1. Elternbrief Schuljahr 2015/16 1. Elternbrief Schuljahr 2015/16

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1. Elternbrief Schuljahr 2015/16 1. Elternbrief Schuljahr 2015/16
1. Elternbrief
Schuljahr
Schuljahr 2015/16
2015/16
Eduard-Ziegler-Straße 3 · 85221 Dachau
Telefon 08131 71592 · Fax 08131 613428 ·
E-Mail [email protected]
Dachau, 17. September 2015
Sehr geehrte Eltern,
nach hoffentlich erholsamen Ferien hat der Ernst des Lebens wieder begonnen. Nachfolgend
gebe ich Ihnen einige wichtige Informationen zum Schuljahr. Bitte lesen Sie diese
Informationen, auch wenn es umfangreich erscheint. Sie sparen sich und uns einen erhöhten
Arbeitsaufwand und Missverständnisse.
Aktuelles
Schule in Zahlen: Unsere Schule startete dieses Jahr mit 280 SchülerInnen in 14 Klassen (8
Regelklassen und 6 M-Klassen), einer durchschnittlichen Schülerzahl von 19,7 Schülern pro
Klasse, 26 Lehrkräften, 1 Verwaltungsangestellten, 1 Jugendsozialarbeiter, 2 Mitarbeitern in der
OGS und 1 Hausmeister.
Neue Lehrkräfte: Mit dem neuen Schuljahr können wir Frau Nadine Buchner (FL), Frau Anna
Kraxenberger (LAA I), Frau Sabine Hartl (FL), Herrn Sebastian Seyfried (FöL), Frau Roswitha
Simon (Lin,5a), Herrn Christian Steinberger (L,10a), Frau Franziska Steinlein (LAA II) an unserer
Schule begrüßen.
Stundenplan: Ab Freitag, 18.09.15, tritt der endgültige Stundenplan in Kraft. Der
Nachmittagsunterricht beginnt am Montag, 21.09.15. Bis einschließlich Freitag, 18.09.14, endet
der Unterricht um 11:15 Uhr.
Arbeitsgemeinschaften:
In diesem Schuljahr können folgende Arbeitsgemeinschaften angeboten werden:
 AG Fußball (Herr Wich)
 AG Ballschulung (Frau Marquart)
 AG Tanz (Frau Kölbl)
 AG Basketball (Herr Härtl)
 AG Klettern(Herr Steinberger)
 AG „Pro Seniore“ (Frau Groß/ Frau Brezing in Kooperation mit dem Friedrich-MeinzoltHaus Dachau)
Die Anmeldezettel für die SchülerInnen hängen ab Mittwoch, 23.09.15, auf einer Stellwand im
1. Stock aus.
Krankmeldung von Schülern – Schulunfälle- Nichtteilnahme am Sportunterricht
Grundsätzlich muss am Tag der Erkrankung in der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr eine
telefonische oder schriftliche Entschuldigung durch eine/n Erziehungsberechtigte/n erfolgen.
Telefon- und Faxnummer entnehmen Sie bitte dem Briefkopf. Sollte das Büro nicht besetzt
sein, ist immer der Anrufbeantworter eingeschaltet.
Mit dem vierten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ein ärztliches Attest
ist außerdem erforderlich, wenn am Krankheitstag eine angekündigte Probe stattfindet.
Bei einem Unfall im Schulhaus, Sportgelände oder auf dem Schulweg ist umgehend im
Schulsekretariat eine Unfallmeldung zu machen und dies dem behandelnden Arzt
anzuzeigen.
1. Elternbrief
Schuljahr 2015/16
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Erkrankt ein Schüler während des Vormittags, hat er die Möglichkeit sich im
Verwaltungsbereich zu erholen. Ist eine Besserung des Zustandes nicht absehbar, muss der
Schüler von den Eltern abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, muss ein Arzt hinzugezogen
werden, da die Einschätzung über die Schwere der Erkrankung die Schule nicht leisten kann.
Verlässt der Schüler vor Ende des regulären Unterrichts nach Rücksprache mit den Eltern das
Schulhaus, muss er sich bei der Lehrkraft und im Sekretariat abmelden.
Nimmt ein/e Schüler/in weniger als 50% am erteilten Sportunterricht teil, kann keine Note im
Zeugnis gegeben werden. In einem solchen Fall wird dies in der Zeugnisbemerkung vermerkt.
Eine Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit sachgerechter Sportkleidung möglich.
Klassenelternabend mit Wahl des Klassenelternsprechers/ Elternbeirats am 30.09.15
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Beginn für die Eltern der 5. Klassen und der Klasse 7M sowie für Eltern, deren Kinder
neu an der Schule sind, ist am Mittwoch, 30. September, um 18:30 Uhr (Raum 04).
Beginn für alle anderen Eltern um 19:00 Uhr in den jeweiligen Klassenzimmern.
Im Anschluss ist um 20:30 Uhr Elternbeiratswahl durch die gewählten
Klassenelternsprecher im Raum 04.
Ich bitte Sie, sich ggf. für das Amt eines Klassenelternsprechers anzubieten, damit unsere
Schule für die vielen und oft nicht ganz einfachen Aufgaben und Entscheidungen einen
starken und handlungsfähigen Elternbeirat behält.
Einige Hinweise zur Schulorganisation
1) Bis zur Volljährigkeit sind Sie für Ihr Kind verantwortlich. Dazu gehört auch, dass Sie sich
regelmäßig mit der Schule, bzw. den Lehrkräften Ihres Kindes austauschen. Viele Eltern
machen dies selbstverständlich. Oft genügt nur ein kurzer Anruf zu den Sprechzeiten der
Lehrkraft, um den Stand der Dinge zu erfragen. Ich fordere Sie auf, die Sprechzeiten der
Lehrkräfte zu nutzen.
2) Das Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause ist grundsätzlich nur mit
schriftlicher Genehmigung der Eltern gestattet. Alle Schüler müssen pünktlich um 13:15 bzw.
13:30 Uhr zum Beginn des Nachmittagsunterrichts in der Schule sein. Entsprechende
Erklärungen werden vom Klassenleiter ausgegeben.
3) Das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz regelt, dass für alle Schüler, Eltern, Lehrer und
Besucher im Schulhaus und auf dem Schulgelände ein absolutes Rauchverbot gilt. Die
Sanktionen, die Schülern gegenüber verhängt werden, können in einer Suchtvereinbarung,
die Sie und Ihre Kinder in Kürze erhalten, entnehmen.
4) Bitte benutzen Sie ausschließlich die Parkplätze des angrenzenden Sportvereins ASV, wenn
Sie die Schule besuchen.
Den Schülern ist es nicht gestattet ihre Krafträder auf dem Schulgelände zu parken.
Offene Ganztagesschule (OGS)
Die OGS beginnt ihre Arbeit am Montag, 21. September. Die pädagogische Leitung
übernimmt in diesem Schuljahr unser Sozialpädagoge, Herr Dominik Ulbrich. Bitte setzen Sie
sich bei Bedarf bzw. bei Fragen mit ihm unter Tel. 08131/613431 in Verbindung.
Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen haben wir für dieses Schuljahr 2 Gruppen für die
OGS beantragt. Leider liegt uns bis jetzt die Entscheidung der Regierung von Oberbayern
noch nicht vor, ob die zweite Gruppe genehmigt wird. Laut Aussage der Regierung erhalten
wir im Oktober den endgültigen Bescheid.
1. Elternbrief
Schuljahr 2015/16
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Trotzdem werden wir alle angemeldeten Kinder in die OGS aufnehmen, behalten uns aber
vor, dass bei einer Nichtgenehmigung (wovon wir derzeit nicht ausgehen) die zweite Gruppe
wieder aufgelöst wird. In diesem Fall kann es unter Umständen noch zu Absagen kommen.
Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Die Erkrankung Ihres Kindes ist ausschließlich dem Sekretariat zu melden. In Ausnahmefällen
kann bei dringenden Arztbesuchen etc. eine Befreiung von der OGS genehmigt werden. Bitte
verwenden Sie dafür ausschließlich den beigefügten „Antrag auf Beurlaubung“, der nur von
der Schulleitung genehmigt werden kann. Bitte denken Sie an eine rechtzeitige Befreiung
(min. 1 Tag vorher), da ansonsten die volle Höhe des Mittagessens für diesen Tag
abgerechnet werden muss.
Eine Abmeldung von der OGS während des Schuljahres ist nicht möglich.
Genehmigung für die Medienarbeit der Schule
Mit diesem Elternbrief erhalten Sie das Formular ‚Genehmigung für die Medienarbeit an der
Schule’ ausgehändigt. Ich bitte darum, dieses Formular auszufüllen und mit dem Elternbrief an
den Klassenleiter zurückzugeben.
Die SchülerInnen, die bereits im letzten Schuljahr unsere Schule besucht haben, müssen
dieses Formular nicht mehr abgeben, da die bereits bestehende Genehmigung bis zum
Ausscheiden Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes bzw. bis zu einem Widerruf gilt.
Sollten Sie mit der Veröffentlichung von Bildern nicht (mehr) einverstanden sein, holen Sie sich
bitte im Sekretariat das entsprechende Formular ab und geben dieses über Ihr Kind
unterschrieben an die Schule zurück.
Vorzeitiger Unterrichtsschluss
Vom jeweiligen Klassenleiter erhalten die Schüler in Jahrgangsstufe 5-8 eine
Einverständniserklärung, dass Ihr Kind bei vorzeitigem Unterrichtsschluss ohne vorherige
telefonische Rücksprache mit Ihnen nach Hause gehen darf. Im Falle, dass Sie damit nicht
einverstanden sind, werden Sie weiterhin telefonisch informiert.
Sprechstunden der Lehrkräfte
Die Sprechstunden der Lehrkräfte sind ab 28.09.15 auf der Internetseite der Schule einsehbar.
Wir bitten um Voranmeldung grundsätzlich über das Kind (z.B. über das Hausaufgabenheft)
oder in Ausnahmefällen telefonisch über das Schulsekretariat.
Ferientermine 2015/16
Allerheiligen:
Buß- und Bettag:
Weihnachten:
Fasching:
Ostern:
Pfingsten:
Sommer:
2.-5. November 2015
18.November 2015
24.Dezember 2015 – 5. Januar 2016
08.- 12. Februar 2016
21. März 2016 – 01. April 2016
17. Mai 2016 – 27. Mai 2016
30. Juli 2016 – 12. September 2016
1. Elternbrief
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Schulordnung
Allen Schülern wird im Laufe der nächsten Wochen eine Version unserer Schulordnung
ausgehändigt. Die Schulordnung wird in den Klassen thematisiert. Die gültige Fassung der
Schulordnung ist auf der Internetpräsenz der Schule unter www.ms-dachau.de einsehbar.
Schon mal vorab und zum wiederholten Mal im gleichem Wortlaut:
Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien während der
Unterrichtszeit
Die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien
während der Unterrichtszeit ist an unserer Schule grundsätzlich verboten.
Trotzdem kommt es häufig zu Zuwiderhandlungen durch Schülerinnen und Schüler und infolge
dessen zu teilweise heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten. Kinder und
Jugendliche neigen dazu, alle Möglichkeiten, die ein Mobiltelefon bietet (Musik abspielen,
Sprachaufzeichnungen, fotografieren, filmen und Daten übermitteln) auszuloten und
überschreiten dabei manchmal nicht nur die Grenzen des Anstandes, sondern auch
rechtliche Grenzen.
Die daraus resultierenden Probleme wurden in einer Lehrerdienstbesprechung im Mai 2013
ausführlich besprochen und die Schulordnung wie folgt ergänzt:
Die Grundlage für Punkt 11 der aktuell gültigen Schulordnung (Stand: September 2012) bildet
Art. 56(5) BayEUG:
„1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die
nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des
Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon
oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.“
 Es werden keine Ausnahmen gestattet. Beispielsweise ist auch das Musik hören in den Pausen oder
während des Unterrichts, insbesondere in Kunsterziehungs- und Vertretungsstunden, nicht erlaubt.
 Über die Nutzung von Mobiltelefon und sonstigen digitalen Speichermedien bei Unterrichtsgängen,
Ausflügen und Klassenfahrten entscheidet der Klassenleiter.
 Über den Zeitraum, wie lange das Mobiltelefon bzw. ein anderes digitales Speichermedium
einbehalten wird, entscheidet die Schulleitung.
 Die Abholung des einbehaltenen Mediums erfolgt ausschließlich persönlich durch einen
Erziehungsberechtigten.
Der Unterricht und damit der Schulalltag sind immer wieder wegen Nichteinhaltung der
bestehenden Regeln gestört. Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen bitte ich Sie
eindringlich unsere Entscheidung zu respektieren, damit unser Erziehungs- und
Unterrichtsauftrag gewährleistet ist.
Herzliche Grüße und auf eine gute Zusammenarbeit
gez. Petra Fuchsbichler, Schulleiterin
1. Elternbrief
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Genehmigung für die Medienarbeit an der Schule
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Name der Schülerin/ des Schülers
Klasse
Ich nehme davon Kenntnis, dass im Unterricht und im Rahmen von schulischen
Arbeitsgemeinschaften und Projekten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit Schülern
gemacht werden. Ich bin
damit einverstanden,
nicht einverstanden,
dass die Ergebnisse dieser Aktivitäten, auf denen meine Tochter/ mein Sohn klar zu erkennen
ist, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, z.B. auf der
Homepage der Schule (www.ms-dachau.de) oder bei Präsentationen an Schulfesten
veröffentlicht werden. Eine weitergehende Nutzung (z.B. überregionale Funk- oder
Fernsehausstrahlung) bedarf meiner gesonderten Zustimmung. Die Schule verpflichtet sich,
dafür zu sorgen, dass eine Zuordnung personenbezogener Daten (Adressen/
Telefonnummern) unterbleibt, um mögliche negative Auswirkungen (z.B. Belästigung durch
Werbung) für meinen Sohn/ meine Tochter/ meine Familie auszuschließen. Daher werden
keine privaten Adressen oder Telefonnummern publiziert.
Diese Zustimmung zur Veröffentlichung schulischer Medienprojekte gilt bis auf Widerruf,
längstens bis zum Ausscheiden meiner Tochter/ meines Sohnes aus der Schule.
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Ort, Datum
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Unterschrift der Schülerin/ des Schülers
ab 14 Jahre
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Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
 -----------------Bitte hier abtrennen und umgehend beim Klassenleiter abgeben------------------------------------------------
Wir haben den 1. Elternbrief 2015/2016 durch unsere(n) Tochter/ Sohn
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Klasse _____________
erhalten.
Wir haben das Formular ‚Genehmigung für die Medienarbeit an der Schule’ erhalten, es
ausgefüllt und an die Schule zurückgegeben bzw. durch das Formular ‚Einschränkung der
Medienarbeit an der Schule‘ ersetzt.
Wir haben die Einverständniserklärung zum vorzeitigen Schulschluss erhalten.
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Ort, Datum
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Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)