05 - 12.05.2012

Transcription

05 - 12.05.2012
12. Mai 2012
Heft 05/ Jahrg. 12
Aus dem Inhalt:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Telefonverzeichnis
Bekanntmachungen
des Amtes
Aus dem Amt wird berichtet
Schul- und Kitanachrichten
Feuerwehrnachrichten
Kultur und Freizeit
Vereine und Verbände
Sonstige Informationen
Geburtstage
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Wittenburg
Foto: Karin Owszak
Apfelblüte in den
Dodower Obstplantagen
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
2
Wittenburger Stadt- und Landbote
Öffnungszeiten Amt Wittenburg
Sprechstunde der Bürgervorsteherin
- Verwaltung Stadt Wittenburg -
Frau Sybill Moß
Jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr
im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, 19243 Wittenburg,
Telefon: 038852 33-112
Außerhalb der Sprechzeit können Termine unter 038852 52041
vereinbart werden.
Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4
Öffnungszeiten:
Montag
geschlossen
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
(außer Standesamt
am Markt)
Öffnungszeiten des Standesamtes
Rathaus, Am Markt 1, 19243 Wittenburg
Tel.: 038852 33-140
Montag
geschlossen
Dienstag
13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
geschlossen
Alle Fachdienste bieten, in begründeten Fällen, die Möglichkeit Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
Erreichbarkeit
Fax: 038852 3333
E-Mail: [email protected] oder
[Nachname des Mitarbeiters]@stadt-wittenburg.de
Internet: www.amt-wittenburg.de
Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg
Herr Hans-Joachim Friedrichs
Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr
Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG)
Telefon: 038852 33-112
Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter 038852
52652 vereinbart werden.
Stadtbibliothek Wittenburg
Tel. 038852 33-108 und 33-109
Öffnungszeiten
Montag Dienstag
Mittwoch
13:30 - 17:00 Uhr
09:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 15:00 Uhr
Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin
Telefonnummer 116 117
Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes:
Montag/Dienstag/Donnerstag
Mittwoch
Freitag
Samstag/Sonntag/Feiertag
19:00 - 07:00 Uhr
13:00 - 07:00 Uhr
16:00 - 07:00 Uhr
07:00 - 07:00 Uhr
Erreichbarkeit/Sprechzeiten der
Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher
Stadt Wittenburg
Bürgermeister/LVB, Herr Hebinck
Sprechzeit: dienstags von 15:30 - 18:00 Uhr
Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Gemeinde Körchow
Bürgermeister, Herr Bruno Hersel
Tel.: 038848 21337 (privat)
Termine bitte unter 0171 5587289 erfragen.
Gemeinde Wittendörp
Bürgermeister, Herr Jürgen Nadzeika
Sprechzeit: dienstags, 16:00 - 18:00 Uhr im Bürgerhaus,
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Bitte Termin erfragen unter 038852 33-102
(Frau Steinberger)
Gemeinde Lehsen
Bürgermeister, Herr Berno Lüpken
Tel.: 038852 53191 (privat)
Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg
Herr Hartwig Kolthof
Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Sprechstunde:
Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr,
Molkereistraße 4,
Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Erreichbarkeit der Mitarbeiter
im Amt Wittenburg
Bürgermeister
Sekretariat/
Sitzungsdienst
Herr Hebinck
Frau Bauer
038852 33-101
038852 33-101
Wirtschaft/Tourismus
Öffentlichkeitsarbeit/Kultur
Leiterin
Frau Owszak
Redaktion Amtsblatt/
Internettauftritt Amt
038852 33-111
Fachbereich I - Zentraler Service
Fachbereichsleiterin
Frau Mumme
Fachdienst I. 1 - Innere Verwaltung
Fachdienstleiterin
Frau Berger
Sitzungsdienst/KSA/
Frau Steinberger
Sitzungsgelder
Personal/Versicherungen Frau Kutz
Entgelt + Besoldung
Frau Haase
Archiv
Frau Hacker
Zentrale/Postdienst/
Frau Kiesow
Verteilung Stadt- u.
Landbote/Materialverwaltung
Fachdienst I. 2 - Finanzverwaltung
Fachdienstleiter
Herr Bernowitz
Finanzbuchhaltung
Frau Röper
038852 33-120
038852 33-110
038852 33-102
038852 33-105
038852 33-106
038852 33-104
038852 33-0
038852 33-126
038852 33-107
Wittenburger Stadt- und Landbote
KLR/
Anlagenbuchhaltung
Ruhender Verkehr
Anlagenbuchhaltung/
Vollstreckung
Steuern + Abgaben/
Wasser- u.
Bodenverbandsumlage
Steuern + Abgaben/
Abwasserabgabe
3
Frau Bilgenroth
038852 33-127
Frau Baethcke
038852 33-123
Frau Geidus
038852 33-121
Frau Gruhlich
038852 33-122
Fachbereich II - Bürgerdienste/Bauen
Fachbereichsleiter
Herr Gohr
Fachdienst II. 1 - Ordnungsangelegenheiten
Fachdienstleiterin
Frau Benisch
Wahlen
Ordnungsangelegen-
Herr Grewe
heiten/Erlaubniserteilungen/Wildschäden
Wohngeld/
Frau Prösch
Lastenzuschuss
Meldeamt/Kataster-
Frau Gierhan
auszüge/BAföG/
Beglaubigungen/
Führerscheine/Fischereischeine
Meldeamt/Kataster-
Frau Moll
auszüge/BAföG/
Beglaubigungn
Führerscheine/Fischereischeine Feuerwehrangelegenheiten
Politesse
Frau Köhler
Standesamt/
Frau Evers
Beurkundungen/ Namensänderungen
Gewerbe/Fundbüro/
Frau Grawe
Fundtiere/
Abfallbeseitigung/
Hausnummernvergabe
Schule/Kultur/
Frau Behnke
Sport/Jugend
Vereinsarbeit
Frau Förster
Fachdienst II. 2 - Infrastruktur und Umwelt
Bauanträge/Bauordnung/ Frau Morgenstern
Bauleitpl.
Bauleitplanung/
Frau Wildner
Bauordnung/Stadtsanierung
Tiefbau/Winterdienst
Frau Gerstner
Baum- und Naturschutz/ Frau Meier
Straßenbeleuchtung
038852 33-160
038852 33-130
038852 33-134
038852 33-151
038852 33-131
038852 33-132
038852 33-135
038852 33-140
038852 33-138
038852 33-137
038852 33-153
038852 33-165
038852 33-161
038852 33-166
038852 33-164
Fachbereich III Zentrales Grundstück- und Gebäudemanagement
Fachbereichsleiter
Herr Otto
038852 33-210
Anliegerbeiträge
Herr Knabe
038852 33-220
Gebäudemanagement/ Frau Boehlck
038852 33-224
Bauhof/Vermietung Frau Adler
038852 33-225
Gemeinderäume/
Grundstücksverwaltung/ Frau Czeschla
038852 33-222
Verpachtungen/
Friedhofswesen
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Widerspruchsrecht gegen Weitergabe
der persönlichen Daten
Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
1. Melderegisterauskünfte im Zusammenhang
mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
Nach § 35 Abs. 1 Landesmeldegesetz darf die Meldebehörde
im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen
sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen
Abstimmungen zum Zwecke der Wahlwerbung Auskünfte
aus dem Melderegister erteilen. Sie darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen für diesen Zweck in den sechs der Wahl oder Stimmabgabe vorangehenden Monaten folgende Daten der Wahlberechtigten
übermitteln:
1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad,
3. Anschriften.
2. Melderegisterauskünfte über Ehe- und Altersjubiläum
Begehren Mandatsträger, Presse oder Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläum von Einwohnern zum Zwecke der Ehrung dieser, so darf die Melde-behörde nach § 35 Abs. 2 des Landesmeldegesetzes die
Auskunft nur erteilen, wenn der Betroffene nicht widersprochen hat. Neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und
Anschrift dürfen Tag und Art des Jubiläums mitgeteilt werden.
3. Datenübermittlung an Adressbuchverlage
Adressbuchverlage dürfen nach § 35 Abs. 3 Landesmeldegesetz Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad
und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen.
4. Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften
Die Meldebehörde übermittelt bestimmte personenbezogene Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
und zwar über ihre Mitglieder und deren Familienangehörige. Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 3 LMG können Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder, die
nicht der selben (wie das Familienmitglied, welches Mitglied
in der entsprechenden Religionsgesellschaft ist) oder keiner
öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, einer
Datenübermittlung an die Kirche widersprechen.
5. Internetauskünfte
Einfache Melderegisterauskünfte können unter bestimmten
Voraussetzungen auch mittels automatisierten Abrufs über
das Internet erteilt werden.
Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form
der Auskunftserteilung widersprochen hat (§ 34a Abs. 2
LMG).
6. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke
der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
4
Wittenburger Stadt- und Landbote
31. März Vorname, Name und Anschrift von Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit die im nächsten Jahr volljährig werden. Anders als bisher gilt diese Regelung nun also
auch für die Daten von Frauen. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des
Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben.
2. Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufseinrichtungen beschränkt sich auf die Große Straße, die Bleichstraße und
den Spiegelberg.
3. Eine Freigabe nach § 6 LöffG M-V kann nur für Verkaufsstellen im Sinne von § 1 Abs. 1 LöffG M-V erteilt werden,
nicht aber für andere Gewerbeunternehmen ohne Zuordnungsvoraussetzung zum LöffG M-V.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Wittenburg, Bürgerbüro/Meldeamt, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg zu erklären.
Im Rahmen der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung sind durch die Arbeitgeber/Inhaber der Verkaufsstellen, für den Fall der Beschäftigung von Arbeitnehmern u. a.
nachfolgende gesetzliche Bestimmungen zu beachten und
einzuhalten.
1. Arbeitnehmer dürfen am 20.05.2012 nur während der
ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten, höchstens
jedoch maximal 5 1/2 Stunden, beschäftigt werden.
(§ 7 Abs. 1 LöffG M-V)
2. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit (mindestens 11
Stunden) sind einzuhalten.
(§ 5 ArbZG)
3. Für die Beschäftigung an Sonntagen ist den Arbeitnehmern entsprechende Ersatzfreizeit an entsprechenden Werktagen derselben Woche zu gewähren.
(§ 7 Abs. 5 LöffG M-V)
4. Über die Beschäftigung von Arbeitnehmern am zugelassenen verkaufsoffenen Sonntag hat der Arbeitgeber ein
Verzeichnis/Nachweis zu führen über:
a) Namen der Arbeitnehmer
b) Beschäftigungsart und -dauer (Beginn und Ende der
Arbeitszeit)
c) Nachweis der gewährten Ersatzfreizeit (§ 8 LöffG M-V)
Auf Anforderung sind die Nachweise dem Landesamt für
Gesundheit und Soziales zur Einsicht einzusenden (§ 9
Abs. 3 LöffG M-V)
5. Jugendliche und werdende Mütter dürfen an Sonn- und
Feiertagen nicht beschäftigt werden.
(§ 17 JArbSchG/§ 8 MuschG)
Unfreiwillig ohne Kinder verreisen!
Kindereinträge im Reisepass
der Eltern sind bald ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der
Eltern ungültig und berechtigt das Kind nicht mehr zum
Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab
Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Dokument
verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Insofern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde
zu beantragen.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. - je nach Reiseziel - Personalausweise zur
Verfügung.
Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind, ein biometrisches Foto und die Geburtsurkunde mit.
Gebühren:
Personalausweis
Kinderreisepass Reisepass 22,80 EUR
13,00 EUR
37,50 EUR
Kontakt:
038852 33132 oder 33131
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg einzulegen.
gez. Benisch
Fachdienstleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Ausnahmegenehmigung zum Gesetz
über die Ladenöffnungszeiten
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LöffG M-V)
Veranstaltung: Verkaufsoffener Sonntag am 20.05.2012
von 13:00 bis 17:00 Uhr anlässlich des
1. Wittenburger Musikfestivals
Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Regelungen von
Zuständigkeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LöffGZustVO M-V) ist das Amt Wittenburg die zuständige Behörde.
Im Ergebnis der Prüfung der Antragsunterlagen wird hiermit
die Zustimmung für eine Freigabe nach § 6 LöffG M-V für
den oben benannten verkaufsoffenen Sonntag erklärt.
Es werden keine gesonderten oder anderweitigen Festlegungen zur Auswahl der Verkaufseinrichtungen getroffen.
Die Geschäfte befinden sich im räumlichen Bereich der anlassgebenden Veranstaltung.
1. Die Öffnungszeiten am 20.05.2012 sind auf maximal 5
Stunden zu begrenzen.
(§ 5 Abs. 1 LöffG M-V)
Satzung der Jagdgenossenschaft
„Wittenburg-Ziggelmark“
auf der Grundlage der Mustersatzung nach der Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V vom 13.
Februar 2001, Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 69
§1
Name und Sitz
Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, gelegen in den Gemarkungen Wittenburg und Ziggelmark, führt den Namen
„Jagdgenossenschaft Wittenburg-Ziggelmark“.
Sie hat ihren Sitz in 19243 Wittenburg, Molkereistr. 4, unter
Postanschrift der Stadt Wittenburg (eingehende Post wird
an die Postanschrift des jeweils amtierenden Jagdvorstehers
weitergeleitet) und ist gemäß § 8 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
§2
Jagdgenossen und Genossenschaftskataster
(1) Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der
Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk
gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an
(Jagdgenossen).
Wittenburger Stadt- und Landbote
(2) Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt
wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand durch
den Erwerber nachzuweisen.
§3
Aufgaben der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem
Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben; sie
hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen auf Grundlage des
Bundes- und des Landesjagdgesetzes zu nutzen.
§4
Organe der Jagdgenossenschaft
Organe der Jagdgenossenschaft sind die Versammlung der
Jagdgenossen und der Jagdvorstand.
§5
Versammlung der Jagdgenossen
(1) Mindestens alle zwei Jahre findet eine Versammlung der
Jagdgenossen statt. Auf Verlangen von mehr als einem Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen ist sie innerhalb
von drei Monaten einzuberufen.
(2) Versammlungen der Jagdgenossen sind unter Angabe
der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Hauptsatzung der
Stadt Wittenburg einzuberufen.
(3) In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine
natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere
natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch
seinen Ehegatten, seinen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten oder zweiten Grades vertreten lassen. Die
Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
(4) Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die
Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht
älter als zwei Jahre sein.
(5) Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht
überschreitet.
(6) Ein Jagdgenosse darf nicht bei Angelegenheiten mitwirken oder während einer Beratung oder Entscheidung
anwesend sein, wenn die Entscheidung ihm selbst oder seinem Ehegatten oder Lebenspartner einen Vor- oder Nachteil
bringen kann.
§6
Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß §
9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der
Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit). Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse
dieser Verfahrensweise, erfolgt die Stimmabgabe durch
Stimmzettel.
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt über:
a) die Satzung und ihre Änderungen,
b) die Art der Jagdnutzung wie:
- die Verpachtung, unter Berücksichtigung, dass die
Verpachtung auf den Kreis der Jagdgenossen sowie
der jagdpachtfähigen Personen, deren Hauptwohnung nicht weiter als 50 Kilometer vom Jagdbezirk liegt, beschränkt werden kann (§ 10 Abs. 1 des
Bundesjagdgesetzes und § 8 Abs. 5 des Landesjagdgesetzes),
5
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
- die Jagdausübung durch angestellte Jäger oder
- das Ruhen der Jagd,
c) bei Verpachtung über die Art, die Pachtbedingungen,
die Erteilung des Zuschlages, die Änderung und Verlängerung des Pachtvertrages sowie über Unterverpachtungen,
d) die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung,
e) die Erhebung und Verwendung von Umlagen, die die
Jagdgenossen erbringen,
f) die Einstellung von Personal,
g) die Festsetzung von Entschädigungen und deren Höhe,
h) den Haushaltsplan,
i) die Rechnungsprüfung und die Entlastungserteilung.
Die Versammlung der Jagdgenossen darf die Entscheidung
hierüber nicht auf den Jagdvorstand übertragen.
(3) Über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen
ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss hervorgehen,
wie viele Jagdgenossen anwesend waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde, ferner wie viele Jagdgenossen für die Beschlussfassung stimmten und wie groß die
von diesen vertretene Fläche war.
Die Niederschrift ist vom Jagdvorsteher und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der
Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand
der Jagdbehörde eine Kopie der Niederschrift zu übersenden.
§7
Jagdvorstand
(1) Der Jagdvorstand wird von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit
der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit) gewählt. Die
Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse dieser Verfahrensweise, erfolgt die
Wahl durch Stimmzettel. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem
Stellvertreter (gleichzeitig Schriftführer) und dem Kassenverwalter. Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt vier Jahre,
wobei er bis zur Beschlussfassung über den neuen Jagdvorstand, höchstens jedoch bis sechs Monate nach Ablauf der
Amtszeit, im Amt bleibt.
(3) Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist es unverzüglich durch die Versammlung
der Jagdgenossen nach zu besetzen.
(4) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre notwendigen und nachgewiesenen
Auslagen entsprechend § 6 Buchstabe g Ersatz von der Jagdgenossenschaft.
(5) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers
nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn
ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt.
(6) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens
drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jagdvorstehers.
(7) Kein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei einer Angelegenheit der Jagdgenossenschaft beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem
Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten bis zu
dritten oder einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad
oder einer vom ihm kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlicher
Vollmacht vertretenen Person einen Vor- oder Nachteil bringen kann. In diesem Fall ist das Mitglied des Jagdvorstandes
nicht stimmberechtigt.
§8
Aufgaben des Jagdvorstandes
(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet ihre Angelegenheiten. An die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist er gebunden.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
(2) Der Jagdvorstand hat neben den in Absatz 1
aufgeführten folgende Aufgaben zu erfüllen:
a) Führen der Stimmliste,
b) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen,
c) Beurkunden und Ausführen der Mitgliederbeschlüsse,
d) Führen der Kassengeschäfte,
e) Aufstellen und Vorlage des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung sowie des Verteilungsplanes,
f) Führen der Beitragsliste,
g) Beaufsichtigung der Angestellten, Berufsjäger, Jagdaufseher und Überwachung der Einrichtungen,
h) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen,
i) Führen des Genossenschaftskatasters.
(3) In Angelegenheiten, die nach Maßgabe des § 6 der Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen
unterliegen, kann, wenn die Erledigung keinen Aufschub
duldet und keine Rechte Dritter entstehen, der Jagdvorstand entscheiden. Er muss unverzüglich die Zustimmung
der Versammlung der Jagdgenossen einholen. Diese kann
die Dringlichkeitsentscheidung aufheben.
(4) Über Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift
zu fertigen und vom Jagdvorsteher und dem Schriftführer
zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Beschlussfassung hat der Jagdvorstand der Jagdbehörde eine
Kopie der Niederschrift zu übermitteln.
§9
Umlagen und Nutzen
(1) Die von den Jagdgenossen zu erhebenden Umlagen sowie die Auszahlungen aus den Nutzungen ergeben sich
entsprechend des jeweiligen Flächenanteils der Jagdgenossen. Zur Feststellung des Anteils der Jagdgenossen stellt der
Jagdvorstand einen Verteilungsplan oder eine Beitragsliste
auf, die beim Jagdvorsteher zwei Wochen lang zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen sind. Für die Bekanntmachung der Auslegung gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.
(2) Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der
Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu
verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss
nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Jagdvorstand hat den Beschluss entsprechend § 11
Abs. 1 öffentlich bekannt zu machen. Der Anspruch erlischt,
wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
(3) Jagdgenossen, die dem Beschluss über die Verwendung
des Reinertrages der Jagdnutzung nicht zugestimmt haben,
sind in der Niederschrift aufzuführen.
§ 10
Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr gilt das Jagdjahr (1. April bis 31. März).
§ 11
Bekanntmachungen
(1) Die für die Jagdgenossen bestimmten Bekanntmachungen werden durch ortsübliche Bekanntmachung in der
Stadt Wittenburg entsprechend deren Hauptsatzung vorgenommen. (lt. der derzeit geltender Hauptsatzung der Stadt
Wittenburg, Beschluss in der Stadtvertretung am 26.10.2011,
§ 12 öffentliche Bekanntmachung)
amtlich:
im Internet unter
www.amt-wittenburg.de
zusätzlich redaktionell: im „Wittenburger Stadt- und
Landbote“
Wittenburg, den 3. Januar 2012
(2) Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 15. Dezember 2011, in der 6 Jagdgenossen mit
einer Grundfläche von 642,56 Hektar vertreten waren, beschlossen worden.
6
Wittenburger Stadt- und Landbote
der Jagdvorsteher
gez. Hensen
.................................
Helmut Hensen
der stellv. Jagdvorsteher und Schriftführer
gez. Jureit
...............................
Wolfgang Jureit
der Kassenverwalter
gez. Stamer
.................................
Klaus Stamer
Hinweis:
Beschließt die Jagdgenossenschaft eine Satzung, die der
Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften entspricht, so tritt die Anzeige nach § 8 Abs. 3 Satz
2 des Landesjagdgesetzes an die Stelle der Genehmigung.
Anzeige/Genehmigung der Satzung
Die Satzung wurde der Unteren Jagdbehörde beim Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Anschreiben vom 22.02.2012,
Postausgang am 23.02.2012, zur Genehmigung zugesandt,
da der Satzungstext gegenüber dem Mustersatzungstext
Änderungen aufweist. Mit Schreiben vom 08.03.2012 wurde
durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als Untere Jagdbehörde für die zugesandte Satzung die Genehmigung erteilt.
Die beschlossene Satzung weicht geringfügig von der Mustersatzung M-V ab; sie enthält jedoch keine Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften.
Satzung der Jagdgenossenschaft
„Wölzow - Wittenburg“
auf der Grundlage der Mustersatzung nach der Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V vom 13.
Februar 2001, Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 69
§1
Name und Sitz
Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes,
gelegen in den Gemarkungen Wittenburg und Wölzow,
führt den Namen
„Jagdgenossenschaft Wölzow - Wittenburg“.
Sie hat ihren Sitz in 19243 Wittenburg, Molkereistr. 4, unter
Postanschrift der Stadt Wittenburg (eingehende Post wird
an die Postanschrift des jeweils amtierenden Jagdvorstehers
weitergeleitet) und ist gemäß § 8 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
§2
Jagdgenossen und Genossenschaftskataster
(1) Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der
Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk
gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an
(Jagdgenossen).
(2) Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt
wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand durch
den Erwerber nachzuweisen.
§3
Aufgaben der Jagdgenossenschaft
Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach den Grundsätzen
der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus
dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben; sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen auf
Grundlage des Bundes- und des Landesjagdgesetzes zu nutzen.
§4
Wittenburger Stadt- und Landbote
Organe der Jagdgenossenschaft
Organe der Jagdgenossenschaft sind die Versammlung der
Jagdgenossen und der Jagdvorstand.
§5
Versammlung der Jagdgenossen
(1) Mindestens alle zwei Jahre findet eine Versammlung der
Jagdgenossen statt. Auf Verlangen von mehr als einem Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen ist sie innerhalb
von drei Monaten einzuberufen.
(2) Versammlungen der Jagdgenossen sind unter Angabe
der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Hauptsatzung der
Stadt Wittenburg einzuberufen.
(3) In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine
natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere
natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch
seinen Ehegatten, seinen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich
zu erteilen.
(4) Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die
Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht
älter als zwei Jahre sein.
(5) Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht
überschreitet.
(6) Ein Jagdgenosse darf nicht bei Angelegenheiten mitwirken oder während einer Beratung oder Entscheidung
anwesend sein, wenn die Entscheidung ihm selbst oder seinem Ehegatten oder Lebenspartner einen Vor- oder Nachteil
bringen kann.
§6
Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß §
9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der
Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit). Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse
dieser Verfahrensweise, erfolgt die Stimmabgabe durch
Stimmzettel.
(2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt über:
a) die Satzung und ihre Änderungen,
b) die Art der Jagdnutzung wie:
- die Verpachtung, unter Berücksichtigung, dass die
Verpachtung auf den Kreis der Jagdgenossen sowie
der jagdpachtfähigen Personen, deren Hauptwohnung nicht weiter als 50 Kilometer vom Jagdbezirk liegt, beschränkt werden kann (§ 10 Abs. 1 des
Bundesjagdgesetzes und § 8 Abs. 5 des Landesjagdgesetzes),
- die Jagdausübung durch angestellte Jäger oder
- das Ruhen der Jagd,
c) bei Verpachtung über die Art, die Pachtbedingungen,
die Erteilung des Zuschlages, die Änderung und Verlängerung des Pachtvertrages sowie über Unterverpachtungen,
d) die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung,
e) die Erhebung und Verwendung von Umlagen, die die
Jagdgenossen erbringen,
f) die Einstellung von Personal,
g) die Festsetzung von Entschädigungen und deren Höhe,
h) den Haushaltsplan,
i) die Rechnungsprüfung und die Entlastungserteilung.
Die Versammlung der Jagdgenossen darf die Entscheidung
hierüber nicht auf den Jagdvorstand übertragen.
7
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
(3) Über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen
ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss hervorgehen,
wie viele Jagdgenossen anwesend waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde, ferner wie viele Jagdgenossen für die Beschlussfassung stimmten und wie groß die
von diesen vertretene Fläche war.
Die Niederschrift ist vom Jagdvorstand zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand der Jagdbehörde eine
Kopie der Niederschrift zu übersenden.
§7
Jagdvorstand
(1) Der Jagdvorstand wird von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit
der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung
vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit) gewählt. Die
Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse dieser Verfahrensweise, erfolgt die
Wahl durch Stimmzettel. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem
Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter.
Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt vier Jahre, wobei
er bis zur Beschlussfassung über den neuen Jagdvorstand,
höchstens jedoch bis sechs Monate nach Ablauf der Amtszeit, im Amt bleibt.
(3) Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist es unverzüglich durch die Versammlung
der Jagdgenossen nach zu besetzen.
(4) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre notwendigen und nachgewiesenen
Auslagen entsprechend § 6 Buchstabe g Ersatz von der Jagdgenossenschaft.
(5) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers
nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn
ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt.
(6) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens
drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jagdvorstehers.
(7) Kein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei einer Angelegenheit der Jagdgenossenschaft beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem
Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten bis zu
dritten oder einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad
oder einer vom ihm kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlicher
Vollmacht vertretenen Person einen Vor- oder Nachteil bringen kann. In diesem Fall ist das Mitglied des Jagdvorstandes
nicht stimmberechtigt.
§8
Aufgaben des Jagdvorstandes
(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet ihre Angelegenheiten. An die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist er gebunden.
(2) Der Jagdvorstand hat neben den in Absatz 1 aufgeführten folgende Aufgaben zu erfüllen:
a) Führen der Stimmliste,
b) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen,
c) Beurkunden und Ausführen der Mitgliederbeschlüsse,
d) Führen der Kassengeschäfte,
e) Aufstellen und Vorlage des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung sowie des Verteilungsplanes,
f) Führen der Beitragsliste,
g) Beaufsichtigung der Angestellten, Berufsjäger, Jagdaufseher und Überwachung der Einrichtungen,
h) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen,
i) Führen des Genossenschaftskatasters.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
8
(3) In Angelegenheiten, die nach Maßgabe des § 6 der Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen
unterliegen, kann, wenn die Erledigung keinen Aufschub
duldet und keine Rechte Dritter entstehen, der Jagdvorstand entscheiden. Er muss unverzüglich die Zustimmung
der Versammlung der Jagdgenossen einholen. Diese kann
die Dringlichkeitsentscheidung aufheben.
(4) Über Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift
zu fertigen und von diesem zu unterzeichnen. Innerhalb von
drei Wochen nach der Beschlussfassung hat der Jagdvorstand der Jagdbehörde eine Kopie der Niederschrift zu übermitteln.
§9
Umlagen und Nutzen
(1) Die von den Jagdgenossen zu erhebenden Umlagen sowie die Auszahlungen aus den Nutzungen ergeben sich
entsprechend des jeweiligen Flächenanteils der Jagdgenossen. Zur Feststellung des Anteils der Jagdgenossen stellt der
Jagdvorstand einen Verteilungsplan oder eine Beitragsliste
auf, die beim Jagdvorsteher zwei Wochen lang zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen sind. Für die Bekanntmachung der Auslegung gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.
(2) Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der
Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu
verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss
nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Jagdvorstand hat den Beschluss entsprechend § 11
Abs. 1 öffentlich bekannt zu machen. Der Anspruch erlischt,
wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird.
(3) Jagdgenossen, die dem Beschluss über die Verwendung
des Reinertrages der Jagdnutzung nicht zugestimmt haben,
sind in der Niederschrift aufzuführen.
§ 10
Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr gilt das Jagdjahr (1. April bis 31. März).
§ 11
Bekanntmachungen
(1) Die für die Jagdgenossen bestimmten Bekanntmachungen werden durch ortsübliche Bekanntmachung in der
Stadt Wittenburg entsprechend deren Hauptsatzung vorgenommen. (lt. der derzeit geltender Hauptsatzung der Stadt
Wittenburg, Beschluss in der Stadtvertretung am 26.10.2011,
§ 12 öffentliche Bekanntmachung)
amtlich:
im Internet unter
www.amt-wittenburg.de
zusätzlich redaktionell: im „Wittenburger Stadt- und
Landbote“
Wittenburg, den 3. Januar 2012
(2) Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 15. Dezember 2011, in der 10 Jagdgenossen
mit einer Grundfläche von 423,54 Hektar vertreten waren,
beschlossen worden.
der Jagdvorsteher
gez. Ulrich
.........................................
Karl- Heinz Ulrich
gez. Beintken
der stellvertretende Jagdvorsteher .........................................
Urs Beintken
die Schriftführerin
gez. Such
.........................................
Christa Such
die Kassenverwalterin
gez. Malessa
.........................................
Gerlinde Malessa
Wittenburger Stadt- und Landbote
Hinweis:
Beschließt die Jagdgenossenschaft eine Satzung, die der
Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften entspricht, so tritt die Anzeige nach § 8 Abs. 3 Satz
2 des Landesjagdgesetzes an die Stelle der Genehmigung.
Anzeige/Genehmigung der Satzung
Die Satzung wurde der Unteren Jagdbehörde beim Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Anschreiben vom 22.02.2012,
Postausgang am 23.02.2012, zur Anzeige zugesandt.
Mit Schreiben vom 08.03.2012 wurde durch den Landkreis
Ludwigslust-Parchim als Untere Jagdbehörde bestätigt, dass
die angezeigte Satzung, da sie in vollem Umfang der Mustersatzung M-V entspricht, ohne Beanstandungen ist.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25
„Gewerbegebiet an der Püttelkower
Chaussee“ der Stadt Wittenburg
hier: - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr.
25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt
Wittenburg aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird
hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
In ihrer Sitzung am 29. Februar 2012 hat die Stadtvertretung
der Stadt Wittenburg den Vorentwurf der Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower
Chaussee“ der Stadt Wittenburg beschlossen und den Vorentwurf von Begründung und Umweltbericht gebilligt. Der
Vorentwurf der Satzung, Begründung und Umweltbericht
wurden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden aufgefordert, über Inhalt und Umfang und Detaillierungsgrad
der Prüfung der Umweltbelange Aussagen zu treffen.
Die Abgrenzung des Plangebietes kann dem nachstehenden
Übersichtsplan entnommen werden.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer
Sitzung am 29. Februar 2012 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower
Chaussee“ der Stadt Wittenburg und der Vorentwurf von
Begründung und Umweltbericht, liegen in der Zeit vom
22. Mai 2012 bis zum 22. Juni 2012
bei der Stadtverwaltung Wittenburg - FB Bürgerdienste und
Bauen, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2. OG während
der Dienststunden
- montags bis donnerstags
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- dienstags und donnerstags
zusätzlich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum
Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25
„Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt
Wittenburg und zum Vorentwurf von Begründung und
Umweltbericht während der Auslegungsfrist abgegeben
werden und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Wittenburger Stadt- und Landbote
Mit dieser Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Wittenburg, den 17.04.2012
Hebinck
Bürgermeister Stadt Wittenburg
9
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Aus dem Amt wird berichtet
Straßenreinigung im gesamten Amtsbereich
Aus gegebenem Anlass weist der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten auf die Straßenreinigungspflichten der Anwohner hin.
Jahreszeitbedingt steht nun die Sauberhaltung der Gehwege an erster Stelle.
In Straßenzügen, die nicht durch die Straßenkehrmaschine
gereinigt werden, obliegt den Eigentümern zusätzlich die
Reinigung der halben Breite verkehrsberuhigter Straßen
und/oder die Hälfte der Fahrbahn inklusive Fahrbahnrinnen
und Bordsteinkanten.
Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung des jeweiligen
Straßenteils einschließlich der Beseitigung von Abfällen,
Laub und wild wachsenden Kräutern. Trenn- und Baumstreifen, die mit Gras bewachsen sind, sind regelmäßig zu mähen.
Sindy Benisch
FD Ordnungsangelegenheiten
1. Wittenburger Musikfest am 20.05.2012
Am Sonntag, den 20. Mai wird unter Leitung und Organisation des Wittenburger Fanfarenzuges, mit Unterstützung
der Stadt Wittenburg, das 1. Wittenburger Musikfest in der
Innenstadt veranstaltet. Wir berichteten in der letzten Ausgabe des Wittenburger Stadt- und Landboten.
Im Zuge der Durchführung wird es zu umfangreichen Sperrungen kommen.
1. Sperrung der Wittenburger Innenstadt am Sonntag von
10:00 - 18:00 Uhr
2. Sperrung Marktplatz und Kirchstraße ab Einmündung
Toitenwinkel am Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr
3. Sperrung Molkereistraße von Freitag, 18.05.2012 ab
12:00 Uhr bis Sonntag 20.05. bis 20:00 Uhr
Wittendörp/Harst
Der Ortsvorstand
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Ortsvertretung lädt Sie hiermit herzlich zu einer Einwohnerversammlung in Harst am 21.05.2012 um 19 Uhr ins Gemeindehaus in Harst ein.
Tagesordnung
1. Eröffnung
2. Stand der Straßenbezeichnung in der Gemeinde
3. Stand der FFw Harst
4. Stand des Gemeindehauses in Harst
5. Stand und Lage der Ortsvertretung in Harst
6. Verschiedenes
Mit freundlichem Gruß
Thomas Klimaschka
Ortsvorstand
Auf Grund der Parkplatzsituation in Wittenburg gehen wir
als Veranstalter davon aus, dass die Gäste auch die Altstadt
zum parken nutzen werden. Ortskundige könnten über
die Nebenstraßen die gesperrten Bereiche umfahren. Dem
Veranstalter ist bewusst, dass ggf. die Anlieger in den gesperrten Bereichen und auch die in den Nebenstraßen an
diesem Tag dadurch Behinderungen und Einschränkungen
auf sich nehmen müssen.
Die Organisatoren des Fanfarenzuges Wittenburg e. V. und
die Stadt Wittenburg bitten jedoch um Verständnis. Wir wissen nicht, wie dieses Fest angenommen, wie gut es besucht
wird. Das ist sicherlich von vielen Faktoren abhängig, nicht
zuletzt vom Wetter. Wir freuen uns jedoch darauf, viele Wittenburger Gäste begrüßen zu dürfen und gleichermaßen
freuen wir uns auf die hoffentlich zahlreichen Besucher von
außerhalb.
Die Mitglieder des Wittenburger Fanfarenzuges e. V.
und die Stadt Wittenburg
Information zur Gratulation bei Ehejubiläen
Eine schöne Tradition ist die persönliche Gratulation durch
die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden bei
Ehejubiläen. In den vergangenen Jahren konnte, zwar in
wenigen Fällen, eine Gratulation nicht oder erst verspätet,
erfolgen, weil das Datum der Eheschließung nicht bekannt
war. Das Eheschließungsdatum ist uns nicht bekannt, wenn
die Ehe nicht in Wittenburg geschlossen wurde. Das Datum
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
der standesamtlichen Trauung darf die Verwaltung verwenden, wenn einer Weitergabe der persönlichen Daten nicht
widersprochen wurde (siehe Bekanntmachung in dieser Ausgabe).
Karin Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
Neues aus
der Wittendörper Gemeindevertretung
Da die Gemeindevertretung vor Redaktionsschluss zweimal
tagte, finden Sie hier Zusammenfassungen von beiden Sitzungen. Auf der Gemeindevertretersitzung am 12.04.2012 in
Waschow wurden u. a. folgende Themen erörtert:
Gemeindeangelegenheiten:
• Die Gemeindevertretung hat beschlossen, aus dem kommunalen Arbeitgeberverband auszutreten, dem Gremium, das über Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst
verhandelt. Zum einen ist dies nötig, da im derzeit geplanten Haushalt eine Finanzierungslücke von rund EUR
600.000 klafft, zum anderen wird jede Tariferhöhung der
Angestellten in den Kindergärten zu einem Drittel von
den Eltern getragen. Der vor Kurzem erzielte Tarifabschluss wird jedoch komplett auch für die KITA-Mitarbeiterinnen Wittendörps gelten.
• Mit der Grünflächenpflege für das Jahr 2012 wird der
Bauhof der Stadt Wittenburg beauftragt. Im Angebot
von EUR 27.300,00 ist das Mähen sämtlicher Flächen (je
nach Nutzung drei bis sechs Mal) und Bankette (zweimal)
sowie die Durchführung etwaiger Sondermähungen enthalten.
• Im Zuge der Umbenennung der Straßennamen wurde
wieder einmal deutlich, dass die „Gemeinde Wittendörp“ noch nicht im Denken und Fühlen der Einwohner
verankert ist. Die Gemeindevertretung ruft deshalb alle
Bürgerinnen und Bürger auf, Vorschläge zu unterbreiten,
wie die Gemeinde zusammenwachsen kann.
• Da es nur bis zum 30.03.2012 Zuschüsse (30 % Fördermittel) zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung gab,
hat der Bürgermeister vorsorglich einen Antrag gestellt.
Ob die Realisierung finanziell möglich ist, bleibt aber
fraglich.
• Nachdem der Kreis einige kleinere Beanstandungen zur
Formulierung der neuen Hauptsatzung hatte, beschließt
die Gemeindevertretung eine geänderte Fassung mit den
eingearbeiteten Vorschlägen des Kreises.
• Ein Heraldiker aus Schwerin hat der Gemeinde angeboten, ein Wappen für Wittendörp zu entwerfen. Die Kosten dafür betragen allerdings über EUR 2000.
Boddin:
• Die Postfiliale wird zum 30.06.2012 geschlossen, zum Bedauern aller Gemeindevertreter. Da Wittendörp aufgrund
seiner Einwohnerzahl Anrecht auf eine Postfiliale hat,
sucht die Deutsche Post AG nach einer neuen Niederlassung. Nach Aussage des Bürgermeisters reicht ein Platz
von rund 6 qm. Interessenten erfahren Näheres zu Arbeitsanforderungen und Vergütung in der Verwaltung.
• Die Stubben in der Perliner Straße und an einigen anderen Stellen wurden gefräst.
• Die Fernwärmeleitung einer Biogasanlage wird künftig
in Teilen über Gemeindegrund verlaufen.
Dodow:
• Die Untersuchung des Regenwasserkanals in der Caminer Straße hat diverse Schäden durch Einwachsungen
gezeigt. Die Gemeindevertretung beschließt, diese durch
einen Fräsroboter und einen neuen Schacht für Spülungen kurz- und mittelfristig zu beheben. Die Kosten
von ca. EUR 4000 liegen deutlich unter den Investitionen
eines Neubau.
10
Wittenburger Stadt- und Landbote
Dreilützow:
• Die Arbeiten in der Straße Am Schloßpark wurden inzwischen fertiggestellt. Die Gemeindevertretung beschließt
in ihrer Sitzung, die Geschwindigkeit in der Straße auf
30 km/h zu reduzieren. Eine weitergehende Einrichtung
einer „30er-Zone“ in den angrenzenden Straßen wird
abgelehnt, da man in diesen ohnehin kaum schneller
fahren könne. Allgemein wird betont, dass man keine
Handhabe gegen Temposünder habe und Kontrollen
nicht finanzierbar seien. Insofern wird an die Vernunft
der Anlieger appelliert, hier die Geschwindigkeit zu drosseln.
• Ein Anwohner bemängelt den schlechten Zustand des
Schwarzen Wegs. Für die Instandhaltung von Wegen außerhalb der geschlossenen Ortschaft sind aber die Anlieger verantwortlich; ein Schreiben, das diese dazu auffordert, wird derzeit in der Verwaltung verfasst.
• Zwölf Apostel: Der Zustand der K 27 bietet schon wieder Anlass zur Beschwerde. Der Bürgermeister weist
noch einmal darauf hin, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und sämtliche Maßnahmen sowie deren
Finanzierung Kreissache seien. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass einem Bürger auf Anfrage vom
Verkehrsministerium mitgeteilt wurde, es seien bereits
Fördermittel für den Ausbau bewilligt. Inzwischen ist die
Straße nach einhelliger Meinung nicht mehr für breite
Landmaschinen geeignet.
Parallel dazu teilt der AZV mit, dass die geplante Abwasserleitung nicht unter dem Seitenstreifen, sondern direkt
unter der Straße verlaufen werde.
Karft:
• Als Ortswehrführer der FFw Karft wird Rainer Greßmann
ernannt und vereidigt. Sein Stellvertreter ist Marcel Jerzi.
Püttelkow:
• Der Schießstand darf nur noch weiterbetrieben werden,
wenn der Pächter neue Auflagen erfüllt, u.a. die ausschließliche Verwendung bleifreier Munition, wie sie
sonst längst üblich ist.
Waschow:
• Die Kopfweiden am Triftweg wurden geschnitten.
Auf der Gemeindevertretersitzung am 03.05.2012 in Boddin
ging es u. a. um folgende Punkte:
Gemeindeangelegenheiten:
• Die Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Wittendörp
wird vom zuständigen Fachdienstleiter, Herrn Bernowitz,
erläutert und anschließend beschlossen. Aufgrund der
Erhöhung diverser Aufwendungen (allein die Kreisumlage erhöht sich auf ca. EUR 1,2 Mio.) muss die Gemeinde ihr Bankguthaben komplett aufzehren und weist
trotzdem noch einen buchhalterischen Verlust von rund
EUR 800.000 auf. Damit ist sie nach rechtlichen Gesichtspunkten gegenwärtig nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen und freiwilligen Leistungsverpflichtungen
nachzukommen. Bisher ergriffene Maßnahmen (wie die
Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
über den Landesdurchschnitt) können den Verlust nicht
kompensieren, sodass es nötig ist, ein Haushaltssicherungskonzept zu entwickeln.
• Die Leiterinnen der gemeindeeigenen KITAs, Frau Kögler und Frau Riediger, geben der Betroffenheit und Besorgnis Ausdruck, die der Austritt aus dem kommunalen
Arbeitgeberverband bei den KITA-Mitarbeiterinnen ausgelöst hat. Sie unterstreichen die gute Arbeit der KITAs
und das hohe Engagement, das alle Mitarbeiterinnen erbringen, sowohl was den zeitlichen als auch den finanziellen Einsatz angeht. Auf die Frage, ob ihre Arbeit in der
Gemeinde nicht geachtet sei, betonen alle Gemeindever-
Wittenburger Stadt- und Landbote
treter, dass die KITAs und ihre Mitarbeiterinnen eine hervorragende Arbeit machen, die weit über die Gemeinde
hinaus bekannt und gefragt sei. Der Austritt habe laut
Bürgermeister keinen negativen Einfluss auf die Gehaltsentwicklung, wie sich an Nachbargemeinden zeige, die
noch nie Mitglied im Arbeitgeberverband waren. Zudem
müsse der vor Kurzem erzielte Abschluss für den öffentlichen Dienst ohnehin noch komplett umgesetzt werden. Ein Gemeindevertreter verweist darauf, dass auch
in der freien Wirtschaft Stellen vielfach nur besetzt werden können, indem man den entsprechenden Mitarbeitern ein ausreichendes Gehalt zahle, es gebe also keinen
Grund zur Sorge.
• Auf die Frage nach den Kosten für die Anwohner bei
einer Umbenennung von Straßen im Gemeindegebiet
teilt das Amt mit, dass sowohl der neue Personalausweis
als auch die Änderung des Grundbuches für die Bürger
kostenfrei seien. Allerdings müsse jeder Bürger beim
Grundbuchamt die neue Adresse angeben. Im privaten
Bereich sei jeder selbst dafür verantwortlich, die Adressänderung mitzuteilen. In einigen Fällen (z. B. Kfz-Zulassung) können hier Kosten entstehen. Informationen hierzu erteilt das Amt.
Boddin:
• Die Freiwillige Feuerwehr hat ihre Ortswehrführer für
die neue Amtsperiode gewählt. Von der Gemeindevertretung bestätigt und vom Bürgermeister verpflichtet
werden Hans-Jürgen Wulf als Ortswehrführer und Tino
Schröder als stellvertretender Ortswehrführer.
• Der Bau eines Hydranten am Ortseingang hat sich bisher
aufgrund des hohen Grundwasserspiegels verschoben.
Es wird jetzt beim Wasserbeschaffungsverband nachgefragt, ob mit der Realisierung begonnen werden kann.
Harst:
• Die Erneuerung des Gemeindehauses wird für 2013 beschlossen. Diesbezüglich werden im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltetat 2012 Haushaltsmittel von EUR 150.000 für das Haushaltsjahr 2014
bereitgestellt, damit in zwei Jahren der Abriss des alten
Baus und der Neubau gesichert sind und zügig vonstattengehen können.
Karft:
• Der Bau des Gehweges ist im Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Der Landkreis erklärt, dass eine in Aussicht gestellte
Investitionszuweisung erst mit Beschluss des Kreisetats
2012 gegenüber der Gemeinde Wittendörp gewährt
werden kann. Zur Gewährleistung der Investitionsförderungsmaßnahme erklärt die Gemeinde Wittendörp gegenüber dem Fördermittelgeber (STALU), dass bei einer
eventuellen Nichtgewährung der Kreismittel dieses durch
die Gemeinde kompensiert wird, um die Landesförderung zu erhalten.
Pogreß:
• Für den Bau eines Zauns mit zweiflügeligem Tor um den
neuen Feuerlöschteich gibt es zwei Möglichkeiten: Die
Kameraden der FFw sind bereit, den Bau in Eigenleistung
zu erstellen, eine Firma aus Hagenow hat aber ein vergleichsweise günstiges Angebot gemacht. Da derzeit
noch Fragen offen sind, wird der Bürgermeister ermächtigt, das günstigere Angebot umzusetzen.
Püttelkow:
• Es gibt Planungen, die Ferkelaufzuchtanlage an der Gemarkungsgrenze Wittenburg/Püttelkow zu erweitern;
der Bestand an Tieren würde sich mehr als verdoppeln.
Da die Anlage noch auf Wittenburger Flur steht, wird
die Gemeinde nur als Nachbargemeinde hinzugezogen,
um ggf. Einwände zu erheben und erforderliche Krite-
11
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
rien für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu nennen.
Die Püttelkower Bürger/innen wären aber massiv von
dieser Erweiterung betroffen; zudem sei davon auszugehen, dass auch die zum Areal gehörenden Silage- und
Biogasanlagen vergrößert werden müssten, weshalb die
Gemeindevertretung das Vorhaben bereits zu diesem
Zeitpunkt ablehnt. Der Bauausschuss wird beauftragt,
Gründe für die Ablehnung zu erarbeiten; dies idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Wittenburger Bauausschuss.
Waschow:
• Derzeit ist fraglich, ob der geplante Solarpark tatsächlich in diesem Ausmaß realisiert wird. Änderungen des
EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) führen voraussichtlich dazu, dass die Förderung für Solarstrom deutlich
sinken wird, sodass die Anlage evtl. nicht mehr rentabel
arbeiten kann. Eine endgültige Entscheidung ist für Ende 2012 in Aussicht gestellt, dann könnte Anfang 2013
geprüft werden, ob es Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes gibt.
Woez:
• Ein Anwohner fragt, wieso die voll beladenen Tanklastzüge der Biogasanlagen (50 - 60 t Gesamtgewicht) trotz
einer Tonnagebegrenzung von 12 t über die marode
Brücke des Ortsteils fahren dürften. Die Gemeindevertretung unterstreicht, dass dies selbstverständlich nicht
rechtens sei, man aber kaum Handhabe dagegen habe.
Die einzige Möglichkeit, einzugreifen, ergebe sich, wenn
die Bürger Beweisfotos und eine Liste der betreffenden
Kennzeichen im Amt einreichen.
Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 14.06.2012
in Dreilützow statt.
Frank Friedrichs
Bürger aus Woez
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne
Kasernenkommandant
19230 Hagenow, Sieben Eichen 6
AllgFSprWNBw: 8672-3103
Tel.: 03883 625-3103
Fax: 03883 3169
LN: PzGrenBtl 401 - zentraler Posteingang
Sperrzeiten Mai 2012
Mo.: 14.05.12 Di.: 15.05.12 Mi.: 16.05.12 Do.: 17.05.12 Fr.: 18.05.12 07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr (Christi Himmelfahrt)
07:30 - 12:00 Uhr
Mo.: 21.05.12 Di.: 22.05.12 Mi.: 23.05.12 Do.: 24.05.12 Fr.: 25.05.12 07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 12:00 Uhr
Mo.: 28.05.12 Di.: 29.05.12 Mi.: 30.05.12 Do.: 31.05.12 07:30 - 24:00 Uhr (Pfingstmontag)
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
07:30 - 24:00 Uhr
Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt.
Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortübungsplatz HAGENOW.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen,
Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortälteste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze
HAGENOW und HELM auch außerhalb o. a. Sperrzeiten für
Unbefugte verboten ist.
Jablinski
Major
Sitzungen im Amtsbereich Wittenburg
Die Bekanntgabe der Sitzungstermine und der -orte erfolgt
unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch
Änderungen ergeben, die hier nicht mehr berücksichtigt
werden konnten.
Die rechtskräftige Bekanntmachung der Sitzungstermine
der Stadt Wittenburg, der Gemeinden Körchow, Wittendörp und Lehsen erfolgt über die örtlichen Bekanntmachungskästen. Aktuelle Informationen können Sie auch
unserer Internetseite www.amt-wittenburg.de (Termine)
entnehmen.
K. Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinde/Stadt
Tag
Zeit
Sitzungsort
_______________________________________________________________
Stadt Wittenburg
Ausschuss für Bau und 15.05. 19:00 Uhr Wittenburg,
Umwelt
Molkereistraße 4,
Raum 303
(2. OG), Bitte
Hintereingang
benutzen.
Gemeinde Wittendörp
Einwohnerversammlung
21.05. 19:00 Uhr OT Harst,
Gemeindehaus
Gemeindevertretung
14.06. 19:00 Uhr OT Dreilützow,
Wohnheim für
behinderte
Menschen,
Am Schloßpark 15
- 19
Gemeinde Lehsen
Gemeindevertretung
29.05. 19:30 Uhr Lehsen,
Dorfstraße 36,
Gaststätte
„Augustenhof“
Redaktionsdaten des Wittenburger Stadt
und Landboten
Ausgabe 06/2012 am 09.06.2012
Annahmeschluss: 31.05.2012/10:00 Uhr
Kot ist vom Hundehalter zu beseitigen
Viele Bürger freuen sich über die schönen Wallanlagen und
saubere Spazierwege. Allerdings häufen sich die Mitteilungen über festgestellte Verunreinigungen. Deshalb erlauben wir uns, wiederholt folgenden Hinweis zu geben: Die
Hundehalter bzw. Hundeführer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf Straßen und
Wegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf
Spielplätzen oder auf Privatgrundstücken verrichten!
Sollte Ihr Hund trotzdem einmal seinen Kot dort ablegen,
sind Sie verpflichtet, diesen unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Sindy Benisch
FDL Ordnungsangelegenheiten
12
Wittenburger Stadt- und Landbote
Pflanzliche Abfälle
zum Grünschnittsammelplatz bringen
Die Gartenzeit hat begonnen. Rasen mähen und andere Arbeiten stehen nun auf dem Plan. Wer nicht die Möglichkeit
hat, die pflanzlichen Abfälle auf eigenem Grundstück zu
kompostieren, kann diese zum Grünschnittsammelplatz der
Firma Schürmann & Bartels Entsorgungs-Recycling-Transporte GmbH, Wittenburger Chaussee 2a, Wittenburg OT Ziggelmark bringen. Hier besteht für Privathaushalte und Kleingewerbe die Möglichkeit, montags bis freitags von 09:00 bis
17:00 Uhr Gartenabfälle kostenfrei abzuliefern.
Sindy Benisch
FD Ordnungsangelegenheiten
Wer die Fahrbahn verschmutzt
muss saubermachen
Sie fahren über eine Landstraße und plötzlich sind Erdklumpen auf der Fahrbahn! Da war wohl ein Landwirt mit seiner
Technik unterwegs. Eine immer wiederkehrende Begebenheit in unserem Amtsbereich.
Wer muss den Dreck eigentlich wegräumen?
Saubermachen muss derjenige,
der die Verschmutzung verursacht hat, heißt es in § 32 der
Straßenverkehrsordnung. Denn
„Straßen zu beschmutzen oder
zu benetzen ... ist verboten“.
Nähere Einzelheiten regelt jeweils § 6 (1) der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde
Körchow, Lehsen, Wittendörp und der Stadt Wittenburg.
Wer trotzdem Straßen über das übliche Maß hinaus verunreinigt, muss sauber machen! Und bis er das getan hat, ist
die Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Im Regelfall bestücken
die Landwirte den Straßenabschnitt mit Verkehrsbeschilderung, welche auf die Gefahrenstelle durch verschmutzte
Fahrbahn hinweisen.
Alles verschmutzt und kein Warnschild?
Ist die Fahrbahn allerdings so verschmutzt, dass der Verkehr behindert
oder gefährdet wird, und kein Warnschild
weit und breit zu sehen ist, melden Sie
dieses am besten der Ordnungsbehörde
oder der Polizei. Von dort aus können
schon einmal Veranlassungen getroffen
werden, dass die Gefahrenstelle schnellstmöglich abgesichert und der Schmutzfink ausfindig gemacht wird.
Den Landwirten wird nahe gelegt, jeden Abend nach der
Feldarbeit verschmutzte Straßen zu reinigen. Wenn man
sich zu lange drückt, obwohl die Fahrbahn massiv verdreckt
ist, können auch die Straßenbaulastträger die Straße reinigen lassen. Zahlen muss dann der Verursacher. Verantwortlich ist jener auch, wenn etwas passiert. Es kommt allerdings
auf die Höhe des Verschmutzungsgrades an. Außerdem
macht es einen Unterschied, ob es sich beispielsweise um einen Feldweg handelt, bei dem man mit Verschmutzungen
und Unebenheiten rechnen muss, oder um eine viel befahrene Bundesstraße, die in jedem Fall schmutzfrei passierbar
sein sollte. Bei Zuwiderhandlung kann gegen den Verursacher ein Bußgeld erhoben werden, weiterführend kann es
bis zur Punkteeintragung in Flensburg gehen und - im Falle
eines Unfalls - bis hin zur Schadenersatzleistung führen.
Sindy Benisch
FD Ordnungsangelegenheiten
Wittenburger Stadt- und Landbote
Angebot von Baugrundstücken
Sofort bebaubar - neue Wohngrundstücke in Wittenburg
am Löninger Ring
Die Stadt Wittenburg wird die Erschließung für alle Wohngrundstücke am Löninger Ring bis Mai 2012 abgeschlossen
haben. Die Erschließungsstraße wird wie geplant, als Anliegerstraße in Ringform hergestellt. Im öffentlichen Straßenbereich sind die Versorgungsleitungen für Schmutzwasser,
Trinkwasser und ein Regenwasserkanal verlegt; die Grundstücksanschlüsse sind vorbereitet. Weiterhin liegen Leitungen für Erdgas und Strom im öffentl. Straßenbereich. In
diesem Wohngebiet kann die Stadt insgesamt 30 Wohnbaugrundstücke anbieten, in der Größe zwischen 364 bis 900
qm, Durchschnittsgröße um die 500 qm und ohne Bauträgerbindung.
Die Stadt ist derzeit damit befasst, den Bebauungsplan für
den Löninger Ring zu überarbeiten - zukünftig soll hier die
Errichtung von Bungalows möglich sein.
Die Stadt Wittenburg bietet die Grundstücke zum Preis von
37,00 EUR/ qm an - dieser Betrag beinhaltet den Grund und
Boden, den Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch für
den Straßenneubau, den Anschlussbeitrag für Schmutzwasser den Anschlussbeitrag für Trinkwasser und die Grundstücksanschlüsse für Schmutz und Trinkwasser. Die Grundstücke sind vermessen und werden nach Abschluss des Straßenbaues abgemarkt.
Für einen Grundstücksverkauf von der Stadt an junge Familien mit Kindern hat sich die Stadt eine Förderrichtlinie gegeben - der Grunderwerb kann mit bis zu 6.000 EUR gefördert werden.
(den Text der Förderrichtlinie finden Sie unter www.amtwittenbur.de/aktuelle Mitteilungen)
Attraktives Finanzierungsangebot bei Sparkasse und Raiffeisenbank
Sparkasse und Raiffeisenbank vor Ort unterstützen das Fördervorhaben der Stadt mit ihrem Extraangebot für eine Baufinanzierung - fragen Sie dort bitte nach.
Am Löninger Ring erwerben Sie abseits vom Durchgangsverkehr in ruhiger Wohnlage ein überschaubares Grundstück.
Zu Fuß oder mit dem Fahrrad sind es nur etwa 600 m bis
zum Marktplatz. Wenn Sie weitere Informationen zu den
Baugrundstücken haben möchten, wenden Sie sich bitte an
den Liegenschaftsbereich der Stadt Wittenburg, Herr Knabe,
Tel 038852 33-220,
E-Mai: [email protected]
Zuwendungsrichtlinie der Stadt Wittenburg
für die Förderung junger Familien
bei der Bauplatzfinanzierung
Beschluss der Stadtvertretung vom 28. März 2012
I. Allgemeine Bestimmungen Zuwendungsziel
Die Stadt gewährt jungen Familien Zuwendungen für den
Kauf gemeindlicher Grundstücke, soweit dies im Interesse
der Stadt steht. Das Interesse der Stadt besteht jeweils bei
den in den Anlagen aufgeführten Grundstücken, sobald diese im Eigentum der Stadt stehen. Der Kauf wird gefördert,
um jungen Familien den Erwerb und die Errichtung eines
Eigenwohnheims zu erleichtern. Insbesondere soll der allg.
demographischen Entwicklung entgegengewirkt werden.
Ebenso soll einer Abwanderung junger Familien aus Wittenburg vorgebeugt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Zuwendungen werden im Rahmen dieser Richtlinie, dem
allgemeinen Gemeindewirtschaftrecht und der Gemeindeordnung (Teil der Kommunalverfassung M-V) sowie den Verwaltungsvorschriften hierzu in den jeweils geltenden Fas-
13
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
sungen gewährt. Zuwendungen werden im Rahmen der zu
Verfügung stehenden Mittel gewährt. Über eine Förderung
und die Anwendung von Ausnahmeregelungen entscheidet
der Hauptausschuss. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung
besteht nicht.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind alle jungen Familien mit Kind/
Kindern (kurz: junge Familie), welche unter die in Ziff. II
Nrn. 1 - 3 genannten Voraussetzungen fallen.
Nichteheliche Lebenspartnerschaften mit Kind/Kindern, die
zusammenleben und die in Ziff. II Nrn. 1 - 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, sind jungen Familien mit Kind/Kindern gleichgestellt. Alleinerziehende Mütter oder Väter mit
Kindern sind jungen Familien gleichgestellt. Ebenso können
junge Familien, welche am Tag des Kaufvertrages kinderlos
sind, Zuwendungsempfänger sein, wenn sie die Voraussetzungen nach Ziff. II Nr. 2c. erfüllen.
Zuwendungsart
Die Zuwendung wird als pauschaler Zuschuss gewährt. In
Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.
II. Zuwendungsvoraussetzungen
1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
Der Kauf eines gemeindlichen Grundstücks kann gefördert werden, wenn:
a) der Kauf im Interesse der Stadt steht und es sich
beim Käufer um eine junge Familie nach den Bestimmungen dieser Richtlinie handelt.
b) es gesichert erscheint, dass die junge Familie ihren
Wohnsitz in der Stadt Wittenburg beibehält oder
nach Bau des Eigenheims nach Wittenburg verlegt.
c) der Zuwendungszweck nach Einschätzung des Hauptausschusses durch die Zuwendung erreicht werden
kann. Die Förderung eines Grundstückskaufs ist ausgeschlossen, wenn diese der Zielsetzung dieses Zuwendungsprogramms zuwider läuft.
2. Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen
Der Kauf eines gemeindlichen Grundstücks kann gefördert werden, wenn:
es sich beim Käufer um eine junge Familie handelt; eine junge Familie wird dann angenommen, wenn mindestens ein Kind unter 14 Jahren in der Lebenspartnerschaft oder Ehe vorhanden ist oder ein Kind bzw. Kinder
zu erwarten sind (Schwangerschaft).
Ausnahmen bzw. Erweiterungen der o. g. Vermutung einer jungen Familie sind gegeben,
a) wenn gesichert ist, dass spätestens zwei Jahre nach
Abschluss des Kaufvertrags mit dem Bau des Eigenheims begonnen wird.
b) Gefördert werden nur junge Familien, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Hauptwohnsitz
der Kinder in der Stadt haben oder beabsichtigen, innerhalb drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages
in die Stadt zu verlegen. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt.
c) Ausnahmsweise kann eine Förderung von jungen Familien ohne Kinder auch nach Kaufvertragsabschluss
erfolgen. Werden bis zu 5 Jahre nach Vertragsabschluss Kinder in die Familie hineingeboren oder adoptiert und es wurde bis dato keine Förderung beantragt, ist eine rückwirkende Förderung möglich.
3. Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen
a) Die Selbstnutzung des zu errichtenden Eigenheims
muss mindestens 10 Jahre betragen. Eine Selbstnutzung im Sinne dieser Richtlinie liegt vor, wenn das
Eigenheim als Hauptwohnsitz i. S. d. Meldegesetzes
dem Zuwendungsempfänger dient und dieses weder
vermietet noch längerfristig Dritten überlassen wird.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
b) Die Förderung wird einmalig gewährt.
c) Zuwendungsfähig sind nur Bauplatzkäufe vom
Grundbesitz der Stadt.
d) Werden durch andere Stellen Zuwendungen für einen gleichartigen oder ähnlichen Zuwendungszweck
bewilligt, so sind diese Fördergrundsätze zusätzlich
zu beachten. Insofern können bezüglich der Förderziele, der Zweckbestimmung oder der Zuwendungshöhe Ausnahmen erfolgen.
III. Zuwendungsart und Höhe der Zuwendung
1. Zuwendungsart
Die Zuwendung wird als pauschaler Zuschuss gewährt.
Bei einer rückwirkenden Beantragung nach Ziff. II Nr. 2b.
wird die Förderung als pauschaler Zuschuss gewährt. Der
Zuschuss wird in diesen Fällen in jährlichen Raten, verteilt auf zwei Jahre, ausbezahlt.
2. Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der
Kinder unter 14 Jahren in der jungen Familie, die ihren
Hauptwohnsitz in Wittenburg haben oder beabsichtigen,
den Hauptsitz nach Wittenburg zu verlegen. Pro förderfähigem Kind in der Familie werden pauschal 2.000 EUR
Preisnachlass/Zuschuss gewährt.
Die maximale Förderhöhe beträgt 6.000 EUR je Familie.
IV. Verfahren
1. Allgemeines
Eine Förderung kann beantragen, wer ab dem
01.04.2012 von der Stadt ein Grundstück erwirbt oder erworben hat oder die Voraussetzungen nach Ziff. II Nr. 2b
erfüllt.
Eine Förderung kann auch beantragen, wer bis zu 2 Jahre vor dem 01.04.2012 ein Grundstück von der Stadt erworben hat und zum Zeitpunkt des Erwerbs die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllte.
14
Wittenburger Stadt- und Landbote
6. Rückzahlungsverpflichtung
Wird die Selbstnutzung von 10 Jahren unterschritten und
ein vorzeitiger Wechsel des Hauptwohnsitzes der jungen
Familie oder minderjähriger Kinder, aufgrund deren eine
Förderung erfolgte, oder der Verkauf des Eigenheims an
Dritte vollzogen, ist die Förderung in voller Höhe zurückzuerstatten.
Die Zuwendung ist auch zu erstatten, wenn die (auswärtige) junge Familie ihren Hauptwohnsitz längstenfalls
drei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages nicht nach
Wittenburg verlegt hat.
Eine anteilige Rückerstattungspflicht ist zulässig, wenn
die Gründe der verkürzten Selbstnutzung oder eine Änderung des Hauptwohnsitzes nicht durch den Zuwendungsempfänger zu vertreten sind. Hierüber entscheidet
der Hauptausschuss.
V. In-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt am 01.04.2012 in Kraft.
Datum der Ausfertigung der Richtlinie:
Wittenburg, den 11. April 201
gez. Hebinck
Bürgermeister
Anlage I
Gemäß Ziffer I - Allgemeine Bestimmungen Zuwendungsziel dieser Richtlinie besteht das Interesse der Stadt derzeit
(Zeitpunkt Beschluss der Stadtvertretung vom 28.03.2012)
bei den in der folgenden Karte markierten Grundstücken,
sobald diese im Eigentum der Stadt stehen.
2. Reihenfolge der Förderung von Grundstückskäufen
Die Reihenfolge der Zuwendungen zu den Grundstückskäufen ergibt sich aus der zeitlichen Abfolge der Antragstellungen. Zuwendungsanträge, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, aber mangels Haushaltsmittel
nicht gefördert werden, werden bei fortbestehendem
Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen in den darauf folgenden Jahren gefördert. Sie gehen dann den in
den Folgejahren gestellten Anträgen vor.
3. Antragstellung
Zuwendungen sind nach dem Antragsmuster der Stadt
Wittenburg für die Förderung junger Familien bei der
Stadtverwaltung Wittenburg zu beantragen. Der Antrag
auf Förderung im Sinne dieser Richtlinie soll mit dem
Kaufantrag dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Ausnahmen können zugelassen werden.
4. Bewilligung
a) Bewilligungsstelle ist der Hauptausschuss der Stadt
Wittenburg. Er entscheidet allein über die Bewilligung von Zuwendungen und die Gewährung von
Ausnahmeregelungen.
b) Zuständig für die Prüfung der Anträge ist die Verwaltung.
c) Die Bewilligung erfolgt per Hauptausschussbeschluss
und wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.
5. Auszahlung
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der Ziff. III Nr. 1, frühestens jedoch zum Zeitpunkt
des Eingangs des Kaufpreises für das Grundstück bei der
Stadtkasse. In den Fällen nach Ziff. IV Nr. 1 Satz 2 erfolgt
die Auszahlung nicht vor Rechtskraft des Stadthaushaltes
für das jeweilige Haushaltsjahr.
Gemeinde Wittendörp
Der Bürgermeister
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Wittendörp sucht für die Kindertagesstätte
Boddin zum 01.06.2012
eine/n „Staatlich anerkannte/n Erzieher/in“.
Die ausgeschriebene Stelle ist befristet für die Zeit vom
01.06.2012 bis zum 15.01.2014.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 6 der Anlage C
zum TVöD.
Richten Sie bitte die vollständigen Bewerbungsunterlagen
bis zum 18.05.2012
an das
Amt Wittenburg
FB Zentraler Service/Personal
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote
15
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Kutz unter der
Tel. Nr. 038852 33105 gern zur Verfügung.
gez. Nadzeika
Bürgermeister
Stahlbau Wittenburg GmbH
Firmenprofil:
• 1998 Firmengründung
• 19 Mitarbeiter
• Ausbildungsbetrieb
• Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum
Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09
Klasse E
• Zertifikat DIN EN ISO 3834-2:2006
• Mitglied der IHK zu Schwerin
• Homepage: www.briese-stahlbau-wittenburg.de
Informationen zum Unternehmen Stahlbau Wittenburg
Am 12. April besuchten Bürgermeister Norbert Hebinck und
Bürgervorsteherin Sybill Moß das mittelständische Unternehmen Stahlbau Wittenburg GmbH. Geschäftsführer KarlHeinz Briese nahm sich die Zeit, mit seinen Besuchern ins Gespräch zu kommen und sie durch die Firma zu führen.
Die Besuche der ortsansässigen Firmen werden dazu genutzt, sich über Änderungen, Vorhaben und Probleme auszutauschen. Bürgermeister Hebinck nutzt das Gespräch, die
Geschäftsinhaber über für sie und ihr Unternehmen relevante Neuigkeiten in der Stadt Wittenburg zu informieren.
Das Unternehmen Stahlbau Wittenburg GmbH ist seit dem
1. Dezember 1998 am Südring 11 in Wittenburg ansässig. 19
Mitarbeiter arbeiten bei Stahlbau, die Firma bildet für den
Eigenbedarf aus. Wie viele andere Unternehmen steht auch
Geschäftsführer Karl-Heinz Briese vor dem Problem, Auszubildende zu finden. Die Gründe sind vielfältig. Sei es, dass
eine Berufsausbildung in den Altbundesländern auf Grund
des höheren Ausbildungsgeldes vorgezogen wird, oder sei
es die mangelnde Ausbildungsreife einiger Bewerber. Ein
positives Feedback vom Unternehmer Karl-Heinz Briese war
auf die Information des Bürgermeisters zu vernehmen, dass
die Stadtvertretung Wittenburg ein Gesamtpaket gestrickt
hat, um junge Familien in Wittenburg zu halten bzw. nach
Wittenburg zu holen (wir informieren in dieser Ausgabe). Das lässt hoffen, die ausgebildeten Fachkräfte in den ortsansässigen Firmen zu halten. Stahlbau Wittenburg ist in ganz
Norddeutschland unterwegs. Aber auch der Wirtschaftsboom in Wittenburg brachte dem Unternehmen Aufträge. In
den Betriebsstätten der Unternehmen Dr. Oetker, Alpincenter Wittenburg, Prima Rotationsdruck, SternMaid (u.a.) sind
Stahlbauteile von den Fachkräften aus Wittenburg bearbeitet
und eingebaut worden.
Karin Owszak
Wifö
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Stahlbaufertigung
Stahlbaukonstruktion von 1 kg bis 250.000 kg und deren Teil- und Komplettmontage
Stahlsonderbau
in Edelstahl
Metallbauarbeiten
Fertigung von Schweißteilen und Vorrichtungen nach Ihrem
Wunsch
Containersonderbau
nach Ihren Vorgaben und
Bedürfnissen
Schlosserarbeiten
aller Art
Sandstrahlarbeiten
mit Stahlkies
Baugruppengrößen von:
Länge: 7.000 mm
Breite: 4.000 mm
Höhe: 3.000 mm
Industrielackierarbeiten
Baugruppengrößen von:
Länge: 7.000 mm
Breite: 4.000 mm
Höhe: 3.000 mm
Für diese Leistungen stehen qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung.
Kompetenter Service für alle Modelle
Seit dem 1. April in Wittenburg neue Werkstatt
Die Leidenschaft für Motoren, Technik und Fahrzeuge hat in
Wittenburg eine neue Adresse: Wölzower Weg 13 - 19. Hier
führen seit dem 1. April diesen Jahres Andreas Hamann und
Sebastian Grohs ihren Kfz-Meisterbetrieb A&S Kfz Service
Gbr. Von Beruf sind beide Kfz-Mechaniker und der 28jährige
Andreas Hamann bereits Techniker-Meister, während der
27-jährige Sebastian Grohs sich gerade dazu qualifiziert.
Sie haben ihre Faszination für Technik und Motoren zum
Beruf gemacht und reparieren quasi alles, was ihnen unter
die Finger kommt: Pkw, Motorräder, Mopeds, Oldtimer-Bikes und Kleintransporter. In ihrer neuen großen, hellen und
mehrräumigen Werkstatt, die offen ist für alle Modelle, sind
dafür alle technischen Voraussetzungen getroffen.
Es gibt drei Hebebühnen, zwei für Pkw und eine für Kleintransporter, eine Strahlkabine, ein Bremsenprüfstand, moderne Maschinen für Reifenmontage und -auswuchtung
sowie modernste Diagnosetechnik und ein Ultraschallprüfgerät für Vergaseranlagen.
Das Leistungsangebot der beiden Kfz-Experten ist breitgefächert und umfasst:
• Service für Pkw, Kleintransporter und Motorrad
• Inspektion und Ölwechsel
• TÜV und AU
• Reifenservice und -einlagerung
• Unfallreparatur und Instandsetzung,
• Simson-Ersatzteilhandel
• Motorradrestaurationen
• Klimacheck und -wartung
• Sandstrahlarbeiten
• Öle sämtlicher Art bis hin für LKWs sind hier vorrätig und
werden gewechselt.
Geöffnet hat die Wittenburger Werkstatt übrigens montags
bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr.
Der Notdienst ist über eine 24-Stunden-Hotline erreichbar:
0174 3142254.
Von der Planung und Konstruktion bis zur Fertigstellung
und Montage - alles aus einer Hand.
Quelle: Elbe express/dalt
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Schul- und Kitanachrichten
Grundschule am Friedensring Wittenburg
Mathematik kann auch Spaß machen
Auch in diesem Schuljahr wurde zum 18. Mal der „Känguruwettbwerb der Mathematik“ durchgeführt. Teilnehmen
konnten alle Schüler, die Spaß an der Mathematik haben.
Bundesweit knobelten 108.223 Schüler der 3. Klassen und
114.022 Schüler der 4. Klassen freiwillig an kniffligen Aufgaben. 64 Schüler der Grundschule am Friedensring in Wittenburg nahmen daran teil und bemühten sich um die richtigen
Lösungen. Die 3 besten Schüler mit den meisten Punkten
waren: Jenny Hildebrand, Annika Sunkovsky und Elijah Maxim Lasner aus der Klasse 4a. Alle erhielten eine Teilnehmerurkunde und ein kleines Präsent. Annika konnte sich
außerdem über ein T-Shirt freuen, da sie den größten Kängurusprung gemacht hatte, d. h. dass sie die meisten aufeinanderfolgenden Aufgaben gelöst hatte. Allen hatte es Spaß
gemacht, ihr Wissen und Können unter Beweis zu stellen
und waren gespannt, welche Leistungen sie erzielt hatten.
16
Wittenburger Stadt- und Landbote
Das Elternaktiv und das Pädagogenteam der KITA Plapperschnut haben zum „Frühlingserwachen“ eingeladen. Die
Mädchen und Jungen hatten gemeinsam mit ihren Eltern,
Großeltern und Angehörigen viel Spaß. Bei Musik und Gesang, begleitet durch Wolfgang Gubalke und Ines Jennerjahn, begrüßten die Kleinen, wie Großen den Frühling.
Die Kinder konnten sich schminken lassen oder bei Katrin
Börger kreative Angebote wahrnehmen. „Eltern treffen sich
zu diesen Höhepunkten, um auch sich in Fragen Kinderziehung, Alltags- und Entwicklungsprobleme ihrer Kleinen in
zwangslosen Gesprächen, auszutauschen, so Ilona KämpgenMahnke, Bereichsleiterin beim Internationalen Bund Südwestmecklenburg und Verantwortliche für die Kinderförderung und -bildung. Sie bedankt sich bei allen Helfern und
Unterstützer des kleinen Festes.
Michael Hallmann
I. Raßmann
Große und Kleine Freunde
IB-Kita „Plapperschnut“ Wittenburg
Frühlingserwachen in der „Plapperschnut“
Das Wetter spielte mit und ließ sogar vereinzelt Sonnenstrahlen durchblicken am 18. April nachmittags in der Kindertageseinrichtung des IB in Wittenburg in der Schlüterstraße 2a.
Projekttag in der Kita „Plapperschnut“ am Friedensring
Zahlreiche gemeinsame Aktivitäten verbinden die Besucher
der Begegnungsstätte der Volkssolidarität in der Großen
Straße in Wittenburg mit den Kindern und Erzieherinnen
des Kindergartenbereiches der Kindertagesstätte „Plapperschnut“ Haus I des Internationalen Bund Südwestmecklenburg.
Im Rahmen der laufenden Projektarbeit unter dem Motto:
„Der Weg zur Freundschaft“ hatten die Kindergartenkinder
am 29. März 2012 ihre großen Freunde, die Omis und Opis
von der Volkssolidarität, zu einem gemeinsamen Spielenachmittag eingeladen.
Wittenburger Stadt- und Landbote
Gerne und erwartungsvoll folgten acht Omas und die Leiterin des Hauses der Einladung. Nach einem herzlichen Willkommen teilten sich die Gäste auf die vier Kindergartengruppen auf. Gemeinsam wurden die verschiedensten Spiele
gespielt. („Der Fischer fischt“, „Flaschendrehen“, „Mein
rechter, rechter Platz ist leer“, „Ich sehe was - was du nicht
siehst“ u. v. m.) Aufmerksam und staunend lauschten die
Kinder den Erzählungen ihrer Besucher aus deren Kindheit.
Viel zu schnell verging die Zeit und der Vormittag neigte
sich dem Ende entgegen. Alle Beteiligten hatten viel Spass
und wünschen sich eine Wiederholung.
Conny Koch
Feuerwehrnachrichten
17
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Jugendfeuerwehr Lehsen
Wir haben IHREN Müll weggeräumt
Auch in diesem Jahr hatte die Jugendwehr Lehsen im April
zur Müllsammelaktion aufgerufen.
Eine noch nie dagewesene Bereitschaft, an der Aktion teilzunehmen, überraschte die Organisatoren.
Mehr als 30 Lehsener und mit Lehsen Verbundene trafen
sich an dem Samstagvormittag, bei bestem Wetter, zum
Frühjahrsputz.
Da sich Lehsen innerorts immer sehr gepflegt zeigt, wird
einmal im Jahr der Bereich von den Ortsausgangsschildern
bis zum Ende der Gemarkung Lehsen in Richtung Wittenburg, Albertinenhof und Ziggelmark vom Unrat befreit. Es
lohnt sich immer, dafür sorgen Mitbürger, die offensichtlich
damit überfordert sind, ihren eigenen Müll ordnungsgemäß
selbst zu entsorgen.
Freiwillige Feuerwehr Lehsen
Gemeinde Lehsen
Wehrführerwechsel in Lehsen
Auf der Gemeindevertretersitzung am 13. März verabschiedete Bürgermeister Berno Lüpken den bisherigen Gemeindewehrführer, Kamerad Heiko Falke, der aus persönlichen
Gründen das Ehrenamt niederlegte. Ihm wurde mit einem
Präsent für die geleistete Arbeit gedankt.
Auf derselben Sitzung bestätigte die Gemeindevertretung
einstimmig die Wahl des neuen Gemeindewehrführers, Kamerad Steffan Berg. Nach Sprechen der Eidesformel und
Überreichung der Ernennungsurkunde durch den Bürgermeister wünschten die Anwesenden dem neuen Gemeindewehrführer viel Erfolg in seinem neuen Ehrenamt.
Karin Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
Nach dem Arbeitseinsatz hatte, traditionsgemäß, Bürgermeister Berno Lüpken zum Grillen eingeladen.
Die Jugendwehr bedankt sich bei allen Teilnehmern für
die Unterstützung. Ein besonderer Dank richtet sich an den
Jagdpächter Jürgen Nadzeika, der im Namen der Jagdgenossenschaft Lehsen 200,00 EUR in die Kasse der Jugendwehr
einzahlte.
Für die Jugendwehr Lehsen
Karin Owszak
Kultur und Freizeit
Tag der offenen Tür
bei den Zweckverbänden Sude-Schaale
Traditionsgemäß präsentieren sich die Zweckverbände Sude-Schaale am Samstag, dem 09. Juni 2012 zu ihrem Tag
der offenen Tür auf dem Gelände der Geschäftsstelle in der
Dreilützower Chaussee 4, 19243 Wittenburg. Interessierte
Besucher sind herzlich eingeladen sich die neue „H2Ohr Umweltbildungsstätte“ anzusehen und zu erfahren, was es
damit auf sich hat. Lassen Sie sich überraschen, wie unterschiedlich Wasser klingen kann.
Zusätzlich bieten wir Informationen und Beratung zum Betrieb und zur Wartung von Kleinkläranlagen, hierzu findet
um 10:00 Uhr ein Fachvortrag statt. Außerdem bieten wir
allen Besuchern die Möglichkeit, sich von der Reinigungsleistung unserer Kläranlage Zarrentin zu überzeugen und an
einer Führung über die Anlage teilzunehmen. Hierfür steht
ein Fahrservice an der Geschäftsstelle Wittenburg bereit.
Auch im Wasserwerk Wittenburg stehen an diesem Tag die
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Türen offen. Für unsere kleinen Besucher bieten wir Basteln
und Experimente rund um das Thema Wasser an. Wir hoffen
auch in diesem Jahr auf ein reges Interesse und zahlreiche
Besucher.
Regional ist erste Wahl
Wenn am 1. Sonntag im Monat in Zarrentin der Biosphärenmarkt stattfindet, ist auf dem Hof Schaalsee immer ein besonderer Tag. Schon früh am Morgen ist die ganze Familie
auf den Beinen.
18
Wittenburger Stadt- und Landbote
Mühlenverein bereitet sich auf
ihren Höhepunkt des Jahres vor!
Am Pfingstmontag wird, wie in jedem Jahr, der Deutsche
Mühlentag begangen. Neben der zentralen Veranstaltung
in der Wassermühle Hanshagen, bereitet sich auch der Wittenburger Mühlenverein am Pfingstmontag, den 28.05.2012,
auf diesen Höhepunkt seiner Vereinsarbeit vor. Traditionell
findet unsere Veranstaltung auf dem Mühlengelände in
Wittenburg, gegenüber von Dr. Oetker, statt.
Unsere Mühle ist zurzeit immer noch im zum Teil demontierten Zustand und kann nicht wirklich für eine bessere
Feststimmung sorgen. Wir als Verein sind jedoch zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr mit der Sanierung der Erdholländer-Windmühle begonnen wird. Nach Aussage der Stadtverwaltung ist der Fördermittelantrag eingereicht und wir
warten auf eine entsprechende Zuteilung noch in diesem
Jahr. Die Mitglieder des Vereins bemühen sich seit Jahresbeginn diesen Tag wieder zu einem Höhepunkt für Wittenburg und auch deren Umlandgemeinden werden zu lassen.
Neben altbewährten Abläufen haben sich die Vereinsmitglieder auch Gedanken gemacht, wie dieser Tag noch interessanter gestaltet werden kann. Ich denke, wir haben ein
abwechslungsreiches und interessantes Programm zusammengestellt.
Es ist folgender Programmablauf geplant:
10:30 Uhr Eröffnung
11:00 Uhr
Kinderchor der Schule „Rennbahnstraße“
Ab 10:45 Uhr Wettkampf im Hähnekrähen
11:00 Uhr
1. Vorführung Dreschkasten A. Baudisch + D.
Popp
11:30 Uhr
1. Vorstellung Oldtimer
12:15 Uhr
Siegerehrung Wettkampf Hähnekrähen
13:00 Uhr
Versteigerung Spaßauktion
13:30 Uhr
2. Vorführung Dreschkasten
+ Wettbewerbe für Kinder (Malen, Eierlaufen, Strohballenburg, Sackhüpfen)
14:00 Uhr
2. Vorstellung Oldtimer
14:30 Uhr
Kulturprogramm (Linedance, W. Kniep und
auch vereinsinterne Einlagen)
17:00 Uhr
Abschluss
Dann herrscht in der kleinen Hofschlachterei geschäftiges
Treiben. Kisten klappern und Gläser klirren beim Einpacken.
Die Türen der Räucherkammer werden geöffnet und ein
köstlicher Duft nach Buchenrauch zieht über den ganzen
Hof. Leckere frische Schinken und Mettwürste werden eingeladen. Aufgeregte Stimmen sind zu hören.„Ist der Grill
geputzt? Hast du die Teller nicht vergessen? Wo ist die Kiste
mit den Löffeln?” In großen Töpfen blubbert die Erbsensuppe für das Mittagessen und die Mutter wird langsam nervös,
weil die Erbsen nicht weich werden. Dann ist endlich alles
verstaut und das Verkaufsauto fährt rumpelnd vom Hof. Auf
dem Markt angekommen werden erst mal alle Bekannten
begrüßt. Dann wird aufgebaut. Jetzt bleibt noch Zeit für ein
kleines Frühstück, bevor der Grill angeheizt und die ersten
Bratwürste aufgelegt werden. Viele Marktbesucher kennen
den Hof Schaalsee schon seit Jahren. Sie schätzen die leckeren Fleisch- und Wurstprodukte und natürlich Muttis Erbsensuppe (die Erbsen wurden doch noch weich). Auch für einen
kleinen Schwatz findet sich immer Zeit. Das ist sie dann, diese ganz besondere Marktatmosphäre. Dann weiß die Familie wieder, warum sie seit 10 Jahren landwirtschaftliche Direktvermarkter sind und das mit Leib und Seele. Allen seinen
Kunden möchte der Hof Schaalsee einmal Danke sagen für
diese schöne Zeit und lädt am 20. Mai zum Hoffest nach Waschow ein.
Marina Zieger
Permanent im Programm sind:
• Spiele für Kinder organisiert durch Landjugend M-V und
Malstraße, Antlitzmalereien
• Traktor- und Kutschfahrten
• allgemeines Markttreiben
• Brot backen im Backofen
• Eis, Kuchen und Kaffee
• Handwerkertraditionen
• Mühlenbesichtigung und interne Ausstellung
• Streichelzoo
Das Markttreiben wird belebt durch:
• Schwein am Spieß
• Leckereien vom Hof Zieger
• Fischbrötchen und andere Variationen
• Weinproben und andere Delikatessen
• Eis, Kartoffelpuffer und andere Leckereien
Für unsere Kinder sind zahlreiche Überraschungen geplant.
Im Kulturprogramm tritt, wie erwähnt, die Linedancegruppe
aus Wittenburg (Erwachsenengruppe) für Jung und Alt auf.
Herr Wolfgang Kniep, als Hauptdarsteller, singt Lieder aus
unserer Heimat Mecklenburg und unterhält die Besucher
mit interessanten Einlagen. Herr Kniep singt bekanntlich auf
Niederdeutsch und freut sich auf rege Teilnahme des Publikums. Der Wittenburger Fanfarenzug kann unsere Veranstaltung leider nicht eröffnen, da dieser an einem zentralen
Ausscheid teilnimmt.
Wittenburger Stadt- und Landbote
Die Mühlengaststätte, mit dem Team der Familie Herrn
Oberhack, wird außerdem für das leibliche Wohl sorgen.
Durch das gesamte Programm führt, mit seinen Einlagen,
Herr Rainer Koch aus Bobzin. Herr Koch wird auch die Spaßauktion moderieren und versuchen, damit die Vereinskasse
für die Finanzierung der zukünftigen Aufgaben des Vereins
aufzufüllen. Alle Bürger sind hiermit aufgerufen, zu dieser
Auktion ihren Beitrag dahingehend zu leisten, bei dieser
Auktion mit zu bieten und auch mit einer Sachspende für
ein Gelingen dieses Programmteiles beizutragen. Entsprechende Spendenartikel können bei der Mühlengaststätte in
Wittenburg abgegeben werden. Bei Bedarf holen wir die
Sachen auch gerne ab. Das trifft auch für alte Landtechnik
zu, die Sie uns überlassen wollen. Entsprechende Angebote
nehmen wir gern unter Telefon 0176 78661352 entgegen.
Wenn es die Zeit an diesem Tag erlaubt, wird auch die
Whisky-Herstellung ein Thema sein, die seinen Ursprung im
Getreide hat. Auch dieses Thema zeigt die Vielfältigkeit unseres Moderators. Unser Leitthema ist jedoch, wie in jedem
Jahr - Vom Getreide zum Brot, dass über die Mühle bis zum
Backofen verfolgt werden kann. Die Vereinsmitglieder, und
hier besonders Mühlenbaumeister M. Zecher, Herr Popp,
Herr Jensen und Herr Wegener beantworten gerne alle
Fragen zur Holländer-Windmühle und alter Landtechnik Mehlherstellung bis hin zum Brotbacken.
Die Handwerkertradition gestalten Mühlenbaumeister,
Schlosser und Zimmerer.
An dieser Stelle eine Erinnerung an den Mühlenbaumeister
Hans-Jürgen Zecher, der Anfang des Jahres plötzlich verstorben ist. Dieses Ereignis war auch für uns sehr schmerzlich.
Noch am letzten Mühlentag 2011 zeigte er den Besuchern
sein handwerkliches Können. Uns werden seine Mitarbeit
und Ratschläge im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit
und der bevorstehenden Mühlensanierung sehr fehlen. Besonders freuen wir uns, dass wir Mühlenbaumeister Zecher
(jun.) für unsere Vereinsarbeit gewinnen konnten und so die
Lücke, die der Tod seines Vaters geschlagen hat, ausgefüllt
wird.
Wir wünschen uns viele interessierte Besucher und natürlich
schönes Wetter.
Glück zu!
Karl Luchs
1. Vorsitzender
Kunst Offen
Möchten Sie einmal einem Künstler bei der Arbeit zuschauen?
Im Rahmen von „Kunst Offen“ können Sie auf Kunst und
Künstler zugehen und mit offenen Augen Bilder und Grafiken, Keramik und Plastik betrachten. Es werden Künstler
unter anderem in Dreilützow, Hagenow, Karft, Wittenburg
und in anderen Städten und Dörfern aus der Umgebung zu
sehen sein. Seien Sie offen für das Schöne und Ungewöhnliche. Lauschen Sie dem Künstler - oder einfach nur dem
frühsommerlichen Vogelgezwitscher, das aus dem Garten
ins Atelier dringt.
In der herrlich kreativen Umgebung eines Künstlerateliers
lässt es sich viel besser betrachten, fühlen und reden. Nur
mutig hinein, denn gerade Ihre Meinung ist dem Künstler
wichtig.
Haben Sie Lust bekommen? Dann hinein in das PfingstKunst-Wochenende, zu „Kunst Offen“ vom 26. bis 28.
Mai 2012. Sie erkennen die Aktionsstätten an dem gelben
Schirm.
Angemeldet zu „Kunst Offen“ haben sich aus dem Amtsbereich:
19
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
• In Dreilützow:
- Jeanette Harendt (Figurentheater, Entwürfe, Puppen,
Bilder sowie Bastelangebote)
- Astrid Fiedler (Filz-Mitmachwerkstatt, Glasperlenkunst)
- Romy Krüger (Theatermalerei u. Holzschnitt)
- Pierre Bosolum und Linda Funke (Malerei, Grafik und
Theatermalerei)
- Normal Lodahl (Skulpturen)
• In Drönnewitz:
- Matthias Bargholz (Malerei u. Grafik, Schaalseelandschaft)
• In Wittenburg:
- Klaudia Wollert (Atelier mit Malerei u. Relief - Kollagen),
Friedrich-Tarnow-Str. 31
• In Karft:
- Kai Thiede (Holzgestaltung mit der Kettensäge)
- Elfi Kouyou-Reimann (Steinbildhauerei, Malerei)
- Bernd Cartarius (Schauschmieden und Ausstellung der
Schmiedearbeiten)
Stefan Behm
Schülerpraktikant
Stadtverwaltung Wittenburg
Ausstellung im Amtsbergturm im Mai
und Juni jeden Sonntag geöffnet
Seit dem 9. Mai lädt eine Ausstellung zur Wittenburger
Rennbahn auf den Amtsberg ein. Die Ausstellungseröffnung fand regen Zuspruch. Den wenigsten Wittenburger
ist bekannt, dass es von 1869 bis 1914 in ihrer Stadt eine
Rennbahn gab. Von Schwerin kamen die allerhöchsten Herrschaften per Bahn nach Wittenburg. Mehrere Male besuchte
der Großherzog Friedrich Franz IV den hiesigen Rennplatz
und genehmigte im Vorfeld der Renntage Zulagen für dessen Durchführung.
Die Organisation der Rennen lag in den Händen des Rennkomitees zu dem 1875 die Herren von Behr, Rentzow, Hindeberg, von der Mülbe, Boddien, von Stern, Tüschow und
der Bürgermeister von Wittenburg Ludwig Zegelin gehörten.
1876 wird berichtet, dass mit den Arbeiten für eine feste Tribüne begonnen wurde. Otto von Lützow, Tessin, hatte die
Tribüne auf seine Kosten erbauen lassen und dieselbe später
dem Verein als Eigentum übergeben. Im gleichen Jahr gewann der spätere, bekannte General der Kavallerie Heinrich
von Rosenberg auf seiner braunen Stute Queensland das
Hürden-Rennen und das Große Wittenburger Jagd-Rennen.
Sein Hengst Porto war 1878 im Wittenburger Jagd-Rennen,
mit Leutnant von Sydow als Reiter, siegreich.
Im Juli 1879 war die Rennbahn wegen schwerer Regengüsse,
in den Wochen vor dem Renntag, unpassierbar geworden.
In nur 36 Stunden musste eine völlig neue Bahn hergestellt
werden. Auf einer dem Rennplatz nahe gelegenen Weide
wurde eine Bahn mit Hindernissen angelegt, die für Reiter
und Pferd keine Gefahren barg. Den Platz für die Zuschauer hatte man auf eine Anhöhe gelegt, von wo die gesamte
Bahn überblickt werden konnte.
Was noch passierte auf der Rennbahn, wie die Renntage abliefen und wie man als angesehener Bürger auf dem Rennplatz erschien, können Sie bei einem Besuch der Ausstellung
im Amtsbergturm erfahren. Lassen Sie sich überraschen!
Geöffnet ist die Ausstellung in den Monaten Mai und Juni
2012 jeden Sonntag um 14:00 bis 17:00 Uhr. Die Betreuung
erfolgt durch die Mitarbeiter der Heimatstube. Diese lädt
dann natürlich auch zu einem Besuch ein. Das Mehlsackmuseum wird vorerst im Monat Mai an jedem Sonntag geöff-
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
net sein. Weitere Öffnungstermine entnehmen Sie bitte der
Presse. Die Ausstellung ist bis Oktober zu sehen.
Falls Besucher zu anderen Zeiten die Ausstellung besichtigen
möchten, können sie sich bei der Stadt Wittenburg melden
Tel.: 038852 33104 oder unter [email protected]
Magret Hacker
20
Wittenburger Stadt- und Landbote
WERBUNG
die ankommt
Ihr persönlicher
Ansprechpartner
Foto: Reiter auf der Wittenburger Rennbahn, 1912
Volkmar
Eggert
Telefon: 0171/9 71 57 35
Verlag + Druck
GrimmSalabim
Noch nie hatte Duft einen so schönen Klang…
Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Tel.: 03 99 31/5 79-0 · Fax: 03 99 31/5 79-30
e-mail: [email protected] · Internet: www.wittich.de
Impressum
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Wittenburg
Am 2. Juni 2012 möchten wir ab 16:00 Uhr zu einer Kerzenparty der ganz besonderen Art einladen. Zusammen
mit unserem erfahrenen Kundenbetreuer stellen wir Ihnen
Kerzenprodukte von Woodwick mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch vor, die allergiegetestet und haustierverträglich sind. Sie verzehren Rauch-, Küchen- und Tiergerüche.
Die Kerzen haben eine lange Brenndauer und ein einzigartiges Design. Der patentierte Holzdocht bietet ganz eigene
Effekte. Der Duft wird schneller im Raum verteilt, die Flamme brennt gleichmäßig, es entsteht der einzigartige Klang
eines knisternden Kaminfeuers.
Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Für den Inhalt der amtlichen Mitteilungen ist der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg verantwortlich; redaktionelle Beiträge sind vom jeweiligen Verfasser zu
verantworten (Hinweis: ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht; Meinungen geben nicht in jedem Fall die Meinung des Amtes Wittenburg wieder).
Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt das Amt Wittenburg keine Haftung. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte
Materialien frei sind von Rechten Dritter. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung
des Urhebers.
Bezugsmöglichkeiten: Gegen eine Gebühr von 02,56 €/Exemplar incl. Porto
beim Amt Wittenburg
Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg
Amt Wittenburg, Molkereistraße 4,
19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852/330, ISDN 33-0, Fax: 038852/3333
E-Mail: [email protected]
Lokal-Redaktion: Frau Karin Owszak
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil: Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Jan Gohlke
Erscheinungsweise:
monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte im Amtsbereich verteilt
Auflage:
4.400 Exemplare
Über Ihre Anmeldung für diesen interessanten Nachmittag
in gemütlicher Runde, bei schönem Wetter und einem Gläschen Sommerbowle würden wir uns sehr freuen.
GrimmSalabim, Wasserstr. 5, 19243 Wittenburg, Tel. 038852
236501.
Verlag + Druck
Linus Wittich KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Wittenburger Stadt- und Landbote
21
Veranstaltungen im Amtsbereich Wittenburg und Umgebung
Veranstaltungshinweise Mai/Juni
Alle Angaben ohne Gewähr! Änderungen können sich ergeben! Stand: 03.05.2012
Kontaktdaten: 038852 33111, [email protected]
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
22
Wittenburger Stadt- und Landbote
Wittenburger Stadt- und Landbote
23
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
1. Wittenburger Musikfestival
Am Sonntag, den 20. Mai von 13:00 - 17:00 Uhr in der Innenstadt von Wittenburg.
Programm:
12:45 Uhr - 13:00 Uhr - Aufmarsch auf dem Historischen Marktplatz
Alle Züge ziehen von der Poststraße durch
die Große Straße in Richtung Marktplatz
Einmarsch der Züge auf den Marktplatz
Begrüßungsworte des Bürgermeisters
Grußworte an die Stadt und die Musikzüge
Bühne Marktplatz
13:00 Uhr - Eröffnung
13:45 - 14:15 Uhr spielt die Deutsche Jugend Brassband
(DJB)
14:30 - 15:00 Uhr spielt der Landesfanfarenzug Hamburg
(LFZ)
15:15 - 15:45 Uhr spielt der Show- und Musikcorps Hamburg
Ahoy
16:00 - 16:20 Uhr spielt der Wittenburger Fanfarenzug (FFZ)
Bühne Café Eiszeit
13:45 - 14:15 Uhr spielt der Show- und Musikcorps Hamburg
Ahoy
14:30 - 15:00 Uhr spielt der Wittenburger Fanfarenzug
15:15 - 15:45 Uhr spielt der Landesfanfarenzug Hamburg
(LFZ)
16:00 - 16:20 Uhr spielt die Deutsche Jugend Brassband
(DJB)
Bühne Amtsberg
13:45 - 14:15 Uhr spielt der Wittenburger Fanfarenzug (FFZ)
14:30 - 15:00 Uhr spielt der Show- und Musikcorps Hamburg
Ahoy
15:15 - 15:45 Uhr spielt die Deutsche Jugend Brassband
(DJB)
16:00 - 16:30 Uhr spielt der Landesfanfarenzug Hamburg
(LFZ)
17:00 Uhr Treffen aller Züge auf dem Historischen
Marktplatz Wittenburg zum Abschlusskonzert.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
24
Auf dem Marktplatz werden Kaffee und Kuchen angeboten
und die Schlachterei Ernst-Wilhelm Prahl wird deftige Kost
anbieten.
Die Geschäftsleute in der Großen Straße, in der Bleichstraße und Spiegelberg werden von 13:00 - 17:00 Uhr ihre Geschäfte geöffnet haben. Bei Ulf Sagemüller, Geschäftsinhaber des Bike Centers, können E-Bikes (Elektrofahrräder)
Probe gefahren werden. Der Salon Figas in der Bleichstraße
bietet Beratungsgespräche an, wird auf Wunsch Hochsteckfrisuren ausprobieren und Strähnchen bei Kindern modellieren.
Auf der Wiese vor der Stadtverwaltung an der Molkereistraße wird der Vergnügungspark Alberti mit Fahrgeschäften,
Schieß- und Losbuden stehen.
Im fluor art Museum auf dem Amtsberg kann die größte
Mehlsacksammlung der Welt und das Heimatmuseum besucht werden. Auf dem Amtsbergturm ist die kürzlich eröffnete Ausstellung „Aus der Geschichte der Wittenburger
Rennbahn 1869 - 1914“ zu bewundern.
Wir freuen uns auf Sie!
Fanfarenzug Wittenburger e. V. 1954
Stadt Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote
Flour art museum und Heimatmuseum Wittenburg
Beide Museen bieten Führungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten - nach Vereinbarung - an! Bitte
nehmen Sie Kontakt auf!
Zielsichere Werbung
Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9
17209 Sietow
Tel. 03 99 31/5 79-0
Fax 03 99 31/5 79-30
e-mail: [email protected]
www.wittich.de
Wittenburger Stadt- und Landbote
IB Jugend- und
Kommunikationszentrum Wittenburg
Osterlesenacht im IB JUKZ Wittenburg
In der Nacht von Gründonnerstag zur Karfreitag haben Kinder und Jugendliche ihre spannende und erlebnisreiche Lesenacht im Jugend- und Kommunikationszentrum in Wittenburg durchgeführt. Eingeladen hatte das Betreuerteam um
Steffi Bodmann und Meike Dederichs des Internationalen
Bund Südwestmecklenburg.
Der Lesekreis zur späten Stunde fand bei den Jungen und
Mädchen besonders viel Anklang. Zuvor fand ein Osterspaziergang mit Osterkörbchen und Taschenlampe statt. Die
Taschenlampen wurden auch für die vielen nächtlichen
Schattenspiele im Jugendzentrum benötigt.
Michael Hallmann
Mediadaten online
Hier finden Sie die aktuellen Mediadaten aller
LINUS-WITTICH-Ausgaben: www.wittich.de
25
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Spaß beim Tischtennisturnier im JUKZ
26
der Rest der Spieler konnte mit einer Urkunde nach Hause
gehen. Alle waren sich am Ende des Tages einig: So etwas
müssen wir unbedingt bald wieder machen.
Mit großem Siegeswillen betraten am Mittwoch, den
15.02.2012 die Besucher das IB JUKZ (Jugend- und Kommunikationszentrum) in Wittenburg. Die Mitarbeiter des Internationalen Bund Südwestmecklenburg luden im Rahmen der
Winterferien zu einem Tischtennisturnier ein. Den ganzen
Nachmittag wurde hart aber fair um einen der ersten Plätze gekämpft. Am Ende des Tages stand der Sieger dann fest.
Gewonnen hat das Turnier Mathias, 24 Jahre alt. Aber auch
Angebote des IB Jugend- und Kommunikationszentrum Wittenburg
Mai/Juni 2012 (Stand: 26.04.2012)
Wittenburger Stadt- und Landbote
Wittenburger Stadt- und Landbote
Öffnungszeiten
montags - donnerstags: freitags: samstags:
Ansprechpartner: Zwergensport
(Halle am Friedensring)
Jeden Montag Ansprechpartner: 14:00 - 19:00 Uhr
14:00 - 21:00 Uhr
15:00 - 21:00 Uhr
K. Hellwig, S. Bodmann
von 15:00 - 16:00 Uhr
Herr Thorsten Dennert
Holzwerkstatt (Themen EXTRA - Aushang)
Jeden Freitag von 14:00 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner: A. Stepan
27
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Musikverein Wittenburg e. V.
„Du holde Kunst“
ein Brecht/Kreisler-Liederabend
Die am 24.03.2012 veranstaltete 113. Stunde der Musik war
das letzte Konzert, das noch von Elisabeth Popp organisiert
worden ist. Ein Liederabend mit Michael Ransburg und Clemens Kröger, Musik von Dessau, Eisler, Weill und Schwaen,
Texte von Brecht - und dazu Lieder des österreichischen
Dichterkomponisten Georg Kreisler, der von wenigen Monaten 90jährig starb.
Kinder- und Jugendfreizeitsport „Beweg Dich!“ (Sporthalle,
Lindenstraße in Wittenburg)
mittwochs: 15:30 - 17:30 Uhr
AnsprechpartnerInnen: K. Hellwig
(Sporthalle, Lindenstraße in Wittenburg
für alle interessierenden Mädchen und Jungen offen!)
montags: 16:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpartner: K. Hellwig
Freizeitsport ab 12 Jahre Sporthalle am Friedensring
freitags: 16:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpartnerin: M. Dederichs
Nähere Einzelheiten sind den aktuellen Aushängen sowie
der Tagespresse oder: www.jukz-wittenburg.de oder www.
amt-wittenburg.de zu entnehmen!
oder: Telefon: 0162 5827665
Unterteilt in „Die Liebe“, „Das Böse“, „Die Lüge“ und „Die
Kunst“ widmete sich das Programm unterschiedlichsten Facetten unseres Lebens, traf kritisch oder satirisch überhöht
menschliche Schwächen, zitierte Brechts bittersüß - distanzierte Liebeslyrik, seine umstürzlerische Welterkenntnis
und gab beiden Künstlern Gelegenheit, ihr überzeugendes
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Können als begleitender Pianist oder als schauspielernder Interpret unter Beweis zu stellen. Während sich Clemens Kröger durch seine Konzerttätigkeit in zahlreichen Konzertsälen rund um den Erdball einen Namen machte, hat Michael
Ransburg in Schauspielhäusern wie Bochum und Zürich gearbeitet, unter anderem auch unter dem großen Regisseur
Peter Zadek.
Der Liederabend war ein in vieler Hinsicht ansprechendes
und anregendes künstlerisches Ereignis. Brechts Texte, akzentuiert vorgetragen, stellten in ihrer poetischen Dichte
eine andere Art von „Liebes - Erleben“ dar, Kreislers Enthüllungen bürgerlichen „Anstands“ sind noch heute eine
gezielte und treffende Provokation. Mit „Im Theater ist
was los“ und „Der Musikkritiker“ lieferte Michael Ransberg
kammerspielartige Kabinettstücke seiner komödiantischen
Kunst.
Das Publikum war begeistert. Aber es war nicht sehr zahlreich. Zu wenige Besucher angesichts der Tatsache, dass
Wittenburg eine Realschule, ein Gymnasium hat. Gewiß,
hier wurde kein unmittelbar unterrichtsbezogener „Schulstoff“ geboten, aber ein authentisches Kunsterlebnis wie
dieses dürfte angemessen sein für junge Menschen, die eine mittlere oder gar Hochschulreife anstreben. Wo sind die
Eltern, die derlei befördern, die Lehrer, die ihren Schülern
eine Welt jenseits comedyhafter (wenn nicht gar peinlich
blöder) Spaßerlebnisse erschließen? Die Welt kommt nach
Wittenburg - und wird ignoriert. So erhält sich Provinz am
Leben.....
Georg Meyer-Rienecker
Wie alle Jahre tritt für die Stunde der Musik jetzt die Sommerpause ein. Näheres über kommende Konzerte ab September 2012 geben wir rechtzeitig in der Tagespresse und
im Wittenburger und Zarrentiner Amtsblatt bekannt.
Wittenburger Musikverein e.V.
TSG Wittenburg
Mini Mix Mannschaft zu Gast bei HSG Tills Löwen
Die Mini Mix Mannschaft der TSG Wittenburg war am vergangenen Wochenende bei der HSG Tills Löwen 08 in Ratzeburg zu Gast. Obwohl dieses Turnier erst das 2. für die noch
sehr junge Mannschaft war, konnte, wie auch schon beim 1.
Turnier, eine gute Leistung erzielt werden. Nachdem man
dem ersten Gegner der Staffel mit 6:10 unterlegen war,
wurden die folgenden 2 Spiele mit 11:1 und 8:0 gewonnen
28
Wittenburger Stadt- und Landbote
und die Jungs und Mädchen gingen mit Platz 2 der Staffel
aus der Handballrunde. Leider konnte dieses Ergebnis in der
Parcoursrunde nicht gehalten werden und die Mannschaft
rutschte auf Platz drei zurück. In der Entscheidungsrunde
durfte dann um Platz 5 gespielt werden. Das letzte Spiel
wurde knapp mit 5:7 verloren und so gingen die 12 Spielerinnen und Spieler als 6. Sieger aus dem Turnier hervor.
Nadine Oldenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote
29
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Volkssolidarität Wittenburg e. V. Hagenow
Hallo Osterhase
Eiersuche bei der Volkssolidarität
Seit mehreren Jahren arbeiten wir, die Begegnungsstätte
der Volkssolidarität in Wittenburg, generationsübergreifend
mit den Vorschulgruppen der Kindertagesstätte „Plapperschnut“ Haus I der Internationalen Bund Südwestmecklenburg zusammen. Jeden Monat erfreuen die Kinder unsere
Besucher mit einem kleinen Programm zum „Geburtstag des
Monats“.
Am 4. April 2012 luden wir die Vorschulkinder zu einem
Osterfrühstück in unser Haus ein. Zur Eröffnung erklangen
fröhliche Frühlings- und Osterlieder. Ein Ostergedicht wurde
von den Kindern vorgetragen. Die Sonne wurde durch das
dargebotene Programm leider nicht hervorgelockt, so hoppelte der Osterhase durch das Haus der Begegnung. Groß
war die Freude seitens der Kinder über die Osterkörbchen,
welche liebevoll durch die Omi - und Opi - Osterhasenhelfer gebastelt und gefüllt worden sind. Nach einer kleinen
Stärkung machten sich die Vorschüler mit ihrer Erzieherin
wieder auf den Weg. Alle Beteiligten genossen den gemeinsamen Vormittag und hoffen, dass diese Zusammenarbeit
noch lange Tradition behält.
Frau Brese
Volkssolidarität
Kirchliche Nachrichten
Ev.-luth. Kirchgemeinde Körchow
Ev.-luth. Gottesdienste Mai - Juni 2012
Badow
Camin
Dreilützow
Döbbersen
Körchow
Wittenburg
___________________________________________________________________________________________________________________________________
13. Mai
8:30 Uhr
10 Uhr
10 Uhr
10 Uhr
Rogate
17. Mai
10 Uhr
11 Uhr in Körchow
Himmelfahrt
anschl. Picknick
20. Mai
10 Uhr
10 Uhr
Exaudi
Konfirmation
27. Mai
Fahrt zur Fahrt zur Gründung 10 Uhr
Fahrt zur Gründung 10 Uhr
Pfingsten
Gründung der der Nordkirche in der Nordkirche in
Nordkirche in Ratzeburg
Ratzeburg
Ratzeburg
Wer mitfahren
möchte melde sich
bitte bei Propst Anders,
Tel. 038852 23936
28. Mai
10 Uhr in Neuenkirchen am See
Pfingstmontag
Seegottesdienst der Kirchenregion Boizenburg-Wittenburg
2. Juni
19 Uhr
Vorbereitung zur
Konfirmation
3. Juni
10 Uhr
10 Uhr
Trinitatis
in Wittenburg Konfirmation
Körchow, Dreilützow Camin, Wittenburg
10. Juni
14:30 Uhr
08:30 Uhr
10 Uhr
10 Uhr
1. n. Trinitatis
in Dodow
Tauffest
Taufanmeldung
bei Pastor Anders,
Tel. 038852 23936
17. Juni
10 Uhr
10 Uhr
2. n. Trinitatis
24. Juni
10 Uhr
14 Uhr
10 Uhr
Johanni/3. n. Trinitatis
1. Juli
14 Uhr
10 Uhr
10 Uhr
4. n. Trinitatis
Zu allen Gottesdiensten sind Sie herzlich willkommen!
Pastorin Judith Braun, Seestr. 6, 19243 Döbbersen, 038853 21449
Propst Tim Anders, Th.-Kliefoth-Str. 9, 19243 Körchow, Tel. 038852 23936
Pastor Martin Waack, Kirchplatz 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 52577
Foto: Bilderbox
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Himmelfahrtsstation - rund um die Kirche“
30
Wittenburger Stadt- und Landbote
Musikveranstaltungen, Grillnachmittage, Spiel- und Bastelnachmittage oder zum gemeinsamen Frühstück.
Ziel ist, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu
geben, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, Erfahrungen, Erlebnisse aber auch über Sorgen und Nöte zu
sprechen. Wir möchten ihnen die Gewissheit geben, dass sie
nicht allein gelassen werden, dass jemand da ist, der ihnen
zuhört. In der Gruppe fühlt sich jeder geborgen, das bringt
Sicherheit, stärkt das Selbstbewusstsein und trägt zur gesellschaftlichen Integration bei.
Wer sich jetzt angesprochen fühlt und mit unserer Gruppe
in Kontakt treten möchte, meldet sich bei Anja Hempfling,
AWO Pflegeteam, Schulstraße 8, 19243 Wittenburg Tel.:
038852/52531.
Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Körchow lädt herzlich ein am
Himmelfahrtstag, dem 17. Mai 2012, an der Körchower Kirche Station zu machen, die Kirche kennenzulernen, sich zu
treffen und geistlich aufzutanken.
Programm:
11:00 Uhr
Gottesdienst mit Kindergottesdienst
anschließend Picknick mit Würstchen vom Grill, Salat, Kaffee und Kuchen im Pfarrgarten.
Den ganzen Tag über lädt die Kirche zur Besichtigung ein.
Wir freuen uns über jeden, der bei uns vorbei kommt und
sich einladen lässt, ein wenig zu verweilen und mitzufeiern!
Tim Anders
Pastor
Badesaison in Wittenburg eröffnet
Röm.-kath. Kirchgemeinde
Christus König - Pfarramt Wittenburg
Wenn das Wetter auch noch nicht so wirklich zum Baden
einlädt, das Freibad in Wittenburg ist dennoch für die neue
Saison gerüstet. Der Platzwart Herr Barke hat die Zeit bis zur
Eröffnung genutzt, und notwendige Reinigungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt.
Die Kameraden der DLRG Zarrentin werden auch in diesem
Jahr wieder unter Vertrag bei der Stadt Wittenburg sein, um
bei Badewetter mit Rettungsschwimmern im Schwimmteich
Präsenz zu zeigen.
Katholisches Pfarramt Wittenburg
Katholische Gottesdienstzeiten in der Pfarrgemeinde
Wittenburg:
Wittenburg Zarrentin
Dreilützower Chaussee 2 b Bahnhofstraße 20
immer sonntags um 09:30 Uhr immer sonntags 11:00 Uhr
Die Rettungsschwimmer wollen vor Ort sein:
- bei Badewetter Montag bis Freitag von 14:00 bis 20:00 Uhr
Samstag und Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr
- während der Sommerferien bei Badewetter täglich von
10:00 bis 20:00 Uhr
AWO Ausflug
Es wird Frühling. Die ersten wärmenden Sonnenstrahlen
locken uns aus den eigenen vier Wänden. Unser erster gemeinsamer Ausflug in diesem Jahr führt uns gleich über die
Landesgrenze hinaus nach Hamburg ins Miniaturwunderland. Diese Ausstellung ist nicht nur für Kinder und Jugendliche, nein sie spricht jede Altersgruppe an. In liebevoller
Kleinarbeit ist dort über viele Jahre hinweg eine beeindruckende Kulisse entstanden, zum Beispiel über die Stadt
Hamburg, ein Flughafen, die Alpen oder Skandinavien.
Wenn man genauer hinschaute, konnte man viele kleine lebensechte Darbietungen entdecken.
Der AWO Ortsverein Wittenburg betreut in einer Gruppe
Menschen mit Behinderung aus Wittenburg und Umgebung.
Diese trifft sich monatlich zu den unterschiedlichsten Themen
und Veranstaltungen wie zum Beispiel Fahrten, Vorträge,
Foto: K. Owszak
Bei „Schietwetter“ ist das Baden für die „ganz Harten“
ebenso möglich - dann jedoch ohne Rettungsschwimmer vor
Ort. Mit der DLRG ist vereinbart, dass deren Kameraden vor
Ort die DLRG-Fahne aufziehen, wenn sie anwesend sind.
Wittenburger Stadt- und Landbote
Die Wasserqualität wird durch das Gesundheitsamt des
Landkreises regelmäßig kontrolliert.
Der Eintritt zum Schwimmteich Wittenburg ist kostenfrei.
Wegen nächtlicher Vandalismusschäden in den vergangenen
Jahren ist das Betreten des Schwimmteichgeländes in der
Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt.
Woez sagt Danke
Viel ist in den letzten Monaten passiert in Woez. Aktivitäten
und Entwicklungen, die von vielen Menschen getragen wurden. Ihnen allen soll an dieser Stelle für ihr Engagement gedankt werden.
Zuallererst ein Dankeschön an alle Woezerinnen und Woezer, die geholfen haben, den Weg über unseren Dorfplatz
und die Natursteinmauer anzulegen; sei es bis spät in den
Abend mit dem Mini-Bagger, mit Schubkarre und Maurerkelle oder mit Schaufel und Harke. Ihr alle habt dafür gesorgt, dass unsere Nachbarn aus den letzten Häusern „Zur
Schilde“ eine gut begehbare Anbindung zur Bushaltestelle
haben, dass wir alle trockenen Fußes zum Feuerplatz kommen können und dass unser Dorfplatz wieder ein wenig
schöner geworden ist.
Eingeweiht wurde der Weg dann gleich mit dem Maifeuer.
Allen Helfer(inne)n, die sich an Auf- und Abbau oder Verpflegung beteiligt haben, ebenfalls herzlichen Dank. Und
genauso geht unser Dank an die Woezer Frauengruppe, die
zusammen mit den Kindern des Dorfes beim Frühjahrsputz
wieder jede Menge Dreck entfernt hat.
Danke aber auch an die Bürger, die immer wieder ohne viel
Aufhebens in Eigeninitiative den Seeweg und andere Wege
ausbessern und dafür sorgen, dass wir halbwegs schlaglochfrei zu unseren Häusern kommen.
Wo wir gerade bei den Straßen sind: Vielen Dank an alle
Beteiligten in Amt und Bauhof, die organisatorisch oder in
der Umsetzung vor Ort für die Ausbesserung der Bankette
an der Dorfstraße und der Woezer Straße gesorgt haben.
So können kostspielige Straßenreparaturen noch eine Weile
vermieden werden.
Bedanken möchten wir uns nicht zuletzt auch beim Bürgermeister und dem Amt fürs Biosphärenreservat sowie bei den
ausführenden Landwirten, dass so schnell und unkompliziert
die Weidenreihe an der Schilde geköpft werden konnte und
diese Bäume jetzt wieder in ihrer ursprünglichen Gestalt
wachsen und das Landschaftsbild prägen können.
Es ist immer wieder eine Freude, zu sehen, wie viele Woezer
und Woezerinnen sich aktiv in ihrem Dorf engagieren. Und
wenn diese Aktivität dann noch von offizieller Seite unterstützt wird, sind das wahrlich Gründe, dankbar zu sein.
31
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Wanderung und Kutschfahrt
um den Woezer See
Der Verein Natur und Kultur Woezer See e. V. lädt Mitglieder und interessierte Gäste herzlich zu einer Wanderung
um den Woezer See ein. Wir treffen uns am Samstag, den
2. Juni 2012, um 13:00 Uhr auf dem Dorfplatz in Woez. Ein
Ranger des Biosphärenreservats wird uns führen und vielleicht hier und da auf ein paar kleine verborgene Naturschätze aufmerksam machen. Im Anschluss kann jeder bei
Kaffee und Kuchen auf dem Woezer Dorfplatz wieder zu
Kräften kommen.
Alle, denen die Strecke (ca. 8 km) zu Fuß zu weit ist, können
sich auch ganz gemächlich in einer Kutsche fahren lassen.
Da die Kosten hierfür von den Mitgliedsbeiträgen bestritten
werden, fahren Vereinsmitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder kostet die Kutschfahrt EUR 5,00.
Mit diesem Ausflug möchte der Verein sich selbst, aber auch
die schöne Natur um den Woezer See vorstellen. Und was
wirbt besser als das frische Grün der Bäume, ein Blick über
die sanft bewegte Wasserfläche oder der Ruf des Kuckucks?
Wer an dieser Wanderung teilnehmen möchte, wird gebeten, an (wasser)festes Schuhwerk zu denken und sich bis
zum 25.05.2012 anzumelden
- per Telefon unter 038853 33311 oder
- per E-Mail: [email protected].
Übrigens:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur EUR 12,00 pro Jahr, etwas
mehr als doppelt so viel wie die Kutschfahrt. Es rechnet sich
also, noch schnell Vereinsmitglied zu werden … Infos dazu
und einen Aufnahmeantrag finden Sie auf der Webseite
www.woezersee.de oder Sie fordern sie per Telefon/Mail an
(s. oben).
Wir freuen uns auf einen erholsamen und interessanten
Nachmittag mit Ihnen!
Der Vereinsvorstand
Frank Friedrichs, Ortsvorstand
Der Kirchsteig soll zusammenwachsen
Seit vielen Jahrzehnten bildet der Kirchsteig eine Verbindung zwischen den Dörfern Woez und Döbbersen; er wurde - wie der Name sagt - von den Woezer Bauern angelegt,
damit diese gut zur Kirche nach Döbbersen kommen konnten. Bewohner beider Dörfer machen sich seit Langem für
einen Erhalt und eine Wiederherstellung des Weges stark; so
haben sie erreicht, dass im Rahmen der Bodenordnungsverfahren die betreffenden Flächen weitgehend in Gemeindeeigentum gekommen sind. Durch Initiative des Vereins Natur
und Kultur Woezer See e. V. ist jetzt erneut Bewegung in
die Sache gekommen.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Bei einem Treffen am 16. März 2012 in Woez haben sich auf
Einladung des Vereins alle Interessenvertreter getroffen und
erörtert, wie man mit diesem Weg weiter verfahren kann.
In angeregter Diskussion zwischen Grundeigentümern, Anliegern, Vertretern des Biosphärenreservats, des Vermessungsbüros und der Gemeinde sowie aus den beteiligten
Dörfern kam man zu dem Schluss, dass sich sicher eine Regelung finden ließe. Wie die genau aussieht - ob die Gemeinde
die restlichen Flächen von ca. 800 qm erwirbt oder ob ein
Nutzungs- und Wegerecht eingeräumt wird -, muss in Gesprächen zwischen Gemeinde und Eigentümer geklärt werden. Erst dann kann man weitere Schritte planen und sich
über organisatorische und rechtliche Bedingungen einigen.
Denkbar sei es zum Beispiel, dass die Bürger/innen der beiden Ortsteile gemeinsam mit dem Verein die Pflege und Instandhaltung übernehmen.
Auf der anschließenden Begehung des Kirchsteigs wurde
noch einmal von Vertretern des Biosphärenreservats unterstrichen, dass dieser Weg in seiner jetzigen Form erhalten
bleiben müsse. Gleichzeitig sei aber dafür Sorge zu tragen,
dass die angrenzenden Schutz- und Ruhezonen (u. a. Kranichbrutgebiet) nicht von Wanderern oder Radfahrern beeinträchtigt würden.
Das nächste Treffen der Interessenvertreter findet am 8. Juni statt, um zu beurteilen, inwieweit der Weg in seinem jetzigen Zustand während der Vegetationsphase nutzbar ist.
Bleibt zu hoffen, dass bis dahin schon ein Signal aus der Gemeindevertretung kommt.
Ein positiver Nebeneffekt der Veranstaltung:
Der Bürgermeister sorgte mit einem Appell an das Amt fürs
Biosphärenreservat dafür, dass die Weidenreihe an der Schilde im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung bis Anfang
April geköpft werden durfte. Das ist inzwischen geschehen,
sodass die Weiden künftig wieder in ihrer ursprünglichen
Gestalt das Landschaftsbild prägen.
Frank Friedrichs,
2. Vorsitzender Natur und Kultur Woezer See e. V.
Obstbauflächen in Wittenburg Richtung Ziggelmark
Obj.-Nr: MS54-2800-005910
provisionsfrei
Größe: Orientierungswert (Kauf): Objektart: Garten/Erholung/Freizeit
Ausschreibung endet: 0,7492 ha
nach Gebot
Acker und Grünland,
am 19.04.2012, um 10:00 Uhr
Objektbeschreibung:
Können Sie sich vorstellen, eine Obstbaufläche zu erwerben?
32
Wittenburger Stadt- und Landbote
Unser Kaufobjekt setzt sich aus 0,6955 ha Obstbaufläche
und 0,0537 ha Ackerland zusammen. Auf der Obstbaufläche
befinden sich ca. 30 Jahre alte Apfelbäume.
Die Flächen sind ab dem 01.10.2012 pachtfrei und stehen
der Eigennutzung zur Verfügung.
Weitere Angaben finden Sie unter www.bvvg.de.
Lagebeschreibung:
Die Stadt Wittenburg liegt direkt an der Autobahn A 24
Hamburg - Berlin und ist durch den dortigen Anschluss an
die A24 gut erreichbar. Wittenburg befindet sich ca. 30 km
westlich der Landeshauptstadt Schwerin. Das Verkaufsobjekt
liegt im Westen der Stadt Wittenburg, direkt an die Straße
nach Ziggelmark.
Ansprechpartner: BVVG Schwerin
Frau Morena Böhl
Tel.: 0385 6434295
Fax: 0385 6434190
Adresse für Gebote:
BVVG Schwerin
Werner-von-Siemens-Straße 4
19061 Schwerin
Tel.: 0385 64340
Fax: 0385 6434134
Der Muttertag hat eine lange Tradition
Wussten Sie, dass der Muttertag bereits im Altertum nachgewiesen Aufmerksamkeit erlangte?
Es lassen sich in der Literatur Belege dafür finden, dass bereits im Alten Griechenland ein förmlicher Mutterkult betrieben wurde, mit den Zeremonien für Kybele oder Rhea,
die Göttermutter. Über das mittelalterliche England („Every
Mid-Lent Sunday“) setzte sich die Tradition der mütterlichen
Ehrung bis nach Amerika fort.
1872 trat die Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Julia W.
Howe mit der Forderung an die Öffentlichkeit, dass amerikanischen Müttern ein Feiertag zustehe. Dieser Wunsch
blieb jedoch unerfüllt. Erst ihrer Tochter, Ann Marie Reeves Jarvis, gelang es am 9. Mai 1907 in einer aufwendigen
Werbekampagne diese Idee zu realisieren. Und seit dem 9.
Mai 1914, als Präsident Woodrow Wilson den Muttertag für
jeden zweiten Sonntag im Mai zum nationalen Feiertag erklärte, wird in Amerika eine farbige Nelke zu Ehren der lebenden Mütter bzw. eine weiße Nelke in Gedenken für bereits verstorbene Mütter übergeben.
Mit Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich dieser Brauch
auch in Europa durch. Zunächst in Österreich und Skandinavien, dann auch bei uns in Deutschland. Heute verbindet
sich neben der Freude, an so einem Tag den lieben Müttern
einmal Dank zu sagen, auch die Möglichkeit, gegenüber der
Politik mit Forderungen für eine verbesserte Familienpolitik
aufzuwarten. Bedanken wir uns alle bei unseren Müttern
vor allen auch dafür, dass es ihnen immer wieder gelingt,
Familie und (überwiegend) auch Beruf in Einklang zu bringen.
Auch hier in der Region, in und um Wittenburg, leben tolle Mütter. Sie leisten Hervorragendes bei der Erziehung der
Kinder, leisten die Hausarbeit und übernehmen die Fürsorge und Pflege immer dann, wenn es besonders notwendig
wird. Das setzt aber auch Rahmenbedingungen voraus, die
nicht durch die örtliche Verwaltung reguliert werden können.
Ich denke besonders an die kläglichen Berliner Ansätze zum
„Betreuungsgeld“, oder nehmen wir den Bereich der Bildung. Fehlende Lehrerstellen. Mangelnde Zuweisungen, um
Bildungseinrichtungen nachhaltig zu finanzieren, der unausgegorene Betreuungsschlüssel in Kinderbetreuungseinrichtungen und, oder ….
Wittenburger Stadt- und Landbote
Erfreulich, dass viele Betriebe die Zeichen der Zeit erkannt
haben und vielen Müttern Arbeitsmöglichkeiten anbieten.
Besonders positiv sind derartige Vorhaben, wenn, wie in Boizenburg, diese dann auch die uns aus der Vergangenheit
bekannten Betriebskindergärten zurück ins Bewusstsein rücken.
Somit sollten wir an so einem Tag wie dem Muttertag, neben dem Lob und der Anerkennung für die betroffenen
Mütter, nicht vergessen, dass auch die Gesellschaft das Ihrige zu leisten hat. Der Muttertag ist eben nicht nur ein Tag
der Blumen und Grüße…!
33
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Die vielen Wölzower Einwohner erfreuen sich endlich an
ihrem eigenen Maibaum. Dieser wurde am Vorabend des
1. Mai bei schönem Wetter in der Dorfmitte bei den Siedlersteinen aufgestellt. Die anschließende Feier in geselliger
Runde ließ die Wölzower weiter zusammenrücken. Alle Einwohner sind sich einig, dass es zu einer Tradition in Wölzow
werden muss. Dank an alle, die sich an der Vorbereitung beteiligt haben.
Die Organisatoren
Astrid Pötzsch, Wittenburg
Frühjahrsputztage im Amt Wittenburg
In der Stadt Wittenburg, in mehreren Ortsteilen der Gemeinde Wittendörp und in Lehsen haben im März und April
engagierte Erwachsene mit Kindern und Enkelkindern an
der Umweltaktion „Frühjahrsputz“ teilgenommen. Viele
waren gekommen, damit ihre Gemeinde schöner wird und
Müllecken beseitigt werden oder gar nicht erst entstehen.
Beim Sammeln kamen drei Container mit je 7 cbm Abfall zusammen. Eine ganze Menge, die die motivierten Teilnehmer
mit viel Spaß an der Sache zusammentrugen. Darunter bieten auch immer wieder Vereine und Feuerwehren ihre Hilfe
an. Sie schaffen so einen guten Rahmen, der wesentlich zum
Gelingen dieser wichtigen Aktion beiträgt. Wir danken allen
fleißigen Helfern herzlich für ihre Bereitschaft und die gute
Zusammenarbeit. Schön, dass Sie sich den Blick auf die Natur
bewahren.
FD Ordnungsangelegenheiten
Fotos: T. Stumpe
Hört, ihr Lüd und lasst euch sagen…
In den frühlingshaft anmutenden Nachtstunden des 24.
April fanden sich wieder Wittenburger und Gäste auf dem
Ziegenmarkt zu Wittenburg ein. Pünktlich - wie man es
von seiner Berufsgruppe erwartet - begrüßte um 21:30 Uhr
Nachtwächter Norbert die Gäste der Stadt Wittenburg.
Foto: K. Owszak/Teilnehmer am Frühjahrsputz in der Stadt Wittenburg
Nun endlich auch in Wölzow!
Da Nachtwächter Norbert seinen Beruf sehr gewissenhaft
ausführt und er das Recht hat, verdächtige Personen, die
des Nachts in der Stadt unterwegs sind, anzuhalten, zu befragen und notfalls zu verhaften, prüfte er vor der Führung,
ob alle Personen erwünschte Bürger Wittenburgs sind. Einen
Verstoß konnte er nicht feststellen und so geleitete er seine Gäste nun im historischen Kostüm, mit Hellebarde und
Laterne durch die Altstadt Wittenburgs. Die Gäste hörten
Geschichten um und über Wittenburg, unterhaltsam und
charmant erzählt. Wurden auf kleine, fast unscheinbare Besonderheiten an alten Häusern aufmerksam gemacht. Die
Besucher hatten die Gelegenheit, in die Kirche einzutreten
und dort Geschichtliches und Aktuelles über den Kirchenbau zu erfahren. Ein Besuch im ganz privaten Museum von
Manfred Essner ist immer einer der kleinen Höhepunkte der
Wanderung. Durch versteckte Winkel und Gassen führte
Nachtwächter Norbert zur Undinequelle. Die hölzerne Sagenfigur Undine präsentierte sich den Gästen im Licht brennender Fackeln. Bei den vorherrschenden Temperaturen
ward Undine nicht gesehen. Jedoch hatte sie für die Wanderer ein Schlückchen „Quellwasser“ hinter die Quelle gelegt.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Anschließend führte Nachtwächter Norbert weiter durch
die Gassen vorbei am „Hungerturm“ zum Amtsberg. Bevor
die Gäste den Heimweg antraten, wurde ihnen - nach Entrichten des Burgzolls - ein Mitternachtssnack auf dem Amtsbergturm gereicht.
Karin Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
Wohnungsangebote
der Wittenburger Wohnungsbauund Verwaltungsgesellschaft mbH
Dreilützower Chaussee 1a in 19243 Wittenburg
Sofort
Lassahn, Dorfstraße 25/2. OG/1 Zimmer, Küche, Bad - ca.
30,00 qm
Einbauküche, Dusche, Teppich - Nettokaltmiete 135,00 EUR
zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten
Sofort
Wittenburg, Friedensring 45/4. OG/3 Zimmer, Küche, Bad,
Balkon - ca. 57,50 qm
Einbauküche, Wanne, - Nettokaltmiete 250,50 EUR zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten
Sofort
Stralendorf, Schweriner Str. 13 b/DG/2 Zimmer, Küche, Bad,
Keller - ca. 41,80 qm
Einbauküche, Wanne, Linoleum - Nettokaltmiete 229,90 EUR
zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz., Stellpl.gebühr; Kaution 2 Kaltmieten
Sofort
Bobzin, Dorfstraße 20/ EG/4 Zimmer, Küche, Bad - ca. 102,56 qm
Laminat, Teppich, Wannenbad, EBK zur Nutzung- Nettokaltmiete 384,60 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten
Sofort
Wittenburg, Schulstraße 14/3. OG/3 Zimmer, Küche, Bad ca. 58,20 qm
Laminat, Einbauküche, Dusche - Nettokaltmiete 267,72 EUR
zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorausz.; Kaution
2 Kaltmieten
01.07.2012
Wittenburg, Rosenstraße 6 -Hofseite/1 Zimmer, Küche, Bad
- ca. 44,30 qm
CV-Belag, Dusche, Einbauküche (vom Vormieter) - Nettokaltmiete 199,35 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten
01.07.2012
Wittenburg, Friedensring 36/1. OG/3 Zimmer, Küche, Bad ca. 63,10 qm
Einbauküche, Wanne - Nettokaltmiete 290,26 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten
01.07.2012
Lassahn, Dorfstraße 23/EG/2 Zimmer, Küche, Bad - ca. 45,20
qm
Einbauküche, Laminat, Wanne - Nettokaltmiete 195,00 EUR
zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten
Nach Absprache Wittenburg, Schulstraße 14/3. OG/4 Zimmer, Küche, Bad und Keller - ca. 67,51 qm
Einbauküche, Duschbad, Fußboden nach Absprache, Nettokaltmiete 310,55 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.;
Kaution 2 Kaltmieten
34
Wittenburger Stadt- und Landbote
Besichtigungstermine können unter Tel. 038852 50034 oder
038852 44950 vereinbart werden oder Sie besuchen uns zu
unseren Sprechzeiten dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 9:00 bis 12:00
Uhr.
Unseren Notdienst erreichen Sie an Sonn- und Feiertagen
unter Tel.-Nr. 0172 8367283.
Nachrichten aus der WWV
2. Verkaufsmesse - Gebrauchtartikel
z. B. Tassen, Teller, Töpfe, Pfannen, Besteck, Waschmaschinen - Top Lader (40 cm breit), Schränke, Betten mit und ohne Matratze (90er Metallgestell), Lampen, Küchentische und
Stühle, Beistelltische, Mikrowellen, Kühlschränke
Besuchen Sie uns in Wittenburg am Friedensring 50/EG
rechts am Freitag, dem 01.06.2012 in der Zeit von 10:00 bis
12:00 Uhr.
J. Zimmer
Geburtstage
Körchow
Frau Helga Ziebart
Herrn Siegfried Hausmann
Frau Waltraud Speer
Herrn Wolfgang Tallig
Herrn Hermann Maier
Frau Anneliese Schwedt
72. Geburtstag
76. Geburtstag
70. Geburtstag
72. Geburtstag
70. Geburtstag
76. Geburtstag
Körchow OT Zühr
Frau Margarete Book
73. Geburtstag
Lehsen
Frau Ursula Elferich
Frau Hanne-Lore Lüdtke
Frau Edith Piehl
Frau Anneliese Schlaak
Frau Margot Nüske
Frau Irene Albrecht
71. Geburtstag
74. Geburtstag
73. Geburtstag
82. Geburtstag
72. Geburtstag
80. Geburtstag
Wittenburg
Frau Ingeborg Hackel
Herrn Konrad Joachim
Frau Adelheid Behnke
Herrn Bernhard Kaczmarek
Herrn Paul-Friedrich Warncke
Herrn Dieter Wenzel
Frau Gertrud Bilitza
Frau Helga Essner
Herrn Hans-Peter Irrgang
Frau Herta Wieczorek
Herrn Gerhard Klawitter
Herrn Werner Bachmann
Herrn Erwin Kafka
Herrn Hans-Georg Meyer-Rienecker
Herrn Horst Strangmeier
Frau Johannes Gievers
Frau Gerda Lander
Frau Ingrid Strangmeier
Frau Magdalene Brandt
Herrn Arno Kühn
Frau Gertrud Nitzsche
Frau Marga Zimmermann
Frau Gisela Konrad
76. Geburtstag
91. Geburtstag
71. Geburtstag
78. Geburtstag
83. Geburtstag
71. Geburtstag
76. Geburtstag
70. Geburtstag
70. Geburtstag
89. Geburtstag
73. Geburtstag
72. Geburtstag
72. Geburtstag
74. Geburtstag
74. Geburtstag
75. Geburtstag
92. Geburtstag
74. Geburtstag
78. Geburtstag
73. Geburtstag
95. Geburtstag
84. Geburtstag
72. Geburtstag
Wittenburger Stadt- und Landbote
35
Frau Edelgard Booss
Herrn Helmut Kneifel
Frau Lotte Altmann
Frau Waltraut Bachor
Frau Erika Urlaub
Herrn Rolf Korup
Frau Helga Lewerenz
Frau Anneliese Friedrichs
Frau Agnes Adam
Herrn Eberhard Schroeter
Frau Margarete Köhler
Herrn Max Lücht
Frau Ingrid Scheunemann
Herrn Rudolf Langediekhoff
Herrn Heinz Rühmling
Frau Helga Schäfer
Frau Theresia Schwarzer
Frau Renate Kleinke
Frau Ursula Bauer
Frau Elfriede Nilsson
Frau Magda Bachor
Herrn Heinz Griem
Frau Brigitte Marquardt
Herrn Manfred Schur
Frau Annemarie Bilderbeck
Herrn Hellmuth Weber
Herrn Bernhard Wessendorf
Frau Karla Dietrich
Frau Ingelore Reimer
Herrn Günther Kofeld
Herrn Dieter Stüve
Frau Hildegard Vondrovsky
Frau Erika Michaelis
Frau Irene Rühmling
Herrn Walter Tschiltschke
Frau Betty Klatt
Frau Frieda Schulz
Herrn Erich Mock
Frau Edda Haase
Frau Hildegard Knipp
Frau Erika Klischewski
Herrn Karl-Heinz Theel
72. Geburtstag
72. Geburtstag
88. Geburtstag
71. Geburtstag
76. Geburtstag
73. Geburtstag
75. Geburtstag
73. Geburtstag
74. Geburtstag
73. Geburtstag
83. Geburtstag
77. Geburtstag
71. Geburtstag
75. Geburtstag
77. Geburtstag
78. Geburtstag
79. Geburtstag
75. Geburtstag
74. Geburtstag
83. Geburtstag
71. Geburtstag
83. Geburtstag
78. Geburtstag
71. Geburtstag
71. Geburtstag
73. Geburtstag
75. Geburtstag
78. Geburtstag
71. Geburtstag
79. Geburtstag
76. Geburtstag
78. Geburtstag
71. Geburtstag
80. Geburtstag
89. Geburtstag
83. Geburtstag
90. Geburtstag
86. Geburtstag
72. Geburtstag
76. Geburtstag
72. Geburtstag
70. Geburtstag
Wittenburg OT Helm
Frau Emmy Kruse
Frau Ilse Rose
86. Geburtstag
82. Geburtstag
Wittenburg OT Wölzow
Frau Frida Garber
92. Geburtstag
Wittenburg OT Ziggelmark
Herrn Gerhard Barke
Herrn Jörg Säuberlich
Frau Elly Roth
Frau Hannelore Köllner
83. Geburtstag
72. Geburtstag
83. Geburtstag
72. Geburtstag
Wittendörp/Boddin
Frau Frieda Lübbert
Frau Egrita Lehnert
95. Geburtstag
73. Geburtstag
Wittendörp/Döbbersen
Herrn Günther Greßmann
Herrn Otto Lah
79. Geburtstag
81. Geburtstag
Wittendörp/Dodow
Frau Dora Wichmann
Frau Jutta Siebrecht
Frau Gertraud Jahn
84. Geburtstag
70. Geburtstag
73. Geburtstag
Wittendörp/Dreilützow
Herr Georg Mucha
Frau Trauthilde Fritsche
Herrn Wilhelm Greskamp
Herrn Hans-Heinrich Paetow
Frau Edeltraud Willenborg
Frau Hedwig Kühler
Herrn Werner Messing
99. Geburtstag
70. Geburtstag
77. Geburtstag
83. Geburtstag
72. Geburtstag
83. Geburtstag
84. Geburtstag
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Wittendörp/Drönnewitz
Frau Helene Kobi
Herrn Reiner Schmoll
Frau Erika Kreisel
Herrn Dieter Bollow
97. Geburtstag
72. Geburtstag
77. Geburtstag
76. Geburtstag
Wittendörp/Harst
Frau Lieselotte Schoop
Frau Ella Schell
Frau Inge Dehn
81. Geburtstag
82. Geburtstag
77. Geburtstag
Wittendörp/Karft
Frau Hannelore Doliff
Herrn Joachim Karg
Frau Lischen Meier
73. Geburtstag
72. Geburtstag
85. Geburtstag
Wittendörp/Luckwitz
Frau Karla Huth
Herrn Heinz Wendel
Frau Brigitte Lange
85. Geburtstag
94. Geburtstag
71. Geburtstag
Wittendörp/Pogreß
Frau Hedwig Hermann
Herrn Heinrich Beintken
79. Geburtstag
76. Geburtstag
Wittendörp/Tessin
Frau Margit Schmidt
70. Geburtstag
Wittendörp/Waschow
Herrn Fritz Hoffmann
Herrn Josef Pillat
82. Geburtstag
84. Geburtstag
Wittendörp/Woez
Herrn Dieter Czaplinski
70. Geburtstag
50. Hochzeitstag
Erich und Rosalinde Reilich aus Wittendörp/Dreilützow
Glückwünsche zur
Geburt
AZweb
Bequem
Familienanzeigen
online …
gestalten und schalten
Ihre Vorteile
15ort%
eil bei
Preisv
AZweb
August 2011!
gültig bis 31.
bei der Online-Buchung:
ch
hung:
g
✔ verlängerte Annahmeschlüsse
hmeschlüsse
✔ wenn Sie Ihre Anzeige online buchen,
nutzen Sie Ihre
15 % Preisvorteil!
✔ Schalten Sie jetzt Ihre Familienanzeige
www.familienanzeigen.wittich.de
Ihre Privatanzeige mit AZweb
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
36
Wittenburger Stadt- und Landbote
Service
12
9
6
Foto: epr/CT Arzneimittel
KFZ-MEISTERBETRIEB
| A&S KFZ-SERVICE GBR
Andreas Hamann & Sebastian Grohs GbR
Wölzower Weg 13 - 19 | 19243 Wittenburg
Tel. 038852 319750 | Fax 038852 319751
Mobil 0174 3142254
www.as-kfzservice.de | [email protected]
-Anzeige-
Sebastian Grohs (l.) und Andreas Hamann bei der Reparatur eines Fahrzeugs.
Fotos: dalt
Kfz-Meisterbetrieb A&S
A&S Kfz
KfzService
ServiceGbr
GbR
Wittenburg
Mühlenring 4
19243 Wittenburg
Tel. 038852 909030
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr
Sa.
9.00 bis 13.00 Uhr
- Anzeige -
Fahrräder auf 500 qm
Kompetenter Service
für alle Modelle
Seit dem 1. April in Wittenburg neue Werkstatt
Wittenburg. Die Leidenschaft für Motoren, Technik
und Fahrzeuge hat in Wittenburg eine neue Adresse:
Wölzower Weg 13 - 19. Hier
führen seit dem 1. April diesen Jahres Andreas Hamann
und Sebastian Grohs ihren
Kfz-Meisterbetrieb A&S Kfz
Service GbR. Von Beruf sind
beide Kfz-Mechaniker. Der
28-jährige Andreas Hamann
ist bereits Techniker-Meister,
während der 28-jährige Sebastian Grohs sich gerade
dazu qualifiziert. Sie haben
ihre Faszination für Technik
und Motoren zum Beruf gemacht und reparieren quasi
alles, was ihnen unter die Finger kommt: PKW, Motorräder, Mopeds, Oldtimer-Bikes
und Kleintransporter. In ihrer
neuen großen, hellen und
mehrräumigen Werkstatt, die
offen ist für alle Modelle, sind
dafür alle technischen Voraussetzungen getroffen. Es
gibt drei Hebebühnen, zwei
für Pkw und eine für Klein-
In der Werkstatt lassen so
manche Oldtimer die Bikerherzen höher schlagen.
transporter, eine Strahlhabine,
ein Bremsprüfstand, moderne
Maschinen für Reifenmontage und Auswuchtung sowie
modernste Diagnosetechnik
und ein Ultraschallreinigungsgerät für Vergaserablagen. Das Leistungsangebot
der beiden Kfz-Experten ist
breit gefächert und umfasst:
• Service für Pkw, Kleintransporter und Motorrad
• Inspektion und Ölwechsel
• TÜV und AU
• Reifenservice und
-einlagerung
• Unfallreparatur und
Instandsetzung
• Simson-Ersatzteilhandel
• Motorradrestauration
• Klimacheck und -wartung
• Sandstrahlarbeiten
• Öle sämtlicher Art bis hin für
Lkws sind hier vorrätig und
werden gewechselt
Als Eröffnungsangebot bietet
der Kfz-Meisterbetrieb einen
Ölwechsel für 39,99 Euro für
alle Pkw, inklusive Ölfilter
(10W-40 und 5W-40) inkl.
Arbeitsleistung.
Geöffnet hat die Wittenburger
Werkatt übrigens montags bis
Freitags von 8 bis 18 Uhr und
samstag von 9 bis 13 Uhr.
Der Notdienst ist über eine
24-Stunden-Hotlein erreichbar: 0174 314 22 54
dalt
Wittenburger Stadt- und Landbote
37
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
38
Nach umfangreichen Umbau- und Modernisierungsarbeiten wurde am 16. April der neue Saunabereich
im Gesundheitsstudio „Speed Olé“ in Wittenburg
wiedereröffnet. In mehrwöchiger Arbeit wurde der gesamte Bereich erneuert und
umgestaltet. Eine größere
Sauna bietet jetzt Platz
für bis zu 10 Personen und
damit ausreichend Raum
für schöne Saunaabende
Wittenburger Stadt- und Landbote
in einer gemütlichen Atmosphäre. Der neue Sanitärbereich wurde hell und freundlich gestaltet und
deutlich vergrößert. Auch der Ruheraum wurde von
den Modernisierungsarbeiten nicht ausgeschlossen
und erstrahlt in neuem Glanz. Weiterhin ist ein Außenbereich geplant, welcher das neue Saunaangebot
abrunden wird. Für alle Saunainteressierten gibt es
noch bis Ende Mai 2012 interessante Angebote. Wir
bedanken uns bei unseren Stammgästen für Ihre Geduld während der Umbauphase und freuen uns auf
zahlreiche neue Saunafreunde.
Öffnungszeiten Fitness/Sauna:
Mo.:
9.00 - 12.00 Uhr
Frauensauna
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
Di.:
Mi.:
Gemischte Saune
9.00 - 12.00 Uhr
Frauensauna
Müritz
Jetzt kostenlos im App-Store
Ab Mai auch für Android-Geräte
Sa.:
Urlaubsplaner

Freizeitkompass
Unglaublich real Schicksale in der DDR
Bestellung unter:
Online unter: www.wittich.de
Post:
Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9
17209 Sietow
Stichwort:
Reise durch (k)ein Land
Telefonisch unter: 039931/579-0
Außerdem erhältlich:
Buchhandlung Wilke, Strelitzer Str. 8, 17235 Neustrelitz, Tel. 03981/205063
Buchhandlung Wilke, Lange Str. 7, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/666576
Buchhandlung Wendt, Hohe Str. 26, 17207 Röbel/Müritz, Tel. 039931/52329
Team Autohof, Waren Ost, An der B 192, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/67380
Team Autohof, Waren West, Warendorfer Str. 13a, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/732590
Buchhandlung „Am Markt“, Gründig/Wunder, Lange Str. 34, 18246 Bützow, Tel. 038461/2608
Universitätsbuchhandlung, Lange Straße 77, 17489 Greifswald, Tel. 03834/897891
Buchhandlung Steinke, Demmin, C-Zetkin-Str. 34, Tel. 03998/222330
Kaufhaus Kronke, Stavenhagen, Am Markt 17, Tel. 039954/21058
Buchhandlung Steffen GmbH, Clara-Zethin-Str.29 ,17109 Demmin, Tel. 03998/285756
müritz.buch, Lange Str. 13, 17192 Waren, Tel. 03991/669355
14,80 Euro
Fr.:
9.00 - 12.00 Uhr
Herrensauna
9.00 - 12.00 Uhr
Gemischte Sauna
9.00 - 15.00 Uhr
Gemischte Sauna
Reiseführer
.
APP
BUCH-TIPP
ISBN-978-3-00-028678-0
Do.:
inkl. gesetzl. MwSt,
zzgl. Versandkosten
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
14.00 - 22.00 Uhr
12.00 - 22.00 Uhr
10.00 - 15.00 Uhr
Wittenburger Stadt- und Landbote
39
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Kein Durchblick mehr?
Wir bringen Licht ins Dunkle ... fragen Sie Ihren Dienstleister!
Beratung • Verkauf • Reparatur
Andreas Bollmann
Geschäftsführer
Kogeler Ring 4
19246 Zarrentin
Telefon: (03 88 51) 3 22 39
Fax:
(03 88 51) 3 22 38
E.Mail: [email protected]
&
Computer
Netzwerk
Technik
Herzliche Ostergrüße
allen Kunden, Freunden
und Bekannten
Lehsener Chaussee 1a
19243 Wittenburg
Tel.: 038852/23542
Fax: 038852/23381
Funk: 0172/3846124
www.com-net-tech.de
ERSATZWAGEN, UNFALLREPARATUR, AUTOGLAS,
REIFEN, INSPEKTION MIT
MOBILITÄTSGARANTIE
Kfz-Meisterbetrieb · Lehsen
Super Angebote für Winterreifen
HAUPT- U.
ABGASUNTERSUCHUNG
(DO. + FR. 8.00 UHR)
24-h-Service/365 Tage Telefon: 03 88 52 / 5 86 52
- Anzeige -
- Anzeige -
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
40
Wittenburger Stadt- und Landbote
Buchen Sie jetzt ihren urlaub
Ferienwohnungen
STADTHAFENMalchow
Im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte in der Inselstadt Malchow (Staatlich anerkannter Luftkurort seit 2005)
Rügen
Rostock
Lübeck
Hamburg
A20
Güstrow
Schwerin
A19
AF Malchow
Plau am See
Pension & Schänke
Lenzer Krug
Seehotel Plau am See
Seeschlösschen
A24
Parchim
B103
Seehotel
Stuersche Hintermühle
B19
8
AF Röbel
AF Meyenburg
Berlin
3 x Wohntyp B:
· ca. 84 m2 auf 2 Etagen 3 x Wohntyp A:
mit 2 Balkonen
· ca. 42 m2 mit 1 Balkon
· 4 Personen (keine Aufbettung möglich) · 2 Personen (keine Aufbettung möglich) · 2 Schlafzimmer im Obergeschoss
· Kombinierter Wohn-/
Untergeschoss
· 1 Wohnraum im Untergeschoss
Schlafraum
· Einbauküche
· Einbauküche
WC
· Bad mit Wanne / WC
· Bad mit Wanne / WC
· TV / Radio
· TV / Radio
Tel.: +49/3 99 32/1 67 0 · Fax: +49/3 99 32/1 67 32
www.stadthafen-malchow.com
[email protected]
Wittenburger Stadt- und Landbote
41
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
A
bis
Z Fachmann
Foto: epr/CT Arzneimittel
Von A- wie Auto über R- wie rund ums Telefon bis
V- wie Versicherung ...
2-Raumwohnung mit Wochenendhaus in Zarrentin zu vermieten Kaltmiete: 470 EUR, Tel. 0173 7189759
2-Raumwohnung in Zarrentin
zu vermieten Kaltmiete: 470 EUR,
Tel. 0173 7189759
Manfred Donde
Baugeschäft
• Maurer- u. Betonarbeiten
• Dachdecker- u. Dachklempnerarbeiten
• Lieferung und Montage von Fenster und Türen
Caminer Straße 22 • 19243 Dodow
Tel. 038852/50088 • Funk 0171/4723481 • Fax: 038852/90366
E-Mail:[email protected]
Fenster- und Türenmontage
Jens Redetzki
Handel und Montage
von Fenstern, Haustüren
und Innentüren.
Dorfstraße 1 · 19243 Döbbersen
Tel. 038853-21266 · Fax 038853-21266
Hauptstraße 4a
19246 Zarrentin
Beratung - Planung
Tel.: 03 88 51 / 3 31 55
Ausführung
Fax: 03 88 51 / 3 32 49
Innungsbetrieb
Mobil: 0173 / 204 65 65
®
Dachdeckerarbeiten aller Art · Altbau & Neubau
Klempner- und Flachdacharbeiten
Zimmererarbeiten · Gerüstbauarbeiten
www.dachdeckerei-peters.de • [email protected]
Ankauf von:
e:
Unser Servic
Altkabel
Kranarbeiten
Altpapier
Kupferrohr
und anderen Altedelmetallen
Containergestellung
Telelader & Siebanlagenvermietung
Schüttguttransporte aller Art
Kettendumper mit Schneeschiebeschild
zu vermieten
Wir machen auch Ihren Gartenteich
- Anzeige -
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
42
Wittenburger Stadt- und Landbote
Familienanzeige
Vielen
Dank
Anlässlich meines
80. Geburtstages
LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9
17209 Sietow
Tel. 03 99 31/5 79-0
Fax 03 99 31/5 79-30
Mit uns haben Sie
www.wittich.de
immer ein Ass im
Ärmel!
möchte ich mich herzlich bedanken, für die vielen
Geschenke, guten Wünsche, Blumen und netten
Worte und für die lieben Besuche.
Ein besonderer Dank gilt meinen 5 Töchtern,
Schwiegersöhnen, Enkel und Urenkel
und meiner lieben Frau.
Josef Willenborg
SP: Scharfenberg
TV - HIFI - VIDEO - SAT - TELEFON
Inh. Michael Scharfenberg
19243 Wittenburg
Lindenstraße 1 A
Neu-, Jahres- und Gebrauchtwagen
Werkstattservice · Reifenservice · Waschanlage
Abgasuntersuchung · DEKRA-Hauptuntersuchung
Tel.: 038852 / 52410
Lübbert Automobil-Fachzentrum
Vor dem Steintor 10 · D-19243 Wittenburg
Telefon (03 88 52) 5 22 90 · Telefax (03 88 52) 5 00 56
e-mail: [email protected]
Verkauf, Beratung, Finanzierung, Reparaturen
- Anzeige -
■ Im Juli 1996 ist der Produktionsbetrieb neuform international der neuform Vereinigung
deutscher Reformhäuser eG
von Hamburg in das Zarrentiner Gewerbegebiet umgezogen. Das Unternehmen hat
sich auf den Import von Trockenfrüchten, Nüssen, Ölsaaten, Reis usw. überwiegend
aus ökologischem Anbau aus
der ganzen Welt spezialisiert.
Diese Produkte werden in Zarrentin verpackt. Die hochwertigen Produkte sind in den Reformhäusern in Deutschland
und Österreich erhältlich. Am
01.12.2011 wurde der produktionseigene Betrieb der neuform
in eine eigenständige GmbH
& Co. KG ausgegliedert. Mit
dieser Ausgliederung erhielt
das Produktionsunternehmen
auch einen neuen Namen „ReformKontor GmbH & Co. KG“.
Das Unternehmen beschäftigt
heute 81 Mitarbeiter und bil-
det seit 1997 erfolgreich aus.
Im April 2012 ist ReformKontor
zum „TOP-Ausbildungsbetrieb
2011“ von der IHK zu Schwerin
ausgezeichnet worden.
Wittenburger Stadt- und Landbote
43
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Grabmale
Bernhard Gerdes
19243 Lehsen (bei Wittenburg),
Dorfstr. 14
Grabsteinfassungen, Nachbeschriftungen
Grabschmuck & Reparatur
Tel.: 03 88 52 / 5 09 54
Küchenplanung - Montage - Service - Elektrogeräte - Kundendienst
Küchenplanung oder
Küchenmodernisierung
Wir haben für alles die richtige Lösung!
Lassen Sie sich beraten!
Wölzower Weg 8 · 19243 Wittenburg · Tel. 038852/6090 · Fax 038852/60999
E-Mail: [email protected] · http:// www.kuechenstudioprahl.de
Rechtsanwältin
BIRGIT STRUCK-HENNING
§
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht
Rechtsanwalt
SVerkehrsrecht,
EBASTIAN PAEPKE
Strafrecht, Vertragsrecht
Markt 4, 19246 Zarrentin am Schaalsee
Tel.: 03 88 51 - 60 70 • Fax: 03 88 51 - 60 71
E-Mail: [email protected]
Unsere Beratungsstellenleiterin
Birgit Schlenker ist gerne für Sie da!
Beratungsstelle:
Dorfstraße 29, 19243 Harst (bei Wittenburg)
oder nach Terminvereinbarung bei Ihnen zu Hause
Tel. 038852/90420
§
V
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
44
Wittenburger Stadt- und Landbote
erkaufsoffener Sonntag, 20. Mai 2012
Tee u.
Geschenke
Gratis Teeproben!
- Anzeige -
1. Wittenburger Musikfest
Am Sonntag, dem 20. Mai wird unter
Leitung und Organisation des Wittenburger Fanfarenzuges, mit Unterstützung der Stadt Wittenburg, das
1. Wittenburger Musikfestival in der
Innenstadt veranstaltet.
Um 13:00 Uhr erfolgt auf dem
Marktplatz die Eröffnung mit allen
beteiligten Zügen. Anschließend
spielen die Musikzüge an verschiedenen Spielstätten abwechselnd für
jeweils 20 bis 30 Minuten. Um 17:00
Uhr endet das Festival mit einem
erneuten gemeinsamen Auftritt aller
Züge auf dem Marktplatz.
Auf dem Marktplatz werden Kaffee
und Kuchen angeboten und die
Schlachterei Ernst-Wilhelm Prahl
wird deftige Kost anbieten.
Die Geschäftsleute in der Großen
Straße, in der Bleichstraße und
Spiegelberg werden von 13:00
17:00 Uhr ihre Geschäfte geöffnet
haben. Sie alle lassen sich etwas
Besonderes für die Gäste unserer
Stadt einfallen. Bei Ulf Sagemüller,
Geschäftsinhaber des Bike Centers,
können E-Bikes (Elektrofahrräder)
Probe gefahren werden. Der Salon
Figas bietet Beratungsgespräche
an, wird auf Wunsch Hochsteckfrisuren ausprobieren und bei Kindern
Strähnchen modellieren. Auf der
Wiese vor der Stadtverwaltung an
- Anzeige -
Am 20. Mai 2012
Zum 1. Mal
verkaufsoffener Sonntag.
Tel.: 038852 - 319570
Fax: 038852 - 319571
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 9.00 - 13.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
Sa. 9.00 - 12.00 Uhr
Mit Eco-Drive macht Citizen den Batteriewechsel überflüssig und
vermeidet somit den Gebrauch und die Entsorgung der umweltschädlichen Einwegbatterien. Die reine Energie des Lichtes ist
die Basis der Technologie, die die Welt der Uhren verändert hat.
- Anzeige-
Gratis
Maibowle
für jeden
Besucher!
V
Wittenburger Stadt- und Landbote
45
erkaufsoffener Sonntag,
20. Mai 2012
Anzeige
Am Sonntag 20 %
auf alle Sonnenbrillen!
Große Straße 16
19243 Wittenburg
Wir freuen uns, Ihnen am 20. Mai
bei
bei einem Glas Sekt die gesamte
Switch-it-Kollektion zeigen zu können.
der Molkereistraße wird der Vergnügungspark Alberti mit Fahrgeschäften, Schieß- und Losbuden stehen.
Im fluor art Museum auf dem
Amtsberg kann die größte Mehlsacksammlung der Welt und das
Heimatmuseum besucht werden.
Auf dem Amtsbergturm ist die kürzlich eröffnete Ausstellung „Aus der
Geschichte der Wittenburger Rennbahn 1869 -1914“ zu bewundern.
Die im Folgenden genannten Musikzüge werden am 20.05.2012 unser
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Musikfest bereichern:
DJB Lübeck
(deutsche Jugendbrassband)
Show- und Musikcorps Ahoy Hamburg
LFZ Hamburg (Landesfanfarenzug)
Wittenburger Fanfarenzug e.V. 1954
Die im folgenden aufgeführten
Geschäfte werden geöffnet haben:
Deja Spielwaren
Schreibwaren Pichl
Augenoptik Körner
Quelle Shop Littmann
Cafe Eiszeit, R. Sütcü
Kiebitz, K. Behnke
Die Uhrmacher, U. Krohn
Bike Center Sagemüller
Optik Kunze
Buchhandlung und Reisebüro
U.Baumgarten
SenSinnity Maisel
Konsum City chic
Friseursalon Figas
Buchhandlung Schwenck
Tabak-Spirituosen Bußmann
V
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
46
Wittenburger Stadt- und Landbote
erkaufsoffener Sonntag, 20. Mai 2012
n
e
g
i
n
n
o
s
n
e
n
i
e
f
u
A
!
g
a
t
n
n
o
S
n
e
n
e
f
f
o
s
f
u
a
verk
Anzeige
- Anzeige -
BERATUNG • VERLEGUNG • AUSSTELLUNG
Wittenburger Stadt- und Landbote
47
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
Fliesenlegermeister
Ralf Kowalke GmbH
• Ausführung sämtlicher
Fliesen-, Platten- u.
Mosaikarbeiten
Pappelweg 6
• Rüttelverlegung
19243 Wittenburg
• Fliesenhandel,
Tel.:
038852/5 13 51
3D-Fliesenplanung
Mobil: 0172/316 28 46
e-Mail: kowalke-fl[email protected] nach Vereinbarung
Vodafone Shop Wittenburg
Inh. Mario Schemmel
Große Str. 34
19243 Wittenburg
Tel.: 03 88 52/52 88 5
INSTALLATEURMEISTER
Olaf Bilderbeck
Klempner - Installation
Gas - Wasser - Heizung
Solaranlagen
Weidestraße 12
19243 Wittenburg
Tel. (03 88 52) 5 26 74
Fax: (03 88 52) 5 32 52
- Anzeige Direkt im Ohr oder dahinter
Bauformen von Hörgeräten im Überblick.
Bei Hörsystemen unterscheiden
wir zwei Bauformen: In-dem-OhrHörsysteme (IdO) und Hinterdem-Ohr-Hörsysteme (HdO).
Bei IdO-Hörsystemen wird die
komplette Technik in einer dem
Gehörgang maßgefertigten Schale
direkt im Gehörgang platziert. HdOHörsysteme werden, wie der Name
schon sagt, hinter dem Ohr getragen
und sind durch ein dünnes Kabel
mit dem Lautsprecher im Ohr, oder
einem dünnen Schlauch mit dem
Ohrpassstück verbunden. Hinter-
dem-Ohr-Hörsysteme - leicht wie
eine Feder und fast nicht zu sehen
Bei HdO-Hörsystemen befindet
sich die Elektronik, also Verstärker,
Mikrofone und Batterie in einem
Gehäuse hinter dem Ohr.
HdO-Hörsysteme erfreuen sich
großer Beliebtheit, weil die moderne
digitale Chiptechnik es möglich
macht, dass die Gehäuse hinter dem
Ohr so schlank und klein sind, dass
sie sich nahezu unsichtbar hinter
jeder Ohrmuschel verstecken. Zudem
haben sich Sprachverstehen und
Klang für den Träger, bedingt durch
die Platzierung des Lautsprechers im
Ohr, deutlich verbessert. Ein weiteres
Plus ist die Unauffälligkeit des
dünnen Drahtes, das die Elektronik
hinter dem Ohr und dem Lautsprecher
im Ohr verbindet. Dieses ist auf der
Haut kaum zu sehen.
Resonanzen, also klangliche
Veränderungen der eigenen Stimme,
wurden früher als häufiger Grund
der Ablehnung von Hörsystemen
benannt. Bei den neuen HdOHörsystemen bleibt der Gehörgang
nahezu offen, so dass nur geringe
klangliche Veränderung der eigenen
Stimme auftreten.
Im-Ohr-Hörsysteme individuelle High-TechFertigung unsichtbar im Ohr
verschwindend
IdO-Hörsysteme werden nach einem
Abdruck vom Ohr individuell für
jedes Ohr gefertigt. Nach erfolgtem
Ohrabdruck, wird der fertige
Abdruck exakt mittels eines Lasers
dreidimensional abgescannt und
ein Techniker erstellt mit einem
CAD-Computerprogramm die
Geräteschale. Eine Maschine baut
daraufhin mit lichthärtendem
Kunststoffmaterial und einem Laser
Schicht für Schicht die leere, hohle
Schale mit einer Genauigkeit im
Mikrometer-Bereich. Anschließend
wird die Elektronik unter einem
Mikroskop per Hand in die Schale
nach der Computerberechnung
positioniert.
Bei dieser Art der hochmodernen
Fertigung wird eine Miniaturisierung
erreicht, die ein IdO-Hörsystem in
nahezu jedem Gehörgang unauffällig
verschwinden lässt. Die tiefe
Positionierung im Gehörgang erhält
das natürliche Richtungsgehör und
verbessert dadurch das Verstehen
in Gesellschaft. IdO-Hörsysteme
verschließen allerdings die
Gehörgänge etwas mehr als die
HdO-Hörsysteme, so dass der oben
beschriebene dumpfe Klang der
eigenen Stimme auftreten kann.
... und welche Bauform ist die
richtige für mich?
Bei der individuellen persönlichen
Bedarfsanalyse finden wir mit
Ihnen gemeinsam die richtige
Bauform. Folgende Faktoren
sind ausschlaggebend: der Grad
der Schwerhörigkeit, die Größe
der Gehörgänge und deren
Ohrenschmalzmenge sowie die
Fingerfertigkeit z. B. beim Einsetzen
der Hörsysteme, und die Akzeptanz
der Resonanz der eigenen Stimme
beim Sprechen.
Gemeinsam mit Ihnen, wählen wir
Ihr ganz persönliches Hörsystem.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit
Hinter-dem-Ohr- und auch Im-OhrHörsysteme zur Probe zu tragen. Das
ist ein besonderer Service, auf den wir
sehr stolz sind. Wir möchten, dass Sie
mit Ihren Hörsystemen zufrieden sind.
Vereinbaren Sie einen Termin
bei HÖRakustik Nörenberg in
Hagenow oder Wittenburg.
Info-Telefon: 03883 / 729144.
Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012
48
Wittenburger Stadt- und Landbote
Service
RUND UM DIE UHR!
12
9
3
6
AUTO-TEAM STRITZEL
- Für alle Klassen, Marken und Typen -
• Dekra-HU und AU jeden Dienstag und Freitag • Klimaservice
• Reifen-Service • Inspektion mit Mobilitätsgarantie
Zweiradservice & Verkauf
Roller
ab 990,-
Fotos: Bilderbox
19246 Kölzin • Lindenstraße 34
☎ Tel 038851/25460 • Fax 32965 • www.stritzel.go1a.de
€
Enduro
Supermoto
ab 1.999,- €
- Vertragshändler -
VERANSTALTUNGEN IN GREVEN
■ 3. Grevener Rock´n´Roll-Nacht
Autohaus Kloidt GmbH
Citroën-Vertragspartner
Neuwagen, Gebrauchtwagen, Fahrzeugbeschaffung
• Lackierung • Achsvermessung • Autoglas
• Steinschlagreparatur • Klimaservice • Unfall-Instandsetzung
• Reifenservice • Werkstattservice • Reparaturfinanzierung
SERVICE IST UNSERE STÄRKE
lt. ADAC Werkstättentest*
Testergebnis: Hervorragend in Service und Leistung
*getestet Dezember 2011
Mühlenring 5 · 19243 Wittenburg · Telefon: 03 88 52/5 24 88
E-Mail: [email protected] · www.citroen-kloidt.de
Samstag, 12. Mai, 20.00 Uhr
Holzfestplatz, 19258 Greven
■ Holzfest in Greven
01. bis 03. Juni 2012
Freitag, 1. Juni
15.00 Uhr
großer Seniorennachmittag
21.00 Uhr
Party für jedermann mit DJ Volker (Eintritt 3 €)
Samstag, 2. Juni 2012
große Holzfestparty mit der Showband „Impression“ (Eintritt 5 €)
21.00 Uhr
Sonntag, 3. Juni 2012
11 Uhr
Frühshoppen mit der Möhnsen Blaskapelle, Kinderbelustigung
mit DJ Falo, Kinderschminken, Schießstand, Losbude usw.
(Eintritt 2,50 €, Kinder frei)
■ 12. Grevener Blues-Nächte
24. bis 25. August 2012, 19.30 Uhr
Holzfestplatz, 19258 Greven
Tickets und Info unter 0171/7793783