Minimierung von Konfliktpotenzial durch Gerüche an Biogasanlagen
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Minimierung von Konfliktpotenzial durch Gerüche an Biogasanlagen
Minimierung von Konfliktpotenzial durch Gerüche an Biogasanlagen Dipl. – Ing. Thomas Liebich Leiter Geruch TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Am TÜV 1 30519 Hannover Tel.: 0511/986-1528 Fax: 0511/986-1136 Mail: [email protected] Zusammenfassung Beim Betrieb von Biogasanlagen sind an vielen Standorten Beschwerden über belästigende Gerüche aufgetreten, die zu einer Verschärfung der Anforderungen und einer stärkeren Berücksichtigung der Geruchsproblematik bei der Anlagenplanung und –genehmigung geführt haben. Als relevante Geruchsquellen haben sich die Anlieferung, die Biogasfreisetzung bei Betriebsstörungen, Speichermembranen auf Fermentern und die Motorabgase herausgestellt. Aufgrund der zum Teil schwierig zu erfassenden Emissionen hat sich bei der Messung die Kombination von Emissionsmessung und Fahnenbegehung bewährt. Bei der Anlieferung der Fermentate können verschiedene Bauformen mit und ohne Einhausung unterschieden werden, die sich für Einsatzzwecke mit unterschiedlich hohen Anforderungen einsetzen lassen. Von Bedeutung ist dabei die Bauform der Einhausung, die Art der Fermentate und die Betriebsführung. Aufgrund der hohen Geruchsstoffkonzentrationen in reinem Biogas stellt die direkte Freisetzung von Biogas eine Geruchsquelle dar, die von Anwohnern als besonders belästigend empfunden wird. Bei der Auslegung der Anlage muss daher Vorsorge gegen mögliche Fälle dieser Art getroffen werden. Besondere Probleme, die in dieser Form nicht erwartet worden waren, bereiten die Emissionen von Biogasbestandteilen, die durch Speichermembranen auf Fermentern oder Gärrestlagern diffundieren. Diese Quellen weisen eine schwer einzuschätzende und stark von den äußeren Bedingungen abhängige Emissionscharakteristik auf. Als ebenfalls relevant haben sich die Abgase der Motoren zur Biogasverwertung herausgestellt. Bei gemessenen Geruchsstoffkonzentrationen von mehreren Tausend GE/m³ muss für eine ausreichend hohe Ableitung der Abgase gesorgt werden. Einführung Im Zusammenhang mit der Förderung regenerativer Energieformen durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) hat die Biogastechnologie einen ungeheuren Aufschwung genommen, was sowohl Zahl als auch Leistungsfähigkeit der Anlagen angeht. Als uns die ersten Anlagenkonzepte zur Begutachtung aus Sicht des Immissonsschutzes vorgelegt wurden, sahen wir wenig Konfliktpotential. Aus verschiedenen Gründen schienen Biogasanlagen eher für eine Verbesserung der Geruchssituation als für die Verursachung von Beschwerden prädestiniert: Die Biogaserzeugung ist ein geschlossener Prozess Keine Luft für die Mikroorganismen erforderlich, daher auch kein Stoffaustausch über den Luftpfad (wie z.B. bei der Kompostierung) Verbrennung und damit Desodorierung des geruchsintensiven Produktes (Biogas) Gärrest viel geruchsneutraler als die Ausgangsstoffe Diese Euphorie ist inzwischen Ernüchterung gewichen, denn an vielen Standorten von Biogasanlagen gibt es Probleme mit Gerüchen – zumeist sind die Beschwerden berechtigt. Die Ursache für diesen scheinbaren Widerspruch steckt vielfach im Detail. Darauf wird gleich noch ausführlich eingegangen. Es gibt aber auch allgemeine Ursachen: Einsatz verschiedenster industrieller landwirtschaftlicher Produkte „Leistungsexplosion“ der Anlagen Die breite Anwendung erfasst zunehmend ungünstige Standorte Technik mit zunehmend industriellem Standard und wachsender gesetzlicher Regelungsdichte trifft „bäuerliche Heimwerker“ Cofermentate statt ausschließlich Eine Biogasanlage muss heute an den Standort angepasst werden. Das kann zu aufwendigen technischen Maßnahmen führen. Es ist allemal billiger, eine weniger gut ausgestattete Anlage umsichtig zu betreiben, als sie für jeden denkbaren Fall auslegen zu müssen. Wie das aussehen könnte, soll an den einzelnen potentiellen Geruchsquellen vorgestellt werden: In Bild 1 ist eine Prinzipskizze einer Biogasanlage dargestellt. Eine Anlage würde in der Praxis nicht so gebaut – hier ist es zur vollständigen Darstellung möglicher Geruchsquellen geschehen. Anlieferung Sofern Fermentate nicht über Rohrleitungen gepumpt werden können, müssen sie mit Fahrzeugen angeliefert werden. Flüssige Fermentate werden im Allgemeinen zunächst in eine Vorgrube abgelassen, feste direkt über Schnecken oder Presseinrichtungen in den Fermenter dosiert. Die meisten der Fermentate, auch die industrieller Herkunft, sind geruchsintensiv. Wie viel Geruch freigesetzt wird, hängt davon ab, wie viel Stoffaustausch mit der Umgebung ermöglicht wird. Grundsätzlich gilt: Je mehr freie Oberflächen geschaffen werden und je mehr Luftbewegung an Ihnen zugelassen wird, desto mehr Gerüche werden freigesetzt. Von dieser Grundtatsache ausgehend, können übliche Bauformen der Anlieferung bewertet werden (Bild 2). Die offene Bauform der Anlieferung setzt die meisten Gerüche frei, kann aber durchaus für unkritische Standorte und Anlagen mit rein landwirtschaftlichen Cofermentaten die richtige Lösung darstellen, insbesondere dann, wenn die Vorgrube gut gekapselt und besser noch an eine Absaugung angeschlossen werden kann. Einfache, frei belüftete Hallenbauformen verringern die Geruchsfreisetzung bereits deutlich. Messungen haben ergeben, dass solche Hallen als Geruchsquellen unauffällig bleiben, so lange eine Geruchsstoffkonzentration von 100 bis 200 GE/m³ darin nicht überschritten wird. Unter dieser Voraussetzung kann der die Halle umströmende Wind die austretenden Gerüche in unmittelbarer Nähe der Halle unter die Geruchsschwelle bringen. Damit die Geruchsstoffkonzentration in diesem Rahmen bleibt, können mäßige Verschmutzungen der Halle von z.B. trocknender Silage oder Cofermentaten oder eine abgedeckte Vorgrube ohne Absaugung bei landwirtschaftlichen Einsatzstoffen toleriert werden, sollen beliebige industrielle Cofermente eingesetzt werden, muss der Luftraum der Vorgrube ständig abgesaugt und die Abluft gereinigt werden. Lufttechnisch geschlossene Hallen bieten sich an, wenn eine Biogasanlage an einem besonders kritischen Standort realisiert werden soll und weitgehende Freiheiten bei der Lagerung und dem Handling der Einsatzstoffe bestehen sollen. Solche Hallen benötigen zumindest eine Zwangsentlüftung. Die Abluft muss gereinigt werden. Dazu bieten sich die Verbrennung in Motoren oder biologische Abluftreinigungsanlagen an. Zu beachten ist weiterhin, dass durch den vergleichsweise geringen Luftaustausch die Geruchsstoffkonzentration in der Halle am höchsten von allen Bauformen ist, so dass die Gefahr besteht, dass beim Öffnen der Hallentore schwallartig Luft und damit Gerüche freigesetzt werden und Belästigungen hervorgerufen werden. Diese Gefahr besteht bei den frei belüfteten Hallen nicht. Fermentation Die eigentliche Biogaserzeugung wird nach unserer Erfahrung geruchlich gut beherrscht, da die Fermenter ohnehin gasdicht ausgeführt werden müssen. Probleme treten aber immer wieder dann auf, wenn Biogas direkt freigesetzt wird. Biogas besitzt nach hauseigenen Messungen eine Geruchsstoffkonzentration von rund 500.000 GE/m³, andere Institute haben auch schon mehrere Millionen GE/m³ bestimmt. Es sind eine ganze Reihe von massiven Beschwerden bekannt, die auf die Freisetzung Biogas zurückzuführen waren. Insbesondere Havarie- und Wartungszeiten der Motoren wurden bei der Auslegung der Anlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Letztendlich muss durch ausreichende Redundanz der Motorenanlage oder durch Installation einer Notfackel sichergestellt sein, dass das entstehende Biogas immer verbrannt werden kann. Die möglichen Szenarien sollten ähnlich wie bei einer Sicherheitsanalyse in der Planung durchgespielt werden, denn technische Anlagen besitzen die unangenehme Eigenschaft, bevorzugt zu ungünstigen Zeiten auszufallen. Bei einer Motorhavarie beispielsweise sollten die Maßnahmen zur Alarmierung, Pufferung und Verbrennung des Gases genau festgelegt sein oder besser noch automatisch gesteuert ablaufen. Weiterhin ist eine sorgfältige Druckhaltung auf der Gasseite der Anlage notwendig. Über Wasserschlösser entweichendes Biogas steht zusätzlich die ungünstigste, nämlich bodennahe Freisetzung mit geringster Verdünnungsmöglichkeit zur Verfügung, was Nachbarn besonders freut. Gasspeicherung Aufgrund des stark schwankenden Anfalls von Biogas kann auf eine Biogasspeicherung nicht verzichtet werden. Die meistgewählten Lösungen sind heute die Speicherung unter einer Membran auf dem Nachgärbehälter oder ein separater Speichersack in einem gut durchlüfteten Gebäude. Leider haben Untersuchungen an Biogasanlagen ergeben, dass die verwendeten Membranen, seien es PVC- oder PE-Materialien nicht geruchsdicht sind. Sie lassen geruchsintensive Bestandteile entweichen, wobei die Freisetzugsrate stark von den Umgebungsbedingungen bestimmt scheint. Bild 4 stellt Geruchsmessungen an einer Biogasanlage bei verschiedenen meteorologischen Randbedingungen dar. Es kann festgestellt werden, dass die Geruchsfreisetzung durch direkte Sonneneinstrahlung auf das Foliendach sowie durch höhere Außentemperaturen stark begünstigt wird. Bei der untersuchten Anlage waren eine PVC und eine PE Folie im Einsatz. Zudem muss vermutet werden, da es sich um Diffusionsvorgänge handelt, dass auch die Zusammensetzung des Biogases und damit ihre Ursache, die eingesetzten Fermentate, einen Einfluss ausüben. Quellen dieser Art stellen ein besonderes Ärgernis für Betreiber und Anwohner dar, da sie nicht kontrollierbar sind. Zu einem Großteil der Jahresstunden sind diese Anlagenteile unauffällig – bei Zusammentreffen mehrerer ungünstiger Umstände lösen sie erhebliche Belästigungen aus. Ein Beispiel: An warmen Sommertagen setzt ein Foliendach eines Nachgärbehälters besonders viel Geruch frei, der aber tagsüber aufgrund der guten Verdünnungsverhältnisse der Atmosphäre nicht auffällt, bei von den Nachbarn abgewandten Windrichtungen ohnehin nicht. Wenn aber – und das ist statistisch gesehen irgendwann der Fall – am Abend des beschriebenen Tages die hohe Quellstärke mit stabiler Atmosphäre und passender Windrichtung zusammentrifft, tritt die Geruchsbelästigung ein – nicht zuletzt, weil solche Wettersituationen dazu einladen, sich draußen aufzuhalten. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass der Einsatz von Membranspeichern nur noch unter besonders günstigen Randbedingungen möglich ist. Leider ist auch die Alternative, die Speicherung in einem Gassack, nicht geruchsfrei. In einem Gassack – Schutzgebäude wurde eine Geruchsstoffkonzentration von ca. 1.000 GE/m³ festgestellt, obwohl es sich um eine neue PE-Folie gehandelt hat. Nach unserer Einschätzung erzeugt die Lösung, einen Gassack in einem frei belüfteten Gebäude aufzustellen, im Regelfall kein Immissionsproblem – bei sehr kritischen Standorten muss aber diese Quelle in die Betrachtungen einbezogen werden. Motoren Gerüche aus der Biogasverbrennung in Motoren sind sicherlich nicht der Hauptgrund von Nachbarschaftsbeschwerden, aber doch auch gelegentlich eine Ursache. Tatsächlich wurden bei mehreren Messungen an Zündstrahldieseln älterer Bauart Geruchsstoffkonzentrationen von im Mittel 10.000 GE/m³ im Abgas gefunden. Diese Gerüche fand man tatsächlich mit guter Genauigkeit auch als Geruchsfahnen an den Anlagen wieder, wie Bild 5 darstellt. Die gefundenen Quellstärken sind relevant und nicht vernachlässigbar. Bei modernen Gasmotor – Anlagen hoher Leistung wurden ebenfalls relevante Geruchsstoffkonzentration von ca. 3.000 - 5.000 GE/m³ bestimmt. Das Minimierungspotential scheint hier nicht besonders groß zu sein, wie Optimierungsversuche gezeigt haben. Im Gegensatz zu der zuerst beschriebenen Anlage konnten jedoch teilweise keine Gerüche in Bodennähe wahrgenommen werden, obwohl die Quellstärke in der gleichen Größenordnung gelegen haben muss. Für diese Phänomen gibt es derzeit noch keine vollständige Erklärung, jedoch eine Hypothese: Bei vergleichsweise unsauber verbrennenden Motoren, wie den genannten Zündstrahldieseln sind stabile Produkte der Verbrennung die hauptsächlichen Geruchsträger. Bei sauber verbrennenden Motoren (dies können sowohl gut eingestellte Zündstrahler als auch Gasmotoren sein) wird vor allem noch Stickstoffmonoxid (NO) im Abgas zu finden sein, dass eine vergleichsweise hohe Geruchsschwelle besitzt und daher an der Anlage nicht zu riechen ist. Wird aus dem Abgas eine Geruchsprobe gezogen, kann das NO während der unvermeidlichen Lagerzeit der Probe bis zur olfaktometrischen Auswertung zu dem geruchsintensiveren NO2 oxidieren, so dass der Eindruck entsteht, die Geruchsemission am Kamin sei deutlich höher gewesen. Die Konzentrationsansätze in den Geruchsbetrachtungen für Biogasmotoren mussten durch die Messungen nach oben korrigiert werden. Nach Einschätzung unseres Hauses beruht die derzeit weit negativere Einstufung der Zündstrahldieselmotoren durch die Genehmigungsbehörden auf der Tatsache, dass viele Probleme bei den ersten, mit nur leicht modifizierten Zündstrahl – Serienmotoren ausgestatteten Anlagen aufgetreten sind. U.E. hat die Zündstrahltechnik mit auf den Biogasbetrieb optimierten Motoren weiterhin ihren Platz bei der Biogasverwertung. Als Fazit ist festzuhalten, dass die Geruchsemissionen gut eingestellter Biogasmotoren durch eine ausreichende Ableithöhe beherrscht werden können. Es besteht aber noch erheblicher Untersuchungsbedarf an modernen Zündstrahldieseln und der Klärung von Umwandlungseffekten bei der olfaktometrischen Messung. Gärrestelager Gärrestelager sollten abgedeckt sein, sofern industrielle Cofermentate eingesetzt werden sollen. Werden nur landwirtschaftliche Fermentate vollständig ausgefault oder bildet sich eine stabile Schwimmdecke aus, kommt auch eine offene Ausführung des Lagers in Betracht. Abluftreinigung Bei der Abluftreinigung bieten sich heute im Wesentlichen zwei Systeme an: Die Verbrennung der abgesaugten Luft im Motor und die Reinigung im Biofilter oder –wäscher. Der Verbrennung im Motor sind vor allem durch die Verwendung von Leichtmetallbauteilen bei aufgeladenen Ottomotoren Grenzen gesetzt, wo sie aufgrund der Korrosion durch Ammoniak nicht eingesetzt werden kann. Da nur eine vergleichsweise kleine Luftmenge abgesaugt werden kann sollten vorzugsweise hoch belastete Abluftströme, beispielsweise aus der Vorgrube erfasst werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Absaugung mit einer Strömungssicherung ausgestattet werden muss, da die beim Befüllen oder Rühren der Vorgrube entstehenden Gase sonst den Motor zum Absterben bringen. Eine Skizze einer Vorgrubenabdeckung mit einer solchen Absaugung ist in Bild 6 zu sehen. Der Betrieb von Biofiltern sollte beim Einsatz zur Reinigung von Hallenabluft unproblematisch sein. Bei der Reinigung von Abluft aus der Vorgrube muss berücksichtigt werden, dass diese Schwefelwasserstoff (H2S) oder Ammoniak (NH3) enthalten kann, die beide in höheren Konzentrationen für aerobe Mikroorganismen giftig sind. Vor der Reinigung konzentrierter Abluft ist daher eine mehrstufige Wäsche (sauer/basisch/klar) in Betracht zu ziehen. Allgemeiner Betrieb der Anlage Ein Faktor, der immer wieder von den Betreibern unterschätzt wird, ist das eigene Verhalten im Umgang mit der Anlage. Geruchsemissionen haben den Vorteil, dass jeder selbst das Messgerät dafür besitzt und ständig mit sich herumträgt. Aus der Erfahrung mit einer Vielzahl von Anlagen kann gesagt werden, dass Beschwerden in der überwiegenden Anzahl von Fällen berechtigt sind. In Stichworten können eine Reihe von Verhaltensmaßregeln zusammengefasst werden: Generell ist eine offene Informationspolitik zu empfehlen. Es ist sicherlich sinnvoll, die Nachbarn einzubeziehen, dies sollte informell geschehen. Information, die den Eindruck erweckt, es werde etwas Geruchsintensives, Störfallträchtiges o.ä. geschaffen, erzeugt schon vor dem Verfahren Widerstände, die sich immer in höheren Forderungen seitens der Genehmigungsbehörde niederschlagen. Hier ist die eigene Geschicklichkeit gefragt. Bei erteilter Genehmigung sollten die Nachbarn noch intensiver einbezogen werden (Besichtigung, Einweihung, Bitte um Rückmeldung über Geruchsprobleme). Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Im Betrieb sollte man sorgfältig darauf achten, geruchsintensive Vorgänge zu vermeiden. Dazu gehört aber, dass man bestimmte Arbeitsschritte auch mit der Nase kontrolliert: Von der Anlage weggehen und kontrollieren, ob man den Vorgang außerhalb wahrnehmen kann! Aufgrund des logarithmischen Wahrnehmungsverhaltens der Nase kann man am Entstehungsort die Reichweite nicht einschätzen. Auch die Lieferanten müssen wissen, wie sie sich verhalten sollen und sich an regeln zur Geruchsvermeidung halten. Muss man notgedrungen Maßnahmen mit starker Geruchsfreisetzung durchführen, so sollte man dies bei einer unkritischen Windrichtung tun (Kostenlose lokale Wetterinformationen gibt es im Internet unter mehreren Adressen) oder falls nicht möglich, die Nachbarn vorher unbedingt informieren. Wenn sie dann später nichts wahrgenommen haben, um so besser. Zum Umgang mit Nachbarn und Behörden gehört auch ein gutes äußeres Bild der Anlage. Wer es nicht schafft, eine technische Anlage nicht halbwegs sauber und aufgeräumt zu präsentieren, dem wird auch nicht der kompetente Umgang mit schwierigen Materialien zugetraut. Wenn es Probleme gegeben hat, den Kontakt auch zu Beschwerdeführern und Behörden weiter suchen. Immer zu erkennen geben, dass man an einer Lösung der Probleme interessiert ist. Abschließend sei noch einmal der anfangs genannte Satz zitiert: Es ist allemal billiger, eine weniger gut ausgestattete Anlage umsichtig zu betreiben, als sie für jeden denkbaren Fall auslegen zu müssen. Verzeichnis der Abbildungen Bild 1 Modellhafte Darstellung einer Biogasanlage 2 Systematik und Einsatzbereiche verschiedener Bauformen des Anlieferungbereiches 3 Prinzip der vergleichenden Geruchsmessung Emission – Immission 4 Geruchsimmissionsmessungen an einem Gärrestbehälter mit Foliendach unter verschiedenen meteorologischen Randbedingungen 5 Geruchsimmissionsmessungen an Biogas – (Zündstrahldiesel-) Motoren unter verschiedenen meteorologischen Randbedingungen 6 Vorgrube mit Absaugung und Strömungssicherung