Neues Lehrerdienstrecht: Verhandlungen wieder

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Neues Lehrerdienstrecht: Verhandlungen wieder
Neues Lehrerdienstrecht: Verhandlungen
wieder aufnehmen!
BREGENZ (GÖD) Entgegen allen sozialpartnerschaftlichen Gepflogenheiten wurde
das Begutachtungsverfahren zum Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer ohne
Zustimmung der Lehrergewerkschaften eingeleitet. Nahezu 1800 größtenteils
negative Stellungnahmen sind eingegangen. Die Kritikpunkte blieben weitgehend
unberücksichtigt. Diese Vorgangweise ist nicht nur demokratiepolitisch bedenklich,
sondern führt auch das Begutachtungsverfahren an sich ad absurdum.
Nun wurde ein Regierungsentwurf ebenfalls ohne Zustimmung des Sozialpartners im
Ministerrat beschlossen. Das Dienstrecht im Öffentlichen Dienst ist der
arbeitsrechtliche Rahmen für die öffentlich Bediensteten und ist vergleichbar mit
Kollektivverträgen in der Privatwirtschaft. Auch Kollektivverträge können nur
einvernehmlich zustande kommen.
Eugen Lampert, Landesvorsitzender der GÖD: “Dieses sozialpartnerschaftlich
geübte Recht den Lehrerinnen und Lehrern abzuerkennen ist ein Bruch der
Sozialpartnerschaft!“ Gemeinsam mit VertreterInnen aller fünf Sektionen der
Lehrergewerkschaft in der GÖD fordert Lampert die Bundesregierung auf, die
Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung wieder aufzunehmen.
Die GÖD hat am 20. November 2013 einstimmig eine Resolution mit folgenden
Forderungen beschlossen:
•
Gehaltsverhandlungen mit einem fairen und kaufkrafterhaltenden Angebot.
•
Dienstrecht Neu: Eine moderne, leistungsstarke und bürgerorientierte
Verwaltung erfordert entsprechende besoldungs- und dienstrechtliche
Rahmenbedingungen.
•
Lehrerdienstrecht: Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Lösung.
Auf Basis der Resolution wurde vom ÖGB-Bundesvorstand einstimmig beschlossen,
dass die GÖD gewerkschaftliche Maßnahmen zur Abwendung dieser Entwicklung
einsetzen kann. Die ersten Maßnahmen sind die Durchführung von
Dienststellenversammlungen an den Schulen. Diese sollen am 5. Dezember im
ganzen Bundesgebiet durchgeführt werden.
Ziel ist dabei nicht die Störung des Unterrichts, sondern eine objektive Information an
die Betroffenen, Eltern und letztendlich auch Schüler.
Beim vorgelegten Entwurf handelt es sich laut Lampert um ein klassisches
Sparpaket: „Mehr Arbeit für weniger Geld! Die Anhebung der Anfangsgehälter ist in
Wirklichkeit eine „Mogelpackung“, da sich die Pädagogen diese Erhöhung
letztendlich selbst zahlen müssen – in den ersten 15 Jahren gibt es nur noch eine
staffelwirksame Gehaltserhöhung! Qualität und Nachhaltigkeit in der Bildung finden
sich im Begutachtungsentwurf nicht.“
Der Landesvorstand der GÖD Vorarlberg unterstützt den Inhalt der Resolution
vollinhaltlich. „Es ist erschütternd, dass es der Regierung gelungen ist, die
Lehrerschaft an den Rand einer Spaltung zu bringen“, so Eugen Lampert
abschließend.
Stellungnahmen
der fünf Sektionen der Lehrergewerkschaft in der
GÖD Vorarlberg zum neuen Lehrerdienstrecht
Stellungnahme der PflichtschullehrerInnen:
Angelika Baur (Stellvertreterin der Pflichtschullehrergewerkschaft,
Volksschuldirektorin)
Für die PflichtschullehrerInnen geht das Dienstrecht NEU in die richtige Richtung:
• gleicher Grundgehalt
• gleiches Dienstrecht für alle LehrerInnen
• führt uns einen Schritt näher zur Gesamtschule
• höherer Anfangsgehalt für JunglehrerInnen
Aber es gibt noch einige Kritikpunkte, wie etwa:
• keine Zulagenmöglichkeit für Volksschulen
• Klassenvorstände erhalten keine Entschädigung für ihre wichtige Arbeit
Maria Taferner (Stellvertreterin der Pflichtschullehrergewerkschaft und
Mittelschullehrerin)
Die Pflichtschullehrer haben sich letzte Woche für zwei Maßnahmen entschieden:
In Vorarlberg wird nächste Woche in jedem Bezirk eine Dienststellenversammlung
zur Information der Pflichtschullehrer über das neue Dienstrecht abgehalten.
Außerdem hat die Pflichtschullehrergewerkschaft bereits in dieser Woche
österreichweit eine Unterschriftenaktion gestartet.
Darin sind folgende Forderungen enthalten:
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•
Verbesserung der Arbeitsplatzsituation an den Schulen
Forderung nach einer Arbeitszeitstudie für Lehrpersonen
Unterstützungspersonal
Fächerzulagen für die Volksschullehrer (faire Bezahlung)
weniger Verwaltung und Bürokratie
zusätzliche Lehrerresourcen für Förderungen und Sonderpädagogik
Rückfragehinweis:
Gerhard Unterkofler
Tel. 0664 73 71 97 92
[email protected]
Stellungnahme der AHS-LehrerInnen:
Schule ohne Lehrer
Oder: Uns gehen die Lehrer aus.
In Vorarlberg treten in den nächsten fünf Jahren ca. 300 Bundeslehrer (ahs und
bmhs) den Ruhestand an. Der Neuzugang hält sich mit geschätzten 100 Junglehrern
in Grenzen. Im Pflichtschulbereich herrscht dieselbe Situation vor. Die Diskussion um
das neue Lehrerdienstrecht hält derzeit viele junge Leute davon ab, die Ausbildung
zum Lehrerberuf zu ergreifen. Wann immer sie in ihrem Bekanntenkreis bei
gesellschaftlichen Anlässen mit einem Lehrer ins Gespräch kommen, lautet die
Botschaft glasklar: „Ich würde gerne wieder Lehrer werden wollen, aber ganz sicher
nicht mehr in Österreich.“ Dies ist der Ausstieg vor dem Einstieg. Der Schaden ist
angerichtet.
Schule ohne Qualität
Oder: Das Masterstudium ist gar nicht möglich.
Neulehrer müssen in der Praktikumsphase bis zu 20 % mehr Unterricht halten. Dies
entspricht etwa einem Unterrichtstag pro Woche. Damit werden sie maßlos
überfordert und haben keine Gelegenheit, den Unterricht mit einem Betreuungslehrer
gemeinsam zu üben und zu erproben. In derselben Zeit müssen die Neulehrer
innerhalb von fünf Jahren auch noch berufsbegleitend das Masterstudium an der
Universität abschließen. Ansonsten liegt ein Kündigungsgrund vor. Für Junglehrer in
Vorarlberg ohne Universität ist das berufsbegleitende Masterstudium gar nicht
möglich. Am Ende dieses Problems steht ein schlechtes Unterrichtsniveau und das
hat mit einer bestmöglichen Bildung für unsere Kinder nichts mehr zu tun. Der
Schaden ist angerichtet.
Schule ohne Feedback
Oder: Es gibt keine korrigierten Aufsätze und Übungen mehr.
Die sorgfältige Begutachtung und Korrektur eines Schüleraufsatzes dauert
mindestens 15 bis 30 Minuten. Bei einer vermehrten Unterrichtsverpflichtung mit
zwei weiteren Deutschklassen bei ca. fünfzig zusätzlichen Schülern bedeutet das
eine Arbeitszeiterhöhung von mehr als zwölf Stunden in der Woche. Es lässt sich
leicht überprüfen, dass Lehrer mit Schularbeitenfächern tagsüber kein normales
Wohnzimmer besitzen, sondern ein Hefte-Depot, das vom einen bis zum anderen
Wohnzimmereck reicht. Die Lehrer können daher den Schülern kaum mehr ein
notwendiges Feedback ihrer Lernfortschritte geben, obwohl sich die Schüler zu
Recht eine Betreuung mit Rückmeldung erwarten. Das Internet korrigiert nun einmal
keine Schüleraufsätze. Der Schaden ist angerichtet.
Rückfragehinweis:
Mag. Robert Lorenz
Vorsitzender der göd-ahs in der GÖD Vorarlberg
Mobil: 0699/11657671
E-Mail: [email protected]
Mag. Markus Böckle
Stv.-Vors.der göd-ahs
Mobil: 0699/10253081
E-Mail:[email protected]
Stellungnahme der Berufsschullehrer
Die Vorarlberger Berufsschullehrer sehen eine eventuelle Gesetzeswerdung der
aktuellen Regierungsvorlage insofern kritisch, als das es unserer Meinung nach
unbedingt erforderlich ist, die Lehrer in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen,
damit die Lehrer dann auch hinter dem Gesetz stehen. So ist es auch in der
Privatwirtschaft eine Tatsache, dass ein neues Konzept der Managementebene nur
dann erfolgreich angewendet wird, wenn es auch von der Mehrheit der Bevölkerung
getragen wird. Ganz abgesehen davon, dass die Sozialpartnerschaft in Österreich
noch nicht abgeschafft wurde.
Der für uns jedoch wichtigste Punkt ist, dass mit dem neuen Gehaltsschema das
Verweilen in der ersten Gehaltsstufe 13! Jahre dauert. Falls nun keine Praxiszeiten
angerechnet werden, würde das heißen, dass für einen Berufsschullehrer von der
Praxis kommend, das gehaltsmäßige Angebot zu schlecht sein wird.
Ein eklatanter Lehrermangel wäre die Folge, da die Voraussetzungen nicht mehr so
attraktiv sind wie mit der jetzigen Sondervertragsregelung.
Weiters gibt es im Berufsschulbereich fast keine Dienstzulagen mehr.
Der kaufmännische und der technische Berufsschultheorielehrer wird auch nicht
mehr als solcher erwähnt. Es existiert im Gesetz nur noch der
Berufsschulpraxislehrer.
Robert Fink,
Vorsitzender der Berufsschullehrer
Stellungnahme der Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Vorarlberg (BMHS)
Die Gewerkschaft der Berufsbildendenden mittleren und höheren Schulen Vorarlberg
lehnt das neue Dienstrecht aus folgenden Gründen ab:
Der vorliegende Entwurf entspricht im Großen und Ganzen dem am 3. Mai 2012 (!)
vorgelegten Entwurf. Auf Einwände, Verbesserungsvorschläge seitens der BMHSVertreter wurde nicht oder nur kaum eingegangen.
Besonders hervorzuheben ist der mit der Gesetzesvorlage drohende Qualitätsverlust
für das berufsbildende mittlere und höhere Schulwesen, weil
in der Induktionsphase nicht fertig ausgebildete Lehrer/innen ohne
Praxiserfahrung alleinverantwortlich in die Klassen geschickt werden.
Wirtschaftspädagogen künftig nicht mehr zwingend Praxiszeiten nachweisen
müssen.
auf Lehrende wie Ärzte und Therapeuten, die nur wenige Stunden z.B. in Schulen
für Sozialberufsbildung im Gesetzesentwurf vergessen wurde, obwohl von
unserer Seite darauf hingewiesen wurde.
weil in unseren Schultypen Lehrende mit mehrjähriger erfolgreicher
Wirtschaftspraxis unterrichten, der Entwurf aber vorsieht, dass diese
Quereinsteiger ohne Anrechnung ihrer bereits erworbenen Kompetenzen und
Fertigkeiten ein 8-semestriges Vollzeitstudium absolvieren müssen. Es wird daher
noch schwieriger werden, gut ausgebildete Fachpraktiker und Fachtheoretiker zu
finden.
derzeit Lehrer/innen an BMHS (Allgemeinbildung) ein Universitätsstudium mit
Magisterabschluss (mindestens 9 Semester) und anschließende ein einjähriges
Unterrichtspraktikum absolvieren, um die Ernennungserfordernisse zu erfüllen.
Nun soll ein 8-semestriges Bachelorstudium ohne Unterrichtspraktikum
ausreichen.
Lehrer/innen vorübergehend zur Erfüllung des Unterrichts in
Unterrichtsgegenständen angehalten werden können, für die sie nicht
lehrbefähigt sind.
Lehrer/innen an jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Ausmaß auch
gegen deren Willen eingesetzt werden können.
in nicht ganzjährig geführten Klassen (8 bzw. 9 Monate) es zu einer unzulässigen
Verdichtung der wöchentlichen Arbeitszeit kommt (27 Stunden).
Unterrichtsverpflichtung, das sind wöchentlich mehr als 50 Stunden Arbeitszeit,
was arbeitsrechtlich nicht zulässig ist.
ein „all inclusive“ Dienstvertrag, der dem unterschiedlichen Arbeitsaufwand der
Lehrer/innen nicht gerecht wird.
eine Arbeitszeiterhöhung von 4 Stunden, z. B. in Mathematik 2 zusätzliche
Klassen mit entsprechendem Korrekturaufwand bedeutet. Die Lehrer/innen haben
somit sicher nicht mehr Zeit für die Schüler, sondern - in BMHS nicht unüblich –
bis zu 70 Schüler/innen mehr.
das neue Gehaltsschema für künftige Lehrende nicht nur unattraktiv ist, sondern
eine Schlechterstellung gegenüber den Lehrern im „alten Dienstrecht“ darstellt.
Berechnungen ergeben haben, dass Frauen mit Karenzzeiten besonders
benachteiligt werden.
Wir sind es der kommenden Lehrergeneration schuldig, dass wir dieses Dienstrecht
ablehnen!
Mag. Elmar Buda, Landesvertretung Lehrer an berufsbildenden Schulen
Stellungnahme der Landwirtschaftslehrer
Neues Dienstrecht - Besonderheiten im mittleren landwirtschaftlichen
Schulwesen
Das „Mittlere Landwirtschaftliche Schulwesen“ bildet Schülerinnen und Schüler
zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr aus.
Dabei sind Lehrpersonen mit Universitätsabschluss (Bodenkultur) neben
Lehrpersonen mit Matura (HBLA’s mit land-, forst- und hauswirtschaftlichen
Schwerpunkten) und pädagogischer Ausbildung in gleichen Fächern beschäftigt.
Schon heute gibt es offene Fragen über die unterschiedliche Bezahlung dieser
beiden Gruppen (L1 und L2), die auf Grund ihrer Lehrbefähigung die gleichen Fächer
unterrichten dürfen. Dies bedeutet derzeit einen Unterschied von rund 500,- € in der
10. Gehaltsstufe bei gleichem Unterricht (z.B.: Pflanzenbau, Tierzucht usw.). Das
neue Dienstrecht sieht nun ab 2019 eine dritte Gruppe von Lehrern nebeneinander
vor, für die eine andere Wochen-Lehrverpflichtung und eine andere Bezahlung gilt.
Zudem werden bestimmte Nebenleistungen bei der neuen Gruppe entweder gar
nicht oder anders abgegolten, wie im „Altrecht“.
Nicht berücksichtigt wurden bisher die Besonderheiten des landwirtschaftlichen
Schulwesens: Es gibt ein Internat, es gibt einen Lehrhof, es gibt Lehrwerkstätten wie
Holzbearbeitung, Metallbearbeitung, Garten, Lehr-Küchen, Produktveredelungsräume, Hofladen und andere mehr. Die Schülerinnen und Schüler werden
entsprechend ihrem Lehrplan in diesen Räumlichkeiten eingesetzt, sind zu betreuen
und haben gewisse Arbeitsprogramme zu erfüllen. Die Lehrpersonen sind durch
entsprechende Mehrarbeit verantwortlich für das klaglose Funktionieren. Von
Bezahlung wurde bisher noch nicht gesprochen bzw. geschrieben!
Der landwirtschaftliche Fachunterricht wird – so ist die geübte Praxis – in vielen
Landwirtschaftsschulen vorrangig von Absolventen der Universität für Bodenkultur
bestritten. Wenn in Hinkunft diese Ausbildung keinen finanziellen Anreiz bietet,
werden auch kaum noch Lehrpersonen diesen Weg der Ausbildung gehen. Die
Folge: Ein Qualitätsverlust der Bildung – also genau das Gegenteil dessen, was man
(zumindest nach außen hin) bezwecken wollte.
Unsere größte Sorge gilt aber dem Verlust der Sozialpartnerschaft. Eine Regierung,
die über ihre Betroffenen „drüberfährt“, hat erstens „Nichts begriffen“ und zweitens ihr
Mandat verspielt.
Und zum Thema „Erhöhung der Arbeitszeit“ um über 33% (z.B.: von 18 auf 24 WSt.)
möchten wir einmal die Metaller fragen, wie sie reagieren würden. Aber dort sind alle
Verschlechterungen, die im Lehrerdienstrecht angedacht sind, absolutes Tabu!
Wir sind der Meinung, dass es sich bei diesem Machwerk ohnehin nicht um
Qualitätsverbesserung für die Schüler handelt, sondern um bloße (schnöde)
Sparmaßnahmen.
Dipl.Ing.Hanspeter RALSER, Vorsitzender der Landesleitung GÖD 27, Vorarlberg