Die erste eigene Wohnung - Jugend Information Nürnberg

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Die erste eigene Wohnung - Jugend Information Nürnberg
Jugend Information Nürnberg
Hinweis zu den von uns verwendeten männlichen und weiblichen Formen:
Normalerweise gendern wir unsere Texte, damit alle wissen, dass sowohl weibliche wie
männliche Menschen gemeint sind. Wir schreiben zum Beispiel „StudentInnen“ oder
auch „jedeR“. Das bedeutet so viel wie „Studentinnen / Studenten“ oder „jede und
jeder“.
In diesem Text verwenden wir aber manchmal nur die sogenannte grammatikalisch
männliche Form wie Mieter, Vermieter, Makler usw. Das bezieht sich auf die Funktion
oder Rolle, in der Menschen hier auftreten, und so ist es auch in den entsprechenden
Gesetzestexten zu finden.
Als natürliche, d. h. echte Menschen sind damit aber immer sowohl Frauen wie Männer
gemeint, die eine Funktion oder Rolle als Mieter, Vermieter, Makler…. haben können.
Impressum:
Jugend Information Nürnberg
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugendinformation-nuernberg.de
www.twitter.com/ji_nuernberg
www.facebook.com/JugendInformationNurnberg
Eine Einrichtung des Kreisjugendring Nürnberg-Stadt
__________________________________________________________________
Stand: Juli 2016
V. i. S. d. P. Markéta Kaiser, Vorsitzende des KJR Nürnberg-Stadt
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Inhaltsverzeichnis
Meine erste eigene Wohnung............................................................................................ 3
1. Allgemeine Überlegungen zur Wohnungswahl ..................................................... 3
2. Wohnungssuche ......................................................................................................... 4
2.1 Persönliche Kontakte nutzen .................................................................. 4
2.2 Zeitungen und Magazine......................................................................... 4
2.3 Internet ................................................................................................... 5
2.4 Schwarze Bretter… .................................................................................. 5
2.5 Wohnungsbaugesellschaften / Sozialer Wohnungsbau .......................... 6
2.6 Immobilienmakler ................................................................................... 7
3. Wohnheime für StudentInnen ................................................................................. 7
4. Wohnheime für Auszubildende ............................................................................. 10
5. Wohngemeinschaften ............................................................................................. 11
5.1 WG-Modelle .......................................................................................... 11
5.2 Nützliche Grundregeln für das Zusammenwohnen .............................. 12
6. Kurzzeitmiete ............................................................................................................ 13
7. Wohnungsbesichtigung & Bewerbung ................................................................. 14
8. Mietvertrag ............................................................................................................... 15
8.1 Der Vertrag............................................................................................ 15
8.2 Kaution .................................................................................................. 16
9. Wohnungsübergabe ................................................................................................ 16
9.1 Übergabe und Mängelprotokoll ............................................................ 16
9.2 Schriftliches Protokoll ........................................................................... 17
10. Mieterberatung ...................................................................................................... 17
11. Organisation des Umzugs ..................................................................................... 18
12. Adressänderung / Meldepflicht........................................................................... 18
13. Internet / Telefon / Rundfunkgebühren / Strom / Heizung ........................... 19
14. Hausordnung .......................................................................................................... 21
15. Ruhezeiten .............................................................................................................. 21
16. Sicherheit in der Wohnung .................................................................................. 21
17. Versicherungen ...................................................................................................... 22
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18. Günstige Wohnungseinrichtung.......................................................................... 22
19. Finanzielle Hilfen .................................................................................................... 23
19.1 Unterhalt ............................................................................................. 23
19.2 Ausbildungsförderung nach Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
.................................................................................................................... 23
19.3 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ......................................................... 24
19.4 Wohngeld ............................................................................................ 24
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Meine erste eigene Wohnung
Endlich die eigenen vier Wände beziehen und auf eigenen Beinen stehen...
Wir geben dir Tipps und Anregungen, wie du möglichst stressfrei deine ersten eigenen vier Wände finden und beziehen kannst. Außerdem sagen wir dir, worauf du
unbedingt achten solltest.
Wenn du zu einigen Bereichen noch mehr wissen möchtest oder Fragen zu anderen
Themen hast, dann kannst du uns gerne anrufen, mailen oder persönlich bei uns
vorbeikommen.
1. Allgemeine Überlegungen zur Wohnungswahl
Die Wohnungssituation ist inzwischen auch in Nürnberg recht angespannt, d.h. billige
Wohnungen sind immer schwerer zu finden. Überlege dir deshalb möglichst früh, wann
du von zu Hause ausziehen möchtest, und fang rechtzeitig mit der Suche an.
Du solltest dir auch im Klaren sein, wie du gerne wohnen möchtest - alleine, mit PartnerIn oder mit FreundInnen in einer Wohngemeinschaft (WG). Als StudentIn, SchülerIn
oder Azubi hast du außerdem die Möglichkeit, in einem Wohnheim unterzukommen.
Deine Entscheidung ist natürlich auch von deinen finanziellen Möglichkeiten abhängig.
Mach dir am besten vorher schon Gedanken, wie viel Geld du für deinen Lebensunterhalt zur Verfügung hast und was an monatlichen Kosten auf dich zukommt: Miete,
Hausnebenkosten (Treppenlicht, Müllabfuhr, Steuern, Wasser, Kabelanschluss etc.),
Strom, Heizung, Materialien für Schule, Ausbildung, Studium, Lebensunterhalt (Essen,
Klamotten, Kosmetik, Sport, Weggehen, Urlaub etc.), Kommunikationskosten (Telefon,
Handy, Internet), Öffentlicher Nahverkehr oder Kosten für dein Fahrrad oder Auto und
Versicherungen. Die goldene Regel lautet: Die Miete (inkl. Nebenkosten) sollte ein
Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Alleine zu wohnen ist meist die teuerste Variante.
Wenn du in einer WG mit mehreren Menschen zusammenwohnst, könnt ihr euch
viele Kosten teilen und du kommst so insgesamt billiger weg.
Ein Wohnheim ist in der Regel die günstigste Variante und ermöglicht es dir,
schnell neue Leute kennenzulernen.
Aber auch ein möbliertes Zimmer kann vielleicht für das Semester oder das Ausbildungsjahr ausreichen.
Bevor du dich für eine bestimmte Wohnung (oder Wohnform) entscheidest, solltest du
auf folgende Punkte achten: Preis, Größe, Komfort und Ausstattung (z. B. welche Heizung, Balkon, eingebaute Küchenzeile), Zustand (muss die Wohnung erst renoviert
werden), Bezugstermin, Stadtteil, Verkehrsverbindungen (Arbeitsweg), Einkaufsgelegenheiten, Freizeitmöglichkeiten, Parkplätze.
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2. Wohnungssuche
Es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten, sich auf Wohnungs- / Zimmersuche zu
begeben, oder Adressen und AnsprechpartnerInnen, an die du dich wenden kannst.
Fahr am besten mehrgleisig, also nutze am besten mehrere Möglichkeiten gleichzeitig,
gerade wenn du nicht allzu viel Geld hast.
2.1 Persönliche Kontakte nutzen
Persönliche Kontakte sind nicht zu unterschätzen: Erzähl allen Menschen, die du
kennst, dass du eine Wohnung oder ein Zimmer suchst. Erkundige dich auch in deinem
Freundes- und Bekanntenkreis bzw. bei Verwandten oder ArbeitskollegInnen.
Wenn du kannst, dann spaziere auch ein wenig in deiner Wunsch-Wohngegend herum.
Du wirst schnell einen geübten Blick bekommen, wo Wohnungen leer stehen – leere
Fenster ohne Gardinen können auf eine verwaiste Wohnung hinweisen.
Gleichzeitig lernst du die Vor- und Nachteile des Wohnviertels besser kennen.
2.2 Zeitungen und Magazine
Die örtlichen Tageszeitungen und einige Magazine bieten Anzeigenteile mit Vermietungen. Hier kannst du Angebote für Wohnungen lesen oder aber auch selbst ein Mietgesuch
aufgeben. Die in Wohnungsanzeigen verwendeten Abkürzungen stellen anfangs eine
kleine Geheimwissenschaft dar (3-Zi.-AB-Whg., EKB, DB, BLK, 465.- zzgl. NK/ZH, Bj.
1911…). Sie werden in den Zeitungen oft nicht mehr erklärt, ihr könnt sie aber im Internet
nachschlagen.
Nürnberger Nachrichten und Nürnberger Zeitung
Verlag Nürnberger Presse
Anzeigenannahme:
Geschäftsstelle Mauthalle
Hallplatz 2 | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 16 27 77
Internet: www.nordbayern.immowelt.de
Wohnungsangebote sind in beiden Zeitungen mittwochs und samstags enthalten,
am Samstag allerdings deutlich mehr.
Plärrer Stadtmagazin
Emmericherstr. 10 | 90411 Nürnberg
Tel.: 09 11/52 03 240
E-Mail: [email protected]
Internet: www.plaerrer.de
Erscheint monatlich, private Anzeigen u. a. für kleine Wohnungen und WG-Zimmer.
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Besorge dir die Zeitungen bereits am Abend zuvor (z. B. am Hauptbahnhof). Dann hast
du einen kleinen Vorsprung gegenüber anderen Suchenden und kannst dir die für dich
interessanten Angebote in Ruhe heraussuchen.
2.3 Internet
Im Internet findest du eine Vielzahl von Seiten, die dich bei der Wohnungssuche unterstützen. Sei vorsichtig, wenn bei Anbietern eine Gebühr anfällt, um weitere Infos / die
Kontaktdaten der Vermieter zu erhalten! Es gibt ausreichend kostenfreie Angebote.
www.nordbayern.immowelt.de
www.alles.de/nuernberg
www.quoka.de/nuernberg
www.plaerrer.de
www.doppelpunkt.de
www.wg-gesucht.de
www.zwischenmiete.de
www.meinestadt.de/nuernberg
http://nuernberg.studenten-wohnung.de
2.4 Schwarze Bretter…
... an den Universitäten und Hochschulen
In Nürnberg gibt es sie an der WiSo - Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, der EWF - Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Uni Erlangen-Nürnberg, der
GSO - Technische Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm, der Akademie der Bildenden Künste, der Evangelischen Hochschule Nürnberg und der Hochschule für Musik
Nürnberg.
... in Einkaufszentren, Läden oder auch in Kneipen
Auch hier findest du manchmal Wohnangebote an Anschlagbrettern.
... beim Sozialamt in der Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung
Es gibt einen kostenlosen Aushang mit aktuellen Angeboten des freien Wohnungsmarktes, die von den Vermietern gemeldet werden und wo man einfach vorbeischauen kann:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung
Marienstr. 6, EG | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 31-25 17| Fax: 09 11/2 31-75 40
Mo – Fr 8.30 - 12.30 Uhr
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.nuernberg.de/sozialamt/
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2.5 Wohnungsbaugesellschaften / Sozialer Wohnungsbau
Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sind eine Form von Wohnungsunternehmen. Sie können eine Möglichkeit sein, an günstige Wohnungen zu kommen.
Es empfiehlt sich nachzufragen, ob du bestimmte zum Teil gewünschte Voraussetzungen erfüllst, und dich vormerken zu lassen. Du füllst einen Bewerbungsbogen aus und
bekommst dann entsprechende Angebote zugeschickt. Hier einige Adressen:
WBG - Nürnberg Gruppe – ImmoCenter
Welserstr. 25 | 90489 Nürnberg
Tel.: 0 18 01/80 04 12 – Infohotline zum Ortstarif
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.wbg.nuernberg.de
GBW Gruppe - Niederlassung Nord
Georg-Strobel-Str. 3 | 90489 Nürnberg
Tel.: 09 11/8 15 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.gbw-gruppe.de
ESW - Evangelisches Siedlungswerk in Bayern
Hans-Sachs-Platz 10 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/20 08-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.esw.de
Auch im Angebot: Studentenappartements u. a. in Nürnberg
St. Gundekar - Werk Eichstätt – Wohnungs- & Städtebaugesellschaft mbH
Penzendorfer Str. 20 | 91126 Schwabach
Tel.: 0 91 22/3 09-0
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.gundekar-werk.de
Joseph-Stiftung
Meuschelstr. 10 | 90408 Nürnberg
Tel.: 09 11/93 59 44-4
Internet: www.joseph-stiftung.de
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Einige dieser Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sind am kommunalen sozialen Wohnungsbau beteiligt, d.h. sie vermieten auch öffentlich geförderte
günstige Wohnungen an Menschen in schwierigen sozialen Lagen.
Dafür ist i. d. R. ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den du ebenfalls
beim Sozialamt – Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung (Adresse s.o., Kap.
2.4) beantragen kannst.
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Für den Antrag brauchst du deshalb unter anderem Einkommensnachweise (z. B. Unterhaltsbescheinigung der Eltern, BAföG-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Verdienstnachweis). Erkundige dich am besten gleich dort.
Weitere Adressen findest du im Örtlichen Telefonbuch unter „Wohnungsunternehmen“ und im Internet unter www.wohnen-region-nuernberg.de bei der Vereinigung
der Wohnungsunternehmen in Mittelfranken e. V., der regionalen Arbeitsgemeinschaft des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind 48 Wohnungsunternehmen mit ca. 77.200 Wohnungen zusammengeschlossen.
2.6 Immobilienmakler
Oft beauftragen WohnungsbesitzerInnen ein Maklerbüro mit der Vermittlung ihrer
Wohnungen. Die erhalten für ihre Vermittlungsarbeit – Wohnungsbesichtigungen,
Vorauswahl der möglichen Mieter, Kontakt zu den Vermietern… – eine Erfolgsprovision, die sogenannte Courtage. Zurzeit ist es so geregelt, dass diese Courtage bei Vertragsabschluss vom Mieter gezahlt wird und nicht höher als zwei Nettokaltmieten sein
darf. Sie wird beim Auszug auch nicht zurückerstattet. Ab 2015 gilt die Regelung nach
dem Bestellerprinzip: „Wer bestellt, der bezahlt!“. Dieses Gesetz soll in der ersten
Jahreshälfte 2015 in Kraft treten (Stand Februar 2015)!
3. Wohnheime für StudentInnen
Einer der besten Tipps speziell für StudentInnen ist das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg.
Dort gibt es eine kostenlose Vermittlung von Zimmern, Appartements und Wohnungen in
Studentenwohnheimen oder auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Du solltest allerdings sehr frühzeitig (also sobald der Zulassungsbescheid vorliegt) mit
der Suche bzw. Bewerbung beginnen, da in der Regel zu Semesterbeginn der Ansturm
auf die Zimmer recht groß ist. Falls nicht gleich etwas für dich frei ist, gibt es auch mehr
oder weniger lange Wartelisten. Das Angebot ist auf Studierende beschränkt.
Alle ausführlichen Infos und das Online-Bewerbungsformular bekommst du auf der
Internetseite www.studentenwerk.uni-erlangen.de in der Rubrik Wohnen. Im Folgenden heben wir einige Hauptanlaufstellen heraus.
Für alle Fragen rund ums Wohnen in den Wohnanlagen des Studentenwerks kannst du
dich gleich an die beiden WohnService-Stellen wenden:
Studentenwerk Erlangen-Nürnberg | WohnService Nürnberg
Andreij-Sacharow-Platz 1 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 88 57-13, -14, -42 oder -56 I Fax: 09 11/588 57-26
E-Mail: [email protected]
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Studentenwerk Erlangen-Nürnberg | WohnService Erlangen
Henkestr. 38a | 91054 Erlangen
Tel.: 0 91 31/80 02-23, -24
E-Mail: [email protected]
Sowohl in Nürnberg wie in Erlangen hat das Studentenwerk auch Privatzimmerdienste
für privat angebotene Zimmer und Wohnungen eingerichtet. Die Vermittlung kann aus
organisatorischen Gründen nur persönlich und nicht telefonisch erfolgen. Weitere Infos
und die Öffnungszeiten bekommst du hier:
Privatzimmervermittlung des Studentenwerks in Nürnberg
Andreij-Sacharow-Platz 1 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 88 57-0
Mo-Do 9.00 – 15.00 Uhr | Fr 9.00 – 14.00 Uhr
Internet: www.studentenwerk.uni-erlangen.de
Privatzimmervermittlung des Studentenwerks in Erlangen
Langemarckplatz 4 | 91054 Erlangen | Studentenhaus | Zi. 011
Tel.: 0 91 31/80 02-0
Mo-Do 9.00 – 15.00 Uhr | Fr 9.00 – 14.00 Uhr
Es gibt auch Studentenwohnheime, die nicht zum Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
gehören. Bitte erkundige und bewirb dich selbst bei den einzelnen Häusern:
Studentenwohnheim Ludwig-Erhard-Haus
(Stiftung Förderkreis deutscher Studenten - Erlangen)
Meisterleinsplatz 1 | 90489 Nürnberg
Tel.: 0 91 31/2 20 33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fds-stiftung.de
Studentenwohnheim Tetzelgasse
(Studenten-Wohnheim-Verein)
Tetzelgasse 25 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/22 67 03
E-Mail: [email protected]
Internet: www.studentenwohnheim-nuernberg.de und
www.studentenappartement.de
Studentenwohnanlage Wöhrd K11
Haus Süd: Wollentorstr. 5 | 90489 Nürnberg
Haus Nord: Wöhrder Kreuzgasse 11 | 90489 Nürnberg
Büro Hausmeister (auch für Besichtigungstermine)
Tel.: 09 11/53 49 43
Mo-Fr 8.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: [email protected]
Internet: www.norishome.de
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Studentinnenwohnheim
Heideloffplatz 5 | 90478 Nürnberg
Tel.: 09 11/9 44 45-40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vij-nuernberg.de
Für weibliche Studierende.
Studentenwohnanlage Uni-Residenz
Hirschelgasse 30 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 39 48-70
E-Mail: [email protected]
Internet: www.uni-residenz.de
WG Nürnberg GmbH
(kkw-projekte GmbH & Co. KG)
Vordere Sterngasse 2a | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 35 58 10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wg-nuernberg.de
Studentenwohnanlage „Leonhard Center“
(Grammer-Immoblien GmbH - Amberg)
Rothenburger Str. 145 | 90439 Nürnberg
Tel.: 0 96 21/76 59-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wohnen-in-bayern.info
Palmenhof Studentenwohnen
(Palmenhof GmbH & Co. KG)
Betzengäßchen 1 | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 39 62 02
E-Mail: [email protected]
Internet: www.palmenhof-nuernberg.de
Studentenwohnheim „WS9-11“
Wollentorstraße 11 | 90489 Nürnberg
Tel.:09 11/53 60 06
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ws9-11.de
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4. Wohnheime für Auszubildende
Die vorhandenen Plätze sind immer sehr schnell ausgebucht. Deshalb gilt auch hier sich
rechtzeitig zu informieren und zu bewerben.
Marienheim
(IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Nürnberg e. V.)
Harmoniestr. 16 | 90489 Nürnberg
Tel.: 09 11/58 68 69-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.invia-marienheim.de
Für Mädchen und junge Frauen von 16 - 27 Jahren, die in Nürnberg eine Schule, Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren. Auch Studentinnen werden genommen.
Don Bosco Jugendwohnheim
(Don Bosco Jugendwerk Nürnberg)
Don-Bosco-Str. 2 | 90429 Nürnberg
Tel.: 09 11/9 31 79-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.don-bosco-nuernberg.de
Für junge Menschen von 15 - 27 Jahren in Ausbildung, Schule oder Blockschule.
Kolpinghaus Jugendwohnheim
Kolpinggasse 23-27 | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 06 92-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nuernberg.kolpinghaeuser.eu
Für junge Menschen von 15 - 27 Jahren in Ausbildung, Schule oder Blockschule.
Internat der Handwerkskammer
Lenbachstr. 10 | 90489 Nürnberg
Tel.: 09 11/53 09-271 oder -315
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hwk-mittelfranken.de
Vor allem für Auszubildende und MeisterschülerInnen des Handwerks und der Innungen, aber bei ausreichend Platz auch für andere.
Wohnheim für junge Erwachsene im Kinder- und Jugendhaus Stapf
(Caritasverband Nürnberg e. V.)
Leopoldstr. 34 | 90439 Nürnberg
Tel.: 09 11/6 57 41-500
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kjh-stapf.de
Für junge Menschen von 17 - 27 Jahren in Ausbildung, Schule oder Studium.
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Jugendwohnheim für Auszubildende
(Verein für internationale Jugendarbeit der Diakonie vij)
Glockenhofstr. 14 | 90478 Nürnberg
Tel.: 09 11/9 44 45-10
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vij-nuernberg.de
Für BlockschülerInnen von 15 - 27 Jahren sowie dauerhaft für erwachsene weibliche Auszubildende.
Wohnheim für Gesundheits- und Krankenpflege-Schülerinnen
(Schwesternschaft Nürnberg vom BRK e. V.)
Berliner Platz 16 | 90489 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 86 05-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schwesternschaft-nuernberg.de
Für Schülerinnen der Berufsfachschule für Gesundheits- und Krankenpflege der
Schwesternschaft Nürnberg vom BRK e. V.
SchülerInnen an anderen Berufsfachschulen für Gesundheits- und Krankenpflege
sowie Pflege sollten sich direkt bei ihrer Schule nach Unterbringungsmöglichkeiten
fürs Personal erkundigen.
5. Wohngemeinschaften
Wenn du dich für das Wohnen in einer Wohngemeinschaft (kurz WG) entscheidest,
bringt dir das einige Vorteile. Der offensichtlichste ist, dass du dir anfallende Kosten, z. B.
für Telefon, Wasser, Strom, Kabelanschluss und natürlich die Miete mit deinen MitbewohnerInnen teilen kannst.
Der soziale Aspekt in einer WG ist ebenfalls sehr wichtig. Wenn du in eine neue Stadt
ziehst, lernst du so gleich ein paar nette Leute kennen, die dich sicher gerne in das
lokale Leben einführen und dir einiges in deiner neuen Umgebung zeigen. In WGs
entwickelt sich meist die Küche zu einem sehr lebendigen Treffpunkt, wo bis tief in die
Nacht gequatscht wird.
5.1 WG-Modelle
Eure Wohngemeinschaft könnt ihr nach zwei verschiedenen Modellen aufbauen:
Eine Person wird als Hauptmieter mit allen Rechten und Pflichten eingetragen.
Dieser Hauptmieter vermietet die einzelnen Zimmer, vorausgesetzt, dass so eine
Untervermietung im Hauptmietvertrag geregelt und erlaubt ist.
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Das erleichtert manches, macht aber die anderen WG-BewohnerInnen auch abhängig und führt zu Problemen, wenn der Hauptmieter auszieht. Die anderen haben zunächst keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Ihr müsst
mit dem Vermieter verhandeln, ob er jemand anderen als Hauptmieter akzeptiert
und eure WG so weitergeführt werden kann.
Es muss auch klar sein, dass letztlich nur der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber gesetzlich haftet und entscheidungsbefugt ist. Wenn ihr euch also nicht mehr
mit ihm vertragt, kann er schlimmstenfalls ganz allein entscheiden, wem er kündigt oder wen er einziehen lässt.
Beim anderen Modell sind alle BewohnerInnen als Mieter im Mietvertrag benannt. So kann nur der gesamten Wohngemeinschaft gekündigt werden, wenn es
dafür einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund gibt.
Der Nachteil dieses Modells ist jedoch, dass beim Wechsel eines Mitbewohners / einer
Mitbewohnerin der Vermieter unter Umständen der gesamten WG kündigen kann,
wenn ihm die Wechsel zu lästig werden oder wenn ihr es im Mietvertrag nicht ausdrücklich entsprechend geregelt habt.
Und: hier entscheidet ihr zwar alle gemeinsam, weil ihr alle Hauptmieter seid. Ihr haftet aber auch alle gemeinsam für (Miet-)Ausfälle der anderen.
Deshalb besprecht am besten im Vorfeld, ob einer von euch länger in der Wohnung
bleiben möchte als die anderen bzw. ob es eventuell einen häufigen Wechsel in eurer
WG geben wird. Am besten, ihr versucht im Mietvertrag eine besondere Vereinbarung
von dieser Art zu treffen: „Ein Wechsel einer Vertragspartei ist im Mietverhältnis unter
unverzüglicher Angabe des ausscheidenden und des neu einziehenden Mieters jederzeit möglich“.
Und bei beiden Modellen solltet ihr ein WG-Konto eröffnen, auf das die Anteile an Miete,
Nebenkosten und Energiekosten überwiesen werden. Damit habt ihr gegebenenfalls später
auch einen Nachweis, dass ihr eure Anteile gezahlt habt. Und eine Möglichkeit zu prüfen, ob
auch jedeR den Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
5.2 Nützliche Grundregeln für das Zusammenwohnen
Kein Miteinander kommt so ganz ohne Reibereien aus. Auch wenn ihr euch gut versteht, kann es immer mal sein, dass es unterschiedliche Auffassungen oder Streit gibt.
Deshalb ist es empfehlenswert, untereinander ein paar Grundregeln für das Zusammenwohnen auszuhandeln und das Ganze schriftlich festzuhalten:
Es empfiehlt sich die Einrichtung eines WG-Kontos (siehe oben).
Sollte der Verbrauch von Wasser, Strom oder Heizung wegen einzelner Gewohnheiten und Bedürfnisse sehr unterschiedlich sein, empfiehlt es sich, auch hier entsprechende Regelungen zu treffen.
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Ebenso sollte geregelt werden, mit welcher Frist einzelne MitbewohnerInnen
kündigen können und ob die WG (mit welcher Mehrheit) einzelnen Personen kündigen kann. Zudem solltet ihr besprechen, wie ihr frei gewordene Zimmer neu
vergebt bzw. wie das mit der Miete gehandhabt wird, wenn ein Raum vorübergehend leer stehen sollte.
Menschen haben oft verschiedene Vorstellungen von Sauberkeit und Ordnung.
Eine Putzordnung für die gemeinsam genutzten Räume ist unerlässlich, damit es
nicht zu Streitereien kommt.
Nützlich könnte auch eine Pinnwand sein, an die ihr Nachrichten für eure MitbewohnerInnen anheften könnt.
6. Kurzzeitmiete
Du brauchst nur für ein paar Wochen oder Monate ein Zimmer oder eine Wohnung?
Möbliert? Du hast weder in den Linktipps (Kap. 2.3) noch bei den diversen Wohnheimen (Kap. 3 und 4) usw. etwas Geeignetes zur Zwischenmiete gefunden oder es kommt
für dich aus irgendwelchen Gründen nicht in Frage? Dann können eventuell die Mitwohnzentralen eine Lösung bieten.
Aber Achtung: je nach Dauer des Mietverhältnisses, der Größe und Ausstattung der
Wohnung wird für deren Vermittlung eine Provision fällig! Also schau dir die Provisionstabellen und die Kosten genau an und besprich vor dem Auftrag, welche Kosten auf
dich zukommen können!
HC24 Nürnberg
Adam-Klein-Str. 32 | 90429 Nürnberg
Tel.: 09 11/1 94 45
E-Mail: [email protected]
Internet: http://hc24.de
Möblierte Zimmer, Appartements, Wohnungen und Häuser.
Mitwohnzentrale Franken
Hallplatz 15-19/2. OG | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/1 94 30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mitwohnzentrale-franken.de
Möblierte Zimmer, Appartements, Wohnungen und Häuser, gelegentlich auch
unmöblierte Wohnungen für Langzeitmieter.
Auch die Jugendherberge und das Jugendhotel in Nürnberg bieten eine kurzfristige
Wohnmöglichkeit, d. h. zwischen einer und maximal vier Wochen (bitte genaue Bedingungen erfragen).
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Jugendherberge Nürnberg (Deutsches Jugendherbergswerk DJH)
Burg 2 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/23 09 36-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nuernberg.jugendherberge.de
Ein DJH-Mitgliedsausweis ist erforderlich. Jugendherbergen sind in erster Linie für
junge Menschen da.
Five Reasons
Frauentormauer 42 | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/99 28 66 25
Internet: www.five-reasons.de
E-Mail: [email protected]
Jugend-Hotel Nürnberg
Rathsbergstr. 300 | 90411 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 21 60 92
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugendhotel-nuernberg.de
7. Wohnungsbesichtigung & Bewerbung
Ob du nun direkt mit dem Vermieter oder erst mit einem Makler in Verbindung trittst:
Du solltest nichts mieten, was du nicht vorher besichtigt hast. Dazu kannst du entweder einen Einzeltermin vereinbaren oder du bekommst einen Termin vorgeschlagen, zu
dem gleich mehrere BewerberInnen erscheinen.
Der Ansturm auf eine Wohnung kann unter Umständen sehr groß sein. Zeig dich also
ruhig von deiner besten Seite und bleib gelassen. Erstelle dir schon vorher eine Checkliste, was du alles fragen möchtest bzw. was bei der Besichtigung wichtig ist. Nimm dir
Zeit, einige Wohnungen anzusehen und Vergleiche anzustellen. Es lohnt sich!
Bist du in die engere Auswahl gekommen oder ernsthaft an der Wohnung interessiert,
vereinbare mit dem Vermieter einen Zeitpunkt, zu dem du zuverlässig eine Zu- oder
Absage erhältst. Lasse dich nicht entmutigen, wenn es nicht sofort klappt.
In Bewerbungsfragebögen muss jeder zukünftige Mieter persönliche Angaben machen.
Ohne diese Selbstauskunft gibt es kaum noch eine Wohnung. Achtung: Fragen nach der
Einkommenssituation sind erlaubt und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden,
ebenso wie viele Personen einziehen. Auch die „Haustierfrage“ sollte ehrlich geklärt
werden. Andere persönliche Angaben wie z. B. zu Religionszugehörigkeit oder persönlichen Eigenheiten, Musikgeschmack und Hobbies, etc. gehören nicht dazu, d. h. dazu
musst du nichts angeben.
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8. Mietvertrag
Wir können dir hier wirklich nur grob einige allgemeine Tipps geben! Bei weiteren
Fragen zu Mietvertrag und Mietrecht wendest du dich deshalb am besten an eine
Mieterberatung (Kap. 10).
8.1 Der Vertrag
Werden sich Vermieter und künftiger Mieter einig, sind vor dem Einzug einige Formalitäten zu erledigen. Wir empfehlen dir, zur Unterzeichnung des Mietvertrages und zur
Wohnungsübergabe jemanden mitzunehmen, zum Beispiel deine Eltern (wenn du noch
minderjährig bist, musst du das sowieso machen) oder eine andere Vertrauensperson.
Das hilft, nichts Wichtiges zu vergessen.
Du erhältst den ausgefüllten Mietvertrag zur Unterzeichnung. Oft sind das Standardformulare aus dem Schreibwarenhandel oder von Interessenvereinigungen der Immobilienbesitzer o. ä. Prüfe diesen genau!
Hast du erst einmal unterschrieben, gibt es kein allgemeines Rücktrittsrecht. Und du
musst dich schon sehr gut auskennen, um zu beurteilen, ob das Formular noch veraltete Klauseln enthält, die trotz deiner Unterschrift dem geltenden Mietrecht gar nicht
mehr entsprechen und deshalb nicht eingehalten werden müssen.
Hier ein paar allgemeine Fragen und Hinweise:
Stimmen die gemachten Angaben, z. B. zur Wohnungsgröße und Ausstattung?
Wer beteiligt sich mit wie viel an den Instandhaltungskosten und Kleinreparaturen?
Schau auch genau hin, ob du dich verpflichtest, beim Einzug oder Auszug zu renovieren,
und in welchem Umfang.
Achte auf die korrekte Auflistung der Nebenkosten und auf Sondervereinbarungen,
etwa zu Mitbenutzungsrechten von Gemeinschaftsräumen und Waschküchen, zu Fahrradkellern oder zur Erlaubnis zum Halten von Haustieren.
BesucherInnen gehen einen Vermieter nichts an, wenn du aber MitbewohnerInnen
oder UntermieterInnen aufnehmen willst, musst du das vertraglich klären.
Die Formularklauseln in einem Mietvertrag sind keine unveränderbaren Vorgaben. Es
kann über alle Klauseln verhandelt werden.
Beachte insbesondere die Kündigungsfristen. Verträge auf „unbestimmte Dauer" und
mit gesetzlicher Kündigungsfrist (sie beträgt drei Monate) sind besser und erlauben dir
eine größere Flexibilität.
Es gibt auch Verträge, bei denen du die Wohnung für eine Mindestmietdauer übernehmen musst. Auch Staffelmieten sind möglich.
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8.2 Kaution
In der Regel wird eine Kaution von einer bis maximal drei Nettokaltmieten (das ist die
Miete ohne Nebenkosten) verlangt. Die Kaution wird auf einem Sperrkonto angelegt
und gilt als Absicherung für von dir / euch verursachte Schäden am Mietobjekt.
Bei entsprechend gut ausgestatteten Wohnungen kann es auch sein, dass der Vermieter zusätzlich den Abschluss einer Hausratversicherung zur Abdeckung größerer Schäden verlangt.
Achte darauf, dass dir eine Quittung für die Kaution ausgestellt wird. Wenn du den
Betrag überweist, bewahre den Beleg unbedingt beim Mietvertrag auf.
Ist alles in Ordnung, wird bei Auszug aus der Wohnung die Kaution inkl. Zinsen zurückerstattet.
9. Wohnungsübergabe
9.1 Übergabe und Mängelprotokoll
Der Vertrag ist unterschrieben, der Einzug steht bevor. Vereinbare rechtzeitig einen
Übergabetermin mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Bei dieser Wohnungsübergabe bekommst du in der Regel nicht nur die Schlüssel, sondern sie ist vor allem
dafür da, damit ihr den Zustand der Wohnung zusammen in einem sogenannten Mängelprotokoll erfasst.
Deswegen können neben dir und der Hausverwaltung / dem Vermieter eventuell auch
die vorherigen Mieter anwesend sein. Im Mängelprotokoll werden auffällige Schäden
an der Wohnung festgehalten.
Achte unbedingt auf die vollständige Aufnahme auch von Kleinigkeiten, wie z. B. Flecken im Teppich oder an Wänden, undichte Wasserhähne, fehlende Schlüssel, Risse in
Keramikplatten oder Fliesen. Diese könntest du auch mit einem Fotoapparat bzw. dem
Smartphone festhalten, um dich abzusichern.
Nach der Wohnungsübergabe kannst du dem Vermieter / der Hausverwaltung auch
noch weitere Mängel melden, die dir noch aufgefallen sind. Unbedingt schriftlich und
möglichst schnell erledigen! Für nicht in dem Mängelprotokoll aufgeführte Schäden
kannst du später beim Auszug haftbar gemacht werden und bekommst dann zum
Beispiel die Kaution nicht zurück.
Im Mietvertrag ist festgehalten, wie du die Wohnung bei deinem Auszug zu übergeben
hast. Zu diesem Übergabetermin empfiehlt es sich, selbst einen Zeugen / eine Zeugin
mitzubringen.
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9.2 Schriftliches Protokoll
Grundsätzlich ist zu empfehlen, alle Angelegenheiten, also nicht nur die Wohnungsübergabe, sondern etwa auch Schadensmeldungen oder Reparaturbedarf etc., schriftlich zu erledigen. Für manches ist die Schriftform sogar zwingend vorgeschrieben.
Sollten Angelegenheiten mal telefonisch geregelt werden, dann mach am besten ein
schriftliches Protokoll bzw. eine Gesprächsnotiz unter Bezug auf das Telefongespräch
und schick es dem Vermieter / der Hausverwaltung per Post oder wenigstens per E-Mail zu.
10. Mieterberatung
Bei Fragen und Problemen zu Mietrecht, Mietvertrag, Mieterschutz, Miethöhe, Kündigung usw. kannst du dich bei verschiedenen Stellen hier in Nürnberg beraten lassen.
Darüber hinaus bietet dir die Mitgliedschaft in einer Mietervereinigung (anwaltlichen)
Rat, Beistand und bei entsprechendem Vertrag auch kostengünstigen Rechtsschutz für
gerichtliche Auseinandersetzungen.
Stadt Nürnberg – Wirtschaftsreferat – Stab Wohnen
Marienstr. 6 | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 31-26 04
Mo / Di / Do 8.30-15.30 Uhr | Mi / Fr 8.30-12.30 Uhr
E-Mail-Kontakt über Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.nuernberg.de/internet/wohnen/mietrechtsinformationen.html
Kostenlose Beratung und Hilfestellung bei mietrechtlichen Fragen.
Mieter helfen Mietern - Nürnberger MieterInnengemeinschaft e. V.
Kirchenweg 61 | 90419 Nürnberg
Tel.: 09 11/39 70 77
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mhmnuernberg.de
Beratung inkl. Rechtsberatung nur für Mitglieder | Jahresbeitrag 48,- Euro, mit
Rechtsschutz (ohne Selbstbeteiligung) zzgl. 37.- Euro |Einmalige Aufnahmegebühr: 15,-Euro | Verschiedene Beratungsangebote und -stellen im Stadtgebiet.
Auch für Nichtmitglieder: Offene Sprechstunde bei Mietfragen und -problemen
(keine Rechtsberatung!) | Mo/ Mi/ Fr 10.00 – 12.00 Uhr | Do 14.00 – 16.00 Uhr |
Nachbarschaftshaus Gostenhof | Adam-Klein-Str. 6 | 90429 Nürnberg.
Mieterhilfe e. Verein – Beratungsstelle für Nürnberg und Umgebung
Spittlertorgraben 49 | 90429 Nürnberg
Tel.: 09 11/27 02 84
E-Mail: ed.niereveflihreteim@nierev
Internet: www.mieterhilfeverein.de
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Deutscher Mieterbund Nürnberg und Umgebung e. V.
Schlehengasse 10 | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 20 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mieterbund-nuernberg.de
Beratung nur für Mitglieder | Jahresbeitrag 54,- Euro, mit Rechtsschutz
zzgl. 28.- Euro (Achtung, tritt erst drei Monate nach Vertragsabschluss in
Kraft!) | Einmalige Aufnahmegebühr 21,- Euro | Vielfältiges Beratungsangebot.
11. Organisation des Umzugs
Erstelle dir eventuell eine Checkliste, in der du alles erfasst, was du vor und während des
Umzuges erledigen musst. So wird es weniger stressig für dich. Die Deutsche Post hat einen
Umzugsratgeber mit vielen nützlichen Tipps, den du dir beim Postamt abholen kannst oder
unter www.umziehen.de findest.
Umzugskartons gibt es zum Beispiel in Baumärkten, aber oft sogar günstiger und stabiler (!)
gebraucht bei Umzugsfirmen zu kaufen – ein Blick ins Internet oder Örtliche Telefonbuch
hilft. Und du solltest die Zeit nicht unterschätzen, die du fürs Packen brauchst.
Wenn es in deinem Freundeskreis kein Auto gibt, das groß genug ist, dann denk auch rechtzeitig an einen Leih-Transporter, zum Bespiel einen Kleinbus oder Transporter – und auch
daran, wer ihn fahren darf! Auch hier lohnt sich der Vergleich mehrerer PKW-Verleiher. Eine
kleine Übersicht findest du auch auf unserer Homepage unter www.jugendinformationnuernberg.de >> Service >> Material- und Geräteverleih >> Fahrzeuge.
Organisiere FreundInnen oder KollegInnen, die dir helfen. Sorge neben einer Leiter und
einem gut gefüllten Werkzeugkasten (evtl. bei deinen Eltern oder im Freundeskreis ausleihen) auch für ein paar Getränke und vielleicht auch ein bisschen was zu essen für deine
HelferInnen.
Beschrifte beim Einzug sofort den Briefkasten, damit dir die Post problemlos zugestellt
werden kann. Oft besorgt der Vermieter die Schilder, damit sie zum Klingelschild oder
zum Briefkasten-Outfit passen. Du trägst jedoch meist die Kosten.
12. Adressänderung / Meldepflicht
Bei einem Umzug bist du verpflichtet, dich in deiner neuen Wohngemeinde anzumelden bzw. innerhalb der Wohngemeinde umzumelden. Die Meldefrist beträgt eine
Woche. Hier in Nürnberg kannst du dich sowohl im Einwohneramt wie auch in den
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Bürgerämtern anmelden (die Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerämter erfährst
du ebenfalls über den unten angegebenen Link zum Einwohneramt).
Einwohneramt der Stadt Nürnberg
Äußere Laufer Gasse 25 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 31-47 00
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.nuernberg.de/internet/einwohneramt
Öffnungszeiten: Mo / Di / Do 8.00 - 15.30 Uhr | Mi / Fr 8.00 - 12.30 Uhr
Anmeldung des Erst- oder Zweitwohnsitzes in Nürnberg | Personalausweis oder
Reisepass mitbringen | Umfangreiche weitere Angebote von Fragen zu Sozialversicherungen über Bewohnerparkausweise bis zu Namensänderungen und Aufenthaltsrecht.
Seit dem 01.01.2005 wird in Nürnberg vom Steueramt eine Zweitwohnungssteuer
erhoben. Damit du diese nicht bezahlen musst, solltest du deinen Erstwohnsitz in
Nürnberg anmelden. Studierende, die sich neu mit Hauptwohnsitz hier anmelden,
erhalten sogar ein Willkommensgeschenk. Auskünfte und Informationen bekommst du
beim
Kassen- und Steueramt
Theresienstr. 1 | 90403 Nürnberg
Telefon: 09 11/2 31-31 23 oder -52 02
Mo / Di / Do 8.30 - 15.30 Uhr | Mi / Fr 8.30 - 12.30 Uhr
E-Mail-Kontakt über Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.nuernberg.de/internet/referat2
Außerdem solltest du deine neue Adresse so bald wie möglich der Schule / Universität,
dem Arbeitgeber, deiner Bank, den Versicherungsgesellschaften (bei denen du bereits
Versicherungen abgeschlossen hast), deiner Krankenkasse und – soweit erforderlich –
Ämtern, von denen du gerade Leistungen erhältst, wie zum Beispiel der Agentur für
Arbeit mitteilen. Nicht vergessen: deinen Personalausweis und deinen Kfz-Schein umschreiben lassen.
Es empfiehlt sich auch, möglichst frühzeitig einen Nachsendeantrag bei der Post zu
stellen. So bekommst du deine Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet,
bis du allen Bekannten und Ämtern deine neue Adresse mitgeteilt hast. Allerdings ist
dieser Service kostenpflichtig. Für sechs Monate verlangt die Post 19,90 Euro, ein Jahr
kostet 24,90 Euro.
13. Internet / Telefon / Rundfunkgebühren / Strom / Heizung
Vor allem den Internetanschluss und bei Bedarf den Festnetz-Telefon-Anschluss solltest
du rechtzeitig beantragen, damit zum Einzug alles funktioniert. Hier lohnen sich Ver-
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gleiche der verschiedenen Anbieter ganz besonders. Angebote und Anmeldeformulare
findest du in den Shops oder auch online.
TV und Radio beim Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de gleich mit anmelden! Der neue Rundfunkbeitrag (seit 01.01.2013) ist von allen, also auch Studierenden,
SchülerInnen oder Auszubildenden, am Wohnort zu entrichten.
Neu ist: Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine
Rolle mehr. Eine Wohnung - ein Beitrag (17,50 €/Monat).
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich von den Rundfunkgebühren befreien oder sie ermäßigen lassen. Für diese Anträge ist der Beitragsservice zuständig. Eine
Befreiung oder Ermäßigung können EmpfängerInnen von Sozialleistungen, EmpfängerInnen von Ausbildungsförderung und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beantragen.
Wenn du Fragen hast, weitere Infos möchtest oder vorgedruckte Formulare suchst,
wende dich an:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto: 01806 999 555 10 (20 Cent/Min., Mobilfunkpreise können abweichen!)
E-Mail: [email protected] (für Bayern)
Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Natürlich musst du dich auch bei der örtlichen Energiegesellschaft, hier die N-ERGIE,
oder einem anderen Anbieter anmelden. Wenn du dich für einen anderen Anbieter
entscheidest, bekommst du trotzdem Post von der N-ERGIE: sozusagen die Bestätigung, dass dein Anbieter deren Strom- und Gasleitungen ab dann und dann benutzen
darf.
Den Vertrag über die gesamten Leistungen erhältst du von deinem Anbieter, dieser
bleibt dann auch dein Ansprechpartner für alle Vertragsangelegenheiten.
Du benötigst für den Vertragsabschluss den Mietvertragsbeginn und die Zähler(geräte)nummern für Strom und / oder Gas, außerdem auch die Zählerstände bei
Mietvertragsbeginn. Für Fragen gibt es eine Servicehotline zum Ortstarif.
Dort kannst du dich auch erkundigen, mit welcher monatlichen Abschlagszahlung du in
etwa für deine Wohnung rechnen musst:
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43 | 90429 Nürnberg
Telefon: 08 00/1 00 80 09
E-Mail: [email protected]
Internet: www.n-ergie.de
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14. Hausordnung
Denke daran, dass sich alle im Hause lebenden Menschen wohlfühlen möchten. Dazu
sind einige Vereinbarungen notwendig. Wirf einen Blick auf die Hausordnung. Diese
gehört zum Mietvertrag.
Hier findest du wertvolle Informationen, die du lesen und auch umsetzen solltest, z. B.
Treppe putzen, Schnee räumen, etc. Vielleicht ist aber auch eine Putzfirma für das Haus
beauftragt worden, diese wird dann mit in den Nebenkosten erfasst.
Die Benutzung der Waschküche gibt oft Anlass zu Streitereien. Am besten lässt du dir
die Geräte und die Waschküchenregeln durch die Hausverwaltung oder den Vermieter
erklären. Vor dem ersten Waschen solltest du die Bedienungsanleitung für die Waschmaschine durchlesen. So hast du alle notwendigen Informationen und es gibt keine
Schaumparty.
Grillen auf dem Balkon ist nicht in jedem Haus oder nur in bestimmtem Umfang erlaubt. Erkundige dich rechtzeitig bei deinem Vermieter oder in einer Mieterberatung.
15. Ruhezeiten
Ob beim Einzug oder beim Renovieren, die Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Eine generell gültige Mittagsruhe gibt es seit 2015 nicht mehr, jedoch gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. In dieser solltest du Lärm vermeiden – z. B. durch laute Musik oder Gespräche auf dem Balkon. Außerdem solltest
du dich informieren, ob in der Hausordnung zusätzliche Regelungen festgehalten sind.
Noch ein Tipp: Stelle dich deinen neuen NachbarInnen vor und lade sie eventuell zu
deiner Einweihungsparty ein. So gehst du dem ersten Ärger aus dem Weg (Ruhestörung) und schaffst eine gute Basis für ein freundliches, nachbarschaftliches Verhältnis.
Außerdem kannst du so auch Verhandlungsbereitschaft erkunden, wenn du mal eine
lautere und längere Party feiern möchtest.
16. Sicherheit in der Wohnung
Elektrische Geräte und (Gas-)Herde ausschalten (Backofen, Kaffeemaschine, Bügeleisen etc.)
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Zigarettenkippen einige Stunden auskühlen lassen, bevor du sie in den Müll wirfst.
Kippen können bis zu 8 Stunden nach dem Ausdrücken noch unbemerkt glimmen
und Feuer entfachen!
Schließe die Wohnungstüre immer ab, auch wenn du die Wohnung nur kurz verlässt. Einbruchgefahr! Aus diesem Grund solltest du auch die Fenster schließen, da
in den meisten Fällen der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist.
Achte darauf, dass die Wasserhähne zu und die Abflüsse der Becken geöffnet sind.
Der Wasserzulauf für die Waschmaschine und evtl. Spülmaschine sollte ebenfalls
geschlossen sein. Überschwemmungen sind sehr ärgerlich und teuer!
17. Versicherungen
Eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist unbedingt nötig. Es ist immer möglich, dass
es einen Wasserschaden in der Wohnung gibt oder etwas kaputt geht. Die Haftpflichtversicherung zahlt aber immer nur den Zeitwert, d. h. was die beschädigten Sachen noch wert
waren. Das kann ein ganz schön großer Unterscheid zum Neuwert sein, also wenn du die
Sachen wieder anschaffen musst.
Je nach Größe und Ausstattung deiner Wohnung ist deshalb auch eine Hausratversicherung
langfristig empfehlenswert. Hole dir von verschiedenen Versicherungsgesellschaften Angebote ein (die meisten haben auf ihren Internetseiten auch Beispielrechner) und frage nach
Vergünstigungen wie etwa Familienrabatt, wenn z. B. deine Eltern schon einen Vertrag dort
haben, oder Rabatte durch mehrere Versicherungsverträge bei derselben Gesellschaft.
Preisvergleiche lohnen sich auf jeden Fall!
18. Günstige Wohnungseinrichtung
Wozu alles neu kaufen und sich dabei womöglich auch noch böse verschulden? Außerdem sind manche alten Sachen viel schöner als neue, und nachhaltiger ist es sowieso.
Für die Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach & Region gibt es den Secondhand-Guide, eine Broschüre, in der alle Secondhandläden, Flohmärkte, Tauschbörsen
und -partys sowie Schenkringe der Region erfasst sind. Neben Kleidung, Tisch- und
Bettwäsche gibt es vom Teller über den Mixer bis zum Schrank absolut alles gebraucht
und gut hergerichtet. Da kannst du echt auch nach Geschmack entscheiden.
Du bekommst den Secondhand-Guide online im PDF-Format auf
http://www.nuernberg.de/imperia/md/agenda21/dokumente/secondhandguide.pdf
oder als gedruckte Broschüre in Secondhandläden, in Stadtteilläden, Kneipen oder bei
uns.
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19. Finanzielle Hilfen
Wir haben auf unserer Internetseite www.jugendinformation-nuernberg.de im Bereich Leben A-Z ausführliche Infos und die AnsprechpartnerInnen rund um Zuschüsse,
Gelder und Sozialleistungen zusammengestellt, deshalb hier nur ein paar wichtige
Stichworte:
19.1 Unterhalt
Beratung und Informationen zum Unterhalt – auch für Volljährige, die ihre erste (angemessene) Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben – bekommst du beim
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Soziale Dienste und Erzieherische Hilfen
Abteilung Beistand- und Amtsvormundschaft
Dietzstr. 4 | 90443 Nürnberg
Telefon: 0911 / 2 31-25 34 oder -32 05
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de >> Suche A-Z >> Unterhalt
Liste der AnsprechpartnerInnen nach Familiennamen.
19.2 Ausbildungsförderung nach Berufsausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt
Amt für Ausbildungsförderung
Sandstr. 22-24, 5. Stock | 90443 Nürnberg
Mo / Do 8.30 - 15.30 Uhr | Di / Mi / Fr 8.30 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.jugendamt.nuernberg.de >> Suche A-Z >> Ausbildungsförderung.
Dort auch Liste der AnsprechpartnerInnen mit Telefonnummern nach Anfangsbuchstaben deines Familiennamens. Zuständig für Schüler- und Meister-BAföG, also Beratung und Antragstellung für SchülerInnen, die weiterführende allgemeinbildende Schulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen, Kollegs und
Abendgymnasien, (Berufs-) Fachschulen, Fachakademien, Meister- und Technikerschulen besuchen.
Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerk Erlangen-Nürnberg)
Andreij-Sacharow-Platz 1 | 90403 Nürnberg
Tel.: 09 11/5 88 57-0
Mo / Di / Fr 08.30 - 12.00 Uhr, Do 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Internet: www.studentenwerk.uni-erlangen.de
Beratung und Antragstellung für Studierende an einer Nürnberger Hochschule. Information über Fördervoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
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19.3 Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Agentur für Arbeit – Bereich Berufsausbildungsbeihilfe
Richard-Wagner-Platz 5 | 90443 Nürnberg
Tel.: 08 00/4 55 55 00
Mo - Fr 8.00 - 12.30 Uhr | Do 8.00 – 12.30 und 16.00-18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Internet: www.arbeitsagentur.de >> Bürgerinnen & Bürger >> Ausbildung >> Finanzielle Hilfen >> Berufsausbildungsbeihilfe.
Beratung und Antragstellung für Auszubildende in einer betrieblichen oder überbetrieblichen (ersten) Berufsausbildung, die nicht mehr im Haushalt der Eltern
wohnen.
19.4 Wohngeld
Wohngeld wird bei bestimmten Voraussetzungen als Mietzuschuss für Mietwohnungen
gewährt und die Bewilligung ist von vielen Faktoren abhängig. Bitte erkundige dich
direkt, ob dir Wohngeld zusteht.
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt
Abteilung Wohngeld und Wohnungsvermittlung
Marienstr. 6, EG | 90402 Nürnberg
Tel.: 09 11/2 31-21 95 | Fax: 09 11/2 31-57 57
Mo / Di / Do 8.30 - 15.30 Uhr | Mi / Fr 8.30 - 12.30 Uhr
E-Mail-Kontakt über das Kontaktformular auf der Internetseite
Internet: www.nuernberg.de/sozialamt/
Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung.
Bitte Einkommensnachweise, Mietvertrag und letzte Mietquittung mitbringen.
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