ZIFFER 1 ZIFFER 2

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ZIFFER 1 ZIFFER 2
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SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ERKLÄRT SICH IHR UNTERNEHMEN (IM FOLGENDEN "DIE GESELLSCHAFT") MIT DEN
BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES UND DER PROGRAMMWEBSITE (EINSCHLIESSLICH IHRER
NUTZUNGSBESTIMMUNGEN, MARKEN UND DATENSCHUTZERKLÄRUNGEN), DIE ALLE BESTANDTEIL DIESES VERTRAGES
SIND, EINVERSTANDEN. DIE EINWILLIGUNG IN DIESEN VERTRAG IST VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AM
MICROSOFT PARTNER NETWORK.
MICROSOFT PARTNER NETWORK-VERTRAG
Die Parteien vereinbaren die folgenden Bestimmungen für die Teilnahme der Gesellschaft an dem Programm:
ZIFFER 1
Anwendungsbereich
Das Microsoft Partner Network (das „MPN“) unterstützt qualifizierte Technologieunternehmen bei Erstellung, Verkauf,
Betreuung und Support von Lösungen für ihre Kunden auf der Grundlage von Microsoft-Technologien. Um sich für das MPN
zu qualifizieren, muss ein Unternehmen mehr als 75 Prozent seiner IT-Lösungen und --Dienstleistungen an nicht verbundene
Dritte (Kunden außerhalb des eigenen Unternehmens) verkaufen. Die Teilnahme der Gesellschaft am MPN ist freiwillig.
Nichts in diesem Vertrag beschränkt die Gesellschaft darin, mit nicht von Microsoft stammenden Technologien zu arbeiten
und diese zu verwenden.
ZIFFER 2
Definitionen
(a)
„Verbundene Unternehmen“ sind juristische Personen, denen eine Vertragspartei gehört (Muttergesellschaft),
die einer Vertragspartei gehören (Tochtergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehören wie eine
Vertragspartei (Schwestergesellschaft). „Gehören“ bedeutet einen Eigentumsanteil von über 50 % oder das Recht,
der Geschäftsführung der juristischen Person Weisungen zu erteilen.
(b)
„Gesellschaft“ ist das Unternehmen, das die Voraussetzungen für die Teilnahme am MPN erfüllt und diesen Vertrag
geschlossen hat.
(c)
„Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse in
jeglicher Form:
(1)
die als vertraulich bezeichnet werden oder
(2)
von denen eine vernünftige Person weiß oder vernünftigerweise annehmen sollte, dass sie vertraulich sind.
Die folgenden Arten von Informationen sind unabhängig von ihrer Kennzeichnung keine vertraulichen
Informationen: Informationen, die:
(i)
ohne Verletzung dieses Vertrages öffentlich erhältlich sind oder sein werden,
(ii)
dem Empfänger der Informationen rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt
waren,
(iii)
von einer anderen Quelle empfangen werden, die diese rechtmäßig und ohne
Vertraulichkeitsverpflichtung offenlegen kann,
(iv)
unabhängig entwickelt werden oder
(v)
aus einem Kommentar oder einem Vorschlag bestehen, den eine Partei freiwillig über das
Geschäft, die Produkte oder Dienstleistungen der anderen Partei macht.
(d)
„Vertragspartner der Gesellschaft“ ist ein Unternehmen, das nicht aus Angestellten der Gesellschaft besteht und von
der Gesellschaft beauftragt wird, für einen begrenzten Zeitraum Arbeiten für die Gesellschaft auszuführen.
(e)
„Fixes“ sind Produktfehlerbehebungen, Änderungen oder Verbesserungen, oder Bearbeitungen davon, die Microsoft
entweder allgemein herausgibt (wie z. B. Service Packs für kommerzielle Produkte) oder die Microsoft der
Gesellschaft bei der Erbringung der Services bereitstellt (wie z. B. Workarounds, Patches, Bug-Fixes, Beta-Fixes und
Beta-Builds).
(f)
„Standort“ bezeichnet die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft, die dem Programm beigetreten sind und mit
der Gesellschaft verbunden sind, um die Programmvorteile gemeinsam zu nutzen.
(g)
„Mitgliedschaftsoption“ bezeichnet die Form der Mitgliedschaft im Microsoft Partner Network.
(h)
„Microsoft“ ist die in Ziffer 13(l) genannte Microsoft-Gesellschaft.
(i)
„Microsoft-Materialien“ sind Technologien (einschließlich Produkte), Services, Microsoft-Servicematerialien,
Informationen und Ressourcen in Bezug auf Sicherheit, Technik, Vertrieb und Marketing, Schulungen und
Schulungsmaterialien sowie andere Leistungen, die Microsoft der Gesellschaft im Rahmen des Programms anbietet.
(j)
„Microsoft-Servicematerialien“ sind nicht codebasierte schriftliche Materialien, die Microsoft der Gesellschaft im
Rahmen des Programms zur Verfügung stellt.
(k)
„Bestehende Werke“ sind sämtlicher Computercode und sämtliche Materialien (ausgenommen Produkte oder Fixes),
die unabhängig von diesem Vertrag entwickelt oder erlangt wurden, sei es von bzw. für Microsoft oder verbundene
Unternehmen oder von bzw. für die Gesellschaft oder verbundene Unternehmen.
(l)
„Produkt“ sind sämtliche Microsoft-Produkte und -Technologien, die Microsoft gemäß dieses Vertrages verfügbar
macht, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Produkte, die sich gegen eine Gebühr lizenzieren lassen, Produkte,
die vor dem Verkaufsstart bereitgestellt werden, und Hardware einschließlich Onlinediensten und anderer Webbasierter Dienste, die in der Produktliste aufgeführt werden.
(m)
„Produktliste“ ist in Bezug auf jedes Lizenzprogramm die von Microsoft im World Wide Web unter
http://microsoft.com/licensing/contracts oder auf einer von Microsoft zu benennenden Folgeseite veröffentlichte
Erklärung, in der die unter dem jeweiligen Programm derzeit oder möglicherweise zukünftig verfügbaren Produkte
(deren Verfügbarkeit von Region zu Region unterschiedlich sein kann) aufgeführt sind.
(n)
„Programm“ ist das Microsoft Partner Network oder MPN.
(o)
„Programmwebsite“ ist die Website unter https://partner.microsoft.com oder eine von Microsoft zu benennende
Folgeseite. Die Programmwebsite bietet Werkzeuge und Informationen über das Programm, die
Nutzungsbestimmungen und die Datenschutzerklärung.
(p)
„Services“ sind Support-, Beratungs-, Schulungs- und sonstige Leistungen oder Ratschläge, die im Rahmen des
Programms bereitgestellt werden.
(q)
„Laufzeit“ hat die in Ziffer 7(a) dargelegte Bedeutung.
ZIFFER 3
Programm
(a)
Beitritt: Die Gesellschaft tritt dem Programm bei, nachdem sie diesen Vertrag angenommen und eine
Mitgliedsgebühr gezahlt hat und von Microsoft in das Programm aufgenommen wurde. Microsoft benachrichtigt die
Gesellschaft, sobald der Beitrittsvorgang abgeschlossen ist.
(b)
Mitgliedschaftsoptionen: Es gibt drei Formen der Mitgliedschaft, die unter die Bestimmungen dieses Vertrages
fallen:
(1)
Abonnent
(2)
Silver-Kompetenzpartner und
(3)
Gold-Kompetenzpartner.
Die Mitgliedschaftsoptionen und -anforderungen werden auf der Programmwebsite ausführlicher beschrieben.
(c)
Kompetenz: Eine Kompetenz wird Partnern im Rahmen des Programms für den Nachweis spezifischer
Fachkenntnisse verliehen. Auf der Programmwebsite werden die Kompetenzen und zugehörigen Anforderungen
erläutert.
(d)
Programmverwaltung: Microsoft verwaltet das Programm und dessen Leistungen über die Programmwebsite und
die Programmkommunikation. Microsoft kann mit der Gesellschaft kommunizieren, um:
(1)
das Programm zu verwalten,
(2)
die Gesellschaft über das Programm, einschließlich Veranstaltungen und Schulungsmöglichkeiten, zu
informieren,
(3)
die Gesellschaft zur Teilnahme an Umfragen und Untersuchungen einzuladen und
(4)
der Gesellschaft Microsoft-Materialien bereitzustellen, um sie bei der Bereitstellung produktbasierter
Lösungen zu unterstützen.
(e)
Änderungen am Programm
(1)
Microsoft ist berechtigt, das Programm oder Bestandteile zu ändern. Microsoft teilt der Gesellschaft
wesentliche Änderungen des Programms 30 Tage im Voraus per E-Mail oder auf sonstige Weise schriftlich
mit.
(2)
Die Gesellschaft ist dafür verantwortlich, die Programmwebsite regelmäßig auf alle anderen Änderungen
hin zu überprüfen. Die Änderungen auf der Programmwebsite werden am Tag ihrer Veröffentlichung
wirksam. Sie gelten nicht rückwirkend.
Microsoft Partner Network Agreement
-2-
ZIFFER 4
Programmleistungen
(a)
Die Gesellschaft erhält die auf der Programmwebsite beschriebenen Leistungen. Diese variieren je nach
Mitgliedschaftsoption, Kompetenz und Land. Zu den Leistungen können Microsoft-Materialien gehören.
(b)
Die Programmleistungen können zusätzliche Gebühren erforderlich machen und an zusätzliche Bestimmungen und
Lizenzen gebunden sein. Die Gesellschaft muss (i) diese zusätzlichen Bestimmungen annehmen, bevor sie
Programmleistungen nutzt, und (ii) die Programmleistungen in Übereinstimmung mit diesen zusätzlichen
Bestimmungen und diesem Vertrag nutzen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, die Programmleistungen zu nutzen,
wenn sie diesen zusätzlichen Bestimmungen (sofern zutreffend) nicht zustimmt.
(c)
Die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft können als Standort am Programm teilnehmen, um Ressourcen der
Gesellschaft zum Erhalt von Kompetenzen gemeinsam zu sammeln oder Leistungen gemeinsam zu nutzen.
(d)
Wenn nichts anderes angegeben ist, ist die Gesellschaft berechtigt, die Zertifizierungen und Fachkenntnisse der
Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder Vertragspartner für die Erfüllung der Programmanforderungen zu nutzen.
Diese Mitarbeiter oder Vertragspartner der Gesellschaft sind berechtigt, die MPN-Leistungen der Gesellschaft zu
nutzen, solange sie Arbeiten für die Gesellschaft durchführen. Wenn der Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder
Vertragspartner aufhört, Arbeiten für die Gesellschaft durchzuführen, darf die Person nicht mehr mit dem
Mitgliedsprofil der Gesellschaft verknüpft sein, und die Person muss die Nutzung der MPN-Leistungen der
Gesellschaft einstellen.
(e)
Serviceleistungen
(1)
Die Nutzung der als Bestandteil der Programmleistungen angebotenen Services durch die Gesellschaft
unterliegt diesem Vertrag.
(2)
Die Bereitstellung der Services durch Microsoft hängt von der vollständigen und rechtzeitigen Mitarbeit der
Gesellschaft sowie von der Genauigkeit und Vollständigkeit der Informationen der Gesellschaft ab.
(3)
In Übereinstimmung mit den Lebenszyklus-Richtlinien von Microsoft, die unter
http://support.microsoft.com/lifecycle veröffentlicht sind, ist Microsoft berechtigt, Services für neue
Produkte anzubieten oder Services für vorhandene Produkte einzustellen. Microsoft wird die Gesellschaft
benachrichtigen, wenn sie die Services in bestimmten Fällen nicht effektiv bereitstellen kann.
(4)
Services und zugehörige Microsoft-Servicematerialien werden vorbehaltlich der Regelungen und
Einschränkungen auf der Programmwebsite und zusätzlich vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen
bereitgestellt:
(i)
Inhalte von Drittanbietern: Microsoft kann in den Services und Microsoft-Servicematerialien Links
zu Websites und Inhalten von Drittanbietern bereitstellen. Die verknüpften Websites und Inhalte
obliegen nicht der Kontrolle von Microsoft, und Microsoft ist nicht für derartige Inhalte
verantwortlich. Die Bereitstellung der Links durch Microsoft erfolgt rein gefälligkeitshalber und
bedeutet nicht, dass Microsoft die Websites oder Inhalte von Drittanbietern unterstützt oder
gutheißt. Microsoft übernimmt keine ausdrücklichen, konkludenten oder gesetzlichen
Zusicherungen oder Gewährleistungen im Hinblick auf Websites oder Inhalte von Drittanbietern.
(ii)
Updates: Während der Laufzeit dieses Vertrages kann Microsoft der Gesellschaft nach eigenem
Ermessen Updates der Services oder der Microsoft-Servicematerialien zur Verfügung stellen.
Microsoft ist nicht verpflichtet, die Services oder Microsoft-Servicematerialien zu aktualisieren.
(iii)
Kundeninformationen: Um die Qualität der Services zu bewerten, erklärt sich die Gesellschaft
damit einverstanden, die folgenden Informationen über Kunden der Gesellschaft bereitzustellen,
denen diese Services zugute gekommen sind:
1. Name des Kunden (optional und mit vorheriger Zustimmung des Kunden)
2. Angaben zur Branche und Größe des Kunden
3. Größenordnung der Absatzchancen bei dem Kunden
4. Gesamte Absatzchancen bei dem Kunden im Verhältnis zu dem Anteil, der auf die Services
zurückzuführen ist
5. Gewinn-/Verlustdaten (Datumsangaben, Gründe, Bewertung der Services)
(iv)
Feedback über das Programm: Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, in regelmäßigen
Abständen Feedback über die Erfahrungen der Gesellschaft mit den Services zu geben:
 Wert/Qualität der Microsoft-Servicematerialien
 Qualität des Supports
 Wahrnehmungen des Kunden
 Auswirkungen auf das Geschäft der Gesellschaft
Microsoft Partner Network Agreement
-3-
(5)
Die Bestimmungen unter Ziffer 8 (d) unten gelten für sämtliches von der Gesellschaft bereitgestelltes
Feedback.
Nutzungsrechte, Eigentums- und Lizenzrechte für Microsoft-Services:
(i)
Fixes: Sämtliche Fixes für ein bestimmtes Produkt werden gemäß den Bestimmungen des
Lizenzvertrages lizenziert, der im Lieferumfang des entsprechenden Produktes enthalten ist oder
anderweitig auf das entsprechende Produkt anwendbar ist. Die Fixes von Microsoft werden an die
Gesellschaft lizenziert, nicht verkauft. Wenn der Fix nicht für ein bestimmtes Produkt bereitgestellt
wird, gelten die folgenden Lizenzbestimmungen: Microsoft stellt der Gesellschaft eine nicht
ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz zur Verfügung, die es der Gesellschaft
erlaubt, die von Microsoft an die Gesellschaft gelieferten Fixes für ihre internen Geschäftszwecke
zu verwenden und zu vervielfältigen. Microsoft berechtigt die Gesellschaft außerdem dazu,
Kunden, die die Gesellschaft Microsoft gegenüber schriftlich benennt, mit einer nicht
ausschließlichen, unbefristet gültigen und kostenlosen Lizenz für den geannten Fix auszustatten,
um diesen ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu verwenden und zu
vervielfältigen.
(ii)
Bestehnde Werke: Sämtliche Rechte an bestehenden Werken verbleiben allein bei derjenigen
Partei, die die bestehenden Werke jeweils bereitstellt. Für die Dauer der zu erbringenden Services
stellen die Parteien einander (und, falls erforderlich, auch deren jeweiligen Vertragspartnern) eine
nicht ausschließliche, unbefristet gültige, kostenlose Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung und
Bearbeitung ihrer bestehenden Werke zur Verfügung, jedoch ausschließlich für die Durchführung
der Services. Microsoft gewährt der Gesellschaft außerdem eine nicht ausschließliche, unbefristet
gültige und kostenlose Lizenz, die sie berechtigt, ihre bestehenden Werke in der an die
Gesellschaft als Teil der Microsoft-Servicematerialien gelieferten Form für interne
Geschäftszwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und, falls zutreffend, zu ändern. Microsoft
gewährt der Gesellschaft außerdem das Recht, Kunden, die die Gesellschaft Microsoft gegenüber
schriftlich benennt, eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und kostenlose Lizenz
bereitszustellen, um die bestehenden Werke von Microsoft in der an die Gesellschaft als Teil der
Microsoft-Servicematerialien gelieferten Form für die internen Geschäftszwecke des Kunden zu
verwenden, zu vervielfältigen und, falls zutreffend, zu ändern. In keinem Fall wird der Gesellschaft
eine Lizenz gewährt, die bestehenden Werke von Microsoft getrennt von den MicrosoftServicematerialien zu vertreiben.
(iii)
Microsoft-Servicematerialien: Microsoft behält das Eigentum und alle Rechte an den
Microsoft-Servicematerialien, es sei denn solche Materialien stellen bestehende Werke der
Gesellschaft dar. Microsoft stellt der Gesellschaft eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und
kostenlose Lizenz zur Verfügung, um Microsoft-Servicematerialien für die internen
Geschäftszwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und zu ändern. Microsoft berechtigt die
Gesellschaft außerdem dazu, ihren Kunden eine nicht ausschließliche, unbefristet gültige und
kostenlose Lizenz zu gewähren, die es ihnen erlaubt, Microsoft-Servicematerialien für interne
Geschäftszwecke zu verwenden, zu vervielfältigen und zu ändern.
(iv)
Mustercode: Die Verwendung von Mustercode, der von Microsoft zu Veranschaulichungszwecken
bereitgestellt wurde („Mustercode“), unterliegt der Microsoft Public License, die unter
http://opensource.org/licenses/ms-pl.html veröffentlicht ist.
(v)
Freistellung beim Vertrieb und zusätzliche Einschränkungen: Jeder Vertrieb durch die Gesellschaft
im Rahmen dieses Vertrages muss gemäß einem Lizenzvertrag mit dem Kunden erfolgen, in dem
eine Lizenzgewährung mit einer Eigentumserklärung und mit Einschränkungen enthalten ist, die
mit den Bestimmungen dieses Vertrages im Einklang stehen. Die Gesellschaft verpflichtet sich,
Microsoft hinsichtlich aller Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten, inklusive Anwaltsgebühren oder
Verfahrenskosten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Microsoft-Servicematerialien oder
Fixes durch die Gesellschaft stehen, freizustellen bzw. entsprechend zu entschädigen und
Microsoft nebst Lieferanten dagegen zu schützen. Dazu zählen:
1. Nutzung durch Kunden der Gesellschaft
2. Fahrlässige oder vorsätzlich unrechtmäßige Handlungen der Gesellschaft im Zusammenhang
mit Vertrieb oder Vermarktung
3. Ergänzungen oder Änderungen durch die Gesellschaft
4. Nutzung unter Verletzung der Bestimmungen dieses Vertrages
Microsoft Partner Network Agreement
-4-
(vi)
(f)
Open Source-Lizenzbeschränkungen: In einigen Softwarelizenzen wird als Bedingung für die
Nutzung, Änderung und/oder den Vertrieb verlangt, dass die Software oder sonstige Software, die
mit dieser Software kombiniert und/oder vertrieben wird,
1. in Form von Quellcode offengelegt oder vertrieben wird,
2. für den Zweck der Erstellung von Weiterentwicklungen lizenziert wird oder
3. kostenlos weitervertreibbar ist (zusammengefasst „Open Source-Lizenzbestimmungen“).
Die Lizenzrechte, die jede der Parteien am Computercode (oder jeglichem damit
zusammenhängenden geistigen Eigentum) gewährt hat, sind beschränkt. Jede Partei sichert zu,
dass sie der anderen Partei keine Lizenzrechte an Computercode gewährt, die Lizenzen, Rechte,
Bevollmächtigungen oder Autorisierungen enthalten, diesen Computercode in andere
Computercodes zu integrieren, ihn entsprechend zu ändern, mit einem anderen Computercode zu
kombinieren oder damit zu vertreiben, wenn dadurch der Computercode der anderen Partei Open
Source-Lizenzbestimmungen unterliegt.
(vii)
Rechte von verbundenen Unternehmen: Die Gesellschaft kann ihren verbundenen Unternehmen
Unterlizenzen an den in dieser Ziffer 4(e) enthaltenen Rechten erteilen. Jede Unterlizenzierung
dieser Rechte durch die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft ist hingegen unzulässig,
und die Nutzung durch die verbundenen Unternehmen der Gesellschaft muss mit diesen
Lizenzbestimmungen übereinstimmen.
(viii)
Vorbehalt von Rechten: Im Hinblick auf die Services behält sich Microsoft alle der Gesellschaft in
dieser Ziffer 4(e) nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
Softwareleistungen
(1)
Die Rechte der Gesellschaft zur Nutzung von Produkten, die der Gesellschaft im Rahmen des Programms
angeboten werden, unterliegen diesem Vertrag und den Bestimmungen des Lizenzvertrages, der im
Lieferumfang des entsprechenden Produktes enthalten ist oder anderweitig auf das entsprechende Produkt
anwendbar ist (weitere Einzelheiten finden Sie auf der Programmwebsite). Wenn zwischen diesem Vertrag
und Bestimmungen eines separaten Vertrages ein direkter Widerspruch besteht, der nicht ausdrücklich
anhand dieser Dokumente gelöst werden kann, haben die Bestimmungen dieses Vertrages Vorrang. Wird
ein bestimmtes Thema in dem separaten Vertrag und nicht in diesem Vertrag behandelt, haben die
Bestimmungen des separaten Vertrages Vorrang.
(2)
Die Gesellschaft wird sich weder allein noch gemeinsam mit Dritten an der unerlaubten Herstellung,
Vervielfältigung, Auslieferung, Übertragung oder Nutzung gefälschter, plagiierter, nicht lizenzierter oder
illegaler Produkte oder anderer Microsoft-Materialien beteiligen. Ferner ist der Gesellschaft jede
anderweitige Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Microsoft untersagt. Die Gesellschaft ist
verpflichtet, mit Microsoft und ihren verbundenen Unternehmen bei der Untersuchung gefälschter,
plagiierter, nicht lizenzierter oder illegaler Produkte und anderer Microsoft-Materialien in angemessener
Form zusammenzuarbeiten. Die Gesellschaft muss Microsoft umgehend über verdächtige Fälschungen,
Plagiate oder andere Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf Computerprogramme, Handbücher,
Schulungsunterlagen, Werbematerialien oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien, die im
Eigentum von Microsoft oder ihren Lizenzgebern stehen, in Kenntnis setzen.
(3)
Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Rahmen des Programms oder anwendbarer MicrosoftLizenzprogramme eine ausreichende Anzahl von Microsoft-Produktlizenzen zu erwerben, die Folgendem
entspricht:
(i)
der Anzahl der von der Gesellschaft verwendeten Microsoft-Produkte und
(ii)
der maximalen Anzahl von Nutzern und Geräten, die im Rahmen der Verträge der Gesellschaft mit
Microsoft oder einem Handelspartner auf die Microsoft-Produkte zugreifen oder diese nutzen
können.
Microsoft ist berechtigt, Maßnahmen, einschließlich der folgenden, zu ergreifen, um sicherzustellen,
dass die Gesellschaft den Vertrag und diese Ziffer 4(f)(3) einhält. Die Gesellschaft erklärt sich damit
einverstanden, dass Microsoft Daten aus den Programmen „Windows Genuine Advantage“, „Office
Genuine Advantage“ und anderen ähnlichen Programmen erfasst (Einzelheiten finden Sie auf
der Programmwebsite). Microsoft ist berechtigt, Überprüfungen gemäß Ziffer 12(a) dieses Vertrages
durchzuführen, und die Gesellschaft zu kontaktieren und/oder Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern,
dass die Gesellschaft mehr Produkte, als im Rahmen dieses Vertrages erlaubt, nutzt.
Microsoft Partner Network Agreement
-5-
(4)
(5)
ZIFFER 5
Die Leistungen, die der Gesellschaft im Rahmen des Programms zustehen (einschließlich Produkte), dürfen
nicht an Kunden der Gesellschaft vertrieben werden (außer die in Ziffer 4(e) gewährten Rechte greifen).
Die Gesellschaft wird Microsoft informieren, wenn sie:
(i)
weiß oder vermutet, dass ein Kunde nicht über eine ausreichende Anzahl an Microsoft-Lizenzen
verfügt, und
(ii)
weiß oder vermutet, dass ein Kunde einen Microsoft-Lizenzvertrag verletzt.
Jegliche Produktlizenzen, die die Gesellschaft im Rahmen des Programms erhält, sind nur für die Laufzeit
dieses Vertrages gültig.
Marken
(a)
Beschränkte Markenlizenz: Zu den „Microsoft-Marken“ gehören diejenigen Marken, Logos, Symbole und Namen, die
in den Richtlinien für Microsoft-Logos auf der Programmwebsite und im „Partner Logo Builder Tool“ aufgeführt sind.
Die Gesellschaft muss die auf der Programmwebsite erläuterten Kriterien erfüllen, um die Microsoft-Marken
verwenden zu können. Microsoft gewährt der Gesellschaft eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte,
lizenzgebührenfreie Lizenz für die Verwendung der entsprechenden Microsoft-Marken, solange sie die Kriterien erfüllt.
Microsoft ist die Alleininhaberin der Microsoft-Marken und die alleinige Begünstigte des Goodwill, der mit der
Verwendung derselben durch die Gesellschaft verbunden ist. Die Gesellschaft:
(1)
erwirbt aufgrund der Verwendung der Microsoft-Marken kein Eigentum und keine Rechte an den
Microsoft-Marken.
(2)
wird keine Namen, Marken, Domänennamen oder andere Bezeichnungen registrieren, übernehmen oder
verwenden, die Teile einer Microsoft-Marke oder Begriffe enthalten, die einer Microsoft-Marke zum
Verwechseln ähneln. Hierzu zählt auch eine Übersetzung oder Transkription einer Microsoft-Marke.
(3)
wird die Microsoft-Marken ausschließlich in Zusammenhang mit den Microsoft-Materialien verwenden:
(i)
in der von Microsoft bereitgestellten Form,
(ii)
für Werbemaßnahmen und Aktionen in Bezug auf das Programm und
(iii)
gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und der Programmwebsite.
(4)
wird die Microsoft-Marken weder ändern, animieren oder verzerren, noch sie mit anderen Symbolen,
Wörtern, Bildern oder Designelementen kombinieren.
(5)
wird die Microsoft-Marken oder Microsoft-Materialien nicht für die Übertragung oder Verbreitung
unverlangter kommerzieller E-Mails oder auf eine Weise verwenden, die gegen das örtlich anwendbare Recht
oder die örtlichen Gepflogenheiten verstößt oder im Widerspruch zu den Microsoft-Richtlinien steht, die unter
http://microsoft.com oder über das Programm veröffentlicht werden.
(6)
hält die Qualität der Lösungen und Services, die die Gesellschaft im Zusammenhang mit den Microsoft-Marken
und den Microsoft-Materialien anbietet, auf einem Niveau, das der Servicequalität entspricht, die die
Gesellschaft vor der Unterzeichnung dieses Vertrages angeboten hat. Die Qualität der Lösungen und Services
der Gesellschaft muss ebenfalls den in der Branche allgemein akzeptierten Qualitäts- und Leistungsstandards
entsprechen oder über diese hinausgehen.
(7)
korrigiert unverzüglich jede unkorrekte Verwendung der Microsoft-Marken sowie Mängel bei der Qualität
ihrer Lösungen und Services nach Benachrichtigung durch Microsoft.
(b)
Bezugnahme auf Marken: Die Gesellschaft ist berechtigt, den Unternehmensnamen, die Technologienamen und die
Marken von Microsoft im reinen Textformat zu verwenden, um Microsoft und ihre Technologien und Services genau
zu bezeichnen und auf sie zu verweisen. Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, die Logos, Ausstattungen, Designs oder
Wortmarken in stilisierter Form zu verwenden. Eine derartige Nutzung darf jedoch nicht zu Unklarheiten bezüglich
der Herkunft der Lösungen und Services der Gesellschaft oder bezüglich der Beziehung der Gesellschaft zu Microsoft
führen.
(c)
Hinweise: Die Gesellschaft ist nicht berechtigt, Urheberrechts-, Marken- oder Patenthinweise zu entfernen, die in oder
auf Microsoft-Materialien enthalten sind. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Urheberrechtshinweis von Microsoft in
die Etiketten für physische Medien, die lizenzierte Microsoft-Technologie enthalten, aufzunehmen. Die Gesellschaft
muss außerdem den Urheberrechtshinweis von Microsoft in jegliche Dokumentation für lizenzierte MicrosoftTechnologie, einschließlich Online-Dokumentation, aufnehmen. Bei der erstmaligen Nennung des Namens einer
lizenzierten Microsoft-Technologie in einer Werbeanzeige, Broschüre oder in einem anderen Format muss die
Gesellschaft die korrekten Marken, Kennzeichen der lizenzierten Microsoft-Technologie und Markensymbole
(entweder „™“ oder „®“) verwenden. Bei der Nennung des Namens muss ebenfalls auf das Eigentum von Microsoft
(oder von Lieferanten von Microsoft) an der Marke hingewiesen werden. Die Markennutzungsrichtlinien von Microsoft
finden sich unter http://www.microsoft.com/about/legal/intellectualproperty/trademarks/usage/default.mspx.
Microsoft Partner Network Agreement
-6-
(d)
Keine Technologietransfervereinbarung: Dieser Vertrag begründet keine Vereinbarung über „Technologietransfer“, da:
(1)
die Technologie (einschließlich jeglicher Produkte), die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellt
wird, kein integrierter Teil einer Technologiekette für Produktions- oder Managementzwecken ist und
(2)
die Technologie (einschließlich jeglicher Produkte) über ihre eigene Technologielizenz verfügen wird.
Die Gesellschaft wird sich nicht als Technologieempfänger von Microsoft ausgeben. Die Gesellschaft
wird Microsoft gemäß dieses Vertrags nicht als Technologieanbieter darstellen.
(e)
Vorbehalt von Rechten: Microsoft behält sich alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.
ZIFFER 6
Programmgebühr
(a)
Programmgebühr
(1)
Die Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, Microsoft die jährliche Programmgebühr und andere
anfallende Leistungsgebühren zu zahlen, wenn sie sich für das Programm qualifiziert und dem Programm
beitritt.
(2)
In einigen Ländern, wie z. B. Indien, wird die Programmgebühr für das Welcome Kit verwendet. In diesen
Ländern stellt ein von Microsoft benannter Distributor der Gesellschaft das Welcome Kit in Rechnung und
schickt das Welcome Kit zu, sobald die Rechnung bezahlt wurde. Beim Preis handelt es sich um einen
Schätzpreis, der Schwankungen, wie beispielsweise Wechselkursschwankungen, unterliegt. Die Gesellschaft
muss der Zahlung für das Welcome Kit eine unterzeichnete Ausführung dieses Vertrages in Papierform
beilegen.
(b)
Steuern
(1)
Besteuerung: Die von der Gesellschaft an Microsoft zu zahlenden Beträge enthalten keine Steuern. Die
Gesellschaft wird Microsoft alle anfallenden Umsatz-, Verkaufs- oder Gebrauchssteuern oder ähnlichen
Steuern zahlen, die die Gesellschaft aufgrund des Abschlusses dieses Vertrages schuldet und die Microsoft
nach anwendbarem Recht von der Gesellschaft einziehen muss. Sofern die Gesellschaft Microsoft eine
gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, wird Microsoft die von dieser Bescheinigung abgedeckten
Steuern nicht einziehen. Microsoft haftet nicht für Steuern, zu deren Zahlung die Gesellschaft gesetzlich
verpflichtet ist, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Nettoeinkommen- oder
Bruttoeinnahmensteuern, Franchisesteuern und Grundstückssteuern („Unternehmenssteuern“), die im
Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen gemäß dieses Vertrages stehen. Die
Gesellschaft erklärt sich damit einverstanden, Microsoft von Unternehmenssteuern sowie von allen
Ansprüchen, Kosten (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und Verbindlichkeiten in Bezug auf
solche Steuern freizustellen und diesbezüglich zu entschädigen.
(2)
Wenn die Gesellschaft gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von Zahlungen der Gesellschaft an Microsoft
einzubehalten, kann die Gesellschaft diese Steuern einbehalten und sie an die zuständige Steuerbehörde
zahlen, vorausgesetzt, die Gesellschaft lässt Microsoft umgehend eine offizielle Quittung oder andere
Dokumente zukommen, die notwendig sind, damit Microsoft einen „U.S. Foreign Tax Credit“ in Anspruch
nehmen kann. Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass sie die einbehaltene Steuer auf das gesetzlich
zulässige Mindestmaß reduziert.
(3)
Behandlung von Steuern: Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesem Vertrag gilt diese Ziffer 6(b) für die
Handhabung aller Steuern in Bezug auf diesen Vertrag.
ZIFFER 7
(a)
(b)
(c)
(d)
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit: Dieser Vertrag wird an dem Datum wirksam, an dem Microsoft diesen Vertrag annimmt
(das „Wirksamkeitsdatum“). Der Vertrag gilt für ein Jahr ab dem Wirksamkeitsdatum („Laufzeit“), es sei denn,
er wird vorzeitig gekündigt oder eine aktuellere Unterzeichnung dieses Vertrages hat Vorrang. Wenn die Gesellschaft
während der Laufzeit eine andere Form der Mitgliedschaft im MPN wählt, ändert sich das Wirksamkeitsdatum in
das Datum, an dem Microsoft den neuen Status akzeptiert. Wenn die Gesellschaft sich dafür entscheidet, die
Mitgliedschaft im Programm zum Ablauf der Laufzeit zu erneuern, muss die Gesellschaft dies auf der
Programmwebsite tun.
Verlängerung: Dieser Vertrag wird nicht automatisch verlängert. Microsoft kann entscheiden, die Mitgliedschaft der
Gesellschaft in dem Programm nicht zu verlängern.
Kündigung ohne Angabe von Gründen: Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von
Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Kalendertagen zu kündigen. Keine Partei ist der anderen
gegenüber für Kosten oder Schäden, die durch die Kündigung entstanden sind, verantwortlich.
Kündigung aus wichtigem Grund: Wenn eine der Parteien eine Bestimmung dieses Vertrages verletzt und sich der
Verstoß korrigieren lässt, gewährt die von dem Verstoß betroffene Partei der anderen Partei schriftlich oder per E-
Microsoft Partner Network Agreement
-7-
(e)
(f)
(g)
Mail eine Frist von 30 Kalendertagen, um die Vertragsverletzung während dieser Frist auszuräumen. Wird der
Verstoß nicht innerhalb dieser 30 Tage korrigiert, wird die Kündigung mit Ablauf dieser Frist wirksam. Kann der
Grund für die Kündigung von vorneherein nicht ausgeräumt werden, wird die Kündigung mit der Benachrichtigung
durch die von dem Verstoß betroffene Partei wirksam. Microsoft behält sich alle weiteren Rechte und Rechtsmittel
vor. Eine Gesellschaft, der aus wichtigem Grund gekündigt wurde, ist nicht berechtigt, dem Programm erneut
beizutreten.
Gesetzliche Form: Microsoft behält sich das Recht vor, diesen Vertrag entweder zu kündigen oder zu verändern,
wenn Microsoft verpflichtet ist, gesetzliche Änderungen zu beachten. Die Kündigung erfolgt ohne Wahrung der
gesetzlichen Form und ohne jegliche Haftung gegenüber der Gesellschaft.
Wirkung von Kündigung oder Ablauf: Bei Kündigung oder Ablauf muss die Gesellschaft umgehend die Nutzung
aller im Rahmen dieses Vertrages und des Programms gewährten Rechte und Leistungen einstellen und alle
Microsoft-Materialien zurückgeben oder vernichten. Die Gesellschaft wird innerhalb von 10 Tagen nach
Kündigung oder Ablauf des Vertrages nach dem Ermessen von Microsoft entweder:
(1)
alle Kopien von Dokumenten und Materialien zurückgeben, die Kundeninformationen enthalten, welche die
Gesellschaft aufgrund dieses Vertrages erhalten hat. Die Gesellschaft wird darüber hinaus die/das in ihrem
Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche(n) Microsoft-Materialien und -Eigentum zurückgeben oder
(2)
alle derartigen Dokumente und Microsoft-Materialien, einschließlich Kopien, vernichten und Microsoft eine
von einem leitenden Angestellten der Gesellschaft unterzeichnete Vernichtungsbestätigung zur Verfügung
stellen. Die Kündigung dieses Vertrages führt nicht zur Kündigung nicht gelöster vorheriger
Supportanfragen. Dieser Vertrag findet weiterhin Anwendung, bis die ungelösten Anfragen gelöst oder
anderweitig abgeschlossen sind.
Weiterbestand: Die Ziffern 4(e)(5)(v) (Freistellung beim Vertrieb und zusätzliche Einschränkungen), 6(b) (Steuern),
7(g) (Weiterbestand), 8 (Vertraulichkeit), 9 (Zusicherungen und Gewährleistungen), 10 (Freistellung), 11
(Haftungsbeschränkung), 12(a) (Nachprüfung der Vertragserfüllung) und 13 (Sonstiges) gelten auch nach
dem Ablauf oder der Kündigung dieses Vertrages.
ZIFFER 8
Vertraulichkeit und Datenschutz
Falls die Parteien über eine bestehende Vertraulichkeitsvereinbarung verfügen, findet diese Vereinbarung sowie Ziffer 8(e)
unten für den Austausch von Informationen Anwendung. Falls nicht, gilt Folgendes:
(a)
Nutzung von vertraulichen Informationen: Für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Tag der ersten
Offenlegung gilt:
(1)
Keine Partei wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei Dritten gegenüber offenlegen. Beide
Parteien werden derartige Informationen nur für Zwecke dieser Geschäftsbeziehung verwenden. Beide
Parteien werden angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der jeweils
anderen Partei ergreifen.
(2)
Jede Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei gegenüber den Angestellten ihrer
verbundenen Unternehmen und Vertragspartnern offenlegen. Diese Partei bleibt für eine unbefugte
Nutzung oder Offenlegung verantwortlich. Diese Offenlegungen dürfen nur auf einer „Need-to-know“-Basis
und vorbehaltlich der Verpflichtungen unter dieser Ziffer erfolgen.
(3)
Beide Parteien werden die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zurückgeben oder diese
auf Anforderung der anderen Partei vernichten, sobald sie für die Erfüllung dieses Vertrages nicht mehr
erforderlich sind.
(b)
Offenlegung bei gesetzlicher Verpflichtung: Jede Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen
Partei offenzulegen, wenn sie im Rahmen der Erfüllung einer gerichtlichen Anordnung oder einer anderen
rechtskräftigen behördlichen Aufforderung dazu verpflichtet ist. Zuvor muss sich die offenlegende Partei um den
größtmöglichen verfügbaren Schutz bemühen und nach Möglichkeit die andere Partei früh genug benachrichtigen,
damit die andere Partei die Möglichkeit erhält, eine Schutzanordnung zu beantragen.
(c)
Zusammenarbeit im Falle einer Offenlegung: Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich darüber unterrichten,
sobald sie Informationen über eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen erhält.
Jede Partei wird der anderen Partei dabei helfen, wieder in den Besitz der vertraulichen Informationen zu gelangen
und jede weitere unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu unterbinden.
Microsoft Partner Network Agreement
-8-
(d)
Recht zur Nutzung von Feedback: Beide Parteien sind berechtigt, der jeweils anderen Partei Vorschläge,
Anmerkungen oder sonstiges Feedback im Hinblick auf die Produkte und Services der anderen Partei zu liefern. Das
Feedback ist freiwillig, und, selbst wenn es als vertraulich gekennzeichnet ist, ist die das Feedback erhaltende Partei
berechtigt, das Feedback für jegliche Zwecke ohne Verpflichtungen irgendeiner Art zu verwenden. Die das Feedback
erhaltende Partei wird die Quelle des Feedbacks ohne Zustimmung der das Feedback zur Verfügung stellenden
Partei nicht offenlegen. Soweit nicht ausdrücklich von den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
begründet Feedback keinerlei Vertraulichkeitsverpflichtung.
(e)
Lead-Generierung und Datenschutz:
Microsoft kann die Gesellschaft bei der Akquise und beim Support von Verkaufsinteressenten unterstützen. Diese
Unterstützung kann den Zugriff auf Informationen, Werkzeuge, Vorlagen und Berichte (z. B. das Partner Sales
Management System) beinhalten. Microsoft kann darüber hinaus Verkaufstipps an die Gesellschaft weitergeben,
die personenbezogene Informationen der Kunden enthalten. „Personenbezogene Informationen“ oder „PII“ sind
Informationen, die genutzt werden können, um eine Person zu identifizieren, Kontakt mit ihr aufzunehmen oder
ihren Aufenthaltsort zu ermitteln. Zu den PII gehören Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer,
Finanzinformationen, Kontonummern und von Behörden ausgegebene ID-Nummern einer Person. Zu den PII zählen
ebenfalls Informationen, die mit den PII zusammenhängen oder kombiniert werden (wie z. B. ein persönliches Profil,
eindeutige Identifikatoren, biometrische Informationen oder die IP-Adresse). Die Gesellschaft wir die
personenbezogenen Daten aus von Microsoft beschafften Verkaufstipps nur zum Verkauf von Produkten oder
Services verwenden, die für den Kunden von Interesse sind. Die Gesellschaft wird die personenbezogenen
Informationen aus diesen Verkaufstipps zu keinem anderen Zweck verwenden oder weitergeben, sofern die
Gesellschaft nicht zuvor die entsprechende Zustimmung des Kunden eingeholt hat. Die Gesellschaft wird
angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um derartige personenbezogene Informationen vor unbefugter
Nutzung, unbefugtem Zugriff, unbefugter Offenlegung, Änderung oder Vernichtung, einschließlich durch ihre
Verkäufer, zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen umfassen Zugangskontrollen, Verschlüsselung und andere
gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen. Die Gesellschaft kann Verkaufstipps an Microsoft weitergeben,
damit Microsoft die Gesellschaft bei der Bewerbung und beim Verkauf von Microsoft-Produkten und -Services
unterstützen kann. Die Gesellschaft wird alle anwendbaren Mitteilungs- oder Einwilligungsgesetze vor der
Weitergabe der personenbezogenen Informationen an Microsoft einhalten. Sämtliche anderen Daten der
Gesellschaft, die unter dem Programm offengelegt werden, werden gemäß der Datenschutzerklärung unter
https://partner.microsoft.com geschützt.
ZIFFER 9
Zusicherungen und Gewährleistungen
Microsoft sichert zu, dass Microsoft das Programm mit angemessener Sorgfalt verwalten wird. Die Bemühungen der
Gesellschaft und die resultierende Leistung liegen im Verantwortungsbereich der Gesellschaft. Microsoft gewährleistet nicht
die Zufriedenheit der Gesellschaft mit dem Programm oder den Ergebnissen der Gesellschaft. Mit Ausnahme von Verlusten
und Schäden, die gemäß dem anwendbaren Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können, gilt Folgendes:
(a)
Microsoft stellt der Gesellschaft die Microsoft-Materialien „wie besehen“ und ohne Gewährleistungen irgendeiner
Art bereit und
(b)
Ausschluss von Gewährleistungen: Außer wie hierin vorgesehen, schließt Microsoft alle anderen ausdrücklichen,
konkludenten oder gesetzlichen Gewährleistungen ausdrücklich aus. Hierzu zählen Gewährleistungen der
Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Eigentumsrechte und die Nichtverletzung von Rechten
Dritter. Andere möglicherweise hierzu zählende Gewährleistungen sind die der Virenfreiheit, der ungestörten
Nutzung, des Gültigkeitsbereichs der Lizenz, der Fehlerfreiheit sowie des zufriedenstellenden Zustands oder der
zufriedenstellenden Qualität. Dieser Ausschluss umfasst außerdem alle konkludenten Gewährleistungen oder
Garantien, die sich aus der Geschäftsverbindung oder aus Handelsbrauch ergeben.
ZIFFER 10
Freistellung
Die Gesellschaft wird Microsoft und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertragspartner, verbundenen
Unternehmen und Vertreter gegen alle Ansprüche, Rechtsstreitigkeiten, Forderungen, Kosten, Haftungen, Ausgaben und
Schadensersatzzahlungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten und –gebühren) schützen, freistellen und
entschädigen, sofern die Handlungen oder Unterlassungen der Gesellschaft oder ihrer Vertreter den Bestimmungen dieses
Vertrages unterliegen.
Microsoft Partner Network Agreement
-9-
ZIFFER 11
Haftungsbeschränkungen
IM GRÖßTMÖGLICHEN DURCH DAS RECHT ZUGELASSENEN UMFANG SIND BEIDE PARTEIEN IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR
INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR VERSCHÄRFTEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, DIE BZW.
DER AUS DIESEM VERTRAG ODER SEINER ERFÜLLUNG ENTSTEHEN BZW. ENTSTEHT ODER IN IRGENDEINER WEISE DAMIT
ZUSAMMENHÄNGEN BZW. ZUSAMMENHÄNGT. DIESER AUSSCHLUSS GILT UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN
GRUNDLAGE, AUF DER EIN SCHADENERSATZANSPRUCH BERUHT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE PARTEIEN AUF DIE
MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN, OB DIESE SCHÄDEN VERNÜNFTIGERWEISE VORHERSEHBAR
WAREN ODER OB DIE ANWENDUNG DES AUSSCHLUSSES BEWIRKT, DASS EIN ANSPRUCH SEINEN WESENTLICHEN
ZWECK VERFEHLT. DIESER AUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG EINER PARTEI FÜR EINE VERLETZUNG IHRER
VERTRAULICHKEITSVERPFLICHTUNGEN, EINE VERLETZUNG DER GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTE/URHEBERRECHTE DER
ANDEREN PARTEI ODER FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE VERLUSTE VON GEWINNEN, DATEN ODER ERWARTETEN GESCHÄFTEN,
EINSPARUNGEN AUFGRUND VON ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT.
ZIFFER 12
(a)
Zusätzliche Verpflichtungen und Bedingungen
Nachprüfung der Vertragserfüllung
(1)
(2)
(3)
(4)
Die Gesellschaft wird ordnungsgemäß Aufzeichnungen im normalen Geschäftsverlauf in Bezug auf ihre
Erfüllung dieses Vertrages führen. Die Gesellschaft wird Dokumente über den Erwerb, die Lieferung und
Vernichtung lizenzierter Produkte aufbewahren. Diese Dokumente enthalten Angaben über:
(i)
die als Teil der Microsoft Action Pack-Abonnements gelieferten Produkte und
(ii)
die Microsoft-Volumenlizenz-Produktschlüssel, deren Nutzung Microsoft der Gesellschaft gemäß
dieses Vertrags gestattet.
Die Gesellschaft wird diese Dokumente während der Laufzeit und für zwei Jahre nach Ablauf dieses
Vertrages aufbewahren. Während dieses Zeitraumes kann Microsoft einen externen Prüfer mit der
Überprüfung der Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftsvorgänge, Geschäftsprozesse und Einrichtungen der
Gesellschaft zu dem alleinigen Zweck beauftragen, zu überprüfen, ob die Gesellschaft diesen Vertrag
einhält. Insoweit die Gesellschaft Produktlizenzen („Separate Produktlizenzen“) außerhalb des Programms
erwirbt, unterliegen die Nachprüfungen der Vertragserfüllungen den Verträgen, denen die separaten
Produktlizenzen unterliegen. Die Gesellschaft stimmt einer Überprüfung ihrer Unterlagen nach vorheriger
Ankündigung von fünf Werktagen im Voraus zu, außer bei Überprüfungen im Zusammenhang mit
gefälschten Produkten, die keine vorherige Ankündigung erfordern. Microsoft ist berechtigt, alle von der
Gesellschaft gemäß den Programmanforderungen bereitgestellten Kundenreferenzen zu validieren.
Wenn die Gesellschaft Schulungsmaterial von Microsoft verwendet, ist Microsoft oder ein Vertreter
berechtigt, die mithilfe des Schulungsmaterials von Microsoft durchgeführten Schulungen der Gesellschaft
(„Microsoft-Schulungen“) ohne Ankündigung zu überprüfen. Diese Prüfungen können eine formelle,
schriftliche und kritische Beurteilung der Softwarekenntnisse, der technischen Kenntnisse und des
Vermittlungsgeschicks der Schulungsleiter der Gesellschaft beinhalten. Bei der kritischen Beurteilung
können ebenfalls die Ausstattung, die Einrichtungen, die Teilnehmerverzeichnisse für die angebotenen
Microsoft-Schulungen, die den Schulungsteilnehmern ausgehändigten Schulungsmaterialien und der
Bestand der Schulungsmaterialien überprüft werden. Microsoft wird die Gesellschaft schriftlich
informieren, wenn Microsoft feststellt, dass:
(i)
die Gesellschaft die Microsoft-Schulungen nicht professionell durchführt,
(ii)
die Gesellschaft nicht für eine angemessene Lernumgebung oder ein angemessenes
Lernerlebnis sorgt,
(iii)
die Einrichtungen und die Ausstattung für eine qualitativ hochwertige Schulung nicht
ausreichen oder
(iv)
die Anzahl der erworbenen Schulungsmaterialien nicht mit der Gesamtzahl der an den
Microsoft-Schulungen teilnehmenden Personen, den angebotenen Microsoft-Schulungen und
dem aktuellen Bestand an Schulungsmaterialien übereinstimmt. Microsoft kann diesen Vertrag
kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht gemäß Ziffer 7(d) dieses Vertrages behoben wird.
Microsoft kann darüber hinaus den Learning Solutions-Kompetenzstatus der Gesellschaft
aufheben.
Die Prüfungen werden während der normalen Geschäftszeiten der Gesellschaft und ohne
unverhältnismäßige Störung der regulären Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durchgeführt.
Die Gesellschaft wird dem Prüfer Zugang zu den Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftsvorgängen,
Geschäftsprozessen und Einrichtungen gewähren, die der Prüfer benötigt, um eine gründliche Prüfung
durchzuführen. Die Gesellschaft wird dem Prüfer alle maßgeblichen Bücher, Aufzeichnungen und
Microsoft Partner Network Agreement
- 10 -
Geschäftsvorgänge zu Beginn der Prüfung zur Verfügung zu stellen, wenn Microsoft die Gesellschaft zuvor
informiert hat. Microsoft und ihre externen Prüfer werden sämtliche Überprüfungen in Begleitung eines
Mitarbeiters der Gesellschaft durchführen. Die Gesellschaft zahlt Microsoft die Kosten der Prüfung, falls
während der Prüfung eine Verletzung dieses Vertrages, die gemäß Ziffer 7(d) ein Kündigungsgrund ist, oder
bei der Nutzung der Lizenzvorteile durch die Gesellschaft während des maßgeblichen Prüfungszeitraumes
eine Abweichung von 5 % oder mehr festgestellt wird. Wenn eine Prüfung eine unlizenzierte Nutzung von
Produkten aufdeckt, muss die Gesellschaft im Ermessen von Microsoft innerhalb von 30 Tagen entweder
das unlizenzierte Produkt entfernen oder die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von einzelnen
Paketprodukten erwerben.
(b)
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Microsoft darf den Namen, die Firmenlogos oder die Identität der Gesellschaft
nur mit Zustimmung der Gesellschaft in Werbung oder Aktionen in Verbindung mit dem Programm verwenden.
Die Gesellschaft wird diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern oder verzögern. Die Zustimmung
der Gesellschaft gilt als erteilt, wenn die Gesellschaft nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Anfrage von Microsoft
reagiert.
(c)
Geschäftszwecke: Vorbehaltlich der Programmanforderungen schließt die Gesellschaft diesen Vertrag ausschließlich
für geschäftliche Zwecke und erwirbt die zugehörigen Services und Programmmaterialien ebenfalls ausschließlich für
geschäftliche Zwecke.
ZIFFER 13
Sonstiges
(a)
Beziehung der Parteien: Die Verwendung des Begriffs „Partner“ dient nur zu Referenzzwecken. Die Parteien sind
unabhängige Vertragspartner. Durch diesen Vertrag wird kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis und kein
Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Vertretungsverhältnis begründet oder ein Franchiseverhältnis geschaffen.
Weder die Gesellschaft noch einer ihrer Vertreter dürfen im Namen von Microsoft Zusicherungen, Gewährleistungen
oder Versprechen abgeben.
(b)
Mitteilungen: Mitteilungen können entweder per E-Mail oder per Post gesendet werden. Die im Zuge des
Profilierungsprozesses im Mitgliedsprofil angegebenen Kontaktpersonen erhalten die Mitteilungen unter der von
der Gesellschaft angegebenen Adresse. Beide Parteien können die Kontaktpersonen, an die die Mitteilungen
gesendet werden, ändern, indem sie die jeweils andere Partei hierüber informieren.
(c)
Anwendbares Recht: Anwendbares Recht und Gerichtsstand für diesen Vertrag werden weiter unten angegeben.
Diese Rechts- und Gerichtsstandwahl hindert die Parteien nicht daran, im Falle einer Verletzung von
Urheberrechten/gewerblichen Schutzrechten oder Vertraulichkeitsverpflichtungen vorläufigen Rechtsschutz zu
beantragen oder die Anerkennung eines Schiedsspruchs, Urteils oder Beschlusses durchzusetzen. Bei jedem
zuständigen Gericht kann vorläufiger Rechtsschutz beantragt bzw. die Anerkennung eines Schiedsspruchs, Urteils
oder Beschlusses durchgesetzt werden.
(1)
(2)
Allgemeines: Soweit nicht in Ziffer 13(c)(2) abweichend geregelt, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen
des Staates Washington, USA. Wenn sich die zu entscheidende Rechtsfrage nach Bundesrecht richtet,
erklären sich die Parteien mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand
der Bundesgerichte in King County, Washington, USA, einverstanden. Andernfalls erklären sich die Parteien
mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem ausschließlichen Gerichtsstand des Superior Court of King
County, Washington, USA, einverstanden.
Weitere Bestimmungen. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in einem der nachfolgend
aufgelisteten Länder bzw. in einer der nachfolgend aufgelisteten Regionen befindet, gilt die entsprechende
Bestimmung und hat Vorrang vor Ziffer 13(c)(1), insoweit sie von dieser abweicht:
(i)
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Australien und seine externen Territorien,
Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Demokratische Volksrepublik Laos, Fidschi,
Französisch-Polynesien, Französische Südterritorien, Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha,
Kiribati, Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal,
Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa,
Singapur, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Wallis und Futuna,
Vanuatu und Vietnam befindet, unterliegt dieser Vertrag dem Recht von Singapur und wird nach
diesem Recht ausgelegt.
1. Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Australien oder seinen externen
Territorien, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur befindet, stimmt die Gesellschaft der
nicht ausschließlichen Rechtsprechung der Gerichte von Singapur zu.
Microsoft Partner Network Agreement
- 11 -
2.
(ii)
(iii)
(iv)
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Bangladesch, Bhutan, Cookinseln,
Demokratische Volksrepublik Laos, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische
Südterritorien, Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macau, Malediven,
Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche Marianen, Palau, PapuaNeuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste,
Tokelau, Tonga, Tuvalu, Wallis und Futuna, Vanuatu und Vietnam befindet, sind jegliche
Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrages, einschließlich jeglicher Fragen zu seinem Bestand,
seiner Wirksamkeit und seiner Beendigung, gemäß den Schiedsgerichtsregeln des
Internationalen Schiedsgerichtszentrums in Singapur (Arbitration Rules of the Singapore
International Arbitration Centre, „SIAC“) vor ein Schiedsgericht in Singapur zu bringen und
dort abschließend zu behandeln. Die SIAC-Schiedsgerichtsregeln werden durch diese
Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrages. Das Schiedsgericht besteht aus einem vom
Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsgerichts ist Englisch.
Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als
Basis für weitere Urteile in Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, in Sri Lanka,
Thailand, Vietnam oder anderswo verwendet werden.
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Japan befindet, gilt Folgendes: Der Vertrag
unterliegt dem Recht Japans und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Gesellschaft stimmt der
ausschließlichen originären Zuständigkeit und dem ausschließlichen originären Gerichtsstand des
Bezirksgerichts (District Court) von Tokio zu. Die obsiegende Partei bei einer beliebigen Klage im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist berechtigt, ihre angemessenen Anwaltsgebühren, -kosten
und anderen Ausgaben einzufordern.
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Ägypten, Äthiopien, Afghanistan, Albanien,
Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien und
Herzegowina, Botswana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Demokratische
Republik São Tomé und Principe, Deutschland, Dschibuti, Elfeinbeinküste, Estland, Färöerinseln,
Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland,
Guadeloupe, Guinea-Bissau, Island, Irland, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan,
Katar, Kenia, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Libanon, Lesotho,
Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta,
Mauretanien, Mauritius, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik,
Namibia, Niederlande, Neukaledonien, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan,
Polen, Portugal, Republik Äquatorialguinea, Republik Guinea, Republik Kap Verde, Republik
Senegal, Republik Ruanda, Reunion, Rumänien, Russische Föderation, Sambia, St. Helena, San
Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien,
Somalia, Südafrika, Spanien, Staat Vatikanstadt, Svalbard und Jan Mayen, Swasiland, Schweden,
Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei,
Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes
Königreich, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik oder Zypern, befindet, gilt Folgendes:
Der Vertrag unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem Recht ausgelegt. Die Gesellschaft
stimmt der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte in allen Streitigkeiten
hinsichtlich dieses Vertrages zu.
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in der Volksrepublik China befindet, gilt
Folgendes: (Im Rahmen dieses Vertrages umfasst die Volksrepublik China nicht Hongkong (SAR),
Macao (SAR) oder Taiwan.)
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach diesem Recht ausgelegt.
Die Gesellschaft stimmt zu, alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Vertrag und jeglichen
Zusatzvereinbarungen einem bindenden Schiedsgerichtsverfahren vorzulegen. Das
Schiedsgerichtsverfahren findet bei der internationalen Kommission Chinas für Wirtschafts- und
Handelsschiedsgerichtsverfahren (China International Economic and Trade Arbitration
Commission, „CIETAC“) in Peking in Übereinstimmung mit deren jeweils geltenden Regeln statt.
Microsoft Partner Network Agreement
- 12 -
(v)
(vi)
(vii)
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Kolumbien oder Uruguay befindet,
gilt Folgendes:
Alle Streitigkeiten, Klagen oder Verfahren zwischen den Parteien hinsichtlich der Wirksamkeit,
Auslegung oder Erfüllung dieses Vertrages sind in einem Schiedsverfahren beizulegen. Das
Schiedsverfahren findet gemäß den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules statt. Die
ernennende Behörde ist die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce,
„ICC“), die gemäß den von der ICC zu diesem Zweck eingeführten Regeln handelt. Der Ort des
Schiedsverfahrens ist Seattle, Washington, USA. Es wird nur einen Schiedsrichter geben. Der
Schiedsspruch beruht auf dem Gesetz und nicht auf Billigkeit und ist für die Parteien endgültig und
bindend. Die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich zu, sämtliche Belange und
Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, vor das Schiedsgericht in
Seattle, Washington, USA, zu bringen.
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in der Republik Korea befindet, gilt Folgendes:
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Korea und wird nach diesem Recht ausgelegt.
Die Gesellschaft stimmt der ausschließlichen originären Zuständigkeit und dem ausschließlichen
originären Gerichtsstand des zentralen Bezirksgerichts (Central District Court) von Seoul zu.
Bei jeder Klage zum Durchsetzen eines Rechts oder eines Rechtsanspruchs gemäß dieses Vertrags
oder zum Interpretieren einer Bestimmung in diesem Vertrag ist die obsiegende Partei berechtigt,
ihre angemessenen Anwaltsgebühren, -kosten und anderen Ausgaben einzufordern.
Wenn sich der Hauptgeschäftssitz der Gesellschaft in Taiwan befindet, gilt Folgendes:
Die Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen dem Recht von Taiwan und werden nach diesem
Recht ausgelegt. Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) von Taipeh als
Gericht der ersten Instanz, das zuständig für alle Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrages ist.
(d)
Anwaltsgebühren: Wenn Microsoft oder die Gesellschaft Anwälte beauftragt, um Rechte, die aus diesem oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, durchzusetzen, ist die obsiegende Partei berechtigt, den Ersatz ihrer
angemessenen Anwaltsgebühren, -kosten und anderen Ausgaben, einschließlich der durch Berufung, Insolvenz oder
eine ähnlichen Maßnahme entstandenen Kosten und Gebühren, zu verlangen.
(e)
Beachtung gesetzlicher Vorschriften
(1)
Exportbeschränkungen: Beide Parteien erkennen an, dass die Hardware und die Software
(zusammengefasst die „Materialien“) der jeweils anderen Partei dem Exportrecht der USA unterliegen.
Beide Parteien werden alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einhalten, die für die
Materialien der jeweils anderen Partei gelten, einschließlich der Regelungen der USA zur Exportkontrolle
(U.S. Export Administration Regulations) sowie Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer, Endnutzung
und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Weitere
Informationen finden Sie unter http://www.microsoft.com/exporting/.
(2)
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Antikorruptionsrichtlinie von Microsoft: Die Gesellschaft hält
alle anwendbaren Gesetze in Bezug auf Bestechung, Korruption und Geldwäsche ein, einschließlich des
Foreign Corrupt Practices Act der USA („Antikorruptionsgesetze“). Die Gesellschaft bestätigt, dass Sie die
Antikorruptionsrichtlinie für Microsoft-Vertreter gelesen hat und diese einhalten wird:
http://www.microsoft.com/about/corporatecitizenship/en-us/our-focus/operatingresponsibly/governance-standards/anti-bribery-and-corruption.aspx. Microsoft kann einen externen Prüfer
beauftragen, wenn Microsoft in gutem Glauben Grund zu der Annahme hat, dass die Gesellschaft oder ihre
Vertreter gegen die Antikorruptionsgesetze verstoßen. Der externe Prüfer wird:
(i)
den mutmaßlichen Verstößen nachgehen („Antikorruptionsprüfung“) und
(ii)
die Ergebnisse der Antikorruptionsprüfung ausschließlich Microsoft berichten. Die Gesellschaft
nimmt an einer Antikorruptionsprüfung uneingeschränkt teil und unterstützt diese umfassend.
Die Gesellschaft macht zur Unterstützung des externen Prüfers alle Bücher, Aufzeichnungen und
Mitarbeiter unverzüglich verfügbar. Microsoft kann diesen Vertrag kündigen, wenn die
Gesellschaft diese Bestimmung nicht einhält. Microsoft haftet nicht für Schäden, die durch eine
derartige Kündigung entstehen.
(3)
Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft Partner Network: Die Gesellschaft
wird die Bestimmungen der in Anhang A dargelegten Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des
Microsoft Partner Network einhalten.
Microsoft Partner Network Agreement
- 13 -
(f)
Abtretung: Jede der Parteien darf diesen Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abtreten. Wenn eine der
Parteien diesen Vertrag abtritt, muss sie die andere Partei hiervon schriftlich in Kenntnis setzen. Jede anderweitige
Abtretung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.
(g)
Verzicht: Eine Verzögerung der Ausübung oder die Nichtausübung eines Rechts oder eines Rechtsanspruchs durch
eine Partei führt nicht zu einem Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder diesen oder einen anderen
Rechtsanspruch.
(h)
Salvatorische Klausel: Falls ein zuständiges Gericht entscheidet, dass eine Bestimmung dieses Vertrages
unrechtmäßig, unwirksam oder undurchsetzbar ist, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(i)
Integration und Änderung:
(1)
Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag (einschließlich aller Anhänge) und die Partnerwebsite stellen den
gesamten Vertrag zwischen den Parteien bezüglich des Programms dar. Er ersetzt sämtliche vorherigen
Verträge, Mitteilungen und Zusicherungen zwischen den Parteien in Bezug auf das Programm.
(2)
Zusatzvereinbarung. Dieser Vertrag kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete
Zusatzvereinbarung geändert werden.
(j)
Sprache: Microsoft bietet diesen Vertrag in verschiedenen Sprachen an. Die Sprachversion, in der die Gesellschaft
diesen Vertrag annimmt, hat Vorrang. Wenn sich die Gesellschaft in Kanada befindet, vereinbaren die Parteien, dass
dieser Vertrag und die dazugehörige Programmdokumentation in englischer Sprache geschrieben und unterzeichnet
werden sollen.
(k)
Reihenfolge des Vorrangs: Programmwebsite, Nachträge: Wenn zwischen dem Vertrag und der Programmwebsite
ein direkter Widerspruch besteht, der nicht ausdrücklich anhand dieser Dokumente gelöst werden kann, haben die
Bestimmungen des Vertrages Vorrang, jedoch nur im Umfang dieses Widerspruchs. Wird ein bestimmtes Thema auf
der Programmwebsite und nicht im Vertrag behandelt, haben die Bestimmungen der Programmwebsite Vorrang.
Wenn zwischen dem Vertrag und einem separaten Nachtrag zum Vertrag ein direkter Widerspruch besteht, der
nicht ausdrücklich anhand dieser Dokumente gelöst werden kann, haben die Bestimmungen des Nachtrags Vorrang,
jedoch nur im Umfang dieses Widerspruchs. Wird ein bestimmtes Thema im Nachtrag zum Vertrag und nicht im
Vertrag behandelt, haben die Bestimmungen des Nachtrags Vorrang.
(l)
Vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft: Die vertragsschließende Microsoft-Gesellschaft für diesen Vertrag
richtet sich nach dem Land bzw. der Region, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat. Die genauen Einzelheiten sind der
folgenden Übersicht zu entnehmen:
(1)
Die Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist nachfolgend angegeben:
Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bahamas, Barbados,
Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Britische Jungferninseln, Chile, Costa Rica, Curaçao, Dominica,
Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guayana, Grenada, Guam, Guatemala, Guyana,
Haiti, Honduras, Jamaika, Kanada, Kaimaninseln, Kolumbien, Martinique, Mexiko, Montserrat,
Niederländische Antillen, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St.
Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago, Turks- und
Caicosinseln, Vereinigte Staaten, Uruguay und Venezuela.
Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052
USA
(2)
Die Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist nachfolgend angegeben: Ägypten,
Äthiopien, Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien,
Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark,
Demokratische Republik São Tomé und Principe, Deutschland, Dschibuti, Elfeinbeinküste, Estland,
Färöerinseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland,
Guadeloupe, Guinea-Bissau, Island, Irland, Israel, Italien, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar,
Kenia, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Libanon, Lesotho, Liberia,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Mauretanien,
Mauritius, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Namibia, Niederlande,
Neukaledonien, Niger, Nigeria, Norwegen, Österreich, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Republik
Äquatorialguinea, Republik Guinea, Republik Kap Verde, Republik Senegal, Republik Ruanda, Reunion,
Rumänien, Russische Föderation, Sambia, St. Helena, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen,
Microsoft Partner Network Agreement
- 14 -
Simbabwe, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Südafrika, Spanien, Staat Vatikanstadt, Svalbard und
Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik,
Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate,
Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zentralafrikanische Republik oder Zypern,
Microsoft Ireland Operations Limited
The Atrium, Block B, Carmenhall Road
Sandyford Industrial Estate
Dublin 18, Irland
(3)
Die Microsoft-Gesellschaft für die folgenden Länder bzw. Regionen ist nachfolgend angegeben: Australien
und seine externen Territorien, Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, Cookinseln, Demokratische
Volksrepublik Laos, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische Südterritorien, Hongkong, Indien,
Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macau, Malaysia, Malediven, Marshallinseln, Mayotte, Mikronesien,
Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn,
Samoa, Singapur, Salomonen, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Wallis und Futuna,
Vanuatu und Vietnam:
Microsoft Regional Sales Corporation
438B Alexandra Road, #04-09/12
Block B, Alexandra Technopark
Singapur, 119968
(4)
Die Microsoft-Gesellschaft für Japan ist folgende:
Microsoft Company, Limited
Odakyu Southern Tower
2-1, Yoyogi 2-chome, Shibuya-ku, Tokyo
151-8583 Japan
(5)
Die Microsoft-Gesellschaft für Taiwan ist folgende:
Microsoft Taiwan Corporation
8F, No 7, Sungren Rd.
Shinyi Chiu, Taipei
Taiwan 110
(6)
Die Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China ist folgende:
Microsoft (China) Company Limited6F Sigma Center
No. 49 Zhichun Road Haidian District
Beijing 100080, P.R.C
(7)
Die Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea ist folgende:
Microsoft Korea, Inc
5th Floor, West Wing
POSCO Center
892 Daechi-Dong Gangnam-Gu
Seoul, 135-777, Korea
Microsoft Partner Network Agreement
- 15 -
Anhang A
Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft Partner Network
Die Mitglieder des Programms stellen Kunden Microsoft-Produkte, Support und Lösungen auf der Grundlage von
Microsoft-Technologien bereit. Microsoft arbeitet bei diesen Aktivitäten mit den Programmmitgliedern zusammen.
Aus diesem Grund ist es für Microsoft wichtig, dass die Gesellschaft die Werte von Microsoft teilt. Die Gesellschaft muss
diese Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen des Microsoft-Partnerprogramms einhalten. Die Gesellschaft wird bei all ihren
Interaktionen ihre Integrität bewahren. Die Gesellschaft interagiert mit einer Vielzahl von Einzelpersonen und Gruppen und
muss sich verpflichten, mit diesen respektvoll und ethisch korrekt umzugehen. Die Gesellschaft muss sicherstellen, dass alle
Mitteilungen an ihre Kunden wahrheitsgemäß, genau und nicht irreführend sind. Die Gesellschaft darf keine nicht
autorisierten Verpflichtungen im Namen von Microsoft eingehen oder einzugehen versuchen. Die Gesellschaft wird ihre
Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit Microsoft unter Einhaltung ihrer Verträge mit Microsoft durchführen.
Die Gesellschaft wird ihre Geschäftstätigkeit unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und regulatorischen
Anforderungen durchführen. Zusätzlich zu den spezifischen Verpflichtungen unter diesem Vertrag oder separater Verträge
ist die Gesellschaft verpflichtet,
 ihre Geschäftsaktivitäten mit Microsoft unter vollständiger Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften
durchzuführen,
 ihre Geschäftstätigkeit bei Aktivitäten im Zusammenhang mit Microsoft unter vollständiger Einhaltung der anwendbaren
Gesetze und Vorschriften durchzuführen,
 die Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die das Recht auf und den Schutz der Urheberrechte, Marken, Patente,
Handelsgeheimnisse und anderen Formen des geistigen Eigentums von Microsoft regeln,
 sämtliche Geschäftsinformationen wahrheitsgemäß und genau aufzuzeichnen und mitzuteilen sowie alle anwendbaren
Gesetze hinsichtlich deren Anfertigung und Genauigkeit einzuhalten und
 alle anwendbaren Antikorruptionsgesetze einzuhalten und keine direkten oder indirekten Bestechungszahlungen,
Schmiergeldzahlungen und sonstigen Zahlungen an Dritte vorzunehmen oder anzubieten, zu dem Zweck, Geschäfte in
Bezug auf Microsoft-Produkte unrechtmäßig zu erhalten oder beizubehalten.
Durchsetzung und Überprüfung der Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsregeln: Microsoft beabsichtigt, die
Bestimmungen der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages
durchzusetzen. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Gesellschaft ihre Einhaltung der Erklärung zu den
Geschäftsgrundsätzen selbst überwacht.
Bestätigung der Einhaltung: Von der Gesellschaft wird verlangt, als Voraussetzung für die Fortsetzung ihrer Teilnahme am
Programm ihre Verpflichtung zur Einhaltung der Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen zu bestätigen.
Meldung von Angelegenheiten: Die Gesellschaft ist berechtigt, Angelegenheiten im Zusammenhang mit dieser Erklärung zu
den Geschäftsgrundsätzen, einschließlich einer Aufforderung eines Microsoft-Vertreters an die Gesellschaft, in einer Weise zu
handeln, die im Widerspruch zu dieser Erklärung zu den Geschäftsgrundsätzen oder diesem Vertrag steht, über einen der
unten aufgeführten Kommunikationswege zu melden. Der Gesellschaft wird nahegelegt, mit ihrer Hauptkontaktperson
bei Microsoft bei der Klärung von Bedenken in Bezug auf Geschäftspraktiken oder die Einhaltung von Vorschriften
zusammenzuarbeiten. Microsoft erkennt jedoch an, dass dies unter gewissen Umständen nicht möglich oder angebracht ist.
Nutzen Sie in diesen Situationen eines der folgenden Kommunikationsmittel:
 Microsoft Business Conduct Line: Die Microsoft Business Conduct Line ist eine spezielle, gebührenfreie Hotline, die rund
um die Uhr erreichbar ist (Anrufe können anonym getätigt werden). Sie wird von einem externen Anbieter betrieben, der
über geschultes Personal im Hinblick auf die vertrauliche Behandlung der Anrufe und die Weiterleitung der Bedenken an
den Compliance-Beauftragten von Microsoft verfügt, der daraufhin geeignete Maßnahmen ergreift.
o Anrufe können in den USA gebührenfrei unter der Nummer 1-877-320-MSFT (6738) getätigt werden.
o Bei Anrufen von außerhalb der USA muss zunächst eine internationale Vermittlungsstelle angerufen und gebeten
werden, ein R-Gespräch mit der Nummer 1-704-540-0139 herzustellen.
Microsoft Partner Network Agreement
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

Vertrauliche E-Mail: Über die Integrity-Website von Microsoft kann eine vertrauliche E-Mail übermittelt werden.
Die E-Mails gehen bei einem Drittanbieter ein, der zunächst die Kontaktinformationen löscht, bevor er eine
Zusammenfassung an das Office of Legal Compliance (Büro zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften)
weiterleitet.
Brief oder Fax: Briefe können an den Compliance-Beauftragten von Microsoft an folgende Adresse gesendet werden:
Director of Compliance at Microsoft Corporation, Law and Corporate Affairs, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052,
USA oder per Fax an 1-425-705-2985. Briefe und Faxe an den Compliance-Beauftragten können, falls gewünscht, anonym
gesendet werden.
Microsoft wird alle Anfragen diskret behandeln und alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um im gesetzlich
zulässigen Rahmen die Vertraulichkeit der um Rat bittenden oder einen möglichen Verstoß meldenden Personen zu wahren.
Microsoft Partner Network Agreement
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