Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planfeststellungsbereich 1: Köln

Transcription

Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planfeststellungsbereich 1: Köln
Mettmann
PFA 3.0
PFB 2
Wupp
Düsseldorf Hbf
Düsseldorf
Neuss
Solingen
PFB 1
PFA 1.3
Leverkusen
Köln
Leverkusen Mitte
Leverkusen
PFA 1.2
Köln
PFA 1.1
Köln Hbf
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Bonn
Planfeststellungsbereich 1:
Köln–Langenfeld
Das Projekt im Überblick
Ziele des RRX
Grundlagen der Planung
Geplante Infrastrukturmaßnahmen
Schallschutz
Die Basis der Zukunft. DB Netze.
Linienkonzept Rhein-Ruhr-Express
Minden
RRX 1
Emmerich
Münster
RRX 6
Mülheim
(Ruhr)
Wattenscheid
RRX 3
Ka
Oberhausen
m
en
Ha
m
m
Gelsenkirchen
RRX 5
Essen
Duisburg
Bochum Dortmund
RRX 4
Bielefeld
RRX 2
Düsseldorf Flughafen
RRX 5
Düsseldorf
RRX 3
Leverkusen Mitte
Aachen
RRX 1
Köln Hbf
Köln Messe/Deutz
RRX 2
Köln/Bonn Flughafen
RRX 4
Bonn
Linienkonzept des
Rhein-Ruhr-Express
Koblenz
RRX 6
Das Projekt im Überblick
Die Rhein-Ruhr-Region ist die bevölkerungsreichste Metropolregion Deutschlands und zählt zu den fünf größten
Ballungsräumen Europas. Aufgrund
der dichten Besiedlung und der Lage
im zentralen europäischen Wirtschaftsraum ist Rhein-Ruhr auch ein heraus­
ragender Verkehrsknotenpunkt: Täglich
bewegen sich hunderttausende Reisende
und Pendler in Nordrhein-Westfalen.
Auf das gesamte Jahr betrachtet sind
rund 500 Millionen Menschen pro Jahr
auf dem Schienenverkehrsnetz des einwohnerstärksten deutschen Bundeslandes unterwegs. Und das bei steigen­
der Tendenz, denn das Bedürfnis nach
Mo­bilität und somit auch das Verkehrs­
aufkommen steigen von Jahr zu Jahr.
Trotz der hohen Nachfrage können
heute auf der Kernstrecke von Köln
nach Dortmund nur wenige Direktverbindungen angeboten werden. Das
heutige Regionalverkehrsangebot basiert auf Einzellinien im Stundentakt,
die untereinander nicht vertaktet sind.
Hier bietet sich der Schienenverkehr
der Zukunft mit einem intelligenten
Verkehrskonzept als Lösung an: der
Rhein-Ruhr-Express (RRX).
2
Das für Nordrhein-Westfalen bedeutendste Infrastrukturprojekt für Zuwachs
im schienengebundenen Per­sonen­ver­
kehr sieht vor, die Metropolregion mit
sechs Linien des RRX zu vernetzen.
Kernstrecke ist dabei die Achse Köln–
Düsseldorf–Duisburg–Essen–Dortmund.
Aufgrund der überregionalen Bedeutung des Projekts ist eine Förderung
mit Mitteln des Bundes vorgesehen.
Das Konzept des RRX berücksichtigt
den integralen Taktfahrplan von Nord­
rhein-Westfalen und ermöglicht die
von den Verkehrsverbünden in NRW
vor­gesehene Taktverdichtung im
Kern­korridor zwischen Köln und Dortmund: Künftig wird hier alle 15 Minuten ein RRX für die Passagiere ver­
kehren.
Zukünftig verbessert der RRX-Betrieb die Verbindungen zwischen Rheinland und Ruhrgebiet.
Ausbaumaßnahmen Rhein-Ruhr-Express
I Knoten Köln bis Duisburg:
Vier- bzw. sechsgleisiger Ausbau
I Duisburg bis Dortmund:
Punktuelle Maßnahmen
I Knoten Dortmund: Umfangreiche
Spurplananpassungen
Köln Messe/ KölnKöln
Deutz
Mülheim
DüsseldorfReisholz
Leverkusen
Mitte
Köln-Kalk
Düsseldorf-Lierenfeld
Düsseldorf
Flughafen
Oberhausen
Zeichenerklärung
Mülheim (Ruhr)
Düsseldorf
Duisburg
Bottrop
Essen
Ausbaubereiche
(Verzicht auf Details)
Fernverkehr
Rhein-Ruhr-Express
Regionalverkehr
S-Bahn
Güterzüge
EssenEssen- WattenSteele Steele Ost scheid
Wuppertal
Bochum
Bo-Langendreer
Hattingen
Dortmund
Witten
Ziele des RRX: Taktverdichtung auf der Rhein-Ruhr-Achse
Eine deutliche Verbesserung des Angebots im Schienenpersonenverkehr in
der Metropolregion Rhein-Ruhr ist vor­
ran­giges Ziel des RRX. Qualitativ soll
das neue Schienenverkehrsprodukt
zwischen dem heutigen Schienen­per­
sonenfern­verkehr (SPFV) und dem Regionalexpress (RE) angesiedelt sein.
Das leistungsfähige Verkehrsangebot
soll weitgehend ohne Beeinträchtigungen durch andere Zugsysteme verkehren und mit attraktiven Reisezeiten die
regionalen Zentren im Rhein-Ruhr-Gebiet miteinander verbinden.
Neues Verkehrskonzept
Für den RRX wurde daher im Auftrag
des Bundes ein Bedienungskonzept
mit sechs Linien ent­wickelt, die jeweils
im Stundentakt verkehren und eine
Höchstgeschwindigkeit von 160 Kilometer pro Stunde erreichen. Auf der
Kernstrecke zwischen Dortmund und
Köln sind vier durch­gehende RRX-Verbindungen zu einem 15-Minuten-Takt
gebündelt. Von den Endpunkten der
einzelnen Linien außerhalb des Kern-
netzes sind um­steigefreie Verbindun­
gen von fast allen Landesteilen zur
Rhein-Ruhr-Achse möglich.
Komplettiert wird das RRX-Konzept
durch die im Stundentakt eingebundenen Strecken Düsseldorf–Duisburg–
Oberhausen–Emmerich (heute RE 5)
und Düsseldorf–Duisburg–Gelsen­
kirchen–Dortmund (heute RE 3).
Die Halte außerhalb der Kernstrecke
(Außenäste) des Rhein-Ruhr-Express
lehnen sich an die Stations­halte der
heutigen Regional-Express-Linien an.
Lediglich zwischen Oberhausen und
Emmerich sowie zwischen Dortmund
und Hamm sind für einzelne Sta­tionen
Änderungen vorgesehen.
Vorteile für Reisende und Pendler
Dank des Verkehrskonzepts des RRX
profitieren die Fahrgäste künftig von
attraktiveren Verbindungen zwischen
den Zentren ihrer Region: Die Taktverdichtung bewirkt eine deutliche Angebotsverbesserung. So fahren die Züge
des RRX zwischen Köln und Dortmund
im 15-Minuten-Takt. Durch die dichtere
Zugfolge wird auch die Kapazität der
Züge ausreichend gesteigert. Weitere
Vorteile sind die bessere Vertaktung
mit anderen Verkehren sowie eine höhere Anzahl von Direktverbindungen bis
in alle Landesteile des Landes NRW.
Die heutigen Fernverkehrshalte Köln/
Bonn Flughafen, Köln Hbf, Köln Messe/
Deutz, Düsseldorf Hbf, Düsseldorf
Flughafen, Duisburg Hbf, Essen Hbf,
Bochum Hbf und Dortmund Hbf sind
als RRX-Halte vorgesehen. Darüber
hinaus wird der RRX im Kernbereich
auch in Leverkusen Mitte und Mülheim
(Ruhr) halten.
Eine Besonderheit stellt Wattenscheid
dar: Als Kompensation für den Wegfall
der heutigen Halte der Linien RE 16/
RB 40 wird der RRX hier zwei Mal in
der Stunde halten.
Premium-Angebot ohne Aufpreis
Schneller, komfortabler und mehr Verbindungen – das alles soll es nach den
Planungen ohne Aufpreis zu den Tarifen des Nahverkehrs geben.
3
Grundlagen der Planung
Das Projekt Rhein-Ruhr-Express ist
eine betrieblich notwendige und ver­
kehrs­politisch gewünschte Maßnahme.
Die Deutsche Bahn wurde beauftragt,
die für den Betrieb des RRX erforderlichen Anpassungen der Infrastruktur
durchzuführen. Aufgrund seiner überregionalen Bedeutung ist der RRX
ein Bedarfsplanvorhaben und wird im
Wesentlichen mit Mitteln des Bundes
gefördert. Mit dem „Bedarfsplan
Schiene“ legt der Bund den Infrastrukturbedarf fest, dessen Realisierung für
die Bewältigung des prognostizier­ten
Verkehrsaufkommens erforderlich ist.
Bauherren für die Infrastrukturmaß­
nah­men des Projekts sind die DB Netz
AG, die DB Station&Service AG und die
DB Energie GmbH, die vom Bund mit
der Umsetzung beauftragt wurden.
Planfeststellungsverfahren
Mit dem in den Paragrafen 18ff des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
vorgesehenen förmlichen Verwaltungsverfahren der Planfest­stellung werden
alle rechtlich relevanten Aspekte überprüft. Dabei werden die öffentlichen
und privaten Belange gegeneinander
abge­wogen und auch die Einwendungen von Betroffenen geprüft.
Die Deutsche Bahn erstellt als sogenannte Vorhabenträgerin die Unter­
lagen für die einzelnen Planfeststellungsanträge und reicht diese beim
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein.
Das EBA ist die zuständige Aufsichtsund Genehmigungsbehörde. Das EBA
4
erlässt die am Ende der Ver­fahren stehenden Planfeststellungs­­­­be­schlüs­­­se,
welche die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens regeln. Zuvor
werden jedoch durch die Bezirks­re­
gierungen Köln, Düsseldorf und Arnsberg die Anhörungs­verfahren und die
sich daran anschließenden Erörterungstermine durchgeführt, in denen
Verfahrensbeteiligte und Betroffene
Gelegenheit haben, Stellung zu den
Planungen zu nehmen.
Aufgrund der Streckenlänge und der
unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wird das Projekt in sechs Planfeststellungsbereiche (PFB) und weiter
in insgesamt 13 Planfest­stel­lungs­ab­
schnitte (PFA) unterteilt. Die Anfangsund Endpunkte der einzelnen PFA
orientieren sich an den kommunalen
Grenzen der beteiligten Städte und
Ko­m­­­munen beziehungsweise Landkreise. Diese Aufteilung ist bei Eisenbahnvorhaben üblich: Sie schafft
überschaubarere Abschnitte und entsprechend übersichtlichere Plan­fest­
stellungs­unter­lagen.
Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens
DB (Vorhabenträgerin) erstellt Unterlagen für den
Planfeststellungsantrag
Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht
(= Beginn des Verfahrens nach Vollständigkeitsprüfung)
Anhörungsverfahren durch die zuständige Behörde
(Regierungspräsidium oder Bezirksregierung)
Öffentliche Auslegung der Unterlagen für einen Monat
(Beginn der Veränderungssperre)
Einreichen von Einwendungen von Privatpersonen und Naturschutzverbänden (bis zu zwei Wochen nach Auslegung)
Stellungnahme von Trägern öffentlicher Belange
(bis zu zwei Monate nach Auslegung)
Erwiderungen zu den Einwendungen und Stellungnahme durch die DB
Erörterungstermin mit Einwendern, Fachbehörden, Trägern
öffentlicher Belange, DB
Abschließende Stellungnahme der Anhörungsbehörde
Eisenbahn-Bundesamt prüft alle Sachverhalte
Eisenbahn-Bundesamt erlässt Planfeststellungsbeschluss
(Zustellung und Offenlage der Unterlagen bei der Anhörungsbehörde)
Nordrhein-Westfalen
Rhein
Hamm
PFB 6
PFA 3.3
PFB 5
Oberhausen
Wattenscheid
PFB 3
Duisburg Hbf
Mülheim Hbf
Essen
Mülheim (Ruhr)
Duisburg
PFA 3.2
Krefeld
PFA 3.1
PFA 6.0
Ruhr
Hagen
PFA 4.0
Düsseldorf Flughafen
Dortmund
Bochum
Essen
Mülheim
Dortmund Hbf
Bochum
Bochum Hbf
Essen Hbf
Unna
Dortmund
PFA 5a
PFB 4
Duisburg
Hp Kamen
PFA 5b
Mettmann
PFA 3.0
Wuppertal
Düsseldorf Hbf
PFB 2
PFB 1: Köln–Langenfeld
Düsseldorf
Neuss
PFA 1.1: Köln-Mülheim Gbf–Köln-Stammheim
PFA 1.2: Leverkusen Chempark (ehem. Bayerwerk)–Leverkusen-Küppersteg
PFA 1.3: Leverkusen-Rheindorf–Langenfeld-Berghausen
PFA 2.1
Düsseldorf
Solingen
PFA 2.0
PFB 1
PFB 2: Langenfeld–Düsseldorf
PFA 2.0: Düsseldorf-Hellerhof–Düsseldorf-Reisholz
PFA 2.1: Düsseldorf-Reisholz–Düsseldorf Wehrhahn
PFA 1.3
PFB 3: Düsseldorf–Duisburg
Leverkusen
Köln
Leverkusen Mitte
Leverkusen
PFA 1.2
Köln
PFA 1.1
Köln Hbf
PFA 3.0: Düsseldorf Wehrhahn–Düsseldorf-Unterrath
PFA 3.1: Düsseldorf-Unterrath–Düsseldorf-Angermund
PFA 3.2: Düsseldorf-Angermund–Duisburg Hbf
PFA 3.3: Duisburg Hbf–Abzw. Duisburg Kaiserberg
PFB 4: Mülheim (Ruhr)
PFA 4.0: Mülheim (Ruhr)-Styrum–Mülheim (Ruhr)-Heißen
PFB 5: Essen–Bochum
PFA 5a: Stadtgebiet Essen
PFA 5b: Stadtgebiet Bochum
PFB 6: Dortmund
PFA 6.0: Stadtgrenze Bochum/Dortmund–Dortmund Betriebsbahnhof
Bonn
Die Planfeststellungsbereiche 1–6
5
Geplante Infrastrukturmaßnahmen
Planfeststellungsbereich 1
Die Einleitung der Planfeststellungsverfahren im Planfeststellungsbereich
(PFB) 1 erfolgte im Jahr 2011. 2014
wurde die Finanzierungsvereinbarung
für den PFB 1 zwischen der Bundes­
republik Deutschland und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der
Deutschen Bahn AG gezeichnet.
Für den Plan­­feststellungs­abschnitt
(PFA) 1.1 hat das Eisenbahnbundesamt ebenfalls im Jahr 2014 den Plan
festgestellt. Somit besteht für diesen
Abschnitt Baurecht. Als nächste
Schritte müssen die Bauleistungen
europaweit ausgeschrieben und die
Bauarbeiten und der Ablauf geplant
werden. Der Baubeginn für diesen Abschnitt ist für das Jahr 2017 geplant.
Für die PFA 1.2 und 1.3 laufen die
Planfeststellungsverfahren noch. Hier
wurde ein sogenanntes Deckblatt beziehungsweise Deckblattverfahren notwendig. Im Rahmen eines Deckblatt-
Blick in die Zukunft: RRX auf der Fahrt nach Köln
verfahrens werden die Änderungen,
die sich seit der Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ergeben haben,
zum Beispiel aufgrund von Anregungen
von Bürgern oder Trägern öffentlicher
Belange, in die Planungen eingearbeitet. Von den Änderungen betroffene
Bürger erhalten anschließend die Möglichkeit, zur geänderten Planung Stellung zu nehmen. Details zum Ablauf
des Deckblattverfahrens entnehmen
Sie bitte unserem Merkblatt zum
Thema.
Wesentlicher Planungsinhalt des PFB 1
ist der durchgängige Ausbau auf vier
Gleise von Köln-Mülheim bis Düsseldorf-Reisholz. Während die Strecke
für den Fernverkehr heute bereits
zweigleisig ausgelegt ist, verläuft die
S-Bahn teilweise nur ein­gleisig und
kann keine weiteren Verkehre mehr
aufnehmen. Der Ausbau von zwei der
heutigen vier eingleisigen Engpässe
(Leverkusen, Langenfeld, Höseler
Tunnel (Ratingen), Stadtwald-Tunnel
(Essen)) der Linie S 6 von Köln nach
Essen wird auch zur Verbesserung der
Pünktlichkeit dieser Linie beitragen.
Der PFB 1 untergliedert sich in drei
PFA, die im Folgenden näher beschrieben werden.
In den bisher dreigleisigen Bereichen wird ein zusätzliches Gleis auf der Westseite errichtet
(beispielhafter Querschnitt).
6
Informationen zu den weiteren Plan­
feststellungsbereichen finden Sie
in den jeweiligen Broschüren und
unter www.deutschebahn.com/rrx.
PFA 1.2
Strecke 2670/2650,
km 9,720
Carl-DuisbergPark
Leverkusen Chempark
51
8
tr.
orfer S
Düsseld
Golfplatz
Dünnwald
str.
Egon
Köln-Stammheim
Stammheimer Ring
Höhenhaus
Stammheim
Rh
ein
51
ine
fen
str
.
Be
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Ma
rkg
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Riehl
Buchheim
er
Str
.
Köln-Mülheim
rt
Köln-Buchforst
De
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-M
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r.
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St
er
u
kf
55a
505
Glad
isch
.
Berg cher Str
a
b
Mülheim
51
Strecke 2670/2650,
km 5,400
55a
8
PFA = Planfeststellungsabschnitt
Ausbaubereiche RRX
Bereiche ohne Baumaßnahmen
(Baulücken)
Werftbahn K-Mülheim Nord
Köln-Mülheim Gbf
3
an
Fr
Im Streckenbereich zwischen Leverkusen
Chempark und Leverkusen-Küppersteg
werden die S-Bahn-Gleise auf einer
Länge von 2,5 Kilometern durchgängig
zweigleisig ausgebaut. In Leverkusen
Mitte wird im Zuge dieses Ausbaus das
bisherige Empfangsgebäude abgebrochen und ein neuer S-Bahn-Bahnsteig
errichtet. Der bisherige S-Bahn-Außenbahnsteig wird hierbei zum Mittelbahn­
steig umgebaut und erhält zusätzlich zu
der Treppe im südlichen Bereich auch
eine Treppe in Richtung Norden. Zur
Schaffung von mehr Barrierefreiheit sind
in Leverkusen Mitte unter anderem drei
neue Aufzüge geplant. Zusätzlich zum
Aufgang am neuen S-Bahn-Bahnsteig
rS
tr.
Mü
lh
eim
er
PFA 1.2: L
everkusen Chempark
(ehem. Bayerwerk)–
Leverkusen-Küppersteg
PFA 1.1
ge
r
Zwischen dem Güterbahnhof Köln-Mülheim und Köln-Stammheim wird der
Abstand der beiden S-Bahn-Gleise von
3,80 Meter auf 4 Meter erhöht. Durch
diese Anpassung können die Gleise
künftig auch von den Zügen des Güterverkehrs befahren werden, die heute
noch auf der Fernbahnstrecke verkehren müssen. Die zukünftig entlastete
Fernbahnstrecke kann hierdurch erst
den RRX-Verkehr aufnehmen. Das Eisenbahnbundesamt hat im Jahr 2014
den Plan für den PFA 1.1 festgestellt.
Somit liegt für diesen Abschnitt Baurecht vor.
N
Zu
br
in
PFA 1.1: K
öln-Mülheim Gbf–KölnStammheim
Bayerwerk
Gleisabstand von 3,80m auf 4,00m
S-Bahn/Güterzüge
Köln-Stammheim
Bahnsteig
RRX/Fernverkehr
Ausbaubereiche
PFA 1.1 Köln-Mülheim Gbf–Köln-Stammheim
7
Mehlbruch
EÜ Masurenstraße
r
ge
LeverkusenRheindorf
lin
So
.
Str
3
Opladen
pe
Wup
r
Rheindorf
Wupperstr.
59
Küppersteg
Bürrig
L 108
Rh
PFA 1.3
Strecke 2670/2650,
km 17,100
LeverkusenKüppersteg
EÜ Windthorststraße
ei
n
Wiesdorf
Leverkusen
EÜ und FU Rathenaustraße
1
PFA 1.2
EÜ Dhünn
Leverkusen
Mitte
EÜ Leverkusen Mitte
Merkenich
Willy-Brandt-Ring
EÜ und FU Manforter Straße
r
F.-Ebe
EÜ Willy-Brandt-Ring
t-Str.
Strecke 2670/2650,
km 9,720
N
EÜ Carl-Rumpff-Straße
Carl-DuisbergPark
Leverkusen
Chempark
PFA 1.1
Golfplatz
8
Bereiche ohne Baumaßnahmen (Baulücken)
EÜ ...
Leverkusen
Chempark
Herstellung
Zweigleisigkeit S-Bahn
EÜ = Eisenbahnüberführung
FU = Fußgängerunterführung
Vom Ausbau betroffene Brückenbauwerke
Die Stadt Leverkusen strebt die Neugestaltung des Busbahnhofs LeverkusenWiesdorf an. Diese Planungen werden
– abgestimmt auf das Projekt RRX –
in einem eigenständigen Baurechtsverfahren von der Stadt Leverkusen vorangetrieben. Die Umsetzung dieses Projekts der Stadt Leverkusen und des
Zweckverbands Nahverkehr Rheinland
ist als unterstützende Begleitmaßnahme des RRX zu begrüßen und trägt
zu einer optimalen verkehrsträgerübergreifenden Lösung im Umfeld des
Bahnhofs Leverkusen Mitte bei.
Leverkusen Mitte
Bahnsteig
S-Bahn/Güterzüge
Bahnsteig
RRX/Fernverkehr
Bahnsteig
Ausbaubereiche
PFA 1.2 Leverkusen Chempark–Leverkusen-Küppersteg
Leverkusen-Küppersteg
Bahnsteig
Bahnsteig
8
Die im PFA 1.2 liegenden Eisenbahn­
überführungen (EÜ) Masurenstraße,
Windthorststraße, Dhünn, Rathenaustraße, Leverkusen Mitte, Manforter
Straße, Willy-Brandt-Ring und CarlRumpff-Straße müssen für den Strecken­­
ausbau angepasst werden. Einige werden beispielsweise um eine eingleisige
Brücke ergänzt. Der Bau eines elektronischen Stellwerks (ESTW) ist ebenfalls
Bestandteil der Planungen. Durch diese
Maßnahme wird die Signaltechnik an
der Strecke auf den neuesten Stand gebracht.
Für Leverkusen Mitte liegen zur konkreten Gestaltung des Bereichs des
Busbahnhofs erste Pläne vor. Dabei
wird der frühzeitige Neubau von Teilen
des Busbahnhofs in Vorbereitung auf
die durch den RRX erforderlichen Maßnahmen am Busbahnhof begrüßt.
PFA = Planfeststellungsabschnitt
Ausbaubereiche RRX
sind im Zuge der RRX-Realisierung
auch Aufzüge am bereits vorhandenen
Mittelbahnsteig sowie im Zugangsbereich West in Richtung Stadtmitte vorgesehen.
PFA 1.3: L
everkusen-Rheindorf–
Langenfeld-Berghausen
DüsseldorfHellerhof
3
59
er
r.
Langenfeld
St
542
er
p
PFA 1.3
.
Str
i
Kn
EÜ Katzbergstraße
EÜ Hitdorfer Straße
EÜ BAB A 542
r.
t
rS
Op
lad
en
Rhe
e
rf
er
St
r.
r.
r St
orfe
ind
o
td
Hi
8
N
Mehlbruch
Strecke 2670/2650,
km 17,100
Rh
ein
LeverkusenRheindorf
Bereiche ohne Baumaßnahmen (Baulücken)
EÜ ...
PFA 1.2
PFA = Planfeststellungsabschnitt
Ausbaubereiche RRX
Vom Ausbau betroffene Brückenbauwerke
EÜ = Eisenbahnüberführung
BAB = Bundesautobahn
Bahnen der Stadt Monheim
Leverkusen-Rheindorf
Bahnsteig
h
at
pr
ln
Kö
Herstellung
Zweigleisigkeit S-Bahn
229
Langenfeld-Berghausen
.
Str
Die Realisierung des Rhein-Ruhr-Express
erfordert auch in anderen Bereichen
einen umfangreichen Aus- und Umbau
der Schieneninfrastruktur. Durch das
Pro­jekt wird die Strecke zwischen Köln-­
Mülheim und Düsseldorf-Reisholz
durchgängig auf vier Gleise vervollständigt; im Anschluss erfolgt ein sechsgleisiger Ausbau von Düsseldorf-Reisholz
bis Duisburg Hauptbahnhof. Weitere
Maßnahmen des Projekts RRX sind
punktuelle Maßnahmen im Bereich zwischen Duisburg und Dortmund sowie
der umfangreiche Umbau der Gleisinfrastruktur im Knoten Dortmund
Hauptbahnhof.
Langenfeld
Baumberg
Monheim
am Rhein
Weitere Maßnahmen
PFB 2
Strecke 2670/2650,
km 24,050
r
rfe
ldo
sse
Dü
Zwischen Leverkusen-Rheindorf und
Langenfeld-Berghausen werden die
Gleise der S-Bahn auf einer Länge
von drei Kilometern durchgängig zweigleisig ausgebaut. Die Eisenbahnüberführungen (EÜ) Katzbergstraße, Hitdorfer Straße und BAB A 542 müssen
für den Streckenausbau angepasst werden. So werden einige zum Beispiel um
eine eingleisige Brücke ergänzt. Bei der
EÜ BAB A 542 geschieht dies in enger
Abstimmung mit dem Landesbetrieb
Straßen.NRW. Der Bau eines elektronischen Stellwerks (ESTW) ist ebenfalls Bestandteil der Planungen. Durch
diese Maßnahme wird die Signaltechnik an der Strecke auf den neuesten
Stand gebracht.
Richtung Düsseldorf/Duisburg
Langenfeld
Langenfeld-Berghausen
Bahnsteig
S-Bahn/Güterzüge
Bahnsteig
RRX/Fernverkehr
Ausbaubereiche
PFA 1.3 Leverkusen-Rheindorf–Langenfeld-Berghausen
9
Schallschutzwände reduzieren
den Lärm direkt
an der Quelle.
Schallschutz
Neben einer leistungsfähigen Infrastruktur ist eine leise Bahn – mit hoher
Akzeptanz bei den Anwohnern – entscheidend für die Zukunft des Verkehrsträgers Schiene. Die Deutsche
Bahn ist sich ihrer Verantwortung im
Hinblick auf den Schallschutz bewusst
und arbeitet intensiv daran, Lärmemissionen zu minimieren. Sie hat sich
das anspruchsvolle Ziel gesetzt, den
Schienenverkehrslärm von 2000 bis
2020 zu halbieren.
Lärmvorsorge bei Ausbau- und
Neubaustrecken
Bei Ausbaustrecken wie dem Projekt RRX kommen die gesetzlichen
Bestimmungen des Bundes-­Immis­
sionsschutzgesetzes (BImSchG) zur
Anwendung („Lärmvorsorge“). In
Paragraf 41 heißt es, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen „keine
schädlichen Umwelteinwirkungen
Aktive und passive Schallschutz­
maßnahmen
Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Anlagen und Gebiete
Krankenhäuser
Schulen
Kurheime
Altenheime
10
durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach dem Stand
der Technik vermeidbar sind“. Von
diesem Grundsatz kann nur dann abgewichen werden, wenn die Kosten der
Schutzmaßnahmen in keinem angemes­
senen Verhältnis zum Schutzzweck
stehen. Mit den geplanten Maßnahmen
zur Lärmvorsorge erfüllt die Bahn die
gültigen gesetzlichen Bestimmungen
des Schallschutzes.
Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Tag
Nacht
57
47
Reine Wohngebiete
Allgemeine Wohngebiete
Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Kerngebiete
Dorfgebiete
Mischgebiete
64
54
Gewerbegebiete
69
59
Die Vorkehrungen zum Schallschutz
sehen eine Kombination von aktiven
und passiven Schallschutzmaßnahmen
vor. Aktiv nennt man Maßnahmen, die
direkt an den Verkehrswegen liegen.
Beispiele hierfür sind Schallschutzwände und das Besonders überwachte
Gleis (BüG). Passive Maßnahmen sind
dagegen schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden wie zum Beispiel
der Einbau von Schallschutzfenstern
und schalldämmenden Lüftern. Grundsätzlich besteht ein Vorrang der akti­
ven vor den passiven Maßnahmen.
In einem Schallgutachten – von unabhängigen Gutachtern im Auftrag der
Bahn erstellt – werden die Schallimmissionswerte und die Veränderung
durch die Baumaßnahme errechnet.
Dabei basieren die Berechnungen auf
den aktuellen Verkehrsprognosen, die
dem Bundesverkehrswegeplan zugrunde liegen. Die Prognose der Zugzahlen, die relevant für die Dimensionierung des Schallschutzes sind, bezieht
sich auf das Jahr 2025. Die in der 16.
Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.
BImSchV) für bestimmte Tages- und
Nachtzeiten festgelegten Schallimmissionsgrenzwerte sind für die Bemessung der Schallschutzmaßnahmen verbindlich.
Schallschutzmaßnahmen im
Planfeststellungsabschnitt 1.1
Im Planfeststellungsabschnitt 1.1 werden aktive und passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt. Als aktive
Maßnahme wird auf einer Länge von
rund 720 Metern das sogenannte Besonders überwachte Gleis (BüG) eingesetzt. Das BüG ist beim Neu- und Ausbau von Schienenstrecken eine
Maßnahme, die durch regelmäßige
Kontrolle und gegebenenfalls gezieltes
Schleifen der Schienen eine anerkannte
Lärmminderung von 3 dB(A) erbringt.
Für rund 40 Wohnungen entlang der
Strecke besteht grundsätzlich ein Anspruch auf passiven Schallschutz. Im
Zuge der weiteren Planungen wird ein
Gutachter vor Ort an den betroffenen
Gebäuden den daraus resultierenden
tatsächlichen Anspruch ermitteln und
die möglichen Maßnahmen (Schallschutzfenster, schalldämmende Lüfter
etc.) festlegen. In den Bereichen, in
denen keine Bau­maßnahmen geplant
sind (sogenannte Baulücken) besteht
kein Anspruch auf Lärmvorsorge gemäß 16. BImSchV. Für diesen Bereich
wurde dennoch detailliert geprüft, ob
die Grenzwerte der Lärmsanierung
überschritten werden und ob durch
den Betrieb des RRX im endgültigen
Betriebszustand zusätzliche Überschreitungen zu erwarten sind. Hier
wird ebenfalls an etwa vier Wohneinheiten der Anspruch auf passive
Schutzmaßnahmen geprüft.
Schallschutzmaßnahmen im
Planfeststellungsabschnitt 1.2
Im Planfeststellungsabschnitt 1.2 ist
ebenfalls eine Kombination aus aktiven
und passiven Schallschutzmaßnahmen
vorgesehen. Es werden insgesamt rund
3.600 Meter Schallschutzwände mit
einer Höhe von zwei bis sechs Metern
gebaut. Außerdem kommt das BüG
auf einer Strecke von knapp drei Kilometern zum Einsatz.
Im PFA 1.2 haben etwa 90 Gebäude
dem Grunde nach Anspruch auf passiven Schallschutz. Auch hier werden
der jeweils tatsächliche Anspruch
durch eine Wohnungsbegehung durch
den Schallgutachter ermittelt und die
geeigneten passiven Maßnahmen festgelegt. In Teilbereichen der Baulücke
sind bereits heute zwei Schallschutzwände – jeweils eine rechts und links
der Trasse – vorhanden, sodass eine
Wohneinheit hinsichtlich des Einsatzes
passiver Maßnahmen überprüft werden
muss. Teilbereiche der Baulücke sind
darüber hinaus im freiwilligen Lärm­
sanierungsprogramm des Bundes enthalten. Für den Schutz vor Verkehrslärm an bestehenden Verkehrswegen
hat der Bund 1999 dieses freiwillige
Investitionsprogramm eingerichtet.
Um auch an bestehenden Strecken
Schallschutzmaßnahmen um­­zusetzen,
werden im Zuge des Programms seit
2014 jährlich bis zu 130 Millionen
Euro investiert.
Schallschutzmaßnahmen im
Planfeststellungsabschnitt 1.3
Auch im Planfeststellungsabschnitt 1.3
werden aktive und passive Schallschutz­
maßnahmen umgesetzt. In diesem
Ab­­­schnitt ist der Neubau von Schall­
schutz­wänden auf einer Länge von
rund 1.800 Metern mit einer Höhe von
zwei bis sechs Metern vorgesehen.
Das BüG wird auf einer Länge von rund
drei Kilo­metern eingesetzt.
Etwa 30 Gebäude im PFA 1.3 haben
dem Grunde nach Anspruch auf passiven Schallschutz. Auch hier werden
der tatsächliche Anspruch und die geeigneten passiven Maßnahmen nach
der Gebäudebegehung durch einen
Schallgutachter ermittelt. In Teilbereichen der Baulücke ist bereits eine
Schallschutzwand vorhanden. Zusätzlich werden circa 10 Wohneinheiten
hinsichtlich des Einsatzes passiver
Maßnahmen überprüft. Teilbereiche
der Baulücke sind ebenfalls im Lärm­
sanierungsprogramm des Bundes enthalten.
Beispiel einer Schallschutzwand
11
Impressum
Herausgeber:
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Regionalbereich West
Königstraße 57
47051 Duisburg
Telefon: 0203 3017-2799
E-Mail: dbprojektbau-west@
deutschebahn.com
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Fotos:
Erhard Hehl (Titel), Siemens AG (S. 2,
S. 6), Dirk Freder – iStock (S. 4 links),
Lothar Mantel (S. 4 rechts, S. 10),
Ralf Köster (S. 11)
Änderungen vorbehalten,
Einzelangaben ohne Gewähr.
Stand: Mai 2015