Ausgabe 1/2011 - Steuerberaterverband Schleswig

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Ausgabe 1/2011 - Steuerberaterverband Schleswig
S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D
S C H L E S W I G - H O L S T E I N
EDITORIAL
as Leben ist voller Überraschungen, alles was möglich
ist, scheint sich durch Zeitablauf
irgendwann zu erfüllen. Dies waren
auch die einleitenden Worte in den
letzten Verbandsnachrichten. Diesmal
betrifft es aber die bisher als äußerst
unwahrscheinlich angesehene Eintrittswahrscheinlichkeit von Restrisiken der Atomenergie.
Wir blicken nach vorn auf ein Jahr in
dem wir alle noch viele Aufgaben zu
lösen haben; der Verband und die Bildungseinrichtungen werden Sie dabei
bestmöglichst unterstützen. Als Hilfestellung führen Bildungsinstitut und
Steuerakademie wieder eine Vielzahl
von Veranstaltungen durch, um Ihnen
das nötige Handwerkszeug zu geben.
Einen Hinweis auf die bevorstehenden
Veranstaltungen finden sie in diesen
Verbandsnachrichten und natürlich
wie immer aktuell auf der Homepage
des Verbandes.
d
Japan leidet unter den Folgen von Erdbeben, Tsunami und Reaktorkatastrophe, die betroffene japanische Bevölkerung hat unser Mitgefühl. Die weltweiten gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere in den Fragen der zukünftigen
Energiepolitik, sind noch nicht absehbar.
Schwerpunktthema in diesen Verbandsnachrichten sind die aktuellen
Entwicklungen im Berufsrecht. Insbesondere die Fortentwicklung der Berufsordnung für Steuerberater ermöglicht es uns, flexibler auf die berufsständischen Herausforderungen zu
reagieren.
Auch über den diesjährigen parlamentarischen Abend berichten wir in dieser Ausgabe. Er war gut besucht und
führte zu einem regen Informationsaustausch zwischen Abgeordneten und
Berufsstand.
Über die Ergebnisse des Klimagespräches von Steuerberaterverband und
Kammer mit dem Finanzministerium
Schleswig-Holstein berichten wir kurz
in dieser Ausgabe. Es wurde die Gelegenheit genutzt, die beiderseitigen
aktuellen Probleme vorzutragen und
über mögliche Lösungen zu diskutieren.
März 2011
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Finanzminister Wiegard plant eine
Initiative zur Steuervereinfachung;
Verband und Kammer werden ihn
dabei mit seiner Stellungnahme
konstruktiv unterstützen. Wir werden
bald hierüber berichten.
Die erstmals durchgeführte Kieler
Steuerfachtagung war ein voller Erfolg; diese maritime Weiterentwicklung des Steuerforums fand als Eintages-Veranstaltung im verkehrstechnisch günstig gelegenen Atlantic-Tagungshotel am 11. März 2010 in Kiel
statt. Themenauswahl und Referenten
fesselten die Teilnehmer, zudem kam
eine sehr lebendige Diskussion auf dem
Podium zu Stande, an dem auch die
Zuhörer aktiv mitwirkten.
Hinweise auf die bevorstehende Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes am 27. Mai in Pinneberg
finden Sie in der vorliegenden Ausgabe der Verbandsnachrichten. Die
Teilnahme an dieser Veranstaltung ist
nicht nur wegen der günstigen Wetterprognose, sondern auch wegen des
interessanten Begleitprogrammes eine
lohnenswerte Angelegenheit.
In dieser Ausgabe der Verbandsnachrichten berichten wir über den bevorstehenden Wechsel in der Geschäftsführung. Frau Neelsen wird zum Ende des
Monats Mai ausscheiden und arbeitet
seit Anfang März die designierte Nachfolgerin Frau Dr. Kellersohn ein. Wir
sind überzeugt, mit Frau Dr. Kellersohn
eine kompetente und engagierte Persönlichkeit gefunden zu haben.
Bereits an dieser Stelle möchte ich Frau
Neelsen für ihren unermüdlichen Einsatz danken. Sie hat in den Jahren ihrer
Tätigkeit die Verbandsarbeit dynamisch
weiterentwickelt und viele neue Ideen
umgesetzt. Wir wünschen ihr für die
Zukunft viel Glück und Erfolg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der
lang erwartete Frühling ist da und
Ostern steht vor der Tür; ich wünsche
Ihnen allen angenehme Ostertage und je
nach Planung gute Erholung im Urlaub.
Ihr
Lars-M. Lanbin
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März 2011
INHALTSVERZEICHNIS
1
3
Editorial
26
Wichtige Termine
Was sonst noch interessiert
26
Nutzen und Gefahren mobiler Endgeräte
27
Lange Erkrankung von Mitarbeitern und
aufgelaufende Urlaubsansprüche –
4
Neue Mitglieder
Kündigung?
28
5
BeraterRat Fortbildung
5
Mandanten durch die Deutsche
Telefon und Empfang – Visitenkarten der
Rentenversicherung
Kanzlei
7
Vorlagepflichten bei der Prüfung von
32
Beim Engagement in Dänemark: Forde-
6
Business-English: Fit for Tax Jobs
rungen und Auflagen der Gewerkschaft
6
Steuerfachwirtprüfung 2011
einplanen!
Schleswig-Holstein
7
34
Praxenbörse
36
15. Deutsche Tennismeisterschaften der
Aktuelles aus dem Landesverband
Steuerberater in Hinterzarten
und den Bezirksstellen
10
Gute-Laune-Programm zur Mitglieder-
37
versammlung am 27. Mai 2011
11
Tipp aus der Region: Auf nach Pinneberg!
12
Klimagespräch
Steuerrecht
37
Aktuelle Urteile des SchleswigHolsteinischen Finanzgerichts
37
Kompetente Partner für Kommunen und
ihre Unternehmen
14
Schwerpunkt: Berufsrecht
14
Twitter, Facebook, Xing, YouTube –
39
Rezensionen
22
Impressum
42
Kleinanzeigen
48
Das (Aller-) Letzte
überall dabei?
16
Novellierung der Gebührenordnung
18
Mediation in der Praxis
19
Auswirkungen der VVG-Reform im Bereich
der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
23
Die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ihre Auswirkungen auf die
Steuerberatungskanzlei
24
Überarbeitung der Berufsordnung
für Steuerberater
Beilagen
Agenda
nwb
DStV
2
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WICHTIGE TERMINE
Umsatzsteuer aktuell
Dipl.-Finw. Jürgen R. Schott, Steuerberater, Wustermark
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
09.00 – ca. 17.00 Uhr
4. April
Personenunternehmen und -gesellschaften – Besteuerung 2011
Dipl.-Fw. (FH) Heinz Flügge, Steuerberater, Hamburg
Dipl.-Fw. (FH) Markus Perschon, Escheburg
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
09.00 – ca. 17.00 Uhr
6. April
11. April
12. April
5. Mai
11. Mai
12. Mai
März 2011
2011
Kapitalerträge / Abgeltungsteuer 2010/2011
Dipl.-Finw. (FH) Hartmut Loy, Krefeld
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
09.00 – ca. 17.00 Uhr
Beschäftigung osteuropäischer Saisonarbeitskräfte
Ulrich Thiemann, Steuerberater
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
14.00 – ca. 17.30 Uhr
2011
Jahresabschluss intensiv
Dipl.-Finw. Thomas Püthe, Lehrbeauftragter für Steuerrecht, Dorsten
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
09.00 – ca. 17.00 Uhr
Umwandlungssteuerrecht „Vor dem Erlass“ Teil 1
Einbringung/Anteilsaustausch und „Raus aus der Körperschaft“
Dirk Krohn, Matthias Greulich, Finanzverwaltung Schleswig-Holstein
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
09.00 – ca. 17.00 Uhr
Umwandlungssteuerrecht „Vor dem Erlass“ Teil 2
Verschmelzung und Spaltung
Dirk Krohn, Matthias Greulich, Finanzverwaltung Schleswig-Holstein
Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Justus-v.-Liebig-Str. 2– 4
09.00 – ca. 17.00 Uhr
13. Mai
Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Kiel, Kieler Schloss, Dänische Str. 44
ab 10.00 Uhr
27. Mai
Mitgliederversammlung 2011
Pinneberg, Hotel Cap Polonio, Fahltskamp 48
ab 11.30 Uhr
Buchen Sie schnell und bequem auf unserer Internetseite www.stbvsh.de – Menüpunkt „Fortbildung“:
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März 2011
NEUE MITGLIEDER
ab 01. Januar 2011
Renate von Bargen, StBin vBP
Borsteler Chaussee 111, 22453 Hamburg
Britta Behrens, StBin
Amselweg 10, 23562 Lübeck
Hans Kohlmeyer, Dipl.-Kfm., StB vBP
Eckernförder Str. 22, 24768 Rendsburg
Andreas Luecke, StB
Palmaille 33, 22767 Hamburg
ab 01. April 2011
Matthias Appel, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer
Schulenhörn 34, 25421 Pinneberg
Barbara Blankenburg, StBin
Hamburger Str. 31, 23611 Bad Schwartau
Silke Christian, StBin
Fördestr. 13, 24977 Westerholz/Dollerupholz
Karin Hanebuth, StBin
Lauenburger Str. 20, 21514 Büchen
Andrea Horn, StBin
Belauer Str. 41e, 24638 Schmalensee
Christoph Jordt, Dipl.-Wi.Jur. (FH), StB
Marienhöhe 114, 25451 Quickborn
Annette Jürs, StBin
Alte Schulstr. 52, 24641 Hüttblek
Klaus-Peter Kiesler, Dipl.-Finw., StB
c/o CORA Steuerberatungs GmbH
Bäckerstr. 3, 22869 Schenefeld
Jürgen Kortum, StB
Collenburger Str. 32, 24960 Glücksburg
Hendrik Krebs, StB
c/o Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
Bahnhofstraße 3, 24589 Nortorf
Kathrin Martens, Dipl.-BW (FH), StBin
c/o Take, Maracke & Partner
Westring 455, 24118 Kiel
Cliff Mittelstaedt, Dipl.-Kfm. (FH), StB
An der Marienhölzung 16, 24955 Harrislee
Birgit Niendorf, StBin
Starklef 52, 25938 Wyk
Achim Petersen, StB
Kanalufer 216, 24768 Rendsburg
Jens-Peter Petersen, StB, WP
Schauenburger Str. 36, 24105 Kiel
Ina Rohn, Dipl.-BW (FH), StBin
Am Wischhof 7, 24813 Schülp/Rd.
Franz Joachim Sahm, Dipl.-Kfm., StB, WP
Berliner Str. 12-14, 25336 Elmshorn
Andrea Schildknecht, StBin
Rügenweg 7, OT Burg, 23769 Fehmarn
Dr. Christian Schlicht, StB, RA
Desliusstraße 10, 24114 Kiel
Markus Täschner, StB
Deichstr. 23a, 25826 St. Peter-Ording
Uwe Walter, StB
c/o ARGON Steuerberatungsges. mbH
Werner-Kock-Str. 6, 23566 Lübeck
Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband.
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BERATERRAT FORTBILDUNG
März 2011
Für Ihre Auszubildenden
Mandantenorientiertes Telefonieren und professionelle Mandantenbetreuung
Telefon und Empfang – Visitenkarten der Kanzlei
as Image der Kanzleien wird
stark geprägt durch das Verhalten
der Mitarbeiter/innen am Empfang und
am Telefon, die somit eine Schlüsselfunktion in der Kanzlei besetzen, ohne sich
dessen immer bewusst zu sein.
Stimmen von Teilnehmenden:
… Gute Vorschläge zu Dingen, die
laufend falsch gemacht werden.
… Möglichkeit sich über ein Thema
zu informieren, das oft unterbewertet wird.
… Sehr aufschlussreich, lehrreich,
In diesem Seminar gelangen die
interessant, was man alles verTeilnehmenden zu einem tieferen
bessern kann; sehr kurzweilig
Verständnis ihrer Rolle. Sie erkennen,
und gut gemacht!
dass der sensible Umgang mit Man… Viel Interaktivität, Raum für
Barbara Schaefer
danten die Kanzlei als Dienstleister
Diskussionen und eigene Fragen,
auszeichnet.
nachvollziehbarer Ablauf, mit Lerneffekt durch
das Telefongespräch.
Wer in der Lage ist, die Individualität von Mandan… Ich empfehle es weiter, weil ich mich aufgeten zu erkennen, sie zu akzeptieren und respektvoll
hoben fühlte und jeder noch etwas dazu
damit umzugehen, der schafft Vertrauen, erleichtert
lernen kann.
sich den Berufsalltag, ist motiviert und gewinnt
dadurch Lebensqualität.
So profitiert Ihre Kanzlei:
Die Teilnehmenden erkennen den Stellenwert einer
Die Teilnehmenden gewinnen mehr Sicherheit und
positiven und zeitgemäßen Präsentation der Kanznehmen auch unangenehme Gesprächssituationen
lei im Empfangsbereich und am Telefon und sehen,
gerne und gekonnt an.
wie sie zu deren Optimierung beitragen können.
Sie strahlen Professionalität und Kompetenz aus
Themen:
und erfahren, wie sie eine vertrauens- und respektDie Kanzlei – was Eindruck macht
volle Besuchs- und Gesprächsatmosphäre schaffen
Erfolgsfaktoren am Telefon – vom Anfang
können.
bis zum Schluss
Auswirkungen positiver und negativer
Formulierungen
Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern
Interessen und Bedürfnisse des Partners
Fortbildung
erkennen
g!
Empfang, Begrüßung und Bewirtung von
in Führun
Bleiben Sie
Mandanten
D
BeraterRat
Workshop mit Barbara Schaefer, Nürnberg (www.BarbaraSchaefer.de)
2 Termine, 8 Unterrichtstunden
Mo 16.05.2011, 09.00 – 17.00 Uhr, Neumünster, Kiek in, Gartenstr. 32 (Parkplatz Wasbeker Str.)
Fr 20.05.2011, 09.00 – 17.00 Uhr, Neumünster, Kiek in, Gartenstr. 32 (Parkplatz Wasbeker Str.)
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.stbvsh.de unter dem Menüpunkt „Fortbildung für Auszubildende“
oder Tel. (04 31) 9 97 97-10, Frau Barbi (mo–do 10.00–15.00).
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März 2011
BERATERRAT FORTBILDUNG
Englisch-Training für die Mandantenkommunikation
Business-English: Fit for Tax Jobs
Sie möchten gern Ihre Englischkenntnisse vertiefen
und steuer-spezifische Vokabeln dazulernen?
Welcome to „learning by doing“!
Wir werden bereits (vor langer Zeit) Gelerntes auffrischen, neues Fachvokabular erarbeiten (Financial
English) und in vielen Gesprächssituationen praktisch anwenden.
Die Seminarinhalte richten sich nach Ihren Wünschen
und Englischkenntnissen:
Meetings organisieren und abhalten
Lesen von Diagrammen / Kurven
Zahlen korrekt aussprechen (Brüche, Nachkomma-Stellen, Prozente etc.)
Arbeit mit fachspezifischem Vokabular
Telefonieren
Grammatik auf Wunsch (wenn sich aus dem
Kontext Fragen ergeben)
Was ist im schriftlichen Ausdruck zu beachten?
Geschäftsbriefe / E-Mails
Die Unterrichtsmaterialien werden gestellt.
Bitte mitbringen: die Bereitschaft viel Englisch
zu sprechen!
Fortbildung mit Inka Domzig, Mönkeberg
6 Termine, 24 Unterrichtstunden insgesamt
Mi 04.05. | 11.05. | 18.05. | 25.05. | 01.06. | 08.06.2011 jeweils von 15.15–18.30 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung: www.stbvsh.de Menüpunkt Fortbildung
(04 31) 9 97 97-10, Frau Barbi (mo–do 10.00–15.00)
Steuerfachwirtprüfung 2011:
Urkundenverleihung am 14. März im Hotel Kieler Yachtclub
Der Prüfungsjahrgang 2010/
2011 bei der Steuerfachwirtprüfung hat uns ein absolutes
Rekord-Ergebnis geliefert:
32 von den 38 zur Prüfung
angemeldeten Teilnehmern
aus dem Kurs haben es
geschafft = 83%!
Referenten-Team für sein
hervorragendes Engagement.
Ganz besonderer Dank
gebührt auch den Prüfungsausschüssen: die
Kolleginnen und Kollegen
und die Referenten, die
dieses arbeitsintensive
Ehrenamt mit Leben füllen, verdienen besonders
große Anerkennung.
Wir danken allen KursTeilnehmerInnen für ihren
Herzlichen Glückwunsch an alle frischgebackenen Fachwirte!
Lerneifer und für ihre
Ausdauer.
Dahinter steht auch eine
hervorragende Referenten-Leistung. Denn mit dem
Wenn die Prüflinge wüssten, wie viel Aufwand damit
fachlichen Know-how allein ist es nicht getan. Die
verbunden ist, hätten sie gewiss weniger Angst vor der
Ansprüche der Teilnehmer steigen von Jahr zu Jahr
Prüfung und mehr Vertrauen, dass diese Menschen
und wir danken an dieser Stelle unserem bewährten
ihnen wirklich helfen wollen zu einem erfolgreichen
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BERATERRAT FORTBILDUNG
Kurses hatten sich zur
Prüfung angemeldet, davon haben 32 die Prüfung bestanden (83%).
März 2011
Start ins Fachwirt-Berufsleben. Wer sich für die
Fachwirtausbildung interessiert muss allerdings
warten: der 22. Kurs, der
am 13.08.2011 beginnen
wird, ist bereits ausgebucht.
Gesamtergebnis der Steuerberaterkammer SchleswigHolstein:
62 Prüflinge haben teilgenommen, davon haben 41
bestanden (66 %).
Ergebnis des Bildungsinstituts:
38 Teilnehmer unseres
Kammerpräsident Dr. Neuhaus gratuliert Frau Ina Ehlers.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Aktuelles aus unserem Landesverband
und den Bezirksstellen
Dr. Yvonne Kellersohn neu beim Verband
ie Volljuristin Dr. Yvonne Susanne Kellersohn hat im
März ihre Tätigkeit in der Geschäftsstelle aufgenommen. Als
designierte Geschäftsführerin wird
sie ab Juni die Verantwortung für
den Verband, das Bildungsinstitut
und die Akademie übernehmen. In
einer Übergangszeit wird sie von der
noch amtierenden Geschäftsführerin Maike Neelsen eingearbeitet.
D
Frau Dr. Kellersohn war in den letzten drei Jahren bei der IHK zu
Lübeck für steuerrechtliche Fragen
verantwortlich. Davor war sie als
Rechtsanwältin sowohl selbstständig als auch in einer SteuerrechtsKanzlei tätig. Sie lebt mit ihrem
Mann und ihrem Hund in Scharbeutz bei Lübeck und reist in ihrer
Freizeit gern.
Präsident Lars-M. Lanbin begrüßt Frau Dr. Yvonne Susanne Kellersohn als designierte
Geschäftsführerin
Maike Neelsen verlässt Ende Mai den Steuerberaterverband, um mit Ihrem Mann in den mittleren Osten
auszuwandern.
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März 2011
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Neues Leitungsteam in der Bezirksstelle Lübeck
räsident Lars-M. Lanbin freute sich im
Dezember, die Leitung der
Bezirksstelle in Lübeck in
neue Hände zu geben: „Toll,
dass wir die Verantwortung
wieder auf mehr Schultern
verteilen können“.
P
Neu gewählt wurden Frank
Böhrens und Stefan Bobzin,
beide selbstständige Steuerberater bzw. Kanzleisozius
aus Lübeck, die nun frischen
Stefan Bobzin (stellvertretender Vorsitzender, links) und
Frank Böhrens (Vorsitzender, rechts) sind das neue Team
Wind in die Bezirksstellenarbeit bringen werden. Eine
Reihe von Veranstaltungen
u. a. zum Sozialversicherungsrecht ist bereits angesetzt,
die Kontakte zur Finanzverwaltung werden zurzeit intensiviert: „Die Veranlagung
2010 und der zu erwartende
Fristendruck werfen ihre
Schatten voraus“, so der
neugewählte Bezirksstellenvorsitzende Frank Böhrens.
an der Spitze der Bezirksstelle Lübeck
Kammer-Geschäftsführer Knut Henze informiert über
aktuelle Fragen aus der Kammerarbeit
n verschiedenen
Bezirksstellen –
u. a. in Lübeck, Kiel und
Pinneberg – informierte
Knut Henze als Geschäftsführer der Steuerberaterkammer K.d.ö.R.
über die laufende Arbeit
und aktuelle Fragestellungen der Kammerarbeit.
I
„Die neue BerufsordKnut Henze bei seinem Vortrag
nung, über die wir lange
in der Satzungsversammlung diswerden. Wir sammeln zurzeit die
kutiert haben, ist schlanker als
Erfahrungen“, so der Geschäftsdie alte Vorschrift. Das vor allem,
führer zur Änderung der Rechtsweil wir viele Dopplungen, z. B.
grundlage für den Berufsstand. In
mit dem Steuerberatungsgesetz,
einem Artikel für die VN beherausgestrichen haben. Nun
schreibt GF Henze wesentliche
muss das neue Regelwerk gelebt
Neuerungen (ab S. 24).
8
Gebühren- und Abrechnungsfragen, berufsrechtliche Erlaubnisse
insbesondere für Nebentätigkeiten nähmen einen breiten Raum in der
Kammerarbeit ein.
Abschließend ging Knut
Henze noch auf den
Fachkräftemangel und
die Ausbildungslage ein:
Auch wenn in SchleswigHolstein mehr ausgebildet würde als im Bundesdurchschnitt, so müsse man sich für
den zukünftig stärkeren Wettbewerb um Schulabgänger wappnen. In der Kammer wurde daher
eine Anhebung der Ausbildungsvergütung beschlossen.
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SCHLESWIG-HOLSTEIN
eim parlamentarischen Abend,
der am Rande der
Februar-Sitzung des
Landtages von Steuerberaterkammer und
Steuerberaterverband
gemeinsam ausgerichtet wurde, konnten die
Präsidenten Lars-M.
Lanbin und Dr. Arndt
Neuhaus zahlreiche
Abgeordnete
des
Landtages begrüßen,
darunter Landtagsvizepräsidentin Anita
Klahn (FDP), die finanzpolitische Sprecherin der SPD, Birgit
Herdejürgen, und den
Finanzminister Rainer
Wiegard.
März 2011
Parlamentarischer Abend:
Diskussion mit Abgeordneten um Gebühren-Anhebung
Des Weiteren sprach er
die überfällige Anpassung
unserer Gebührenverordnung an.
B
MdL Birgit Herdejürgen (finanzpolitische Sprecherin der SPD),
Präsident Lars-M. Lanbin und MdL Susanne Herold (CDU)
„Steuergesetzgebung
und Erklärungsfristen
sind ja unsere ,DauPräsident Lars-M. Lanbin, Finanzminister Rainer Wiegard und
erbrenner‘ in den GePräsident Dr. Arndt Neuhaus
sprächen mit Ihnen als
Entscheidern. Nun steht nach
den Änderungen des BilMoG
und dem dadurch begründeten
Auseinanderfallen von Handelsund Steuerbilanz in vielen Fällen
als nächstes die E-Bilanz ins
Haus.
Im Gastbeitrag erläuterte
Prof. Dr. Ruge von der
Fachhochschule Westküste das „Triale Modell“
für die verkürzte Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit parallelem BWL-Studium als ein
Modell, um hochqualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Nach dem Auftritt der Acapella-Gruppe „Ciao
Bella“ wurden diese und
andere Themen in den
Tischgesprächen vertieft.
„Ciao Bella“ unterhielten
A capella die Gäste des parlamentarischen Abends
Hier wünschen wir uns von der
Politik, dass die Regelungsdichte
geprüft wird: Allenthalben wird
doch von Steuervereinfachung
gesprochen!“, so Präsident LarsMichael Lanbin in seiner Begrüßung.
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März 2011
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Klimagespräch in Neumünster
u Beginn der Klimehr dazu“), die Anformatagung im Fiderung von Belegen
nanzamt Neumünster
(„Spenden und Steuerstellte Sabine Bartels
abzugsbeträge müssen
als Vorsteherin fest:
immer nachgewiesen wer„Nach einem Jahr und
den, unabhängig von der
einem Tag im Amt
Höhe“) und Steuererkläkann ich sagen, dass
rungsfristen („Es wird
Führung und Teilzeit
2011 wieder Vorab-Andoch zusammen geht“
forderungen geben“).
– und griff damit
Rolf Geisler fasste zusamMichael Strate (Bezirksstelle Segeberg), Rolf Geisler (Bezirksstelle
gleich die Frage der
men: „Die freimütigen
Neumünster), Sabine Bartels (Vorsteherin) und Rita Schatzmann
Erreichbarkeit auf.
Worte der vielen anwe(stellvertretende Vorsteherin)
„Aufgrund
unseres
senden Kollegen haben
hohen Anteils an TeilzeitbeschäfTelefonliste konnten wir im
Schwung in das Gespräch getigten bitte ich Sie, telefonische
Nachgang der Sitzung versenden.
bracht – wir haben nicht immer
Anfragen möglichst am VorWeitere Themen waren StunRecht, aber zumindest Erklärunmittag zu stellen“; das Handdungen („Legen Sie lieber noch
gen seitens der Amtsleitung bewerkszeug dazu in Form einer
einen Beleg oder eine Aufstellung
kommen“.
Z
Gute-Laune-Programm zur Mitgliederversammlung
am 27. Mai 2011
ur diesjährigen Mitgliederversammlung unseres
Verbandes laden wir Sie nach Pinneberg ein.
Zur Jahresversammlung sind Sie als Mitglied aufgefordert, demokratisch die Geschicke des Verbandes mitzubestimmen. Aber es stehen nicht nur Wahlen und
der Haushaltsvoranschlag für 2011 auf dem Programm: Die großartige Umgebung mit Wald und
Elbstrand bietet Gelegenheit für ein anspruchsvolles
Rahmenprogramm.
Z
Die Teilnehmer an der Jahresversammlung können –
oder müssen? – sich daher entscheiden zwischen dem
Besuch des Baum- und Blumenparks „Arboretum“ in
Ellerhoop, einem Aktivprogramm mit Torwandschießen für Kinder, Eltern und Junggebliebene und
als besonderem Highlight: Wasserski!
Um in diesem Jahr auch Eltern mit Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir am Nachmittag im
Aktivprogramm ein Kinder- und Erwachsenenfest sowie eine Kinderbetreuung (auch in den Abendstunden) an.
10
Beim abendlichen Candle-Light-Dinner mit flotter
Tanzmusik können Sie den Tag dann in netter Gesellschaft ausklingen lassen.
Das Programm:
11.30 Uhr Gemeinsamer kleiner Imbiss im Hotel
Cap Polonio
13.00 Uhr Mitgliederversammlung (Einladung folgt)
mit Ehrung der Jubilare
15.30 Uhr Fahrt zum „Arboretum“ in Ellerhoop
oder Aktivprogramm für Junge und Junggebliebene (mit Kinder-/Elternfest)
oder Wasserski
19.00 Uhr Sektempfang
19.30 Uhr Candle-Light-Dinner im Hotel Cap Polonio
Zur Unterhaltung und zum Tanz spielt die
Atlantic Dance Band.
Melden Sie sich gleich an, wenn Sie die Einladung in Händen haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern in der
Geschäftsstelle unter (04 31) 9 97 97-0 zur Verfügung.
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SCHLESWIG-HOLSTEIN
März 2011
Auf nach Pinneberg!
m Freitag, den 27. Mai 2011, findet erstmals in
der Kreisstadt Pinneberg die Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes SchleswigHolstein statt. Getagt wird in dem renommierten und
schön gelegenen Hotel und Restaurant „Cap Polonio“.
reszeit sehenswert
und wird jährlich von
mehr als 100.000
Naturliebhabern
besucht.
Der Kreis Pinneberg ist nach der Fläche der kleinste,
aber bevölkerungsreichste Kreis in Schleswig-Holstein
und gehört zur Metropolregion Hamburg. Zum Kreis
Pinneberg gehört auch die Elbinsel Pagensand und die
Insel Helgoland. Im Kreis Pinneberg leben ca. 302.000
Einwohner, in der Stadt Pinneberg ca. 43.000.
Pinneberg ist durch Bahn und S-Bahn sowie durch die
Autobahnen A 23 und A7 verkehrsmäßig sehr gut angebunden.
Die Stadt Pinneberg bietet seinen
Einwohnern und
Gästen zahlreiche
attraktive Veranstaltungen. BesonWilfried Schapke
ders beliebt und
bekannt sind das
Summer-Jazz-Festival, das Weinfest und das Stadtfest.
Der Kreis Pinneberg gehört zu den größten zusammenhängenden Baumschulgebieten weltweit, darunter
auch zwei berühmte Rosenzüchter, die mit ihren Züchtungen unter anderem den Weltmarkt für Rosenzüchtungen bestimmen. Im Kreis Pinneberg gibt es ca.
400 Baumschulen, in denen etwa 3.000 Menschen beschäftigt sind. Selbst im Central Park in New York stehen Bäume aus unserem Kreis.
Attraktive Besichtigungsziele in Pinneberg sind die Firmen Fahnen-Fleck und die Zeitungsdruckerei Beig.
A
Vielen ist die Schiffsbegrüßungsanlage „Willkomm
Höft“ in Wedel-Schulau bekannt. Die angrenzenden
Marschen, z. B. die Haseldorfer Marsch oder die Seestermüher Marsch, sind gern besuchte Ausflugsziele.
Ein weiteres sehr beliebtes Ausflugsziel ist das Rosarium
in Uetersen, das Besucher von weit her anlockt.
Ein Juwel besonderer Art ist das Arboretum in Ellerhoop. Der 17 Hektar große Baumpark ist zu jeder Jah-
Hotel Cap Polonio in Pinneberg
Unmittelbar vom Hotel „Cap Polonio“ aus führt der
Weg in den Stadtwald mit seinem dichten Baumbestand, angrenzend lädt der Rosengarten zum Spazieren
gehen und Entspannen ein.
Eine tolle Sache ist die ebenfalls zu Fuß erreichbare
Wasserskianlage mit angeschlossenem Beachclub.
Dass das Autokennzeichen PI für „Provinz Idioten“ oder
„Pennt Immer“ stehen soll, haben sich böswillige
Menschen ausgedacht, die nicht das Glück haben, hier
zu leben.
Auf Wiedersehen in Pinneberg!!
Wilfried Schapke, Bezirksstellenvorsitzender
Segler auf der Elbe
Der Wasserturm in Pinneberg
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März 2011
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Steuererklärungsfristen für 2010 – Vorabanforderungsverfahren
ie Eckpunkte des Verfahrens für Vorabanforderungen in 2011 hat uns das Finanzministerium im
Klimagespräch am 16.03.2011 wie folgt geschildert:
30% der in Frage kommenden Fälle (statt 45%)
werden zu zwei (statt drei) Terminen angefordert: Zum 15. 9. und 31. 10. 2011
Kriterien sind wieder eine Nachzahlung von
mehr als 5.000 € (eine prozentuale Grenze war
technisch nicht möglich; bei Anhebung auf
10.000 € würden zu wenig Fälle erfasst) und
eine Abgabe der Erklärung 2009 nach dem
28.02.2011
Beide Voraussetzungen müssen kumulativ
vorliegen!
Bisher ist nach Einschätzung des FM zu wenig
an VerspZ festgesetzt worden, die Ämter werden
daher ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Das Schreiben soll im Entwurf im April vorliegen
(mit Anhörungsfrist für Verband und Kammer)
D
Dr. Arndt Neuhaus, Minister Rainer Wiegard, Staatssekretär
Dr. Olaf Bastian und Lars-Michael Lanbin
– sobald das Schreiben endgültig ist, sollen vom
AIT die Aufforderungen versandt werden, d.h.
möglicherweise bereits Ende April / Anfang Mai
Die Möglichkeit der Ämter, manuelle Aufforderungen zur vorzeitigen Abgabe zu versenden,
bleibt davon unberührt.
Erste Kieler Steuerfachtagung: Informative Vorträge!
räsident Lars-M. Lanbin konnte nicht nur hochrangige Gäste wie den Finanzgerichtspräsidenten Dr.
Birger Brandt oder den Steuerabteilungsleiter Stefan Studt
begrüßen, sondern auch über hundert Teilnehmerinnen
und Teilnehmer aus ganz Schleswig-Holstein.
Prof. Dr. Ulrich Prinz berichtete in seinem Vortrag über
den „Zoff“ im BFH zur Frage der Umstrukturierung mit
Einzelwirtschaftsgütern bei Schwesterpersonengesellschaften, der nun über eine gegenseitige Vorlagepflicht
der betroffenen beiden Senate gelöst werden soll. Dr.
Wolfram Birkenfeld trug kundig Praxisprobleme der
USt zu Beginn des Jahres 2011 vor, insbesondere die
von der Verwaltung immer stärker geprüfte Frage der
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungsstellung. Dipl.Finw. (FH) Thomas Püthe provozierte das Publikum
mit Neuigkeiten zum Risikomanagement der Finanzverwaltung und zu den dort immer weiter greifenden
elektronischen Ermittlungen. Prof. Dr. Klaus-Jürgen
Lehwald gab knackige Hinweise zur Umsetzung des
BilMoG und zu den neuen Anforderungen der BStBK
an das Bescheinigungswesen. In der Abschlussdiskussion tauschten die Referenten Thesen u. a. zur Zukunft
der umsatzsteuerlichen Organschaft oder zur zivilrechtlichen Behandlung der Steuerberatungsgesellschaft
P
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Dipl.-Kfm. Hans-Christoph Seewald, Prof. Dr. Ulrich Prinz,
Dr. Wolfram Birkenfeld
Dipl.-Finw. (FH) Thomas Püthe und Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald
aus. Insgesamt überzeugte die Kieler Steuerfachtagung
als maritime Weiterentwicklung des Steuerforums
durch ihre Aktualität.
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SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT
März 2011
Twitter, Facebook, Xing, YouTube –
überall dabei?
aum ein Schlagwort wurde
einem in der jüngeren Vergangenheit derart um die Ohren gehauen
wie „Social Media“. Gemeint sind
Internetdienste wie Xing, Facebook
oder Twitter, die es Nutzern erlauben,
miteinander in Kontakt zu treten, zu
diskutieren, sich darzustellen, Neuigkeiten und Belanglosigkeiten auszutauschen.
K
Zweitens geht es dabei nicht um umfangreiche Schriftsätze, sondern um
kurze Sätze und die spontane Kommunikation mit anderen. Das dauert
alles nicht so lang.
Drittens darf man auch mal was verpassen. Es gibt keinen Zwang, pausenlos in sozialen Netzen präsent zu
sein. Man kann offline-Zeiten ankündigen und ohne schlechtes GeUnd was hat das mit Steuerberatung
wissen den Faden anschließend wieMarco Windhorst, Steuerberater,
zu tun?
der aufnehmen. Ich entscheide
Bremen
Während schon 500 Millionen Nutselbst, wie viel Zeit ich für die soziazer auf Facebook sind und auf Xing
len Netze aufwende. Schön, wenn
immer mehr Mitglieder diskutieren, ist der Berufsdas auch mit den gesetzlichen Fristen und Angelegenheiten im Kanzleialltag so ginge.
stand in den sozialen Netzen immer noch unterrepräsentiert. Oder um es überspitzt zu formulieren: UnseViertens lässt sich das Zeitre Mandanten tummeln
argument auch umdrehen.
sich längst in den sozialen
In den sozialen Netzen kann
Netzen, wir Steuerberater
ich die Zeit für mich arbeiten
nicht. Eigentlich ist damit
lassen: Wenn ich eine Frage
schon alles gesagt, oder?
habe, aber keine Zeit für
eigene Recherchen, dann kann ich die Frage in Foren
Um das eigene Engagement in den sozialen Netzen zu
rechtfertigen, reicht es also schon aus, zu sagen: Ich
absetzen und Stunden oder Tage später Antworten,
will mit der Zeit gehen und dort sein, wo auch meine
Hinweise und Tipps einsammeln.
Mandanten sind. Zum Glück gibt es noch mehr ProArgumente. Und oft werden diese Argumente sichtEinwand: Das ist doch alles irrelevant oder pubertär,
bar, wenn man sich mit den üblichen Einwänden
was dort getwittert usw. wird.
beschäftigt, die gegen Dienste wie Twitter und Co.
Stimmt oft, aber ich brauche es ja nicht alles lesen.
angeführt werden. Gehen wir die Einwände doch mal
Ich brauche es nicht mal wahrzunehmen. In den sodurch:
zialen Netzen suche ich mir aus, wessen Gedanken,
Diskussionsbeiträgen oder Tweets ich folge. Ich lese
Einwand: Social Media kostet Zeit, die ich nicht habe.
Postings von Freunden, Geschäftspartnern, BerufsStimmt, ohne Zeiteinsatz geht es nicht. Trotzdem: Ich
kolleginnen und -kollegen, Mandanten usw. Also von
habe auch wenig Zeit, in den sozialen Netzen kann ich
Menschen, mit denen ich in Beziehung stehe oder stemich trotzdem einbringen. Erstens wird das durch
hen möchte, deren Ansichten oder Interessen ich teile
mobile Geräte wie Laptop, Blackberry oder iPad
oder deren Urteil ich schätze. Kommunikation in dieerleichtert. Eigene Apps für Facebook oder Twitter sensem Kreis ist nicht irrelevant, sondern interessant.
ken den Aufwand zusätzlich, kein Einloggen, kein Passwort merken, einfach aufrufen und loslegen. GeleOft haben Nutzerkommentare oder sonstige Beiträge
genheiten gibt es genug, zum Beispiel während der
sogar eine größere Relevanz für mich, jedenfalls eine
unvermeidlichen Wartezeiten, Zug- oder Autofahrten.
größere als so mancher Firmen-Newsletter oder so
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manches Rundschreiben. In den
fachlich ausgerichteten Diskussionsforen werden die ProduktVorstellungen oder Neuigkeiten,
die auf uns Steuerberater einprasseln, eingeordnet, kommentiert und bewertet. Das ist
oft hilfreich und informativ.
Ob meine eigenen Beiträge relevant oder pubertär
sind, sollen andere beurteilen. Auf jeden Fall kann ich
meine eigene Sichtbarkeit erhöhen. Ich muss nicht
darauf warten, dass andere über meine Kanzlei sprechen, sondern kann mich zu Wort melden, wenn es
Positives zu vermelden gibt, wenn wir Azubis brauchen oder sonst was. Ich kann digitale Brosamen
hinterlassen, die potentielle Mandanten, Geschäftspartner oder Mitarbeiter zu uns führen. Und dank der
sozialen Netze kann das genau dort passieren, wo
sich diese Adressaten ohnehin aufhalten. Auf unserer
Kanzlei-Homepage tummeln sich jedenfalls nicht so
viele Leser wie beispielsweise bei Xing.
Einwand: Social media ist eine Mode, morgen wird eine
neue Sau durchs digitale Dorf getrieben.
Social Media mag Moden haben, aber es wird nicht
mehr verschwinden. Vor ein paar Jahren war MySpace
schwer angesagt, heute scheint Facebook die gesamte Konkurrenz an die Wand zu drücken. Jeder Dienst
hat seine Stärken und Schwächen.
Xing ist populär und als eher berufliches Netzwerk
etabliert. Facebook wertet konsequenter die Aktivitäten seiner Nutzer aus, manchmal zum allgemeinen
Nutzen, manchmal am Rande des Datenschutzes und
zum alleinigen Nutzen von Facebook.
Sagen wir es doch so: Der Markt ist in Bewegung.
Und wie groß das Bedürfnis der Nutzer ist, sich miteinander auszutauschen und was daraus folgt, lässt
sich auch mit Zahlen darstellen: Facebook hat in den
USA Google als größten
Trafficverteiler abgelöst. Und
in Deutschland ist Facebook
bei Video-Webseiten inzwischen auf Platz sechs. Auf
Platz eins ist nach wie vor
YouTube, aber auch YouTube
ist Social media. (Und jetzt
erzählen Sie mir, dass Sie
noch keine Zeit auf YouTube verbracht haben.)
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SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT
Hinter dem Einwand steht unausgesprochen auch die
Befürchtung, auf allen digitalen Spielplätzen mitspielen zu müssen. Dem ist aber nicht so. Es stehen verschiedene Dienste offen. Jeder kann sich aussuchen,
was ihm gefällt. Bei mir hat sich ein Schwerpunkt um
Xing gebildet, weil ich dort auch als Moderator im
DStV-Forum tätig bin. Auf Facebook fällt man als
Steuerberater aktuell noch stärker auf, weil es dort
noch so wenige sind. Ich muss dringend mein
Engagement dort verstärken.
Muss ich wirklich? Erstmal kümmere ich mich darum,
meine Aktivitäten in den sozialen Netzen auf meiner
Kanzlei-Homepage zu spiegeln. Einmal schreiben,
mehrfach nutzen. Darin sehe ich derzeit einen effektiveren Nutzen. Es kostet wenig Zeit, in den sozialen
Netzen Beziehungen zu pflegen, lässt sich erfreulich
mühelos nebenher erledigen und macht oft Spaß. Die
Relevanz bestimme ich selbst, indem ich meine digitalen Bekanntschaften aussuche und selber nur veröffentliche, was mir angemessen erscheint. Mehr und
mehr Menschen nutzen Social Media, darunter
Freunde, Kollegen, Mandanten, Geschäftspartner
und mögliche Mitarbeiter. Auf den unkomplizierten
Austausch mit all diesen Adressaten möchte ich aber
nicht verzichten. Was Social Media (um Ihnen dieses
Schlagwort auch noch mal abschließend um die
Ohren zu hauen) konkret mit Steuerberatung zu tun
hat, wird sich im Einzelfall zeigen.
Marco Windhorst, Steuerberater, Bremen
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Novellierung der Gebührenverordnung
Die Bundessteuerberaterkammer hat im Januar 2011 einen Vorschlag zur Gebührenanpassung der Steuerberatergebührenverordnung (4. ÄndVGebV) vorgelegt. Nach einer umfassenden Diskussion im Berufsstand sei eine Novellierung
in Form einer Überarbeitung und einer punktuellen Gebührenerhöhung zwingend erforderlich. Die durch die Steuerberater
gewährleistete fachlich hochwertige Beratung müsse angemessen honoriert werden. Wir drucken im Folgenden das Schreiben
der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein an alle Bundestagsabgeordneten aus unserem Bundesland ab.
„Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter,
ie Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), die sowohl
für den Verbraucher als auch den Steuerberater als Fundament für eine rechtlich getragene, den Kosten angemessene und transparente Abrechnung der
Leistungen dient, bedarf einer dringenden Novellierung. Die letzte ÜberarbeiDr. Neuhaus
tung fand im Jahr 1998 auf Grundlage
der Zahlen des Jahres 1994 statt. Eine Aktualisierung
liegt somit mehr als 12 Jahre, die Kostenanpassung
sogar mehr als 16 Jahre zurück.
d
Seit 1998 haben erhebliche Rechtsänderungen stattgefunden. Für diese gibt es meist keine Gebührentatbestände. Beispiele hierfür finden sich im Bewertungsverfahren im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
oder im Einkommensteuerrecht, beispielsweise bei der
Thesaurierungsrücklage.
Neben den Rechtsänderungen sind auch erhebliche
Mehrbelastungen in den Steuerberaterkanzleien entstanden. Umfangreiche und arbeitsintensive Dienstleistungen, wie z. B. bei der Lohnabrechnung, können heute nicht mehr kostendeckend im Rahmen der Gebührenverordnung erbracht werden. Insbesondere sind die
Betriebskosten für die Nutzung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden sowie die Sachund Personalkosten gestiegen. Für die Steuerberater,
die Organ der Rechtspflege sind, gilt dasselbe wie für
die Gerichte. Auch hier haben die Justizminister der
Länder aufgrund gestiegener Sach- und Personalkosten
die Notwendigkeit erkannt, die Gerichtsgebühren anzupassen. Diese Notwendigkeit wird noch verstärkt, da
sich seit 1994 auch die Lebenshaltungskosten mit rund
25 % Steigerung sowie die Löhne, die allein seit 2005
um 10 % angestiegen sind, weiterentwickelt haben.
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Wir erachten eine gesetzliche Abrechnungsgrundlage für unerlässlich, um
weiterhin einen hohen Vertrauensschutz, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu garantieren. In Zusammenarbeit mit den Vertretern des Deutschen Steuerberaterverbandes sowie
des Hauptverbandes der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen hat die Bundessteuerberaterkammer als Dachorganisation
aller Steuerberaterkammern einen
detaillierten Novellierungsvorschlag
zur StBGebV erarbeitet. Ziel dieses Vorschlags ist, die
Steuerberatergebührenverordnung, insbesondere im
Hinblick auf den Verbraucherschutz, durch den Abbau
von Bürokratie und die Schaffung eines transparenten,
rechtssicheren und kostendeckenden Vergütungssystems zu stärken. Das Vergütungssystem wird damit
wieder auf eine aktuelle und tragfähige Grundlage
gestellt. Erreicht wird dies durch die punktuelle Neuordnung und Erhöhung der Gebührentatbestände,
durch Streichung und Neueinführung von Tatbeständen sowie den Ersatz der Tabelle A der StBGebV
mittels Verweis auf die Tabelle zu § 13 der Rechtsanwaltsgebührenverordnung.
Die Neuordnung soll zusätzlich eine Vereinheitlichung
und Verschlankung der Abrechnungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten erreichen. Die Erhebung unterschiedlicher Gebühren bei gleicher Tätigkeit führt zu
Wettbewerbsverzerrungen, die im Interesse der Berufsangehörigen als auch im Interesse der Mandanten vermieden werden müssen.
Wir bitten Sie, sich als unser politischer Vertreter für
unsere Belange einzusetzen. Gerne stehen wir Ihnen
auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Dr. Neuhaus”
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März 2011
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Mediation in der Praxis:
„Die Beratungsgespräche sind professioneller"
n der letzten Ausgabe der Verbandsnachrichten haben wir einen
Praxisfall zum Thema „Mediation“ abgedruckt: „Wie Scherben Glück bringen“.
Autorin StB vBP Bärbel Meyer, Wirtschaftsmediatorin aus Flensburg, schildert
heute ihre ganz persönlichen Erfahrungen
auf dem Weg zu einer erfolgreichen Wirtschaftmediatorin.
I
Zur weiteren Information bietet sich
das Forum „Wirtschaftsmediation“ der
DATEV am 8. und 9. April 2011 an.
Setzen Sie den Titel „Wirtschaftsmediatorin“ auch zur Akquisition ein?
Ja, und das mit sehr positiver Resonanz. Die Bezeichnung „Mediator“ ist
aber berufsrechtlich nur zulässig,
Sehr geehrte Frau Meyer, warum haben
wenn sie nicht als Zusatz zur BerufsSie sich entschlossen, die Fortbildung zur
bezeichnung „Steuerberater“ erfolgt.
StB
vBP
Bärbel
Meyer
Wirtschaftsmediatorin zu machen?
Sie muss daher vom Namen und der
amtlichen Berufsbezeichnung räumIch habe mich eher zufällig für die Fortbildung entlich deutlich abgegrenzt werden. Es gelten hier die
schieden. Der Begriff „Mediation“ war 2004 noch
generellen Grundsätze der sorgfältigen Berufsausübung einschließlich Weiterbildungsverpflichtung.
nicht in aller Munde – mich hat das Thema interessiert. In unserer Partnerschaftsgesellschaft bin ich
u. a. für das Personalwesen zuständig und zu dem
Wie viele Mediationsfälle betreuen Sie durchschnittlich im
Zeitpunkt standen wir in Fusionsverhandlungen mit
Jahr? Welchen Nutzen haben Sie daraus für Ihre Arbeit in
einem weiteren Standort.
der Kanzlei gezogen?
Schildern Sie uns kurz, wie die Ausbildung ablief?
Die DATEV bietet gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer eine Ausbildung zum Thema „Wirtschaftsmediation für Steuerberater“ an. In 90 Stunden (entweder in vier Blöcken zu drei Tagen oder als
Akademie in zwei mal sechs Tagen) werden die Kolleginnen und Kollegen in die Grundzüge der Mediation
eingeführt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung liegt in den praktischen Übungen von Mediationsfällen. Inhalte dieser Mediationsausbildung sind:
Grundlagen der Wirtschaftsmediation
Konflikte erkennen und verstehen
Konfliktverhalten
Kommunikationstechniken und Gesprächsführung in Konflikten
Ablauf und Rahmenbedingungen eines Mediationsverfahrens
Rolle und Haltung in der Mediation,
organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen, Marketing
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Ich betreue ca. fünf bis zehn Fälle im Jahr. Die erlernten Gesprächstechniken haben mir viele Anregungen
für die tägliche Arbeit gegeben. Beratungsgespräche
laufen so in einer professionellen Qualität ab und
führen schneller zum gewünschten Ergebnis und
dadurch zu einer verbesserten Dienstleistung gegenüber dem Mandanten. Ganz besonders hilfreich sind
sie bei:
Beratungsgesprächen von Gesellschaftsverträgen (welche Rechtsform ist für die
Beteiligten richtig?)
Unternehmensnachfolgeregelungen
Fusions-Verhandlungen
Unternehmenssanierungen
erbrechtlichen Angelegenheiten und
internen Mitarbeitergesprächen.
Frau Meyer, wir danken Ihnen dafür, dass Sie Ihre Erfahrungen mit unseren Leserinnen und Lesern teilen.
Das Gespräch führte Maike Neelsen, Geschäftsführerin.
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Teil 2:
Auswirkungen der VVG-Reform im Bereich der
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Fortsetzung des in Ausgabe 4/2010 erschienenen Beitrags:
5) Direktanspruch des Dritten
Bislang hatte der Dritte gegen den Haftpflichtversicherer nie einen eigenen direkten Anspruch. Letztlich war er darauf angewiesen, seinen Schadensersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich
titulieren zu lassen. Mithilfe dieses Titels hatte er sodann die Möglichkeit, den Freistellungsanspruch des
Versicherungsnehmers gegen den Versicherer zu pfänden und sich überweisen zu lassen. Diese Möglichkeit
besteht auch noch nach neuem Recht (Schwintowski/
Brömmelmeyer, Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht, § 115 Rn 7), allerdings hat der
Anzeige DKV
Geschädigte nunmehr unter den engen Voraussetzungen des § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
auch die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherer direkt in Anspruch zu nehmen. Die für die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung relevanten Fälle sind
in § 115 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VVG geregelt. Danach
besteht die Möglichkeit, den Schadensersatzanspruch
gegen den Versicherer geltend zu machen, wenn über
das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag
mangels Masse abgewiesen oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. Ferner ist ein Direktanspruch gegeben, wenn der Aufenthalt des Ver-
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sicherungsnehmers unbekannt ist; an die Feststellung
dieser Voraussetzungen sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen (Baumann/Sandkühler, Das neue
Versicherungsvertragsgesetz, S. 118).
Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers
richtet sich grundsätzlich nach der Einstandspflicht
des Versicherungsnehmers (Akzessorietät); bei § 115
VVG handelt es sich um einen Fall des gesetzlichen
Schuldbeitritts. Der Versicherer kann in dem gegen
ihn geführten Prozess sämtliche Einwendungen und
Einreden erheben, die auch dem Versicherungsnehmer im Haftungsprozess zugestanden hätten bzw.
zustehen würden. Darüber hinaus kann der Versicherer natürlich auch Einwendungen aus dem Versicherungsverhältnis erheben, beispielsweise wenn der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht unter
das vom Versicherungsvertrag gedeckte Risiko fällt.
Zu denken ist hier neben den ausdrücklich geregelten
Risikoausschlüssen vor allem auch an die nicht
gedeckten Erfüllungsersatzansprüche (siehe hierzu
Hinweise zur Berufshaftpflichtversicherung, GI 1983,
12). Der vom Versicherungsnehmer zu tragende
Selbstbehalt kann allerdings künftig dem Dritten
nicht mehr entgegengehalten werden, § 114 Abs. 2 S.
2 VVG. Die Einwendungen und Einreden, die der
Versicherer erheben kann, beziehen sich jedoch nicht
auf Obliegenheiten, gegen die der Versicherungsnehmer verstoßen hat. Ein Verstoß gegen Obliegenheiten führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen der
Eintrittspflicht im Außenverhältnis.
Die Verjährung des Direktanspruchs unterliegt der
gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch
gegen den Versicherungsnehmer. Sie beginnt mit dem
Zeitpunkt, zu dem die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Versicherungsnehmer beginnt.
Dieser Gleichlauf der Verjährung wird dadurch konsequent fortgesetzt, dass die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung auch
gegenüber dem Versicherungsnehmer und umgekehrt
wirken. Nach der Anmeldung des Direktanspruchs
verjährt also bis zur Beendigung der dadurch bewirkten Hemmung auch der gegen den Versicherungsnehmer gerichtete Schadensersatzanspruch nicht.
Dies soll auch dann gelten, wenn der geltend gemachte Anspruch die Deckungssumme übersteigt
oder der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei ist
(Schwintowski/Brömmelmeyer, a. a. O., § 115 Rn 31).
Die Verjährung wird einseitig durch die bloße
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Anmeldung des Anspruchs beim Versicherer gehemmt. Erforderlich ist aber, dass die Anmeldung
durch den geschädigten Dritten erfolgt. Eine Anmeldung des Versicherungsfalles allein durch den Versicherungsnehmer hat grundsätzlich keine verjährungshemmende Wirkung, da er durch die Anmeldung nur
seinen versicherungsrechtlichen Obliegenheiten nachkommen will (OLG München VersR 1975, 510). Die
Hemmung der Verjährung wirkt bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem die abschließende Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Schriftform zugeht.
Auf die Rechtsprechung zur Beendigung der Hemmung
der Verjährung bei Einschlafenlassen von Verhandlungen (BGH NJW-RR 2001, 1168) kommt es hier
also nicht an.
Welche Anforderungen an die Anmeldung des
Anspruchs zu stellen sind, ergibt sich aus dem Gesetz
nicht eindeutig. Die Anmeldung des Anspruchs soll
jedoch dem Versicherer eine Vorstellung vom ungefähren Umfang des Schadens und damit seiner
Leistungspflicht geben (OLG Düsseldorf NJW-RR
1990, 472).
Es reicht demnach nicht aus, wenn der Anspruchsteller sich alleine darauf beschränkt, die Pflichtverletzung, die dem Versicherungsnehmer vorzuwerfen ist, im Einzelnen darzulegen. Ob dem Anspruchsteller ein Schaden entstanden ist, richtet sich
vielmehr nach der Alternativgestaltung, die er bei ordnungsgemäßer Beratung gewählt hätte (BGH DStR
2008, 1306). Auch diese Alternativgestaltung ist substantiiert darzulegen; andernfalls hat die Anmeldung
des Anspruchs keine verjährungshemmende Wirkung.
6) Umfang der Leistungspflicht gegenüber
dem Dritten
In welchem Umfang der Versicherer gegenüber dem
Dritten leistungspflichtig ist, wenn ein so genanntes
„krankes“ Versicherungsverhältnis vorliegt, regelt
§ 117 VVG. Das kranke Versicherungsverhältnis ist
dadurch geprägt, dass der Versicherer im Innenverhältnis, also im Verhältnis zwischen Versicherer und
Versicherungsnehmer, leistungsfrei ist. Die Gründe
hierfür können beispielsweise in Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers liegen. Dieses
kranke Versicherungsverhältnis kann dem Dritten
nicht entgegengehalten werden; im Verhältnis zu ihm
wird vielmehr ein Versicherungsverhältnis fingiert
(BGH GI 2003, 161).
Anzeige Gerling
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Sofern das kranke Versicherungsverhältnis dazu führt,
dass seitens des Versicherers im Innenverhältnis keine
Leistungen mehr erbracht werden müssen, hat dies
aufseiten des Versicherungsnehmers zur Folge, dass er
gegenüber dem Versicherer keine Mitwirkungspflichten mehr hat. Befriedigt jedoch der Versicherer den
Dritten, geht dessen Forderung gegen den Versicherungsnehmer auf den Versicherer über. Das Urteil,
das der Dritte gegen den Versicherer erwirkt hat, hat
für den Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer Bindungswirkung (Schwintowski/Brömmelmeyer, a. a. O., § 17 Rn 7), so dass der Versicherungsnehmer faktisch auch im Rahmen des kranken
Versicherungsverhältnisses gehalten ist, den Versicherer weiter zu unterstützen.
Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers
besteht nur im Rahmen des versicherten Risikos und
nur in dem Umfang, als läge ein gesundes Versicherungsverhältnis vor (BT-Drucks. 16/3945 S. 89). Die
im Versicherungsverhältnis relevanten Risikoausschlüsse kommen daher auch hier zum Tragen.
Schließlich besteht die Leistungspflicht gegenüber
dem Dritten nur im Rahmen der Mindestversicherungssumme. Eine höher vereinbarte Deckungssumme kommt dem Dritten nicht zugute.
7) Obliegenheiten des Dritten
Die §§ 119, 120 VVG regeln die Obliegenheiten des
Dritten gegenüber dem Versicherer und die Rechtsfolgen eines Verstoßes. Danach hat der Dritte ein
Schadenereignis, aus dem er einen Anspruch nach
§ 115 Abs. 1 VVG herleiten will, dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen, nachdem er von dem
Schadenereignis Kenntnis erlangt hat, in Textform
anzuzeigen. Ebenfalls hat er dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen, wenn er den Anspruch gegen den Versicherungsnehmer gerichtlich
geltend macht. Diese Anzeigeobliegenheit des Dritten
besteht unabhängig davon, ob ein krankes oder ein
gesundes Versicherungsverhältnis vorliegt.
Die Anzeige bei einer gerichtlichen Geltendmachung
des Anspruchs hat in der Form zu erfolgen, dass es dem
Versicherer möglich ist, bei der gerichtlichen Feststellung des Schadens und der Ansprüche mitzuwirken und
seine Interessen zu vertreten. Hierzu gehört es, das Datum der eingereichten Klage und das angerufene Gericht mitzuteilen sowie eine Kopie der Klageschrift zur
Verfügung zu stellen; die Pflichten gehen weiter, wenn
22
bereits zuvor mit dem Versicherer korrespondiert
wurde. In diesem Fall sind auch das Aktenzeichen des
Verfahrens, eventuelle Termine sowie allgemein der
Stand des Verfahrens mitzuteilen (Schwintowski/
Brömmelmeyer, a. a. O., § 119 Rn 28 mwN).
Eine Obliegenheitsverletzung des Dritten führt nicht dazu, dass dieser seinen Anspruch gegen den Versicherer
verliert. Rechtsfolge ist vielmehr, dass sich die Ersatzpflicht des Versicherers darauf beschränkt, wie er stünde, wenn die Obliegenheit ordnungsgemäß erfüllt worden wäre; auf diese Rechtsfolge muss allerdings der Versicherer hinweisen (§ 120 VVG). Bei fehlender Unterrichtung hat das Haftpflichturteil gegenüber dem Versicherer keine Bindungswirkung. Bei Pfändung und
Überweisung des Deckungsanspruchs kann er daher
Grund und Umfang der Haftung bestreiten (vgl. OLG
Düsseldorf NJW-RR 2000, 248); die durch den Haftungsprozess verursachten Kosten hat der Versicherer
dann ebenfalls nicht zu übernehmen (Schwintowski/
Brömmelmeyer, a. a. O., §§ 119, 120 Rn 51).
Bis die erste Rechtsprechung speziell zu Fragen, die
das VVG n. F. betreffen und für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von Relevanz sind, ergangen ist, wird noch einige Zeit verstreichen. Das VVG
a. F. hat, wie eingangs dargestellt, auch nach wie vor
noch erhebliche Bedeutung.
Rafael Meixner, Rechtsanwalt , HDI-Gerling Firmen
und Privat Versicherung AG
Impressum
Verbandsnachrichten des Steuerberaterverbands
Schleswig-Holstein
Willy-Brandt-Ufer 10, 24143 Kiel, Postfach 42 26, 24041 Kiel
Tel. (04 31) 9 97 97-0, Fax (04 31) 9 97 97-17
E-Mail: [email protected], Internet: www.stbvsh.de
Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Verantwortlich für den Inhalt: Maike Neelsen, StB, GF;
Dr. Yvonne Susanne Kellersohn, RA; Günter Beuck, StB;
Lars-Michael Lanbin, StB; Ingrid Lenk, StB;
Dipl.-BWin (FH) MIB Julia Pagel-Kierdorf, StB;
Torsten Rehm, StB; Wilfried Schapke, StB;
Hans-Hermann Riese, StB
Alle Angaben ohne Gewähr. Beiträge unter den Rubriken
„Anzeigen, Leserbriefe, Literaturhinweise” und die mit vollem
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Die Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes und ihre Auswirkungen auf die
Steuerberatungskanzlei
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as Bundesdatenschutzden. Die Pflicht, ein funktiogesetz (BDSG) wurde
nierendes Datenschutz- und
Datensicherheitsmanagement
durch Gesetzesbeschluss des
in der Kanzlei zu implementieDeutschen Bundestages im
ren, besteht aber weiterhin.
Rahmen von drei Novellierungen modernisiert. Der
Über den neu hinzugekommen
Gesetzgeber nahm aktuelle
§ 42a Informationspflicht bei
Datenschutzverstöße
der
unrechtmäßiger KenntniserPrivatwirtschaft zum Anlass,
langung von Daten BDSG hatum die Regelungen der Verten wir bereits in der vorletzarbeitung personenbezogeten Ausgabe der Verbandsner Daten durch Kredit-,
Der
Datenschutzbeauftragte
des
Verbandes,
nachrichten berichtet.
Markt- und MeinungsforStefan Krauß (profortis GmbH)
schungsinstitute sowie den
Ebenfalls neu ist der § 32
Adresshandel zu verschärfen.
Datenerhebung,
-verarbeitung
und -nutzung für
Aber auch für die Steuerberatungskanzlei haben sich
Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses BDSG. Der §
im Zuge der Novellierungen Veränderungen ergeben,
32 BDSG ist der Versuch des Gesetzgebers, erste
die Auswirkungen auf das Datenschutzmanagement
Schritte in ein eigenständiges Arbeitnehmerdatender Kanzleien haben.
schutzgesetz zu unternehmen. Personenbezoge Daten
von Bewerbern und Arbeitnehmern dürfen gemäß
Eine direkte Auswirkung auf das Datenschutzmanagedieser Norm ausschließlich für Zwecke des Beschäfment der Kanzlei hat die Änderung des § 4d Abs. 3
tigungsverhältnisses bzw. zur Begründung eines solBDSG – Meldepflicht. War vor seiner Novellierung ein
chen verwendet werden. Die Erhebung personenbezoDatenschutzbeauftragter zu bestellen, sofern mehr als
gener Daten eines Beschäftigten zur Aufklärung einer
vier Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung und/
oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt
Straftat darf nur noch dann durchgeführt werden,
waren, ist seit 2009 nur noch dann zwingend ein Datenwenn tatsächliche Anhaltspunkte einen Verdacht
schutzbeauftragter zu bestellen, wenn in der Regel
begründen. Diese müssen vor der Durchführung der
mehr als neun Personen ständig mit der Verarbeitung,
Erhebung entsprechend dokumentiert werden.
Erhebung und/oder Nutzung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Allerdings heißt es nun „PersoDas bedeutet, dass die Aufklärung, z. B. durch eine
nen“, so dass der/die Kanzleiinhaber(in) nun in diese
Videoüberwachung oder eine entsprechenden AusZahl einzubeziehen sind.
wertung von LogFiles, nur dann zulässig ist, wenn der
„Täter“ bereits bekannt ist und die Kanzleileitung
In Kanzleien, in denen ständig maximal neun Perihren Verdacht begründen kann und auch entspresonen mit der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung
chend dokumentiert hat. Die Suche nach einem mögvon personenbezogenen Daten betraut sind, entfällt
lichen Täter unter den Mitarbeitern ist so rechtlich
nun die Pflicht der Bestellung eines Datenschutznicht mehr zulässig. Das Bundesdatenschutzgesetz
beauftragten. Die Umsetzung von Datenschutz und
besteht seit 1977 und hat sich seit seiner Einführung
Datensicherheitsmaßnahmen können in diesem Fall
durch die Umsetzung der europäischen Datendurch die Kanzleileitung selbst wahrgenommen werschutzrichtlinie und der Anpassung an technische
D
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S C H L E S W I G - H O L S T E I N
März 2011
SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT
und organisatorische Veränderungen in den Unternehmen und Kanzleien stetig weiterentwickelt.
Stefan Krauß
Datenschutzbeauftragter des StBV SH
Seine drei vergangenen Novellierungen werden nicht
die letzten sein. Spannend bleibt insbesondere auch
die Entwicklung eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes.
profortis GmbH, Stoverweg 27, 24536 Neumünster
e-mail: [email protected]
web:
www.profortis.de
Überarbeitung der Berufsordnung
für Steuerberater
I
Ausgangslage
Am 8. September 2010 hat die Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer eine
grundlegende Überarbeitung der Berufsordnung der
Steuerberater (BOStB) beschlossen. Zum 1. Januar
2011 ist die Berufsordnung nach Genehmigung und
Veröffentlichung in Kraft getreten.
Für die Novellierung der Berufsordnung gab es mehrere Gründe. Ein Ziel war insbesondere, die Berufsordnung wesentlich zu straffen und zu verschlanken.
Mit der beschlossenen Reduzierung von bisher 62 auf
nunmehr nur noch 30 Vorschriften ist dies auch
gelungen. Die Satzungsversammlung hat sich dabei
an dem Grundsatz orientiert, dass die Berufsordnung
sich entsprechend dem gesetzlichen Rahmen nach §
86 Abs. 4 Steuerberatungsgesetzes (StBerG) darauf
beschränken sollte, die Regelungen des StBerG und
dabei insbesondere die Berufspflichten des Steuerberaters näher zu konkretisieren.
Lediglich den Gesetzeswortlaut wiederholende
Regelungen wurden ebenso gestrichen wie entbehrliche zivil-, handels- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Damit sollte zum einen verhindert werden,
dass der Eindruck einer doppelten Regulierung entsteht und zum anderen sollten die Änderungen durch
das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz praxisgerecht
umgesetzt werden
24
II
Wesentliche Änderungen der Berufsordnung
Der erste Teil der Berufsordnung regelt die zentralen Berufspflichten des Steuerberaters. Dort wurden in § 1 BOStB zunächst die allgemeinen Grundsätze aufgenommen, wonach Steuerberater und
Steuerbevollmächtigte Angehörige eines freien
Berufes und ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege sind.
Neu hinzugetreten ist im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit die Regelung in § 3 Absatz 2 BOStB,
wonach die Annahme von Mandaten durch einen
Steuerberater oder einen Angehörigen eines sozietätsfähigen Berufs erfolgen muss, damit sind auch angestellte Steuerberater eingeschlossen. Ein weiteres
Moment der Eigenverantwortlichkeit ist in der
Regelung des Absatzes 3 zu sehen, wonach durch
Zeichnungsrechte die Eigenverantwortung gewahrt
bleibt, wobei hierbei auf die wesentliche Korrespondenz abgestellt wird. Absatz 4 stellt klar, dass die
Eigenverantwortlichkeit auch bei der elektronischen
Korrespondenz zu wahren ist. Der Steuerberater muss
also auch bei der Online-Kommunikation den allgemeinen Überwachungspflichten nachkommen.
Die bisherigen umfangreichen Regelungen der alten
Berufsordnung zur Werbung wurden in der
Neufassung des § 9 BOStB erheblich gestrafft und in
nur noch einer Vorschrift konzentriert. Dabei werden
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die einzelnen Werbeträger nicht mehr gesondert geregelt, vielmehr gelten die neuen Bestimmungen für alle
Kundmachungsformen. Im Weiteren bestimmt die
Verordnung, dass berufswidrige Werbung insbesondere dann vorliegt, wenn wettbewerbswidrig geworben wird. Neu aufgenommen in die Berufsordnung
wurde auch die Bestimmung in Absatz 3, wonach
andere Bezeichnungen als amtlich verliehene Berufs-,
Fachberater- und Fachanwaltsbezeichnungen, akademische Grade und staatliche Graduierungen, z. B.
Hinweise auf absolvierte Fortbildungen, von Steuerberatern nur dann geführt werden dürfen, wenn eine
klare räumliche Trennung von der zusammenhängenden Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung
„Steuerberater“ eingehalten wird. Diese Bestimmung
basiert auf der gängigen Auslegung des § 43 Abs. 2
StBerG sowie der aktuellen Rechtsprechung des BFH
und des Bundesverfassungsgerichts.
In Folge der Bestimmung des § 10 BOStB wird positiv festgestellt, dass der Steuerberater nur eine berufliche Niederlassung hat. Neu aufgenommen wurde
eine Regelung, wonach der Steuerberater an seiner
beruflichen Niederlassung für Mandanten, Gerichte
und Behörden angemessen erreichbar sein muss. Diese
Pflicht zur angemessenen Erreichbarkeit folgt aus der
Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung. Die
Regelung wurde mit dem Wort „angemessen“ bewusst offen formuliert, um mögliche Besonderheiten
des Einzelfalls berücksichtigen zu können. Eine besondere Stellung nimmt § 16 BOStB ein, denn dort wird
näher erläutert, welche Möglichkeiten aus der durch
das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz eingeführten
Regelung in § 57 Abs. 4 Nr. 1, 2. Halbsatz StBerG
eröffnet werden. Infolge der gesetzlichen Regelung
wurde zwar grundsätzlich an dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit festgehalten. Es wurde aber die Möglichkeit eröffnet, dass die Steuerberaterkammer
Ausnahmen von dem Verbot der gewerblichen Tätigkeit zulassen kann, wenn eine Verletzung von Berufspflichten bei der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit nicht zu erwarten ist. Die Satzungsversammlung
hat diese Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung
konkretisiert. Dabei handelt es sich um Fallkonstellationen, bei denen bei abstrakter Betrachtungsweise
davon ausgegangen werden kann, dass die Gefahr
einer Verletzung von Berufspflichten nicht besteht.
Gänzlich neu geregelt wurde die Frage der Praxisver-
pachtung in § 28 BOStB. Diese ist nunmehr gestattet,
nachdem es sich bei der Verpachtung faktisch um
eine Sonderform des Praxisverkaufs handelt. Dabei
hängt die tatsächliche Übernahme von der Zustimmung des Mandanten ab und setzt einen neuen
Vertragsabschluss mit dem Pächter voraus. Im Falle
der Verpachtung kommt es bei Beendigung des
Pachtvertrages wiederum zu einem Neuabschluss mit
dem Verpächter.
III
März 2011
SCHWERPUNK T: BERUFSRECHT
Fazit
Durch die Neufassung und Straffung ist die seit
Jahresbeginn geltende Berufsordnung wesentlich
schlanker und praxisgerechter geworden. Überflüssige
Regelungen wurden gestrichen und die Berufsordnung an die an den letzten Jahren erfolgten Änderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung
umfassend angepasst. Die Berufsordnung ist damit
zukunftsgerecht gestaltet und entspricht den europäischen Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Rechtsanwalt Knut Henze, Geschäftsführer der
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
+ + + + + Kommentar + + + + +
Die Neufassung des § 16 BOStB ermöglicht dem
Berufstand mehr Flexibilität bei der Berufsausübung, insbesondere bei den vereinbaren Tätigkeiten, ohne die grundsätzliche Berufspflicht zur
Unabhängigkeit zu beeinträchtigen. Auch die in
§ 28 BOStB neu geregelte Möglichkeit zur Praxisverpachtung führt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu mehr Gestaltungsfreiheiten bei
der Praxisübergabe. Insbesondere die beiden genannten Vorschriften wurden sehr intensiv, aber
wie ich meine, konstruktiv diskutiert.
Insgesamt halte ich die Modernisierung der
Berufsordnung für sehr gelungen, trägt sie doch
zum einen der gesellschaftlichen und berufsständischen Entwicklung Rechnung, zum anderen erleichtert sie die Arbeit der Kollegenschaft auch in
Hinsicht auf konkurrierende Berufsbilder. Diese
dynamische Entwicklung werden wir auch in
Zukunft fortsetzten müssen.
Präsident Lars-Michael Lanbin
25
S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D
S C H L E S W I G - H O L S T E I N
März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
26
Nutzen und Gefahren mobiler Endgeräte
leiner, Schneller, Besser – Diese
Viren, Würme, Trojaner: Auch mobile
drei Wörter bestimmen den
Endgeräte sind davon nicht verschont.
technologischen Fortschritt des einDurch das Surfen im Internet, das
undzwanzigsten Jahrhunderts. So verAbrufen schadhafter E-Mails oder das
steht man unter dem Begriff „Mobile
Installieren von Schad-Software könEndgeräte“ Systeme, welche aufnen sich Viren auf dem Mobilgerät vergrund ihrer Größe und ihres Gewichts
breiten. Folgen sind unter anderem
ohne körperliche Anstrengung tragFehlfunktionen auf dem Gerät, Hardbar und somit mobil einsetzbar sind.
ware-Schäden oder Datendiebstahl.
Endgeräte sind in diesem Fall ausschließlich in ihrer informationstechWardriving: Hierbei werden systemanischen und kommunikationstechtisch offene WLAN-Verbindungen genischen Definition zu verstehen. Dies
sucht. Hacker verbinden sich mit dieStefan Reischl, agenda
sind beispielsweise Notebooks, Netsen, um sogenannte Malware (Viren,
books, PDA’s (Personal Digital Assistants) und
Würme, Trojaner s.o.) ins Netz zu schleusen. Dies kann
Mobiltelefone. Früher eigneten sich derartige Techunterschiedliche Auswirkungen haben:
Bluejacking: Versand unerwünschter
nologien lediglich zum Telefonieren oder Verwalten
SMS-Nachrichten
von Adressen und Kontakten und der Nutzer musste
Bluesnarfing: Reiner Informationsdiebstahl
meist auf viele verschiedene Geräte für unterschiedBluebugging: Ausführen von Befehlen
liche Aufgaben zurückgreifen. In den letzten Jahren
mit Fremdgeräten
haben sich „Mobile Endgeräte“ jedoch zu wahren
Alleskönnern entwickelt, die dank ihrer geringen
Es ist unübersehbar: Die Liste der lauernden Gefahren
Größe, ihres Gewichts und ihres Funktionsumfangs
ist lang. Doch niemand ist all den Risiken unausflexibel einsetzbar sind.
weichlich ausgesetzt. Wir von AGENDA möchten Sie
als Anwender für dieses Thema sensibilisieren. Denn
Egal, ob Sie in der U-Bahn auf dem Weg zur Arbeit
noch an einer Präsentation arbeiten oder im Urlaub
ein verantwortungsbewusster Umgang stellt sicher,
in Italien Ihr Bankkonto überprüfen – ungebundenes
dass Sie die neuen Technologien professionell und geArbeiten ist in jedem Fall gegeben. Die Technik und
fahrlos einsetzen können.
die Übertragungsrate mobiler Endgeräte haben sich
in den letzten Jahren stark verbessert, so dass der
Das Gerät selbst sollte einen aktuellen Virenscanner und
Anwender auf immer mehr Anwendungen im Bereich
eine Firewall aufweisen, um Angriffe von außen abzuKommunikation, Organisation, Multimedia und
wehren. Zudem ist es wichtig, sämtliche Software bzw.
Internet zurückgreifen kann.
Anwendungen aktuell zu halten. Mit Updates werden
Sicherheitslücken geschlossen. Angreifer können sich
Die Nutzung mobiler Endgeräte bringt allerdings
diese nicht mehr zu Nutze machen. Um die Daten auch
nicht nur Vorteile mit sich. Sie birgt auch zahlreiche
bei Entwendung des Gerätes vor Dritten zu schützen,
Gefahren, die vor allem auf die mobile Internetnutsind Passwortabfrage sowie eine Festplattenverschlüssezung zurückzuführen sind.
lung Vorrausetzung. Gerne werden auch Smartcards,
Fingerabdruckscan oder andere elektronische Schlüssel
Diebstahl: Wie der Name „mobil“ schon sagt, sind
verwendet, um den Zugriff auf das Gerät einzuschränken.
diese Geräte nicht örtlich gebunden und können
Auch bei der Verbindung ins Netz müssen viele Dinge
daher dementsprechend leicht entwendet werden.
beachtet werden. Nur bei einer verschlüsselten VerbinDaher ist es wichtig, die Festplatte zu verschlüsseln,
dung durch beispielsweise WPA2 ist bedenkenloses
eine Tastensperre mit Passwortabfrage und natürlich
Surfen möglich. Bei öffentlichen HotSpots (öffentliche
eine Pin-Vergabe zu konfigurieren.
WLAN-Verbindungen) sollte auf das Übertragen sensi-
K
S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D
S C H L E S W I G - H O L S T E I N
bler Daten wie Pin-Codes, Passwörter, Kreditkartennummern etc. verzichtet werden. Auf das Ansteuern fragwürdiger Internetseiten sowie das Öffnen
unbekannter Dateien bzw. Anhänge sollten Sie möglichst komplett verzichten.
Fazit
Technische Möglichkeiten nehmen mit der Zeit immer
mehr zu. Zu verrichtende Arbeiten verlagern sich da-
durch auch häufiger auf mobile Endgeräte. Dabei
nimmt leider nicht nur die funktionelle Erweiterung
stetig zu, es vermehren sich auch die Gefahren. Geht
man jedoch sensibel mit den gegebenen Möglichkeiten
um, eröffnet sich dank der Mobilität ein komfortabler,
örtlich ungebundener neuer Arbeitsaspekt.
März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Stefan Reischl, Fachinformatiker Systemintegration
bei AGENDA.
Lange Erkrankung von Mitarbeitern
und aufgelaufende Urlaubsansprüche –
Kündigung?
er Europäische Gerichtshof
(EuGH) hat Arbeitgeber Anfang
2009 mit einer Entscheidung über das
Urlaubsrecht bei lang erkrankten Mitarbeitern vor eine schwierige Situation
gestellt.
D
beitgeber ergeben. Entweder er muss
auf einen Arbeitnehmer mehrere
Wochen oder gar Monate verzichten,
hierfür aber Lohn und unter Umständen auch zusätzliches Urlaubsgeld
bezahlen. Oder er muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhebliche Summen an Urlaubsabgeltung
bezahlen.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz
(BUrlG) verfällt Urlaub, wenn er nicht
bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen wurde, unabhängig
Dabei ist zu beachten, dass aufgrund
davon, warum er bis zu diesem Zeitdieser Rechtsprechung auch die
Oliver Domscheit, Rechtsanwalt, Kiel
punkt nicht genommen werden konnVerjährungsfristen des BGB wohl
te. Der EuGH hat nun entschieden,
nicht zur Anwendung kommen. Dies
dass diese Regelung unwirksam ist, wenn ein
kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer, der seit
Arbeitnehmer aufgrund längerer Erkrankung den
dem Jahr 2006 arbeitsunfähig erkrankt ist, den geUrlaub nicht nehmen konnte. Das Bundesarbeitssamten Urlaub aus dem Zeitraum der Arbeitsunfähiggericht (BAG) hat sich dem angeschlossen.
keit nach Wiederaufnahme der Arbeit nehmen kann
oder dieser bei Kündigung abzugelten ist. Dies gilt
Dies führt zu folgender Situation: War ein Arbeitauch für Arbeitnehmer, die seit Jahren ausgesteuert
nehmer in den Jahren 2009 und 2010 durchgängig
sind, deren Arbeitsverhältnis aber weder durch Künarbeitsunfähig erkrankt, wird er aber im Jahr 2011
digung oder Aufhebungsvertrag beendet worden ist.
wieder arbeitsfähig, kann er seinen Jahresurlaub aus
Da sich hier erhebliche finanzielle Belastungen sumden Jahren 2009 und 2010 zusätzlich zu dem Urlaub
mieren können, stellt sich für den Arbeitgeber die
aus dem Jahr 2011 nehmen. Scheidet der Mitarbeiter
im Jahr 2011 aus dem Arbeitsverhältnis aus, ohne
Frage, ob er das Arbeitsverhältnis beenden kann. Im
wieder zu gesunden, so ist neben dem Urlaub aus
Kleinbetrieb mit regelmäßig nicht mehr als zehn Arbeitdem Jahr 2011 auch der noch offene Urlaub aus den
nehmern bzw. regelmäßig nicht mehr als fünf ArbeitJahren 2009 und 2010 abzugelten. Hieraus können
nehmern, die vor dem 01.01.2004 eingestellt worden
sich erhebliche finanzielle Konsequenzen für den Arsind, ist eine Kündigung des Arbeitnehmers mit
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S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D
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März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
gewissen Ausnahmen ohne weitere Voraussetzungen
möglich. Bei größeren Arbeitgebern ist eine Kündigung aufgrund der Krankheit unter den folgenden
Voraussetzungen möglich:
Es muss eine negative Gesundheitsprognose gegeben
sein. Sodann müssen durch die Fehlzeiten erhebliche
Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen
entstehen und schließlich müssen die Interessen des
Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Interessen des Arbeitnehmers an der
Fortführung überwiegen.
Ob eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, bedarf einer eingehenden Prüfung. Dabei ist unter
Umständen die Durchführung eines betrieblichen
Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX
erforderlich. Bei der Frage, ob durch die prognostizierten Fehlzeiten erhebliche Beeinträchtigungen der
betrieblichen Interessen entstehen, ist zu klären, ob
die noch weiter zu erwartenden Arbeitsunfähigkeitszeiten und insbesondere die sich weiter aufbauenden
Urlaubsansprüche eine erhebliche Belastung für den
Arbeitgeber bedeuten.
Eine gefestigte Rechtsprechung des BAG besteht hier
noch nicht. Es bleibt aber festzuhalten, dass die neuere Rechtsprechung zum Urlaubsrecht Arbeitgeber vor
eine schwierige Situation stellt. Ob hierauf mit einer
Kündigung des Arbeitnehmers reagiert werden kann,
hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Oliver Domscheit, Rechtsanwalt, Domscheit & Partner,
Kiel, www.domscheitpartner.de
Vorlagepflichten bei der Prüfung von
Mandanten durch die Deutsche
Rentenversicherung
as Aufgabenspektrum der PrüfPrüfung der Insolvenzgeldumlage
dienste der Rentenversiche(seit 01.01.2009) und
rungsträger hat sich im Laufe der letzPrüfung der Unfallumlage zur
ten Jahre durch entsprechende gesetzgesetzlichen Unfallversicherung
geberische Maßnahmen erheblich
(seit 01.01.2010)
erweitert. Neben der seit 1996 von den
Prüfdiensten übernommenen klasIm Verhältnis zwischen der Deutsischen Aufgabe der Beitragsüberschen Rentenversicherung Bund und
wachung in Bezug auf den Gesamtden Regionalträgern der Deutschen
sozialversicherungsbeitrag inklusive
Rentenversicherung erfolgt die Aufder Umlagen nach dem Aufwenteilung der Prüfungen anhand der letzdungsausgleichsgesetz (§ 28p Viertes
ten Ziffer in der Betriebsnummer des
Reinhard Bär, Deutsche RentenBuch Sozialgesetzbuch (SGB IV) werArbeitgebers (Prüfziffer). Für Betriebe
versicherung
den heute im Rahmen einer Betriebsmit den Prüfziffern 0 bis 4 ist die
prüfung folgende weitere Bereiche mitgeprüft:
Deutsche Rentenversicherung Bund und für Betriebe
Prüfung der Künstlersozialabgabe nach
mit den Prüfziffern 5 bis 9 der Regionalträger zudem KSVG (seit 01.07.2007)
ständig. Für den Fall, dass der Arbeitgeber einen
Prüfung von Insolvenzschutzregelungen für
Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bzw. ein ReWertguthabenvereinbarungen (seit 01.01.2009)
chenzentrum zur Abrechnung bevollmächtigt hat,
D
28
Anzeige Haufe
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März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
richtet sich die Zuständigkeit ausschließlich nach der
Betriebsnummer der Abrechnungsstelle. Damit die
Sozialversicherungsträger in die Lage versetzt werden,
die versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen
Sachverhalte beim Arbeitgeber bzw. seiner Abrechnungsstelle nachvollziehen zu können, hat der
Gesetzgeber Arbeitgebern und Abrechnungsstellen
besondere Aufzeichnungspflichten – wie auch für den
Bereich des Steuerrechtes – auferlegt.
weise finden sich in der Finanzbuchhaltung Honorarzahlungen an vermeintlich selbstständig tätige
Personen, die rechtsfehlerhaft nicht als abhängig
Beschäftigte behandelt wurden und somit nicht in
den sozialversicherungsrechtlichen Aufzeichnungen
geführt worden sind. Steuerberater bzw. sonstige
abrechnende Stellen haben gemäß § 98 Abs. 1 Satz 6
SGB X die gleichen Vorlageverpflichtungen wie die
Arbeitgeber.
In jüngster Vergangenheit häufen sich die Fälle, in
denen Steuerberater bei angemeldeten Betriebsprüfungen lediglich die elektronisch gespeicherten Entgeltdaten zur Einsicht vorlegen. Es ist auch festzustellen, dass die mit der schriftlichen Prüfanmeldung geforderten Unterlagen/Belege nicht bei
Prüfbeginn vorliegen. Dies macht eine Verlängerung
der Prüfung bisweilen unumgänglich. Von dieser
Mehrbelastung sind nicht nur die Mitarbeiter der
Prüfdienste, sondern auch die Mitarbeitenden in den
Steuerbüros betroffen.
Neben den Angaben zu den Arbeitsentgeltbestandteilen, welche der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen, gehören regelmäßig auch
Angaben zu den Entgeltbestandteilen, die nicht der
Beitragspflicht unterliegen, zu den aufbewahrungsund vorlagepflichtigen Unterlagen. Über die Entgeltabrechnungen hinaus gehören somit zu den bei einer
Betriebsprüfung vorzulegenden Entgeltunterlagen
auch folgende beispielhaft aufgeführte Unterlagen:
Aufzeichnungen über die Beitragsfreiheit einzelner
Lohnbestandteile (z. B. Reisekosten, Stundenaufzeichnungen zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen, Direktversicherungsverträge),
Nachweise über das Vorliegen von Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht (z. B. Studiennachweis,
Befreiungsbescheid),
Erklärungen von kurzfristig geringfügig Beschäftigten über eventuelle weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr,
Arbeitsverträge, Niederschriften nach dem Bundesnachweisgesetz und
Berichte der Finanzbehörden über durchgeführte
Lohnsteuerprüfungen.
Nach den Vorschriften der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) können zwar die Entgeltunterlagen auf
maschinell verwertbaren Datenträgern geführt werden. Die Daten müssen aber innerhalb der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar
vorgehalten werden. Wegen der Entrichtung von
Beiträgen hat der Arbeitgeber die Geschäftsbücher,
Listen oder andere Unterlagen, aus denen die Angaben über die Beschäftigungen hervorgehen, vorzulegen (§ 98 Abs. 1 und 1a SGB X).
Die Vorlageverpflichtung gegenüber den Rentenversicherungsträgern anlässlich der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen ist dabei nicht auf den
Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung beschränkt; sie erstreckt sich vielmehr über den
gesamten Bereich des Rechnungswesens (§ 11 Abs. 2
BVV). Dies schließt die gesamte Finanzbuchhaltung
des Betriebes einschließlich aller Vor- und Nebenaufzeichnungen in die Prüfung mit ein (BR-Drucksache 171/89). Hintergrund dieser Regelungen ist die
Feststellung und Zusammenfassung aller sozialversicherungsrechtlich bedeutsamen Vorgänge; beispiels-
Weitere Informationen zu den Aufgaben und den
Vortrags- und Informationsveranstaltungen des Prüfdienstes sind einsehbar auf der Homepage:
deutsche-rentenversicherung-bund.de unter „Zielgruppen:
Arbeitgeber/Steuerberater“.
Im Gegensatz zu den Finanzbehörden ist es den
Prüfern der Rentenversicherungsträger noch nicht
möglich, die elektronisch vorgehaltenen Daten
maschinell zu verwerten. Die für die Lesbarkeit
+ + + Wieso passiert immer genau so viel, wie in die Zeitung passt? + + +
30
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notwendige technische Ausstattung (PC, Datensichtgerät) ist daher dem Prüfer zur Verfügung zu
stellen.
Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt, zum
01.01.2012 die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung einzuführen. Danach ist auf freiwilliger Basis
vorgesehen, dass der Arbeitgeber oder ein beauftragter Steuerberater bestimmte Daten aus der Lohnund Gehaltsabrechnung sowie der Finanzbuchhaltung per Datenübertragung (nach vorgegebenen
Datensätzen) der Rentenversicherung übermittelt.
Die Daten werden maschinell nach vorgegebenen
Kriterien abgeprüft. Es wird erwartet, dass sich
dadurch der Prüfaufwand vor Ort deutlich verringern
oder in Einzelfällen ganz entfallen kann. Mit ausgewählten Softwareherstellern ist ab 01.07.2011 eine
Pilotphase vorgesehen.
Reinhard Bär, Deutsche Rentenversicherung Bund,
Leiter des Prüfbüros Lübeck im Prüfbezirk
Schleswig-Holstein
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März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
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März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Beim Engagement in Dänemark: Forderungen
und Auflagen der Gewerkschaft einplanen!
er in Dänemark tätig wird, sollte unbedingt eventuelle Meldeund Zulassungspflichten beachten. Im
Fall einer Mitarbeiterentsendung sind
darüber hinaus bei der Kalkulation
eventuelle Forderungen dänischer Gewerkschaften zu berücksichtigen.
W
fordert, innerhalb eines kurzen Zeitrahmens einen Tarifvertrag zu unterzeichnen und zurückzusenden. Mitglieder dänischer Arbeitgeberverbände sind automatisch dazu verpflichtet, den geltenden Tarifvertrag einzuhalten.
Die Aufforderung ist zugleich die erste
Die Festsetzung von Löhnen, ArbeitsBlockadewarnung. Unterzeichnet der
zeiten u. ä. ist in Dänemark nicht geBetrieb den Tarifvertrag nicht, wird
setzlich geregelt, sondern den Tarifihm eine zweite Blockadewarnung zuparteien überlassen. Daher sind die
Anna Griet Hansen, Außenwirtschafts- gestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist es
dänischen Gewerkschaften tradiberatung Handwerk, HWK Flensburg dänischen Gewerkschaftsmitgliedern
tionell sehr stark: Etwa 80 % der Däund Arbeitssuchenden untersagt, für das Unternehnen arbeiten nach tarifvertraglichen Bedingungen.
men tätig zu werden.
Die Tarifverträge werden für drei Jahre abgeschlossen.
Die aktuelle Tarifperiode begann im März 2010 und
Lenkt das Unternehmen auch dann nicht ein, wird ein
endet 2012.
Sympathiekonflikt eingeleitet. Sämtlichen organisierten Arbeitnehmern wird untersagt, unterstützend für
Um das Lohnniveau in Dänemark auf konstant hodas ausländische Unternehmen tätig zu werden und
hem Niveau zu halten, sind die Gewerkschaften daalle Lieferungen und Dienstleistungen für das berum bemüht, dass auch entsandte Arbeitnehmer aus
streikte Unternehmen werden eingestellt. Im Rahmen
dem Ausland zu den in Dänemark üblichen Bedindieser Sympathiekonflikte kam es nach Berichten von
gungen beschäftigt werden. Dänischen Unternehmen
Handwerksbetrieben bereits zu kriminellen Übergrifwird empfohlen, beim Vertragsschluss mit ausländifen auf Arbeitsausrüstung und Arbeitnehmer.
schen Unternehmen die Einhaltung eines dänischen
Tarifvertrages zu vereinbaren.
Die wesentlichen Gewerkschaftsforderungen betreffen Arbeitszeit, Stundenlohn, Urlaubs- und FeiertagsDeutsche Handwerksunternehmen, die in Dänemark
vergütung sowie die betriebliche Alters- und Gesundtätig sind, werden zurzeit vermehrt von dänischen
heitsvorsorge. Die derzeitig übliche Arbeitszeit in
Gewerkschaften mit der Auflage kontaktiert, einen
Dänemark beträgt 37 Wochenstunden. Überstunden
Zutrittstarifvertrag zu unterzeichnen. Die Arbeitsstelmüssen gesondert vergütet werden.
len dieser Unternehmen sind aufgrund der RUTMeldepflicht öffentlich einsehbar und so ist den
Die tariflichen Mindeststundenlöhne unterscheiden
Gewerkschaften zu jeder Zeit bekannt, wie viele
sich je nach Branche. Für Maurer beträgt der aktuelle
Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens sich
an welchem Ort befinden.
Mindestlohn 110,75 dänische Kronen, was 14,77
Euro entspricht. Von Unternehmen, die nicht Mitglied
eines dänischen Arbeitgeberverbandes sind, wird die
Zunächst wird sich die Gewerkschaft direkt am
Einhaltung des anderthalbfachen Satzes verlangt
Arbeitsort an die Mitarbeiter wenden, um Einblick in
(22,12 Euro). In diesen Beträgen sind keine Sozialdie Lohn- und Arbeitsbedingungen zu bekommen. Ist
abgaben enthalten. Die Lohnnebenkosten deutscher
deren Arbeitgeber nicht Mitglied eines dänischen
Arbeitgeber werden prinzipiell nicht berücksichtigt.
Arbeitgeberverbandes, wird er schriftlich dazu aufge-
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In Dänemark ist die Lohnfortzahlung während des
30-tägigen Urlaubs unüblich. Auch ausländische
Unternehmen sollen 12,5 % des in Dänemark erwirtschafteten Bruttolohns in eine Urlaubskasse einzahlen, aus der der Arbeitnehmer während seines
Urlaubs Zahlungen erhält. Das gleiche trifft auf die
Entgeltzahlung während der gesetzlichen Feiertage zu
(6,9 %). Gleichrangige Zahlungen an deutsche Urlaubskassen werden üblicherweise anerkannt. Unter-
nehmen, die nicht am Urlaubskassenverfahren teilnehmen, sollten die Entgeltfortzahlung entsprechend
umrechnen und mit der Gewerkschaft die Anerkennung verhandeln.
März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
Eigentlicher Knackpunkt der Gewerkschaftsforderungen ist die in Dänemark übliche betriebliche
Alters- und Gesundheitsvorsorge, in deren Rahmen
12,15 % des in Dänemark erwirtschafteten Brutto-
Anzeige Hugo Hamann
33
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März 2011
WAS SONST NOCH INTERESSIERT
lohns an die dänische Pensionskasse einzuzahlen
sind. 8,15 % sind vom Arbeitgeber zu tragen und der
Rest entfällt auf den Mitarbeiter. Nach Beendigung
der Arbeiten können sich die Arbeitnehmer auf Antrag
die geleisteten Zahlungen auszahlen lassen. Sie unterliegen jedoch der dänischen Besteuerung.
Unter Berücksichtigung dieser Forderungen sowie der
deutschen Lohnnebenkosten sollten deutsche Arbeitgeber im Entsendefall deutlich höhere Lohnkosten
einkalkulieren, als sie dies für Einsätze in Deutschland
täten.
So liegen die Lohnkosten bei einer Tätigkeit in
Dänemark 28 % höher als in Deutschland, wenn das
entsendende Unternehmen Mitglied eines dänischen
Arbeitgeberverbandes ist. Geht es um den Abschluss
eines Zutrittstarifvertrags liegen die Kosten gar 59 %
höher als in Deutschland und bei vergleichbarem
Stundenlohn sogar 24 % über den Lohnkosten eines
dänischen Arbeitgebers.
Um deutlich erhöhte Lohnkosten zu vermeiden, haben deutsche Unternehmen mehrere Möglichkeiten:
Wer eine Baustelle zeitnah abschließen und danach
voraussichtlich nicht oder nur wenig in Dänemark
tätig wird, tut gut daran, die Verhandlungen mit der
Gewerkschaft bis Baustellenabschluss hinaus zu
zögern. Auch die Mitgliedschaft im dänischen Arbeitgeberverband ist förderlich, um den Abschluss eines
Zutrittstarifvertrags zu vermeiden. Sind Auftraggeber
und Unternehmer bezüglich des Fertigstellungszeitpunkts flexibel, besteht schließlich die Möglichkeit, die
Gewerkschaftsforderungen zu ignorieren und die Aufhebung der Blockade abzuwarten.
Anna Griet Hansen
Außenwirtschaftsberatung Handwerk
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
E-Mail [email protected]
Praxenbörse: Unser Service für Sie!
In der Praxen- und Kooperationsbörse können Sie Ihre
individuellen Wünsche und Daten für den Kauf oder
Verkauf Ihrer (einer) Steuerberaterpraxis (Sozietät) eintragen. Die Daten (Name u. Anschrift) werden nur dem
Verband bekannt und nur wir vermitteln zwischen den
Berufsangehörigen.
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34
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WAS SONST NOCH INTERESSIERT
15. Deutsche Tennismeisterschaften der Steuerberater in Hinterzarten
n der Zeit vom 10.–15. Juli 2011 veranstaltet
die Steuerberaterkammer Südbaden zusammen mit der Hochschwarzwaldtourismus GmbH
und dem Tenniszentrum Hinterzarten die 15. Deutschen Tennismeisterschaften für Steuerberater.
Zugelassen zu diesem Turnier sind Steuerberater/
-innen und Steuerbevollmächtigte mit beruflicher
Niederlassung in Deutschland. Neben dem Turnier
wird ein umfangreiches Rahmenprogramm angeboten. Insbesondere besteht auch für die Familienangehörigen, die den Weg bislang noch nicht zum
Tennis gefunden haben, die Möglichkeit, Tennis mit
I
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Hilfe eines versierten Trainers zu erlernen. Da in diesem Jahr die Schleswig-Holsteiner den Begrüßungsabend ausrichten, sind insbesondere die Nordlichter
eingeladen, teilzunehmen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die
Steuerberaterkammer Südbaden, Frau Regina Zink,
Telefon: 07 61/7 05 26-11, E-Mail: [email protected].
Dipl.-Vw. Peter Tiedgen, Steuerberater, WP, Kiel
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+ + + Aktuelle Urteile des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts + + +
1 K 46/09 Urteil vom 27. Oktober 2010
2 K 56/10 Urteil vom 02. Februar 2011
Stichwort: Die Einstufung einer über einen längeren
Stichwort: Handwerkerleistung im Rahmen von NeuARBEITSRECHT
Zeitraum defizitär betriebenen Pferdezucht als Liebbaumaßnahmen sind nicht gem. § 35a EStG abzugshabereibetrieb richtet sich maßgeblich nach der
fähig.
Betriebsgröße und dem verfolgten züchterischen
§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG
Konzept.
§ 13 EStG
3 K 57/10 Urteil vom 01. Februar 2011
Stichwort: Der Insolvenzverwalter kann einen Finanz3 V 134/10 Beschluss vom 02. Dezember 2010
rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid aufnehStichwort: Aussetzung der Vollziehung eines Grundmen, mit dem eine Gläubigeranfechtung geltend geerwerbsteuerbescheides wegen verfassungsrechtlicher
macht wird. Er wird dadurch zum Kläger, der urBedenken gegen die Ermittlung der Bemessungssprüngliche Kläger zum Beklagten.
grundlage nach Grundbesitzwerten.
§ 4 Abs. 1, § 11, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 AnfG; § 191 AO;
§ 69 Abs. 3 FGO; §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 5 AO;
§ 818 BGB
§§ 1 Abs. 3, 8 Abs. 2 GrEStG
2 K 287/07 Urteil vom 09. März 2011
Stichwort: Nimmt ein GmbH-Gesellschafter bei der
GmbH ein Darlehen auf, um damit Beiträge zu Lebensversicherungen zu finanzieren, die wiederum als
Sicherheit für den Erwerb einer Immobilie durch die
GmbH dienen, sind die vom Gesellschafter an die
GmbH zu entrichtenden Schuldzinsen für das Darlehen keine Werbungskosten bei seinen Einkünften
aus Kapitalvermögen.
§§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
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STEUERRECHT
3 K 64/10 Urteil vom 01. Februar 2011
Stichwort: Ein Verzögerungsgeld kann auch dann verhängt werden, wenn Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht vorgelegt werden, die
Buchführung aber nicht ins Ausland verlagert worden
ist.
§§ 26, 146 Abs. 2a, 146 Abs. 2b, 195, 200, 328, 335 AO
Kompetente Partner für Kommunen
und ihre Unternehmen
DATEV unterstützt Steuerberater bei kommunalen Mandaten
ommunen und ihre Betriebe haben sich derzeit
weit reichenden Veränderungen zu stellen.
Neben der in Nordrhein-Westfalen bereits vollzogenen
Umstellung des „alten“ kommunalen Finanzwesens auf
ein „neues“ kaufmännisches Rechnungswesen ordnen
viele Städte und Gemeinden unter dem Diktat der
K
schwachen finanziellen Mittel auch ihre Verwaltungsabläufe neu. Für Steuerberater erwächst daraus ein
zusätzliches Beratungsfeld.
Je mehr öffentliche Verwaltungen nach wirtschaftlichen
Steuerungsinstrumenten verlangen, desto mehr ist
37
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März 2011
STEUERRECHT
auch Beratung gefragt, für die Steuerberater geradezu
prädestiniert sind. Bisher findet im kommunalen
Umfeld allerdings noch wenig Betreuung durch Berufsangehörige statt, obwohl diese mit einem großen, auch
betriebswirtschaftlichen Erfahrungshintergrund wertvolle Dienste leisten können. Gerade in Fragen der
Vermögensbewertung und Bilanzierung oder bei den
anders gelagerten steuerlichen Aspekten können sie die
Kommunen hervorragend betreuen. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum unterstützt die DATEV ihre
Genossenschaftsmitglieder dabei.
Kern des DATEV-Angebots für Kommunen und kommunale Unternehmen ist das Softwarepaket rund um
das kommunale Finanzwesen. Neben bundeslandspezifischen Kontenrahmen für die Finanzbuchführung
enthält es auch Anwendungen für den Jahresabschluss,
die Konsolidierung, die Finanzrechnung und den
Zahlungsverkehr. Darüber hinaus ermöglicht das
System eine unkomplizierte Budgetierung, Mittelbewirtschaftung und Haushaltssteuerung. Ergänzt wird
das Softwarepaket durch die Kosten- und Leistungsrechnung, die Anlagenbuchführung und die Veranlagung kommunaler Abgaben wie Steuern, Gebühren
und Beiträge.
Mit spezieller Lohnsoftware lassen sich zudem die Bezüge aller Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung
abrechnen, inklusive der Besoldung kommunaler
Beamten. Basierend auf den gesammelten und konsolidierten Daten aus dem Rechnungswesen, den Leistungs- und Personalabrechnungssystemen oder dem
Vermögenshaushalt kann so ein effizientes Controlling
eingerichtet werden. Neben Kommunen setzen auch
zahlreiche kommunale Betriebe beim Rechnungswesen
und bei der Veranlagung von Beiträgen und Gebühren
auf DATEV-Programme. Die Anwendungen können
ebenso im Nürnberger Rechenzentrum betrieben und
im Application Service Providing (ASP) genutzt werden.
Daneben fungiert das DATEV-Rechenzentrum als zentrale Datenplattform, revisionssicheres Archiv und als
Datendrehscheibe. Auch zuverlässige Druck- und Versanddienstleistungen auf außerordentlich hohem
Sicherheitsniveau können den Städten und Gemeinden
zu Einsparungen verhelfen.
Das Lösungsangebot ergänzt und erweitert DATEV permanent – auch durch die Zusammenarbeit mit anderen
Anbietern. So unterhält die Genossenschaft beispielsweise eine strategische Partnerschaft mit dem Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe
(krz) mit Sitz in Lemgo. Kommunale Anwender von
DATEV-Software können bundesweit auf die dort bereitgestellten Fachverfahren, wie etwa das Meldewesen,
Personenstandswesen oder Wahlsoftware sowie weitere Dienstleistungen, wie Beratung, Schulung, Installation, Wartung und Support bis hin zur Archivierung
kommunaler Daten, zurückgreifen.
Darüber hinaus berät DATEV bei der Einführung
effizienter Prozesse und Organisationsstrukturen. Dabei kann die Genossenschaft auf mehrjährige Erfahrung
bei Restrukturierungsmaßnahmen und Doppik-Einführungen in öffentlichen Verwaltungen aus inzwischen
fast allen Bundesländern zurückgreifen.
Aberglaube wird
erst dann beeindruckend,
wenn jemand sein
dreizehntes Monatsgehalt ablehnt.
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Wir empfehlen Ihnen folgende Neuerscheinungen:
Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke
Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer
und andere Verkehrsteuern
496 Seiten, 6. Auflage 2011, gebunden,
ERICH FLEISCHER VERLAG, ISBN 978-3-8168-1136-7,
Preis 54,00 €
In dem Band werden neben der Grunderwerbsteuer und der
Kraftfahrzeugsteuer auch die Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer und Rennwett-/Lotteriesteuer erläutert.
Die 6. Auflage wurde komplett überarbeitet und unter
Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und
Verwaltungsauffassung aktualisiert. Die Ausführungen zu
den Bereichen Versicherung-, Feuerschutz-, Rennwett- und
Lotteriesteuer vermitteln Spezialwissen, das in dieser
Kommentarform auf dem Markt kaum erhältlich ist.
Der Kraftfahrzeugsteuerteil ist besonders ausführlich und
auf aktuellstem Stand.
Gerhard Dammeyer, Almut Luhmann, Peter Wojcik
Prüfungsfragen in Testform
369 Seiten, Band 2011, brosch., ERICH FLEISCHER
VERLAG, ISBN 978-3-8168-5102-8, Preis 34,00 €
Das Konzept „Prüfungsfragen“ bietet eine sinnvolle Ergänzung zu einem Lehrbuch. Der Band wendet sich insbesondere
an angehende Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Steuerinspektoren und Steuersekretäre; auch für die Prüfung zum
Steuerfachwirt und zum Steuerberater kann das Buch eine
wertvolle Hilfe sein.
Über 400 Fragen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad aus
den wichtigsten Steuerrechtsgebieten ermöglichen eine sichere
Kontrolle über den eigenen Wissensstand und lassen Lücken
im vorhandenen Wissen sofort erkennen. Zu jeder Frage werden jeweils mehrere denkbare Antwortmöglichkeiten zur
Auswahl angeboten. Umfangreiche Lösungen geben nicht nur
Hinweise, weshalb ggf. eine Frage falsch beantwortet wurde, es
wird vielmehr die richtige Lösung ausführlich begründet. Der
Leser kann so sein Wissen nicht nur überprüfen,
sondern gleichzeitig erweitern.
Silke Scheller, Barbara Zeilfelder
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer – 68 praktische Fälle
351 Seiten, 7. Auflage 2011, brosch., ERICH FLEISCHER
VERLAG, ISBN 978-3-8168-3107-5, Preis 34,50 €
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hatte,
erfolgte durch das Erbschaftsteuerreformgesetz eine weitreichende Überarbeitung dieses Rechtsgebiets. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde auch die verbliebene Ungleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern beseitigt.
Die vorliegende 7. Auflage des Praxisfälle-Bandes behandelt
das neue, reformierte Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht in
68 Fällen. Dabei werden auch die zum neuen Recht ergangenen gleichlautenden Ländererlasse berücksichtigt. Der Band
beschränkt sich nicht nur auf die Darstellung der steuerrechtlichen Vorschriften, sondern er vermittelt auch die für die steuerliche Beurteilung notwendigen zivilrechtlichen Grundlagen
des Erbrechts..
März 2011
REZENSIONEN
Professor Jürgen Kirschbaum, Professor Markus Beckers
Lohnsteuer (GRÜNE REIHE Band 4)
608 Seiten, 15. Auflage 2011, geb., ERICH FLEISCHER
VERLAG, ISBN 978-3-8168-1045-2, Preis 45,00 €
Die vorliegende 15. Auflage des Bandes 4 der GRÜNEN
REIHE bietet eine umfassende Darstellung des gesamten derzeit geltenden Lohnsteuerrechts einschließlich des Solidaritätszuschlags und der Kindergeldregelung. Das Jahressteuergesetz
2010 mit seinen umfangreichen Änderungen im Bereich der
Lohnsteuer ist bereits berücksichtigt.
Der Band ist in drei Hauptteile gegliedert: Im ersten Teil
werden u. a. die Hilfsmittel für den Steuerabzug, Rechts und
Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die LohnsteuerAußenprüfung, der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den
Arbeitgeber sowie die Antragsveranlagung behandelt.
Im zweiten Teil erfolgt die Darstellung der Einkünfte aus
nichtselbstständiger Arbeit, des Arbeitslohns, der steuerfreien
Einnahmen, der Werbungskosten etc. Der dritte Teil behandelt
den Familienleistungsausgleich, d. h. Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Huschens/Lembke
Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE)
600 Seiten, 2011. Buch. XVIII, kartoniert, C. H. Beck,
ISBN 978-3-406-61616-7, Preis 19,90 €
Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt
die bisherigen Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR). Der UStAE
ist neu gegliedert entsprechend den Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und diesen zugeordnet; er ist der amtliche Kommentar der Finanzverwaltung zum UStG und regelt
die Behandlung zahlreicher Einzelfälle.
Für den Rechtsanwender ist er so wichtig wie das Gesetz. Die
aktuellen BMF-Schreiben sind ebenso eingearbeitet worden
wie die umfangreiche neue Rechtsprechung des BFH und des
EuGH. Der Text ist so gestaltet, dass die Änderungen schnell
erkennbar sind, Marginalien am Rand geben Hinweise auf die
bisherigen Regelungen der UStR und auf die Bedeutung der
Neuregelung.
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März 2011
ARBEITSRECHT
REZENSIONEN
Scherrer
Rechnungslegung nach neuem HGB
480 Seiten, 3. vollständig überarbeitete Auflage 2011. Buch.
XLI, gebunden, C. H. Beck, ISBN 978-3-8006-3787-4, Preis
44,00 €
Gleichermaßen als Lehrbuch und Nachschlagewerk konzipiert,
erhält der Leser eine umfassende und problembezogene Darstellung der Rechnungslegung nach dem neuen HGB.
Der inhaltliche Aufbau orientiert sich vor allem an den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Daneben werden die Grundlagen und die Struktur des
Anhangs mit den dazugehörigen Angaben ebenso vorgestellt
wie die Grundlagen und die Berichtsgrundsätze für den Lagebericht mit seinen einzelnen Berichtsteilen. Jeder Abschnitt enthält im Anschluss an den beschreibenden Teil Beispiele mit
Fragen. Anders als die Vorauflage führt die zweite Auflage
nun auch in die Grundzüge der Bilanzierung ein.
Volker Schultz
Basiswissen Rechnungswesen
Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung,
Controlling
320 Seiten, 6. Auflage, C. H. Beck, ISBN 978-3-423-50815-5,
Preis 11,90 €
Grundlagenwissen aus dem Bereich des Rechnungswesens
besitzt auch für „Nichtkaufleute“ eine große Bedeutung. Dieses
Buch bietet einen Überblick über das gesamte betriebliche
Rechnungswesen.
Neben Buchführung und Bilanzierung werden die Bereiche
Kostenrechnung und Controlling prägnant dargestellt und die
bestehenden Wechselbezüge verdeutlicht. Zahlreiche
Abbildungen, Beispiele und die übersichtliche Struktur erleichtern das Verständnis. Das umfangreiche Register lässt das Buch
zudem zu einem Nachschlagewerk und Handbuch für
Studium und Praxis werden.
Jürgen Weber/Barbara E. Weißenberger
Einführung in das Rechnungswesen
Bilanzierung und Kostenrechnung
450 Seiten, 8. überarbeitete und aktualisierte Auflage 2010,
XIV, kartoniert, Schäffer-Poeschel Verlag, ISBN 978-3-79102923-8, Preis 29,95 €
Dieses Standardwerk führt umfassend in das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen ein. Leicht verständliche Ausführungen zur externen Rechnungslegung und zur Kostenrechnung werden in einen Gesamtrahmen gestellt und
miteinander verbunden.
Die relevanten Inhalte werden, in bewährter didaktischer
Form, problem- und verständnisorientiert und mit zahlreichen
konkreten Beispielen aus der Unternehmenspraxis vermittelt.
Darüber hinaus sind neueste Entwicklungen der externen
40
Rechnungslegung ebenso berücksichtigt wie aktuelle empirische
Erkenntnisse zur Gestaltung des Rechnungswesens – und
natürlich wurden die Änderungen bedingt durch das BilMoG
eingearbeitet.
Rolf Ax/Thomas Große/Jürgen Melchior/Anja
Lotz/Christian Ziegler
Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Finanz und Steuern, Band 4
869 Seiten, 20. aktualisierte Auflage 2010, XLI, gebunden,
Schäffer-Poeschel Verlag, ISBN 978-3-7910-2999-3, Preis
49,95 €
Das vorliegende Buch ist den Studierenden, insbesondere den
Auszubildenden in der Finanzverwaltung, aber auch den
Beschäftigten in steuerberatenden Berufen ein Wegweiser für
die systematische Erarbeitung der Abgabenordnung und der
Finanzgerichtsordnung.
Die Darstellung der einzelnen Rechtsbegriffe mit zahlreichen
Beispielen gewährleistet eine gezielte Vertiefung des Stoffes.
Umfang und Inhalt entsprechen den Anforderungen an die
Laufbahnprüfung der Steuerbeamten und sind besonders
geeignet zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Für
den Praktiker ist dieser Band ein nützliches Nachschlagewerk,
das in komprimierter Form gezielte Rechtsinformation bietet.
Harald Horschitz/Walter Groß/Bernfried Franck
Bilanzsteuerrecht und Buchführung
Finanz und Steuern, Band 1
748 Seiten, 12. neu bearbeitete Auflage 2010, XXIX, gebunden, Schäffer-Poeschel Verlag, ISBN 978-3-7910-2942-9,
Preis 49,95 €
Das vorliegende Buch enthält eine vertiefende Darstellung des
Bilanzrechts nach Handels- und Steuerrecht. Weiterer Schwerpunkt sind Ausführungen zum Unternehmenssteuerrecht.
Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs werden neben
rechtlichen Fragestellungen auch die buchmäßige Behandlung
einzelner Positionen dargestellt. Das Werk enthält außerdem
viele Beispiele, die eine gezielte Vertiefung des Stoffes gewährleisten. Das erworbene Wissen kann anhand von zwei Kapiteln mit Übungsaufgaben und den dazugehörigen Lösungen
sofort überprüft werden.
Werner Greilich/Hubert Wings
Schnellübersicht Sozialversicherung 2011
248 Seiten, 55. Auflage 2011,inkl. Zugang zur OnlineDatenbank, kartoniert, STOTAX Stollfuß Medien,
ISBN 978-3-08-314111-2, Preis 36,80 €
Kernstück des Ratgebers ist eine Übersicht über die
Beurteilung der wesentlichen Personenkreise in allen
Beschäftigungsvarianten zu den Fragen der
Versicherungspflicht bzw. Versicherungsfreiheit.
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März 2011
REZENSIONEN
Mit den Entscheidungsdiagrammen erhalten Sie schnelle
Antworten zu den Praxisfragen wie z. B. zur Beurteilung des
Unter-/Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Auch
enthalten: Gesetzestexte mit allen einschlägigen SGB in
Auszügen
Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen
Steuerlehre 2 Rechtslage 2010
492 Seiten, 31. überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler
Verlag, ISBN 978-3-8349-2776-7, Preis 19,95 €
Für die Aus- und Fortbildung in steuerund wirtschaftsberatenden Berufen ist die Verlässlichkeit steuerrechtlicher Aussagen
von höchster Bedeutung. Um dies gewährleisten zu können,
erscheint die Steuerlehre 2 mit ihren Ertragsteuerthemen in
seit Jahrzehnten bewährter Konzeption im Februar eines jeden
Jahres mit dem „vollständigen“ Rechtsstand des Vorjahres.
So beinhaltet die vorliegende 31., überarbeitete Auflage alle bis
zum 31.12.2010 relevanten Aktualisierungen, insbesondere
werden das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, die Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 sowie das Jahressteuergesetz 2010
berücksichtigt.
Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen
Buchführung 2 DATEV-Kontenrahmen 2010
386 Seiten, 22., überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler
Verlag, ISBN 978-3-8349-2772-9, Preis 19,95 €
Inhaltlich gestrafft bietet Ihnen die Buchführung 2 schnellen, in
altbewährter Didaktik leicht verständlichen Zugang zu den
vertiefenden Themen des externen Rechnungswesens.
Insbesondere der Aufgabenteil ist den gestiegenen
Anforderungen der Praxis angepasst. Der Übungsteil ist um
komprimierte und schwierige Aufgabenstellungen erweitert
und an anderer Stelle um weniger wichtig erscheinende
Übungsroutinen gekürzt.
Die 22., überarbeitete Auflage der Buchführung 2 berücksichtigt die bis zum 31.12.2010 maßgebliche Rechtslage, insbesondere werden die zahlreichen Änderungen durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in den
Erläuterungen und Aufgaben berücksichtigt.
Dem Werk liegen die DATEV-Kontenrahmen SKR 04 und
SKR 03 zugrunde. Diese sind die in der Praxis am häufigsten
verwendeten Kontenrahmen und zugleich kompatibel mit den
wichtigsten übrigen Kontenrahmen (z. B. GKR und IKR).
Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen
Lösungen zum Lehrbuch Steuerlehre 2 Rechtslage 2010
210 Seiten, 31., überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler
Verlag, ISBN 978-3-8349-2777-4, Preis 18,95 €
Manfred Bornhofen/Martin C. Bornhofen
Lösungen zum Lehrbuch Buchführung 2 DATEVKontenrahmen 2010
160 Seiten, 22., überarb. Auflage 2011, Broschur, Gabler
Verlag, ISBN 978-3-8349-2773-6, Preis 18,95 €
Das Lösungsbuch zur Steuerlehre 2 hilft Ihnen, Ihre selbst
erarbeiteten Lösungen zu den Fällen des Lehrbuches zu überprüfen. Um Ihnen über die Angebote des Lehrbuches hinaus
Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen, ist die 31., überarbeitete Auflage des Lösungsbuches um zusätzliche Prüfungsfälle mit Lösungen zur Vertiefung Ihres Wissens erweitert.
Unter www.gabler.de/bornhofen, Stichwort OnlinePlus, werden Berichtigungen und Verbesserungsvorschläge veröffentlicht.
Das Lösungsbuch zur Buchführung 2 hilft Ihnen, Ihre selbst
erarbeiteten Lösungen zu den Übungsaufgaben des Lehrbuches
zu überprüfen.
Um Ihnen über die Angebote des Lehrbuches hinaus Übungsmaterial zur Verfügung zu stellen, ist die 22., überarbeitete
Auflage des Lösungsbuches um zusätzliche Prüfungsaufgaben
mit Lösungen zur Vertiefung Ihres Wissens erweitert.
Unter www.gabler.de/bornhofen, Symbol OnlinePlus, werden
Berichtigungen und Verbesserungsvorschläge veröffentlicht.
KLEINANZEIGEN
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Gesuche
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Steuerfachwirtin
Eintrittstermin: ab sofort
Bilanzbuchhalterin sucht zum neuen Jahr die freiberufliche Mitarbeit beim Steuerberaterin/Wirtschaftsprüferin. Langjährige
Berufserfahrung in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen aller Art und Beratung von Mandanten aller Rechtsformen sind vorhanden. Kenntnisse in MSOffice, Datev, Lexware, Navision und CS-Plus. Arbeitsort
Hamburg und Schleswig-Holstein. Chiffre: 1987
42
Steuerberater
Eintrittstermin: ab sofort
Steuerberater, Dipl.-Kfm., 42, mit mehrjähriger Berufserfahrung, sucht neue Herausforderung mit Aussicht auf Beteiligung
in Lübeck. Chiffre: 2020
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Eintrittstermin: 01.04.2011
Suchen Sie vielleicht mich? Steuerfachangestellte (55 J.) in
ungekündigter Stellung sucht neues, vielseitiges Betätigungsfeld. Ich biete langjährige Erfahrungen in allen berufsspezifi-
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schen Bereichen und eine positive Persönlichkeit. Ich freue mich
auf Ihre Zuschriften aus dem Raum Kiel und Umgebung.
Chiffre: 2039
Steuerberater
Eintrittstermin: ab sofort
WP/StB, Dipl.-Kfm., Mitte 40, mit langjähriger und vielseitiger
Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
überwiegend mittelständischer Unternehmen sucht bei WPG/
StBG eine neue berufliche Herausforderung vorzugsweise mit
Aussicht auf Partnerschaft/Beteiligung in Schleswig-Holstein,
gute EDV- und DATEV-Kenntnisse.
Kontakt: [email protected]. Chiffre: 2054
Steuerberater
Eintrittstermin: 01.04.2011
StB., Dipl.-Kfm., Anfang 40, langjährige Erfahrung in Deklarations- und Gestaltungsberatung in mittelgr. WP/StB-Praxen,
Führungserfahrung, ungek., sucht neue Herausforderung im
Bereich HL, SE, OD. Chiffre: 2062
Steuerberater
Eintrittstermin: 01.04.2011
Steuerberater, Dipl.-Kfm., 37 J., mit eig. kl. Mandantenstamm
Anzeige FIS
bietet Kollegen, vorzugsweise im Raum Hamburg/Neumünster, fachl. Unterstützung auf freiberufl. Basis. Flexibilität
und Mandatsschutz sind dabei selbstverständlich; eine mehrjährige Berufserfahrung – auch auf dem Gebiet des Umwandlungssteuerrechts – ist vorhanden. Einer mittel- oder langfristig
erfolgenden Soziierung oder Praxisübernahme stehe ich offen
gegenüber. Chiffre: 2088
Steuerberater
Eintrittstermin: ab sofort
StB/Dipl.-Kfm. (47 J.), Berufserf. in internat. WPG/StBG u.
mittelständ. Kanzlei sucht freie Mitarbeit bei Berufskollegen im
Raum HL, HH, PI, LG. Chiffre: 2089
Steuerberater
Eintrittstermin: 01.07.2011
Steuerberater, Ende 30, Dipl-Kfm. (FH), gelernter Steuerfachangestellter, mit Erfahrungen in allen Bereichen der Steuerberatung (insbes. Abschlusserstellung) und in der Jahresabschlussprüfung bei kleinerer WP-Praxis sucht neue anspruchvolle Tätigkeit mit Beteiligungsaussicht in der Region südöstliches Schleswig-Holstein (OH, HL, OD, SE, RZ). Chiffre: 2096
März 2011
KLEINANZEIGEN
S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D
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März 2011
KLEINANZEIGEN
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Eintrittstermin: 01.05.2011
WP/StB, Dipl.-Kfm., Mitte 40, mit langjähriger und vielseitiger
Berufserfahrung in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
überwiegend mittelständischer Unternehmen sucht neue anspruchsvolle berufliche Herausforderung bei WPG/StBG.
Chiffre: 2127
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: 01.05.2011
Gelernte Steuerfachgehilfin (39) mit Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und abgeschlossener Fortbildung
zum Finanzbuchhalter sucht Beschäftigung als Aushilfe oder in
TZ in Bad Oldesloe oder näherer Umgebung. Chiffre: 2174
+
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Angebote
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+
Praxisangebot
Kiel: Nachfolger für Steuerberaterpraxis gesucht. Befristete,
überleitende Mitarbeit erwünscht
Kooperation/Sozietät: Steuerberater im Raum Kiel sucht aus
Altersgründen Kollegen(in) mit eigenem Mandantenstamm
zwecks Gründung einer Bürogemeinschaft/Sozietät und späterer Übergabe. Chiffre: 2111
Steuerfachwirt/in
Eintrittstermin: ab sofort
Zur Verstärkung unseres engagierten, kollegialen Teams suchen
wir zum nächstmöglichen Termin eine/n Steuerfachwirt/in oder
Steuerfachangestellte/n für die Bereiche Finanz- und Lohnbuchhaltung. DATEV-Kenntnisse erwünscht. Wir freuen uns auf
Ihre Bewerbung.
Voigt Steuerberatungsgesellschaft mbH · Frau Karin Brücker-Schempp
Hufenweg 15 · 24211 Preetz · Tel.: 04342/714-0 · E-Mail: preetz@
foxxcon.de
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: 01.04.2011
Wenn Sie neben DATEV- und Office-Kenntnissen bereits Berufserfahrung bei der eigenständigen Bearbeitung der klassischen
Tätigkeiten von der Fibu bis zu Jahresabschlüssen haben, freuen
wir uns auf Ihre Bewerbung zur Verstärkung unseres Teams.
Brandenburg und Partner · Frau Kohlhase · Wulfsbrook 15 · 24113
Kiel · Tel.: 0431/684810 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Wir suchen für die DanRevision-Gruppe Mitarbeiter, die Lust
haben, unser Team mit ihrem Wissen, ihren Fertigkeiten und
ihrer Persönlichkeit zu bereichern. Die Beherrschung der dänischen aber auch jeder anderen Fremdsprache macht dich für
uns besonders interessant. Unsere 5 Standorte in Schleswig-
44
Holstein und Hamburg freuen sich auf dich! Wenn du flexibel
und motiviert bist, gern lachst und gern im Team arbeitest,
dann passt du zu uns. www.danrevision.com.
Die Steuerberater/DanRevision-Gruppe · Herr Nils Johannsen
Wall 55 (Sell-Speicher) · 24103 Kiel · Tel.: 0431/9865080 · E-Mail:
[email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für sofort oder später eine/n Steuerfachwirt/in oder Steuerfachangestellte/n für
die Bearbeitung laufender Fibu sowie Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen und eine/n Personalsachbearbeiter/in. Berufserfahrung und Datevkenntnisse
(Lodas) sind Voraussetzung. Teilzeit möglich.
Steuerbüro Helmut Meinköhn · Herr Helmut Meinköhn · Deichstraße
9-11 · 25761 Büsum · Tel.: 04834/9970 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Wir suchen zum nächstmöglichen Termin eine/n Steuerfachangestellte/n. Ihre Tätigkeit umfasst die Lohn- und Finanzbuchhaltung, sowie das Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen mit Hilfe der DATEV-Software. DATEV-Kenntnisse
sowie erste Berufserfahrung werden vorausgesetzt.
Steuerberater Sierck & Remuß · Herr Sierck · Waisenhofstr. 44
24103 Kiel · Tel.: 0431/800110 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r – Auszubildende/r
Eintrittstermin: 01.08.2011
Zum Ausbildungsbeginn 2011 suchen wir, eine Steuerkanzlei in
Bad Schwartau, zwei Auszubildende (m/w) für die Ausbildung
zum/zur Steuerfachangestellten. Sie sollten Freude am Umgang
mit Menschen und keine Angst davor haben, mit unserer
Unterstützung zu lernen, sich mit dem spannenden deutschen
Steuerrecht auseinanderzusetzen. Bitte senden Sie die üblichen
Bewerbungsunterlagen an:
Steuerkanzlei Hans-Dieter Hyttrek · Herr Markus Kremin
Körnerstraße 17 · 23611 Bad Schwartau
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Zur Unterstützung des Kanzleileiters und zur Absicherung unseres Wachstums suchen wir ein(e) Steuerberater(in), gern auch
eine(n) Berufseinsteiger(in). Neben der Abschlusssicherheit
sollte auch der Spaß an Akquisition mitgebracht werden. Bei
erfolgreicher Zusammenarbeit ist eine Beteiligung dann die
logische Konsequenz (Region NMS). Chiffre: 2038
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Zur weitgehend selbständigen Betreuung eines Mandantenkreises
suchen wir einen erfahrenen Steuerfachangestellten (w/m) mit
praxissicheren DATEV-Kenntnissen, dessen Ziel es ist, sich weiter
zu qualifizieren. Schwerpunkt werden die Lohn- und Finanzbuchhaltung sein, auch unterstützen Sie uns bei der Erstellung
von Jahresabschlüssen und Einkommensteuererklärungen. Durch
interne Aus- und Fortbildung sorgen wir dafür, dass Sie fachlich
auf dem Laufenden sind. Wir freuen uns auf Sie!
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · WP StB Christian Keitel
Dahlmannstraße 1-3 · 24103 Kiel · Tel.: 0431/51960-16 · E-Mail:
[email protected] · www.bdo.de
S T E U E R B E R AT E R V E R B A N D
S C H L E S W I G - H O L S T E I N
Kaufmännische/r Mitarbeiter/in
Eintrittstermin: ab sofort
Für unsere wachsende WP-/StB-Kanzlei nahe Landungsbrücken
suchen wir eine/n kaufmännische/n Mitarbeiter/in für den
Bereich internes Rechnungswesen (Controlling, Mahnwesen,
Rechnungsschreibung). Gute Kenntnisse in DATEV Eigenorganisation sind wünschenswert. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
WP/StB Dipl.-Kfm. Sven Hase · Frau Madlen Gose · Bernhard-NochtStr. 99 · 20359 Hamburg · Tel. 040/38109730 · E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Steuerfachangestellte/Steuerfachwirt (m/w). Wir sind eine expandierende
Steuerberatungsges. im Hamburger Osten u. beraten vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen in allen steuerl. u. betriebswirtschaftl. Angelegenheiten. Wenn Sie über mehrjährige Berufserfahrung u. DATEVKenntnisse verfügen, erwartet Sie ein engagiertes u. kollegiales
Team sowie ein sicherer Arbeitsplatz. Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung.
Dr. Krahl & Haase Steuerberatungsgesellschaft mbH · Herr Dr.
Krahl/Frau Haase · Duwockskamp 29b · 21029 Hamburg · Tel.:
040/7241800 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Sie wollen sich beruflich verändern?
Ich suche eine/n Steuerfachangestellte/n, die/der selbstständig
Jahresabschlüsse sowie die dazugehörenden Steuererklärungen
erstellen kann. Daneben sind monatlich kleinere Finanz- und
Lohnbuchhaltungen zu fertigen. Wir sind ein kollegiales Team mit
netten Mandanten und suchen nach einer Verstärkung, die zu uns
passt. Ihre Bewerbung mit Gehaltsvorstellungen senden Sie an:
Steuerberaterin Elke Hauer · Königstrasse 6–8l · 25335 Elmshorn
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Zur weiteren Verstärkung unseres Teams suchen wir per sofort
oder später eine/en Steuerfachangestellte/n. Zur Tätigkeit zählt
die Lohn- u. Finanzbuchhaltung sowie die selbstständige Anfertigung von Gewinnermittlungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Wir würden uns über Ihre Bewerbung mit Ihrer
Gehaltsvorstellung sehr freuen.
Karl-Hermann Antrick, Steuerberater · Herr Freimuth · Stephanstr. 14 · 25980 Sylt OT Westerland · Tel.: 04651/8230-0 · E-Mail:
[email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Bei uns ist jeder Mitarbeiter ein wichtiger Baustein. Wir sind
derzeit innerhalb unserer Firmengruppe mit ca. 110 Mitarbeitern aufgestellt und suchen Mitarbeiter für unsere Standorte
in Hamburg, Flensburg, Husum, Schleswig und Kiel. Wenn du
flexibel und motiviert bist, gern lachst und gern im Team arbeitest, dann passt du zu uns – überzeuge dich selbst:
DanRevision YoungStars 2010
http://www.youtube.com/watch?v=daHeJTUvrKk
Kontakt: [email protected] · www.danrevision.com
Die Steuerberater/DanRevision-Gruppe · Herr Nils Johannsen · Wall
55 (Sell-Speicher) · 24103 Kiel · Tel.: 0431/9865080 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r – Auszubildende/r
Eintrittstermin: 01.08.2011
Wir bieten zum 01.08.2011 die Möglichkeit einer Ausbildung
zum/zur Steuerfachangestellten. Es erwartet Sie ein interessanter und abwechslungsreicher Ausbildungsplatz. Sie lernen die
vielfältigen Gebiete der Buchhaltung, Gehaltsabrechnung und
Jahresabschlusserstellung kennen. Wenn Sie Spaß an Zahlen,
Freude an Teamarbeit und Umgang mit Mandanten haben,
senden Sie bitte Ihre aussagefähige Bewerbung an:
Budde, Heidenreich & Partner · Herr Martin Grollmann · Altonaer
Chaussee 63 · 22869 Schenefeld
März 2011
KLEINANZEIGEN
Sekretariatsmitarbeiter (m/w)
Eintrittstermin: ab sofort
Wir sind eine wachsende WP/StB-Kanzlei und suchen zur
Verstärkung unseres Teams eine/n Sekretariatsmitarbeiter/in
mit Organisationstalent und Eigeninitiative für den Bereich
Telefon/Empfang etc. sowie Buchhaltung und Hausverwaltung.
Gute Kenntnisse in DATEV sind wünschenswert. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an Frau Madlen Gose. Wir
freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Dipl.-Kfm. Sven Hase, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater · Frau Madlen
Gose · Bernhard-Nocht-Straße 99 · 20359 Hamburg · Tel.: 04038109730 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: 01.04.2011
Steuerfachangestellte (m/w), Steuerfachwirt (m/w) mit
Berufserfahrung und Datevkenntnissen zur Bearbeitung von
FiBu/JA/ESt-Erklärungen für mind. 30 Std./Woche gesucht. Es
erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Beschäftigung mit der Möglichkeit zum selbstständigen Arbeiten,
ein angenehmes Betriebsklima und eine leistungsgerechte
Vergütung. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige Bewerbung.
Wehnsen & Plath · Frau Plath · Bahnhofstr. 28 · 22941 Bargteheide ·
Tel.: 04532/2828-0 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachwirt/in
Eintrittstermin: ab sofort
Sie wollen sich verändern? Wir suchen einen Steuerfachwirt (m/w).
Wir bieten: kollegiales Arbeitsklima, flexible Arbeitszeiten bei 36
Std./Wo. + 30 Tage Urlaub, nette Mandanten, modernes Büro
mit 27''-Monitoren, leistungsgerechtes Gehalt. Wir suchen: einen
Mitarbeiter (m/w), der mit seinem Know How unsere Kanzlei
sowohl fachlich als auch menschlich bereichert. Als Basics sollten
umfangreiche DATEV- und MS-Office-Kenntnisse vorhanden
sein. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – per Brief oder Mail.
AHRENS UND SASS Steuerberatungsgesellschaft mbH · Frau
Kathleen Klug · Rosengarten 10 · 22880 Wedel · Tel.: 04103/2209 ·
E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Wir suchen für unser modern ausgestattetes Büro eine(n) engagierte(n) Mitarbeiter(in) zur Betreuung eines eigenen Mandantenkreises. Sollten Sie sich für Gleitzeit, monatliche interne Fortbildungen und ein angenehmes Betriebsklima interessieren, bitten
wir um Übersendung Ihrer Unterlagen, die wir selbstverständlich
vertraulich behandeln werden. Gerne stellen wir auch Junggehilfen
ein, die gewillt sind, sich entsprechend weiter zu entwickeln.
Steuerberater Norbert Evers · Herr Evers/Herr Grube · Zeiss Str. 19
23626 Ratekau · Tel.: 04504/812101 · E-Mail: [email protected]
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S C H L E S W I G - H O L S T E I N
März 2011
KLEINANZEIGEN
Steuerfachwirt/in
Eintrittstermin: ab sofort
Zur Verstärkung meines Teams suche ich einen engagierten
Steuerfachwirt (m/w) oder Steuerfachangestellten (m/w). Zu
dem Aufgabenbereich gehören Jahresabschlüsse, Steuererklärungen sowie Finanzbuchhaltungen. Wenn Sie die einschlägigen
DATEV-Programme beherrschen und Fortbildung schätzen,
freue ich mich auf Ihre Bewerbung.
Sonja Dittmer Steuerberaterin · Frau Sonja Dittmer · Hofweg 1
25421 Pinneberg · Tel.: 04101/514000 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Steuerberater Dipl.-Vw. Rüdiger Pietsch · Herr Rüdiger Pietsch
Chemnitzstr. 32–34 · 24116 Kiel · Tel.: 0431/1222221 · E-Mail:
[email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Teilzeit möglich, DATEV-Kenntnisse Voraussetzung
Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909
Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachwirt/in
Eintrittstermin: 01.04.2011
Teilzeit möglich, DATEV-Kenntnisse Voraussetzung
Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909
Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Kanzlei im Herzen von Neumünster sucht offene/n, lebensfrohe/n Steuerfachangestellte/r, der/die auch noch Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung auf DATEV-Programmen beherrscht. Abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit wird
geboten. Gerne auch in Teilzeit! Chiffre: 2110
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: 01.04.2011
Sie sind ein engagierter Mitarbeiter (m/w), der eine neue
Herausforderung sucht? Dann bewerben Sie sich bei uns! Wir
suchen für unser Team Verstärkung. Neben einem tollen
Betriebsklima bieten wir abwechslungsreiche Arbeit rund um
die Steuerberatung (Fibu, Jahresabschluss, Steuererklärung,
etc.), ein modernes Büro, regelmäßige Fortbildung und natürlich eine leistungsgerechte Bezahlung. Sie bieten uns dafür eine
fachliche wie auch menschliche Bereicherung. Wir freuen uns
auf Ihre Bewerbung!
SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH · Herr Hansen · Hamburger
Straße 28 · 24558 Henstedt-Ulzburg · Tel.: 04193/75300 · E-Mail:
[email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Wir sind eine der führenden Steuerberatungsgesellschaften in der
Betreuung dänischer Unternehmen und auf Internationales
Steuerrecht spezialisiert. Wir suchen einen engagierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Partner (m/w).Sie sollten deshalb bereits dänisch sprechen oder bereit sein, die Sprache zu
erlernen. Als Wirtschaftsprüfer haben Sie die Chance, den Bereich
Wirtschaftsprüfung bei uns aufzubauen. 50 Angestellte und 4
Partner stehen Ihnen zur Seite. Besuchen Sie uns: www.dantax.dk
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Dantax Steuerberatungsgesellschaft mbH · Steuerberater Jan MeyerSievers · Am Oxer 7 · 24955 Flensburg-Harrislee · Tel.: 0461/700350
E-Mail: [email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: 01.04.2011
Studium oder Berufserfahrung in einer StB-Gesellschaft,
Bereitschaft zur Spezialisierung auf Heilberufe, eigenständiges
Arbeiten, spätere Beteiligung möglich
Stingl-Scheinpflug-Bernert · Herr Torsten Bernert · Am Dörpsdiek 2
24109 Kiel/Melsdorf · Tel.: 04340/40700 · E-Mail: [email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Wir suchen einen Steuerberater (m/w) in Teilzeit zur Festanstellung. Keine freie Mitarbeit. Nähere Infos erhalten Sie über unsere Webseite: www.ahrens-und-sass.de.
Ahrens und Sass Steuerberatungsgesellschaft mbH · Frau Klug · Rosengarten 10 · 22880 Wedel · Tel.: 04103/2209 · E-Mail: [email protected]
Auszubildende/r
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: 01.08.2011
Kleines nettes Team sucht Auszubildende/n zum 01.08.2011.
Schulabschluss Realschule oder Höhere Handelsschule.
Heide Tiedemann · Am Markt 8 · 22941 Bargteheide · Tel.:
04532/260231 · E-Mail: [email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Sind Sie Berufsanfänger/In und wollen Sie Ihre Praxis durch eine
freie Mitarbeit ergänzen? Dann könnte meine Steuerberatungskanzlei für Sie interessant sein. Besuchen Sie uns im Internet unter
www.stb-lenk.de, machen Sie sich ein Bild von uns und setzen Sie
sich mit mir in Verbindung. Herzlich Willkommen.
Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909
Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: [email protected]
Auszubildende/r
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Sind Sie teamfähig, flexibel, aufgeschlossen und haben Sie Abitur abgelegt oder eine Wirtschaftsfachschule besucht, dann ist
eine Ausbildung in meiner Praxis für Sie interessant. Besuchen
Sie uns im Internet unter www.stb-lenk.de, machen Sie sich ein
Bild von uns und reichen Sie Ihre Bewerbung mit Zeugniskopien
und Lebenslauf ein. Herzlich Willkommen!
Steuerberatung Lenk · Frau Ingrid Lenk · Bergstraße 12 · 23909
Ratzeburg · Tel.: 04541/2227 · E-Mail: [email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Wir sind derzeit innerhalb unserer Firmengruppe mit ca. 110 Mitarbeitern aufgestellt und suchen für unsere Standorte in Hamburg, Flensburg, Husum, Schleswig und Kiel motivierte und flexible Mitarbeiter (Steuerfachangestellte, -wirte, -berater), die gern
lachen und gern im Team arbeiten. Weitere Informationen: www.
danrevision.com/http://www.youtube.com/watch?v=daHeJTUvrKk
Kontakt: [email protected] · Die Steuerberater/DanRevisionGruppe · Herr Nils Johannsen · Wall 55 · 24103 Kiel · Tel.: 0431/9865080
E-Mail: [email protected]
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Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: 1.7./1.8.2011
Wir suchen zum 1.7./1.8.2011 eine/n Mitarbeiter/in zur Verstärkung unseres Teams. Ihr Aufgabengebiet umfasst Finanz- u. Lohnbuchführung sowie Jahresabschlüsse u. Steuererklärungen. Der
Umgang mit den gängigen DATEV- u. Microsoft-Office-Programmen ist Ihnen vertraut. Es erwartet Sie eine interessante, abwechslungsreiche Beschäftigung in einer teamorientierten
Kanzlei. Ihre Arbeitszeit beträgt 40 Std./Woche. Wir freuen uns
auf Ihre aussagefähige Bewerbung.
Koch, Bolz & Timm StB PartG · Frau Güldner · Ringstr. 50 · 24103
Kiel · Tel.: 0431-67009-12 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Wenn Sie über DATEV- und Office-Kenntnisse bei der eigenständigen Bearbeitung der klassischen Tätigkeiten von der Fibu bis zu
Jahresabschlüssen verfügen, könnten Sie zu uns und wir zu Ihnen
passen.
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Peter Schleifer · WP/StB Dipl.-Kfm.
Peter Schleifer · Kuhberg 27 · 24534 Neumünster · Tel.: 04321/261810
E-Mail: [email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Zur nachhaltigen Verstärkung unserer Kanzlei suchen wir eine/n
Steuerberater/in. Gerne auch als Einstieg für jüngere Berufsträger mit dem Ziel einer Beteiligung.
Brandenburg und Partner · Herr Brandenburg · Wulfsbrook 15
24113 Kiel · Tel.: 0431/684810 · E-Mail: [email protected]
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Wir wollen uns langfristig verstärken und suchen eine(n) Steuerfachwirt(in) oder eine(n) erfahrene(n), aber nicht eingefahrene(n) Steuerfachangestellte(n) für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Wir unterstützen Sie bei
Ihrer beruflichen Weiterentwicklung und bieten Ihnen Perspektiven für die Zukunft. Sie legen Wert auf einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit modernster Bürotechnik und einem
angenehmen Arbeitsumfeld? Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Joachim Lucas und Maria Weis, Steuerberater · Joachim Lucas, Maria
Weis · Bahnhofsallee 35 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/890040
E-Mail: [email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: 01.06.2011
Sie sind ein engagierter Berufskollege(m/w), der eine neue
Herausforderung sucht? Dann bewerben Sie sich bei uns! Wir
suchen für unser Team Verstärkung. In einem tollen Betriebsklima erwarten Sie anspruchsvolle Aufgaben, ein modernes
Büro, regelmäßige Fortbildungen und natürlich eine leistungsgerechte Bezahlung. Sie bieten uns dafür eine fachliche wie
auch menschliche Bereicherung sowie tiefreichende DatevKenntnisse. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
SHBB Steuerberatungsgesellschaft mbH · Herr Beeck · Hamburger
Straße 28 · 24558 Henstedt-Ulzburg · Tel.: 04193/75300 · E-Mail:
[email protected]
Steuerberater/in
Eintrittstermin: ab sofort
Wir suchen eine/n engagierte/n, junge/n Steuerberater/in oder
Steuerberateranwärter/in für die Betreuung unserer Mandanten in den Bereichen Jahresabschluss, Steuererklärungen und
der steuerlichen Beratung. Sie möchten selbständig und eigenverantwortlich arbeiten und können sich gut vorstellen, auch
Führungsaufgaben zu übernehmen? Sie legen Wert auf einen
Arbeitsplatz mit Zukunftsperspektiven? Dann sollten Sie sich
mit uns in Verbindung setzen.
Joachim Lucas und Maria Weis, Steuerberater · Joachim Lucas, Maria
Weis · Bahnhofsallee 35 · 23909 Ratzeburg · Tel.: 04541/890040
E-Mail: [email protected]
März 2011
KLEINANZEIGEN
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Sie sind ein(e) engagierte/r Mitarbeiter/in und suchen eine
neue Herausforderung in Teilzeit (20 Stunden in der Woche)?
Dann bewerben Sie sich bei uns! Neben einem tollen Betriebsklima bieten wir abwechslungsreiche Arbeit rund um die
Steuerberatung (Fibu, Jahresabschluss, Steuererklärung, etc.),
ein modernes Büro, regelmäßige Fortbildung und natürlich eine
leistungsgerechte Bezahlung. Sie bieten uns dafür eine fachliche
wie auch menschliche Bereicherung. Wir freuen uns auf Ihre
Bewerbung!
Ivonne Blücher · Herr Christian Blücher · Rathausplatz 11 · 24558
Henstedt-Ulzburg · Tel.: 04193/5080712 · E-Mail: c.bluecher@
aks-steuerberatung.de
Steuerfachangestellte/r
Eintrittstermin: ab sofort
Steuerfachangestellter (m/w) per sofort oder später gesucht!
Steuern Sie Ihre erfolgreiche Zukunft bei einer wachsenden StBund WP-Kanzlei mit Sitz in Hafennähe. Ihre Schwerpunkte liegen in der eigenständigen Betreuung eines festen Mandantenstammes (FIBU, Lohn, Abschluss und Steuererklärungen).
Idealerweise haben Sie gute Kenntnisse im Umgang mit allen
gängigen MS-Office Programmen sowie erste Erfahrung mit
DATEV. Auch Berufsanfänger sind uns willkommen.
Dipl.-Kfm. Sven Hase Wirtschaftsprüfer/Steuerberater · Frau Madlen
Gose · Bernhard-Nocht-Straße 99 · 20359 Hamburg · Tel.: 04038109730 · E-Mail: [email protected]
Alle Chiffre-Zuschriften an:
Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e.V.
Postfach 4226, 24041 Kiel
Alle Kleinanzeigen veröffentlichen wir auch im Internet unter:
www.stbvsh.de. Der Vorteil ist für Sie, dass die Anzeigen
unmittelbar nach Eingang in der Geschäftsstelle dort
veröffentlicht werden.
Dieser Service ist für Verbandsmitglieder kostenlos, ebenso für alle Gesuche. Nichtmitglieder zahlen für ein Angebots-Inserat 50,00 € zzgl. USt.
Kooperation – Verbandsmitglieder finden interessante überregionale Kooperationsangebote auch im Internet unter
www.stbdirekt.de unter dem Menüpunkt „Foren“. Sie können
dort auch Ihr eigenes Kooperationsangebot selbst eintragen
und kostenlos veröffentlichen.
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März 2011
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