EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN
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EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN
EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN Protokoll der 15. Sitzung des Gemeinderates Mittwoch, 02. Juli 2014, ab 19:00 Uhr, Gemeinderatszimmer TRAKTANDENLISTE Beschluss-Nr. 1 Protokollgenehmigung Protokoll Nr. 14 vom 04.06.2014 185 2 Personelles; Wahl des neuen Bauverwalters 186 3 Zustimmung zu einem Praktikum von Herrn Ketsela im Werkhof und in der Schulanlage; Genehmigung 187 4 Kündigung von Schulzahnarzt Dr. med. dent. Urs Schild; Genehmigung Nachfolgeregelung 188 5 ICT-Netzwerkerweiterung Schulhaus Zweien; Arbeitsvergabe 189 6 Abschreibung Steuern / Gebühren 190 7 Voranschlag 2015; Festlegen der Vorgaben für die Budgeteingabe 191 8 Ablösung langfristiges Darlehen; Beschlussfassung 192 9 Vereinbarung zwischen der EG und der röm. kath. KG betreffend Zuständigkeiten beim Friedhof (GB-Nr. 425); Genehmigung 193 10 Parzelle GB-Nr. 795, Antrag zur Entlassung aus der Planungszone; Genehmigung 194 11 Handhabung Nachtrags- und Zusatzkredite; Grundsatzbeschluss vor Involvierung der RPK 195 12 Schlegelmulcher, Ersatz oder Reparatur; Beschlussfassung 196 13 Jahresrechnung 2013 Nahwärmeverbund; Genehmigung 197 14 Musikgesellschaft Deitingen; Kantonale Veteranentagung 2014; Gesuch um finanzielle Unterstützung 198 15 Nachtragskredite 199 16 Rechnungen 200 Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 -2- 17 Pendenzenliste/Geschäftskontrolle 201 18 Verschiedenes 202 Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 Vorsitz Eberhard Bruno Protokoll Stampfli Beatrice Anwesend Schreier Daniel Beiner-Flury Caroline Jegerlehner-Stampfli Esther Schläfli Beat Tüfer Michael Ziegler Toni Gäste Emch Barbara, Schulleiterin, zu Traktandum 4 und 5 Rastorfer Jeanine, Solothurner Zeitung Schaller Christoph, Ersatz GR-SVP Schreier Peter, Leiter Werkhof, zu Traktandum 12 Schwarzenbach Markus, zu Traktandum 2 185 012.70 -3- Traktandenliste, Botschaft, Protokoll Gemeinderat Protokollgenehmigung Heute vor einem Jahr startete der neugewählte GR in seine erste Amtsperiode. GP Eberhard Bruno hält eine kurze Rückschau über das erste spannende und arbeitsintensive Jahr. Einen speziellen Gruss richtet er an Herrn Schwarzenbach Markus welcher zur Wahl als neuer Bauverwalter steht. Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 04. Juni 2014 wurde einstimmig genehmigt. GP Eberhard Bruno stellt Antrag, das Gesuch der Musikgesellschaft Deitingen betreffend Übernahme des Kaffees anlässlich der Veteranentagung des Solothurnischen Blasmusikverbandes vom 30. August 2014 zusätzlich auf die Traktandenliste zu nehmen. Die ergänzte Traktandenliste wurde einstimmig genehmigt. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 186 012.10 -4- Wahlen Gemeinderat (Konstituierung, Rücktritte, Nachrücken) Personelles Ausgangslage Mit der Pensionierung von Galli Charles per Ende November 2014 und der Schaffung der Funktion eines Bauverwalters wurde die neue Stelle zweimal ausgeschrieben. Fünf Personen wurden zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Aufgrund der Evaluation und erstellter Prioritätenliste wird dem Gemeinderat ein Einervorschlag unterbreitet: Schwarzenbach Markus, Jahrgang 1974, wohnhaft in 4562 Biberist Die Stelle wird er per 1. November 2014 antreten und kann somit während vier Wochen von Galli Charles begleitet werden. Antrag Der Wahlausschuss bestehend aus Schreier Daniel, Kofmel Urs und Lütolf Christoph beantragt dem Gemeinderat: Der Gemeinderat wählt Schwarzenbach Markus zum neuen Bauverwalter. Der Stellenantritt erfolgt per 1. November 2014 bzw. Montag, 3. November 2014. Die Gehaltseinstufung erfolgt in der Lohnklasse 19 mit 7 Erfahrungsstufen (CHF 105‘509.00/Jahr bzw. CHF 8‘116.05/Monat). Der nächste Stufenanstieg erfolgt frühestens per 1. Januar 2016. Die Anstellungsbedingungen entsprechen den Vorgaben gemäss Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) vom 29. November 2012 Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Diskussion Herr Schwarzenbach stellt sich in einem kurzen Referat den Gemeinderatsmitgliedern vor. Er würde sich freuen, der Gemeinde und der Bevölkerung seine Kenntnisse im Bauwesen zur Verfügung zu stellen und er ist gewillt, die Herausforderungen des vielfältigen Aufgabengebietes anzunehmen. Die in der Stellenausschreibung verlangte Ausbildung an der Bauverwalterschule kann Herr Schwarzenbach noch nicht vorweisen; er ist aber bereit, diese Weiterbildung zum nächstmöglichen Termin zu starten. Die genauen Details müssten nach der Wahl zwischen der Einwohnergemeinde und Herrn Schwarzenbach entsprechend verhandelt werden. Die Stelle des Bauverwalters wurde zu 80 % – 100 % ausgeschrieben. Der neue Amtsinhaber wird die Stelle in einem Vollzeitpensum antreten und dies während mindestens einem Jahr so weiterführen. Herr Schwarzenbach verlässt den Saal zur Wahl. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Herr Schwarzenbach Markus, Neumattstrasse 13, 4562 Biberist wird zum neuen Bauverwalter gewählt. - Der Stellenantritt erfolgt per 1. November 2014 bzw. Montag, 3. November 2014. - Die Gehaltseinstufung erfolgt in der Lohnklasse 19 mit 7 Erfahrungsstufen (CHF 105‘509.00/Jahr bzw. CHF 8‘116.05/Monat). Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 -5- - Der nächste Stufenanstieg erfolgt frühestens per 1. Januar 2016. - Die Anstellungsbedingungen entsprechen den Vorgaben gemäss Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) vom 29. November 2012 Herr Schwarzenbach tritt wieder in die Ratsrunde, GP Eberhard Bruno eröffnet ihm das Wahlergebnis. Herr Schwarzenbach nimmt die Wahl an und dankt für das Vertrauen. Der Gemeinderat gratuliert Herrn Schwarzenbach herzlich zur Wahl als neuer Bauverwalter der Einwohnergemeinde Deitingen. Wir freuen uns, ihn im Verwaltungsteam zu begrüssen und wünschen ihm bei seiner anspruchsvollen Tätigkeit viel Freude und alles Gute. Versand PA Herrn Schwarzenbach Markus, Neumattstrasse 13, 4562 Biberist Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 187 027.10 -6- Personelles Bauverwaltung Zustimmung zu einem Praktikum von Herrn Ketsela im Werkhof und in der Schulanlage; Genehmigung Ausgangslage Der in Deitingen wohnhafte äthiopische Asylbewerber Ketsela Girum sucht eine Beschäftigung und stellt seine Arbeitskraft gerne der Einwohnergemeinde zur Verfügung. Herr Ketsela hat eine vorbildliche Arbeitseinstellung und spricht gut Deutsch. Nach Rücksprache mit dem Sozialamt Derendingen ist in solchen Fällen ein 3-monatiges Praktikum vorgesehen. Hierfür hätte die Einwohnergemeinde dem Sozialdienst, je nach Arbeitspensum, eine Entschädigung von maximal CHF 1‘000.00 pro Monat zu entrichten. Ein allfälliges zusätzliches Sackgeld an den Praktikanten ist freiwillig. Das Praktikum käme die Einwohnergemeinde also auf maximal CHF 3‘000.00 zu stehen und könnte ab ca. Mitte Juli 2014 (nach Vorliegen der Bewilligung des Migrationsamtes) beginnen. Schreier Peter (Leiter Werkhof) und Stebler Sascha (Technischer Hauswart Zweien) stehen der Beschäftigung von Herrn Ketsela positiv gegenüber und sehen zu ihrer Entlastung geeignete Einsatzgebiete in den Bereichen Reinigung, Unterhalt Grünflächen, Kehricht- und Grünabfuhr, etc. Sie könnten sich folgenden Einsatzplan vorstellen: - montags und donnerstags im Schulhaus Zweien - dienstags und mittwochs im Werkhof - freitags kein Einsatz Antrag GP Eberhard Bruno beantragt mit Schreiben vom 26. Juni 2014 das 3-monatige Praktikum von Ketsela Girum im Werkhof und Schulhaus Zweien zu genehmigen und hierfür einen Nachtragskredit von CHF 3‘000.00 zu sprechen. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Diskussion Die Einwohnergemeinde zeigt mit diesem Praktikum ein rein soziales Engagement. Die zu vergebenden Arbeiten müssen durch Herrn Ketsela alleine und ohne Überwachung ausgeführt werden können. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Dem 3-monatigen Praktikum von Herrn Ketsela Girum im Werkhof und in der Schulanlage Zweien wird zugestimmt. - Für die maximalen Kosten von CHF 3'000.00 wird ein entsprechender Nachtragskredit gesprochen. Versand PA Sozialdienst Wasseramt Ost, Hauptstrasse 44, 4552 Derendingen Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 188 460.10 -7- Personelles Schulgesundheitsdienst Kündigung von Schulzahnarzt Dr. med. dent. Urs Schild; Genehmigung Nachfolgeregelung Ausgangslage Unser Schulzahnarzt Herr Dr. Urs Schild hat fristgerecht per Ende des Schuljahres 2013/2014 seine Kündigung eingereicht. Für das neue Schuljahr 2014/15 ist deshalb ein neuer Schulzahnarzt anzustellen. Die schulzahnärztlichen Untersuchungen werden 1x pro Jahr für alle Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 6. Klasse durchgeführt. In der Schule Deitingen gibt es ein speziell eingerichtetes kleines Untersuchungszimmer mit einem Zahnarztstuhl. Die Untersuchungen werden deshalb immer direkt in der Schule durchgeführt. Der bisherige Schulzahnarzt hat der Gemeinde mit Frau Dr. med. dent. Keller Andrea eine geeignete Nachfolgerin vorgeschlagen. Frau Keller weist einen entsprechenden Leistungsausweis vor und betreibt seit Anfang Mai 2014 eine eigene Praxis an der Westbahnhofstrasse 1 in Solothurn. Sie wäre bereit, das Amt als Schulzahnärztin von Deitingen von Herrn Schild zu übernehmen und in derselben Art, mit Reihenuntersuchungen direkt in der Schule Deitingen, weiterzuführen. Frau Keller ist auch bereit, die Untersuchungen stufen- oder klassenweise gestaffelt durchzuführen. Es wurden weitere Angebote und Kandidaten geprüft; als Alternative wäre eine Praxis in einer Nachbargemeinde möglich. Dies allerdings unter der Einschränkung, dass dort die Untersuchungen nicht in der Schule sondern in deren Praxis durchgeführt werden müssen. Für die Schule und die einzelnen Klassen ist eine zahnärztliche Untersuchung welche direkt im Schulhaus durchgeführt wird, mit deutlich weniger Aufwand und organisatorischen Umtrieben verbunden. Aus diesen Gründen bevorzugt die Schulleitung die Lösung vor Ort. Als Nachteil der Untersuchung im Schulhaus ist zu erwähnen, dass unter Umständen die Qualität und Hygiene dabei nicht ganz auf demselben Niveau gehalten werden können, wie bei einem Praxisbesuch. Die Kosten für die Untersuchungen werden gemäss dem Reglement über die Schulzahnpflege vom 01. März 2010 und den gesetzlichen Grundlagen nach den Tarifansätzen SSO abgerechnet. Für die Untersuchung in der Praxis können etwas höhere Ansätze angewandt werden als für die Untersuchung in der Schule, andererseits wird bei der Schuluntersuchung eine Wegentschädigung für den Schulzahnarzt verrechnet. Die Kosten sind bei beiden Varianten vergleichbar und unterscheiden sich nur geringfügig. Antrag Der Ressortchef Bildung beantragt dem Gemeinderat, Frau Dr. med. dent Keller Andrea als neue Schulzahnärztin von Deitingen zu wählen und mit ihr per Beginn des neuen Schuljahres 2014/2015 einen unbefristeten Anstellungsvertrag abzuschliessen. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Diskussion Der für Frau Keller ausgearbeitete Vertrag über die Durchführung der Schulzahnpflege entspricht inhaltlich demjenigen, welcher auch mit Herrn Schild abgeschlossen wurde. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 -8- Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Frau Dr. med. dent. Keller Andrea wird auf das Schuljahr 2014/2015 als neue Schulzahnärztin gewählt. Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Dem neuen Anstellungsvertrag wird zugestimmt. Der Gemeinderat gratuliert Frau Keller zur Wahl und wünscht ihr bei ihrer zukünftigen Tätigkeit zum Wohle unserer Jugend alles Gute. Versand PA Zahnarztpraxis Frau Dr. med. dent. Keller Andrea, Westbahnhofstrasse 1, 4500 Solothurn Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 189 020.50 -9- Mobiliar, Maschinen, EDV-Anlage ICT-Netzwerkerweiterung Schulhaus Zweien Ausgangslage Die Schule Deitingen hat 2013 insgesamt 44 neue Laptops angeschafft. Diese wurden für das neue Schuljahr 2013/2014 in Betrieb genommen und bewähren sich bestens. Problematisch ist allerdings der Zugang zum Internet. Die Netzwerk-Infrastruktur ist für die heutigen Bedürfnisse ungenügend und erschwert den Schul- und Lehrbetrieb. Mit einem moderaten Ausbau resp. einer Ergänzung des bestehenden Netzwerks soll der Betrieb sichergestellt werden. Pro Schulzimmer gibt es einen LAN-Netzwerkanschluss. Für das gesamte Schulhaus gibt es einen einzigen WLAN-Accesspoint. Für die Benutzung der insgesamt 21 Lehrer-Laptops und 37 Schüler-Laptops sowie insgesamt 15 Drucker ist diese Infrastruktur ungenügend. Der Betrieb kann nicht mehr sichergestellt werden. Der Internetanschluss ist für die heutigen Bedürfnisse ebenfalls nicht mehr ausreichend. Da im ICT- und Medienunterricht der Zugang zum Internet für die Schülerinnen und Schüler erforderlich ist, muss mehr Bandbreite zur Verfügung gestellt werden. Für die Datensicherung stehen weder eine geeignete Software und noch eine ausreichende zentrale Datenablagestruktur zur Verfügung. Ein Betriebsausfall kann nicht genügend aufgefangen werden. Vorhaben Mit einer gezielten Erweiterung des Netzwerks soll die Infrastruktur so ergänzt und erweitert werden, dass für sämtliche Lehrpersonen ein kleines Netzwerk (Zentrale Datenablage/-sicherung) und Internet-Anschluss zur Verfügung steht und für die Schülerinnen und Schüler mit ICT-Medienunterricht ebenfalls ein ausreichender Internetzugang möglich ist. Zudem wird sichergestellt, dass ein Backupsystem mit zentraler Datensicherung für alle Lehrpersonen eingerichtet und betrieben wird. Für den Ausbau sind folgende Aspekte von Bedeutung und zu berücksichtigen: - Das bestehende LAN-Netzwerk kann und soll weitergenutzt werden - Der Zugang zum Netzwerk und zum Internet wird durch eine WLAN-Infrastruktur erweitert - Für die Laptops der Schülerinnen und Schüler wird der Internet-Anschluss via WLAN sichergestellt - Mittels einer dezentralen Infrastruktur soll die NIS-Belastung soll so tief wie möglich gehalten werden - Die gewählte Lösung soll erweiterbar und ausbaubar sein - Die Sicherheit muss gewährleistet sein (Content-Filter, Firewall, Passwortschutz etc.) - Wartung des Systems soll möglichst gering sein - Support muss gewährleistet sein (SLA-Vertrag) Weiter gilt es folgende strukturelle Probleme zu lösen: - Versorgung des Untergeschosses (Medienraum, Mehrzweckraum, evtl. Theaterraum/Aula) – hier sind keine LAN-Anschlüsse vorhanden - Versorgung des KG Baschi (kein LAN, für einen WLAN-Anschluss ist die räumliche Distanz zu gross) - Versorgung Mehrzweckraum und Arche Noah (keine LAN) - Internet-Anschluss: - Heute besteht ein Anschluss über die Swisscom resp. den Kanton Solothurn mit dem Angebot "Schulen ans Internet". Die vorhandene Bandbreite ist zu gering. Eine Erweiterung der Bandbreite ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 - 10 - Kostenübersicht Die gesamten Kosten für die geplante Ergänzung der EDV-Infrastruktur lassen sich wie folgt zusammenfassen: Teil 1: LAN-Erweiterung: CHF 16'200.00 Teil 2: WLAN-Netz: CHF 16'000.00 Teil 3: Internet/Security CHF 2'500.00 Teil 4: Datensicherung/Server CHF 15'300.00 Total Kosten CHF 50'000.00 Vergabe der Aufträge Der technische ICT-Support für die Schule Deitingen wird seit mehreren Jahren von der Firma IFE Informatikpartner AG in Derendingen wahrgenommen. Es besteht ein laufender Wartungs- und Dienstleistungsvertrag der festlegt, dass auch die Anschaffung von Hardware über die IFE erfolgen soll. Dies ist aus der bisherigen Erfahrung mit Wartungs- und Supportleistungen sinnvoll, unterschiedliche Support-Organisationen machen den Betrieb der Anlagen nur komplizierter und aufwändiger. Die Schule Deitingen ist mit den Leistungen der IFE zufrieden, eine Anpassung der Vertragssituation drängt sich deshalb nicht auf. Die speziellen Erfahrungen der IFE, auch mit den Lernsticks der Schülerinnen und Schüler können auch nicht von einem anderen Anbieter gewährleistet werden. Eine Konkurrenzofferte wurde trotzdem eingeholt um sicherzustellen, dass die offerierten Produkte und Leistungen fair und marktgerecht sind. Dies ist mit der vorgeschlagenen Lösung absolut gewährleistet. Elektro Aebi hat als Hauselektriker alle bestehenden Verkabelungen in der Schulanlage Zweien realisiert und ist für den gesamten Support sowie die Wartung der Anlagen verantwortlich. Da es sich um eine kleine Erweiterung einer bestehenden Anlage handelt und die Kenntnisse über die heute vorhandenen Systeme für die Realisierung von Vorteil sind, sollten die Arbeiten durch die Firma Elektro Aebi durchgeführt werden. Die Firma NED-TECH GmbH Deitingen hat in der Person von Gugler Markus einen ausgewiesenen Fachspezialisten mit sehr viel Knowhow im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog). Er hat sowohl in der Gemeinde als auch in der Schule Deitingen schon umfangreiche NIS-Messungen und Expertisen durchgeführt. Nach der erfolgreichen Investition in die Computer-Hardware ist es unabdingbar, die Netzwerk-Erweiterung für einen reibungslosen Betrieb der gesamten ICT-Infrastruktur vorzunehmen. Damit dürfte nachhaltig der ICT-Betrieb für die nächsten Jahre sichergestellt werden können. Antrag Der Ressortchef Bildung und die Schulleiterin beantragen: Der Gemeinderat stimmt einem Nachtragskredit für die Erweiterung der ICT-Infrastruktur der Schule Deitingen in der Höhe von CHF 50'000.00 zu. Der Gemeinderat stimmt der Arbeitsvergabe an die Firma Elektro Aebi, Deitingen für die Erweiterung des EDV-Netzwerkes in der Höhe von ca. Fr 18‘000.00 zu. Der Gemeinderat stimmt der Arbeitsvergabe die Erweiterung des EDV-Netzwerkes an die Firma IFE Informatikpartner AG, Derendingen in der Höhe von ca. CHF 30‘000.00 und an die Firma NED-TECH GmbH in der Höhe von CHF 2'000.00 zu. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 - 11 - Diskussion Verschiedene Fragen zum Projekt und dem geplanten Vorgehen werden im Rat diskutiert und vom Ressortchef Bildung beantwortet. Die EDV-Netzwerkerweiterung ist grundsätzlich unbestritten; dem GR ist aber wichtig, dass die Kosten möglichst tief gehalten werden und das Kostendach eingehalten wird. Da das ganze Geschäft eigentlich im Jahr 2013 erledigt werden sollte, wurde für das Budget 2014 keine zusätzliche Eingabe gemacht. Aus diesem Grund wird der nicht ganz ausgeschöpfte ICT-Kredit mit einem Zusatzkredit aufgestockt. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Der Erweiterung der ICT-Infrastruktur an der Schule Deitingen wird zugestimmt. - Für die Arbeiten wird ein Kostendach von CHF 45'000.00 gesprochen. Der bestehende ICT-Restkredit von rund CHF 5'000.00 wird mit einem Zusatzkredit erhöht. - Die Arbeiten zur Erweiterung des EDV-Netzwerkes werden an die Firmen IFE Informatikpartner AG, Derendingen, Firma Elektro Aebi, Deitingen sowie die Firma NED-TECH GmbH, Deitingen, vergeben. - Damit der Zusatzkredit von CHF 45'000.00 eingehalten werden kann werden der Ressortchef und die Schulleiterin aufgefordert, mit den drei Firmen die offerierten Preise und Rabatte nochmals nachzuverhandeln. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 190 900.28 - 12 - Steuerabschreibungen Abschreibung Steuern / Gebühren Aufgrund des Personen- und Datenschutzes wird dieses Traktandum unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten. Die Detailunterlagen werden an der Sitzung besprochen. Eintreten auf Vorlage wird nicht bestritten. Die Gemeindeverwaltung beantragt dem Gemeinderat folgenden Steuererlass: - Erlass von Steuerforderungen CHF 7'954.30 Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: Auf Antrag des Gemeindeverwalters, gestützt auf § 32 Ziffer 2 GO, werden folgende Gesuche um administrative Steuererlasse genehmigt: Steuerjahr Anzahl Positionen Betrag 2010 1 CHF 3'359.00 2011 1 CHF 4'595.30 CHF 7'954.30 Total Die Gemeindeverwaltung beantragt dem Gemeinderat folgende Abschreibungen: - Administrative Abschreibung von Steuerforderungen Administrative Abschreibung von Feuerwehrersatzabgaben CHF CHF 8'062.55 49.00 Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: Auf Antrag des Gemeindeverwalters, gestützt auf § 32 Ziffer 2 GO, werden folgende Gesuche um administrative Steuerabschreibung genehmigt: Steuerjahr Anzahl Positionen Betrag 2004 1 CHF 1'037.15 2009 1 CHF 2'055.45 2011 1 CHF 1'150.00 2012 1 CHF 3'569.55 2013 1 CHF 250.40 CHF 8'062.55 Total Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 - 13 - Die Verlustscheine sind geordnet aufzubewahren und mindestens jährlich zu sichten. Liegen Gründe eines möglichen Einbringens der Forderung vor, so hat die Gemeindeverwaltung die notwendigen Inkassoverhandlungen vorzunehmen. Abschreibung von Feuerwehrersatzabgaben Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: Auf Antrag des Gemeindeverwalters, gestützt auf § 32 Ziffer 2 GO, wird folgendes Gesuch um administrative Abschreibung von Feuerwehrersatzabgaben genehmigt: Steuerjahr Anzahl Positionen Betrag 2004 1 CHF 49.00 CHF 49.00 Total Nichtbezahlte Steuervorbezüge 2013 Die Liste der nichtbezahlten Steuervorbezüge 2013 wird dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme unterbreitet. GR Tüfer Michael stellt Antrag, dass denjenigen Steuerpflichtigen welche die Steuervorbezüge auch nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt haben, auf den definitiven Steuerforderungen keine Ratenzahlungen gewährt werden. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: Denjenigen Steuerpflichtigen welche die Steuervorbezüge 2013 auch nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt haben, wird auf der definitiven Steuerforderung keine Ratenzahlung gewährt. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 191 940.71 - 14 - Voranschläge Voranschlag 2015; Festlegen der Vorgaben für die Budgeteingabe Ausgangslage Der Ressortverantwortliche Finanzen und der Gemeindeverwalter unterbreiten dem Gemeinderat die Vorgaben für das Budget 2015 (inkl. Terminplan) und bitten diese gutzuheissen. Die Vorbereitungen für den Voranschlag vom nächsten Jahr sind zu veranlassen. Der Gemeinderat fasst dazu jeweils Grundsätze und legt die Richtlinien fest, welche von den Budgetverantwortlichen einzuhalten und umzusetzen sind. Die Finanzverwaltung empfiehlt demnach: 1. Aufgrund der allgemeinen Finanzlage ist "sparen" angesagt. 2. Grundsätzlich ist gegenüber dem Budget für das laufende Jahr nicht von einer generellen Erhöhung auszugehen. Das Budget ist von Grund auf zu planen und zu erarbeiten. 3. Jede Detailposition innerhalb eines Budgetpostens ist auf deren Notwendigkeit, Dringlichkeit sowie Zweckmässigkeit hin zu überprüfen. 4. Neue Aufgaben mit wiederkehrenden Kosten sind zu begründen, da es grundsätzlich einen Verpflichtungskredit und damit eine separate Rechtsgrundlage benötigt. 5. Das Investitionsprogramm 2015 - 2019 ist soweit aktualisiert und bedarf einer Überprüfung durch die Ressortverantwortlichen. Das neue Programm wird anlässlich der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 3. September 2014 besprochen und verabschiedet. 6. Die geplanten Investitionen müssen zu 100 % selbst finanzierbar sein, d.h. es wird keine Neuverschuldung in Kauf genommen (gemäss Legislaturziel). Der Gemeinderat legt letztendlich den Prioritätenkatalog hinsichtlich Notwendigkeit und Dringlichkeit fest. 7. Der Abgabetermin der Unterlagen ist auf den 18. August 2014 festgelegt worden. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Die Budgetvorgaben 2015 werden gutgeheissen und der Gemeindeverwalter beauftragt, die entsprechenden Unterlagen via die ressortverantwortlichen Gemeinderäte zu verteilen. Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Der Terminplan für das Budget 2015 wird wie folgt festgelegt: - Mittwoch, 2. Juli 2014 Formelle Beschlussfassung der Vorgaben durch den Ge meinderat - Kalenderwoche 27 (ab 3. Juli 2014) Versand Budgetunterlagen - Montag, 18. August 2014 Ablieferung übrige Budgetunterlagen an Finanzverwaltung - Mittwoch, 3. September 2014 Verabschiedung Investitionsprogramm 2015 - 2019 - Mittwoch, 24. September 2014 1. Lesung durch Gemeinderat inkl. Finanzplan 2015 - 2019 - Mittwoch, 22. Oktober 2014 2. Lesung und Verabschiedung durch GR - Donnerstag, 27. November 2014 Gemeindeversammlung Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 192 940.75 - 15 - Darlehen/Zinsen Ablösung langfristiges Darlehen; Beschlussfassung Ausgangslage Am 9. Juli 2014 läuft ein Darlehen von CHF 1 Mio. bei der Postfinance aus. Dieses muss aufgrund der finanziellen Situation refinanziert bzw. verlängert werden. Auf den Zeitpunkt der Gemeinderatssitzung vom 2. Juli 2014 werden bei folgenden Geldinstituten Offerten eingeholt: Raiffeisenbank Postfinance Die Offerten werden mit Laufzeiten von 3, 5, 7 und 10 Jahren ausgestellt. In Anbetracht der nach wie vor lukrativen Zinssätze dürfte eine längerfristige Verpflichtung Sinn machen. Ebenso sollte einer gestaffelten Laufzeit Rechnung getragen werden, damit allfällige Veränderungen bei den Zinssätzen nicht eine grosse Belastung auslösen. Antrag Mit Schreiben vom 24. Juni 2014 beantragen der Ressortchef Finanzen und der Gemeindeverwalter, Das Darlehen von CHF 1 Mio., welches am 9. Juli 2014 ausläuft, zu verlängern. Den Zuschlag erhält jenes Geldinstitut, welches die günstigsten Konditionen offeriert. Sollten die offerierten Zinssätze bei den Laufzeiten nicht massive Unterschiede aufweisen, sollte eine längerfristige Verpflichtung (7 oder 10 Jahre) abgeschlossen werden. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Diskussion Aufgrund der aktuell vorliegenden Offerten beantragt GR Tüfer Michael, das Darlehen bei der Postfinance für eine Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von 1.03 % aufzunehmen. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Das Darlehen von CHF 1 Mio., welches am 9. Juli 2014 ausläuft, wird verlängert. - Das Darlehen wird bei der Postfinance für eine Laufzeit von 7 Jahren und einem Zinssatz von 1.03 % aufgenommen. Versand PA Finanzverwaltung zur direkten Erledigung Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 193 090.43 - 16 - Friedhof Vereinbarung zwischen der EG und der röm. kath. KG betreffend Zuständigkeiten beim Friedhof (GB-Nr. 425); Genehmigung Ausgangslage Die Zuständigkeiten und Unterhaltsarbeiten im Areal der Parzelle "Kirche GB-Nr. 425" sollen mit einer Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der röm. kath. Kirchgemeinde geregelt werden. a) Die Kath. KG ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 425 mit Kirche, Kapelle inkl. Einfriedung der ca. 50 cm dicken Mauer mit diversen Ein- und Ausgängen. Auf dem Areal befinden sich zwei Niederdruck-Brunnen, ein Kreuz, verschiedene Wege, Plätze und eine Grünanlage mit Hochstammbäumen, Hecken, Sträuchern und Bänke. b) Die EGD ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 426 mit Aufbahrungshalle / Werkhof und verschiedenen Bauten und Anlagen. Sie dienen dem Friedhof- und Bestattungswesen. Dazu gehört auch der Park ausserhalb des umzäunten Friedhofes. Die Grundstücke GB-Nrn. 421 und 430 sind ebenfalls im Eigentum der EGD und stehen den Friedhof- und Kirchenbesuchern als Parkplätze zur Verfügung. c) Auf den Parzellen der Kath. KG (GB-Nr. 425) und der EGD (GB-Nr. 426) existiert auch eine gemeinsame (Friedhof-) Beleuchtung. d) Das Friedhof- und Bestattungswesen ist gemäss Kantonaler Verordnung Sache der EGD. Seit Gedenken hat die EGD für Bestattungen das Areal (GB-Nr. 425) der Kath. KG unentgeltlich benützen können. Gemäss Beschluss vom 17. September 1996 gestattet die Kath. KG der EGD nördlich der Kirche Erdbestattungen und Urnengräber. Da das Feld „Erdbestattungen“ in den Jahren 1998 – 2004 gefüllt wurde, werden derzeit nur noch Urnengräber angelegt. Der Südteil der Parzelle Nr. 425 steht für Bestattungen nicht mehr zur Verfügung und soll freigehalten werden. Anderseits macht die EGD auf der Parzelle Nr. 425 ohne Verrechnung an die Kath. KG den Unterhalt. Es handelt sich dabei vor allem um den Unterhalt und Pflege der Wege, Plätze, Brunnenanlage, Sträucher und Grünanlage. Antrag Die Baukommission beantragt mit Protokollauszug der Sitzung vom 16. Juni 2014, die Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und römisch-katholischen Kirchgemeinde betreffend der Zuständigkeit für die Parzelle GB-Nr. 425 bei der Kirche zu genehmigen. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Diskussion GR Schreier Daniel erklärt ausführlich die vorliegende Vereinbarung. Die Verantwortlichkeiten wurden vor langer Zeit bereits mündlich vereinbart und wurden nun noch schriftlich festgehalten. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Der Vereinbarung zwischen der EG Deitingen und der römisch-katholischen Kirchgemeinde betreffend Zuständigkeiten für die Parzelle GB-Nr. 425 bei der Kirche wird zugestimmt. Versand PA Röm. Kath. Kirchgemeinde, Frau Flury-Kofmel Daniela, Solothurnstrasse 8, 4543 Deitingen Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 194 790.00 - 17 - Allgemeines Raumordnung Parzelle GB-Nr. 795, Antrag zur Entlassung aus der Planungszone; Genehmigung Ausgangslage Die Familie Jejarajah Mohanathas aus Zuchwil hat die Parzelle GB-Nr. 795 erworben und der Bauverwaltung das Baugesuch für ein Einfamilienhaus mit angebauter Wohnung eingereicht. Im Zuge der Baugesuchseingabe hat das beauftragte Planungsbüro, die SWISSHAUS AG, Lenzburg, mit Brief vom 17. Juni 2014 dem Gemeinderat den Antrag zur Entlassung der Parzelle Nr. 795 am Steinackerweg aus der Planungszone gestellt. Eine Umfrage bei den PK-Mitgliedern hat ergeben, dass zur Entlassung der Parzelle GB-Nr. 795 keine Einwände gemacht werden und die Bauparzelle in keinem Widerspruch zur laufenden Ortsplanungsrevision steht. Das Grundstück kann deshalb aus der Planungszone entlassen werden. Antrag Die PK beantragt dem GR, das Grundstück Nr. 795 am Steinackerweg aus der Planungszone zu entlassen. Der Beschluss bzw. die Inkrafttretung zur Entlassung aus der Planungszone gilt ab bewilligtem Baugesuch. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Das Grundstück Nr. 795 am Steinackerweg wird aus der Planungszone entlassen. - Der Beschluss bzw. die Inkrafttretung zur Entlassung aus der Planungszone gilt ab bewilligtem Baugesuch. Versand PA Swisshaus AG, Bahnhofstrasse 18, 5600 Lenzburg J. Mohanathas/R. Kaneshamurthy, Haldenweg 5, 4528 Zuchwil Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 195 940.71.1 - 18 - Nachtragskredite Handhabung Nachtrags- und Zusatzkredite; Grundsatzbeschluss vor Involvierung der RPK Ausgangslage Der Ressortchef Finanzen hat zusammen mit dem Finanzverwalter eine Übersicht über das korrekte Vorgehen beim Einholen von Nachtragskrediten erarbeitet. Die vorliegende Aufzeichnung wird den Räten ausführlich vorgestellt und Anmerkungen oder Ergänzungen direkt im Dokument vorgenommen. An der GR-Sitzung vom 20. August 2014 wird das revidierte Dokument dem Gemeinderat zur definitiven Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat wird das Dokument der Rechnungsprüfungskommission zur Genehmigung unterbreitet werden. Beschluss Das Geschäft wird nur informativ behandelt, es werden keine Beschlüsse gefällt. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 196 620.50 - 19 - Fahrzeuge, Maschinen, Geräte Werkhof Schlegelmulcher, Ersatz oder Reparatur; Beschlussfassung Ausgangslage Der Mulcher im Werkhof wird zum Mähen der Bach- und Strassenränder eingesetzt. Bei diesem Mähen wurde das Mähwerk durch einen grossen Stein stark beschädigt. Der Anschaffungswert des 2004 gekauften Schlegelmähers beträgt CHF 4'823.00 Wie an der GR-Sitzung vom 04. Juni 2014 bestimmt, hat ein Ausschuss bestehend aus Schläfli Beat, Schreier Daniel und Schreier Peter die möglichen Varianten abgeklärt und beurteilt: Reparatur des bestehenden Mulchers (Neue Hauptwelle), geschätzt CHF 3'600.00 Ersatz des Schlegelmähers CHF 5'975.00 Böschungsmäher (Zusatzgerät zum Aebi KT65) CHF 22'000.00 Aufgrund des Alters des heutigen Mulchers schlägt der Ausschuss vor, diesen nicht mehr zu reparieren sondern durch ein neues Gerät zu ersetzen. Da der Mulcher vorwiegend zum Mähen von Böschungen und Strassenrändern eingesetzt wird soll ein Böschungsmäher angeschafft werden. Mit diesem Gerät können die Böschungen ohne Gefahr gemäht werden. Das Gerät wird vom sicheren Standort aus bedient. Der Mäher und die Bedienung müssen nicht im schrägen Bord arbeiten; zudem kann die Arbeit ohne zusätzliche Arbeitskraft ausgeführt werden. Die Gemeinden Luterbach und Biberist haben bereits ähnliche Geräte im Einsatz. Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass mit diesem Gerät eine Anschaffung für die Zukunft getätigt wird. Da es sich beim Böschungsmäher um ein Zusatzgerät an den Aebi KT65 handelt, wurden keine zusätzlichen Offerten eingeholt. Der vorgeschlagene Böschungsmäher passt ideal zum Aebi. Antrag Der zuständige Ressortchef stellt mit Schreiben vom 24. Juni 2014 folgenden Antrag: Als Ersatz für den defekten Mulcher soll neu ein Böschungsmäher mit Kosten von CHF 22'000.00 angeschafft werden. Für die Anschaffungskosten ist ein entsprechender Nachtragskredit zu genehmigen. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Diskussion GR Schreier Daniel und der Leiter Werkhof, Schreier Peter, erläutern ausführlich den vorliegenden Antrag. In einer längeren Diskussion befasst sich der Rat mit der Frage, ob der kaputte Mulcher repariert oder durch einen Böschungsmäher ersetzt werden soll. Allenfalls könnte ein anderer Mulcher gemietet oder geleast werden. Obwohl sich der Rat selber eine vernünftige Ausgabenpolitik verordnet hat und Neuanschaffungen auf ein Minimum beschränkt werden sollen, werden die Vorteile des Böschungsmähers klar hervorgehoben; seien es die Sicherheit der Werkhofmitarbeiter oder der kleinere Stundenaufwand für das Ausmähen der Bachborde. Hohe Unterhaltskosten beim Böschungsmäher sind nicht zu erwarten; Verschleissteile werden jedoch auch hier regelmässig ersetzt werden müssen. GR Beiner Caroline stellt Antrag, den kaputten Mulcher durch einen Schlägelmäher zu ersetzen. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 - 20 - Beschluss Mit 2:5 Stimmen wird folgendes beschlossen: - Ein Böschungsmäher als Zusatzgerät zum Aebi KT65, wird mit einem Kostendach von CHF 22'000.00 mit Nachtragskredit angeschafft. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 197 090.00 - 21 - Allgemeines Gebäulichkeiten EWG Jahresrechnung 2013 Nahwärmeverbund; Genehmigung Ausgangslage Die Jahresrechnung 2013 des Nahwärmeverbundes wurde per 31. Dezember 2013 abgeschlossen und durch die vR Verwaltungen, Solothurn ordnungsgemäss geprüft. Die aufgrund der Prüfung gemachten Erkenntnisse wurden in einem Rapport entsprechend festgehalten und mit dem Finanzverwalter der Einwohnergemeinde Deitingen besprochen. Das erste Betriebsjahr ist durch die gestaffelte Betriebsaufnahme noch nicht aussagekräftig, dadurch entstand ein Verlust von CHF 18'396.96. Antrag GR Tüfer Michael beantragt, die Jahresrechnung 2013 der Nahwärmeverbund GmbH mit einem Verlust von CHF 18'396.96 formell zu genehmigen. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Die Jahresrechnung 2013 der Nahwärmeverbund GmbH mit einem ausgewiesenen Verlust von CHF 18'396.96 wird formell genehmigt. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 198 940.71.1 - 22 - Nachtragskredite Musikgesellschaft Deitingen; Kantonale Veteranentagung 2014; Gesuch um finanzielle Unterstützung Ausgangslage Am 30. August 2014 findet in Deitingen die kantonale Veteranentagung des Solothurnischen Blasmusikverbandes statt. Die Musikgesellschaft Deitingen hat sich bereit erklärt diesen Anlass zu organisieren. Gegen 400 VeteranInnen mit PartnerInnen werden erwartet. Den Festteilnehmern soll nebst dem Dessert auch ein Kaffee offeriert werden. Antrag GP Eberhard Bruno beantragt, im Sinne der Gleichberechtigung anderer solcher Anlässe, für die Übernahme des Kaffees einen Betrag von CHF 500.00 zu sprechen. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Beschluss Einstimmig wird folgendes beschlossen: - Anlässlich der kantonalen Veteranentagung des Solothurner Blasmusikverbandes vom 30. August 2014 offeriert die Einwohnergemeinde Deitingen den Kaffee zu einem Pauschalpreis von CHF 500.00. Versand PA Musikgesellschaft Deitingen, Herrn Christ Martin, Vordermattweg 5, 4543 Deitingen Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 199 940.71.1 - 23 - Nachtragskredite Nachtragskredite Der Gemeinderat genehmigt folgenden, in der Kompetenz des Gemeindepräsidenten liegenden, Nachtragskredit: Kto. Nr. Betrag Begründung 830.311.00 1'500.00 Ergänzung der Beflaggung und Flagge für die Gewerbeausstellung in Subingen. Der Gemeinderat genehmigt folgende Nachtragskredite: Kto. Nr. Betrag Begründung 210.506.02 45'000.00 Erweiterung EDV-Netzwerk an der Schule. Beschluss-Nr. 189 der heutigen GR-Sitzung. Kto. Nr. Betrag Begründung 622.311.00 22'000.00 Neuer Böschungsmäher, gem. Beschluss-Nr. 196 der heutigen GR-Sitzung. Die genehmigten Nachtragskredite sind durch die Gemeindeverwaltung aufzulisten (GRB 117/940.72.208). Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 200 020.40 - 24 - Rechnungen Rechnungen Nachfolgende Rechnungen wurden nach Zirkulation im GR genehmigt und zur Begleichung freigegeben: Kant. Ausgleichskasse, Zuchwil Lohnbeiträge Juni 2014 CHF 28'160.30 Sozialregion WA Ost, Derendingen Lastenausgleich 2. Semester 2013 CHF 288'669.75 Niklaus AG, Feldbrunnen Anpassung Zuluft Zivilschutzanlage CHF 10'622.25 ZV Wasserversorgung ä.WA, Subingen Akontorechnung Wasserbezug 2014 CHF 107'625.00 Beiträge der EG an das Sozialprojekt "solopro" 2013, Schlussrechnung CHF 17'030.80 Sagif, Kappel Suchthilfe-Beitrag 2. Hälfte 2014 CHF 19'065.50 Kant. Pensionskasse, Solothurn Lohnbeiträge Juni 2014 CHF 33'061.00 Kant. Pensionskasse, Solothurn Lohnbeiträge Juni 2014 CHF 11'621.70 Amt für soziale Sicherheit, Solothurn Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 201 012.11 - 25 - Organisation, Sitzungsbetrieb GR, Stellenbeschreibung, Pflichtenheft Pendenzenliste/Geschäftskontrolle Die vorliegende Pendenzenliste sowie die Geschäftskontrolle werden gemeinsam durchgegangen und angepasst. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 202 999.99 - 26 - Verschiedenes Verschiedenes Eberhard Bruno Seminar 23. August 2014 Am 23. August 2014 findet das diesjährige Gemeinderatsseminar statt. Das Tagesprogramm wird vorgestellt und die einzuladenden Gäste bestimmt. Beiner Caroline Willkommensmappe für Neuzuzüger Die Ressortchefin Information hat zusammen mit Hartmann Bernadette und Stampfli Beatrice besprochen welche Dokumente mit der neuen Willkommensmappe übergeben werden könnten. Die Unterlagen werden den Gemeinderäten vorgestellt. Schreier Daniel Schulhausstrasse Infolge anderweitiger Verpflichtungen des beauftragten Baugeschäftes, kann mit dem Ausbau der Schulhausstrasse nicht in den Sommerferien 2014 gestartet werden. Als neuer Termin für den Baubeginn ist nun die 2. Hälfte vom Monat August 2014 vorgesehen. Schläfli Beat Schweizer Landschaftschutz Wir erhalten den Jahresbericht 2013. Interessierte können die Dokumentation bei GR Schläfli beziehen. Schweiz bewegt 2015 Im Jahr 2010 hat unsere Gemeinde das erste Mal erfolgreich am Duell "schweiz bewegt" mitgemacht. GR Schläfli Beat klärt ab, ob eine weitere Teilnahme im Jahr 2015 in Erwägung gezogen werden soll. Der Anlass wird vom 01. Mai 2015 – 09. Mai 2015 stattfinden. Ziegler Toni Kündigung und Anstellung von Lehrpersonen GR Ziegler Toni teilt mit, dass die Primarlehrerin Frau Notka Corinne auf Ende Schuljahr 2013/2014 ihre Kündigung eingereicht hat. Sie kann an einer anderen Schule ein grösseres Unterrichtspensum übernehmen. Auf die erfolgte Stellenausschreibung konnte mit Frau König eine geeignete Primarlehrerin eingestellt werden. Schuljahr 2014/2015 im Kindergarten Wie bereits mehrfach erwähnt, werden im neuen Schuljahr viele Kinder in den Kindergarten eintreten und es müssen dementsprechend zwei grosse Klassen geführt werden. Die genehmigten Klassengrössen sind ausgeschöpft; sollten bis zum Beginn des neuen Schuljahres weitere Familien mit kinderkartenpflichtigen Kindern nach Deitingen ziehen, müssten beim Volksschulamt Assistenzlektionen beantragt werden. Diesbezüglich ist die Schulleiterin bereits in Vorabklärungen mit den Verantwortlichen des Kantons. Auch im laufenden Schuljahr besuchen viele Kinder den Kindergarten; die Schulleiterin erläutert ausführlich die Problematik grosser Kindergartenklassen. Protokoll zur 15. Gemeinderatssitzung vom 02. Juli 2014 - 27 - Schulschlussfeier 2014 Infolge des WM-Fussballspiels der Schweiz gegen Argentinien wurde die Schulschlussfeier auf Donnerstag, 03. Juli 2014 verschoben. Der Gemeinderat ist herzlich eingeladen an der Feier teilzunehmen. Schluss der Sitzung: 22:45 Uhr Namens des Gemeinderates Gemeindepräsident: Gemeindeschreiberin: Bruno Eberhard Beatrice Stampfli