aktuell - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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aktuell - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
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nr. 4 | 2005
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Nordlicht
15. April 2005
9. jahrgang
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11
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VOR 12
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Hier werden
Sie verbunden...
Patienten-Telefon:
04551/80 33 08
Sie suchen einen Arzt, der türkisch spricht?
Sie wollen mehr über eine Selbsthilfegruppe wissen?
Suchen Sie Hilfe bei einer Drogenberatungsstelle?
Und wüssten Sie gerne, ob eine Verhaltenstherapie
von der Krankenkasse bezahlt wird?
Rufen Sie an, wir sagen es Ihnen.
Das Patienten-Telefon ist ein
gemeinsamer Service der
Ärztekammer Schleswig-Holstein und
der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein
in Bad Segeberg.
Ärztekammer Schleswig-Holstein
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
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Editorial
Foto: Böters
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir durchleben ungewöhnliche Zeiten. Gesundheitsgesetzgebung, Strukturwandel
innerhalb der GKV, Neuorganisation der KV-Führung durch hauptamtlichen Vorstand,
intensive Beschäftigung mit EBM neu, strittige Honorarverträge - eine einzige
Großbaustelle, mit höchster logistischer Anforderung.
Wenn ich die KV als Planungs- und Projektbüro mit Erfahrung und Kompetenz bei
der Arbeit sehe, so empfinde ich es gleichzeitig als eine Sabotage, wenn die uns zum
Teil aufgezwungenen Zulieferanten und Mitverantwortlichen konstruktive
Bauabschnitte gefährden.
So sahen wir uns gezwungen, im Vorwege zu diesem auch amtlichen
Mitteilungsblatt NORDLICHT zu Ihrer Kenntnisnahme bereits am 29.03.05 ein
Sonderrundschreiben auszusenden zu den Themen DMP-Datenstelle, Kassengebühr
und HVM. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter www.kvsh.de im Internet.
Es handelt sich um teilweise tatsächlich skandalöse Vorgänge, auf die auch in
diesem Heft eingegangen wird.
Seit Jahren warnen wir vor der Gefahr des „gläsernen Patienten“, der Gefahr eines
Vertrauensverlustes bei Fehlsteuerung oder Missbrauch patienten- und arztbezogener
Daten. Und jetzt erleben wir eine Leichtfertigkeit der Firma systemform als DMPDatenstelle, die zu umfangreichen Maßnahmen zwingt, zum Schutze der Patienten
und der Glaubwürdigkeit der Selbstverwaltung, die durch Rechtsverordnung in diesen
Schlamassel gezogen wurde.
Mit Unmut und Ingrimm muss auch von dem Sozialgerichtsurteil Düsseldorf
berichtet werden, wonach den KVen sämtliche Mahnkosten bei Nichtzahlung der
Zehn-Euro-Kassengebühr aufgebürdet werden. Auch hierzu finden Sie einen Beitrag.
Sehr eingehend befassen wir uns in diesem Heft und in unserer täglichen Arbeit mit
der vertraglichen Regelung eines neuen HVM. Die Konzeption ist mit den
Krankenkassen weitgehend abgestimmt, materiell sind die Verhandlungen gescheitert.
Schiedsamt für das erste Quartal 2005, Schiedsamt für die Zeit ab zweitem Quartal
2005 - unsere Forderungen nach angemessener Vergütung stoßen auf harten
Widerstand. Mit den Primärkassen (AOK, IKK, BKK) wurden Lösungswege zur
Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen im Zusammenhang mit der
Honorarvereinbarung 2004 gefunden, mit dem VdAK müssen wir auch in dieser Frage
vor das Schiedsamt. Ganz entscheidend bleibt jedoch die vertragliche Regelung und
Entscheidung des Schiedsamtes hinsichtlich eines festen Punktwertes für alle
Kassenleistungen in Verbindung mit dem neuen EBM, unsere Forderung von 5,11
Cent bleibt erhalten, auch wenn wir durch Nichteinigung bedingt für das zweite
Quartal den bisherigen HVM mit Übergangsvereinbarung weiterführen müssen.
Die derzeitige Großbaustelle vertragsärztlicher Versorgung kann durch verlässliche
Partner, gestalterische Kraft und Abwehr latenter Sabotage zu einem konstruktiv
erfolgreichen Ergebnis führen, es kann aber auch ein babylonisches Ende nehmen
durch weiterhin chaotische und skandalöse Ereignisse.
Mit freundlichen Grüßen
Nordlicht
AKTUELL
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Inhalt
12
14
Die vertragsärztliche Versorgung ist ein sehr hoch
bewertetes gesellschaftliches Gut. Doch ohne Verträge
geht es nicht. Können sich die Vertragspartner nicht
einigen, tritt oft das Schiedsamt auf den Plan, so auch
beim Streitfall HVM.
Für die Verhandlungen zum
EBM und HVM gilt für die KVSH
die Forderung von 5,11 Cent.
Der stellvertretende Vorsitzende
der KVSH Ralf W. Büchner stellt
praktische und strategische
Erwägungen gegen Begriffsnebel und für Versorgungs- und
Honorar-Klarheit dar.
TITEL
AKTUELLES
12 Das Schiedsamt wird zum
Dreh- und Angelpunkt
Welcher HVM gilt im ersten und zweiten Quartal 2005?
7
DMP-Datenkrimi
8
• Wahlen in den Kreisstellen
Stadt Flensburg
Kreis Plön
Kreis Steinburg
Kreis Pinneberg
Stadt Lübeck
Stadt Neumünster
Stadt Kiel
Kreis Ostholstein
9
• Hautkrebs-Test setzt neue Maßstäbe
• Sorge um Notdiensthonorierung
14 EBM & HVM: 5,11 Cent!
Einige praktische und strategische Erwägungen gegen
Begriffsnebel und für Versorgungs- und Honorar-Klarheit.
16 Schiedsamt - was ist das?
Aufgaben und Befugnisse.
17 Eine Zeitenwende für KV und
Ärzteschaft?
Kommentar von Dr. Klaus Bittmann
10
• Influenza-Pandemieplan
• AOK-Beratungsapotheker gehen online
• Kein Anstieg der Praxisvertretungsfälle
11
• Befreiung von Ärztinnen vom Notdienst
• Leitlinie malignes Melanom der Haut
• Das neue Berufsrecht
• Ermächtigungen und der EBM 2000plus
18 Kassengebühr - Ärger ohne Ende
Fatales Urteil in Nordrhein. Sicht der Kassen unerträglich.
Politik ist gefordert.
24 Chancen mit Nebenwirkungen
240 Mediziner informierten sich über
Medizinische Versorgungszentren.
4
Nordlicht
AKTUELL
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20
30
Bei Haus- und Fachärzten wächst der Eindruck, dass
Kosten aus dem stationären Sektor auf sie abgewälzt
werden. Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung bestätigt das und konstatiert einen
massiven Kostenanstieg bei nachstationären Fällen.
Einblicke in eine für viele unbekannte Welt: Rückrufstress,
umfangreiche Antragsunterlagen, Probleme mit der
Kassengebühr. Ein Bericht aus der Praxis eines Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten.
KV-INTERN
STANDARDS
19 KVepp bringt PEPP
3 Editorial
Entwurf der Richtlinie zum QM fertiggestellt.
20 KV-Intern: Qualitätssicherung
6 Forum
„Blutige Entlassungen“ zu Lasten der Niedergelassenen.
22 KV-Intern: Qualitätssicherung
32 Seminarkalender
Nabelschau - Förderkreis bot umfangreiches Programm.
26 KV-Intern: Ärztliche Abteilung
34 Selbsthilfegruppen
Fibromyalgie
27 KV-Intern: Qualitätssicherung
36
Steckbrief der neuen Abgeordneten
Prof. h.c. Dr. Jens-Martin Träder
29 KV-Intern: Abrechnung
37 Kolumne
30 KV-Intern: Psychotherapie
Zehn Euro Kassengebühr eintreiben wo liegt denn da das Problem.
Aus dem Tagebuch eines Psychotherapeuten.
32 KV-Intern: Praxis-Team
38 Termine
Verordnung häuslicher Pflege (Muster 12).
39 Telefon
40 Kreisstellen
Beilagen
Richtgrößen Arznei- und Verbandmittel
Interne Abrechnungsziffern DMP Diabetes
Interne Abrechnungsziffern Impfen
Nordlicht
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Forum
Nordlicht. 3/2005, Editorial
Heinemann oder Heuss
Als Theodor Heuss Bundespräsident war,
sagte er in seiner lockeren, schwäbischen Art
bei einem Manöverbesuch zu den Soldaten:
„Na, dann siegt mal schön!“ Ich dachte, das
wüssten Sie. Wenn schon ...
Dr.Trutz Gleiss,
Allgemeinarzt,
Bad Segeberg
Dr. Bodo Kosanke antwortet:
Wie ich es in Ihrem freundlichen Schreiben
las, fiel mir sofort wieder die tiefe und durch
asthmatisches Atemholen unterbrochene
Sprechweise unseres ersten Bundespräsidenten ein und da wusste ich, dass mir mein Gedächtnis einen Streich gespielt hatte.
Aber von unserem ersten Präsidenten sind
mir sonst keine dümmlichen Sprüche bekannt,
durch welche ja jener Herr Heinemann so
berühmt wurde. Und so etwas dümmlich Dreistes wollte ich an der Stelle gesagt haben.
Wahrscheinlich wollte mein Gedächtnis mich
davor bewahren, den alten Präsidenten Heuss
mit derlei zu bekleckern.
Vielen Dank für die freundliche Erinnerung.
Ich habe mich im übrigen gefreut, daraus zu ersehen, dass Sie an den Geschicken der KV immer noch lebhaften Anteil nehmen.
Dr. Bodo Kosanke, KVSH
Nordlicht, 2/2005,
Der Lotse geht von Bord
Vertragsarzt ade?
Ich bin überzeugt, dass der von der Barmer
eingeschlagene Weg, die gesetzlich eröffneten Möglichkeiten zu nutzen, Einzelverträge
abzuschließen, den Effizienzgrad der medizinischen Versorgung herabsetzen wird.
Wenn bei gleich bleibenden bis abnehmenden Ressourcen der bürokratische Aufwand
steigt für neu aufzubauende Abrechnungssysteme, die paralleI und überkreuz zueinander
arbeiten sollen, und für vermehrte Kontrollinstanzen, stehen zwangsläufig weniger Mittel
für die direkte Patientenversorgung zur Verfügung. Diesen Argumentationen meiner Patienten kann ich schwerlich widersprechen.
Die kalkulierten Einsparungspotentiale im
Medikamenten- und Versorgungsbereich halte
ich ohne Qualitätsverlust für unrealistisch.
Wie stellt man sich bei der Barmer in Zukunft die Gestaltung des SichersteIlungsauftrages vor, wenn auf diesem Wege der Einzelund Sonderverträge weitergegangen wird?
Wird der Vertragsarzt abgeschafft?
Erhalten wir dann BEK-, DAK-, AOK- und zig
BKK-Ärzte? Oder soll jeder Arzt künftig entsprechend viele kassenspezifische Sonderver-
6
träge berücksichtigen und abrechnen müssen?
Oder wird es einen Mix aus beidem geben?
Oder nehme ich diesen ganzen Vertrag zu
ernst? Verbirgt sich dahinter nur eine Werbemaßnahme der BEK?
Bisherige Verlautbarungen von Vertretern
des BDA und der BEK auf Veranstaltungen der
Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein und
der Ärztenetze in Ostholstein haben mich in
meinen Bedenken eher bestärkt.
Anstatt durch zunehmende Gängelung der
Ärzte des ambulanten Sektors diesen Beruf
weiter unattraktiver zu machen, sollten sich
die Bemühungen darauf konzentrieren, wie
dem sich abzeichnenden Nachwuchsmangel
begegnet werden kann.
Dr. R. Deckert,
Allgemeinarzt, Bad Malente
Nordlicht, 2/2005,
HzV - Zeug zum Volkswagen?
Wer bleibt übrig?
Vielleicht muss ich zunächst die Situation
unserer Praxen in Erinnerung rufen: Hohe Verschuldung (apparative Ausstattung auf Ausbildungsniveau), Unerfahrenheit in der perfiden Evolution der Honorarausschöpfung, oder
unter massiven finanziellen Verlusten ärztesolidarische Projekte zu fördern (meine teure
Akupunkturausbildung habe ich den „kasseneingeschriebenen“ Kollegen geopfert, als
DMP-Diabetes-Mitglied habe ich noch keinen
Patienten eingeschrieben - nur um zu erleben,
dass die Abgeordnetenversammlung die Projekte fortschreibt). Die honorarmaßstabsabgesicherte Praxis kann mit der notwendigen Abrechnungskunst ihren Bestand sichern: Wie weit
wird da die Leistungsmengenausweitungstoleranz der KV bei erwiesenem Fallrückgang in
der allgemeinen Gesundheitsmarktschrumpfungsangst gehen? Und wen hat man sich
durch diese Mischkalkulation dann zum Feind
gemacht, und wer bleibt übrig?
Kai Hochmann,
Allgemeinarzt, Plön
Barmer-Vertrag
Neustädter Ärztenetz lehnt
Hausarztvertrag ab
In einer Mitgliederversammlung vom
21.02.2005 wurde nach sehr intensiver und
konstruktiver Diskussion die Teilnahme am so
genannten Barmervertrag vom Neustädter Ärztenetz in einer Abstimmung einstimmig (19
von 23 Mitgliedem anwesend) abgelehnt. Vorausgegangen war eine Informationsveranstaltung mit Vertretern von BEK, Hausärztever-
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AKTUELL
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band und KV am 07.02.05. Einzelne Mitglieder hatten darüber hinaus auf anderen Veranstaltungen Informationen eingeholt.
Die Ablehnung wurde wie folgt begründet:.
1. Das Ärztenetz wurde u. a. zum Zweck der
Abwehr von Einzelverträgen mit den Krankenkassen gegründet, das Barmer Hausarztmodell ist jedoch einem solchen Einzelvertrag gleichzusetzen.
2. Es besteht der Verdacht. dass die Hauptmotivation der Barmer Ersatzkasse nicht eine
bessere Versorgung der Patienten ist, sondern der Ausgleich finanzieller Verluste über
eine bessere Zugriffsmöglichkeit auf Einschreibungen in gewinnbringende DMPVerträge. Dazu werden Hausärzte als
„Handlanger“ rekrutiert.
3. Die Entlastung der Patienten wird abgeschwächt durch die nicht mehr vorhandene
freie Arztwahl und Einschränkungen bei der
Auswahl von Arzneimitteln. Patienten und
Ärzte werden zunehmend durch die Kasse
gesteuert.
4. Zunehmende Kontrolle von Arzneiverordnungen und Fortbildungsverhalten der Ärzte
durch inkompetente Kassenmitarbeiter.
5. Geld für Apotheker aus dem Ein-ProzentTopf für integrierte Versorgungsmodelle.
6. Zunehmende Spaltung zwischen Haus- und
Fachärzten einerseits sowie zwischen am
Vertrag teilnehmenden und nicht teilnehmenden Hausärzten andererseits.
7. Angst vor Überfrachtung mit Bürokratie.
Dr. Christoph Schütte,
Allgemeinarzt, Neustadt
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Aktuelles
DMP-Datenkrimi
Teil I
as zwischen Ende März 2004 und
Ende Januar 2005 bei der DMPDatenstelle systemform MediaCard
GmbH geschehen ist, scheint dem Drehbuch
für einen James Bond-Film zu entstammen.
Obwohl die KVSH von Anfang an und mit
Nachdruck vor der Gefahr des gläsernen Patienten und des Datenmissbrauchs im Zusammenhang mit den Disease-ManagementProgrammen gewarnt hat, überschreitet das,
was nun ans Tageslicht gekommen ist, alles,
was wir uns hätten vorstellen können:
Über einen Zeitraum von ungefähr zehn
Monaten eine tägliche Übertragung hochsensibler und unverschlüsselter Patientendaten nach Ho-Chi-Min-Stadt, vormals Saigon,
also nach Vietnam zur GHP-Far-East-Co. Ltd.
und zurück über eine ungeschützte offene
Datenleitung ...
Nachdem die Ermittlungen anscheinend
durch Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters in Gang gekommen waren, erstattete der
Betreiber der Datenstelle gegenüber den Arbeitsgemeinschaften DMP der beteiligten
Bundesländer am 07.03.05 Selbstanzeige wegen „Vertragsverletzung“. Darin wird behauptet und versichert, dass lediglich pseudonymisierte Daten zu Testzwecken nach Vietnam übermittelt worden seien. Gleichzeitig
habe man den TÜV Rheinland mit der Prüfung in Vietnam beauftragt. Diese Überprüfung habe keinen Anlass zur Beanstandung
ergeben, so dass laut GHP die Welt wieder
in Ordnung ist, alle Mängel geheilt seien und
der Betrieb der Datenstelle fortgesetzt werden
könne.
Hier kommt der hessische Landesdatenschutzbeauftragte in einem nüchternen Bericht vom 21. März 2005 zu einem gänzlich
anderen Ergebnis:
„Die in dem Rechenzentrum in Vietnam
erfolgte Prüfung durch den TÜV Rheinland
Group ist nur eingeschränkt verwertbar. So
ist zwar festgestellt worden, dass keine DMPDaten auf den Servern im Rechenzentrum
gespeichert sind. Allerdings umfasst die Datensicherung jeweils nur maximal 30 Kalendertage, so dass Aussagen über diesen Zeitraum hinaus, insbesondere was den März
2004 bis Januar 2005 anbelangt, nicht getroffen werden konnten. Genau dies jedoch ist
die Zeitspanne, über die eine qualifizierte Aussage getroffen werden müsste.“
Trotz aller Beteuerungen der systemformGeschäftsführung, dass lediglich anonymisierte Daten zu Testzwecken nach Vietnam
übertragen worden seien, kommt der Datenschützer zu der Feststellung: „Die Befragungen
W
der Mitarbeiter der GHP sowie vorhandene
Systemprotokollierungen ergeben, dass es mit
großer Wahrscheinlichkeit zu einer personenbezogenen Übermittlung von DMP-Daten gekommen ist sowie zu deren geschäftsmäßiger Verarbeitung durch Mitarbeiter der GHPFar-East“. Dafür spreche auch das Volumen
der übermittelten Datenmenge, das aus dem
vorhandenen Protokoll nachvollziehbar ist.
„Diese Daten wurden unverschlüsselt und auf
einer offenen Leitung nach Vietnam übermittelt. Die übermittelten Dateninhalte wurden
nicht protokolliert. Eine Dokumentation der
eingesetzten Verfahren war nicht oder nur rudimentär vorhanden. Es gibt nach wie vor
keine prüffähigen Unterlagen hinsichtlich des
angeblich zum Einsatz gekommenen Pseudonymisierungsprogrammes.“
Hierin sieht der hessische Datenschutzbeauftragte „erhebliche Verstöße, gegen die
aus § 78 a SGB X sowie der Anlage hierzu
vorgeschriebenen Vorkehrungen zum Schutz
von Sozialdaten, insbesondere der Datenverarbeitung“. Diese beträfen insbesondere die
Protokollierung der Datenverarbeitungsschritte
sowie die Dokumentation eingesetzter Software. Auch die Abschottung der Daten gegenüber unbefugten Dritten innerhalb der
GHP selbst sowie der Schutz gegen Eingriffe
von außen (Firewall) entsprächen nicht den
gesetzlichen Anforderungen. Schließlich sei
die Form der Übermittlung, also unverschlüsselt und über eine offene Leitung, unzulässig gewesen.
An der „Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit“ der systemform MediaCard
GmbH bestehen nach Aussage des Datenschutzbeauftragten nach wie vor erhebliche
Zweifel.
Als Fazit unterstützt der hessische Datenschutzbeauftragte die Forderung, „durch die
unverzügliche Einschaltung der Staatsanwaltschaft mögliche strafrechtliche Konsequenzen.“
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Das ist aber nur ein Teil des DMP-Datenkrimis, der nicht nur Schleswig-Holstein, sondern auch Hamburg, Hessen, Thüringen,
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen betrifft, die ebenfalls systemform als DMP-Datenstelle haben.
Schon bei Bekanntwerden der Vorwürfe am
10.03.2005 hat die KVSH entschiedene Schritte,
eine klare Trennung von systemform und gegebenenfalls die Einschaltung der Staatsanwaltschaft gefordert, weil der entstandene Vertrauensschaden für Patienten und Ärzte ansonsten auch nicht annähernd zu heilen ist.
Vertragspartner der Datenstelle systemform
MediaCard GmbH & Co. KG ist allerdings die
Arbeitsgemeinschaft DMP Schleswig-Holstein
(sowohl Primärkassen - KVSH als auch
VdAK/AEV - KVSH), mit sämtlichen Krankenkassen bzw. ihren Verbänden. In dieser Arbeitsgemeinschaft (ArGe) kann nur nach dem
Konsensprinzip gehandelt werden, d. h. Einstimmigkeit ist Voraussetzung für jede Entscheidung. Dies erklärt, weshalb die ArGe weder in ihrer Sitzung am 16. noch am 22. März
2005 zu einem klaren Ergebnis kommen konnte.
Obwohl die strafrechtliche Dimension auch
damals schon zu ahnen war und die Verstöße
von systemform gegen den Vertrag vom
21.06.2004 „über die Bearbeitung von Teilnahme- und Einwilligungserklärungen sowie
Dokumentationsdaten im Rahmen des Disease-Management-Programms Diabetes
mellitus Typ 2“ durch die Selbstanzeige einer
Vertragsverletzung unstrittig waren, wurde
von den Vertretern der AOK Schleswig-Holstein sehr nachdrücklich gefordert, zunächst
mögliche Regressansprüche von systemform
auf Grund einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages zu prüfen. Außerdem
machte die AOK geltend, dass die Beweislage ja noch gänzlich offen sei, systemform
Besserung gelobt habe und auch der TÜV
Rheinland zu einem positiven Prüfergebnis
gekommen sei. Schließlich wurde von der
AOK auch vorgebracht, dass in anderen Bundesländern abgemahnt würde bzw. werden
sollte und dieses Procedere nicht durch eine
außerordentliche Kündigung für SchleswigHolstein in Mitleidenschaft gezogen und gestört werden solle. Über dies müsse geklärt
werden, durch wen und zu welchen Konditionen dann die Arbeit der Datenstelle durchgeführt werden könne und ob selbst auf diesem Hintergrund - überhaupt eine „freihändige Vergabe“ an einen anderen Anbieter
rechtlich zulässig sei.
(Fortsetzung folgt)
Ralf W. Büchner, KVSH
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Aktuelles
Gremien der Kreisstellen gewählt
Stadt Flensburg
Kreis Bad Segeberg
Kreis Steinburg
Vorsitzender
Dr. Wolfgang Barchasch (Foto)
Vorsitzender
Dr. Hans-Joachim Wirtz (Foto)
Vorsitzender
Dr. Dieter Freese (Foto)
Vorsitzender
Gerhard Marioth (Foto)
Stellvertreter
Dr. Harald Ritschl
Stellvertreter
Dr. Joachim Pohl
Stellvertreter
Rosemarie Müller-Mette
Stellvertreter
Dr. Axel Klötzing
Beirat
Dr. Gregor Grohmann
Dr. Ingeborg Kreuz
Kersten Rosemann
Dr. Wulf Staemmler
Dr. Ralf Wiese
Dr. Robert Winkler
Beirat
Dorothea Vagt
Dr. Peter Hollmann
Dr. Hans Diedenhofen
Knut Stemper
Dr. Ulrich Hein
Beirat
Dr. Ingo Brauer
Dr. Folker Eckardt
Dr. Hans Köhler
Dr. Josef Palmen
Dr. Carsten Schiefer
Beirat
Dr. Susanne Schencking
Dr. Rainer Sempell
Dr. Thomas Scheffel
Dr. Wolfgang Lohmann
Kreis Pinneberg
Vorsitzender
Dr. Michael Renner (Foto)
Stellvertreter
Dr. Zouheir Hannah
Beirat
Dr. Marc Dupas
Michael Eichberger
Dr. Gottfried Lotzin
Dr. Heiko Stock
Dr. Ute von Hahn
Dr. Horst Hilpert
Dr. Rolf Keil
Dr. Bernd Thormählen (Kassenwart)
8
Kreis Plön
Stadt Lübeck
Vorsitzender
Dr. rer. nat. Dipl.-Chem.
Andreas Bobrowski (Foto)
Stellvertreter
Dr. Jürgen Loeber
Beirat
Dr. Martin Federsel
Dr. Stefan Olbrich
Mathias Rosenbaum
Ursula Schüffelgen-Daus
Dr. Ralf Staiger
Nordlicht
Stadt Neumünster
Stadt Kiel
Vorsitzender
Dr. Norbert Spilok (Foto)
Vorsitzender
Dr. Heiko Giesel (Foto)
Stellvertreter
Peter Graeser
Stellvertreter
Thomas Miklik
Beirat
Dr. Christian Winkelhog
Jürgen Elis
Dr. Ulla Tuttas
Dr. Ulrike Staffeld
Walter Schmidt
Beirat
Arne Bautz
Dr. Klaus Pachnio
Dr. T.H. Rüther
Matthias Seusing
Dr. Martin Völckers
AKTUELL
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Hautkrebstest setzt neue Maßstäbe
Kreis Ostholstein
Vorsitzender
Bernd Thomas (Foto)
Stellvertreter
PD Dr. Dr. Thomas Schang
Beirat
Dr. Reiner Deckert
Hieronim Glowacki
Dr. Thomas Haller
Dr. Frank Hypa
Dr. Carsten Sarnow
heißen: Der Hautkrebstest muss
Die wissenschaftlichen ErKassenleistung werden“, saggebnisse des Projektes „Hautten Gesundheitsministerin Dr.
krebstest“ in Schleswig-HolGitta Trauernicht und der
stein liegen jetzt vor: Im AbKVSH-Vorstandsvorsitzende Dr.
schlussbericht konnten die EfKlaus Bittmann übereinstimfektivität und Akzeptanz des
mend. Zumal damit gerechnet
Programms nachgewiesen
werden müsse, dass es noch
werden. So war u. a. die Anein Mehrfaches an unerkannzahl der früh erkannten und
ten bösartigen Hautkrebsen
damit gut behandelbaren
gibt. Von den über 3.000 bösHautkrebserkrankungen des
artigen Hautkrebsen sind 2.115
mit mehr als 366.000 TeilnehBasalzellkrebse, 376 Stachelmern weltweit einmaligen Prozellkrebse und 568 maligne
jektes viel höher als erwartet. Projekt Hautkrebs Melanome. „Werden diese ErSomit spricht alles dafür, den ein voller Erfolg
„Hautkrebstest“ ab 20 Jahre bundesweit ein- gebnisse berücksichtigt, liegt die bundesweite
zuführen. Die Resultate werden zur Zeit in Häufigkeit von Hautkrebs wahrscheinlich weden entsprechenden bundespolitischen Gre- sentlich höher als bisher angenommen,“ so
mien geprüft und diskutiert.„Über 3.000 Prof. Eckhard Breitbart, Zweiter Vorsitzender
frühzeitig entdeckte bösartige Hautkrebse in der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische
Schleswig-Holstein in einem Jahr, das sind Prävention. Nach neuesten Hochrechnun3.000 größere Chancen auf Heilung. Und gen (2003) des Schleswig-Holsteinischen
über 366.000 Teilnehmerinnen und Teilneh- Krebsregisters erkranken jedes Jahr über
mer machten das Projekt zur weltweit größ- 140.000 Menschen neu an Hautkrebs. Davon
ten Studie zur Hautkrebsprävention. Das ist ca.100.000 am Basalzellkrebs, ca. 22.000 am
ein großer Erfolg und ein weiteres gesund- Stachelzellkrebs und ca. 22.000 am maligheitspolitisches Plus sowohl für das Land als nen Melanom.
Quelle: Arbeitsgemeinschaft
auch für die Patientinnen und Patienten. Die
Dermatologische Prävention e.V.
Konsequenz aus diesen Ergebnissen kann nur
Sorge um Notdiensthonorierung
Monitum des Fachausschusses Hausärztliche Versorgung
ad Segeberg - Mit Besorgnis sieht der
Fachausschuss einer Veränderung der
Honorierung im Bereich des organisierten Notdienstes durch die Einführung des
Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
2000plus entgegen.
Der EBM 2000plus wertet die Punktzahl
des Besuches im Notdienst auf 1.200 bis 1.600
Punkte auf. Es gab auch schon bisher Gebiete, in denen sehr großzügig Hausbesuche
im organisierten Notdienst durchgeführt wurden, auch wenn kein zwingender Grund für
einen Besuch vorlag. Damit liegt die Gefahr
nahe, dass in diesen Gebieten erheblich
größere Honorarmengen durch den Notdienst
abgefordert werden. Da der Punktwert für
diese Leistungen „floatet“, also bei intensiver Inanspruchnahme stark absinken würde,
ist ein Punktwert zu erwarten, der für die anderen Gebiete dazu führt, dass eine Kostendeckung für den Notdienst nicht mehr zu erreichen ist.
B
Der Fachausschuss bittet daher alle Kolleginnen und Kollegen im Land SchleswigHolstein, die Anzahl und
den Umfang der Leistungen im organisierten
Notdienst auf
die Forderung
„ausreichend,
wirtschaftlich und
zweckmäßig“
(GRG §12) zu begrenzen. Die Prüfgremien werden sich mit nicht
plausiblen Abrechnungsgebaren beschäftigen
müssen.
Der Fachausschuss bemüht sich weiterhin
mit dem Vorstand der KVSH um die Entwicklung einer Notdienstregelung, die bei
guter medizinischer Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu einer größtmöglichen
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AKTUELL
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Gerechtigkeit für die zum Notdienst verpflichteten Ärztinnen und Ärzte führen soll,
ohne dabei bisher gut funktionierende Notdienstringe und -organisationen zu zerschlagen.
Für
Konzeptionen
neuer Notdienststrukturen erhalten die
Kreisstellen weiterhin
Unterstützung, z. B.
bei der Einrichtung von
Anlaufpraxen in Krankenhäusern und der Vergrößerung der Notdienstringe für die fahrenden
Dienste. Datenauswertungen, Begleitung bei
Kooperationsgesprächen mit Krankenhäusern
und die Prüfung von Mietverträgen etc. können über die Strukturabteilung der KV nachgefragt werden.
Dr. Stefan Jost,
Fachausschuss Hausärztliche
Versorgung der KVSH
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Aktuelles
Informationsveranstaltung
Influenzapandemieplan des Robert-Koch-Instituts vorgestellt
Berlin - Auf einer Informationsveranstaltung
des Bundesgesundheitsministeriums am 08.
März wurde der im Januar 2005 vom Robert
Koch-Institut in Berlin veröffentlichte Influenzapandemieplan einem Kreis von Vertretern
des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Unikliniken, der Ärztekammer und der KVSH vorgestellt. Eine Influenzapandemie wird möglich
durch ein neuartiges Influenza-Virus, das sich
entweder durch größere Mutationen oder
durch die Rekombination von unterschiedlichen Virusgenomen (z. B. von humanen und
aviären Influenzaviren) erheblich verändert hat.
Wenn dieser Erreger sich auch effektiv von
Mensch zu Mensch verbreiten kann, muss
weltweit mit einer hohen Influenza-Morbidität
und -mortalität gerechnet werden. Nach den
Erfahrungen der drei Pandemien des 20. Jahrhunderts, insbesondere der „Spanischen
Grippe“ 1918 - 1920 mit geschätzten 20 - 40
Millionen Grippetoten weltweit, muss mit
schwerwiegenden Problemen der medizinischen Versorgung, aber auch des gesamten
öffentlichen Lebens gerechnet werden. Das
Risiko einer solchen Pandemie wird von der
AOK Beratungsapotheker
gehen online – neuer Service
für die Vertragsärzte
Die AOK-Beratungsapotheker bieten den
Vertragsärzten
in
Schleswig-Holstein mit
zahlreichen Informationen rund um das Arzneimittel einen neuen Service an.
Unter www.aok-beratungsapotheker.de
werden aktuelle Meldungen zum Thema Arzneimittel, Hinweise zur Verordnungsfähigkeit, Statistiken und zahlreiche fachspezifische Links zur Verfügung gestellt. Sie haben
die Möglichkeit, sich über wirtschaftliche Bezugsquellen zu informieren und finden Tipps
zur Vermeidung von Unwirtschaftlichkeit.
pharmPRO, eine spezielle Software zur strukturierten Verordnungsanalyse, stellen wir an
Hand beispielhafter Auswertungen einer Musterpraxis vor. Interessierte können einen Termin für eine persönliche Pharmakotherapieberatung per E-Mail vereinbaren.
Eine Zusammenstellung von Verweisen auf
die wichtigsten arzneibezogenen Rechtsquellen soll Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit
helfen, und ein Newsletter rundet das Angebot ab. Per E-Mail können Sie Anfragen an die
AOK-Beratungsapotheker richten.
Sabine Wittkewitz-Richter und
Günter Vogel,
AOK Schleswig-Holstein
10
WHO zur Zeit als sehr hoch eingeschätzt.
Der jetzt vorgelegte Influenzapandemieplan
des RKI soll eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit, aber auch in Fachkreisen anregen
und die notwendigen Vorbereitungen auf einen solchen Katastrophenfall ermöglichen.
Beim Auftreten einer Pandemie werden die
bisher verwendeten Influenza-Impfstoffe
wahrscheinlich unwirksam sein. Bis zur Bereitstellung eines neuen Impfstoffes auf der
Basis des Pandemievirus werden mindestens
drei bis vier Monate vergehen. Im Vordergrund aller Maßnahmen stehen deshalb die
Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung erkrankter im ambulanten
und stationären Bereich sowie eine medikamentöse Prophylaxe einerseits bei besonders
Gefährdeten, andererseits bei für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung besonders wichtigen Personen. Die derzeit verfügbaren Produktionskapazitäten der hierfür
geeigneten antiviralen Substanzen Oseltamivir und Zanamivir reichen bei weitem nicht
aus, so dass eine Bevorratung erforderlich wird.
Nicht zu unterschätzen sind im Frühstadium
einer Pandemie einfache hygienische Grundregeln (Isolation, Mundschutz, Händehygiene)
zur Verlangsamung der Seuchendynamik.
Wesentlich für das Gesundheitswesen ist
die Erkenntnis, dass der Einsatz des medizinischen Personals nicht nur punktuell und
kurzfristig sein wird. Nach den bisherigen Erfahrungen muss mit einer langfristigen, mehrmonatigen Höchstbelastung gerechnet werden. Verschärft wird die Situation durch fehlende Austauschmöglichkeiten gegen frisches
Personal sowie eine hohe Morbidität auch in
diesen Berufsgruppen durch intensive und
lange Exposition gegenüber dem Krankheitserreger. Eine wichtige Voraussetzung für eine
frühzeitige Erkennung und Bekämpfung einer Influenzapandemie wird eine effektive regionale Surveillance des epidemiologischen
Geschehens sein. Diskutiert wird eine aktive
Abfrage in den Praxen niedergelassener Ärzte
über die Gesundheitsämter, aber auch eine
internet-basierte Meldung direkt an das
Robert Koch-Institut.
Dr. Michael Kinet,
Kinderarzt, Rendsburg
Kein Anstieg der Praxisvertretungsfälle
zum Quartalsende
Nach mehreren Hinweisen, dass gegen
Quartalsende die Praxisvertretungsfälle stark
zunehmen - was im Zusammenhang mit den
innerhalb des Honorarverteilungsmaßstabes
verankerten Punktzahlvolumina stünde, haben wir diesen Sachverhalt ausführlich landesweit über vier Jahre analysiert
Unser Fazit: Eine Veränderung des Praxisvertretungsaufkommens in Folge des seit
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
Mitte 2003 geltenden Honorarverteilungsprinzips der Punktzahlvolumina ist nicht
festzustellen. Demnach ist es langjährige
Praxis, dass eine gegenseitige Vertretung
ausgeübt wird und ein entsprechender Anstieg der Praxisvertretungsfälle besteht. Dieses wird aus der beiliegenden Grafik unmittelbar ersichtlich.
Dr. Ralph Ennenbach, KVSH
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 11
Befreiung von Ärztinnen von
der Verpflichtung zur
Teilnahme am Notdienst
während der
Schwangerschaft und nach
der Entbindung
Der Arbeitsausschuss Notfalldienst hatte
sich unlängst mit einem Sachverhalt zu beschäftigen im Zusammenhang mit der Befreiung von Ärztinnen vom Notdienst
während der Schwangerschaft und nach der
Entbindung. Dabei hatte der Notdienstausschuss Zweifel, ob die rechtlichen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausreichend bekannt sind. Aus diesem Grunde soll
nachstehend noch einmal auf die sich aus der
Berufsordnung der Ärztekammer SchleswigHolstein ergebenden Möglichkeiten hingewiesen werden.
Die am 01.03.2005 in Kraft getretene
geänderte Berufsordnung der Ärztekammer
Schleswig-Holstein sieht vor, dass auf Antrag
eines Arztes aus schwerwiegenden Gründen
eine Befreiung vom Notfalldienst ganz, teilweise oder vorübergehend erteilt werden
kann. Dies gilt insbesondere für Ärztinnen ab
dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ihrer
Schwangerschaft und bis zu zwölf Monaten
nach der Entbindung sowie für weitere 24
Monate, soweit nicht der andere Elternteil
die Versorgung des Kindes gewährleistet.
Diese Befreiungsmöglichkeit gilt auch für
Ärzte ab dem Tag der Geburt des Kindes für
einen Zeitraum von 36 Monaten, soweit nicht
der andere Elternteil die Versorgung des Kindes gewährleisten kann.
Niedergelassene Vertragsärztinnen bzw.
Vertragsärzte müssten entspechende Anträge
mit dieser Begründung an den Arbeitsausschuss Notfalldienst bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein richten. Befreiungsanträge von Ärztinnen und Ärzten,
die niedergelassen aber keine Vertragsärzte
sind, wären an den Vorstand der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu richten.
Manfred Diehl, KVSH
Neue Balintgruppe in Kiel
Leitlinie malignes
Melanom der Haut
Psychoanalytiker
gesucht
Die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften hat
interdisziplinäre Leitlinien der Deutschen
Krebsgesellschaft, der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft zum malignen Melanom der Haut bereits im Dezember 1999 erstellt.
Die Uniklinik Hamburg-Eppendorf (UKE)
versteht sich als Kompetenz-Zentrum im Rahmen dieser Leitlinie und erbittet im Rahmen
von Nachsorge bei malignem Melanom bildgebende Diagnostik von niedergelassenen
Dr. Barbara Saul-Krause, Ärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalyse
in Kiel mit der Weiterbildungsbefugnis im Bereich Psychotherapie für Balintgruppen und
Supervision stellt eine neue Balintgruppe in
Kiel zusammen und sucht noch weitere Psychoanalytiker.
Interessenten werden gebeten, sich unter
Der Telefonnummer 0431 570 94 49 zu melden.
Dr. Barbara Saul-Krause, Ärztin für
Psychotherapeutische Medizin, Kiel
Das neue Berufsrecht - Gemeinschaftspraxen MVZ
digen KV in versorgungsbereichs- loder arztgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungszentren
arztbezogen zu kennzeichnen.
Foto:Wilder
Die neue Satzung der Ärztekammer Schieswig-Hoistein ist jetzt veröffentlicht und damit
in Kraft getreten. Dies bedeutet allerdings
nicht, daß die neuen Regelungen insbesondere zu „Filialen“ bzw. Zweig praxen jetzt
für die Vertragsärzte Gültigkeit haben. Im
Vertragsarztrecht sind noch diverse Änderungen zu beschließen, bevor die Liberalisierungen im Berufsrecht für die Vertragsärzte
Konsequenzen haben können.Bereits jetzt
kann das Führen einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis durch den Zulassungsau_schuß genehmigt werden.
Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, sollte jedoch stets konkret geprüft werden. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, daß für alle
Gemeinschaftspraxen die gleichen Voraussetzungen für die Genehmigung zum Führen
einer Gemeinschaftspraxis gelten und sie
ebenso wie Medizinische Versorgungszentren nach wie vor unter einer Abrechnungsnummer abrechnen. Ab dem 01.04.2005
sind ferner nach den Bundesmantelverträgen
bei der Abrechnung die abgerechneten Leistungen nach Maßgabe der jeweils zustän-
Radiologen Schleswig-Holsteins.
Das UKE bietet kontinuierliche Nachsorge
für betroffene Patienten, die dann die jeweils
erwünschte bildgebende Diagnostik mitbringen sollen.
Diese aus universitärem Hintergrund wünschenswerte Leistung gehört nicht zum Sicherstellungsauftrag! Maßnahmen im Rahmen von Forschung und Lehre dürfen nicht
auf Kosten der Gesamtvergütung erbracht
werden!
Das UKE/Onkologie-Ambulanz wird hierüber informiert.
Dr. Klaus Bittmann, KVSH
Bianca Hartz, stellvertretende
Ressortleiterin der Zulassungsabteilung
der KVSH
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
Ermächtigungen
und der EBM
2000plus
Die Abrechnungsabteilung der KVSH
hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Qualitätssicherung der KVSH jede
einzelne Ermächtigung an den EBM
2000plus angepaßt. Das war allerdings
nicht immer unproblematisch möglich.
Über die „Problemfälle“ wird der Zulassungsausschuss nach Redaktionsschluss
in einer Sondersitzung beraten.
Alle Ermächtigten, deren Ermächtigung Gebührenziffern enthält, erhalten
ein Informationsschreiben über die Anpassung ihrer Ermächtigung an den EBM
2000plus. Das Ermächtigungsverzeichnis ( www.kvsh.de, siehe unter Zulassungsabteilung) der KVSH wird zukünftig ebenfalls den angepaßten Umfang
beinhalten.
11
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 12
Titelthema
Das Schiedsamt wird zum
Dreh- und Angelpunkt
Welcher HVM gilt im ersten und zweiten Quartal 2005?
ie vertragsärztliche Versorgung ist ein
sehr hoch bewertetes gesellschaftliches Gut. Doch ohne Verträge kann
sie nicht. Damit sie
also stattfindet, hat
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Schiedsa 5
der Gesetzgeber
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Vertragspartner
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Budget 93
das Seehofer
sich nicht einigen
können? Es gibt
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K
der
Pyrrhus-Sieg
da gleich mehrere
Möglichkeiten:
1. ein Vertragspartner wird einfach ausgeschaltet - so geschehen bei den Verträgen
zur Integrierten Versorgung nach § 140 die KV ist ausgebootet,
2. alte Verträge gelten einfach fort, solange
ein neuer nicht da ist (ein solcher Zustand
währte beim dreiseitigen Vertrag mit den
Polikliniken einmal über acht Jahre),
3. die Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde richtet es durch „Festsetzung des
Vertragsinhaltes“,
4. aber vor dieselbe hat der Gesetzgeber das
Schiedsverfahren gestellt (siehe Kästchen).
Die Vertragspartner haben heute eine
Menge guter Gründe, sich einer gütlichen Einigung entSchiedsamt
gegenzu22.08.1995
stellen. Das
BKK-LV-Nord Schiedsamt
Honorarverträge
1993 bis 1995 GSG bekommt
Arbeit. BeKampf der KV für den Erhalt
kanntlich ist
des sehr guten 92er
der normale
Vertrages als Basis für das
Inhalt der
Seehofer Budget 93/95
gesamtverEntscheidung pro
traglichen
Krankenkasse
Vereinbarung, welcher doch im gegenseitigen Geben
und Nehmen bestehen sollte, seit langem kaputt. Die reine Menge des Streits ist in den
letzten Jahren ins Phantastische gewachsen.
Verträge in einer GKV der sprudelnden Prosperität wie in den siebziger Jahren - keine
Kunst!
D
12
Normale Vertragsabschlüsse sind jedoch
nicht nur eine Frage des vorhandenen Geldes! Es gibt heute einfach viel zu viele Köche,
die übermächtig ins regionale Vertragsgeschehen eingreifen:
- der Gesetzgeber mit verordneten Veränderungsraten für die Gesamtvergütung
(gern bei Null) und diversen Abzügen (z.
B. für Ost/West; für Integrierte Versorgung), mit Vorgaben für die Honorarverteilung
- der BewertungsSchiedsamt
ausschuss (Ver14.06.1999
treter der KBV
Primär- und
und der SpitzenErsatzkassen
verbände
der
Krankenkassen)
Festsetzung der
mit neuen EBMs,
Richtgrößen
Feststellungsbeab 2000
schlüssen der unheimlichen Art und Punktwertvorgaben für
die Honorarverteilung - die doch eigentlich Vereinbarungssache wären,
- der Bundesausschuss (fast ähnliche Zusammensetzung wie Bewertungsausschuss
plus Krankenhausseite plus Patientenseite
etc.),
- das Bundessozialgericht mit millionen€schweren Urteilssprüchen,
- die Bundesverbände bestimmter Krankenkassen mit ihren strategischen Vorgaben;
Schiedsamt 17.06.1999
VdAK Honorarvertrag 1999
Der Anspruch der KV auf
zusätzliche Vergütung der Prävention
(Artikel 14 Absatz 4 GKV-SolG) wird
eingetauscht gegen den ebenfalls
zig millionenschweren Verzicht des
VdAK auf mögliche Konsequenzen
eines BSG-Urteils
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
keine regioSchiedsamt
30.06.1999
nale KranAOK kenkasse
Honorarvertrag
darf da die
1999
unkontrollierte VorAuslegung Artikel
14 Absatz
reiterrolle
4 GKV-SolG
spielen!
Die KV will die wö
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Auslegung des Ar
- und
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Absatz GKV-SolG
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und damit
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doch
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Prävention zusätzl
klappt
ich zur
Gesamtvergütung
des Jahres
mit dem
1997
Vertrag,
Entscheidung pro
meckert
Krankenkasse für
AOK
das Bundesgesundheitsministerium dazwischen,
es habe mit dem Gesetz x implizit doch
etwas anderes gemeint und kehrt marsch
zurück!
Diese überregionalen Autoritäten bestimmen, wie groß der Kochtopf sein darf, aus
dem sich die Vertragsärztlichkeit und ihre Leistungen ernähren, welche Zutaten noch erlaubt sind, und speziell: Wo die Suppe verdünnt werden muss. Heiß darf sie sein ohne
Ende, bis zum Verdampfen eben: Macht
nichts, kommt Deckel drauf.
Da muss man schon mit der Lupe suchen,
was auf regionaler Ebene, also bei den ehemals wirklichen Vertragspartnern, überhaupt
noch eigenständig verhandelt werden darf.
Es ist für eine Krankenkasse heute ein Leichtes, letzte Beweglichkeiten des Vertragsgeschäfts im TreSchiedsamt
sor dieser über10.05.2000
regionalen AuAOK toritäten einzuAusgabenbudget
bunkern.
Psychotherapie
Schulter1999
zucken
und
Defizit 2,7 Mio. Mark
Ratlosigkeiten
wird sockelwirksam
verbreiten sich
übernommen
da am Verhandlungstisch. Ärztegruppen stöhnen. Wir kennen sie mit Namen. Sie mobilisieren das Sozialministerium. Drohen mit Leistungsentzug.
Die Aufsicht rasselt mit Maßnahmen, verdonnert die KV zum Ordnungsruf. Oder diese
notleidenden, ihre Kosten oftmals schon selbst
tragenden Arztgruppen bekommen Ver-
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 13
Der Schiedsspruch geht im Sinne
der Krankenkassen auf: keine Stützungsverpflichtung imHVM I/05, Verweis auf die nächste Schiedsamtsverhandlung in Sachen Honorarvereinbarung 2004
zwischen KVSH und VdAK (mit Sockelwirksamkeit dann auch für 2005).
Wie geht es weiter?
Schiedsamt
04.07.2000
BKK-LV-Nord Ausgabenbudget
Psychotherapie
1999
Defizit 3,0 Mio. Mark wird sockelwirksam
übernommen
ständnis von irgendeinem, bis
die Frage doch
wieder
nackend im
Raum steht:
Wer soll das
bezahlen, was
sie braucht?
Streitfall Mindestpunktwert
für antragsgebundene Psychotherapie
Vierter Akt in der Tragödie
„Wer soll das bezahlen?“
Der letzte Fall aus alter Vergangenheit: die Kosten für Integration der psychologischen Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurden vom Gesetzgeber von
allem Anfang an zu niedrig eingeschätzt,
mehrfach zu niedrig nachjustiert, bis es
dann hieß: „dann verhandelt mal
schön!“
Frühjahr 2000 dann Schiedsamtsverfahren,
weil der Verhandlungstisch keine Einigung
brachte. Der Schiedsspruch: Die Kosten für
1999 teilen sich KV und Krankenkassen, ab
2000 zahlen die Krankenkassen voll. Der VdAK
z. B. einen Punktwert von 7,5 Pf.
Dann verlaSchiedsamt
gerte sich der
24.07.2000
Schauplatz nach
VdAK Kassel zum Bun- Ausgabenbudget
dessozialgericht.
Psychotherapie
1999
Zweimal hat es
gesprochen. Der
Defizit 2,6 Mio. Mark
Bewertungsauswird sockelwirksam
schuss befahl
übernommen pro
den KVen angeKrankenkasse
hobene Mindestpunktwerte. Das erste Mal zahlte die KV,
beim zweiten Mal kann sie nicht mehr.
Der HVM-Ausschuss der KVSH kam auf
den guten Gedanken, die Stützung für antragsgebundene und übrige psychotherapeutische Leistungen den Krankenkassen zu
überlassen. Sie müssen den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) jetzt ja in Gestalt einer
Honorarverteilungsvereinbarung (HVV) mitunterschreiben!
AOK und IKK gaben klare Signale, dass sie
zu der Verantwortung stehen, die aus dem
Schiedsspruch von 2000 resultiert, BKK gibt
positive Signale, der VdAK keine oder noch
schlechtere.
HVV geht nur aber „einheitlich und gemeinsam“, ein HVM für das fast abgelaufene Quartal muss her! Also bleibt nur der
Weg zum Schiedsamt.
Schiedsamtsverhandlung am 22.
März in Kiel-Wellsee
Das Schiedsamt traf sich in voller Besetzung. Drei unparteiische, sieben Vertreter der
KVSH, sieben Vertreter der Krankenkassen.
Auf der Bank der KV sitzen drei Mitarbeiter
der KVSH, auf der Bank der Krankenkassen
zwei Mitarbeiter.
Zunächst bittet der Vorsitzende um Klärung
der gegensätzlichen Positionen. Für die KVSH
trägt der Justitiar vor. Er hebt darauf ab, dass
die Krankenkassen jetzt für den HVV die volle
Verantwortung mittragen und daher für den
Mindestpunktwert gerade stehen müssen.
Schiedsamt 25.11.2003
Primär- und ErsatzkassenArznei- und Heilmittelvereinbarung für 2003
erfolgreich für KV
Die Krankenkassenbank zieht sich formal aus
der Verantwortung: nicht in der Honorarverteilung sei das zu regeln, sondern in der
Honorarvereinbarung (Gesamtvertrag).
Die Krankenkassenseite betont, dass sie
mit dem Verteilungsmechanismus des HVM
I/05 (im Prinzip: feste Arztgruppenkontingente auf Grund von 99er Werten) einverstanden sei.
Auf die Entgegnung: Bei festem Kontingent für psychotherapeutisch ausgerichtete
Gruppen müsse die Zahlung von den Mindestpunktwerten, welche Bundessozialgericht
und Bewertungsmaßstab festgesetzt haben,
ein Defizit reißen, welches die KVSH nur mit
einem Kredit füllen könne: einerseits Hinweis
darauf, dass drei Kassenverbände gute Signale gegeben hätten auf der Ebene der Honorarvereinbarung, ansonsten: das bekannte
Schulterzucken.
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
Schiedsamt:
KV fordert
5,11 Cent fü
r
Regelleistu
ngsvolumen
ab
III./05
Für das erste Quartal gilt der alte
HVM mit seinen Gruppenkontingenten und
Punktzahlvolumina fort! Die Stützung der
psychotherapeutischen Punktwerte bleibt eine
offene Frage, zu welcher einige Krankenkassenverbände aber schon positive Signale gegeben haben.
Und ab 01. April? Da standen ja nicht nur
die psychotherapeutischen Punktwerte im
Streit, sondern die vom EBM in den Ring geworfenen 5,11 Cent! Da diese Frage einen
neuen und wesentlich schwierigeren Angang
erfordert, bleibt sie einer weiteren Schiedsamtsverhandlung überlassen. Die KVSH hat
daher den Krankenkassen eine Übergangsvereinbarung für das kritische erste
EBM2000+-Quartal II/2005 vorgeschlagen.
Wenn die Übergangsregelung von allen
HVV-Partnern unterzeichnet ist, wird der alte
HVM mit den alten Punktzahlvolumina auch
für II/05 fortgeschrieben.
Die Fortführung der alten HVM-Bestimmungen auch im zweiten Quartal 2005 hätte
für die Vertragsärzteschaft zumindest den
Vorteil erhöhter Planungssicherheit in einer
durch den neuen EBM stark verunsicherten
Zeit. Dass Umschichtungen und Verwerfungen durch den neuen EBM die Vertragsärzteschaft nicht sofort mit voller Wucht treffen
soll, war von jeher Absicht der Normgeber.
Sie sprachen von einer „Konvergenzphase“,
die vorzusehen sei.
2005 Schiedsamt Aprilun
g 2004
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Honora
AK
- Vd
Wer bezahlt
Psychotherapie?
Die 5,11 CentFrage stellt sich
dann unausweichlich für das dritte
Quartal 2005. Das
Schiedsamt ist angerufen.
Dr. Bodo
Kosanke,
KVSH
13
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 14
Titelthema
EBM & HVM: 5,11 Cent!
Einige praktische und strategische Erwägungen gegen Begriffsnebel
und für Versorgungs- und Honorar-Klarheit.
usgangspunkt für den EBM 2000plus
- und wir sollten nicht müde werden,
uns daran zu erinnern - war eine betriebswirtschaftliche Kalkulation unserer ärztlichen Leistungen. Diese Forderung wurde
gleichermaßen vom Gesetzgeber, von den
Krankenkassen und der Ärzteschaft erhoben
und getragen. Was jedoch nicht heißt, dass
das Vorhaben EBM 2000plus jemals unumstritten gewesen sei. Denn von Anfang an
gab es Zweifel an der Redlichkeit politischer
Absichtserklärungen und die starke Befürchtung, dass der allfällige Mangel lediglich mit
hohem Aufwand und hohen Kosten neu verteilt werden würde.
Trotz aller Zweifel und Befürchtungen
wurde reichlich in das Vorhaben EBM
2000plus investiert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellte neue Mitarbeiter ein. Unter diesen neuen Mitarbeitern war
auch Dr. Andreas Köhler, unser heutiger KBVVorstandsvorsitzender. Aufwändiges „Knowhow“ wurde aus der Schweiz importiert und
teuer bezahlt. Der Einheitliche Bemessungsmaßstab (EBM), also die Gebührenordnung
der Gesetzlichen Krankenversicherung, erhielt eine gänzlich neue Systematik. Noch
mehr Leistungen als bisher wurden in Komplexen zusammengefasst. Komplexe erhielten obligate und fakultative Anteile. Sämtliche Leistungen und Komplexe wurden mit
zwei Komponenten kalkuliert: Nämlich der
Arztleistung (AL) und der gegebenenfalls enthaltenen technischen Leistung (TL). Kaum
eine KBV-Vertreterversammlung in den letzten sechs oder sieben Jahren, die sich nicht
mit diesem Projekt beschäftigt hätte. Der Gemeinsame Bewertungsausschuss tagte an die
hundertmal.
Soviel in dürren Worten zur Anamnese des
EBM 2000plus.
Wo stehen wir heute? Diese Frage soll beantwortet werden hinsichtlich der Umsetzung
des EBM 2000plus und auch im Hinblick auf
die weitere Strategie.
A
- 29 fachinternistische Praxen ohne Schwerpunkt erhielten am 23.03.2005 eine aktualisierte Modellrechnung, die die individuelle Genehmigungslage (insbesondere
hinsichtlich der Teilgebietskapitel) der jeweiligen Praxen berücksichtigt,
- 341 hausärztliche Praxen erhielten ebenfalls am 23.03.2005 eine Mitteilung über
Leistungen, die weiterhin abgerechnet
werden dürfen, da sie bereits vor dem
31.12.2002 erbracht wurden,
- der Vorstand hat - soweit wie möglich in
Absprache mit der KBV - zuletzt in seiner
Sitzung am 23.03.2005 Grundsatzbeschlüsse zur Umstellung bestehender Genehmigungen sowie zur Behandlung
fachübergreifender Gemeinschaftspraxen
gefasst,
- der EBM-Newsletter erscheint regelmäßig
jeden Mittwoch mit einer zusammenfassenden Darstellung der aktuellen Fragen
und Antworten,
- EBM-Schulungsveranstaltungen werden
durchgeführt, so zuletzt am 22.03.2005
für die Radiologen und weitere Schulungsveranstaltungen (siehe ProgrammÜbersicht) werden angeboten,
- die EBM-Hotline mit ihrer erweiterten Erreichbarkeit läuft auf Hochtouren: Per
31.03.2005 wurden 4.095 Fragen gestellt,
davon konnten 353 sofort und 3.621 zwischenzeitlich beantwortet werden, bei
1.295 Fragen steht die Antwort noch aus,
da weitere Recherchen erforderlich sind.
Umsetzung des EBM 2000plus
Die Umsetzung des EBM 2000plus läuft soweit es die KVSH angeht planmäßig:
- Das individuelle Servicepaket wurde
termingerecht am 15.03.2005 versandt,
14
Nachdem nun - soweit derzeit durch die
KVSH möglich - die grundsätzlichen Fragen
geklärt sind und alle Kolleginnen und Kollegen ihre Basisinformationen erhalten haben,
wird nunmehr mit voller Konzentration daran
gearbeitet, die individuellen Anträge und
Fragen schnellstmöglich zu beantworten. In
diesem Zusammenhang prüfen wir, ob und
gegebenenfalls inwieweit dies auch via Internet bzw. per Email erfolgen kann.
In diesem Zusammenhang eine wichtige
Bitte:
Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie Fragen, die nicht sofort beantwortet werden
konnten, nicht nochmals über die Hotline
bzw. per Email oder auch schriftlich stellen.
Da diese Fragen nicht immer EDV-technisch
zusammengeführt werden können, entsteht
neuer Aufwand, der zu zeitlichen Verzögerungen führt. Haben Sie also bitte etwas Geduld, keine Frage wird vergessen.
Der paradoxen Anforderung, bei guter Erreichbarkeit alle Anträge, Anfragen und Widersprüche schnell und kostengünstig für Sie
zu bearbeiten, versuchen wir nach besten
Kräften gerecht zu werden. Bitte haben Sie
auch hier Verständnis, dass die individuelle
Erreichbarkeit von Mitarbeitern hinter einer
generell verbesserten Erreichbarkeit der für
Sie wichtigen Abteilungen zurückstehen muss.
Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie
trotz aller Anstrengungen in der Hotline nicht
sofort eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter erreichen, sondern einige Augenblicke
warten müssen. Leider kam es durch Krankheit und Urlaub in der Woche nach Ostern
zu unverhältnismäßig langen Wartezeiten.
Dies bedauern wir und haben umgehend für
Abhilfe gesorgt. Wir arbeiten daran, diesen
Service für Sie weiter zu verbessern
Mindestens ebenso wichtig wie Umsetzungsfragen sind natürlich die strategischen
Überlegungen zum EBM 2000plus und dem
damit verbundenen neuen Honorarverteilungs-Maßstab (HVM).
Strategische Überlegungen zu
EBM und HVM
Dr. Manfred Richter-Reichhelm
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
In einem Sonderdruck der Ärztezeitung zum
Thema „EBM 2000plus - Wege zu einem fairen Honorar“ aus dem Jahr 2000 (ohne Veröffentlichungsdatum) wird der damalige Vor-
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 15
sitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Manfred Richter-Reichhelm, mit der Kernaussage zitiert:
„Wir sind nicht mehr
bereit, zu Dumpingpreisen
zu arbeiten“
Er führt aus, dass es nicht nur der gesetzliche Auftrag in § 87 Absatz 2 Satz 2
SGB V sei, sondern insbesondere die Frage
der leistungsgerechten Honorierung und
Honorargerechtigkeit, die einen neuen auf
betriebswirtschaftlicher Basis und nach so
genannten Vollkosten kalkulierten Einheitlichen Bemessungsmaßstab (EBM) erforderlich mache.
Auf die Frage, ob dieses strategische Ziel
„Raus aus dem Hamsterrad, raus aus dem
Punktwertverfall - hin zu kalkulierbaren Preisen“ mit den Krankenkassen machbar sei,
entgegnete Richter-Reichhelm seinerzeit:
„Dann wird es spannend. Wenn dann die
Leistungsmenge, die entsprechend herunter
gefahren worden sein dürfte, ausreicht, hat
Mit dem
EBM 2000plu
s
verfolgt die
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das Morbiditäigung das Ziel,
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Krankenkasseo an die
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zurückzugebe
n und wieder
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Vergütung de messenen
Leistungen zur ärztlichen
kommen.
Dies liest sich bei Dr. Andreas Köhler, dem Nachfolger Richter-Reichhelms als KBV-Vorsitzender in der aktuellen
KBV-Publikation zum EBM 2000plus „Eine
Investition in die Zukunft“ im Vorwort schon
spürbar anders:
Der neue EBM wird eines nicht bringen:
mehr Geld ins System.
Also doch viel Lärm um nichts?
Einem - wie auch immer gearteten - „NullSummen-Spiel“ stellt sich die KVSH mit guten
Argumenten der Versorgungsstabilität und
Honorargerechtigkeit sowie mit aller Kraft entgegen. Der EBM 2000plus definiert betriebswirtschaftliche Leistungsbewertungen und im
Zusammenhang mit der Übersetzung des EBM
96 in den neuen EBM über die prozentuale
§ 87 Absatz 2 a SGB V
Die im einheitlichen Bewertungsmaßstab
... aufgeführten Leistungen sind zu Leistungskomplexen zusammenzufassen. Soweit dies medizinisch erforderlich ist, können
Einzelleistungen vorgesehen werden ... Die
nach Absatz 2 Satz 1 bestimmten Leistungen sind entsprechend der in § 73 Absatz 1
festgelegten Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung bis zum 1. März 2000 in
Leistungen der hausärztlichen und Leistungen der fachärztlichen Versorgung zu glie-
dern. Die Bewertung der von einem Vertragsarzt in einem bestimmten Zeitraum erbrachten Leistungen kann so festgelegt werden, dass sie mit zunehmender Menge sinkt
(Abstaffelung). Für die Menge von Leistungen, die von einer Arztpraxis in einem
bestimmten Zeitraum abrechenbar sind,
können Obergrenzen vorgesehen werden;
diese können für die Arztgruppen unterschiedlich festgesetzt werden.
durch die Strukturreform ihrer Selbstverwaltung nicht nur für die Ärzteschaft erhebliche
Veränderungen mit sich gebracht. Auch die
Krankenkassen sind noch viel mehr als bisher
in der Versorgungsverantwortung. Dies kommt
darin zum Ausdruck, dass der Honorarverteilungs-Maßstab (HVM) jetzt nicht mehr „im
Benehmen“ mit den Krankenkassen, d. h. nach
Anhörung ihrer Argumente, von der Abgeordnetenversammlung der KVSH beschlossen
werden kann, sondern „im Einvernehmen“
mit den Krankenkassen vereinbart werden
muss, also zu einem Vertrag geworden ist.
Das bringt auch für das Landesschiedsamt
und insbesondere seine drei unparteiischen
Mitglieder eine neue Rolle mit deutlich mehr
Verantwortung nicht nur für (formal-)rechtliche Fragen, sondern auch für Versorgungsstabilität und die Weiterentwicklung einer
wohnortnahen psychotherapeutischen, fachund hausärztlichen Versorgung auf zeitgemäßem Niveau mit sich. In diese Rolle wird
sich das Schiedsamt noch hineinfinden müssen. Denn die Zeiten, wo EBM, HVM und
Gesamt- bzw. Honorarverträge fein säuberlich getrennt bzw. zu trennen waren, sind in
der neuen und stetig „modernisierten“ Gesundheitswelt nach SGB V endgültig zu Ende.
EBM, HVM und Gesamtverträge eine Einheit
EBM, HVM und Gesamtverträge ergeben
nur miteinander und aufeinander abgestimmt
ein sinnvolles Ergebnis, das die weiterhin gute
medizinische Versorgung kranker Menschen
in Schleswig-Holstein sicherstellen kann. Insofern werden zukünftige Schiedsamtsentscheidungen mehr denn je diese Zusammenhänge und die neuen Überschneidungen und Interdependenzen dieser rechtlichen
Regelungskreise berücksichtigen und inhaltlich würdigen müssen, sollen nicht letztlich
die Patientin und der Patient die Leidtragenden des „alten Denkens“ sein.
12. April 2005
die niedergelassene Ärzteschaft, wie ich finde,
keinen Anspruch auf mehr Geld. Das ist in
der bisherigen Diskussion untergegangen.
Wahrscheinlich aber ist, dass die reduzierte
Leistungsmenge den Mangel bewusst machen wird, weil sie den Versorgungsbedarf
der Bevölkerung nicht befriedigt. Dann allerdings - und das ist unser Standpunkt - werden wir die politische Forderung nach mehr
Geld für unser System sehr deutlich formulieren.
Zurück zur Ausgangsfrage, ob dann die
Krankenkassen an unserer Seite sind, weiß
ich nicht. Aber die Position der Kassenärzte ist
klar: Wir sind nicht mehr bereit, zu Dumpingpreisen weiter zu arbeiten.“
Entwicklung der Punktzahlvolumina auch eine
neue und erhöhte Leistungsmenge. Diese Leistungen müssen angemessen honoriert werden. Welche andere Kalkulationsbasis oder
Bewertung könnte angemessen sein, als diejenige, die dem EBM 2000plus selbst zu
Grunde liegt? Und das sind 5,11 Cent!
Auch wenn das eine oder andere Schiedsamt im einen oder anderen Bundesland zu
abweichenden Ergebnissen gelangt ist, lässt
sich dieser in Zusammenhang zwischen EBM
2000plus und einem Punktwert von 5,11
Cent nicht ohne willkürliche und am (Einspar-)Zweck orientierte logische und Systembrüche relativieren.
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
Auf diesem Hintergrund wird sich das Landesschiedsamt, das es leider abgelehnt hat,
am 22.03.2005 auch über den Honorarverteilungs-Maßstab, der ab 01. April 2005 gelten soll, zu verhandeln, in seiner nächsten
Sitzung am 12. April 2005 vertieft zum Verhältnis von EBM, HVM und Gesamtvertrag
Gedanken machen und die Kalkulationsbasis des EBM 2000plus von 5,11 Cent berücksichtigen müssen.
Sollte dies nicht geschehen, wären alle Beteiligten, in erster Linie aber die kranken und
bedürftigen Menschen in Schleswig-Holstein,
Verlierer.
R. W. Büchner, KVSH
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Titelthema
Schiedsamt –
was ist das?
Aufgaben und Kompetenzen
as Landesschiedsamt ist eine vom Gesetzgeber angeordnete gemeinsame
Einrichtung der KV und der Krankenkassen, die immer dann tätig wird, wenn zwischen den Krankenkassen und der KV ein gesetzlich vorgeschriebener Vertrag über die
vertragsärztliche Versorgung ganz oder teilweise nicht zu Stande kommt.
Ruft dann einer der Vertragspartner, also
entweder die KV oder die Krankenkassen,
das Landesschiedsamt an, setzt dieses den
Vertragsinhalt bzw. den streitigen Teil des
Vertrages nach eigenem Ermessen und mit
verbindlicher Wirkung für die Vertragspartner fest.
Schiedsamtsfähige Versorgungsverträge
sind klassischerweise die für jedes Quartal
abzuschließenden Vereinbarungen über die
Gesamtvergütung, kurz Honorarvereinbarung genannt, als Bestandteil der so genannten Gesamtverträge (§§ 83, 85 SGB V)
sowie die Vereinbarungen von Arzneivolumen und Richtgrößen (§ 84 SGB V).
Auch der bislang von der KV als weitgehend autonome Satzungsnorm beschlossene
HVM ist neuerdings ein mit den Krankenkassen zu vereinbarender Vertrag über die
vertragsärztliche Versorgung und damit
schiedsamtsfähig. Grund hierfür ist nach der
offiziellen Gesetzesbegründung des GMG,
dass auf diese Weise die Krankenkassen stärker in die Mitverantwortung für eine leistungsgerechte Honorarverteilung genommen werden sollen. Machten die Krankenkassen von diesem neuen Mitspracherecht
gerne Gebrauch, so wollten sie aber für eventuelle Fehler des HVM und daraus resultierende Schäden auf keinen Fall mithaften. So
kam es, dass bereits der erste mit den Krankenkassen zu vereinbarende Honorarverteilungsvertrag für das Quartal III/2004 wegen
der Haftungsfrage streitig blieb und von der
KVSH vor das Schiedsamt gebracht wurde.
Das Landesschiedsamt gab in diesem Fall der
KVSH recht und setzte die Haftungsklausel
wie von der KV beantragt fest, in dem es die
Krankenkassen zur Mithaftung einschließlich
möglicher Auswirkungen auf die Gesamtvergütung verpflichtete. Allerdings haben die
Krankenkassen von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, gegen diesen Schiedsspruch zu klagen, so dass die Haftungsfrage noch nicht
endgültig geklärt ist.
D
16
Das Landesschiedsamt besteht aus einem
unparteiischen Vorsitzenden und zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern sowie aus
in jeweils gleicher Zahl Vertretern der Vertragsärzte und der Krankenkassen. Über die
Personen der Unparteiischen sollen sich KV
und Krankenkassen einigen, die Mitglieder
der (parteiischen) so genannten Ärztebank
und Kassenbank werden von den jeweils entsendenden Körperschaften benannt. Die
Amtsdauer aller Schiedsamtsmitglieder beträgt vier Jahre. Das schleswig-holsteinische
Landesschiedsamt befindet sich gegenwärtig in seiner 13. Amtsperiode vom 01.01.2005
bis 31.12.2008.
Das Schiedsamt tritt immer dann zusammen, wenn ein gesetzlich vorgeschriebener
Vertrag zwischen der KV und den Krankenkassen ganz oder teilweise nicht zu Stande
kommt und einer der Vertragspartner das
Schiedsamt anruft. Ruft trotz Nichtzustandekommen eines Vertrages keine der Vertragsparteien das Schiedsamt an, kann stattdessen das Sozialministerium als zuständige Aufsichtsbehörde nach Ablauf einer angemessenen Frist das Schiedsamt mit Wirkung für die
Vertragsparteien anrufen. Das Schiedsamt
muss mit der Mehrheit seiner Mitglieder innerhalb von drei Monaten nach der Anrufung den Vertragsinhalt festsetzen. Handelt es
sich um die Festsetzung eines Vertrages an
Stelle eines gekündigten Vertrages, so muss
das Schiedsamt den neuen Vertrag innerhalb
von drei Monaten nach Ende des alten Vertrages festsetzen. In diesem Fall gelten die
bisherigen Vertragsbestimmungen bis zur Entscheidung des Schiedsamtes vorläufig weiter.
Gegen die Entscheidungen des Schiedsamtes können die Vertragsparteien ohne
Durchführung eines Vorverfahrens sofort
Klage beim Sozialgericht erheben mit der
Eröffnung des Instanzenzuges bis hin zum
Bundessozialgericht.
Hierbei ist jedoch von Bedeutung, dass
nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Entscheidungen des Landesschiedsamtes nur sehr eingeschränkt überprüfbar sind. Da das Landesschiedsamt einen
ähnlich großen Gestaltungsspielraum hat wie
die Vertragspartner selbst, wenn sie unter sich
eine Vereinbarung aushandeln, können die
Gerichte die Entscheidungen des Schiedsam-
Nordlicht
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tes nur daraufhin überprüfen, ob es sein Gestaltungsermessen richtig ausgeübt oder seinen Ermessensspielraum überschritten hat.
Die Klage der Vertragsparteien gegen den
Schiedsspruch hat zudem keine aufschiebende
Wirkung, so dass die Festsetzungen des
Schiedsamtes trotz der Klage zunächst zu befolgen sind.
Das Landesschiedsamt unterliegt der Aufsicht des Sozialministeriums, das sich aber auf
die so genannte Rechtsaufsicht beschränken
muss, d. h. auf die Prüfung, ob das Landesschiedsamt Gesetz und sonstiges Recht beachtet hat. Damit können also weder die Gerichte noch die Aufsichtsbehörde Festsetzungen des Schiedsamtes mit der Begründung beanstanden, eine andere Entscheidung
wäre besser oder sachdienlicher gewesen, da
eine solche Argumentation den Bereich der
reinen Rechtsaufsicht verlassen und den der
Fachaufsicht beschreiten würde.
Die Entscheidungen des Schiedsamtes über
die Vergütung der Leistungen durch die Gesamtverträge nach § 83 Abs. 1 SGB V und
durch die Honorarverträge nach § 85 SGB V
sind der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Diese
kann die Entscheidungen bei einem Rechtsverstoß innerhalb von zwei Monaten nach
Vorlage beanstanden. Auch gegen eine solche Beanstandung haben die Vertragsparteien die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht mit der Folge, dass auf Grund der
hier eintretenden aufschiebenden Wirkung
einer solchen Anfechtungsklage die Beanstandung in der Regel zunächst nicht gilt.
Die Rechtsgrundlagen des Schiedswesens
finden sich in § 89 SGB V sowie in der
Schiedsamtsverordnung vom 28.05.1957 in
der Fassung der dritten Änderungsverordnung vom 07.04.1998.
Keine Verbindung und auch kein Instanzenbezug bestehent zwischen den Landesschiedsämtern und dem Bundesschiedsamt.
Dieses wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Bundesverbänden
der Krankenkassen, den Verbänden der Ersatzkassen und der Bundesknappschaft gebildet und ist für den Bereich der Bundesmantelverträge zuständig. Die Aufsicht über
das Bundesschiedsamt führt das Bundesgesundheitsministerium.
Klaus-Henning Sterzik,
KVSH
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Kommentar
Eine Zeitenwende für
KV und Ärzteschaft?!
von
Dr. Klaus Bittmann,
KVSH
Bei einigen inhaltlichen Defekten des ab 01.04.05 gültigen EBM 2000plus mag man
noch an einen Aprilscherz denken, der begleitende mit den Kassen zu regelnde HVM
ist jedoch für ironische Anmerkungen nicht geeignet. Per Gesetz muss ab 01.01.2005
mit den Kassen vertragliche Einigung für jeden HVM/HVV gefunden werden - und
schon gibt es Probleme, die uns vor das Schiedsamt führten. Mitsprache heißt jetzt
auch Mitverantwortung für die Risiken eines HVM, Verteilungsprobleme durch
mangelnde Finanzierung über die so genannte befreiende Gesamtvergütung sind jetzt
auch und insbesondere den Kostenträgern zuzuschreiben! Ein Zurücklehnen mit
Schuldzuweisungen an die KV kann es nicht mehr geben, die Kassen sind in
Mithaftung! Der kleine Satz, dass die Kassen für berechtigte Forderungen der
Psychotherapeuten mithaften, war bereits Grund für das Scheitern des HVV für das
erste Quartal 2005. Hier beginnt ein mühsamer Lernprozess, insbesondere für die
mehr bundesabhängigen Verbände. Die bisher gelebte gute Vertragspartnerschaft mit
unseren regionalen Kassen wird sich bewähren müssen, eine deutlich höhere
Herausforderung ist der ab 01.04.05 den neuen EBM begleitende HVV. Aber auch hier
geht der Weg über das Schiedsamt, nicht wegen der von uns vorgeschlagenen
inhaltlichen Struktur, sondern wegen unserer Punktwertforderung von 5,11 Cent. In
jedem Fall ist ein stärkeres finanzielles Engagement der Kassen gefordert, der HVV hat
Einfluss auf die Gesamtvergütung - und nicht umgekehrt.
So weit zu den Hauptthemen dieser Tage, die uns jedoch ununterbrochen seit
Beginn der neuen Amtsperiode beschäftigen und belasten. Mehrmals wöchentlich
finden auf Fachebene oder mit den Vorständen Gespräche und Verhandlungen
zwischen Krankenkassen und KV statt. Da sind nicht nur Vertragsverhandlungen,
sondern Auseinandersetzungen um strukturierte Versorgungskonzepte für Hausärzte,
für Onkologen, für Schmerztherapeuten, für Belegärzte und ambulante Operateure für fast alle Gruppen einschließlich der Psychotherapeuten sind durch neue
Gewichtung im EBM, neue vertragliche Regelungen, Bundesempfehlungen und neue
Versorgungskonzepte Veränderungen eingetreten. Umbruch und Umdenken erfordern
höchste Aufmerksamkeit, sorgfältig muss jede Praxis prüfen, ob und welche
Konsequenzen zu beachten sind.
Umfangreich und intensiv laufen Informationsveranstaltungen zum neuen EBM,
werden zur praktischen Anwendung fortgeführt. Jede Praxis wurde mit sinnvollem
Rüstzeug ausgestattet, unser EBM-Ticker läuft, mit dem Engagement unserer
Mitarbeiter wurden alle Informationswege ausgebaut, einschließlich der Erweiterung
unserer Hotline mit Umbau der Telefonzentrale.
Jeder neue EBM hat bisher Irritationen ausgelöst, begleitet von korrigierenden
Aktivitäten. Aus langjähriger Erfahrung wurde mit regionalen HVM-Beschlüssen
gesteuert, aber diesmal sind im Bewertungsausschuss auf Bundesebene auch HVMElemente vorgegeben, und die vertragliche Zustimmung der Kassen muss sein. Damit
haben wir eine Zeitenwende, um so mehr müssen wir für sinnvolle Lösungen kämpfen
- die Ergebnisse sind noch offen.
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Bericht
Fatales Sozialgerichtsurteil in Nordrhein.
Sicht der Krankenkassen unerträglich.
Politik ist jetzt
gefordert.
or einigen Tagen machte eine Presseinformation der KV-Nordrhein
Schlagzeilen. Die Vorsorgeuntersuchungen seien tendenziell zurückgegangen,
hieß es. Als Grund dafür wurde paradoxerweise auch die Kassengebühr genannt. Gleiches bestätigen Untersuchungen in der KV
Schleswig-Holstein. Obwohl Präventionsuntersuchungen keine Kassengebühr erfordern, ist seit Einführung der zehn Euro ein
Rückgang nachweisbar.
Und nun auch noch das Urteil zur Kassengebühr in Nordrhein. Schlechter hätte es
nicht ausgehen können. Die KVen sind also
verpflichtet, die zehn Euro einzuziehen und
die Kosten für Verfahren und Verwaltungsgebühren zahlen sie aber in jedem Fall selbst.
Verkehrte Welt: Für zehn Euro müssen erst
150 Euro auf den Tisch gelegt werden.
Kassengebühr –
Ärger ohne Ende
V
Keine Änderungen in SH
Für die Patienten in Schleswig-Holstein wird
sich trotzdem erst einmal nichts ändern. Bleibt
ein Patient die zehn Euro schuldig, wird weiterhin einmal gemahnt. Wird der Weg der
Überweisung gewählt sind dann 14 Euro zu
zahlen - vier Euro Verwaltungsgebühr. Geht
das Geld dann immer noch nicht auf dem
Konto der KVSH ein, werden am Ende 17,80
Euro fällig.
Zu einem gerichtlichen Verfahren wird es allerdings nicht kommen. Denn es wäre absurd, vor den Sozialgerichten bei einer dann
fälligen Gebühr von 150 Euro zu klagen. Das
könnte aber bedeuten, dass sich die Zahl der
Zahlungsverweigerer weiter erhöht. Daher
müssen die zehn Euro noch konsequenter als
bisher eingefordert werden. Nach dem Motto:
Chipkarte und zehn Euro gehören zusam-
men. Und das sagt Bundessozialministerin
Schmidt.
Um die Geschichte der Kassengebühr also
nicht völlig ad absurdum zu führen, sind jetzt
Politik und Vertreter von Kassen und KBV auf
Bundesebene gefordert. Eine schnelle Lösung
muss her. Welche könnte das sein?
Inkasso durch die Kassen
Die Krankenkassen fordern lediglich eine
Änderung der Sozialgerichtsgebührenen und
Entgleisung als Ergebnis der Kassengebühr
Am Sonntag, 20.02.2005, hatte unsere
augenärztliche Gemeinschaftspraxis den in
Kiel reihum gehenden augenärztlichen Wochenend-Notdienst.
Nach Öffnen der Praxis morgens um 9.00
Uhr war zunächst - noch vor Antreffen des
diensthabenden Arztes - eine Helferin vor Ort.
Der erste Patient war ein Mann mittleren Alters
mit einem seit ca. ein bis zwei Tagen im Auge
befindlichen Fremdkörper. Da der Patient im
Notdienst kam, wurde er von der Helferin darüber aufgeklärt, dass zehn Euro Kassengebühr
zu zahlen seien. Der Mann wurde daraufhin in
höchstem Maße aggressiv, fing an, in der Praxis zu randalieren, stieß einen Computer vom
Tisch und warf das Telefon quer durch die Praxis. Er steigerte sich immer mehr in seine Erregung hinein und begann, unsere Helferin körperlich zu bedrohen. Weitere Patienten oder
auch andere Praxismitglieder waren zu diesem
18
Zeitpunkt nicht in der Praxis. Die Helferin hatte
Todesängste. Ein Telefonat z. B. mit der Polizei, war nicht mehr möglich, da es zu einer weiteren Eskalation geführt hätte.
Der Helferin gelang es dann, in einem unbeobachteten Augenblick mich selbst über
eine Kurznummer anzurufen und mir zuzuflüstern, ich möge bitte schnell in die Praxis
kommen und die Polizei anrufen.
Die Situation konnte dann durch das sehr
schnelle Eintreffen der Polizei unter Kontrolle
gebracht werden.
Die betroffene Helferin ist nach wie vor
traumatisiert und sieht sich bis auf weiteres
nicht mehr in der Lage, alleine Notdienst zu
machen. Auch die anderen Helferinnen sehen
derartige Dienste mittlerweile kritisch. Ursächlich hierfür ist nicht allein der eben geschilderte Vorfall, sondern sind die nahezu
täglichen Erfahrungen mit verärgerten und
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aggressiven Patienten, die wir immer wieder
im Zusammenhang mit der Kassengebühr
machen müssen.
Ich möchte Ihnen die Situation zur Kenntnis geben, weil die Einrichtung der Kassengebühr nach wie vor „an der Front“ ein
großes Problem darstellt und letztlich auf dem
Rücken der in den Praxen tätigen Arzthelferinnen ausgetragen wird. Die Verlagerung
von eigentlich den Kassen obliegenden Inkasso-Tätigkeiten in die Arztpraxen bedeutet insbesondere für unsere Helferinnen nach
wie vor eine den Beruf außerordentlich erschwerende Veränderung ihrer Tätigkeit.
Die im Zusammenhang mit den komplizierten Regelungen der Kassengebühr auftretende Aggressivität einer Reihe von Patienten überschreitet nicht selten für unsere
Arzthelferinnen die Grenze des Zumutbaren.
Dr. med. Y. Walpuski, Augenarzt, Kiel
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KV intern: Qualitätssicherung
wollen alles so belassen. Das kann es nicht
sein. Eher muss die Strategie die sein, gerichtliche Mahnverfahren sollten die Kassen
selber eintreiben. Die Zahnärzte machen es
vor. Hier streiten die Krankenkassen mit den
säumigen Patienten vor Gericht. Das macht
auch Sinn. Die KBV-Vertreter haben bei der
Frage, wer die Kassengebühr eintreibt,
schlecht verhandelt. Diesmal sollten sie es
besser machen. Es bleibt schwer vorstellbar,
dass neben dem Ärger Ärzte und Psychotherapeuten jetzt auch noch auf den Kosten für
die gerichtliche Eintreibung der Kassengebühr sitzen bleiben.
KVepp bringt PEPP
Entwurf der Richtlinie zum QM fertig gestellt
Weitere Effekte
Weiter beobachtet werden muss die eingangs beschriebene Entwicklung, dass möglicherweise die zehn Euro die Patienten auch
von Leistungen abhalten, die sie ohne Eintrittsgebühr erhalten. Das ist wohl der psychologische Effekt der Kassengebühr.
Für die Ärzte und Psychotherapeuten hat
die Kassengebühr nur Ärger und Frust gebracht. Es gipfelt in dem auf der vorherigen
Seite dargestellten Vorfall, wo ein Notfallpatient mit einem Augenleiden der nach Aufforderung, zehn Euro zu bezahlen, Computer
zerschlägt und Telefone aus den Wänden
reißt, bevor die herbeigerufene Polizei Schlimmeres verhindern kann. Solche Szenen sind
der Gipfel von Aggressivität und Feindseligkeit zwischen Arzt und Patient. Eine Entwicklung, die Ärzte und Psychotherapeuten
vor Einführung der Kassenebühr für unmöglich gehalten hätten.
Etwas Positives
Ärzte und Psychotherapeuten verhehlen
nicht, dass die Kassengebühr auch einen positiven Effekt hat. Das eingenommene Bare
führt zeitweilig zu mehr finanzieller Liquidität.
Aber das war es dann auch schon. Denn mehr
Geld in der Kasse bedeutet nicht mehr Geld
am Quartalsende. Die Gebühr wird wieder
abgezogen, gehört also nicht zum Honorar
des Arztes oder Psychotherapeuten. Das ist so,
auch wenn Politik und Krankenkassen das
anders sehen.
Und noch etwas Gutes bringt die Kassengebühr mit sich - jedenfalls aus der Sicht der
Kassen. Die zehn Euro lassen sich bestens für
den Wettbewerb unter den Krankenkassen
einsetzen. Wer sich in Disease-ManagementProgramme einschreiben lässt, zahlt weniger
oder keine Kassengebühr. Damit wird das Ziel
des Gesetzgebers, die Gebühr habe eine
Steuerungsfunktion, unterlaufen.
Robert Quentin,
KVSH
QEP® Kurse (Qualität und
Entwicklung in Praxen)
er erste komplette Richtlinienentwurf
„Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement gem. § 136 a SGB V“ liegt
dem Gemeinsamen Bundesausschuss „zur
Anhörung“ vor. Nun muss der Gemeinsame
Bundesausschuss den Entwurf verabschieden, das Bundesministerium für Gesundheit
die Richtlinie genehmigen. Der letzte Schritt
ist dann die Veröffentlichung der Richtlinie.
Fachleute rechnen damit, dass dies frühestens
zum 01. Juli 2005 der Fall sein wird.
D
Womit müssen die
Niedergelassenen rechnen?
• Mit einer Richtlinie zum Qualitätsmanagement! Anders als Leitlinien haben
Richtlinien eine ähnliche Verbindlichkeit
wie Standards, die als normative Vorgaben bezüglich der Erfüllung von Qualitätsanforderungen verstanden werden.
In der Richtlinie zum Qualitätsmanagement werden Antworten auf folgende
Fragen zu finden sein:
- Welche Bereiche der Praxis müssen berücksichtigt werden?
- Wann ist ein QM-System eingeführt?
- Wie erfolgt der Nachweis einer QM-Einführung?
Auch Regeln des Handelns und Unterlassens werden enthalten sein.
• Es wird eine neue KV-Kommission geben
• Es werden keine Systemfestlegung und
zur Zeit auch keine Zertifizierung gefordert!
Nordlicht
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Die KVSH wird QEP®-Trainings für ÄrztInnen und PsychotherapeutInnen anbieten.
Die Kurse sollen als Basis dafür dienen, das
QM-System der KBV in der eigenen Praxis
zu implementieren. Empfehlenswert ist die
Teilnahme in Zweierteams - der Praxisleitung
und einer Mitarbeiterin, die sich vorrangig
mit dem Bereich QM auseinandersetzen wird
(Qualitätsmanagementbeauftragte). Um den
Bedarf an Schulungen zu überblicken, führt
die Abteilung Qualitätssicherung eine Interessentenliste.
Fortbildung für
QZ-Moderatoren
Eine Idee wird umgesetzt. Ein gemeinsames Wochenende von Moderatoren für Moderatoren am 24./25. Juni 2005. Ein Wochenende des „Voneinander-Lernens“ mit
sechs Tutoren aus Schleswig-Holstein.
Die Tutoren wurden vorab in drei Staffeln
bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
mit „Qualitätszirkel-Dramaturgien“ vertraut
gemacht, welche nun an andere Moderatoren nach dem „Train-the-Trainer“-Prinzip
weitergegeben werden. Andere KVen haben
mit diesem Konzept bereits gute Erfahrungen gesammelt. Die Schwerpunkte des Seminars liegen im Bereich Gruppenleitung, Patientenfallkonferenz sowie Methoden und
Techniken der Evidenzbasierten Medizin.
Ihre Ansprechpartner:
Regina Steffen, [email protected]
Kathrin Zander, [email protected]
Angelika Ströbel, [email protected]
Regina Steffen, KVSH
19
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KV intern: Qualitätssicherung
„Blutige Entlassungen“ zu L a
Bei Haus- und Fachärzten wächst
der Eindruck, dass Kosten aus
dem stationären Sektor auf sie
abgewälzt werden.
Eine Studie bestätigt das.
eit längerem mehren sich auch in
Schleswig-Holstein die Stimmen von
niedergelassenen Ärzten, dass es seit
Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRGs) in den Krankenhäusern von
dieser Seite zu vermehrten Entlassungen von
so genannten „blutigen“ Patienten in die
Arztpraxen kommt. „Da landen dann Patienten bei uns, die dringend weiter im Krankenhaus behandelt werden müssten, etwa
nach Schlaganfällen oder größeren chirurgischen Eingriffen“, so Andreas Stanisak, Allgemeinarzt aus Schacht-Audorf. Er vermutet
ein gezieltes „outsourcing“ von Patienten aus
dem stationären in den ambulanten Bereich.
S
Cartoon: Reinhold Löffler
Verlagerungseffekte als Folge
der DRG-Einführung
Analyse des Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
bestätigt massiven Kostenanstieg bei nachstationären Fällen.
um 01. Januar 2003 wurde im Krankenhaus ein neues Vergütungssystem
mit krankheitsbezogenen Fallpauschalen (Diagnoses Related Groups, DRGs)
eingeführt. Dadurch wird eine Verkürzung
der Verweildauer erwartet, in deren Folge
möglicherweise das Leistungsvolumen im
ambulanten Bereich wegen der nachstationären Behandlung in der Arztpraxis ansteigt. Es wird auf Grund einer zunehmenden Fallschwere der Patienten ein höherer
Behandlungsaufwand in der ambulanten Versorgung und damit eine Leistungsverlagerung von dem stationären in den ambulanten Bereich erwartet.
Um diese Verlagerungseffekte zu quantifizieren, hat das Zentralinstitut im Auftrag
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Hamburg, Nie-
Z
20
dersachsen und Koblenz ein Analysesystem
aufgebaut, um mögliche Veränderungen an
Hand ausgewählter Indikatoren aus dem ambulanten Leistungsbereich zu messen. Beginn der Langzeitanalyse des Zentralinstituts
war das IV. Quartal 2002 - das letzte Quartal vor Einführung der DRGs.
Ärzte in den mitwirkenden Modellregionen identifizieren über eine gesonderte Abrech-nungsziffer ambulante Patientenbehandlungen unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, wobei dieser am ersten
Behandlungstag beim niedergelassenen Arzt
nicht länger als zwei Wochen zurückliegen
darf.
Der mittlere Leistungsbedarf der dokumentierten poststationären Fälle ist in fast
allen Arztgruppen mehr als doppelt so hoch
wie der durchschnittliche Leistungsbedarf aller Fälle (siehe Abbildung mit den Jahres-
Nordlicht
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durchschnittswerten für Schleswig-Holstein
aus dem Jahre 2003). Fast ein Drittel des Leistungsbedarfs im Quartal entfällt dabei auf
Leistungen, die in den ersten 14 Behandlungstagen erbracht werden.
Die Langzeitanalyse soll zeigen, ob sich
die Indikatoren „Leistungsbedarf der poststationären Fälle in den ersten 14 Behandlungstagen« und das „Verhältnis zwischen
poststationären Fällen und allen Fällen“ im
Zeitverlauf verändern.
Selbst wenn die DRG-Einführung weit
schleppender vorankommt als ursprünglich
geplant, sind diese Effekte nach wie vor zu erwarten. Aufgeschoben ist auch hier nicht
aufgehoben.
Tritt eine nachhaltige Veränderung der
Analyseindikatoren ein, kann auf der Basis
der Dokumentation und der dokumentierten Leistungsentwicklung auf mögliche Mehr-
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L asten der Niedergelassenen
„Hier wird von den Krankenhäusern auf unsere Kosten gespart. Auch im Bereich der Diagnostik. Es ist ja nicht so, dass wir diese Patienten nicht behandeln könnten, aber es
kann nicht sein, dass wir das quasi umsonst
machen sollen“, so Stanisak. Die Tendenz der
letzten Jahre ist für ihn eindeutig: „Wo früher
vielleicht mal eine Blinddarmnarbe nachbehandelt werden musste, landen jetzt Patienten mit offenen Wunden und erhöhtem
Nachsorgebedarf in unseren Praxen.“
Andere Ärzte bestätigen dieses Bild. Ludwig
Backhaus, Allgemeinarzt und Phlebologe aus
Rendsburg, schildert gegenüber dem NORDLICHT drei besonders extreme Fälle von „blutigen Entlassungen“, die es in seinem Bereich
gegeben hat und die letztlich er behandeln
musste, obwohl es sich um Leistungen gehandelt habe, die auf jeden Fall stationär hätten erbracht werden müssen.
1. Eine 80jährige Patientin war zu Hause gestürzt und dabei auf das linke Handgelenk
gefallen. Im Krankenhaus wurde eine dislozierte distale Radiusfraktur diagnostiziert.
leistungen im ambulanten Bereich durch Verlagerung aus dem Krankenhaus geschlossen
und in Vertragsverhandlungen damit beweiskräftig argumentiert werden.
Gegenwärtig sind mindestens 1,5 Prozent
aller Behandlungsfälle als poststationäre Behandlungsfälle zu identifizieren, wobei vermutet wird, dass das ambulante Behandlungsvolumen dieser Fälle bis zu 20 Prozent
zunehmen könnte.
Eine Hochrechnung zeigt, dass eine solche
Zunahme des Leistungsvolumens (zur Zeit
spekulativ) zu Mehrleistungen im ambulanten Bereich in Höhe von ca. 140 Millionen
Euro im Jahr führen würde. Das entspräche
einem Anteil von ca. 0,5 Prozent der Gesamtvergütung aller Behandlungsfälle niedergelassener Ärzte per anno.
Mit der Dokumentation in den vier KVModellregionen leisten die Ärzte einen wesentlichen Beitrag, um diese Vermutungen
auf eine sichere Rechengrundlage zu stellen
und damit Honorarforderungen in Zukunft
geltend zu machen.
Dr. Heinz Koch, Dr. Gerhard Brenner,
Dipl.-Kfm. Hedy Kerek-Bodden
Zentralinstitut für die kassenärztliche
Versorgung in der Bundesrepublik
Deutschland
aldienst in die weitere hausärztliche Betreuung entlassen. Diese bestand in regelmäßigen Hausarztbesuchen (Pflege der
PIN), die alle drei Tage durchzuführen waren.
3. In einem weiteren, besonders extremen
Fall handelte sich um eine Patientin mit einem Bauchdeckendehiszen, das im Arztbrief des überweisenden Krankenhausarztes überhaupt nicht erwähnt wurde. Diagnostiziert wurde ein colon ascendens Tumor, Herzinsuffienz, eine Oberschenkelamputation und celebrale Ischämie.
Nach drei Wochen stationärem Aufenthalt
und erfolgter Operation wurde die Patientin
entlassen. Angeordnet wurde eine regelmäßige Befundkontrolle, regelmäßiger Verbandwechsel mit Hydrogel und Tupfern.
„Selbst bei guter Betreuung im Pflegeheim
waren somit mindestens zwei Besuche pro
Woche durch den Hausarzt nötig“, so Backhaus.
Jakob Wilder,
KVSH
Die Fraktur wurde geschlossen reponiert
und durch einen Fixateur externe stabilisiert. Schon einen Tag später wurde die Patientin, obwohl sie über eine schmerzhafte
Bewegungseinschränkung des linken Kniegelenks klagte, aus der stationären Behandlung „beschwerdearm“ nach Hause
entlassen. Das Knie war leicht geschwollen und „diffus“ druckschmerzhaft. Das
Gehen war „befriedigend möglich“. Vereinbart wurden eine regelmäßige Verlaufskontrolle durch den Hausarzt und ggf.
Röntgen zu einem späteren Zeitpunkt.
2. Eine 85jährige Patientin war ebenfalls zu
Hause gestürzt und auf den linken Arm
und auf das Gesicht gefallen. Diagnose:
Distale Unterarmfraktur. Außerdem bestand arterielle Hypertonie und an der
Oberlippe hatte die Patientin eine
Platzwunde. Es wurden eine geschlossene
Reposition und die Anlage eines Fixateurs
externe vorgenommen, der für weitere fünf
Wochen belassen werden sollte. Schon vier
Tage später wurde die Frau über den Sozi-
1115
Allgemeinärzte
2609
882
Augenärzte
1763
1430
Chirurgen
1713
769
Frauenärzte
2248
979
HNO-Ärzte
1486
614
Hautärzte
1090
1702
Internisten
3761
1147
Kinderärzte
1996
1598
Nervenärzte
2138
Orthopäden
1246
Urologen
1278
1525
2203
1458
Sonstige
2699
1183
INSGESAMT
2560
alle Fälle
nachstationäre Fälle
Massiver Anstieg der Kosten bei nachstationären Fällen (Abb. Mittlerer Leistungsbedarf in Punkten je Fall gesamt und poststationär für die Modellregion Schleswig-Holstein) Quartalsdurchschnitt im Jahre 2003
Nordlicht
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KV intern: Qualitätssicherung
Nabelschau
Förderkreis Qualitätssicherung bot umfangreiches Programm Sachstand der Verträge im Arzneimittelbereich –
Diskussionsrunde und Workshops
uf der Mitgliederersammlung des Förderkreises Qualitätssicherung e.V.
stand zu Beginn erst einmal eine Bestandsaufnahme auf dem Programm. Dr. Marion Packenius referierte ausführlich über den
Sachstand der Verträge im Arzneimittelbereich. Hier ist man beim Procedere an klare
gesetzliche Vorgaben gebunden. Nach § 84
SGB V treffen die Vertragspartner - Krankenkassen/-verbände sowie die Kassenärztliche Vereinigung - bis zum 30. November
für das jeweils folgende Kalenderjahr eine
Arzneimittelvereinbarung. „Eine solche Vereinbarung liegt für 2005 noch nicht unterschrieben vor, gleichwohl haben sich die Vertragspartner schon weitestgehend auf die Inhalte geeinigt „, erklärte Packenius. Die Rahmenbedingungen seien klar, jedoch nicht sehr
günstig, denn die Ausgabenentwicklung spreche eine sehr deutliche Sprache (siehe Abb.).
In ihren Ausführungen wurde sehr schnell
klar, wo das Problem liegt: Zwischen Soll und
Ist klafft von Jahr zu Jahr eine immer größer
werdende Lücke, die bei isolierter Betrachtung der Dynamik allerdings einen Aspekt
außen vor lasse: „Der Bereich, den die KVSH
abdeckt, gehört zu den sparsamen KV-Bereichen mit niedrigen Pro-Kopf-Arzneikosten,
insofern haben die Krankenkassen/-verbände
bei der Aufsattelung auf die Ist-Ausgaben
2002 für 2003 und 2004 dem eher unterdurchschnittlichen Ausgabenniveau und dem
darauf aufbauenden Nachholbedarf Rechnung getragen“, so Packenius.
Ergebnisse der Verhandlungen
liegen jetzt vor
Foto:Hayduk
A
Einblicke in eine komplizierte Welt:
Plenum in der Ärztekammer
sowie beim Einsatz innovativer Arzneimittel
zurückzuführen.
Klärungsbedarf bestehe jedoch weiterhin,
denn es verblieben die KV-individuell bzw.
regional zu vereinbarenden Anpassungsfaktoren, die im Hinblick auf ihre Quantifizierung Probleme aufwerfen würden. „Es gibt
hier eine gemeinsame, aus Krankenkassenund KV-Mitarbeitern bestehende AG, die sich
u. a. auch dieser Fragen annimmt, aber - häufig genug - trotz konstruktiver Zusammenarbeit und besten Willens keine befriedigenden Antworten finden kann“, erläuterte
Packenius das weitere Vorgehen.
Richtgrößenvereinbarung
Arznei- und
Heilmittelvereinbarung
Als Ergebnis der Verhandlungen zum 01.
Juli 2004 wurden neue Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel eingeführt. Was ist
neu an dieser mittlerweile nicht mehr taufrischen Vereinbarung? Neben den geänderten
Richtgrößen ist dies nach den Ausführungen
von Packenius vor allem die Einführung „Retrospektiver Richtgrößen“ für die Jahre 2003
und 2004. Bei der prospektiven Berechnung
der Richtgrößen 2004 musste man sich einer
Hilfskonstruktion bedienen, weil Anfang 2004
entsprechende Daten fehlten. Darum wurde
vereinbart, eine Nachberechnung der Richtgrößen 2004 vorzunehmen, um eventuelle
Schieflagen, die durch prospektive Fehleinschätzung der Entwicklung zu Stande kamen,
retrospektiv wieder korrigieren zu können.
Zielvereinbarung zur
Steuerung der Arzneiversorgung
2004 und 2005
Am Anfang dieses Referatsteils stand ein
Blick in die Vergangenheit: Bei der Zielver-
Arznei-Ausgabenentwicklung 1999-2002
Ausgabenentwicklung Arznei- und Verbandmittel in Euro
700.000.000
600.000.000
500.000.000
Das Ergebnis der Verhandlungen liegt nun
also auf dem Tisch: Nach den Rahmenvorgaben für das Jahr 2005 haben die Vertragspartner auf Bundesebene eine retrospektive
Neubewertung für 2004 vorgenommen. Nach
der Neubewertung belaufen sich die Abzüge
auf das jeweilige Bezugsvolumen auf 6,5 Prozent (vormals 8,6 Prozent). Ausschlaggebend
waren die Preisentwicklung sowie vor allem
die Einschränkung der gesetzlichen Leistungspflicht durch das GMG. Für das Jahr
2005 ist die Situation noch etwas übersichtlicher, erläuterte Packenius: Der Zuwachs auf
die Vertragsbasis beträgt 5,8 Prozent und ist
allein auf ein Plus bei der Preisentwicklung
22
400.000.000
300.000.000
200.000.000
100.000.000
0
1999
2000
Budget/Ausgabenvolumen
2001
2002
Ausgaben
Abb. Steigende Kosten im Arzneimittelbereich sorgen für Handlungsbedarf
Nordlicht
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einbarung 2002 ging es u. a. darum, den Verordnungsanteil von Generika landesweit zu
erhöhen. Aber nicht nur das: Es ging außerdem um die Reduzierung des Verordnungsanteils kontrovers diskutierter Arzneimittel
und Analogpräparate sowie um die Förderung der Reimport-Verordnungen. Nach
zähen Verhandlungen habe sich die KVSH
für 2004 und 2005 mit den Krankenkassen
auf folgende Zielwerte geeinigt:
1. Der Verordnungsanteil von Generika am generikafähigen Markt soll von 76,2 Prozent
auf 80 Prozent gesteigert werden, während
2. der Verordnungsanteil von nicht generikafähigen Analogpräparaten von 7,1 auf
6,8 Prozent gesenkt werden soll.
Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB)
Welche Dinge können überhaupt über den
SSB bezogen werden? Diese Frage galt es am
Anfang zu klären. „Sprechstundenbedarf ist
nicht für die Anwendung bei einem einzelnen Patienten gedacht, sondern muss von
der Art bei mehr als einem Berechtigten angewendet werden können - entweder im
Rahmen einer ärztlichen Behandlung oder im
Notfall“, erläuterte Packenius. Was fällt nicht
unter den SSB? Hierauf gebe die SSB-Vereinbarung eine Antwort:
- Mittel zur individuellen Anwendung an nur
einem Patienten,
- Mittel, die nicht in der Auftstellung der
SSB-Vereinbarung enthalten sind,
darüber hinaus:
- Mittel, die gemäß des EBM mit der Gebühr
abgegolten sind,
Was ist der Förderkreis
Qualitätssicherung?
Für die ärztliche Qualitätssicherung sollen in Schleswig-Holstein alle Kräfte gebündelt werden, um so die ambulante und
stationäre Krankenversorgung weiter zu
verbessern. Für diese Aufgabe kann die
Selbstverwaltung auch mit pharmazeutischen Firmen zusammenarbeiten. Voraussetzung hierfür ist Transparenz. Daher
gründeten die Kassenärztliche Vereinigung
und die Ärztekammer Schleswig-Holstein
mit fünf forschenden Pharmafirmen den
Förderkreis Qualitätssicherung e.V., dem
mittlerweile über 50 Mitglieder aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens angehören.
Mehr Informationen im Internet unter
http://www.aeksh.de/foekrs/
Anschrift: Förderkreis Qualitätssicherung
e.V. Geschäftsstelle i. H. der Ärztekammer,
Bismarckallee 8-12, 23795 Bad Segeberg
Gemeinsames Boot oder
SGB V-Galeere?
Bad Segeberg (di) - Im Norden suchen
Ärzte, Pharmafirmen und Apotheker nach
gemeinsamen Lösungen für künftige Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die
neue Vertragslandschaft wird im Förderkreis Qualitätssicherung skeptisch beurteilt.
Alles spricht derzeit von Integrationsverträgen und Chronikerprogrammen was aber ist mit den Patienten, die über
solche Vereinbarungen nicht versorgt werden? „Wir müssen uns Gedanken um die
machen, die für dieses System nicht interessant sind“, forderte Schleswig-Holsteins
KV-Chef Dr. Klaus Bittmann. Denn nach
seiner Befürchtung stehen für diese Patienten künftig deutlich weniger Mittel zur
Verfügung - weil DMP und integrierte Versorgung zunehmend Mittel binden werden. Bittmann warnt: „Wir bauen neue
Balkone an ein marodes Haus. Wir müssen aufpassen, dass noch Substanz erhalten bleibt.“ Auch Ärzte müssten durch
sparsamen Ressourceneinsatz und Vereinbarungen mit Augenmaß dafür sorgen,
dass Patienten jenseits von Integration und
- Impfstoffe (VO von Impfstoffen wird über
die Impfvereinbarung geregelt),
- „SSB-Negativliste“. Beispielhafte Auftstellung der Materialien, die nicht über den
SSB bezogen werden dürfen.
Jetzt liege eine neue Vereinbarung für diesen Bereich vor. Die Arzneimittelliste ist mit Bezug auf den gesetzlichen Ausschluss der nicht
verschreibungspflichtigen Arzneimittel um einige Positionen ergänzt worden (Antihypotonika, Expektorantien, Prokinetika, Migränemittel und Mineralstoffpräparate), aber nur
in einer für die „Notfallbehandlung“ geeigneten Form. Analoge und zusätzliche Ausschlüsse gemäß des gesetzlichen Ausschlusses findet man in der „Negativliste“. „Die
jetzige SSB-Vereinbarung räumt stellenweise
mehr Möglichkeiten ein, sie konkretisiert aber
auch eine ganze Reihe von Ausschlüssen“,
so Packenius. Von Vorteil sei, dass alles praktikabler, eindeutiger und transparenter geworden und besser geeignet sei, die Vertragsärzte vor einem Prüfverfahren zu schützen.
Workshops
Am zweiten Tag der Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer in zwei Workshops.
Zum einen das Thema Verlagerungseffekte,
Nordlicht
AKTUELL
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DMP „zu ihrem Recht kommen“, mahnte
der KV-Chef. Schleswig-Holsteins Ärztekammer-Präsident Dr. Franz-Joseph Bartmann sieht solche Probleme nicht länger
nur in Expertenkreisen aufgehoben. „Wir
müssen diese Fragen in die Gesellschaft
hineintragen“, forderte Bartmann - auch
als Aufforderung an den Förderkreis Qualitätssicherung, auf dessen Mitgliederversammlung in Bad Segeberg über die künftige Versorgungslandschaft diskutiert
wurde. Einig waren sich die Ärztevertreter
mit Apothekern, Krankenkassen und Pharmafirmen, dass verstärkt an gemeinsamen
Lösungen gearbeitet werden muss. Peter
Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes im Norden, sieht durch eine bessere
Zusammenarbeit auch eine Chance künftig mit weniger Verwaltung zum Ziel zu
gelangen. Der Förderkreis, den Pharmafirmen, KV und Ärztekammer vor rund
zwölf Jahren im Norden gegründet haben,
will sich zur Diskussion solcher Fragen künftig auch anderen Akteuren aus dem Gesundheitswesen öffnen.
die sich an der Schnittstelle zwischen ambulantem und stationärem Sektor ergeben. Das
Problem besteht vor allem darin, dass ein direkter Ansatzpunkt für die Erfassung von Kostenverlagerung, z. B. Kostenzuwächse im
Arznei- und Heilmittelbereich durch Verschiebung von Leistungen aus dem einen in
den anderen Bereich, nicht besteht. Es fehlt
schlicht an verlässlichen Daten, die Schnittstelle kann bisher nicht zuverlässig abgebildet werden und es gibt auch keine verlässlichen Parameter. Der Wechsel von Medikamenten zwischen den verschiedenen Sektoren ist folglich sehr schwer nachzuvollziehen.
Von diesem Problem ausgehend versuchte
man konkrete Lösungen zu erarbeiten. Entscheidend war aber die Einsicht, den Weg
des Arzneimittels zum Verbraucher näher zu
beleuchten, ein Thema für das nächste Symposium war gefunden. Der zweite Workshop befasste sich mit der Frage, ob es tatsächlich Einspareffekte durch den Einsatz von Generika und den Austausch von Analogprodukten gibt. Am Ende stand eher die Erkenntnis, dass insbesondere geklärt werden
muss, was der Patient eigentlich mit den Medikamenten macht. Hier vermuten die Teilnehmer hohe Einsparpotentiale.
Jakob Wilder,
KVSH
23
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Bericht
Medizinische Versorgungszentren:
Chancen mit Nebenwirkungen
240 Mediziner informierten sich in Segeberg über Perspektiven.
Ob es ein Siegeszug der Medizinischen Versorgungszentren wird? Jedenfalls war das Interesse in dieser Frage sehr groß.
er Siegeszug der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) scheint unaufhaltsam. Im Sog der Gesundheitsreform starten Ärzte fast täglich in Westdeutschland die neue Kooperationsform der
medizinischen Versorgung. Sie übernehmen
damit das Modell der Polikliniken der ehemaligen DDR. Experten rieten jetzt bei einer
Fortbildung von Ärztekammer und KVSH den
Medizinern, Chancen und Risiken individuell abzuwägen.
Es sei die „Ruhe vor dem Sturm“, diagnostizierte Dr. Franz-Joseph Bartmann vor einem gespannt lauschenden Publikum im Bad
Segeberger „Vitalia Seehotel“: Der Präsident
der Ärztekammer Schleswig-Holstein ließ in
seiner Seminar-Moderation keinen Zweifel
daran, dass eine Flut der MVZ unaufhaltsam
auf die Ärzteschaft zurausche. „Wer nicht
über die Versorgungszentren nachdenkt, wird
etwas versäumen“, mahnte er. Jeder Arzt,
egal ob in eigener Praxis oder im Krankenhaus, sollte individuell prüfen, ob ein MVZ
Zukunftschance oder Bedrohung der etablierten Praxisform bedeute.
D
24
Gründer-Stimmung
Zwar seien in Schleswig-Holstein bislang
erst drei Zentren in Betrieb gegangen - darunter die ehemalige Kieler Praxis von Dr. Tilmann Schlegelberger, der in den alten Ländern als MVZ-Pionier gilt. Doch die bundesweiten Zahlen zeigen nach dem Reformstart
vor einem Jahr einen klaren Trend: Im 3.
Quartal 2004 hatten erst 17 MVZ ihre Arbeit
aufgenommen. Ende Februar 2005 praktizierten bundesweit bereits 89, weitere 70 Zulassungsverfahren liefen.
Die vier Experten der Segeberger Fortbildung waren sich allerdings nicht ganz einig,
ob in den neuen Zentren tatsächlich die Zukunft liegt. Ärzte sollten sich offensiv und
angstfrei den neuen Möglichkeiten öffnen,
empfahl der Kieler Gesundheitsrechtsexperte
Jürgen Steinbrink. Die neuen gesetzlichen Regelungen lassen auch nichtärztliche Betreiber
für MVZ zu. Aus diesem Grund sollten Ärzte
die Entscheidung, in der eigenen Kommune
selbst als Gründer aktiv zu werden, nicht auf
die lange Bank schieben. „Schließlich kön-
Nordlicht
AKTUELL
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nen Krankenhäuser ebenso MVZ betreiben
wie Apotheker, die mindestens zwei Ärzte
einstellen.“ Selbst Kreise oder Städte dürften
als Träger auftreten.
Für Anwalt Jürgen Steinbrink gehören
MVZs in ärztliche Hände.
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sorgungsstrukturen zuständig. Es gebe zwar
Zuschläge für MVZ, doch gemeinsam behandelte Patienten führen zu Abzügen bei
der Vergütung. Für bestimmte Fachrichtungen
- etwa Pathologie, Strahlentherapie oder
Transfusionsmedizin - werden gar keine Zuschläge angerechnet. Becker lud interessierte
Ärzte zu intensiven Beratungsterminen ein,
um die individuelle Situation ausloten zu können. „Auch oder gerade weil die Lage zu
MVZ nicht eindeutig ist, gilt: Entdecke die
Möglichkeiten mit der KVSH!“
„MVZ in ärztliche Hände“
Steinbrink plädierte leidenschaftlich dafür,
dass neue Zentren „in die Hände ärztlicher
Betreiber gehören“. Eindeutig sei geregelt,
dass auch MVZ, die nicht von Ärzten getragen werden, trotzdem medizinisch geleitet
werden. „Der Arzt muss rechtlich und tatsächlich die Verantwortung wahrnehmen.“ Dabei können die Zentren individuell und damit höchst unterschiedlich strukturiert sein:
Vertragsärzte arbeiten ebenso wie eine nach
oben offene Zahl von angestellten (Fach-)Ärzten und nichtärztliche Leistungserbringer, darunter etwa angestellte Apotheker, Optiker
und Krankengymnasten. Dabei müsse die Zusammensetzung der Disziplinen fachübergreifend sein.
Mehr Wettbewerb
Klärte über die Verdienstmöglichkeiten in
einem MVZ auf, Ekkehard Becker, KVSH
Vertrauen der Partner
Manfred Diehl von der KVSH
In der Praxis seien unter anderem folgende
Kombinationen bei MVZ bislang häufig vertreten, erläuterte Manfred Diehl von der Zulassungsabteilung der KVSH:
• Hausärzte mit Internisten
• Internist mit Augenarzt und Kinderarzt
• Chirurg und Anästhesist
• Orthopäde und Rehabilitationsmediziner
• Neurologe und Radiologe
• Hausarzt und Hautarzt
Die Größe der MVZ schwanke zwischen
zwei und 15 Ärzten, wobei in den meisten
Zentren neben den Vertragsärzten Mediziner
als Angestellte arbeiten. Die neuen Regelungen
sehen vor, so Diehl, dass Angestellte neben einer Ganztags-Tätigkeit auch Teilzeitmodelle
einer Viertel-, einer Halbtags- oder Dreiviertel-Stelle wahrnehmen können. Dies ermögliche eine individuelle Lebensplanung wie auch
die Chance, neben der eigenen Praxis- oder
Krankenhaustätigkeit in Teilzeit in einem MVZ
zu arbeiten, betonte der Jurist Steinbrink. Er
sehe in den mehreren kombinierbaren Standbeinen eine „Chance für Ärzte“.
Prüfen sollten Ärzte, die ein MVZ gemeinsam eröffnen wollten, ob Standort und Zeitpunkt richtig gewählt seien. Wenn bereits
mehrere MVZ am Ort in ähnlichen Fächerkombinationen arbeiten, sollte man eine
Gründung überdenken, hieß es. Als besonders wichtiges Kriterium sahen die Experten
das Vertrauen unter den Gründungsmitgliedern, da etwa Haftungsfragen bei ärztlichen
Fehlern je nach Rechtsform des MVZ auch
die Partner betreffen können.
Natürlich gehe es auch ums Geld(verdienen), wenn sich Mediziner entscheiden, in
ein Zentrum zu investieren und die alten Pfade zu verlassen. Das Einkommen aus den Kassenhonoraren könne in bestimmten Fällen
größer ausfallen, in anderen kleiner, erläuterte Ekkehard Becker, bei der KVSH für Ver-
Für einen Blick über den medizinischen Tellerrand plädierte Torsten Petereit von der Revisions- und Treuhandkommanditgesellschaft
Kiel angesichts der künftigen Anforderungen
im Wettbewerb: Es gelte, Patientenströme zu
sichern und Verhandlungen mit den Kassen zu
führen. Zu einem professionellen Management gehöre auch in einem ärztlichen Betrieb
ein Unternehmenskonzept, das präzise Ziele
und eine Kontrolle der Umsetzung erfasse.
Auch Finanzbuchhaltung, Marketing und Einkauf müsse professioneller werden. Als nicht
abwegig bezeichnete Petereit Visionen von
überregionalen MVZ-Filialen und Einzelbetrieben mit 30 oder 50 Ärzten.
Wichtig bei der Gründung eines Zentrums
sei die Entscheidung für die jeweils passende
Rechtsform. Es seien nun nicht mehr nur GbRGesellschaften zulässig. Auch GmbHs, Aktiengesellschaften und Genossenschaften gelten künftig als zulässige Rechtsformen, sagte
Petereit. Strittig seien nach bestehender
Rechtslage Handelsgesellschaften wie oHG,
KG und GmbH & Co. KG. Einen Königsweg
gebe es nicht: Jede Rechtsform müsse abgewogen und auf die eigene Gründersituation
hin ausgewählt werden, hieß es.
„Einzelpraxen bleiben“
Riet zum Blick über den Tellerrand:
Torsten Petereit
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AKTUELL
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Unstrittig seien dagegen die Vorteile eines
Versorgungszentrums, betonten die Experten: Durch die Zusammenlegung von Personal, Geräten und Räumen können die Ärzte
wirtschaftlicher arbeiten, während die Patienten besser versorgt würden. Für die Ärzte
gelten interessante Arbeitszeitmodelle und
eine geregelte Alterssicherung. Einzelverträge
mit den Kassen und BudgetüberschreitungsKompensation können die Ertragssituation
verbessern. „Für das Flächenland SchleswigHolstein allerdings“, meinte ÄrztekammerPräsident Bartmann zusammenfassend, „wird
die Einzelpraxis immer eine Zukunft haben.
Aber sie ist nicht mehr das einzige Modell.“
Joachim Welding,
Freier Journalist
25
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KV INTERN
Ä R Z T L I C H E A BT E I LU N G
DOLOBENE PUR®
Regresse angedroht
Das Präparat Dolobene pur® ist sowohl als Arzneimittel als auch als Medizinprodukt auf dem Markt. Das
Präparat ist nach Feststellung des BfArM als Arzneimittel einzustufen. Als Arzneimittel ist es jedoch nicht
zugelassen, so dass es nicht zu Kassenlasten verordnet werden kann. Die Krankenkassenverbände haben
im Verordnungsfall Regressanträge angedroht.
SPRECHSTUNDENBEDARF
Informationen nur schriftlich
PRAXISBESONDERHEITEN
Keine Vorabmeldungen mehr
In Streitfragen haben Informationen der Krankenkassen nur in schriftlicher Form Bestand. Deshalb sind Anfragen an die Krankenkassen hinsichtlich der Abforderungsfähigkeit einzelner Produkte über den Sprechstundenbedarf immer schriftlich an diese zu richten.
Besonders teure Fälle im Verordnungsbereich müssen nicht mehr mit der Quartalsabrechnung mitgeteilt
werden. Durch die Einführung von Kennziffern, die im Arzneimittelbereich auf Praxisbesonderheiten hinweisen können, ist die Meldung überflüssig geworden. Darüber hinausgehende Besonderheiten können
erst in einem Prüfverfahren geltend gemacht werden.
RÜCKBILDUNGSGYMNASTIK
Kasse zahlt, aber auf Privatrezept
MISTELTHERAPIE
Nur eingeschränkt verordnungsfähig
Auch Physiotherapeuten dürfen Rückbildungsgymnastik zu Kassenlasten erbringen. Da die Rückbildungsgymnastik nicht Gegenstand der Heilmittelrichtlinien ist, kann eine solche Verordnung nur auf einem
Privatrezept erfolgen. Die Verwendung der Muster 13 (Heilmittelverordnung) und 16 (Rezept) ist nicht zulässig. Wenn Sie jetzt nicht weiter wissen, fragen Sie die KV.
Die Verordnung von Mistelpräparaten zu Kassenlasten ist nur in der palliativen Therapie maligner Tumore
zur Verbesserung der Lebensqualität zugelassen. Dies gilt auch für Präparate der anthroposophischen und
homöopathischen Therapie. Die Firma Helixor wirbt mal wieder damit, dass diese Regelung für ihr Präparat nicht gilt, da das BMGS eine andere Rechtsauffassung vertritt. Untermauert wird die Aussage der
Firma auch noch mit einem Urteil des SG Düsseldorf, wonach eine Krankenkasse zur Kostenübernahme
verurteilt wurde, obwohl das Mistelpräparat in der adjuvanten und nicht in der palliativen Therapie eingesetzt worden ist.
Leider sind solche Urteile Einzelfallentscheidungen, die keine Auswirkungen auf die generelle Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse haben. Darüber hinaus obliegt es einzig und allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss; seine Richtlinien zu kommentieren und auszulegen.
REZEPTKENNZEICHNUNG
26
§ 22 Abs. 3 SGB V wird wie folgt neu gefasst:
„Bei der Verordnung von Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmitteln ist vom Arzt einer versorgungsbereichs- und/oder arztgruppenübergreifenden Gemeinschaftspraxis, eines medizinischen Versorgungszentrums oder einer Einrichtung gemäß § 311 Abs. 2 SGB V ein Vertragsarztstempel der Praxis bzw. des
medizinischen Versorgungszentrums bzw. der Einrichtung zu verwenden, in dem zusätzlich der Name des
verordnenden Arztes enthalten ist, oder der Name des verordnenden Arztes ist zusätzlich auf der Verordnung lesbar anzugeben.“
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KV INTERN
QUA L I T Ä TS S I C H E RU N G
QUAMADI
Erfolg gefährdet durch „Fehlüberweisungen“
Im Jahre 2001 startete in der „Kernregion“ (Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie die kreisfreien
Städte Kiel und Neumünster) das Modellprojekt „Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik“ (QuaMaDi).
Wesentlicher Unterschied zur üblichen Mammographie ist das 4-Augen-Prinzip, also die routinemäßige Doppelbefundung sowie eine Drittbefundung bei Dissens und die standardisierte Abklärungsdiagnostik im
Referenzzentrum.
Dieses Projekt hat sich zu einem großen Erfolg entwickelt. Die Tumorgröße bei Detektion konnte auf die
Hälfte verringert werden. Dieser Erfolg ist nun durch Einführung der Kassengebühr gefährdet.
Die Patientinnen werden zum Teil in Unkenntnis und unter Umgehung des QuaMaDi-Prozesses direkt
an die Radiologen zur Durchführung der Mammographie überwiesen. Ein Zugang in das Projekt ist jedoch
nur über den behandelnden Gynäkologen möglich. Um den Erfolg dieses Projektes zu sichern, werden alle
Hausärzte gebeten, bei Notwendigkeit einer (kurativen!) Mammographie Patientinnen zunächst an den
Gynäkologen zu überweisen, der die Patientin dann in dieses Modell aufnehmen und innerhalb des QuaMaDi-Projektes die Durchführung der Mammographie veranlassen kann.
DMP-BRUSTKREBS
Kassen und KV machen weiter
Das DMP-Brustkrebs wurde im vergangenen Jahr auf der Grundlage eines dreiseitigen Vertrages zwischen
Krankenkassen, KVSH und Landeskrankenhausgesellschaft gestartet. Aus verschiedenen Gründen haben
die Krankenkassen die Vereinbarung gegenüber der Landeskrankenhausgesellschaft gekündigt und beabsichtigen jetzt mit einigen Brustzentren Einzelvereinbarungen zu treffen. Entgegen anders lautender Informationen hat diese Kündigung für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung keine Auswirkung.
Wir haben mit den Krankenkassen zwischenzeitlich einen neuen, jetzt zweiseitigen aber inhaltsgleichen Vertrag zum DMP-Brustkrebs geschlossen. DMP-verantwortliche Ärzte können also weiterhin entsprechende
Patientinnen ins Programm einschreiben und wie dort vereinbart dokumentieren. Bei notwendiger stationärer Therapie werden die Patientinnen unbeachtet der noch ausstehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen und Brustzentren in das Krankenhaus eingewiesen, für das Sie sich in Abstimmung mit Ihrer Patientin entschieden haben. Der neue DMP-Vertrag kann im Internet unter www.kvsh.de eingesehen oder
auf Wunsch auch per Email oder Fax angefordert werden.
DMP-DIABETES TYP 2
Hypertonie-Schulungen jetzt auch durch Hausärzte
Bei eingeschriebenen DMP-Patienten mit Diabetes-mellitus Typ 2 können jetzt auch Hypertonie-Schulungen auf der Ebene des koordinierenden Hausarztes abgerechnet werden. Voraussetzung ist die Erteilung einer Genehmigung, die bei vorliegender Qualifikation ab sofort formlos beantragt werden kann.
Anträge richten Sie bitte an Helga Hartz oder Carolin Polonji aus der Abteilung Qualitätssicherung der
KVSH.
Angebote zur Erlangung der Schulungsqualifikation werden derzeit von uns erarbeitet. Interessenten an
einer Teilnahme melden sich bitte bei Mareike Ralf aus der Abteilung Qualitätssicherung.
DMP-DIABETES TYP 1
Abschluss eines DMP-Vertrages
Sowohl mit den Ersatz- als auch mit den Primärkassen wurde ein DMP-Vertrag zur Versorgung von Typ-1Diabetikern abgeschlossen. Die bisherigen Struktur-Verträge für Diabetes-Schwerpunktpraxen enden mit
Ausnahme der Landwirtschaftlichen Krankenkasse am 31.03.2005. Alle Diabetes-Schwerpunktpraxen erhalten unaufgefordert die Antragsunterlagen und die neuen Verträge von uns zugesandt.
Mit den Krankenkassen konnten wir vereinbaren, dass im ersten Quartal begonnene Schulungen und
Ersteinstellungen für Typ-1-Diabetiker noch im 2. Quartal 2005 beendet und abgerechnet werden können.
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KV INTERN
ABRECHNUNG
KURARZTVERTRAG
Neue Pauschalen
Mit den Primärkassen ist eine Anhebung der Pauschalbeträge um ca. 0,8 Prozent vereinbart worden.
Diese Regelung ist am 01.01.2005 in Kraft getreten und soll bis zum 31.12.2006 gelten. Die Krankenkasse
vergütet die kurärztliche Behandlung bei einer Dauer von drei Wochen mit einer Pauschale von 42,25
Euro; bei einer ambulanten Vorsorgeleistung bei bestehenden Krankheiten wird zusätzlich ein Zuschlag von
8,80 Euro gezahlt. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung für Kinder (Dauer drei bzw. vier Wochen) beträgt die Pauschale 30,40 Euro. Bei ambulanter Vorsorgeleistung als Kompaktkur zahlt die Krankenkasse
eine Pauschale von 78,30 Euro.
GEBÜHRENORDNUNGSPOSITIONEN
HAUSARZTVERTRAG
Symbolisierung und Kennzeichnungen
Versorgungsbereichs- und/oder fachgruppenübergreifende Gemeinschaftspraxen, medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen müssen die abgerechneten Leistungen arztbezogen kennzeichnen. Folgende Zuordnungskennzeichen sind für den Bereich der KVSH möglich.
*
,
$
,
#
,
<
,
>.
Für die Kennzeichnung der entsprechenden Leistungen ist von jedem Arzt eines der aufgeführten Zeichen zu verwenden. Jedem Arzt ist ein eigenes Zeichen zuzuordnen. Die feste Zuordnung der Zeichen ist
in den Stammdaten des Praxisverwaltungssystems in der folgenden Art und Weise zu fixieren:
Nachname, Vorname / Leistungskennzeichen
Beispiel:
Mueller, Peter/*
Meier, Karin/#
Sollte die Zahl der Ärzte einer Praxis die Anzahl der Kennzeichen überschreiten, so ist für jeden weiteren
Arzt wie folgt zu kennzeichnen:
Schulze, Martin/**
Mueller, Else/#$
Als Kennzeichnung pro Arzt sind min. ein Zeichen und max. drei Zeichen möglich. Manuell tätige Praxen
schreiben das entsprechende Leistungskennzeichen wie folgt direkt hinter die Leistung:
Leistung/Leistungskennzeichen
Teilnehmer am Barmer-Vertrag
Bisher wurde die Ziffe 8032 verwendet, um für die Patienten im Barmer-Vertrag die Befreiung von der
Kassengebühr zu dokumentieren. Der EBM 2000plus macht jetzt eine neue Ziffer erforderlich. Bitte verwenden Sie ab sofort die 80040.
Ansprechpartner bei der BARMER bezüglich des Hausarztvertrages „integrierte Versorgung nach
§ 140a ff SGB V“:
Michael Wilkens, Rathausplatz 15, 24937 Flensburg
Tel. 018 50084-1160
Fax 018 50084-1266
Mail: [email protected]
Kerstin Jochimsen-Hansmann, Hopfenstr. 1c, 24114 Kiel
Tel. 018 50085-1157
Fax 018 50085-1380
Mail: [email protected]
Reinhard Schindler, Fackenburger-Allee 1, 23554 Lübeck
Tel. 018 50086-1171
Fax 018 50086-1190
Mail: [email protected]
HVM
Letzte Meldung: Alter HVM gilt letztmalig auch für II/2005 !!!
Infolge terminlicher Schwierigkeiten mit dem Schiedsamt wurde mit den Krankenkassen für das
zweite Quartal 2005 der bisherige Honorarverteilungsmaßstab letztmalig verlängert. Lediglich für
Psychotherapeuten erfolgt eine Änderung mit der erstmaligen Einführung eines individuellen Punktzahlvolumens ab II/2005. Eine detaillierte Mitteilung ergeht umgehend an alle Praxen.
28
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KV intern: Psychotherapie
Einblicke in eine fremde Welt
Aus dem Tagebuch eines Psychotherapeuten (Teil 1)
urz vor 8.00 Uhr: Frau F. ruft wegen
ihres Sohnes an, die Lehrerin hätte
gesagt, wir sollen uns mal bei einem
Psychotherapeuten melden. Er sei in der
Schule nicht mehr tragbar, benehme sich nicht
und störe den Unterricht. Probleme zu Hause
gäbe es nicht. Der Sohn geht in die erste
Klasse. Frau F. hat Glück, ich kann ihr einen
Ersttermin geben, auch weil ihr Sohn gegebenenfalls über einen längern Zeitraum schon
um 12.00 Uhr in der Praxis sein kann - d. h.
um diese Zeit ist ein Therapieplatz frei. Ich
denke, vielleicht bedarf ja gar nicht das Kind
einer psychotherapeutischen Behandlung,
sondern im Grunde eher die Lehrerin - mal
abwarten.
Kurz danach ruft Herr A. an: Was denn mit
der beantragten Psychotherapie seiner Tochter sei? Er habe noch nichts von der Krankenkasse gehört. Auskunft: Die Antragsunterlagen sind gleich nach unserem letzten
Gespräch an die Krankenkasse gegangen,
wenn er etwas über den Stand der Bearbeitung erfahren möchte, müsse er bei der Krankenkasse anrufen. Er fragt nach, ob das denn
sein könne - es sind doch schon vier Wochen
vergangen. Ja, das könne sein - vier Wochen
mag für sie und ihre Tochter eine lange Zeit
sein, aber das sei durchaus noch normal.
Rückrufstress
8.00 Uhr die erste Patientin - 29 Jahre, Essstörung/Depressionen. Danach: Auf dem Anrufspeicher ist Herr Dr. med. O., bittet um
Rückruf wegen unserer gemeinsamen Patientin B. Ein Blick auf die Uhr: Fünf vor neun.
Könnte ich vor dem nächsten Patienten noch
schaffen - also Rückruf - was weg ist, ist weg.
Arzthelferin weiß gleich Bescheid - stellt durch
- Guten Morgen, schön .... Ja, Frau S. hätte
ihm gesagt, dass sie das letzte Mal im November bei mir war und seit dem nichts
gehört hätte. Frau S. oh ja, ich erinnere mich,
tatsächlich lange her - ein kurzer Blick auf
die Liste der 'rausgegangenen Anträge - ja,
November Bericht zum Antrag geschrieben
und an Krankenkasse gesandt. Ende November - jetzt ist Januar, bis heute keine
Rückmeldung - Frau S. soll dringend bei ihrer Kasse anrufen. Herr Dr. O.: Kann denn
das angehen? - Ja leider, der Rekord bezüglich der Zeit für die Antragsbearbeitung liegt
zur Zeit bei drei Monaten und zwei Wochen
von Antragstellung bis zur Erklärung der Leistungsübernahme. Platz eins und zwei hält
Foto: Wilder
K
Um Kontakt zu Kindern aufzubauen und ihre Ängste zu entschlüsseln, ist das Spielen
mit Puppen oft ein guter Weg.
eine ganz mobile „Billigkrankenkasse“ - aber
Ersatzkassen können das auch, Platz drei geht
dann auch an eine solche. Komm, Herr Dr.
O., wir wollen hier nicht lamentieren über
die Krankenkassen - richten Sie Ihrer Patientin aus, dass sie umgehend bei ihrer Kasse
anrufen soll. 9.00 Uhr: der erste junge Patient - fünf Jahre, Kindergartenkind, pathologische Einschlafstörungen, Enuresis, depressive Störung - Familienzerrüttung.
Persönlichkeitsstörungen
10.00/11.00/12.00 Uhr weitere Patienten
- Einschlafstörung mit Trennungsängsten,
Dysthymia mit schädlichem Gebrauch verschiedener Substanzen und Angststörung mit
Panikattacken. Patientin K. beschwert sich
darüber, dass der Arzt M. die ihr ausgestellte
Quittung über die Kassengebühr nicht akzeptiert hat. Ich müsse ihr noch eine Überweisung ausstellen. Frau K., haben Sie
tatsächlich mit dem Arzt darüber gesprochen
oder mit einer seiner Helferinnen? K: Natürlich nur mit der Dame am Tresen. Okay, das
machen wir ganz kurz und knapp, ich kopiere Ihnen hier jetzt eine Seite aus Mitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein. Und sehen Sie, da steht
es genau drin: Die Quittung des Psychotherapeuten ersetzt die Überweisung! Inzwischen
drei telefonische Anfragen nach einem The-
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rapieplatz auf dem Anrufspeicher. Okay,
Rückruf - dann ist aber Mittag! Therapieplatz
für einen 15jährigen Jungen, geht zur Schule.
- Nein, zur Zeit nichts frei - der kann ja nur
nachmittags - morgens ist Schule. Idee der
Mutter: Ja, aber wir können ihn ja 'rausnehmen morgens aus der Schule - zum Beispiel
montags, da hat er Kunst in den ersten beiden Stunden, die Schule findet das ja auch
wichtig. Nein, das mache ich nicht! Erstens
ist das mit dem Schulgesetz nur schwer vereinbar. Dann, was soll ich nach einem halben Jahr machen, wenn der Stundenplan Ihres Sohnes sich ändert und er ausschließlich
nur noch nachmittags kann. Oder die Schulleitung nach einiger Zeit ihre anfänglich
geäußerte Zustimmung widerruft. Habe ich
alles schon erlebt. Dann können wir die Therapie abbrechen, weil ich keinen Platz nachmittags frei habe. Denn ich kann ja nicht jemand anders hinausschmeißen, nur damit Ihr
Sohn nachmittags unterkommt. So Leid mir
das tut, ein Schulkind und eben auch ihr Sohn
muss einen sicheren - nur ihm zugewährten
Therapieplatz am Nachmittag haben.
14.00/15.00 Uhr Patienten laufender Psychotherapien - ausschließlich Kinder und Jugendliche - Störung des Sozialverhaltens mit
depressiver Störung und Enkopresis.
Dipl.-Psych. Heiko Borchers, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut, Kiel
29
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KV intern: Qualitätssicherung
SEMINAR
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.
S E M I N A R Aufbauseminar der Ärztlichen Stelle für Praxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter
„Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen“
20. April 2005
15.30 s.t.- 19.00 Uhr
Ärztliche Leitung
Referenten
Ort
Walter Bisping, Arzt für Radiologie und Nuklearmedizin, Vorsitzender der Ärztlichen Stelle bei der KVSH, Neumünster
Angelika Rott, Ärztliche Stelle bei der KVSH,
Uta Markl, Ärztliche Stelle bei der KVSH
Sitzungssaal im VG II der KVSH, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Ziel dieser Veranstaltung ist es, Ihren Mitarbeitern/innen Hinweise und Tipps zur Konstanzprüfung zu geben,
um bei Abweichungen der Grenzwerte oder bei fehlerhaften Abbildungen die möglichen Ursachen leichter erkennen und in einigen Fällen auch beseitigen zu können. Dieses soll in einem kurzen theoretischen Abriss und
danach anhand von Fallbeispielen geschehen. Um eine möglichst praxisnahe und anschauliche Gestaltung zu
ermöglichen, wird das Seminar in einer kleinen Gruppe durchgeführt.
Voraussetzung ist die vorherige Teilnahme an dem Basisseminar „Konstanzprüfungen verständlich gemacht“. Für die teilnehmenden Ärzte sind Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer
Schleswig-Holstein beantragt worden. Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen: Da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist, werden die Anmeldungen
in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme
als bestätigt.
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte bis zum 04. April schriftlich (gern auch per Fax oder Mail) an die
Telefon: 04551 883 332
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Fax:
04551 883 374
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
E-Mail: [email protected]
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ (EBM 2000plus)
04 Mai 2005
14.s.t.- 17.00 Uhr
Referenten
Ort
Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter
Hotel Altes Gymnasium, Süderstr. 6-8, 25813 Husum
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern.
Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen:
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Nordfriesland, Schleswig-Flensburg,
Flensburg-Stadt, Dithmarschen
Anmeldung
und Auskunft
30
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 25. April 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Telefon: 04551 883 332
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
Fax:
04551 883 374
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
E-Mail: [email protected]
Nordlicht
AKTUELL
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SEMINAR
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das Nordlicht.
S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ (EBM 2000plus)
18. Mai 2005
14.s.t.- 17.00 Uhr
Referenten
Ort
Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter
Vitalia Seehotel, Raum Toskana, Am Kurpark 3, 23795 Bad Segeberg
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern.
Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen:
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 09. Mai 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die
Telefon: 04551 883 332
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Fax:
04551 883 374
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
E-Mail: [email protected]
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
S E M I N A R Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“ (EBM 2000plus)
01. Juni 2005
14.s.t.- 17.00 Uhr
Referenten
Ort
Dietrich Bartz, Leiter der Abt. Qualitätssicherung
Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Ernst Sievers, stellv. Abrechnungsleiter
Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2 - 4, 24537 Neumünster
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen aktuelle Fragen des neuen EBM erörtern.
Das Seminar ist kostenfrei.
Teilnahmebedingungen:
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise: Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, Plön
Anmeldung
und Auskunft
Anmeldungen bitte schriftlich bis zum 23. Mai 2005 (gern auch per Fax oder Email) an die
Telefon: 04551 883 332
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Fax:
04551 883 374
Abt. Qualitätssicherung, Mareike Ralf
E-Mail: [email protected]
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
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Praxis-Team
Verordnung häuslicher Pflege
1) Verordnung über häusliche Krankenpflege
Eine Verordnung über häusliche Krankenpflege (auch für Teilbereiche) darf nur ausgestellt werden, wenn der Patient oder eine im Haushalt lebende Person die erforderlichen Maßnahmen selbst nicht durchführen können.
Kann der Vertragsarzt nicht beurteilen, ob eine im Haushalt lebende Person die verordneten Maßnahmen übernehmen kann, so ist das
entsprechende Feld anzukreuzen. Die Prüfung obliegt dann der GKV (ggf. durch den MDK).
Darüber hinaus sind hier Angaben zur Erst- oder Folgeverordnung, sowie zur Dauer und eines eventuellen Unfalles zu machen.
2) Dauer der
Verordnung
Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege soll zumindest bei der Erstverordnung die Dauer von 14 Tagen
nicht überschreiten.
Die verordnungsrelevante
Diagnose ist im Klartext anzugeben und nicht mittels
ICD-Code.
3) Krankenhausvermeidung
Die Verordnung kann erfolgen als Krankenhausvermeidungspflege oder zur Sicherungspflege.
1
2
3
4
4) Maßnahmen
Die verordnungsfähigen
Maßnahmen und deren Häufigkeit zur Behandlungspflege,
Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sind
den Richtlinien zur häuslichen
Krankenpflege (www.kvsh.de,
Bibliothek, Richtlinien) zu entnehmen.
32
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e (Muster 12)
5) Versicherte und Krankenkasse
Die Rückseite des Vordruckes Teil a ist vom Versicherten und ggf. vom bereits eingeschalteten Pflegedienst auszufüllen.
Die Teile b und c sind von der zuständigen Krankenkasse auszufüllen.
5
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Selbsthilfegruppen
!
Nach der Gesundheitsreform führt die Lektüre des Sozialgesetzbuches zu erstaunlichen Erkenntnissen. Es gibt nun „privilegierte“
Krankheiten, die besonders im Fokus stehen. So spricht der § 137f von „geeigneten chronischen Krankheiten“, die für Behandlungsprogramme „empfohlen“ werden sollen und stellt für die Auswahl Kriterien auf. Zu diesen privilegierten Krankheiten
gehören z. B. Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Rheuma, Asthma oder Brustkrebs. Einige dieser Erkrankungen erfahren eine
„Adelung“, in dem sie zu Disease-Management-Programmen gemacht werden.
Die KVSH hat in den vergangenen Monaten verschiedentlich Vertreter von Patientenverbänden eingeladen, um mit ihnen über die Folgen des GMG zu diskutieren. Meist sind die Vertreter Betroffene. Sabine Hardekopf, unser „Patiententelefon“, hat mit den Vertretern
Gespräche geführt und aufgezeichnet. Die Veröffentlichung ist ein Beitrag der KVSH, Krankheiten mit oft schwerem Schicksal aus dem
Abseits zu holen.
Leben mit Fibromyalgie
nde der 80ger Jahre traten bei Frau L.
die ersten Beschwerden auf. Sie konnte
zeitweise nicht laufen und hatte starke
Schmerzen in den Beinen. Festgestellt wurde
eine leichte Arthrose. Diese konnte aber die
massiven Beschwerden nicht verursacht haben. Es traten mehr und sehr unterschiedliche
Symptome auf, u. a. schlechter Schlaf, innere
Unruhe, Infektanfälligkeit, Asthma, Herzrhythmusstörungen, Unterleibsbeschwerden und
eine Schilddrüsenerkrankung. Die Anzahl der
Symptome und deren Intensität nahmen über
die Jahre zu. Einzelne Beschwerden waren
nicht zuzuordnen. Nach einem Arztwechsel
wurden 1995 in der Rheumaambulanz der
Universitätsklinik Lübeck Spondarthritis und
ein sekundäres Fibromyalgie-Syndrom diagnostiziert. Die Psyche ist bei Frau L. nicht so
sehr betroffen.
E
Familiäres Umfeld
Die Schmerzzustände und die körperliche
Schwäche treten bei Frau L. unterschiedlich
stark auf. Oft kann sie nicht den Haushalt
führen. Ihr Mann unterstützt sie sehr. Selbst
leichte Tätigkeiten, wie z. B. Kartoffelschälen,
führen bereits zu Muskelkater. Wenn die Beschwerden zu stark werden, versucht sie sich
in ihrem kleinen Büro bei Schreibarbeiten abzulenken. Feuchtkaltes, aber auch feuchtwarmes Wetter haben ebenfalls Einwirkung
auf ihre Befindlichkeit.
Berufliches Umfeld
Bis 1994 war Frau L. als Einzelhandelskauffrau berufstätig. Nach mehrjähriger Selbstständigkeit hörte sie auf zu arbeiten, aber nicht
krankheitsbedingt. Sie verfügt über einen starken Willen und konnte so Beruf und Krankheit
immer einigermaßen koordinieren, was nicht
einfach war. Es gehört schon viel Eigendisziplin
dazu, trotz Schmerzen zu arbeiten.
34
Gesellschaftliches Umfeld
Die Krankheit ist für Laien nicht erkennbar. Ein geschultes Auge sieht aber die Wassereinlagerungen im Gesicht, die oft bei Patienten mit Fibromyalgie auftreten. Frau L.
Erläuterungen zum
Krankheitsbild
Es handelt sich um eine chronische, nicht
entzündliche Form eines rheumatischen
Zustandes, welche die Weichteile des Körpers betrifft, vor allem den Übergang vom
Muskel zur Sehne. Dabei gibt es einzelne
Muskel-Sehnen-Übergänge, die besonders schmerzhaft sind. Sie werden als
Schmerzpunkte oder Tenderpoints bezeichnet. Neben diesen Schmerzen treten
auch zahlreiche so genannte vegetative
Beschwerden auf, wie z. B. Neigung zu
vermehrter Schweißbildung, Atembeschwerden, Reizblase, Wassereinlagerungen, Ohrensausen, Reizbarkeit, Stimmungsschwankungen. Natürlich leidet
nicht jeder gleich stark unter den Symptomen und Schmerzen. Die Laboruntersuchungen sind generell eher unauffällig,
größere Abweichungen von den normalen
Werten können in der Regel nicht festgestellt werden. Und schließlich ist die Ursache der Erkrankung nicht eindeutig bekannt. Die Fibromyalgie ist keine seltene
Erkrankung, sie ist vielmehr ausgesprochen häufig. Es gibt ca. 2,6 – 3 Millionen
Betroffene, vorwiegend Frauen, in
Deutschland. Es ist eine schwere aber nicht
lebensbedrohliche Erkrankung. Die Unkenntnis bei vielen Ärzten ist immer noch
sehr groß. Die Fachleute, wie internistische Rheumatologen kennen die Erkrankung, aber durch die verwirrende Vielfalt
von Beschwerden wird oftmals an andere
Krankheiten gedacht.
Nordlicht
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geht sehr offen mit ihrer Erkrankung um.
Wenn sie sich nicht in der Lage sieht Besuche zu empfangen oder zu machen, teilt sie
dieses auch mit. Wegen der Schmerzen kann
sie nicht lange auf einem Fleck sitzen oder
stehen und muss ständig in Bewegung bleiben. Auch leidet sie oft unter Konzentrationsschwächen. Besuche von Abendveranstaltungen fallen ihr daher sehr schwer. Frau
L. hat mal einen Tanzkurs besucht, um etwas aktiv zu sein. Sie bekam dann aber einen schweren Schmerzschub mit starker Konzentrations- und Muskelschwäche und musste den Kurs abbrechen. Größeren Belastungen
kann sie sich nicht aussetzen. Auch wird sie oft
wegen der Erkrankung belächelt, da viele psychosomatische Symptome zum Krankheitsbild gehören und diese nicht ernst genommen werden.
Arzt- /Patientenverhältnis
Frau L. rät bei gesicherter Diagnose den
behandelnden Arzt auf eine vorliegende Fibromyalgieerkrankung hinzuweisen, damit
keine zusätzlichen Untersuchungskosten anfallen. Eine Herzkatheteruntersuchung wurde
aus diesem Grunde bei ihr verschoben. Die
aufgetretenen Herzrhythmusstörungen sind
immer noch da, sind aber in erster Linie als
Folge- und Begleiterscheinung der Fibromyalgie zu sehen.
Ihre behandelnde Hausärztin verordnet ihr
zur Linderung der Beschwerden selektive COX
2 Hemmer, Beta-Blocker, Diuretika und Hormone, da 1990 eine Unterleibs-Op. erfolgte.
Die Wassereinlagerungen an Gesicht und Armen werden mit einer zusätzlichen manuellen Lymphdrainage behandelt. Es ist wichtig,
mit seinem behandelnden Arzt ein Therapiekonzept zu entwickeln, notfalls dieses Konzept auch immer wieder den Bedürfnissen anzupassen. Eigeninitiative ist auch vom Patienten gefordert. Frau L. besitzt eine Infrarot-Ka-
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bine, die sie wöchentlich zweimal nutzt. Die
trockene Wärme hat eine entspannende Wirkung auf die Muskulatur. Außerdem führt sie
Entspannungstechnik nach Jacobsen durch
und ernährt sich vollwertig. Sie wird auch mit
der traditionell chinesischen Medizin regelmäßig behandelt. Ihre Hausärztin begrüßt dieses. Wenn sich die Möglichkeit bietet, kommt
gelegentlich die biomechanische Muskelstimulation dazu. Leider gibt es diese außerordentlich wirksame Therapie noch nicht als Krankenkassenleistung. Frau L. hält eine Symbiose
zwischen Schulmedizin und der Naturheilmedizin für sehr wichtig und ist davon überzeugt,
dass diese Verbindung eines Tages zur Selbstverständlichkeit in der therapeutischen Behandlung wird.
Behörden
Oft ist die Anerkennung der Fibromyalgie
bei Behörden schwierig. Die Gutachter haben wenig Erfahrung und sehen oft nicht den
Beschwerdekomplex, sondern jede Erkrankung für sich. Frau L. hat einen Behinderungsgrad von 60 Prozent zugesprochen bekommen.
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Struktur der SHG
Im September 1995 gründete Frau L. ihre
erste Gruppe. Die Selbsthilfegruppe ist verbandsunabhängig und für jeden offen. Ziel
der Gruppe ist es, neue Erkenntnisse über das
Fibromyalgie-Syndrom zu vermitteln. Der Infoständer ist die Plattform für ihre Arbeit in der
Selbsthilfe. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis Fibromyalgie bei der Deutschen Gesellschaft
für Muskelkranke. Die Arbeitstreffen finden
jährlich zweimal in Frankfurt statt. Eine Zusammenarbeit gibt es auch mit anderen Vereinen und freien Gruppen, wie der RheumaLiga und dem Zusammenschluss freier Selbsthilfegruppen.
Die Treffen der Informationsgruppe Fibromyalgie finden im vierzehntägigen Rhythmus
jeweils am Mittwoch statt, und zwar im
Selbsthilfezentrum Elmar-Limberg-Platz 2,
23554 Lübeck.
Sabine Hardekopf, KVSH
Kontakte:
• Informationsgruppe Fibromyalgie; Bad Schwartau und Lübeck; Christa Lunkenbein;
Kirchweg 19, 23611 Bad Schwartau; Tel. 0451 28 13 02
• Grömitz: Monika Krüger; Tel. 04562 85 97
• Lübeck: Karlheinz Herms; Tel. 0451 828 18
• Deutsche Fibromyalgie Vereinigung e.V.; Waidachshofer Str. 25, 74743 Sackach;
Tel. 06292 92 87 58; www.fibromyalgie-fms.de
• Deutsche Rheuma-Liga; Landesverband Schleswig-Holstein e. V.; Holstenstr. 88-90,
24103 Kiel; Tel. 0431 53 54 90; www.rlsh.de
• KISS Lübeck; Sophienstr. 2-8, 23560 Lübeck; Tel. 0451 122 53 77; www.kissluebeck.de
• Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e. V.; Im Moos 4, 79112 Freiburg;
Tel. 047665/94470; www.dgm.org
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Steckbrief
!
Wer vertritt zukünftig meine Interessen in der Abgeordnetenversammlung? Welche Ansichten haben die gewählten Vertreter?
Das NORDLICHT stellt Ihnen deshalb an dieser Stelle in einer Serie die neuen Abgeordneten vor.
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LEGISLATURPERIOD
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KV intern: Kolumne
SERIE: Selbsthilfegruppen
in Schleswig-Holstein
Dr. Michael Drews
Wie ich
es sehe ...
Zugegeben - das Kassieren, Quittieren,
Verbuchen, Rückbuchen und Einzahlen der
zehn-Euro-Kassengebühr ist und bleibt eine
verwaltungstechnische Strafarbeit. Doch bestehende Gesetze müssen nun einmal befolgt werden. Ich kann deshalb überhaupt
nicht verstehen und nachvollziehen, dass offensichtlich“ eine ganze Reihe von Kolleginnen oder Kollegen erhebliche Skrupel und
„berufsethische Bauchschmerzen“ haben,
im Zusammenhang mit ärztlicher Leistung
ihren Patienten gegenüber von Geld zu sprechen und die vom Gesetz vorgegebene Kassengebühr deutlich und mit Nachdruck einzufordern.
Die immer wieder angeführte These, dass
durch diese neue Eigenbeteiligung die „Ärmsten der Armen“ vom Praxisbesuch abgehalten und möglicherweise Krankheiten verschleppt werden, mag vielleicht im Einzelfall zutreffen - doch an dieser Kassengebühr
scheiden sich ganz offensichtlich in der Pra-
nun ist dies gültiges (wenn auch ungeliebtes)
Gesetz, mit dem sich Ärzte wie Patienten zu
arrangieren haben. Wenn man heute eine
Praxis oder den Notarzt aufsucht, muss man
nach dem Gesetz zehn Euro als Eigenbeteiligung entrichten - dies dürfte sich mittlerweile
auch beim letzten Patienten herumgesprochen haben. Und es ist deshalb auch gar nicht
nachvollziehbar und einzusehen, dass die KV
zigtausende von säumigen Zahlern mahnen
und hinter dem Geld herlaufen (und Verwaltungsgelder sinnlos verschleudern) muss wenn doch dieses Geld viel sinnvoller der eigentlichen Patientenbetreuung zufließen
könnte. Das Eintreiben von zehn Euro durch
die KV muss deshalb die Ausnahme sein, und
nicht zur Regel für „clevere“ Patienten werden, die bewusst die gültigen Gesetze zu unterlaufen versuchen. Wenn die Mehrheit aller Vertragsärzte pro Quartal nur einige wenige Patienten haben, die ihre Kassengebühr
nicht bezahlen konnten oder wollten - an-
Zehn Euro Kassengebühr eintreiben wo liegt denn da das Problem?
xis unter den Patienten vielmehr die Geister
und Einstellungen auf einer ganz anderen
Ebene. Diese zehn Euro scheinen etliche Patienten vor die Entscheidung zu stellen, ihr
Geld in die eigene Gesundheit und einen
Praxisbesuch zu investieren - oder das Geld
alternativ lieber für Zigaretten, Alkohol oder
eine Fußballkarte zu verbrauchen. Und diese
individuelle Entscheidung des viel zitierten
„mündigen Bürgers“ und „gleichberechtigten Partners in einer Arzt-Patienten-Beziehung“ müssen wir Ärzte vielleicht respektieren - auch wenn diese Patientenentscheidung aus medizinischer Sicht gefährlich ist.
Wir müssen doch im täglichen Praxisalltag
auch jeden Tag akzeptieren, dass unsere Diabetiker sich durch Diätsünden selbst schaden, dass die Koronarpatienten trotz all unserer Bemühungen weiter rauchen und Alkoholiker rückfällig werden. Wir sind Ärzte und nicht die Gesundheitspolizei dieser Gesellschaft, die medizinische Regeln auch gegen den erklärten Willen des Patienten
durchsetzt. Die zehn-Euro-Kassengebühr haben wir Ärzte nun wirklich als letzte in dieser Gesellschaft gefordert und gewollt, doch
dere Praxen ihre nicht erhaltenen Kassengebühren aber per Mahnbescheid gleich bündelweise zum Eintreiben nach Bad Segeberg
schicken - dann stellt sich die Frage, ob dies
durch die Bedürftigkeit der Praxisklientel bedingt ist oder doch eher durch Rücksicht, Gutgläubigkeit oder Mitleid der Praxisinhaber,
wie immer man dies auch werten mag. Wenn
die zehn-Euro-Quartals-Kassengebühr den
pädagogisch-disziplinierenden Effekt haben
sollte, Patienten mit Bagatellerkrankungen und
Befindlichkeitsstörungen vor einer ärztlichen
Konsultation zum Nachdenken zu bewegen,
dann sollte dieser Effekt nicht dadurch aufgehoben und unterlaufen werden, dass einigen
Patienten diese Gebühr durch freiwilligen Verzicht von vornherein erlassen wird. Die ZehnEuro-Kassengebühr ist ein von der Politik
gewolltes Gesetz. Warum haben dann einige Kolleginnen oder Kollegen ganz offensichtlich soviel Bedenken, diese Eigenbeteiligung deutlich einzufordern und ziehen es
stattdessen vor, den finanziellen Schaden
durch das leidige Eintreiben durch die KV
lieber der Gesamtheit aller Vertragsärzte aufzudrücken?
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
Junge Nierenkranke
Deutschland e. V.
Der Verein „Junge Nierenkranke Deutschland e. V.“ besteht seit fast vier Jahren. Der
wesentliche Unterschied zu anderen Vereinen für chronisch Nierenkranke besteht in
der Altersstruktur der Mitglieder, die zwischen
18 und 40 Jahre sind. Die Diagnose Nierenversagen - und das schon in jungen Jahren lässt viele, die sich in dieser Situation befinden,
denken, das wäre nun das Ende vom Leben
und jeglicher Lebensfreude. Aber wer die Mitglieder vom Verein kennen lernt, merkt ganz
schnell, dass dieses nicht der Fall ist.
Die Mitglieder wollen informiert sein,
möchten ein partnerschaftliches PatientenArzt-Pflegeverhältnis und mitentscheiden,
wenn es um die eigene medizinische Behandlung geht. Außerdem suchen und bieten
sie den Kontakt zu gleichaltrigen Mitpatienten. In den grundsätzlich viertägigen Seminaren, die immer ein bestimmtes Thema haben, werden sehr qualifizierte und umfassende Informationen gegeben. Es bleibt aber
auch die Zeit, Kontakte zu Mitpatienten und
neu gewonnenen Freunden herzustellen und
zu pflegen. So sind die Themen des Jahres
2005 „Alternative Medizin“, „Recht und Soziales“ und „Berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente“. Im jährlich stattfindenden Gruppenurlaub ist Erholung angesagt. So ein Urlaub ist vor allem auch interessant für Dialyse-Neulinge, die bei der Reservierung und Durchführung der Dialyse am
Urlaubsort die Unterstützung von erfahrenen
Patienten suchen. Außerdem wird eine umfangreiche Beratungstätigkeit angeboten, so
z. B. in den Bereichen Ausbildung, Beruf, Rehabilitation, Sexualität und vieles mehr.
Kontakt:
Monika Centmayer, Tel. 07054 920 35 09.
Ansprechpartnerin für den Bereich Hamburg
und Schleswig-Holstein:
Christa Grund, Tel. 0431 37 36 99
Zahlreiche Informationen finden sich auch
auf der Internetseite www.junge-nierenkranke.de.
Jakob Wilder, KVSH
37
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 38
Termine
KVSH Bad Segeberg, Bismarckallee 1-6
20. April
15.30 s.t. - 18.30 Uhr
Sitzungssaal im VG II der KVSH,
Bad Segeberg
Aufbauseminar der Ärztlichen Stelle für
Praxismitarbeiterinnen/-mitarbeiter
„Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen
und eingrenzen“
04. Mai
14. s.t. - 17.00 Uhr
Hotel Altes Gymnasium, Süderstraße 6-8, 25813 Husum
Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“(EBM2000+)
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise:
Info: Mareike Ralf,
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg-Stadt, Dithmarschen
18. Mai
14. s.t. - 17.00 Uhr
Vitalia-Seehotel, Raum Toskana,
Am Kurpark 3, 23795 Bad Segeberg
Fax: 04551 883 374
Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“(EBM2000+)
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise:
Segeberg, Lübeck, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg, Stormarn
01. Juni
14. s.t. - 17.00 Uhr
Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Str. 2-4, 24537 Neumünster
Seminar für Arzthelferinnen
„Die Arztabrechnung - Sie fragen, wir antworten“(EBM2000+)
Achtung: Eingeladen sind die Arzthelferinnen der Kreise:
Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, Plön
Tel. 04551 883 332
Aus den Kreisen
07. April
20.00 Uhr
Parkhotel, Buckhörner Moor
100, 22846 Norderstedt
Harninkontinenz - Differentialdiagnostik
und moderne Therapie
Referent: Prof. Dr. Dr. Aksam Yassin, Urologe in Norderstedt
13. April
19.00 Uhr
Diako, Fliednersaal, Flensburg
Ärzteverein Fortbildung:
Unklare Leberwerterhöhungen
Chronische Virushepatitiden (Hepatitis B und C)
20. April
17.30 Uhr
Diako, Med. Kl. Seminarraum
Gastro-Arbeitskreis Nord:
Oberer Gastrointestinaltrakt
27. April
20.00 Uhr
SFH, Blauer Saal, Flensburg
TuZ: Fortschritte in der Therapie des Kolonkarzinoms
27. April
15.00 - 17.00 Uhr
Asklepios-Klinik, Bad Oldesloe
„Vorzüge der elektronischen Vernetzung im
Raum Bad Oldesloe und Reinfeld“
Info: Rosemarie Müller-Mette
Tel. 040 529 28 33
Fax 040 529 48 74
Info: Kreisstelle Flensburg
Tel. 0461 429 39
Fax 0461 468 91
mail: [email protected]
Info: ROR-Leitstelle
Frau Brentrup
Tel. 04531 88 69 73
Ärztegenossenschaft
01. Juni
15.00 Uhr
Kulturzentrum Rendsburg
Generalversammlung der Ärztegenossenschaft
Schleswig-Holstein
Info: Anja Pagels
Tel. 04551 99 99 0
Fax 04551 99 99 19
Mail: [email protected]
Schleswig-Holstein
24. April
11.00 - ca. 14.00 Uhr
1. Medizinische Klinik der CAU,
Kiel, Großer Hörsaal
Schwanenweg
24105 Kiel
„Ringvorlesung Homöopathie“
„Die Arzt-Patienten-Beziehung bei Samuel Hahnemann“
17. Juni
17.00 Uhr
Hotel Steigenberger Conti Hans,
Schlossgarten 7, 24103 Kiel
Gesundheitspolitische Veranstaltung im Rahmen der Kieler Woche
15 Monate - und was dann?
Vorstellungen für eine Gesundheitsreform
nach der Bundestagswahl 2006
5 Fortbildungspunkte
Nur für KVSH-Termine übernehmen wir Gewähr.
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Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
Info: Susanne Müller
Akademie für medizinische Fort- und
Weiterbildung, Bismarckallee 8-12,
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 803-144
Fax 04551 803 194
Info: Fritz-Beske-Institut für Gesundheits-System-Forschung
Tel: 0431 800 60 12
Fax 0431 800 60 11
Mail: [email protected]
Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 39
Telefon
Impressum
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6 · 23795 Bad Segeberg · Hauptanschluss: 04551 / 883-0 · Fax: 04551 / 883-209
Vorsitzender
Dr. Klaus Bittmann
Stellv. Vorsitzender
Ralf Büchner
Finanzvorstand
Dr. Bodo Kosanke
Hauptgeschäftsführer
Dr. Ralph Ennenbach
Abrechnung – Leiter
Peter Tietgen/Ernst Sievers
(Fax: -322)
Abrechnungs-Hotline / EBM-Hotline
Amb. Operieren
Aenne Villwock
Arthroskopie (QS)
Aenne Villwock/Kerstin Hennig
Arznei - Verträge und Beratung
Dr. Marion Packenius
Arznei - Verträge und Beratung
Thomas Frohberg
Ärztl. Stelle (Röntgen )
Dietrich Bartz/Angelika Rott/Uta Markl
Ärztl. Stelle (Nuklearmed./Strahlenther.)Dietrich Bartz /Thomas Müller
Arztregister
Katja Fiehn/Anja Reimer/Dorit Scheske
Assistenz-Genehmigung
Petra Fitzner/Brigitte Gottwald
Asthma-Schulung
Melanie Krille
Qualitätssicherungskom.-Drogensub. Astrid Patscha
(Fax: -392)
Betriebswirtschaftliche Beratung
Marion Grosse
Chirotherapie (Genehmigung)
Helga Hartz
Dialyse-Kommission/LDL; QS
Marion Rampoldt
Diabetes-Kommission (QS)
Aenne Villwock
Diabetes-DMP und Vereinbarung
Helga Hartz/Caroline Polonji/Marion Rampoldt
EDV in der Arztpraxis
Timo Rickers/Thomas Stefaniw
ESWL
Marion Rampoldt
Finanzbuchhaltung
Erich Neugebauer/Erhard Stadie
Formularausgabe
Sylvia Warzecha
Fortbildung f. Ärzte / Arzthelferinnen Mareike Ralf
Herzschrittmacherkontrollen
Andrea Schless
Honorar ( Leiter) und HVM
Karl-Heinz Buthmann
Internet
Jakob Wilder
Invasive Kardiologie
Andrea Schless
Kernspintomographie-Komm./Genehmigung Andrea Schless
Koloskopie-Kommission
Melanie Krille
Krankengeldzahlungen
Doris Eppel
Kurarztvertrag
Evelyn Kreker
Laborleistung (O III) Kommission
Marion Rampoldt
Langzeit-EKG (Genehmigung)
Andrea Schless
Mammographie
Angelika Masuch
Niederlassung / Zulassung
Susanne Bach-Nagel/Bianca Hartz/Evelyn Kreker
Niederlassungsberatung
Manfred Diehl/Evelyn Kreker/Susanne Bach-Nagel
NORDLICHT aktuell
Hildegard Laitenberger
(Fax: -396)
Öffentlichkeitsarbeit, Presseinformationen Robert Quentin
(Fax: -396)
Onkologie-Kommission
Aenne Villwock
Otoakustische Emissionen
Andrea Schless
Personalabteilung
Monique Müller/Anke Tonn/Anke Siemers
(Fax: -451)
Phys.-Med. Leistungen (Genehmig.) Helga Hartz
Plausibilitätsausschuss
Ulrike Moszeik
Psychotherapie
Melanie Krille
Qualitätssicherung – Leiter
Dietrich Bartz
(Fax: -374)
Qualitätszirkel / Qualitätsmanagement Regina Steffen/Kathrin Zander/Angelika Ströbel (Fax: -374)
QuaMaDi
Kathrin Zander/Dietrich Bartz
Radiologie-Kommission
Dietrich Bartz/Monika Vogt/Anja Lange
Rechtsabteilung – Leiter - Justitiar
Klaus-Henning Sterzik
Rechtsabteilung
Maria Behrenbeck/Dagmar Hergert-Lüder/Tom-Christian Brümmer
Röntgen (Anträge)
Monika Vogt
Röntgen (Qualitätssicherung)
Anja Lange
Rückforderungen der Kostenträger
Heinz Szardenings
Schlafapnoe
Marion Rampoldt
Schmerztherapie
Monika Vogt
Sonographie-Kommission
Christina Bernhardt/Susanne Paap
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
Melanie Krille
Sprechstundenbedarf/Arznei
Heidi Dabelstein
Struktur der Versorgung
Ekkehard Becker
(Fax: -488)
Teilzahlungen
Brunhild Böttcher/Dirk Ludwig
Umweltmedizin / Umweltausschuss
Marion Rampoldt
Verträge (Sonstige)
Martin Maisch
Widersprüche (Rechtsabt.)
Gudrun Molitor
Zulassung – Leiter
Manfred Diehl
(Fax: -276)
Zytologie (Kommission)
Marion Rampoldt
Nordlicht
AKTUELL
4 | 2005
217/486
217/486
218/355
218/355
267/245/388
388 / 883
369
369/445
351
304
266/386/393
266/325
254
384/255
321
340
343/383
453
444
369
453/280/444
286/307
444
241/237
250
332
453
208
475
459
459
321
220
346
444
453
458
378/303/346
255/346/378
356
381
369
459
275/295/333
453
336
321
266/262
292/382/204
382/266
266/366/360
230/251
251/265/474
366
360
323
444
366
485/228
321
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244
439
255/358
444
NORDLICHT AKTUELL
Offizielles Mitteilungsblatt
der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Herausgeber:
Kassenärztliche Vereinigung
Schleswig-Holstein
Dr. Klaus Bittmann
(Vorsitzender, v.i.S.d.P.)
Redaktion:
Robert Quentin (Q) (Leitung)
Hildegard
Laitenberger
(Heftmanagement)
Jakob Wilder (JW) (Textgestaltung)
Redaktionsbeirat:
Dr. Klaus Bittmann
Ralf Büchner
Dr. Michael Drews
Dr. Ralph Ennenbach
Reinhardt Hassenstein
Dr. Bodo Kosanke
Anschrift der Redaktion:
Bismarckallee 1–6
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 / 883-356
Fax: 04551 / 883-396
http//www.kvsh.de
Email: [email protected]
Grafik:
LayoutDeluxe, Hamburg
Druck:
Grafik + Druck, Kiel
Das NORDLICHT erscheint
monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der
Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein.
Namentlich gekennzeichnete
Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien
Meinungsaustausch. Jede
Einsendung behandelt die
Redaktion sorgfältig. Die Redaktion behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie
deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor. Die
Zeitschrift, alle Beiträge und
Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem
Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen
der Lesbarkeit die männliche
Form eines Wortes genutzt
wird („der Arzt“), ist hiermit
selbstverständlich auch die
weibliche Form gemeint
(„die Ärztin“). Die Redaktion bittet um Verständnis
der Leserinnen und Leser.
Preis je Heft: 6 Euro plus
Porto.
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Nordlicht_0405.qxd 12.04.2005 12:13 Uhr Seite 40
IHRE ANSPRECHPARTNER IN DEN KREISSTELLEN DER
Kiel
Kreisstelle:
Herzog Friedrich Str. 49,
24103 Kiel,
Tel.: 0431 / 932 22
Fax: 0431 / 971 96 82
Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt,
Tel.: 0431 / 931 31
Fax: 0431 / 974 13 22
mail: [email protected]
Flensburg
Nordfriesland
SchleswigFlensburg
Kiel
RendsburgEckernförde
Lübeck
Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,
Tel.: 0451 / 722 40
Fax: 0451 / 706 31 79
Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt,
Tel.: 0451 / 610 90 0
Fax: 0451 / 610 90 10
mail: [email protected]
Plön
Dithmarschen
Ostholstein
Neumünster
Segeberg
Steinburg
Lübeck
Flensburg
Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg,
Tel.: 0461 / 42939
Fax: 0461 / 46891
Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt,
Tel.: 0461 / 277 00
Fax: 0461 / 281 49
mail: [email protected]
Neumünster
Dr. Norbert Spilok, Chirurg,
Tel.: 04321 / 94 77 0
Fax: 04321 / 94 77 77 00
mail: [email protected]
Stormarn
Pinneberg
Herzogtum
Lauenburg
Kreis Ostholstein
Kreis Schleswig-Flensburg
Bernd Thomas, Augenarzt
Tel.: 04362 / 90 04 40
Fax: 04362 / 90 04 41
mail: [email protected]
Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt,
Tel.: 04621 / 525 44
Fax: 04621 / 515 00
mail: [email protected]
Dr. Wolf-Günter Riesenkampff,
Allgemeinarzt,
Tel.: 04854 / 900 10
Fax: 04854 / 90 48 11
mail: [email protected]
Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg
Dr. Michael Renner, Radiologe,
Tel.: 04121 / 48 29 29
Fax: 04121 / 48 29 29
mail: [email protected]
Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt,
Tel.: 04551 / 40 55
Fax: 04551 / 922 05
mail: [email protected]
Kreis Herzogtum Lauenburg
Kreis Plön
Kreis Steinburg
Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin
Tel.: 04541 / 35 85
Fax: 04541 / 843 91
mail: [email protected]
Dr. Hans-Joachim Wirtz, Chirurg,
Tel.: 04342 / 71 97 97
Fax: 04342 / 71 97 99
mail: [email protected]
Gerhard Marioth, Radiologe
Tel.: 04821 / 620 98
Fax: 04821 / 35 17
mail: [email protected]
Kreis Nordfriesland
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kreis Stormarn
Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt
Tel.: 04662 / 30 01
Fax: 04662 / 30 02
mail: [email protected]
Carl Culemeyer, Allgemeinarzt,
Tel.: 04353 / 99 89 01
Fax: 04353 / 95 55
mail: [email protected]
Kreis Dithmarschen
Dr. Hans Irmer, Arzt,
Tel.: 04102 / 526 10
Fax: 04102 / 526 78
mail: [email protected]
Prüfinstanzen Wirtschaftlichkeit
Rosenstraße 28 - 23795 Bad Segeberg - Telefon 04551 / 9010-0 - Fax 04551 / 90 10 22
Vorsitzender des Prüfungsausschusses Prof. Günther Jansen
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses Dr. Johann David Wadephul
Leiter der Dienststelle
Jörg Schröder
Wirtschaftlichkeitsprüfung Arznei
Dr. Johannes Packenius
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung
Elsbeth Kampen, Katja Hellmer
Arznei allgemein
Manuela Johnsen, Melanie Hoffmann, Tanja Bauer
Verordnungen (Arznei/Heilmittel)
Dr. Johannes Packenius / Elsbeth Kampen
Wirtschaftlichkeitsprüfung Honorar
Hans-Peter Morwinski, Birgit Wiese,
Manfred Vogt, Iris Flaegel
Zweitmeinungsverfahren:
Rheuma
Birgit Wiese, Barbara Maschke
Gastro
Hans-Peter Morwinski
9010-0
9010-0
901021
901018
901023, 901024
901020, 901019, 901016
901018, 901023
901011, 901012
901013, 901015
901012, 901025
901011