aktuell - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
Transcription
aktuell - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 1 nr. 4 | 2005 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht 15. April 2005 9. jahrgang A 11 5, K T U E L L VOR 12 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 2 Hier werden Sie verbunden... Patienten-Telefon: 04551/80 33 08 Sie suchen einen Arzt, der türkisch spricht? Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen? Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle? Und wüssten Sie gerne, ob eine Verhaltenstherapie von der Krankenkasse bezahlt wird? Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen. Das Patienten-Telefon ist ein gemeinsamer Service der Ärztekammer Schleswig-Holstein und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein in Bad Segeberg. Ärztekammer Schleswig-Holstein Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 3 Editorial Foto: Böters Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir durchleben ungewöhnliche Zeiten. Gesundheitsgesetzgebung, Strukturwandel innerhalb der GKV, Neuorganisation der KV-Führung durch hauptamtlichen Vorstand, intensive Beschäftigung mit EBM neu, strittige Honorarverträge - eine einzige Großbaustelle, mit höchster logistischer Anforderung. Wenn ich die KV als Planungs- und Projektbüro mit Erfahrung und Kompetenz bei der Arbeit sehe, so empfinde ich es gleichzeitig als eine Sabotage, wenn die uns zum Teil aufgezwungenen Zulieferanten und Mitverantwortlichen konstruktive Bauabschnitte gefährden. So sahen wir uns gezwungen, im Vorwege zu diesem auch amtlichen Mitteilungsblatt NORDLICHT zu Ihrer Kenntnisnahme bereits am 29.03.05 ein Sonderrundschreiben auszusenden zu den Themen DMP-Datenstelle, Kassengebühr und HVM. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.kvsh.de im Internet. Es handelt sich um teilweise tatsächlich skandalöse Vorgänge, auf die auch in diesem Heft eingegangen wird. Seit Jahren warnen wir vor der Gefahr des „gläsernen Patienten“, der Gefahr eines Vertrauensverlustes bei Fehlsteuerung oder Missbrauch patienten- und arztbezogener Daten. Und jetzt erleben wir eine Leichtfertigkeit der Firma systemform als DMPDatenstelle, die zu umfangreichen Maßnahmen zwingt, zum Schutze der Patienten und der Glaubwürdigkeit der Selbstverwaltung, die durch Rechtsverordnung in diesen Schlamassel gezogen wurde. Mit Unmut und Ingrimm muss auch von dem Sozialgerichtsurteil Düsseldorf berichtet werden, wonach den KVen sämtliche Mahnkosten bei Nichtzahlung der Zehn-Euro-Kassengebühr aufgebürdet werden. Auch hierzu finden Sie einen Beitrag. Sehr eingehend befassen wir uns in diesem Heft und in unserer täglichen Arbeit mit der vertraglichen Regelung eines neuen HVM. Die Konzeption ist mit den Krankenkassen weitgehend abgestimmt, materiell sind die Verhandlungen gescheitert. Schiedsamt für das erste Quartal 2005, Schiedsamt für die Zeit ab zweitem Quartal 2005 - unsere Forderungen nach angemessener Vergütung stoßen auf harten Widerstand. Mit den Primärkassen (AOK, IKK, BKK) wurden Lösungswege zur Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen im Zusammenhang mit der Honorarvereinbarung 2004 gefunden, mit dem VdAK müssen wir auch in dieser Frage vor das Schiedsamt. Ganz entscheidend bleibt jedoch die vertragliche Regelung und Entscheidung des Schiedsamtes hinsichtlich eines festen Punktwertes für alle Kassenleistungen in Verbindung mit dem neuen EBM, unsere Forderung von 5,11 Cent bleibt erhalten, auch wenn wir durch Nichteinigung bedingt für das zweite Quartal den bisherigen HVM mit Übergangsvereinbarung weiterführen müssen. Die derzeitige Großbaustelle vertragsärztlicher Versorgung kann durch verlässliche Partner, gestalterische Kraft und Abwehr latenter Sabotage zu einem konstruktiv erfolgreichen Ergebnis führen, es kann aber auch ein babylonisches Ende nehmen durch weiterhin chaotische und skandalöse Ereignisse. Mit freundlichen Grüßen Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 3 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 4 Inhalt 12 14 Die vertragsärztliche Versorgung ist ein sehr hoch bewertetes gesellschaftliches Gut. Doch ohne Verträge geht es nicht. Können sich die Vertragspartner nicht einigen, tritt oft das Schiedsamt auf den Plan, so auch beim Streitfall HVM. Für die Verhandlungen zum EBM und HVM gilt für die KVSH die Forderung von 5,11 Cent. Der stellvertretende Vorsitzende der KVSH Ralf W. Büchner stellt praktische und strategische Erwägungen gegen Begriffsnebel und für Versorgungs- und Honorar-Klarheit dar. TITEL AKTUELLES 12 Das Schiedsamt wird zum Dreh- und Angelpunkt Welcher HVM gilt im ersten und zweiten Quartal 2005? 7 DMP-Datenkrimi 8 • Wahlen in den Kreisstellen Stadt Flensburg Kreis Plön Kreis Steinburg Kreis Pinneberg Stadt Lübeck Stadt Neumünster Stadt Kiel Kreis Ostholstein 9 • Hautkrebs-Test setzt neue Maßstäbe • Sorge um Notdiensthonorierung 14 EBM & HVM: 5,11 Cent! Einige praktische und strategische Erwägungen gegen Begriffsnebel und für Versorgungs- und Honorar-Klarheit. 16 Schiedsamt - was ist das? Aufgaben und Befugnisse. 17 Eine Zeitenwende für KV und Ärzteschaft? Kommentar von Dr. Klaus Bittmann 10 • Influenza-Pandemieplan • AOK-Beratungsapotheker gehen online • Kein Anstieg der Praxisvertretungsfälle 11 • Befreiung von Ärztinnen vom Notdienst • Leitlinie malignes Melanom der Haut • Das neue Berufsrecht • Ermächtigungen und der EBM 2000plus 18 Kassengebühr - Ärger ohne Ende Fatales Urteil in Nordrhein. Sicht der Kassen unerträglich. Politik ist gefordert. 24 Chancen mit Nebenwirkungen 240 Mediziner informierten sich über Medizinische Versorgungszentren. 4 Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 5 20 30 Bei Haus- und Fachärzten wächst der Eindruck, dass Kosten aus dem stationären Sektor auf sie abgewälzt werden. Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung bestätigt das und konstatiert einen massiven Kostenanstieg bei nachstationären Fällen. Einblicke in eine für viele unbekannte Welt: Rückrufstress, umfangreiche Antragsunterlagen, Probleme mit der Kassengebühr. Ein Bericht aus der Praxis eines Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten. KV-INTERN STANDARDS 19 KVepp bringt PEPP 3 Editorial Entwurf der Richtlinie zum QM fertiggestellt. 20 KV-Intern: Qualitätssicherung 6 Forum „Blutige Entlassungen“ zu Lasten der Niedergelassenen. 22 KV-Intern: Qualitätssicherung 32 Seminarkalender Nabelschau - Förderkreis bot umfangreiches Programm. 26 KV-Intern: Ärztliche Abteilung 34 Selbsthilfegruppen Fibromyalgie 27 KV-Intern: Qualitätssicherung 36 Steckbrief der neuen Abgeordneten Prof. h.c. Dr. Jens-Martin Träder 29 KV-Intern: Abrechnung 37 Kolumne 30 KV-Intern: Psychotherapie Zehn Euro Kassengebühr eintreiben wo liegt denn da das Problem. Aus dem Tagebuch eines Psychotherapeuten. 32 KV-Intern: Praxis-Team 38 Termine Verordnung häuslicher Pflege (Muster 12). 39 Telefon 40 Kreisstellen Beilagen Richtgrößen Arznei- und Verbandmittel Interne Abrechnungsziffern DMP Diabetes Interne Abrechnungsziffern Impfen Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 5 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 6 Forum Nordlicht. 3/2005, Editorial Heinemann oder Heuss Als Theodor Heuss Bundespräsident war, sagte er in seiner lockeren, schwäbischen Art bei einem Manöverbesuch zu den Soldaten: „Na, dann siegt mal schön!“ Ich dachte, das wüssten Sie. Wenn schon ... Dr.Trutz Gleiss, Allgemeinarzt, Bad Segeberg Dr. Bodo Kosanke antwortet: Wie ich es in Ihrem freundlichen Schreiben las, fiel mir sofort wieder die tiefe und durch asthmatisches Atemholen unterbrochene Sprechweise unseres ersten Bundespräsidenten ein und da wusste ich, dass mir mein Gedächtnis einen Streich gespielt hatte. Aber von unserem ersten Präsidenten sind mir sonst keine dümmlichen Sprüche bekannt, durch welche ja jener Herr Heinemann so berühmt wurde. Und so etwas dümmlich Dreistes wollte ich an der Stelle gesagt haben. Wahrscheinlich wollte mein Gedächtnis mich davor bewahren, den alten Präsidenten Heuss mit derlei zu bekleckern. Vielen Dank für die freundliche Erinnerung. Ich habe mich im übrigen gefreut, daraus zu ersehen, dass Sie an den Geschicken der KV immer noch lebhaften Anteil nehmen. Dr. Bodo Kosanke, KVSH Nordlicht, 2/2005, Der Lotse geht von Bord Vertragsarzt ade? Ich bin überzeugt, dass der von der Barmer eingeschlagene Weg, die gesetzlich eröffneten Möglichkeiten zu nutzen, Einzelverträge abzuschließen, den Effizienzgrad der medizinischen Versorgung herabsetzen wird. Wenn bei gleich bleibenden bis abnehmenden Ressourcen der bürokratische Aufwand steigt für neu aufzubauende Abrechnungssysteme, die paralleI und überkreuz zueinander arbeiten sollen, und für vermehrte Kontrollinstanzen, stehen zwangsläufig weniger Mittel für die direkte Patientenversorgung zur Verfügung. Diesen Argumentationen meiner Patienten kann ich schwerlich widersprechen. Die kalkulierten Einsparungspotentiale im Medikamenten- und Versorgungsbereich halte ich ohne Qualitätsverlust für unrealistisch. Wie stellt man sich bei der Barmer in Zukunft die Gestaltung des SichersteIlungsauftrages vor, wenn auf diesem Wege der Einzelund Sonderverträge weitergegangen wird? Wird der Vertragsarzt abgeschafft? Erhalten wir dann BEK-, DAK-, AOK- und zig BKK-Ärzte? Oder soll jeder Arzt künftig entsprechend viele kassenspezifische Sonderver- 6 träge berücksichtigen und abrechnen müssen? Oder wird es einen Mix aus beidem geben? Oder nehme ich diesen ganzen Vertrag zu ernst? Verbirgt sich dahinter nur eine Werbemaßnahme der BEK? Bisherige Verlautbarungen von Vertretern des BDA und der BEK auf Veranstaltungen der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und der Ärztenetze in Ostholstein haben mich in meinen Bedenken eher bestärkt. Anstatt durch zunehmende Gängelung der Ärzte des ambulanten Sektors diesen Beruf weiter unattraktiver zu machen, sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, wie dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel begegnet werden kann. Dr. R. Deckert, Allgemeinarzt, Bad Malente Nordlicht, 2/2005, HzV - Zeug zum Volkswagen? Wer bleibt übrig? Vielleicht muss ich zunächst die Situation unserer Praxen in Erinnerung rufen: Hohe Verschuldung (apparative Ausstattung auf Ausbildungsniveau), Unerfahrenheit in der perfiden Evolution der Honorarausschöpfung, oder unter massiven finanziellen Verlusten ärztesolidarische Projekte zu fördern (meine teure Akupunkturausbildung habe ich den „kasseneingeschriebenen“ Kollegen geopfert, als DMP-Diabetes-Mitglied habe ich noch keinen Patienten eingeschrieben - nur um zu erleben, dass die Abgeordnetenversammlung die Projekte fortschreibt). Die honorarmaßstabsabgesicherte Praxis kann mit der notwendigen Abrechnungskunst ihren Bestand sichern: Wie weit wird da die Leistungsmengenausweitungstoleranz der KV bei erwiesenem Fallrückgang in der allgemeinen Gesundheitsmarktschrumpfungsangst gehen? Und wen hat man sich durch diese Mischkalkulation dann zum Feind gemacht, und wer bleibt übrig? Kai Hochmann, Allgemeinarzt, Plön Barmer-Vertrag Neustädter Ärztenetz lehnt Hausarztvertrag ab In einer Mitgliederversammlung vom 21.02.2005 wurde nach sehr intensiver und konstruktiver Diskussion die Teilnahme am so genannten Barmervertrag vom Neustädter Ärztenetz in einer Abstimmung einstimmig (19 von 23 Mitgliedem anwesend) abgelehnt. Vorausgegangen war eine Informationsveranstaltung mit Vertretern von BEK, Hausärztever- Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 band und KV am 07.02.05. Einzelne Mitglieder hatten darüber hinaus auf anderen Veranstaltungen Informationen eingeholt. Die Ablehnung wurde wie folgt begründet:. 1. Das Ärztenetz wurde u. a. zum Zweck der Abwehr von Einzelverträgen mit den Krankenkassen gegründet, das Barmer Hausarztmodell ist jedoch einem solchen Einzelvertrag gleichzusetzen. 2. Es besteht der Verdacht. dass die Hauptmotivation der Barmer Ersatzkasse nicht eine bessere Versorgung der Patienten ist, sondern der Ausgleich finanzieller Verluste über eine bessere Zugriffsmöglichkeit auf Einschreibungen in gewinnbringende DMPVerträge. Dazu werden Hausärzte als „Handlanger“ rekrutiert. 3. Die Entlastung der Patienten wird abgeschwächt durch die nicht mehr vorhandene freie Arztwahl und Einschränkungen bei der Auswahl von Arzneimitteln. Patienten und Ärzte werden zunehmend durch die Kasse gesteuert. 4. Zunehmende Kontrolle von Arzneiverordnungen und Fortbildungsverhalten der Ärzte durch inkompetente Kassenmitarbeiter. 5. Geld für Apotheker aus dem Ein-ProzentTopf für integrierte Versorgungsmodelle. 6. Zunehmende Spaltung zwischen Haus- und Fachärzten einerseits sowie zwischen am Vertrag teilnehmenden und nicht teilnehmenden Hausärzten andererseits. 7. Angst vor Überfrachtung mit Bürokratie. Dr. Christoph Schütte, Allgemeinarzt, Neustadt Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 7 Aktuelles DMP-Datenkrimi Teil I as zwischen Ende März 2004 und Ende Januar 2005 bei der DMPDatenstelle systemform MediaCard GmbH geschehen ist, scheint dem Drehbuch für einen James Bond-Film zu entstammen. Obwohl die KVSH von Anfang an und mit Nachdruck vor der Gefahr des gläsernen Patienten und des Datenmissbrauchs im Zusammenhang mit den Disease-ManagementProgrammen gewarnt hat, überschreitet das, was nun ans Tageslicht gekommen ist, alles, was wir uns hätten vorstellen können: Über einen Zeitraum von ungefähr zehn Monaten eine tägliche Übertragung hochsensibler und unverschlüsselter Patientendaten nach Ho-Chi-Min-Stadt, vormals Saigon, also nach Vietnam zur GHP-Far-East-Co. Ltd. und zurück über eine ungeschützte offene Datenleitung ... Nachdem die Ermittlungen anscheinend durch Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters in Gang gekommen waren, erstattete der Betreiber der Datenstelle gegenüber den Arbeitsgemeinschaften DMP der beteiligten Bundesländer am 07.03.05 Selbstanzeige wegen „Vertragsverletzung“. Darin wird behauptet und versichert, dass lediglich pseudonymisierte Daten zu Testzwecken nach Vietnam übermittelt worden seien. Gleichzeitig habe man den TÜV Rheinland mit der Prüfung in Vietnam beauftragt. Diese Überprüfung habe keinen Anlass zur Beanstandung ergeben, so dass laut GHP die Welt wieder in Ordnung ist, alle Mängel geheilt seien und der Betrieb der Datenstelle fortgesetzt werden könne. Hier kommt der hessische Landesdatenschutzbeauftragte in einem nüchternen Bericht vom 21. März 2005 zu einem gänzlich anderen Ergebnis: „Die in dem Rechenzentrum in Vietnam erfolgte Prüfung durch den TÜV Rheinland Group ist nur eingeschränkt verwertbar. So ist zwar festgestellt worden, dass keine DMPDaten auf den Servern im Rechenzentrum gespeichert sind. Allerdings umfasst die Datensicherung jeweils nur maximal 30 Kalendertage, so dass Aussagen über diesen Zeitraum hinaus, insbesondere was den März 2004 bis Januar 2005 anbelangt, nicht getroffen werden konnten. Genau dies jedoch ist die Zeitspanne, über die eine qualifizierte Aussage getroffen werden müsste.“ Trotz aller Beteuerungen der systemformGeschäftsführung, dass lediglich anonymisierte Daten zu Testzwecken nach Vietnam übertragen worden seien, kommt der Datenschützer zu der Feststellung: „Die Befragungen W der Mitarbeiter der GHP sowie vorhandene Systemprotokollierungen ergeben, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer personenbezogenen Übermittlung von DMP-Daten gekommen ist sowie zu deren geschäftsmäßiger Verarbeitung durch Mitarbeiter der GHPFar-East“. Dafür spreche auch das Volumen der übermittelten Datenmenge, das aus dem vorhandenen Protokoll nachvollziehbar ist. „Diese Daten wurden unverschlüsselt und auf einer offenen Leitung nach Vietnam übermittelt. Die übermittelten Dateninhalte wurden nicht protokolliert. Eine Dokumentation der eingesetzten Verfahren war nicht oder nur rudimentär vorhanden. Es gibt nach wie vor keine prüffähigen Unterlagen hinsichtlich des angeblich zum Einsatz gekommenen Pseudonymisierungsprogrammes.“ Hierin sieht der hessische Datenschutzbeauftragte „erhebliche Verstöße, gegen die aus § 78 a SGB X sowie der Anlage hierzu vorgeschriebenen Vorkehrungen zum Schutz von Sozialdaten, insbesondere der Datenverarbeitung“. Diese beträfen insbesondere die Protokollierung der Datenverarbeitungsschritte sowie die Dokumentation eingesetzter Software. Auch die Abschottung der Daten gegenüber unbefugten Dritten innerhalb der GHP selbst sowie der Schutz gegen Eingriffe von außen (Firewall) entsprächen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Schließlich sei die Form der Übermittlung, also unverschlüsselt und über eine offene Leitung, unzulässig gewesen. An der „Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit“ der systemform MediaCard GmbH bestehen nach Aussage des Datenschutzbeauftragten nach wie vor erhebliche Zweifel. Als Fazit unterstützt der hessische Datenschutzbeauftragte die Forderung, „durch die unverzügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft mögliche strafrechtliche Konsequenzen.“ Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Das ist aber nur ein Teil des DMP-Datenkrimis, der nicht nur Schleswig-Holstein, sondern auch Hamburg, Hessen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen betrifft, die ebenfalls systemform als DMP-Datenstelle haben. Schon bei Bekanntwerden der Vorwürfe am 10.03.2005 hat die KVSH entschiedene Schritte, eine klare Trennung von systemform und gegebenenfalls die Einschaltung der Staatsanwaltschaft gefordert, weil der entstandene Vertrauensschaden für Patienten und Ärzte ansonsten auch nicht annähernd zu heilen ist. Vertragspartner der Datenstelle systemform MediaCard GmbH & Co. KG ist allerdings die Arbeitsgemeinschaft DMP Schleswig-Holstein (sowohl Primärkassen - KVSH als auch VdAK/AEV - KVSH), mit sämtlichen Krankenkassen bzw. ihren Verbänden. In dieser Arbeitsgemeinschaft (ArGe) kann nur nach dem Konsensprinzip gehandelt werden, d. h. Einstimmigkeit ist Voraussetzung für jede Entscheidung. Dies erklärt, weshalb die ArGe weder in ihrer Sitzung am 16. noch am 22. März 2005 zu einem klaren Ergebnis kommen konnte. Obwohl die strafrechtliche Dimension auch damals schon zu ahnen war und die Verstöße von systemform gegen den Vertrag vom 21.06.2004 „über die Bearbeitung von Teilnahme- und Einwilligungserklärungen sowie Dokumentationsdaten im Rahmen des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2“ durch die Selbstanzeige einer Vertragsverletzung unstrittig waren, wurde von den Vertretern der AOK Schleswig-Holstein sehr nachdrücklich gefordert, zunächst mögliche Regressansprüche von systemform auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu prüfen. Außerdem machte die AOK geltend, dass die Beweislage ja noch gänzlich offen sei, systemform Besserung gelobt habe und auch der TÜV Rheinland zu einem positiven Prüfergebnis gekommen sei. Schließlich wurde von der AOK auch vorgebracht, dass in anderen Bundesländern abgemahnt würde bzw. werden sollte und dieses Procedere nicht durch eine außerordentliche Kündigung für SchleswigHolstein in Mitleidenschaft gezogen und gestört werden solle. Über dies müsse geklärt werden, durch wen und zu welchen Konditionen dann die Arbeit der Datenstelle durchgeführt werden könne und ob selbst auf diesem Hintergrund - überhaupt eine „freihändige Vergabe“ an einen anderen Anbieter rechtlich zulässig sei. (Fortsetzung folgt) Ralf W. Büchner, KVSH 7 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 8 Aktuelles Gremien der Kreisstellen gewählt Stadt Flensburg Kreis Bad Segeberg Kreis Steinburg Vorsitzender Dr. Wolfgang Barchasch (Foto) Vorsitzender Dr. Hans-Joachim Wirtz (Foto) Vorsitzender Dr. Dieter Freese (Foto) Vorsitzender Gerhard Marioth (Foto) Stellvertreter Dr. Harald Ritschl Stellvertreter Dr. Joachim Pohl Stellvertreter Rosemarie Müller-Mette Stellvertreter Dr. Axel Klötzing Beirat Dr. Gregor Grohmann Dr. Ingeborg Kreuz Kersten Rosemann Dr. Wulf Staemmler Dr. Ralf Wiese Dr. Robert Winkler Beirat Dorothea Vagt Dr. Peter Hollmann Dr. Hans Diedenhofen Knut Stemper Dr. Ulrich Hein Beirat Dr. Ingo Brauer Dr. Folker Eckardt Dr. Hans Köhler Dr. Josef Palmen Dr. Carsten Schiefer Beirat Dr. Susanne Schencking Dr. Rainer Sempell Dr. Thomas Scheffel Dr. Wolfgang Lohmann Kreis Pinneberg Vorsitzender Dr. Michael Renner (Foto) Stellvertreter Dr. Zouheir Hannah Beirat Dr. Marc Dupas Michael Eichberger Dr. Gottfried Lotzin Dr. Heiko Stock Dr. Ute von Hahn Dr. Horst Hilpert Dr. Rolf Keil Dr. Bernd Thormählen (Kassenwart) 8 Kreis Plön Stadt Lübeck Vorsitzender Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Andreas Bobrowski (Foto) Stellvertreter Dr. Jürgen Loeber Beirat Dr. Martin Federsel Dr. Stefan Olbrich Mathias Rosenbaum Ursula Schüffelgen-Daus Dr. Ralf Staiger Nordlicht Stadt Neumünster Stadt Kiel Vorsitzender Dr. Norbert Spilok (Foto) Vorsitzender Dr. Heiko Giesel (Foto) Stellvertreter Peter Graeser Stellvertreter Thomas Miklik Beirat Dr. Christian Winkelhog Jürgen Elis Dr. Ulla Tuttas Dr. Ulrike Staffeld Walter Schmidt Beirat Arne Bautz Dr. Klaus Pachnio Dr. T.H. Rüther Matthias Seusing Dr. Martin Völckers AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 9 Hautkrebstest setzt neue Maßstäbe Kreis Ostholstein Vorsitzender Bernd Thomas (Foto) Stellvertreter PD Dr. Dr. Thomas Schang Beirat Dr. Reiner Deckert Hieronim Glowacki Dr. Thomas Haller Dr. Frank Hypa Dr. Carsten Sarnow heißen: Der Hautkrebstest muss Die wissenschaftlichen ErKassenleistung werden“, saggebnisse des Projektes „Hautten Gesundheitsministerin Dr. krebstest“ in Schleswig-HolGitta Trauernicht und der stein liegen jetzt vor: Im AbKVSH-Vorstandsvorsitzende Dr. schlussbericht konnten die EfKlaus Bittmann übereinstimfektivität und Akzeptanz des mend. Zumal damit gerechnet Programms nachgewiesen werden müsse, dass es noch werden. So war u. a. die Anein Mehrfaches an unerkannzahl der früh erkannten und ten bösartigen Hautkrebsen damit gut behandelbaren gibt. Von den über 3.000 bösHautkrebserkrankungen des artigen Hautkrebsen sind 2.115 mit mehr als 366.000 TeilnehBasalzellkrebse, 376 Stachelmern weltweit einmaligen Prozellkrebse und 568 maligne jektes viel höher als erwartet. Projekt Hautkrebs Melanome. „Werden diese ErSomit spricht alles dafür, den ein voller Erfolg „Hautkrebstest“ ab 20 Jahre bundesweit ein- gebnisse berücksichtigt, liegt die bundesweite zuführen. Die Resultate werden zur Zeit in Häufigkeit von Hautkrebs wahrscheinlich weden entsprechenden bundespolitischen Gre- sentlich höher als bisher angenommen,“ so mien geprüft und diskutiert.„Über 3.000 Prof. Eckhard Breitbart, Zweiter Vorsitzender frühzeitig entdeckte bösartige Hautkrebse in der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Schleswig-Holstein in einem Jahr, das sind Prävention. Nach neuesten Hochrechnun3.000 größere Chancen auf Heilung. Und gen (2003) des Schleswig-Holsteinischen über 366.000 Teilnehmerinnen und Teilneh- Krebsregisters erkranken jedes Jahr über mer machten das Projekt zur weltweit größ- 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Davon ten Studie zur Hautkrebsprävention. Das ist ca.100.000 am Basalzellkrebs, ca. 22.000 am ein großer Erfolg und ein weiteres gesund- Stachelzellkrebs und ca. 22.000 am maligheitspolitisches Plus sowohl für das Land als nen Melanom. Quelle: Arbeitsgemeinschaft auch für die Patientinnen und Patienten. Die Dermatologische Prävention e.V. Konsequenz aus diesen Ergebnissen kann nur Sorge um Notdiensthonorierung Monitum des Fachausschusses Hausärztliche Versorgung ad Segeberg - Mit Besorgnis sieht der Fachausschuss einer Veränderung der Honorierung im Bereich des organisierten Notdienstes durch die Einführung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) 2000plus entgegen. Der EBM 2000plus wertet die Punktzahl des Besuches im Notdienst auf 1.200 bis 1.600 Punkte auf. Es gab auch schon bisher Gebiete, in denen sehr großzügig Hausbesuche im organisierten Notdienst durchgeführt wurden, auch wenn kein zwingender Grund für einen Besuch vorlag. Damit liegt die Gefahr nahe, dass in diesen Gebieten erheblich größere Honorarmengen durch den Notdienst abgefordert werden. Da der Punktwert für diese Leistungen „floatet“, also bei intensiver Inanspruchnahme stark absinken würde, ist ein Punktwert zu erwarten, der für die anderen Gebiete dazu führt, dass eine Kostendeckung für den Notdienst nicht mehr zu erreichen ist. B Der Fachausschuss bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen im Land SchleswigHolstein, die Anzahl und den Umfang der Leistungen im organisierten Notdienst auf die Forderung „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ (GRG §12) zu begrenzen. Die Prüfgremien werden sich mit nicht plausiblen Abrechnungsgebaren beschäftigen müssen. Der Fachausschuss bemüht sich weiterhin mit dem Vorstand der KVSH um die Entwicklung einer Notdienstregelung, die bei guter medizinischer Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu einer größtmöglichen Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Gerechtigkeit für die zum Notdienst verpflichteten Ärztinnen und Ärzte führen soll, ohne dabei bisher gut funktionierende Notdienstringe und -organisationen zu zerschlagen. Für Konzeptionen neuer Notdienststrukturen erhalten die Kreisstellen weiterhin Unterstützung, z. B. bei der Einrichtung von Anlaufpraxen in Krankenhäusern und der Vergrößerung der Notdienstringe für die fahrenden Dienste. Datenauswertungen, Begleitung bei Kooperationsgesprächen mit Krankenhäusern und die Prüfung von Mietverträgen etc. können über die Strukturabteilung der KV nachgefragt werden. Dr. Stefan Jost, Fachausschuss Hausärztliche Versorgung der KVSH 9 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 10 Aktuelles Informationsveranstaltung Influenzapandemieplan des Robert-Koch-Instituts vorgestellt Berlin - Auf einer Informationsveranstaltung des Bundesgesundheitsministeriums am 08. März wurde der im Januar 2005 vom Robert Koch-Institut in Berlin veröffentlichte Influenzapandemieplan einem Kreis von Vertretern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Unikliniken, der Ärztekammer und der KVSH vorgestellt. Eine Influenzapandemie wird möglich durch ein neuartiges Influenza-Virus, das sich entweder durch größere Mutationen oder durch die Rekombination von unterschiedlichen Virusgenomen (z. B. von humanen und aviären Influenzaviren) erheblich verändert hat. Wenn dieser Erreger sich auch effektiv von Mensch zu Mensch verbreiten kann, muss weltweit mit einer hohen Influenza-Morbidität und -mortalität gerechnet werden. Nach den Erfahrungen der drei Pandemien des 20. Jahrhunderts, insbesondere der „Spanischen Grippe“ 1918 - 1920 mit geschätzten 20 - 40 Millionen Grippetoten weltweit, muss mit schwerwiegenden Problemen der medizinischen Versorgung, aber auch des gesamten öffentlichen Lebens gerechnet werden. Das Risiko einer solchen Pandemie wird von der AOK Beratungsapotheker gehen online – neuer Service für die Vertragsärzte Die AOK-Beratungsapotheker bieten den Vertragsärzten in Schleswig-Holstein mit zahlreichen Informationen rund um das Arzneimittel einen neuen Service an. Unter www.aok-beratungsapotheker.de werden aktuelle Meldungen zum Thema Arzneimittel, Hinweise zur Verordnungsfähigkeit, Statistiken und zahlreiche fachspezifische Links zur Verfügung gestellt. Sie haben die Möglichkeit, sich über wirtschaftliche Bezugsquellen zu informieren und finden Tipps zur Vermeidung von Unwirtschaftlichkeit. pharmPRO, eine spezielle Software zur strukturierten Verordnungsanalyse, stellen wir an Hand beispielhafter Auswertungen einer Musterpraxis vor. Interessierte können einen Termin für eine persönliche Pharmakotherapieberatung per E-Mail vereinbaren. Eine Zusammenstellung von Verweisen auf die wichtigsten arzneibezogenen Rechtsquellen soll Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit helfen, und ein Newsletter rundet das Angebot ab. Per E-Mail können Sie Anfragen an die AOK-Beratungsapotheker richten. Sabine Wittkewitz-Richter und Günter Vogel, AOK Schleswig-Holstein 10 WHO zur Zeit als sehr hoch eingeschätzt. Der jetzt vorgelegte Influenzapandemieplan des RKI soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit, aber auch in Fachkreisen anregen und die notwendigen Vorbereitungen auf einen solchen Katastrophenfall ermöglichen. Beim Auftreten einer Pandemie werden die bisher verwendeten Influenza-Impfstoffe wahrscheinlich unwirksam sein. Bis zur Bereitstellung eines neuen Impfstoffes auf der Basis des Pandemievirus werden mindestens drei bis vier Monate vergehen. Im Vordergrund aller Maßnahmen stehen deshalb die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung erkrankter im ambulanten und stationären Bereich sowie eine medikamentöse Prophylaxe einerseits bei besonders Gefährdeten, andererseits bei für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung besonders wichtigen Personen. Die derzeit verfügbaren Produktionskapazitäten der hierfür geeigneten antiviralen Substanzen Oseltamivir und Zanamivir reichen bei weitem nicht aus, so dass eine Bevorratung erforderlich wird. Nicht zu unterschätzen sind im Frühstadium einer Pandemie einfache hygienische Grundregeln (Isolation, Mundschutz, Händehygiene) zur Verlangsamung der Seuchendynamik. Wesentlich für das Gesundheitswesen ist die Erkenntnis, dass der Einsatz des medizinischen Personals nicht nur punktuell und kurzfristig sein wird. Nach den bisherigen Erfahrungen muss mit einer langfristigen, mehrmonatigen Höchstbelastung gerechnet werden. Verschärft wird die Situation durch fehlende Austauschmöglichkeiten gegen frisches Personal sowie eine hohe Morbidität auch in diesen Berufsgruppen durch intensive und lange Exposition gegenüber dem Krankheitserreger. Eine wichtige Voraussetzung für eine frühzeitige Erkennung und Bekämpfung einer Influenzapandemie wird eine effektive regionale Surveillance des epidemiologischen Geschehens sein. Diskutiert wird eine aktive Abfrage in den Praxen niedergelassener Ärzte über die Gesundheitsämter, aber auch eine internet-basierte Meldung direkt an das Robert Koch-Institut. Dr. Michael Kinet, Kinderarzt, Rendsburg Kein Anstieg der Praxisvertretungsfälle zum Quartalsende Nach mehreren Hinweisen, dass gegen Quartalsende die Praxisvertretungsfälle stark zunehmen - was im Zusammenhang mit den innerhalb des Honorarverteilungsmaßstabes verankerten Punktzahlvolumina stünde, haben wir diesen Sachverhalt ausführlich landesweit über vier Jahre analysiert Unser Fazit: Eine Veränderung des Praxisvertretungsaufkommens in Folge des seit Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Mitte 2003 geltenden Honorarverteilungsprinzips der Punktzahlvolumina ist nicht festzustellen. Demnach ist es langjährige Praxis, dass eine gegenseitige Vertretung ausgeübt wird und ein entsprechender Anstieg der Praxisvertretungsfälle besteht. Dieses wird aus der beiliegenden Grafik unmittelbar ersichtlich. Dr. Ralph Ennenbach, KVSH Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 11 Befreiung von Ärztinnen von der Verpflichtung zur Teilnahme am Notdienst während der Schwangerschaft und nach der Entbindung Der Arbeitsausschuss Notfalldienst hatte sich unlängst mit einem Sachverhalt zu beschäftigen im Zusammenhang mit der Befreiung von Ärztinnen vom Notdienst während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Dabei hatte der Notdienstausschuss Zweifel, ob die rechtlichen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausreichend bekannt sind. Aus diesem Grunde soll nachstehend noch einmal auf die sich aus der Berufsordnung der Ärztekammer SchleswigHolstein ergebenden Möglichkeiten hingewiesen werden. Die am 01.03.2005 in Kraft getretene geänderte Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein sieht vor, dass auf Antrag eines Arztes aus schwerwiegenden Gründen eine Befreiung vom Notfalldienst ganz, teilweise oder vorübergehend erteilt werden kann. Dies gilt insbesondere für Ärztinnen ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft und bis zu zwölf Monaten nach der Entbindung sowie für weitere 24 Monate, soweit nicht der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleistet. Diese Befreiungsmöglichkeit gilt auch für Ärzte ab dem Tag der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von 36 Monaten, soweit nicht der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleisten kann. Niedergelassene Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzte müssten entspechende Anträge mit dieser Begründung an den Arbeitsausschuss Notfalldienst bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein richten. Befreiungsanträge von Ärztinnen und Ärzten, die niedergelassen aber keine Vertragsärzte sind, wären an den Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu richten. Manfred Diehl, KVSH Neue Balintgruppe in Kiel Leitlinie malignes Melanom der Haut Psychoanalytiker gesucht Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hat interdisziplinäre Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zum malignen Melanom der Haut bereits im Dezember 1999 erstellt. Die Uniklinik Hamburg-Eppendorf (UKE) versteht sich als Kompetenz-Zentrum im Rahmen dieser Leitlinie und erbittet im Rahmen von Nachsorge bei malignem Melanom bildgebende Diagnostik von niedergelassenen Dr. Barbara Saul-Krause, Ärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalyse in Kiel mit der Weiterbildungsbefugnis im Bereich Psychotherapie für Balintgruppen und Supervision stellt eine neue Balintgruppe in Kiel zusammen und sucht noch weitere Psychoanalytiker. Interessenten werden gebeten, sich unter Der Telefonnummer 0431 570 94 49 zu melden. Dr. Barbara Saul-Krause, Ärztin für Psychotherapeutische Medizin, Kiel Das neue Berufsrecht - Gemeinschaftspraxen MVZ digen KV in versorgungsbereichs- loder arztgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren arztbezogen zu kennzeichnen. Foto:Wilder Die neue Satzung der Ärztekammer Schieswig-Hoistein ist jetzt veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Dies bedeutet allerdings nicht, daß die neuen Regelungen insbesondere zu „Filialen“ bzw. Zweig praxen jetzt für die Vertragsärzte Gültigkeit haben. Im Vertragsarztrecht sind noch diverse Änderungen zu beschließen, bevor die Liberalisierungen im Berufsrecht für die Vertragsärzte Konsequenzen haben können.Bereits jetzt kann das Führen einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis durch den Zulassungsau_schuß genehmigt werden. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte jedoch stets konkret geprüft werden. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß für alle Gemeinschaftspraxen die gleichen Voraussetzungen für die Genehmigung zum Führen einer Gemeinschaftspraxis gelten und sie ebenso wie Medizinische Versorgungszentren nach wie vor unter einer Abrechnungsnummer abrechnen. Ab dem 01.04.2005 sind ferner nach den Bundesmantelverträgen bei der Abrechnung die abgerechneten Leistungen nach Maßgabe der jeweils zustän- Radiologen Schleswig-Holsteins. Das UKE bietet kontinuierliche Nachsorge für betroffene Patienten, die dann die jeweils erwünschte bildgebende Diagnostik mitbringen sollen. Diese aus universitärem Hintergrund wünschenswerte Leistung gehört nicht zum Sicherstellungsauftrag! Maßnahmen im Rahmen von Forschung und Lehre dürfen nicht auf Kosten der Gesamtvergütung erbracht werden! Das UKE/Onkologie-Ambulanz wird hierüber informiert. Dr. Klaus Bittmann, KVSH Bianca Hartz, stellvertretende Ressortleiterin der Zulassungsabteilung der KVSH Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Ermächtigungen und der EBM 2000plus Die Abrechnungsabteilung der KVSH hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Qualitätssicherung der KVSH jede einzelne Ermächtigung an den EBM 2000plus angepaßt. Das war allerdings nicht immer unproblematisch möglich. Über die „Problemfälle“ wird der Zulassungsausschuss nach Redaktionsschluss in einer Sondersitzung beraten. Alle Ermächtigten, deren Ermächtigung Gebührenziffern enthält, erhalten ein Informationsschreiben über die Anpassung ihrer Ermächtigung an den EBM 2000plus. Das Ermächtigungsverzeichnis ( www.kvsh.de, siehe unter Zulassungsabteilung) der KVSH wird zukünftig ebenfalls den angepaßten Umfang beinhalten. 11 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 12 Titelthema Das Schiedsamt wird zum Dreh- und Angelpunkt Welcher HVM gilt im ersten und zweiten Quartal 2005? ie vertragsärztliche Versorgung ist ein sehr hoch bewertetes gesellschaftliches Gut. Doch ohne Verträge kann sie nicht. Damit sie also stattfindet, hat t m Schiedsa 5 der Gesetzgeber 9 9 .1 6 16.0 Vertragszwang verrd o IKK-LV-N räge rt ordnet (im Fachjare rv Honora GSG gon: „Kontrahie5 9 9 1 is b 3 199 rungszwang“). um das BasisWas aber ist zu Kampf der KV hr seinen se machen, wenn die jahr 1992 mit r en als Basis fü guten Verträg Vertragspartner 5 /9 Budget 93 das Seehofer sich nicht einigen können? Es gibt V K der Pyrrhus-Sieg da gleich mehrere Möglichkeiten: 1. ein Vertragspartner wird einfach ausgeschaltet - so geschehen bei den Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140 die KV ist ausgebootet, 2. alte Verträge gelten einfach fort, solange ein neuer nicht da ist (ein solcher Zustand währte beim dreiseitigen Vertrag mit den Polikliniken einmal über acht Jahre), 3. die Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde richtet es durch „Festsetzung des Vertragsinhaltes“, 4. aber vor dieselbe hat der Gesetzgeber das Schiedsverfahren gestellt (siehe Kästchen). Die Vertragspartner haben heute eine Menge guter Gründe, sich einer gütlichen Einigung entSchiedsamt gegenzu22.08.1995 stellen. Das BKK-LV-Nord Schiedsamt Honorarverträge 1993 bis 1995 GSG bekommt Arbeit. BeKampf der KV für den Erhalt kanntlich ist des sehr guten 92er der normale Vertrages als Basis für das Inhalt der Seehofer Budget 93/95 gesamtverEntscheidung pro traglichen Krankenkasse Vereinbarung, welcher doch im gegenseitigen Geben und Nehmen bestehen sollte, seit langem kaputt. Die reine Menge des Streits ist in den letzten Jahren ins Phantastische gewachsen. Verträge in einer GKV der sprudelnden Prosperität wie in den siebziger Jahren - keine Kunst! D 12 Normale Vertragsabschlüsse sind jedoch nicht nur eine Frage des vorhandenen Geldes! Es gibt heute einfach viel zu viele Köche, die übermächtig ins regionale Vertragsgeschehen eingreifen: - der Gesetzgeber mit verordneten Veränderungsraten für die Gesamtvergütung (gern bei Null) und diversen Abzügen (z. B. für Ost/West; für Integrierte Versorgung), mit Vorgaben für die Honorarverteilung - der BewertungsSchiedsamt ausschuss (Ver14.06.1999 treter der KBV Primär- und und der SpitzenErsatzkassen verbände der Krankenkassen) Festsetzung der mit neuen EBMs, Richtgrößen Feststellungsbeab 2000 schlüssen der unheimlichen Art und Punktwertvorgaben für die Honorarverteilung - die doch eigentlich Vereinbarungssache wären, - der Bundesausschuss (fast ähnliche Zusammensetzung wie Bewertungsausschuss plus Krankenhausseite plus Patientenseite etc.), - das Bundessozialgericht mit millionen€schweren Urteilssprüchen, - die Bundesverbände bestimmter Krankenkassen mit ihren strategischen Vorgaben; Schiedsamt 17.06.1999 VdAK Honorarvertrag 1999 Der Anspruch der KV auf zusätzliche Vergütung der Prävention (Artikel 14 Absatz 4 GKV-SolG) wird eingetauscht gegen den ebenfalls zig millionenschweren Verzicht des VdAK auf mögliche Konsequenzen eines BSG-Urteils Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 keine regioSchiedsamt 30.06.1999 nale KranAOK kenkasse Honorarvertrag darf da die 1999 unkontrollierte VorAuslegung Artikel 14 Absatz reiterrolle 4 GKV-SolG spielen! Die KV will die wö rtliche Auslegung des Ar - und tikels 14 Absatz GKV-SolG wenn´s und damit die Vergütung de doch r Prävention zusätzl klappt ich zur Gesamtvergütung des Jahres mit dem 1997 Vertrag, Entscheidung pro meckert Krankenkasse für AOK das Bundesgesundheitsministerium dazwischen, es habe mit dem Gesetz x implizit doch etwas anderes gemeint und kehrt marsch zurück! Diese überregionalen Autoritäten bestimmen, wie groß der Kochtopf sein darf, aus dem sich die Vertragsärztlichkeit und ihre Leistungen ernähren, welche Zutaten noch erlaubt sind, und speziell: Wo die Suppe verdünnt werden muss. Heiß darf sie sein ohne Ende, bis zum Verdampfen eben: Macht nichts, kommt Deckel drauf. Da muss man schon mit der Lupe suchen, was auf regionaler Ebene, also bei den ehemals wirklichen Vertragspartnern, überhaupt noch eigenständig verhandelt werden darf. Es ist für eine Krankenkasse heute ein Leichtes, letzte Beweglichkeiten des Vertragsgeschäfts im TreSchiedsamt sor dieser über10.05.2000 regionalen AuAOK toritäten einzuAusgabenbudget bunkern. Psychotherapie Schulter1999 zucken und Defizit 2,7 Mio. Mark Ratlosigkeiten wird sockelwirksam verbreiten sich übernommen da am Verhandlungstisch. Ärztegruppen stöhnen. Wir kennen sie mit Namen. Sie mobilisieren das Sozialministerium. Drohen mit Leistungsentzug. Die Aufsicht rasselt mit Maßnahmen, verdonnert die KV zum Ordnungsruf. Oder diese notleidenden, ihre Kosten oftmals schon selbst tragenden Arztgruppen bekommen Ver- Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 13 Der Schiedsspruch geht im Sinne der Krankenkassen auf: keine Stützungsverpflichtung imHVM I/05, Verweis auf die nächste Schiedsamtsverhandlung in Sachen Honorarvereinbarung 2004 zwischen KVSH und VdAK (mit Sockelwirksamkeit dann auch für 2005). Wie geht es weiter? Schiedsamt 04.07.2000 BKK-LV-Nord Ausgabenbudget Psychotherapie 1999 Defizit 3,0 Mio. Mark wird sockelwirksam übernommen ständnis von irgendeinem, bis die Frage doch wieder nackend im Raum steht: Wer soll das bezahlen, was sie braucht? Streitfall Mindestpunktwert für antragsgebundene Psychotherapie Vierter Akt in der Tragödie „Wer soll das bezahlen?“ Der letzte Fall aus alter Vergangenheit: die Kosten für Integration der psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurden vom Gesetzgeber von allem Anfang an zu niedrig eingeschätzt, mehrfach zu niedrig nachjustiert, bis es dann hieß: „dann verhandelt mal schön!“ Frühjahr 2000 dann Schiedsamtsverfahren, weil der Verhandlungstisch keine Einigung brachte. Der Schiedsspruch: Die Kosten für 1999 teilen sich KV und Krankenkassen, ab 2000 zahlen die Krankenkassen voll. Der VdAK z. B. einen Punktwert von 7,5 Pf. Dann verlaSchiedsamt gerte sich der 24.07.2000 Schauplatz nach VdAK Kassel zum Bun- Ausgabenbudget dessozialgericht. Psychotherapie 1999 Zweimal hat es gesprochen. Der Defizit 2,6 Mio. Mark Bewertungsauswird sockelwirksam schuss befahl übernommen pro den KVen angeKrankenkasse hobene Mindestpunktwerte. Das erste Mal zahlte die KV, beim zweiten Mal kann sie nicht mehr. Der HVM-Ausschuss der KVSH kam auf den guten Gedanken, die Stützung für antragsgebundene und übrige psychotherapeutische Leistungen den Krankenkassen zu überlassen. Sie müssen den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) jetzt ja in Gestalt einer Honorarverteilungsvereinbarung (HVV) mitunterschreiben! AOK und IKK gaben klare Signale, dass sie zu der Verantwortung stehen, die aus dem Schiedsspruch von 2000 resultiert, BKK gibt positive Signale, der VdAK keine oder noch schlechtere. HVV geht nur aber „einheitlich und gemeinsam“, ein HVM für das fast abgelaufene Quartal muss her! Also bleibt nur der Weg zum Schiedsamt. Schiedsamtsverhandlung am 22. März in Kiel-Wellsee Das Schiedsamt traf sich in voller Besetzung. Drei unparteiische, sieben Vertreter der KVSH, sieben Vertreter der Krankenkassen. Auf der Bank der KV sitzen drei Mitarbeiter der KVSH, auf der Bank der Krankenkassen zwei Mitarbeiter. Zunächst bittet der Vorsitzende um Klärung der gegensätzlichen Positionen. Für die KVSH trägt der Justitiar vor. Er hebt darauf ab, dass die Krankenkassen jetzt für den HVV die volle Verantwortung mittragen und daher für den Mindestpunktwert gerade stehen müssen. Schiedsamt 25.11.2003 Primär- und ErsatzkassenArznei- und Heilmittelvereinbarung für 2003 erfolgreich für KV Die Krankenkassenbank zieht sich formal aus der Verantwortung: nicht in der Honorarverteilung sei das zu regeln, sondern in der Honorarvereinbarung (Gesamtvertrag). Die Krankenkassenseite betont, dass sie mit dem Verteilungsmechanismus des HVM I/05 (im Prinzip: feste Arztgruppenkontingente auf Grund von 99er Werten) einverstanden sei. Auf die Entgegnung: Bei festem Kontingent für psychotherapeutisch ausgerichtete Gruppen müsse die Zahlung von den Mindestpunktwerten, welche Bundessozialgericht und Bewertungsmaßstab festgesetzt haben, ein Defizit reißen, welches die KVSH nur mit einem Kredit füllen könne: einerseits Hinweis darauf, dass drei Kassenverbände gute Signale gegeben hätten auf der Ebene der Honorarvereinbarung, ansonsten: das bekannte Schulterzucken. Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Schiedsamt: KV fordert 5,11 Cent fü r Regelleistu ngsvolumen ab III./05 Für das erste Quartal gilt der alte HVM mit seinen Gruppenkontingenten und Punktzahlvolumina fort! Die Stützung der psychotherapeutischen Punktwerte bleibt eine offene Frage, zu welcher einige Krankenkassenverbände aber schon positive Signale gegeben haben. Und ab 01. April? Da standen ja nicht nur die psychotherapeutischen Punktwerte im Streit, sondern die vom EBM in den Ring geworfenen 5,11 Cent! Da diese Frage einen neuen und wesentlich schwierigeren Angang erfordert, bleibt sie einer weiteren Schiedsamtsverhandlung überlassen. Die KVSH hat daher den Krankenkassen eine Übergangsvereinbarung für das kritische erste EBM2000+-Quartal II/2005 vorgeschlagen. Wenn die Übergangsregelung von allen HVV-Partnern unterzeichnet ist, wird der alte HVM mit den alten Punktzahlvolumina auch für II/05 fortgeschrieben. Die Fortführung der alten HVM-Bestimmungen auch im zweiten Quartal 2005 hätte für die Vertragsärzteschaft zumindest den Vorteil erhöhter Planungssicherheit in einer durch den neuen EBM stark verunsicherten Zeit. Dass Umschichtungen und Verwerfungen durch den neuen EBM die Vertragsärzteschaft nicht sofort mit voller Wucht treffen soll, war von jeher Absicht der Normgeber. Sie sprachen von einer „Konvergenzphase“, die vorzusehen sei. 2005 Schiedsamt Aprilun g 2004 ar nb ei er rv Honora AK - Vd Wer bezahlt Psychotherapie? Die 5,11 CentFrage stellt sich dann unausweichlich für das dritte Quartal 2005. Das Schiedsamt ist angerufen. Dr. Bodo Kosanke, KVSH 13 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 14 Titelthema EBM & HVM: 5,11 Cent! Einige praktische und strategische Erwägungen gegen Begriffsnebel und für Versorgungs- und Honorar-Klarheit. usgangspunkt für den EBM 2000plus - und wir sollten nicht müde werden, uns daran zu erinnern - war eine betriebswirtschaftliche Kalkulation unserer ärztlichen Leistungen. Diese Forderung wurde gleichermaßen vom Gesetzgeber, von den Krankenkassen und der Ärzteschaft erhoben und getragen. Was jedoch nicht heißt, dass das Vorhaben EBM 2000plus jemals unumstritten gewesen sei. Denn von Anfang an gab es Zweifel an der Redlichkeit politischer Absichtserklärungen und die starke Befürchtung, dass der allfällige Mangel lediglich mit hohem Aufwand und hohen Kosten neu verteilt werden würde. Trotz aller Zweifel und Befürchtungen wurde reichlich in das Vorhaben EBM 2000plus investiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellte neue Mitarbeiter ein. Unter diesen neuen Mitarbeitern war auch Dr. Andreas Köhler, unser heutiger KBVVorstandsvorsitzender. Aufwändiges „Knowhow“ wurde aus der Schweiz importiert und teuer bezahlt. Der Einheitliche Bemessungsmaßstab (EBM), also die Gebührenordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung, erhielt eine gänzlich neue Systematik. Noch mehr Leistungen als bisher wurden in Komplexen zusammengefasst. Komplexe erhielten obligate und fakultative Anteile. Sämtliche Leistungen und Komplexe wurden mit zwei Komponenten kalkuliert: Nämlich der Arztleistung (AL) und der gegebenenfalls enthaltenen technischen Leistung (TL). Kaum eine KBV-Vertreterversammlung in den letzten sechs oder sieben Jahren, die sich nicht mit diesem Projekt beschäftigt hätte. Der Gemeinsame Bewertungsausschuss tagte an die hundertmal. Soviel in dürren Worten zur Anamnese des EBM 2000plus. Wo stehen wir heute? Diese Frage soll beantwortet werden hinsichtlich der Umsetzung des EBM 2000plus und auch im Hinblick auf die weitere Strategie. A - 29 fachinternistische Praxen ohne Schwerpunkt erhielten am 23.03.2005 eine aktualisierte Modellrechnung, die die individuelle Genehmigungslage (insbesondere hinsichtlich der Teilgebietskapitel) der jeweiligen Praxen berücksichtigt, - 341 hausärztliche Praxen erhielten ebenfalls am 23.03.2005 eine Mitteilung über Leistungen, die weiterhin abgerechnet werden dürfen, da sie bereits vor dem 31.12.2002 erbracht wurden, - der Vorstand hat - soweit wie möglich in Absprache mit der KBV - zuletzt in seiner Sitzung am 23.03.2005 Grundsatzbeschlüsse zur Umstellung bestehender Genehmigungen sowie zur Behandlung fachübergreifender Gemeinschaftspraxen gefasst, - der EBM-Newsletter erscheint regelmäßig jeden Mittwoch mit einer zusammenfassenden Darstellung der aktuellen Fragen und Antworten, - EBM-Schulungsveranstaltungen werden durchgeführt, so zuletzt am 22.03.2005 für die Radiologen und weitere Schulungsveranstaltungen (siehe ProgrammÜbersicht) werden angeboten, - die EBM-Hotline mit ihrer erweiterten Erreichbarkeit läuft auf Hochtouren: Per 31.03.2005 wurden 4.095 Fragen gestellt, davon konnten 353 sofort und 3.621 zwischenzeitlich beantwortet werden, bei 1.295 Fragen steht die Antwort noch aus, da weitere Recherchen erforderlich sind. Umsetzung des EBM 2000plus Die Umsetzung des EBM 2000plus läuft soweit es die KVSH angeht planmäßig: - Das individuelle Servicepaket wurde termingerecht am 15.03.2005 versandt, 14 Nachdem nun - soweit derzeit durch die KVSH möglich - die grundsätzlichen Fragen geklärt sind und alle Kolleginnen und Kollegen ihre Basisinformationen erhalten haben, wird nunmehr mit voller Konzentration daran gearbeitet, die individuellen Anträge und Fragen schnellstmöglich zu beantworten. In diesem Zusammenhang prüfen wir, ob und gegebenenfalls inwieweit dies auch via Internet bzw. per Email erfolgen kann. In diesem Zusammenhang eine wichtige Bitte: Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie Fragen, die nicht sofort beantwortet werden konnten, nicht nochmals über die Hotline bzw. per Email oder auch schriftlich stellen. Da diese Fragen nicht immer EDV-technisch zusammengeführt werden können, entsteht neuer Aufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen führt. Haben Sie also bitte etwas Geduld, keine Frage wird vergessen. Der paradoxen Anforderung, bei guter Erreichbarkeit alle Anträge, Anfragen und Widersprüche schnell und kostengünstig für Sie zu bearbeiten, versuchen wir nach besten Kräften gerecht zu werden. Bitte haben Sie auch hier Verständnis, dass die individuelle Erreichbarkeit von Mitarbeitern hinter einer generell verbesserten Erreichbarkeit der für Sie wichtigen Abteilungen zurückstehen muss. Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie trotz aller Anstrengungen in der Hotline nicht sofort eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter erreichen, sondern einige Augenblicke warten müssen. Leider kam es durch Krankheit und Urlaub in der Woche nach Ostern zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten. Dies bedauern wir und haben umgehend für Abhilfe gesorgt. Wir arbeiten daran, diesen Service für Sie weiter zu verbessern Mindestens ebenso wichtig wie Umsetzungsfragen sind natürlich die strategischen Überlegungen zum EBM 2000plus und dem damit verbundenen neuen Honorarverteilungs-Maßstab (HVM). Strategische Überlegungen zu EBM und HVM Dr. Manfred Richter-Reichhelm Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 In einem Sonderdruck der Ärztezeitung zum Thema „EBM 2000plus - Wege zu einem fairen Honorar“ aus dem Jahr 2000 (ohne Veröffentlichungsdatum) wird der damalige Vor- Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 15 sitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, mit der Kernaussage zitiert: „Wir sind nicht mehr bereit, zu Dumpingpreisen zu arbeiten“ Er führt aus, dass es nicht nur der gesetzliche Auftrag in § 87 Absatz 2 Satz 2 SGB V sei, sondern insbesondere die Frage der leistungsgerechten Honorierung und Honorargerechtigkeit, die einen neuen auf betriebswirtschaftlicher Basis und nach so genannten Vollkosten kalkulierten Einheitlichen Bemessungsmaßstab (EBM) erforderlich mache. Auf die Frage, ob dieses strategische Ziel „Raus aus dem Hamsterrad, raus aus dem Punktwertverfall - hin zu kalkulierbaren Preisen“ mit den Krankenkassen machbar sei, entgegnete Richter-Reichhelm seinerzeit: „Dann wird es spannend. Wenn dann die Leistungsmenge, die entsprechend herunter gefahren worden sein dürfte, ausreicht, hat Mit dem EBM 2000plu s verfolgt die Kass Bundesvereinenärztliche das Morbiditäigung das Ziel, tsrisik Krankenkasseo an die n zurückzugebe n und wieder zu einer ange Vergütung de messenen Leistungen zur ärztlichen kommen. Dies liest sich bei Dr. Andreas Köhler, dem Nachfolger Richter-Reichhelms als KBV-Vorsitzender in der aktuellen KBV-Publikation zum EBM 2000plus „Eine Investition in die Zukunft“ im Vorwort schon spürbar anders: Der neue EBM wird eines nicht bringen: mehr Geld ins System. Also doch viel Lärm um nichts? Einem - wie auch immer gearteten - „NullSummen-Spiel“ stellt sich die KVSH mit guten Argumenten der Versorgungsstabilität und Honorargerechtigkeit sowie mit aller Kraft entgegen. Der EBM 2000plus definiert betriebswirtschaftliche Leistungsbewertungen und im Zusammenhang mit der Übersetzung des EBM 96 in den neuen EBM über die prozentuale § 87 Absatz 2 a SGB V Die im einheitlichen Bewertungsmaßstab ... aufgeführten Leistungen sind zu Leistungskomplexen zusammenzufassen. Soweit dies medizinisch erforderlich ist, können Einzelleistungen vorgesehen werden ... Die nach Absatz 2 Satz 1 bestimmten Leistungen sind entsprechend der in § 73 Absatz 1 festgelegten Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung bis zum 1. März 2000 in Leistungen der hausärztlichen und Leistungen der fachärztlichen Versorgung zu glie- dern. Die Bewertung der von einem Vertragsarzt in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Leistungen kann so festgelegt werden, dass sie mit zunehmender Menge sinkt (Abstaffelung). Für die Menge von Leistungen, die von einer Arztpraxis in einem bestimmten Zeitraum abrechenbar sind, können Obergrenzen vorgesehen werden; diese können für die Arztgruppen unterschiedlich festgesetzt werden. durch die Strukturreform ihrer Selbstverwaltung nicht nur für die Ärzteschaft erhebliche Veränderungen mit sich gebracht. Auch die Krankenkassen sind noch viel mehr als bisher in der Versorgungsverantwortung. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass der Honorarverteilungs-Maßstab (HVM) jetzt nicht mehr „im Benehmen“ mit den Krankenkassen, d. h. nach Anhörung ihrer Argumente, von der Abgeordnetenversammlung der KVSH beschlossen werden kann, sondern „im Einvernehmen“ mit den Krankenkassen vereinbart werden muss, also zu einem Vertrag geworden ist. Das bringt auch für das Landesschiedsamt und insbesondere seine drei unparteiischen Mitglieder eine neue Rolle mit deutlich mehr Verantwortung nicht nur für (formal-)rechtliche Fragen, sondern auch für Versorgungsstabilität und die Weiterentwicklung einer wohnortnahen psychotherapeutischen, fachund hausärztlichen Versorgung auf zeitgemäßem Niveau mit sich. In diese Rolle wird sich das Schiedsamt noch hineinfinden müssen. Denn die Zeiten, wo EBM, HVM und Gesamt- bzw. Honorarverträge fein säuberlich getrennt bzw. zu trennen waren, sind in der neuen und stetig „modernisierten“ Gesundheitswelt nach SGB V endgültig zu Ende. EBM, HVM und Gesamtverträge eine Einheit EBM, HVM und Gesamtverträge ergeben nur miteinander und aufeinander abgestimmt ein sinnvolles Ergebnis, das die weiterhin gute medizinische Versorgung kranker Menschen in Schleswig-Holstein sicherstellen kann. Insofern werden zukünftige Schiedsamtsentscheidungen mehr denn je diese Zusammenhänge und die neuen Überschneidungen und Interdependenzen dieser rechtlichen Regelungskreise berücksichtigen und inhaltlich würdigen müssen, sollen nicht letztlich die Patientin und der Patient die Leidtragenden des „alten Denkens“ sein. 12. April 2005 die niedergelassene Ärzteschaft, wie ich finde, keinen Anspruch auf mehr Geld. Das ist in der bisherigen Diskussion untergegangen. Wahrscheinlich aber ist, dass die reduzierte Leistungsmenge den Mangel bewusst machen wird, weil sie den Versorgungsbedarf der Bevölkerung nicht befriedigt. Dann allerdings - und das ist unser Standpunkt - werden wir die politische Forderung nach mehr Geld für unser System sehr deutlich formulieren. Zurück zur Ausgangsfrage, ob dann die Krankenkassen an unserer Seite sind, weiß ich nicht. Aber die Position der Kassenärzte ist klar: Wir sind nicht mehr bereit, zu Dumpingpreisen weiter zu arbeiten.“ Entwicklung der Punktzahlvolumina auch eine neue und erhöhte Leistungsmenge. Diese Leistungen müssen angemessen honoriert werden. Welche andere Kalkulationsbasis oder Bewertung könnte angemessen sein, als diejenige, die dem EBM 2000plus selbst zu Grunde liegt? Und das sind 5,11 Cent! Auch wenn das eine oder andere Schiedsamt im einen oder anderen Bundesland zu abweichenden Ergebnissen gelangt ist, lässt sich dieser in Zusammenhang zwischen EBM 2000plus und einem Punktwert von 5,11 Cent nicht ohne willkürliche und am (Einspar-)Zweck orientierte logische und Systembrüche relativieren. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Auf diesem Hintergrund wird sich das Landesschiedsamt, das es leider abgelehnt hat, am 22.03.2005 auch über den Honorarverteilungs-Maßstab, der ab 01. April 2005 gelten soll, zu verhandeln, in seiner nächsten Sitzung am 12. April 2005 vertieft zum Verhältnis von EBM, HVM und Gesamtvertrag Gedanken machen und die Kalkulationsbasis des EBM 2000plus von 5,11 Cent berücksichtigen müssen. Sollte dies nicht geschehen, wären alle Beteiligten, in erster Linie aber die kranken und bedürftigen Menschen in Schleswig-Holstein, Verlierer. R. W. Büchner, KVSH 15 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 16 Titelthema Schiedsamt – was ist das? Aufgaben und Kompetenzen as Landesschiedsamt ist eine vom Gesetzgeber angeordnete gemeinsame Einrichtung der KV und der Krankenkassen, die immer dann tätig wird, wenn zwischen den Krankenkassen und der KV ein gesetzlich vorgeschriebener Vertrag über die vertragsärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht zu Stande kommt. Ruft dann einer der Vertragspartner, also entweder die KV oder die Krankenkassen, das Landesschiedsamt an, setzt dieses den Vertragsinhalt bzw. den streitigen Teil des Vertrages nach eigenem Ermessen und mit verbindlicher Wirkung für die Vertragspartner fest. Schiedsamtsfähige Versorgungsverträge sind klassischerweise die für jedes Quartal abzuschließenden Vereinbarungen über die Gesamtvergütung, kurz Honorarvereinbarung genannt, als Bestandteil der so genannten Gesamtverträge (§§ 83, 85 SGB V) sowie die Vereinbarungen von Arzneivolumen und Richtgrößen (§ 84 SGB V). Auch der bislang von der KV als weitgehend autonome Satzungsnorm beschlossene HVM ist neuerdings ein mit den Krankenkassen zu vereinbarender Vertrag über die vertragsärztliche Versorgung und damit schiedsamtsfähig. Grund hierfür ist nach der offiziellen Gesetzesbegründung des GMG, dass auf diese Weise die Krankenkassen stärker in die Mitverantwortung für eine leistungsgerechte Honorarverteilung genommen werden sollen. Machten die Krankenkassen von diesem neuen Mitspracherecht gerne Gebrauch, so wollten sie aber für eventuelle Fehler des HVM und daraus resultierende Schäden auf keinen Fall mithaften. So kam es, dass bereits der erste mit den Krankenkassen zu vereinbarende Honorarverteilungsvertrag für das Quartal III/2004 wegen der Haftungsfrage streitig blieb und von der KVSH vor das Schiedsamt gebracht wurde. Das Landesschiedsamt gab in diesem Fall der KVSH recht und setzte die Haftungsklausel wie von der KV beantragt fest, in dem es die Krankenkassen zur Mithaftung einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Gesamtvergütung verpflichtete. Allerdings haben die Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gegen diesen Schiedsspruch zu klagen, so dass die Haftungsfrage noch nicht endgültig geklärt ist. D 16 Das Landesschiedsamt besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie aus in jeweils gleicher Zahl Vertretern der Vertragsärzte und der Krankenkassen. Über die Personen der Unparteiischen sollen sich KV und Krankenkassen einigen, die Mitglieder der (parteiischen) so genannten Ärztebank und Kassenbank werden von den jeweils entsendenden Körperschaften benannt. Die Amtsdauer aller Schiedsamtsmitglieder beträgt vier Jahre. Das schleswig-holsteinische Landesschiedsamt befindet sich gegenwärtig in seiner 13. Amtsperiode vom 01.01.2005 bis 31.12.2008. Das Schiedsamt tritt immer dann zusammen, wenn ein gesetzlich vorgeschriebener Vertrag zwischen der KV und den Krankenkassen ganz oder teilweise nicht zu Stande kommt und einer der Vertragspartner das Schiedsamt anruft. Ruft trotz Nichtzustandekommen eines Vertrages keine der Vertragsparteien das Schiedsamt an, kann stattdessen das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde nach Ablauf einer angemessenen Frist das Schiedsamt mit Wirkung für die Vertragsparteien anrufen. Das Schiedsamt muss mit der Mehrheit seiner Mitglieder innerhalb von drei Monaten nach der Anrufung den Vertragsinhalt festsetzen. Handelt es sich um die Festsetzung eines Vertrages an Stelle eines gekündigten Vertrages, so muss das Schiedsamt den neuen Vertrag innerhalb von drei Monaten nach Ende des alten Vertrages festsetzen. In diesem Fall gelten die bisherigen Vertragsbestimmungen bis zur Entscheidung des Schiedsamtes vorläufig weiter. Gegen die Entscheidungen des Schiedsamtes können die Vertragsparteien ohne Durchführung eines Vorverfahrens sofort Klage beim Sozialgericht erheben mit der Eröffnung des Instanzenzuges bis hin zum Bundessozialgericht. Hierbei ist jedoch von Bedeutung, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Entscheidungen des Landesschiedsamtes nur sehr eingeschränkt überprüfbar sind. Da das Landesschiedsamt einen ähnlich großen Gestaltungsspielraum hat wie die Vertragspartner selbst, wenn sie unter sich eine Vereinbarung aushandeln, können die Gerichte die Entscheidungen des Schiedsam- Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 tes nur daraufhin überprüfen, ob es sein Gestaltungsermessen richtig ausgeübt oder seinen Ermessensspielraum überschritten hat. Die Klage der Vertragsparteien gegen den Schiedsspruch hat zudem keine aufschiebende Wirkung, so dass die Festsetzungen des Schiedsamtes trotz der Klage zunächst zu befolgen sind. Das Landesschiedsamt unterliegt der Aufsicht des Sozialministeriums, das sich aber auf die so genannte Rechtsaufsicht beschränken muss, d. h. auf die Prüfung, ob das Landesschiedsamt Gesetz und sonstiges Recht beachtet hat. Damit können also weder die Gerichte noch die Aufsichtsbehörde Festsetzungen des Schiedsamtes mit der Begründung beanstanden, eine andere Entscheidung wäre besser oder sachdienlicher gewesen, da eine solche Argumentation den Bereich der reinen Rechtsaufsicht verlassen und den der Fachaufsicht beschreiten würde. Die Entscheidungen des Schiedsamtes über die Vergütung der Leistungen durch die Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 SGB V und durch die Honorarverträge nach § 85 SGB V sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Diese kann die Entscheidungen bei einem Rechtsverstoß innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage beanstanden. Auch gegen eine solche Beanstandung haben die Vertragsparteien die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht mit der Folge, dass auf Grund der hier eintretenden aufschiebenden Wirkung einer solchen Anfechtungsklage die Beanstandung in der Regel zunächst nicht gilt. Die Rechtsgrundlagen des Schiedswesens finden sich in § 89 SGB V sowie in der Schiedsamtsverordnung vom 28.05.1957 in der Fassung der dritten Änderungsverordnung vom 07.04.1998. Keine Verbindung und auch kein Instanzenbezug bestehent zwischen den Landesschiedsämtern und dem Bundesschiedsamt. Dieses wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Bundesverbänden der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und der Bundesknappschaft gebildet und ist für den Bereich der Bundesmantelverträge zuständig. Die Aufsicht über das Bundesschiedsamt führt das Bundesgesundheitsministerium. Klaus-Henning Sterzik, KVSH Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 17 Kommentar Eine Zeitenwende für KV und Ärzteschaft?! von Dr. Klaus Bittmann, KVSH Bei einigen inhaltlichen Defekten des ab 01.04.05 gültigen EBM 2000plus mag man noch an einen Aprilscherz denken, der begleitende mit den Kassen zu regelnde HVM ist jedoch für ironische Anmerkungen nicht geeignet. Per Gesetz muss ab 01.01.2005 mit den Kassen vertragliche Einigung für jeden HVM/HVV gefunden werden - und schon gibt es Probleme, die uns vor das Schiedsamt führten. Mitsprache heißt jetzt auch Mitverantwortung für die Risiken eines HVM, Verteilungsprobleme durch mangelnde Finanzierung über die so genannte befreiende Gesamtvergütung sind jetzt auch und insbesondere den Kostenträgern zuzuschreiben! Ein Zurücklehnen mit Schuldzuweisungen an die KV kann es nicht mehr geben, die Kassen sind in Mithaftung! Der kleine Satz, dass die Kassen für berechtigte Forderungen der Psychotherapeuten mithaften, war bereits Grund für das Scheitern des HVV für das erste Quartal 2005. Hier beginnt ein mühsamer Lernprozess, insbesondere für die mehr bundesabhängigen Verbände. Die bisher gelebte gute Vertragspartnerschaft mit unseren regionalen Kassen wird sich bewähren müssen, eine deutlich höhere Herausforderung ist der ab 01.04.05 den neuen EBM begleitende HVV. Aber auch hier geht der Weg über das Schiedsamt, nicht wegen der von uns vorgeschlagenen inhaltlichen Struktur, sondern wegen unserer Punktwertforderung von 5,11 Cent. In jedem Fall ist ein stärkeres finanzielles Engagement der Kassen gefordert, der HVV hat Einfluss auf die Gesamtvergütung - und nicht umgekehrt. So weit zu den Hauptthemen dieser Tage, die uns jedoch ununterbrochen seit Beginn der neuen Amtsperiode beschäftigen und belasten. Mehrmals wöchentlich finden auf Fachebene oder mit den Vorständen Gespräche und Verhandlungen zwischen Krankenkassen und KV statt. Da sind nicht nur Vertragsverhandlungen, sondern Auseinandersetzungen um strukturierte Versorgungskonzepte für Hausärzte, für Onkologen, für Schmerztherapeuten, für Belegärzte und ambulante Operateure für fast alle Gruppen einschließlich der Psychotherapeuten sind durch neue Gewichtung im EBM, neue vertragliche Regelungen, Bundesempfehlungen und neue Versorgungskonzepte Veränderungen eingetreten. Umbruch und Umdenken erfordern höchste Aufmerksamkeit, sorgfältig muss jede Praxis prüfen, ob und welche Konsequenzen zu beachten sind. Umfangreich und intensiv laufen Informationsveranstaltungen zum neuen EBM, werden zur praktischen Anwendung fortgeführt. Jede Praxis wurde mit sinnvollem Rüstzeug ausgestattet, unser EBM-Ticker läuft, mit dem Engagement unserer Mitarbeiter wurden alle Informationswege ausgebaut, einschließlich der Erweiterung unserer Hotline mit Umbau der Telefonzentrale. Jeder neue EBM hat bisher Irritationen ausgelöst, begleitet von korrigierenden Aktivitäten. Aus langjähriger Erfahrung wurde mit regionalen HVM-Beschlüssen gesteuert, aber diesmal sind im Bewertungsausschuss auf Bundesebene auch HVMElemente vorgegeben, und die vertragliche Zustimmung der Kassen muss sein. Damit haben wir eine Zeitenwende, um so mehr müssen wir für sinnvolle Lösungen kämpfen - die Ergebnisse sind noch offen. Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 17 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 18 Bericht Fatales Sozialgerichtsurteil in Nordrhein. Sicht der Krankenkassen unerträglich. Politik ist jetzt gefordert. or einigen Tagen machte eine Presseinformation der KV-Nordrhein Schlagzeilen. Die Vorsorgeuntersuchungen seien tendenziell zurückgegangen, hieß es. Als Grund dafür wurde paradoxerweise auch die Kassengebühr genannt. Gleiches bestätigen Untersuchungen in der KV Schleswig-Holstein. Obwohl Präventionsuntersuchungen keine Kassengebühr erfordern, ist seit Einführung der zehn Euro ein Rückgang nachweisbar. Und nun auch noch das Urteil zur Kassengebühr in Nordrhein. Schlechter hätte es nicht ausgehen können. Die KVen sind also verpflichtet, die zehn Euro einzuziehen und die Kosten für Verfahren und Verwaltungsgebühren zahlen sie aber in jedem Fall selbst. Verkehrte Welt: Für zehn Euro müssen erst 150 Euro auf den Tisch gelegt werden. Kassengebühr – Ärger ohne Ende V Keine Änderungen in SH Für die Patienten in Schleswig-Holstein wird sich trotzdem erst einmal nichts ändern. Bleibt ein Patient die zehn Euro schuldig, wird weiterhin einmal gemahnt. Wird der Weg der Überweisung gewählt sind dann 14 Euro zu zahlen - vier Euro Verwaltungsgebühr. Geht das Geld dann immer noch nicht auf dem Konto der KVSH ein, werden am Ende 17,80 Euro fällig. Zu einem gerichtlichen Verfahren wird es allerdings nicht kommen. Denn es wäre absurd, vor den Sozialgerichten bei einer dann fälligen Gebühr von 150 Euro zu klagen. Das könnte aber bedeuten, dass sich die Zahl der Zahlungsverweigerer weiter erhöht. Daher müssen die zehn Euro noch konsequenter als bisher eingefordert werden. Nach dem Motto: Chipkarte und zehn Euro gehören zusam- men. Und das sagt Bundessozialministerin Schmidt. Um die Geschichte der Kassengebühr also nicht völlig ad absurdum zu führen, sind jetzt Politik und Vertreter von Kassen und KBV auf Bundesebene gefordert. Eine schnelle Lösung muss her. Welche könnte das sein? Inkasso durch die Kassen Die Krankenkassen fordern lediglich eine Änderung der Sozialgerichtsgebührenen und Entgleisung als Ergebnis der Kassengebühr Am Sonntag, 20.02.2005, hatte unsere augenärztliche Gemeinschaftspraxis den in Kiel reihum gehenden augenärztlichen Wochenend-Notdienst. Nach Öffnen der Praxis morgens um 9.00 Uhr war zunächst - noch vor Antreffen des diensthabenden Arztes - eine Helferin vor Ort. Der erste Patient war ein Mann mittleren Alters mit einem seit ca. ein bis zwei Tagen im Auge befindlichen Fremdkörper. Da der Patient im Notdienst kam, wurde er von der Helferin darüber aufgeklärt, dass zehn Euro Kassengebühr zu zahlen seien. Der Mann wurde daraufhin in höchstem Maße aggressiv, fing an, in der Praxis zu randalieren, stieß einen Computer vom Tisch und warf das Telefon quer durch die Praxis. Er steigerte sich immer mehr in seine Erregung hinein und begann, unsere Helferin körperlich zu bedrohen. Weitere Patienten oder auch andere Praxismitglieder waren zu diesem 18 Zeitpunkt nicht in der Praxis. Die Helferin hatte Todesängste. Ein Telefonat z. B. mit der Polizei, war nicht mehr möglich, da es zu einer weiteren Eskalation geführt hätte. Der Helferin gelang es dann, in einem unbeobachteten Augenblick mich selbst über eine Kurznummer anzurufen und mir zuzuflüstern, ich möge bitte schnell in die Praxis kommen und die Polizei anrufen. Die Situation konnte dann durch das sehr schnelle Eintreffen der Polizei unter Kontrolle gebracht werden. Die betroffene Helferin ist nach wie vor traumatisiert und sieht sich bis auf weiteres nicht mehr in der Lage, alleine Notdienst zu machen. Auch die anderen Helferinnen sehen derartige Dienste mittlerweile kritisch. Ursächlich hierfür ist nicht allein der eben geschilderte Vorfall, sondern sind die nahezu täglichen Erfahrungen mit verärgerten und Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 aggressiven Patienten, die wir immer wieder im Zusammenhang mit der Kassengebühr machen müssen. Ich möchte Ihnen die Situation zur Kenntnis geben, weil die Einrichtung der Kassengebühr nach wie vor „an der Front“ ein großes Problem darstellt und letztlich auf dem Rücken der in den Praxen tätigen Arzthelferinnen ausgetragen wird. Die Verlagerung von eigentlich den Kassen obliegenden Inkasso-Tätigkeiten in die Arztpraxen bedeutet insbesondere für unsere Helferinnen nach wie vor eine den Beruf außerordentlich erschwerende Veränderung ihrer Tätigkeit. Die im Zusammenhang mit den komplizierten Regelungen der Kassengebühr auftretende Aggressivität einer Reihe von Patienten überschreitet nicht selten für unsere Arzthelferinnen die Grenze des Zumutbaren. Dr. med. Y. Walpuski, Augenarzt, Kiel Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 19 KV intern: Qualitätssicherung wollen alles so belassen. Das kann es nicht sein. Eher muss die Strategie die sein, gerichtliche Mahnverfahren sollten die Kassen selber eintreiben. Die Zahnärzte machen es vor. Hier streiten die Krankenkassen mit den säumigen Patienten vor Gericht. Das macht auch Sinn. Die KBV-Vertreter haben bei der Frage, wer die Kassengebühr eintreibt, schlecht verhandelt. Diesmal sollten sie es besser machen. Es bleibt schwer vorstellbar, dass neben dem Ärger Ärzte und Psychotherapeuten jetzt auch noch auf den Kosten für die gerichtliche Eintreibung der Kassengebühr sitzen bleiben. KVepp bringt PEPP Entwurf der Richtlinie zum QM fertig gestellt Weitere Effekte Weiter beobachtet werden muss die eingangs beschriebene Entwicklung, dass möglicherweise die zehn Euro die Patienten auch von Leistungen abhalten, die sie ohne Eintrittsgebühr erhalten. Das ist wohl der psychologische Effekt der Kassengebühr. Für die Ärzte und Psychotherapeuten hat die Kassengebühr nur Ärger und Frust gebracht. Es gipfelt in dem auf der vorherigen Seite dargestellten Vorfall, wo ein Notfallpatient mit einem Augenleiden der nach Aufforderung, zehn Euro zu bezahlen, Computer zerschlägt und Telefone aus den Wänden reißt, bevor die herbeigerufene Polizei Schlimmeres verhindern kann. Solche Szenen sind der Gipfel von Aggressivität und Feindseligkeit zwischen Arzt und Patient. Eine Entwicklung, die Ärzte und Psychotherapeuten vor Einführung der Kassenebühr für unmöglich gehalten hätten. Etwas Positives Ärzte und Psychotherapeuten verhehlen nicht, dass die Kassengebühr auch einen positiven Effekt hat. Das eingenommene Bare führt zeitweilig zu mehr finanzieller Liquidität. Aber das war es dann auch schon. Denn mehr Geld in der Kasse bedeutet nicht mehr Geld am Quartalsende. Die Gebühr wird wieder abgezogen, gehört also nicht zum Honorar des Arztes oder Psychotherapeuten. Das ist so, auch wenn Politik und Krankenkassen das anders sehen. Und noch etwas Gutes bringt die Kassengebühr mit sich - jedenfalls aus der Sicht der Kassen. Die zehn Euro lassen sich bestens für den Wettbewerb unter den Krankenkassen einsetzen. Wer sich in Disease-ManagementProgramme einschreiben lässt, zahlt weniger oder keine Kassengebühr. Damit wird das Ziel des Gesetzgebers, die Gebühr habe eine Steuerungsfunktion, unterlaufen. Robert Quentin, KVSH QEP® Kurse (Qualität und Entwicklung in Praxen) er erste komplette Richtlinienentwurf „Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement gem. § 136 a SGB V“ liegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss „zur Anhörung“ vor. Nun muss der Gemeinsame Bundesausschuss den Entwurf verabschieden, das Bundesministerium für Gesundheit die Richtlinie genehmigen. Der letzte Schritt ist dann die Veröffentlichung der Richtlinie. Fachleute rechnen damit, dass dies frühestens zum 01. Juli 2005 der Fall sein wird. D Womit müssen die Niedergelassenen rechnen? • Mit einer Richtlinie zum Qualitätsmanagement! Anders als Leitlinien haben Richtlinien eine ähnliche Verbindlichkeit wie Standards, die als normative Vorgaben bezüglich der Erfüllung von Qualitätsanforderungen verstanden werden. In der Richtlinie zum Qualitätsmanagement werden Antworten auf folgende Fragen zu finden sein: - Welche Bereiche der Praxis müssen berücksichtigt werden? - Wann ist ein QM-System eingeführt? - Wie erfolgt der Nachweis einer QM-Einführung? Auch Regeln des Handelns und Unterlassens werden enthalten sein. • Es wird eine neue KV-Kommission geben • Es werden keine Systemfestlegung und zur Zeit auch keine Zertifizierung gefordert! Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Die KVSH wird QEP®-Trainings für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen anbieten. Die Kurse sollen als Basis dafür dienen, das QM-System der KBV in der eigenen Praxis zu implementieren. Empfehlenswert ist die Teilnahme in Zweierteams - der Praxisleitung und einer Mitarbeiterin, die sich vorrangig mit dem Bereich QM auseinandersetzen wird (Qualitätsmanagementbeauftragte). Um den Bedarf an Schulungen zu überblicken, führt die Abteilung Qualitätssicherung eine Interessentenliste. Fortbildung für QZ-Moderatoren Eine Idee wird umgesetzt. Ein gemeinsames Wochenende von Moderatoren für Moderatoren am 24./25. Juni 2005. Ein Wochenende des „Voneinander-Lernens“ mit sechs Tutoren aus Schleswig-Holstein. Die Tutoren wurden vorab in drei Staffeln bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit „Qualitätszirkel-Dramaturgien“ vertraut gemacht, welche nun an andere Moderatoren nach dem „Train-the-Trainer“-Prinzip weitergegeben werden. Andere KVen haben mit diesem Konzept bereits gute Erfahrungen gesammelt. Die Schwerpunkte des Seminars liegen im Bereich Gruppenleitung, Patientenfallkonferenz sowie Methoden und Techniken der Evidenzbasierten Medizin. Ihre Ansprechpartner: Regina Steffen, [email protected] Kathrin Zander, [email protected] Angelika Ströbel, [email protected] Regina Steffen, KVSH 19 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 20 KV intern: Qualitätssicherung „Blutige Entlassungen“ zu L a Bei Haus- und Fachärzten wächst der Eindruck, dass Kosten aus dem stationären Sektor auf sie abgewälzt werden. Eine Studie bestätigt das. eit längerem mehren sich auch in Schleswig-Holstein die Stimmen von niedergelassenen Ärzten, dass es seit Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) in den Krankenhäusern von dieser Seite zu vermehrten Entlassungen von so genannten „blutigen“ Patienten in die Arztpraxen kommt. „Da landen dann Patienten bei uns, die dringend weiter im Krankenhaus behandelt werden müssten, etwa nach Schlaganfällen oder größeren chirurgischen Eingriffen“, so Andreas Stanisak, Allgemeinarzt aus Schacht-Audorf. Er vermutet ein gezieltes „outsourcing“ von Patienten aus dem stationären in den ambulanten Bereich. S Cartoon: Reinhold Löffler Verlagerungseffekte als Folge der DRG-Einführung Analyse des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung bestätigt massiven Kostenanstieg bei nachstationären Fällen. um 01. Januar 2003 wurde im Krankenhaus ein neues Vergütungssystem mit krankheitsbezogenen Fallpauschalen (Diagnoses Related Groups, DRGs) eingeführt. Dadurch wird eine Verkürzung der Verweildauer erwartet, in deren Folge möglicherweise das Leistungsvolumen im ambulanten Bereich wegen der nachstationären Behandlung in der Arztpraxis ansteigt. Es wird auf Grund einer zunehmenden Fallschwere der Patienten ein höherer Behandlungsaufwand in der ambulanten Versorgung und damit eine Leistungsverlagerung von dem stationären in den ambulanten Bereich erwartet. Um diese Verlagerungseffekte zu quantifizieren, hat das Zentralinstitut im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Hamburg, Nie- Z 20 dersachsen und Koblenz ein Analysesystem aufgebaut, um mögliche Veränderungen an Hand ausgewählter Indikatoren aus dem ambulanten Leistungsbereich zu messen. Beginn der Langzeitanalyse des Zentralinstituts war das IV. Quartal 2002 - das letzte Quartal vor Einführung der DRGs. Ärzte in den mitwirkenden Modellregionen identifizieren über eine gesonderte Abrech-nungsziffer ambulante Patientenbehandlungen unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, wobei dieser am ersten Behandlungstag beim niedergelassenen Arzt nicht länger als zwei Wochen zurückliegen darf. Der mittlere Leistungsbedarf der dokumentierten poststationären Fälle ist in fast allen Arztgruppen mehr als doppelt so hoch wie der durchschnittliche Leistungsbedarf aller Fälle (siehe Abbildung mit den Jahres- Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 durchschnittswerten für Schleswig-Holstein aus dem Jahre 2003). Fast ein Drittel des Leistungsbedarfs im Quartal entfällt dabei auf Leistungen, die in den ersten 14 Behandlungstagen erbracht werden. Die Langzeitanalyse soll zeigen, ob sich die Indikatoren „Leistungsbedarf der poststationären Fälle in den ersten 14 Behandlungstagen« und das „Verhältnis zwischen poststationären Fällen und allen Fällen“ im Zeitverlauf verändern. Selbst wenn die DRG-Einführung weit schleppender vorankommt als ursprünglich geplant, sind diese Effekte nach wie vor zu erwarten. Aufgeschoben ist auch hier nicht aufgehoben. Tritt eine nachhaltige Veränderung der Analyseindikatoren ein, kann auf der Basis der Dokumentation und der dokumentierten Leistungsentwicklung auf mögliche Mehr- Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 21 L asten der Niedergelassenen „Hier wird von den Krankenhäusern auf unsere Kosten gespart. Auch im Bereich der Diagnostik. Es ist ja nicht so, dass wir diese Patienten nicht behandeln könnten, aber es kann nicht sein, dass wir das quasi umsonst machen sollen“, so Stanisak. Die Tendenz der letzten Jahre ist für ihn eindeutig: „Wo früher vielleicht mal eine Blinddarmnarbe nachbehandelt werden musste, landen jetzt Patienten mit offenen Wunden und erhöhtem Nachsorgebedarf in unseren Praxen.“ Andere Ärzte bestätigen dieses Bild. Ludwig Backhaus, Allgemeinarzt und Phlebologe aus Rendsburg, schildert gegenüber dem NORDLICHT drei besonders extreme Fälle von „blutigen Entlassungen“, die es in seinem Bereich gegeben hat und die letztlich er behandeln musste, obwohl es sich um Leistungen gehandelt habe, die auf jeden Fall stationär hätten erbracht werden müssen. 1. Eine 80jährige Patientin war zu Hause gestürzt und dabei auf das linke Handgelenk gefallen. Im Krankenhaus wurde eine dislozierte distale Radiusfraktur diagnostiziert. leistungen im ambulanten Bereich durch Verlagerung aus dem Krankenhaus geschlossen und in Vertragsverhandlungen damit beweiskräftig argumentiert werden. Gegenwärtig sind mindestens 1,5 Prozent aller Behandlungsfälle als poststationäre Behandlungsfälle zu identifizieren, wobei vermutet wird, dass das ambulante Behandlungsvolumen dieser Fälle bis zu 20 Prozent zunehmen könnte. Eine Hochrechnung zeigt, dass eine solche Zunahme des Leistungsvolumens (zur Zeit spekulativ) zu Mehrleistungen im ambulanten Bereich in Höhe von ca. 140 Millionen Euro im Jahr führen würde. Das entspräche einem Anteil von ca. 0,5 Prozent der Gesamtvergütung aller Behandlungsfälle niedergelassener Ärzte per anno. Mit der Dokumentation in den vier KVModellregionen leisten die Ärzte einen wesentlichen Beitrag, um diese Vermutungen auf eine sichere Rechengrundlage zu stellen und damit Honorarforderungen in Zukunft geltend zu machen. Dr. Heinz Koch, Dr. Gerhard Brenner, Dipl.-Kfm. Hedy Kerek-Bodden Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland aldienst in die weitere hausärztliche Betreuung entlassen. Diese bestand in regelmäßigen Hausarztbesuchen (Pflege der PIN), die alle drei Tage durchzuführen waren. 3. In einem weiteren, besonders extremen Fall handelte sich um eine Patientin mit einem Bauchdeckendehiszen, das im Arztbrief des überweisenden Krankenhausarztes überhaupt nicht erwähnt wurde. Diagnostiziert wurde ein colon ascendens Tumor, Herzinsuffienz, eine Oberschenkelamputation und celebrale Ischämie. Nach drei Wochen stationärem Aufenthalt und erfolgter Operation wurde die Patientin entlassen. Angeordnet wurde eine regelmäßige Befundkontrolle, regelmäßiger Verbandwechsel mit Hydrogel und Tupfern. „Selbst bei guter Betreuung im Pflegeheim waren somit mindestens zwei Besuche pro Woche durch den Hausarzt nötig“, so Backhaus. Jakob Wilder, KVSH Die Fraktur wurde geschlossen reponiert und durch einen Fixateur externe stabilisiert. Schon einen Tag später wurde die Patientin, obwohl sie über eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung des linken Kniegelenks klagte, aus der stationären Behandlung „beschwerdearm“ nach Hause entlassen. Das Knie war leicht geschwollen und „diffus“ druckschmerzhaft. Das Gehen war „befriedigend möglich“. Vereinbart wurden eine regelmäßige Verlaufskontrolle durch den Hausarzt und ggf. Röntgen zu einem späteren Zeitpunkt. 2. Eine 85jährige Patientin war ebenfalls zu Hause gestürzt und auf den linken Arm und auf das Gesicht gefallen. Diagnose: Distale Unterarmfraktur. Außerdem bestand arterielle Hypertonie und an der Oberlippe hatte die Patientin eine Platzwunde. Es wurden eine geschlossene Reposition und die Anlage eines Fixateurs externe vorgenommen, der für weitere fünf Wochen belassen werden sollte. Schon vier Tage später wurde die Frau über den Sozi- 1115 Allgemeinärzte 2609 882 Augenärzte 1763 1430 Chirurgen 1713 769 Frauenärzte 2248 979 HNO-Ärzte 1486 614 Hautärzte 1090 1702 Internisten 3761 1147 Kinderärzte 1996 1598 Nervenärzte 2138 Orthopäden 1246 Urologen 1278 1525 2203 1458 Sonstige 2699 1183 INSGESAMT 2560 alle Fälle nachstationäre Fälle Massiver Anstieg der Kosten bei nachstationären Fällen (Abb. Mittlerer Leistungsbedarf in Punkten je Fall gesamt und poststationär für die Modellregion Schleswig-Holstein) Quartalsdurchschnitt im Jahre 2003 Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 21 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 22 KV intern: Qualitätssicherung Nabelschau Förderkreis Qualitätssicherung bot umfangreiches Programm Sachstand der Verträge im Arzneimittelbereich – Diskussionsrunde und Workshops uf der Mitgliederersammlung des Förderkreises Qualitätssicherung e.V. stand zu Beginn erst einmal eine Bestandsaufnahme auf dem Programm. Dr. Marion Packenius referierte ausführlich über den Sachstand der Verträge im Arzneimittelbereich. Hier ist man beim Procedere an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Nach § 84 SGB V treffen die Vertragspartner - Krankenkassen/-verbände sowie die Kassenärztliche Vereinigung - bis zum 30. November für das jeweils folgende Kalenderjahr eine Arzneimittelvereinbarung. „Eine solche Vereinbarung liegt für 2005 noch nicht unterschrieben vor, gleichwohl haben sich die Vertragspartner schon weitestgehend auf die Inhalte geeinigt „, erklärte Packenius. Die Rahmenbedingungen seien klar, jedoch nicht sehr günstig, denn die Ausgabenentwicklung spreche eine sehr deutliche Sprache (siehe Abb.). In ihren Ausführungen wurde sehr schnell klar, wo das Problem liegt: Zwischen Soll und Ist klafft von Jahr zu Jahr eine immer größer werdende Lücke, die bei isolierter Betrachtung der Dynamik allerdings einen Aspekt außen vor lasse: „Der Bereich, den die KVSH abdeckt, gehört zu den sparsamen KV-Bereichen mit niedrigen Pro-Kopf-Arzneikosten, insofern haben die Krankenkassen/-verbände bei der Aufsattelung auf die Ist-Ausgaben 2002 für 2003 und 2004 dem eher unterdurchschnittlichen Ausgabenniveau und dem darauf aufbauenden Nachholbedarf Rechnung getragen“, so Packenius. Ergebnisse der Verhandlungen liegen jetzt vor Foto:Hayduk A Einblicke in eine komplizierte Welt: Plenum in der Ärztekammer sowie beim Einsatz innovativer Arzneimittel zurückzuführen. Klärungsbedarf bestehe jedoch weiterhin, denn es verblieben die KV-individuell bzw. regional zu vereinbarenden Anpassungsfaktoren, die im Hinblick auf ihre Quantifizierung Probleme aufwerfen würden. „Es gibt hier eine gemeinsame, aus Krankenkassenund KV-Mitarbeitern bestehende AG, die sich u. a. auch dieser Fragen annimmt, aber - häufig genug - trotz konstruktiver Zusammenarbeit und besten Willens keine befriedigenden Antworten finden kann“, erläuterte Packenius das weitere Vorgehen. Richtgrößenvereinbarung Arznei- und Heilmittelvereinbarung Als Ergebnis der Verhandlungen zum 01. Juli 2004 wurden neue Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel eingeführt. Was ist neu an dieser mittlerweile nicht mehr taufrischen Vereinbarung? Neben den geänderten Richtgrößen ist dies nach den Ausführungen von Packenius vor allem die Einführung „Retrospektiver Richtgrößen“ für die Jahre 2003 und 2004. Bei der prospektiven Berechnung der Richtgrößen 2004 musste man sich einer Hilfskonstruktion bedienen, weil Anfang 2004 entsprechende Daten fehlten. Darum wurde vereinbart, eine Nachberechnung der Richtgrößen 2004 vorzunehmen, um eventuelle Schieflagen, die durch prospektive Fehleinschätzung der Entwicklung zu Stande kamen, retrospektiv wieder korrigieren zu können. Zielvereinbarung zur Steuerung der Arzneiversorgung 2004 und 2005 Am Anfang dieses Referatsteils stand ein Blick in die Vergangenheit: Bei der Zielver- Arznei-Ausgabenentwicklung 1999-2002 Ausgabenentwicklung Arznei- und Verbandmittel in Euro 700.000.000 600.000.000 500.000.000 Das Ergebnis der Verhandlungen liegt nun also auf dem Tisch: Nach den Rahmenvorgaben für das Jahr 2005 haben die Vertragspartner auf Bundesebene eine retrospektive Neubewertung für 2004 vorgenommen. Nach der Neubewertung belaufen sich die Abzüge auf das jeweilige Bezugsvolumen auf 6,5 Prozent (vormals 8,6 Prozent). Ausschlaggebend waren die Preisentwicklung sowie vor allem die Einschränkung der gesetzlichen Leistungspflicht durch das GMG. Für das Jahr 2005 ist die Situation noch etwas übersichtlicher, erläuterte Packenius: Der Zuwachs auf die Vertragsbasis beträgt 5,8 Prozent und ist allein auf ein Plus bei der Preisentwicklung 22 400.000.000 300.000.000 200.000.000 100.000.000 0 1999 2000 Budget/Ausgabenvolumen 2001 2002 Ausgaben Abb. Steigende Kosten im Arzneimittelbereich sorgen für Handlungsbedarf Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 23 einbarung 2002 ging es u. a. darum, den Verordnungsanteil von Generika landesweit zu erhöhen. Aber nicht nur das: Es ging außerdem um die Reduzierung des Verordnungsanteils kontrovers diskutierter Arzneimittel und Analogpräparate sowie um die Förderung der Reimport-Verordnungen. Nach zähen Verhandlungen habe sich die KVSH für 2004 und 2005 mit den Krankenkassen auf folgende Zielwerte geeinigt: 1. Der Verordnungsanteil von Generika am generikafähigen Markt soll von 76,2 Prozent auf 80 Prozent gesteigert werden, während 2. der Verordnungsanteil von nicht generikafähigen Analogpräparaten von 7,1 auf 6,8 Prozent gesenkt werden soll. Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) Welche Dinge können überhaupt über den SSB bezogen werden? Diese Frage galt es am Anfang zu klären. „Sprechstundenbedarf ist nicht für die Anwendung bei einem einzelnen Patienten gedacht, sondern muss von der Art bei mehr als einem Berechtigten angewendet werden können - entweder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung oder im Notfall“, erläuterte Packenius. Was fällt nicht unter den SSB? Hierauf gebe die SSB-Vereinbarung eine Antwort: - Mittel zur individuellen Anwendung an nur einem Patienten, - Mittel, die nicht in der Auftstellung der SSB-Vereinbarung enthalten sind, darüber hinaus: - Mittel, die gemäß des EBM mit der Gebühr abgegolten sind, Was ist der Förderkreis Qualitätssicherung? Für die ärztliche Qualitätssicherung sollen in Schleswig-Holstein alle Kräfte gebündelt werden, um so die ambulante und stationäre Krankenversorgung weiter zu verbessern. Für diese Aufgabe kann die Selbstverwaltung auch mit pharmazeutischen Firmen zusammenarbeiten. Voraussetzung hierfür ist Transparenz. Daher gründeten die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer Schleswig-Holstein mit fünf forschenden Pharmafirmen den Förderkreis Qualitätssicherung e.V., dem mittlerweile über 50 Mitglieder aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens angehören. Mehr Informationen im Internet unter http://www.aeksh.de/foekrs/ Anschrift: Förderkreis Qualitätssicherung e.V. Geschäftsstelle i. H. der Ärztekammer, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg Gemeinsames Boot oder SGB V-Galeere? Bad Segeberg (di) - Im Norden suchen Ärzte, Pharmafirmen und Apotheker nach gemeinsamen Lösungen für künftige Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die neue Vertragslandschaft wird im Förderkreis Qualitätssicherung skeptisch beurteilt. Alles spricht derzeit von Integrationsverträgen und Chronikerprogrammen was aber ist mit den Patienten, die über solche Vereinbarungen nicht versorgt werden? „Wir müssen uns Gedanken um die machen, die für dieses System nicht interessant sind“, forderte Schleswig-Holsteins KV-Chef Dr. Klaus Bittmann. Denn nach seiner Befürchtung stehen für diese Patienten künftig deutlich weniger Mittel zur Verfügung - weil DMP und integrierte Versorgung zunehmend Mittel binden werden. Bittmann warnt: „Wir bauen neue Balkone an ein marodes Haus. Wir müssen aufpassen, dass noch Substanz erhalten bleibt.“ Auch Ärzte müssten durch sparsamen Ressourceneinsatz und Vereinbarungen mit Augenmaß dafür sorgen, dass Patienten jenseits von Integration und - Impfstoffe (VO von Impfstoffen wird über die Impfvereinbarung geregelt), - „SSB-Negativliste“. Beispielhafte Auftstellung der Materialien, die nicht über den SSB bezogen werden dürfen. Jetzt liege eine neue Vereinbarung für diesen Bereich vor. Die Arzneimittelliste ist mit Bezug auf den gesetzlichen Ausschluss der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel um einige Positionen ergänzt worden (Antihypotonika, Expektorantien, Prokinetika, Migränemittel und Mineralstoffpräparate), aber nur in einer für die „Notfallbehandlung“ geeigneten Form. Analoge und zusätzliche Ausschlüsse gemäß des gesetzlichen Ausschlusses findet man in der „Negativliste“. „Die jetzige SSB-Vereinbarung räumt stellenweise mehr Möglichkeiten ein, sie konkretisiert aber auch eine ganze Reihe von Ausschlüssen“, so Packenius. Von Vorteil sei, dass alles praktikabler, eindeutiger und transparenter geworden und besser geeignet sei, die Vertragsärzte vor einem Prüfverfahren zu schützen. Workshops Am zweiten Tag der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer in zwei Workshops. Zum einen das Thema Verlagerungseffekte, Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 DMP „zu ihrem Recht kommen“, mahnte der KV-Chef. Schleswig-Holsteins Ärztekammer-Präsident Dr. Franz-Joseph Bartmann sieht solche Probleme nicht länger nur in Expertenkreisen aufgehoben. „Wir müssen diese Fragen in die Gesellschaft hineintragen“, forderte Bartmann - auch als Aufforderung an den Förderkreis Qualitätssicherung, auf dessen Mitgliederversammlung in Bad Segeberg über die künftige Versorgungslandschaft diskutiert wurde. Einig waren sich die Ärztevertreter mit Apothekern, Krankenkassen und Pharmafirmen, dass verstärkt an gemeinsamen Lösungen gearbeitet werden muss. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes im Norden, sieht durch eine bessere Zusammenarbeit auch eine Chance künftig mit weniger Verwaltung zum Ziel zu gelangen. Der Förderkreis, den Pharmafirmen, KV und Ärztekammer vor rund zwölf Jahren im Norden gegründet haben, will sich zur Diskussion solcher Fragen künftig auch anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen öffnen. die sich an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor ergeben. Das Problem besteht vor allem darin, dass ein direkter Ansatzpunkt für die Erfassung von Kostenverlagerung, z. B. Kostenzuwächse im Arznei- und Heilmittelbereich durch Verschiebung von Leistungen aus dem einen in den anderen Bereich, nicht besteht. Es fehlt schlicht an verlässlichen Daten, die Schnittstelle kann bisher nicht zuverlässig abgebildet werden und es gibt auch keine verlässlichen Parameter. Der Wechsel von Medikamenten zwischen den verschiedenen Sektoren ist folglich sehr schwer nachzuvollziehen. Von diesem Problem ausgehend versuchte man konkrete Lösungen zu erarbeiten. Entscheidend war aber die Einsicht, den Weg des Arzneimittels zum Verbraucher näher zu beleuchten, ein Thema für das nächste Symposium war gefunden. Der zweite Workshop befasste sich mit der Frage, ob es tatsächlich Einspareffekte durch den Einsatz von Generika und den Austausch von Analogprodukten gibt. Am Ende stand eher die Erkenntnis, dass insbesondere geklärt werden muss, was der Patient eigentlich mit den Medikamenten macht. Hier vermuten die Teilnehmer hohe Einsparpotentiale. Jakob Wilder, KVSH 23 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 24 Bericht Medizinische Versorgungszentren: Chancen mit Nebenwirkungen 240 Mediziner informierten sich in Segeberg über Perspektiven. Ob es ein Siegeszug der Medizinischen Versorgungszentren wird? Jedenfalls war das Interesse in dieser Frage sehr groß. er Siegeszug der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) scheint unaufhaltsam. Im Sog der Gesundheitsreform starten Ärzte fast täglich in Westdeutschland die neue Kooperationsform der medizinischen Versorgung. Sie übernehmen damit das Modell der Polikliniken der ehemaligen DDR. Experten rieten jetzt bei einer Fortbildung von Ärztekammer und KVSH den Medizinern, Chancen und Risiken individuell abzuwägen. Es sei die „Ruhe vor dem Sturm“, diagnostizierte Dr. Franz-Joseph Bartmann vor einem gespannt lauschenden Publikum im Bad Segeberger „Vitalia Seehotel“: Der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein ließ in seiner Seminar-Moderation keinen Zweifel daran, dass eine Flut der MVZ unaufhaltsam auf die Ärzteschaft zurausche. „Wer nicht über die Versorgungszentren nachdenkt, wird etwas versäumen“, mahnte er. Jeder Arzt, egal ob in eigener Praxis oder im Krankenhaus, sollte individuell prüfen, ob ein MVZ Zukunftschance oder Bedrohung der etablierten Praxisform bedeute. D 24 Gründer-Stimmung Zwar seien in Schleswig-Holstein bislang erst drei Zentren in Betrieb gegangen - darunter die ehemalige Kieler Praxis von Dr. Tilmann Schlegelberger, der in den alten Ländern als MVZ-Pionier gilt. Doch die bundesweiten Zahlen zeigen nach dem Reformstart vor einem Jahr einen klaren Trend: Im 3. Quartal 2004 hatten erst 17 MVZ ihre Arbeit aufgenommen. Ende Februar 2005 praktizierten bundesweit bereits 89, weitere 70 Zulassungsverfahren liefen. Die vier Experten der Segeberger Fortbildung waren sich allerdings nicht ganz einig, ob in den neuen Zentren tatsächlich die Zukunft liegt. Ärzte sollten sich offensiv und angstfrei den neuen Möglichkeiten öffnen, empfahl der Kieler Gesundheitsrechtsexperte Jürgen Steinbrink. Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen auch nichtärztliche Betreiber für MVZ zu. Aus diesem Grund sollten Ärzte die Entscheidung, in der eigenen Kommune selbst als Gründer aktiv zu werden, nicht auf die lange Bank schieben. „Schließlich kön- Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 nen Krankenhäuser ebenso MVZ betreiben wie Apotheker, die mindestens zwei Ärzte einstellen.“ Selbst Kreise oder Städte dürften als Träger auftreten. Für Anwalt Jürgen Steinbrink gehören MVZs in ärztliche Hände. Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 25 sorgungsstrukturen zuständig. Es gebe zwar Zuschläge für MVZ, doch gemeinsam behandelte Patienten führen zu Abzügen bei der Vergütung. Für bestimmte Fachrichtungen - etwa Pathologie, Strahlentherapie oder Transfusionsmedizin - werden gar keine Zuschläge angerechnet. Becker lud interessierte Ärzte zu intensiven Beratungsterminen ein, um die individuelle Situation ausloten zu können. „Auch oder gerade weil die Lage zu MVZ nicht eindeutig ist, gilt: Entdecke die Möglichkeiten mit der KVSH!“ „MVZ in ärztliche Hände“ Steinbrink plädierte leidenschaftlich dafür, dass neue Zentren „in die Hände ärztlicher Betreiber gehören“. Eindeutig sei geregelt, dass auch MVZ, die nicht von Ärzten getragen werden, trotzdem medizinisch geleitet werden. „Der Arzt muss rechtlich und tatsächlich die Verantwortung wahrnehmen.“ Dabei können die Zentren individuell und damit höchst unterschiedlich strukturiert sein: Vertragsärzte arbeiten ebenso wie eine nach oben offene Zahl von angestellten (Fach-)Ärzten und nichtärztliche Leistungserbringer, darunter etwa angestellte Apotheker, Optiker und Krankengymnasten. Dabei müsse die Zusammensetzung der Disziplinen fachübergreifend sein. Mehr Wettbewerb Klärte über die Verdienstmöglichkeiten in einem MVZ auf, Ekkehard Becker, KVSH Vertrauen der Partner Manfred Diehl von der KVSH In der Praxis seien unter anderem folgende Kombinationen bei MVZ bislang häufig vertreten, erläuterte Manfred Diehl von der Zulassungsabteilung der KVSH: • Hausärzte mit Internisten • Internist mit Augenarzt und Kinderarzt • Chirurg und Anästhesist • Orthopäde und Rehabilitationsmediziner • Neurologe und Radiologe • Hausarzt und Hautarzt Die Größe der MVZ schwanke zwischen zwei und 15 Ärzten, wobei in den meisten Zentren neben den Vertragsärzten Mediziner als Angestellte arbeiten. Die neuen Regelungen sehen vor, so Diehl, dass Angestellte neben einer Ganztags-Tätigkeit auch Teilzeitmodelle einer Viertel-, einer Halbtags- oder Dreiviertel-Stelle wahrnehmen können. Dies ermögliche eine individuelle Lebensplanung wie auch die Chance, neben der eigenen Praxis- oder Krankenhaustätigkeit in Teilzeit in einem MVZ zu arbeiten, betonte der Jurist Steinbrink. Er sehe in den mehreren kombinierbaren Standbeinen eine „Chance für Ärzte“. Prüfen sollten Ärzte, die ein MVZ gemeinsam eröffnen wollten, ob Standort und Zeitpunkt richtig gewählt seien. Wenn bereits mehrere MVZ am Ort in ähnlichen Fächerkombinationen arbeiten, sollte man eine Gründung überdenken, hieß es. Als besonders wichtiges Kriterium sahen die Experten das Vertrauen unter den Gründungsmitgliedern, da etwa Haftungsfragen bei ärztlichen Fehlern je nach Rechtsform des MVZ auch die Partner betreffen können. Natürlich gehe es auch ums Geld(verdienen), wenn sich Mediziner entscheiden, in ein Zentrum zu investieren und die alten Pfade zu verlassen. Das Einkommen aus den Kassenhonoraren könne in bestimmten Fällen größer ausfallen, in anderen kleiner, erläuterte Ekkehard Becker, bei der KVSH für Ver- Für einen Blick über den medizinischen Tellerrand plädierte Torsten Petereit von der Revisions- und Treuhandkommanditgesellschaft Kiel angesichts der künftigen Anforderungen im Wettbewerb: Es gelte, Patientenströme zu sichern und Verhandlungen mit den Kassen zu führen. Zu einem professionellen Management gehöre auch in einem ärztlichen Betrieb ein Unternehmenskonzept, das präzise Ziele und eine Kontrolle der Umsetzung erfasse. Auch Finanzbuchhaltung, Marketing und Einkauf müsse professioneller werden. Als nicht abwegig bezeichnete Petereit Visionen von überregionalen MVZ-Filialen und Einzelbetrieben mit 30 oder 50 Ärzten. Wichtig bei der Gründung eines Zentrums sei die Entscheidung für die jeweils passende Rechtsform. Es seien nun nicht mehr nur GbRGesellschaften zulässig. Auch GmbHs, Aktiengesellschaften und Genossenschaften gelten künftig als zulässige Rechtsformen, sagte Petereit. Strittig seien nach bestehender Rechtslage Handelsgesellschaften wie oHG, KG und GmbH & Co. KG. Einen Königsweg gebe es nicht: Jede Rechtsform müsse abgewogen und auf die eigene Gründersituation hin ausgewählt werden, hieß es. „Einzelpraxen bleiben“ Riet zum Blick über den Tellerrand: Torsten Petereit Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Unstrittig seien dagegen die Vorteile eines Versorgungszentrums, betonten die Experten: Durch die Zusammenlegung von Personal, Geräten und Räumen können die Ärzte wirtschaftlicher arbeiten, während die Patienten besser versorgt würden. Für die Ärzte gelten interessante Arbeitszeitmodelle und eine geregelte Alterssicherung. Einzelverträge mit den Kassen und BudgetüberschreitungsKompensation können die Ertragssituation verbessern. „Für das Flächenland SchleswigHolstein allerdings“, meinte ÄrztekammerPräsident Bartmann zusammenfassend, „wird die Einzelpraxis immer eine Zukunft haben. Aber sie ist nicht mehr das einzige Modell.“ Joachim Welding, Freier Journalist 25 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 26 KV INTERN Ä R Z T L I C H E A BT E I LU N G DOLOBENE PUR® Regresse angedroht Das Präparat Dolobene pur® ist sowohl als Arzneimittel als auch als Medizinprodukt auf dem Markt. Das Präparat ist nach Feststellung des BfArM als Arzneimittel einzustufen. Als Arzneimittel ist es jedoch nicht zugelassen, so dass es nicht zu Kassenlasten verordnet werden kann. Die Krankenkassenverbände haben im Verordnungsfall Regressanträge angedroht. SPRECHSTUNDENBEDARF Informationen nur schriftlich PRAXISBESONDERHEITEN Keine Vorabmeldungen mehr In Streitfragen haben Informationen der Krankenkassen nur in schriftlicher Form Bestand. Deshalb sind Anfragen an die Krankenkassen hinsichtlich der Abforderungsfähigkeit einzelner Produkte über den Sprechstundenbedarf immer schriftlich an diese zu richten. Besonders teure Fälle im Verordnungsbereich müssen nicht mehr mit der Quartalsabrechnung mitgeteilt werden. Durch die Einführung von Kennziffern, die im Arzneimittelbereich auf Praxisbesonderheiten hinweisen können, ist die Meldung überflüssig geworden. Darüber hinausgehende Besonderheiten können erst in einem Prüfverfahren geltend gemacht werden. RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK Kasse zahlt, aber auf Privatrezept MISTELTHERAPIE Nur eingeschränkt verordnungsfähig Auch Physiotherapeuten dürfen Rückbildungsgymnastik zu Kassenlasten erbringen. Da die Rückbildungsgymnastik nicht Gegenstand der Heilmittelrichtlinien ist, kann eine solche Verordnung nur auf einem Privatrezept erfolgen. Die Verwendung der Muster 13 (Heilmittelverordnung) und 16 (Rezept) ist nicht zulässig. Wenn Sie jetzt nicht weiter wissen, fragen Sie die KV. Die Verordnung von Mistelpräparaten zu Kassenlasten ist nur in der palliativen Therapie maligner Tumore zur Verbesserung der Lebensqualität zugelassen. Dies gilt auch für Präparate der anthroposophischen und homöopathischen Therapie. Die Firma Helixor wirbt mal wieder damit, dass diese Regelung für ihr Präparat nicht gilt, da das BMGS eine andere Rechtsauffassung vertritt. Untermauert wird die Aussage der Firma auch noch mit einem Urteil des SG Düsseldorf, wonach eine Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt wurde, obwohl das Mistelpräparat in der adjuvanten und nicht in der palliativen Therapie eingesetzt worden ist. Leider sind solche Urteile Einzelfallentscheidungen, die keine Auswirkungen auf die generelle Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse haben. Darüber hinaus obliegt es einzig und allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss; seine Richtlinien zu kommentieren und auszulegen. REZEPTKENNZEICHNUNG 26 § 22 Abs. 3 SGB V wird wie folgt neu gefasst: „Bei der Verordnung von Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmitteln ist vom Arzt einer versorgungsbereichs- und/oder arztgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxis, eines medizinischen Versorgungszentrums oder einer Einrichtung gemäß § 311 Abs. 2 SGB V ein Vertragsarztstempel der Praxis bzw. des medizinischen Versorgungszentrums bzw. der Einrichtung zu verwenden, in dem zusätzlich der Name des verordnenden Arztes enthalten ist, oder der Name des verordnenden Arztes ist zusätzlich auf der Verordnung lesbar anzugeben.“ Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 27 KV INTERN QUA L I T Ä TS S I C H E RU N G QUAMADI Erfolg gefährdet durch „Fehlüberweisungen“ Im Jahre 2001 startete in der „Kernregion“ (Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumünster) das Modellprojekt „Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik“ (QuaMaDi). Wesentlicher Unterschied zur üblichen Mammographie ist das 4-Augen-Prinzip, also die routinemäßige Doppelbefundung sowie eine Drittbefundung bei Dissens und die standardisierte Abklärungsdiagnostik im Referenzzentrum. Dieses Projekt hat sich zu einem großen Erfolg entwickelt. Die Tumorgröße bei Detektion konnte auf die Hälfte verringert werden. Dieser Erfolg ist nun durch Einführung der Kassengebühr gefährdet. Die Patientinnen werden zum Teil in Unkenntnis und unter Umgehung des QuaMaDi-Prozesses direkt an die Radiologen zur Durchführung der Mammographie überwiesen. Ein Zugang in das Projekt ist jedoch nur über den behandelnden Gynäkologen möglich. Um den Erfolg dieses Projektes zu sichern, werden alle Hausärzte gebeten, bei Notwendigkeit einer (kurativen!) Mammographie Patientinnen zunächst an den Gynäkologen zu überweisen, der die Patientin dann in dieses Modell aufnehmen und innerhalb des QuaMaDi-Projektes die Durchführung der Mammographie veranlassen kann. DMP-BRUSTKREBS Kassen und KV machen weiter Das DMP-Brustkrebs wurde im vergangenen Jahr auf der Grundlage eines dreiseitigen Vertrages zwischen Krankenkassen, KVSH und Landeskrankenhausgesellschaft gestartet. Aus verschiedenen Gründen haben die Krankenkassen die Vereinbarung gegenüber der Landeskrankenhausgesellschaft gekündigt und beabsichtigen jetzt mit einigen Brustzentren Einzelvereinbarungen zu treffen. Entgegen anders lautender Informationen hat diese Kündigung für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung keine Auswirkung. Wir haben mit den Krankenkassen zwischenzeitlich einen neuen, jetzt zweiseitigen aber inhaltsgleichen Vertrag zum DMP-Brustkrebs geschlossen. DMP-verantwortliche Ärzte können also weiterhin entsprechende Patientinnen ins Programm einschreiben und wie dort vereinbart dokumentieren. Bei notwendiger stationärer Therapie werden die Patientinnen unbeachtet der noch ausstehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen und Brustzentren in das Krankenhaus eingewiesen, für das Sie sich in Abstimmung mit Ihrer Patientin entschieden haben. Der neue DMP-Vertrag kann im Internet unter www.kvsh.de eingesehen oder auf Wunsch auch per Email oder Fax angefordert werden. DMP-DIABETES TYP 2 Hypertonie-Schulungen jetzt auch durch Hausärzte Bei eingeschriebenen DMP-Patienten mit Diabetes-mellitus Typ 2 können jetzt auch Hypertonie-Schulungen auf der Ebene des koordinierenden Hausarztes abgerechnet werden. Voraussetzung ist die Erteilung einer Genehmigung, die bei vorliegender Qualifikation ab sofort formlos beantragt werden kann. Anträge richten Sie bitte an Helga Hartz oder Carolin Polonji aus der Abteilung Qualitätssicherung der KVSH. Angebote zur Erlangung der Schulungsqualifikation werden derzeit von uns erarbeitet. Interessenten an einer Teilnahme melden sich bitte bei Mareike Ralf aus der Abteilung Qualitätssicherung. DMP-DIABETES TYP 1 Abschluss eines DMP-Vertrages Sowohl mit den Ersatz- als auch mit den Primärkassen wurde ein DMP-Vertrag zur Versorgung von Typ-1Diabetikern abgeschlossen. Die bisherigen Struktur-Verträge für Diabetes-Schwerpunktpraxen enden mit Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse am 31.03.2005. Alle Diabetes-Schwerpunktpraxen erhalten unaufgefordert die Antragsunterlagen und die neuen Verträge von uns zugesandt. Mit den Krankenkassen konnten wir vereinbaren, dass im ersten Quartal begonnene Schulungen und Ersteinstellungen für Typ-1-Diabetiker noch im 2. Quartal 2005 beendet und abgerechnet werden können. Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 27 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 28 KV INTERN ABRECHNUNG KURARZTVERTRAG Neue Pauschalen Mit den Primärkassen ist eine Anhebung der Pauschalbeträge um ca. 0,8 Prozent vereinbart worden. Diese Regelung ist am 01.01.2005 in Kraft getreten und soll bis zum 31.12.2006 gelten. Die Krankenkasse vergütet die kurärztliche Behandlung bei einer Dauer von drei Wochen mit einer Pauschale von 42,25 Euro; bei einer ambulanten Vorsorgeleistung bei bestehenden Krankheiten wird zusätzlich ein Zuschlag von 8,80 Euro gezahlt. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung für Kinder (Dauer drei bzw. vier Wochen) beträgt die Pauschale 30,40 Euro. Bei ambulanter Vorsorgeleistung als Kompaktkur zahlt die Krankenkasse eine Pauschale von 78,30 Euro. GEBÜHRENORDNUNGSPOSITIONEN HAUSARZTVERTRAG Symbolisierung und Kennzeichnungen Versorgungsbereichs- und/oder fachgruppenübergreifende Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen müssen die abgerechneten Leistungen arztbezogen kennzeichnen. Folgende Zuordnungskennzeichen sind für den Bereich der KVSH möglich. * , $ , # , < , >. Für die Kennzeichnung der entsprechenden Leistungen ist von jedem Arzt eines der aufgeführten Zeichen zu verwenden. Jedem Arzt ist ein eigenes Zeichen zuzuordnen. Die feste Zuordnung der Zeichen ist in den Stammdaten des Praxisverwaltungssystems in der folgenden Art und Weise zu fixieren: Nachname, Vorname / Leistungskennzeichen Beispiel: Mueller, Peter/* Meier, Karin/# Sollte die Zahl der Ärzte einer Praxis die Anzahl der Kennzeichen überschreiten, so ist für jeden weiteren Arzt wie folgt zu kennzeichnen: Schulze, Martin/** Mueller, Else/#$ Als Kennzeichnung pro Arzt sind min. ein Zeichen und max. drei Zeichen möglich. Manuell tätige Praxen schreiben das entsprechende Leistungskennzeichen wie folgt direkt hinter die Leistung: Leistung/Leistungskennzeichen Teilnehmer am Barmer-Vertrag Bisher wurde die Ziffe 8032 verwendet, um für die Patienten im Barmer-Vertrag die Befreiung von der Kassengebühr zu dokumentieren. Der EBM 2000plus macht jetzt eine neue Ziffer erforderlich. Bitte verwenden Sie ab sofort die 80040. Ansprechpartner bei der BARMER bezüglich des Hausarztvertrages „integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V“: Michael Wilkens, Rathausplatz 15, 24937 Flensburg Tel. 018 50084-1160 Fax 018 50084-1266 Mail: [email protected] Kerstin Jochimsen-Hansmann, Hopfenstr. 1c, 24114 Kiel Tel. 018 50085-1157 Fax 018 50085-1380 Mail: [email protected] Reinhard Schindler, Fackenburger-Allee 1, 23554 Lübeck Tel. 018 50086-1171 Fax 018 50086-1190 Mail: [email protected] HVM Letzte Meldung: Alter HVM gilt letztmalig auch für II/2005 !!! Infolge terminlicher Schwierigkeiten mit dem Schiedsamt wurde mit den Krankenkassen für das zweite Quartal 2005 der bisherige Honorarverteilungsmaßstab letztmalig verlängert. Lediglich für Psychotherapeuten erfolgt eine Änderung mit der erstmaligen Einführung eines individuellen Punktzahlvolumens ab II/2005. Eine detaillierte Mitteilung ergeht umgehend an alle Praxen. 28 Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 29 KV intern: Psychotherapie Einblicke in eine fremde Welt Aus dem Tagebuch eines Psychotherapeuten (Teil 1) urz vor 8.00 Uhr: Frau F. ruft wegen ihres Sohnes an, die Lehrerin hätte gesagt, wir sollen uns mal bei einem Psychotherapeuten melden. Er sei in der Schule nicht mehr tragbar, benehme sich nicht und störe den Unterricht. Probleme zu Hause gäbe es nicht. Der Sohn geht in die erste Klasse. Frau F. hat Glück, ich kann ihr einen Ersttermin geben, auch weil ihr Sohn gegebenenfalls über einen längern Zeitraum schon um 12.00 Uhr in der Praxis sein kann - d. h. um diese Zeit ist ein Therapieplatz frei. Ich denke, vielleicht bedarf ja gar nicht das Kind einer psychotherapeutischen Behandlung, sondern im Grunde eher die Lehrerin - mal abwarten. Kurz danach ruft Herr A. an: Was denn mit der beantragten Psychotherapie seiner Tochter sei? Er habe noch nichts von der Krankenkasse gehört. Auskunft: Die Antragsunterlagen sind gleich nach unserem letzten Gespräch an die Krankenkasse gegangen, wenn er etwas über den Stand der Bearbeitung erfahren möchte, müsse er bei der Krankenkasse anrufen. Er fragt nach, ob das denn sein könne - es sind doch schon vier Wochen vergangen. Ja, das könne sein - vier Wochen mag für sie und ihre Tochter eine lange Zeit sein, aber das sei durchaus noch normal. Rückrufstress 8.00 Uhr die erste Patientin - 29 Jahre, Essstörung/Depressionen. Danach: Auf dem Anrufspeicher ist Herr Dr. med. O., bittet um Rückruf wegen unserer gemeinsamen Patientin B. Ein Blick auf die Uhr: Fünf vor neun. Könnte ich vor dem nächsten Patienten noch schaffen - also Rückruf - was weg ist, ist weg. Arzthelferin weiß gleich Bescheid - stellt durch - Guten Morgen, schön .... Ja, Frau S. hätte ihm gesagt, dass sie das letzte Mal im November bei mir war und seit dem nichts gehört hätte. Frau S. oh ja, ich erinnere mich, tatsächlich lange her - ein kurzer Blick auf die Liste der 'rausgegangenen Anträge - ja, November Bericht zum Antrag geschrieben und an Krankenkasse gesandt. Ende November - jetzt ist Januar, bis heute keine Rückmeldung - Frau S. soll dringend bei ihrer Kasse anrufen. Herr Dr. O.: Kann denn das angehen? - Ja leider, der Rekord bezüglich der Zeit für die Antragsbearbeitung liegt zur Zeit bei drei Monaten und zwei Wochen von Antragstellung bis zur Erklärung der Leistungsübernahme. Platz eins und zwei hält Foto: Wilder K Um Kontakt zu Kindern aufzubauen und ihre Ängste zu entschlüsseln, ist das Spielen mit Puppen oft ein guter Weg. eine ganz mobile „Billigkrankenkasse“ - aber Ersatzkassen können das auch, Platz drei geht dann auch an eine solche. Komm, Herr Dr. O., wir wollen hier nicht lamentieren über die Krankenkassen - richten Sie Ihrer Patientin aus, dass sie umgehend bei ihrer Kasse anrufen soll. 9.00 Uhr: der erste junge Patient - fünf Jahre, Kindergartenkind, pathologische Einschlafstörungen, Enuresis, depressive Störung - Familienzerrüttung. Persönlichkeitsstörungen 10.00/11.00/12.00 Uhr weitere Patienten - Einschlafstörung mit Trennungsängsten, Dysthymia mit schädlichem Gebrauch verschiedener Substanzen und Angststörung mit Panikattacken. Patientin K. beschwert sich darüber, dass der Arzt M. die ihr ausgestellte Quittung über die Kassengebühr nicht akzeptiert hat. Ich müsse ihr noch eine Überweisung ausstellen. Frau K., haben Sie tatsächlich mit dem Arzt darüber gesprochen oder mit einer seiner Helferinnen? K: Natürlich nur mit der Dame am Tresen. Okay, das machen wir ganz kurz und knapp, ich kopiere Ihnen hier jetzt eine Seite aus Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Und sehen Sie, da steht es genau drin: Die Quittung des Psychotherapeuten ersetzt die Überweisung! Inzwischen drei telefonische Anfragen nach einem The- Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 rapieplatz auf dem Anrufspeicher. Okay, Rückruf - dann ist aber Mittag! Therapieplatz für einen 15jährigen Jungen, geht zur Schule. - Nein, zur Zeit nichts frei - der kann ja nur nachmittags - morgens ist Schule. Idee der Mutter: Ja, aber wir können ihn ja 'rausnehmen morgens aus der Schule - zum Beispiel montags, da hat er Kunst in den ersten beiden Stunden, die Schule findet das ja auch wichtig. Nein, das mache ich nicht! Erstens ist das mit dem Schulgesetz nur schwer vereinbar. Dann, was soll ich nach einem halben Jahr machen, wenn der Stundenplan Ihres Sohnes sich ändert und er ausschließlich nur noch nachmittags kann. Oder die Schulleitung nach einiger Zeit ihre anfänglich geäußerte Zustimmung widerruft. Habe ich alles schon erlebt. Dann können wir die Therapie abbrechen, weil ich keinen Platz nachmittags frei habe. Denn ich kann ja nicht jemand anders hinausschmeißen, nur damit Ihr Sohn nachmittags unterkommt. So Leid mir das tut, ein Schulkind und eben auch ihr Sohn muss einen sicheren - nur ihm zugewährten Therapieplatz am Nachmittag haben. 14.00/15.00 Uhr Patienten laufender Psychotherapien - ausschließlich Kinder und Jugendliche - Störung des Sozialverhaltens mit depressiver Störung und Enkopresis. Dipl.-Psych. Heiko Borchers, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kiel 29 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 30 KV intern: Qualitätssicherung SEMINAR Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht. S E M I N A R Aufbauseminar der Ärztlichen Stelle für Praxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter „Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen“ 20. April 2005 15.30 s.t.- 19.00 Uhr Ärztliche Leitung Referenten Ort Walter Bisping, Arzt für Radiologie und Nuklearmedizin, Vorsitzender der Ärztlichen Stelle bei der KVSH, Neumünster Angelika Rott, Ärztliche Stelle bei der KVSH, Uta Markl, Ärztliche Stelle bei der KVSH Sitzungssaal im VG II der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihren Mitarbeitern/innen Hinweise und Tipps zur Konstanzprüfung zu geben, um bei Abweichungen der Grenzwerte oder bei fehlerhaften Abbildungen die möglichen Ursachen leichter erkennen und in einigen Fällen auch beseitigen zu können. Dieses soll in einem kurzen theoretischen Abriss und danach anhand von Fallbeispielen geschehen. Um eine möglichst praxisnahe und anschauliche Gestaltung zu ermöglichen, wird das Seminar in einer kleinen Gruppe durchgeführt. Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme an dem Basisseminar „Konstanzprüfungen verständlich gemacht“. Für die teilnehmenden Ärzte sind Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein beantragt worden. Das Seminar ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Anmeldung und Auskunft Anmeldungen bitte bis zum 04. April schriftlich (gern auch per Fax oder Mail) an die Telefon: 04551 883 332 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Fax: 04551 883 374 Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf E-Mail: [email protected] Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ (EBM 2000plus) 04 Mai 2005 14.s.t.- 17.00 Uhr Referenten Ort Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter Hotel Altes Gymnasium, Süderstr. 6-8, 25813 Husum Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern. Das Seminar ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen Anmeldung und Auskunft 30 Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 25. April 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Telefon: 04551 883 332 Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf Fax: 04551 883 374 Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg E-Mail: [email protected] Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 31 SEMINAR Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen. Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht. S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ (EBM 2000plus) 18. Mai 2005 14.s.t.- 17.00 Uhr Referenten Ort Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter Vitalia Seehotel, Raum Toskana, Am Kurpark 3, 23795 Bad Segeberg Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern. Das Seminar ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn Anmeldung und Auskunft Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 09. Mai 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die Telefon: 04551 883 332 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Fax: 04551 883 374 Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf E-Mail: [email protected] Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ (EBM 2000plus) 01. Juni 2005 14.s.t.- 17.00 Uhr Referenten Ort Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung Peter Tietgen, Abrechnungsleiter Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2 - 4, 24537 Neumünster Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern. Das Seminar ist kostenfrei. Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt. Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, Plön Anmeldung und Auskunft Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 23. Mai 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die Telefon: 04551 883 332 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Fax: 04551 883 374 Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf E-Mail: [email protected] Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 31 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 32 Praxis-Team Verordnung häuslicher Pflege 1) Verordnung über häusliche Krankenpflege Eine Verordnung über häusliche Krankenpflege (auch für Teilbereiche) darf nur ausgestellt werden, wenn der Patient oder eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen selbst nicht durchführen können. Kann der Vertragsarzt nicht beurteilen, ob eine im Haushalt lebende Person die verordneten Maßnahmen übernehmen kann, so ist das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Prüfung obliegt dann der GKV (ggf. durch den MDK). Darüber hinaus sind hier Angaben zur Erst- oder Folgeverordnung, sowie zur Dauer und eines eventuellen Unfalles zu machen. 2) Dauer der Verordnung Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege soll zumindest bei der Erstverordnung die Dauer von 14 Tagen nicht überschreiten. Die verordnungsrelevante Diagnose ist im Klartext anzugeben und nicht mittels ICD-Code. 3) Krankenhausvermeidung Die Verordnung kann erfolgen als Krankenhausvermeidungspflege oder zur Sicherungspflege. 1 2 3 4 4) Maßnahmen Die verordnungsfähigen Maßnahmen und deren Häufigkeit zur Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sind den Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege (www.kvsh.de, Bibliothek, Richtlinien) zu entnehmen. 32 Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 33 e (Muster 12) 5) Versicherte und Krankenkasse Die Rückseite des Vordruckes Teil a ist vom Versicherten und ggf. vom bereits eingeschalteten Pflegedienst auszufüllen. Die Teile b und c sind von der zuständigen Krankenkasse auszufüllen. 5 Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 33 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 34 Selbsthilfegruppen ! Nach der Gesundheitsreform führt die Lektüre des Sozialgesetzbuches zu erstaunlichen Erkenntnissen. Es gibt nun „privilegierte“ Krankheiten, die besonders im Fokus stehen. So spricht der § 137f von „geeigneten chronischen Krankheiten“, die für Behandlungsprogramme „empfohlen“ werden sollen und stellt für die Auswahl Kriterien auf. Zu diesen privilegierten Krankheiten gehören z. B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Rheuma, Asthma oder Brustkrebs. Einige dieser Erkrankungen erfahren eine „Adelung“, in dem sie zu Disease-Management-Programmen gemacht werden. Die KVSH hat in den vergangenen Monaten verschiedentlich Vertreter von Patientenverbänden eingeladen, um mit ihnen über die Folgen des GMG zu diskutieren. Meist sind die Vertreter Betroffene. Sabine Hardekopf, unser „Patiententelefon“, hat mit den Vertretern Gespräche geführt und aufgezeichnet. Die Veröffentlichung ist ein Beitrag der KVSH, Krankheiten mit oft schwerem Schicksal aus dem Abseits zu holen. Leben mit Fibromyalgie nde der 80ger Jahre traten bei Frau L. die ersten Beschwerden auf. Sie konnte zeitweise nicht laufen und hatte starke Schmerzen in den Beinen. Festgestellt wurde eine leichte Arthrose. Diese konnte aber die massiven Beschwerden nicht verursacht haben. Es traten mehr und sehr unterschiedliche Symptome auf, u. a. schlechter Schlaf, innere Unruhe, Infektanfälligkeit, Asthma, Herzrhythmusstörungen, Unterleibsbeschwerden und eine Schilddrüsenerkrankung. Die Anzahl der Symptome und deren Intensität nahmen über die Jahre zu. Einzelne Beschwerden waren nicht zuzuordnen. Nach einem Arztwechsel wurden 1995 in der Rheumaambulanz der Universitätsklinik Lübeck Spondarthritis und ein sekundäres Fibromyalgie-Syndrom diagnostiziert. Die Psyche ist bei Frau L. nicht so sehr betroffen. E Familiäres Umfeld Die Schmerzzustände und die körperliche Schwäche treten bei Frau L. unterschiedlich stark auf. Oft kann sie nicht den Haushalt führen. Ihr Mann unterstützt sie sehr. Selbst leichte Tätigkeiten, wie z. B. Kartoffelschälen, führen bereits zu Muskelkater. Wenn die Beschwerden zu stark werden, versucht sie sich in ihrem kleinen Büro bei Schreibarbeiten abzulenken. Feuchtkaltes, aber auch feuchtwarmes Wetter haben ebenfalls Einwirkung auf ihre Befindlichkeit. Berufliches Umfeld Bis 1994 war Frau L. als Einzelhandelskauffrau berufstätig. Nach mehrjähriger Selbstständigkeit hörte sie auf zu arbeiten, aber nicht krankheitsbedingt. Sie verfügt über einen starken Willen und konnte so Beruf und Krankheit immer einigermaßen koordinieren, was nicht einfach war. Es gehört schon viel Eigendisziplin dazu, trotz Schmerzen zu arbeiten. 34 Gesellschaftliches Umfeld Die Krankheit ist für Laien nicht erkennbar. Ein geschultes Auge sieht aber die Wassereinlagerungen im Gesicht, die oft bei Patienten mit Fibromyalgie auftreten. Frau L. Erläuterungen zum Krankheitsbild Es handelt sich um eine chronische, nicht entzündliche Form eines rheumatischen Zustandes, welche die Weichteile des Körpers betrifft, vor allem den Übergang vom Muskel zur Sehne. Dabei gibt es einzelne Muskel-Sehnen-Übergänge, die besonders schmerzhaft sind. Sie werden als Schmerzpunkte oder Tenderpoints bezeichnet. Neben diesen Schmerzen treten auch zahlreiche so genannte vegetative Beschwerden auf, wie z. B. Neigung zu vermehrter Schweißbildung, Atembeschwerden, Reizblase, Wassereinlagerungen, Ohrensausen, Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen. Natürlich leidet nicht jeder gleich stark unter den Symptomen und Schmerzen. Die Laboruntersuchungen sind generell eher unauffällig, größere Abweichungen von den normalen Werten können in der Regel nicht festgestellt werden. Und schließlich ist die Ursache der Erkrankung nicht eindeutig bekannt. Die Fibromyalgie ist keine seltene Erkrankung, sie ist vielmehr ausgesprochen häufig. Es gibt ca. 2,6 – 3 Millionen Betroffene, vorwiegend Frauen, in Deutschland. Es ist eine schwere aber nicht lebensbedrohliche Erkrankung. Die Unkenntnis bei vielen Ärzten ist immer noch sehr groß. Die Fachleute, wie internistische Rheumatologen kennen die Erkrankung, aber durch die verwirrende Vielfalt von Beschwerden wird oftmals an andere Krankheiten gedacht. Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 geht sehr offen mit ihrer Erkrankung um. Wenn sie sich nicht in der Lage sieht Besuche zu empfangen oder zu machen, teilt sie dieses auch mit. Wegen der Schmerzen kann sie nicht lange auf einem Fleck sitzen oder stehen und muss ständig in Bewegung bleiben. Auch leidet sie oft unter Konzentrationsschwächen. Besuche von Abendveranstaltungen fallen ihr daher sehr schwer. Frau L. hat mal einen Tanzkurs besucht, um etwas aktiv zu sein. Sie bekam dann aber einen schweren Schmerzschub mit starker Konzentrations- und Muskelschwäche und musste den Kurs abbrechen. Größeren Belastungen kann sie sich nicht aussetzen. Auch wird sie oft wegen der Erkrankung belächelt, da viele psychosomatische Symptome zum Krankheitsbild gehören und diese nicht ernst genommen werden. Arzt- /Patientenverhältnis Frau L. rät bei gesicherter Diagnose den behandelnden Arzt auf eine vorliegende Fibromyalgieerkrankung hinzuweisen, damit keine zusätzlichen Untersuchungskosten anfallen. Eine Herzkatheteruntersuchung wurde aus diesem Grunde bei ihr verschoben. Die aufgetretenen Herzrhythmusstörungen sind immer noch da, sind aber in erster Linie als Folge- und Begleiterscheinung der Fibromyalgie zu sehen. Ihre behandelnde Hausärztin verordnet ihr zur Linderung der Beschwerden selektive COX 2 Hemmer, Beta-Blocker, Diuretika und Hormone, da 1990 eine Unterleibs-Op. erfolgte. Die Wassereinlagerungen an Gesicht und Armen werden mit einer zusätzlichen manuellen Lymphdrainage behandelt. Es ist wichtig, mit seinem behandelnden Arzt ein Therapiekonzept zu entwickeln, notfalls dieses Konzept auch immer wieder den Bedürfnissen anzupassen. Eigeninitiative ist auch vom Patienten gefordert. Frau L. besitzt eine Infrarot-Ka- Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 35 bine, die sie wöchentlich zweimal nutzt. Die trockene Wärme hat eine entspannende Wirkung auf die Muskulatur. Außerdem führt sie Entspannungstechnik nach Jacobsen durch und ernährt sich vollwertig. Sie wird auch mit der traditionell chinesischen Medizin regelmäßig behandelt. Ihre Hausärztin begrüßt dieses. Wenn sich die Möglichkeit bietet, kommt gelegentlich die biomechanische Muskelstimulation dazu. Leider gibt es diese außerordentlich wirksame Therapie noch nicht als Krankenkassenleistung. Frau L. hält eine Symbiose zwischen Schulmedizin und der Naturheilmedizin für sehr wichtig und ist davon überzeugt, dass diese Verbindung eines Tages zur Selbstverständlichkeit in der therapeutischen Behandlung wird. Behörden Oft ist die Anerkennung der Fibromyalgie bei Behörden schwierig. Die Gutachter haben wenig Erfahrung und sehen oft nicht den Beschwerdekomplex, sondern jede Erkrankung für sich. Frau L. hat einen Behinderungsgrad von 60 Prozent zugesprochen bekommen. ANZEIGE Struktur der SHG Im September 1995 gründete Frau L. ihre erste Gruppe. Die Selbsthilfegruppe ist verbandsunabhängig und für jeden offen. Ziel der Gruppe ist es, neue Erkenntnisse über das Fibromyalgie-Syndrom zu vermitteln. Der Infoständer ist die Plattform für ihre Arbeit in der Selbsthilfe. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Fibromyalgie bei der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke. Die Arbeitstreffen finden jährlich zweimal in Frankfurt statt. Eine Zusammenarbeit gibt es auch mit anderen Vereinen und freien Gruppen, wie der RheumaLiga und dem Zusammenschluss freier Selbsthilfegruppen. Die Treffen der Informationsgruppe Fibromyalgie finden im vierzehntägigen Rhythmus jeweils am Mittwoch statt, und zwar im Selbsthilfezentrum Elmar-Limberg-Platz 2, 23554 Lübeck. Sabine Hardekopf, KVSH Kontakte: • Informationsgruppe Fibromyalgie; Bad Schwartau und Lübeck; Christa Lunkenbein; Kirchweg 19, 23611 Bad Schwartau; Tel. 0451 28 13 02 • Grömitz: Monika Krüger; Tel. 04562 85 97 • Lübeck: Karlheinz Herms; Tel. 0451 828 18 • Deutsche Fibromyalgie Vereinigung e.V.; Waidachshofer Str. 25, 74743 Sackach; Tel. 06292 92 87 58; www.fibromyalgie-fms.de • Deutsche Rheuma-Liga; Landesverband Schleswig-Holstein e. V.; Holstenstr. 88-90, 24103 Kiel; Tel. 0431 53 54 90; www.rlsh.de • KISS Lübeck; Sophienstr. 2-8, 23560 Lübeck; Tel. 0451 122 53 77; www.kissluebeck.de • Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V.; Im Moos 4, 79112 Freiburg; Tel. 047665/94470; www.dgm.org Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 36 Steckbrief ! Wer vertritt zukünftig meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter? Das NORDLICHT stellt Ihnen deshalb an dieser Stelle in einer Serie die neuen Abgeordneten vor. GEBURTSDATUM NAME tin Träder Prof. h. c. Dr. Jens-Mar 25.11.1954 hts zu tun haben) re, will mit Medizin nic Jah (16 ter ch To e ein verheiratet, FAMILIE SITZ DER PRAXIS Lübeck FACHRICHTUNG weltmedizin Allgemeinmedizin, Um WEITERE ÄMTER weltphie-Kommission, Um r Kreisstelle, Sonogra de t ira te Be ärz us ss Ha 4. Legislaturperiode ausschuss, HVM-Ausschuss, Fachausschu i Lübeck Un r de an in diz me Lehrauftrag Allgemein lung ist Abgeordnetenversamm Einflussmöglichkeit der e sch wird sein, liti po ren Jah Die hs e: sec iod nde Legislaturper den kommenden in me l Zie kom in die Me für n. le rde Zie wo e 1. Ihr ch reduziert Gesundheitswesen zu litiker in Berlin - drastis rtragsärzteschaft auf das Ve der e ahm ssn flu nach dem Willen der Po Ein ogene vernünftige und ausgew Möglichkeiten für eine n. tze nu h zu sondieren und dann auc womit schön, so einfach sein; n hören? Es könnte so ese sw eit dh sun Ge rt nn Sie das Wo 2. Ihre Assoziationen, we verdient? , bürokratische System che rris stö ses mir nur haben wir die sen? Morgens bleiben nds, wenn Sie sie verlas abe d richt - zu un nb en me ret am bet zus xis s kommen, über un Sie morgens die Pra n nn mi we Ter , ne ken oh dan ist Ge me e die Ihr 3. ranken, rchsicht der Tagesliste die erste Welle der Akutk freue ich mich - nach Du s end Ab . ch sig mi lüs erf ich wenige Minuten, bevor üb ue eit immer fre zur eigenen Befindlichk dizinische Veranstaltung, dieser Zeit sind Gedanken auf eine interessante me l cht? ma Flu nch e ein ma d, cht ben llei rta nze Praxis heraus - vie der aus manchmal auf einen Ko ne, ganzes vor h nac r le mich manchmal ein Blick geht also imme “ nahm und einzelne Fäl use auf meine Familie. Der Ha h g“. älli nac it ckf „m „rü xis ch werde ich no abends die Pra - nur ganz gelegentlich Die Zeiten, zu denen ich glücklicherweise vorbei d sin , ten ftig chä bes . Wochenende higkeit, also durch Laufen verbessert die Aufnahmefä g inin tra uer der in sda Au AT en fit? - zehn Minut Marathonsitzungen hilft autogenes Training 4.Wie halten Sie sich bei frei. Während der Sitzung pf Ko den cht ma an, r Das regt den Körpe hsten zwei Stunden... aft, Sitzung reichen für die näc g und durch die Bereitsch eresse an seiner Erkrankun Int rch Du ? aus t ien Pat h für Sie ein guter 5. Wodurch zeichnet sic zutragen. ng von Krankheiten bei eru nd rhi fragen, seinen Teil zur Ve r. Ich würde ihn gerne fragen? Joschka Fische ihn ist Sie n Ge rde den wü d s un wa rn d Körper erleichte rden Sie gern treffen un wäre. Das würde seinen uf nla 6. Welchen Politiker wü n-A ho rat Ma en Zeit für einen neu ob es nicht mal wieder Gedanken in Berlin. ve ati frei machen für kre a, rankheiten durch Antibiotik ämpfung der Infektionsk Bek Die t? haf nsc nge Erru 7. Die größte medizinische l invasive Chirurgie. ima min die t Zei r ere neu in ich t abzunehmen? Indem en, Ihnen Ihren Notdiens lleg Ko ter en spä ein it, Sie hke en glic eug Mö 8. Wie überz eilig, gibt aber die n anbiete (ist zwar langw ihm einen Tauschtermi nochmals zu fragen.). Spring' nicht auf jeden hfolger! Drei Ratschläge: nac xis Pra rte, wie en Ihr für t Ra 9. Ihr guter gedacht hat, sondern wa and für die Medizin aus jem es Pferd h tot sic ein den , Du s auf g das Zu t, neuen en. Wenn Du merks ähr bew xis Pra der in t. ht has sich die Neuerungen n Geld aus, das Du nic Pferd wechseln. Gib' kei reitest, solltest Du das aturen. müssen, liebe ich Karik wir alle sehr viel lesen Da itz? tw Arz ter bes 10. Ihr n' strong. Wo sonst, ren? In Segeberg, still goi Jah n zeh in SH gsunterKV die bisher als Dienstleistun 11. Wo sehen Sie ? Politisch noch mehr als ers t öfhaf and n rsc den rpe Kö rum als wa n wie sonst, ich weiterhi tung der Ärzte, wenngle nd, weiter zu kämpfen. rtre Gru nve te sse bes ere der Int d ist s un n Da nehme untergeben... it dem Joch der Politik fentlichen Rechtes, dam E LEGISLATURPERIOD Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 37 KV intern: Kolumne SERIE: Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein Dr. Michael Drews Wie ich es sehe ... Zugegeben - das Kassieren, Quittieren, Verbuchen, Rückbuchen und Einzahlen der zehn-Euro-Kassengebühr ist und bleibt eine verwaltungstechnische Strafarbeit. Doch bestehende Gesetze müssen nun einmal befolgt werden. Ich kann deshalb überhaupt nicht verstehen und nachvollziehen, dass offensichtlich“ eine ganze Reihe von Kolleginnen oder Kollegen erhebliche Skrupel und „berufsethische Bauchschmerzen“ haben, im Zusammenhang mit ärztlicher Leistung ihren Patienten gegenüber von Geld zu sprechen und die vom Gesetz vorgegebene Kassengebühr deutlich und mit Nachdruck einzufordern. Die immer wieder angeführte These, dass durch diese neue Eigenbeteiligung die „Ärmsten der Armen“ vom Praxisbesuch abgehalten und möglicherweise Krankheiten verschleppt werden, mag vielleicht im Einzelfall zutreffen - doch an dieser Kassengebühr scheiden sich ganz offensichtlich in der Pra- nun ist dies gültiges (wenn auch ungeliebtes) Gesetz, mit dem sich Ärzte wie Patienten zu arrangieren haben. Wenn man heute eine Praxis oder den Notarzt aufsucht, muss man nach dem Gesetz zehn Euro als Eigenbeteiligung entrichten - dies dürfte sich mittlerweile auch beim letzten Patienten herumgesprochen haben. Und es ist deshalb auch gar nicht nachvollziehbar und einzusehen, dass die KV zigtausende von säumigen Zahlern mahnen und hinter dem Geld herlaufen (und Verwaltungsgelder sinnlos verschleudern) muss wenn doch dieses Geld viel sinnvoller der eigentlichen Patientenbetreuung zufließen könnte. Das Eintreiben von zehn Euro durch die KV muss deshalb die Ausnahme sein, und nicht zur Regel für „clevere“ Patienten werden, die bewusst die gültigen Gesetze zu unterlaufen versuchen. Wenn die Mehrheit aller Vertragsärzte pro Quartal nur einige wenige Patienten haben, die ihre Kassengebühr nicht bezahlen konnten oder wollten - an- Zehn Euro Kassengebühr eintreiben wo liegt denn da das Problem? xis unter den Patienten vielmehr die Geister und Einstellungen auf einer ganz anderen Ebene. Diese zehn Euro scheinen etliche Patienten vor die Entscheidung zu stellen, ihr Geld in die eigene Gesundheit und einen Praxisbesuch zu investieren - oder das Geld alternativ lieber für Zigaretten, Alkohol oder eine Fußballkarte zu verbrauchen. Und diese individuelle Entscheidung des viel zitierten „mündigen Bürgers“ und „gleichberechtigten Partners in einer Arzt-Patienten-Beziehung“ müssen wir Ärzte vielleicht respektieren - auch wenn diese Patientenentscheidung aus medizinischer Sicht gefährlich ist. Wir müssen doch im täglichen Praxisalltag auch jeden Tag akzeptieren, dass unsere Diabetiker sich durch Diätsünden selbst schaden, dass die Koronarpatienten trotz all unserer Bemühungen weiter rauchen und Alkoholiker rückfällig werden. Wir sind Ärzte und nicht die Gesundheitspolizei dieser Gesellschaft, die medizinische Regeln auch gegen den erklärten Willen des Patienten durchsetzt. Die zehn-Euro-Kassengebühr haben wir Ärzte nun wirklich als letzte in dieser Gesellschaft gefordert und gewollt, doch dere Praxen ihre nicht erhaltenen Kassengebühren aber per Mahnbescheid gleich bündelweise zum Eintreiben nach Bad Segeberg schicken - dann stellt sich die Frage, ob dies durch die Bedürftigkeit der Praxisklientel bedingt ist oder doch eher durch Rücksicht, Gutgläubigkeit oder Mitleid der Praxisinhaber, wie immer man dies auch werten mag. Wenn die zehn-Euro-Quartals-Kassengebühr den pädagogisch-disziplinierenden Effekt haben sollte, Patienten mit Bagatellerkrankungen und Befindlichkeitsstörungen vor einer ärztlichen Konsultation zum Nachdenken zu bewegen, dann sollte dieser Effekt nicht dadurch aufgehoben und unterlaufen werden, dass einigen Patienten diese Gebühr durch freiwilligen Verzicht von vornherein erlassen wird. Die ZehnEuro-Kassengebühr ist ein von der Politik gewolltes Gesetz. Warum haben dann einige Kolleginnen oder Kollegen ganz offensichtlich soviel Bedenken, diese Eigenbeteiligung deutlich einzufordern und ziehen es stattdessen vor, den finanziellen Schaden durch das leidige Eintreiben durch die KV lieber der Gesamtheit aller Vertragsärzte aufzudrücken? Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Junge Nierenkranke Deutschland e. V. Der Verein „Junge Nierenkranke Deutschland e. V.“ besteht seit fast vier Jahren. Der wesentliche Unterschied zu anderen Vereinen für chronisch Nierenkranke besteht in der Altersstruktur der Mitglieder, die zwischen 18 und 40 Jahre sind. Die Diagnose Nierenversagen - und das schon in jungen Jahren lässt viele, die sich in dieser Situation befinden, denken, das wäre nun das Ende vom Leben und jeglicher Lebensfreude. Aber wer die Mitglieder vom Verein kennen lernt, merkt ganz schnell, dass dieses nicht der Fall ist. Die Mitglieder wollen informiert sein, möchten ein partnerschaftliches PatientenArzt-Pflegeverhältnis und mitentscheiden, wenn es um die eigene medizinische Behandlung geht. Außerdem suchen und bieten sie den Kontakt zu gleichaltrigen Mitpatienten. In den grundsätzlich viertägigen Seminaren, die immer ein bestimmtes Thema haben, werden sehr qualifizierte und umfassende Informationen gegeben. Es bleibt aber auch die Zeit, Kontakte zu Mitpatienten und neu gewonnenen Freunden herzustellen und zu pflegen. So sind die Themen des Jahres 2005 „Alternative Medizin“, „Recht und Soziales“ und „Berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente“. Im jährlich stattfindenden Gruppenurlaub ist Erholung angesagt. So ein Urlaub ist vor allem auch interessant für Dialyse-Neulinge, die bei der Reservierung und Durchführung der Dialyse am Urlaubsort die Unterstützung von erfahrenen Patienten suchen. Außerdem wird eine umfangreiche Beratungstätigkeit angeboten, so z. B. in den Bereichen Ausbildung, Beruf, Rehabilitation, Sexualität und vieles mehr. Kontakt: Monika Centmayer, Tel. 07054 920 35 09. Ansprechpartnerin für den Bereich Hamburg und Schleswig-Holstein: Christa Grund, Tel. 0431 37 36 99 Zahlreiche Informationen finden sich auch auf der Internetseite www.junge-nierenkranke.de. Jakob Wilder, KVSH 37 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 38 Termine KVSH Bad Segeberg, Bismarckallee 1-6 20. April 15.30 s.t. - 18.30 Uhr Sitzungssaal im VG II der KVSH, Bad Segeberg Aufbauseminar der Ärztlichen Stelle für Praxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter „Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen“ 04. Mai 14. s.t. - 17.00 Uhr Hotel Altes Gymnasium, Süderstraße 6-8, 25813 Husum Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“(EBM2000+) Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Info: Mareike Ralf, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen 18. Mai 14. s.t. - 17.00 Uhr Vitalia-Seehotel, Raum Toskana, Am Kurpark 3, 23795 Bad Segeberg Fax: 04551 883 374 Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“(EBM2000+) Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn 01. Juni 14. s.t. - 17.00 Uhr Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Str. 2-4, 24537 Neumünster Seminar für Arzthelferinnen „Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“(EBM2000+) Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, Plön Tel. 04551 883 332 Aus den Kreisen 07. April 20.00 Uhr Parkhotel, Buckhörner Moor 100, 22846 Norderstedt Harninkontinenz - Differentialdiagnostik und moderne Therapie Referent: Prof. Dr. Dr. Aksam Yassin, Urologe in Norderstedt 13. April 19.00 Uhr Diako, Fliednersaal, Flensburg Ärzteverein Fortbildung: Unklare Leberwerterhöhungen Chronische Virushepatitiden (Hepatitis B und C) 20. April 17.30 Uhr Diako, Med. Kl. Seminarraum Gastro-Arbeitskreis Nord: Oberer Gastrointestinaltrakt 27. April 20.00 Uhr SFH, Blauer Saal, Flensburg TuZ: Fortschritte in der Therapie des Kolonkarzinoms 27. April 15.00 - 17.00 Uhr Asklepios-Klinik, Bad Oldesloe „Vorzüge der elektronischen Vernetzung im Raum Bad Oldesloe und Reinfeld“ Info: Rosemarie Müller-Mette Tel. 040 529 28 33 Fax 040 529 48 74 Info: Kreisstelle Flensburg Tel. 0461 429 39 Fax 0461 468 91 mail: [email protected] Info: ROR-Leitstelle Frau Brentrup Tel. 04531 88 69 73 Ärztegenossenschaft 01. Juni 15.00 Uhr Kulturzentrum Rendsburg Generalversammlung der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein Info: Anja Pagels Tel. 04551 99 99 0 Fax 04551 99 99 19 Mail: [email protected] Schleswig-Holstein 24. April 11.00 - ca. 14.00 Uhr 1. Medizinische Klinik der CAU, Kiel, Großer Hörsaal Schwanenweg 24105 Kiel „Ringvorlesung Homöopathie“ „Die Arzt-Patienten-Beziehung bei Samuel Hahnemann“ 17. Juni 17.00 Uhr Hotel Steigenberger Conti Hans, Schlossgarten 7, 24103 Kiel Gesundheitspolitische Veranstaltung im Rahmen der Kieler Woche 15 Monate - und was dann? Vorstellungen für eine Gesundheitsreform nach der Bundestagswahl 2006 5 Fortbildungspunkte Nur für KVSH-Termine übernehmen wir Gewähr. 38 Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 Info: Susanne Müller Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung, Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 803-144 Fax 04551 803 194 Info: Fritz-Beske-Institut für Gesundheits-System-Forschung Tel: 0431 800 60 12 Fax 0431 800 60 11 Mail: [email protected] Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 39 Telefon Impressum Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee 1 - 6 · 23795 Bad Segeberg · Hauptanschluss: 04551 / 883-0 · Fax: 04551 / 883-209 Vorsitzender Dr. Klaus Bittmann Stellv. Vorsitzender Ralf Büchner Finanzvorstand Dr. Bodo Kosanke Hauptgeschäftsführer Dr. Ralph Ennenbach Abrechnung – Leiter Peter Tietgen/Ernst Sievers (Fax: -322) Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline Amb. Operieren Aenne Villwock Arthroskopie (QS) Aenne Villwock/Kerstin Hennig Arznei - Verträge und Beratung Dr. Marion Packenius Arznei - Verträge und Beratung Thomas Frohberg Ärztl. Stelle (Röntgen ) Dietrich Bartz/Angelika Rott/Uta Markl Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.)Dietrich Bartz /Thomas Müller Arztregister Katja Fiehn/Anja Reimer/Dorit Scheske Assistenz-Genehmigung Petra Fitzner/Brigitte Gottwald Asthma-Schulung Melanie Krille Qualitätssicherungskom.-Drogensub. Astrid Patscha (Fax: -392) Betriebswirtschaftliche Beratung Marion Grosse Chirotherapie (Genehmigung) Helga Hartz Dialyse-Kommission/LDL; QS Marion Rampoldt Diabetes-Kommission (QS) Aenne Villwock Diabetes-DMP und Vereinbarung Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt EDV in der Arztpraxis Timo Rickers/Thomas Stefaniw ESWL Marion Rampoldt Finanzbuchhaltung Erich Neugebauer/Erhard Stadie Formularausgabe Sylvia Warzecha Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen Mareike Ralf Herzschrittmacherkontrollen Andrea Schless Honorar ( Leiter) und HVM Karl-Heinz Buthmann Internet Jakob Wilder Invasive Kardiologie Andrea Schless Kernspintomographie-Komm./Genehmigung Andrea Schless Koloskopie-Kommission Melanie Krille Krankengeldzahlungen Doris Eppel Kurarztvertrag Evelyn Kreker Laborleistung (O III) Kommission Marion Rampoldt Langzeit-EKG (Genehmigung) Andrea Schless Mammographie Angelika Masuch Niederlassung / Zulassung Susanne Bach-Nagel/Bianca Hartz/Evelyn Kreker Niederlassungsberatung Manfred Diehl/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel NORDLICHT aktuell Hildegard Laitenberger (Fax: -396) Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen Robert Quentin (Fax: -396) Onkologie-Kommission Aenne Villwock Otoakustische Emissionen Andrea Schless Personalabteilung Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers (Fax: -451) Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) Helga Hartz Plausibilitätsausschuss Ulrike Moszeik Psychotherapie Melanie Krille Qualitätssicherung – Leiter Dietrich Bartz (Fax: -374) Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel (Fax: -374) QuaMaDi Kathrin Zander/Dietrich Bartz Radiologie-Kommission Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar Klaus-Henning Sterzik Rechtsabteilung Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer Röntgen (Anträge) Monika Vogt Röntgen (Qualitätssicherung) Anja Lange Rückforderungen der Kostenträger Heinz Szardenings Schlafapnoe Marion Rampoldt Schmerztherapie Monika Vogt Sonographie-Kommission Christina Bernhardt/Susanne Paap Sozialpsychiatrie-Vereinbarung Melanie Krille Sprechstundenbedarf/Arznei Heidi Dabelstein Struktur der Versorgung Ekkehard Becker (Fax: -488) Teilzahlungen Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig Umweltmedizin / Umweltausschuss Marion Rampoldt Verträge (Sonstige) Martin Maisch Widersprüche (Rechtsabt.) Gudrun Molitor Zulassung – Leiter Manfred Diehl (Fax: -276) Zytologie (Kommission) Marion Rampoldt Nordlicht AKTUELL 4 | 2005 217/486 217/486 218/355 218/355 267/245/388 388 / 883 369 369/445 351 304 266/386/393 266/325 254 384/255 321 340 343/383 453 444 369 453/280/444 286/307 444 241/237 250 332 453 208 475 459 459 321 220 346 444 453 458 378/303/346 255/346/378 356 381 369 459 275/295/333 453 336 321 266/262 292/382/204 382/266 266/366/360 230/251 251/265/474 366 360 323 444 366 485/228 321 353 331 231/233 444 244 439 255/358 444 NORDLICHT AKTUELL Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Dr. Klaus Bittmann (Vorsitzender, v.i.S.d.P.) Redaktion: Robert Quentin (Q) (Leitung) Hildegard Laitenberger (Heftmanagement) Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung) Redaktionsbeirat: Dr. Klaus Bittmann Ralf Büchner Dr. Michael Drews Dr. Ralph Ennenbach Reinhardt Hassenstein Dr. Bodo Kosanke Anschrift der Redaktion: Bismarckallee 1–6 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 / 883-356 Fax: 04551 / 883-396 http//www.kvsh.de Email: [email protected] Grafik: LayoutDeluxe, Hamburg Druck: Grafik + Druck, Kiel Das NORDLICHT erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“). Die Redaktion bittet um Verständnis der Leserinnen und Leser. Preis je Heft: 6 Euro plus Porto. 39 Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 40 IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER Kiel Kreisstelle: Herzog Friedrich Str. 49, 24103 Kiel, Tel.: 0431 / 932 22 Fax: 0431 / 971 96 82 Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt, Tel.: 0431 / 931 31 Fax: 0431 / 974 13 22 mail: [email protected] Flensburg Nordfriesland SchleswigFlensburg Kiel RendsburgEckernförde Lübeck Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck, Tel.: 0451 / 722 40 Fax: 0451 / 706 31 79 Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt, Tel.: 0451 / 610 90 0 Fax: 0451 / 610 90 10 mail: [email protected] Plön Dithmarschen Ostholstein Neumünster Segeberg Steinburg Lübeck Flensburg Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg, Tel.: 0461 / 42939 Fax: 0461 / 46891 Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt, Tel.: 0461 / 277 00 Fax: 0461 / 281 49 mail: [email protected] Neumünster Dr. Norbert Spilok, Chirurg, Tel.: 04321 / 94 77 0 Fax: 04321 / 94 77 77 00 mail: [email protected] Stormarn Pinneberg Herzogtum Lauenburg Kreis Ostholstein Kreis Schleswig-Flensburg Bernd Thomas, Augenarzt Tel.: 04362 / 90 04 40 Fax: 04362 / 90 04 41 mail: [email protected] Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt, Tel.: 04621 / 525 44 Fax: 04621 / 515 00 mail: [email protected] Dr. Wolf-Günter Riesenkampff, Allgemeinarzt, Tel.: 04854 / 900 10 Fax: 04854 / 90 48 11 mail: [email protected] Kreis Pinneberg Kreis Segeberg Dr. Michael Renner, Radiologe, Tel.: 04121 / 48 29 29 Fax: 04121 / 48 29 29 mail: [email protected] Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt, Tel.: 04551 / 40 55 Fax: 04551 / 922 05 mail: [email protected] Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Plön Kreis Steinburg Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin Tel.: 04541 / 35 85 Fax: 04541 / 843 91 mail: [email protected] Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg, Tel.: 04342 / 71 97 97 Fax: 04342 / 71 97 99 mail: [email protected] Gerhard Marioth, Radiologe Tel.: 04821 / 620 98 Fax: 04821 / 35 17 mail: [email protected] Kreis Nordfriesland Kreis Rendsburg-Eckernförde Kreis Stormarn Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt Tel.: 04662 / 30 01 Fax: 04662 / 30 02 mail: [email protected] Carl Culemeyer, Allgemeinarzt, Tel.: 04353 / 99 89 01 Fax: 04353 / 95 55 mail: [email protected] Kreis Dithmarschen Dr. Hans Irmer, Arzt, Tel.: 04102 / 526 10 Fax: 04102 / 526 78 mail: [email protected] Prüfinstanzen Wirtschaftlichkeit Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22 Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Günther Jansen Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul Leiter der Dienststelle Jörg Schröder Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei Dr. Johannes Packenius Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung Elsbeth Kampen, Katja Hellmer Arznei allgemein Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer Verordnungen (Arznei/Heilmittel) Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese, Manfred Vogt, Iris Flaegel Zweitmeinungsverfahren: Rheuma Birgit Wiese, Barbara Maschke Gastro Hans-Peter Morwinski 9010-0 9010-0 901021 901018 901023, 901024 901020, 901019, 901016 901018, 901023 901011, 901012 901013, 901015 901012, 901025 901011