23 - Eldas

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23 - Eldas
Technische Tabellen
Seite
Elektrische Installationen in Bade- & Duschräumen
23.1
Elektrische Installationen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten
23.2
Blitzschutz und Erdung
23.3
Explosionsschutz
23.5
Anwendung und Bemessung von Rohren
23.6
Kurzzeichen und Bezeichnungen für Kabel und Leitungen
23.8
Aderfarben für Kabel, Leitungen und flexible Leitungen
23.9
Aderfarben nach DIN 47100 und Leiterquerschnitte AWG nach US-Norm
23.11
Haushalt-Stecker- und Steckdosenbilder
23.12
Industrie-Steckdosenbilder 110…660 V nach IEC/EN 60309
23.13
Industrie-Steckdosenbilder für Kleinspannung ≤ 50 V nach IEC/EN 60309
23.14
Industrie-Steckdosenbilder Wieland
23.15
Gerätekatalog vRG-pflichtiger Leuchtmittel (Lampen)
23.16
Überblick über Leuchtstofflampen
23.17
Überblick über Kompakt-Leuchtstofflampen
23.18
LED – das Licht der Zukunft
23.19
Sockelbilder für Fluoreszenzlampen
23.21
Sockelbilder für Kompakt-Fluoreszenzlampen
23.22
Sockelbilder für Glühlampen, Brennstellungen für Entladungslampen
23.23
Photovoltaik
23.24
Energie-Etikette
23.26
RoHS
23.27
REACh
23.28
WEEE
23.29
Warnsymbole für chemische Substanzen
23.30
Geräte-Batterien
23.32
23
Elektrische Installationen in Bade- & Duschräumen
Tabelle aus NIN COMPACT Teil 7.01.3.0
Quelle: NIN COMPACT
Bereich
Begrenzung
waagrecht
In Bade- / Duschwanne
Begrenzung
senkrecht
Unten: Fertigfussboden
Oben: 225 cm ab
Fertigfussboden oder an der
höchsten angebrachten
Wasseraustrittstelle, je nach
dem was höher ist.
Unten: Fertigfussboden
Oben: 225 cm ab
Fertigfussboden oder am
höchsten angebrachte
Wasseraustrittstelle, je nach
dem was höher ist.
Die Aussenkante der Badeoder Duschwanne.
Senkrecht 60 cm ab der
Begrenzung des Bereiches 1.
Bei Dusche oder Wanne entfällt der Bereich 2. Der Bereich 1
wird auf 120 cm ab der Wasseraustrittstelle erweitert.
Fadenmass
Fest montierte Abtrennungen begrenzen die Bereiche. Um- und Übergreifen muss
berücksichtigt werden.
IP-Schutzgrad für
Betriebsmittel
mind. IP X7
mind. IP X4
Bei Vorkommen von Strahlwasser: mind. IP X5
Schalter
Ö
Steckdosen
Ú
Verbindungsdosen
Keine Schalt-, Schutz- und
Steuergeräte zugelassen
Für í 230/400V nur
Verbindungs- und Anschlussdosen für Geräte in diesem
Bereich.
Betriebsmittel mit í max.
25 V AC SELV / PELV,
Stromquelle ausserhalb
Bereich 0 und 1.
Schalt-, Steuer- und
Installationsgeräte, keine
Steckdosen.
Betriebsmittel mit í max.
25 V AC SELV / PELV,
Stromquelle ausserhalb
Bereich 0 und 1, Steckdosen
der Kommunikationstechnik.
Nur vom Hersteller für diesen
Bereich zugelassene
Betriebsmittel und mit í max.
12 V AC oder 30 V DC SELV
betrieben.
Nur Wassererwärmer, Abluftventilatoren und Handtuchradiatoren. Zuleitungsführung
beachten! Verbraucher mit í
max. 25 V AC oder 60 V DC
SELV / PELV betrieben. Unter
Badewanne (z.B. Whirlpoolpumpen usw.).
Wie Bereich 1, weitere
Betriebsmittel IP X4.
Zuleitungsführung beachten!
Verbraucher mit í max.
25 V AC oder 60 V DC SELV
/ PELV betrieben.
Installationsgeräte
Betriebsmittel
Steckdosen
mind. IP X4
Ú
Nur ausserhalb Bereich 2. Bis zu einer Distanz von 2.4 m ab Bereich 2 bzw. 3.0 m ab Bereich 1
nur mit Schutzkragen (Typ 13).
Leitungen
AP oder UP.
Falls UP: entweder 6 cm überdeckt oder, falls nicht 6 cm überdeckt, muss jede Leitung einen
mit dem Haupt-PE verbundenen PE-Leiter mitführen, für fremde Leitungen gelten gleiche
Bedingungen.
Gesamte Installation über Fehlerstromschutzeinrichtungen In ¯ 30mA.
Fussboden- und
DeckenFlächenheizungen
- Metallene Ummantelung oder Umhüllung vorhanden und mit PE-Leiter verbunden oder
- Feinmaschiges Metallgitter vorhanden und mit PE-Leiter verbunden ausser bei SELV/PELV.
- Schutzmassnahme Schutztrennung nicht erlaubt.
23.1
23
Elektrische Installationen in landwirtschaftlichen Betriebsstätten
Welche Betriebsmittel sind zulässig? NIN 7.05 und VKF
Scheunen sind feuergefährliche Räume mit brennbarem Staub
Staubgeschütztes und staubdichtes Material
min. IP 5X oder IP 6X
Beleuchtung
nicht zulässig
(Ausnahme: Heukräne ¯ 300 W mit Schutzblech)
Halogenflutlichtstrahler
Welche Schutzmassnahmen sind erforderlich?
Schutzmassnahme
Gesamte Installation
Steckdosen
Endstromkreise (empfohlen)
Potenzialausgleich
Zusätzlicher Potenzialausgleich
230 V Elektrozaungeräte
Ortsveränderliche Leitungen
Zusätzlicher mechanischer Leitungsschutz
Anschluss schwerer transportabler Objekte
Abstand Installation und Blitzschutz gemäss NIN 4.8.2.2.7
Überlast- und Kurzschlussschutz am Leitungsanfang
23.2
FI Iþn ¯ 300 mA
FI Iþn ¯ 30 mA
FI Iþn ¯ 30 mA
Ja
Ja – alle leitenden Teile im Stall
Montage ortsfest
Kabelmantel mechanisch verstärkt, nichtleitend
Ja
2
Ó 2,5 mm
Ja
Ja
Blitzschutz und Erdung
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
Die gesetzlichen Grundlagen für das erstellen von Blitzschutzanlagen ist die Brandschutznorm und die
Brandschutzrichtlinien Blitzschutzanlagen des VKF.
Normen / Leitsätze
Stand der Technik
Offizieller Titel
SEV 4022
Leitsätze des SEV / Blitzschutzsysteme.
SEV 4113
Leitsätze des SEV / Fundamenterder.
Blitzschutz
Teil 1: Allgemeine Grundsätze
EN 62305 1-4
Teil 2: Risiko-Management
Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen
Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen
NIN
Niederspannungs-Installations-Norm.
SEV 3755
Erden als Schutzmassnahme in elektrischen Starkstromanlagen.
STI 507.1087 d
Weisung für Schutzmassnahmen gegen gefährdende Wirkung des elektrischen
Stromes an Rohrleitungen.
C2 d
Richtlinien zum Korrosionsschutz erdverlegter metallischer Anlagen
(Herausgeber: Korrosionskommission der SGK).
Das Wichtigste zur Fundamenterdung
2
1)
Querschnitt Erdleiter mindestens 75 mm Stahl. Es eignen sich blanke oder verzinkte Stahlprofile
oder Stahlseil. Der Erdleiter muss zum Ring verbunden und entlang der Aussenkante der
Bodenplatte eingelegt werden.
2)
Mindestens 50 mm muss der Erdleiter von Konstruktionsbeton umschlossen sein. Diese
Überdeckung schützt den Erdleiter sicher vor Korrosion.
3)
Verbindungen von Erdleitern müssen Kurzschluss- und Blitzstossströme durchleiten. Sie müssen
elektrotechnisch einwandfrei ausgeführt und normgerecht sein. Zusätzlich muss der Erdleiter mit
der Bewehrung alle 5 m gut leitend verbunden sein.
4)
Verwechslungsgefahr bei Erdleitern aus Bewehrungsstahl. Vor dem Einbetonieren unbedingt
markieren.
5a)
Blanker und verzinkter Stahl darf nicht aus dem Beton herausgeführt werden. Der Leiter wird durch
Korrosion zerstört.
5b)
Anschlusspunkte müssen aus korrosionsfestem Material (rostfreier Stahl A4 oder Kupfer)
hergestellt werden. Der Materialwechsel im Beton ist unproblematisch.
23.3
Fortsetzung nächste Seite
23
Blitzschutz und Erdung
Erderwerkstoffe (Normenauszug)
Form
Werkstoff
X
Rund, verzinkt
X
Rund, verzinkt, massiv
X
Band, verzinkt
Stahl
(mind. A4)
j)
Ø
…
2
mm
mm
c, g
10
c, h, g
16
c, g
90
Bemerkungen/
Minimalabmessungen
3 mm
Rund, blank, massiv
X
d, e, f
Band, blank
X
d, e, f
75
3 mm
X
d, f
90
3 mm, in Beton ohne
metallische Bewehrung
Seil, blank
X
d, e, f
70
Ø 1,7 mm pro Draht
Rund
X
Band, blank
rostfreier Stahl
Minimalabmessung
Index
komplett in Beton
(Fundamenterder)
eingesetzt als
horizontal im Erdreich
(Banderder)
vertikal imi Erdreich
(Tiefenerder)
Tabelle 6.2 Werkstoffe
Gebräuchliche Werkstoffe und Mindestabmessungen für Erder unter Berücksichtigung von Korrosion
und mechanischer Festigkeit.
X
X
Stab
10
a
10
a
16
Band
X
X
a
100
2 mm
Seil
X
X
b
50
Ø 1,7 mm pro Draht
b
50
Ø 3 mm pro Draht
b
50
Ø 8 mm
X
Seil
X
Rund, massiv
X
X
Kupfer
Rohr
X
20
Rund, massiv
X
15
X
Band
X
b
50
Wandstärke 2 mm
2 mm
a Chrom Ó 16%; Nickel Ó 5%; Molybdän Ó 2%; Kohlenstoff ¯ 0.08%; ab Werkstoff-Nr. 1.4404
b Kann auch verzinnt sein.
c Die Beschichtung muss glatt, durchgehend und frei von Flussmittelresten sein, mit einer
Mindestbeschichtung von 350 g/m2 (50 μm) für Rundmaterial und 500 g/m2 (70 μm) für
Bandmaterial, (Beschichtungen nach ISO 1461:1999)
d Nur erlaubt, wenn das Material komplett in Beton eingebettet ist.
e Nur erlaubt, wenn es mindestens alle 5 m mit den natürlichen Bewehrungen des Fundamentes
angemessen verbunden wird.
f Kann auch verzinkt sein.
g Im Erdreich ist vorzugsweise blanker Kupfer oder rostfreier Stahl A4 zu verwenden. Aufgrund der
hohen Korrosionsgefahr, ist verzinkter Stahl im Erdboden nur unter Vorbehalt einsetzbar, vor
allem wenn dieser mit Fundamenterdungen direkt verbunden wird.
h Gewinde müssen vor der Verzinkung geschnitten werden.
j Zulässige Querschnittstoleranz – 3%.
23.4
Explosionsschutz
Kennzeichnung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
Kennzeichnung nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95)
Kennnummer der benannten Stelle
(zuständig für Qualitätssicherung)
0102
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
PTB, Deutschland
0158
DEKRA EXAM GmbH, Deutschland
0032
TÜV CERT GmbH, Deutschland
0344
Dekra Certification B.V., Niederlande
0081
LCIE Laboratoire Central des Industries
Electriques, Frankreich
0080
INERIS, Frankreich
0600
EECS Electrical Equipment Certification
Service, Grossbritannien
1258
Electrosuisse SEV, Schweiz
Kennzeichnung nach EN 60079-0
Gerätegruppen (Gas)
Kategorien – Zonen
1
Zonen 0 / 20
2
Zonen 1 / 21
3
Zonen 2 / 22
Ga
< 450 °C
Äthylen, Stadtgas
T2
< 300 °C
IIC
Wasserstoff, Acetylen
T3
< 200 °C
T4
< 135 °C
T5
< 100 °C
T6
< 85 °C
Ex d IIC T5 Gb
Normen IEC/EN
Zündschutzarten
60079-11
ia
60079-18
ma
d
60079-2
Gc
T1
IIB
D = Staub (Dust)
60079-1
Gb
Aceton, Äthan, Benzol,
Fahrbenzin, Butan,
Propan, Methan
G = Gas
II 2G
EPL
max.
Temperatur- Oberflächenklasse
temperatur
IIA
Zone Geräteschutzniveau (EPL)
Eigensicherheit
0
Ga
Vergusskapselung
1
Gb und Ga
Druckfeste Kapselung
2
Gc, Gb und Ga
p, px, py Überdruckkapselung
60079-7
e
Erhöhte Sicherheit
60079-11
ib
60079-18
mb
Eigensicherheit
Vergusskapselung
60079-15
nA
Zündschutzart «non-sparking»
60079-15
nR
Schwadenschutz
60079-2
pz
Überdruckkapselung
Oberflächentemperatur
(siehe EN 60079-0)
II 2D Ex tD A21 IP68 T95°C
II 2D Ex tb IIIC
T95°C Db
EPL Normen IEC/EN
Zündschutzarten
Gerätegruppen (Staub)
Zone Geräteschutzniveau (EPL)
60079-31
ta
Schutz durch Gehäuse
IIIA Fasern
20
Da
Da 60079-11
ia
Eigensicherheit
IIIB nicht-leitfähiger Staub
21
Db und Da
IIIC leitfähiger Staub
22
Dc, Db und Da
60079-18
ma
Schutz durch Vergusskapselung
60079-31
tb
Schutz durch Gehäuse
60079-11
ib
Eigensicherheit
60079-18
mb
Schutz durch Vergusskapselung
61241-4
pD
60079-31
tc
Schutz durch Überdruck
Schutz durch Gehäuse
4
≥ 1,0 mm Durchmesser
Spritzwasser
Dc 60079-11
ic
Eigensicherheit
5
staubgeschützt
Strahlwasser
pD
Schutz durch Überdruck
6
staubdicht
starkes Strahlwasser
Db
61241-4
IP Erste Kennziffer
(gegen Eindringen von festen
Fremdkörpern / gegen Zugang
zu gefährlichen Teilen)
Zweite Kennziffer
(gegen Eindringen von Wasser
mit schädlichen Wirkungen)
7
zeitweiliges Untertauchen
8
dauerndes Untertauchen
Definitionen nach EN 60079-0: www.electropedia.org (Abschnitt 426)
Stand Mai 2011
23.5
23
Anwendung und Bemessung von Rohren
Auszug aus der NIN-Compact der Electrosuisse
Tabelle 5.2.1.3.4 Anwendung der Rohrarten
(Umgebungsbedingungen, Eigenschaften)
Umgebungsbedingungen (nach NIN Kapitel 3.3)
Rohrart
elektrische Eigenschaften
Festkörperschutz
Korrosionsbeständigkeit
Flammausbreitung
9 11
Biegsamkeit
7
Gebrauchstemperatur max.
6
Gebrauchstemperatur min.
5
Schlagfestigkeit
4
Druckfestigkeit
3
Einbau in brennbare
Gebäudeteile
2
UP
1
6
5
5
KIR
3
2
2
1
1
2
3
4
1
6
5
5
KRH
4
3
3
1
1
2
3
4
1
3
3
3
1
3
2
3
4
1
3
3
4
1
3
2
3
4
1
6
6
6
6 6
6
6
6
6 6
6
6
6
6 6
9
6
9
KRF
3
3
3
1
3
2
3
4
2
6 6
9
6
9
KRFG
3
3
2
2
3
2
3
4
2
6 6
5
6
6
KRFW
3
3
3
1
3
2
3
4
1
6 6
5
6
6
KRFWG
3
3
2
2
3
2
3
4
1
6 6
5
5
ER
5
5
5
2
1
1
3
2
1
6
6
6
6
6
6
Legende:
6
6
6
AG3 hoch
AG2 mittel
AG1 niedrig
6 6
Anwendung
AP
6
Schlag
AF4 dauernd
AF3 zeitweise
AF2 atmosphärisch
AF1 vernachlässigbar
Korrosion
-45° – +90° oder höher
-5° – +90°
-5° – +60°
-15° – +60°
-25° – +60°
Temperatur
Eigenschaften (nach EN 50086)
KRGK
6
6
6 6
5
5
ERZ
5
5
5
6
1
1
3
3
1
6
6
6 6
5
5
ALU
4
4
5
6
1
1
3
3
1
normal, sinnvoll
5
möglich, zulässig
23.6
9
nicht zulässig
Die Klassifizierung muss mindestens die
ersten 4 Stellen aufweisen.
Fortsetzung nächste Seite
Anwendung und Bemessung von Rohren
Auszug aus der NIN-Compact der Electrosuisse
Bei Verlegung im Erdreich müssen die Leitungen durch geschlossene Rohre oder Kanäle so geschützt sein,
dass sie leicht ausgewechselt werden können und eine Beschädigung bei Grabarbeiten und dgl.
ausgeschlossen ist. Dieser mechanische Schutz gilt als gewährleistet, wenn die Schutzrohre mindestens
60 cm unter der Erdoberfläche liegen.
Der Rohrdurchmesser ist so zu wählen, dass sich Leiter ohne Zwang und Beschädigung einziehen lassen.
Dies ist in der Regel gewährleistet, wenn die Rohre/Leiterquerschnitte gemäss Tabelle 5.2.1.3.5 gewählt
werden.
Tabelle 5.2.1.3.5 Bemessung der Rohre
Rohrdurchmesser in mm
M-Gewinde
Rohr Nr.
minimal
Maximale Anzahl isolierter Leiter
Querschnitt der Leiter in mm2
DN
di
1,5
16
9,5
3
20
13
7
25
18
32
24
40
31
50
39
63
51
2,5
4
6
(5)
3
2
1
(9)
5
3
8
13
10
16
25
35
2
1
1
4
3
3
7
5
7
50
1
1
1
4
2
2
1
1
5
5
3
2
2
7
7
5
5
3
7
7
7
DN = maximaler Aussendurchmesser für metrische Gewinde
di
= minimaler Innendurchmesser
()
= die Zahlen in Klammern beziehen sich auf AP verlegte Rohre
Tabelle Rohrtypen, Abkürzungen und Bezeichnungen
Abkürzung
Bezeichnung
KIR
Kunststoff-Isolierrohr
KRH
Kunststoff-Rohr hart
KRF
Kunststoff-Rohr flexibel
KRFW
Kunststoff-Rohr flexibel, schwer brennbar
ER
Stahlpanzerrohr
ERZ
Stahlpanzerrohr verzinkt
KRGK
Kunststoff-Rohr gerillt mit Kunststoffüberzug
KRFG
Kunststoff-Rohr flexibel, gerillt
KRFWG
Kunststoff-Rohr flexibel, gerillt, schwer entflammbar
ALU
Aluminium-Rohr
KSR
Kabelschutzrohr
23.7
23
Kurzzeichen und Bezeichnungen für Kabel und Leitungen
Ortsfest verlegte Kabel und Leitungen nach NIN 2005
Leitungstypen
PVC-Aderleitung
PVC-Aderleitung
PVC-Verdrahtungsleitung
PVC-Aderleitung
PVC-Aderleitung
PVC-Verdrahtungsleitung
Aderleitung vernetzt, halogenfrei
Aderleitung vernetzt, halogenfrei
Aderleitung vernetzt, halogenfrei
PVC-Installationskabel
PVC-Installationskabel
PVC-Energieverteilungskabel
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
Installationskabel halogenfrei
PVC-Aderleitung wärmebeständig
PVC-Aderleitung wärmebeständig
PVC-Aderleitung wärmebeständig
EPR-Energieverteilungskabel
EPR-Energieverteilungskabel
VPE-Energieverteilungskabel
VPE-Energieverteilungskabel
VPE-Energieverteilungskabel
VPE-Energieverteilungskabel
PVC-Schlauchleitung abgeschirmt
PVC-Energieverteilungskabel Stahlband-armiert
Typkurzzeichen
nach Cenelec
SEV
H07V-U
T-Draht
H07V-R
T-Seil
H07V-K
T-Litze
H07V3-U
T-Draht
H07V3-R
T-Seil
H07V3-K
T-Litze
H07Z-U
Draht
H07Z-R
Seil
H07Z-K
Litze
CH-N1VV-U
Tdc
CH-N1VV-R
Tdc-Seil
TT
TT
CH-N1Z1Z1-U
FE 0
CH-N1Z1Z1-R
FE 0 Seil
CH-N1ZZ1-R
FE 05
CH-N1ZZ1-U
FE 05 Seil
CH-N1MZZ-U
FE 180
CH-NIMZZ-R
FE 180 Seil
CHN1MZZ1-U
FE 180
CHN1MZZ1-R
FE 180 Seil
CH-N05V2-K
TW-Draht
H07V2-R
TW-Seil
H07V2-K
TW-Litze
GKT
GKT
GKN
GKN
XT
XT
XN
XN
XKT
XKT
XKN
XKN
CH-N05VVC4-F
CH-N05VC5V-F
CH-N05VVC7-F
CH-N05VC8V-F
TT-CLT
TT-CLT, Tdc-aT
Ortsveränderlich verlegte Kabel und Leitungen nach NIN 2005
Leitungstypen
PVC-Schlauchleitung, runde Ausführung
Leichte PVC-Schlauchleitung, runde Ausführung
Schlauchleitung mit Polyurethanmantel
Schwere Schlauchleitung mit Polyurethanmantel
Verstärkte PVC-Schlauchleitung
Schlauchleitung mit Polychloroprenmantel
Schlauchleitung mit Gummimantel
Gummiaderschnur
Leichte PVC-Schlauchleitung
Schlauchleitung mit Polyurethanmantel
Schwere Schlauchleitung mit Polyurethanmantel
Leichte Zwillingsleitung
23.8
Typkurzzeichen
nach Cenelec
SEV
CH-N05VV-F
Td
CH-N03VV-F
Tdlr
CH-N05VQ-F
PUR-PUR
CH-N05QQ-F
CH-N07VQ-F
PUR-PUR
CH-N07QQ-F
CH-N1VTV-F
Tdv
H05RN-F
Gdv
H05RR-F
Gd
H03RT-F
GrB
H03VV-F
Tdlr
Tdlf
H03VVH2-F
H05BQ-F
EPR-PUR
H07BQ-F
EPR-PUR
H03VH-Y (-H)
Tlf
Aderfarben für Kabel, Leitungen und flexible Leitungen
Auszug aus der NIN 2010
5.1.4.3 Kennzeichnung der Leiter
.1.1
Neutralleiter oder Mittelleiter
Neutralleiter oder Mittelleiter müssen durch die Farbe blau über ihre gesamte Länge gekennzeichnet
sein.
.1.2
Schutzleiter
Schutzleiter müssen durch die Zwei-Farben-Kombination grün-gelb gekennzeichnet sein. Diese
Farbkombination darf für keinen anderen Zweck verwendet werden.
.2.
PEN-Leiter
PEN-Leiter müssen, wenn sie isoliert sind, grün-gelb über die ganze Länge und zusätzlich mit blauer
Markierung an den Leiterenden gekennzeichnet sein. (B+E)
.3
Sonstige Leiter
Sonstige Leiter müssen durch Farben oder numerische Zeichen gekennzeichnet sein unter Beachtung
der Bestimmungen von 25.1.4.3.1.2 bis 5.1.4.3.5.
.4
Kennzeichnung von Adern in mehradrigen Kabeln/Leitungen und in flexiblen Leitungen
Die Kennzeichnung von isolierten Leitern in starren und flexiblen Kabeln und in flexiblen Leitungen mit
zwei bis fünf Adern muss mit 4 HD306 übereinstimmen. Die Aussenleiter müssen durch die Farben
braun, schwarz, grau, der Neutralleiter durch die Farbe blau und der Schutzleiter durch die ZweiFarben-Kombination grün-gelb über die ganze Länge gekennzeichnet sein. Leiter, die durch
numerische Zeichen gekennzeichnet sind und als Neutralleiter verwendet werden, müssen an den
Leiterenden blau gekennzeichnet werden. Numerisch gekennzeichnete Leiter dürfen als Schutzleiter
nicht verwendet werden.
.5
Kennzeichnung von einadrigen Kabeln/Leitungen und Aderleitungen
Aussenleiter müssen über die ganze Länge durch die Farben braun, schwarz, grau gekennzeichnet
sein. Die Verwendung einer dieser Farben für alle Aussenleiter eines Stromkreises ist zulässig.
Die Einzelfarben grün und gelb dürfen nicht verwendet werden.
Ummantelte einadrige Kabel/Leitungen und Aderleitungen, die nach ihren Betriebsmittelnormen nicht
mit grün-gelber oder blauer Isolierung erhältlich sind, z.B. bei grossen Querschnitten Ó 25 mm², dürfen
verwendet werden als:
− Schutzleiter, wenn eine grün-gelbe Markierung an jedem Leiterende angebracht wird,
− PEN-Leiter, wenn eine grün-gelbe und eine blaue Markierung an jedem Leiterende angebracht wird,
− Neutralleiter, wenn eine blaue Markierung an jedem Leiterende angebracht wird.
.6
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
Die Kennzeichnung durch Farbe oder Markierung ist nicht gefordert
− für konzentrische Leiter von Kabeln/Leitungen,
− für Metallmäntel oder Bewehrungen von kabeln/Leitungen, die als Schutzleiter verwendet werden,
− für blanke Leiter in Fällen, wo eine Kennzeichnung auf Dauer aufgrund von Umgebungsbedingungen, z.B. aggressive Atmosphäre und Verschmutzung, nicht möglich ist,
− für metallene Konstruktionsteile der Gebäude oder für fremde leitfähige Teile, die als Schutzleiter
verwendet werden,
− für Körper die als Schutzleiter verwendet werden,
− für blanke Leiter von Freileitungen.
Eine Kennzeichnung durch Farbe ist nicht gefordert für die Leiter von flachen flexiblen Kabel/Leitungen
ohne Ummantelung oder für Kabel/Leitungen, die eine Isolierung haben, die nicht durch Farbe gekennzeichnet werden kann, zum Beispiel mineralisolierte Kabel/Leitungen. Bei diesen Kabeln/Leitungen
müssen die Leiter, die als Schutzleiter, PEN-Leiter oder Neutralleiter verwendet werden, mit entsprechend farbigen Markierungen an den Leiterenden versehen werden.
Anmerkung:
Bei nummerierten Kabeln ohne hellblau/blau gekennzeichneten Neutralleiter ist jene Ader mit der
tiefsten Nummer als Neutralleiter zu verwenden.
In internationalen Dokumenten (IEC und CENELEC) ist für die Aderkennzeichnung von Neutralleitern
die Farbe Blau (früher Hellblau) vorgesehen. Somit sind blau und hellblau für die Kennzeichnung von
Neutralleitern zugelassen. In der Schweiz wird hellblau für die Kennzeichnung von Neutralleitern
bevorzugt.
Tabelle Aderkennzeichnung aus NIN COMPACT
1-3L
>3L
L1
L2
L3
N
PE
braun
schwarz
grau
hellblau/blau
grün und gelb
nummeriert
23.9
grün und gelb
23
Aderfarben für Kabel, Leitungen und flexible Leitungen
Vergleich der Aderkennzeichnung mit Farben – alte und neue Ausführung
Aderzahl
alt: SEV 111, 1102
Tabelle 1a (CH)
alt: SEV 1101, 1102
Tabelle 2 (CENELEC)
neu: HD 308 S2
für feste Verlegung
für feste oder mobile Verlegung
für feste und mobile Verlegung
Adern steif
$GHUQÀH[LEHO
$GHUQVWHLIRGHUÀH[LEHO
Phasenfolge/Drehsinn
mit grün-gelbem Schutzleiter
3
4
4
5
sw
bl
gn/ge
sw
rt
bl
sw
rt
ws gn/ge
sw
rt
ws
gn/ge
bl
gn/ge
br
bl
gn/ge
sw
br
bl
sw
br
gn/ge
bl
br
gn/ge
bl
br
sw
gn/ge
br
sw
gr
gn/ge gn/ge
bl
br
sw
gn/ge
sw
bl
*)
gr
ohne grün-gelbem Schutzleiter
2
3
4
sw
bl
sw
rt
ws
sw
rt
ws
bl
5
br
bl
sw
br
bl
sw
br
gr
bl
sw
br
sw
sw
bl
bl
br
sw
br
gr
bl
br
sw
gr
bl
br
sw
gr
sw
*) Nur für bestimmte Anwendungen: grün-und-gelb, blau, braun, schwarz
**) Nur für bestimmte Anwendungen: blau, braun, schwarz
Abkürzungen für Farben: gn/ge = grün-und-gelb, bl = blau, br = braun, sw = schwarz, gr = grau, rt = rot, ws = weiss
Funktion
Abkürzung
Polleiter
L
3L
Neutralleiter
N
Schutzleiter
PE
alte Aderfarben SEV
sw
Einleiter-Kabel
sw
rt
ws
Mehrleiter-Kabel
neue Aderfarben HD 308 S2
sw
br
bl
bl
gn/ge
gn/ge
23.10
Einleiter-Kabel
sw
gr
Mehrleiter-Kabel
Aderfarben nach DIN 47100 und
Leiterquerschnitte AWG nach US-Norm
Aderfarben nach DIN 47100 (ohne Farbwiederholung)
Farbcode ohne Schutzleiter grün/gelb; Ader 1 aussen beginnend
Adern
Aderfarben
Adern
Aderfarben
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
weiss
braun
grün
gelb
grau
rosa
blau
rot
schwarz
violett
grau/rosa
rot/blau
weiss/grün
braun/grün
weiss/gelb
gelb/braun
weiss/grau
grau/braun
weiss/rosa
rosa/braun
weiss/blau
braun/blau
weiss/rot
braun/rot
weiss/schwarz
braun/schwarz
grau/grün
gelb/grau
rosa/grün
gelb/rosa
grün/blau
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
gelb/blau
grün/rot
gelb/rot
grün/schwarz
gelb/schwarz
grau/blau
rosa/blau
grau/rot
rosa/rot
grau/schwarz
rosa/schwarz
blau/schwarz
rot/schwarz
weiss/braun/schwarz
gelb/grün/schwarz
grau/rosa/schwarz
rot/blau/schwarz
weiss/grün/schwarz
braun/grün/schwarz
weiss/gelb/schwarz
gelb/braun/schwarz
weiss/grau/schwarz
grau/braun/schwarz
weiss/rosa/schwarz
rosa/braun/schwarz
weiss/blau/schwarz
braun/blau/schwarz
weiss/rot/schwarz
braun/rot/schwarz
schwarz/weiss
Leiterquerschnitte AWG nach US-Norm mm²/Ø mm
Querschnitt
2
mm
0,08
(0,09)
0,10
0,14
AWG
28
Draht Cu
steif
Ø
mm
normalflexibel
Anzahl x
Ø
mm
mm
Leiteraufbau Litzen Cu blank
hochflexibel
höchstflexibel
Anzahl x
Ø
Anzahl x
Ø
mm
mm
mm
mm
0,32
0,32
0,36
0,39
10x0,10
7x0,13
14x0,10
18x0,10
0,37
0,38
0,44
0,49
28x0,07
36x0,07
0,44
0,49
40x0,05
19x0,08
51x0,05
72x0,05
0,37
0,40
0,42
0,50
(0,15)
26
0,40
7x0,16
0,49
10x0,13
0,53
19x0,10
0,51
(0,22)
0,25
24
0,51
0,57
7x0,20
14x0,15
0,61
0,66
19x0,13
32x0,10
0,61
0,66
41x0,08
128x0,05
0,58
0,75
0,64
0,64
0,80
7x0,25
7x0,25
16x0,20
0,76
0,75
0,95
19x0,16
42x0,10
28x0,15
0,80
0,74
0,95
26x0,13
180x0,05
256x0,05
0,76
0,80
1
(0,34)
0,34
0,50
22
(0,56)
0,75
20
0,81
0,98
7x0,32
24x0,20
0,90
1,20
19x0,20
42x0,15
0,94
1,20
41x0,13
385x0,05
0,91
1,20
(0,96)
1
18
1,02
1,15
7x0,40
32x0,20
1,22
1,30
19x0,25
57x0,15
1,27
1,30
65x0,13
511x0,05
1,20
1,40
(1,23)
1,50
16
1,30
1,40
7x0,51
32x0,235
1,52
1,60
19x0,30
85x0,15
1,47
1,85
105x0,13
196x0,10
1,50
1,85
(1,95)
2,50
14
1,62
1,80
7x0,64
56x0,235
1,85
2,10
19x0,36
142x0,15
1,85
2,25
105x0,16
322x0,10
1,85
2,40
(3,10)
12
2,05
7x0,80
2,50
19x0,45
2,35
165x0,16
2,41
23.11
23
Haushalt-Stecker- und Steckdosenbilder
23.12
Industrie-Steckdosenbilder 110...660 V nach IEC/EN 60309
23.13
23
Industrie-Steckdosenbilder für Kleinspannung ≤ 50 V
nach IEC/EN 603309
23.14
Industrie-Steckdosenbilder <Wieland>
Buchsen <Wieland>
ST 17
ST 18
2L
3L
4L
5L
6L
7L
GST
18i3 (3L)
18i4 (4L)
18i5 (5L)
BST
14i2
(2L)
14i3
(3L)
EST
2i3
(3L+2L Bus KNX)
2i5
(5L+2L Bus KNX)
3i3
(3L+3L Bus)
23.15
23
Gerätekatalog vRG-pflichtiger Leuchtmittel (Lampen)
23.16
Fortsetzung nächste Seite
Überblick über Leuchtstofflampen
23.17
23
Überblick über Kompakt-Leuchtstofflampen
Lampentyp
Watt
DULUX S*
DULUX S/E **
DULUX D*
DULUX D/E**
DULUX T*
DULUX T/E**
DULUX T/E** IN
DULUX L
DULUX L SP
DULUX F
CFL SQUARE
5W
7W
9W
11 W
5W
7W
9W
11 W
10 W
13 W
18 W
26 W
10 W
13 W
18 W
26 W
13 W
18 W
26 W
13 W
18 W
26 W
32 W
42 W
32 W
42 W
57 W
70 W
18 W
24 W
36 W
40 W
55 W
80 W
18 W
24 W
18 W
24 W
36 W
16 W 2-pin
28 W 2-pin
16 W 4-pin
28 W 4-pin
38 W 4-pin
Länge
max.
mm
108
137
167
237
85
114
144
214
110
138
153
172
103
131
146
165
113
123
138
106
116
131
147
168
142
163
195
219
217
317
411
533
533
570
209
309
122
165
217
-
Sockel
G23
G23
G23
G23
2G7
2G7
2G7
2G7
G24d-1
G24d-1
G24d-2
G24d-3
G24q-1
G24q-1
G24q-2
G24q-3
GX24d-1
GX24d-2
GX24d-3
G24q-1
G24q-2
G24q-3
G24q-3
G24q-4
G24q-3
G24q-4
G24q-5
GX24q-6
2G11
2G11
2G11
2G11
2G11
2G11
2G11
2G11
2G10
2G10
2G10
GR8
GR8
GR10
GR10
GR10
LUMILUX
So hell wie
eine
Glühlampe
25 W
40 W
60 W
75 W
25 W
40 W
60 W
75 W
60 W
75 W
100 W
2x75 W
60 W
75 W
100 W
2x75 W
75 W
100 W
2x75 W
75 W
100 W
2x75 W
150 W
200 W
150 W
200 W
2x150 W
2x175 W
860
Daylight
lm
375
565
850
2750
3325
4550
840
Cool
White
lm
250
400
600
900
250
400
600
900
600
900
1200
1800
600
900
1200
1800
900
1200
1800
900
1200
1800
2400
3200
2400
3200
4300
5200
1200
1800
2900
3500
4800
6000
835
White
lm
1100
1700
2800
1050
2050
1050
2050
2700
* mit Starter
** ohne Starter
23.18
830
827
Warm INTERNA
White
lm
lm
250
250
400
400
600
600
900
900
250
400
400
600
600
900
900
600
600
900
900
1200
1200
1800
1800
600
600
900
900
1200
1200
1800
1800
900
900
1200
1200
1800
1800
900
900
1200
1200
1800
1800
2400
2400
3200
3200
2400
2400
3200
3200
4300
4300
5200
1200
1200
1800
1800
2900
2900
3500
3500
4800
4800
6000
1200
1800
1100
1100
1700
1700
2800
2800
1050
2050
1050
2050
2700
LUMILUX DE LUXE
954
Daylight
lm
940
Cool
White
lm
930
Warm
White
lm
SPECIAL
60
Red
66
Green
67
Blue
lm
lm
lm
400
750
1200
1900
2200
3000
750
1200
1900
750
1200
1900
3000
800
200
550
LED – das Licht der Zukunft
Definition
Eine licht-emittierende Diode (LED) ist ein Halbleiterbauelement, das inkohärentes Licht in einem engen
Spektralbereich emittiert, wenn es in Vorwärtsrichtung elektrisch betrieben wird.
Grundprinzip einer LED (Light Emitting Diode):
Eine Leuchtdiode besteht aus mehreren Schichten
(layer) halbleitendem Material.
• Beim Betrieb der Diode mit Gleichspannung wird in
der aktiven Schicht Licht erzeugt.
• Das erzeugte Licht wird direkt oder durch Reflexionen ausgekoppelt.
• Im Gegensatz zu Glühlampen, die ein kontinuierliches Spektrum aussenden, emittiert eine LED
Licht in einer bestimmten Farbe.
• Die Farbe des Lichts hängt vom verwendeten
Halbleiter-Material ab.
• Zwei Materialsysteme (AllnGaP und InGaN)
werden benutzt, um LED mit hoher Helligkeit in
allen Farben von Blau bis Rot und auch in Weiss
(Lumineszenzkonversion) zu erzeugen. Dabei sind
unterschiedliche Spannungen erforderlich, um die
Diode in Durchlassrichtung zu betreiben.
Innovative Leuchtdioden bieten eine Vielzahl von
technologischen Vorteilen:
• niedriger Stromverbrauch
• äusserst lange Lebensdauer
• extrem wenig Frühausfälle
• kleinste Abmessungen
• hohe Stoss- und Vibrationsfestigkeit
• keine UV- oder IR-Strahlung
• geringe Leistungsaufnahme
• fast keine Wärmeentwicklung
• gerichtetes Licht – Lambertstrahler mit
120° Abstrahlwinkel
• hohe Farbsättigung
Dadurch ergeben sich für den Anwender
• kreative Designmöglichkeiten durch Farbenvielfalt,
kompakte Abmessungen und Flexibilität der Module
• hoher wirtschaftlicher Nutzen durch niedrigen Energieverbrauch, lange Lebensdauer und geringe Wartung
• maximale Zuverlässigkeit auch unter schwierigen
Umgebungsbedingungen
Epoxidharz-Linse / -Gehäuse
Bonddraht
Reflektorwanne
Halbleiterkristall
Anschlussdrähte
Anode
Kathode
by Cepheiden
Temperatur
Strom
Strahlung
und Licht
LLebensdauer
bis zu 50.000 h
LED
Feuchtigkeit
chemische
Einflüsse
mechanische
Einflüsse
LED in der Allgemeinbeleuchtung
Für die Allgemeinbeleuchtung ist weisses Licht
notwendig. Weisse LED mit einer Lichtausbeute von
etwa 85 – 125 lm/W – die bereits die Wolfram-Halogen
Produkte überragen – gibt es erst seit wenigen
Jahren. Dabei regt das Licht eines blauen LED Chips
gelbe Leuchtstoffe an, die mit dem Vergussharz
vermischt sind. Aus blau und gelb wird insgesamt
weisses Licht erzeugt.
Wattvergleich gemäss ErP
Die EU-Direktive für ungerichtetes Licht (ErP DIM I)
fordert von LED-Lampen einen bestimmten Lichtstrom, um den Vergleich zur Glühlampe zu ziehen.
Details können dieser Tabelle entnommen werden:
Leistung
Glühlampe
in W
Typischer Lichtstrom
einer Glühlampe in
Lumen
Geforderter Lichtstrom
für LED-Lampen gem.
ErP DIM in Lumen
15
90
136
25
220
249
40
415
470
60
710
806
75
935
1‘055
100
1‘340
1‘521
150
2‘160
2‘452
200
3‘040
3‘452
Die von EU geforderten Lichtwerte, die benötigt
werden, um auf eine vergleichbare Glühlampe zu
referenzieren, liegen höher als die von der zu ersetzenden Glühlampe. Lumen werden daher immer
wichtiger als Vergleichsinstrument für Lampen und
ihre Lichtleistung.
23.19
Quellen: Philips AG, Osram AG
Fortsetzung nächste Seite
23
LED – das Licht der Zukunft
Anwendungsformen der LED-Beleuchtung
Licht spricht unsere Gefühle an, belebt unsere Umgebung, bringt Harmonie in unsere Umwelt und erzeugt ein
warmes, umfassendes Gefühl von Wohlbefinden. Kurzum: Licht ist Leben.
Die Hersteller bieten Produkte und Lösungen für die verschiedensten Anwendungsbereiche:
Bürobeleuchtung
Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung wirken sich erheblich darauf aus, wie wir arbeiten. Und wenn künstliches Licht das Tageslicht ergänzt, erhöht sich die Konzentrationsfähigkeit und Wachheit. Dynamisches Licht macht sich den Einfluss des Lichtes
auf den menschlichen Biorhythmus zunutze und integriert die
positiven Aspekte dieser Veränderungen in die Bürobeleuchtung.
Strassenbeleuchtung
Gutes Licht verleiht Sicherheit, weist uns den Weg und erleichtert
die Orientierung. Wer jedoch für die Installation oder die Wartung von Strassenbeleuchtung verantwortlich ist, weiss um die
hohen wirtschaftlichen und praktischen Anforderungen wie
optimale Funktionalität, hochgradige Wirtschaftlichkeit für geringe Betriebskosten sowie ausserordentliche Zuverlässigkeit für
minimalen Wartungsaufwand und störungsfreien Verkehrsfluss.
Öffentliche Beleuchtung
Nachts wirken Städte und Gemeinden ganz anders: Doch neben
Identität, dem Beleuchten der Wahrzeichen und dem Schaffen
von Atmosphäre geht es auch um Sicherheit und Orientierung.
Für die Kommunen selbst rechnet sich der Umstieg auf eine
moderne Beleuchtungslösung durch geringe Betriebs- und
Wartungskosten.
Shopbeleuchtung
Kunden reagieren intuitiv auf die Ladenbeleuchtung. Eine
ansprechende Ladenfront lädt zum Besuch ein, abgestimmte
Lichtdekoration bringt die Kunden in Kauflaune, gut präsentierte
und beleuchtete Produkte fallen auf. Stimmige Shopbeleuchtung
macht sich im wahrsten Sinne bezahlt.
Industriebeleuchtung
In der Industrie gilt: Licht gleich Produktivität. Eine effektive
Beleuchtung hält die Menschen wacher und konzentrierter. Das
richtige Licht am Arbeitsplatz hilft, die Leistung zu verbessern.
Wo mit knappen Budgets kalkuliert wird, müssen Betriebs- und
Wartungskosten so gering wie möglich sein. Das schaffen nur
moderne Lichtlösungen.
Quelle: Philips AG, Osram AG
23.20
Sockelbilder für Fluoreszenzlampen
23.21
23
Sockelbilder für Kompakt-Fluoreszenzlampen
23.22
Sockelbilder für Glühlampen, Brennstellungen der
Entladungslampen
s 15
zulässig
nicht zulässig
23.23
23
Photovoltaik
Das Prinzip der Photovoltaik
Die Photovoltaik ist eine Technik zur direkten Umsetzung von Lichtenergie in elektrische Energie. Bekannt
seit 1839 ist, begann die Nutzung von Strom aus
Sonnenlicht mithilfe von Solarzellen erst im Raumfahrtzeitalter. Die Photovoltaik nutzt den inneren
Photoeffekt: Eingestrahltes Licht löst Elektronen aus
ihrem Bindungszustand heraus. Bei Halbleiterkristallen verlassen die Elektronen den Festkörper nicht,
werden aber im Kristall frei beweglich, wodurch sich
die elektrische Leitfähigkeit erhöht. Unter Halbleitern
versteht man Stoffe, deren elektrische Leitfähigkeit bei Zimmertemperagenua07
tur zwischen der von Metallen und der von Isolatoren
liegt, die jedoch mit zunehmender Temperatur ansteigt. Je nachdem, ob sie zur Leitung Elektronen abgeben oder aufnehmen, unterscheidet man n-leitende
und p-leitende Halbleiter.
Schematische Zeichnung einer kristallinen Zelle
Lichtquanten schlagen Elektronen aus dem Halbleiter
heraus, die von den Leiterbahnen aufgefangen werden.
Siliziumschicht
Lichtteilchen(Photonen)
Wie funktioniert eine Solarzelle?
Solarzellen bestehen aus Halbleitern, wie sie bei der
Herstellung von Computer-Chips verwendet werden.
Diese Halbleiter erzeugen unter Licht Elektrizität.
Der Strom wird durch metallische Kontakte gesammelt. Der erzeugte Gleichstrom kann mit Hilfe eines
Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und
so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist
werden. Als Halbleiter wird in den meisten Fällen
Silizium verwendet, das nach Sauerstoff zweithäufigste Element der Erdkruste.
Gleichstrom
Unterschiedliche Zelltypen
Unterschieden wird nach kristallinen Solarzellen und
Dünnschicht-Solarzellen. Zur Herstellung von monokristallinen Siliziumzellen benötigt man hochreines
Halbleitermaterial. Aus einer Siliziumschmelze werden einkristalline Stäbe gezogen und anschliessend
in dünne Scheiben gesägt. Dieses Herstellungsverfahren garantiert relativ hohe Wirkungsgrade. Kostengünstiger ist die Herstellung von polykristallinen Zellen. Dabei wird flüssiges Silizium in Blöcke gegossen,
die anschliessend in Scheiben gesägt werden. Bei der
Erstarrung des Materials bilden sich unterschiedlich
grosse Kristallstrukturen aus, an deren Grenzen
Defekte auftreten. Diese Kristalldefekte haben einen etwas geringeren Wirkungsgrad der Solarzelle
zur Folge.
Solarmodule
Die Leistung der Module beträgt unter STC (StandardTest-Condition):
• Einstrahlung: 1000 W/m
• Modultemperatur: 25°C
• Airmass: 1,5
Diese Werte sind nur im Labor realisierbar. Daher
wird der gemessene Leistungswert der Module in Wp
(Watt peak) angegeben.
Eine optimal positionierte Photovoltaik-Anlage im
Schweizer Mittelland liefert jährlich rund 1000 Kilowattstunden (kWh) pro 1000 Wp. Die Stromproduktion liegt bei den gleichen äusseren Bedingungen für
1 Quadratmeter Photovoltaik-Module bei jährlich 140
bis 170 kWh (kristalline Module) respektive 70-90 kWh
(Dünnschichtmodule).
Zertifizierte Module
Photovoltaik-Module werden nach international anerkannten Normen geprüft. Am häufigsten werden folgende Normen verwendet:
• Kristalline Module: IEC 61215
• Dünnfilmmodule: IEC 61646
• PV Module safety qualification: IEC 61730
23.24
Fortsetzung nächste Seite
Photovoltaik
Solarstromanlagen
Solarstromanlagen werden entweder mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden (Netzverbund-Anlagen),
oder sie ersetzen das öffentliche Netz (Insel-Anlagen).
Netzverbund
Bei Bauten, die an die öffentliche Stromversorgung
angeschlossen sind, werden Solarstromanlagen in
der Regel im Netzverbund betrieben.
• Es ist nur ein Stromnetz im Gebäude nötig. Es
können die normalen Wechselstrom-Geräte eingesetzt werden.
• Überschüsse von Solarstrom können ins Netz
eingespeist und dadurch andernorts genutzt werden. Der Elektrizitätsversorger muss den Strom
abnehmen.
• Die Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt.
Material
Modulwirkungsgrad bei Standard-Testbedingungen (kommerziell erhältliche
Module).
Quelle: Häberlin 2010
Monokristallines Silizium
11 bis 19.5 %
Polykristallines Silizium
10 bis 16 %
Amorphes Silizium
3 bis 7.5 %
Kupfer-Indium-Diselenid
(CIS)
7.5 bis 11.5 %
Inselanlage
Die Stromversorgung von netzfernen Objekten wie
Berghütten, Ferienhäusern, Notrufsäulen und Parkscheinautomaten erfolgt durch autonome Solaranlagen mit Elektrizitätsspeichern (Batterien).
• Kostengünstige Alternative zur Erschliessung abgelegener Verbraucher mit Netzstrom.
• Der Betrieb basiert in der Regel auf Gleichstrom mit
Spannung von 12 oder 24 Volt.
• Es müssen meist spezielle Geräte und Leuchten
verwendet werden, sofern kein Wechselrichter eingesetzt wird.
Planungs- und Realisierungsablauf
• Standort der Anlage abklären, möglichst eine Exposition nach Süden wählen, Beschattung vermeiden.
• Grösse der Anlage nach Wunsch (und finanziellen
Möglichkeiten) auswählen, evtl. einen Energieberater beiziehen.
• Unterlagen für eine allfällige Baubewilligung zusammenstellen. Anschlussgesuch beim Netzbetreiber, Planvorlagen beim ESTI einreichen.
• Finanzielle Unterstützung (Förderbeiträge, Steuerabzugsfähigkeit) durch Kanton und Gemeinde abklären.
• Anmeldung bei Swissgrid (für kostendeckende Einspeisevergütung) oder Offerte an eine Solarstrombörse.
• Offerte für die Realisierung bei ihrem Grosshändler
einholen.
• Die Koordination der Arbeiten sicherstellen, Garantien verlangen, evtl. eine „schlüsselfertige“ Anlage
verlangen.
• Anlage realisieren.
• Korrekte Abnahme der Anlage durchführen lassen,
die offerierten Leistungen kontrollieren (ab 3.3 kWp
pro Phase, ab 10 kWp bei dreiphasiger Einspeisung muss die Anlage durch das Starkstrominspektorat ESTI abgenommen werden).
Zweifamilien-Plusenergiehaus in Riehen, Solarpreis 2008.
© Setz Architektur, Claudia Meyer
Schaltungskonzept einer Photovoltaikanlage im Netzparallelbetrieb
PV-Generator
PV-Abzweig
Trennstelle vor Wechselrichter
Wechselrichter
Hausnetz
Einspeisung
EVU-Zähler
Bezug
Quelle: SWISSOLAR
Bilder: 3 Ronald Sastrawan (Fraunhofer ISE), 4 Thomas Springer,
5 Ralf Marquardt, 7 Sebastian Haut
23.25
23
Energie Etikette

Name oder Marke des Herstellers
Typenbezeichnung
Energieeffizienzklasse
Jahresenergieverbrauch in kWh basierend auf 220 Standard-
2

Waschvorgängen. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von
der Nutzung des Gerätes ab.
3

Geräuschemission in dB(A) re 1pW (Schallleistung) während
der Wasch- bzw. Schleuderphase im Standard-Waschprogramm
60°C Baumwolle bei voller Beladung.
Klassifizierung der Schleuderleistung
Maximale Füllmenge im Standard-Waschprogramm 60°C oder

40°C Baumwolle (je nachdem, welcher Wert niedriger ist).
Wasserverbrauch (Liter/Jahr), basierend auf 220 Standard-
Waschvorgängen. Der tatsächliche Wasserverbrauch hängt von
der Nutzung des Gerätes ab.





Bezeichnung der Regulierung
Der neue und der alte Messstandard beruhen auf unterschiedlichen
Vorgaben. Die Messungen sind nicht direkt vergleichbar.
In der Schweiz muss eine Waschmaschine seit dem 1.1.2010 mindestens der Effizienzklasse A nach altem Schema genügen.
Energie-Etikettierung von Lampen für Haushaltsanwendungen
Von der Richtlinie bzw. Verordnung betroffene
Lampen:
Von der Richtlinie bzw. Verordnung nicht
betroffene Lampen:
Allgebrauchslampen (Glühlampen) ≤ 200 W
FL-Lampen mit sehr hohem Lichtstrom (> 6500 lm)
Andere Glühlampen ohne Reflektor (Kerzen, Tropfen
usw.) ≤ 100 W
Alle Niedervoltlampen
Kompakt-Leuchtstofflampen aller Art, mit Stecksockel
Halogen-Flutlichtlampen > 300 W
Energiesparlampen, d. h. Kompakt-Leuchtstofflampen
mit integriertem Vorschaltgerät (elektronisch oder
magnetisch)
Lampen, die nicht der Lichterzeugung zu Beleuchtungszwecken dienen (IR-, UV-, farbige, Schwarzlichtund ähnliche Lampen)
Leuchtstofflampen stabförmig mit Ø 16, 26 und
38 mm im Leistungsbereich ≤ 58 W bzw. ≤ 6500 lm
Lampen für Spezialanwendungen
Leuchtstofflampen in Ring- und Rechteckform
Reflektorlampen aller Art
Hochdruck-Entladungslampen und NiederdruckNatriumdampflampen
Halogenlampen einseitig gesockelt für Netzspannungsbetrieb
Halogen-Flutlichtlampen zweiseitig gesockelt ≤ 300 W
Information auf Leuchtenverpackungen
In Fällen, in denen Lampen mit der Leuchtenverpackung geliefert werden, entweder ohne eine Lampenverpackung oder mit einer individuellen Lampenverpackung, besteht keine Notwendigkeit für eine Energieetikettierung der Leuchte.
Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben übernimmt ELDAS keine Verantwortung.
23.26
RoHS
1. RoHS - Richtlinie
Gemäss der Richtlinie 2002/95/EG der Europäischen Union über die Beschränkung von gefährlichen
Substanzen in Elektroprodukten und elektronischen Bauelementen, RoHS (Restriction of the use of certain
Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment), ist die Verwendung und der Gehalt von
gewissen gefährlichen Stoffen in den erwähnten Geräten seit dem 1. Juli 2006 verboten (siehe unten).
Produkte und Bauelemente, welche keine der folgenden Substanzen enthalten, dürfen in der EU weiterhin
ohne Einschränkung in Verkehr gebracht werden.
Substanzen
Anwendungsbereiche (Auswahl)
Blei (Pb)
Lötdraht, Anschlussverzinnung, Stabilisatoren in
Plastikteilen
Relais, Leuchtmittel
Pigmentation, Stabilisatoren für Plastifizierung
Nicht zersetzende Beschichtungen
Entzündungshemmer bei Plastifizierung
Entzündungshemmer bei Plastifizierung
Quecksilber (Hg)
Kadmium (CD)
Hexavalentes Chrom (Cr+6)
Polybromiertes Biphenyl (PBB)
Polybromiertes Diphenylether (PBDE)
2. Geltungsbereich der RoHS
Unter den Geltungsbereich der RoHS fallen folgende
Geräte und die in diesen Geräten eingebauten
Komponenten:
1. Haushaltsgrossgeräte
2. Haushaltskleingeräte
- z. B. elektr. Wecker und Uhren
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
- z. B. Telefone und Hauskommunikation, die nicht fest
mit dem Gebäude verbunden sind, mobile
Fernbedienungen
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper, Glühlampen und Leuchten in
Haushalten, in Leuchten eingebaute Elektronik-trafos,
Schalter, Bewegungsmelder und Vorschalt-geräte
6. elektrische und elektronische mobile Werkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Automatische Ausgabegeräte
9. Fest mit den vorstehend genannten Geräten
verbundene Anschlussleitungen und Stecker
Nicht unter den Geltungsbereich der RoHS fallen u.a.
folgende Materialien und Produkte:
1. Cadmium in Schaltkontakten, es sei denn, die
Kontakte werden im Automobilbau eingesetzt
2. Messing (Kupfer mit bis zu 4 % Bleianteil)
3. Bleilot für Elektronik im Automobilbau
4. Überwachungs- und Kontrollinstrumente,
Rauchmelder, Sensoren, Messgeräte
5. Installationsanlagen und Komponenten als
Bestandteil einer Installationsanlage, IT- und
Telekommunikationsprodukte, die fest mit dem
Gebäude verbunden sind *
6. Produktionsanlagen und Komponenten als
Bestandteil einer Produktionsanlage
7. Ortsfeste Grosswerkzeuge
8. Ersatzteile für Produkte, die vor dem 01.07.2006
erstmals in Verkehr gebracht wurden
9. Medizingeräte
10. Kabel, Kabelroller, Verlängerungen
* Fest mit dem Gebäude verbunden bedeutet in aller Regel, dass solche Produkte Bestandteil der Gebäudefunktion (= Installationsanlage) sind.
3. Beantwortung von Anfragen zur RoHS-Konformität der Produkte
Wir prüfen laufend mittels Umfrage bei unseren Herstellern/Lieferanten die Auswirkungen für unser Sortiment.
Die Ergebnisse dieser Umfrage mit aktuellen und laufend ergänzten Deklarationen können Sie einsehen unter
www.eldas.ch > Wichtige Informationen > RoHS.
4. Weitere Informationen zu RoHS auf den Internetseiten der Grosshändler
www.dysbox04.ch
www.elektro-material.ch > Produktenews
www.ottofischer.ch > News
www.saesseli.ch > Produkte > Produkte Normen
www.standard.ch > Produkte > Produkte Normen
www.winterhalter-fenner.ch > Fachinformationen
www.electroplast.ch > News
www.fabbri.ch
Bitte beachten: Der Inhalt dieses Merkblattes ist nur eine Empfehlung. Er ist rechtlich nicht verbindlich.
23.27
23
REACh (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals)
Auszug aus dem REACh-BAG-Leitfaden
23.28
WEEE
23.29
23
Warnsymbole (Gefahrensymbole) für chemische Substanzen
23.30
Fortsetzung nächste Seite
Warnsymbole (Gefahrensymbole) für chemische Substanzen
23.31
23
Geräte-Batterien
ANSI
DIN
JIS
23.32