Die erste eigene Wohnung - Jugend Information Nürnberg
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Die erste eigene Wohnung - Jugend Information Nürnberg
Jugend Information Nürnberg Hinweis zu den von uns verwendeten männlichen und weiblichen Formen: Normalerweise gendern wir unsere Texte, damit alle wissen, dass sowohl weibliche wie männliche Menschen gemeint sind. Wir schreiben zum Beispiel „StudentInnen“ oder auch „jedeR“. Das bedeutet so viel wie „Studentinnen / Studenten“ oder „jede und jeder“. In diesem Text verwenden wir aber manchmal nur die sogenannte grammatikalisch männliche Form wie Mieter, Vermieter, Makler usw. Das bezieht sich auf die Funktion oder Rolle, in der Menschen hier auftreten, und so ist es auch in den entsprechenden Gesetzestexten zu finden. Als natürliche, d. h. echte Menschen sind damit aber immer sowohl Frauen wie Männer gemeint, die eine Funktion oder Rolle als Mieter, Vermieter, Makler…. haben können. Impressum: Jugend Information Nürnberg E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendinformation-nuernberg.de www.twitter.com/ji_nuernberg www.facebook.com/JugendInformationNurnberg Eine Einrichtung des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt __________________________________________________________________ Stand: Juli 2016 V. i. S. d. P. Markéta Kaiser, Vorsitzende des KJR Nürnberg-Stadt Jugend Information Nürnberg Inhaltsverzeichnis Meine erste eigene Wohnung............................................................................................ 3 1. Allgemeine Überlegungen zur Wohnungswahl ..................................................... 3 2. Wohnungssuche ......................................................................................................... 4 2.1 Persönliche Kontakte nutzen .................................................................. 4 2.2 Zeitungen und Magazine......................................................................... 4 2.3 Internet ................................................................................................... 5 2.4 Schwarze Bretter… .................................................................................. 5 2.5 Wohnungsbaugesellschaften / Sozialer Wohnungsbau .......................... 6 2.6 Immobilienmakler ................................................................................... 7 3. Wohnheime für StudentInnen ................................................................................. 7 4. Wohnheime für Auszubildende ............................................................................. 10 5. Wohngemeinschaften ............................................................................................. 11 5.1 WG-Modelle .......................................................................................... 11 5.2 Nützliche Grundregeln für das Zusammenwohnen .............................. 12 6. Kurzzeitmiete ............................................................................................................ 13 7. Wohnungsbesichtigung & Bewerbung ................................................................. 14 8. Mietvertrag ............................................................................................................... 15 8.1 Der Vertrag............................................................................................ 15 8.2 Kaution .................................................................................................. 16 9. Wohnungsübergabe ................................................................................................ 16 9.1 Übergabe und Mängelprotokoll ............................................................ 16 9.2 Schriftliches Protokoll ........................................................................... 17 10. Mieterberatung ...................................................................................................... 17 11. Organisation des Umzugs ..................................................................................... 18 12. Adressänderung / Meldepflicht........................................................................... 18 13. Internet / Telefon / Rundfunkgebühren / Strom / Heizung ........................... 19 14. Hausordnung .......................................................................................................... 21 15. Ruhezeiten .............................................................................................................. 21 16. Sicherheit in der Wohnung .................................................................................. 21 17. Versicherungen ...................................................................................................... 22 1 Jugend Information Nürnberg 18. Günstige Wohnungseinrichtung.......................................................................... 22 19. Finanzielle Hilfen .................................................................................................... 23 19.1 Unterhalt ............................................................................................. 23 19.2 Ausbildungsförderung nach Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) .................................................................................................................... 23 19.3 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ......................................................... 24 19.4 Wohngeld ............................................................................................ 24 2 Jugend Information Nürnberg Meine erste eigene Wohnung Endlich die eigenen vier Wände beziehen und auf eigenen Beinen stehen... Wir geben dir Tipps und Anregungen, wie du möglichst stressfrei deine ersten eigenen vier Wände finden und beziehen kannst. Außerdem sagen wir dir, worauf du unbedingt achten solltest. Wenn du zu einigen Bereichen noch mehr wissen möchtest oder Fragen zu anderen Themen hast, dann kannst du uns gerne anrufen, mailen oder persönlich bei uns vorbeikommen. 1. Allgemeine Überlegungen zur Wohnungswahl Die Wohnungssituation ist inzwischen auch in Nürnberg recht angespannt, d.h. billige Wohnungen sind immer schwerer zu finden. Überlege dir deshalb möglichst früh, wann du von zu Hause ausziehen möchtest, und fang rechtzeitig mit der Suche an. Du solltest dir auch im Klaren sein, wie du gerne wohnen möchtest - alleine, mit PartnerIn oder mit FreundInnen in einer Wohngemeinschaft (WG). Als StudentIn, SchülerIn oder Azubi hast du außerdem die Möglichkeit, in einem Wohnheim unterzukommen. Deine Entscheidung ist natürlich auch von deinen finanziellen Möglichkeiten abhängig. Mach dir am besten vorher schon Gedanken, wie viel Geld du für deinen Lebensunterhalt zur Verfügung hast und was an monatlichen Kosten auf dich zukommt: Miete, Hausnebenkosten (Treppenlicht, Müllabfuhr, Steuern, Wasser, Kabelanschluss etc.), Strom, Heizung, Materialien für Schule, Ausbildung, Studium, Lebensunterhalt (Essen, Klamotten, Kosmetik, Sport, Weggehen, Urlaub etc.), Kommunikationskosten (Telefon, Handy, Internet), Öffentlicher Nahverkehr oder Kosten für dein Fahrrad oder Auto und Versicherungen. Die goldene Regel lautet: Die Miete (inkl. Nebenkosten) sollte ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Alleine zu wohnen ist meist die teuerste Variante. Wenn du in einer WG mit mehreren Menschen zusammenwohnst, könnt ihr euch viele Kosten teilen und du kommst so insgesamt billiger weg. Ein Wohnheim ist in der Regel die günstigste Variante und ermöglicht es dir, schnell neue Leute kennenzulernen. Aber auch ein möbliertes Zimmer kann vielleicht für das Semester oder das Ausbildungsjahr ausreichen. Bevor du dich für eine bestimmte Wohnung (oder Wohnform) entscheidest, solltest du auf folgende Punkte achten: Preis, Größe, Komfort und Ausstattung (z. B. welche Heizung, Balkon, eingebaute Küchenzeile), Zustand (muss die Wohnung erst renoviert werden), Bezugstermin, Stadtteil, Verkehrsverbindungen (Arbeitsweg), Einkaufsgelegenheiten, Freizeitmöglichkeiten, Parkplätze. 3 Jugend Information Nürnberg 2. Wohnungssuche Es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten, sich auf Wohnungs- / Zimmersuche zu begeben, oder Adressen und AnsprechpartnerInnen, an die du dich wenden kannst. Fahr am besten mehrgleisig, also nutze am besten mehrere Möglichkeiten gleichzeitig, gerade wenn du nicht allzu viel Geld hast. 2.1 Persönliche Kontakte nutzen Persönliche Kontakte sind nicht zu unterschätzen: Erzähl allen Menschen, die du kennst, dass du eine Wohnung oder ein Zimmer suchst. Erkundige dich auch in deinem Freundes- und Bekanntenkreis bzw. bei Verwandten oder ArbeitskollegInnen. Wenn du kannst, dann spaziere auch ein wenig in deiner Wunsch-Wohngegend herum. Du wirst schnell einen geübten Blick bekommen, wo Wohnungen leer stehen – leere Fenster ohne Gardinen können auf eine verwaiste Wohnung hinweisen. Gleichzeitig lernst du die Vor- und Nachteile des Wohnviertels besser kennen. 2.2 Zeitungen und Magazine Die örtlichen Tageszeitungen und einige Magazine bieten Anzeigenteile mit Vermietungen. Hier kannst du Angebote für Wohnungen lesen oder aber auch selbst ein Mietgesuch aufgeben. Die in Wohnungsanzeigen verwendeten Abkürzungen stellen anfangs eine kleine Geheimwissenschaft dar (3-Zi.-AB-Whg., EKB, DB, BLK, 465.- zzgl. NK/ZH, Bj. 1911…). Sie werden in den Zeitungen oft nicht mehr erklärt, ihr könnt sie aber im Internet nachschlagen. Nürnberger Nachrichten und Nürnberger Zeitung Verlag Nürnberger Presse Anzeigenannahme: Geschäftsstelle Mauthalle Hallplatz 2 | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 16 27 77 Internet: www.nordbayern.immowelt.de Wohnungsangebote sind in beiden Zeitungen mittwochs und samstags enthalten, am Samstag allerdings deutlich mehr. Plärrer Stadtmagazin Emmericherstr. 10 | 90411 Nürnberg Tel.: 09 11/52 03 240 E-Mail: [email protected] Internet: www.plaerrer.de Erscheint monatlich, private Anzeigen u. a. für kleine Wohnungen und WG-Zimmer. 4 Jugend Information Nürnberg Besorge dir die Zeitungen bereits am Abend zuvor (z. B. am Hauptbahnhof). Dann hast du einen kleinen Vorsprung gegenüber anderen Suchenden und kannst dir die für dich interessanten Angebote in Ruhe heraussuchen. 2.3 Internet Im Internet findest du eine Vielzahl von Seiten, die dich bei der Wohnungssuche unterstützen. Sei vorsichtig, wenn bei Anbietern eine Gebühr anfällt, um weitere Infos / die Kontaktdaten der Vermieter zu erhalten! Es gibt ausreichend kostenfreie Angebote. www.nordbayern.immowelt.de www.alles.de/nuernberg www.quoka.de/nuernberg www.plaerrer.de www.doppelpunkt.de www.wg-gesucht.de www.zwischenmiete.de www.meinestadt.de/nuernberg http://nuernberg.studenten-wohnung.de 2.4 Schwarze Bretter… ... an den Universitäten und Hochschulen In Nürnberg gibt es sie an der WiSo - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der EWF - Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Uni Erlangen-Nürnberg, der GSO - Technische Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm, der Akademie der Bildenden Künste, der Evangelischen Hochschule Nürnberg und der Hochschule für Musik Nürnberg. ... in Einkaufszentren, Läden oder auch in Kneipen Auch hier findest du manchmal Wohnangebote an Anschlagbrettern. ... beim Sozialamt in der Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung Es gibt einen kostenlosen Aushang mit aktuellen Angeboten des freien Wohnungsmarktes, die von den Vermietern gemeldet werden und wo man einfach vorbeischauen kann: Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung Marienstr. 6, EG | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 31-25 17| Fax: 09 11/2 31-75 40 Mo – Fr 8.30 - 12.30 Uhr E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.nuernberg.de/sozialamt/ 5 Jugend Information Nürnberg 2.5 Wohnungsbaugesellschaften / Sozialer Wohnungsbau Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sind eine Form von Wohnungsunternehmen. Sie können eine Möglichkeit sein, an günstige Wohnungen zu kommen. Es empfiehlt sich nachzufragen, ob du bestimmte zum Teil gewünschte Voraussetzungen erfüllst, und dich vormerken zu lassen. Du füllst einen Bewerbungsbogen aus und bekommst dann entsprechende Angebote zugeschickt. Hier einige Adressen: WBG - Nürnberg Gruppe – ImmoCenter Welserstr. 25 | 90489 Nürnberg Tel.: 0 18 01/80 04 12 – Infohotline zum Ortstarif E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.wbg.nuernberg.de GBW Gruppe - Niederlassung Nord Georg-Strobel-Str. 3 | 90489 Nürnberg Tel.: 09 11/8 15 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.gbw-gruppe.de ESW - Evangelisches Siedlungswerk in Bayern Hans-Sachs-Platz 10 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/20 08-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.esw.de Auch im Angebot: Studentenappartements u. a. in Nürnberg St. Gundekar - Werk Eichstätt – Wohnungs- & Städtebaugesellschaft mbH Penzendorfer Str. 20 | 91126 Schwabach Tel.: 0 91 22/3 09-0 E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.gundekar-werk.de Joseph-Stiftung Meuschelstr. 10 | 90408 Nürnberg Tel.: 09 11/93 59 44-4 Internet: www.joseph-stiftung.de E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Einige dieser Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sind am kommunalen sozialen Wohnungsbau beteiligt, d.h. sie vermieten auch öffentlich geförderte günstige Wohnungen an Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Dafür ist i. d. R. ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den du ebenfalls beim Sozialamt – Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung (Adresse s.o., Kap. 2.4) beantragen kannst. 6 Jugend Information Nürnberg Für den Antrag brauchst du deshalb unter anderem Einkommensnachweise (z. B. Unterhaltsbescheinigung der Eltern, BAföG-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Verdienstnachweis). Erkundige dich am besten gleich dort. Weitere Adressen findest du im Örtlichen Telefonbuch unter „Wohnungsunternehmen“ und im Internet unter www.wohnen-region-nuernberg.de bei der Vereinigung der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e. V., der regionalen Arbeitsgemeinschaft des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind 48 Wohnungsunternehmen mit ca. 77.200 Wohnungen zusammengeschlossen. 2.6 Immobilienmakler Oft beauftragen WohnungsbesitzerInnen ein Maklerbüro mit der Vermittlung ihrer Wohnungen. Die erhalten für ihre Vermittlungsarbeit – Wohnungsbesichtigungen, Vorauswahl der möglichen Mieter, Kontakt zu den Vermietern… – eine Erfolgsprovision, die sogenannte Courtage. Zurzeit ist es so geregelt, dass diese Courtage bei Vertragsabschluss vom Mieter gezahlt wird und nicht höher als zwei Nettokaltmieten sein darf. Sie wird beim Auszug auch nicht zurückerstattet. Ab 2015 gilt die Regelung nach dem Bestellerprinzip: „Wer bestellt, der bezahlt!“. Dieses Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten (Stand Februar 2015)! 3. Wohnheime für StudentInnen Einer der besten Tipps speziell für StudentInnen ist das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg. Dort gibt es eine kostenlose Vermittlung von Zimmern, Appartements und Wohnungen in Studentenwohnheimen oder auf dem privaten Wohnungsmarkt. Du solltest allerdings sehr frühzeitig (also sobald der Zulassungsbescheid vorliegt) mit der Suche bzw. Bewerbung beginnen, da in der Regel zu Semesterbeginn der Ansturm auf die Zimmer recht groß ist. Falls nicht gleich etwas für dich frei ist, gibt es auch mehr oder weniger lange Wartelisten. Das Angebot ist auf Studierende beschränkt. Alle ausführlichen Infos und das Online-Bewerbungsformular bekommst du auf der Internetseite www.studentenwerk.uni-erlangen.de in der Rubrik Wohnen. Im Folgenden heben wir einige Hauptanlaufstellen heraus. Für alle Fragen rund ums Wohnen in den Wohnanlagen des Studentenwerks kannst du dich gleich an die beiden WohnService-Stellen wenden: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg | WohnService Nürnberg Andreij-Sacharow-Platz 1 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/5 88 57-13, -14, -42 oder -56 I Fax: 09 11/588 57-26 E-Mail: [email protected] 7 Jugend Information Nürnberg Studentenwerk Erlangen-Nürnberg | WohnService Erlangen Henkestr. 38a | 91054 Erlangen Tel.: 0 91 31/80 02-23, -24 E-Mail: [email protected] Sowohl in Nürnberg wie in Erlangen hat das Studentenwerk auch Privatzimmerdienste für privat angebotene Zimmer und Wohnungen eingerichtet. Die Vermittlung kann aus organisatorischen Gründen nur persönlich und nicht telefonisch erfolgen. Weitere Infos und die Öffnungszeiten bekommst du hier: Privatzimmervermittlung des Studentenwerks in Nürnberg Andreij-Sacharow-Platz 1 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/5 88 57-0 Mo-Do 9.00 – 15.00 Uhr | Fr 9.00 – 14.00 Uhr Internet: www.studentenwerk.uni-erlangen.de Privatzimmervermittlung des Studentenwerks in Erlangen Langemarckplatz 4 | 91054 Erlangen | Studentenhaus | Zi. 011 Tel.: 0 91 31/80 02-0 Mo-Do 9.00 – 15.00 Uhr | Fr 9.00 – 14.00 Uhr Es gibt auch Studentenwohnheime, die nicht zum Studentenwerk Erlangen-Nürnberg gehören. Bitte erkundige und bewirb dich selbst bei den einzelnen Häusern: Studentenwohnheim Ludwig-Erhard-Haus (Stiftung Förderkreis deutscher Studenten - Erlangen) Meisterleinsplatz 1 | 90489 Nürnberg Tel.: 0 91 31/2 20 33 E-Mail: [email protected] Internet: www.fds-stiftung.de Studentenwohnheim Tetzelgasse (Studenten-Wohnheim-Verein) Tetzelgasse 25 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/22 67 03 E-Mail: [email protected] Internet: www.studentenwohnheim-nuernberg.de und www.studentenappartement.de Studentenwohnanlage Wöhrd K11 Haus Süd: Wollentorstr. 5 | 90489 Nürnberg Haus Nord: Wöhrder Kreuzgasse 11 | 90489 Nürnberg Büro Hausmeister (auch für Besichtigungstermine) Tel.: 09 11/53 49 43 Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Internet: www.norishome.de 8 Jugend Information Nürnberg Studentinnenwohnheim Heideloffplatz 5 | 90478 Nürnberg Tel.: 09 11/9 44 45-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.vij-nuernberg.de Für weibliche Studierende. Studentenwohnanlage Uni-Residenz Hirschelgasse 30 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/5 39 48-70 E-Mail: [email protected] Internet: www.uni-residenz.de WG Nürnberg GmbH (kkw-projekte GmbH & Co. KG) Vordere Sterngasse 2a | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 35 58 10 E-Mail: [email protected] Internet: www.wg-nuernberg.de Studentenwohnanlage „Leonhard Center“ (Grammer-Immoblien GmbH - Amberg) Rothenburger Str. 145 | 90439 Nürnberg Tel.: 0 96 21/76 59-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.wohnen-in-bayern.info Palmenhof Studentenwohnen (Palmenhof GmbH & Co. KG) Betzengäßchen 1 | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 39 62 02 E-Mail: [email protected] Internet: www.palmenhof-nuernberg.de Studentenwohnheim „WS9-11“ Wollentorstraße 11 | 90489 Nürnberg Tel.:09 11/53 60 06 E-Mail: [email protected] Internet: www.ws9-11.de 9 Jugend Information Nürnberg 4. Wohnheime für Auszubildende Die vorhandenen Plätze sind immer sehr schnell ausgebucht. Deshalb gilt auch hier sich rechtzeitig zu informieren und zu bewerben. Marienheim (IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Nürnberg e. V.) Harmoniestr. 16 | 90489 Nürnberg Tel.: 09 11/58 68 69-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.invia-marienheim.de Für Mädchen und junge Frauen von 16 - 27 Jahren, die in Nürnberg eine Schule, Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren. Auch Studentinnen werden genommen. Don Bosco Jugendwohnheim (Don Bosco Jugendwerk Nürnberg) Don-Bosco-Str. 2 | 90429 Nürnberg Tel.: 09 11/9 31 79-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.don-bosco-nuernberg.de Für junge Menschen von 15 - 27 Jahren in Ausbildung, Schule oder Blockschule. Kolpinghaus Jugendwohnheim Kolpinggasse 23-27 | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 06 92-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.nuernberg.kolpinghaeuser.eu Für junge Menschen von 15 - 27 Jahren in Ausbildung, Schule oder Blockschule. Internat der Handwerkskammer Lenbachstr. 10 | 90489 Nürnberg Tel.: 09 11/53 09-271 oder -315 E-Mail: [email protected] Internet: www.hwk-mittelfranken.de Vor allem für Auszubildende und MeisterschülerInnen des Handwerks und der Innungen, aber bei ausreichend Platz auch für andere. Wohnheim für junge Erwachsene im Kinder- und Jugendhaus Stapf (Caritasverband Nürnberg e. V.) Leopoldstr. 34 | 90439 Nürnberg Tel.: 09 11/6 57 41-500 E-Mail: [email protected] Internet: www.kjh-stapf.de Für junge Menschen von 17 - 27 Jahren in Ausbildung, Schule oder Studium. 10 Jugend Information Nürnberg Jugendwohnheim für Auszubildende (Verein für internationale Jugendarbeit der Diakonie vij) Glockenhofstr. 14 | 90478 Nürnberg Tel.: 09 11/9 44 45-10 E-Mail: [email protected] Internet: www.vij-nuernberg.de Für BlockschülerInnen von 15 - 27 Jahren sowie dauerhaft für erwachsene weibliche Auszubildende. Wohnheim für Gesundheits- und Krankenpflege-Schülerinnen (Schwesternschaft Nürnberg vom BRK e. V.) Berliner Platz 16 | 90489 Nürnberg Tel.: 09 11/5 86 05-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwesternschaft-nuernberg.de Für Schülerinnen der Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege der Schwesternschaft Nürnberg vom BRK e. V. SchülerInnen an anderen Berufsfachschulen für Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflege sollten sich direkt bei ihrer Schule nach Unterbringungsmöglichkeiten fürs Personal erkundigen. 5. Wohngemeinschaften Wenn du dich für das Wohnen in einer Wohngemeinschaft (kurz WG) entscheidest, bringt dir das einige Vorteile. Der offensichtlichste ist, dass du dir anfallende Kosten, z. B. für Telefon, Wasser, Strom, Kabelanschluss und natürlich die Miete mit deinen MitbewohnerInnen teilen kannst. Der soziale Aspekt in einer WG ist ebenfalls sehr wichtig. Wenn du in eine neue Stadt ziehst, lernst du so gleich ein paar nette Leute kennen, die dich sicher gerne in das lokale Leben einführen und dir einiges in deiner neuen Umgebung zeigen. In WGs entwickelt sich meist die Küche zu einem sehr lebendigen Treffpunkt, wo bis tief in die Nacht gequatscht wird. 5.1 WG-Modelle Eure Wohngemeinschaft könnt ihr nach zwei verschiedenen Modellen aufbauen: Eine Person wird als Hauptmieter mit allen Rechten und Pflichten eingetragen. Dieser Hauptmieter vermietet die einzelnen Zimmer, vorausgesetzt, dass so eine Untervermietung im Hauptmietvertrag geregelt und erlaubt ist. 11 Jugend Information Nürnberg Das erleichtert manches, macht aber die anderen WG-BewohnerInnen auch abhängig und führt zu Problemen, wenn der Hauptmieter auszieht. Die anderen haben zunächst keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Ihr müsst mit dem Vermieter verhandeln, ob er jemand anderen als Hauptmieter akzeptiert und eure WG so weitergeführt werden kann. Es muss auch klar sein, dass letztlich nur der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber gesetzlich haftet und entscheidungsbefugt ist. Wenn ihr euch also nicht mehr mit ihm vertragt, kann er schlimmstenfalls ganz allein entscheiden, wem er kündigt oder wen er einziehen lässt. Beim anderen Modell sind alle BewohnerInnen als Mieter im Mietvertrag benannt. So kann nur der gesamten Wohngemeinschaft gekündigt werden, wenn es dafür einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund gibt. Der Nachteil dieses Modells ist jedoch, dass beim Wechsel eines Mitbewohners / einer Mitbewohnerin der Vermieter unter Umständen der gesamten WG kündigen kann, wenn ihm die Wechsel zu lästig werden oder wenn ihr es im Mietvertrag nicht ausdrücklich entsprechend geregelt habt. Und: hier entscheidet ihr zwar alle gemeinsam, weil ihr alle Hauptmieter seid. Ihr haftet aber auch alle gemeinsam für (Miet-)Ausfälle der anderen. Deshalb besprecht am besten im Vorfeld, ob einer von euch länger in der Wohnung bleiben möchte als die anderen bzw. ob es eventuell einen häufigen Wechsel in eurer WG geben wird. Am besten, ihr versucht im Mietvertrag eine besondere Vereinbarung von dieser Art zu treffen: „Ein Wechsel einer Vertragspartei ist im Mietverhältnis unter unverzüglicher Angabe des ausscheidenden und des neu einziehenden Mieters jederzeit möglich“. Und bei beiden Modellen solltet ihr ein WG-Konto eröffnen, auf das die Anteile an Miete, Nebenkosten und Energiekosten überwiesen werden. Damit habt ihr gegebenenfalls später auch einen Nachweis, dass ihr eure Anteile gezahlt habt. Und eine Möglichkeit zu prüfen, ob auch jedeR den Zahlungsverpflichtungen nachkommt. 5.2 Nützliche Grundregeln für das Zusammenwohnen Kein Miteinander kommt so ganz ohne Reibereien aus. Auch wenn ihr euch gut versteht, kann es immer mal sein, dass es unterschiedliche Auffassungen oder Streit gibt. Deshalb ist es empfehlenswert, untereinander ein paar Grundregeln für das Zusammenwohnen auszuhandeln und das Ganze schriftlich festzuhalten: Es empfiehlt sich die Einrichtung eines WG-Kontos (siehe oben). Sollte der Verbrauch von Wasser, Strom oder Heizung wegen einzelner Gewohnheiten und Bedürfnisse sehr unterschiedlich sein, empfiehlt es sich, auch hier entsprechende Regelungen zu treffen. 12 Jugend Information Nürnberg Ebenso sollte geregelt werden, mit welcher Frist einzelne MitbewohnerInnen kündigen können und ob die WG (mit welcher Mehrheit) einzelnen Personen kündigen kann. Zudem solltet ihr besprechen, wie ihr frei gewordene Zimmer neu vergebt bzw. wie das mit der Miete gehandhabt wird, wenn ein Raum vorübergehend leer stehen sollte. Menschen haben oft verschiedene Vorstellungen von Sauberkeit und Ordnung. Eine Putzordnung für die gemeinsam genutzten Räume ist unerlässlich, damit es nicht zu Streitereien kommt. Nützlich könnte auch eine Pinnwand sein, an die ihr Nachrichten für eure MitbewohnerInnen anheften könnt. 6. Kurzzeitmiete Du brauchst nur für ein paar Wochen oder Monate ein Zimmer oder eine Wohnung? Möbliert? Du hast weder in den Linktipps (Kap. 2.3) noch bei den diversen Wohnheimen (Kap. 3 und 4) usw. etwas Geeignetes zur Zwischenmiete gefunden oder es kommt für dich aus irgendwelchen Gründen nicht in Frage? Dann können eventuell die Mitwohnzentralen eine Lösung bieten. Aber Achtung: je nach Dauer des Mietverhältnisses, der Größe und Ausstattung der Wohnung wird für deren Vermittlung eine Provision fällig! Also schau dir die Provisionstabellen und die Kosten genau an und besprich vor dem Auftrag, welche Kosten auf dich zukommen können! HC24 Nürnberg Adam-Klein-Str. 32 | 90429 Nürnberg Tel.: 09 11/1 94 45 E-Mail: [email protected] Internet: http://hc24.de Möblierte Zimmer, Appartements, Wohnungen und Häuser. Mitwohnzentrale Franken Hallplatz 15-19/2. OG | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/1 94 30 E-Mail: [email protected] Internet: www.mitwohnzentrale-franken.de Möblierte Zimmer, Appartements, Wohnungen und Häuser, gelegentlich auch unmöblierte Wohnungen für Langzeitmieter. Auch die Jugendherberge und das Jugendhotel in Nürnberg bieten eine kurzfristige Wohnmöglichkeit, d. h. zwischen einer und maximal vier Wochen (bitte genaue Bedingungen erfragen). 13 Jugend Information Nürnberg Jugendherberge Nürnberg (Deutsches Jugendherbergswerk DJH) Burg 2 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/23 09 36-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.nuernberg.jugendherberge.de Ein DJH-Mitgliedsausweis ist erforderlich. Jugendherbergen sind in erster Linie für junge Menschen da. Five Reasons Frauentormauer 42 | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/99 28 66 25 Internet: www.five-reasons.de E-Mail: [email protected] Jugend-Hotel Nürnberg Rathsbergstr. 300 | 90411 Nürnberg Tel.: 09 11/5 21 60 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.jugendhotel-nuernberg.de 7. Wohnungsbesichtigung & Bewerbung Ob du nun direkt mit dem Vermieter oder erst mit einem Makler in Verbindung trittst: Du solltest nichts mieten, was du nicht vorher besichtigt hast. Dazu kannst du entweder einen Einzeltermin vereinbaren oder du bekommst einen Termin vorgeschlagen, zu dem gleich mehrere BewerberInnen erscheinen. Der Ansturm auf eine Wohnung kann unter Umständen sehr groß sein. Zeig dich also ruhig von deiner besten Seite und bleib gelassen. Erstelle dir schon vorher eine Checkliste, was du alles fragen möchtest bzw. was bei der Besichtigung wichtig ist. Nimm dir Zeit, einige Wohnungen anzusehen und Vergleiche anzustellen. Es lohnt sich! Bist du in die engere Auswahl gekommen oder ernsthaft an der Wohnung interessiert, vereinbare mit dem Vermieter einen Zeitpunkt, zu dem du zuverlässig eine Zu- oder Absage erhältst. Lasse dich nicht entmutigen, wenn es nicht sofort klappt. In Bewerbungsfragebögen muss jeder zukünftige Mieter persönliche Angaben machen. Ohne diese Selbstauskunft gibt es kaum noch eine Wohnung. Achtung: Fragen nach der Einkommenssituation sind erlaubt und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, ebenso wie viele Personen einziehen. Auch die „Haustierfrage“ sollte ehrlich geklärt werden. Andere persönliche Angaben wie z. B. zu Religionszugehörigkeit oder persönlichen Eigenheiten, Musikgeschmack und Hobbies, etc. gehören nicht dazu, d. h. dazu musst du nichts angeben. 14 Jugend Information Nürnberg 8. Mietvertrag Wir können dir hier wirklich nur grob einige allgemeine Tipps geben! Bei weiteren Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht wendest du dich deshalb am besten an eine Mieterberatung (Kap. 10). 8.1 Der Vertrag Werden sich Vermieter und künftiger Mieter einig, sind vor dem Einzug einige Formalitäten zu erledigen. Wir empfehlen dir, zur Unterzeichnung des Mietvertrages und zur Wohnungsübergabe jemanden mitzunehmen, zum Beispiel deine Eltern (wenn du noch minderjährig bist, musst du das sowieso machen) oder eine andere Vertrauensperson. Das hilft, nichts Wichtiges zu vergessen. Du erhältst den ausgefüllten Mietvertrag zur Unterzeichnung. Oft sind das Standardformulare aus dem Schreibwarenhandel oder von Interessenvereinigungen der Immobilienbesitzer o. ä. Prüfe diesen genau! Hast du erst einmal unterschrieben, gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Und du musst dich schon sehr gut auskennen, um zu beurteilen, ob das Formular noch veraltete Klauseln enthält, die trotz deiner Unterschrift dem geltenden Mietrecht gar nicht mehr entsprechen und deshalb nicht eingehalten werden müssen. Hier ein paar allgemeine Fragen und Hinweise: Stimmen die gemachten Angaben, z. B. zur Wohnungsgröße und Ausstattung? Wer beteiligt sich mit wie viel an den Instandhaltungskosten und Kleinreparaturen? Schau auch genau hin, ob du dich verpflichtest, beim Einzug oder Auszug zu renovieren, und in welchem Umfang. Achte auf die korrekte Auflistung der Nebenkosten und auf Sondervereinbarungen, etwa zu Mitbenutzungsrechten von Gemeinschaftsräumen und Waschküchen, zu Fahrradkellern oder zur Erlaubnis zum Halten von Haustieren. BesucherInnen gehen einen Vermieter nichts an, wenn du aber MitbewohnerInnen oder UntermieterInnen aufnehmen willst, musst du das vertraglich klären. Die Formularklauseln in einem Mietvertrag sind keine unveränderbaren Vorgaben. Es kann über alle Klauseln verhandelt werden. Beachte insbesondere die Kündigungsfristen. Verträge auf „unbestimmte Dauer" und mit gesetzlicher Kündigungsfrist (sie beträgt drei Monate) sind besser und erlauben dir eine größere Flexibilität. Es gibt auch Verträge, bei denen du die Wohnung für eine Mindestmietdauer übernehmen musst. Auch Staffelmieten sind möglich. 15 Jugend Information Nürnberg 8.2 Kaution In der Regel wird eine Kaution von einer bis maximal drei Nettokaltmieten (das ist die Miete ohne Nebenkosten) verlangt. Die Kaution wird auf einem Sperrkonto angelegt und gilt als Absicherung für von dir / euch verursachte Schäden am Mietobjekt. Bei entsprechend gut ausgestatteten Wohnungen kann es auch sein, dass der Vermieter zusätzlich den Abschluss einer Hausratversicherung zur Abdeckung größerer Schäden verlangt. Achte darauf, dass dir eine Quittung für die Kaution ausgestellt wird. Wenn du den Betrag überweist, bewahre den Beleg unbedingt beim Mietvertrag auf. Ist alles in Ordnung, wird bei Auszug aus der Wohnung die Kaution inkl. Zinsen zurückerstattet. 9. Wohnungsübergabe 9.1 Übergabe und Mängelprotokoll Der Vertrag ist unterschrieben, der Einzug steht bevor. Vereinbare rechtzeitig einen Übergabetermin mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Bei dieser Wohnungsübergabe bekommst du in der Regel nicht nur die Schlüssel, sondern sie ist vor allem dafür da, damit ihr den Zustand der Wohnung zusammen in einem sogenannten Mängelprotokoll erfasst. Deswegen können neben dir und der Hausverwaltung / dem Vermieter eventuell auch die vorherigen Mieter anwesend sein. Im Mängelprotokoll werden auffällige Schäden an der Wohnung festgehalten. Achte unbedingt auf die vollständige Aufnahme auch von Kleinigkeiten, wie z. B. Flecken im Teppich oder an Wänden, undichte Wasserhähne, fehlende Schlüssel, Risse in Keramikplatten oder Fliesen. Diese könntest du auch mit einem Fotoapparat bzw. dem Smartphone festhalten, um dich abzusichern. Nach der Wohnungsübergabe kannst du dem Vermieter / der Hausverwaltung auch noch weitere Mängel melden, die dir noch aufgefallen sind. Unbedingt schriftlich und möglichst schnell erledigen! Für nicht in dem Mängelprotokoll aufgeführte Schäden kannst du später beim Auszug haftbar gemacht werden und bekommst dann zum Beispiel die Kaution nicht zurück. Im Mietvertrag ist festgehalten, wie du die Wohnung bei deinem Auszug zu übergeben hast. Zu diesem Übergabetermin empfiehlt es sich, selbst einen Zeugen / eine Zeugin mitzubringen. 16 Jugend Information Nürnberg 9.2 Schriftliches Protokoll Grundsätzlich ist zu empfehlen, alle Angelegenheiten, also nicht nur die Wohnungsübergabe, sondern etwa auch Schadensmeldungen oder Reparaturbedarf etc., schriftlich zu erledigen. Für manches ist die Schriftform sogar zwingend vorgeschrieben. Sollten Angelegenheiten mal telefonisch geregelt werden, dann mach am besten ein schriftliches Protokoll bzw. eine Gesprächsnotiz unter Bezug auf das Telefongespräch und schick es dem Vermieter / der Hausverwaltung per Post oder wenigstens per E-Mail zu. 10. Mieterberatung Bei Fragen und Problemen zu Mietrecht, Mietvertrag, Mieterschutz, Miethöhe, Kündigung usw. kannst du dich bei verschiedenen Stellen hier in Nürnberg beraten lassen. Darüber hinaus bietet dir die Mitgliedschaft in einer Mietervereinigung (anwaltlichen) Rat, Beistand und bei entsprechendem Vertrag auch kostengünstigen Rechtsschutz für gerichtliche Auseinandersetzungen. Stadt Nürnberg – Wirtschaftsreferat – Stab Wohnen Marienstr. 6 | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 31-26 04 Mo / Di / Do 8.30-15.30 Uhr | Mi / Fr 8.30-12.30 Uhr E-Mail-Kontakt über Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.nuernberg.de/internet/wohnen/mietrechtsinformationen.html Kostenlose Beratung und Hilfestellung bei mietrechtlichen Fragen. Mieter helfen Mietern - Nürnberger MieterInnengemeinschaft e. V. Kirchenweg 61 | 90419 Nürnberg Tel.: 09 11/39 70 77 E-Mail: [email protected] Internet: www.mhmnuernberg.de Beratung inkl. Rechtsberatung nur für Mitglieder | Jahresbeitrag 48,- Euro, mit Rechtsschutz (ohne Selbstbeteiligung) zzgl. 37.- Euro |Einmalige Aufnahmegebühr: 15,-Euro | Verschiedene Beratungsangebote und -stellen im Stadtgebiet. Auch für Nichtmitglieder: Offene Sprechstunde bei Mietfragen und -problemen (keine Rechtsberatung!) | Mo/ Mi/ Fr 10.00 – 12.00 Uhr | Do 14.00 – 16.00 Uhr | Nachbarschaftshaus Gostenhof | Adam-Klein-Str. 6 | 90429 Nürnberg. Mieterhilfe e. Verein – Beratungsstelle für Nürnberg und Umgebung Spittlertorgraben 49 | 90429 Nürnberg Tel.: 09 11/27 02 84 E-Mail: ed.niereveflihreteim@nierev Internet: www.mieterhilfeverein.de 17 Jugend Information Nürnberg Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e. V. Schlehengasse 10 | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 20 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.mieterbund-nuernberg.de Beratung nur für Mitglieder | Jahresbeitrag 54,- Euro, mit Rechtsschutz zzgl. 28.- Euro (Achtung, tritt erst drei Monate nach Vertragsabschluss in Kraft!) | Einmalige Aufnahmegebühr 21,- Euro | Vielfältiges Beratungsangebot. 11. Organisation des Umzugs Erstelle dir eventuell eine Checkliste, in der du alles erfasst, was du vor und während des Umzuges erledigen musst. So wird es weniger stressig für dich. Die Deutsche Post hat einen Umzugsratgeber mit vielen nützlichen Tipps, den du dir beim Postamt abholen kannst oder unter www.umziehen.de findest. Umzugskartons gibt es zum Beispiel in Baumärkten, aber oft sogar günstiger und stabiler (!) gebraucht bei Umzugsfirmen zu kaufen – ein Blick ins Internet oder Örtliche Telefonbuch hilft. Und du solltest die Zeit nicht unterschätzen, die du fürs Packen brauchst. Wenn es in deinem Freundeskreis kein Auto gibt, das groß genug ist, dann denk auch rechtzeitig an einen Leih-Transporter, zum Bespiel einen Kleinbus oder Transporter – und auch daran, wer ihn fahren darf! Auch hier lohnt sich der Vergleich mehrerer PKW-Verleiher. Eine kleine Übersicht findest du auch auf unserer Homepage unter www.jugendinformationnuernberg.de >> Service >> Material- und Geräteverleih >> Fahrzeuge. Organisiere FreundInnen oder KollegInnen, die dir helfen. Sorge neben einer Leiter und einem gut gefüllten Werkzeugkasten (evtl. bei deinen Eltern oder im Freundeskreis ausleihen) auch für ein paar Getränke und vielleicht auch ein bisschen was zu essen für deine HelferInnen. Beschrifte beim Einzug sofort den Briefkasten, damit dir die Post problemlos zugestellt werden kann. Oft besorgt der Vermieter die Schilder, damit sie zum Klingelschild oder zum Briefkasten-Outfit passen. Du trägst jedoch meist die Kosten. 12. Adressänderung / Meldepflicht Bei einem Umzug bist du verpflichtet, dich in deiner neuen Wohngemeinde anzumelden bzw. innerhalb der Wohngemeinde umzumelden. Die Meldefrist beträgt eine Woche. Hier in Nürnberg kannst du dich sowohl im Einwohneramt wie auch in den 18 Jugend Information Nürnberg Bürgerämtern anmelden (die Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerämter erfährst du ebenfalls über den unten angegebenen Link zum Einwohneramt). Einwohneramt der Stadt Nürnberg Äußere Laufer Gasse 25 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/2 31-47 00 E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.nuernberg.de/internet/einwohneramt Öffnungszeiten: Mo / Di / Do 8.00 - 15.30 Uhr | Mi / Fr 8.00 - 12.30 Uhr Anmeldung des Erst- oder Zweitwohnsitzes in Nürnberg | Personalausweis oder Reisepass mitbringen | Umfangreiche weitere Angebote von Fragen zu Sozialversicherungen über Bewohnerparkausweise bis zu Namensänderungen und Aufenthaltsrecht. Seit dem 01.01.2005 wird in Nürnberg vom Steueramt eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Damit du diese nicht bezahlen musst, solltest du deinen Erstwohnsitz in Nürnberg anmelden. Studierende, die sich neu mit Hauptwohnsitz hier anmelden, erhalten sogar ein Willkommensgeschenk. Auskünfte und Informationen bekommst du beim Kassen- und Steueramt Theresienstr. 1 | 90403 Nürnberg Telefon: 09 11/2 31-31 23 oder -52 02 Mo / Di / Do 8.30 - 15.30 Uhr | Mi / Fr 8.30 - 12.30 Uhr E-Mail-Kontakt über Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.nuernberg.de/internet/referat2 Außerdem solltest du deine neue Adresse so bald wie möglich der Schule / Universität, dem Arbeitgeber, deiner Bank, den Versicherungsgesellschaften (bei denen du bereits Versicherungen abgeschlossen hast), deiner Krankenkasse und – soweit erforderlich – Ämtern, von denen du gerade Leistungen erhältst, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit mitteilen. Nicht vergessen: deinen Personalausweis und deinen Kfz-Schein umschreiben lassen. Es empfiehlt sich auch, möglichst frühzeitig einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen. So bekommst du deine Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet, bis du allen Bekannten und Ämtern deine neue Adresse mitgeteilt hast. Allerdings ist dieser Service kostenpflichtig. Für sechs Monate verlangt die Post 19,90 Euro, ein Jahr kostet 24,90 Euro. 13. Internet / Telefon / Rundfunkgebühren / Strom / Heizung Vor allem den Internetanschluss und bei Bedarf den Festnetz-Telefon-Anschluss solltest du rechtzeitig beantragen, damit zum Einzug alles funktioniert. Hier lohnen sich Ver- 19 Jugend Information Nürnberg gleiche der verschiedenen Anbieter ganz besonders. Angebote und Anmeldeformulare findest du in den Shops oder auch online. TV und Radio beim Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de gleich mit anmelden! Der neue Rundfunkbeitrag (seit 01.01.2013) ist von allen, also auch Studierenden, SchülerInnen oder Auszubildenden, am Wohnort zu entrichten. Neu ist: Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Eine Wohnung - ein Beitrag (17,50 €/Monat). Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von den Rundfunkgebühren befreien oder sie ermäßigen lassen. Für diese Anträge ist der Beitragsservice zuständig. Eine Befreiung oder Ermäßigung können EmpfängerInnen von Sozialleistungen, EmpfängerInnen von Ausbildungsförderung und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beantragen. Wenn du Fragen hast, weitere Infos möchtest oder vorgedruckte Formulare suchst, wende dich an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon zum Beitragskonto: 01806 999 555 10 (20 Cent/Min., Mobilfunkpreise können abweichen!) E-Mail: [email protected] (für Bayern) Internet: www.rundfunkbeitrag.de Natürlich musst du dich auch bei der örtlichen Energiegesellschaft, hier die N-ERGIE, oder einem anderen Anbieter anmelden. Wenn du dich für einen anderen Anbieter entscheidest, bekommst du trotzdem Post von der N-ERGIE: sozusagen die Bestätigung, dass dein Anbieter deren Strom- und Gasleitungen ab dann und dann benutzen darf. Den Vertrag über die gesamten Leistungen erhältst du von deinem Anbieter, dieser bleibt dann auch dein Ansprechpartner für alle Vertragsangelegenheiten. Du benötigst für den Vertragsabschluss den Mietvertragsbeginn und die Zähler(geräte)nummern für Strom und / oder Gas, außerdem auch die Zählerstände bei Mietvertragsbeginn. Für Fragen gibt es eine Servicehotline zum Ortstarif. Dort kannst du dich auch erkundigen, mit welcher monatlichen Abschlagszahlung du in etwa für deine Wohnung rechnen musst: N-ERGIE Aktiengesellschaft Am Plärrer 43 | 90429 Nürnberg Telefon: 08 00/1 00 80 09 E-Mail: [email protected] Internet: www.n-ergie.de 20 Jugend Information Nürnberg 14. Hausordnung Denke daran, dass sich alle im Hause lebenden Menschen wohlfühlen möchten. Dazu sind einige Vereinbarungen notwendig. Wirf einen Blick auf die Hausordnung. Diese gehört zum Mietvertrag. Hier findest du wertvolle Informationen, die du lesen und auch umsetzen solltest, z. B. Treppe putzen, Schnee räumen, etc. Vielleicht ist aber auch eine Putzfirma für das Haus beauftragt worden, diese wird dann mit in den Nebenkosten erfasst. Die Benutzung der Waschküche gibt oft Anlass zu Streitereien. Am besten lässt du dir die Geräte und die Waschküchenregeln durch die Hausverwaltung oder den Vermieter erklären. Vor dem ersten Waschen solltest du die Bedienungsanleitung für die Waschmaschine durchlesen. So hast du alle notwendigen Informationen und es gibt keine Schaumparty. Grillen auf dem Balkon ist nicht in jedem Haus oder nur in bestimmtem Umfang erlaubt. Erkundige dich rechtzeitig bei deinem Vermieter oder in einer Mieterberatung. 15. Ruhezeiten Ob beim Einzug oder beim Renovieren, die Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Eine generell gültige Mittagsruhe gibt es seit 2015 nicht mehr, jedoch gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. In dieser solltest du Lärm vermeiden – z. B. durch laute Musik oder Gespräche auf dem Balkon. Außerdem solltest du dich informieren, ob in der Hausordnung zusätzliche Regelungen festgehalten sind. Noch ein Tipp: Stelle dich deinen neuen NachbarInnen vor und lade sie eventuell zu deiner Einweihungsparty ein. So gehst du dem ersten Ärger aus dem Weg (Ruhestörung) und schaffst eine gute Basis für ein freundliches, nachbarschaftliches Verhältnis. Außerdem kannst du so auch Verhandlungsbereitschaft erkunden, wenn du mal eine lautere und längere Party feiern möchtest. 16. Sicherheit in der Wohnung Elektrische Geräte und (Gas-)Herde ausschalten (Backofen, Kaffeemaschine, Bügeleisen etc.) 21 Jugend Information Nürnberg Zigarettenkippen einige Stunden auskühlen lassen, bevor du sie in den Müll wirfst. Kippen können bis zu 8 Stunden nach dem Ausdrücken noch unbemerkt glimmen und Feuer entfachen! Schließe die Wohnungstüre immer ab, auch wenn du die Wohnung nur kurz verlässt. Einbruchgefahr! Aus diesem Grund solltest du auch die Fenster schließen, da in den meisten Fällen der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Achte darauf, dass die Wasserhähne zu und die Abflüsse der Becken geöffnet sind. Der Wasserzulauf für die Waschmaschine und evtl. Spülmaschine sollte ebenfalls geschlossen sein. Überschwemmungen sind sehr ärgerlich und teuer! 17. Versicherungen Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist unbedingt nötig. Es ist immer möglich, dass es einen Wasserschaden in der Wohnung gibt oder etwas kaputt geht. Die Haftpflichtversicherung zahlt aber immer nur den Zeitwert, d. h. was die beschädigten Sachen noch wert waren. Das kann ein ganz schön großer Unterscheid zum Neuwert sein, also wenn du die Sachen wieder anschaffen musst. Je nach Größe und Ausstattung deiner Wohnung ist deshalb auch eine Hausratversicherung langfristig empfehlenswert. Hole dir von verschiedenen Versicherungsgesellschaften Angebote ein (die meisten haben auf ihren Internetseiten auch Beispielrechner) und frage nach Vergünstigungen wie etwa Familienrabatt, wenn z. B. deine Eltern schon einen Vertrag dort haben, oder Rabatte durch mehrere Versicherungsverträge bei derselben Gesellschaft. Preisvergleiche lohnen sich auf jeden Fall! 18. Günstige Wohnungseinrichtung Wozu alles neu kaufen und sich dabei womöglich auch noch böse verschulden? Außerdem sind manche alten Sachen viel schöner als neue, und nachhaltiger ist es sowieso. Für die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach & Region gibt es den Secondhand-Guide, eine Broschüre, in der alle Secondhandläden, Flohmärkte, Tauschbörsen und -partys sowie Schenkringe der Region erfasst sind. Neben Kleidung, Tisch- und Bettwäsche gibt es vom Teller über den Mixer bis zum Schrank absolut alles gebraucht und gut hergerichtet. Da kannst du echt auch nach Geschmack entscheiden. Du bekommst den Secondhand-Guide online im PDF-Format auf http://www.nuernberg.de/imperia/md/agenda21/dokumente/secondhandguide.pdf oder als gedruckte Broschüre in Secondhandläden, in Stadtteilläden, Kneipen oder bei uns. 22 Jugend Information Nürnberg 19. Finanzielle Hilfen Wir haben auf unserer Internetseite www.jugendinformation-nuernberg.de im Bereich Leben A-Z ausführliche Infos und die AnsprechpartnerInnen rund um Zuschüsse, Gelder und Sozialleistungen zusammengestellt, deshalb hier nur ein paar wichtige Stichworte: 19.1 Unterhalt Beratung und Informationen zum Unterhalt – auch für Volljährige, die ihre erste (angemessene) Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben – bekommst du beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg Telefon: 0911 / 2 31-25 34 oder -32 05 Internet: www.jugendamt.nuernberg.de >> Suche A-Z >> Unterhalt Liste der AnsprechpartnerInnen nach Familiennamen. 19.2 Ausbildungsförderung nach Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt Amt für Ausbildungsförderung Sandstr. 22-24, 5. Stock | 90443 Nürnberg Mo / Do 8.30 - 15.30 Uhr | Di / Mi / Fr 8.30 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.jugendamt.nuernberg.de >> Suche A-Z >> Ausbildungsförderung. Dort auch Liste der AnsprechpartnerInnen mit Telefonnummern nach Anfangsbuchstaben deines Familiennamens. Zuständig für Schüler- und Meister-BAföG, also Beratung und Antragstellung für SchülerInnen, die weiterführende allgemeinbildende Schulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Kollegs und Abendgymnasien, (Berufs-) Fachschulen, Fachakademien, Meister- und Technikerschulen besuchen. Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk Erlangen-Nürnberg) Andreij-Sacharow-Platz 1 | 90403 Nürnberg Tel.: 09 11/5 88 57-0 Mo / Di / Fr 08.30 - 12.00 Uhr, Do 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Internet: www.studentenwerk.uni-erlangen.de Beratung und Antragstellung für Studierende an einer Nürnberger Hochschule. Information über Fördervoraussetzungen und Höhe der Leistungen. 23 Jugend Information Nürnberg 19.3 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Agentur für Arbeit – Bereich Berufsausbildungsbeihilfe Richard-Wagner-Platz 5 | 90443 Nürnberg Tel.: 08 00/4 55 55 00 Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr | Do 8.00 – 12.30 und 16.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung Internet: www.arbeitsagentur.de >> Bürgerinnen & Bürger >> Ausbildung >> Finanzielle Hilfen >> Berufsausbildungsbeihilfe. Beratung und Antragstellung für Auszubildende in einer betrieblichen oder überbetrieblichen (ersten) Berufsausbildung, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen. 19.4 Wohngeld Wohngeld wird bei bestimmten Voraussetzungen als Mietzuschuss für Mietwohnungen gewährt und die Bewilligung ist von vielen Faktoren abhängig. Bitte erkundige dich direkt, ob dir Wohngeld zusteht. Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung Marienstr. 6, EG | 90402 Nürnberg Tel.: 09 11/2 31-21 95 | Fax: 09 11/2 31-57 57 Mo / Di / Do 8.30 - 15.30 Uhr | Mi / Fr 8.30 - 12.30 Uhr E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite Internet: www.nuernberg.de/sozialamt/ Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung. Bitte Einkommensnachweise, Mietvertrag und letzte Mietquittung mitbringen. 24