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BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG MIT HILFE DER BILDLAUFLEISTE BIS ZUM ENDE DURCH. DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ERKLÄRT SICH IHR UNTERNEHMEN (IM FOLGENDEN "DIE GESELLSCHAFT") MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES UND DER PROGRAMMWEBSITE (EINSCHLIESSLICH IHRER NUTZUNGSBESTIMMUNGEN, MARKEN UND DATENSCHUTZERKLÄRUNGEN), DIE ALLE BESTANDTEIL DIESES VERTRAGES SIND, EINVERSTANDEN. DIE EINWILLIGUNG IN DIESEN VERTRAG IST VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AM MICROSOFT PARTNER NETWORK. MICROSOFT PARTNER NETWORK-VERTRAG Die Parteien vereinbaren die folgenden Bestimmungen für die Teilnahme der Gesellschaft an dem Programm: ZIFFER 1 Anwendungsbereich Das Microsoft Partner Network (das „MPN“) unterstützt qualifizierte Technologieunternehmen bei Erstellung, Verkauf, Betreuung und Support von Lösungen für ihre Kunden auf der Grundlage von Microsoft-Technologien. Um sich für das MPN zu qualifizieren, muss ein Unternehmen mehr als 75 Prozent seiner IT-Lösungen und --Dienstleistungen an nicht verbundene Dritte (Kunden außerhalb des eigenen Unternehmens) verkaufen. Die Teilnahme der Gesellschaft am MPN ist freiwillig. Nichts in diesem Vertrag beschränkt die Gesellschaft darin, mit nicht von Microsoft stammenden Technologien zu arbeiten und diese zu verwenden. ZIFFER 2 Definitionen (a) „Verbundene Unternehmen“ sind juristische Personen, denen eine Vertragspartei gehört (Muttergesellschaft), die einer Vertragspartei gehören (Tochtergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehören wie eine Vertragspartei (Schwestergesellschaft). „Gehören“ bedeutet einen Eigentumsanteil von über 50 % oder das Recht, der Geschäftsführung der juristischen Person Weisungen zu erteilen. (b) „Gesellschaft“ ist das Unternehmen, das die Voraussetzungen für die Teilnahme am MPN erfüllt und diesen Vertrag geschlossen hat. (c) „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse in jeglicher Form: (1) die als vertraulich bezeichnet werden oder (2) von denen eine vernünftige Person weiß oder vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie vertraulich sind. Die folgenden Arten von Informationen sind unabhängig von ihrer Kennzeichnung keine vertraulichen Informationen: Informationen, die: (i) ohne Verletzung dieses Vertrages öffentlich erhältlich sind oder sein werden, (ii) dem Empfänger der Informationen rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, (iii) von einer anderen Quelle empfangen werden, die diese rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung offenlegen kann, (iv) unabhängig entwickelt werden oder (v) aus einem Kommentar oder einem Vorschlag bestehen, den eine Partei freiwillig über das Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei macht. (d) „Vertragspartner der Gesellschaft“ ist ein Unternehmen, das nicht aus Angestellten der Gesellschaft besteht und von der Gesellschaft beauftragt wird, für einen begrenzten Zeitraum Arbeiten für die Gesellschaft auszuführen. (e) „Fixes“ sind Produktfehlerbehebungen, Änderungen oder Verbesserungen, oder Bearbeitungen davon, die Microsoft entweder allgemein herausgibt (wie z. B. Service Packs für kommerzielle Produkte) oder die Microsoft der Gesellschaft bei der Erbringung der Services bereitstellt (wie z. B. Workarounds, Patches, Bug-Fixes, Beta-Fixes und Beta-Builds). (f) „Standort“ bezeichnet die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, die dem Programm beigetreten sind und mit der Gesellschaft verbunden sind, um die Programmvorteile gemeinsam zu nutzen. (g) „Mitgliedschaftsoption“ bezeichnet die Form der Mitgliedschaft im Microsoft Partner Network. (h) „Microsoft“ ist die in Ziffer 13(l) genannte Microsoft-Gesellschaft. (i) „Microsoft-Materialien“ sind Technologien (einschließlich Produkte), Services, Microsoft-Servicematerialien, Informationen und Ressourcen in Bezug auf Sicherheit, Technik, Vertrieb und Marketing, Schulungen und Schulungsmaterialien sowie andere Leistungen, die Microsoft der Gesellschaft im Rahmen des Programms anbietet. (j) „Microsoft-Servicematerialien“ sind nicht codebasierte schriftliche Materialien, die Microsoft der Gesellschaft im Rahmen des Programms zur Verfügung stellt. (k) „Bestehende Werke“ sind sämtlicher Computercode und sämtliche Materialien (ausgenommen Produkte oder Fixes), die unabhängig von diesem Vertrag entwickelt oder erlangt wurden, sei es von bzw. für Microsoft oder verbundene Unternehmen oder von bzw. für die Gesellschaft oder verbundene Unternehmen. (l) „Produkt“ sind sämtliche Microsoft-Produkte und -Technologien, die Microsoft gemäß dieses Vertrages verfügbar macht, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Produkte, die sich gegen eine Gebühr lizenzieren lassen, Produkte, die vor dem Verkaufsstart bereitgestellt werden, und Hardware einschließlich Onlinediensten und anderer Webbasierter Dienste, die in der Produktliste aufgeführt werden. (m) „Produktliste“ ist in Bezug auf jedes Lizenzprogramm die von Microsoft im World Wide Web unter http://microsoft.com/licensing/contracts oder auf einer von Microsoft zu benennenden Folgeseite veröffentlichte Erklärung, in der die unter dem jeweiligen Programm derzeit oder möglicherweise zukünftig verfügbaren Produkte (deren Verfügbarkeit von Region zu Region unterschiedlich sein kann) aufgeführt sind. (n) „Programm“ ist das Microsoft Partner Network oder MPN. (o) „Programmwebsite“ ist die Website unter https://partner.microsoft.com oder eine von Microsoft zu benennende Folgeseite. Die Programmwebsite bietet Werkzeuge und Informationen über das Programm, die Nutzungsbestimmungen und die Datenschutzerklärung. (p) „Services“ sind Support-, Beratungs-, Schulungs- und sonstige Leistungen oder Ratschläge, die im Rahmen des Programms bereitgestellt werden. (q) „Laufzeit“ hat die in Ziffer 7(a) dargelegte Bedeutung. ZIFFER 3 Programm (a) Beitritt: Die Gesellschaft tritt dem Programm bei, nachdem sie diesen Vertrag angenommen und eine Mitgliedsgebühr gezahlt hat und von Microsoft in das Programm aufgenommen wurde. Microsoft benachrichtigt die Gesellschaft, sobald der Beitrittsvorgang abgeschlossen ist. (b) Mitgliedschaftsoptionen: Es gibt drei Formen der Mitgliedschaft, die unter die Bestimmungen dieses Vertrages fallen: (1) Abonnent (2) Silver-Kompetenzpartner und (3) Gold-Kompetenzpartner. Die Mitgliedschaftsoptionen und -anforderungen werden auf der Programmwebsite ausführlicher beschrieben. (c) Kompetenz: Eine Kompetenz wird Partnern im Rahmen des Programms für den Nachweis spezifischer Fachkenntnisse verliehen. Auf der Programmwebsite werden die Kompetenzen und zugehörigen Anforderungen erläutert. (d) Programmverwaltung: Microsoft verwaltet das Programm und dessen Leistungen über die Programmwebsite und die Programmkommunikation. Microsoft kann mit der Gesellschaft kommunizieren, um: (1) das Programm zu verwalten, (2) die Gesellschaft über das Programm, einschließlich Veranstaltungen und Schulungsmöglichkeiten, zu informieren, (3) die Gesellschaft zur Teilnahme an Umfragen und Untersuchungen einzuladen und (4) der Gesellschaft Microsoft-Materialien bereitzustellen, um sie bei der Bereitstellung produktbasierter Lösungen zu unterstützen. (e) Änderungen am Programm (1) Microsoft ist berechtigt, das Programm oder Bestandteile zu ändern. Microsoft teilt der Gesellschaft wesentliche Änderungen des Programms 30 Tage im Voraus per E-Mail oder auf sonstige Weise schriftlich mit. (2) Die Gesellschaft ist dafür verantwortlich, die Programmwebsite regelmäßig auf alle anderen Änderungen hin zu überprüfen. Die Änderungen auf der Programmwebsite werden am Tag ihrer Veröffentlichung wirksam. Sie gelten nicht rückwirkend. Microsoft Partner Network Agreement -2- ZIFFER 4 Programmleistungen (a) Die Gesellschaft erhält die auf der Programmwebsite beschriebenen Leistungen. Diese variieren je nach Mitgliedschaftsoption, Kompetenz und Land. Zu den Leistungen können Microsoft-Materialien gehören. (b) Die Programmleistungen können zusätzliche Gebühren erforderlich machen und an zusätzliche Bestimmungen und Lizenzen gebunden sein. Die Gesellschaft muss (i) diese zusätzlichen Bestimmungen annehmen, bevor sie Programmleistungen nutzt, und (ii) die Programmleistungen in Übereinstimmung mit diesen zusätzlichen Bestimmungen und diesem Vertrag nutzen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, die Programmleistungen zu nutzen, wenn sie diesen zusätzlichen Bestimmungen (sofern zutreffend) nicht zustimmt. (c) Die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft können als Standort am Programm teilnehmen, um Ressourcen der Gesellschaft zum Erhalt von Kompetenzen gemeinsam zu sammeln oder Leistungen gemeinsam zu nutzen. (d) Wenn nichts anderes angegeben ist, ist die Gesellschaft berechtigt, die Zertifizierungen und Fachkenntnisse der Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder Vertragspartner für die Erfüllung der Programmanforderungen zu nutzen. Diese Mitarbeiter oder Vertragspartner der Gesellschaft sind berechtigt, die MPN-Leistungen der Gesellschaft zu nutzen, solange sie Arbeiten für die Gesellschaft durchführen. Wenn der Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder Vertragspartner aufhört, Arbeiten für die Gesellschaft durchzuführen, darf die Person nicht mehr mit dem Mitgliedsprofil der Gesellschaft verknüpft sein, und die Person muss die Nutzung der MPN-Leistungen der Gesellschaft einstellen. (e) Serviceleistungen (1) Die Nutzung der als Bestandteil der Programmleistungen angebotenen Services durch die Gesellschaft unterliegt diesem Vertrag. (2) Die Bereitstellung der Services durch Microsoft hängt von der vollständigen und rechtzeitigen Mitarbeit der Gesellschaft sowie von der Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen der Gesellschaft ab. (3) In Übereinstimmung mit den Lebenszyklus-Richtlinien von Microsoft, die unter http://support.microsoft.com/lifecycle veröffentlicht sind, ist Microsoft berechtigt, Services für neue Produkte anzubieten oder Services für vorhandene Produkte einzustellen. Microsoft wird die Gesellschaft benachrichtigen, wenn sie die Services in bestimmten Fällen nicht effektiv bereitstellen kann. (4) Services und zugehörige Microsoft-Servicematerialien werden vorbehaltlich der Regelungen und Einschränkungen auf der Programmwebsite und zusätzlich vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen bereitgestellt: (i) Inhalte von Drittanbietern: Microsoft kann in den Services und Microsoft-Servicematerialien Links zu Websites und Inhalten von Drittanbietern bereitstellen. Die verknüpften Websites und Inhalte obliegen nicht der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht für derartige Inhalte verantwortlich. Die Bereitstellung der Links durch Microsoft erfolgt rein gefälligkeitshalber und bedeutet nicht, dass Microsoft die Websites oder Inhalte von Drittanbietern unterstützt oder gutheißt. Microsoft übernimmt keine ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf Websites oder Inhalte von Drittanbietern. (ii) Updates: Während der Laufzeit dieses Vertrages kann Microsoft der Gesellschaft nach eigenem Ermessen Updates der Services oder der Microsoft-Servicematerialien zur Verfügung stellen. Microsoft ist nicht verpflichtet, die Services oder Microsoft-Servicematerialien zu aktualisieren. (iii) Kundeninformationen: Um die Qualität der Services zu bewerten, erklärt sich die Gesellschaft damit einverstanden, die folgenden Informationen über Kunden der Gesellschaft bereitzustellen, denen diese Services zugute gekommen sind: 1. Name des Kunden (optional und mit vorheriger Zustimmung des Kunden) 2. Angaben zur Branche und Größe des Kunden 3. Größenordnung der Absatzchancen bei dem Kunden 4. Gesamte Absatzchancen bei dem Kunden im Verhältnis zu dem Anteil, der auf die Services zurückzuführen ist 5. Gewinn-/Verlustdaten (Datumsangaben, Gründe, Bewertung der Services) (iv) Feedback über das Programm: Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, in regelmäßigen Abständen Feedback über die Erfahrungen der Gesellschaft mit den Services zu geben: Wert/Qualität der Microsoft-Servicematerialien Qualität des Supports Wahrnehmungen des Kunden Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft Microsoft Partner Network Agreement -3- (5) Die Bestimmungen unter Ziffer 8 (d) unten gelten für sämtliches von der Gesellschaft bereitgestelltes Feedback. Nutzungsrechte, Eigentums- und Lizenzrechte für Microsoft-Services: (i) Fixes: Sämtliche Fixes für ein bestimmtes Produkt werden gemäß den Bestimmungen des Lizenzvertrages lizenziert, der im Lieferumfang des entsprechenden Produktes enthalten ist oder anderweitig auf das entsprechende Produkt anwendbar ist. Die Fixes von Microsoft werden an die Gesellschaft lizenziert, nicht verkauft. Wenn der Fix nicht für ein bestimmtes Produkt bereitgestellt wird, gelten die folgenden Lizenzbestimmungen: Microsoft stellt der Gesellschaft eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz zur Verfügung, die es der Gesellschaft erlaubt, die von Microsoft an die Gesellschaft gelieferten Fixes für ihre internen Geschäftszwecke zu verwenden und zu vervielfältigen. Microsoft berechtigt die Gesellschaft außerdem dazu, Kunden, die die Gesellschaft Microsoft gegenüber schriftlich benennt, mit einer nicht ausschließlichen, unbefristet gültigen und kostenlosen Lizenz für den geannten Fix auszustatten, um diesen ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu verwenden und zu vervielfältigen. (ii) Bestehnde Werke: Sämtliche Rechte an bestehenden Werken verbleiben allein bei derjenigen Partei, die die bestehenden Werke jeweils bereitstellt. Für die Dauer der zu erbringenden Services stellen die Parteien einander (und, falls erforderlich, auch deren jeweiligen Vertragspartnern) eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige, kostenlose Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung ihrer bestehenden Werke zur Verfügung, jedoch ausschließlich für die Durchführung der Services. Microsoft gewährt der Gesellschaft außerdem eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz, die sie berechtigt, ihre bestehenden Werke in der an die Gesellschaft als Teil der Microsoft-Servicematerialien gelieferten Form für interne Geschäftszwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und, falls zutreffend, zu ändern. Microsoft gewährt der Gesellschaft außerdem das Recht, Kunden, die die Gesellschaft Microsoft gegenüber schriftlich benennt, eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz bereitszustellen, um die bestehenden Werke von Microsoft in der an die Gesellschaft als Teil der Microsoft-Servicematerialien gelieferten Form für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu verwenden, zu vervielfältigen und, falls zutreffend, zu ändern. In keinem Fall wird der Gesellschaft eine Lizenz gewährt, die bestehenden Werke von Microsoft getrennt von den MicrosoftServicematerialien zu vertreiben. (iii) Microsoft-Servicematerialien: Microsoft behält das Eigentum und alle Rechte an den Microsoft-Servicematerialien, es sei denn solche Materialien stellen bestehende Werke der Gesellschaft dar. Microsoft stellt der Gesellschaft eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz zur Verfügung, um Microsoft-Servicematerialien für die internen Geschäftszwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und zu ändern. Microsoft berechtigt die Gesellschaft außerdem dazu, ihren Kunden eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz zu gewähren, die es ihnen erlaubt, Microsoft-Servicematerialien für interne Geschäftszwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und zu ändern. (iv) Mustercode: Die Verwendung von Mustercode, der von Microsoft zu Veranschaulichungszwecken bereitgestellt wurde („Mustercode“), unterliegt der Microsoft Public License, die unter http://opensource.org/licenses/ms-pl.html veröffentlicht ist. (v) Freistellung beim Vertrieb und zusätzliche Einschränkungen: Jeder Vertrieb durch die Gesellschaft im Rahmen dieses Vertrages muss gemäß einem Lizenzvertrag mit dem Kunden erfolgen, in dem eine Lizenzgewährung mit einer Eigentumserklärung und mit Einschränkungen enthalten ist, die mit den Bestimmungen dieses Vertrages im Einklang stehen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, Microsoft hinsichtlich aller Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, inklusive Anwaltsgebühren oder Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Microsoft-Servicematerialien oder Fixes durch die Gesellschaft stehen, freizustellen bzw. entsprechend zu entschädigen und Microsoft nebst Lieferanten dagegen zu schützen. Dazu zählen: 1. Nutzung durch Kunden der Gesellschaft 2. Fahrlässige oder vorsätzlich unrechtmäßige Handlungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit Vertrieb oder Vermarktung 3. Ergänzungen oder Änderungen durch die Gesellschaft 4. Nutzung unter Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages Microsoft Partner Network Agreement -4- (vi) (f) Open Source-Lizenzbeschränkungen: In einigen Softwarelizenzen wird als Bedingung für die Nutzung, Änderung und/oder den Vertrieb verlangt, dass die Software oder sonstige Software, die mit dieser Software kombiniert und/oder vertrieben wird, 1. in Form von Quellcode offengelegt oder vertrieben wird, 2. für den Zweck der Erstellung von Weiterentwicklungen lizenziert wird oder 3. kostenlos weitervertreibbar ist (zusammengefasst „Open Source-Lizenzbestimmungen“). Die Lizenzrechte, die jede der Parteien am Computercode (oder jeglichem damit zusammenhängenden geistigen Eigentum) gewährt hat, sind beschränkt. Jede Partei sichert zu, dass sie der anderen Partei keine Lizenzrechte an Computercode gewährt, die Lizenzen, Rechte, Bevollmächtigungen oder Autorisierungen enthalten, diesen Computercode in andere Computercodes zu integrieren, ihn entsprechend zu ändern, mit einem anderen Computercode zu kombinieren oder damit zu vertreiben, wenn dadurch der Computercode der anderen Partei Open Source-Lizenzbestimmungen unterliegt. (vii) Rechte von verbundenen Unternehmen: Die Gesellschaft kann ihren verbundenen Unternehmen Unterlizenzen an den in dieser Ziffer 4(e) enthaltenen Rechten erteilen. Jede Unterlizenzierung dieser Rechte durch die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft ist hingegen unzulässig, und die Nutzung durch die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft muss mit diesen Lizenzbestimmungen übereinstimmen. (viii) Vorbehalt von Rechten: Im Hinblick auf die Services behält sich Microsoft alle der Gesellschaft in dieser Ziffer 4(e) nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. Softwareleistungen (1) Die Rechte der Gesellschaft zur Nutzung von Produkten, die der Gesellschaft im Rahmen des Programms angeboten werden, unterliegen diesem Vertrag und den Bestimmungen des Lizenzvertrages, der im Lieferumfang des entsprechenden Produktes enthalten ist oder anderweitig auf das entsprechende Produkt anwendbar ist (weitere Einzelheiten finden Sie auf der Programmwebsite). Wenn zwischen diesem Vertrag und Bestimmungen eines separaten Vertrages ein direkter Widerspruch besteht, der nicht ausdrücklich anhand dieser Dokumente gelöst werden kann, haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang. Wird ein bestimmtes Thema in dem separaten Vertrag und nicht in diesem Vertrag behandelt, haben die Bestimmungen des separaten Vertrages Vorrang. (2) Die Gesellschaft wird sich weder allein noch gemeinsam mit Dritten an der unerlaubten Herstellung, Vervielfältigung, Auslieferung, Übertragung oder Nutzung gefälschter, plagiierter, nicht lizenzierter oder illegaler Produkte oder anderer Microsoft-Materialien beteiligen. Ferner ist der Gesellschaft jede anderweitige Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Microsoft untersagt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, mit Microsoft und ihren verbundenen Unternehmen bei der Untersuchung gefälschter, plagiierter, nicht lizenzierter oder illegaler Produkte und anderer Microsoft-Materialien in angemessener Form zusammenzuarbeiten. Die Gesellschaft muss Microsoft umgehend über verdächtige Fälschungen, Plagiate oder andere Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf Computerprogramme, Handbücher, Schulungsunterlagen, Werbematerialien oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien, die im Eigentum von Microsoft oder ihren Lizenzgebern stehen, in Kenntnis setzen. (3) Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Rahmen des Programms oder anwendbarer MicrosoftLizenzprogramme eine ausreichende Anzahl von Microsoft-Produktlizenzen zu erwerben, die Folgendem entspricht: (i) der Anzahl der von der Gesellschaft verwendeten Microsoft-Produkte und (ii) der maximalen Anzahl von Nutzern und Geräten, die im Rahmen der Verträge der Gesellschaft mit Microsoft oder einem Handelspartner auf die Microsoft-Produkte zugreifen oder diese nutzen können. Microsoft ist berechtigt, Maßnahmen, einschließlich der folgenden, zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft den Vertrag und diese Ziffer 4(f)(3) einhält. Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, dass Microsoft Daten aus den Programmen „Windows Genuine Advantage“, „Office Genuine Advantage“ und anderen ähnlichen Programmen erfasst (Einzelheiten finden Sie auf der Programmwebsite). Microsoft ist berechtigt, Überprüfungen gemäß Ziffer 12(a) dieses Vertrages durchzuführen, und die Gesellschaft zu kontaktieren und/oder Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Gesellschaft mehr Produkte, als im Rahmen dieses Vertrages erlaubt, nutzt. Microsoft Partner Network Agreement -5- (4) (5) ZIFFER 5 Die Leistungen, die der Gesellschaft im Rahmen des Programms zustehen (einschließlich Produkte), dürfen nicht an Kunden der Gesellschaft vertrieben werden (außer die in Ziffer 4(e) gewährten Rechte greifen). Die Gesellschaft wird Microsoft informieren, wenn sie: (i) weiß oder vermutet, dass ein Kunde nicht über eine ausreichende Anzahl an Microsoft-Lizenzen verfügt, und (ii) weiß oder vermutet, dass ein Kunde einen Microsoft-Lizenzvertrag verletzt. Jegliche Produktlizenzen, die die Gesellschaft im Rahmen des Programms erhält, sind nur für die Laufzeit dieses Vertrages gültig. Marken (a) Beschränkte Markenlizenz: Zu den „Microsoft-Marken“ gehören diejenigen Marken, Logos, Symbole und Namen, die in den Richtlinien für Microsoft-Logos auf der Programmwebsite und im „Partner Logo Builder Tool“ aufgeführt sind. Die Gesellschaft muss die auf der Programmwebsite erläuterten Kriterien erfüllen, um die Microsoft-Marken verwenden zu können. Microsoft gewährt der Gesellschaft eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte, lizenzgebührenfreie Lizenz für die Verwendung der entsprechenden Microsoft-Marken, solange sie die Kriterien erfüllt. Microsoft ist die Alleininhaberin der Microsoft-Marken und die alleinige Begünstigte des Goodwill, der mit der Verwendung derselben durch die Gesellschaft verbunden ist. Die Gesellschaft: (1) erwirbt aufgrund der Verwendung der Microsoft-Marken kein Eigentum und keine Rechte an den Microsoft-Marken. (2) wird keine Namen, Marken, Domänennamen oder andere Bezeichnungen registrieren, übernehmen oder verwenden, die Teile einer Microsoft-Marke oder Begriffe enthalten, die einer Microsoft-Marke zum Verwechseln ähneln. Hierzu zählt auch eine Übersetzung oder Transkription einer Microsoft-Marke. (3) wird die Microsoft-Marken ausschließlich in Zusammenhang mit den Microsoft-Materialien verwenden: (i) in der von Microsoft bereitgestellten Form, (ii) für Werbemaßnahmen und Aktionen in Bezug auf das Programm und (iii) gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und der Programmwebsite. (4) wird die Microsoft-Marken weder ändern, animieren oder verzerren, noch sie mit anderen Symbolen, Wörtern, Bildern oder Designelementen kombinieren. (5) wird die Microsoft-Marken oder Microsoft-Materialien nicht für die Übertragung oder Verbreitung unverlangter kommerzieller E-Mails oder auf eine Weise verwenden, die gegen das örtlich anwendbare Recht oder die örtlichen Gepflogenheiten verstößt oder im Widerspruch zu den Microsoft-Richtlinien steht, die unter http://microsoft.com oder über das Programm veröffentlicht werden. (6) hält die Qualität der Lösungen und Services, die die Gesellschaft im Zusammenhang mit den Microsoft-Marken und den Microsoft-Materialien anbietet, auf einem Niveau, das der Servicequalität entspricht, die die Gesellschaft vor der Unterzeichnung dieses Vertrages angeboten hat. Die Qualität der Lösungen und Services der Gesellschaft muss ebenfalls den in der Branche allgemein akzeptierten Qualitäts- und Leistungsstandards entsprechen oder über diese hinausgehen. (7) korrigiert unverzüglich jede unkorrekte Verwendung der Microsoft-Marken sowie Mängel bei der Qualität ihrer Lösungen und Services nach Benachrichtigung durch Microsoft. (b) Bezugnahme auf Marken: Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmensnamen, die Technologienamen und die Marken von Microsoft im reinen Textformat zu verwenden, um Microsoft und ihre Technologien und Services genau zu bezeichnen und auf sie zu verweisen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, die Logos, Ausstattungen, Designs oder Wortmarken in stilisierter Form zu verwenden. Eine derartige Nutzung darf jedoch nicht zu Unklarheiten bezüglich der Herkunft der Lösungen und Services der Gesellschaft oder bezüglich der Beziehung der Gesellschaft zu Microsoft führen. (c) Hinweise: Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Urheberrechts-, Marken- oder Patenthinweise zu entfernen, die in oder auf Microsoft-Materialien enthalten sind. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Urheberrechtshinweis von Microsoft in die Etiketten für physische Medien, die lizenzierte Microsoft-Technologie enthalten, aufzunehmen. Die Gesellschaft muss außerdem den Urheberrechtshinweis von Microsoft in jegliche Dokumentation für lizenzierte MicrosoftTechnologie, einschließlich Online-Dokumentation, aufnehmen. Bei der erstmaligen Nennung des Namens einer lizenzierten Microsoft-Technologie in einer Werbeanzeige, Broschüre oder in einem anderen Format muss die Gesellschaft die korrekten Marken, Kennzeichen der lizenzierten Microsoft-Technologie und Markensymbole (entweder „™“ oder „®“) verwenden. Bei der Nennung des Namens muss ebenfalls auf das Eigentum von Microsoft (oder von Lieferanten von Microsoft) an der Marke hingewiesen werden. Die Markennutzungsrichtlinien von Microsoft finden sich unter http://www.microsoft.com/about/legal/intellectualproperty/trademarks/usage/default.mspx. Microsoft Partner Network Agreement -6- (d) Keine Technologietransfervereinbarung: Dieser Vertrag begründet keine Vereinbarung über „Technologietransfer“, da: (1) die Technologie (einschließlich jeglicher Produkte), die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt wird, kein integrierter Teil einer Technologiekette für Produktions- oder Managementzwecken ist und (2) die Technologie (einschließlich jeglicher Produkte) über ihre eigene Technologielizenz verfügen wird. Die Gesellschaft wird sich nicht als Technologieempfänger von Microsoft ausgeben. Die Gesellschaft wird Microsoft gemäß dieses Vertrags nicht als Technologieanbieter darstellen. (e) Vorbehalt von Rechten: Microsoft behält sich alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor. ZIFFER 6 Programmgebühr (a) Programmgebühr (1) Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, Microsoft die jährliche Programmgebühr und andere anfallende Leistungsgebühren zu zahlen, wenn sie sich für das Programm qualifiziert und dem Programm beitritt. (2) In einigen Ländern, wie z. B. Indien, wird die Programmgebühr für das Welcome Kit verwendet. In diesen Ländern stellt ein von Microsoft benannter Distributor der Gesellschaft das Welcome Kit in Rechnung und schickt das Welcome Kit zu, sobald die Rechnung bezahlt wurde. Beim Preis handelt es sich um einen Schätzpreis, der Schwankungen, wie beispielsweise Wechselkursschwankungen, unterliegt. Die Gesellschaft muss der Zahlung für das Welcome Kit eine unterzeichnete Ausführung dieses Vertrages in Papierform beilegen. (b) Steuern (1) Besteuerung: Die von der Gesellschaft an Microsoft zu zahlenden Beträge enthalten keine Steuern. Die Gesellschaft wird Microsoft alle anfallenden Umsatz-, Verkaufs- oder Gebrauchssteuern oder ähnlichen Steuern zahlen, die die Gesellschaft aufgrund des Abschlusses dieses Vertrages schuldet und die Microsoft nach anwendbarem Recht von der Gesellschaft einziehen muss. Sofern die Gesellschaft Microsoft eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, wird Microsoft die von dieser Bescheinigung abgedeckten Steuern nicht einziehen. Microsoft haftet nicht für Steuern, zu deren Zahlung die Gesellschaft gesetzlich verpflichtet ist, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Nettoeinkommen- oder Bruttoeinnahmensteuern, Franchisesteuern und Grundstückssteuern („Unternehmenssteuern“), die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen gemäß dieses Vertrages stehen. Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, Microsoft von Unternehmenssteuern sowie von allen Ansprüchen, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Verbindlichkeiten in Bezug auf solche Steuern freizustellen und diesbezüglich zu entschädigen. (2) Wenn die Gesellschaft gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von Zahlungen der Gesellschaft an Microsoft einzubehalten, kann die Gesellschaft diese Steuern einbehalten und sie an die zuständige Steuerbehörde zahlen, vorausgesetzt, die Gesellschaft lässt Microsoft umgehend eine offizielle Quittung oder andere Dokumente zukommen, die notwendig sind, damit Microsoft einen „U.S. Foreign Tax Credit“ in Anspruch nehmen kann. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass sie die einbehaltene Steuer auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß reduziert. (3) Behandlung von Steuern: Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag gilt diese Ziffer 6(b) für die Handhabung aller Steuern in Bezug auf diesen Vertrag. ZIFFER 7 (a) (b) (c) (d) Laufzeit und Kündigung Laufzeit: Dieser Vertrag wird an dem Datum wirksam, an dem Microsoft diesen Vertrag annimmt (das „Wirksamkeitsdatum“). Der Vertrag gilt für ein Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum („Laufzeit“), es sei denn, er wird vorzeitig gekündigt oder eine aktuellere Unterzeichnung dieses Vertrages hat Vorrang. Wenn die Gesellschaft während der Laufzeit eine andere Form der Mitgliedschaft im MPN wählt, ändert sich das Wirksamkeitsdatum in das Datum, an dem Microsoft den neuen Status akzeptiert. Wenn die Gesellschaft sich dafür entscheidet, die Mitgliedschaft im Programm zum Ablauf der Laufzeit zu erneuern, muss die Gesellschaft dies auf der Programmwebsite tun. Verlängerung: Dieser Vertrag wird nicht automatisch verlängert. Microsoft kann entscheiden, die Mitgliedschaft der Gesellschaft in dem Programm nicht zu verlängern. Kündigung ohne Angabe von Gründen: Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Kalendertagen zu kündigen. Keine Partei ist der anderen gegenüber für Kosten oder Schäden, die durch die Kündigung entstanden sind, verantwortlich. Kündigung aus wichtigem Grund: Wenn eine der Parteien eine Bestimmung dieses Vertrages verletzt und sich der Verstoß korrigieren lässt, gewährt die von dem Verstoß betroffene Partei der anderen Partei schriftlich oder per E- Microsoft Partner Network Agreement -7- (e) (f) (g) Mail eine Frist von 30 Kalendertagen, um die Vertragsverletzung während dieser Frist auszuräumen. Wird der Verstoß nicht innerhalb dieser 30 Tage korrigiert, wird die Kündigung mit Ablauf dieser Frist wirksam. Kann der Grund für die Kündigung von vorneherein nicht ausgeräumt werden, wird die Kündigung mit der Benachrichtigung durch die von dem Verstoß betroffene Partei wirksam. Microsoft behält sich alle weiteren Rechte und Rechtsmittel vor. Eine Gesellschaft, der aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist nicht berechtigt, dem Programm erneut beizutreten. Gesetzliche Form: Microsoft behält sich das Recht vor, diesen Vertrag entweder zu kündigen oder zu verändern, wenn Microsoft verpflichtet ist, gesetzliche Änderungen zu beachten. Die Kündigung erfolgt ohne Wahrung der gesetzlichen Form und ohne jegliche Haftung gegenüber der Gesellschaft. Wirkung von Kündigung oder Ablauf: Bei Kündigung oder Ablauf muss die Gesellschaft umgehend die Nutzung aller im Rahmen dieses Vertrages und des Programms gewährten Rechte und Leistungen einstellen und alle Microsoft-Materialien zurückgeben oder vernichten. Die Gesellschaft wird innerhalb von 10 Tagen nach Kündigung oder Ablauf des Vertrages nach dem Ermessen von Microsoft entweder: (1) alle Kopien von Dokumenten und Materialien zurückgeben, die Kundeninformationen enthalten, welche die Gesellschaft aufgrund dieses Vertrages erhalten hat. Die Gesellschaft wird darüber hinaus die/das in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche(n) Microsoft-Materialien und -Eigentum zurückgeben oder (2) alle derartigen Dokumente und Microsoft-Materialien, einschließlich Kopien, vernichten und Microsoft eine von einem leitenden Angestellten der Gesellschaft unterzeichnete Vernichtungsbestätigung zur Verfügung stellen. Die Kündigung dieses Vertrages führt nicht zur Kündigung nicht gelöster vorheriger Supportanfragen. Dieser Vertrag findet weiterhin Anwendung, bis die ungelösten Anfragen gelöst oder anderweitig abgeschlossen sind. Weiterbestand: Die Ziffern 4(e)(5)(v) (Freistellung beim Vertrieb und zusätzliche Einschränkungen), 6(b) (Steuern), 7(g) (Weiterbestand), 8 (Vertraulichkeit), 9 (Zusicherungen und Gewährleistungen), 10 (Freistellung), 11 (Haftungsbeschränkung), 12(a) (Nachprüfung der Vertragserfüllung) und 13 (Sonstiges) gelten auch nach dem Ablauf oder der Kündigung dieses Vertrages. ZIFFER 8 Vertraulichkeit und Datenschutz Falls die Parteien über eine bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung verfügen, findet diese Vereinbarung sowie Ziffer 8(e) unten für den Austausch von Informationen Anwendung. Falls nicht, gilt Folgendes: (a) Nutzung von vertraulichen Informationen: Für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Tag der ersten Offenlegung gilt: (1) Keine Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei Dritten gegenüber offenlegen. Beide Parteien werden derartige Informationen nur für Zwecke dieser Geschäftsbeziehung verwenden. Beide Parteien werden angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ergreifen. (2) Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber den Angestellten ihrer verbundenen Unternehmen und Vertragspartnern offenlegen. Diese Partei bleibt für eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung verantwortlich. Diese Offenlegungen dürfen nur auf einer „Need-to-know“-Basis und vorbehaltlich der Verpflichtungen unter dieser Ziffer erfolgen. (3) Beide Parteien werden die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zurückgeben oder diese auf Anforderung der anderen Partei vernichten, sobald sie für die Erfüllung dieses Vertrages nicht mehr erforderlich sind. (b) Offenlegung bei gesetzlicher Verpflichtung: Jede Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn sie im Rahmen der Erfüllung einer gerichtlichen Anordnung oder einer anderen rechtskräftigen behördlichen Aufforderung dazu verpflichtet ist. Zuvor muss sich die offenlegende Partei um den größtmöglichen verfügbaren Schutz bemühen und nach Möglichkeit die andere Partei früh genug benachrichtigen, damit die andere Partei die Möglichkeit erhält, eine Schutzanordnung zu beantragen. (c) Zusammenarbeit im Falle einer Offenlegung: Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich darüber unterrichten, sobald sie Informationen über eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen erhält. Jede Partei wird der anderen Partei dabei helfen, wieder in den Besitz der vertraulichen Informationen zu gelangen und jede weitere unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu unterbinden. Microsoft Partner Network Agreement -8- (d) Recht zur Nutzung von Feedback: Beide Parteien sind berechtigt, der jeweils anderen Partei Vorschläge, Anmerkungen oder sonstiges Feedback im Hinblick auf die Produkte und Services der anderen Partei zu liefern. Das Feedback ist freiwillig, und, selbst wenn es als vertraulich gekennzeichnet ist, ist die das Feedback erhaltende Partei berechtigt, das Feedback für jegliche Zwecke ohne Verpflichtungen irgendeiner Art zu verwenden. Die das Feedback erhaltende Partei wird die Quelle des Feedbacks ohne Zustimmung der das Feedback zur Verfügung stellenden Partei nicht offenlegen. Soweit nicht ausdrücklich von den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart ist, begründet Feedback keinerlei Vertraulichkeitsverpflichtung. (e) Lead-Generierung und Datenschutz: Microsoft kann die Gesellschaft bei der Akquise und beim Support von Verkaufsinteressenten unterstützen. Diese Unterstützung kann den Zugriff auf Informationen, Werkzeuge, Vorlagen und Berichte (z. B. das Partner Sales Management System) beinhalten. Microsoft kann darüber hinaus Verkaufstipps an die Gesellschaft weitergeben, die personenbezogene Informationen der Kunden enthalten. „Personenbezogene Informationen“ oder „PII“ sind Informationen, die genutzt werden können, um eine Person zu identifizieren, Kontakt mit ihr aufzunehmen oder ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Zu den PII gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Finanzinformationen, Kontonummern und von Behörden ausgegebene ID-Nummern einer Person. Zu den PII zählen ebenfalls Informationen, die mit den PII zusammenhängen oder kombiniert werden (wie z. B. ein persönliches Profil, eindeutige Identifikatoren, biometrische Informationen oder die IP-Adresse). Die Gesellschaft wir die personenbezogenen Daten aus von Microsoft beschafften Verkaufstipps nur zum Verkauf von Produkten oder Services verwenden, die für den Kunden von Interesse sind. Die Gesellschaft wird die personenbezogenen Informationen aus diesen Verkaufstipps zu keinem anderen Zweck verwenden oder weitergeben, sofern die Gesellschaft nicht zuvor die entsprechende Zustimmung des Kunden eingeholt hat. Die Gesellschaft wird angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um derartige personenbezogene Informationen vor unbefugter Nutzung, unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung, Änderung oder Vernichtung, einschließlich durch ihre Verkäufer, zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen Zugangskontrollen, Verschlüsselung und andere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen. Die Gesellschaft kann Verkaufstipps an Microsoft weitergeben, damit Microsoft die Gesellschaft bei der Bewerbung und beim Verkauf von Microsoft-Produkten und -Services unterstützen kann. Die Gesellschaft wird alle anwendbaren Mitteilungs- oder Einwilligungsgesetze vor der Weitergabe der personenbezogenen Informationen an Microsoft einhalten. Sämtliche anderen Daten der Gesellschaft, die unter dem Programm offengelegt werden, werden gemäß der Datenschutzerklärung unter https://partner.microsoft.com geschützt. ZIFFER 9 Zusicherungen und Gewährleistungen Microsoft sichert zu, dass Microsoft das Programm mit angemessener Sorgfalt verwalten wird. Die Bemühungen der Gesellschaft und die resultierende Leistung liegen im Verantwortungsbereich der Gesellschaft. Microsoft gewährleistet nicht die Zufriedenheit der Gesellschaft mit dem Programm oder den Ergebnissen der Gesellschaft. Mit Ausnahme von Verlusten und Schäden, die gemäß dem anwendbaren Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können, gilt Folgendes: (a) Microsoft stellt der Gesellschaft die Microsoft-Materialien „wie besehen“ und ohne Gewährleistungen irgendeiner Art bereit und (b) Ausschluss von Gewährleistungen: Außer wie hierin vorgesehen, schließt Microsoft alle anderen ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen Gewährleistungen ausdrücklich aus. Hierzu zählen Gewährleistungen der Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentumsrechte und die Nichtverletzung von Rechten Dritter. Andere möglicherweise hierzu zählende Gewährleistungen sind die der Virenfreiheit, der ungestörten Nutzung, des Gültigkeitsbereichs der Lizenz, der Fehlerfreiheit sowie des zufriedenstellenden Zustands oder der zufriedenstellenden Qualität. Dieser Ausschluss umfasst außerdem alle konkludenten Gewährleistungen oder Garantien, die sich aus der Geschäftsverbindung oder aus Handelsbrauch ergeben. ZIFFER 10 Freistellung Die Gesellschaft wird Microsoft und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertragspartner, verbundenen Unternehmen und Vertreter gegen alle Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten, Forderungen, Kosten, Haftungen, Ausgaben und Schadensersatzzahlungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und –gebühren) schützen, freistellen und entschädigen, sofern die Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder ihrer Vertreter den Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen. Microsoft Partner Network Agreement -9- ZIFFER 11 Haftungsbeschränkungen IM GRÖßTMÖGLICHEN DURCH DAS RECHT ZUGELASSENEN UMFANG SIND BEIDE PARTEIEN IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR VERSCHÄRFTEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, DIE BZW. DER AUS DIESEM VERTRAG ODER SEINER ERFÜLLUNG ENTSTEHEN BZW. ENTSTEHT ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN BZW. ZUSAMMENHÄNGT. DIESER AUSSCHLUSS GILT UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN GRUNDLAGE, AUF DER EIN SCHADENERSATZANSPRUCH BERUHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN, OB DIESE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR WAREN ODER OB DIE ANWENDUNG DES AUSSCHLUSSES BEWIRKT, DASS EIN ANSPRUCH SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT. DIESER AUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR EINE VERLETZUNG IHRER VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN, EINE VERLETZUNG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE/URHEBERRECHTE DER ANDEREN PARTEI ODER FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE VERLUSTE VON GEWINNEN, DATEN ODER ERWARTETEN GESCHÄFTEN, EINSPARUNGEN AUFGRUND VON ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. ZIFFER 12 (a) Zusätzliche Verpflichtungen und Bedingungen Nachprüfung der Vertragserfüllung (1) (2) (3) (4) Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß Aufzeichnungen im normalen Geschäftsverlauf in Bezug auf ihre Erfüllung dieses Vertrages führen. Die Gesellschaft wird Dokumente über den Erwerb, die Lieferung und Vernichtung lizenzierter Produkte aufbewahren. Diese Dokumente enthalten Angaben über: (i) die als Teil der Microsoft Action Pack-Abonnements gelieferten Produkte und (ii) die Microsoft-Volumenlizenz-Produktschlüssel, deren Nutzung Microsoft der Gesellschaft gemäß dieses Vertrags gestattet. Die Gesellschaft wird diese Dokumente während der Laufzeit und für zwei Jahre nach Ablauf dieses Vertrages aufbewahren. Während dieses Zeitraumes kann Microsoft einen externen Prüfer mit der Überprüfung der Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsvorgänge, Geschäftsprozesse und Einrichtungen der Gesellschaft zu dem alleinigen Zweck beauftragen, zu überprüfen, ob die Gesellschaft diesen Vertrag einhält. Insoweit die Gesellschaft Produktlizenzen („Separate Produktlizenzen“) außerhalb des Programms erwirbt, unterliegen die Nachprüfungen der Vertragserfüllungen den Verträgen, denen die separaten Produktlizenzen unterliegen. Die Gesellschaft stimmt einer Überprüfung ihrer Unterlagen nach vorheriger Ankündigung von fünf Werktagen im Voraus zu, außer bei Überprüfungen im Zusammenhang mit gefälschten Produkten, die keine vorherige Ankündigung erfordern. Microsoft ist berechtigt, alle von der Gesellschaft gemäß den Programmanforderungen bereitgestellten Kundenreferenzen zu validieren. Wenn die Gesellschaft Schulungsmaterial von Microsoft verwendet, ist Microsoft oder ein Vertreter berechtigt, die mithilfe des Schulungsmaterials von Microsoft durchgeführten Schulungen der Gesellschaft („Microsoft-Schulungen“) ohne Ankündigung zu überprüfen. Diese Prüfungen können eine formelle, schriftliche und kritische Beurteilung der Softwarekenntnisse, der technischen Kenntnisse und des Vermittlungsgeschicks der Schulungsleiter der Gesellschaft beinhalten. Bei der kritischen Beurteilung können ebenfalls die Ausstattung, die Einrichtungen, die Teilnehmerverzeichnisse für die angebotenen Microsoft-Schulungen, die den Schulungsteilnehmern ausgehändigten Schulungsmaterialien und der Bestand der Schulungsmaterialien überprüft werden. Microsoft wird die Gesellschaft schriftlich informieren, wenn Microsoft feststellt, dass: (i) die Gesellschaft die Microsoft-Schulungen nicht professionell durchführt, (ii) die Gesellschaft nicht für eine angemessene Lernumgebung oder ein angemessenes Lernerlebnis sorgt, (iii) die Einrichtungen und die Ausstattung für eine qualitativ hochwertige Schulung nicht ausreichen oder (iv) die Anzahl der erworbenen Schulungsmaterialien nicht mit der Gesamtzahl der an den Microsoft-Schulungen teilnehmenden Personen, den angebotenen Microsoft-Schulungen und dem aktuellen Bestand an Schulungsmaterialien übereinstimmt. Microsoft kann diesen Vertrag kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht gemäß Ziffer 7(d) dieses Vertrages behoben wird. Microsoft kann darüber hinaus den Learning Solutions-Kompetenzstatus der Gesellschaft aufheben. Die Prüfungen werden während der normalen Geschäftszeiten der Gesellschaft und ohne unverhältnismäßige Störung der regulären Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durchgeführt. Die Gesellschaft wird dem Prüfer Zugang zu den Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftsvorgängen, Geschäftsprozessen und Einrichtungen gewähren, die der Prüfer benötigt, um eine gründliche Prüfung durchzuführen. Die Gesellschaft wird dem Prüfer alle maßgeblichen Bücher, Aufzeichnungen und Microsoft Partner Network Agreement - 10 - Geschäftsvorgänge zu Beginn der Prüfung zur Verfügung zu stellen, wenn Microsoft die Gesellschaft zuvor informiert hat. Microsoft und ihre externen Prüfer werden sämtliche Überprüfungen in Begleitung eines Mitarbeiters der Gesellschaft durchführen. Die Gesellschaft zahlt Microsoft die Kosten der Prüfung, falls während der Prüfung eine Verletzung dieses Vertrages, die gemäß Ziffer 7(d) ein Kündigungsgrund ist, oder bei der Nutzung der Lizenzvorteile durch die Gesellschaft während des maßgeblichen Prüfungszeitraumes eine Abweichung von 5 % oder mehr festgestellt wird. Wenn eine Prüfung eine unlizenzierte Nutzung von Produkten aufdeckt, muss die Gesellschaft im Ermessen von Microsoft innerhalb von 30 Tagen entweder das unlizenzierte Produkt entfernen oder die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von einzelnen Paketprodukten erwerben. (b) Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Microsoft darf den Namen, die Firmenlogos oder die Identität der Gesellschaft nur mit Zustimmung der Gesellschaft in Werbung oder Aktionen in Verbindung mit dem Programm verwenden. Die Gesellschaft wird diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern oder verzögern. Die Zustimmung der Gesellschaft gilt als erteilt, wenn die Gesellschaft nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Anfrage von Microsoft reagiert. (c) Geschäftszwecke: Vorbehaltlich der Programmanforderungen schließt die Gesellschaft diesen Vertrag ausschließlich für geschäftliche Zwecke und erwirbt die zugehörigen Services und Programmmaterialien ebenfalls ausschließlich für geschäftliche Zwecke. ZIFFER 13 Sonstiges (a) Beziehung der Parteien: Die Verwendung des Begriffs „Partner“ dient nur zu Referenzzwecken. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis und kein Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Vertretungsverhältnis begründet oder ein Franchiseverhältnis geschaffen. Weder die Gesellschaft noch einer ihrer Vertreter dürfen im Namen von Microsoft Zusicherungen, Gewährleistungen oder Versprechen abgeben. (b) Mitteilungen: Mitteilungen können entweder per E-Mail oder per Post gesendet werden. Die im Zuge des Profilierungsprozesses im Mitgliedsprofil angegebenen Kontaktpersonen erhalten die Mitteilungen unter der von der Gesellschaft angegebenen Adresse. Beide Parteien können die Kontaktpersonen, an die die Mitteilungen gesendet werden, ändern, indem sie die jeweils andere Partei hierüber informieren. (c) Anwendbares Recht: Anwendbares Recht und Gerichtsstand für diesen Vertrag werden weiter unten angegeben. Diese Rechts- und Gerichtsstandwahl hindert die Parteien nicht daran, im Falle einer Verletzung von Urheberrechten/gewerblichen Schutzrechten oder Vertraulichkeitsverpflichtungen vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen oder die Anerkennung eines Schiedsspruchs, Urteils oder Beschlusses durchzusetzen. Bei jedem zuständigen Gericht kann vorläufiger Rechtsschutz beantragt bzw. die Anerkennung eines Schiedsspruchs, Urteils oder Beschlusses durchgesetzt werden. (1) (2) Allgemeines: Soweit nicht in Ziffer 13(c)(2) abweichend geregelt, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen des Staates Washington, USA. Wenn sich die zu entscheidende Rechtsfrage nach Bundesrecht richtet, erklären sich die Parteien mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand der Bundesgerichte in King County, Washington, USA, einverstanden. Andernfalls erklären sich die Parteien mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Superior Court of King County, Washington, USA, einverstanden. Weitere Bestimmungen. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in einem der nachfolgend aufgelisteten Länder bzw. in einer der nachfolgend aufgelisteten Regionen befindet, gilt die entsprechende Bestimmung und hat Vorrang vor Ziffer 13(c)(1), insoweit sie von dieser abweicht: (i) Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Australien und seine externen Territorien, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Demokratische Volksrepublik Laos, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische Südterritorien, Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Singapur, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Wallis und Futuna, Vanuatu und Vietnam befindet, unterliegt dieser Vertrag dem Recht von Singapur und wird nach diesem Recht ausgelegt. 1. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Australien oder seinen externen Territorien, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur befindet, stimmt die Gesellschaft der nicht ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von Singapur zu. Microsoft Partner Network Agreement - 11 - 2. (ii) (iii) (iv) Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Bangladesch, Bhutan, Cookinseln, Demokratische Volksrepublik Laos, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische Südterritorien, Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macau, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche Marianen, Palau, PapuaNeuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Wallis und Futuna, Vanuatu und Vietnam befindet, sind jegliche Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrages, einschließlich jeglicher Fragen zu seinem Bestand, seiner Wirksamkeit und seiner Beendigung, gemäß den Schiedsgerichtsregeln des Internationalen Schiedsgerichtszentrums in Singapur (Arbitration Rules of the Singapore International Arbitration Centre, „SIAC“) vor ein Schiedsgericht in Singapur zu bringen und dort abschließend zu behandeln. Die SIAC-Schiedsgerichtsregeln werden durch diese Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrages. Das Schiedsgericht besteht aus einem vom Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsgerichts ist Englisch. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als Basis für weitere Urteile in Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, in Sri Lanka, Thailand, Vietnam oder anderswo verwendet werden. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Japan befindet, gilt Folgendes: Der Vertrag unterliegt dem Recht Japans und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Gesellschaft stimmt der ausschließlichen originären Zuständigkeit und dem ausschließlichen originären Gerichtsstand des Bezirksgerichts (District Court) von Tokio zu. Die obsiegende Partei bei einer beliebigen Klage im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist berechtigt, ihre angemessenen Anwaltsgebühren, -kosten und anderen Ausgaben einzufordern. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Demokratische Republik São Tomé und Principe, Deutschland, Dschibuti, Elfeinbeinküste, Estland, Färöerinseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Guinea-Bissau, Island, Irland, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Libanon, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Mauretanien, Mauritius, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neukaledonien, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Republik Äquatorialguinea, Republik Guinea, Republik Kap Verde, Republik Senegal, Republik Ruanda, Reunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, St. Helena, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Südafrika, Spanien, Staat Vatikanstadt, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik oder Zypern, befindet, gilt Folgendes: Der Vertrag unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Gesellschaft stimmt der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte in allen Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrages zu. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in der Volksrepublik China befindet, gilt Folgendes: (Im Rahmen dieses Vertrages umfasst die Volksrepublik China nicht Hongkong (SAR), Macao (SAR) oder Taiwan.) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Gesellschaft stimmt zu, alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Vertrag und jeglichen Zusatzvereinbarungen einem bindenden Schiedsgerichtsverfahren vorzulegen. Das Schiedsgerichtsverfahren findet bei der internationalen Kommission Chinas für Wirtschafts- und Handelsschiedsgerichtsverfahren (China International Economic and Trade Arbitration Commission, „CIETAC“) in Peking in Übereinstimmung mit deren jeweils geltenden Regeln statt. Microsoft Partner Network Agreement - 12 - (v) (vi) (vii) Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Kolumbien oder Uruguay befindet, gilt Folgendes: Alle Streitigkeiten, Klagen oder Verfahren zwischen den Parteien hinsichtlich der Wirksamkeit, Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrages sind in einem Schiedsverfahren beizulegen. Das Schiedsverfahren findet gemäß den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules statt. Die ernennende Behörde ist die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, „ICC“), die gemäß den von der ICC zu diesem Zweck eingeführten Regeln handelt. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Seattle, Washington, USA. Es wird nur einen Schiedsrichter geben. Der Schiedsspruch beruht auf dem Gesetz und nicht auf Billigkeit und ist für die Parteien endgültig und bindend. Die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich zu, sämtliche Belange und Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, vor das Schiedsgericht in Seattle, Washington, USA, zu bringen. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in der Republik Korea befindet, gilt Folgendes: Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Korea und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Gesellschaft stimmt der ausschließlichen originären Zuständigkeit und dem ausschließlichen originären Gerichtsstand des zentralen Bezirksgerichts (Central District Court) von Seoul zu. Bei jeder Klage zum Durchsetzen eines Rechts oder eines Rechtsanspruchs gemäß dieses Vertrags oder zum Interpretieren einer Bestimmung in diesem Vertrag ist die obsiegende Partei berechtigt, ihre angemessenen Anwaltsgebühren, -kosten und anderen Ausgaben einzufordern. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Taiwan befindet, gilt Folgendes: Die Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen dem Recht von Taiwan und werden nach diesem Recht ausgelegt. Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) von Taipeh als Gericht der ersten Instanz, das zuständig für alle Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrages ist. (d) Anwaltsgebühren: Wenn Microsoft oder die Gesellschaft Anwälte beauftragt, um Rechte, die aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt, den Ersatz ihrer angemessenen Anwaltsgebühren, -kosten und anderen Ausgaben, einschließlich der durch Berufung, Insolvenz oder eine ähnlichen Maßnahme entstandenen Kosten und Gebühren, zu verlangen. (e) Beachtung gesetzlicher Vorschriften (1) Exportbeschränkungen: Beide Parteien erkennen an, dass die Hardware und die Software (zusammengefasst die „Materialien“) der jeweils anderen Partei dem Exportrecht der USA unterliegen. Beide Parteien werden alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einhalten, die für die Materialien der jeweils anderen Partei gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle (U.S. Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endnutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/. (2) Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Antikorruptionsrichtlinie von Microsoft: Die Gesellschaft hält alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf Bestechung, Korruption und Geldwäsche ein, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act der USA („Antikorruptionsgesetze“). Die Gesellschaft bestätigt, dass Sie die Antikorruptionsrichtlinie für Microsoft-Vertreter gelesen hat und diese einhalten wird: http://www.microsoft.com/about/corporatecitizenship/en-us/our-focus/operatingresponsibly/governance-standards/anti-bribery-and-corruption.aspx. Microsoft kann einen externen Prüfer beauftragen, wenn Microsoft in gutem Glauben Grund zu der Annahme hat, dass die Gesellschaft oder ihre Vertreter gegen die Antikorruptionsgesetze verstoßen. Der externe Prüfer wird: (i) den mutmaßlichen Verstößen nachgehen („Antikorruptionsprüfung“) und (ii) die Ergebnisse der Antikorruptionsprüfung ausschließlich Microsoft berichten. Die Gesellschaft nimmt an einer Antikorruptionsprüfung uneingeschränkt teil und unterstützt diese umfassend. Die Gesellschaft macht zur Unterstützung des externen Prüfers alle Bücher, Aufzeichnungen und Mitarbeiter unverzüglich verfügbar. Microsoft kann diesen Vertrag kündigen, wenn die Gesellschaft diese Bestimmung nicht einhält. Microsoft haftet nicht für Schäden, die durch eine derartige Kündigung entstehen. (3) Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft Partner Network: Die Gesellschaft wird die Bestimmungen der in Anhang A dargelegten Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft Partner Network einhalten. Microsoft Partner Network Agreement - 13 - (f) Abtretung: Jede der Parteien darf diesen Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abtreten. Wenn eine der Parteien diesen Vertrag abtritt, muss sie die andere Partei hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Jede anderweitige Abtretung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei. (g) Verzicht: Eine Verzögerung der Ausübung oder die Nichtausübung eines Rechts oder eines Rechtsanspruchs durch eine Partei führt nicht zu einem Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder diesen oder einen anderen Rechtsanspruch. (h) Salvatorische Klausel: Falls ein zuständiges Gericht entscheidet, dass eine Bestimmung dieses Vertrages unrechtmäßig, unwirksam oder undurchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. (i) Integration und Änderung: (1) Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag (einschließlich aller Anhänge) und die Partnerwebsite stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien bezüglich des Programms dar. Er ersetzt sämtliche vorherigen Verträge, Mitteilungen und Zusicherungen zwischen den Parteien in Bezug auf das Programm. (2) Zusatzvereinbarung. Dieser Vertrag kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete Zusatzvereinbarung geändert werden. (j) Sprache: Microsoft bietet diesen Vertrag in verschiedenen Sprachen an. Die Sprachversion, in der die Gesellschaft diesen Vertrag annimmt, hat Vorrang. Wenn sich die Gesellschaft in Kanada befindet, vereinbaren die Parteien, dass dieser Vertrag und die dazugehörige Programmdokumentation in englischer Sprache geschrieben und unterzeichnet werden sollen. (k) Reihenfolge des Vorrangs: Programmwebsite, Nachträge: Wenn zwischen dem Vertrag und der Programmwebsite ein direkter Widerspruch besteht, der nicht ausdrücklich anhand dieser Dokumente gelöst werden kann, haben die Bestimmungen des Vertrages Vorrang, jedoch nur im Umfang dieses Widerspruchs. Wird ein bestimmtes Thema auf der Programmwebsite und nicht im Vertrag behandelt, haben die Bestimmungen der Programmwebsite Vorrang. Wenn zwischen dem Vertrag und einem separaten Nachtrag zum Vertrag ein direkter Widerspruch besteht, der nicht ausdrücklich anhand dieser Dokumente gelöst werden kann, haben die Bestimmungen des Nachtrags Vorrang, jedoch nur im Umfang dieses Widerspruchs. Wird ein bestimmtes Thema im Nachtrag zum Vertrag und nicht im Vertrag behandelt, haben die Bestimmungen des Nachtrags Vorrang. (l) Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft: Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für diesen Vertrag richtet sich nach dem Land bzw. der Region, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die genauen Einzelheiten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: (1) Die Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist nachfolgend angegeben: Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Britische Jungferninseln, Chile, Costa Rica, Curaçao, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guayana, Grenada, Guam, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kanada, Kaimaninseln, Kolumbien, Martinique, Mexiko, Montserrat, Niederländische Antillen, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago, Turks- und Caicosinseln, Vereinigte Staaten, Uruguay und Venezuela. Microsoft Corporation One Microsoft Way Redmond, WA 98052 USA (2) Die Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist nachfolgend angegeben: Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Demokratische Republik São Tomé und Principe, Deutschland, Dschibuti, Elfeinbeinküste, Estland, Färöerinseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Guinea-Bissau, Island, Irland, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kenia, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Libanon, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Mauretanien, Mauritius, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neukaledonien, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Republik Äquatorialguinea, Republik Guinea, Republik Kap Verde, Republik Senegal, Republik Ruanda, Reunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, St. Helena, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Microsoft Partner Network Agreement - 14 - Simbabwe, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Südafrika, Spanien, Staat Vatikanstadt, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik oder Zypern, Microsoft Ireland Operations Limited The Atrium, Block B, Carmenhall Road Sandyford Industrial Estate Dublin 18, Irland (3) Die Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist nachfolgend angegeben: Australien und seine externen Territorien, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Demokratische Volksrepublik Laos, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische Südterritorien, Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Singapur, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Wallis und Futuna, Vanuatu und Vietnam: Microsoft Regional Sales Corporation 438B Alexandra Road, #04-09/12 Block B, Alexandra Technopark Singapur, 119968 (4) Die Microsoft-Gesellschaft für Japan ist folgende: Microsoft Company, Limited Odakyu Southern Tower 2-1, Yoyogi 2-chome, Shibuya-ku, Tokyo 151-8583 Japan (5) Die Microsoft-Gesellschaft für Taiwan ist folgende: Microsoft Taiwan Corporation 8F, No 7, Sungren Rd. Shinyi Chiu, Taipei Taiwan 110 (6) Die Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China ist folgende: Microsoft (China) Company Limited6F Sigma Center No. 49 Zhichun Road Haidian District Beijing 100080, P.R.C (7) Die Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea ist folgende: Microsoft Korea, Inc 5th Floor, West Wing POSCO Center 892 Daechi-Dong Gangnam-Gu Seoul, 135-777, Korea Microsoft Partner Network Agreement - 15 - Anhang A Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft Partner Network Die Mitglieder des Programms stellen Kunden Microsoft-Produkte, Support und Lösungen auf der Grundlage von Microsoft-Technologien bereit. Microsoft arbeitet bei diesen Aktivitäten mit den Programmmitgliedern zusammen. Aus diesem Grund ist es für Microsoft wichtig, dass die Gesellschaft die Werte von Microsoft teilt. Die Gesellschaft muss diese Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft-Partnerprogramms einhalten. Die Gesellschaft wird bei all ihren Interaktionen ihre Integrität bewahren. Die Gesellschaft interagiert mit einer Vielzahl von Einzelpersonen und Gruppen und muss sich verpflichten, mit diesen respektvoll und ethisch korrekt umzugehen. Die Gesellschaft muss sicherstellen, dass alle Mitteilungen an ihre Kunden wahrheitsgemäß, genau und nicht irreführend sind. Die Gesellschaft darf keine nicht autorisierten Verpflichtungen im Namen von Microsoft eingehen oder einzugehen versuchen. Die Gesellschaft wird ihre Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit Microsoft unter Einhaltung ihrer Verträge mit Microsoft durchführen. Die Gesellschaft wird ihre Geschäftstätigkeit unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und regulatorischen Anforderungen durchführen. Zusätzlich zu den spezifischen Verpflichtungen unter diesem Vertrag oder separater Verträge ist die Gesellschaft verpflichtet, ihre Geschäftsaktivitäten mit Microsoft unter vollständiger Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften durchzuführen, ihre Geschäftstätigkeit bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Microsoft unter vollständiger Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften durchzuführen, die Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die das Recht auf und den Schutz der Urheberrechte, Marken, Patente, Handelsgeheimnisse und anderen Formen des geistigen Eigentums von Microsoft regeln, sämtliche Geschäftsinformationen wahrheitsgemäß und genau aufzuzeichnen und mitzuteilen sowie alle anwendbaren Gesetze hinsichtlich deren Anfertigung und Genauigkeit einzuhalten und alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze einzuhalten und keine direkten oder indirekten Bestechungszahlungen, Schmiergeldzahlungen und sonstigen Zahlungen an Dritte vorzunehmen oder anzubieten, zu dem Zweck, Geschäfte in Bezug auf Microsoft-Produkte unrechtmäßig zu erhalten oder beizubehalten. Durchsetzung und Überprüfung der Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsregeln: Microsoft beabsichtigt, die Bestimmungen der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages durchzusetzen. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Gesellschaft ihre Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen selbst überwacht. Bestätigung der Einhaltung: Von der Gesellschaft wird verlangt, als Voraussetzung für die Fortsetzung ihrer Teilnahme am Programm ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen zu bestätigen. Meldung von Angelegenheiten: Die Gesellschaft ist berechtigt, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen, einschließlich einer Aufforderung eines Microsoft-Vertreters an die Gesellschaft, in einer Weise zu handeln, die im Widerspruch zu dieser Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen oder diesem Vertrag steht, über einen der unten aufgeführten Kommunikationswege zu melden. Der Gesellschaft wird nahegelegt, mit ihrer Hauptkontaktperson bei Microsoft bei der Klärung von Bedenken in Bezug auf Geschäftspraktiken oder die Einhaltung von Vorschriften zusammenzuarbeiten. Microsoft erkennt jedoch an, dass dies unter gewissen Umständen nicht möglich oder angebracht ist. Nutzen Sie in diesen Situationen eines der folgenden Kommunikationsmittel: Microsoft Business Conduct Line: Die Microsoft Business Conduct Line ist eine spezielle, gebührenfreie Hotline, die rund um die Uhr erreichbar ist (Anrufe können anonym getätigt werden). Sie wird von einem externen Anbieter betrieben, der über geschultes Personal im Hinblick auf die vertrauliche Behandlung der Anrufe und die Weiterleitung der Bedenken an den Compliance-Beauftragten von Microsoft verfügt, der daraufhin geeignete Maßnahmen ergreift. o Anrufe können in den USA gebührenfrei unter der Nummer 1-877-320-MSFT (6738) getätigt werden. o Bei Anrufen von außerhalb der USA muss zunächst eine internationale Vermittlungsstelle angerufen und gebeten werden, ein R-Gespräch mit der Nummer 1-704-540-0139 herzustellen. Microsoft Partner Network Agreement - 16 - Vertrauliche E-Mail: Über die Integrity-Website von Microsoft kann eine vertrauliche E-Mail übermittelt werden. Die E-Mails gehen bei einem Drittanbieter ein, der zunächst die Kontaktinformationen löscht, bevor er eine Zusammenfassung an das Office of Legal Compliance (Büro zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften) weiterleitet. Brief oder Fax: Briefe können an den Compliance-Beauftragten von Microsoft an folgende Adresse gesendet werden: Director of Compliance at Microsoft Corporation, Law and Corporate Affairs, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052, USA oder per Fax an 1-425-705-2985. Briefe und Faxe an den Compliance-Beauftragten können, falls gewünscht, anonym gesendet werden. Microsoft wird alle Anfragen diskret behandeln und alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um im gesetzlich zulässigen Rahmen die Vertraulichkeit der um Rat bittenden oder einen möglichen Verstoß meldenden Personen zu wahren. Microsoft Partner Network Agreement - 17 -