EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN

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EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN
EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN
Protokoll der 15. Sitzung des Gemeinderates
Mittwoch, 02. Juli 2014, ab 19:00 Uhr, Gemeinderatszimmer
TRAKTANDENLISTE
Beschluss-Nr.
1
Protokollgenehmigung
Protokoll Nr. 14 vom 04.06.2014
185
2
Personelles;
Wahl des neuen Bauverwalters
186
3
Zustimmung zu einem Praktikum von Herrn Ketsela im Werkhof und
in der Schulanlage;
Genehmigung
187
4
Kündigung von Schulzahnarzt Dr. med. dent. Urs Schild;
Genehmigung Nachfolgeregelung
188
5
ICT-Netzwerkerweiterung Schulhaus Zweien;
Arbeitsvergabe
189
6
Abschreibung Steuern / Gebühren
190
7
Voranschlag 2015;
Festlegen der Vorgaben für die Budgeteingabe
191
8
Ablösung langfristiges Darlehen;
Beschlussfassung
192
9
Vereinbarung zwischen der EG und der röm. kath. KG betreffend
Zuständigkeiten beim Friedhof (GB-Nr. 425);
Genehmigung
193
10
Parzelle GB-Nr. 795, Antrag zur Entlassung aus der Planungszone;
Genehmigung
194
11
Handhabung Nachtrags- und Zusatzkredite;
Grundsatzbeschluss vor Involvierung der RPK
195
12
Schlegelmulcher, Ersatz oder Reparatur;
Beschlussfassung
196
13
Jahresrechnung 2013 Nahwärmeverbund;
Genehmigung
197
14
Musikgesellschaft Deitingen;
Kantonale Veteranentagung 2014;
Gesuch um finanzielle Unterstützung
198
15
Nachtragskredite
199
16
Rechnungen
200
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
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17
Pendenzenliste/Geschäftskontrolle
201
18
Verschiedenes
202
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
Vorsitz
Eberhard Bruno
Protokoll
Stampfli Beatrice
Anwesend
Schreier Daniel
Beiner-Flury Caroline
Jegerlehner-Stampfli Esther
Schläfli Beat
Tüfer Michael
Ziegler Toni
Gäste
Emch Barbara, Schulleiterin, zu Traktandum 4 und 5
Rastorfer Jeanine, Solothurner Zeitung
Schaller Christoph, Ersatz GR-SVP
Schreier Peter, Leiter Werkhof, zu Traktandum 12
Schwarzenbach Markus, zu Traktandum 2
185
012.70
-3-
Traktandenliste, Botschaft, Protokoll Gemeinderat
Protokollgenehmigung
Heute vor einem Jahr startete der neugewählte GR in seine erste Amtsperiode. GP Eberhard Bruno hält eine
kurze Rückschau über das erste spannende und arbeitsintensive Jahr.
Einen speziellen Gruss richtet er an Herrn Schwarzenbach Markus welcher zur Wahl als neuer Bauverwalter
steht.
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 04. Juni 2014 wurde einstimmig genehmigt.
GP Eberhard Bruno stellt Antrag, das Gesuch der Musikgesellschaft Deitingen betreffend Übernahme des
Kaffees anlässlich der Veteranentagung des Solothurnischen Blasmusikverbandes vom 30. August 2014
zusätzlich auf die Traktandenliste zu nehmen.
Die ergänzte Traktandenliste wurde einstimmig genehmigt.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
186
012.10
-4-
Wahlen Gemeinderat (Konstituierung, Rücktritte, Nachrücken)
Personelles
Ausgangslage
Mit der Pensionierung von Galli Charles per Ende November 2014 und der Schaffung der Funktion eines
Bauverwalters wurde die neue Stelle zweimal ausgeschrieben.
Fünf Personen wurden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Aufgrund der Evaluation und erstellter Prioritätenliste wird dem Gemeinderat ein Einervorschlag unterbreitet:
Schwarzenbach Markus, Jahrgang 1974, wohnhaft in 4562 Biberist
Die Stelle wird er per 1. November 2014 antreten und kann somit während vier Wochen von Galli Charles
begleitet werden.
Antrag
Der Wahlausschuss bestehend aus Schreier Daniel, Kofmel Urs und Lütolf Christoph beantragt dem Gemeinderat:
 Der Gemeinderat wählt Schwarzenbach Markus zum neuen Bauverwalter.
 Der Stellenantritt erfolgt per 1. November 2014 bzw. Montag, 3. November 2014.
 Die Gehaltseinstufung erfolgt in der Lohnklasse 19 mit 7 Erfahrungsstufen (CHF 105‘509.00/Jahr bzw.
CHF 8‘116.05/Monat).
 Der nächste Stufenanstieg erfolgt frühestens per 1. Januar 2016.
 Die Anstellungsbedingungen entsprechen den Vorgaben gemäss Dienst- und Gehaltsordnung (DGO)
vom 29. November 2012
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
Herr Schwarzenbach stellt sich in einem kurzen Referat den Gemeinderatsmitgliedern vor. Er würde sich
freuen, der Gemeinde und der Bevölkerung seine Kenntnisse im Bauwesen zur Verfügung zu stellen und er
ist gewillt, die Herausforderungen des vielfältigen Aufgabengebietes anzunehmen.
Die in der Stellenausschreibung verlangte Ausbildung an der Bauverwalterschule kann Herr Schwarzenbach
noch nicht vorweisen; er ist aber bereit, diese Weiterbildung zum nächstmöglichen Termin zu starten. Die
genauen Details müssten nach der Wahl zwischen der Einwohnergemeinde und Herrn Schwarzenbach entsprechend verhandelt werden.
Die Stelle des Bauverwalters wurde zu 80 % – 100 % ausgeschrieben. Der neue Amtsinhaber wird die Stelle
in einem Vollzeitpensum antreten und dies während mindestens einem Jahr so weiterführen.
Herr Schwarzenbach verlässt den Saal zur Wahl.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Herr Schwarzenbach Markus, Neumattstrasse 13, 4562 Biberist wird zum neuen Bauverwalter
gewählt.
-
Der Stellenantritt erfolgt per 1. November 2014 bzw. Montag, 3. November 2014.
-
Die Gehaltseinstufung erfolgt in der Lohnklasse 19 mit 7 Erfahrungsstufen
(CHF 105‘509.00/Jahr bzw. CHF 8‘116.05/Monat).
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
-5-
-
Der nächste Stufenanstieg erfolgt frühestens per 1. Januar 2016.
-
Die Anstellungsbedingungen entsprechen den Vorgaben gemäss Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) vom 29. November 2012
Herr Schwarzenbach tritt wieder in die Ratsrunde, GP Eberhard Bruno eröffnet ihm das Wahlergebnis. Herr
Schwarzenbach nimmt die Wahl an und dankt für das Vertrauen.
Der Gemeinderat gratuliert Herrn Schwarzenbach herzlich zur Wahl als neuer Bauverwalter der Einwohnergemeinde Deitingen. Wir freuen uns, ihn im Verwaltungsteam zu begrüssen und wünschen ihm bei seiner
anspruchsvollen Tätigkeit viel Freude und alles Gute.
Versand PA
Herrn Schwarzenbach Markus, Neumattstrasse 13, 4562 Biberist
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
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027.10
-6-
Personelles Bauverwaltung
Zustimmung zu einem Praktikum von Herrn Ketsela im Werkhof und in der
Schulanlage; Genehmigung
Ausgangslage
Der in Deitingen wohnhafte äthiopische Asylbewerber Ketsela Girum sucht eine Beschäftigung und stellt
seine Arbeitskraft gerne der Einwohnergemeinde zur Verfügung. Herr Ketsela hat eine vorbildliche Arbeitseinstellung und spricht gut Deutsch.
Nach Rücksprache mit dem Sozialamt Derendingen ist in solchen Fällen ein 3-monatiges Praktikum vorgesehen. Hierfür hätte die Einwohnergemeinde dem Sozialdienst, je nach Arbeitspensum, eine Entschädigung
von maximal CHF 1‘000.00 pro Monat zu entrichten. Ein allfälliges zusätzliches Sackgeld an den Praktikanten
ist
freiwillig.
Das
Praktikum
käme
die
Einwohnergemeinde
also
auf
maximal
CHF 3‘000.00 zu stehen und könnte ab ca. Mitte Juli 2014 (nach Vorliegen der Bewilligung des Migrationsamtes) beginnen.
Schreier Peter (Leiter Werkhof) und Stebler Sascha (Technischer Hauswart Zweien) stehen der Beschäftigung von Herrn Ketsela positiv gegenüber und sehen zu ihrer Entlastung geeignete Einsatzgebiete in den
Bereichen Reinigung, Unterhalt Grünflächen, Kehricht- und Grünabfuhr, etc. Sie könnten sich folgenden
Einsatzplan vorstellen:
- montags und donnerstags im Schulhaus Zweien
- dienstags und mittwochs im Werkhof
- freitags kein Einsatz
Antrag
GP Eberhard Bruno beantragt mit Schreiben vom 26. Juni 2014 das 3-monatige Praktikum von Ketsela Girum im Werkhof und Schulhaus Zweien zu genehmigen und hierfür einen Nachtragskredit von CHF 3‘000.00
zu sprechen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
Die Einwohnergemeinde zeigt mit diesem Praktikum ein rein soziales Engagement. Die zu vergebenden
Arbeiten müssen durch Herrn Ketsela alleine und ohne Überwachung ausgeführt werden können.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Dem 3-monatigen Praktikum von Herrn Ketsela Girum im Werkhof und in der Schulanlage
Zweien wird zugestimmt.
-
Für die maximalen Kosten von CHF 3'000.00 wird ein entsprechender Nachtragskredit gesprochen.
Versand PA
Sozialdienst Wasseramt Ost, Hauptstrasse 44, 4552 Derendingen
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
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460.10
-7-
Personelles Schulgesundheitsdienst
Kündigung von Schulzahnarzt Dr. med. dent. Urs Schild;
Genehmigung Nachfolgeregelung
Ausgangslage
Unser Schulzahnarzt Herr Dr. Urs Schild hat fristgerecht per Ende des Schuljahres 2013/2014 seine Kündigung eingereicht. Für das neue Schuljahr 2014/15 ist deshalb ein neuer Schulzahnarzt anzustellen.
Die schulzahnärztlichen Untersuchungen werden 1x pro Jahr für alle Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 6. Klasse durchgeführt. In der Schule Deitingen gibt es ein speziell eingerichtetes kleines Untersuchungszimmer mit einem Zahnarztstuhl. Die Untersuchungen werden deshalb immer direkt in der Schule durchgeführt.
Der bisherige Schulzahnarzt hat der Gemeinde mit Frau Dr. med. dent. Keller Andrea eine geeignete Nachfolgerin vorgeschlagen. Frau Keller weist einen entsprechenden Leistungsausweis vor und betreibt seit Anfang Mai 2014 eine eigene Praxis an der Westbahnhofstrasse 1 in Solothurn. Sie wäre bereit, das Amt als
Schulzahnärztin von Deitingen von Herrn Schild zu übernehmen und in derselben Art, mit Reihenuntersuchungen direkt in der Schule Deitingen, weiterzuführen. Frau Keller ist auch bereit, die Untersuchungen stufen- oder klassenweise gestaffelt durchzuführen.
Es wurden weitere Angebote und Kandidaten geprüft; als Alternative wäre eine Praxis in einer Nachbargemeinde möglich. Dies allerdings unter der Einschränkung, dass dort die Untersuchungen nicht in der Schule
sondern in deren Praxis durchgeführt werden müssen.
Für die Schule und die einzelnen Klassen ist eine zahnärztliche Untersuchung welche direkt im Schulhaus
durchgeführt wird, mit deutlich weniger Aufwand und organisatorischen Umtrieben verbunden. Aus diesen
Gründen bevorzugt die Schulleitung die Lösung vor Ort. Als Nachteil der Untersuchung im Schulhaus ist zu
erwähnen, dass unter Umständen die Qualität und Hygiene dabei nicht ganz auf demselben Niveau gehalten
werden können, wie bei einem Praxisbesuch.
Die Kosten für die Untersuchungen werden gemäss dem Reglement über die Schulzahnpflege vom 01. März
2010 und den gesetzlichen Grundlagen nach den Tarifansätzen SSO abgerechnet. Für die Untersuchung in
der Praxis können etwas höhere Ansätze angewandt werden als für die Untersuchung in der Schule, andererseits wird bei der Schuluntersuchung eine Wegentschädigung für den Schulzahnarzt verrechnet. Die Kosten sind bei beiden Varianten vergleichbar und unterscheiden sich nur geringfügig.
Antrag
Der Ressortchef Bildung beantragt dem Gemeinderat, Frau Dr. med. dent Keller Andrea als neue Schulzahnärztin von Deitingen zu wählen und mit ihr per Beginn des neuen Schuljahres 2014/2015 einen unbefristeten Anstellungsvertrag abzuschliessen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
Der für Frau Keller ausgearbeitete Vertrag über die Durchführung der Schulzahnpflege entspricht inhaltlich
demjenigen, welcher auch mit Herrn Schild abgeschlossen wurde.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
-8-
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Frau Dr. med. dent. Keller Andrea wird auf das Schuljahr 2014/2015 als neue Schulzahnärztin
gewählt.
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Dem neuen Anstellungsvertrag wird zugestimmt.
Der Gemeinderat gratuliert Frau Keller zur Wahl und wünscht ihr bei ihrer zukünftigen Tätigkeit zum Wohle
unserer Jugend alles Gute.
Versand PA
Zahnarztpraxis Frau Dr. med. dent. Keller Andrea, Westbahnhofstrasse 1, 4500 Solothurn
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
189
020.50
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Mobiliar, Maschinen, EDV-Anlage
ICT-Netzwerkerweiterung Schulhaus Zweien
Ausgangslage
Die Schule Deitingen hat 2013 insgesamt 44 neue Laptops angeschafft. Diese wurden für das neue Schuljahr 2013/2014 in Betrieb genommen und bewähren sich bestens. Problematisch ist allerdings der Zugang
zum Internet. Die Netzwerk-Infrastruktur ist für die heutigen Bedürfnisse ungenügend und erschwert den
Schul- und Lehrbetrieb. Mit einem moderaten Ausbau resp. einer Ergänzung des bestehenden Netzwerks
soll der Betrieb sichergestellt werden.
Pro Schulzimmer gibt es einen LAN-Netzwerkanschluss. Für das gesamte Schulhaus gibt es einen einzigen
WLAN-Accesspoint. Für die Benutzung der insgesamt 21 Lehrer-Laptops und 37 Schüler-Laptops sowie
insgesamt 15 Drucker ist diese Infrastruktur ungenügend. Der Betrieb kann nicht mehr sichergestellt werden.
Der Internetanschluss ist für die heutigen Bedürfnisse ebenfalls nicht mehr ausreichend. Da im ICT- und Medienunterricht der Zugang zum Internet für die Schülerinnen und Schüler erforderlich ist, muss mehr Bandbreite zur Verfügung gestellt werden.
Für die Datensicherung stehen weder eine geeignete Software und noch eine ausreichende zentrale Datenablagestruktur zur Verfügung. Ein Betriebsausfall kann nicht genügend aufgefangen werden.
Vorhaben
Mit einer gezielten Erweiterung des Netzwerks soll die Infrastruktur so ergänzt und erweitert werden, dass
für sämtliche Lehrpersonen ein kleines Netzwerk (Zentrale Datenablage/-sicherung) und Internet-Anschluss
zur Verfügung steht und für die Schülerinnen und Schüler mit ICT-Medienunterricht ebenfalls ein ausreichender Internetzugang möglich ist. Zudem wird sichergestellt, dass ein Backupsystem mit zentraler Datensicherung für alle Lehrpersonen eingerichtet und betrieben wird.
Für den Ausbau sind folgende Aspekte von Bedeutung und zu berücksichtigen:
- Das bestehende LAN-Netzwerk kann und soll weitergenutzt werden
- Der Zugang zum Netzwerk und zum Internet wird durch eine WLAN-Infrastruktur erweitert
- Für die Laptops der Schülerinnen und Schüler wird der Internet-Anschluss via WLAN sichergestellt
- Mittels einer dezentralen Infrastruktur soll die NIS-Belastung soll so tief wie möglich gehalten werden
- Die gewählte Lösung soll erweiterbar und ausbaubar sein
- Die Sicherheit muss gewährleistet sein (Content-Filter, Firewall, Passwortschutz etc.)
- Wartung des Systems soll möglichst gering sein
- Support muss gewährleistet sein (SLA-Vertrag)
Weiter gilt es folgende strukturelle Probleme zu lösen:
- Versorgung des Untergeschosses (Medienraum, Mehrzweckraum, evtl. Theaterraum/Aula)
– hier sind keine LAN-Anschlüsse vorhanden
- Versorgung des KG Baschi (kein LAN, für einen WLAN-Anschluss ist die räumliche Distanz zu gross)
- Versorgung Mehrzweckraum und Arche Noah (keine LAN)
- Internet-Anschluss:
- Heute besteht ein Anschluss über die Swisscom resp. den Kanton Solothurn mit dem Angebot
"Schulen ans Internet". Die vorhandene Bandbreite ist zu gering. Eine Erweiterung der Bandbreite ist
mit sehr hohen Kosten verbunden.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
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Kostenübersicht
Die gesamten Kosten für die geplante Ergänzung der EDV-Infrastruktur lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Teil 1: LAN-Erweiterung:
CHF 16'200.00
Teil 2: WLAN-Netz:
CHF 16'000.00
Teil 3: Internet/Security
CHF 2'500.00
Teil 4: Datensicherung/Server
CHF 15'300.00
Total Kosten
CHF 50'000.00
Vergabe der Aufträge
Der technische ICT-Support für die Schule Deitingen wird seit mehreren Jahren von der Firma IFE Informatikpartner AG in Derendingen wahrgenommen. Es besteht ein laufender Wartungs- und Dienstleistungsvertrag der festlegt, dass auch die Anschaffung von Hardware über die IFE erfolgen soll. Dies ist aus der bisherigen Erfahrung mit Wartungs- und Supportleistungen sinnvoll, unterschiedliche Support-Organisationen
machen den Betrieb der Anlagen nur komplizierter und aufwändiger. Die Schule Deitingen ist mit den Leistungen der IFE zufrieden, eine Anpassung der Vertragssituation drängt sich deshalb nicht auf. Die speziellen
Erfahrungen der IFE, auch mit den Lernsticks der Schülerinnen und Schüler können auch nicht von einem
anderen Anbieter gewährleistet werden. Eine Konkurrenzofferte wurde trotzdem eingeholt um sicherzustellen, dass die offerierten Produkte und Leistungen fair und marktgerecht sind. Dies ist mit der vorgeschlagenen Lösung absolut gewährleistet.
Elektro Aebi hat als Hauselektriker alle bestehenden Verkabelungen in der Schulanlage Zweien realisiert
und ist für den gesamten Support sowie die Wartung der Anlagen verantwortlich. Da es sich um eine kleine
Erweiterung einer bestehenden Anlage handelt und die Kenntnisse über die heute vorhandenen Systeme für
die Realisierung von Vorteil sind, sollten die Arbeiten durch die Firma Elektro Aebi durchgeführt werden.
Die Firma NED-TECH GmbH Deitingen hat in der Person von Gugler Markus einen ausgewiesenen Fachspezialisten mit sehr viel Knowhow im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog). Er hat sowohl in
der Gemeinde als auch in der Schule Deitingen schon umfangreiche NIS-Messungen und Expertisen durchgeführt.
Nach der erfolgreichen Investition in die Computer-Hardware ist es unabdingbar, die Netzwerk-Erweiterung
für einen reibungslosen Betrieb der gesamten ICT-Infrastruktur vorzunehmen. Damit dürfte nachhaltig der
ICT-Betrieb für die nächsten Jahre sichergestellt werden können.
Antrag
Der Ressortchef Bildung und die Schulleiterin beantragen:
Der Gemeinderat stimmt einem Nachtragskredit für die Erweiterung der ICT-Infrastruktur der Schule Deitingen in der Höhe von CHF 50'000.00 zu.
Der Gemeinderat stimmt der Arbeitsvergabe an die Firma Elektro Aebi, Deitingen für die Erweiterung des
EDV-Netzwerkes in der Höhe von ca. Fr 18‘000.00 zu.
Der Gemeinderat stimmt der Arbeitsvergabe die Erweiterung des EDV-Netzwerkes an die Firma IFE Informatikpartner AG, Derendingen in der Höhe von ca. CHF 30‘000.00 und an die Firma NED-TECH GmbH in
der Höhe von CHF 2'000.00 zu.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
- 11 -
Diskussion
Verschiedene Fragen zum Projekt und dem geplanten Vorgehen werden im Rat diskutiert und vom Ressortchef Bildung beantwortet.
Die EDV-Netzwerkerweiterung ist grundsätzlich unbestritten; dem GR ist aber wichtig, dass die Kosten möglichst tief gehalten werden und das Kostendach eingehalten wird.
Da das ganze Geschäft eigentlich im Jahr 2013 erledigt werden sollte, wurde für das Budget 2014 keine
zusätzliche Eingabe gemacht. Aus diesem Grund wird der nicht ganz ausgeschöpfte ICT-Kredit mit einem
Zusatzkredit aufgestockt.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Der Erweiterung der ICT-Infrastruktur an der Schule Deitingen wird zugestimmt.
-
Für die Arbeiten wird ein Kostendach von CHF 45'000.00 gesprochen. Der bestehende
ICT-Restkredit von rund CHF 5'000.00 wird mit einem Zusatzkredit erhöht.
-
Die Arbeiten zur Erweiterung des EDV-Netzwerkes werden an die Firmen IFE Informatikpartner AG, Derendingen, Firma Elektro Aebi, Deitingen sowie die Firma NED-TECH
GmbH, Deitingen, vergeben.
-
Damit der Zusatzkredit von CHF 45'000.00 eingehalten werden kann werden der Ressortchef und die Schulleiterin aufgefordert, mit den drei Firmen die offerierten Preise
und Rabatte nochmals nachzuverhandeln.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
190
900.28
- 12 -
Steuerabschreibungen
Abschreibung Steuern / Gebühren
Aufgrund des Personen- und Datenschutzes wird dieses Traktandum unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten.
Die Detailunterlagen werden an der Sitzung besprochen.
Eintreten auf Vorlage wird nicht bestritten.
Die Gemeindeverwaltung beantragt dem Gemeinderat folgenden Steuererlass:
-
Erlass von Steuerforderungen
CHF
7'954.30
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
Auf Antrag des Gemeindeverwalters, gestützt auf § 32 Ziffer 2 GO, werden folgende Gesuche um
administrative Steuererlasse genehmigt:
Steuerjahr
Anzahl Positionen
Betrag
2010
1
CHF
3'359.00
2011
1
CHF
4'595.30
CHF
7'954.30
Total
Die Gemeindeverwaltung beantragt dem Gemeinderat folgende Abschreibungen:
-
Administrative Abschreibung von Steuerforderungen
Administrative Abschreibung von Feuerwehrersatzabgaben
CHF
CHF
8'062.55
49.00
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
Auf Antrag des Gemeindeverwalters, gestützt auf § 32 Ziffer 2 GO, werden folgende Gesuche um
administrative Steuerabschreibung genehmigt:
Steuerjahr
Anzahl Positionen
Betrag
2004
1
CHF
1'037.15
2009
1
CHF
2'055.45
2011
1
CHF
1'150.00
2012
1
CHF
3'569.55
2013
1
CHF
250.40
CHF
8'062.55
Total
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
- 13 -
Die Verlustscheine sind geordnet aufzubewahren und mindestens jährlich zu sichten. Liegen
Gründe eines möglichen Einbringens der Forderung vor, so hat die Gemeindeverwaltung die
notwendigen Inkassoverhandlungen vorzunehmen.
Abschreibung von Feuerwehrersatzabgaben
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
Auf Antrag des Gemeindeverwalters, gestützt auf § 32 Ziffer 2 GO, wird folgendes Gesuch um
administrative Abschreibung von Feuerwehrersatzabgaben genehmigt:
Steuerjahr
Anzahl Positionen
Betrag
2004
1
CHF
49.00
CHF
49.00
Total
Nichtbezahlte Steuervorbezüge 2013
Die Liste der nichtbezahlten Steuervorbezüge 2013 wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet.
GR Tüfer Michael stellt Antrag, dass denjenigen Steuerpflichtigen welche die Steuervorbezüge auch
nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt haben, auf den definitiven Steuerforderungen keine Ratenzahlungen gewährt werden.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
Denjenigen Steuerpflichtigen welche die Steuervorbezüge 2013 auch nach zweimaliger Mahnung
nicht bezahlt haben, wird auf der definitiven Steuerforderung keine Ratenzahlung gewährt.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
191
940.71
- 14 -
Voranschläge
Voranschlag 2015; Festlegen der Vorgaben für die Budgeteingabe
Ausgangslage
Der Ressortverantwortliche Finanzen und der Gemeindeverwalter unterbreiten dem Gemeinderat die Vorgaben für das Budget 2015 (inkl. Terminplan) und bitten diese gutzuheissen.
Die Vorbereitungen für den Voranschlag vom nächsten Jahr sind zu veranlassen. Der Gemeinderat fasst
dazu jeweils Grundsätze und legt die Richtlinien fest, welche von den Budgetverantwortlichen einzuhalten
und umzusetzen sind. Die Finanzverwaltung empfiehlt demnach:
1. Aufgrund der allgemeinen Finanzlage ist "sparen" angesagt.
2. Grundsätzlich ist gegenüber dem Budget für das laufende Jahr nicht von einer generellen Erhöhung auszugehen. Das Budget ist von Grund auf zu planen und zu erarbeiten.
3. Jede Detailposition innerhalb eines Budgetpostens ist auf deren Notwendigkeit, Dringlichkeit sowie
Zweckmässigkeit hin zu überprüfen.
4. Neue Aufgaben mit wiederkehrenden Kosten sind zu begründen, da es grundsätzlich einen Verpflichtungskredit und damit eine separate Rechtsgrundlage benötigt.
5. Das Investitionsprogramm 2015 - 2019 ist soweit aktualisiert und bedarf einer Überprüfung durch die
Ressortverantwortlichen. Das neue Programm wird anlässlich der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 3.
September 2014 besprochen und verabschiedet.
6. Die geplanten Investitionen müssen zu 100 % selbst finanzierbar sein, d.h. es wird keine Neuverschuldung in Kauf genommen (gemäss Legislaturziel). Der Gemeinderat legt letztendlich den Prioritätenkatalog hinsichtlich Notwendigkeit und Dringlichkeit fest.
7. Der Abgabetermin der Unterlagen ist auf den 18. August 2014 festgelegt worden.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Die Budgetvorgaben 2015 werden gutgeheissen und der Gemeindeverwalter beauftragt, die
entsprechenden Unterlagen via die ressortverantwortlichen Gemeinderäte zu verteilen.
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Der Terminplan für das Budget 2015 wird wie folgt festgelegt:
-
Mittwoch, 2. Juli 2014
Formelle Beschlussfassung der Vorgaben durch den Ge
meinderat
-
Kalenderwoche 27
(ab 3. Juli 2014)
Versand Budgetunterlagen
-
Montag, 18. August 2014
Ablieferung übrige Budgetunterlagen an Finanzverwaltung
-
Mittwoch, 3. September 2014
Verabschiedung Investitionsprogramm 2015 - 2019
-
Mittwoch, 24. September 2014
1. Lesung durch Gemeinderat inkl. Finanzplan 2015 - 2019
-
Mittwoch, 22. Oktober 2014
2. Lesung und Verabschiedung durch GR
-
Donnerstag, 27. November 2014
Gemeindeversammlung
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
192
940.75
- 15 -
Darlehen/Zinsen
Ablösung langfristiges Darlehen;
Beschlussfassung
Ausgangslage
Am 9. Juli 2014 läuft ein Darlehen von CHF 1 Mio. bei der Postfinance aus. Dieses muss aufgrund der finanziellen Situation refinanziert bzw. verlängert werden.
Auf den Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2014 werden bei folgenden Geldinstituten Offerten
eingeholt:


Raiffeisenbank
Postfinance
Die Offerten werden mit Laufzeiten von 3, 5, 7 und 10 Jahren ausgestellt. In Anbetracht der nach wie vor
lukrativen Zinssätze dürfte eine längerfristige Verpflichtung Sinn machen. Ebenso sollte einer gestaffelten
Laufzeit Rechnung getragen werden, damit allfällige Veränderungen bei den Zinssätzen nicht eine grosse
Belastung auslösen.
Antrag
Mit Schreiben vom 24. Juni 2014 beantragen der Ressortchef Finanzen und der Gemeindeverwalter,



Das Darlehen von CHF 1 Mio., welches am 9. Juli 2014 ausläuft, zu verlängern.
Den Zuschlag erhält jenes Geldinstitut, welches die günstigsten Konditionen offeriert.
Sollten die offerierten Zinssätze bei den Laufzeiten nicht massive Unterschiede aufweisen, sollte eine
längerfristige Verpflichtung (7 oder 10 Jahre) abgeschlossen werden.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
Aufgrund der aktuell vorliegenden Offerten beantragt GR Tüfer Michael, das Darlehen bei der Postfinance
für eine Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von 1.03 % aufzunehmen.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Das Darlehen von CHF 1 Mio., welches am 9. Juli 2014 ausläuft, wird verlängert.
-
Das Darlehen wird bei der Postfinance für eine Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von
1.03 % aufgenommen.
Versand PA
Finanzverwaltung zur direkten Erledigung
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
193
090.43
- 16 -
Friedhof
Vereinbarung zwischen der EG und der röm. kath. KG betreffend Zuständigkeiten beim Friedhof (GB-Nr. 425); Genehmigung
Ausgangslage
Die Zuständigkeiten und Unterhaltsarbeiten im Areal der Parzelle "Kirche GB-Nr. 425" sollen mit einer Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der röm. kath. Kirchgemeinde geregelt werden.
a) Die Kath. KG ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 425 mit Kirche, Kapelle inkl. Einfriedung der ca. 50 cm
dicken Mauer mit diversen Ein- und Ausgängen. Auf dem Areal befinden sich zwei Niederdruck-Brunnen, ein
Kreuz, verschiedene Wege, Plätze und eine Grünanlage mit Hochstammbäumen, Hecken, Sträuchern und
Bänke.
b) Die EGD ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 426 mit Aufbahrungshalle / Werkhof und verschiedenen Bauten und Anlagen. Sie dienen dem Friedhof- und Bestattungswesen. Dazu gehört auch der Park ausserhalb
des umzäunten Friedhofes. Die Grundstücke GB-Nrn. 421 und 430 sind ebenfalls im Eigentum der EGD und
stehen den Friedhof- und Kirchenbesuchern als Parkplätze zur Verfügung.
c) Auf den Parzellen der Kath. KG (GB-Nr. 425) und der EGD (GB-Nr. 426) existiert auch eine gemeinsame
(Friedhof-) Beleuchtung.
d) Das Friedhof- und Bestattungswesen ist gemäss Kantonaler Verordnung Sache der EGD. Seit Gedenken
hat die EGD für Bestattungen das Areal (GB-Nr. 425) der Kath. KG unentgeltlich benützen können.
Gemäss Beschluss vom 17. September 1996 gestattet die Kath. KG der EGD nördlich der Kirche Erdbestattungen und Urnengräber. Da das Feld „Erdbestattungen“ in den Jahren 1998 – 2004 gefüllt wurde, werden
derzeit nur noch Urnengräber angelegt. Der Südteil der Parzelle Nr. 425 steht für Bestattungen nicht mehr
zur Verfügung und soll freigehalten werden.
Anderseits macht die EGD auf der Parzelle Nr. 425 ohne Verrechnung an die Kath. KG den Unterhalt. Es
handelt sich dabei vor allem um den Unterhalt und Pflege der Wege, Plätze, Brunnenanlage, Sträucher und
Grünanlage.
Antrag
Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug der Sitzung vom 16. Juni 2014, die Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und römisch-katholischen Kirchgemeinde betreffend der Zuständigkeit für die
Parzelle GB-Nr. 425 bei der Kirche zu genehmigen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
GR Schreier Daniel erklärt ausführlich die vorliegende Vereinbarung. Die Verantwortlichkeiten wurden vor
langer Zeit bereits mündlich vereinbart und wurden nun noch schriftlich festgehalten.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Der Vereinbarung zwischen der EG Deitingen und der römisch-katholischen Kirchgemeinde
betreffend Zuständigkeiten für die Parzelle GB-Nr. 425 bei der Kirche wird zugestimmt.
Versand PA
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Frau Flury-Kofmel Daniela, Solothurnstrasse 8, 4543 Deitingen
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
194
790.00
- 17 -
Allgemeines Raumordnung
Parzelle GB-Nr. 795, Antrag zur Entlassung aus der Planungszone; Genehmigung
Ausgangslage
Die Familie Jejarajah Mohanathas aus Zuchwil hat die Parzelle GB-Nr. 795 erworben und der Bauverwaltung das Baugesuch für ein Einfamilienhaus mit angebauter Wohnung eingereicht. Im Zuge der Baugesuchseingabe hat das beauftragte Planungsbüro, die SWISSHAUS AG, Lenzburg, mit Brief vom 17. Juni
2014 dem Gemeinderat den Antrag zur Entlassung der Parzelle Nr. 795 am Steinackerweg aus der Planungszone gestellt.
Eine Umfrage bei den PK-Mitgliedern hat ergeben, dass zur Entlassung der Parzelle GB-Nr. 795 keine
Einwände gemacht werden und die Bauparzelle in keinem Widerspruch zur laufenden Ortsplanungsrevision steht. Das Grundstück kann deshalb aus der Planungszone entlassen werden.
Antrag
Die PK beantragt dem GR, das Grundstück Nr. 795 am Steinackerweg aus der Planungszone zu entlassen. Der Beschluss bzw. die Inkrafttretung zur Entlassung aus der Planungszone gilt ab bewilligtem Baugesuch.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Das Grundstück Nr. 795 am Steinackerweg wird aus der Planungszone entlassen.
-
Der Beschluss bzw. die Inkrafttretung zur Entlassung aus der Planungszone gilt ab bewilligtem Baugesuch.
Versand PA
Swisshaus AG, Bahnhofstrasse 18, 5600 Lenzburg
J. Mohanathas/R. Kaneshamurthy, Haldenweg 5, 4528 Zuchwil
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
195
940.71.1
- 18 -
Nachtragskredite
Handhabung Nachtrags- und Zusatzkredite; Grundsatzbeschluss vor Involvierung der RPK
Ausgangslage
Der Ressortchef Finanzen hat zusammen mit dem Finanzverwalter eine Übersicht über das korrekte Vorgehen beim Einholen von Nachtragskrediten erarbeitet.
Die vorliegende Aufzeichnung wird den Räten ausführlich vorgestellt und Anmerkungen oder Ergänzungen
direkt im Dokument vorgenommen.
An der GR-Sitzung vom 20. August 2014 wird das revidierte Dokument dem Gemeinderat zur definitiven
Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat wird das Dokument der
Rechnungsprüfungskommission zur Genehmigung unterbreitet werden.
Beschluss
Das Geschäft wird nur informativ behandelt, es werden keine Beschlüsse gefällt.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
196
620.50
- 19 -
Fahrzeuge, Maschinen, Geräte Werkhof
Schlegelmulcher, Ersatz oder Reparatur; Beschlussfassung
Ausgangslage
Der Mulcher im Werkhof wird zum Mähen der Bach- und Strassenränder eingesetzt. Bei diesem Mähen wurde das Mähwerk durch einen grossen Stein stark beschädigt. Der Anschaffungswert des 2004 gekauften
Schlegelmähers beträgt CHF 4'823.00
Wie an der GR-Sitzung vom 04. Juni 2014 bestimmt, hat ein Ausschuss bestehend aus Schläfli Beat,
Schreier Daniel und Schreier Peter die möglichen Varianten abgeklärt und beurteilt:
Reparatur des bestehenden Mulchers (Neue Hauptwelle), geschätzt
CHF
3'600.00
Ersatz des Schlegelmähers
CHF
5'975.00
Böschungsmäher (Zusatzgerät zum Aebi KT65)
CHF
22'000.00
Aufgrund des Alters des heutigen Mulchers schlägt der Ausschuss vor, diesen nicht mehr zu reparieren sondern durch ein neues Gerät zu ersetzen.
Da der Mulcher vorwiegend zum Mähen von Böschungen und Strassenrändern eingesetzt wird soll ein Böschungsmäher angeschafft werden. Mit diesem Gerät können die Böschungen ohne Gefahr gemäht werden.
Das Gerät wird vom sicheren Standort aus bedient. Der Mäher und die Bedienung müssen nicht im schrägen
Bord arbeiten; zudem kann die Arbeit ohne zusätzliche Arbeitskraft ausgeführt werden.
Die Gemeinden Luterbach und Biberist haben bereits ähnliche Geräte im Einsatz.
Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass mit diesem Gerät eine Anschaffung für die Zukunft getätigt wird.
Da es sich beim Böschungsmäher um ein Zusatzgerät an den Aebi KT65 handelt, wurden keine zusätzlichen
Offerten eingeholt. Der vorgeschlagene Böschungsmäher passt ideal zum Aebi.
Antrag
Der zuständige Ressortchef stellt mit Schreiben vom 24. Juni 2014 folgenden Antrag:
Als Ersatz für den defekten Mulcher soll neu ein Böschungsmäher mit Kosten von CHF 22'000.00 angeschafft werden. Für die Anschaffungskosten ist ein entsprechender Nachtragskredit zu genehmigen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Diskussion
GR Schreier Daniel und der Leiter Werkhof, Schreier Peter, erläutern ausführlich den vorliegenden Antrag.
In einer längeren Diskussion befasst sich der Rat mit der Frage, ob der kaputte Mulcher repariert oder durch
einen Böschungsmäher ersetzt werden soll. Allenfalls könnte ein anderer Mulcher gemietet oder geleast
werden.
Obwohl sich der Rat selber eine vernünftige Ausgabenpolitik verordnet hat und Neuanschaffungen auf ein
Minimum beschränkt werden sollen, werden die Vorteile des Böschungsmähers klar hervorgehoben; seien
es die Sicherheit der Werkhofmitarbeiter oder der kleinere Stundenaufwand für das Ausmähen der Bachborde.
Hohe Unterhaltskosten beim Böschungsmäher sind nicht zu erwarten; Verschleissteile werden jedoch auch
hier regelmässig ersetzt werden müssen.
GR Beiner Caroline stellt Antrag, den kaputten Mulcher durch einen Schlägelmäher zu ersetzen.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
- 20 -
Beschluss
Mit 2:5 Stimmen wird folgendes beschlossen:
-
Ein Böschungsmäher als Zusatzgerät zum Aebi KT65, wird mit einem Kostendach von
CHF 22'000.00 mit Nachtragskredit angeschafft.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
197
090.00
- 21 -
Allgemeines Gebäulichkeiten EWG
Jahresrechnung 2013 Nahwärmeverbund;
Genehmigung
Ausgangslage
Die Jahresrechnung 2013 des Nahwärmeverbundes wurde per 31. Dezember 2013 abgeschlossen und
durch die vR Verwaltungen, Solothurn ordnungsgemäss geprüft.
Die aufgrund der Prüfung gemachten Erkenntnisse wurden in einem Rapport entsprechend festgehalten und
mit dem Finanzverwalter der Einwohnergemeinde Deitingen besprochen.
Das erste Betriebsjahr ist durch die gestaffelte Betriebsaufnahme noch nicht aussagekräftig, dadurch entstand ein Verlust von CHF 18'396.96.
Antrag
GR Tüfer Michael beantragt, die Jahresrechnung 2013 der Nahwärmeverbund GmbH mit einem Verlust von
CHF 18'396.96 formell zu genehmigen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Die Jahresrechnung 2013 der Nahwärmeverbund GmbH mit einem ausgewiesenen Verlust
von CHF 18'396.96 wird formell genehmigt.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
198
940.71.1
- 22 -
Nachtragskredite
Musikgesellschaft Deitingen;
Kantonale Veteranentagung 2014;
Gesuch um finanzielle Unterstützung
Ausgangslage
Am 30. August 2014 findet in Deitingen die kantonale Veteranentagung des Solothurnischen Blasmusikverbandes statt. Die Musikgesellschaft Deitingen hat sich bereit erklärt diesen Anlass zu organisieren. Gegen
400 VeteranInnen mit PartnerInnen werden erwartet.
Den Festteilnehmern soll nebst dem Dessert auch ein Kaffee offeriert werden.
Antrag
GP Eberhard Bruno beantragt, im Sinne der Gleichberechtigung anderer solcher Anlässe, für die Übernahme des Kaffees einen Betrag von CHF 500.00 zu sprechen.
Eintreten
Eintreten wird nicht bestritten.
Beschluss
Einstimmig wird folgendes beschlossen:
-
Anlässlich der kantonalen Veteranentagung des Solothurner Blasmusikverbandes vom
30. August 2014 offeriert die Einwohnergemeinde Deitingen den Kaffee zu einem Pauschalpreis von CHF 500.00.
Versand PA
Musikgesellschaft Deitingen, Herrn Christ Martin, Vordermattweg 5, 4543 Deitingen
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
199
940.71.1
- 23 -
Nachtragskredite
Nachtragskredite
Der Gemeinderat genehmigt folgenden, in der Kompetenz des Gemeindepräsidenten liegenden, Nachtragskredit:
Kto. Nr.
Betrag
Begründung
830.311.00
1'500.00
Ergänzung der Beflaggung und Flagge für die Gewerbeausstellung in
Subingen.
Der Gemeinderat genehmigt folgende Nachtragskredite:
Kto. Nr.
Betrag
Begründung
210.506.02
45'000.00
Erweiterung EDV-Netzwerk an der Schule. Beschluss-Nr. 189 der heutigen
GR-Sitzung.
Kto. Nr.
Betrag
Begründung
622.311.00
22'000.00
Neuer Böschungsmäher, gem. Beschluss-Nr. 196 der heutigen GR-Sitzung.
Die genehmigten Nachtragskredite sind durch die Gemeindeverwaltung aufzulisten (GRB 117/940.72.208).
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
200
020.40
- 24 -
Rechnungen
Rechnungen
Nachfolgende Rechnungen wurden nach Zirkulation im GR genehmigt und zur Begleichung freigegeben:
Kant. Ausgleichskasse, Zuchwil
Lohnbeiträge Juni 2014
CHF
28'160.30
Sozialregion WA Ost, Derendingen
Lastenausgleich 2. Semester 2013
CHF
288'669.75
Niklaus AG, Feldbrunnen
Anpassung Zuluft Zivilschutzanlage
CHF
10'622.25
ZV Wasserversorgung ä.WA,
Subingen
Akontorechnung Wasserbezug 2014
CHF
107'625.00
Beiträge der EG an das Sozialprojekt
"solopro" 2013, Schlussrechnung
CHF
17'030.80
Sagif, Kappel
Suchthilfe-Beitrag 2. Hälfte 2014
CHF
19'065.50
Kant. Pensionskasse, Solothurn
Lohnbeiträge Juni 2014
CHF
33'061.00
Kant. Pensionskasse, Solothurn
Lohnbeiträge Juni 2014
CHF
11'621.70
Amt für soziale Sicherheit, Solothurn
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
201
012.11
- 25 -
Organisation, Sitzungsbetrieb GR, Stellenbeschreibung, Pflichtenheft
Pendenzenliste/Geschäftskontrolle
Die vorliegende Pendenzenliste sowie die Geschäftskontrolle werden gemeinsam durchgegangen und angepasst.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
202
999.99
- 26 -
Verschiedenes
Verschiedenes
Eberhard Bruno
Seminar 23. August 2014
Am 23. August 2014 findet das diesjährige Gemeinderatsseminar statt. Das Tagesprogramm wird vorgestellt
und die einzuladenden Gäste bestimmt.
Beiner Caroline
Willkommensmappe für Neuzuzüger
Die Ressortchefin Information hat zusammen mit Hartmann Bernadette und Stampfli Beatrice besprochen
welche Dokumente mit der neuen Willkommensmappe übergeben werden könnten. Die Unterlagen werden
den Gemeinderäten vorgestellt.
Schreier Daniel
Schulhausstrasse
Infolge anderweitiger Verpflichtungen des beauftragten Baugeschäftes, kann mit dem Ausbau der Schulhausstrasse nicht in den Sommerferien 2014 gestartet werden. Als neuer Termin für den Baubeginn ist nun
die 2. Hälfte vom Monat August 2014 vorgesehen.
Schläfli Beat
Schweizer Landschaftschutz
Wir erhalten den Jahresbericht 2013. Interessierte können die Dokumentation bei GR Schläfli beziehen.
Schweiz bewegt 2015
Im Jahr 2010 hat unsere Gemeinde das erste Mal erfolgreich am Duell "schweiz bewegt" mitgemacht. GR
Schläfli Beat klärt ab, ob eine weitere Teilnahme im Jahr 2015 in Erwägung gezogen werden soll. Der Anlass
wird vom 01. Mai 2015 – 09. Mai 2015 stattfinden.
Ziegler Toni
Kündigung und Anstellung von Lehrpersonen
GR Ziegler Toni teilt mit, dass die Primarlehrerin Frau Notka Corinne auf Ende Schuljahr 2013/2014 ihre
Kündigung eingereicht hat. Sie kann an einer anderen Schule ein grösseres Unterrichtspensum übernehmen. Auf die erfolgte Stellenausschreibung konnte mit Frau König eine geeignete Primarlehrerin eingestellt
werden.
Schuljahr 2014/2015 im Kindergarten
Wie bereits mehrfach erwähnt, werden im neuen Schuljahr viele Kinder in den Kindergarten eintreten und es
müssen dementsprechend zwei grosse Klassen geführt werden. Die genehmigten Klassengrössen sind ausgeschöpft; sollten bis zum Beginn des neuen Schuljahres weitere Familien mit kinderkartenpflichtigen Kindern nach Deitingen ziehen, müssten beim Volksschulamt Assistenzlektionen beantragt werden. Diesbezüglich ist die Schulleiterin bereits in Vorabklärungen mit den Verantwortlichen des Kantons.
Auch im laufenden Schuljahr besuchen viele Kinder den Kindergarten; die Schulleiterin erläutert ausführlich
die Problematik grosser Kindergartenklassen.
Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014
- 27 -
Schulschlussfeier 2014
Infolge des WM-Fussballspiels der Schweiz gegen Argentinien wurde die Schulschlussfeier auf Donnerstag,
03. Juli 2014 verschoben. Der Gemeinderat ist herzlich eingeladen an der Feier teilzunehmen.
Schluss der Sitzung: 22:45 Uhr
Namens des Gemeinderates
Gemeindepräsident: Gemeindeschreiberin:
Bruno Eberhard
Beatrice Stampfli