Planfeststellungsbereich 2

Transcription

Planfeststellungsbereich 2
Oberhausen
Duisburg
Duisburg Hbf
Duisburg
Mülheim Hbf
Mülheim (Ruhr)
Mülheim
Krefeld
Düsseldorf Flughafen
Düsseldorf Hbf
PFB 2
Düsseldorf
Neuss
PFA 2.1
Düsseldorf
PFA 2.0
Le
Lever
Köln
Lev
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Köln
Köln Hbf
Planfeststellungsbereich 2:
Düsseldorf (Hellerhof–Wehrhahn)
Das Projekt im Überblick
Ziele des RRX
Bonn
Vorteile für Reisende und Pendler
Grundlagen der Planung
Geplante Infrastrukturmaßnahmen
Schallschutz
Die Basis der Zukunft. DB Netze.
Das Projekt im Überblick
Die Rhein-Ruhr-Region ist die bevölkerungsreichste Metropolregion Deutschlands und zählt zu den fünf größten
Ballungsräumen Europas. Aufgrund
der dichten Besiedlung und der Lage
im zentralen europäischen Wirtschaftsraum ist Rhein-Ruhr auch ein heraus­
ragender Verkehrsknotenpunkt: Täglich
bewegen sich hunderttausende Reisende und Pendler in Nordrhein-Westfalen. Auf das gesamte Jahr betrachtet
sind rund 500 Millionen Menschen pro
Jahr auf dem Schienenverkehrsnetz des
einwohnerstärksten deutschen Bundes­
landes unterwegs. Und das bei steigen­
der Tendenz, denn das Bedürfnis nach
Mo­bilität und somit auch das Verkehrs­
aufkommen steigen von Jahr zu Jahr.
Trotz der hohen Nachfrage können
heute auf der Kernstrecke von Köln
nach Dortmund nur wenige Direktverbindungen angeboten werden. Das
heutige Regionalverkehrsangebot basiert auf Einzellinien im Stundentakt,
die untereinander nicht vertaktet sind.
Hier bietet sich der Schienenverkehr
2
der Zukunft mit einem intelligenten
Verkehrskonzept als Lösung an: der
Rhein-Ruhr-Express (RRX). Für dieses
Verkehrskonzept des Landes Nord­
rhein-Westfalen baut die Deutsche
Bahn die Infrastruktur an Rhein und
Ruhr aus.
Der RRX wird mit sechs Linien die Metropolregionen vernetzen. Kernstrecke
ist dabei die Achse Köln–Düsseldorf–
Duisburg–Essen–Dortmund. Aufgrund
der überregionalen Bedeutung des Projekts ist eine Förderung mit Mitteln
des Bundes vorgesehen.
Das Konzept des RRX berücksichtigt
den integralen Taktfahrplan von Nord­
rhein-Westfalen und ermöglicht die von
den Verkehrsverbünden in NRW vor­
gesehene Taktverdichtung im Kern­
korridor zwischen Köln und Dortmund:
Künftig wird hier alle 15 Minuten ein
RRX für die Passagiere verkehren.
Insgesamt sechs RRX-Linien verbinden zukünftig die Metropolregion Rhein-Ruhr.
Linienkonzept Rhein-Ruhr-Express
Minden
RRX 1
Emmerich
Münster
RRX 6
Mülheim
(Ruhr)
Oberhausen
Wattenscheid
Essen
Duisburg
Ka
m
en
Ha
m
m
Gelsenkirchen
RRX 5
RRX 3
Bochum Dortmund
RRX 4
Bielefeld
RRX 2
Düsseldorf Flughafen
RRX 5
Düsseldorf
RRX 3
Leverkusen Mitte
Aachen
RRX 1
Köln Hbf
Köln Messe/Deutz
RRX 2
Köln/Bonn Flughafen
RRX 4
Bonn
Koblenz
RRX 6
Linienkonzept des Rhein-Ruhr-Express
Ziele des RRX: Taktverdichtung auf der Rhein-Ruhr-Achse
Eine deutliche Verbesserung des Angebotes im Schienenpersonenverkehr in
der Metropolregion Rhein-Ruhr ist vor­
ran­giges Ziel des RRX. Qualitativ soll
das neue Schienenverkehrsprodukt
zwischen dem heutigen Schienen­per­
sonenfern­verkehr (SPFV) und dem Regionalexpress (RE) angesiedelt sein.
Das leistungsfähige Verkehrsangebot
soll weitgehend ohne Beeinträchtigungen durch andere Zugsysteme verkehren und mit attraktiven Reisezeiten die
regionalen Zentren im Rhein-Ruhr-Gebiet miteinander verbinden.
Neues Verkehrskonzept
Für den RRX wurde daher ein Bedienungskonzept mit sechs Linien ent­
wickelt, die jeweils im Stundentakt
verkehren und eine Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometern pro Stunde
erreichen. Auf der Kernstrecke zwischen
Dortmund und Köln sind vier durch­
gehende RRX-Verbindungen zu einem
15-Minuten-Takt gebündelt. Von den
Endpunkten der einzelnen Linien
außerhalb des Kernnetzes sind um­
steigefreie Verbindungen von fast allen
Landesteilen zur Rhein-Ruhr-Achse
möglich.
Komplettiert wird das RRX-Konzept
durch die im Stundentakt eingebun-
denen Strecken Düsseldorf–Duisburg–
Oberhausen–Emmerich (heute RE 5)
und Düsseldorf–Duisburg–Gelsenkirchen–Dortmund (heute RE 3). Die
Halte außerhalb der Kernstrecke
(Außenäste) des Rhein-Ruhr-Express
lehnen sich an die Stations­halte der
heutigen Regional-Express-Linien an.
Lediglich zwischen Oberhausen und
Emmerich sowie zwischen Dortmund
und Hamm sind für einzelne Sta­tionen
Änderungen vorgesehen.
Eine Besonderheit stellt Wattenscheid
dar: Als Kompensation für den Wegfall
der heutigen Halte der Linien RE 16/
RB 40 wird der RRX hier zwei Mal in
der Stunde halten.
3
Ausbaumaßnahmen Rhein-Ruhr-Express
I Knoten Köln bis Duisburg:
Vier- bzw. sechsgleisiger Ausbau
I Duisburg bis Dortmund:
Punktuelle Maßnahmen
I Knoten Dortmund: Umfangreiche
Spurplananpassungen
Köln Messe/ KölnKöln
Deutz
Mülheim
DüsseldorfReisholz
Leverkusen
Mitte
Köln-Kalk
Düsseldorf-Lierenfeld
Düsseldorf
Flughafen
Oberhausen
Zeichenerklärung
Düsseldorf
Duisburg
Bottrop
Mülheim (Ruhr)
Essen
Ausbaubereiche
(Verzicht auf Details)
Fernverkehr
Rhein-Ruhr-Express
Regionalverkehr
S-Bahn
Güterzüge
EssenEssen- WattenSteele Steele Ost scheid
Wuppertal
Bochum
Bo-Langendreer
Hattingen
Dortmund
Witten
Vorteile für Reisende und Pendler
Dank des Verkehrskonzepts des RRX
profitieren die Fahrgäste künftig von
attraktiveren Verbindungen zwischen
den Zentren ihrer Region: Die Taktverdichtung bewirkt eine deutliche Angebotsverbesserung. So fahren die Züge
des RRX zwischen Köln und Dortmund
im 15-Minuten-Takt. Durch die dichtere
Zugfolge wird auch die Kapazität der
Züge ausreichend gesteigert. Weitere
Vorteile sind die bessere Vertaktung
mit anderen Verkehren sowie eine höhere Anzahl von Direktverbindungen bis
in alle Landesteile des Landes NRW.
als RRX-Halte vorgesehen. Darüber
hinaus wird der RRX im Kernbereich
auch in Leverkusen Mitte und Mülheim
(Ruhr) halten.
Premium-Angebot ohne Aufpreis
Schneller, komfortabler und mehr Verbindungen – das alles soll es nach den
Planungen ohne Aufpreis zu den Tarifen des Nahverkehrs geben.
Die heutigen Fernverkehrshalte Köln/
Bonn Flughafen, Köln Hbf, Köln Messe/
Deutz, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf
Flughafen, Duisburg Hbf, Essen Hbf,
Bochum Hbf und Dortmund Hbf sind
Zwischen Köln und Dortmund verkehren die Züge des RRX im 15-Minuten-Takt.
4
Grundlagen der Planung
Das Projekt Rhein-Ruhr-Express ist
eine betrieblich notwendige und
verkehrs­politisch gewünschte Maßnahme. Aufgrund seiner überregionalen Bedeutung ist der RRX ein Bedarfsplanvorhaben und wird im
Wesentlichen mit Mitteln des Bundes
gefördert. Mit dem „Bedarfsplan
Schiene“ legt der Bund den Infrastrukturbedarf fest, dessen Realisierung für
die Bewältigung des prognostizierten
Verkehrsaufkommens erforderlich ist.
Bauherren für die Infrastrukturmaßnah­
men des Projekts sind die DB Netz AG,
die DB Station&Service AG und die
DB Energie GmbH, die vom Bund mit
der Umsetzung beauftragt wurden.
Planung und Realisierung der notwendigen Baumaßnahmen liegen in der Ver­
antwortung der DB ProjektBau GmbH.
Planfeststellungsverfahren
Mit dem in den Paragrafen 18ff des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
gesetzlich vorgesehenen förmlichen
Verwaltungsverfahren der Planfest­
stellung werden alle rechtlich relevanten
Aspekte überprüft. Dabei werden die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abge­wogen und auch die Einwendungen von Betroffenen geprüft.
Die Deutsche Bahn erstellt als sogenannte Vorhabenträgerin die Unter­
lagen für die einzelnen Planfeststellungsanträge und reicht diese beim
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Das
EBA ist die zuständige Aufsichts- und
Genehmigungsbehörde.
Das EBA erlässt die am Ende der Ver­
fahren stehenden Planfeststellungs­­­­be­schlüs­­­se, welche die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens regeln.
Zuvor werden jedoch durch die Bezirks­
regierungen Köln, Düsseldorf und Arnsberg die Anhörungs­verfahren und die
sich daran anschließenden Erörterungstermine durchgeführt, in denen
Verfahrensbeteiligte und Betroffene
Gelegenheit haben, Stellung zu den
Planungen zu nehmen.
Aufgrund der Streckenlänge und der
unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wird das Projekt in sechs Planfeststellungsbereiche und weiter in insgesamt 13 Planfeststellungsabschnitte
unterteilt. Die Anfangs- und Endpunkte
der einzelnen Planfeststellungsabschnitte orientieren sich an den kommunalen Grenzen der beteiligten Städte
und Kom­­­munen bzw. Landkreise. Diese
Aufteilung ist bei Eisenbahnvorhaben
üblich: Sie schafft überschaubarere Abschnitte und entsprechend übersichtlichere Planfeststellungsunterlagen.
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
DB (Vorhabenträgerin) erstellt Unterlagen für den
Planfeststellungsantrag
Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht
(= Beginn des Verfahrens nach Vollständigkeitsprüfung)
Anhörungsverfahren durch die zuständige Behörde
(Regierungspräsidium oder Bezirksregierung)
Öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat
(Beginn der Veränderungssperre)
Einreichen von Einwendungen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden (bis zu zwei Wochen nach Auslegung)
Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange
(bis zu zwei Monate nach Auslegung)
Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahme durch die DB
Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden, Trägern
öffentlicher Belange, DB
Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde
Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Sachverhalte
Eisenbahn-Bundesamt erlässt Planfeststellungsbeschluss
(Zustellung und Offenlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde)
5
Nordrhein-Westfalen
Rhein
Hamm
PFB 6
PFA 3.3
PFB 5
Oberhausen
Wattenscheid
PFB 3
Duisburg Hbf
Mülheim Hbf
Essen
Mülheim (Ruhr)
Duisburg
PFA 3.2
Krefeld
PFA 3.1
PFA 6.0
Ruhr
Hagen
PFA 4.0
Düsseldorf Flughafen
Dortmund
Bochum
Essen
Mülheim
Dortmund Hbf
Bochum
Bochum Hbf
Essen Hbf
Unna
Dortmund
PFA 5a
PFB 4
Duisburg
Hp Kamen
PFA 5b
Mettmann
PFA 3.0
Wuppertal
Düsseldorf Hbf
PFB 2
PFB 1: Köln–Langenfeld
Düsseldorf
Neuss
PFA 1.1: Köln-Mülheim Gbf–Köln-Stammheim
PFA 1.2: Leverkusen Chempark (ehem. Bayerwerk)–Leverkusen-Küppersteg
PFA 1.3: Leverkusen-Rheindorf–Langenfeld-Berghausen
PFA 2.1
Düsseldorf
Solingen
PFA 2.0
PFB 1
PFB 2: Langenfeld–Düsseldorf
PFA 2.0: Düsseldorf-Hellerhof–Düsseldorf-Reisholz
PFA 2.1: Düsseldorf-Reisholz–Düsseldorf Wehrhahn
PFA 1.3
PFB 3: Düsseldorf–Duisburg
Leverkusen
Köln
Leverkusen Mitte
Leverkusen
PFA 1.2
Köln
PFA 1.1
Köln Hbf
PFA 3.0: Düsseldorf Wehrhahn–Düsseldorf-Unterrath
PFA 3.1: Düsseldorf-Unterrath–Düsseldorf-Angermund
PFA 3.2: Düsseldorf-Angermund–Duisburg Hbf
PFA 3.3: Duisburg Hbf–Abzw. Duisburg Kaiserberg
PFB 4: Mülheim (Ruhr)
PFA 4.0: Mülheim (Ruhr)-Styrum–Mülheim (Ruhr)-Heißen
PFB 5: Essen–Bochum
PFA 5a: Stadtgebiet Essen
PFA 5b: Stadtgebiet Bochum
PFB 6: Dortmund
PFA 6.0: Stadtgrenze Bochum/Dortmund–Dortmund Betriebsbahnhof
Bonn
Die Planfeststellungsbereiche 1–6
6
Die zukünftige Situation am Haltepunkt Düsseldorf-Reisholz
Geplante Infrastrukturmaßnahmen
Die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express (RRX) sowie der Betrieb der verbleibenden Nahverkehrslinien und des
Fernverkehrs erfordern einen umfangreichen Aus- und Umbau der Schieneninfrastruktur. Durch das Projekt wird
die Strecke zwischen Köln-Mülheim und
Düsseldorf-Reisholz durchgängig auf
vier Gleise vervollständigt; im Anschluss
erfolgt ein sechsgleisiger Ausbau von
Düsseldorf-Reisholz bis Duisburg
Haupt­­bahnhof. Weitere Maßnahmen
des Projektes RRX sind punktuelle
Maßnahmen im Bereich zwischen Duisburg und Dortmund sowie der umfangreiche Umbau der Gleis­infrastruktur im
Knoten Dortmund Hauptbahnhof.
Planfeststellungsbereich (PFB) 2
sich von Düsseldorf-Hellerhof bis Düsseldorf Wehrhahn. Wesentliche Maßnahmen in diesem Bereich sind der
Ausbau der Schieneninfrastruktur auf
durchgängig sechs Gleise zwischen
Düsseldorf-Reisholz und Düsseldorf
Hauptbahnhof sowie die hierfür nötige
kreuzungsfreie Aus- beziehungsweise
Einfädelung der beiden neuen Gleise
für den RRX in Düsseldorf-Reisholz.
Dieser Ausbau führt dazu, dass S-Bahn,
Fernverkehr und RRX (Regionalverkehr) zwischen Düsseldorf-Reisholz
und Düsseldorf Hauptbahnhof eigene
Gleise erhalten. Bisher teilen sich
Regionalexpress und Fernverkehr die
Gleise, wodurch sich die Verkehre im
Verspätungsfall behindern und keine
zusätzlichen Verkehre aufgenommen
werden können.
Die Planfeststellungsverfahren für den
PFB 2 werden voraussichtlich Ende
2015 eingeleitet. Der PFB 2 erstreckt
Der PFB 2 liegt auf dem Düsseldorfer
Stadtgebiet und untergliedert sich in
zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA).
PFA 2.0: Düsseldorf-Hellerhof–
Düsseldorf-Reisholz
Der RRX und der Fernverkehr werden
auch zukünftig bis Düsseldorf-Reisholz
auf einer gemeinsamen Strecke geführt. Zwischen Düsseldorf-Reisholz
und Düsseldorf Hauptbahnhof benötigen der RRX und der Fernverkehr jedoch separate Gleise, um eine Überholung des RRX durch den Fernverkehr
zu ermöglichen. Die Überholung ist
notwendig, da der Fernverkehr aufgrund seiner höheren Geschwindigkeit
und weniger Halten den RRX auf der
Strecke zwischen Köln und Düsseldorf
spätestens in Reisholz einholt. In der
Gegenrichtung überholt der Fernverkehr den RRX vor Düsseldorf-Reisholz,
daher wird auch hier ein zusätzliches
Gleis benötigt. Von Düsseldorf-Reisholz bis Köln Hauptbahnhof ist keine
Überholung notwendig, daher verkehrt
der RRX hier auf den Ferngleisen.
7
PFB 2
PFB 3
PFA 2.1
Richtung
Duisburg
EÜ Darmstädter Straße
DüsseldorfEller Süd
r.
-St
Oberbilk
Düsseldorf
Wehrhahn
46
EÜ Karlsruher Straße
EÜ Erkrather Straße
Düsseldorf
Hbf
Kölner Str.
EÜ Emmastraße
DüsseldorfOberbilk
er
St
r.
Kreuzungsbauwerk
Reisholz
Strecke 2670/2650, km 32,8
Abstellbahnhof
r
Be
8
th
Güterbahnhof
en
us
e
-G
rl
Ka
Fu
r
EÜ Krügerpark
Eller
Erkrather Str.
Strecke 2670/2650, km 40,6
EÜ Kikweg
EÜ Seeheimer Weg
er
lin
le
Al
e
EÜ Siegburger Straße
Düsseldorf
Wersten
Volksgarten
Düsseldorf
Volksgarten
EÜ Kruppstraße, Auf‘m Hennekamp
An der südlichen Ein- und Ausfahrt des
Bahnhofs Reisholz muss die S-BahnStrecke verlegt werden, um Platz für
ein zusätzliches, mittig zwischen den
S-Bahn-Gleisen liegendes Puffergleis
für den Güterverkehr zu schaffen. Hier
können zukünftig Güterzüge auf die
Ein- und Ausfahrt in den Güterbahnhof Reisholz warten, ohne den S-Bahn­­-­
Verkehr zu behindern. Durch diese
Maßnahmen wird sich die Zahl der
Güterzüge jedoch nicht wesentlich
erhöhen, lediglich vereinzelte Güterzüge fahren weiterhin auf der Strecke.
Diese werden nicht wie heute über die
Ferngleise geführt, sondern über die
Gleise der S-Bahn, um zwischen Köln
und Düsseldorf Kapazitä­ten für den
RRX auf den Ferngleisen zu schaffen.
Kölner Landstr.
46
schiedener Brücken, so zum Beispiel
der Eisenbahnüberführungen (EÜ)
Henkelstraße und Bamberger Straße,
erforderlich. Die Verlegung der Gleise
führt darüber hinaus zu einem Neubau
der S-Bahn-Station Düsseldorf-Reisholz, da die Abzweigung auf Höhe des
heutigen Bahnsteigs geplant ist. Die
S-Bahn-Station erhält einen neuen barrierefreien Bahnsteig mit Aufzug. Der
Zugang erfolgt weiterhin von der Henkelstraße. Auf der Nordseite des Güterbahnhofs Reisholz erfolgt die Anbin­­
dung des Güterbahnhofs an die Gleise
des RRX, da der Güterverkehr ab Reis-
holz Richtung Düsseldorf bis zur neuen
Abzweigung Waagenstraße über die
RRX-Gleise abgewickelt wird.
Nördlich des Bahnhofs Reisholz wird
ein neues Gleis für den RRX gebaut. Als
zweites Gleis kann die bestehende eingleisige Güterzugstrecke an der Westseite der Eisenbahntrasse genutzt werden. Diese zwei Gleise sind für den
RRX und die weiterhin geringe Anzahl
von Güterzügen vorgesehen.
D.-Gerresheim
20
19
18
Auf Höhe der bestehenden Bahnsteige
in Düsseldorf-Reisholz ist eine neue
Abzweigung des RRX aus den Ferngleisen geplant, da hier der sechsgleisige
Ausbau beginnt. An dieser Stelle ist der
Neubau einer Überführung der RRXGleise über die S-Bahn- und die Fernverkehrsgleise vorgesehen. Grund hierfür ist, dass Züge in Köln und
Düsseldorf jeweils unterschiedlich einund ausfahren (Richtungs- und Linienverkehr) und deshalb einen Gleiswechsel vornehmen müssen. Durch den
Umbau und die Erweiterung der Gleisanlagen ist der An- und Neubau ver-
Duisburg
Köln
17
16
D.-Derendorf
15
D.-Oberbilk
14
13
D.-Derendorf
Duisburg
12
D.-Oberbilk
11
10
9
D.-Abstellbahnhof
8
7
Bahnsteig
Regionalbahn/-express
S-Bahn
Fernverkehr
Abstellgleise
1
Gleis-Nummer
Fahrtrichtung
6
5
1
Düsseldorf Hbf
Die heutige Belegung der Gleise am Düsseldorfer Hauptbahnhof ...
8
D.-Gerresheim
Neuss
4
20
19
2
3
Neuss
PFA 2.0
PFB 1
EÜ Henkelstraße
Strecke 2670/2650, km 24,05
DüsseldorfBenrath
DüsseldorfReisholz
228
59
8
Frankfurter Str
.
EÜ Bamberger Straße
Düsseldorf-Garath
tr.
nzer S
Koble
Schloss Benrath
DüsseldorfHellerhof
Garath
59
ün
ch
en
er
St
r.
Benrath
Richtung
Köln
Hellerhof
M
N
8
Ausbaubereiche RRX
Rhein
D.-Gerresheim
Bereiche ohne Baumaßnahmen
(Baulücken)
Urdenbach
EÜ ...
20
19
PFA = Planfeststellungsabschnitt
PFB = Planfeststellungsbereich
EÜ = Eisenbahnüberführung
Vom Ausbau betroffene
Bauwerke
18
Duisburg
D.-Derendorf
Köln
17
PFA 2.1: Düsseldorf-Reisholz–
Düsseldorf Wehrhahn
Kurz vor dem Haltepunkt Oberbilk wird
die Güterzugverbindung zwischen der
Duisburg
Abzweigung Berg und dem ehemaligen Bahnhof Lierenfeld wieder dauBahnsteig
Regionalbahn/-express
erhaft in Betrieb genommen. So könS-Bahn
nen die Güterzüge auch während der
Fernverkehr
Abstellgleise
Bauzeit des RRX die Güterzugstrecke
1
Gleis-Nummer
Richtung Opladen erreichen.
Fahrtrichtung
D.-Derendorf
Die Abzweigung der S-Bahn-Strecke
nach Solingen (S1) wird verkürzt und
in Richtung Düsseldorf-Eller verscho-
D.-Gerresheim
16
ben. Es 15
entsteht die neue Abzweigung
D.-Oberbilk
14
Waagenstraße.
Dadurch verkehren die
13
S6 und die
S1 im Bereich Düsseldorf-El12
ler nicht11mehr getrennt, sondern D.-Oberbilk
teilen
sich zwei10 Gleise, sodass zwei GleistrasD.-Abstellbahnhof
9
8 RRX frei werden. So kann
sen für den
7
auf den Neubau
von zwei zusätzlichen
6
5
Gleisen und
somit auf einen größeren
Neuss
4
Eingriff in
Privatgrundstücke
verzichtet
3
2
Neuss
werden. 1Im PFA 2.1 werden im Bereich
vor
dem
Düsseldorf
HbfDüsseldorfer Haupt­bahn­hof
durch den sechsgleisigen Ausbau diverse Brückenanpassungen notwendig,
beispielsweise an der EÜ Karlsruher
Straße, an den EÜ Darmstädter Straße,
Seeheimer Weg und Siegburger Straße
20
19
18
17
Duisburg
Köln
16
15
D.-Derendorf
D.-Oberbilk
14
13
12
D.-Derendorf
10
Duisburg
9
Bahnsteig
Regionalbahn/-express
Rhein-Ruhr-Express
S-Bahn
Fernverkehr
Abstellgleise
1
D.-Oberbilk
11
Gleis-Nummer
Fahrtrichtung
... und die zukünftige Situation
Köln
8
D.-Abstellbahnhof
7
6
5
4
3
Neuss
2
1
Düsseldorf Hbf
Neuss
sowie an der EÜ Kruppstraße, an den
EÜ Emmastraße und Oberbilker Allee.
Südlich des Düsseldorfer Hauptbahnhofs wird zwischen den Eisenbahn­
überführungen Kruppstraße und Oberbilker Allee ein zusätzliches Gleis für
den RRX gebaut. Als zweites Gleis kann
für den RRX ein Gleis genutzt werden,
auf dem heute Züge in den Abstellbahnhof gefahren werden. Durch diese
Lösung sind im südlichen Teil des Düsseldorfer Haupt­bahnhofs Umbauten an
diversen Weichenverbindungen sowie
umfassende Änderungen der Gleis­
nutzung nötig.
Das zusätzliche neue Gleis für den RRX
wird mittig an den Düsseldorfer Hauptbahnhof angebunden, das heißt, der
RRX hält zukünftig überwiegend an
den Gleisen 7 und 10. Dadurch rücken
alle übrigen Bahnsteigbelegungen ein
Gleis in Richtung Empfangsgebäude.
Damit der Verkehr weiterhin problemlos abgewickelt werden kann, benötigt
der Düsseldorfer Hauptbahnhof einen
zusätzlichen Bahnsteig. Hier halten
dann zukünftig die Züge in Richtung
Neuss. Der neue Bahnsteig wird als
Hausbahnsteig an das Empfangsgebäude angebunden (Gleis 1). Vom
Empfangs­gebäude führt zukünftig eine
Treppe direkt zum neuen Bahnsteig.
Vom Nordtunnel wird er sowohl über
9
Neubau
Rettungsweg
Schallschutzwand
Strecke 2650
Fernverkehr  Düsseldorf
Strecke 2650
Fernverkehr  Köln
Strecke 2670a
S-Bahn  Düsseldorf
Bahnsteig für S-Bahn
Hp Eller Süd
Strecke 2670b
S-Bahn  Köln
RRX  Düsseldorf
(bestehendes Güterzuggleis)
RRX  Köln
Um das neue Gleis der RRX-Strecke an
die heutige Infrastruktur anzubinden,
sind im nordwestlichen Bahnhofskopf,
also in Richtung Duisburg, diverse Maß­­
nahmen notwendig. So müssen die Weichenverbindungen umfangreich umgebaut werden. Darüber hinaus müssen
die Eisenbahnüber­führung über die
Erkrather Straße umgebaut und ein
eingleisiges Kreuzungsbauwerk für den
RRX neu gebaut werden. Ohne das neue
Kreuzungsbauwerk würde der RRX
mehrere Strecken kreuzen und so die
Ausfahrt in Richtung Duisburg blockieren. Durch das neue Kreuzungsbauwerk muss auch die Strecke von und
nach Wuppertal angepasst werden.
Schallschutzwand
Rettungsweg
eine Treppe als auch barrierefrei per
Aufzug erreichbar sein.
Bestand
Querschnitt des sechsgleisigen Ausbaus mit Belegung der einzelnen Gleise am Haltepunkt (Hp) DüsseldorfEller Süd
Schallschutz
Neben einer leistungsfähigen Infrastruktur ist eine leise Bahn – mit hoher
Akzeptanz bei den Anwohnern – entscheidend für die Zukunft des Ver­kehrs­
­trägers Schiene. Die Deutsche Bahn ist
sich ihrer Verantwortung im Hinblick
auf den Schallschutz bewusst und arbeitet intensiv daran, Lärmemissionen
zu minimieren. Sie hat sich das anspruchsvolle Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm von 2000 bis 2020
zu halbieren.
Lärmvorsorge bei Ausbau- und
Neubaustrecken
Bei Ausbau- und Neubaustrecken wie
dem Projekt RRX kommen die gesetzli­
chen Bestimmungen des Bundes-Immis­
sionsschutzgesetzes (BImSchG) zur
Anwendung („Lärmvorsorge“). In Paragraf 41 heißt es, dass beim Neubau oder
der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen „keine schädlichen Umwelt­
einwirkungen durch Verkehrsgeräusche
hervorgerufen werden dürfen, die nach
dem Stand der Technik vermeidbar
sind“. Von diesem Grundsatz kann nur
dann abgewichen werden, wenn die
Kosten der Schutzmaßnahmen in keinem angemessenen Verhältnis zum
Schutzzweck stehen. Mit den geplanten
Maßnahmen zur Lärmvorsorge erfüllt
die Bahn die gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Schallschutzes.
Aktive und passive Schallschutz­
maßnahmen
Die Vorkehrungen zum Schallschutz
sehen eine Kombination von aktiven
und passiven Schallschutzmaßnahmen
vor. Aktiv nennt man Maßnahmen, die
direkt an den Verkehrswegen liegen.
Beispiele hierfür sind Schallschutzwände und das Besonders überwachte
Gleis (BüG). Das BüG ist beim Neu- und
Ausbau von Schienenstrecken eine Maß­
nahme, die durch regelmäßige Kontrolle
und gegebenenfalls gezieltes Schleifen
der Schienen eine anerkannte und
doku­mentierte Lärmminderung von
3 dB(A) erbringt.
Besonders überwachtes Gleis: der Schienenschleifzug im Einsatz
10
Passive Maßnahmen sind schall­tech­ni­
sche Verbesserungen an Gebäuden wie
zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern und schalldämmenden
Schallschutzwände reduzieren den Lärm direkt an der Quelle.
Lüftern. Grundsätzlich besteht ein
Vor­rang der aktiven vor den passiven
Maßnahmen. In einem Schallgutachten
– von unabhängigen Gutachtern erstellt – werden die Schallimmissionswerte und die Veränderung durch die
Bau­maßnahme errechnet. Dabei basieren die Berechnungen auf den aktuellen Verkehrsprognosen, die dem Bundesverkehrswegeplan zugrunde liegen.
Die Prognose der Zugzahlen, die relevant für die Dimensionierung des
Schallschutzes sind, bezieht sich auf
das Jahr 2025. Die in der 16. Verord-
nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV)
für bestimmte Tages- und Nachtzeiten
festgelegten Schallimmissionsgrenzwerte sind für die Bemessung der
Schallschutzmaßnahmen verbindlich.
Schallschutzmaßnahmen im
Planfeststellungsbereich (PFB) 2
Der in § 3 Satz 2 der 16. BImSchV geregelte Korrekturwert für Schienenverkehrswege darf ab dem 1. Januar 2015
Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Anlagen und Gebiete
Krankenhäuser
Schulen
Kurheime
Altenheime
Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Tag
Nacht
57
47
Reine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Kerngebiete
Dorfgebiete
Mischgebiete
64
54
Gewerbegebiete
69
59
nicht mehr angewendet werden. Dies
bedeutet, dass zukünftig der sogenannte Schienenbonus von 5 dB(A)
nicht mehr abgezogen werden darf, so
dass sich der Radius der zu schützen­den
Anwohner vergrößert. Da die Offenlage
der Planfeststellungsunterlagen für den
PFB 2 erst nach dem 1. Januar 2015 erfolgt, wurde der Wegfall des Schienenbonus bereits in der Planung berücksichtigt.
Derzeit werden im PFB 2 die Schalltechnischen Untersuchungen durch einen unabhängigen Gutachter erstellt.
Genaue Angaben über die geplanten
Schallschutzmaßnahmen (z. B. Länge
und Höhe von Schallschutzwänden)
können erst nach Fertigstellung der
Gutachten getroffen werden. Aufgrund
der Schalltechnischen Vorabschätzung
steht jedoch bereits fest, dass grundsätzlich aktive sowie passive Maßnahmen erforderlich werden, um die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
einhalten zu können. Wie bereits erwähnt, kommen hierfür als aktive Maßnahmen Schallschutzwände und das
BüG infrage. Für die Gebäude, die dadurch nicht ausreichend geschützt werden können, besteht dem Grunde nach
Anspruch auf passiven Schallschutz.
11
Impressum
Herausgeber:
DB ProjektBau GmbH
Regionalbereich West
Königstraße 57
47051 Duisburg
Telefon: 0203 3017-2799
E-Mail: dbprojektbau-west@
deutschebahn.com
www.deutschebahn.com
Fotos:
Michael Kolle (Titel), Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Bauen und
Verkehr des Landes Nordrhein-­
Westfalen/www.rrx.de (S. 2),
Kai Michael Neuhold –
Fotolia (S. 4),
Dirk Freder – iStock (S. 5 links),
Lothar Mantel (S. 5 rechts, S. 11),
Erhard Hehl (S. 7),
Tibor Gugau (S. 10)
Änderungen vorbehalten,
Einzelangaben ohne Gewähr.
Stand: November 2014