MiFID_II_Schweiz_2015
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MiFID_II_Schweiz_2015
WM - S emi nar WM Seminare Finanzmarktregulierung in der Schweiz FINMAG / FINIG / FIDLEG / FINFRAG mit Blick auf Europa MiFID II / MiFIR / EMIR Gemeinsamkeiten und Unterschiede für die Umsetzung in der Praxis 28./29. September 2015 Zürich, Zunfthaus zur Saffran Referenten: Frank M. Bauer, LL.M. oec. Beat Gabathuler Dr. Bernd M. Geier, LL.M. Dr. Urs Hofer Alexander Jänchen Philipp E. Otto, LL.M. Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. Christian L. Scharninghausen, LL.M. Oliver Schöpp Dr. Ansgar Schott, LL.M. Dr. Jochen Seitz Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. Dr. Uwe Trafkowski Börsen-Zeitung WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Zeitung für die Finanzmärkte WM Seminare t Postfach 110932 t D-60044 Frankfurt am Main t Tel. +49 69 2732 162 t E-Mail: [email protected] t www.wm-seminare.de er Finanzprodukte, die sie kaufen (z.B. Aktien, Obligationen, Anlagefondsteile und weitere Kollektivanlagen) angemessene Regeln für den Vertrieb solcher Produkte an Kundinnen und nden, Zielsetzung die nicht/ Teilnehmer über das entsprechende Know-how verfügen eine Aufsicht über die heute unregulierten Vermögensverwalter (im FINIG in Europa aktiven Teil des schweizerischen Bankensektors nachhaltig verändern. Darüber rgeschlagen) Zielsetzung hinaus werden die in Anlehnung an MiFID II/MiFIR/EMIR geplanten Änderungen für alle In der Schweiz werden der Finanzmarkt und seine Teilnehmer derzeitAnsprüche neu geordnet bzw.von Kundinnen die erleichterte Durchsetzung zivilrechtlicher schweizerischen Finanzmarktteilnehmer relevant werden. reguliert und den europäischen Anforderungen aus der MiFID II, MiFIR und EMIR anged Kunden gegenüber ihrem Finanzdienstleister passt. Vier gesetzliche Säulen sollen künftig die Regulierung des Schweizer Finanzmarktes ndd 1 tragen: das Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG steht für die Regelung die Organisation und die Kompetenzen der Aufsicht, das Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG für die Regelung der Finanzprodukte und des Vertriebs, das Finanzinstitutsgesetz FINIG für Formen und Anforderungen an die Finanzinstitute, das Finanzmarktinfrastrukturgesetz FINFRAG beinhaltet die Regeln für alle Marktteilnehmer die Funktionsfähigkeit des Marktes. Die MiFID-Reform ist im Juli 2014 auf europäischer Ebene in Kraft getreten und wird mit allen Level 2 - Maßnahmen Anfang 2017 für die Marktteilnehmer in der EU anzuwenden sein. Alle diese regulatorischen Maßnahmen in Europa und in der Schweiz nehmen grundlegenden Einfluss auf den Vertrieb von, die Beratung in und den Handel mit Finanzinstrumenten. Das zweitägige Seminar bietet einen Überblick über die Inhalte der MiFID-Reform, insbesondere mit dem Schwerpunkt Anlegerschutz, und des FIDLEG / FINIG und ihre entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Die MiFID-Reform wirft Fragen auf, die auch für schweizerische Finanzmarktteilnehmer von besonderer Relevanz sind. Die Bezüge zwischen den europäischen und den schweizerischen Regelungen werden aufgezeigt und analysiert. Es gilt für die Institute, die Chancen aus den Novellierungen sowie den flankierenden Regulierungen und der FINDAG/FIDLEG/FINIG/FINFRAG-GesetzesInitiativen wahrzunehmen und die Geschäftsprozesse und Systemarchitekturen zu konsolidieren und zu modernisieren. Voraussetzung dafür ist ein klares Verständnis der anstehenden Anpassungen. Teilnehmer Quelle: SBVg Derzeit arbeitet die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) an den Detailbestimmungen und Entwürfen für delegierte Rechtsakte, Konsultationspapiere für technische Regulierungsstandards (RTS) und technische Durchführungsstandards (ITS) sind veröffentlicht. Das Ziel ist es die Detailbestimmungen bis Mitte des Jahres 2016 zu finalisieren. Die neuen Regeln der MiFID II/MiFIR werden das Geschäft und insbesondere auch die Geschäftsmodelle der Finanzmarktteilnehmer in Europa und damit auch für den Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Kredit, Dokumentation, Compliance, Revision, Abwicklung und Handel sowie GeschäftsprozessAbwicklung aus schweizerischen Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften und Unternehmen, die in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum mit Finanzinstrumenten handeln oder diese zu Absicherungszwecken einsetzen. Daneben sind natürlich spezialisierte Berater und Fachanwälte angesprochen. 26.06.2015 16:54:13 Programm 28. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr TEIL 1 – Anlegerschutz, neue Vorgaben an Produkte, Firmen, Beratung und Vertrieb Mit den Gesetzen über die Finanzmarktaufsicht (FINMAG), über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und über Finanzinstitute (FINIG) sollen der Kundenschutz gestärkt, die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefördert und durch die Schaffung eines Level Playing Fields (gleich lange Spieße) Wettbewerbsverzerrungen zwischen Anbietern minimiert werden. Gegenstand des 1. Teils der Veranstaltung sind die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben zum Anlegerschutz bezogen auf die Bereiche der Anlageberatung und des Vertriebs von Finanzinstrumenten. Es werden insbesondere die folgenden Aspekte erörtert: Ü Ü Ü Ü Ü Anpassungen im Rahmen der Wertpapierdienstleistungen und Ausnahmetatbestände Neue Vorgaben zum Anlegerschutz (Angemessenheit und Geeignetheit, Retrozessionen, Zielmarktbestimmungen) Neue Organisationsvorgaben an Wertpapierfirmen und Handelsplätze Neue Anforderungen an Vertrieb/Wohlverhaltensregelungen Neue Anforderungen an Kundeninformationen und Kostenangaben Mit jeweils parallelen Vorträgen zur europäischen und zur schweizerischen Perspektive sollen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Regulierungen aufgezeigt werden. Leitung & Moderation; Begrüßung, Überblick und Einführung 9.30 Uhr Neuerungen der MiFID II im Überblick RA Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M., Universität Zürich / RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M., Sernetz Schäfer Rechtsanwälte Neuerungen in der schweizerischen Gesetzgebung zum Anlegerschutz: Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FinIG) • Wertpapierdienstleistungen (insbesondere Definitionen von Eigenhandel und Eigengeschäft) • Finanzinstrumente (insbesondere Emissionszertifikate, strukturierte Einlagen, Energiederivate) • Erfasste Dienstleistungen (insbesondere OTF, DRS, Execution only) • Geschützter Personenkreis (retail clients) und Kundenkategorisierung • Ausnahmetatbestände (Besonderheiten bei Warenderivaten und „freien“ Fondsvermittlern) • Überblick: Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten nach FIDLEG • Überblick: Differenzierte Aufsichtsregelungen für Finanzinstitute nach FINIG • Gesetzgebungsverfahren: Stand und Ablauf • Ausblick: Auswirkungen auf den schweizerischen Bankensektor • Zeitplan RA Christian L. Scharninghausen, LL.M., UBS AG RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M., Sernetz Schäfer Rechtsanwälte ca. 11.15 Uhr – Kaffeepause Perspektive der MiFID: Besondere Anforderungen für Anlageberatung und Vermögensverwaltung • Einführung unabhängiger Anlageberatung; Vergleich mit den Vorschriften zur Honoraranlageberatung (WpHG) • Zusätzliche Aufklärungs- und Reportingpflichten gegenüber Kunden • Beratungsprotokoll im Kontext neuer Aufzeichnungspflichten • Überblick Zuwendungen und (neue) Zuwendungsverbote RA Dr. Uwe Trafkowski, UBS Deutschland AG 11.30 Uhr Perspektive der Schweiz: Anforderungen des FIDLEG an Anlageberatung und Vermögensverwaltung • • • • • Erkundigungspflicht und Geeignetheitstest Informationspflichten Dokumentationspflichten und Beweislast Unabhängigkeit der Finanzdienstleistung Kundenberaterinnen und Kundenberater RA Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M., Universität Zürich ca. 13.00 Uhr – Mittagessen Programm Perspektive der MiFID: Herausforderung für Vertrieb & Organisation 14.15 Uhr Perspektive der Schweiz: organisatorische Anforderungen nach FIDLEG • • • • • • • Product Governance: Neue Anforderungen an Emittenten & Distributoren • Bestimmung des Zielmarktes bei Emittent & Distributor • Prozessgestaltung unter Berücksichtigung der Dienstleistungsarten und Rückmeldungen • Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation • Anforderungen an Compliance und Interne Organisation unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Fragen • Neuregelungen zur Best Execution nach Art. 27 MIFID II, Final Report und RTS 6 ff. Kundensegmentierung Organisatorische Anforderungen Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach FIDLEG Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen Unterschiedliche Begriffe des Execution Only-Geschäfts Cross Selling RA Dr. Urs Hofer, NIEDERER KRAFT & FREY RA Frank M. Bauer, LL.M., Kreissparkasse Köln; Deutscher Sparkassenund Giroverband ca. 15.45 Uhr – Kaffeepause Neue Anforderungen an Kundeninformationen und Kostenangaben • • • • Allgemeine Informationsanforderungen Kostenangaben und neueste Rechtsprechung Periodische Berichtspflichten PIB und das neue europäische KID nach der PRIIPs-Verordnung RA Dr. Jochen Seitz, Mayer Brown 16.00 Uhr Die schweizerische Perspektive: Basisinformationsblatt für Finanzinstrumente nach dem FIDLEG • Anwendungsbereich • Inhalt • Form RA Philipp E. Otto, LL.M., Pestalozzi Rechtsanwälte AG ca. 17.30 – Ende des 1. Veranstaltungstages 29. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.00 Uhr TEIL 2 – Neue Anforderungen an die Marktinfrastruktur, an Marktteilnehmer und an die Funktionsfähigkeit des Marktes (OTFs, Handelsplatzpflicht, systematische Internalisierer, Handelstransparenz, Meldewesen, OTC-Derivate) Das FINFRAG wird - wie sich schon jetzt deutlich abzeichnet - weitreichende strategische Konsequenzen für die schweizer Finanzmarktteilnehmer nach sich ziehen: Produktpalette, Kundenbeziehungen und Derivatehandel werden deutlich komplexer, damit gehen zusätzliche Infrastruktur- und Transaktionskosten einher. Vor allem kleinere Marktteilnehmer müssen analysieren, welche Geschäfte noch rentabel sind. Von Vorteil dürfte sein, dass es in der EU durch EMIR und MiFID schon umfangreiche Lösungen für die Umsetzung der neuen Pflichten gibt und diese auf den Finanzmarkt Schweiz übertragen werden können. Gegenstand des 2. Teils der Veranstaltung sind diese neuen Anforderungen an den Handel (OTFs, Handelsplatzpflicht, systematische Internalisierer, Handelstransparenz, Meldewesen, OTC-Derivate). Damit wird den neuen internationalen Standards für bedeutsame Einrichtungen der Finanzmarktinfrastruktur wie CCP für OTC-Derivate oder zentrale Verwahrungsstellen für Wertschriften (CSD) entsprochen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die folgenden Aspekte genauer erörtert: Einführung organisierter Handelssysteme (organized trading facilities – OTFs) Regulierung von sog.„dark pools“ und „high frequency trading systems“ Ü Änderungen im Bereich der systematischen Internalisierung Ü Ausdehnung der Vor- und Nachhandelstransparenz Ü Neue Vorgaben für Meldepflichten und zur Veröffentlichung von Handelsdaten Ü Diskriminierungsfreier Zugang zur Marktinfrastruktur Ferner werden neue Anforderungen an die Transparenzpflichten und die Veröffentlichung von Handelsdaten näher beleuchtet. Ü Ü Programm Leitung & Moderation; Begrüßung, Überblick und Einführung 9.30 Uhr RA Dr. Jochen Seitz, Mayer Brown LLP RA Prof. Dr. Frank A. Schäfer, Sernetz Schäfer Rechtsanwälte Erweiterung des Anwendungsbereichs der MiFID, insbesondere: Die Neuregelung des Drittstaatenzugangs • Neuregelung des Drittstaatenzugangs • Wertpapierdienstleistungen (insbesondere Definition von Eigenhandel und Eigengeschäft) ca. 10.30 Uhr – Kaffeepause Das Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastruktur (FinfraG) 10.45 Uhr Beat Gabathuler, Zürcher Kantonalbank 11.30 Uhr RA Dr. Bernd Geier, Allen & Overy LLP und Alexander Jänchen, Credit Suisse AG • Pflichten nach FinfraG: Clearing, Reporting, Risk Mitigation • Abweichungen zu EMIR • Offene Fragen für Level II-Maßnahmen Neue Anforderungen an den Handel (Überblick) • • • • • Abgrenzung multilateraler / bilateraler Handel Handelsplatzpflicht Funktionsweise und Bedeutung des OTF Anforderungen an Systematische Internalisierer Auswirkungen auf Handel/Strukturen ca. 13.00 Uhr – Mittagessen Neue Aufsichtsbefugnisse: Produktintervention und Positionslimit/-management 14.00 Uhr RA Dr. Jochen Seitz, Mayer Brown LLP Neue Transparenzvorschriften inbes. zur Vor- und Nachhandelstransparenz 14.45 Uhr RA Dr. Ansgar Schott, LL.M., FRORIEP • • • • Produkt Governance und Produktintervention Temporäre und dauerhafte Produktverbote Weitere Initiativen zur Produktregulierung in der EU und international Positionslimit und Positionsmanagement • Effiziente Preisbildung und ökonomische Theorien • Veröffentlichung von Marktinformationen • Transparenz bei Aktien und anderen Effekten Kaffeepause Neue Anforderungen an OTC-Derivate 15.45 Uhr Oliver Schöpp, Commerzbank AG • Clearingpflicht • Pflicht zur Besicherung von ungeclearten OTC-Derivaten ca. 17.00 Uhr – Ende der Veranstaltung Referenten Referenten Frank M. Bauer, LL.M. oec. Alexander Jänchen ist Rechtsanwalt und leitet den Fachbereich Recht der Kreissparkasse Köln. Aktuell leitet er für den DSGV Deutschen Sparkassen- und Giroverband das Projekt zur Umsetzung der MiFID II/MiFIR. ist seit 4 Jahren bei der Credit Suisse AG in Zürich. Er leitet dort den Bereich Financial Products Compliance. Zu seinen Aufgaben gehört die Begleitung und Einführung der aktuellen Regulierungen (insbesondere MiFIR/MiFID und FinfraG/FIDLEG). Er vertritt die Credit Suisse u.a. beim SVSP. Vor seiner Tätigkeit in der Schweiz war er insgesamt 10 Jahre in Deutschland als Rechtsanwalt in den Kanzleien Noerr und Norton Rose tätig. Dabei hat er Banken bei Transaktionen und aufsichtsrechtlichen Fragen beraten Beat Gabathuler ist Direktor der Zürcher Kantonalbank und seit bald 30 Jahren im Bankenbereich tätig, Rechtsanwalt und Derivate- und Dokumentationsspezialist und seit 17 Jahren bei der Zürcher Kantonalbank. Daneben berät er Banken in Derivatedokumentation und -regulierung, ist Vice-Chairman einer Finanzgesellschaft und Vertreter der Bank in verschiedenen Fachgremien und Marktorganisationen wie ISDA, ICMA und Bankverbänden wie SBVg, VSKB und VÖB. Dr. Bernd M. Geier, LL.M. ist Rechtsanwalt, Solicitor (England & Wales) und Counsel im Frankfurter Büro von Allen & Overy LLP. Er berät Banken, Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen und Fonds in allen Bereichen des Aufsichtsrechts, insb. auch im Bereich der Marktinfrastrukturregulierung (EMIR, Clearing und Settlement). Dr. Geier ist Lehrbeauftragter für Bankaufsichtsrecht und -restrukturierung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften (Speyer), Autor zahlreicher Publikationen und regelmäßig Referent zu aufsichtsrechtlichen Themen. Dr. Urs Hofer ist Rechtsanwalt und arbeitet als Associate für die Kanzlei NIEDERER KRAFT & FREY AG in Zürich, er berät Unternehmen, Finanzintermediäre und andere Finanzdienstleister in komplexen rechtlichen und regulatorischen Fragen und vertritt sie vor Gerichten und Aufsichtsbehörden. Sein Praxis-Schwerpunktgebiet liegt auf dem Finanzmarktrecht, insbesondere dem Banken-, Vermögensverwaltungs- und Kollektivanlagenrecht. Im Zusammenhang mit dem Gesetzesprojekt FIDLEG berät er regelmässig Banken und andere Finanzdienstleister in strategischer Hinsicht und war auch an der Verfassung von Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf beteiligt. Worum geht es? Beim FIDLEG und FINIG geht es um … … zeitgemässe Verhaltensregeln für alle Finanzdienst leister gegenüber ihren Kundinnen und Kunden … zuverlässige, für Anlegerinnen und Anleger verständ liche Information über Finanzprodukte, die sie kaufen (z.B. Aktien, Obligationen, Anlagefondsanteile und weitere Kollektivanlagen) … angemessene Regeln für den Vertrieb solcher Produkte an Kundinnen und Kunden, die nicht über das entspre chende Know-how verfügen … eine Aufsicht über die heute unregulierten Vermögens verwalter (im FINIG vorgeschlagen) … die erleichterte Durchsetzung zivilrechtlicher An sprüche von Kundinnen und Kunden gegenüber ihrem Finanzdienstleister Philipp E. Otto, LL.M. ist Rechtsanwalt bei Pestalozzi Rechtsanwälte AG und Mitglied der Praxisgruppe Financial Services in Zürich. Er berät regelmässig Finanzinstitute und Investoren im Bereich der Banken- und Finanzmarktregulierung sowie bei bilateralen und syndizierten Finanzierungen. Der Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf derivativen Finanzinstrumenten, der Beratung von Fondsgesellschaften und grenzüberschreitenden strukturierten Finanzierungen und Restrukturierungen. Philipp Otto kann dabei auf Erfahrung während seiner mehrjährigen Tätigkeit bei zwei Investmentbanken in London zurückgreifen. Referenten Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und Partner der Sozietät Sernetz Schäfer und Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der RuhrUniversität Bochum. Prof. Schäfer ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht, so der Bücher Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 2012, Schäfer/Müller, Haftung für fehlerhafte Wertpapierdienstleistungen, 1999, Schäfer/Hamann, Kapitalmarktgesetze, Loseblatt 2011, und Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch der börsennotierten AG, 3. Aufl., 2014. Christian L. Scharninghausen, LL.M. ist Rechtsanwalt und leitet innerhalb der Rechtsabteilung der UBS AG den Bereich Vermögensverwaltung und Anlageberatung. In dieser Funktion begleitet er die Vernehmlassung zu Gesetzesvorhaben in der Schweiz (z.B. KAG, FidleG) und berät die Geschäftseinheiten der UBS Switzerland AG bei der Umsetzung von regulatorischen Vorgaben in der Schweiz und der Europäischen Union (z.B. MiFID, PRIIPs, etc.). Oliver Schöpp betreut seit 15 Jahren Derivate von rechtlicher Seite. Angefangen in der Deutschen Bank, über die Eurohypo und seit 2009 in der Commerzbank hat er die Entwicklung der regulatorischen Anforderungen miterlebt und begleitet nun u.a. die Umsetzung von EMIR, MiFID II und MiFIR im Commerzbank-Konzern. Dr. Ansgar Schott, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei FRORIEP, Zürich. Er berät schweizerische und internationale Finanzinstitute und Unternehmen in allen Belangen des Banken-, Finanz- und Kapitalmarktrechts. Er ist Autor zahlreicher Publikationen in diesen Gebieten, Mitherausgeber des Kommentars zum Bucheffektengesetz sowie des neuen Kommentars zum FinfraG (in Bearb.). Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Dr. Jochen Seitz ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Mayer Brown Frankfurt und leitet die deutsche Banking & Finance Gruppe von Mayer Brown. Der Schwerpunkt seiner Praxis liegt auf Anleihen, derivativen Wertpapieren und strukturierten Produkten sowie auf aufsichtsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesen Produkten. Dr. Seitz ist Autor von zahlreichen wissenschaftlichen Beiträgen zum Kapitalmarktrecht und in einem führenden Kommentar zum Wertpapierprospektgesetz. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) Finanzdienstleistungsgesetz Aufsicht, Organisation & Kompetenzen (FIDLEG) Produkte & Vertrieb Finanzinstitutsgesetz (FINIG) Finanzmarktinfrastrukturgesetz Institute Formen & Anforderungen (FINFRAG) Regeln für Marktteilnehmer und Funktionsfähigkeit des Marktes Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M. ist Rechtsanwalt und seit 2008 Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, Off Counsel in der Zürcher Kanzlei Niederer, Kraft & Frey AG und Autor zahlreicher Publikationen zum deutschen und europäischen Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, u.a. des Buches Anlegerschutz im Recht der Vermögensverwaltung, 2005, und Schäfer/Sethe/Lang, Handbuch der Vermögensverwaltung, 2012. Dr. Uwe Trafkowski leitet als Syndikusanwalt innerhalb der Rechtsabteilung der UBS Deutschland AG den Bereich Anlageprodukte und Aufsichtsrecht und begleitet auch die gruppenweite Umsetzung regulatorischer Vorgaben (aktuell beispielsweise PRIIPS, EMIR, MiFID II). Davor war er von 2006 bis 2011 als Rechtsanwalt in der Aufsichtsrechtspraxis von Freshfields Bruckhaus Deringer tätig. Teilnahmebedingungen und Anmeldung Organisation /Rückfragen WM Seminare · Postfach 11 09 32 · D-60044 Frankfurt am Main · Tel.: +49 69 2732 162 · Fax: +49 69 2732 200 · www.wm-seminare.de Titel_Recht 20 12.05.15 13:09 Seite 1 Anmeldung (unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen) Am WM-Seminar Finanzmartregulierung in der Schweiz ... am £ 28. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.30 Uhr £ 29. September 2015 – 9.30 bis ca. 17.00 Uhr in Zürich (Sem.-Nr. S15-876L) nehme ich teil. Der Seminarpreis pro Person in Höhe von EUR 895,- (für 1 Tag) bzw. € 1.695,- (für 2 Tage) wird nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Die Rechnung bitte ich auszustellen auf mich Firma/Institut. 28./29. September 2015 www.wertpapiermitteilungen.de Veranstaltungsort: Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a. M. Rechtsanwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt a. M. Prof. Dr. Tobias Lettl, Potsdam Rechtsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a. M. Arne Wittig, Essen Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche, Berlin Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Hamburg Preise/Leistungen Nach Eintreffen Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung über den Seminarpreis in Höhe von EUR 895,- für 1 Tag bzw. € 1.695,- für beide Tage. Der Rechnungsbetrag muss vor Seminarbeginn eingegangen sein. Die Rechnung wird Ihnen elektronisch zugestellt. Wenn Sie eine postalische Rechnung wünschen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Im Preis enthalten sind die Teilnahme am Seminar, Mittagessen, Erfrischungen/Pausengetränke und Arbeitsunterlagen. Der Verlag behält sich kurzfristige Programmänderungen vor. Rücktritt/Storno Die Anmeldung zum Seminar ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme wird der volle Preis erhoben. Es ist möglich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Storno der Teilnahme am Seminar später als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung von EUR 300,- berechnet. Bei Storno der Teilnahme früher als zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen keine weiteren Kosten. Der Verlag behält sich vor, das Seminar ggf. abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Seminarpreis zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Verlag bestehen nicht. Dieses Angebot gilt nur für Unternehmer. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die Seminaranmeldung für die gewerbliche bzw. selbständige berufliche Tätigkeit erfolgt. Verbraucher (Privatpersonen) stellen eine unverbindliche Seminaranfrage bitte hier: [email protected] & Richter am BGH Dr. Hans-Ulrich Joeres, Karlsruhe Richterin am BGH Ilse Lohmann, Karlsruhe Rules Regulations Der Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung Ja, ich möchte als Dankeschön für 16. Mai 2015 69. Jahrgang Seiten 953-992 WERTPAPIERMITTEILUNGEN Zunfthaus zur Saffran Limmatquai 54 CH-8001 Zürich Tel. +41 44 251 37 40 Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Mainz Rechtsanwalt Reinhard Nützel, Frankfurt a. M. WERTPAPIERMITTEILUNGEN TEIL IV AUS DEM INHALT: Seite 953 Univ.-Prof. Dr. Christoph G. Paulus, Berlin Schritte auf dem Weg zu einem Resolvenzrecht für zahlungsunfähige Staaten Seite 958 Richter am Kammergericht Mark Einsiedler, Berlin Zur Anrechnung von Steuervorteilen Seite 963 OLG Dresden, 5.3.2015 – 8 U 1242/14 Zur Frage der Schadensersatzpflicht aufgrund eines Anlageberatungsvertrags, insbesondere zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über die dauerhafte Schließung eines Fonds Seite 965 OLG Frankfurt a. M., 31.3.2015 – 10 U 68/13 Zum Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds Seite 968 LG München I, 19.12.2014 – 3 O 7105/14 Zu Ansprüchen auf Schadensersatz wegen Fehlberatung beim Erwerb einer Beteiligung Seite 972 BGH, 12.3.2015 – IX ZB 85/13 Zur Befugnis von Gläubigern, die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, Versagungsanträge nach § 290 Abs. 1 InsO zu stellen Postverlagsort Frankfurt a. M. Umschlag 20-15.indd 1 Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Börsen-Zeitung meine Teilnahme Rules & Regulations, vier Wochen lang kostenlos und unver- den Regulierungs-Newsletter der Börsen-Zeitung, sechs Wochen lang bindlich erhalten. kostenlos und unverbindlich kennen lernen (E-Mail-Adresse siehe unten). D 22085 C 20 13.05.15 07:44 Ja, ich möchte als Dankeschön für meine Teilnahme die Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht drei Wochen lang kostenlos und unverbindlich erhalten. Ja, ich bin mit dem Erhalt von weiteren Informationen (Werbung) zu Produkten und Dienstleistungen der WM Gruppe einverstanden. 1.Teilnehmer: Name, Vorname 2. Teilnehmer: Name, Vorname Funktion/Abteilung Funktion/Abteilung Telefon, Fax Telefon, Fax E-Mail E-Mail Dies gilt auch für Informationen per E-Mail. Firma/Institut Ort, Datum Straße/Postfach Unterschrift Postleitzahl, Ort Fax +49 69 27 32 200 Werbung
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