GMX - Aw: AW: Inobhutnahme unseres Sohnes Ronny Eisenkrätzer

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Aw: AW: Inobhutnahme unseres Sohnes Ronny Eisenkrätzer
durch Rechtsbeugung der betroffenen Richter mit
anschließender Beleidigungsklage gegen meine Person
Von:
"Robert Knoche" <[email protected]>
An:
"Beate Kelly" <[email protected]>
Datum:
06.08.2015 12:56:41
Sehr geehrte Frau Beate Kelly,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich bewundere Ihr Arrangement, anderen Menschen helfen zu wollen. Als ich die
Mail von Frau Prof. Dr. med Ursula am 2. August erhalten hatte, habe ich diese Mail in meine Online-Zeitung
"Freiheit, Familie und Recht unter dem Titel "Klagebeteiligung am Strafgerichtshof in Den Haag wegen
Inobhutnahme eines oder mehrerer Kinder" veröffentlicht.
Ich rechne damit, das sich viele aus den verschiedenen Netzwerken daran beteiligen. Ihr Einverständnis
vorraussetzend, werde ich Ihre Mail in diesen Beitrag noch einfügen, damit die Betroffenen Vertrauen zu Ihnen
fassen können.
Mit herzlichen Grüßen
Robert Knoche
Gesendet: Donnerstag, 06. August 2015 um 11:48 Uhr
Von: "Beate Kelly" <[email protected]>
An: "Robert Knoche" <[email protected]>
Betreff: AW: Inobhutnahme useres Sohnes Ronny Eisenkrätzer durch Rechtsbeugung der betroffenen
Richter mit anschließender Beleidigungsklage gegen meine Person
Liebe Jugendamtsopfer,
Danke fuer die Mail an mich. Einige von Euch haben gefragt, wer ich bin. Deshalb kurz zu mir:
Ich bin 53 Jahre und Grossmutter von drei wunderbaren Enkelkindern. Ich habe im Rahmen meines
Ehrenamtes beim Bayerischen Roten Kreuz eine Ausbildung zur Kriseninterventionsberaterin (BRK) an der
Ludwig-Maximilians-Universitaet Muenchen und beim Bayerischen Roten Kreuz gemacht. Danach habe ich
7 Jahre als Kriseninterventionsberaterin gearbeitet.
Meine Aufgabe war die Betreuung von Hinterbliebenen und Zeugen nach Verkehrsunfaellen mit
Todesfolge, Toetungsdelikten, Suizid und vieles mehr. Ich bin keine Psychologin und ich kann auch leider
niemanden eine Krisenintervention anbieten.
Des weiteren bin ich Buchautorin und lebe auf Malta. Dies nachdem ich meine Enkelkinder vor dem
Jugendamt in Sicherheit gebracht habe. Ein Enkelkind ist mir 2012 vom Jugendamt entzogen worden,
nachdem ich nach der Ueberflutung unserer Wohnung um Hilfe gebeten hatte. Seine Mutter ist schwer
traumatisiert und noch in Deutschland. Mein Enkelsohn wurde in ein Heim deportiert, nachdem er vom
Vater misshandelt wurde. Die Tat wurde vom Verfahrensbeistand detailliert beschrieben. Eine Kopie des
Schreibens befindet sich in meinem Besitz. Da das Jugendamt abstreitet von der Tat gewusst zu haben,
habe ich den Verdacht, dass die Tat vertuscht werden soll, um das “Ansehen” des Jugendamtes zu
schuetzen, das zu jener Zeit verantwortlich fuer das “Wohl” meines Enkelsohns war.
Inhalt der Klage ist unser Fall sowie viele andere mir bekannte Faelle. Einige der Betroffenen haben mich
in ihrer Email darum gebeten, sie telefonisch zu kontaktieren. So gerne ich das tun wuerde ist mir das
schlichtweg aus finanziellen Gruenden nicht moeglich, da ich hier auf Malta um das Ueberleben meiner
Familie kaempfe und Telefonate nach Deutschland teuer sind.
Ich habe auch keinen Internetanschluss, nur einen Labtop, von dem aus ich mich an verschiedenen Orten
ins Internet einloggen kann. Ich versuche so oft wie moeglich online zu sein, da ich aber auch arbeite, ist
es nicht immer moeglich.
Ich moechte Euch allen dafuer danken, dass Ihr mir geschrieben habt und werde jeden mir geschilderten
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Fall an den ICC weiterleiten.
Ich bin zutiefst erschuettert ueber Eure Faelle und die darin geschilderten Grausamkeiten.
Ob der ICC die Klage annimmt, liegt nicht in meiner Hand. Ich hoffe und bete, dass der Prosecutor sich
dafuer entscheidet.
Zudem habe ich eine Kopie der Klage den Vereinten Nationen in Genf zukommen lassen und diese um
Intervention gebeten.
Meine Klage beinhaltet nicht allein die Verstoesse gegen die Kinderrechtskonvention, sondern auch gegen
die Behindertenrechtskonvention und vieles mehr. Meine Klage habe ich in englischer Sprache verfasst,
da am ICC Englisch Amtssprache ist. Sobald es mir moeglich ist, werde ich die deutsche Version verfassen
und diese allen zur Verfuegung stellen.
Soviel vorab:
Inhalt der Klage ist der Verdacht auf illegale Inobhutnahmenn und damit verbundener Verbrechen wie
Menschenhandel, Kidnapping, Vertuschung von Kindesmisshandlung, Folter, Verschleppung von Kindern,
Isolation, Ruhigstellung von Heimkindern durch Gabe von Ritalin oder aehnlichen Tranquilizern, Stellung
von medizinischen Diagnosen durch Amtsmitarbeiter ohne die dazu notwendige aerztlliche Approbation.
Zum Schluss noch eine Bitte:
Es ist fuer uns alle von grosser Bedeutung, dass diese Verbrechen ans Licht gebracht werden. Ich bitte
jeden von Euch, die Information ueber die Klage weiterzugeben. Es ist wichtig, dass die Oeffentlichkeit
darueber informiert wird, dass die Klage eingereicht wurde.
Wer also Kontakte zu serioeser Presse hat, bitte leitet diese Information weiter.
Als Kriseninterventionsberaterin ist es mir auch wichtig, dass Ihr wisst, dass die Informationen, die Ihr
mir anvertraut habt von mir an den ICC weitergeleitet werden, ansonsten aber bei mir unter Verschluss
gehalten werden.
Soviel fuer heute. Ich wuensche Euch allen Gottes Segen und hoffe und bete jeden Tag, dass endlich alle
zu Unrecht entzogenen Kinder freigelassen werden.
Beate Kelly
-------------------------------------------Robert Knoche <[email protected]> schrieb am Mo, 3.8.2015:
Betreff: Inobhutnahme unseres Sohnes Ronny Eisenkrätzer durch Rechtsbeugung der betroffenen Richter
mit anschließender Beleidigungsklage gegen meine Person
An: [email protected]
Datum: Montag, 3. August, 2015 12:24 Uhr
Robert Knoche
Seehäuser Str. 43
06567 Bad Frankenhausen /Kyffhäuser
Deutschland/Thüringen
Sehr geehrte Frau Beate Kelly,
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Ich habe von Frau Prof. Dr. med Ursula Gresser den
Hinweis bekommen, mich ebenfalls der Klage vor dem Gericht
in Den Haag anzuschließen.
Dieser Fall betrifft die Herausnahme unseres Sohnes,
welcher ohne konkrete Begründung erfolgte. Nachdem ich
aus Notwehr die verantwortlichen Richter und auch dem
Justizminister beschuldigt und kräftig die Meinung
geschrieben haben, wurde ich wegen Beleidigung verklagt. Ich
habe zwar einen Verteidiger, ein Anwalt aus Erfurt (Stephan
Lampe) welcher mich verteidigen will, aber das ungute
Gefühl, das dieser am Ende versagt, da ziemlich zaghaft
arbeitet. Bisher hat er viel versprochen, aber nichts
gehalten. Das ist bereits der fünfte Anwalt.
Es ist zu befürchten, das RA Lampe ebenfalls
verzagt. Dann muss ich in Haft, was meinen sicheren Tod
bedeutet. Ich bin schwer herzkrank nach einem Herzinfarkt
und kann mich nur mit Strophantin am Leben erhalten.
Gleichzeitig kann ich auch nicht mehr aus Schwäche
und Gelenkschäden die Wohnung verlassen.
Mittlerweile bin ich ein Pflegefall, aber noch geistig
rüstig.
Nach einer Verhaftung würde sich meine Frau das
Leben nehmen, da sie den Verlust von Ronny nicht verkraftet
hat. Außerdem könnte sie finanziell auf
Grund der schmalen Rente nicht existieren.
Auf Grund des komplizierten Sachverhalts bin gezwungen,
detaillierter zu schreiben.
Unser Sohn ist geistig behindert durch Sauerstoffmangel
bei der Geburt geboren worden. Erst ist jetzt 37 Jahre und
Autist.
Ronny wurde am 29.10.2013 mit Gewalt und Polizei aus
der elterlichen Wohnung geholt haben ihm seit dieser Zeit
nicht mehr gesehen. Einen Besuch wurden weder die Mutter
noch der Sohn verkraften, so bleiben nur die
wöchentlichen Telefongespräche und ab und zu ein
Paket in das Heim nach Erfurt.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichtes Sondershausen vom
13.11.2012 wurde meiner Frau die rechtliche Betreuung
entzogen, welche sie seit 1995 innehatte. Als
Begründung wurde festgestellt, das meine Frau angeblich
eigenmächtig die Medikamentenvergabe von Risperdal
abgesetzt hatte. Fakt ist doch, das die verantwortliche
Neurologin falsch diagnostiziert hat, was in der
Psychiatrischen Klinik in Mühlhausen bestätigt
wurde, indem dort bei dem Aufenthalt vom 29.10.2013 19.12.2013 entsprechend eingestellt wurde. Mit diesem
Beschluss wurde eine Zwangsbetreuung durch einen
Berufsbetreuer angeordnet.d a wir diese Zwangsbetreuung
ablehnen, Beschloss dieser Berufsbetreuer mit Hilfe der
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Gerichte Terroraktionen, Pflegedienste wurden gekündigt
und die Hausärztin.
Da dieses misslang, kam dieser Berufsbetreuer am 15.
März 2013 und wollte unserer Sohn in das Heim nach
Rastenberg abholen. Da wir wir die Herausgabe unseres Sohns
verweigerten, kam danach der Beschluss des Amtsgerichtes vom
19.03.2013 wo uns Eltern Haft angedroht wurde, wenn wir
unseren Sohn nicht an den Berufsbetreuer herausgeben.
Natürlich wurde dieser Forderung nicht nachgegeben.
Statt dessen informierte ich die Öffentlichkeit, welche
das Amtsgericht mit Protestbriefen eindeckte.
Am 29.07. kam dann der Beschluss zur unmittelbarer
Zwang, welcher am 29.10.2013 mit der Polizei umgesetzt
wurde.
Obwohl im Krankenhaus festgestellt wurde, das Ronny
keine Psychopharmaka bedarf, kam er nicht nach Hause,
sondern direkt vom Krankenhaus in das Heim in Erfurt, wo er
sich jetzt noch befindet.
Dafür war der Beschluss des Amtsgerichtsdirektors
vom 19.12.2013 bestimmend, welcher aussagte, das es auf
keinen Fall zugelassen werden darf, das Ronny wieder in
unseren Haushalt zurück darf, da ich die vorherige
Richterin öffentlich attackert hätte.
Das Landgericht bestätigte in den Beschluss vom
24.07.2014 den Beschluss des Amtsgerichtes vom 18.12.2013.
Ich reagierte mit einer Stellungnahme wo ich alle
beteiligten Richter angriff. Diese Stellungnahme schickte
ich unter anderem dem russischen Botschafter Wladimir Grinin
in Berlin, wo ich nie eine Antwort bekam.
Danach kam auch die ersten Klage mit
anschließender Hausdurchsuchung. Nach der zweiten und
dritten Hausdurchsuchung wurde vom dritten Richter des
Amtsgerichtes Kropp, eine dienstliche Stellungnahme mit
einer Befangenheitserklärung abgegeben. Danach folgte
der Widerruf durch die Richterin Igla, welche die
Befangenheitserklärung von Richter Kropp aufheben
wollte.
Danach kam gleich die Klage wegen Beleidigung, welcher
ich mit meiner persönlichen Stellungnahme
begegnete.
1. Die Klage richtet sich gegen die Richterin Andrea
Bartels wegen Anweisung einer Zwangsbetreuung unseres Sohnes
trotz nachgewiesener Zwangsbetreuung, Nötigung und
Unterstützung des Zwangsbetreuers mit dem
Gerichtsbeschluss zur Herausgabe unseres Sohnes an den
Zwangsbetreuers zwecks Einweisung n das Heim nach
Rastenberg, welcher Erzwingungshaft für uns Eltern von
je 6 Monaten vorsah, vom 19.03.2013 (im Anhang)sowie
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2. Klage gegen den Amtsgerichsdirektor Volker Bressem,
welcher den Heimaufenthalt unseres Sohnes damit
begründete, dases auf keinen Fall zugelassen werden
darf, das Ronny wieder in unseren Haushalt zurück darf,
weil ich als Stiefvater die Richterin Andrea Bartels
öffentlich diffamiert hätte, im Beschluss des
Amtsgerichtes vom 18.12.2013 auf Seite drei
nachzulesen (im Anhang)
In der zweiten Mail der Beschluss des Amtgerichtes vom
13.11.2012 und das Gutachten des MDK
Herzliche Grüße - Robert
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