Auslobungstext mit Anhängen Neubau Rathaus Gröbenzell

Transcription

Auslobungstext mit Anhängen Neubau Rathaus Gröbenzell
Gemeinde Gröbenzell
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013
Neubau Rathaus Gröbenzell
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Inhaltsverzeichnis
01.01
02.01
02.02
02.03
02.04
02.05
02.06
02.07
02.08
02.09
02.10
02.11
02.12
02.13
02.14
02.15
02.16
02.17
02.18
02.19
03.01
03.02
03.03
03.04
03.05
03.06
03.07
03.08
03.09
03.10
03.11
03.12
03.13
03.14
04.01
04.02
05.01
Anlass und Zweck des Wettbewerbes ............................................................................................................ 1
Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 und Wettbewerbsgegenstand .................................................. 3
Wettbewerbsart............................................................................................................................................. 3
Auslober ....................................................................................................................................................... 3
Wettbewerbsteilnehmer ................................................................................................................................. 4
Preisgericht und Vertreter des Auslobers ....................................................................................................... 5
Berater und Vorprüfung ................................................................................................................................. 6
Preisgelder und Bearbeitungshonorare .......................................................................................................... 6
Wettbewerbsunterlagen................................................................................................................................. 7
Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung .................................................................................................. 8
Termine ........................................................................................................................................................ 9
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung .....................................................................................10
Beauftragung durch den Auslober.................................................................................................................11
Eigentum, Rücksendung ..............................................................................................................................11
Urheberrecht, Nutzung .................................................................................................................................11
Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung......................................................................................12
Haftungsausschluss .....................................................................................................................................12
Kriterien für die Vergabe des Auftrages an einen der Preisträger ...................................................................12
Nachprüfung ................................................................................................................................................12
Bestätigung..................................................................................................................................................12
Grundzüge der Planungsaufgabe .................................................................................................................13
Siedlungsgeschichte und Städtebau .............................................................................................................13
Städtebaulicher Umgriff ................................................................................................................................15
Wettbewerbsgebiet, Bauleitplanung und Erschließung ..................................................................................16
Schallimmissionen .......................................................................................................................................18
Baugeschichte und Urheberrechtsforderungen..............................................................................................19
Bestandsgebäude ........................................................................................................................................19
Wirtschaftlichkeit ..........................................................................................................................................20
Anforderungen an die Freiflächen .................................................................................................................21
Energetische Anforderungen und Konstruktion..............................................................................................21
Ökologie und Nachhaltigkeit .........................................................................................................................22
Haustechnische Anlagen ..............................................................................................................................23
Baugrund.....................................................................................................................................................23
Maßgebliche Rechtsgrundlagen und Regelwerke ..........................................................................................24
Rathausflächen ............................................................................................................................................25
Pkw-Stellplätze ............................................................................................................................................30
Beurteilungskriterien .....................................................................................................................................32
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes
01.01
Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Die Gemeinde Gröbenzell beabsichtigt den Ersatzneubau des Rathauses an
der Stelle des bisherigen Rathauses. Den Wettbewerbsteilnehmern ist es
ergebnisoffen freigestellt, ob sie in der Wettbewerbslösung den Erhalt von
Teilen des Bestandes vorsehen oder nicht. Die dann nicht mehr benötigten
Gebäudeteile werden vor Durchführung des Neubaus in einem Zug
abgebrochen. Das Rathaus ist derzeit als Interimsmaßnahme an einer
anderen Stelle untergebracht.
Gröbenzell ist überwiegend eine Wohngemeinde und weist in der
Bebauungsstruktur einen Gartenstadtcharakter im Sinne einer kleinteiligen,
durchgrünten Bebauung auf. Die umliegende Wohnbebauung ist zum
überwiegenden Teil eine Einfamilienhaus- und Reihenhausbebauung meist
ohne größere Höhenentwicklung. Das Wettbewerbsgebiet für den
Rathausneubau ist Teil einer langfristigen, städtebaulichen Planung. Es liegt
im Ortszentrum, angrenzend an eine attraktive öffentliche Platzsituation.
Darauf wird der Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt, Bürgerfeste und ähnliche
Veranstaltungen durchgeführt. In Nachbarschaft zum Wettbewerbsgebiet
befindet sich zwei Kirchen sowie eine Reihe öffentlicher Gebäude. Dieses
Gebäudeensemble wurde auf Grundlage eines früher durchgeführten
Planungswettbewerbes in den derzeitigen, sehr attraktiven Zustand versetzt.
Das zu planende Rathaus soll in seiner Architektur die Verankerung von
Transparenz, Demokratie und eine Offenheit für Bürgeranliegen in der
Gemeinde Gröbenzell ausdrücken. Neben der städtebaulichen Eingliederung
in die Ortsmitte mit den wichtigsten Gebäuden in der Nachbarschaft wird
auch die Besonderheit des Rathauses als wichtigstes öffentliches Gebäude
gesehen.
Im Neubau sind Rathaus-Nutzflächen von ca. 2.900 m², Reserveflächen für
eine Erstnutzung mit separatem Zugang in kleinerem Umfang, eine
Hausmeisterwohnung sowie Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage vorzusehen.
Ob und wie viele als Stellplätze in offener Aufstellung möglich oder
zielführend unterzubringen sind, ist vom Wettbewerbsteilnehmer zu prüfen.
Der Neubau soll die schon vorhandene hohe Qualität der angrenzenden
Freiräume verstärken und die Qualität der umgebenden Gebäude fördern.
Der Rathaussitzungssaal kann so geplant werden, dass darin auch
Veranstaltungen Dritter darin durchgeführt werden können.
Der Bauherr legt Wert auf
-
eine architektonisch überzeugende, der Aufgabe und dem Standort
angemessene Gestaltung
eine kostenbewusste Konstruktion mit langlebiger Bauweise
eine Folge- und Betriebskostenminimierung
eine schadstoffarme Bauweise
ressourcenschonendes Bauen mit hohem energetischen Standard
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 01 – Anlass und Zweck des Wettbewerbes
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Für den unmittelbaren Freiflächenumgriff des Gebäudes soll ein
Freiflächenkonzept erarbeitet werden. Landschaftsarchitekten sollen als
Berater hinzugezogen werden.
Das Planungsgebiet befindet sich in der Ortsmitte, so dass umfängliche
nachbarschaftliche Belange in der Planung zu berücksichtigen sind. Das
Wettbewerbsgebiet befindet sich im Umgriff eines rechtskräftigen
Bebauungsplanes, die Wettbewerbsergebnisse könnten Grundlage einer
Änderung sein. Für die beabsichtigte Planung ist das geltende Planungsrecht
einzuhalten, insbesondere die Abstandsflächen nach BayBO.
Seite 2
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
02.01
Anwendung und Anerkennung der RPW
2013 und Wettbewerbsgegenstand
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 Fassung Bayern
(Bekanntmachung der obersten Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Inneren vom 01.10.2013) zu Grunde, soweit in
einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
An der Vorbereitung des Teil 02 der Auslobung hat die Bayerische
Architektenkammer beratend mitgewirkt (§2 Abs. 4 RPW; Art. 13 Abs. 4
BauKaG); die Auslobung wurde registriert unter der Nr. 2016/11.02.
Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den
Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an.
Wettbewerbsgegenstand
Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Objektplanung Gebäude
für das Rathaus in Gröbenzell.
In einem Ideenteil des Wettbewerbs ist ein Konzept für die Freiflächen auf
dem Flurstück des Rathauses zu erarbeiten.
Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teilen 03 und 04 im Einzelnen beschrieben.
02.02
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird ausgelobt als Ideen- und Realisierungswettbewerb.
Der Wettbewerb wird durchgeführt 696als nichtoffener Wettbewerb mit
vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.
Tag der Auslobung ist der 29.01.2016.
02.03
Auslober
Auslober des Wettbewerbes ist die
Gemeinde Gröbenzell
Danziger Straße 23
81294 Gröbenzell
Ansprechpartner ist
Herr Friedrich Frankenfeld
T 08142 / 505 86
Seite 3
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
Mit der Verfahrensbetreuung, Abwicklung und Vorprüfung des Wettbewerbes
ist beauftragt:
Kellerer und Kellerer
Franziskanerstr. 26
81669 München
T 089 / 459 1177 0
F 089 / 459 1177 8
E-mail: [email protected]
02.04
Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige
— natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt/-in nach dem Recht ihres jeweiligen
Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der
einschlägigen EG-Richtlinie,
— juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe
entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher
Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die
Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt
werden. Dies sind:
Behnisch Architekten, München/Stuttgart
Straub Architekten, München
Thomas Wegmann, Augsburg
Architekturbüro Prof. Thomas Hammer, München
Atelier Lüps, Schondorf
Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten, Nürnberg
ARGE Pfletscher und Steffan Architekten + Haack und Hoepfner Architekten
PartGmbH, München
berger röcker architekten, Stuttgart
Knerer Lang Architekten GmbH, München
ARGE Prof. Teppert Architekten GmbH+mrb architekten GmbH, München
Schindhelm Moser Architekten, München
Reinhard Bauer Architekt, München
bogevischs buero architekten & stadtplaner gmbh, München
Bolwin/Wulf Architekten Partnerschaftsgesellschaft, Berlin
Blocher Blocher Partners, Stuttgart
Weinmiller Architekten, Berlin
DEMOGO STUDIO DI ARCHITETTURA, I – Treviso
Christoph Keiner Architekt, Hamburg
BAYER & STROBEL ARCHITEKTEN, Kaiserslautern
bof architekten GmbH, Hamburg
Dürschinger Architekten, Fürth
Schuster Architekten, Düsseldorf
Schwinde Architekten Partnerschaftsgesellschaft, München
gk Gössel + Kluge Generalplaner GmbH, Stuttgart
huber staudt architekten, Berlin
HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH+Co KG, München
Seite 4
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
PASD Feldmeier + Wrede Planungsgruppe für Architektur Städtebau und
Denkmalpflege, Hagen
PEDEVILLA ARCHITECTS, I - Bruneck
ARGE Raupach Architekten GbR + Kunze Seeholzer Architekten GmbH,
München
Staubach + Partner, Fulda
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung
bzw. Erklärung zur Teilnahme (bei den gesetzten Teilnehmern) genannten
Personen als Verfasser im Wettbewerb beteiligen.
02.05
Preisgericht und Vertreter des Auslobers
Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der
endgültigen Abfassung der Auslobung gehört.
Sachpreisrichter/innen
Johann Böhmer, Gemeinderat (Freie Wähler)
Brigitte Böttger, Gemeinderätin (CSU)
Klaus Coy, Gemeinderat (FDP)
Claudia O’Hara-Jung, Gemeinderätin (UWG)
Markus Rainer, Gemeinderat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Axel von Walter, 3. Bürgermeister (SPD)
Fachpreisrichter/innen
Prof. Markus Allmann, Architekt. München
Prof. Tobias Wulf, Architekt, Stuttgart
Andreas Marth, Architekt, Wien
Prof. Hannelore Deubzer, Architektin, München
Prof. Dr. Friedrich Wagner, Architekt, Krefeld
Prof. Herbert Meyer-Sternberg, Architekt, München
Prof. Fritz Auer, Architekt, München
Stellvertretende Sachpreisrichter/innen
Michael Leonbacher, Gemeinderat (Freie Wähler)
Thomas Eichler, Gemeinderat (CSU)
Dr. Reinhard Paesler, Gemeinderat (CSU)
Dr. Martin Runge, 2. Bürgermeister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Falk, Gemeinderat (SPD)
Cordula Braun, Gemeinderätin (UWG)
Die obige Reihung ist keine Reihung in der Folge der Vertretung.
Stellvertretende Fachpreisrichter/innen
Ingrid Amann, Architektin, München
Walter Voss, Architekt, Wasserburg
Arne Rüdenauer, Architekt, Stuttgart
Prof. Michael Gaenßler, Architekt, München
Seite 5
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
Christian Waldner, Architekt, Wien
Philipp Auer, Architekt, München
Ständig anwesender stellvertretende Fachpreisrichterin
Olga Ritter, Architektin, München
Vertreter des Auslobers
Martin Schäfer, Erster Bürgermeister der Gemeinde Gröbenzell
Günter Pauly, Leiter Geschäftsbereich III der Gemeinde Gröbenzell
Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
02.06
Berater und Vorprüfung
Berater
Victor Schmitt, Dipl.-Ing. (Tragwerksplanung)
Friedrich Frankenfeld, Leiter Sachgebiet Hochbau der Gemeinde Gröbenzell
Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt gemäß Anlage VI zur RPW 2013 Fassung Bayern
durch
Peter Kellerer, Architekt, München.
Der Auslober behält sich vor, obige Berater sowie weitere als
Sachverständige zur Vorprüfung hinzuzuziehen.
02.07
Preisgelder und Bearbeitungshonorare
1. Preis
2. Preis
3. Preis
4. Preis
5. Preis
Anerkennungen
Preissumme netto
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
17.500,14.000,10.000,9.000,7.000,5.500,62.500,-
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen,
wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt,
die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Seite 6
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
02.08
Wettbewerbsunterlagen
An die Wettbewerbsteilnehmer werden am 30.03.2016 folgende
Wettbewerbsunterlagen zum Eigendownload zur Verfügung gestellt:
Auslobungstext mit den Anhängen
aa)
ab)
ac)
Lageplan M 1:1000
Übersicht über Kunstwerke im Bestandsgebäude
Grundrisse Bestandsgebäude
Dateien zum Eigendownload
ba)
bb)
bc)
bd)
be)
bf)
bg)
bh)
bi)
bj)
bk)
Lageplandatei im dxf-Format
Luftbild, Quelle „Bayernviewer“ des LfU Bayern
Stellplatzsatzung der Gemeinde Gröbenzell
Werkpläne mit Schnitten und Ansichten Bestandsgebäude
Fotodokumentation Bestandsgebäude und Wettbewerbsgebiet
Spartenplan EON
Plan Kanalnetz in den Straßen
Freianlagenplan mit Geländehöhen
Historische Pläne der Bestandsgebäude, Quelle: Archiv die
Gröbenhüter e.V.
Historische Fotos der Bestandsgebäude, Quelle: Archiv die
Gröbenhüter e.V.
Grundrisse Bestandsgebäude (werden bis 14.04.2016 gesondert
ausgegeben)
Vordrucke zur Abgabe mit der Wettbewerbsarbeit
ca)
cb)
cc)
Verfassererklärung
Berechnungsvorlagen für die Flächen- und Kubaturberechnung
Erklärung zum Nutzungsrecht
Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr Inhalt dürfen ohne die
vorherige ausdrückliche Genehmigung des Auslobers auf irgendeine Art
verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält eine Modelleinsatzplatte. Dieses wird
bis zum 19.04.2016 an die Wettbewerbsteilnehmer abgesandt.
Seite 7
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
02.09
Wettbewerbsleistungen und
Kennzeichnung
Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus sechs
verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen.
Die Ziffernfolge darf nicht 123456 sein.
Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die
Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind
nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung
ausgeschlossen.
Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt:














Städtebauliche Einbindung M 1:2000 mit Darstellung der
Städtebaulichen Einbindung als Schwarzplan
Lageplan M 1:500 mit Einzeichnung der vorgeschlagenen
Bauabschnitte, Gebäude mit Dachformen und Geschosszahl,
Baulichen Nebenanlagen, Abstandsflächen, Verkehrsflächen und
Fußgängerwegen, Außenkanten der Tiefgarage,
Feuerwehraufstellflächen
Grundrisse M 1:200, dabei EG-Grundriss als zusammenhängende
Darstellung für das gesamte Wettbewerbsgebiet mit baulichen
Nebenanlagen und Verkehrsflächen, Darstellung aller
Tragwerksstützen und eines nachvollziehbaren Tragsystems in allen
Ebenen, Zugänge
Ansichten und Schnitte M 1:200, der Schnitt muss den Verlauf der
vorhandenen Geländeoberkante bezogen auf NN zeigen und ggf.
durch ein Bestandsgebäude mit Darstellung der Bestandsfundamente
führen.
Fassadenschnitt und Ansichtsausschnitt M 1:50 der Fassade zur
Rathausstraße mit Angaben zur Konstruktion, Materialien und
Oberflächen
Exemplarische Möblierung eines Büros 20 m² für zwei Personen
Erläuterungen mit Skizzen, alle Erläuterungen sind auf die Pläne
aufzutragen, Renderings, auch in die Erläuterungen eingebunden sind
nicht zulässig
Flächen- und Kubaturberechnungen auf den ausgegebenen
Vordrucken
Verfassererklärung auf dem beigefügten Formblatt, in einem
neutralen, undurchsichtigen, verschlossenen Umschlag
Kopie des Architektenvertrages zum späteren Nutzungsrecht
Zusätzlicher, identischer Plansatz mit eingetragenen
Berechnungsmaßen für die Vorprüfung
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Alle Unterlagen außer der Verfassererklärung im jpg, pdf- und dxfDateiformat auf CD-ROM. In den Datenträger- und Dateieinstellungen
sind alle Hinweise auf die Verfasser zu eliminieren
Massenmodell M 1:500 auf der ausgegebenen Grundplatte
Alle Grundrisse sind auf Grundlage der ausgegebenen dxf-Datei zu erstellen.
Die Pläne sind so aufzutragen, dass Norden oben liegt. Legenden sind nicht
erlaubt. Fotos von Referenzgebäuden als Abbildungen im Rahmen der
Erläuterungen sind nicht zulässig, da damit die Anonymität evtl. gefährdet
Seite 8
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
wird, was zum Ausschluss führt oder die Urheberrechte Dritter evtl. verletzen
kann.
Insgesamt sind 2 Pläne für die Präsentation im Preisgericht, Blattgröße DIN
A0 118,9 cm X 84,1 cm Querformat gewünscht. Die Pläne sind gerollt
einzureichen.
Alle über die Präsentationspläne hinaus eingereichten Unterlagen werden
nur zur Vorprüfung verwendet und danach vernichtet.
02.10
Termine
Schriftliche Rückfragen
Alle Rückfragen sind schriftlich und anonym (insbesondere ohne Name des
Teilnehmers auf dem Rückfragenblatt) einzureichen. Die Rückfragen können
bis zum 19.04.2016, 16.00 Uhr gestellt werden. Die Rückfragen sind zu
richten an:
Kellerer und Kellerer
Franziskanerstr. 26
81669 München
Fax: 089.45911778
e-mail: [email protected]
Kolloquium
Das Kolloquium mit Vertretern des Auslobers, Fach- und Sachpreisrichtern
sowie den Beratern findet am
21.04.2016 Beginn für Wettbewerbsteilnehmer um 15.30 Uhr
statt.
Ort:
Sitzungssaal im Rathaus der Gemeinde Gröbenzell
Danziger Straße 23
81294 Gröbenzell
Die Teilnahme am Kolloquium ist nicht verpflichtend.
Die Antworten zu den schriftlichen Rückfragen samt Protokoll des
Kolloquiums werden bis zum 27.04.2016 allen am Verfahren Beteiligten
schriftlich mitgeteilt. Sie werden Bestandteil der Auslobung.
Einlieferungstermine
Der Einlieferungstermin für die
Unterlagen außer dem Modell ist der 07.06.2016
Seite 9
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
Der Einlieferungstermin für das
Modell ist der 14.06.2016
Bis 18.00 Uhr können die Unterlagen bei Kellerer und Kellerer,
Franziskanerstr. 26, 81669 München abgeliefert oder spätestens an diesem
Tag an folgende Postadresse aufgegeben werden:
Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München
Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post oder
anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein
angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim
Auslober die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.
Der Teilnehmer hat in jedem Fall dafür zu sorgen, dass er den Nachweis
über die rechtzeitige Einlieferung führen kann.
Da ein Tagesstempel auf dem (Post-)Versandgut ein späteres Datum
aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsbelege
sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf
Anforderung vorzulegen.
In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der
rechtzeitigen Einlieferung mit beurteilt. Kann der Nachweis nicht geführt
werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers
einzusetzen:
Kellerer und Kellerer, Franziskanerstr. 26, 81669 München
In allen Fällen sind die Arbeiten für den Auslober kostenfrei einzusenden.
Preisgerichtssitzung
Der Termin wird separat mitgeteilt.
02.11
Zulassung der Wettbewerbsarbeiten zur
Beurteilung
Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die
den formalen Bedingungen entsprechen
in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen
termingerecht eingegangen sind
keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen
Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Wettbewerbsaufgabe Punkt 01,
Punkt 03 und dem Planungsprogramm Punkt 04 führen nicht zum Ausschluß
vom Verfahren.
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen,
insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten werden protokolliert.
Seite 10
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
02.12
Beauftragung durch den Auslober
Der Auslober wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe
realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung
entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen
Preisträger stufenweise mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude
HOAI § 34 LPH 1-8 in Verbindung mit Anlage 10 beauftragen. Ein Anspruch
auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung
durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu leisten.
Vergütung der weiteren Bearbeitung
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits
erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des
zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren
Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
02.13
Eigentum, Rücksendung
Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Pläne und Modelle
werden Eigentum des Auslobers und nicht an die Wettbewerbsteilnehmer
zurückgesandt.
Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können an einem vom Auslober
festgelegten Tag abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, werden die Modelle,
nicht jedoch die Zeichnungen an die Wettbewerbsteilnehmer zurückgesandt.
Eine Rücksendung durch den Auslober erfolgt nur, wenn die Teilnehmer eine
geeignete Verpackung mit abgegeben haben.
02.14
Urheberrecht, Nutzung
Seite 11
Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des
Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW.
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 02 – Allgemeine Bedingungen
02.15
Bekanntmachung des Ergebnisses und
Ausstellung
Der Auslober wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der
Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Übersenden des
Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitteilen.
Die Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort und Zeitpunkt
stehen noch nicht fest. Die Wettbewerbsteilnehmer werden darüber
gesondert informiert.
02.16
Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung sowie in den Anlagen,
auch Planunterlagen, wurden durch den Auftraggeber sorgfältig geprüft.
Jedoch wird keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür übernommen, dass
alle Angaben vollständig, richtig und in letzter Aktualität zur Verfügung
gestellt worden sind.
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der
Auslober nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten. Dies gilt auch für die Verfahrensbetreuung durch den
Wettbewerbsbetreuer.
02.17
Kriterien für die Vergabe des Auftrages
an einen der Preisträger
Das Abschneiden im Realisierungswettbewerb wird mit 50% Gewichtung als
Zuschlagskriterium in den Auftragsverhandlungen des VOF-Verfahrens
gewertet.
02.18
Nachprüfung
Eine Nachprüfmöglichkeit des Verfahrens besteht im Anwendungsbereich
der VOF über die zuständige Vergabekammer. Diese ist in der
Wettbewerbsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU
genannt.
02.19
Bestätigung
Der vorstehenden Auslobung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
17.03.2016 zugestimmt.
…………………………………………………………………………
Unterschrift Erster Bürgermeister
Seite 12
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
03.01
Grundzüge der Planungsaufgabe
Das geforderte Planungsprogramm, bestehend aus den Nutzflächen
-
706 m² Bürgerservice – mit regulären Besucher-Öffnungszeiten
401 m² Sitzungsbereich mit Trauungszimmer
1.831 m² Allgemeiner Dienstzimmerbereich und Sonstige
68 m² als bürgerschaftliche Erstnutzung (Verfügungsbereich)
95 m² als 4-Zi Hausmeisterwohnung
35 m² Öffentliche WC-Anlage
soll innerhalb eines Gebäudes im Wettbewerbsgebiet untergebracht
werden.
Zudem sind gesamt 60 Pkw-Stellplätze (der Auslober geht davon aus, dass
der Großteil in einer Tiefgarage unterzubringen ist) zu konzipieren.
Den Wettbewerbsteilnehmern ist es ergebnisoffen freigestellt, ob sie in der
Wettbewerbslösung den Erhalt von Teilen des Bestandes vorsehen oder
nicht. Die verschiedenen in dieser Auslobung dargelegten Gesichtspunkte
sind abzuwägen.
Das Gebäude muss in allen Teilen außer den Haustechnik-Räumen
barrierefrei erschlossen werden.
Im Bestandsgebäude befindet sich im UG eine Heizzentrale, die auch das
Bürgerhaus, die „Alte Schule“ und das Seniorenzentrum im Winter in
Betrieb befindliche Heizzentrale für das Bürgerhaus, die „Alte Schule“ und
den östlich des Wettbewerbsgebietes befindliche Kindertagesstätte mit
Wärme versorgt. Während der Bauzeit ist hierfür ein Provisorium
vorgesehen.
Die zu planende, künftige Heizzentrale wird diese Gebäude wieder mit
Wärme versorgen müssen. Das Wettbewerbsgebiet ist mit einer
Erdgasversorgung erschlossen.
Im Zuge der Rathausplanung ist auch eine Lösung für den ruhenden
Verkehr, d.h. insbesondere die Pkw-Stellplätze für die Besucher wie auch
die Bediensteten zu entwickeln.
Die Konzeption der Freianlagen soll auf das Ortsbild und den Charakter der
Gemeinde Gröbenzell abgestimmt sein. Die Gebäudehöhe ist nicht
beschränkt, als städtebaulich angemessen wird eine maximale
Geschosszahl von E+3 gesehen.
03.02
Siedlungsgeschichte und Städtebau
Die Gemeinde Gröbenzell besteht als politische Gemeinde erst seit 1952.
Die Siedlungsgeschichte des Umfeldes des Wettbewerbsgebietes reicht
jedoch sehr viel weiter zurück. Die urkundlich aufgezeichnete
Siedlungsgeschichte hat die Instandhaltung der Straße von München nach
Augsburg und dem dazugehörigen Wegezoll 1623 als Siedlungsbeginn.
In Gröbenzell musste zudem der Gröbenbach gequert werden. Dieser ist
heute noch ein ortsbildprägendes Element und befindet sich weniger als
Seite 13
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
200m östlich des Wettbewerbsgebietes.
Das heutige Gemeindegebiet war in Zeiten vor dem 20. Jahrhundert
weniger landwirtschaftlich genutzt als umliegende Gemeinden, weil die Lage
im Moor dies nicht zuließ.
Erst Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten privaten
Wohnhäuser. Mit dem Bau der Eisenbahnlinie von München nach Augsburg
1840 war ein Aufschwung der Torfstecher verbunden, die nun der Königlich
Bayerischen Staatsbahn ihr Produkt verkaufen konnten und so wurde im
November 1898 sogar ein Haltepunkt eingerichtet.1
„1920 hat Gröbenzell 800 Einwohner, 1929 sind es 1.100 und im Jahr 1936
1.600 Einwohner. Eine durchaus organische Entwicklung also. Sie hielt
auch in den Jahren nach Gründung der politischen Gemeinde zunächst an.
1962 zählte Gröbenzell erst 7.000 Personen. Dann allerdings war der
Einwohnerzuwachs kaum mehr zu bremsen. Die Expansion der
Landeshauptstadt und die verkehrsgünstige Lage Gröbenzells zu den
Arbeitsplätzen in München führte zu einem gewaltigen Zuzug. Die
Neuausweisung von Baugebieten und Lückenschließungen bewirkten, dass
1972 schon 14.000 Einwohner in Gröbenzell beheimatet waren.“ 2 Keimzelle
dieser Entwicklung war eine erste Siedlung mit ca. 250 Reihenhäusern, die
ab 1960 errichtet wurden.
Seit 1972 entstanden als wichtigste öffentliche Gebäude zwei private
Altenheime, Grundschulen, eine Hauptschule, ein Gymnasium, die
evangelische Kirche, mehrere kommunale Kindergärten, das
Freizeitzentrum, die Eisenbahnüber- bzw. Unterquerungen sowie eine
Polizeiinspektion. Heute hat Gröbenzell ca. 20.000 Einwohner.
1
Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C.H.Beck’sche Verlagsbuch-
handlung, München 1983, ISBN 3-406-09669-7. Seite 466
2
Auszug aus dem Heimatbuch Gröbenzell, Horst Hell, Auflage 1996
Seite 14
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Quelle: Bayerisches Landesvermessungsamt
03.03
Städtebaulicher Umgriff
Das Wettbewerbsgebiet liegt im Bereich verdichteter öffentlicher Gebäude.
Dies sind:








der S-Bahnhof im Nord-Osten
die katholische Pfarrkirche mit Pfarrheim im Süd-Osten
die evangelische Kirche im Westen gegenüber der Poststraße
das Seniorenzentrum
die „Alte Schule“ (jetzt Gaststätte)
das Bürgerhaus der Gemeinde Gröbenzell unmittelbar gegenüber im
Süd-Westen
die Polizeidienststelle Gröbenzell im Süd-Westen
eine Kindertagesstätte unmittelbar im Osten an das Wettbewerbsgebiet
angrenzend
Im unmittelbaren südlichen Anschluss an das Wettbewerbsgebiet wurde im
Jahr 1999 auf Grundlage eines Architektenwettbewerbes ein Platz mit
Gebäudeensemble geschaffen, der eine hohe Gestaltungs- und
Nutzungsqualität aufweist. Der Platz soll wie derzeit hergestellt, erhalten
bleiben. Für Flächen im Umgriff des Wettbewerbsgebiets wurde Antrag auf
Städtebauförderung gestellt.
Die Traufhöhen und Dachformen der Gebäude in der unmittelbaren
Nachbarschaft sind in der Anlage zur Auslobung enthalten.
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen/ Gewerbe
KITA
gGGewerbe
Kirche
Gastst. Alte Schule
Pfarrei
Senior.zentrum
Kirche
Bürgerhaus
Quelle: Bayerisches Landesvermessungsamt
Seite 15
Wohne
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Die Bebauung im Anschluss an das Wettbewerbsgebiet ist zwei- und
dreigeschossig. Höhere Gebäude befinden sich im weiteren Umgriff an der
Kirchenstraße östlich des Wettbewerbsgebietes.
Denkmale im Umgriff
Gröbenzell hat als „junge“ Gemeinde insgesamt wenige Baudenkmale,
insgesamt vier, zwei davon in der Nähe des Wettbewerbsgebietes.
Die 1925 errichtete, süd-östlich des Wettbewerbsgebietes befindliche
katholische Pfarrkirche sowie die auch in diesem Jahr errichtete, heute als
Gaststätte genutzte „Alte Schule“ sind Einzeldenkmale und auch von
ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
03.04
Wettbewerbsgebiet, Bauleitplanung und
Erschließung
Das Wettbewerbsgebiet hat eine Fläche von 3.059,5 m² und besteht aus
dem westlichen Teil des Flurstücks des Rathauses, Fl. Nr. 1299/4.
Das Wettbewerbsgebiet ist nahezu eben, für die Schärfe der
Wettbewerbskonzeption ist es als eben zu betrachten.
Die baulichen Nebenanlagen und Nebengebäude im Wettbewerbsgebiet (an
der Nord-Ost-Ecke des Wettbewerbsgebietes sowie an der Poststraße) im
Wettbewerbsgebiet sollen nicht erhalten werden. Die Sparten der
Technischen Erschließung werden neu gebaut.
Die derzeit im Wettbewerbsgebiet befindliche Bepflanzung ist nicht von einer
Qualität, die für die Bebauung maßgeblich sein soll. Bei einem Nicht-Erhalt
der Großbäume bestehen Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen, die jedoch
nicht Gegenstand der Wettbewerbsaufgabe sind.
In der Planung ist zu berücksichtigen, dass die bestehenden Bäume
Seite 16
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
außerhalb des Wettbewerbsgebietes erhalten werden müssen und somit ein
Wurzelschutz nach üblichen technischen Vorgaben notwendig ist.
Der an der westlichen Grenze des Wettbewerbsgebietes befindliche ElektroVerteilerschrank kann verlegt werden, die Verlegung ist nicht
Wettbewerbsgegenstand.
Das Wettbewerbsgebiet ist als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, für die
umgebende Bebauung ist ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Die Festsetzungen im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind
hinsichtlich Baugrenzen, Freianlagen, Baukörperpositionierung und
Wandhöhen nicht Grundlage des Wettbewerbes, da eine Änderung dieses
Bebauungsplanes wegen des voraussichtlich anderen Baukörpers notwendig
sein wird. Grundlage des Planungsvorschlages im Wettbewerb müssen die
Regelungen der Bayerischen Bauordnung, insbesondere zu den
notwendigen Abstandsflächen sein.
Abstandsflächen dürfen über die östliche Grenze des Wettbewerbsgebietes
in das Flurstück Nr. 1299/4 sowie auch über die Straßenmitte der
Rathausstraße hinausreichen und auch auf dem südlich angrenzenden
gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 1299/5 liegen. Sie dürfen jedoch die
Abstandsfläche der östlich angrenzenden Kindertagesstätte bzw. der
Gebäude auf der Südseite der Rathausstraße nicht überdecken. (siehe
Anhang ad)
Bezüglich der Einhaltung von Abstandsflächen bei einem (nur) Teilabriss des
Rathauses mit anschließender Neuerrichtung sind für die jeweiligen
Neubauten die Vorschriften von Art. 6 BayBO einzuhalten. Insbesondere falls
die Neubauten andere (größere) Dimensionen erreichen wie die zuvor
vorhandenen Gebäude, besteht hier kein Bestandsschutz mehr, und ein
solcher kann auch nicht von dem bestehenden Altbau auf die Neubauten
erstreckt werden. Jedes neu zu errichtende Gebäudeteil für sich müsste
daher die Abstandsflächen einhalten.
Die Erschließung der Pkw-Stellplätze oder auch der Tiefgarage kann sowohl
von der Rathausstraße wie auch von der Poststraße erfolgen, dabei sind
jedoch die im Kapitel –Emissionen- dargelegten Einschränkungen zu
berücksichtigen.
In der Konzeption ist die Möglichkeit der Abfallunterbringung zu
berücksichtigen. Der Sammelort muss von Sammelfahrzeugen bis auf ca.
10m angefahren werden können.
Seite 17
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Hinsichtlich des Fahrverkehrs sowohl auf der Rathausstraße wie auch auf
der Poststraße ist weiterhin davon auszugehen, dass die Rathausstraße
verkehrsberuhigter Bereich bleibt. Die Verkehrsbelastung ist gering,
Verkehrszählungen liegen nicht vor.
03.05
Schallimmissionen
Das Wettbewerbsareal grenzt insbesondere im Norden und Osten an
schutzbedürftige Wohngebiete bzw. einen Kindergarten an.
Da die Stellplätze des Rathauses mitunter auch in der Nachtzeit (22:00
Uhr bis 06:00 Uhr) genutzt werden sollen, ist auf den Gesichtspunkt
einer schalltechnisch optimierten Planung besonderer Wert zu legen.
Die Erschließung der Stellplätze sollte über die öffentliche Rathausstraße
erfolgen. Dadurch wird zusätzlicher Parksuchverkehr in den nördlich
gelegenen Wohngebieten vermieden.
Die auszuweisenden Pkw-Stellplätze sind nach Möglichkeit
schalltechnisch günstig in einer Tiefgarage vorzusehen.
Die Rampe in eine Tiefgarage ist in Richtung Süden oder Westen, d. h.
zu den Gemeinbedarfsflächen ohne Nachtnutzung hin vorzusehen. Die
Tiefgaragenzufahrt auf dem Rathausgelände sollte einen
Mindestabstand zum Wohngebäude Rathaus-straße 7 von mindestens
12 m und zu den Wohngebäuden nördlich des Wettbewerbsgebietes von
18 m aufweisen.
Die Rampe in die Tiefgarage ist entweder vollständig einzuhausen oder
in die geplanten Gebäude zu integrieren.
Unvermeidbare, oberirdische Stellplätze, die auch in der Nacht (22:00
Uhr bis 06:00 Uhr) genutzt werden sollen, müssen einen
Mindestabstand zwischen dem Rand des Parkplatzes und dem
nächstgelegenen Wohngebäude im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
von 28 m, innerhalb der Gemeinbedarfsfläche/Mischgebiet von 15 m
aufweisen.
Bei schalltechnisch günstiger, abschirmender Planung der
Rathausgebäude können die o. g. Abstände ggf. etwas unterschritten
Seite 18
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
werden.
Räume für geräuschintensive Veranstaltungen sind innerhalb der von
den benachbarten Wohngebiet abgewandten Gebäudeteile zu planen.
Außerdem sind die Zugänge zum Bereich für den bürgerschaftlichen
Bedarf wie auch zum Sitzungstrakt und den Pkw-Stellplätzen von der
Wohnbebauung abgewandt an-zuordnen.“
03.06
Baugeschichte und
Urheberrechtsforderungen
Der Ostflügel des heutigen Rathauskomplexes wurde im Jahr 1954 als
zweigeschossiges, erstes Rathaus der Gemeinde Gröbenzell mit
Wohnungen im Obergeschoss des Gebäudes errichtet. Das Gebäude ist ein
Zeugnis der Ortsgeschichte.
Wegen des schnellen Wachstums der Gemeinde wurde der Bau bald zu
klein und 1972 um einen neuen dreigeschossigen Rathaus-Hauptbau
ergänzt. Das westlich angrenzende, 1955 errichtete Gebäude wurde für
Rathauszwecke genutzt, ist aber als solches nicht errichtet worden.
Denkmalschutz besteht für keines der Gebäude.
Der heutige Rathaus-Hauptbau wurde in den für die Zeit typischen
Gestaltungs- und Konstruktionsmerkmalen geplant, Architekt war Herr GötzDieter Raths. Von den Erben wird die Urheberrechtsfähigkeit des Gebäudes
beansprucht.
Einem Gesamtabbruch der Gebäude stünden eventuell bestehende
Urheberrechte nicht entgegen.
03.07
Bestandsgebäude
Ostflügel
Die Außenabmessungen des Gebäudes sind 20,99 m X 11,55 m.
Das Gebäude ist ein zweigeschossiger, unterkellerter Ziegel-Mauerwerksbau
mit einer Wandstärke von 36 cm. Auf dem Gebäude befindet sich ein
Walmdach, Dachneigung ca. 26 Grad, bestehend aus Fußpfetten, Firstpfette,
Sparren und Kehlbalken.
Das EG-Bodenniveau ist gegenüber dem EG-Niveau des Mittelbaues um
90cm angehoben. Das 1. OG liegt 3,25m über dem EG und weist eine lichte
Raumhöhe von 2,5m auf. Über dem 1.OG liegt eine Stb-Decke.
Hauptgebäude aus dem Jahr 1972
Das Gebäude ist ein unterkellerter Stahlbetonskelettbau, die
Außenabmessungen sind 13,73m X 18,81m ohne Verbindungsbauwerke
bzw. 13,73m X 35,73m mit Verbindungsbauwerken.
Das Fassaden-Achsraster beträgt 4,5m. Die Konstruktionsweise ist in Anlage
bd) dargestellt. Das Dach ist als Flachdach ausgeführt.
Seite 19
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Das EG-Bodenniveau ist gegenüber dem davorliegenden Geländeniveau ca.
75cm angehoben. Die Geschosshöhe beträgt 3,5m im EG und 1.OG und 4m
im 2.OG.
Die Bewertung des baulichen Zustandes der Bestandsgebäude ist in Anhang
dieser Auslobung in der durchgeführten Untersuchungsschärfe dargelegt.
Weitere Unterlagen gibt es nicht.
Westflügel
Die Außenabmessungen des Gebäudes sind 17,00 m X 10,20 m.
Das Gebäude ist ein zweigeschossiger, unterkellerter Ziegel-Mauerwerksbau
mit einer Wandstärke von 36 cm. Auf dem Gebäude befindet sich ein
Walmdach, Dachneigung ca. 26 Grad, bestehend aus Fußpfetten, Firstpfette,
Sparren und Kehlbalken.
03.08
Wirtschaftlichkeit
Es ist eine kostengünstige Bauweise mit einfachen, kompakten
Baukörperformen sowie rationellen und wirtschaftlichen Grundrissen zu
konzipieren. Hierbei sind auch die Anforderungen der Technischen
Gebäudeausrüstung zu berücksichtigen.
Im Vorfeld zum Wettbewerb wurde von einem Fachbüro eine erste grobe
Kostenschätzung aufgestellt. Auf Basis 2015 wurden gem. DIN 276 für KG
300 Kosten von netto EUR 1.723,68 / m² Nutzfläche sowie für KG 400 EUR
615,51 / m² Nutzfläche zzgl. Unvorhergesehenes für den Komplettneubau
ohne Abbruch und ohne Herrichten ausgegangen. Darin sind anteilig die
Kosten für die Stellplätze enthalten. Für die KG 500 (Freianlagen) wird von
Kosten von EUR 110,-/m² netto ausgegangen.
Im Architektenvertrag wird vorgesehen, dass sich der Architekt in
Abstimmung mit dem Bauherrn verpflichtet, in jeder Leistungsphase der
HOAI bei der Einhaltung der Kostenobergrenze mitzuwirken.
Das Bauwerk soll langfristig einen geringen Aufwand im Bauunterhalt nach
sich ziehen.
Unterhaltsgünstige Lösungen d.h. die Verwendung von robusten,
unterhaltsarmen Baumaterialien insbesondere im Fassadenbereich ist
gewünscht. Hinsichtlich des Bauunterhaltes sind die notwendigen
Zugänglichkeiten z.B. zu Innenhöfen, Fassaden, Dächern und dergleichen zu
prüfen.
Die Lage der Haustechnik-Flächen ist unter Herstell- und
Betriebskostenaspekten vorzusehen.
Seite 20
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
03.09
Anforderungen an die Freiflächen
Der fußläufig gut erreichbaren Fläche vor dem Rathaus ist eine hohe
Bedeutung beizumessen, eine hohe Nutzungsvielfalt soll ermöglicht werden.
Vor dem Rathaus befindet sich eine gut genutzte Boule-Bahn (vor dem
Brunnen).
Zudem befinden sich vor dem Rathaus ein Brunnen der Gröbenzeller
Künstlerin Eva Moskopf – Horst und das Kriegerdenkmal.
Brunnen der Gröbenzeller Künstlerin
Eva Moskopf – Horst, Quelle: „Die Gröbenhüter“ e.V.
Die Integration dieser vorhandenen Elemente in die zukünftigen Freianlagen
ist denkbar.
Oberirdisch angelegte Stellplätze sollten möglichst gering versiegelt und
großzügig eingegrünt werden.
03.10
Energetische Anforderungen und
Konstruktion
Das Gebäude ist so zu konzipieren, dass ein hoher energetischer Standard
d.h. mindestens EnEV -30% bzw. Passivhausstandard (nicht zertifiziert)
erreicht werden kann. Eine das gesamte Gebäude versorgende
mechanischen Be- und Entlüftungsanlage sollte möglichst vermieden
werden.
In energetischer Hinsicht werden die Kriterien




weitreichende Tageslichtversorgung
wirkungsvoller Sonnenschutz
geeigneter Verglasungsflächenanteil / geringer Kühlungsbedarf
Kompaktheit
als im Architektenwettbewerb zu prüfen gesehen. Die weiteren
haustechnischen Anforderungen werden im nachfolgenden
Vergabeverfahren an die HLS-Planung adressiert werden.
In jedem Fall einzuhalten sein wird die bei Einreichung des Baugesuches im
Jahr 2016 anzuwendende EnEV.
Für das Gebäude ist eine Wärmeerzeugung erforderlich, ein
Fernwärmeanschluss steht nicht zur Verfügung.
Seite 21
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Sommerlicher Komfort
Der Entwurf soll ein hohes Potenzial zur Einhaltung des sommerlichen
Wärmeschutzes mit passiven Kühlstrategien aufweisen. Ziel ist das
Erreichen behaglicher Innenraumverhältnisse während der Sommermonate
ohne die Notwendigkeit des Einsatzes von energieintensiver
Kühlmaßnahmen. Dies wird durch die Reduktion externer Wärmelasten
möglich. Gestaltbildende Aspekte sind dabei ein moderater
Fensterflächenanteil, geeigneter Sonnenschutz, Orientierung und die
Verfügbarkeit von Speichermassen sowie Zonierung und Anordnung von
Räumen, bzw. Funktionsbereichen, welche die internen Wärmelasten
unterschiedlicher Nutzungen berücksichtigt.
Winterlicher Wärmeschutz
Besonders bei der Umsetzung der energetischen Zielsetzung sind passive
und konzeptionelle Entwurfsmaßnahmen wie Gebäudegeometrie,
Ausrichtung und angemessener Fensterflächenanteil von Bedeutung.
Ein weiteres wichtiges Qualitätsmerkmal ist die Reduzierung der
konstruktiven und geometrischen Wärmebrücken. Entwurfsbedingte
Wärmebrücken, die durch die Gebäudemorphologie oder konstruktiv
bedingte Materialwechsel entstehen können, sollen deshalb minimiert
werden. Für den Entwurfsstand der Wettbewerbsphase sind insbesondere
der Verlauf der Wärmedämmebene und die funktionale Kopplung von
Bauteilen von Bedeutung.
Tageslichtnutzung
Der Entwurf soll unter Berücksichtigung des sommerlichen Komforts ein
hohes Potenzial für die Nutzung von Tageslicht aufweisen. Die relevanten
Entwurfsgrößen für die Nutzung des Tageslichts im Innenraum sind die
Größe und Positionierung der Fenster und die Aspekte der Raumgeometrie,
wie Raumhöhe und Raumtiefe, Gebäudeform und die baulichen Verhältnisse
im Außenraum. Zudem ist die Möglichkeit der Sichtverbindung nach außen
ein wichtiges Komfortkriterium. Die Tageslichtnutzung soll auch beim
notwendigen Einsatz von Sonnenschutz möglich sein.
03.11
Ökologie und Nachhaltigkeit
Um den Belangen der Ökologie und Nachhaltigkeit und somit dem Schutz des
Menschen und der Umwelt gerecht zu werden, sollten diese bereits bei der
Konzeptfindung soweit wie möglich mit berücksichtig werden.
Nachhaltige Freiflächengestaltung verbindet ökologische, städtebauliche und
soziale Aspekte. Dabei zu beachten sind:




Seite 22
Minimierung von Verkehrsflächen
Versickerung des Regenwasser auf dem Grundstück
Minimierung der zu versiegelten Flächen
Begrünungsmaßnahmen verbessern das Mikroklima und setzten die
Aufenthaltsqualität nach oben
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die



mit geringem (Primär-)Energieaufwand und geringer Schadstoffemission
hergestellt und verarbeitet bzw. eingebaut werden können,
die Gesundheit und das Wohlbefinden nicht beeinträchtigen,
umweltschonend unterhalten, wiederverwendet oder beseitigt werden können.
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Bei der Versickerung von Niederschlagswasser ist der flächigen Versickerung
über bewachsene Bodenpassagen vor anderen Versickerungstechniken nach
Möglichkeit der Vorzug zu geben.
Für einen Teil der Dachflächen ist eine Dachbegrünung erwünscht.
03.12
Haustechnische Anlagen
Die Haustechnischen Anlagen sind nicht zu planen. Jedoch ist von folgenden
späteren Gegebenheiten auszugehen.
Kühlung
Grundsätzlich sind für die Grund-Gebäudekonditionierung passive
Kühlmaßnahmen zu konzipieren.
Stromerzeugung
Für weitere Optimierung hinsichtlich der übergeordneten und der
energetischen Zielsetzung ist die Integration von regenerativen
Energiebereitstellungssystemen denkbar. Die Integration von Photovoltaik Anlagen bei der Ausgestaltung der Fassaden und Dachflächen und die
Integration von erforderlichen Speichertechnologien ist nach Möglichkeit zu
berücksichtigen.
Übergeordnete Zielsetzung ist die Umsetzung eines „energieeffizienten,
attraktiven und städtebaulich anspruchsvollen Gebäudes mit einer hohen
Eigenbedarfsdeckung durch den Einsatz regenerativer Energien. Um das
erreichen zu können, muss neben der Integration regenerativer Energien zur
Versorgung und Energiebereitstellung in erster Linie ein Gebäudekonzept
entwickelt werden, bei dem der Jahresendenergiebedarf für den Betrieb und
die Nutzung des Gebäudes so gering wie möglich ist.
03.13
Baugrund
Seite 23
Der Baugrund mit Gründungsverhältnissen ist als vergleichsweise
problematisch einzuschätzen. Auf Grundlage eines früher für den Neubau
des Bürgerhauses erstellten Baugrundgutachtens ist von folgendem
Bodenaufbau für das Wettbewerbsgebiet auszugehen:
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 03 – Wettbewerbsaufgabe
Ab Geländeoberkante
1,0 m Wiesenkalke (Almsande)
0,6 m Torfschicht
1,3 m verlehmte Kiese
Das bedeutet, dass bei ca. 3m unter der Geländeoberfläche mit tragfähigem
Material zu rechnen ist.
Grundwasser
Gröbenzell hat aufgrund seiner Lage in einem Moorgebiet relativ hohe
Grundwasserstände. Im Bereich des Wettbewerbsgebietes kann als Wert für
eine evtl. Wasserhaltung während der Bauzeit eine Oberkante des
Grundwassers von ca. 2,5m unter der jetzigen Geländeoberkante
angenommen werden.
Dies bedeutet, dass sämtliche Keller mit wasserdichten Wannen ausgestattet
werden müssen.
03.14
Maßgebliche Rechtsgrundlagen und
Regelwerke
Bei der Lösung der Wettbewerbsaufgabe sind insbesondere die folgenden
Gesetze, Normen und Regelwerke in den zum Zeitpunkt der Auslobung zu
beachten:













Seite 24
Bayerische Bauordnung BayBO
Garagen- und Stellplatzverordnung GaStellV
Stellplatzsatzung der Gemeinde Gröbenzell (siehe Ortrechtssammlung
Homepage der Gemeinde Gröbenzell)
Baugesetzbuch BauGB
Denkmalschutzgesetz DSchG
Baunutzungsverordnung BauNVO
Arbeitsstättenverordnung ArbStättV
DIN 18024 Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und
Grünanlagen sowie Spielplätze
DIN 18040 Teil 1 und 2 Barrierefreies Bauen
DIN 18030 Barrierefreies Bauen
DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr
Anforderungen an Serverraum siehe BSI Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKatal
oge/Inhalt/_content/baust/b02/b02004.html
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm
04.01
Rathausflächen
Die Gemeindeverwaltung enthält sowohl Räume, die Anlaufpunkt für die
Öffentlichkeit sind, wie auch Bereiche, die nur wenig Besucherverkehr
aufweisen. Eine Differenzierung in der Lage im Gebäude und Raumqualität
der Erschließung ist hier gewünscht.
Die Konzeption der Büroflächen soll in der Hinsicht flexibel sein, dass auch
geänderte Organisationsstrukturen darin gut untergebracht werden können.
Die Nutzflächengliederung in dieser Auslobung ist eine Sortierung nach
räumlicher Nähe, nicht nach der Organisationsstruktur des Rathauses.
Die variierenden Raumgrößen für 1-Personen-Büros resultieren aus
Anforderungen mit und ohne Parteiverkehr.
Die Ergonomie der Flächen hinsichtlich Wegen, Arbeits- und
Sichtbeziehungen ist Rechnung zu tragen, es soll eine optimale
Arbeitssituation geschaffen werden.
Der Sitzungs- und Fraktionsbereich mit Reserveflächen soll einen Zugang
von außen erhalten, der keinen Aufschluss der übrigen Bereiche des
Rathauses erfordert. Neben den Ratssitzungen sollen auch andere
öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen wie z.B. Konferenzen im
Sitzungsbereich stattfinden können.
Der Bereich des Rathauses im Gebäude soll folgende Räume umfassen.
Die angegebenen Nutzflächen sind nicht als Flächenuntergrenze zu
verstehen, sondern als Flächenziele, die möglichst genau zu erreichen sind.
Flächenunterschreitungen je Raum bis 5% sind tolerabel, größere
Flächenüberschreitungen bei den Räumen der Hauptnutzflächen sind nicht
erwünscht.
Anzahl m² NF
Räume
Hinweise
1.0 Bürgerservice - mit Öffnungszeiten für den Besucherverkehr
1.1
Foyer / Empfang
Büro mit Theke
1
40
1.2
Bürgerinformation /
Fundbüro
2-Pers.-Büro 20m²
1
20
Lager Fundbüro
1
20
1.4
1-Pers.-Büro 20 m²
1
20
1.5
1-Pers.-Büro 16m²
4
64
EG, Büros mit interner
Verbindung, Lage
möglichst
Eingangsnah
1.6
Wartefläche
1
30
EG
1.7
Büro 20 m²
2
40
EG
1.8
1-Pers.-Büro 16m²
1
16
1.3
Einwohnermelde- /
Gewerbeamt
Seite 25
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm
Anzahl m² NF
Räume
Hinweise
1.9
1-Pers.-Büro 14 m²
2
28
1.10
Büro 20 m²
2
40
1.11
1-Pers.-Büro 16 m²
4
64
1.12
1-Pers.-Büro 14 m²
1
14
1.13
Wartebereich
1
20
1-Pers.-Büro 14m²
1
14
1.15
Büro 24m²
1
24
1.16
Büro 20 m²
2
40
1.17
1-Pers.-Büro 14 m²
1
14
1.18
Büro 20m²
3
60
1.19
1-Pers.-Büro 14 m²
5
70
mit interner
Verbindung oder
Bypass-Türen zu den
Folgenden
1.20
Büro 20 m²
1
20
mit interner
Verbindung oder
Bypass-Türen zu den
Folgenden
1.21
Bibliothek / Besprechung
1
20
1.22
1-Pers.- Büro 14 m²
2
28
2.1
Sitzungssaal
1
200
2.2
Trauungszimmer
1
45
2.3
Stuhllager
1
24
2.4
Besprechung 20 m²
4
80
2.5
Teeküche
1
14
2.6
WC D/H
1
30
für Besucher
2.7
WC barrierefrei
1
8
für Besucher
2.8
1-Pers. Büro 14 m²
2
28
2.9
Büro 20 m²
2
40
1
45
1.14
Barzahlstelle
mit interner
Verbindung oder
Bypass-Türen zu den
Folgenden
mit interner
Verbindung oder
Bypass-Türen zu den
darüberstehenden
Zentrale Dienste
Bauamt Genehmigung
2.0 Sitzungsbereich
Verfügungsbereich
3.0 Allgemeiner Dienstzimmerbereich
3.1
Seite 26
Erster Bürgermeister
1-Pers.-Büro 45 m²
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm
Anzahl m² NF
Räume
Hinweise
3.2
1-Pers.-Büro 24 m²
1
24
3.3
Büro 20 m²
4
80
3.4
1-Pers.-Büro 14 m²
7
98
3.5
1-Pers.-Büro 14 m²
2
28
3.6
1-Pers.-Büro 24 m²
1
24
3.7
Büro 20 m²
10
200
3.8
2-Pers.-Büro 30 m²
1
30
3.9
1-Pers.-Büro 14 m²
3
42
3.10
Server
1
16
gem. BSI-Handbuch
3.11
EDV-Sicherung
1
8
In anderem BA als
Server, gem. BSIHandbuch
3.12
Lager EDV
1
22
gem. BSI-Handbuch
3.13
Büro / Kasse
1
40
teilbar
3.14
1-Pers.-Büro 24 m²
1
24
3.15
Planarchiv / Plotter
1
14
3.16
Büro 20m²
7
140
3.17
1-Pers.-Büro 14 m²
2
28
Büro Zeichner
1
30
3.19
1-Pers.-Büro 20 m²
1
20
3.20
1-Pers.-Büro 14 m²
1
14
4.1
Teeküchen 16 m²
3
48
in jedem Stockwerk
4.2
Pausen- und
Bereitschaftsraum
1
60
gem. ArbStättV und
ASR
4.3
Sozialraum Dusche
1
30
mit Spinden
4.4
Gesundheitsraum
1
40
5.1
Sanitäts-./ Ruheraum
1
20
5.2
Personalrat
1
20
5.3
Allg. Archiv / Registratur
1
180
5.4
Besprechung 20 m²
2
40
5.5
Papierlager
1
12
5.6
Garderoben
3
12
räumlich nahe Archiv
und Registratur
Finanzverwaltung
Bauamt Hochbau-TiefbauUmwelt
3.18
Externe Prüfer
4.0 Mitarbeiter-Sozialbereich
5.0 Sonstige Flächen
Seite 27
über Stockwerke
verteilt
über Stockwerke
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm
Anzahl m² NF
Räume
Hinweise
verteilt
5.7
Plakatplotter
1
20
5.8
Drucker Kopierer 8m²
48
zwei je Stockwerk
5.9
WC D/H
90
über die Stockwerke
verteilt
5.10
Multifunktionsraum / Kleiner
Sitzungssaal
1
60
5.11
Hausmeister
1
14
5.12
Archiv
1
70
5.13
Allg. Lager
1
120
5.14
Müll-Sammelstelle Recycling
1
20
hohe Deckenlast, ohne
kreuzende
Wasserleitungen
6.0 Öffentliche WC-Anlage im Rathaus
6.1
WC D/ H mit Wickelbereich
1
25
öffentlich, von außen
zugänglich
6.2
WC
1
10
öffentlich, von außen
zugänglich 24 Std/ 7
Tage
1
95
4-Zimmer-Wohnung
7.0 Hausmeisterwohnung
7.1
GESAMT NF (inkl. Wartebereich)
3136 m²
8.0 Funktionsflächen
8.1
Zentrale Betriebstechnik
1
300
8.2
Elektro.-Unterverteilungen
1
45
8.3
Außengeräteraum
1
15
8.4
Putzräume mit Umkleide
6
60
9.1
Fahrräder überdacht
1
100
9.2
Mülltonnen überdacht
1
25
9.3
PKW Stellplätze 60 Stk
9.0 Bauliche Nebenanlagen
gem. Satzung der
Gemeinde Gröbenzell
Davon bis zu 15 als
oberirdische
Stellplätze
Bürgerservice
Der Raum Bürgerbüro ist als offene Schalter zu gestalten, jeder Arbeitsplatz
ist gleich ausgestattet. In dieser Zone ist ein Wartebereich einzuplanen.
Seite 28
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm
Im Zugangsbereich ist ein Empfangsschalter mit Kasse vorzusehen, der als
Büroarbeitsplatz voll ausgestattet ist.
Im Back-Office-Bereich des Raumes 1.2 ist ein alarmgesicherter Tresor in
einem für Besucher nicht einsehbaren Bereich erforderlich.
Das Trauungszimmer wird von Hochzeitsgesellschaften aufgesucht. Die
Gemeinde Gröbenzell möchte sich dort den Gästen angemessen
präsentieren.
Sitzungsbereich
Die Erschließung soll so konzipiert werden, dass sich die Zugänglichkeit
außerhalb der Bürozeiten auf den Sitzungsbereich beschränkt.
Im Sitzungssaal werden sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche
Sitzungen abgehalten. Zusätzlich zur akustischen Abtrennung zu
umgebenden Flächen ist eine Einrichtung oder Gestaltung erforderlich, die
den Einblick auf die Präsentationswand bei nichtöffentlichen Sitzungen
verhindert.
Vom Sitzungssaal soll mittels einer Trennwand ein Bereich von 80m²
abgetrennt werden können.
Für den Sitzungssaal ist im Wettbewerb vom Bedarf einer Be- und
Entlüftungsanlage mit Luftkonditionierung auszugehen.
Ein regelmäßiger Umbau der Stadtratsbestuhlung im Sitzungssaal ist nicht
vorgesehen.
Das Trauungszimmer kann wenn möglich dem kleineren, abtrennbaren
Bereich des Sitzungssaales zuschaltbar konzipiert werden.
Zentral für den Sitzungstrakt ist ein Bereich für Taschenschränke
vorzusehen.
Die WC-Anlage ist so anzuordnen, dass sie von allen Räumen des gesamten
Bereiches gut auffindbar ist.
Generell
Die 20m² großen Büros sollen bei Bedarf als 2 Personen-Büroarbeitsplätze
genutzt werden können.
Im Gebäude sollen keine Raucherbereiche vorgesehen werden.
Das Gebäude soll in einem Fassadenraster so geplant werden, dass
Grundrissänderungen mit geänderten Anschlussstellen an die Fassade
möglich sind. Ein darüberhinausgehendes Planungsraster ist nicht
erforderlich.
Seite 29
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm
Erweiterungsflächen, Zwischennutzung für den bürgerschaftlichen
Bedarf
Dies sind im Wesentlichen die Räume Nr. 2.8 und 2.9.
Für die Büronutzung sollen Erweiterungsflächen geschaffen werden, die
zunächst dem bürgerschaftlichen Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Es
ist von der Größe 68 m² als Büro-Nutzfläche auszugehen. Die Raumgrößen
der Zweitnutzung soll sich an den Büroraumgrößen der Rathausflächen
anlehnen. Der Grundriss für die Büronutzung ist in den
Wettbewerbszeichnungen darzustellen.
Dieser Fläche soll eine Sanitäreinheit mit einer eigenen WC-Anlage
zugeordnet sein oder die Möglichkeit der Mitnutzung mit dem Sitzungssaal
gegeben sein.
Die lichte Raumhöhe in diesem Bereich muss mindestens 2,75m betragen.
Bauliche Nebenanlagen
Die Mülltonnenfläche für die Abholfahrzeuge gut anfahrbar sein.
Die Anforderungen der Satzung der Gemeinde Gröbenzell zu
Fahrradstellplätzen sind zu berücksichtigen.
04.02
Pkw-Stellplätze
Im Wettbewerbsgebiet sind 60 Pkw-Stellplätze unterzubringen. Die
Notwendigkeit von Behindertenstellplätzen ist zu berücksichtigen.
Eine Tiefgarage soll nach Möglichkeit so konzipiert werden, dass eine
mechanische Be- und Entlüftung nicht erforderlich ist. Somit werden Zu- und
Abluftschächte erforderlich werden. Für diese gibt es Anforderungen zum
Abstand von Aufenthaltsräumen und Grundstücksgrenzen.
Folgende Stellplatzabmessungen zzgl. Stützen oder dergleichen sind
anzusetzen:
Stellplatzbreite
Stellplatzlänge
Fahrgassenbreite
Lichte Durchfahrtshöhe
mind. 2,5m
mind. 5,0m
mind. 6,25m
mind. 2,1m
Folgende weitere Anforderungen sind zudem zu beachten:




Seite 30
Sicherheit und Übersichtlichkeit der Garagenanlage berücksichtigen;
keine dunkle Ecken
Die Decken der Tiefgarage sind um mindestens 60 cm unter
Geländeoberkante abzusenken und mit einem mind. 0,6 m starken
fachgerechten Bodenaufbau für die Pflanzungen zu überdecken.
Rampenbreite und -neigung gem. GaStellV
Außenliegende Rampen ohne Überdachung oder mit FlugschneeGefahr müssen beheizbar sein (Glatteis)
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 04 - Planungsprogramm

Einfahrt von der Straße um mindestens eine Autolänge versetzt
wegen Staugefahr
Oberirdische Pkw-Stellplätze
Von folgenden Stellplatzgrößen ist bei Senkrechtparkern (außer den
Behinderten-Stellplätzen) als oberirdische Stellplätze auszugehen:
Länge 5,0m, Breite 2,5m, Fahrgasse 6,5m.
Bei Unterbringung der Stellplätze auf einer Parkpalette oder ähnlichem darf
die Fahrgasse auf 6,25m reduziert werden. In diesem Fall ist eine lichte
Durchfahrthöhe von 2,1m erforderlich. Hinsichtlich Rampenneigung und
Durchfahrtbreiten sind die Anforderungen der GaStellV einzuhalten.
Seite 31
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 05 - Beurteilungskriterien
Teil 05 - Beurteilungskriterien
05.01
Beurteilungskriterien
Seite 32
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden
Gesichtspunkten ohne Rangfolge – vorbehaltlich Änderungen in der
Preisgerichtssitzung – beurteilt.

Stadträumliche Einbindung und Planungsrecht

Gestaltung der Gebäude sowie der Freiräume

Funktionalität der Planung

Erschließung und Verkehr

Ökologie und Nachhaltigkeit einschl. Energieverbrauch

Wirtschaftlichkeit in der Realisierung

Zu erwartender Aufwand für den Gebäudeunterhalt und Betrieb
1230/2
1230/88
5
1232/24
50m
4
6
4
8
1232
2
1232/5
1232/6
1
1232/8
10 1232/2
3
1230/83
1232/7
14
16
0
2
1232/23
1
1232/28
N
1232/3
1232/4
1230/89
1230/86
1230/80
1230
Maßstab 1:1000
123
R
Tu
3
3a
4
2
1230/16
1a
18
1232/9
5
TH 4,5m
/28
8
FD 7m
SD 25° TH 7m
SD 50°
1243
2
1243/6
15
17
19
WD 35°
1
1243/13
19a
FD 3m
1243/7
1243/8
1243/4
1243/3
1243/10
TH 2,5m
SD 15°
PD 10°
Kinde
TH 6m
12
TH 7,5m
TH 4m
Wettbewerbsgebiet
1299/3
1299/4
II
r und Lage in diesem
THdur
7m chmesse
Kronen
1299/18
1299/63
14a
14
TH 8m
1299/5
S t.- J
o han
n-B a
ptist-
Kirch
e
/38
TH 3,5m
1299
1299/6
15a
16b
11
1299/25
/62
15
WD 45°
1299/10
WD 8°
1299/3
9
/61
SD 35°
16c
9
I
FD2,5mFD2,5m
7
1299/7
WD 35°
1299
TH 4 m
13
ße
sstra
u
a
Rath
1299/6
4
1299/6
0
1
8
13
Polizei
Zu 1299/63
5
14
gezeichnet
Bereich grob maßstäblich
3
16
1299/30
TH 14m
Kirch
1299/2
ZD 60°
II
e n st
FD 3,5m
PD FD 3,5m
6
60°
r aß e
1299/20
1299/29
11
SD 60°
18
n
2
1243/14
10
rgarte
1270
/1
21
1243/42
ße
tstra
Pos
1243/11
1243/9
12
17a
TH 3,5m
1243/12 1243/43
1243/5
10
11
SD 30°
TH
6,5m
FD
1243
9
TH 4,5m
/19
1299
SD 45°
7
1245
e
SD 45°
43/15
3
öns-Straß
1
Herm ann-L
1a
1232/10
Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 für den Neubau Rathaus Gröbenzell
Teil 05 - Beurteilungskriterien
Anhang ab) zur Auslobung
Glasfenster der Gröbenzeller Künstlerin
Veronika Dell‘ Olio, die sich auf der Glasfront zum Süd-Balkon des jetzigen Sitzungssaales befinden.
tbewerb
Foto: „Die Gröbenhüter“ e.V.
Holzrelief des Gröbenzeller Künstlers Arno Visino über dem Eingang zum Sitzungssaal
Foto: „Die Gröbenhüter“ e.V.
Keramikrelief des früheren Gröbenzeller
Künstlers Ferdinand Auerhammer über
dem Haupteingang des jetzigen Rathauses
saufgabe
Foto: „Die Gröbenhüter“ e.V.
Seite 32
U 31
Keller 1
U 41
Keller 11
U 40
Keller 10
U 32
Keller 2
U 06
Materiallager
U 07
Hausmeister
U 08
Heizung
Flur 1
U 39
Keller 9
Aufzug
Flur 3
Flur 2
U 33
Keller 3
U 12
Registratur 2
U 38
Keller 8
U 37
Keller 7
U 36
Keller 6
U 35
Keller 5
U 13 +14
Registratur 3
U 34
Keller 4
U 05
Aufenthaltsraum
U 04
Kopierraum
U 03
EDV
U 02
Putzraum
U 01
Lager
U 15
Registratur 4
U 11
Registratur 1
Flur 2
U 16
Registratur 5
Nicht Unterkellert
Rathausstr. 4
Nicht Unterkellert
U 21
Registratur 7
Flur 1
U 17
Wasseranschl.
U 18
Lichtpausraum
Bestandsplan
U 20
Registratur 7
U 19
Registratur 6
1 : 100
WC
Herren
006
013
Ordnungsamt
014
Ordnungsamt
007
008
009
Liegenschaften
015
Ordnungsamt
WC
Damen
Aufzug
Flur
Eingangsbereich
011 + 012
Einwohnermeldeamt
010
Friedhofsverw.
Treppe
020
Planverwaltung
005
Registratur
Info
004
Steuerverwaltung
003
Kasse
002
Kasse
021
Umwelt/Naturschutz
001
Kasse
Treppe
Foyer
Flur
022
Bauverwaltung
WC-Damen
WC-Herren
023
Bauverwaltung
024
Bauverwaltung
026
Tiefbau
025
Bauverwaltung
Bestandsplan
1 : 100
WC
Herren
105
WC
WC
106
EDV
107
Belegeung
108
Kultur
WC
Damen
115
Bad
110
Flur
Flur
114
Treppe
Aufzug
121
Soz. Angelegenh.
104
Registratur
113
Flur
112
111
122
Soz. Angelegenh.
103
102
Vorzimmer
101
123
Soz. Angelegenh.
120
Soz. Angelegenh.
Flur
124
Soz. Angelegenh.
Treppe
Vorr.
125
Soz. Angelegenh.
126
Bauamt
131
Bauamt
Flur
Bestandsplan
127
Bauamt
130
Bauamt
129
Bauamt
128
Bauamt
1 : 100
Lager
WC
WC
Sitzungssaal
Flur
Trauungszimmer
Rathausstr. 4
Bestandsplan
1 : 100