10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW
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10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW
10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven Fachtagung am 23. April 2015 in Oberhausen Dokumentation der Workshops am Nachmittag „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ Fachtagung am 23. April 2015 in Oberhausen, Dokumentation der Workshops am Nachmittag Herausgeber: G.I.B. Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop [email protected] www.gib.nrw.de September 2015 2 „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ Fachtagung am 23. April 2015 in Oberhausen, Dokumentation der Workshops am Nachmittag Inhaltsverzeichnis Workshop 1: Integration und Teilhabe für Langzeitarbeitslose durch öffentlich geförderte Beschäftigung im Sozialraum – ein Königsweg? Öffentlich geförderte Beschäftigung, Stefan Kulozik (Präsentation) Kommunale Handlungsstrategien für den Dortmunder Arbeitsmarkt, Oliver Wozny (Präsentation) Quartiersbezogene Entwicklung von Beschäftigungsansätzen für benachteiligte Zielgruppen in Moers, Karl-Heinz Theußen (Präsentation) Workshop 2: Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter, G.I.B. (Präsentation) Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) in Essen, Thomas Mikoteit (Präsentation) WERKSTATT 36 (Flyer) Rechtskreisübergreifende Kooperation aus Trägerperspektive am Beispiel des Modellprojekts „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“, Dr. Martin Schmitz (Präsentation) Ergebnisse des Workshops 2 Workshop 3: Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale und neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien Bildungspotenziale von jungen Menschen im SGB II-Leistungsbezug, G.I.B. (Präsentation) Fachkräfte für NRW – Modellprojekt zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher und Erwachsener, Bundesagentur für Arbeit (Präsentation) Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen – Ein Überblick, G.I.B. (Präsentation) Ergebnissicherung zum Workshop: „Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale erkennen und neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien diskutieren Workshop 4: Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter bei Übergang Schule – Beruf Niemand geht verloren, Sozialagentur/Jobcenter Mülheim a. d. R. (Präsentation) Der Übergang Schule – Beruf als Handlungsfeld der Jobcenter, Fred Kupczyk und Rolf Erdsiek (Präsentation) Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule – Beruf, Jobcenter Dortmund (Präsentation) Workshop 5: Inklusive Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategien der Jobcenter, G.I.B. Ergebnisse des Workshops 5 Workshop 6: Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?, G.I.B. Ergebnisse des Workshops 6 3 Workshop 1: Integration und Teilhabe für Langzeitarbeitslose durch öffentlich geförderte Beschäftigung im Sozialraum – ein Königsweg? Moderation: Roland Golding, Inge Lütkehaus, G.I.B. Öffentlich geförderte Beschäftigung 1 Stefan Kulozik 1. Wie ist die Lage? 2. Was wird gefordert? 3. Was ist Landespolitik? 4. Fazit 2 Stefan Kulozik 1. Wie ist die Lage? Öffentliche geförderte Beschäftigung ist arbeitsund sozialpolitisch notwendig • Langzeitarbeitslosigkeit/Langzeitleistungsbezug stagniert 3 • Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit • Soziale Teilhabe Stefan Kulozik 1. Wie ist die Lage? • • Öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II Bundesprogramm • • • 4 ESF-Programm „10.000-Programm“ – ausdrücklich „Soziale Teilhabe“ Landesprogramm Stefan Kulozik 1. Wie ist die Lage? • zu wenig: Bedarf ist viel höher • zu teuer: Geld für aktive Arbeitsmarktpolitik nicht ausreichend • zu kurz/nicht nachhaltig: individuell längerfristige Projekte erforderlich 5 • zu kompliziert: z. B. ESF – Finanzierung Bund • zu unflexibel: z. B. Kombination mit Qualifizierung Stefan Kulozik 2. Was wird gefordert? ASMK (Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder) 6 • zeitliche Begrenzung AGH muss entfallen • Qualifizierung und Coaching • nah am Arbeitsmarkt • Beiräte stärken • Verbesserung der Möglichkeiten des § 16e SGB II Stefan Kulozik 2. Was wird gefordert? Positionspapier der Länder – im Entwurf, noch nicht final abgestimmt 7 • Passiv – Aktiv – Transfer • Integrative öffentliche Beschäftigung • Soziale öffentliche Beschäftigung • Durchlässigkeit • langfristig angelegt Stefan Kulozik 3. Was ist Landespolitik? • Landesprogramm öffentlich geförderte Beschäftigung läuft weiter – Weiterentwicklung angedacht Handlungskonzept gegen Armut und soziale Ausgrenzung • • z. B. Aufruf des Landes „Starke Quartiere – starke Menschen“ • integrierte Handlungskonzepte • sozialraumbezogen • Jobcenter gewichtige Rolle – öffentlich geförderte Beschäftigung mitdenken Exkurs: 8 Stefan Kulozik - Träger - Fokus auf individuell nachhaltige Bedarfe 4. Fazit Öffentlich geförderte Beschäftigung hat noch reichlich Optimierungspotenzial. Landespolitik bietet gestalterische Chancen. „Das Glas ist ganz knapp halbvoll…“ 9 Stefan Kulozik Kommunale Handlungsstrategien für den Dortmunder Arbeitsmarkt Unterstützung von Integrationsansätzen Oliver Wozny Kick off – Sozialstrukturatlas 2005 29.05.2015 2 Sozialplanung: Ideale Vorstellung „Alle im Sozialraum lebenden Menschen haben die Möglichkeit zur gleichberechtigten und selbstverständlichen Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Dazu gehören: Arbeit, Beschäftigung und Bildung Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege Kinder, Jugend, Familie und Partnerschaft Frauen und ältere Menschen Bauen, Wohnen und Mobilität Kultur und Freizeit Gesellschaftliche und politische Teilhabe und Persönlichkeitsrechte“ 29.05.2015 3 Ziel: eine Sozialpolitik, die wirkt. Das geht nur mit… einem soliden Berichtswesen breiter Partizipation klarer Positionierung und Zielformulierung Innovationen und gut abgestimmten Konzepten Verantwortungen benennen einem kleinräumigen Hinsehen 29.05.2015 4 Dortmunder Konsens Kooperationsverbund aller Akteure am Dortmunder Arbeitsmarkt, insbesondere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Politik Träger und Wohlfahrtsverbände Bundesagentur/Jobcenter Wirtschaftsförderung Sozialamt 29.05.2015 5 Praxis: Kommunale Arbeitsmarktstrategie 29.05.2015 6 Laufende Projekte im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie (Auswahl) 30 Stadtteilmütter und -väter in den Stadtbezirken zur Migrant/-innenbetreuung Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV): erhöhte Anzahl an FAV-Stellen (über 400 hinaus) durch Einsetzen der Kosten der Unterkunft (KdU) 80 Stellen im Service- und Präsenzdienst (FAV) Bis zu 41 Quartierskümmerer (gefördert durch FAV und ÖgB) QuErz – Modellprojekt „Qualifizierung von Quereinsteiger/innen zu Erzieher/-innen“ Gründerinnenzentrum (Beratung von Frauen, die sich selbstständig machen wollen, incl. Hilfe bei der Suche nach geeigneten Gewerbeflächen in der Dortmunder Nordstadt) 29.05.2015 7 sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Quartiersbezogene Entwicklung von Beschäftigungsansätzen für benachteiligte Zielgruppen in Moers Zielgruppenorientierte Beschäftigungsförderung als Beitrag der Armutsbekämpfung im Sozialraum Karl-Heinz Theußen – 23.04.2015 – Oberhausen; Workshop!, „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW“ sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Der andere Blickwinkel Arbeit, Integration und Soziales sci:moers Wir gestalten soziale Ideen sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Das Prinzip: Einmischen Als Träger mischen wir uns in die Veränderungen unseres Stadtteils ein und initiieren eine integrierte Beschäftigungsförderung, die auch Lebenslagen Langzeitarbeitsloser in der Stadtteilentwicklung berücksichtigt. Seit 1979 verfügt der SCI:Moers über Erfahrungen in der beruflichen und sozialen Integrationsförderung in Moers-Meerbeck. Mitwirkung zum Erhalt und Ankauf der Bergarbeitersiedlung in der Bürgerinitiative MoersMeerbeck-Hochstraß in den 1980er Jahren. Zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen und Bürgern entstand 2011 das Forum Neu:Meerbeck und initiierte „eine StadtteilEntwicklung von unten“. sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Das Prinzip: aktiv werden • Stadtteilforum 2011 • Gründung des Forum Neu:Meerbeck • Beauftragung einer Vorstudie durch SCI:Moers/VivawestWohnen/Wohnungsbau Stadt Moers • Bürgerantrag „Für ein zukunftsfähiges Meerbeck“ 2013 • Ratsbeschluss April 2014 zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm NRW • Beauftragung eines Integrierten Handlungskonzeptes durch den SCI:Moers und die Wohnungsbau Stadt Moers • Erstellung unter breiter Bürgerbeteiligung im Herbst/Winter 2014/2015 • Beschlussfassung im Rat Sommer 2015 • Antragstellung Herbst 2015 • Beginn 2016, Dauer 8 bis 10 Jahre sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Das Prinzip: nah am Menschen Zielgruppenorientierte Beschäftigungsförderung nimmt die Lebenslagen und die Lebenswelten langzeitarbeitsloser Menschen in den Fokus. Sozialraumorientierte Beschäftigungsförderung knüpft im Nahbereich an und entwickelt Ansätze, die vor Ort nutzen und Wirkung entfalten. sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Das Prinzip: Teilhabe Soziale Teilhabe – Teilhabe durch Beschäftigung – Teilhabe durch Erwerbsarbeit Öffentlich geförderte Beschäftigung hat einen Beitrag für eine stufenweise Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser zu leisten. Sie setzt niedrigschwellig an Integration in Erwerbsarbeit bleibt das (Fern-)Ziel. sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Das Prinzip: integrierter Ansatz Wir knüpfen an den Erfahrungen integrierter Arbeitsmarktprojekte der 1990er und 2000er Jahre in NRW an. Qualifizierende Beschäftigung und wertschöpfende Arbeit für den Stadtteil. Das Projekt „Grüner Kern – Soziale Mitte“ soll mit Beteiligung öffentlich geförderter Beschäftigung realisiert werden. In Kombination mit Fachfirmen soll ein Bürgerund Sportpark im ehemaligen RheinpreußenStadion entstehen, das zur Beschäftigung und Qualifizierung genutzt wird. Das Projekt „Neue Wege “ richtet sich an Alleinerziehende in Neu:Meerbeck und nutzt das vorhandene Familienzentrum als Zugangsort. Beruflicher (Wieder-)Einstieg berücksichtig die Lebenslage der Zielgruppe. sci:moers Wir gestalten soziale Ideen Schlussfolgerungen für eine sozialraumorientierte Beschäftigungsförderung • Beschäftigungsförderung als Teil von Armutsbekämpfung/Teilhabe/Soziale Inklusion • Beschäftigungsförderung als Teil einer Einmischungsstrategie in lokale Politikfelder und Sozialraumgestaltung • Beschäftigungsförderung als strategischer Ansatz der Prävention, Sozialraumorientierung und Lebenslagenbezug • Beschäftigungsförderung als integrierter Ansatz in der Stadtteilentwicklung • Öffentlich geförderte Beschäftigung und Formen der integrierten Arbeitsmarktprojekte wiederbeleben Workshop 2: Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter Moderation: Jürgen Kempken, Dr. Frank Nitzsche, G.I.B. „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ Workshop 2: Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter Moderation: Dr. Frank Nitzsche und Jürgen Kempken § 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung (1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasst die Prüfung auch die Leistungspflicht nach § 40 Abs. 4 des Fünften Buches. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung nicht zuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu. Muss für eine solche Feststellung die Ursache der Behinderung geklärt werden und ist diese Klärung in der Frist nach Satz 1 nicht möglich, wird der Antrag unverzüglich dem Rehabilitationsträger zugeleitet, der die Leistung ohne Rücksicht auf die Ursache erbringt. Wird der Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt, werden bei der Prüfung nach den Sätzen 1 und 2 Feststellungen nach § 11 Abs. 2a Nr. 1 des Sechsten Buches und § 22 Abs. 2 des Dritten Buches nicht getroffen. (2) Wird der Antrag nicht weitergeleitet, stellt der Rehabilitationsträger den Rehabilitationsbedarf unverzüglich fest. Muss für diese Feststellung ein Gutachten nicht eingeholt werden, entscheidet der Rehabilitationsträger innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang. Wird der Antrag weitergeleitet, gelten die Sätze 1 und 2 für den Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist, entsprechend; die in Satz 2 genannte Frist beginnt mit dem Eingang bei diesem Rehabilitationsträger. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen. Kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag weitergeleitet worden ist, für die beantragte Leistung nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 sein, klärt er unverzüglich mit dem nach seiner Auffassung zuständigen Rehabilitationsträger, von wem und in welcher Weise über den Antrag innerhalb der Fristen nach den Sätzen 2 und 4 entschieden wird und unterrichtet hierüber den Antragsteller. Folie 2 § 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung (3) Die Absätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn der Rehabilitationsträger Leistungen von Amts wegen erbringt. Dabei tritt an die Stelle des Tages der Antragstellung der Tag der Kenntnis des voraussichtlichen Rehabilitationsbedarfs. (4) Wird nach Bewilligung der Leistung durch einen Rehabilitationsträger nach Absatz 1 Satz 2 bis 4 festgestellt, dass ein anderer Rehabilitationsträger für die Leistung zuständig ist, erstattet dieser dem Rehabilitationsträger, der die Leistung erbracht hat, dessen Aufwendungen nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften. Die Bundesagentur für Arbeit leitet für die Klärung nach Satz 1 Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Feststellung nach § 11 Abs. 2a Nr. 1 des Sechsten Buches an die Träger der Rentenversicherung nur weiter, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Träger der Rentenversicherung zur Leistung einer Rente unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage verpflichtet sein könnte. Für unzuständige Rehabilitationsträger, die eine Leistung nach Absatz 2 Satz 1 und 2 erbracht haben, ist § 105 des Zehnten Buches nicht anzuwenden, es sei denn, die Rehabilitationsträger vereinbaren Abweichendes. Folie 3 § 14 SGB IX Zuständigkeitsklärung (5) Der Rehabilitationsträger stellt sicher, dass er Sachverständige beauftragen kann, bei denen Zugangsund Kommunikationsbarrieren nicht bestehen. Ist für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten erforderlich, beauftragt der Rehabilitationsträger unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen. Er benennt den Leistungsberechtigten in der Regel drei möglichst wohnortnahe Sachverständige unter Berücksichtigung bestehender sozialmedizinischer Dienste. Haben sich Leistungsberechtigte für einen benannten Sachverständigen entschieden, wird dem Wunsch Rechnung getragen. Der Sachverständige nimmt eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vor und erstellt das Gutachten innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung. Die in dem Gutachten getroffenen Feststellungen zum Rehabilitationsbedarf werden den Entscheidungen der Rehabilitationsträger zugrunde gelegt. Die gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter bleiben unberührt. (6) Hält der leistende Rehabilitationsträger weitere Leistungen zur Teilhabe für erforderlich und kann er für diese Leistungen nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 sein, wird Absatz 1 Satz 2 entsprechend angewendet. Die Leistungsberechtigten werden hierüber unterrichtet. Folie 4 Leitfaden Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen (berufliche Rehabilitation) – Fachliche Hinweise, Stand: 01/2010 Folie 5 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ im CongressCentrum Oberhausen 23. April 2015 Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) in Essen AGENDA 1. Ziele, Aufgaben, Mitglieder, Arbeitsweise der KGK 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) Ziele und Aufgaben Einführung der Gesundheitskonferenzen durch das „Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ vom 25.11.1997 NRW. In NRW gibt es in Städten und Kreisen flächendeckend 54 Gesundheitskonferenzen. Gesundheitskonferenzen wurden eingeführt, um auf Schwachpunkte des deutschen Gesundheitssystems (z. B. Wettbewerbsorientierung der Akteure wie Krankenkassen, Krankenhäuser) zu reagieren. Ziel ist eine bedarfsgerechte, koordinierte Weiterentwicklung und Optimierung der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 2 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) Ziele und Aufgaben Gesundheitskonferenzen sind ein kommunales Planungsgremium, das alle wichtigen Akteure des lokalen Gesundheitsbereiches einbindet. KGK sind zentrale Gremien der Abstimmung und Zusammenarbeit in gemeinsamer Verantwortung. Die fachliche Arbeit konzentriert sich auf Schwerpunktthemen, bei denen ein lokaler Handlungsbedarf gesehen wird. KGK beschließen im Konsens Handlungsempfehlungen und begleiten deren Umsetzung in die Praxis. KGK erarbeiten Grundlagen für gesundheitspolitische Entscheidungen. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 3 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunalen Gesundheitskonferenzen (KGK) Mitglieder der Gesundheitskonferenz Anbieter gesundheitlicher Leistung Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Ärztekammer / Zahnärztekammer / Psychotherapeutenkammer, Apothekerverband. Kostenträger Krankenkassen (in Essen: AOK, BKK, BARMER-GEK, Knappschaft, IKKclassic) Berufsgenossenschaften Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 4 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen Mitglieder der Gesundheitskonferenz Patientenvertretungen Selbsthilfe, Beratungsstellen Patientenschutz / Verbraucherberatung. Gesundheitspolitik und -verwaltung Ratsmitglieder des Gesundheitsausschusses (alle Ratsfraktionen), Gesundheitsdezernent, Gesundheitsamt, Gleichstellungsstelle. Insgesamt 28 Mitgliedsorganisationen und 34 Mitglieder. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 5 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen Arbeitsweise Die Gesundheitskonferenz bestimmt Schwerpunktthemen für die fachliche Arbeit. Die Themen werden anhand der folgenden Fragestellungen festgelegt: Besteht kommunaler Handlungsbedarf? und Besteht ein Bedarf an Kooperation, Koordinierung und Transparenz? In der Folge beauftragt die Konferenz Arbeitsgruppen mit der Erstellung von Bestandsaufnahmen, der Entwicklung von Qualitätsstandards von Handlungsempfehlungen. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 6 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen Arbeitsweise Projektentwicklungen und Umsetzungen erfolgen immer in Abstimmung mit der KGK. Die Umsetzung der Vereinbarungen/Empfehlungen erfolgt über eine Selbstverpflichtung der Akteure der KGK. Die Gesundheitskonferenz Essen hat sich darauf verständigt dreimal im Jahr zu tagen, Arbeitsgruppentreffen finden alle 4-6 Wochen statt, zwei bis drei Schwerpunktthemen werden parallel bearbeitet. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 7 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 1. Die kommunale Gesundheitskonferenz Essen Bisherige Schwerpunktthemen Sucht und Abhängigkeit Patientenberatung Kinder und Gesundheit Projekt: „Nichtrauchen!“ Netzwerk Multiresistente Erreger Patientenüberleitung in Essen Brustkrebs: Schnittstelle Screening – Behandlung Gesundheit und Migration Alter und Gesundheit Arbeitslosigkeit und Gesundheit Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 8 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Bedeutung des Themas Gesundheit IAB-Studie 2013 Bundesweit kann nach den Untersuchungen von SGB II-Empfängern in den Jahren 2009 – 2013 davon ausgegangen werden, dass mehr als 1/3 psychisch krank sind 35 % aller Kundinnen und Kunden gesundheitliche Einschränkungen aufweisen. Steigende Tendenz bei gesundheitlichen Einschränkungen Übertragung der IAB-Studie auf die Stadt Essen 82.000 Bürgerinnen/Bürger von SGB II-Leistungen (35 % = 28.700) 60.000 als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) (35 % = 21.000) 29.000 die arbeitslos sind (35 % = 10.150) Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 9 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Bedeutung des Themas Gesundheit Das Thema Gesundheit ist inzwischen ein „Masterthema“ für die fachliche Arbeit geworden. Die Motivation für das Thema Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention bzw. die Nutzung von entsprechenden Angeboten ist bei Kundinnen und Kunden des JC eher gering ausgeprägt. Gesundheitsförderung im SGB II kann nur mit Partnern aus dem Gesundheitswesen erfolgreich angegangen werden. Die KGK bieten hier eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vernetzung zwischen Arbeitsförderung und Gesundheitswesen. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 10 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Kontakte und Zugänge ins Gesundheitssystem finden, zu Krankenkassen, Krankenhäusern, Pflegediensten, Ärztekammer und Ärzten,… Aktive und dauerhafte Einbindung des JobCenters in die Netzwerke des Gesundheitswesens, da Arbeitslosigkeit und Gesundheit als Schwerpunktthema fest in der Gesundheitskonferenz verankert ist, gemeinsame weitere Projektentwicklungen möglich sind, ….. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 11 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Gegenseitige Wissenserweiterung bei den JobCenter-Fachkräften und bei den Partnern im Gesundheitssystem sowie Einbindung von Expertise. Gegenseitiges Kennen und Verstehen erleichtert Prozesse vermeidet Probleme optimiert die Zusammenarbeit (z. B. mit Krankenhaussozialdiensten) Neue Zugangswege bei gesundheitlichen Themen zu den eigenen JCKundinnen und Kunden. Erreichen und Motivieren durch die Unterstützung Dritter, wie z. B.: Haus- und Fachärzte, Krankenhaussozialdienste Pflegedienste, Selbsthilfe,… Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 12 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Im Ergebnis: Beschleunigung der Integrationsprozesse / Verbesserung der Integrationszahlen möglich durch zeitnähere Zugänge für JobCenter – Kundinnen und Kunden zu Therapien / Behandlungen und damit einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation der JC-Kundinnen und Kunden. Erhöhung der Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Modifikation / Erweiterung bestehender Maßnahmeangebote Entwicklung neuer Maßnahmen unter Berücksichtigung der Erfordernisse, die sich aus den unterschiedlichen Krankheitsbildern ergeben (Einbeziehung der externen Expertise). Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 13 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ 2. Vorteile der Einbindung des JobCenters in die KGK Fazit Über die Einbindung in die kommunale Gesundheitskonferenz haben sich für das JobCenter Essen neue Möglichkeiten ergeben, die vorher so nicht vorhanden waren. Neue Partner wie zum Beispiel Krankenkassen oder Krankenhaussozialdienste konnten aktiv in die Prozesse des JobCenters einbezogen werden. Die KGK ist aus unserer Sicht eine gut geeignete Plattform für eine Vernetzung zwischen Arbeits- und Gesundheitsförderung auf lokaler Ebene. Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 14 Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Thomas Mikoteit Abteilungsleiter JobCenter Essen – Kontakt: [email protected] 15 beratung e. V. Bielefeld Ein Aktivierungsprojekt der Drogen WERKSTAT T 36 WERKSTAT T 36 In dem Projekt »Werkstatt 36« können Sie: nNeues entdecken, sich beruflich orie r tieren, im Team erfahren, Berufsfelde und Ges zur te ausprobieren, Angebo mehr … heitsförderung wahrnehmen und Die Teilnahme an ,,Werkstatt 36“ ng kann für jede/n eine andere Bedeutu mit ng ftigu chä Bes haben: Für Einige die und “ tive pek dem Thema „berufliche Pers ins für Andere das Sprungbrett zurück Erwerbsleben. In unserem Projekt setzen wir auf e der die Freiwilligkeit und das Interess etwas Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ern. an ihrer aktuellen Situation zu änd hen tisc prak Eine Kombination aus und Tätigkeiten, sportlichen, kulturellen t Lus gesundheitlichen Angeboten, soll oriauf Veränderung und berufliche Neu entierung machen. Ein Aktivierungsprojekt der Drogenberatung e. V. Bielefeld Sie erreichen uns unter Projektwerkstatt: Petristraße 36a 33609 Bielefeld Fon: 0521 – 25 270 968 01 52 – 22 97 55 46 Drogenberatung e. V. Bielefeld August-Schroeder-Str. 3a 33602 Bielefeld Fon: 05 21 – 9 67 80 0 Fax: 05 21 – 9 67 80 10 [email protected] Kontakt Ansprechpartner/in für unser Projekt sind: Matthias Becker ☞ [email protected] Liesa Südbrock ☞ [email protected] Achim Lückemeier e ☞ [email protected] www.drogenberatung-bielefeld.de www.drogenberatung-bielefeld.de Stand: Januar 2014 Stand: Januar 2014 Im März 2014 star tet die Drogenberatung e.V. ein neues Projekt zur beruflichen Aktivierung und Orientierung für Bielefelder Bürgerinnen und Bürger. Wie kann ich teilnehmen? Was bieten wir? tenProjekttätigkeit in den Bereichen Gar , ege mpfl tbau Obs und Landschaftsbau, g itun Naturschutz und Holzbearbe aus den • Themenbezogene Workshops ng, Bereichen Gesundheit und Ernähru und keit Bewegung und Achtsam Entspannung en • Unterstützung bei der beruflich ion grat Inte Orientierung und keiten • Erprobung von Arbeitsmöglich ng • Sozialpädagogische Begleitu ende • Vermittlung in andere weiterführ Hilfsangebote • Wer kann teilnehmen? die ArBielefelder Bürgerinnen und Bürger, n, schon seit beitslosengeld II (Hartz IV) beziehe Unterstützung längerer Zeit erwerbslos sind und Stabilisierung zur gesundheitlichen und sozialen en, die sch wünschen. Wir richten uns an Men r ode illegalen Probleme im Umgang mit legalen momentanen Drogen haben und etwas an ihrer en Perspektive flich beru r Lebenssituation und ihre verändern möchten. Rahmenbedingungen: Freitag Das Projekt findet von Montag bis statt Uhr 0 16.3 bis in der Zeit von 8.30 Uhr n und inne mer • Wir bieten Platz für 16 Teilneh Teilnehmer Monaten • Eine Maßnahmedauer von 12 k und stüc Früh • Gemeinsames tägliches Mittagessen ngen ein • Unter bestimmten Voraussetzu Variante o r-Ab hse Sec Sozialticket in der • Arbeitskleidung • www.drogenberatung-bielefeld.de Stand: Januar 2014 Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: 05 21 – 9 67 80 0 Ihre Ansprechpartner in der : Drogenberatung e. V. Bielefeld sind ge Matthias Becker, Dipl.-Sozialpädago ☞ [email protected] Liesa Südbrock, BA Socialwork ☞ [email protected] iter Achim Lückemeier, Dipl.-Sozialarbe e ld.d lefe -bie obs ☞ lueckemeier@dr Wir freuen uns auf Sie! G.I.B. NRW Fachtagung Oberhausen, 23. April 2015 10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven Workshop 2 Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der Jobcenter Thema: Rechtskreisübergreifende Kooperation aus Trägerperspektive am Beispiel des Modellprojekts „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“ Referent: Dr. Martin Schmitz, Zug um Zug e.V., Köln Der Träger Zug um Zug e.V. Zug um Zug e.V. Zug um Zug Beratung und Integration gGmbH Zug um Zug Beschäftigung und Qualifizierung gGmbH Zug um Zug Rheinkauf gGmbH • Wir beraten und begleiten Menschen bei der Entwicklung und Verwirklichung ihrer persönlichen und beruflichen Perspektiven. • Wir beschäftigen und fördern Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten in vielfältigen Berufsfeldern, in denen sie sich erproben und ihre Kompetenzen erweitern können. • Wir qualifizieren Menschen fachlich und persönlich für die Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes. • Wir vermitteln Menschen möglichst passgenau in Arbeit oder Ausbildung. • Wir engagieren uns in unserem Umfeld, um Bedingungen zu schaffen, die Lebensqualität von Bewohnern zu verbessern. Wir sind als freier Träger Mitglied im Dachverband Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland. Folie 2 Unsere Angebote • Unsere Dienstleistungen umfassen Angebote zur Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung arbeitsloser Menschen. • Im Rahmen von Eingliederungsmaßnahmen führen wir seit 2006 zielgruppengemäße Angebote der Gesundheitsförderung durch. • Wir schaffen Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung: In unserem gemeinnützigen Integrationsunternehmen Zug um Zug Rheinkauf gGmbH betreiben wir – in Kooperation mit der REWE group – einen Lebensmittel-Supermarkt in Köln-Niehl. • Als Träger des Bürgerzentrums Nippes (Altenberger Hof) bieten wir ein vielfältiges, kreatives Kulturprogramm und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement im Stadtbezirk an. Folie 3 Gesundheitsförderung arbeitsloser Menschen: Das altbekannte Problem Im Vergleich mit anderen Versichertengruppen sind arbeitslose Menschen länger arbeitsunfähig, beziehen länger Krankengeld, erhalten häufiger Arzneimittel, befinden sich länger und häufiger in stationärer Behandlung, leiden überproportional an psychischen Störungen und Suchtmittelerkrankungen. Arbeitslose Menschen haben allein durch ihre Arbeitslosigkeit ein erhöhtes Erkrankungsrisiko. Gesundheitliche Einschränkungen sind für sie nicht nur ein entscheidendes Hemmnis bei der Arbeitssuche, sie verstärken sich zudem mit der Dauer der Arbeitslosigkeit. Da der Personenkreis arbeitsloser Menschen jedoch von den üblichen Angeboten der Gesundheitsförderung nur eingeschränkt erreicht wird, besteht hier ein erheblicher Handlungsbedarf für gesundheitsfördernde (Präventions-)Maßnahmen. Folie 4 Die selbstgestellte Aufgabe (von GKV und BA) Der „Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes trägt diesem Problem Rechnung und empfiehlt seit 2010 eine erleichterte Inanspruchnahme gesundheitsfördernder Angebote durch sozial benachteiligte Zielgruppen. Auch die im Februar 2012 verabschiedete „Empfehlung zur Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Thema Arbeitslosigkeit und Gesundheit“ sieht darin ein vorrangiges Handlungsfeld, in dem dringend Fortschritte zu erzielen sind. (siehe Leitfaden Prävention, S. 38). Folie 5 Die „Kölner Lösung“ In Köln haben wir uns gemeinsam auf den Weg gemacht: Der gemeinnützige Verein Zug um Zug e. V. – ein Qualifizierungsund Beschäftigungsträger mit langjährigen Erfahrungen in der (Gesundheits-)Förderung arbeitsloser Menschen – hat die Initiative ergriffen und mit vier Krankenkassen im Sommer 2012 in Kooperation mit dem Jobcenter Köln die Rahmenvereinbarung zum Modellprojekt „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“ abgeschlossen. Folie 6 Die Beteiligten Die Vertragspartner des Modellprojekts: • der Projektträger Zug um Zug e. V. • die AOK Rheinland/Hamburg – Regionaldirektion Köln, • die Barmer GEK – Regionalgeschäftsstelle Köln, • der BKK-Landesverband NORDWEST, • die IKK classic Landesdirektion Nordrhein. • Die Möglichkeit des Beitritts weiterer Krankenkassen wie auch der einzelnen Betriebskrankenkassen ist unproblematisch geregelt. • Das Jobcenter Köln hat das Zustandekommen der Rahmenvereinbarung von Beginn begleitet und unterstützt. Folie 7 Das Konzept • Das Konzept „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“ besteht aus den Elementen individuelle Gesundheitsberatung und Präventionskursen gemäß den Handlungsfeldern des „Leitfaden Prävention“ des GKVSpitzenverbandes zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V. • Die Präventionskurse werden grundsätzlich in folgenden Handlungsfeldern durchgeführt: – Bewegungsgewohnheiten – Ernährung – Stressmanagement Folie 8 Ziele und Zielgruppen Das Projekt soll (langzeit-)arbeitslosen Menschen niederschwellige Zugangswege zu zielgruppenspezifischen Angeboten der Primärprävention ermöglichen und durch die Teilnahme • zu einer Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation, • zur Erhöhung ihrer Kompetenz zu gesundheitsförderndem Handeln und dadurch • zur Steigerung ihrer Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung ihrer Vermittlungsfähigkeit in den allgemeinen Arbeitsmarkt beitragen. Folie 9 Die Finanzierung Die Finanzierung des Modellprojekts geschieht durch die Kombination zweier ineinandergreifenden Komponenten: • Die Krankenkassen bezuschussen die Präventionskurse des Projekts im Rahmen ihrer jeweils gültigen Satzungsbestimmungen. • Das Jobcenter Köln finanziert die begleitende Gesundheitsberatung nach § 45 1, S. 1 Nr. 2 SGB III (Feststellung Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) mit Hilfe des Gutscheinverfahrens nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). • Der Projektträger Zug um Zug e.V. rechnet mit den Krankenkassen und dem Jobcenter Köln den jeweiligen Finanzierungsanteil ab. Folie 10 Zielgruppenspezifische Regelungen (1) • Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme (und für die Ausgabe des Gutscheins) bestehen lediglich in der Einschätzung und Feststellung des Jobcenter-Mitarbeiters, dass ein Vermittlungshemmnis mit gesundheitsförderndem Aktivierungs- und Handlungsbedarf vorliegt, dem durch die Projektteilnahme abgeholfen werden kann. Die Teilnahme ist freiwillig. • Der zu zahlende Vorleistungsbetrag bei Beginn der Kursteilnahme beträgt 10,- €; ein Pfand, das nach Absolvierung von mindestens 80 % der Kurstermine wieder erstattet wird. • Die Durchführung der Präventionskurse erfolgt durch Kursleiter des Projektträgers, die langjährige Erfahrungen in der Präventionsarbeit und auch mit der Zielgruppe mitbringen. Folie 11 Zielgruppenspezifische Regelungen (2) • Die Bezuschussung durch die Krankenkassen erfolgt gegen Vorlage einer individuellen Teilnahmebescheinigung mit Handzeichen des Versicherten pro Termin (ggf. ergänzt um eine vom Versicherten unterschriebene Abtretungserklärung). • Die Projektdokumentation erfolgt durch den Träger Zug um Zug e. V. und wird als Bestandteil des jährlichen Projektberichts den Partnern der Rahmenvereinbarung und dem Jobcenter Köln zur Verfügung gestellt. Der zeitliche Rahmen der Vereinbarung betrug zunächst zwei Jahre und wurde von den Kooperationspartnern nach Auswertung der bisherigen Ergebnisse bis August 2016 verlängert. 12 Die bisherigen Ergebnisse (Stand 31.07.2014) 1. Gesamtauswertung: Teilnehmer, Abbruchquote, Präventionskurse • vom Jobcenter Köln ausgegebene und beim Projektträger eingereichte Teilnahmegutscheine (ab Okt 2012): • mit den Krankenkassen abgerechnete Kursteilnehmer: • Kursabbrüche/Fehlzeiten: 95 • Abbruchquote: 30 % • durchgeführte Gesundheitskurse: – Rückenschule/Rückenschule light – Wirbelsäulengymnastik – Nordic Walking – Progressive Muskelentspannung – Gesund durch vollwertige Ernährung 316 234 10 7 5 9 3 Folie 13 Ergebnisse 2: Verteilung der Teilnehmer auf die Krankenkassen (234 TN) BKK; 38; 16,2 % TK; 30; 12,8 % AOK; 103; 44,0 % Barmer GEK; 25; 10,7 % DAK; 15; 6,4 % HandelsKrankenkasse; 3; 1,3 % IKK Classik; 8; 3,4 % HEK; 5; 2,1 % mh Plus; 7; 3,0 % Folie 14 Ergebnisse 3: Teilnehmer-Verteilung nach Kursen und Geschlecht (234 TN) TN-Verteilung nach Kursen und Frauen und Männer Rückenschule; 42 Rückenschule; 42 45 40 35 Progressive Muskelentspannung; 32 Wirbelgymnastik; 30 30 Wirbelgymnastik; 31 Progressive Muskelentspannung; 23 25 Nordic Walking; 19 Nordic Walking; 15 20 15 10 5 0 Frauen 123 (52,6 %) Männer 111 (47,4 %) 15 Ergebnisse 4: Teilnehmer-Verteilung nach Krankenkassen und Geschlecht (234 TN) Männer HandelsKrankenkasse 0 HEK 0 mh Plus 3 5 1 6 3 IKK Classik DAK 5 2 13 11 Barmer GEK TK BKK Frauen 14 21 9 17 21 AOK 51 52 Folie 16 Ergebnisse 5: Teilnehmer-Verteilung nach Kursen und Krankenkassen (234 TN) 0 1 0 Handels-Krankenkasse HEK 0 mh Plus Nordic Walking Progressive Muskelentspannung Wirbelgymnastik Rückenschule 2 2 1 1 IKK Classik 2 2 2 2 2 2 0 4 1 4 DAK 5 5 2 Barmer GEK 7 4 TK 5 8 8 9 5 12 10 10 BKK 13 14 22 23 AOK 0 5 10 15 20 25 44 30 35 40 45 Folie 17 Ergebnisse 5: Teilnehmer-Befragung zur Zufriedenheit mit dem Angebot Differenziertere Teilnehmerbefragung seit Sept. 2013 (N = 115) • Kursbewertung: „Der Kurs war insgesamt sehr gut und hilfreich für mich.“ trifft voll zu 97 (84,3 %) trifft eher zu 16 (13,9 %) trifft eher nicht zu 1 (0,9 %) trifft gar nicht zu 1 (0,9 %) • Fragen nach dem Transfer in den Alltag z. B.: „Ich habe mich für weitere Sportangebote angemeldet.“ „Ich habe mir fest vorgenommen, täglich mehr für meine Gesundheit zu tun“ trifft voll zu 62 (53,9 %) trifft eher zu 40 (34,8 %) trifft eher nicht zu 9 (7,8 %) trifft gar nicht zu 4 (3,5 %) Folie 18 Thesen zu den Erfolgsfaktoren der Maßnahme (1) • Implementierung: die Vertreter der Krankenkassen konnten sich von der Seriosität und der fachlichen Kompetenz ihres Partners überzeugen (Zielgruppenzugang ist gegeben und erfahrene Trainer werden eingesetzt) • Niederschwelliger Zugang durch das Instrument des Gutscheinverfahrens: (Die Jobcenter-Mitarbeitenden bieten an: „Wir haben da etwas für Sie – kostenfrei!“) • Zielgruppengemäßer Einstieg: Auf einer Infoveranstaltung zum Maßnahmebeginn werden die potenziellen Teilnehmenden über das Angebot informiert und entscheiden sich für die Teilnahme an einem der Kurse und der parallel durchgeführte Gesundheitsberatung. Folie 19 Thesen zu den Erfolgsfaktoren der Maßnahme (2) • Praxisorientierte Durchführung: Bei den oftmals lernmüden und ungeübten Teilnehmenden scheint die praktische Erfahrung, dass die Übungen z. B. in einem Bewegungskurs Ihnen „gut tun“ der entscheidende Ansatz der Motivationsgewinnung zu sein. • Das soziale Gruppenerlebnis unter „Gleichgesinnten“, die soziale Teilhabe in den wöchentlich stattfindenden Angeboten und die damit verbundene Netzwerkbildung trägt zum Motivationsaufbau und Motivationserhalt bei. 20 Neukonzipierung der Maßnahme 2015 (1) • Die Maßnahme wurde – in Abstimmung mit dem Jobcenter Köln – als umfangreichere AVGS-Maßnahme (26 Wochen), finanziert über SGB II/III, neu konzipiert und zertifiziert; die Zuschüsse der Krankenkassen sind nur noch eine zusätzliche Finanzierung • Die Maßnahmebestandteile wurden zielgruppengemäß angepasst: die von den Kassen bezuschussten Präventionskurse wurden durch niederschwellige stabilisierende Gesundheitskurse ergänzt. • Die neue AVGS-Maßnahme „Gesundheitsförderung und berufliche Orientierung“ zielt darauf ab, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen, die ansonsten nicht erreicht werden können, durch Gesundheitsförderung „in Bewegung“ zu bringen und für berufliche (Neu-)Orientierungen zu aktivieren. Folie 21 Neukonzipierung der Maßnahme 2015 (2) Die Maßnahme „Gesundheitsförderung und berufliche Orientierung“ (Umfang 75 Stunden, Dauer 6 Monate) umfasst die Bestandteile: • Individuelle Gesundheitsberatung (5 Stunden) • Individuelle Integrationsbegleitung (10 Stunden) • Präventionskurse in den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung und Entspannung (12 Stunden) • Stabilisierende (niederschwellige) Gesundheitskurse (24 Stunden) • Gruppenangebote zur beruflichen Orientierung (24 Stunden) 22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Martin Schmitz, Zug um Zug e.V. Zug um Zug e. V. Kempener Str. 135 50733 Köln Tel: 0221 973141-0 Fax: 0221 973141-18 [email protected] www.zugumzug.org Folie 23 Ergebnisse des Workshop 2 „Gesundheitsförderung als Handlungsfeld der JobCenter“ Viele Langzeitarbeitslose sind gesundheitlich eingeschränkt. Ein Drittel hat psychische Probleme, gegenüber den Menschen mit Arbeit haben Arbeitslose deutlich mehr chronischen Stress, Suchtgefahr und häufigere Krankenhausaufenthalte. Wesentliche Voraussetzungen für die Integration in Beschäftigung ist die Gesundheitsförderung und Prävention, diese spielen in Beratungsprozess bei Agenturen und Jobcentern und bei Trägermaßnahmen aber eine untergeordnete Rolle. Für gelingende Integrationen bedarf es der Zusammenarbeit der Jobcenter mit anderen Akteuren aus dem Gesundheitssektor auf regionaler und kommunaler Ebene. Welche Herausforderungen stellen sich dabei? Wie kann rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit gelingen? Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) Thomas Mikoteit berichtete von der Zusammenarbeit des Jobcenters mit der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) in Essen. Gesundheitskonferenzen wurden bereits 1997 für alle Städte und Kreise in NRW durch das „Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ eingeführt, um auf Schwachpunkte des deutschen Gesundheitssystems zu reagieren. Ziel ist eine bedarfsgerechte, koordinierte Weiterentwicklung und Optimierung der Gesundheitsförderung und Gesundheitsversorgung auf kommunaler Ebene. In den Gesundheitskonferenzen sind alle wichtigen Akteure des lokalen Gesundheitsbereiches eingebunden: Die Psychotherapeutenkammer, Krankenhäuser, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften, Patientenvertretungen, Ratsmitglieder des Gesundheitsausschusses, Gesundheitsdezernent und -amt. Die fachliche Arbeit konzentriert sich auf Schwerpunktthemen, für die einerseits kommunaler Handlungsbedarf und ein Bedarf an Kooperation, Koordinierung und Transparenz besteht. Wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit und Gesundheit. Vorteile für das Jobcenter Die KGK bieten sowohl eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vernetzung zwischen Arbeitsförderung und Gesundheitswesen, wie auch eine dauerhafte Einbindung des JobCenters in die Netzwerke des Gesundheitswesens, was auch gemeinsame weitere Projektentwicklungen ermöglicht. Gegenseitiges Kennen und Verstehen, gegenseitige Wissenserweiterung sowie die Einbindung von Expertise erleichtern Unterstützungsprozesse. Zudem werden neue Zugangswege zu den eigenen JC-Kundinnen und Kunden gefunden, wie z. B. über Haus- und Fachärzte, Krankenhaussozial- oder Pflegedienste, Selbsthilfe etc. Integrationsprozesse werden beschleunigt, die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhöht sich. Thomas Mikoteit zieht in einer durch die LzG veröffentlichten Broschüre in dem Beitrag Projekt „Arbeitslosigkeit und Gesundheit – Konzept einer integrierten Gesundheitsund Arbeitsförderung für die Stadt Essen“ ein ermutigendes Zwischenfazit: „In Essen wurden damit wesentliche Schritte getan, um die Unsichtbarkeit der Lebenssituation Arbeitslosigkeit in den gesundheitlichen Arbeitsfeldern abzubauen, die Distanz zum Thema Gesundheit im Rahmen der Arbeitsförderung – auf der Ebene der Individuen wie auch auf Organisationsebene – zu verringern, und über ein gemeinsames Vorgehen mit den Akteuren aus der Arbeitsförderung die Wahrnehmung der Unlösbarkeit zu verändern. (…) Die wichtigste Erfolgsvoraussetzung in Essen ist das fachliche Interesse des Jobcenters an einer Kooperation mit dem Gesundheitsbereich, sodass von Beginn an sowohl Erkenntnisse, Erfahrungen, Ressourcen und Handlungsspielräume praxisnah in die Entwicklung des Konzepts und in die Planung der Umsetzung einflossen. Dies wird gestützt durch die verwaltungsorganisatorische Verbindung der Bereiche Arbeit und Gesundheit bei der Stadt Essen innerhalb eines Geschäftsbereichs sowie durch den Ansporn der Akteure im Essener Gesundheitsbereich, in wichtigen Bereichen realisierbare „Essener Standards“ zu setzen. Zusätzlich qualifiziert der durch das Landeszentrum für Gesundheit NRW angestoßene Austausch zwischen drei weiteren kommunalen Ansätzen die Arbeit in der eigenen Kommune.“ Rechtskreisübergreifende Kooperation aus Trägerperspektive Dr. Schmitz vom Träger Zug um Zug e.V. aus Köln stellte die Zusammenarbeit von Arbeitsverwaltung und Gesundheitssystem aus der Sicht der Träger vor. Im Jahr 2006 ist im Rahmen von Eingliederungsleistungen, ein zielgruppengemäßes Angebot der Gesundheitsförderungen begonnen worden. Seither hat das Thema ein immer größeres Gewicht bekommen. Der GKV-Spitzenverband, die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, hat im Jahr 2010 mit seinem „Leitfaden Prävention“1 einen großen Schritt zur Erleichterung der Inanspruchnahme von gesundheitsfördernden Angebot für sozial benachteiligte Zielgruppen getan. In einem nächsten Schritt zur Zusammenarbeit von Arbeits- und Gesundheitsförderung sind die von Bundesagentur für Arbeit, dem GKFSpitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen im Februar 2012 Empfehlungen erarbeiteten worden. Insbesondere der Austausch und Zusammenarbeit bei Leistungen zur Gesundheit für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte sowie in der Kooperation sollten ebenso wie die (Weiter-)Entwicklung von Programmen und Leistungserbringungen und das Qualitätsmanagement sollten intensiviert werden. Zug um Zug hat im Sommer 2012 die Initiative ergriffen und mit Unterstützung des Jobcenters Köln eine Rahmenvereinbarung mit vier Krankenkassen zum Modellprojekt „Gesundheitsförderung für arbeitslose Menschen in Köln“ abgeschlossen. Bei der bisherigen Finanzierung griffen zwei Komponenten ineinander: Krankenkassen bezuschussen Präventionskurse im Rahmen ihrer jeweils gültigen Satzungsbestimmungen. Jobcenter finanzieren die begleitende Gesundheitsberatung nach § 45 1, S. 1 Nr. 2 SGB III 2 (Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen) im Rahmen eines Gutscheinverfahrens. Zug um Zug rechnet mit den Krankenkassen und dem Jobcenter den jeweiligen Finanzierungsanteil ab und dokumentiert und berichtet den Krankenkassen und dem Jobcenter Köln jährlich über die Projektumsetzung. 1 https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/GKV_Leitfaden_Praevention_RZ_web4_2011_15702.pdf 2 http://dejure.org/gesetze/SGB_III/45.html In Abstimmung mit dem Jobcenter Köln wurde die Maßnahme 2015 als umfangreichere AVGS-Maßnahme über SGB II/III neu konzipiert und zertifiziert. Arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen sollen über die Maßnahme „Gesundheitsförderung und berufliche Orientierung „in Bewegung“ gebracht und für eine berufliche (Neu-)Orientierung aktiviert werden. Von den Kassen bezuschusste Präventionskurse sind nun noch eine zusätzliche Finanzierung, die durch niederschwellige Gesundheitskurse ergänzt werden. Zur Umsetzung einer solchen Maßnahme erfordert vom Träger ein hohes Maß an Seriosität bezüglich der finanztechnischen Abwicklung und eine hohe fachliche Kompetenz bei der Durchführung. Ein wesentliches Kriterium des Erfolges der Maßnahme ist das Gutscheinverfahren, das den potenziellen Teilnehmer/-innen den Zugang zur Maßnahme möglichst einfach zu gestalten. Eine praxisorientierte Durchführung motiviert die Teilnehmer/-innen fördert ein soziales Verhalten von Gleichen unter Gleichen gefördert, die gleichzeitig Netzwerke unter den Teilnehmenden entstehen lässt. Workshop 3: Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale und neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien Moderation: Jan Amonn, Jochen Bösel, G.I.B. Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ Bildungspotenziale von jungen Menschen im SGB II-Leistungsbezug Jan Amonn Leitfragen 1. Wer sind die jungen Menschen im SGB II in NRW? In welchen Lebenslagen befinden sie sich? Was haben sie für Einstellungen? 2. Wie wird die Unterstützung der jungen Menschen in den Jobcentern umgesetzt? Welche Unterstützung erfahren die jungen Menschen (Maßnahmen, Kontakte, Sanktionen)? Wie wird sie von den jungen Menschen beurteilt? 3. Unter welchen Bedingungen gelingt ein nachhaltiger Ausstieg aus dem Leistungsbezug? Welche Rolle spielen „harte“ Faktoren wie Ausbildungsstatus und Arbeitsmarktlage? Welche Rolle spielen „weiche“ Faktoren wie subjektive Orientierungen? Folie 2 Im Fokus: Jungen Menschen ohne Berufsabschluss sollen im Mittelpunkt stehen. Es soll versucht werden Potenziale zu beschreiben: bisherige Bildungsabschlüsse und subjektive Einstellungen. Hintergrund: Eine besondere Problemlage in NRW stellt der hohe Anteil von Leistungsbeziehenden ohne Berufsabschluss: So beträgt der Anteil Arbeitsloser im SGB II ohne Berufsabschluss an allen SGB II-Arbeitslosen in NRW 66 %, im Bund liegt er bei 56 %. (Stand: Sept. 2014) Folie 3 Im Fokus: Neben der Gruppe der unter 25-Jährigen, soll auch die Gruppe der 25- bis unter 35-Jährigen genauer betrachtet werden. Hintergrund: Ungleichgewichte am Ausbildungsmarkt in der Vergangenheit Einmündungsquote ausbildungsinteressierter Jugendlicher in duale Berufsausbildung, Bundesrepublik Deutschland 1992 – 2011 Quelle: Granato, M. & Ulrich, J. G. (2014) Soziale Ungleichheit beim Zugang in eine Berufsausbildung, in: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Sonderheft 24/2014 Folie 4 Datenbasis: Statistik der BA, Statistik-Service West „Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS)“: jährliche Haushalts- und Personenbefragung im Auftrag des IAB zwei Teilstichproben: eine Stichprobe von SGB II-Beziehenden und eine repräsentative Stichprobe der Wohnbevölkerung Stand: 6. Welle/2012 Folie 5 Leitfrage: 1. Wer sind die jungen Menschen im SGB II in NRW? In welchen Lebenslagen befinden sie sich? Was haben sie für Einstellungen? Folie 6 Ausbildungsstatus und Lebenslagen 15- bis unter 25-jährige SGB II-Beziehende NRW-Jahresdurchschnitt 2013 in % 70 Zusammen 60 Sonstiges 50 Zusammen: 40,8 % 40 3,7 30 8,3 52,5 20 Arbeitsunfähigkeit Erziehung/Haushalt/Pflege 4,5 in Erwerbstätigkeit 21,4 10 0 fehlende Verfügbarkeit, ortsabwesend arbeitslos 6,7 mit betriebl. od. akadem. Berufsabschluss noch ohne Abschluss - ohne Berufsabschluss in Schule, Studium, und nicht in Ausbildung geförderdet od. ungeförderter Ausbildung u. Maßnahmen Quelle: Statistik Service West: BA-Statistik, eigene Berechnung und Darstellung Folie 7 Ausbildungsstatus und Lebenslagen 25- bis unter 35-jährige SGB II-Beziehende NRW-Jahresdurchschnitt 2013 in % Zusammen: 63,6 % 70 3,4 60 9,6 50 9,3 40 30 Zusammen Sonstiges fehlende Verfügbarkeit, ortsabwesend Arbeitsunfähigkeit Erziehung/Haushalt/Pflege 20 38,4 30,2 10 in Erwerbstätigkeit arbeitslos 6,2 0 mit betriebl. od. akadem. Berufsabschluss noch ohne Abschuss - ohne Berufsabschluss in Schule, Studium, und nicht in Ausbildung geförderdet od. ungeförderter Ausbildung u. Maßnahmen Quelle: Statistik Service West: BA-Statistik, eigene Berechnung und Darstellung Folie 8 Familiensituation 15- bis unter 25-Jährige NRW 2012 Bevölkerung 15 bis unter 25 Jahre (n = 556) SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre (n = 215) SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 71) 5,3 Eigenes Kind im HH 19,5 50,8 0 20 40 60 80 100 % Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 9 Schulabschlüsse 15- bis unter 25-Jährige NRW 2012 Bevölkerung 15 bis unter 25 Jahre (n = 556) SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre (n = 215) SGB II-Beziehende 15 bis unter 25 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 71) 32,1 37,6 Noch Schüler/-in 1,5 4,7 ohne Abschluss/Förderschulabschluss 10,0 17,1 Hauptschulabschluss Mittlere Reife 9,7 10,6 Fachhochschulreife 9,3 4,0 5,8 Hochschulreife 9,8 9,2 0 33,7 62,5 17,9 22,1 20 40 60 80 100 % Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 10 Schulabschlüsse 25- bis unter 35-Jährige NRW 2012 Bevölkerung 25 bis unter 35 Jahre (n = 509) SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre (n = 204) SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 88) 2,7 ohne Abschluss/Förderschulabschluss 10,2 12,4 30,8 32,3 29,1 Hauptschulabschluss 28,6 Mittlere Reife Fachhochschulreife 2,5 1,7 Hochschulreife 44,2 7,4 16,3 11,6 0 37,7 20 30,3 40 60 80 100 % Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 11 Arbeitsorientierung 25- bis unter 35-Jährige NRW 2012 Bevölkerung 25 bis unter 35 Jahre (n = 509) SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre (n = 204) SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 88) 86,9 Arbeit gibt einem das Gefühl dazuzugehören 90,3 91,2 61,7 Arbeit, das Wichtigste im Leben 70,7 74,4 0 20 40 60 80 100 % Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 12 Selbstwirksamkeitsüberzeugungen 25- bis unter 35-Jährige NRW 2012 Bevölkerung 25 bis unter 35 Jahre (n = 509) SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre (n = 204) SGB II-Beziehende 25 bis unter 35 Jahre ohne Berufsabschluss (n = 88) 93,8 Lösung schwieriger Probleme gelingt immer 84,1 81,3 80,2 Keine Schwierigkeit, Ziele zu verwirklichen 61,3 67,5 0 20 40 60 80 100 % Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 13 Leitfrage: 2. Wie wird die Unterstützung der jungen Menschen in den Jobcentern umgesetzt? Welche Unterstützung erfahren die jungen Menschen (Maßnahmen, Kontakte, Sanktionen)? Wie wird sie von den jungen Menschen beurteilt? Folie 14 Teilnehmer in arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Berufswahl und Berufsausbildung in Nordrhein-Westfalen, Bestand Berufsvorbereitende Maßnahmen Einstiegsqualifizierung Außerbetriebl. Berufsausbildung Besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung Schwerbehinderter Januar 2011 19.320 6.443 17.204 7.112 50.079 Januar 2015 13.004 3.687 10.073 6.513 33.277 Zusammen Veränderung in % -33,6 % Folie 15 Maßnahmen und Sanktionen für junge SGB II-Beziehende NRW-Jahresdurchschnitt 2013 Bestand an Teilnehmern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit SGB II-Kostenträgerschaft im Verhältnis zu den arbeitsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, „Förderquote“ 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 27,8 % 13,6 % Bestand an arbeitsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion im Verhältnis zu den arbeitsuchenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, „Sanktionsquote“ 15 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 35 Jahre 13,8 % 6,4 % Quelle: Statistik Service West: BA-Statistik, eigene Berechnung und Darstellung Folie 16 Kontaktdichte junger SGB II-Beziehender NRW 2012 Anzahl persönliche Kontakte pro Quartal nach Altersgruppen (nur Arbeitsuchende, ohne Schüler) „Kontaktdichte“ 15 bis unter 25 Jahre (n = 56) 25 bis unter 35 Jahre (n = 121) 1,7 x pro Quartal 1,0 x pro Quartal Die Abweichung ist statistisch signifikant. Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 17 Bewertung der Unterstützungsleistungen durch junge SGB II-Beziehende (nur Arbeitsuchende, ohne Schüler) NRW 2012 15 bis unter 25 Jahre (n = 50) in % 100 25 bis unter 35 Jahre (n = 123) 90 80 70 71,5 75,3 68,2 62,8 67,4 64,5 60 50 50,1 43,0 48,7 42,9 40 33,8 30 20 12,8 10 0 Mitarbeiter Beratung Man will mir freundlich und verbessert meine wirklich helfen hilfsbereit Situation Meine Vortstellungen werden berücksichtigt Mitarbeiter machen zu viele Vorschriften Nur Fordern, keine Unterstützung Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 18 Leitfrage: 3. Unter welchen Bedingungen gelingt ein nachhaltiger Ausstieg aus dem Leistungsbezug? Welche Rolle spielen „harte“ Faktoren wie Ausbildungsstatus und Arbeitsmarktlage? Welche Rolle spielen „weiche“ Faktoren wie subjektive Orientierungen? Folie 19 Anteile junger SGB II-Beziehender mit nachhaltigem Ausstieg aus dem Leistungsbezug Bundesrepublik Deutschland 2007/2008 bis 2012 in % 70,0 63,3 60,0 50,0 52,4 56,2 51,7 45,0 43,1 20,0 49,5 37,9 40,0 30,0 61,7 29,7 28,5 21,0 15,0 10,0 0,0 Quelle: PASS (6. Welle), eigene Berechnung und Darstellung Folie 20 Ausblick: Durchführung von exemplarischen Leitfadeninterviews mit jungen SGB II-Beziehenden ohne Berufsabschluss Nachzeichnen von Bildungs- und Berufsbiographien Beschreibung von Gründen des Scheiterns Folie 21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! G.I.B. – Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH Monitoring und Evaluation Jan Amonn Im Blankenfeld 4 46238 Bottrop Telefon: Fax: E-Mail: Internet: 02041 767-162 02041 767-299 [email protected] www.gib.nrw.de Folie 22 23. April 2015 Fachkräfte für NRW Modellprojekt zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher und Erwachsener Ausgangssituation Deutschland steht vor großen demografischen Herausforderungen Das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland wird voraussichtlich von 45 Mio. im Jahr 2010 auf 41 Mio. im Jahr 2020 und auf 27 Mio. im Jahr 2050 sinken Steigender Fachkräftebedarf Nutzung des Arbeitsmarktpotenzials von Geringqualifizierten Der aktuelle Bestand an Arbeitslosen ohne Berufsausbildung liegt in NRW bei 410.454 Personen das sind 56 % am Bestand Dieses Potenzial gilt es zu nutzen! SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW Seite 2 Wo liegen die Herausforderungen beim Thema „Qualifizierung von Geringqualifizierten“? Was hindert Arbeitslose an der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme? Fehlende finanzielle Anreize Persönliche Herausforderungen z. B. Betreuung von Kindern, Gesundheit die Angst vor Überforderung SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW Seite 3 Was ist das Ziel des rechtskreisübergreifenden Modellprojekts? Geringqualifizierte Arbeitnehmer für eine abschlussorientierte berufliche Qualifizierung zu motivieren und zu aktivieren zur Vermeidung von Abbrüchen konstant während einer Maßnahme zu begleiten und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren! SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW Seite 4 Was zeichnet das Modellprojekt aus? Personenkreis Arbeitslose und arbeitsuchende Jugendliche und Erwachsene mit Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Alter von 21 – 45 Jahren. Förderweg Förderung von betrieblichen und trägergestützten abschlussorientierten Qualifizierungen im Rahmen von FbW Focus liegt auf der Förderung von Teilqualifikationen Besonderheit Maßnahmebegleitung durch einen Coach vor, während und nach der Maßnahme Prämie als Motivationsanreiz SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW Seite 5 Backup SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW Seite 6 Förderwege Möglichkeiten zur Umsetzung abschlussorientierter Qualifizierungen SGB II-Jahrestagung am 23.04.2015 © RD NRW Seite 7 Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen Ein Überblick Jochen Bösel Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen I Anerkennung/Gleichwertigkeitsbescheinigung von im Ausland erworbenen Abschlüssen Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen Teilqualifizierung durch Maßnahmen Langzeitarbeitslose (wegen in der Person liegender Hindernisse) „Lückenfüllende“ Qualifizierung zur Teilqualifizierung und Externenprüfung „Ausbildungsverlierer“ aus der Vergangenheit Beschäftigungsfähige Personen mit vorhandenen beruflichen Kompetenzen Aufstockende Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen Folie 2 Wege zum Berufsabschluss und Zielgruppen II „Aufbauende“ Qualifizierung von der Teilqualifizierung hin zum vollwertigen Berufsabschluss Personen mit Teilqualifizierung Betriebliche Einzelumschulung Langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbeziehende „Ausbildungsverlierer“ aus der Vergangenheit Trägergestützte abschlussorientierte Berufsausbildung Langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbeziehende „Ausbildungsverlierer“ aus der Vergangenheit Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen TEP – Teilzeitberufsausbildung: Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen junge Menschen mit Familienverantwortung Folie 3 Ergebnissicherung zum Workshop: „Bildungschancen im SGB II erschließen – Zielgruppenpotenziale erkennen und neue Wege zur Entwicklung individueller Weiterbildungsstrategien diskutieren Moderation: Jochen Bösel, Jan Amonn (G.I.B.) Jan Amonn stellt in seinem Input u. a. dar, dass die Bedingungen in NRW besonders schwierig sind, weil der Anteil von Menschen ohne Berufsabschluss an den SGB II-Beziehenden im Land sehr hoch ist. Hierzu wird die Frage aufgeworfen, ob dies nicht vielmehr als besonderer Erfolg der Jobcenter bei der Vermittlung von Leistungsbeziehenden mit Berufsabschluss zu interpretieren sei. Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass der Anteil an Menschen ohne Berufsabschluss auch in der Bevölkerung Nordrhein-Westfalen überproportional hoch ist und die Integrationsquoten der nordrhein-westfälischen Jobcenter eher unterdurchschnittlich ausfallen. Herr Amonn identifiziert in seinem Beitrag insbesondere zwei Zielgruppen mit hohen Potenzialen für abschlussorientierte Qualifizierungsangebote: Alleinerziehende und Paare mit Kindern, die – zum Teil in relativ jungem Alter – Familien gegründet haben und auch aus diesem Grund (noch) keinen Berufsabschluss erworben haben sowie Leistungsbeziehende im Alter von 25 bis unter 35 Jahren, die aufgrund von Ungleichgewichten am Ausbildungsmarkt von Mitte der 1990er bis Mitte der 2000er Jahre, trotz vorhandener Ausbildungsreife nicht in ein Ausbildungsverhältnis einmünden konnten (s. Präsentation). Jochen Bösel stellt die derzeit verfügbaren Wege für SGB II-Beziehende hin zu einem Berufsabschluss dar und ordnet ihnen verschiedene Zielgruppen zu. Aus dem Publikum wird die Ermöglichung einer „normalen“ betrieblichen drei bis dreieinhalbjährigen Ausbildung unter Fortzahlung der Unterhaltsleistungen gefordert, insbesondere um Überforderungen durch verkürzte Ausbildung entgegenzuwirken. Martin Lieneke stellt das neue Modellprojekt zur Förderung geringqualifizierter Jugendlicher und Erwachsener von RD und MAIS vor. Dies wird von den Teilnehmenden mit großen Interesse aufgenommen, obgleich mehrfach festgestellt wird, dass es sich hier zum Teil um „alten Wein in neuen Schläuchen handele“. Wirklich neu seien vor allem die in Aussicht gestellten Prämien. Hierzu wird kritisch angemerkt, dass es – insbesondere für benachteiligte Jugendliche – kurzfristiger greifende Anreize brauche. Zudem wird Herr Lieneke gefragt, ob die RD auch die Anerkennung von Teilqualifizierungen mit den Kammern abstimme. Herr Lieneke führt dazu aus, dass das Projekt zunächst an ausgewählten Modellstandorten erprobt werde, an denen die RD auch in Kontakt mit den Kammern trete. Für den anschließend anvisierten „Rollout“ hoffe man auf einen „Domino-Effekt“. Hier wird ergänzt, dass es bereits anerkannte Teilqualifizierungen gibt, die mit den Kammern abgestimmt sind. Aus dem Publikum wird der Vorrang der Erstausbildung betont. Zulange habe die Vermittlung in Arbeit eine zu große Bedeutung, was sich zulasten der Förderung von Ausbildungen auswirkt. Die betriebliche Einzelumschulung wird im Grundsatz als eine besonders Erfolg versprechende Form der Ausbildung von arbeitslosen Menschen beurteilt. Gleichzeitig stellt sie aber auch besondere Anforderungen, denen nicht jede(r) gerecht werden kann. Insofern werden als Zielgruppe hier eher leistungsfähige Menschen gesehen. Dabei werden Studienabbrecher/-innen als eine besondere Teilgruppe hervorgehoben. Herr Lieneke erläutert, dass bei dem geplanten Qualifizierungsprojekt zur Vermeidung von Maßnahmenabbrüchen eine Feststellungsbzw. Vorschaltmaßnahme zur Eignungsfeststellung und Teilnehmerauswahl eingeplant sei. Eine wichtige Funktion könne in diesem Zusammenhang der Berufspsychologische Dienst der Bundesagentur für Arbeit übernehmen. Die Möglichkeiten der Übertragung und Nutzung von Erfahrungen mit dem „Werkakademie-Ansatz“ wurden mit Kristin Degener vom Jobcenter Wuppertal und mit Klaus Lammers vom Jobcenter in Dorsten diskutiert. Beide bewerten den Ansatz der Gruppenmaßnahme mit begleitendem Coaching, einem niedrigen Betreuungsschlüssel und einem hohen Maß an Eigenverantwortung der Teilnehmenden als sehr gut geeignet, für berufliche Bildungsangebote zu motivieren und ein erfolgreiches Matching von Weiterbildungswünschen der Betroffenen und dem richtigen Weiterbildungsangebot zu bewirken. Frau Degener beschreibt Gründe, die im Tagesgeschäft der Jobcenter die erfolgreiche Umsetzung von Bildungsmaßnahmen erschweren. Hohe Betreuungsschlüssel behindern die notwendige Intensität eines individuellen Eingehens auf den Einzelfall. Auch ist nicht bei allen Vermittlungskräften die notwendige Beratungskompetenz gegeben. Der hohe Verwaltungsaufwand bei Bildungsgutscheinen bildet ein weiteres Hindernis. Das JC Wuppertal plant nicht zuletzt aus diesen Gründen derzeit eine werkakademie-ähnliche Maßnahme für Personen mit beruflichem Weiterbildungsbedarf. Zum Schluss wird die Frage aufgeworfen, ob es sinnvoller ist, in einer Werkakademie Arbeitsplatzsuche und die Suche nach geeigneten Bildungsangeboten parallel durchzuführen, oder die beiden Aspekte in jeweils eignen Akademien zu bearbeiten. Eine eindeutige Antwort wird dabei nicht gefunden. Für beide Wege gibt es gute Argumente. Workshop 4: Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter bei Übergang Schule – Beruf Moderation: Elisabeth Tadzidilinoff, Albert Schepers, G.I.B. Niemand geht verloren. Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr U25 – Haus Viktoriastraße 26 – 28 45468 Mülheim TEL 0208 455 5470 FAX 0208 455 58 5470 www.U25er.de Ansprechpartnerin: Heike Klautke Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 1 Alles unter einem Dach. Bündelung Casemanagement wichtiger SGB II rechtskreisübergreifender Bereiche für Jugendliche unter einem Dach. Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 2 Alles unter einem Dach. 1. Casemanagement CasemanagementU25 [SGB II] SGB II Übergangsbegleitung für Schüler Mülheimer Ausbildungsservice Jugendhilfe [SGB VIII] Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 3 Niemand geht verloren. Casemangement U25 [ SGB II ] Steuerung des gesamten Integrationsprozesses vom Erstgespräch über das Profiling bis zur Vermittlung einer Anschlusslösung an. Vermittlung in Ausbildung / sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Vermeidung von Warteschleifen Kooperation mit Übergangsbegleitung gemeinsame Gespräche / Fallkonferenzen, auch vor Ort an den Schulen gemeinsame Planung der Anschlusslösung (kooperative, integrative und assistierte Ausbildung, EQ, etc.) gemeinsame Teambesprechungen Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 4 Niemand geht verloren. Rechtskreisübergreifende Beratung gemeinsame Gespräche / Fallkonferenzen, z.B. mit Jugendgerichtshilfe, KSD ggfs. gemeinsame Hausbesuche Vor Ort Gespräche in der Jugendwerkstatt Unterbreitung weiterer Beratungsangebote Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 5 Alles unter einem Dach. Casemanagement U25 Casemanagement [SGB II] SGB II 2. Übergangsbegleitung für Schüler Mülheimer Ausbildungsservice Jugendhilfe [SGB VIII] Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 6 Niemand geht verloren. Übergangsbegleitung für Schüler • Zugang zur Berufswelt: präventiver Ansatz zur Förderung gelungener Bildungsbiografien und zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit (durch Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess) • enge Zusammenarbeit zwischen Schule (Abstimmung/ Austausch mit Klassenlehrern und STuBos), regelmäßige Fallkonferenzen • Begleitung der Schüler in den Abgangsklassen (vor Ort in der Schule und im U25 Haus), Informationen zu den BuT Leistungen • Abstimmung der Begleitung mit der Berufsberatung, dem Casemanagement (ggf. Vermittlung/Austausch SGB VIII bei Jugendhilfefragestellungen), rechtskreisübergreifende gemeinsame Fallbesprechungen Übergangsquote Mülheimer Hauptschülerinnen und Hauptschüler in die Duale Ausbildung: 43,2 %* (2013) *Quelle: Übergangsreport, Bildungsbüro der Stadt Mülheim Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 7 Alles unter einem Dach. Casemanagement U25 Casemanagement [SGB II] SGB II Übergangsbegleitung für Schüler 3. Mülheimer Ausbildungsservice Jugendhilfe [SGB VIII] Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 8 Niemand geht verloren. Der MÜLHEIMER AUSBILDUNGSSERVICE ist ein durch JOBSTARTER (BMBF) gefördertes Projekt im U25 Haus. Ziel für den operativen Bereich: • die Vermittlung möglichst vieler Jugendlicher in die duale Ausbildung • für förderbedürftige Jugendliche auch in die Einstiegsqualifizierung (EQ) • EQ wird durch die ausbildungsbegleitende Hilfe (abH) pädagogisch begleitet um Abbrüche zu verhindern Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 9 Niemand geht verloren. Netzwerkarbeit zur Förderung der dualen Ausbildung • Recruitingveranstaltungen in den Firmen • die Teilnahme an Netzwerkveranstaltungen • Beratung und Unterstützung beim Ausbildungsmanagement • Akquise der Teilzeitausbildung • Kooperationsvereinbarung mit Betrieben • Azubi Speed-Dating • Verleihung des Ausbilderpokals • Teilnahme an der Ausbildungsmesse Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 10 Alles unter einem Dach. Casemanagement U25 Casemanagement [SGB II] SGB II Übergangsbegleitung für Schüler Mülheimer Ausbildungsservice 4. Jugendhilfe [SGB VIII] Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 11 Niemand geht verloren. Das U25 Haus kooperiert erfolgreich mit der Jugendhilfe [SGB VIII]. Stand 23.04.2015 • Der Allgemeine Soziale Dienst Vermittlung in familiären Konfliktsituationen Beratung bei Erziehungsproblemen Information über und Vermittlung in weiterführende Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten des SGB VIII • Hilfe für junge Volljährige Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung durch gezielte Einzelfallhilfe am individuellen Bedarf orientiert Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensführung • Jugendhilfe im Strafverfahren Mittlerfunktion zwischen Jugendgericht und betreffenden Jugendlichen Vermittlung in und Organisation von sozialen Trainingskursen Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 12 Niemand geht verloren. Stand 23.04.2015 • Schwangerenberatung und Schwangerenkonfliktberatung Beratung und Information in Fragen der Sexualität, Partnerschaft und Schwangerschaft Vermittlung von finanziellen Mitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ Beratungsbescheinigung gem. § 219 Schwangerschaftskonfliktgesetz • Jugendsozialarbeit Die Jugendwerkstatt ein Angebot zur beruflichen Orientierung in Kooperation des ZAQ Oberhausen, des LVR-Landesjugendamtes und der Stadt Mülheim an der Ruhr • Sprechstunden des KSD im U 25 Haus Dienstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Mittwoch von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 13 Alles unter einem Dach! Casemanagement U25 [SGB II] Übergangsbegleitung Casemanagement fürSGB Schüler II Mülheimer Ausbildungsservice Stand 23.04.2015 Jugendhilfe [SGB VIII] Agentur für Arbeit * [SGB III] * abababa Sommer 2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 14 Niemand geht verloren. Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit und der Sozialagentur/U 25 Haus ab 01.08.2015 Ziele der Zusammenarbeit: • Vernetzung der Akteure • Abstimmung der Prozesse • Verbesserte Integration junger Menschen • Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit Berufsberatung • terminierte Beratungsgespräche • Sprechstunden • gemeinsame Fallberatungen und Fallbesprechungen Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 15 Niemand geht verloren. Arbeitsdienstleistungen für junge Menschen • Berufseinstiegsbegleitung • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen • assistierten Ausbildung und • ausbildungsbegleitenden Hilfen Zusammenarbeit mit der Arbeitsvermittlung • Sprechstunden • gegenseitige Erreichbarkeit • Übergabe bei Beendigung des ALG I Anspruches Arbeitgeberservice • terminierte Beratungsgespräche • Sprechstunden • gemeinsame Fallberatungen und Fallbesprechungen Stand 23.04.2015 Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr 16 Niemand geht verloren. Koordinierungsstelle Bildung Abteilung 45-7 im Amt für Kinder, Jugend und Schule Regionales Bildungsbüro Mülheim an der Ruhr (RBB) Stand 23.04.2015 Kommunale Koordinierungsstelle im Übergang SchuleBeruf (KAoA) Kommunales Integrationszentrum (KI) Sozialagentur / Jobcenter Mülheim an der Ruhr - vormals RAA - 17 Fachtagung / Workshop 10 Jahre SGB II Der Übergang Schule – Beruf als Handlungsfeld der Jobcenter Fred Kupczyk und Rolf Erdsiek, Jobcenter Kreis Gütersloh (zkT) Oberhausen, 23.04.2015 Wirtschaftsstruktur o Allgemeines überwiegend familiengeführte Unternehmen Überdurchschnittlicher Anteil verarbeitendes Gewerbe bunter Branchen / Produktion-Mix: Metall, Elektro, Möbel, Ernährung, Druck, IT + Kommunikation Vielfältige Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten (Fachkräfte) Strukturdaten (Jugend)-Arbeitslosigkeit März 2015 Bedarfsgemeinschaften 8.983 Personen in Bedarfsgemeinschaften 18.445 Erwerbsfähige Leistungsbezieher 12.711 U25 2.436 Arbeitslosenquoten Rechtskreise Gesamt SGB II SGB II Alle Erwerbspersonen 5,5 2,2 (6.422) 3,3 15 bis unter 25 Jahren 4,9 2,6 (527) 2,4 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport Gütersloh NRW Strukturdaten 3,1 5,9 Anteil der Arbeitslosen im SGB II an allen Arbeitslosen 59,5 73,4 Unterbeschäftigungsquote SGB II 3,8 7,5 Entwicklung der svB (Juni 13 – Juni 14) 2,6 1,5 SGB II-Quote an Bevölkerung unter 65 Jahre 6,3 11,5 SGB II-Quote der unter 15 Jährigen Bevölkerung 10,5 19,0 Anteil SGB II-Arbeitslose unter 25 Jahren ohne Berufsausbildung an allen SGB II-Arbeitslosen unter 25 Jahren 75,9 82,3 SGB II-spezifische Arbeitsmarktindikatoren in % (September 2014) Arbeitslosenquote SGB II Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2014 Philosophie Kreis Gütersloh o Leitbild: Verlässlicher Partner – für Menschen und Wirtschaft im Kreis o Optionsantrag: „Hilfen aus einer Hand“ integrierte Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik o Landrat Sven-Georg Adenauer: „Wir sind eine Ermöglichungs- und keine Verhinderungsbehörde“ lokale Rahmenbedingungen Flächenkreis mit 13 Kommunen 3 regionale JC-Standorte mit 5 Sachgebieten „Arbeit“ 1 Sachgebiet „Ausbildung“ vor Ort 4 Jugendämter 3 Berufskollegstandorte mit 5 Berufskollegs Personal im Sachgebiet „Ausbildung“ Grundzüge: o Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung für U25 ohne Berufsabschluss o 13 Ausbildungscoachs, multiprofessionelles Team o Fallschlüssel face-to-face ca.1 : 115 inkl. Ausbildungsvermittlung o Eignung / Auswahlkriterien als „Ausbildungscoach“ o persönliche Begleitung der Bewerber bis zur Aufnahme Ausbildung / Arbeit Kooperationen im Übergang Schule-Beruf auf strategischer Ebene in der Kreisverwaltung Langjährige Zusammenarbeit in einer „Probegruppe Beschäftigung“: Bildungsbüro, Wirtschaftsförderung, JC, Jugendamt, Regionalagentur im Rahmen „Erfolgreich in Ausbildung“ mit Übergangscoachs an Haupt- und Gesamtschulen Beteiligung bei Längsschnittsstudien Berufskollegs u. Ä. Vorbereitungsgremium Fachkonferenz Schule-Beruf Beteiligung im „Inner Circle“ zur Einrichtung KAoA als „natürlicher Prozess“ Kooperationen im Übergang Schule-Beruf auf strategischer Ebene außerhalb der Kreisverwaltung Kooperationsvereinbarungen mit der Arbeitsagentur o zu Berufsberatung und Ausbildungsstellenvermittlung o zu Umgang mit Rehabilitanden (Erst- und Wiedereingliederung) o zur Kooperation von Arbeitgeberservice (AA) und Unternehmensservice (JC) Kooperationsvertrag mit den vier Jugendämter o zu gemeinsamen Hilfekonferenzen bei auffälligen Jugendlichen o zur Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung neu: o Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit in gemeinsamen Berufsorientierungsbüros (Federführung: Bildungsbüro des Kreises) o Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur“ (Federführung: Arbeitsagentur) operative Arbeitsweise und Kooperationen Jugendliche ohne Ausbildungsabschluss werden o ab 1,5 Jahren vor Schulentlassung beraten (auch in BOB´s, aktive Einbindung der Berufsberatung) o möglichst ohne PAP-Wechsel durchgängig begleitet o bei der Klärung des Berufswunsches und einer realisierbaren Berufswegplanung („Plan B“) unterstützt o bei der Suche nach ´passenden´ Ausbildungsstellen/ -betrieben gefördert o Angebote (Bewerberbüro, Coaching-Maßnahmen, SpeedDating, Ausbildungsbörsen) gemacht, teilweise in Kooperation mit AA und IHK / HWK Visionen und Ziele es gelingt „immer besser“ o in den neuen Berufsorientierungsbüros erfolgreich zu kooperieren, o Schüler / Jugendliche aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich schulisch / beruflich zu integrieren, o dass alle Partner in KAoA und JBA keine Jugendlichen „verlieren“ Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter beim Übergang Schule – Beruf Jobcenter Dortmund Fachtagung SGB II 23.04.2015 2 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Rahmenbedingungen – Ausbildungsmarkt, Bewerber, Organisation der Bewerberbetreuung im Jobcenter Beratung der Schülerinnen und Schüler Besondere Zielgruppen Kooperationen Aktivitäten Nächste Ziele Rahmenbedingungen - Der Ausbildungsmarkt seit Jahren qualitativ und quantitativ unausgeglichener Ausbildungsmarkt Einpendlerüberschuss auch im Bereich der Ausbildung Stellen- / Bewerberrelation 1:1,3 Lediglich 22 % der Betriebe bilden aus, Quote weiter fallend. Zahlen Stand Dezember 2014 3 Rahmenbedingungen – die Bewerberseite Jugendarbeitslosigkeit 10,5 % (Vorjahr 11,1 %) 2.400 arbeitslose Jugendliche SGB II, 729 SGB III 77 % der arbeitslosen Jugendlichen sind ohne Berufsabschluss Die SGB II-Quote der unter 15-Jährigen beträgt 29 % Schulentlasszahlen sinken noch nicht merklich Zuwanderung als wachsende Herausforderung Zahlen Stand Dezember 2014 4 Organisation im Jobcenter Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung werden in den Regionalbereichen betreut Ungelernte Jugendliche werden ab Vollendung des 15. Lebensjahres im Bereich U25 betreut leistungsrechtlich nur dann, wenn sie in eigener BG leben Ausbildungsvermittlung ist nicht rückübertragen Prüfung von Anträgen auf Erstauszug erfolgt im Bereich U25 für das gesamte Jobcenter Fallmanagement und soziale Arbeit im Bereich Berufsberatung der Agentur für Arbeit ist im selben Haus 5 Beratung von Schülerinnen und Schülern Nach den Sommerferien Erfassung aller SuS im letzten Schulbesuchsjahr Einladung in die Schulsprechstunden der Berufsberatung und Klärung der Perspektiven Einladung der nicht erreichten SuS durch U25 und ggf. Terminierung für die Berufsberatung Regelmäßige Wiedervorlagen der IFK im Jobcenter, um den Beratungsverlauf zu begleiten. Bei fehlender Mitarbeit Einladung durch die IFK Nach Erstberatung durch die Berufsberatung weitere Betreuung durch die Ausbildungsvermittler bis zur Integration 6 Besondere Zielgruppen - Neukunden Projekt UTuRn – zwei Monate intensive Betreuung arbeitsloser Neukunden mindestens 2 Kontakte pro Woche Mix aus Gruppen- und Einzelgesprächen Ziel: frühe Aktivierung, Stärkung der Selbstwirksamkeit, Erkennen von Unterstützungsbedarfen und frühe Einleitung passender Förderung 7 Besondere Zielgruppen - EXIT spezialisierte Integrationskräfte U25 und AGS für Jugendliche mit dem Ziel Aufnahme einer Beschäftigung Einzel- und Gruppengespräche in enger Kontaktdichte Akquise von Stellen passend zum Bewerberbestand Auswahlgespräche gemeinsam mit Arbeitgebern 8 Besondere Zielgruppen - Erziehende Spezialisierte Integrationsfachkräfte Beratung vor Eintritt in den Mutterschutz zu Perspektiven nach der Geburt Rechtzeitig vor Erreichen des dritten Lebensjahres Wiederaufnahme der Beratung und ggf. Unterstützung bei der Organisation der Kinderbetreuung In Zusammenarbeit mit der BCA und einer spezialisierten Ausbildungsvermittlerin Akquise von Ausbildungsstellen in Teilzeit 9 Besondere Zielgruppen – Care leaver Geregelte Übergänge aus dem SGB VIII über das Kooperationsbüro auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Betreuung des Jugendamtes Fallbesprechung 3 Monate vor Ende der Jugendhilfe abgestimmte Hilfe- / Förderplanung 10 Besondere Zielgruppen Jugendliche mit hohem Unterstützungsbedarf Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten Beratung durch spezialisierte Integrationsfachkraft Jugendliche mit Multiproblemlagen Fallmanagement und soziale Arbeit Jugendliche, die durch das Unterstützungssystem nicht erreicht werden aufsuchendes Gemeinschaftsprojekt mit dem Jugendamt MIB – Mobile intensive Beratung 11 rechtskreisverbindende Kooperationen seit 2007 Kooperationsbüro mit dem Jugendamt Dreiseitige Kooperationsvereinbarung Jobcenter – Jugendamt – Agentur für Arbeit seit 2011 Verwaltungsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Berufsberatung Vereinbarung zur Zusammenarbeit mit Reha Jugendberufshaus im Aufbau 12 Aktivitäten - strategisch Mitarbeit im Beirat Übergang Schule – Arbeitswelt Vorkonsens mit Agentur, IHK und HWK Kommunale Arbeitsmarktstrategie Dortmund Beteiligung in allen relevanten Netzwerken Beratendes Mitglied im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 13 Aktivitäten - operativ Verkürzung der Übergänge durch abgestimmte, frühzeitige und individuelle Förderung Abgestimmtes Maßnahmeangebot und teilweise gemeinsamer Einkauf mit der Agentur für Arbeit gemeinsame Veranstaltungen mit der Berufsberatung Förderung der Mobilität 14 nächste Ziele Chancen für benachteiligte Jugendliche verbessern Ausbau der Kooperation mit dem Jugendamt • berufliche Orientierung im Rahmen der Jugendhilfe • Übergang früher vorbereiten • Unterstützung junger Eltern BG-orientierte Beratung auch mit Blick auf die schulische und berufliche Entwicklung der Kinder bestmögliche Verzahnung aller Angebote 15 16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Workshop 5: Inklusive Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategien der Jobcenter Moderation: Helmut Kleinen, Ulla Böcker, G.I.B. 10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven WS 5: Inklusive Arbeitsmarkt- und Integrationsstrategien der Jobcenter Statements zu Inklusion auf dem Arbeitsmarkt – Erkenntnisse aus dem Inklusionsmonitoring zur Arbeitsnachfrage (MIAR-Projekt), Ute Brüggenhorst, Britta Duckwitz (Jobcenter Kreis Unna) Inklusion im Unternehmen – ein Beispiel guter Praxis, Helmut Schulte (Werner & Co. Gewürze GmbH, Gelsenkirchen) Erfahrungen der Beratungsstelle für Behinderte von Behinderten, Carl-Wilhelm Rößler (Jurist beim Kompetenzzentrum für selbstbestimmtes Leben Rheinland) Kooperationen vor Ort – Herausforderungen, Ansätze und Perspektiven, Klaus Peter Rohde (Integrationsamt beim Landschaftsverband Rheinland [LVR]) Ausgewählte Ergebnisse einer Inklusionsbefragung in den Jobcentern (zkT) zur Weiterentwicklung der Inklusionskompetenz, Dr. Maria Icking (G.I.B.) Zusammenfassung der Statements und der Diskussion Gewinnung von Arbeitgebern Die Arbeitgeberbefragung des Jobcenter Kreis Unna ergab eine grundsätzliche Aufgeschlossenheit der Arbeitgeber gegenüber sbM. Minderleistungsausgleiche, Einstellungszuschüsse und sonstige Unterstützung (z. B. für notwendige Arbeitsplatzinvestitionen) sind relevant, aber im Vordergrund stehen für den Arbeitgeber die Leistungsbereitschaft und die Qualifikation der sbM. Maxime: Den Arbeitgeber als Kunden sehen und das Jobcenter als Dienstleister. Passgenaue Vermittlung im Sinne einer gezielten Vorauswahl von Bewerbern/-innen bezogen auf die konkreten Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Unternehmens sind die Bedarfe des Arbeitgebers. Eine passgenaue Vermittlung in Arbeit ist nur dann möglich, wenn die Stärken und die (behinderungsspezifischen) Schwächen einer Person und erforderliche Unterstützungsbedarfe bekannt sind – hier kann der IFD weitergehende Informationen durch Potenzialanalysen, Begleitung von Arbeitserprobungen usw. liefern. Dies ist im Einzelfall auch als Dienstleistung für die Jobcenter möglich. Den besonderen Kündigungsschutz für sbM sehen viele Arbeitgeber kritisch. Er beinhaltet jedoch keine Unkündbarkeit sbM, sondern soll lediglich behinderungsbedingte Kündigungen verhindern. Arbeitgeber müssen ein vorgeschriebenes Verfahren unter Einschaltung des Integrationsamtes beachten. Allerdings können der besondere Kündigungsschutz und die Kooperation mit den Landschaftsverbänden im Falle einer Kündigung vor den Arbeitsgerichten für Arbeitgeber durchaus von Vorteil sein, da er zur Rechtssicherheit beiträgt und ggf. gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidet. Insgesamt ist die Informationslage auf Seiten der Arbeitgeber zu rechtlichen Fragen (Kündigungsschutz), Förderinstrumenten (Lohnkostenzuschüssen, Einstellungsprämien, investive Unterstützung, Nachbetreuungsmöglichkeiten) sowie über Zuständigkeiten (JC, Agentur, Integrationsamt, Fürsorgestellen/Fachstellen Behinderte Menschen im Beruf) und Leistungsfähigkeit der sbM vielfach unzureichend. 1 Arbeitserprobung, Praktika werden als erfolgreiche, niedrigschwellige Instrumente zum Eintritt in Beschäftigung bewertet. Zu prüfen wäre, ob diese und ggf. weitere für Arbeitgeber „risikoarme“ Instrumente noch intensiver genutzt werden können. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese Ansätze nicht dem Ziel einer dauerhaften regulären Beschäftigung entgegenlaufen. Dienstleistungen aus einer Hand bzw. kurze Wege bzgl. Beratung, Förderung und Betreuung sind für den Arbeitgeber wichtig. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen vor Ort (Jobcenter, Arbeitsagenturen, Integrationsämter, örtliche Fürsorgestellen, Integrationsfachdienste) sind für Arbeitgeber schwer nachvollziehbar. Hier ist lokal eine rechtskreisübergreifende und koordinierte Zusammenarbeit notwendig. Nach den Erfahrungen des teilnehmenden Unternehmers organisiert sich die Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderungen im Betrieb im Zeitablauf selbst. SbM wie auch nbM sind an auf ihren Fähigkeiten ausgelegten Arbeitsplätzen erfolgreich, zufrieden und motiviert. Über den IFD und die spezialisierten Kammerberater (bei IHK und HWK) versuchen die Landschaftsverbände den Kontakt zu Arbeitgebern zu verbessern. Über eine regionale Vernetzung kann die Nähe zu den Arbeitgebern gestärkt werden. Die Begleitung durch den IFD wird sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer/-in als wichtige Unterstützung zur Festigung des Arbeitsverhältnisses und als Hilfestellung bei individuellen Fragestellungen herausgestellt. Instrumente und Förderprogramme In der Summe scheinen die Förderinstrumente der unterschiedlichen Stellen (v. a. Landschaftsverbände und Jobcenter) ausreichend zu sein. Gefordert werden aber mehr Beschäftigung schaffende Maßnahmen im Sinne von ÖgB und Fördermöglichkeiten für das Coaching bzw. die Nachbetreuung von Maßnahmeteilnehmer/-innen. Seitens der JC wird aber beklagt, dass viele Sonderprogramme einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und insbesondere im Fall von RehaMaßnahmen die Zuständigkeiten bzw. Abgrenzungen von anderen Kostenträgern unklar sind. Was fehlt, ist die Transparenz und die aufeinander abgestimmte Koordination und eine gebündelte Bewerbung bzw. Abwicklung (Stichwort: Unterstützung aus einer Hand). Nach Auffassung einiger JC sollten die Sonderprogramme mehr verstetigt werden bzw. überhaupt mehr über Regelstrukturen statt über Sonderprogramme gefördert werden. Arbeitgeber und Menschen mit Behinderung benötigen bei der Vorbereitung und Umsetzung einer Arbeitsaufnahme möglichst alle Informationen zu Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten – insbesondere auch der langfristigen Hilfen. Je früher die Integrationsämter, die IFD, die örtlichen Fachstellen informiert sind oder zumindest deren Unterstützungsmöglichkeiten bekannt gemacht werden, desto „orientierter“ ist der Arbeitgeber und der Beschäftigte. Organisation innerhalb der Jobcenter Die Idee der Inklusion wird beim Jobcenter Kreis Unna als Aufgabe für die gesamte Organisation verstanden. Das Jobcenter Kreis Unna hat einen/eine Inklusionsbeauftragte. Für sbM sind spezialisierte Fachvermittler/-innen zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittler/-innen und AG-Service ist weiterzuentwickeln. 2 Eine Befragung der Jobcenter zkT in NRW hat ergeben, dass nicht alle JC mit spezialisierten Fachvermittler/-innen bzw. Teams arbeiten. Dies hängt mit dem generellen Organisationsmodell des JC zusammen: Für die JC in Landkreisen, die weitgehend nach dem Delegationsmodell arbeiten, ist nur der Querschnittsansatz möglich, d. h. alle Fachkräfte betreuen auch Kunden mit Schwerbehinderung. Sie werden aber in der Regel von spezialisierten Fachkräften auf Kreisebene unterstützt (Kooperation mit der BA, Maßnahmeplanung, Informationsaufbereitung und -weitergabe etc.). Zwei JC zkT realisieren Mischformen: im arbeitgeber- und vermittlungsorientierten Bereich gibt es Fachkräfte mit speziellen Kenntnissen zu Fördermöglichkeiten etc., die ausschließlich die Zielgruppe beraten und vermitteln. Mit den weniger marktnahen Kunden arbeiten keine spezialisierten Fallmanager/-innen. Ziel des Jobcenter ist es, die Vermittlungshemmnisse, auf die das Jobcenter mit Maßnahmen und Angeboten Einfluss nehmen kann, abzubauen oder zu verringern. Allerdings wird darauf verwiesen, dass Kunden mit Schwerbehinderung vielfach älter als 50 Jahre sind und zu 60 % keine Ausbildung haben und somit häufig unabhängig von der Schwerbehinderung ähnliche Hürden wie andere SGB II-Leistungsbeziehende bei der Vermittlung in reguläre Arbeitsverhältnisse haben. Kooperationen Bewerberprofile sind für zkT nicht rechtskreisübergreifend zugänglich. Die Kostenträgerschaft zwischen Reha-Träger und BA, ist vielfach im Einzelfall zu klären. Jobcenter sind keine Reha-Träger, haben aber in bestimmten Fällen die Kosten für die von dem Reha-Träger empfohlenen Maßnahmen zu tragen. Zielgruppe des Integrationsamtes sind sbM mit einem Grad der Behinderung > 50 und Gleichgestellte. Aufgrund der älter werdenden Belegschaften beobachten die Landschaftsverbände einen erhöhten Bedarf an Arbeitsplatzausstattung etc. Die Arbeitsplätze in der WfbM sind teuer, auch deswegen haben die Landschaftsverbände und die Politik Interesse daran, den Übergang in eine WfbM zu vermeiden bzw. den Übergang aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu befördern. Der Übergang Schule – Beruf wird durch betriebliche Praktika und betriebliche Ausbildung befördert. Jobcenter können nicht für alles Spezialisten vorhalten. Sie können z. B. für die Diagnostik, aber auch z. B. zur Weiterqualifizierung des eigenen Personals externe Dienste in Anspruch nehmen. Hier bieten sich Kooperationen mit IFD, WfbM oder dem Reha-Träger an. Die Herausforderungen bei der Vermittlung langzeitarbeitsloser Menschen mit (Schwer-) Behinderung sind komplex und haben nicht immer einen unmittelbaren Arbeits-/Arbeitsplatzbezug. Daher sind eine gute Kenntnis der regionalen Netzwerke der Behindertenhilfe sowie eine gute Vernetzung mit diesen Stellen erforderlich. Eine Vernetzung vor Ort könnte unter Beteiligung des JC, der örtlichen Fürsorgestelle/Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, des IFD, von Bildungsträgern und IHK-Beratern im regelmäßigen Austausch stattfinden. Neben der Transparenz untereinander können eine abgestimmte Arbeitgeberansprache und der Aufbau von ineinandergreifenden Dienstleistungen wesentliche Aufgabenstellungen sein. Vergabeverfahren, die sich nur an der Wirtschaftlichkeit orientieren, sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Arbeit und Inklusion Arbeit bedeutet Wertschätzung, acht Stunden gelebte Partizipation. Es gibt kaum durch körperliche Einschränkungen bedingte Grenzen. Menschen mit Behinderungen sind ganzheitlich wahrzunehmen. 3 Inklusion bedeutet Gestaltung der Arbeitswelt zum Ausgleich von Einschränkungen, Integration ist in Abgrenzung dazu Anpassung. Das SGB II werde nicht selten repressiv ausgelegt. Zum Beispiel an der telefonischen Erreichbarkeit lässt sich das kalte Image der Jobcenter festmachen. Jobcenter bedeutet für viele Kunden mit, aber auch ohne Behinderung erlebte Ohnmacht. Teilweise behinderungsbedingt eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten müssen als solche erkannt und dürfen nicht als mangelnde Mitwirkungsbereitschaft fehlgedeutet werden. Hier kann die Doppelrolle der Jobcenterbeschäftigten (als Berater und als „Sanktionierer“) die betroffenen Personen mit Behinderung hemmen, sich wirklich zu „offenbaren“. Der angesprochene „repressive Charakter“ der Jobcenter bzw. des SGB II wird nicht von allen Teilnehmern geteilt. Die Weiterentwicklung der Inklusionskompetenz ist in nahezu allen Jobcenter eine wichtige Aufgabenstellung. Ebenso kann der Zugang zur WfbM nur in Einzelfällen eine Alternative sein. Keine Abschiebung in WfbM. Eine Arbeit in der WfbM ist für viele Menschen mit Behinderungen unbefriedigend und eine künstliche Welt. Allerdings wird angemerkt, dass die Prüfung der Zugangsberechtigung zur WfbM aktuell restriktiver erfolgt. Forderung an die Jobcenter: In der Vermittlung und im Fallmanagement sollten mehr Betroffene/sbM selbst beschäftigt werden und Menschen mit Behinderungen beraten und betreuen. Herausforderung für die Zukunft aus Sicht der KSL an die Adresse der Jobcenter Bessere Koordination der Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher Freundlicheres, wertschätzendes Klima in Jobcenter schaffen Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung bei Erwerbsminderung werden nicht als Alternativen zur Arbeitsvermittlung gesehen. Bei Verrentung wird die Gefahr der Exklusion/des Ausschlusses vom Arbeitsmarkt und der damit verbundenen sozialen Teilhabemöglichkeiten gesehen. Erwerbsminderungsrenten sind häufig nicht existenzsichernd, und die Menschen auf (ergänzende) Sozialhilfe angewiesen. Erwerbsminderungsrente als Versicherungsleistung kann nur als zusätzliches Instrument zur Sicherung des Lebensunterhaltes gesehen werden. Von Seiten der Jobcenter wird betont, dass Erwerbsminderungsrente und die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorrangige Leistungen und in diesem Sinne keine Alternativen zur Arbeitsvermittlung sind. Bottrop, 22.05.2015 4 Workshop : „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ Moderation: Pauline Blumental, Oliver Schweer, G.I.B. Dokumentation zum Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ anlässlich der Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ in Oberhausen, 23. April 2015 Einleitung In dem Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ wurden in zwei Gesprächskreisen neue Entwicklungen im Bereich Zuwanderung behandelt, die dazu führen, dass neue Personengruppen in das SGB II übergehen. Dazu gehören die steigende Zahl von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes mit Wirkung zum 1. März 2015. Es wurde erörtert, welche Ansätze es bereits gibt, um Zuwanderinnen und Zuwanderern passgenau zu unterstützen und welche Erfahrungen nutzbar für die Arbeit der Jobcenter sein können. Erster Gesprächskreis: „Zuwanderung als Herausforderung im SGB II – Erfahrungen aus den Bleiberechtsnetzwerken“ Dieser Gesprächskreis beschäftigte sich mit Flüchtlingen, die sich bereits viele Jahre in Deutschland aufhalten. Zu diesem Zweck waren Vertreterinnen und Vertreter aus den Bleiberechtsnetzwerken „MAMBA – Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland“ 1 sowie „CHANCE – Bleiberecht am Rhein – Netzwerk Flüchtlinge und Arbeit – Köln/Bonn/Düsseldorf“ 2 eingeladen. Landesweit gibt es sieben Bleiberechtsnetzwerke3, die über das ESF-Bundesprogramm „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II"4 bis zum 30.06.2015 gefördert werden. In der kommenden ESF-Förderperiode erfolgt die Förderung über das Programm „ESF-Integrationsrichtlinie Bund“5, wobei noch unklar ist, wie viele Netzwerke zukünftig in NRW gefördert werden. Die Bleiberechtsnetzwerke kümmern sich um die Arbeitsmarktintegration von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen. Ein Schwerpunkt des Gesprächs waren Angebote für die sogenannten „25 (5)“-Fälle, welche von den Neuregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes betroffen sind. Es handelt sich dabei um Menschen, die bislang über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verfügten. Für diese Gruppe gilt seit 1. März 2015, dass sie ins SGB II wechseln, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung mindestens 18 Monate zurückliegt. Die wichtigsten Aussagen zu diesem Thema: 1 Gefördert werden Netzwerke auf lokaler und regionaler Ebene, an denen u. a. Jobcenter, Beratungseinrichtungen der Flüchtlingsarbeit und Bildungsträger beteiligt sind. Bundesweit wird die Gruppe derjenigen, die zum 1. März 2015 aufgrund von § 25 Abs. 5 AufenthG ins SGB II wechseln, auf ca. 50.000 Menschen geschätzt; in NRW sind es schätzungsweise 16.000 Menschen. Unter den Flüchtlingen, die im Rahmen der Bleiberechtsnetzwerke unterstützt wurden, gibt es ein breites Spektrum an Qualifikationen und Erfahrungen. Hier ist es notwendig, dass die Wege zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen vereinfacht werden und informelle Qualifikationen leichter Berücksichtigung finden. www.mamba-muenster.de http://www.jobcenterkoeln.de/site/chance/ 3 www.perspektive-arbeit-nrw.de 4 http://www.esf.de/portal/DE/Ueber-den-ESF/Geschichte-des-ESF/Foerderperiode-2007-2013/ESFProgramme/Programme/programm_bleiberecht.html 5 http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmas/2014-10-21-ESFIntegrationsrichtlinie-Bund.html Seite 1 von 3 2 Dokumentation zum Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ anlässlich der Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ in Oberhausen, 23. April 2015 Im November 2014 sind Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Personen mit Duldung in Kraft getreten: Die Wartefrist für die Arbeitserlaubnis verkürzt sich von bisher neun bzw. zwölf Monaten auf die ersten drei Monate des Aufenthalts. Danach besteht für beide Gruppen grundsätzlich ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang, d. h. für eine konkrete Beschäftigung muss eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden, die wiederum die ZAV (Agentur für Arbeit) um Zustimmung anfragen muss. Dies führt faktisch jedoch noch immer dazu, dass im Zuge der Prüfung ein Zugang zum Arbeitsmarkt oft erst nach 15 Monaten erfolgen kann (Wegfall der Vorrangprüfung). Der Systemwechsel der betroffenen Menschen vom AsylbLG ins SGB II erfordert von den Jobcentern ein verständnisvolles und sensibles Vorgehen, da insbesondere die „25 (5)“-Fälle zum großen Teil bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und erst jetzt mit Orientierung auf den Arbeitsmarkt angesprochen werden. Diese Menschen dabei zu unterstützen, ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen, wird Zeit in Anspruch nehmen! Bei der Arbeitsmarktintegration spielt auch bei der Zielgruppe mit teils langjährigem Aufenthalt in Deutschland das Thema Sprachförderung eine zentrale Rolle. Über die Bleiberechtsnetzwerke wird eine Schulung „Ausländerrechtliche Qualifizierung“ u. a. für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern angeboten. Für die Phase nach dem Förderzeitraum wird eine Kooperation mit dem IQ Netzwerk NRW angestrebt, das u. a. Schulungen im Bereich Interkulturelle Kompetenzentwicklung/Interkulturelle Öffnung in Jobcentern in NRW bereitstellen wird. Entsprechende Angebote werden zeitnah kommuniziert. Zweiter Gesprächskreis: „Der Modellansatz Early Intervention – was können Jobcenter daraus lernen?“ Das Modellprojekt „Early Intervention – Jeder Mensch hat Potenzial“ wird von der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und dem ESF-Bundesprogramm „XENOS – Arbeitsmarktliche Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen“ seit dem 1. Januar 2014 bundesweit in neun Agenturbezirken erprobt (in NRW: Köln). Ziel des Modellansatzes ist die möglichst frühzeitige Aktivierung und individuelle Unterstützung von Flüchtlingen mit hoher Bleiberechtsperspektive im Integrationsprozess nach ihrer Ankunft in Deutschland. Anfang 2015 wurde der Ansatz unter dem Namen „Early Intervention NRW Plus“ auf die drei Standorte Ahlen-Münster, Detmold und Dortmund ausgeweitet. Es waren Vertreterinnen und Vertreter des Modellansatzes „Early Intervention NRW Plus“ aus den Regionen Detmold und Münster sowie des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Gesprächskreis eingeladen. Die wichtigsten Aussagen zu diesem Thema: Projektpartner des Modellansatzes „Early Intervention NRW Plus“ sind die Regionaldirektion NRW, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW sowie die drei Agenturen für Arbeit Detmold, Dortmund und Ahlen-Münster. Weitere involvierte Akteure vor Ort sind u. a. die Ausländerbehörde, das Sozialamt, das Bleiberechtsnetzwerk und Bildungs- und Sprachkursträger. Der Modellansatz bezieht sich zwar vorrangig auf den SGB III-Bereich und damit auf die Agenturen für Arbeit. Da in den meisten Fällen ein Rechtskreiswechsel in den ZuSeite 2 von 3 Dokumentation zum Workshop „Zuwanderung – neue Herausforderungen für die Jobcenter?“ anlässlich der Fachtagung „10 Jahre Umsetzung des SGB II in NRW – Herausforderungen und Perspektiven“ in Oberhausen, 23. April 2015 ständigkeitsbereich der Jobcenter für die Teilnehmer/-innen ansteht, sobald ein Asylantrag anerkannt ist, ist eine enge Kooperation von Arbeitsagenturen und Jobcentern notwendig. Die Gesprächspartner machten deutlich, dass es sinnvoll ist, ein Übergabemanagement aufzubauen, um personenbezogene Unterstützungsprozesse fortsetzen zu können und nicht „bei Null“ anfangen zu müssen. Für eine gelungene Zusammenarbeit sind insbesondere die Rollen- und Aufgabenklärung zwischen den Akteuren erforderlich. Zu den Aufgaben gehören neben der Vermittlung in Arbeit z. B. das Clearing, die Kompetenzfeststellung, die Anerkennungsberatung, die Qualifizierung und die Vermittlung in geeignete Deutschkurse. Bundesweit rechnet das BAMF im Jahr 2015 mit 400.000 Asylerstanträgen. Ausgehend von einer Verteilung nach dem „Königssteiner Schlüssel“6 sind das rund 85.000 Erstanträge in Nordrhein-Westfalen.7 Über den Bundesmodellansatz „Early Intervention“ sollen in Köln 100 Menschen unterstützt werden. Durch „Early Intervention NRW Plus“ wird es ca. 300 weitere Teilnehmerplätze in Detmold, Dortmund und Ahlen-Münster geben. Des Weiteren wurden in folgenden Agenturen je eine zusätzliche Vermittlungskraft eingestellt, die auf das Thema Flüchtlinge und Asylbewerber/-innen spezialisiert ist: Aachen-Düren, Bielefeld, Bochum, Bonn, Coesfeld, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Iserlohn, Recklinghausen, Rheine und Solingen-Wuppertal. Der Richtwert für die Betreuungsrelation der Integrationsfachkraft ist die Betreuung von bis zu 100 Kunden. Je nach individuellem Aufwand der Kunden kann dies auch variieren. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, Pakistan, Afghanistan, Iran und Eritrea. Grundlegende Deutschkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration der Zielgruppe. Da Flüchtlinge keinen Zugang zum Integrationskurs haben, stehen ihnen nur die Sprachkurse des ESF-BAMF-Programms zur Verfügung. Die wenigsten Flüchtlinge verfügen über das Sprachniveau A1, welches als Zugangsvoraussetzung neu eingeführt wurde und somit ein „k.o.Kriterium“ für diese Zielgruppe bildet. Zusätzlich stehen in der aktuellen Förderphase weniger Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig steigt im Zuge der Flüchtlingsthematik der Bedarf nach Sprachkursen. An dieser Stelle besteht zentraler Handlungsbedarf: Entweder müssen die Integrationskurse für diese Zielgruppe geöffnet oder die Mittel für das ESF-BAMF-Programm aufgestockt werden. Da es sich in vielen Fällen um Menschen handelt, die teilweise traumatisierende Erfahrungen in ihrem Herkunftsland oder auf der Flucht nach Deutschland gemacht haben, sind neben arbeitsmarktorientierten Unterstützungsleistungen unbedingt auch psycho-soziale Dienste auszubauen. Durch „Early Intervention NRW Plus“ und den zusätzlichen spezialisierten Fachkräften in den oben genannten Agenturen können in NRW maximal 1.700 Flüchtlinge betreut werden. Das entspricht nur etwa zwei Prozent der Flüchtlinge, die aktuell in NRW erwartet werden. Es wäre daher sinnvoll und notwendig, landesweit entsprechende Aktivitäten und Kooperationen auch außerhalb der beteiligten Regionen umzusetzen. Bottrop, 08.06.2015 Pauline Blumental und Oliver Schweer (G.I.B.) 6 http://www.bamf.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/koenigsteinerschluessel.html?view=renderHelp[CatalogHelp]&nn=1363258 7 http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/DasBAMF/2015-05-07-prognoseschreibenasylantraege.pdf?__blob=publicationFile Seite 3 von 3