23 - Eldas
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Technische Tabellen Seite Elektrische Installationen in Bade- & Duschräumen 23.1 Elektrische Installationen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten 23.2 Blitzschutz und Erdung 23.3 Explosionsschutz 23.5 Anwendung und Bemessung von Rohren 23.6 Kurzzeichen und Bezeichnungen für Kabel und Leitungen 23.8 Aderfarben für Kabel, Leitungen und flexible Leitungen 23.9 Aderfarben nach DIN 47100 und Leiterquerschnitte AWG nach US-Norm 23.11 Haushalt-Stecker- und Steckdosenbilder 23.12 Industrie-Steckdosenbilder 110…660 V nach IEC/EN 60309 23.13 Industrie-Steckdosenbilder für Kleinspannung ≤ 50 V nach IEC/EN 60309 23.14 Industrie-Steckdosenbilder Wieland 23.15 Gerätekatalog vRG-pflichtiger Leuchtmittel (Lampen) 23.16 Überblick über Leuchtstofflampen 23.17 Überblick über Kompakt-Leuchtstofflampen 23.18 LED – das Licht der Zukunft 23.19 Sockelbilder für Fluoreszenzlampen 23.21 Sockelbilder für Kompakt-Fluoreszenzlampen 23.22 Sockelbilder für Glühlampen, Brennstellungen für Entladungslampen 23.23 Photovoltaik 23.24 Energie-Etikette 23.26 RoHS 23.27 REACh 23.28 WEEE 23.29 Warnsymbole für chemische Substanzen 23.30 Geräte-Batterien 23.32 23 Elektrische Installationen in Bade- & Duschräumen Tabelle aus NIN COMPACT Teil 7.01.3.0 Quelle: NIN COMPACT Bereich Begrenzung waagrecht In Bade- / Duschwanne Begrenzung senkrecht Unten: Fertigfussboden Oben: 225 cm ab Fertigfussboden oder an der höchsten angebrachten Wasseraustrittstelle, je nach dem was höher ist. Unten: Fertigfussboden Oben: 225 cm ab Fertigfussboden oder am höchsten angebrachte Wasseraustrittstelle, je nach dem was höher ist. Die Aussenkante der Badeoder Duschwanne. Senkrecht 60 cm ab der Begrenzung des Bereiches 1. Bei Dusche oder Wanne entfällt der Bereich 2. Der Bereich 1 wird auf 120 cm ab der Wasseraustrittstelle erweitert. Fadenmass Fest montierte Abtrennungen begrenzen die Bereiche. Um- und Übergreifen muss berücksichtigt werden. IP-Schutzgrad für Betriebsmittel mind. IP X7 mind. IP X4 Bei Vorkommen von Strahlwasser: mind. IP X5 Schalter Ö Steckdosen Ú Verbindungsdosen Keine Schalt-, Schutz- und Steuergeräte zugelassen Für í 230/400V nur Verbindungs- und Anschlussdosen für Geräte in diesem Bereich. Betriebsmittel mit í max. 25 V AC SELV / PELV, Stromquelle ausserhalb Bereich 0 und 1. Schalt-, Steuer- und Installationsgeräte, keine Steckdosen. Betriebsmittel mit í max. 25 V AC SELV / PELV, Stromquelle ausserhalb Bereich 0 und 1, Steckdosen der Kommunikationstechnik. Nur vom Hersteller für diesen Bereich zugelassene Betriebsmittel und mit í max. 12 V AC oder 30 V DC SELV betrieben. Nur Wassererwärmer, Abluftventilatoren und Handtuchradiatoren. Zuleitungsführung beachten! Verbraucher mit í max. 25 V AC oder 60 V DC SELV / PELV betrieben. Unter Badewanne (z.B. Whirlpoolpumpen usw.). Wie Bereich 1, weitere Betriebsmittel IP X4. Zuleitungsführung beachten! Verbraucher mit í max. 25 V AC oder 60 V DC SELV / PELV betrieben. Installationsgeräte Betriebsmittel Steckdosen mind. IP X4 Ú Nur ausserhalb Bereich 2. Bis zu einer Distanz von 2.4 m ab Bereich 2 bzw. 3.0 m ab Bereich 1 nur mit Schutzkragen (Typ 13). Leitungen AP oder UP. Falls UP: entweder 6 cm überdeckt oder, falls nicht 6 cm überdeckt, muss jede Leitung einen mit dem Haupt-PE verbundenen PE-Leiter mitführen, für fremde Leitungen gelten gleiche Bedingungen. Gesamte Installation über Fehlerstromschutzeinrichtungen In ¯ 30mA. Fussboden- und DeckenFlächenheizungen - Metallene Ummantelung oder Umhüllung vorhanden und mit PE-Leiter verbunden oder - Feinmaschiges Metallgitter vorhanden und mit PE-Leiter verbunden ausser bei SELV/PELV. - Schutzmassnahme Schutztrennung nicht erlaubt. 23.1 23 Elektrische Installationen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten Welche Betriebsmittel sind zulässig? NIN 7.05 und VKF Scheunen sind feuergefährliche Räume mit brennbarem Staub Staubgeschütztes und staubdichtes Material min. IP 5X oder IP 6X Beleuchtung nicht zulässig (Ausnahme: Heukräne ¯ 300 W mit Schutzblech) Halogenflutlichtstrahler Welche Schutzmassnahmen sind erforderlich? Schutzmassnahme Gesamte Installation Steckdosen Endstromkreise (empfohlen) Potenzialausgleich Zusätzlicher Potenzialausgleich 230 V Elektrozaungeräte Ortsveränderliche Leitungen Zusätzlicher mechanischer Leitungsschutz Anschluss schwerer transportabler Objekte Abstand Installation und Blitzschutz gemäss NIN 4.8.2.2.7 Überlast- und Kurzschlussschutz am Leitungsanfang 23.2 FI Iþn ¯ 300 mA FI Iþn ¯ 30 mA FI Iþn ¯ 30 mA Ja Ja – alle leitenden Teile im Stall Montage ortsfest Kabelmantel mechanisch verstärkt, nichtleitend Ja 2 Ó 2,5 mm Ja Ja Blitzschutz und Erdung Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz Die gesetzlichen Grundlagen für das erstellen von Blitzschutzanlagen ist die Brandschutznorm und die Brandschutzrichtlinien Blitzschutzanlagen des VKF. Normen / Leitsätze Stand der Technik Offizieller Titel SEV 4022 Leitsätze des SEV / Blitzschutzsysteme. SEV 4113 Leitsätze des SEV / Fundamenterder. Blitzschutz Teil 1: Allgemeine Grundsätze EN 62305 1-4 Teil 2: Risiko-Management Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen NIN Niederspannungs-Installations-Norm. SEV 3755 Erden als Schutzmassnahme in elektrischen Starkstromanlagen. STI 507.1087 d Weisung für Schutzmassnahmen gegen gefährdende Wirkung des elektrischen Stromes an Rohrleitungen. C2 d Richtlinien zum Korrosionsschutz erdverlegter metallischer Anlagen (Herausgeber: Korrosionskommission der SGK). Das Wichtigste zur Fundamenterdung 2 1) Querschnitt Erdleiter mindestens 75 mm Stahl. Es eignen sich blanke oder verzinkte Stahlprofile oder Stahlseil. Der Erdleiter muss zum Ring verbunden und entlang der Aussenkante der Bodenplatte eingelegt werden. 2) Mindestens 50 mm muss der Erdleiter von Konstruktionsbeton umschlossen sein. Diese Überdeckung schützt den Erdleiter sicher vor Korrosion. 3) Verbindungen von Erdleitern müssen Kurzschluss- und Blitzstossströme durchleiten. Sie müssen elektrotechnisch einwandfrei ausgeführt und normgerecht sein. Zusätzlich muss der Erdleiter mit der Bewehrung alle 5 m gut leitend verbunden sein. 4) Verwechslungsgefahr bei Erdleitern aus Bewehrungsstahl. Vor dem Einbetonieren unbedingt markieren. 5a) Blanker und verzinkter Stahl darf nicht aus dem Beton herausgeführt werden. Der Leiter wird durch Korrosion zerstört. 5b) Anschlusspunkte müssen aus korrosionsfestem Material (rostfreier Stahl A4 oder Kupfer) hergestellt werden. Der Materialwechsel im Beton ist unproblematisch. 23.3 Fortsetzung nächste Seite 23 Blitzschutz und Erdung Erderwerkstoffe (Normenauszug) Form Werkstoff X Rund, verzinkt X Rund, verzinkt, massiv X Band, verzinkt Stahl (mind. A4) j) Ø 2 mm mm c, g 10 c, h, g 16 c, g 90 Bemerkungen/ Minimalabmessungen 3 mm Rund, blank, massiv X d, e, f Band, blank X d, e, f 75 3 mm X d, f 90 3 mm, in Beton ohne metallische Bewehrung Seil, blank X d, e, f 70 Ø 1,7 mm pro Draht Rund X Band, blank rostfreier Stahl Minimalabmessung Index komplett in Beton (Fundamenterder) eingesetzt als horizontal im Erdreich (Banderder) vertikal imi Erdreich (Tiefenerder) Tabelle 6.2 Werkstoffe Gebräuchliche Werkstoffe und Mindestabmessungen für Erder unter Berücksichtigung von Korrosion und mechanischer Festigkeit. X X Stab 10 a 10 a 16 Band X X a 100 2 mm Seil X X b 50 Ø 1,7 mm pro Draht b 50 Ø 3 mm pro Draht b 50 Ø 8 mm X Seil X Rund, massiv X X Kupfer Rohr X 20 Rund, massiv X 15 X Band X b 50 Wandstärke 2 mm 2 mm a Chrom Ó 16%; Nickel Ó 5%; Molybdän Ó 2%; Kohlenstoff ¯ 0.08%; ab Werkstoff-Nr. 1.4404 b Kann auch verzinnt sein. c Die Beschichtung muss glatt, durchgehend und frei von Flussmittelresten sein, mit einer Mindestbeschichtung von 350 g/m2 (50 μm) für Rundmaterial und 500 g/m2 (70 μm) für Bandmaterial, (Beschichtungen nach ISO 1461:1999) d Nur erlaubt, wenn das Material komplett in Beton eingebettet ist. e Nur erlaubt, wenn es mindestens alle 5 m mit den natürlichen Bewehrungen des Fundamentes angemessen verbunden wird. f Kann auch verzinkt sein. g Im Erdreich ist vorzugsweise blanker Kupfer oder rostfreier Stahl A4 zu verwenden. Aufgrund der hohen Korrosionsgefahr, ist verzinkter Stahl im Erdboden nur unter Vorbehalt einsetzbar, vor allem wenn dieser mit Fundamenterdungen direkt verbunden wird. h Gewinde müssen vor der Verzinkung geschnitten werden. j Zulässige Querschnittstoleranz – 3%. 23.4 Explosionsschutz Kennzeichnung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel Kennzeichnung nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) Kennnummer der benannten Stelle (zuständig für Qualitätssicherung) 0102 Physikalisch-Technische Bundesanstalt PTB, Deutschland 0158 DEKRA EXAM GmbH, Deutschland 0032 TÜV CERT GmbH, Deutschland 0344 Dekra Certification B.V., Niederlande 0081 LCIE Laboratoire Central des Industries Electriques, Frankreich 0080 INERIS, Frankreich 0600 EECS Electrical Equipment Certification Service, Grossbritannien 1258 Electrosuisse SEV, Schweiz Kennzeichnung nach EN 60079-0 Gerätegruppen (Gas) Kategorien – Zonen 1 Zonen 0 / 20 2 Zonen 1 / 21 3 Zonen 2 / 22 Ga < 450 °C Äthylen, Stadtgas T2 < 300 °C IIC Wasserstoff, Acetylen T3 < 200 °C T4 < 135 °C T5 < 100 °C T6 < 85 °C Ex d IIC T5 Gb Normen IEC/EN Zündschutzarten 60079-11 ia 60079-18 ma d 60079-2 Gc T1 IIB D = Staub (Dust) 60079-1 Gb Aceton, Äthan, Benzol, Fahrbenzin, Butan, Propan, Methan G = Gas II 2G EPL max. Temperatur- Oberflächenklasse temperatur IIA Zone Geräteschutzniveau (EPL) Eigensicherheit 0 Ga Vergusskapselung 1 Gb und Ga Druckfeste Kapselung 2 Gc, Gb und Ga p, px, py Überdruckkapselung 60079-7 e Erhöhte Sicherheit 60079-11 ib 60079-18 mb Eigensicherheit Vergusskapselung 60079-15 nA Zündschutzart «non-sparking» 60079-15 nR Schwadenschutz 60079-2 pz Überdruckkapselung Oberflächentemperatur (siehe EN 60079-0) II 2D Ex tD A21 IP68 T95°C II 2D Ex tb IIIC T95°C Db EPL Normen IEC/EN Zündschutzarten Gerätegruppen (Staub) Zone Geräteschutzniveau (EPL) 60079-31 ta Schutz durch Gehäuse IIIA Fasern 20 Da Da 60079-11 ia Eigensicherheit IIIB nicht-leitfähiger Staub 21 Db und Da IIIC leitfähiger Staub 22 Dc, Db und Da 60079-18 ma Schutz durch Vergusskapselung 60079-31 tb Schutz durch Gehäuse 60079-11 ib Eigensicherheit 60079-18 mb Schutz durch Vergusskapselung 61241-4 pD 60079-31 tc Schutz durch Überdruck Schutz durch Gehäuse 4 ≥ 1,0 mm Durchmesser Spritzwasser Dc 60079-11 ic Eigensicherheit 5 staubgeschützt Strahlwasser pD Schutz durch Überdruck 6 staubdicht starkes Strahlwasser Db 61241-4 IP Erste Kennziffer (gegen Eindringen von festen Fremdkörpern / gegen Zugang zu gefährlichen Teilen) Zweite Kennziffer (gegen Eindringen von Wasser mit schädlichen Wirkungen) 7 zeitweiliges Untertauchen 8 dauerndes Untertauchen Definitionen nach EN 60079-0: www.electropedia.org (Abschnitt 426) Stand Mai 2011 23.5 23 Anwendung und Bemessung von Rohren Auszug aus der NIN-Compact der Electrosuisse Tabelle 5.2.1.3.4 Anwendung der Rohrarten (Umgebungsbedingungen, Eigenschaften) Umgebungsbedingungen (nach NIN Kapitel 3.3) Rohrart elektrische Eigenschaften Festkörperschutz Korrosionsbeständigkeit Flammausbreitung 9 11 Biegsamkeit 7 Gebrauchstemperatur max. 6 Gebrauchstemperatur min. 5 Schlagfestigkeit 4 Druckfestigkeit 3 Einbau in brennbare Gebäudeteile 2 UP 1 6 5 5 KIR 3 2 2 1 1 2 3 4 1 6 5 5 KRH 4 3 3 1 1 2 3 4 1 3 3 3 1 3 2 3 4 1 3 3 4 1 3 2 3 4 1 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 9 6 9 KRF 3 3 3 1 3 2 3 4 2 6 6 9 6 9 KRFG 3 3 2 2 3 2 3 4 2 6 6 5 6 6 KRFW 3 3 3 1 3 2 3 4 1 6 6 5 6 6 KRFWG 3 3 2 2 3 2 3 4 1 6 6 5 5 ER 5 5 5 2 1 1 3 2 1 6 6 6 6 6 6 Legende: 6 6 6 AG3 hoch AG2 mittel AG1 niedrig 6 6 Anwendung AP 6 Schlag AF4 dauernd AF3 zeitweise AF2 atmosphärisch AF1 vernachlässigbar Korrosion -45° – +90° oder höher -5° – +90° -5° – +60° -15° – +60° -25° – +60° Temperatur Eigenschaften (nach EN 50086) KRGK 6 6 6 6 5 5 ERZ 5 5 5 6 1 1 3 3 1 6 6 6 6 5 5 ALU 4 4 5 6 1 1 3 3 1 normal, sinnvoll 5 möglich, zulässig 23.6 9 nicht zulässig Die Klassifizierung muss mindestens die ersten 4 Stellen aufweisen. Fortsetzung nächste Seite Anwendung und Bemessung von Rohren Auszug aus der NIN-Compact der Electrosuisse Bei Verlegung im Erdreich müssen die Leitungen durch geschlossene Rohre oder Kanäle so geschützt sein, dass sie leicht ausgewechselt werden können und eine Beschädigung bei Grabarbeiten und dgl. ausgeschlossen ist. Dieser mechanische Schutz gilt als gewährleistet, wenn die Schutzrohre mindestens 60 cm unter der Erdoberfläche liegen. Der Rohrdurchmesser ist so zu wählen, dass sich Leiter ohne Zwang und Beschädigung einziehen lassen. Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Rohre/Leiterquerschnitte gemäss Tabelle 5.2.1.3.5 gewählt werden. Tabelle 5.2.1.3.5 Bemessung der Rohre Rohrdurchmesser in mm M-Gewinde Rohr Nr. minimal Maximale Anzahl isolierter Leiter Querschnitt der Leiter in mm2 DN di 1,5 16 9,5 3 20 13 7 25 18 32 24 40 31 50 39 63 51 2,5 4 6 (5) 3 2 1 (9) 5 3 8 13 10 16 25 35 2 1 1 4 3 3 7 5 7 50 1 1 1 4 2 2 1 1 5 5 3 2 2 7 7 5 5 3 7 7 7 DN = maximaler Aussendurchmesser für metrische Gewinde di = minimaler Innendurchmesser () = die Zahlen in Klammern beziehen sich auf AP verlegte Rohre Tabelle Rohrtypen, Abkürzungen und Bezeichnungen Abkürzung Bezeichnung KIR Kunststoff-Isolierrohr KRH Kunststoff-Rohr hart KRF Kunststoff-Rohr flexibel KRFW Kunststoff-Rohr flexibel, schwer brennbar ER Stahlpanzerrohr ERZ Stahlpanzerrohr verzinkt KRGK Kunststoff-Rohr gerillt mit Kunststoffüberzug KRFG Kunststoff-Rohr flexibel, gerillt KRFWG Kunststoff-Rohr flexibel, gerillt, schwer entflammbar ALU Aluminium-Rohr KSR Kabelschutzrohr 23.7 23 Kurzzeichen und Bezeichnungen für Kabel und Leitungen Ortsfest verlegte Kabel und Leitungen nach NIN 2005 Leitungstypen PVC-Aderleitung PVC-Aderleitung PVC-Verdrahtungsleitung PVC-Aderleitung PVC-Aderleitung PVC-Verdrahtungsleitung Aderleitung vernetzt, halogenfrei Aderleitung vernetzt, halogenfrei Aderleitung vernetzt, halogenfrei PVC-Installationskabel PVC-Installationskabel PVC-Energieverteilungskabel Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei Installationskabel halogenfrei PVC-Aderleitung wärmebeständig PVC-Aderleitung wärmebeständig PVC-Aderleitung wärmebeständig EPR-Energieverteilungskabel EPR-Energieverteilungskabel VPE-Energieverteilungskabel VPE-Energieverteilungskabel VPE-Energieverteilungskabel VPE-Energieverteilungskabel PVC-Schlauchleitung abgeschirmt PVC-Energieverteilungskabel Stahlband-armiert Typkurzzeichen nach Cenelec SEV H07V-U T-Draht H07V-R T-Seil H07V-K T-Litze H07V3-U T-Draht H07V3-R T-Seil H07V3-K T-Litze H07Z-U Draht H07Z-R Seil H07Z-K Litze CH-N1VV-U Tdc CH-N1VV-R Tdc-Seil TT TT CH-N1Z1Z1-U FE 0 CH-N1Z1Z1-R FE 0 Seil CH-N1ZZ1-R FE 05 CH-N1ZZ1-U FE 05 Seil CH-N1MZZ-U FE 180 CH-NIMZZ-R FE 180 Seil CHN1MZZ1-U FE 180 CHN1MZZ1-R FE 180 Seil CH-N05V2-K TW-Draht H07V2-R TW-Seil H07V2-K TW-Litze GKT GKT GKN GKN XT XT XN XN XKT XKT XKN XKN CH-N05VVC4-F CH-N05VC5V-F CH-N05VVC7-F CH-N05VC8V-F TT-CLT TT-CLT, Tdc-aT Ortsveränderlich verlegte Kabel und Leitungen nach NIN 2005 Leitungstypen PVC-Schlauchleitung, runde Ausführung Leichte PVC-Schlauchleitung, runde Ausführung Schlauchleitung mit Polyurethanmantel Schwere Schlauchleitung mit Polyurethanmantel Verstärkte PVC-Schlauchleitung Schlauchleitung mit Polychloroprenmantel Schlauchleitung mit Gummimantel Gummiaderschnur Leichte PVC-Schlauchleitung Schlauchleitung mit Polyurethanmantel Schwere Schlauchleitung mit Polyurethanmantel Leichte Zwillingsleitung 23.8 Typkurzzeichen nach Cenelec SEV CH-N05VV-F Td CH-N03VV-F Tdlr CH-N05VQ-F PUR-PUR CH-N05QQ-F CH-N07VQ-F PUR-PUR CH-N07QQ-F CH-N1VTV-F Tdv H05RN-F Gdv H05RR-F Gd H03RT-F GrB H03VV-F Tdlr Tdlf H03VVH2-F H05BQ-F EPR-PUR H07BQ-F EPR-PUR H03VH-Y (-H) Tlf Aderfarben für Kabel, Leitungen und flexible Leitungen Auszug aus der NIN 2010 5.1.4.3 Kennzeichnung der Leiter .1.1 Neutralleiter oder Mittelleiter Neutralleiter oder Mittelleiter müssen durch die Farbe blau über ihre gesamte Länge gekennzeichnet sein. .1.2 Schutzleiter Schutzleiter müssen durch die Zwei-Farben-Kombination grün-gelb gekennzeichnet sein. Diese Farbkombination darf für keinen anderen Zweck verwendet werden. .2. PEN-Leiter PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, grün-gelb über die ganze Länge und zusätzlich mit blauer Markierung an den Leiterenden gekennzeichnet sein. (B+E) .3 Sonstige Leiter Sonstige Leiter müssen durch Farben oder numerische Zeichen gekennzeichnet sein unter Beachtung der Bestimmungen von 25.1.4.3.1.2 bis 5.1.4.3.5. .4 Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln/Leitungen und in flexiblen Leitungen Die Kennzeichnung von isolierten Leitern in starren und flexiblen Kabeln und in flexiblen Leitungen mit zwei bis fünf Adern muss mit 4 HD306 übereinstimmen. Die Aussenleiter müssen durch die Farben braun, schwarz, grau, der Neutralleiter durch die Farbe blau und der Schutzleiter durch die ZweiFarben-Kombination grün-gelb über die ganze Länge gekennzeichnet sein. Leiter, die durch numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an den Leiterenden blau gekennzeichnet werden. Numerisch gekennzeichnete Leiter dürfen als Schutzleiter nicht verwendet werden. .5 Kennzeichnung von einadrigen Kabeln/Leitungen und Aderleitungen Aussenleiter müssen über die ganze Länge durch die Farben braun, schwarz, grau gekennzeichnet sein. Die Verwendung einer dieser Farben für alle Aussenleiter eines Stromkreises ist zulässig. Die Einzelfarben grün und gelb dürfen nicht verwendet werden. Ummantelte einadrige Kabel/Leitungen und Aderleitungen, die nach ihren Betriebsmittelnormen nicht mit grün-gelber oder blauer Isolierung erhältlich sind, z.B. bei grossen Querschnitten Ó 25 mm², dürfen verwendet werden als: − Schutzleiter, wenn eine grün-gelbe Markierung an jedem Leiterende angebracht wird, − PEN-Leiter, wenn eine grün-gelbe und eine blaue Markierung an jedem Leiterende angebracht wird, − Neutralleiter, wenn eine blaue Markierung an jedem Leiterende angebracht wird. .6 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht Die Kennzeichnung durch Farbe oder Markierung ist nicht gefordert − für konzentrische Leiter von Kabeln/Leitungen, − für Metallmäntel oder Bewehrungen von kabeln/Leitungen, die als Schutzleiter verwendet werden, − für blanke Leiter in Fällen, wo eine Kennzeichnung auf Dauer aufgrund von Umgebungsbedingungen, z.B. aggressive Atmosphäre und Verschmutzung, nicht möglich ist, − für metallene Konstruktionsteile der Gebäude oder für fremde leitfähige Teile, die als Schutzleiter verwendet werden, − für Körper die als Schutzleiter verwendet werden, − für blanke Leiter von Freileitungen. Eine Kennzeichnung durch Farbe ist nicht gefordert für die Leiter von flachen flexiblen Kabel/Leitungen ohne Ummantelung oder für Kabel/Leitungen, die eine Isolierung haben, die nicht durch Farbe gekennzeichnet werden kann, zum Beispiel mineralisolierte Kabel/Leitungen. Bei diesen Kabeln/Leitungen müssen die Leiter, die als Schutzleiter, PEN-Leiter oder Neutralleiter verwendet werden, mit entsprechend farbigen Markierungen an den Leiterenden versehen werden. Anmerkung: Bei nummerierten Kabeln ohne hellblau/blau gekennzeichneten Neutralleiter ist jene Ader mit der tiefsten Nummer als Neutralleiter zu verwenden. In internationalen Dokumenten (IEC und CENELEC) ist für die Aderkennzeichnung von Neutralleitern die Farbe Blau (früher Hellblau) vorgesehen. Somit sind blau und hellblau für die Kennzeichnung von Neutralleitern zugelassen. In der Schweiz wird hellblau für die Kennzeichnung von Neutralleitern bevorzugt. Tabelle Aderkennzeichnung aus NIN COMPACT 1-3L >3L L1 L2 L3 N PE braun schwarz grau hellblau/blau grün und gelb nummeriert 23.9 grün und gelb 23 Aderfarben für Kabel, Leitungen und flexible Leitungen Vergleich der Aderkennzeichnung mit Farben – alte und neue Ausführung Aderzahl alt: SEV 111, 1102 Tabelle 1a (CH) alt: SEV 1101, 1102 Tabelle 2 (CENELEC) neu: HD 308 S2 für feste Verlegung für feste oder mobile Verlegung für feste und mobile Verlegung Adern steif $GHUQÀH[LEHO $GHUQVWHLIRGHUÀH[LEHO Phasenfolge/Drehsinn mit grün-gelbem Schutzleiter 3 4 4 5 sw bl gn/ge sw rt bl sw rt ws gn/ge sw rt ws gn/ge bl gn/ge br bl gn/ge sw br bl sw br gn/ge bl br gn/ge bl br sw gn/ge br sw gr gn/ge gn/ge bl br sw gn/ge sw bl *) gr ohne grün-gelbem Schutzleiter 2 3 4 sw bl sw rt ws sw rt ws bl 5 br bl sw br bl sw br gr bl sw br sw sw bl bl br sw br gr bl br sw gr bl br sw gr sw *) Nur für bestimmte Anwendungen: grün-und-gelb, blau, braun, schwarz **) Nur für bestimmte Anwendungen: blau, braun, schwarz Abkürzungen für Farben: gn/ge = grün-und-gelb, bl = blau, br = braun, sw = schwarz, gr = grau, rt = rot, ws = weiss Funktion Abkürzung Polleiter L 3L Neutralleiter N Schutzleiter PE alte Aderfarben SEV sw Einleiter-Kabel sw rt ws Mehrleiter-Kabel neue Aderfarben HD 308 S2 sw br bl bl gn/ge gn/ge 23.10 Einleiter-Kabel sw gr Mehrleiter-Kabel Aderfarben nach DIN 47100 und Leiterquerschnitte AWG nach US-Norm Aderfarben nach DIN 47100 (ohne Farbwiederholung) Farbcode ohne Schutzleiter grün/gelb; Ader 1 aussen beginnend Adern Aderfarben Adern Aderfarben 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 weiss braun grün gelb grau rosa blau rot schwarz violett grau/rosa rot/blau weiss/grün braun/grün weiss/gelb gelb/braun weiss/grau grau/braun weiss/rosa rosa/braun weiss/blau braun/blau weiss/rot braun/rot weiss/schwarz braun/schwarz grau/grün gelb/grau rosa/grün gelb/rosa grün/blau 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 gelb/blau grün/rot gelb/rot grün/schwarz gelb/schwarz grau/blau rosa/blau grau/rot rosa/rot grau/schwarz rosa/schwarz blau/schwarz rot/schwarz weiss/braun/schwarz gelb/grün/schwarz grau/rosa/schwarz rot/blau/schwarz weiss/grün/schwarz braun/grün/schwarz weiss/gelb/schwarz gelb/braun/schwarz weiss/grau/schwarz grau/braun/schwarz weiss/rosa/schwarz rosa/braun/schwarz weiss/blau/schwarz braun/blau/schwarz weiss/rot/schwarz braun/rot/schwarz schwarz/weiss Leiterquerschnitte AWG nach US-Norm mm²/Ø mm Querschnitt 2 mm 0,08 (0,09) 0,10 0,14 AWG 28 Draht Cu steif Ø mm normalflexibel Anzahl x Ø mm mm Leiteraufbau Litzen Cu blank hochflexibel höchstflexibel Anzahl x Ø Anzahl x Ø mm mm mm mm 0,32 0,32 0,36 0,39 10x0,10 7x0,13 14x0,10 18x0,10 0,37 0,38 0,44 0,49 28x0,07 36x0,07 0,44 0,49 40x0,05 19x0,08 51x0,05 72x0,05 0,37 0,40 0,42 0,50 (0,15) 26 0,40 7x0,16 0,49 10x0,13 0,53 19x0,10 0,51 (0,22) 0,25 24 0,51 0,57 7x0,20 14x0,15 0,61 0,66 19x0,13 32x0,10 0,61 0,66 41x0,08 128x0,05 0,58 0,75 0,64 0,64 0,80 7x0,25 7x0,25 16x0,20 0,76 0,75 0,95 19x0,16 42x0,10 28x0,15 0,80 0,74 0,95 26x0,13 180x0,05 256x0,05 0,76 0,80 1 (0,34) 0,34 0,50 22 (0,56) 0,75 20 0,81 0,98 7x0,32 24x0,20 0,90 1,20 19x0,20 42x0,15 0,94 1,20 41x0,13 385x0,05 0,91 1,20 (0,96) 1 18 1,02 1,15 7x0,40 32x0,20 1,22 1,30 19x0,25 57x0,15 1,27 1,30 65x0,13 511x0,05 1,20 1,40 (1,23) 1,50 16 1,30 1,40 7x0,51 32x0,235 1,52 1,60 19x0,30 85x0,15 1,47 1,85 105x0,13 196x0,10 1,50 1,85 (1,95) 2,50 14 1,62 1,80 7x0,64 56x0,235 1,85 2,10 19x0,36 142x0,15 1,85 2,25 105x0,16 322x0,10 1,85 2,40 (3,10) 12 2,05 7x0,80 2,50 19x0,45 2,35 165x0,16 2,41 23.11 23 Haushalt-Stecker- und Steckdosenbilder 23.12 Industrie-Steckdosenbilder 110...660 V nach IEC/EN 60309 23.13 23 Industrie-Steckdosenbilder für Kleinspannung ≤ 50 V nach IEC/EN 603309 23.14 Industrie-Steckdosenbilder <Wieland> Buchsen <Wieland> ST 17 ST 18 2L 3L 4L 5L 6L 7L GST 18i3 (3L) 18i4 (4L) 18i5 (5L) BST 14i2 (2L) 14i3 (3L) EST 2i3 (3L+2L Bus KNX) 2i5 (5L+2L Bus KNX) 3i3 (3L+3L Bus) 23.15 23 Gerätekatalog vRG-pflichtiger Leuchtmittel (Lampen) 23.16 Fortsetzung nächste Seite Überblick über Leuchtstofflampen 23.17 23 Überblick über Kompakt-Leuchtstofflampen Lampentyp Watt DULUX S* DULUX S/E ** DULUX D* DULUX D/E** DULUX T* DULUX T/E** DULUX T/E** IN DULUX L DULUX L SP DULUX F CFL SQUARE 5W 7W 9W 11 W 5W 7W 9W 11 W 10 W 13 W 18 W 26 W 10 W 13 W 18 W 26 W 13 W 18 W 26 W 13 W 18 W 26 W 32 W 42 W 32 W 42 W 57 W 70 W 18 W 24 W 36 W 40 W 55 W 80 W 18 W 24 W 18 W 24 W 36 W 16 W 2-pin 28 W 2-pin 16 W 4-pin 28 W 4-pin 38 W 4-pin Länge max. mm 108 137 167 237 85 114 144 214 110 138 153 172 103 131 146 165 113 123 138 106 116 131 147 168 142 163 195 219 217 317 411 533 533 570 209 309 122 165 217 - Sockel G23 G23 G23 G23 2G7 2G7 2G7 2G7 G24d-1 G24d-1 G24d-2 G24d-3 G24q-1 G24q-1 G24q-2 G24q-3 GX24d-1 GX24d-2 GX24d-3 G24q-1 G24q-2 G24q-3 G24q-3 G24q-4 G24q-3 G24q-4 G24q-5 GX24q-6 2G11 2G11 2G11 2G11 2G11 2G11 2G11 2G11 2G10 2G10 2G10 GR8 GR8 GR10 GR10 GR10 LUMILUX So hell wie eine Glühlampe 25 W 40 W 60 W 75 W 25 W 40 W 60 W 75 W 60 W 75 W 100 W 2x75 W 60 W 75 W 100 W 2x75 W 75 W 100 W 2x75 W 75 W 100 W 2x75 W 150 W 200 W 150 W 200 W 2x150 W 2x175 W 860 Daylight lm 375 565 850 2750 3325 4550 840 Cool White lm 250 400 600 900 250 400 600 900 600 900 1200 1800 600 900 1200 1800 900 1200 1800 900 1200 1800 2400 3200 2400 3200 4300 5200 1200 1800 2900 3500 4800 6000 835 White lm 1100 1700 2800 1050 2050 1050 2050 2700 * mit Starter ** ohne Starter 23.18 830 827 Warm INTERNA White lm lm 250 250 400 400 600 600 900 900 250 400 400 600 600 900 900 600 600 900 900 1200 1200 1800 1800 600 600 900 900 1200 1200 1800 1800 900 900 1200 1200 1800 1800 900 900 1200 1200 1800 1800 2400 2400 3200 3200 2400 2400 3200 3200 4300 4300 5200 1200 1200 1800 1800 2900 2900 3500 3500 4800 4800 6000 1200 1800 1100 1100 1700 1700 2800 2800 1050 2050 1050 2050 2700 LUMILUX DE LUXE 954 Daylight lm 940 Cool White lm 930 Warm White lm SPECIAL 60 Red 66 Green 67 Blue lm lm lm 400 750 1200 1900 2200 3000 750 1200 1900 750 1200 1900 3000 800 200 550 LED – das Licht der Zukunft Definition Eine licht-emittierende Diode (LED) ist ein Halbleiterbauelement, das inkohärentes Licht in einem engen Spektralbereich emittiert, wenn es in Vorwärtsrichtung elektrisch betrieben wird. Grundprinzip einer LED (Light Emitting Diode): Eine Leuchtdiode besteht aus mehreren Schichten (layer) halbleitendem Material. • Beim Betrieb der Diode mit Gleichspannung wird in der aktiven Schicht Licht erzeugt. • Das erzeugte Licht wird direkt oder durch Reflexionen ausgekoppelt. • Im Gegensatz zu Glühlampen, die ein kontinuierliches Spektrum aussenden, emittiert eine LED Licht in einer bestimmten Farbe. • Die Farbe des Lichts hängt vom verwendeten Halbleiter-Material ab. • Zwei Materialsysteme (AllnGaP und InGaN) werden benutzt, um LED mit hoher Helligkeit in allen Farben von Blau bis Rot und auch in Weiss (Lumineszenzkonversion) zu erzeugen. Dabei sind unterschiedliche Spannungen erforderlich, um die Diode in Durchlassrichtung zu betreiben. Innovative Leuchtdioden bieten eine Vielzahl von technologischen Vorteilen: • niedriger Stromverbrauch • äusserst lange Lebensdauer • extrem wenig Frühausfälle • kleinste Abmessungen • hohe Stoss- und Vibrationsfestigkeit • keine UV- oder IR-Strahlung • geringe Leistungsaufnahme • fast keine Wärmeentwicklung • gerichtetes Licht – Lambertstrahler mit 120° Abstrahlwinkel • hohe Farbsättigung Dadurch ergeben sich für den Anwender • kreative Designmöglichkeiten durch Farbenvielfalt, kompakte Abmessungen und Flexibilität der Module • hoher wirtschaftlicher Nutzen durch niedrigen Energieverbrauch, lange Lebensdauer und geringe Wartung • maximale Zuverlässigkeit auch unter schwierigen Umgebungsbedingungen Epoxidharz-Linse / -Gehäuse Bonddraht Reflektorwanne Halbleiterkristall Anschlussdrähte Anode Kathode by Cepheiden Temperatur Strom Strahlung und Licht LLebensdauer bis zu 50.000 h LED Feuchtigkeit chemische Einflüsse mechanische Einflüsse LED in der Allgemeinbeleuchtung Für die Allgemeinbeleuchtung ist weisses Licht notwendig. Weisse LED mit einer Lichtausbeute von etwa 85 – 125 lm/W – die bereits die Wolfram-Halogen Produkte überragen – gibt es erst seit wenigen Jahren. Dabei regt das Licht eines blauen LED Chips gelbe Leuchtstoffe an, die mit dem Vergussharz vermischt sind. Aus blau und gelb wird insgesamt weisses Licht erzeugt. Wattvergleich gemäss ErP Die EU-Direktive für ungerichtetes Licht (ErP DIM I) fordert von LED-Lampen einen bestimmten Lichtstrom, um den Vergleich zur Glühlampe zu ziehen. Details können dieser Tabelle entnommen werden: Leistung Glühlampe in W Typischer Lichtstrom einer Glühlampe in Lumen Geforderter Lichtstrom für LED-Lampen gem. ErP DIM in Lumen 15 90 136 25 220 249 40 415 470 60 710 806 75 935 1‘055 100 1‘340 1‘521 150 2‘160 2‘452 200 3‘040 3‘452 Die von EU geforderten Lichtwerte, die benötigt werden, um auf eine vergleichbare Glühlampe zu referenzieren, liegen höher als die von der zu ersetzenden Glühlampe. Lumen werden daher immer wichtiger als Vergleichsinstrument für Lampen und ihre Lichtleistung. 23.19 Quellen: Philips AG, Osram AG Fortsetzung nächste Seite 23 LED – das Licht der Zukunft Anwendungsformen der LED-Beleuchtung Licht spricht unsere Gefühle an, belebt unsere Umgebung, bringt Harmonie in unsere Umwelt und erzeugt ein warmes, umfassendes Gefühl von Wohlbefinden. Kurzum: Licht ist Leben. Die Hersteller bieten Produkte und Lösungen für die verschiedensten Anwendungsbereiche: Bürobeleuchtung Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung wirken sich erheblich darauf aus, wie wir arbeiten. Und wenn künstliches Licht das Tageslicht ergänzt, erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Wachheit. Dynamisches Licht macht sich den Einfluss des Lichtes auf den menschlichen Biorhythmus zunutze und integriert die positiven Aspekte dieser Veränderungen in die Bürobeleuchtung. Strassenbeleuchtung Gutes Licht verleiht Sicherheit, weist uns den Weg und erleichtert die Orientierung. Wer jedoch für die Installation oder die Wartung von Strassenbeleuchtung verantwortlich ist, weiss um die hohen wirtschaftlichen und praktischen Anforderungen wie optimale Funktionalität, hochgradige Wirtschaftlichkeit für geringe Betriebskosten sowie ausserordentliche Zuverlässigkeit für minimalen Wartungsaufwand und störungsfreien Verkehrsfluss. Öffentliche Beleuchtung Nachts wirken Städte und Gemeinden ganz anders: Doch neben Identität, dem Beleuchten der Wahrzeichen und dem Schaffen von Atmosphäre geht es auch um Sicherheit und Orientierung. Für die Kommunen selbst rechnet sich der Umstieg auf eine moderne Beleuchtungslösung durch geringe Betriebs- und Wartungskosten. Shopbeleuchtung Kunden reagieren intuitiv auf die Ladenbeleuchtung. Eine ansprechende Ladenfront lädt zum Besuch ein, abgestimmte Lichtdekoration bringt die Kunden in Kauflaune, gut präsentierte und beleuchtete Produkte fallen auf. Stimmige Shopbeleuchtung macht sich im wahrsten Sinne bezahlt. Industriebeleuchtung In der Industrie gilt: Licht gleich Produktivität. Eine effektive Beleuchtung hält die Menschen wacher und konzentrierter. Das richtige Licht am Arbeitsplatz hilft, die Leistung zu verbessern. Wo mit knappen Budgets kalkuliert wird, müssen Betriebs- und Wartungskosten so gering wie möglich sein. Das schaffen nur moderne Lichtlösungen. Quelle: Philips AG, Osram AG 23.20 Sockelbilder für Fluoreszenzlampen 23.21 23 Sockelbilder für Kompakt-Fluoreszenzlampen 23.22 Sockelbilder für Glühlampen, Brennstellungen der Entladungslampen s 15 zulässig nicht zulässig 23.23 23 Photovoltaik Das Prinzip der Photovoltaik Die Photovoltaik ist eine Technik zur direkten Umsetzung von Lichtenergie in elektrische Energie. Bekannt seit 1839 ist, begann die Nutzung von Strom aus Sonnenlicht mithilfe von Solarzellen erst im Raumfahrtzeitalter. Die Photovoltaik nutzt den inneren Photoeffekt: Eingestrahltes Licht löst Elektronen aus ihrem Bindungszustand heraus. Bei Halbleiterkristallen verlassen die Elektronen den Festkörper nicht, werden aber im Kristall frei beweglich, wodurch sich die elektrische Leitfähigkeit erhöht. Unter Halbleitern versteht man Stoffe, deren elektrische Leitfähigkeit bei Zimmertemperagenua07 tur zwischen der von Metallen und der von Isolatoren liegt, die jedoch mit zunehmender Temperatur ansteigt. Je nachdem, ob sie zur Leitung Elektronen abgeben oder aufnehmen, unterscheidet man n-leitende und p-leitende Halbleiter. Schematische Zeichnung einer kristallinen Zelle Lichtquanten schlagen Elektronen aus dem Halbleiter heraus, die von den Leiterbahnen aufgefangen werden. Siliziumschicht Lichtteilchen(Photonen) Wie funktioniert eine Solarzelle? Solarzellen bestehen aus Halbleitern, wie sie bei der Herstellung von Computer-Chips verwendet werden. Diese Halbleiter erzeugen unter Licht Elektrizität. Der Strom wird durch metallische Kontakte gesammelt. Der erzeugte Gleichstrom kann mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist werden. Als Halbleiter wird in den meisten Fällen Silizium verwendet, das nach Sauerstoff zweithäufigste Element der Erdkruste. Gleichstrom Unterschiedliche Zelltypen Unterschieden wird nach kristallinen Solarzellen und Dünnschicht-Solarzellen. Zur Herstellung von monokristallinen Siliziumzellen benötigt man hochreines Halbleitermaterial. Aus einer Siliziumschmelze werden einkristalline Stäbe gezogen und anschliessend in dünne Scheiben gesägt. Dieses Herstellungsverfahren garantiert relativ hohe Wirkungsgrade. Kostengünstiger ist die Herstellung von polykristallinen Zellen. Dabei wird flüssiges Silizium in Blöcke gegossen, die anschliessend in Scheiben gesägt werden. Bei der Erstarrung des Materials bilden sich unterschiedlich grosse Kristallstrukturen aus, an deren Grenzen Defekte auftreten. Diese Kristalldefekte haben einen etwas geringeren Wirkungsgrad der Solarzelle zur Folge. Solarmodule Die Leistung der Module beträgt unter STC (StandardTest-Condition): • Einstrahlung: 1000 W/m • Modultemperatur: 25°C • Airmass: 1,5 Diese Werte sind nur im Labor realisierbar. Daher wird der gemessene Leistungswert der Module in Wp (Watt peak) angegeben. Eine optimal positionierte Photovoltaik-Anlage im Schweizer Mittelland liefert jährlich rund 1000 Kilowattstunden (kWh) pro 1000 Wp. Die Stromproduktion liegt bei den gleichen äusseren Bedingungen für 1 Quadratmeter Photovoltaik-Module bei jährlich 140 bis 170 kWh (kristalline Module) respektive 70-90 kWh (Dünnschichtmodule). Zertifizierte Module Photovoltaik-Module werden nach international anerkannten Normen geprüft. Am häufigsten werden folgende Normen verwendet: • Kristalline Module: IEC 61215 • Dünnfilmmodule: IEC 61646 • PV Module safety qualification: IEC 61730 23.24 Fortsetzung nächste Seite Photovoltaik Solarstromanlagen Solarstromanlagen werden entweder mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden (Netzverbund-Anlagen), oder sie ersetzen das öffentliche Netz (Insel-Anlagen). Netzverbund Bei Bauten, die an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen sind, werden Solarstromanlagen in der Regel im Netzverbund betrieben. • Es ist nur ein Stromnetz im Gebäude nötig. Es können die normalen Wechselstrom-Geräte eingesetzt werden. • Überschüsse von Solarstrom können ins Netz eingespeist und dadurch andernorts genutzt werden. Der Elektrizitätsversorger muss den Strom abnehmen. • Die Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt. Material Modulwirkungsgrad bei Standard-Testbedingungen (kommerziell erhältliche Module). Quelle: Häberlin 2010 Monokristallines Silizium 11 bis 19.5 % Polykristallines Silizium 10 bis 16 % Amorphes Silizium 3 bis 7.5 % Kupfer-Indium-Diselenid (CIS) 7.5 bis 11.5 % Inselanlage Die Stromversorgung von netzfernen Objekten wie Berghütten, Ferienhäusern, Notrufsäulen und Parkscheinautomaten erfolgt durch autonome Solaranlagen mit Elektrizitätsspeichern (Batterien). • Kostengünstige Alternative zur Erschliessung abgelegener Verbraucher mit Netzstrom. • Der Betrieb basiert in der Regel auf Gleichstrom mit Spannung von 12 oder 24 Volt. • Es müssen meist spezielle Geräte und Leuchten verwendet werden, sofern kein Wechselrichter eingesetzt wird. Planungs- und Realisierungsablauf • Standort der Anlage abklären, möglichst eine Exposition nach Süden wählen, Beschattung vermeiden. • Grösse der Anlage nach Wunsch (und finanziellen Möglichkeiten) auswählen, evtl. einen Energieberater beiziehen. • Unterlagen für eine allfällige Baubewilligung zusammenstellen. Anschlussgesuch beim Netzbetreiber, Planvorlagen beim ESTI einreichen. • Finanzielle Unterstützung (Förderbeiträge, Steuerabzugsfähigkeit) durch Kanton und Gemeinde abklären. • Anmeldung bei Swissgrid (für kostendeckende Einspeisevergütung) oder Offerte an eine Solarstrombörse. • Offerte für die Realisierung bei ihrem Grosshändler einholen. • Die Koordination der Arbeiten sicherstellen, Garantien verlangen, evtl. eine „schlüsselfertige“ Anlage verlangen. • Anlage realisieren. • Korrekte Abnahme der Anlage durchführen lassen, die offerierten Leistungen kontrollieren (ab 3.3 kWp pro Phase, ab 10 kWp bei dreiphasiger Einspeisung muss die Anlage durch das Starkstrominspektorat ESTI abgenommen werden). Zweifamilien-Plusenergiehaus in Riehen, Solarpreis 2008. © Setz Architektur, Claudia Meyer Schaltungskonzept einer Photovoltaikanlage im Netzparallelbetrieb PV-Generator PV-Abzweig Trennstelle vor Wechselrichter Wechselrichter Hausnetz Einspeisung EVU-Zähler Bezug Quelle: SWISSOLAR Bilder: 3 Ronald Sastrawan (Fraunhofer ISE), 4 Thomas Springer, 5 Ralf Marquardt, 7 Sebastian Haut 23.25 23 Energie Etikette Name oder Marke des Herstellers Typenbezeichnung Energieeffizienzklasse Jahresenergieverbrauch in kWh basierend auf 220 Standard- 2 Waschvorgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung des Gerätes ab. 3 Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) während der Wasch- bzw. Schleuderphase im Standard-Waschprogramm 60°C Baumwolle bei voller Beladung. Klassifizierung der Schleuderleistung Maximale Füllmenge im Standard-Waschprogramm 60°C oder 40°C Baumwolle (je nachdem, welcher Wert niedriger ist). Wasserverbrauch (Liter/Jahr), basierend auf 220 Standard- Waschvorgängen. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von der Nutzung des Gerätes ab. Bezeichnung der Regulierung Der neue und der alte Messstandard beruhen auf unterschiedlichen Vorgaben. Die Messungen sind nicht direkt vergleichbar. In der Schweiz muss eine Waschmaschine seit dem 1.1.2010 mindestens der Effizienzklasse A nach altem Schema genügen. Energie-Etikettierung von Lampen für Haushaltsanwendungen Von der Richtlinie bzw. Verordnung betroffene Lampen: Von der Richtlinie bzw. Verordnung nicht betroffene Lampen: Allgebrauchslampen (Glühlampen) ≤ 200 W FL-Lampen mit sehr hohem Lichtstrom (> 6500 lm) Andere Glühlampen ohne Reflektor (Kerzen, Tropfen usw.) ≤ 100 W Alle Niedervoltlampen Kompakt-Leuchtstofflampen aller Art, mit Stecksockel Halogen-Flutlichtlampen > 300 W Energiesparlampen, d. h. Kompakt-Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät (elektronisch oder magnetisch) Lampen, die nicht der Lichterzeugung zu Beleuchtungszwecken dienen (IR-, UV-, farbige, Schwarzlichtund ähnliche Lampen) Leuchtstofflampen stabförmig mit Ø 16, 26 und 38 mm im Leistungsbereich ≤ 58 W bzw. ≤ 6500 lm Lampen für Spezialanwendungen Leuchtstofflampen in Ring- und Rechteckform Reflektorlampen aller Art Hochdruck-Entladungslampen und NiederdruckNatriumdampflampen Halogenlampen einseitig gesockelt für Netzspannungsbetrieb Halogen-Flutlichtlampen zweiseitig gesockelt ≤ 300 W Information auf Leuchtenverpackungen In Fällen, in denen Lampen mit der Leuchtenverpackung geliefert werden, entweder ohne eine Lampenverpackung oder mit einer individuellen Lampenverpackung, besteht keine Notwendigkeit für eine Energieetikettierung der Leuchte. Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben übernimmt ELDAS keine Verantwortung. 23.26 RoHS 1. RoHS - Richtlinie Gemäss der Richtlinie 2002/95/EG der Europäischen Union über die Beschränkung von gefährlichen Substanzen in Elektroprodukten und elektronischen Bauelementen, RoHS (Restriction of the use of certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment), ist die Verwendung und der Gehalt von gewissen gefährlichen Stoffen in den erwähnten Geräten seit dem 1. Juli 2006 verboten (siehe unten). Produkte und Bauelemente, welche keine der folgenden Substanzen enthalten, dürfen in der EU weiterhin ohne Einschränkung in Verkehr gebracht werden. Substanzen Anwendungsbereiche (Auswahl) Blei (Pb) Lötdraht, Anschlussverzinnung, Stabilisatoren in Plastikteilen Relais, Leuchtmittel Pigmentation, Stabilisatoren für Plastifizierung Nicht zersetzende Beschichtungen Entzündungshemmer bei Plastifizierung Entzündungshemmer bei Plastifizierung Quecksilber (Hg) Kadmium (CD) Hexavalentes Chrom (Cr+6) Polybromiertes Biphenyl (PBB) Polybromiertes Diphenylether (PBDE) 2. Geltungsbereich der RoHS Unter den Geltungsbereich der RoHS fallen folgende Geräte und die in diesen Geräten eingebauten Komponenten: 1. Haushaltsgrossgeräte 2. Haushaltskleingeräte - z. B. elektr. Wecker und Uhren 3. IT- und Telekommunikationsgeräte - z. B. Telefone und Hauskommunikation, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, mobile Fernbedienungen 4. Geräte der Unterhaltungselektronik 5. Beleuchtungskörper, Glühlampen und Leuchten in Haushalten, in Leuchten eingebaute Elektronik-trafos, Schalter, Bewegungsmelder und Vorschalt-geräte 6. elektrische und elektronische mobile Werkzeuge 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte 8. Automatische Ausgabegeräte 9. Fest mit den vorstehend genannten Geräten verbundene Anschlussleitungen und Stecker Nicht unter den Geltungsbereich der RoHS fallen u.a. folgende Materialien und Produkte: 1. Cadmium in Schaltkontakten, es sei denn, die Kontakte werden im Automobilbau eingesetzt 2. Messing (Kupfer mit bis zu 4 % Bleianteil) 3. Bleilot für Elektronik im Automobilbau 4. Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Rauchmelder, Sensoren, Messgeräte 5. Installationsanlagen und Komponenten als Bestandteil einer Installationsanlage, IT- und Telekommunikationsprodukte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind * 6. Produktionsanlagen und Komponenten als Bestandteil einer Produktionsanlage 7. Ortsfeste Grosswerkzeuge 8. Ersatzteile für Produkte, die vor dem 01.07.2006 erstmals in Verkehr gebracht wurden 9. Medizingeräte 10. Kabel, Kabelroller, Verlängerungen * Fest mit dem Gebäude verbunden bedeutet in aller Regel, dass solche Produkte Bestandteil der Gebäudefunktion (= Installationsanlage) sind. 3. Beantwortung von Anfragen zur RoHS-Konformität der Produkte Wir prüfen laufend mittels Umfrage bei unseren Herstellern/Lieferanten die Auswirkungen für unser Sortiment. Die Ergebnisse dieser Umfrage mit aktuellen und laufend ergänzten Deklarationen können Sie einsehen unter www.eldas.ch > Wichtige Informationen > RoHS. 4. Weitere Informationen zu RoHS auf den Internetseiten der Grosshändler www.dysbox04.ch www.elektro-material.ch > Produktenews www.ottofischer.ch > News www.saesseli.ch > Produkte > Produkte Normen www.standard.ch > Produkte > Produkte Normen www.winterhalter-fenner.ch > Fachinformationen www.electroplast.ch > News www.fabbri.ch Bitte beachten: Der Inhalt dieses Merkblattes ist nur eine Empfehlung. Er ist rechtlich nicht verbindlich. 23.27 23 REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) Auszug aus dem REACh-BAG-Leitfaden 23.28 WEEE 23.29 23 Warnsymbole (Gefahrensymbole) für chemische Substanzen 23.30 Fortsetzung nächste Seite Warnsymbole (Gefahrensymbole) für chemische Substanzen 23.31 23 Geräte-Batterien ANSI DIN JIS 23.32