Rottweil – Stadt der Türme und älteste Stadt Baden

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Rottweil – Stadt der Türme und älteste Stadt Baden
Rottweil – Stadt der Türme
und älteste Stadt Baden-Württembergs
Gruppen- und Bustouristik
rottweil.de
stadtdertuerme.de
Herzlich willkommen
in Rottweil –
Unsere Auswahl
an Pauschalen für Sie:
Stadt der Türme und
älteste Stadt Baden-Württembergs
Paket
Stadt der Türme
Erleben Sie das Nebeneinander von Alt und
­Modern in Rottweil während einer einzigen
­F ührung: Die wechselvolle Geschichte der
­h istorischen Türme der Innenstadt kombiniert
mit einer Baustellenführung am Tesstturm
von t­ hyssenkrupp. Staunen Sie über die Vielfalt
in der ältesten Stadt Baden-Württembergs!
Kennen Sie Rottweil?
Ein Besuch wird zum unvergesslichen ­Erlebnis!
Bereits in römischer Zeit war Rottweil mit dem
Stadtrecht ­bedacht, später Sitz einer fränkischen
Königspfalz, unter den Staufern neu gegründet –
eine Stadt mit groß­artiger Geschichte und noch
erhaltenem spätmittelalterlichem, von Türmen
geprägten Stadtbild. Außerhalb der historischen
Stadt, hoch auf dem Berner Feld g
­ elegen, ist seit
2015 ein weiteres Bauwerk entstanden: der Aufzugstestturm von thyssenkrupp mit der deutschlandweit höchsten öffentlichen Besucherplatt­
form auf 232 Metern Höhe. Lernen Sie bei
­Führungen eine Stadt kennen, die Sie auf ­einer
Zeitreise von den ­Römern bis in die M
­ oderne
begeistern wird.
Leistungen pro Person:
1 × Baustellen­führung am
thyssenkrupp Testturm, Dauer: ca. 1 h
1 × Mittagessen inkl. 1 Softgetränk (0,5 l)
1 × Stadtführung „Stadt der Türme“
wahlweise „Rottweiler Stadtgeschichte“,
Dauer: ca. 1 h
Konditionen:
20 Personen ab 19,50 €
pro Person, inkl. Mwst.
Gesamtzeit: ca. 4,5 h
Die Tourist-Information ist Ihr kompetenter
­A nsprech­partner im Bereich Gruppenund Bus­touristik. Kombinieren Sie unsere
Bau­steine ganz nach Ihren Wünschen. Bei allen ­Varianten können Sie die Reihenfolge frei
­wählen und die Bausteine austauschen.
­Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie
gerne und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Angebot.
Paket
Gewerbepark Neckartal
Dieser Rundgang gibt Einblick in ein interessantes
Kapitel Rottweiler Industriegeschichte: von der
Pulverherstellung unter Max von D
­ uttenhofer
über die Kunst­s eidenfabrikation bis zur Nutzung
des Areals in heutiger Zeit. In einem besonderen
­A mbiente lassen Sie sich mit einem Mittagessen
im Neckartal verwöhnen. Eine Baustellenführung
an unserem modernen thyssenkrupp Testturm
bringt Sie wieder zurück in das heutige Zeitalter.
Bei einer gemüt­l ichen K
­ affeerunde lassen Sie
den Tag ausklingen.
Leistungen pro Person:
1 × Gewerbeparkführung,
Dauer: ca. 1 – 1,5 h
1 × Mittagessen,
Menü inkl. Softgetränk (0,3 l)
1 × Baustellenführung am
­thyssenkrupp Testturm,
Dauer: ca. 1 h
1 × Heißgetränk und 1 Stück Kuchen
Ihr Ansprechpartner
Bus- und Gruppentouristik:
Special
Offer
Hauptstr. 21
78628 Rottweil
Telefon: 0741/494 280
[email protected]
[email protected]
Titelbild: Ralf Graner
Tourist-Information
Bei allen unseren Paketen
­erhält der Busfahrer ein Essen
oder Kaffee/Kuchen gratis.
Konditionen:
20 Personen ab 30,50 €
pro Person, inkl. Mwst.
Gesamtzeit: ca. 5,5 h
Glanzlichter
Veranstaltungshighlights 2016 / 2017
Paket
19.06. – 08.07.2016
Musikfestival
Sommersprossen
Kaffeeklatsch
Verschiedene Orte
Sie wollen Rottweil mit einem anderen Ausflugs­
ziel in der Nähe verbinden und haben nur halb
so viel Zeit? Kein Problem – auch hierfür haben
wir etwas Passendes für Sie: Kaffeeklatsch.
Leistungen pro Person:
Paket
Historisches Rottweil
Lernen Sie die Sehenswürdigkeiten Rottweils
kennen, darunter Kirchen, Brunnen, Bürger­
häuser und Erker. Außerdem speisen Sie in
­einem ehemaligen Kloster, dem Kapuziner.
Bei einem Besuch im Dominikaner­museum
­erfahren Sie mehr über die Römer und das
­römische Rottweil – arae flaviae – oder über
die sakrale Kunst des Mittelalters in der
Sammlung Dursch.
1 x Kaffee und ein 1 Stück Kuchen
1 x Baustellenführung
am thysenkrupp Testturm, Dauer: ca. 1 h
wahlweise 1 x Stadtführung
„Rottweiler Stadtgeschichte“, Dauer: ca. 1,5 h
25.06. – 17.07.2016
Jubiläumsausstellung Erich Hauser
20 Personen ab 25,50 €
pro Person, inkl. Mwst.
Gesamtzeit: ca. 4,5 h
Sonnensaal Kapuziner
Verschiedene Orte
20.07. – 20.08.2017
Kulturfestival
Rottweiler
­Ferienzauber
27.07. – 08.09.2017
Sommerkonzerte
Rottweiler
Innenstadtkirchen
Innenstadt
23.02. – 27.02.2017
Rottweiler Fasnet
Innenstadt
September –
Dezember
Stadtschreiber
Verschiedene Orte
08.09.-09.09.2017
Stadtfest
Innenstadt
19.07. – 21.08.2016
Kulturfestival
Rottweiler
­F erienzauber
Rottweiler Kraftwerk/
Am Wasserturm
Juni – Juli
Musikfestival
Sommersprossen
Rottweiler Kraftwerk/
Am Wasserturm
01.12. – 11.12.2016
Rottweiler
­W eihnachtsmarkt
20 Personen ab 9,90 €
pro Person, inkl. Mwst.
Gesamtzeit: ca. 2,5 h
21.01. – 22.1.2017
Narrentag
Innenstadt
30.04. – 20.05.2017
Jazzfest Rottweil
30. Jubiläum
Alte Stallhalle / Stadthalle
24.07. – 11.09.2016
Sommerkonzerte
Außerdem haben wir noch eine Vielzahl
von Themenführungen im Angebot.
Gerne können Sie unsere Pauschalen auch
mit unseren kulturellen Veranstaltungen
kombinieren.
Rottweiler
Innenstadtkirchen
Gestaltung: www.hak.design
Konditionen:
Verschiedene Orte
05.02. / 10.03. /
02.04.2017
Klassikkonzertreihe
Dreiklang
Kunststiftung Erich Hauser
Konditionen:
Leistungen pro Person:
1 × Stadtführung
„Rottweiler Stadtgeschichte“,
Dauer: ca. 1 – 1,5 h
1 × Mittagessen inkl. 1 Softgetränk
nach Wahl (0,5l)
1 × Museumsführung
im Dominikanermuseum inkl. Eintritt,
Dauer: ca. 1 h (Aufenthalt im Museum
länger möglich). Für Gruppen bieten
wir auf Anfrage auch Workshops im
Museum an.
15.09. – 15.12.2016
Stadtschreiber
22.09. – 24.09.2017
Autorentreffen
Innenstadt
07.12. – 17.12.2017
Rottweiler
­W eihnachtsmarkt
Innenstadt
Parkmöglichkeiten:
Bestellformular
Fax Antwort 0741/494-373
Parken
Historische Innenstadt
Firmenname
Ansprechpartner
Straße
PLZ/Ort
Telefon/Fax
E-Mail
Pauschale „Stadt der Türme“:
Terminwunsch
Personen
Bermerkungen
Fußweg zum Neckartal
7
6
Terminwunsch
4
Terminwunsch
Personen
Bermerkungen
Pauschale „Gewerbepark Neckartal“:
5
Pauschale „Kaffeeklatsch“:
Personen
Pauschale „Historisches Rottweil“:
Terminwunsch
Personen
Fußweg
3
Fußweg
Bermerkungen
9
thyssenkrupp Testturm /
Berner Feld
thyssenkrupp Testturm
7
Baustellenareal
2
Zufahrt frei für Anlieger
8
3
Zufahrt frei für Baustellenverkehr
Toiletten
Mo – Fr 8 – 18.30 Uhr,
Sa 9 – 13 Uhr
im Reisezentrum der
Hauser-Reisen GmbH
5
Fußweg zur Aussichts­
plattform
Aussichtsplattform
mit Infobox Baustelle
thyssenkrupp Testturm
9
Busparkplatz 2
WC
8
Thema
Ne
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Wir interessieren uns für folgende ­F ührungen
(bitte ankreuzen):
Kirchen
Kaffee + Kuchen
Krippen (Zeitraum Weihnachten – Mariä Lichtmess)
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Bermerkungen
Römer
Erker- Bürgerhäuser
Frauengeschichte
Gewandete Führungen
Türme
Nachtwächter
Sonstiges:
Treffpunkt Führungen
Absolutes Halteverbot
Personen
Neben den genannten Führungen bieten wir
auch noch andere Themenführungen an. Gerne
informieren wir Sie und erstellen ein Angebot:
Mittagessen / Abendessen
ße
Balingen
Tübinge
n
B 27
4
Terminwunsch
rg
6
1
Sch
A8 ramb
1
e
Parkplatz Testturm 100
kostenlos parken
(90 min)
1
Bitte erstellen Sie für unsere Reisegruppe ein individuelles Angebot
2
Parken
Bermerkungen
Geschäftsbedingungen
der Tourist-Information Stadt Rottweil
für die Überlassung touristischer Leistungen
an Wiederverkäufer
1. Vertragszweck, Stellung der Vertragsparteien
1.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber juristischer Personen
des privaten oder öffentlichen Rechts, insbesondere Kaufleuten und gegenüber Unternehmern
im Sinne von § 14 BGB.
1.2. Der Auftraggeber, nachstehend „AG“ abgekürzt, möchte im Rahmen seiner Tätigkeit L­ eistungen
von Beherbergungsbetrieben, Restaurationsbetrieben, Gästeführern
oder den Anbietern sonstiger inlandstouristischer Leistungen oder „Pakete“ solcher Leistungen entweder einzeln vermarkten oder als verantwortlicher Pauschalreiseveranstalter gemäß den §§ 651 a ff.
BGB eine Pauschalreise durchführen oder in anderer Weise touristische Leistungen Endverbrauchern
gegenüber erbringen.
1.3. Er beauftragt zu dem in Ziff. 1.2 aufgeführten Zweck zu den nachfolgenden Vertragsbedingungen
die Tourist-Information Stadt Rottweil – nachstehend „TI-SR“ mit der Verschaffung
der entsprechenden touristischen Leistungen als eigene Leistungen der TI-SR.
1.4. Die TI-SR ist Vertragspartner des AG bezüglich der zu erbringenden Leistungen im Sinne
eines Werkverschaffungsvertrags. Vertragliche Beziehungen zu den einzelnen Leistungsträgern
werden nicht begründet.
1.5. Soweit Gegenstand der Leistungen der TI-SR eine Gesamtheit touristischer Leistungen ist,
welche rechtlich als Pauschalreise anzusehen sind, ist die TI-SR im Verhältnis zum AG nicht Reise­
veranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sie ist ebenfalls nicht Reiseveranstalter im Verhältnis
zu den Teilnehmern des AG. Die Haftung und Gewährleistung der TI-SR gegenüber dem AG für die
vereinbarten Leistungen bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss, Vertragsgrundlagen
2.1. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem AG und der TI-SR findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Es finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen
Vereinbarungen, die vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise das Werkvertragsrecht der §§
631 ff. BGB Anwendung.
2.2. Der AG kann Anfragen über gewünschte Leistungen telefonisch, per Fax oder per E-Mail
an die TI-SR richten. Diese Anfragen sind für den AG unverbindlich.
2.3. Angebote der TI-SR, die aufgrund entsprechender Anfragen des AG, insbesondere gemäß
Ziff. 2.2 an die TI-SR gerichtet werden, sind ausschließlich Auskünfte über die Verfügbarkeit
der gewünschten Leistungen und die Preise. Sie stellen kein verbindliches Angebot der TI-SR dar.
2.4. Der Vertrag kommt aufgrund einer ausschließlich schriftlich möglichen Buchung des AG
durch die schriftliche Bestätigung der TI-SR an den AG zustande. Unterbreitet die TI-SR, abweichend
von Ziff. 2.3 dem AG ein ausdrücklich als solches bezeichnetes verbindliches Angebot,
so kommt der Vertrag zu Stande, sobald und soweit der AG das Angebot innerhalb der Angebotsfrist
ohne Erweiterung oder Einschränkungen annimmt.
2.5. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
welche seitens der TI-SR durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen
gewahrt werden kann.
2.6. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen der TI-SR durch den AG erteilten
Aufträge und zwar auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich neu vereinbart werden.
2.7. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht,
wenn sie vom AG im Rahmen der Korrespondenz mit der TI-SR vorgelegt oder in Bezug genommen
werden und auch dann nicht, wenn Ihnen die TI-SR nicht allgemein oder im Einzelfall widerspricht.
3. Leistungen
3.1. Die von der TI-SR zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Verschaffung touris­tischer
­Leistungen, welche vom AG zur Konstruktion einer von ihm geplanten Pauschalreise
oder zu anderen Zwecken verwendet werden.
3.2. Von der Leistungspflicht der TI-SR nicht umfasst ist eine rechtliche Beratung des AG bezüglich
der Gestaltung seiner Reiseaktivitäten, der Buchungsabwicklung gegenüber seinen Teilnehmern,
der Gestaltung seiner Reiseausschreibung oder in sonstiger rechtlicher oder versicherungs­mäßiger
Hinsicht.
3.3. Ortsprospekte und Prospekte der Leistungsträger sind für den Umfang der vertraglichen
­Leistungspflicht des Leistungsträgers nur dann maßgeblich, wenn deren Inhalt konkret
und durch ausdrückliche Vereinbarung zum Inhalt der Leistungspflicht des Leistungsträgers
gemacht wurde.
4. Anzahlung, Restzahlung, Aufwendungsersatzanspruch der TI-SR
4.1. Mit Vertragsschluss ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung
zum angegebenen Zeitpunkt ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig.
4.2. Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Falls dort nichts k
­ onkret
vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungs­beginn ohne Abzüge.
4.3. Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich zwischen der TI-SR und dem AG,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.4. Soweit die TI-SR zur Verschaffung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist
und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des AG gegeben ist, besteht bei
vereinbarter Vorauskasse ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises kein Anspruch des AG
bzw. seiner Teilnehmer auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
4.5 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen ausschließlich in Euro
durch Überweisung zu leisten.
5. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1. Nehmen der AG, bzw. seine Teilnehmer vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht
in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu bezahlen,
ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht
auf einem von der TI-SR oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Mangel oder es liegt
eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, welche die TI-SR zu vertreten hat.
6.3. Der AG bleibt daher, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur vollen Bezahlung verpflichtet.
Die TI-SR hat sich lediglich ersparte Aufwendungen, bzw. eine anderweitige Verwendung
der gebuchten Leistung anrechnen zu lassen. Die Regelung in Ziffer 5.2 S. 2 und S. 3 gilt für diesen Fall
entsprechend.
6.4. Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch den AG nur möglich, wenn erhebliche Mängel
der Leistung oder sonstige, von Seiten der TI-SR oder ihrer Erfüllungsgehilfen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach angemessener Fristsetzung
zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig.
6.5. Die TI-SR ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag
zu kündigen:
a) Wenn die Leistungserbringung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen unmöglich wird.
b) Bei erheblichen Vertragsverstößen durch den AG oder seiner Teilnehmer gegen die Pflichten
aus diesem Vertrag oder gegen die Belange der TI-SR oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
c) Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung und Fristsetzung nicht vereinbarungsund fristgemäß bei der TI-SR eingehen, obwohl die TI-SR zur Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist.
d) Wenn die Erbringung der Leistungen bzw. die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertrags­
abschluss für die TI-SR nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt ist.
6.6. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen besteht für den AG bei Mehrtagestouren
und Tagestouren ein ausschließlich schriftlich auszuübendes – Rücktrittsrecht zu folgenden
pauschalen Entschädigungssätzen, bezogen jeweils auf den Gesamtpreis und auf den vertraglich
vereinbarten Tag des Beginns der Tour:
a) bis zum 28. Tag vor Ankunft 5% des Gesamtreisepreises
b) vom 27. bis 21. Tag vor Ankunft 15% des Gesamtreisepreises
c) vom 20. bis 14. Tag vor Ankunft 35% des Gesamtreisepreises
d) vom 13. bis 7. Tag vor Ankunft 50% des Gesamtreisepreises
e) ab dem 6. Tag vor Ankunft oder bei Nichtanreise 90% des Gesamtreisepreises
6.7. Dem AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der TI-SR nachzuweisen, dass dieser keine
oder wesentlich geringere Kosten als die vorstehend vereinbarten Pauschalen entstanden sind.
Der TI-SR bleibt es vorbehalten, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern, welche in diesem Fall dem AG zu beziffern und zu belegen ist.
6.8. Das Kündigungsrecht gemäß Ziff. 6.5 lit. d) steht auch dem AG zu. Es steht jedoch dem AG
nur aufgrund von Umständen zu, welche sich unmittelbar auf die Leistungserbringung
durch die TI-SR auswirken und nicht dem Herrschafts- und Risikobereich des AG zuzurechnen sind,
insbesondere Betriebsstörungen des AG, Streik, oder eigene Anreiseschwierigkeiten.
7. Pflichten des AG
7.1. Bei Mängeln oder Störungen der Leistungserbringung ist der AG verpflichtet, diese unverzüglich
gegenüber der TI-SR anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe
zu verlangen. Eine Mängelrüge, die ausschließlich gegenüber dem Leistungsträger/Erfüllungs­
gehilfen der TI-SR erfolgt, ist nicht ausreichend.
7.2. Gewährleistungsrechte des AG bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung
nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird, die Behebung objektiv
(gegebenenfalls auch durch gleichwertigen Ersatz) nicht möglich ist oder von der TI-SR
verweigert wird.
7.3. Dem AG ist es ausdrücklich untersagt, irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen
namens der TI-SR oder dem Leistungsträger gegenüber seinen Teilnehmern abzugeben,
insbesondere die TI-SR oder den Leistungsträger als Vertragspartner und/oder Reiseveranstalter
des Teilnehmers zu bezeichnen.
7.4. Dem AG ist bekannt, dass die von der TI-SR zu verschaffenden Leistungen allein
oder zusammen mit weiteren, vom AG organisierten, touristischen Leistungen im Regelfall
dazu führt, dass der AG gegenüber dem Teilnehmer zum Reiseveranstalter im Sinne der
§§ 651 a-m Bürgerliches Gesetzbuch wird und seinen Teilnehmern gegenüber nach diesen
Vorschriften haftet. Der AG wird für diesen Fall auf die Notwendigkeit einer Personen
und Sachschaden-Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter hingewiesen, ebenso auf
die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Kundengeldabsicherung (§ 651 k BGB, § 147 b
Gewerbeordnung) und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter. Er versichert,
sich über diese Vorschriften selbständig zu informieren und diese, soweit einschlägig, zu beachten.
8. Verjährung, Haftung
8.1. Ansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich
vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung
der TI-SR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der TI-SR beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche
auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TI-SR
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen der TI-SR beruhen.
8.2. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
8.3. Die Verjährung nach Ziffer 8.1 und 8.2 beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch
entstanden ist und der AG von der TI-SR als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
8.4. Schweben zwischen dem AG und der TI-SR Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der AG oder die TI-SR
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
8.5. Die vertragliche Haftung der TI-SR, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist, unbeschadet
anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, auf den dreifachen Preis der zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit
a) ein Schaden des AG oder seiner Teilnehmer von der TI-SR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt oder
b) die TI-SR für einen dem AG entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
5.2. Von der TI-SR in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen
und die eventuelle anderweitige Verwendung der Leistungen durch die TI-SR abgesetzt. Die TI-SR
wird sich in diesem Zusammenhang um Rückerstattung durch die Leistungsträger bemühen.
Sie ist aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern gerichtlich durch­
zusetzen. Die TI-SR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Ansprüche an den AG abzutreten.
Gerichtsstand
5.3. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Storno-­
(Rücktritts-)regelungen unberührt.
Tourist-Information der Stadt Rottweil
Hauptstr. 21 | 78628 Rottweil
Telefon: 0741/494 280
[email protected]
[email protected]
6. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
6.1. Ein Rücktritt von dem mit der TI-SR abgeschlossenen Vertrag ist, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2. Insbesondere ausgeschlossen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Teilrücktritte
oder Teilkündigungen einzelner Leistungen sowie Rücktritte nach Handelsbrauch. Insbesondere bei
Beherbergungsleistungen wird ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht kraft Handelsbrauch ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere besteht bei Verträgen, die ausschließlich oder neben anderen
Leistungen Unterkunftsleistungen beinhalten, kein Rücktrittsrecht kraft Handelsbrauch.
Für Vertragspartner i.S. von Ziff. 1.1 dieser Bedingungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand
für Klagen der TI-SR gegen den AG der Sitz der TI-SR vereinbart.
Klagen gegen die TI-SR können nur an deren Sitz erhoben werden.
© Diese Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt:
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