Ausgabe 05/2013 - hausundgrundwtal.de

Transcription

Ausgabe 05/2013 - hausundgrundwtal.de
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 1
Mai 2013
Die Fachzeitschrift für Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer im Bergischen Land
Eigentümer
journal.
Besuchen Sie uns im Internet!
www.hausundgrundwtal.de
www.eigentuemerjournal.de
fon 0202.479 55 0
fax 0202.479 55 70
05
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 2
sicher, zuverlässig,
zertifiziert
Techem Funk-Rauchwarnmelder –
höchste Qualität auf dem
neuesten Stand der Technik.
Umfassende Selbsttests und Umfeldüberwachung
Õ̜“>̈ÃV…iÊ1“vi`ØLiÀ«ÀØv՘}ÊâÕÀʈ˜`iÀ˜ˆÃ‡
iÀŽi˜˜Õ˜}ʈ“Ê1“ŽÀiˆÃÊۜ˜ÊxäÊV“Ê
i…À“>ÃÊÌB}ˆV…Ê>Õ̜“>̈ÃV…iÊ4LiÀ«ÀØv՘}Ê`iÃÊ
Melders auf Funktionsfähigkeit von Elektronik, Alarm und
Batterie sowie auf Durchlässigkeit der Raucheindringöffnung
Fehler-Logbuch mit Funkübertragung zur Dokumentation von Status- und Störungsmeldungen
Intelligente Mikroprozessor-Technologie
-ˆV…iÀiÊ1˜ÌiÀÃV…iˆ`՘}ʎÕÀâvÀˆÃ̈}iÀÊ-̟À՘}i˜Ê­â°Ê°Ê<ˆ}>ÀiÌÌi˜À>ÕV…]Ê7>ÃÃiÀ`>“«vʜ`iÀÊiiŽÌÀˆÃV…iÊ
Felder) von echtem Brandrauch zur Vermeidung von Falschalarmen
Õ̜“>̈ÃV…iʘ«>ÃÃ՘}Ê`iÀʓ«w˜`ˆV…ŽiˆÌÊ>˜ÊiÛi˜ÌÕiiÊ6iÀÃV…“ÕÌâ՘}i˜ÊvØÀÊ`>ÕiÀ…>vÌÊâÕÛiÀ‡
lässige Raucherkennung
Höchster Sicherheitsstandard
V…Ì>>À“Ê“ˆÌʓˆ˜`iÃÌi˜ÃÊnxÊ`ÊÜiVŽÌÊ>ÕV…Ê>ÕÃÊ`i“Ê/ˆivÃV…>vÊ
>˜Õiiʏ>À“«ÀØv՘}ʍi`iÀâiˆÌÊ«iÀÊi˜ÕÌâiÀÌ>ÃÌiÊ
ۜ˜ÊÇxÊ`
durchführbar – mit reduzierter Lautstärke
iÃÌÊiˆ˜}iL>ÕÌiÊ>ÌÌiÀˆi˜Ê“ˆÌÊ£äÊ>…Ài˜Êˆ˜`iÃ̅>ÌL>ÀŽiˆÌÆÊ>ŽÕÃ̈ÃV…iÃÊ՘`ʜ«ÌˆÃV…iÃÊ-ˆ}˜>Ê
“ˆ˜`iÃÌi˜ÃÊÎäÊ/>}iÊۜÀʘ`iÊ`iÀÊ>ÌÌiÀˆiŽ>«>âˆÌBÌ
Elektronische Sensoren zur Umfeldüberwachung
Raucheintrittsöffnung
Benutzertaste
Rote Leuchtdiode
/iV…i“ʘiÀ}ÞÊ-iÀۈViÃʓLÊUÊ ˆi`iÀ>ÃÃ՘}Ê7Õ««iÀÌ>
"Ì̜‡>ÕÓ>˜˜‡,ˆ˜}Ê££ÎÊUÊ{Ó££xÊ7Õ««iÀÌ>
/i°ÊäÓÊäÓÉÓÈÊÈÓÊn‡äÊUÊ>Ý°ÊäÓÊäÓÉÓÈÊÈÓÊn‡Î£Ó
www.techem.de
* VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle
für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz.
** Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes.
/iV…i“Ê՘Ž‡,>ÕV…Ü>À˜“i`iÀÊȘ`ʘ>V…Ê Ê Ê£{Èä{ÊâÕ}i>ÃÃi˜Ê
՘`Ê6`-‡}i«ÀØvÌI°Ê-ˆiÊiÀv؏i˜ÊâÕ`i“Ê`ˆiÊiÀʅŸ…Ìi˜Ê+Õ>ˆÌBÌÎÀˆÌiÀˆi˜Ê`iÀÊ
Ûv`L‡,ˆV…̏ˆ˜ˆiÊ£{‡ä£IIÊ՘`ÊȘ`Ê`>…iÀʓˆÌÊ`i“ÊÛv`L‡+Õ>ˆÌBÌÏ>LiÊ¹Q“
ausgezeichnet.
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 3
Inhalt
Aus’m Verein
Ausgabe Mai 2013
Unsere Leistungen
Von Fall zu Fall
Verkauf eines mangelhaften Grundstücks
durch die Gemeinde
4
Fälligkeit des Erschliessungsbeitrages
4
Verantwortlichkeit für Sanierung der
Grundstücksentwässerungsanlage
– Verkaufs- und Vermietungsservice
• Wir verkaufen oder vermieten Ihre Immobilien und begleiten
Sie bis zur Vertragsunterzeichnung
5
Verpflichtung zum Anschluss eines
Grundstücks an das öffentliche
Regenwassernetz
• Bei der Wohnungsabnahme werden alle Einzelheiten schriftlich und fotografisch dokumentiert
5
Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen
ohne Baugenehmigung
• Wir erstellen ein Wohnungsübergabeprotokoll, dabei werden
alle relevanten Daten (Zählerstände) aktuell erfasst
6
Entwässerung des tief liegenden
Grundstu
̈cks
6
Übermäßige Gebühren für Frischwasser
7
Kein Bestandsschutz bei Erneuerung eines
Bauwerks
8
Nachbar gegen Hundepension im
allgemeinen Wohngebiet
8
Anspruch auf das Notwegerecht
9
Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks
durch Ausübung des Hammerschlagsund Leiterrechts
10
– Buchhaltung und Steuerrecht:
• Wir erstellen Ihre Neben- und Betriebskostenabrechnung
• Gerne übernehmen wir Ihre Mietbuchhaltung
• Die Fragen in den Bereichen Vermögen, Finanzierung und
Steuern werden durch unser Team oder von unabhängige
Spezialisten beantwortet
– Technische – und Objektberatung:
• Wir beraten Sie bei der Durchführung von Reparaturen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, dabei lassen
wir auch die wirtschaftliche Prüfung nicht außer Acht.
Verantwortlichkeit für Abwasserleitungen
10
Inhalt der Grunddienstbarkeit
11
• Wir erstellen Ihnen eine Wohnflächenberechnung mittels
Aufmass vor Ort
Ein modernes Mietrecht bringt
dem Vermieter viele Vorteile
12
• Auf Wunsch fertigen wir für Sie eine Grundrisszeichnung
mittels CAD-Software
Neues & Wissenswertes
Unterschätzte Gefahr: Jeder sechste Deutsche
wohnt in einer Schimmelwohnung
15
Energiewende mit System
16
Erneuerbare Energien und moderne
Heiztechnik
17
Moderne Öl-Brennwertkessel
18
Heizöl mit Bioanteilen
18
Eine Heizungssanierung kann eine
starke Rendite bringen
20
Dämmen, aber richtig
22
Befreit durchatmen
23
Ein Geschenk des Himmels
24
Licht rein, Hitze raus
25
S&K-Pleite: Tausende Anleger zittern
um ihr Geld
26
Baumfällen kann teuer werden
27
Efeu & Co: Fünf Fragen zur
Fassadenbegrünung
Den Putztag verkürzen und das eigene
Verwöhnprogramm verlängern
Nachfrage nach Immobilien bleibt hoch:
gute Zeiten für potenzielle Verkäufer
– Rechtsfragen:
• Unsere Juristen beraten Sie bei allen Fragen rund um Ihre
Immobilien
• Wir vertreten Sie gegenüber Ihren Mietern, Nachbarn,
Behörden und helfen bei Schlichtungsfragen
– Schriftwechsel:
• Wir helfen Ihnen bei Schriftwechsel gegenüber Mietern,
Nachbarn, Behörden, insbesondere Betriebskostenabrechnungen, Anpassungs- und Kündigungserklärungen
Sollten Sie Fragen, Tipps oder Anregungen haben,
dann sprechen Sie uns an.
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 02 02 / 47 95 50
zur Verfügung oder benutzen Sie unsere E-Mailadresse:
[email protected].
28
30
32
Aus’m Verein
Rätsel / Sudoku
Geburtstage / Neumitglieder
33
35
Pinnwand
36
Impressum / Beratungszeiten / Index
38
Mai 2013 | Eigentümerjournal
3
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 4
Von Fall zu Fall
Verkauf eines mangelhaften Grundstücks durch die Gemeinde
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 7.1.2013 – 4
U 585/12 – stellt die beim Verlauf
eines Grundstücks durch die Gemeinde nicht gesicherte gewerbliche Nutzung des Grundstücks einen Sachmangel im Sinne des BGB
dar. Gemäß § 434 weist eine Sache
einen Sachmangel auf, wenn sie
bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit oder, wenn eine
solche Vereinbarung nicht existiert, die Eignung für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte Verwendung bzw. für die gewöhnliche Verwendung nicht aufweist.
Eingang gefunden. Der Kaufvertrag selbst sah eine Fortsetzung der
bestehenden gewerblichen Mietverträge vor und enthielt den Hinweis darauf, dass eine Wohnnutzung nicht genehmigungsfähig
wäre. Das Anwesen war vielmehr
im Rahmen des Bestandsschutzes
so wie er besteht weiter gewerblich
zu nutzen. Nicht vereinbart war
hingegen, dass auch eine bauaufsichtliche Genehmigung für die gewerbliche Nutzung vorliegt, vielmehr sollte die gewerbliche Nutzung ausweislich des Kaufvertrages auf Bestandsschutz beruhen.
Um nicht einen ungesicherten
Rechtszustand bezüglich der gewerblichen Nutzung zu haben, hatte die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde den Grundstückskäufer
aufgefordert, für die von der vorliegenden Baugenehmigung abweichende Nutzung des Gebäudes
einzureichen und die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung zu beantragen. Der Sachmangel bestand bereits darin, dass
es ihm an der baurechtlich gesicherten Befugnis fehlte, das Objekt
auf Dauer für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nutzen zu
können. Zwischen den Parteien
war vereinbart worden, dass das
Anwesen gewerblich zu nutzen ist.
Dieser Umstand war im Vorfeld des
Kaufvertragsabschlusses zwischen
den Parteien besprochen worden
und hatte in mehrfacher Hinsicht
auch in den notariellen Kaufvertrag
Die Haftung der Gemeinde für den
bestehenden Sachmangel war
nicht wegen des vertraglich vereinbarten Haftungsausschlusses ausgeschlossen, weil sie den Mangel
arglistig verschwiegen hatte. Der
Vertragspartner einer Gemeinde
soll nicht schlechter, aber auch
nicht besser gestellt werden als derjenige einer natürlichen Person. Die
Schlechterstellung wird dadurch
vermieden, dass das innerhalb der
Gemeinde typischerweise auf mehrere Wissensträger aufgespaltene
Wissen der Gemeinde auch dann
zugerechnet wird, wenn nicht ein
Wissensträger selbst, sondern eine
andere Person für die Gemeinde
den Vertrag abschließt. Diese Wissenszurechnung beruht auf dem
Gedanken, dass bei einer Gemeinde die wichtigen Informationen typischerweise in den Akten oder in
elektronischen Daten festgehalten
Haben Sie Ihren Tank
aufgefüllt?
Rufen Sie uns an.
Tel. 02 02/30 38 43
Mineralöle · 42103 Wuppertal
4
Eigentümerjournal | Mai 2013
werden und für den für die Gemeinde Handelnden verfügbar sind.
Hieraus folgt die Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der
internen Kommunikation. Dazu gehört zunächst die grundsätzliche
Pflicht, wichtige Informationen zu
speichern. Weiter ist es notwendig,
dass solche Informationen von der
Stelle, die sie erlangt hat an die Stelle weitergeleitet werden, die es angeht. Diese müssen solche Informationen abfragen, wenn sie bei ihnen
gebraucht werden.
RA Dr. Otto
Fälligkeit des Erschliessungsbeitrages
Die Gemeinde kann die Zahlung
des Erschließungsbeitrages verlangen, wenn die Erschließungsanlage endgültig hergestellt ist. Demgegenüber kann nicht mit Erfolg
die Auffassung vertreten werden,
es wäre erst eine Teileinrichtung
vorhanden, die baulich noch ergänzt werden müsse. Die Gemeinde muss ihre Auffassung über die
endgültige Herstellung der Erschließungsanlage nur zum Ausdruck bringen und dabei vom dem
maßgeblichen Ausbauprogramm
ausgehen.
Dem steht nicht entgegen, daß die
Gemeinde die Auffassung äußert,
die hergestellte Erschließungsanlage müsse eventuell später noch
geändert werden (Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts
Nordrhein-Westfalen vom 31.10.2012 –
15 A 1137/12).
RA Dr. Otto
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 5
Von Fall zu Fall
Verantwortlichkeit für Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage
Generell gilt, dass die Grundstücke
an den Kanal der Gemeinde angeschlossen werden müssen. Diese
Anschlussleitung hält allerdings
nicht unbedingt auf Dauer. Es kann
erforderlich werden, die Entwässerungsleitung zu erneuern, was Kosten verursacht. Die Erforderlichkeit
für eine neue Entwässerungsleitung kann sich auch daraus ergeben, dass Wurzeln in die Anschlussleitung eingedrungen sind
oder weil sich die Grundstückssituation im Laufe der Jahrzehnte dadurch verändert hat, dass die Leitung nicht mehr unverändert im
Erdboden liegt.
Wird ein solcher Erneuerungsbedarf durch die Gemeinde festgestellt, wird der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Kanalsanierung durchzuführen. Kommt der
Grundstückseigentümer einer entsprechenden Aufforderung nicht
nach, kann die Sanierung angeordnet werden.
Es kommt allerdings in Frage, dass
der Grundstückseigentümer davon
ausgeht, die Erneuerung der Anschlussleitung wäre von ihm nicht
zu verantworten, so dass die Gemeinde die Kosten der Erneuerung
zu tragen hätte. Auf alle Fälle muss
die neue Leitung wasserdicht und
wurzelfest hergestellt werden.
Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes München vom
27.9.2012 – 4 ZB 11.1826 – kann die
Gemeinde den Anschlussnehmer
zur Sanierung der schadhaften
Grundstücksentwässerung grundsätzlich auch dann verpflichten,
wenn der Schadeneintritt möglicherweise von der Gemeinde mit
verursacht wurde. Die Unbestimmtheit, weshalb eine Erneuerung der Anschlussleitung erforderlich ist, geht also zu Lasten des
Grundstückseigentümers.
RA Dr. Otto
Verpflichtung zum Anschluss eines Grundstücks an das öffentliche
Regenwassernetz
Wenn die Gemeinde einen Anspruch auf Anschluss eines
Grundstücks an das Regenwassernetz geltend macht, taucht beim
Grundstückseigentümer die Frage
auf, ob vielleicht die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers als Brauchwasser
auf dem Grundstück sichergestellt
ist. Er muss bereit und in der Lage
sein, für eine ordnungsgemäße
Beseitigung des Niederschlagswassers zu sorgen.
Weiter ergibt sich für den Grundstückseigentümer die Frage, ob
die Anschlussverpflichtung an die
öffentliche Abwasseranlage unverhältnismäßig und rechtswidrig
ist, weil die erforderlichen Anschlusskosten das zumutbare Maß
übersteigen.
In dem durch Beschluss vom
10.10.2012 – 15 A 1505/12 – vom
Oberverwaltungsgericht Münster
zu entscheidenden Fall war vom
Grundstückseigentümer geltend
gemacht worden, für den Anschluss des Grundstücks an die
Regenwasserkanalisation müsste
er 13.000 EUR aufwenden, was für
ihn unzumutbar wäre. Demgegen-
über vertritt das Gericht die Auffassung, dass es darauf ankommt,
ob die Aufwendungen in einem
tragbaren Verhältnis zum Wert des
Grundstücks stehen, bei dessen
Bemessung die durch die Erschließung vermittelte Wertsteigerung
zu berücksichtigen ist.
Es darf nicht verkannt werden,
daß es im Ermessen der Gemeinde
liegt, den Anschluss eines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation zu verlangen. RA Dr. Otto
• Fassade • Treppenhaus • Wohnung
• Wärmedämmsysteme
• dekorative und
denkmalpflegerische Malerarbeiten
Simonshöfchen 4a
Telefon 73 20 04 • Telefax 73 43 18
www.malerwerkstaetten-orth.de
Mai 2013 | Eigentümerjournal
5
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 6
Von Fall zu Fall
Umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen ohne Baugenehmigung
Bei Gebäuden ergibt es sich
manchmal, dass Instandsetzungsmaßnahmen notwendig werden.
Es taucht dann die Frage auf, ob
dafür vor Beginn eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.
Zu dieser Problematik hat sich der
Verwaltungsgerichtshof München
im Beschluss vom 14.8.2012 – 1 CS
12.1489 – geäußert. In dem konkreten Falle hatte ein Baukontrolleur Sanierungsmaßnahmen festgestellt. Dabei handelte es sich jedoch nicht um die Änderung einer
baulichen Anlage. Es waren nicht
Instandhaltungsmaßnahmen im
Sinne der Bauordnung, die im
Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach der Verkehrsauffassung
von der Änderung baulicher Anlagen abzugrenzen sind.
Der Austausch der Dacheindeckung und der Fenster sowie die
Giebeleinschalung dienten dazu,
die Gebrauchsfähigkeit und den
Wert des Gebäudes zu erhalten,
ohne dass die Konstruktion und
die äußere Gestalt des Gebäudes
wesentlich verändert wurden.
Zwar war nicht ausgeschlossen,
dass zusammen mit weiteren Sanierungsmaßnahmen oder der
Einbau einer Zentralheizung sowie der Einbau von großflächigen
Terrassentüren eine städtebaulich
erhebliche Änderung eines vorhandenen Wohngebäudes zu einem dem heutigen Standard entsprechenden Wohngebäude vorgelegen hatte. Das hätte zur Folge
gehabt, dass die Arbeiten ohne
Vorliegen einer Baugenehmigung
eingestellt werden mussten. Allerdings fehlte es an ausreichenden
Anhaltspunkten, die es wahrscheinlich gemacht hätten, dass
ein derartiger dem öffentlichen
Recht widersprechender Zustand
geschaffen wurde. Eine andere
rechtliche Beurteilung kam nicht
in Frage, auch wenn das vorhandene Wohnhaus keinen Bestandsschutz hatte, denn fehlender Bestandsschutz spielt keine Rolle für
die Beurteilung, ob es sich bei Sanierungsmaßnahmen um eine Änderung einer baulichen Anlage
handelt.
Es kam nicht die Anwendung der
baurechtlichen Generalklausel in
Frage, sie kommt nur zur Durchsetzung von Anforderungen in
Frage, die die Bauordnung an die
Instandhaltung baulicher Anlagen
stellt. Dabei geht es jedoch um die
Einhaltung von materiellen Anforderungen, nicht aber um die Gewährleistung von Kontrollen, weil
es dafür in der Bauordnung eine
abschließende Regelung gibt.
RA Dr. Otto
Entwässerung des tief liegenden Grundstücks
Überwiegend gibt es keine technischen Schwierigkeiten, Grundstücke, die höher liegen als der Straßenkanal anzuschließen, der das
Abwasser abnehmen muss. Anders
ist die Situation dagegen im hängigen Gelände, oder wenn der Straßenkanal nicht ausreichend tief
liegt.
Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8.1.2013 – 15 A 2596/12
– gilt der Zwang zum Anschluss eines Grundstücks an eine Druckentwässerungsanlage, auch wenn eine andere Möglichkeit nicht be-
6
Eigentümerjournal | Mai 2013
steht. Der Gleichheitssatz des
Grundgesetzes wird regelmäßig
dadurch nicht verletzt. Daraus
kann sich also kein betroffener
Grundstückseigentümer berufen.
Es steht im weiten Ermessen der
Gemeinde, welche technischen Lösungen sie in ihrer Entwässerungssatzung zur Grundstücksentwässerung vorsieht. Es steht im Planungsermessen der Gemeinde, für
welche Entwässerungslosung sie
sich im konkreten Fall entscheidet.
Läßt sie sich hierbei von der Erwägung leiten, auch in zentrumfernen
Gebieten Grundstücke wirtschaft-
lich vertretbar an die öffentliche
Kanalisation anschließen zu können, um so eine höhere Anschlussdichte und ein höheres Maß an Sicherheit bei der Schmutzwasserbeseitigung zu erlangen, ist hiergegen rechtlich nichts einzuwenden.
Anschlussnehmer haben die Unterhaltungskosten für eine Druckpumpe und die dazu gehörige
Druckleitung dann zu tragen,
wenn diese technischen Einrichtungen nicht Bestandteil der gemeindlichen Abwasseranlage sind.
RA Dr. Otto
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 7
Von Fall zu Fall
Übermäßige Gebühren für Frischwasser
Eine Gemeinde benötigte für die
Frischwasserversorgung jährlich
etwa 420.000 € cbm. Diese Menge
erhöhte sich um 720.000 cbm, da
die Gemeinde mit einem Stadtwerkebetrieb in der Nachbarschaft
eine Vertrag abgeschlossen hatte,
der sie verpflichtete, dorthin einen
weitergehenden Wasserbedarf zur
Verfügung zu stellen. Technisch
war dieses Ziel ohne Weiteres zu erreichen, da in der eigenen Gemeinde eine ausreichende Wassergewinnungsanlage zur Verfügung
stand. Der Frischwasserbedarf
musste jedoch nicht laufend befriedigt werden, sondern erst dann,
wenn er geltend gemacht wurde.
Nur im Umfang der Lieferung von
Frischwasser in die Nachbarschaft
bekam die Gemeinde eine Vergütung, so dass die eigene Bürgerschaft dafür bezahlen musste, dass
die technischen Voraussetzungen
für eine verstärkte Frischwasserförderung vorhanden waren.
Diese Besonderheiten wurden aber
in der eigenen Gemeinde bei der
Festlegung der Höhe der Frischwassergebühren nicht beachtet, so
dass die Abnehmer in der Gemeinde im Grunde für die Möglichkeiten der Nachbargemeinde mit zah-
len sollten. Deshalb gingen die betroffenen Bürger gegen die Höhe
der Frischwassergebühren im Wege der Klage vor.
Mit diesem Sachverhalt hat sich
das Verwaltungsgericht Gießen im
Urteil vom 27.8.2012 – 8 K 554/11 –
befasst.
Im Urteil kommt eindeutig zum
Ausdruck, dass die Kosten für die
Frischwasserbereitstellung
der
Nachbarschaft als Gebühren, nicht
ansatzfähig waren. Der Umfang
der als gebührenfähig anzusetzenden Kosten wird nämlich durch den
Grundsatz der Erforderlichkeit begrenzt. Danach soll das gebührenpflichtige Handeln der Kommune
einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung unterworfen werden. Im Hinblick auf die
Angemessenheit der entstandenen
Kosten und die Erforderlichkeit der
gebührenfähigen öffentlichen Einrichtung beschreibt dieser Grundsatz die äußerste Grenze.
Demgegenüber waren die aufgrund einer echten Überkapazität
entstandenen Mehrkosten nicht
gebührenfähig. Eine echte Überkapazität ist anzunehmen, wenn
Frank Hüttemann Bedachungen
Ihr Meisterbetrieb für Dach, Wand und Solartechnik
• Dach-, Fassaden-, und Klempnerarbeiten
• Balkon- und Terrassensanierung
• Energieberatung/Energieausweis
• Wärmedämmtechnik
weit
Die weltgsstärksten
• Dachbegrünung
leistunlagen!
• Schieferarbeiten
PV-An
• Solartechnik
• Photovoltaik
‡ 7KHUPRJUDÀH
• Reparaturnotdienst
Telefon 0202 - 976 55 40 • Küllenhahner Str. 242
42349 Wuppertal•www.huettemann-bedachungen.de
eine sachlich unvertretbar hohe,
auf Vorrat geschaffene Kapazität
vorliegt und diese Kapazität auf einem der Kommune zurechenbaren
Planungsfehler beruht.
Diese Voraussetzungen lagen vor.
Der aufgrund der vertraglichen
Bindung der Gemeinde mit den
Stadtwerken in der Nachbarschaft
vorzuhaltenden zusätzlichen Wassermenge von 720.000 cbm hatte
sich nicht im Rahmen des Prognosespielraums der Gemeinde gehalten. Es ist anerkannt, dass eine Gemeinde im Rahmen eines solchen
Spielraums eine Reserve von bis zu
20% der Ausbaugröße ansetzen
kann. Die von der Gemeinde vorgehaltene Überkapazität liegt
deutlich über diesen Werten, was
sich daraus ergab, dass ihre Wasserversorgungsanlagen so ausgelegt waren, dass sie weitaus mehr
Wasser für Dritte als für die örtliche
Versorgung notwendig bereitzustellen und zu liefern in der Lage
waren. Wenn die Gemeinde Wasser in die Nachbarschaft hinein verkaufte, konnte sie den dadurch bedingten Aufwand in der eigenen
Gemeinde nicht verteilen
RA Dr. Otto
mehr als 40 Jahre Erfahrung
Mai 2013 | Eigentümerjournal
7
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 8
Von Fall zu Fall
Kein Bestandsschutz bei Erneuerung eines Bauwerks
Ein Grundstückseigentümer nimmt
eigentlich immer an, dass die vorhandenen Baulichkeiten einen Bestandsschutz genießen, d. h. von den
zuständigen Behörden und Nachbarn in der vorhandenen Form ohne
weiteres hingenommen werden
müssen.
Probleme entstehen dann nicht,
wenn eine Baugenehmigung vorgelegt werden kann, aus der sich ergibt, dass die vorhandenen Baulichkeiten der Baugenehmigung entsprechen. Vom Bestandsschutz nicht
mehr gedeckt sind aber solche Maßnahmen, die eine Neuerrichtung eines Bauwerks darstellen oder einer
solchen gleichkommen. Die Identi-
tät des wiederhergestellten mit dem
ursprünglichen Bauwerk muss gewahrt werden, denn der Bestandsschutz rechtfertigt nicht einen Ersatzbau anstelle des bestandsgeschützten Bauwerks. Eine vom Bestandsschutz nicht mehr gedeckte
Identitätsänderung der ursprünglich
baulichen Anlage liegt u. a. dann
vor, wenn die für die Instandsetzung
notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen
oder gar übersteigen oder wenn die
Bausubstanz ausgetauscht oder das
Bauvolumen so wesentlich erweitert
wird, dass die Anlage einem Neubau
gleichgesetzt werden muss.
Für die Beurteilung kommt es auch
nicht allein auf das Hauptbauwerk
an, sondern auch auf kleine Ergänzungen, also beispielsweise einen
Schuppen.
Eine früher erteilte Baugenehmigung führt auch dann nicht zu einem
Bestandsschutz, wenn im Laufe der
Jahre von der Baugenehmigung in
wesentlicher Hinsicht abgewichen
worden ist. Kann der Bestandsschutz
für eine Gebäude nicht mehr geltend
gemacht werden, kommt eine Beseitigungsverfügung der Baugenehmigungsbehörde in Betracht.
Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg im Urteil vom 29.1.2013 – 10 N
91/12 – vertreten.
RA Dr. Otto
Nachbar gegen Hundepension im allgemeinen Wohngebiet
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich im Beschluss vom
22.10.2012 – 2 A 529/12 – mit der Frage befasst, ob es sich bei einer gewerbliche Hundepension um einen
nicht störenden Gewerbebetrieb
handelt, der in einem allgemeinen
Wohngebiet ausnahmsweise zugelassen werden kann. Im Wesentlichen ging es darum, ob es durch die
Hundepension zu wohnungsunvertraglichen Lärmbelästigungen kam.
Durch das Anleinen der Hunde und
die Begleitung durch Aufsichtspersonen konnte nach Auffassung des
8
Eigentümerjournal | Mai 2013
Gerichts lautes Gebell der Hunde als
deren natürliches Kommunikationsmittel nicht verhindert werden. Der
Nachbar berief sich auf einen Gebietserhaltungsanspruch. Das Gebiet war faktisch überwiegend durch
Wohnbebauung geprägt. Die Verwirkung von Nachbarrechten kam
nicht in Frage.
Gegenstand der Baugenehmigung
war das Vorhaben, wie es der Bauherr zur Genehmigung stellt. Die
Baugenehmigungsbehörde hat zu
prüfen, ob diesem Vorhaben öffentlichrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die baurechtliche Nut-
zungsänderung betraf die Kellerräume und den Wintergarten als Teil der
baulichen Anlage Wohngebäude, so
dass es auf das angrenzende Wiesengrundstück nicht ankam.
RA Dr. Otto
Wir suchen
neue Verkaufsobjekte
Eine Werteinschätzung
übernehmen wir kostenlos.
Angebote bitte an Haus und Grund,
Tel.: 02 02 / 4 79 55-0
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 9
Von Fall zu Fall
Stefan Peukert Garten- und Landschaftsbau
Staatl. geprüfter Techniker für Gartenbau
Wittener Straße 84
42279 Wuppertal
Tel.:
Fax:
0202-2819933
0202-2502006
Anlagenpflege, Gartenpflege, Fällungen,
Pflanzungen, Pflaster, Plattenbeläge, Holzbeläge, Teichbau, Steingärten, Winterdienst
Gerne machen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot und beraten Sie zu Ihren
Fragen rund um den Garten! Rufen Sie uns an!
www.galabau-peukert.de/ Mail : [email protected]
…5f7CFSXBDIU…+BISF(FXjISMFJTUVOH
…'FTUQSFJTHBSBOUJF…4BVCFSLFJUTHBSBOUJF
%JQM*OH%BOJFM4DIBVC
#SP8VQQFSUBM
/i°ÊäÓÊäÓÊÉÊÎäÊnäÊÎ{
JOGP!JTPUFDCPCBDIEF
XXXJTPUFDEF
Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 7.1.2013 – 12 U 205/12 – vertreten.
Dem hinterliegenden Grundstück fehlte es nicht an
einer Verbindung zu einem öffentlichen Weg. Denn
es konnte über einen Fuß- und Radweg erreicht werden. Zwar steht eine vorhandene Verbindung der Zubilligung eines Notwegrechts dann nicht entgegen,
wenn diese für die ordnungsmäßige Benutzung des
Grundstücks nicht ausreicht. Davon konnte in dem
konkreten Fall aber nicht ausgegangen werden. Vielmehr war die bestehende Verbindung ausreichend.
>ÃÃiÊ7B˜`i¶
iÕV…ÌiÊiiÀ¶
4Ä62HEINLAND
Nach § 917 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks, dem die zur sofortigen Benutzung notwendige
Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, von
den Nachbarn die Duldung der Benutzung ihrer
Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung verlangen. Die Pflicht zur Duldung der Benutzung durch den Nachbarn stellt für den Eigentümer des Verbindungsgrundstücks eine Beschränkung
seines Eigentums dar, die kraft Gesetzes mit dem Vorliegen der Zugangsnot entsteht. Diese Eigentumsbeschränkung muss der Verpflichtete im Interesse einer
wirtschaftlichen Ausnutzung des Grund und Bodens
hinnehmen. Auf Seiten des Berechtigten führt der
Notwegeanspruch zu einer Erweiterung des Inhalts
seines Grundstückseigentums. Wegen der schwerwiegenden Folgen, den ein Notweg für das Eigentum
des Nachbarn bedeutet, hat die Rechtssprechung an
die Erfordernisse für ein Überfahrtsrecht stets einen
strengen Maßstab angelegt und besonders sorgfältig
geprüft, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls die beanspruchte Zufahrtsmöglichkeit tatsächlich für eine bedürfnisgerechte Benutzung des
betreffenden Grundstücks unerlässlich und damit
notwenig ist. Es findet keine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit und Berücksichtigung des Ausmasses der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks
statt.
Anspruch auf das Notwegerecht
,Õvi˜Ê-ˆiÊ՘ÃÊ>˜°Ê7ˆÀʅivi˜Ê}iÀ˜iÊÜiˆÌiÀt
oʓ>V…ÌʅÀÊ>ÕÃÊÌÀœVŽi˜t
Die ordnungsgemäße Benutzung eines Grundstücks
ist nach objektiven Gesichtspunkten am Maßstab der
Bedürfnisse der praktischen Wirtschaft zu bestimmen,
wobei es auf die Nutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände
des Einzelfalls ankommt.
Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist aber auch dann
gegeben, wenn das Kraftfahrzeug in zumutbarer Nähe
des Grundstücks abgestellt und das Grundstück über
einen begehbaren Verbindungsweg erreicht werden
kann.
Ein Anspruch auf Einräumung eines Überfahrtsrechts
ergibt sich nicht aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis, das die Pflicht zur gegenseitigen
Rücksichtnahme begründet, woraus sich im Eintelfall
Duldungs-, Handlungs- oder Unterlassungspflichten
ergeben können. Aufgrund der abschließenden Regelung des Notwegerechts in § 917 BGB kann ein Wegerecht nicht unabhängig von einer Zugangsnot begründet werden.
RA Dr. Otto
Mai 2013 | Eigentümerjournal
9
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 10
Von Fall zu Fall
Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks durch Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts
Wenn ein Gebäude saniert werden
soll und dafür keine Arbeitsfläche
auf dem eigenen Grundstück zur
Verfügung steht, kommt unter Umständen das Hammerschlags und
Leiterrecht in Frage, das der Nachbar hinnehmen muss. Es geht um
die Ausübung des Nachbarrechts,
so dass die Befugnis auf Bau – und
Instandsetzungsarbeiten
beschränkt ist. Es geht um die Reparaturbedürftigkeit, denn, was instand ist, kann und muss nicht instand gesetzt werden. Die Arbeiten
müssen zur Beseitigung von Schäden notwendig sein. Auch Unterhaltungsarbeiten, die den Eintritt
von Schäden vermeiden und die
Baulichkeiten in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten sollen,
ebenso wie Maßnahmen, die dazu
führen, dass die Baulichkeiten in
einen den heutigen Erfordernissen
und Anschauungen entsprechenden Zustand versetzt werden, z. B.
das Anbringen einer Wärmedämmung. Reine Verschönerungsmaßnahmen, bei denen lediglich das
Aussehen der Baulichkeit verändert wird, ohne dass dafür eine objektive Notwendigkeit besteht,
sind dagegen keine Instandhaltungsarbeiten. Der bloße Wunsch
des Eigentümers nach einer solchen Veränderung rechtfertigt
nicht den Eingriff in das besonders
geschützte Eigentumsrecht des
Grundstücknachbarn.
Die dem Nachbarn durch das Hammerschlags- und Leiterrechts auferlegte Duldungspflicht wird nicht
durch besondere Voraussetzungen
begrenzt, sondern dadurch, dass
sie nur bei bestimmten Arbeiten
besteht.
Wenn die Nachbarn sich über die
Instandsetzungsarbeiten nicht einigen können, müssen die Voraussetzungen gerichtlich festgestellt
werden.
Der Bundesgerichtshof hat sich im
Urteil vom 14.12.2012 – V ZR 49/12
– mit einem Sachverhalt befasst, wo
es um die Instandsetzungsbedürf-
Verantwortlichkeit für Abwasserleitungen
Die örtliche Entwässerungssatzung
sieht gewöhnlich vor, dass die Verpflichtung besteht, die Grundstücksentwässerung an die Kanalisation anzuschließen. Dies führt
nicht dazu, dass die Gemeinde für
einen fehlerhaften Anschluss gegenüber dem Hauseigentümer haftet, auch wenn die Abnahme durch
die Gemeinde fehlerhaft war oder
Schlüsseldienst
unterlassen worden ist. Die Abnahme stellt nämlich eine rein tatsächliche, im Interesse der Allgemeinheit erfolgende Kontrollmaßnahme
dar, ohne die die öffentliche Abwasseranlage nicht benutzt werden darf. Hierdurch wird der Hauseigentümer aber nicht von seiner
Verantwortung für die ordnungsgemäße Herstellung, Erneuerung
Becker
Meisterbetrieb seit 1877
콯 30 17 18
Tag + Nacht
Ihr Fachgeschäft für Sicherheit
Kasinostr. 32 · 42103 Wuppertal · Fax 30 51 76
10
Eigentümerjournal | Mai 2013
Notdienst
G
m
b
H
tigkeit des Anstrichs der Giebelwand, das Vorhandensein von
Dachrinnen und Fallrohren an der
Wand sowie die Notwendigkeit des
Aufstellens eines Gerüstes ging.
Nach Auffassung des Nachbarn
war zum Teil kein Anlass für die
Durchführung der beabsichtigten
Arbeiten vorhanden, ebenso musste nach seiner Auffassung ein Teil
seines Grundstücks nicht in der
vom Bauherrn gewünschten Weise
in Anspruch genommen werden.
Auch waren die Angaben des Bauherrn zu Art und Umfang der beabsichtigten Arbeiten nicht ausreichend. Auch war nicht ersichtlich,
dass Putz-, Abdichtungs- und Malerarbeiten ausgeführt werden sollten. Dabei handelte es sich nicht
um Instandsetzungsarbeiten im
Sinne des Nachbarrechts. Es fehlte
an der Grundvoraussetzung für das
Bestehen des Duldungsanspruchs,
wenn nicht nachträglich noch die
Voraussetzungen für die beabsichtigten Arbeiten festgestellt werden
konnten.
RA Dr. Otto
und Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Hausanschlussleitung entlastet. Diese Verantwortung verbleibt vielmehr
dauerhaft bei diesem. Insbesondere hat der Hauseigentümer den
ordnungsgemäßen Anschluss an
das öffentliche Kanalnetz zu gewährleisten (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NordrheinWestfalen vom 18.6.2012 – 15 A
589/12).
RA Dr. Otto
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 11
Von Fall zu Fall
Inhalt der Grunddienstbarkeit
Für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch
wird der Inhalt festgelegt, so dass
Lage, Richtung und Ausübung des
Rechts bestimmt wird, was so allerdings nicht immer gemacht wird.
Wenn es um einen Weg geht, kann
es vorkommen, dass weder der
Weg selbst, noch die Art und Weise
der bisherigen oder der künftigen
gewährten Nutzung beschrieben
wird, stattdessen allein auf eine
Handhabung „wie bisher“ verwiesen wird. Dann ist eine Auslegung
der Grunddienstbarkeit erforderlich. Vorrangig dafür ist der Wortlaut und der Sinn der Grundbucheintragung sowie derjenige, der
Eintragungsbewilligung maßge-
bend, wie er sich aus den Umständen ergibt. Umstände außerhalb
der Urkunde dürfen nur insoweit
mit herangezogen werden, als sie
nach den Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres
erkennbar sind. Wird auf eine tatsächliche Handhabung verwiesen,
gibt diese Hinweise für die Auslegung des Wortlauts der Grundbucheintragung und zwar auch
dann, wenn die umfassende Handhabung erst einige Zeit nach der
Bestellung der Grunddienstbarkeit
einsetzte. Maßgeblich ist insoweit,
ob sich die Handhabung und der
sich daraus ergebende Bedarf auch
jedem Dritten vermittelt oder mitgeteilt hat.
Derjenige, der die Grunddienstbarkeit in Anspruch nehmen will, dass
der Anspruch von der Dienstbarkeit gedeckt ist. Der Begünstigte
muss die begehrte Wegführung
und die Breite des Zuwegs beweisen, also ob dieses Verlangen von
der ursprünglichen Vereinbarung
gedeckt ist. Weiterhin kommt es
darauf an, ob der ursprünglich vereinbarte Inhalt der Grunddienstbarkeit durch eine für jedermann
offenkundige Handhabung abgeändert wurde.
Diese Auffassung hat das Thüringer Oberlandesgericht im Urteil
vom 22.5.2012 – 4 U 599/11 – vertreten.
RA Dr. Otto
Straßenreinigungspflicht war rechtswidrig
Die Straßenreinigungspflicht der
Anlieger besteht bereits seit Jahrzehnten, ohne dass spätere Veränderungen bei der Benutzung des
Straßengeländes berücksichtigt
worden sind. Generell gilt jedoch,
dass die Gemeinde bei Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf die Anlieger den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung zu tragen
hat. Die Erfüllung der Reinigungspflicht in Bezug auf Gehwege ist
regelmäßig mit Belastungen verbunden, die nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Nutzungsvorteilen der Anlieger stehen.
Eine satzungsrechtliche Regelung, wonach ein reiner Spazierweg, der ohne weitere Verkehrs-
bedeutung in den Außenbereich
führt, unabhängig ist von einem
konkreten Bedarf einmal in der
Woche zu reinigen ist, ist unverhältnismäßig und deshalb nichtig.
Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht Münster im
Urteil vom 3.12.2012 – 9 193/10 –
vertreten.
Mit der Entwicklung moderner
Abfall- und Abwasserentsorgungssysteme ist die Gefahrenabwehr aus gesundheitspolitischen
und hygienischen Gründen in den
Hintergrund getreten. Mit der Zunahme des Verkehrs im allgemeinen und des Kraftfahrzeugverkehrs im besonderen sollte die
Forderung des gemeindlichen
Wirtschaftslebens sowie der Sicherheit und Bequemlichkeit der
Bürger im Vordergrund stehen,
ohne dass der ordnungsrechtliche
Bezug ganz aufgegeben werden
muss.
Auch die Übertragung des Winterdienstes erfordert eine sorgfältige
Prüfung der Zumutbarkeit unter
Berücksichtigung der örtlichen
Verhältnisse. Steht den Belastungen, die den Anliegern von der
Gemeinde auferlegt werden, während der frühen Morgen- und
Abendstunden hinsichtlich eines
Weges kein diese rechtfertigender
Verkehrssicherungsbedarf gegenüber, weil mit der Benutzung ohnehin nicht mehr zu rechnen ist, ist
die Anordnung einer ganztägig zu
erfüllenden Räumpflicht unverhältsnismäßig.
RA Dr. Otto
ENTSORGUNG GMBH
Entsorgungs- und Containerdienst
• Papier/Pappe • Gewerbeabfälle • Sonderabfälle
• Bauschutt • Baustellenabfälle
0202 / 271 22 00
Mettmanner Str. 77-79 • 42115 Wuppertal
Mai 2013 | Eigentümerjournal
11
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 12
Von Fall zu Fall
Ein modernes Mietrecht bringt dem Vermieter viele Vorteile
Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz passte die Bundesregierung das
Mietrecht den aktuellen Bedürfnissen vielfach an. Insbesondere die Erleichterung von energiesparenden
und klimafreundlichen Modernisierungen sowie ein wirksameres Vorgehen gegen Mietnomaden wurden
gesetzlich verankert.
Die Änderungen umfassen im
Einzelnen:
A. Energetische Modernisierung
Das Mietrecht muss dafür sorgen, dass
Nutzen und Lasten einer energetischen Modernisierung ausgewogen
zwischen Vermieter und Mieter verteilt
werden.
Die Vorschriften über die Duldung von
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (bisher: § 554 BGB) wurden reformiert. Größeres Gewicht erhält der neu geschaffene Tatbestand
der "energetischen Modernisierung".
Er umfasst alle Maßnahmen, die zur
Endenergieeinsparung in Bezug auf
die Mietsache beitragen, etwa den Einsatz von Solartechnik für die Warmwasserbereitung. Das schafft Rechtssicherheit für den investitionswilligen
Vermieter. Rein klimaschützende
Maßnahmen oder Maßnahmen wie die
Installation einer Fotovoltaikanlage
auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in das öffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden.
Sie berechtigen aber nicht zur Mieterhöhung.
Energetische Modernisierungen führen für eine begrenzte Zeit von drei
Monaten nicht mehr zu einer Mietmin-
derung (§ 536 BGB). Ist etwa eine Dämmung der Außenfassade mit Baulärm
verbunden, ist für die Dauer von drei
Monaten die Mietminderung wegen
dieser Beeinträchtigung ausgeschlossen. Ab dem vierten Monat kann eine
Mietminderung wie bisher geltend gemacht werden, sofern die Baumaßnahme bis dahin nicht abgeschlossen und
die Nutzung der Wohnung weiter beeinträchtigt ist. Der vorübergehende
Minderungsausschluss gilt nur für
energetische Modernisierungen. Bei
anderen Modernisierungen (z.B. Modernisierung eines Bades) bleibt es
beim unbeschränkten Minderungsrecht. Unberührt bleibt natürlich auch
das Recht des Mieters zur Mietminderung, wenn die Wohnung wegen der
Baumaßnahmen nicht mehr benutzbar
ist.
Bei dem Grundsatz, dass die Kosten
von Modernisierungsmaßnahmen mit
jährlich maximal elf Prozent auf die
Miete umgelegt werden können, wird
das geltende Recht nicht verändert (§
559 BGB). Die Umlagemöglichkeit gilt
auch für die energetische Modernisierung. Kosten für Erhaltungsaufwendungen, die mit Modernisierungen
verbunden sind, berechtigen nicht zur
Mieterhöhung. Dieser Abzugsposten
wird im Mieterinteresse künftig ausdrücklich geregelt; diese Klarstellung
fehlte im Gesetz bislang.
Bisher konnte sich der Beginn von Modernisierungsmaßnahmen verzögern,
wenn der Mieter vorträgt, dass die gesetzlich vorgesehene Umlage von Modernisierungskosten eine für ihn unzumutbare wirtschaftliche Härte sei. Diese Härtefallprüfung wird nun in das
spätere Mieterhöhungsverfahren verlagert, damit die Modernisierung zu-
nächst ohne Verzögerungen realisiert
werden kann. Beruft sich also ein Mieter darauf, dass er nach seinem Einkommen eine spätere Modernisierungsumlage nicht verkraften kann, so
kann der Vermieter die geplante Maßnahme dennoch durchführen. Das
schafft Planungssicherheit in der Bauphase. Der Härtefalleinwand ist künftig schriftlich und fristgebunden vorzubringen, der Vermieter soll den Mieter
in der Ankündigung aber auf Form und
Frist hinweisen. Der Härtegrund der
fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird im Mieterhöhungsverfahren nach Abschluss der Maßnahmen geprüft, auch der Abwägungsmaßstab wird nicht verschärft. Der
Mieter behält also seinen umfassenden
Schutz vor Mieterhöhungen, die er
nicht tragen kann. Er muss also, wenn
der Härtegrund gegeben ist, trotz zu
duldender Modernisierung später eine
mögliche erhöhte Miete nicht zahlen.
Die formalen Anforderungen an die
Begründungspflichten des Vermieters
bei Modernisierungen werden gesenkt, um überzogene Anforderungen
zu beseitigen. Der Vermieter kann sich
etwa auf anerkannte Pauschalwerte
berufen, um die Wärmeleitfähigkeit alter Fenster zu beschreiben, die ausgetauscht werden sollen. Die Rechtsprechung verlangt hier bisher teilweise
kostspielige Sachverständigengutachten.
In den Vorschriften über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) wird
gesetzlich klargestellt, dass die energetische Ausstattung und Beschaffenheit bei der Bildung der ortsüblichen
Vergleichsmiete zu berücksichtigen
sind. Energetische Kriterien sollen so
künftig auch verstärkt in Mietspiegeln
abgebildet werden.
MALERBETRIEB
Telefon (0202) 50 12 44
42281 Wuppertal
Wilkhausstraße 34
Telefax (0202) 50 87 37
www.malerbetrieb-bruehne.de
Ausführung sämtlicher Maler- und Anstricharbeiten
12
Eigentümerjournal | Mai 2013
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 13
Von Fall zu Fall
B. Wirkungsvolles Vorgehen gegen
das sogenannte Mietnomadentum
Gegen das sogenannte Mietnomadentum kann durch neue Verfahrensregeln verbessert vorgegangen werden:
Räumungssachen sind künftig vorrangig von den Gerichten zu bearbeiten:
Denn der Vermieter oder Verpächter
kann auch bei wirksamer Kündigung
des Vertrags seine Leistung – nämlich
die Besitzüberlassung – nicht eigenmächtig zurückhalten. Hier ist eine besonders schnelle Durchführung des
Verfahrens erforderlich, um nach Möglichkeit zu vermeiden, dass sich die
Klagforderung monatlich um das auflaufende Nutzungsentgelt erhöht, falls
der Mieter oder Pächter nicht zahlt.
Deshalb
sind
Räumungsprozesse
schneller als andere Zivilprozesse
durchzuführen: Sie sind vorrangig zu
terminieren; die Fristen zur Stellungnahme für die Parteien sind auf das unbedingt Notwendige zu reduzieren.
Mit einer neuen Sicherungsanordnung
kann der Mieter vom Gericht verpflichtet werden, für die während eines Gerichtsverfahrens Monat für Monat auflaufende Miete eine Sicherheit (z.B.
Bürgschaft, Hinterlegung von Geld) zu
leisten. Damit soll verhindert werden,
dass der Vermieter durch das Gerichtsverfahren einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil der Mieter am Ende
des Prozesses nicht mehr in der Lage
ist, die während des Prozesses aufgelaufenen Mietschulden zu bezahlen.
Befolgt der Mieter bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs
eine vom Gericht erlassene Sicherungsanordnung nicht, kann der Vermieter im Wege des einstweiligen
Rechtschutzes schneller als bislang ein
Räumungsurteil erwirken.
Die in der Praxis entwickelte "Berliner
Räumung" erleichtert die Vollstre-
ckung von Räumungsurteilen. Sie wird
auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Hat ein Vermieter vor Gericht ein
Räumungsurteil erstritten, soll der Gerichtsvollzieher die Wohnung räumen
können, ohne gleichzeitig die – oft kostenaufwendige - Wegschaffung und
Einlagerung der Gegenstände in der
Wohnung durchzuführen. Die Räumung kann also darauf beschränkt
werden, den Schuldner aus dem Besitz
der Wohnung zu setzen. Auf diese Weise fällt kein Kostenvorschuss für Abtransport und Einlagerung der in der
Wohnung verbleibenden Gegenstände an. Die Haftung des Vermieters für
die vom Schuldner zurückgelassenen
Gegenstände wird auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
Wenn der Gerichtsvollzieher an der
Wohnungstür klingelt, um ein Räumungsurteil zu vollstrecken, öffnet
manchmal ein Unbekannter die Tür
und behauptet, Untermieter zu sein.
Auch wenn der Vermieter von der Untermiete nichts wusste, kann die Wohnung zunächst nicht geräumt werden,
weil das Räumungsurteil nur gegen die
Personen wirkt, die dort benannt sind.
Ein neuer Anspruch im einstweiligen
Verfügungsverfahren gibt dem Vermieter die Möglichkeit, in dieser Situation schnell einen weiteren Räumungstitel auch gegen den unberechtigten
Untermieter zu bekommen.
C. Contracting
Mit der Umstellung auf Contracting
(gewerbliche Wärmelieferung durch
ein spezialisiertes
Unternehmen) kann Energie gespart
oder effizienter genutzt werden. Vermieter, die bisher in Eigenregie für die
Wärmeversorgung ihrer Häuser gesorgt haben, können einen Beitrag zu
Klimaschutz und Ressourcenschonung
leisten, wenn sie einen gewerblichen
Wärmelieferanten beauftragen, der in
der Regel in eine neue, sparsamere
Heizungsanlage investiert. Die Umlage der Contractingkosten auf den Mieter anstelle der bisherigen Heizkosten,
und damit ein Umstellungsanspruch
des Vermieters, wird gesetzlich geregelt. Wenn Vermieter von der Wärmeversorgung in Eigenregie auf Wärmelieferung durch einen gewerblichen
Anbieter umstellen, können sie die
Kosten dieser Wärmelieferung künftig
unter folgenden Voraussetzungen als
Betriebskosten auf den Mieter umlegen: In der Regel muss der Contractor
eine neue Anlage errichten oder die
Wärme aus einem Wärmenetz liefern,
z.B. als Fernwärme oder aus einem
Blockheizkraftwerk. Bei Bestandsanlagen, die noch effizient weiter betrieben
werden können, kann er sich auch auf
die verbesserte Betriebsführung beschränken. In jedem Fall muss die Umstellung für den Mieter kostenneutral
sein. Außerdem muss die Umstellung
rechtzeitig zuvor angekündigt werden,
damit der betroffene Mieter prüfen
kann, ob die Voraussetzungen für eine
spätere Umlage als Betriebskosten tatsächlich vorliegen.
Die Änderungen traten zum 1. Mai
2013 in Kraft. Die Regelung zum Contracting wird zwei Monate danach, also
zum 1. Juli 2013 wirksam.
Unsere
Mietverträge
werden ständig durch
unsere Juristen auf
Rechtssicherheit geprüft,
aktualisiert und angepasst.
Seit 1928
Neubau
An- u. Umbauten
Fachwerksanierung
Fassadensanierung
Terrassen u. Balkone
Erd- u. Abdichtungsarbeiten
Bad- Dachgeschossgestaltung
Trockenbau
Putz- u. Fliesenarbeiten
Schwammsanierung
Reparaturen
Bauen aus einer Hand
42117 Wuppertal • Friedr.-Ebert-Str. 382a
Tel. 0202 712050 + 713245 Fax 0202 712335
E-Mail: [email protected] • Internet: oehlergmbh.de
Mai 2013 | Eigentümerjournal
13
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 14
Neues und Wissenswertes
– Anzeige –
– Anzeige –
– Anzeige –
Ein Einstieg ins Thema Schimmelpilzberatung und Schimmelpilzbeseitigung
Schimmelpilze lieben es feucht und warm
Schimmelpilz-Gefahr lauert immer und
überall. Warum?
Ein 4-Personen-Haushalt produziert
zwölf Liter Wasserdampf pro Tag. Das
kann in kleinen Räumen, die nicht ausreichend gelüftet werden, durchaus bereits zu einer Schimmelbildung auslösenden (zu) hohen, relativen Luftfeuchtigkeit führen.
Denn irgendwann kann die Raumluft
keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen und
sie beginnt zu kondensieren. Kondensation ist nichts anderes als der Ausfall des
Wassers aus der Luft. Am ehesten erkennt man dies an den Fensterscheiben.
Schimmelpilze mögen es feucht und
warm. Und sie entwickeln sich meist im
Verborgenen. Dann plötzlich die Entdeckung – wahlweise mit Augen oder Nase:
bröckelnder abgeplatzter Putz , die ersten dunklen Stockflecken an der Wand,
der Decke oder gar am Mobiliar. Ein
modriger, muffiger Geruch…
Guter und vor allen Dingen schneller Rat
tut Not. Ein Experte muss her, der der Sache auf den Grund geht. Es gilt zu ermitteln, woher die Feuchtigkeit kommt,
denn sie ist es, die letzten Endes für das
Malheur verantwortlich ist. Ganz unabhängig davon, ob der Schimmelpilzbefall
bereits gesundheitsgefährdend ist oder
nicht, führt ein solches Szenario zu einer
Einschränkung der Wohnqualität. Die
Unterhaltskosten drohen deutlich zu steigen, da mit einem Feuchteschaden auch
stets ein Verlust des Wärmedämmwertes
einher geht und dadurch die Heizkosten
steigen.
Bauschäden und falsches Lüftungsverhalten
Schimmel entsteht durch überhöhte
Feuchtigkeit, gepaart mit Wärme. Was
kann hierzu führen?
Ungedämmte Häuser sind häufige Auslöser. Defekte Dächer, Risse im Mauerwerk, ungenügendes Austrocknen nach
Baumaßnahmen oder Wassereintritt
durch einen Rohrbruch oder Überschwemmungen sind häufig die Auslöser. Aber die Verbraucher können auch
selbst verantwortlich sein: wenn Feuchtigkeit (Raumluftfeuchte) nicht oder zu
wenig aus dem Gebäude abgeführt wird,
ist dies die perfekte Basis für Schimmelpilzbildung.
Energie sparen ist zweifelsohne richtig
und wichtig, doch sollten die eigenen vier
14
Eigentümerjournal | Mai 2013
Wände nicht zu weit „heruntergelüftet“
werden. Als Nährboden dienen Schimmelpilze diverse Holzarten, Pappe und
Tapeten ebenso wie Kunststoff, Gummi,
Teppichboden, Farben, Lacke oder Leder. Wichtig: Schimmelpilze können aber
auf „ihren“ Materialien nur wachsen,
wenn eine bestimmte Mindestfeuchte
vorhanden ist. Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können,
über die Luft eingeatmet, zu erheblichen
Atemwegbeschwerden, zu allergischen
und reizenden Reaktionen führen. Besonders gefährdet sind Kinder, alte Menschen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Erste Anzeichen sind Schnupfen, gerötet Augen oder
Hauausschlag. Durch Schimmelpilze
ausgelöste Reaktionen können unter anderem Bindehaut-, Hals- und Nasenreizungen sein, ebenso Husten, Kopfschmerzen und Müdigkeit.
Bei einer Studie der Universität Jena in
5530 Wohnungen wurden bei rund 1200
Wohnungen (das sind mehr als 20 Prozent) Feuchteschäden entdeckt. 750
Wohnung waren bereits von Schimmelpilz befallen, davon 500 durch falsches
Lüftungsverhalten verursacht. Auf den
gesamten Wohnungsbestand in Deutschland hochgerechnet ist zu befürchten,
dass in nicht weniger als 3,3 Millionen
Wohnungen feuchte- bzw. hygienische
Probleme auftreten. Unentdeckt wohlgemerkt!
Schimmelpilzbefall in den eigenen vier
Wänden können die Verbraucher mit
ebenso einfachen wie wirksamen Maßnahmen vermeiden.
Hier einige Lüftungstipps:
- Lüften Sie Ihre Räume mindestens
zweimal täglich fünf bis zehn Minuten
(Stoßlüften). Dabei sollten viele Fenster
und Türen, die ins Freie führen, gleichzeitig geöffnet werden und für reichlich
Zugluft sorgen.
- Entlüften Sie Wasserdampf aus dem
Bad und aus der Küche niemals in die
Wohnung.
- Im Bad sollte nach dem Duschen das
Wasser von Wänden und Boden entfernt werden. Nach dem Duschen sollte
man die Fenster kurzzeitig weit öffnen.
Bei fensterlosen Badzimmern ist darauf
zu achten, dass die eingebaute Schachtlüftung einwandfrei funktioniert.
- In der Küche kann durch einen Dunstabzug mit Abführung der Abluft ins
Freie viel Feuchtigkeit aus dem Raum
entfernt werden.
- Um stets auf dem Laufenden zu sein,
macht ein Hygrometer Sinn, der die relative Luftfeuchtigkeit misst. Sie sollte
65 Prozent nicht überschreiten.
- In der Heizperiode sollte die Heizung
nie abgestellt und alle Räume gleichmäßig warm gehalten werden.
- Weniger beheizte Räume wie das
Schlafzimmer sollten nicht mit warmer
Luft aus anderen Räumen aufgewärmt
werden.
- Wäsche sollte niemals in der Wohnung
getrocknet werden.
- Je weiter die Möbel von der Wand
stehen, desto besser ist die Luftzirkulation dahinter und die Gefahr der
Schimmelbildung geringer.
Das sagt die Rechtsprechung
Etliche Grundsatzurteile in Sachen
Feuchtigkeitsschäden liegen der momentanen Rechtsprechung zugrunde. So
ist zum Beispiel bei Schimmelpilzbefall
vom Mieter keine Mietminderung durchzusetzen, wenn er selbst nachweislich
falsch geheizt oder zu wenig gelüftet hat.
Bei ganz massivem Fehlverhalten diesbezüglich droht im sogar eine fristlose
Kündigung des Mietvertrags. Schlechte
Wärmedämmung dagegen kann zu teils
erheblicher Mietminderung führen.
Wir bieten Ihnen professionelle
Schimmelpilzbeseitigung
Ein Schimmelschaden ist immer verbunden mit Feuchtigkeitsproblemen. Schimmel als Pilzart benötigt zum Wachsen einen Nährboden, Feuchtigkeit und Wärme. Das bedeutet aber gleichzeitig: fehlt
eine dieser Komponenten, wird das Pilzwachstum gestoppt bzw. gehemmt.
Doch Vorsicht: eine falsche bzw. eine unvollständige Diagnose oder gar eine falsche Sanierung von Schimmelschäden
wären für den Betroffenen fatal.
TÜV-zertifiziertes Ingenieurbüro
für Schimmelbeseitigung und
Schimmelhygiene
Dipl. Ing. Markus Wunsch &
Horst Kunzelmann GbR
Talstrasse 25
42115 Wuppertal
Fon: 0202 - 269 232 32
Fax: 0202 - 248 630 9
[email protected]
www.schimmelpilzagentur.de
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 15
Neues und Wissenswertes
Recht & Urteil
In 17 Prozent der deutschen Haushalte versteckt er sich hinter
Schränken oder befällt gut sichtbar
ganze Wände: Schimmel. Dennoch
glaubt jeder neunte Deutsche irrtümlicherweise, Schimmel sei
harmlos, so das Ergebnis einer repräsentativen Studie des Immobilienportals immowelt.de.
Unbedarft oder unwissend? 17 Prozent der Deutschen leben in einer
schimmeligen Wohnung. Das belegt eine repräsentative Studie von
immowelt.de, eines der führenden
Immobilienportale.
Die
vom
Schimmel ausgehende Gefahr verkennen allerdings viele: Jeder
neunte Deutsche ist der Meinung,
dass sich Schimmel gar nicht oder
zumindest nur leicht auf die Gesundheit auswirkt – und irrt damit
gewaltig. Die möglichen Folgen
reichen von Übelkeit und Konzentrationsstörungen
über
Kopfschmerzen bis hin zu Asthma, Allergien und Schädigungen des Immunsystems. Da Schimmel häufig
an dunklen, schwer einsehbaren
Stellen gedeiht, dürfte die Dunkelziffer der von Schimmel betroffenen Haushalte allerdings deutlich
über 17 Prozent liegen.
Grafik: immowelt.de
Unterschätzte Gefahr: Jeder sechste Deutsche
wohnt in einer Schimmelwohnung
Mindestens sieben Prozent der
Kinder leben in einer Schimmelwohnung
Vor allem bei Kindern führt Schimmel
zu einem deutlich erhöhten Risiko,
langfristig an den Atemwegen zu
erkranken. Und obwohl Eltern
sonst oft gut über potentielle Gesundheitsrisiken informiert sind,
unterschätzen auch sie die von
Schimmel ausgehende Gefahr.
Mindestens sieben Prozent der
deutschen Kinder unter 18 Jahren
leben in einem Schimmelhaushalt.
TÜV-zertifiziertes Ingenieurbüro
für Schimmelbeseitigung und
Schimmelhygiene
Dipl. Ing. Markus Wunsch &
Horst Kunzelmann GbR
Talstrasse 25
42115 Wuppertal
Fon: 0202 - 269 232 32
Fax: 0202 - 248 630 9
[email protected]
www.schimmelpilzagentur.de
Schimmel vor allem in Bad und
Schlafzimmer
Hauptursachen für Schimmelbildung in Wohnräumen sind hohe
Luftfeuchtigkeit und falsches Lüften. Bei jedem zweiten Befragten
tritt Schimmel am häufigsten im
Badezimmer auf, wo durch Baden
und Duschen hohe Luftfeuchtigkeit herrscht und oftmals nicht gelüftet werden kann. 38 Prozent gaben das Schlafzimmer als häufig
von Schimmel betroffenen Raum
an. Viele verzichten dort komplett
aufs Heizen und begünstigen so
unbewusst
Schimmelbildung,
denn die durch Atem und Schweiß
entstehende feuchtwarme Luft
kondensiert an den kalten Wänden
– ein idealer Nährboden für Schimmelpilzsporen.
Für die repräsentative Studie
„Wohnen und Leben 2012“ wurden im Auftrag von immowelt.de
1.012 Personen durch das Marktforschungsinstitut Innofact befragt.
Reichen Sie das
Eigentümer
Journal
weiter, Ihr Nachbar
freut sich.
Mai 2013 | Eigentümerjournal
15
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 16
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Energiewende mit System
In der Gebäudetechnik zählt Teamfähigkeit
sup.- Für die Umsetzung der Energiewende müssen alle einen Beitrag leisten: die Politik, die Stromund Wärmelieferanten und natürlich auch die Verbraucher in Wirtschaft und privaten Haushalten.
Nur bei gemeinsamer Anstrengung ist diese anspruchsvolle Herausforderung zu bewältigen. Und
was fürs große Ganze gilt, trifft
auch auf die technischen Details im
einzelnen Gebäude zu: Gefragt
sind heute innovative Systemlösungen, bei denen alle Komponenten erst im Verbund die optimale
Effizienz erzielen. So verpufft z. B.
das Spar-Potenzial eines neuen
Heizkessels, wenn sich der Rest der
Anlage damit nicht harmonisieren
lässt. Und auch die Einbindung einer Solaranlage bleibt in ihrer Wirkung weit unter den Erwartungen,
wenn nicht auf eine perfekte Verständigung bzw. Aufgabenteilung
zwischen den Kollektoren und dem
ergänzenden Wärmeerzeuger geachtet wird.
Anschauliche Beispiele für Systemlösungen beim Heizen gibt es im
Internet z. B. unter www.wolf-heiztechnik.de. Hier werden die verschiedenen Möglichkeiten erläutert, einen zeitgemäßen Brennwertkessel, den geeigneten Warmwasserspeicher und je nach Bedarf
beispielsweise eine Solaranlage,
eine Biomasseheizung oder eine
Wärmepumpe in der
Gebäudetechnik zum
leistungsstarken
Team zu kombinieren.
Zudem gibt es wertvolle Hinweise darauf,
welche
staatlichen
Fördermittel derzeit
für ein besonders
energieeffizientes Gesamtkonzept
beantragt werden können.
Die Zuschuss-Konditionen für eine Nutzung von erneuerbaren Energien sind
nämlich seit Sommer
2012 deutlich ausgeweitet worden. Einer
der wichtigsten System-Bausteine für die
Schonung von Umwelt,
Energie-Ressourcen und Haushaltskasse ist übrigens die Regelung der
Anlage. Deren Funktionsumfang sollte bei jedem Beratungsgespräch vor einem Neubau
oder einer Gebäudesanierung eine
zentrale Rolle spielen. So sollten
Bauherren und Modernisierer stets
darauf achten, dass die Heizungsregelung eine spätere Integration
zusätzlicher Funktionsmodule zulässt. Nur mit dieser Option kann
der Systemgedanke auch dann aufrechterhalten werden, wenn die
Gebäudetechnik etwa um ein Klimagerät oder eine Fernwartungsfunktion erweitert werden soll.
Poschen & Giebel – Ihr zuverlässiger und
kompetenter Partner für Entsorgungs- und
Reinigungsarbeiten, privat + gewerblich.
Kanal- und Rohrreinigung
Kanal-TV und Videodokumentation
Benzin-, Öl- und Fettabscheider
Industrieentsorgung
24-Stundenservice
schnell, sauber, preiswert!
Der leistungsstarke Verbund
02 02 / 25 00 25
von 4 Traditionsunternehmen
0 21 2 / 7 74 74
• Bernhard Giebel
0 21 29 / 3 25 25
• Schopps & Knieriem
[email protected]
• Poschen & Schreiner
• GESCHU Gewässerschutz
www.poschen-giebel.de
16
Eigentümerjournal | Mai 2013
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 17
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Erneuerbare Energien und moderne Heiztechnik:
Wärmeerzeugung bietet größtes Einsparpotenzial
sup. Durchschnittlich 82,5 Prozent
der Energie fürs Wohnen in Privathaushalten werden für die Wärmeerzeugung benötigt. Das geht
aus den neuesten Berechnungen
des Statistischen Bundesamtes hervor. Danach verbraucht allein die
Raumwärme über das ganze Jahr
gerechnet schon 70,5 Prozent der
Energie, weitere zwölf Prozent gehen aufs Konto der Warmwasserbereitung. Damit ist die Heizungsanlage, die in den meisten Fällen ja
für beide Aufgaben zuständig ist,
der mit Abstand größte Verbrauchsfaktor in Wohngebäuden.
Zum Vergleich: Die gesamte Beleuchtung eines Haushalts kommt
lediglich auf einen Anteil von zwei
Prozent der insgesamt eingesetzten Energie. Das Ausschalten des
Lichts in ungenutzten Räumen ist
also eine sinnvolle Maßnahme,
kann aber den GesamtEnergiebedarf nicht maßgeblich beeinflussen.
Die wahren Spar-Potenziale verbergen sich im Heizungskeller.
Und das ist das Problem: Ein alter
Heizkessel ist für die Hausbewohner meist viel weniger präsent als
eine Glühbirne im Wohnbereich –
selbst dann, wenn er ständig in
überdimensionierten Leistungsstufen läuft und enorme Mengen an
Brennstoff benötigt. Dabei lohnt es
sich, solch einem Energieverschwender erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen
und über einen Austausch
nachzudenken. Die Heiztechnik hat nämlich in den
letzten Jahren in zweifacher
Weise
entscheidende
Schritte in Richtung Verbrauchsminderung
gemacht. Zum einen durch die
Brennwerttechnik, mit deren Hilfe sogar die versteckte Wärme aus den Abgasen
verwertet werden kann. Sowohl bei Gas als auch bei
Ölheizkesseln sorgt dieses
Prinzip heute für eine enorme Verbesserung der Energieeffizienz.
Der zweite Spar-Trend:
Noch kostenschonender als
der effizienteste Heizkessel
sind
GebäudetechnikKonzepte,
bei denen erst gar keine Wärme
produziert werden muss, weil sie
bereits vorhanden ist. Dieses
Kunststück gelingt durch die Beteiligung erneuerbarer Energien. So
sammeln Solaranlagen die Sonnenstrahlung und Wärmepumpen
verwerten die Umgebungswärme
z. B. aus der Luft oder dem Erdreich. Maßgeschneiderte Gesamtlösungen, die diese kostenlosen
und umweltfreundlichen Wärmereserven mit Brennwertheizkesseln kombinieren, liefern spezialisierte Systemanbieter wie z. B. Wolf
Heiz und Klimatechnik (Mainburg). Das dadurch verfügbare EinsparPotenzial beim Rekordverbraucher Wärmeerzeugung sollte
im Rahmen einer Gebäudesanierung grundsätzlich berücksichtigt
werden.
A-Z, Tor & Zaun GmbH
Am Walzwerk 40
45527 Hattingen
Fon: 0 23 24 - 68 57 20-0
Fax: 0 23 24 - 68 57 20-10
http://www.tor-und-zaun.de
E-Mail: [email protected]
Mai 2013 | Eigentümerjournal
17
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 18
Neues und Wissenswertes
Moderne Öl-Brennwertkessel:
Heizöl mit Bioanteilen:
Effizienz ist beim Heizen Trumpf
Geräte sollten kompatibel sein
sup.- Ölheizkessel werden auch in
Zukunft eine große Rolle bei der
gebäudetechnischen Planung von
Neubauten und Sanierungen spielen. Das liegt nicht nur an den nach
wie vor enormen Mengen gesicherter Erdölvorkommen, sondern auch
an der jüngsten Entwicklung der
Heiztechnik. Während früher der
Wunsch nach hohem Wärmekomfort zwangsläufig große Heizkessel
mit äußerst verbrauchsintensiven
Leistungsstufen voraussetzte, haben sich die Akzente inzwischen
deutlich verschoben: Nicht auf die
Kilowattleistung, sondern auf die
Energieeffizienz
der
Anlage
kommt es heute beim Heizen an.
Vor dem Hintergrund von Klimawandel und steigenden Rohölpreisen geht es darum, dass Heizungsanlagen aus möglichst wenig Energieeinsatz ein Maximum an Wärmeertrag gewinnen können. Für
diesen Anspruch haben sich zeitgemäße Öl-Brennwertkessel als
besonders geeignet bewährt. Deshalb ist es auch kein Wunder, dass
sie bei Bauherren zu einer immer
beliebteren Heizungslösung werden.
Die Brennwerttechnik erlaubt es,
die so genannte latente Wärme, die
bei herkömmlichen Kesseln ungenutzt mit den Abgasen durch den
Schornstein entweicht, zusätzlich
fürs Heizen zu verwerten. Die ökologisch bedeutsame Folge dieser
Effizienz-Zugabe: Obwohl die Gesamtzahl der in Deutschland installierten Ölheizungen seit 20 Jahren
mehr oder weniger unverändert
geblieben ist, hat sich der Heizölverbrauch im gleichen Zeitraum
nahezu halbiert. Ein Spar-Effekt,
den natürlich auch die geringeren
jährlichen Heizkosten der einzelnen Verbraucher nach einer Heizungsmodernisierung zeigen –
nicht zuletzt deshalb übrigens, weil
sich Öl-Brennwertkessel hervorragend mit Solaranlagen kombinieren lassen. Um so wichtiger ist es,
dass dieses Potenzial zur individuellen Nebenkosten-Reduzierung
nicht bereits durch ungenaue Mengenerfassung bei der Heizöl-Lieferung zunichte gemacht wird. Denn
auch ein hochwertiger Brennwertkessel, bei dessen Betriebsweise jeder Liter Minderverbrauch zählt,
kann die mögliche Negativbilanz
durch fehlerhafte Zähleranlagen
am Tankwagen nicht verhindern.
Um sicher zu gehen, dass wirklich
bei jeder Befüllung die vereinbarte
Liefermenge im Tank landet, sollten Heizölkunden bei ihrem Anbieter auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel achten (www.guetezeichenenergiehandel.de).
Brennstoffhändler mit diesem Prädikat werden kontinuierlich auf ihre Seriosität und auf die einwandfreie Qualität der Liefertechnik
überprüft. Diese Kontrollen können Verbraucher davor schützen,
dass Mess- oder Abrechnungsfehler die erwünschte Kostenbremse
einer effizienten Heizung unbemerkt aushebeln.
!!"!#
$
%&
Tel.: 0202-7054078
18
Eigentümerjournal | Mai 2013
www.sparchitekt.de
sup.- Die Heizungsanlagen für
Wohngebäude verändern sich, die
Brennstoffe ebenfalls: Effizienz
und Schadstoffarmut ste-hen heute
nicht nur bei den Wärmeerzeugern
im Vordergrund, sondern auch bei
bewährten Energieträgern wie
dem Heizöl. Hier werden aus Klimaschutzgründen neue Produktvarianten mit einer Beimischung
von Biobestandteilen allmählich
das rein fossile Öl ablösen. Damit
Anlage und Brennstoff perfekt harmonieren, sollte deshalb bei der
Anschaffung einer neuen Ölheizung unbedingt auf deren Verträglichkeit mit dem Bio-Mix geachtet
werden. So gibt es z. B. vom Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) Ölbrennwertkessel, die sowohl mit herkömmlichem Heizöl als auch mit schwefelarmen Varianten und mit Bio-Heizöl kompatibel sind. Die Zu-kunftssicherheit solcher Geräte belegt die
Kennzeichnung „BioÖl (B10) Ready“: Das Zeichen weist darauf hin,
dass der Kessel auch mit künftigen
höheren Beimischungen betrieben
werden kann.
Wuppertal, Hofkamp 148, Tel. 28 09 00
Bauunternehmen
Walter Carls & Sohn
gegründet 1935
Inhaber Klaus Carls e.K.
Neubau G Umbau G Reparaturen G Sanierungen G Hausschwammbeseitigung G Gipskarton G Trockenbau G Brandschutz
Fassaden-Vollwärmeschutz G Knauf-Fließ-Estrich
Telefon (02 02) 62 20 84
42289 Wuppertal
Telefax 62 67 35
Hammesberg 38
www.bauen-mit-carls.de
Lager: Rheinstraße
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 19
Neues und Wissenswertes
– Anzeige –
– Anzeige
PROBLEME MIT BALKONEN
BALKONEN –– TERRASSEN
TERRASSEN
UND AUSSENTREPPEN
AUSSENTREPPEN ??
Wir bieten eine effiziente
effiziente Lösung
Lösung !!!
!!!
Umwelteinflüsse,
Umwelteinflüsse, Hitze,
Hitze, ReRegen,
Schnee,
Eis
und
gen, Schnee, Eis und Frost
Frost
sowie
sowie mechanische
mechanische und
und
chemische
chemische Belastungen
Belastungen sind
sind
für
für Balkone,
Balkone, Terrassen
Terrassen und
und
Außentreppen
Außentreppen höchste
höchste BeBelastungen
lastungen und
und enden
enden immer
immer
damit,
damit, dass
dass die
die entstandeentstandenen
nen Schäden
Schäden nur
nur durch
durch ununseren
seren Spezialbetrieb
Spezialbetrieb behobehoben
ben werden
werden können.
können.
Kunststoffmaterialien,
Kunststoffmaterialien, die
die
durch
durch unsere
unsere jahrelange
jahrelange ErErfahrung
fahrung an
an den
den ProblemzoProblemzonen
nen immer
immer wieder
wieder verbessert
verbessert
werden
konnten,
werden konnten, helfen
helfen uns
uns
und
und unseren
unseren Kunden
Kunden heuheute,
te, eine
eine optimale
optimale wasserunwasserundurchlässige
durchlässige Oberfläche
Oberfläche herherzustellen.
zustellen.
Wasser
Wasser ist
ist der
der größte
größte Feind
Feind
der
Außentreppen-,
der Außentreppen-, TerrasTerrassen
sen und
und Balkonbeläge.
Balkonbeläge.
Warnzeichen
Warnzeichen für
für gravierengravierende
Schäden
sind
de Schäden sindAusblühunAusblühungen:
gen:Über
Überdefekte
defekteFugen
Fugengegelangt
das
Wasser
unter
langt das Wasser unter die
die
Schutzschicht.
Schutzschicht.
Durch
DurchHaarrisse
Haarrisseim
imFugenbeFugenbereich
reich kann
kann Wasser
Wasser ungehinungehindert
dert eindringen,
eindringen, den
den darundarunter
ter liegenden
liegenden Estrich
Estrich sowie
sowie
die
dieIsolierung
Isolierungtotal
totalzerstören.
zerstören.
Bei
Bei Erwärmung
Erwärmung steigt
steigt das
das
Wasser
über
den
Mörtel
Wasser über den Mörtel an
an
die
die Oberfläche.
Oberfläche. Bei
Bei MinusMinusgraden
graden verwandelt
verwandelt sich
sich das
das
Wasser
in
den
Poren
Wasser in den Poren zu
zu Eis.
Eis.
Der
Der entstehende
entstehende Druck
Druck ververursacht
ursacht Risse,
Risse, durch
durch die
die ererneut
Wasser
eindringt.
neut Wasser eindringt.
Die
Die Folge
Folge sind
sind größere
größereRisRisse,
ein
Kreislauf,
se, ein Kreislauf, der
der die
die
Bausubstanz
Bausubstanzzerstört!
zerstört!
Vorher
Vorher
KBT-MEIS
KBT-MEIS entwickelte
entwickelte gegemeinsam
mit
meinsam mit der
der chemichemischen
schen Industrie
Industrie einen
einenWerkWerkstoff,
der
sich
als
stoff, der sich alsalternative
alternative
Lösung
Lösungzur
zurtraditionellen
traditionellenInInstandsetzung
standsetzung geradezu
geradezu ananbietet.
bietet. Durch
Durch unsere
unsere gegeschulten
schulten und
und qualifizierten
qualifizierten
Fachkräfte
Fachkräfteentsteht
entstehteine
einebebesonders
sondersstrapazierfähige
strapazierfähigeund
und
optisch
optischaufgewertete
aufgewerteteFläche,
Fläche,
ohne
den
ohne den Altbelag
Altbelag entferentfernen
nenzu
zumüssen!
müssen!
Bei
BeiBalkonen
Balkonenoder
oderTerrassen,
Terrassen,
die
sich
über
die sich über bewohnten
bewohnten
Räumen
Räumen befinden,
befinden, besteht
besteht
die
Möglichkeit,
die Möglichkeit, eine
eine WärWärmedämmung
medämmung mit
mit DampfDampfsperre
sperreeinzubauen.
einzubauen.
Trockenlegung
Trockenlegung eines
eines feuchfeuchten
Untergrundes
ten Untergrundesist
istfür
füruns
uns
als
als spezialisierten
spezialisierten MeisterMeister-
betrieb
betrieb durch
durch die
die EinarbeiEinarbeitung
eines
Drainagesystems
tung eines Drainagesystems
selbstverständlich.
selbstverständlich.Die
DieWahl
Wahl
der
richtigen
Werkstoffe
der richtigen Werkstoffeererfordert
fordert solides
solides und
undfundierfundiertes
tesFachwissen.
Fachwissen.Nur
Nurspeziell
speziell
dafür
erforschte
und
dafür erforschte undhergehergestellte
stellte Kunststoffe,
Kunststoffe, die
die von
von
KBT-MEIS
KBT-MEIS inin jahrelanger
jahrelanger ErErfahrung
fahrunggesammelt
gesammeltwurden,
wurden,
halten
halten den
denhohen
hohenAnfordeAnforderungen
an
rungen an WitterungsbeWitterungsbeständigkeit
ständigkeitund
undRissüberbrüRissüberbrückung
auf
Dauer
ckung auf Dauerstand.
stand.
Nähere
NähereInformationen:
Informationen:
KBT-MEIS
KBT-MEISGmbH
GmbH&&Co.
Co.KG
KG
Meisterbetrieb
Meisterbetrieb
Alte
AlteZiegelei
Ziegelei33
42653
42653Solingen
Solingen
Telefon:
Telefon: 02
0212
12/ /31
3100
0030
30
Telefax:
02
12
/
31
81
Telefax: 02 12 / 31 8106
06
www.kbt-meis.de
www.kbt-meis.de
Vorher
Vorher
Nachher
Nachher
Nachher
Nachher
Mai 2013 | Eigentümerjournal
19
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 20
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Eine Heizungssanierung senkt die
Energiekosten, entlastet das Klima
und erhöht den Immobilienwert
Die Investition in eine neue zeitgemäße Energietechnik für die Hausheizung rechnet sich nach Ansicht
von Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des VdZ, durch die erzielten
Einsparungen langfristig. Diese Investition verbessere zudem den
Wert des Hauses, spare wertvolle
RUSI
Metallbau GmbH
Schweißfachbetrieb
nach DIN 18 800-7
Schweißkonstruktionen
Stahl-Anbaubalkone
Treppen, Tore
Geländer, Gitter
Vordächer nach Maß
www.ruesi.de
Am Stahlwerk 48 . 45527 Hattingen
Tel. (0 23 24) 57 07 77 . Fax (0 23 24) 57 07 57
20
Eigentümerjournal | Mai 2013
Rohstoffe ein und schütze die Umwelt. Zudem sei die Heizungssanierung dadurch eine sichere Geldanlage.
Der Heizungsfachmann als "Anlagenberater"
Den Heizungsbauer kann man deshalb heute im doppelten Wortsinne
als Anlagenberater betrachten.
Denn neben der Beratung zur
Technik kann er auch Hinweise geben, wie sich eine Heizungssanierung auf den Wert des Hauses auswirkt und wie groß die Einsparungen ausfallen können. Kern seiner
Beratung ist der Heizungs-Check.
Er zeigt auf, welche Schwachstellen die aktuelle Heizungsinstallation besitzt und wie sie sich verbessern lässt. Nicht in jedem Fall ist eine komplette Heizungssanierung
der Königsweg. Heizungspumpen
etwa können die Stromrechnung
erheblich belasten, wenn sie noch
mit veralteter und ungeregelter
Technik arbeiten. Die alte Pumpe
auszutauschen und durch ein aktuelles, hoch effizientes Modell zu ersetzen, kostet nicht viel, und schon
nach wenigen Jahren sind die Ausgaben für den Austausch durch
Einsparungen auf der Nebenkostenrechnung wieder eingespielt.
ELEKTRO-ANLAGEN
STRASSBURGER
•
•
•
•
•
Installationen
Reparaturen
Nachtspeicheranlagen
Breitbandverkabelung
Netzwerktechnik
Gathe 47
42107 Wuppertal
•
•
•
•
GmbH
(mpt-13/78). Ihr Geld ins eigene
Häuschen zu stecken, erscheint
den meisten Bundesbürgern Vertrauen erweckender als andere
Formen der Geldanlage wie etwa
Aktien oder Fonds. Das fand das
"VdZ - Modernisierungsbarometer
für Hausbesitzer 2013" heraus.
Mehr als tausend Teilnehmer wurden im Rahmen dieser Studie von
TNS Emnid interviewt. Welche Art
der Geldanlage sich in den eigenen
vier Wänden am besten bezahlt
macht, darüber sind sich viele
Hauseigentümer unsicher, wie die
Studie nahelegt. Eine Heizung, die
noch ihren Dienst versieht, haben
beispielsweise 92 Prozent der Studienteilnehmer noch nicht ausgetauscht. Und das, obwohl überalterte Heizungen zu den größten Kostentreibern zählen und eine Heizungssanierung daher einen guten
Ertrag einbringt.
Foto: djd/VdZ
Eine Heizungssanierung kann eine starke Rendite bringen
Industrieanlagen
Warmwassergeräte
Sprechanlagen
Kundendienst
Telefon: (02 02) 45 32 27
Telefax: (02 02) 45 23 69
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 21
Neues und Wissenswertes
Klare Präferenzen bei der Auswahl der Technik für eine Heizungssanierung
Fast die Hälfte der Modernisierungsbarometer-Teilnehmer können sich bei einer Heizungssanierung für die Brennwerttechnik erwärmen, würden also weiterhin mit
Öl oder Gas heizen. Zusätzlich zu
einer anderen Technik Sonnenkollektoren zur Wärmeerzeugung zu
installieren, können sich 47 Prozent
vorstellen. Die Wärmepumpentechnik ist immerhin für 34 Prozent
eine interessante Alternative. Der
parallele Einsatz verschiedener
Heiztechniken mit einem HybridSystem kommt für 33 Prozent infrage. Die Entscheidung, welche
Technik man im Falle einer Heizungssanierung einsetzt, sollte
nicht aus dem Bauch heraus gefällt
werden.
Heizungsfachbetriebe
können bei der Auswahl beraten
und beurteilen, welche Technik zu
welchem Haus passt. Auch bei der
Beantragung staatlicher Förderungen können sie dem Hausbesitzer
zur Seite stehen. Eine Datenbank
mit Förderungen und Infos zur Heizungssanierung gibt es auf www.intelligent-heizen.info nachzulesen.
Foto: djd/VdZ
Bei der Heizungssanierung rechnen sich Optimierungen
Oft werden nicht alle Zimmer eines
Hauses gleich gut mit Wärme versorgt. Dann müssen Pumpe und
Kessel mehr arbeiten als nötig - der
Energieverbrauch ist zu hoch. Mit
einem sogenannten hydraulischen
Abgleich stellt der Heizungsfachmann sicher, dass die Wärmeverteilung über alle Etagen gleichmäßig erfolgt. Neue Thermostatventile erlauben eine gradgenaue Einstellung der Raumtemperatur und
ermöglichen, die Temperaturen automatisch auf die Nutzungszeiten
der Zimmer abzustimmen. Dadurch lässt sich gegenüber alten
Heizkörperventilen ebenfalls eine
Menge Energie einsparen.
Verbraucher vertrauen dem Heizungsfachmann
Für eine umfassende Sanierung
der Heizung wenden sich die
Deutsch am liebsten an einen Fachbetrieb für Heizungsbau. In der Befragung zum Modernisierungsbarometer des VdZ schnitt er mit Abstand am besten ab. 84 Prozent der
Teilnehmer fühlen sich bei allen
Fragen zur Heizungssanierung
beim Fachmann am besten aufgehoben, erst danach folgen Schornsteinfeger, Freunde, Nachbarn
oder die eigene Familie als "Heizungsberater".
Mai 2013 | Eigentümerjournal
21
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:54 Seite 22
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Dämmen, aber richtig
(djd/pt). Dämmen ist heute fast so
etwas wie die erste Bürgerpflicht:
Nach dem Prinzip Fordern und Fördern stellt der Staat auch im Altbau
bestimmte Anforderungen an die
Energieeffizienz eines Hauses, die
beispielsweise im Rahmen umfangreicherer Sanierungs- oder
Modernisierungsmaßnahmen einzuhalten sind. Gleichzeitig werden
die Hausbesitzer durch Zuschüsse
oder Förderkredite unterstützt.
Wenn die Entscheidung getroffen
ist, dass in Dach und Fassade der
Wärmeschutz verbessert werden
soll, stehen Hausbesitzer vor einer
Fülle unterschiedlicher Dämmstoffe - und jeder Hersteller reklamiert
für sich, dass er die beste Lösung
bietet.
Bedarfsgerechte Lösungen für die
eigenen vier Wände
Die Qual der Wahl hat man zwischen preiswertem Polystyrol und
anderen synthetischen Werkstoffen, Holz- und anderen Pflanzenfasern, Mineralwolle oder Schafwolle. Wählen muss man zudem zwischen Platten, Matten, Einblas-Fasern oder Schüttungen. Die unterschiedlichen Produkte und Verarbeitungsmethoden dienen dem
Ziel einer besseren Energieeffizienz. Darüber, welcher Werkstoff
und welche Art des Einbaus denn
nun am besten sind, lässt sich keine
generelle Aussage treffen. Neben
Frank Hiby
Putz-, Stuck- u. Trockenbau
oder 0177 / 526 02 18
22
Eigentümerjournal | Mai 2013
Foto: djd/Bauherren-Schutzbund
So findet man den passenden Wärmeschutz fürs Haus
Altbausanierungen mit Verbesserungen des
Wärmeschutzes können dauerhaft Kosten senken.
den Anbietern sollte man deshalb
auch einen unabhängigen Bauherrenberater zu Rate zu ziehen. Denn
viele Verarbeiter haben bestimmte
Vorlieben, die nicht immer optimal
zu den baulichen Gegebenheiten
des eigenen Hauses passen müssen.
Rat und Hilfe beim Dämmen nach
Maß
Hinzu kommen persönliche Beweggründe, die es zu berücksichtigen
gilt: Will der Hausbesitzer eine besonders preiswerte Lösung oder legt
er Wert auf eine optimale GesamtÖkobilanz? Spielt die Architektur
des Hauses und ihre Veränderung
durch eine nachträgliche Dämmung
eine Rolle, oder sind gar Denkmalschutzaspekte zu beachten? Ein Ratgeberblatt "Dämmstoff-ABC", herausgegeben von der Verbraucherschutzorganisation
BauherrenSchutzbund e.V., gibt wichtige Informationen dazu und kann unter
www.bsb-ev.de kostenlos heruntergeladen werden.
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 23
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Befreit durchatmen
Fotos: djd/Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V
Kontrollierte Lüftung mit Pollenfilter kann Allergiebeschwerden lindern
(djd/pt). Brennende Augen, Kopfschmerzen, Niesen und Atemnot:
15 Prozent der Bundesbürger machen Schätzungen zufolge jährlich
eine Leidenszeit durch. Wenn Erlen-, Eschen- und Birkenpollen
durch die Lüfte wehen, wird für
Heuschnupfenpatienten das Leben
häufig zur Qual. Neben den notwendigen medizinischen Vorsorgemaßnahmen sollte man den
"Übeltätern" so gut wie möglich
aus dem Wege gehen.
Spezialfilter gegen Pollen
Besonders wichtig ist es, die eigene
Wohnung möglichst allergenfrei zu
halten, denn immerhin verbringt
der Durchschnittsbürger rund 80
Prozent seiner Zeit in geschlossenen Räumen. "Daher sollten Heuschnupfenpatienten unbedingt für
gesunde Luftverhältnisse im Haus
sorgen. Kontrollierte Wohnungslüftungssysteme mit Feinstpollenfiltern können ganz entscheidend
die Allergenbelastung in der
Raumluft verringern", erklärt Dr.
Lothar Breidenbach, technischer
Geschäftsführer des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-,
Energie- und Umwelttechnik e.V.
(BDH).
Die meisten modernen Lüftungssysteme können heute zu geringen
Kosten mit einem solchen Spezialfilter ausgestattet werden. Damit
lässt sich die Pollenkonzentration
im Gebäude auf ein Minimum reduzieren, Pollenallergiker können
wieder befreit durchatmen. Mehr
zum Thema Wohnungslüftung gibt
es unter www.wohnungs-lueftung.de, dem Verbraucher-Informationsportal des BDH und des
Fachverbands Gebäude-Klima e.V.
(FGK).
Gesunde Luftverhältnisse
Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt generell für ein gesundes Innenraumklima, indem sie
selbst in modernen, hochgedämmten Energieeffizienzbauten stets einen kontinuierlichen Luftaustausch sicherstellt. Damit wird verhindert, dass sich potenzielle
Schadstoffe in der Luft anreichern
können oder der CO2-Wert zu hoch
wird. Zudem reguliert die Wohnungslüftung die Raumluftfeuchte
und beugt damit einer Bauschimmelbildung vor, die ebenfalls Allergien und Atemwegserkrankungen
auslösen kann.
über 50 Jahre Fachbetrieb für:
Mai 2013 | Eigentümerjournal
23
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 24
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Ein Geschenk des Himmels
Solarlüftung: So bringt die Sonne frische, warme Luft ins Haus
Foto: djd/Grammer Solar GmbH
(djd/pt). Wer ein ausgezeichnetes
Raumklima mit sparsamem Energieverbrauch und Klimaschutz unter einen Hut bringen möchte, kann
die Sonne für seine Zwecke arbeiten lassen. Sogenannte Solarlüftungen transportieren sowohl Wärme als auch frische Luft ins Haus
und tragen so zur Reduzierung der
Heizkosten sowie zur Verbesserung des Raumklimas bei. In den
Zimmern sorgt beispielsweise eine
Solarlüftung von Grammer Solar
während der Heizsaison dafür, dass
verbrauchte Luft und hohe Luftfeuchtigkeit abgeführt werden und
dafür frische, warme Luft ins Haus
gelangt.
Solarluftkollektoren sorgen für stete Frischluftzufuhr ins Haus mit solar erwärmter Luft.
24
Eigentümerjournal | Mai 2013
Solare Lüftung für energetisch
sanierte Gebäude
Besonders sinnvoll ist eine solche
"Plusenergielüftung" in energetisch
sanierten Gebäuden mit neuen luftdichten Fenstern. Wird hier zu wenig
gelüftet, steigt die Luftfeuchtigkeit
in den Räumen durch Duschen, Kochen, Waschen und durch die normale Feuchteabgabe über die Haut
stark an. In der Folge kann es zur Bildung von Kondenswasser und
schlimmstenfalls zur Entstehung
von Schimmel kommen. Um überschüssige Luftfeuchtigkeit abzuführen und frische Luft zuzuführen,
müssten die Räume mehrmals täglich von Hand gelüftet werden - viel
komfortabler und energieeffizienter
ist die automatische Solarlüftung.
Foto: djd/Grammer Solar GmbH
Frische Luft und wohlige Wärme
Effiziente Solarluftkollektoren bringen neben reichlich frischer Luft
auch viel solare Wärme ins Haus und
schaffen damit im Unterschied zu
anderen Systemen ein echtes "Energieplus" (mehr Informationen dazu
gibt es unter www.grammersolar.de). Eine solare Lüftung arbeitet unabhängig vom jeweiligen
Heizsystem und lässt sich daher einfach und ohne Eingriff in bestehende
Haustechnik nachrüsten. Durch den
getrennten Betrieb kann sie auch
dann zur Lüftung und Heizung genutzt werden, wenn die Heizungsanlage ausgeschaltet ist, etwa in den
Übergangszeiten oder bei Abwesenheit. Vielfach ist im Kollektor zusätzlich ein Photovoltaikelement integriert. Dann arbeitet der Gebläsemotor, der die erwärmte Luft aus den
Kollektoren ins Haus transportiert,
ganz ohne Stromverbrauch.
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 25
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Licht rein, Hitze raus
Wirksamer Hitzeschutz für die Fenster im Dachgeschoss
Heiße Sonnenstrahlen stoppen
Wichtig ist dabei, dass der Sonnenschutz außen vor dem Dachfenster
liegt. Auf diese Weise können Rollläden oder Hitzeschutz-Markisen
beispielsweise von Velux die heißen Sonnenstrahlen stoppen, bevor
sie auf die Fensterscheibe treffen
und die energiereiche Strahlung
die Zimmer aufheizt. Wer nicht auf
Tageslicht verzichten, sondern lediglich die Wärme abhalten will,
kann eine Hitzeschutz-Markise
nutzen. Das netzartige, wetterbeständige Material ist lichtdurchlässig und ermöglicht den Blick nach
draußen. Mieter oder Eigentümer
können die Markise selbstständig
Fenster
+
Türen
Inh. Klaus Tessarek e. K.
WERU-Fachbetrieb
Fenster, Haustüren, Wintergärten,
Garagentore + Vordächer
Foto: djd/VELUX
(djd/pt). Unter dem Dach ist es besonders gemütlich: Gerade bei Kindern und Jugendlichen sind die
Räume im Obergeschoss beliebt,
weil sie hier ungestört von den Erwachsenen ihren Bereich nach eigenen Vorstellungen einrichten
können. In der warmen Jahreszeit
verliert die Abenteuerwelt im
Oberstübchen jedoch schnell an
Reiz: Die starke Sonneneinstrahlung heizt die Räume übermäßig
auf, dies wiederum kann die Konzentration beeinträchtigen und sogar den Schlaf rauben. Empfehlenswert ist es daher, rechtzeitig
vorzusorgen und die Dachfenster
mit einem Hitzeschutz auszustatten.
von innen einbauen - das Dach
muss dafür nicht betreten werden.
Unter www.velux.de gibt es mehr
Informationen dazu. Auch auf frische Luft muss niemand verzichten, denn Hitzeschutz-Markisen
erfüllen selbst bei geöffneten Fenstern ihren Zweck - praktisch für
Räume, die tagsüber genutzt werden, wie Büro oder Küche.
Nützlich zu jeder Jahreszeit
Wer den Raum zugleich abdunkeln
möchte, etwa im Schlafzimmer,
sollte sich für Rollläden entscheiden. Diese Lösung schützt noch
besser vor Hitze als die Markise
und schafft eine vollständige Verdunkelung selbst bei hellem Tageslicht. Zugleich bieten Rollläden einen zusätzlichen Lärmschutz, indem beispielsweise Regen- und
Hagelgeräusche deutlich vermindert werden. Im Winter profitieren
die Bewohner im Dachgeschoss zudem davon, dass die Wärmedämmung von Dachfenstern um bis zu
15 Prozent verbessert wird.
SANITÄRE ANLAGEN - HEIZUNGSBAU
Tradition schafft Vertrauen - über 100 Jahre in Vohwinkel
Tel.:
0202 - 781168
www.shk-vohwinkel.de
Mai 2013 | Eigentümerjournal
25
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 26
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
S&K-Pleite: Tausende Anleger zittern um ihr Geld
Verbraucheranwälte: Schadensersatz für die Betroffenen
(djd/pt). Gegen Verantwortliche
der Frankfurter S&K-Gruppe wird
wegen des Verdachts auf Anlagebetrug im großen Stil ermittelt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist durch ein Schneeballsystem Tausenden Investoren ein
Schaden in dreistelliger MillionenEuro-Höhe entstanden.
Im Rahmen einer Großrazzia
durchsuchten Mitte Februar rund
1.200 Beamte bundesweit an 130
Orten Wohn- und Geschäftsräume
von S&K sowie deren Partnerfirmen. Dabei wurden sechs Hauptverdächtige festgenommen, darunter die beiden S&K-Chefs. Insgesamt wird gegen etwa 50 Beschuldigte ermittelt. Bei der Razzia
stellten die Ermittler mehr als
16.000 Beweismittel sicher, darunter etwa ein Dutzend Luxussportwagen, säckeweise Bargeld, Computer und Aktenmaterial.
Der Gesamtschaden könnte bei
schätzungsweise 111 Millionen
Euro liegen, verteilt auf fünf Immobilienfonds. Die beiden Gründer
der mutmaßlichen Betrugsfirma
waren durch einen extravaganten
Lebensstil und ausschweifende
Partys aufgefallen, nun sitzen sie in
U-Haft. Den Anlegern eines Immobilienfonds beispielsweise verspra-
chen sie eine Rendite von zwölf
Prozent bei monatlicher Auszahlung und Rückzahlung des Kapitals
nach vier Jahren.
Berateraussagen blind vertraut
Allein diese hohe Rendite hätte Anleger stutzig machen müssen. Anlegeranwalt Thomas Diler von der
führenden Anlegerschutzkanzlei
Sommerberg LLP nimmt die Betroffenen aber auch in Schutz: "Viele
Anleger sind von ihren Beratern
nicht auf die Risiken hingewiesen
worden, die Geldanlage in die entsprechenden Fonds wurde sogar
als vermeintlich sichere Sache mit
guter Rendite dargestellt." Dies sei
eine klare Falschberatung, weil es
sich bei den S&K-Fonds um hochriskante Unternehmensbeteiligungen handele mit Totalverlustgefahr
für die Einlagen. "Zunächst machen wir für die von uns vertretenen Anleger deshalb Schadensersatz wegen einer Verletzung der
Aufklärungspflicht geltend, die
Anleger sind von den Beratern
häufig sogar arglistig über eine angebliche Sicherheit getäuscht worden", so Diler. Erste Verfahren wurden bereits gegen die verantwortlichen Vermittlungsfirmen eingeleitet. Mehrere Dutzend weitere Klagen werden vorbereitet.
Die Anlegerschutzkanzlei ist zu-
dem damit befasst, das angelegte
Geld der von ihr vertretenen Anleger im Wege der sogenannten
Rückgewinnungshilfe zurückzuholen. "Da die Staatsanwaltschaft
angeblich über 100 Millionen Euro
an Vermögenswerten sichergestellt hat, können die Anleger darauf zugreifen, sofern sich die Betrugsvorwürfe bestätigen", erläutert Thomas Diler. Dies funktioniere jedoch nicht automatisch, sondern dafür müssten sich die Betroffenen zunächst einen Gerichtstitel
erstreiten.
Vorsicht bei hohen Renditeversprechen
Nach Ansicht von Thomas Diler
sollten Anleger - wie auch im Betrugsfall S&K - sehr vorsichtig sein,
wenn außergewöhnlich hohe Gewinne versprochen würden, die
über der marktüblichen Rendite
liegen. "Je höher die versprochene
Rendite ist, desto höher ist unserer
Erfahrung nach auch das Risiko,
dass man sein eingesetztes Kapital
verliert." Vorsicht sei bereits bei
Geldanlagen geboten, die mit Renditen von mehr als fünf Prozent
werben. In der Regel gebe es bei
solchen Geldanlagen nämlich keinen Einlagenschutz - und zu diesen
Anlagen zählen auch die Finanzprodukte von S&K.
Ihr Recht steht bei uns im Mittelpunkt!
Seit vielen Jahren stehen wir Privatpersonen, Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern als kompetente Ansprechpartner bei nahezu sämtlichen rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum umfasst sowohl die beratende und rechtsgestaltende Tätigkeit als auch die außergerichtliche und gerichtliche
Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen.
Schwerpunktgebiete unserer anwaltlichen Tätigkeit sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das allgemeine Zivil- und Vertragsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht sowie die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren.
Wir freuen uns, Sie als Mandanten kennenzulernen!
Michael
Koepchen
Rechtsanwalt
Andreas
Ranft
Rechtsanwalt
Michael
Rellmann
Rechtsanwalt & Mediator
Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schöne Gasse 3
Telefon: 0202 / 45 01 65
www.krr-rechtsanwaelte.de
26
Eigentümerjournal | Mai 2013
42103 Wuppertal
Telefax: 0202 / 45 13 37
[email protected]
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 27
Neues und Wissenswertes
Garten
Baumfällen kann teuer werden
Mein Haus, mein Grundstück,
mein Baum: Doch selbst wenn dieser Baum die Sicht stört oder zu viel
Schatten wirft, darf er nicht einfach
gefällt werden. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was beachtet werden muss.
Wer einen eigenen Garten hat, darf
ihn frei gestalten: Beete und Teiche
anlegen, Obst und Gemüse anpflanzen, ein Spielhaus für die Kinder bauen. Beim Baumfällen hört
diese Freiheit jedoch auf, weiß das
Immobilienportal immowelt.de. Ob
und wann die Axt geschwungen
werden darf, regelt nämlich die
Baumschutzverordnung.
Heimlich fällen kann teuer werden
Die kommunale Baumschutzverordnung gibt strenge Regeln für Fällungen vor und sanktioniert Zuwiderhandlungen mit heftigen Strafen:
Wer die Motorsäge ohne amtliche
Genehmigung ansetzt, riskiert eine
Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. In
der Regel lässt die Genehmigung jedoch nicht lange auf sich warten. Der
Immowelt-Tipp: Wer an seinem
Haus einen Anbau plant, für den ein
alter Baum weichen müsste oder
sein frisch erworbenes Baugrund-
stück von Bäumen befreien möchte,
sollte zunächst die Situation vor Ort
auf Fotos dokumentieren und diese
dann zusammen mit dem Antrag auf
Baumfällung bei der zuständigen
Behörde einreichen.
Baumschutzverordnung: Baum ist
nicht gleich Baum
Grundsätzlich richtet sich die Erlaubnis zum Fällen nach der Baumart, der Baumgröße und dem Zeitpunkt an dem der Baum gefällt werden soll. Da die Gestaltung der
Baumschutzverordnung Ländersache ist, gibt es keine bundeseinheitliche oder gar EU-weite Regelung. In
den meisten Bundesländern dürfen
Bäume mit einem Stammumfang ab
80 Zentimetern und einer Höhe von
einem Meter nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Obstbäume
oder Hecken bilden dabei allerdings
eine Ausnahme, in der Regel stehen
nur Laub- und Nadelbäume unter
Schutz.
Schutz von Pflanzen und Tieren hat
Vorrang
Zu welcher Jahreszeit ein Baum gefällt werden darf, unterscheidet sich
von Kommune zu Kommune.
Grundsätzlich hat der Schutz von
Pflanzen und Tieren innerhalb der
Vegetations-, Nist- oder Brutzeit Vorrang. Deshalb ist ein Fällen von Anfang März bis Ende September generell untersagt. Einzelne Bundesländer verbieten das Fällen jedoch in
einem noch größeren Zeitraum. Immowelt.de empfiehlt daher grundsätzlich: Wer einen Baum fällen
möchte, sollte sich vorab bei der zuständigen Behörde informieren und
wenn nötig die erforderliche Genehmigung einholen. Diese kostet je
nach Kommune zwischen 25 und 85
Euro.
Verschiedene Ämter zuständig
Welches Amt die erforderliche Fällgenehmigung erteilt, hängt maßgeblich vom Grund der Fällung ab.
Bei sehr alten, denkmalgeschützten
Bäumen ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Soll ein Baum gefällt werden, weil er die Sicht stört
oder zu wenig Licht ins Haus lässt, ist
die Naturschutzbehörde der Kommune der richtige Ansprechpartner.
Stellt der Baum eine potentielle Gefahr dar, weil er beispielsweise auf
die Straße ragt oder instabil und
morsch ist, sind das Ordnungsamt
oder die Katastrophendienste vor
Ort zuständig.
Mai 2013 | Eigentümerjournal
27
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 28
Neues und Wissenswertes
Hausbau/ Ausbau & Renovieren
Efeu & Co: Fünf Fragen zur Fassadenbegrünung
Frage 1: Was muss man bei der Planung berücksichtigen?
Soll die Fassade begrünt werden,
muss sie tragfähig und belastbar
sein: Wandlast, Zuglast und eventuell auch Windsoglast wirken auf
sie ein. Manchmal sollte auch ein
Be- und Entwässerungssystem eingeplant werden. Immowelt.de
empfiehlt, einen Fachmann Konstruktion und Beschaffenheit der
Fassade überprüfen zu lassen.
Frage 2: Boden- oder wandgebundene Fassadenbegrünung?
Klassische Fassadenbegrünung ist
bodengebunden, wobei die Pflanzen entweder direkt an der Wand
oder an einer Kletterhilfe emporranken. Als Alternative nennt immowelt.de wandgebundene Kas-
28
Eigentümerjournal | Mai 2013
Foto: Hans Palm – NABU Kempen
Efeu oder wilder Wein an der Hauswand sehen gut aus und schützen
die Fassade vor Wind und Wetter –
die Kletterpflanzen können aber
auch Schäden verursachen. Anhand von fünf Fragen erklärt das
Immobilienportal
immowelt.de,
was bei begrünten Fassaden zu beachten ist.
settensysteme: An einer Unterkonstruktion werden dabei bepflanzte
Vliestaschen, Substratkästen oder
ähnliches aufgehängt. Diese moderne Art der Fassadenbegrünung
ist im Hinblick auf Bewässerung,
Pflege und Nährstoffversorgung
kostenintensiver. Allerdings wirkt
die Konstruktion wie eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade und
stellt weniger Ansprüche an deren
Tragfähigkeit.
Frage 3: Welche Pflanzen eignen
sich?
Für die Begrünung eignen sich verschiedene ein- und mehrjährige
Pflanzen, die entweder selbst oder
an einem Gerüst klettern. Bei der
Auswahl sollten nicht nur die Optik
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 29
Neues und Wissenswertes
zählen, gibt immowelt.de zu Bedenken, sondern auch Pflegeaufwand und Standort. Selbstklimmende Pflanzen wie Efeu oder wilder Wein haben Haftwurzeln oder
Haftscheiben, mit denen sie sich direkt an die Fassade anheften. Die
meisten anderen Kletterpflanzen
wie Kapuzinerkresse, Duftwinde
und Rose brauchen ebenso wie
Hopfenstauden eine belastbare
und tragfähige Kletterhilfe. Wandgebundene Systemen lassen sich
individueller bepflanzen, selbst ein
Frühlingsgarten mit Krokus, Hyazinthe und Narzisse ist hier laut immowelt.de vorstellbar.
Frage 4: Was sind die Vorteile einer Wandbegrünung?
Der Bewuchs schafft ebenso wie
vorgehängte Systeme eine zusätzliche Wärmedämmung, was für ge-
wöhnlich die Energiekosten senkt.
Auch schützen die Pflanzen die
Fassade vor Verwitterung und wirken wie eine natürliche Schallisolierung. Das dichte Laubwerk bietet zudem Insekten und Kleintieren
ein Zuhause.
Frage 5: Was sollte man beachten?
Eine begrünte Fassade braucht
Pflege: Mindestens einmal im Jahr
sollte man die Pflanzen zurückschneiden. Unkontrollierter Wildwuchs kann ansonsten zu Schäden
an Putz und Mauerwerk führen.
Pflanze und Kletterhilfe sollten außerdem aufeinander abgestimmt
sein: Schlingpflanzen wie Bohnen
oder Glyzinien winden sich bevorzugt um Rundstäbe, Rankpflanzen
wie Wein oder Clematis greifen
nach dünnen Seilen oder Stäben
und Spreizklimmer wie Rose oder
Brombeere haken sich in Gitter ein.
Reicht die Kletterhilfe nicht aus
oder wird nicht rechtzeitig zurückgeschnitten, suchen sich die Pflanzen Halt in Rissen und Löchern des
Putzes. Entfernt man Selbstklimmer zu spät, bleiben ihre Haftorgane unansehnlich auf der freigelegten Fassadenfläche kleben.
Wir suchen
neue
Verkaufsobjekte
Eine Werteinschätzung übernehmen wir kostenlos.
Angebote bitte an Haus und
Grund, Tel.: 02 02 / 4 79 55-0
Sparkassen-Finanzgruppe
Wie viel Sparpotenzial steckt in Ihrem Eigenheim?
Jetzt modernisieren. Mit der Sparkassen-Baufinanzierung.
Senken Sie Ihre Energiekosten – z. B. mit einer günstig finanzierten Modernisierung. Zusammen mit unserem Partner LBS beraten wir Sie gern
und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um riestergefördertes Wohneigentum und Bausparen kompetent zur Seite. Mehr Infos in Ihrer Filiale oder
unter www.sparkasse-wuppertal.de. Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.
Mai 2013 | Eigentümerjournal
29
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 30
Neues und Wissenswertes
," -Ê,…iˆ˜‡7Õ««iÀʓLÊEÊ
œ°Ê
Ratgeber
Den Putztag verkürzen und das eigene Verwöhnprogramm verlängern
Dampfreiniger sorgen für Glanz - ohne Anstrengung und ohne Chemie
Foto: djd/Kärcher
ˆ˜iÊ}ÕÌiÊ6iÀLˆ˜`՘}ÊvØÀʅÀiʘÌÜÀ}՘}t
UÊ
œ˜Ì>ˆ˜iÀ`ˆi˜ÃÌ
Uʘ`ÕÃÌÀˆi>LvBi
UÊiÜiÀLi>LvBi
UÊ>ÕÃÌii˜>LvBi
UÊ7iÀÌÃ̜vvi
UÊÀؘ>LvBi
Foto: djd/Kärcher
1…i˜LÀÕV…ÊÈ
{ÓÓǙÊ7Õ««iÀÌ>
/i°ÊäÓäÓÉÈÓäää‡ä
>ÝÊäÓäÓÉÈÓäää‡nÈ7
ÜÕ««iÀÌ>JÀi“œ˜`ˆÃ°`i
(djd/pt). Die Fenster sollen streifenfrei sein, der Boden glänzen und
die Badarmatur von letzten Ablagerungen befreit werden: Beim
täglichen oder wöchentlichen
Hausputz wird oft gescheuert, was
der Putzlappen hergibt. Es gibt einen Reiniger für die Fliesen, ein
Spray für den Spiegel und ein Mittel für die Badewanne. Der Putzschrank droht überzuquellen und
die Vielzahl an chemischen Reinigern frisst ein großes Loch in die
Haushaltskasse.
Natürlich reinigen
Doch der Hausputz kann auch ganz
ohne "Chemiebaukasten" einfach,
schnell und leicht von der Hand gehen. Eine natürliche Alternative zu
aggressiven
Reinigungsmitteln
bieten Dampfreiniger, beispielsweise aus der aktuellen "Home Line"-Serie von Kärcher: einfach
Wasser in den Tank, Dampfpistole
in die Hand und los geht’s! Danach
muss nur noch die Oberfläche mit
einem Mikrofasertuch trocken gerieben werden. So wird der sonst oft
mühevolle Haus- oder Wohnungs-
30
Eigentümerjournal | Mai 2013
putz zum Kinderspiel. Mit ihrer
kraftvollen Kombination aus Temperatur und Druck sind die vielseitigen Helfer eine natürliche, schonende Alternative zu herkömmlichen, schweißtreibenden und vor
allem zeitraubenden Putzmethoden. Mehr Infos gibt's unter
www.kaercher.de/dampfreiniger
nachzulesen.
Schmutz vorbeugen
Aus nur einem Liter Wasser entstehen 1.700 Liter Dampf, mit denen
rund 60 Quadratmeter Fläche im
Handumdrehen gereinigt werden
können. Die mikroskopisch kleinen Partikel des Dampfes dringen
selbst in winzigste Poren ein.
So löst der Wasserdampf nicht nur
widerspenstigen Schmutz, sondern
wirkt zugleich vorbeugend gegen
Bakterien- und Keimwachstum.
Andere Reinigungsmittel und die
"chemische Keule" können getrost
im Putzschrank bleiben. Daher ist
die Dampfreinigung besonders für
Haushalte mit Kindern und Allergikern empfehlenswert. Aber auch
der Singlehaushalt spart auf diese
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 31
Wer b
nimm
Neues und Wissenswertes
Foto: djd/Kärcher
Foto: djd/Kärcher
Weise Zeit, Geld und Nerven für
die wesentlichen Dinge im Leben.
Dampfreiniger von Kärcher helfen
im Übrigen auch gegen Wäscheberge. Dazu muss man einfach nur
das Dampfbügeleisen an den
Dampfreiniger anschließen, danach kann geglättet werden.
9599 4/'
+PMNWUKXG9QJN
HØJNICTCPVKG
9KTDTKPIGP+JTG*GK\WPICWHFGPPGWGUVGP
5VCPFQJPGFCUU5KGFCDGKKPXGUVKGTGP
/KV9599ÀTOGGTJCNVGP5KGGKPGJQEJ
OQFGTPG*GK\WPIUCPNCIGWPFFC\WCNNG
&KGPUVNGKUVWPIGPXQPFGT2NCPWPIDKU\WT
OQPCVNKEJGP#DTGEJPWPI
YYYYUYQPNKPGFG
Mai 2013 | Eigentümerjournal
31
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 32
Neues und Wissenswertes
Ratgeber
Foto: djd/www.myimmo.de/thx
Nachfrage nach Immobilien bleibt hoch: gute Zeiten
für potenzielle Verkäufer
Dachfenster vom Profi !
jetzt auch in Übergrößen !
Roto Profipartner
(djd/pt). Die Bundesbürger reißen
sich derzeit geradezu um Immobilien. Die Folge: In vielen deutschen
Städten sind die Preise in den letzten
Jahren kräftig gestiegen, dieser
Trend dürfte sich auch 2013 fortsetzen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat beispielsweise den Markt in 25 deutschen Großstädten untersucht, in 19
davon werden weiter steigende Immobilienpreise erwartet, zum Teil
deutlich oberhalb der Inflationsrate.
günstigen Zeitpunkt vor", erläutert
Kathrin Vetter, Immobilienexpertin
beim Portal www.myimmo.de.
Denn nach Ansicht von Vetter ist eine mittelfristige Prognose über die
weitere Preisentwicklung schwierig: "Die Preise für Immobilien in
guten Lagen können in den nächsten Jahren noch weiter steigen, genauso gut kann es aber in einigen
überhitzten Märkten zumindest zu
einem vorübergehenden Ende des
Preisanstiegs kommen."
Was für Käufer zu einem recht teuren Vergnügen werden kann, ist im
Gegenzug für Verkäufer eine gute
Gelegenheit. "Wer seine Immobilie
- aus welchen Gründen auch immer - verkaufen will, findet in diesem Jahr einen außergewöhnlich
Insofern seien potenzielle Verkäufer aktuell auf der sicheren Seite,
falls sie ihre Immobilie veräußern
wollten. "Wenn alle kaufen wollen,
kann man als Verkäufer natürlich
auch den besten Preis erzielen", so
Vetter.
Büro und Ausstellung
Händeler Str. 49 42349 Wuppertal
[email protected]
Tel. 0202 47 32 43
Gern unterstützen wir Sie
bei dem Verkauf Ihrer
Immobilie oder helfen Ihnen
bei der Vermietung Ihrer
Immobilie.
Sprechen Sie uns an!
Sie erreichen uns unter
der Rufnummer 02 02 / 4 79 55-0
E-Mail:
[email protected]
A-Z, Tor & Zaun GmbH
Am Walzwerk 40 · 45527 Hattingen · Fon: 0 23 24 - 68 57 20-0 · Fax: 0 23 24 - 68 57 20-10
http://www.tor-und-zaun.de · E-Mail: [email protected]
32
Eigentümerjournal | Mai 2013
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 33
Neues und Wissenswertes
Peter Leitmann
Wir suchen neue
Verkaufsobjekte
Gas- u. Ölfeuerungstechnik
Neuenhofer Str. 34 i · 42349 Wuppertal
Eine Werteinschätzung übernehmen wir
kostenlos. Angebote bitte an Haus und
Grund, Tel.: 02 02 / 4 79 55-0
Tel.: 4 08 79 95 · Fax: 4 08 79 96
• Brennerwartung • Reparatur
• Kesselreinigung • Modernisierung
• Notdienst
nordeine
amerikaMeeresnischer
muschel
Staat
im
Verborgenen
7
Notwendigkeit
Abk.:
Drachme
Roman
von
Jane
Austen
verbrauchte
Luft
Abk.:
im
Ruhestand
Hinterlist
9
2
3
2 7
5
englischer
Männername
legeres
Grußwort
8
Teil des
Bruches,
Zähler
4
5
6
7
8
4
Zuruf an
Zugtiere:
Halt!
Freude
an
etwas
unverfälscht
6
verführerisch
Teichpflanzen
Lauge
1 2
6
3
9
7
1
5
4
2
6
9
4
1 7
5
6
2
2 6
8
5
enger
Vertrauter
1
Vergnügen
(engl.)
poetisch:
flaches
Wiesengelände
3
9
4
9
Stoßgerät
Nadelloch
engl.
Parlamentsentscheid
Staat in
Mittelamerika
weibl.
USRockstar
(2 W.)
Teledialog
(Kw.)
2
engl.
Frauenkurzname
Tempelruinenstätte in
Angkor
• Rufen Sie uns an!
Ballwiederholung
b. Tennis
byzantinischer
Kaiser
französisch:
Ära
einfarbig
anbeißen,
knabbern
Stufe
des
alpinen
Trias
Initialen
Dürers
1
deutsche
Vorsilbe
9
Reichen Sie das
Auch Ihre Anzeige könnte hier
stehen!
Eigentümer Journal
Telefon 0 23 24 / 2 58 22
weiter, Ihr Nachbar freut sich.
Wir beraten Sie gerne:
e-mail: [email protected]
Mai 2013 | Eigentümerjournal
33
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 34
– Anzeige –
– Anzeige
Sicherheit geht vor!
Schweizer
Sicherheitszeichen
für die Alarmanlagen
Bublitz B1 und B2
Dank cleverer Alarmanlage unbesorgt in den Urlaub fahren
(epr) Neben dem Sommer ist auch der Winter eine beliebte Jahreszeit, um aus dem Alltag auszubrechen und in den Urlaub zu fahren. Manche zieht es in die
Berge zum Skifahren, andere wiederum auf die Südhalbkugel in die Sonne. So oder so lässt man sein Zuhause für längere Zeit unbewohnt zurück und denkt,
dass das herkömmliche Türschloss als Einbruchschutz ausreicht. Dabei sind geübte Einbrecher schneller in den eigenen vier Wänden, als man sich vorstellen mag.
Darum hat die Firma Sicherheitstechnik Bublitz GmbH neben den deutschen Abnahmen auch die Abnahmen durch ein neutrales, international akkreditiertes
Prüfinstitut ausführen lassen und das Schweizer Sicherheitszeichen vom ESTI (Eidgenössisches Starkstrominspektorat) verliehen bekommen. Mit dieser freiwilligen Prüfung unterstreicht die Firma Bublitz die besondere Verantwortung gegenüber dem Kunden im Privat-und Gewerbebereich.
Auch während eines Urlaubs sollte man auf Nummer sicher gehen, in clevere Sicherheitstechnik investieren und sein Zuhause rund um die Uhr vor Eindringlingen schützen. Eine innovative Alarmanlage von der Firma Bublitz beispielsweise nutzt im Gegensatz zu herkömmlichen Alarmanlagen die Raumluft (Resonanzfrequenz) als Übertragungsmedium und funktioniert ganz ohne Sensoren. So kann man Bereiche über mehrere Etagen mühelos überwachen – in einem
Umfang von 50 bis zu 1.000 Quadratmetern! Das hat den Vorteil, dass bei einem mehrstöckigen Haus nicht nur das Erdgeschoss gesichert ist, sondern auch
unter anderem die Balkontüre, die gerne zum Einstiegsziel wird. Durch die innovative Technik führt der Einbruchversuch zur sofortigen Alarmauslösung. Eine
lautstarke Sirene mit 110 Dezibel vertreibt den Einbrecher mit Sicherheit, sogar wenn er noch draußen ist. Gleichzeitig holt das Telefonwählgerät automatisch Hilfe und mittels einer Nottastatur kann jederzeit und auch ohne eingeschaltete Anlage ein Überfall-oder Notalarm ausgelöst werden, wahlweise über
die Sirene oder mit einem stillen Alarm. Das ist aber noch nicht alles: Durch zusätzlich installierte Funk-Rauchmelder dient das Gerät nebenbei auch als
Rauch-und Brandmeldeanlage, die mit 110 Dezibel jeden Tiefschläfer weckt. So sind alle Bewohner rundum optimal geschützt. Bei eingeschalteter Alarmanlage können sich Mensch und Tier innerhalb des Gebäudes aber trotzdem weiterhin frei bewegen. Übrigens ist die Handhabung des Alarmsystems völlig
montagefrei: Zum Anschließen genügt eine Steckdose und da keine Kabel verlegt werden müssen,
entstehen auch keine Handwerkskosten.
Wichtig ist auch, dass es sich bei der Firma Bublitz
um ein deutsches Familienunternehmen handelt,
das in der 2. Generation seit über 35 Jahren im
Dienste der Sicherheit tätig ist.
Mehr zu den Einbruchmeldeanlagen von Bublitz
und einer kostenlosen Testvorführung vor Ort
unter:
Sicherheitstechnik Bublitz GmbH,
Tel. 0 25 24 - 92 88 37, Fax: 0 25 24 - 92 88 53,
E-Mail: [email protected],
www.bublitz-alarm.de
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 35
Au s ’ m Ve re i n
Wir begrüßen als
neue Mitglieder
Wir gratulieren
Die Rechtsberatung von
HAUS + GRUND
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer
02 02 / 47 95 50 zur Verfügung oder nutzen Sie unsere
E-Mailadresse: [email protected]
4
8
3
7
6
1
5
2
9
DANN GIBT ES FÜR SIE NUR
EINE (RICHTIGE) LÖSUNG
7
9
6
2
3
5
8
4
1
– Mietern/Mietervereinen – Miethöhen
– Versicherungen
– Versorgungsträgern
– Mietminderungen
– Handwerkern
– Hausverwaltern
– Wohnungseigentümer
gemeinschaften
– Finanzämtern
– Verwaltungen/Behörden – Nachbarn
– Architekten
– Bauunternehmen
– Rechtsanwälten
– Ihr Problem
2
1
5
8
4
9
6
7
3
Sie haben Schwierigkeiten mit:
6
5
4
1
2
3
7
9
8
RECHTS- UND
STEUERPROBLEME
8
7
2
9
5
6
1
3
4
Auflösung Kreuzworträtsel S.33: ROTHIRSCH
Fr. Martina Holfelder-Kammlander
Frau Heike Hartmann
Herrn Burkhard Grefrath
Herrn Walter Lusebring
Herrn Mehmet Adigüzel
Frau Christa Gerschler
Ehel. Heidi u. Reiner Hellmuth
Herrn Werner Wallbaum
Herrn Thomas Stricker
Herrn Dirk Sauer
9
3
1
4
7
8
2
6
5
16.05.
17.05.
18.05.
19.05.
20.05.
20.05.
21.05.
22.05.
22.05.
23.05.
24.05.
24.05.
26.05.
26.05.
28.05.
29.05.
30.05.
30.05.
30.05.
5
2
7
3
1
4
9
8
6
Hans-Kurt Nagel
Bruno Niesser
Willi Saurmann
Klaus-Gerd Schoppmann
Baerbel Gayler
Renate Weber
Hans Schlack
Gisela Ribbeck
Gisela Bortz
Paul Happ
Gisela Steimann
Gerd Lusebrink
Anna-Elisabeth Berger
Christel Boergener
Marlis Geue
Christtraud Storat
Bruno Jankowski
Horst Mueller
Dieter Kehrenberg
3
6
8
5
9
7
4
1
2
01.05.
01.05.
01.05.
01.05.
02.05.
02.05.
04.05.
05.05.
07.05.
07.05.
08.05.
08.05.
09.05.
09.05.
09.05.
09.05.
11.05.
15.05.
15.05.
Auflösung Sudoku S.33
1
4
9
6
8
2
3
5
7
Reinhold Karau
Waltraud Bornscheuer
Lili Elzer
Illa Roleff
Margit Vogel
Gerhard Fischer
Gisela Kloeker
Gerd Pickelin
Helga Graf
Hans-Peter Zimmer
Rita Fickel
Johannes Probach
Karl Mallmann
Christel Horchemer
Marieluise Stein
Bruno Simon
Ruth Breil
Heide Ermels
Doris Schwaiger
Natürlich lassen wir Sie im
CHAOS nicht allein!
Wohnungsabnahme-Service
von Haus + Grund
Die Wohnungsübernahme nach Beendigung des Mietverhältnisses können
Sie gegen Gebühr auch über Frau Gottschalk veranlassen.
Sie ersparen sich eventuell lästige Diskussionen und Ärger und haben einen
Partner von Haus und Grund zur Seite,
der angefallene Streitigkeiten mit mehr
Distanz und Ruhe behandelt und die
Sachebene der Wohnung und Mängel
dokumentiert.
Frau Gottschalk steht Ihnen gerne
telefonisch unter der Rufnummer
02 02 / 4 79 55-0 zur Verfügung
35
ad
st.SBcehh
weefirnddeenndsie
ein
Foen
ns23.05.13
telb
r ebeesltd
e09:55
hie
u
uignsetsrrto
liäertveenrguln
HuG_05-13_RZ
ueleiznt b
ich
inv
E
stnfa
uSeite
ßlsäK
uf36
eifcf hubnadr.sind
ndiseorg
Elberfeld. Anbindung an den ÖPNV ist als sehr gut zu bezeichnen. Das Stad entrum
zenlm
neitnteW
üb
r euitnoebanhenuw
eingtera
izrumnig
Gra
mre
u
lbaorhenruNnägheen. D
ieeA
A e4r6tiigse
t iG
na
wsezn
nlh
Fe
ah
nuutn
ed
ne
resitchhebra
. n in
d
e
n
A
p
p
a
r
t
e
m
e
n
t
s
.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Beda sind ebenfalls f läufig erreichbar.
Du
iessG
b:eD
eiineh
haethe
e iFlileänch
ha
euvsow
n u9r1dm
d /v1
e9
rf5ü7gtdrüebig
eresecih
no
esnsisgepinarm
ataesn56
A
taetw
tuenrg
seesitM
rfianm
e ²1u
9n
K
e
l
l
e
r
m
i
t
2
5
m
²
N
u
t
z
f
l
ä
c
h
e
(
l
a
n
g
f
r
i
s
t
i
g
v
e
r
m
i
e
t
e
t
)
.
A
u
f
d
e
m
H
o
f
b
e
f
i
n
d
e
n
s
i
c
h
5
siver Bauweise erbaut. Es befinden sich 6 Wohnungen im Haus, diese sind wie fG
ola
g-t
läG
tzp
raugfg
ee
nte
uinltd: 12. S
tie
l3lpO
ero Etage befindet sich eine Wohnungen mit 40m² aufgeteilt
a
b
s
P ni DnnBetnutonw
n 2d9o.h0n00u,n0g0 m
eiim
nam
hm
p.ae.a
Euitro7,0K
ee
ist:e3il0t 5in
.0030Z
,0im
0E
VD
BB. Die
urfg
mUeR
rK
iM
n i1etZ
ereK
d
incea.W
ma²uafp
T
e
l
e
f
o
n
0
2
0
2
/
4
7
9
5
5
5
0
,
M
l:fifm
wstta. lB
.deeheizt werden die einFenster bestehen aus Kunsta
stio
um
ndo@
sih
naduissuon
lid
ergvreurngdla
zelnen Wohnungen über eine neuwertige Gaszentralheizung und Gasthermen in
den Appartements.
LiaegGeerwhearblleeeinchae,i4t 5h0atqem
ep9a1rma²teunndGveebräfüugdteüibneW
D
in,einFleäicnheemvosn
r eu
inpepnesretapla-rC
atreonne
rgit.2D
ie² L
üb
errmeiiente
ürHLoK
Paa-K
elnlebrem
5m
Naug
tzefrlähcahlele(lv
ae
nrgffürigsttig
ve
etR
). a
Am
ufpdeefm
f bW
efiunn
dd
enisstich 5t G
lre
t
t
e
n
r
e
g
a
l
e
n
a
u
s
g
e
r
ü
s
t
e
t
.
A
n
f
r
a
g
e
n
a
n
:
D
i
e
t
r
i
c
h
G
a
s
s
o
H
G
T
e
l
e
f
o
n
(
0
2
02)
agen und 2 Stellplätze
24i7e6
• e4n23n4e9
e.rt2a9l.0-0m
s.id
M
te8i-n2a0hm
ttoWpu
.ap. p
ca
0,00l:Eiunrfoo,@Kdaiugfa
psre
s:e305.000,00 EUR VB
Telefon 0202 / 479 55 50, Mail: [email protected]
Gemeinde Wangerland, Landkreis
zimme
63anqzjä
m. hArig
nmiezu
tung
F
eslanr,dca
. .G
vearbe
in
e
Wo
ch
e
.
P
re
ise
u
n
d
Ze
it
e
n
au
mieten. *FEWO 2* für 2 Persone
nf,
A
n
f
r
a
g
e
.
ü
b
e
r
T
e
l
.
:
0
2
0
2
/
4
2
6
2
6
8
separater Zugang und Eingang,
odehr nw-/S
ww
ehg
uro
usß.deeWohnWo
ch.dlaafraium,
küche, Flur, Bad und extra WC,
Saotd
-A
5o
qm.
M
ernnlaegFee, rca
ie.n5w
hnung nahe
*
F
E
W
O
1
*
f
ü
r
4
P
e
r
s
o
nn
ed
n,W
2 eSlcln
he
lasfs-Au ch t Frühstück u
m.
Annfmie
br
azimme
ngebotr, ica
nk.l6
u3siq
ve
.A
ragetu
nnugnate
eine Woche. Preise und Zeiten auf
w
e2
b.6d2e68
Aenlfln
raegses-. aüpbpear rTteem
l.:e0n2t@
02w/4
ooddeerr0w
1w
72w-.3
88
4
8
8
7
da i ehuus.de
P I N N WA N D Moderne FerienwosMthaFndHut,nNg ord-
ETW Nordstadt (40 m²), Zim1 schöne 2 Zi.-Wohnung, K,D,B,
Ossenbeck, ca. 60 qm, 2. OG,
me
rst
r
.
,
EG
mi
t
2
S
t
e
l
l
p
l
ä
t
ze
n
Lagerhalle ca, 450 qm, in einem sepaInradteenr G
ebäude in Wuppertal-Cro-
Wohnung,
Anlagen
Preis 38.500,Barmer
- € VB, zg
l. 3,57%
WM ca. 415,– €, sofort von privat zu
ETW Nordstadt (40 m²), Zim-
1 schöne 2 Zi.-Wohnung, K,D,B,
nCeonubrtearg
lln
e dveG
rfü
über evin
atm
eremRie
enp.e für LKW und ist mit Pag.e DfiüerLaHgaeurh
s au
rugnt d
...................#.
l(eMa
tten
rleer)
ga. leIn
aousü
gb
ee
rür stH
eta. A
nfruangden an:TDeile. 0tr2i1c9h1G
- rT0e2l1e9fo1n
-6a6s3s3o6H
6 oGde
-7(800210626),
k
n
f
u
s
............................#.
2G4ru
76n8d-2: 0Te
•l.402230429-4
W7u
p-0
ertal - mail: infoF@
ig2a1s9s1.-d6e63630
axd0
9p
55
ETW Nordstadt (40 m²), Zim1dschöne
K,D,B,
B
arrst
me
Eigmit
enttu
e
Ssesed2nabZi.-Wohnung,
n
r.g60
In der
dem
r Ossenbeck,
O
ecskb, e
ca
60 qm,
qm, 2.
2. OG,
OG,
me
r.n
, EG
mi
2m
Stsew
llo
ph
läntu
zenng aufIn
ca.
merstr.,
Stellplätzen
Wu
M
cfan
. 415,–
41re
5,i–ch€,
€,m
soofdoe
rtrn
viosnieprivat
prtr,iv2
at00
z4
u
D
asis1932.000,teB,Wzgl.
ohl.nh3,57%
mca.
g
Pre
3584.5e
0r0r,i-ch€teVB,
V
zg
3a,5u7s%wurdeWM
sofort
von
zu
Preis
vieerm
Cu
orudrtead
giee für
fün
r teHaus
HreauFsasund
usn
G
d005 dvermieten.
w
a de Grund
uru
ndn2
voiertdeenr. e Fassade (Straßenseite)
Courtage
Tuenl.g02191-663366
0)2w
19ä1r-m
66e3i3s6
ordte. rD
0a
2s19T1r-e
7p
80p1e6n6-,
(Ma
In
ünbeerrgiHaus
Heain
uspaund
urnvd
oder
02191-780166,
n
achkdleer)
r .EnInfo
EfVo (E
e
erordnTel.
o6lie
(Makler).
über
Fanxg02191-663630
0:2Z1w
91e-i66
63m
0 er - Wohnung
Garu
d:uTel.0202-47955-0
T
Grund:
h
usnw
rdeel.0
22
00
02
5-4
m7o9d5e5r-0
nisiert. Ausstat Fax
Z3im
t
Küche, Diele und Bad, Gas-Etagenheizung. Wich ges im Überblick:
Zi
er: 2,00 KDB; Wohnfläche ca.: 43,00 m²; Hausgeld: 180,00 EUR KaufB
E0,i0g0eEnUtR
um
n,u
gC
aouufrdem
d
Seakdlaen
breHrg
Barmen
auf
Sedansberg
pra
er
ism
: 3e
3.n
00Eigentumswohnung
VBsw
zzo
glh
.3
57n%
taegm
e (M
r)sfü
aus und Grund
D
a
s
1
9
5
4
e
r
r
i
c
h
t
e
t
e
W
o
h
n
h
a
u
s
w
u
r
d
e
u
m
f
a
n
g
r
e
i
c
h
m
odernisiert, 2004
2004
Das
Wohnhaus
wurde umfangreich modernisiert,
Telef1954
on 020errichtete
2 / 479 55 5
0
Fassade (Straßenseite)
(Straßenseite)
wurde die
die hintere
ntere Fassade
Fassade und
und 2005
2005 die
die vordere
vordere Fassade
wurde
nach der
der EnEV
EnEV (Energieeinsparverordnung)
(Energieeinsparverordnung) wärmeisoliert.
wärmeisoliert. Das
Das TreppenTreppennach
Ztw
Z
Wohnung mitt
h
s wurde
w
urü
dlele
20
m
ern
t. Ausstattung:
A
stam
t itnP
g:oZwei
haus
2005
EaTuW
-K
n0h5amodernisiert.
hondN
äihsieerG
elupse
eneizZimmer
iaim
l!mer - Wohnung
K
D
u
dgBad,
Bia
a,d2, .Gas-Etagenheizung.
G
Wich ges im
im Überblick:
Überblick:
Küche,
65ücmh²e, ,2Diele
,5ieZle
i, und
Ln
og
OaGs-, E
Gta
ag
raegneh,eizung. Wichtiges
Z
i
e
r
:
2
,
0
0
K
D
B
;
W
o
h
n
f
l
ä
c
h
e
c
a
.
:
4
3
,
0
0
m
²
;
H
a
u
s
g
e
l
d
:
1
8
0,00 EUR
EUR KaufKaufZimmer:
2,00
KDB;
Wohnfläche
ca.:
43,00
m²;
Hausgeld:
180,00
gepfl. Hausgem., Heizung neu, Hausgeld 150,- €
p
r
e
i
s
:
3
3
.
0
0
0
,
0
0
E
U
R
V
B
z
z
g
l
.
3
,
5
7
%
C
o
u
r
t
a
g
e
(
M
a
k
l
e
r
)
f
ü
r
H
a
u
s
u
n
d
G
rund
preis:
33.000,00
EUR
VB
zzgl.
3,57%
Courtage
(Makler)
für
Haus
und
Grund
zzgl. Heizk., KP 59.000,- € zzgl. 3,57% Courtage für
T
e
l
e
f
o
n
0
2
0
2
4
7
9
5
5
5
0
Telefon
0202
/
479
55
50
Haus und Grund (Makler) Kontakt: Frau Gottschalk, Tel. 0202-47955 -0
nahe
Au ch t Frühstück und Wellnessangebot inklusive. AB
na
frn
ag
desn .u, nter
[email protected]
oder 01 72 - 3 88 48 87Bj. 1900,
6 W
E, 327 m²
NordseeWfurlaub
l., v. R–enoerungen,
MSeebad
FH NordHocksiel
195.000,- € ,
szztagan
d
l. t3,der
,57%
B
a
n
d
s
Jadeküste.
Courtage., für
B
1Land
Gemeinde Wangerland,
Hja. u
s900, kreis
und
6
W
Ezu
7 om
Friesland.
ver
G
rund (Ma Ganzjährig
er) Kontakt: F
r,a3u2G
t-t-²
fl-.Per
,0 vsonen,
. Renosmieten.
chalk, T*FEWO
el. 02022*
-47für
9W
552
eruEin
ngegang,
n,
separater Zugang und
Wohn-/Schlafraum, große
195.Wohn
000,- €- ,
küche,
Bad
und
WC,
ln. g
3,s5a7n%
E
lektro Flur,
Speich
er-H
ezizzg
uextra
lage
Sat- Anlage, ca. 55 qm.sbrteasgtferei) für
Steuerung und 12 ÖfenC(oau
*FEWO 1* für 4 Personen,
2 Schlafabzugeben! VB 0175 / H
26a4u1s3 58 und
zimmer,
G
rund (Mca.
a 63
er)qm.
KonAnmietung
takt: Frau Gab
ottWoche.
auf
seine
chalk
, Tel. 0Preise
202-47und
955 -Zeiten
0
Anfrage. über Tel.: 02 02/42 62 68
oder www.datwittehuus.de
Mehrfamilieneckhaus
tk
Gta
stsStpäettiech(veerr-m
)g
au
Ele
ro
Heeitzeutn
sasnlage
Stlete
uresrg
urnü
gnudnedn1z2uÖgfü
en
stfrPerie) is
A
ns(atisgbeem
Elektro
Speicher-Heizungsanlage
au
bzvuegrekbaeunfund
!eV
01Öfen
75 / 2(asbestfrei)
64 13 58
zSteuerung
n.B12
abzugeben!
VB
0175
/
264
13 58
Tel.: 02 02 / 71 22 89
r Fre
eh
ibr
efru
leri, lAie
genne
tucrk
o.h
ä.aDuas Gebäude
eniG
B
o-rK
äu
, 8h
0n
qmN
, in
ein
m seelpp
ae
ratm
äutd
Eü
TrW
üm
lleenchaa
äh
eeG
t ePbo
eeninziWaul!ppertal-Cronenberg. Ideal füM
afm
Wohnung,
Barmer
Anlagen
beare
e Beütreots) saiu
nd
enG
d,rG
enaorvaiegret., Die Räume sind auf 2 Etagen verteilt. Der EingangtsG
w5urm
de²,in
05i,/0
sticshtä, tstoew(iveedrim
s durch
6
2,250Z
L6oggrguinad,le2g.O
...................#.
e,s-o€
rgt für unabhängige Versorgung mA
rD
it lW
Gelapsfw
ndaeuasb
tre
nte. iEziu
ne
eig
teärrsm
greü. S
nedpeanrazteu Tgoüilnestttein
gefüm
Parm
eiesn
g
l.äH
ggeem
.,nH
ng
neenue, H
Heaizuusnggesladnl1a5g0
............................#.
n
.
P
a
r
k
p
l
ä
t
z
e
a
u
f
o
r
h
a
n
d
e
n
.
F
r
e
i ab
u
n
d
H
e
r
r
e
n
,
s
o
w
i
e
e
i
n
e
T
e
e
k
ü
c
h
e
s
i
n
d
v
o
r
h
a
n
d
e
d
e
r
H
o
f
f
l
ä
c
h
e
s
i
n
d
i
m
a
u
s
r
e
i
c
h
e
n
d
e
m
M
a
ß
e
v
z
u
v
e
r
k
a
u
f
e
n
.
zzgl. Heizk., KP 59.000,- € zzgl. 3,57% Courtage für
Ma
itu
tesAupnridl/A
ng
aia2k0l1e3r.)AKnofrnatgaeknt:an
ietG
ricohttG
W0u2pp
rta2l 2• 8
m9ail: [email protected]
/ e71
H
Gnrfuan
dM
(M
F:rD
au
scahssaolkH,GT-eTl.el0e2fo0n2(-04270925) 524-7068-20 •T4e2l3.4: 902
32
Ladenlokal zu vermieten
2 üMFH
en Gebäude in Wuppe al-Cronenberg. Ideal für Freiberufler, Agentur o.ä. Das Gebäude
B
roräuWuppertal-Vohwinkel
me
w
urde in 2005/06 grundlegend renovie . Die Räume sind auf 2 Etagen verteilt. Der EingaVelbert-Tönisheide,
ngsbereich, sowie die108
Büroqm,
s sinProvisid durch
Goethestr.
onsfrei, Infos unter Tel. 02053/4939884
Eigentümerjournal c|a,F8e0brq
um
ar ,2i0n1e
3inem separ
Glaswände abgetrennt. Eine eigene Heizungsanlage sorgt für unabhängige Versorgung mit Wärme. Separ e Toile en für Damen
12
Garagen,
[email protected]
u
ndWE,
Herr6en
, sowie ein700
e Tem²
eküWfl.,
che svollvermietet,
ind vorhanden. Parkpl ze a der Hoffläche sind im au
sreichendem Maße vorhanden. Frei ab
alle
Balkonen
div.
M
i eWhg.
April/mit
A a
ng M 201
3. ARenovierungen,
ragen an: Dietrich Gass oHG - Telefon (0202) 24768-20 • 42349 Wuppe al • ma l: [email protected]
gute Mieterschaft, 38.376,- € Jahresnettom.
(steigerungsfähig)
gentümerjou460.000,rnal | Feb€
ruar
20zzgl.
13
32 EiKaufpreis
VB
3,57 % Courtage
inkl. MwSt. für Haus u. Grund (Makler)
Moderne Ferienwohnung nahe
Aurich mit Frühstück und Wellnessangebot inklusive. Anfragen unter
[email protected]
oder 01 72 - 3 88 48 87
W´ptal-Kaiserstr., Hinterhaus komplett renov.bed.
Zweigeschossiges Hinterhaus, (ehem. Werkstatt) als Teil einer WEG. Ca. 120 m², voll unterkellert, Gas/Wasser/Strom
vorh. Rückwärtig zum Lienhardplatz gelegen Begehbar durch Vorderhaus geeignet als Wohnung/kl. Gewerbe
Kaufpreis 35.000,- € VB zzgl. 3,57 % Courtage inkl. MwSt. für Haus und Grund (Makler) Tel. 0202-47955-0, Fr. Gottschalk
Wuppertal Elberfeld Südstadt 2 Eigentumswohnungen
Einzelverkauf möglich!
Objektbeschreibung: Zwei gut geschnittene Eigentumswohnungen auf
der gleichen Etage (2.OG) mit der Möglichkeit einer Zusammenlegung.
1. Wohnung: bestehend aus 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad ca. 53,13 m²
2. Wohnung: 3 Zimmer Küche , Diele, Bad. ca. 65,66 m²
Die größere Wohnung ist renoviert und hat ein neues Bad. Der Kauf einer
Garage ist möglich (8000,- EUR VB) Kaufpreis: 105.000,00 EUR VB
zzgl. 3,57% Courtage (Makler) für Haus und Grund, Telefon 0202 / 479 55 50
36
Eigentümerjournal | Mai 2013
Mehrfamilieneckhaus
mit Gaststätte (vermietet) aus
Altersgründen zu günstigem Preis
zu verkaufen.
Tel.: 02 02 / 71 22 89
Reichen Sie das
Eigentümer
Journal
weiter, Ihr Nachbar
freut sich.
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 37
In zwei Stunden in einer
anderen W lt – Liebenswertes
Mosel-Jugendstilstädtchen
be
bach
Eigentümerwohnung in historischem
Winzerhaus mit Blick in die Weinberge als
F
nwohStunden
nung zu vein
rmie
ten.
Inerie
zwei
einer
C
a
.
4
0
0
m
b
is
zu
r
Mo
se
lp
romenade uMoselnd
anderen Welt – Liebenswertes
ca. 250 m zur kleinen Fußgängerzone.
Jugendstilstädtchen Traben Trabach
Thermalbad, für Kururlaub anerkannt,
Eigentümerwohnung
Winzerhaus
Bu
rgruine m. Restaurain
nthistorischem
, Mittelmoselmu
seum, Rundflüge, Schiffstouren, Fahrradmit
diegio
Weinberge
Ferienwohnung
zunale Restauration, Weinberg- und
u
nd Blick
Wandin
erre
n, moseltyals
pisch
e und internatio
vermieten.
Weinkellerführungen etc. Bahnanschluss im Ort.
Ca.
bisWf
zur
und
ca.
250
C
a. 400
134 m
qm
l. IMoselpromenade
m bequemen 1. O
G, k
omp
letm
t individuell eingerichtet. 5 Zi. (2
zur
kleinen
S
chla
fzimmeFußgängerzone.
r) Bad / Wanne / Thermalbad,
Du / WC zzgl.für
GäKurste – WC, Wirtschaftsraum mit Waschurlaub
anerkannt,
ma
schin
e, Digit.-SBurgruine
AT (2 Fernm.
sehRestaurant,
er) CD, DVMittelD, Terrasse mit Teakholzmöbeln etc.
moselmuseum, Rundflüge, Schiffstouren, Fahrrad- und Wanderregion, moseltypiZu
v
e
rmie
t
e
n
a
n
ma
x
.
6
P
e
rso
n
e
n
a
b
€
1
5
,
0
0
p
ro Persound
n undWeinkellerführungen
Nacht, ab 4 Nächte, bzw
sche und internationale Restauration, Weinbergetc..
n
ach Vereinbaru
ngOrt.
.
Bahnanschluss
im
€Ca.
40,134
00 En
dreWfl.
iniguIm
ng.bequemen
Kautionsle1.
istuOG,
ng bkomplett
ei Schlüsse
lübergabeeingerichtet.
vor Ort.
qm
individuell
5 Zi. (2
A
lexander BothBad
e, Te
l. 02 02// Du
42 16
49; zzgl.
HandGäste
y 01 7–6WC,
/ 94 02
76 24;
Schlafzimmer)
/ Wanne
/ WC
Wirtschaftsraum
mit WaschE-Ma
il: geoDigit.-SAT
rgalexand(2
erbFernseher)
othe@aliceCD,
.de DVD, Terrasse mit Teakholzmöbeln etc.
maschine,
Zu vermieten an max. 6 Personen ab € 15,00 pro Person und Nacht, ab 4 Nächte, bzw.
nach Vereinbarung. € 40,00 Endreinigung. Kautionsleistung bei Schlüsselübergabe
vor Ort. Alexander Bothe, Tel. 02 02 / 42 16 49; Handy 01 76 / 94 02 76 24;
E-Mail:
E
[email protected]
ilienhaus Haan, Toplage,
großes Grundstück, Anbaureserve
ETW-Nützenberg, gute Lage
Haustyp: Einfamilienhaus mit ErweiterNähe
ungsmCity-Elberfeld
öglichkeit
Ideal
3-Zi,
OG,
W
ohnaufgeteilte
-/Nutzfläch
e m²72,5
: 119m²,
m²1.
;G
rundHausgem.,
sKDB,
tuc̈ ksgroßer
größe: Balkon,
1.215 mgepfl.
²
BNahversorgung
aujahr: ca. 196und
0 City nicht weit,
KP
G
ar85.000,age: 1 | S€teVB
llplzzgl.
ätze:3,57
2 % Courtage
inkl.
Grund
.
O
bjek
tzusMwSt.
tand: gf.eHaus
pflegtund
(Makler),
K
aufpreisTel.
: 4950202-47955-0,
.000,00 € VB zzgl. 3,57% Courtage (Makler) fur̈ Haus und Grund.
FFrau
ur̈ RuGottschalk
c̈ kfragen steht wir Ihnen gerne unter der Tel.: 0202-47955 zur Verfug
̈ ung.
Haus + Grund Wuppertal u. Umland e. V.
3F
amilienhaus,
Familienhaus,
JJulius-Lucas
ulius-Lucas W
eg ((Beek)
Beek)
Weg
ohnung ffrei,
rei, G
aragen, S
tellplätze, gepflegt.
1110
10 m22 W
Wohnung
Garagen,
Stellplätze,
285.000
EUR
VB
g
epflegt. Ka
ufpreis:EUR
x00 EUR V
B
Êә™.VB
Kaufpreis:
330.000
Makler) für Haus und Grund,
zzzgl.
zgl. 33,57%
,57% C
ourtage ((Makler)
Courtage
fTelefon
ür Haus0202
und /G479
rund55-0,
, Telefon 0202 / 479 55-0,
M
ail: [email protected]
[email protected]
Mail:
City Barmen, EFH als Teil einer
WEG miP
t Aipn
pan
rt. w a n d
eig. Garten, ruh. Lage, 5,5 Zi, 113
m² Wfl,.div.Renov., frei nach Vereinbarung, KP 165.000,- € VB,
zzgl. 3,57% Courtage f. Haus und
Grund (Ma er)
Kontakt: Herr Backer , Tel. 020247955-50
MFH h nkel-Kaiserst
mit Hinterhaus!
Durchrenovierte Immobilie mit Ausbaupotenzial im Hinterhaus (zweigeschossig).
B . ca. 1910,
3 Wohneinh.,
EFH-Reihenhaus Dichterviertel
2 Gewerbe,
Vohwinkel
so
,
Bergische Rarirität mitW
Renov.
bel. 280 m² ,
GewerbGarten,
efl.
darf, ca. 139 m² Wfl, schöner
12zzgl.
0 m²3,57
, neu%
e
frei, KP 115.000,- € VB,
der, und
HeiCourtage inkl. MwSt. f.BäHaus
zungen, Strom,
Grund (Makler),
Hi erhaus
Tel. 0202-479550, HerrABacker
usbaupotenzial ca. 120 m², Ne tomieten p.a.
29.088,- €, KP 275.000,- €, zzgl. 3,57%
Cou age für Haus u. Grund (Makler) ,
Konta : Frau Go schalk, Tel. 020247955-0
Ladenlokal zu vermieten
Velbert-Tönisheide, 108qm
Pro sionsfrei
Infos unter Tel. 02053/4939884
[email protected]
Wuppertal-Sonnborn,
Großes Baug4ruWE,
ndstmit
ück
H)
Fachwerkhaus,
gr.(MF
GrundB
r
e
m
e
r
s
t
,
o
b
e
r
h
a
l
b
B
e
t
h
e
s
d
stück, voll vermietet, KP 165.000,-a€
Kl
i
n
i
k
e
n
VB; zzgl. 3,57 % Courtage inkl. MwSt.
Geeignet für
MFH-Anlage mit
für Haus und Grund (Makler),
Blick über das Tal, Preis auf AnTel.
Frau
frag0202-47955-0,
e zzgl. 3,57%
CGottschalk
ourtage für
Haus und Grund (Makler).
Info über Haus und Grund: Tel.
0202-47955-0
ppImmobilienwirtschaft
ertal Elberfeld Südstadt ist
2 Eein
igenvielfältiger
mswohnun
gen
Die
Bereich,
der sich in die unternzelve auf möglich!
schiedlichsten Trends und Tendenzen aufteilt.
Objek eschreibung: Zwei gut geschnittene Eigentumswohnungen auf
Vermietung in
) es,
t der Sie
Mögloptimal
ichkeit einezu
r Zuberaten:
sammenlegung.
de
r gleichenAufgabe
Etage (2.OGist
Unsere
lbert-Bonsfeld
1. Wohnung: bestehend aus 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad ca. 53,13 m²
• Entwicklung von seriösen Verkaufsstrategien
2. Wohnung: 3 Zimmer Küche , Diele, Bad. ca. 65,66 m²
• Findung eines marktgerechten Kaufpreises
Die größere Wohnung ist renoviert und hat ein neues Bad. Der Kauf einer
G•arErstellung
age ist möeines
glich aussagefähigen
(8000,- EUR VBImmobilienexposés
) Kaufpreis: 105.000,00 EUR VB
und
zz•glPräsentation
. 3,57% CouIhrer
rtageImmobilie
(Ma er) in
füden
r HaPrintmedien
us und Grun
d, TImmobilienportalen
elefon 0202 / 479
55• 5Durchführung
0 M l: immovon
@haBesichtigungen
usundgrundwta
l.de
mit
Verhandlungs- und Fachkompetenz
K•auFinanzierungsberatung
fpreise der einzelnen durch
Wohnuns
ungoder
en: unabhängige Spezialisten
Prima Wohnqualität im Jahrhunderthaus: 1.: Wohnung 2. Etage, 4 Zimmer
+ Küche, Diele, Bad, ca. 103 m², perfekt
isoliert. 860 € KM + 30 € NK pro Person,
(Heizung extra) + Kaution. 2.: Garten
100 m², 30 € monatlich. Keine Haustiere! Sofort frei. ID 1293136 auf www.immozentral.com, Tel. 0151/ 2510 11 56
Wir beraten Sie professionell und vermitteln diskret. Dabei unterstützen wir Sie fach- und sachkundig bis zur komFebruar 2013 | Eigentümerjournal 33
pletten Abwicklung Ihres Immobiliengeschäfts.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Unverbindlich und kostenlos. In der Zeit von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
können Sie uns unter der Rufnummer 02 02 / 4 79 55-0 erreichen. Oder per Mail: [email protected].
Mai 2013 | Eigentümerjournal
37
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 38
Impressum/Beratungszeiten/Index
Beratungszeiten
Anschriften
Wuppertal Elberfeld
Dessauerstraße 3, 42119 Wuppertal
Telefonische Beratung und Auskunft
Tel.: 479 55 0 / Fax: 479 55 70
Mo., Di. + Do.
10.00 - 12.30 Uhr
Persönliche Beratung:
Feste Termine mit Voranmeldung!
Mi.
9.00 - 12.30 Uhr
Mo. + Do.
16.00 - 17.30 Uhr
Freie Beratungszeit ohne Termin:
Mo. + Do.
14.00 - 15.45 Uhr
Cronenberg
Emmauszentrum, Hauptstr. 37
jeden 1. und 3. Mittwoch
im Monat
16.00 - 18.00 Uhr
Keine Sprechstunde am 15.05.2013
Impressum
Haus + Grund
Wuppertal und Umland,
vormals Elberfeld von 1880 e.V.
Dessauerstraße 3
42119 Wuppertal
fon
fax
Langenberg
Geschäftsstelle Froweinplatz 6b
jeden 2. und 4. Freitag
im Monat
16.00 - 17.30 Uhr
02 02 / 4 79 55-0
02 02 / 4 79 55-70
email [email protected]
web www.hausundgrundwtal.de
Langerfeld
Allianz-Vertretung Grote
Langerfelder Str. 136
jeden 1. und 3. Dienstag
im Monat
15.30 - 17.00 Uhr
Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverein
Langenberg e.V.
Ronsdorf
Kath. Jugendheim St. Josef
Remscheider Str. 8, 1. OG
jeden 1. und 3. Dienstag
im Monat
14.30 - 15.00 Uhr
Redaktion
Verantwortlich
Der Vorstand
Uwe Ley, 1. Vorsitzender
Helge Zimmermann, 2. Vorsitzender
Angela Müllenbach-Michel, Kassenwart
Georg Röder, Schriftführer
Dessauerstraße 3, 42119 Wuppertal
fon 0202 / 4 79 55-0 – fax 0202 / 4 79 55-70
Anzeigenverwaltung
Andreas Wimmers
Martin-Luther-Straße 15
45525 Hattingen
Telefon
0 23 24/2 58 22
Telefax
0 23 24/50 13 11
email
[email protected]
Herstellung
druckkonzept - Dienstleistungen rund um den Druck
Tinkrathstraße 51a, 45472 Mülheim a.d. Ruhr
Telefon
02 08 / 44 48 89 01
Telefax
02 08 / 44 48 89 02
email
[email protected]
Bezugspreis
jährlich 42,00 €
Auflage
7.000
Namentlich oder mit Initialen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht unbedingt
die der Redaktion wieder.
Eine Haftung für Beiträge, in denen Produkte von Firmen
besprochen werden, wird nicht übernommen. Eine Garantieerklärung für Produkte und Firmen ist daher nicht damit verbunden.
Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck von Texten und Textteilen sowie das Abspeichern auf elektronische Medien nur mit
schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Froweinplatz 6b
42555 Velbert
Steuerberatung
für den Bereich Haus- und Grundeigentum
Geschäftsstelle Dessauer Str. 3
Mi. (nur nach
09.30 - 10.30 Uhr
Vereinbarung)
Herausgeber
Haus & Grund Wuppertal u. Umland,
vorm. Elberfeld von 1880 e.V.
fon 02052 / 847 74
fax 02052 / 847 74
Immobilien sind unsere Spezialität!
Deshalb sollten Sie uns
– Ihr Haus anvertrauen, wenn Sie verkaufen wollen
– Ihre Wohnung anvertrauen, wenn Sie vermieten wollen.
Haus und Grund Wuppertal und Umland e. V., Tel. 0202/47955-0, Fax 0202/47955-70
Preisindex für Lebenshaltung
Verbraucherpreisindex Deutschland Basisjahr 2010 = 100
Juni
99,9
102
103,7
Juli
100,1
102,2
104,1
Aug.
100,2
102,3
104,5
Sep.
100,1
102,5
104,6
Okt.
100,2
102,5
104,6
Nov.
100,3
102,7
104,7
Dez.
100,9
102,9
105,0
Juni
99,9
102,1
103,6
Juli
99,9
102,3
104,0
Aug.
100,0
102,3
104,5
Sep.
100,0
102,7
104,6
Okt.
100,2
102,6
104,6
Nov.
100,4
102,7
104,7
Dez.
101,1
102,9
105,0
Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) für DeutschlandBasisjahr 2005 = 100
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
2012
111,9
112,9
113,4
113,5
113,3
113,1
113,5
2013
114,0
114,9
Aug.
113,9
Sep.
113,9
Okt.
114
Nov.
113,8
Dez.
114,8
Okt.
116,78
Nov.
116,54
Dez.
116,95
2010
2011
2012
2013
Jan.
99,0
100,7
102,8
104,5
Feb.
99,4
101,3
103,5
105,1
März
99,9
101,9
104,1
105,6
April
100,0
101,9
103,9
Mai
99,9
101,9
103,9
Verbraucherpreisindex NRW Basisjahr 2010 = 100
Basisjahr
2010
2011
2012
2013
Jan.
99,1
100,8
102,8
104,5
Feb.
99,5
101,4
103,4
105,1
März
100,0
102,0
104,1
105,6
April
100,0
102,1
104,0
Mai
99,9
102,0
103,8
Harmonisierter europäischer Verbraucherpreisindex (HVPI) (VPI-EWU) EUR 17 Basisjahr 2005 = 100
Jan.
Feb.
März
April
Mai
Juni
Juli
Aug.
Sep.
2012
113,49
114,05
115,53
116,07
115,91
115,82
115,21
115,65
116,5
2013
115,73
116,15
Daten für weiter zurückliegende Monate bitte bei Haus und Grund erfragen.
HINWEIS: Bund und Land haben ihre Indexreihen per 01.01.2013 auf das Basisjahr 2010 = 100 umgestellt. Werte für frühere Basisjahre oder unterschiedliche Verbrauchergruppen werden nicht mehr veröffentlicht. Dies erfordert in manchen Fällen eine Anpassung der vereinbarten Wertsicherungsklausel. Lassen Sie
sich insoweit von den Juristen Ihrer Haus und Grund Geschäftsstelle beraten.
38
Eigentümerjournal | Mai 2013
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 39
Brennstoffe
120 JAHRE HEIZOELVORST
Deutscher Ring 69, 42327 Wuppertal, Tel. 74 40 35
E J D L F T P I O
EjDIFSÁGBTTBEFOÁLPNQFUFO[
,MPQIBVTTUSB‡F
8VQQFSUBM
+
+
+
+
Flach- und Steildächer
Wärmedämmung
Balkonsanierung
Solartechnik
5FMFGPO
XXXEJDLFVOETPIOEF
Dach + Wand
7YVMLZZPVULSSL
4(9+,9()>,/9
ZZZQROWHEHGDFKXQJHQGH
PT+HJOILYLPJO
'HXWVFKHU5LQJ:XSSHUWDO
7HOHIRQ
+DQV-RDFKLP1ROWH%HGDFKXQJHQ*PE+
0HLVWHUEHWULHEVHLW
Vorsicht Falle !
Warnung an unsere Anzeigenkunden!
Unter dem Mantel des Eigentümer Journals schleichen sich unseriöse Mitbewerber ein, die vorgeben, für uns tätig zu
sein! Die von Ihnen gewünschte Anzeige
erscheint dann in einem Blättchen oder
sie finden sich in Vertragsformularen
wieder, in denen sie nicht werben wollten. Diese Rechnungen sollten Sie vermeiden!
Für das Eigentümer Journal ist ausschließlich Herr Andreas Wimmers tätig!
Wenn sie Zweifel haben, fragen Sie bitte
in der Geschäftsstelle nach!
Beilagenhinweis
KBT und
Dirk Roland Garten Landschaftsbau
Gerüstbau / Leitern
HuG_05-13_RZ 23.05.13 09:55 Seite 40
BEDACHUNGEN
ANDREAS WILMS GMBH
Meisterbetrieb der Dachdeckerinnung
Andreas Wilms
Konrad-Adenauer-Straße 1
42111 Wuppertal
Tel. 02 02 / 70 71 77
Mobil 01 71/190 40 60
Fax 02 02 / 70 11 99
Dachdeckermeister
www.bedachungen-wilms.de
[email protected]
Aufgepaßt
Prüfen Sie neue Mieter – mit dem Solvenzcheck
von HAUS + GRUND für € 16,50 + MwSt.
Weitere Auskünfte erhalten
Sie gerne in der Geschäftsstelle.
– seit 1958 –
• Fassadenschutz
• Reparatur-Service
• Wärmedämmsysteme
쏢 (02150) 705410 쏢 (0202) 312383
Düsseldorf-Meerbusch
Hier könnte Ihre
Anzeige stehen!
Wir
beraten
Sie
• Gerüste
• Renovierung
• Bodenbeläge
Wuppertal
Rolladen / Markisen
gerne.
Telefon 0 23 24 / 2 58 22
e-mail: [email protected]
Hausverwaltung
Ralf Gumny
Hausverwaltungen
Qualifizierter Fachverwalter von
Mietwohnungen u. Gewerbeflächen
Krautstraße 27a
42289 Wuppertal
Tel. 02 02 - 3 70 21 80
Fax 02 02 - 3 70 21 81
• Verwaltung von Mietwohnungen
• individuelle Verwaltung auch
kleinerer Mieteinheiten
• WEG Verwaltung
• Unser Spezialgebiet:
Betriebskostenabrechnungen
fri՘`ˆV…ÊUÊâÕÛiÀBÃÈ}ÊUÊi˜}>}ˆiÀÌ
Franz-Josef Merten
ՈÃi˜ÃÌr. 22
42103 WÕ««iÀÌ>Ê­LiÀvi`®
Tel./>ÝÊ­ä2äÓ®Ê{52252
œLˆ\Êä£È0/88129È£
vÀ>˜âœÃiv“iÀÌi˜JÜiL°`i
ÜÜÜ°v“‡Ãi˜ˆœren.de
Maler
Rolladen Reinertz
Meisterbetrieb
Rolladen • Fenster • Markisen
elektrische Antriebe
Vohwinkeler Straße 80
42329 Wuppertal
Telefon (02 02) 73 63 41
42899 Remscheid
priv. 02 02 / 71 12 63
Am Blaffertsberg 30
콯 0 21 91 / 5 89 49-38