft. Falls Ihnen der Begriff „Strohmann“ nichts sagt, dann können Sie sich
u.a. hier informieren: mywakenews.files.wordpress.com/2013/03/germanstrawman.pdf. Auch für Sie
gibt/gab es eine im Internationalen Handelsrecht registrierte Firma auf Ihren Namen, Ihren Strohmann
(geschrieben in Großbuchstaben, siehe auch Personalausweis) der mit der Geburtsurkunde erschaffen
wurde, dessen Wert und Pfandrecht bei der Zentralbank hinterlegt ist/war, und in dessen Namen Sie
(wahrscheinlich immer noch unwissentlich) handeln.
Im Anhang finden Sie eine Kulanzmitteilung. Es ist mein Beitrag dazu, Frieden, Harmonie und
Klarheit zu schaffen. Es finden neue Entwicklungen statt, welche vieles ändern werden, und ich
möchte Sie hierüber informieren.
Es findet ein Erwachen im großen Stil statt. Viele erkennen jetzt, dass einige Wenige, die ganz oben in
der Hierarchie stehen, es ermöglichen, durch private, gewinnorientierte Unternehmen (die teilweise
vorgeben, Regierungen zu sein) die Menschheit effektiv zu versklaven, durch Kontrolle der Finanzen,
Regierungen, Militär, Rechtssysteme und Vollzugsbehörden, und auch verschiedene Programme und
Strategien der Besteuerung, Energieförderung, Nahrungsmittelproduktion, Wassersicherheit, so
ziemlich jeden Aspekt unseres Lebens. Vielleicht können Sie das in Ihrem Beruf auch nachvollziehen
und die Wahrheit dort auch sehen.
Dieses Erwachen ist von friedlicher Natur und für alle Menschen. Wir suchen nur Frieden mit allem,
selbst mit jenen, die unwissentlich oder sogar wissentlich die alten Systeme gefördert haben.
Im Bezug auf die beigelegte Kulanzmitteilung möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Sie (der
Empfänger) werden explizit darauf hingewiesen, dass Sie in Ihrer Arbeit persönlich handeln. Seit den
Zwangsvollstreckungen durch den OPPT Ende 2012 haben Sie das Sicherheitsnetz des ehemaligen
Unternehmens LANDRATSAMT MEIßEN nicht mehr als Rückendeckung, also sind Sie persönlich
haftbar für jede Ihrer Handlungen nach Bürgerlichem Recht, nach öffentlicher Ordnung UCC 1-103
und nach universellem Recht. Siehe dazu WA DC UCC Ref Doc #2012113593.
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Siehe bitte auch Anhang A der Kulanzmitteilung zu meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im
Vertragsfall mit Ihnen.
Wie verhindern Sie, dass Sie eine Rechnung von mir erhalten nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Kulanzmitteilung? Sie treten niemals wieder mit mir in Kontakt, weder
telefonisch noch schriftlich. Zum Beispiel im Anhang A, „falls“ Sie mich wieder anrufen, werden Sie
persönlich eine Rechnung über 1.000 Unzen Silber von mir erhalten.
Warum sende ich Ihnen die Kulanzmitteilung? Versuche ich Geld von Ihnen zu erpressen? Nein. Ihr
ehemaliges Arbeitgeber-Unternehmen hat mit mir keinen Vertrag oder kein Darlehen aufgrund der
UCC Registrierungen durch OPPT (siehe insbesondere WA DC UCC Doc #2012114776, 24. Oktober
2012). Es ist sogar gut möglich, dass das ehemalige Unternehmen keine legitimen Verträge oder
Darlehen mit all seinen Kunden hat; daher öffnen Sie sich immer dann für unbeschränkte persönliche
Haftung, wenn Sie einen ehemaligen Kunden wegen einer Zahlung kontaktieren, denn die
Verpflichtung existiert nicht mehr. Ich versuche Ihnen zu helfen und Sie zu schützen, weil Sie
möglicherweise alles verlieren können.
Bitte informieren Sie Ihre Mitmenschen über diese Situation und auch über das gerade stattfindende
Erwachen. Was wir heute machen, wird die Gesellschaft fördern. Fühlen Sie sich frei, dieses Deckblatt
und die Kulanzmitteilung mit Freunden, Kollegen und Familie zu teilen. So wie ich Ihnen diesen
Dienst leiste, können Sie das auch machen. Beachten Sie, dass die Verteilung der Kulanzmitteilung
keine Zustimmung der Kulanzmitteilung bedeutet, und ich werde Ihnen deswegen keine Rechnung
stellen.
Meine Kulanzmitteilung und eventuelle Rechnungen an Sie werden zu meinem Schutz auf der dafür
vorgesehen Webseite veröffentlicht: http://pn.i-uv.com.
Gleichzeitig und unabhängig von meiner Kulanzmitteilung, behalte ich mir vor, Sie auf die
internationale ARREST-LIST: http://iuvhelp.wordpress.com/arrest-list/ zu setzen sowie hohe
Pfandrechte gegen Sie und Ihre Firma geltend zu machen, sollten Sie trotz meiner Aufklärung weitere
Schritte gegen mich unternehmen.
Mit herzlichen Grüßen, in Hochachtung für Ihr SEIN und TUN
Daniel, Mensch aus der Familie Mayer, Ewige Essenz verkörpert, Without prejudice
Hinweis: Die englische Originalversion der Kulanzmitteilung (Courtesy Notice) ist und bleibt die
rechtskräftige Version. Die deutsche Version ist für Ihr Verständnis und als Hilfe gedacht.
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Anlagen
Höfliche Mitteilung
Courtesy Notice
Informationen zu OPPT und UCC
Information zum BRD-Firmenaufbau
Information zum Besatzungszustand in Deutschland
Auszug aus dem UPIK:
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